Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan ... · Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung...

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Immissionsschutz Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach § 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen Vibrationsmessstelle zur Gefährdungsbeurteilung nach LärmVibrationsArbSchV Morellstraße 33 86159 Augsburg Tel. +49 (821) 3 47 79-0 Fax +49 (821) 3 47 79-55 www.bekon-akustik.de Titel: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wolfsacker" der Stadt Crailsheim, Ortsteil Tiefenbach Ort / Lage: Stadt Crailsheim Ortsteil Tiefenbach Landkreis: Auftraggeber: Stadt Crailsheim Marktplatz 1 74564 Crailsheim Bezeichnung: LA17-239-G01-01.docx Gutachtenumfang: 28 Seiten Datum: 27.09.2017 Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Ulrike Schuß Telefon: +49 (821) 34779-23 E-Mail: [email protected] Messstellenleiter: Dipl.-Ing. (FH) Manfred Plank BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Morellstraße 33 86159 Augsburg Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Johann Storr Dipl.-Geogr. Thomas Pehl USt-IdNr.: DE172462456 D-U-N-S 31-366-9939 Handelsregister: Amtsgericht Augsburg HRB 18332

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Immissionsschutz

Erschütterungsuntersuchung Bau- und Raumakustik Industrie- und Arbeitslärm Geruchsbewertung BImSchG-Messstelle nach § 26, 29b für Emissionen und Immissionen von Lärm und Erschütterungen

Vibrationsmessstelle zur Gefährdungsbeurteilung nach LärmVibrationsArbSchV Morellstraße 33 86159 Augsburg Tel. +49 (821) 3 47 79-0 Fax +49 (821) 3 47 79-55 www.bekon-akustik.de

Titel: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wolfsacker" der Stadt Crailsheim, Ortsteil Tiefenbach

Ort / Lage: Stadt Crailsheim – Ortsteil Tiefenbach

Landkreis:

Auftraggeber: Stadt Crailsheim

Marktplatz 1

74564 Crailsheim

Bezeichnung: LA17-239-G01-01.docx

Gutachtenumfang: 28 Seiten

Datum: 27.09.2017

Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Ulrike Schuß

Telefon: +49 (821) 34779-23

E-Mail: [email protected]

Messstellenleiter: Dipl.-Ing. (FH) Manfred Plank

BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Morellstraße 33 86159 Augsburg

Geschäftsführer: Dipl.-Ing. (FH) Johann Storr Dipl.-Geogr. Thomas Pehl

USt-IdNr.: DE172462456 D-U-N-S 31-366-9939 Handelsregister: Amtsgericht Augsburg HRB 18332

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Datum: 27.09.2017 Auftragsnummer: LA17-239-G01-01.docx Seite: 2 von 28 Seite: 2 von 28 Seiten

S 27.09.17 10:30 P 27.09.17 10:30 Ulrike Schuß

Inhaltsverzeichnis

1 Begutachtung 3

2 Grundlagen 6

3 Berechnung und Bewertung der Lärmimmissionen durch die Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH 6

3.1 Situation und Aufgabenstellung 6 3.2 Örtliche Gegebenheiten 7 3.3 Beschreibung der untersuchten Immissionsorte 7 3.4 Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen 8 3.4.1 Gewerbelärm 8 3.4.2 Planbedingter Verkehrslärm 9 3.5 Beschreibung des lärmrelevanten Betriebsablaufes der Tierarztpraxis 9 3.6 Ausgangsdaten 9 3.6.1 Parkplatz 9 3.6.2 Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände 10 3.6.3 Rangiergeräusche 10 3.6.4 Ladevorgang 10 3.6.5 Heizung, Lüftung, Klima (HKL) 11 3.6.6 Kühe 11 3.6.7 Tierarztpraxis 11 3.6.8 Schallleistungspegel der Emittenten 11 3.6.9 Anzahl der Vorgänge 12 3.7 Bewertung der Beurteilungspegel 13 3.7.1 Werktags 13 3.7.2 Sonn- und Feiertags 14 3.8 Spitzenpegel 14 3.9 Planbedingter Fahrverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen 15

4 Qualität der Ergebnisse 16

5 Textvorschläge für den Bebauungsplan 17 5.1 Satzung 17 5.2 Begründung 18

6 Abkürzungen der Akustik 20

7 Literaturverzeichnis 21

8 Anlagen 22 8.1 Übersichtsplan 23 8.2 Lage der Immissionsorte 24 8.3 Lage der Schallquellen 25 8.4 Berechnung der Teilbeurteilungspegel 26 8.4.1 Werktag 26 8.4.2 Sonn- und Feiertag 27

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S 27.09.17 10:30 P 27.09.17 10:30 Ulrike Schuß

1 Begutachtung Die Stadt Crailsheim plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wolfsacker" im Ortsteil

Tiefenbach für ein allgemeines Wohngebiet und ein Mischgebiet.

Es sollen neue Wohngebiets- und Mischgebietsflächen ausgewiesen werden.

Auf den geplanten Mischgebietsflächen ist derzeit die Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH situiert.

Es ist zu prüfen, ob durch die zulässige Nutzung durch die Tierarztpraxis schädliche Um-

welteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) verursacht

werden und die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nach dem Baugesetzbuch

(BauGB) erfüllt werden.

Hierzu hat eine Prüfung nach der TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm",

vom 26.08.1998, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017, berichtigt durch die

Korrektur vom 07.07.2017 (1) zu erfolgen.

Ergebnis

Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (1) an allen rele-

vanten Immissionsorten eingehalten werden.

Folgender Betriebsablauf wurde für die bestehende Tierarztpraxis angenommen:

- Betriebszeiten

Täglich 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr

- PKW-01-Werktags

06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 32 PKW-Bewegungen

07:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 160 PKW-Bewegungen

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 3 PKW-Bewegungen

davon in der lauteste Nachtstunde: 3 PKW-Bewegungen

- PKW-02-Werktags

06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 8 PKW-Bewegungen

07:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 20 PKW-Bewegungen

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 2 PKW-Bewegungen

davon in der lauteste Nachtstunde: 2 PKW-Bewegungen

- PKW-01-Sonn- und Feiertags

06:00 Uhr bis 09:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 17 PKW-Bewegungen

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 60 PKW-Bewegungen

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 1 PKW-Bewegung

davon in der lauteste Nachtstunde: 1 PKW-Bewegung

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- PKW-02-Sonn- und Feiertags

06:00 Uhr bis 09:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 7 PKW-Bewegungen

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 20 PKW-Bewegungen

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 1 PKW-Bewegung

davon in der lauteste Nachtstunde: 1 PKW-Bewegung

- LKW-PV/RV-Werktags

06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 0 LKW

07:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 20 LKW

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 0 LKW

davon in der lauteste Nachtstunde: 0 LKW

- LKW-LV-Werktags

06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 0 LKW

07:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 15 LKW

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 0 LKW

davon in der lauteste Nachtstunde: 0 LKW

- Kuh-Werktags

06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 1 Stunde

07:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 2 Stunden

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 1 Stunde

davon in der lautesten Nachtstunde: 1 Stunde

- Kuh-Sonn- und Feiertags

06:00 Uhr bis 09:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr: 1 Stunde

09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 2 Stunden

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 1 Stunde

davon in der lautesten Nachtstunde: 1 Stunde

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- Heizung/Lüftung/Klima (HKL)

24 Stunden Betrieb.

Augsburg, den 27.09.2017

BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH

Bearbeiter: Messstellenleiter:

Dipl.-Ing. (FH) Ulrike Schuß Dipl.-Ing. (FH) Manfred Plank

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Datum: 27.09.2017 Auftragsnummer: LA17-239-G01-01.docx Seite: 6 von 28 Seite: 6 von 28 Seiten

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2 Grundlagen /A/ Baugenehmigung „Neubau einer Tierklinik“ mit dem Zeichen Btgb.-Nr. 99-206B vom

18.08.1999, erhalten von Frau Cichon von der Stadt Crailsheim per E-Mail am

11.09.2017

/B/ Städtebaulicher Entwurf für das Baugebiet „Wolfsacker“, Stand 23.08.2017, erhalten von

Frau Cichon von der Stadt Crailsheim per E-Mail am 11.09.2017

/C/ Angaben über den Betriebsablauf der Groß- und Kleintierpraxis, erhalten von Frau Ber-

ger von der Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH per E-Mail am 20.09.2017

/D/ Mehrere Telefonate mit Frau Cichon von der Stadt Crailsheim

/E/ Telefonat mit Herrn Dr. Kunz von der Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH am 18.09.2017

3 Berechnung und Bewertung der Lärmimmissionen durch die Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH

3.1 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Crailsheim plant die Aufstellung des Bebauungsplanes "Wolfsacker" im Ortsteil

Tiefenbach für ein allgemeines Wohngebiet und ein Mischgebiet.

Es sollen neue Wohngebiets- und Mischgebietsflächen ausgewiesen werden.

Auf den geplanten Mischgebietsflächen ist derzeit die Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH situiert.

In der folgenden Abbildung ist der geplante Umgriff des Bebauungsplangebietes sowie die

geplante Unterteilung allgemeines Wohngebiet und Mischgebiet grafisch dargestellt:

Abbildung 1: Bebauungsplan „Wolfsacker“ mit geplanter Gebietsunterteilung

MI

WA

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Es ist zu prüfen, ob durch die zulässige Nutzung durch die Tierarztpraxis schädliche Um-

welteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im geplanten

allgemeinen Wohngebiet verursacht werden und die Anforderungen an gesunde Wohnver-

hältnisse nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erfüllt werden.

3.2 Örtliche Gegebenheiten Das Gelände ist annähernd eben und es bestehen keine natürlichen Abschirmungen.

3.3 Beschreibung der untersuchten Immissionsorte Es wurden die Lärmimmissionen an folgenden Immissionsorten ermittelt:

ta na ta na ta na

IO 01 geplantes Gebäude 416 WA 55 40 55 40 55 45

IO 02 geplantes Gebäude 416 WA 55 40 55 40 55 45

IO 03 geplantes Gebäude 415 WA 55 40 55 40 55 45

IO 04 geplantes Gebäude 415 WA 55 40 55 40 55 45

IO 11 bestehendes Gebäude ~ WA 55 40 55 40 55 45

Verkehr

OW

GewerbeIO Beschreibung Fl.Nr. Nutz.

IRW

Gewerbe

Tabelle 1: Beschreibung der untersuchten Immissionsorte

Legende: IO : Immissionsort Fl.Nr. : Flurnummer Nutz. : schutzwürdige Nutzung IRW : Immissionsrichtwerte der TA Lärm (1)

OW : Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005 (2) WA : allgemeines Wohngebiet Alle Pegel in dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräusche dürfen die Immissionsrichtwerte der TA Lärm (1) am Tage

um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Die Lage der Immissionsorte ist der Anlage 8.2 zu entnehmen.

Die Schutzwürdigkeit der geplanten Gebäude (IO 01 bis IO 04) im Plangebiet ist als allge-

meines Wohngebiet geplant.

Die Schutzwürdigkeit des bestehenden Gebäudes (IO 11) außerhalb des Plangebiets wurde

ebenso als allgemeines Wohngebiet angesetzt. An diesem Immissionsort werden die zu er-

wartenden Verkehrslärmimmissionen durch das Plangebiet berechnet.

Gewerbe

Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:

Bezeichnung von bis

tags (ta) 06:00 Uhr 22:00 Uhr

nachts (na) 22:00 Uhr 06:00 Uhr

Tabelle 2: Beurteilungszeiträume

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Maßgeblich für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde im Zeitraum von

22:00 Uhr bis 06:00 Uhr mit dem höchsten Beurteilungspegel.

Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm (1) Nummer 6.1 Buchstaben1 e bis g (all-

gemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet, Kurgebiet, Krankenhäuser, Pflegeanstalten) bei

der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen

Zuschlag zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt 6 dB:

Bezeichnung von bis

an Werktagen 06:00 Uhr 07:00 Uhr

20:00 Uhr 22:00 Uhr

an Sonn- und Feiertagen

06:00 Uhr 09:00 Uhr

13:00 Uhr 15:00 Uhr

20:00 Uhr 22:00 Uhr

Tabelle 3: Ruhezeiten

Verkehrslärm

Folgende Beurteilungszeiträume sind maßgeblich:

Bezeichnung Beurteilungs-

zeit in Stunden

von bis

tags (ta) 16 06:00 Uhr 22:00 Uhr

nachts (na) 8 22:00 Uhr 06:00 Uhr

Tabelle 4: Beurteilungszeiträume

3.4 Berechnungs- und Bewertungsgrundlagen Die Mittelungspegel wurden mit dem Schallausbreitungs-Berechnungsprogramm SOUND-

PLAN 7.4, Stand 18.07.2017, berechnet.

3.4.1 Gewerbelärm Die Berechnung der Mittelungspegel erfolgte nach der TA Lärm "Technische Anleitung zum

Schutz gegen Lärm" (1). Dabei wurden Beugungen, Dämpfungen und Reflexionen mit be-

rücksichtigt.

Die Mittelungspegel wurden nach der DIN ISO 9613 (3) ermittelt. Für den Bodenfaktor G

wurde für das gesamte Plangebiet ein Wert von 0,8 angesetzt. Die meteorologische Korrek-

tur C0 wurde für den Zeitraum von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr mit 2 und von 22.00 Uhr bis

06.00 Uhr mit 0 angesetzt (4).

1 In der TA Lärm, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017, ist auf die Buchstaben d bis f referenziert. Dies wurde durch die Korrektur vom 07.07.2017 berichtigt.

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3.4.2 Planbedingter Verkehrslärm Die Berechnungen der Lärmemissionen und Lärmimmissionen durch den anlagenbezogenen

Fahrverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen wurden nach der RLS-90 (5) durchgeführt.

3.5 Beschreibung des lärmrelevanten Betriebsablaufes der Tierarztpraxis Die bestehende Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH versorgt Groß- und Kleintiere. Die Kleintiere

werden in der Regel in der Tierarztpraxis behandelt. Großtiere werden überwiegend beim

Besitzer vor Ort untersucht und behandelt. Großtiere können aber auch bei der Tierarztpra-

xis in einem OP-Anhänger operiert werden.

Täglich erfolgen LKW-Anlieferungen.

Kunden der Tierarztpraxis parken in der Regel im nördlich PKW-Parkplatz (PKW-01-PV).

Zudem stehen noch PKW-Parkplätze im „Innenhof“ der Tierarztpraxis zur Verfügung (PKW-

02-PV).

In der bestehenden Tierarztpraxis werden Tiere in der Regel werktags sowie sonn- und feier-

tags zwischen 05:00 Uhr und 22:00 Uhr behandelt.

3.6 Ausgangsdaten Die Lage der einzelnen Schallquellen ist der Anlage 8.3 zu entnehmen.

3.6.1 Parkplatz Die Berechnung der durch den Parkplatzverkehr verursachten Lärmemissionen erfolgte nach

dem getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie (6).

Es wurde für die Parkplätze der Schallleistungspegel für eine Fahrbewegung pro Parkplatz

und Stunde berechnet. Die Korrektur erfolgte dann entsprechend der Anzahl der Fahrbewe-

gungen pro Parkplatz und Stunde in den jeweiligen Beurteilungszeiträumen.

Bezeichnung LWA,0 B f KD KI KPA KStro Z LWA

PKW-01-PV 63,0 14 1,00 0,0 4 0 0,0 0 67,0

PKW-02-PV 63,0 6 1,00 0,0 4 0 0,0 0 67,0

LKW-PV 63,0 1 1,00 0,0 3 14 0,0 3 83,0

Tabelle 5: Ausgangswerte für den Parkplatzverkehr

Legende: LWA,0 : Ausgangsschallleistungspegel B : Bezugsgröße f : Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße KD : Durchfahranteil KI : Taktmaximalzuschlag KPA : Zuschlag für Parkplatzart KStrO : Zuschlag für Fahrbahnoberflächen (nur beim zusammengefassten Verfahren) Z : Zuschlag für Nutzungsart, z.B. 3 dB für 2 Parkvorgänge pro Nutzung PV : Parkvorgang LWA : Schallleistungspegel Alle Pegel in dB(A)

In der Tabelle 5 werden die Ausgangswerte für die Schallleistungspegel der einzelnen Park-

plätze aufgeführt. Diese beziehen sich auf eine An- oder Abfahrt pro Stellplatz und Stunde.

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Da pro LKW-Fahrt (eine LKW-Fahrt entspricht einer An- und einer Abfahrt) an einer Halte-

stelle 2 Parkbewegungen stattfinden (1x bei der Anfahrt, 1x bei der Abfahrt) wird ein Zu-

schlag von Z = 3 dB(A) angesetzt (Verdopplung des Pegels).

3.6.2 Fahrverkehr auf dem Betriebsgelände Die An- und Abfahrt zu den Stellplätzen erfolgt auf asphaltierten Wegen auf dem Grundstück

der bestehenden Tierarztpraxis.

Es wurde der Emissionspegel für den PKW-Fahrverkehr nach der RLS 90 (5) für eine Fahrt

mit 30 km/h berechnet. Dabei ergab sich für eine Fahrt pro Stunde ein Wert von

Lm,E25 = 28,5 dB(A). Nach der RBLärm (7) ergibt sich der Schallleistungspegel pro Meter

(LWA‘) durch einen Zuschlag von 19,2 dB zu LWA/m = 47,7 dB(A).

Die Lärmemissionen durch den LKW-Fahrverkehr wurden nach der Studie " Technischer Be-

richt zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen

von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weite-

rer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten" (8) durchgeführt. Es wurde

für die LKW-Fahrstrecke ein längenbezogener Schallleistungspegel von LWA/m = 63 dB(A) für

eine Fahrbewegung pro Stunde angesetzt.

3.6.3 Rangiergeräusche Für die Rangiergeräusche wird ein Schallleistungspegel von LWA = 84,2 dB(A) für einen Vor-

gang pro Stunde angesetzt. Dieser ergibt sich aus einem Schallleistungspegel für Rangier-

geräusche von LWA = 99,0 dB(A) und einer Einwirkdauer von ca. 2 Minuten ( (9), S. 25).

3.6.4 Ladevorgang Es wurde zur Erfassung der tatsächlichen Lärmemissionen durch das Be- und Entladen der

LKW auf eine betriebsinterne Messung der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH zurückge-

griffen.

Die Messung ergab für diesen Betriebszustand einen Schallleistungspegel von

LWA = 85,7 dB(A) für durchgehendes Be- oder Entladen in einer Stunde.

Für das Be- bzw. Entladen eines LKW wurde von maximal 20 Minuten ausgegangen.

Somit ergibt sich je LKW bzw. Hänger für eine komplette Be- oder Entladung ein Schallleis-

tungspegel von LWA = 81 dB(A) je Stunde.

Bei der Berechnung der Lärmimmissionen wurde davon ausgegangen, dass von den maxi-

mal 20 an- und abfahrenden LKW 15 LKW mit Waren be- und entladen werden.

Der beschriebene Emissionsansatz für die Ladevorgänge ist aus schalltechnischer Sicht für

die Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH auf der sicheren Seite anzusehen.

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3.6.5 Heizung, Lüftung, Klima (HKL) Es wurden zwei HLK-Anlagen über den Dächern der Tierarztpraxis sowie der Apotheke im

östlichen Bereich der jeweiligen Gebäude mit durchgehend in Betrieb angesetzt. Es wurde

ein Schallleistungspegel von je LWA = 75 dB(A) angenommen.

3.6.6 Kühe Für das Schreien einer Kuh im Innenhof der Tierarztpraxis beim Ab- bzw. Beladen und vor-

bereiten für die erforderliche Operation wird ein Schallleistungspegel von 75,8 dB(A) (10)

angesetzt.

Dabei wurde der Anpassungswert von 5 dB(A) gemäß der Studie „Praxisleitfaden Schall-

technik in der Landwirtschaft 2013 - Emissionsgruppen“ berücksichtigt.

3.6.7 Tierarztpraxis Die zu erwartenden Lärmimmissionen durch die Behandlungsräume und sonstigen Tätigkei-

ten innerhalb der Tierarztpraxis ist aus schalltechnischer Sicht nicht relevant.

3.6.8 Schallleistungspegel der Emittenten In der nachfolgenden Tabelle werden die relevanten Schallleistungspegel aufgeführt:

Höhe Lw' l oder S Lw

m dB(A) m,m² dB(A)

HKL-01 ~ 75,0 ~ 75,0

HKL-02 ~ 75,0 ~ 75,0

Kuh 1,5 49,1 469 75,8

LKW-FS 1,0 63,0 83 82,2

LKW-LV 1,0 61,6 87 81,0

LKW-PV 1,0 63,6 88 83,0

LKW-RV 1,0 64,8 88 84,2

PKW-01-FS 0,5 47,7 36 63,3

PKW-01-PV 0,5 39,9 514 67,0

PKW-02-FS 0,5 47,7 34 63,0

PKW-02-PV 0,5 46,2 119 67,0

Schallquelle

Tabelle 6: Schallleistungspegel der betriebsspezifischen Emittenten

Legende: Lw' : Längenbezogener bzw. flächenbezogener Schallleistungspegel l oder S : Länge bzw. Fläche der Schallquelle Lw : Schallleistungspegel Höhe Höhe über Grund in m FS : Fahrstrecke PV : Parkvorgang RV : Rangiervorgang LV : Ladevorgang Alle Pegel in dB(A)

In der Tabelle 6 werden die Schallleistungspegel aufgeführt, die sich bei einem durchgehen-

den Betrieb der Schallquelle bzw. bei einer Einwirkung pro Stunde ergeben.

Die Korrektur für Schallquellen hinsichtlich der Betriebsdauer bzw. Anzahl der Vorgänge pro

Beurteilungszeitraum erfolgt auf Basis der Angaben in der Tabelle 7. In der Tabelle in der

Anlage 8.4 ist der Korrekturwert in der Spalte dLw aufgeführt.

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Titel: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wolfsacker" der Stadt Crailsheim, Ortsteil Tiefenbach

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3.6.9 Anzahl der Vorgänge Die Anzahl der Vorgänge und der betriebsspezifischen Einwirkzeiten und deren Dauer wurde

uns von Frau Berger per E-Mail am 20.09.2017 mitgeteilt /C/.

In der folgenden Tabelle sind die Einwirkzeiten und die Anzahl der Einwirkungen aufgeführt.

Zeitraum

QuelleEinheit

in R

Z

auß

RZ

22-2

3

23-2

4

00-0

1

01-0

2

02-0

3

03-0

4

04-0

5

05-0

6

HKL Stunden 3 13 1 1 1 1 1 1 1 1

Kuh Stunden 1 2 0 0 0 0 0 0 0 1

Kuh-So Stunden 1 2 0 0 0 0 0 0 0 1

LKW Vorgang 0 20 0 0 0 0 0 0 0 0

LKW-LV Vorgang 0 15 0 0 0 0 0 0 0 0

PKW-01-We Vorgang 32 160 0 0 0 0 0 0 0 3

PKW-01-So Vorgang 17 60 0 0 0 0 0 0 0 1

PKW-02-We Vorgang 8 20 0 0 0 0 0 0 0 2

PKW-02-So Vorgang 7 20 0 0 0 0 0 0 0 1

Tabelle 7: Anzahl der betriebsspezifischen Ereignisse

Legende: in RZ : Innerhalb der Ruhezeiten auß RZ : Außerhalb der Ruhezeiten We : Werktags So : Sonn- und Feiertags PV : Parkvorgang RV : Rangiervorgang LV : Ladevorgang

Bei der Angabe "Stunden" wird die reine Einwirkzeit in Stunden in den einzelnen Beurtei-

lungszeiträumen tagsüber von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und nachts von 22:00 Uhr bis

06:00 Uhr angegeben. Bei der Angabe "Vorgang" wird z.B. die Anzahl der Fahrbewegungen

innerhalb des jeweiligen Zeitraumes angegeben.

Für Gebiete nach TA Lärm, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017, ist nach

Punkt 6.5 "Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit" für die Nummer nach

Punkt 6.1 Buchstaben2 e bis g (allgemeines Wohngebiet, reines Wohngebiet, Kurgebiet,

Krankenhäuser, Pflegeanstalten) zwischen den Zeiträumen tagsüber außerhalb der Ruhezeit

"auß RZ" (07:00 Uhr bis 20:00 Uhr) und tagsüber innerhalb der Ruhezeit "Ruhez." (06:00 Uhr

bis 07:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr) zu unterscheiden. Dabei ist es unerheblich zu

welcher Uhrzeit die Einwirkung innerhalb des jeweiligen Zeitraumes stattfindet.

Nachts ist die lauteste Nachtstunde (lNs) ausschlaggebend.

Für die PKW-Vorgänge wurde in der Zeit von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr nur von einem An-

kommen des Personals bzw. der Kundschaft ausgegangen. Die Abfahrt findet zu einem spä-

teren Zeitpunkt statt.

2 In der TA Lärm, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017, ist auf die Buchstaben d bis f referenziert. Dies wurde durch die Korrektur vom 07.07.2017 berichtigt.

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3.7 Bewertung der Beurteilungspegel Die Bewertung der Berechnungsergebnisse erfolgt nach der TA Lärm (1) und nicht wie sonst

üblich nach dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 (2). Die TA-Lärm kennt innerhalb bestimmter Be-

urteilungszeiträume Zuschläge. Zudem sind die Beurteilungszeiträume für werktags bzw.

sonn- und feiertags unterschiedlich. Somit wird bei der Bewertung vom ungünstigsten Fall

ausgegangen.

3.7.1 Werktags In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Beurteilungspegel „Werktag“ den für

Gewerbelärmimmissionen in der TA Lärm (1) vorgegebenen Immissionsrichtwerte gegen-

übergestellt:

IRW BP Bewertung

ta na ta na ta na

IO 01 WA 55 40 38,1 35,0 + +

IO 02 WA 55 40 38,3 35,6 + +

IO 03 WA 55 40 36,8 34,3 + +

IO 04 WA 55 40 35,1 32,4 + +

IO Nutz.

Tabelle 8: Bewertung der Beurteilungspegel für Gewerbelärmimmissionen „Werktag“

Legende: IO : Immissionsort Nutz. : schutzbedürftige Nutzung IRW : Immissionsrichtwerte der TA Lärm (1) BP : Beurteilungspegel Bewertung : "+" bedeutet Einhaltung

"Zahl" entspricht Betrag der Überschreitung Alle Pegel in dB(A)

Der Tabelle 8 sind die berechneten Beurteilungspegel zu entnehmen. Es werden werktags

die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den relevanten Immissionsorten eingehalten (Be-

rechnung siehe Anlage 8.4.1).

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3.7.2 Sonn- und Feiertags In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Beurteilungspegel „Sonn- und Feier-

tag“ den für Gewerbelärmimmissionen in der TA Lärm (1) vorgegebenen Immissionsrichtwer-

te gegenübergestellt:

IRW BP Bewertung

ta na ta na ta na

IO 01 WA 55 40 38,6 34,6 + +

IO 02 WA 55 40 39,2 35,4 + +

IO 03 WA 55 40 37,9 34,2 + +

IO 04 WA 55 40 35,8 32,3 + +

IO Nutz.

Tabelle 9: Bewertung der Beurteilungspegel für Gewerbelärmimmissionen „Sonn- und Fei-ertag“

Legende: IO : Immissionsort Nutz. : schutzbedürftige Nutzung IRW : Immissionsrichtwerte der TA Lärm (1) BP : Beurteilungspegel Bewertung : "+" bedeutet Einhaltung

"Zahl" entspricht Betrag der Überschreitung Alle Pegel in dB(A)

Der Tabelle 9 sind die berechneten Beurteilungspegel zu entnehmen. Es werden sonn- und

feiertags die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den relevanten Immissionsorten einge-

halten (Berechnung siehe Anlage 8.4.2).

3.8 Spitzenpegel Tags

Die in der Parkplatzlärmstudie (6) vorgegebenen Mindestabstände zwischen schützenswer-

ter Nutzung und PKW-Stellplätzen mit Nutzung tagsüber liegen bei unter 1 m und für LKW-

Stellplätze bei 4 m. Diese Abstände werden hier eingehalten.

Nachts

Die in der Parkplatzlärmstudie (6) vorgegebenen Mindestabstände zwischen schützenswer-

ter Nutzung und PKW-Stellplätzen mit Nutzung nachts liegen bei 28 m für ein allgemeines

Wohngebiet. Diese Abstände werden hier eingehalten.

Zur Nachtzeit findet kein LKW-Fahrverkehr statt.

Zudem ist durch die günstige abschirmende Situierung der bestehenden Tierarztpraxis zum

geplanten allgemeinen Wohngebiet mit keinen weiteren Spitzenpegeln zu rechnen.

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3.9 Planbedingter Fahrverkehr auf öffentlichen Ver-kehrswegen Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wolfsacker“ werden neue Wohnbauflächen

sowie eine bestehende Tierklinik neu überplant.

Die Zu- und Abfahrt zum Plangebiet erfolgt über die Straße „Oberer Mühlweg“ in Richtung

Tiefenbach.

Die Berechnungen wurden nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen durchgeführt.

Für jede Straße wurde der Pegel berechnet, der sich in einem Abstand von 25 Metern zur

Straßenachse ergibt. Dieser Pegel wird als Lm,E25 bezeichnet. Durch den Lm,E25 kann das Maß

der Lärmemission der betreffenden Straße beschrieben werden, wobei der Wert für die Tag-

zeit und für die Nachtzeit getrennt angegeben wird.

Dabei wurde tagsüber von 420 PKW- sowie 40 LKW-Fahrten und nachts von 40 PKW-

Fahrten für das gesamte Plangebiet ausgegangen.

In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Emissionen aufgeführt. Dabei wurde

der planbedingte Fahrverkehr berücksichtigt:

DTV M (pro Stunde) p % v in km/h Dv Lm,E 25

KFZ LKW LKW PKW LKW [dB] [dB(A)]

501 ta 28,8 2,5 8,6 50 50 -4,3 49,9

na 5,0 0,0 0,0 50 50 -6,6 37,7

Bezeichnung Zeit

Oberer Mühlweg

Tabelle 10: Verkehrsdaten für die Berechnung der Verkehrslärmemissionen auf den öffentli-chen Verkehrswegen

Legende: DTV : durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke M : mittlere stündliche Verkehrsdichte in KFZ/h oder LKW/h p : LKW-Anteil in % v : Geschwindigkeit in km/h Dv : Pegelkorrektur für Geschwindigkeit in dB Lm,E25 : Pegel in 25 m Entfernung in dB(A) Alle Pegel in dB(A)

Es wurde davon ausgegangen, dass auf der Straße „Oberer Mühlweg“ nach Verwirklichung

des Plangebietes eine Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren werden kann.

In der nachfolgenden Tabelle werden die berechneten Beurteilungspegel dargestellt, die

durch den planbedingten Verkehr auf den öffentlichen Verkehrswegen hervorgerufen wer-

den:

IO BP Bewertung

Datei RSPS0004 ta na ta na ta na

IO 11 55 45 55,2 43,0 + +

OW

Tabelle 11: Bewertung der Beurteilungspegel

Legende: IO : Immissionsort OW : Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 (2) BP : Beurteilungspegel Bewertung : "+" bedeutet Einhaltung

"Zahl" entspricht Betrag der Überschreitung Alle Pegel in dB(A)

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Aus der Tabelle 11 ist ersichtlich, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN

18005 (2) am Immissionsort IO 11 zur Tagzeit geringfügig um 0,2 dB(A) überschritten sowie

zur Nachtzeit eingehalten werden.

Die geringfügigen Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005

von 0,2 dB(A) tagsüber liegen im Rahmen der allgemein üblichen Schwankungsbreite des

Fahraufkommens auf öffentlichen Verkehrswegen und wird als zumutbar angesehen.

4 Qualität der Ergebnisse Die sich aufgrund der Rechenoperationen ergebende Unsicherheit nach der DIN ISO 9613-2

(3) liegt unter 3 dB(A).

Als Ausgangsdaten wurde auf Werte verschiedener vorhandener Untersuchungen und eig-

ner Messungen zugegriffen. Es sind die zu verwendenden Ausgangsdaten bereits so ange-

setzt, dass sie auf der sicheren Seite liegen. Daher ist auch davon auszugehen, dass die

Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen und eine Einhaltung als sichergestellt anzu-

nehmen ist. Da die Ausgangsdaten für Parkplätze und Fahrverkehr von hohen Werten aus-

gehen, ist eine Einhaltung als sichergestellt anzunehmen.

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5 Textvorschläge für den Bebauungsplan Entsprechend dem Bericht mit dem Titel "Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungs-

plan "Wolfsacker" der Stadt Crailsheim, Ortsteil Tiefenbach" der BEKON Lärmschutz & Akus-

tik GmbH mit der Bezeichnung "LA17-239-G01-01.docx" vom 27.09.2017 können folgende

Texte als Festsetzung und Begründung übernommen werden.

Folgende Normen sind bei der Auslegung bereitzuhalten:

- Beiblatt 1 zur DIN 18005 Teil 1 Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren;

"Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" Ausgabe: Mai 1987

- TA Lärm „Technische Anleitung gegen Lärm“ vom 26.08.1998 (GMBI Nr. 26/1998 S. 503),

geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnzAT 08.06.2017 BS) in

Verbindung mit der Korrektur vom 07.07.2017

In der Satzung ist zu ergänzen, wann und wo die Normen gemeinsam mit dem Bebauungs-

plan eingesehen werden können.

5.1 Satzung Es sind keine Festsetzungen erforderlich.

Zugänglichkeit der Normen, Richtlinien und Vorschriften

Alle Normen und Richtlinien können bei der Stadt Crailsheim wann…..…. wo ……………..

zusammen mit den übrigen Bebauungsplanunterlagen eingesehen werden.

Die genannten Normen und Richtlinien sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig

gesichert hinterlegt.

Die genannten Normen und Richtlinien sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin, zu beziehen

(Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin).

Die genannten Normen, Richtlinien und sonstige Vorschriften können auch bei der BEKON

Lärmschutz & Akustik GmbH (Morellstraße 33, 86159 Augsburg, Tel. 0821-34779-0) nach

Voranmeldung kostenlos eingesehen werden.

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5.2 Begründung Neues Wohngebiet

In der Bauleitplanung sind die Anforderungen nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

an gesunde Wohnverhältnisse zu beachten und es ist zu prüfen, inwiefern schädliche

Lärmimmissionen vorliegen und die Erwartungshaltung an den Lärmschutz in dem

Plangebiet erfüllt wird.

Innerhalb des Plangebietes befindet sich im geplanten Mischgebiet die Tierarztpraxis Dr.

Kunz GmbH.

Daher wurde die BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH mit der Berechnung und Bewertung

der Lärmimmissionen im geplanten allgemeinen Wohngebiet durch die bestehende

Tierarztpraxis beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung können dem Bericht mit der

Bezeichnung LA17-239-G01-01.docx und dem Titel "Schalltechnische Untersuchung zum

Bebauungsplan "Wolfsacker" der Stadt Crailsheim, Ortsteil Tiefenbach" vom 27.09.2017

entnommen werden.

Erwartungshaltung an Lärmschutz nach DIN 18005

Die Erwartungshaltung an den Schutz vor Verkehrs- oder Gewerbelärm ist in den

Orientierungswerten des Beiblattes 1 zur DIN 18005, Teil 1, "Schallschutz im Städtebau,

Berechnungsverfahren", vom Mai 1987 festgelegt.

Schutz vor Gewerbelärm

Nach § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen

insbesondere die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu

berücksichtigen.

Um zu beurteilen, ob durch die zukünftige Nutzung des Bebauungsplangebietes als

allgemeines Wohngebiet sowie im Bereich der bestehenden Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH

als Mischgebiet die Anforderungen für die schützenswerte Bebauung im geplanten

allgemeinen Wohngebiet hinsichtlich des Schallschutzes erfüllt sind, können die

Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau", Teil 1

herangezogen werden.

Die Definition der schützenswerten Bebauung richtet sich nach der Definition im Beiblatt 1

zur DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" und nach der TA Lärm "Technische Anleitung

zum Schutz gegen Lärm", vom 26.08.1998, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom

01.06.2017 in Verbindung mit der Korrektur vom 07.07.29017, Anhang A.1.3 "Maßgeblicher

Immissionsort".

Im vorliegenden Plangebiet erfolgt die Beurteilung der Lärmimmissionen durch die

bestehende Tierarztpraxis nach der TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen

Lärm", vom 26.08.1998, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 in

Verbindung mit der Korrektur vom 07.07.29017.

Zulässige Lärmimmissionen

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S 27.09.17 10:30 P 27.09.17 10:30 Ulrike Schuß

Im Rahmen der Bauleitplanung sollen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005, Ausgabe: Mai 1987

vorgegebenen Orientierungswerte möglichst nicht überschritten werden.

Zur Berechnung der Lärmimmissionen durch die bestehende Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH

im geplanten allgemeinen Wohngebiet wurde auf die TA Lärm vom 26.08.1998, geändert

durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 in Verbindung mit der Korrektur vom

07.07.29017 zurückgegriffen.

Bewertung der Lärmimmissionen

Wie der Untersuchungsbericht der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH mit der

Bezeichnung LA17-239-G01-01.docx und dem Titel "Schalltechnische Untersuchung zum

Bebauungsplan "Wolfsacker" der Stadt Crailsheim, Ortsteil Tiefenbach" vom 27.09.2017

aufzeigt, werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm werktags sowie sonn- und feiertags

an der geplanten Wohnbebauung eingehalten.

Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm", vom

26.08.1998, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 in Verbindung mit der

Korrektur vom 07.07.29017 stimmen mit den Orientierungswerten des Beiblattes 1 zur

DIN 18005 für Gewerbelärm überein.

(Die Lage der Immissionsorte IO ist der schalltechnischen Untersuchung zum

Bebauungsplan mit der Bezeichnung LA17-239-G01-01.docx und dem Titel

"Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wolfsacker" der Stadt Crailsheim,

Ortsteil Tiefenbach" vom 27.09.2017 der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH zu

entnehmen.)

Planbedingter Fahrverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen

Die Erschließung ist über die Straße „Oberer Mühlweg“ geplant. Bei den geplanten

Wohngebäuden sowie der bestehenden Tierarztpraxis ist dann, wenn alle Fahrzeuge aus

Crailsheim kommen und nach Crailsheim abfahren, mit einem Emissionspegel tagsüber von

LmE,25 = 49,9 dB(A) sowie nachts von LmE,25 = 37,7 dB(A) zu rechnen. An nächstgelegenen

bestehenden Wohngebäude werden Beurteilungspegel von maximal 55,2 dB(A) tagsüber

sowie von maximal 43,0 dB(A) nachts verursacht, wenn tagsüber 420 PKW- sowie 40 LKW-

Fahrten und nachts 40 PKW-Fahrten stattfinden. Die geringfügigen Überschreitungen der

Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 von 0,2 dB(A) tagsüber liegen im

Rahmen der allgemein üblichen Schwankungsbreite des Fahraufkommens auf öffentlichen

Verkehrswegen und wird als zumutbar angesehen. Zur Nachtzeit werden die

Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 unterschritten.

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6 Abkürzungen der Akustik Aat Mittlere Dämpfung durch Luftabsorption Aba Mittlere Einfügedämpfung Adiv Mittlere Entfernungsminderung Agr Mittlerer Bodeneffekt Am Mittlere sonstige Dämpfung (Bebauung, Bewuchs, ...) Aw Mittlere meteorologische Korrektur, Windeinfluss B Bezugsgröße nach der Parkplatzlärmstudie Bewertung "+" Anforderung eingehalten Bewertung "Zahl" entspricht Betrag der Überschreitung CmN Meteorologische Korrektur, nachts CmT Meteorologische Korrektur, tagsüber DI Richtwirkungskorrektur dLw Emissionskorrektur für Einwirkdauer im Bezugszeitraum in dB Dv Pegelkorrektur für Geschwindigkeit in dB(A) Dz Abschirmmaß in dB(A) f Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße nach Parkplatzlärmstudie Fl.Nr. Flurnummer GE Gewerbegebiet GI Industriegebiet IGW Immissionsgrenzwert IO Immissionsort IRW Immissionsrichtwert in dB(A) K Reflexionszuschlag in dB(A) KD Durchfahranteil auf Parkplatz KI Zuschlag für Impulshaltigkeit Ko Zuschlag für gerichtete Abstrahlung KPA Zuschlag für Parkplatzart nach Parkplatzlärmstudie KVDI Korrekturglied für diffuses Schallfeld in der Halle in dB(A) l Länge der Quelle LD1 Immissionsortbezogenes Abschirmmaß in dB LD2 Immissionsortbezogene Korrektur in dB Lm Mittelungspegel in dB(A) Lm,E25 Emissionspegel des PKW-Fahrverkehrs (RLS 90) in dB(A) lNs Beurteilungszeitraum – lauteste Nachtstunde Lr Beurteilungspegel in dB(A) LrN Beurteilungspegel nachts LrT Beurteilungspegel tagsüber Ls Schalldruck am Immissionsort in dB(A) ohne Korrekturen LTM Taktmaximalzuschlag in dB(A) LWA Schallleistungspegel in dB(A) LWA‘ Schallleistungspegel pro Meter in dB(A) LWA“ Schallleistungspegel pro Quadratmeter in dB(A) LWA,0 Ausgangsschallleistungspegel in dB(A) LWA/E Schallleistungspegel in dB(A) pro Einheit (Einheit: m für Linien und m² für Flächen) LZ Schallquellenbezogener Zuschlag in dB(A) M mittlere stündliche Verkehrsdichte in KFZ/h oder LKW/h MD Dorf-/Mischgebiet MK Kerngebiet n Anzahl der Stellplätze na Beurteilungszeitraum – Nacht Nutz Bauliche Nutzung OW Orientierungswert in dB(A) p LKW-Anteil in % R‘w bewertetes Schalldämm-Maß in dB Re Reflexanteil s Länge der Fahrstrecke oder Entfernung Quelle-Immissionsort in m S Flächengröße in m² ta Beurteilungszeitraum - Tag v Geschwindigkeit in km/h WA Allgemeines Wohngebiet WR Reines Wohngebiet Z Zuschlag für Nutzungsart eines Parkplatzes ZB Zeitbereich ZR Ruhezeitenzuschlag in dB(A)

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S 27.09.17 10:30 P 27.09.17 10:30 Ulrike Schuß

7 Literaturverzeichnis 1. TA Lärm. Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm", vom 26.08.1998 (GMBl Nr. 26/1998 S.

503), geändert durch die Verwaltungsvorschrift vom 01.06.2017 (BAnz AT 08.06.2017 B5) in Verbindung mit der Korrektur vom 07.07.2017.

2. DIN 18005:1987-05 Beiblatt 1. "Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung".

3. DIN ISO 9613-2:1999-10. "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien". "Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren".

4. Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI).

5. Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90. Ausgabe 1990. 6. Bayer. Landesamt für Umweltschutz . (Hrsg.): Parkplatzlärmstudie 6. Auflage. Augsburg :

s.n., 2007. 7. Bundesministerium für Verkehr, Abt. Straßenbau (Hrsg.), erarbeitet durch die

Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen, Arbeitsausschuss: ”Immissionsschutz an Straßen". RBLärm-92. Rechenbeispiele zu den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen. Bonn : s.n., Ausgabe 1992.

8. Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie. Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten. Umwelt und Geologie Lärmschutz in Hessen, Heft 3. Wiesbaden : s.n., 2005.

9. Hessisches Landesamt für Umwelt. Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen. Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192. 16.05.1995.

10. Österreichisches Umweltbundesamt GmbH. "Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft". 2013.

-

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Titel: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wolfsacker" der Stadt Crailsheim, Ortsteil Tiefenbach

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S 27.09.17 10:30 P 27.09.17 10:30 Ulrike Schuß

8 Anlagen

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8.1 Übersichtsplan

Bebauungsplangebiet „Wolfsacker“

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8.2 Lage der Immissionsorte

IO 01

IO 04

IO 03

IO 02 IO 11

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8.3 Lage der Schallquellen

IO 03

IO 02

IO 01

IO 04

HKL-01

HKL-02

Derzeit als Erweiterungsmöglichkeit für die Tierarztpraxis Dr. Kunz GmbH angedacht

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8.4 Berechnung der Teilbeurteilungspegel

8.4.1 Werktag

Mittlere

Ausbreitung

Crailsheim-BP-WA - Tierarztpraxis-Werktag

RSPS0002.res

Seite 1

26.09.2017 09:19

Name LwA'

dB(A)

l / S

m,m²

LwA

dB(A)

Ko

dB

s

m

Adiv

dB

Agr

dB

Aba

dB

Aat

dB

Re

dB

Ls

dB(A)

Cmet

T

dB

Cmet

N

dB

dLw

T

dB

dLw

N

dB

ZR

T

dB

Lr

T

dB(A)

Lr

N

dB(A)

Immissionsort IO 01 SW 2.OG RW,T 55 dB(A) RW,N 40 dB(A) LrT 38,1 dB(A) LrN 35,0 dB(A)

HKL-01 75,0 75,0 3 59 -46,5 0,0 0,0 -0,1 0,7 32,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 33,9 32,0

HKL-02 75,0 75,0 3 63 -47,0 0,0 -0,7 -0,1 0,8 30,8 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 32,7 30,8

Kuh 49,1 469 75,8 3 82 -49,3 -2,4 -18,1 -0,2 2,0 10,9 0,0 0,0 -7,3 0,0 3,0 6,6 11,0

LKW-FS 63,0 83 82,2 0 87 -49,8 -0,9 -18,5 -0,2 5,7 18,5 0,0 0,0 1,0 0,0 19,5

LKW-LV 61,6 87 81,0 3 78 -48,8 -2,4 -20,8 -0,1 1,2 13,0 0,0 0,0 -0,3 0,0 12,7

LKW-PV 63,6 88 83,0 0 78 -48,8 -0,9 -21,0 -0,3 0,8 12,9 0,0 0,0 1,0 0,0 13,8

LKW-RV 64,8 88 84,2 0 78 -48,8 -0,9 -21,0 -0,3 0,8 14,1 0,0 0,0 1,0 0,0 15,0

PKW-01-FS 47,7 36 63,3 0 72 -48,2 -1,4 0,0 -0,5 1,4 14,6 0,0 0,0 10,8 4,8 1,8 27,1 19,4

PKW-01-PV 39,9 514 67,0 0 68 -47,6 -1,3 0,0 -0,5 1,3 18,9 0,0 0,0 10,8 4,8 1,8 31,4 23,7

PKW-02-FS 47,7 34 63,0 0 93 -50,3 -1,6 -14,5 -0,1 3,0 -0,5 -0,2 0,0 2,4 3,0 2,7 4,4 2,7

PKW-02-PV 46,2 119 67,0 0 97 -50,8 -1,6 -13,4 -0,1 1,6 2,7 -0,2 0,0 2,4 3,0 2,7 7,5 5,9

Immissionsort IO 02 SW 2.OG RW,T 55 dB(A) RW,N 40 dB(A) LrT 38,3 dB(A) LrN 35,6 dB(A)

HKL-01 75,0 75,0 3 57 -46,2 0,0 0,0 -0,1 0,6 32,1 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 34,1 32,1

HKL-02 75,0 75,0 3 54 -45,7 0,0 -0,3 -0,1 0,6 32,3 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 34,3 32,3

Kuh 49,1 469 75,8 3 75 -48,5 -2,1 -18,3 -0,1 1,2 11,0 0,0 0,0 -7,3 0,0 3,0 6,6 11,1

LKW-FS 63,0 83 82,2 0 81 -49,2 -0,9 -17,9 -0,2 0,5 14,4 0,0 0,0 1,0 0,0 15,4

LKW-LV 61,6 87 81,0 3 70 -47,9 -2,1 -21,5 -0,1 0,8 13,2 0,0 0,0 -0,3 0,0 12,9

LKW-PV 63,6 88 83,0 0 70 -47,9 -0,8 -21,1 -0,3 0,4 13,3 0,0 0,0 1,0 0,0 14,3

LKW-RV 64,8 88 84,2 0 70 -47,9 -0,8 -21,1 -0,3 0,4 14,5 0,0 0,0 1,0 0,0 15,5

PKW-01-FS 47,7 36 63,3 0 75 -48,5 -1,4 0,0 -0,6 0,6 13,4 0,0 0,0 10,8 4,8 1,8 26,0 18,3

PKW-01-PV 39,9 514 67,0 0 72 -48,1 -1,4 -0,2 -0,5 0,7 17,5 0,0 0,0 10,8 4,8 1,8 30,0 22,3

PKW-02-FS 47,7 34 63,0 0 87 -49,8 -1,5 -13,8 -0,1 0,3 -2,0 -0,1 0,0 2,4 3,0 2,7 3,1 1,1

PKW-02-PV 46,2 119 67,0 0 90 -50,1 -1,5 -13,8 -0,1 0,5 1,9 -0,1 0,0 2,4 3,0 2,7 6,9 5,0

Immissionsort IO 03 SW 2.OG RW,T 55 dB(A) RW,N 40 dB(A) LrT 36,8 dB(A) LrN 34,3 dB(A)

HKL-01 75,0 75,0 3 64 -47,1 0,0 -0,4 -0,1 0,4 30,7 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 32,6 30,7

HKL-02 75,0 75,0 3 54 -45,6 0,0 -1,0 -0,1 0,3 31,4 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 33,4 31,4

Kuh 49,1 469 75,8 3 75 -48,5 -2,1 -15,9 -0,1 0,8 13,0 0,0 0,0 -7,3 0,0 3,0 8,7 13,0

LKW-FS 63,0 83 82,2 0 82 -49,2 -0,9 -17,4 -0,2 1,2 15,6 0,0 0,0 1,0 0,0 16,6

LKW-LV 61,6 87 81,0 3 69 -47,7 -2,0 -20,2 -0,1 0,4 14,3 0,0 0,0 -0,3 0,0 14,0

LKW-PV 63,6 88 83,0 0 69 -47,7 -0,8 -20,1 -0,2 0,2 14,3 0,0 0,0 1,0 0,0 15,3

LKW-RV 64,8 88 84,2 0 69 -47,7 -0,8 -20,1 -0,2 0,2 15,5 0,0 0,0 1,0 0,0 16,5

PKW-01-FS 47,7 36 63,3 0 85 -49,6 -1,5 -2,1 -0,6 0,3 9,9 0,0 0,0 10,8 4,8 1,8 22,4 14,7

PKW-01-PV 39,9 514 67,0 0 82 -49,3 -1,5 -1,6 -0,6 0,4 14,5 0,0 0,0 10,8 4,8 1,8 27,0 19,3

PKW-02-FS 47,7 34 63,0 0 87 -49,8 -1,5 -13,4 -0,1 0,4 -1,4 0,0 0,0 2,4 3,0 2,7 3,7 1,7

PKW-02-PV 46,2 119 67,0 0 88 -49,9 -1,5 -7,7 -0,4 0,1 7,6 -0,1 0,0 2,4 3,0 2,7 12,6 10,6

Immissionsort IO 04 SW 2.OG RW,T 55 dB(A) RW,N 40 dB(A) LrT 35,1 dB(A) LrN 32,4 dB(A)

HKL-01 75,0 75,0 3 74 -48,4 0,0 -1,4 -0,1 0,0 28,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 29,9 28,0

HKL-02 75,0 75,0 3 60 -46,5 0,0 -2,1 -0,1 0,5 29,7 0,0 0,0 0,0 0,0 1,9 31,6 29,7

Kuh 49,1 469 75,8 3 79 -49,0 -2,3 -7,1 -0,2 0,1 20,4 0,0 0,0 -7,3 0,0 3,0 16,1 20,4

LKW-FS 63,0 83 82,2 0 86 -49,6 -0,9 -8,8 -0,5 0,1 22,5 0,0 0,0 1,0 0,0 23,4

LKW-LV 61,6 87 81,0 3 73 -48,3 -2,2 -15,7 -0,1 0,1 17,8 0,0 0,0 -0,3 0,0 17,5

LKW-PV 63,6 88 83,0 0 73 -48,3 -0,8 -16,5 -0,3 0,0 17,2 0,0 0,0 1,0 0,0 18,1

LKW-RV 64,8 88 84,2 0 73 -48,3 -0,8 -16,5 -0,3 0,0 18,4 0,0 0,0 1,0 0,0 19,3

PKW-01-FS 47,7 36 63,3 0 97 -50,7 -1,6 -3,7 -0,6 0,1 6,8 -0,1 0,0 10,8 4,8 1,8 19,2 11,6

PKW-01-PV 39,9 514 67,0 0 94 -50,4 -1,6 -2,9 -0,6 0,2 11,6 -0,1 0,0 10,8 4,8 1,8 24,0 16,4

PKW-02-FS 47,7 34 63,0 0 91 -50,2 -1,5 -6,0 -0,5 0,1 4,9 0,0 0,0 2,4 3,0 2,7 10,0 7,9

PKW-02-PV 46,2 119 67,0 0 90 -50,1 -1,5 -3,3 -0,6 0,0 11,5 -0,1 0,0 2,4 3,0 2,7 16,5 14,5

SoundPLAN 7.4

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Titel: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wolfsacker" der Stadt Crailsheim, Ortsteil Tiefenbach

Datum: 27.09.2017 Auftragsnummer: LA17-239-G01-01.docx Seite: 27 von 28 Seite: 27 von 28 Seiten

S 27.09.17 10:30 P 27.09.17 10:30 Ulrike Schuß

8.4.2 Sonn- und Feiertag

Mittlere

Ausbreitung

Crailsheim-BP-WA - Tierarztpraxis-Sonntag

RSPS0003.res

Seite 1

27.09.2017 09:46

Name LwA'

dB(A)

l / S

m,m²

LwA

dB(A)

Ko

dB

s

m

Adiv

dB

Agr

dB

Aba

dB

Aat

dB

Re

dB

Ls

dB(A)

Cmet

T

dB

Cmet

N

dB

dLw

T

dB

dLw

N

dB

ZR

T

dB

Lr

T

dB(A)

Lr

N

dB(A)

Immissionsort IO 01 SW 2.OG RW,T 55 dB(A) RW,N 40 dB(A) LrT 38,6 dB(A) LrN 34,6 dB(A)

HKL-01 75,0 75,0 3 59 -46,5 0,0 0,0 -0,1 0,7 32,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 35,6 32,0

HKL-02 75,0 75,0 3 63 -47,0 0,0 -0,7 -0,1 0,8 30,8 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 34,4 30,8

Kuh 49,1 469 75,8 3 82 -49,3 -2,4 -18,1 -0,2 2,0 10,9 0,0 0,0 -7,3 0,0 3,0 6,6 11,0

PKW-01-FS 47,7 36 63,3 0 72 -48,2 -1,4 0,0 -0,5 1,4 14,6 0,0 0,0 6,8 0,0 2,2 23,6 14,6

PKW-01-PV 39,9 514 67,0 0 68 -47,6 -1,3 0,0 -0,5 1,3 18,9 0,0 0,0 6,8 0,0 2,2 27,9 18,9

PKW-02-FS 47,7 34 63,0 0 93 -50,3 -1,6 -14,5 -0,1 3,0 -0,5 -0,2 0,0 2,3 0,0 2,5 4,1 -0,3

PKW-02-PV 46,2 119 67,0 0 97 -50,8 -1,6 -13,4 -0,1 1,6 2,7 -0,2 0,0 2,3 0,0 2,5 7,2 2,8

Immissionsort IO 02 SW 2.OG RW,T 55 dB(A) RW,N 40 dB(A) LrT 39,2 dB(A) LrN 35,4 dB(A)

HKL-01 75,0 75,0 3 57 -46,2 0,0 0,0 -0,1 0,6 32,1 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 35,8 32,1

HKL-02 75,0 75,0 3 54 -45,7 0,0 -0,3 -0,1 0,6 32,3 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 36,0 32,3

Kuh 49,1 469 75,8 3 75 -48,5 -2,1 -18,3 -0,1 1,2 11,0 0,0 0,0 -7,3 0,0 3,0 6,6 11,1

PKW-01-FS 47,7 36 63,3 0 75 -48,5 -1,4 0,0 -0,6 0,6 13,4 0,0 0,0 6,8 0,0 2,2 22,4 13,5

PKW-01-PV 39,9 514 67,0 0 72 -48,1 -1,4 -0,2 -0,5 0,7 17,5 0,0 0,0 6,8 0,0 2,2 26,5 17,6

PKW-02-FS 47,7 34 63,0 0 87 -49,8 -1,5 -13,8 -0,1 0,3 -2,0 -0,1 0,0 2,3 0,0 2,5 2,7 -1,9

PKW-02-PV 46,2 119 67,0 0 90 -50,1 -1,5 -13,8 -0,1 0,5 1,9 -0,1 0,0 2,3 0,0 2,5 6,6 2,0

Immissionsort IO 03 SW 2.OG RW,T 55 dB(A) RW,N 40 dB(A) LrT 37,9 dB(A) LrN 34,2 dB(A)

HKL-01 75,0 75,0 3 64 -47,1 0,0 -0,4 -0,1 0,4 30,7 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 34,3 30,7

HKL-02 75,0 75,0 3 54 -45,6 0,0 -1,0 -0,1 0,3 31,4 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 35,1 31,4

Kuh 49,1 469 75,8 3 75 -48,5 -2,1 -15,9 -0,1 0,8 13,0 0,0 0,0 -7,3 0,0 3,0 8,7 13,0

PKW-01-FS 47,7 36 63,3 0 85 -49,6 -1,5 -2,1 -0,6 0,3 9,9 0,0 0,0 6,8 0,0 2,2 18,9 10,0

PKW-01-PV 39,9 514 67,0 0 82 -49,3 -1,5 -1,6 -0,6 0,4 14,5 0,0 0,0 6,8 0,0 2,2 23,5 14,6

PKW-02-FS 47,7 34 63,0 0 87 -49,8 -1,5 -13,4 -0,1 0,4 -1,4 0,0 0,0 2,3 0,0 2,5 3,3 -1,3

PKW-02-PV 46,2 119 67,0 0 88 -49,9 -1,5 -7,7 -0,4 0,1 7,6 -0,1 0,0 2,3 0,0 2,5 12,3 7,6

Immissionsort IO 04 SW 2.OG RW,T 55 dB(A) RW,N 40 dB(A) LrT 35,8 dB(A) LrN 32,3 dB(A)

HKL-01 75,0 75,0 3 74 -48,4 0,0 -1,4 -0,1 0,0 28,0 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 31,6 28,0

HKL-02 75,0 75,0 3 60 -46,5 0,0 -2,1 -0,1 0,5 29,7 0,0 0,0 0,0 0,0 3,6 33,3 29,7

Kuh 49,1 469 75,8 3 79 -49,0 -2,3 -7,1 -0,2 0,1 20,4 0,0 0,0 -7,3 0,0 3,0 16,1 20,4

PKW-01-FS 47,7 36 63,3 0 97 -50,7 -1,6 -3,7 -0,6 0,1 6,8 -0,1 0,0 6,8 0,0 2,2 15,7 6,8

PKW-01-PV 39,9 514 67,0 0 94 -50,4 -1,6 -2,9 -0,6 0,2 11,6 -0,1 0,0 6,8 0,0 2,2 20,5 11,6

PKW-02-FS 47,7 34 63,0 0 91 -50,2 -1,5 -6,0 -0,5 0,1 4,9 0,0 0,0 2,3 0,0 2,5 9,6 4,9

PKW-02-PV 46,2 119 67,0 0 90 -50,1 -1,5 -3,3 -0,6 0,0 11,5 -0,1 0,0 2,3 0,0 2,5 16,2 11,5

SoundPLAN 7.4

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Datum: 27.09.2017 Auftragsnummer: LA17-239-G01-01.docx Seite: 28 von 28 Seite: 28 von 28 Seiten

S 27.09.17 10:30 P 27.09.17 10:30 Ulrike Schuß

Alle Zwischenergebnisse und Berechnungsgrundlagen können bei der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH angefordert werden. Das Gutachten darf ohne die schriftliche Zustimmung der BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH nicht auszugsweise vervielfältigt werden. LS27.09.17 10:30 LP27.09.17 10:30 Dokument1 Änderung: 005 24.08.2017 JS/TP