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Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Schützenstraße 80-82 56068 Koblenz www.energienetze-mittelrhein.de Ergänzende Hinweise Schaltungsunterlagen Elektro-Wärmepumpe im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Stand 01.05.2016

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Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG Schützenstraße 80-82 56068 Koblenz www.energienetze-mittelrhein.de

Ergänzende Hinweise

Schaltungsunterlagen Elektro-Wärmepumpe im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG

Stand 01.05.2016

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Inhaltsverzeichnis

Abschnitt Inhalt Seite

1 Allgemeine Hinweise 3 2 Voraussetzungen für den Einbau 3 3 Anforderung an die Elektroinstallation 3 4 Auszug aus TAB 2007 4 5 Daten- / Formblätter 5 6 Schaltbilder 6

6.1 Zähleranlagen mit elektronischem Haushaltszählern (eHZ) 6 6.1.1 Zählerschrank für ein Einfamilienwohnhaus 6 6.1.2 Zählerschrank für ein Zweifamilienwohnhaus mit Allgemeinzähler 7 6.1.3 Zählerschrank für ein Mehrfamilienwohnhaus mit Allgemeinzähler 8

6.2 Verdrahtung im eHZ Zählerschrank 9 7 eHZ-Koppelrelais, Kundentrennrelais und optischer Kommunikationskopf (OKK) 10

Die Energienetze Mittelrhein GmbH & Co. KG oder deren Beauftragte werden im Folgenden Energienetze Mittelrhein genannt.

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1. Allgemeine Hinweise Die elektrisch betriebene Wärmepumpe dient zur Beheizung eines Gebäudes / einer Wohnung und deckt dabei den Jahreswärmebedarf. Darüber hinaus kann sie zusätzlich zur Warmwasserbereitung im haushaltsüblichen Umfang eingesetzt werden. Die Wärmepumpe gewinnt für Heizzwecke regenerative Energie (Wärme aus Außenluft, Grundwasser, Oberflächenwasser, Solarthermie oder Geothermie), indem sie in einem Kreisprozess das bereits niedrigere Temperaturniveau des Mediums weiter absenkt. Die Wärmepumpe darf vom Anschlussnehmer/-nutzer nur im genehmigten Umfang ausschließlich fest angeschlossen und an einer separaten Kundenanlage betrieben werden. Der Betrieb der Wärmepumpe erfolgt als unterbrechbare Verbrauchseinrichtung. Die aus dem Netz entnommene Energie wird über einen separaten Zweitarifzähler erfasst. Im Zusammenhang mit einer Wärmepumpe dürfen an der separaten Kundenanlage im genehmigten Umfang zusätzlich folgende fest angeschlossene elektrische Verbrauchsgeräte betrieben werden. Auch sie unterliegen dem unterbrechbaren Betrieb: Elektrische Zusatzheizung zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung Pumpe(n) zur primärseitigen Anströmung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe Ventilator(en) zur primärseitigen Anströmung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

2. Voraussetzungen für den Einbau Es sind die jeweiligen behördlichen Vorschriften zu beachten. Für die Nutzung der Wärmequellen sind besonders zu beachten: Bei der Wärmequelle „Grund- und Oberflächenwasser“ ist für die Entnahme und Wiedereinleitung eine wasserrechtliche Erlaubnis nach Maßgabe des jeweiligen Landeswassergesetzes erforderlich, die auf förmlichen Antrag von der unteren Wasserbehörde erteilt wird. Bei der Wärmequelle „Erdreich“ muss der örtlichen Bauaufsichtsbehörde die Baumaßnahme angezeigt werden. Darüber hinaus ist eine wasserrechtliche Erlaubnis dann er forderlich, wenn der Wärmeentzug in grundwasserführenden Schichten erfolgt. Bei der Wärmequelle „Luft“ ist eine behördliche Zustimmung nicht erforderlich. Der Anschluss einer Wärmepumpe bedarf der Zustimmung der Energienetze Mittelrhein. Mit der Anfrage an die Energienetze Mittelrhein sind in der Regel anzugeben (zusätzliches Datenblatt): Fabrikat und Typ der Wärmepumpe Nennaufnahme der Wärmepumpenanlage in kW Anzugsstrom je Verdichter Betriebsweise

3. Anforderung an die Elektroinstallation Die technischen Anschlussbedingungen in der zurzeit gültigen Fassung „TAB 2007“ sind einzuhalten. Die Elektroinstallationsarbeiten müssen vor Beginn mit einem Beauftragten der Energienetze Mittelrhein abgestimmt werden. Die Energienetze Mittelrhein ist berechtigt, zu Spitzenlastzeiten die Stromlieferung für die Wärmepumpe für maximal 2-mal am Tag, für je 1,5 h zu unterbrechen. Diese Unterbrechungen müssen bei der Dimensionierung der Anlage berücksichtigt werden.

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Die Wärmepumpenanlage ist so zu planen, dass eine störungsfreie Unterbrechung durch die Energienetze Mittelrhein jederzeit möglich ist. Dazu sind Zähler und Steuerplatz nach den Richtlinien und Schaltbildern der Energienetze Mittelrhein herzurichten. Zu den unterbrechbaren Anlagenteilen gehören folgende Geräte: Verdichterantrieb Ventilator und ggf. Abtauheizung am Verdampfer Sole-Umwälzpumpe oder Grundwasserförderpumpe im Förderbrunnen Ladepumpe für Pufferspeicher und Brauchwasserspeicher Umschaltventile Zusatzdirektheizung (bei monoenergetischer Betriebsweise). Zu den nicht unterbrechbaren Anlagenteilen gehören nachstehende Geräte, die einen uneingeschränkten Betrieb erfordern: Regelung (einschl. Stellmotor des Mischventils) für die Wärmepumpenanlage und ggf. den zweiten

Wärmeerzeuger Heizungs-Umwälzpumpe Frostschutzheizung für Heizwasserrohre zwischen Gebäude und außen aufgestellten Anlagenteilen der

Wärmepumpenanlage. Wird bei der Wärmepumpenanlage eine elektrische Zusatzdirektheizung eingesetzt, muss diese Zusatzdirektheizung in das Zentralheizungssystem integriert sein. Die Zusatzdirektheizung hat dieselben Unterbrechungszeiten wie die Wärmepumpenanlage und wird an den Zähler für die Wärmepumpenanlage angeschlossen.

4. Auszug aus TAB 2007, Abschnitt 10: Elektrische Verbrauchsgeräte 10.2.4 Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, einschließlich Wärmepumpen (1) Geräte zur Heizung oder Klimatisierung mit einer Bemessungsleistung von mehr als 4,6 kW werden für Drehstromanschluss ausgelegt. Für Antriebe in Geräten zur Heizung oder Klimatisierung gelten die Bedingungen nach Abschnitt 10.2.2. (2) Wärmepumpen sind vom Errichter mit einer Einrichtung zu versehen, welche die Anzahl der Einschaltungen pro Stunde begrenzt. Wärmepumpen mit einphasigem Anschluss dürfen bei Anlaufströmen bis 18 A maximal sechsmal und bei Anlaufströmen bis 24 A maximal dreimal pro Stunde eingeschaltet werden. Wärmepumpen mit Drehstromanschluss und Anlaufströmen bis 30 A dürfen maximal sechsmal, die mit Anlaufströmen bis 40 A maximal dreimal pro Stunde eingeschaltet werden. (3) Der Netzbetreiber kann den Betrieb von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung von der Installation einer Steuerungs- bzw. Regelungseinrichtung abhängig machen. Diese ermöglicht einerseits eine Anpassung der Leistungsinanspruchnahme an die Belastungsverhältnisse im Verteilungsnetz und andererseits den direkten Eingriff durch eine zentrale Steuereinrichtung des Netzbetreibers. Bei Wärmespeicheranlagen sieht der Planer oder der Errichter gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers eine Aufladesteuerung nach DIN 44574 vor. (4) Der Errichter bringt für die Steuerung von Geräten zur Heizung oder Klimatisierung durch eine zentrale Steuereinrichtung des Netzbetreibers eine plombierbare Schalteinrichtung (z. B. ein Schütz) nach dessen Angaben an. (5) Der Errichter schließt Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, deren Betrieb zeitlich eingeschränkt werden kann, fest an.

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5. Daten- / Formblätter Die „Netzanschlussanfrage Strom“ dient als Grundlage zur Angebotserstellung für den Netzanschluss des Objektes. Hiermit wird die Gesamtleistung beantragt, also die Leistung für Wohnung Allgemein und die Leistung der Wärmepumpe. Aufgrund dieser Daten wird die Energienetze Mittelrhein ein Angebot zum Aufbau des Netzanschlusses erstellen. Mit dem Formblatt „Auftrag zur Inbetriebnahme des Netzanschlusses, Montage/Demontage einer Zähleinrichtung„ beantragt der Elektroinstallateur den Zähler für die Wärmepumpen-Anlage. Einen zusätzlichen Antrag muss er für den allgemeinen Bedarf stellen.

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6. Schaltbilder

6.1. Zähleranlagen mit elektronischem Haushaltszählern (eHZ)

6.1.1. Zählerschrank für ein Einfamilienwohnhaus

1 Hauptleitungsabzweigklemme 2 Koppelrelais 3 Tonfrequenz Rundsteuer-Empfänger 4 Kundentrennrelais 6 Lastschütz 7 Steuersicherung Kunde

8 Steuersicherung enm 10 Eintarifzähler Haushalt 11 Doppeltarifzähler Wärmepumpe 20 SH-Schalter Haushalt 21 SH-Schalter Wärmepumpe

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6.1.2. Zählerschrank für ein Zweifamilienwohnhaus mit Allgemeinzähler

1 Hauptleitungsabzweigklemme 2 Koppelrelais 3 Tonfrequenz Rundsteuer-Empfänger 4 Kundentrennrelais 6 Lastschütz 7 Steuersicherung Kunde 8 Steuersicherung enm 10 Eintarifzähler Haushalt 1 11 Doppeltarifzähler Wärmepumpe 1

12 Eintarifzähler Haushalt 2 13 Doppeltarifzähler Wärmepumpe 2 14 Eintarifzähler Allgemeinanlage 15 BKE-I Steckplatz 20 SH-Schalter Haushalt 1 21 SH-Schalter Wärmepumpe 1 22 SH-Schalter Haushalt 2 23 SH-Schalter Wärmepumpe 2 24 SH-Schalter Allgemeinanlage

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6.1.3. Zählerschrank für ein Mehrfamilienwohnhaus mit Allgemeinzähler

1 Hauptleitungsabzweigklemme 2 Koppelrelais 3 Tonfrequenz Rundsteuer-Empfänger 4 Kundentrennrelais 6 Lastschütz 7 Steuersicherung Kunde 8 Steuersicherung enm 10 Eintarifzähler Haushalt 1 11 Doppeltarifzähler Wärmepumpe 1 12 Eintarifzähler Haushalt 2 13 Doppeltarifzähler Wärmepumpe 2

14 Eintarifzähler Haushalt 3 15 Doppeltarifzähler Wärmepumpe 3 16 Eintarifzähler Allgemeinanlage 17 BKE-I Steckplatz 20 SH-Schalter Haushalt 1 21 SH-Schalter Wärmepumpe 1 22 SH-Schalter Haushalt 2 23 SH-Schalter Wärmepumpe 2 24 SH-Schalter Haushalt 3 25 SH-Schalter Wärmepumpe 3 26 SH-Schalter Allgemeinanlage

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6.2. Verdrahtung im eHZ Zählerschrank

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7. eHZ-Koppelrelais, Kundentrennrelais und optischer Kommunikationskopf (OKK) Die Ansteuerung des eHZ erfolgt über die rückseitige bidirektionale opto-elektrische Datenschnittstelle. Zählerplätze mit BKE-I sind für die Kommunikation innerhalb des Messsystems zwischen dem/den Zähler(n) und dem Smart Meter Gateway mit einer opto-elektrischen Schnittstelle auszustatten und die Leitung in den vorhandenen Raum für Zusatzanwendungen zu führen. Diese opto-elektrische Schnittstelle muss den Anforderungen des FNN-Hinweises „Kommunikationsadapter zur Anbindung von Messeinrichtungen an die LMN-Schnittstelle des Smart Meter Gateways“ entsprechen. Kundentrennrelais müssen vom Kunden beigestellt werden. Das Koppelrelais zur Tarifansteuerung gehört zum Zähler und wird vom Messstellenbetreiber beigestellt.