SBFI-News Mai 2016

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SBFI NEWS SEFRI Informationen aus dem Staats- sekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Unterricht an Gymnasien Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung Neue Förderinitiative «Personalisierte Medizin» Mai 16

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Unterricht an Gymnasien // Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung // Neue Förderinitiative «Personalisierte Medizin»

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BFI

Unterricht an Gymnasien

Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung

Neue Förderinitiative «Personalisierte Medizin»

Mai 16

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Inhalt

In dieser Ausgabe

� Stärkung der Qualität der gymnasialen Ausbildung

Basale fachliche Kompetenzen sollen rasch umgesetzt werden 4

� OECD-Workshops in Bern

Berufsbildungsfachleute aus dem In- und Ausland tauschten sich zu

arbeitsbezogenem Lernen aus 6

� Übersicht über die Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung

Wichtige Weichenstellungen vorgenommen 8 0 6

� Neue Förderinitiative «Personalisierte Medizin» lanciert

Harmonisierung der Daten eröffnet neue Möglichkeiten 10

Titelbild: Das Schweizer Bildungssystem mit seiner Vielfalt an Möglichkeiten ist ein grosser Vorteil für unser Land. Der Erhalt dieser Vielfalt sowohl im Hinblick auf die Niveaustufen als auch auf die Bildungswege diversifizierten Bildungslandschaft und die Durchlässigkeit unseres Systems sind von grundlegender Bedeutung. Bund und Kantone arbeiten zusammen, um eine qua-litativ hochstehende Gymnasialbildung sicherzustellen und den prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen zu gewährleisten. Bild: Iris Krebs

IMPRESSUMHerausgeber: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Einsteinstrasse 2, 3003 [email protected]: Nr. 4 2016 (4/16)Redaktion: Dani Duttweiler, Ermira Fetahu, Martin Fischer Layout: Désirée KunzeÜbersetzungen: Sprachdienst SBFI, GS-WBF und BKDruck: BBLSprachen: d und f (Print), e und i (elektronisch)ISSN 2296-3677

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Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser

Die Frage der Zusammenarbeit zwischen Universitäten und der Privatwirtschaft stand in jüngster Zeit prominent im Fokus.

Von Firmen finanzierte Lehrstühle, privates Sponsoring von Hochschulen, Aufträge aus der Wirtschaft an universitäre Forschungsgruppen – was ist zulässig bei der Public-Private-Partnership, was nicht? Und: Unterstützt etwa der Bund eine Verrohung der akademischen Sitten, wenn er bei der kompetitiven Zuteilung der Beiträge an die kantonalen Hochschulen gemäss Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz auch die sogenannten Drittmittel in die Rechnung einbezieht und diesbezüglich er-folgreichere Institutionen entsprechend belohnt?

Wer in Erwägung zieht, wie die Hochschulen auch heute noch funktionieren, sollte sich ob all dem nicht wirklich Sorgen machen. Die Institutionen tragen der akademi-schen Freiheit von Lehre und Forschung grosse Sorge auch bei Auftragsarbeiten. Der einzelne Forschende weiss, dass das Diktum «Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert» für sein Metier nicht tauglich ist. Man hält es mit dem Philosophen Karl Popper, wonach empirische Wissenschaft über das Abgrenzungskriterium der Falsifi-zierbarkeit charakterisiert ist: Forschungsergebnisse, ob öffentlich oder privat finan-ziert, werden von Zweiten und Dritten geprüft. Wer wissenschaftlich betrügt, fliegt auf und hat in seinen Kreisen ein echtes Problem; und private Financiers akademischer Betrüger hätten verheerend schlechte Presse.

Können wir uns an einen solchen Fall in der Schweiz tatsächlich nicht erinnern, bleibt die Frage, wann die Grenze der privat finanzierten Hochschulforschung erreicht ist. Sicher dann, wenn es nur noch sie gäbe und sie sich dazu auf die «harten» und an-wendungsnahen Wissenschaften konzentrieren würde. Doch davon sind wir weit entfernt. Der Schweizerische Nationalfonds vollzieht den Verfassungsauftrag der Förderung der freien Grundlagenforschung in allen, auch in den geistes- und sozial-wissenschaftlichen Disziplinen tadellos und das mit bedeutenden Bundesgeldern. Gesamtschweizerisch betrachtet, machen Drittmittel von Privaten heute weniger als 10 Prozent der Gesamteinnahmen an den universitären Hochschulen aus. Dieser An-teil blieb in den letzten Jahren stabil.

Mauro Dell’AmbrogioStaatssekretär für Bildung, Forschung und Innovation

SBFI NEWS 4/16 l EDITORIAL

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SBFI NEWS 4/16 l GyMNASIALE BILDUNG

Stärkung der Qualität der gymnasialen Bildung

Basale fachliche Kompetenzen sollen rasch umgesetzt werdenBund und Kantone verfolgen gemeinsam das bildungspolitische Ziel, den prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen mit gymnasialer Matur langfristig sicherzustellen. Um dieses Ziel zu verwirklichen, hat die Schweizeri-sche Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vier Teilprojekte lanciert, die auch vom Bund mitgetragen werden. Darunter findet sich die Entwicklung und Festlegung von basalen fachlichen Kompetenzen in Erstsprache und Mathematik, die für die allgemeine Studierfähigkeit grundlegend sind. Der Bund begrüsst deren rasche Umsetzung.

Gemäss Artikel 61a der Bundesverfas-sung sorgen Bund und Kantone für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraumes Schweiz. Entsprechend ist der Bund mitverantwortlich für die Si-cherstellung der Qualität der gymnasialen Bildung und arbeitet im Rahmen seiner Kompetenzen in diesem Bereich eng mit den Kantonen zusammen.

2011 haben Bund und Kantone die Er-klärung zu den gemeinsamen bildungs-politischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz verabschiedet. Diese Ziele wur-den 2015 aufgrund des nationalen Bil-dungsberichts 2014 überprüft und an-gepasst. Zu diesen gemeinsamen Zielen gehören die langfristige Sicherstellung eines prüfungsfreien Zugangs zu den uni-versitären Hochschulen für Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität

und die Verringerung der Abbruchquote an den Universitäten. Das gymnasiale Ma-turitätszeugnis soll als Nachweis gelten, dass die erforderliche allgemeine Reife für den prüfungsfreien Zugang zu den uni-versitären Hochschulen erworben wurde.

Gewährleistung der StudierfähigkeitIm Sommer 2001 beschlossen Bund und Kantone, die Reform der gymna- sialen Ausbildung von 1995 einer gesamt-schweizerischen Evaluation mit dem Titel EVAMAR I zu unterziehen (siehe Kasten). Eine weitere Evaluation EVAMAR II (2008) und die nachfolgenden Bildungsberichte 2010 und 2014 wiesen auf Lücken in der Studierfähigkeit gewisser Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität hin.

Die Umsetzung der basalen Kompetenzen in Mathematik und Erstsprache, die für die allgemeine Studierfähig-keit grundlegend sind, ist ein wichtiger Aspekt der aktuellen Politik im Bereich der schweizerischen Gymna-sialbildung.

Die Schweizerische Konferenz der kanto-nalen Erziehungsdirektoren (EDK) lancier-te gemeinsam mit dem Bund 2012 das Projekt «Gymnasiale Maturität – Lang-fristige Sicherung des prüfungsfreien Hochschulzugangs» mit verschiedenen Teilprojekten. Die Resultate und Schluss-folgerungen dieser Teilprojekte wurden von der EDK und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) geprüft.

In seiner Stellungnahme vom 21. Dezem-ber 2015 unterstrich Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann, Vorsteher des WBF, dass die Qualität der gymnasialen Ausbil-dung beibehalten werden müsse, um für Inhaberinnen und Inhaber einer gymna-sialen Maturität langfristig den Zugang zu den universitären Hochschulen sicherzu-stellen. Diese müssen in der Lage sein, ihr Hochschulstudium möglichst rasch und ohne Studiengangwechsel abzuschlie-ssen. Zu diesem Zweck soll zudem die Stu-dien- und Laufbahnberatung für künftige Hochschulstudierende ausgebaut werden.

Positive Auswirkungen von EVAMARBezüglich dem Übergang vom Gymnasium zur Hochschule werden Kontakte zwischen diesen beiden Institutionen gefördert: sowohl mit individuellen Initiativen wie Experteneinsätzen an Maturitätsprüfun-gen oder der gemeinsamen Betreuung von Maturaarbeiten als auch mit Netzwer-ken zur Zusammenarbeit auf institutionel-ler Ebene. Im Hinblick auf eine gewisse Vergleichbarkeit der Prüfungsverfahren auf regionaler Ebene wäre es sinnvoll, kantonale Bestimmungen vorzusehen. Die Umsetzung der basalen Kompetenzen in Mathematik und Erstsprache, die für die allgemeine Studierfähigkeit grundlegend sind, ist ein wichtiger Aspekt der aktuel-len Politik im Bereich der schweizerischen Gymnasialbildung.

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SBFI NEWS 4/16 l GyMNASIALE BILDUNG

Gesamtschweizerische Evaluation der Maturitätsausbildung EVAMAR

1995 wurde die Struktur der Maturitätsausbildung überarbeitet und anstelle der ver-schiedenen Typen A bis E wurden Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer eingeführt. Diese bieten den Schülerinnen und Schülern mehr Auswahlmöglichkeiten und mehr Platz für transdisziplinäre Ansätze. Die landesweite Evaluation dieser Reform erfolgte in zwei Phasen: EVAMAR I (2002−2005) und EVAMAR II (2005−2008).

EVAMAR II wurde unter der Leitung von Professor Franz Eberle der Universität Zürich (Institut für Gymnasial- und Berufspädagogik) durchgeführt. Der Ausbildungsstand der Maturandinnen und Maturanden wurde in den untersuchten Fächern Erstspra-che, Mathematik und Biologie als zufriedenstellend beurteilt. Die besten Ergebnisse wurden in der Erstsprache erzielt, vor Mathematik und Biologie. Es zeigten sich jedoch grosse Leistungsunterschiede sowohl zwischen Personen als auch zwischen ganzen Klassen. Weiter wurde ein Zusammenhang zwischen den Testergebnissen und Faktoren wie Maturitätsquote, Dauer des Gymnasiums oder individuell ge-wähltem Schwerpunktfach aufgezeigt. Die 1995 eingeführte Maturaarbeit erhält insgesamt gute Noten und stellt aus Sicht der Forschungsgruppe eine sinnvolle und ertragreiche Lern- und Prüfungsform dar.

Basale fachlichen Kompetenzen für die allgemeine Studierfähig-keit

Gemäss EVAMAR II gehören zu den notwendigen Kompetenzen zur Er-höhung der Erfolgschancen an der Hochschule Kompetenzen, die von den Gymnasien in der Erstsprache (Schulsprache) vermittelt werden, wie das logische Denken und das Abstrak-tionsvermögen

Professor Franz Eberle der Universität Zürich hat eine Anzahl basaler fachlicher Kompetenzen ermittelt, die für viele uni-versitäre Studiengänge vorausgesetzt werden. Somit ist der Erwerb dieser Kompetenzen während der gymnasialen Ausbildung zum erfolgreichen Abschluss vieler Studiengänge unabdingbar (siehe Kasten).

Enge Zusammenarbeit zwischen Bund und KantonenIm Anschluss an die Plenarversammlung der EDK vom 17. März 2016 bekräftig-te der Vorsteher des WBF seinen Willen, dass die basalen Kompetenzen rasch umgesetzt und in den Anhang des Rah-menlehrplans für die Maturitätsschulen ab dem Schuljahr 2016−2017 aufge-

KontaktJean-Pascal Lüthi, SBFIVizedirektor, Leiter Abteilung berufliche Grundbildung und Maturitäten +41 58 463 20 29 [email protected]

Weitere InformationenThema Bildung/Maturität: www.sbfi.admin.ch/ch-maturitaet_d

Informationen der EDK: www.edk.ch/dyn/11661.php

nommen werden. Ausserdem begrüsste er die geplante Schaffung einer gemisch-ten Arbeitsgruppe Bund-Kantone, deren Aufgabe es sein soll, die Bestehensregeln zu evaluieren und gegebenenfalls anzu-passen. Dabei sollen insbesondere die Regeln zum Kompensieren von Noten in Mathematik, der Erstsprache und anderen Fächern überprüft werden. Des Weiteren ist zu klären, ob der Begriff der basalen Kompetenzen in die Verordnung des Bun-desrates beziehungsweise das Reglement der EDK über die Anerkennung von gym-nasialen Maturitätsausweisen aufgenom-men werden muss.

Die Umsetzung der basalen Kompeten-zen in Mathematik und in der Erstsprache soll einer Evaluation unterzogen werden, der Zeitpunkt wurde jedoch noch nicht bestimmt.

Das Schweizer Bildungssystem mit seiner Vielfalt an Möglichkeiten ist ein grosser Vorteil für unser Land. Der Erhalt die-ser Vielfalt sowohl im Hinblick auf die Niveaustufen als auch auf die Bildungs-wege diversifizierten Bildungslandschaft und die Durchlässigkeit unseres Systems sind von grundlegender Bedeutung. Bund und Kantone arbeiten zusammen, um eine qualitativ hochstehende Gymnasi-albildung sicherzustellen und den prü-fungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen zu gewährleisten.

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OECD-Workshops in Bern

Berufsbildungsfachleute aus dem In- und Ausland tauschten sich zu arbeitsbezogenem Lernen ausDer Bund setzt sich auf internationaler Ebene für die bessere Wahrnehmung der Schweizer Berufsbildung und für die Sensibilisierung deren Eigenheiten ein. Dies erfolgt beispielsweise durch die Mitgliedschaft der Schweiz in der Orga-nisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder indem der Bund Gastgeber internationaler Zusammenkünfte ist. Ende April 2016 kamen rund 70 Vertreterinnen und Vertreter der Berufsbildung aus der Schweiz und dem Ausland in Bern zusammen und tauschten sich in drei OECD-Workshops zum Thema arbeitsbezogenes Lernen aus. Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden in einer Studie der OECD Eingang finden.

Die Organisation für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung (OECD) leistet einen Beitrag zur Evaluierung und Weiterentwicklung von politischen Strategien ihrer Mitgliedstaaten in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Bildung und Wissenschaft, Soziales, Umwelt und Entwicklung.

Auch im Bereich der Berufsbildung spielt die OECD eine wichtige Rolle. So hat sie in den letzten Jahren zwei Serien kompa-rativer Länderstudien zur Berufsbildung («Learning for Jobs» und «Skills beyond School») publiziert und dabei das Thema Berufsbildung international auf die politi-sche Agenda gebracht. Die entsprechen-den Länderstudien zur Schweiz haben die zentrale Bedeutung der Berufsbildung in unserem Land hervorgehoben und die Stärken der Schweizer Berufsbildung in-ternational bekannt gemacht.

Sechs verschiedene ModuleIn Ergänzung zu diesen Länderstudien hat die OECD im Jahr 2015 ein Projekt lanciert, welches auf thematische Aspek-te des arbeitsbezogenen Lernens (Work-

Based Learning, WBL) und der Berufs-bildung eingeht. Ziel ist, zu verstehen, wie sich arbeitsbezogenes Lernen positiv auf die wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungen in einem Land auswirken kann. Dabei sollen sechs Themen (Modu-le) rund um das arbeitsbezogene Lernen vertieft analysiert, gute Praktiken her- vorgehoben und die wichtigsten Erkennt-nisse in Form politischer Handlungsemp-fehlungen formuliert werden (siehe Ta-belle).

Als Mitglied der OECD und im Rahmen ihrer Teilnahme in der OECD-Gruppe der nationalen Experten für Berufsbildung leistet die Schweiz einen Beitrag zur Er-forschung der Themen rund um das ar-beitsbezogene Lernen und die Berufsbil-dung. Sie beteiligt sich finanziell an den Modulen «Anerkennung von berufsprak-tischen und berufstheoretischen Fähigkei-ten» und «Berufsbezogenes Lernen und Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung» mit insgesamt 160 000 Euro. Diese Mittel werden für die Erarbeitung der von der OECD zu den einzelnen Modulen ver-fassten Analyseberichte eingesetzt. Die

Berichte werden anschliessend durch die OECD-Mitgliedsländer im Rahmen von Workshops diskutiert. Die Ergebnisse da-raus fliessen in einen Synthesebericht ein, welcher politische Handlungsempfehlun-gen für jeden der sechs Themenbereiche enthält. Der Synthesebericht soll im Ver-lauf des Jahres 2017 publiziert werden.

Aspekte des arbeitsbezogenen LernensFür die Workshops vom 27.–29. April 2016 fanden sich 70 Teilnehmende aus über 15 Nationen in Bern ein. Eröffnet wurden die Zusammenkunft durch Staats-sekretär Mauro Dell’Ambrogio, Direktor des SBFI.

Der erste und der dritte Tag standen ganz im Zeichen von Überlegungen zu Kosten-Nutzen für die Ausbildung von Lernenden sowie Anreizen zur Schaffung von Lehr-stellen. Dabei wurden unter anderem fol-gende Fragen diskutiert: Warum bieten Unternehmen Lehrstellen an? Welche An-reize gibt es, um Lehrstellen zu schaffen? Wie können Kosten und Nutzen für die Lernendenausbildung gemessen werden?

Eine wichtige Erkenntnis war, dass der Nutzen für die Ausbildungsbetriebe je nach Branche und Betrieb unterschiedlich ist und sich nicht nur auf produktive Leis-tung von Lernenden beschränkt. So kann das Ausbilden von Lernenden beispiels-weise einen positiven Einfluss auf die öf-fentliche Wahrnehmung eines Unterneh-mens oder auf die Lernkultur innerhalb einer Organisation haben. Auch allfällige Rekrutierungskosten für Fachkräfte kön-nen einen zentralen Faktor in der Kosten-Nutzen Analyse der Betriebe darstellen. Weiter kamen die Teilnehmenden zum Schluss, dass monetäre Anreize im Ver-gleich zu nicht-monetären Anreizen von Die Module der Studien arbeitsbezogenes Lernen im Überblick

Modul 1 Kosten und Nutzen der Ausbildung von Lernenden (Costs and Benefits of Apprenticeships)

Modul 2 Anreize für die Schaffung und Implementierung von Lehrstellen (Strengthening Incentives and Implementation for Apprenticeships)

Modul 3 Berufsbezogenes Lernen und Integration von gefährdeten Jugendlichen in die Arbeitswelt (Work-Based Learning and School-To-Work Transition Among At-Risk youth)

Modul 4 Berufsbezogenes Lernen und Produktivität (Work-based Learning and Productivity)

Modul 5 Anerkennung von berufspraktischen und berufstheoretischen Fähigkeiten (Re-cognising Skills Acquired through Work-Based Learning)

Modul 6 Berufsbezogenes Lernen und Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (Work-Based Learning and Career Guidance)

SBFI NEWS 4/16 l BERUFSBILDUNG

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Seiten der öffentlichen Hand eine eher ge-ringe Auswirkung auf die Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen haben.

Wie können im Arbeitskontext erworbene Fähigkeiten geprüft werden?Im Fokus des durch die Schweiz finan-zierten zweiten Tages stand die formale Anerkennung der im Arbeitskontext er-worbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen. Nach der Eröffnungsre-de von Josef Widmer, stellvertretender Direktor des SBFI, folgten Referate von unterschiedlichen Akteuren. Vertreter des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung und seines Pendants in Deutschland, dem Bundesinstitut für Berufsbildung, sowie Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen der Arbeits-welt (unter anderem der Schweizerischen Konferenz der kaufmännischen Ausbil-dungs- und Prüfungsbranchen SKKAB) gingen folgenden Fragen nach: Wie wird die formale Anerkennung der im Ar-beitskontext erworbenen Kompetenzen organisiert? Wer ist für das Qualifika- tionsverfahren zuständig und welche Qualitätssicherungsmechanismen gibt es? Wie kann sichergestellt werden, dass die im Arbeitskontext erworbenen Kom-petenzen auf dem Arbeitsmarkt auch an-erkannt werden? Wie können im Arbeits-kontext erworbene Fähigkeiten geprüft werden?

Um die zentrale Rolle der Organisationen der Arbeitswelt beim Qualifikationsverfah-ren in der Schweiz zu veranschaulichen, organisierte das SBFI gemeinsam mit der Schweizerischen Fachprüfungskommis-sion der Immobilienwirtschaft eine Prü-fungssimulation für den eidgenössischen Fachausweis Immobilienbewirtschaftung. Die Berufsbildungsfachleute aus dem Aus-land erhielten nicht nur einen Einblick, wie eine mündliche Prüfung der höheren Be-rufsbildung organisiert und durchgeführt wird, sondern konnten sich direkt in die Situation eines Prüfungsexperten verset-zen. Sie erfuhren dabei, wie und welche Kompetenzen anlässlich einer solchen mündlichen Prüfung beurteilt werden. Diese Prüfungssimulation mit realen Prü-fungsexperten war einer der Höhepunkte der drei intensiven Workshopstage.

Als Gastgeber der OECD Workshop-Mo-dule hat das SBFI zusammen mit Schwei-zer Verbundpartnern einen informativ gehaltvollen Austausch zwischen Berufs-bildungsvertretern aus Ministerien, den Sozialpartnern sowie internationalen Or-ganisationen (OECD, Europäische Kom-mission) ermöglicht. Dies deckt sich mit der strategischen Zielsetzung des SBFI, ein besseres Verständnis und eine erhöhte Sichtbarkeit der Schweizer Berufsbildung auf internationaler Ebene zu fördern und die Berufsbildung allgemein im interna-tionalen Kontext zu stärken.

Datum 27. April 2016 28. April 2016 29. April 2016

Modul 1) Kosten und Nutzen der Ausbildung von Lernenden

5) Die Anerkennung von berufspraktischen und berufstheoretischen Fähigkeiten

2) Anreize für die Schaffung und Implementierung von Lehrstellen

Finanzierung EU Kommission und Deutschland

Schweiz und Deutschland Norwegen

In Bern wurden Ende April Workshops zu den Themen der Module 1, 2 und 5 durchgeführt.

Die OECD

• Das Ziel der Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Ent-wicklung (OECD) ist es, eine Politik zu fördern, die das Leben der Menschen weltweit in wirtschaftlicher und so-zialer Hinsicht verbessert.

• Mitglieder: 34 Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz

• Gründungsjahr: 1961 (Vorgänger-Organisation wurde 1947 gegründet)

• OECD und (Berufs-)Bildung: Für die OECD ist die Bildung ein wichtiger Faktor zur Erreichung ihrer Ziele im Hinblick auf nachhaltiges Wirt-schaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Verbesserung des Lebensstandards sowie die Beibehal-tung der finanziellen Stabilität in ih-ren Mitgliedsländern.

• OECD-Länderstudien im Bereich der Berufsbildung: «Learning for Jobs» (Länderstudie zur beruflichen Grund-bildung – Schweiz, 2009) und «Skills beyond School» (Länderstudie zur höheren Berufsbildung – Schweiz, 2013)

Weitere Informationenwww.sbfi.admin.ch/oecd_d

Quelle: OECD und SBFI

KontaktLaura Antonelli Müdespacher, SBFILeiterin Ressort Maturitäten und Projekte, Schweizer Delegierte in der OECD-Gruppe der nationalen Experten für Berufsbildung +41 58 46 51242 [email protected]

SBFI NEWS 4/16 l BERUFSBILDUNG

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Übersicht über die Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung

Wichtige Weichenstellungen vorgenommen

Das SBFI misst der höheren Berufsbildung (HBB) einen hohen Stellenwert bei. Um die ganzheitliche Bearbeitung der Fragestellungen zur Weiterentwicklung und Stärkung der HBB zu gewährleisten, hat das SBFI 2013 ein strategisches Projekt lanciert. Lösungsansätze werden dabei gemeinsam mit den Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt diskutiert. Bis 2017 werden etappenweise Resultate in den Bereichen Finanzierung, Positionierung und Anerkennung der höheren Berufsbildung vorliegen. Der folgende Beitrag bietet eine Übersicht über die verschiedenen Massnahmen des Projekts sowie über Massnahmen in weiteren Bereichen.

Finanzierung

Vorbereitende Kurse auf eidgenössi-sche Prüfungen Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen sollen direkt durch Subventionen des Bundes entlastet werden. Der Bundesrat hat im Januar 2015 die Vorlage für eine entsprechende Teilre-vision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) in die Vernehmlassung geschickt. Diese stiess grossmehrheitlich auf positives Echo. Ba-sierend auf den Vernehmlassungsergeb-nissen hat der Bundesrat im September 2015 das weitere Vorgehen sowie Eckwer-te für die Vollzugsmodalitäten definiert. Die notwendigen gesetzlichen Änderun-gen hat er dem Parlament im Rahmen der BFI-Botschaft 2017–2020 unterbreitet. In diesem Zusammenhang beantragt er Mit-tel von insgesamt 365 Millionen Franken. Die Anpassung der Berufsbildungsverord-nung (BBV) soll bis Mitte 2017 erfolgen. Die Inkraftsetzung des neuen Beitragsver-fahrens ist auf Anfang 2018 geplant.

Das SBFI ist zurzeit in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern daran, den Prozess für die Subventionsanträge im Detail vor-zubereiten. Dieser wird zu weiten Teilen elektronisch ablaufen. Weiter geht es da-rum, die in Frage kommenden Bildungs-angebote auf einer Meldeliste zu erfassen. Die Ausgestaltung dieser Meldeliste und die Abläufe zur Erfassung der Angebote sollen bis Ende 2016 definiert sein. Die Abwicklung des Beitragsverfahrens wird durch eine vom Bund beauftragte exter-ne Stelle erfolgen. Der Vergabeentscheid wird in der ersten Hälfte 2017 getroffen. Schliesslich haben sich das SBFI und die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz bereits über die Übergangsmo-dalitäten von der bisherigen kantonalen Finanzierung zur künftigen Bundesfinan-zierung geeinigt.

Durchführung eidgenössischer PrüfungenSeit 2013 sind die Bundesbeiträge an die Durchführung der eidgenössischen

Prüfungen von 25 Prozent auf 60 bis 80 Prozent erhöht worden. 2015 hat der Bund dafür rund 30 Millionen Franken aufgewendet.

Entwicklung eidgenössischer Prüfungen und Bildungsgänge höherer FachschulenDer Bund unterstützt Trägerschaften bei der Neu- und Weiterentwicklung von eidgenössischen Prüfungen sowie von Rahmenlehrplänen für Bildungsgänge höherer Fachschulen. 2015 richtete der Bund Beiträge im Umfang von über drei Millionen Franken aus.

Beiträge an Bildungsgänge an höheren Fachschulen2014 erfolgte die Inkraftsetzung der In-terkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fach-schulen (HFSV). Für gleiche Bildungsgän-ge gelten ab dem Studienjahr 2015/2016 erstmals gesamtschweizerisch gleiche Bei-träge.

Positionierung

Nationaler Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR Berufsbildung)Der NQR Berufsbildung und die dazu- gehörigen Diplomzusätze bzw. Zeug-niserläuterungen verbessern die inter-nationale Vergleichbarkeit insbesondere von Abschlüssen der höheren Berufsbil-dung.

Der Bundesrat hat die entsprechende Ver-ordnung im August 2014 verabschiedet. Die Inkraftsetzung erfolgte auf den 1. Ok-tober 2014. Im Januar 2016 hat das SBFI die Einstufungen der ersten 28 Abschlüsse publiziert, darunter 19 der höheren Be-rufsbildung. Die nächsten Einstufungen werden im Juli 2016 erfolgen; darunter voraussichtlich zirka 35 neue Einstu-

Übersicht über den Prozess zur Einführung der neuen subjektorientierten Finanzierung für vorbereitende Kurse auf eidgenössische Prüfungen. BBG: Berufsbildungsgesetz; BBV Berufsbildungsverordnung. Bild: SBFI

SBFI NEWS 4/16 l HöHERE BERUFSBILDUNG

Arbeitspakete2015 2016 2017 2018

IV.Q I.Q II.Q III.Q IV.Q I.Q II.Q III.Q IV.Q I.Q II.Q

BFI-ProzessAnpassung BBGKreditbeschlüsse

Anpassung BBV

Vollzug:WorkflowMeldelisteVorfinanzierung

Abwicklungsstelle

KommunikationPartner

Inkraftsetzung Start Entscheidung

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fungen im Bereich der höheren Berufs- bildung.

Englische Titelbezeichnungen für Abschlüsse der BerufsbildungAuf der Grundlage eines breit abgestütz-ten Prozesses hat das SBFI im November 2015 neue englische Titelbezeichnungen für die Abschlüsse der Berufsbildung ver-abschiedet. Die englischen Titelbezeich-nungen werden zum einen im Rahmen der Umsetzung des NQR Berufsbildung und der dazugehörigen Zeugniserläute-rungen und Diplomzusätze eingeführt. Zum anderen werden die englischen Titelbezeichnungen in der höheren Be-rufsbildung in den Prüfungsordnungen eidgenössischer Prüfungen sowie in den Rahmenlehrplänen für Bildungsgänge an höheren Fachschulen verankert.

Durchlässigkeit zwischen der höheren Berufsbildung und den FachhochschulenDas SBFI zielt darauf ab, den Dialog zwi-schen Vertreterinnen und Vertretern der höheren Berufsbildung und der Fachhoch-schulen hinsichtlich der Schnittstellen zwischen den beiden tertiären Bildungs-bereichen zu stärken. Primär soll die Durchlässigkeit insbesondere in Bereichen mit parallelen Angeboten zwischen hö-heren Fachschulen und Fachhochschulen (u.a. Soziales, Gesundheit, Wirtschaft) gefördert werden.

Der Entscheid über die Zulassung von Ab-solvierenden der höheren Berufsbildung zu einem Fachhochschulstudium liegt in der Kompetenz der einzelnen Fach-hochschule. Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuni-versities hat Empfehlungen für die Zu-lassung von Absolvierenden der höheren Berufsbildung zu einem Bachelorstudium sowie die Anrechnung von Praxis- und Bildungsleistungen verabschiedet.

OECD-LänderstudienDie Schweiz nimmt an vergleichenden Länderstudien der OECD teil und streicht dabei unter anderem auch die Bedeutung und das Potenzial der höheren Berufsbil-dung hervor. Bisher wurden zwei Länder-studien publiziert: «Learning for Jobs» (2009) und «Skills beyond School» (2013). Die nächste Studie der OECD erscheint 2017 (siehe Beitrag Seite 6).

Im Weiteren setzt sich die Schweiz in OECD-Gremien aktiv für ein besseres Ver-ständnis, eine erhöhte Sichtbarkeit und eine korrekte Darstellung der Schweizer Berufsbildung auf internationaler Ebene ein.

Kommunikation und Marketing

MarketingDie Sichtbarkeit und die Wertschätzung der höheren Berufsbildung soll verbessert werden. In der aktuellen Kampagne BE-RUFSBILDUNGPLUS.CH – der Dachkampa-gne der Schweizer Berufsbildung – bildet die höhere Berufsbildung ein Schwer-punktthema.

Zudem prüft das SBFI derzeit anhand einer Auslegeordnung von bestehenden Aktivitäten von Akteuren (Kantone, Bran-chenverbände, Unternehmen) den Bedarf an zusätzlichen Marketingmassnahmen zugunsten der höheren Berufsbildung.

NewsletterDas SBFI informiert interessierte Kreise mit dem neuen Newsletter «Neues aus der Berufsbildung» über aktuelle Entwicklun-gen rund um die höhere Berufsbildung und über den Stand des Strategieprojek-tes. Die SBFI-Website wird laufend aktua-lisiert.

Weitere Massnahmen

Ausbau der Statistik der höheren BerufsbildungDas SBFI plant in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik bis 2020 die statistischen Grundlagen im Bereich der höheren Berufsbildung auszubauen. Das Projekt sieht folgende Ziele vor: • Lücken im Datenmaterial im Bereich der

höheren Berufsbildung schliessen;• eine detaillierte Beschreibung und Cha-

rakterisierung der HBB ermöglichen und die statistische Vergleichbarkeit der HBB mit den Hochschulen fördern;

• möglichst umfassende, differenzierte und übersichtliche Indikatoren erarbei-ten und zur Steuerung der HBB gene-rieren.

KontaktRémy Hübschi, SBFILeiter Abteilung Höhere Berufsbildung +41 58 462 21 27 [email protected]

Weitere InformationenUmfassende Informationen zur höheren Berufsbildung finden sich unter: www.hbb.admin.ch

SBFI NEWS 4/16 l HöHERE BERUFSBILDUNG

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Neue Förderinitiative «Personalisierte Medizin» lanciert

Harmonisierung der Daten eröffnet neue Möglichkeiten

In den Lebenswissenschaften, der Medizin und der Informationstechnologie werden bedeutende Erkenntnisgewinne und Fortschritte erzielt. Damit verbunden ist eine enorme und schnell wachsende Menge an Daten. Um diese Daten im Gesundheitswesen für die Forschung und Innovation effizient und in der nötigen Qualität nutzen zu können, bedarf es eines koordinierten Vorgehens und einer minimalen Harmonisierung der unterschiedlichen Datentypen und Infor-mationssysteme. Hier setzt die Nationale Förderinitiative «Personalisierte Medizin» des Bundes an.

Mit der Forschung im Bereich der perso-nalisierten Medizin sollen die Grundlagen geschaffen werden, um präzisere Diag-nosen stellen und individuelle Therapien für die Behandlung von Krankheiten ent-wickeln zu können. Dabei können dank neuer diagnostischer Methoden die opti-male Dosierung und Behandlungsdauer bestimmt werden.

Gute Ausgangslage in der SchweizDie entsprechende Forschung ist na- tional wie international im Gange. Die Schweiz ist mit den beiden ETH, den Forschungszentren der Hochschulen und den klinischen Forschungsabteilungen in den Spitälern im internationalen Ver-gleich sehr gut positioniert. Netzwerke bestehen beispielsweise im Arc léma-nique und im Raum Basel-Zürich. Auch hat der ETH-Rat in seiner strategischen Planung 2017–2020 die personalisierte Medizin als einen strategischen Fokusbe-reich festgelegt. In Zusammenarbeit mit Schweizer Kliniken sollen die Institutionen

des ETH-Bereichs klinische Proben erfor-schen, neue Technologien im Bereich der Medizintechnik entwickeln und klinisches Know-how erweitern – nicht zuletzt auch mit ihren hochmodernen Forschungs- infrastrukturen.

Koordiniertes Vorgehen sicherstellenPersonalisierte Medizin baut sowohl auf neuen Erkenntnissen in der Biome-dizin als auch auf Fortschritten in der Informationstechnik auf. Dafür ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen der Biologie, Chemie, Medizin und den Ingenieurwissenschaften erforderlich – disziplinenübergreifend und über die Grenzen verschiedener Institutionen hin-weg.

Grosser Handlungsbedarf besteht in der Schweiz bei der Datenorganisation, das heisst beim Erfassen und Aufbereiten von Patientendaten, biologischen Basis-daten (einschliesslich Biodatenbanken) und Omics-Daten (Untersuchung von

Bausteinen des Lebens und von Lebens-prozessen). Die voraussichtlich grössten Herausforderungen stellen sich bei der einheitlichen Erfassung der klinischen Da-ten. Ohne ein gut koordiniertes Vorgehen ist die weitere Entwicklung in diesem auch für das schweizerische Gesundheitswe-sen zentralen Gebiet suboptimal und in- effizient (Duplizitäten, keine gesicherte Interoperabilität der lokalen und regiona-len Datensysteme).

Hier setzt die Nationale Förderinitiative «Personalisierte Medizin» an. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass bei der klini-schen Expertise die biologische Grund-lagenforschung und die Technologie- entwicklung gewinnbringend einge-bracht werden können. Auch in der Schweiz sollen so die jüngsten Fortschrit-te effizient für Forschung und Innova- tion an Hochschulen und in der Industrie genutzt werden können. Zum Beispiel soll es künftig möglich sein, Therapien mittels genetischer Analysen stärker auf die einzelne Patientin beziehungs-weise den einzelnen Patienten auszu-richten.

In der Anfangsphase ist die Initiative auf die Hochschulen und Universitätsspitäler mit ihren Patientendaten fokussiert. Die Herausforderung besteht darin, eine lan-desweit möglichst einheitliche Sprache und Begrifflichkeit bei der Datenorgani-sation anzuwenden, um einen problem-losen Datenaustausch zwischen den Insti-tutionen zu ermöglichen. Zentral für eine optimale und (kosten-)effiziente Organi-sation der Daten sind dabei die nationale Vernetzung der relevanten Akteure und der Einbezug von inhaltlich verwandten Projekten (z.B. der Aufbau einer nationa-len Biodatenbank des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder das Biomonito-ring durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG)).

Das «Swiss Personalized Health Network» soll bis Ende 2016 operativ sein. Bild: SAMW / SBFI

SBFI NEWS 4/16 l NATIONALE FORSCHUNG & INNOVATION

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Breit abgestützte FörderinitiativeDie Förderinitiative wird als nationale Verbundaufgabe zwischen Hochschulen, (Universitäts-)Spitälern und Förderorga-nen (SNF) umgesetzt. Die entsprechen-den Leitungsorgane (Rektorenkonferenz swissuniversities, ETH-Rat, SNF und Schweizerische Akademie der Medizini-schen Wissenschaften (SAMW)) haben sich auf dieses Vorgehen geeinigt. Zudem haben sie festgelegt, dass die Gesamtko-ordination in der Aufbauphase 2017–2020 der SAMW übertragen wird. Das Schweizerische Institut für Bioinformatik SIB ist dabei als nationales Datenkoordina-tionszentrum verantwortlich für die Inter-operabilität der regionalen Datenbanken.

Im Rahmen der Ausarbeitung der Nationa-len Förderinitiative werden auch Begleit-themen wie Datensicherheit, -integrität, -rechte, -archivierung und -schutz sowie Vertraulichkeit und ethische Aspekte zu

definieren sein (zum Beispiel im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte, den Daten-schutz oder den Umgang mit Betroffenen von Krankheitsrisiken).

OrganisationDas SBFI und das Bundesamt für Gesund-heit werden gemeinsam für die Periode 2017–2020 die SAMW mit der Umsetzung der Initiative mandatieren (Einrichtung der Aufbauorganisation und der entsprechen-den Gremien, Erarbeiten eines Beitragsreg-lements, Eingrenzung der Themenbereiche u.a.). Es ist vorgesehen, eine Geschäfts-stelle innerhalb der SAMW einzurichten, die auf Ende 2016 operativ sein kann. Die erste Ausschreibung für Projekteingaben ist auf Sommer 2017 vorgesehen.

FinanzierungDie Kosten für die Implementierung der Förderinitiative sollen je zur Hälfte von den beteiligten Institutionen und vom Bund

getragen werden. In der BFI-Botschaft 2017–2020 hat der Bundesrat dafür ins-gesamt 70 Millionen Franken beantragt. Diese Bundesmittel sind für den Aufbau der Forschungsinfrastrukturen und des nationalen Datenorganisationszentrum vorgesehen.

Aufwendungen für im Bereich der per-sonalisierten Medizin unterstützte For-schungsvorhaben erfolgen im Rahmen der regulären kompetitiven Projektförde-rung des SNF.

KontaktNicole Schaad, SBFILeiterin Ressort Forschung, Abteilung Nationale Forschung und Innovation +41 58 463 59 85 [email protected]

Weitere Informationen www.sbfi.admin.ch/sphn

SBFI NEWS 4/16 l NATIONALE FORSCHUNG & INNOVATION

BFI-MELDUNGEN

COST als Take-off für Forschungskarrieren und -erfolge

COST (European Cooperation in Science and Technology) ist ein europaweiter zwi-schenstaatlicher Rahmen für die Koordination und Vernetzung von Forschungsakti-vitäten. Forschende aus der Schweiz nehmen seit vielen Jahren erfolgreich an COST Aktionen teil und haben damit zur exzellenten Position der Schweiz in der internati-onalen Forschung beigetragen.

Eine neue Publikation des SBFI gibt anhand verschiedener Erfolgsgeschichten Einblick in COST. Forschende aus der Schweiz erzählen über ihre Erfahrungen und zeigen so die vielfältigen Möglichkeiten auf, die COST bietet.

Bezug der Publikation (ab Ende Mai Juni 2016): www.sbfi.admin.ch/cost-e

Schweizer Spin-off Unternehmen gewinnt internationale Auszeich-nung

Am diesjährigen EUREKA-Innovations-anlass wurde Ende April in Stockholm (Schweden) das unter massgeblicher Schweizer Beteiligung durchgeführte Projekt «Opto-Brain» als bestes unter 1000 eingereichten Eurostars-Projekten ausgezeichnet. Das Konsortium unter der Leitung des Schweizer Spin-off Unternehmens NeMoDevices AG hat ein neuartiges System zur Messung der Sauerstoffversorgung und des Blutflusses im Gehirn zur Marktreife entwickelt.

Der EUREKA Innovationspreis geht auf eine Initiative Norwegens und der Schweiz zurück. EUREKA, die europäi-sche Initiative für grenzüberschreitende Projekte in marktorientierter Forschung und Entwicklung, wird zurzeit von Schweden präsidiert. Die Schweiz hat-te den einjährigen Vorsitz 2014/2015 inne und ist noch bis im Sommer 2016 im Leitungsgremium von EUREKA ver-treten.

Finanzhilfen für Organisationen der Weiterbildung: Eingabe von Gesuchen

Anfang 2017 tritt das Weiterbildungsgesetz in Kraft. Es sieht die Möglichkeit vor, Leistungen in den Bereichen Information, Koordination, Qualitätssicherung sowie Entwicklung, die von Organisationen der Weiterbildung für das Weiterbildungssystem erbracht werden, mit Finanzhilfen zu unterstützen. In der BFI-Botschaft 2017–2020 hat der Bundesrat für Massnahmen zugunsten der Organisationen der Weiterbildung insgeamt 10,7 Millionen Franken beantragt.

Gesuche für die Förderperiode 2017–2020 können bis spätestens am 31. Januar 2017 eingereicht werden. Im Interesse der Planungssicherheit für die Organisationen der Weiterbildung und der zeitlich intensiven Ausarbeitung der Leistungsverträge emp-fiehlt das SBFI, Gesuche bis spätestens am 31. Juli 2016 einzureichen.

Weitere Informationen: www.sbfi.admin.ch/org-wb

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SBFI NEWS 4/16 l PANORAMA

DIE ZAHL

7653

2014 sind insgesamt 7653 Abschlüsse der beruflichen Grundbildung an Erwachsene vergeben worden.

Für Erwachsene gibt es mehrere Wege, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erwerben. Zwei davon führen über nicht formale Bildung ohne Lehrvertrag, entweder über eine direkte Zulassung zur Abschlussprüfung oder über eine Validierung von Bildungsleistungen. Die anderen beiden über die formale Bildung mit Lehrvertrag, entweder über eine verkürzte oder über eine reguläre berufliche Grundbildung.

Erwachsene, die bereits über individuelle Vorkenntnisse und Erfahrungen verfügen, können diese entsprechend anrechnen lassen. Dies kann zu einer verkürzten Grundbildung oder zu einem der beiden nicht formalen Bildungswege ohne Lehrvertrag führen. Voraussetzung für die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung oder für die Validierung von Bildungsleistungen sind mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Der Weg über die Validierung ist nur in bestimmten Berufen möglich, eine direkte Zu-lassung zur Abschlussprüfung kann dagegen grundsätzlich in jedem Beruf erteilt werden.

Quelle: Bundesamt für Statistik. Aus: «Fakten und Zahlen 2016 – Berufsbildung in der Schweiz». SBFI, 2016, S. 22

Anzahl Abschlüsse der beruflichen Grundbildung von Erwachsenen 2014

Erstabschluss Zweitabschluss Total

Reguläre berufliche Grundbildung

3 531 90 3 621

Verkürzte berufliche Grundbildung

1 222 43 1 265

Direkte Zulassung zur Abschlussprüfung

2 170 28 2 198

Validierung von Bildungsleistungen

565 4 569

Total 7 488 165 7 653

NEST beschleunigt den Innovationsprozess im Gebäudebereich. Im Ende Mai 2016 offiziell eröffneten modularen Forschungs- und Innovationsgebäude der Empa und Eawag werden neue Technologien, Materialien und Systeme unter realen Bedingungen getestet, erforscht, weiterentwickelt und validiert. Die enge Kooperation mit Partnern aus Forschung, Wirtschaft und öffentlicher Hand führt dazu, dass innovative Bau- und Energietechnologien schneller auf den Markt kommen. Bild: Roman Keller

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