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- Vorlandabgrabungen an der Ihme - Sanierungsplan Bodenabtrag Südbereich vom 18.12.2009 FUGRO CONSULT GMBH - Zweigniederlassung Niedersachsen-Ost - Ehlbeek 15 A - 30938 Burgwedel - Tel. 05139/98940 Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Tiefbau Rudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover über Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH Sprengerstraße 38c 29223 Celle Projektnummer: 1208007 / 2008 Bearbeiter: Dipl.-Geol. Thomas Bogon Dipl.-Geophys. Martin Ehlers Berichtsdatum: 18.12.2009 Dieser Bericht enthält: 53 Seiten, 19 Tabellen, 5 Abb. und 9 Anhänge Vorlandabgrabungen an der Ihme (Planfeststellungsantrag Teil V) SANIERUNGSPLAN Bodenabtrag Südbereich

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Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover

Fachbereich Tiefbau

Rudolf-Hillebrecht-Platz 1

30159 Hannover

über Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH

Sprengerstraße 38c

29223 Celle

Projektnummer: 1208007 / 2008

Bearbeiter: Dipl.-Geol. Thomas Bogon

Dipl.-Geophys. Martin Ehlers

Berichtsdatum: 18.12.2009

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Vorlandabgrabungen an der Ihme (Planfeststellungsantrag Teil V)

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Bodenabtrag Südbereich

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0 Inhaltsverzeichnis Seite

0 Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................................. 1

0.1 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................... 2

0.2 Tabellenverzeichnis ....................................................................................................................... 3

0.3 Anhangsverzeichnis....................................................................................................................... 3

0.4 Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................. 4

0.5 Vorhandene Gutachten und Unterlagen ........................................................................................ 5

0.6 Literaturverzeichnis........................................................................................................................ 6

1 Veranlassung und Aufgabenstellung................................................................................................... 7

2 Geltungsbereich des Sanierungsplanes (Anhang 1).......................................................................... 7

2.1 Räumlicher Geltungsbereich ......................................................................................................... 7

2.2 Sachlicher Geltungsbereich........................................................................................................... 7

3 Standortverhältnisse ............................................................................................................................. 8

3.1 Vorbemerkung ............................................................................................................................... 8

3.2 Lage (Anhang 1) ............................................................................................................................ 8

3.2.1 Allgemeine Kenndaten zur Lage............................................................................................... 8

3.2.2 Topographische Lage............................................................................................................... 9

3.3 Verkehrsinfrastruktur ..................................................................................................................... 9

3.4 Nutzungen...................................................................................................................................... 9

3.4.1 Aktuelle Nutzungen im Geltungsbereich................................................................................... 9

3.4.2 Nutzungen auf angrenzenden Flächen..................................................................................... 9

3.4.3 Geplante Nutzungsänderungen im Sanierungsplanbereich ................................................... 10

3.5 Planungsrecht .............................................................................................................................. 10

3.6 Städtebauliche Planung (Geographisches Auskunftssystem LH Hannover)............................... 10

3.7 Geologische Situation .................................................................................................................. 10

3.8 Hydrogeologische Situation ......................................................................................................... 14

3.9 Ehemalige Nutzungen, Altstandorte (Anhang 2).......................................................................... 15

4 Gefahrenlage und Sanierungsziele .................................................................................................... 17

4.1 Vorbemerkung zu projektspezifischen Untersuchungen (Anhang 3) .......................................... 17

4.2 Sonstige Untersuchungen im Sanierungsplanbereich (Anhang 3) .............................................. 18

4.3 Ergebnisse bisheriger Untersuchungen (s. Anhang 5) ................................................................ 19

4.3.1 Bodenuntersuchungen............................................................................................................ 19

4.3.2 Grundwasseruntersuchungen und Boden-Eluate................................................................... 27

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4.3.3 Bodenluftuntersuchungen....................................................................................................... 29

4.3.4 Fazit zum Stand der Untersuchungen .................................................................................... 30

4.4 Bewertung der einzelnen Wirkungspfade.................................................................................... 30

4.4.1 Bewertungsgrundlagen........................................................................................................... 30

4.4.2 Bewertung Wirkungspfad Boden - Mensch ............................................................................ 31

4.4.3 Bewertung Wirkungspfad Bodenluft - Mensch ....................................................................... 32

4.4.4 Bewertung Wirkungspfad Boden - Grundwasser ................................................................... 32

4.4.5 Gefährdungspotenzial für das Oberflächengewässer Ihme ................................................... 34

4.5 Entwicklung Maßnahmenkonzept mit Festlegungen zu den `Sanierungszielwerten’ .................. 34

5 Konzeption der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen’................................................................... 38

5.1 Generelle bautechnische Konzeption der Vorlandabgrabungen ................................................. 38

5.2 Konzeption Bodenmanagement................................................................................................... 39

5.2.1 Einstufung und Verwertungsprognose nach LAGA M20 –TR Boden- (2004) ........................ 39

5.2.2 Konzeption der Verwertung bzw. Entsorgung......................................................................... 41

5.2.3 Vorgaben und Regelungen zum Bodenmanagement im Rahmen der Baumaßnahme......... 42

6 Technische Umsetzung der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen’ .............................................. 44

6.1 Technische Spezifikationen für den Nord- und Südabschnitt ...................................................... 44

6.2 Baustelleneinrichtung, Vorarbeiten .............................................................................................. 45

6.2.1 Baustellensicherung ............................................................................................................... 45

6.2.2 Freimachen des Baufeldes..................................................................................................... 46

6.2.3 Errichtung der Baustellen-Infrastruktur: Schiffsanleger u. Bereitstellungslager Schiff+LKW . 46

6.2.4 Organisation der Entsorgung von belasteten Aushub-Materialien ......................................... 47

6.3 Organisation und Durchführung der Aushubmaßnahmen mit Bodenmanagement .................... 48

6.4 Herstellung, Aufbau und Gestaltung der neuen Geländeoberfläche (Anhang 7) ........................ 49

6.5 Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung

und Beweissicherung der Baumaßnahme................................................................................... 51

7 Kosten und Zeitplan ............................................................................................................................ 53

0.1 Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Festgestein [8]................................................. 11

Abbildung 2: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Geotechnik [8] ................................................. 12

Abbildung 3: Lageplan der Erkundungen (Anlage 3 aus [9]) ......................................................................... 13

Abbildung 4: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Grundwasser [8].............................................. 14

Abbildung 5: Profilskizze der Sanierungsvorgaben bei der Neugestaltung der Abtragsfläche...................... 36

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0.2 Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Lokale Geologie und Hydrogeologie ............................................................................................. 13

Tabelle 2: Altstandortkataster am östlichen Ihmeufer und Ergebnis der Historischen Luftbild-Recherche (aus [7] bzw. vergleiche Tabelle auf Anhang 2)........................................................................... 16

Tabelle 3: Analysenergebnisse MOLL (2005): Oberboden ........................................................................... 20

Tabelle 4: Analysenergebnisse MOLL (2005): Obere Boden- und Auffüllungsbereiche ............................... 21

Tabelle 5: Analysenergebnisse MOLL (2005): Tiefere Boden- und Auffüllungsbereiche.............................. 21

Tabelle 6: Analysenergebnisse FUGRO (2007): Baggerschurfe in Auffüllungsbereichen ............................ 22

Tabelle 7: Auswertung der Baggerschurfe: Standardprofil mit Boden-Bauschutt-Verhältnis [7] ................... 24

Tabelle 8: Analysenergebnisse Bodenproben im Bereich A 1.9 (Geonova 1993) aus [6]............................. 25

Tabelle 9: Untersuchung Oberboden (Mull & Partner 2006) [6] .................................................................... 26

Tabelle 10: Bodenuntersuchungen Altablagerung A 1.9 (Mull & Partner 2006) [6] ....................................... 26

Tabelle 11: Bodenuntersuchungen ‚Mercedes-Halle’ (Mull & Partner 2009) [12].......................................... 27

Tabelle 12: Eluatuntersuchungen an Auffüllungsmaterial FUGRO 2007 [7] ................................................. 28

Tabelle 13: Eluatuntersuchungen Mull & Partner 2006 [6] ............................................................................ 29

Tabelle 14: Ableitung der Sanierungszielwerte und der Qualitätsvorgaben .................................................. 37

Tabelle 15: FUGRO (2007) [7] Bewertung von Schurfmischproben nach LAGA M 20 [16] .......................... 39

Tabelle 16: Bewertung der Mischproben FUGRO (2006) und MOLL (2005) [aus 7] .................................... 40

Tabelle 17: Schätzung der zu bewegenden Bodenmassen in den beiden Bauabschnitten .......................... 44

Tabelle 18: Konzeption der Deklarations- und Beweissicherungsbeprobung ............................................... 51

Tabelle 19: Durchführung der Probenahme .................................................................................................. 52

0.3 Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Lage des Sanierungsplangebietes mit Eigentümerübersicht und Flächennutzung

Anhang 2: Auswertung Altlastenkataster und Ergebnis der Historischen Recherche

Anhang 3: Lageplan der durchgeführten Untersuchungen

Anhang 4a: Lageplan Bodenabtrag nördlich Benno-Ohnesorg-Brücke

Anhang 4b: Lageplan Bodenabtrag südlich Benno-Ohnesorg-Brücke

Anhang 5: Bewertung der Bodenproben im Sanierungsplanbereich

Anhang 6a: Auffüllungsmächtigkeiten nördlich Benno-Ohnesorg-Brücke

Anhang 6b: Auffüllungsmächtigkeiten südlich Benno-Ohnesorg-Brücke

Anhang 7: Profilskizze Sanierungsvorgaben Neugestaltung Abtragsfläche

Anhang 8: Kampfmittelabfrage KBD vom 21.10.2008

Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128

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0.4 Abkürzungsverzeichnis

a Jahr Abs Absatz BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BGBl Bundesgesetzblatt BTEX Monoaromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol) d Tag EPA (US) Amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental-protection-agency) Fl Flur Flst Flurstück FNP Flächennutzungsplan GOK Geländeoberkante GW Grundwasser GWL Grundwasserleiter GWM Grundwassermessstelle h Stunde KBD Kampfmittelbeseitigungsdienst kg Kilogramm KW Kohlenwasserstoffe KW/IR Mineralölkohlenwasserstoffe l Liter LABO Länderarbeitsgemeinschaft Boden LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser LHH Landeshauptstadt Hannover LHKW leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe m Meter mg Milligramm µg Mikrogramm NN Normal-Null org organoleptisch PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PCB Polychlorierte Biphenyle ROK Rohroberkante s Sekunde SM Schwermetalle SP Sondierpunkt TA Technische Anleitung TS Trockensubstanz ü über WP Wirkungspfad Z Zuordnungswert

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0.5 Vorhandene Gutachten und Unterlagen

[1] GEONOVA GMBH (09.02.1993): Historische Recherche von Altstandort-Verdachtsflächen im

Rahmen des B-Plan-Verfahrens Nr. 280 für die LH Hannover – Luftbildauswertung für die

Altstandort-Verdachtsfläche Ohestraße 3B/D-..

[2] GEONOVA GMBH (11.03.1993): Historische Recherche von Altstandort-Verdachtsflächen im

Rahmen des B-Plan-Verfahrens Nr. 280 für die LH Hannover – Ohestraße 3A-..

[3] GEONOVA GMBH (15.03.1993): Ergebnisbericht über Bodenuntersuchungen im Rahmen des

Bebauungsplanes Nr. 280 (Grundstücke Ohestraße 3b/d).

[4] ALTLASTEN + PLANUNG (13.01.2005): Vertiefende Recherche mit Kontaminationshypothese:

Altablagerung A 1.9 Ohestraße.

[5] DR. MOLL GMBH (31.08.2005): Orientierende umweltgeologische Untersuchungen zur

Deklaration von Bodenmaterialien mit Bewertung der LAGA-Richtlinie vor dem Aushub. BV:

Geplanter Materialaushub am rechten Ufer des Vorfluters Ihme zwischen der Leinertbrücke

(Spinnereistraße) und N’ der Legionsbrücke (Lavesallee) in Hannover.

[6] MULL & PARTNER GMBH (30.06.2006): Orientierende Untersuchung an der Altablagerung A 1.9

Ohestraße in Hannover.

[7] FUGRO CONSULT GMBH (24.01.2007): Hochwasserschutz an der Ihme / Hannover:

Detailuntersuchung Boden.

[8] NLfB (1998): Geologische Stadtkarte Hannover 1:25.000.

[9] SCHNACK & PARTNER (2006): Aufweitung der Benno-Ohnesorg-Brücke – Schwarzer Bär /

Gustav-Bratke-Allee – Hannover-Linden / Hannover Calenberger Neustadt: Generelle Beurteilung

der Gründung.

[10] HEIDT & PETERS (2009): Vorlandabgrabungen an der Ihme – Antrag auf Planfeststellung – Teil

II: Erläuterungsbericht.

[11] PELZER & PARTNER (2008): Orientierende Bodenuntersuchungen zur Auensediment-

Problematik der Leine in der Region Hannover mit Auswertung historischer Dokumente und

kartographischer Darstellung der Ergebnisse.

[12] MULL & PARTNER (2009): Bodenuntersuchung im Bereich der Großen Bauhalle der BBS 3

(„Mercedes-Halle“) Ohestraße 3A in Hannover.

[13] PELZER & PARTNER (2009): Orientierende Untersuchung und Gefährdungsabschätzung

Öffentlicher Kinderspielplatz „Glockseestraße“ in Hannover-Calenberger Neustadt.

[14] PELZER & PARTNER (2009): Orientierende Untersuchung und Gefährdungsabschätzung Kinder-

und Jugendspielplatz am Unabhängigen Jugendzentrum in Hannover, Glockseestr. 35.

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0.6 Literaturverzeichnis

[15] LAGA (1997/2003): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen /

Abfällen –Technische Regeln-. Mitt. der LAGA M 20 (Stand 6.11.2003)

[16] LAGA (2004): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen /

Abfällen –Technische Regeln Boden-. Mitt. der LAGA M 20 (Stand 5.11.2004)

[17] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999, BGBI. Nr.36,

S.1554 vom 16.07.1999

[18] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten

(Bundes-Bodenschutzgesetz~BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. S. 502)

[19] LH Hannover (2007): Beschlussdrucksache Nr. 1440/2007: Ökologische Standards beim Bauen

im kommunalen Einflussbereich. (hier Kap. 6 incl. Anlage 2).

[20] LAWA (2004): Geringfügigkeitsschwellen (Prüfwerte) zur Beurteilung von Grundwasserschäden

und ihrer Begründung Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).

[21] BG BAU (1997/2006): BG-Regel ‚Kontaminierte Bereiche’. Berufsgenossenschaftliche Regeln für

Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 128). Fassung Februar 2006.

[22] Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (2002): Arbeitsanweisung für Arbeiten der

Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen.

[23] LAGA (2001): LAGA PN 98 – Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und

biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen –

Mitt. der LAGA M 32 (Dezember 2001)

[24] NLWKN (2006): Handlungsempfehlung zur Qualitätssicherung für den Auelehmeinbau.

[25] Landeshauptstadt Hannover, Umweltdezernat (2004): Das Mindestuntersuchungsprogramm für

Kinderspielflächen (MUP). Schriftenreihe Kommunaler Umweltschutz Heft Nr. 39.

[26] LABO (2006): Arbeitshilfe Sickerwasserprognose bei Detailuntersuchungen (Stand 10/2006)

[27] LH Hannover Projektgruppe 67.1 / 61.1 „Altlastenfragen in B- und F-Planverfahren

(3.7.2003/21.10.2004): Berücksichtigung von Bodenbelastungen in der Bauleitplanung.

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1 Veranlassung und Aufgabenstellung

Die Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Tiefbau) plant im Rahmen des vorsorgenden

Hochwasserschutzes den Ausbau der Ihme (östliche Uferbereiche) im Abschnitt Legionsbrücke

(Lavesallee) bis Leinertbrücke (Spinnereistr.).

Im wesentlichen handelt es sich um Bodenabgrabungen zur Wiederherstellung des ehemals

natürlichen Überschwemmungsgebietes der Ihme.

Der Projektbereich der Ihme-Hochwasserschutzmaßnahme beinhaltet zwei getrennte

Sanierungsplanbereiche: Im nördlichen Abschnitt (südlich Leinertbrücke bis einschließlich UJZ

Glocksee) wird ein Sanierungsplan zur Sanierung des ehem. Gaswerkstandortes ‚Glocksee’ erstellt.

Der vorliegende Sanierungsplan regelt den Bodenabtrag im gesamten sich südlich anschließenden

Bereich (‚Bodenabtrag Südbereich’).

Der vorliegende Sanierungsplan regelt das Bodenmanagement der abzutragenden Bodenmassen

und die nutzungsspezifischen Anforderungen an die neu entstehende Geländeoberfläche.

Diverse Voruntersuchungen haben in Teilbereichen belastete Bodenmassen ermittelt.

Der Sanierungsplan bildet den Teil V des Planfeststellungsantrages. Eine Übersicht findet sich im

Teil II Erläuterungsbericht (Heidt & Peters 2008 [10]).

2 Geltungsbereich des Sanierungsplanes (Anhang 1)

2.1 Räumlicher Geltungsbereich

Das Sanierungsplangebiet umfasst den östlichen Talauen und Böschungsbereich der Ihme in der

Calenberger Neustadt im Abschnitt nördlich der Legionsbrücke (Berufsbildende Schulen 1-5) bis

nördlich der Ida-Arenhold-Brücke (Jugendzentrum Glockseestraße).

Auf dem Lageplan im Anhang 1 ist das Sanierungsplangebiet dunkelblau abgegrenzt. Nach Norden

schließt sich das auf dem Lageplan grün abgegrenzte Sanierungsplangebiet des ehem. ‚Gaswerkes

Glocksee’ an, dass ebenfalls Bestandteil der Hochwasserschutz-Abgrabungen entlang der Ihme ist.

Nördlich der Leinertbrücke liegt eine 450 m² große, isolierte Teilffläche, die ebenfalls zum

Sanierungsplangebiet gehört.

2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich des Sanierungsplangebietes umfasst zusätzlich noch

Baustellenzufahrtsbereiche und Boden-Verladebereiche für den Schiffstransport entlang der Ihme.

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3 Standortverhältnisse

3.1 Vorbemerkung

Das Sanierungsplangebiet umfasst mit dem östlichen Uferbereich der Ihme einen ehemaligen

Naturraum (Überschwemmungsgebiet), der durch die urbane Industrialisierung vollständig verändert

und bis an das Flussufer überprägt wurde. Die Planungen zum Hochwasserschutz innerhalb der

Stadtentwicklung führten zusammen mit Nutzungsänderungen (Verdrängung von Industriebereichen

aus innerstädtischen Bereichen) zum Rückbau der Bausubstanz am Flussufer. Die

Vorlandabgrabungen im Sanierungsplangebiet schaffen durch die Vergrößerung des

Überschwemmungsbereiches wieder annähernd natürliche Verhältnisse. Die aktuelle Nutzung als

Park- und Freizeitfläche wird durch die Maßnahme dabei weiter aufgewertet.

3.2 Lage (Anhang 1)

3.2.1 Allgemeine Kenndaten zur Lage

- Kreis / Stadt ...............................................................Region Hannover

- PLZ/Ort .......................................................................30169 Hannover

- Straße Peter-Fechter-Ufer (Glockseestr. /

Calenberger Str.), Ihmeufer im Bereich

Ohestraße, Emma-Frede-Weg /

Leinertbrücke

- Gemeinde / Gemarkung ...........................................Hannover / Hannover

- Flur..............................................................................3 und 38

- Flurstücke (jeweils Teilflächen)...............................393/2, 393/3, 90/12, 90/13, 90/17, 9/58

- Fläche (Sanierungsplanbereich)..............................36.502 m² (ohne Benno-Ohnesorg-Brücke)

- Gauß-Krüger Koordinaten (ca.) ...............................R: 35 49 160 H: 58 04 490 (Nordspitze)

................................................................................R: 35 49 310 H: 58 03 760 (Südspitze)

- Liegenschaftskarte ...................................................4904C, 4903A, 4804 B

- Planungsrechtliche Gegebenheiten nach FNP Allgemeine Grünfläche (393/2, 393/3, 90/12,

9/58)

Gemischte Baufläche (90/13) B-Plan Nr. 280

Gemeinbedarfsfläche BBS (90/17, 90/13)

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3.2.2 Topographische Lage

Das Sanierungsplangebiet umfasst den gesamten öffentlich zugänglichen Ostuferbereich der Ihme

nördlich der Legionsbrücke bis zum Jugendzentrum Glocksee. Desweiteren eine Teilfläche (450 m²)

nördlich der Leinertbrücke.

Das Sanierungsplangebiet wird von der Benno-Ohnesorg-Brücke unterteilt, die die durch die Ihme

getrennten Stadtteile Linden (Schwarzer Bär) und Calenberger Neustadt miteinander verbindet. Zur

Zeit wird die Brücke nach Vorgaben des Hochwasserschutzes mit vergrößertem Durchflußprofil neu

gebaut.

3.3 Verkehrsinfrastruktur

Das Sanierungsplangebiet wird selbst nur von befestigten Rad- und Gehwegen durchzogen, die die

Ihme im Innenstadt-Gebiet begleiten. Der Hauptweg entlang der Ihme trägt den Namen ‚Peter-

Fechter-Ufer’. Die Ida-Arenhold-Brücke, als Fußgängerbrücke über die Ihme, verbindet das Ihme-

Zentrum mit der Calenberger Neustadt.

Der Anschluß der Radwege an das Straßennetz erfolgt im Bereich Glockseestraße / Calenberger

Straße, an der Benno-Ohnesorg-Brücke und im Süden an der Legionsbrücke zur Lavesallee.

3.4 Nutzungen

3.4.1 Aktuelle Nutzungen im Geltungsbereich

Fast der gesamte Sanierungsplanbereich wird als Park- und Freizeitfläche (innerstädtisches

Naherholungsgebiet) genutzt.

Das für den Abriß vorgesehene alte ‚Mercedes-Gebäude’ im Gebäudekomplex der Berufsbildenen

Schulen (BBS 1-5) ist als Ausbildungswerkstatt als Gemeinbedarfsfläche eingestuft.

3.4.2 Nutzungen auf angrenzenden Flächen

Im Norden des Sanierungsplangebietes ist das Jugendzentrum Glocksee (UJZ) unmittelbar

angrenzend. Hier existiert neben der Freizeitnutzung auch Wohnnutzung. Desweiteren existiert im

UJZ ein Hort, dessen Außenspielbereich im Randbereich des Sanierungsplanbereiches neu gestaltet

wird.

Neben öffentlichen Verkehrsflächen und Wohngebieten grenzen südlich der Benno-Ohnesorg-

Brücke die Parkplatz- und Gebäudebereiche der Berufsschule BBS 1-5 an den

Sanierungsplanbereich.

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3.4.3 Geplante Nutzungsänderungen im Sanierungsplanbereich

Nach den Hochwasserschutzabgrabungen wird der Sanierungsplanbereich wieder als Park- und

Freizeitanlage gestaltet. Dabei kommt es wie bisher lokal zur Einrichtung bzw. Ausweisung von

Kinderspielflächen, die somit eine andere, sensiblere Nutzung innerhalb des Nutzungsbereiches

Park- und Freizeitanlage darstellen.

3.5 Planungsrecht

Planungsrechtliche Gegebenheiten nach FNP ........Allgemeine Grünfläche (393/2, 393/3, 90/12)

.................................................................................Gemischte Baufläche (90/13) B-Plan Nr. 280

.................................................................................Gemeinbedarfsfläche BBS (90/17, 90/13)

Die Flächennutzungen sind auf dem Lageplan im Anhang 1 farbig dargestellt..

3.6 Städtebauliche Planung (Geographisches Auskunftssystem LH Hannover)

Der Sanierungsplanbereich liegt südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke im B-Plan-Bereich 280/1477.

Der B-Plan ist rechtskräftig und besitzt seine Westgrenze in der Mitte der Ihme und überschneidet

sich somit mit dem B-Plan 1275. Unmittelbar südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke ist am Westufer

der Ihme der Bebauungsplan Nr. 1275 verzeichnet, der sich über die Ihme hinweg bis auf den

östlichen Uferstreifen erstreckt.

Direkt nördlich der Benno-Ohnesorg-Brücke ist innerhalb der Grünanlage (Flurst. 393/2) der

Bebauungsplan Nr. 190 verzeichnet.

Behördliche Entscheidungen: keine

Öffentlich-rechtliche Verträge: keine

Private Genehmigungen und Verträge: keine

3.7 Geologische Situation

Eine aktuelle Bearbeitung des Untersuchungsbereiches findet sich in den Themenkarten (A-C) der

Geologischen Stadtkarte Hannover von 1998 [8].

Der Verlauf des Ihmetales beschreibt ein Bogen am Fuß der nach Nordosten auslaufenden

Festgesteinsaufwölbung des Lindener Berges. Diese durch Salztektonik bedingte Sattelstruktur

besteht aus Kalk-, Mergel- und Tonsteinen des Jura und der Kreide und wird nur von

geringmächtigen Lockergesteinen des Quartär bedeckt. Die Flußsohle der Ihme im

Untersuchungsbereich liegt auf dieser Festgesteinsoberfläche. Als Festgestein im

Sanierungsplanbereich nördlich der Benno-Ohnesorg-Brücke stehen Tonmergelsteine aus dem

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Unter-Hauterive der Unterkreide (krhu) in ca. 47,0 m ü. NN an. Südlich der Brücke schalten sich

störungsbedingt Tonsteine und Kalksteine des Wealden (Wd) ein (s. Abb. 1).

Abbildung 1: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Festgestein [8]

Die Festgesteinsoberfläche wird in der Regel von ca. 4-5m mächtigen Lockergesteinen (Auelehm,

Schluff, Sand, Kies) überlagert. Die Tiefgründungen und Fundamente der ehem. Gebäude lagen in

den Lockergesteinen.

Im Kartenausschnitt der Abb. 2 liegt das Gebiet der Vorlandabgrabungen zwischen den Isolinien der

Lockergesteinsmächtigkeit von 0,5m und 5,0m mit einer deutlichen Mächtigkeitszunahme in östliche

Richtung. Außerdem dokumentiert die gelbe Kreissignatur die geringe Betonaggressivität des

Grundwassers.

In den Abbildungen 1 und 2 ist der Gesamtbereich der Hochwasserabgrabungen verzeichnet. Dieser

umfaßt das Sanierungsplangebiet ‚Gaswerk Glocksee’ im Norden und das hier behandelte

Sanierungsplangebiet ‚Südbereich’.

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Abbildung 2: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Geotechnik [8]

Im Rahmen der Gründungsbeurteilung durch Schnack & Partner 2006 [9] im Bereich der Benno-

Ohnesorg-Brücke wurde die geologische Situation in diesem zentralen Sanierungsplanbereich exakt

erkundet. Die durchgeführten Erkundungen sind in der Lageskizze Abb. 3 dargestellt.

Die Störungszone in der Brückenachse mit den verstellten Festgesteinsschichten konnte analog Abb.

1 nachgewiesen werden. Bei der Überdeckung mit Lockergesteinen ergaben sich dagegen deutliche

Mächtigkeitsunterschiede nördlich und südlich der Brücke. In den Bohrungen und

Drucksondierungen BS2, B5, DS2 und DS4 wird die Festgesteinsoberfläche bei ca. 47,00 m ü. NN

angetroffen. Darüber lagern jeweils 2 bzw. 2,6 m Schluff und Sand sowie ca. 2 m Auffüllung aus

Boden und Bauschutt. Dagegen erreichen die Aufschlüsse südlich der Brücke (DS3 und B6) die

Festgesteinsoberfläche erst bei 42,0 m ü. NN und weisen mit 11-12 m eine sehr hohe

Lockergesteinsmächtigkeit auf. Zwar ist hier die Geländehöhe durch eine 3,7 m mächtige Auffüllung

auch höher, aber die Zunahme resultiert aus einer 5m mächtigen Sand-Kies-Sedimentfolge oberhalb

der Festgesteinsoberfläche.

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Abbildung 3: Lageplan der Erkundungen (Anlage 3 aus [9])

Die ca. 5m mächtigen Sandeinschaltungen wurden auch durch Sondierbohrungen (B7 und B8) im

Bereich des Grundstücks Ohestraße 3b/d nachgewiesen (dokumentiert in Geonova 1993 [3]). In Abb.

3 exakt am Blattrand unten rechts (nicht dargestellt).

In Tabelle 1 ist zusammenfassend die geologische Schichtenfolge im Sanierungsplangebiet mit der

hydrogeologischen Zuordnung dokumentiert.

Tabelle 1: Lokale Geologie und Hydrogeologie

Stratigraphische Einheit

Hydrogeologische Zuordnung

Mächtigkeit (m)

Teufe (m) Lithologie

Grasnarbe, Mutterboden

Überschwemmungs-gebiet, Böschungen

0 - 0,6 0 - 0,6 Schluff, dunkelbraun,

Auffüllung Boden, Trümmerschutt

Überschwemmungs-gebiet, Böschungen

0 - 5,0 0,1 - 5,1Schluff, Steine, Ziegel, Mauerreste, Müll

Auesedimente (q) gespanntes GW 3 - 4 0 - 4 Schluff, tonig, sandig

Flußsande (q) Grundwasserleiter < 0,5 - 5,0 3,5 - 7 Sande, Kiese, Steine

Unterkreide (krhu) Kluftwasserleiter (?) > 15 4 - 12Tonsteine, Tonmergel, Kalkstein

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Die größten Auffüllungsmächtigkeiten von > 5,0m (ca. max. 6,0m) wurden innerhalb der ‚Mercedes-

Halle’ (Altablagerung A1.09) nachgewiesen [12]. Da der rampenartig erhöhte Hallenboden ca. 1,5 m

über dem umgebenden Gelände liegt, wird die maximale Auffüllungsmächtigkeit in Tabelle 1 mit 5,0

m angegeben.

3.8 Hydrogeologische Situation

Hydrogeologisch liegt der Untersuchungsbereich am äußersten Westrand von gut

grundwasserleitenden Niederterasse-Sedimentfolgen, die in der Ihme-Talaue durch Lehmdecken als

Grundwassergeringleiter abgelöst werden. Siehe Kartenausschnitt in Abb. 4 (Geol. Stadtkarte

Hannover: Grundwasser [8]). Die Isohypsendarstellung der Grundwasseroberfläche ist etwas

ungenau, da die der Ihme am nächsten gelegene 50 m ü. NN – Isohypse den gesamten

Sanierungsplanbereich abdeckt. Somit lässt sich eine Grundwasserfließrichtung östlich der Ihme nur

in Flußrichtung nach NNW bzw. lokal direkt zur Ihme ableiten. Das langjährige Mittel des

Grundwasserstandes in der städtischen Grundwassermeßstelle 30200 am Spielplatz Glockseestraße

(NE-Ecke Sanierungsplanbereich) liegt bei ca. 48,75 m ü. NN. In dieser Meßstelle fungiert ein 1,7 m

mächtiger Grobsand oberhalb der Unterkreide-Festgesteine als Grundwasserleiter. Durch die

Überdeckung mit Schluffolgen liegt das Grundwasser zeitweise gespannt vor.

Abbildung 4: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Grundwasser [8]

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Der Grundwasserspiegel korrespondiert direkt und zeitlich praktisch ungedämpft mit dem Pegel der

Ihme, der bei Normalwasserführung durch Stauregelung auf ca. 48,35 – 48,45 m ü. NN gehalten

wird. Das höchste gemessene Hochwasser der Ihme HHW = 52,67 m ü. NN ist auch als höchster

Grundwasserstand (HGW) anzunehmen.

Bei Hochwasserlagen kommt es durch den hohen Grundwasserspiegel zur Überflutung von Kellern.

Ursache sind grundwasserführende Sande und Kiese, die sich in Richtung Leine-Aue verstärkt

einschalten (vergl. [10]).

Die gelbe Kreissignatur in Abb. 4 charakterisiert das Grundwasser hydrochemisch als Calcium-

Hydrogencarbonat-Sulfat-Wasser (neutral bis sehr schwach sauer mit hoher Mineralisation).

3.9 Ehemalige Nutzungen, Altstandorte (Anhang 2)

Im gesamten Abgrabungsbereich entlang der Ihme existierte laut Altlastenkataster der Region

Hannover (Stadtgebiet Hannover) und der Luftbildauswertung (FUGRO 2007) ein ehemals intensiv

gewerblich-industriell genutztes Gebiet. Nach der weitgehenden Zerstörung im 2. Weltkrieg wurden

die Betriebe in der Regel wieder aufgebaut. Mit der Fertigstellung des Ihme-Zentrums am westlichen

Ihme-Ufer wurde die gewerbliche Nutzung beendet, die gesamte Gebäudesubstanz der Altstandorte

abgerissen und das östliche Ihme-Ufer zur Parkanlage umgestaltet.

Die Ergebnisse der Historischen Luftbildauswertung in Verbindung mit den Altstandort-

Schlüsselnummern (ASN) sind auf dem Lageplan im Anhang 2 und in der nachfolgenden Tabelle 2

dokumentiert.

Südlich des Gaswerks (ASN 427) lagen metallverarbeitende Betriebe und Werkstätten (ASN 425 +

436). Neben einer sich südlich anschließenden KFZ-Lackiererei (ASN 453) besitzt der Standort einer

ehem. Lackfabrik (ASN 468) das größte Altlastenverdachtspotential.

Südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke befand sich lange Zeit eine Holzhandlung (ASN 6038 /

Altablagerung A 1.9) und eine KFZ-Werkstatt (ASN 4169) mit der ‚Mercedes-Halle’ (heute: Große

Bauhalle der Berufsbildenden Schulen BBS 3).

Zu den Altstandorten ASN 6038 / Altablagerung A 1.9) und ASN 4169 ‚Mercedes-Halle’ liegen

mehrere Untersuchungen vor (s. Kap. 4.1 + 4.2).

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Tabelle 2: Altstandortkataster am östlichen Ihmeufer und Ergebnis der Historischen Luftbild-

Recherche (aus [7] bzw. vergleiche Tabelle auf Anhang 2)

Altstandort- Nutzung + Bebauung nach Nutzung + Bebauung nach Nutzung + Bebauung nachSchlüssel-Nr. Kataster + Luftbild 1945 Kataster + Luftbild 1957 Kataster + Luftbild 1969

Straßenbahndepot Straßenbahndepot

Gaswerk (Apparatehaus mit Gaswerk (Apparatehaus Gaswerk / Stadtwerkemäßigen Bombenschäden) wieder aufgebaut) (ehem. Apparatehaus bis

Kohlebrücke (ehem. Seilbahn) Kohlebrücke (ehem. Seilbahn) an die Ihme erweitert !)schmaler Uferbereich mit schmaler Uferbereich mit

Schiffsanleger ? Schiffsanleger ?

ohne Nummer (Fläche westlich

BBS)

breiter Uferstreifen mit Bombentrichter, östlich davon

zerstörtes Gebäude

breiter Uferstreifen, BBS gebaut + Park

breiter Uferstreifen, BBS gebaut + Park

Gewerbebetrieb (KFZ) (Gebäude deutlich zerstört), Uferstreifen

bombardiert ?4169

Gewerbebetrieb (Holzhandel), Gebäude im Nordteil zerstört,

Lager OK

Gewerbebetrieb (Textil ?) (Neues Gebäude BBS im Südteil),

Uferstreifen vorhanden

Gewerbebetrieb (KFZ) (Neues Gebäude BBS im Südteil),

Uferstreifen vorhanden

Gewerbebetrieb (Holzhandel), viele Gebäude, Schiffsanleger,

Uferstreifen

HASTRA-Hochhaus, Park

Brücke

6038

ohne Nummer Brücke Brücke

Gewerbebetrieb (Holzhandel), viele Gebäude, Schiffsanleger,

Uferstreifen

Westrand 4063 + 493, sonst ohne

Nummer

Kleingewerbe (Gebäude zerstört), Garten

Kleingewerbe (Gebäudestruktur verändert), Garten, Park ?

Gewerbebetrieb (Lackfabrik) mäßige Bombenschäden

Gewerbebetrieb (Lackfabrik) Gewerbebetrieb (Lackfabrik)

Brachfläche / Ruine Freifläche / Grünfläche

468

ohne Nummer

Gewerbebetrieb (Metall ?)

453Gewerbebetrieb vollständig

zerstörtGewerbebetrieb (KFZ-Lackiererei) Gewerbebetrieb (KFZ-Lackiererei)

Brachfläche / Ruine mit Bombentrichtern

436Gewerbebetrieb (Metall)

vollständig zerstörtGewerbebetrieb (Metall ?)

Gewerbebetrieb (Metall) vollständig zerstört

Gewerbebetrieb (Metall ?) Gewerbebetrieb (Metall ?)

Gaswerk und Uferbereich Gaswerk / Stadtwerke bis zur Ihme

425

Brücke

ÜSTRA-Gelände

Gaswerk und Uferbereich (Bombenschäden)

ohne Nummer (gehört zu 427)

427 (Erweiterung bis Ufer)

ohne Nummer (gehört zu 427)

Gaswerk (Kohlebunker)

4172Brücke Brücke

Gaswerk (Kohlebunker)

Die tabellarische Auflistung der Altstandortschlüssel-Nummern entlang des östlichen Ihme-Ufers

erfolgt von Norden (4172) nach Süden (4169 / BBS).

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4 Gefahrenlage und Sanierungsziele

4.1 Vorbemerkung zu projektspezifischen Untersuchungen (Anhang 3)

Im Rahmen der Projektplanung ‚Vorlandabgrabungen im Rahmen Hochwasserschutz an der Ihme’

wurden im Auftrag der LHH folgende Untersuchungen durchgeführt:

• Zentrale Polizeidirektion Dezernat 23, Kampfmittelbeseitigung (21.10.2008): Kampfmittelabfrage:

Flächenräumung Ihme, Hannover-Linden, Teilbereich Nord+Süd (Anhang 8).

Die Luftbildauswertung ergab entlang der Ihme Teilbereiche mit und ohne Bombardierung. Für eine

Gefahrenerforschung wurden der gesamte Bereich nördlich der Calenberger Straße, der Bereich

südlich an der Benno-Ohnesorg-Brücke und der Uferabschnitt im Bereich des ‚Mercedes-Gebäudes’

eingestuft. Auf Grundlage der ‚Arbeitsanweisung für Arbeiten der Kampfmittelbeseitigung in

Niedersachsen (KBD 2002 [22]) muß auf Grund der zahlreichen Störkörper in der Auffüllung eine

Bauaushubüberwachung durchgeführt werden.

• DR. MOLL GMBH (31.08.2005): Orientierende umweltgeologische Untersuchungen zur Deklaration

von Bodenmaterialien mit Bewertung der LAGA-Richtlinie vor dem Aushub. BV: Geplanter

Materialaushub am rechten Ufer des Vorfluters Ihme zwischen der Leinertbrücke (Spinnereistraße)

und N’ der Legionsbrücke (Lavesallee) in Hannover. [5].

Die Untersuchung wurde nur in vom KBD freigegebenen Bereichen (ca. 50 % der Fläche)

durchgeführt. Einige Sondierungen ergaben hohe Belastungen im Bereich des Gaswerkes und

mäßige Belastungen innerhalb von Bauschuttauffüllungen. Zur Untersuchung der Gesamtfläche und

der konkreteren Abgrenzung der Belastungen wurde folgende Untersuchung durchgeführt:

• FUGRO CONSULT GMBH (24.01.2007): Hochwasserschutz an der Ihme / Hannover:

Detailuntersuchung Boden. [7]

Die Ergebnisse zeigten den akuten Handlungsbedarf im Bereich des Gaswerks auf. In den anderen

Bereichen konnten keine sanierungswürdigen Belastungen festgestellt werden.

Aufgrund des festgestellten Sanierungsumfanges im Bereich des Gaswerkes (FUGRO 06.11.2007)

wurde dieser Bereich in Form eines eigenen Sanierungsplangebietes abgetrennt (s. Anhang 1).

Der hier vorliegende Sanierungsplan des verbleibenden Bereiches südlich des Gaswerks

behandelt keine dem ehem. Gaswerksstandort auch nur annähernd vergleichbare bzw.

sanierungswürdige Gefahrenlage.

Im Rahmen der Erstellung dieses Sanierungsplanes wurden zur Behebung wesentlicher

Erkenntnisdefizite im Auftrag der LHH folgende Untersuchungen durchgeführt:

• MULL & PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH (April 2009): Bodenuntersuchung im Bereich der

Großen Bauhalle der BBS 3 („Mercedes-Halle“) Ohestraße 3A in Hannover. [12]

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Die aktuelle Untersuchung der MULL & PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH vom April 2009 [12]

erkundete den geplanten Abgrabungsbereich auf einer Fläche von 1.377 m², der heute noch

unterhalb des Gebäudes ‚Mercedes-Halle’ liegt. Die drei abgeteuften Schneckenbohrungen (B 25 – B

27) trafen bis 5 m u. GOK bauschutt- und ziegelhaltige Sande an. Der Hauptschadstoff PAK wurde in

Mischproben (MP) der Auffüllungsbereiche mit Gehalten von 30,56 mg/kgTS (MP 1 aus B 25) , 6,7

mg/kgTS (MP 2 aus B 26) und 6,27 mg/kgTS (MP 3 aus B 27) bestimmt. Die Gesamt-Mischprobe

MP 9 (aus MP 1-3) der Feinfraktion (< 2mm), die laut Korngrößenanalyse 85 % des Gesamtmaterials

repräsentiert, ergab einen PAK-Gehalt von 10 mg/kgTS*. Dieser Gehalt entspricht eher dem zu

erwartenden arithmetischen Mittel (ca. 14,5 mg/kgTS) aus den 3 Einzelproben. (* die fehlerhaften

Angaben in [12] Anlage 3, letzte Spalte wurden durch FUGRO korrigiert).

• PELZER & PARTNER (09.01.2009): Orientierende Untersuchung und Gefährdungsabschätzung

Öffentlicher Kinderspielplatz „Glockseestraße“ in Hannover-Calenberger Neustadt. [13]

• PELZER & PARTNER (09.01.2009): Orientierende Untersuchung und Gefährdungsabschätzung

Kinder- und Jugendspielplatz am Unabhängigen Jugendzentrum in Hannover, Glockseestr. 35. [14]

Zwei aktuell vom Umweltamt der LH Hannover beauftragte Gutachten (Pelzer & Partner 2009

[13]+[14]) untersuchten den Öffentlichen Kinderspielplatz „Glockseestraße“ und den Kinder- und

Jugendspielplatz am Unabhängigen Jugendzentrum in Hannover. Die betreffenden Flächen bilden

den nordöstlichen Teil des Sanierungsplangebietes in dem aber keine Bodenabgrabungen sondern

bereichsweise Aufhöhungen geplant sind (s. Anhang 4a+6a).

Die Untersuchungen der heutigen Kinderspielflächen ergaben im nutzungsrelevanten Bereich keine

Auffälligkeiten, so das an der geplanten (erweiterten) Ausweisung als Spielfläche innerhalb des

Sanierungsplanbereiches keine besonderen Maßnahmen zu ergreifen sind.

Da die Vorlandabgrabungen keinerlei Eingriff in diese Bodenbereiche vorsehen, werden die

Analysenergebnisse im nachfolgenden Kap. 4.3 nicht explizit aufgeführt.

4.2 Sonstige Untersuchungen im Sanierungsplanbereich (Anhang 3)

Im Bereich des Sanierungsplangebietes wurden laut Datenabfrage der Fachabteilung 67.12 vom

23.09.2008 im Altlastenkataster der Region Hannover (Stadtgebiet Hannover) folgende

Informationen ermittelt (Nummernbezeichnung laut Altenlastenkataster LHH):

• Altstandorte, kontaminationsverdächtige Flächen mit Standortschlüssel-Nr.: 425, 436, 453, 468,

493, 4063, 4169 und 6038.

Alle oben genannten Altstandorte wurden innerhalb der Untersuchungen durch FUGRO (2007) [7]

einer Historischen Luftbildauswertung und einer orientierenden Bodenuntersuchung mittels

Baggerschurfe unterzogen.

• Boden- / Grundwasserverunreinigungen (Einzelfall) mit Einzelfall-Nr.: 275 (identisch mit A 1.9)

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Der Einzelfall Nr. 275 ist mit A 1.9 identisch, liegt innerhalb des Sanierungsplanbereiches und besitzt

die gleichen Inhalte wie A 1.9.

• Altablagerungen mit Aktenzeichen: A 1.9 Ohestraße

Die Altablagerung A 1.9 umfaßt eine Trümmerschuttablagerung südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke

im Bereich der BBS 1-5 (Parkplätze, Nebengebäude). Die Altablagerung bildet den östlichen steilen

Böschungsbereich als Begrenzung der Ihme-Aue.

Aus Anlaß einer Projektplanung (‚Victoria-Diagonale’) im Bereich des B-Plan-Gebietes Nr. 280

wurden 1992 Baugrunduntersuchungen und nachfolgend einige altlastenspezifische Untersuchungen

(GEONOVA 1993 etc.) durchgeführt (s. Literaturverzeichnis [1] - [4].

Den Untersuchungsstand zu Projektbeginn unter Berücksichtigung aller vorangegangener

Untersuchungen dokumentiert die Orientierende Untersuchung von Mull & Partner (2006) [6]. Das

Untersuchungsgebiet umfasste die behördlich erfasste Altablagerung auf dem Altstandort 6038 und

zusätzlich Flächenanteile des Altstandortes 4169 (KFZ-Betrieb ‚Mercedes-Gebäude’). Dabei wurde

aber das ‚Mercedes-Gebäude’ (heute BBS-Halle) ausgespart. Diese Halle ragt in die Ihme-Aue

hinein und wird im Rahmen der Hochwasserschutzabgrabungen abgerissen, um die Tal-Aue

aufzuweiten. Daher wurde im Rahmen der Sanierungsplanerstellung empfohlen, diesen relevanten

Bereich einer Nachuntersuchung zu unterziehen.

Die aktuell vorgelegte Bodenuntersuchung v.a. innerhalb der ‚Mercedes-Halle’ von Mull & Partner

(2009) [12] lieferte nochmals spezifische Aussagen zur Belastungssituation im geplanten

Abgrabungsbereich unterhalb der abzureissenden Halle.

• Schwermetalluntersuchungen an der Leine in der Region Hannover [11]

Im Rahmen der Orientierenden Bodenuntersuchungen zur Auensediment-Problematik der Leine in

der Region Hannover (Pelzer & Partner 2008 [11]) wurden innerhalb des Sanierungsplangebietes

keine neuen Untersuchungen durchgeführt. In den Lageplänen (Anlagen 5.1.9 und 5.2.9) mit

Darstellung der Belastungssituation wurden die bekannten Ergebnisse der Mischprobe IU 10 aus

MOLL (2005) [5] übernommen und als ‚fremde linienhafte Mischprobe L 2’ verzeichnet. Diese

Mischprobe L2 (= IU 10) umfaßt die RKS 12, 14 und 15 im Ihme-Uferbereich im Abschnitt der

Altablagerung A 1.9 und der ‚Mercedes-Halle’. Die Ergebnisse werden im nachfolgenden Kapitel

4.3.1 in Tabelle 3 erläutert.

4.3 Ergebnisse bisheriger Untersuchungen (s. Anhang 5)

4.3.1 Bodenuntersuchungen

Die Analysenergebnisse der Untersuchungen von MOLL (2005) [5], FUGRO (2007) [7] und MULL &

PARTNER (2009) [12] wurden in den nachfolgenden Ergebnistabellen einer vergleichbaren

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Bewertung unterzogen. Die beiden erstgenannten Untersuchungen dienten ursprünglich zur

abfallwirtschaftlichen Beurteilung der Abgrabungsmassen nach LAGA [15] [16].

Die nutzungsbezogene Neubewertung als Park- und Freizeitanlage gemäß den Bodenwerten der

Bauleitplanung der LHH-Drucksache [19] ermöglichen eine konkrete Einstufung der ermittelten

Schadstoffgehalte. Die Prüfwerte der BBodSchV [17] wurden als Bewertungsmaßstab ebenfalls mit

aufgeführt, obwohl das analysierte Bodenmaterial (aus KRB bzw. Schurfen) nicht aus der

Feinfraktion (< 2mm) sondern aus Mischproben der Gesamtfraktion analysiert wurde. Die Befunde

belegen, daß die Belastungen eher an die Grobfraktion gebunden sind, so das das Ergebnis der

orientierenden Bewertung nach BBodSchV [17] die maximale (worst case) Belastungssituation

dokumentiert. Die Analysenergebnisse repräsentieren die Belastungen typischer Bodenmaterialien

der Ihme-Aue und der angrenzenden Böschungsbereiche aus Auffüllungsmaterial (überwiegend

bodenreicher Trümmerschutt).

Tabelle 3: Analysenergebnisse MOLL (2005): Oberboden

Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]

IU 5 - MP7.1+8.1+9.1+10.1+11.10,0 - 0,4m Oberboden

IU 10 - MP12.1+14.1

+15.10,0 - 0,35m Oberboden

IU 11 - MP13.1+16.1

+17.10,0 - 0,3m Oberboden

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

WP: Boden-Mensch

Park- u. Freizeitanl.

Bodenwerte für die

Bauleitplanung in

Hannover (2007)

(Auslöse- u.

Sanierungszielwerte)

Grün- u. Parkanl.

EOX < 1 < 1 < 1 - 10

Arsen (As) 26 10 5,3 125 30

Blei (Pb) 149 416 91 1.000 300

Cadmium (Cd) 0,49 2 0.31 50 3

Chrom ges. (Cr) 15 18 9,7 1.000 200

Kupfer (Cu) 38 44 29 - 200

Nickel (Ni) 14 19 8,3 350 175

Quecksilber (Hg) 0,47 0,5 0,35 5 3

Zink (Zn) 132 420 113 - 500

MKW (C10-C40) 33 < 10 < 10 - 300 - 500

Naphthalin < 0,05 < 0,05 < 0,05 - -

Benzo(a)pyren 0,23 0,29 0,36 10 1PAK-Summe (EPA) 3,37 2,8 4,14 - 15

In der Tabelle 3 weist die Mischprobe IU10–MP (aus den Sondierungen 12, 14+15) mit 416mg/kgTS

im Oberboden des Ihme-Überschwemmungsbereiches einen erhöhten Blei-Gehalt auf, der oberhalb

des Auslösewertes der Bauleitplanung LHH (2007) liegt. Zusammen mit dem signifikant erhöhten

Cadmium- und Zink-Gehalt handelt es sich somit um die geogene Schwermetallbelastung der

typischen Harzer Gangerze, wie sie in Flußauen-Sedimenten nördlich des Harzes bereits

problematisiert wurden.

Im Rahmen der Orientierenden Bodenuntersuchungen zur Auensediment-Problematik der Leine in

der Region Hannover durch PELZER & PARTNER in 2008 [11] wird die belastete Probe IU 10 – MP

aus Tab. 3 als ‚Linienprobe L2’ aufgeführt und dokumentiert.

In Tabelle 4 trifft dieses auf das fast identische Belastungsbild der Probe IU13–MP zu, die somit die

anhaltende geogene Schwermetallbelastung mit der Tiefe dokumentiert.

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Tabelle 4: Analysenergebnisse MOLL (2005): Obere Boden- und Auffüllungsbereiche

Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]

IU 6 - MP8.2+9.2 +10.2

0,21 - 1,0m Auffüllung

Boden

IU 7 - MP7.2+7.3

+11.2+11.30,08 - 2,1m Auffüllung Bauschutt

IU 13 - MP14.2 +15.2 0,18 - 1,0m Auffüllung

Boden

IU 15 - MP13.2+13.3

+13.4 0,3 - 2,95m Auffüllung Bod./Baus.

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

WP: Boden-Mensch

Park- u. Freizeitanl.

Bodenwerte für die

Bauleitplanung in

Hannover (2007)

(Auslöse- u.

Sanierungszielwerte)

Grün- u. Parkanl.

EOX < 1 < 1 < 1 < 1 - 10

Arsen (As) 11 8,8 10 6,8 125 30

Blei (Pb) 181 517 463 99 1.000 300

Cadmium (Cd) 0,39 0,28 1,8 0,11 50 3

Chrom ges. (Cr) 18 48 25 11 1.000 200

Kupfer (Cu) 34 30 46 47 - 200

Nickel (Ni) 17 18 27 13 350 175

Quecksilber (Hg) 0,52 < 0,3 0,36 0,42 5 3

Zink (Zn) 129 170 391 83 - 500

MKW (C10-C40) < 10 30 16 390 - 300 - 500

Naphthalin < 0,05 1,4 0,34 < 0,05 - -

Benzo(a)pyren 0,13 2,7 0,52 0,17 10 1PAK-Summe (EPA) 1,88 50 8,82 2,36 - 15

Die Probe IU7-MP (Auffüllungsmaterial aus den Sondierungen 7 und 11) repräsentiert typische

Belastungen in einem Trümmerschuttmaterial (80 % Ziegelsteinfragmente, Beton- und

Schlackepartikel). Die deutliche PAK-Belastung von 50mg/kgTS kann sowohl an die

Bauschuttfraktion (Teeranhaftungen) als auch an die Feinfraktion (Schlacke, Asche, Teerpartikel)

gebunden sein. Hinzu kommen erhöhte Blei-Gehalte. Dagegen repräsentieren die Proben IU6-MP

und IU15-MP sandiges Auffüllungsmaterial (Bauschuttgehalte < 40 %) mit nur geringen Belastungen.

Die Mischproben IU9-MP und IU12-MP (Tab. 4) aus dem anstehenden Auelehm unterhalb der

Auffüllungen belegen nur geringe Schwermetallbelastungen. Die anderen Mischproben

repräsentieren Auffüllungen aus Boden und Bauschutt mit singulär erhöhten Blei-, Kupfer- und

Zinkgehalten. In IU14-MP wurde eine hoher Anteil an Schlacken festgestellt.

Tabelle 5: Analysenergebnisse MOLL (2005): Tiefere Boden- und Auffüllungsbereiche

Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]

IU 8 - MP7.4

+9.30,9 - 2,5m Auffüllung

Boden

IU 9 - MP7.5+9.4+9.5+11.4+11.51,8 - 4,0m Auelehm

IU 12 - MP12.2+14.3

+16.5 0,35 - 4,0m

Auelehm

IU 14 - MP16.2+16.3

+16.4+17.2 0,3 - 3,0m Auffüllung Bod./Baus.

IU 16 - MP13.5

+13.6 2,95 - 4,0m Auffüllung

Boden

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

WP: Boden-Mensch

Park- u. Freizeitanl.

Bodenwerte für die

Bauleitplanung in

Hannover (2007)

(Auslöse- u.

Sanierungszielwerte)

Grün- u. Parkanl.

EOX < 1 < 1 < 1 < 1 < 1 - 10

Arsen (As) 10 7,3 9,3 12 13 125 30

Blei (Pb) 584 29 154 229 459 1.000 300

Cadmium (Cd) 0,31 0,22 0,6 2,1 1,2 50 3

Chrom ges. (Cr) 18 14 24 17 16 1.000 200

Kupfer (Cu) 35 12 24 2.590 64 - 200

Nickel (Ni) 17 18 21 16 19 350 175

Quecksilber (Hg) 1,2 < 0,3 < 0,3 1,6 0,53 5 3

Zink (Zn) 106 55 171 886 290 - 500

MKW (C10-C40) 11 < 10 < 10 22 11 - 300 - 500

Naphthalin < 0,05 < 0,05 0,18 < 0,05 < 0,05 - -

Benzo(a)pyren 0,23 < 0,05 0,49 0,24 0,17 10 1PAK-Summe (EPA) 2,96 < NG 8 2,5 2,36 - 15

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Die 12 Mischproben der Untersuchungen von MOLL (2005) zeigen keine Überschreitungen der

Prüfwerte n. BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch mit der Nutzung Park- und

Freizeitanlage. Die Auslösewerte der Bauleitplanung in Hannover (2007) für Grün- und Parkanlagen

werden bei Blei in 5 Proben und bei Zink, Kupfer und PAK jeweils in einer Probe überschritten.

Auf Grundlage der in den kampfmittelunverdächtigen Bereichen durch Sondierungen ermittelten

Ergebnisse (MOLL 2005) wurden die Untersuchungen durch FUGRO (2007) [7] konzipiert und

mittels Baggerschurfe durchgeführt.

Die Baggerschurfe ermöglichten eine noch bessere Typisierung der vorgefundenen Böden und

Auffüllungen sowie eine repräsentativere Probenahme.

Die 4 Mischproben S20 (zur Orientierung miteinbezogen obwohl knapp außerhalb), S25+26, S35A+B

und S39-41 repräsentieren die weitflächig sehr gleichförmigen Ablagerungen ohne dass wesentliche

Kontaminanten (z.B. Teerpappe) angetroffen wurden. Kleinräumige Bodenbelastungen bzw.

belastete Auffüllungsmaterialien können trotzdem auf gar keinen Fall ausgeschlossen werden.

Die Analysenergebnisse in Tabelle 6 zeigen daher nur eine für Auffüllungen typische Grundbelastung

mit Schwermetallen und PAK (vereinzelt MKW), die die Bodenwerte der Bauleitplanung Hannover

(2007) unterschreiten.

Tabelle 6: Analysenergebnisse FUGRO (2007): Baggerschurfe in Auffüllungsbereichen

Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]

Schurf20

0,1 - 2,8m(B/BS:40:60)

Schurf25 + 26

0,2-2,3m(B/BS:80:20)

Schurf35A+35B0,1-3,5m(B/BS:75:25)

Schurf39 - 41

0,2-3,5m(B/BS:70:30)

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

WP: Boden-Mensch

Park- u. Freizeitanl.

Bodenwerte für die

Bauleitplanung in

Hannover (2007)

(Auslöse- u.

Sanierungszielwerte)

Grün- u. Parkanl.

Summe 6 PCB < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02 2 0,5

Phenolindex gesamt 0,08 < 0,05 < 0,05 < 0,05 - 12

EOX < 1 < 1 < 1 < 1 - 10

Arsen (As) 13,2 6 6,6 10,5 125 30

Blei (Pb) 36,8 188 116 164 1.000 300

Cadmium (Cd) 0,4 0,4 0,3 0,4 50 3

Chrom (Cr) 51,2 53,9 35,9 45,1 1.000 200

Kupfer (Cu) 18,7 35,6 39,2 75,6 - 200

Nickel (Ni) 23,8 25,3 16,1 28,9 350 175

Quecksilber (Hg) 0,67 0,66 0,78 1,73 5 3

Zink (Zn) 90 142 118 316 - 500

MKW (C10-C40) 310 20 35 30 - 300 - 500

Naphthalin 0,061 < 0,005 0,024 < 0,005 -

Benzo(a)pyren 0,29 0,03 0,21 0,3 10 1PAK-Summe (nach EPA) 2,987 0,233 2,49 3,86 - 15

Neben den Analysen aus dem Feststoff wurden auch Eluatanalysen (S4) durchgeführt. Die

Analysenergebnisse werden im Kapitel 4.3.2 (Grundwasseruntersuchungen und Bodeneluate)

behandelt.

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Das Ergebnis der Baggerschurf-Untersuchungen (FUGRO 2007) [7] lässt sich wie folgt

zusammenfassen:

• Die heutigen scheinbar natürlichen Geländeverhältnisse des als Park genutzten Ihme-Ufers stellen

sich in den Schurfen grundsätzlich anders dar.

• Alle morphologischen Elemente wie z.B. Böschungen, Hänge und die ebenen Uferbereiche werden

durch anthropogene Aufschüttungen sowie Gebäuderestmassen im Untergrund gebildet.

Im Ergebnis lässt sich aus den Baggerschurfen für den Sanierungsplanbereich folgender

‚standartisierter Schichtaufbau’ ableiten:

1. Grasnarbe, Wurzelschicht aus bauschuttfreiem, dunkelbraunem Mutterboden (bzw.

lehmiger Aueboden), meist nur 10cm mächtig, selten mächtiger als 0,2m bis max. 1,5m.

2. Auffüllungsbereiche oder Baurestmassen (Keller, Fundamente etc.) aus

Boden/Bauschuttgemischen, meist bis an das Ihme-Ufer reichend; 0,2 – 3,8m mächtig, in

der Regel in Verbindung mit den Gründungstiefen von Baurestmassen (Keller, Fundamente)

häufig 2,5 – 3,5m mächtig; fast alle Auffüllungsbereiche weisen deutliche bis selten hohe

Bauschuttanteile in Form von Grobschutt, Feinschutt oder Bauwerken auf. Organoleptisch

auffällige Kontaminanten sind selten; nicht wasserführend.

3. Auelehm, sandig-toniger Schluff, teilweise mit organischen Resten, häufig braun, selten

grau bis schwarz; kaum wasserführend.

Die Zusammensetzung und Belastungssituation der mächtigen Auffüllungsbereiche bestimmen somit

entscheidend die technische und wirtschaftliche Umsetzung der Baumaßnahmen zum

Hochwasserschutz.

In der nachfolgenden Tabelle 7 wird der oben skizzierte Standard-Schichtaufbau für alle Schurfe

tabellarisch dokumentiert.

Neben der 1. Schicht (Grasnarbe) unterteilt sich die 2. Schicht (Aufschüttung / Baurestmassen) in

eine 1. und 2. Lage. Die 2. Lage wird nur angegeben, wenn unterhalb der Aufschüttung

Baurestmassen (Mauerwerk) folgen, bei dem der Schurf nach ca. 0,2m im Mauerwerk beendet

werden musste oder andere Auffälligkeiten auftreten. Neben der Schichtmächtigkeit (in m) wird das

Boden/Bauschutt-Verhältnis (Bod./BS-V.) als wesentliches Kriterium (Unterscheidungsmerkmal für

die spätere LAGA-Bewertung) mit angegeben.

In den Bereichen Ida-Arenhold-Brücke und Berufsschule (BBS) dominieren bodenähnliche

Aufschüttungen mit sehr unterschiedlichen Bauschuttgehalten von häufig 10-50%. Reine

Bodenauffüllungen sind äußerst selten.

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Tabelle 7: Auswertung der Baggerschurfe: Standardprofil mit Boden-Bauschutt-Verhältnis [7]

Die durchweg älteren Auffüllungen wiesen insgesamt sehr wenig Fremdbestandteile wie Holz,

Schrott, Glas. Haus- oder Sperrmüllabfälle etc. auf. Einige datierbare Abfälle wiesen auf ein Alter

generell vor 1960 hin. Einige Auffüllungen könnten bereits vor den Trümmerschuttablagerungen

(WKII) entstanden sein. Asche- und Schlacke-Anteile konnten in fast allen Bereichen (zumindest

Schurf 1. SchichtNr. Grasnarbe

Mächtigk. Mächtigk. Bod./BS-V. Mächtigk. Bod./BS-V. Mächtigk. Endteufe

16 0,1 3,0 80:20 0,2 3,317 0,3 0,7 80:20 0,2 1,218 0,1 1,0 100:00 1,1 2,219 0,1 1,8 80:20 0,1 2,020 0,1 2,7 40:60 0,9 3,721 0,1 2,4 40:60 1,0 3,522 0,3 1,0 60:40 0,9 2,2

23A 1,0 1,5 50:50 0,2 2,723B 0,1 1,9 100:0 Auelehm ? 2,023C 0,5 1,0 50:50 Mauerwerk 1,2 2,723D 0,1 1,4 100:0 Auelehm ? 1,523E 0,1 1,9 100:0 2,023F 0,1 2,9 50:50 0,1 3,123G 1,2 1,3 50:50 0,2 2,724 0,6 1,4 30:70 0,2 Mauerwerk 2,2

25A 0,2 0,5 30:70 0,2 Mauerwerk 0,925B 0,2 0,8 90:10 1 90:10 1 3,026 0,2 2,1 80:20 0,7 3,027 0,1 2,4 50:50 0,7 3,2

28A 0,1 0,2 100:0 0,7 1,028B 0,5 1 95:5 1 2,529 0,1 2,4 2,530 0,1 0,9 70:30 1,5 2,531 0,1 1,2 90:10 1,2 2,532 0,1 0,7 80:20 2,7 3,533 0,1 1,4 50:50 2 3,534 0,1 1,9 50:50 1 3,0

35A 0,1 3,1 90:10 0,3 3,535B 0,1 3,4 60:40 0,5 4,036 0,1 3,7 70:30 0,2 4,0

37A 0,2 1 50:50 1,237B 0,2 2,8 60:40 0,5 3,538A 0,7 0,738B 0,2 3,6 70:30 0,2 4,039 0,2 3,4 70:30 0,7 4,340 0,1 1,9 50:50 2 4,041 0,1 1,4 80:20 2 80:20 0,3 3,842 0,1 1,9 50:50 0,2 2,243 0,1 2,1 2,244 0,1 2,1 2,2

3. SchichtAuelehm, Flußebene1. Lage ggf. 2. Lage / Hindernis

2. Schicht (Aufschüttung / Baurestmassen)

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lagenweise) festgestellt werden, traten aber niemals konzentriert als Kontaminant auf. Die für solche

Altablagerungen typischen Dachteerpappen wurden nur sehr vereinzelt in einzelnen Lagen

angetroffen und traten somit nicht als wesentlicher Hauptkontaminant auf.

Freies Grundwasser wurde in keinem Schurf angetroffen (außer unmittelbar am Ihme-Ufer). Die

durchweg schluffigen Auesedimente im Liegenden der Auffüllungen fungieren als

Grundwasserstauer bzw. Grundwassergeringleiter und bewirken vermutlich gespannte

Grundwasserverhältnisse.

Weitere Untersuchungen beziehen sich auf die Altablagerung A 1.9 im Bereich der BBS 1-5, die mit

dem westlichen Teil im Abgrabungsbereich der Ihme-Aue liegt. Dieser kleinere heute als Grünanlage

genutzte Teil ist räumlich getrennt von dem als BBS-Parkplatz genutzte Hauptteil. Analog der

umfassenden Untersuchung durch Mull & Partner 2006 [6] wird das südlich anschließende ehem.

KFZ-Gelände mit in die Altablagerung A 1.9 miteinbezogen. Im Bereich der ‚Mercedes-Halle’ (heute

BBS-Werkhalle) selbst wurden spezielle Nachuntersuchungen in 2008 / 2009 durchgeführt und in

[12] vorgelegt (s. u.).

Die Tabelle 8 zeigt die Untersuchungsergebnisse von GEONOVA (1993), die die oberen

Bodenbereiche auf einige Leitparameter untersucht hatten. Daher wurden von Mull & Partner 2006

[6] ergänzende Untersuchungen durchgeführt, die in Tabelle 9 (Oberboden) bzw. Tabelle 10

dokumentiert sind.

Tabelle 8: Analysenergebnisse Bodenproben im Bereich A 1.9 (Geonova 1993) aus [6]

Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]

BP 9-10,2 - 0,8m

BP 10-10,25 - 0,8m

BP 11-10,2 - 0,8m

BP 12-10,2 - 0,8m

BP 14-10,2 - 0,8m

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

WP: Boden-Mensch

Park- u. Freizeitanl.

Bodenwerte für die

Bauleitplanung in

Hannover (2007)

(Auslöse- u.

Sanierungszielwerte)

Grün- u. Parkanl.

Bor 25 26 13 23 9,6 - -

Arsen (As) 5,1 7,9 8,8 6,7 2,2 125 30

Blei (Pb) 75 35 110 81 38 1.000 300

Cadmium (Cd) n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 50 3

Chrom ges. (Cr) 17 16 13 11 9,4 1.000 200

Kupfer (Cu) 56 34 64 450 23 - 200

Nickel (Ni) n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 350 175

Quecksilber (Hg) n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 5 3

Zink (Zn) 126 61 70 68 33 - 500

MKW (C10-C40) 7,5 n.b. 8 17,5 19 - 300 - 500

Naphthalin n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. - -

Benzo(a)pyren n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 10 1PAK-Summe (EPA) n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. - 15

Sowohl die Ergebnisse in Tabelle 8 als auch die Oberbodenuntersuchungen in Tab. 9 (alle aus [6])

zeigen keine relevanten Bodenbelastungen. Singuläre Kupfer-Befunde sind vernachlässigbar.

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Tabelle 9: Untersuchung Oberboden (Mull & Partner 2006) [6]

Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]

MP II o0,0 - 0,1m

MP II u0,1 - 0,3m

MP III o0,0 - 0,1m

MP III u0,1 - 0,3m

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

WP: Boden-Mensch

Park- u. Freizeitanl.

Bodenwerte für die

Bauleitplanung in

Hannover (2007)

(Auslöse- u.

Sanierungszielwerte)

Grün- u. Parkanl.

Antimon 2 2 1 2 - -

Arsen (As) 4 7 10 11 125 30

Blei (Pb) 43 45 43 64 1.000 300

Cadmium (Cd) 0,2 0,1 0,2 0,2 50 3

Chrom ges. (Cr) 10 11 11 12 1.000 200

Kupfer (Cu) 20 24 21 28 - 200

Nickel (Ni) 15 14 10 19 350 175

Quecksilber (Hg) 0,2 0,2 0,2 0,3 5 3

Zink (Zn) 76 81 71 88 - 500

MKW (C10-C40) n.b. n.b. n.b. n.b. - 300 - 500

EOX < NG < NG < NG < NG - -

Benzo(a)pyren 0,2 0,4 0,2 0,7 10 1PAK-Summe (EPA) 2,27 4,4 1,55 8,3 - 15

Tabelle 10: Bodenuntersuchungen Altablagerung A 1.9 (Mull & Partner 2006) [6]

Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]

MP III (2u) = KRB 2

1,0 - 2,4m Auffüllung

GWM 2/1 (41178)

0,1 - 0,6m Aueboden

GWM 3/1 (41179)

0,0 - 1,0m Aueboden

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

WP: Boden-Mensch

Park- u. Freizeitanl.

Bodenwerte für die

Bauleitplanung in

Hannover (2007)

(Auslöse- u.

Sanierungszielwerte)

Grün- u. Parkanl.

Cyanid ges. 0,2 n.b. n.b. 50 25

Arsen (As) 6 11 7 125 30

Blei (Pb) 98 310 240 1.000 300

Cadmium (Cd) 0,3 1,6 1,2 50 3

Chrom ges. (Cr) 20 27 18 1.000 200

Kupfer (Cu) 33 40 57 - 200

Nickel (Ni) 22 26 18 350 175

Quecksilber (Hg) 0,5 0,5 1,9 5 3

Zink (Zn) 150 360 310 - 500

MKW (C10-C40) n.b. n.b. n.b. - 300 - 500

EOX n.b. n.b. n.b. - -

Benzo(a)pyren ? ? ? 10 1PAK-Summe (EPA) 229,4 / 25,29* 5,1 3,6 - 15

* Feinbodenmaterial ohne Teerpappe für Säulenversuch

Tabelle 10 dokumentiert Analysenergebnisse (Mull & Partner 2006 [6]) von KRB 2 (= MP III)

innerhalb der Auffüllung und Bohrgut vom Abteufen der Grundwassermeßstellen (GWM) in der

tiefliegenden Talaue im Uferbereich. Die beiden Aueboden-Mischproben GWM 2/1 und GWM 3/1

zeigen die typische geogene Schwermetall-Belastung (vergl. Tab. 3+4). Das Auffüllungsmaterial in

MP III (= KRB 2) weist mit 229,4 mg/kgTS (2. Bestimmung aus Säulenversuchmaterial nur 25,29

mg/kgTS) hohe PAK-Gehalte auf, die auf lokale Teerpappenablagerungen zurückzuführen sind ([6],

S. 35).

Die ergänzenden Untersuchungen der Auffüllungen unterhalb der ;Mercedes-Halle’ (Mull & Partner

2009 [12] bestätigen grundsätzlich die bisher bekannte Belastungssituation (s. Tabelle 11).

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Sanierungsplan Bodenabtrag Südbereich vom 18.12.2009

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Die 4 untersuchten Mischproben (MP1-MP3+MP5) aus der Gesamtfraktion des Auffüllungsbereiches

(davon MP1-MP3 unterhalb der KFZ-Gruben) bestätigen punktuelle PAK- und

Schwermetallbelastungen, die die Bodenwerte der Bauleitplanung Hannover (2007) überschreiten.

Die Mischprobe MP9 analysierte die Feinfraktion (85 % des Gesamtmaterials) der Mischproben

MP1-MP3. Das Ergebnis zeigt mit 10 mg/kgTS eine mäßige PAK-Belastung und belegt somit die

singulären (höheren) PAK-Belastungen innerhalb der Grobfraktion.

Tabelle 11: Bodenuntersuchungen ‚Mercedes-Halle’ (Mull & Partner 2009) [12]

Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]

MP 12 - 5 m u. GOK

B 25 BP 1+2+3 Ges.-Frakt.

MP 22 - 5 m u. GOK

B 26 BP 1+2+3 Ges.-Frakt.

MP 32 - 5 m u. GOK

B 27 BP 1+2+3 Ges.-Frakt.

MP 50 - 5 m u. GOK

B 21 BP 1-5

Ges.-Frakt.

MP 92 - 5 m u. GOK B 25+26+27 BP 1+2+3 Feinfraktion

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

WP: Boden-Mensch

Park- u. Freizeitanl.

Bodenwerte für die

Bauleitplanung in

Hannover (2007)

(Auslöse- u.

Sanierungszielwerte)

Grün- u. Parkanl.

Arsen (As) 11 7,1 2,3 16 2 125 30

Blei (Pb) 110 100 82 380 88 1.000 300

Cadmium (Cd) 0,36 0,2 0,27 0,72 0,2 50 3

Chrom ges. (Cr) 11 9,3 12 12 11 1.000 200

Kupfer (Cu) 64 62 35 40 47 - 200

Nickel (Ni) 12 11 9,9 14 10 350 175

Quecksilber (Hg) 1,39 1,1 0,71 1,46 1,03 5 3

Zink (Zn) 84 83 110 390 92 - 500

EOX < NG < NG < NG < NG < NG - 10

KW-Index 91 < NG 120 65 110 - 500

Naphthalin 0,2 < NG < NG 0,05 < NG - -

Benzo(a)pyren 1,4 0,6 0,4 0,8 < NG / 0,6* 10 1

PAK-Summe (EPA) 30,56 6,7 6,27 11,41 1,7 / 10* - 15

TOC [%] 1,9 1,6 1 1,8 1,5 - -Cyanide gesamt 0,072 < NG < NG < NG n.b. 50 25

* Angabe im Gutachten anhand der Laborprüfberichte durch FUGRO korrigiert

Im Kapitel 5.2.1 (Verwertungsprognose n. LAGA) werden die Ergebnisse aus [12] vertiefend erläutert.

4.3.2 Grundwasseruntersuchungen und Boden-Eluate

Innerhalb des Sanierungsplangebietes wurden nur im Bereich der Altablagerung A 1.9

altlastenspezifische Grundwasseruntersuchungen von Mull & Partner [6] durchgeführt. Dazu wurden

2006 zwei Grundwassermeßstellen (41178 + 41179) unmittelbar westlich der Altablagerung am

Ihme-Ufer abgeteuft und beprobt (s. Anhänge 3 + 5 bzw. Tabelle 1 in [6]).

Die Grundwasseranalysen ergaben überwiegend Schadstoffkonzentrationen unterhalb der

Nachweisgrenze bzw. eine Unterschreitung der LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwerte (GSW) von

2004 (s. Tabelle 7 in [6]). Die El. Leitfähigkeit von 1.960 µS/cm bzw. 1.330 µS/cm zeigt ein deutlich

mineralisiertes Grundwasser bzw. eine Beeinflussung durch die Auffüllung oder den karbonatischen

Untergrund an. Dieses korreliert mit den Grundwasseruntersuchungen (Schnack & Partner 2006 [9])

an der Benno-Ohnesorg-Brücke. Die mächtigen Terassenkieseinschaltungen unterhalb der

Auffüllungen (südlich der Brücke) zeigen Grundwasser-Leitfähigkeiten von 1.700 µS/cm (Sulfat 241

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mg/l) . Nördlich der Brücke im Auebereich wurden 1.141 µS/cm ermittelt (Sulfat 207 mg/l). Das Ihme-

Wasser besaß eine Leitfähigkeit von 696 µS/cm (Sulfat 117 mg/l).

Die Bodenuntersuchungen durch MOLL 2005 [5] ermittelten auch Sulfat und Chlorid aus dem Eluat.

Die Proben IU 12-MP, IU 15-MP und IU 16-MP aus Auffüllungs- und Auebereichen weisen eluierbare

Sulfat-Anteile von 30-35 mg/l auf. Bei allen anderen Proben lag der Sulfat-Gehalt bei < 10 mg/l.

Die Eluatuntersuchungen durch FUGRO 2007 [7] an Auffüllungsmaterial (Tabelle 12) zeigen nur

singulär erhöhte Sulfatgehalte. Der Maximalwert von 72,5 mg/l (Schurf 39-41) liegt somit deutlich

unterhalb der Sulfat-Gehalte im Grundwasser und Ihme-Wasser.

Die relevanten Schadstoffparameter unterschreiten die Prüfwerte der BBodSchV für den

Wirkungspfad Boden-Grundwasser deutlich (s. Tabelle 12).

Tabelle 12: Eluatuntersuchungen an Auffüllungsmaterial FUGRO 2007 [7]

Parameter aus Eluat Einheit

Schurf20

0,1 - 2,8m(B/BS:40:60)

Schurf25 + 26

0,2-2,3m(B/BS:80:20)

Schurf35A+35B0,1-3,5m(B/BS:75:25)

Schurf39 - 41

0,2-3,5m(B/BS:70:30)

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

Wirkungspfad:

Boden-Grundwasser

pH-Wert 7,9 7,94 8,08 7,99 -

El. Leitfähigkeit µS/cm 125 144 147 226 -

Chlorid mg/l < 2 < 2 < 2 < 2 -

Sulfat mg/l 15,5 36 29,2 72,5 -

Phenolindex µg/l 8 < 5 < 5 < 5 20

Arsen (As) µg/l 2,3 6 5 3,4 10

Blei (Pb) µg/l < 5 < 5 < 5 < 5 25

Cadmium (Cd) µg/l < 0,5 < 0,5 < 0,5 < 0,5 5

Chrom (Cr) µg/l 3 12 8 3 50

Kupfer (Cu) µg/l 19 41 28 17 50

Nickel (Ni) µg/l 6 6 < 5 < 5 50

Quecksilber (Hg) µg/l < 1 < 1 < 1 < 1 1Zink (Zn) µg/l 22 59 29 13 500

Da die Eluatuntersuchung ursprünglich der abfallrechtlichen Beurteilung n. LAGA dienten, wurden

keine PAK bestimmt.

Mull & Partner (2006) ermittelte in [6] Eluatgehalte an Bodenmaterial aus der KRB 2 und den

Brunnenbohrungen GWM 2 (41178) und GWM 3 (41179).

Die Ergebnisse sind in Tabelle 11 dargestellt. Besonders das Ergebnis der Probe MPIII (= KRB 2

unten) mit einem PAK-Gehalt weit oberhalb des Prüfwertes der BBodSchV bedarf einer Erläuterung.

Die KRB 2 weist hohe PAK-Gehalte in der Originalsubstanz auf (s. Tab. 9), die analog anderer PAK-

Hauptbelastungsschwerpunkte auf Teerpappe zurückzuführen ist. Mull & Partner benennt in [6] die

KRB 7 (MP XI) östlich des ‚Mercedes-Gebäudes’: ‚Die PAK sind besonders hier an Teerpappe

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gebunden, die bei der Nachbeprobung als eigene, 20-30 cm mächtige Schicht identifiziert werden

konnte.’.

Dieses gilt abgeschwächt auch für die KRB 2 (= MPIII). Die eluierbaren PAK-Anteile aus

Teerpappenbestandteilen müssen somit als lokaler Effekt im Rahmen der späteren

Gesamtbewertung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser eingeschätzt und relativiert werden.

Die Baggerschurfe 34-36 (FUGRO 2007 [7]) wiesen im Bereich der Altablagerung A 1.9 keine

auffälligen Teerpappen nach.

Tabelle 13: Eluatuntersuchungen Mull & Partner 2006 [6]

Parameter aus Eluat Einheit

MP III (2u) = KRB 2

1,0 - 2,4m Auffüllung

GWM 2/1 (41178)

0,1 - 0,6m Aueboden

GWM 3/1 (41179)

0,0 - 1,0m Aueboden

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

Wirkungspfad:

Boden-Grundwasser

pH-Wert 9,1 8,3 8,1 -

El. Leitfähigkeit µS/cm 130 110 160 -

PAK o. Naphthalin (S4-Eluat) µg/l 8,4 n.b. n.b. 0,2

PAK o. Naphthalin (Säulenversuch) µg/l < 1,57 n.b. n.b. 0,2

Naphthalin (S4-Eluat) µg/l 0,16 n.b. n.b. 2

Naphthalin (Säulenversuch) µg/l < 0,1 n.b. n.b. 2

Arsen (As) µg/l n.b. n.b. n.b. 10

Blei (Pb) µg/l < NG 20 20 25

Cadmium (Cd) µg/l n.b. < NG < NG 5

Chrom (Cr) µg/l n.b. n.b. n.b. 50

Kupfer (Cu) µg/l < NG < NG < NG 50

Nickel (Ni) µg/l < NG n.b. n.b. 50

Quecksilber (Hg) µg/l < NG < NG < NG 1Zink (Zn) µg/l < NG 40 50 500

Die in Tab. 9 dokumentierten geogenen Schwermetallbelastungen (z.B. Blei) im Aueboden lassen

sich im Eluat (s. Tab. 11) nicht nachweisen.

Die Eluatuntersuchungen (MP1-3+9) in Mull & Partner 2009 [12] ergaben keinen Nachweis von

relevanten Schadstoffen.

4.3.3 Bodenluftuntersuchungen

Die einzige Bodenluftuntersuchung wurde unmittelbar nördlich des ‚Mercedes-Gebäudes’ am

Westrand der Altablagerung A 1.9 (heute Grenze des Sanierungsplangebietes) von Mull & Partner [6]

durchgeführt.

Dieser Meßpunkt BoLu 1 wies bei den Vor-Ort-Parametern keine Auffälligkeiten hinsichtlich Methan

oder H2S auf. Die untersuchten Schadgase BTEX-Aromaten und LHKW waren nicht nachweisbar.

Auch die Baggerschurfe (FUGRO 2007) am Altstandort ‚Lackfabrik’ ergaben keine organoleptischen

Hinweise auf Schadgase, die einer weiteren Erkundungsmessung bedurft hätten.

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4.3.4 Fazit zum Stand der Untersuchungen

Die vorangegangene Neubewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus [5] und [7] war

notwendig, um gegenüber der abfallrechtlichen Bewertung (n. LAGA) auch eine bodenrechtliche

Einstufung (n. BBodSchV bzw. Bodenwerte Stadt Hannover) zu erhalten.

Die Untersuchungen ergaben die zwei deutlich unterscheidbaren Einheiten ‚Auffüllungen’ und

‚Aueboden’, mit jeweils spezifischen Belastungen. Bis auf sehr lokale Auffälligkeiten ergibt sich auf

Grundlage der BBodSchV kein Handlungsbedarf.

Die geogenen Schwermetall-Gehalte in den Aueböden und einige Belastungen (Schwermetalle,

PAK) in den Auffüllungsbereichen überschreiten die Bodenwerte (‚Auslösewerte’ und

‚Sanierungszielwerte’) der Stadt Hannover [19]. Für das nachfolgend zu konzipierende

Bodenmanagement sind die Erkenntnisse ausreichend.

4.4 Bewertung der einzelnen Wirkungspfade

4.4.1 Bewertungsgrundlagen

In einer komplexen Einschätzung der Gefährdung sind neben den analytisch ermittelten

Grenzwertüberschreitungen vor allem zu berücksichtigen:

� die gegenwärtige und künftige Nutzung der Flächen und Schutzgüter,

� die ehemaligen Nutzungen und Auffüllungen

� die Überdeckung und die räumliche Ausbildung des schadstoffhaltigen Materials bzw. der

schadstoffführenden Schicht

� die Menge des im Boden lagernden Schadstoffes,

� die Mobilität der Schadstoffe,

� sowie das Umfeld.

Die Bewertung der Ergebnisse für alle Bodenproben erfolgt nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz

[18] und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) [17].

Für den Wirkungspfad Boden – Mensch bilden die Prüfwerte der Nutzungskategorie „Park- und

Freizeitanlage“ den Bewertungsmaßstab. Die relevante Nutzungstiefe von 0 – 10 cm wird dabei nicht

berücksichtigt, da die meisten Proben als horizontale und vertikale Mischproben über die

Nutzungstiefe hinaus genommen wurden. Die Bewertung der Proben soll quasi universell erfolgen,

da die Vorlandabgrabungen eine neue Geländeoberfläche in die vorhandene, durch Auffüllungen

geprägte Morphologie ‚hineinschneiden’ werden.

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Dementsprechend werden die Bodenproben auch nach den ‚Bodenwerten für die Bauleitplanung der

Stadt Hannover’ [19] bewertet. Hierbei handelt es sich um Auslöse- und Sanierungszielwerte, die den

Schutz der menschlichen Gesundheit sowie umwelttoxikologische und abfallrechtliche Aspekte

berücksichtigen. Der bewertungsrelevante Bodenhorizont wird bei Grün- und Parkanlagen mit 1,0 m

angegeben, der aber auch hier vorerst nicht berücksichtigt wird.

Die Bewertung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser erfolgt anhand der Prüfwerte der

BBodSchV [17]. Für eine Sickerwasserprognose stellt der Ort der Beurteilung den Übergang

zwischen ungesättigter und gesättigter Bodenzone dar. Bei einem Vergleich mit den ermittelten

Eluat-Werten (S4) ist davon auszugehen, dass unter natürlichen Verhältnissen niedrigere

Konzentrationen zu erwarten sind, so dass das Gefährdungspotential niedriger eingeschätzt werden

kann.

4.4.2 Bewertung Wirkungspfad Boden - Mensch

Die Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch soll die Aspekte der Vorlandabgrabungen mit

einbeziehen.

Die Mischprobe MPIII (= KRB 2u) überschreitet mit einem erhöhten Benzo(a)pyren-Gehalt (PAK-

Gehalt von 229,4 mg/kgTS) als einzige den Prüfwert von 10 mg/kgTS der BBodSchV (s. Tab. 9).

Diese Probe (Tiefe 1,0 – 2,4m u. GOK) steht stellvertretend für punktuell auftretende PAK-

Belastungen, wie sie in Form von Teerpappen und Schlacken innerhalb der Aufschüttungsbereiche

auftreten können.

Die Bewertung anhand des wesentlich strengeren Bodenwertes (Auslösewert) der Bauleitplanung

[19] von 1 mg/kgTS Benzo(a)pyren ergibt nur bei einer weiteren Probe (IU 7-MP s. Tab. 3) eine

Überschreitung mit 2,7.mg/kgTS (PAK 50 mg/kgTS). Dieses zeigt eindeutig die Singularität einer

hohen PAK-Belastung.

Die weitflächigen Auffüllungs-Anschnitte sollten bei den Vorlandabgrabungen gezielt auf lokale PAK-

Belastungen kontrolliert werden, um eine unkontrollierte Verfrachtung und Abwehungen mit Gefahr

der Inhalation zu vermeiden. Durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen kann mit dem belasteten

Material umgegangen werden (s. Arbeits- und Sicherheitsplan im Anhang 9). Durch die

Wiederherrichtung der Park- und Freizeitfläche mit einer Bodenabdeckung von insgesamt 40 cm wird

der Direktkontakt und Mobilisierung der in der Auffüllung verbleibenden PAK-Belastungen verhindert.

Durch die zeitnahe Begrünung und intensive Pflege dieser Bodenabdeckung aus Aueboden mit

Mutterbodenandeckung werden dauerhaft gesunde Verhältnisse geschaffen.

Einige Bodenmischproben weisen erhöhte Gehalte an Blei, Kupfer und Zink auf, die die

Auslösewerte der Bauleitplanung [19] überschreiten (s. Tab. 2-4).

Der Prüfwert der BBodSchV für Blei wird deutlich unterschritten, für Kupfer und Zink existieren

aufgrund der geringen Relevanz keine Prüfwerte.

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Die Schwermetallbelastungen treten sowohl in der Auffüllung als auch geogen im Aueboden auf.

Die Oberbodenmischprobe IU 10-MP (s. Tab. 3) dokumentiert eine Blei-Belastung von 461 mg/kgTS

in den ufernahen Überschwemmungssedimenten (0 - 0,35m Tiefe) südlich der Benno-Ohnesorg-

Brücke. Da die Mischprobe aus den Einzelsondierungen IU 12, 14 und 15 vereinigt wurde, wird die

flächenhafte, geogene Blei-Belastung entlang des naturbelassenenen Ihme-Uferbereichs

beispielhaft belegt. Der Auslösewert der Bauleitplanung [19] für Blei in Grün- und Parkanlagen (300

mg/kgTS) wird überschritten. Der Direktkontakt Boden – Mensch ist in Abhängigkeit vom Bewuchs

oder der Sedimentation nach einem Hochwasserereignis theoretisch möglich. Hierbei ist zu

berücksichtigen, dass sich die Blei-Belastung in Überschwemmungssedimenten durch die aktuellen

Hochwasserereignisse rezent verändern kann. Besonders nach Fertigstellung der

Vorlandabgrabungen wird der Sedimentationsraum der schwermetallhaltigen Sedimente innerhalb

der Parkanlage deutlich erweitert.

Dagegen zeigen die höher liegenden, selten überschwemmten Uferbereiche nördlich der Benno-

Ohnesorg-Brücke keine wesentlichen Blei-Belastungen.

In der Auffüllung ist vor allem die Blei-Belastung an Aschen, Schlacken und andere Abfallstoffe (z.B.

Farbpigmente) sowie bindige Bodenbestandteile gebunden. Im Gegensatz zu den PAK ist Blei

organoleptisch nicht zu erkennen, besitzt aber auch ein wesentlich geringeres Gefährdungspotential.

Aktuell sind die Auffüllungsbereiche mit Mutterboden bedeckt und entweder als Rasenfläche oder als

Pflanzenstandort gestaltet. Neben den befestigten Wegen verhindert auch die aktuelle

Bodenabdeckung den Direktkontakt.

Der Wirkungspfad Boden-Mensch wird temporär durch die Vorlandabgrabungen aktiv. Hier gelten die

gleichen Vorgaben zum Arbeitsschutz wie für die PAK.

4.4.3 Bewertung Wirkungspfad Bodenluft - Mensch

Die singuläre Untersuchung in der Parkanlage nördlich des ‚Mercedes-Gebäudes’ ergab keine

Auffälligkeiten.

Der Wirkungspfad Bodenluft-Mensch kann temporär durch die Vorlandabgrabungen aktiv werden,

falls Bodenbereiche oder Baureste mit Ausgasungen (z.B. BTEX) aufgeschlossen werden. Alle

erforderlichen Schutzmaßnahmen werden im Arbeits- und Sicherheitsplan ausgeführt.

4.4.4 Bewertung Wirkungspfad Boden - Grundwasser

Hinsichtlich des Wirkungspfades Boden (hier speziell Auffüllung) – Grundwasser sind die speziellen

Untergrundverhältnisse vor Ort zu berücksichtigen.

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Die Versickerung von Niederschlägen und die Grundwasserneubildung erfolgt auf den unversiegelten

Freiflächen, also den Rasenflächen und den bewachsenen Grünstreifen. Besonders bei stärkeren

Niederschlägen und auf den Böschungsbereichen mit stärkerem Gefälle fließt auch auf den

Grünflächen ein Teil der Niederschlagsmenge oberirdisch ab. Abzüglich des oberirdischen Abflusses

und des Anteils, der von den Pflanzen zurückgehalten und verbraucht wird, versickert das

Niederschlagswasser durch die schluffig-sandige Abdeckung zunächst in die Auffüllung. Dabei

erfolgt ein direkter Kontakt zu den darin enthaltenen Schadstoffen. Die Verweildauer ist

unterschiedlich und hängt von der lithologischen Ausbildung des Auffüllungsmaterials und seiner

Sohlschicht ab.

Nach den durchgeführten Eluatanalysen und z.T. auch Säulenversuchen (Altablagerung A 1.9 [6])

ergab sich für die Schwermetalle als eine relevante Schadstoffgruppe in der Auffüllung eine sehr

geringe Löslichkeit, so dass im Eluat fast alle Metalle unterhalb der Bestimmungsgrenze lagen. Für

einige Proben mit den Extremwerten für Blei und Kupfer, die bei früheren Untersuchungen [5]

ermittelt worden sind, ist das Eluat nicht untersucht worden. Da es sich hier um schlecht lösliche

Abfallstoffe handelt, wird auch hier von einer geringen Löslichkeit ausgegangen. Auch bei einer

höheren Löslichkeit bliebe durch die basischen Milieubedingungen die Beeinflussung lokal sehr

beschränkt und wäre für die Betrachtung der Gesamtfläche nicht relevant.

Bei den PAK als weiterer relevanter Schadstoffgruppe innerhalb der Auffüllung konnte an der

Altablagerung A 1.9 [6] ein direkter Zusammenhang zwischen Feststoffgehalt und Konzentration im

Eluat erkannt werden. Bei den Säulenversuchen, die eher die natürlichen Verhältnisse simulieren (s.

Tab. 11), war dagegen bei Feststoffgehalten bis 100 mg/kgTS eine nicht gravierende Beeinflussung

zu erkennen. Nur bei dem Teerpappen-Material (Abfallstoff innerhalb der Auffüllung) traten erhöhte

Belastungen auf. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Teerpappe um ein isoliertes

Vorkommen handelt, das keine große vertikale (wenige Dezimeter) und laterale Ausdehnung (wenige

m²) aufweist, so dass keine Flächenbelastung zu besorgen ist.

Der unterlagernde Auelehm verzögert die weitere Tiefenverlagerung des Sickerwassers, ein Übertritt

in den unterlagernden, häufig geringmächtigen Grundwasserleiter wird jedoch insgesamt nicht

verhindert. Der im Sanierungsplanbereich häufig leicht gespannte Grundwasserspiegel (nördlich

Benno-Ohnesorg-Brücke) liegt im Niveau des Auelehms. Die vertikale Versickerung der

Niederschläge wird hier stark verzögert und wegen der Feinbestandteile sowohl im unteren Teil der

Auffüllung als auch im Auelehm kann auf ein gutes Rückhaltevermögen für Schadstoffe geschlossen

werden. Dadurch ergibt sich vor einem Übertritt in das Grundwasser eine Verbesserung der

Sickerwasserqualität.

Dagegen wird südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke im Nahbereich der Grundwassermeßstelle 41178

der sandige Aquifer (Niederterasse) direkt von geringmächtigen, anthropogenen Auffüllungen

überlagert. Der ungespannte Grundwasserspiegel liegt hier im oberen Teil des sandigen Aquifers.

Hier können die versickernden Niederschläge ohne Rückhaltevermöden eines Auelehms direkt

vertikal bis zum Grundwasser gelangen. Allerdings sind hier aus den Voruntersuchungen [5-7] keine

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Belastungsschwerpunkte des Bodens durch PAK oder andere Schadstoffe bekannt, die zu einer

direkten Beeinflussung führen könnten.

Nach den Analysenergebnissen der Grundwassermeßstellen 41178 + 41179 (s. Lageplan im Anhang

2) hat eine eventuell vorhandene Beeinflussung des Sickerwassers keine Auswirkung auf das

Grundwasser. Die meisten untersuchten Schadstoffe waren nicht nachweisbar, die wenigen

ermittelten Konzentrationen lagen unterhalb der Geringfügigkeitsschwellenwerten der LAWA 2004.

4.4.5 Gefährdungspotenzial für das Oberflächengewässer Ihme

Unmittelbare Gefahren für das Oberflächengewässer Ihme sind laut Aussage [6] nicht gegeben. Der

Grundwassergleichenplan, der nach den Standrohrpegelhöhen (2006) konstruiert wurde (s. [6]), zeigt

die Ihme als nächstgelegenes Oberflächengewässer und Vorfluter für das Grundwasser. Vermutlich

variiert die Grundwasserfließrichtung, da die Fließrichtung der Messung aus 2006 [6] entgegen der

Flußrichtung der Ihme etwas unplausibel erscheint.

Auch die Untersuchungen von Schnack & Partner [9] zeigen am Leitparameter Sulfat keine

Beeinflussung des geogen karbonatischen Grundwassers.

4.5 Entwicklung Maßnahmenkonzept mit Festlegungen zu den `Sanierungszielwerten’

Bei Anwendung der BBodSchV auf die aktuelle und auch zukünftige Nutzung bestünde keine

Notwendigkeit zur Durchführung einer Sicherung/Sanierung der Bodenbelastungen.

Die Bewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ergab nur bei Anwendung der

Bodenwerte (‚Auslösewerte`) für die Bauleitplanung in Hannover [19] einen Handlungsbedarf.

Betroffen ist der Wirkungspfad Boden-Mensch innerhalb der Nutzungskategorie Grün- und

Parkanlagen. In [19] gibt es im Gegensatz zur BBodSchV (Oberbodenmächtigkeit 10 cm) eine

deutlich größeren Wirkungsbereich (Bodentiefe) von 1,0 m.

Dem aus den aktuellen Gegebenheiten zu entwickelnde Maßnahmenkonzept für die

Vorlandabgrabungen liegt folgende Belastungssituation zu Grunde:

• Auelehm-Ablagerungen in tiefliegenden Überschwemmungsbereichen (südlichster

Sanierungsplanbereich) mit Blei-Gehalten oberhalb des ‚Auslösewertes’ von 300 mg/kgTS [19]. Die

Blei-Belastung ist geogen bedingt und an feinkörnige Flußablagerungen gebunden. Die

Sedimentation und ggf. Umlagerung findet im Rahmen von Hochwasserereignissen rezent statt. Es

existieren Teilbereiche in denen ein Direktkontakt Boden-Mensch nicht ausgeschlossen werden

kann. Diese bleibelasteten Auelehm-Ablagerungen fallen im Rahmen der

Hochwasserschutzabgrabungen nur in geringen Mengen an, da sie kaum in den

abgrabungsrelevanten, höherliegenden Bereichen vorkommen.

• Auffüllungen aus Boden-Bauschutt-Gemischen (Trümmerschutt) in Uferbereichen und v.a. den

Böschungsbereichen. Lokal sind Abfallstoffe (Teerpappe, Schlacke etc.) eingelagert, die Blei-,

Kupfer- und Zink-Belastungen sowie PAK-Belastungen oberhalb des ‚Auslösewertes’ [19]

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aufweisen. Der Direktkontakt ist aktuell durch eine Grasnarbe bzw. Bodenüberdeckung nicht

gegeben, und muß auch zukünftig unterbunden werden.

Für das Bodenmanagement der Vorlandabgrabungen im Sanierungsplangebiet werden für

das Maßnahmenkonzept folgende ‚Sanierungszielwerte’ festgelegt (s. Abb. 5):

1. Grundsätzlich gelten die Auslösewerte für die Bauleitplanung in Hannover [19] für

Grün- und Parkanlagen im nutzungsrelevanten Oberbodenbereich von 0 – 10 cm u.

GOK neu.

Laut Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsantrag [10] wird die gesamte

Geländeoberfläche (GOK neu) mit einer 10 cm mächtigen, bindigen Oberbodenschicht

hergerichtet und begrünt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei zukünftigen

Überschwemmungen schwermetallhaltige Sedimente auf dem Oberboden abgelagert werden.

Bei der Verwendung von externem Bodenmaterial sind maximale Schwermetallgehalte bis zur

Höhe der Auslösewerte [19] zugelassen. Alle anderen Parameter sollten in den ebenen

Überschwemmungsbereichen eine LAGA Z0-und in den Böschungsbereichen eine LAGA Z0*-

Qualität aufweisen. Die Situation wird durch die nachfolgende Profilskizze (Abb. 5)

dokumentiert.

2. Grundsätzlich gelten die Auslösewerte für die Bauleitplanung in Hannover [19] für

Grün- und Parkanlagen für die neu herzustellende Auelehmschicht (30 cm stark) im

Tiefenbereich von 10 – 40cm u. GOK neu.

Im Uferbereich existiert wiederverwendbarer Auelehm mit Schwermetallbelastungen

geogenen Ursprungs. Dieses Auelehm-Material verbleibt quasi am Standort und wird nur lokal

und in geringen Mengen umgelagert. In den Böschungsbereichen werden die angeschnittenen

Auffüllungsbereiche mit dem Auelehm abgedeckt. Analog zur Oberbodenschicht (1. s.o.) kann

für das benötigte externe Auelehmmaterial eine Schwermetallbelastung bis zur Höhe der

Auslösewerte [19] zugelassen werden. Alle anderen Parameter sollten in den ebenen

Überschwemmungsbereichen eine LAGA Z0-und in den Böschungsbereichen eine LAGA Z0*-

Qualität aufweisen. Siehe nachfolgende Profilskizze (Abb. 5).

3. Grundsätzlich gelten die Prüfwerte der BBodSchV [17] für den Wirkungspfad Boden-

Mensch (Nutzungskategorie Park- und Freizeitanlagen) bei der Beurteilung der

angeschnittenen Auffüllung (Böschungsbereiche) vor der Abdeckung mit Auelehm

(nach Fertigstellung tiefer als 0,4m u. GOK).

Begründung: Im Rahmen der Vorlandabgrabungen entstehen weitflächige Anschnitte der lokal

verunreinigten Auffüllungsbereiche (Trümmerschuttauffüllungen), die gutachterlich und

analytisch beweissichert werden müssen. Die Anwendung der Auslösewerte aus der

Bauleitplanung [19] würde vermutlich zu einem unverhältnismäßigen Sanierungsaufwand bis

außerhalb des Sanierungsplanbereiches führen. Wesentlich ist die Beseitigung der

organoleptisch auffälligen Kontaminanten und die analytische Beweissicherung innerhalb der

Auffüllung bis 1m Tiefe vor der Abdeckung mit Auelehm (s. Abb. 5).

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Sanierungszielwerte für die Schutzgüter Grundwasser und Bodenluft sind auf Grundlage der

Ergebnisse aus Mull & Partner 2006 und 2009 [6] + [12] nicht notwendig.

Die nachfolgende Profilskizze (Abb. 5) visualisiert die Sanierungszielwerte im Bereich der neu

herzustellenden Geländeoberfläche (GOK neu) nach den Abgrabungen. Zusätzlich finden sich die

Vorgaben zur Einbauqualität für externes Material.

Abbildung 5: Profilskizze der Sanierungsvorgaben bei der Neugestaltung der Abtragsfläche

Die Erläuterungen zur Herstellung, zum Aufbau und der Gestaltung der neuen Geländeoberfläche

finden sich im Kapitel 6.4.

Die Sanierungszielwerte für die Oberboden- und Auelehmschicht und für die angeschnittenen

Auffüllungsbereiche sowie die Qualitätsvorgaben für externes Bodenmaterial sind in der

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nachfolgenden Tabelle 14 zusammengestellt. Zur Veranschaulichung wurden die zur Ableitung

verwendeten Wertelisten mit aufgeführt.

Tabelle 14: Ableitung der Sanierungszielwerte und der Qualitätsvorgaben

Qualitätsvorgabe

Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]

Oberboden- schicht

(0 - 0,1m) + Auelehm- schicht

(0,1 - 0,4m)

Anschnitt Auffüllungs-

bereiche (bis 1m Tiefe)

Einbauqualität für externes

Bodenmaterial Überschwemmungs-

bereich / Böschungsbereich

Zuordnungs-

werte

LAGA M20

- TR Boden -

Z0 Lehm / Z0*

Prüfwerte n.

BBodSchV (1999) :

WP: Boden-Mensch

Park- u. Freizeitanl.

Bodenwerte für die

Bauleitplanung in

Hannover (2007)

(Auslöse- u.

Sanierungszielwerte)

Grün- u. Parkanl.

Antimon (Sb) 120 - 120 - - 120

Arsen (As) 30 125 30 15 / 15 125 30

Blei (Pb) 300 1.000 300 70 / 140 1.000 300

Cadmium (Cd) 3 50 3 1 / 1 50 3

Chrom ges. (Cr) 200 1.000 200 60 / 120 1.000 200

Kupfer (Cu) 200 - 200 40 / 80 - 200

Nickel (Ni) 175 350 175 50 / 100 350 175

Quecksilber (Hg) 3 5 3 0,5 / 1 5 3

Zink (Zn) 500 - 500 150 / 300 - 500

PCB6 0,5 2 0,05 / 0,1 0,05 / 0,1 2 0,5

EOX 10 - 1 / 1 1 / 1 - 10

IR-KW (H 18)* 500 - 100 / 200 100 / 200 - 500

MKW C12 - C25 300 - - - - 300

MKW > C25 500 - - - - 500

PAK-Summe (EPA) 15 - 3 / 3 3 / 3 - 15

Benzo(a)pyren 1 10 0,3 / 0,6 0,3 / 0,6 10 1

Cyanide gesamt 25 50 < 3** < 3** 50 25

Sanierungszielwerte Wertelisten zur Ableitung der Zielwertvorgaben

* = bei LAGA KW-Index ** ergänzt, da 3 mg/kgTS bei LAGA Z1

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5 Konzeption der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen’

5.1 Generelle bautechnische Konzeption der Vorlandabgrabungen

Insgesamt können die Vorlandabgrabungen als normale Abgrabungs- und Rückbaumaßnahme

konzipiert werden, da es keine spezifischen Sanierungserfordernisse gibt.

Der insgesamt ca. 750 m lange Abgrabungsbereich am Ostufer der Ihme wird durch die Benno-

Ohnesorg-Brücke in einen Nordabschnitt (Bodenabtrag ca. 24.770 m³ auf ca. 23.935 m²) und einen

Südabschnitt (Bodenabtrag ca. 21.700 m³ auf ca. 12.117 m²) geteilt. Die Abtragsmächtigkeiten im

schmalen Südbereich liegen aufgrund der hohen Böschungen bei max. 3,0 – 3,5 m. Die

Abtragsmächtigkeiten im Nordbereich liegen lokal bei max. 2,5 – 3,0 m. Im nordöstlichen Bereich

kommt es durch Geländegestaltungen vor einer Hochwasserschutzmauer auch zum Auftrag von

Bodenmassen (ca. 2800 m³). Die Nordostspitze des Nordbereiches bildet eine ca. 2.800 m² große

Spielfläche, die durch die Lage hinter der Hochwasserschutzmauer nicht von den

Vorlandabgrabungen betroffen ist.

Die beiden Bauabschnitte sollen zeitlich und räumlich getrennt voneinander abgearbeitet werden.

Die Benno-Ohnesorg-Brücke wird aktuell rückgebaut und, deutlich aufgeweitet, neu errichtet.

In beiden Bauabschnitten ist der Bauablauf wiefolgt geplant:

1. Baustelleneinrichtung, Absperrung und Sicherung des Baufeldes und Umleitung der

Fußgänger und Radfahrer

2. Freimachen des Baufeldes (Rodung Büsche und Bäume, Leitungsrückbau etc.) und Bau der

Boden-Verladestellen für Schiffstransport

3. Abschieben, Entsorgen bzw. Lagern des Oberbodens

4. Aueboden, Auffüllungen und Gebäudereste abgraben, separieren und dem

Bereitstellungslager Schiff bzw. dem Bereitstellungslager LKW zuführen, ggf. begutachten

anschließend entsorgen (in der Regel Schiffsverladung). Teilmengen wiederverwerten.

5. Herstellen der Parkelemente (Mauern, Sitzstufen, Podeste und Wege sowie Baumstandorte)

6. Auftrag der 30 cm mächtigen Auelehmschicht auf das Abgrabungsplanum (- 0,4m GOKneu)

7. Andecken der 10 cm mächtigen Oberbodenschicht und Begrünung ggf. Baumpflanzungen

8. Freigabe der Fläche für die Öffentlichkeit ggf. Baumpflanzungen

Die Punkte 1 – 8 werden im Kapitel 6 unter dem Oberbegriff Bodenmanagement nachfolgend

detailliert erläutert.

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5.2 Konzeption Bodenmanagement

5.2.1 Einstufung und Verwertungsprognose nach LAGA M20 –TR Boden- (2004)

Die Grundlage für das Bodenmanagement bildet die Einstufung und Verwertungsprognose nach

LAGA M20 (TR Boden) [16] der für die Abgrabung vorgesehenen Bodenmassen.

Die Voruntersuchungen von MOLL (2005) [5] und speziell von FUGRO (2007) [7] mittels

Baggerschurfe ergab im Abgrabungsbereich überwiegend Auffüllungsmaterial (Boden-Bauschutt-

Gemische) mit typischen Hintergrundbelastungen. Häufig handelt es sich bei diesen Auffüllungen um

‚Trümmerschuttablagerungen’.

Tabelle 15: FUGRO (2007) [7] Bewertung von Schurfmischproben nach LAGA M 20 [16]

Boden/Bauschutt-Gemische, Bewertung nach LAGA - Technische Regel Boden 2004

Parameter aus Feststoff Einheit

Schurf20

0,1 - 2,8m(B/BS:40:60)

Schurf25 + 26

0,2-2,3m(B/BS:80:20)

Schurf35A+35B0,1-3,5m(B/BS:75:25)

Schurf39-41

0,2-3,5m(B/BS:70:30)

Z0Sand

Z0Lehm/Schluff

Z0* Z1 Z2

pH-Wert (CaCI2) 7,9 7,94 8,08 7,99Summe 6 PCB mg/kgTS < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02 0,05 0,05 0,1 0,15 0,5Phenolindex gesamt mg/kgTS 0,08 < 0,05 < 0,05 < 0,05EOX mg/kgTS < 1 < 1 < 1 < 1 1 1 1 3 10Arsen (As) mg/kgTS 13,2 6 6,6 10,5 10 15 15 45 150Blei (Pb) mg/kgTS 36,8 188 116 164 40 70 140 210 700Cadmium (Cd) mg/kgTS 0,4 0,4 0,3 0,4 0,4 1 1 3 10Chrom (Cr) mg/kgTS 51,2 53,9 35,9 45,1 30 60 120 180 600Kupfer (Cu) mg/kgTS 18,7 35,6 39,2 75,6 20 40 80 120 400Nickel (Ni) mg/kgTS 23,8 25,3 16,1 28,9 15 50 100 150 500Quecksilber (Hg) mg/kgTS 0,67 0,66 0,78 1,73 0,1 0,5 1 1,5 5Zink (Zn) mg/kgTS 90 142 118 316 60 150 300 450 1500MKW (C10-C40) mg/kgTS 310 20 35 30 100 100 200 300 1000Naphthalin mg/kgTS 0,061 < 0,005 0,024 < 0,005Benzo(a)pyren mg/kgTS 0,29 0,03 0,21 0,3 0,3 0,3 0,6 0,9 3PAK-Summe (nach EPA) mg/kgTS 2,987 0,233 2,49 3,86 3 3 3 3(9) 30

Parameter aus Eluat Z0 Z0* Z1.1 Z1.2 Z2pH-Wert 7,9 7,94 8,08 7,99 6,5-9,5 6,5-9,5 6,5-9,5 6-12 5,5-12El. Leitfähigkeit µS/cm 125 144 147 226 250 250 250 1500 2000Chlorid mg/l < 2 < 2 < 2 < 2 30 30 30 50 100Sulfat mg/l 15,5 36 29,2 72,5 20 20 20 50 200Phenolindex µg/l 8 < 5 < 5 < 5 20 20 20 40 100Arsen (As) µg/l 2,3 6 5 3,4 14 14 14 20 60Blei (Pb) µg/l < 5 < 5 < 5 < 5 40 40 40 80 200Cadmium (Cd) µg/l < 0,5 < 0,5 < 0,5 < 0,5 1,5 1,5 1,5 3 6Chrom (Cr) µg/l 3 12 8 3 12,5 12,5 12,5 25 60Kupfer (Cu) µg/l 19 41 28 17 20 20 20 60 100Nickel (Ni) µg/l 6 6 < 5 < 5 15 15 15 20 70Quecksilber (Hg) µg/l < 1 < 1 < 1 < 1 0,5 0,5 0,5 1 2Zink (Zn) µg/l 22 59 29 13 150 150 150 200 600

Z0* Z1 Z2Z 1.1 Z1.2 Z2

Visualisierung n. LAGA M20 für Feststoff:

Visualisierung n. LAGA M20 für Eluat:

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Die Tabelle 15 dokumentiert die Analysenergebnisse von 4 Bodenmischproben (FUGRO 2007) [7],

die als repräsentativ für die Auffüllungsbereiche aus Boden-Bauschutt-Gemischen gelten können.

Insgesamt zeigen die Einzelparameter der Schwermetalle, PAK und singulär MKW geringe

Belastungen, die aber eine Verwertung gemäß der Zuordnungswerte Z1 und Z2 der LAGA

(2004) in technischen Bauwerken grundsätzlich zulassen.

Die punktuellen Untersuchungen von MOLL (2005) [5] wiesen in 7 Mischproben

(horizontale+vertikale Mischung) aus den Auffüllungsbereichen (vergl. Tab. 4 + 5 in Kap. 4.3.1)

insgesamt nur eine Überschreitung (IU 7-MP) des LAGA-Zuordnungswertes Z2 auf.

Tabelle 16: Bewertung der Mischproben FUGRO (2006) und MOLL (2005) [aus 7]

Bod/Baus. LAGA (1997) LAGA (2004) Hinweise / KonzeptProbe Tiefe [m] Verh. [%] Bauschutt TR Boden Kontaminant Verwertung/EntsorgungFUGRO (2006)S 20 0,1 - 2,8 40:60 Z 1.2 Z 0* MKW Siebung+VerwertungS 25+26 0,2 - 2,3 80:20 Z 1.1 Z 1 Blei, Sulfat Siebung+VerwertungS 35A+B 0,1 - 3,5 75:25 Z 1.1 Z 1 Sulfat Siebung+VerwertungS 39 - S 41 0,1 - 3,6 70:30 Z 1.2 Z 2 Quecksilber, PAK Siebung+Umlagerung

LAGA (1997) LAGA (2004)Bod./Bausch. TR Boden

alt / neu neuMOLL (2005)IU 5-MP 0,0 - 0,4 100:0 Z 1.1 / nein Z 1 Blei, PAK VerwertungIU 6-MP 0,21 - 1,0 100:0 Z 1.1 / nein Z 1 Blei, PAK VerwertungIU 7-MP 0,08 - 2,1 30:70 > Z 2 / Z 2 > Z 2 Blei, PAK Feinfraktion entsorgenIU 8-MP 0,9 - 2,5 95:5 Z 2 / nein Z 2 Blei UmlagerungIU 9-MP 1,8 - 4,0 100:0 Z 0 / nein Z 0 VerwertungIU 10-MP 0,0 - 0,35 100:0 Z 2 / nein Z 2 Blei UmlagerungIU 11-MP 0,0 - 0,3 100:0 Z 1.1 / nein Z 1 / Z 2 PAK Umlagerung/VerwertungIU 12-MP 0,35 - 4,0 100:0 Z 1.2 / nein Z 1 / Z 2 PAK Umlagerung/VerwertungIU 13-MP 0,18 - 1,0 95:5 Z 2 / nein Z 2 Blei, PAK UmlagerungIU 14-MP 0,3 - 3,0 55:45 > Z 2 / > Z 2 > Z 2 Kupfer (Aussortieren) Feinfraktion entsorgenIU 15-MP 0,3 - 2,95 70:30 Z 1.2 / Z 1.2 Z 2 / Z 0* ? MKW (C22 od. C40 ?) VerwertungIU 16-MP 2,95-4,0 95:5 Z 2 / nein Z 2 Blei Umlagerung

Die Tabelle 16 (verändert aus [7]) zeigt die abfallwirtschaftliche Bewertung der bis 2007 vorliegenden

Ergebnisse der Bauschutt- und Boden-Fraktionen nach LAGA ‚Bauschutt’ [15] und ‚TR Boden’ [16].

Das Ergebnis zeigt sehr selten die Einstufung > Z2 (IU 7-MP und IU 14-MP). Die jeweiligen

Kontaminanten sind möglicherweise durch Trennung der Bauschutt- und Boden-Fraktionen zu

trennen.

Wie bereits in Kapitel 4 ausführlich dargestellt, sind die Belastungen räumlich sehr unspezifisch und

treten sehr lokal und eher zufällig in Form von Abfallstoffen (Teerpappe, Asche und Schlacken etc.)

auf. Daher können vorab lokal keine Bereiche abgegrenzt werden, in denen mit nicht verwertbaren

Materialien zu rechnen ist.

Das Bodenmanagement hat die Aufgabe bereits während der Abgrabungen Belastungen zu

erkennen und durch geeignete Maßnahmen eine optimale materialspezifische Verwertung bzw.

Entsorgung zu gewährleisten.

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Auch die exemplarische Untersuchung im Bereich der ‚Mercedes-Halle’ durch Mull & Partner [12]

ermittelte im Abgrabungsbereich nur eine geringfügige Überschreitung (MP 1) des LAGA-

Zuordnungswertes Z2 (s. Tabelle 11 auf S. 27). Diese aktuelle Untersuchung vom April 2009 [12]

erkundete den geplanten Abgrabungsbereich auf einer Fläche von 1.377 m², der heute noch

unterhalb des Gebäudes ‚Mercedes-Halle’ liegt. Die drei abgeteuften Schneckenbohrungen (B 25 – B

27) trafen bis 5 m u. GOK bauschutt- und ziegelhaltige Sande an. Der Hauptschadstoff PAK wurde in

Mischproben (MP) der Auffüllungsbereiche mit Gehalten von 30,56 mg/kgTS (MP 1 aus B 25) , 6,7

mg/kgTS (MP 2 aus B 26) und 6,27 mg/kgTS (MP 3 aus B 27) bestimmt. Die Gesamt-Mischprobe

MP 9 (aus MP 1-3) der Feinfraktion (< 2mm), die laut Korngrößenanalyse 85 % des Gesamtmaterials

repräsentiert, ergab einen PAK-Gehalt von 10 mg/kgTS*. Dieser Gehalt entspricht eher dem zu

erwartenden arithmetischen Mittel (ca. 14,5 mg/kgTS) aus den 3 Einzelproben. (* die fehlerhaften

Angaben in [12] Anlage 3, letzte Spalte, wurden durch FUGRO in der Tabelle 11 korrigiert).

Der Bewertung (Kap. 6) und der Massenbilanz (Kap. 7) in [12] wird aufgrund der erläuterten

Ergebnisse nicht gefolgt. FUGRO hält es für nicht sachgerecht, aufgrund der singulären

Überschreitung (30,56 mg/kgTS PAK) des LAGA Z2-Wertes für PAK von 30 mg/kgTS, vorab ein

Volumen von 1.880 m³ Auffüllungsmaterial (s. Kap. 7 in [12] als entsorgungspflichtiges Z2-Material

einzustufen.

Somit lässt sich prognostizieren, dass im Prinzip fast die gesamte Aushubmenge von ca.

46.500 m³ einer Verwertung n. LAGA M20 [15]+[16] als Boden oder Bauschutt zugeführt

werden kann.

Die Menge an lokal auftretenden, zu entsorgenden Bodenbelastungen LAGA > Z2 wird

vorsorglich auf ca. 2.000 m³ (= 5 % der Gesamtmasse) abgeschätzt.

Eine Teilmenge von ca. 3.000 m³ – max. 4.000 m³ kann durch gezielte Separation als verwertbarer

standorttypischer Aueboden (Auelehm) als Oberboden, Umlagerungsboden bzw. für die Herstellung

der Auelehmschicht verwendet werden. Bis auf geringe geogene Vorbelastungen wird das Material

voraussichtlich vollständig verwertbar sein. Für den Wiedereinbau innerhalb des

Sanierungsplangebietes gelten die ‚Sanierungszielwerte’ gemäß Kap. 4.5.

5.2.2 Konzeption der Verwertung bzw. Entsorgung

Die wesentliche Grundlage zur Planung des Bauablaufes bildet die Konzeption der Entsorgung bzw.

Verwertung vom Ausbau bis zur Endablagerung bzw. Verwertung der umfangreichen Bodenmassen.

Im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsantrag [10] wurde daher in Kap. 4.4 Bauablauf bereits

die Entsorgung bzw. Verwertung detailliert erläutert:

• Als Verwerter wurde die K+S Baustoffrecycling GmbH vorausgewählt, da die Anlage in

Sehnde (Haldenabdeckung) für die Verwertung von Boden und Bauschutt (bis LAGA Z2)

eine Verwertungszusage und Kostenausblick bis 2010 abgeben konnte.

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• Die Annahmebedingungen der K+S enthalten u.a. die folgenden Materialien (Abfallschlüssel

mit Bezeichnung) zur Verwertung:

170504 Boden und Steine mit Ausnahme der Abfälle, die unter 170503 fallen (Boden)

170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik - mit Ausnahme der

Abfälle, die unter 170106 fallen (Bauschutt)

Nach Vorlage des neuen Planfeststellungsbeschlusses 2009 erfolgt die Annahme-Bewertung

und Abrechnung der verwerteten Boden / Bauschutt – Massen nach LAGA M 20 (2004) TR

Boden [16] für Boden bzw. LAGA M 20 (1997/2003) [15] für Bauschutt. Gerade bei

belastetem Material ist die vorherige Klassierung in Boden oder Bauschutt für die Annahme-

Bewertung unerlässlich. Der Boden- bzw. Bauschuttanteil der jeweiligen Hauptfraktion sollte

90 % nicht unterschreiten. Boden-Bauschutt-Gemische müssen ansonsten nach TR Boden

bewertet werden. Der nicht mineralische Anteil darf max. 5 % betragen. Baustellenabfälle

sind verboten. Bindiges Bodenmaterial (Feinanteil max. 30 %) muß bei der Entladung in

einem verdichtungsfähigen Zustand sein und eine Konsistenz (Steifekoeffizient > 0,75)

aufweisen.

• Die Anlage der K+S in Sehnde verfügt über ein Schiffsanleger, an dem werktäglich (Montag

– Freitag) von 7.00 – 17.00 Uhr Ladungen gelöscht werden können.

Der Schiffstransport ist in einem 2-tägigen Umlauf geplant, so dass 3 Anlieferungen pro

Woche erfolgen können (s. Kap. 5.2.3).

Die Entsorgung der nicht verwertbaren Bodenmassen (LAGA > Z2) erfolgt auf Grundlage einer zu

erstellenden Deklarationsanalyse (nach tatsächlichem Materialanfall während der Bauphase) mittels

Entsorgungsnachweis über die NGS. Nach erfolgter Zuweisung zu einer Entsorgungsanlage wird das

Material per LKW abtransportiert.

5.2.3 Vorgaben und Regelungen zum Bodenmanagement im Rahmen der Baumaßnahme

Folgende Vorgaben und Regelungen zum Bodenmanagement sind für die Ausführungsplanung und

nachfolgende Ausschreibung der Baumaßnahme verbindlich umzusetzen:

1. Die Bodenabgrabungen erfolgen unter Anleitung und Kontrolle eines Bodengutachters in

enger Abstimmung mit dem Bauherrn (Stadt Hannover) und der bauausführenden Firma.

Dabei fungiert der Bodengutachter auch als Baustellenkoordinator für Arbeiten in

kontaminierten Bereichen nach BGR 128 [21].

2. Vor Beginn der eigentlichen Bodenabgrabungen wird eine Vorabdeklaration mittels

Baggerschurfe durchgeführt. Dabei wird ein Bodenvolumen von ca. 500 m³ durch eine

repräsentative Mischprobe und Analytik n. LAGA TR Boden

(Mindestuntersuchungsprogramm) [16] bereits vor dem Ausbau deklariert, um die

Verwertung verbindlich organisieren zu können. Laut Angaben des Verwerters K+S können

bei gleichbleibender Bodenaushubqualität die Intervalle der Deklarationsanalysen (nur noch

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Leitparameter) auf 1000 m³ und mehr ausgeweitet werden. Entscheidend wäre dann die

fachgerechte organoleptische Deklaration durch den Bodengutachter.

3. Das Bodenmaterial wird bereits während des Aushubs organoleptisch angesprochen und

ggf. separiert. Das organoleptisch auffällige Bodenmaterial verbleibt gesichert im Baufeld

und wird nach Feststellung der Entsorgungsnotwendigkeit (durch Deklarationsanalyse) dem

Bereitstellungslager LKW zugeführt. Unauffälliges Bodenmaterial wird im

Bereitstellungslager für den Schiffstransport abgelegt und ggf. einer Beprobung unterzogen.

Fremdstofffreier Auelehm und Oberboden verbleiben seitlich gelagert im Baubereich zum

Wiedereinbau.

4. In Auffüllungsbereichen mit hohem Bauschuttanteil erfolgt die Abgrabung durch einen

Bagger mit Steinforke (Sieblöffel), um eine verwertbare Boden- und Bauschuttfraktion zu

erzeugen. Auch Baurestmassen und einzelne Fundamente innerhalb des Auelehms können

so separiert werden.

5. Aufgrund der langen gewerblich-industriellen Nutzung im Sanierungsplangebiet ist eventuell

mit unbekannten Altanlagen im Boden bzw. lokal mit Bodenbelastungen zu rechnen. Diese

müssen bei Auffinden der zuständigen Behörde (Stadt / Region Hannover) angezeigt

werden. Daraus abgeleitete Maßnahmen z.B. zur Gefahrenbeseitigung sind kurzfristig in

den Bauablauf zu integrieren. Der vorgesehene Rückbau erfolgt baubegleitend. Art und

Umfang der notwendigen Maßnahme sowie die notwendigen Untersuchungen werden mit

der zuständigen Behörde abgestimmt.

6. Eine Gefährdung von Menschen durch mögliche Staubemissionen oder den Direktkontakt

mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen innerhalb des Aushubmaterials muß im Zuge der

Baumaßnahme weitestgehend ausgeschlossen werden. Einzelheiten zum Arbeitsschutz und

Nachbarschaftsschutz regelt der Arbeits- und Sicherheitsplan (nach BGR 128) im Kapitel 8.

7. Grundsätzlich ist während der Baumaßnahme mit Hochwassergefahren zu rechnen. Die

Baustelle ist dagegen zu schützen. Die Vorwarnzeit für ein auflaufendes Ihme-Hochwasser

beträgt ca. 3-4 Tage. Die einzurichtenden Bereitstellungslager sollten wenn möglich

hochwassersicher angelegt werden oder müssen innerhalb der Vorwarnzeit geräumt sein.

8. Bei den Abgrabungen wird das Grundwasser nicht angeschnitten. Niederschläge versickern

im Baubereich. Restüberflutungen nach Hochwasserereignissen werden durch Ableitung in

die Ihme beseitigt.

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6 Technische Umsetzung der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen’

6.1 Technische Spezifikationen für den Nord- und Südabschnitt

Die Ausführungen ab Kap. 6.2 zur technischen Umsetzung der Baumaßnahme im

Sanierungsplangebiet gelten allgemein sowohl für einen Bauabschnitt nördlich der Benno-Ohnesorg-

Brücke (Nordabschnitt) als auch für einen Bauschnitt südlich der Brücke (Südabschnitt) und bilden

die Grundlage für die Ausführungsplanung.

Daher werden nachfolgend die unterschiedlichen Spezifikationen für den Nord- und Südabschnitt

aufgezeigt und erläutert.

Die Tabelle 17 zeigt anhand der zu bewegenden Bodenmassen die wesentlichen Unterschiede der

beiden Bauabschnitte. Die Fläche des Nordabschnitts ist doppelt so groß und gliedert sich stärker in

Abtragsbereiche und Auftragsbereiche. Im Südabschnitt wird durch Abtrag der hohen Böschungen

das enge Ihmetal aufgeweitet. Ein Bodenauftrag findet quasi nicht statt und erfolgt nur als randliche

Gestaltung.

Tabelle 17: Schätzung der zu bewegenden Bodenmassen in den beiden Bauabschnitten

Bez. Nordabschnitt Südabschnitt Sanierungsplangebiet

Fläche [m²] 23.935 12.116 36.051

davon Flächen mit Bodenabtrag [m²] 17.326 11.087 28.413

AB1-4 Bodenabtrag gesamt [m³] 24.800 21.700 46.500

AB1davon intern wiederverwendbar als Füllboden, Oberboden+Auelehmschicht

3.500 500 4.000

AB2davon intern nicht wiederverwendbare Grasnarbe [m³] (per Schiff zu K+S)

1.000 500 1.500

AB3davon extern verwertbarer Boden-/ Bauschuttanteil (Z0-Z2 per Schiff zu K+S)

20.300 18.700 39.000

AB4davon extern zu entsorgender Boden-/ Bauschuttanteil (> Z2 per LKW zu Entsorger)

500 1.500 2.000

AUF1Bodenauftrag (Aufhöhung) gesamt [m³] aus Material AB1

2.800 140 2.940

AUF2Einbau Oberboden+Auelehmschicht [m³] aus externem Material + Rest AB1 (1.000m³)

6.930 4.435 11.365

Im Anhang 4a bzw. 6a (Nordabschnitt) und Anhang 4b bzw, 6b (Südabschnitt) wird der Bodenabtrag

in Form von Isolinienkarten dargestellt. Diese Kartendarstellung zeigt die unterschiedliche Verteilung

der Abtragsmächtigkeiten in den beiden Bauabschnitten.

Der schmale Südabschnitt weist weitflächig hohe Abtragsmächtigkeiten auf. Am Beginn der

Baumaßnahme herrscht ein gewisser Platzmangel zur Einrichtung eines Bereitstellungslagers im

Bereich der noch anzulegenden Schiffsbeladestelle. Die notwendige Bereitstellungsfläche für

belastete Böden sollte im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Abtragbereiches

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(s. Darstellung im Anhang 4b bzw. 6b) eingerichtet werden. Auch eine Lagerung von Oberboden und

Auelehm zum Wiedereinbau kann zumindest temporär außerhalb des Abgrabungsbereiches

erfolgen. Insgesamt muß der wieder verwendbare Bodenabtrag mit ca. 500 m³ aufgrund der

dominierenden Auffüllungen niedrig angesetzt werden. Der Bedarf an Oberboden und Auelehm von

ca. 4.435 m³ wird somit durch extern anzuliefernden Boden gedeckt werden müssen.

Anders im Nordabschnitt. Der wieder verwendbare Anteil aus dem Bodenabtrag wird auf ca. 3.500

m³ abgeschätzt, die in den nordöstlichen Auftragsbereichen gelagert werden können. Die

Auftragsbereiche werden mit 2.800 m³ Boden flächig aufgehöht. Zur Herstellung der

erosionsresistenten Auelehm- und Oberbodenschicht werden ca. 6.930 m³ benötigt, die aber

ebenfalls überwiegend von extern angeliefert werden müssen.

Obwohl grundsätzlich eine optimale Wiederverwertung vom Bodenabtrag angestrebt wird, muß von

einer umfangreichen externen Anlieferung von ca. 10.000 – 11.000 m³ Auelehm-Material

ausgegangen werden.

Zwischen den beiden Bauabschnitten wird voraussichtlich kein Bodenmaterial umgelagert.

Im Südabschnitt wird das ‚Mercedes-Gebäude’ im Vorfeld oder baubegleitend abgerissen und die

unterirdischen Bauteile rückgebaut. Die neu entstehende Grundstücksgrenze = Grenze

Sanierungsplanbereich wird durch einen mobilen Bauzaun gesichert.

Im Nordabschnitt werden die Spielflächen nordöstlich der Hochwasserschutzmauer unabhängig von

den Vorlandabgrabungen gestaltet. Dabei wird insgesamt das Höhenniveau der bereits existierenden

Spielfläche an der Glockseestraße angepaßt. Daher sind im heute tieferliegenden Südteil der

geplanten Spielflächen Bodenauffüllungen notwendig, die dem erhöhten Qualitätsstandard für

Kinderspielplätze in der Stadt Hannover entsprechen müssen. Die Bewertungsmaßstäbe des

Mindestuntersuchungsprogramms (MUP) für Kinderspielflächen [25] enthalten Vorsorgewerte bzw.

Höchstwerte bei Neuanlage von Spielflächen und für den Wiedereinbau von Bodenmaterial vor Ort.

6.2 Baustelleneinrichtung, Vorarbeiten

6.2.1 Baustellensicherung

• Vorkehrungen (ggf. Beschilderung) im Arbeitsumfeld zur Umleitung der Fußgänger und

Radfahrer (Grundlage: verkehrsbehördliche Anordnung)

• Einmessen und Einrichten der Baustelle, Anlieferung der notwendigen Geräte und der

Baustellensicherungselemente.

• Der jeweilige Sanierungsplanbereich und die Bereitstellungsflächen ist umlaufend durch

mobile Bauzäune zu sichern. Auch das Ufer entlang der Ihme wird entsprechend gesichert.

Bei Hochwasser sind die Bauzäune wasserseitig abzubauen. Weitere mobile Bauzäune sind

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vorzuhalten, um besondere Gefahrenbereiche, die temporär während der Abgrabungen

auftreten können, zu sichern.

• Für die Baumaßnahme braucht keine Schwarz-Weiss-Anlage eingerichtet und betrieben zu

werden. Das Containerdorf wird aber als Schleuse zwischen dem Baubereich und der

Zufahrt zum öffentlichen Verkehrsraum konzipiert. Der Sozialcontainer mit

Waschgelegenheit sollte für die Bauarbeiter quasi als Schleuse eingerichtet sein, um

eventuell verunreinigte (Einweg-) Arbeitskleidung reinigen bzw. entsorgen zu können.

• Mobile Zaunelemente dienen als Zufahrtstor zum Baubereich als auch zum öffentlichen

Verkehrsbereich. In der Regel würde sich das Bereitstellungslager LKW für belastetes

Material (Haufwerke, Container etc.) mit dem Verladebereich für LKW an das Containerdorf

anschließen.

6.2.2 Freimachen des Baufeldes

• Rodung der Büsche und der markierten Bäume, zerkleinern und entsorgen des Holzes und

des Schnittgutes

• Sichern des verbleibenden Baumbestandes (s. Planfeststellung Teil IV:

Landschaftspflegerischer Begleitplan)

• Rückbau von Einfriedungen, Bänken, Laternen etc.

• Markierung (Auspflockung) von unterirdischen Leitungstrassen bzw. Suchschachtungen zur

Lokalisierung, ggf. Freilegung bzw. Rückbau der Leitungen.

• Markierung und Sicherung von Grundwassermeßstellen (Südabschnitt).

6.2.3 Errichtung der Baustellen-Infrastruktur: Schiffsanleger und Bereitstellungslager

Schiff+LKW

• Die Kampfmittelverdachtsbereiche sind zu beachten. Eine Kampfmittelabfrage KBD (2008)

ist im Anhang 8a bzw. 8b beigefügt. Für Tiefen- und Aushubarbeiten ist eine

Bauaushubüberwachung durch eine Kampfmittelfachkraft (Befähigungsscheininhaber § 20

SprengG) notwendig.

• Vordringlich ist der Bau der Schiffsanlegestelle, um die Bodenmassen zur Verwertung nach

Sehnde verschiffen zu können. Die beiden Anlegestellen (Nord / Süd) könnten zum Beispiel

im Bereich von geplanten Uferpodesten gebaut werden. Die Podeste an der Ihme werden

letztendlich mit einer Betonoberfläche hergestellt und zur Ihme hin mit Stahlspundwänden

gesichert. Zwischenlösungen sind in der Ausführungsplanung zu prüfen. Im Nordabschnitt

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wird es vermutlich notwendig sein, im Bereich der zu bauenden Schiffsanlegestelle die

vorhandene Böschung durch Bodenabgrabung deutlich abzusenken.

• In unmittelbarer Nähe der Schiffsanleger wird das ‚Bereitstellungslager Schiff’ für die

verwertbaren Aushubmassen (Boden und Bauschutt LAGA Z0-Z2) angelegt. Das

Bereitstellungslager sollte Haufwerke mehrerer Materialqualitäten im Gesamtvolumen von

ca. 800 m³ aufnehmen können. Dieses ist für die einmalige Beladung der Schiffe

(Schubverband mit 4 Leichtern à 300 t = 1.200 t = 700-800 m³) ausreichend. Weitere

Mengen in Form von Haufwerken können bis zur Deklaration auch im Baufeld verbleiben und

dann sukzessive in das Bereitstellungslager gefahren oder direkt verladen werden. Der

Flächenbedarf wird somit auf ca. 500 m² geschätzt. Wichtig ist die Option das

Bereitstellungslager in 1-2 Tagen räumen bzw. befüllen zu können. Die Verwendung der

vorhandenen Wegeflächen als befestigte Weg- oder Lagerfläche sollte unbedingt angestrebt

werden. Die kurze Verweildauer und die Beschaffenheit des Materials im Bereitstellungslager

bedingt keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Sofern das Material nicht genügend

Feuchte besitzt, sollte durch Befeuchten die Entstehung von Staub und Abwehungen

besonders bei der Verladung verhindert werden.

• Das ‚Bereitstellungslager LKW’ dient der kurzfristigen Bereitstellung zum Abtransport von

belastetem Bodenmaterial mit der Deklaration LAGA > Z2 und als Standort für Container

verschiedener Abfallfraktionen (v.a. Altholz, Metallschrott, gemischte Bauabfälle, teerhaltige

Abfälle).

In der Regel wird die Zeitspanne vom Aushub des organoleptisch auffälligem Materials über

die Deklaration bis zum Abtransport möglichst kurz gehalten. Der verdächtige Aushub

verbleibt (durch Abdeckung gesichert) bis zur Deklaration im Aushubbereich. Da ein direkter

Abtransport mittels LKW aus dem Aushubbereich in der Regel nicht möglich ist, wird das

Aushubmaterial bei der Deklaration LAGA > Z2 im ‚Bereitstellungslager LKW’ zur Entsorgung

bereitgestellt. Ein Flächenbedarf von 400 m² wäre ausreichend. Im Bereitstellungslager

werden Haufwerke und Container immer abgedeckt. Der Ladebereich und der LKW sind bei

der Verladung sauber zu halten. Der LKW verlässt das Bereitstellungslager abgeplant.

6.2.4 Organisation der Entsorgung von belasteten Aushub-Materialien

• Im Gegensatz zur Verwertung (K+S Sehnde) kann die Entsorgung von belasteten Böden,

Bauschutt oder Abfällen (z.B. Teeraufbruch, Teerpappe) nicht im Vorfeld organisiert

werden. Die Deklarationsanalyse für den Entsorgungsnachweis muß gegenüber der NGS

bzw. dem Entsorger ein konkretes Material identifizieren. Die Voruntersuchungen enthalten

keine belasteten Bodenproben, die als Deklarationsanalysen dienen könnten.

• Es besteht nur die Möglichkeit belastetes Material im Rahmen der Vorabdeklaration durch

Baggerschurfe aufzufinden und dann stellvertretend für eine noch größere Menge ein

Entsorgungsnachweisverfahren durchzuführen.

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• Die Dauer eines Entsorgungsnachweisverfahrens vom Auffinden (Deklarationsanalyse) bis

zum Abtransport (Vorlage der Zuweisung) dauert ca. 3 Wochen. Aufgrund der

Verschiedenartigkeit belasteter Aushubmassen halten wir es für sinnvoll diese Zeitspanne in

Kauf zu nehmen und erst nach dem Auffinden und Separation das Verfahren einzuleiten. Die

Zuweisung und die Entsorgungsanlage sollte ein möglichst breites Belastungsspektrum

abdecken.

• Die Organisation und Durchführung der Entsorgung sollte aufgrund der Unkalkulierbarkeit in

den Händen des AG verbleiben.

6.3 Organisation und Durchführung der Aushubmaßnahmen mit Bodenmanagement

• Die beispielhafte Konzeption des Abtransport des Aushubs mittels Schiff (s. Planfeststellung

Teil II: Erläuterungsbericht [10]) bedingt eine beispielhafte Aushubleistung von ca. 3600 t pro

Woche (bei 3 Schiffs-Umläufen à 1.200 t pro Woche). Es ergäbe sich eine tägliche Mindest-

Aushubleistung von 720 t = ca. 430 m³. Damit wären ein Kettenbagger (ca. 25 t) und ein

Radlader (> 3,5 m³ Schaufelinhalt) voll ausgelastet. Steigen aber die zeitlichen

Anforderungen hinsichtlich Separation und Bauaushubüberwachung bzw.

Tiefenenttrümmerung wäre ein 2. Kettenbagger notwendig, um die Tagesleistung zu erfüllen.

Zur technische Ausstattung der Hydraulik-Kettenbagger gehören Räumschaufel, Tieflöffel,

Sieblöffel, Abbruchmeißel und ggf. Abbruchschere.

• Der Bodengutachter hat die Aufgabe die Aushubmaßnahmen so zu organisieren, dass durch

geeignete Maßnahmen eine optimale materialspezifische Verwertung bzw. Entsorgung

erzielt wird. Aufbauend auf der Vorerkundung werden zuerst Baggerschurfe für eine

Vorabdeklaration durchgeführt. Die Analytik und damit die Deklaration einer Haufwerk-

Mischprobe (auf Leitparameter SM+PAK) dauert ca. 2 Tage. Diese Zeitspanne bedingt auch

den Arbeitsablauf. Anfangs ist es unerlässlich die organoleptische Vorbewertung eines

Materials auch analytisch zu untermauern. Ansonsten kommt es aufgrund von

Fehldeklarationen zu unnötigem Transportaufwand.

• Die Abgrabungen sollten in den heterogenen Auffüllungsbereichen (‚Trümmerschutt’)

beginnen, um möglichst schnell profilierte Auftragsflächen (Lagerflächen) für den Auelehm

fertigzustellen. Hintergrund sind geringe Lagerkapazitäten für wiederverwendbare

Bodenmassen (Oberboden, Auelehm).

• Der Oberboden sollte aufgrund der Qualitätsanforderungen nur in den Bereichen abgezogen

werden, in denen die Oberbodenmächtigkeit deutlich über 10 cm beträgt. Die bestehende

Grasnarbe (mind. 5 cm) kann vor Ort nicht wieder verwendet werden und wird einer

Verwertung zugeführt bzw. entsorgt.

• In vielen Bereichen wird der geringmächtige Oberboden mit der unmittelbar unterlagernden

Auffüllung mit ausgebaggert.

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• Das ausgehobene Material wird auf Haufwerken im Aushubbereich gelagert. Der Gutachter

nimmt organoleptisch eine Einstufung der zu erwartenden Materialqualität vor. Dazu gehört

die Einstufung Boden/Bauschutt und eine Belastungsprognose. Durch den Einsatz eines

Sieblöffels müssen Haufwerke erzeugt werden, die eine klare (verwertbare) Fraktionierung in

Boden bzw. Bauschutt (Anteil der Hauptfraktion > 90 %) aufweisen. Nach Vorgabe des

Gutachters sind auffällige Schadstoff- bzw. Fremdstoffanteile dem Haufwerk mittels Bagger

oder per Hand zu entziehen und in bereitgestellten Containern zu lagern. Genetisch gleiche

Haufwerke können im Baufeld bis zu einer Größe von ca. 500 m³ vereinigt werden. Der

Gutachter muß dabei die repräsentative Beprobung für die Deklarationsanalyse durch die

sukzessive Entnahme von Probenmaterial gewährleisten. Die Probenahme erfolgt in

Anlehnung an die Probenahme-Richtlinie LAGA PN 98 (LAGA M 32) [23]. Bewusst

abgewichen wird mit der geringeren Mischprobenanzahl in Bezug auf die Haufwerksgröße (1

Mischprobe bzw. Sammelprobe auf max. 500 m³).

• Der Gutachter kennzeichnet beprobte Haufwerke mit einem Schild, dessen Beschriftung eine

eindeutige Zuordnung zulassen muss. Nach Vorlage der Deklarationsanalyse wird die LAGA-

Einstufung auf dem Schild vermerkt. Nach Umlagerung in das Bereitstellungslager bleibt die

Beschilderung erhalten.

• In der Regel sollten alle angetroffenen Baurestmassen (Keller, Schächte, etc.) rückgebaut

und falls notwendig verfüllt werden. Diese Arbeiten sind durch den Gutachter anzuleiten und

zu dokumentieren um mögliche Belastungen rechtzeitig separieren zu können. Das Material

muss für die Verwertung bis zu einer Kantenlänge von max. 50 cm vorzerkleinert werden

• Die fertiggestellten Abtragsflächen (ebene und abgeböschte Bereiche) auf dem Niveau 0,4m

unter GOKneu müssen einer abschließenden Beweissicherung unterzogen werden. Dieses

gilt nicht für gewachsene Bodenbereiche in den ebenen Abtragsbereichen. Diese besteht

aus einer Begehung und Beweissicherungsbeprobung durch den Gutachter. Die Größe der

Beprobungsfläche sollte 500 m² nicht überschreiten. Die fertiggestellte Abtragsfläche muß

frei von organoleptisch erkennbaren Verunreinigungen (z.B. Teerpappen, Farbpigmente etc.)

sein und die Sanierungszielwerte aus Kap. 4.5 Ziffer 3 einhalten. Bei Auffälligkeiten oder

Überschreitung der Sanierungszielwerte erfolgt eine Nachsanierung und Wiederauffüllung

der betreffenden Bereiche. Nach der Abnahme durch den Gutachter kann der Auftrag der

Auelehm-Schicht beginnen.

6.4 Herstellung, Aufbau und Gestaltung der neuen Geländeoberfläche (Anhang 7)

In der Profildarstellung im Anhang 7 (vergl. Abb. 5) sind die Sanierungsvorgaben an den Aufbau und

die Neugestaltung der Abtragsfläche und der neu zu gestaltenden Geländeoberfläche dargestellt.

• Die Herstellung der Auelehmschicht (30 cm mächtig) oberhalb der Abgrabungsfläche (-0,4m

u. GOK neu) verfolgt mehrere funktionale Ziele:

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1. Funktion als deichartige Dichtung in den Böschungsbereichen, um bei

Hochwasserlagen das Eindringen von Wasser in die gut durchlässigen Auffüllungsbereiche

zu verhindern. Eine laterale Vernässung der östlich angrenzenden Gebäude-

Gründungsbereiche wird verhindert (s. Abb. in [10]). Es gilt die ‚Handlungsempfehlung zur

Qualitätssicherung für den Auelehmeinbau’ des NLWKN von 2006 [16]. Eine wesentliche

Vorgabe ist der Durchlässigkeitsbeiwert (Kf) von 1,0E-07 m/s.

2. Erosionsschutz der Geländeoberfläche, insbesondere der Böschungsbereiche und den

darunterliegenden heterogenen Auffüllungen gegenüber Hochwasserereignissen.

3. Schaffung einer ausreichend mächtigen Oberbodenzone, die die

bodenschutzrechtlichen Vorgaben für eine Park- und Freizeitnutzung uneingeschränkt erfüllt.

• Schwerpunktmäßig im Nordabschnitt erfolgt die Herstellung der Bauelemente für die Park-

Gestaltung wie z.B. Hochwasserschutzmauern, Sitzstufen, Podeste und Wege. Sofern diese

Bauelemente tiefer in den Untergrund einbinden und Auffüllungsbereiche aufschließen ist der

anfallende Bodenaushub zu prüfen.

• Die vorgegebenen Standorte für neue Bäume mit dem notwendigen Wurzelraum sind vom

Untergrundaufbau her speziell herzurichten und zu markieren. Sofern kein gewachsener

Untergrund vorliegt muß an jedem neuen Baumstandort ein Wurzelraum von mindestes 12

m³ bis zu einer Tiefe von max. 1,50 m durch Auskofferung der ungeeigneten Auffüllung

geschaffen werden. Die Wiederauffüllung erfolgt mit standortgerechtem Boden unter

Berücksichtigung der fachspezifischen Vorgaben der Pflanzpläne. Diese gezielte Sanierung

der Baumstandorte im Zuge der Vorlandabgrabungen verhindert eine spätere

Entsorgungsproblematik bei dem späteren Aushub der Pflanzlöcher. Die vorsanierten

Baumstandorte werden vorerst ebenfalls mit der Auelehmschicht überdeckt. Nach

Einbringen der Bäume bleibt ein Ringraum von ca. 1m um den Baumstamm herum ohne

Überdeckung durch die Auelehm-Schicht (s. Anhang 7).

• Abschließend erfolgt das Aufbringen der 10 cm mächtigen Oberbodenschicht (aus bindig-

humosen Bodenmaterial) auf die Auelehm-Schicht. Diese wird umgehend durch eine

Raseneinsaat begrünt. Je nach Jahreszeit erfolgen zeitgleich oder später die

Baumpflanzungen.

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6.5 Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Beweissicherung der Baumaßnahme

Das Überwachungs- und Beweissicherungskonzept beinhaltet im wesentlichen folgende

Kontrollmaßnahmen:

� Deklaration von Bodenaushub-Haufwerken mittels organoleptischer Beurteilung und

chemischer Analyse an Mischproben zur Verwertung / Entsorgung / Wiederverwendung

� Überprüfung der Sanierungszielwerte auf den Abtragsflächen mittels organoleptischer

Beurteilung und chemischer Analyse an Mischproben

� Überprüfung der Sanierungszielwerte an extern angeliefertem Auelehm bzw. Oberboden

mittels organoleptischer Beurteilung und chemischer Analyse an Mischproben

� Qualitätskontrolle Auelehm-Schicht mittels Testfeld (Permeameterversuch und Sieb-

/Schlämmanalysen zur Überprüfung des Durchlässigkeitsbeiwertes)

Die wesentliche Kontrollmaßnahme stellt somit die Entnahme und chemische Analyse von

Bodenproben dar. Grundsätztlich orientiert sich die Probenahme an der LAGA-Richtlinie PN 98. Da

das Aushubmaterial bereits vorerkundet ist und ständig gutachterlich beurteilt wird, kann sich ggf.

die Probenanzahl pro Volumen deutlich verringern. Folgende Probenahmekriterien werden durch den

Gutachter zur Festlegung der Probenanzahl bei Haufwerken und Flächen berücksichtigt und

organoleptisch bewertet:

• Organoleptisch feststellbare Belastungen bzw. Verdachtsmomente

• Heterogenität des Materials

• Absolute Korngröße

• Repräsentativität im Vergleich zur Gesamtmenge der Baumaßnahme

Im Idealfall wäre aus einem Haufwerk mit organoleptisch völlig unauffälligem, homogenen,

standorttypischen Auelehm nur 1 Mischprobe (MP) pro 500 m³ zu entnehmen. Das gleiche, wenn

auch nur durch den Einsatz eines Sieblöffel zu erreichen, kann auch für ein Haufwerk aus

Auffüllungsmaterial gelten. Bei Flächen sollte eine Größe von 500 m² nicht überschritten werden. Die

Tabelle 16 zeigt die grundsätzliche Konzeption der Deklarations-Beprobung der Haufwerke und der

Beweissicherungs-Beprobung der Flächen.

Tabelle 18: Konzeption der Deklarations- und Beweissicherungsbeprobung

Ort der Probenahme Organoleptische Beurteilung Anzahl der Mischproben

keine Belastung, homogen, gleichkörnig 1 MP bis max. 500 m³

auffällig, heterogen, weitgestuft 2 MP bis max. 250 m³

keine Belastung, homogen, gleichkörnig 1 MP bis max. 500 m²

auffällig, heterogen, weitgestuft 2 MP bis max. 500 m²

Haufwerk

Fläche

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In der nachfolgenden Tabelle 17 sind die wesentlichen Anforderungen an die Probenahme

aufgeführt. Ein wesentlicher Punkt ist die Mischprobenerstellung (MP) aus 10 bzw. 20

Teilprobenmengen in Abhängigkeit vom Material.

Tabelle 19: Durchführung der Probenahme

Proben-AbfüllungAbfüll-Werkzeug ist sauber zu haltenProben-Gefäßenur saubere und unbeschädigte Probengefäße verwendennur saubere und unbeschädigte Deckel / Dichtungen verwendenFür MKW-, PAK-Analytik: Glasbehälter mit dichtem SchraubdeckelGgf. für BTEX-/CKW-Analytik: Headspace-Gläser oder Glasbehälter mit dichtem SchraubdeckelSchraubdeckel sind fest zu schließenHeadspace-Deckel dürfen sich nicht mehr drehen lassenBeprobung von Haufwerken (Deklaration) Proben / Analytik (s. Kap. 4.5)

Beprobung organoleptisch unauffälliger Boden 10 Teilproben à 0,5 kg aus max. 500m³

1 MP zur Analytik Verwerter/LHH [14]

Beprobung organoleptisch unauffälliger Bauschutt 10 Teilproben à 1,0 kg aus max. 500m³

1 MP zur Analytik Verwerter

Beprobung organoleptisch auffälliger Boden 20 Teilproben à 0,5 kg aus max. 250m³2 MP zur Analytik Verwerter/Entsorger

Beprobung organoleptisch auffälliger Bauschutt 20 Teilproben à 1,0 kg aus max. 250m³2 MP zur Analytik Verwerter/Entsorger

Beprobung von Flächen (Beweissicherung) Proben / Analytik (s. Kap. 4.5)

Beprobung organoleptisch unauffälliger Boden 10 Teilproben à 0,5 kg aus max. 500m²

1 MP zur Analytik n. BBodSchV [12]

Beprobung organoleptisch unauffälliger Boden+Bauschutt 10 Teilproben à 1,0 kg aus max. 500m²

1 MP zur Analytik n. BBodSchV [12]

Beprobung organoleptisch auffälliger Boden 20 Teilproben à 0,5 kg aus max. 500m²

2 MP zur Analytik n. BBodSchV [12]

Beprobung organoleptisch auffälliger Boden+Bauschutt 20 Teilproben à 1,0 kg aus max. 500m²

2 MP zur Analytik n. BBodSchV [12]

Qualitätsprüfung Externes Material zum Einbau Proben / Analytik (s. Kap. 4.5)

Beprobung der angelieferten Haufwerke 10 Teilproben à 0,5 kg aus max. 500m³

1 MP zur Analytik n. LHH [14]

Proben-AufbewahrungKühle Aufbewahrung; Dunkle Aufbewahrung (ohne Lichteinfall)Sichere Aufbewahrung (stoßfest,kippsicher)Proben-Dokumentation / ÜbergabeBeschriftung der Probengefäße muss eindeutig und gut lesbar sein / Übereinstimmung mt BeschilderungAnalyseauftrag muss eindeutig und gut lesbar seinProben-Abholung / TransportArbeitstägliche ProbenabholungKühler Transport; Dunkler Transport (ohne Lichteinfall)Sicherer Transport (stoßfest, kippsicher)

Bei der Probenahme aus Haufwerken und von Flächen ist zu beachten:

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- Vorlandabgrabungen an der Ihme -

Sanierungsplan Bodenabtrag Südbereich vom 18.12.2009

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7 Kosten und Zeitplan

Eine Kostenberechnung und Aussagen zum Zeitplan der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen an

der Ihme’ finden sich im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsantrag (Teil II).

Die Kostenberechnung ist in der Ausfertigung des Antragstellers im Anhang 4 des

Erläuterungsberichtes (Teil II) beigefügt.

Aussagen zum Zeitplan (Bauzeiten) finden sich im Kapitel 4.4 des Erläuterungsberichtes (Teil II).

Burgwedel, den 18.12.2009

FUGRO CONSULT GMBH

i.A. Th. Bogon i.A. M. Ehlers (Dipl.-Geol.) (Dipl.-Geophys.)

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- Vorlandabgrabungen an der Ihme -

Sanierungsplan Bodenabtrag Südbereich vom 18.12.2009

Anhangsverzeichnis

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Anhangsverzeichnis

Anhang 1: Lage des Sanierungsplangebietes mit Eigentümerübersicht und Flächennutzung

Anhang 2: Auswertung Altlastenkataster und Ergebnis der Historischen Recherche

Anhang 3: Lageplan der durchgeführten Untersuchungen

Anhang 4a: Lageplan Bodenabtrag nördlich Benno-Ohnesorg-Brücke

Anhang 4b: Lageplan Bodenabtrag südlich Benno-Ohnesorg-Brücke

Anhang 5: Bewertung der Bodenproben im Sanierungsplanbereich

Anhang 6a: Auffüllungsmächtigkeiten nördlich Benno-Ohnesorg-Brücke

Anhang 6b: Auffüllungsmächtigkeiten südlich Benno-Ohnesorg-Brücke

Anhang 7: Profilskizze Sanierungsvorgaben Neugestaltung Abtragsfläche

Anhang 8: Kampfmittelabfrage KBD vom 21.10.2008

Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128