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ausgehängt am: 14.04.2016__ abgenommen am: _____________ Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ Integriertes Entwicklung- und Handlungskonzept (IEK) der Samtgemeinde Lathen Die Samtgemeinde Lathen möchte die Auswirkungen des demographischen Wandels mit einer konzeptionellen, prozessorientierten und interkommunal abgestimmten Strategie positiv gestal- ten. Für die Erarbeitung des „Interkommunal verbindlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ (IEK) ist vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration der entsprechende Aufnahmebescheid erteilt worden. Der Rat der Samtgemeinde Lathen hat sich zur Unterstützung dieses Entwicklungsprozesses für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ entschie- den. Das gesamte Gebiet der Samtgemeinde ist als Fördergebiet vorgesehen; Antragstellerin sowie Planungsraum ist das Gebiet der Samtgemeinde Lathen sowie ihrer sechs Mitgliedsge- meinden Fresenburg, Lathen, Niederlangen, Oberlangen, Renkenberge und Sustrum. Die Planungen zum Entwurf des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK) werden hiermit bekannt gemacht und werden in einer Bürgerbeteiligung am Mittwoch, den 27. April 2016, 17.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Samtgemeinde Lathen, Große Straße 3, 49762 Lathen, erörtert. An diesem Termin kann jeder, der von der Planung betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, teilnehmen. Der Entwurf des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK) einschließlich dazu- gehöriger Planunterlagen sowie Projektblätter der einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen liegen ab sofort im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Erna-de-Vries-Platz 7, Zimmer Nr. O.27, 49762 Lathen, während der Dienstzeiten zu jeder- manns Einsichtnahme öffentlich aus. Weiterhin ist der Entwurf des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK) mit den dazugehörigen Planunterlagen sowie Projektblättern auch im Internet unter http://bekanntmachungen.sg-lathen.de/ zu jedermanns Einsichtnahme hinterlegt. Stellungnahmen zu diesen Planungen können bis zum 13. Mai 2016 schriftlich bei der Samt- gemeinde Lathen, Erna-de-Vries-Platz 7, 497672 Lathen, eingereicht werden. (Karl-Heinz Weber) Samtgemeinde Lathen Der Samtgemeindebürgermeister

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ausgehängt am: 14.04.2016 __

abgenommen am: _____________

Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

Städtebauförderung „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“

Integriertes Entwicklung- und Handlungskonzept (IEK) der Samtgemeinde Lathen

Die Samtgemeinde Lathen möchte die Auswirkungen des demographischen Wandels mit einer konzeptionellen, prozessorientierten und interkommunal abgestimmten Strategie positiv gestal-ten. Für die Erarbeitung des „Interkommunal verbindlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ (IEK) ist vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration der entsprechende Aufnahmebescheid erteilt worden. Der Rat der Samtgemeinde Lathen hat sich zur Unterstützung dieses Entwicklungsprozesses für die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ entschie-den. Das gesamte Gebiet der Samtgemeinde ist als Fördergebiet vorgesehen; Antragstellerin sowie Planungsraum ist das Gebiet der Samtgemeinde Lathen sowie ihrer sechs Mitgliedsge-meinden Fresenburg, Lathen, Niederlangen, Oberlangen, Renkenberge und Sustrum. Die Planungen zum Entwurf des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK) werden hiermit bekannt gemacht und werden in einer Bürgerbeteiligung am

Mittwoch, den 27. April 2016, 17.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Samtgemeinde Lathen, Große Straße 3, 49762 Lathen, erörtert. An diesem Termin kann jeder, der von der Planung betroffen ist oder ein sonstiges Interesse an ihr hat, teilnehmen. Der Entwurf des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK) einschließlich dazu-gehöriger Planunterlagen sowie Projektblätter der einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen liegen ab sofort im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Erna-de-Vries-Platz 7, Zimmer Nr. O.27, 49762 Lathen, während der Dienstzeiten zu jeder-manns Einsichtnahme öffentlich aus. Weiterhin ist der Entwurf des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK) mit den dazugehörigen Planunterlagen sowie Projektblättern auch im Internet unter http://bekanntmachungen.sg-lathen.de/ zu jedermanns Einsichtnahme hinterlegt. Stellungnahmen zu diesen Planungen können bis zum 13. Mai 2016 schriftlich bei der Samt-gemeinde Lathen, Erna-de-Vries-Platz 7, 497672 Lathen, eingereicht werden. (Karl-Heinz Weber)

Samtgemeinde Lathen Der Samtgemeindebürgermeister

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Samtgemeinde Lathen Landkreis Emsland Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK)

"Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche

Zusammenarbeit und Netzwerke" Entwurfsfassung zur

Bürger- und Behördenbeteiligung

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Kamp 1c 49074 Osnabrück

Fon 0541 – 202394-52 Fax 0541 - 27107 www.baubeconstadtsanierung.de

Bearbeitung: Johannes Eversmann Moritz Richling Fon 05407 – 880-60 Fax 05407 – 880-97 www.ingenieurplanung.de

Bearbeitet durch:

im Auftrag und in Zusammenarbeit mit

Ansprechpartner: Karl-Heinz Weber, Samtgemeindebürgermeister Fon 05933 - 6643 Fax 05933 - 6666 www.lathen.de

Bearbeitet: Lathen / Wallenhorst / Osnabrück 2016-03-31

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung .............................................................................................................. 1

1.1 Planungsanlass und Aufgabenstellung .................................................................... 1

1.2 Der Planungsraum – gemeindliche Kooperation ...................................................... 2

1.3 Planungs- und Beteiligungsprozess ........................................................................ 3

1.4 Städtebauförderung: „Kleinere Städte und Gemeinden“ .......................................... 4

2 Kommunale Rahmenbedingungen ...................................................................... 7

2.1 Ausgangslage ......................................................................................................... 7

2.1.1 Wirtschaftsförderung ......................................................................................... 9

2.1.2 Zukunftsforum / Strategisches Entwicklungskonzept ........................................10

2.1.3 Leitbild der Samtgemeinde Lathen ...................................................................10

2.1.4 Marketing- und Tourismusgenossenschaft .......................................................11

2.1.5 Messen .............................................................................................................11

2.1.6 Energiegenossenschaften ................................................................................11

2.1.7 Dorferneuerungsprogramm ..............................................................................11

2.1.8 Regionales Entwicklungskonzept W.E.R.O. .....................................................11

2.1.9 Regionales Entwicklungskonzept „Hümmling“ ..................................................13

2.1.10 Workshop Sustrum ...........................................................................................15

2.1.11 Entwicklungskonzept Oberlangen/Niederlangen ...............................................15

2.2 Überörtliche und regionale Einbindung ...................................................................16

2.2.1 Entwicklungsraum „Ems-Achse“ .......................................................................16

2.2.2 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen ...........................................17

2.2.3 Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Emsland ...................17

2.2.4 Interkommunale Zusammenarbeit ....................................................................18

2.3 Flächennutzungsplan .............................................................................................18

2.4 Siedlungsstruktur und Flächennutzung...................................................................19

2.5 Wirtschaftsstruktur, Arbeitsmarkt und Sozialstruktur...............................................21

2.6 Einzelhandel...........................................................................................................23

2.7 Öffentliche Freiräume und Landschaft ....................................................................24

2.8 Kultur, Freizeit und Tourismus ................................................................................25

2.8.1 Kulturelle Angebote, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen .......................25

2.8.2 Outdoor-Aktivitäten: Angel-, Rad-, Reit- und Wandertourismus ........................26

2.8.3 Übernachtungsmöglichkeiten ...........................................................................26

2.8.4 Gastronomie – sonstige Einrichtungen .............................................................27

2.9 Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen .............................................................28

2.9.1 Kindergärten, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen .............................28

2.9.2 Gesundheits- und Sozialwesen ........................................................................30

2.9.3 Senioreneinrichtungen ......................................................................................30

2.9.4 Einrichtungen der Ortsgemeinschaften und Vereinswesen- Verbände .............30

2.9.5 Sozialstruktur – Alteneinrichtungen / Soziale Einrichtungen .............................31

2.10 Verwaltung .............................................................................................................31

2.11 Verkehr ..................................................................................................................31

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2.11.1 Straßenverkehr .................................................................................................32

2.11.2 Schienenverkehr ..............................................................................................33

2.11.3 Schifffahrtsverkehr............................................................................................33

2.11.4 Personennahverkehr ........................................................................................33

2.12 Energieversorgung .................................................................................................34

2.13 Kommunale Finanzen ............................................................................................35

3 Demographische Entwicklungen / Wohnen .......................................................35

3.1 Bevölkerungsentwicklung .......................................................................................35

3.2 Wohnen ..................................................................................................................38

4 Samtgemeindestruktur ........................................................................................40

4.1 Gliederung der Mitgliedsgemeinden .......................................................................40

4.1.1 Gemeinde Fresenburg ......................................................................................40

4.1.2 Gemeinde Lathen .............................................................................................40

4.1.3 Gemeinde Niederlangen ...................................................................................40

4.1.4 Gemeinde Oberlangen .....................................................................................41

4.1.5 Gemeinde Renkenberge ..................................................................................41

4.1.6 Gemeinde Sustrum...........................................................................................41

4.1.7 Strukturdaten insgesamt ...................................................................................41

4.2 Beschreibung der Situation in den Einzelgemeinden 2013 .....................................42

4.2.1 Fresenburg .......................................................................................................42

4.2.2 Lathen ..............................................................................................................42

4.2.3 Niederlangen ....................................................................................................42

4.2.4 Oberlangen ......................................................................................................43

4.2.5 Renkenberge ....................................................................................................43

4.2.6 Sustrum ............................................................................................................43

5 SWOT-Analyse (Stärken - Schwächen, Chancen - Risiken) ..............................44

6 Handlungsschwerpunkte und Maßnahmenkonzept ..........................................48

6.1 Allgemeine Entwicklungsziele ................................................................................48

6.2 Leitbild, Oberziele und Prioritäten ...........................................................................48

6.3 Handlungsschwerpunkte ........................................................................................49

6.3.1 Familie – Jugend – Bildung ..............................................................................51

6.3.2 Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen .......................................................................................52

6.3.3 Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität .......................52

6.3.4 Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus ....................................................53

6.3.5 Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung – Inklusion .................54

6.3.6 Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung ..........54

6.3.7 Eigenständigkeit und Identität der Dörfer ..........................................................55

6.3.8 Zusammenfassung ...........................................................................................56

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6.4 Verknüpfung mit anderen Planungen und Programmen .........................................57

7 Arbeits- und Dialogprozess ................................................................................58

7.1 Zielfindungsworkshop – Bürgermeisterrunden ........................................................58

7.2 Öffentliche Bürgerinformation .................................................................................58

7.3 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ....................58

8 Räumliches Entwicklungskonzept – Maßnahmenübersicht .............................58

8.1 Geplante Maßnahmen inkl. Kostenschätzung ........................................................58

8.2 Abgrenzung möglicher Fördergebiete ....................................................................62

9 Umsetzung des Konzepts und Ausblick ............................................................66

10 Bearbeitungsvermerk ..........................................................................................66

11 Literaturverzeichnis .............................................................................................. 1

12 Anhang .................................................................................................................. 3

12.1 Übersichtskarte ....................................................................................................... 3

12.2 Lageplan Maßnahmen ............................................................................................ 3

12.3 Projektblätter der einzelnen Maßnahmen ................................................................ 3

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ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abb.1: Lage der Samtgemeinde Lathen im Emsland (Quelle:

Städtebauförderungsantrag IEK) ............................................................................ 2

Abb. 2: Struktur der Samtgemeinde Lathen (Quelle: eigene Darstellung) .............................. 3

Abb. 3: Abgrenzung Untersuchungs- oder Fördergebiet (Quelle: eigene Darstellung) ........... 9

Abb. 4: Abgrenzung der Region W.E.R.O (Quelle: LAG W.E.R.O.-Deutschland (o.J.) ......... 12

Abb. 5: LEADER-Region "Hümmling" (Quelle: Lokale Aktionsgruppe Hümmling (2015) ...... 13

Abb. 6: Regionales Entwicklungskonzept der Region "Hümmling" – Handlungsfelder, Quelle wie zuvor ................................................................................................... 13

Abb. 7: Lage im Norddeutschen Raum – Logistikachse Ems ............................................... 16

Abb. 8: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (Auszug) ................................ 17

Abb. 9: Regionales Raumordnungsprogramm (Auszug) ................................................... 18

Abb. 10: Auszug aus der Planzeichnung: SG. Lathen, Stand der wirksamen Flächennutzungsplanung 2013 ............................................................................. 19

Abb. 11: TK 25 (Quelle: Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2011) ................................................................................. 20

Abb. 12: Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort nach Wirtschaftssektor in Prozent (Quelle: LSN 2015, Tabellen K70H5101) ................. 21

Abb. 13: Zentrumsprägende Einzelhandelsnutzungen (CIMA Beratung + Management GmbH 2013) ......................................................................................................... 23

Abb. 14: Verkehrliche Verflechtungen inkl. Wanderwege ..................................................... 26

Abb. 15: Netz klassifizierter Straßen (Quelle: eigene Darstellung) ...................................... 32

Abb. 16: Busliniennetz (Landkreis Emsland (2014)) ............................................................. 34

Abb. 17: Bevölkerungsentwicklung in der Samtgemeinde Lathen (Quelle: LSN 2015: Tabellen: K1001696 und M1001695) – aktuelle Zahlen sind noch nacharbeiten .. 36

Abb. 18: Bevölkerungszu- oder -abnahme in Samtgemeinde Lathen (Quelle: LSN 2015, Tab. K1021691) .................................................................................................... 37

Abb. 19: Bevölkerungspyramiden (Bertelsmann Stiftung 2015) ........................................... 38

Abb. 20: Baufertigstellung Wohnungen im Vergleich zur Bevölkerungsentwicklung (LSN 2015, Tab. K1000014, K8100101) ........................................................................ 39

Abb. 21: Leitbild der Samtgemeinde Lathen und ihrer Mitgliedsgemeinden ......................... 51

Abb. 22: Konzeptübersicht mit Handlungsschwerpunkten (eigene Darstellung) ................... 56

Abb. 23: Maßnahmen-Übersichtsplan .................................................................................. 63

Abb. 23: Maßnahmen-Übersichtsplan .................................................................................. 63

Abb. 24: Maßnahmen-Übersichtsplan (Auszug Fresenburg/Renkenberge) ......................... 64

Abb. 25: Maßnahmen-Übersichtsplan (Auszug Lathen) ....................................................... 64

Abb. 26: Maßnahmen-Übersichtsplan (Auszug Oberlangen/Niederlangen) ......................... 65

Abb. 27: Maßnahmen-Übersichtsplan (Auszug Sustrum) .................................................... 65

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TABELLENVERZEICHNIS Tab. 01: Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort

(Quelle: LNS 2015 , Tabellen: K70F3111, K70H5101 und K9200001) ................. 22

Tab. 02: Pendelbewegungen (Stand: 2014; Quelle: REGIS-Netzwerk 2015) ...................... 22

Tab. 03: Arbeitslosenstatistik (Stand Mai 2015; Quelle: REGIS Netzwerk 2015; Statistik der Bundesagentur für Arbeit 2015) ...................................................................... 22

Tab. 04: Vorhandene Kindergärten in den sechs Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen (Quelle: Samtgemeinde Lathen 2012) .............................. 28

Tab. 05: Vorhandene Schulformen (Typen) in den sechs Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen ......................................................................................... 28

Tab. 06: Entwicklung der Kinderzahlen in der Samtgemeinde Lathen (Quelle: Samtgemeinde Lathen 2012) ............................................................................... 29

Tab. 07: Anzahl der Schüler/-innen nach Schultypen (LSN 2015, Tab. K3001031) ............ 29

Tab. 08: Realsteuervergleich 2014 (Quelle: Statistische Berichte Niedersachsen (2015)) ... 35

Tab. 09: Bevölkerungsentwicklung im demographischer Wandel (Stand: 31.12.2012; Quelle: Bertelsmann Stiftung 2015, Wegweiser Kommune) .................................. 36

Tab. 10: Samtgemeinde Lathen 2015a (Stand 14.05.2012) ............................................... 41

ANHANG

Übersichtskarte Lageplan Maßnahmen Projektblätter der einzelnen Maßnahmen

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Samtgemeinde Lathen ▪ Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept 2016 1 / 66

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1 Einleitung

1.1 Planungsanlass und Aufgabenstellung

Die Samtgemeinde Lathen möchte die Auswirkungen des demographischen Wandels mit ei-ner konzeptionellen, prozessorientierten und interkommunal abgestimmten Strategie positiv gestalten. Da die Samtgemeinde allein aus eigener Finanzkraft nicht in der Lage ist, diese Entwicklungsstrategie zu erarbeiten, ist ein Antrag auf Gewährung von Städtebauförde-rungsmitteln gestellt worden. Mit Schreiben vom 16. Juli 2013 ist vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frau-en, Familie, Gesundheit und Integration der entsprechende Aufnahmebescheid für die Erar-beitung des „Interkommunal verbindlich abgestimmten integrierten Entwicklungs- und Hand-lungskonzepts der öffentlichen und privaten Infrastruktur der Daseinsvorsorge“ erteilt wor-den. Die Samtgemeinde hat sich zur Unterstützung dieses Entwicklungsprozesses für die Auf-nahme in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ entschie-den. Das gesamte Gebiet der Samtgemeinde ist als Fördergebiet vorgesehen; Antragstelle-rin sind die Samtgemeinde Lathen sowie ihre sechs Mitgliedsgemeinden. Mit dem im Jahr 2010 aufgelegten Städtebauförderungsprogramm werden erstmals Kommu-nen im ländlichen Raum gezielt bei der Bewältigung der Herausforderungen des demogra-phischen Wandels unterstützt. An die Aufnahme in das Programm ist die Voraussetzung der Erarbeitung eines interkommunal verbindlich abgestimmten Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEK) gekoppelt. Deshalb hat die Samtgemeinde Lathen dem Büro IPW Ingenieurplanung GmbH & Co. KG, Wallenhorst den Planungsauftrag zur Ausarbeitung eines Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts erteilt. Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept bildet einen strategischen Orientierungsrahmen für die operative Prozesssteuerung und die praktische Umsetzung in der Samtgemeinde Lathen. Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes werden im Integrierten Entwicklungs- und Hand-lungskonzept die wesentlichen Anpassungserfordernisse und Anpassungsstrategien in allen Bereichen der kommunalen Entwicklung aufgezeigt, die durch den demografischen und so-zioökonomischen Wandel betroffen sind.1 Es werden auf Ebene der Samtgemeinde und ihrer sechs Mitgliedsgemeinden alle städte-baulich relevanten Handlungsbereiche analysiert. Hieraus werden Stärken und Schwächen sowie Risiken und Chancen für die Entwicklung der Samtgemeinde abgeleitet und darauf aufbauend konzeptionelle Ziele und ein Maßnahmenkonzept entwickelt.

1 Betroffen sind alle wesentlichen kommunalen Handlungsfelder wie Wohnen, Dienstleistung und Einzelhandel (vor allem die Frage der Sicherung der Nahversorgung und eines verbrauchernahen und vielfältigen Angebots an öffentlichen Dienstleistun-gen), soziale Infrastruktur und insbesondere auch Wirtschaft sowie technische Infrastruktur und Verkehr (insbesondere ÖPNV).

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Das Konzept enthält Aussagen und Strategien zur Bewältigung der Folgen des demografi-schen Wandels, zur kooperativen Verantwortungswahrnehmung und zu gemeinsamen Ent-wicklungszielen und Schwerpunkten der Samtgemeinde Lathen. Auf dieser Grundlage und unter Zuhilfenahme der beantragten Fördermittel soll die überörtli-che Entwicklungsstrategie zur Erhaltung und Entwicklung der kommunalen Infrastruktur der Daseinsvorsorge beitragen. Dabei gilt es, den Hauptversorgungsstandort in der Gemeinde Lathen in seiner Funktion zu stärken und die bestehenden Daseinsvorsorge-Strukturen in den weiteren, kleineren Mitgliedsgemeinden zu sichern. Der Schwerpunkt liegt allerdings eindeutig auf der interkommunalen Zusammenarbeit. 1.2 Der Planungsraum – gemeindliche Kooperation

Lage im Raum Die Samtgemeinde Lathen befindet sich im Nordwesten des niedersächsischen Landkreises Emsland. Die nächstgelegen Oberzentren sind die Städte Oldenburg (rund 80 km entfernt) und Osnabrück (rund 100 km entfernt).

Die Samtgemeinde Lathen (siehe Abbildung 1)– Rot hervorgehobene Fläche – als Teil des Emslandes liegt im Westen von Niedersachsen und unmittelbar an der Grenze zu den Nie-derlanden. Sie wurde im Jahr 1965 auf freiwilliger Basis gegründet.

Abb.1: Lage der Samtgemeinde Lathen im Emsland (Quelle: Städtebauförderungsantrag IEK)

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Seit der kommunalen Gebietsreform im Jahr 1973 gehören ihr die Mitgliedsgemeinden Fresenburg, Lathen, Niederlangen, Oberlangen, Renkenberge und Sustrum an. Derzeit hat die Samtgemeinde Lathen ca. 11.123 Einwohner, wovon etwa die Hälfte in der Gemeinde Lathen lebt. Das Samtgemeindegebiet weist eine Fläche von ca. 165,67 km² auf, was einer Bevölkerungsdichte von 67,1 Einwohnern/km² entspricht (Samtgemeinde Lathen 2015a: Stand: 31.12.2009). An den Landkreis Emsland grenzen unmittelbar folgende Landkreise der Bundesländer Nie-dersachsen und Nordrhein-Westfahlen:

Leer (Niedersachsen) Cloppenburg (Niedersachsen) Osnabrück (Niedersachsen) Steinfurt (Nordrhein-Westfalen) Grafschaft Bentheim (Niedersachsen)

Planungsgebiet und Antragstellerin sind die Samtgemeinde Lathen sowie ihre sechs Mit-gliedsgemeinden. Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept soll sich auf das ge-samte Gemeindegebiet der Samtgemeinde Lathen beziehen:

1.3 Planungs- und Beteiligungsprozess

Die Samtgemeine Lathen hat in den vergangenen Jahren an verschiedenen Programmen, Wettbewerben und Projekten teilgenommen. Die hierbei mit den Bürgern erarbeiteten Ziele und Leitbilder werden in die Aufstellung dieses Handlungskonzepts eingearbeitet und zu Grunde gelegt. Folgende wesentliche Konzepte, die gerade auch unter Beteiligung der Bürger erarbeitet worden sind, sind hier besonders zu nennen:

Abb. 2: Struktur der Samtgemeinde Lathen (Quelle: eigene Darstellung)

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Leitbildprozess und Leitbild - 20132 Regionales Entwicklungskonzept Hümmling v. 15.12. 20143 Regionales Entwicklungskonzept W.E.R.O.-Deutschland – Dezember 20144

Im Rahmen dieser 3 vorgenannten Prozesse zur Erarbeitung von Konzepten wurde eine um-fangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, auf die dort erarbeiteten Ergebnisse und Projektansätze konnte im Rahmen der Erarbeitung dieses Integrierten Entwicklungskonzepts umfassend zurückgegriffen werden (siehe auch Punkt 8 dieses Textes, in dem wesentliche Schritte des Beteiligungsprozesses noch einmal dokumentiert worden sind). Am 08.09.2015 wurde ein Arbeitsworkshop mit den sechs Bürgermeistern der Gemeinden der Samtgemeinde Lathen durchgeführt. In diesem wurden der Planungsprozess und die Ziele des Integrierten Handlungskonzepts festgelegt. Hierbei wurde mit den Bürgermeistern eine Stärken- und Schwächen-(SWOT)-Analyse der einzelnen Gemeinden durchgeführt, um die Stärken und Schwächen der jeweiligen Gemeinden herauszufinden, die Potentiale zu fördern und den Schwächen entgegenzuwirken. Zudem wurden Handlungs- und Maßnahmenansätze erarbeitet, als Grundlage für die weite-re Ausarbeitung des Integrierten Entwicklungskonzepts. Aus den bisherigen Arbeitsterminen sowie dem o.g. Workshop und den vorhandenen Unter-lagen wurden die Maßnahmen herausgearbeitet, die in der jeweiligen Mitgliedsgemeinde bzw. der Samtgemeinde als die dort wichtig erachteten Maßnahmen bezeichnet werden könnten. Im Bürgermeistergespräch am 22. Februar 2016 wurden diese Maßnahmen noch einmal ge-prüft und überarbeitet. Nach Vorbereitung und Beratung am 01.März 2016 im Bau- Und Umweltausschuss der Samtgemeinde Lathen wurde am 17.März 2016 im Samtgemeinderat der Bearbeitungsstand vorgestellt und beraten sowie beschlossen, auf dieser Grundlage eine Bürger- und Behör-denbeteiligung durchzuführen. 1.4 Städtebauförderung: „Kleinere Städte und Gemeinden“

Mit der Programmkomponente „Kleinere Städte und Gemeinden“ wollen der Bund und die Länder gezielt die Kommunen im ländlichen Raum dabei unterstützen, die Auswirkungen des demographischen Wandels zu bewältigen. Kleinere Städte und Gemeinden in ländlich ge-prägten und von Abwanderung oder dem demographischen Wandel betroffenen Regionen sollen als „Ankerpunkte der Daseinsvorsorge“ gesichert werden.

2 Leitbild der Samtgemeinde Lathen, „Leben in guter Gemeinschaft“, beschlossen vom Samtgemeinderat am 11. Dezember 2013 3 Leader Wettbewerbsbeitrag für die Förderperiode 2014 – 2020; Beteiligung im Bereich der Samtgemeinde Lathen durch die Gemeinden Fresenburg, Lathen und Renkenberge („rechtsemsischer Raum“) – eine Förderung von Projekten erfolgt derzeit 4 Leader Region W.E.R.O. Deutschland ist der deutsche Teil der deutsch-niederländischen Kooperation – Beteiligung im Be-reich der Samtgemeinde Lathen durch die Gemeinden Niederlangen, Oberlangen und Sustrum („linksemsischer Raum“) – eine Aufnahme in die Förderung ist nicht erfolgt.

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Im gemeinschaftlichen Interesse besteht, die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen in dünnbesiedelten Räumen dauerhaft zu gewährleisten und insofern die öffentliche Daseins-vorsorge bedarfsgerecht und auf hohem Niveau für alle Einwohner langfristig vorzuhalten. Ländliche, dünn besiedelte Räume sehen sich vielfach tiefgreifenden demographischen und wirtschaftlichen Veränderungen gegenübergestellt. Die Abwanderung und Alterung der Be-völkerung, ein anhaltender Strukturwandel in der Landwirtschaft, Arbeitsplatzverluste sowie Veränderungen der Arbeitsplatzstrukturen gefährden zunehmend die Vorhaltung grundle-gender Angebote der Daseinsvorsorge. In vielen kleineren Städten und Gemeinden stehen aufgrund veränderter Nachfragestrukturen die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen der Da-seinsvorsorge in Frage, Standorte werden aufgegeben oder verlagert. Die einhergehende Reduzierung derartiger Einrichtungen bewirkt deutliche Funktions- und Attraktivitätsverluste für die Versorgung der Bevölkerung und gravierende Mängel für das städtebauliche Umfeld. Problematisch sind leerstehende Gebäude mit einer schlechten Bau-substanz, die vielfach auch aus Gründen des Denkmalschutzes erhalten werden müssen. Ein geringes ÖPNV-Angebot hindert ältere, immobilere Bevölkerungsgruppen daran, die An-gebote der Oberzentren wahrzunehmen. Viele kleinere Städte und Gemeinden sehen sich außerstande, die städtebaulichen Auswir-kungen der gesellschaftlichen Megatrends selbstständig ohne äußere Hilfe zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder bei der Ausgestaltung des Städtebauför-derprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ bewusst auf einen interkommunalen und integrierten Ansatz gesetzt. Als Leitprogramm soll es zur überörtlichen Koordinierung des Bewältigungsprozesses sowie zur Bündelung weiterer Förderprogramme vor Ort dienen. An-teilig gefördert werden Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, die darauf abzielen zentralörtliche Versorgungsstandorte zu stärken und kostenintensive Doppelstrukturen zu vermeiden: Bund und Länder haben mit der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2010 durch die Programmkomponente „Kleinere Städte und Gemeinden" ein neues Förderprogramm aufgelegt. Das Ziel des neuen Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Ge-meinden" steht in Zusammenhang mit der Bundesinitiative Ländliche Infrastruktur. Diese be-absichtigt in den nächsten Jahren Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung der ländli-chen Infrastruktur, insbesondere zur Stärkung dünn besiedelter und vom Bevölkerungs-schwund betroffener Regionen. Mit einem Fördersatz von insgesamt 66 2/3 v. H. werden vorrangig städtebauliche Gesamt-maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge überörtlich zu-sammenarbeitender oder ein Netzwerk bildender Städte und Gemeinden gefördert. Die Fördermittel können neben investiven Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Miss-stände insbesondere für investitionsvorbereitende Maßnahmen verwendet werden, wie

das Erarbeiten von verbindlich abgestimmten überörtlichen oder regional integrierten Entwicklungskonzepten oder -strategien, welche insbesondere Aussagen zur Bewäl-tigung der Folgen des demografischen Wandels, zur kooperativen Verantwortungs-wahrnehmung und zu gemeinsamen Entwicklungszielen und Schwerpunkten enthal-ten,

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die Bildung interkommunaler Netzwerke oder Stadt-Umland-Vernetzungen zur Siche-rung der Daseinsvorsorge einschließlich Bürgerbeteiligung.5

Die Bundesinitiative Ländliche Infrastruktur setzt sich das Ziel in den nächsten Jahren Maß-nahmen zur Erhaltung und Entwicklung der ländlichen Infrastruktur und zur Stärkung dünn besiedelter und vom Bevölkerungsschwund betroffener Regionen zu entwickeln und umzu-setzen. Das Städtebauförderungsprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“ hängt in seiner Zielsetzung mit der Bundesinitiative zusammen.6 Durch dieses Förderprogramm besteht die Möglichkeit, vorrangig städtebauliche Gesamt-maßnahmen in Netzwerken überörtlich zusammenarbeitender Gemeinden zu fördern, geför-dert, die die öffentliche Daseinsvorsorge sichern und stärken. Die Fördermittel können für Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände und in-vestitionsvorbereitenden Maßnahmen verwendet werden. Die Auswahl der Maßnahmen im Rahmen der Erarbeitung dieses Integrierten Entwicklungs-konzepts geschieht vor dem Hintergrund der möglichen Förderung dieser Maßnahmen nach den Städtebauförderungsrichtlinien. Hier sind hervorzuheben: • Öffentliche Infrastruktur der Daseinsvorsorge • Ausstrahlungseffekte auf Netzwerkraum • Synergieeffekte • Anpassung / Reduzierung weg. demographischer Entwicklung • Nachweis der Nachhaltigkeit • Rentierlichkeit • Förderung nur von Einrichtungen im Eigentum der Gemeinde • Subsidiarität Bei dem Programm geht es in erster Linie um kommunale Daseinsvorsorge, also weitgehend Gemeinbedarfsnutzungen mit überörtlicher Bedeutung. Allerdings könnten dies auch Private sein, beispielsweise private Vereine (Stichwort „Begegnungstreffs“, kulturelle Einrichtungen, „Kulturscheune“, etc.). Laut VV Städtebauförderung 20157 können die Fördermittel eingesetzt werden für „…öffentliche und private Anbieter, die in der überörtlichen bzw. interkommunalen Abstim-mung gemeinsam als dauerhaft erforderlich benannt sind.“ Beispielhaft genannt werden können:

5 Siehe: http://www.ms.niedersachsen.de/themen/bauen_wohnen/staedtebaufoerderung/kleinere_staedte_und_gemeinden/88424.html 6 Siehe: http://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/bundesinitiative_node.html;jsessionid=CEAB34F5432792FE3A3718717EEBEFF8.2_cid296 7 Siehe: http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/staedtebaufoerderung/service/Verwaltungsvereinbarung_2015.pdf

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o Anpassung und Umnutzung eines Schulgebäudes zu Begegnungs- und Kommunika-tionsräumen

o Anpassung und Modernisierung der Aula eines Gymnasiums als Tourneebühne für überörtliche Veranstaltungen

o Umgestaltung öffentlicher Räume/Bürgerpark o Multifunktionale Treffpunkte o Instandsetzung leerstehender Gebäude zu z.B. multifunktionalen, sozialen oder kultu-

rellen Nachnutzungen o bauliche Anpassung von Mehrzweckgebäuden/Mehrzweckhallen an veränderte Nut-

zerstrukturen o strukturelle Anpassung städtebaulicher Infrastruktur (z.B. Marktplatz) u.a. unter dem

Aspekt der barrierefreien Zugänglichkeit o Anpassung der Kindergartenstruktur z.B. durch Zusammenlegung von Kindergärten o Umnutzung/Nachnutzung z.B. leergefallener Schulen/Schulräume, Rathäuser, Feu-

erwehrhäuser o Öffentliche Grünanlagen (z.B. Bürgerparks, Spielplätze) o sowie auch in Zusammenhang mit der städtebaulichen Einbindung der vorgenannten

Investitionen und Schaffung der Barrierefreiheit bzw. -reduzierung von Gebäuden und Flächen8

2 Kommunale Rahmenbedingungen

2.1 Ausgangslage

Die Samtgemeinde Lathen möchte den auch in ihrer Gebietseinheit mit den 6 Mitgliedsge-meinden erkennbaren o.g. Problemen und Entwicklungen mit dem Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ entgegenwirken. Besonders für die ländlichen Räume ist die älterwerdende Gesellschaft eine problematische Entwicklung, da in diesen Räumen durch den Wegzug der jüngeren Bevölkerung in städti-sche Bereiche, die Überalterung der Gesellschaft verstärkt wird. Mit Hilfe des IEK soll ein Baustein der Voraussetzungen aufgezeigt werden, um den Untersuchungsraum attraktiv für alle Altersgruppen zu halten und zu entwickeln. Hierfür müssen in den Mitgliedsgemeinden die entsprechenden Voraussetzungen erarbeitet und benannt werden, Versorgungsstrukturen verbessert, Arbeitsplätze erhalten und geschaf-fen, Wohnraum für alle Altersgruppen gesichert werden. Die Bewältigung der Herausforderungen soll durch eine konzeptionelle, prozessorientierte und interkommunale Strategie gelingen.

8 Die Siehe auch: http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25988&article_id=88424&_psmand=17-

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Durch die überörtliche Zusammenarbeit der verschiedenen Mitgliedsgemeinden der Samt-gemeinde Lathen soll ein Netzwerk entstehen, welches Möglichkeiten zur Verbesserung der vorhandenen Rahmenbedingungen aufzeigt. In diesem Zusammenhang ist auf das o.g. Leitbild aus dem Jahre 2013 zu verweisen, in dem die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden unter der zentralen Aussage: „Leben in gu-ter Gemeinschaft“ folgenden Fragen gestellt hat:

„Was ist wichtig in der Samtgemeinde, in der wir wohnen, arbeiten und leben – heute, morgen und übermorgen?“

„Welche Kompetenzen und Stärken unserer Samtgemeinde und ihrer einzelnen Ge-meinden gilt es auszubauen, welche Schwächen sind vorhanden und sollten ausge-räumt werden?“

„Welche Ziele sollen erreicht werden und welche Maßnahmen sind notwendig, damit unsere Samtgemeinde eine Lebensqualität erhält, in der auch unsere Kinder und En-kelkinder gut leben können?“.

Folgende 7 Leitbildthemenblöcke wurden dazu ausgearbeitet und bearbeitet:

1. Schätze für die Zukunft Kinder und Jugendliche haben bei uns beste Voraussetzungen

2. Wandel gestalten Den demografischen Wandel meistern

3. Potentiale der Samtgemeinde Lathen Wirtschaft, Arbeitsplätze, Handwerk, Gewerbe

4. Kultur – Gemeinschaft Pulsierendes Vereins- und Gemeinschaftsleben in allen Orten der Samtgemeinde Lathen

5. Soziale Gesellschaft mit großer Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger, der Ver-eine und Gemeinschaften

6. Bewahrung der Schöpfung 7. Identität bewahren -

Markante und ortsbildprägende Bausubstanz sowie Eigen- und Besonderheiten der Heimat erhalten. Die Selbstständigkeit der Gemeinden erhalten.

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Die Samtgemeinde Lathen wirbt mit dem Slogan „Hier wächst die Zukunft“. Im Hinblick auf eine zukunftsfähige Entwicklung hat die Samtgemeinde Lathen mit ihren einzelnen Mit-gliedsgemeinden bereits eine Vielzahl an Maßnahmen und Programmen eingeleitet bzw. umgesetzt. Hierzu zählen folgende Entwicklungsmaßnahmen:

2.1.1 Wirtschaftsförderung

Bereits im Jahr 1994 siedelten die Mitgliedsgemeinden gemeinsam den „Industriepark A 31“ im Umfeld der Anschlussstelle „Lathen“ an. Der interkommunale Industriepark hat sich seit-dem zum „Kristallisationspunkt der industriell-gewerblichen Entwicklung der Region“ entwi-ckelt. Im Jahr 2009 wurde der „Wirtschaftsverband Samtgemeinde e.V.“ gegründet, der kommuna-le Wirtschaftsförderung betreibt. Der Verband ließ ein Marketingkonzept erarbeiten, um den Industriepark an der A 31 noch effektiver zu vermarkten. Gleichzeitig initiierte er gemeinsam mit der Volksbank den Bau des „Gründerzentrum Emstal“ im Industriepark an der A 31, um Startup- und Jungunternehmen den Weg in die Selbststän-digkeit zu erleichtern. Mittlerweile sind der Wirtschaftsverband und die Werbegemeinschaft durch die Marketing- und Tourismusgenossenschaft zusammengefasst worden.

Abb. 3: Abgrenzung Untersuchungs- oder Fördergebiet (Quelle: eigene Darstellung)

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2.1.2 Zukunftsforum / Strategisches Entwicklungskonzept

Das „Zukunftsforum Lathen“ entstand ursprünglich als Arbeitskreis der Lokalen Agenda. Dort wurde mit einer umfassenden Bestandsaufnahme der kommunalen Daseinsvorsorgeeinrich-tungen wie Schulen, Kindergärten, Freizeitangebote sowie Handel und Wirtschaft begonnen. Der Teilnehmerkreis erweiterte sich um Mandatsträger aus den sechs Mitgliedsgemeinden, Vertreter der Werbegemeinschaft, Schulen und Kindergärten sowie des Agenda-Arbeitskreises. Ziel war die Formulierung spezifischer Entwicklungsziele „mit Blick auf das Jahr 2025“. Fachlich und methodisch wurde das „Zukunftsforum Lathen“ durch das Pestel-Institut, Hannover unterstützt (Quelle: Samtgemeinde Lathen). Das Pestel-Institut wurde im Jahr 2009 beauftragt, unter Beteiligung von Politik und Öffent-lichkeit ein Strategiepapier „Zukunft gestalten – Die Entwicklung der Samtgemeinde Lathen bis zum Jahr 2025“ zu erarbeiten. Aufbauend auf einer „Stärken-Schwächen-Analyse“ wer-den Projekte benannt, die zur Verstetigung der positiven Bevölkerungs- und Beschäftigungs-situation beitragen können (Quelle: Samtgemeinde).

2.1.3 Leitbild der Samtgemeinde Lathen

Der Samtgemeinderat hat am 11.12.2013 das Leitbild der Samtgemeinde Lathen als Grund-lage für eine mittelfristige Entwicklung beschlossen. Wesentliche Ziele sind die Förderung eines kooperativen Miteinanders der Mitgliedsgemeinden und der samtgemeindespezifi-schen Stärken, um eine positive Entwicklung einzuleiten. Das Leitbild wurde partizipativ mit Beteiligung der Bürger erarbeitet. In einer repräsentativen Bürgerbefragung wurden Einschätzungen zum gegenwärtigen Zustand der Infrastrukturein-richtungen, zur künftigen Bedeutung dieser für eine positive Entwicklung sowie zum Hand-lungsbedarf in den nächsten Jahren. Konstatieren lässt sich eine positive Einschätzung der gegenwärtigen Infrastrukturausstat-tung und eine hohe Zufriedenheit mit der Arbeit von Politik und Verwaltung. Als bedeutsame Herausforderung für die künftige Entwicklung sehen die Bürger den Erhalt der bestehenden Einrichtungen insbesondere auch im Bereich der ärztlichen Versorgung an. Abschließend wird der Wunsch nach zusätzlichen Fachgeschäften und Gastronomiebetrie-ben im Grundzentrum Lathen, regelmäßiger Busverbindungen zum Grundzentrum, einer Aufwertung der Rad- und Wanderwege sowie nach einem neuen Identifikationsmerkmals zur Steigerung des Wir-Gefühls auf Samtgemeindeebene. Zu dem Leitbild wurde eine umfangreiche repräsentative Bürgerbefragung durchgeführt, um die Meinungen der Bürger aus den einzelnen Mitgliedsgemeinden im Leitbild mit einfließen zu lassen und zu berücksichtigen. Das Leitbild soll als Grundlage für die Arbeit des Rates und der Verwaltung dienen und regelmäßig fortgeschrieben und kritisch bewertet werden. Dieses Leitbild bildet den wesentlichen Baustein für dieses Integrierte Entwicklungskonzept.

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2.1.4 Marketing- und Tourismusgenossenschaft

Mit der „Werbegemeinschaft Lathen“ wurde eine Arbeitsgemeinschaft der örtlichen Einzel-händler gegründet, die sich zur internen Kommunikation vierteljährlich zusammenfindet, den Kontakt zu Politik und Verwaltung hält und gemeinsam öffentliche Veranstaltungen durch-führt hat. Inzwischen sind diese Werbegemeinschaft Lathen als auch der Wirtschaftsverband Lathen aufgelöst worden, in der Samtgemeinde Lathen wurden die Initiativen im Bereich Wirtschaft und Tourismus durch Gründung der Marketing- und Tourismusgenossenschaft Samtgemein-de Lathen eG gebündelt.

2.1.5 Messen

Die Samtgemeinde tritt gemeinsam mit Unternehmern auf überregionalen Messeveranstal-tungen (Bau, Touristik) auf und vertritt geschlossen die örtlichen Stärken und Besonderhei-ten.

2.1.6 Energiegenossenschaften

Auf Initiative der Samtgemeinde Lathen sowie der örtlichen Volksbank wurde die Erste Ener-giegenossenschaft zur gemeinschaftlichen Umsetzung von vornehmlich Solarprojekten ge-bildet. Zu den Gründungsmitgliedern gehören unter anderem die Samtgemeinde Lathen, die Volksbank Emstal, die Gemeinde Lathen, die Gemeinde Dersum, die Gemeinde Wippingen, die Gemeinde Walchum, die Gemeinde Sustrum, die Gemeinde Niederlangen, die Gemein-de Kluse sowie die Gemeinde Fresenburg. Mit der Gründung der Erste Energiegenossen-schaft Emstal eG wurde damit den Bürgern die Möglichkeit geboten, sich an der Erzeugung regenerativer Energien zu beteiligen und damit einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Nur ein Jahr später, im Jahr 2009, wurde auf Initiative der Volksbank Emstal eG und der Samtgemeinde Lathen die Energiegenossenschaft Nahwärme Emstal eG gegründet.

2.1.7 Dorferneuerungsprogramm

Die Mitgliedsgemeinden Oberlangen und Renkenberge haben erfolgreich am Programm „Unser Dorf hat Zukunft“ teilgenommen. Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungspro-gramms wurden in Lathen, Sustrum-Moor und Neusustrum durchgeführt.

2.1.8 Regionales Entwicklungskonzept W.E.R.O.

Die Samtgemeinde Lathen hat sich mit weiteren Städten und Gemeinden aus dem Landkreis Emsland zur Region "W.E.R.O.-Deutschland" zusammengeschlossen mit dem Ziel einer gemeinsamen informellen Regionalentwicklung.9

9 Die Region „W.E.R.O.-Deutschland“ leitet sich von der ehemaligen deutsch-niederländischen Kooperation „W.E.R.O. – Wes-terwolde (NL), Emsland (D), Rheiderland (D) und Oldambt (NL)“ ab.

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Ein wesentlicher Baustein dieser Regional-entwicklung ist die Aufnahme in das Förder-programm „LEADER“, mit dem die Europäi-sche Union die Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt. Voraussetzung für die Aufnahme in das För-derprogramm ist ein Regionales Entwick-lungskonzept. Das Regionale Entwicklungs-konzept „EMSNAH, GRENZNAH – TRADI-TIONEN BEWAHREN, VISIONEN VER-WIRKLICHEN“ spürt endogene Potentiale der Region "W.E.R.O.-Deutschland" auf und zeigt anhand von Kooperationsprojekten ei-ne Entwicklungsstrategie zur nachhaltigen Regionalentwicklung auf. Herausgearbeitet wurden die Themenkomplexe Tourismus, Kulturlandschaft, Landwirtschaft und Natur-schutz, Gemeinschaftsleben stärken, Koope-ration sowie Wirtschaft und Arbeit. Das Regionale Entwicklungskonzept sollte von einer Lokalen Arbeitsgemeinschaft um-gesetzt werden, die sich aus Vertretern der Politik sowie Wirtschafts- und Sozialpartner zusammensetzt. Zur Koordinierung und Re-präsentation der Region ist ein Regionalma-nagement eingerichtet worden.

Die Themenfelder des REK W.E.R.O. sind Demografie, Ortsentwicklung und –gestaltung und Daseinsvorsorge, kulturelle und regionale Identität; Tourismus und Nah-erholung, Naturschutz und Landwirtschaft

und Energie und Klimaschutz; Regionale Wirtschaftsentwicklung; Mobilität / ÖPNV. Da sich die Samtgemeinde in diesen Themenbereichen für das Gebiet der linksemsischen Gemein-den weiterentwickeln möchte, wäre eine Förderung sehr hilfreich gewesen, eine Aufnahme und Förderung wurde allerdings nicht vorgenommen. Auf dort ausgearbeitete Projektideen wird allerdings im Rahmen dieses Integrierten Entwicklungskonzepts zurückgegriffen. Einige Gemeinden aus diesem Raum, nämlich die Städte Papenburg und Haren (Ems) so-wie die Gemeinden/Samtgemeinden Dörpen, Rhede und Lathen befinden sich derzeit in Vorbereitung zu einer ergänzenden regionalen Kooperation und ggf. Aufbau eines Regio-nalmanagements zum Thema Migration/Integration, um hier ggf. ein Modellvorhaben zu ent-wicklen.

Abb. 4: Abgrenzung der Region W.E.R.O (Quel-le: LAG W.E.R.O.-Deutschland (o.J.)

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2.1.9 Regionales Entwicklungskonzept „Hümmling“

Die Samtgemeinde Lathen hat sich teilweise (rechtsemsischer Raum mit den Gemeinden Fresenburg, Lathen und Renkenberge) der LEADER-Region „Hümmling“ angeschlossen. Die Region „Hümmling“ befindet sich im Osten des Landkreises Emsland und umfasst in der beantragten Förderperiode 2014 bis 2020 neben den o.g. Gemeinden die drei Samtgemein-den Nordhümmling, Werlte und Sögel. Das Regionale Entwicklungskonzept der Region Hümmling stellt das Leitbild und die Hand-lungsfelder zur Entwicklung des Hümmling dar. Als Schwerpunktthemen werden in dem Konzept der Tourismus und der demographische Wandel behandelt.

Die Region Hümmling hat

als Entwicklungsstrategie drei Handlungsfelder mit jeweils zugeordneten Unterthemen fest-gelegt:

Abb. 5: LEADER-Region "Hümmling" (Quelle: Lokale Aktionsgruppe Hümm-ling (2015)

Abb. 6: Regionales Entwicklungskonzept der Region "Hümmling" – Handlungsfelder, Quelle wie zuvor

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Unter dem Themenfeld Leben werden die Themen Demografie, Gesundheit, Soziales, Mobi-lität und Kultur behandelt. Im Bereich Wirtschaft sind die Themen (Land-)Wirtschaft, Energie, Digitalisierung und Tourismus behandelt. Das Themenfeld Natur beschäftigt sich mit den Themen Ressourcen, Landschaft, Tierwelt, Klimaschutz und Landschaftsschutz. Für die Gemeinden in der Samtgemeinde Lathen wurden konkrete Projektideen für das REK Hümmling erarbeitet. Für die gesamte Samtgemeinde Lathen spielt der Tourismus eine wich-tige Rolle. Da besonders der Fahrradtourismus im Emsland beliebt ist, soll der Emsradweg durch eine „Energietour“, eine „Moorerlebnistour“ oder eine „Grenztour“ attraktiver gestaltet werden. Zudem soll es eine bessere ÖPNV-Verbindung der Mitgliedsgemeinden zueinander geben. Dieser Punkt ist besonders wichtig, da vor allem nicht mobile Personen, wie Rentner und Schüler, durch eine ÖPNV-Anbindung die Möglichkeit haben sich innerhalb der Samtge-meinde zu bewegen, zu den Nahversorgungszentren zu gelangen und Arzt- und Behörden-gänge zu erledigen. Das ÖPNV-Angebot kann bei einer guten Routenführung auch Touristen ansprechen. Für die Kinder und Jugendlichen gibt es in Lathen einen Ferienpass, der in Zu-kunft verbessert werden soll (digital). Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Nahversorgung. Hier soll innerhalb der Samtgemeinde ein Konzept entwickelt werden mit einzelnen Dorfläden oder einem „rollenden Supermarkt“. Als übergeordnete „Leuchtturmprojekte“ werden die Themen „Wohnen im Alter“, Ärztehaus in Lathen und Transrapidmuseum aufgeführt. In der Gemeinde Fresenburg sind besonders gestalterische Maßnahmen geplant. Hier sollen einige Bereiche, wie zum Beispiel der Dorfplatz, der Kapellenplatz und die Kapelle neu ge-staltet werden. Zudem sollen diverse Straßenbaumaßnahmen durchgeführt werden. In der Gemeinde Lathen soll der Rad- und Wanderweg „Marschweg“ ausgebaut werden und eine elektronische Ortseingangstafel installiert werden. Die Gemeinde Renkenberge möchte einen Versammlungsraum im Gemeindehaus einrich-ten, um für größere Veranstaltungen passende Räumlichkeiten zu haben. Gestalterische Maßnahmen sollen zum einen der Umbau der Friedhofskapelle sein, zum anderen der Aus-bau der Radwege. Mitglied im REK Hümmling sind nur die rechtsemsischen Gemeinden der Samtgemeinde Lathen. Daher sind keine Maßnahmenideen für die linksemsischen Gemeinden Oberlangen, Niederlangen und Sustrum aufgeführt.

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2.1.10 Workshop Sustrum

Am 14.06.2015 erarbeiteten die Gemeinderatsmitglieder Schwerpunkte zum Erhalt des Dorf-lebens und die gemeindliche Entwicklung für einen Zeitraum von 5 Jahren. Als Schwerpunktthemen wurden die Aspekte Dorfgemeinschaft, Verkehrsinfrastruktur, Grundversorgung, Arbeitsplätze vor Ort, Tourismus + Werbung, sowie „Drei Dörfer eine Ge-meinde“ herausgearbeitet. Zu diesen Schwerpunktthemen wurden im Lauf des Workshops Maßnahmen entwickelt. Im Themenbereich Dorfgemeinschaft geht es vor allem um die soziale Infrastruktur. Hierbei werden die Punkte, Gewinnen von Neubürgern, Seniorenbetreuung und –unterbringung und die Kinderbetreuung angesprochen. Zudem ist die Außenwirkung der Gemeinde und die Präsentation im Internet ein weiterer wichtiger Punkt. Die Verkehrsinfrastruktur soll durch die Einrichtung einer Wegebaukasse für die Gemein-destraßen, einen Fahrdienst innerhalb der Gemeinde, den Ausbau und der Pflege der Fahr-radwege und den Ausbau der Internet- und Breitbandversorgung verbessert werden. Die Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs soll durch die Gründung einer Ge-nossenschaft, einen mobilen Versorgungswagen, einen Einkaufsdienst für immobile Men-schen und die Erhaltung der Gastronomie gesichert werden. Durch die Ausweisung von Bauplätzen für Kleinbetriebe, die Umnutzung landwirtschaftlicher Höfe und die Förderung von Ausbildungsplätzen, sollen Arbeitsplätze vor Ort geschaffen und gesichert werden. Da der Tourismus ein wichtiger Wirtschaftszweig für die Gemeinde ist, sollen die Fahrradwe-ge ausgebaut werden, die Anlaufpunkte gepflegt werden, Hinweisschilder und Informations-tafeln über die Gemeinde informieren und zusätzlich der Internetauftritt optimiert werden. Da die Gemeinde Sustrum aus drei Dörfern besteht, soll die Gemeinschaft durch gemeinsa-me Projekte und Veranstaltungen gestärkt werden.

2.1.11 Entwicklungskonzept Oberlangen/Niederlangen

Die Gemeinden Oberlangen und Niederlangen haben im Jahr 2011 ein gemeinsames Ent-wicklungskonzept aufgestellt. Folgende Entwicklungsbereiche haben die Gemeinden für die Zukunft gewählt: Der Industriepark A31 soll ein Kooperationsstandort aller Ortsteile werden. Die Kleinsiedlun-gen und Ortsteile sollen erhalten und untereinander verknüpft werden. Im Bereich der Landwirtschaft soll die Intensivtierhaltung durch die Aufstellung der 25. Ände-rung des Flächennutzungsplanes gesteuert werden. Der landwirtschaftliche genutzte Raum soll für die Landwirtschaft und die Naherholungsnutzung erhalten bleiben. Zudem soll durch Naturschutz und Landschaftspflege eine Sicherung der Biotope stattfinden und der Land-schaftsplan umgesetzt werden. der Fremdenverkehr soll durch den Ausbau im Rad-, Wan-der- und Reitwegenetz aktiviert werden.

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Im Rahmen des AGENDA-21-Prozess ist es das Ziel, die Entwicklungskonzeptionen für das Emstal zu verknüpfen. Das Emstal soll soweit gefördert und entwickelt werden, dass es als Magnet und Schwerpunkt für die Bereiche Naturschutz, Landschaftspflege und Fremdenver-kehr fungiert. Im Bereich der Wohnraumsiedlung ist es wichtig eine Zersiedelung zu vermeiden und Neu-baugebiete dorf- und ortstypisch zu gestalten. In den Gemeinden sind ortsbildprägende Bau-substanz, Großbaumstrukturen und Ortsrandeingrünungen zu erhalten. Ziel ist es, ein wohnortnahes Arbeitsplatzangebot zu schaffen und die kleingewerblichen Be-triebsstandorte und Handwerksbetriebe im Dorf zu sichern. 2.2 Überörtliche und regionale Einbindung

2.2.1 Entwicklungsraum „Ems-Achse“

Die Samtgemeinde Lathen liegt im Entwicklungsraum „Ems-Achse“. Diese „Ems-Achse“ ist eine verkehrliche und wirtschaftliche Entwicklungsachse, die die Seehäfen an der Nordsee mit den nordwestdeutschen Ballungsräumen und Wirtschaftszentren verbindet. Insofern ist die Ems-Achse mit einer trimodalen Verkehrsachse von Norden bis an die Lan-desgrenze zu Nordrhein-Westfalen optimal erschlossen. Die Bundesautobahn A31 verläuft zwischen Emden und Bottrop. Es bestehen Anschlüsse im Süden an die A30 (nach Osnab-rück) und im Norden an die A28 (nach Oldenburg/Bremen) sowie in die Niederlande. Hinzu kommen die Bahnstrecke (Norden-Norddeich Mole) - Emden - Münster (Westfalen) sowie der Dortmund-Ems-Kanal als Bundeswasserstraße.

Ziel der Wachstumsregion „Ems-Achse“ ist die Profilierung einer gemeinsamen Wirtschaftsregion. Gleichzeitig sollen das Wirtschaftswachstum gestärkt und zusätzliche Arbeits-plätze geschaffen werden. Hierbei profitiert die Wirtschafts-region „Ems-Achse“ von der engen und vertrauensvollen Zu-sammenarbeit zwischen Unternehmen, Kommunen und Hochschulen, um Entscheidungswege kurz zu halten und ei-nen Technologie- und Wissenstransfer zu beschleunigen. Die Samtgemeinde Lathen befindet sich innerhalb dieser sog. Ems-Achse ist aber nicht Netzwerkpartner.

Abb. 7: Lage im Norddeutschen Raum – Logistikachse Ems (Quelle: Logistikachse Ems (2015)

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2.2.2 Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

Das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP), in der aktuellen Fassung seit dem 03.10.2012 rechtswirksam, regelt die großräumigen, für das Bundesland bedeutsamen Nutzungen. Es bildet den Rahmen für die Regionalen Raumordnungsprogramme der Landkreise, die die Festlegungen inhaltlich und räumlich konkretisieren und sie um regionale Aussagen ergän-zen.

Abb. 8: Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (Auszug) Im Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen werden für die Samtgemeinde Lathen folgende zeichnerische Darstellungen getroffen:

Ein zusammenhängendes „Natura 2000“-Schutzgebiet entlang der Ems,

zwei als „Sonstige Eisenbahnstrecken“ eingestufte Verkehrstrassen,

eine von Norden in Richtung Süden verlaufende Hauptverkehrsstraße,

eine von Norden in Richtung Süden verlaufende Bundesautobahn,

ein Vorranggebiet zur Rohstoffgewinnung (Gebietsnummer 105),

sowie eine von Norden in Richtung Süden verlaufende Leitungstrasse.

2.2.3 Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Emsland

Das Regionale Raumordnungsprogramm 2010 für den Landkreis Emsland (RROP 2010) konkretisiert die Ziele und Grundsätze des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersach-sen (LROP) und stellt die angestrebten räumlichen und strukturellen Endwicklungen für den Landkreis dar. Die textlichen und zeichnerischen Ziele des Regionalen Raumordnungspro-gramms 2010 sind von Behörden und öffentlichen Planungsträgern bei allen raumbedeutsa-men Planungen und Maßnahmen sowie bei der kommunalen Bauleitplanung zu beachten; eine Abwägung der Ziele ist nicht mehr möglich.

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Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2010 ist die Gemeinde Lathen, gemäß Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, als Grundzentrum eingestuft; den anderen Mit-gliedsgemeinden sind keine zentralörtlichen Funktionen zugewiesen. Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2010 sind in Grundzentren „zentralörtliche Einrichtungen und An-gebote für den allgemeinen täglichen Grundbedarf zu sichern und zu entwickeln“. Die Ge-meinde Lathen ist zusätzlich Standort mit den Schwerpunktaufgaben „Sicherung und Ent-wicklung von Arbeitsstätten“ und „Sicherung und Entwicklung von Wohnstätten“ sowie mit der besonderen Entwicklungsaufgabe „Erholung“.

Abb. 9: Regionales Raumordnungsprogramm (Auszug)

2.2.4 Interkommunale Zusammenarbeit

Die Samtgemeinde Lathen ist bereits Mitglied verschiedener Projekten interkommunaler Zu-sammenschlüsse. Zu diesen zählen:

LEADER Hümmling Klimaschutzregion Hümmling Energieregion Hümmling Naturpark Hümmling

2.3 Flächennutzungsplan

Bereits im Jahr 2009 wurde das Planungsbüro Honnigfort (Haren / Ems) beauftragt, eine di-gitale Neuzeichnung des Flächennutzungsplanes anzufertigen. Auf dieser Grundlage basiert die zuvor genannte 25. Flächennutzungsplanänderung. Der wirksame Flächennutzungsplan ist seit Neuaufstellung in 25.1. Änderungen den aktuel-len städtebaulichen Erfordernissen folgend angepasst worden. Er bildet in der Vorlage der digitalen Neuzeichnung, siehe nachfolgende Abbildung) die wesentliche Grundlage für die weiteren gemeinschaftlichen Planungsansätze der 6 Mitgliedsgemeinden.

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Abb. 10: Auszug aus der Planzeichnung: SG. Lathen, Stand der wirksamen Flächennutzungsplanung 2013 In der Samtgemeinde Lathen besteht akuter Bedarf an zusätzlichen Sonderbauflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen und sonstiger regenerativer Energie. Hierzu befindet sich aktuell die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes im Verfahren. Hierbei geht es um die „Ausweisung von Sondergebieten für Windkraftanlagen und sonstige regenerative Energien“. 2.4 Siedlungsstruktur und Flächennutzung

Die Samtgemeinde Lathen setzt sich zusammen aus den Mitgliedsgemeinden Fresenburg, Lathen, Niederlangen, Oberlangen, Renkenberge und Sustrum und hat eine Fläche von 165,67 km². Der überwiegende Flächenanteil der Samtgemeinde wird landwirtschaftlich ge-nutzt; zudem existieren einige zusammenhängende Waldflächen. Die Ems einschließlich des Dortmund-Ems-Kanals und Altarms verläuft von Süden in nördli-cher Richtung durch das Gebiet der Samtgemeinde und entfaltet eine Barrierewirkung, da es im Samtgemeindegebiet nur wenige Brücken gibt. Entlang der Ems befinden sich großräu-mige, gesetzlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete, die unmittelbar an die Ortslage Lathen heranreichen und die Siedlungsentwicklung einschränken. Die Siedlungsstruktur ist insgesamt übersichtlich: Die unterschiedlichen Nutzungszonierun-gen Zentrum/Urbanität, Wohnsiedlungsbereiche, Gewerbegebiete, Bauernschaften und dörf-liche Streusiedlungen sind gut im Ortsbild ablesbar

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Der Siedlungsschwerpunkt der Samtgemeinde befindet sich in der Gemeinde Lathen als Hauptort. In der Gemeinde Lathen befindet sich die mit weitem Abstand flächengrößte zu-sammenhängend und kompakt bebaute Ortslage der Samtgemeinde. Innerhalb der Ortslage Lathen verlaufen drei zentrale Verkehrskorridore (Bundeswasserstraße, Bahnstrecke und Bundesstraße B 70) von Norden in südlicher Richtung, die eine starke Barrierewirkung ent-falten und Entwicklungshemmnisse darstellen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde werden die wesentlichen Siedlungs-erweiterungsflächen am südöstlichen Rand der Ortslage Lathen ausgewiesen. Im Hauptort Lathen befinden sich, gemäß der regionalplanerischen Funktionszuweisung als Grundzentrum, alle wesentlichen öffentlichen und privaten Versorgungs- und Dienstleis-tungsangebote. Im Zentrum der Ortslage Lathen liegt der Marktplatz mit Rathaus als Ver-waltungssitz der Samtgemeinde. Entlang der Bahnhof- und der Hauptstraße sowie der Gro-ßen Straße erstreckt sich der zentrale Versorgungsbereich für die gesamte Samtgemeinde. Am östlichen Rand des zentralen Versorgungsbereichs findet sich der Bahnhof der Gemein-de Lathen mit Anschluss an das überregionale Schienenverkehrsnetz sowie dem Busbahn-hof. Im Norden der Gemeinde Lathen finden sich an der Bundesstraße B 70 größere zusammen-hängende Gewerbeflächen, die überwiegend von Waldflächen umschlossen sind. An diesem Standort bestehen dementsprechend nur geringfügige Erweiterungsmöglichkeiten für Ge-werbebetriebe. Ein weiteres, rund 200 ha großes Gewerbegebiet liegt in der Gemeinde Niederlangen an der A 31 nahe der Ausfahrt 18 „Lathen“, dieser sog. Industriepark A 31 ist als interkommunaler Gewerbe- und Industriestandort der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden entwickelt worden.

Abb. 11: TK 25 (Quelle: Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2011)

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Am östlichen Rand der Ortslage Lathen befindet sich die stillgelegte Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE). Die ehemalige Betriebszentrale mit Besucher- und For-schungszentrum liegt am östlichen Rand des Gewerbegebietes. In den übrigen Mitgliedsgemeinden finden sich kleinere Dorflagen sowie Streu- und Einzel-hofsiedlungen. 2.5 Wirtschaftsstruktur, Arbeitsmarkt und Sozialstruktur

Die Samtgemeinde Lathen ähnelt in ihrer Wirtschaftsstruktur stark der des Landkreises Ems-land und hebt sich insofern deutlich vom Landes- und Bundestrend ab. In der Samtgemeinde Lathen wird die Wirtschaftsstruktur noch vergleichsweise stark durch das „Produzierende Gewerbe“ geprägt. Im Bereich „Handel, Verkehr und Lagerung, Gastgewerbe“ liegen die Werte leicht über denen von Landkreis und Bundesland. Deutlich schwächer als der Landesdurchschnitt ist der Sektor „Sonstige Dienstleistungen“, worunter die „Erbringung von Unternehmensdienstleistungen“ sowie „öffentliche und private Dienstleistungen“ summiert werden.

Samtgemeinde Lathen Landkreis Emsland Niedersachen ■ Land-, Forstwirtschaft und Fischereiwirtschaft

■ Produzierendes Gewerbe

■ Handel, Verkehr und Lagerung, Gastgewerbe

■ Sonstige Dienstleistungen

Diese Wirtschaftsstruktur liegt in der ländlich geprägten Siedlungsstruktur der Samtgemeinde begründet, die sich durch hohe Flächenanteile für die Land- und Forstwirtschaft auszeichnet und nur kleinere zusammenhängende Siedlungslagen aufweist. Der Großteil dienstleis-tungsbezogener Tätigkeiten wird in verdichteten Räumen (Mittel- und Oberzentren) erbracht. Obgleich der wirtschaftliche Strukturwandel die Samtgemeinde Lathen bislang weniger stark erfasst hat, hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Samtgemeinde Lathen ähnlich positiv wie im gesamten Landkreis Emsland entwickelt. Noch im Jahre 1990 lag die Beschäftigtenzahl bei knapp 1.400 Beschäftigten. Mit der Ausweisung von kleineren Gewerbegebieten in den Mitgliedsgemeinden sowie des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes an der A 31 konnten in den vergangenen 20 Jahre rund 1.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

Abb. 12: Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort nach Wirtschaftssektor in Prozent (Quel-le: LSN 2015, Tabellen K70H5101)

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Samtgemeinde

Lathen Landkreis Emsland

Bundesland Niedersachsen

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2013)

2.435 115.434 2.633.743

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (30.06.2003)

1.911 90.722

2.376.123

Beschäftigungsentwicklung (2003-2012)

27,4 % 27,2 % 10,8 %

Die Erwerbstätigenquote liegt in der Samtgemeinde Lathen bei 54,5 % und damit auf einem vergleichbaren Niveau wie in Landkreis und Land. Die Frauenerwerbstätigenquote beträgt 43,0 % (Landkreis: 45,3%) und liegt damit deutlich unter den Werten für das gesamte Bun-desland (50,4 %) (Stand: 30.06.2012) (Quelle: Bertelsmann Stiftung 2015). Zu beachten ist, dass ein Großteil der Beschäftigten ihrer Tätigkeit nicht am Wohnort nach-geht. Die Samtgemeinde Lathen weist einen deutlich negativen Pendlersaldo auf, was auch mit der Ausweisung ansprechender Wohnbaugebiete in allen Mitgliedsgemeinden in Verbin-dung steht. Wichtige Arbeitsgeber in der Region sind die Meyer-Werft in Papenburg und VW in Emden. Einpendler Auspendler Pendlersaldo: Samtgemeinde Lathen 1.851 3.123 -1.272

Die Arbeitslosenzahlen in der Samtgemeinde Lathen sind im Vergleich zum Vergleichsjahr deutlich gestiegen, während sie im Landkreis Emsland und im Land Niedersachsen gesun-ken sind.10 Samtgemeinde

Lathen Landkreis Emsland

Bundesland Niedersachsen

Arbeitslose (05/2015) 145 5.419 251.542 Arbeitslose (Vorjahr) 168 5.611 264.679 Arbeitslosenquote k.A. 3,1 6,0

Der Ausländeranteil in der Samtgemeinde liegt bei 10,5 % und somit über dem Durchschnitt in Landkreis und Bundesland (Landkreis: 7,8 %, Land: 7,1) (Quelle: Bertelsmann Stiftung 2015).

10 Eine separate Arbeitslosenquote für die Samtgemeinde Lathen liegt nicht vor.

Tab. 01: Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (Quelle: LNS 2015 , Tabellen: K70F3111, K70H5101 und K9200001)

Tab. 02: Pendelbewegungen (Stand: 2014; Quelle: REGIS-Netzwerk 2015)

Tab. 03: Arbeitslosenstatistik (Stand Mai 2015; Quelle: REGIS Netzwerk 2015; Statistik der Bundesagentur für Ar-beit 2015)

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2.6 Einzelhandel

Die Einzelhandelsstruktur der Samtgemeinde ist stark auf den Hauptort Lathen als Grund-zentrum ausgerichtet. Innerhalb der übrigen Mitgliedsgemeinden ist die Deckung mit Da-seinsvorsorgeangeboten des täglichen Bedarfs stark eingeschränkt; überwiegend konnten sich nur Bäckereien halten. Die Samtgemeinde Lathen hat im Jahr 2013 eine „Standortanalyse zur Entwicklung des Ein-zelhandels im Grundzentrum Lathen und den Mitgliedsgemeinden“ erarbeiten lassen.

Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass aufgrund der bestehenden Einzelhandels-strukturen „unter marktanalytischen Gesichtspunkten (..) kein dringlicher Handlungsbedarf“ besteht.11 Einzelne Bedarfslücken des periodischen und aperiodischen Bedarfs könnten ge-schlossen werden. Innerhalb des Lathener Ortskerns wird eine funktionale Teilung des Einzelhandelangebots konstatiert. Im westlichen Bereich überwiegen kleinteilig strukturierte Einzelhändler und Dienstleister. Im östlichen Bereich befindet sich mit den flächenintensiven Lebensmittelmärk-ten der Handelsschwerpunkt von Lathen.

11 Die Handelszentralität über alle Sortimente verteilt liegt bei 80 %. Für den periodischen Bedarf wird eine Zentralität von 96 % ermittelt, für den aperiodischen Bedarf von 63 % (Quelle: CIMA).

Abb. 13: Zentrumsprägende Einzelhandelsnutzungen (CIMA Beratung + Management GmbH 2013)

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Eine, durch das Gutachterbüro durchgeführte Passantenbefragung belegt eine hohe Zufrie-denheit mit dem Lebensmittelangebot. Bemängelt wird die fehlende Vielfalt des Einzelhan-delsangebots und der Gastronomie. Die Verbesserungsvorschläge betreffen neben der Ansiedlung weiterer Einzelhänd-ler/Gastronomen auch die Aufenthaltsqualität der Ortsmitte. Gewünscht werden Treffpunkte, ein Park sowie eine Erhöhung des Bummelfaktors. Zur Stärkung des Lathener Ortskerns als Einzelhandelsstandort empfiehlt das Gutachterbüro die Festlegung eines „Zentralen Versorgungsbereichs“ und schlägt eine räumliche Abgren-zung sowie eine „Kommunale Sortimentsliste“ vor. Zudem wird angeraten, das Einzelhan-delsangebot zu ergänzen, die „Funktionale Teilung“ zu verringern sowie das Image des Standorts zu verbessern. Benannt werden mögliche Ansiedlungsstandorte, wobei verstärkt Leerstände einbezogen werden. Als möglicher Standort zur Ansiedlung einer „Fachmarktzeile“ wird hier das Gelände des leer stehenden „Combi-Marktes“ an der „Marktstraße“ mit Durchbruch zur „Hauptstraße“ aufge-zeigt (inzwischen hat sich hier eine andere Entwicklung ergeben). Die zuvor aufgeführten Infrastruktureinrichtungen offenbaren – örtlich – ein sehr unterschied-liches Bild. Die für die Grundversorgung der Bevölkerung erforderlichen Einrichtungen sind ungleichmäßig verteilt. Daraus resultiert, dass gerade in den kleineren Gemeinden nicht alle Bedürfnisse abgedeckt werden können. So ist beispielsweise in der Gemeinde Renkenberge ein hier ursprünglich noch vorhandener kleiner Dorfladen inzwischen auch geschlossen. In der Gemeinde Fresenburg ist ein Dorfladen bereits von ca. 2 Jahren aufgegeben worden – mit wenig Aussicht auf Wiedereröffnung. Eine unmittelbare, wohnortnahe Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist daher außer im Hauptort Lathen in den anderen Mit-gliedsgemeinden fast nicht mehr vorhanden. Weiterhin fehlt ein Fachmarkt für Kindertextilien im Planungsraum. Ein Drogeriemarkt konnte erst kürzlich wieder angesiedelt werden. 2.7 Öffentliche Freiräume und Landschaft

Städtisch geprägte, öffentliche Freiräume befinden sich ausschließlich im Ortskern der Ge-meinde Lathen. Der Ortskern Lathen weist eine kleinstädtische Struktur mit einer vornehm-lich zweigeschossigen Bebauung auf. Öffentliche Plätze und der Marktplatz liegen im Umfeld des Rathauses, entlang von „Marktstraße“ und „Große Straße“. Das Ortsbild ist allerdings auch weiterhin durch großzügige Grünflächen und Gartenbereiche geprägt. Die Samtgemeinde Lathen gehört zur naturräumlichen Einheit „Emstal“. Die Ems bildet mit den parallel verlaufenden regionalen Hauptverkehrszügen das „Rückgrat“ der gesamten Re-gion. Das in Nord-Süd-Richtung verlaufende Emstal wird von Auenflächen, Altarmen, eiszeit-lichen Dünenketten und Talsandgebieten begleitet.

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Die Ems ist starken anthropogenen Überformungen ausgesetzt, voll schiffbar und in Teilen staugeregelt. Entlang der Ems ist ein zusammenhängendes „Natura 2000“-Schutzgebiet ausgewiesen. Das Umfeld der Ems ist durch einen hohen Grundwasserspiegelt geprägt; das Landschafts-bild wird durch feuchtes Grünland geprägt. Die weniger feuchten und trockenen Freiflächen im Samtgemeindegebiet unterliegen einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. Im Um-feld finden sich Bauernschaften, Haufendörfer und Splittersiedlungen. (Quelle: LAG W.E.R.O.-Deutschland (o.J.), a.a.O.). 2.8 Kultur, Freizeit und Tourismus

2.8.1 Kulturelle Angebote, Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen

In den Mitgliedsgemeinden als Bezugspunkt des sozialen Lebens ist das Vereins- und Ver-bandsleben stark ausgeprägt. Eine hohe Bedeutung für das Gemeinwesen erfüllen neben Sport- und Schützenvereinen auch Frauenvereine (Katholische Frauengemeinschaft, Land-frauenverein), die Katholische Jugend bzw. Landjugend sowie landwirtschaftliche Ortsverei-ne. Diese Vereinsangebote bestehen in jeder Mitgliedsgemeinde. Weiterer Bestandteil des vielfältigen und regen Vereins- und Verbandslebens sind Gruppen der Freiwilligen Feuerwehr, Musik- und Gesangsvereine verschiedener Musikrichtungen, Theater- und Volkstanzgruppen, Reit- und Fahrvereine, Heimatvereine, die Marketing- und Tourismusgemeinschaft, Oldtimerclubs sowie Brieftaubenvereine. In der Gemeinde Lathen als Hauptort existieren zahlreiche öffentliche Kultur- und Sportein-richtungen mit Bedeutung für die gesamte Samtgemeinde. Hervorzuheben sind die Volks-hochschule Papenburg mit ihrer Zweigstelle in Lathen, der katholischen Erwachsenenbil-dung, das Sportzentrum Lathen, das beheizte Freibad sowie das Jungendzentrum Katakom-ben als offener Jugendtreff mit vielfältigen Angeboten aus den Bereichen Musik und Tanz, Sport, Kochen und Computer. Hinzu kommen die Vielzahl an Verbänden wie Heimatvereine, Landfrauenverbände, Landw. Ortsvereine, Musik- und Gesangsvereine, Volkstanz- und Theatergruppen, Fördervereine etc., die insgesamt zum kulturellen Leben in der Samtgemeinde beitragen. In der Samtgemeinde finden jedes Jahr verschiedene Märkte und Feste statt, die in der ge-samten Region bekannt sind und immer wieder eine große Zahl an Besuchern anlocken. Zu den wiederkehrenden Festen gehören etwa der Lathener Ostermarkt, die Lathener Band-nacht, das Junkern-Beel Westernfestival, das Spring-Pferde-Festival Lathen, das Lathener Lichterfest, der Silvestermarkt in Oberlangen, und das Lathener Dresch- und Kartoffelfest. Zudem sind die Kirmes, der Herbstmarkt und der Weihnachtsmarkt zu nennen. In der Samtgemeinde Lathen gibt es mehrere Sehenswürdigkeiten, die das touristische An-gebot ergänzen. Zu diesen zählt die Hilter Mühle, ein schindelgedeckter, 34 Meter hohe Erd-holländer mit Steert und Segelflügeln. Die Mühle wurde 1818 erbaut und durch den Heimat-verein Aschendorf-Hümmling letztmalig im Jahre 2003 renoviert.

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Weitere Sehenswürdigkeiten sind die katholische Pfarrkirche St. Vitus, ein spätgotischer Kernbau, der 1528 bis 1531 erbaut wurde und das Heimathaus Oberlangen, das Touristen einen Einblick in die bäuerliche Wohnkultur des 19. Jahrhunderts werfen lässt. Zudem sind das Puppenmuseum im Bürgerhaus Alte Schule in Niederlangen und die Mini-welten Lathen im Gründerzentrum Emstal zu nennen.

2.8.2 Outdoor-Aktivitäten: Angel-, Rad-, Reit- und Wandertourismus

Das touristische Angebot der Samtgemeinde richtet sich vornehmlich an Urlauber, die ihre freie Zeit in der Natur verbringen möchten. Genutzt werden können touristische Angebote wie Angeln an den Fischereigewässern der schiffbaren und nicht-schiffbaren Ems, Reiten sowie Wandern, Rad- und Kanufahren. Die Region verfügt über ein gut ausgebautes Radwegenetz, durch das diverse Radrouten verlaufen, wie die Rad-Route „Dortmund-Ems-Kanal“, die „Emsland-Route“, der „EmsRad-weg“ und der „Geeste-Radweg“. Zusätzlich zu Radwegen gibt es ein großes Wandernetz in der Region, mit Wegen wie dem „Hümmling Pilgerweg“ und dem Fernwanderweg Hünen-weg“. Zudem ist die Region durch ein gut ausgebautes Reitwegenetz und eine große Anzahl an Reiterhöfen beliebt für Reiterferien.

Abb. 14: Verkehrliche Verflechtungen inkl. Wanderwege Seit dem Unglück auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland im Jahr 2006 kann eine wei-tere, bundesweit bekannte touristische Attraktion der Samtgemeinde nicht mehr genutzt werden; auch das Besucherzentrum bleibt geschlossen.

2.8.3 Übernachtungsmöglichkeiten

Zur Unterbringung stehen für Urlauber einige Hotels, Gast- und Reiterhöfe, Pensionen und Ferienhäuser sowie Campingplätze bereit. Die Urlauber haben eine Auswahl an Übernach-tungsmöglichkeiten von Ferienwohnungen bis zu einem drei Sterne Hotel.

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In der Samtgemeinde gibt es fünf Hotels und drei Pensionen, 17 Ferienhäuser sowie sechs Reiterhöfe, die über Ferienwohnungen und –häuser verfügen. Die beiden großen Campingplätze liegen unmittelbar an der Ems unweit der Ortslage Lathen. Der Campingplatz Lathener Marsch westlich der Ems ist eingebunden in die Frei-zeitanlage mit Hotel und Restaurant, Yachthafen, Badeteich, Angelteich, Grillplatz, Jugend-haus sowie Minigolfanlage. Der Campingplatz an der Gastwirtschaft „Zur Emsbrücke“ befin-det sich im Gebiet der Gemeinde Niederlangen. In Fresenburg befindet sich unmittelbar am alten Emsarm ein Ferienhausgebiet, 2 weitere größere Campingplätze befinden sich in Sustrum unmittelbar an der Ems. Die Übernachtungsmöglichkeiten in der Samtgemeinde haben sich auf den Outdoor-Tourismus eingestellt. So bieten fast alle Unterkünfte eine Unterstellmöglichkeit für Fahrräder und eine Auswahl an Freizeitaktivitäten, wie Kutschfahrten, Angeln, geführte Wanderungen, Bauernhoferlebnisse oder Reiten, an.

2.8.4 Gastronomie – sonstige Einrichtungen

Gastronomische Einrichtungen sind nicht mehr in allen Mitgliedsgemeinden anzutreffen. Die vorhandenen Gaststätten orientieren sich einerseits an Besuchern / Gästen / Touristen der Region, andererseits dienen sie für die Orte selbst aber auch als Kommunikationsbasis. Für das Grundzentrum Lathen selbst ist festzuhalten, dass ein Saalbetrieb für Veranstaltun-gen nicht mehr vorhanden ist. Ein „Kneipensterben“ ist nicht zu übersehen. Weitere Freizeiteinrichtungen sind überwiegend auf die Sportausübung ausgerichtet. Ein Ju-gendtreff als kommunale Einrichtung existiert in Lathen. Sonstige kommunale Einrichtungen der Jugendhilfe wie Jugendheime und Dorfgemein-schaftshäuser befinden sich in jeder Mitgliedsgemeinde. Weitere Einrichtungen sind:

Haus des Gastes in Lathen

Büchereien in allen Mitgliedsgemeinden außer Fresenburg

Außenstelle der Volkshochschule Papenburg in Lathen

Außenstelle der KEB (Kath. Erwachsenenbildung Sögel)

Lernstandort der Musikschule des Emslandes in Lathen

außerschulische Lernstandorte in Lathen-Hilter (Mühle) und Oberlangen (Heimat-haus)

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2.9 Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen

2.9.1 Kindergärten, Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen

In der Samtgemeinde Lathen stehen insgesamt vier Kindertageseinrichtungen zur Verfü-gung, von denen die Hälfte konfessionell gebunden ist. Nach Angabe der Samtgemeinde werden derzeit rund 400 Betreuungsplätze vorgehalten. Die Einrichtung „St. Vitus Lathen“ und das kommunale Familienzentrum „Purzelbaum“ stellen mit jeweils rd. 140 Plätzen das mit Abstand größte Betreuungsangebot. Hinzu kommen Einrichtungen in Niederlangen und Sustrum. Die Kinder aus Renkenberge sind der Kindertagesstätte im benachbarten Wippin-gen zugeordnet. Staatliche Grundschulen werden fast in jeder Mitgliedsgemeinde vorgehalten, wobei die ein-zelnen Jahrgangsstufen vielfach einzügig unterrichtet werden.12 Mit Abstand die geringsten Schülerzahlen weisen die Grundschulen in Fresenburg und in Sustrum auf. Im Schulzentrum Lathen ist an die Grundschule eine Oberschule angeschlossen. Als Ganztagsschule bieten alle Schulen ein „Offenes Ganztagsangebot“ an, mit Mittagessen, Hausaufgabenbetreuung und AG-Programm. Angebote der gymnasialen Oberstufe werden in den Nachbarorten Haren und Sögel vorgehalten. Daneben sind die privaten kirchlichen Ersatzschulen Meppen und Papenburg zu nennen. Mitgliedsgemeinden – Lathen SG. Vorh. Kindergärten

Fresenburg ./. Lathen Kindergarten St. Vitus

Kindergarten u. Familienzentrum Purzelbaum Niederlangen Kinderspielkreis

gemeinsamer Kindergarten St. Laurentius Oberlangen Renkenberge gemeinsamer Kindergarten mit/in der Nach-

bargemeinde Wippingen Sustrum Kindergarten Pusteblume

Tab. 05: Vorhandene Schulformen (Typen) in den sechs Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen

12 Das Einzugsgebiet der Grundschule Niederlangen erstreckt sich, ähnlich wie bei der örtlichen Kindertagesstätte, auch auf die Gemeinde Oberlangen.

Tab. 04: Vorhandene Kindergärten in den sechs Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen (Quelle: Samt-gemeinde Lathen 2012)

Mitgliedsgemeinden – Lathen SG. Vorhandene(r) Schultyp(en)

Fresenburg Grundschule Lathen Grund- und Oberschule Niederlangen gemeinsame Grundschule in Niederlangen Oberlangen Renkenberge gemeinsame Grundschule mit/in der Nachbargemein-

de Wippingen (Schulzweckverband) Sustrum Grundschule

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Der Anteil der 0 bis 6-jährigen Kinder die einen Platz in den Kindergärten und Tageseinrich-tungen der Samtgemeinde Lathen benötigen wird sich in den nächsten Jahren wie folgt ent-wickeln (s. Tab.06.):

a) Kindergarten b) Einzugsgebiet

Anzahl genehmigter

Plätze (*)

01.09.200530.09.2006(13 Monate)

01.10.200630.09.2007(12 Monate)

01.10.200730.09.2008(12 Monate)

01.10.200830.09.2009(12 Monate)

01.10.200930.09.2010(12 Monate)

01.10.201030.09.2011(12 Monate)

KiGa3 Jahrgänge

(3+4+5jährige)Krippe (*²) Beginn

KiTa-Jahr

199 49 01.08.2011195 44 01.08.2012179 42 01.08.2013177 --- 01.08.2014--- --- 01.08.201565 15 01.08.201159 16 01.08.201254 18 01.08.201359 --- 01.08.2014--- --- 01.08.201542 9 01.08.201144 6 01.08.201237 7 01.08.201331 --- 01.08.2014--- --- 01.08.20150 0 01.08.20110 0 01.08.20120 0 01.08.20130 --- 01.08.2014--- --- 01.08.2015

Geburtszeitraum Bedarfszahlen

66126/ 133 70 74 55 53

a) St. Vitus/ Purzelbaum

b) Gem. Lathen

a)

b)

58

21 15

b) Gem. Sustrum9

a) St. Laurentius

b) Gem. Ober-/ Niederlangen

83 27 20 18 23

a) Pusteblume

50 14 13 15 16 6

Tab. 06: Entwicklung der Kinderzahlen in der Samtgemeinde Lathen (Quelle: Samtgemeinde Lathen 2012) In den vorangegangenen Jahren (2004 bis 2014) war die Grundschülerentwicklung in der Samtgemeinde bzw. in den jeweiligen Mitgliedsgemeinden leicht rückläufig. Durch die Aus-weisung von attraktiven Wohnbaugebieten soll diesem Entwicklungstrend zeitnah gegenge-steuert werden.

Jahr Grundschule Hauptschule Realschule Oberschule Gesamt 2006 / 2007 564 246 333 / 1143 2007 / 2008 544 234 330 / 1108 2008 / 2009 517 228 338 / 1083 2009 / 2010 486 216 341 / 1043 2010 / 2011 482 225 330 / 1037 2011 / 2012 475 185 266 85 1011 2012 /2013 451 163 214 165 993 2013 / 2014 463 115 178 242 998

Tab. 07: Anzahl der Schüler/-innen nach Schultypen (LSN 2015, Tab. K3001031) Die Volkshochschule Papenburg unterhält eine Zweigstelle in der Gemeinde Lathen. Ange-boten werden derzeit musische sowie sportliche und meditative Kurse. Die Veranstaltungen finden vornehmlich im Schulzentrum Lathen statt. Zudem ist die Samtgemeinde Lathen Mitglied der Musikschule Emsland e.V. Die Musikschu-le kooperiert im Rahmen des Projekts „Wir machen die Musik“ des Landesverbands der Nie-dersächsischen Musikschulen mit den Kindertageseinrichtungen sowie den Grund- und Oberschulen der Samtgemeinde. In zahlreichen Mitgliedsgemeinden befinden sich katholi-sche Büchereien.

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2.9.2 Gesundheits- und Sozialwesen

Die Mitgliedsgemeinden betreiben eigene Bürgerbüros mit stark eingeschränkten Öffnungs-zeiten. In der Gemeinde Lathen findet sich ein Bürgerbüro für die Samtgemeinde Lathen. Das Gesundheitswesen der Samtgemeinde ist stark auf den Hauptort Lathen ausgerichtet. Die medizinische Versorgung der Gemeinde Lathen entspricht der zentralörtlichen Bedeu-tung eines Grundzentrums. In Lathen gibt es mehrere an Allgemein- und Fachärzte (Chirur-gie, Innere Medizin und Zahnheilkunde). Weiterhin stehen zwei Apotheken, ein Augenoptiker sowie Praxen für Krankengymnastik und Fitness-Studios zur Verfügung. Das nächstgelege-ne Akutkrankenhaus, das Hümmling Hospital Sögel, liegt in der Gemeinde Sögel. Nordöstlich der Ortslage Lathen liegt das Haus Sankt Marien Lathen. Als Einrichtung der ka-tholischen Kirchengemeinde dient es der stationären und ambulanten Betreuung seelisch behinderter Menschen.

2.9.3 Senioreneinrichtungen

Der demographische Wandel mit der steigenden Anzahl älterer Menschen führt zu einem wachsenden Bedarf an Betreuungs- und Pflegeplätzen. In der Gemeinde Lathen gibt es mehrere Träger von Senioreneinrichtungen, u.a. der Caritas-Verband für die Diözese Osnab-rück. Hervorzuheben ist der gemeinnützige Verein „Senioren-Betreuung-Lathen“, dessen Ziel „die Schaffung und Erhaltung von Einrichtungen für ältere Menschen und die Betreuung der Se-niorinnen und Senioren in Lathen“ (Senioren-Verein 2015) ist. Der Verein ist Träger des „Be-treuungsstützpunkt Lathen“ und betreibt eine betreute Wohnanlage. Zudem wird er als Frei-willigen-Agentur tätig und unterhält ein Behindertenfahrzeug. Zur Seniorenbegegnung tragen der Seniorenbeirat sowie einzelne Seniorenkreise bei, die ebenfalls im Hauptort Lathen an-gesiedelt sind.

2.9.4 Einrichtungen der Ortsgemeinschaften und Vereinswesen- Verbände

In den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen gibt es ein breites Angebot von Verei-nen, die ein enges soziales Netzwerk darstellen – eine umfassende Aufstellung findet sich auf der Homepage der Samtgemeinde. 13 Folgende Angebote zählen zu den übergreifenden Netzwerken:

Marketing- und Tourismusgemeinschaft Lathen eG

Lokale Agenda

Landfrauenverein

Freiwillige Feuerwehren

Als auffällig stellt sich dar, dass insbesondere die freiwilligen Feuerwehren ein wichtiger Be-standteil der örtlichen Gemeinschaften sind. Die Ortsfeuerwehren Lathen und Sustrum-Moor

13 Siehe: http://sg-lathen.de/kultur-und-leben/vereine/

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mit jeweils 36 bzw. 35 aktiven Feuerwehrleuten gewährleisten qualifizierte Hilfe bei der Brandbekämpfung und sonstigen Rettungseinsätzen. Ebenso prägnant ist die Bedeutung traditioneller Schützenvereine, von denen es in der Samtgemeinde Lathen 13 gibt. Insgesamt lässt sich eine relativ dichte Struktur historisch-traditioneller Einrichtungen (Hei-matvereine, Blaskapellen, Kirchenchöre, Theatergruppen etc.) ausmachen. Diese Einrich-tungen orientierten sich in der Regel an der alteingesessenen Bewohnerschaft aus dem mitt-leren Lebensalter.

2.9.5 Sozialstruktur – Alteneinrichtungen / Soziale Einrichtungen

In der Sitzgemeinde Lathen befinden sich folgende Seniorenwohneinrichtungen:

Haus Simeon, Altenpflegeheim des Caritas-Verbandes, Caritas Pflegedienst Lathen

Haus St. Marien, Wohn- und Pflegeheim für seelisch Behinderte

Seniorenbetreuung Lathen e.V., Betreutes Wohnen, Freiwilligen-Agentur

Betreute Seniorenwohnungen Lathen, Kampstraße

Wohnanlage „Hand in Hand“/ Pflegedienst Meiners und Schmitz

Weitergehende Kommunikationseinrichtungen für ältere Mitbürger werden von den Kirchen-gemeinden angeboten. Zudem ist auf die Homepage der Samtgemeinde zu verweisen. 14 2.10 Verwaltung

Zentraler Verwaltungssitz ist die Gemeinde Lathen mit der Samtgemeindeverwaltung. In den übrigen Mitgliedsgemeinden sind Gemeindebüros vorhanden, deren Leitung dem jeweiligen Bürgermeister obliegt. Die Gemeindebüros sind jeweils mit einer eigenen Verwaltungskraft (Teilzeit) besetzt; die Öffnungszeiten der Gemeindebüros sind eingeschränkt. Die Förderung und Betreuung der Tourismusentwicklung wird zentral vom Gäste-Info-Service der Gemeinde Lathen gemanagt. 15 2.11 Verkehr

Die Samtgemeinde Lathen liegt in der „Ems-Achse“, die mit einer trimodalen Verkehrsachse von Norden bis an die Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen optimal verkehrlich erschlos-sen ist.

14 Siehe: http://sg-lathen.de/kultur-und-leben/gesundheit/ 15 Siehe: http://sg-lathen.de/tourismus-und-freizeit/touristikinformation/

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Als Samtgemeinde hat Lathen unmittelbaren Anschluss an Bundesfernstraßen (A 31 und B 70), die Bundeswasserstraße Ems/Dortmund-Ems-Kanal sowie an die Emslandstrecke im Zuge des Schienenverkehrsnetzes (Westfalenbahn).

2.11.1 Straßenverkehr

Über die die Bundesautobahn BAB 31 sowie die Bundesstraße B 70 ist die Samtgemeinde Lathen an das überörtliche Straßennetz der „Ems-Achse“ angebunden. Im Samtgemeinde-gebiet befindet sich an der BAB 31 die Anschlussstelle 18 „Lathen“, die in der Mitgliedsge-meinde Niederlangen liegt. Beide Bundesfernstraßen queren das Samtgemeindegebiet von Norden kommend in südlicher Richtung, wobei die A 31 von Emden bis Bottrop und die B 70 von Neermoor nahe Leer bis Wesel führt. Es bestehen zahlreiche Anschlussstellen zu den von Westen in östlicher Richtung kreuzenden Bundesfernstraßen wie der BAB 28 nach Oldenburg und Bremen und der BAB 30 nach Osnabrück. Ergänzt wird das überörtliche Verkehrsnetz durch zusätzliche Landes-, Kreis- und Gemein-destraßen, die die einzelnen Mitgliedsgemeinden untereinander und mit den Nachbarstädten und –gemeinden verbinden. Damit verfügt die Samtgemeinde Lathen über eine günstige Einbindung in das überregionale Straßen-, Schienen- und Wasserstraßennetz. Hervorzuheben ist allerdings, dass die Ortseingangsbereiche oftmals nicht individuell gestal-tet sind, auch können nicht alle Straßen können alle gewichtsunbeschränkten Fahrzeugver-kehre aufnehmen. Die Vernetzung der Siedlungsbereiche links und rechts der Ems ist aufgrund der geringen Anzahl an Straßenbrücken eingeschränkt. Nach wie vor fehlt eine hochwasserfreie Anbindung des linksemsischen Siedlungsraumes an das Grundzentrum Lathen. Bei Hochwasser müssen sowohl Schülerverkehre, Arbeitnehmer, Rettungsdienste usw. als auch überregionale Verkehre zum Autobahnanschluss Lathen zeitlich und kostenmäßig erhebliche Umwege in Kauf nehmen.

Abb. 15: Netz klassifizierter Straßen (Quelle: eigene Darstellung)

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Im Hinblick auf den Individualverkehr bestehen zwischen den Mitgliedsgemeinden zwar aus-reichende Straßenverkehrsverbindungen. Diese sind vielfach hinsichtlich des Ausbauzu-standes jedoch nicht in der Lage, alle gewichtsunbeschränkten Fahrzeugverkehre aufzu-nehmen. Eine Vernetzung zwischen den Gemeinden ist als ausreichend zu bezeichnen. Straßen und Ortsdurchfahrten könnten durch gestalterische Maßnahmen aufgewertet wer-den um die Attraktivität der Orte hervorzuheben. Auch eine Aufwertung zentraler und für das öffentliche Leben wünschenswerter Platzsituati-onen und öffentlicher Bereiche wäre wünschenswert. Zum Teil vorhandene Rad- und Fuß-verbindungen zwischen den Orten sind zu ergänzen um damit weitere Tourismusangebote vorhalten können. (Hinweis: Zu den Rad- und Wanderwege ist auf das gesonderte Kapitel hinzuweisen).

2.11.2 Schienenverkehr

Die Samtgemeinde Lathen besitzt einen Bahnanschluss an das Regionalverkehrsnetz. Aller-dings existiert keine direkte Schienenverbindung aus dem Landkreis Emsland an die nächst-gelegenen Oberzentren Osnabrück und Oldenburg. Die Hauptstrecke in Lathen, die sogenannte „Emslandstrecke“, wird von der Westfalenbahn geführt und verläuft von Norddeich Mole über Emden, Leer, Papenburg, Meppen nach Rhei-ne. Seit 2006 ist die Bahnstrecke vollständig elektrifiziert und fast durchgängig zweigleisig. Der Bahnhof Lathen wird bedient durch Nahverkehrszüge der Westfalenbahn. Die Fernver-kehrszüge der Deutschen Bahn AG halten nicht in Lathen; die nächsten Fernverkehrsbahn-höfe sind Meppen und Papenburg. Die eingleisige, nicht elektrifizierte Nebenstrecke von Lathen nach Werlte war seit dem Jahr 2010 aus Sicherheitsgründen für die Personen- und Güterbeförderung gesperrt; der Perso-nenverkehr war ohnehin seit 1970 eingestellt. Der Kreistag hat im Dezember 2013 eine Sa-nierung der Strecke beschlossen. Seit Ende 2015 ist die Strecke wieder bis Sögel befahrbar. Die Trasse der Transrapid-Versuchsanlage Emsland verläuft in Teilen in der Gemeinde Lathen. Seit dem Unglück im Jahr 2006 ist die Anlage einschließlich des Forschungs- und Besucherzentrums stillgelegt. Ein Rückbau ist bislang nicht erfolgt.

2.11.3 Schifffahrtsverkehr

Die Samtgemeinde Lathen verfügt mit der schiffbaren Ems und dem Dortmund-Ems-Kanal über einen direkten Anschluss an das Wasserstraßennetz. Der Dortmund-Ems-Kanal gehört zum Kernnetz europaweiter Wasserstraßen. Im Verlauf des Dortmund-Ems-Kanals finden sich im Samtgemeindegebiet zwei Schleusen. In der Gemeinde Lathen befinden sich ein Ha-fen regionaler Bedeutung sowie ein Sportboothafen; ein weiterer Hafen liegt in Fresenburg.

2.11.4 Personennahverkehr

Zentraler Umsteigepunkt zwischen Schiene und Bus ist der Bahnhof „Lathen“; der Verknüp-fungspunkt für den Busverkehr ist die Haltestelle „Markt“.

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Die Emsländische Eisenbahn GmbH, Meppen, ist Inhaberin verschiedener Liniengenehmigungen im Umkreis der Samtgemeinde Lathen. Betrieben werden Busverbin-dungen im Auftrag des Landkreises zwischen Lathen und Sustrum/Moor über Nieder-/Oberlangen, zwischen Lathen und Renkenberge über Melstrup, zwischen Lathen und Vrees über Sögel und Werlte sowie innerhalb der Gemeinde zur Andienung der einzelnen Ortsteile an das Gemeindezentrum. Fahrten erfolgen maximal stündlich bis in den späten Nachmittag; oftmals werden nur Teil-stücke der Verbindungen bedient. Während der Schulferien wird das Fahrtenangebot redu-ziert. Einzelne Fahrten werden in Form eines „RufmichBus“ angeboten, wobei eine telefoni-sche Bestellung mindestens 60 Minuten vor offiziellem Fahrtbeginn erfolgen muss. Zudem verkehren Schülerverkehre.

2.12 Energieversorgung

Auf Initiative der Volksbank Emstal eG und der Samtgemeinde Lathen wurde in der Region die „Erste Energiegenossenschaft Emstal eG“ am 31.März 2008 gegründet. Gründungsmit-gliedern waren unter anderem die Samtgemeinde Lathen, die Volksbank Emstal, die Ge-meinde Lathen, die Gemeinde Dersum, die Gemeinde Wippingen, die Gemeinde Walchum, die Gemeinde Sustrum, die Gemeinde Niederlangen, die Gemeinde Kluse sowie die Ge-meinde Fresenburg. Die „Erste Energiegenossenschaft“ initiiert in Kooperation mit privaten Haushalten und Un-ternehmen vornehmlich Projekte aus dem Bereich Solarenergie. Errichtet wurde der Solar-park Niederlangen. Zusätzlich wurden Solaranlagen auf den Dächern der Schule Lathen, der Reithalle Fresenburg sowie der landwirtschaftlichen Stallanlage Lindloh. Im Jahr 2009 wurde auf Initiative der Samtgemeinde Lathen sowie der Volksbank Emstal eG die „Energiegenossenschaft Nahwärme Emstal eG“ gegründet. Bereits Ende 2008 begannen die Baumaßnahmen für ein Nahwärmenetz, in das bislang rund 27 Millionen Euro inkl. Kraft-werk investiert wurden.

Abb. 16: Busliniennetz (Landkreis Emsland (2014))

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Zunächst speiste eine vollautomatische Anlage zur Nutzung naturbelassener Holzhack-schnitzel mit rund 5.000 kW Nennleistung die Heizwärme in das Nahwärmenetz ein. Ab Sep-tember 2012 wurde eine ORC-Anlage integriert, die mittels Kraft-Wärme-Kopplung auch Strom mit einer elektrischen Leistung von ca. 1.000 kW liefern wird. Im ersten Bauabschnitt (2009/2010) wurden die öffentlichen Gebäude sowie die Haushalte im zentralen Ortskern der Gemeinde Lathen angeschlossen, was insgesamt rund 380 An-schlüssen entspricht. Alle Abnehmer sind für einen Eintrittspreis in die Genossenschaft ein-getreten. Im zweiten Bauabschnitt wurde das Nahwärmenetz in die angrenzenden Ortslagen Lathen-Wahn und Fresenburg erweitert. Aktuell werden ca. 800 Haushalte mit CO2-neutraler Wärme und ca. 2.500 Haushalte (bilanziell) mit Strom versorgt. Neben ökologischen Klimaschutzzielen erfüllt das Nahwärmenetz auch regionalwirtschaftli-che Wettbewerbs- und Beschäftigungseffekte (Energiegenossenschaft Emstal 2015). 2.13 Kommunale Finanzen

Die Finanzkraft der Samtgemeinde Lathen liegt weit unter dem regionalen, emsländischen sowie unter dem niedersächsischen Landesdurchschnitt. Samtgemeinde Landkreis Bundesland

Lathen Emsland Niedersachsen

Steuereinahmen (netto in Euro je Einwohner)

780,90 981,37 970,73

darunter: Gewerbesteuer (netto) 440,47 566,90 481,70

darunter: Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

236,63 293,71 365,19

3 Demographische Entwicklungen / Wohnen

3.1 Bevölkerungsentwicklung

In der Samtgemeinde Lathen leben 11.131 Einwohner auf einer Fläche von 165 km², was ei-ner Bevölkerungsdichte von 67,5 Einwohnern/km² entspricht (Stand: 2012).

Tab. 08: Realsteuervergleich 2014 (Quelle: Statistische Berichte Niedersachsen (2015))

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Die Bevölkerungszahl der Samtgemeinde ist zwischen 2006 und 2012 um 1,9 % gestiegen und liegt damit über dem Durchschnitt von Kreis (0,6 %) und Land (-2,4 %) (Quelle: LSN 2015: Tabellen: K1001696 und M1001695). Lathen Landkreis

Emsland Bundesland Niedersachsen

Bevölkerungsentwicklung 2006 bis 2012

1,9 % 0,6 % -2,4 %

Bevölkerungsprognose 2012 bis 2030

-1,3 % 1,0 % -1,8 %

Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Lathen, prognostiziert von der Bertelsmannstif-tung verläuft mit - 1,3 % negativ. Mit dieser prognostizierten Abnahme liegt die Samtgemein-de unterhalb des Wertes des Landkreises Emsland, aber verläuft weniger negativ als der Wert des Landes Niedersachsen (Quelle: Bertelsmann Stiftung 2015). Ursächlich für diese Bevölkerungsentwicklung ist eine, in der Regel, positive Wanderungsbi-lanz, die in den letzten Jahren jedoch deutlich rückläufig ist. Gleichzeitig weist Lathen ein seit 2007 konstant negatives Geburtendefizit auf. (Quelle: LSN 2015: Tabellen: K1001696 und M1001695)

Abb. 17: Bevölkerungsentwicklung in der Samtgemeinde Lathen (Quelle: LSN 2015: Tabellen: K1001696 und M1001695) – aktuelle Zahlen sind noch nacharbeiten

Tab. 09: Bevölkerungsentwicklung im demographischer Wandel (Stand: 31.12.2012; Quelle: Bertelsmann Stiftung 2015, Wegweiser Kommune)

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Den größten Anteil an der positiven Wanderungsbilanz nimmt laut Bertelsmann Stiftung die Wanderung von Personen zwischen 50 und 64 Jahren ein, was sich auch in den steigenden Beschäftigtenzahlen widerspiegelt. Demgegenüber ist die Wanderungsbilanz junger Erwach-sener zwischen 18 und 24 Jahren, mit Ausnahme des Jahres 2012, fortlaufend negativ, was auf eine unzureichende Ausbildungsperspektive innerhalb der Region hindeutet. Stark rück-läufig sind die hohen Werte sowohl für die Zuwanderung älterer Menschen ab 65 Jahren als auch die sogenannte „Familienwanderung“16. (Quelle: Bertelsmann Stiftung 2015) Die derzeitige Altersstruktur in der Samtgemeinde unterscheidet sich in einigen Aspekten vom Kreis- und Landesdurchschnitt: Der Anteil der unter 18-Jähringen liegt mit 19,5 % im Kreisdurchschnitt und somit über dem Landesdurchschnitt von 16,9 %. Bei den Anteilen älte-rer Menschen liegt die Samtgemeinde Lathen über dem Kreisdurchschnitt. Die Anteile der 65 bis 79-Jährigen (15,7 %) und der über 80-Jährigen (5,2 %) liegen auf dem vergleichsweise hohen Niveau des Landesdurchschnitts (Quelle: Bertelsmann Stiftung 2015). Insgesamt vollzieht sich in der Samtgemeinde Lathen ein Alterungsprozess: Zwischen 2003 und 2012 hat sich das Durchschnittsalter der Bevölkerung um rund 4 Jahre erhöht.

16 Betrachtet werden die Wanderungsbilanzen der Gruppe der unter 18-Jährigen und der 30- bis 49-Jährigen.

Abb. 18: Bevölkerungszu- oder -abnahme in Samtgemeinde Lathen (Quelle: LSN 2015, Tab. K1021691)

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Bedingt durch natürliche Bevölkerungsentwicklung, Abwanderung junger Erwachsener und Zuwanderung älterer Menschen wird sich dieser Alterungsprozess in der Zukunft fortsetzen und sich auf die Nachfrage öffentlicher Daseinsvorsorgeeinrichtungen auswirken. Gleichzei-tig bietet sich die Möglichkeit, vermehrt Menschen nach Ende ihres Erwerbslebens für eine ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Gemeinschaft zu gewinnen. Bezüglich des rückläufigen Trends der sogenannten „Familienwanderung“ gilt es zu prüfen, inwiefern die Samtgemeinde mit einer Strategie zur Steigerung der Attraktivität für junge Fa-milien zu einer Umkehrung beitragen und wieder vermehrt Rückkehrer nach absolvierter Ausbildung gewinnen kann. Sofern der rückläufige Trend andauert, wird er Auswirkungen auf die Bildungsinfrastruktur haben. 3.2 Wohnen

Einhergehend mit der Analyse der Bevölkerungsentwicklung wird die Situation auf dem Wohnungsmarkt näher betrachtet, da diese beiden Größen in wechselseitiger Abhängigkeit zu einander bestehen. Das Verhältnis zwischen Wohnraum und Bevölkerung wird bestimmt durch die Nachfrage nach Wohnungen durch Privathaushalte.

Abb. 19: Bevölkerungspyramiden (Bertelsmann Stiftung 2015)

Basisjahr (2009)

Vorausberechnung (2030)

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Dementsprechend lässt sich nicht ein Einwohner mit einer Wohneinheit gleichsetzen, viel-mehr muss die Bevölkerungszahl zunächst in Haushalte aufgeteilt werden. Konkrete Zahlen zu durchschnittlichen Haushaltsgrößen in der Samtgemeinde Lathen lagen zum Bearbeitungszeitpunkt noch nicht vor. Während im Land Niedersachsen die durch-schnittliche Haushaltsgröße im Jahr 2012 bei 2,0 Personen pro Haushalt liegt, weist der Landkreis Emsland einen Wert von 2,5 Personen pro Haushalt auf. Daraus folgt, dass ein Bevölkerungszuwachs um 2,5 Personen dem Wohnbedarf nach einer zusätzlichen Wohneinheit entspräche.

Abb. 20: Baufertigstellung Wohnungen im Vergleich zur Bevölkerungsentwicklung (LSN 2015, Tab. K1000014, K8100101) Insgesamt liegt in der Samtgemeinde Lathen eine relativ konstante Entwicklung an Baufer-tigstellungen von Wohnungen vor. In den Jahren zwischen 1992 und 1996 verzeichnete die Samtgemeinde starke Bevölkerungszuwächse, die sich in leicht erhöhten Fertigstellungszah-len widerspiegeln. Trotz weniger starker Bevölkerungszunahme zeigt sich allerdings über das Jahr 1996 hinaus eine relativ stabile Entwicklung von fertiggestellten Wohnungen pro Jahr. Selbst in Jahren mit rückläufiger Bevölkerungsentwicklung werden weiterhin neue Wohnungen fertiggestellt. Diese Entwicklung deutet auf einen Nachholbedarf an Wohnungen im Allgemeinen hin. All-gemein ist aber auch eine differenziertere Nachfrage nach Wohnraum zu beobachten, die durch den Demographischen Wandel bedingt wird: altersgerechte Wohnformen, kleinere Wohnungen für Singles, Mietwohnraum für Familien. Diese Daten werden im Laufe der weiteren Bearbeitung noch ergänzt und aktualisiert.

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4 Samtgemeindestruktur

4.1 Gliederung der Mitgliedsgemeinden

4.1.1 Gemeinde Fresenburg

Die Gemeinde Fresenburg besteht aus den Ortsteilen Fresenburg, Düthe und Melstrup und ist landwirtschaftlich geprägt. Der keilförmige Siedlungsbestand zwischen dem Dortmund-Ems-Kanal und dem Altarm der Ems stellt sich überwiegend als Wohnbauflächen (W) dar. Gewerblich-industrielle Sied-lungsansätze befinden sich im südlichen bzw. südöstlichen Grenzbereich zur Gemeinde Lathen hin. Hier ist in den letzten Jahren das gemeinsame Gewerbe- und Industriegebiet Lathen-Fresenburg entwickelt worden. Derzeit wird zudem im Gemeindegebiet ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt.

4.1.2 Gemeinde Lathen

Der Kernort Lathen stellt sich bauleitplanerisch überwiegend als Mischgebiet (MI) dar. Im Norden und Nordosten umschließen zusammenhängende Gewerbe- und Industriegebiete (G, GI) die Ortslage. Nach Süden hin haben sich Wohnbaugebiete (WA) entwickelt. Während der Ort Lathen sich überwiegend gewerblich-industriell bzw. dienstleistungsmäßig darstellt, sind die Ortsteile Kathen-Frackel, Hilter und Lathen-Wahn überwiegend landwirtschaftlich orientiert. Zudem dominieren im südwestlichen Gemeindebereich (OT. Hilter) Erholungs- und Freizeitnutzungen. Mit der Einstellung des Versuchsbetriebes der Transrapid-Magnetschwebetechnik auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland (TVE) ist eine erhebliche Anzahl von qualifizierten Ar-beitsplätzen aufgegeben worden, zudem entfällt hier ein Anziehungspunkt für Besucher. Das Überschwemmungsgebiet der Ems schränkt die Siedlungsentwicklung Richtung Westen im Bereich des Ems-Tals erheblich ein. Durch die Auswirkungen des Schießplatzes ist die gemeindliche Entwicklung im östlichen Bereich ebenfalls eingeschränkt.

4.1.3 Gemeinde Niederlangen

Während der überwiegende Teil der Gemeinde landwirtschaftlich orientiert ist mit Siedlungs-ansätzen für eine Wohnbebauung angrenzend an die Ortslage der Gemeinde Oberlangen und einer Wohnbauentwicklung im Ortsteil Niederlangen-Siedlung, ist mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahre 1995 in unmittelbarer Nachbarschaft zur Anschluss-stelle der Bundesautobahn A 31 eine gewerblich-industrielle Baufläche in einer Größenord-nung von rd. 80 ha ausgewiesen worden. Aufgrund entsprechender Ansiedlungen und Nachfragen ist in diesem Bereich im Jahre 2011 eine Erweiterung zur Größe von ca. 118 ha erfolgt. Das Gewerbe- und Industriegebiet an der A 31 wird im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahre 1994 von al-len Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen getragen.

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4.1.4 Gemeinde Oberlangen

Oberlangen ist überwiegend landwirtschaftlich orientiert mit Siedlungsansätzen für die Wohnbebauung zur Nachbargemeinde Niederlangen hin.

4.1.5 Gemeinde Renkenberge

Die Gemeinde ist überwiegend landwirtschaftlich orientiert mit Siedlungsansätzen für eine Wohnbebauung. Im nördlich gelegenen Teil der Ortslage entwickelt sich ein Misch- / Gewer-begebiet.

4.1.6 Gemeinde Sustrum

Die westlich der Ems gelegene Gemeinde Sustrum besteht seit der Verwaltungs- und Ge-bietsreform im Jahre 1973 aus den Ortsteilen Sustrum, Neusustrum und Sustrum-Moor. Neusustrum war bis zu diesem Zeitpunkt eine eigenständige Gemeinde. Die Gemeinde Sustrum ist in allen drei Ortsteilen überwiegend landwirtschaftlich strukturiert mit Siedlungsansätzen für eine Wohnbebauung (W). In den Ortsteilen Sustrum-Moor und Neusustrum sind bauleitplanerisch Gewerbegebiete (G) für die Ansiedlung kleinerer Betriebe ausgewiesen.

4.1.7 Strukturdaten insgesamt

Mitgliedsgemeinde Gemeindeteile /Bauernschaften

Flächengröße km2

EW (31.12.2011)

EW/km2

Fresenburg Düthe OT. Melstrup OT.

21,59 922 43,2

Lathen Kathen-Frackel OT. Hilter OT.

38,02 6.028 158,5

Niederlangen Niederlangen-Siedlung OT.

29,37 1.203 41,0

Oberlangen

22,12 943 42,6

Renkenberge Melstrup-Siedlung OT.

18,98 699 36,8

Sustrum Sustrum-Moor OT. Neusustrum OT.

35,59 1.323 37,2

Lathen SG. 165,67 11.123 67,1

Diese Daten unterstreichen die Bedeutung der Gemeinde Lathen als Schwerpunktgemeinde innerhalb der Samtgemeinde, deutlich mehr als 50 % der Einwohner leben in der Gemeinde Lathen. Demgegenüber steht aber auch, dass rd. 46 % der Bewohner der Samtgemeinde in den kleineren Mitgliedsgemeinden leben, mit allen sich daraus ergebenden Anforderungen an die Daseinsvorsorge vor dem Hintergrund der sich stellenden Anforderungen im Zuge der aktu-ellen demographischen Entwicklung.

Tab. 10: Samtgemeinde Lathen 2015a (Stand 14.05.2012)

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4.2 Beschreibung der Situation in den Einzelgemeinden 2013

In den einzelnen Mitgliedsgemeinden liegt trotz der Steuerung über die Samtgemeinde und gegebener Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen (z.B. interkommunaler Industrie-standort der sechs Mitgliedsgemeinden) aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen eine sehr differenzierte Entwicklung vor. Nachfolgend werden einige auffällige Merkmale bei-spielhaft aufgelistet, die zu Beginn der Bearbeitung 2013 benannt worden sind:

4.2.1 Fresenburg

kein Dorfladen und sonstige Einkaufsmöglichkeiten

Insellage des Altortes Fresenburg zwischen einem Emsaltarm und dem Dortmund-Ems-Kanal, zwei gewichtsbeschränkte Brücken

erhebliche Entfernung zwischen der Grundschule und den Wohnbaugebieten

mit der im Jahre 2011 eingeleiteten Flurbereinigung erhofft sich die Gemeinde eine Verbesserung der Infrastruktur

4.2.2 Lathen

Einstellung des Versuchsbetriebes bei der Transrapid-Versuchsanlage-Emsland (TVE)

Fehlende / zurückgehende Gastronomie mit Saalbetrieb, „Kneipensterben“

zunehmend leer stehende Geschäftsräume (z.B. seit mehreren Jahren leer stehender ehemaliger Combi-Markt)

Positiv zu bewerten sind aus Sicht der Touristikbranche die Pony- und Reiterhöfe im Ortsteil Hilter

Ebenfalls positiv zu bewerten ist die vorgesehene Sanierung eines Gebäudes zu einem Haus der Jugend durch die Kath. Kirchengemeinde Lathen

4.2.3 Niederlangen

Fehlende hochwasserfreie Anbindung des linksemsischen Siedlungsraumes an das Grundzentrum Lathen

Ausweisung des interkommunalen Gewerbe- und Industriegebietes an der A 31

Enge Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Oberlangen in den Bereichen Schule, Sport, Kirche, Kindergarten und Vereinsleben

Anlegung des Naturschutzgebietes „Kapellenmoorgraben“ als Kompensationsmaßnahme für die Ausweisung des Gewerbe- und Industriegebietes an der A 31

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4.2.4 Oberlangen

Enge Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Niederlangen in den Bereichen Schule, Sport, Kirche, Kindergarten und Vereinsleben

Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Positiv zu bewerten ist aus der Sicht der Touristikbranche der Pony- und Reiterhof in der Gemeinde

4.2.5 Renkenberge

In absehbarer Zeit keine Breitbandinfrastruktur

Keine Gaststätte mehr im Ort

Gründung eines Schulzweckverbandes mit der Nachbargemeinde Wippingen (Samtgemeinde Dörpen) zum Erhalt der Grundschule Renkenberge

Enge Zusammenarbeit mit der Nachbargemeinde Wippingen (Samtgemeinde Dörpen) in den Bereichen Schule, Kirche, Sport, Kindergarten usw.)

4.2.6 Sustrum

Im Ortsteil Neusustrum befindet sich noch eine Gaststätte (ohne Saalbetrieb)

In Sustrum-Moor ist noch eine Gaststätte mit Saalbetrieb vorhanden.

Die Gemeinde Sustrum ist nach der Gemeinde Lathen die flächengrößte Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Lathen und ist überwiegend landwirtschaftlich strukturiert. Aufgrund der Entwicklung in der Landwirtschaft sowohl bei der Bestellung der Ackerflächen als auch beim Einsatz immer größerer landwirtschaftlicher Maschinen wird die Gemeinde auf Dauer erhebliche finanzielle Belastungen verbuchen müssen bei der Untererhaltung und Erneuerung von befestigten und unbefestigten Wirtschaftswegen.

Fazit: Diese Situationsbeschreibung von 2013 stellt nur eine schlaglichtartige Grobcharakte-risierung der auffälligsten Aspekte dar. Es zeigt sich jedoch bereits bei dieser vereinfachten Betrachtung, dass ein deutlicher Handlungsbedarf besteht. Zur Ableitung konkreterer Ent-wicklungsansätze und Maßnahmenbeschreibungen wurde daher das Erfordernis weiterge-hender Untersuchungen festgestellt, die zum Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförde-rungsprogramm zur Erstellung der hier vorgelegten Untersuchung geführt haben. Durch die im Rahmen dieser Untersuchung durchgeführte SWOT-Analyse (Stärken, Schwä-chen, Chancen) zeigen sich im Folgenden die weitere Entwicklung und der Status heute.

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5 SWOT-Analyse (Stärken - Schwächen, Chancen - Risiken)

Die SWOT-Analyse ist das Ergebnis der städtebaulichen und infrastrukturellen Bestandsauf-nahme sowie intensiver Diskussionen und Erörterungen vor Ort. Die Bestandsaufnahme er-folgte durch das Sichten und Auswerten vorhandener Unterlagen (Konzepte, Pläne, Gutach-ten, Programme, etc.) sowie durch verschiedene Ortsbegehungen. An diesem Arbeitsschritt wurden die verschiedensten gemeindlichen Dienststellen, Ämter sowie weitere relevante Personen, Gruppierungen und Institutionen beteiligt. Darüber hinaus hat eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit stattgefunden. In einer ersten Betrachtung 2012/2013 wurde in Auswertung von seinerzeit vorhandenen Un-terlagen folgende Analyse vereinfacht zusammengefasst:

Stärken und Chancen Schwächen und Risiken

Wachstumsregion Ems-Achse: Positive Bevölkerungs- und Beschäftigtenent-wicklung

Gute überörtliche Verkehrsanbindung der Ems-Achse

Einbindung in informelle regionale Zu-sammenarbeit (LEADER)

Vielfältiges und reges Vereinsleben Dezentrale kindliche Betreuungs- und

Bildungsinfrastruktur einschl. von An-geboten für örtliche kulturelle Angebote, Jugendarbeit

Dörfliche Eigenständigkeit Touristische Angebote und Optionen für

weitere touristische Entwicklung

Niedrige Steuereinnahmen, ungünstige Wirtschaftsstruktur

Ems und Verkehrstrassen entwickeln er-hebliches Barrierepotential

Wenige Emsbrücken bei Hochwasser nicht nutzbar

Konzentration an Angeboten der Da-seinsvorsorge im Hauptort Lathen erfor-dert Mobilität

Einzelhandel/Gastronomie Gesundheits- und Sozialwesen Funktionale Teilung des Ortskerns

Lathen, Leerstände Geringes ÖPNV-Angebot Keine gymnasiale Oberstufe Ungeklärte Nachfolgenutzung für Trans-

rapid-Versuchsanlage Im Hinblick auf die Entwicklung der Samtgemeinde lässt sich hieraus Handlungsbedarf be-züglich der innerörtlichen Gemengelagen, der Aufenthaltsqualität und – im Detail - der Ver-kehrsführung ableiten. Die Möglichkeit einer stärkeren Kaufkraftbindung wurde hier als Chance benannt. Dem derzeitigen Kaufkraftabfluss muss entsprechend entgegengewirkt werden.

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Nach Erarbeitung der wesentlichen Grundlagen und Auswertung der verschiedenen Konzep-te und Untersuchungen (siehe Verzeichnis in der Anlage) wurde über einen Workshop im September 2015 unter Teilnahme der Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden, der Samtge-meindeverwaltung und des beauftragten Planungsbüros eine Befragung unter den Teilneh-mern durchgeführte, die die nachfolgenden Ergebnisse aufzeigte, wobei 3 große Themen-blöcke gebildet worden sind: 1. Familie – Jugend – Bildung 2. Demographischer Wandel 3. Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität 1. Familie – Jugend – Bildung Vorschulisches Bildungs- und Betreuungsangebot: Stärken / Chancen: Schwächen / Risiken: Maßnahmen/Chancen: Mehrere Kindergärten Krippen / Kitas Eltern-Kind-Gruppen Familienzentrum Kinderspielplätze in allen

Baugebieten/Ortsteilen vorhanden

Hohe Kosten bei der Kinderbetreuung

Rückgang der Geburten- und Kinderzahlen

Geringe Auslastung der Einrichtungen

Defizitausgleich bei den Kindergärten notwendig

Fehlende Spielmöglich-keiten für ältere Kinder

Weiterführung der finanzi-ellen Unterstützung Kinder-gärten

Sicherung der vorhandenen Einrichtungen durch ent-sprechende Planung und Zuweisung

Konzepte für weitere al-tersgerechte Spielmöglich-keiten erarbeiten und Standorte festlegen

Schulisches Bildungs- und Betreuungsangebot: Stärken / Chancen: Schwächen / Risiken: Maßnahmen/Chancen: Grundschulen in allen

Mitgliedsgemeinden Schulen bieten Ganztags-

Betreuungsangebot Schulsozialarbeit Gute EDV-Ausstattung

der Schulen Oberschule in Lathen

Kein gymnasiales Ange-bot im Samtgemeindege-biet

Rückgang der Geburten- und Kinderzahlen

Mitteleinsatz / Ersatz-beschaffung EDV

Schulsozialarbeit ausbauen und in Landesträgerschaft geben

Weiterführung der finanzi-ellen Unterstützung Grund-schulen

Mittelbeschaffung Dauernde Mittelbeschaf-

fung

Freizeitangebote: Stärken / Chancen: Schwächen / Risiken: Maßnahmen/Chancen: Umfassende Freizeit- und

Naherholungsangebote Jugendzentrum Ferienpass Familienpass VHS-Außenstelle Musikschule Zeltlager Kinderspielplätze Aktives und ausgeprägtes

Vereinsleben

Fehlende Sporthallenan-gebote

Fehlende Spielmöglich-keiten für ältere Kinder

Sicherung /Energetische Modernisierung der vor-handenen Hallen, Inter-kommunale Sporthalle Ober- / Niederlangen

Jugendtreffpunkt, Weiter-führung der finanziellen Un-terstützung Jugendgruppen

Bücherei Konzept erarbeiten, Stand-

orte festlegen

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2. Demographischer Wandel Familie und Kind: Stärken / Chancen: Schwächen / Risiken: Maßnahmen/Chancen: Schaffung neuer Baugebie-

te; dadurch neuer Wohn-raum

Günstiges Bauland Erhalt und Ausbau von Ar-

beitsplätzen Gutes Wohnumfeld für jun-

ge Familien Großes Angebot an Be-

treuungseinrichtungen Kinderrabatt beim Erwerb

von Baugrundstücken Angebote für Mehrgenera-

tionenwohnungen vorhan-den

Peripherie in Mitgliedsge-meinden unversorgt

Keine kleinen, kostengüns-tige Wohnungen in Ort-schaften

Ärztemangel / fehlende Fachärzte

Schwach ausgeprägter ÖPNV

Sinkende Geburten- und Kinderzahlen

Leicht rückläufige Bevölke-rungszahl

Fehlende Kleinwohnun-gen/Mietwohnungen in den Dörfern

Prüfung Nachverdichtung, Beseitigung Baulücken

Ausbau des ÖPNV Weiterer Ausbau der Ge-

werbestandorte A 31, Schaf-fung weiterer Arbeitsplätze

Attraktivierung ÖPNV, Barri-erefreiheit

Nachverdichtung, Baulü-

ckenbeseitigung Weitere Angebote geplant

Senioren: Stärken / Chancen: Schwächen / Risiken: Maßnahmen/Chancen: Betreutes Wohnen: Haus

Simeon, Haus St. Marien Ambulante Wohnbetreu-

ung Tagesstätten und statio-

näre Wohnformen Pflegedienst im Grund-

zentrum Seniorentreffen Angebote des Heimat-

vereins Essen-Bring-Dienst des

Hauses St. Marien Freiwillige Senioren- Ar-

beitseinsätze

Peripherie in Mitglieds-gemeinden unterversorgt

Zu wenig Pflegeplätze (insbesondere Demenz)

Keine kleine Wohnungen in den Ortschaften

Seniorengerechtes Woh-nen teilweise unterentwi-ckelt

Bring- und Fahrdienste teilweise unterentwickelt

Ärztemangel / fehlende Fachärzte

Schwach ausgeprägter ÖPNV, dadurch einge-schränkte Mobilität

Pflegedienste teilweise schwach ausgeprägt

Stärkung der Angebote der einz. Mitgliedsgemeinden

Demenzwohnangebote im Grundzentrum

EDV-Kurse für Senioren Mehrgenerationentreffpunkte Senioren-

Wohngemeinschaften, Maß-nahmen zur Mobilität, ÖPNV, Gemeindebus, Begleitser-vice: Einkaufen, Behörden-gänge, Arztbesuche usw.

Ausbau des ÖPNV, Junge Rentner für ehren-amtliche Arbeit mobilisieren

Altern. Mobilitätsangebote: Lebensmittel-Bringdienste,

Ruf-Mich-Busse Mehrgenerationen-

Wohnungen 3. Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität ÖPNV / Mobilität: Stärken / Chancen: Schwächen / Risiken: Maßnahmen/Chancen: Gute Anbindung an A31,

B70 und L53 Häfen in Fresenburg und

Lathen Mitfahrparkplätze Ruf-Mich-Bus Bahnhof Lathen mit stünd-

licher Zugverbindung in nord-südlicher Richtung

Schwach ausgeprägter ÖPNV

Stark eingeschränkter Nahverkehr

Erreichbarkeit Industrie-park an A 31 nur mit dem PKW

Fehlendes Taxi-Angebot Geringe Erreichbarkeit

des Grundzentrums Lathen für nicht mobile Menschen (insbesondere Jung u. Alt)

Alternative Fahrangebote / ÖPNV / Car-Sharing

Hochwasserfreie Anbin-dung der L53

Ausbau des ÖPNVs Bekanntheitsgrad des „Ruf-

mich-Busses“ vergrößern Ausbau des Nahverkehrs-

plans

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Versorgung: Stärken / Chancen: Schwächen: Maßnahmen/Chancen: Gute Versorgung mit Ein-

zel-handel und Dienstleis-tungen im Grundzentrum Lathen

Wochenmarkt in Lathen Direktverkauf saisonaler

Produkte durch einzelne Höfe

OT Sustrum-Moor: Metzgerei mit Brötchen-

Brot Versorgung +Partyservice, Kneipe mit Imbiss und Saalbetrieb Gewerbegebiet

OT Sustrum: Kneipe zeitweise geöffnet, Le-bensmittelgeschäft (halb-tägig)

Keine / kaum Lebensmit-telversorgung in den Mit-gliedsgemeinden

Dorfladen- und Kneipen- Sterben

Fehlendes Angebot an Markenbekleidung

Keine einheitlichen La-denöffnungszeiten

Insgesamt keine zu-kunftssichere Nahversor-gung in den Dörfern

Genossenschaftliche Ange-bote zur Grundversorgung

Maßnahmen zur Sicherung einer Mindestgrundversor-gung

Schaffung von Dorfläden zur Sicherung der Grund-versorgung

Einkaufsservice für nicht mobile Bürger

Dorfladen, Bring-Dienste,

Arbeitsmarkt: Stärken / Chancen: Schwächen / Risiken: Maßnahmen/Chancen: Industriepark A 31 und

Gewerbegebiete in allen Mitgliedsgemeinden (teils interkommunal)

Geringe Arbeitslosenquo-te

Gute schulische Berufs-vorbereitung

Gute infrastrukturelle An-bindung an A31, B70 und L53, sowie Bahnhof in Lathen

Vielzahl an ortsnahen Ar-beitsplätzen durch Indust-rie- und Gewerbeparks, Guter Branchenmix

Mehrzahl der Bürger hat einen Arbeitsplatz in Wohnortnähe

Rund 400 Arbeitsplätze im Industriepark A 31, Rund 70 Arbeitsplätze im Gewerbegebiet Ludden-fehn

Allgemeine Arbeitsmarkt-entwicklung unsicher

Verfügbarkeit ausreichen-der qualifizierter Ausbil-dungsplätze

Erweiterung der vorhande-nen Gewerbegebiete

Schaffung weiterer Gewer-beflächen

Weitere Arbeitsplätze schaffen, Erweiterung IP A 31

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6 Handlungsschwerpunkte und Maßnahmenkonzept

6.1 Allgemeine Entwicklungsziele

Die Samtgemeinde Lathen hat das Ziel, ihre vorhandene Siedlungsstruktur mit dem umfas-senden attraktiven Wohnraum- und Arbeitsstättenangebot zu sichern und behutsam weiter-zuentwickeln, hier geht es vornehmlich darum, den allgemeinen demographischen Entwick-lungstrends entgegen zu steuern bzw. Verhältnisse und Rahmenbedingungen zu schaffen, die den absehbaren bzw. spürbaren Entwicklungen gerecht wird. In den sechs Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde insgesamt sollen die Lebens-grundlagen mit den erforderlichen Ausstattungselementen der Daseinsvorsorge bewahrt bzw. in Teilbereichen weiterentwickelt oder auch der vorgenannten Entwicklung bedarfsge-recht angepasst werden. Sämtliche relevanten Handlungsfelder, zu denen städtebauliche, soziale, wirtschaftliche und die verwaltungsmäßige Entwicklung zählen, sind auf ihre Optimierbarkeit, zeitgemäße Struk-turierung und insbesondere auf ihre gesamträumliche Orientierung hin zu prüfen. Dabei wird zu prüfen sein, ob Reduzierungen von Doppelstrukturen und Zusammenlegung von parallelen Einzeleinheiten, wie auch Ergänzungen von fehlenden Einrichtungen oder aber mobilitätsfördernden Maßnahmen, notwendig sein werden. Langfristiges Ziel der Kommune ist es, die Lebensqualität für ihre Bewohner im Sinne des Leitbildes von 2013 zu erhalten und nachhaltig zu verbessern. Um dies zu erreichen, ist da-rauf zu achten, dass gegebenenfalls unverzichtbare Einschnitte in vorhandene Strukturen z.B. der Grundversorgung nicht zu Lasten der davon überwiegend betroffenen Einwohner gehen. 6.2 Leitbild, Oberziele und Prioritäten

Auf der Grundlage der Bestandsanalyse sind zunächst in einem ersten Arbeitsschritt die so-genannten „Top-Ten-Ziele“ für die Entwicklung der Daseinsvorsorge in der Samtgemeinde Lathen erarbeitet worden. Diese „Top-Ten-Ziele“ erfassen die relevanten Bereiche der Zukunftsaufgabe "Dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der Daseinsversorge in ländlichen Räumen" und stellen ge-wissermaßen ein sektorenübergreifendes Zielsystem dar, auf welches die weitere Entwick-lung des Maßnahmen- und Handlungskonzepts aufbaut:

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1. Siedlungsstruktur / Regio-nale Einbindung

Vorrang für Innenentwicklung Stärkung regionaler Kooperationen (LEADER etc.)

2. Wirtschaft / Arbeitsmarkt Weiterentwicklung der vorhandenen Industrie- und Ge-werbegebiete / überregionale Profilierung / Gründerför-derung Ausbau der Breitbandinfrastruktur

3. Einzelhandel Schaffung von Entwicklungspotentialen für den Einzel-handel im Ortskern Lathen / Sicherung des wohnortna-hen Einzelhandels Leerstandsmanagement für ungenutzte Immobilien

4. Öffentliche Freiräume / Landschaft

Vorhandene Freiraumqualitäten ausbauen: Ems-Umfeld, Ambiente und Flair im Ortskern Lathen Ortskerne in den weiteren Mitgliedsgemeinden attrakti-veren

5. Kultur, Freizeit und Touris-mus

Weiterentwicklung der touristischen Anziehungspunkte (Ortskern Lathen und Ems) Spiel- und Freiräume für alle Generationen

6. Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen

Interkommunale Zusammenarbeit zur Sicherung einer wohnortnahen sozialen Infrastruktur

7. Verkehr Optimierung der Erreichbarkeit des Hauptortes Lathen Erhalt und bedarfsgerechte Anpassung des öffentlichen Personennahverkehrs Förderung des Fahrradverkehrs

8. Energieversorgung und Klimaschutz

Ausbau regenerativer Energien sowie des Nahwärme-netzes Energetische Sanierung kommunaler Gebäude

9. Haushalt und Finanzen Ausgeglichener kommunaler Haushalt 10. Demographischer Wandel /

Wohnen Entwickelung innerörtlicher Wohnquartiere unter Berück-sichtigung des demographischen Wandels (Generatio-nenwohnen, Betreutes Wohnen, Singlewohnungen / Ge-schosswohnungsbau, etc.) Aktivierung von Baulücken und Brachen Erhalt historischer Bausubstanz, Stadtbildpflege und Bauberatung

Angesichts der wachsenden Herausforderungen an die Entwicklung der Samtgemeinde Lathen gilt es, Prioritäten zu setzen. Diese Prioritätensetzung ist eine zentrale Aufgabenstel-lung für das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept. 6.3 Handlungsschwerpunkte

In der weiteren Erarbeitung dieses Entwicklungskonzeptes wurde dann erarbeitet, konkreter auf das im Jahre 2013 erarbeitete Leitbild der Samtgemeinde Lathen abzustellen und die Handlungsschwerpunkte daran zu orientieren. Im Leitbild ist eingangs ausgeführt:

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„In diesem Leitbild haben wir versucht, Antworten auf die Fragen zu finden „Was ist wichtig in der Samtgemeinde, in der wir wohnen, arbeiten und leben – heute, morgen und übermor-gen?“ „Welche Kompetenzen und Stärken unserer Samtgemeinde und ihrer einzelnen Ge-meinden gilt es auszubauen, welche Schwächen sind vorhanden und sollten ausgeräumt werden?“ „Welche Ziele sollen erreicht werden und welche Maßnahmen sind notwendig, damit unsere Samtgemeinde eine Lebensqualität erhält, in der auch unsere Kinder und En-kelkinder gut leben können?“. Diese Fragen standen im Mittelpunkt, als der Rat der Samtgemeinde Lathen den Beschluss fasste, für seine Bürgerinnen und Bürger ein Leitbild zu erarbeiten. Ein kooperatives Mitei-nander der einzelnen Gemeinden zu fördern und samtgemeindespezifische Stärken für eine positive Entwicklung herauszuarbeiten, waren wesentliche Ziele in unserem Leitbildprozess. Zu diesem Leitbild wurde eine umfangreiche repräsentative Bürgerbefragung durchgeführt, damit insbesondere die Meinung der Bürgerinnen und Bürger aus den einzelnen Mitglieds-gemeinden in dieses Handlungskonzept mit einfließt und berücksichtigt werden kann. Dieses Leitbild soll Grundlage für die Arbeit von Rat und Verwaltung sein. Es soll regelmäßig fortgeschrieben und einer kritischen Bewertung unterzogen werden. Um eine regelmäßige Evaluation zu gewährleisten, bleibt der Arbeitsverein „Leitbild der Samtgemeinde Lathen“ weiterhin bestehen und wird sich auch in Zukunft mindestens einmal jährlich für diese wichtige Aufgabe zusammensetzen.“ 17 Weiter wird ausgeführt: Das Leitbild entwirft die gewünschte Zukunft unserer Samtgemeinde und bildet damit die übergreifende Grundlage für die Entwicklung der Gemeinden Fresenburg, Lathen, Nieder-langen, Oberlangen, Renkenberge und Sustrum in allen Bereichen. - Das Leitbild stellt eine generelle Leitlinie für das Handeln in kurz-, mittel- bis langfris-

tiger Perspektive bis zum Jahr 2025 dar, nach der alle gesellschaftlichen Gruppen, Entscheider, Bürgerinnen und Bürger ihr Handeln ausrichten.

- Das Leitbild leitet uns alle, nachhaltig und konsequent unsere gemeinsamen Ziele für unsere Samtgemeinde zu verfolgen.

- Das Leitbild motiviert, uns für unsere Samtgemeinde einzusetzen, indem es die Erfol-ge unseres Handelns beschreibt und den Weg dorthin ebnet.“ 18

Ausgangspunkt der Bildung von Handlungsschwerpunkten ist daher im weiteren das seitens der Samtgemeinde Lathen und ihrer Mitgliedsgemeinden im Jahre 2013 beschlossene Leit-bild – dieses formuliert folgende wesentliche Vorgaben:

17 Samtgemeinde Lathen – Leitbild 2013 – Vorwort Samtgemeindebürgermeister Karl-Heinz Weber. 18 Samtgemeinde Lathen – Leitbild 2013 – Teil 1 - Einführung

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Abb. 21: Leitbild der Samtgemeinde Lathen und ihrer Mitgliedsgemeinden Daraus wurden in Anlehnung an diese Leitbildthema die nachfolgend beschriebenen Hand-lungsschwerpunkte entwickelt und im Ergebnisse der Analyse und Bewertung (siehe oben SWOT-Analyse) daraus im weiteren einzelne Maßnahmen abgeleitet, mit Blick auf die För-derungsmöglichkeiten in der Programmkomponente der Städtebauförderung „Kleine Städte und Gemeinden“. Die Ausdifferenzierung der folgenden Handlungsschwerpunkte hat keinen abgrenzenden und keinen abschließenden Charakter. Viele Maßnahmen lassen sich nicht eindeutig einem bestimmten Schwerpunkt zuordnen.

6.3.1 Familie – Jugend – Bildung

In der Samtgemeinde befinden sich z.T. leerstehende öffentliche oder auch private Gebäu-de, die einer bedarfsgerechten Umnutzung zugeführt werden sollen. Insbesondere sind aber in allen Mitgliedsgemeinden öffentliche Gebäude wie Schulen, Dorfgemeinschaftshäuser, Jugendheime etc. vorhanden, die intensiv genutzt werden, aber einer zukunftssicheren Aus-gestaltung bedürfen. Oftmals gefährdet auch eine negative Energiebilanz einen Weiterbe-trieb öffentlicher Gebäude. Um langfristig die öffentlichen Ausgaben zu senken, ist an vielen Stellen eine energetische Sanierung vorzunehmen.

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Zur Sicherung einer wohnortnahen sozialen und bildungsbezogenen Infrastruktur in den Mit-gliedsgemeinden sollen interkommunale Kooperationen zwischen den Mitgliedsgemeinden und ihren jeweiligen Einrichtungen gebildet werden. Im Bildungsbereich ist das dezentrale Angebot zu sichern. Alternativ sind die Möglichkeiten der Zusammenlegung einzelner Stand-orte, der Kooperation in Form eines Haupt- und Teilstandorts zu diskutieren. Für gegebenen-falls leerfallende Gebäude sind Nachnutzungskonzepte zu erarbeiten. In der Gesundheitsvorsorge ist hinsichtlich der Konzentration im Hauptort Lathen die Er-reichbarkeit für ältere Patienten zu sichern. Zusätzlich können in den „Dorftreffpunkten“ der übrigen Mitgliedsgemeinden Behandlungszimmer eingerichtet werden, die wohnortnahe Sprechzeiten ermöglichen würden. Im Seniorenbereich gilt es die Selbstbestimmung im Alter zu erhalten.

6.3.2 Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Den Anforderungen der demographischen Entwicklung entsprechend werden folgende Ziel-setzungen angesprochen: Die Erstellung und Förderung innovativer, generationsübergreifender Siedlungs- und Wohn-projekte in denen ältere und junge Familien gleichermaßen gern und gemeinschaftlich ne-beneinander wohnen, wird angestrebt. Hierbei soll auch besonderer Wert auf die Integration von Neubürgerinnen und Neubürger Wert gelegt werden. Hervorgehoben werden hier die Anforderungen Baulanderschließung, Innenverdichtung, An-siedlung junger Familien fördern, Senioren als Neubürger/innen entdecken, Schaffung und Erhalt von Identifikationsmöglichkeiten mit den Wohnstandorten/Dörfern und Gemeinden. Es sollen vor dem Hintergrund der o.g. Zielsetzungen die Voraussetzungen für attraktive Baugebiete geschaffen werden, für alle Alters- und Bevölkerungsgruppen. Hierzu gehört auch eine Entwicklungsplanung für die sozialen Einrichtungen sowie die Si-cherung und Entwicklung der vorhandenen Arbeitsstätten als einem zentralen Standbein für die Attraktivität der Samtgemeinde als Wohnstandort und deren finanzielle Ausstattung. Her-vorzuheben ist auch das Tourismus- und Freizeitangebot. Das bürgerschaftliche Engagement für öffentliche Aufgaben soll gefördert werden (z. B. Pa-tenschaft für Grünanlagen, Versorgung nicht mobiler Einwohner, Integration von Neubürgern etc.). Letztlich wird ein Schwerpunkt die Sicherung und Verbesserung der dezentralen Ein-kaufsmöglichkeiten/Nahversorgung sein.

6.3.3 Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Der Hauptort Lathen erfüllt als Grundzentrum wichtige Infrastrukturaufgaben für die gesamte Samtgemeinde. Im Ortskern Lathen (als zentraler Versorgungsbereich) bestehen allerdings zahlreiche leerstehende Ladenlokale und Geschäftsräume, die einer neuen Verwendung zu-geführt werden sollen. Zusätzlich hat eine Einzelhandelsanalyse Versorgungslücken im Ein-zelhandelsbestand sowie Wünsche der Bevölkerung nach zusätzlicher Gastronomie aufge-zeigt.

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Ziel ist, dass der Ortskern durch sein Ambiente und Flair zum Aufenthalt und Verweilen von Lathenern und Touristen einlädt und sich die Einzelhändler in der Konkurrenz zu den umlie-genden Städten und Gemeinden behaupten. In den kleineren Mitgliedsgemeinden sind bestehende wohnortnahe Versorgungsstrukturen zu sichern und bei Bedarf zu erweiterten. Aktuelle Initiativen wie die „KOMM-IN“-Märkte oder „Dörpsladen“ in der emsländischen Gemeinde Spahnharrenstätte zeigen, dass öffentliche und private Dienstleistungen zum Wohle der Dorfgemeinschaft in Kooperation „unter einem Dach“ angeboten werden können. Es können zentrale Anlaufpunkte für alle Anliegen entste-hen; Standorte für solche „Dorftreffpunkte“ können die Gemeindehäuser oder auch leerste-hende Gebäude in den Ortskernen der kleineren Mitgliedsgemeinden sein. Die Initiativen der Samtgemeinde Lathen zur Förderung der lokalen Wirtschaft mittels inter-kommunalen Industrieparks einschließlich Gründerzentrum werden weitergeführt. Zielsetzung ist ein Netzwerk In der Lathener Wirtschaft mit zahlreichen Möglichkeiten für Ko-operation und Kommunikation, das die Grundlage für gegenseitige geschäftliche Erfolge bie-tet. Der Samtgemeindeentwicklung soll der strategisch günstig gelegene Industriepark an der A 31 zugutekommen, dieser Standort muss gefördert werden. Das soziale und kulturelle Leben der einzelnen Orte und der Aktiv- und Familienurlaub ha-ben als wesentliche Standortfaktoren Gewicht. Die attraktive landschaftliche Lage soll für die weitere touristische Entwicklung genutzt werden.

6.3.4 Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Die Samtgemeinde Lathen hat sich die Entwicklung zur klimafreundlichen Kommune zum Ziel gesetzt. Die bestehenden Konzepte zur nachhaltigen Energieversorgung werden in Ko-operation mit den umliegenden Kommunen weitergeführt. Der genossenschaftliche Ausbau regenerativer Energien sowie des Nahwärmenetzes tragen zur Unabhängigkeit vom Ener-giesektor bei und unterstützen die Klimaschutzziele. Weiterhin gilt es, den Erhalt und die bedarfsgerechte Anpassung des öffentlichen Personen-nahverkehrs zu gewährleisten. Die Taktung des ÖPNV ist hinsichtlich der Erreichbarkeit der Daseinsvorsorgeangebote, vornehmlich im Hauptort Lathen, abzustimmen. Bezugspunkte können etwa die Sprechzeiten der Ärzte sein. Ein wesentlicher Baustein zur Sicherung des wirtschaftlichen Entwicklungspotentials ist die Ausweitung des Breitbandangebots in den Mitgliedsgemeinden. Da der Tourismus ein sehr wichtiger Wirtschaftszweig in der Samtgemeinde Lathen ist, soll dieser weiter entwickelt werden. Besonders der naturbezogene Tourismus, wie der Fahrrad-tourismus birgt ein hohes Potential.

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6.3.5 Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung – Inklusion

Das Vereins- und Gemeinschaftsleben in der Samtgemeinde ist von besonderer Bedeutung. Das rege Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Vereins- und Gemeinschaftsleben soll erhalten und gefördert werden, Dafür müssen die vorhandenen Einrichtungen gesichert wer-den (z.B. durch bauliche Modernisierung, energetische Sanierung etc.). Ggf. erforderliche Ergänzungen an vorhandenen Standorten sollen vorrangig genutzt werden, damit diese An-gebote als ein wesentliches Standbein der Attraktivität der Samtgemeinde als Wohn- und Lebensort erhalten bleibt und gefördert wird, Die Sicherung dieses auch kulturellen Angebotes für alle Bevölkerungsgruppen stellt dabei ein besonderes Ziel dar. Hierbei stellt die Förderung der Kultur mit verschiedenen Veranstaltungen in allen Mitglieds-gemeinden zur Pflege von Traditionen, Vereinsleben und auch den Kirchlichen Aktivitäten eine besondere Herausforderung dergestalt dar, dass die bestehenden Einrichtungen gesi-chert, modernisiert und bei Bedarf ausgebaut werden. Die Förderung des Ehrenamtes und des Vereinslebens hat in allen Gemeinden hohe Priori-tät, wobei auch die Erweiterung von z.B. Musikveranstaltungen, Jugendtreffs, Angebote für Senioren sowie der Förderung besonderer Veranstaltungen der Vereine eine besondere Rol-le spielen. Dazu gehören:

Angebote für Eltern und Kinder Erlebnispfad im Krankenhauswald Fitness in/mit der Natur anbieten Kommunikationsforen schaffen Regelmäßige Informationsveranstaltungen für Neubürgerinnen und Neubürger

Ein besonderer Blick gilt dabei Menschen mit Handicap, hier sind die öffentlichen Einrichtun-gen barrierefrei zu gestalten. Vielfältige Angebote zu aktiver Freizeitgestaltung und Begeg-nung sollen zur Verfügung stehen. Hierdurch sollen auch die Voraussetzungen geschaffen werden, dass es Neubürgerinnen und Neubürgern leicht fällt, sich in die Gemeinschaft zu in-tegrieren. Ein dichtgeknüpftes Netz von Einrichtungen soll Hilfe für Menschen in besonderen Lebenslagen bieten. Hierin ist eine Vielzahl von Vereinsaktivitäten eingebunden. Die Ge-meinden fördern im Interesse einer gesunden Entwicklung der Menschen vielfältige Bewe-gungs- und Sportmöglichkeiten. Das alles erfordert die (bauliche und energetische) Siche-rung und ggf. den Ausbau der vorhandenen Einrichtungen.

6.3.6 Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Ein Handlungsschwerpunkt wird die städtebauliche Aufwertung der Ortskerne sowie die be-darfsgerechte Umnutzung derzeit nicht genutzter Immobilien sein. In der Samtgemeinde Lathen befinden sich leerstehende und sanierungsbedürftige Wohn-gebäude oder auch sonstiger Gebäude. Die Samtgemeinde Lathen hat diesbezüglich das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, mit der Erstellung eines Leerstands- und Baulückenkatasters beauftragt.

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Nachfolgend ist die Einrichtung eines Leerstand-Managements und einer kommunalen Bau-beratung denkbar. Historische Bausubstanz gilt es möglichst zu erhalten. Zur Stadtbildpflege trägt oftmals eine Sanierung renovierungsbedürftiger Fassaden bei. Bei fehlendem Bedarf ist ein Gebäudeabbruch und gegebenenfalls Neubau vorzunehmen. Vor dem Hintergrund des Demographischen Wandels finden in der Samtgemeinde Lathen eine Alterung der Bevölkerung sowie eine Ausdifferenzierung der Bedarfsstrukturen auf dem Wohnungsmarkt statt. Ziel ist die innerörtliche Entwickelung von Wohnprojekten wie Mehr-generationenwohnen und Betreutes Wohnen. Wesentlicher Ansatzpunkt ist die Aktivierung von Baulücken und Brachen. Die Ortskerne in den kleineren Mitgliedsgemeinden sollen attraktiver gestaltet werden. Es können Spiel-, Erlebnis- und Aufenthaltsräume für alle Generationen geschaffen werden. Es bietet sich die Einrichtung eines Verfügungsfonds an, um bürgerschaftliches Engagement zu aktivieren und anteilig zu fördern. Alle im Rahmen dieses Konzepts umgesetzten städtebaulichen Projekte tragen zur Entwick-lung einer barrierefreien Kommune bei. Herausforderung ist, das Flächenmanagement in Lathen durch einen verantwortlichen Aus-gleich zwischen einem qualifizierten Wachstum der Bebauung und Respekt vor der Natur auszugestalten. Hierbei kommt es auf ein flächensparendes Baulandmanagement unter Nut-zung der Ressourcen im Bestand an. Auch zukünftig sollen die einzelnen Gemeinden und Ortsteile vom Grün und dem Potential der Landschaft und der unmittelbaren Umgebung der Ortslagen geprägt sein. Hierzu gehört, die Potentiale wie Rückzugsflächen für das Nieder-wild (Gräben, Wege und Ackerrandstreifen, bestehende Schutzgebiete etc.) zu erhalten und zu entwickeln. Der Anteil von Landschaftsschutzgebieten, für den Naturschutz wertvoller Flächen und der Waldflächen soll zunehmen. Dieses erfordert entsprechende Konzepte im Städtebau (siehe Baulückenkataster, Nachverdichtungskonzept etc.). Die Samtgemeinde Lathen wird auch künftig die zentrale Lage an der A 31 zum Ausbau des interkommunalen Gewerbegebietes nutzen. Weil diese Lage frühzeitig erkannt und für die Weiterentwicklung genutzt wurde, ist Lathen auch ein attraktiver Wirtschaftsstandort. Natur und Wirtschaft sind auch künftig für Lathen keine Gegensätze: Die natürlichen Potentiale werden unter anderem für die Weiterentwicklung eines sanften Tourismus für den Erho-lungsort gezielt eingesetzt. Im Thema „Erneuerbare Energien“ gehört die Samtgemeinde Lathen zu den „Vorzeigeregionen“. Dieses Thema hat in Lathen einen exklusiven Stellen-wert; hierzu besteht ein eigenes Leitbild.

6.3.7 Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Die einzelnen Orte in der Samtgemeinde Lathen sind gewachsen, haben aber trotzdem ihre Identität bewahren können. Dieses soll bewahrt werden, indem alle Baudenkmale nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz und die besonders ortsbildprägenden Gebäude möglichst erhalten bleiben und in einem guten Erhaltungszustand bleiben. Dazu gehört, die-se Gebäude und Anlagen weiterhin mit Leben zu füllen, mit Nutzungen wie Wohnen, Begeg-nung, Tourismus etc. zu versehen oder bestehende Nutzungen zu fördern (Wassermühle in

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Lathen, Hilter Mühle, Gedenkstätten etc.) und in ein Gesamtnutzungskonzept wie z.B. Tou-rismus einzubinden (Erreichbarkeit, Attraktivität des Umfeldes etc.). Hierzu gehört auch das markante Großgrün in und um die einzelnen Ortskerne inkl. der Waldflächen, die erweitert werden sollen. Auch hier ist ein Zusammenhang zur Attraktivität für Urlauber, Radwanderer etc. zu sehen. Entsprechende Angebote sollen entwickelt und vernetzt werden. Die bestehenden besonderen Naturräume stehen unter dem besonderen Schutz der einzel-nen Gemeinden bzw. der Samtgemeinde Lathen. Alle vorgenannten Maßnahmen in ihrer Gesamtheit der einzelnen Handlungsfelder sollen dazu beitragen, die Selbstständigkeit der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde zu bewah-ren.

6.3.8 Zusammenfassung

Im Bearbeitungs- und Beteiligungsprozesses sind – wie oben beschrieben - sieben themati-sche Handlungsschwerpunkte herausgearbeitet worden, die Grundlage für die weitere Pla-nung sein sollen.

Abb. 22: Konzeptübersicht mit Handlungsschwerpunkten (eigene Darstellung) Die strategischen Handlungsansätze konzentrieren sich im Ergebnis auf die dauerhafte und bedarfsgerechte Sicherung der Daseinsversorge.

Zukunftsfähige Entwicklung der öffentlichen Daseinsvorsorge und

der Lebensbedingungen durch

interkommunale Kooperation

Handlungs- Schwerpunkt 1

Familie – Jugend – Bildung

Handlungs- Schwerpunkt 2

Demographi-scher Wandel

Handlungs- Schwerpunkt 4

Kultur –

Freizeit – Naherholung –

Tourismus

Handlungs- Schwerpunkt 3

Arbeitsstätten – Nahversorgung -

Grundversor-gung –

Mobilität

Handlungs- Schwerpunkt 6

Naturschutz – Klimawandel –

Nachhaltige (städtebauliche)

Entwicklung

Handlungs- Schwerpunkt 5

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verant-

wortung – Inklusion

Handlungs- Schwerpunkt 7

Eigenständigkeit und Identität der

Dörfer

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Der Fokus liegt auf der kooperativen Entwicklung und Gewährleistung einer bedarfsgerech-ten Daseinsvorsorge durch die Samtgemeinde, ihre Mitgliedsgemeinden sowie private Stel-len. Hierbei sollen im Sinne des Leitbildes die Voraussetzungen geschaffen, auch künftig in der Samtgemeinde Lathen und ihrer Mitgliedsgemeinden die Voraussetzungen für eine zukunfts-fähige Entwicklung zu schaffen. „Leitlinien für die Zukunft, für deren Umsetzung wir als Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Verantwortung übernehmen und handeln wollen, um die Samtgemeinde bestehend aus den Gemeinden Fresenburg, Lathen, Niederlangen, Oberlangen, Renkenberge und Sustrum nicht nur heute, sondern auch für unsere Kinder und Enkel attraktiv und lebenswert zu ge-stalten. Ein kooperatives Miteinander der einzelnen Gemeinden zu fördern und samtgemein-despezifische Stärken für eine positive Entwicklung herauszuarbeiten, waren wesentliche Ziele in unserem Leitbildprozess.“ 19 Im Rahmen dieses Integrierten Entwicklungskonzepts als schwerpunktsetzende Zusammen-fassung der verschiedenen Untersuchungen und Planungen (siehe nachfolgend Punkt 6.4 dieses Berichts) werden im weiteren in den Handlungsfeldern die Maßnahmen herausgear-beitet, die mit Blick auf eine Förderung im Rahmen der Programmkomponente „Kleine Städte und Gemeinden“ für eine Umsetzung in den nächsten Jahren vorgesehen werden sollen. 6.4 Verknüpfung mit anderen Planungen und Programmen

Hervorzuheben sind hier folgende Unterlagen, auf die in der Ausarbeitung mehrfach Bezug genommen wird, die u.a. Grundlage auch der SWOT-Analyse sowie der herausgearbeiteten Ziele und Maßnahmen unter Beteiligung der Bürger (Lokale Aktionsgruppe Hümmling (2015); LAG W.E.R.O.-Deutschland (o.J.)) sind:

Regionale Modellrechnungen Bevölkerung, Haushalte, Wohnungsbedarf und Woh-nungsnachfrage bis 2015, erarbeitet/begleitet durch das Pestel-Institut, Hannover

SG Lathen/Grontmij Regionales Entwicklungskonzept W.E.R.O. - Deutschland, De-zember 2014

LEADER-Region "Hümmling", Bericht 2014, NLG Entwicklungskonzept Oberlangen/Niederlangen, 2011 Samtgemeinde Lathen/CIMA: „Standortanalyse zur Entwicklung des Einzelhandels im

Grundzentrum Lathen und den Mitgliedsgemeinden“, 2013 Flächennutzungsplan Samtgemeinde Lathen in der Fassung der zusammenfassen-

den Neuzeichnung 2014 Samtgemeinde Lathen – Leitbild 2013 Integriertes Klimaschutzkonzept – Hümmling - Dezember 2013

19 Samtgemeinde Lathen – Leitbild 2013 – Teil 1 - Einführung

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7 Arbeits- und Dialogprozess

7.1 Zielfindungsworkshop – Bürgermeisterrunden

Im Rahmen des Zielfindungsworkshops am 09.09.2015 mit den Bürgermeistern (in) der Mit-gliedsgemeinden der Samtgemeinde Lathen sowie Vertretern(innen) der Samtgemeindever-waltung und des beauftragten Planungsbüros sowie nachfolgenden Veranstaltungen in die-ser Runde einschl. des Bauausschusses der Samtgemeinde wurde das Handlungskonzept konkretisiert und der Maßnahmenkatalog festgelegt. Das Ziel des Workshops war es, die Handlungsfelder des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes zu definieren und einen Maßnahmenkatalog zu erstellen. Hierfür sind die Stärken und Schwächen, sowie Chancen und Risiken der einzelnen Gemeinden und der Samtgemeinde herausgearbeitet werden. Mit Hilfe der SWOT-Analyse sollen die Maßnah-men und Ziele des IEKs herausgearbeitet werden. 7.2 Öffentliche Bürgerinformation

Neben den umfangreichen Bürgerbeteiligungsveranstaltungen im Bereich der Erarbeitung des Leitbildes 2013 sowie des Regionalen Entwicklungskonzeptes W.E.R.O. - Deutschland, Dezember 2014 sowie der Erarbeitung des Regionalen Entwicklungskonzepts LEADER-Region "Hümmling" mit Arbeitskreisen, Workshops sowie öffentlichen Informationsveranstal-tungen und Pressearbeit, auf deren Ergebnisse hier zurückgegriffen wird, wird im Rahmen der Ausarbeitung dieses Entwicklungskonzepts eine Öffentlichkeitsbeteiligung über die Homepage der Samtgemeinde Lathen sowie durch eine öffentliche Informationsveranstal-tung im April/Mai 2016 begleitet. Die umfassenden Beteiligungsprozesse in den unter 6.4 genannten Programmen und Kon-zepten werden noch gesondert dokumentiert. 7.3 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Eine Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist durch Zu-sendung der Unterlagen und Beteiligungsfrist ebenfalls im April/Mai 2016 vorgesehen. Die Ergebnisse beider Beteiligungsverfahren werden anschließend hier dokumentiert.

8 Räumliches Entwicklungskonzept – Maßnahmenübersicht

8.1 Geplante Maßnahmen inkl. Kostenschätzung

Die nachfolgenden Maßnahmen sind nach jeweiliger Mitgliedsgemeinde zugeordnet (bzw. Samtgemeinde; die Ordnungsziffern korrespondieren mit der zugehörigen Übersichtskarte sowie den einzelnen hierzu angelegten Projektblättern. Die angegebenen Kosten stellen eine erste grobe Orientierung dar und werden bis zur endgültigen Bereichsfassung noch aktuali-siert.

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FRESENBURG

Nr. Maßnahme Anmerkungen - Erläuterung Kosten

FR1 Dorfplatzgestaltung Konzept liegt vor mit Lageplan, Gestal-tung Außenanlagen, Attraktivierung

150.000 €

FR2 Gestaltung Kapellenplatz / Kapelle Außenanalgen, Bepflanzung, Glocken-turm, Sanierung

20.000 €

FR3 Dorfplatz Ströhn Neue Hütte, Außenanalgen, Gestaltung, Möblierung, Einfassung

40.000 €

FR4 Gemeindehaus und Schule Fresenburg

Gestaltung der Außenanlagen, Park-platz, energetische Sanierung

80.000 €

LATHEN

Nr. Maßnahme Anmerkungen - Erläuterung Kosten

LA1 Rad- und Wanderweg Marschweg Oberflächenbefestigung, Ausschilderung – Vernetzung zum Ortskern

52.000 €

LA2 Mehrgenerationenspielplatz im Bereich Gemeindesaal (ehem. Kombi-Markt)

Anlage eines Spielplatzes in zentraler Ortslage im Umfeld des künftigen Ge-meindesaals

50.000 €

LA3 Bahnhof und Bahnhofsumfeld – Barrierefreiheit / Neugestaltung des gesamten Bahnhofsbereichs inkl. des Lokomotivdenkmals

Park-/Ride-Parkplatz, Anlage eines Gehweges, barrierefreier Zugang zum Bahnhof, Modernisierung/Erweiterung der Fahrradabstellplätze, Verkehrsge-rechte Anbindung an die Bahnhofstra-ße/Sögeler Straße, Erhalt des Lokomo-tivdenkmals/Sanierung, Gestaltung des gesamten Umfelds, barrierefrei Bushal-testelle am Bahnhof, Modernisierung Toilettenanlage, Abgrenzung zu anderen Förderungsmöglichkeiten erforderlich – gemeindlicher Bereich

170.000 €

LA4 Bürgersaal/Gemeindesaal - Ver-anstaltungsgebäude für alle Bür-ger der Samtgemeinde – Gestal-tung Außenanlagen

Gestaltung der gesamten Außenanlagen und Wegeverbindungen, Parkplätze, Be-pflanzung, barrierefreie Zugänge und Wegeverbindungen, Einbindung der Bushaltestelle

230.000 €

LA5 Hilter – Mühle - Wiedereinrichtung der Gastronomie (privat) – öffentli-che Maßnahmen im Umfeld wie Erschließung, Außenanlagen

Herstellung einer öffentlichen Erschlie-ßung der historischen Mühle – Zugang, Parkplätze

150.000 €

LA6 Museum ehem. Transrapid Ver-suchsgelände

Einrichtung eines Museums, ggf. Erwerb des Versuchsfahrzeugs, Zusammenfüh-rung der vorhandenen Exponate, Her-mann-Kemper-Ausstellung

950.000 €

LA7 Wassermühle an der Wassermüh-lenstraße – Gastronomie - Um-feldgestaltung

Wiedereinrichtung einer privaten Gastro-nomie, Herstellung einer öffentlichen Er-schließung, Brücke über die Lathener Beeke, Gestaltung der öffentlichen Au-ßenanlagen, Parkplätze

75.000 €

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NIEDERLANGEN

Nr. Maßnahme Anmerkungen - Erläuterung Kosten

NL1 Folgenutzung der weitgehend leerstehenden Schule Niederlan-gen-Siedlung

Konzept noch nicht vorhanden, Erhalt dieser Einrichtung aus Sicht der Bürger-schaft als wichtiger Baustein der Sied-lungs- und Dorfgeschichte gewünscht, Folgenutzung fehlt noch - Bedarfsermitt-lung erforderlich – im Gemeinderat bis-her keine Entscheidung

Noch keine Angabe

NL2 " Alte Schmiede " in der Ortslage gegenüber der Alten Schule, - Au-ßenanlagen – Denkmal – noch ausgeübtes Handwerk – Lehr-werkstatt alte Schmiedehandwerk

Neugestaltung der Außenanlagen. 110.000 €

NL3 Mehrzweckhalle - multifunktionale Einrichtung für Sport, Veranstal-tungen der Dorfgemeinschaft

Energetische Sanierung zur Sicherung der Einrichtung für die Dorfgemeinschaft

150.000 €

OBERLANGEN

Nr. Maßnahme Anmerkungen - Erläuterung Kosten

OL1 Außenanlagen und Erschließung Bereich „Wiederanschluss an die Ems“

Aufwertung der Außenanlagen, Beschil-derung – Zufahrt – Parkplatz - Schutz-hütte - Toiletten

60.000 €

OL2 Gemeindehaus – energetische Sanierung - Modernisierung

Modernisierung der Bühne, energetische Sanierung des Gesamtgebäudes

150.000 €

OL3 Oberlangen Moor - Lager VI – Radwegverbindung

Herstellung eines Radwegs entlang der Lagerstraße (K 141) als Verbindung nach Oberlangen – Vernetzung vorhan-dener Radwege - Radwegegesamtkon-zept Aufwertung des Geländes „Lagerbusch“ in Abstimmung mit Frau Dr. Kaltofen vom Landkreis Emsland – Erhalt des dortigen Wasserwerkes Verbindung des Geländes des ehem. Lager VI mit dem Kriegsgräberfriedhof am Rütenweg

120.000 € (ohne Rad-

weg)

OL4 Umnutzung eines ehem. landw. genutzten Gebäudes im Ortskern zu altersgerechten Wohnungen

(private Maßnahme) – Lageplan fehlt noch, Durchführung von Ordnungsmaß-nahmen, Erschließung

75.000 €

RENKENBERGE

Nr. Maßnahme Anmerkungen - Erläuterung Kosten

RE1 Schaffung eines Multifunktions-raums am Gemeindehaus

Erweiterung des Gebäudes durch Anbau eines Saals zur Nutzung durch Vereine und Gruppen für Feiern etc.; energeti-sche Sanierung zur Sicherung der Ein-richtung für die Dorfgemeinschaft

135.000 €

RE2 Grillplatz Aufwertung des Grillplatzes am Ge-meindezentrum Überdachung für rd. 50 Personen; Nutzung des Grillplatzes auch durch Reisegruppen und im Rahmen von Jugend- und Freizeitfahrten

30.000 €

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RENKENBERGE

Nr. Maßnahme Anmerkungen - Erläuterung Kosten

RE3 Radweg im Ortsteil Melstrup-Siedlung

Anhebung des Radwegs an „Dorfstraße“ zur Beseitigung eines Gefahrenpunkts

45.000 €

RE4 Barrierefreies Wohnen in Ortsmitte Beseitigung eines Leerstandes in der Dorfmitte, Einbindung von Teilen der Außenanalgen/Freiflächen in die Ge-samtgestaltung Dorfmitte vor der Schule, Aktivierung von Flächen zur Bebauung (z.B. altersgerechtes Wohnen / Mehrge-nerationenwohnen), Sicherung der Grundversorgung durch kleinen Dorfla-den, öffentliche Erschließungsmaßnah-men

150.000 €

SUSTRUM

Nr. Maßnahme Anmerkungen - Erläuterung Kosten

SU1 Sustrum-Moor: Gedenkstätte La-ger V, Parkplatz

Maßnahmenbeschreibung und Lage-plan fehlen noch - Gestaltung Außenan-lagen

45.000 €

SU2 Neusustrum: Aufwertung und Er-gänzung der Angebote am Ju-gendheim als zentralen Einrich-tung für Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft, Schützenplatz – Soccerplatz – Vereine und Gruppen

Um den Platz als Treffpunkt der Dorf-gemeinschaft zu sichern und zu attrakti-veren, sind weitere Maßnahmen erfor-derlich: Grillmöglichkeit, eine Zufahrt zur Remise, Mehrgenerationen-Spielplatz und ein Bauerngarten, Außenanlagen

130.000 €

SU3 Sustrum: Dorfgemeinschaftshaus Sustrum – Mehrgenerationenhaus

Umbau – Modernisierung – Außenanla-gen – Umsiedlung des Schützenplatzes zum Dorfgemeinschaftshaus

350.000 €

SU4 Friedhofskapelle Sustrum-Moor – Gestaltung und Aufwertung der Außen-anlagen

35.000 €

SU5 Mehrgenerationenbetreuung – al-tersübergreifend Kindergar-ten/Senioren

Mehrgenerationen Betreuung von 1 bis 7 Jahren und 65+ im Verbund Kinder-garten/Mestershus. (Bedarf der Abspra-che mit dem Landkreis) Maßnahmen: Herstellung Barrierefreiheit, Umbau-maßnahmen – altersgerechter Umbau, Außenanlagen

Noch kein An-satz

SAMTGEMEINDE

Nr. Maßnahme Anmerkungen - Erläuterung Kosten

SG1 Modernisierung der wesentlichen Bushaltestellen im Samtgemein-degebiet, Barrierefreiheit, neue Wartehallen - (Haltestellen Schul-zentrum Lathen, Bahnhof Lathen, Marktstraße)

Förderfähigkeit in Abgrenzung Zur Lan-desförderung noch zu klären - Förde-rung eines Gesamtkonzeptes zur Ver-besserung des ÖPNV, Haltestelle Bahn-hof Lathen – Umfeldgestaltung in Ab-grenzung zur Förderung über ÖPNV

50.000 €

SG2 Dortmund-Ems-Kanal-Radweg (DEK-Route): Aufwertung – Ver-netzung – ggf. weitere Radwege

Attraktivierung durch Ergän-zung/Verbesserung der Beschilderung und Ausstattung, Kunst/Skulpturen, Toi-letten, Ausschilderung der Verbindung zu den Ortslagen - Vernetzung

10.000 €

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SAMTGEMEINDE

SG3 Pendlerparkplätze – Aufwertung und Erweiterung

(privat?/Zuständigkeit? – Förderfähigkeit klären)

15.000 €

SG4 Lehrpfad Kapellenmoorgraben Aufwertung der vorhandenen Einrich-tungen, Toiletten, Modernisierung

15.000 €

SG5 Kunstrasenplatz – Samtgemeinde – Anteilskosten (Landkreis über-nimmt 300.000 € von max. 600.000 €)

Standort klären – Förderfähigkeit klären - Maßnahmenbeschreibung

300.000 €

SG6 Gesamtkonzept Reitwege – und Wanderwege - Ergänzung - Ver-netzung – Aufwertung - Touris-muskonzept

Fortschreibung bzw. Erstellung eines Gesamtkonzeptes der vorhandenen Ein-richtungen, Aufwertung, Ausstattung, Schutzhütten, Toiletten,

25.000 €

SG7 Dorfladen als genossenschaftliche Einrichtung für die linksemsischen Gemeinden in zentraler Lage

Förderfähigkeit klären - Konzepterstel-lung – Prozess - Planung

Noch kein Ansatz

8.2 Abgrenzung möglicher Fördergebiete

Die Mehrzahl der vorgesehenen Maßnahmen befindet sich innerhalb der jeweiligen Ortslage bzw. unmittelbar angrenzend, einige befinden sich aber auch im Außenbereich. Dieses hat seine Ursache darin, dass auch Maßnahmen erwogen werden, die auf eine At-traktivierung und Ergänzung von Einrichtungen im Bereich der Tourismusinfrastruktur zielen und im Außenbereich angesiedelt sind. Von daher lässt sich für diese Bereiche kein Fördergebiet abgrenzen. Nachfolgend ist zunächst lediglich zur groben Orientierung die Gesamtübersichtskarte abge-bildet, danach Auszüge für die einzelnen Mitgliedsgemeinden. Eine weitere Konkretisierung ist noch vorbehalten.

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Auszug Fresenburg/Renkenberge:

Abb. 25: Maßnahmen-Übersichtsplan (Auszug Fresenburg/Renkenberge) Auszug Lathen

Abb. 26: Maßnahmen-Übersichtsplan (Auszug Lathen)

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Auszug Oberlangen/Niederlangen

Abb. 27: Maßnahmen-Übersichtsplan (Auszug Oberlangen/Niederlangen) Auszug Sustrum

Abb. 28: Maßnahmen-Übersichtsplan (Auszug Sustrum)

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9 Umsetzung des Konzepts und Ausblick

Dieser ausgearbeitete Bericht macht deutlich, dass sich die Entwicklung in den sechs Mit-gliedsgemeinden und der Samtgemeinde Lathen sehr unterschiedlich vollzogen hat und be-reits heute deutliche Handlungsbedarfe für strukturelle nachhaltige Verbesserungen beste-hen. Ohne ein zielorientiertes Gegensteuern werden sich negative Tendenzen weiter intensi-vieren. Alle Mitgliedsgemeinden haben deshalb der Aufnahme in das Städtebauförderungspro-gramm zugestimmt und die hier vorgelegte Entwurfsfassung begleitet. Als weitere Arbeitsschritte sind vorgesehen: Mitte Mai 2016 - Weitere Bürgermeisterrunde, Beratung des Berichtsstandes und der

Maßnahmen/Kosten einschl. Prioritäten Antragstellung zur Durchführung von Maßnahmen im Programmjahr 2017 – nach Ab-

stimmung mit externer Beratung sowie ArL bis 20. Mai 2016 – Antragsabgabe zum 01. Juni 2016 beim ArL in Oldenburg

Vorlage zum BA Samtgemeinde am 01. Juni 2016 01.06.2016 Bau- und Umweltausschuss

Abschließende Beschlussfassung – Vorbereitung für den SG-Rat 16.06.2016 Samtgemeinderat

Abschließende Beschlussfassung im SG-Rat Ergänzung der Antragsunterlagen – Versendung an ArL

10 Bearbeitungsvermerk

Bearbeitet im Auftrag der Samtgemeinde Lathen: Wallenhorst, 2016-03-31 IPW INGENIEURPLANUNG GmbH & Co. KG ……………………………. Johannes Eversmann Für die Samtgemeinde Lathen: Lathen, den ………………. …………………………………. Der Samtgemeindebürgermeister

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Samtgemeinde Lathen ▪ Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept 2016 – Anlagen

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11 Literaturverzeichnis

Bertelsmann Stiftung (2015): Wegweiser Kommune. http://www.wegweiser-kommune.de (Stand 01.09.2015) CIMA Beratung + Management GmbH (2013): Standortanalyse zum Einzelhandel in Lathen. http://www.lathen.de/cms/front_content.php?idcat=8&idart=4710 (Stand 01.09.2015) Energiegenossenschaft Emstal (2015). http://www.energiegenossenschaft-emstal.de (Stand 10.09.2015) LAG W.E.R.O.-Deutschland (o.J.): Regionales Entwicklungskonzept W.E.R.O.-Deutschland. Emsnah, grenznah – Traditionen neu denken, Ideen und Visionen gemeinsam verwirklichen! Landkreis Emsland (2014): Nahverkehrsplan für den Landkreis Emsland 2014. https://www.emsland.de/pdf_files/auto_und_verkehr/emsland_nvp_stand_20140707.pdf (Stand: 31.10.2015) LNS (2015): Landesamt für Statistik Niedersachsen, Hannover 2015 (Stand 01.09.2015) Logistikachse Ems (2015): Die Region der Ems-Achse. http://www.logistikachse-ems.de/die-region.html (Stand: 01.09.2015) Lokale Aktionsgruppe Hümmling (2015): Regionales Entwicklungskonzept „Hümmling“ https://www.soegel.de/regionalmanager/protokolle_lag/rek_huemmling_2014-2020_endfassung.compressed.pdf Niedersachsen.de (2015): Kleinere Städte und Gemeinden. http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25988&article_id=88424&_psmand=17 (Stand 14.09.2015) REGIS-Netzwerk (2015): regio gmbh 2015 http://www.komsis.de/regis-si/de/profile/SI-40649 (Stand: 31.10.2012) Samtgemeinde Lathen (2015a): Unsere Samtgemeinde – Zahlen & Daten. http://lathen.de/cms/index.html (Stand: 01.09.2015) Samtgemeinde Lathen (2015b): Lathen rechnet sich für die Zukunft etwas aus - Langfristiges Entwicklungskonzept. http://www.lathen.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&parent=592&subid=592&idcat=595&idart=2336; (Stand: 01.09.2015) Samtgemeinde Lathen (2015c): Fokus auf die "Marke Lathen" Zukunftsforum legt in Kürze Abschlussbericht vor. http://www.lathen.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&parent=608&subid=608&idcat=613&idart=2849 (Stand: 01.09.2015)

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2 / 3 Samtgemeinde Lathen ▪ Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept 2016 – Anlagen

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Senioren-Verein (2015): Senioren-Betreuung-Lathen e.V. http://www.lathen.de/senioren-betreuung-lathen/ (Stand: 01.09.2015) Statistische Berichte Niedersachsen (2015): Realsteuervergleich 2014. www.statistik.niedersachsen.de/download/99003 (Stand: 01.09.2015) WeltN24 GmbH (2015): Artikel vom 10.03.2006: Gebeutelte Provinz – Siechtum deutscher Dörfer. http://www.welt.de/130409389 (Stand: 01.09.2015) Integriertes Klimaschutzkonzept – Hümmling - Dezember 2013 Kartengrundlage:

Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung © 2011

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Samtgemeinde Lathen ▪ Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept 2016 – Anlagen

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12 Anhang

12.1 Übersichtskarte

12.2 Lageplan Maßnahmen

12.3 Projektblätter der einzelnen Maßnahmen

Diese Dokumente sind jeweils als eigenständige Datei/Dokument den Unterlagen beigefügt.

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Gemeinde Fresenburg Lfd. Nr. FR1 – Dorfplatzgestaltung

Dorfplatzgestaltung

Lfd. Nr.

FR1

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung x

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus x

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion x

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer x

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Dorfplatz

Grünfläche am Dorfplatz

Ausgangslage:

Bestehender Dorfplatz inkl. Stellplatzanlage, der bisher aber nur in Teilen ausgebaut ist, große weitgehend ungenutzte Freifläche Konzept:

(Älteres) Konzept liegt vor mit Lageplan, Gestaltung Außenanlagen, Attraktivierung - Verbesserung der Ausstattung und Aufwertung des zentralen Dorfplatzes – Barrierefreiheit – Ergänzung der Einrichtungen - Funktionen und Angebote für alle Altersgruppen – eine aktuelle Planung ist noch zu erarbeiten Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten zur Umsetzung des Konzepts

FR1

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Lfd. Nr. FR1 – Dorfplatzgestaltung

Maßnahmenträger Gemeinde Fresenburg

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

Grobe Schätzung: 150.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. FR2 – Kapellenplatz

Kapellenplatz

Lfd. Nr.

FR2

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung x

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus x

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer x

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Kapellenplatz

Kapelle

Ausgangslage:

Platzanlage an der historischen Kapelle als Teil der touristischen Sehenswürdigkeiten in der Gemeinde, gestalterische und funktionale Aufwertung für Besucher und Nutzer des Gebäudes und der Anlage, Konzept:

Aufwertung der Außenanlagen, Besucherparkplätze (auch für Radfahrer) Bepflanzung, Glockenturm-Sanierung Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten der Außenanlagen und des Glockenturms

FR2

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Lfd. Nr. FR2 – Kapellenplatz

Maßnahmenträger Gemeinde Fresenburg

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

20.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. FR3 – Dorfplatz Ströhn

Dorfplatz Ströhn

Lfd. Nr.

FR3

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus x

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion x

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer x

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Dorfplatz (mit Schutzhütte)

Schutzhütte

Ausgangslage:

Kleine Siedlungsgemeinschaft im Außenbereich als Treffpunkt der dortigen Dorfgemeinschaft, Knotenpunkt von Rad- und Wanderwegen, keine funktionale Gestaltung, mangelhafte Schlecht-Wetter-Hütte Konzept:

Aufwertung der Außenanlagen , Gestaltung, Möblierung, Einfassung des Platzes und des Straßenraumes, Modernisierung/Erneuerung der Schlecht-Wetter-Hütte Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

FR3

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Lfd. Nr. FR3 – Dorfplatz Ströhn

Maßnahmenträger Gemeinde Fresenburg

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

40.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. FR4 – Gemeindehaus und Schule Fresenburg

Gemeindehaus und Schule Fresenburg

Lfd. Nr.

FR4

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

x

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität x

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion x

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer x

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Grundschule

Gemeindehaus

Ausgangslage:

Vorhandene Grundschule und Gemeindehaus mit Gemeindeverwaltung als Gesamtgebäudekomplex; im Umfeld des Gemeindehauses (auch Veranstaltungsraum und Treffpunkt) sind energetische Erneuerungsmaßnahmen erforderlich, die Gestaltung der Außenanlagen ist modernisierungsbedürftig, Barrierefreiheit ist in Teilbereichen noch herzustellen. Ähnliche Maßnahmen sind in Teilen der Schule erforderlich.

Konzept:

Gestaltung der Außenanlagen, Parkplatz, energetische Sanierung Förderungsgegenstand:

Förderung der Planungs- und Baukosten

FR4

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Lfd. Nr. FR4 – Gemeindehaus und Schule Fresenburg

Maßnahmenträger Gemeinde Fresenburg

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

80.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Gemeinde Lathen Lfd. Nr. LA1 – Rad- und Wanderweg „Marschweg“

Rad- und Wanderweg „Marschweg“

Lfd. Nr.

LA1

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversor-gung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Ausgangslage:

Vorhandene Rad- und Wanderwege, die zum großen Teil auch vernetzt sind, sollen besser an den Ort angebunden werden – hier der Marschweg, fehlende Beschilderung, Hinweise auf den Ort etc.

Konzept:

Oberflächenbefestigung, Ausschilderung – Vernetzung zum Ortskern , Bereich des Radweges von der Hermann-Frerker-Straße bis zur Marschstraße Förderungsgegenstand:

Planung und Baukosten

LA1

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Lfd. Nr. LA1 – Rad- und Wanderweg „Marschweg“

Maßnahmenträger Gemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

52.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. LA2 – Mehrgenerationenspielplatz am Gemeindesaal

Mehrgenerationenspielplatz am Gemeindesaal

Lfd. Nr.

LA2

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversor-gung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Ausgangslage:

Im Ortskern von Lathen ist im Umfeld des geplanten Gemeindesaals (siehe Maßnahmen LA 4) in der Bauleitplanung seit Jahren ein Spielplatzbereich vorgesehen, eine solche Spielmöglichkeit fehlt im Ortskern. Hier soll nunmehr ein Mehrgenerationenspielplatz vorgesehen sehen, als Treffpunkt und Ergänzung der Maßnahmen im Umfeld des geplanten Gemeindesaals. Konzept:

Anlage eines Spielplatzes in zentraler Ortslage (Mehrgenerationentreffpunkt) im Umfeld des künftigen Gemeindesaals Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

LA2

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Lfd. Nr. LA2 – Mehrgenerationenspielplatz am Gemeindesaal

Maßnahmenträger Gemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

50.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. LA3 – Bahnhof und Bahnhofsumfeld

Bahnhof und Bahnhofsumfeld

Lfd. Nr.

LA3

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversor-gung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Bahnhofsgebäude

P+R-Parkplatz

Ausgangslage:

Die Situation im Bahnhofsumfeld weist eine den heutige Anforderungen völlig unzureichende bauliche Situation auf: Fehlende Barrierefreiheit, fehlende bzw. zwingend zu modernisierende Außenanlagen im Bereich der gemeindlichen Flächen aber auch der Bahnhofsanlagen. Der Bahnhof Lathen gehört zu den von der Bahn AG in den nächsten Jahren für eine Modernisierung vorgesehenen Stationen. Hier sind die Maßnahmen beschrieben, die in Zuständigkeit der Gemeinde liegen: Konzept:

Sanierung Fahrradunterstand, Sanierung Bahnhofstoiletten; Barrierefreiheit im Bereich der öffentlichen Zugänge, Anlage eines entsprechenden Gehweges, Anbindung an die Große Straße, Bahnhofsumfeld, Park + Ride-Plätze etc. Verkehrsgerechte Anbindung an die Bahnhofstraße/Sögeler Straße, Erhalt des Lokomotivdenkmals/Sanierung, Gestaltung des gesamten Umfelds, barrierefrei Bushaltestelle am Bahnhof, Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

LA3

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Lfd. Nr. LA3 – Bahnhof und Bahnhofsumfeld

Maßnahmenträger Gemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

170.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. LA4 – Veranstaltungsgebäude in Lathen

Veranstaltungsgebäude in Lathen

Lfd. Nr.

LA4

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversor-gung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Straßenseitige Gebäudeansicht

Westliche Gebäuderückseite (Außenanlagen)

Ausgangslage:

Im Ortskern von Lathen steht der ehemalige Kombi-Markt leer. Die Samtgemeinde und die Mitgliedsgemeinden haben entschieden, hier einen Gemeindesaal erstellen zulassen, als Veranstaltungsraum für alle Bürger der Samtgemeinde. Dieses Vorhaben wird privat errichtet. Das gesamte Umfeld (Außenanlagen, öffentliche Erschließung) muss allerdings neu gestaltet und ergänzt werden. Konzept:

Anbindung Kolpingstraße an die Hauptstraße, Sanierung der Straße und Platzbereiche Kolpingplatz,, Einbeziehung und Verbesserung der Fußwegbeziehungen, Barrierefreiheit,

Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

LA4

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Lfd. Nr. LA4 – Veranstaltungsgebäude in Lathen

Maßnahmenträger Gemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

230.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. LA5 – Hilter Mühle

Hilter Mühle

Lfd. Nr.

LA5

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversor-gung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Hilter Mühle

Bereich der geplanten Zufahrt

Ausgangslage:

Die Hilter Mühle als bedeutendes Baudenkmal und touristisches Ziel in der Gemeinde besitzt keine öffentliche Erschließung. In Zusammenhang mit der Reaktivierung der benachbarten Gastronomie (private Maßnahme) ist hier die Herstellung einer ordnungsgemäßen Erschließung erforderlich. Zudem sind Maßnahmen wie eine öffentliche Toilette, Parkplätze etc. auch für Radwanderer erforderlich. Konzept:

Herstellung einer öffentlichen Erschließung einschl. Grunderwerb, Umgestaltung Außenanlagen, Parkplätze, Toilettenanlage, Förderungsgegenstand:

Grunderwerb, Planungs- und Baukosten

LA6

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Lfd. Nr. LA5 – Hilter Mühle

Maßnahmenträger Gemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

150.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. LA6 – Transrapid-Versuchsgelände

Transrapid-Versuchsgelände

Lfd. Nr.

LA6

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Transrapid-Modell am ehemaligen Besucherzentrum

Haltepunkt an ehemaliger Versuchsstrecke

Ausgangslage:

Nach Einstellung des Versuchsbetriebes besteht die Überlegung, im Bereich des ehem. Besucherzentrums ein Museums und Treffpunkt über diese Verkehrstechnik zu errichten. Konzept:

Einrichtung eines Museums, ggf. Erwerb des Versuchsfahrzeugs, Zusammenführung der vorhandenen Exponate, Hermann-Kemper-Ausstellung Förderungsgegenstand:

Planung, Erwerbskosten, Umsetzung – eine konkrete Planung steht noch aus

LA6

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Lfd. Nr. LA6 – Transrapid-Versuchsgelände

Maßnahmenträger Gemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

Noch kein Ansatz

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. LA7 – Wassermühle an „Wassermühlenstraße“

Wassermühle an „Wassermühlenstraße“

Lfd. Nr.

LA7

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversor-gung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Wassermühle

Lathener Beeke (an Hilter Mühle)

Ausgangslage:

Die Wassermühle an der Wassermühlenstraße steht seit vielen Jahren leer. Nun wird ein privater Investor diese modernisieren und beabsichtigt hier die Einrichtung u.a. einer Gastronomie. Im Nahbereich führen Radwanderwege vorbei.

Diese Mühle besitzt allerdings keine öffentliche Erschließung mehr, diese muss wieder hergestellt werden. Konzept:

(Wiedereinrichtung einer privaten Gastronomie), Herstellung einer öffentlichen Erschließung, Brücke über die Beeke, Gestaltung der öffentlichen Außenanlagen, Parkplätze Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

LA7

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Lfd. Nr. LA7 – Wassermühle an „Wassermühlenstraße“

Maßnahmenträger Gemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

70.000 € (die Anlage von Parkplätzen (privat?) ist noch zu prüfen

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Gemeinde Niederlangen Lfd. Nr. NL1 – ehemalige Schule Niederlangen-Siedlung

Ehemalige Schule Niederlangen-Siedlung

Lfd. Nr.

NL1

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Gebäudeansicht

Ausgangslage:

Die ehem. Schule steht leer und wird derzeit gelegentlich noch von Vereinen und Verbänden genutzt. Ein Nachnutzungskonzept fehlt noch. Konzept:

Konzept noch nicht vorhanden, Erhalt dieser Einrichtung aus Sicht der Bürgerschaft als wichtiger Baustein der Siedlungs- und Dorfgeschichte gewünscht, Folgenutzung fehlt noch - Bedarfsermittlung erforderlich – im Gemeinderat bisher keine Entscheidung Förderungsgegenstand:

Erstellung Nutzungskonzept

NL1

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Lfd. Nr. NL1 – ehemalige Schule Niederlangen-Siedlung Gebäudeansicht

Maßnahmenträger Gemeinde Niederlangen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

Noch kein Ansatz

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. NL2 – Alte Schmiede

Alte Schmiede

Lfd. Nr.

NL2

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Ausgangslage:

Denkmal – noch ausgeübtes Handwerk – Lehrwerkstatt altes Schmiedehandwerk Teil des touristischen Angebotes, besondere Nutzung der Kulturgeschichte des Dorfes Konzept:

Neugestaltung der Außenanlagen

Konzept (Quelle: Architekturbüro Hans Kuper)

Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

NL2

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Lfd. Nr. NL2 – Alte Schmiede

Maßnahmenträger Gemeinde Niederlangen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

110.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. NL3 – Mehrzweckhalle Niederlangen

Mehrzweckhalle Niederlangen

Lfd. Nr.

NL3

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Ausgangslage:

Vorhandene multifunktionale Einrichtung für Sport, Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft, Vereinsleben, der energetische Standard entspricht nicht heutigen Anforderungen Konzept:

Energetische Sanierung zur Sicherung der Einrichtung für die Dorfgemeinschaft Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

Maßnahmenträger Gemeinde Niederlangen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

150.000 € (erster grober Ansatz)

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

NL3

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Gemeinde Oberlangen Lfd. Nr. OL1 – Wiederanschluss an die Ems

Wiederanschluss an die Ems

Lfd. Nr.

OL1

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Aussichtsturm

Ausgangslage:

Im Zuge des Agenda 21 – Prozesses ist ein Wiederanschluss eines Ems-Altarmes an die Ems hergestellt worden, hier ist ein touristischer Anziehungspunkt entstanden, der attraktiviert werden soll, um dieses Potential von Naturerlebnis und Naturbeobachtung besser nutzen zu können. Konzept:

Aufwertung der Außenanlagen, Beschilderung – Zufahrt – Parkplatz - Schutzhütte - Toiletten Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

OL1

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Lfd. Nr. OL1 – Wiederanschluss an die Ems

Maßnahmenträger Gemeinde Oberlangen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

60.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. OL2 – Gemeindehaus Oberlangen

Gemeindehaus Oberlangen

Lfd. Nr.

OL2

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Gemeindehaus

Ausgangslage:

Das Gemeindehaus dient den Veranstaltungen der Dorfgemeinschaft mit Saal, Sitzungsräumen, Veranstaltungsbühne, Gemeindebüro etc. Der energetische Standard entspricht nicht heutigen Anforderungen, die Bühne und zugehörige Technik einschl. Nebenräume sind modernisierungsbedürftig. Konzept:

Modernisierung der Bühne, energetische Sanierung des Gesamtgebäudes zur Sicherung dieses Angebotes für die Dorfgemeinschaft Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

Maßnahmenträger Gemeinde Oberlangen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

150.000 € (erste Schätzung)

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

OL2

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Lfd. Nr. OL3 – Radwegeverbindung Oberlangen Moor – Lager VI

Radwegeverbindung Oberlangen Moor – Lager VI

Lfd. Nr.

OL3

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Ausgangslage:

Das Lager VI war ein ehemaliges Kriegsgefangenenlager im Emsland. Es ist als Gedenkstätte eingerichtet, allerdings bedarf es noch aus Sicht der Gemeinde einiger Verbesserungen der Gestaltung und Errreichbarkeit. Konzept:

Herstellung eines Radwegs entlang der Lagerstraße (K 141) als Verbindung nach Oberlangen – Vernetzung vorhandener Radwege – Radwegegesamtkonzept Aufwertung des Geländes „Lagerbusch“ in Abstimmung mit Frau Dr. Kaltofen vom Landkreis Emsland – Erhalt des dortigen Wasserwerkes Verbindung des Geländes des ehem. Lager VI mit dem Kriegsgräberfriedhof am Rütenweg Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten (zunächst ohne Radweg, Radweg mit dem Landkreis abzustimmen).

Maßnahmenträger Gemeinde Oberlangen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

120.000 € (ohne Radweg)

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

OL4

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Lfd. Nr. OL4 – Altersgerechte Wohnanlage Oberlangen

Umnutzung eines ehem. landw. genutzten Gebäudes im Ortskern zu altersgerechten Wohnungen

Lfd. Nr.

OL4

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Ausgangslage:

Im Ortskern von Oberlangen soll ein landw. Gebäude, ortsbildprägend, zu einer altersgerechten Wohnanlage bzw. zu einer Mehrgenerationenwohnanlage umgebaut werden. Hierzu sind auch Erschließungsmaßnahmen erforderlich. Die Maßnahme selbst bedarf eines privaten Investors. Konzept:

(private Maßnahme) – Lageplan fehlt noch, Durchführung von Ordnungsmaßnahmen, Erschließung Förderungsgegenstand:

Öffentliche Erschließungs- und Ordnungsmaßnahmen, ggf. Bauleitplanung

Maßnahmenträger Gemeinde Oberlangen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

75.000 € (erste Schätzung)

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

OL4

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Gemeinde Renkenberge Lfd. Nr. RE1 – Gemeindehaus Renkenberge (Anbau)

Gemeindehaus Renkenberge - Erweiterung

Lfd. Nr.

RE1

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Gemeindezentrum

Ausgangslage:

Die Gemeinde Renkenberge verfügt im Ortskern über ein Gemeindezentrum, in dem alle Vereine und Gruppen sowie die Gemeindeverwaltung über Räumlichkeiten unter einem Dach verfügen. Die angrenzende Grundschule nutzt die Räumlichkeiten ebenfalls für bestimmte Veranstaltungen. Konzept:

Es ist geplant, am vorhandenen Gemeindesaal einen Anbau in einer Größe von ca. 8 x 6 m vorzunehmen. Dieser Anbau soll von den Vereinen und Gruppen als Konferenzraum genutzt werden. Dieser Anbau soll räumlich vom vorhandenen Gemeindesaal getrennt werden. Da die Gemeinde Renkenberge über keinen Saalbetrieb verfügt, wird der Gemeindesaal für Feiern genutzt. Durch den geplanten Anbau würde ein weiteres Angebot für größere Veranstaltungen innerhalb der Gemeinde geschaffen. Um auch in Zukunft den Anforderungen gerecht zu werden, wird dieser Anbau für unbedingt notwendig erachtet. Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

Maßnahmenträger Gemeinde Renkenberge

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

135.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

RE1

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Lfd. Nr. RE2 – Grillplatz am Gemeindehaus Renkenberge

Gemeindehaus Renkenberge – Außenanlagen - Grillplatz

Lfd. Nr.

RE2

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Grillplatz

Ausgangslage:

Die Gemeinde Renkenberge verfügt über einen Grillplatz am Gemeindehaus. Es handelt sich hier um einen Achteck-Pavillon, in dem mittig ein Grill vorhanden ist, der auch für größere Veranstaltungen genutzt werden kann. Diese Einrichtung ist Teil des Gesamtangebotes im Bereich der Außenanlagen Konzept:

Es ist beabsichtigt, auf der Fläche neben dem Pavillon eine Überdachung zu schaffen, unter der rd. 50 Personen Platz finden. Dieser Grillplatz ist auch im Radwegenetz verzeichnet und wird oft als Rastplatz angefahren. Nach Absprache mit der Gemeinde Renkenberge wird der Grillplatz auch von Reisegruppen oder auch im Rahmen von Jugend- und Kinderfreizeitfahrten genutzt. Die Gemeinde Renkenberge hält eine Überdachung für notwendig, um auch größere Gruppen im Außenbereich unterzubringen. Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

Maßnahmenträger Gemeinde Renkenberge

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

35.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

RE2

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Lfd. Nr. RE3 – Radweg im Ortsteil Melstrup-Siedlung

Radweg im Ortsteil Melstrup-Siedlung

Lfd. Nr.

RE3

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Gemeindezentrum

Ausgangslage:

Im Ortsteil Melstrup-Siedlung wurde im Jahr 2001 im Rahmen der Dorferneuerung die Dorfstraße bis zur Bundesstraße 70 erneuert. Hierbei hat es zu dem vorhandenen Radweg, der neben der Straße verläuft, einen enormen Höhenunterschied gegeben. Dieser Höhenunterschied birgt Gefahren beim Kreuzen der Dorfstraße. Sowohl für Kinder als auch für Erwachsene ist es beschwerlich, diesen Höhenunterschied zu überwinden. Konzept:

Um diesen Gefahrenpunkt zu beseitigen, plant die Gemeinde Renkenberge eine Anhebung des Radweges um ca. 10 cm. Aus Sicht der Gemeinde Renkenberge ist dieses unbedingt erforderlich, damit die Gefahrenquelle beseitigt wird. Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

Planungsziele, Leitbild, Visionen

Effekte / Auswirkungen / besondere Qualitäten

Maßnahmenträger Gemeinde Renkenberge

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

45.000,- €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

RE3

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Lfd. Nr. RE4 – Barrierefreies Wohnen in Ortsmitte

Attraktivierung der Ortsmitte - Barrierefreies Wohnen in der Ortsmitte

Lfd. Nr.

RE4

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Leerstehendes Nebengebäude

Ausgangslage:

In der Ortsmitte von Renkenberge bestehen Überlegungen, hier Voraussetzungen für barrierefreies Wohnen, eine Mehrgenerationenwohnanlage bzw. Anlage für altersgerechtes Wohnen zu schaffen. Es bestehen ggf. verschiedene Grundstücksoptionen, in die auch die Umfeldgestaltung einer solchen Anlage sowie Erschließungs- und Ordnungsmaßnahmen einzubeziehen sind. Konzept:

Es ist geplant, die Ortsmitte neu zu gestalten. Hierbei denkt die Gemeinde Renkenberge an die Errichtung eines Hauses für barrierefreies Wohnen. In diesem Konzept müsste/könnte ein kleiner Dorfladen berücksichtigt werden, der die Grundversorgung sicherstellt. Dieses müsste durch einen Privatinvestor gesichert werden. Förderungsgegenstand:

Erschließungs- und Ordnungsmaßnahmen, Planungskosten

Maßnahmenträger Gemeinde Renkenberge

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

150.000 € (erster Ansatz)

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

RE4

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Gemeinde Sustrum Lfd. Nr. SU1 – Gedenkstätte „Lager V“ in Sustrum-Moor

Gedenkstätte „Lager V“ in Sustrum-Moor

Lfd. Nr.

SU1

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Zuwegung

Ausgangslage:

Das Lager V in Sustrum-Moor ist ein ehemaliges Kriegsgefangenenlager, hier befindet sich jetzt eine Gedenkeinrichtung, Teile der ehemaligen Anlagen sind noch vorhanden bzw. zu erkennen. Konzept:

Die Außenanlagen, die Grün- und Freiflächengestaltung, Erschließung sollen verbessert werden. Ein Planungskonzept ist noch zu erstellen. Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

SU1

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H:\LATHE-SG\212446\TEXTE\Projektblaetter_160331.doc

Lfd. Nr. SU1 – Gedenkstätte „Lager V“ in Sustrum-Moor

Hinweistafel

Maßnahmenträger Gemeinde Sustrum

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

45.000 € (erster Ansatz)

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. SU2 – Dorfgemeinschaftshaus Neusustrum

Jugendheim Neusustrum

Lfd. Nr.

SU2

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Teil des Gebäudekomplexes

Remise

Ausgangslage:

Bei dem Jugendheim handelt es sich um eine Einrichtung, die von den Bürgern des Ortsteiles Neusustrum für Versammlungen, Festlichkeiten, Ausstellungen, Gymnastik, Übungsraum für Blaskapelle usw. genutzt wird. Insgesamt bietet das Jugendheim Platz für ca. 200 Personen, wobei die Räumlichkeit unterteilt werden kann. (70/130) Des Weiteren ist im Jugendheim die Bibliothek, ein Versammlungsraum für ca. 10 Personen, ein Raum für die Mutterkind-Gruppe und eine Küche untergebracht. Zusätzlich ist eine große Bühne für Theatervorstellungen vorhanden. Das Schützenhaus wurde in den Achtzigern an das Jugendheim angebaut. Im Jahr 2008 wurde eine Überdachung an das Schützenhaus mit Sitzmöglichkeiten für ca. 40 Personen angebaut, die für Outdoor- Aktivitäten genutzt wird. Dieser Unterstand wird auch von vielen Fahrradgruppen für Pausen genutzt. Zurzeit wird eine Remise für den Heimatverein auf dem Gelände gebaut, die kurz vor der Fertigstellung steht. Für den Soccer Platz stellt der Ortsteil Neusustrum 25.000 € zu Verfügung und es besteht der Wunsch den Platz schon in diesem Jahr zu errichten. Auf dem Gelände werden jedes Jahr das Schützenfest und eine Art Landjugendfest in einem Zelt sowie das jährliche Osterfeuer veranstaltet, wodurch der Rasen stark in Mitleidenschaft gerät. Konzept:

Um den Platz zu einem echten Treffpunkt für den Ortsteil zu machen, ist ein Ausbau des Platzes erforderlich. Dazu gehören die Schaffung einer Grillmöglichkeit, eine Zufahrt zu der Remise, ein Mehrgenerationen-Spielplatz und ein Bauerngarten.

SU2

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Lfd. Nr. SU2 – Dorfgemeinschaftshaus Neusustrum

Mehrgenerationenplatz (Entwurf) Förderungsgegenstand:

Maßnahmenträger Gemeinde Sustrum

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

130.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. SU3 – Dorfgemeinschaftshaus Sustrum

Dorfgemeinschaftshaus Sustrum

Lfd. Nr.

SU3

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Gebäude

Außenanlagen

Ausgangslage:

Das Dorfgemeinschaftshaus in Sustrum ist wesentlicher Veranstaltungsort für Vereine, Verbände, die Dorfgemeinschaft. Das Schützenhaus als weiterer Veranstaltungsort befindet sich außerhalb der Dorflage und muss aufgegeben werden, die Veranstaltungsorte sollen zusammengefasst werden. Konzept:

Umbau – Modernisierung – Außenanlagen – Umsiedlung des Schützenplatzes zum Dorfgemeinschaftshaus

Gebäudeansicht von Osten (mit Neuplanung)

Kellergeschoss mit Schießstand (Grundriss) Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

SU3

Bestand Neu

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Lfd. Nr. SU3 – Dorfgemeinschaftshaus Sustrum

Maßnahmenträger Gemeinde Sustrum

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

350.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. SU4 – Friedhofskapelle Sustrum-Moor

Friedhofskapelle Sustrum-Moor

Lfd. Nr.

SU4

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Kapelle

Zuwegung/Parkplatz

Ausgangslage:

Friedhofskapelle und Friedhof befinden sich außerhalb der Ortslage, hier sind zur Sicherung und Verbesserung der Nutzung der Gesamtanlage Maßnahmen im Bereich der Außenanlagen erforderlich. Konzept:

Gestaltung und Aufwertung der Außenanlagen Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

SU4

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Lfd. Nr. SU4 – Friedhofskapelle Sustrum-Moor

Maßnahmenträger Gemeinde Sustrum

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

35.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. SU5 – Mehrgenerationenbetreuung in Neusustrum

Mehrgenerationenbetreuung in Neusustrum

Lfd. Nr.

SU5

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Gebäude

Außenanlagen

Ausgangslage:

Mehrgenerationen Betreuung von 1 bis 7 Jahren und 65+ im Verbund Kindergarten/Mestershus. (Bedarf der Absprache mit dem Landkreis) Konzept:

Maßnahmen: Herstellung Barrierefreiheit, Umbaumaßnahmen – altersgerechter Umbau, Außenanlagen Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

SU4

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Lfd. Nr. SU5 – Mehrgenerationenbetreuung in Neusustrum

Maßnahmenträger Gemeinde Sustrum

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

Noch kein Ansatz

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Samtgemeinde Lathen Lfd. Nr. SG1 – Modernisierung der Bushaltestellen

Modernisierung der Bushaltestellen

Lfd. Nr.

SG1

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Bushaltestelle am Bahnhof

Ausgangslage:

Wesentliche Bushaltestellen im Samtgemeindegebiet (vor allem die zentralen) sind noch nicht barrierefrei gestaltet, hier sind zu nennen: Haltestellen Schulzentrum Lathen, Bahnhof Lathen, Marktstraße Konzept:

Modernisierung der wesentlichen Bushaltestellen im Samtgemeindegebiet, Barrierefreiheit, neue Wartehallen - (Haltestellen Schulzentrum Lathen, Bahnhof Lathen, Marktstraße) Förderfähigkeit in Abgrenzung zur Landesförderung noch zu klären - Förderung eines Gesamtkonzeptes zur Verbesserung des ÖPNV Förderungsgegenstand:

Gesamtkonzep, ggf. Planungs- und Baukosten

Maßnahmenträger Samtgemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

Gesamtkonzept: 50.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca.

SG1

SG1

SG1

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Lfd. Nr. SG1 – Modernisierung der Bushaltestellen Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. SG2 – Dortmund-Ems-Kanal-Radweg

Dortmund-Ems-Kanal-Radweg

Lfd. Nr.

SG2

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Ausgangslage:

Radwandern ist ein wesentlicher Baustein des touristischen Angebotes in der Samtgemeinde Lathen. Dieses Radwegenetz soll noch attraktiver gestaltet werden, u.a. sollen die Besucher auch zu den sonstigen touristischen Zielen hingeführt/gleitet werden und auch die Dörfer und Gemeinden und dortige Ziele erreichen. Hierzu bedarf es ergänzender Maßnahmen. Konzept:

Attraktivierung durch Ergänzung/Verbesserung der Beschilderung und Ausstattung, Kunst/Skulpturen, Toiletten, Ausschilderung der Verbindung zu den Ortslagen - Vernetzung Förderungsgegenstand:

Gesamtkonzept, ggf. Planungs- und Baukosten

Maßnahmenträger Samtgemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

Gesamtkonzept: 10.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. SG3 – Pendlerparkplätze

Pendlerparkplätze

Lfd. Nr.

SG3

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Ausgangslage:

Mit dem Industriepark an der A 31 hat Lathen eine Schwerpunktentwicklung für die gewerbliche Entwicklung vollzogen und setzt diese künftig noch fort. Gleichwohl liegt eine hohe Anzahl an Auspendlern vor. Der Pendlerparkplatz in diesem Bereich genügt nicht den Anforderungen. Konzept:

Aufwertung und Erweiterung, Sicherheit, Beleuchtung, Befestigung, Abgrenzung zu privater Finanzierung noch zu klären (Förderfähigkeit) Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

Maßnahmenträger Samtgemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

15.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. SG4 – Lehrpfad „Kapellenmoorgraben“

Lehrpfad „Kapellenmoorgraben“

Lfd. Nr.

SG4

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Fördergebietsabgrenzung (Plangrundlage: LGLN © 2014)

Informationshütte

Ausgangslage:

Der Lehrpfad Kappellenmoorgraben ist ein wesentlicher Baustein des touristischen Angebotes in der Gemeinde, vor allem aber auch ein naturschutzfachlicher Entwicklungsbereich als Maßnahme im Rahmen von Entwicklungsmaßnahmen im Bereich naturschutzfachlicher Kompensation. Hier besteht Modernisierungs- und Ergänzungsbedarf im Bereich der Beschilderung, Hinführung/Wegweisung, Konzept:

Aufwertung der vorhandenen Einrichtungen, Förderungsgegenstand:

Planungs- und Baukosten

Maßnahmenträger Samtgemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

15.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

SG4

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Lfd. Nr. SG5 – Dortmund-Ems-Kanal-Radweg

Kunstrasenplatz

Lfd. Nr.

SG5

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Standort steht noch nicht fest

Ausgangslage:

In der Samtgemeinde besteht Bedarf für einen Kunstrasenplatz, um das Angebot für den Sport- und Spielbetrieb der Vereine zu verbessern. Der Landkreis Emsland fördert je Samtgemeinde einen Kunstrasenplatz mit einer Summe von 300.000 € bei max. Gesamtbaukosten von 600.000 € Konzept:

Standortfestlegung im Samtgemeindegebiet, Errichtung,

Förderungsgegenstand:

Planung und Baukosten, gemeindlicher Anteil von 300.000 €

Maßnahmenträger Samtgemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

300.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. SG6 – Reitwege (Gesamtkonzept)

Reitwege (Gesamtkonzept)

Lfd. Nr.

SG6

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Lage steht noch nicht fest

Ausgangslage:

Reitwege sind im Samtgemeinde vorhanden, die Nachfrage steigt, das Reitwandern stellt einen wesentlichen Bestandteil des Tourismusangebotes in der Samtgemeinde dar. Konzept:

Fortschreibung bzw. Erstellung eines Gesamtkonzeptes der vorhandenen Einrichtungen, Aufwertung, Ausstattung, Schutzhütten, Toiletten, Förderungsgegenstand:

Gesamtkonzept, ggf. Baukosten

Maßnahmenträger Samtgemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

25.000 €

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

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Lfd. Nr. SG7 – Dorfladen

Dorfladen

Lfd. Nr.

SG7

Priorität Hoch Mittel Gering

Handlungsschwerpunkte - Eignung zur Erfüllung der Programmziele

Familie – Jugend – Bildung

Demographischer Wandel – Altersgerechte Entwicklung und Angebote für alle Altersgruppen

Arbeitsstätten – Nahversorgung – Grundversorgung – Mobilität

Kultur – Freizeit – Naherholung – Tourismus

Gemeinschaft – Vereinsleben – Soziale Verantwortung - Inklusion

Naturschutz – Klimawandel – Nachhaltige (städtebauliche) Entwicklung

Eigenständigkeit und Identität der Dörfer

Lage / Abbildung:

Ein Standort steht noch nicht fest

Ausgangslage:

Im linksemsischen Raum ist im Grundsatz eine Nahversorgung mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfs nicht vorhanden. Verschiedene Ansätze sind bereits erörtert worden. Konzept:

Dorfladen als genossenschaftliche Einrichtung für die linksemsischen Gemeinden in zentraler Lage - Konzepterstellung – Prozess - Planung Förderfähigkeit klären Förderungsgegenstand:

Konzept, Prozessbegleitung

Maßnahmenträger Samtgemeinde Lathen

Zeitplan / Durchführungszeitraum

Beginn Dauer Ende

Kalkulierte Kosten / Ausgaben

Noch kein Ansatz

Finanzierung / Gegenfinanzierung

Zuwendungsfähigen Ausgaben ca. Zuwendung Bund / Land ca. Eigenanteil Gemeinde ca. Anteil Dritter ---

Page 133: Samtgemeinde Lathensg-lathen.de/wp-content/uploads/2016/04/bekanntmachung_iek.pdf · Die Samtgemeinde Lathen möchte die Auswirkungen des demographischen Wandels mit einer ... 2.8
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