Sachstandsbericht – BVUA 10.11.2011

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Sachstandsbericht – BVUA 10.11.2011 Sachstandsbericht – BVUA 10.11.2011 Bürgerbüro Bauen Frankonenstollen Frankonenstollen

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Sachstandsbericht – BVUA 10.11.2011. Bürgerbüro Bauen. Frankonenstollen. Frankonenstollen. Bürgerbüro Bauen. 1. Beschreibung. Ein als Luftschutzkeller gebautes Stollensystem aus dem Zweiten Weltkrieg Ausgangspunkt in den Kellern der Eisenlohrschen Brauerei aus dem 19. Jahrhundert - PowerPoint PPT Presentation

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FrankonenstollenFrankonenstollen

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FrankonenstollenFrankonenstollen

• Ein als Luftschutzkeller gebautes Stollensystem aus dem Zweiten Weltkrieg

• Ausgangspunkt in den Kellern der Eisenlohrschen Brauerei aus dem 19. Jahrhundert

• Zwei parallel geführte Stollen in südwestlicher Richtung, durch Querschlag verbunden

• Nach Aufnahme Reutlingens in das Luftschutzführerprogramm:

Erweiterung ab Juli 1944 mit Kriegsgefangenen sowie Zivil- und Zwangsarbeitern

• Gemauerter Abschnitt von ca. 60 Metern Länge, ansonsten ursprünglich mit Holz verschalt

• Geplanter Ausbau für ca. 1200 Personen / tatsächlicher Ausbau für ca. 900 Personen

• Wegen des eingetretenen Kriegsendes nicht planmäßig fertiggestellt

1. Beschreibung1. Beschreibung

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FrankonenstollenFrankonenstollen

• Dokumentation des Heimatmuseums und des Stadtarchivs „Reutlingen 1930 – 1950: Nationalsozialismus und Nachkriegszeit“ aus dem Jahr 1995.

Kapitel „Luftschutz in Reutlingen – Propaganda und Realität“, Seite 217-230. Kapitel „Kriegswirtschaft und Rüstungsproduktion in Reutlingen“, Seite 231-264.

• Zwangsarbeiter-Datenbank mit mehreren tausend Namen.

• Forschungsprojekt „Zwangsarbeit für die Stadt Reutlingen und ihre heutigen Bezirksgemeinden“ im Jahr 2001

• Zeitzeugenberichte

- Die Veröffentlichungen und Materialien können im Stadtarchiv eingesehen werden -

2. Historische Quellen2. Historische Quellen

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Frankonenstollen Frankonenstollen

26.01.200926.01.2009 Begehung des Frankonenstollens mit RP Freiburg - Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau.

  09.02.200909.02.2009 Schreiben Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau:

Frankonenstollen in weiten Teilen nicht standsicher. Potenzielle Gefahr für die Tagesoberfläche. Gefahr durch Steinfall oder Verschüttung.

Einziehung der Schlüssel, Gewährleistung eines Betretungsverbotes. Exakte Vermessung der Anlage. Beauftragung Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. E. Vees & Partner mit geotechnischer Beurteilung der Anlage.

08./09.04.200908./09.04.2009 Überprüfung der Standsicherheit der Gebäude und öffentlichenVerkehrsflächen über der Stollenanlage.Absperrung eines Teilbereichs der Pomologie mit Bauzaun.

21.04.200921.04.2009 Information im Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss.

10.07.200910.07.2009 Geotechnisches Gutachten des Büros Prof. Dr.-Ing. E. Vees & Partner:Empfehlung zur vollständigen und kraftschlüssigen Verfüllung und Verpressung mit Dämmer- und Porenbeton.

Antrag der Stadt auf Genehmigung zur Verfüllung der Stollenanlage bei den zuständigen Behörden im August 2009

3. Chronologie des aktuellen Vorgangs3. Chronologie des aktuellen Vorgangs

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FrankonenstollenFrankonenstollenBürgerbüro Bauen

Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB)

LGRB: zuständige Behörde für künstliche, unterirdische Hohlräume mit Volumen von mehr

als 50 m³besondere Polizeibehörde; Abwehr von Gefahren, durch die die öffentliche Sicherheit

und Ordnung bedroht ist.zuständig für ArbeitsschutzG, ArbeitszeitG, BImSchG

Position: Zustimmung zur kompletten Verfüllung

Zustimmung zur teilweisen Verfüllung und Sanierung einsturzgefährdeter

Bereiche unter der Voraussetzung, dass alle sicherheitsrelevanten Vorgaben

beachtet werden z. B:

- Beräumung (loses Gestein von Firste beseitigen; Boden für

Begehung und Transport ebnen)

- Bewetterung (Luftzufuhr, Beleuchtung)

- Brandschutz (Rettungswehr, Branderkennungssystem)

Nach Verfüllung/Sanierung regelmäßige Kontrolle

4. Genehmigungsverfahren bis Frühjahr 20114. Genehmigungsverfahren bis Frühjahr 2011

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FrankonenstollenFrankonenstollenBürgerbüro Bauen

Höhere Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium Tübingen)zuständig, da Stadt (maßgebliche) Eigentümerin

Position: Frankonenstollen ist Kulturdenkmal aus heimatgeschichtlichen Gründen

eindrückliches Beispiel für die in Reutlingen durchgeführten Luftschutz-

maßnahmen

Erinnerungswert an wichtige historische Ereignisse und Entwicklungen

öffentliches Interesse an der Erhaltung wegen seines exemplarischen und

dokumentarischen Wertes

Genehmigung für Teilverfüllung (Sanierung)

keine Genehmigung für Komplettverfüllung

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FrankonenstollenFrankonenstollenBürgerbüro Bauen

Untere Naturschutzbehörde (Landratsamt Reutlingen)

Position: Biotopschutz

(unterirdische Hohlräume – auch künstliche)

Verboten ist die Zerstörung oder erhebliche/nachteilige Beeinträchtigung

besondere Bedeutung: Sinterbildung

Genehmigung für Teilverfüllung (Sanierung)

Genehmigung für Komplettverfüllung bei Vorliegen eines

wichtigen Grundes

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FrankonenstollenFrankonenstollen

5. Aktuelle Situation5. Aktuelle Situation

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FrankonenstollenFrankonenstollen

6. Konzept Teilverfüllung (Sanierung)6. Konzept Teilverfüllung (Sanierung)

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FrankonenstollenFrankonenstollen

7. Konzept Komplettverfüllung (mit Dämmer/reversibel)7. Konzept Komplettverfüllung (mit Dämmer/reversibel)

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FrankonenstollenFrankonenstollen

Gegenüberstellung Teilverfüllung - VollverfüllungGegenüberstellung Teilverfüllung - Vollverfüllung

*) Anmerkungen:*) Anmerkungen:• favorisiert aus der Sicht der

Denkmalschutz- und Naturschutzbehörden wird die Teilverfüllung (Sanierung)

• aufgrund der gegebenen Fakten (dauerhafte Sicherheit und Kostensituation) wird aus der Sicht der Behörden eine Komplettverfüllung (mit reversiblem Material) für vertretbar gehalten.

• nach der Entscheidung durch die Stadt sind die erforderlichen Genehmigungen zu beantragen.

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FrankonenstollenFrankonenstollen

Betroffene PrivatgrundstückeBetroffene Privatgrundstücke

Friedrich-Ebert-Straße 11 und 17:

• Für Verkehrssicherheit ist grundsätzlich der jeweilige Grundstückseigentümer verantwortlich.

• Kostenermittlung nur für Stollenanteile unter städtischen Grundstücken.

• Gegebenenfalls Sicherung des Stollenanteils zu einem späteren Zeitpunkt.

• Information der betroffenen Grundstückseigentümer durch die Stadtverwaltung.