Saison 2019 · SPORTREGLEMENT DES ÖSBV Saison 2019 Version 2 Beschluss des Präsidiums des ÖSBV...

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SPORTREGLEMENT DES ÖSBV Saison 2019 Version 2 Beschluss des Präsidiums des ÖSBV vom 21. Januar 2019

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SPORTREGLEMENT DES ÖSBV

Saison 2019

Version 2

Beschluss des Präsidiums des ÖSBV vom 21. Januar 2019

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Inhaltsverzeichnis

ABSCHNITT I ......................................................................................................................................................3Allgemeine Bestimmungen

ABSCHNITT II .....................................................................................................................................................3Spieler

ABSCHNITT III ....................................................................................................................................................7Schiedsrichter

ABSCHNITT IV ...................................................................................................................................................8Vereine

ABSCHNITT V ....................................................................................................................................................8Wettkämpfe

ABSCHNITT VI .................................................................................................................................................13Rahmenbestimmungen für Österreichische Staatsmeisterschaften und Österreichische Meisterschaften

ABSCHNITT VII ................................................................................................................................................15Bestimmungen für Landesmeisterschaften ABSCHNITT VIII ................................................................................................................................................15Veranstalter

ABSCHNITT IX .................................................................................................................................................17Allgemeine Wettkampfordnung

ABSCHNITT X ..................................................................................................................................................18Österreichische Ranglisten

ABSCHNITT XI .................................................................................................................................................19Nationalkader, Nominierungen für internationale Wettkämpfe

ABSCHNITT XII ................................................................................................................................................20Normenkataloge

ABSCHNITT XIII ...............................................................................................................................................20Instruktorenausbildung

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ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Alle Bezeichnungen wie Spieler, Teilnehmer et cetera gelten gleichermaßen in weiblicher Form. § 2 Diesem Reglement unterliegen alle ordentlichen Mitglieder des Österreichischen Snooker- und Billiards-

verbands (im Folgenden kurz ÖSBV genannt) sowie deren Funktionäre, alle sonstigen Mitglieder sowie Funktionäre des ÖSBV, alle Spieler im Sinne des Abschnitts II § 1 und alle Schiedsrichter, die bei Veranstal-tungen des ÖSBV eingesetzt werden. Es liegt in deren Verantwortung, sich Kenntnis von den sie betref-fenden Bestimmungen dieses Reglements zu verschaffen. Unkenntnis schützt nicht vor Sanktionen.

§ 3 Insoweit sich bei der Anwendung dieses Reglements Lücken ergeben sollten, sind diese vom jeweils anwendenden Organ im Sinne und Geist dieses Reglements zu schließen.

§ 4 Jedermann hat das Recht, dem ÖSBV die Verletzung dieses Reglements zur Anzeige zu bringen. Turnier-leiter und Mannschaftsführer (bei internationalen Einsätzen) sind zu einer solchen Anzeige verpflichtet. Für den Verfahrensablauf wird auf die Disziplinarordnung des ÖSBV verwiesen.

§ 5 Mitteilungen an den ÖSBV können auch per E-Mail erfolgen, auch erforderliche Formulare können per E-Mail übersandt werden.

§ 6 Alle in § 2 genannten Personen unterliegen der Disziplinarordnung des ÖSBV.

§ 7 Die Saison beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember; die zur Saison gehörenden Meisterschaften finden im der Saison folgenden Januar statt.

ABSCHNITT II Spieler

§ 1 Spieler im Sinn dieses Sportreglements sind alle bei einem unter der Kontrolle des ÖSBV stattfindenden Wettkampf spielberechtigten natürlichen Personen. Jeder Spieler unterwirft sich durch die Nennung für einen solchen Wettkampf diesem Sportreglement sowie der Disziplinarordnung des ÖSBV.

§ 2 Um an Turnieren des ÖSBV teilnehmen zu können, müssen sich Spieler und Schiedsrichter/Turnierleiter auf online.austriansnooker.at registrieren. Dabei gibt es die Möglichkeit, eine Vereinsmitgliedschaft auszu-wählen. Diese Vereinsmitgliedschaft muss durch den jeweiligen Verein in der Online-Sportdirektion bestä-tigt werden. Geschieht dies nicht, ist der Spieler den damit verbundenen Einschränkungen bezüglich Tur-nierteilnahmen unterworfen.

§ 3 Alterslimits: (1) Jugendspieler (U16) ist jeder Spieler bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs. (2) Juniorenspieler (U21) ist jeder Spieler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs. (3) Jugendspieler können sowohl an Jugend- (U16) als auch an Juniorenturnieren (U21) teilnehmen und

sind im Fall einer Qualifikation in beiden Sparten bei Österreichischen Meisterschaften startberechtigt. (4) Master ist jeder Spieler, der im Lauf der jeweiligen Saison das 40. Lebensjahr vollenden wird oder

bereits vollendet hat (also etwa für die Saison 2019 die Jahrgänge 1979 und älter).

§ 4 An Wettkämpfen, die der Zuständigkeit des ÖSBV unterliegen, dürfen nur Spieler mit gültiger Lizenz teil-nehmen.

§ 5 Lizenzarten: Der ÖSBV kennt folgende Arten von Lizenzen: (1) ÖSBV-Jahreslizenz:

(a) Diese kann von Spielern mit einer Mitgliedschaft bei einem Verein, der dem ÖSBV angehört (im Folgenden Vereinsspieler genannt), wie auch von vereinslosen Spielern erworben werden. Ver-einsspieler berechtigt sie zur Teilnahme an sämtlichen Turnieren der Austrian Snooker League (ASL), der Austrian Bil liards League (ABL) sowie an Österreichischen (Staats-)Meisterschaften in der aktuellen Saison, vorbehaltlich etwaiger sonstiger Qualifikationskriterien.

Abschnitt I; Abschnitt II

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(b) Vereinslose Spieler sind in Grands Prix und Challenges (Snooker), ABL1-Turnieren (EB) sowie bei Österreichischen (Staats-)Meisterschaften nicht spielberechtigt.

(2) ÖSBV-Tageslizenz: Diese kann nur von vereinslosen Spielern erworben werden und gilt nur für das jeweilige Turnier. Sie berechtigt zur Teilnahme an sämtlichen ASL- und ABL-Turnieren mit Ausnahme der in (1) (b) genannten.

§ 6 Jeder Spieler muss spätestens bei Turnierbeginn im Besitz einer Lizenz sein (das heißt, die Lizenz- gebühr muss unter Angabe des Spielernamens spätestens am Freitag vor dem Turnier auf dem ÖSBV-Konto ein gelangt sein). Jeweils am Freitag vor einem Turnierwochenende kann von der Homepage des ÖSBV eine aktuelle Liste der ÖSBV-Jahreslizenzspieler heruntergeladen werden. Von allen Turnier-teilnehmern, die nicht in dieser Liste enthalten sind, muss der austragende Verein die jeweilige Lizenz-gebühr gemäß § 5 einheben und an den ÖSBV weiterleiten sowie deren Namen in die Turniermappe eintragen.

§ 7 Nur Vereinsspieler mit einer gültigen ÖSBV-Jahreslizenz können in den österreichischen Nationalkader berufen werden.

§ 8 Ab Neuerwerb einer ÖSBV-Jahreslizenz hat ein Vereinsspieler 6 Monate Zeit, einen Regelkundekurs nach den aktuell gültigen Regeln zu absolvieren. Es liegt in der Obliegenheit des Spielers, sich um einen solchen zu bemühen. In jedem Fall muss jedoch die Absolvierung eines solchen Kurses vom ÖSBV ermög-licht werden. Bei internationalen Entsendungen ist ein besuchter Regelkundekurs jedenfalls nachzu-weisen.

§ 9 Bei Regeländerungen werden innerhalb von 6 Monaten ab Kenntniserlangung durch den ÖSBV Regel-änderungskurse angeboten. Für Vereinsspieler mit einer Lizenz sind diese Veranstaltungen verpflichtend. Der ÖSBV ist jedoch verpflichtet, diesen Spielern eine Teilnahme zu ermöglichen (mindestens drei Termine müssen angeboten werden). Ersatzweise können geringfügige Regeländerungen diesen Spielern auch per Schreiben durch den ÖSBV kundgetan werden.

§ 10 Jeder Verein ist verpflichtet, dem ÖSBV-Sekretariat und der ÖSBV-Sportdirektion die Aufnahme eines

Lizenzspielers unverzüglich zu melden. Eine bloße Eintragung der Vereinszugehörigkeit in der Online-Sportdirektion ist nicht aus reichend.

§ 11 Jeder Verein ist verpflichtet, dem ÖSBV-Sekretariat und der ÖSBV-Sportdirektion den Austritt oder Aus-schluss eines ÖSBV-Jahreslizenzspielers binnen einer Woche zu melden. Dessen Spielberechtigung bei Grands Prix, Challenges, in der Austrian Billiards League (ABL) sowie bei Österreichischen (Staats-)Meister-schaften gilt mit Zugang der Meldung als erloschen. Durch die Mitgliedschaft bei einem anderen Verein ist der Spieler auch bei den zuvor genannten Turnierarten wieder spielberechtigt.

§ 12 Ein Verein kann die Sperre eines Spielers mit temporärer Aufhebung seiner ÖSBV-Jahreslizenz beim ÖSBV beantragen, wenn Forderungen des Vereins an den Spieler bestehen, die dieser trotz Aufforderung nicht oder nur teilweise bezahlt hat. Der Antrag auf Sperre muss schriftlich unter Beilage sämtlicher Beweis-mittel beim ÖSBV-Sekretariat erfolgen (Formular).

§ 13 Ein Spieler kann jederzeit seinen Verein wechseln. Dies ist der ÖSBV-Sportdirektion schriftlich unter Beischluss einer Freigabe durch den zu verlassenden Verein zu melden, aus der hervorgeht, dass seitens dieses Vereins keine offenen Forderungen an den Spieler bestehen. Bei einem Vereinswechsel über die Region hinaus verliert der Spieler einen even tuellen Qualifikationsplatz (zum Beispiel Sieg bei einem Challenge Qualifier in der Region Ost, neuer Verein in der Region Süd: Der Spieler ist in der Challenge Süd nur aufgrund des Challenge-Qualifier-Siegs nicht spielberechtigt).

§ 14 Werbung: (1) Die Kleidung eines Spielers darf Reklame aufweisen, sofern diese die Identifikation der Vereins-

zugehörigkeit nicht erschwert. (2) Die Werbung darf nicht ästhetisch anstößig oder imstande sein, dem Ansehen des Sports oder des

Verbands Schaden zuzufügen. Der Gesamteindruck aller Werbungen darf nicht zu einer übermäßigen Ab lenkung vom sportlichen Inhalt einer Veranstaltung führen.

(3) Werbung für Spirituosen über 20 Volumprozent Alkohol sowie für Tabakwaren und Rauchen ist unzulässig.

Abschnitt II

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(4) Bei offiziellen Wettkämpfen des ÖSBV ist jeder Spieler verpflichtet, Werbelogos und Werbeaufschrif-ten von Verbandssponsoren zusätzlich zu den eigenen Werbelogos zu tragen. Spielern wird deshalb empfohlen, darauf bei Abschlüssen von Sponsorverträgen Bedacht zu nehmen.

(5) Werbung bedarf einer vorherigen Genehmigung des ÖSBV (Formular). (6) Jedenfalls sind die Bestimmungen der EBSA und der IBSF bezüglich Werbung am Spieler zu befolgen.

§ 15 Bekleidung: Der bezeichnete Dresscode ist ein Mindesterfordernis. Ist B gefordert, darf auch A getragen werden. (1) Dresscode A (a) Gültig während aller Matches bei (i) Österreichischen Staatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften (ii) Snooker: Grands Prix; EB: ABL1 (b) Dresscode für Herren (das Erscheinungsbild soll landläufig als elegant bezeichnet werden können): (i) Stoffhose mit Bügelfalte (ohne außen liegende Nähte und aufgesetzte Gesäßtaschen, keine

Jeans), gemeinhin Anzughose genannt (ii) einfarbiges oder zart gemustertes Hemd mit Kragen und langen Ärmeln; die Ärmel müssen

an den Handgelenken zugeknöpft sein, und bei Matches ohne Fliegen-/Krawattenpflicht darf nur der oberste Knopf geöffnet sein; das Hemd muss in die Hose gesteckt werden und muss lang genug sein, dass es nicht schon bei normaler Stoßposition herausrutscht

(iii) ärmellose Weste (Gilet) (iv) geschlossene Abendschuhe (keine Sportschuhe/Sneakers, Sandalen, Stiefel etc.), keine Tennis-

socken (v) In Matches, die von einem Schiedsrichter geleitet werden, sowie in allen Matches Österreichi-

scher (Staats-)Meisterschaften muss eine Fliege oder Krawatte getragen werden. (c) Dresscode für Damen (das Erscheinungsbild soll landläufig als elegant bezeichnet werden können): (i) Stoffhose mit Bügelfalte oder mindestens knielanger Rock (ohne außen liegende Nähte,

ohne aufgesetzte Gesäßtaschen, keine Jeans) (ii) einfarbiges oder zart gemusterte(s) Hemd/Bluse mit Kragen und mit Ärmeln, die bis mindes-

tens unterhalb der Ellenbogen reichen, bei dem/der nur der oberste Knopf geöffnet sein darf; keine Tops, nicht bauchfrei; das Hemd/die Bluse muss in die Hose/den Rock gesteckt werden und muss lang genug sein, dass es/sie nicht schon bei normaler Stoßposition heraus-rutscht; bei langärmeligen Hemden/Blusen müssen die Ärmel an den Handgelenken zuge-knöpft sein

(iii) ärmellose Weste (Gilet) (iv) (Abend-)Schuhe, welche die Zehen freilassen können (keine Sportschuhe/Sneakers, Sandalen,

Stiefel etc.) (d) Bei hohen Temperaturen während eines Turniers kann die Turnierleitung bestimmte Erleichterun-

gen beim Dresscode genehmigen. (2) Dresscode B (a) Gültig während aller Matches bei (i) Snooker: Challenges, Damen-, Masters-, U21- und Doppelturnieren; EB: ABL2 (b) Definition: (i) Hose (Damen auch Rock) wie Dresscode A (b) und (c) (i) (ii) einfarbiges unbedrucktes Poloshirt (Ausnahme: Clubpolos, die das Clublogo und einen mit

dem Club in Zusammenhang stehenden Druck aufweisen dürfen); oder einfarbiges oder zart gemustertes Hemd (Damen auch Bluse) mit Kragen und langen oder kurzen Ärmeln (lange Ärmel müssen an den Handgelenken zugeknöpft sein); nur der Kragenknopf darf geöffnet sein; Poloshirt oder Hemd/Bluse muss in die Hose/den Rock gesteckt werden und muss lang genug sein, dass es/sie nicht schon bei normaler Stoßposition herausrutscht

(iii) Schuhe und Socken wie unter Dresscode A (b) und (c) (iv) (3) Dresscode C (a) Gültig für: (i) sämtliche Turniere, die in den Einflussbereich des ÖSBV fallen und für die nicht Dresscode A

oder B gilt (b) Definition: (i) geschlossene Schuhe (keine Sandalen, Flipflops etc.), lange Hose (Damen: wahlweise mindes-

tens knielanger Rock), Hemd, T- oder Poloshirt (Damen: wahlweise Bluse; jeweils nicht ärmel-los)

(ii) grundsätzlich saubere Bekleidung

Abschnitt II

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§ 16 Jeder Spieler hat als guter Sportler aufzutreten und sich gegenüber seinem Gegner, anderen Spielern, Funktionären und Zuschauern korrekt und fair zu verhalten. Bei Ehrungen und Auszeichnungen (zum Bei-spiel Siegerehrung) beziehungsweise auch bei Bildaufnahmen durch die Presse haben die Spieler die jeweils korrekte Turnierkleidung – wo Dresscode A vorgeschrieben ist, inklusive Fliege/Krawatte – zu tragen.

§ 17 Jeder Spieler hat sich an Anweisungen der Turnierleitung zu halten und diese zu befolgen. § 18 Aus einem Bewerb ausgeschiedene Spieler dürfen nicht zu Schiedsrichtertätigkeiten verpflichtet werden.

Diese Bestimmung greift nicht in die Rechte der austragenden Vereine ein, Spieler des eigenen Vereins für Schiedsrichterleistungen heranzuziehen. Freiwillige Schiedsrichtertätigkeiten sind jederzeit willkommen.

§ 19 (1) Alle Spieler nennen ausschließlich über die Online-Sportdirektion oder den Sportdirektor/Sportwart ihres Vereins für ein Turnier. Es liegt in der Verantwortung jedes Spielers, sich fristgerecht für ein Tur-nier anzumelden oder sich von einem solchen abzumelden. Alle Spieler, die nach Nennschluss auf der Nennliste stehen und spielberechtigt sind (Ausnahme: Challenge Qualifier), müssen das festgesetzte Nenngeld bezahlen oder, sofern sie an einem Turnier krankheitshalber nicht teilnehmen konnten, eine entsprechende ärztliche Bestätigung (Krankmeldung) vorlegen. Diese muss bis spätestens Freitag nach diesem Turnier als PDF oder JPEG per E-Mail in der Sportdirektion und im Verbandssekretariat des ÖSBV eingelangt sein. Bis zum fristgerechten Einlangen der Krankmeldung bzw. der vollständigen Bezahlung des Nenngeldes gilt eine Sperre für alle anderen ÖSBV-Turniere (das heißt vor Nennschluss eines Turniers, an dem dieser Spieler teilnehmen möchte, muss die Krankmeldung beim ÖSBV bzw. das Nenngeld auf dem ÖSBV-Konto einlangen).

(2) Mit seiner Nennung verpflichtet sich der Spieler, alle Matches/Games des Turniers auszutragen. Bei einem oder mehreren nicht oder nicht zur Gänze ausgetragenen Matches/Games in der Gruppen-phase eines Turniers (dazu zählen auch Shoot-outs) werden alle Ergebnisse des verursachenden Spie-lers annulliert, und er erhält für dieses Turnier keine Ranglistenpunkte (auch wenn er so spät kommt, dass das erste Match nach Abschnitt IX § 3 ab erkannt wurde). Bei einem nicht oder nicht zur Gänze ausgetragenen Match/Game in der K.-o.-Phase erhält der Spieler nur 50 Prozent der für den erreich-ten Platz vorgesehenen Ranglistenpunkte, und er ist nicht automatisch für den nächsten Bewerb qualifiziert.

(3) Darüber hinaus sind alle Teilnehmer an zweitägig ausgetragenen Turnieren verpflichtet, sich über die endgültige Gruppenplatzierung und damit einen eventuellen Aufstieg in die K.-o.-Phase zu informie-ren.

§ 20 Der Nennschlusstag (im Turnierkalender und in der Online-Sportdirektion angeführt) ist der letztmögliche Tag für Nennungen und für unbegründete Zurückziehungen von Nennungen. Nennungen, die nach dem Nennschluss eingehen, werden für die Turniere grundsätzlich nicht berücksichtigt.

§ 21 Bei Absagen von Turnierteilnahmen nach Nennschluss ist die ÖSBV-Sportdirektion entweder per E-Mail oder telefonisch zu verständigen. Diese Absage muss bis spätestens eine Stunde vor dem Players Meeting erfolgen. Bei Teilnahmeabsagen wird der Startplatz grundsätzlich nicht nachbesetzt. Darüber hinaus erhält der betreffende Spieler bei Grand Prix und Challenge 1 Ranglistenpunkt und ist daher im aktuellen Turnierturnus, bestehend aus den oben genannten Turnieren, nicht mehr teilnahmeberechtigt.

§ 22 Jeder Spieler nimmt zur Kenntnis, dass der ÖSBV aus technisch-administrativen Gründen eine elektroni-

sche Spielerdatenbank betreibt, die von ihm sowie von seinen Mitgliedsvereinen für deren jeweilige Mit-glieder betreut wird, und dass eine Teilnahme an Ranglistenturnieren sowie an sonstigen Turnieren, die in der Datenbank des ÖSBV geführt werden, nur möglich ist, nachdem der Spieler seine Registrierung in der Online-Sportdirektion (online.austriansnooker.at) vorgenommen hat. In Ausnahmefällen (z. B. kein Inter-netanschluss, vereinsloser Teilnehmer an einem Challenge Qualifier) kann die Registrierung auch durch andere Personen erfolgen.

§ 23 Bei Verstößen von Spielern gegen das Sportreglement (zum Beispiel unentschuldigtem Nichterscheinen zu einem Turnier oder vorzeitigem Verlassen desselben, Verstößen gegen den Dresscode, ungebührlichem Verhalten im Rahmen eines Turniers, wie Nichtbeachten des Rauch-, Alkohol- oder Handyverbots) kann das Disziplinarorgan erster Instanz des ÖSBV Strafen aussprechen, die von einer Verwarnung bis zu bedingten oder unbedingten Sperren reichen. Disziplinäre Maßnahmen werden in anonymisierter Form über die Webpräsenz des ÖSBV veröffentlicht.

Abschnitt II

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ABSCHNITT III Schiedsrichter

§ 1 Kandidaten zum Amt eines Schiedsrichters müssen zum Zeitpunkt der Prüfung physisch in der Lage sein, Bälle in schwierigen Lagen auf dem Tisch zu spotten und zu reinigen. Sollte ein Schiedsrichter zur Aus-übung seines Amts körperlich nicht mehr in der Lage sein oder nicht mehr am Turniergeschehen teilneh-men, so wird seine Lizenz vom ÖSBV nicht mehr verlängert.

§ 2 Tutoren ernennt der ÖSBV nach Bedarf aus seinen Prüfern mit mindestens einjähriger Praxis, die dann für die nationale Schiedsrichterausbildung verantwortlich sind. In den Tätigkeitsbereich des Tutors fallen die Aktualisierung der Regelkundeunterlagen, die Ausarbeitung von Schulungsunterlagen sowie die Abhal-tung von Regelkundekursen und Schiedsrichter seminaren.

§ 3 Die Aus- und Fortbildung der Schiedsrichter erfolgt in Lehrgängen des ÖSBV. Schiedsrichter haben die

angebotene Ausbildung nach Möglichkeit wahrzunehmen.

§ 4 Die internationalen Prüfungen werden von einem Prüfer im Rahmen des EBSA Referee Scheme abgenom-men.

§ 5 Die Prüfungen gliedern sich wie folgt: (1) die nationale Schiedsrichterprüfung (2) nach einjähriger Praxis die internationale Prüfung zum EBSA-Schiedsrichter Class 3 (3) nach zweijähriger Praxis und mit einem Mindestalter von 18 Jahren zum EBSA-Schiedsrichter Class 2 (4) nach zweijähriger Praxis zum Schiedsrichter Class 1 (5) und letztlich nach einem weiteren Jahr zum EBSA-Prüfer

§ 6 Aktive Schiedsrichter werden ab erfolgreich abgelegter Class-3-Prüfung vom ÖSBV beim Europäischen Verband (EBSA) zur Erteilung einer internationalen Lizenz angemeldet.

§ 7 Die Einteilung der Schiedsrichter bei Turnieren erfolgt durch die Turnierleitung.

§ 8 Die Nominierung von Schiedsrichtern für internationale Bewerbe der EBSA und IBSF erfolgt durch den Tutor des ÖSBV, der das Präsidium des ÖSBV davon in Kenntnis setzt. Die Schiedsrichter verpflichten sich, die Reisekosten selbst zu tragen. Allfällige Zuschüsse für Reisekosten werden im Vorfeld vom ÖSBV bekannt gegeben.

§ 9 Schiedsrichter müssen spätestens 15 Minuten vor Turnierbeginn anwesend sein (Referees Meeting), sofern sie in der ersten Session zum Einsatz kommen. Bei späteren Einsätzen ist mit der Turnierleitung eine ent-sprechende Vereinbarung zu treffen. Erscheint ein Schiedsrichter schuldhaft oder ohne vorherige Absage nicht zu einem Spiel, ist dies als unsportliches Verhalten zu bestrafen. Die Strafe ist vom Disziplinarorgan erster Instanz des ÖSBV festzusetzen.

§ 10 Der Schiedsrichter ist berechtigt, im Rahmen der gültigen Regeln für Snooker und English Billiards (siehe Regelkundeheft, Abschnitt 4 – Die Spieler, Punkt 1) Frames, Games und Matches abzuerkennen. Diese Ent-scheidungen sind – wie in den Regeln angeführt – end gültig, eine Berufung ist nicht zulässig.

§ 11 Für das ordnungsgemäße Ausfüllen des Spielprotokolls sind die Schiedsrichter verantwortlich. Das Spiel-protokoll ist sofort nach Spielende vollständig ausgefüllt der Turnierleitung zu übergeben. Eventuelle Anzeigen über besondere Vorkommnisse und Ausschlüsse sind auf der Rückseite des Spielprotokolls zu vermerken, die Turnierleitung ist darauf hinzuweisen und muss diese Vorkommnisse in die Turniermappe eintragen.

§ 12 Die Bekleidung der Schiedsrichter hat sich in Turnieren, in denen Dresscode A gemäß Abschnitt II § 15 (1)

gilt, an den Vorgaben der EBSA zu orientieren, in allen anderen Turnieren darf vom Schiedsrichter auch Dresscode A oder B gemäß Abschnitt II § 15 (1) oder (2) getragen werden.

§ 13 Schiedsrichter haben sich während des gesamten Turniers als vorbildliche Repräsentanten des ÖSBV zu verhalten. Zuwiderhandlungen sind dem ÖSBV schriftlich zur Anzeige zu bringen.

Abschnitt III

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§ 14 Schiedsrichter sind vom Ausrichter des Turniers mit einem alkoholfreien Getränk pro geleitete Partie und bei ganztägigem Einsatz zusätzlich mit einer warmen Mahlzeit zu verpflegen, oder ihnen ist mindestens gleichwertiger finanzieller Ersatz zu leisten.

§ 15 Allfällige Reise- sowie Unterbringungskosten müssen im Vorfeld geregelt sein und werden – vorbehaltlich der vorhandenen budgetären Mittel – vom ÖSBV getragen. Sollten Mittel der Bundessport-GmbH zur Kos-tenerstattung heran gezogen werden, so sind die damit verbundenen Richtlinien einzuhalten.

ABSCHNITT IV Vereine

§ 1 Hinsichtlich der Aufnahme eines Vereins in den ÖSBV wird auf das Statut des ÖSBV verwiesen.

§ 2 Vereine sind berechtigt, Spieler und Mannschaften für all jene Bewerbe zu nominieren, für die sich diese nach den sportlichen Richtlinien qualifiziert haben.

§ 3 Vereine sind berechtigt, sich um die Austragung all jener Bewerbe zu bemühen, für die sie die Aus-

tragungsstätte bereitstellen und deren Organisation sie sicherstellen können.

§ 4 Vereine sind verpflichtet, die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen zu wahren. Insbesondere haben sie ihre Mitglieder über bevorstehende Wettkämpfe rechtzeitig zu informie-ren.

§ 5 Vereine haben außerdem die für ihre Mitglieder bestimmten Mitteilungen des ÖSBV zeitgerecht und in geeigneter Form an diese weiterzugeben.

§ 6 Die Turnierraster für alle Turniere außer ASL Challenge Qualifier werden durch die ÖSBV-Sportdirektion erstellt und sind durch die Turnierleiter während des Turniers, spätestens jedoch bis Sonntagabend des Turnierwochenendes in der Online-Sportdirektion (online.austriansnooker.at) auszufüllen.

ABSCHNITT V Wettkämpfe

§ 1 In der Sportart Snooker ist Österreich in vier Regionen eingeteilt, was zurzeit nur bei Challenges und Challenge Qualifiern eine Rolle spielt:

(1) West: Tirol, Vorarlberg (2) Süd: Burgenland, Kärnten, Steiermark, Osttirol (3) Mitte: Oberösterreich, Salzburg (4) Ost: Niederösterreich, Wien

§ 2 Die folgenden Turniere fallen in den Zuständigkeitsbereich des ÖSBV. Damit es zu einer Austragung kom-men kann, müssen mindestens vier Spieler bzw. Paarungen teilnehmen:

(1) Turniere der Austrian Snooker League (ASL) In der Saison 2019 finden 7 Turnusse, bestehend aus Grand Prix, Challenge und Challenge Qualifier, statt. Grands Prix und Challenges werden am selben Wochenende ausgetragen; Ausnahme: Wenn der Grand Prix in der Region Süd stattfindet, wird die Challenge Süd an einem der folgenden Wochen-enden gespielt. Der Nennschluss für den Grand Prix ist stets 9 Tage vor dem ersten Turniertag (Don-nerstag der Vorwoche), bei allen anderen Turnieren außer Challenge Qualifiern 7 Tage vor dem (ers-ten) Turniertag (Samstag der Vorwoche). In der Saison 2019 finden je 4 Damen- und U21-Turniere statt. In den übrigen Sparten der ASL (Masters, Doppel) finden 6 Turniere statt. Grand Prix/Challenge und Challenge Qualifier werden in dieser Reihenfolge im Turnus gespielt. Pro Turnus ist die Teilnahme an einem dieser Turniere möglich:

(a) ASL Challenge Qualifier (i) Hier handelt es sich um Turniere der dritten Spielklasse der ASL in der Allgemeinen Klasse. (ii) Die Challenge-Qualifier-Serie ist offen für alle Spieler, ausgenommen die Top 2 der aktuellen

Rangliste, die Teilnehmer am Grand Prix des vorangegangenen Turnus sowie Spieler, die sich zweimal in Folge über einen Challenge Qualifier für die Challenge qualifiziert haben – bezie-

Abschnitt III; Abschnitt IV; Abschnitt V

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hungsweise hätten qualifizieren können, wenn die Vereine, bei denen diese Spieler jeweils Mitglieder sind, keinen eigenen Challenge Qualifier veranstaltet hätten –, diesen Aufstiegs-platz jedoch beide Male nicht in Anspruch genommen haben.

(iii) Challenge-Qualifier-Turniere werden von den Vereinen veranstaltet, und sowohl der Turnier-modus als auch das Startgeld (siehe Gebührenkatalog) können vom Veranstalter bestimmt werden. Die Vereine sind allerdings verpflichtet, die von der ÖSBV-Sportdirektion in der Online-Sportdirektion zur Verfügung gestellten Turnierraster zu verwenden. Turnierraster mit nur 2 Spielern in einer Gruppe sind untersagt. Turnierinformationen wie Startzeiten, Nennschluss et cetera sind beim jeweiligen Verein zu erfragen bzw. in der Online-Sportdirek-tion angegeben. Die Setzung zumindest der Top-8-Spieler des jeweiligen Challenge Quali-fiers muss nach der aktuellen ASL-Rangliste erfolgen. Ein Vereinsspieler kann auch an einem Challenge Qualifier in einer anderen Region teilnehmen, dort allerdings keinesfalls einen Aufstiegsplatz in die Challenge gewinnen. Ein Spieler kann einen Aufstiegsplatz in die Chal-lenge nur in seiner eigenen Region und nur in einem Challenge Qualifier des Vereins gewin-nen, bei dem er Mitglied ist, es sei denn, dieser Verein veranstaltet keinen eigenen Chal-lenge Qualifier.

(iv) Jeder Verein darf pro Turnus nur einen Challenge Qualifier veranstalten. (v) Aufstiegsplätze in die Challenge 1. Regionen Süd und Ost:

Die Regionen Süd und Ost verfügen über je 4 Aufstiegsplätze in die Challenge. Für einen Aufstiegsplatz braucht es mindestens 4 Teilnehmer, für 2 mindestens 8, für 3 mindestens 12 und für 4 Aufstiegsplätze mindestens 16 Teilnehmer.

2. Regionen West und Mitte: Die Regionen West und Mitte verfügen über 2 Aufstiegsplätze in die Challenge. Für einen Aufstiegsplatz braucht es mindestens 4 Teilnehmer, für 2 mindestens 8.

3. Bis maximal 4 Challenge Qualifier wird die Anzahl der Aufstiegsplätze durch die Anzahl der Turniere dividiert und abgerundet. Bleiben nun von einem der Challenge Qualifier wegen einer zu geringen Teilnehmeranzahl oder nach der Division ein oder mehrere Auf-stiegsplätze übrig, wird dieser (werden diese) jenem Challenge Qualifier zugeordnet, der für einen weiteren Aufstiegsplatz (oder mehrere) die erforderliche Mindestteilnehmerzahl aufweist. Für den Fall, dass mehrere Challenge Qualifier diese Voraussetzung erfüllen, hat derjenige, der mehr Teilnehmer aufweist, den Vorzug; bei gleichen Teilnehmerzahlen erhält den Aufstiegsplatz der in der ASL-Rangliste nach dem Turnus höher gereihte Spieler. Bei mehr als 4 Challenge Qualifiern (Regionen West und Mitte: 2) erfolgt die Ermittlung der Aufstiegsplätze unter den 4 Challenge Qualifiern (Regionen West und Mitte: 2) mit der größten Teilnehmerzahl. Bei gleichen Teilnehmerzahlen erhält den Aufstiegsplatz der in der ASL-Rangliste nach dem Turnus höher gereihte Spieler.

(b) ASL Challenge (i) Hier handelt es sich um die zweithöchste Spielklasse der ASL in der Allgemeinen Klasse. (ii) Die ASL Challenge ist eine regionale Turnierserie ausschließlich für Vereinsspieler mit einer

Lizenz. Spielberechtigt ist grundsätzlich jeder Vereinsspieler mit einer Lizenz (dieses Krite-rium muss vor Veröffentlichung der jeweiligen Rangliste erfüllt sein!), ausgenommen die Top 2 der aktuellen ASL-Rangliste sowie die Halb finalisten des Grand Prix des vorangegange-nen Turnus. Fix qualifiziert sind die Halbfinalisten der letzten Challenge (Regionen West und Mitte: Finalisten; bei einer Vierergruppe der Sieger, bei Fünfer- oder Sechsergruppen der Sie-ger und der Zweite), die Aufsteiger aus den Challenge Qualifiern und jene Spieler, die im vorangegangenen Grand Prix (das heißt desselben Turnus) spielberechtigt gewesen wären, aber nicht gespielt haben. Die Auffüllung erfolgt nach der aktuellen ASL-Rangliste.

(iii) Challenge-Turniere werden vom ÖSBV koordiniert. Es gibt jeweils eine Challenge pro Region. 1. Regionen Süd und Ost:

maximal 16 Teilnehmer; in der Gruppenphase wird in 4 Vierergruppen Best-of-3 gespielt, in der K.-o.-Phase finden alle Matches bis auf die Viertelfinali und das Spiel um Platz 3 Best-of-5 statt.

2. Region Mitte und West: maximal 8 Teilnehmer; in der Gruppenphase wird in 2 Vierergruppen Best-of-3 gespielt, in der K.-o.-Phase findet das Finale Best-of-5 statt, alle anderen Matches werden Best-of-3 aus-

Abschnitt V

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getragen. Round Robin: bei 4 Teilnehmern alle Matches Best-of-5, bei 5 oder 6 Teilnehmern alle Matches Best-of-3.

(iv) Aufstiegsplätze in den Grand Prix: Die vier Sieger der Challenges sind für den nächsten Grand Prix fix qualifiziert.

(c) ASL Grand Prix (i) Dies ist die höchste Spielklasse der ASL in der Allgemeinen Klasse. (ii) Der ASL Grand Prix ist eine nationale Turnierserie ausschließlich für Vereinsspieler mit einer

Lizenz, wobei sich jedes Turnier über zwei Tage erstreckt. (iii) Grundsätzlich ist jeder Vereinspieler mit einer Lizenz spielberechtigt. Fix qualifiziert sind die

Top 2 der aktuellen ASL-Rangliste, die Halbfinalisten des letzten Grand Prix und die Sieger der Challenge-Turniere. Die Reihung der Teilnehmer erfolgt nach der aktuellen ASL-Rang-liste.

(iv) Der Grand Prix wird in einem Einfach-K.-o. gespielt, alle Matches Best-of-7. Die Verlierer der 1. Runde spielen um die Plätze 9 und 13 ein Best-of-5-Match. Die ersten zwei Runden (Last 16, Last 8) sowie die Verliererrunde finden am Samstag statt; die Halb finali, das Spiel um Platz 3 und das Finale am Sonntag.

(v) Setzung/Zulosung: Die Nummer 1 der nach (iii) gereihten Teilnehmer wird in das Feld „Spie-ler 1“, die Nummer 2 in das Feld „Spieler 2“ des Onlinerasters gesetzt. Die nächsten sechs werden in die Felder „Spieler 3“ bis „Spieler 8“ gelost, die übrigen in die Felder „Spieler 9“ bis „Spieler 16“. In der nächsten Runde spielt der Sieger des Matchs 1 gegen den Sieger des Matchs 2 usw., in der Verliererrunde analog.

(vi) In Wettkampfstätten mit weniger als 8 Tischen werden in der 1. Session die Matches 1 bis 4 ausgetragen, in der 2. Session die Matches 5 bis 8, in der 3. Session spielen jeweils die Sieger und die Verlierer der 1. Session und in der 4. Session jene der 2. Session gegeneinander. Das Players Meeting der Spieler der 2. Session findet genau zwei Stunden nach jenem der Spieler der 1. Session statt.

(vii) Bei allen Grands Prix ist für alle Spieler vom Eintreffen in der Wettkampfstätte bis zur Be endigung des Bewerbs oder des letzten Spiels des Tages die Konsumation von alkoholi-schen Getränken verboten.

(d) ASL-Damenturniere (i) Bei Damenturnieren sind Damen aller Altersklassen startberechtigt. (ii) Austragungsmodus: Best-of-3, 10 Rote, Entscheidungsframe: 6 Rote. (e) ASL-Juniorenturniere (i) Bei Juniorenturnieren (U21) sind alle Junioren – das sind Spieler bis zur Vollendung des

21. Lebensjahrs – zugelassen, sofern die erste Turnierteilnahme der jeweils laufenden Saison vor Erreichung des Alterslimits erfolgt.

(ii) Beim Wechsel von der U16 in die U21 gehen alle Punkte der U16-Rangliste verloren. (iii) Bei Juniorenturnieren soll der beste U16-Spieler, der nicht Erster, Zweiter oder Dritter wird, eine

Medaille erhalten (wenn nötig soll dieser durch Austragung eines Frames ermittelt werden). (iv) Bei allen U21-Turnieren herrscht für die Teilnehmer in der Wettkampfstätte Alkoholverbot,

und zwar vom Erscheinen des Spielers an der Wettkampfstätte bis nach der Siegerehrung. (f) ASL-Masters-Turniere Bei Masters-Turnieren sind all jene spielberechtigt, die während der jeweiligen Saison das

40. Lebensjahr vollenden werden oder es bereits vollendet haben. (g) ASL-Doppel-Turniere (i) Die Paarungen können sich aus Spielern unterschiedlicher Vereine und Regionen zusammen-

setzen, allerdings können sich nur Paarungen aus zwei Vereinsspielern mit Lizenz für die Österreichische Meisterschaft qualifizieren.

(ii) Austragungsmodus: abhängig von der Anzahl der Nennungen. Grundsätzlich: Gruppe Best-of-3, Finale Best-of-5.

(2) Turniere der Austrian Billiards League (ABL) In der Saison 2019 finden 7 Turnusse, bestehend aus ABL1 und ABL2, statt. ABL1 und ABL 2 werden gleichzeitig in derselben Wettkampfstätte ausgetragen.

Es wird eine Kombination aus Points- und Timed-Format gespielt. Das Game endet, sobald eines der beiden Ausspielziele erreicht ist. Bei Erreichung oder Überschreitung der vereinbarten Punkteanzahl werden nur die benötigten Punkte gezählt (also bei 100 up 100, auch wenn 103 Punkte gemacht wurden), aber alle erzielten Punkte für das Break vermerkt. Bei Punktegleichstand nach Ablauf der Zeit kommt es in der Gruppe zu einer Punkteteilung (Unentschieden), in der K.-o.-Phase wird in der ABL2 ein Entscheidungsgame auf 30 Punkte gespielt.

Abschnitt V

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Sportreglement des ÖSBV 2019 Version 2

11

(a) ABL1 (i) Hier handelt es sich um die höchste Spielklasse der ABL. Gespielt wird Round Robin. Alle

Startplätze werden aus der ABL-Rangliste befüllt. Es sind die ersten drei der ABL1 für die nächste ABL1 qualifiziert und dürfen nicht ABL2 spielen. Der Sieger der ABL2 hat ein Recht auf einen Startplatz in der nächsten ABL1. Sollte der Sieger der ABL2 seinen Qualifikations-platz in der ABL1 nicht in Anspruch nehmen wollen (was nur möglich ist, wenn er nicht über die Rangliste für die ABL1 qualifiziert ist), muss er die ÖSBV-Sportdirektion davon unaufge-fordert schriftlich bis spätestens eine Stunde vor Nennschluss in Kenntnis setzen.

(ii) Ausspielziel für jedes Match: 75 Minuten oder 350 Punkte. (iii) Bei allen ABL1-Turnieren ist für alle Spieler vom Eintreffen in der Wettkampfstätte bis zur

Beendigung des Bewerbs die Konsumation von alkoholischen Getränken verboten. (b) ABL2 (i) Hier handelt es sich um die zweithöchste Spielklasse der ABL. Der Turniermodus richtet sich

nach der Anzahl der Nennungen. (ii) Ausspielziele:

1. 4er-Gruppe: 1 Durchgang Round Robin à 90 Minuten oder 325 Punkte pro Match 2. 5er-Gruppe: 1 Durchgang Round Robin à 70 Minuten oder 270 Punkte pro Match 3. 6er-Gruppe: 1 Durchgang Round Robin à 50 Minuten oder 175 Punkte pro Match 4. darüber hinaus in einem Gruppen- und K.-o.-Modus, in dem die Finalisten auf ungefähr 4,5 Stunden reine Spielzeit kommen

(c) Sobald in einem Turnus weniger als 10 Nennungen für die ABL eingehen, tritt mit sofortiger Wir-kung Abschnitt V § 2 (2) der Version 4 des ÖSBV-Sportreglements 2016 vom 13. Juni 2016 in Kraft. Sollte dieser Fall bis inklusive des 4. Turnus eintreten, wird die Rangliste auf die in der Saison 2016 für die ABL gültigen Ranglistenpunkte zurückgerechnet.

(3) Staatsmeisterschaften und Österreichische Meisterschaften in Snooker und English Billiards Bei allen Österreichischen (Staats-)Meisterschaften ist für alle Spieler vom Eintreffen in der Wett-

kampfstätte bis zum Ausscheiden aus dem Bewerb bzw. bis zur Beendigung des Bewerbs oder des letzten Spiels der Gruppenphase die Konsumation von alkoholischen Getränken verboten.

(4) Landesmeisterschaften in Bundesländern, in denen kein anerkannter Landesverband besteht.

§ 3 Bei den Turnieren gemäß § 2 (1) und (2) dieses Abschnitts hat der jeweils ausrichtende Verein die Turnier-leitung zu stellen.

§ 4 ASL-Turniere (außer Challenge Qualifier) und ABL-Turniere werden vom ÖSBV vergeben, wobei auf eine Ausgewogenheit nach sportlichen und örtlichen Gesichtspunkten Bedacht genommen wird. Die Anzahl der Turniere wird vom ÖSBV festgelegt.

§ 5 ASL Challenge Qualifier: Diese können von den Mitgliedsvereinen des ÖSBV an den dafür vor gesehenen Wochenenden veranstaltet werden.

§ 6 Der Turnierraster muss nach Nennschluss, spätestens jedoch bis Mittwoch vor dem Turnier, veröffentlicht wer- den (ausgenommen Challenge Qualifier). Bei allen Turnieren kann die ÖSBV-Sportdirektion auf Antrag der Tur-nierleitung oder aus Eigenem den Raster bis unmittelbar vor Turnier beginn ändern, um Zweier- oder gar nur Einser-„Gruppen“ wegen Nicht erscheinens von Spielern oder Absagen von Turnierteilnahmen zu verhindern.

§ 7 Die Österreichischen Staatsmeisterschaften (ÖSM) und Österreichischen Meisterschaften (ÖM) werden vom ÖSBV veranstaltet und an einen Spielort vergeben. Bei der Vergabe ist eine örtliche Ausgewogenheit zu beachten. Bei den ÖSM beziehungsweise ÖM obliegt grundsätzlich dem ÖSBV die Wettkampf- bezie-hungsweise Turnierleitung. Die Kosten werden vom ÖSBV getragen.

§ 8 Terminschutz besteht grundsätzlich für alle ASL- und ABL-Turniere sowie für ÖSM und ÖM. An diesen Tagen dürfen von Mitgliedsvereinen des ÖSBV ohne Zustimmung des ÖSBV-Sportdirektors keine anderen Turniere veranstaltet werden.

§ 9 Bei allen ASL- (außer Challenge Qualifier) und ABL-Turnieren gilt für die Gruppenphase folgende Regelung: (1) Dreiergruppen

(a) 1. Session: 1-3, 2. Session: Verlierer gegen den Dritten in der Gruppe, 3. Session: ausstehendes Match (b) Bei zwei Spielern des gleichen Vereins in einer Gruppe spielen diese beiden in der 1. Session

gegeneinander, dann weiter wie in (1a)

Abschnitt V

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Sportreglement des ÖSBV 2019 Version 2

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(2) Vierergruppen (a) 1. Session: 1-4, 2-3; 2. Session: Sieger-Sieger, Verlierer-Verlierer; 3. Session: ausstehende Matches (b) Bei zwei Spielern des gleichen Vereins in einer Gruppe spielen diese beiden in der 1. Session

gegeneinander, dann weiter wie in (2a) (c) Bei drei Spielern des gleichen Vereins in einer Gruppe spielen die beiden höher gesetzten in der

1. Session gegeneinander, dann weiter wie in (2a) (d) Bei vier Spielern des gleichen Vereins in einer Gruppe wie in (2a) (3) Fünfergruppen (a) 1. Session: 1-5, 2-4; 2. Session: 1-4, 3-5; 3. Session: 2-3, 4-5; 4. Session: 1-3, 2-5; 5. Session: 1-2, 3-4 (b) Bei zwei Spielern des gleichen Vereins in einer Gruppe spielen diese beiden in der 1. Session

gegen einander, 2. Partie dieser Session lt. (3a); anschließend verbleibende Sessions lt. (3a) in auf-steigender Reihenfolge.

(c) Bei drei Spielern des gleichen Vereins in einer Gruppe (auch wenn die beiden übrigen Spieler die-ser Gruppe gemeinsam einem anderen Verein angehören) spielen die beiden höher gesetzten in der 1. Session gegeneinander, 2. Partie lt. (3a); anschließend verbleibende Sessions lt. (3a) in auf-steigender Reihenfolge.

(d) Bei zwei Spielern von einem Verein und zwei Spielern von einem anderen Verein in einer Gruppe spielt in der 1. Session der höchstgesetzte Spieler gegen seinen Vereinskollegen, 2. Partie lt. (3a); anschließend verbleibende Sessions lt. (3a) in aufsteigender Reihenfolge. Das gilt auch für Grup-pen mit vier Spielern des gleichen Vereins.

(e) Bei fünf Spielern von einem Verein Reihenfolge der Sessions wie (3a). (4) Sechsergruppen

1. Session: 2-5, 3-4, 1-6; 2. Session: 2-3, 4-6, 1-5; 3. Session: 2-6, 3-5, 1-4; 4. Session: 2-4, 5-6, 1-3; 5. Session: 3-6, 4-5, 1-2

(5) Siebenergruppen 1. Session: 1-7, 2-6, 3-5; 2. Session: 1-6, 2-5, 3-4; 3. Session: 1-5, 2-4, 6-7; 4. Session: 1-4, 2-3, 5-7; 5. Session: 1-3, 4-7, 5-6; 6. Session: 1-2, 3-7, 4-6; 7. Session: 2-7, 3-6, 4-5

(6) Bei zwei Doppel-Paarungen des gleichen Vereins: wie (1), (2) und (3); bei unterschiedlichen Doppel-Paarungen mit je einem Spieler aus demselben Verein: wie (2) (b) und (c).

(7) Ermittlung des Gruppenplatzes (a) Snooker: 1. Anzahl der Siege. 2. Framedifferenz (dabei ist die Anzahl der gewonnenen Frames

unerheblich, sowohl 6:3 als auch 8:5 = +3). 3. a: bei zwei Spielern direkte Begegnung. 3. b: Bei drei oder mehr Spielern mit der gleichen Anzahl von Siegen und der gleichen Framedifferenz werden nur die Ergebnisse jener Matches herangezogen, die sie gegeneinander gespielt haben (Vorgangsweise wie in 1., 2. und 3. a). Wenn sich daraus keine Reihung ergibt, weil die Anzahl der Siege und die Framedifferenz noch immer gleich sind, wird ein Shoot-out (eine Rote auf Höhe Pink circa 3 Millimeter von der linken oder rechten Bande entfernt und alle Farben auf ihren Spots) mit Aggregate Score gespielt (die erzielten Punkte der Shoot-out-Games werden zusammengezählt); gibt ein Spieler auf, solange sich noch Bälle auf dem Tisch befinden, wird die höchstmögliche zu erreichende Punkteanzahl seinem Gegner gutgeschrieben. Sollte jeder der Spieler ein Shoot-out-Game gewinnen, werden die Punktedifferenzen der einzelnen Shoot-out-Games zusammengezählt. Der Spieler mit der höchsten Punktedifferenz ist Erster. Sollten zwei Spieler die gleiche Punktedifferenz aufweisen, entscheidet die direkte Begegnung. Sollten alle drei Spieler die gleiche Punktedifferenz aufweisen, muss das Shoot-out wiederholt werden.

(b) English Billiards: 1. Anzahl der Siege, 2. a: bei zwei Spielern direkte Begegnung, außer wenn die direkte Begeg-nung unentschieden geendet hat; in diesem Fall wird in der ABL1 ein Entscheidungsgame auf 50 Punkte, in der ABL2 auf 30 Punkte gespielt. 2. b: Bei drei oder mehr Spielern mit der gleichen Anzahl von Siegen werden alle Plus- und Minuspunkte der gleichauf liegenden Spieler herange-zogen; die höchste Punktedifferenz entscheidet. Sollten 3 oder mehr Spieler auch die gleiche Punktedifferenz aufweisen, werden nur die Ergebnisse jener Matches herangezogen, die sie gegeneinander gespielt haben (Vorgangsweise wie in 1., 2. a). Wenn sich daraus keine Reihung ergibt, weil die Anzahl der Siege und die Punktedifferenz noch immer gleich sind, wird in der ABL1 eine Entscheidungsrunde zu Games auf 50 Punkte, in der ABL2 auf 30 Punkte gespielt.

(8) Ermittlung des besten Gruppendritten in English Billiards in Gruppen mit (a) gleicher Spieleranzahl: 1. Anzahl der Siege, bei gleicher Anzahl von Siegen werden alle Plus- und

Minuspunkte der gleichauf liegenden Spieler herangezogen; die höchste Punktedifferenz ent-scheidet.

Abschnitt V

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Sportreglement des ÖSBV 2019 Version 2

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(b) unterschiedlicher Spieleranzahl: Alle Plus- und Minuspunkte der Gruppendritten werden heran-gezogen und durch die Anzahl der gespielten Matches dividiert. Der höchste Punkteschnitt ent-scheidet.

§ 10 Alle Änderungen treten mit Beginn der Saison 2019 in Kraft, also nach den Österreichischen (Staats-)Meis-terschaften.

§ 11 Der ÖSBV hat jederzeit das Recht, bei einem Turnier eine Dopingkontrolle durchführen zu lassen.

§ 12 Für die Ehrenpreise gelten folgende Mindestanforderungen: (1) Österreichische Staatsmeisterschaften: (a) Wanderpokal für den Sieger (b) BSO-Medaillen für die Ränge 1 bis 3, Ehrennadel für den Sieger (c) Urkunden für alle Teilnehmer (2) Österreichische Meisterschaften: (a) Wanderpokal für den Sieger (b) BSO-Medaillen für die Ränge 1 bis 3 (c) Urkunden für alle Teilnehmer (3) ASL Grand Prix: Pokal/Trophäe für Rang 1, Sachpreis oder Pokal/Trophäe für die Ränge 2 und 3 (4) ASL Challenge: Pokal/Trophäe für Rang 1, Sachpreis oder Pokal/Trophäe für die Ränge 2 und 3 (5) ASL Challenge Qualifier: Pokal/Trophäe für Rang 1, Sachpreis oder Pokal/Trophäe für die Ränge 2 und 3 (6) ASL-Damen-, -Masters- und -Doppel-Turniere: Pokal/Trophäe für Rang 1, Sachpreis oder Pokal/Tro-

phäe für die Ränge 2 und 3 (beim Doppel für jeden Spieler eine[n]); (7) ASL-U21-Turnier: Pokal/Trophäe für die Ränge 1 bis 3, zusätzlich für den besten U16-Spieler in einem

Juniorenturnier (U21) eine Medaille, sofern er nicht Erster, Zweiter oder Dritter wurde – siehe § 2 (1) (e) (iii)

(8) ABL-Turniere: jeweils Pokal/Trophäe für Rang 1, Sachpreis oder Pokal/Trophäe für die Ränge 2 und 3 (9) Landesmeisterschaften nach § 2 Abs. 4: (a) Medaillen für die Ränge 1 bis 3 (b) Urkunden für alle Teilnehmer (10) Die Jahresbestenplakette wird verliehen, wenn mindestens die Hälfte der angebotenen Turniere aus-

getragen wurde und der Spieler bei mindestens der Hälfte der ausgetragenen Turniere Ranglisten-punkte erhalten hat.

Die Wanderpokale laut (1) (a) und (2) (a) müssen von den Siegern mit einer Gravur, welche die Jahreszahl und den Siegernamen enthält, versehen lassen werden. Die Kosten der Gravur werden vom ÖSBV unter Vorlage der entsprechenden Rechnung ersetzt.

§ 13 Vom ÖSBV wird ein Turnierkalender herausgegeben. Er beinhaltet ÖSBV-, Landesmeisterschafts- und – soweit bekannt – andere nationale und internationale Bewerbe. Welche Veranstaltungen aufgenommen werden, entscheidet der ÖSBV. Anträge auf Aufnahme in den Kalender müssen unter Angabe von Bezeichnung, Ort und Termin schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor Erscheinen des Kalenders gestellt werden. Genehmigte Turniere nach § 2 werden automatisch aufgenommen. Der Turnierkalender erscheint für den ersten Teil der Saison (ungefähr bis Mitte Juli) 2019 vor Beginn der neuen Saison, für den zweiten Teil, sobald die Termine der internationalen Bewerbe bekannt sind, spätestens aber Mitte Juli.

ABSCHNITT VI Rahmenbestimmungen für Österreichische Staatsmeisterschaften und

Österreichische Meisterschaften

§ 1 Bei allen Österreichischen Staatsmeisterschaften und Österreichischen Meisterschaften sind nur österreichi-sche Staatsbürger sowie ausländische Staatsbürger, die seit mindestens drei Jahren durchgehend in Öster-reich leben (mit Hauptwohnsitz gemeldet sind), startberechtigt. Darüber hinaus sind die Mitgliedschaft in einem Verein, der seinerseits Mitglied des ÖSBV ist, sowie eine gültige ÖSBV-Jahreslizenz vonnöten. Außer-dem müssen sie in der ASL- bzw. ABL-Endrangliste der jeweiligen Sparte gereiht sein. Bei allen Österreichi-schen Staatsmeisterschaften außer jener der Allgemeinen Klasse Snooker und bei Österreichischen Meister-schaften erfolgt die Setzung nach der jeweiligen Endrangliste. Der Titel verteidiger, sofern qualifiziert, wird als Nummer eins gesetzt. In der Allgemeinen Klasse Snooker erfolgt eine Reihung analog zum Grand Prix (Abschnitt V § 2 [1] [c] [iii]).

Abschnitt V; Abschnitt VI

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Sportreglement des ÖSBV 2019 Version 2

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(1) 1. Session: Die Spieler 9 bis 16 der Reihung werden in das obere Feld der Matches 1 bis 8 der „K.-o.-Vorrunde“ gelost, die Spieler 17 bis 24 der Reihung jeweils ins untere Feld dieser Matches.

(2) 2. Session: Die Nummer 1 der Reihung wird in das Feld „Spieler 1“, die Nummer 2 in das Feld „Spie-ler 2“ des „Last 16“-Rasters gesetzt. Die nächsten sechs werden in die Felder „Spieler 3“ bis „Spieler 8“ gelost, die Sieger der „K.-o.-Vorrunde“ wandern jeweils ins untere Feld der rechts daneben stehen-den Matches der „Last 16“.

(3) In der 3. Session spielt der Sieger des Matchs 1 gegen den Sieger des Matchs 2 der „Last 16“ usw.

§ 2 Österreichische Staatsmeisterschaften werden 2019 in folgenden Disziplinen abgehalten (in Klammer die jeweils mögliche Mindest- und Höchstanzahl an Teilnehmern):

(1) Snooker (a) Allgemeine Klasse (mindestens 16, höchstens 24) (i) Modus: K.-o.-System, 1. Runde Best-of-5, 2. Runde und Viertelfinali Best-of-7 (1. Spieltag);

Halbfinali Best-of-7, Finale Best-of-9 (2. Spieltag) (ii) Fix qualifiziert sind die Top 24 der ASL-Endrangliste Allgemeine Klasse, sofern sie bei mindes-

tens einem ASL-Grand-Prix der abgelaufenen Saison mehr als 1 Ranglistenpunkt erhalten haben. (2) English Billiards (a) Allgemeine Klasse (mindestens 4, höchstens 8; bei einem Teilnehmerschnitt von weniger als 16

über die abgelaufene Saison 6) (i) Modus: von der Anzahl der Teilnehmer abhängig (ii) Fix qualifiziert sind die Top 8 (6) der ABL-Endrangliste, sofern sie bei mehr als der Hälfte der

ausgetragenen ABL-Turniere der abgelaufenen Saison Ranglistenpunkte erhalten haben. (3) Sollten nicht alle Plätze durch fix Qualifizierte besetzt sein, werden die Nennungen anderer Spieler

auf Basis der entsprechenden Rangliste berücksichtigt, sofern sie die Qualifikationskriterien erfüllen.

§ 3 Österreichische Meisterschaften werden in folgenden Disziplinen abgehalten, sofern mindestens die Hälfte der angebotenen Turniere tatsächlich ausgetragen wurde (in Klammer die jeweils mögliche Min-dest- und Höchstanzahl an Teilnehmern). (1) Snooker

(a) Masters (mindestens 4, höchstens 8) (i) Modus: 2 Vierergruppen Round Robin Best-of-3, ab Halbfinale K. o., Best-of-5 (ii) Fix qualifiziert sind die Top 8 der ASL-Masters-Endrangliste, sofern sie bei mindestens der

Hälfte der ausgetragenen ASL-Mastersturniere der abgelaufenen Saison Ranglistenpunkte erhalten haben.

(b) Junioren/U21 (mindestens 4, höchstens 8) (i) Modus: von der Anzahl der Teilnehmer abhängig (ii) Fix qualifiziert sind die Top 8 der ASL-U21-Endrangliste, sofern sie bei mindestens der Hälfte

der ausgetragenen ASL-U21-Turniere der abgelaufenen Saison Ranglistenpunkte erhalten haben.

(iii) Der jahresbeste U21-Spieler (Basis: alle U21-Turniere der Saison – wobei mindestens die Hälfte der angebotenen Turniere tatsächlich ausgetragen worden sein muss – inklusive der Österreichischen Meisterschaft) ist fix für die folgende U21-Weltmeisterschaft qualifiziert.

(c) Doppel (mindestens 4, höchstens 8 Paarungen; bei einem Teilnehmerschnitt von weniger als 16 über die abgelaufene Saison 6) (i) Modus: von der Anzahl der Teilnehmer abhängig

(ii) Fix qualifiziert sind die Top 8 (6) der ASL-Doppel-Endrangliste, sofern sie bei mindestens der Hälfte der ausgetragenen ASL-Doppel-Turniere der abgelaufenen Saison Ranglistenpunkte erhalten haben. Sollte sich ein Spieler mit verschiedenen Doppelpartnern qualifizieren, muss er sich für eine Paarung entscheiden.

(d) Damen (4) (i) Modus: Round Robin, alle Matches Best-of-3 (ii) Fix qualifiziert sind die Top 4 der ASL-Damen-Endangliste, sofern sie bei mindestens der

Hälfte der ausgetragenen ASL-Damenturniere der abgelaufenen Saison Ranglistenpunkte erhalten haben.

(2) Sollten nicht alle Plätze durch fix Qualifizierte besetzt sein, werden die Nennungen anderer Spieler auf Basis der entsprechenden Rangliste berücksichtigt, sofern sie die Qualifikationskriterien erfüllen.

§ 4 Die Termine Österreichischer Staatsmeisterschaften und Meisterschaften werden vom ÖSBV festgelegt.

Abschnitt VI

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Sportreglement des ÖSBV 2019 Version 2

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§ 5 Der Sportdirektor legt vor Saisonbeginn fest, in welchen Disziplinen Österreichische Staatsmeisterschaften und Österreichische Meisterschaften stattfinden werden, sowie den Modus und die Anzahl der Startplätze.

§ 6 Jeder Spieler, der an Österreichischen Staatsmeisterschaften und/oder Österreichischen Meisterschaften teilnehmen möchte, meldet sich in der Online-Sportdirektion des ÖSBV an.

§ 7 Jeder Medaillengewinner bei Österreichischen Staatsmeisterschaften und/oder Österreichischen Meister-schaften ist verpflichtet, an der Siegerehrung teilzunehmen. Diese findet nach dem Ende des Finales statt.

ABSCHNITT VII Bestimmungen für Landesmeisterschaften

§ 1 Die Austragung von Landesmeisterschaften obliegt den Landesverbänden.

§ 2 (1) Landesverbände, die in der jeweiligen Landessportorganisation anerkannt sind, können selbstständig Landesmeisterschaften abhalten. Diese fallen daher nicht in den Zuständigkeitsbereich des ÖSBV, jedoch sind die Bestimmungen dieses Sportreglements sinngemäß anzuwenden sowie Altersgrenzen zu übernehmen.

(2) Sollte noch kein Landesverband im jeweiligen Bundesland vorhanden sein, so können Mitglieds-vereine des ÖSBV die Genehmigung der Abhaltung von Landesmeisterschaften beim ÖSBV unter Vorlage eines Landesmeisterschafts-Reglements beantragen.

§ 3 Die Austragung von Landesmeisterschaften in einem Bundesland, in dem kein Landesverband besteht, muss vom ÖSBV genehmigt werden. Dem Antrag ist jedenfalls nur dann zu entsprechen, wenn er von mehr als 50 Prozent der Vereine des betreffenden Bundeslands gestellt wird und wenn in den antragstel-lenden Vereinen mehr als 50 Prozent der Lizenzspieler dieses Bundeslands vertreten sind. Die Wettkampf- beziehungsweise Turnierleitung ist von den Antragstellern zu gewährleisten. Die Kosten, die dadurch ent-stehen, sind vom Ver anstalter zu tragen.

ABSCHNITT VIIIVeranstalter

§ 1 Wettkämpfe nach Abschnitt V dieses Reglements können nur vom ÖSBV oder von einem seiner Mitglieds-vereine veranstaltet werden. Diesen bleibt jedoch freigestellt, die Veranstaltung in Zusammenarbeit mit anderen natürlichen oder juristischen Personen auszurichten. Der veranstaltende Mitgliedsverein haftet dem ÖSBV jedenfalls für die Einhaltung des Reglements.

§ 2 Wettkämpfe nach Abschnitt V dieses Reglements können nur in Räumlichkeiten veranstaltet werden, deren Wettkampfbereiche baulich von Raucherbereichen strikt getrennt sind. Wo diese Voraussetzung nicht gegeben ist, muss an den Turniertagen in der Wettkampfstätte bis Turnierende absolutes Rauch-verbot herrschen.

§ 3 Termine für Turniere nach Abschnitt V werden grundsätzlich vom ÖSBV festgelegt, wobei jedoch nach Möglichkeit auf die Wünsche der Veranstalter Rücksicht genommen wird.

§ 4 Werbung für einen noch nicht genehmigten Wettkampf ist unzulässig.

§ 5 Auf Ankündigungen, Plakaten, Broschüren, E-Mails et cetera sind Interessenten nach Tunlichkeit über fol-gende Punkte zu informieren:

(1) Veranstalter/Ausrichter (2) Art des Bewerbs (3) Genehmigungsvermerk des ÖSBV und Logo der entsprechenden Liga (4) Spielort und Zeitraum (5) Termine und Spielzeiten (6) Nennschluss und Nenngeld/Startgeld (7) Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse der Turnierleitung, um Nennungen abgeben zu können (8) Bekleidungsvorschriften (Dresscode)

Abschnitt VI; Abschnitt VII; Abschnitt VIII

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Sportreglement des ÖSBV 2019 Version 2

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§ 6 Der Veranstalter beziehungsweise (sofern bereits eingesetzt) die Turnierleitung hat die Nennungen ent-gegenzunehmen und zu verwalten sowie allfällige Auslosungen und Setzungen durchzuführen, ausge-nommen, der ÖSBV-Sportdirektor macht diese selbst. Der ÖSBV kann in der Genehmigung des Turniers die Auflage erteilen, dass die Nennungen und allfällige Auslosungen und Setzlisten geeignet veröffent-licht werden, um Einsprüche dagegen zu ermöglichen. In jedem Fall ist die Auslosung dem ÖSBV noch vor Veröffentlichung bekannt zu geben, damit diese auf ihre Richtigkeit überprüft werden kann.

§ 7 Der Veranstalter hat die Bestimmungen des Abschnitts IX, soweit sie in seinem Einfluss bereich stehen, ein-zuhalten. Im Wettkampfbereich soll eine Raumtemperatur von mindestens 19 °C gegeben sein.

§ 8 Der Wettkampfbereich ist jener Bereich rund um die Spieltische, in dem sich nur die jeweils Aktiven und Schiedsrichter sowie Mitglieder der Turnierleitung aufhalten dürfen. Dieser Bereich muss von der Turnier-leitung vor Turnierbeginn eindeutig definiert werden und soll ausreichend Platz für den Spielbetrieb und die Spielersitze bieten. Er ist möglichst klar durch Banden, Tische, Sessel, Seile et cetera abzugrenzen.

§ 9 Im Wettkampfbereich gilt absolutes Alkohol- und Rauchverbot (auch E-Zigaretten/Dampfer).

§ 10 Reklame im Wettkampfbereich ist zugelassen, sofern dadurch keine negativen Auswirkungen auf den Wettkampf gegeben sind.

§ 11 Das Banner des ÖSBV ist jedenfalls vom Veranstalter im Wettkampfbereich aufzuhängen, sofern dieses dem Veranstalter vom ÖSBV übergeben wurde.

§ 12 Banner von Sponsoren des ÖSBV sind vom Veranstalter auf Verlangen des ÖSBV im Wettkampfbereich zusätzlich aufzuhängen, sofern diese dem Veranstalter vom ÖSBV übergeben wurden.

§ 13 Die Wettkampfstätte umfasst den Bereich rund um den Wettkampfbereich, der für sonstigen Spielbetrieb gesperrt und für die Zuseher vorgesehen ist.

§ 14 In der Wettkampfstätte muss jedes Mobiltelefon ausgeschaltet sein. Dies gilt auch für Zuschauer. Ausnah-men können von der Turnierleitung erteilt werden. Am Turnier beteiligte Spieler oder Offizielle können bei Nicht beachtung im Wiederholungsfall durch die Turnierleitung disqualifiziert werden und werden in diesem Fall, sofern sie Spieler mit einer ÖSBV-(Tages-)Lizenz oder Offi zielle sind, beim Disziplinarorgan erster Instanz des ÖSBV zur Anzeige gebracht. In einer laufenden Partie gilt die Nichtbeachtung des Handy verbots als unsportliches Verhalten. Der Schiedsrichter kann in solchen Fällen eine Verwarnung aus-sprechen oder auch auf Aberkennung des Frames beziehungsweise Games sowie auf Aberkennung des Matchs entscheiden. Alle anderen Personen sind auf das Handy verbot aufmerksam zu machen und bei Nichtbeachtung im Wiederholungsfall des Wettkampfbereichs zu verweisen.

§ 15 Die geforderte Beschaffenheit der Tische, der Bälle, die Freiräume und die Beleuchtung sind im Normen-katalog geregelt. Die vorgeschriebenen Markierungen müssen deutlich erkennbar sein und den Regeln entsprechen. Das Tuch muss sauber und soll frei von schadhaften Stellen sein, die den Lauf der Bälle beeinträchtigen könnten. Die Bälle müssen sauber und sollen frei von schadhaften Stellen sein.

§ 16 Alle ÖSBV-Funktionäre und die von diesen ausdrücklich ermächtigten Personen sind als befugte Kontroll-organe bei den Wettkämpfen anzuerkennen. Den Kontrollorganen sind Zutritt zu allen Bereichen der Wettkampfstätte und Einsicht in all jene Unterlagen zu gewähren, die Aufschluss darüber geben können, ob das Reglement eingehalten wird oder wurde. Den Anordnungen dieser Kontrollorgane ist Folge zu leisten, und sie sind vom Ausrichter in jeder Form zu unterstützen. Mindestens einem Kontrollorgan ist unentgeltlich ein Sitzplatz zu reservieren.

§ 17 Der Veranstalter ist verpflichtet, Meldungen von Spielern, die eine ÖSBV-Lizenz beim Turnier lösen, sowie die Abgaben und entsprechenden Abrechnungsformulare (Turniermappe) an den ÖSBV zu über senden.

§ 18 Mit disziplinären Maßnahmen sind Turnierleitungen bedroht, die angezeigte Vorfälle nicht über die Tur-niermappe an den ÖSBV melden.

Abschnitt VIII

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Sportreglement des ÖSBV 2019 Version 2

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ABSCHNITT IX Allgemeine Wettkampfordnung

§ 1 Bei jeder Sportveranstaltung des ÖSBV muss die aktuelle Version des Sportreglements aufliegen (in gedruckter oder elektronischer Form).

§ 2 Der veranstaltende Verein muss beim Grand Prix und bei Mastersturnieren für die Halbfinali und das Finale die Schiedsrichter stellen, beim Grand Prix auch für das Spiel um Platz 3, bei Challenges, U21-, Doppel- und Damen turnieren für das Finale. Die Schiedsrichter sind im Turnierraster der Online-Sport-direktion bei den jeweiligen Matches einzutragen. Die Verantwortung für das Stellen von Schiedsrichtern liegt bei den austragenden Ver einen (ausgenommen Österreichische Staatsmeisterschaften und Meister-schaften, bei denen der ÖSBV diese Verantwortung trägt). Als Schiedsrichter darf nur eingesetzt werden, wer einen Regelkundekurs absolviert hat. Bei Österreichischen (Staats-)Meisterschaften sollen nach Mög-lichkeit alle Matches von Schiedsrichtern geleitet werden.

§ 3 Die Spieler und der Turnierleiter müssen mindestens 15 Minuten vor Turnierbeginn anwesend sein (Players Meeting). Sollten die Vorrunden eines Turniers in zwei Sessions abgehalten werden, so gilt für Spie-ler der zweiten Session das Players Meeting bzw. der Turnierbeginn wie im Sportreglement bzw. in der Online-Sportdirektion bei den Details zum jeweiligen Turnier angegeben („Zusatzinfo“). Die Turnierleitung ist jedenfalls so früh wie möglich von einer möglichen Verspätung oder generell einer Verhinderung in Kenntnis zu setzen. Ist ein Spieler 15 Minuten nach Aufruf des Spiels nicht spielbereit am Tisch, so verliert er (1) im Snooker: den 1. Frame, nach weiteren 15 Minuten das Match, und er wird disqualifiziert. Dasselbe

gilt analog für einen Spieler, der (beispielsweise in Dreier- oder Fünfergruppen etc.) in der ersten Runde Pause hat: Ist er nicht 15 Minuten nach Beginn der 1. Session anwesend, verliert er den 1. Frame seines 1. Matchs, nach weiteren 15 Minuten das Match, und er wird disqualifiziert.

(2) im English Billiards: in den ersten 15 Minuten pro Minute Verspätung 3 Strafpunkte an den Gegner, und es steht nur noch die verbleibende Zeit bis zur Erreichung des Zeitlimits zur Verfügung; nach wei-teren 15 Minuten und 3 Strafpunkten pro Minute das Match, und er wird disqualifiziert. Dasselbe gilt analog für einen Spieler, der (beispielsweise in Dreier- oder Fünfergruppen) in der ersten Runde Pause hat: in den ersten 15 Minuten nach Beginn der 1. Session verliert er pro Minute Verspätung 3 Strafpunkte an seinen ersten Gegner, und es steht nur noch die verbleibende Zeit bis zur Erreichung des Zeitlimits zur Verfügung; nach weiteren 15 Minuten und 3 Strafpunkten pro Minute das Match, und er wird disqualifiziert.

§ 4 (1) Die Konsequenzen des § 3 treten nicht ein, wenn eine Verspätung aufgrund höherer Gewalt (wie bei-spielsweise eines Unfalls oder unvorherseh baren Staus) entschuldigt ist. In diesem Fall ist das Spiel nachzu holen. Die Entscheidung der Turnierleitung über die Anerkennung höherer Gewalt ist endgültig.

(2) In jedem Fall ist ein Spieler verpflichtet, so frühzeitig zu einem Turnier anzureisen, dass eine Verzöge-rung (Verspätung, Stau etc.) von bis zu

(a) einem Drittel bei einer Anfahrtszeiten von bis zu drei Stunden (b) einer Stunde bei einer Anfahrtszeiten über drei Stunden im Vergleich zur erwarteten Anfahrtszeit mit dem gewählten Verkehrsmittel keinen Einfluss auf ein

pünktliches Erscheinen hat. Die zu erwartende Anfahrtszeit ist im Zweifelsfall anhand von Routen-planern oder Fahrplanauskünften festzustellen.

(3) Jegliche Verspätung kann unbeschadet aller sonstigen (unmittelbaren) Konsequenzen auch diszipli-näre Maßnahmen nach sich ziehen. Die Anerkennung höherer Gewalt im Disziplinarverfahren obliegt dem zuständigen Disziplinarorgan erster Instanz des ÖSBV, wobei jedenfalls Abs. 2 zu berücksichtigen ist. Es sind daher alle Verspätungen in der Turniermappe festzuhalten.

§ 5 Bei Nichtantreten eines Spielers muss im Turnierraster „0:1“ eingetragen werden, damit dies sofort

ersichtlich ist. Von nachträglichen Korrekturen im Turnierraster der Online-Sportdirektion (zum Beispiel falsch eingetragenes Spielergebnis) muss die Sportdirektion gesondert informiert werden.

§ 6 Aufrufen eines Spiels/Einspielzeit: (1) Nach dem Aufrufen des Spiels ist jedem Spieler (jeder Mannschaft) eine Einspielzeit von 5 Minuten zu

gewähren. (2) Wünscht ein Spieler eine verlängerte Einspielzeit, so hat die Turnierleitung die Möglichkeit, das Spiel

nach Freiwerden des vorgesehenen Tischs aufzurufen und eine längere Einspielzeit zu gewähren. Dabei ist jedoch Bedacht auf Ausgeglichenheit zwischen den Spielern zu nehmen.

Abschnitt IX

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Sportreglement des ÖSBV 2019 Version 2

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(3) Ein Einspielen auf Tischen, die im Moment nicht für das Turnier verwendet werden, ist zwar grund-sätzlich möglich, jedoch nur mit Genehmigung des Turnierleiters, und es ist darauf Bedacht zu neh-men, dass Partien, die gerade im Laufen sind, dadurch nicht gestört werden.

§ 7 Vor Beginn des Spiels begrüßen sich die Spieler untereinander und den Schiedsrichter durch Handschlag. Nach Ende des Matchs hat das Gleiche zu erfolgen. Das Verweigern des Handschlags gilt als grobe Unsportlichkeit und ist dem ÖSBV zu melden.

§ 8 Pausen zwischen den Frames/Games dauern maximal 10 Minuten. (1) in Spielen Best-of-3: keine Pause (2) in Spielen Best-of-5: nach dem 3. Frame/Game (3) in Spielen Best-of-7 und Best-of-9: nach dem 4. Frame/Game (4) in Spielen mit höheren Ausspielzielen: nach jedem 4. Frame/Game, wenn nach einer Pause noch min-

destens 3 Frames/Games gespielt werden können (5) Außerhalb dieser Pausen sind unnötige Unterbrechungen zwischen den Frames/Games zu vermeiden

und können vom Schiedsrichter bzw. Turnierleiter als Unsportlichkeit bewertet und geahndet werden (das gilt insbesondere für Rauchen, Essen, Telefonieren und Ähnliches).

(6) English Billiards: bei einem Ausspielziel von 120 Minuten und darüber nach der Hälfte der Spielzeit maximal 10 Minuten.

§ 9 Einwände gegen Schiedsrichterentscheidungen sind vor dem nächsten Stoß an den Schiedsrichter zu rich-ten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Schiedsrichterentscheidungen Tatsachenentscheidun-gen sind. Lediglich disziplinäre Vorfälle sind der Turnierleitung zu melden.

§ 10 Die Turnierleitung hat dafür zu sorgen, dass ein geordneter und übersichtlicher sowie korrekter Spiel-betrieb gegeben ist. Sie hat zu überwachen, dass das Reglement eingehalten wird und dass nur aufgeru-fene Spieler an den Spieltischen spielen.

§ 11 Beschlüsse der Turnierleitung sind endgültig, für den gesamten Wettkampf bindend und im Rahmen des-selben nicht mehr anfechtbar.

§ 12 Ausspielziele dürfen nur nach Rücksprache mit der ÖSBV-Sportdirektion verändert werden (außer Redu-zierung wegen Zeitmangels).

§ 13 Die Turnierleitung kann Verweise ohne direkte Folgen erteilen oder in schweren oder Wiederholungs-fällen auf Matchverlust, Disqualifikation oder Ausschluss vom Wettkampf entscheiden.

§ 14 Ein Spieler darf das Turnier verlassen, sobald er sich beim Turnierleiter abgemeldet hat.

§ 15 Alle Verstöße oder auch Beschwerden sind von der Turnierleitung in der Turniermappe festzuhalten, die nach Abschluss des Wettkampfs dem ÖSBV übermittelt wird, und der jeweilige Spieler soll von dieser Ein-tragung sofort in Kenntnis gesetzt werden, vor allem in Fällen von verspätetem Eintreffen in der Wett-kampfstätte. Auch der die Meldung veranlassende Spieler oder Offizielle ist zu vermerken.

§ 16 Jedes Turnier ist durch eine Turniernummer identifiziert, die Kodierung (Saison_Turnus_Turnier code_Ver-einsname, z. B. 2015_5_CQ_ESC) kann dem Turnierkalender entnommen werden. Diese ist bei der Über-mittlung der Turniermappe, aber auch bei Überweisungen an den ÖSBV-Finanzreferenten unbedingt anzugeben. Die Turniermappe muss unmittelbar nach Turnierende, spätestens aber am folgenden Mon-tag, dem ÖSBV (Office, Finanzreferat, Sportdirektion) per E-Mail übermittelt werden.

ABSCHNITT X Österreichische Ranglisten

§ 1 Die ASL- und ABL-Ranglisten werden nach jedem Turnier aktualisiert. Für die Allgemeine Klasse (beste-hend aus Grand Prix, Challenge und Challenge Qualifier) ist das nach dem Challenge Qualifier. Von jedem Spieler werden die Ergebnisse der letzten Saison festgehalten.

Abschnitt IX; Abschnitt X

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Sportreglement des ÖSBV 2019 Version 2

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§ 2 Ranglistenpunkte für die ASL-Rangliste werden bei folgenden Turnierarten vergeben: (1) Allgemeine Klasse, bestehend aus (a) ASL Grand Prix (b) ASL Challenge (c) ASL Challenge Qualifier (2) ASL-Masters-, -Damen-, -U21- und Doppel-Turniere § 3 Ranglistenpunkte für die ABL-Rangliste werden bei ABL1- und ABL2-Turnieren vergeben.

§ 4 Für die in § 2 (1) dieses Abschnitts genannte Turnierserie gilt eine Streichresultatregelung, das heißt, dass aus den letzten 7 Turnussen jeweils das schlechteste Resultat gestrichen wird, bei lauter gleichen Resulta-ten eines davon.

§ 5 Ranglistenpunkte werden nach der aktuellen ASL- bzw. ABL-Ranglistenpunktetabelle ver geben (siehe File im Download-Bereich der ÖSBV-Website). Platz „13–“/„7–“ bei den Challenges Süd und Ost bzw. West und Mitte bedeutet kein Match gewonnen. Platz „3–“ in Challenge Qualifiern: Der 3. Platz wurde regel-konform nicht ausgespielt, und beide Spieler erhalten den Punkteschnitt der Plätze 3 und 4. Andere Plat-zierungen werden mit einem Minus versehen, wenn der jeweilige Spieler zu einem Match in der K.-o.-Phase nicht angetreten ist; er erhält dann nur 50 Prozent der für diesen Platz sonst vorgesehenen Punkte.

§ 6 Kann ein Spieler an einem Grand Prix oder an einem ABL1-Turnier nicht teilnehmen, weil gleichzeitig ein Einladungsturnier von World Snooker bzw. World Billiards stattfindet, zu dem dieser Spieler (im Fall des World Cups zusammen mit einem zweiten) eingeladen wird und an dem er teilnimmt (zum Beispiel 6-Reds-WM oder World Cup), und weil eine Änderung des Turnierkalenders seitens des ÖSBV nicht mög-lich ist, um diese Terminkollision zu vermeiden, tritt für dieses eine Turnier eine Ersatzpunkteregelung in Kraft, durch die der Spieler den Punkteschnitt aus den letzten 7 Turnussen erhält. Diese Regelung gilt aus-drücklich nicht für andere Hinderungsgründe, wie etwa Krankheit oder gleichzeitig stattfindende PTCs und ähnliche Turniere, und berührt nicht die Streichresultatregelung.

§ 7 Spieler mit gleichen Ranglistenpunkten werden wie folgt gereiht: (1) nach dem Punkteschnitt (2) nach den besseren zuletzt erspielten Ranglistenpunkten (aufsteigende Formkurve)

§ 8 Gegen Fehler in den Ranglisten kann binnen dreier Tage schriftlich beim ÖSBV Einspruch erhoben werden.

§ 9 Setzungen: (1) Grands Prix siehe Abschnitt V § 2 (1) (c) (iii) und (v); bei Challenges, Challenge Qualifiern, Masters-,

Damen-, U21-Turnieren und Turnieren der ABL wird jeweils nach der aktuell gültigen ÖSBV-Rangliste gesetzt.

(2) Die Setzung bei Doppel-Turnieren erfolgt folgendermaßen: (a) Die in der Rangliste geführten Paarungen und (b) die neuen Paarungen, von denen ein Spieler bereits in der Rangliste geführt wird (hiebei werden

50 Prozent der erspielten Punkte aus Doppel-Turnieren der alten Paarungen angerechnet), werden aufgrund der tatsächlichen (a) bzw. errechneten (b) Ranglistenpunkte neu gereiht, (c) gefolgt von nicht in der Rangliste aufscheinenden Paarungen in der Reihenfolge ihrer Nennung.

ABSCHNITT XI Nationalkader, Nominierungen für internationale Wettkämpfe

§ 1 Nominierungen in den Nationalkader, zu einer WM, EM oder European Team Championship sind nicht anfechtbare Entscheidungen des ÖSBV.

(1) Der österreichische Snooker- und English-Billiards-Nationalkader besteht aus einer Gruppe von Ver-einsspielern mit Lizenz, die vom Headcoach und/oder vom Nationaltrainer des ÖSBV vorgeschlagen und vom Sport direktor einberufen werden.

(2) Der österreichische Nationalkader wird kontinuierlich neu besetzt, das heißt, eine ein malige Auf-nahme bedeutet nicht, dass der Spieler auf Dauer dem österreichischen Nationalkader angehört. Viel-mehr ist die Zugehörigkeit von der erbrachten Leistung, etwa durch Beurteilung des Headcoachs und/oder des Nationaltrainers, oder der Rang listenposition abhängig.

Abschnitt X; Abschnitt XI

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(3) Die Mitglieder des Nationalkaders müssen eine grundsätzliche Bereitschaft für internationale Ein-sätze zeigen. Die Einberufung in den österreichischen Nationalkader stellt jedoch keine Garantie dar, auch wirklich für internationale Einsätze nominiert zu werden.

(4) Trainingslager, die im Rahmen des Nationalkaders abgehalten werden, müssen von Mitgliedern des Nationalkaders besucht werden. Als Verhinderungsgründe werden nur anerkannt:

(a) nachweisliche, vor allem berufliche/schulische Verhinderung (b) nachweisliche Krankheit mit Bettruhe oder Krankenhausaufenthalt (c) Verhinderung durch finanzielle Notlage, sofern der Eigenanteil an einem Nationalkader-Trai-

ningscamp mehr als 100 Euro beträgt. (5) Als Grundlagen für die Nominierung dienen die aktuelle Ranglistenplatzierung für Snooker in der

ASL- bzw. für English Billiards in der ABL-Rangliste, die Beurteilung des Headcoachs und/oder des Nationaltrainers sowie die Vorab erklärung des Arbeitgebers bzw. der Schule/Universität, dass im ent-sprechenden Zeitraum des Wettkampfs auch wirklich Urlaub/Freistellung gewährt wird. Des Weiteren muss der Athlet die Bestimmungen der WADA (World Anti-Doping Agency) anerkennen und befol-gen.

§ 2 Internationale Wettkämpfe (1) Einzelspieler (bei WM oder EM) und Teammitglieder (World oder European Team Championship) wer-

den vom Sport direktor auf Vorschlag des Headcoachs und/oder des Nationaltrainers einberufen. (2) Bei Uneinigkeiten zwischen Headcoach/Nationaltrainer und Sportdirektor betreffend eine Nominie-

rung eines Spielers wird die Entscheidung über die Nominierung im Präsidium des ÖSBV per Abstim-mung (einfache Mehrheit) gefällt.

(3) Nominierte Spieler müssen ihre Bereitschaft zur Teilnahme beziehungsweise eine eventuelle Verhin-derung an der Teilnahme an einem internationalen Wettkampf in einem formlosen Schreiben schrift-lich bestätigen. Nach der schriftlichen Erklärung der Bereitschaft zur Teilnahme sind diese verpflichtet, an den Wettkämpfen, für die sie nominiert wurden, teilzunehmen. Für den Fall, dass ein nominierter Spieler durch Fahrlässigkeit oder Vorsatz nicht an einem Wettkampf teilnehmen kann, ist er verpflich-tet, dem ÖSBV den entstandenen Schaden zu ersetzen.

(4) Ausgenommen sind nur Fälle von Krankheit mit Bettruhe sowie ein unerwartetes Zurückziehen der Urlaubsgenehmigung durch den Arbeitgeber oder höhere Gewalt.

(5) Bei internationalen U21-Turnieren (WM, EM) gilt für die Athleten absolutes Alkoholverbot für die gesamte Dauer des Bewerbs.

ABSCHNITT XII Normenkataloge

§ 1 Hinsichtlich der Tische, Bälle, Queues und Hilfsmittel gelten die Regeln für Snooker und English Billiards, Seite 1, Abschnitt 1 – Ausrüstung, Punkt 1 (Standardtisch), Punkt 2 (Bälle), Punkt 3 (Queue) sowie Punkt 4 (Hilfsmittel).

§ 2 Die Ausleuchtung soll unmittelbar über der Spielfläche zumindest 500 Lux betragen.

§ 3 Für jeden Billiardstisch sollen 2 Verlängerungen (Rests) vorhanden sein.

§ 4 Für je zwei Billiardstische sollen ein Schwanenhals, eine Brücke und eine erweiterte Brücke verfügbar sein.

§ 5 Gemessen von der Bandeninnenkante soll der Abstand zu Wänden und Einrichtungsgegenständen, die höher als die Oberkante des Tischs sind, mindestens 150 cm betragen. Der Abstand zum nächsten Bil-liardstisch oder einem Einrichtungsgegenstand, der niedriger als die Oberkante des Billiardstischs ist, soll mindestens 125 cm betragen. Der Abstand zu Sitzgelegenheiten soll mindestens 110 Zentimeter betragen.

ABSCHNITT XIII Instruktorenausbildung

§ 1 Die Instruktorenausbildung ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zum staatlich geprüften Trainer und in weiterer Folge zum Diplomtrainer. Die Instruktorenausbildung hat zum Ziel, Trainingseinheiten

Abschnitt XI; Abschnitt XII; Abschnitt XIII

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mit Nachwuchs- bzw. Breitensportlern kompetent zu planen, zu organisieren, durchzuführen und zu ana-lysieren. Das soll dazu führen, dass Vereine Trainings mit ausgebildeten Instruktoren anbieten und somit das spielerische Niveau ihrer Mitglieder erhöhen können.

§ 2 Anforderungen des ÖSBV: (1) Der Aufnahmewerber erfüllt folgende Anforderung: (a) zum Zeitpunkt der Aufnahmewerbung Inhaber einer gültigen ÖSBV-Jahreslizenz und Mitglied in

einem Mitgliedsverein des ÖSBV (b) vier Jahre in der Rangliste Snooker Allgemeine Klasse, Snooker Masters oder English Billiards

Allgemeine Klasse enthalten (nicht länger als zwei Saisonen zurückliegend) (2) Eignungsprüfung:

Erfüllt der Aufnahmewerber die in (1) angeführten Anforderungen nicht, muss er sich einer Eignungs prüfung unterziehen.

(3) Eignungskriterien: (a) Der Aufnahmewerber erfüllt in Theorie und Praxis folgende Themen: (i) Matchvorbereitung, Stand, Aiming, Stoßausführung (ii) die Grundstoßarten Stoppball, Nachläufer, Rückläufer, Stun-Run-through (iii) Effet-, Banden-, Zonen- und Positionsspiel (b) Des Weiteren erfüllt der Aufnahmewerber folgende Kriterien: (i) Mindestalter: 18 Jahre (ii) pädagogische/kommunikative Fähigkeiten (iii) Einverständnis des Fachverbands (ÖSBV)

§ 3 Für Teilnehmer am Instruktorenkurs gilt die in Abschnitt X § 6 beschriebene Ersatzpunkteregelung, aller-dings in Abweichung dazu für alle ÖSBV-Turnierarten.

Abschnitt XIII