SCHADSTOFF- BELASTUNG...04/18 dezember 2018 schadstoff- belastung umbauen und sanieren will geplant...

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04/18 Dezember 2018 SCHADSTOFF- BELASTUNG UMBAUEN UND SANIEREN WILL GEPLANT SEIN NACHTARBEIT WAS BEDEUTET SIE FÜR DIE GESUNDHEIT? PRAXIS RUBBELLOSE UND YOGA AM ARBEITSPLATZ

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04/18 Dezember2018

SCHADSTOFF- BELASTUNGUMBAUEN UND SANIEREN

WILL GEPLANT SEIN

NACHTARBEIT

WAS BEDEUTET SIE FÜR DIE

GESUNDHEIT?

PRAXIS

RUBBELLOSE UND YOGA AM ARBEITSPLATZ

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ALLEINARBEIT

JUGENDSCHUTZMUTTERSCHUTZ

NACHTARBEIT

Das Jahresthema von Arbeitssicherheit Schweiz 2018/2019. Mehr Infos auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch/Verein/Jahresthema

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EDITORIAL 3

Ihr Engagement ist wertvoll – vielen Dank!

Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

Seien Sie besonders geschützt!

Liebe Leserin, lieber Leser

Ich hoffe es geht Ihnen gut, wenn Sie diese letzte «magazin»-Ausgabe von 2018 lesen. Wenn man am Ende eines Jahres innehält, um Bilanz zu ziehen, ist doch das Wesentliche, was wirklich zählt, die eigene Gesundheit und jene der Liebsten.

Mit «Besonders geschützt» macht Arbeitssicherheit Schweiz dieses und nächstes Jahr auf Jugendschutz, Mutterschutz, Alleinarbeit und Nachtarbeit aufmerksam. Erstaunlich, wie viele Menschen in der Schweiz nachts arbeiten, damit die Bedürfnisse unserer Gesellschaft abgedeckt werden können. Nicht ganz ungefähr-lich sind dabei die Risiken für die eigene Gesundheit und die Sicherheit im Arbeitsumfeld. Dies beschreibt unser Arbeitsarzt eindrücklich auf den Seiten 14 und 15.

Als Arbeitgeber können Sie wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Mitarbeiter nach der Arbeit den Betrieb gesund verlassen. Und als Mitarbeiter können Sie mit guten Ideen für eine sichere Arbeitsumgebung und mit sicherheitsbewusstemVerhalten ebenso viel dazu beitragen. Zwei solcher Beispiele aus der Praxis finden Sie in dieser Ausgabe auf den Seiten 12 und 13.

Im Namen der Geschäftsstelle von Arbeitssicherheit Schweiz danke ich Ihnen herzlich für Ihren Einsatz zugunsten von sicheren und gesunden Arbeitsplätzen. Ihr Engagement ist wertvoll und unentbehrlich. Seien Sie deshalb auch im 2019 besonders geschützt.

Ich wünsche Ihnen erholsame Festtage.

Bea LinderRedaktionsleitung

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INHALT Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018 4

RUBRIKEN

5 In eigener Sache

6 Auf einen Blick

16 Recht | Betreuung von kranken Kindern

17 Kurse

18 An der Front | Alltag auf der Geschäftsstelle von Arbeitssicherheit Schweiz

21 Anbieter

22 Cartoon, Impressum, Ausblick

SCHWERPUNKTE

08 Arbeitssicherheit Beim Umbauen und Sanieren werden oft Schadstoffe freigesetzt. Entweder weil bestehende Depots mobilisiert werden oder neu eingebrachte Materialien ausdünsten. Mit welchen Risiken ist zu rechnen? 10 Gesundheitsschutz

Persönliche Integrität: Wo verschiedene Menschen so nahe aufeinandertreffen wie am Arbeitsplatz, sind Konflikte nicht zu vermeiden. Ungelöste Probleme können zu Verletzungen der persönlichen Integrität führen. Nachdem im ersten Teil Begriff und Verständnis beleuchtet wurden, geht es im zweiten Teil um konkrete Massnahmen in der Praxis.

12 Praxis

Ausgezeichnete Ideen: Bei Implenia werden Mitarbeiter für aussergewöhnliche Ideen im Bereich Arbeitssicherheit belohnt. Bei Trobag praktizieren einmal pro Woche alle Mitar- beiter Yoga. 14 Jahresthema

Im vierten Teil unserer Serie «Besonders geschützt» werden die Gesundheitsrisiken bei Nacharbeit beleuchtet.

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IN EIGENER SACHE Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018 5

Den Mitgliedern von Arbeitssicherheit Schweiz steht das Online-Tool PREVI-TAR zur Verfügung, um Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln, Massnahmen zu planen und zu dokumentieren. Seit die-sem Jahr kann aufgezeigt werden, wie PREVITAR genutzt wird. Für das erste Halbjahr 2018 zeigt sich eine beeindru-ckende Bilanz: Von 400 Mitglieds-Be-trieben* haben haben 861 Benutzer mit PREVITAR gearbeitet, konkret also gut zwei Personen pro Betrieb. Zwei Drittel der Abfragen dienten dem Stand der ei-genen Umsetzung, und ein Drittel hat individuelle Dokumente bearbeitet. Für die Bearbeitung nahmen sich die Mit-glieder durchschnittlich 13 Minuten Zeit.

Mitglieder-versammlung und Fach-tagung 2019

Am Mittwoch, 22. Mai 2019, findet im Alten Spital Solothurn die Mitglieder-versammlung mit anschliessender Fachtagung statt. Im Zentrum wird ein Wissensparcours zum Jahresthema 2018/2019 «Besonders geschützt» stehen. Das Programm wird im «magazin» 1/19 (März) im Detail vorgestellt und auf der Website aufge-schaltet.

Wie wird PREVITAR genutzt?

PREVITAR 3

Aktuell arbeitet das Team von Arbeits-sicherheit Schweiz an der Ausschrei-bung für den PREVITAR-Relaunch. Alle Grundlagen, Fachartikel und Anleitun-gen, die heute teilweise in der Biblio-thek untergebracht sind, sollen künftig direkt im PREVITAR verfügbar sein. Für die betriebliche Dokumentation ist neu auch das Hochladen von eigenen Doku-menten möglich. Und via Smartphone oder Tablet kann mit PREVITAR auch mobil gearbeitet werden. Gemäss aktu-ellem Projektstand ist die Umsetzung für Anfang 2020 geplant.

Wie erhalte ich Zugang zumPREVITAR?

Mit dem Beitritt zu Arbeitssicherheit Schweiz erhält der Sicherheitsbeauftrag-te (SIBE) ein Login per Post zugeschickt. Er muss anschliessend die Grundstruk-

tur im PREVITAR aufbauen und die Tätigkeitsbereiche seinen Bereichssi-cherheitsbeauftragten zuteilen bezie-hungsweise für diese einen Zugang erstellen. Wichtig hierbei ist, dass die erfassten Personen mit der tatsächli-chen Sicherheitsorganisation überein-stimmen und abtretende SIBE ihren Nachfolger eintragen und Arbeitssicher-heit Schweiz melden:

[email protected]

Kurse

Sie haben noch nie mit PREVITAR ge-arbeitet oder den «Faden verloren»? Am 14. Februar und 8. Mai 2019 finden die nächsten Schulungen statt. Gerne bieten unsere Berater auch Inhouse-Schulungen für mehrere Mitarbeiter im gleichen Betrieb an. Verlangen Sie eine Offerte.

* Per Ende 2017 zählte Arbeitssicherheit Schweiz 1371 Mitglieder.

Aufgaben bearbeiten

52%

Neue Modulbücher erstellen

14%Kapitel bearbeiten

7%

Tätigkeit bearbeiten

22%

Gefährdung bearbeiten

2%Massnahmen bearbeiten

3%

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AUF EINEN BLICK 6Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

Seco Mutterschutz im Betrieb – Leitfaden für Arbeitgeber

Die Belastungsanalyse «Stossen und Ziehen von Gegen-ständen auf Rollen» ist ein Hilfsmittel, um die körperliche Belastung einer Einzelperson zu beurteilen. Sie führt durch eine Reihe von Fragen zu Kraftaufwand und Körper-haltung beim Arbeitsablauf. Einen bestimmten Arbeitsablauf kann beschrieben und nach den rechtlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes eingestuft werden (Teil 1 und 2 der Broschüre). Die Analyse kann man auch als Beurteilungs-grundlage für eine Schadensabklärung einsetzen. Dazu ist im Teil 3 der Analyse eine zum Schaden führende Einzel-situation zu beurteilen.

Kostenloser Download auf:www.suva.ch/88293/1.d

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, in seinem Betrieb Schwangere und Stillende sowie deren Kind vor Gefähr-dungen am Arbeitsplatz zu schützen. Eine Schwangere gilt grundsätzlich als arbeitsfähig, ausser wenn sie krank ist oder durch die Arbeit eine Gefährdung für das ungeborene Kind oder die Schwangere selbst besteht. Diese neue Broschüre zeigt auf, wie Arbeitgeber den Mutterschutz im Betrieb gesetzeskonform umsetzen können.

Seco

Sicherer Umgang mit chemischen Produkten im Betrieb Die Broschüre bietet Hilfestellung für einen sicheren Umgang mit chemischen Produkten, die über ein Sicherheitsdatenblatt verfügen. Sie zeigt auf, welche Elemente des Arbeitnehmer-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb früh-zeitig angegangen werden müssen. Die Aufgaben sind als lose Check-listen in einer handlichen Mappe zusammengestellt und enthalten beispielsweise auch Empfehlungen, wie die entsprechenden Sach-verhalte den Mitarbeitern kommuni-ziert werden sollen.

Kostenloser Download auf:www.seco.admin.ch (Pfad: Publikationen und Dienstleistungen, Publikationen, Arbeit, Arbeitsbedingungen, Broschüren und Flyer), Bestell-Nr. 710.245.d

Suva/Seco Stossen und Ziehen von Gegenständen auf Rollen (Anleitung für die Belastungsanalyse)

Kostenloser Download auf:www.seco.admin.ch (Pfad: Publikationen und Dienstleistungen, Publikationen, Arbeit, Arbeitsbedingungen, Broschüren und Flyer), Bestell-Nr. 710.229.d

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AUF EINEN BLICK 7Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

DieToolboxistBestandteilderswisssafetyKampagne «250 Leben» und erweitert diezehnPSA-Regeln,diederVerbandSchweizerPSA-AnbieteralsErgänzungzudenbereitsbe-stehenden lebenswichtigen Regeln der Suvaerstellthat.IndieserToolboxerhaltenSicher-heitsbeauftragte und Vorgesetzte wichtigeInformationensowiekleineSchulungseinhei-tenzurUnterstützungdesEinsatzesderPer-sönlichenSchutzausrüstungen.DiesekleinenSchulungseinheitenbietendenVorgesetztenInputs für zweiminütigePSA-GesprächemitdenMitarbeiternundsollensozurrichtigenHandhabungderPSAsensibilisieren.DieTool-box ist nach den PSA-Bereichen Augen- undGesichtsschutz,Fallschutz,Fussschutz,Atem-schutz,Gehörschutz,KopfschutzundSchutz-bekleidunggegliedert.

swiss safety lanciert

Toolbox zur

Anwendung der PSA

Auslösebindungen haben das Skifahren siche-rer gemacht. Der normierte Auslösewert wird für jede Person ermittelt und hängt ab von Kör-pergrösse, Gewicht, Alter, Schuhsohlenlänge und Skifahrertyp. Bei korrekter Bindungsein-stellung können Verletzungen an Unterschen-kel, Fussgelenk und Knie verhindert werden. Die bfu-Skivignette bestätigt, dass die Skibin-dung von einer Fachperson aufgrund der indi-viduellen Angaben korrekt eingestellt und mit einem Prüfgerät kontrolliert wurde und erin-nert an den nächsten Termin für die Einstel-lung. Eine regelmässige Überprüfung der Ski-bindungseinstellung ist nicht vorgeschrieben, eine fehlende Skivignette hat deshalb keinen Einfluss auf Versicherungsleistungen.

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Tipps

• Lassen Sie Ihre Skibindung vor jeder Saison im Fachgeschäft einstellen • Nehmen Sie Ihre Skischuhe für die Bindungskontrolle mit • Geben Sie Ihre persönlichen Daten korrekt an (Grösse, Gewicht, Alter, Skifahrertyp)• Verlangen Sie die Quittung aus dem Bindungseinstell-Prüfgerät und die bfu-Skivignette

www.bfu.ch (Pfad: Ratgeber Unfallverhütung, Sport und Bewegung, Skibindungseinstellung)

bfu Eine Tasse Kaffee mal anders Stabilität, Gleichgewicht und Kraft sind Voraussetzungen für viele Sportarten und auch dafür, im Alltag Stürzen vorzubeugen. Mit dem Balan-ce-Spiel «The Coffee Cup» wird dies gezielt und effektiv trainiert. Und es macht erst noch Spass. Stellen Sie die BOSU® Balance Trainer und die beiden Serviertabletts im Betrieb auf, beispielsweise in der Cafeteria, im Aufenthaltsraum oder im Korridor. Informieren und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter mit dem mitgelieferten Plakat, am Balance-Spiel teilzuneh-men. Die Spielanleitung finden Sie auf dem Tablett. Drucken Sie die Übungs-anleitung aus und hängen Sie diese bei den BOSU® Balance Trainern auf und/oder lassen Sie das Übungsvideo (www.bfu.ch/de/fuer-fachpersonen/betriebe/the-coffee-cup) auf einem Bildschirm laufen. Verlosen Sie attrak-tive Preise unter den Teilnehmern.

Das Paket «The Coffee Cup» enthält:• 2 BOSU® Balance Trainer• 2 Serviertabletts• Montagevorrichtung, Bleistift und 12 Becher• A3-Plakat zum Aufhängen im Betrieb• Montageanleitung

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Die Radonkarte der Schweiz

ARBEITSSICHERHEIT 8Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

Bauten haben immer eine Ge-schichte – egal wie alt oder neu diese sind. Der Lebenszy-klus einer Immobilie ist ge-prägt von der Umwelt, der

Bausubstanz, der wechselnden Nutzung be-ziehungsweise Abnutzung, aber auch von Um-bauten, Erweiterungen und Sanierungen. Um-bauen und Sanieren ist deshalb mit besonde-ren Risiken verbunden. Für Schlagzeilen in den Medien sorgen in diesem Zusammenhang vielfach Brände, die durch Bauarbeiten verur-sacht wurden. Weniger spektakulär sind Schad-stoffe in den Gebäuden oder ungeeignete Baumaterialien, die Bauarbeiter oder spätere Nutzer belästigen oder gar gefährden. Augen- und Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen, raschere Ermüdung und Konzentrationsstö-rungen sind Anzeichen, die durch Schadstof- fe in der Raumluft entstanden sein können. Werden Bauarbeiten im Hinblick auf mögliche Gefährdungen sorgfältig geplant, können oft teure Nacharbeiten und Ärger vermieden wer-den. Mit einer Risikoanalyse, die vom Vorge-hen her den im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verwendeten Gefah-renanalysen ähnelt, kann diese Vorbereitung unterstützt werden. Die vorgängige gründli-che Abklärung von Rückbau- und Abbruchar-beiten ist ohnehin in Artikel 60 der Bauarbei-ten-Verordnung vorgeschrieben.

Energiesanierungen haben es in sich

Das Abdichten der Gebäudehülle ist bei Ener-giesanierungen die Grundlage. Anstelle von Durchzug sollten die Räume gezielt über die Fenster mit Frischluft versorgt werden. Noch besser sind mit Wärmetauschern ausgestatte-te Lüftungen. So wirksam und sinnvoll das im energetischen Sinne zwar ist, können beste-hende und bei der Sanierung neu eingebaute

Mängel der Bausubstanz jedoch verstärkt wer-den. Fehlt eine mechanische Lüftung, wird oft zu wenig gelüftet. Schadstoffe und Gerüche können sich so viel leichter anhäufen. Integrierte Lüftungen sorgen durch kontinu-ierlichen Austausch der Raumluft nicht nur für frische Luft, sondern führen auch Feuchtigkeit und Schadstoffe ab. Allerdings können damit nicht alle Geruchsbelästigungen gelöst wer-den. Dafür ist der Luftaustausch der im Ideal-fall geräuschlosen Anlagen zu niedrig. Korrekt eingestellte Lüftungsanlagen saugen stets gleich viel oder etwas mehr Raumluft ab, als Zuluft eingespiesen wird. Damit will man verhindern, dass bei einem Überdruck über noch bestehende Öffnungen, wie beispielswei-se Elektroverrohrungen, warme Luft in kältere Bereiche strömt. Wird dort der Taupunkt unter-schritten, würde die vorhandene Feuchtigkeit mit unangenehmen Folgen als Wasser konden-sieren. Der leichte Unterdruck hat aber den Nachteil, dass Luft aus irgendwelchen Spalten und den erwähnten Elektrorohren angesaugt wird. Dies kann wiederum eine Ursache für Ge-ruchsbelastungen sein.

Bekannte Schadstoffe und ihre QuellenEs gibt verschiedene Schadstoffe, die gesund-heitliche Beschwerden bei den Gebäudenut-

Beim Umbauen und Sanieren werden oft Schadstoffe freigesetzt. Entweder weil bestehende Depots mobilisiert werden oder neu eingebrachte Materialien ausdünsten. Mit welchen Risiken ist zu rechnen? Um Über-raschungen zu vermeiden, ist eine gute Planung wichtig und nötig.

— Text: Dr. Thomas Eiche, Arbeitshygieniker SGAH, Arbeitssicherheit Schweiz —

UMBAUEN UNDSANIEREN WILL GEPLANT SEIN

Schadstoffbelastung

AusgeologischenGründenistdieSchweizbesondersvonRadonbetroffen.

(Quelle: Bundesamt für Gesundheit)

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ARBEITSSICHERHEIT 9Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

zern auslösen können. Asbest und Radon ver-ursachen zudem schwerwiegende Erkrankun-gen, ohne dass diese durch einen Geruch oder eine akut wahrnehmbare Wirkung auffallen würden.

uAsbest wurde früher im Hochbau sehr häufig eingesetzt. Deshalb finden sich in Gebäuden bis Baujahr 1990 oft asbesthal-tige Bauteile. Wenn Asbestdepots beim Umbau unsachgemäss behandelt wer-den, kann dies auch nach dem Umbau noch zu Gefährdungen führen. Für eine Abschätzung der Dringlichkeit von Mass-nahmen eignet sich die Suva-Publikation «Asbest in Innenräumen – Dringlichkeit von Massnahmen».

uPolychlorierte Biphenyle (PCB) wur-den von 1955 bis 1975 häufig in elasti-schen Fugendichtungsmassen und in Betonanstrichen eingesetzt. Es gibt aber auch andere Quellen wie Kleinkonden-satoren oder Deckenplatten. Als Ersatz für die PCB wurden später bis etwa 1990 ebenfalls problematische kurzket-tige Chlorparaffine eingesetzt. Zu Innen-raumbelastungen durch PCB-Altlasten empfiehlt sich die BAG-Publikation «Richtwert für PCB in der Innenraum-luft».

uRadon ist ein natürliches, radioaktives Edelgas. Es bildet sich im Boden durch radioaktiven Zerfall aus Uran und dringt aus dem Untergrund in Gebäude. Wer-

den diese nicht gelüftet, reichert es sich dort an. Die Schweiz ist aus geologischen Gründen besonders betroffen. Das BAG hat eine Landkarte erstellt, mit deren Hil-fe man die Wahrscheinlichkeit einer er-höhten Radonbelastung online für jeden Standort bestimmen kann. Ist ein Gebäude betroffen, ist es wichtig, dass die (Keller-)Böden dicht sind. Bei Bauarbeiten ist sorg-fältig darauf zu achten, dass die Abdich-tungen nicht beschädigt werden. Da Ra-don geruchlos ist, kann es nur durch eine Messung nachgewiesen werden.

uTeeröle (Carbolineum) und Teerpeche wurden lange Zeit zur Holzbehandlung eingesetzt. Der an Mottenkugeln erin-nernde Geruch ist besonders hartnäckig und kehrt nach Maler- und Bodenbelags-arbeiten wieder zurück – manchmal je-doch erst lange nach den Arbeiten bzw. wenn sich die Emissionen aus den Farben und Klebern verflüchtigt haben.

uSchimmelpilze verströmen einen cha-rakteristischen muffigen Geruch und sind oft gesundheitsschädlich. Kältebrücken wie sie in Bauteilen eines Gebäudes vor-kommen, durch die die Wärme schneller nach aussen transportiert wird als durch die angrenzenden Bauteile, sind ihr idea-ler Lebensraum. Ebenso feuchte Wände.

uTopfkonservierungsmittel sollen was-serbasierte Farben haltbar machen, weil diese anfällig für Mikroorganismen und Schimmel sind. Nach dem Farbauftrag

können kleine Mengen davon an die Luft freigesetzt werden und bei Allergikern Atemprobleme verursachen. Ein dafür bekanntes Konservierungsmittel ist die Kombination von Chlormethylisothiazo-linon und Methylisothiazolinon. Werden Produkte für Aussenanwendungen in In-nenräumen verwendet, können zudem Fungizide und Algizide enthalten sein.

uFormaldehyd wird nur noch selten di-rekt verwendet, beispielsweise als Kon- servierungsmittel. Hingegen gelten zahl-reiche Holzbaustoffe und Kleber als Formaldehydabspalter. Hier entsteht das Formaldehyd über lange Zeit durch Aus-härtung und Umformung der Werkstoffe.

Generell kann gesagt werden, dass Bauschad-stoffe vielfältige Auswirkungen auf die Gesund-heit und das Wohlbefinden der Gebäudenutzer haben können. Und dies auch wenn nicht un-bedingt Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden. Es empfiehlt sich, die entsprechenden Empfehlungen von BAG und WHO für die Allge-meinbevölkerung anzuwenden.

INFOS Bauarbeitenverordnung (BauAV)Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten: www.admin.ch, Pfad: Bundesrecht, Systematische Rechtssammlung, Nr. 832.311.141 als Suchbegriff eingeben

Radon-Informationsseite des Bundesamts für Gesundheit (BAG) inkl. Radonkarte Schweiz: www.bag.admin.ch, Pfad: Gesund leben, Umwelt und Gesundheit, Strahlung, Radioaktivität und Schall, Radon

WHO-Leitlinien zur Raumluftqualität: www.euro.who.int, in Suchmaske «ISBN 978 92 890 0213 4» eingeben

Broschüren und Merkblätter• Asbest in Innenräumen – Dringlichkeit von Massnahmen: www.suva.ch, Best.-Nr. 2891.d• Asbestsanierung beim Um- und Rückbau von Gebäuden – Ein Leitfaden für Bauherren und Architekten www.suva.ch, Best.-Nr. 2994.d• Richtwert für PCB in Innenraumluft: www.bag.admin.ch, «PCB» als Suchbegriff eingeben• Gesundes Innenraumklima: www.eco-bau.ch, Pfad: Themen, Innenraumklima

BuchInnenraumklima – Wege zu gesunden Bauten, Reto Coutalides, 2015, ISBN 978-3-85932-751-1

Asbest:WenndasMaterialbeimUmbauennichtsachgemässbehandeltwird,bleibtesgefährlich.

Bild: Suva

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GESUNDHEITSSCHUTZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018 10

Wo verschiedene Menschen so nahe aufeinandertreffen wie am Arbeits-platz, sind Konflikte nicht zu vermeiden. Ungelöste Probleme können zu Verletzungen der persönlichen Integrität führen. Nachdem im ersten Teil Begriff und Verständnis beleuchtet wurden, geht es im zweiten Teil um konkrete Massnahmen in der Praxis.

— Text: Beat Leuthold und Pascal Dürig, Movis AG —

M it Verletzungen der persönli-chen Integrität sind Angriffe von aussen auf die Person als Ganzes gemeint. Es geht um

Verhaltensweisen, die Grenzen verletzen und den Selbstwert schädigen (vgl. Artikel im «ma-gazin» 3/2018). Die betrieblichen Massnah-men zum Schutz der persönlichen Integrität sind Prävention, Weisungen, Intervention und Care (vgl. Abbildung).

PräventionIn einer Betriebskultur, die geprägt ist von Wis-sen über den Schutz der persönlichen Integri-tät und einem bewussten Umgang damit, ge-schehen weniger Grenzverletzungen. Anbah-nende Verletzungen werden schneller erkannt und situationsgerecht angegangen. Für das Arbeitsumfeld von betroffenen Per-sonen ist es nicht immer einfach, eine (sich anbahnende) Integritätsverletzung zu erken-nen. Doch durch eine allgemeine Unterneh-menskultur des Wahrnehmens und Hinschau-ens können Signale frühzeitig erkannt werden. Für viele Vorgesetzte und Teamkollegen ist aber das Abwarten und Wegschauen die häu-figste Reaktion. Dies meist aus emotionaler Überforderung und fehlendem Rollenbewusst-sein. Die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter kann mit Wissensinputs, Plakatkampagnen, Beiträ-gen in Firmenzeitungen und Social Media er-höht werden. Schulungen von Vorgesetzten,

Human Resources und Vertrauenspersonen ver-tiefen eine achtsame Kultur.

Weisungen

Der Arbeitgeber ist per Gesetz (OR Art. 328) dazu verpflichtet, die erforderlichen Massnah-men zum Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz vorzusehen. In einem Leitbild oder einem Verhaltensko-dex werden oft knappe Aussagen zur Fürsorge-pflicht und Schutz der persönlichen Integrität

WAHRNEHMEN UNDHINSCHAUEN

Persönliche Integrität

gemacht. Empfohlen wird eine ausführlichere Weisung, die beschreibt, welche Verhaltens-weisen erwünscht und unerwünscht sind. Und auch wie bei Grenzverletzungen wie Mobbing, sexuelle Belästigung, Gewalt oder Diskrimi-nierung vorgegangen wird. Eine solche Wei-sung ist auch eine Grundsatzerklärung der Geschäftsleitung zur Null-Toleranz in Sachen Persönlichkeitsverletzung. In der Weisung sollten interne und externe Anlaufstellen für Betroffene bezeichnet wer-den. Interne Anlaufstellen können Vorgesetzte

Betriebliche Massnahmen

CARE– Persönliche Begleitung– Externe Beratung– Netzwerk von Spezialisten

INTERVENTION – Analyse (Einstufungsraster)– Abklärungen– Schlichtung– Wiedereingliederung in den Arbeitsplatz

PRÄVENTION – Informationskampagnen

– Wissensinputs für Mitarbeiter– Schulungen für Vorgesetzte, HR und

Vertrauenspersonen

WEISUNGEN – Weisung zum Schutz der

persönlichen Integrität– Bezeichnung der Anlaufstellen

– Definition der Prozesse– Bekanntmachung Weisung

und Anlaufstellen

SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN

INTEGRITÄT AM

ARBEITSPLATZ

Grafik: Movis AG/green-design.ch

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GESUNDHEITSSCHUTZ Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018 11

und der Personaldienst sein. Dabei ist zu be-achten, dass vorgesetzte Stellen den Arbeitge-ber vertreten und interventionspflichtig sind. Viele Arbeitgeber stellen zusätzlich eine ex-terne Anlaufstelle zur Verfügung. Hier können Meldungen und Anfragen direkt, niederschwel-lig und bei Bedarf vertraulich angenommen werden. Dem Arbeitgeber werden nur die wirk-lich belastenden Vorfälle gemeldet. Bei etwa 90 Prozent der gemeldeten Fälle handelt es sich «nur» um einen Konflikt. Weiter können innerbetriebliche Vertrauens-personen bezeichnet werden, die betroffenen Personen über die internen Abläufe informie-ren und als Lotsen für einen nächsten Schritt dienen. Diese vom Betrieb definierten Anlauf-stellen müssen allen Mitarbeitern bekannt und der unkomplizierte Zugang gewährleistet sein. Erreichbarkeit, Sprache, Unabhängigkeit und Gleichstellung sind dabei wichtige Aspekte. Entsprechende Muster-Reglemente stellen das Seco und Fachorganisationen zur Verfügung.

Intervention

Steht eine Meldung oder ein Verdacht einer Verletzung der persönlichen Integrität im Raum, ist der Arbeitgeber verpflichtet, umge-hend zu intervenieren. In einem ersten Schritt erfolgen Sofortmassnahmen zum Schutz der Betroffenen, aber auch der agierenden Per-son(en). Dadurch wird die Botschaft an alle betroffenen Personen vermittelt, dass Gesprä-che stattfinden und Lösungen gesucht wer-den. In dieser Phase ist mit den betroffenen Personen zu klären, wie hoch der Leidens-

druck ist und welche Unterstützung sie benö-tigen. Grenzverletzendes Verhalten variiert in sei-ner Ausprägung stark. Es kann mit einem Einstufungsraster in vier Gruppen unterteilt werden: Alltagssituationen (z.B. lautes Reden), leichte Grenzverletzungen (z.B. Zurückhalten/Weg versperren), schwere Grenzverletzungen (z.B. sexuelle Belästigung) und massive Grenz-verletzungen (z.B. physische Gewalt). Das Ein-stufen eines Vorfalls hilft bei der Entscheidung für einzuleitende Massnahmen (Abbildung 2). Beispielsweise kann eine leichte Grenzver-letzung noch ohne Einbezug der Geschäftslei-tung behandelt werden. Bei einer schweren Grenzverletzung können arbeitsrechtliche Kon-sequenzen geprüft werden, bei einer massiven Grenzverletzung hingegen sind diese fast un-vermeidbar. Ist der Sachverhalt widersprüchlich oder un-übersichtlich, sollte der Betrieb eine externe Untersuchung einleiten.

Care

Sind Vorfälle sehr einschneidend oder durch permanente Wiederholung stark zermürbend, genügen die vorgängig genannten Abläufe al-lenfalls nicht, um handlungsfähig und gesund zu bleiben. Solche Situationen sollen ernst genommen und professionell angegangen werden. Qualifizierte Personen müssen dann innerhalb und ausserhalb des Betriebs zur Ver-fügung stehen. Idealerweise steht den Mitar-beitern eine (externe) Beratungsstelle zur Ver-fügung, die eine niederschwellige psychosozi-

ale Beratung und persönliche Begleitung an-bietet. Eine solche Beratungsstelle kann bei Bedarf Spezialisten wie die Opferhilfe oder Psychotherapeuten beiziehen. Werden Betrof-fene ungenügend unterstützt, besteht die Ge-fahr, dass diese krankheitsbedingt längere Zeit ausfallen oder es zu ungewollten Kündigungen kommt. In der Regel finanziert der Arbeitgeber bis zu fünf Beratungen. Oft sind auch die Personaldienste und Vorge-setzten persönlich betroffen und haben einen Beratungsbedarf. Auch hier kann eine Bera-tungsstelle unterstützen, und bei Bedarf kön-nen spezialisierte Rechtsanwälte oder Organi-sationsberater beigezogen werden.

Zu den Autoren:

Beat Leuthold ist Regionalleiter und Mitglied der GL bei Movis AG, Pascal Dürig ist Berater.

Movis AG ist ein spezialisiertes Beratungsun-ternehmen, welches in den Bereichen Mitarbei-terberatung, Case Management, Job Coaching, Gesundheitsmanagement, Schulungen und Integrity Management tätig ist. www.movis.ch

Quellen und Literatur Konzept: Bündner Standard 2.0 – Bündner Spital- und Heimverband (2016). Zum Umgang mit grenzverletzendem Verhalten in Institutionen für Kinder und Jugendliche: www.buendner-standard.ch

Broschüre: Schutz vor psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Informationen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Seco (2015). Online verfügbar: www.seco.admin.ch (Dienstleistungen/Publikationen/Arbeit/Arbeits-bedingungen/Broschüren und Flyer)

Siehe auch Verweise im «magazin» 3/18.

DieserRasterhilft,einenVorfallvonpersönlichenGrenzverletzungeneinzustufenundMassnahmenabzuleiten. Quelle: Bündner Standard 2.0 (2016)

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snah

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snah

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In

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Alltagssituationen

• InterventiongemässBedarf: z.B.Beratung• Zielvereinbarungen• BesprechungimTeam• FesthaltennachErmessen

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Leichte Grenzverletzungen

• InterventiongemässBedarf: z.B.BeratungundUnterstützung• Zielvereinbarungen• BesprechungimTeam• SchriftlichesFesthalten• MeldunganvorgesetzteStelle

• InformationDritternach Ermessen

Schwere Grenzverletzungen

• InterventiongemässBedarf: z.B.SchutzundUnterstützung• MeldunganGL• Abklärungen• Verweis(e)festhalten• BesprechungimTeam

• Miteinbezugeinerexternen Fachstelle• InformationderAngehörigen• Evtl.BeizugPolizeioder Behörden

Massive Grenzverletzungen

• InterventiongemässBedarf: z.B.Schutz,Krisenintervention• SchriftlichesFesthalten• Systeminformieren• EinbezugExperten• MeldungGLundVR• Ausschluss/Freistellungaus Institutionwirdgeprüft

• EinbezugderPolizeiundevtl. Aussichtsbehörde• InformationAngehörige• Evtl.InformationPresse

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PRAXIS 12

Sichere und gesunde Arbeitsplätze

Bei Implenia werden Mitarbeiter für aussergewöhnliche Ideen im Bereich Arbeitssicherheit belohnt. Bei Trobag praktizieren einmal pro Woche alle Mitarbeiter Yoga. Wie mit kleinen Massnahmen grosse Wirkung im Arbeitsalltag erzielt werden kann, zeigen folgende Beispiele.

— Text: Bea Linder, Redaktionsleitung —

AUSGEZEICHNETEIDEEN

Tue Gutes und sprich darüber

Otto Walter ist Beauftragter für Arbeitssicherheit, Umwelt, und Quali-tät (HSEQ) für den Geschäftsbereich Buildings (Hochbau) von Implenia. Seit 2017 belohnen seine Sicherheits-beauftragten (SIBE) herausragende Leistungen im Bereich Arbeits-sicherheit auf der Baustelle mit einer Scratchcard (Rubbellos).

Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

Wie kam die Idee mit den Scratchcards zustande?Anfang 2016 erhielt Implenia den Auftrag, ein Produktionsgebäude für ein US-amerikani-sches Pharmaunternehmen zu realisieren. Im Rahmen einer Startsitzung zum Thema Arbeits-sicherheit präsentierte uns die ebenfalls US-amerikanische Bauleitung ihre Scratchcards als Motivations-Massnahme. Wir fanden die Idee erfrischend, dass nicht die Mängel im Zentrum stehen, sondern die positiven

Leistungen. Wir haben diese Idee also aufge-nommen und unsere eigene Scratchcard ent-wickelt.

Wie funktioniert die Scratchcard?Die Scratchcard ist ein Rubbellos mit Sofortge-winn. Man kann einen Detailhandels-Gutschein im Wert von 20, 50 oder 100 Franken gewinnen.

Was muss man tun, um eine Scratchcard zu erhalten?

Danke!Du bist durch deine sichere Arbeitsweise ein Vorbild für alle Kollegen. Weiter so!

One company, one goal, one spirit

Name:

Einheit:

Baustelle:

Überreicht durch: Datum:

Rubble das Feld frei und werde

ein Gewinner!

5214078

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70°70°

16

¢   Komplette PSA ¢   Maschinen/Geräte

¢   Verkehrswege ¢   Schalungsarbeiten

¢   Seitenschutz ¢   Leitern

¢   Bodenöffnungen ¢   Bei Gefahr «STOP»

¢   Gerüst

¢   

Erhalten für sichere Arbeitsweise im Bereich:(Zutreffender Bereich bitte ankreuzen)

Anderer Bereich

Barauszahlung und Rechtsweg sind ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.

FürherausragendeLeistungenimBereichArbeitssicherheiterhaltendieImplenia-BauarbeitereinenDetailhandels-Gutschein. (Quelle: Implenia)

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PRAXIS 13Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

Die Rubellose werden von den Sicherheitsbe-auftragten vergeben. Diese machen unange-kündigte Kontrollen auf den Baustellen. Für diese Belohnungsaktionen sind sie aber auf Meldungen von Linienverantwortlichen, Bau-führern oder Polieren angewiesen. Die Lose werden nur für Leistungen vergeben, die über das vom Arbeitgeber erwartete Sicherheitsbe-wusstsein des Mitarbeiters hinausgehen. An den monatlichen SIBE-Sitzungen besprechen wir jeweils die Vergabe der Scratchcards. Für jede überreichte Scratchcard gibt es ein Proto-koll mit Foto des Gewinners. Dieses wird auf der Baustelle aufgehängt, um einen Multiplika-tionsfaktor für das Verhalten zu erreichen.

Welche Massnahmen werden konkret belohnt?Beispielsweise hat ein Bauarbeiter von uns ungefragt die Verkehrswege auf der Baustelle mit Spraydose und Teppich markiert. Ein ande-rer montierte vorsorglich und weitsichtig ein Geländer zur Absturzsicherung, obwohl die mögliche Absturzhöhe zum Zeitpunkt weniger als zwei Meter betrug. Da er wusste, dass spä-ter darunter gegraben wird und die mögliche Absturzhöhe von mehr als zwei Metern er-reicht werden würde, reagierte er frühzeitig präventiv. Grundsätzlich orientiert sich die Scratchcard an den acht lebenswichtigen Suva-Regeln für den Hochbau.

Inwiefern hat sich die Sicherheits- kultur im Unternehmen durch die Scratchcard verändert? Die Scratchcard ist ein kleines Glied in einer Kette von Massnahmen, die bei Implenia für sichere und gesunde Arbeitsplätze umgesetzt werden. Ich stelle fest, dass Arbeitssicherheit heute in den Köpfen gut verankert ist. Der Wunsch, dass die Mitarbeiter abends gesund nach Hause gehen, ist mittlerweile zum Glück zum ethischen Grundsatz geworden. Auch bei der Akquisition von neuen Aufträgen merke ich, dass man mit unfallfreien Firmen zusam-menarbeiten möchte.

Was empfehlen Sie anderen Betrieben, die ähnliche Aktionen durchführen möchten?Anreiz-Programme jeglicher Art sind wichtiger Bestandteil einer Sicherheitskultur. Die Mitar-beiter erfahren dadurch Wertschätzung. Die Aktionen müssen gut durchdacht und geplant sein. Wichtig ist auch, dass die Belohnungen keinen inflationären Charakter entwickeln und dass der Fokus stets auf dem Belohnen von Aussergewöhnlichem liegt.

Yoga füralle

Daniel Aregger ist Bereichsleiter Backoffice und Wasserschadenbehe-bung bei der Trobag AG in Luzern. Das KMU ist im Bereich Trocknungen, Baudiagnostik und Desinfektion tätig und beschäftigt 16 Mitarbeiter, zurzeit ausschliesslich Männer. Seit Jahren gehört eine Stunde Yoga pro Woche fix zum Betriebsalltag.

Jeden Mittwoch von 16 bis 17 Uhr machen die Trobag-Mitarbeiter Yoga. Wie kam es dazu?Vor ungefähr elf Jahren hat unser Firmeninha-ber privat mit Yoga angefangen. Überrascht von der positiven Wirkung auf Körper und Geist, lancierte er Yoga bei uns in der Firma. Wir treffen uns jeweils in einem Yoga-Studio in Malters, ca. zehn Autominuten von der Firma entfernt.

Wie viele Teilnehmer hatte die erste Stunde und wie beliebt ist das Ange-bot heute?Die Yoga-Stunde ist bei uns obligatorisch und zählt als Arbeitszeit. Ein disponiertes Minimal-detachement hält den Betrieb aufrecht, so dass möglichst viele Mitarbeiter teilnehmen können. Selbstverständlich ist die Motivation

nicht jede Woche gleich gross. Zu Beginn war bestimmt auch noch die «männliche Hemm-schwelle» zu Yoga spürbar. Doch schon nach wenigen Lektionen merkten die Mitarbeiter die positive Wirkung. Neue Mitarbeiter werden über Sinn und Zweck von ihren Arbeitskollegen orientiert. Einige haben sogar mit Yoga in der Freizeit begonnen und besuchen Workshops an den Wochenenden.

Welche Wirkung auf die Gesundheit erhoffen Sie sich für die Mitarbeiter? Wir möchten Schäden am Bewegungsapparat mindern oder vermeiden. Insbesondere der stark belastete Rücken und die Knie unserer Servicemonteure. Yoga lockert und stärkt die Muskeln, Bänder und Sehnen, was gerade auch für Büroarbeitsplätze super ist. Neue Mitarbeiter haben eher Rückenbeschwerden als langjährige Mitarbeiter. Zudem baut man beim Yoga körperlichen und mentalen Stress ab. Die Stunde schafft einen Ausgleich zum Arbeitsalltag. Im Gegensatz zu anderen Sport-arten ist das Verletzungsrisiko zudem bei Yoga sehr gering.

Was hat die wöchentliche Yoga-Stunde in Bezug auf die Firmenkultur bewirkt?Die Mitarbeiter sind ausgeglichener. Viele sind während der Woche alleine unterwegs – durch die gemeinsame Yoga-Stunde tun wir gleichzei-tig auch etwas für den Zusammenhalt. Wir ha-ben auch keine längeren Ausfälle aufgrund gesundheitlicher Probleme.

Was empfehlen Sie anderen Betrieben, die ähnliche Aktionen durchführen möchten?Brechen Sie aus dem Gewöhnlichen aus. Ge-hen Sie auf die Mitarbeiter und deren Arbeit ein. Stellen Sie sich vor, Sie müssten diese Tätigkeiten ausführen und fragen Sie sich, was dabei unterstützend wirken könnte.

JedenMittwochpraktizierendieTrobag-MitarbeiterYoga–mitrundumpositivenEffekten.

(Bild: Trobag AG)

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JAHRESTHEMA 14

Jahresthema 2018: Besonders geschützt

Die Bedürfnisse unserer Gesellschaft verändern sich hin zum 7 x 24-Stunden- Konsum. Von den rund 5 Millionen Arbeitnehmern in der Schweiz arbeiten 24 Prozent im Laufe eines Jahres nachts. Was bedeutet dies für unsere Gesundheit?

— Text: Dr. med. Stefan Jeggli, Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin — Bilder: Pixabay —

NACHTARBEIT ALS GESUNDHEITSRISIKO

A rbeitgeber sind laut Arbeitsge-setz Art. 44 Abs. 1 verpflichtet, die medizinisch notwendigen Un-tersuchungen und Beratungen

durch Fachärzte zu veranlassen, welche die Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen fachlich beurteilen können und das notwendige arbeits-medizinische Wissen über Nachtarbeit haben. Ein Hausarzt hat diese speziellen Kenntnisse nicht. Um Arbeitsplatz-Risikoanalysen durch-zuführen und arbeitsplatzspezifische Risiken zu kennen, braucht es mehr als Bauchgefühl. Auch das Wissen, worauf Schichtarbeiter ach-ten sollen, um länger arbeits-, leistungsfähig

und gesund zu bleiben, haben meist nur Ar-beits- oder Betriebsmediziner.

Wer ist für Nachtarbeit geeignet?Nachtarbeit ist aufgrund des Tagesrhythmus nicht vorgesehen in unserem Wohlfühl-Sche-ma und bereitet deshalb häufig gesundheitli-che Probleme. Typischerweise verlassen circa 20 Prozent jener Personen, die Nachtschicht leisten müssen, innerhalb der ersten 12 Mona-te aus persönlichen und/oder gesundheitli-chen Gründen den Arbeitsplatz. Rund 70 Pro-zent lernen mehr oder weniger mit der Nacht-arbeit umzugehen. Nur 10 Prozent der in der Schweiz nachts Arbeitenden schätzen ihre Gesundheit als unproblematisch ein. Es findet somit in Abhängigkeit mit dem Befinden eine positive und/oder negative Selektion statt, was immer auf «ein Problem» hindeutet.

Biorhythmus und NachtarbeitEs ist sehr wichtig zu verstehen, dass sich un-ser Körper in seinem täglichen Schlaf-Wach-Rhythmus als auch im Stoffwechsel-Rhythmus nicht an die Nachtarbeit anpassen kann. Dies gilt insbesondere auch für Personen, die Dau-ernachtschicht arbeiten und das Gefühl haben, die Situation im Griff zu haben. Folgende Ereig-nisse passierten wegen menschlichen Versa-gens beziehungsweise fehlender Entscheidun-gen während der Nachtarbeit:

u 1/18: Mutterschutz

u 2/18: Alleinarbeit

u 3/18: Jugendschutz

u 4/18: Nachtarbeit

➊.Seveso, Italien. In der Nacht zum 10. Juli 1976 kam es zu einer unkontrollierten che-mischen Reaktion mit Freisetzung einer unbekannten Menge Dioxin in die Um-welt. In der Folge starben unzählige Tiere in der Region, und mehr als 200 ungebo-rene Kinder mussten abgetrieben werden.

➋.Bhopal, Indien, 2. Dezember 1984. Mehr als 40 Tonnen Methylisocyanid gelangen in der Nacht unkontrolliert in die Umwelt. Mehr als 3000 Menschen sterben im Schlaf; mehr als 500 000 werden gesund-heitlich geschädigt.

Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

Jahresthema 2018 im «magazin»

BESONDERS GESCHÜTZT

OhneWeckerklapptdasAufstehennicht:SchichtarbeitbringtunserenSchlaf-Wach-Rhythmusdurcheinander.

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15JAHRESTHEMA

➌.Prjpiat, Ukraine. Im Atomkraftwerk Tschernobyl kommt es am 26. April 1986 nachts zu einer Kernschmelze und in der Folge zu einem nuklearen Super-GAU.

➍. Überlingen, Süddeutschland. Am 1. Juli 2002 stossen nachts zwei Flugzeuge in-einander und stürzen in einem Feuer-ball ab. Alle Insassen sterben.

Daraus folgt: Im Verlauf einer Arbeitswoche kommt es zu zunehmendem Schlafmangel, weil während des Tagesschlafs der erholsame REM-Schlaf (Traumphase) fast vollständig fehlt. Dies führt messbar zu zunehmenden Schwie-rigkeiten in der zweiten Wochenhälfte, wirklich noch «aufmerksam» und nicht nur «wach» zu sein. Mit verheerenden Folgen, wie die vier be-schriebenen Ereignisse zeigen. Wird nachts gleich gegessen wie am Tag, kann der Körper mit der Nahrung nicht auf die gleiche Art und Weise umgehen. Insulin und Cortison werden, einem Tageszyklus entspre-chend, ausgeschüttet. Daraus folgt, dass nachts mehr Fett angelagert und weniger Zu-cker verbrannt wird. Zusätzlich ist erschwe-rend, dass regelmässige sportliche Aktivitäten viel schwieriger organisierbar, um nicht zu sa-gen für Schichtarbeiter unmöglich sind.

Risiken und Auswirkung von NachtarbeitEvolutionsbedingt ist unser Körper dem 24-Stunden-Rhythmus unserer Umwelt angepasst. Die Effizienz und die Prozesse in unserem Kör-per sind sehr stark an die Tages- und Nachtzeit

Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

INFOS Artikelim«magazin»,www.arbeitssicher-heitschweiz.ch(Rubrik«Magazin»oder«Biblio-thek»):RegelnzurmedizinischenUntersuchung,AusgabeDezember2016Nachtarbeit–auchalleine?,AusgabeSeptember2015

Gesetzliche Grundlagen zur NachtarbeitArbeitsgesetzArt.17.c;VerordnungzumArbeitsgesetz(ArGV1)Art.43bis45ZudenArbeits-undRuhezeitenbestimmungen:ArbeitsgesetzArt.25,ArGV1Art.34

Medizinische Untersuchung und Beratung bei Nachtarbeitwww.seco.admin.ch,Pfad:Arbeit,Arbeits-bedingungen,Arbeitszeitbewilligungen,MedizinischeUntersuchungundBeratungbeiNachtarbeit

Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung gemäss EKAS-Richtlinie 6508www.ekas.admin.ch(Pfad:ASA,ASA-Richtlinie),Kapitel5indenModulbüchern(PREVITAR)vonArbeitssicherheitSchweiz

Merkblatt für Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit (Dauernachtarbeit)www.seco.admin.ch,Pfad:PublikationenundDienstleistungen,Publikationen,Arbeit,Arbeits-bedingungen,MerkblätterundChecklisten

gekoppelt. Der Körper funktioniert immer, aber nicht immer gleich gut. In der Nacht zu arbei-ten ist anstrengend und führt zwangsläufig zu einer deutlichen Erhöhung folgender Risiken:• Soziale Vereinsamung• Depressionen• Suchtverhalten (Rauchen, Alkohol und andere Drogen)• Erhöhte Suizidalität• Magengeschwüre• Schlafprobleme• Vermehrt Unfälle wegen Übermüdung• Zucker- und Fettstoffwechselerkankungen• Blutdruckerhöhung und Herzerkrankungen• Erhöhtes Risiko für Hirnschlag und Herzinfarkt• Erhöhtes Krebsrisiko (auch nach Berück- sichtigung des Suchtmittelgebrauchs)

Organisatorische MassnahmenDie Schichtplangestaltung ist immer eine Opti-mierungsaufgabe. Ziel der Planung ist die Ge-staltung der Arbeitszeit, bei der sowohl be-triebliche Interessen, gesundheitsgefährden-de Aspekte, soziale Beeinträchtigungen als auch individuelle Präferenzen berücksichtigt werden. Um die gesundheitlichen Folgen von Schichtarbeit zu mindern, sollte ein sogenannt «schnell vorwärts rotierendes Schichtsystem» angewendet werden. Dabei gilt konkret zu be-rücksichtigen, dass jeweils nicht mehr als zwei bis drei Tage bei der gleichen Schicht verharrt wird und vor jedem Wechsel in die Nacht-schicht wenigstens 24 Stunden Erholungszeit geplant sind.

Persönliche Massnahmen

Ob Nacht- oder Frühschicht, beide führen zu Schlafdefiziten. Um dieses zu mindern, muss auf folgendes geachtet werden:• Bei Frühschicht auch früh ins Bett gehen• Nicht verschlafen – einen funktionierenden Wecker besorgen• Vor der ersten Nachtschicht einen Kurz- schlaf einplanen • Nach einer Nachtschicht sofort schlafen gehen• Störquellen für den Schlaf ausschalten z.B. Telefon und Türklingel• Kurzer Nachmittagsschlaf ist erlaubt

Falsch essen oder zur Unzeit essen, erschwert das Wachbleiben:• Hauptmahlzeiten abends und mittags einnehmen

• Leichtes Frühstück ist erlaubt• Nachts nur wenig Obst und Gemüse essen• Auf koffein- oder taurinhaltige Getränke (z.B. Energydrinks), unlimitierten Gebrauch von Schwarz-, Grün- oder Weisstee sowie Kaffee in der Nacht verzichten• Mindestens 3 mal 45 Minuten Bewegung pro Woche, jeweils vor Arbeitsbeginn abends einplanen

Eingeschränkte oder gar fehlende sozialeKontakte schaden der psychischen Balance: • Klub- und Vereinsmitgliedschaften am Leben erhalten• Familienleben explizit miterleben, z.B. an den gemeinsamen Mahlzeiten teilnehmen• Familienaktivitäten mittragen und daran teilnehmen• Auf eigene persönliche Interessen nicht verzichten

Wie gut bin ich informiert?

Wer sich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer mit Nachtarbeit auseinandersetzt, sollte diese Fragen mit einem Arbeitsarzt besprechen: • Wie lange dauert ein Schlafzyklus?• Wie ernähre ich mich gesund während der Nachtschicht?• Kenne ich die Warnzeichen einer zuneh- menden physischen und/oder mentalen Belastung durch Nachtarbeit?

BewegungvorderNachtschichtundsozialeKontaktehelfenKörperundGeistimGleichgewichtzubleiben.

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RECHT 16

Arbeitsrecht

BETREUUNG VONKRANKEN KINDERNDas Betreuen kranker Kinder kann berufstätige Eltern in eine schwierige Situation bringen. Vor allem, wenn das Kind plötzlich krank wird, dringend zum Arzt muss oder sonst die Betreuung eines Elternteils unabdingbar ist. Was gilt, wenn diese mit der Arbeitspflicht kollidiert?

— Text: Elisabeth Glättli —

zur Schule gehen kann. Ob ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Weitere Voraussetzungen werden in den an-wendbaren Personalverordnungen oder -regle-menten oft nicht genannt. Insbesondere wird in der Regel nicht verlangt, dass präventive oder organisatorische Massnahmen für eine Ersatzbetreuung ergriffen werden. Allerdings gebietet es die Treuepflicht, dass der Arbeit-nehmer nicht ohne Not der Arbeit fernbleibt. Da jedoch nur eine beschränkte Anzahl Tage für die Betreuung gewährt wird, liegt es auch in seinem Interesse, die zugesprochenen Tage nur im Notfall zu nutzen. Zudem dienen diese auch dazu, bei längerer Krankheit eine alterna-tive Betreuungslösung für das Kind zu organi-sieren.

Maximal bezahlte Absenz

Sind die verfügbaren Betreuungstage über-schritten und existiert keine andere Bestim-mung, die solche Abwesenheiten regelt, müs-sen bezahlte Betreuungstage nicht mehr ge-währt werden. Selbst bei Ausnahmeregelun-gen darf aber von einem Arbeitnehmer erwar-tet werden, dass er präventiv organisiert, ins-besondere wenn das Kind häufig oder chro-nisch krank ist.

Nach Art. 36 Abs. 3 des Ar-beitsgesetzes (ArG) hat der Arbeitgeber Arbeitnehmern mit Familienpflichten gegen Vorlage eines ärztlichen Zeug-

nisses die für das Betreuen kranker Kinder erforderliche Zeit im Umfang von bis zu drei Arbeitstagen freizugeben. Das Arbeitsgesetz regelt indes die Entlöhnung nicht, dafür ist das Arbeitsvertragsrecht geltend. In der Regel werden diese drei Tage entlöhnt, wenn die An-wesenheit eines Elternteils notwendig ist. Privatrechtlich werden solche bezahlten Absenzen auf Art. 324a OR gestützt. Dieser sieht einen Lohnfortzahlungsanspruch für eine beschränkte Zeit vor, wenn ein Arbeit-nehmer ohne sein Verschulden nicht arbeiten kann (Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amtes). Für öffentliche Verwaltungen sind diese Rechtsgrundlagen meistens nicht anwendbar. Geregelt wird die Frage in den einschlägigen Personalverordnungen bzw. -reglementen. Die-se sehen vielfach vor, dass bei Krankheit eines Familienangehörigen bis zu vier Arbeitstage pro Ereignis vergütet werden. Dabei ist teilwei-se eine Höchstzahl Betreuungstage pro Jahr festgesetzt ist, beispielsweise fünf oder mehr Arbeitstage. Bei ausserordentlichen Umstän-den oder für Alleinerziehende können Zusatz-tage gewährt werden. Zum Beispiel wenn aus anderen als Krankheitsgründen eine unerwar-tete Betreuung notwendig wird (dringender Schul- oder Arztbesuch).

Voraussetzungen für diebezahlte Absenz

Voraussetzung für bezahlte Betreuungstage kranker Kinder ist, dass das Kind auf die Anwe-senheit des erwerbstätigen Elternteils ange-wiesen ist. Es muss eine intensivere Betreuung als üblich benötigen, oder die Anwesenheit muss besonders wünschenswert sein. Dies, wenn das Kind zu jung ist, um alleine gelassen zu werden, es die elterliche Zuwendung benö-tigt, oder wenn es wegen seiner Krankheit oder wegen Ansteckungsgefahr nicht in eine Betreuungsinstitution gebracht werden oder

Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

InfosDa sich die bezahlten Betreuungstage nach dem jeweils anwendbaren Recht (Personal-gesetz oder -reglement) richten, kann kaum eine Rechtsgrundlage angegeben werden. Das Arbeitsgesetz (Art. 36) und das Privat-recht (Art. 324a OR) sind als bundesrechtli-che Bestimmungen wegleitend. Wichtig zu wissen:

• Das Arbeitsgesetz gilt in öffentlichen Verwaltungen nicht, aber für viele Betriebe der öffentlichen Hand.

• Das Privatrecht gilt in privatrechtlich organisierten Betrieben oder wenn eine öffentlich-rechtliche Bestimmung darauf verweist.

Wenden Sie sich an die Personalverantwort-lichen in Ihrem Betrieb, um die für Sie gelten-den Bestimmungen zu erfahren.

Zur Autorin:

Elisabeth Glättli ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Winterthur. Sie schreibt 2018 in dieser Rubrik Beiträge rund ums Arbeitsrecht. www.glaettlipartner.ch

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Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Für Führungskräfte (auch für Nichtmitglieder)Dauer: 1/2 TagKurskosten: CHF 310.– bzw. 430.– für Nichtmitglieder inkl. MwSt.

BGM GL-Grundwissen Datum 5. Februar 2019 (Dienstagvormittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 4. Juni 2019 (Dienstagvormittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

BGM FührungskompetenzDatum 5. Februar 2019 (Dienstagnachmittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 4. Juni 2019 (Dienstagnachmittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Für SIBE, BESIBE und Mitarbeiter (auch für Nichtmitglieder)Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 450.– bzw. 550.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt.

BGM in der Praxis Datum 28. Februar 2019 (Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 27. Juni 2019 (Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Betrieblicher GesundheitsschutzDatum 1. April 2019 (Montag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Grundwissen SIBEGrundwissen für Sicherheitsbeauftragte (nur für Mitglieder)Dauer: 2 TageKurskosten: CHF 820.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 26./27. Februar 2019 (Dienstag/Mittwoch)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Grundwissen für Sicherheitsbeauftragte (für Nichtmitglieder)(Schulungsnetzwerk Prävention Suva)Dauer: 2 TageKurskosten: CHF 990.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 19./20. Februar 2019 (Dienstag/Mittwoch)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 20./21. März 2019 (Mittwoch/Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

PREVITARDauer: 1 TagKurskosten: CHF 490.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 14. Februar 2019 (Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Datum 8. Mai 2019 (Mittwoch)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Grundwissen BESIBE (nur für Mitglieder) Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 450.– inkl. Mittagessen und MwSt.

Soziale Institutionen Datum 12. März 2019 (Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Werkhof/GrünanlagenDatum 6. Februar 2019 (Mittwoch)Ort Werkhof Aarau

Werkhof/Grünanlagen und ARA/WasserversorgungDatum 10. Juli 2019 (Mittwoch)Ort Werkhof/ARA Aarau

Facility Management, Bäder, EisbahnenDatum 5. März 2019 (Dienstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Schulen, SportanlagenDatum 13. Mai 2019 (Montag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

VerwaltungDatum 24. Januar 2019 (Donnerstag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Refresher-Workshop für SIBE und BESIBE (auch für Nichtmitglieder)Dauer: 1 TagKurskosten: CHF 450.– bzw. 550.– für Nichtmitglieder inkl. Mittagessen und MwSt.

Datum 12. Februar 2019 (Dienstag) Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

Sichere Instandhaltung (Schulungsnetzwerk Prävention Suva)(Mitglieder und Nichtmitglieder)Dauer: 1/2 TagKurskosten: CHF 310.– bzw. 430.– für Nichtmitglieder inkl. MwSt.

Datum 14. März 2019 (Donnerstagvormittag)Ort Arbeitssicherheit Schweiz, Zürich

KURSE ARBEITSSICHERHEIT SCHWEIZ 17Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

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AN DER FRONT 18Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

S ie haben eine Frage zur Mitglied-schaft, suchen das passende Mo-dulbuch oder können sich nicht für einen Kurs entscheiden? Adriana

Canella ist als Sachbearbeiterin der Dreh- und Angelpunkt unserer Geschäftsstelle. Sie sorgt auch dafür, dass alle Sicherheitsbeauftragte ein Login für das elektronische Gefährdungser-mittlungstool PREVITAR haben und die Kurs-unterlagen für Teilnehmer und Dozenten parat sind. Gemeinsam mit den Sicherheitsfachleu-ten prüft sie die erbrachten Dienstleistungen und erstellt Rechnungen. «Einigen Mitgliedern

Verein auf Wachstumskurs

Im Hintergrund aller betriebswirtschaftlichen Abläufe steht Stefan Kuchelmeister, seit 20 Jahren Geschäftsführer von Arbeitssicherheit Schweiz. Er setzt die strategischen Ziele des Vorstands in die Praxis um, koordiniert die personellen Kapazitäten und kontrolliert die Quartals- und Jahresabschlüsse. «Seit 2012 ist der Verein um 50 Prozent gewachsen. Mit dem Ausbau unserer Geschäftsstelle und Weiterent-wicklung unserer Angebote versuchen wir den Bedürfnissen unserer Mitglieder zu entspre-chen», sagt er. Auf www.arbeitssicherheit-schweiz.ch (Rubrik «Verein») finden Sie in der rechten Spalte den Artikel «20 Jahre Arbeitssi-cherheit Schweiz», der die rasante Entwicklung festhält. Stefan Kuchelmeister ist zurzeit unter anderem mit der technischen Ausschreibung für die Weiterentwicklung von PREVITAR be-schäftigt.

Alles andere als trockene Themen

Eine Türe gegen aussen sind auch die Informa-tionskanäle von Arbeitssicherheit Schweiz. Und für diese bin ich seit bald sechs Jahren als Redaktionsleiterin verantwortlich. Ob Web-site, Newsletter, Messeauftritt, Jahresbericht oder «magazin»: Entscheidend ist, dass unsere Mitglieder die gewünschten Informationen finden und diese verständlich und attraktiv auf-bereitet sind. Besonders Freude habe ich an den Praxis-Reportagen fürs «magazin». Vier-mal im Jahr besuche ich einen Betrieb und las-se mir zeigen, wie Arbeitssicherheit und Ge-sundheitsschutz konkret umgesetzt werden. Von ARA und Spitex übers Krematorium bis hin zur Logistikbasis der Armee war schon alles dabei, und ich mittendrin. In all diesen Jahren habe ich immer wieder Spannendes erlebt und interessante Gespräche geführt.

Zum 20-Jahr-Jubiläum unserer Branchenlösung stellen wir unsere Geschäfts-stelle vor. Während im ersten Teil (Ausgabe 2/18) die Sicherheitsfachleute im Fokus standen, öffnen wir an dieser Stelle die Türe zur Geschäftsführung, Sachbearbeitung und Redaktionsleitung.

— Text: Bea Linder, Redaktionsleitung —

Arbeitssicherheit Schweiz

Alltag auf der Geschäftsstelle (2/2)

ist der Umfang unseres Angebots nicht be-wusst. Im persönlichen Gespräch kommt dann oft ein dankbares Aha-Erlebnis», sagt Adriana Canella. Erstaunt ist sie jeweils, wenn Perso-nen anrufen, die keine Ahnung haben, wer im Betrieb Sicherheitsbeauftragter ist – im eige-nen, wohlgemerkt.

AdrianaCanella,Sachbearbeiterin

BeaLinder,Redaktionsleiterin

StefanKuchelmeister,Geschäftsführer

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MARKT 19Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

Prävention im Büro – gewusst wie

«Das Betreten der Baustelle ohne Schutzhelm ist untersagt», so lautet eine Sicherheitsvorschrift für Bauarbeiter. Wie aber ist das im Büro? Auch wenn es nicht sofort offensichtlich scheint, gibt es auch im Büro Stolperfallen und andere Gefährdungen, die der Gesundheit schaden können. Mit der Web-Applikation und den zwei Smartphone-Apps der EKAS-Checkbox spüren Sie Unfallgefahren im Betrieb einfach auf oder prüfen, ob Ihr Büroarbeitsplatz ergonomisch eingerichtet ist. Die Benutzung der EKAS-Checkbox setzt keinerlei Vorwissen voraus und nimmt wenig Zeit in Anspruch.

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Erfolgreich im Magazin und auf unserer Website inserieren? Informationen finden Sie auf:www.arbeitssicherheitschweiz.ch/magazin

Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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MARKT 20Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

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Schärer + Kunz AGArbeitssicherheit, PSA, Schilder,und allg. Kennzeichnung,Lockout/TagoutHermetschloostrasse 738048 Zü[email protected]

Augenduschen

Meier Arbeitssicherheit GmbHIndustrie, Gewerbe,öffentliche Dienste5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

Flucht- und Rettungs-wegpläne/-markierungen

CSF Wunderle GmbHTel. 052 635 40 40www.fluchtplan.chwww.csfwunderle.ch

Schärer + Kunz AGArbeitssicherheit, PSA, Schilder,und allg. Kennzeichnung,Lockout/TagoutHermetschloostrasse 738048 Zü[email protected]

Gesundheitsschutz undPrävention

SIZ Care AGGesundheits- und Absenzen-managementwww.sizcare.ch

Handwerkzeuge,Sicherheitswerkzeuge

Meier Arbeitssicherheit GmbHSicherheitsmesser5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

Hautschutz Weita AGIhr Partner rund um PSATel. 061 706 66 [email protected], www.weita.ch

Jobs HRM Research Institute GmbHJobboard für Arbeitssicherheit-, Gefahrstoff- und Gefahrgut-Branchewww.arbeitssicherheits-jobs.ch

Reinigungsgeräte

STRATO AGfür Glas/Fassaden/Storenwww.hoch-reinigen.ch

Sanität, Erste Hilfe

www.medtrade.chNotfallprodukte & AEDAllenspach Medical AG

SanArena RettungsschuleInterne und externe SchulungenTel. 044 461 61 61www.sanarena.ch

Schutzausrüstung (PSA)

www.proforce.ch PSA, Bekleidung & Technik Allenspach Medical AG

BRUGG LIFTINGTel. 056 464 42 42www.brugglifting.com

Di Dio SafetyArbeitsschutz von Kopf bis Fuss5074 Eikenwww.ddsafety.ch

Furter + Co. AGIhre Nummer 1 für PSATel. 044 711 13 13www.furter.com

INNOTECH Arbeitsschutz AGTel. 056 416 90 40www.innotechag.ch

Meier Arbeitssicherheit GmbHIndustrie, Gewerbe, öffentliche Dienste5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

REINDL Gesellschaft m.b.HBerufsbekleidung + PSATel. +43 7762 2841, Fax 3400www.reindl.at, [email protected]

Schärer + Kunz AGArbeitssicherheit, PSA, Schilder,und allg. Kennzeichnung,Lockout/TagoutHermetschloostrasse 738048 Zü[email protected]

Thomi + Co AGPersönliche Schutzausrüstungen4932 LotzwilTel. 062 919 83 83www.thomi.com

Unico Graber AGIhr Augenschutz am Arbeitsplatzwww.unicograber.com

UVEX Arbeitsschutz (Schweiz) AGMarkensystemanbieter mit Herstellungskompetenz4057 BaselTel. 061 638 84 44www.uvex-safety.ch

Weita AGIhr Partner rund um PSATel. 061 706 66 [email protected], www.weita.ch

Schutzbekleidung

Meier Arbeitssicherheit GmbHIndustrie, Gewerbe, öffentliche Dienste5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

REINDL Gesellschaft m.b.HBerufsbekleidung + PSATel. +43 7762 2841, Fax. 3400www.reindl.at, [email protected]

Schärer + Kunz AGArbeitssicherheit, PSA, Schilder,und allg. Kennzeichnung,Lockout/TagoutHermetschloostrasse 738048 Zü[email protected]

Signalisationen/Schilder/ Markierungen

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Meier Arbeitssicherheit GmbHIndustrie, Gewerbe, öffentliche Dienste5610 Wohlen AGwww.meier-arbeitssicherheit.ch

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Software, Apps Arbeitssicherheit SchweizPREVITAR – Webbasierte Software für die Gefahrener-mittlung, Risikobeurteilung und Massnahmenplanung Tel. 044 388 71 91 www.arbeitssicherheitschweiz.ch

BRUGG LIFTINGProduktverwaltungsoftwareApp zur LadungssicherungTel. 056 464 42 42www.brugglifting.com

Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

Page 22: SCHADSTOFF- BELASTUNG...04/18 dezember 2018 schadstoff- belastung umbauen und sanieren will geplant sein nachtarbeit was bedeutet sie fÜr die gesundheit? praxis rubbellose

«Im Gegensatz zu den Pilzen an meinen Bürowänden, sind diese hier wenigstens ungefährlich.»

Ausblick Die nächste Ausgabe erscheint im März 2019. Das «magazin» gibt es auch als E-Paper auf www.arbeitssicherheitschweiz.ch

LETZTE SEITE 22

HerausgeberSchweizerischer Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (Arbeitssicherheit Schweiz)Mainaustrasse 30Postfach8034 ZürichTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 80www.arbeitssicherheitschweiz.chinfo@arbeitssicherheitschweiz.ch

RedaktionundInserateBea LinderTel.: +41 (0)44 388 71 91Fax: +41 (0)44 388 71 80www.arbeitssicherheitschweiz.ch/[email protected]

NEUE NORM FÜR LEITER- UND

STEIGHILFEN

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LektoratMüllerkommunikation, Thalwil

GestaltungskonzeptundLayoutgreen design für branding und publishing

DruckDruckerei Albisrieden AG, Zürich

Auflage3206 (Beglaubigung WEMF/SW)

Erscheintviermaljährlich:(März, Juni, September, Dezember)Preis Einzelnummer: CHF 25.– / inkl. Versand und MwSt. Abonnement Schweiz: 1 Jahr CHF 80.– / inkl. Versand und MwSt.Für Mitglieder von Arbeitssicherheit Schweiz ist das Magazin im Beitrag enthalten.Mediadaten unter arbeitssicherheitschweiz.ch/magazin

Das Magazin Arbeitssicherheit Schweiz ist die Mitgliederzeitschrift des Schweizerischen Vereins für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion und mit Quellenangabe.

Magazin Arbeitssicherheit Schweiz, Dezember 2018

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Sich informieren dauert nur eine Tasse lang. Erfahren Sie in wenigen Minuten mehr über Sicherheit und Gesundheit im Büro. Zum Beispiel über Stolperfallen und Sturzgefahren. prävention-im-büro.ch

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Die neue Arbeitsstättenregel ASR A 3.4 formuliert konkreteAnforderungen an den Einsatz und die Qualität sowie dieAusführung langnachleuchtender Sicherheitsleitsysteme.

Der Einsatz von bodennahen Sicherheitsleitsystemenkann z.B. erforderlich sein, wenn eine Gefährdung durchVerrauchung nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

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Angebote von Arbeitssicherheit Schweiz

Dienstleistungen und Beratungen

AnschubberatungMehr Sicherheit: Wo und wie anfangen? Welche ersten Schritte führen zum Erfolg und wo sind die Stolperfallen? Mit Hin-weisen und Tipps erleichtern Ihnen unsere erfahrenen Fachkräfte den Einstieg in die unterschiedlichsten Belange und Themen der Arbeitssicherheit und des Gesund-heitsschutzes.

Kick-offWie sensibilisiere und motiviere ich meine Mitarbeitenden zu mehr Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Eigenverantwor-tung? Mit unserem bewährten Kick-off er-zielen Sie nachhaltige Wirkung.

Beratung/CoachingGut gestartet? Herzliche Gratulation. Doch wie bleibt man auf Kurs? Wir geben Ihnen wertvolle Impulse und stehen Ihnen beglei-tend zur Seite, damit Sie erfolgreich sein können.

Gefahren ermitteln/ Massnahmen planenSpezialfragen oder Aufgabenbereiche, die in der Branchenlösung nicht abgedeckt sind? Dann sind Sie bei unseren Sicherheits-ingenieuren an der richtigen Adresse. Wir erarbeiten für Sie eine individuelle Gefah-renanalyse und empfehlen die richtigen Massnahmen.

SIBE-MandatKaum Kapazitäten und auch noch wenig Fachwissen? Dann lagern Sie die Funktion des Sicherheitsbeauftragten (SIBE) aus. Un-sere Spezialisten übernehmen für Sie die Aufgabe. Effizient und kompetent.

NotfallkonzeptDie Vorbereitung auf unerwartete Ereignisse schafft Sicherheit und hilft in der konkreten Situation. Arbeitssicherheit Schweiz stützt Ihre Notfallkonzepte auf die bestehende Fach-literatur ab. Individuell und aktuell auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten, bietet es im Notfall alle wesentlichen Informationen.

Qualitätskontrolle

BetriebsbegehungWo liegen mögliche Risiken in Ihrem Be-trieb? Unsere Fachleute schauen genau hin, damit Sie sicher sein können, die wesentli-chen Gefahren und Risiken zu kennen und die richtigen Vorkehrungen zu treffen.

SystemauditIst die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb auf dem aktuellen Stand? Mit einem Systemau-dit prüfen unsere Spezialisten den aktuellen Stand der Umsetzung. Und Sie erhalten eine fundierte Standortbestimmung zu Arbeits-sicherheit und Gesundheitsschutz.

Begleiten eines externen Audits Wird Ihr Betrieb von einem Durchführungs-organ (Bund, Kanton, Suva oder Fachorga-nisation) bezüglich der Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auditiert? Gerne begleiten wir Sie dabei und verknüpfen allfällige Massnahmen mit un-serer Branchenlösung.

Kontakt: 044 388 71 [email protected]

Grund- und Weiterbildung

GeschäftsleitungsmitgliederFührungskräfte eignen sich während eines halben Tages Grundwissen über die gesetzli-chen Grundlagen und Konzepte der Arbeits-sicherheit und des Gesundheitsschutzes an. Im zweiten Halbtag erhalten sie zusätzlich Inputs, wie Betriebliches Gesundheitsma-nagement (BGM) in der Praxis umgesetzt werden kann.

Grundwissen für SIBE und BESIBEIn über 30 Kursen pro Jahr bilden die Spe-zialisten von Arbeitssicherheit Schweiz Sicherheitsbeauftragte (SIBE) und Bereichs-sicherheitsbeauftragte (BESIBE) aus.

Nichtmitgliedern steht der zweitägige Grundkurs für SIBE im Rahmen des «Suva-Schulungsnetzwerk Prävention» offen.

In eintägigen Kursen lernen SIBE, BESIBE und Mitarbeiter spezifische Grundlagen zum Betrieblichen Gesundheitsschutz oder BGM in der Praxis. Auf Wunsch werden diese Kurse auch direkt bei unseren Kunden durchgeführt.

Auffrischen und VertiefenSind die Grundlagen einmal geschaffen, gilt es dranzubleiben. Mit dem Refresher-Work-shop, Wissensparcours oder dem Kurs für sichere Instandhaltung bringen Sie Ihr Wis-sen auf den neusten Stand oder ergänzen es um spezifische Themen aus der Praxis.

Wir offerieren unseren Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen und Beratungen. Der folgende Überblick beschreibt die wichtigsten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich.