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Konzept zur Leistungsbewertung am Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Prenzlau ab dem Schuljahr 2016 / 2017

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Konzept zur Leistungsbewertung amChrista-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Prenzlau

ab dem Schuljahr 2016 / 2017

Dieses Konzept tritt mit Beschluss der Lehrerkonferenzvom 04.07.2016 in Kraft

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„Leistungsdruckdrückt dieLeistung.“

Prof. Dr. med. Gerhard Uhlenbruck(*1929), deutscher Immunbiologe und Aphoristiker

(Quelle: Uhlenbruck, Kaffeesätze, Gedankensprünge in den Sand des Getriebes, Edition Spiridon 1987)

Auf der Basis der gesetzlichen Vorgaben (siehe Punkt 4) gilt nachfolgendes Konzept verbindlich.

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1. GrundsätzeLeistungsbewertung umfasst Leistungsermittlung, -beurteilung und Mitteilung der Ergebnisse an Schülerinnen und Schüler (SuS) sowie deren Eltern (vgl. u. a. Elternsprechtage, Klassenkonferen-zen, Jahrgangskonferenz am Ende des 3. Schulhalbjahres der Qualifikationsphase).Die Leistungsbewertung ist ein bewusster und planmäßiger pädagogischer Vorgang. Sie setzt ins-besondere eine gezielte und beständige Leistungsbeobachtung voraus und erfordert eine einheitli-che und schlüssige Umsetzung der Beobachtungen in Bewertungen. Die Leistungsbewertung muss transparent und verständlich sein. Das vorliegende Konzept ist eine verbindliche Vereinheit-lichung der Kriterien der Leistungsermittlung und Beurteilung.In der Sekundarstufe I werden Noten erteilt. In der gymnasialen Oberstufe (GOST) werden Leis-tungen durch Noten mit Tendenz und zusätzlich durch Punkte von 15 bis 0 bewertet (vgl. Anlage I).SuS mit einer nachgewiesenen physischen oder psychischen Beeinträchtigung oder mit sonder-pädagogischem Förderbedarf sowie Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten sind angemessene Er-leichterungen zu gewähren, um Nachteile auszugleichen (vgl. entsprechende Verwaltungsvor-schriften). Dieses Konzept wird durch die einzelnen Fachbereiche jeweils unter fachspezifischen Anforderungen und Bedingungen konkretisiert.

2. Informationen der SuS und der ElternDie Lehrkräfte belehren zu Beginn jedes Schuljahres, in der gymnasialen Oberstufe jedes Schul-halbjahres, bzw. bei der Unterrichtsübernahme jeder Klasse / jeden Kurses zu den Grundsätzen der Leistungsbewertung.Die Lehrkräfte verpflichten sich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Rückmeldung über den Leistungsstand einer Schülerin / eines Schülers zu geben und darüber hinaus die Schülerin / den Schüler und deren Eltern über eine evtl. Versetzungsgefährdung fristgerecht (d.h. acht Wochen) zu informieren. Noten werden grundsätzlich bekannt gegeben, wenn sie erteilt worden sind. Eltern werden über die Noten der Schüler vor Elternsprechtagen sowie bei Elternsprechtagen und in Elterngesprächen informiert. Sie sind monatlich mindestens einmal in die Notenbücher einzu-tragen.

3. Bildung abschließender Leistungsbewertungen3.1 Schriftliche Arbeitena)   Anzahl und Dauer

▪ Sek. IDie Anzahl und Dauer der schriftlichen Arbeiten richtet sich nach der VV-Leistungsbewertung. Konkrete Festlegungen bezüglich Anzahl und Dauer treffen die Fachkonferenzen (vgl. Anlage II.1).▪ Sek. IIDie Anzahl der Klausuren richtet sich nach der VV-Leistungsbewertung. Über die Dauer in den Kursen mit erhöhtem Anforderungsniveau (EAN) in den Halbjahren 1 und 2 entscheiden die Fach-konferenzen.

b)   Ankündigung von Terminen

Schriftliche Arbeiten sind in den JG 7-9 mindestens fünf Unterrichtstage vorher anzukündigen. In der Jahrgangsstufe 10 sowie in der gymnasialen Oberstufe werden sie innerhalb der ersten drei Wochen je Halbjahr per Aushang veröffentlicht.

c)   Verteilung von schriftlichen Arbeiten

In den Jahrgangsstufen 7 – 10 dürfen in einer Woche nicht mehr als zwei Arbeiten geschrieben werden. Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere Leistungsüberprüfung (Orientierungsarbeit) ersetzt werden.Klausuren in der gymnasialen Oberstufe werden gleichmäßig auf die Schulhalbjahre verteilt. Im 3. Schulhalbjahr werden die Klausuren unter Abiturprüfungsbedingungen geschrieben.

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d)   Inhalt

Schriftliche Arbeiten beziehen sich in der Regel auf einen bestimmten Abschnitt des vorangegan-genen Unterrichts. Sie enthalten Aufgabenstellungen, welche die Verknüpfung der im Unterricht behandelten Inhalte und Kompetenzen feststellen. Schwerpunkte, Kriterien und Methoden der Leistungsbewertung müssen den SuS vor der Arbeit bekannt sein. Im dritten Schulhalbjahr der gymnasialen Oberstufe haben die SuS eine Klausur unter Abiturbedingungen, d.h. „nach Dauer, Anforderung und Auswahlmöglichkeiten entsprechend den für das Abitur geltenden Bedingungen“ (§ 12 Absatz 4 GOSTV) zu schreiben.

e)   Bewertung

Für alle Jahrgangsstufen gilt der in der VV-Leistungsbewertung vorgegebene Bewertungsschlüs-sel. Die Bewertung der schriftlichen Arbeiten erfolgt nach einem für die SuS transparenten Erwar-tungshorizont (EWH), der ihnen zur Kenntnis zu geben ist. (siehe Anlage II.2)

f)   Umgang mit Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen die äußere Form

In den Jahrgangsstufen 11 und 12 führen gehäufte Verstöße zur Absenkung der Leistungsbewer-tung um bis zu zwei Notenpunkte (Sonderregelungen im Fach Deutsch sowie in den Fremdspra-chen) vom Ergebnis. Die Schule untersagt den Einsatz von sogenannten Tintenlöschern sowie nicht permanenten Kugelschreibern und ähnlichen Schreibgeräten in Klausuren und Prüfungen.

g)   Leistungsverweigerung, Täuschung, Unregelmäßigkeiten

Verweigern SuS einzelne Leistungen oder sind Leistungen aus von ihr oder ihm zu vertretenden Gründen nicht bewertbar, ist in der Regel die Note „ungenügend“ zu erteilen. Bedienen sich SuS zur Erbringung einer Leistung unerlaubter Hilfsmittel (Täuschung), ist durch die betroffene Lehr-kraft unter Berücksichtigung von Alter und Reife der Schülerin oder des Schülers zu entscheiden, ob die Note „ungenügend“ erteilt wird, die nicht erbrachte Leistung ohne Bewertung bleibt oder die Leistungsfeststellung nachgeholt werden kann.Wird bei oder nach der Anfertigung einer bewerteten schriftlichen Arbeit oder eines anderen Leis-tungsnachweises eine Täuschung oder ein Täuschungsversuch festgestellt, so entscheidet die Lehrkraft je nach Schwere des Falles, unter Berücksichtigung von Alter und Reife der Schülerin oder des Schülers und danach, inwieweit der unter der Täuschung erbrachte Teil eindeutig be-grenzt werden kann, ob

a) die Leistungsfeststellung fortgesetzt und die Arbeit ganz oder teilweise bewertet,b) die Wiederholung angeordnet oderc) die Note „ungenügend“ erteilt

wird.Wer durch eigenes Verhalten die Leistungserbringung so schwerwiegend behindert, dass die ord-nungsgemäße Durchführung der eigenen Leistungserbringung oder die anderer gefährdet ist, kann von der Leistungserbringung ausgeschlossen werden. Die Lehrkraft kann auch entscheiden, dass die Leistungserbringung auf der Grundlage der bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses erbrachten Leistungen bewertet wird.

h)   Versäumnis

Die Lehrkraft kann über das Nachschreiben von Klassenarbeiten entscheiden. In der gymnasialen Oberstufe muss die Klausur verpflichtend zur Erteilung der jeweiligen Zeugnisnote nachgeschrie-ben werden. Versäumte schriftliche Leistungsüberprüfungen werden an einem Samstag nachge-schrieben (siehe Termine im Arbeitsplan der Schulhalbjahre bzw. aktuellen Aushang). Zu Beginn der Klausur muss ein Krankenschein vom Arzt vorliegen.

i)   Jahrgangsstufe 8: Vergleichsarbeiten in Englisch, Deutsch, Mathematik

Amtliche Vergleichsarbeiten sind ein Instrument zur Qualitätssicherung ohne Benotung.Die Ergebnisse werden den SuS sowie deren Eltern mitgeteilt. Die anonymisierten Ergebnisse sind allen schulischen Gremien zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse bedarf des Beschlusses der Schulkonferenz.

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j) Jahrgangsstufe 8: zentrale Orientierungsarbeit in Deutsch, Mathematik, Englisch

Orientierungsarbeiten ersetzen eine Klassenarbeit. Die Termine stehen zu Beginn des Schuljahres fest und werden den Eltern bekannt gegeben.

k) Jahrgangsstufe 9: Facharbeit   /   Leistungsmappe   /   Projekt und Präsentation

Alle SuS erstellen und präsentieren in einem Fach ihrer Wahl eine Facharbeit, eine Leistungsmap-pe oder ein Projekt. Dafür gelten prozessorientierte, formale und inhaltliche Anforderungen, die bei Nichteinhaltung durch die Schüler eine Qualitätsminderung der Arbeit nach sich ziehen. Die Be-wertung erfolgt nach festgelegten Kriterien. Plagiate werden mit der Note 6 bewertet. Die SuS sind verpflichtet, die Ergebnisse ihrer Facharbeit im zweiten Schulhalbjahr zu präsentieren (siehe An-lage III als Empfehlung für die Fachkonferenzen). Dazu kann ein Präsentationstag geplant wer-den.

l)   Jahrgangsstufen 11   /   12: Anderer Leistungsnachweis

Im ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase kann in einem der Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau und grundlegendem Anforderungsniveau einmalig ein Anderer Leistungs-nachweis erbracht werden.Allgemeine Vorgaben / Hinweise (vgl. Anlagen im Anhang) bzw. Bewertungskriterien und Festle-gungen erfolgen durch die Fachkonferenzen bzw. durch Beschluss der KdLK (siehe Anlagen zum Anderen Leistungsnachweis) und werden SuS sowie Eltern entsprechend bekanntgegeben.Für das wissenschaftliche Arbeiten am Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium gibt es standardi-sierte Festlegungen, die verbindlich sind. (siehe Anlage VII)

m) Kenntnisnahme von schriftlichen Arbeiten

Schriftliche Arbeiten einschließlich Aufgabenstellungen sind nach erfolgter Auswertung im Unter-richt den SuS zur Kenntnisnahme der Eltern und gegebenenfalls zur Berichtigung mitzugeben. Die Eltern bestätigen ihre Kenntnisnahme durch Unterschrift gegenüber dem Fachlehrer.

n) Aufbewahrung schriftlicher Arbeiten

Klausuren der gymnasialen Oberstufe werden zwei Jahre in der Schule aufbewahrt. Klassenar-beiten werden den SuS unmittelbar nach der Auswertung ausgehändigt. Sie sind innerhalb eines Monats nach der Auswertung zu archivieren.

o) Besonderheiten im Fach Sport

Für die Bewertung von SuS in der Sek II müssen mindestens 50 Prozent der Bewertungsbausteine erfüllt sein. Davon ausgenommen ist die Theorienote und die verbindliche Klausur in Klasse 11, die beide eingebracht werden müssen. Die Bewertung der Theorie in der Sek II erfolgt mit der Klausur (ein Drittel der Note) und einer oder mehrerer schriftlicher Lernerfolgskontrollen (ein Sechstel).

3.2 Mitarbeit im Unterricht

Die Mitarbeit im Unterricht umfasst mündliche und schriftliche Beiträge, je nach Fach praktisch-ex-perimentelle oder gestalterische Leistungen. Die zusammenfassende Bewertung muss in regel-mäßigen Abständen bis zu zwei Mal im Schulhalbjahr und nach nachvollziehbaren und trans-parenten Kriterien erfolgen (siehe Anlagen IV.I und IV.II).

3.3 Hausaufgaben

Die Ergebnisse der Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen und regelmäßig zu über-prüfen. Die Bewertung erfolgt nur dann, wenn…… die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,… die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden,… die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können.

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3.4 Schriftliche Lernerfolgskontrollen

Schriftliche Lernerfolgskontrollen unterscheiden sich von schriftlichen Arbeiten durch eine gerin-gere Dauer sowie einen geringeren Umfang und beziehen sich auf die vorherliegenden Unter-richtsstunden. Sie sollen möglichst kurzfristig nach der Durchführung, spätestens vor der nächsten schriftlichen Lernerfolgskontrolle, bewertet, zurückgegeben und ausgewertet werden.Grundsätzlich gilt, dass alle schriftlichen Lernerfolgskontrollen unmittelbar nach Wiederkehr der Schülerin / des Schülers nach Krankheit oder Fehlen im Fachunterricht nachgeschrieben werden, wobei besondere Umstände wie langes Fehlen, fehlende Kenntnis von der Kontrolle, andere Absprachen zwischen der Lehrkraft und der Schülerin / dem Schüler berücksichtigt werden müs-sen. Die Schülerin / der Schüler tritt zur Nachholung der schriftlichen Lernerfolgskontrolle selbst-ständig an die Lehrkraft heran.

3.5 Andere Bewertungsbereiche

Die Fachkonferenzen erarbeiten fachspezifische Kriterien für andere Bewertungsbereiche auf Grundlage curricularer Vorgaben.Partner- und Gruppenarbeiten können bewertet werden, sofern gewährleistet ist, dass den betei-ligten Schülerinnen und Schülern individuelle Leistungsanteile zugeordnet werden können (Krite-rien siehe Anlage V). Für Prüfungen und / oder Klausuren sind die einheitlichen Formulierungsbeispiele für Notenbe-gründungen (siehe Anlage VI) zu verwenden.

3.6 Zusammensetzung der Zeugnisnote

Die Zusammensetzung der Zeugnisnote erfolgt auf Grundlage der Vorgaben der VV-Leistungsbe-wertung.In der Sekundarstufe I gehen schriftliche Arbeiten mit einem Anteil von 50 Prozent in die abschlie-ßende Leistungsbewertung ein. In der Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien gehen schriftliche Arbei-ten gemäß Nummer 8 in den sonstigen Fächern mit einem Anteil von 25 Prozent in die abschlie-ßende Leistungsbewertung ein.In den Jahrgangsstufen 11 und 12 ist für jedes Schulhalbjahr eine Kursabschlussnote zu bilden. Klausuren, ein Anderer Leistungsnachweis und eine mündliche Leistungsfeststellung in der ersten Fremdsprache gehen jeweils zu einem Drittel in die Kursabschlussnote ein. Neben den schriftli-chen Arbeiten sollten mindestens drei Noten im Halbjahr erteilt werden.

4 Gesetzliche Vorgabena) Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg (VV-Leistungsbewertung) vom 21. Juli 2011, zuletzt geändert am 26. Februar 2016.b) Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz-BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 02. August 2002, zuletzt geändert durch Verwaltungs-vorschrift vom 27. Mai 2015.c) Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung-Sek I-V) vom 02. August 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2013.d) Verwaltungsvorschrift zur Sekundarstufe I-Verordnung (VV-Sek I-V) vom 02. August 2007, zu-letzt geändert 25. März 2013).e) Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung-GOSTV) vom 21. August 2009, zuletzt geändert durch Ver-ordnung vom 23. Juli 2015.f) Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (VVGOSTV) vom 12. April 2011, zuletzt geändert am 19. November 2015g) Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in Schulen, Schulbehörden sowie nachgeordneten Einrichtungen des für Schule zuständigen Ministeriums im Land Brandenburg (Datenschutzverordnung Schulwesen – DSV) vom 15. August 2012

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5   Anlagen I Notenstufen und Bewertungsformen

Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zugrunde gelegt:1. sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.

2. gut (2)Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

3. befriedigend (3)Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderun-gen entspricht.

4. ausreichend (4)Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

5. mangelhaft (5)Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht ent-spricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

6. ungenügend (6)Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht ent-spricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

JG 7-10

Erreichte LeistungNote

100 % bis 96 %1

95 % bis 80 % 2

79 % bis 60 % 3

59 % bis 45 % 4

44 % bis 16 % 5

15 % und weniger 6

Notendefinitionen

1+11-2+22-3+33-4+44-5+

Die Leistung entspricht in ganz besonderem Maße den Anforderungen.… in besonderem Maße den Anforderungen.… in hohem Maße den Anforderungen.… voll und ganz den Anforderungen.… voll den Anforderungen.… weitgehend den Anforderungen.… durchaus den Anforderungen.… im Allgemeinen den Anforderungen.… – mit leichten Einschränkungen – im Allgemeinen den Anforderungen.Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber durchaus noch den Anforderungen.…, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen.…, entspricht aber noch den Anforderungen.Die Leistung entspricht zwar nur in geringem Maße den Anforderungen, lässt aber er-kennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in abseh-

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barer Zeit behoben werden können.

Die Leistung entspricht zwar nicht den Anforderungen, lässt aber erkennen, dass die not-wendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen und lässt kaum erkennen, dass die not-wendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Die Leis-tung wurde nicht erbracht.

JG 11/12

Noten1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6

Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Leistung ab %

95 90 85 80 75 70 65 60 55 50 45 36 27 18 9 0

II.1 Anzahl und Dauer schriftlicher Arbeiten in den JG 7 – 10

Klasse 7 Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10

Deutsch4 pro Schuljahr, je 45 – 90 Minuten; Klasse 9 bis 135

Minuten3 pro Schuljahr, je 45

– 135 Minuten;3. unter Prüfungs-bedingungen (180

Minuten)

Mathematik2 pro Schul-

halbjahr, je 45 Minuten

2 pro Schulhalbjahr, je 45 – 90 Minuten

2 im 1. Schulhalbjahr, je 45 – 90 Minuten;

1 im 2. Schulhalbjahr mit 135 Minuten

Englisch4 pro Schuljahr, je 45 Minuten

4 pro Schuljahr,je 45 Minuten

einschließlich OA

3 pro Schuljahr, je 45 Minuten, mind. 1 mit 90 Minuten

Französisch4 pro Schuljahr, je 45 Minuten 4 pro Schuljahr,

je 45 – 90 Minuten

3 pro Schuljahr,je 45 – 90 Minuten

Russisch4 pro Schuljahr, je 45 Minuten 3 pro Schuljahr, je 45 – 90 Minuten

OA = Orientierungsarbeit

▪ in Klasse 10 werden in allen übrigen Fächern die zwei- oder dreistündig unterrichtet werden Klausuren geschrieben: 1 pro Schuljahr

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II.2     Übersicht über die Wertigkeiten von Leistungsnachweisen

Grundlagen: Sek I-V, Sek II-V, VV-Leistungsbewertung

Jahrgang Bewertungsbereiche

sonstige Mitarbeit Klausuren ALN / FA mdl. Leistungs-feststellung

7 50 % 50 %8 50 % 50 % (inkl. OA)

9 25 %* 50 % 50 % FA_9 25 %10 75 % 25 %11/I ⅓1 ⅔2 vollst.3 ⅓ (135 / 90 Min) ⅓4 fr. WiFA_11

⅓11/II ⅓1 ⅔2 ⅓ (135 / 90 Min) ⅓4

12/I ⅓1 ⅔2 ⅓ (270,315 / 135 Min) ⅓4 ⅓5 ⅓1

12/II ⅔ ⅓ (135 Min)

1 wenn gleichzeitig im Fach ein ALN, die FA geschrieben bzw. die mdl. Leistungsfeststellung erbracht wird2 wenn keine weitere Leistung neben der Klausur erbracht wird3 wenn keine anderen Leistungsnachweise erbracht werden4 laut § 12 Abs. 2 GOSTV, unabhängig von Klausuren, freiwillig5 nur für Seminarkurs

Besondere Berücksichtigung findet Nummer 8 Abschnitt 2 „Schriftliche Arbeiten“!

III Umgang mit Facharbeiten   /   Leistungsmappen   /   Projekten

Gesetzliche Grundlage

Verordnung über die Bildungsgänge in der Sekundarstufe I (Sekundarstufe I-Verordnung-Sek I-V) vom 02. August 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. März 2013.Abschnitt 4, Leistungsbewertung, Versetzung§ 13 Grundsätze der Leistungsbewertung(4) […] Alle Schülerinnen und Schüler in der Jahrgangsstufe 9 fertigen in einem Fach eigener Wahl eine Facharbeit oder eine Leistungsmappe an oder führen ein Projekt durch und präsentieren die Facharbeit, Leistungsmappe oder das Projekt. Die Facharbeit, Leistungsmappe oder die Durch-führung des Projekts sowie die Präsentation werden bewertet. Die Bewertung kann besonders gewichtet werden.

Verfahren

▪ Die Schülerinnen und Schüler werden zum Ende der Klasse 8 über das Anfertigen einer Fach-arbeit vom Klassenleiter informiert.▪ Die Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres / in der 1. Schulwoche über das Anfertigen einer Facharbeit / Portfolios / Projektes durch den Klassenleiter informiert und be-lehrt.▪ Die Schülerinnen und Schüler wählen das Fach, in dem sie die Arbeit leisten, sprechen mit der betreuenden Fachlehrerin / dem betreuenden Fachlehrer Möglichkeiten, Facharbeit / Portfolio / Projekt zu absolvieren, ab und legen gemeinsam das Thema fest. Dazu sind auf der Homepage der Schule und in Aushängen rechtzeitig spezifische Hinweise und ein Zeitplan gegeben.▪ Die Schülerinnen und Schüler führen einen Konsultationsplan, der gemeinsam mit der betreuen-den Fachlehrerin / dem betreuenden Fachlehrer abgestimmt wird, nachdem die Vereinbarung unterschrieben worden ist. Dieser Konsultationsplan wird von den Schülerinnen und Schülern ge-führt.

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▪ Vor Beginn der Arbeitszeit findet ein zentraler Blocktag für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 zu inhaltlichen und formalen Vorgaben statt.▪ Gruppenarbeit ist möglich.▪ Den Termin der Präsentation legen die Schülerinnen und Schüler gemeinsam mit der betreuen-den Fachlehrerin / dem betreuenden Fachlehrer fest. Wer nicht im laufenden Unterricht präsentiert, muss seine Präsentation an einem von der Schulleitung festgesetzten Termin präsentieren.▪ Jede Schülerin / jeder Schüler hat an fünf Konsultationen teilzunehmen, die mit der betreuenden Fachlehrerin / dem betreuenden Fachlehrer zu vereinbaren sind.▪ Die Arbeitszeit und der Abgabetermin der schriftlichen Arbeit werden im Zuge der Vergleich-barkeit der Arbeitsbedingungen angepasst: Arbeitszeit ca. 12 Wochen, Abgabe der schriftlichen Arbeit nach den Weihnachtsferien in allen Fächern, individuelle Festlegung der Präsentations-termine. ▪ Gutachten: Die Bewertung der Formalien erfolgt für alle gleich, inhaltliche Bewertungskriterien sind Aufgabe der Fachkonferenzen. Die Checklisten sind eine Empfehlung.▪ Die Selbstständigkeitserklärung hat folgenden Wortlaut:SelbstständigkeitserklärungIch erkläre, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeich-nis angeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.Verwendete Informationen aus dem Internet sind dem Lehrer / der Lehrerin vollständig als Aus-druck zur Verfügung gestellt worden.(Ort, Datum) (Unterschrift)

Bewertung

Facharbeiten / Portfolio / Projekt werden von allen Schülern im 9. Jahrgang geschrieben.In die Bewertung fließen sowohl formale, sprachliche als auch inhaltliche Aspekte hinein. Empfoh-len wird die Gewichtung mit 30 (formal), 20 (sprachlich) und 50 (inhaltlich) Prozent. Die Gesamtnote der Arbeit geht mit 25 Prozent in die Gesamtnote des 1. Schulhalbjahres ein. Die Präsentation der Ergebnisse der Facharbeit erfolgt im 2. Schulhalbjahr und wird mit einer Note im Bereich der „sonstigen Noten“ bewertet.

Nachfolgend finden sich die Formulare für die Facharbeit Klasse 9.

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Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Prenzlau

FACHARBEIT KLASSE 9Schuljahr 2016 / 2017

Schüler: ……………………….

Thema:  ………………………………….   ………………………………….

Unterrichtsfach: ……………………………

Betreuungslehrer: ……………………………

Abgabetermin: 12.01.2017

Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der rück-seitig gegebenen Hinweises bestätigt.

Datum / Unterschrift Lehrer: 28.09.2016

Datum / Unterschrift Schüler: 28.09.2016

Datum / Unterschrift Eltern: 28.09.2016

Datum / Unterschrift Koordinator: 06.10.2016

Klasse ……

…………………………..

…………………………..

…………………………..

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Hinweise zur Facharbeit Klasse 9

Die Facharbeit soll nach wissenschaftlichen Standards angefertigt werden. Den Schülern wird an einem Blocktag das grundlegende Rüstzeug dafür gegeben. Weiterhin stehen ihnen Infor-mationen und Hinweise zur Verfügung, die auf der Homepage des Gymnasiums abrufbereit sind. In begründeten Ausnahmefällen sind sie beim Koordinator für Projekte oder beim betreuenden Fachlehrer einzusehen. Folgende Handreichungen stehen dazu bereit:

▪ Wissenschaftliches Arbeiten. Anregungen und Hinweise zur Gestaltung einer wissenschaft-lichen Facharbeit▪ Handreichung für Lehrer und Schüler. Grundsätze für die Bewertung der Facharbeit und die Präsentation▪ Handreichung für Schüler. Grundsätze für die Anfertigung der Facharbeit in Klasse 9▪ Die Facharbeit. Regeln des Zitierens

Mit den Schülern werden regelmäßige Konsultationen vereinbart. Darüber ist ein Konsul-tationsplan zu führen.

Den Schülern ist das wissenschaftspropädeutische Arbeiten erläutert worden. Auch hierzu finden sich auf der Homepage der Schule Informationen.

Bei auftretenden Fragen zum Inhalt der Facharbeit und formalen Fragen ist der betreuende Fach-lehrer rechtzeitig zu konsultieren. Jegliche Änderungen der umseitig stehenden Vereinbarung des Themas sind mit dem betreuenden Fachlehrer schriftlich zu vereinbaren und dem Koordinator für Projekte unmittelbar mitzuteilen.

Mit meiner / unserer Unterschrift erkläre/n ich / wir, dass ich / wir die Grundlagen zur Erstellung der Facharbeit verstanden habe/n und die Vereinbarungen gemeinsam mit dem betreuenden Fach-lehrer geschlossen wurden.

Vereinbarung über die Grobgliederung

Folgende grobe Gliederung ist zwischen Schüler / in und betreuendem Fachlehrer vereinbart wor-den:

…………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………

…………………………………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………..

Wesentliche Änderungen der Gliederung sind vom Schüler dem betreuenden Fachlehrer anzu-zeigen und mit ihm schriftlich zu vereinbaren.

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Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium PrenzlauKonsultationsplan Facharbeiten Klasse 9

Name:Klasse: Fach: Betreuer:

Konsul-tation

Datum Inhalt Unterschrift der Lehrkraft / Schüler

1. 20.09.2016

○ Einführung in die formalen Aspekte einer Facharbeit○ Einführung und Wiederholung sprachlicher Aspekte (DE)○ Einführung und Wiederholung gestalterischer Aspekte (IF)○ Übungen in Kleingruppen

2. ○ Abschluss Vereinbarung und verbindliche Festlegung Thema

3. ○

4. ○

5. ○

6. 12.01.2017

○ Verbindliche Abgabe der Arbeit

□ Der Schüler hat an allen Konsultationen teilgenommen. (Verpflichtung: 5 Konsultationen)□ Der Schüler hat bei …. Konsultation begründet gefehlt.□ Der Schüler hat die Konsultationen nicht wahrgenommen.□ Die Leistung wird durch unregelmäßige Teilnahme an den Konsultationen bzw. fehlen-

den Unterlagen zu den Konsultationen um eine Note gemindert.

Prenzlau, …………2017

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………………………………………………. ……………………………………………….Kenntnisnahme des Schülers Unterschrift des betreuenden Fachlehrers

Handreichung für SchülerGrundsätze für die Anfertigung der Facharbeit in Klasse 9

1. formale Aspekte: mindestens 6 – 10, maximal 12 computerschriftliche Seiten ohne Karten, Diagram-

me, Bilder, Anhang Schriftart / Schriftgröße Arial 11 (außer Deckblatt und Überschriften) Format DIN A4, einseitig beschriebenes weißes Blatt eineinhalbfacher Zeilenabstand, Blocksatz standardisierte Seitenränder, Heftrand 3,0 cm (links), Korrekturrand 4,0 cm (rechts) fortlaufende Seitenzahlen, Zählung beginnt mit dem Deckblatt, erste Seitenangabe

aber Einleitung (Seite 3) Facharbeit muss geheftet oder gebunden sein

2. allgemeiner Aufbau: Deckblatt in vorgegebener Form (siehe Rückseite) Vorwort / Einleitung Inhaltsverzeichnis (Angabe der Einzelkapitel und Unterkapitel mit Seitenzahl, Ver-

wendung von Gliederungsziffern, mind. zwei Untergliederungen) Textteil der Facharbeit (Hauptteil) Schlusswort (Gedanken und Meinungen wiedergeben, die sich während der Bear-

beitung des Themas ergaben bzw. auftraten) Literaturverzeichnis (alphabetische Reihenfolge, sortiert nach Quellenarten) Quellenanhang und -verzeichnis (Anhang mit Materialien, Hintergrundinformatio-

nen, Originaldaten – es muss ein direkter Bezug der Angaben im Anhang zum Text der Arbeit existieren)

Selbständigkeitserklärung (vom Schüler unterschrieben)

3. allgemeine Hinweise: Die Teilnahme an den Konsultationen ist verpflichtend! Arbeit selbstständig gliedern Zitate kennzeichnen, welche sinnvoll in den Text eingebunden sind verwendete Quellen (alle Titel der verwendeten Literatur, auch Broschüren, Flyer

und Zeitschriften sowie die benutzten Internetseiten) vorschriftsmäßig angebenMerke: Nicht gekennzeichnete und unbearbeitete Auszüge aus dem Internet oder anderen Quellen sind nicht erlaubt. Sie gelten als Betrugsversuch und werden mit der Note „6“ geahndet (Plagiat).

Anmerkungen, Ergänzungen, Zitate sind als Fußnoten auf der jeweiligen Seite zu erläutern

Karten, Diagramme, Bilder mit einer Legende versehen Abgabe von zwei gleichen Arbeiten (eine davon in digitaler Form) Rechtschreibung überprüfen (sie wird mit bewertet) saubere Ausführung und sinnvolle Größe von Zeichnungen, Abbildungen, Grafiken,

… Präsentation dauert 15 Minuten ohne Vorbereitungszeit

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4. Termine: 20.09.2016 Blocktag, gleichzeitig 1. Konsultationbis 23.09. Bekanntgabe / Veröffentlichung Themen durch Fachlehrer / Fachkonferenzenbis 30.09. 08 Uhr Themenwahl durch Schüler, Meldung an die Klassenlehrer durch Fachlehrerbis 04.10. 13 Uhr Meldung der Schüler über Klassenlehrer an Koordinator Projekte12.01.2017 Ende der Arbeitszeit und Übergabe der Arbeiten an die Fachlehrer03.03. Ende der Korrekturzeit und Übergabe der Noten an den Koordinator Projekteim 2. Halbjahr30.05.

Beginn der Präsentation oder Verteidigung (im Rahmen des Unterrichtes, wenn Stoff be-handelt wird oder über Präsentationstag)

Literaturhinweis: „Fit fürs Abi, Referate / Facharbeit“, Schroedel Verlag 2001, ISBN 3-507-22070-9

Formale Hinweise

- Gliederung

Titelblatt Inhaltsverzeichnis Vorwort (f) Einleitung Hauptteil Schluss Literaturverzeichnis Anhang (f) Selbstständigkeitserklärung

f = fakultativ

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Erklärung

Ich erkläre, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die

im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.

Verwendete Informationen aus dem Internet sind dem Lehrer/der Lehrerin

vollständig als Ausdruck zur Verfügung gestellt worden.

____________________ _______________________

Ort und Datum Unterschrift

- Selbstständigkeitserklärung

- Titelblatt (Muster)

Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Prenzlau

Dr.-Bähr-Straße 1, 17291 Prenzlau

Facharbeit

im

Fach Geschichte

Klasse 9

Erster Weltkrieg

Eine neue Form der Kriegsführung?

Verfasser:     …

Fachlehrer:     Herr Dittberner

Abgabetermin:     12.01.2017

Abgegeben am:   12.01.2017

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Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Prenzlau

Check-Liste zur Bewertung der Präsentation einer Facharbeit

Name: ……………………………………………………………………… Klasse: ………..

Aspektmgl.

Punkteerteilte Punkte

Bemerkungen

Präsentation

Wurde die Präsentationsdauer eingehalten? (max. 15 Minuten)Hatte die Präsentation ein klares Thema, eine klare Über-schrift, eine klar erkennbare Gliederung und Struktur, eine logische Abfolge der Gliederungspunkte und pas-sende Überleitungen?Anschaulichkeit: Unterstützende Medien sinnvoll ausge-wählt, angemessen eingesetzt und ansprechend gestaltet (PowerPoint, Tafel, Text, Plakate, Modelle, Experiment u. a.)?Hatte die Präsentation einen interessanten Einstieg und einen guten Abschluss?Zuhörerführung, Zuhörerbezug: Aufmerksamkeit des Publikums abgewartet, in Ruhe eröffnet, Blickkontakt zum Publikum, Mitschüler zur Mitarbeit aktiviert (Ansprechen, Fragen, Beobachtungsaufgaben, Rätsel, Lückentext)Auftreten des Redners: Blickkontakt, Körpersprache (Mimik, Gestik, Haltung)Sprechen: Wurde klar, laut und deutlich, frei (mit Hilfe des Stichpunktzettels) und in angemessenem Tempo ge-sprochen? (verständliche Sätze, Pausen, Tempo ange-messen)Sprache: Wurden R / G / A richtig angewendet?War erkennbar, dass er / sie sich gut vorbereitet hat?War die schriftliche Form der Präsentation hilfreich? (Thesenpapier / Zusammenfassung / Handout)Quellenangabe

Inhalteigene inhaltliche SchwerpunktsetzungWurden die wichtigsten Inhaltsaspekte der Facharbeit deutlich aufgenommen?Aufbau: Einleitung (Ohröffner, „roter Faden“ erkennbar), Schaffen von Übergängen, Zusammenfassungfachspezifische Inhalte sachliche / fachliche RichtigkeitUmfang der fachlichen Informationen; Vollständigkeit, In-formationsgehaltKlärung von Fachbegriffen; Fachsprache und Fachtermini korrekt verwendetWurden Fragen zum Inhalt kompetent und korrekt beant-wortet?

        Sonderpunkte für besondere Einfälle bzw. Leistungen

Maximalpunktzahl:Gesamtbewertung: Note:

(Empfehlung, Abweichungen bei Projekt / Portfolio lt. Festlegung der Fachkonferenz möglich)

Datum: ……………………………………….…. Unterschrift: ……………………………………………………………………………………….

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Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Prenzlau

Check-Liste zum Prozess Erstellung Facharbeit / Portfolio / Projekt

Name: ……………………………………………………………………… Klasse: ………..

BewertungAspekt Bemerkungen

Personal-kompetenz

Selbstständigkeit

Sozial-kompetenz

Zeitplanung

Einhaltung von Ter-minenerarbeiteter Zeitplan

Methoden-kompetenz

Zielstrebigkeit und Ausdauersinnvolles Vorgehen

Recherchieren, Auf-bereitung der Litera-tur, QuellennutzungUmgang mit Proble-menKritikfähigkeit

Beratungsfähigkeit

Nutzung von Hilfen

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Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium PrenzlauQualifikative Festlegungen und Standards: Referate und Kurzvorträge

Hiermit erkläre ich mit meiner Unterschrift, dass ich die nachfolgenden Belehrungen verstanden habe und über die eintretenden Folgen aufgeklärt wurde, sollte ich mich nicht an diese Regelun-gen halten.

1. Die Dauer der Vorträge umfasst max. 15 Minuten, die der Referate max. 40 Minuten (Abwei-chungen sind mit dem Fachlehrer rechtzeitig abzustimmen).2. Der Aufbau von Referaten und Vorträgen entspricht folgendem Schema:

1. Gliederung mit Themennennung2. gegliederter Hauptteil mit Material (auch PowerPoint-Präsentationen etc.)3. Zusammenfassung (Tafel, Folie, Handout)

3. Grundlagen für ein Referat bzw. Vortrag sind: - Stichwortzettel oder knappe Stichpunkte

- Einleitung und Zusammenfassung können umfassender notiert sein- untermalende Materialien (Folien, CD, Video, DVD, etc.) nach Möglichkeit- nahezu freies Sprechen / Vortragen, kein Vorlesen

4. Folgende Bewertungsrichtlinien werden angewandt:1. Wurde das Thema umfassend erschlossen?

- informierender Vortrag – sachliche Information zum Inhalt- erörternder Vortrag – Auseinandersetzung mit Problem, Diskussion (zumindest ein Diskussionsansatz muss erkennbar sein)

2. Waren die inhaltlichen Aussagen fachlich richtig? Wurden Thesen aufgestellt und belegt? Konzentrierte sich der Vortragende auf das Wesentliche?3. Waren die Teilprobleme / -anforderungen logisch angeordnet?

- Gliederung, Einleitung / Hinführung, Zusammenfassung - Bildmaterial, Übersichten, Medien

4. Wurde ein sprachlich korrekter Stil verwendet? - sprachliche, nonverbale und grammatikalische Mittel

- zusammenhängende und zumeist freie / unabhängige Vortragsweise, Hörerkontakt5. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Richtlinien:

1. ca. 30 Prozent2. ca. 30 Prozent 3. ca. 20 Prozent 4. ca. 20 Prozent

 Weitere Bewertungsraster finden sich im Methodenkonzept des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums.

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Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium PrenzlauWissenschaftliche Facharbeit (ALN) Klassenstufe 11 / 12/I

Schuljahr 2016 / 2017Verpflichtungserklärung

1. Grundlagen

Die Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (GOSTV) vom 21. August 2009 in ihrer geänderten Fassung vom 21. Juli 2015 regelt im § 12 Absatz 2 verbindlich: „Im ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase kann in den Fächern auf erhöhtem und grund-legendem Anforderungsniveau einmalig ein Anderer Leistungsnachweis erbracht werden. Die Anzahl der verbindlich zu erbringenden Klausuren bleibt hiervon unberührt.“

Dieser „Andere Leistungsnachweis“ soll das wissenschaftspropädeutische Arbeiten vertiefen und Nachweise über die Fähigkeit des Schülers zur wissenschaftlichen Arbeit erbringen.

▪ Wissenschaftspropädeutik ist die Einführung und Vermittlung von wissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen, der wissenschaftlichen Methoden des Erkenntnisgewinns und von Wissenschaftstheorien▪ Wissenschaftspropädeutik, verstanden als Anbahnung wissenschaftlichen Vorgehens, ist ein verbindlicher Unter-richtsbestandteil vor allem im Sekundarbereich II an allen Schulen, die zur Hochschulreife führen. Sie bedeutet nicht zwingend, dass Schüler bereits selbstständig Wissenschaft betreiben sollen […], sondern nur einen anfänglichen, exem-plarischen Einblick in die Arbeitsweisen erhalten. Dies beinhaltet zugleich die Auseinandersetzung mit den Grenzen eines bestimmten methodischen Vorgehens oder allgemein wissenschaftlichen Arbeitens. Wissenschaftspropädeuti-sche Grundlagenbildung dient der Ausbildung der Studierfähigkeit der Schüler an Gymnasien.▪ Wissenschaftspropädeutik ist nicht zu verwechseln mit der Wissenschaftsorientierung der Unterrichtsinhalte, die selbstverständlich den Erkenntnisstand der Wissenschaften wiedergeben müssen. […] Ein Missverständnis liegt auch vor, wenn Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau das Ziel verfolgen, die Studieninhalte des Grundstudiums bereits möglichst tiefgründig vorwegzunehmen […].▪ Aus gegenwärtiger Sicht gehören zur Studierfähigkeit verschiedene Kompetenzen:

- inhaltlich-sachbezogen: fachliche Kenntnisse aller Art (welche genau, wird äußerst kontrovers in der Gesellschaft diskutiert); - methodisch-formal: wissenschaftsbezogene Medien- und Methodenkompetenzen sowie Arbeitstechniken, Diffe-renzierungsvermögen etc.; - sozial: Verantwortung, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit etc.; - personal: Ausdrucksvermögen, Bekenntnis zur Rationalität, Dispositionen wie Arbeitsdisziplin, Lernbereitschaft, Selbstständigkeit, Ausdauer, Genauigkeit etc.1

▪ Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten heißt also, das Heranführen an die Vorgehensweise, sich in ein wissen-schaftliches Gebiet hineinzuarbeiten, den Weg zu ebnen, um ein angehendes Fach bis zur Hochschulreife methodisch oder auch inhaltlich besser zu erfassen, zu begreifen zu können.▪ Lit.: W. Griese: Wissenschaftspropädeutik in der gymnasialen Oberstufe, Oldenburg, 1983

Der Andere Leistungsnachweis soll nach wissenschaftlichen Standards angefertigt werden. Den Schülern stehen weiterführende Informationen und Hinweise zur Verfügung, die auf der Internetseite des Gymnasi-ums abrufbereit sind. In begründeten Ausnahmefällen sind sie beim Koordinator für Projekte oder beim be-treuenden Fachlehrer einzusehen. Folgende Handreichungen stehen dazu bereit:

▪ Wissenschaftliches Arbeiten. Anregungen und Hinweise zur Gestaltung einer wissenschaftlichen Facharbeit▪ Handreichung für Schüler. Grundsätze für die Anfertigung der Wissenschaftlichen Facharbeit

Entsprechend der bestehenden Festlegungen für den Anderen Leistungsnachweis am Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium wählen die Schüler in den ersten beiden Wochen der Jahrgangsstufe 11 den Betreuer und das Fach aus dem Angebot der Kurse auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau. Die Regelungen des Punktes 10 Abs. 3 der VV-GOSTV sind dabei zu berücksichtigen. Die Nutzung von vier thematischen Konsultationen ist verpflichtend, wobei formale, technische und inhaltliche Elemente durch die

1  http://de.wikipedia.org/wiki/Prop%C3%A4deutik, vgl. auch http://www.fremdwort.de/suche.php?term=Wissenschaftsprop%E4deutik, Zugriff am 01.03.2012

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betreuenden Fachlehrer anzubieten sind. Die Konsultationen und der Arbeitszeitraum sind schriftlich zu vereinbaren, zu terminieren und zu fixieren.

Der Andere Leistungsnachweis wird mit einer Note bewertet, die mit ⅓ in die Bewertung eines der betref-fenden Kurshalbjahre der Jahrgangsstufen 11 bzw. 12/I eingeht. Die Bewertung erfolgt in Form einer schrift-lichen Begutachtung der Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen Formales, Inhalt und Sprache durch den betreuenden Fachlehrer. Entsprechende Beschlüsse der Fachkonferenzen zur Betreuung des Anderen Leistungsnachweises sind verbindlich. In begründeten Fällen kann vom Schüler schriftlich ein Zweitgut-achten beim Schulleiter beantragt werden.2. Vereinbarungen

Vor Beginn der Arbeitszeit ist zwischen dem betreuenden Fachlehrer und dem Schüler ein Thema zu verein-baren. Dieses Thema trägt den folgenden Titel:

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………...

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………...

Für die Erstellung der Arbeit sind folgende inhaltliche Schwerpunkte (kommende Gliederungspunkte) verein-bart worden:

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

Der späteste Abgabetermin der Arbeit liegt vier Wochen vor dem Notenstopp des laufenden Schuljahres. Dieser Termin ist verbindlich. Die schriftlichen Vereinbarungen sind vom betreuenden Fachlehrer zu archi-vieren.

Name der Schülerin / des Schülers: …………………………………………………….

Tutorenkurs: ……………… Fach: …………………………………… Betreuender Fachlehrer: ……………………………………………

Mit meiner / unserer Unterschrift erkläre/n ich / wir, dass ich / wir die Grundlagen zur Erstellung des Anderen Leistungsnachweises verstanden habe/n und die Vereinbarungen gemeinsam mit dem betreuenden Fachlehrer geschlossen wurden.

……………..........................................., …………2016Ort und Datum

………………………………………………………………. ……………………………………………………………….Unterschrift Schüler Unterschrift Eltern / Elternteil

Mit meiner Unterschrift bestätige ich das formalrechtliche Zustandekommen der Vereinbarung und den Ver-weis auf die Grundlagen zur Erstellung des Anderen Leistungsnachweises.

……………………………………………………………….Unterschrift betreuender Fachlehrer

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Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium PrenzlauSeminarkursarbeit Klassenstufe 11 / 12

Schuljahr 2016 / 2017Verpflichtungserklärung

1. Grundlagen

Die Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (GOSTV) vom 21. August 2009 in ihrer geänderten Fassung vom 21. Juli 2015 regelt im § 7 Absatz 4 und in der Verwaltungsvorschrift zur GOSTV unter Punkt 5 Absatz 3 Satz 4 verbindlich die Erstellung einer schriftlichen Arbeit (Facharbeit): „Im Seminarkurs fertigen die Schülerinnen und Schüler eine schriftliche Arbeit an, die die Darstellung ihrer Ergebnisse oder eine Dokumentation und deren Präsentation umfasst.“

Diese „Wissenschaftliche Facharbeit“ soll das wissenschaftspropädeutische Arbeiten vertiefen und Nach-weise über die Fähigkeit des Schülers zur wissenschaftlichen Arbeit erbringen sowie die Ergebnisse der Arbeit im Seminarkurs dokumentieren.

▪ Wissenschaftspropädeutik ist die Einführung und Vermittlung von wissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen, der wissenschaftlichen Methoden des Erkenntnisgewinns und von Wissenschaftstheorien▪ Wissenschaftspropädeutik, verstanden als Anbahnung wissenschaftlichen Vorgehens, ist ein verbindlicher Unter-richtsbestandteil vor allem im Sekundarbereich II an allen Schulen, die zur Hochschulreife führen. Sie bedeutet nicht zwingend, dass Schüler bereits selbstständig Wissenschaft betreiben sollen […], sondern nur einen anfänglichen, exem-plarischen Einblick in die Arbeitsweisen erhalten. Dies beinhaltet zugleich die Auseinandersetzung mit den Grenzen eines bestimmten methodischen Vorgehens oder allgemein wissenschaftlichen Arbeitens. Wissenschaftspropädeuti-sche Grundlagenbildung dient der Ausbildung der Studierfähigkeit der Schüler an Gymnasien.▪ Wissenschaftspropädeutik ist nicht zu verwechseln mit der Wissenschaftsorientierung der Unterrichtsinhalte, die selbstverständlich den Erkenntnisstand der Wissenschaften wiedergeben müssen. […] Ein Missverständnis liegt auch vor, wenn Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau das Ziel verfolgen, die Studieninhalte des Grundstudiums bereits möglichst tiefgründig vorwegzunehmen […].▪ Aus gegenwärtiger Sicht gehören zur Studierfähigkeit verschiedene Kompetenzen:

- inhaltlich-sachbezogen: fachliche Kenntnisse aller Art (welche genau, wird äußerst kontrovers in der Gesellschaft diskutiert); - methodisch-formal: wissenschaftsbezogene Medien- und Methodenkompetenzen sowie Arbeitstechniken, Differenzierungsvermögen etc.; - sozial: Verantwortung, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit etc.; - personal: Ausdrucksvermögen, Bekenntnis zur Rationalität, Dispositionen wie Arbeitsdisziplin, Lernbereitschaft, Selbstständigkeit, Ausdauer, Genauigkeit etc.2

▪ Wissenschaftspropädeutisches Arbeiten heißt also, das Heranführen an die Vorgehensweise, sich in ein wissen-schaftliches Gebiet hineinzuarbeiten, den Weg zu ebnen, um ein angehendes Fach bis zur Hochschulreife methodisch oder auch inhaltlich besser zu erfassen, zu begreifen zu können.▪ Lit.: W. Griese: Wissenschaftspropädeutik in der gymnasialen Oberstufe, Oldenburg, 1983

Die Wissenschaftliche Facharbeit soll nach wissenschaftlichen Standards angefertigt werden. Den Schülern stehen weiterführende Informationen und Hinweise zur Verfügung, die auf der Internetseite des Gymnasi-ums abrufbereit sind. Folgende Handreichungen stehen dazu bereit:

▪ Wissenschaftliches Arbeiten. Anregungen und Hinweise zur Gestaltung einer wissenschaftlichen Facharbeit▪ Handreichung für Schüler. Grundsätze für die Anfertigung der Wissenschaftlichen Facharbeit

Die Schüler wählen im Verlauf des zweiten Halbjahres der Qualifikationsphase im Seminarkurs gemeinsam mit dem Seminarkurslehrer ein Thema, das verbindlich im dritten Kurshalbjahr umgesetzt wird.

2  http://de.wikipedia.org/wiki/Prop%C3%A4deutik, vgl. auch http://www.fremdwort.de/suche.php?term=Wissenschaftsprop%E4deutik, Zugriff am 01.03.2012

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Ein vorbereitender Blocktag zu formalen Vorgaben, technischen und fachlichen Arbeitsweisen wird durch den Fachbereich Seminarkurs angeboten. Die Nutzung von thematischen Konsultationen ist verpflichtend. Die Konsultationen und der Arbeitszeitraum sind schriftlich zu vereinbaren, zu terminieren und zu fixieren.

Die Wissenschaftliche Facharbeit wird mit einer Note bewertet, die mit ⅓ in die Bewertung des dritten Kurs-halbjahres der Qualifikationsphase im Seminarkurs eingeht, und wird im vierten Kurshalbjahr präsentiert und verteidigt. Die Bewertungen erfolgen in Form einer schriftlichen Begutachtung der Fähigkeiten und Fertig-keiten in den Bereichen Formales, Inhalt und Sprache für die schriftliche Arbeit sowie durch eine mündliche Begutachtung der Präsentation durch den Seminarkurslehrer.

2. Vereinbarungen

Im Verlauf des ersten Kurshalbjahres der Qualifikationsphase ist vor Beginn der Arbeitszeit zwischen dem Seminarkurslehrer und dem Schüler / den Schülern ein Thema zu vereinbaren. Dieses Thema trägt den folgenden Titel:

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………...

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………...

Für die Erstellung der Arbeit sind folgende inhaltliche Schwerpunkte (kommende Gliederungspunkte) ver-einbart worden:

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

………………………………………………………………………………………………………………..…

Der späteste Abgabetermin der Arbeit liegt vier Wochen vor dem Notenstopp des dritten Kurshalbjahres. Dieser Termin ist verbindlich.

Name(n) des Schülers / der Schüler: ………………………………………………………………………………………..…………………….

Tutorenkurs: ……………… Fach: …………………………………… Seminarkurslehrer: ……………………………………………

Mit meiner / unserer Unterschrift erkläre/n ich / wir, dass ich / wir die Grundlagen zur Erstellung der Wissen-schaftlichen Facharbeit verstanden habe/n und die Vereinbarungen gemeinsam mit dem Seminarkurslehrer geschlossen wurden.

……………..........................................., …………2016Ort und Datum

………………………………………………………………………….. …………………………………………………………………………………………..Unterschrift Schüler Unterschrift Eltern / Elternteil / Elternteile

Mit meiner Unterschrift bestätige ich das formalrechtliche Zustandekommen der Vereinbarung und den Ver-weis auf die Grundlagen zur Erstellung der Wissenschaftlichen Facharbeit.

……………………………………………………………….Unterschrift Seminarkurslehrer

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IV.1     Bewertung der Mitarbeit im Unterricht der Sekundarstufe I

NoteKriterien

sehr gut (1) ▪ andauernde Beteiligung am Unterricht▪ sehr viele und richtige Beiträge zum Unterricht▪ Probleme werden selbständig zu lösen versucht▪ bei Unklarheiten wird nachgefragt▪ Gruppenarbeit und Partnerarbeit: bezieht andere in die Arbeit mit ein, organisiert, fasst zusammen...▪ geht auf die Aussagen anderer ein und ergänzt sie falls nötig▪ freiwillige, zusätzliche Beiträge (Buchvorstellung, Referat ...)

gut (2) ▪ häufige Beteiligung am Unterricht▪ viele und richtige Beiträge zum Unterricht▪ Probleme werden meist selbständig zu lösen versucht▪ bei Unklarheiten wird nachgefragt▪ Gruppenarbeit und Partnerarbeit: bezieht andere meist in die Arbeit mit ein, orga-nisiert, fasst zusammen ...▪ geht meist auf die Aussagen anderer ein und ergänzt sie falls nötig

befriedigend (3)

▪ gelegentliche Beteiligung am Unterricht▪ meist richtige Beiträge zum Unterricht▪ Probleme werden manchmal selbständig zu lösen versucht▪ bei Unklarheiten wird nachgefragt▪ Gruppenarbeit und Partnerarbeit: arbeitet eigenständig mit▪ geht ab und zu auf die Aussagen anderer ein und ergänzt sie manchmal

ausreichend (4)

▪ schwankende, bzw. seltene Beteiligung am Unterricht▪ Beiträge zum Unterricht, die häufiger Fehler aufweisen▪ zur Problemlösung wird der Lehrer häufig herangezogen, ohne selbst Lösungs-wege gesucht zu haben▪ bei Unklarheiten wird nachgefragt▪ Gruppenarbeit und Partnerarbeit: verlässt sich häufig auf andere▪ Aussagen anderer werden angenommen

mangelhaft (5)

▪ wenig oder keine Beteiligung am Unterricht▪ meist fehlerhafte Beiträge zum Unterricht▪ bei Unklarheiten wird selten nachgefragt▪ Gruppenarbeit und Partnerarbeit: verlässt sich zu sehr auf andere, arbeitet selten mit▪ geht nicht auf die Aussagen anderer ein

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IV.II     Bewertung der Mitarbeit im Unterricht der Sekundarstufe II

No-

ten

Punk-te

Notendefinition Begründung / Kriterien

1 151413

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderun-gen in besonderem Maße entspricht.

ständige Mitarbeit mit substanziellen Beiträgen, stets richtige Aussagen / Antworten; eigene Initiative, Im-pulse für den Unterricht; kreative, selbstständige Bei-träge, ausgeprägte Urteilsfähigkeit, überdurchschnitt-liche Analysefähigkeit; schnelles Erfassen von Auf-gaben und Problemen; inhaltlich und organisatorisch hilfreich in der Gruppenarbeit; ständige Anfertigung der Hausaufgaben, stets vollständige Arbeitsmateria-lien

2 121110

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll ent-spricht.

regelmäßige Mitarbeit mit qualitativ guten Beiträgen, Bemühen um Initiative, Ansätze zu kreativem Den-ken, oft selbstständig, teils mit Hilfen, sichere Repro-duktion von Wissen / Inhalten, gute Urteilsfähigkeit, kann recht sicher und produktiv mit anderen zusam-menarbeiten, Versäumnisse im Bereich von Haus-aufgaben und Arbeitsmaterial sind vernachlässigbar

3 090807

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen ent-spricht.

punktuelle Mitarbeit, zufriedenstellende und oft richti-ge Aussagen / Antworten, größerer Bedarf an Impul-sen, Hilfen und Korrektur, geringe Selbstständigkeit, brauchbare Ansätze für Analyse und Interpretation von Inhalten, erkennbare Beiträge in der Gruppenar-beit, gelegentliches „Vergessen“ von Hausaufgaben und Arbeitsmaterial

4 060504

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel auf-weist, aber im Ganzen den Anforderungen noch ent-spricht.

geringe eigenständige Mitarbeit, wenige Beiträge mit dürftigem / fehlerhaftem Inhalt, eher rezeptivrepro-duktiv, sehr großer Hilfs- und Korrekturbedarf, große Probleme beim Erfassen und Lösen von Aufgaben, bei Gruppenarbeit überwiegend passiv, kaum vor-handene Analyse- und Urteilsfähigkeit, kaum Denken in Kausalzusammenhängen, häufiges Fehlen von Hausaufgaben und Arbeitsmaterial

5 030201

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderun-gen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkennt-nisse vorhanden sind und

kaum / keine Mitarbeit, (fast) keine Reaktion auf Im-pulse / Fragen; völlige Passivität in allen Arbeitsfor-men, Aufgaben werden (fast) nie erfasst und ange-messen gelöst, kein Basis- und Aufbauwissen, keine brauchbaren Ansätze im Bereich von Analyse und Beurteilung, Gedanken / Inhalte können (fast) nicht mitgeteilt werden, Hausaufgaben und Arbeitsmaterial

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die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden kön-nen.

(fast) nie vorhanden

6 0 Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderun-gen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden kön-nen.

keine mündliche und schriftliche Mitarbeit, keine be-wertbaren Leistungen, keine Teilnahme an Gruppen-arbeit

V     Bewertung einer Gruppenarbeit

Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium Prenzlau

Check-Liste zur Bewertung einer Gruppenarbeit

Name: ……………………………………………………………………… Klasse: ………..

Thema: ………………………………………………………………………

Bewertung: 4 = trifft zu; 3 = trifft überwiegend zu; 2 = trifft fast zu; 1 = trifft nicht zu

Gruppenarbeit vom: ……………………………………4 3 2 1

Ich habe mich an der Themenfindung beteiligt.Ich habe eigene Ideen zur Planung der Arbeit beigetragen.Ich habe mich mit den Ideen der anderen auseinandergesetzt.Ich habe verwendbares Material besorgt.Ich habe nach dem gemeinsamen Arbeits- und Zeitplan gearbeitet.Ich habe mich nicht ablenken lassen.Ich habe die Hilfe der Lehrkraft in Anspruch genommen.Ich habe die Hilfe der anderen Gruppenmitglieder in Anspruch genommen.Ich habe den anderen geholfen.Ich habe mich an die Absprachen gehalten.Ich habe meine Aufgaben selbstständig erledigt.Ich habe mich an die Regeln der Gruppenarbeit gehalten.Ich bin mit dem Ergebnis der Gruppenarbeit zufrieden.Ich bin mit der Zusammenarbeit der Gruppe zufrieden.Ich bin mit meinem Beitrag zur Gruppenarbeit zufrieden.

Das nehme ich mir für die nächste Gruppenarbeit vor:

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

Datum: ……………………………………….…. Unterschrift: ……………………………………………………………………………………….

(Quelle: In Anlehnung an Renate Buschmann: „Lernen – leisten – bewerten und Anschlüsse – Übergänge“. Qualitätsverbesserung in Schulen und Schulsystemen QuiSS, Luchterhand-Verlag, Neuwied am Rhein 2004)

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VI     Formulierungsbeispiele für Bewertungen in der gymnasialen Oberstufe

Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium PrenzlauFormulierungsbeispiele für Notenbegründungen

(u.a. mündliche Prüfungen)▪ Die Notenbegründung muss eindeutig die Vorzüge und Schwächen der Prüfung aufzeigen. Sie muss vom Wortlaut her eindeutig die anschließend angeführte Note belegen. Zu beachten ist, dass sich beide Prü-fungsteile in der Note und in der Notenbegründung wiederfinden. Die Noten müssen in ihren Tendenzen (plus / minus) ebenfalls erkennbar werden.

▪   Leistung erfüllt Anforderungen in besonderem Maße ( „sehr gut“ , 85   /   90   /   95   Prozent) Vortrag

- Aufgabe wurde sicher erfasst und sehr gut bewältigt- Darstellung war differenziert- umfassende, sichere und geordnete Kenntnisse wur-den nachgewiesen- Vortrag war logisch gegliedert- Argumentation war logisch und überzeugend- Fachbegriffe wurden richtig und angemessen ver-wendet- Darlegungen waren kritisch, differenziert und zeigten Alternativen auf- Prüfling bewies Verständnis und Urteilsfähigkeit so-wie Sinn für fachspezifische Zusammenhänge- fachübergreifende Zusammenhänge wurden selbst-ständig ausgewählt, erkannt und dargestellt- methodisches Vorgehen war sachlogisch durchgän-gig richtig- Leistung war im Ausdruck sehr gut

Gespräch- zuvor gewonnene positive Merkmale wurden durch-weg bestätigt- Fragen wurden sicher, richtig und zügig erfasst- sichere Kenntnisse wurden in neuen Zusammen hän-gen angewendet und konnten kausal weiterentwickelt werden- Prüfling bewies Urteilsfähigkeit- Urteile wurden klar formuliert und sachlich korrekt be-gründet- Probleme wurden selbstständig formuliert und Lö-sungsansätze geboten

▪   Leistung erfüllt Anforderungen in vollem Maße ( „gut“ , 80   /   75   /   70   Prozent) Vortrag

- Aufgabe wurde richtig erfasst und gut bewältigt- Darstellung war differenziert- fundierte, sichere und geordnete Kenntnisse wurden nachgewiesen- Vortrag war weitgehend logisch gegliedert- Prüfling konzentriert sich auf das Wesentliche- Argumentation war weitgehend logisch und über-zeugend- Fachbegriffe wurden zumeist richtig und angemes-sen verwendet- Darlegungen waren kritisch, differenziert und zeigten Alternativen auf- Prüfling bewies weitgehend Verständnis und Urteils-fähigkeit sowie Sinn für fachspezifische Zusammen-hänge- fachübergreifende Zusammenhänge wurden ausge-wählt, erkannt und dargestellt

Gespräch- zuvor gewonnene positive Merkmale wurden insge-samt bestätigt- Fragen wurden sicher, richtig und weitgehend zügig erfasst- Argumentationen waren schlüssig- sichere Kenntnisse wurden in neuen Zusammenhän-gen angewendet und konnten in Ansätzen kausal wei-terentwickelt werden- Prüfling bewies Urteilsfähigkeit- Urteile wurden formuliert und weitgehend sachlich korrekt begründet- Probleme wurden weitgehend selbstständig formuliert und vereinzelte Lösungsansätze geboten

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- methodisches Vorgehen war zumeist sachlogisch richtig- Leistung war im Ausdruck gut

▪   Leistung erfüllt Anforderungen im Allgemeinen ( „befriedigend“ , 65   /   60   /   55   Prozent) Vortrag

- Aufgabe wurde weitgehend erfasst und zufrieden-stellend bewältigt- zumeist fundierte, durchschnittliche Kenntnisse wur-den bewiesen, Ungenauigkeiten waren gegeben- Vortrag war übersichtlich- Prüfling konzentriert sich auf das Wesentliche, wobei seine Angaben nicht vollständig sind- Argumentation war meist stimmig, im Wesentlichen noch überzeugend- Fachbegriffe wurden, wenn auch nicht immer richtig, verwendet- Darlegungen waren in Ansätzen kritisch, differenziert und zeigte Alternativen auf- Prüfling bewies weitgehendes Verständnis für fach-spezifische Zusammenhänge- methodisches Vorgehen war zumeist sachlogisch richtig- Leistung war im Ausdruck angemessen

Gespräch- zuvor gewonnene befriedigende Merkmale wurden insgesamt bestätigt- Fragen wurden zumeist richtig erfasst und wurden korrekt beantwortet- Argumentationen waren schlüssig- Kenntnisse wurden zumeist richtig angewendet und konnten teilweise kausal weiterentwickelt werden- Prüfling bewies in Ansätzen Urteilsfähigkeit- Urteile wurden ansatzweise formuliert, aber nicht durchweg sachlich korrekt begründet

▪   Leistung weist Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen ( „ausreichend“ , 50   /   45   /   36   Prozent) Vortrag

- Aufgabe wurde im Wesentlichen / nur oberflächlich erfasst und nicht zufriedenstellend bewältigt- Vortrag war zu kurz (Minuten angeben)- Kenntnisse waren hinreichend, teilweise ungenau- Vortrag war in Darstellung unsicher und wies gedank-liche Mängel auf- grundlegende Fakten können zum Teil noch richtig angewandt werden- Prüfling gelang es nur unzureichend, über rein repro-duktive Wiedergabe des Materials hinaus fachspezi-fisch relevante Zusammenhänge darzustellen- Fachbegriffe wurden meist umschrieben- eine kritische Distanz zu den Materialien war nicht er-kennbar- ein methodisches Vorgehen war nur in Ansätzen er-kennbar- Leistung war im Ausdruck insgesamt noch ange-messen

Gespräch- Prüfling hat Schwierigkeiten beim Erfassen der Frageintention- Hilfen des Prüfers waren notwendig- Argumentationen deckten Schwächen und Mängel auf und waren im Wesentlichen additiv- fachspezifische Zusammenhänge konnten kaum dar-gestellt werden, Kenntnisse sind lückenhaft- Prüfling erfasste teilweise Probleme, die Stellungnah-men dazu waren oberflächlich- Urteile wurden ansatzweise formuliert, aber nicht durchweg sachlich korrekt begründet

▪ Leistung entspricht zwar nicht den Anforderungen, lässt aber erkennen, dass die notwendigen Grundkennt-nisse vorhanden sind ( „mangelhaft“ , 27   /   18   /   9   Prozent) Vortrag

- Aufgabe wurde nur oberflächlich erfasst- Prüfling gelang es nicht, über eine rein reproduktive Leistung hinaus fachspezifische Zusammenhänge zu erkennen- Reproduktion war unvollständig, Teile des Materials wurden nicht ausgewertet- Materialarbeit ist fehlerhaft- Vortrag war deutlich zu kurz (Minuten angeben)- Argumentation war meist stimmig, im Wesentlichen noch überzeugend- Fachbegriffe wurden nur ungenau und / oder falsch verwendet und verhinderten ein richtiges Verständnis- Gliederung fehlte / war nicht sachgerecht- fehlerhafte Kenntnisse lassen das Erkennen von Zusammenhängen nicht zu, Überblicke gingen verlo-ren- methodisches Vorgehen war nicht zu erkennen- deutliche sprachliche Mängel

Gespräch- deutliche Mängel in der Kenntnis fachspezifischer Zu-sammenhänge- Hilfen des Prüfers wurden kaum aufgegriffen- Antworten erfolgten, wenn überhaupt, in kurzen, unvollständigen Sätzen- fachspezifische, kausale Zusammenhänge wurden nicht erkannt, Kenntnisse sind sehr lückenhaft / kaum erkennbar

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▪   Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Die Leistung wurde nicht erbracht. ( „ungenügend“ , 0 bis 8 Punkte) Vortrag

- Aufgabe wurde nicht erfasst- Prüfling gelang es nicht, das Material in einen sinn-vollen Zusammenhang zur Aufgabenstellung zu

setzen- Grundkenntnisse sind sehr gering / lückenhaft- Materialarbeit ist nicht gegeben, stattdessen wurden allgemeine Aussagen gemacht, die nur in Ansätzen mit dem Thema zu tun hatten- Vortrag war extrem zu kurz (Minuten angeben)- Argumentation war meist stimmig, im Wesentlichen noch überzeugend- Fachbegriffe wurden falsch verwendet und verhin-derten ein Verständnis- Gliederung fehlte / war nicht sachgerecht, Ausführun-gen waren unstrukturiert- Anwendungswissen war nicht verfügbar- methodisches Vorgehen war nicht zu erkennen- gravierende sprachliche Mängel

Gespräch- Prüfling kann mit Fragestellungen nichts anfangen- Hilfen des Prüfers wurden nicht aufgegriffen- selbst nach Themenwechsel wurden schwerwiegende Mängel in der Kenntnis fachspezifisch relevanter Sach-verhalte und Zusammenhänge deutlich- Desinteresse- Leistungsverweigerung

Beurteilungskriterien▪ fachliche Kenntnisse: - umfassende, fundierte, genaue, sichere, nicht immer genaue, nicht immer umfassende,

lückenhafte, oberflächliche, ungenaue, keine, geringe Kenntnisse- nur im Überblick erfasst, sicher, unsicher bei der Übertragung von Kenntnissen auf neue Problemstellung; unfähig, Kenntnisse auf neue Problemstellung zu übertragen- schlüssige, umfassende, überzeugende, meist überzeugende, fehlerhafte, meist stimmige, inkonsequente Argumentation; sicheres Urteil, im Urteil gelegentlich unsicher

▪ Gesprächsfähigkeit: - rasches, genaues, umfassendes, zögerndes, zögerliches, oberflächliches, unsicheres Er-fassen der Fragestellung; Fragestellung nur mit Hilfen erfasst- beweglich, (etwas) schwerfällig, unbeweglich, (sehr) unsicher beim Gespräch; sicher bei der Weiterführung des Gesprächs

▪ Art des Vortrags: - gewandt, treffend, anschaulich, brauchbar, in etwa (noch) angemessen, ungenau, unbehol-fen, phrasenhaft

▪ Gliederung / Aufbau: - klar, uneingeschränkt folgerichtig, sachgerecht, verschwommen, verworren, völlig unklar- nur in Teilen klar, folgerichtig, sachgerecht

▪ Erfassen Thema: - rasch, genau, umfassend, zögernd, zögerlich, mit Hilfen, nur Teilaspekte, oberflächlich, ohne Verständnis

▪ Fachkenntnisse: - umfassend, fundiert, genau, nicht immer genau, nicht immer umfassend, lückenhaft, ober-flächlich, ungenau, gering

▪ Argumentation: - logisch, schlüssig, umfassend, überzeugend, meist stimmig, meist überzeugend, fehlerhaft, dürftig, inkonsequent, ohne Logik

▪ Fachsprache: - sicher und geschickt, einigermaßen geübt, (sehr) unsicher, weitgehend unbekannt

Fragen zur Bewertung von Leistungen▪ 1. Prüfungsteil

- Wurde die Aufgabe richtig erfasst?- Wurde sie zeitökonomisch angemessen bewältigt?- War das methodische Vorgehen sachlogisch richtig?- Wurden die Inhalte des vorgelegten Materials vollständig erfasst?- Wurden die wesentlichen Sachaspekte geordnet vorgetragen und hinreichend erläutert?- Entsprach die Ausführung auch den Anforderungen des Anforderungsbereichs III?- War die Darstellung allgemeinsprachlich klar und fachsprachlich angemessen?

▪ 2. Prüfungsteil- Wurde die jeweilige Sachthematik richtig erfasst?

- War die Darstellung klar und differenziert genug?- Wurde Hintergrundwissen im konkreten Bezug auf den Gesprächsgegenstand deutlich?- Wurden selbstständig weitergehende Aspekte vom Prüfling eingebracht?- Erfolgte eine Einordnung des Sachverhaltes in übergeordnete Zusammenhänge?- Wurden die fachspezifischen Sachverhalte fachterminologisch angemessen formuliert?- War der Prüfling in der Lage, ein themengebundenes Gespräch zu führen und dabei auf Impulse einzugehen?- Standen zur Argumentation angemessene Beispiel zur Verfügung?

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VII     Wissenschaftliches Arbeiten. Standardisierte Festlegungen © 2014, überarbeitet 2016

Anregungen und Hinweise zur Gestaltung einer wissenschaftlichen Facharbeit (Maßgaben der Universität Potsdam)

Gliederung1. Hinweise zu wissenschaftlichem Arbeiten 2. Formale Anforderungen3. Deckblatt und Gruppenarbeit4. Themenstellung und Abgabe der Arbeit5. Gliederung und Inhaltsverzeichnis6. Textgestaltung7. Zitate und Verweise8. Plagiat9. Quellenangaben10. Abbildungen und Tabellen11. Abkürzungen12. Literaturangaben13. Beurteilung / Bewertung14. Die Selbstständigkeitserklärung15. Weiterführende Literatur

1. Hinweise zu wissenschaftlichem Arbeiten■ Die gesetzliche Grundlage ist die GOSTV, § 12 Absatz 2 vom 21. August 2009 in ihrer geänderten Fassung vom 21. Juli 2015: „Im ersten bis dritten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase kann in den Fächern auf erhöhtem und grund-legendem Anforderungsniveau einmalig ein Anderer Leistungsnachweis erbracht werden. Die Anzahl der verbindlich zu erbringenden Klausuren bleibt hiervon unberührt.“ ■ Sie müssen in schriftlicher Form, als kommentiertes Experiment, als praktische Arbeit mit einer Beschreibung / Doku-mentation / einem Verlaufsprotokoll oder in ähnlicher Form erstellt werden, wobei ein theoretischer (schriftlicher) Teil ver-pflichtend ist.■ Ziel der Arbeit ist es u.a. zu belegen, wie weit das wissenschaftliche Arbeiten, das in der Jahrgangsstufe 9 eingeführt wurde, bereits verinnerlicht ist und wie weit die Fähigkeiten der Gestaltung ausgeprägt sind.■ Das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten ist die grundlegendste Voraussetzung für das Studieren und eine ele-mentare Grundkenntnis für einen kommenden Abiturienten / Studierenden.

2. Formale Anforderungen■ Die formalen Vorgaben für die Facharbeiten / ALN sind sinnvoll, damit die Leistungen der Verfasserinnen und Verfasser verglichen werden können.■ Folgende Bedingungen müssen berücksichtigt werden:

▪ als Schriftart kommt Arial in Frage; ▪ die Schriftgröße wird mit 11pt festgelegt;▪ der Zeilenabstand beträgt 1,5, der Zeichenabstand ist normal;▪ das Papierformat ist DIN A4, weiß, einseitig beschrieben;▪ die Arbeit wird mit PC verfasst;▪ die Ränder sind einheitlich vorgegeben: links 3,0 cm, rechts (Korrekturrand) 4 cm;▪ es erfolgt eine durchgehende Nummerierung rechts unten; Titelbild und Inhaltsverzeichnis werden zwar ge-zählt, aber nicht nummeriert;▪ Anmerkungen und Quellennachweise sind als Fußnoten auf der Seite zu vermerken.

■ Der Umfang der Arbeit ist mit mindestens zwölf Seiten (ohne Anhänge, Kopien etc.) festgelegt. Dahinein zählt auch das Arbeitstagebuch (soweit eines erwartet ist).

3. Deckblatt und Gruppenarbeit■ Die Titelseite, die einen ersten Eindruck von der Arbeit vermittelt, ist das „Schaufenster“ der Facharbeit, bedarf einer sorgfältigen Gestaltung.

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■ Die Titelseite enthält die wesentlichen Informationen über den Verfasser, das Thema, das Fach, den Gutachter, den Abgabetermin und die Schule.■ Das Titelblatt könnte so aussehen:

■ Projekt- oder Facharbeiten / Andere Leistungsnachweise können auch als Gruppenarbeit von bis zu drei Schülern / Schülerinnen vorgelegt werden, wenn die individuelle Leistung erkennbar ist und ausgewiesen wird.■ Über die Annahme entscheidet die / der betreuende Fachlehrer/in.

4. Themenstellung und Abgabe der Arbeit■ Themenstellung

▪ Sofern nicht ausnahmsweise für alle Schüler/innen eines Kurses eine Aufgabe gestellt wurde, vereinbaren diese mit dem Fachlehrer individuell ein Thema für einen ALN. ▪ Konsultationen sind entsprechend der Beschlüsse der KdL zu vereinbaren.

■ Abgabe der Arbeit▪ Die fertige Arbeit wird an den beurteilenden Fachlehrer in schriftlicher Form und als Datei übergeben.

■ Die Abgabe der Arbeit erfolgt bis spätestens vier Wochen vor dem Notenstopp in der Jahrgangsstufe 11.

5. Gliederung und Inhaltsverzeichnis■ Das Inhaltsverzeichnis soll die inhaltliche Struktur der Ausführungen verdeutlichen;

▪ detailliertere Gliederungen sind informativer als stark zusammenfassende (jedoch: Untergliederung in nume-rischer Ordnung mit nicht mehr als drei Ordnungszahlen).

■ Inhaltsverzeichnis▪ (Abkürzungsverzeichnis, nur wenn unbedingt erforderlich)▪ (Abbildungsverzeichnis, nur wenn unbedingt erforderlich)1 Einleitung (Zielsetzung und Aufbau der Arbeit)2 Veränderungsmanagement

2.1 Phasen2.2 Akteure

2.2.1 Promotoren2.2.2 Opponenten

3 …..4 Erfordernisse für die Zukunft5 Zusammenfassung6 LiteraturverzeichnisAnhang (ohne Nummerierung)

■ Es wird empfohlen, allen Kapiteln (ausgenommen davon sind nur Vorwort, Einleitung und Schluss / Fazit / Zusammen-fassung) Untergliederungspunkte zu geben oder generell darauf zu verzichten (Einheitlichkeit).■ Die Gliederungspunkte müssen eine einheitliche Formulierung aufweisen: entweder nur Fragesätze (wenig empfeh-lenswert), nur Aussagesätze (zu lang, nicht empfohlen) oder nur Überschriften (vorteilhaft).■ Mit der Gliederung dürfen dem Leser nicht zu viele Versprechen gemacht werden, denn zu einem Gliederungspunkt können nicht nur zwei, drei Sätze geschrieben werden.■ Eine gut strukturierte Gliederung, die sich durch einen logischen Aufbau auszeichnet, ermöglicht eine sichere und schnelle Orientierung.■ Die Überschriften und Formulierungen im Inhaltsverzeichnis müssen in der Arbeit vollständig und unverändert über-nommen werden. Die Verwendung der Ziffernbezeichnung allein reicht nicht aus.

6. Textgestaltung■ Einführung

▪ Die Einführung soll über die Ziele, die Fragestellung(en), die Hauptinhalte und die angewendete Methode / die Vorgehensweise der Studienarbeit informieren; die Ausgangshypothese ist kurz zu erläutern.

■ Text▪ Entscheidend ist, dass Gedankengänge klar und nachvollziehbar und die Argumente verdeutlicht sind. ▪ Auf (interessante) Nebenaspekte kann in Fußnoten verwiesen werden.

■ Zusammenfassung / Fazit▪ Die Zusammenfassung / Das Fazit soll kurz die Hauptargumente zusammenfassen und Anwendungsfolge-rungen bzw. Perspektiven / Trends aufzeigen. ▪ Wichtig ist es, die Fragestellung(en) aus der Einführung wieder aufzunehmen.

Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasium PrenzlauDr.-Bähr-Straße 1, 17291 Prenzlau

Anderer Leistungsnachweis im Fach…..auf

erhöhtem Anforderungsniveau

Kreatives SchreibenEin Essay über die Liebe

  Verfasser: Kursleiter: Abgabetermin: …………… Abgegeben am: ……………

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■ Die Fach- / Projektarbeit / der ALN soll die selbstständige Bearbeitung eines gestellten Themas darstellen. ■ Grundsätzlich ist im Blocksatz zu schreiben.■ Empfehlungen

▪ Normalseiten sind solche Seiten, die einen Fließtext enthalten.▪ Überschriften sind in derselben Schriftart und nicht übertrieben groß zu gestalten (11pt Text, 14pt Überschrift ist angemessen).▪ Es reicht vollkommen aus, die Überschrift fett hervorzuheben. Weitere Gestaltungselemente wirken über-trieben.▪ Der Text soll gestaltet werden! D.h. Verwendung von Absätzen zur besseren Strukturierung des Textes. Es gibt dafür mehrere Möglichkeiten (Leerzeile, Einrückung, neue Zeile).▪ Im laufenden Text müssen Textstellen, die zitiert werden, nachgewiesen werden. Dazu werden die Zitate am Ende (nach den Ausführungszeichen) mit einer hochgestellten Nummer markiert, die dann mit einem Zitate-nachweis in der Fußnote versehen wird. Ebenso geschieht das mit Informationen, die indirekt zitiert werden, oder einzelnen Begriffen, Namen etc., die erklärt werden sollen / müssen.

7. Zitate und Verweise■ Zitate und Verweise

▪ Jeder Gedanke, jede Aussage, jedes Argument, natürlich insbesondere jede wörtliche Übernahme, alles was einer Quelle / von einem Autor entnommen wird, muss korrekt angegeben werden.

■ Zitate: mit An- und Ausführungszeichen und korrekten Quellenangaben einschließlich der Seitenzahl. (direktes Zitat)■ Verweise: ohne An- und Ausführungszeichen, aber mit korrekten Quellenangaben einschließlich der Seitenzahl. (in-direktes Zitat)

▪ Nicht alle Quellen sind zitierfähig. Das betrifft nicht nur Angaben wie Handouts oder Reader zu Veran-staltungen … (nicht jedoch quellenmäßig nachgewiesene Aufsätze im Reader), sondern auch nicht nachrecher-chierte, im Internet gefundene Quellen, in der Regel Tageszeitungsartikel oder populäre Zeitschriftenaufsätze (es sei denn, sie sind Gegenstand einer Untersuchung) sowie Wikipedia-Artikel.

„Zitieren heißt, den geschriebenen oder gesprochenen Text eines anderen wörtlich zu übernehmen. Das Zitat dient als Ergänzung oder Begründung eigener Aussagen oder als Ausgangspunkt, um sich mit der Meinung eines anderen auseinanderzusetzen.“ (Achtermann / Ehlen: Deutsch, Sekundarstufe II; Köln 1976, S. 227 ff.)1. Ein wörtliches Zitat muss formal und inhaltlich völlig mit dem Original übereinstimmen. Dies gilt auch für Hervorhe-bungen (Unterstreichungen, gesperrt Gedrucktes u.ä.), eigenwillige Zeichensetzung sowie falsche Orthografie innerhalb des Originals.2. Eigene Hervorhebungen oder eingeschobene Erläuterungen müssen durch einen Hinweis wie (Hervorhebung des Verfassers) oder (Erläuterungen des Verfassers) herausgestellt werden.3. Auslassungen müssen durch drei Punkte kenntlich gemacht werden. Keine sinnentstellenden Auslassungen vorneh-men!4. Bei kurzen Zitaten (ein Wort, ein Satzteil) ist darauf zu achten, dass die zitierte Textstelle in sich sinnvoll ist oder durch den Satzzusammenhang entsprechend ergänzt wird.5. Ein wörtliches Zitat wird durch Anführungszeichen gekennzeichnet.6. Ein Zitat innerhalb eines wörtlichen Zitates wird durch halbe Anführungszeichen markiert. („Zitat ‚Zitat im Zitat‘ Zitat“)7. Wird ein längeres wörtliches Zitat in eine eigene Arbeit eingebaut, so erfolgt die Kennzeichnung zusätzlich durch Ein-rückung.8. Die sinngemäße Wiedergabe fremder Äußerungen erfolgt zur Abgrenzung von eigenen Aussagen im Konjunktiv. Sie wird zusätzlich gekennzeichnet durch den Namen des Verfassers und / oder Anmerkungen wie: in Anlehnung an, sinn-gemäß nach, vgl. hierzu: …9. Alle Zitate müssen durch einen genauen Quellennachweis ergänzt werden.10. Der Hinweis auf die Quellenangabe erfolgt im Text durch eine hochgestellte Ziffer am Ende des Zitats.11. Die Quellenangabe wird am unteren Rand der Seite in fortlaufender Nummerierung ausgeführt werden.

(Alle Angaben der Regeln erfolgen sinngemäß nach: Achtermann / Ehlen: Deutsch, Sekundarstufe II, Köln 1976, S. 227 ff.)■ Bei Havard-Zitierweise wird der Kurzbeleg in Klammern in den Text aufgenommen.■ Ansonsten gehören Kurzbelege in die Fußnote. Achtung: Bei Verwendung von Kurzbelegen muss eine identische Formulierung verwendet werden.■ Rechtschreibung und Hervorhebungen durch den zitierten Autor sind (einschließlich ggf. vorhandener Fehler) zu übernehmen; ein offensichtlicher Fehler kann durch (sic !) oder (!) gekennzeichnet werden.■ Eigene Ergänzungen und Präzisierungen sind durch Anmerkungen und Hinweise des Verfassers in eckigen Klammern mit dem Zusatz „d. V.“ oder den Initialen des Verfassers zu versehen. Z. B.: „Auch in diesem Jahr [2009, d. V.] zeigte die Vergleichsstudie [Education at a Glance der OECD, d. V.] ein Zurückbleiben der Bundesrepublik gegenüber anderen Industriestaaten.“■ Wird eine Stelle nicht aus der Originalliteratur zitiert, sondern aus einer anderen Veröffentlichung übernommen (Se-kundärliteratur), so ist die Quellenangabe / die Anmerkung mit „zit. n.“ (zitiert nach) einzuleiten.■ Sinngemäße Zitate, d.h. die Darstellung von Gedanken, Argumenten, Beispielen usw. aus Veröffentlichungen mit eige-nen Formulierungen bekommen einen Quellenhinweis. Dieser Hinweis wird durch „vgl.“ eingeleitet. Diese Abkürzung wird auch bei sog. Querverweisen verwendet (Parallel- oder Konträrstellen). Der Charakter des Verweises wird durch z.B. „vgl. auch“, „vgl. insbes.“, „vgl. dagegen“ deutlich gemacht.■ Beispiele:

▪ Brenner, Gerd: Die Facharbeit. Von der Planung zur Präsentation, Berlin 2006, S. 70 f.▪ zitiert nach: Brand, Johannes: Die Facharbeit. Ihre Gestaltung am PC, Braunschweig 2003, S.5, 13

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▪ Sachse, Katrin: Die Ex geht leer aus, FOCUS, Heft 5 (28.02.2008), S. 32 ff.

8. Plagiat■ Von einem Plagiat wird gesprochen, wenn

▪ ein Verfasser einen Text wörtlich oder sinngemäß übernimmt, ohne die entsprechende(n) Quelle(n) anzugeben;▪ es sich um die Übersetzung einer Quelle ohne Angabe der Originalquelle handelt;▪ Abbildungen, Grafiken oder Tabellen ohne Quellenangabe abgebildet werden;▪ Teile von Präsentationen übernommen werden.

■ Es ist dabei unerheblich,▪ ob die Übernahme aus einer Quelle stammt oder aus mehreren Quellen „zusammengebastelt“ ist;▪ wie viel übernommen wurde (mehrere Sätze, ein Absatz, eine ganze Seite, ein ganzer Abschnitt oder eine komplette Arbeit);▪ ob Texte absichtlich oder unabsichtlich übernommen wurden.

■ Ein Plagiat ist ein Täuschungsversuch und führt zu der Bewertung „ungenügend“ (0 Punkte, Note 6).

9. Quellenangaben■ Quellenangaben: ▪ Alternative A:

▪ Havard-Regelung (amerikanische Zitierweise) – Kurzangabe innerhalb des Textes: Nachname des Autors in Großbuchstaben, Jahr, Seitenzahl, alles in Klammern (z.B. FUHR 1998, S. 36), zusätzlich vollständige Quellenangabe im Literaturverzeichnis am Ende der Hausarbeit.

▪ Alternative B: ▪ Fußnote (am Ende der Seite) oder Endnote (am Ende der Studienarbeit) mit Kurzbeleg, ggf. bei Quellenwie-derholung: a.a.O. (am angegebenen Ort)▪ Hervorhebungen im Originaltext (z. B. kursiv gesetzter Text, Unterstreichungen usw.) müssen übernommen und gekennzeichnet werden, z. B. [Hervorhebung im Original, Anm. d. Verf.].

■ Beispiele:▪ … „This is a story about four people named Everybody, Somebody, Anybody and Nobody” (DOPPLER/LAUTERBERG 2001, S. 37) … (Alternative A) oder ▪ … „This is a story about four people named Everybody, Somebody, Anybody and Nobody”3 …

2 Doppler u. Lauterberg 2001, S. 37 (Alternative B)

10. Abbildungen und Tabellen■ Abbildungen und Tabellen

▪ Sofern Grafiken und Tabellen im Text verwendet werden, sollen diese zusätzlichen Erklärungswert haben (und nicht nur zur Illustration dienen) und auch dort platziert werden, wo sich der Text auf diese bezieht. Gleiches gilt für Bilder.▪ Abbildungen und Tabellen werden durchgängig nummeriert und mit einem Kurztitel versehen, die Quelle muss angegeben werden.▪ Ein entsprechendes Abbildungs- und Tabellenverzeichnis muss nach dem Inhaltsverzeichnis eingefügt wer-den.

11. Abkürzungen■ Abkürzungen

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▪ Sofern Abkürzungen verwendet werden, die nicht generell gebräuchlich sind und die nicht aus dem DUDEN hervorgehen, muss ein Abkürzungsverzeichnis angelegt werden (nach dem Inhaltsverzeichnis). Dies gilt nicht für die standardisierten Abkürzungen wissenschaftlicher Arbeiten (s. Beispiele).▪ In diesem Verzeichnis werden die Abkürzungen in alphabetischer Reihenfolge erläutert.▪ Eine Auflistung der als allgemein verständlich anzusehenden Abkürzungen findet sich im DUDEN.

■ Beispiele:▪ S. Seite▪ f. die folgende Seite▪ ff. die folgenden Seiten▪ a.a.O. am angegebenen Ort (bei mehrmaligem Zitieren aus derselben Quelle)▪ ebd. ebenda (bei mehrmaligem Zitieren aus derselben Seite)▪ vgl. vergleiche▪ s. siehe▪ Hrsg. Herausgeber▪ hrsg. v. herausgegeben von▪ ders. derselbe Autor▪ u.a. und andere▪ o.O. Schrift ohne Ortsangabe

12. Literaturangaben■ Literaturangaben

▪ Im Literaturverzeichnis muss eine vollständige Liste aller benutzten Quellen angegeben werden.▪ Die Listen sind in Publikationen (gedruckte Literatur) und Internet-Quellen zu gliedern.▪ Die Listen führen die Quellen in alphabetischer Reihenfolge auf und sind in der Systematik einheitlich.

■ Jeder Titel muss folgende Angaben enthalten: ▪ Name des Autors (bzw. der Autoren), einschließlich der Vornamen (mindestens Anfangsbuchstabe), ▪ Titel des Buches oder des Artikels, ▪ Erscheinungsort (bzw. Orte) und Erscheinungsjahr (Nummer der Auflage, falls nicht Erstauflage in Klammern)■ Im Falle, dass

▪ ein Buch mehrere Aufsätze von mehreren Autoren enthält, ist / sind nach den Quellenangaben zum aus-gewählten Aufsatz der / die Name/n des / der Herausgeber/s, der Buchtitel und die Seitenangaben zu dem Auf-satz (In / Aus:) hinzufügen.▪ ein Aufsatz in einer Fachzeitschrift veröffentlich ist, ist  nach den Quellenangaben zum ausgewählten Aufsatz der Name der Zeitschrift, Heft, Nummer, Erscheinungsjahr, Jahrgang (falls vorhanden), Seitenangaben zu dem Aufsatz (In / Aus:) hinzufügen.

■ Bei Internet-Quellen muss die vollständige URL-Adresse und das Download-Datum angeben werden.■ Im Literaturverzeichnis werden nur die Quellen angegeben, die auch im Text verwendet worden sind.■ Beispiele:

▪ Monographie:Burkhardt, Christoph u. Lauterburg, Christoph: Change Management. Den Unternehmens-Wandel gestalten. Frankfurt/Main (Campus) 10. Aufl.▪ englische Literatur:Hayes, John: The Theory and Practice of Change Management. New York (Palgrave)▪ Internetquelle:Heimbrock, Klaus J.: Die Rolle des Personalmanagements bei der Unternehmensentwicklung. [http//www. webdoc.sub.gwdw.de/ebook/lm/2002/heimbrock], [Zugriff am 28.10.2006]www. webdoc.sub.gwdw.de/ebook/lm/2002/heimbrock, [Zugriff am 28.10.2006] (ohne Verfasser und Titel)▪ Aufsatz in Sammelpublikation:Lohmann, Armin: Wie selbstständig soll Schule sein? Wie eigenverantwortlich kann Schule sein? In: PFUNDTNER 2008, S. 75-86.▪ und die Sammelpublikation:Pfundtner, Raimund (Hrsg.): Grundwissen Schulleitung. Handbuch für das Schulmanagement. Köln/Neuwied (LinkLuchterhand) ▪ Zeitschriftenaufsatz:Reinert, Heiner: Im Netzwerk freiwilliger Schulverbünde. In: Pädagogische Führung H. 1, 20. Jg., Köln (LinkLuchterhand), S. 24-25 ▪ Beitrag in Sammelwerk:Zech, Rainer: Latente Regeln des Funktionierens der Organisation Schule. In: BARTZ U.A. AB 2006, Kennziff. 21.21 ▪ und das Sammelwerk:Bartz, Adolf u.a. (Hrsg.): PraxisWissen Schulleitung. Sammelwerk. München (LinkLuchterhand)

■ Achtung: Immer in alphabetischer Reihenfolge auflisten!

13. Beurteilung / Bewertung■ Worauf achtet der beurteilende Fachlehrer

▪ klare Zielsetzung / Fragestellung (in der Einleitung)▪ nachvollziehbare, plausible Argumentation (roter Faden)▪ Wichtiges und Sekundäres unterschieden (repräsentiert durch Umfang / Fußnote / Anhang)▪ eigenständige Erkenntnis klar ausgewiesen (Zusammenfassung)▪ Berücksichtigung wichtiger, einschlägiger wissenschaftlicher Veröffentlichungen▪ wichtige Fachbegriffe richtig benutzt

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▪ ggf. angemessene Untersuchungsmethode▪ Bearbeitungstiefe (Informationen zusammengefasst interpretiert und in Zusammenhang gebracht)▪ Daten / Fakten / Belegzitate korrekt und vollständig▪ sinngemäße Zitate gezielt verwendet und ausgewiesen (Achtung: Stilwechsel!)▪ Rechtschreibungs- und Interpunktionsfehler▪ klarer formaler Aufbau (Titelblatt / Gliederung / Abkürzungsverzeichnis / Text / Literaturverzeichnis / Anhang mit Verzeichnis)▪ einheitliche und plausible Textgestaltung (Fettschrift, Unterstreichungen, Einrückungen, Leerzeilen – Achtung: vorgeschriebene Schriftart, Schriftgröße, Rand!)

14. Die Selbstständigkeitserklärung■ Der Wortlaut der Selbstständigkeitserklärung lautet:

15. Weiterführende Literatur■ Für diejenigen, die sich noch weiter informieren möchten, sind hier noch weiterführende Literaturtipps gegeben:

▪ Bohl, Thorsten: Wissenschaftliches Arbeiten im Studium der Pädagogik. Arbeitsprozess, Referate, Hausar-beiten, mündliche Prüfungen und mehr … Weinheim / Basel (Beltz) 2. Aufl.▪ Scheid, Guido A.: Anleitung zur Anfertigung von Praktikums-, Seminar- und Diplomarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten. Büren (Fachbibliothek) 6. Aufl.▪ Schubert-Henning, Sylvia: Toolbox – Lernkompetenz für erfolgreiches Studieren, Bielefeld; darin: Referate erstellen und präsentieren, S. 66-80▪ Theisen, Manuel René: Wissenschaftliches Arbeiten. Technik – Methodik - Form. München (13. Aufl.), http://www.uni-tuebingen.de/uni/spi/zit.htm

 Auf dem Lehrerrechner und auf der Homepage der Schule liegen die Materialien sowie die PPt. zu dieser Richtlinie abrufbereit.

Erklärung

Ich erkläre, dass ich den Anderen Leistungsnachweis ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.____________________ _______________________Ort und Datum Unterschrift

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