Satzung des Vereins Project SHANTI...

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  • Satzung des Vereins Project SHANTI e.V.

    Der Verein trgt den Namen Project SHANTI e. V. Der Verein hat seinen Sitz in 56410 Montabaur.

    Das Geschftsjahr ist das Kalenderjahr.

    Zweck des Vereins ist die Untersttzung und Frderung hilfsbedrftiger Personen, insbesondere Kinder und Jugendliche in Indien im Staat Maharashtra.

    Vorrangig soll ein Projekt in Parbhani (Maharashtra) gegrndet werden. Hierzu wird das College fr Sozialarbeit einen Lagebericht ber die Situation vor Ort und die Nte geben und Kriterien festlegen, welche Kinder/Jugendlichen/Familien gefrdert werden sollen.

    Kooperiert wird mit verschiedenen lokalen Organisationen wie Terre des Hommes, Tara Mobile Creche, UGAM und einer Frauenvereinigung in Parbhani.

    Vorranging sollen Kinder eine Chance auf ein menschenwrdiges Leben haben, ihre Potentiale entfalten knnen und in die Lage versetzt werden ihre persnliche Entwicklung in die eigenen Hnde zu nehmen. Project Shanti e.V. will Projekte zur Armutsbekmpfung und Befriedigung der Grundbedrfnisse, wie Trinkwasserversorgung und eine ausgewogene Ernhrung untersttzen. Hinzu kommen Verbesserung der medizinischen Versorgung, Schulbildung und weiterfhrende Berufsausbildung. Erreicht werden soll dieses Ziel mit finanziellen Zuwendungen

    - zur Untersttzung bei Schul- und Berufsausbildung - zum Aufbau von Krankenstationen und sonstigen Manahmen der medizinischen Versorgung - fr Manahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung /Lebensbedingungen - zur Untersttzung von Waisenhusern, Schulen und Wohnhusern sowie Einzelschicksalen - als Hilfe zur Selbsthilfe Project Shanti e.V. verfolgt ausschlielich und unmittelbar gemeinntzige Zwecke. Die Vereinsttigkeiten werden ehrenamtlich ausgefhrt. Der Verein wird zur Mittelbeschaffung bei Firmen und Privatpersonen Geld sammeln sowie wohlttige Aktionen durchfhren.

    Der Verein verfolgt ausschlielich und unmittelbar gemeinntzige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegnstigte Zwecke der Abgabenordnung.

    Der Verein ist selbstlos ttig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

    Mittel des Vereins drfen nur fr die satzungsmigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

    Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Krperschaft fremd sind oder durch unverhltnismig hohe Vergtungen begnstigt werden.

    Mitglied kann jede natrliche und juristische Person werden.

    Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. ber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

    Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt oder durch Ausschluss aus dem Verein.

    Der Austritt ist schriftlich gegenber dem Vorstand zu erklren. ber den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

    Gegen die Aufnahmeablehnung und gegen den Ausschluss kann Berufung zur nchsten Mitgliederversammlung eingelegt werden.

    Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Hhe das Mitglied selbst bestimmt. Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Bei Auflsung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegnstigter Zwecke fllt das Vermgen an den Terre des Hommes Deutschland e.V., der es unmittelbar und ausschlielich fr gemeinntzige und mildttige Zwecke zu verwenden hat.