Sachkundenachweis Pyrotechnische Seenotsignalmittel · Kursinhalt •Allgemeines •Rechtliche...
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Sachkundenachweis Pyrotechnische
SeenotsignalmittelAlle Folien © 2013 Sailors‘ Point
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• Fragebögen im Downloadbereich von Sailors‘ Point,Kennwort zum Kurs: SILVESTER
Dort verfügbare Unterlage:- Fragen – und Antwortkatalog
Informationen zur Prüfung (FKN)
• Prüfungstermin: 6. Dezember ab 12:00 – 14:00 in der Balkanperle
• Prüfungsgebühr: 55,- pro Person
Theorie: 30 Minuten für 15 Fragen á 2 Punkte (insg.: 30 Punkte),
es müssen mindestens 24 Punkte gesammelt werden. Achtung: Mehrfachantworten möglich!
Der gesamte Katalog beinhaltet nur 60 Fragen, davon sind 11 Multiple Choice Fragen.
Praxis:
1. Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
2. Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
3. Handhabung eines Rauchsignals (orange/Dose)
4. Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern.
Von 4 gestellten Aufgaben müssen 3 ausreichend sein.
Kursinhalt
• Allgemeines
• Rechtliche Grundlagen
• Notsignale und Bedienung,Signalpistole Kaliber 4
• Lagerung, Transport, Entsorgung
• Vorschriften und Publikationen
Teil 1/5: Allgemeines
Pyrotechnische Seenotsignale
In Seenotfällen ist es beim Einsatz von optischen oder akustischen Notsignalen besonders wichtig, dass diese möglichst lange und in möglichst großer Entfernung noch gut wahrgenommen werden.
Frei verkäufliche „Feuerwerksraketen“ bieten in einem solchen Fall weder ausreichende Lichterscheinungen noch werden die gewünschten Höhen mit Hilfe der schwachen Treibsätze erreicht.
Erlaubnispflichtige pyrotechnische Seenotsignale verfügen über wesentlich größere Mengen an reaktiven Massen.
Pyrotechnische Seenotsignale
Pyrotechnische Seenotsignale sind Notsignale, die mit Hilfe explosionsgefährlicher Stoffe ausgelöst werden.
Pyrotechnische Munition
Unter pyrotechnischer Munition verstehen wir Munition, die z.B. aus der Signalpistole abgefeuert wird. Gegenüber normaler Munition, die Projektile verschießt, wird hier auf andere Auswirkungen Wert gelegt.
Pyrotechnische Munition enthält explosionsgefährliche Stoffe oder
Stoffgemische, die einen Licht-, Schall-, Rauch- oder ähnlichen Effekt erzeugen
und im Ziel keine Zweckbestimmte Durchschlagskraft entfalten.
Explosionsgefährliche Stoffe
Pyrotechnische Signale, wie Handfackeln, Seenot-Signalraketen oder Rauchsignale sowie die Munition der Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) beinhalten verschiedene Sprengstoffarten. Diese können Licht oder Rauch erzeugen, oder für den Antrieb verwendet werden. Darüber hinaus gibt es Zünder und Verzögerungsstoffe, die das Signal auslösen bzw. dessen Auslösung zeitlich verzögern.
Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe oder Zubereitungen, die durch eine nicht außergewöhnliche Beanspruchung (thermisch, mechanisch oder andere) zur Explosion gebracht werden können.
Entscheidend ist hierbei, dass diese Stoffe eben nicht mit außergewöhnlichen
Maßnahmen, wie z.B. großer Hitze, gezündet werden müssen. Dies bedingt ihre
große Gefährlichkeit.
Einsatz von Seenotsignalmitteln
Pyrotechnische Notsignale dürfen nur im Notfall eingesetzt werden, d.h. wenn unter anderem angezeigt werden soll, dass Gefahr für Leib und Leben oder für bedeutende Sachwerte besteht und fremde Hilfe benötigt wird.
Pyrotechnische Notsignale
Auflistung der wichtigsten pyrotechnischen Notsignale:
1. Handfackeln, rot
2. Fallschirmsignalraketen, rot
3. Signalraketen (ohne Fallschirm), rot
4. Rauchsignale, orange
5. Lichtrauchsignale
6. Blitz-Knall-Patronen
Wichtig: nicht jedes Signalmittel ist zu jeder Zeit und in jeder Situation optimal einzusetzen.
Pyrotechnische Signale - Farbkodierung
Signale und Handfackeln emittieren rotes Licht
Rauchsignale produzieren orangenfarbenen Rauch
Hinweis: im Augenblick der Explosion einer Signalrakete oder Fallschirmsignalrakete wird zunächst ein weißer Detonationsblitz wahrgenommen, der kurz darauf vom intensiven roten Signallicht abgelöst wird.
Praxis-Tipps „steigende Seenotsignale“
1. Auf freies Schussfeld achten(z.B. Mast, Baum, Wanten, Stage, andere Fahrzeuge)
2. Windrichtung und Abschusswinkel(senkrecht nach oben bzw. in den Wind geneigt)
3. Mündung stets freihalten(NIEMALS auf Personen oder Gegenstände richten)
4. Fern von entflammbaren Gegenständen abfeuern(Abschlussfunken dürfen nichts entzünden)
5. Versager vernichten(nicht an Versagern herumhantieren)
Prüfungshinweis SKN
ACHTUNG. Wer im Zuge der Prüfung eine Waffe oder ein Projektil (geladen oder ungeladen) auf eine Person richtet, ist automatisch durchgefallen. Dies gilt auch für „im Spaß“ angedeutete Zielübungen auf Personen!
Besondere Gefahren
Die besondere Gefährlichkeit pyrotechnischer Seenotsignale liegt neben der verhältnismäßig großen Menge reaktiver Stoffe auch an dem Verhalten dieser Stoffe und Mischungen.
Pyrotechnische Artikel brennen schneller, aggressiver und gegebenenfalls auch heißer als konventionelle Feuer.
Pyrotechnische Geschosse brennen auch dann weiter, wenn sie ins Wasser fallen.
Brennbarkeit im Wasser
Es ist schwierig oder unmöglich, die Geschosse vor dem vollständigen Abbrand mit Wasser zu löschen.
Weshalb stellt man überhaupt so gefährliche Notsignale her?
Notsituationen ereignen sich in der Regel nicht bei Sonnenschein und ruhigem Wetter sondern bei Sturm, Regen und überkommender Gischt. Hier sind nur Notsignale einsetzbar, den Wasser nichts anhaben kann!
Teil 2/5: Geräte und Bedienung
Handgehaltene Signalmittel – Zünder und Besonderheiten
Reißzünder:
Ein Draht im Inneren wird durch einen reibeempfindlichen pyrotechnischen Anzündsatz gezogen, der dann den eigentlichen Signalsatz zündet.
Reibkopf-Zündung:
Die Reibkopf-Zündung funktioniert wie ein Streichholz und zündet mit einer Verzögerung direkt den Leuchtsatz.
Handhabung der Signalpistole
Bei
- abwärts gerichteter Mündung (1)
- Waffe öffnen (2)
- Patrone einführen (3)
- Waffe schließen, Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf über Augenhöhe heben, Hahn spannen (4)
- Abfeuern.
Zusatzgeräte zur Signalpistole
Die Signalpistole dient in erster Linie zum Verschießen von Patronen, die Schall- und Lichtsignale abgeben.
Die Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) kann als Abschussgerät für einen Trägerkörper zur Herstellung einer ersten Leinenverbindung dienen.
Der Markt bietet heute moderne Alternativen dazu, bei denen auf den Einsatz einer Signalpistole verzichtet werden kann.
Fallschirmsignalrakete, rot
Die Fallschirmsignalrakete ist ein Seenotsignalmittel, das aus der Hand abgeschossen wird.
Einsatz Auslösung
Langstrecken-Notsignal, das Tag und Nacht weit
entfernte Retter auf unsere Notsituation
aufmerksam machen soll.
Rote Endkappe abschrauben, mit ausgestrecktem
Arm nach oben halten, Kopf wegdrehen und Auslöser
ruckartig herausziehen. Vorsicht: leichter Rückstoß
und lauter Knall.
Erscheinung und Dauer Gefahren
Helles rotes Licht, Stärke mindestens 30.000
Candela
Steighöhe mindestens 300 Meter
Brenndauer mindestens 30 Sekunden (Realität: 40)
Nicht auf Personen oder Gegenstände richten!
Signalrakete, rot
Die Signalrakete, rot ist ein Seenotsignalmittel, das aus der Hand abgeschossen wird.
Einsatz Auslösung
Langstrecken-Notsignal, das Tag und Nacht weit
entfernte Retter auf unsere Notsituation
aufmerksam machen soll.
Rote Endkappe abschrauben, mit ausgestrecktem
Arm nach oben halten, Kopf wegdrehen und Auslöser
ruckartig herausziehen. Vorsicht: leichter Rückstoß
und lauter Knall.
Erscheinung und Dauer Gefahren
Helles rotes Licht, Stärke mindestens 15.000
Candela
Steighöhe mindestens 300 Meter
Brenndauer mindestens 30 Sekunden
Nicht auf Personen oder Gegenstände richten!
Handfackel, rot
Das Rauchsignal wird nach der Zündung ins Wasser geworfen.
Einsatz Auslösung
Kurzstrecken-Notsignal, das am Tag unsere Position
markiert oder als Windrichtungsindikator bei der
Annäherung von SAR-Helikoptern genutzt werden
kann.
Deckel abnehmen, Zündband zügig herausziehen,
Behälter ins Wasser werfen, Rauchentwicklung
beginnt mit 2 Sekunden Verzögerung
Erscheinung und Dauer Gefahren
Intensiver, dichter orangenfarbener Rauch,
Brenndauer mindestens 3 Minuten.
Rauch nicht einatmen. Signalmittel innerhalb der 2
Sekunden Verzögerung leeseitig außenbords werfen!
Handfackel, rot
Die Handfackel mit roter Flamme ist ein handgehaltenes Seenotsignalmittel.
Einsatz Auslösung
Kurzstrecken-Notsignal, das zur Einweisung
ankommender Rettungskräfte Tag und Nacht genutzt
werden kann.
Einsatz vollständig herausziehen, rote Endkappe
entfernen, Zünder mit der Kugel am Band schnell
herausziehen (vom Körper weg), Fackel nach
außenbords in Windrichtung halten.
Erscheinung und Dauer Gefahren
Helles rotes Licht, Stärke mindestens 15.000
Candela
Brenndauer mindestens 30-60 Sekunden.
Heißer Abbrand kann Personen bzw. das Boot
beschädigen. Fackel stets nach Lee und waagerecht
halten.
Beschriftung von Signalmitteln
• Herstellername (oder auch das Herstellerlogo)
• Bezeichnung des Artikels
• Verbrauchsdauer(Alternativ: Herstellungsdatum und eine Verbrauchsfrist)
• Anweisungen
Signalmunition (Prüfungsrelevant)
Sonstige Signalmunition
Kaliber 4 (25,6 mm)
Was bedeutet „Kaliber“?
Die Zahl „4“ bezeichnet die Anzahl von Bleikugeln vom Laufdurchmesser, die zusammen ein englisches Pfund (453,6 Gramm) wiegen. Dies entspricht einem Laufdurchmesser von etwa 26,5 mm.
Verhalten bei Versagern
Bei sachgemäßer Lagerung innerhalb der Verwendungsfrist sind Versager unwahrscheinlich. Dennoch können sie immer wieder vorkommen. Auch eine nicht gezündete Patrone ist nach wie vor gefährlich!
Bei erstem Versager:- Waffe in Schussrichtung belassen (1)
- Über Kopf spannen und nochmals abdrücken
Bei erneutem Versagen:- Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf frühestens
nach einer Minute außenbords öffnen (2)- Versager ins Wasser gleiten lassen (3)
Keinesfalls darf an dem Versager hantiert, dieser in die Verpackung zurückgelegt oder an Bord gelagert werden!
Teil 3/5: Lagerung, Transport, Entsorgung
Lagerung pyrotechnischer Signalmittel
Pyrotechnische Signalmittel erreichen ihre maximale Verbrauchsdauer nur dann, wenn sie bestmöglich gelagert werden. Folgende Faktoren verringern die Lebenszeit des pyrotechnischen Satzes oder die generelle Einsetzbarkeit:
Entsorgung von Signalmunition
Ist Signalmunition überlagert, beschädigt oder auf andere Weise unbrauchbar geworden, so muss sie fachgerecht entsorgt werden.
Dies geschieht in Delaborierbetrieben, die die Munition vom Fachhandel zurückerhalten.
Überlagerte Signalmunition wird über den Fachhandel zurückgegeben.
Auch wenn die Versuchung so groß ist – pyrotechnische Notsignale dürfen NICHT als Feuerwerkskörper verwendet werden!
Verwendungsdauer
Signalmunition besitzt, wie auch alle anderen pyrotechnischen Seenotsignalmittel, eine bestimmte Verbrauchsdauer. Die Verbrauchsdauer gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt eine sichere Verwendung möglich ist. „Sicher“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Patrone nicht versagt.
Das Verfallsdatum ist auf der Munition und/oder der Verpackung angebracht.
Beispiele:ZU VERBRAUCHEN BIS 11/2016 oderHERGESTELLT: 11/2013 – GEBRAUCHSZEIT: 11/2016
Aufbewahrung von Signalpistole und Munition AN LAND
Signalpistole
Aufbewahrung mindestens in einem Behältnis, das der
Sicherheitsstufe „B“ (mehrwandiger Stahlschrank nach VDMA
24992) oder dem Widerstandsgrad „0“ (Wertschutzschrank
nach EN 1143-1) entspricht.
Hinweis: seit 2003 entsprechen die Regelungen der VDMA
nicht mehr dem Stand der Technik, der Standard stirbt aus.
Munition
Aufbewahrung in einem Metallbehältnis mit
Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis.
Aufbewahrung von Signalpistole und Munition IM HAFEN
Signalpistole
Geeignete Vorkehrungen treffen, damit die Pistole nicht
abhanden kommt. Das Behältnis aus Stahlblech muss mit dem
Schiffskörper verangert sein und eine mechanisch oder
elektronisch verriegelte Tür (Stärke mindestens 4mm) besitzen.
Munition
Originalverpackt, kühl und trocken in einem Metallbehältnis mit
Schwenkriegelschloss aufbewahren.
Aufbewahrung von Signalpistole und Munition UNTERWEGS AN BORD
Signalpistole
Kühl und trocken in leicht zugänglichen und unverschlossenen
Behältern lagern.
Munition
Lagerung originalverpackt und zugriffsbereit in der Nähe der
Signalwaffe. Waffe nie geladen lagern!
Aufbewahrung von Signalpistole und Munition IM WINTERLAGER
Signalpistole
Aufbewahrung an Bord nur mit spezieller Behördlicher
Genehmigung, da ein Behältnis der Sicherheitsstufe „B“ oder
Widerstandsgrad „0“ nicht ausreichend ist.
Munition
Nicht an Bord aufbewahren.
Die Originalverpackung
Wenn wir pyrotechnische Signalminition für die Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) erwerben, erhalten wir fest verschweißte Packungseinheiten.
Entgegen vielen anderen Gegenständen, ist es bei Signalmunition sinnvoll, diese in ihrer Originalverpackung zu belassen.
A. Munition in der Originalverpackung ist vor Wasser geschützt. Damit besteht Schutz vor Korrosion und Durchfeuchtung.
B. Originalverpackungen sind in ungeöffnetem Zustand in der Regel schwimmfähig.
Transport von Signalmitteln
Definition „Öffentliche Verkehrsmittel“
Öffentliche Verkehrsmittel sind Mobilitäts- und Verkehrsdienstleistungen aus dem Verkehrswesen, die für jeden Nutzer in der Bevölkerung zugänglich sind, insbesondere die Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung. Eines der Grundmerkmale des öffentlichen Verkehrsmittels ist die allgemeine Zugänglichkeit für jeden Nutzer. Die Ausführung wird durch spezielle (evtl. konzessionierte) Verkehrsunternehmen durchgeführt.
Signalmittel dürfen nicht in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden.
Transport der Signalpistole
Eine Waffenbesitzkarte berechtigt gegenüber einem Waffenschein NICHT zum öffentlichen Führen einer Waffe. Dennoch muss die Signalpistole vom Boot zur Wohnung und zurück transportiert werden. Hierfür gelten klare Regeln.
Die Signalpistole muss nicht schuss- und nicht zugriffsbereit transportiert werden, wenn wir keinen Waffenschein besitzen.
Formulierung „nicht schuss- nicht zugriffsbereit“:
Die Signalpistole muss entladen, verpackt und von der Munition getrennt transportiert werden.
Teil 4/5: Rechtliche Grundlagen
Zulassungsbehörden
Die dem Waffenrecht unterliegenden pyrotechnischen Notsignale, also die Signalwaffe Kaliber 4 (26,5 mm) und deren Munition, werden von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen.
Die Zulassung aller anderen pyrotechnischen Seenotsignalmittel unterliegt der Bundesanstalt für Materialprüfung und Forschung (BAM).
Zur pyrotechnischen Notsignalgebung dürfen die Signalpistole 4 (26,5mm) und von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassenen Signalwaffen einschließlich Munition bzw. die von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung(BAM) zugelassenen sonstigen Notsignale verwendet werden.
Übergabe an andere Personen
Wem dürfen wir unsere Signalpistole zur sicheren Aufbewahrung an Land zeitweise überlassen?
Die Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) darf nur einem Berechtigten im Sinne des Waffengesetzes, z.B. mit Waffenbesitzkarte übergeben werden.
Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen dürfen wir ohne Erlaubnis die Signalpistole Kaliber 4 nebst Munition überlassen, sofern der Besitz über die Waffe nach unseren Weisungen erfolgt.
AUSNAHME:
HINWEIS: Weder der Hafenmeister noch der freundliche Polizist sind befugt, die tatsächliche Gewalt über eine Signalwaffe auszuüben, es sei denn sie verfügen über eine Waffenbesitzkarte.
Waffenbesitzkarte - Waffenschein
Ein Waffenschein berechtigt nicht zum Erwerb, sondern zum zugriffsbereiten Führen der Schusswaffe in der Öffentlichkeit.
Das „Führen“ in der Öffentlichkeit ist weiter reglementiert. So dürfen Waffen auch mit Waffenschein nicht bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen geführt werden.
Die bei der zuständigen Behörde des Wohnortes zu beantragende Waffenbesitzkarte berechtigt mit entsprechendem Voreintrag zum Erwerb und zum Besitz einer Signalpistole und zum Erwerb der dazugehörigen Munition bei entsprechendem Eintrag.
Waffenbesitzkarte - Waffenschein
Der „kleine Waffenschein“
Die Signalpistole Kaliber 4 (26,4mm) ist eine großkalibrige Waffe, deren Besitz und Führung starken behördlichen Beschränkungen unterliegen. Auf dem Markt gibt es auch andere Signalwaffen, die frei erworben werden können.
SRS-Waffen (Signal/Reizstoff/Schreckschusswaffen) mit dem Bauartzulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB im Kreis) können frei erworben und an Bord mitgeführt werden (ab 18 Jahre).
Zum Führen benötigt man den „kleinen Waffenschein“!
Beschränkungen für SRS-Waffen
Auch beim kleinen Waffenschein gilt: Waffen dürfen grundsätzlich nicht bei öffentlichen Veranstaltungen geführt werden. Beispiele für solche Veranstaltungen sind Fußballspiele, Theater, Jahrmärkte, Kinos, Demonstrationen, große Menschenansammlungen etc.
Folgende Personen erhalten den kleinen Waffenschein NICHT:- Personen mit Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe,
Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 60 Tagessätzen- Personen ohne Möglichkeit zur fachgerechten Aufbewahrung von Waffen- Personen unter 18 Jahren- Personen mit Drogen- oder Alkoholabhängigkeit- Personen ohne eine körperliche und geistige Eignung
Waffenbesitzkarte - Voraussetzungen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir eine Waffenbesitzkarte für den Erwerb einer Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) von der zuständigen Behörde erhalten können?
1. Der Bewerber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Der Bewerber muss sachkundig und persönlich geeignet sein, und ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis vorlegen, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
3. Es muss ein Bedürfnis vorliegen (Beispiele: Der Besitz einer seegehenden Yacht durch Vorlage von Kaufvertrag, Chartervertrag,Standerschein, Versicherungspolice, Internationaler Bootsschein,oder die Notwendigkeit für Lehr- und Ausbildungszwecke.
Der Erwerb einer Signalpistole
Wir gehen davon aus, dass uns eine Waffenbesitzkarte erteilt wurde. Wir haben im Waffenhandel eine Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) erworben. Weitere Schritte:
Wir haben innerhalb von 2 Wochen nach dem Kauf der Waffe der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich unter Benennung von Namen und Anschrift des Überlassenden anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.
Hinweis: die Waffenbesitzkarte berechtigt nur zum Erwerb und zum Besitz der Signalpistole Kaliber 4 – nicht zum Erwerb der dazugehörigen Munition. Für den Erwerb erlaubnispflichtiger pyrotechnischer Signalmunition ist eine in der WBK eingetragene Munitionserwerbsberechtigung oder ein entsprechender Munitionserwerbsschein erforderlich.
Der Erwerb von Signalmitteln (erlaubnisfrei)
Erhältlich ohne Einschränkungen:- Knicklichter und Leuchtstäbe- Signalpfeifen- Pressluftfanfaren
Erhältlich nach Vollendung des 18. Lebensjahrs:- Pyrotechnische Signalmittel der Unterklasse T1,
d.h. Handfackeln (rot) und bestimmte Rauchsignale
- Abschussgeräte ohne Schusswaffeneigenschaft
Erwerb in anderen Ländern
Wichtig: die jeweiligen nationalen Gesetze müssen berücksichtigt werden.
Vor dem Erreichen des deutschen Hoheitsgebietes muss eine Verbringungserlaubnis erteilt worden sein. Entsprechende Formulare finden sich im Internet.
Unterklassen pyrotechnischer Signale
BAM-PT1 Beispiele:
Rauchpulver, SOS-Warnfeuer, Gaspatronen, Druckgas-Generatoren, schwimmende Rauchsignale (orange), Rotfeuer, Magnesium-Starklichtfackel, Rauchkörper mit Reißzündung, Schiffs-Handleuchtsignale, Kesselzündpatronen, Modellbau-Raketenantriebe, pyrotechnische Anzündstäbchen, Trennschneider, Theaterblitze, Airbag-Gasgeneratoren, Bengalfeuer, Theaterfeuer, Seilstrafferantriebe, Wühlmauspatrunen, Antriebe für Gurtstraffer, Aerosol-Feuerlöschgeneratoren, …
BAM-PT2 Beispiele:
Leinenraketen, Fallschirmsignalraketen, Handsignalpatronen, Leuchtraketen, Licht-Rauch-Signale, 2-Stern-Handsignale, Trennschrauben, Raketenmotoren, Leinenwurfgeräte, Nebelkerzen, Knallkörper mit Abreißzünder, Bühnennebelgeneratoren, Pyroschnüre, Gasanzündfackeln, Sprengschnüre, Theater-Flammenprojektoren, Airbag-Gasgeneratoren, Gurtstraffer-Gasgeneratoren, …
Beschussamt
An sieben Standorten in Deutschland gibt es sogenannte Beschussämter. In diesen Behörden werden u.a. Schusswaffen auf ihre sichere und zuverlässige Funktion geprüft, indem Schüsse mit ihnen ausgegeben werden und die dabei gewonnenen Erkenntnisse ausgewertet werden.
Grundsätzlich ist jede Waffe einem Instandsetzungsbeschuss zu unterziehen, wenn an einem wesentlichen Teil materialschwächelnde oder – verändernde Arbeiten vorgenommen worden sind.
Umbauten an Waffen
Wir dürfen den Lauf einer Signalpistole nicht mittels eines Stahlrohres zur Leistungssteigerung verlängern.
Auch andere, theoretisch mögliche An-bzw. Umbauten an der Signalpistole sind entweder verboten oder unzulässig.
Merken: die Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) funktioniert am besten und am sichersten in ihrem Originalzustand mit der dazugehörigen pyrotechnischen Munition.
Sprengstoffgesetz - Verbote
Herstellung
Nur Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz sind berechtigt, pyrotechnische Gegenstände selbst herzustellen. Der Fachkundenachweis (FKN) ist hierfür nicht ausreichend!
Bearbeitung:
Hier gilt das gleiche wie bei der Herstellung.
Waffen- oder Sprengstoffgesetz – was gilt wofür?
Waffengesetz:
Dem Waffengesetz unterliegen die Signalpistole und die hierfür bestimmte Munition (mit Waffenbesitzkarte) sowie Abschussgeräte und Munition (ab 18 Jahre). Diesem Gesetz unterliegt die Munition der Zulassungsklassen BAM PM I und BAM PT II.
Sprengstoffgesetz:
Dem Sprengstoffgesetz unterliegen alle pyrotechnischen
Seenotsignale, die nicht aus einer Signalpistole abgefeuert werden
(z.B. Signalraketen, Handsignalraketen mit Fallschirm, Handfackeln
und Rauchsignale). Es regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen
Stoffen.
Überlassung von Seenotsignalen
Bei der Überlassung von Seenotsignalmitteln unterscheiden wir nach einer vorübergehenden oder dauerhaften Überlassung.
DAUERHAFT:Eine dauerhafte Überlassung von erlaubnispflichtigen Seenotsignalmitteln darf nur an berechtigte Personen im Sinne des Waffen- oder Sprengstoffrechts erfolgen.
VORÜBERGEHEND:Eine vorübergehende Überlassung von erlaubnispflichtigen Seenotsignalmitteln sowie der Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) samt der dazugehörigen Munition darf an Charterer von seegehenden Wasserfahrzeugen erfolgen, sofern der Besitz über die Waffe nach unseren Weisungen erfolgt.
Der Fall der vorübergehenden Überlassung stellt eine Ausnahme von den waffenrechtlichen Erlaubnispflichten dar und erlaubt es auch Personen ohne SKN/FKN-Nachweis vorübergehend eine Signalpistole an Bord der gecharterten Yacht zu besitzen.
Mitführung von Dokumenten
Je nach Region, in der wir uns aufhalten, müssen wir für den Besitz oder das Führen der Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) bestimmte Dokumente mitführen.
Deutschland:
- Personalausweis
- Waffenbesitzkarte
- Waffenschein
(beim Führen)
EU:
- Personalausweis / Pass
- Waffenbesitzkarte
- Europäischer
Feuerwaffenpass
- ggfls. Einfuhrgenehmigung
Rest der Welt:
- Personalausweis / Pass
- Waffenbesitzkarte
- ggfls. Einfuhrgenehmigung
Führen der Signalpistole an Bord
Der verantwortliche Fahrzeugführer des Wasserfahrzeugs darf während eines Törns die Signalpistole am Körper führen.
Hinweis: mit der Erlaubnis des Führens der Signalwaffe ist keine Aussage darüber getroffen, wer diese in einem Notfall benutzen darf. Hier geht es nur um die Möglichkeit, die Waffe am Mann zu führen.
Verwendung von Seenotsignalen
Im Notfall darf jeder die Waffe bzw. die Notsignalmittel benutzen.
Skipper Crew
Entscheidung
„es liegt ein Notfall vor“
JA, ausschließlich NEIN
Verwendung der Waffe bzw.
der Notsignalmittel
JA JA
Abhanden gekommene Seenotsignalmittel
Seenotsignalmittel bzw. die Signalpistole können ins Wasser fallen, verlegt werden oder durch Unbefugte an sich genommen werden.
Wenn Seenotsignalmittel oder Waffen abhanden
kommen, muss dies der zuständigen Behörde
unverzüglich angezeigt werden.
In der Regel ist die „zuständige Behörde“ die
Polizei.
Erlaubnispflichtige Signalwaffen
Nicht nur die Signalpistole Kaliber 4 (26,5mm) ist erlaubnispflichtig.
Wir benötigen eine behördliche Erlaubnis für die Signalpistole
Kaliber 4 (26,5mm) sowie alle SRS-Waffen ohne das
Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“.
Das Zeichen wird SRS-Waffen zugeteilt, wenn diese ganz bestimmte
Anforderungen einhalten. Insbesondere geht es hierbei um
Funktionssicherheit und die erzeugte Wirkung beim Einsatz.
Erlaubnispflichtige Handsignale
Mit einem in den Führerschein eingedruckten Befreiungsvermerk oder einem FKN können bestimmte erlaubnispflichtige pyrotechnische Seenotsignale erworben werden.
Das sind: Pyrotechnische Signalmittel der Unterklasse T2, d.h. Signalraketen (rot), Fallschirmsignalraketen (rot) und bestimmte Signale.
Wichtiger Hinweis: Der Bootsführerschein mit eingetragenem Befreiungsvermerk bzw. der Sachkundenachweis berechtigen NICHT zum Erwerb der Signalpistole Kaliber 4 oder der dazugehörigen Munition.
Teil 5/5: Vorschriften und Publikationen
Einsatz von Notsignalen
Der Einsatz von Notsignalen ist weltweit in den Kollisionsverhütungsregeln (KVR) geregelt.
KVR–Regel 37: Notsignale„Ist ein Fahrzeug in Not und fordert es Hilfe an, so muss es die in Anlage IV beschriebenen Signale benutzen oder zeigen.“
Hilfeleistung in Seenotfällen
Neben dem Einsatz von Notsignalen gibt es auch eine Vorschrift, welche die Pflicht zur Hilfeleistung in Seenotfällen regelt.
Die Verordnung über die Sicherheit der Seefahrt regelt die Pflicht zur Hilfeleistung in Seenotfällen.(SeeFSichV §2)
Seemännische Sortfaltspflicht
Die Broschüre „Sicherheit im See- und Küstenbereich“ beschreibt die Seemännische Sorgfaltspflicht für Wassersportler und wird vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) herausgegeben.
Einige Schlagworte aus dem Inhalt der Broschüre:
• Sicherheitsregeln
• Sicherheitsausrüstung
• Verhalten auf SeeSchStr
• Verhalten auf hoher See
• Schiffsführung
• Sicherheitsdienste und Sicherheitssysteme
Notfall auf See
Es ist wichtig, im Notfall schnell und möglichst effektiv zu handeln,
damit durch unnütze Handlungen keine wertvolle Zeit verloren geht.
Das Handbuch „Suche und Rettung“ enthält Anleitungen zur
Bewältigung von Notlagen auf See und wird vom Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) herausgegeben.
Schlagworte aus dem Inhalt:
• SAR-Koordinierung
• Hilfeleistung
• Versorgung Überlebender
• Such- und Rettungsmaßnahmen
• Funkverkehr
• Alarmierungsverfahren
• Kommunikation zwischen Luft- und Wasserfahrzeugen
Kursende
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Viel Erfolg bei der Prüfung!