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17.5 x 6.75 Bolzenlöcher: 6 17.5 x 6.75 Bolzenlöcher: 10 Leichtmetallräder für Nutzfahrzeuge und Omnibusse SACH- NUMMER FELGEN- ABMESSUNG DURCHSCHN. GEWICHT (KG) MAX. TRAG - FÄHIGKEIT (KG) ET (mm) MITTENLOCH ø (mm) LOCHKREIS ø (mm) ANZAHL DER BOLZENLÖCHER FLANSCH- DICKE (mm) BOLZENLÖCHER ø (mm) *(E)= Einzelmontage; (Z)= Zwillingsmontage Räder für Tubeless-Reifen und "M" Montage nach ISO Standard 4107 Jedes Rad ist in Diamantversion mit Klarlackschutz (D) und Lackversion SL 894 17.5 x 6.75 13 2120 (E)* 125 202 245 6 21 (A) 26 (B) 18 2000 (Z)* SL 1207 17.5 x 6.75 15 2725 (E)* 2575 (Z)* 125 176 225 10 26 21.5 www.speedlinetruck.com

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17.5 x 6.75Bolzenlöcher: 6

17.5 x 6.75Bolzenlöcher: 10

Leichtmetallräder für Nutzfahrzeuge und Omnibusse

SACH-NUMMER

FELGEN-ABMESSUNG

DURCHSCHN.GEWICHT

(KG)

MAX. TRAG -FÄHIGKEIT

(KG)

ET(mm)

MITTENLOCHø (mm)

LOCHKREISø (mm)

ANZAHL DERBOLZENLÖCHER

FLANSCH-DICKE(mm)

BOLZENLÖCHERø (mm)

*(E)= Einzelmontage; (Z)= Zwillingsmontage

Räder für Tubeless-Reifen und "M" Montage nach ISO Standard 4107Jedes Rad ist in Diamantversion mit Klarlackschutz (D) und Lackversion

SL 894 17.5 x 6.75 132120 (E)*

125 202 245 621 (A)26 (B) 182000 (Z)*

SL 1207 17.5 x 6.75 15 2725 (E)*2575 (Z)*

125 176 225 10 26 21.5

www.speedlinetruck.com

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SPEEDLINE SRL, WERK BOZEN - VOLTASTRAßE 25 - 39100 BOZEN, ITALIEN - TEL +39 0471543500 - FAX +39 0471919593 ED. IIIA/02 06www.speedlinetruck.com e-mail: [email protected]

SL 894 / SL 1207: Montage- und Wartungsanleitung

ABE - TÜV:

SL 1207: KBA 43939

ZUGELASSENE REIFENGRÖßEN:SL 894: 205/75 R 17.5, 215/75 R 17.5, 225/75 R 17.5, 235/75 R 17.5, 8.5 R 17.5, 9 R 17.5, 9.5 R 17.5, 10 R 17.5SL 1207: 205/65 R 17.5, 205/75 R 17.5, 215/75 R 17.5, 225/70 R 17.5,225/75 R 17.5, 235/75 R 17.5, 245/70 R17.5,245/75 R 17.5, 8 R 17.5, 8.5 R 17.5, 9.5 R 17.5,10 R 17.5

ANZUGSDREHMOMENT DES VENTILS (Speedline Sachnummer 18.190.010, VERNICKELT): 9-14 Nm

MAX. REIFENFÜLLDRUCK: SL 894 7.5 BAR; SL 1207 9 BAR (oder, wenn niedriger, der vom Reifenherstellerangegebene Druck)

AUSWUCHTUNG DER EINHEIT RAD-REIFEN: nur Klebegewichte verwenden

ANZUGSDREHMOMENT DER RADMUTTERN: SL 894 (M18 x 1.5): 400 Nm; SL 1207 (M22 x 1.5): 600 Nm

MONTAGE "A"Die Speedline-Räder sind so gebaut, daß sie auf derRadnabe des Fahrzeugs nach dem "M"-System (sieheAbb. 1) montiert werden können, wie es dem ISO4107-Standard entspricht, der das Zentrieren desRades auf dem Nabenansatz und die Befestigungdurch Muttern mit beweglichem Druckteller vorsieht.Da die Flanschdicke bei Leichtmetallrädern größerals bei Stahlrädern ist, muß geprüft werden, ob dasFahrzeug für die Montage der Leichtmetallräder SL894 / SL 1207 ausgerüstet ist.Es ist sicherzustellen, daß:1.Der Nabenansatz mindestens 8 mm beiEinzelmontage und 26 mm bei Zwillingsmontagebeträgt.2. Die Länge der Bolzen ab Nabenfläche mindestensder Summe der Mutterlänge und der Radflanschdicke- 2 Radflanschdicken bei Zwillingsmontage - laut DIN74361, Teil 3, entspricht.

MONTAGE "B" (NUR FÜR SL 894)Falls ein Fahrzeug nicht für die Montage derLeichtmetallräder ausgerüstet ist, oder um einfachdas Auswechseln der Bolzen zu vermeiden, bietetSpeedline als Alternative folgende Lösung(siehe Abb. 2):1. Schaftmuttern (M18 x 1.5).2. Räder mit größeren Bolzenlöchern (B= Ø 26 mm,für Schaftmuttern M18 x 1.5).Das verlängerte Gewinde der Schaftmuttergewährleistet eine optimale Zentrierung sowie diefachgerechte Befestigung des Rades.

MONTAGE "B":Es ist zu überprüfen, ob die tragenden Gewindegänge zwischen Schaftmutter und Bolzen ausreichend sind:12 für M18 x 1.5 (ca. 18 mm).

WARTUNG UND PFLEGEUm die Qualität der Lackierung zu bewahren, sind Schmutz und insbesondere Substanzen die im Laufe derZeit eine Oberflächenkorrosion des Rades hervorrufen könnten (z. B. Salz, stark alkalische Substanzen,Bremsenstaub), zu entfernen. Zuerst sollte der grobe Schmutz mittels eines Wasserstrahls oder einesHochdruckreinigers entfernt werden, wobei sicherzustellen ist, daß das Rad "abgekühlt" ist und daß eineWassertemperatur von 50 °C nicht überschritten wird (bei Anwendung eines Hochdruckreinigers die Lanzenicht ständig auf die selbe Stelle halten). Erst danach darf das Rad mit einem weichen Schwamm oder Tuchund einem alkaliarmen und scheuermittelfreien Reinigungsmittel gesäubert und mit klarem Wasser abgespültwerden. Es dürfen auf keinen Fall organische Lösungsmittel, die die Lackqualität in irgendeiner Weisebeeinträchtigen könnten, sowie Polierpasten oder -mittel verwendet werden.

WICHTIGE HINWEISE

Speedline-Leichtmetallräder dürfen auf keinen Fall geschweißt oder gerichtet werden.

ABBILDUNG 1 ABBILDUNG 1

"B""A"

NABENANSATZ

NABENANSATZ

Alle Angaben ohne Gewähr, vorbehaltlich Farb- und Ausstattungsänderungen.

EINZELMONTAGE EINZELMONTAGEZWILLINGSMONTAGE ZWILLINGSMONTAGE

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Qualità Tabina
Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen der Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigen zu lassen. Für die Reifenmontage und die anschließende Montage auf das Fahrzeug dürfen keinesfalls wasser-, kupfer- oder kohlenwasserstoffhaltige Schmierstoffe verwendet werden. Keine verrosteten Muttern und Bolzen verwenden.
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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) Nummer der ABE:

43939*01

Gerät:

Sonderräder für Nutzkraftfahrzeuge 17.5 x 6.75

Typ:

SL 1207

Inhaber der ABE und Hersteller:

SPEEDLINE S.r.l. I-39100 Bolzano / Italien

Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

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Nummer der ABE: 43939*01

Die ABE Nr. 43939*01 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder für Nutzkraftfahrzeuge 17.5 x 6.75 , Typ SL 1207, in den Ausführungen: "A / V" Bolzenlochdurchmesser 26 mm, Mehrschicht-Einbrennlackierung "A / D" Bolzenlochdurchmesser 26 mm, glanzgedreht und lackiert die nur zur Verwendung an Sattelanhängern und (Tieflader-) Anhängern hinter Nutzkraftfahrzeugen feilgeboten werden dürfen, sofern die zulässige Radlast der Fahrzeuge 2725 kg als Einzelrad bzw. 2575 kg als Zwillingsrad nicht überschreitet und die weiteren in den beiliegenden Prüfunterlagen genannten Bedingungen erfüllt sind. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV Automotive GmbH TÜV SÜD Gruppe Engineering Center München, vom 20.02.2006 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 01.03.2006 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung 1 Nachtragsgutachten Nr. 390-1082-95 FB/RD N1

(Hunkele)

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

Nummer der ABE: 43939*01 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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TÜV AUTOMOTIVE GMBH TÜV SÜD Gruppe Ridlerstraße 57 D-80339 München

Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE Speedline srl SL 1207 Seite 1 von 10

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

Gutachten zur Erteilung eines Nachtrages zur ABE Nr. 43939

Nr. 390-1082-95 FB/RD N1

Antragsteller : Speedline srl

und Hersteller Via A. Volta, 25 I- 39100 Bolzano Handelsmarke : Speedline Truck Art : Leichtmetall-Sonderräder für Sattelanhänger und (Tieflader-) Anhänger Radtyp : SL 1207 Größe : 17.5 x 6.75

Radausführung/ Oberfläche:

Bolzenloch-durchmesser in mm

Oberfläche

A / D 26 + 1 Glanzgedreht und lackiert

A / V 26 + 1 Mehrschicht-Einbrennlackierung

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TÜV AUTOMOTIVE GMBH TÜV SÜD Gruppe Ridlerstraße 57 D-80339 München

Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE Speedline srl SL 1207 Seite 2 von 10

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

Grund des Nachtrags: Neue Reifengrößen und formelle Änderungen I. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : Speedline srl

und Hersteller Via A. Volta, 25 I- 39100 Bolzano Handelsmarke : Speedline Truck Bearbeitung der Sonderräder : Oberflächen spanabhebend bearbeitet,

Sichtflächen glanzgedreht Korrosionsschutz : Einbrennlackierung Bezeichnung nach DIN 78022 Teil 1 (Aug. 92) : 17.5 x 6.75 Zulässige Radlast in kg : 2725 als Einzelrad 2575 als Zwillingsrad Masse eines Rades in kg : ca. 14,9 (ohne Befestigungsmaterial) Anzugsmoment in Nm : 600 Lochkreisdurchmesser in mm : 225 ± 0,2 Anzahl der Befestigungsbohrungen : 10 Mittenlochdurchmesser in mm : 176,0 + 0,2 Bolzenlochdurchmeser in mm : 26 + 1 Schüsseldicke im Anschlußbereich : 21,5 + 0,2 Einpreßtiefe in mm : 124,8 ± 1 Zentrierart : Mittenzentrierung

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TÜV AUTOMOTIVE GMBH TÜV SÜD Gruppe Ridlerstraße 57 D-80339 München

Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE Speedline srl SL 1207 Seite 3 von 10

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

II. Kennzeichnung der Sonderräder In die Außenseite der Sonderräder ist folgende Kennzeichnung eingegossen bzw. eingeprägt: Hersteller : SPEEDLINE Handelsmarke : Speedline Truck Radgröße : 17.5 x 6.75 Typzeichen : KBA 43939 Radtyp : SL 1207 Halber Mittenabstand : HMA 146 Belastungsindex Einzelrad-/ Zwillingsradanordnung : 143/141 Herstelldatum : Fertigungsmonat und Jahr Herkunftsmerkmal : Made in Italy Außerdem werden verschiedene Kontrollzeichen angebracht. III. Verwendungsbereich

Die Räder sind vorgesehen an (Tieflader-) Anhängern hinter Nutzfahrzeugen, an Sattelanhängern und an sonstigen Fahrzeugen, welche von vorgenannten abgeleitet sind.

III.1. Auflagen und Hinweise 1) Der ordnungsgemäße Zustand des Fahrzeuges nach der Montage der Sonderräder

ist im Rahmen der Begutachtung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständi-gen für den Kraftfahrzeugverkehr bescheinigen zu lassen.

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Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE Speedline srl SL 1207 Seite 4 von 10

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

2) Auf der Felge dürfen nur folgende Reifengrößen verwendet werden: 9 R 17,5 215/75 R 17,5 225/70 R 17,5 9.5 R 17,5 225/75 R 17,5 245/70 R 17,5 10 R 17,5 235/75 R 17,5 245/75 R 17,5 Es ist darauf zu achten, dass die verwendete Reifengröße - in den Fahrzeugpapieren angegeben ist - für die zulässigen Achslasten ausreicht (Tragfähigkeits-Indexzahl) - für die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs geeignet ist (Geschwindigkeits-Kennbuchstabe). Ist die verwendete Reifengröße nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt, muß über

die Umbereifung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers beigebracht werden.

3) Zwischen Bremsenteilen und innerer Felgenkontur ist im Hinblick auf die zulässige Reifenwulsttemperatur ein Mindestabstand von 5 mm erforderlich. Lediglich im unmittelbaren Radanschlußbereich (Trommel- undung) bzw. über dem Bremssattel kann ein kleinerer Abstand akzeptiert werden.

4) Die mit der Radanschlußfläche korrespondierende Fläche am Fahrzeug (Nabe, Bremstrommel) muß durchgehend plan sein, ihr Außendurchmesser muß 270 -5 mm betragen.

5) Es dürfen nur 27° abgewinkelte, bis ca. 65 mm lange Metallschraubventile nach

E.T.R.T.O. V3.20.5, für Ventillochdurchmesser 9,7 + 0,3 mm verwendet werden (Anzugsmoment der Befestigungsmuttern 9 -14 Nm).

6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur geeignete Radmuttern verwendet wer-

den, z. B. der Fa. Erich Neumayer, erkennbar an einem "N" auf dem Druckteller o-der der Mutter, 6 Stegen am Druckteller bzw. Hinweis „Nur für Alu-Räder“. Das vor-geschriebene Anzugsmoment (600 Nm bei M22 x 1.5 bzw. 450Nm bei M20 x 1.5) ist streng zu beachten. Die Betriebs-festigkeit des Rades kann bei Nichteinhaltung be-einträchtigt werden. 13/ 11 tragende Gewindegänge (metrische Gewinde M22/ M20) bzw. 12 (UNF) bzw. 8 (BSF) sind erforderlich.

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Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE Speedline srl SL 1207 Seite 5 von 10

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

Gewinde Gesamthöhe in

mm Schlüsselweite

M 22 x 1,5 26/ 27/ 30 32 7/8" - 14 UNF 34 33 7/8" - 11 BSF 30 33 M 20 x 1,5 25 30

Folgende Drucktelleraußendurchmesser können zur Überprüfung der geeigneten

Radmuttern herangezogen werden:

Gewinde Drucktelleraußendurchmesser in mm M 22 x 1,5; 7/8" - 14 UNF; 7/8" - 11 BSF

46 bzw. 47 bei UNF- Gewinde

M 20 x 1,5 44 7) Wegen der gegenüber Standard-Stahlrädern um ca. 10 mm stärkeren Schüsseldi-

cke sind bei Radausführungen mit 26 mm Bohrung die serienmäßigen Stehbolzen durch entsprechend längere zu ersetzen.

a) Verwendung als Einzelrad: Es sind längere Stehbolzen (Überstand-Sollänge 48 ± 0,5 mm) zu verwenden. Die für das betreffende Fahrzeug vorgesehenen, serienmäßigen Stehbolzen für die Zwillingsradbefestigung von Stahlrädern können ggf. verwendet werden. Es sind nur Original- Ersatzteile des Fahrzeugherstellers zulässig. b) Verwendung als Zwillingsradanordnung: Es sind überlange Stehbolzen (Überstand-Sollänge 71 ± 0,5 mm) zu verwenden. Es sind nur Original- Ersatzteile des Fahrzeugherstellers zulässig.

8) Ergibt sich beim Anbau der Sonderräder an die Anhängerachsen eine Spurverbreiterung von mehr als 2% der Serienspurweite, ist das Einver- ständnis des Fahrzeugherstellers einzuholen. 9) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen nur Klebegewichte unter der Felgenschul-

ter verwendet werden. 10) Wird das Sonderrad außen am Fahrzeug als Ersatzrad mitgeführt, sind Halterung

und Einrichtungen gegen Verlieren nach § 36 a (3) StVZO neu zu überprüfen.

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Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE Speedline srl SL 1207 Seite 6 von 10

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

11) Die Rückrüstung auf Serien- Stahlräder auch im Pannenfall ist nur dann wahlweise möglich, wenn die zur Befestigung der Sonderräder verlängerten Radbolzen eine auch für die Befestigung der Serien- Stahräder ausreichende Gewindelänge aufweisen. Wird im Pannenfall ein serienmäßiges Stahl-Ersatzrad verwendet, ist je nach Abweichung vom Sonderrad (Einpreßtiefe, Befestigung, Tragfähigkeit) mit angepaßter Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich zu fahren. 12) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck, max. jedoch 9,0 bar (gemessen bei kaltem Reifen), nicht überschritten werden darf. 13) Anbau und Freigängigkeitsprüfung 13.1. Freiräume Der seitliche Abstand zwischen Reifen- und Fahrzeugbauteilen (auch Bremsschläuchen) muß mindestens 30 mm betragen. 13.2. Fahrzeugbreite über alles Die Einhaltung der zulässigen Fahrzeugbreite von 2,5 m ist zu beachten. 13.3. Mittenzentrierung Auf einen ausreichend breiten Mittenzentrierungsbund an den Radnaben ist zu ach-

ten (bei Zwillingsradbefestigung min. 26 mm, bei Einzelradbefestigung mind. 8 mm). 14) Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanwei-

sung oder ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hin-weise und die erforderliche Pflege bzw. auf den ordnungs-gemäßen Betrieb der Sonderrädern hingewiesen werden.

III.2. Spurveränderungen

Aufgrund der im Nutzfahrzeugbau vorwiegend verwendeten Serieneinpreßtiefen um 122 mm ergibt sich durch den Anbau der Sonderräder in der Regel nur eine geringfügige Spurveränderung. Negative Auswirkungen auf das Fahrverhalten sind deshalb nicht zu erwarten.

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Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

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Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

IV. Durchgeführte Prüfungen IV.1. Felgengröße

Die Maße und Toleranzen der Steilschulterfelgen sind von den Norm - Vorlagen der E.T.R.T.O. abgeleitet.

Aufgrund der Abweichungen von der Norm-Vorlage im Felgentiefbettbereich wurden Rei-fenmontagen durchgeführt. Es bestehen gegen die Abweichungen von der Norm keine technischen Bedenken.

Die nachgeprüften Muster stimmten mit den wesentlichen Angaben auf der Speedline-Zeichnung Nr. 1207.01.31805, Änderung 10, vom 30.10.2000 überein.

IV.2. Freigabe der Fahrzeughersteller Eine Freigabe der Fahrzeughersteller liegt nicht vor. IV.3. Festigkeitsprüfung IV.3.1. Umlaufbiegeprüfung Die Festigkeit wurde auf einem Unwucht belasteten Scheibenradprüfstand untersucht.

Der Prüfung wurden die folgenden Werte zugrunde gelegt: zul. stat. Radlast in kg : Fr = 2725 Reibwert zwischen Reifen und Fahrbahn : µ = 0,7 Dynamischer Reifen- halbmesser in m : rdyn = 0,387 (entspricht der Reifengröße 235/75 R 17.5) Einpreßtiefe in m : e = 125 Erdbeschleunigung in m/s2 : g = 9,80665 Faktor der Radlasterhöhung : fk = 2,52 Referenz-Umlaufbiegemoment in kNm (= 100 %) : MB = 26,5

Schwingspiele bei 75 % MB : N = 2 x 106

Schwingspiele bei 50 % MB : N = 10 x 106

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Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE Speedline srl SL 1207 Seite 8 von 10

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

An den geprüften Rädern konnte in den einzelnen Lasthorizonten 50 % MB und 75 % MB nach Erreichen der vorgeschriebenen Mindestlastspielzahlen mittels Farbeindringverfahren kein un-zulässiger Funktionsausfall festgestellt werden. Ein unzulässiger Abfall des Anzugsmoments der Befestigungsteile war nicht gegeben. IV.3.2. Felgenhornprüfung

Bei der Energieaufnahme bis zur plastischen Verformung des äußeren und inneren Fel-genhornes ergab sich kein unzulässiger Funktionsausfall.

IV.3.3. Abrollprüfung Die Räder wurden auf einem Abrollprüfstand (Trommeldurchmesser: 1,7 m) abgerollt : Prüflast F in kg : 5000 3750 Sturz in Grad : 0 17,5 Schräglauf in Grad : 0 0 Geschwindigkeit in km/h : 30 35 Bereifung : 235/75 R 22.5 Wegstrecke in km : 14580 7290

An den geprüften Rädern konnte nach Erreichen der - unter Berücksichtigung der Prüflast - vorgegebenen Prüfstrecke keine unzulässigen Funktionsausfälle festgestellt werden. Ein unzulässiger Abfall des Anzugsmomentes der Befestigungsteile war nicht gegeben.

IV.4. Werkstoff der Sonderräder

Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in den Herstellerunterlagen aufgeführt; diese Angaben wurden nicht geprüft.

Weitere Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.

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TÜV AUTOMOTIVE GMBH TÜV SÜD Gruppe Ridlerstraße 57 D-80339 München

Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE Speedline srl SL 1207 Seite 9 von 10

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

IV.5. Anbauuntersuchungen am Fahrzeug

Die prinzipielle Anbaumöglichkeit der Sonderräder wurde an einigen Anhängern unter-sucht.

Wenn die Auflagen unter Punkt III.1. erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen und die Freigängigkeit der Reifen in den Radhäusern ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

Gegen die Verwendung der Räder nach den aufgeführten Kriterien bestehen keine tech-nischen Bedenken.

V. Zusammenfassung

Die Leichtmetallsonderräder Typ SL 1207 des Antragstellers Speedline srl, Italien, ent-sprechen sinngemäß dem Entwurf „Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern an Kraft-fahrzeugen, Krafträdern und Anhängern, Fassung 14.12.1995“.

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO bestehen kei-ne technischen Bedenken.

Umgerüstete Fahrzeuge entsprechen auch mit den angebauten Sonderrädern - unter Beachtung der Auflagen und Hinweise Punkt III.1. - den heute gültigen Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.

Wird die Allgemeine Betriebserlaubnis erteilt, so muß der Inhaber eine gleichmäßige, rei-henweise Fertigung der Räder gewährleisten.

Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten durch Nachtrag ergänzt wird, wenn

- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechni- scher Hinsicht ergeben - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs- Ordnung (StVZO), sich hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen oder hier zugrunde liegende DIN-, SAE- bzw. ISO-Normen ändern - sich die Radbefestigungssysteme an den Anhängerachsen ändern.

Page 15: schede tedesco - BPW€¦ · DE-24932 Flensburg . 2 Nummer der ABE: 43939*01 Die ABE Nr. 43939*01 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder für Nutzkraftfahrzeuge 17.5 x 6.75 ,

TÜV AUTOMOTIVE GMBH TÜV SÜD Gruppe Ridlerstraße 57 D-80339 München

Gutachten Nr. Hersteller: Typ:

390-1082-95 FB/RD N1 zur Erteilung einer ABE Speedline srl SL 1207 Seite 10 von 10

Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland

VI. Anlagen Zeichnung Nr.: Datum: Beschreibung des Sonderrades --- Stand Okt. 2000 Zeichnung Scheibenrad 1207.01.31805 11.09.96 17.5 x 6.75 mit Änd. 10, vom 30.10.2000

Elbert Sachverständiger

Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 München, 20.02.2006 SL1207 N1-@talla-th