SANIERUNGSPLAN Bodenabtrag Südbereich · KBD Kampfmittelbeseitigungsdienst kg Kilogramm KW...
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- Vorlandabgrabungen an der Ihme -
Sanierungsplan Bodenabtrag Südbereich vom 18.12.2009
FUGRO CONSULT GMBH - Zweigniederlassung Niedersachsen-Ost - Ehlbeek 15 A - 30938 Burgwedel - Tel. 05139/98940
Auftraggeber: Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Tiefbau
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
über Ingenieurgesellschaft Heidt & Peters mbH
Sprengerstraße 38c
29223 Celle
Projektnummer: 1208007 / 2008
Bearbeiter: Dipl.-Geol. Thomas Bogon
Dipl.-Geophys. Martin Ehlers
Berichtsdatum: 18.12.2009
Dieser Bericht enthält: 53 Seiten, 19 Tabellen, 5 Abb. und 9 Anhänge
Vorlandabgrabungen an der Ihme (Planfeststellungsantrag Teil V)
SANIERUNGSPLAN
Bodenabtrag Südbereich
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0 Inhaltsverzeichnis Seite
0 Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................................. 1
0.1 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................................... 2
0.2 Tabellenverzeichnis ....................................................................................................................... 3
0.3 Anhangsverzeichnis....................................................................................................................... 3
0.4 Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................................. 4
0.5 Vorhandene Gutachten und Unterlagen ........................................................................................ 5
0.6 Literaturverzeichnis........................................................................................................................ 6
1 Veranlassung und Aufgabenstellung................................................................................................... 7
2 Geltungsbereich des Sanierungsplanes (Anhang 1).......................................................................... 7
2.1 Räumlicher Geltungsbereich ......................................................................................................... 7
2.2 Sachlicher Geltungsbereich........................................................................................................... 7
3 Standortverhältnisse ............................................................................................................................. 8
3.1 Vorbemerkung ............................................................................................................................... 8
3.2 Lage (Anhang 1) ............................................................................................................................ 8
3.2.1 Allgemeine Kenndaten zur Lage............................................................................................... 8
3.2.2 Topographische Lage............................................................................................................... 9
3.3 Verkehrsinfrastruktur ..................................................................................................................... 9
3.4 Nutzungen...................................................................................................................................... 9
3.4.1 Aktuelle Nutzungen im Geltungsbereich................................................................................... 9
3.4.2 Nutzungen auf angrenzenden Flächen..................................................................................... 9
3.4.3 Geplante Nutzungsänderungen im Sanierungsplanbereich ................................................... 10
3.5 Planungsrecht .............................................................................................................................. 10
3.6 Städtebauliche Planung (Geographisches Auskunftssystem LH Hannover)............................... 10
3.7 Geologische Situation .................................................................................................................. 10
3.8 Hydrogeologische Situation ......................................................................................................... 14
3.9 Ehemalige Nutzungen, Altstandorte (Anhang 2).......................................................................... 15
4 Gefahrenlage und Sanierungsziele .................................................................................................... 17
4.1 Vorbemerkung zu projektspezifischen Untersuchungen (Anhang 3) .......................................... 17
4.2 Sonstige Untersuchungen im Sanierungsplanbereich (Anhang 3) .............................................. 18
4.3 Ergebnisse bisheriger Untersuchungen (s. Anhang 5) ................................................................ 19
4.3.1 Bodenuntersuchungen............................................................................................................ 19
4.3.2 Grundwasseruntersuchungen und Boden-Eluate................................................................... 27
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4.3.3 Bodenluftuntersuchungen....................................................................................................... 29
4.3.4 Fazit zum Stand der Untersuchungen .................................................................................... 30
4.4 Bewertung der einzelnen Wirkungspfade.................................................................................... 30
4.4.1 Bewertungsgrundlagen........................................................................................................... 30
4.4.2 Bewertung Wirkungspfad Boden - Mensch ............................................................................ 31
4.4.3 Bewertung Wirkungspfad Bodenluft - Mensch ....................................................................... 32
4.4.4 Bewertung Wirkungspfad Boden - Grundwasser ................................................................... 32
4.4.5 Gefährdungspotenzial für das Oberflächengewässer Ihme ................................................... 34
4.5 Entwicklung Maßnahmenkonzept mit Festlegungen zu den `Sanierungszielwerten’ .................. 34
5 Konzeption der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen’................................................................... 38
5.1 Generelle bautechnische Konzeption der Vorlandabgrabungen ................................................. 38
5.2 Konzeption Bodenmanagement................................................................................................... 39
5.2.1 Einstufung und Verwertungsprognose nach LAGA M20 –TR Boden- (2004) ........................ 39
5.2.2 Konzeption der Verwertung bzw. Entsorgung......................................................................... 41
5.2.3 Vorgaben und Regelungen zum Bodenmanagement im Rahmen der Baumaßnahme......... 42
6 Technische Umsetzung der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen’ .............................................. 44
6.1 Technische Spezifikationen für den Nord- und Südabschnitt ...................................................... 44
6.2 Baustelleneinrichtung, Vorarbeiten .............................................................................................. 45
6.2.1 Baustellensicherung ............................................................................................................... 45
6.2.2 Freimachen des Baufeldes..................................................................................................... 46
6.2.3 Errichtung der Baustellen-Infrastruktur: Schiffsanleger u. Bereitstellungslager Schiff+LKW . 46
6.2.4 Organisation der Entsorgung von belasteten Aushub-Materialien ......................................... 47
6.3 Organisation und Durchführung der Aushubmaßnahmen mit Bodenmanagement .................... 48
6.4 Herstellung, Aufbau und Gestaltung der neuen Geländeoberfläche (Anhang 7) ........................ 49
6.5 Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung
und Beweissicherung der Baumaßnahme................................................................................... 51
7 Kosten und Zeitplan ............................................................................................................................ 53
0.1 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Festgestein [8]................................................. 11
Abbildung 2: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Geotechnik [8] ................................................. 12
Abbildung 3: Lageplan der Erkundungen (Anlage 3 aus [9]) ......................................................................... 13
Abbildung 4: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Grundwasser [8].............................................. 14
Abbildung 5: Profilskizze der Sanierungsvorgaben bei der Neugestaltung der Abtragsfläche...................... 36
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0.2 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Lokale Geologie und Hydrogeologie ............................................................................................. 13
Tabelle 2: Altstandortkataster am östlichen Ihmeufer und Ergebnis der Historischen Luftbild-Recherche (aus [7] bzw. vergleiche Tabelle auf Anhang 2)........................................................................... 16
Tabelle 3: Analysenergebnisse MOLL (2005): Oberboden ........................................................................... 20
Tabelle 4: Analysenergebnisse MOLL (2005): Obere Boden- und Auffüllungsbereiche ............................... 21
Tabelle 5: Analysenergebnisse MOLL (2005): Tiefere Boden- und Auffüllungsbereiche.............................. 21
Tabelle 6: Analysenergebnisse FUGRO (2007): Baggerschurfe in Auffüllungsbereichen ............................ 22
Tabelle 7: Auswertung der Baggerschurfe: Standardprofil mit Boden-Bauschutt-Verhältnis [7] ................... 24
Tabelle 8: Analysenergebnisse Bodenproben im Bereich A 1.9 (Geonova 1993) aus [6]............................. 25
Tabelle 9: Untersuchung Oberboden (Mull & Partner 2006) [6] .................................................................... 26
Tabelle 10: Bodenuntersuchungen Altablagerung A 1.9 (Mull & Partner 2006) [6] ....................................... 26
Tabelle 11: Bodenuntersuchungen ‚Mercedes-Halle’ (Mull & Partner 2009) [12].......................................... 27
Tabelle 12: Eluatuntersuchungen an Auffüllungsmaterial FUGRO 2007 [7] ................................................. 28
Tabelle 13: Eluatuntersuchungen Mull & Partner 2006 [6] ............................................................................ 29
Tabelle 14: Ableitung der Sanierungszielwerte und der Qualitätsvorgaben .................................................. 37
Tabelle 15: FUGRO (2007) [7] Bewertung von Schurfmischproben nach LAGA M 20 [16] .......................... 39
Tabelle 16: Bewertung der Mischproben FUGRO (2006) und MOLL (2005) [aus 7] .................................... 40
Tabelle 17: Schätzung der zu bewegenden Bodenmassen in den beiden Bauabschnitten .......................... 44
Tabelle 18: Konzeption der Deklarations- und Beweissicherungsbeprobung ............................................... 51
Tabelle 19: Durchführung der Probenahme .................................................................................................. 52
0.3 Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Lage des Sanierungsplangebietes mit Eigentümerübersicht und Flächennutzung
Anhang 2: Auswertung Altlastenkataster und Ergebnis der Historischen Recherche
Anhang 3: Lageplan der durchgeführten Untersuchungen
Anhang 4a: Lageplan Bodenabtrag nördlich Benno-Ohnesorg-Brücke
Anhang 4b: Lageplan Bodenabtrag südlich Benno-Ohnesorg-Brücke
Anhang 5: Bewertung der Bodenproben im Sanierungsplanbereich
Anhang 6a: Auffüllungsmächtigkeiten nördlich Benno-Ohnesorg-Brücke
Anhang 6b: Auffüllungsmächtigkeiten südlich Benno-Ohnesorg-Brücke
Anhang 7: Profilskizze Sanierungsvorgaben Neugestaltung Abtragsfläche
Anhang 8: Kampfmittelabfrage KBD vom 21.10.2008
Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128
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0.4 Abkürzungsverzeichnis
a Jahr Abs Absatz BBodSchV Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BGBl Bundesgesetzblatt BTEX Monoaromaten (Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylol) d Tag EPA (US) Amerikanische Umweltschutzbehörde (Environmental-protection-agency) Fl Flur Flst Flurstück FNP Flächennutzungsplan GOK Geländeoberkante GW Grundwasser GWL Grundwasserleiter GWM Grundwassermessstelle h Stunde KBD Kampfmittelbeseitigungsdienst kg Kilogramm KW Kohlenwasserstoffe KW/IR Mineralölkohlenwasserstoffe l Liter LABO Länderarbeitsgemeinschaft Boden LAGA Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAWA Länderarbeitsgemeinschaft Wasser LHH Landeshauptstadt Hannover LHKW leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe m Meter mg Milligramm µg Mikrogramm NN Normal-Null org organoleptisch PAK Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe PCB Polychlorierte Biphenyle ROK Rohroberkante s Sekunde SM Schwermetalle SP Sondierpunkt TA Technische Anleitung TS Trockensubstanz ü über WP Wirkungspfad Z Zuordnungswert
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0.5 Vorhandene Gutachten und Unterlagen
[1] GEONOVA GMBH (09.02.1993): Historische Recherche von Altstandort-Verdachtsflächen im
Rahmen des B-Plan-Verfahrens Nr. 280 für die LH Hannover – Luftbildauswertung für die
Altstandort-Verdachtsfläche Ohestraße 3B/D-..
[2] GEONOVA GMBH (11.03.1993): Historische Recherche von Altstandort-Verdachtsflächen im
Rahmen des B-Plan-Verfahrens Nr. 280 für die LH Hannover – Ohestraße 3A-..
[3] GEONOVA GMBH (15.03.1993): Ergebnisbericht über Bodenuntersuchungen im Rahmen des
Bebauungsplanes Nr. 280 (Grundstücke Ohestraße 3b/d).
[4] ALTLASTEN + PLANUNG (13.01.2005): Vertiefende Recherche mit Kontaminationshypothese:
Altablagerung A 1.9 Ohestraße.
[5] DR. MOLL GMBH (31.08.2005): Orientierende umweltgeologische Untersuchungen zur
Deklaration von Bodenmaterialien mit Bewertung der LAGA-Richtlinie vor dem Aushub. BV:
Geplanter Materialaushub am rechten Ufer des Vorfluters Ihme zwischen der Leinertbrücke
(Spinnereistraße) und N’ der Legionsbrücke (Lavesallee) in Hannover.
[6] MULL & PARTNER GMBH (30.06.2006): Orientierende Untersuchung an der Altablagerung A 1.9
Ohestraße in Hannover.
[7] FUGRO CONSULT GMBH (24.01.2007): Hochwasserschutz an der Ihme / Hannover:
Detailuntersuchung Boden.
[8] NLfB (1998): Geologische Stadtkarte Hannover 1:25.000.
[9] SCHNACK & PARTNER (2006): Aufweitung der Benno-Ohnesorg-Brücke – Schwarzer Bär /
Gustav-Bratke-Allee – Hannover-Linden / Hannover Calenberger Neustadt: Generelle Beurteilung
der Gründung.
[10] HEIDT & PETERS (2009): Vorlandabgrabungen an der Ihme – Antrag auf Planfeststellung – Teil
II: Erläuterungsbericht.
[11] PELZER & PARTNER (2008): Orientierende Bodenuntersuchungen zur Auensediment-
Problematik der Leine in der Region Hannover mit Auswertung historischer Dokumente und
kartographischer Darstellung der Ergebnisse.
[12] MULL & PARTNER (2009): Bodenuntersuchung im Bereich der Großen Bauhalle der BBS 3
(„Mercedes-Halle“) Ohestraße 3A in Hannover.
[13] PELZER & PARTNER (2009): Orientierende Untersuchung und Gefährdungsabschätzung
Öffentlicher Kinderspielplatz „Glockseestraße“ in Hannover-Calenberger Neustadt.
[14] PELZER & PARTNER (2009): Orientierende Untersuchung und Gefährdungsabschätzung Kinder-
und Jugendspielplatz am Unabhängigen Jugendzentrum in Hannover, Glockseestr. 35.
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0.6 Literaturverzeichnis
[15] LAGA (1997/2003): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen /
Abfällen –Technische Regeln-. Mitt. der LAGA M 20 (Stand 6.11.2003)
[16] LAGA (2004): Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen /
Abfällen –Technische Regeln Boden-. Mitt. der LAGA M 20 (Stand 5.11.2004)
[17] Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 12.07.1999, BGBI. Nr.36,
S.1554 vom 16.07.1999
[18] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten
(Bundes-Bodenschutzgesetz~BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. S. 502)
[19] LH Hannover (2007): Beschlussdrucksache Nr. 1440/2007: Ökologische Standards beim Bauen
im kommunalen Einflussbereich. (hier Kap. 6 incl. Anlage 2).
[20] LAWA (2004): Geringfügigkeitsschwellen (Prüfwerte) zur Beurteilung von Grundwasserschäden
und ihrer Begründung Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA).
[21] BG BAU (1997/2006): BG-Regel ‚Kontaminierte Bereiche’. Berufsgenossenschaftliche Regeln für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 128). Fassung Februar 2006.
[22] Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen (2002): Arbeitsanweisung für Arbeiten der
Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen.
[23] LAGA (2001): LAGA PN 98 – Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und
biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen –
Mitt. der LAGA M 32 (Dezember 2001)
[24] NLWKN (2006): Handlungsempfehlung zur Qualitätssicherung für den Auelehmeinbau.
[25] Landeshauptstadt Hannover, Umweltdezernat (2004): Das Mindestuntersuchungsprogramm für
Kinderspielflächen (MUP). Schriftenreihe Kommunaler Umweltschutz Heft Nr. 39.
[26] LABO (2006): Arbeitshilfe Sickerwasserprognose bei Detailuntersuchungen (Stand 10/2006)
[27] LH Hannover Projektgruppe 67.1 / 61.1 „Altlastenfragen in B- und F-Planverfahren
(3.7.2003/21.10.2004): Berücksichtigung von Bodenbelastungen in der Bauleitplanung.
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1 Veranlassung und Aufgabenstellung
Die Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Tiefbau) plant im Rahmen des vorsorgenden
Hochwasserschutzes den Ausbau der Ihme (östliche Uferbereiche) im Abschnitt Legionsbrücke
(Lavesallee) bis Leinertbrücke (Spinnereistr.).
Im wesentlichen handelt es sich um Bodenabgrabungen zur Wiederherstellung des ehemals
natürlichen Überschwemmungsgebietes der Ihme.
Der Projektbereich der Ihme-Hochwasserschutzmaßnahme beinhaltet zwei getrennte
Sanierungsplanbereiche: Im nördlichen Abschnitt (südlich Leinertbrücke bis einschließlich UJZ
Glocksee) wird ein Sanierungsplan zur Sanierung des ehem. Gaswerkstandortes ‚Glocksee’ erstellt.
Der vorliegende Sanierungsplan regelt den Bodenabtrag im gesamten sich südlich anschließenden
Bereich (‚Bodenabtrag Südbereich’).
Der vorliegende Sanierungsplan regelt das Bodenmanagement der abzutragenden Bodenmassen
und die nutzungsspezifischen Anforderungen an die neu entstehende Geländeoberfläche.
Diverse Voruntersuchungen haben in Teilbereichen belastete Bodenmassen ermittelt.
Der Sanierungsplan bildet den Teil V des Planfeststellungsantrages. Eine Übersicht findet sich im
Teil II Erläuterungsbericht (Heidt & Peters 2008 [10]).
2 Geltungsbereich des Sanierungsplanes (Anhang 1)
2.1 Räumlicher Geltungsbereich
Das Sanierungsplangebiet umfasst den östlichen Talauen und Böschungsbereich der Ihme in der
Calenberger Neustadt im Abschnitt nördlich der Legionsbrücke (Berufsbildende Schulen 1-5) bis
nördlich der Ida-Arenhold-Brücke (Jugendzentrum Glockseestraße).
Auf dem Lageplan im Anhang 1 ist das Sanierungsplangebiet dunkelblau abgegrenzt. Nach Norden
schließt sich das auf dem Lageplan grün abgegrenzte Sanierungsplangebiet des ehem. ‚Gaswerkes
Glocksee’ an, dass ebenfalls Bestandteil der Hochwasserschutz-Abgrabungen entlang der Ihme ist.
Nördlich der Leinertbrücke liegt eine 450 m² große, isolierte Teilffläche, die ebenfalls zum
Sanierungsplangebiet gehört.
2.2 Sachlicher Geltungsbereich
Der sachliche Geltungsbereich des Sanierungsplangebietes umfasst zusätzlich noch
Baustellenzufahrtsbereiche und Boden-Verladebereiche für den Schiffstransport entlang der Ihme.
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3 Standortverhältnisse
3.1 Vorbemerkung
Das Sanierungsplangebiet umfasst mit dem östlichen Uferbereich der Ihme einen ehemaligen
Naturraum (Überschwemmungsgebiet), der durch die urbane Industrialisierung vollständig verändert
und bis an das Flussufer überprägt wurde. Die Planungen zum Hochwasserschutz innerhalb der
Stadtentwicklung führten zusammen mit Nutzungsänderungen (Verdrängung von Industriebereichen
aus innerstädtischen Bereichen) zum Rückbau der Bausubstanz am Flussufer. Die
Vorlandabgrabungen im Sanierungsplangebiet schaffen durch die Vergrößerung des
Überschwemmungsbereiches wieder annähernd natürliche Verhältnisse. Die aktuelle Nutzung als
Park- und Freizeitfläche wird durch die Maßnahme dabei weiter aufgewertet.
3.2 Lage (Anhang 1)
3.2.1 Allgemeine Kenndaten zur Lage
- Kreis / Stadt ...............................................................Region Hannover
- PLZ/Ort .......................................................................30169 Hannover
- Straße Peter-Fechter-Ufer (Glockseestr. /
Calenberger Str.), Ihmeufer im Bereich
Ohestraße, Emma-Frede-Weg /
Leinertbrücke
- Gemeinde / Gemarkung ...........................................Hannover / Hannover
- Flur..............................................................................3 und 38
- Flurstücke (jeweils Teilflächen)...............................393/2, 393/3, 90/12, 90/13, 90/17, 9/58
- Fläche (Sanierungsplanbereich)..............................36.502 m² (ohne Benno-Ohnesorg-Brücke)
- Gauß-Krüger Koordinaten (ca.) ...............................R: 35 49 160 H: 58 04 490 (Nordspitze)
................................................................................R: 35 49 310 H: 58 03 760 (Südspitze)
- Liegenschaftskarte ...................................................4904C, 4903A, 4804 B
- Planungsrechtliche Gegebenheiten nach FNP Allgemeine Grünfläche (393/2, 393/3, 90/12,
9/58)
Gemischte Baufläche (90/13) B-Plan Nr. 280
Gemeinbedarfsfläche BBS (90/17, 90/13)
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3.2.2 Topographische Lage
Das Sanierungsplangebiet umfasst den gesamten öffentlich zugänglichen Ostuferbereich der Ihme
nördlich der Legionsbrücke bis zum Jugendzentrum Glocksee. Desweiteren eine Teilfläche (450 m²)
nördlich der Leinertbrücke.
Das Sanierungsplangebiet wird von der Benno-Ohnesorg-Brücke unterteilt, die die durch die Ihme
getrennten Stadtteile Linden (Schwarzer Bär) und Calenberger Neustadt miteinander verbindet. Zur
Zeit wird die Brücke nach Vorgaben des Hochwasserschutzes mit vergrößertem Durchflußprofil neu
gebaut.
3.3 Verkehrsinfrastruktur
Das Sanierungsplangebiet wird selbst nur von befestigten Rad- und Gehwegen durchzogen, die die
Ihme im Innenstadt-Gebiet begleiten. Der Hauptweg entlang der Ihme trägt den Namen ‚Peter-
Fechter-Ufer’. Die Ida-Arenhold-Brücke, als Fußgängerbrücke über die Ihme, verbindet das Ihme-
Zentrum mit der Calenberger Neustadt.
Der Anschluß der Radwege an das Straßennetz erfolgt im Bereich Glockseestraße / Calenberger
Straße, an der Benno-Ohnesorg-Brücke und im Süden an der Legionsbrücke zur Lavesallee.
3.4 Nutzungen
3.4.1 Aktuelle Nutzungen im Geltungsbereich
Fast der gesamte Sanierungsplanbereich wird als Park- und Freizeitfläche (innerstädtisches
Naherholungsgebiet) genutzt.
Das für den Abriß vorgesehene alte ‚Mercedes-Gebäude’ im Gebäudekomplex der Berufsbildenen
Schulen (BBS 1-5) ist als Ausbildungswerkstatt als Gemeinbedarfsfläche eingestuft.
3.4.2 Nutzungen auf angrenzenden Flächen
Im Norden des Sanierungsplangebietes ist das Jugendzentrum Glocksee (UJZ) unmittelbar
angrenzend. Hier existiert neben der Freizeitnutzung auch Wohnnutzung. Desweiteren existiert im
UJZ ein Hort, dessen Außenspielbereich im Randbereich des Sanierungsplanbereiches neu gestaltet
wird.
Neben öffentlichen Verkehrsflächen und Wohngebieten grenzen südlich der Benno-Ohnesorg-
Brücke die Parkplatz- und Gebäudebereiche der Berufsschule BBS 1-5 an den
Sanierungsplanbereich.
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3.4.3 Geplante Nutzungsänderungen im Sanierungsplanbereich
Nach den Hochwasserschutzabgrabungen wird der Sanierungsplanbereich wieder als Park- und
Freizeitanlage gestaltet. Dabei kommt es wie bisher lokal zur Einrichtung bzw. Ausweisung von
Kinderspielflächen, die somit eine andere, sensiblere Nutzung innerhalb des Nutzungsbereiches
Park- und Freizeitanlage darstellen.
3.5 Planungsrecht
Planungsrechtliche Gegebenheiten nach FNP ........Allgemeine Grünfläche (393/2, 393/3, 90/12)
.................................................................................Gemischte Baufläche (90/13) B-Plan Nr. 280
.................................................................................Gemeinbedarfsfläche BBS (90/17, 90/13)
Die Flächennutzungen sind auf dem Lageplan im Anhang 1 farbig dargestellt..
3.6 Städtebauliche Planung (Geographisches Auskunftssystem LH Hannover)
Der Sanierungsplanbereich liegt südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke im B-Plan-Bereich 280/1477.
Der B-Plan ist rechtskräftig und besitzt seine Westgrenze in der Mitte der Ihme und überschneidet
sich somit mit dem B-Plan 1275. Unmittelbar südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke ist am Westufer
der Ihme der Bebauungsplan Nr. 1275 verzeichnet, der sich über die Ihme hinweg bis auf den
östlichen Uferstreifen erstreckt.
Direkt nördlich der Benno-Ohnesorg-Brücke ist innerhalb der Grünanlage (Flurst. 393/2) der
Bebauungsplan Nr. 190 verzeichnet.
Behördliche Entscheidungen: keine
Öffentlich-rechtliche Verträge: keine
Private Genehmigungen und Verträge: keine
3.7 Geologische Situation
Eine aktuelle Bearbeitung des Untersuchungsbereiches findet sich in den Themenkarten (A-C) der
Geologischen Stadtkarte Hannover von 1998 [8].
Der Verlauf des Ihmetales beschreibt ein Bogen am Fuß der nach Nordosten auslaufenden
Festgesteinsaufwölbung des Lindener Berges. Diese durch Salztektonik bedingte Sattelstruktur
besteht aus Kalk-, Mergel- und Tonsteinen des Jura und der Kreide und wird nur von
geringmächtigen Lockergesteinen des Quartär bedeckt. Die Flußsohle der Ihme im
Untersuchungsbereich liegt auf dieser Festgesteinsoberfläche. Als Festgestein im
Sanierungsplanbereich nördlich der Benno-Ohnesorg-Brücke stehen Tonmergelsteine aus dem
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Unter-Hauterive der Unterkreide (krhu) in ca. 47,0 m ü. NN an. Südlich der Brücke schalten sich
störungsbedingt Tonsteine und Kalksteine des Wealden (Wd) ein (s. Abb. 1).
Abbildung 1: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Festgestein [8]
Die Festgesteinsoberfläche wird in der Regel von ca. 4-5m mächtigen Lockergesteinen (Auelehm,
Schluff, Sand, Kies) überlagert. Die Tiefgründungen und Fundamente der ehem. Gebäude lagen in
den Lockergesteinen.
Im Kartenausschnitt der Abb. 2 liegt das Gebiet der Vorlandabgrabungen zwischen den Isolinien der
Lockergesteinsmächtigkeit von 0,5m und 5,0m mit einer deutlichen Mächtigkeitszunahme in östliche
Richtung. Außerdem dokumentiert die gelbe Kreissignatur die geringe Betonaggressivität des
Grundwassers.
In den Abbildungen 1 und 2 ist der Gesamtbereich der Hochwasserabgrabungen verzeichnet. Dieser
umfaßt das Sanierungsplangebiet ‚Gaswerk Glocksee’ im Norden und das hier behandelte
Sanierungsplangebiet ‚Südbereich’.
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Abbildung 2: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Geotechnik [8]
Im Rahmen der Gründungsbeurteilung durch Schnack & Partner 2006 [9] im Bereich der Benno-
Ohnesorg-Brücke wurde die geologische Situation in diesem zentralen Sanierungsplanbereich exakt
erkundet. Die durchgeführten Erkundungen sind in der Lageskizze Abb. 3 dargestellt.
Die Störungszone in der Brückenachse mit den verstellten Festgesteinsschichten konnte analog Abb.
1 nachgewiesen werden. Bei der Überdeckung mit Lockergesteinen ergaben sich dagegen deutliche
Mächtigkeitsunterschiede nördlich und südlich der Brücke. In den Bohrungen und
Drucksondierungen BS2, B5, DS2 und DS4 wird die Festgesteinsoberfläche bei ca. 47,00 m ü. NN
angetroffen. Darüber lagern jeweils 2 bzw. 2,6 m Schluff und Sand sowie ca. 2 m Auffüllung aus
Boden und Bauschutt. Dagegen erreichen die Aufschlüsse südlich der Brücke (DS3 und B6) die
Festgesteinsoberfläche erst bei 42,0 m ü. NN und weisen mit 11-12 m eine sehr hohe
Lockergesteinsmächtigkeit auf. Zwar ist hier die Geländehöhe durch eine 3,7 m mächtige Auffüllung
auch höher, aber die Zunahme resultiert aus einer 5m mächtigen Sand-Kies-Sedimentfolge oberhalb
der Festgesteinsoberfläche.
- Vorlandabgrabungen an der Ihme -
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Abbildung 3: Lageplan der Erkundungen (Anlage 3 aus [9])
Die ca. 5m mächtigen Sandeinschaltungen wurden auch durch Sondierbohrungen (B7 und B8) im
Bereich des Grundstücks Ohestraße 3b/d nachgewiesen (dokumentiert in Geonova 1993 [3]). In Abb.
3 exakt am Blattrand unten rechts (nicht dargestellt).
In Tabelle 1 ist zusammenfassend die geologische Schichtenfolge im Sanierungsplangebiet mit der
hydrogeologischen Zuordnung dokumentiert.
Tabelle 1: Lokale Geologie und Hydrogeologie
Stratigraphische Einheit
Hydrogeologische Zuordnung
Mächtigkeit (m)
Teufe (m) Lithologie
Grasnarbe, Mutterboden
Überschwemmungs-gebiet, Böschungen
0 - 0,6 0 - 0,6 Schluff, dunkelbraun,
Auffüllung Boden, Trümmerschutt
Überschwemmungs-gebiet, Böschungen
0 - 5,0 0,1 - 5,1Schluff, Steine, Ziegel, Mauerreste, Müll
Auesedimente (q) gespanntes GW 3 - 4 0 - 4 Schluff, tonig, sandig
Flußsande (q) Grundwasserleiter < 0,5 - 5,0 3,5 - 7 Sande, Kiese, Steine
Unterkreide (krhu) Kluftwasserleiter (?) > 15 4 - 12Tonsteine, Tonmergel, Kalkstein
- Vorlandabgrabungen an der Ihme -
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Die größten Auffüllungsmächtigkeiten von > 5,0m (ca. max. 6,0m) wurden innerhalb der ‚Mercedes-
Halle’ (Altablagerung A1.09) nachgewiesen [12]. Da der rampenartig erhöhte Hallenboden ca. 1,5 m
über dem umgebenden Gelände liegt, wird die maximale Auffüllungsmächtigkeit in Tabelle 1 mit 5,0
m angegeben.
3.8 Hydrogeologische Situation
Hydrogeologisch liegt der Untersuchungsbereich am äußersten Westrand von gut
grundwasserleitenden Niederterasse-Sedimentfolgen, die in der Ihme-Talaue durch Lehmdecken als
Grundwassergeringleiter abgelöst werden. Siehe Kartenausschnitt in Abb. 4 (Geol. Stadtkarte
Hannover: Grundwasser [8]). Die Isohypsendarstellung der Grundwasseroberfläche ist etwas
ungenau, da die der Ihme am nächsten gelegene 50 m ü. NN – Isohypse den gesamten
Sanierungsplanbereich abdeckt. Somit lässt sich eine Grundwasserfließrichtung östlich der Ihme nur
in Flußrichtung nach NNW bzw. lokal direkt zur Ihme ableiten. Das langjährige Mittel des
Grundwasserstandes in der städtischen Grundwassermeßstelle 30200 am Spielplatz Glockseestraße
(NE-Ecke Sanierungsplanbereich) liegt bei ca. 48,75 m ü. NN. In dieser Meßstelle fungiert ein 1,7 m
mächtiger Grobsand oberhalb der Unterkreide-Festgesteine als Grundwasserleiter. Durch die
Überdeckung mit Schluffolgen liegt das Grundwasser zeitweise gespannt vor.
Abbildung 4: Ausschnitt Geologische Stadtkarte Hannover: Grundwasser [8]
- Vorlandabgrabungen an der Ihme -
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Der Grundwasserspiegel korrespondiert direkt und zeitlich praktisch ungedämpft mit dem Pegel der
Ihme, der bei Normalwasserführung durch Stauregelung auf ca. 48,35 – 48,45 m ü. NN gehalten
wird. Das höchste gemessene Hochwasser der Ihme HHW = 52,67 m ü. NN ist auch als höchster
Grundwasserstand (HGW) anzunehmen.
Bei Hochwasserlagen kommt es durch den hohen Grundwasserspiegel zur Überflutung von Kellern.
Ursache sind grundwasserführende Sande und Kiese, die sich in Richtung Leine-Aue verstärkt
einschalten (vergl. [10]).
Die gelbe Kreissignatur in Abb. 4 charakterisiert das Grundwasser hydrochemisch als Calcium-
Hydrogencarbonat-Sulfat-Wasser (neutral bis sehr schwach sauer mit hoher Mineralisation).
3.9 Ehemalige Nutzungen, Altstandorte (Anhang 2)
Im gesamten Abgrabungsbereich entlang der Ihme existierte laut Altlastenkataster der Region
Hannover (Stadtgebiet Hannover) und der Luftbildauswertung (FUGRO 2007) ein ehemals intensiv
gewerblich-industriell genutztes Gebiet. Nach der weitgehenden Zerstörung im 2. Weltkrieg wurden
die Betriebe in der Regel wieder aufgebaut. Mit der Fertigstellung des Ihme-Zentrums am westlichen
Ihme-Ufer wurde die gewerbliche Nutzung beendet, die gesamte Gebäudesubstanz der Altstandorte
abgerissen und das östliche Ihme-Ufer zur Parkanlage umgestaltet.
Die Ergebnisse der Historischen Luftbildauswertung in Verbindung mit den Altstandort-
Schlüsselnummern (ASN) sind auf dem Lageplan im Anhang 2 und in der nachfolgenden Tabelle 2
dokumentiert.
Südlich des Gaswerks (ASN 427) lagen metallverarbeitende Betriebe und Werkstätten (ASN 425 +
436). Neben einer sich südlich anschließenden KFZ-Lackiererei (ASN 453) besitzt der Standort einer
ehem. Lackfabrik (ASN 468) das größte Altlastenverdachtspotential.
Südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke befand sich lange Zeit eine Holzhandlung (ASN 6038 /
Altablagerung A 1.9) und eine KFZ-Werkstatt (ASN 4169) mit der ‚Mercedes-Halle’ (heute: Große
Bauhalle der Berufsbildenden Schulen BBS 3).
Zu den Altstandorten ASN 6038 / Altablagerung A 1.9) und ASN 4169 ‚Mercedes-Halle’ liegen
mehrere Untersuchungen vor (s. Kap. 4.1 + 4.2).
- Vorlandabgrabungen an der Ihme -
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Tabelle 2: Altstandortkataster am östlichen Ihmeufer und Ergebnis der Historischen Luftbild-
Recherche (aus [7] bzw. vergleiche Tabelle auf Anhang 2)
Altstandort- Nutzung + Bebauung nach Nutzung + Bebauung nach Nutzung + Bebauung nachSchlüssel-Nr. Kataster + Luftbild 1945 Kataster + Luftbild 1957 Kataster + Luftbild 1969
Straßenbahndepot Straßenbahndepot
Gaswerk (Apparatehaus mit Gaswerk (Apparatehaus Gaswerk / Stadtwerkemäßigen Bombenschäden) wieder aufgebaut) (ehem. Apparatehaus bis
Kohlebrücke (ehem. Seilbahn) Kohlebrücke (ehem. Seilbahn) an die Ihme erweitert !)schmaler Uferbereich mit schmaler Uferbereich mit
Schiffsanleger ? Schiffsanleger ?
ohne Nummer (Fläche westlich
BBS)
breiter Uferstreifen mit Bombentrichter, östlich davon
zerstörtes Gebäude
breiter Uferstreifen, BBS gebaut + Park
breiter Uferstreifen, BBS gebaut + Park
Gewerbebetrieb (KFZ) (Gebäude deutlich zerstört), Uferstreifen
bombardiert ?4169
Gewerbebetrieb (Holzhandel), Gebäude im Nordteil zerstört,
Lager OK
Gewerbebetrieb (Textil ?) (Neues Gebäude BBS im Südteil),
Uferstreifen vorhanden
Gewerbebetrieb (KFZ) (Neues Gebäude BBS im Südteil),
Uferstreifen vorhanden
Gewerbebetrieb (Holzhandel), viele Gebäude, Schiffsanleger,
Uferstreifen
HASTRA-Hochhaus, Park
Brücke
6038
ohne Nummer Brücke Brücke
Gewerbebetrieb (Holzhandel), viele Gebäude, Schiffsanleger,
Uferstreifen
Westrand 4063 + 493, sonst ohne
Nummer
Kleingewerbe (Gebäude zerstört), Garten
Kleingewerbe (Gebäudestruktur verändert), Garten, Park ?
Gewerbebetrieb (Lackfabrik) mäßige Bombenschäden
Gewerbebetrieb (Lackfabrik) Gewerbebetrieb (Lackfabrik)
Brachfläche / Ruine Freifläche / Grünfläche
468
ohne Nummer
Gewerbebetrieb (Metall ?)
453Gewerbebetrieb vollständig
zerstörtGewerbebetrieb (KFZ-Lackiererei) Gewerbebetrieb (KFZ-Lackiererei)
Brachfläche / Ruine mit Bombentrichtern
436Gewerbebetrieb (Metall)
vollständig zerstörtGewerbebetrieb (Metall ?)
Gewerbebetrieb (Metall) vollständig zerstört
Gewerbebetrieb (Metall ?) Gewerbebetrieb (Metall ?)
Gaswerk und Uferbereich Gaswerk / Stadtwerke bis zur Ihme
425
Brücke
ÜSTRA-Gelände
Gaswerk und Uferbereich (Bombenschäden)
ohne Nummer (gehört zu 427)
427 (Erweiterung bis Ufer)
ohne Nummer (gehört zu 427)
Gaswerk (Kohlebunker)
4172Brücke Brücke
Gaswerk (Kohlebunker)
Die tabellarische Auflistung der Altstandortschlüssel-Nummern entlang des östlichen Ihme-Ufers
erfolgt von Norden (4172) nach Süden (4169 / BBS).
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4 Gefahrenlage und Sanierungsziele
4.1 Vorbemerkung zu projektspezifischen Untersuchungen (Anhang 3)
Im Rahmen der Projektplanung ‚Vorlandabgrabungen im Rahmen Hochwasserschutz an der Ihme’
wurden im Auftrag der LHH folgende Untersuchungen durchgeführt:
• Zentrale Polizeidirektion Dezernat 23, Kampfmittelbeseitigung (21.10.2008): Kampfmittelabfrage:
Flächenräumung Ihme, Hannover-Linden, Teilbereich Nord+Süd (Anhang 8).
Die Luftbildauswertung ergab entlang der Ihme Teilbereiche mit und ohne Bombardierung. Für eine
Gefahrenerforschung wurden der gesamte Bereich nördlich der Calenberger Straße, der Bereich
südlich an der Benno-Ohnesorg-Brücke und der Uferabschnitt im Bereich des ‚Mercedes-Gebäudes’
eingestuft. Auf Grundlage der ‚Arbeitsanweisung für Arbeiten der Kampfmittelbeseitigung in
Niedersachsen (KBD 2002 [22]) muß auf Grund der zahlreichen Störkörper in der Auffüllung eine
Bauaushubüberwachung durchgeführt werden.
• DR. MOLL GMBH (31.08.2005): Orientierende umweltgeologische Untersuchungen zur Deklaration
von Bodenmaterialien mit Bewertung der LAGA-Richtlinie vor dem Aushub. BV: Geplanter
Materialaushub am rechten Ufer des Vorfluters Ihme zwischen der Leinertbrücke (Spinnereistraße)
und N’ der Legionsbrücke (Lavesallee) in Hannover. [5].
Die Untersuchung wurde nur in vom KBD freigegebenen Bereichen (ca. 50 % der Fläche)
durchgeführt. Einige Sondierungen ergaben hohe Belastungen im Bereich des Gaswerkes und
mäßige Belastungen innerhalb von Bauschuttauffüllungen. Zur Untersuchung der Gesamtfläche und
der konkreteren Abgrenzung der Belastungen wurde folgende Untersuchung durchgeführt:
• FUGRO CONSULT GMBH (24.01.2007): Hochwasserschutz an der Ihme / Hannover:
Detailuntersuchung Boden. [7]
Die Ergebnisse zeigten den akuten Handlungsbedarf im Bereich des Gaswerks auf. In den anderen
Bereichen konnten keine sanierungswürdigen Belastungen festgestellt werden.
Aufgrund des festgestellten Sanierungsumfanges im Bereich des Gaswerkes (FUGRO 06.11.2007)
wurde dieser Bereich in Form eines eigenen Sanierungsplangebietes abgetrennt (s. Anhang 1).
Der hier vorliegende Sanierungsplan des verbleibenden Bereiches südlich des Gaswerks
behandelt keine dem ehem. Gaswerksstandort auch nur annähernd vergleichbare bzw.
sanierungswürdige Gefahrenlage.
Im Rahmen der Erstellung dieses Sanierungsplanes wurden zur Behebung wesentlicher
Erkenntnisdefizite im Auftrag der LHH folgende Untersuchungen durchgeführt:
• MULL & PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH (April 2009): Bodenuntersuchung im Bereich der
Großen Bauhalle der BBS 3 („Mercedes-Halle“) Ohestraße 3A in Hannover. [12]
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Die aktuelle Untersuchung der MULL & PARTNER Ingenieurgesellschaft mbH vom April 2009 [12]
erkundete den geplanten Abgrabungsbereich auf einer Fläche von 1.377 m², der heute noch
unterhalb des Gebäudes ‚Mercedes-Halle’ liegt. Die drei abgeteuften Schneckenbohrungen (B 25 – B
27) trafen bis 5 m u. GOK bauschutt- und ziegelhaltige Sande an. Der Hauptschadstoff PAK wurde in
Mischproben (MP) der Auffüllungsbereiche mit Gehalten von 30,56 mg/kgTS (MP 1 aus B 25) , 6,7
mg/kgTS (MP 2 aus B 26) und 6,27 mg/kgTS (MP 3 aus B 27) bestimmt. Die Gesamt-Mischprobe
MP 9 (aus MP 1-3) der Feinfraktion (< 2mm), die laut Korngrößenanalyse 85 % des Gesamtmaterials
repräsentiert, ergab einen PAK-Gehalt von 10 mg/kgTS*. Dieser Gehalt entspricht eher dem zu
erwartenden arithmetischen Mittel (ca. 14,5 mg/kgTS) aus den 3 Einzelproben. (* die fehlerhaften
Angaben in [12] Anlage 3, letzte Spalte wurden durch FUGRO korrigiert).
• PELZER & PARTNER (09.01.2009): Orientierende Untersuchung und Gefährdungsabschätzung
Öffentlicher Kinderspielplatz „Glockseestraße“ in Hannover-Calenberger Neustadt. [13]
• PELZER & PARTNER (09.01.2009): Orientierende Untersuchung und Gefährdungsabschätzung
Kinder- und Jugendspielplatz am Unabhängigen Jugendzentrum in Hannover, Glockseestr. 35. [14]
Zwei aktuell vom Umweltamt der LH Hannover beauftragte Gutachten (Pelzer & Partner 2009
[13]+[14]) untersuchten den Öffentlichen Kinderspielplatz „Glockseestraße“ und den Kinder- und
Jugendspielplatz am Unabhängigen Jugendzentrum in Hannover. Die betreffenden Flächen bilden
den nordöstlichen Teil des Sanierungsplangebietes in dem aber keine Bodenabgrabungen sondern
bereichsweise Aufhöhungen geplant sind (s. Anhang 4a+6a).
Die Untersuchungen der heutigen Kinderspielflächen ergaben im nutzungsrelevanten Bereich keine
Auffälligkeiten, so das an der geplanten (erweiterten) Ausweisung als Spielfläche innerhalb des
Sanierungsplanbereiches keine besonderen Maßnahmen zu ergreifen sind.
Da die Vorlandabgrabungen keinerlei Eingriff in diese Bodenbereiche vorsehen, werden die
Analysenergebnisse im nachfolgenden Kap. 4.3 nicht explizit aufgeführt.
4.2 Sonstige Untersuchungen im Sanierungsplanbereich (Anhang 3)
Im Bereich des Sanierungsplangebietes wurden laut Datenabfrage der Fachabteilung 67.12 vom
23.09.2008 im Altlastenkataster der Region Hannover (Stadtgebiet Hannover) folgende
Informationen ermittelt (Nummernbezeichnung laut Altenlastenkataster LHH):
• Altstandorte, kontaminationsverdächtige Flächen mit Standortschlüssel-Nr.: 425, 436, 453, 468,
493, 4063, 4169 und 6038.
Alle oben genannten Altstandorte wurden innerhalb der Untersuchungen durch FUGRO (2007) [7]
einer Historischen Luftbildauswertung und einer orientierenden Bodenuntersuchung mittels
Baggerschurfe unterzogen.
• Boden- / Grundwasserverunreinigungen (Einzelfall) mit Einzelfall-Nr.: 275 (identisch mit A 1.9)
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Der Einzelfall Nr. 275 ist mit A 1.9 identisch, liegt innerhalb des Sanierungsplanbereiches und besitzt
die gleichen Inhalte wie A 1.9.
• Altablagerungen mit Aktenzeichen: A 1.9 Ohestraße
Die Altablagerung A 1.9 umfaßt eine Trümmerschuttablagerung südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke
im Bereich der BBS 1-5 (Parkplätze, Nebengebäude). Die Altablagerung bildet den östlichen steilen
Böschungsbereich als Begrenzung der Ihme-Aue.
Aus Anlaß einer Projektplanung (‚Victoria-Diagonale’) im Bereich des B-Plan-Gebietes Nr. 280
wurden 1992 Baugrunduntersuchungen und nachfolgend einige altlastenspezifische Untersuchungen
(GEONOVA 1993 etc.) durchgeführt (s. Literaturverzeichnis [1] - [4].
Den Untersuchungsstand zu Projektbeginn unter Berücksichtigung aller vorangegangener
Untersuchungen dokumentiert die Orientierende Untersuchung von Mull & Partner (2006) [6]. Das
Untersuchungsgebiet umfasste die behördlich erfasste Altablagerung auf dem Altstandort 6038 und
zusätzlich Flächenanteile des Altstandortes 4169 (KFZ-Betrieb ‚Mercedes-Gebäude’). Dabei wurde
aber das ‚Mercedes-Gebäude’ (heute BBS-Halle) ausgespart. Diese Halle ragt in die Ihme-Aue
hinein und wird im Rahmen der Hochwasserschutzabgrabungen abgerissen, um die Tal-Aue
aufzuweiten. Daher wurde im Rahmen der Sanierungsplanerstellung empfohlen, diesen relevanten
Bereich einer Nachuntersuchung zu unterziehen.
Die aktuell vorgelegte Bodenuntersuchung v.a. innerhalb der ‚Mercedes-Halle’ von Mull & Partner
(2009) [12] lieferte nochmals spezifische Aussagen zur Belastungssituation im geplanten
Abgrabungsbereich unterhalb der abzureissenden Halle.
• Schwermetalluntersuchungen an der Leine in der Region Hannover [11]
Im Rahmen der Orientierenden Bodenuntersuchungen zur Auensediment-Problematik der Leine in
der Region Hannover (Pelzer & Partner 2008 [11]) wurden innerhalb des Sanierungsplangebietes
keine neuen Untersuchungen durchgeführt. In den Lageplänen (Anlagen 5.1.9 und 5.2.9) mit
Darstellung der Belastungssituation wurden die bekannten Ergebnisse der Mischprobe IU 10 aus
MOLL (2005) [5] übernommen und als ‚fremde linienhafte Mischprobe L 2’ verzeichnet. Diese
Mischprobe L2 (= IU 10) umfaßt die RKS 12, 14 und 15 im Ihme-Uferbereich im Abschnitt der
Altablagerung A 1.9 und der ‚Mercedes-Halle’. Die Ergebnisse werden im nachfolgenden Kapitel
4.3.1 in Tabelle 3 erläutert.
4.3 Ergebnisse bisheriger Untersuchungen (s. Anhang 5)
4.3.1 Bodenuntersuchungen
Die Analysenergebnisse der Untersuchungen von MOLL (2005) [5], FUGRO (2007) [7] und MULL &
PARTNER (2009) [12] wurden in den nachfolgenden Ergebnistabellen einer vergleichbaren
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Bewertung unterzogen. Die beiden erstgenannten Untersuchungen dienten ursprünglich zur
abfallwirtschaftlichen Beurteilung der Abgrabungsmassen nach LAGA [15] [16].
Die nutzungsbezogene Neubewertung als Park- und Freizeitanlage gemäß den Bodenwerten der
Bauleitplanung der LHH-Drucksache [19] ermöglichen eine konkrete Einstufung der ermittelten
Schadstoffgehalte. Die Prüfwerte der BBodSchV [17] wurden als Bewertungsmaßstab ebenfalls mit
aufgeführt, obwohl das analysierte Bodenmaterial (aus KRB bzw. Schurfen) nicht aus der
Feinfraktion (< 2mm) sondern aus Mischproben der Gesamtfraktion analysiert wurde. Die Befunde
belegen, daß die Belastungen eher an die Grobfraktion gebunden sind, so das das Ergebnis der
orientierenden Bewertung nach BBodSchV [17] die maximale (worst case) Belastungssituation
dokumentiert. Die Analysenergebnisse repräsentieren die Belastungen typischer Bodenmaterialien
der Ihme-Aue und der angrenzenden Böschungsbereiche aus Auffüllungsmaterial (überwiegend
bodenreicher Trümmerschutt).
Tabelle 3: Analysenergebnisse MOLL (2005): Oberboden
Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]
IU 5 - MP7.1+8.1+9.1+10.1+11.10,0 - 0,4m Oberboden
IU 10 - MP12.1+14.1
+15.10,0 - 0,35m Oberboden
IU 11 - MP13.1+16.1
+17.10,0 - 0,3m Oberboden
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
WP: Boden-Mensch
Park- u. Freizeitanl.
Bodenwerte für die
Bauleitplanung in
Hannover (2007)
(Auslöse- u.
Sanierungszielwerte)
Grün- u. Parkanl.
EOX < 1 < 1 < 1 - 10
Arsen (As) 26 10 5,3 125 30
Blei (Pb) 149 416 91 1.000 300
Cadmium (Cd) 0,49 2 0.31 50 3
Chrom ges. (Cr) 15 18 9,7 1.000 200
Kupfer (Cu) 38 44 29 - 200
Nickel (Ni) 14 19 8,3 350 175
Quecksilber (Hg) 0,47 0,5 0,35 5 3
Zink (Zn) 132 420 113 - 500
MKW (C10-C40) 33 < 10 < 10 - 300 - 500
Naphthalin < 0,05 < 0,05 < 0,05 - -
Benzo(a)pyren 0,23 0,29 0,36 10 1PAK-Summe (EPA) 3,37 2,8 4,14 - 15
In der Tabelle 3 weist die Mischprobe IU10–MP (aus den Sondierungen 12, 14+15) mit 416mg/kgTS
im Oberboden des Ihme-Überschwemmungsbereiches einen erhöhten Blei-Gehalt auf, der oberhalb
des Auslösewertes der Bauleitplanung LHH (2007) liegt. Zusammen mit dem signifikant erhöhten
Cadmium- und Zink-Gehalt handelt es sich somit um die geogene Schwermetallbelastung der
typischen Harzer Gangerze, wie sie in Flußauen-Sedimenten nördlich des Harzes bereits
problematisiert wurden.
Im Rahmen der Orientierenden Bodenuntersuchungen zur Auensediment-Problematik der Leine in
der Region Hannover durch PELZER & PARTNER in 2008 [11] wird die belastete Probe IU 10 – MP
aus Tab. 3 als ‚Linienprobe L2’ aufgeführt und dokumentiert.
In Tabelle 4 trifft dieses auf das fast identische Belastungsbild der Probe IU13–MP zu, die somit die
anhaltende geogene Schwermetallbelastung mit der Tiefe dokumentiert.
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Tabelle 4: Analysenergebnisse MOLL (2005): Obere Boden- und Auffüllungsbereiche
Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]
IU 6 - MP8.2+9.2 +10.2
0,21 - 1,0m Auffüllung
Boden
IU 7 - MP7.2+7.3
+11.2+11.30,08 - 2,1m Auffüllung Bauschutt
IU 13 - MP14.2 +15.2 0,18 - 1,0m Auffüllung
Boden
IU 15 - MP13.2+13.3
+13.4 0,3 - 2,95m Auffüllung Bod./Baus.
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
WP: Boden-Mensch
Park- u. Freizeitanl.
Bodenwerte für die
Bauleitplanung in
Hannover (2007)
(Auslöse- u.
Sanierungszielwerte)
Grün- u. Parkanl.
EOX < 1 < 1 < 1 < 1 - 10
Arsen (As) 11 8,8 10 6,8 125 30
Blei (Pb) 181 517 463 99 1.000 300
Cadmium (Cd) 0,39 0,28 1,8 0,11 50 3
Chrom ges. (Cr) 18 48 25 11 1.000 200
Kupfer (Cu) 34 30 46 47 - 200
Nickel (Ni) 17 18 27 13 350 175
Quecksilber (Hg) 0,52 < 0,3 0,36 0,42 5 3
Zink (Zn) 129 170 391 83 - 500
MKW (C10-C40) < 10 30 16 390 - 300 - 500
Naphthalin < 0,05 1,4 0,34 < 0,05 - -
Benzo(a)pyren 0,13 2,7 0,52 0,17 10 1PAK-Summe (EPA) 1,88 50 8,82 2,36 - 15
Die Probe IU7-MP (Auffüllungsmaterial aus den Sondierungen 7 und 11) repräsentiert typische
Belastungen in einem Trümmerschuttmaterial (80 % Ziegelsteinfragmente, Beton- und
Schlackepartikel). Die deutliche PAK-Belastung von 50mg/kgTS kann sowohl an die
Bauschuttfraktion (Teeranhaftungen) als auch an die Feinfraktion (Schlacke, Asche, Teerpartikel)
gebunden sein. Hinzu kommen erhöhte Blei-Gehalte. Dagegen repräsentieren die Proben IU6-MP
und IU15-MP sandiges Auffüllungsmaterial (Bauschuttgehalte < 40 %) mit nur geringen Belastungen.
Die Mischproben IU9-MP und IU12-MP (Tab. 4) aus dem anstehenden Auelehm unterhalb der
Auffüllungen belegen nur geringe Schwermetallbelastungen. Die anderen Mischproben
repräsentieren Auffüllungen aus Boden und Bauschutt mit singulär erhöhten Blei-, Kupfer- und
Zinkgehalten. In IU14-MP wurde eine hoher Anteil an Schlacken festgestellt.
Tabelle 5: Analysenergebnisse MOLL (2005): Tiefere Boden- und Auffüllungsbereiche
Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]
IU 8 - MP7.4
+9.30,9 - 2,5m Auffüllung
Boden
IU 9 - MP7.5+9.4+9.5+11.4+11.51,8 - 4,0m Auelehm
IU 12 - MP12.2+14.3
+16.5 0,35 - 4,0m
Auelehm
IU 14 - MP16.2+16.3
+16.4+17.2 0,3 - 3,0m Auffüllung Bod./Baus.
IU 16 - MP13.5
+13.6 2,95 - 4,0m Auffüllung
Boden
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
WP: Boden-Mensch
Park- u. Freizeitanl.
Bodenwerte für die
Bauleitplanung in
Hannover (2007)
(Auslöse- u.
Sanierungszielwerte)
Grün- u. Parkanl.
EOX < 1 < 1 < 1 < 1 < 1 - 10
Arsen (As) 10 7,3 9,3 12 13 125 30
Blei (Pb) 584 29 154 229 459 1.000 300
Cadmium (Cd) 0,31 0,22 0,6 2,1 1,2 50 3
Chrom ges. (Cr) 18 14 24 17 16 1.000 200
Kupfer (Cu) 35 12 24 2.590 64 - 200
Nickel (Ni) 17 18 21 16 19 350 175
Quecksilber (Hg) 1,2 < 0,3 < 0,3 1,6 0,53 5 3
Zink (Zn) 106 55 171 886 290 - 500
MKW (C10-C40) 11 < 10 < 10 22 11 - 300 - 500
Naphthalin < 0,05 < 0,05 0,18 < 0,05 < 0,05 - -
Benzo(a)pyren 0,23 < 0,05 0,49 0,24 0,17 10 1PAK-Summe (EPA) 2,96 < NG 8 2,5 2,36 - 15
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Die 12 Mischproben der Untersuchungen von MOLL (2005) zeigen keine Überschreitungen der
Prüfwerte n. BBodSchV für den Wirkungspfad Boden-Mensch mit der Nutzung Park- und
Freizeitanlage. Die Auslösewerte der Bauleitplanung in Hannover (2007) für Grün- und Parkanlagen
werden bei Blei in 5 Proben und bei Zink, Kupfer und PAK jeweils in einer Probe überschritten.
Auf Grundlage der in den kampfmittelunverdächtigen Bereichen durch Sondierungen ermittelten
Ergebnisse (MOLL 2005) wurden die Untersuchungen durch FUGRO (2007) [7] konzipiert und
mittels Baggerschurfe durchgeführt.
Die Baggerschurfe ermöglichten eine noch bessere Typisierung der vorgefundenen Böden und
Auffüllungen sowie eine repräsentativere Probenahme.
Die 4 Mischproben S20 (zur Orientierung miteinbezogen obwohl knapp außerhalb), S25+26, S35A+B
und S39-41 repräsentieren die weitflächig sehr gleichförmigen Ablagerungen ohne dass wesentliche
Kontaminanten (z.B. Teerpappe) angetroffen wurden. Kleinräumige Bodenbelastungen bzw.
belastete Auffüllungsmaterialien können trotzdem auf gar keinen Fall ausgeschlossen werden.
Die Analysenergebnisse in Tabelle 6 zeigen daher nur eine für Auffüllungen typische Grundbelastung
mit Schwermetallen und PAK (vereinzelt MKW), die die Bodenwerte der Bauleitplanung Hannover
(2007) unterschreiten.
Tabelle 6: Analysenergebnisse FUGRO (2007): Baggerschurfe in Auffüllungsbereichen
Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]
Schurf20
0,1 - 2,8m(B/BS:40:60)
Schurf25 + 26
0,2-2,3m(B/BS:80:20)
Schurf35A+35B0,1-3,5m(B/BS:75:25)
Schurf39 - 41
0,2-3,5m(B/BS:70:30)
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
WP: Boden-Mensch
Park- u. Freizeitanl.
Bodenwerte für die
Bauleitplanung in
Hannover (2007)
(Auslöse- u.
Sanierungszielwerte)
Grün- u. Parkanl.
Summe 6 PCB < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02 2 0,5
Phenolindex gesamt 0,08 < 0,05 < 0,05 < 0,05 - 12
EOX < 1 < 1 < 1 < 1 - 10
Arsen (As) 13,2 6 6,6 10,5 125 30
Blei (Pb) 36,8 188 116 164 1.000 300
Cadmium (Cd) 0,4 0,4 0,3 0,4 50 3
Chrom (Cr) 51,2 53,9 35,9 45,1 1.000 200
Kupfer (Cu) 18,7 35,6 39,2 75,6 - 200
Nickel (Ni) 23,8 25,3 16,1 28,9 350 175
Quecksilber (Hg) 0,67 0,66 0,78 1,73 5 3
Zink (Zn) 90 142 118 316 - 500
MKW (C10-C40) 310 20 35 30 - 300 - 500
Naphthalin 0,061 < 0,005 0,024 < 0,005 -
Benzo(a)pyren 0,29 0,03 0,21 0,3 10 1PAK-Summe (nach EPA) 2,987 0,233 2,49 3,86 - 15
Neben den Analysen aus dem Feststoff wurden auch Eluatanalysen (S4) durchgeführt. Die
Analysenergebnisse werden im Kapitel 4.3.2 (Grundwasseruntersuchungen und Bodeneluate)
behandelt.
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Das Ergebnis der Baggerschurf-Untersuchungen (FUGRO 2007) [7] lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
• Die heutigen scheinbar natürlichen Geländeverhältnisse des als Park genutzten Ihme-Ufers stellen
sich in den Schurfen grundsätzlich anders dar.
• Alle morphologischen Elemente wie z.B. Böschungen, Hänge und die ebenen Uferbereiche werden
durch anthropogene Aufschüttungen sowie Gebäuderestmassen im Untergrund gebildet.
Im Ergebnis lässt sich aus den Baggerschurfen für den Sanierungsplanbereich folgender
‚standartisierter Schichtaufbau’ ableiten:
1. Grasnarbe, Wurzelschicht aus bauschuttfreiem, dunkelbraunem Mutterboden (bzw.
lehmiger Aueboden), meist nur 10cm mächtig, selten mächtiger als 0,2m bis max. 1,5m.
2. Auffüllungsbereiche oder Baurestmassen (Keller, Fundamente etc.) aus
Boden/Bauschuttgemischen, meist bis an das Ihme-Ufer reichend; 0,2 – 3,8m mächtig, in
der Regel in Verbindung mit den Gründungstiefen von Baurestmassen (Keller, Fundamente)
häufig 2,5 – 3,5m mächtig; fast alle Auffüllungsbereiche weisen deutliche bis selten hohe
Bauschuttanteile in Form von Grobschutt, Feinschutt oder Bauwerken auf. Organoleptisch
auffällige Kontaminanten sind selten; nicht wasserführend.
3. Auelehm, sandig-toniger Schluff, teilweise mit organischen Resten, häufig braun, selten
grau bis schwarz; kaum wasserführend.
Die Zusammensetzung und Belastungssituation der mächtigen Auffüllungsbereiche bestimmen somit
entscheidend die technische und wirtschaftliche Umsetzung der Baumaßnahmen zum
Hochwasserschutz.
In der nachfolgenden Tabelle 7 wird der oben skizzierte Standard-Schichtaufbau für alle Schurfe
tabellarisch dokumentiert.
Neben der 1. Schicht (Grasnarbe) unterteilt sich die 2. Schicht (Aufschüttung / Baurestmassen) in
eine 1. und 2. Lage. Die 2. Lage wird nur angegeben, wenn unterhalb der Aufschüttung
Baurestmassen (Mauerwerk) folgen, bei dem der Schurf nach ca. 0,2m im Mauerwerk beendet
werden musste oder andere Auffälligkeiten auftreten. Neben der Schichtmächtigkeit (in m) wird das
Boden/Bauschutt-Verhältnis (Bod./BS-V.) als wesentliches Kriterium (Unterscheidungsmerkmal für
die spätere LAGA-Bewertung) mit angegeben.
In den Bereichen Ida-Arenhold-Brücke und Berufsschule (BBS) dominieren bodenähnliche
Aufschüttungen mit sehr unterschiedlichen Bauschuttgehalten von häufig 10-50%. Reine
Bodenauffüllungen sind äußerst selten.
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Tabelle 7: Auswertung der Baggerschurfe: Standardprofil mit Boden-Bauschutt-Verhältnis [7]
Die durchweg älteren Auffüllungen wiesen insgesamt sehr wenig Fremdbestandteile wie Holz,
Schrott, Glas. Haus- oder Sperrmüllabfälle etc. auf. Einige datierbare Abfälle wiesen auf ein Alter
generell vor 1960 hin. Einige Auffüllungen könnten bereits vor den Trümmerschuttablagerungen
(WKII) entstanden sein. Asche- und Schlacke-Anteile konnten in fast allen Bereichen (zumindest
Schurf 1. SchichtNr. Grasnarbe
Mächtigk. Mächtigk. Bod./BS-V. Mächtigk. Bod./BS-V. Mächtigk. Endteufe
16 0,1 3,0 80:20 0,2 3,317 0,3 0,7 80:20 0,2 1,218 0,1 1,0 100:00 1,1 2,219 0,1 1,8 80:20 0,1 2,020 0,1 2,7 40:60 0,9 3,721 0,1 2,4 40:60 1,0 3,522 0,3 1,0 60:40 0,9 2,2
23A 1,0 1,5 50:50 0,2 2,723B 0,1 1,9 100:0 Auelehm ? 2,023C 0,5 1,0 50:50 Mauerwerk 1,2 2,723D 0,1 1,4 100:0 Auelehm ? 1,523E 0,1 1,9 100:0 2,023F 0,1 2,9 50:50 0,1 3,123G 1,2 1,3 50:50 0,2 2,724 0,6 1,4 30:70 0,2 Mauerwerk 2,2
25A 0,2 0,5 30:70 0,2 Mauerwerk 0,925B 0,2 0,8 90:10 1 90:10 1 3,026 0,2 2,1 80:20 0,7 3,027 0,1 2,4 50:50 0,7 3,2
28A 0,1 0,2 100:0 0,7 1,028B 0,5 1 95:5 1 2,529 0,1 2,4 2,530 0,1 0,9 70:30 1,5 2,531 0,1 1,2 90:10 1,2 2,532 0,1 0,7 80:20 2,7 3,533 0,1 1,4 50:50 2 3,534 0,1 1,9 50:50 1 3,0
35A 0,1 3,1 90:10 0,3 3,535B 0,1 3,4 60:40 0,5 4,036 0,1 3,7 70:30 0,2 4,0
37A 0,2 1 50:50 1,237B 0,2 2,8 60:40 0,5 3,538A 0,7 0,738B 0,2 3,6 70:30 0,2 4,039 0,2 3,4 70:30 0,7 4,340 0,1 1,9 50:50 2 4,041 0,1 1,4 80:20 2 80:20 0,3 3,842 0,1 1,9 50:50 0,2 2,243 0,1 2,1 2,244 0,1 2,1 2,2
3. SchichtAuelehm, Flußebene1. Lage ggf. 2. Lage / Hindernis
2. Schicht (Aufschüttung / Baurestmassen)
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lagenweise) festgestellt werden, traten aber niemals konzentriert als Kontaminant auf. Die für solche
Altablagerungen typischen Dachteerpappen wurden nur sehr vereinzelt in einzelnen Lagen
angetroffen und traten somit nicht als wesentlicher Hauptkontaminant auf.
Freies Grundwasser wurde in keinem Schurf angetroffen (außer unmittelbar am Ihme-Ufer). Die
durchweg schluffigen Auesedimente im Liegenden der Auffüllungen fungieren als
Grundwasserstauer bzw. Grundwassergeringleiter und bewirken vermutlich gespannte
Grundwasserverhältnisse.
Weitere Untersuchungen beziehen sich auf die Altablagerung A 1.9 im Bereich der BBS 1-5, die mit
dem westlichen Teil im Abgrabungsbereich der Ihme-Aue liegt. Dieser kleinere heute als Grünanlage
genutzte Teil ist räumlich getrennt von dem als BBS-Parkplatz genutzte Hauptteil. Analog der
umfassenden Untersuchung durch Mull & Partner 2006 [6] wird das südlich anschließende ehem.
KFZ-Gelände mit in die Altablagerung A 1.9 miteinbezogen. Im Bereich der ‚Mercedes-Halle’ (heute
BBS-Werkhalle) selbst wurden spezielle Nachuntersuchungen in 2008 / 2009 durchgeführt und in
[12] vorgelegt (s. u.).
Die Tabelle 8 zeigt die Untersuchungsergebnisse von GEONOVA (1993), die die oberen
Bodenbereiche auf einige Leitparameter untersucht hatten. Daher wurden von Mull & Partner 2006
[6] ergänzende Untersuchungen durchgeführt, die in Tabelle 9 (Oberboden) bzw. Tabelle 10
dokumentiert sind.
Tabelle 8: Analysenergebnisse Bodenproben im Bereich A 1.9 (Geonova 1993) aus [6]
Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]
BP 9-10,2 - 0,8m
BP 10-10,25 - 0,8m
BP 11-10,2 - 0,8m
BP 12-10,2 - 0,8m
BP 14-10,2 - 0,8m
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
WP: Boden-Mensch
Park- u. Freizeitanl.
Bodenwerte für die
Bauleitplanung in
Hannover (2007)
(Auslöse- u.
Sanierungszielwerte)
Grün- u. Parkanl.
Bor 25 26 13 23 9,6 - -
Arsen (As) 5,1 7,9 8,8 6,7 2,2 125 30
Blei (Pb) 75 35 110 81 38 1.000 300
Cadmium (Cd) n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 50 3
Chrom ges. (Cr) 17 16 13 11 9,4 1.000 200
Kupfer (Cu) 56 34 64 450 23 - 200
Nickel (Ni) n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 350 175
Quecksilber (Hg) n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 5 3
Zink (Zn) 126 61 70 68 33 - 500
MKW (C10-C40) 7,5 n.b. 8 17,5 19 - 300 - 500
Naphthalin n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. - -
Benzo(a)pyren n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. 10 1PAK-Summe (EPA) n.b. n.b. n.b. n.b. n.b. - 15
Sowohl die Ergebnisse in Tabelle 8 als auch die Oberbodenuntersuchungen in Tab. 9 (alle aus [6])
zeigen keine relevanten Bodenbelastungen. Singuläre Kupfer-Befunde sind vernachlässigbar.
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Tabelle 9: Untersuchung Oberboden (Mull & Partner 2006) [6]
Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]
MP II o0,0 - 0,1m
MP II u0,1 - 0,3m
MP III o0,0 - 0,1m
MP III u0,1 - 0,3m
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
WP: Boden-Mensch
Park- u. Freizeitanl.
Bodenwerte für die
Bauleitplanung in
Hannover (2007)
(Auslöse- u.
Sanierungszielwerte)
Grün- u. Parkanl.
Antimon 2 2 1 2 - -
Arsen (As) 4 7 10 11 125 30
Blei (Pb) 43 45 43 64 1.000 300
Cadmium (Cd) 0,2 0,1 0,2 0,2 50 3
Chrom ges. (Cr) 10 11 11 12 1.000 200
Kupfer (Cu) 20 24 21 28 - 200
Nickel (Ni) 15 14 10 19 350 175
Quecksilber (Hg) 0,2 0,2 0,2 0,3 5 3
Zink (Zn) 76 81 71 88 - 500
MKW (C10-C40) n.b. n.b. n.b. n.b. - 300 - 500
EOX < NG < NG < NG < NG - -
Benzo(a)pyren 0,2 0,4 0,2 0,7 10 1PAK-Summe (EPA) 2,27 4,4 1,55 8,3 - 15
Tabelle 10: Bodenuntersuchungen Altablagerung A 1.9 (Mull & Partner 2006) [6]
Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]
MP III (2u) = KRB 2
1,0 - 2,4m Auffüllung
GWM 2/1 (41178)
0,1 - 0,6m Aueboden
GWM 3/1 (41179)
0,0 - 1,0m Aueboden
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
WP: Boden-Mensch
Park- u. Freizeitanl.
Bodenwerte für die
Bauleitplanung in
Hannover (2007)
(Auslöse- u.
Sanierungszielwerte)
Grün- u. Parkanl.
Cyanid ges. 0,2 n.b. n.b. 50 25
Arsen (As) 6 11 7 125 30
Blei (Pb) 98 310 240 1.000 300
Cadmium (Cd) 0,3 1,6 1,2 50 3
Chrom ges. (Cr) 20 27 18 1.000 200
Kupfer (Cu) 33 40 57 - 200
Nickel (Ni) 22 26 18 350 175
Quecksilber (Hg) 0,5 0,5 1,9 5 3
Zink (Zn) 150 360 310 - 500
MKW (C10-C40) n.b. n.b. n.b. - 300 - 500
EOX n.b. n.b. n.b. - -
Benzo(a)pyren ? ? ? 10 1PAK-Summe (EPA) 229,4 / 25,29* 5,1 3,6 - 15
* Feinbodenmaterial ohne Teerpappe für Säulenversuch
Tabelle 10 dokumentiert Analysenergebnisse (Mull & Partner 2006 [6]) von KRB 2 (= MP III)
innerhalb der Auffüllung und Bohrgut vom Abteufen der Grundwassermeßstellen (GWM) in der
tiefliegenden Talaue im Uferbereich. Die beiden Aueboden-Mischproben GWM 2/1 und GWM 3/1
zeigen die typische geogene Schwermetall-Belastung (vergl. Tab. 3+4). Das Auffüllungsmaterial in
MP III (= KRB 2) weist mit 229,4 mg/kgTS (2. Bestimmung aus Säulenversuchmaterial nur 25,29
mg/kgTS) hohe PAK-Gehalte auf, die auf lokale Teerpappenablagerungen zurückzuführen sind ([6],
S. 35).
Die ergänzenden Untersuchungen der Auffüllungen unterhalb der ;Mercedes-Halle’ (Mull & Partner
2009 [12] bestätigen grundsätzlich die bisher bekannte Belastungssituation (s. Tabelle 11).
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Die 4 untersuchten Mischproben (MP1-MP3+MP5) aus der Gesamtfraktion des Auffüllungsbereiches
(davon MP1-MP3 unterhalb der KFZ-Gruben) bestätigen punktuelle PAK- und
Schwermetallbelastungen, die die Bodenwerte der Bauleitplanung Hannover (2007) überschreiten.
Die Mischprobe MP9 analysierte die Feinfraktion (85 % des Gesamtmaterials) der Mischproben
MP1-MP3. Das Ergebnis zeigt mit 10 mg/kgTS eine mäßige PAK-Belastung und belegt somit die
singulären (höheren) PAK-Belastungen innerhalb der Grobfraktion.
Tabelle 11: Bodenuntersuchungen ‚Mercedes-Halle’ (Mull & Partner 2009) [12]
Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]
MP 12 - 5 m u. GOK
B 25 BP 1+2+3 Ges.-Frakt.
MP 22 - 5 m u. GOK
B 26 BP 1+2+3 Ges.-Frakt.
MP 32 - 5 m u. GOK
B 27 BP 1+2+3 Ges.-Frakt.
MP 50 - 5 m u. GOK
B 21 BP 1-5
Ges.-Frakt.
MP 92 - 5 m u. GOK B 25+26+27 BP 1+2+3 Feinfraktion
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
WP: Boden-Mensch
Park- u. Freizeitanl.
Bodenwerte für die
Bauleitplanung in
Hannover (2007)
(Auslöse- u.
Sanierungszielwerte)
Grün- u. Parkanl.
Arsen (As) 11 7,1 2,3 16 2 125 30
Blei (Pb) 110 100 82 380 88 1.000 300
Cadmium (Cd) 0,36 0,2 0,27 0,72 0,2 50 3
Chrom ges. (Cr) 11 9,3 12 12 11 1.000 200
Kupfer (Cu) 64 62 35 40 47 - 200
Nickel (Ni) 12 11 9,9 14 10 350 175
Quecksilber (Hg) 1,39 1,1 0,71 1,46 1,03 5 3
Zink (Zn) 84 83 110 390 92 - 500
EOX < NG < NG < NG < NG < NG - 10
KW-Index 91 < NG 120 65 110 - 500
Naphthalin 0,2 < NG < NG 0,05 < NG - -
Benzo(a)pyren 1,4 0,6 0,4 0,8 < NG / 0,6* 10 1
PAK-Summe (EPA) 30,56 6,7 6,27 11,41 1,7 / 10* - 15
TOC [%] 1,9 1,6 1 1,8 1,5 - -Cyanide gesamt 0,072 < NG < NG < NG n.b. 50 25
* Angabe im Gutachten anhand der Laborprüfberichte durch FUGRO korrigiert
Im Kapitel 5.2.1 (Verwertungsprognose n. LAGA) werden die Ergebnisse aus [12] vertiefend erläutert.
4.3.2 Grundwasseruntersuchungen und Boden-Eluate
Innerhalb des Sanierungsplangebietes wurden nur im Bereich der Altablagerung A 1.9
altlastenspezifische Grundwasseruntersuchungen von Mull & Partner [6] durchgeführt. Dazu wurden
2006 zwei Grundwassermeßstellen (41178 + 41179) unmittelbar westlich der Altablagerung am
Ihme-Ufer abgeteuft und beprobt (s. Anhänge 3 + 5 bzw. Tabelle 1 in [6]).
Die Grundwasseranalysen ergaben überwiegend Schadstoffkonzentrationen unterhalb der
Nachweisgrenze bzw. eine Unterschreitung der LAWA-Geringfügigkeitsschwellenwerte (GSW) von
2004 (s. Tabelle 7 in [6]). Die El. Leitfähigkeit von 1.960 µS/cm bzw. 1.330 µS/cm zeigt ein deutlich
mineralisiertes Grundwasser bzw. eine Beeinflussung durch die Auffüllung oder den karbonatischen
Untergrund an. Dieses korreliert mit den Grundwasseruntersuchungen (Schnack & Partner 2006 [9])
an der Benno-Ohnesorg-Brücke. Die mächtigen Terassenkieseinschaltungen unterhalb der
Auffüllungen (südlich der Brücke) zeigen Grundwasser-Leitfähigkeiten von 1.700 µS/cm (Sulfat 241
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mg/l) . Nördlich der Brücke im Auebereich wurden 1.141 µS/cm ermittelt (Sulfat 207 mg/l). Das Ihme-
Wasser besaß eine Leitfähigkeit von 696 µS/cm (Sulfat 117 mg/l).
Die Bodenuntersuchungen durch MOLL 2005 [5] ermittelten auch Sulfat und Chlorid aus dem Eluat.
Die Proben IU 12-MP, IU 15-MP und IU 16-MP aus Auffüllungs- und Auebereichen weisen eluierbare
Sulfat-Anteile von 30-35 mg/l auf. Bei allen anderen Proben lag der Sulfat-Gehalt bei < 10 mg/l.
Die Eluatuntersuchungen durch FUGRO 2007 [7] an Auffüllungsmaterial (Tabelle 12) zeigen nur
singulär erhöhte Sulfatgehalte. Der Maximalwert von 72,5 mg/l (Schurf 39-41) liegt somit deutlich
unterhalb der Sulfat-Gehalte im Grundwasser und Ihme-Wasser.
Die relevanten Schadstoffparameter unterschreiten die Prüfwerte der BBodSchV für den
Wirkungspfad Boden-Grundwasser deutlich (s. Tabelle 12).
Tabelle 12: Eluatuntersuchungen an Auffüllungsmaterial FUGRO 2007 [7]
Parameter aus Eluat Einheit
Schurf20
0,1 - 2,8m(B/BS:40:60)
Schurf25 + 26
0,2-2,3m(B/BS:80:20)
Schurf35A+35B0,1-3,5m(B/BS:75:25)
Schurf39 - 41
0,2-3,5m(B/BS:70:30)
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
Wirkungspfad:
Boden-Grundwasser
pH-Wert 7,9 7,94 8,08 7,99 -
El. Leitfähigkeit µS/cm 125 144 147 226 -
Chlorid mg/l < 2 < 2 < 2 < 2 -
Sulfat mg/l 15,5 36 29,2 72,5 -
Phenolindex µg/l 8 < 5 < 5 < 5 20
Arsen (As) µg/l 2,3 6 5 3,4 10
Blei (Pb) µg/l < 5 < 5 < 5 < 5 25
Cadmium (Cd) µg/l < 0,5 < 0,5 < 0,5 < 0,5 5
Chrom (Cr) µg/l 3 12 8 3 50
Kupfer (Cu) µg/l 19 41 28 17 50
Nickel (Ni) µg/l 6 6 < 5 < 5 50
Quecksilber (Hg) µg/l < 1 < 1 < 1 < 1 1Zink (Zn) µg/l 22 59 29 13 500
Da die Eluatuntersuchung ursprünglich der abfallrechtlichen Beurteilung n. LAGA dienten, wurden
keine PAK bestimmt.
Mull & Partner (2006) ermittelte in [6] Eluatgehalte an Bodenmaterial aus der KRB 2 und den
Brunnenbohrungen GWM 2 (41178) und GWM 3 (41179).
Die Ergebnisse sind in Tabelle 11 dargestellt. Besonders das Ergebnis der Probe MPIII (= KRB 2
unten) mit einem PAK-Gehalt weit oberhalb des Prüfwertes der BBodSchV bedarf einer Erläuterung.
Die KRB 2 weist hohe PAK-Gehalte in der Originalsubstanz auf (s. Tab. 9), die analog anderer PAK-
Hauptbelastungsschwerpunkte auf Teerpappe zurückzuführen ist. Mull & Partner benennt in [6] die
KRB 7 (MP XI) östlich des ‚Mercedes-Gebäudes’: ‚Die PAK sind besonders hier an Teerpappe
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gebunden, die bei der Nachbeprobung als eigene, 20-30 cm mächtige Schicht identifiziert werden
konnte.’.
Dieses gilt abgeschwächt auch für die KRB 2 (= MPIII). Die eluierbaren PAK-Anteile aus
Teerpappenbestandteilen müssen somit als lokaler Effekt im Rahmen der späteren
Gesamtbewertung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser eingeschätzt und relativiert werden.
Die Baggerschurfe 34-36 (FUGRO 2007 [7]) wiesen im Bereich der Altablagerung A 1.9 keine
auffälligen Teerpappen nach.
Tabelle 13: Eluatuntersuchungen Mull & Partner 2006 [6]
Parameter aus Eluat Einheit
MP III (2u) = KRB 2
1,0 - 2,4m Auffüllung
GWM 2/1 (41178)
0,1 - 0,6m Aueboden
GWM 3/1 (41179)
0,0 - 1,0m Aueboden
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
Wirkungspfad:
Boden-Grundwasser
pH-Wert 9,1 8,3 8,1 -
El. Leitfähigkeit µS/cm 130 110 160 -
PAK o. Naphthalin (S4-Eluat) µg/l 8,4 n.b. n.b. 0,2
PAK o. Naphthalin (Säulenversuch) µg/l < 1,57 n.b. n.b. 0,2
Naphthalin (S4-Eluat) µg/l 0,16 n.b. n.b. 2
Naphthalin (Säulenversuch) µg/l < 0,1 n.b. n.b. 2
Arsen (As) µg/l n.b. n.b. n.b. 10
Blei (Pb) µg/l < NG 20 20 25
Cadmium (Cd) µg/l n.b. < NG < NG 5
Chrom (Cr) µg/l n.b. n.b. n.b. 50
Kupfer (Cu) µg/l < NG < NG < NG 50
Nickel (Ni) µg/l < NG n.b. n.b. 50
Quecksilber (Hg) µg/l < NG < NG < NG 1Zink (Zn) µg/l < NG 40 50 500
Die in Tab. 9 dokumentierten geogenen Schwermetallbelastungen (z.B. Blei) im Aueboden lassen
sich im Eluat (s. Tab. 11) nicht nachweisen.
Die Eluatuntersuchungen (MP1-3+9) in Mull & Partner 2009 [12] ergaben keinen Nachweis von
relevanten Schadstoffen.
4.3.3 Bodenluftuntersuchungen
Die einzige Bodenluftuntersuchung wurde unmittelbar nördlich des ‚Mercedes-Gebäudes’ am
Westrand der Altablagerung A 1.9 (heute Grenze des Sanierungsplangebietes) von Mull & Partner [6]
durchgeführt.
Dieser Meßpunkt BoLu 1 wies bei den Vor-Ort-Parametern keine Auffälligkeiten hinsichtlich Methan
oder H2S auf. Die untersuchten Schadgase BTEX-Aromaten und LHKW waren nicht nachweisbar.
Auch die Baggerschurfe (FUGRO 2007) am Altstandort ‚Lackfabrik’ ergaben keine organoleptischen
Hinweise auf Schadgase, die einer weiteren Erkundungsmessung bedurft hätten.
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4.3.4 Fazit zum Stand der Untersuchungen
Die vorangegangene Neubewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse aus [5] und [7] war
notwendig, um gegenüber der abfallrechtlichen Bewertung (n. LAGA) auch eine bodenrechtliche
Einstufung (n. BBodSchV bzw. Bodenwerte Stadt Hannover) zu erhalten.
Die Untersuchungen ergaben die zwei deutlich unterscheidbaren Einheiten ‚Auffüllungen’ und
‚Aueboden’, mit jeweils spezifischen Belastungen. Bis auf sehr lokale Auffälligkeiten ergibt sich auf
Grundlage der BBodSchV kein Handlungsbedarf.
Die geogenen Schwermetall-Gehalte in den Aueböden und einige Belastungen (Schwermetalle,
PAK) in den Auffüllungsbereichen überschreiten die Bodenwerte (‚Auslösewerte’ und
‚Sanierungszielwerte’) der Stadt Hannover [19]. Für das nachfolgend zu konzipierende
Bodenmanagement sind die Erkenntnisse ausreichend.
4.4 Bewertung der einzelnen Wirkungspfade
4.4.1 Bewertungsgrundlagen
In einer komplexen Einschätzung der Gefährdung sind neben den analytisch ermittelten
Grenzwertüberschreitungen vor allem zu berücksichtigen:
� die gegenwärtige und künftige Nutzung der Flächen und Schutzgüter,
� die ehemaligen Nutzungen und Auffüllungen
� die Überdeckung und die räumliche Ausbildung des schadstoffhaltigen Materials bzw. der
schadstoffführenden Schicht
� die Menge des im Boden lagernden Schadstoffes,
� die Mobilität der Schadstoffe,
� sowie das Umfeld.
Die Bewertung der Ergebnisse für alle Bodenproben erfolgt nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz
[18] und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) [17].
Für den Wirkungspfad Boden – Mensch bilden die Prüfwerte der Nutzungskategorie „Park- und
Freizeitanlage“ den Bewertungsmaßstab. Die relevante Nutzungstiefe von 0 – 10 cm wird dabei nicht
berücksichtigt, da die meisten Proben als horizontale und vertikale Mischproben über die
Nutzungstiefe hinaus genommen wurden. Die Bewertung der Proben soll quasi universell erfolgen,
da die Vorlandabgrabungen eine neue Geländeoberfläche in die vorhandene, durch Auffüllungen
geprägte Morphologie ‚hineinschneiden’ werden.
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Dementsprechend werden die Bodenproben auch nach den ‚Bodenwerten für die Bauleitplanung der
Stadt Hannover’ [19] bewertet. Hierbei handelt es sich um Auslöse- und Sanierungszielwerte, die den
Schutz der menschlichen Gesundheit sowie umwelttoxikologische und abfallrechtliche Aspekte
berücksichtigen. Der bewertungsrelevante Bodenhorizont wird bei Grün- und Parkanlagen mit 1,0 m
angegeben, der aber auch hier vorerst nicht berücksichtigt wird.
Die Bewertung des Wirkungspfades Boden – Grundwasser erfolgt anhand der Prüfwerte der
BBodSchV [17]. Für eine Sickerwasserprognose stellt der Ort der Beurteilung den Übergang
zwischen ungesättigter und gesättigter Bodenzone dar. Bei einem Vergleich mit den ermittelten
Eluat-Werten (S4) ist davon auszugehen, dass unter natürlichen Verhältnissen niedrigere
Konzentrationen zu erwarten sind, so dass das Gefährdungspotential niedriger eingeschätzt werden
kann.
4.4.2 Bewertung Wirkungspfad Boden - Mensch
Die Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch soll die Aspekte der Vorlandabgrabungen mit
einbeziehen.
Die Mischprobe MPIII (= KRB 2u) überschreitet mit einem erhöhten Benzo(a)pyren-Gehalt (PAK-
Gehalt von 229,4 mg/kgTS) als einzige den Prüfwert von 10 mg/kgTS der BBodSchV (s. Tab. 9).
Diese Probe (Tiefe 1,0 – 2,4m u. GOK) steht stellvertretend für punktuell auftretende PAK-
Belastungen, wie sie in Form von Teerpappen und Schlacken innerhalb der Aufschüttungsbereiche
auftreten können.
Die Bewertung anhand des wesentlich strengeren Bodenwertes (Auslösewert) der Bauleitplanung
[19] von 1 mg/kgTS Benzo(a)pyren ergibt nur bei einer weiteren Probe (IU 7-MP s. Tab. 3) eine
Überschreitung mit 2,7.mg/kgTS (PAK 50 mg/kgTS). Dieses zeigt eindeutig die Singularität einer
hohen PAK-Belastung.
Die weitflächigen Auffüllungs-Anschnitte sollten bei den Vorlandabgrabungen gezielt auf lokale PAK-
Belastungen kontrolliert werden, um eine unkontrollierte Verfrachtung und Abwehungen mit Gefahr
der Inhalation zu vermeiden. Durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen kann mit dem belasteten
Material umgegangen werden (s. Arbeits- und Sicherheitsplan im Anhang 9). Durch die
Wiederherrichtung der Park- und Freizeitfläche mit einer Bodenabdeckung von insgesamt 40 cm wird
der Direktkontakt und Mobilisierung der in der Auffüllung verbleibenden PAK-Belastungen verhindert.
Durch die zeitnahe Begrünung und intensive Pflege dieser Bodenabdeckung aus Aueboden mit
Mutterbodenandeckung werden dauerhaft gesunde Verhältnisse geschaffen.
Einige Bodenmischproben weisen erhöhte Gehalte an Blei, Kupfer und Zink auf, die die
Auslösewerte der Bauleitplanung [19] überschreiten (s. Tab. 2-4).
Der Prüfwert der BBodSchV für Blei wird deutlich unterschritten, für Kupfer und Zink existieren
aufgrund der geringen Relevanz keine Prüfwerte.
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Die Schwermetallbelastungen treten sowohl in der Auffüllung als auch geogen im Aueboden auf.
Die Oberbodenmischprobe IU 10-MP (s. Tab. 3) dokumentiert eine Blei-Belastung von 461 mg/kgTS
in den ufernahen Überschwemmungssedimenten (0 - 0,35m Tiefe) südlich der Benno-Ohnesorg-
Brücke. Da die Mischprobe aus den Einzelsondierungen IU 12, 14 und 15 vereinigt wurde, wird die
flächenhafte, geogene Blei-Belastung entlang des naturbelassenenen Ihme-Uferbereichs
beispielhaft belegt. Der Auslösewert der Bauleitplanung [19] für Blei in Grün- und Parkanlagen (300
mg/kgTS) wird überschritten. Der Direktkontakt Boden – Mensch ist in Abhängigkeit vom Bewuchs
oder der Sedimentation nach einem Hochwasserereignis theoretisch möglich. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass sich die Blei-Belastung in Überschwemmungssedimenten durch die aktuellen
Hochwasserereignisse rezent verändern kann. Besonders nach Fertigstellung der
Vorlandabgrabungen wird der Sedimentationsraum der schwermetallhaltigen Sedimente innerhalb
der Parkanlage deutlich erweitert.
Dagegen zeigen die höher liegenden, selten überschwemmten Uferbereiche nördlich der Benno-
Ohnesorg-Brücke keine wesentlichen Blei-Belastungen.
In der Auffüllung ist vor allem die Blei-Belastung an Aschen, Schlacken und andere Abfallstoffe (z.B.
Farbpigmente) sowie bindige Bodenbestandteile gebunden. Im Gegensatz zu den PAK ist Blei
organoleptisch nicht zu erkennen, besitzt aber auch ein wesentlich geringeres Gefährdungspotential.
Aktuell sind die Auffüllungsbereiche mit Mutterboden bedeckt und entweder als Rasenfläche oder als
Pflanzenstandort gestaltet. Neben den befestigten Wegen verhindert auch die aktuelle
Bodenabdeckung den Direktkontakt.
Der Wirkungspfad Boden-Mensch wird temporär durch die Vorlandabgrabungen aktiv. Hier gelten die
gleichen Vorgaben zum Arbeitsschutz wie für die PAK.
4.4.3 Bewertung Wirkungspfad Bodenluft - Mensch
Die singuläre Untersuchung in der Parkanlage nördlich des ‚Mercedes-Gebäudes’ ergab keine
Auffälligkeiten.
Der Wirkungspfad Bodenluft-Mensch kann temporär durch die Vorlandabgrabungen aktiv werden,
falls Bodenbereiche oder Baureste mit Ausgasungen (z.B. BTEX) aufgeschlossen werden. Alle
erforderlichen Schutzmaßnahmen werden im Arbeits- und Sicherheitsplan ausgeführt.
4.4.4 Bewertung Wirkungspfad Boden - Grundwasser
Hinsichtlich des Wirkungspfades Boden (hier speziell Auffüllung) – Grundwasser sind die speziellen
Untergrundverhältnisse vor Ort zu berücksichtigen.
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Die Versickerung von Niederschlägen und die Grundwasserneubildung erfolgt auf den unversiegelten
Freiflächen, also den Rasenflächen und den bewachsenen Grünstreifen. Besonders bei stärkeren
Niederschlägen und auf den Böschungsbereichen mit stärkerem Gefälle fließt auch auf den
Grünflächen ein Teil der Niederschlagsmenge oberirdisch ab. Abzüglich des oberirdischen Abflusses
und des Anteils, der von den Pflanzen zurückgehalten und verbraucht wird, versickert das
Niederschlagswasser durch die schluffig-sandige Abdeckung zunächst in die Auffüllung. Dabei
erfolgt ein direkter Kontakt zu den darin enthaltenen Schadstoffen. Die Verweildauer ist
unterschiedlich und hängt von der lithologischen Ausbildung des Auffüllungsmaterials und seiner
Sohlschicht ab.
Nach den durchgeführten Eluatanalysen und z.T. auch Säulenversuchen (Altablagerung A 1.9 [6])
ergab sich für die Schwermetalle als eine relevante Schadstoffgruppe in der Auffüllung eine sehr
geringe Löslichkeit, so dass im Eluat fast alle Metalle unterhalb der Bestimmungsgrenze lagen. Für
einige Proben mit den Extremwerten für Blei und Kupfer, die bei früheren Untersuchungen [5]
ermittelt worden sind, ist das Eluat nicht untersucht worden. Da es sich hier um schlecht lösliche
Abfallstoffe handelt, wird auch hier von einer geringen Löslichkeit ausgegangen. Auch bei einer
höheren Löslichkeit bliebe durch die basischen Milieubedingungen die Beeinflussung lokal sehr
beschränkt und wäre für die Betrachtung der Gesamtfläche nicht relevant.
Bei den PAK als weiterer relevanter Schadstoffgruppe innerhalb der Auffüllung konnte an der
Altablagerung A 1.9 [6] ein direkter Zusammenhang zwischen Feststoffgehalt und Konzentration im
Eluat erkannt werden. Bei den Säulenversuchen, die eher die natürlichen Verhältnisse simulieren (s.
Tab. 11), war dagegen bei Feststoffgehalten bis 100 mg/kgTS eine nicht gravierende Beeinflussung
zu erkennen. Nur bei dem Teerpappen-Material (Abfallstoff innerhalb der Auffüllung) traten erhöhte
Belastungen auf. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei der Teerpappe um ein isoliertes
Vorkommen handelt, das keine große vertikale (wenige Dezimeter) und laterale Ausdehnung (wenige
m²) aufweist, so dass keine Flächenbelastung zu besorgen ist.
Der unterlagernde Auelehm verzögert die weitere Tiefenverlagerung des Sickerwassers, ein Übertritt
in den unterlagernden, häufig geringmächtigen Grundwasserleiter wird jedoch insgesamt nicht
verhindert. Der im Sanierungsplanbereich häufig leicht gespannte Grundwasserspiegel (nördlich
Benno-Ohnesorg-Brücke) liegt im Niveau des Auelehms. Die vertikale Versickerung der
Niederschläge wird hier stark verzögert und wegen der Feinbestandteile sowohl im unteren Teil der
Auffüllung als auch im Auelehm kann auf ein gutes Rückhaltevermögen für Schadstoffe geschlossen
werden. Dadurch ergibt sich vor einem Übertritt in das Grundwasser eine Verbesserung der
Sickerwasserqualität.
Dagegen wird südlich der Benno-Ohnesorg-Brücke im Nahbereich der Grundwassermeßstelle 41178
der sandige Aquifer (Niederterasse) direkt von geringmächtigen, anthropogenen Auffüllungen
überlagert. Der ungespannte Grundwasserspiegel liegt hier im oberen Teil des sandigen Aquifers.
Hier können die versickernden Niederschläge ohne Rückhaltevermöden eines Auelehms direkt
vertikal bis zum Grundwasser gelangen. Allerdings sind hier aus den Voruntersuchungen [5-7] keine
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Belastungsschwerpunkte des Bodens durch PAK oder andere Schadstoffe bekannt, die zu einer
direkten Beeinflussung führen könnten.
Nach den Analysenergebnissen der Grundwassermeßstellen 41178 + 41179 (s. Lageplan im Anhang
2) hat eine eventuell vorhandene Beeinflussung des Sickerwassers keine Auswirkung auf das
Grundwasser. Die meisten untersuchten Schadstoffe waren nicht nachweisbar, die wenigen
ermittelten Konzentrationen lagen unterhalb der Geringfügigkeitsschwellenwerten der LAWA 2004.
4.4.5 Gefährdungspotenzial für das Oberflächengewässer Ihme
Unmittelbare Gefahren für das Oberflächengewässer Ihme sind laut Aussage [6] nicht gegeben. Der
Grundwassergleichenplan, der nach den Standrohrpegelhöhen (2006) konstruiert wurde (s. [6]), zeigt
die Ihme als nächstgelegenes Oberflächengewässer und Vorfluter für das Grundwasser. Vermutlich
variiert die Grundwasserfließrichtung, da die Fließrichtung der Messung aus 2006 [6] entgegen der
Flußrichtung der Ihme etwas unplausibel erscheint.
Auch die Untersuchungen von Schnack & Partner [9] zeigen am Leitparameter Sulfat keine
Beeinflussung des geogen karbonatischen Grundwassers.
4.5 Entwicklung Maßnahmenkonzept mit Festlegungen zu den `Sanierungszielwerten’
Bei Anwendung der BBodSchV auf die aktuelle und auch zukünftige Nutzung bestünde keine
Notwendigkeit zur Durchführung einer Sicherung/Sanierung der Bodenbelastungen.
Die Bewertung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ergab nur bei Anwendung der
Bodenwerte (‚Auslösewerte`) für die Bauleitplanung in Hannover [19] einen Handlungsbedarf.
Betroffen ist der Wirkungspfad Boden-Mensch innerhalb der Nutzungskategorie Grün- und
Parkanlagen. In [19] gibt es im Gegensatz zur BBodSchV (Oberbodenmächtigkeit 10 cm) eine
deutlich größeren Wirkungsbereich (Bodentiefe) von 1,0 m.
Dem aus den aktuellen Gegebenheiten zu entwickelnde Maßnahmenkonzept für die
Vorlandabgrabungen liegt folgende Belastungssituation zu Grunde:
• Auelehm-Ablagerungen in tiefliegenden Überschwemmungsbereichen (südlichster
Sanierungsplanbereich) mit Blei-Gehalten oberhalb des ‚Auslösewertes’ von 300 mg/kgTS [19]. Die
Blei-Belastung ist geogen bedingt und an feinkörnige Flußablagerungen gebunden. Die
Sedimentation und ggf. Umlagerung findet im Rahmen von Hochwasserereignissen rezent statt. Es
existieren Teilbereiche in denen ein Direktkontakt Boden-Mensch nicht ausgeschlossen werden
kann. Diese bleibelasteten Auelehm-Ablagerungen fallen im Rahmen der
Hochwasserschutzabgrabungen nur in geringen Mengen an, da sie kaum in den
abgrabungsrelevanten, höherliegenden Bereichen vorkommen.
• Auffüllungen aus Boden-Bauschutt-Gemischen (Trümmerschutt) in Uferbereichen und v.a. den
Böschungsbereichen. Lokal sind Abfallstoffe (Teerpappe, Schlacke etc.) eingelagert, die Blei-,
Kupfer- und Zink-Belastungen sowie PAK-Belastungen oberhalb des ‚Auslösewertes’ [19]
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aufweisen. Der Direktkontakt ist aktuell durch eine Grasnarbe bzw. Bodenüberdeckung nicht
gegeben, und muß auch zukünftig unterbunden werden.
Für das Bodenmanagement der Vorlandabgrabungen im Sanierungsplangebiet werden für
das Maßnahmenkonzept folgende ‚Sanierungszielwerte’ festgelegt (s. Abb. 5):
1. Grundsätzlich gelten die Auslösewerte für die Bauleitplanung in Hannover [19] für
Grün- und Parkanlagen im nutzungsrelevanten Oberbodenbereich von 0 – 10 cm u.
GOK neu.
Laut Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsantrag [10] wird die gesamte
Geländeoberfläche (GOK neu) mit einer 10 cm mächtigen, bindigen Oberbodenschicht
hergerichtet und begrünt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei zukünftigen
Überschwemmungen schwermetallhaltige Sedimente auf dem Oberboden abgelagert werden.
Bei der Verwendung von externem Bodenmaterial sind maximale Schwermetallgehalte bis zur
Höhe der Auslösewerte [19] zugelassen. Alle anderen Parameter sollten in den ebenen
Überschwemmungsbereichen eine LAGA Z0-und in den Böschungsbereichen eine LAGA Z0*-
Qualität aufweisen. Die Situation wird durch die nachfolgende Profilskizze (Abb. 5)
dokumentiert.
2. Grundsätzlich gelten die Auslösewerte für die Bauleitplanung in Hannover [19] für
Grün- und Parkanlagen für die neu herzustellende Auelehmschicht (30 cm stark) im
Tiefenbereich von 10 – 40cm u. GOK neu.
Im Uferbereich existiert wiederverwendbarer Auelehm mit Schwermetallbelastungen
geogenen Ursprungs. Dieses Auelehm-Material verbleibt quasi am Standort und wird nur lokal
und in geringen Mengen umgelagert. In den Böschungsbereichen werden die angeschnittenen
Auffüllungsbereiche mit dem Auelehm abgedeckt. Analog zur Oberbodenschicht (1. s.o.) kann
für das benötigte externe Auelehmmaterial eine Schwermetallbelastung bis zur Höhe der
Auslösewerte [19] zugelassen werden. Alle anderen Parameter sollten in den ebenen
Überschwemmungsbereichen eine LAGA Z0-und in den Böschungsbereichen eine LAGA Z0*-
Qualität aufweisen. Siehe nachfolgende Profilskizze (Abb. 5).
3. Grundsätzlich gelten die Prüfwerte der BBodSchV [17] für den Wirkungspfad Boden-
Mensch (Nutzungskategorie Park- und Freizeitanlagen) bei der Beurteilung der
angeschnittenen Auffüllung (Böschungsbereiche) vor der Abdeckung mit Auelehm
(nach Fertigstellung tiefer als 0,4m u. GOK).
Begründung: Im Rahmen der Vorlandabgrabungen entstehen weitflächige Anschnitte der lokal
verunreinigten Auffüllungsbereiche (Trümmerschuttauffüllungen), die gutachterlich und
analytisch beweissichert werden müssen. Die Anwendung der Auslösewerte aus der
Bauleitplanung [19] würde vermutlich zu einem unverhältnismäßigen Sanierungsaufwand bis
außerhalb des Sanierungsplanbereiches führen. Wesentlich ist die Beseitigung der
organoleptisch auffälligen Kontaminanten und die analytische Beweissicherung innerhalb der
Auffüllung bis 1m Tiefe vor der Abdeckung mit Auelehm (s. Abb. 5).
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Sanierungszielwerte für die Schutzgüter Grundwasser und Bodenluft sind auf Grundlage der
Ergebnisse aus Mull & Partner 2006 und 2009 [6] + [12] nicht notwendig.
Die nachfolgende Profilskizze (Abb. 5) visualisiert die Sanierungszielwerte im Bereich der neu
herzustellenden Geländeoberfläche (GOK neu) nach den Abgrabungen. Zusätzlich finden sich die
Vorgaben zur Einbauqualität für externes Material.
Abbildung 5: Profilskizze der Sanierungsvorgaben bei der Neugestaltung der Abtragsfläche
Die Erläuterungen zur Herstellung, zum Aufbau und der Gestaltung der neuen Geländeoberfläche
finden sich im Kapitel 6.4.
Die Sanierungszielwerte für die Oberboden- und Auelehmschicht und für die angeschnittenen
Auffüllungsbereiche sowie die Qualitätsvorgaben für externes Bodenmaterial sind in der
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nachfolgenden Tabelle 14 zusammengestellt. Zur Veranschaulichung wurden die zur Ableitung
verwendeten Wertelisten mit aufgeführt.
Tabelle 14: Ableitung der Sanierungszielwerte und der Qualitätsvorgaben
Qualitätsvorgabe
Parameter aus Feststoff [mg/kgTS]
Oberboden- schicht
(0 - 0,1m) + Auelehm- schicht
(0,1 - 0,4m)
Anschnitt Auffüllungs-
bereiche (bis 1m Tiefe)
Einbauqualität für externes
Bodenmaterial Überschwemmungs-
bereich / Böschungsbereich
Zuordnungs-
werte
LAGA M20
- TR Boden -
Z0 Lehm / Z0*
Prüfwerte n.
BBodSchV (1999) :
WP: Boden-Mensch
Park- u. Freizeitanl.
Bodenwerte für die
Bauleitplanung in
Hannover (2007)
(Auslöse- u.
Sanierungszielwerte)
Grün- u. Parkanl.
Antimon (Sb) 120 - 120 - - 120
Arsen (As) 30 125 30 15 / 15 125 30
Blei (Pb) 300 1.000 300 70 / 140 1.000 300
Cadmium (Cd) 3 50 3 1 / 1 50 3
Chrom ges. (Cr) 200 1.000 200 60 / 120 1.000 200
Kupfer (Cu) 200 - 200 40 / 80 - 200
Nickel (Ni) 175 350 175 50 / 100 350 175
Quecksilber (Hg) 3 5 3 0,5 / 1 5 3
Zink (Zn) 500 - 500 150 / 300 - 500
PCB6 0,5 2 0,05 / 0,1 0,05 / 0,1 2 0,5
EOX 10 - 1 / 1 1 / 1 - 10
IR-KW (H 18)* 500 - 100 / 200 100 / 200 - 500
MKW C12 - C25 300 - - - - 300
MKW > C25 500 - - - - 500
PAK-Summe (EPA) 15 - 3 / 3 3 / 3 - 15
Benzo(a)pyren 1 10 0,3 / 0,6 0,3 / 0,6 10 1
Cyanide gesamt 25 50 < 3** < 3** 50 25
Sanierungszielwerte Wertelisten zur Ableitung der Zielwertvorgaben
* = bei LAGA KW-Index ** ergänzt, da 3 mg/kgTS bei LAGA Z1
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5 Konzeption der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen’
5.1 Generelle bautechnische Konzeption der Vorlandabgrabungen
Insgesamt können die Vorlandabgrabungen als normale Abgrabungs- und Rückbaumaßnahme
konzipiert werden, da es keine spezifischen Sanierungserfordernisse gibt.
Der insgesamt ca. 750 m lange Abgrabungsbereich am Ostufer der Ihme wird durch die Benno-
Ohnesorg-Brücke in einen Nordabschnitt (Bodenabtrag ca. 24.770 m³ auf ca. 23.935 m²) und einen
Südabschnitt (Bodenabtrag ca. 21.700 m³ auf ca. 12.117 m²) geteilt. Die Abtragsmächtigkeiten im
schmalen Südbereich liegen aufgrund der hohen Böschungen bei max. 3,0 – 3,5 m. Die
Abtragsmächtigkeiten im Nordbereich liegen lokal bei max. 2,5 – 3,0 m. Im nordöstlichen Bereich
kommt es durch Geländegestaltungen vor einer Hochwasserschutzmauer auch zum Auftrag von
Bodenmassen (ca. 2800 m³). Die Nordostspitze des Nordbereiches bildet eine ca. 2.800 m² große
Spielfläche, die durch die Lage hinter der Hochwasserschutzmauer nicht von den
Vorlandabgrabungen betroffen ist.
Die beiden Bauabschnitte sollen zeitlich und räumlich getrennt voneinander abgearbeitet werden.
Die Benno-Ohnesorg-Brücke wird aktuell rückgebaut und, deutlich aufgeweitet, neu errichtet.
In beiden Bauabschnitten ist der Bauablauf wiefolgt geplant:
1. Baustelleneinrichtung, Absperrung und Sicherung des Baufeldes und Umleitung der
Fußgänger und Radfahrer
2. Freimachen des Baufeldes (Rodung Büsche und Bäume, Leitungsrückbau etc.) und Bau der
Boden-Verladestellen für Schiffstransport
3. Abschieben, Entsorgen bzw. Lagern des Oberbodens
4. Aueboden, Auffüllungen und Gebäudereste abgraben, separieren und dem
Bereitstellungslager Schiff bzw. dem Bereitstellungslager LKW zuführen, ggf. begutachten
anschließend entsorgen (in der Regel Schiffsverladung). Teilmengen wiederverwerten.
5. Herstellen der Parkelemente (Mauern, Sitzstufen, Podeste und Wege sowie Baumstandorte)
6. Auftrag der 30 cm mächtigen Auelehmschicht auf das Abgrabungsplanum (- 0,4m GOKneu)
7. Andecken der 10 cm mächtigen Oberbodenschicht und Begrünung ggf. Baumpflanzungen
8. Freigabe der Fläche für die Öffentlichkeit ggf. Baumpflanzungen
Die Punkte 1 – 8 werden im Kapitel 6 unter dem Oberbegriff Bodenmanagement nachfolgend
detailliert erläutert.
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5.2 Konzeption Bodenmanagement
5.2.1 Einstufung und Verwertungsprognose nach LAGA M20 –TR Boden- (2004)
Die Grundlage für das Bodenmanagement bildet die Einstufung und Verwertungsprognose nach
LAGA M20 (TR Boden) [16] der für die Abgrabung vorgesehenen Bodenmassen.
Die Voruntersuchungen von MOLL (2005) [5] und speziell von FUGRO (2007) [7] mittels
Baggerschurfe ergab im Abgrabungsbereich überwiegend Auffüllungsmaterial (Boden-Bauschutt-
Gemische) mit typischen Hintergrundbelastungen. Häufig handelt es sich bei diesen Auffüllungen um
‚Trümmerschuttablagerungen’.
Tabelle 15: FUGRO (2007) [7] Bewertung von Schurfmischproben nach LAGA M 20 [16]
Boden/Bauschutt-Gemische, Bewertung nach LAGA - Technische Regel Boden 2004
Parameter aus Feststoff Einheit
Schurf20
0,1 - 2,8m(B/BS:40:60)
Schurf25 + 26
0,2-2,3m(B/BS:80:20)
Schurf35A+35B0,1-3,5m(B/BS:75:25)
Schurf39-41
0,2-3,5m(B/BS:70:30)
Z0Sand
Z0Lehm/Schluff
Z0* Z1 Z2
pH-Wert (CaCI2) 7,9 7,94 8,08 7,99Summe 6 PCB mg/kgTS < 0,02 < 0,02 < 0,02 < 0,02 0,05 0,05 0,1 0,15 0,5Phenolindex gesamt mg/kgTS 0,08 < 0,05 < 0,05 < 0,05EOX mg/kgTS < 1 < 1 < 1 < 1 1 1 1 3 10Arsen (As) mg/kgTS 13,2 6 6,6 10,5 10 15 15 45 150Blei (Pb) mg/kgTS 36,8 188 116 164 40 70 140 210 700Cadmium (Cd) mg/kgTS 0,4 0,4 0,3 0,4 0,4 1 1 3 10Chrom (Cr) mg/kgTS 51,2 53,9 35,9 45,1 30 60 120 180 600Kupfer (Cu) mg/kgTS 18,7 35,6 39,2 75,6 20 40 80 120 400Nickel (Ni) mg/kgTS 23,8 25,3 16,1 28,9 15 50 100 150 500Quecksilber (Hg) mg/kgTS 0,67 0,66 0,78 1,73 0,1 0,5 1 1,5 5Zink (Zn) mg/kgTS 90 142 118 316 60 150 300 450 1500MKW (C10-C40) mg/kgTS 310 20 35 30 100 100 200 300 1000Naphthalin mg/kgTS 0,061 < 0,005 0,024 < 0,005Benzo(a)pyren mg/kgTS 0,29 0,03 0,21 0,3 0,3 0,3 0,6 0,9 3PAK-Summe (nach EPA) mg/kgTS 2,987 0,233 2,49 3,86 3 3 3 3(9) 30
Parameter aus Eluat Z0 Z0* Z1.1 Z1.2 Z2pH-Wert 7,9 7,94 8,08 7,99 6,5-9,5 6,5-9,5 6,5-9,5 6-12 5,5-12El. Leitfähigkeit µS/cm 125 144 147 226 250 250 250 1500 2000Chlorid mg/l < 2 < 2 < 2 < 2 30 30 30 50 100Sulfat mg/l 15,5 36 29,2 72,5 20 20 20 50 200Phenolindex µg/l 8 < 5 < 5 < 5 20 20 20 40 100Arsen (As) µg/l 2,3 6 5 3,4 14 14 14 20 60Blei (Pb) µg/l < 5 < 5 < 5 < 5 40 40 40 80 200Cadmium (Cd) µg/l < 0,5 < 0,5 < 0,5 < 0,5 1,5 1,5 1,5 3 6Chrom (Cr) µg/l 3 12 8 3 12,5 12,5 12,5 25 60Kupfer (Cu) µg/l 19 41 28 17 20 20 20 60 100Nickel (Ni) µg/l 6 6 < 5 < 5 15 15 15 20 70Quecksilber (Hg) µg/l < 1 < 1 < 1 < 1 0,5 0,5 0,5 1 2Zink (Zn) µg/l 22 59 29 13 150 150 150 200 600
Z0* Z1 Z2Z 1.1 Z1.2 Z2
Visualisierung n. LAGA M20 für Feststoff:
Visualisierung n. LAGA M20 für Eluat:
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Die Tabelle 15 dokumentiert die Analysenergebnisse von 4 Bodenmischproben (FUGRO 2007) [7],
die als repräsentativ für die Auffüllungsbereiche aus Boden-Bauschutt-Gemischen gelten können.
Insgesamt zeigen die Einzelparameter der Schwermetalle, PAK und singulär MKW geringe
Belastungen, die aber eine Verwertung gemäß der Zuordnungswerte Z1 und Z2 der LAGA
(2004) in technischen Bauwerken grundsätzlich zulassen.
Die punktuellen Untersuchungen von MOLL (2005) [5] wiesen in 7 Mischproben
(horizontale+vertikale Mischung) aus den Auffüllungsbereichen (vergl. Tab. 4 + 5 in Kap. 4.3.1)
insgesamt nur eine Überschreitung (IU 7-MP) des LAGA-Zuordnungswertes Z2 auf.
Tabelle 16: Bewertung der Mischproben FUGRO (2006) und MOLL (2005) [aus 7]
Bod/Baus. LAGA (1997) LAGA (2004) Hinweise / KonzeptProbe Tiefe [m] Verh. [%] Bauschutt TR Boden Kontaminant Verwertung/EntsorgungFUGRO (2006)S 20 0,1 - 2,8 40:60 Z 1.2 Z 0* MKW Siebung+VerwertungS 25+26 0,2 - 2,3 80:20 Z 1.1 Z 1 Blei, Sulfat Siebung+VerwertungS 35A+B 0,1 - 3,5 75:25 Z 1.1 Z 1 Sulfat Siebung+VerwertungS 39 - S 41 0,1 - 3,6 70:30 Z 1.2 Z 2 Quecksilber, PAK Siebung+Umlagerung
LAGA (1997) LAGA (2004)Bod./Bausch. TR Boden
alt / neu neuMOLL (2005)IU 5-MP 0,0 - 0,4 100:0 Z 1.1 / nein Z 1 Blei, PAK VerwertungIU 6-MP 0,21 - 1,0 100:0 Z 1.1 / nein Z 1 Blei, PAK VerwertungIU 7-MP 0,08 - 2,1 30:70 > Z 2 / Z 2 > Z 2 Blei, PAK Feinfraktion entsorgenIU 8-MP 0,9 - 2,5 95:5 Z 2 / nein Z 2 Blei UmlagerungIU 9-MP 1,8 - 4,0 100:0 Z 0 / nein Z 0 VerwertungIU 10-MP 0,0 - 0,35 100:0 Z 2 / nein Z 2 Blei UmlagerungIU 11-MP 0,0 - 0,3 100:0 Z 1.1 / nein Z 1 / Z 2 PAK Umlagerung/VerwertungIU 12-MP 0,35 - 4,0 100:0 Z 1.2 / nein Z 1 / Z 2 PAK Umlagerung/VerwertungIU 13-MP 0,18 - 1,0 95:5 Z 2 / nein Z 2 Blei, PAK UmlagerungIU 14-MP 0,3 - 3,0 55:45 > Z 2 / > Z 2 > Z 2 Kupfer (Aussortieren) Feinfraktion entsorgenIU 15-MP 0,3 - 2,95 70:30 Z 1.2 / Z 1.2 Z 2 / Z 0* ? MKW (C22 od. C40 ?) VerwertungIU 16-MP 2,95-4,0 95:5 Z 2 / nein Z 2 Blei Umlagerung
Die Tabelle 16 (verändert aus [7]) zeigt die abfallwirtschaftliche Bewertung der bis 2007 vorliegenden
Ergebnisse der Bauschutt- und Boden-Fraktionen nach LAGA ‚Bauschutt’ [15] und ‚TR Boden’ [16].
Das Ergebnis zeigt sehr selten die Einstufung > Z2 (IU 7-MP und IU 14-MP). Die jeweiligen
Kontaminanten sind möglicherweise durch Trennung der Bauschutt- und Boden-Fraktionen zu
trennen.
Wie bereits in Kapitel 4 ausführlich dargestellt, sind die Belastungen räumlich sehr unspezifisch und
treten sehr lokal und eher zufällig in Form von Abfallstoffen (Teerpappe, Asche und Schlacken etc.)
auf. Daher können vorab lokal keine Bereiche abgegrenzt werden, in denen mit nicht verwertbaren
Materialien zu rechnen ist.
Das Bodenmanagement hat die Aufgabe bereits während der Abgrabungen Belastungen zu
erkennen und durch geeignete Maßnahmen eine optimale materialspezifische Verwertung bzw.
Entsorgung zu gewährleisten.
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Auch die exemplarische Untersuchung im Bereich der ‚Mercedes-Halle’ durch Mull & Partner [12]
ermittelte im Abgrabungsbereich nur eine geringfügige Überschreitung (MP 1) des LAGA-
Zuordnungswertes Z2 (s. Tabelle 11 auf S. 27). Diese aktuelle Untersuchung vom April 2009 [12]
erkundete den geplanten Abgrabungsbereich auf einer Fläche von 1.377 m², der heute noch
unterhalb des Gebäudes ‚Mercedes-Halle’ liegt. Die drei abgeteuften Schneckenbohrungen (B 25 – B
27) trafen bis 5 m u. GOK bauschutt- und ziegelhaltige Sande an. Der Hauptschadstoff PAK wurde in
Mischproben (MP) der Auffüllungsbereiche mit Gehalten von 30,56 mg/kgTS (MP 1 aus B 25) , 6,7
mg/kgTS (MP 2 aus B 26) und 6,27 mg/kgTS (MP 3 aus B 27) bestimmt. Die Gesamt-Mischprobe
MP 9 (aus MP 1-3) der Feinfraktion (< 2mm), die laut Korngrößenanalyse 85 % des Gesamtmaterials
repräsentiert, ergab einen PAK-Gehalt von 10 mg/kgTS*. Dieser Gehalt entspricht eher dem zu
erwartenden arithmetischen Mittel (ca. 14,5 mg/kgTS) aus den 3 Einzelproben. (* die fehlerhaften
Angaben in [12] Anlage 3, letzte Spalte, wurden durch FUGRO in der Tabelle 11 korrigiert).
Der Bewertung (Kap. 6) und der Massenbilanz (Kap. 7) in [12] wird aufgrund der erläuterten
Ergebnisse nicht gefolgt. FUGRO hält es für nicht sachgerecht, aufgrund der singulären
Überschreitung (30,56 mg/kgTS PAK) des LAGA Z2-Wertes für PAK von 30 mg/kgTS, vorab ein
Volumen von 1.880 m³ Auffüllungsmaterial (s. Kap. 7 in [12] als entsorgungspflichtiges Z2-Material
einzustufen.
Somit lässt sich prognostizieren, dass im Prinzip fast die gesamte Aushubmenge von ca.
46.500 m³ einer Verwertung n. LAGA M20 [15]+[16] als Boden oder Bauschutt zugeführt
werden kann.
Die Menge an lokal auftretenden, zu entsorgenden Bodenbelastungen LAGA > Z2 wird
vorsorglich auf ca. 2.000 m³ (= 5 % der Gesamtmasse) abgeschätzt.
Eine Teilmenge von ca. 3.000 m³ – max. 4.000 m³ kann durch gezielte Separation als verwertbarer
standorttypischer Aueboden (Auelehm) als Oberboden, Umlagerungsboden bzw. für die Herstellung
der Auelehmschicht verwendet werden. Bis auf geringe geogene Vorbelastungen wird das Material
voraussichtlich vollständig verwertbar sein. Für den Wiedereinbau innerhalb des
Sanierungsplangebietes gelten die ‚Sanierungszielwerte’ gemäß Kap. 4.5.
5.2.2 Konzeption der Verwertung bzw. Entsorgung
Die wesentliche Grundlage zur Planung des Bauablaufes bildet die Konzeption der Entsorgung bzw.
Verwertung vom Ausbau bis zur Endablagerung bzw. Verwertung der umfangreichen Bodenmassen.
Im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsantrag [10] wurde daher in Kap. 4.4 Bauablauf bereits
die Entsorgung bzw. Verwertung detailliert erläutert:
• Als Verwerter wurde die K+S Baustoffrecycling GmbH vorausgewählt, da die Anlage in
Sehnde (Haldenabdeckung) für die Verwertung von Boden und Bauschutt (bis LAGA Z2)
eine Verwertungszusage und Kostenausblick bis 2010 abgeben konnte.
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• Die Annahmebedingungen der K+S enthalten u.a. die folgenden Materialien (Abfallschlüssel
mit Bezeichnung) zur Verwertung:
170504 Boden und Steine mit Ausnahme der Abfälle, die unter 170503 fallen (Boden)
170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik - mit Ausnahme der
Abfälle, die unter 170106 fallen (Bauschutt)
Nach Vorlage des neuen Planfeststellungsbeschlusses 2009 erfolgt die Annahme-Bewertung
und Abrechnung der verwerteten Boden / Bauschutt – Massen nach LAGA M 20 (2004) TR
Boden [16] für Boden bzw. LAGA M 20 (1997/2003) [15] für Bauschutt. Gerade bei
belastetem Material ist die vorherige Klassierung in Boden oder Bauschutt für die Annahme-
Bewertung unerlässlich. Der Boden- bzw. Bauschuttanteil der jeweiligen Hauptfraktion sollte
90 % nicht unterschreiten. Boden-Bauschutt-Gemische müssen ansonsten nach TR Boden
bewertet werden. Der nicht mineralische Anteil darf max. 5 % betragen. Baustellenabfälle
sind verboten. Bindiges Bodenmaterial (Feinanteil max. 30 %) muß bei der Entladung in
einem verdichtungsfähigen Zustand sein und eine Konsistenz (Steifekoeffizient > 0,75)
aufweisen.
• Die Anlage der K+S in Sehnde verfügt über ein Schiffsanleger, an dem werktäglich (Montag
– Freitag) von 7.00 – 17.00 Uhr Ladungen gelöscht werden können.
Der Schiffstransport ist in einem 2-tägigen Umlauf geplant, so dass 3 Anlieferungen pro
Woche erfolgen können (s. Kap. 5.2.3).
Die Entsorgung der nicht verwertbaren Bodenmassen (LAGA > Z2) erfolgt auf Grundlage einer zu
erstellenden Deklarationsanalyse (nach tatsächlichem Materialanfall während der Bauphase) mittels
Entsorgungsnachweis über die NGS. Nach erfolgter Zuweisung zu einer Entsorgungsanlage wird das
Material per LKW abtransportiert.
5.2.3 Vorgaben und Regelungen zum Bodenmanagement im Rahmen der Baumaßnahme
Folgende Vorgaben und Regelungen zum Bodenmanagement sind für die Ausführungsplanung und
nachfolgende Ausschreibung der Baumaßnahme verbindlich umzusetzen:
1. Die Bodenabgrabungen erfolgen unter Anleitung und Kontrolle eines Bodengutachters in
enger Abstimmung mit dem Bauherrn (Stadt Hannover) und der bauausführenden Firma.
Dabei fungiert der Bodengutachter auch als Baustellenkoordinator für Arbeiten in
kontaminierten Bereichen nach BGR 128 [21].
2. Vor Beginn der eigentlichen Bodenabgrabungen wird eine Vorabdeklaration mittels
Baggerschurfe durchgeführt. Dabei wird ein Bodenvolumen von ca. 500 m³ durch eine
repräsentative Mischprobe und Analytik n. LAGA TR Boden
(Mindestuntersuchungsprogramm) [16] bereits vor dem Ausbau deklariert, um die
Verwertung verbindlich organisieren zu können. Laut Angaben des Verwerters K+S können
bei gleichbleibender Bodenaushubqualität die Intervalle der Deklarationsanalysen (nur noch
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Leitparameter) auf 1000 m³ und mehr ausgeweitet werden. Entscheidend wäre dann die
fachgerechte organoleptische Deklaration durch den Bodengutachter.
3. Das Bodenmaterial wird bereits während des Aushubs organoleptisch angesprochen und
ggf. separiert. Das organoleptisch auffällige Bodenmaterial verbleibt gesichert im Baufeld
und wird nach Feststellung der Entsorgungsnotwendigkeit (durch Deklarationsanalyse) dem
Bereitstellungslager LKW zugeführt. Unauffälliges Bodenmaterial wird im
Bereitstellungslager für den Schiffstransport abgelegt und ggf. einer Beprobung unterzogen.
Fremdstofffreier Auelehm und Oberboden verbleiben seitlich gelagert im Baubereich zum
Wiedereinbau.
4. In Auffüllungsbereichen mit hohem Bauschuttanteil erfolgt die Abgrabung durch einen
Bagger mit Steinforke (Sieblöffel), um eine verwertbare Boden- und Bauschuttfraktion zu
erzeugen. Auch Baurestmassen und einzelne Fundamente innerhalb des Auelehms können
so separiert werden.
5. Aufgrund der langen gewerblich-industriellen Nutzung im Sanierungsplangebiet ist eventuell
mit unbekannten Altanlagen im Boden bzw. lokal mit Bodenbelastungen zu rechnen. Diese
müssen bei Auffinden der zuständigen Behörde (Stadt / Region Hannover) angezeigt
werden. Daraus abgeleitete Maßnahmen z.B. zur Gefahrenbeseitigung sind kurzfristig in
den Bauablauf zu integrieren. Der vorgesehene Rückbau erfolgt baubegleitend. Art und
Umfang der notwendigen Maßnahme sowie die notwendigen Untersuchungen werden mit
der zuständigen Behörde abgestimmt.
6. Eine Gefährdung von Menschen durch mögliche Staubemissionen oder den Direktkontakt
mit gesundheitsschädlichen Bestandteilen innerhalb des Aushubmaterials muß im Zuge der
Baumaßnahme weitestgehend ausgeschlossen werden. Einzelheiten zum Arbeitsschutz und
Nachbarschaftsschutz regelt der Arbeits- und Sicherheitsplan (nach BGR 128) im Kapitel 8.
7. Grundsätzlich ist während der Baumaßnahme mit Hochwassergefahren zu rechnen. Die
Baustelle ist dagegen zu schützen. Die Vorwarnzeit für ein auflaufendes Ihme-Hochwasser
beträgt ca. 3-4 Tage. Die einzurichtenden Bereitstellungslager sollten wenn möglich
hochwassersicher angelegt werden oder müssen innerhalb der Vorwarnzeit geräumt sein.
8. Bei den Abgrabungen wird das Grundwasser nicht angeschnitten. Niederschläge versickern
im Baubereich. Restüberflutungen nach Hochwasserereignissen werden durch Ableitung in
die Ihme beseitigt.
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6 Technische Umsetzung der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen’
6.1 Technische Spezifikationen für den Nord- und Südabschnitt
Die Ausführungen ab Kap. 6.2 zur technischen Umsetzung der Baumaßnahme im
Sanierungsplangebiet gelten allgemein sowohl für einen Bauabschnitt nördlich der Benno-Ohnesorg-
Brücke (Nordabschnitt) als auch für einen Bauschnitt südlich der Brücke (Südabschnitt) und bilden
die Grundlage für die Ausführungsplanung.
Daher werden nachfolgend die unterschiedlichen Spezifikationen für den Nord- und Südabschnitt
aufgezeigt und erläutert.
Die Tabelle 17 zeigt anhand der zu bewegenden Bodenmassen die wesentlichen Unterschiede der
beiden Bauabschnitte. Die Fläche des Nordabschnitts ist doppelt so groß und gliedert sich stärker in
Abtragsbereiche und Auftragsbereiche. Im Südabschnitt wird durch Abtrag der hohen Böschungen
das enge Ihmetal aufgeweitet. Ein Bodenauftrag findet quasi nicht statt und erfolgt nur als randliche
Gestaltung.
Tabelle 17: Schätzung der zu bewegenden Bodenmassen in den beiden Bauabschnitten
Bez. Nordabschnitt Südabschnitt Sanierungsplangebiet
Fläche [m²] 23.935 12.116 36.051
davon Flächen mit Bodenabtrag [m²] 17.326 11.087 28.413
AB1-4 Bodenabtrag gesamt [m³] 24.800 21.700 46.500
AB1davon intern wiederverwendbar als Füllboden, Oberboden+Auelehmschicht
3.500 500 4.000
AB2davon intern nicht wiederverwendbare Grasnarbe [m³] (per Schiff zu K+S)
1.000 500 1.500
AB3davon extern verwertbarer Boden-/ Bauschuttanteil (Z0-Z2 per Schiff zu K+S)
20.300 18.700 39.000
AB4davon extern zu entsorgender Boden-/ Bauschuttanteil (> Z2 per LKW zu Entsorger)
500 1.500 2.000
AUF1Bodenauftrag (Aufhöhung) gesamt [m³] aus Material AB1
2.800 140 2.940
AUF2Einbau Oberboden+Auelehmschicht [m³] aus externem Material + Rest AB1 (1.000m³)
6.930 4.435 11.365
Im Anhang 4a bzw. 6a (Nordabschnitt) und Anhang 4b bzw, 6b (Südabschnitt) wird der Bodenabtrag
in Form von Isolinienkarten dargestellt. Diese Kartendarstellung zeigt die unterschiedliche Verteilung
der Abtragsmächtigkeiten in den beiden Bauabschnitten.
Der schmale Südabschnitt weist weitflächig hohe Abtragsmächtigkeiten auf. Am Beginn der
Baumaßnahme herrscht ein gewisser Platzmangel zur Einrichtung eines Bereitstellungslagers im
Bereich der noch anzulegenden Schiffsbeladestelle. Die notwendige Bereitstellungsfläche für
belastete Böden sollte im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Abtragbereiches
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(s. Darstellung im Anhang 4b bzw. 6b) eingerichtet werden. Auch eine Lagerung von Oberboden und
Auelehm zum Wiedereinbau kann zumindest temporär außerhalb des Abgrabungsbereiches
erfolgen. Insgesamt muß der wieder verwendbare Bodenabtrag mit ca. 500 m³ aufgrund der
dominierenden Auffüllungen niedrig angesetzt werden. Der Bedarf an Oberboden und Auelehm von
ca. 4.435 m³ wird somit durch extern anzuliefernden Boden gedeckt werden müssen.
Anders im Nordabschnitt. Der wieder verwendbare Anteil aus dem Bodenabtrag wird auf ca. 3.500
m³ abgeschätzt, die in den nordöstlichen Auftragsbereichen gelagert werden können. Die
Auftragsbereiche werden mit 2.800 m³ Boden flächig aufgehöht. Zur Herstellung der
erosionsresistenten Auelehm- und Oberbodenschicht werden ca. 6.930 m³ benötigt, die aber
ebenfalls überwiegend von extern angeliefert werden müssen.
Obwohl grundsätzlich eine optimale Wiederverwertung vom Bodenabtrag angestrebt wird, muß von
einer umfangreichen externen Anlieferung von ca. 10.000 – 11.000 m³ Auelehm-Material
ausgegangen werden.
Zwischen den beiden Bauabschnitten wird voraussichtlich kein Bodenmaterial umgelagert.
Im Südabschnitt wird das ‚Mercedes-Gebäude’ im Vorfeld oder baubegleitend abgerissen und die
unterirdischen Bauteile rückgebaut. Die neu entstehende Grundstücksgrenze = Grenze
Sanierungsplanbereich wird durch einen mobilen Bauzaun gesichert.
Im Nordabschnitt werden die Spielflächen nordöstlich der Hochwasserschutzmauer unabhängig von
den Vorlandabgrabungen gestaltet. Dabei wird insgesamt das Höhenniveau der bereits existierenden
Spielfläche an der Glockseestraße angepaßt. Daher sind im heute tieferliegenden Südteil der
geplanten Spielflächen Bodenauffüllungen notwendig, die dem erhöhten Qualitätsstandard für
Kinderspielplätze in der Stadt Hannover entsprechen müssen. Die Bewertungsmaßstäbe des
Mindestuntersuchungsprogramms (MUP) für Kinderspielflächen [25] enthalten Vorsorgewerte bzw.
Höchstwerte bei Neuanlage von Spielflächen und für den Wiedereinbau von Bodenmaterial vor Ort.
6.2 Baustelleneinrichtung, Vorarbeiten
6.2.1 Baustellensicherung
• Vorkehrungen (ggf. Beschilderung) im Arbeitsumfeld zur Umleitung der Fußgänger und
Radfahrer (Grundlage: verkehrsbehördliche Anordnung)
• Einmessen und Einrichten der Baustelle, Anlieferung der notwendigen Geräte und der
Baustellensicherungselemente.
• Der jeweilige Sanierungsplanbereich und die Bereitstellungsflächen ist umlaufend durch
mobile Bauzäune zu sichern. Auch das Ufer entlang der Ihme wird entsprechend gesichert.
Bei Hochwasser sind die Bauzäune wasserseitig abzubauen. Weitere mobile Bauzäune sind
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vorzuhalten, um besondere Gefahrenbereiche, die temporär während der Abgrabungen
auftreten können, zu sichern.
• Für die Baumaßnahme braucht keine Schwarz-Weiss-Anlage eingerichtet und betrieben zu
werden. Das Containerdorf wird aber als Schleuse zwischen dem Baubereich und der
Zufahrt zum öffentlichen Verkehrsraum konzipiert. Der Sozialcontainer mit
Waschgelegenheit sollte für die Bauarbeiter quasi als Schleuse eingerichtet sein, um
eventuell verunreinigte (Einweg-) Arbeitskleidung reinigen bzw. entsorgen zu können.
• Mobile Zaunelemente dienen als Zufahrtstor zum Baubereich als auch zum öffentlichen
Verkehrsbereich. In der Regel würde sich das Bereitstellungslager LKW für belastetes
Material (Haufwerke, Container etc.) mit dem Verladebereich für LKW an das Containerdorf
anschließen.
6.2.2 Freimachen des Baufeldes
• Rodung der Büsche und der markierten Bäume, zerkleinern und entsorgen des Holzes und
des Schnittgutes
• Sichern des verbleibenden Baumbestandes (s. Planfeststellung Teil IV:
Landschaftspflegerischer Begleitplan)
• Rückbau von Einfriedungen, Bänken, Laternen etc.
• Markierung (Auspflockung) von unterirdischen Leitungstrassen bzw. Suchschachtungen zur
Lokalisierung, ggf. Freilegung bzw. Rückbau der Leitungen.
• Markierung und Sicherung von Grundwassermeßstellen (Südabschnitt).
6.2.3 Errichtung der Baustellen-Infrastruktur: Schiffsanleger und Bereitstellungslager
Schiff+LKW
• Die Kampfmittelverdachtsbereiche sind zu beachten. Eine Kampfmittelabfrage KBD (2008)
ist im Anhang 8a bzw. 8b beigefügt. Für Tiefen- und Aushubarbeiten ist eine
Bauaushubüberwachung durch eine Kampfmittelfachkraft (Befähigungsscheininhaber § 20
SprengG) notwendig.
• Vordringlich ist der Bau der Schiffsanlegestelle, um die Bodenmassen zur Verwertung nach
Sehnde verschiffen zu können. Die beiden Anlegestellen (Nord / Süd) könnten zum Beispiel
im Bereich von geplanten Uferpodesten gebaut werden. Die Podeste an der Ihme werden
letztendlich mit einer Betonoberfläche hergestellt und zur Ihme hin mit Stahlspundwänden
gesichert. Zwischenlösungen sind in der Ausführungsplanung zu prüfen. Im Nordabschnitt
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wird es vermutlich notwendig sein, im Bereich der zu bauenden Schiffsanlegestelle die
vorhandene Böschung durch Bodenabgrabung deutlich abzusenken.
• In unmittelbarer Nähe der Schiffsanleger wird das ‚Bereitstellungslager Schiff’ für die
verwertbaren Aushubmassen (Boden und Bauschutt LAGA Z0-Z2) angelegt. Das
Bereitstellungslager sollte Haufwerke mehrerer Materialqualitäten im Gesamtvolumen von
ca. 800 m³ aufnehmen können. Dieses ist für die einmalige Beladung der Schiffe
(Schubverband mit 4 Leichtern à 300 t = 1.200 t = 700-800 m³) ausreichend. Weitere
Mengen in Form von Haufwerken können bis zur Deklaration auch im Baufeld verbleiben und
dann sukzessive in das Bereitstellungslager gefahren oder direkt verladen werden. Der
Flächenbedarf wird somit auf ca. 500 m² geschätzt. Wichtig ist die Option das
Bereitstellungslager in 1-2 Tagen räumen bzw. befüllen zu können. Die Verwendung der
vorhandenen Wegeflächen als befestigte Weg- oder Lagerfläche sollte unbedingt angestrebt
werden. Die kurze Verweildauer und die Beschaffenheit des Materials im Bereitstellungslager
bedingt keine besonderen Sicherheitsvorkehrungen. Sofern das Material nicht genügend
Feuchte besitzt, sollte durch Befeuchten die Entstehung von Staub und Abwehungen
besonders bei der Verladung verhindert werden.
• Das ‚Bereitstellungslager LKW’ dient der kurzfristigen Bereitstellung zum Abtransport von
belastetem Bodenmaterial mit der Deklaration LAGA > Z2 und als Standort für Container
verschiedener Abfallfraktionen (v.a. Altholz, Metallschrott, gemischte Bauabfälle, teerhaltige
Abfälle).
In der Regel wird die Zeitspanne vom Aushub des organoleptisch auffälligem Materials über
die Deklaration bis zum Abtransport möglichst kurz gehalten. Der verdächtige Aushub
verbleibt (durch Abdeckung gesichert) bis zur Deklaration im Aushubbereich. Da ein direkter
Abtransport mittels LKW aus dem Aushubbereich in der Regel nicht möglich ist, wird das
Aushubmaterial bei der Deklaration LAGA > Z2 im ‚Bereitstellungslager LKW’ zur Entsorgung
bereitgestellt. Ein Flächenbedarf von 400 m² wäre ausreichend. Im Bereitstellungslager
werden Haufwerke und Container immer abgedeckt. Der Ladebereich und der LKW sind bei
der Verladung sauber zu halten. Der LKW verlässt das Bereitstellungslager abgeplant.
6.2.4 Organisation der Entsorgung von belasteten Aushub-Materialien
• Im Gegensatz zur Verwertung (K+S Sehnde) kann die Entsorgung von belasteten Böden,
Bauschutt oder Abfällen (z.B. Teeraufbruch, Teerpappe) nicht im Vorfeld organisiert
werden. Die Deklarationsanalyse für den Entsorgungsnachweis muß gegenüber der NGS
bzw. dem Entsorger ein konkretes Material identifizieren. Die Voruntersuchungen enthalten
keine belasteten Bodenproben, die als Deklarationsanalysen dienen könnten.
• Es besteht nur die Möglichkeit belastetes Material im Rahmen der Vorabdeklaration durch
Baggerschurfe aufzufinden und dann stellvertretend für eine noch größere Menge ein
Entsorgungsnachweisverfahren durchzuführen.
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• Die Dauer eines Entsorgungsnachweisverfahrens vom Auffinden (Deklarationsanalyse) bis
zum Abtransport (Vorlage der Zuweisung) dauert ca. 3 Wochen. Aufgrund der
Verschiedenartigkeit belasteter Aushubmassen halten wir es für sinnvoll diese Zeitspanne in
Kauf zu nehmen und erst nach dem Auffinden und Separation das Verfahren einzuleiten. Die
Zuweisung und die Entsorgungsanlage sollte ein möglichst breites Belastungsspektrum
abdecken.
• Die Organisation und Durchführung der Entsorgung sollte aufgrund der Unkalkulierbarkeit in
den Händen des AG verbleiben.
6.3 Organisation und Durchführung der Aushubmaßnahmen mit Bodenmanagement
• Die beispielhafte Konzeption des Abtransport des Aushubs mittels Schiff (s. Planfeststellung
Teil II: Erläuterungsbericht [10]) bedingt eine beispielhafte Aushubleistung von ca. 3600 t pro
Woche (bei 3 Schiffs-Umläufen à 1.200 t pro Woche). Es ergäbe sich eine tägliche Mindest-
Aushubleistung von 720 t = ca. 430 m³. Damit wären ein Kettenbagger (ca. 25 t) und ein
Radlader (> 3,5 m³ Schaufelinhalt) voll ausgelastet. Steigen aber die zeitlichen
Anforderungen hinsichtlich Separation und Bauaushubüberwachung bzw.
Tiefenenttrümmerung wäre ein 2. Kettenbagger notwendig, um die Tagesleistung zu erfüllen.
Zur technische Ausstattung der Hydraulik-Kettenbagger gehören Räumschaufel, Tieflöffel,
Sieblöffel, Abbruchmeißel und ggf. Abbruchschere.
• Der Bodengutachter hat die Aufgabe die Aushubmaßnahmen so zu organisieren, dass durch
geeignete Maßnahmen eine optimale materialspezifische Verwertung bzw. Entsorgung
erzielt wird. Aufbauend auf der Vorerkundung werden zuerst Baggerschurfe für eine
Vorabdeklaration durchgeführt. Die Analytik und damit die Deklaration einer Haufwerk-
Mischprobe (auf Leitparameter SM+PAK) dauert ca. 2 Tage. Diese Zeitspanne bedingt auch
den Arbeitsablauf. Anfangs ist es unerlässlich die organoleptische Vorbewertung eines
Materials auch analytisch zu untermauern. Ansonsten kommt es aufgrund von
Fehldeklarationen zu unnötigem Transportaufwand.
• Die Abgrabungen sollten in den heterogenen Auffüllungsbereichen (‚Trümmerschutt’)
beginnen, um möglichst schnell profilierte Auftragsflächen (Lagerflächen) für den Auelehm
fertigzustellen. Hintergrund sind geringe Lagerkapazitäten für wiederverwendbare
Bodenmassen (Oberboden, Auelehm).
• Der Oberboden sollte aufgrund der Qualitätsanforderungen nur in den Bereichen abgezogen
werden, in denen die Oberbodenmächtigkeit deutlich über 10 cm beträgt. Die bestehende
Grasnarbe (mind. 5 cm) kann vor Ort nicht wieder verwendet werden und wird einer
Verwertung zugeführt bzw. entsorgt.
• In vielen Bereichen wird der geringmächtige Oberboden mit der unmittelbar unterlagernden
Auffüllung mit ausgebaggert.
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• Das ausgehobene Material wird auf Haufwerken im Aushubbereich gelagert. Der Gutachter
nimmt organoleptisch eine Einstufung der zu erwartenden Materialqualität vor. Dazu gehört
die Einstufung Boden/Bauschutt und eine Belastungsprognose. Durch den Einsatz eines
Sieblöffels müssen Haufwerke erzeugt werden, die eine klare (verwertbare) Fraktionierung in
Boden bzw. Bauschutt (Anteil der Hauptfraktion > 90 %) aufweisen. Nach Vorgabe des
Gutachters sind auffällige Schadstoff- bzw. Fremdstoffanteile dem Haufwerk mittels Bagger
oder per Hand zu entziehen und in bereitgestellten Containern zu lagern. Genetisch gleiche
Haufwerke können im Baufeld bis zu einer Größe von ca. 500 m³ vereinigt werden. Der
Gutachter muß dabei die repräsentative Beprobung für die Deklarationsanalyse durch die
sukzessive Entnahme von Probenmaterial gewährleisten. Die Probenahme erfolgt in
Anlehnung an die Probenahme-Richtlinie LAGA PN 98 (LAGA M 32) [23]. Bewusst
abgewichen wird mit der geringeren Mischprobenanzahl in Bezug auf die Haufwerksgröße (1
Mischprobe bzw. Sammelprobe auf max. 500 m³).
• Der Gutachter kennzeichnet beprobte Haufwerke mit einem Schild, dessen Beschriftung eine
eindeutige Zuordnung zulassen muss. Nach Vorlage der Deklarationsanalyse wird die LAGA-
Einstufung auf dem Schild vermerkt. Nach Umlagerung in das Bereitstellungslager bleibt die
Beschilderung erhalten.
• In der Regel sollten alle angetroffenen Baurestmassen (Keller, Schächte, etc.) rückgebaut
und falls notwendig verfüllt werden. Diese Arbeiten sind durch den Gutachter anzuleiten und
zu dokumentieren um mögliche Belastungen rechtzeitig separieren zu können. Das Material
muss für die Verwertung bis zu einer Kantenlänge von max. 50 cm vorzerkleinert werden
• Die fertiggestellten Abtragsflächen (ebene und abgeböschte Bereiche) auf dem Niveau 0,4m
unter GOKneu müssen einer abschließenden Beweissicherung unterzogen werden. Dieses
gilt nicht für gewachsene Bodenbereiche in den ebenen Abtragsbereichen. Diese besteht
aus einer Begehung und Beweissicherungsbeprobung durch den Gutachter. Die Größe der
Beprobungsfläche sollte 500 m² nicht überschreiten. Die fertiggestellte Abtragsfläche muß
frei von organoleptisch erkennbaren Verunreinigungen (z.B. Teerpappen, Farbpigmente etc.)
sein und die Sanierungszielwerte aus Kap. 4.5 Ziffer 3 einhalten. Bei Auffälligkeiten oder
Überschreitung der Sanierungszielwerte erfolgt eine Nachsanierung und Wiederauffüllung
der betreffenden Bereiche. Nach der Abnahme durch den Gutachter kann der Auftrag der
Auelehm-Schicht beginnen.
6.4 Herstellung, Aufbau und Gestaltung der neuen Geländeoberfläche (Anhang 7)
In der Profildarstellung im Anhang 7 (vergl. Abb. 5) sind die Sanierungsvorgaben an den Aufbau und
die Neugestaltung der Abtragsfläche und der neu zu gestaltenden Geländeoberfläche dargestellt.
• Die Herstellung der Auelehmschicht (30 cm mächtig) oberhalb der Abgrabungsfläche (-0,4m
u. GOK neu) verfolgt mehrere funktionale Ziele:
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1. Funktion als deichartige Dichtung in den Böschungsbereichen, um bei
Hochwasserlagen das Eindringen von Wasser in die gut durchlässigen Auffüllungsbereiche
zu verhindern. Eine laterale Vernässung der östlich angrenzenden Gebäude-
Gründungsbereiche wird verhindert (s. Abb. in [10]). Es gilt die ‚Handlungsempfehlung zur
Qualitätssicherung für den Auelehmeinbau’ des NLWKN von 2006 [16]. Eine wesentliche
Vorgabe ist der Durchlässigkeitsbeiwert (Kf) von 1,0E-07 m/s.
2. Erosionsschutz der Geländeoberfläche, insbesondere der Böschungsbereiche und den
darunterliegenden heterogenen Auffüllungen gegenüber Hochwasserereignissen.
3. Schaffung einer ausreichend mächtigen Oberbodenzone, die die
bodenschutzrechtlichen Vorgaben für eine Park- und Freizeitnutzung uneingeschränkt erfüllt.
• Schwerpunktmäßig im Nordabschnitt erfolgt die Herstellung der Bauelemente für die Park-
Gestaltung wie z.B. Hochwasserschutzmauern, Sitzstufen, Podeste und Wege. Sofern diese
Bauelemente tiefer in den Untergrund einbinden und Auffüllungsbereiche aufschließen ist der
anfallende Bodenaushub zu prüfen.
• Die vorgegebenen Standorte für neue Bäume mit dem notwendigen Wurzelraum sind vom
Untergrundaufbau her speziell herzurichten und zu markieren. Sofern kein gewachsener
Untergrund vorliegt muß an jedem neuen Baumstandort ein Wurzelraum von mindestes 12
m³ bis zu einer Tiefe von max. 1,50 m durch Auskofferung der ungeeigneten Auffüllung
geschaffen werden. Die Wiederauffüllung erfolgt mit standortgerechtem Boden unter
Berücksichtigung der fachspezifischen Vorgaben der Pflanzpläne. Diese gezielte Sanierung
der Baumstandorte im Zuge der Vorlandabgrabungen verhindert eine spätere
Entsorgungsproblematik bei dem späteren Aushub der Pflanzlöcher. Die vorsanierten
Baumstandorte werden vorerst ebenfalls mit der Auelehmschicht überdeckt. Nach
Einbringen der Bäume bleibt ein Ringraum von ca. 1m um den Baumstamm herum ohne
Überdeckung durch die Auelehm-Schicht (s. Anhang 7).
• Abschließend erfolgt das Aufbringen der 10 cm mächtigen Oberbodenschicht (aus bindig-
humosen Bodenmaterial) auf die Auelehm-Schicht. Diese wird umgehend durch eine
Raseneinsaat begrünt. Je nach Jahreszeit erfolgen zeitgleich oder später die
Baumpflanzungen.
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6.5 Eigenkontrollmaßnahmen zur Überprüfung der sachgerechten Ausführung und Beweissicherung der Baumaßnahme
Das Überwachungs- und Beweissicherungskonzept beinhaltet im wesentlichen folgende
Kontrollmaßnahmen:
� Deklaration von Bodenaushub-Haufwerken mittels organoleptischer Beurteilung und
chemischer Analyse an Mischproben zur Verwertung / Entsorgung / Wiederverwendung
� Überprüfung der Sanierungszielwerte auf den Abtragsflächen mittels organoleptischer
Beurteilung und chemischer Analyse an Mischproben
� Überprüfung der Sanierungszielwerte an extern angeliefertem Auelehm bzw. Oberboden
mittels organoleptischer Beurteilung und chemischer Analyse an Mischproben
� Qualitätskontrolle Auelehm-Schicht mittels Testfeld (Permeameterversuch und Sieb-
/Schlämmanalysen zur Überprüfung des Durchlässigkeitsbeiwertes)
Die wesentliche Kontrollmaßnahme stellt somit die Entnahme und chemische Analyse von
Bodenproben dar. Grundsätztlich orientiert sich die Probenahme an der LAGA-Richtlinie PN 98. Da
das Aushubmaterial bereits vorerkundet ist und ständig gutachterlich beurteilt wird, kann sich ggf.
die Probenanzahl pro Volumen deutlich verringern. Folgende Probenahmekriterien werden durch den
Gutachter zur Festlegung der Probenanzahl bei Haufwerken und Flächen berücksichtigt und
organoleptisch bewertet:
• Organoleptisch feststellbare Belastungen bzw. Verdachtsmomente
• Heterogenität des Materials
• Absolute Korngröße
• Repräsentativität im Vergleich zur Gesamtmenge der Baumaßnahme
Im Idealfall wäre aus einem Haufwerk mit organoleptisch völlig unauffälligem, homogenen,
standorttypischen Auelehm nur 1 Mischprobe (MP) pro 500 m³ zu entnehmen. Das gleiche, wenn
auch nur durch den Einsatz eines Sieblöffel zu erreichen, kann auch für ein Haufwerk aus
Auffüllungsmaterial gelten. Bei Flächen sollte eine Größe von 500 m² nicht überschritten werden. Die
Tabelle 16 zeigt die grundsätzliche Konzeption der Deklarations-Beprobung der Haufwerke und der
Beweissicherungs-Beprobung der Flächen.
Tabelle 18: Konzeption der Deklarations- und Beweissicherungsbeprobung
Ort der Probenahme Organoleptische Beurteilung Anzahl der Mischproben
keine Belastung, homogen, gleichkörnig 1 MP bis max. 500 m³
auffällig, heterogen, weitgestuft 2 MP bis max. 250 m³
keine Belastung, homogen, gleichkörnig 1 MP bis max. 500 m²
auffällig, heterogen, weitgestuft 2 MP bis max. 500 m²
Haufwerk
Fläche
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In der nachfolgenden Tabelle 17 sind die wesentlichen Anforderungen an die Probenahme
aufgeführt. Ein wesentlicher Punkt ist die Mischprobenerstellung (MP) aus 10 bzw. 20
Teilprobenmengen in Abhängigkeit vom Material.
Tabelle 19: Durchführung der Probenahme
Proben-AbfüllungAbfüll-Werkzeug ist sauber zu haltenProben-Gefäßenur saubere und unbeschädigte Probengefäße verwendennur saubere und unbeschädigte Deckel / Dichtungen verwendenFür MKW-, PAK-Analytik: Glasbehälter mit dichtem SchraubdeckelGgf. für BTEX-/CKW-Analytik: Headspace-Gläser oder Glasbehälter mit dichtem SchraubdeckelSchraubdeckel sind fest zu schließenHeadspace-Deckel dürfen sich nicht mehr drehen lassenBeprobung von Haufwerken (Deklaration) Proben / Analytik (s. Kap. 4.5)
Beprobung organoleptisch unauffälliger Boden 10 Teilproben à 0,5 kg aus max. 500m³
1 MP zur Analytik Verwerter/LHH [14]
Beprobung organoleptisch unauffälliger Bauschutt 10 Teilproben à 1,0 kg aus max. 500m³
1 MP zur Analytik Verwerter
Beprobung organoleptisch auffälliger Boden 20 Teilproben à 0,5 kg aus max. 250m³2 MP zur Analytik Verwerter/Entsorger
Beprobung organoleptisch auffälliger Bauschutt 20 Teilproben à 1,0 kg aus max. 250m³2 MP zur Analytik Verwerter/Entsorger
Beprobung von Flächen (Beweissicherung) Proben / Analytik (s. Kap. 4.5)
Beprobung organoleptisch unauffälliger Boden 10 Teilproben à 0,5 kg aus max. 500m²
1 MP zur Analytik n. BBodSchV [12]
Beprobung organoleptisch unauffälliger Boden+Bauschutt 10 Teilproben à 1,0 kg aus max. 500m²
1 MP zur Analytik n. BBodSchV [12]
Beprobung organoleptisch auffälliger Boden 20 Teilproben à 0,5 kg aus max. 500m²
2 MP zur Analytik n. BBodSchV [12]
Beprobung organoleptisch auffälliger Boden+Bauschutt 20 Teilproben à 1,0 kg aus max. 500m²
2 MP zur Analytik n. BBodSchV [12]
Qualitätsprüfung Externes Material zum Einbau Proben / Analytik (s. Kap. 4.5)
Beprobung der angelieferten Haufwerke 10 Teilproben à 0,5 kg aus max. 500m³
1 MP zur Analytik n. LHH [14]
Proben-AufbewahrungKühle Aufbewahrung; Dunkle Aufbewahrung (ohne Lichteinfall)Sichere Aufbewahrung (stoßfest,kippsicher)Proben-Dokumentation / ÜbergabeBeschriftung der Probengefäße muss eindeutig und gut lesbar sein / Übereinstimmung mt BeschilderungAnalyseauftrag muss eindeutig und gut lesbar seinProben-Abholung / TransportArbeitstägliche ProbenabholungKühler Transport; Dunkler Transport (ohne Lichteinfall)Sicherer Transport (stoßfest, kippsicher)
Bei der Probenahme aus Haufwerken und von Flächen ist zu beachten:
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7 Kosten und Zeitplan
Eine Kostenberechnung und Aussagen zum Zeitplan der Baumaßnahme ‚Vorlandabgrabungen an
der Ihme’ finden sich im Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsantrag (Teil II).
Die Kostenberechnung ist in der Ausfertigung des Antragstellers im Anhang 4 des
Erläuterungsberichtes (Teil II) beigefügt.
Aussagen zum Zeitplan (Bauzeiten) finden sich im Kapitel 4.4 des Erläuterungsberichtes (Teil II).
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i.A. Th. Bogon i.A. M. Ehlers (Dipl.-Geol.) (Dipl.-Geophys.)
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Anhangsverzeichnis
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Anhangsverzeichnis
Anhang 1: Lage des Sanierungsplangebietes mit Eigentümerübersicht und Flächennutzung
Anhang 2: Auswertung Altlastenkataster und Ergebnis der Historischen Recherche
Anhang 3: Lageplan der durchgeführten Untersuchungen
Anhang 4a: Lageplan Bodenabtrag nördlich Benno-Ohnesorg-Brücke
Anhang 4b: Lageplan Bodenabtrag südlich Benno-Ohnesorg-Brücke
Anhang 5: Bewertung der Bodenproben im Sanierungsplanbereich
Anhang 6a: Auffüllungsmächtigkeiten nördlich Benno-Ohnesorg-Brücke
Anhang 6b: Auffüllungsmächtigkeiten südlich Benno-Ohnesorg-Brücke
Anhang 7: Profilskizze Sanierungsvorgaben Neugestaltung Abtragsfläche
Anhang 8: Kampfmittelabfrage KBD vom 21.10.2008
Anhang 9: Arbeits- und Sicherheitsplan nach BGR 128