Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht ....

48
Anlage 1 zur Vorlage 161/2012 Schlussbericht Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 des Landkreises Esslingen Landratsamt Esslingen Revisionsamt Pulverwiesen 11 73726 Esslingen am Neckar Schlussbericht ׀2011

Transcript of Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht ....

Page 1: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

Anlage 1 zur Vorlage 161/2012 Schlussbericht Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 des Landkreises Esslingen Landratsamt Esslingen Revisionsamt Pulverwiesen 11 73726 Esslingen am Neckar

Schlussbericht 2011 ׀

Page 2: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

2

Inhaltsverzeichnis

1. Vorbemerkungen 4

1.1 Allgemeines 4 1.2 Prüfungsauftrag 4 1.3 Weitere Aufgaben 5 1.4 Durchführung der Prüfung 5 1.5 Interkommunale Zusammenarbeit 6 1.6 Überörtliche Prüfung 6 1.7 Abwicklung der Jahresrechnung 2010 6 2. Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse 7

2.1 Allgemeines 7 2.2 Ergebnis der Jahresrechnung 7 2.3 Verwaltungshaushalt 8 2.4 Vermögenshaushalt 11 2.5 Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den

Vermögenshaushalt und Nettoinvestitionsrate 15 2.6 Allgemeine Rücklage 18 2.7 Stand der Schulden 19 3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 21

3.1 Haushaltssatzung 21 3.2 Jahresrechnung 22 3.3 Kassenmäßiger Abschluss 22 3.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben 22 3.5 Kassenreste 23 3.6 Haushaltsreste 25 3.7 Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 28 3.8 Vermögensrechnung des Landkreises 28 4. Weitere Prüfungen 29

4.1 Kassenprüfungen 29 4.2 Tagesgelder / Poolabrechnung 30 4.3 Prüfung der Einnahmesicherung im Bereich der stationären

und mobilen Verkehrsüberwachung 30 4.4 Belegprüfungen 31 4.5 Prüfung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nach § 8 SGB IV 31 4.6 Prüfung der Berechnung von Erfahrungszeiten nach §§ 31, 32 LBesGBW

und der Übernahme von Besoldungsdienstaltern nach § 100 LBesGBW 32 4.7 Beihilfeprüfung 33

Page 3: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

3

4.8 Bürgschaft für Instandhaltung 33 4.9 Prüfung von Verwendungsnachweisen 33

4.9.1 Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes / Bildungspauschale (Konjunkturpaket II) 33

4.9.2 Erweiterung und Sanierung des Naturschutzzentrums Schopflocher Alb 34 4.9.3 Kulturprogramm Freilichtmuseum Beuren 34 4.9.4 Neubau einer Flughafenentlastungsstraße 34 4.9.5 Aufstiegsbauwerk (Fischrinne) neben der Neckarbrücke Neckartailfingen 35

4.10 Naherholungsvereine 35 4.11 Stiftung Naturschutzzentrum „Schopflocher Alb“ (NAZ) 35 5. Soziale Leistungsprüfung 36

5.1 Allgemeines 36 5.2 Soziale Leistungen 37

5.2.1 Prüfung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 37 5.2.2 Prüfung der Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus

nach § 36a SGB II 37 5.2.3 Prüfung sonstiger Hilfe zur Sicherung der Unterkunft nach

§ 36 SGB XII und § 22 Abs. 8 SGB II (Mietschulden) 37 5.3 Kinder- und Jugendhilfe 38

5.3.1 Prüfung Neufälle in der Jugendhilfe (SGB VIII) 38 5.3.2 Prüfung von Niederschlagungen im SGB VIII im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 38

5.4 Prüfung von Zuschüssen an Vereine 38 5.4.1 Tageselternvereine 38 5.4.2 Kreisjugendring Esslingen e.V. 39

5.5 Sonstige Prüfungen 40 5.5.1 Belegprüfungen im SGB XII / SGB VIII / Asylbewerberleistungsgesetz / Kriegsopferfürsorge 40 5.5.2 Prüfung von Abrechnungen / Verwendungsnachweisen 40

6. Bauprüfung und Vergabekontrolle 40

6.1 Allgemeines 40 6.2 Beratung und Vertragsprüfung 41 6.3 Prüfung von Bauvorhaben 42 6.4 Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge 43 6.5 Maßnahmen zur Korruptionsverhütung und –bekämpfung

- Vergabekontrollstelle - 44 7. Schlussbemerkungen 46

Page 4: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

4

1. Vorbemerkungen 1.1 Allgemeines Nach § 48 der Landkreisordnung (LKrO) i.V.m. § 110 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat das Revisionsamt die Jahresrechnung vor der Feststellung durch den Kreistag zu prüfen. Die wesentlichen Bemerkungen werden in einem Schlussbericht zusammengefasst, der dem Kreistag vorzulegen ist. Der hier vorgelegte Schlussbericht behandelt die Jahresrechnung 2011. Er dient dem Verwaltungs- und Finanzausschuss und dem Kreistag als Grundlage für die Vorberatung und Feststellung der Jahresrechnung nach § 48 LKrO i.V.m. § 95 Abs. 2 GemO. Der Bericht beschränkt sich auf: die zur Feststellung der Jahresrechnung erforderlichen Angaben, eine Analyse der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen und –vorgänge. Umfang und Vielfalt der Aufgaben des Landkreises machen es unmöglich, alle Verwal-tungshandlungen und ihre finanziellen Auswirkungen in die Prüfung einzubeziehen. Aufgrund der begrenzten Prüfungsressourcen werden die Prüfungen auf bestimmte Schwerpunkte konzentriert, die jährlich neu festgesetzt werden. Dabei wird darauf ge-achtet, dass langfristig keine prüfungsfreien Räume entstehen. Laufend in die Prüfung eingebunden sind Arbeitsgebiete mit großen Umsätzen und Fallzahlen, wie z. B. in der Sozial- und Jugendhilfe. 1.2 Prüfungsauftrag Der gesetzliche Prüfungsauftrag ergibt sich aus § 48 LKrO i.V.m. §§ 110, 112 und 114 a GemO. Die Prüfung der Jahresrechnung ist eine Pflichtprüfung des Revisionsamts als örtliche Prüfungseinrichtung. Die Jahresrechnung wird daraufhin geprüft, ob bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach den Ge-

setzen und den sonst bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger

Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten worden ist und das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind. Der örtlichen Prüfung obliegt weiter: die laufende Prüfung der Kassenvorgänge beim Landkreis und dem Eigenbetrieb, die Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme von unvermuteten Kassen-

prüfungen bei den Kassen des Landkreises und des Eigenbetriebs, die Prüfung der Nachweise der Vorräte und Vermögensbestände des Landkreises

und des Eigenbetriebs, die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft.

Page 5: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

5

1.3 Weitere Aufgaben Neben den Pflichtprüfungen wurden dem Revisionsamt weitere Aufgaben übertragen. Hierunter fällt z.B. die Prüfung der Betätigung des Landkreises als Gesellschafter seiner Beteiligungsunternehmen (Betätigungsprüfung). Aufgrund entsprechender Beschlüsse bzw. Vereinbarungen nimmt das Revisionsamt Prüfungsaufgaben bei verschiedenen Einrichtungen wahr. So obliegt dem Amt die In-nenrevision der Kreiskliniken Esslingen gGmbH und seit Mitte 2012 auch die Innenrevi-sion der Vitalcenter am Paracelsus-Krankenhaus Ruit GmbH und der Kompostwerk Kirchheim u.T. GmbH. Weitere Einrichtungen, bei denen Prüfungen durchgeführt wer-den, sind u.a.: der Kreisjugendring Esslingen e.V., der Tageselternverein Kreis Esslingen e.V., die Fachberatungsstellen Kompass e.V. und Wildwasser e.V., die Stiftung Naturschutzzentrum Schopflocher Alb, der Wasserverband Esslingen-Weil, die Naherholungsvereine Neckartal und Schwäbische Alb. Der Leiter des Revisionsamts ist außerdem behördlicher Datenschutzbeauftragter des Landratsamts Esslingen. Darüber hinaus wurden ihm mit der Dienstanweisung „Korrup-tionsverhütung“ die Geschäftsführung und der Vorsitz der Arbeitsgruppe zur Verhütung von Korruption übertragen. Gem. § 113 GemO ist das Revisionsamt des Landkreises Esslingen zuständig für die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen der 15 kreisangehörigen Gemeinden mit bis zu 4.000 Einwohnern und eines Zweckverbands Wasserversorgung. Zeitgemäße Rechnungsprüfung beschränkt sich nicht nur auf die sog. „Vergangen-heitsbewältigung“, bei der Fehler und Mängel aufgezeigt und ausgeräumt werden. Im-mer bedeutender wird die Beratung, bei der die Kenntnisse und Erfahrungen des Revi-sionsamts nachgefragt und bereits im Vorfeld von Verwaltungsentscheidungen im Rahmen von Stellungnahmen und Gutachten zu Einzelproblemen eingebracht werden können. Dieser präventive Ansatz trägt dazu bei, die Rechtssicherheit zu erhöhen und Aufgaben wirtschaftlicher und sparsamer zu erfüllen. Ein Schwerpunkt ist hier die sehr intensiv praktizierte prüfungsbegleitende Beratung, die als Vorwegnahme einer Prü-fungstätigkeit gesehen wird. Deshalb lässt sich der Erfolg der Arbeit des Revisionsamts nicht allein an finanziellen Ergebnissen messen. 1.4 Durchführung der Prüfung Die Jahresrechnung 2011 mit Rechenschaftsbericht und ergänzenden Unterlagen wurde dem Revisionsamt am 28.06.2012 zur Prüfung vorgelegt. Damit wurde seitens der Kreis-kämmerei der Aufstellungsfrist gem. § 95 Abs. 2 der GemO entsprochen. Die Prüfung der Jahresrechnung wurde bis Mitte Oktober von Mitarbeitern des Sachge-biets 011 - Finanzprüfung - durchgeführt.

Page 6: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

6

Die Durchführung der Prüfung erfolgte nach den Bestimmungen der Gemeindeprüfungs-ordnung (GemPrO). Sie beschränkte sich wegen des Umfangs des Prüfungsstoffs auf Stichproben (§ 15 Abs. 1 GemPrO). 1.5 Interkommunale Zusammenarbeit Das Revisionsamt ist Mitglied der beim Landkreistag Baden-Württemberg eingerichte-ten Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Kreisprüfungsämter im Regierungsbezirk Stutt-gart. Neben dem Informations- und Erfahrungsaustausch dienen die Tagungen der Er-örterung komplexer, allgemein bedeutsamer Problemstellungen der Finanzkontrolle. Aktuelle Fragestellungen zu Spezialgebieten der Prüfung werden in themenspezifischen Workshops behandelt (u.a. Personalprüfung, Krankenhausprüfung). Leiterin des Work-shops Sozial- und Jugendhilfeprüfung ist die für diesen Fachbereich zuständige Sach-gebietsleiterin des Landkreises Esslingen. Das Revisionsamt wirkt außerdem in einer landesweiten Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Checklisten für die Prüfung der Eröffnungsbilanz und der Jahresabschlüsse nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen mit. 1.6 Überörtliche Prüfung Die Finanzkontrolle im kommunalen Bereich ist zweistufig aufgebaut. Neben der örtli-chen Prüfung durch das Revisionsamt erfolgt die überörtliche Prüfung des Landkreises durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA). Im Jahr 2010 hat die überörtliche Finanzprüfung für den Zeitraum 2005 bis 2009 und die Prüfung der Bau-ausgaben für die Jahre 2006 bis 2009 stattgefunden. Für die Prüfung der Bauausgaben hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 10.07.2012 die uneingeschränkte Bestätigung erteilt. Die Bestätigung zum Ab-schluss der überörtlichen Finanzprüfung hat das Landratsamt mit Schreiben des Regie-rungspräsidiums vom 16.08.2012 erhalten. 1.7 Abwicklung der Jahresrechnung 2010 Der Kreistag hat die Jahresrechnung 2010 aufgrund des Schlussberichts des Revi-sionsamts vom 28.10.2011 in seiner Sitzung am 15.12.2011 festgestellt. Gemäß § 48 LKrO i.V.m. § 95 Abs. 3 GemO wurde der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung 2010 am 20.12.2011 unter Hinweis auf die öffentliche Auslegung der Jahresrechnung ortsüblich bekannt gemacht. Die Jahresrechnung 2010 lag vom 21.12.2011 bis 30.12.2011 öffentlich aus. Dem Regierungspräsidium Stuttgart wurde der Beschluss über die Feststellung der Jah-resrechnung 2010 am 02.01.2012 mitgeteilt.

Page 7: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

7

2. Finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse 2.1 Allgemeines Im Anschluss an die Erholung der deutschen Volkswirtschaft in 2010 hat sich auch in 2011 der konjunkturelle Aufschwung weiter fortgesetzt. Dabei lag Baden-Württemberg an der Spitze der bundesweiten Steigerungsraten. Die Netto-Investitionsraten der Kommunen haben sich aufgrund der Steuermehreinnahmen deutlich verbessert. Das Kreisumlageaufkommen in 2011 hat sich als Folge der in 2009 stark gesunkenen Steu-erkraftsumme der kreisangehörigen Gemeinden deutlich reduziert; im Landkreis Esslin-gen um - 7,2 % gegenüber dem Vorjahr. Die Sozialleistungsquote (Anteil der Ausgaben für soziale Leistungen an den allgemeinen Deckungsmitteln) liegt im Landkreis Esslin-gen bei 56,2 % (Bundesdurchschnitt 85 %). Die Finanzsituation des Landkreises Esslingen hat sich aufgrund der gesamtwirtschaft-lichen Lage im Haushaltsjahr 2011 weiter verbessert. Insbesondere bei den Schlüssel-zuweisungen aber auch bei der Grunderwerbsteuer konnten erhebliche Einnahmezu-wächse verzeichnet werden. Die Ausgaben für soziale Leistungen wurden deutlich ge-senkt. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt lag erheblich über den Erwartungen und ermöglichte eine Reduzierung der geplanten Kreditaufnahmen und den Verzicht auf die Entnahme von Rücklagenmitteln. Die allgemeine Rücklage wurde weiter aufge-stockt, so dass für künftige Investitionen wieder freie Mittel zur Verfügung stehen. Die Verschuldung des Landkreises konnte im Kernhaushalt weiter reduziert werden. Durch die Übernahme des gesamten Schuldendienstes für größere Investitionsvorha-ben der Kreiskliniken Esslingen gGmbH ab 2011 in Höhe von 3,856 Mio. EUR für Zins- und Tilgungsleistungen wird der Finanzspielraum für den Landkreis in der Zukunft en-ger. Außerdem wurde ein Teilbetrag des Jahresverlustes 2010 der Kreiskliniken in Hö-he von 3 Mio. EUR in Form eines Betriebsmittelzuschusses aus dem Verwaltungshaus-halt finanziert. Der Jahresverlust 2011 in Höhe von 5,5 Mio. EUR soll ebenfalls durch einen Betriebsmittelzuschuss in 2012 ausgeglichen werden. Auch für das laufende Wirtschaftsjahr 2012 zeichnen sich wieder größere Verluste ab, die wiederum vom Trä-ger der Kreiskliniken übernommen werden sollen. Die eingeleiteten Maßnahmen der Konsolidierung, Restrukturierung und Sanierung müssen im Ergebnis dazu führen, dass die Kreiskliniken in naher Zukunft wieder wirtschaftlich arbeiten und der Kreishaushalt nicht sämtliche Reserven und erwirtschaftete Überschüsse in die Finanzierung der Ge-sundheitsversorgung geben muss, damit auch andere wichtige Vorhaben der Daseins-vorsorge in der Zuständigkeit des Landkreises umgesetzt werden können. 2.2 Ergebnis der Jahresrechnung Das Haushaltsvolumen weist im Ergebnis im Vergleich zum Haushaltsplan folgende Veränderungen auf:

Bezeichnung Planansatz Rechnungsergebnis Veränderung EUR EUR EUR %

Verwaltungshaushalt 420.355.000 452.323.962,22 + 31.968.962,22 + 7,61

Vermögenshaushalt 26.000.900 42.455.289,55 + 16.454.389,55 + 63,28

Gesamtvolumen 446.335.900 494.779.251,77 + 48.423.351,77 + 10,85

Page 8: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

8

Das Ansteigen des Haushaltsvolumens im Verwaltungshaushalt wurde im Wesentlichen durch Mehreinnahmen bei der Grunderwerbsteuer und den Schlüsselzuweisungen ver-ursacht. Rückläufig waren die Ausgaben für die Personalkosten, die Zinsausgaben und die Leistungen zur sozialen Sicherung. Die höhere Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt war maßgeblich für die Erhöhung des Haushaltsvolumens im Vermögenshaushalt. 2.3 Verwaltungshaushalt Entwicklung der wesentlichen Einnahmepositionen

Einnahmen Ergebnis 2009

EUR

Ergebnis 2010

EUR

Ergebnis 2011

EUR

Planansatz 2011 EUR

Veränderun-gen EUR

Sachkosten-beiträge 9.603.788,00 9.568.635,00 10.058.763,30 9.569.000 489.763,30

km-Beiträge für Kreisstraßen 1.557.330,00 1.622.280,00 1.810.140,00 1.774.300 35.840,00

Soziallasten-ausgleich 2.498.132,00 2.400.263,00 3.086.941,00 2.000.000 1.086.941,00

Schlüssel-zuweisungen 30.698.039,30 41.663.395,90 51.664.511,30 44.518.000 7.146.511,30

Grunderwerb-steuer 20.374.539,08 23.699.328,96 27.882.744,09 20.000.000 7.882.744,09

Gebühren und Geldbußen 11.716.783,36 11.198.117,90 13.176.821,25 10.794.400 2.382.421,25

Leistung vom Land für Umset-zung SGB II

3.336.220,28 1.340.734,63 2.133.145,01 1.340.700 792.445,01

Zuweisung für untere Verwal-tungsbehörden

5.499.387,90 5.488.311,60 5.487.447,30 5.486.900 547,30

Eingliederung der Sonderbehörden 11.550.944,88 11.811.109,96 11.109.067,13 11.154.600 - 45.532,87

Zinseinnahmen 802.193,54 187.556,29 297.790,75 182.800 114.990,75

Kreisumlage 193.065.182,66 194.054.318,43 180.162.636,89 180.161.500 1.136,89

Gegenüber den Planansätzen ergab das Rechnungsergebnis 2011 bei den wichtigsten Einnahmepositionen eine Verbesserung von insgesamt 19.887.808,02 EUR. Die Schlüsselzuweisungen sind im Haushaltsjahr 2011 um 7,147 Mio. EUR gegenüber dem Planansatz von 44,5 Mio. EUR (+ 16,05 %) gestiegen. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer liegen um 7,883 Mio. EUR über dem Planansatz von 20 Mio. EUR (+ 39,4 %). Die Einnahmen aus Gebühren und Geldbußen haben um 2,382 Mio. EUR (+ 22 %) zugenommen. Durch die Mehreinnahmen bei der Zulassungs- und Führer-scheinstelle und beim Ordnungsamt konnte das Rechnungsergebnis der Vermessungs-gebühren, welches unter dem Anrechnungsbetrag der Zuweisungen für die Eingliede-

Page 9: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

9

rung der Sonderbehörden lag, ausgeglichen werden. Die Zinseinnahmen liegen mit 0,115 Mio. EUR (+ 62,9 %) erheblich über dem Planansatz von 0,183 Mio. EUR. Aufgrund des massiven Steuereinnahmeeinbruchs 2009 und dem damit verbundenen Rückgang der Steuerkraftsumme im Landkreis Esslingen musste der Kreisumlagehe-besatz gegenüber den beiden Vorjahren deutlich angehoben werden um auch nur an-nähernd wieder das Aufkommen der Kreisumlage der Jahre 2009 und 2010 zu errei-chen. So wurde die Kreisumlage für 2011 auf 39,1 v.H. festgelegt. Das Aufkommen der Kreisumlage mit 180,163 Mio. EUR lag um 13,892 Mio. EUR unter dem Vorjahresauf-kommen (- 7,16 %). Damit lag die Kreisumlage des Landkreises Esslingen wieder deut-lich über dem Landesdurchschnitt mit 34,27 %; im Regierungsbezirk Stuttgart betrug sie durchschnittlich 34,93 %.

Entwicklung der wichtigsten Ausgabepositionen

Ausgaben Ergebnis 2009 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Planansatz 2011

Veränderun-gen

EUR EUR EUR EUR EUR

Zuschuss EPl. 2 8.585.054,49 5.231.870,17 4.293.186,19 4.414.100 - 120.913,81

Personal-ausgaben 60.956.122,75 61.933.011,50 64.041.095,58 64.955.300 - 914.204,42

Leistungen zur sozialen Siche-rung (netto)

147.340.342,71 152.845.141,39 147.752.072,50 155.769.900 - 8.017.827,50

Gemeinschafts-aufwand Kreis-straßen

1.283.005,86 1.558.447,89 1.382.166,09 1.245.000 137.166,09

Zuschuss ÖPNV 26.251.111,19 27.048.667,66 25.811.084,62 25.586.500 224.584,62

36,50% 36,50% 42,09%

45,65% 43,10% 42,90%

38,90% 34,90% 33,90%

39,10%

0 €

20.000.000 €

40.000.000 €

60.000.000 €

80.000.000 €

100.000.000 €

120.000.000 €

140.000.000 €

160.000.000 €

180.000.000 €

200.000.000 €

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Entwicklung der Kreisumlage

Kreisumlage Hebesatz

Page 10: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

10

Ausgaben Ergebnis 2009 Ergebnis 2010 Ergebnis 2011 Planansatz 2011

Veränderun-gen

EUR EUR EUR EUR EUR FAG-Umlage 13.476.418,20 12.846.825,90 11.306.493,90 11.305.100 1.393,90

KVJS-Umlage 1.647.805,39 1.731.053,60 1.451.676,90 1.453.600 - 1.923,10

Zinsausgaben 5.117.529,02 4.728.319,86 4.730.339,49 5.052.700 - 322.360,51

Zuführung an VermHH 8.038.672,09 17.881.161,59 27.861.137,09 5.029.800 22.831.337,09

Bei den wichtigsten Ausgabepositionen (ohne Zuführung an VermHH) gab es gegen-über den geplanten Ausgaben Einsparungen von insgesamt 9.014.084,73 EUR. Der Zuschuss für die Schulen (Einzelplan 2) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,939 Mio. EUR, das entspricht 18 %. Die Personalausgaben konnten durch Ein-sparungen bei unbesetzten Stellen, Auszahlung des veranschlagten Leistungsentgelts erst im Folgejahr etc. um 0,914 Mio. EUR (- 1,41 %) auf 64,041 Mio. EUR reduziert werden und betrugen im Verhältnis zu den Gesamtausgaben der laufenden Rechnung 14,16 %. Die Leistungen zur sozialen Sicherung konnten um 8,018 Mio. EUR gegen-über dem Planansatz von 155,770 Mio. EUR (- 5,15 %) gesenkt werden. Ursächlich dafür ist die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Einspa-rungen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe. Durch das niedrige Zinsniveau und die Reduzierung der Aufnahme von Neukrediten auf 4 Mio. EUR (geplant waren 12,869 Mio. EUR) blieben die Zinsausgaben um 0,322 Mio. EUR, das entspricht 6,38 %, unter dem Planansatz. Der Gemeinschaftsaufwand Kreisstraßen erhöhte sich um 0,137 Mio. EUR (+ 11,02 %) gegenüber dem Planansatz, was durch Mehrausgaben beim Winterdienst begründet ist. Der Zuschuss für den ÖPNV fiel um 0,225 Mio. EUR (+ 0,88 %) höher aus als geplant, was hauptsächlich auf Mehrausgaben aus der Kostenerstattung für die Beförderung von Schülern in Sonderschulen zurückzuführen ist.

0 €

20.000.000 €

40.000.000 €

60.000.000 €

80.000.000 €

100.000.000 €

120.000.000 €

140.000.000 €

160.000.000 €

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Entwicklung der wesentlichen Ausgaben des Verwaltungshaushalts

Personalausgaben Sozialausgaben Zuschuss ÖPNV

Page 11: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

11

2.4 Vermögenshaushalt Entwicklung der Einnahmepositionen

Einnahmen Ergebnis 2009

EUR

Ergebnis 2010

EUR

Ergebnis 2011

EUR

Planansatz 2011 EUR

Veränderun-gen EUR

Zuweisungen und Zuschüsse 2.737.813,61 4.198.907,56 4.041.361,97 3.550.400 490.961,97

Kredite Neuaufnahmen Umschuldung

6.786.000,00 4.900.000,00

8.214.000,00

12.028.900,00

4.000.000,00 6.470.370,70

12.869.000

0

- 8.869.000,00

6.470.370,70

Zuführung vom VerwHH 8.038.672,09 17.881.161,59 27.861.137,09 5.029.800 22.831.337,09

Rücklagen-entnahme 18.586.106,45 0,00 0,00 4.511.400 - 4.511.400

Nachdem sich die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaus-halt gegenüber dem Vorjahr um ca. 10 Mio. EUR erhöht hat, konnte der Vermögens-haushalt durch eine geringere Kreditaufnahme als geplant ausgeglichen werden. Die Neuverschuldung konnte auf 4 Mio. EUR begrenzt werden. In Höhe von 6,470 Mio. EUR wurden Kredite umgeschuldet. Eine Rücklagenentnahme war nicht erforderlich.

Zuführung vom VwH

77,4%

Veräußerung von Vermögen

0,1% Zuweisungen und Zuschüsse

11,2% Kreditaufnahme

11,1%

Sonstige 0,1%

Einnahmen Vermögenshaushalt 2011 (ohne Umschuldung)

Page 12: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

12

Entwicklung der Ausgabepositionen

Ausgaben Ergebnis 2009

EUR

Ergebnis 2010

EUR

Ergebnis 2011

EUR

Planansatz 2011

EUR

Veränderungen

EUR Erwerb von Grundstücken, Kapitaleinlagen

2.591.331,93 3.741.580,28 3.341.164,92 3.517.800 - 176.635,08

Baumaßnahmen 9.516.131,28 9.009.494,55 8.309.560,84 10.432.100 - 2.122.539,16

Erwerb von Anla-gevermögen 2.376.180,46 3.095.971,58 899.324,12 2.420.800 - 1.521.475,88

Investitions-zuschüsse 276.492,33 1.346.401,56 1.607.963,16 1.564.400 43.563,16

Ordentliche Tilgung 10.168.889,79 8.765.973,81 7.808.115,47 7.957.100 - 148.984,53

Außerordentliche Tilgung 11.193.993,72 2.762,68 71.976,21* 0,00 71.976,21

Zuführung zur allg. Rücklage 464.601,19 4.726.199,45 13.946.814,13 108.700 13.838.114,13

* im Zuge von Umschuldungen Die Tilgungen 2011 betrugen insgesamt 7,88 Mio. EUR, so dass die Schulden unter Berücksichtigung der Neuverschuldung mit 4 Mio. EUR auf 105,706 Mio. EUR (ohne Abfallwirtschaft und Kreiskliniken) reduziert werden konnten. Der allgemeinen Rücklage konnten 13,947 Mio. EUR zugeführt werden, wodurch der Stand zum 31.12.2011 bei 32,5 Mio. EUR lag. Mit dieser Rücklagenzuführung wurden die Erwartungen (siehe Planansatz) weit übertroffen. Somit konnte die im Krisenjahr 2009 stark geschrumpfte „eiserne Reserve“ wieder aufgefüllt werden, was im Hinblick auf künftige Investitionen des Landkreises dringend erforderlich war.

Zuführung an allg. Rücklage

38,8%

Beteiligungen, Kapitaleinlagen

8,3%

Sonstiger Vermögenserwerb

3,5%

Baumaßnahmen 23,1%

Ordentl. Kredittilgung

21,7%

Außerordentl. Kredittilgung

0,2%

Investitions-zuschüsse

4,5%

Ausgaben Vermögenshaushalt 2011 (ohne Umschuldung)

Page 13: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

13

Die wichtigsten Baumaßnahmen im Haushaltsjahr 2011 waren:

Bezeichnung Baumaßnahmen Gesamt-aufwand

EUR

Planansatz 2011 EUR

Soll 2011 EUR

Generalsanierung Rohräckerschulzentrum 44.189.300 4.227.800 4.227.800

Erweiterungsbau Rohräckerschule 2.125.992 940.000 939.992

Neustrukturierung Verkehrsflächen 2.429.337 100.100 - 130.180

Zukunftsinvestitionsprogr. des Bundes / Bildungs-pauschale 4.668.603 1.363.000 1.185.602

Freilichtmuseum Beuren, Grunderweb, Erschlie-ßung und Aufbau 15.814.055 260.600 51.713,79

Freilichtmuseum Beuren, Besucherinformations-zentrum 3.519.422 250.000 250.000

Naturschutzzentrum Schopflocher Alb, Sanierung und Erweiterung 1.859.979 0 59.979

Weiterführung der S-Bahn nach Bernhausen 20.178.008 0 - 73.172,86

Verlängerung der Stadtbahn nach Ostfildern / Nellingen 10.661.105 0 - 1.000.816

Erwerb Straßenmeistereien 1.852.670 200.000 - 60.330

Das größte Bauvorhaben des Landkreises Esslingen wird in den kommenden Jahren die Sanierung und Erweiterung des Rohräckerschulzentrums sein. Der Erweiterungs-bau wurde mit 2,126 Mio. EUR veranschlagt. Aus der Schulbauförderung des Landes wurden 0,81 Mio. EUR für die Erweiterung der Schule für Körperbehinderte bewilligt. Zum Rechnungsabschluss 2012 betrug der Gesamtaufwand für die Maßnahme 2,216 Mio. EUR. Die Neustrukturierung der Verkehrsflächen konnte mit 2,024 Mio. EUR zu-züglich 0,406 Mio. EUR für die Grundlagenermittlung abgeschlossen werden. Die Ge-neralsanierung ist mit insgesamt 44,189 Mio. EUR veranschlagt. Nach langwierigen Verhandlungen mit der Stadt Esslingen wurde im Herbst 2010 die Kostenbeteiligung der Stadt an der Generalsanierung mit 3,097 Mio. EUR inkl. MwSt. vereinbart. Die erste Zuschussrate in Höhe von 516.166 EUR wurde 2011 geleistet. Außerdem wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart eine Schulbauförderung in Höhe von voraussichtlich 7,944 Mio. EUR und eine Sportstättenförderung in Höhe von 0,589 Mio. EUR zugesagt. Danach verbleibt beim Landkreis Esslingen für das gesamte Bauvorhaben immer noch ein Eigenanteil in Höhe von 35,66 Mio. EUR. Für 2012 sind im Finanzhaushalt 7,817 Mio. EUR eingestellt. Im Rechnungsjahr wurden insgesamt 5,038 Mio. EUR gebucht, davon wurde ein Haushaltsrest in Höhe von 1,327 Mio. EUR gebildet. Die geplante Schulbauförderung für das Rechnungsjahr 2011 in Höhe von 1,8 Mio. EUR konnte kas-senseitig nur mit 319.200 EUR realisiert werden. Es wurde ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 1,48 Mio. EUR gebildet.

Page 14: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

14

Für die energetische Sanierung des Berufsschulzentrums Esslingen-Zell, der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule Nürtingen, der Sporthalle Schöllkopfstraße Kirchheim und der Bodelschwingh-Schule Nürtingen stellte der Bund aus dem Konjunkturpaket II eine Bil-dungspauschale in Höhe von insgesamt 3,081 Mio. EUR zur Verfügung. Die vorge-nannten Maßnahmen wurden mit insgesamt 4,669 Mio. EUR fristgerecht abgerechnet. Das entspricht einer Förderung von 66 % der Bauausgaben. Für das Freilichtmuseum Beuren ist ein Besucherinformationszentrum geplant. Der Kreistag hat am 21. Juli 2011 die Baufreigabe für die Restaurierung und den Wieder-aufbau des Hauses Bühler aus Öschelbronn durch die Firma Jako Baudenkmalpflege zum Festpreis von 2,370 Mio. EUR erteilt. In Verbindung mit dem geplanten Neubau im Eingangsbereich wurden für das Besucherinformationszentrum insgesamt Ausgaben in Höhe von 3,519 Mio. EUR veranschlagt. Am 19.01.2012 wurde ein Zuwendungsbe-scheid für den Aufbau des Hauses Öschelbronn erteilt. Darin wird eine Anteilsfinanzie-rung von 65 % bewilligt, maximal 1,442 Mio. EUR. Das Besucherinformationszentrum soll 2014 fertiggestellt sein. In 2011 wurden im Freilichtmuseum außerdem die Planung und der Umbau der Gast-stättenküche und des Ausgabepavillions realisiert. Das Naturschutzzentrum Schopfloch wurde zum Informationszentrum im Biosphären-gebiet und Geopark Schwäbische Alb ausgebaut und saniert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme beläuft sich der Gesamtaufwand auf 1,860 Mio. EUR. Dem stehen Kos-tenbeteiligungen und Zuwendungen in Höhe von insgesamt 0,878 Mio. EUR gegen-über. Die Förderung lag damit bei 47,2 %. Die Schlussrechnung für die Weiterführung der S-Bahn nach Bernhausen wurde 2010 vorgelegt. Danach entfallen auf den Landkreis Esslingen 18,8 Mio. EUR als Finanzie-rungsanteil. Für den nachträglichen Einbau von Unterschottermatten steht die Schluss-abrechnung jedoch noch aus. Dafür wurden 35.000,00 EUR als Haushaltsausgaberest nach 2012 übertragen. Die Verlängerung der Stadtbahn nach Ostfildern/Nellingen konnte 2011 schlussge-rechnet werden. Der aus dem Vorjahr zur Verfügung stehende Haushaltsrest wurde nur noch mit einem geringen Betrag in Höhe von 19.541,77 EUR in Anspruch genommen. Maßnahmen aus der laufenden Investitionstätigkeit des Landkreises

Bezeichnung Baumaßnahmen Planansatz 2011 EUR

Ergebnis 2011 EUR

Einnahmen Kreisstraßen 702.500 892.079,27

Ausgaben Kreisstraßen 2.632.500 2.265.079,33

Zuschuss Kreisstraßen 1.930.000 1.373.000,06 Für Investitionen bei den Kreisstraßen wurde 2,265 Mio. EUR benötigt, die gemein-schaftliche Straßenunterhaltung kostete 0,345 Mio. EUR.

Page 15: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

15

2.5 Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt

und Nettoinvestitionsrate

Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt Eine wesentliche Kennzahl, an der die dauerhafte Leistungsfähigkeit eines Landkreises gemessen wird, ist die Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt und die sich hieraus ergebende Nettoinvestitionsrate. Nach § 22 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind die im Verwal-tungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermö-genshaushalt zuzuführen. Im Interesse eines nachhaltigen Haushaltsausgleichs und zur Erhaltung der kommunalen Vermögenssubstanz muss der Verwaltungshaushalt einen gewissen Anteil an der Finanzierung des Vermögenshaushalts, die sog. Investitionsra-te, aufbringen. Die Zuführung muss dabei mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaf-fungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können, soweit dafür keine sog. Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung stehen. Ersatzdeckungsmittel sind Einnahmen des Vermögenshaushalts mit Ausnahme der Kreditaufnahmen und innere Darlehen, also insbesondere Einnahmen aus der Verände-rung des Anlagevermögens, aus der Veräußerung von Beteiligungen, Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage, nicht zweckgebundene Zuweisungen, Beiträge und Rück-flüsse von Darlehen.

-20.000.000 €

-10.000.000 €

0 €

10.000.000 €

20.000.000 €

30.000.000 €

40.000.000 €

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Entwicklung von Zuführungsrate und Nettoinvestitionsrate

Zuführungsrate ordentliche Tilgung Nettoinvestitionsrate

Page 16: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

16

Werden über einen längeren Zeitraum Ersatzdeckungsmittel zur Finanzierung der Schuldentilgung eingesetzt, leidet darunter die Erhaltung der Vermögenssubstanz, weil in Höhe der Ersatzdeckungsmittel Vermögen aufgezehrt wird. Die vorsichtige Planung der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt in Höhe von 5,030 Mio. EUR wurde durch das Rechnungsergebnis in Höhe von 27,861 Mio. EUR bei Weitem übertroffen (+ 22,831 Mio. EUR). Die ordentliche Tilgung in Höhe von 7,8 Mio. EUR konnte daraus finanziert werden. Es fielen keine Kreditbeschaffungskos-ten für die Neuverschuldung an. Die Ersatzdeckungsmittel sind durch die Rücklagenzuführung im Jahr 2011 um 13,753 Mio. EUR auf 23,824 Mio. EUR (ohne Mindestrücklage i. H. v. 8,639 Mio. EUR) ange-stiegen. Für das Haushaltsjahr 2011 berechnet sich die Mindestzuführungsrate wie folgt: Kreditbeschaffungskosten 0,00 EUR + Ordentliche Tilgungen 7.808.115,47 EUR + Tilgungsanteil PPP Erw.bau LRA 421.775,31 EUR gesetzliche Mindestzuführungsrate 8.229.890,78 EUR Darüber hinaus soll die Zuführung zum Vermögenshaushalt die Ansammlung der all-gemeinen Rücklage in der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe ermöglichen. + Rücklagenzuführung 193.393,52 EUR Sollzuführungsrate 8.423.284,30 EUR Stehen Ersatzdeckungsmittel zur Verfügung, darf die Zuführung des Verwaltungshaus-halts entsprechend niedriger sein. Ersatzeinnahmen im Vermögenshaushalt Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens - 46.526,58 EUR Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen 0,00 EUR Zuweisungen soweit nicht zweckgebunden - 53.640,00 EUR Beiträge und ähnliche Entgelte - 35.668,46 EUR Rücklagenentnahme 0,00 EUR Rückflüsse aus Darlehen - 224,75 EUR Summe Ersatzeinnahmen - 136.059,79 EUR Nach Abzug der Ersatzeinnahmen ergibt sich eine zulässige Mindestzuführungsrate des VerwHH an den VermHH in Höhe von 8.093.830,99 EUR. Die zulässige Sollzuführungsrate beträgt 8.287.224,51 EUR. Aus der Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben im VerwHH ergab sich vor den Abschlussbuchungen ein Überschuss in Höhe von 27.861.137,09 EUR. Die Mindest- bzw. Sollzuführungsrate vom VerwHH an den VermHH liegt somit um 19.767.306,10 EUR bzw. 19.573.912,58 EUR über dem Mindestbetrag.

Page 17: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

17

Nettoinvestitionsrate Bei der Nettoinvestitionsrate handelt es sich um die frei verfügbaren Finanzmittel, die nach Abzug der ordentlichen Kredittilgungen und Kreditbeschaffungskosten von der Zuführung des Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt für Investitionen zur Verfügung stehen. Die Nettoinvestitionsrate 2011 liegt mit + 20,053 Mio. EUR um 10,938 Mio. EUR über der des Vorjahres mit + 9,115 Mio. EUR. Die ordentliche Tilgung betrug 7,808 Mio. EUR. Die Nettoinvestitionsraten haben sich im Landkreis in den Jahren 2006 bis 2011 wie folgt entwickelt: 2006

tsd. EUR 2007

tsd. EUR 2008

tsd. EUR 2009

tsd. EUR 2010

tsd. EUR 2011

tsd. EUR

Allgemeine Zufüh-rung zum VermHH 16.583 30.850 34.352 8.039 17.881 27.861

Ordentliche Tilgung - 9.129 - 10.866 - 11.108 - 10.169 3) - 8.766 3) -7.808 3)

Kreditbeschaffungs- kosten 0 0 0 0 0 0

= Nettoinvestitions- rate 7.454 19.984 23.244 - 2.130 9.115 20.053

EUR / Einw. Landkreis + 17 + 39 + 45 - 4 + 18 + 39

EUR / Einw. Landes-durchschnitt Lkrs. 2) + 21 + 24 + 44 + 31 + 31 + 36 1)

1) es handelt sich hierbei um einen vorläufigen Wert aus dem GPA-Geschäftsbericht 2012

2) Zahlen stammen aus dem GPA-Geschäftsbericht 2012

3) ohne Tilgungsanteil PPP Erw.bau LRA

Aufgrund der positiven Konjunkturentwicklung und der damit einhergegangenen Steu-ermehreinnahmen haben sich die Netto-Investitionsraten der Kommunen deutlich er-holt. Die Nettoinvestitionsrate des Landkreises Esslingen liegt 2011 leicht über dem Landesdurchschnitt. Diese positive Entwicklung ist unter Berücksichtigung der steigen-den Schuldendiensthilfe für die Kreiskliniken Esslingen gGmbH sehr erfreulich.

Page 18: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

18

2.6 Allgemeine Rücklage

Die Pflicht zur Rücklagenbildung ergibt sich aus § 77 Abs. 1 GemO, wonach die Kom-munen bei der Planung und Führung ihrer Haushaltswirtschaft die stetige Aufgabener-füllung sicherzustellen haben. Ohne finanzielle Reserve kann dies nicht gewährleistet werden. Ebenso ist eine entsprechende Zahlungsbereitschaft der Kasse erforderlich. Mit dem Mindestbetrag der allgemeinen Rücklage werden Zahlungsengpässe vermie-den. So muss nach § 20 Abs. 2 GemHVO in der allgemeinen Rücklage als Betriebsmit-tel der Kasse ein Betrag in Höhe von 2 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre vorhanden sein. Dieser Betrag wird als Mindestrücklage bezeichnet. Darüber hinaus sollen nach § 20 Abs. 3 GemHVO der allgemeinen Rücklage Mittel zu-geführt werden, um den Ausgabebedarf im Vermögenshaushalt (z.B. Investitionen) künftiger Jahre zu erleichtern. Die allgemeine Rücklage hat sich in den Jahren 2001 bis 2011 zum Ende des jeweili-gen Haushaltsjahres wie folgt entwickelt:

Jahr Mindestbetrag EUR

Investitionsrücklage EUR

Gesamtbetrag EUR

2001 4.827.042 14.869.591 19.696.633 2002 4.992.649 14.869.591 19.862.240 2003 5.243.800 4.225.591 9.469.391 2004 5.476.003 0 5.476.003 2005 5.800.058 4.118.605 9.918.663 2006 6.364.333 7.173.450 13.537.783 2007 7.029.776 16.133.367 23.163.143 2008 7.713.700 24.197.478 31.911.178 2009 8.178.301 5.611.372 13.789.673

0 €

5.000.000 €

10.000.000 €

15.000.000 €

20.000.000 €

25.000.000 €

30.000.000 €

35.000.000 €

Entwicklung der allgemeinen Rücklage Stand jeweils zum Ende des Jahres

Mindestbestand Allg. Rücklage

Page 19: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

19

Jahr Mindestbetrag EUR

Investitionsrücklage EUR

Gesamtbetrag EUR

2010 8.445.424 10.070.448 18.515.872 2011 8.638.818 23.823.869 32.462.686

Der Mindestbestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum Rechnungsabschluss 2011 8.638.817,63 EUR. Zur Erreichung des Mindestbestandes wurden der allgemeinen Rücklage 193.393,52 EUR zugeführt. Wegen Haushaltsverbesserungen 2011 konnten weitere Mittel in Höhe von 13.753.420,61 EUR zugeführt werden. Insgesamt wurden der allgemeinen Rücklage 13.946.814,13 EUR zugeführt. Zum Vergleich: Planansatz 108.700,00 EUR Dies ergibt ein Plus von 13.838.114,13 EUR Der Gesamtbestand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2011 32.462.686,39 EUR. Die Bestimmungen des § 20 Abs. 1 bis 3 GemHVO sind damit erfüllt. Die für Investitionen des Landkreises frei verfügbaren Rücklagenmittel sind auf 23,824 Mio. EUR (Vorjahr 10,070 Mio. EUR) angestiegen. Damit hat die Investitionsrücklage fast den Stand von 2008 wieder erreicht. Nach § 21 Abs. 1 GemHVO sind Mittel der Rücklage, soweit sie nicht als Betriebsmittel der Kasse benötigt werden, sicher und Ertrag bringend anzulegen. Dieser Bestimmung ist die Verwaltung nachgekommen. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss wird seit 2009 halbjährlich über den Stand und die Entwicklung der Geldanlagen informiert. Durch die erhöhte Liquidität konnten insbe-sondere im 2. Halbjahr verstärkt Festgeldanlagen getätigt werden, wodurch die Zinser-träge zum Jahresende auf insgesamt 175.396,25 EUR anstiegen. Gegenüber dem Planansatz für Zinseinnahmen aus Fest- und Tagesgeldern in Höhe von 91.900 EUR bedeutet dies eine Zunahme um 83.496,25 EUR (+ 90,9 %). Im Berichtszeitraum wur-den keine festverzinslichen Wertpapiere erworben. 2.7 Stand der Schulden Stand der Schulden am 01.01.2011 109.586.257,91 EUR Neuverschuldung 2011 4.000.000,00 EUR Ordentl. Tilgung 2011 7.808.115,47 EUR Außerordentliche Tilgung 2011 71.976,21 EUR Stand am 31.12.2011 105.706.166,23 EUR Der Schuldenstand des Landkreises ist damit um 3,54 % gegenüber dem Vorjahr ge-sunken.

Page 20: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

20

Im Haushaltsjahr 2011 war eine Kreditermächtigung in Höhe von 12,869 Mio. EUR vor-gesehen, die mit 4,0 Mio. EUR in Anspruch genommen wurde. Die nachfolgende Tabelle und die Grafik zeigen die Entwicklung des Schuldenstandes auf (ohne Kreiskliniken Esslingen gGmbH und Eigenbetrieb Abfallwirtschaft).

HH-Jahr

Anfangs-bestand

EUR

Neuauf-nahme

EUR

Tilgung

EUR

End-bestand

EUR

Nettoneu-verschul-

dung 1)

EUR

Landkreis Esslingen

EUR/Einw.

Durchschn. Land-

kreise 2)

EUR/Einw. 2001 155.177.918 7.676.040 10.142.503 152.711.455 - 2.466.463 304 148

2002 152.711.455 6.700.000 11.100.676 148.310.778 - 4.400.676 292 142

2003 148.310.778 5.000.000 10.799.769 142.511.008 - 5.799.769 279 146

2004 142.511.009 15.630.000 9.544.839 148.596.170 6.085.161 290 154

2005 148.596.169 15.000.000 9.183.905 154.412.265 5.816.095 300 173

2006 154.412.265 9.000.000 9.147.445 154.264.820 - 147.445 300 178

2007 154.264.820 0 10.866.562 143.398.258 - 10.866.561 279 172

2008 143.398.258 0 18.680.380 124.717.878 - 18.680.380 242 150

2009 124.717.878 5.000.000 21.362.884 108.354.994 - 16.362.884 211 141

2010 108.354.994 10.000.000 8.768.736 109.586.258 1.231.264 213 153

2011 109.586.258 4.000.000 7.880.092 105.706.166 - 3.880.092 205 141

1) Nettoneuverschuldung = Neuaufnahme abzüglich Tilgung

2) Zahlen stammen aus dem GPA Geschäftsbericht 2012 bzw. Schuldenstandstatistik zum 31.12.2011

0 €

50 €

100 €

150 €

200 €

250 €

300 €

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Verschuldung pro Einwohner Stand jeweils zum Ende des Jahres

Landkreis Esslingen Landesdurchschnitt

Page 21: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

21

Der Landkreis Esslingen liegt auch in 2011 mit einer Pro-Kopf-Verschuldung von 205 EUR/Einw. weit über dem Durchschnittswert der Landkreise in Baden-Württem-berg. Die Verschuldung konnte jedoch um 3,9 Mio. EUR weiter zurückgeführt werden. Für das laufende Haushaltsjahr 2012 ist im Haushaltsplan vorgesehen, den Schulden-stand um weitere 1,96 Mio. EUR zu reduzieren. Außerdem ist ein Tilgungsanteil in Hö-he von 0,4 Mio. EUR für den Erweiterungsbau des Landratsamtes festgesetzt. Am 21.07.2011 hat der Kreistag beschlossen, ab 2011 den gesamten Schuldendienst für größere Investitionsvorhaben der Kreiskliniken gGmbH zu übernehmen. Darunter fallen der 2. Linearbeschleuniger und der Hubschrauberlandeplatz beim Paracelsus-Krankenhaus Ruit, der Neubau am Standort Nürtingen und die Neu- und Umbauten am Klinikum Kirchheim. Für die Tilgung dieser Kredite sind für 2012 weitere 2,5 Mio. EUR eingeplant. Darin enthalten ist auch der Tilgungsaufwand für die Altdarlehen aus Wohn-bauten. Kredite dürfen nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften nur für Investitionen und In-vestitionsförderungsmaßnahmen, vermindert um Zuweisungen und Zuschüsse (sog. zweckgebundene Einnahmen), aufgenommen werden. Im Haushaltsjahr 2011 wurden folgende Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen getätigt: Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen + 2.970.500,00 EUR Erwerb von Grundstücken + 370.664,92 EUR Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens + 899.324,12 EUR Baumaßnahmen + 8.309.560,84 EUR Zuweisungen und Zuschüsse zu Investitionen + 1.607.963,16 EUR = Summe der Investitionen 14.158.013,04 EUR - Tilgungsanteil Neubau PPP - 421.775,31 EUR - Tilgungsanteil Schuldendiensthilfe KKE - 1.818.381,14 EUR - zweckgebundene Einnahmen - 3.987.721,97 EUR = zulässige Kreditfinanzierung 7.930.134,62 EUR Somit wären Kredite in Höhe von 7,930 Mio. EUR zulässig gewesen, benötigt wurden jedoch nur 4,0 Mio. EUR in 2011. Kritisch sehen wir die Aussetzung der Tilgungsleis-tungen für die Neuaufnahme der Kredite in 2010 und 2011 mit insgesamt 14 Mio. EUR und weiteren Krediten aus dem älteren Schuldenbestand in Höhe von insgesamt 21,689 Mio. EUR. Im Haushaltsplan 2012 werden mit Ausnahme von 3 Krediten über insge-samt 11,7 Mio. EUR wieder für alle Verbindlichkeiten Tilgungsleistungen eingeplant. 3. Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen 3.1 Haushaltssatzung Die Haushaltssatzung soll der Rechtsaufsichtsbehörde spätestens 1 Monat vor Beginn des Haushaltsjahres vorliegen (§ 81 Abs. 2 GemO). Der Haushaltsplanentwurf 2011 mit Finanzplanung und Investitionsprogramm 2010 – 2014 wurde am 06. Oktober 2010 in den Kreistag eingebracht. Die Haushaltssatzung wurde vom Kreistag am 16. Dezember 2010 nach Vorberatung in den Ausschüssen beschlossen.

Page 22: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

22

Die Verwaltung hat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan am 22. Dezember 2010 dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Mit Erlass vom 30. Dezember 2010 hat das Regierungspräsidium die Gesetzmäßigkeit bestätigt (§ 51 Abs. 2 LKrO i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO). Die Haushaltssatzung wurde entspre-chend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß bekannt gemacht. Die Verwaltung hat im Rahmen ihrer Berichtspflicht nach § 28 GemHVO die Mitglieder des Verwaltungs- und Finanzausschusses in den Sitzungen am 14. Juli 2011 und 29. September 2011 über die zu diesem Zeitpunkt bekannten wesentlichen Haushaltsver-änderungen informiert. 3.2 Jahresrechnung Nach § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechung innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Die Jahresrechnung mit ihren Bestandteilen und Anlagen nach § 39 GemHVO war am 21. Juni 2012 aufgestellt und wurde dem Revisionsamt am 28. Juni 2012 übergeben. Die Frist wurde somit von der Kämmerei eingehalten. 3.3 Kassenmäßiger Abschluss Nach § 39 GemHVO ist der kassenmäßige Abschluss neben der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung Bestandteil der Jahresrechnung. Der Kassenbestand stellt sich zum Jahresabschluss wie folgt dar: Verwaltungshaushalt + 509.340,82 EUR Vermögenshaushalt - 3.275.121,30 EUR Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge + 15.300.153,11 EUR Buchmäßiger Kassenbestand (Ist-Mehreinnahme) 12.534.372,63 EUR Als buchmäßiger Kassenbestand ist der Unterschied zwischen den Ist-Einnahmen und den Ist-Ausgaben auszuweisen. Hierbei kann es sich um eine Ist-Mehreinnahme (Kas-senbestand) oder um eine Ist-Mehrausgabe (Kassenvorgriff) handeln. Zum Rechnungsabschluss 2011 weist der buchmäßige Kassenbestand eine Ist-Mehreinnahme aus. 3.4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben Im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind über- und außerplanmäßige Ausgaben entstanden. Überschreitungen bis 50.000 EUR oder 10 % des Einzelansatzes wurden nach § 9 Abs. 1 Ziffer 3a der Hauptsatzung des Landkreises durch Verfügung des Landrats vom 26.06.2012 genehmigt. Überschreitungen bis 25.000 EUR im Einzelfall wurden entsprechend der Zuständigkeitsordnung des Landkreises durch Verfügung der Fachbediensteten für das Finanzwesen vom 21.06.2012 genehmigt. Damit liegen die für die Mehrausgaben erforderlichen Zustimmungen vor.

Page 23: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

23

3.5 Kassenreste Entwicklung der Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste

im Verwaltungshaushalt

Ergebnis 2009 EUR

Ergebnis 2010 EUR

Ergebnis 2011 EUR

Veränderung EUR

Kasseneinnahmereste 2.744.121,27 5.053.093,44 6.157.023,58 + 1.103.930,14

Kassenausgabereste 5.434.076,90 5.716.568,75 6.693.862,54 + 977.293,79

Die Höhe der Kassenreste im Verwaltungshaushalt wird u.a. durch die Übertragung der nicht verbrauchten Mittel der einzelnen Budgets bestimmt. Budgetüberschreitungen werden durch Kasseneinnahmereste (Gruppierung 1540) und Budgetverbesserungen als Kassenausgabereste (Gruppierung 6640) ins Folgejahr übertragen. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr resultieren jedoch auch aus Zahlungseingän-gen bzw. Zahlungsverpflichtungen, die kassenmäßig nicht mehr im Jahr 2011 abgewi-ckelt werden konnten. Kasseneinnahmereste Bezeichnung KER 2009 KER 2010 KER 2011 Veränderung

Einzelplan EUR EUR EUR EUR %

0 Allgemeine Verwaltung 495.257,23 432.130,49 438.799,30 6.668,81 1,5

1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 524.073,48 644.699,15 1.250.397,97 605.698,82 94,0

2 Schulen 188.759,89 208.630,83 237.635,77 29.004,94 13,9

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 41.535,35 32.130,52 28.618,08 - 3.512,44 - 10,9

4 Soziale Sicherung 547.546,65 646.462,89 870.280,97 223.818,08 34,6

5 Gesundheit, Sport, Erholung 48.965,24 42.559,91 36.396,70 - 6.163,21 - 14,5

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 438.117,08 1.246.936,34 664.532,27 - 582.404,07 - 53,3

7 Öffentl. Einricht., Wirtschafts-förderung 31.436,75 13.401,65 5.041,20 - 8.360,45 - 62,4

8 Wirtschaftl. Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen 66.857,69 9.121,05 29.650,86 20.529,81 225,1

9 Allgemeine Finanzwirtschaft 361.571,91 1.777.020,61 2.595.670,46 818.649,85 46,1

Summen 2.744.121,27 5.053.093,44 6.157.023,58 1.103.930,14 21,8

Die Kasseneinnahmereste haben sich gegenüber dem Vorjahr um 1,1 Mio. EUR (+ 21,8 %) erhöht. Die wesentlichen Erhöhungen waren in den Einzelplänen 1, 4 und 9 zu verzeichnen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Verwaltungskostenerstat-tungen des Abfallwirtschaftsbetriebes und der Kreiskliniken Esslingen gGmbH, um die 12. Rate der Grunderwerbsteuer und noch ausstehende Gebühreneinnahmen oder Er-stattungsleistungen. Die Zunahme der Kasseneinnahmereste in Epl. 1 um 94 % ist hauptsächlich auf die erstmalige Einbuchung der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten

Page 24: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

24

zurückzuführen, die über das landeseinheitliche ADV-Verfahren „OWI21“ bearbeitet werden. Damit wurde einer Prüfungsfeststellung der GPA (Prüfungsbericht 11.08.2011) und des Revisionsamts (Prüfbericht Forderungsmanagement vom 26.08.2011) entspro-chen. Weitere Steigerungen in den Gebührenhaushalten sind auf die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik zurückzuführen. Aufgrund einer technischen Vorgabe der KDRS konnte zur Übernahme der Reste auf den Personenkonten seit Oktober 2011 nicht mehr gemahnt werden. Die Verwaltungskostenerstattungen aufgrund der Verein-barung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb sowie der Geschäftsbesorgungsverträge mit dem Kompostwerk und den Kreiskliniken Esslingen gGmbH sehen eine genaue Ab-rechnung bis 31.01. des Folgejahres vor. Im Rechnungsjahr wird eine Abschlagszah-lung in Höhe von bis zu 50 % der Verwaltungskostenerstattung des Vorjahres erhoben. Dadurch ergeben sich immer hohe Kasseneinnahmereste zum Jahresende. Entwicklung der Forderungen aus den wichtigsten Gebühreneinnahmen Zu den tatsächlich kassenmäßig ausstehenden Forderungen gehört der Bereich der Gebühren.

Bezeichnung KER 2009 KER 2010 KER 2011 Veränderung EUR EUR EUR EUR % Kfz-Zulassung 361.630,96 411.040,80 453.355,87 42.315,07 10,3

Führerscheinstelle 38.872,60 33.899,61 34.508,01 608,40 1,8

Ordnungsamt 74.167,15 71.745,31 85.171,29 13.425,98 18,7

Umweltschutz 35.623,37 107.942,98 125.528,21 17.585,23 16,3

Fleischbeschau 27.647,26 16.017,16 12.847,96 - 3.169,20 - 19,8

Baurechtsamt 158.656,98 173.491,12 175.658,42 2.167,30 1,2

Vermessungsamt 143.118,55 67.866,34 117.344,17 49.477,83 72,9

Die Tabelle zeigt die Entwicklung bei wichtigen Gebühreneinnahmen in den vergange-nen 3 Jahren. Nach einem leichten Rückgang im Jahr 2009 haben die Kasseneinnah-mereste zum Rechnungsabschluss 2011 in den Bereichen der Kfz-Zulassung, des Ord-nungsamtes, des Umweltschutzes und des Vermessungsamtes zugenommen. Kassenausgabereste Bezeichnung KAR 2009 KAR 2010 KAR 2011 Veränderung

Einzelplan EUR EUR EUR EUR %

0 Allgemeine Verwaltung 572.981,48 818.019,39 990.608,79 172.589,40 21,1

1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung 17.470,98 63.079,23 128.204,99 65.125,76 103,2

2 Schulen 2.668.470,89 3.044.673,44 3.298.390,64 253.717,20 8,3

3 Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege 136.067,35 107.814,86 121.210,68 13.395,82 12,4

Page 25: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

25

Bezeichnung KAR 2009 KAR 2010 KAR 2011 Veränderung

4 Soziale Sicherung 1.751.846,63 1.462.880,59 1.373.126,30 - 89.754,29 - 6,1

5 Gesundheit, Sport, Erholung 66.772,52 60.159,15 45.833,93 - 14.325,22 - 23,8

6 Bau- und Wohnungswesen, Verkehr 118.710,24 93.235,54 24.046,59 - 69.188,95 - 74,2

7 Öffentl. Einricht., Wirtschafts-förderung 93.238,95 3.714,72 425.890,18 422.175,46 11.364

8 Wirtschaftl. Unternehmen, allg. Grund- und Sondervermögen 8.517,86 24.629,73 51.668,35 27.038,62 109,8

9 Allgemeine Finanzwirtschaft 0,00 38.362,10 234.882,09 196.519,99 512,3

Summen 5.434.076,90 5.716.568,75 6.693.862,54 977.293,79 17,1

Bei den Kassenausgaberesten handelt es sich meist um Ausgaben, die zu Beginn des Folgejahres kassenmäßig abgewickelt werden, aber zu Lasten des Rechnungsjahres gebucht werden (Rechnungsabgrenzung). Für die Rechnungsabgrenzung in der Kameralistik gilt gem. 42 GemHVO das sog. Kas-senwirksamkeitsprinzip, wonach in der Haushaltsrechnung nur fällige Beträge im Soll ausgewiesen werden dürfen. Entgegen dieser Regelung wurde in der Jahresrechnung 2011 die Abgrenzung bereits nach den für das NKHR geltenden Vorschriften durchge-führt und auch Rechnungen im Soll gebucht, die zwar dem Haushaltsjahr zuzurechnen, aber noch nicht fällig sind. Wie oben bereits erwähnt, wird die Höhe der Kassenausgabereste auch durch die Budgetabrechnungen beeinflusst, da nicht verbrauchte Haushaltsmittel durch einen Kassenausgaberest ins folgende Haushaltsjahr übertragen werden. Die Kassenausgabereste sind gegenüber dem Jahr 2010 um insgesamt 977.293,79 EUR (+ 17,1%) gestiegen. Die Steigerungen gehen in der Regel auf die Abwicklung des Jahresergebnisses in den Einzelplänen zurück. Der Anstieg der Kassenausgabereste im Einzelplan 7 hängt hauptsächlich mit der Kostenerstattung anderer Gemeinden und Landkreise für den ÖPNV und den Zuschüssen nach den ÖPNV Finanzierungsgrund-sätzen zusammen. So rechnete die Stadt Stuttgart in 2011 Schülerbeförderungskosten für zwei Schuljahre ab, wobei die Rechnung für das Schuljahr 2009/2010 erst in 2012 ausbezahlt werden konnte. Der Betriebskostenzuschuss an die WEG für die Tälesbahn wurde infolge von Vertragsänderungen erst Anfang 2012 ausbezahlt. Die Kassenausgabereste sind bei den Zinsausgaben erheblich angestiegen, da durch die Umstellung auf die Doppik zum 01.01.2012 eine genaue Rechnungsabgrenzung für Zins- und Tilgungsleistungen der Investitionskredite vorgenommen wurde. 3.6 Haushaltsreste Haushaltsreste im Verwaltungshaushalt Gehören Ausgabeansätze nicht zu einem Budget, kann die Übertragbarkeit erklärt wer-den, wenn dadurch eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung gefördert wird. Bei dieser Übertragbarkeit kraft Planvermerk bleiben die Ansätze nur bis zum Ende des zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres verfügbar. Eine über diesen Zeitraum hin-ausgehende erneute Übertragung ist im Verwaltungshaushalt nicht zulässig (§ 19 Abs. 2 GemHVO).

Page 26: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

26

In Einzelfällen wurden im Verwaltungshaushalt Haushaltsausgabereste gebildet um be-gonnene Maßnahmen bzw. zugesagte Zuwendungen oder Umlagen, die im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen bzw. ausbezahlt werden konnten, im Folgejahr (2012) zu rea-lisieren. Dadurch sollen überplanmäßige Ausgaben vermieden werden. Der größte Haushaltsausgaberest über 1,072 Mio. EUR wurde für die Förderung der Schulsozial-arbeit gebildet. Diese Mittel stehen „zweckgebunden“ zur Verfügung, nachdem der So-zialausschuss am 01.03.2012 über die Verwendung der Bundeserstattung 2011 zum Bildungs- und Teilhabepaket einen Beschluss fasste. Haushaltsreste im Vermögenshaushalt Durch Haushaltsreste werden nicht verbrauchte Ausgabe- und Einnahmeansätze des Vermögenshaushalts ins folgende Haushaltsjahr übertragen. Sie werden in der Haus-haltsrechnung berücksichtigt und beeinflussen somit das Rechnungsergebnis. 2009 2010 2011 Veränderung EUR EUR EUR EUR %

HH-Ausgabereste 9.353.747 9.417.723 5.226.248 - 4.191.475 - 55,5

HH-Einnahmereste 3.948.792 2.210.304 2.162.800 - 47.504 - 2,2

Die Bildung der Haushaltsreste erfolgte entsprechend den Regelungen in der Hauptsat-zung und der Zuständigkeitsordnung des Landkreises in der Fassung vom 18. April 2011. Die Haushaltsausgabereste wurden im Wesentlichen für folgende Vorhaben gebildet:

Vorhaben EUR

Verwaltungsgebäude Pulverwiesen 11 305.355 Grundlagenermittlung für die Generalsanierung

Technische Ausstattung der Feuerwehrleit-stelle 120.000 Erneuerung der EDV

Freiwillige Feuerwehr der Stadt Filderstadt 100.000 Zuwendung für Drehleiter

Rohräckerschule 1.277.192 Hochbaumaßnahmen

Freilichtmuseum Beuren 110.300 Gaststättenumbau, Erschlie-ßung

Besucherinformationszentrum 243.737 Investitionsaufwand

Kreisstraßen 1.699.895 Fahrbahnbeläge, Ausbau und Erwerb von Grundstücken

S-Bahn nach Bernhausen 35.000 Einbau Unterschottermatten

Page 27: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

27

Gem. § 19 Abs. 1 GemHVO bleiben Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar, bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch zwei Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Betrieb genommen werden kann. Für den Erweiterungsbau, die Generalsanierung und die Neustrukturierung der Ver-kehrsflächen der Rohräckerschule wurden insgesamt Haushaltsausgabereste in Höhe von 1,277 Mio. EUR gebildet. Die Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II konnten 2011 abgeschlossen werden. Für das Freilichtmuseum Beuren wurden Haushaltsreste zum einen für die Fertigstel-lung des Umbaus der Museumsgaststätte und des Ausgabepavillions und zum anderen für Baumaßnahmen des neuen Besucherinformationszentrums gebildet. Der Ausbau und der Erwerb von Grundstücken für die Kreisstraßen ziehen sich oft über mehrere Jahre hin. Dabei wurden für begonnene Vorhaben Ausgabereste in Höhe von 1,699 Mio. EUR gebildet. Die S-Bahn nach Bernhausen ist seit 2001 in Betrieb, eine Bildung von Haushaltsaus-gaberesten also nicht mehr zulässig. Da der Landkreis auf die Abrechnung selbst kei-nen Einfluss hat und das Gemeindehaushaltsrecht auch keine über § 19 Abs. 1 GemH-VO hinausgehende Regelung bei Bauvorhaben, die über einen langen Zeitraum nicht schlussgerechnet werden, trifft, konnte die Vorgehensweise der Kreisverwaltung in der Vergangenheit toleriert werden. Der Verwendungsnachweis für die Weiterführung der S-Bahn nach Bernhausen wurde 2011 schlussabgerechnet. Der nachträgliche Einbau der Unterschottermatten wird vo-raussichtlich in 2012 abgerechnet. Dafür wurde nochmals ein Haushaltsausgaberest in Höhe von 35.000 EUR gebildet. Im Hinblick auf die Einführung des NKHR (Neues Kommunales Haushalts- und Rech-nungswesen) wurde empfohlen, Haushaltsreste abzubauen und ggf. zum Umstellungs-zeitpunkt noch vorhandene Haushaltsreste bei der Haushaltsplanung nach NKHR neu zu veranschlagen. Die Haushaltsausgabereste wurden gegenüber dem Vorjahr um 4,191 Mio. EUR reduziert. Für 5,226 Mio. EUR wurden neue Haushaltsausgabereste gebildet. Nicht in jedem Fall war der Auftrag erteilt und die Leistung erbracht. Bei ver-schiedenen Bauvorhaben war die Leistung noch nicht erbracht bzw. die Ausgabeer-mächtigung nicht ausgeschöpft. In diesen Fällen führt die Bildung von Haushaltsausga-beresten dazu, dass sowohl das letzte kamerale Haushaltsjahr als auch das Haushalts-jahr nach dem Eröffnungsbilanzstichtag, in dem die Ausgabe getätigt wird, belastet werden. Das Revisionsamt hatte deshalb empfohlen, im letzten Jahr möglichst keine Haushaltsreste zu bilden. Haushaltseinnahmereste wurden im Wesentlichen für nachstehende Vorhaben gebil-det:

Vorhaben EUR

Schulen 1.480.800 Generalsanierung der Rohräckerschule

Kreisstraßen 682.000 Zuweisungen für Ausbau

Page 28: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

28

3.7 Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt Im Rahmen der Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes Pulverwiesen 11 in Ess-lingen a. N. wurden 2010/2011 die beiden WC-Kerne für insgesamt 1,395 Mio. EUR (Kosten bis Jahresende 2011) saniert. Für die Endabrechnung des Kerns II wurde bei der Finanzposition 2.0352.9400.000 im Vermögenshaushalt ein Haushaltsausgaberest über 305.355 EUR gebildet. Der Sanierungsaufwand wurde insgesamt auf 15,25 Mio. EUR geschätzt und in der Finanzplanung für die kommenden Jahre teilweise berück-sichtigt. Die Sanierung der WC-Kerne zählt u. E. zum Erhaltungsaufwand, d.h. die Erhaltung des Vermögensgegenstandes in einem ordnungsgemäßen Zustand ist das Ziel. Abzu-grenzen davon sind Investitionen, durch die das Gebäude in seiner Substanz vermehrt, in seinem Wesen erheblich verändert oder über seinen bisherigen Zustand hinaus deut-lich verbessert wird, z.B. durch Einbau, Ausbau oder Umbau mit besseren Nutzungs-möglichkeiten. Der Erhaltungs- bzw. Unterhaltungsaufwand ist nach der Verwaltungs-vorschrift Gliederung und Gruppierung bei den Gruppen 50,51 und 52 im Verwaltungs-haushalt zu buchen (vgl. auch Kommunales Wirtschaftsrecht in Baden-Württemberg, 7. Auflage, Faiss, Giebler, Lang, Notheis, Schmid). Es ist darauf zu achten, dass diese Maßnahme im NKHR entsprechend als Erhaltungs-aufwand behandelt wird. 3.8 Vermögensrechnung des Landkreises Die Vermögensrechnung des Landkreises als Bestandteil der Jahresrechnung be-schränkt sich auf den Mindestinhalt nach § 43 Abs. 1 GemHVO (Geldvermögensrech-nung). Sie gibt somit einen Überblick über das Finanzvermögen, enthält aber keine An-gaben zum weiteren Anlagevermögen des Kreises. Zum Mindestinhalt nach § 43 Abs. 1 GemHVO gehören auch die Forderungen aus Geldanlagen (Nr. 2), diese müssen in der Vermögensrechnung nachgewiesen werden. Der Landkreis hatte zum 31.12.2011 Einlagen bei Kreditinstituten (Festgeldanlagen) in Höhe von 22,5 Mio. EUR. Die Vermögensrechnung wurde während der Prüfung von der Kreiskämmerei entsprechend ergänzt. Die Rückzahlungsverpflichtungen aus Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleich-kommenden Vorgängen (PPP-Projekt Erweiterungsbau Landratsamt Esslingen) wurden anhand der Darlehensakten überprüft, sie entsprechen den Werten der Kontoauszüge bzw. Saldenbestätigungen zum 31.12.2011. Nach § 39 Abs. 2 GemHVO ist der Jahresrechnung eine sog. Vermögensübersicht bei-zufügen, soweit in der Vermögensrechnung keine Übersicht über den Stand der unbe-weglichen und beweglichen Sachen und grundstücksgleichen Rechte der kostenrech-nenden Einrichtungen enthalten ist. Eine Vermögensübersicht für das Schullandheim Lichteneck wurde der Jahresrechnung beigefügt, die darin enthaltenen Angaben ent-sprechen den Werten aus der Anlagebuchhaltung. Seit dem 01.01.2012 führt der Landkreis seine Finanzen nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Die Kreiskämmerei erstellt derzeit die Eröff-

Page 29: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

29

nungsbilanz zum 01.01.2012 entsprechend den Vorgaben des neuen Rechts. Hierzu müssen das Vermögen und die Schulden des Landkreises vollständig erfasst und be-wertet werden. Die Vermögenserfassung und -bewertung ist größtenteils abgeschlossen. Bei der Be-wertung hat sich der Landkreis an den Empfehlungen des "Leitfaden zur Bilanzierung" orientiert. Dieser Leitfaden wird von Vertretern aus den Kommunen und kommunalen Landesverbänden erarbeitet bzw. fortgeschrieben und mit dem Innenministerium und der Gemeindeprüfungsanstalt abgestimmt. Zwar erhebt der Leitfaden weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Rechtsverbindlichkeit; durch den hohen Abstimmungsgrad mit zentralen Landesbehörden entsteht aber ein hohes Maß an Rechtssicherheit und damit "Prüfbeständigkeit" der vorgenommenen Bewertungen. Die erstellten Bewertungen werden bereits begleitend durch das Revisionsamt geprüft. Die endgültige Eröffnungsbilanz wird dem Kreistag nach Abschluss der Prüfung im Juli 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vermögensrechnung 2011 ist dem Bericht als Anlage beigefügt. 4. Weitere Prüfungen 4.1 Kassenprüfungen Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zählt zu den Pflichtaufgaben der Kreiskasse. Zahlungsvorgänge sind ordnungsgemäß, sicher und wirtschaftlich zu gestalten. Sämtli-che Kassengeschäfte sind bei der Kreiskasse zusammengefasst (Grundsatz der Ein-heitskasse, § 93 GemO). Nach § 112 Abs. 1 GemO i.V.m. § 1 GemPrO ist bei der Kreiskasse jährlich, bei den Zahlstellen alle zwei Jahre eine unvermutete Kassenprü-fung vorzunehmen. Das Revisionsamt variiert jährlich die Prüfungstermine, um den die Kassenprüfungen prägenden unvermuteten Prüfungsansatz zu gewährleisten. Im Haushaltsjahr 2011 wurden folgende unvermutete Kassenprüfungen vorgenommen:

Bezeichnung der Kassen und Zahlstellen Kassenprüfung am:

1. Kreiskasse Kreiskasse – Buchhaltung 12.12.2011 2. Kreismedienzentrum Esslingen 06.12.2011 3. Veterinäramt 06.12.2011 4. Gesundheitsamt 06.12.2011 5. Schulen Max-Eyth-Schule Kirchheim 25.07.2011 6. Außenstellen der Landkreisverwaltung Kreismedienzentrum Nürtingen 25.07.2011 Schullandheim Lichteneck 10.11.2011 Naturschutzzentrum „Schopflocher Alb“ 18.08.2011 Die Ergebnisse dieser Prüfungen wurden der Kreiskämmerei am 28.03.2012 mitgeteilt.

Page 30: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

30

Im Einzelnen wurden nachfolgende Vorschläge bzw. Hinweise gegeben: Vier Mitarbeiterinnen der Kreiskasse besitzen aus organisatorischen Gründen um-

fangreiche SAP-Berechtigungen, wodurch zumindest im SAP-System eine Trennung von „Buchen“ und „Zahlen“ nicht gewahrt ist. Das Revisionsamt hat darauf hinge-wiesen, dass für diese Tätigkeiten von Seiten der Kassenaufsicht eine verstärkte Kontrolle gewährleistet sein muss.

Es muss sichergestellt werden, dass die Zahlstellen ihre Abrechnungen spätestens zum Jahresende vornehmen.

Für einzelne Zahlstellen wurde die Festlegung von Höchstbeständen an Bargeld empfohlen, weiterhin wurden in Einzelfällen Hinweise zur Verwahrung des Bargelds und der Aufzeichnung von Kassenvorgängen gegeben.

Ansonsten haben sich bei den Kassenprüfungen keine wesentlichen Prüfungsfeststel-lungen ergeben. Im Rahmen der Kassenprüfungen wurden die ZahlstellenverwalterInnnen außerdem über die mit der Erledigung der Aufgabe auftretenden Gefahren sowie über Maßnah-men zur Gefahrenabwendung unterrichtet. Die Sicherheitsunterweisung und deren In-halt wurden schriftlich dokumentiert. 4.2 Tagesgelder / Poolabrechnung Der Landkreis betreibt zusammen mit dem AWB und den Kreiskliniken ein gemeinsa-mes Cash-Management. Auf einem Tagesgeldkonto unter der Bezeichnung „Kreis-Pool-Konto“ bei der Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen werden die Tagesgeldanlagen der drei Einrichtungen zusammengefasst. Durch den Abzug von Liquiditätsüberschüssen beim einen Pool-Partner können Liquidi-tätsengpässe bei anderen ausgeglichen werden. Auf diese Weise wird vermieden, dass sich ein Partner zu hohen Sollzinsen verschuldet, während andere ihre Überschüsse zu niedrigen Habenzinsen anlegen müssen. Damit wird dem in der Gemeindeordnung ver-ankerten Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung getragen. Das Konto wird bei der Kreiskasse geführt und die Zinsen monatlich mit den Beteiligten abgerechnet. Die Vorgänge 2011 wurden stichprobenweise anhand der Zinsabrech-nungen und der diesbezüglichen Finanzpositionen überprüft. Als Ergebnis bleibt festzu-halten, dass die Zinstage zeitlich richtig abgegrenzt und die jeweils anteiligen Zinserträ-ge vollständig und zeitnah dem AWB und den Kreiskliniken gutgebracht worden sind. 4.3 Prüfung der Einnahmesicherung im Bereich der stationären und mobilen

Verkehrsüberwachung In die Zuständigkeit des Landratsamts Esslingen fällt auch die Ahndung von Geschwin-digkeitsüberschreitungen auf Straßen im Kreisgebiet Esslingen. Die örtliche Zuständig-keit für diese Tätigkeit ergibt sich aus § 37 Abs. 1 OWiG; die Verfolgung von Geschwin-digkeitsüberschreitungen beruht auf § 49 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung, wonach ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über die Geschwindigkeit nach § 3 StVO verstößt. Die Ahndung der Geschwindigkeitsüber-schreitungen erfolgt nach den Bestimmungen des bundeseinheitlichen Bußgeldkata-logs.

Page 31: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

31

Das Revisionsamt hat geprüft, ob und durch welche Maßnahmen sichergestellt ist, dass die einzelnen Ordnungswidrigkeiten als Einnahmen gebucht und vereinnahmt werden. Dabei wurde untersucht, in welchem Umfang das Ordnungsamt des Landratsamts Ess-lingen Geschwindigkeitsmessungen auf Straßen im Kreisgebiet durchführt und wie an-schließend mit den festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen verfahren wird. Das Hauptaugenmerk lag auf einem Vergleich zwischen der Höhe der erzielbaren Ein-nahmen mit der Höhe der tatsächlich erzielten Einnahmen. An der Wirksamkeit der Einnahmesicherung im Bereich der Bußgeldstelle haben sich keine Bedenken ergeben. 4.4 Belegprüfungen Das Revisionsamt führte bei der Kreiskasse auch im Jahre 2011 wieder mehrmals jähr-lich und in unregelmäßigen Abständen unvermutete Belegprüfungen (Tageseingangs-prüfung) durch. Bei diesen Prüfungen werden die gesamten Kassenanordnungen, mit Ausnahme der Belege aus dem Bereich der Sozial- und Jugendhilfe (siehe hierzu Nr. 5.5.1 des Berichts) eines Buchungstages geprüft. Ziel dieser Art von Prüfung ist u. a. auch die Vorbeugung bzw. Verhinderung von Korruption und Manipulation. Insgesamt wurden an 35 verschiedenen Terminen Tageseingangsprüfungen durchge-führt. Die Prüfung ergab einen positiven Gesamteindruck der Verwaltung. Feststellun-gen und Beanstandungen konnten in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ämtern und der Kreiskämmerei ausgeräumt werden. Insgesamt betrachtet ist das Belegwesen geordnet. 4.5 Prüfung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse nach § 8 SGB IV Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht in Deutschland grundsätzlich eine Sozialversicherungs- und eine Einkommensteuerpflicht. Nach § 8 Abs. 1 SGB IV liegt eine geringfügige Beschäftigung („Minijob“) vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt, oder wenn die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Mona-te oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus ver-traglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 400 Euro im Monat übersteigt. Für geringfügige Beschäftigungen wurden folgende vereinfachenden Regelungen ge-schaffen: Bei einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht des Arbeitsnehmers hat der Ar-

beitgeber 13 % pauschale Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten, ansonsten entfällt für ihn diese Zahlungspflicht.

An die Rentenversicherung sind vom Arbeitgeber Beiträge in Höhe von 15 % des Arbeitslohns abzuführen. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, durch Aufstockung des Beitrags aus seinem Arbeitslohn auf die gesetzliche Beitragshöhe vollwertige Rentenansprüche zu erwerben.

Page 32: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

32

Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosen- und in der Pflegeversicherung besteht

nicht. Lohnsteuer kann pauschal in Höhe von 2 % des Arbeitslohns an das Finanzamt ab-

geführt werden; sie bleibt dann bei der Einkommensteuererklärung des Arbeit-nehmers unberücksichtigt. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seine Aufwendungen auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.

Das Revisionsamt hat überprüft, ob beim Landratsamt Esslingen die Bestimmungen über geringfügige Beschäftigungen eingehalten werden. Die Prüfung erstreckte sich dabei auf eine allgemeine Vertragsprüfung sowie die Prüfung von 7 Einzelfällen. Das Prüfungsverfahren war zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht abge-schlossen. 4.6 Prüfung der Berechnung von Erfahrungszeiten nach §§ 31, 32 LBesGBW

und der Übernahme von Besoldungsdienstaltern nach § 100 LBesGBW Seit der zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Dienstrechtsreform richtet sich die Be-soldung der Beamten in Baden-Württemberg nicht mehr nach dem Besoldungsdienstal-ter, sondern nach Erfahrungsstufen. Die neue Art der Besoldungsbemessung gilt für alle Neueinstellungen ab dem 1. Januar 2011. Für die Einstufung in die Grundge-haltstabelle maßgeblich ist dabei grundsätzlich die erste mit einem Wert belegte Stufe der jeweiligen Besoldungsgruppe (Anfangsgrundgehalt). Für diejenigen Beamtinnen und Beamten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Dienstrechtreform im Geltungsbereich des Landesbeamtengesetzes bereits vorhanden waren (sogenannte „Bestands-Beamte“), wurden in § 100 Abs. 1 LBesGBW Über-gangsregelungen geschaffen. Für diese Beamtinnen und Beamten haben sich durch die Dienstrechtsreform hinsichtlich der Besoldung in Struktur und Höhe somit keine Verän-derungen ergeben. Zu den „Bestands-Beamten“ zählen alle Beamten, die am 31.12.2010 im Geltungsbe-reich des Landesbeamtengesetzes tätig waren. Hieraus folgt, dass unter „Neueinstel-lungen“ in besoldungsrechtlichem Sinn, für die eine Erfahrungszeit festzusetzen ist, ne-ben tatsächlichen Neueinstellungen auch bzw. nur Versetzungen von Beamten vom Bund oder aus anderen Bundesländern in den Geltungsbereich des LBesGBW zu ver-stehen sind. Das Revisionsamt hat überprüft, ob bei der Berechnung von Erfahrungszeiten bzw. der Übernahme von Besoldungsdienstaltern beim Landratsamt Esslingen die einschlägigen Bestimmungen des Landesbesoldungsgesetzes eingehalten werden. In Einzelfällen wurde ein geringer Korrekturbedarf festgestellt, dem das Personalamt in Zusammenarbeit mit dem Revisionsamt in vollem Umfang Rechnung getragen hat.

Page 33: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

33

4.7 Beihilfeprüfung Das Revisionsamt führt im Rahmen der Personalprüfung auch Beihilfeprüfungen als Visaprüfung durch. Dabei wird überprüft, ob die Kostendämpfungspauschalen in der für die jeweilige Besoldungsgruppe vor-

gesehenen Höhe sowie je Kalenderjahr von den Auszahlungsbeträgen abgesetzt wurden;

ob die geltend gemachten Aufwendungen den Mindestbetrag von 300 EUR an dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen jeweils erreicht haben;

ob die Beihilfestelle nur diejenigen ärztlichen bzw. zahnärztlichen Leistungen erstat-tet hat, die nach GOÄ bzw. GOZ berechnungs- und somit beihilfefähig waren;

ob die Beihilfestelle die für die Erstattung vorgesehenen Pauschalen, Ausschlüsse und Einschränkungen jeweils korrekt angewandt hat.

Im Haushaltsjahr 2011 wurden insgesamt 60 Beihilfeanträge mit 488 eingereichten Be-legen geprüft, durch die Beihilfen in Höhe von insgesamt 40.464,88 EUR ausgezahlt wurden. Insgesamt bescheinigt das Revisionsamt der Beihilfestelle eine ausgesprochen sach-kundige und gewissenhafte Arbeit. Festgestellte Differenzen, die sich betragsmäßig allesamt nur in unbedeutenden Höhen bewegten, konnten unmittelbar vor Ort im Kon-sens abschließend geklärt werden. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die Vereinbarung über Augenuntersu-chungen und Sehhilfen für Bildschirmarbeitsplätze an die aktuelle Rechtslage anzupas-sen ist (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.02.2003). Dies wurde von der Verwaltung inzwischen umgesetzt. 4.8 Bürgschaft für Instandhaltung Der Landkreis leistet für die Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen des Gebäudes Pulverwiesen 11 und 15 (Neubau) an die Stadtwerke Esslingen GmbH & Co. KG (SWE) einen monatlichen Betrag in Höhe von 28.520 EUR zzgl. Umsatzsteuer (§ 10 Nr. 1 Projektvertrag). Die Instandhaltungsrücklage im Sinne des Projektvertrages wird aus einem Teilbetrag der o.g. Zahlungen (13.666,66 EUR) gebildet. Zur Absiche-rung der nicht verbrauchten Vergütung für die Instandhaltung übergeben die SWE dem Landkreis eine Bürgschaft in Höhe der angesparten Instandhaltungsrücklage. Die Bürg-schaft ist jährlich dem auflaufenden Betrag anzupassen. Sie reduziert sich jeweils um den Betrag, der nachweislich zur Instandhaltung verwandt wird. Dem Landkreis liegt zum 31.12.2011 eine Bürgschaftserklärung in Höhe von 585.480,00 EUR vor. 4.9 Prüfung von Verwendungsnachweisen 4.9.1 Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes / Bildungspauschale (Kon-

junkturpaket II) Um die Wirtschaftskrise 2009 zu bewältigen, legte der Bund das Konjunkturpaket II auf. Auf der Grundlage der Landeszuwendungsrichtlinie zur Bildungspauschale wurden in-vestive Zuwendungen für energetische Sanierungen von Gebäuden gewährt.

Page 34: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

34

Der Landkreis rechnete für geplante Dach- und Fassadensanierungen beim Berufs-schulzentrum Esslingen-Zell, der Philipp-Matthäus-Hahn-Schule, der Schulsporthalle Kirchheim sowie der Bodelschwingh-Schule mit einem Förderbetrag von insgesamt 3.069.000 EUR. Vom Gesamtaufwand von rd. 4.668.600 EUR aller vier Vorhaben förderte der Bund rd. 3.081.000 EUR, was einem Anteil von 66 % entspricht. Die sachgerechte Verwendung der Zuwendungen wurde durch das Revisionsamt ge-genüber der Zuwendungsstelle bescheinigt. 4.9.2 Erweiterung und Sanierung des Naturschutzzentrums Schopflocher Alb Im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) wurde dem Landkreis für die Erweiterung und Sanierung des Naturschutzzentrums Schopflocher Alb im Wege der Anteilsfinanzierung im Jahr 2009 ein Zuschuss von 509.900 EUR bewilligt. Die förderfähigen Aufwendungen betrugen rd. 888.544 EUR. Unter Berücksichtigung der 50%igen Förderquote konnte der Landkreis den Förderbetrag von rd. 444.272 EUR vereinnahmen. Das Revisionsamt bestätigte gegenüber der Zuwendungsstelle die ordnungsmäßige Verwendung des Zuschusses. 4.9.3 Kulturprogramm Freilichtmuseum Beuren Nach den Richtlinien des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die Vergabe von Landeszuschüssen können an Museen in nichtstaatlicher Trägerschaft staatliche Zuwendungen gewährt werden. Wie in den Vorjahren wurden dem Freilichtmuseum Beuren zur Bestreitung des saiso-nalen Kulturprogramms 2011 als Projektförderung nach den §§ 23 und 44 Landeshaus-haltsordnung (LHO) und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-K) im Wege der Anteilsfinanzierung Mittel von 15.000 EUR bewilligt. Vom Revisionsamt konnte gegenüber der Zuwendungsstelle bestätigt werden, dass die Zuwendung zweckentsprechend verwendet wurde, die belegten Ausgaben wirtschaft-lich eingesetzt wurden und die mit der Zuwendung beabsichtigten Ziele erreicht werden konnten. 4.9.4 Neubau einer Flughafenentlastungsstraße Das Land gewährte dem Landkreis im Rahmen der neuen Landesmesse für den Neu-bau einer Flughafenentlastungsstraße nach der Verwaltungsvorschrift des Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) einen anteilsfinanzierten Zuschuss von 4,047 Mio. EUR. Das Revisionsamt bescheinigte auf der Grundlage des Verwendungsnachweises die rechnerische Richtigkeit der Kosten.

Page 35: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

35

4.9.5 Aufstiegsbauwerk (Fischrinne) neben der Neckarbrücke Neckartailfingen Auf Basis der Initiative „Unser Neckar“ fördert das Land gewässerökologische Vorha-ben. Für die sogenannte Fischrinne neben der Neckarbrücke in Neckartailfingen wurde dem Landkreis ein Förderbetrag von 85.000 EUR bewilligt. Gegenüber der Zuwendungsstelle bestätigte das Revisionsamt die zweckgemäße Ver-wendung. 4.10 Naherholungsvereine Die Vereine für Naherholung im Bereich Neckartal bzw. im Bereich Schwäbische Alb des Landkreises Esslingen fördern die öffentliche Gesundheitspflege, den Naturschutz, die Landschaftspflege und die Naherholung. Durch entsprechende Regelungen in den Vereinssatzungen ist das Revisionsamt des Landkreises Esslingen mit der Rechnungs- bzw. Kassenprüfung beauftragt. Die Prüfungen ergaben keine wesentlichen Beanstandungen. 4.11 Stiftung Naturschutzzentrum „Schopflocher Alb“ (NAZ) Das NAZ wurde im Jahr 1994 vom Land Baden-Württemberg und dem Landkreis Ess-lingen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lennin-gen/Schopfloch errichtet. Zweck der Stiftung, die ausschließlich und unmittelbar ge-meinnützige Zwecke verfolgt, ist die Förderung des Naturschutzes, der Landschafts-pflege sowie der Betrieb eines Naturschutzzentrums. Die Jahresrechnung ist nach § 11 der Stiftungssatzung von einer geeigneten sachkun-digen Person zu prüfen. Nach Ziffer 5.4 der Geschäfts- und Zuständigkeitsordnung ob-liegt die Prüfung des Kassen- und Rechnungswesens der Stiftung dem Revisionsamt des Landratsamts. Der Stiftungsrat hat dem Revisionsamt mit Schreiben vom 23.03.2011 den Auftrag zur Prüfung der Jahresrechnung 2010 erteilt. Der Prüfungsbe-richt wurde am 13.03.2012 im Stiftungsrat behandelt. Nach § 10 Abs. 1 der Stiftungssatzung werden die Personalkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter, die laufenden Betriebskosten des Naturschutzzentrums und die Unterhal-tungskosten des Gebäudes vom Land Baden-Württemberg zu 70 % und vom Landkreis Esslingen zu 30 % finanziert. Im Haushaltsplan 2010 waren Ausgaben von insgesamt 291.000 EUR veranschlagt. Der zuwendungsfähige Anteil an den Ausgaben wurde vom Land in Höhe von 250.000 EUR festgelegt. Der Zuwendungshöchstbetrag des Landes betrug somit 175.000 EUR, der Anteil des Landkreises 75.000 EUR und die restlichen Ausgaben von 41.000 EUR waren durch sonstige Einnahmen, Entgelte und Spenden abzudecken. Der Landkreis zahlte seinen Anteil (75.000 EUR) planmäßig im Laufe 2010. Das Land überwies entsprechend den Anträgen im Geschäftsjahr rd. 167.120 EUR und im Februar 2011 die Restsumme von rd. 7.880 EUR. Im Zuge der Generalsanierung und Erweiterung des Naturschutzzentrums sind für die neue Dauerausstellung Investitionskosten von insgesamt 450.000 EUR veranschlagt worden. An den Konzeptions- u. Planungskosten beteiligte sich das Land mit 60.750

Page 36: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

36

EUR (90 %) der Landkreis mit 6.750 EUR (10 %); an den Anschaffungs- und Herstel-lungskosten der Dauerausstellung trägt das Land 65 % (234.000 EUR) und der Land-kreis 35 % (126.000 EUR). Das Land und der Landkreis kamen ihren Zahlungsverpflich-tungen 2010, wo lediglich Planungskosten anfielen, nach. Die Jahresrechnung 2010 schließt mit einem Verlust von 1.591,49 EUR ab. Die Ein-nahmen betrugen 372.410,69 EUR, die Ausgaben 374.002,18 EUR. Der Verlust wird entsprechend dem Beschluss des Stiftungsrats vom 13.03.2012 in das Jahr 2011 vor-getragen. Im Prüfungsbericht vom 24.02.2012 wurde bescheinigt, dass die Stiftungsmittel für sat-zungsgemäße Zwecke (§ 4 Stiftungssatzung) verwendet und die Beschlüsse des Stif-tungsrats beachtet wurden. Der Stiftungsrat konnte die Entlastung des Vorstandes vor-nehmen. 5. Soziale Leistungsprüfung 5.1 Allgemeines Die Prüfung der sozialen Leistungen fand während des ganzen Jahres statt. Die Aus-gaben des Landkreises betrugen für den sozialen Leistungsbereich im Jahr 2011 insge-samt 194,415 Mio. EUR, der Nettoaufwand 147,752 Mio. EUR. Im Vergleich zum Vor-jahr bedeutet dies eine Ausgabenerhöhung um 1,8 % und eine Minderung des Netto-aufwands von 3,3 %. Die Einnahmen bzw. Ausgaben im sozialen Bereich haben sich wie folgt entwickelt:

Page 37: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

37

Das hohe Ausgabevolumen, verbunden mit einer hohen Fallzahl und einer entspre-chenden Anzahl von Mitarbeitern, rechtfertigt eine laufende Prüfung in diesem Aufga-benbereich. Es wurden Schwerpunktprüfungen einzelner Themenbereiche durchge-führt. Bei Beanstandungen wurden Einzelfeststellungen getroffen. Die Erledigung wird durch das Revisionsamt überwacht. Schwerpunktmäßig wurde u.a. geprüft: die örtliche und sachliche Zuständigkeit, die Zuständigkeit anderer Leistungsträger, der Umfang der Bewilligungen, die Ermittlung von Einkommen und Vermögen, die Ermittlung von Unterhaltsbeiträgen, die Heranziehung zu den Kosten. 5.2 Soziale Leistungen 5.2.1 Prüfung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Von insgesamt 165 laufenden Fällen in kommunaler Unterbringung wurden 25 Akten stichprobenweise geprüft. Wesentliche Feststellungen waren hier: Grundleistungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG waren in falscher Höhe angesetzt. Es wurde eine Nachforderung aus nicht korrekten Nebenkostenabrechnungen über-

nommen. Die Höhe der berücksichtigten Kosten der Unterkunft konnte in 2 Fällen nicht nach-

vollzogen werden. Die Höhe des berücksichtigten Freibetrages beim Einkommen war für 5 Monate

nicht korrekt abgezogen worden. 5.2.2 Prüfung der Kostenerstattung bei Aufenthalt im Frauenhaus nach

§ 36a SGB II Hier wurden stichprobenweise 23 Fälle von insgesamt 102 laufenden Fällen im Jahr 2011 geprüft. In einem Fall wurde eine einmalige Leistung in Höhe von 1.389 EUR nicht zur Kosten-erstattung angemeldet, da sie vom Jobcenter nicht angezeigt wurde. Die Anmeldung wurde nachgeholt. 5.2.3 Prüfung sonstiger Hilfe zur Sicherung der Unterkunft nach § 36 SGB XII

und § 22 Abs. 8 SGB II (Mietschulden) Durch Beschluss des Sozialausschusses vom 29.06.2006 ist der Landkreis Esslingen auch für die Bearbeitung der Mietschulden für SGB II-Empfänger zuständig.

Page 38: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

38

Von 347 laufenden Fällen wurden stichprobenweise 31 Fälle geprüft. In einem Fall gab es Unklarheiten bei einer Pfändungsverfügung. In einem anderen Fall wurde eine Zah-lung lt. Schuldenbereinigungsplan nicht geleistet. 5.3 Kinder- und Jugendhilfe 5.3.1 Prüfung Neufälle in der Jugendhilfe (SGB VIII) Aus den im Jahr 2011 bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gestellten Anträgen wurden 50 Fälle aus folgenden Bereichen geprüft: Inobhutnahme, Heimerziehung, Vollzeitpfle-ge, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Haushaltsorga-nisationstraining, intensive Hilfe für Familien. In 2 Fällen wurden die Eltern nicht zeitnah an ihre Auskunftspflichten erinnert. In 3 Fäl-len waren Kostenbeitragsberechnungen nicht nachvollziehbar. Die Prüfung war zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts noch nicht abgeschlossen. 5.3.2 Prüfung von Niederschlagungen im SGB VIII im Rahmen der Umstellung

auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) Ziel der Niederschlagungen war die Regulierung der nicht mehr werthaltigen offenen Forderungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. In 50 Fällen wurden Forde-rungen niedergeschlagen. Davon wurden 8 Fälle geprüft. Gegenstand unserer Prüfung war, ob eine Realisierung der Kosten-/Unterhaltsbeiträge tatsächlich nicht mehr erfolgversprechend war. Wesentliche Feststellungen ergaben sich nicht. 5.4 Prüfung von Zuschüssen an Vereine 5.4.1 Tageselternvereine Der Landkreis Esslingen hat als Träger der örtlichen Jugendhilfe Aufgaben der Kinder-tagespflege nach §§ 22 – 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) durch Vereinbarung an die Tageselternvereine übertragen. Geprüft wurden die Jahresabschlüsse 2008 und 2009 der Vereine: Fildertagesmütter e.V. Tageselternverein Esslingen e.V. TagesElternVerein Nürtingen e.V. Tageseltern beim Verein Engagierte Bürger BÜRGERBÜRO e.V. Kirchheim (TIBB) Aufgabe und Zweck der Vereine ist die Beratung, Vermittlung, Begleitung und Qualifi-zierung von Tagesmüttern. Die finanziellen Zuwendungen bemessen sich nach dem vom Verein nachzuweisenden Bedarf. Die Personalkosten der sozialpädagogischen Fachkräfte, der geringfügig beschäftigten Verwaltungskraft sowie die Honorarkosten für

Page 39: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

39

die Praxisberatung im Rahmen der Qualifizierung werden nach tatsächlichem Bedarf erstattet. Die Sachkosten werden abzüglich der Drittmittel auf 3 Jahre als gleich blei-bendes Budget festgeschrieben. Prüfungsgrundlage ist die zwischen den Vereinen und dem Landkreis Esslingen abgeschlossene Vereinbarung aus dem Jahr 2007. Schwerpunktthema war jeweils die Überprüfung der nachstehend aufgeführten Zu-schüsse:

Zuschuss Landkreis 2008 2009

Fildertagesmütter e.V. 111.862,48 EUR 136.534,61 EUR

Tageselternverein Esslingen e.V. 114.450,00 EUR 136.644,00 EUR

TagesElternVerein Nürtingen e.V. 84.291,37 EUR 88.917,23 EUR

TIBB 80.275,43 EUR 90.815,21 EUR

Buch- und Belegführung entsprechen im Wesentlichen den Grundsätzen einer geordne-ten Buchhaltung. Die Aufgabenerfüllung erfolgte entsprechend dem Vereinsziel und den einschlägigen rechtlichen Vorschriften. Für den Zeitraum 2008 – 2009 ergaben sich folgende Erstattungs-/Nachzahlungs-beträge:

Verein Erstattung zu Gunsten des Landkreises

Nachzahlung für den Tageselternverein

TagesElternVerein Nürtingen e.V. 1.799,82 EUR

TIBB 5.102,72 EUR

Tageselternverein Esslingen e.V. 1.249,65 EUR

5.4.2 Kreisjugendring Esslingen e.V. Der Landkreis Esslingen unterstützt den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch finanzielle Zuwendungen in Form eines Budgets für Personal-, Sach- und Investitions-kosten. Prüfungsgrundlage ist die zwischen dem Verein und dem Landkreis Esslingen abgeschlossene Vereinbarung, gültig vom 01.01.2010 – 31.12.2012. Für das Jahr 2010 betrug das Budget 2.345.000 EUR. Grundsätzlich trägt der Landkreis 50 % der Perso-nalkosten bei den pädagogischen Fachkräften in den Jugendhäusern und 100 % der Personalkosten bei den Beschäftigten der Geschäftsstelle, einschließlich der Ge-schäftsführung. Buch- und Belegführung entsprechen im Wesentlichen den Grundsätzen einer geordne-ten Buchhaltung. Die Aufgabenerfüllung erfolgte entsprechend dem Vereinsziel und den einschlägigen rechtlichen Vorschriften. Feststellungen mit unmittelbarer finanzieller Auswirkung ergaben sich nicht.

Page 40: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

40

5.5 Sonstige Prüfungen 5.5.1 Belegprüfungen im SGB XII / SGB VIII / Asylbewerberleistungsgesetz /

Kriegsopferfürsorge Im Haushaltsjahr 2011 wurden in den genannten Bereichen unvermutete Belegprüfun-gen durchgeführt. Bei dieser Prüfung werden die Kassenanordnungen eines Tages stichprobenweise dahingehend überprüft, ob begründende Unterlagen vorhanden sind und die formalen Voraussetzungen für die Anordnungsbefugnis eingehalten sind. Ziel dieser Art von Prüfung ist u.a. auch die Vorbeugung bzw. Verhinderung von Korruption und Manipulation. Das Beleg- und Rechnungswesen ist geordnet und vermittelt einen positiven Gesamt-eindruck. Es wurden keine Prüfungsfeststellungen getroffen. Der Prüfungsumfang ergibt sich aus folgender Tabelle: Rechnungslauf vom Auszahlungssumme

gesamt geprüfte Fälle

SGB XII / Asyl / Kriegsopferfürsorge

22.09.2011 1.138.954,33 EUR 60

SGB VIII 25.03.2011 1.214.142,79 EUR 43 5.5.2 Prüfung von Abrechnungen / Verwendungsnachweisen Folgende Abrechnungen / Verwendungsnachweise wurden geprüft: Verwendungsnachweis Förderung von Beauftragten für Suchtprophylaxe 2011 Verwendungsnachweis Projekt Individuelle Lernbegleitung 2011 Verwendungsnachweis Förderung des Sozialpsychiatrischen Dienstes Nürtingen

2011 Verwendungsnachweis Förderung von Fachkraftstellen in Psychosozialen Bera-

tungs- und ambulanten Behandlungsstellen für Suchtgefährdete und Suchtkranke 2011

Verwendungsnachweis Jugendberufshelfer 2010 – 2011 Abrechnungen mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-

Württemberg (KVJS) 2011 Hier ergaben sich keine Feststellungen. 6. Bauprüfung und Vergabekontrolle 6.1 Allgemeines Im Rahmen der Bauprüfung und der Vergabekontrolle nimmt das Revisionsamt folgen-de Aufgaben wahr: Vergabekontrollstelle nach den Dienstanweisungen VOB (DA-VOB), VOL (DA-VOL)

und VOF (DA-VOF) mit HOAI-Verträgen, Beratung, sowohl baubegleitend als auch unterstützend bei der Durchführung von

Vergabeverfahren sowie bei Vertragsabschlüssen,

Page 41: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

41

gutachtliche Stellungnahmen („vorgezogene Bauprüfung“), rechtliche, technische und rechnerische Prüfung abgeschlossener Bauvorhaben des

Landkreises. Die Arbeit des Revisionsamts war im Jahr 2011 im Bereich der Bauprüfung und der Vergabekontrolle hauptsächlich geprägt von den Neubau- bzw. Umbaumaßnahmen an der Rohräckerschule in Esslingen-Berkheim, am Berufsschulzentrum in Esslingen-Zell, am Verwaltungsgebäude Pulverwiesen, am Naturschutzzentrum in Schopfloch sowie von den Maßnahmen des Straßenbauamtes. 6.2 Beratung und Vertragsprüfung Mit zu den wichtigsten Aufgaben der Vergabekontrollstelle gehört die Beratung der Vergabestellen bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, der Wertung der ein-gehenden Angebote und bei sonstigen Rechtsfragen im Vergaberecht. Die Anforderun-gen an eine rechtsfehlerfreie Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere bei europaweiten Ausschreibungen, sind in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung weiter verschärft worden. Zudem werden von unterlegenen Bietern immer häufiger Ver-stöße gegen das Vergaberecht gerügt. Der Intensität und Qualität der Beratungsleis-tung kommt deshalb eine immer größere Bedeutung zu. Dieser umfangreiche Beratungsbedarf vor und während des Vergabeverfahrens gilt ins-besondere für Ausschreibungen von Liefer- und Dienstleistungen nach der VOL, da auf Grund der Budgetierung innerhalb des Landratsamtes hiernach auch Vergabestellen ausschreiben, die dies nur gelegentlich tun und daher teilweise über keine ausreichen-den oder aktuellen Kenntnisse der strengen Vergabeformalien verfügen. Im VOB-Bereich liegt der Schwerpunkt der Beratung auf dem Abschluss und der Durchführung von Verträgen einschließlich der Geltendmachung von Mängelgewährleistungsrechten sowie der Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der HOAI. Die intensive Beratungstätigkeit durch das Revisionsamt dient dazu, etwaige Fehlent-scheidungen frühzeitig erkennen und noch lenkend eingreifen zu können. Letztlich kön-nen so Fehler vermieden werden, die bei der „klassischen Rechnungsprüfung“ übli-cherweise erst im Nachhinein festgestellt und sodann beanstandet werden. Auch im Haushaltsjahr 2011 hat das Revisionsamt zu den Bauvorhaben bei den Schul- und Verwaltungsgebäuden sowie zu Ausschreibungen und Vertragsfragen im VOL- und VOB-Bereich in vielen Fällen baubegleitend, vergabe- und vertragsrechtlich mündlich beraten und zu einzelnen Anfragen schriftlich Stellung genommen. Ein Schwerpunkt lag im Jahr 2011 auf der Beratung von Vergabestellen, die Zuschüsse erhalten. Insbesondere bei Vorhaben, die teilweise mit Zuschüssen des Landes, des Bundes oder der EU finanziert werden, müssen die vergaberechtlichen Vorgaben, die sich aus einer gesetzlichen Verpflichtung oder aus den Auflagen des Zuwendungsbe-scheides ergeben, strikt eingehalten werden. Denn die Rechtsprechung der vergange-nen Jahre zeigt, dass bei Verstößen gegen das Vergaberecht bzw. gegen die Auflagen des Zuwendungsbescheides Zuschüsse auch rückwirkend um erhebliche Beträge ge-kürzt werden können, die dann an den Zuschussgeber zurückerstattet werden müssen. Auf diese Problematik hat das Revisionsamt in mehreren Fällen aufmerksam gemacht und entsprechend vergaberechtlich beraten.

Page 42: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

42

Zu erwähnen ist außerdem die intensive Beratung sowie Vorbereitung von und Teil-nahme an den Ortsbegehungen und Vergleichsverhandlungen über die Honorar-schlussrechnung der für die Planungsleistungen beim Neubau der Beruflichen Schulen Auf dem Säer in Nürtingen zuständigen Architekten sowie die Beratung bezüglich mög-licher Schadensersatzansprüche gegenüber diesen. 6.3 Prüfung von Bauvorhaben Im Rahmen der örtlichen Prüfung wurden im Jahr 2011 die Bauausgaben folgender Bauvorhaben geprüft: Umbau der Führerscheinstelle sowie die Neugestaltung der Eingangshalle und des

Infopoints im Verwaltungsgebäude Pulverwiesen Umbau der Mensa in der Jakob-Friedrich-Schöllkopf-Schule in Kirchheim Schulsporthalle in Kirchheim unter Teck

Energetische Fassadensanierung im Rahmen des Konjunkturpakets II Schullandheim Lichteneck

Sanierung des unteren Unterkunftsgebäudes und Fensteraustausch im oberen Schulsaal

Die Prüfungen ergaben jeweils keine wesentlichen Beanstandungen. Im Rahmen der überörtlichen Prüfung hat das Revisionsamt im Jahr 2011 den Bauhof der Gemeinde Kohlberg geprüft. Zusätzlicher Prüfungsbestandteil war die Prüfung der Verwendungsnachweise folgen-der Baumaßnahmen des Jahres 2011: Berufsschulzentrum Esslingen-Zell

Sheddächer, Werkstätten Philipp-Matthäus-Hahn-Schule

Dach- und Fassadensanierung Bodelschwinghschule

Fassadensanierung Sporthalle Kirchheim, Schöllkopfstraße

Fassadensanierung Für diese Baumaßnahmen hat das Land Baden-Württemberg Zuwendungen aus der Bildungs- und Infrastrukturpauschale gewährt. Die Gesamtkostenschätzung belief sich für alle vier Sanierungsmaßnahmen an Schulgebäuden des Landkreises Esslingen auf 4.830.00,00 EUR. Aus der Mindestbausumme von 4.108.001,00 EUR ergab sich eine Bildungspauschale in Höhe von 3.081.001,00 EUR und ein Mindestanteil für den Land-kreis Esslingen von 1.027.000,00 EUR. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass der überwiegende Teil der Kosten planmäßig für die energetische Sanierung der jeweiligen Dächer und Fassaden verwendet wurde und dass die Bestimmungen der Zuwendungsrichtlinie des Finanzministeriums sowie des Innenministeriums zur Bildungs- und Infrastrukturpauschale im Rahmen des Zu-kunftsinvestitionsprogramms eingehalten wurden.

Page 43: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

43

6.4 Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge Die Bundesregierung hat am 27.01.2009 zur Beschleunigung von Investitionen be-schlossen, die Vergabeverfahren des Bundes für die Jahre 2009 und 2010 zu vereinfa-chen. Die Ministerien des Landes Baden-Württemberg haben am 17.02.2009 für die Landesverwaltung eine Verwaltungsvorschrift zur Beschleunigung der Vergabe öffentli-cher Aufträge erlassen, wonach den kommunalen Auftraggebern empfohlen wird, ent-sprechend zu verfahren. Nach der Verwaltungsvorschrift der Ministerien des Landes Baden-Württemberg vom 03.12.2010 wurde die Geltungsdauer dieser Verwaltungsvor-schrift bis Ende 2011 verlängert. Ergänzend zu den Dienstanweisungen zum Vergaberecht wurden daher auch innerhalb der Landkreisverwaltung Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben oh-ne nähere Begründung zugelassen, wenn der geschätzte Auftragswert (ohne Umsatz-steuer) die festgelegten Wertgrenzen von 1.000.000 EUR (Beschränkte Ausschreibung bei Bauleistungen), 100.000 EUR (Freihändige Vergabe bei Bauleistungen) und 100.000 EUR (Beschränkte Ausschreibung und Freihändige Vergabe bei Liefer- und Dienstleistungen) nicht überschreitet. Die Vergabestellen wurden durch die vom Revisionsamt im Jahr 2009 verfasste und Ende 2010 fortgeschriebene Dienstanweisung zur Beschleunigung der Vergabe öffent-licher Aufträge aufgefordert, entsprechend beabsichtigte Vergaben der Vergabekon-trollstelle beim Revisionsamt vorab mitzuteilen. Eine Auswertung der mitgeteilten Vergaben, bei der Beschränkte Ausschreibungen nach VOB von 100.000 EUR bis 1.000.000 EUR, Freihändige Vergaben nach VOB von 20.000 EUR bis 100.000 EUR sowie Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben nach VOL von 10.000 EUR bis 100.000 EUR (jeweils ohne Umsatzsteuer) berücksichtigt wurden, ergab für das Jahr 2011 folgende Ergebnisse: VOB VOL Gesamtauftragssumme (ohne Umsatzsteuer) 9.032.153,59 EUR 924.451,95 EUR

Davon entfallen auf im Landkreis Esslingen ansässige Firmen:

3.430.980,38 EUR (38,0 %)

180.633,45 EUR (19,5 %)

Davon entfallen auf nicht im Land-kreis Esslingen ansässige Firmen:

5.601.173,21 EUR (62,0 %)

743.818,50 EUR (80,5 %)

Anzahl der Vergaben 107 32

Davon entfallen auf im Landkreis Esslingen ansässige Firmen:

55 (51,4 %)

8 (25,0 %)

Davon entfallen auf nicht im Land-kreis Esslingen ansässige Firmen:

52 (48,6 %)

24 (75,0 %)

Freihändige Vergaben 36 (33,6 %)

31 (96,9 %)

Beschränkte Ausschreibungen 71 (66,4 %)

1 (3,1 %)

Page 44: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

44

Bei den nach der Dienstanweisung zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge mitgeteil-ten Vergaben ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Verfälschung des Wettbe-werbsergebnisses. 6.5 Maßnahmen zur Korruptionsverhütung und –bekämpfung

- Vergabekontrollstelle - Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption sollten nicht erst ergriffen werden, wenn ein Korruptionsfall auftreten sollte. Deshalb wurden in der Landkreisver-waltung bereits vor Jahren vorbeugend verschiedene Maßnahmen getroffen, um kor-ruptive Praktiken zu verhindern, zu erschweren und zu verfolgen. Dazu zählen die Dienstanweisungen zum Vergaberecht sowie die Dienstanweisung zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung. Beim Revisionsamt wurden Vergabekontroll-stellen eingerichtet, um sicherzustellen, dass die dort verankerten korruptionsverhüten-den Kontrollmechanismen greifen. So sind beispielsweise Öffentliche bzw. Beschränkte Ausschreibungen der Vergabekontrollstelle zu melden. Außerdem sind die Vergabestel-len verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen mit den Vergabeunterlagen (Leistungs-verzeichnisse) nach Angebotsöffnung bzw. Submission der Vergabekontrollstelle für 3 Arbeitstage zu übergeben. Die Vergabekontrollstelle überprüft die Angebote stichpro-benweise auf etwaige Auffälligkeiten. Die Dienstanweisungen enthalten Wertgrenzen, innerhalb derer die Vergabestellen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (Auftragswert zu Ausschreibungsaufwand) von einer Öffentlichen Ausschreibung absehen können. Die Vergabestellen sind aufgefordert da-rauf zu achten, dass diese Wertgrenzen eingehalten und nicht durch Stückelung von Aufträgen umgangen werden und dass auch unterhalb der Wertgrenzen bei Freihändi-gen Vergaben dennoch prinzipiell mehrere Angebote zur Erstellung eines Preisspiegels eingeholt werden. Im Haushaltsjahr 2011 wurden der Vergabekontrollstelle folgende Ausschreibungen im Bereich der beruflichen Schulen, der Sonderschulen und der Landkreisverwaltung vor-gelegt: Ausschreibungen nach VOL/A Im Bereich der beruflichen Schulen und Sonderschulen:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge Anzahl

der Lose

Anzahl der Angebote

Vergabesumme (ungeprüft)

Lieferaufträge

EDV-Hardware Medienentwicklungsplan 4 13 262.606,02 EUR

Schulbücher 5 81 2.192.430,00 EUR

EDV-Verbrauchsmaterial 0 3 32.330,79 EUR

Page 45: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

45

Liefer- und Dienstleistungsaufträge Anzahl

der Lose

Anzahl der Angebote

Vergabesumme (ungeprüft)

Dienstleistungsaufträge

Gebäudereinigung 6 18 1.251.856,97 EUR

Summe 15 115 3.739.223,78 EUR

Im Bereich der Landkreisverwaltung:

Liefer- und Dienstleistungsaufträge Anzahl

der Lose

Anzahl der Angebote

Vergabesumme (ungeprüft)

Lieferaufträge

Ausstellungsbeleuchtung Naturschutzzentr. 0 2 15.436,01 EUR

Animation Naturschutzzentrum 0 1 13.589,80 EUR

EDV-Verbrauchsmaterial 0 5 49.131,10 EUR

Fahrzeugscheine 0 6 91.499,10 EUR

Aufsatzstreugeräte 0 2 123.569,27 EUR

Software 0 1 229.075,00 EUR

Büromaterial 3 4 115.138,44 EUR

Klebeplaketten für Kfz-Kennzeichenschilder 0 2 30.430,68 EUR

Büromaterial 0 3 28.082,24 EUR

2 Lastkraftwagen 0 2 162.432,62 EUR

Dienstleistungsaufträge

Straßenreinigung 3 2 176.396,44 EUR

Kontrolle und Wartung von Anlagen zur Be-handlung von Straßenoberflächenwasser 0 2 29.878,52 EUR

Prüfungen Elektrotechnik 2 6 33.469,00 EUR

Summe 8 38 1.098.128,22 EUR

Die Prüfung durch die Vergabekontrollstelle hat keine wesentlichen Beanstandungen ergeben. Die nach der DA-VOL vorzunehmende Sichtung der Angebote ergab keine Anhaltspunkte dafür, dass das Wettbewerbsergebnis im Einzelfall verfälscht werden sollte.

Page 46: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

46

Ausschreibungen nach VOB/A Im Bereich der beruflichen Schulen und Sonderschulen:

Baumaßnahmen Anzahl der Submissi-

onstermine Anzahl der Gewerke

Anzahl der Angebote

Vergabesumme (ungeprüft)

Albert-Schäffle-Schule Nürtingen (Säer)

1 1 3 55.194,51 EUR

Bodelschwingh-Schule Nürtingen

1 1 3 50.518,28 EUR

Berufsschulzentrum Zell 3 4 20 222.678,27 EUR

Rohräckerschule Berkheim

13 41 126 6.127.225,82 EUR

Summe 18 47 152 6.455.616,88 EUR

Im Bereich der Landkreisverwaltung:

Baumaßnahmen Anzahl der Submissi-

onstermine Anzahl der Gewerke

Anzahl der Angebote

Vergabesumme (ungeprüft)

Landratsamt 10 26 86 1.273.375,56 EUR

Straßenbauamt Kirchheim 8 9 54 2.967.140,21 EUR

Summe 18 35 140 4.240.515,77 EUR

Im Haushaltsjahr 2011 hat die Vergabekontrollstelle 82 ausgeschriebene Gewerke mit insgesamt 292 Angeboten überprüft. Das Gesamtvolumen betrug hierbei 10.696.132,65 EUR. Bezogen auf das Gesamtvolumen entfielen insgesamt 6.455.616,88 EUR auf die Baumaßnahmen im Bereich der Schulen, was einem Anteil von 60 % entspricht. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich das Gesamtvolumen der ausgeschriebenen Ge-werke um 11 auf 82 Gewerke und die Anzahl der eingeholten und von der Vergabekon-trollstelle geprüften Angebote um 11 auf 292 Angebote. Der größte Teil der ausge-schriebenen Gewerke betraf im Jahr 2011 erneut die kreiseigenen Schulen. In diesem Bereich wurden 47 Gewerke ausgeschrieben, auf die 152 Angebote eingingen. Die Prüfung durch die Vergabekontrollstelle hat keine wesentlichen Beanstandungen ergeben. Auch die nach den DA-VOB und DA-VOF vorzunehmende Sichtung der An-gebote ergab keine Anhaltspunkte dafür, dass das Wettbewerbsergebnis im Einzelfall verfälscht werden sollte. 7. Schlussbemerkungen Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 ergab keine we-sentlichen Beanstandungen.

Page 47: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

47

Die Jahresrechnung entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen, so dass nach § 110 GemO bestätigt werden kann, dass bei den Einnahmen und Ausgaben und bei der Vermögensverwaltung nach dem

Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger

Weise begründet und belegt sind, der Haushaltsplan eingehalten und das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind. Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung entspricht insgesamt gesehen den vom Landkreis zu beachtenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, den Verträgen und den Dienstanweisungen. Die Prüfungsbemerkungen sind zwar für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis der Haushaltsrechnung (§ 41 Abs. 2 GemHVO) und auf die Ver-mögensrechnung (§ 43 GemHVO) nicht so wesentlich aus, dass sie der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Das Revisionsamt empfiehlt deshalb dem Kreistag, die Jahresrechnung 2011 gem. § 48 LKrO i.V.m. § 95 Abs. 2 GemO wie folgt festzustellen: 1. Verwaltungshaushalt Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben 452.323.962,22 EUR mit Haushaltsausgaberesten 1.188.235,99 EUR 2. Vermögenshaushalt Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben 42.455.289,55 EUR mit Haushaltseinnahmeresten 2.162.800,00 EUR mit Haushaltsausgaberesten 5.226.247,77 EUR mit einem Fehlbetrag von 0,00 EUR 3. Vermögensrechnung (Stand 31.12.2011) 213.224.861,01 EUR Esslingen a. N., den 14.11.2012 gez. Michael Jenke Anlage Vermögensrechnung 2011

Page 48: Schlussbericht 2011 - Esslingen · 2012-12-05 · Anlage 1. zur Vorlage 161/2012. Schlussbericht . Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 . des Landkreises Esslingen . Landratsamt

V E R M Ö G E N S R E C H N U N G 2 0 11

Die Vermögensrechnung beschränkt sich auf den Mindestinhalt nach § 43 GemHVO (Geldvermögensrechnung). Ergänzend hierzu ist derJahresrechnung als Anlage noch die Vermögensübersicht nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 über die kostenrechnenden Einrichtungen des Landkreises beizufügen.

Vermögensrechnung Anfangsbestand Zugang Abgang Endbestand

Aktiva

1. Anlagevermögen

1.1 Beteiligungen 10.728.762,66 0,00 211.495,00 10.517.267,661.11 Regionales Rechenzentrum Mittlerer Neckar 140.000,00 140.000,001.12 Neckarhafen Plochingen GmbH 110.000,00 110.000,001.13 Anteile bei verschiedenen Bau- und sonstigen Genossenschaften 2.000,00 2.000,001.14 Deula Baden Württemberg GmbH 3.834,69 3.834,691.15 Energieberatungsagentur Nürtingen 1.550,00 1.550,001.16 VVS GmbH 9.300,00 9.300,001.17 Kommunaler Pool Region Stuttgart 10.430,35 10.430,351.18 Kreiskliniken Esslingen gGmbH 10.451.647,62 211.495,00 10.240.152,62

1.2 Kapitaleinlagen des Landkreises in Zweckverbänden 16.720.114,52 2.966.500,00 0,00 19.686.614,521.21 Zweckverband KDRS 442.864,19 442.864,191.22 Zweckverband TBA 6.249,01 6.249,011.23 Zweckverband VRS 16.271.001,32 2.966.500,00 19.237.501,32

1.3 Forderungen aus Darlehen, die der Landkreis in Erfüllungeiner Aufgabe gewährt hat (Unterabschnitt 4.9240)

1.31 Arbeitgeberdarlehen 224,75 0,00 224,75 0,00

Gesamtsumme (1.1 bis 1.3) 27.449.101,93 2.966.500,00 211.719,75 30.203.882,18

2. Forderungen aus Geldanlagen2.1 Einlagen bei Kreditinstituten 0,00 74.500.000,00 52.000.000,00 22.500.000,00

Passiva

3. Rückzahlungsverpflichtungen aus den Kreditaufnahmen und den wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen

3.1 Kreditaufnahmen 109.586.257,91 4.000.000,00 7.880.091,68 105.706.166,233.2. PPP-Projekt: Erweiterungsbau Landratsamt Esslingen 22.773.901,52 0,00 421.775,31 22.352.126,21

Gesamtsumme (3.1 bis 3.2) 132.360.159,43 4.000.000,00 8.301.866,99 128.058.292,44

4. Rücklagen4.1 Allgemeine Rücklage 18.515.872,26 13.946.814,13 0,00 32.462.686,39