SANIERUNGSOBJEKT BESIGHEIM-HAUPTSTRASSEKoch-Speise-Wohnraum 35,18 m2 Schlafraum 12,63 m2 Bad 5,03 m2...

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Diese Ausgaben sind ca. Angaben. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, maßgeblich ist das Hauptprospekt. SANIERUNGSOBJEKT BESIGHEIM-HAUPTSTRASSE CA. 60% SANIERUNGSANTEIL

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Diese Ausgaben sind ca. Angaben. Sie haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, maßgeblich ist das Hauptprospekt.

SANIERUNGSOBJEKTBESIGHEIM-HAUPTSTRASSECA. 60% SANIERUNGSANTEIL

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INHALT

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04-05 WO DIE ENZ IN DEN NECKAR MÜNDET

06-07 LAGE DER STADT

08-09 HEILBRONN

10-11 DER SCHÖNSTE WEINORT DEUTSCHLANDS

12-13 WISSENSWERTES ÜBER BESIGHEIM

14-15 STANDORT & UMGEBUNG

16-17 60% SANIERUNGSABSCHREIBUNG

18-19 GRUNDRISSE BESIGHEIM: 20-21 UNTERGESCHOSS

22-23 ERDGESCHOSS

24-25 OBERGESCHOSS

26-27 DACHGESCHOSS

28-29 DACHSPITZ

30-31 HIGHLIGHTS & WOHNFLÄCHEN

32-39 BAUBESCHREIBUNG BESIGHEIM

40-47 WICHTIG FÜR SIE

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Schon von der Ferne beeindruckt die Stadtsilhouette mit ihren beiden statt-

lichen Wehrtürmen aus der Stauferzeit. Rathaus und Stadtkirche sind weitere Se-henswürdigkeiten, die einen Besuch wert sind. Seit 2005 ist Besigheim staatl. aner-kannter Erholungsort und 2010 wählten die Fernsehzuschauer des MDR Besigheim zum schönsten Weinort in Deutschland. Die Stadt ist vom Weinbau geprägt. An den Steillagen von Neckar und Enz wird schon seit tausend Jahren Wein angebaut.

Heute wohnen in Besigheim, zusammen mit dem im Jahre 1971 eingemeindeten Stadtteil Ottmarsheim, annährend 12.000 Einwohner. Die Stadt hat sich zu einem modernen Ge-meinwesen entwickelt und hält infrastruk-turelle Einrichtungen für über 30.000 Men-schen bereit.

WO IST BESIGHEIM?

WO DIE ENZ IN DEN NECKAR

MÜNDET, LIEGT BESIGHEIM

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Oft gemalt, liegt die mittelalterliche Altstadt Besigheim (Baden-Würt-

temberg) mit engen Gassen und Winkeln auf einem Felssporn (spitz zulaufendes Felsgebilde), der ursprünglich an drei Seiten von Neckar und Enz umschlossen war. Eindrucksvoll ist die gesamte mittel-alterliche Stadtanlage mit zwei Rundtü-rmen und dem Rathaus mit prächtigem alemannischen Marktbrunnen. Große

Stadtflächen sind als Natur- und Land-schaftsschutzgebiete ausgewiesen, in denen sich zahlreiche Naturdenkmale befinden. Der gesamte Stadtkern steht außerdem unter Denkmalschutz.

Besigheim liegt unweit von Stuttgart und der Flughafen ist in kürzerster Zeit zu er-reichen (ca.50 km).

LAGE & BESCHREIBUNG

LAGE DER STADT

Würzburg 120 km

Ulm 120 km

Heilbronn 20 km

Frankfurt am Main 180 km

Mannheim 110 km

Stuttgart 30 km

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Am 10. Mai 2005 weihte Audi sein Forum in Neckarsulm ein. Seitdem haben mehr als 1,9 Millionen Menschen die Audi-Mar-kenwelt am Unternehmensstandort in Ba-den-Württemberg besucht. Damit hat sich das Audi Forum als Besuchermagnet und abwechslungsreiche Erlebniswelt etab-liert: Rund 240.000 Kunden haben hier be-reits ihren neuen Audi abgeholt, und mehr als 75.000 Besucher und Neuwagenab-holer pro Jahr besichtigen von hier aus die Produktion. Abends verwandelt sich das Audi Forum regelmäßig in eine Bühne für Konzerte, Lesungen, Kabarett und weite-re Kulturformate. Bei mehr als 140 Kultur-veranstaltungen sind bislang Künstler aus mehr als 20 Nationen aufgetreten

AUDI FORUMNECKARSULM

Mit der Deutschen Bahn haben Sie eine perfekte Verbindung zu den naheliegen-den Orten. Ein Abstecher nach Heilbronn kostet Sie lediglich nur 5,00 EUR/Ticket. Und in nur 21 Minuten kommen Sie bereits in Heilbronn erholt an. Da lohnt es sich si-cherlich die wunderschöne Umgebung mit der Bahn zu erkunden. Neben dem modernen Audi Zentrum in Heilbronn ge-hören die Kilianskirche und das historische Rathaus mit seiner astronomischen Kun-stuhr zu den bedeutendsten Sehenswür-digkeiten in Heilbronn. Zahlreiche Theater, Museen und Einkaufspassagen runden Ih-ren Trip ab. Die meisten dieser Sehenswür-digkeiten sind zu Fuß erreichbar.

HEILBRONN IST EINE REISE WERT

21Minuten

5pro Fahrt

Audi Forum in Neckarsulm

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Der MDR aus Sachsen hat 2010 deutsch-landweit für seine Senderreihe „Top-

Ten“ abstimmen lassen, wer wohl aus einer Auswahl von 41 Städten der schönste Wein-ort in Deutschland ist.

Auf der Auswahlliste standen so klangvolle Namen wie Rüdesheim, Bad Dürkheim oder Bacharach, doch die Fernsehzuschauer ha-ben mehrheitlich (mit 13,2 % aller abgegebe-nen Stimmen) für Besigheim, den Wein- und Erholungsort an Neckar und Enz gestimmt. Cochem an der Mosel belegte Platz 2, Leu-tesdorf (Mittelrhein) wurde dritter.

Aus Baden-Württemberg waren außer Be-sigheim noch Freiburg im Breisgau, Brei-sach, Sasbach, Roßwag und Uhlbach in der Wertung.

DIE QUAL DER WAHL

DER SCHÖNSTE WEINORT

DEUTSCHLANDS

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ZAHLEN & FAKTEN

WISSENSWERTES ÜBER

BESIGHEIM

LANDKREIS LUDWIGSBURG

REGIERUNGSBEZIRK STUTTGART

BUNDESLANDBADEN-WÜRTTEMBERG

POSTLEITZAHL 74354

TELEFONVORWAHL 07143

EINWOHNERZAHL 11.985

HÖHNENLAGE M ÜBER NN

BAHNHOF 187

HÖRNLE 265

HÖCHSTER PUNKT IN OTTMARSHEIM

330

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Die Hauptsraße 3 befindet sich unmit-telbar im Zentrum der Altstadt und

ist nur fünf Gehminuten vom Marktplatz entfernt. Der Marktplatz bietet viele Ein-kaufsmöglichkeiten, Restaurants, Bars und Hotels. Ebenfalls liegt die Stadtver-waltung und das Amtsgericht in der Nähe.

Fußläufig sind zudem die Stadtkirche St. Cyriakus, die Friedrich-Schelling-Ge-meinschaftsschule, sowie Kindergärten, Post Filialen, Apotheken und Banken erreichbar. Beliebter Treffpunkt ist der Wochenmarkt am Samstag vor dem Rat-haus. Von der Wohnanlage in der Haupts-

raße 3 eröffnen sich schöne Ausblicke auf die Enzpromenade, die Enz-Brücke und die beschaulichen Weinberge. Die klimatischen Verhältnisse mit durch-schnittlichen Jahrestemperaturen von 9,5°C begünstigen sowohl den Wein- als auch den Obstanbau.

Enge Gassen und schmucke Fachwerk-häuser sind die Zierde der historischen Altstadt, die mit ihrem altertümlichen Flair Besucher aus Nah und Fern begeistert.

STANDORT & UMGEBUNG

HAUPTSTRASSE 3STANDORT & UMGEBUNG

Enzplatz

VR-Bank Neckar-Enz eG

Friedrich Gerber

Stadtverwaltung

Hotel Hirsch

Stadthalle Alte Kelter

Amtsgericht

EvangelischeKirchengemeinde

Stadtkirche St. Cyriakus

Eiscafe La Terrazza

Enzplatz

E-Center

Deutsche Post Filiale

Auf dem Kies

Hauptstraße 3

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BESIGHEIMBADEN-

WÜRTTEMBERG

SCHUHHAUS AN DER ENZCA. 60% SANIERUNGSAB-

SCHREIBUNG

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18 19

ANSICHT VOM FLUSS

BESIGHEIM, HAUPTSRASSE 3

GRUNDRISSEBESIGHEIM,

HAUPTSRASSE 3

18

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BESIGHEIM, HAUPTSRASSE 3

UNTERGESCHOSS

N O

SW20

1

Wohnflächenangaben erhalten Sie auf Seite 31.

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22 2322 23

N O

SW

ERDGESCHOSS

BESIGHEIM, HAUPTSRASSE 3

3

2

Wohnflächenangaben erhalten Sie auf Seite 31.

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N O

SW

OBERGESCHOSS

BESIGHEIM, HAUPTSRASSE 3

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4

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Wohnflächenangaben erhalten Sie auf Seite 31.

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N O

SW

DACHGESCHOSS

BESIGHEIM, HAUPTSRASSE 3

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Wohnflächenangaben erhalten Sie auf Seite 31.

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N O

SW

DACHSPITZ

BESIGHEIM, HAUPTSRASSE 3

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Wohnflächenangaben erhalten Sie auf Seite 31.

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Komplette Sanierung

Bedarfsgerecht geschnitten

ca. 40 m² - 120 m²

BarrierefreieWohnungen vorhanden

HIGHLIGHTS

WOHNFLÄCHEN

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Wohnung 1Diele 4,53 m2

Schlaf-Koch-Speise-Wohnraum 45,81 m2

Bad 7,38 m2

Abstellraum 1,98 m2

Gesamt: 57,91 m2

Wohnung 2Eingang 9,81 m2

Koch-Speise-Wohnraum 21,49 m2

Schlafraum 12,68 m2

Bad 6,12 m2

Abstellraum 1,58 m2

Gesamt: 50,13 m2

Wohnung 3Eingang 3,31 m2

Koch-Speise-Wohnraum 35,18 m2

Schlafraum 12,63 m2

Bad 5,03 m2

WC 2,19 m2

Balkon 3,08 m2

Gesamt: 59,67 m2

Wohnung 4Wohnraum 16,62 m2

Koch-Speiseraum 18,27 m2

Schlafraum 12,87 m2

Bad 7,84 m2

Abstellraum 1,67 m2

Balkon 8,66 m2

Gesamt: 64,21 m2

Wohnung 5Schlaf-Koch-Speise-Wohnraum 26,45 m2

Bad 5,49 m2

Abstellraum 2,28 m2

Balkon 9,42 m2

Gesamt: 42,61 m2

Wohnung 6Koch-Speise-Wohnraum 44,23 m2

Schlafraum 13,24 m2

Gäste-Arbeits-Kinderzimmer 13,30 m2

Bad 5,22 m2

WC 2,41 m2

Abstellraum 2,79 m2

Dachsitz 42,64 m2

Loggia 3,50 m2

Gesamt: 124,89 m2

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Erdarbeiten:Fundamentunterfangungen im Gebäudein-neren falls statisch erforderlich, Kanalaus-schachtungen für Grundleitungen. Ent-wässerungsarbeiten: Grundleitungen aus Kunststoffrohren, Anschluss an öffentlichen Kanal.

Hausanschlüsse:Einführung von Stromanschluss, Abwas-seranschluss, Frischwasseranschluss mit Hauptwasserzähler, Gasanschluss nur bei Installation einer Gaszentralheizung, Tele-fonanschluss und Breitbandkabel, sofern vorhanden, Installation im Technik-, Heiz-, Fahrrad- oder Waschraum; teilweise im Treppenhausbereich.

Fundamente: Betonfundamente und Unterbau nach den statischen Erfordernissen. Bestehende Au-ßenwände : Ausbessern und Sanieren der Außenwände, Austauschen von defekten Fachwerkhölzern. Erneuern von Ausfachun-gen nach Erfordernissen.

BESCHREIBUNG

BAU-BESCHREIBUNG

BESIGHEIM

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Innenwände: Mauerwerk aus Hochlochziegel, Kalks-andsteinmauerwerk, Gipsdielenwände. Ergänzen und Sanieren von bestehendem Mauerwerk. Neue nichttragende Wände auch als Gipskarton-Metallständerwände mit mineralischer Hohlraumdämmung.

Decken: Sanieren und Verstärken von bestehen-den Holzbalkendecken falls erforderlich.

Kamin: Abgasleitung innenliegend nach Anfor-derungen der Baurechtsbehörde und des Bezirksschornsteinfegermeisters.

Dachgebälk: Ergänzung und Verstärkung von Zimmer-mannsholzkonstruktionen bzw. Ergänzen und Verstärken der bestehenden Holz-konstruktionen nach Angabe des Trag-werksplaners, wenn möglich einschließ-lich der erforderlichen Wärmedämmung gemäß der Vorgaben der Genehmigungs-behörden.

Dach: Dacheindeckung gemäß Ortsbildsatzung und in Abstimmung mit der Sanierungs-stelle mit Dachziegeln. Die Dämmung erfolgt als Zwischensparrendämmung. Zusätzliche Dämmung mit Holzwolle-leichtbauplatten auf den Sparren 6 cm stark als sommerlicher Wärmeschutz.

Gauben: Gauben in Holzkonstruktion, Wärmedäm-mung, Ansichtsfläche in Holz und Holz-verschalung oder ähnlichem.

Abstellräume: Holz/Metall-Gittertrennwandsystem, Tü-ren mit passendem Schließzylinder zur Schließanlage.

Flaschnerarbeiten: Vorgehängte Dachrinnen, Regenrohre, Aufkantung und sonstige Blechanschlüs-se aus Titanzink.

Heizung:Gaszentralheizungsanlage, Brennwert-technik entsprechend des erforderlichen Wärmebedarf, Viessmann-Kessel oder gleichwertig, Vollwochenregelung in Abhängigkeit von der Außentemperatur, Niedertemperatur und Nachtabsenkung, Warmwasserspeicher und Markenfabri-kat Vaillant oder gleichwertig, Warmwas-serzirkulationspumpen oder gleichwertig nach Berechnung und Vorschlag Ener-gieberater.

Plattenheizkörper:Plattenheizkörper endlackiert weiß Ther-mostatventil, Fabrikat Kermi oder gleich-wertig. Größe nach Wärme- Bedarfsrech-nung des Heizungsbauers. Im Bad kann auf Wunsch und gegen Mehrpreis auch ein Handtuchheizkörper installiert werden.

Sanitäre Installationen: Fallstränge in Guss oder gleichwertig, Stichleitungen und Lüftungsleitungen in PVC, Warmwasser- und Kaltwasserlei-tungen in Kupfer oder gleichwertig. Alle Armaturen sind in den Wohnungen, wo technisch möglich, unter Putz einzubauen. Vorwandinstallation mit Vorsatzschalen in den Bädern. Einrichtungsgegenstände in der Standartfarbe weiß.

Einbauwanne: Körperform, aus Stahl nach DIN, Fabrikat Kaldewei oder gleichwertig. Einhebelmi-scher unter Putz, Handbrause, Brausegar-nitur, Wanneneinstiegsgriff, Duschstange, Fabrikat DIANA NEU oder gleichwertig.

Dusche: aus Stahl nach DIN, bodentief, Fabri-kat Kaldewei oder gleichwertig, Ein-hebelmischer unter Putz, Handbrause, Brausegarnitur, Duschstange Fabrikat DIANA NEU oder gleichwertig.

Waschtisch: Modell Renovaplan I oder gleichwertig, mit Einhebelmischer auf Hahnbank und Handtuchhalter.

Toilette: Wand-Tiefspülklosett Modell Golf oder gleichwertig, Kunststoffklosettsitz pas-send zum WC, Geberit-Kombifix, Spülkas-ten mit Wasserspartaste, Klosettpapier-halter und WC-Bürste.

Waschmaschinenanschluss: Im gemeinschaftlichen Wasch- und Tro-ckenraum mit eigener Zählung.

Küche: Vorbereitet für den Einbau der Küche mit Abwasser-, Kalt-Warm-/Spülmaschinen-wasser- und Dunstabzugs-Anschluss (Umluft).

Wasserzähler: Wasseruhren als Unterputzzähler. Als Mietgeräte.

Elektroinstallationen: Elektroinstallationen nach Vorschrift (VDE) Unterputzinstallation sofern technisch möglich. In Keller und Nebenräumen Auf-putzinstallation. Alle Unterputz-Steckdosen und –Taster sowie –Antennendosen wer-den in alpinweißer Ausführung geliefert.

Abstellräume: Je 1 Brennstelle und 1 Steckdose in Un-terputzinstallation, im Keller als Aufput-zinstallation.

Technikraum: 1 Deckenbrennstelle und 2 Steckdosen

Trockenraum: 1 Deckenbrennstelle, 1 Steckdose

Treppenhaus: Automatische Treppenhausbeleuchtung, relaisgesteuert, elektrische Türöffneran-lage am Hauseingang, 1 Brennstelle mit Beleuchtungskörper je Geschoß, Außen-beleuchtung an der Haustür, 1 Haussprech-anlage, mithörgesichert, je Wohnung.

Telefon: Telefonanschlussdose wird im Flur ins-talliert.

Antenne: Gemeinschaftsanlage mit Verstärker, Ins-tallation gemäß VDE und Satellitenanlage (ohne Receiver), oder wenn vorhanden Breitbandkabelanschluss ins Haus für Kabelanschluss. Alle Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer erhalten je einen Anten-nenanschluss.

Wohn- und Esszimmer: 2 Brennstellen an der Decke mit Serien-schalter, 5 Steckdosen.

Schlafzimmer: 1 Brennstelle an der Decke mit 3 Ausschal-tungen, 4 Steckdosen.

Küche: 1 Brennstelle mit Ausschaltung, 4 Steckdo-sen, 1 Herdanschluss, 1 Spülmaschinenan-schluss, 1 Anschluss für Dunstabzug.

Bad: 1 Deckenbrennstelle mit Ausschaltung, 1 Brennstelle über Waschbecken mit Aus-schaltung, 2 Steckdosen. Innenliegende Bä-der erhalten eine mechanische Entlüftung.

Fenster: Werden als Holzfenster aus Nadelholz, weiß lackiert, 3-fach Isolierverglasung eingebaut. Im Bad Ornamentverglasung. Jeder Raum mit Fenster erhält mindes-tens 1 Dreh-/Kippbeschlag, alle übrigen Fenster mit Drehflügeln bzw. fest verglas-ten Elementen. Klappläden werden wie in der Baueingabe dargestellten Fenster eingebaut.

Die Dachflächenfenster werden in Kunststoff ausgeführt.

Bodenbeläge: Alle Wohnräume und Abstellräume in den Wohnungen erhalten zwei Schicht Par-kett verklebt. Standartmäßig in Eiche hell oder Buche.

Baubeschreibung / Besigheim Baubeschreibung / Besigheim

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Außensimse: Aus Holz mit Blechabdeckung nach Wahl des Architekten.

Innensimse: Weiß aus lackiertem Holz, alternativ Na-turstein.

Türen

Innentüren: Alle Wohnraumtüren, Türblatt und Umfas-sungszarge in weißer Ausführung. Umlau-fendes Dichtungsband, Buntbartschloss, eloxiertes Aluminiumdrückerpaar, Schild und Schlüssel. Bei der Badtür mit Badzel-lenschloss und Wand- oder Türstopper an allen Türen.

Wohnungseingangstüren: Eingangstür in Ausführung weiß mit er-höhtem Einbruchschutz, WK2 Profilzy-linder und Absenkdichtung. Sicherheits-schloss mit mind. 3 Schlüsseln passend zur Schließanlage. (Schließsystem für Haustür, Wohnungstür und Abstellraum), Türspion, je einen Türstopper.

Haustüre: Neue Haustüre mit entsprechenden Be-schlägen. Elektrischer Türöffner, Türgrif-fe in Edelstahl mit passender Schließan-lage, bei Glasfüllungen mit blickdichten Glas. Über dem Hauseingang wird eine Beleuchtung mit Bewegungsmelder an-gebracht.

Treppenhaus: Erhalt und Aufarbeitung der vorhandenen Treppen- und Geländerkonstruktion so-weit möglich unter Berücksichtigung der brandschutztechnischen und baurechtli-chen Bestimmungen, ansonsten Stahlbe-tontreppe mit Naturstein belegt.

GIPSERARBEITEN:

Wohnräume: Decken und Wände erhalten Gipswand-putz tapezierfähig bzw. bestehende Putz-flächen werden saniert, alternativ Einbau

von Gipskartonplatten, zum Teil Maschi-nenputz. Die Außenwände erhalten eine Wärmedämmung entweder innen oder außen. Dachschrägen: Zwischensparren-dämmung anschließend mit Gipskarton verkleidet.

Außenputz: Teilweise ausbessern und sanieren der Außenwände. Anbringen eines Wärme-dämmverbundsystems, Stärke nach Be-rechnung Energieberater oder Innendäm-mung wegen Ansicht des Gebäudes auf Postkarte.

Estrich: Schwimmender Estrich einschließlich Wärme- und Tritt-Schallisolierung nach bauphysikalischen Erfordernissen als Tro-ckenstrich oder Gussasphalt oder gleich-wertig.

Nebenräume im UG: Beton-Bodenplatten in Sand verlegt.

Fliesenarbeiten: Die Fliesenauswahl erfolgt durch den Käu-fer in einem Fliesenfachgeschäft, welches noch benannt wird.

Bodenfliesen: Alle Bodenfliesen Abriebgruppe 3, Rutsch-festigkeit nach Vorschrift, Bodenfliesen EUR 55,00/qm einschließlich MwSt. mit Verlegen Format 20 x 20 bis 30 x 60 cm. Dies entspricht einem Fliesenstudiopreis von 30,00/qm inkl. MwSt.

Wandfliesen: Wandfliesen EUR 55,00/qm einschließ-lich MwSt. und Verlegen. Format oder 15 x 20 bis 30 x 60 cm. Dies entspricht einem Fliesenstudiopreis von EUR 30,00/qm incl. MwSt.

Bäder: Wandfliesen werden min. 2m hoch ver-legt. Bodenfliesen wie oben. Dachschrä-gen werden nicht gefliest.

Küche: Küchenwände werden im Bereich der Arbeitsplatte ca. 60 cm hoch mit einem Fliesenspiegel gefliest, Format: 20x20 cm maximal 2,5 qm.

Malerarbeiten: Die Fenster erhalten einen vorschriftsmä-ßigen Endanstrich. Die Wände, Decken und Dachschrägen werden mit Disper- sionsfarbe weiß gestrichen. Die Dachschrä-gen erhalten eine Gipskartonverschalung. Sämtliche Nebenräume, Waschraum und Heizraum erhalten an Wänden einen wei-ßen Dispersionsanstrich. Gehwegplatten bleiben unbeschichtet. Das Treppenhaus erhält einen Türstopper. Kratzputz weiß, Körnung 2 mm oder gleichwertiges.

Schlosserarbeiten: Ausführung nach Detailzeichnung der Ar-chitekten. Briefkasten mit Klingelanlage: Briefkastenanlage (mind. DIN A 4 Größe) Fabrikat Renz oder gleichwertig, mit inte-grierter Klingel- und Gegensprechanlage, lackiert.

Verbrauchsmessung: Der Kalt- und Warmwasserverbrauch wird für jede Wohnung mit Warmwasserzähler in den Wohnungen als Unterputzzähler. Die Zählung der Wärme erfolgt mittels Wärme-mengenzählern in Wohnungsraumstationen. Elektrizität wird für jede Wohnung mit Elekt-roallgemeinzähler installiert.

Baureinigung: Besenreine Baurei

ENERGIEAUSWEIS

Ein Energieausweis ist bei Denkmälern nicht erforderlich.

HAFTUNGSVORBEHALT

Um ein harmonisches und einheitliches Erscheinungsbild der gesamten Anlage gewährleisten und um der Sanierungs-stelle gerecht zu werden, werden alle gemeinschaftlichen Bauteile wie Fassa-de, Fenster etc. inkl. Bodenbeläge für Ge-

meinschaftsräume und Wege sowie auch die Außenanlagen ausschließlich nach dem Entwurf und Farbvorschlag des Ar-chitekten ausgeführt.

Abweichende Ausführungen gegenüber dieser Baubeschreibung bleiben vorbe-halten, falls dies auf Grund von denkmal-schutzrechtlichen Auflagen, aus Gründen des wirtschaftlichen Bauablaufs oder be-dingt durch Änderungen von vorbehalten, soweit dadurch keine objektive Wertmin-derung daraus resultiert.

Evtl. eingezeichnetes Mobiliar in den Plan-unterlagen stellt lediglich einen Vorschlag dar und ist im Kaufpreis nicht enthalten, soweit in der Baubeschreibung nicht aus-drücklich erwähnt. Dies gilt auch für die Küchen und Bäder. Ebenso können in den Bädern die einzelnen Mindestabstände von DIN-Norm abweichen. Gebäude im Denkmalsschutz unterliegen nicht der Wärmeschutzverordnung und ENEV.

In Bezug auf Schallschutz werden je nach technischen Möglichkeiten versucht, die gesetzlichen Mindestwerte zu erreichen. (nach VDI-Richtlinien Stufe I) Aufgrund des erheblichen Altbestandes kann die Einhaltung der Normen nicht in allen Be-reichen zugesichert werden.

Es kommen die zur Zeit der Baugeneh-migung gültigen Vorschriften zur An-wendung. Die Wohnräume, das Ge-meinschaftseigentum, Abstellräume und Stellplätze werden besenrein übergeben. Gewährleistung gemäß Vertrag.

Des Weiteren ergeht folgender Sanie-rungshinweis: Im Falle von geringfügigen Abweichungen gegenüber der DIN-Norm hat die Norm des historischen Bestandes im Sanierungsobjekt Haupstr.3 in Besig-heim Vorrang.

Baubeschreibung / Besigheim Baubeschreibung / Besigheim

Page 20: SANIERUNGSOBJEKT BESIGHEIM-HAUPTSTRASSEKoch-Speise-Wohnraum 35,18 m2 Schlafraum 12,63 m2 Bad 5,03 m2 WC 2,19 m2 Balkon 3,08 m2 Gesamt: 59,67 m2 Wohnung 4 Wohnraum 16,62 m2 Koch-Speiseraum

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HINWEISE

Der Immobilienerwerb ist grundsätzlich als langfristige Kapitalanlage zu betrach-ten. Kurzfristige Spekulationsgewinne sind nicht zu erwarten, da auch Immobi-lien Preisschwankungen unterliegen. Bei einem Verkauf kann somit ein niedriger, aber auch höherer Preis als Erwerbspreis erzielt werden. Langfristig betrachtet haben Immobilien in der Vergangenheit eine positive Wertentwicklung aufweisen können. Ein Risiko jeder Immobilienanlage besteht in der dauerhaften Vermietbar-keit. Eine Neuvermietung kann zu niedri-geren, aber auch zu höheren Mietpreisen erfolgen. Die derzeitig erzielbare Miete ist somit keine sichere Berechnungsgrund-lage für die Zukunft. Sollte ein Mietausfall eintreten, so hat der Eigentümer neben den Zins- und Tilgungsraten der finanzie-renden Bank und den nichtumlagefähigen auch die umlagefähigen Nebenkosten zu tragen.

Die Höhe der Nebenkosten wird im Rah-men der jährlichen Eigentümerversamm-lung durch Beschluss festgelegt. Die mo-natliche Belastung durch die Finanzierung kann sich nach dem Zinsfestschreibungs-zeitraum erhöhen oder ermäßigen. Die von Vermittlern oder dem Veräußerer mit den Interessenten geführten Gespräche, stellen keine steuerliche und rechtliche Beratung dar. Sofern dem Erwerber Wirt-schaftlichkeitsberechnungen oder Finan-zierungsmodelle aufgezeigt werden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nur mustergültigen Charakter haben können und keinesfalls bindend sind. Der Erwerb des Vertragsgegenstands erfolgt keinesfalls auf der Grundlage derartiger unverbindlicher Modellberechnungen: Aussagen hierüber bleiben ausdrücklich dem Stand der Steuerberater vorbehalten. Der Käufer muss sich über die wirtschaftli-che Zweckmäßigkeit, die steuerliche Aus-wirkungen und seine finanziellen Belas-tungen selbst informieren. Der Veräußerer haftet nicht für etwaige steuerliche Ziele des Erwerbers.

ABSCHREIBUNG ERFOLGT NACH DEN EINKOMMENSSTEUERRICHTLINIEN FÜR SANIERUNGEN.

Insoweit wird jedoch aufmerksam ge-macht, dass nach derzeitiger Gesetzesla-ge bei Sanierungsobjekten eine endgül-tige Festlegung der erhöht AfA-fähigen Sanierungskosten nach §§ 7h, 7i EStG ausschließlich im Rahmen des Beschei-nigungsverfahrens nach Fertigstellung durch das Finanzamt erfolgt. Der im Kauf-vertrag festgelegte Kaufpreisanteil für die Sanierungskosten kann daher von den später vom Finanzamt festgesetzten Sa-nierungskosten abweichen.

Es wird vor Beurkundung empfohlen, den Beratungsbedarf über einen selbst gewählten Steuerberater und Anwalt abzudecken. Sofern Aussagen zur mög-lichen Wertsteigerung des Vertragsge-genstandes erfolgen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei selbstverständlich nur um unverbindliche Prognosen handeln kann und derartige Ausführungen nicht als Zusicherung ver-standen werden können. Gleiches gilt für Aussagen zum Mietsteigerungspotential. Die Grundrisse sind nicht im Maßstab 1:100 und somit nicht zur Maßentnahme geeig-net. Für deren Richtigkeit kann im Rahmen dieser Broschüre keine Haftung übernom-men werden, es wird auf den Kaufvertrag verwiesen. Das eingezeichnete Mobiliar sowie die sanitären Einrichtungsgegen-stände in den Wohnungsgrundrissen sind nur Einrichtungsvorschläge und nicht im Kaufpreis enthalten, sofern nicht aus-drücklich im obligatorischen Vertragswerk genannt. Alle Zahlen, Berechnungen und Angaben in dieser Broschüre wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Korrektheit geprüft. Die Grundla-gen bilden derzeitige Planungen, gesetzli-che Vorschriften und einschlägige Erlasse. Änderungen auf Grund behördlicher Auf-lagen oder Genehmigungsvoraussetzun-gen sind maßgebend und werden vom Erwerber anerkannt. Eine Haftung für Irr-tümer jeglicher Art (wie z.B. Flächenanga-

ben, Angaben über wirtschaftliche Daten) wird im Rahmen dieser Broschüre ausge-schlossen.

Die Vermittler sind nicht Vertragspartner, sondern rechtlich selbstständig und un-abhängig. Der zukünftige Vertragspartner (Veräußerer) haftet dem einzelnen Erwer-ber für Angaben nur im Rahmen und nach Maßgabe der jeweils abzuschließenden Verträge, allein maßgebend sind somit der beurkundete Kaufvertrag und die Tei-lungserklärung. Mit dem Abschluß eines Kaufvertrages verlieren sämtliche Anga-ben dieser Orientierungsbroschüre ihre Gültigkeit, Konkretisierungen haben aus-schließlich im Vertragswerk zu erfolgen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Nicht im Kaufpreis enthalten sind sämtli-che Erwerbsnebenkosten.

HAFTUNGS- UND HAFTUNGS & ANGABENVORBEHALTE:

Diese Unterlagen werden dem Erwerber nur nach Maßgabe des Angabenvorbe-haltes und des nachfolgenden Haftungs-vorbehaltes zur Verfügung gestellt. Die Haftung der gegenwärtigen und zukünfti-gen Vertragsparten einschließlich der be-auftragten sowie deren Geschäftsführer, Mitarbeiter und beauftragten Unterver-mittler für unrichtige oder unvollständige Angaben oder für Verletzungen eventuell bestehender Aufklärungs- oder Hinweis- pflichten gegenüber dem Erwerber ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be-schränkt. Dabei können die Angaben dem jeweiligen Vertragspartner nur insoweit zugeordnet werden, als sie aus dem von diesem übernommenen vertraglichen Aufgabenbereich im Einzelfall hergelei-tet werden können. Eine gesamtschuld-

nerische Haftung des Vertragspartners und besonders der Vertriebsgesellschaft oder ihrer unter und Weitervermittler ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haf-tung auf vorsätzliche oder grob fahrläs-sige Schadensverursachung beschränkt. Eine Haftung für höhere Gewalt ist ausge-schlossen. Alle vertraglichen oder quasi vertraglichen Ansprüche (wie aus Vertrau-enshaftung oder konkludenter Beratung) verjähren vorbehaltlich kürzerer gesetzli-cher Verjährungsfristen spätestens nach Ablauf von 3 Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages. Dies gilt auch für Rechts-ansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit diese nicht auf Vorsatz beruhen. Obwohl alle Angaben und Darstellungen in diesen Unterlagen dem gegenwärti-gen Informationsstand (3. November 2013) sowie den gesetzlichen und sons-tigen Vorschriften und Bestimmungen entsprechen und mit größter Sorgfalt zu-sammengestellt wurden, können Fehler enthalten sein und sich dennoch Ände-rungen in der Gesetzgebung, der Rechts-sprechung sowie in der Auffassung der Finanzverwaltung oder der Gerichte be-züglich der steuerlichen und zivilrechtli-chen Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhaltes ergeben. Bitte prüfen Sie, ob und wie diese Ausführungen auf Ihre persönlichen Verhältnisse zu übertragen sind. Der Verkäufer haftet für die Angaben in dem von ihm rechtlich zulässigerweise eingeschränkten Rahmen der gesetzli-chen Bestimmungen nur für nachgewie-sene, vorsätzliche oder grob fahrlässige falsche Zusicherungen. Eine Haftung da-für, dass der Erwerber seine steuerlichen Vorstellungen und Ziel erreicht, wird nicht übernommen. Irrtum, Änderungen und Zwischenverkauf sind vorbehalten.

ProspektherausgeberSky Bau D4 GmbH & Co. KG Schultenbuschstr. 35A45549 Sprockhövel

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Grundlage zur Bauausführung bildet die Baubeschreibung, sowie alle behördli-

chen Auflagen nach den anerkannten Re-geln der Bautechnik.

Die angegebenen Maße in den Grundrissplä-nen sind Fertigmaße und können planungs- und konstruktionsbedingte Abweichungen enthalten. Änderungen der Baubeschrei-bung, die keine Qualitätsminderung mit sich bringen sowie solche, die aus technischen Gründen oder auf Anordnung der Baube-hörde oder der Denkmalbehörde notwendig sind, müssen vorbehalten werden.

Dazu gehört auch der eventuelle Austausch von Baumaterialien, die dann durch gleich-wertige ersetzt werden dürfen.

Bei der Sanierung eines denkmalgeschütz-ten Gebäudes können in der Baubeschrei-bung vorab nicht alle Umstände definiert werden. Aus diesem Grunde sind Formulie-rungen enthalten, wie z. B. „…nach Erforder-nis…“, „…wo dies möglich ist…“, „…vorbehaltlich der Genehmigung…“, usw. Alle anfallenden Entscheidungen zur technischen Notwen-

WICHTIG FÜR SIE

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digkeit und zu gestalterischen Fragen trifft der Architekt.

Sonstige auftretenden, offenen Formu-lierungen werden vom Bauträger, in Ab-stimmung mit den Behörden und dem Architekten, festgelegt. Sollten sich in der Ausführungsplanung aus technischen Gründen Änderungen wie z. B. Vormau-erungen, Lüftungsschächte, statisch be-dingte Stützen, Änderungen in der Badein-richtungsplanung etc. ergeben, wird dem zugestimmt. Vorausgesetzt, diese bedeu-ten keine Wertminderungen. Der Käufer ist darüber in Vorkenntnis zu setzen.

Die in diesem Exposé angebotenen Ei-gentumswohnungen werden zum Fest-preis im Rahmen eines Kaufvertrages mit Sanierungsverpflichtung veräußert. Der Erwerber erhält nach Kaufabwicklung eine schlüsselfertige und denkmalgerecht sa-nierte Wohnung, ohne für das Risiko von Kostensteigerungen oder anderen Bau-risiken einstehen zu müssen. Ein Risiko besteht darin, dass auch Leistungspartner dieses Angebotes leistungsunfähig wer-den können. In diesem Fall können gegen den Veräußerer Herstellungsansprüche nur bedingt oder gar nicht durchgesetzt werden.

Das Bauvorhaben würde nicht durch den Veräußerer fertiggestellt werden. Der hier angebotene Bauträgerkaufvertrag enthält eine Garantie des Bauträgers hinsichtlich der Fertigstellung der Bezugsfähigkeit der jeweiligen Eigentumswohnung. Den Erwerber trifft wegen der garantierten Bezugsfertigkeit der Eigentumswohnung kein Bauzeitrisiko. Auch die hier garan-tierten Bauzeiten können überschritten werden.

Für hieraus entstehende Schäden haftet der Veräußerer. Wenn der Veräußerer leistungsunfähig wird, lassen sich diese Ansprüche jedoch nur teilweise oder gar nicht mehr durchsetzen. Die Abnahme des Bauwerks erfolgt durch eine gemeinsame Begehung der Vertragsparteien, wobei

hierfür ein Abnahmeprotokoll gefertigt wird, das die Vertragsparteien unterzeich-nen. Es können auch Teilabnahmen, z.B. gewerkeweise oder bauabschnittsweise durchgeführt werden. Die Wirkung der Gewährleistung beginnt, nachdem die letzte Abnahme der Bauleistung erfolgt ist. Sie beträgt dann 5 Jahren nach § 633 ff BGB für die Bauleistung.

Soweit während der ersten fünf Jahre nach Abnahme der Eigentumswohnung Mängel am Bauwerk auftreten, die durch Schlechtleistung des Veräußerers bedingt sind, kann der Erwerber die Behebung dieser Mängel vom Verkäufer verlangen. Sollte der Bauträger in dieser Zeit insol-vent werden, sind die Gewährleistungs-ansprüche u. U. nur zum Teil oder gar nicht durchsetzbar.

Die mitgelieferten Zubehöre wie Heiz-technik, Installationen etc., bewegliche und feuerberührende Teile unterliegen der Gewährleistungspflicht des Zuliefe-rers. Für eventuell von dem Auftragneh-mer zugestimmten Eigenleistungen ist der Auftraggeber selbst bzw. dessen Lie-ferant zuständig. Eine Haftung hierfür hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Die Zahlung erfolgt nach Ratenzahlungsplan gemäß des Bautenfortschritts (§ 3 MaBV/Makler und Bauträgerverordnung). Der Zahlungsplan wird im Kaufvertrag nie-dergeschrieben. Durch die Schutzvor-schrift des §3 MaBV ist sichergestellt, dass der Erwerber immer nur in der Höhe die Zahlung leistet, wie auch Bauleistungen durch den Veräußerer erbracht wurden. Die MaBV besichert aber nur den Kauf-preis selbst, nicht aber die mit dem Ankauf verbundenen Nebenkosten.

Für den Fall der Rückabwicklung kann der Erwerber daher die ihm wegen der Nebenkosten entstandenen Schäden ggf. nur zum Teil oder gar nicht ersetzt erhalten. Diese Unterlagen werden dem Erwerber nur nach Maßgabe des Angabenvorbe-haltes und des nachfolgenden Haftungs-vorbehaltes zur Verfügung gestellt. Die

Haftung der gegenwärtigen und zukünfti-gen Vertragspartner einschließlich der be-auftragten Vertriebsgesellschaften sowie deren Geschäftsführer, Mitarbeiter und beauftragten Untervermittler für unrich-tige oder unvollständige Angaben oder für Verletzungen eventuell bestehender Aufklärungs- oder Hinweispflichten ge-genüber dem Erwerbe ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Dabei können die Angaben dem jewei-ligen Vertragspartner nur insoweit zu-geordnet werden, als sie aus dem von diesem übernommenen vertraglichen Aufgabenbereich im Einzelfall hergeleitet werden können.Eine gesamtschuldnerische Haftung des Vertragspartners und besonders der Ver-triebsgesellschaft oder ihrer Unter und Weitervermittler ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursa-chung beschränkt. Eine Haftung für höhe-re Gewalt ist ausgeschlossen.

Alle vertraglichen oder quasi vertraglichen Ansprüche (wie aus Vertrauenshaftung oder konkludenter Beratung) verjähren vorbehaltlich kürzerer gesetzlicher Ver-jährungsfristen, spätestens nach Ablauf von 3 Jahren ab Beurkundung des Kauf-vertrages.

Dies gilt auch für Rechtsansprüche aus unerlaubten Handlungen, soweit diese nicht auf Vorsatz beruhen. Obwohl alle Angaben und Darstellungen in diesen Unterlagen dem gegenwärtigen Infor-mationsstand (Juni 2012) sowie den ge-setzlichen und sonstigen Vorschriften und Bestimmungen entsprechen und mit größter Sorgfalt zusammengestellt wur-den, können Fehler enthalten sein und sich dennoch Änderungen in der Gesetz-gebung, der Rechtssprechung sowie in der Auffassung der Finanzverwaltung oder der Gerichte bezüglich der steuerlichen und zivilrechtlichen Würdigung des zugrunde liegenden Sachverhaltes ergeben.Alle Angaben in diesen Unterlagen wur-

den mit großer Sorgfalt zusammenge-stellt und auf ihre Richtigkeit zum der-zeitigen Zeitpunkt (Juni 2012) überprüft. Bitte prüfen Sie aus diesem Grund, ob und wie diese Ausführungen auf ihre persönli-chen Verhältnisse zu übertragen sind. Der Verkäufer haftet für die Angaben in dem von ihm rechtlich zulässigerweise ein-geschränkten Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für nachgewiesene, vorsätzliche oder grob fahr lässige falsche Zusicherungen. Eine Haftung dafür, dass der Erwerber seine steuerlichen Vorstel-lungen und Ziele erreicht, wird nicht über-nommen. Irrtum,

Änderungen und Zwischenverkauf sind vorbehalten. Der Immobilienerwerb ist grundsätzlich als langfristige Kapitalan-lage zu betrachten. Kurzfristige Spekula-tionsgewinne sind nicht zu erwarten, da auch Immobilien Preisschwankungen un-terliegen. Bei einem Verkauf kann somit ein niedrigerer, aber auch höherer Preis als der Erwerbspreis erzielt werden.

Langfristig betrachtet, weisen Immobilien bislang eine positive Wertentwicklung auf. Ein Risiko jeder Immobilienanlage besteht in der dauerhaften Vermietbarkeit. Eine Neuvermietung kann zu niedrigeren, aber auch höheren Mietpreisen erfolgen. Die derzeitig erzielbare Miete ist somit keine sichere Berechnungsgrundlage für die Zukunft. Sollte ein Mietausfall eintreten, so hat der Eigentümer neben den Zins und Tilgungsraten der finanzierenden Bank und den nicht umlagefähigen auch die umlagefähigen Nebenkosten zu tragen. Die Höhe der Nebenkosten wird im Rah-men der jährlichen Eigentümerversamm-lung durch Beschluss festgelegt. Die mo-natliche Belastung durch die Finanzierung kann sich nach dem Zinsfestschreibungs-zeitraum erhöhen oder ermäßigen. Die von Vermittlern oder dem Veräußerer mit den Interessenten geführten Gespräche stellen keine steuerliche und rechtliche Beratung dar.

Sofern dem Erwerber Wirtschaftlichkeits-

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berechnungen oder Finanzierungsmodel-le aufgezeigt werden, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese nur mus-tergültigen Charakter haben können und keinesfalls bindend sind. Der Erwerb des Vertragsgegenstands erfolgt keinesfalls auf der Grundlage derartiger unverbind-licher Modellberechnungen. Aussagen hierüber blieben ausdrücklich dem Stand der Steuerberater vorbehalten.

Der Käufer muss sich über die wirtschaft-liche Zweckmäßigkeit, die steuerlichen Auswirkungen und seine finanziellen Be-lastungen selbst informieren. Der Veräu-ßerer haftet nicht für etwaige steuerliche Ziele des Erwerbers. Insoweit wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass nach derzeitiger Gesetzeslage bei Denkmalob-jekten eine endgültige Festlegung der er-höht AfA-fähigen Sanierungskosten nach § 7i EStG ausschließlich im Rahmen des Bescheinigungsverfahrens nach Fertig-stellung durch das Denkmalamt erfolgt. Der im Kaufvertrag festgelegte Kaufprei-santeil für die Sanierungskosten kann da-her von den später vom Denkmalamt fest-gesetzten Sanierungskosten abweichen.

Es wird vor Beurkundung empfohlen, den Beratungsbedarf über einen selbst gewählten Steuerberater und Anwalt abzudecken. Sofern Aussagen zur mög-lichen Wertsteigerung des Vertragsge-genstandes erfolgen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei selbstverständlich nur um unverbindliche Prognosen handeln kann und derartige Ausführungen nicht als Zusicherung ver-standen werden dürfen. Gleiches gilt für Aussagen zum Mietsteigerungspotential. Die Grundrisse sind nicht im Maßstab 1: 100 und somit nicht zur Maßentnahme geeignet. Für deren Richtigkeit kann im Rahmen dieser Broschüre keine Haftung übernommen werden, es wird auf den Kaufvertrag verwiesen.

Das eingezeichnete Mobiliar sowie die sa-nitären Einrichtungsgegenstände in den Wohnungsgrundrissen sind nur Einrich-

tungsvorschläge und nicht im Kaufpreis enthalten, sofern nicht ausdrücklich im obligatorischen Vertragswerk genannt.

Alle Zahlen, Berechnungen und Angaben in dieser Broschüre wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und auf ihre Korrektheit geprüft. Die Grundlagen bil-den derzeitige Planungen, gesetzliche Vorschriften und einschlägige Erlasse. Änderungen auf Grund behördlicher Auf-lagen oder Genehmigungsvoraussetzun-gen sind maßgebend und werden vom Erwerber anerkannt. Eine Haftung für Irr-tümer jeglicher Art (wie z. B. Flächenanga-ben, Angaben über wirtschaftliche Daten) wird im Rahmen dieser Broschüre ausge-schlossen.

Die Vermittler sind nicht Vertragspartner, sondern rechtlich selbstständig und un-abhängig.

Der zukünftige Vertragspartner (Veräu-ßerer) haftet dem einzelnen Erwerber für Angaben nur im Rahmen und nach Maßgabe der jeweils abzuschließenden Verträge. Allein maßgebend sind somit der beurkundete Kaufvertrag und die Tei-lungserklärung. Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages verlieren sämtliche Anga-ben dieser Orientierungsbroschüre ihre Gültigkeit, Konkretisierungen haben aus-schließlich im Vertragswerk zu erfolgen. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Nicht im Kaufpreis enthalten sind sämtli-che Erwerbsnebenkosten.

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