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SCHLUSSBERICHT 2012 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012 Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt

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Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2012

StabsstelleRechnungsprüfungsamt

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Seite 1 von 49 Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Rastatt Bericht vom 18. Oktober 2013

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Seite

VORBEMERKUNG 5

1. PRÜFUNGSVERFAHREN

1.1 Prüfungsauftrag 6

1.1.1 Pflichtaufgaben 6

1.1.2 Kannaufgaben 6

1.2 Art und Umfang der Prüfung 7

1.2.1 Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt 7

1.2.2 Begleitende Belegprüfung 7

1.2.3 Einzel- und Schwerpunktprüfungen 7

1.2.4 Baufachtechnische Prüfung / Prüfung der Vergaben 8

1.2.4.1 Prüfungsvorgänge 2012 10

1.2.4.2 Prüfungsfeststellungen 2012 10

1.2.5 Prüfungszeitpunkt, Verfahren 11

1.2.6 Kassenprüfung Stadtkasse 11

1.2.7 Beratung 11

1.3 Stand der örtlichen und überörtlichen Prüfung der Vorjahre 12

1.3.1 Örtliche Prüfung durch die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt 12

1.3.2 Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) 12

1.4 Interkommunale Zusammenarbeit 12

2. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSEN-

UND RECHNUNGSFÜHRUNG

2.1 Haushaltssatzung, Haushaltsplan 13

2.2 Vollzug des Haushaltsplans, Rechnungsergebnisse 14

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2.2.1 Verwaltungshaushalt 15

2.2.2 Vermögenshaushalt 15

2.2.3 Abweichungen vom Haushaltsplan 16

2.3 Mehrausgaben, über- und außerplanmäßige Ausgaben 18

2.4 Haushaltsreste 18

2.5 Verpflichtungsermächtigungen 19

2.6 Zuführung zum Vermögenshaushalt, Netto-Investitionsrate 19

2.7 Kassenmäßiger Abschluss / Kassenbestand 22

2.8 Liquidität der Stadtkasse / Kassenkredite 22

2.9 Kassenreste 22

2.10 Rechenschaftsbericht 23

3. EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSRECHNUNG

A) VERWALTUNGSHAUSHALT

3.1 Personalwesen 24

3.1.1 Personalstand 24

3.1.2 Personalaufwand 24

3.2 Sachaufwand 26

3.3 Kostenrechnende Einrichtungen und Hilfsbetriebe 27

3.3.1 Entwicklung des Zuschussbedarfs 27

3.4 Allgemeine Finanzwirtschaft 29

3.4.1 Steuern 29

3.4.2 Zuweisungen und Umlagen 30

3.4.3 Netto-Steueraufkommen 31

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B) VERMÖGENSHAUSHALT

3.5 Entwicklung 32

3.6 Gesamtausgaben 33

3.7 Deckungsmittel 34

3.8 Gesamtergebnis, kritische Würdigung der Wirtschaftsführung, Ausblick 36

4. SACHBUCH FÜR HAUSHALTSFREMDE VORGÄNGE 37

5. VERMÖGENSRECHNUNG

5.1 Gesamtvermögensrechnung - Bilanz 38

5.2 Rücklagen, Allgemeine Rücklage 39

5.3 Sondervermögen 40

5.4 Schulden 41

5.4.1 Schuldenstand, Schuldenentwicklung 41

5.4.2 Schuldendienst 44

6. SONDERRECHNUNGEN

6.1 Eigenbetrieb Kultur & Veranstaltungen 44

6.2 Eigenbetrieb Martha-Jäger-Haus 44

6.3 Eigenbetrieb Stadtentwässerung 44

6.4 Eigenbetrieb Stadtwerke 44

6.5 Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft Rastatt 44

7. SCHLUSSBEMERKUNG 45

8. BESCHLUSSVORSCHLAG 45

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GRAFISCHE DARSTELLUNGEN / ÜBERSICHTEN

Zuführung zum Vermögenshaushalt / Netto-Investitionsrate 21

Zuschussbedarf der kostenrechnenden Einrichtungen 28

Gewerbesteuer - brutto / netto 29

Netto-Steueraufkommen 31

Entwicklung der Vermögenshaushalte 32

Deckungsmittel für den Vermögenshaushalt 35

Vergleich Kämmerei-Schulden / Landesschulden je Einwohner 43

Kämmerei-Schulden / Gesamtschulden 43

ANLAGE

Gruppierungsübersicht nach Rechnungsergebnissen 2008 – 2012 46 – 49

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VORBEMERKUNG

Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt genießt aufgrund der besonderen Vorgaben des § 109 GemO eine besondere, institutionell gesicherte Stellung die gewährleisten soll, dass weder der Gemeinderat noch die geprüfte Verwaltung auf die Prüfungstätigkeit, de-ren Meinungsbildung und ihre Prüfungsfeststellungen Einfluss nehmen kann. Die Stabs-stelle Rechnungsprüfungsamt ist unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Gestal-tende oder gar vollziehende Aufgaben fallen der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt nicht zu. In dem gemeinsamen Bemühen Fehlerquoten zu reduzieren, Arbeitsabläufe zu verbes-sern, der Verwaltung bei der Auslegung von Vorschriften aller Art Hilfestellung zu geben, die Zusammenarbeit in der Verwaltung zu optimieren und die Umsetzung der politischen Vorgaben zu überwachen, sieht die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt Grundelemente der erfolgreichen Prüfungsarbeit. Grundsätzlich soll sie die Dienststellen bei ihrem Han-deln unterstützen und so den ordnungsgemäßen Umgang mit den der Stadt anvertrau-ten Finanzmitteln sichern. Neben der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ist auch die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandelns (Beachtung der geltenden Vorschrif-ten) zu prüfen. Eine wichtige Aufgabe der örtlichen Prüfung ist die Feststellung, ob die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt den Haushaltsgrundsätzen der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg entspricht und ob die Vorgaben der Gemeindehaushaltsverord-nung (GemHVO) und der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) eingehalten wurden. Sie ist Voraussetzung für die Feststellung der Jahresrechnung und mündet gem. § 110 Abs. 2 GemO in den jährlichen Schlussbericht. Dieser soll dem Gemeinderat zusammen mit dem Rechenschaftsbericht nach § 44 Abs. 3 GemHVO ermöglichen, das Verwal-tungshandeln rückblickend zu beurteilen und die notwendigen Informationen vermitteln, die der Gemeinderat zur Entscheidung über die Feststellung der Jahresrechnung benö-tigt. Darüber hinaus soll er auch einen Überblick über die Finanzwirtschaft vergangener Jahre geben, um Vergleiche anstellen und Entwicklungen sowie eventuellen Handlungs-bedarf erkennen zu können. Um den Vergleich mit den Schlussberichten der Vorjahre zu erleichtern, entspricht der Aufbau im Wesentlichen der bisherigen Struktur. Nach Möglichkeit wurde zur Vermei-dung von Wiederholungen auf die Übernahme von Zahlen und Darstellungen aus dem Rechenschaftsbericht verzichtet und – soweit erforderlich – auf diesen verwiesen. Der Schlussbericht ist daher in Verbindung mit dem Rechenschaftsbericht zu sehen. Soweit in diesem Bericht bei Werten und Tabellen auf die Einwohnerzahl Bezug ge-nommen wird, liegt die Zahl von 47.659 Einwohnern nach dem Stand der Fortschreibung vom 30.06.2012 (im Vorjahr 47.523) zu Grunde.

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1. PRÜFUNGSVERFAHREN

1.1 Prüfungsauftrag

Rechtsgrundlagen für die örtliche Prüfung waren insbesondere � die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) - §§ 109 bis 112 und 114 a � die Verordnung des Innenministeriums über das kommunale Prüfungswesen (Ge-

meindeprüfungsordnung – GemPrO) - §§ 1 bis 9, 14 bis 21 und 24. 1.1.1 Pflichtaufgaben

Von der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt waren danach folgende Pflichtaufgaben wahrzunehmen:

� Prüfung der Jahresrechnung der Stadt (§ 110 GemO i.V.m. § 5 GemPrO), � Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Kultur & Veranstaltungen, Martha-

Jäger-Haus, Stadtentwässerung, Stadtwerke und Wohnungswirtschaft (§ 111 Abs. 1 GemO),

� laufende Prüfung der Kassenvorgänge zur Vorbereitung der Prüfung der Jahres-rechnung bzw. Jahresabschlüsse der Stadt und der Eigenbetriebe (§ 112 Abs. 1 Nr. 1 GemO),

� Kassenüberwachung, insbesondere die Vornahme der regelmäßigen und unvermu-teten Kassenprüfungen bei den Kassen der Stadt und der Eigenbetriebe (§ 112 Abs. 1 Nr. 2 GemO),

� Prüfung der Nachweise der Vorräte und Vermögensbestände der Stadt und der Ei-genbetriebe (§ 112 Abs. 1 Nr. 3 GemO),

� Prüfung von Verwendungsnachweisen über die zweckentsprechende Verwendung von Zuschüssen des Bundes und des Landes.

1.1.2 Kannaufgaben

Neben diesen gesetzlichen Pflichtaufgaben sind der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt vom Gemeinderat gem. § 112 Abs. 2 GemO übertragen:

� Prüfung der Organisation und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung, � Prüfung der Vergaben einschl. der Prüfung der Ausschreibungsunterlagen und der

Vergabeverfahren auch vor dem Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträ-gen,

� örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Riedkanal-Zweckverbandes, Sitz Rastatt, � örtliche Prüfung der Jahresrechnung des Abwasserverbandes Murg, Sitz Rastatt, � Prüfung der „Markgräfin-Sibylla-Augusta-Stiftung“ (Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt ist Kontrollorgan i. S. v. § 8 Abs. 2 StiftG), � Prüfung des „Lions Altenwohnstift Rastatt“ (Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt ist Kontrollorgan i. S. v. § 8 Abs. 2 StiftG), � Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der treuhänderischen Verwaltung der Stiftung

„Freundeskreis zur Sanierung der Einsiedelner Kapelle Ostrov“ durch die Stadt Ra-statt,

� jährliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Umweltstiftung Rastatt.

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1.2 Art und Umfang der Prüfung 1.2.1 Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt

Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt nimmt unverändert die ihr gem. § 109 Abs. 1 GemO übertragenen gesetzlichen und vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben wahr. Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt war am 01.01.2012 mit 4,15 Stellen besetzt. Nach Beendigung der Elternzeit nahm eine Prüferin (halbtags) zum 01.02.2012 wieder ihre Tätigkeit beim Rechnungsprüfungsamt auf. Zum 30.06.2013 wurde die Prüferin zur Stadt Ettlingen versetzt. Zum 01.01.2012 wurde der Eigenbetrieb „Kultur & Veranstaltungen“ gegründet, der als zusätzliche Pflichtaufgabe von der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt zu prüfen ist. Des Weiteren ergaben sich umfangreiche Vorbereitungsarbeiten im Rahmen des NKHR. Dies alles führte dazu, dass Einzel- und Sachprüfungen nicht in dem erforderlichen Um-fang vorgenommen werden konnten.

1.2.2 Begleitende Belegprüfung Die begleitende Belegprüfung vor dem Kassenvollzug (Visa-Kontrolle) beschränkt sich

seit 01.01.2002 auf Ausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und auf Baumaß-nahmen ab 5.000 Euro je Einzelauftrag / Maßnahme. Der ordnungsgemäße Vollzug der Kassenanweisungen wurde stichprobenweise durch Belegprüfung überwacht.

1.2.3 Einzel- und Schwerpunktprüfungen

Die personellen und zeitlichen Kapazitäten der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt wa-ren zum überwiegenden Teil durch die in Rd.-Nr. 1.1.1 genannten regelmäßig jährlich durchzuführenden gesetzlichen Pflichtprüfungen (Jahresrechnungen, Jahresabschlüsse, Kassenprüfungen, Bestandsprüfungen, Prüfung von Verwendungsnachweisen) und die vom Gemeinderat zusätzlich beauftragten Prüfungen (Rd.-Nr. 1.1.2) gebunden. Im Rah-men der darüber hinaus noch vorhandenen Ressourcen wurde die Prüfung der Jahres-rechnung der Stadt durch sachliche Einzel- und Schwerpunktprüfungen vorbereitet. Die Prüfung wurde aus Gründen der Aktualität in der Regel bis in die Gegenwart ausge-dehnt. Unwesentliche Anstände wurden im Verlauf der Prüfung formlos bereinigt (§ 17 Abs. 1 GemPrO).

Beanstandungen bzw. Prüfungsfeststellungen grundsätzlicher Art oder solche mit finan-ziellen Auswirkungen wurden in Teilprüfungsberichten zusammengefasst und zur Erledi-gung über die Leiter der Dezernate oder direkt den zuständigen Fachbereichen, Dienst-stellen oder Eigenbetrieben übersandt. Sonstige Prüfungsfeststellungen wurden mit den zuständigen Stellen besprochen und - soweit möglich - die sofortige Ausräumung veran-lasst. Die vollständige Erledigung aller Prüfungsfeststellungen wird von der Stabsstelle Rech-nungsprüfungsamt überwacht. Wie bereits in den früheren Schlussberichten der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt und auch von der Gemeindeprüfungsanstalt im Bericht über die Finanzprüfung 2004 bis 2008 festgestellt, werden Prüfungsfeststellungen aus örtlicher und überörtlicher Prüfung von einigen betroffenen Fachbereichen noch immer nicht vollständig und zeitnah ausge-räumt.. Der Oberbürgermeister und die Dezernenten wurden zuletzt mit Schreiben vom 20.12.2012 über die noch ausstehenden Erledigungen informiert.

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Sachliche Einzel- und Schwerpunktprüfungen 2012

� Einhaltung von Gliederungs- und Gruppierungsvorschriften (Herstellungs- und Unterhaltungsaufwand)

� Umweltstiftung Rastatt für das Geschäftsjahr 2011 � Verpachtung Blumenläden Friedhöfe � Betrieb eines Zwischenlagers auf der Bodenaushub- u. Bauschuttdeponie „Im

Bruch“; Anpassung des Pachtzinses � Berechnung kalkulatorischer Miete bei den Objekten Musikschule und Stadtbib-

liothek � Gebührenkalkulation Bestattungswesen � Verkaufserlöse Vermessung / Entgelte für Lagepläne � Überlassung städt. Dachflächen für Anlagen zur Solarenergienutzung � Veranstaltungsaufwand – Sommerferienprogramm 2009 bis 2011 � Übertragung des Geschäftsanteils der Stadt Karlsruhe an die LBBW Immobilien

Landsiedlung GmbH � Umsetzung der neuen Vereinsförderrichtlinien � Weihnachtsmarkt � Mehrausgaben und Haushaltsreste 2011 � Sachkostenbeiträge an Fraktionen � Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen � Verpachtung kommerzieller Anschlagstellen � Gestattungsvertrag „Firmenleitsystem Gewerbegebiet Ost“ � Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen Baugebiet Pfaffenbu-

ckel � Unvermutete Kassenprüfung bei der Stadtkasse � Unvermutete Kassenprüfungen von 30 Zahlstellen und Handvorschüssen � Verwaltung/Bewirtschaftung von Kassenmitteln � Bestandsprüfungen in mehreren Kunden- und Fachbereichen � Jahresabschluss 2011 des „Lions-Altenwohnstift Rastatt“ � Jahresabschluss 2011 der „Markgräfin Sibylla-Augusta-Stiftung“ � Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Stiftungsverwaltung 2011 für die Stiftung

„Freundeskreis zur Sanierung der Einsiedelner Kapelle Ostrov“

1.2.4 Baufachtechnische Prüfung / Prüfung der Aussc hreibungsunterlagen und Verga-beverfahren

Der Gemeinderat hat der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt die Prüfung der Aus-

schreibungsunterlagen und der Vergabeverfahren auch vor dem Abschluss von Liefe-rungs- und Leistungsverträgen übertragen (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 GemO).

Die Aufgabenübertragung umfasst � Prüfung der Ausschreibung, Auftragsvergabe und Abrechnung von Bauleistungen

(VOB) � Prüfung der Ausschreibung, Auftragsvergabe und Abrechnung von Liefer- und

Dienstleistungen (VOL) � Prüfung der Auftragsvergabe und Abrechnung von freiberuflichen Honorarleistun-

gen (VOF) � Prüfung der Auftragsvergabe und Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleis-

tungen (HOAI)

Für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im städtischen Bereich - mit Aufgaben der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt zur Vergabekontrolle - gilt seit 01.06.2008 die vom Oberbürgermeister erlassene Dienstanweisung (DA-VOL) in der Fassung vom 20.02.2009. Für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) gilt seit 01.05.2011 die vom Oberbürgermeis-ter erlassene Dienstanweisung (DA-VOB) in der Fassung vom 01.03.2012.

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Den Ausschreibungen kommt im Hinblick auf die angestrebten Ziele, einen wirtschaftli-chen, ordnungsgemäßen und transparenten Wettbewerb mit Chancengleichheit durch-zuführen, eine wesentliche Bedeutung zu. Die Gemeinde ist nach § 31 GemHVO ver-pflichtet, durch öffentliche Ausschreibung die Marktchancen zu nutzen.

Die Vergabeprüfung erfolgt in der Form der begleitenden Prüfung, d. h. sie setzt bereits ein, bevor ein rechtswirksamer Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftrag-geber Stadt abgeschlossen wird. Hierdurch soll erreicht werden, dass vor allem die bei Vergaben zu beachtenden Bestimmungen und Vorschriften eingehalten werden. Ferner hat dies den Vorteil, dass Feststellungen und Empfehlungen der Prüfung bereits im lau-fenden Verfahren eingebracht und auch umgesetzt werden können. So können Fehl-entwicklungen und mögliche Schadenseintritte im konkreten Einzelfall schon von vorn-herein vermieden werden. Auch im Hinblick auf die allgemeine Korruptionsproblematik ist die präventive Wirkung der Vergabeprüfung von besonderer Bedeutung. Bei der Prüfung der Vergaben ist der Anteil, den Beratung innerhalb dieses begleiten-den Verfahrens ausmacht, besonders hoch. Dies ist insbesondere auf die rasante Ver-änderung des Vergaberechtes in den letzten Jahren und die Vielzahl von Vorschriften und Gerichtsentscheidungen zurückzuführen, die bei der Vergabe von Aufträgen zu be-achten sind. Mit ursächlich für den Reformprozess sind auch Vorgaben der EU und Ent-scheidungen des EuGH, die Ausstrahlungswirkung auf das nationale Vergabewesen entfalten. Das zunehmend komplexer werdende Vergaberecht macht es selbst für mit öffentlichen Auftragsvergaben häufig befasste Fachleute immer schwieriger, die Flut der Änderungen und Entscheidungen der Vergabekammern im Auge zu behalten. Die Risi-ken nehmen zu, Fehler im Vergabeverfahren werden nicht verziehen und Ungeschick-lichkeiten und Versäumnisse im Ausschreibungswettbewerb kaum toleriert. Aber nicht nur die Vergabestellen werden durch ein zu komplexes Vergaberecht vor schwierige Rechtsprobleme gestellt, sondern auch die für die lokale und regionale Wirt-schaft so bedeutsamen kleineren und mittleren Unternehmen. Es ist ein deutlich sinken-des Interesse festzustellen, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen, weil die Rechtslage zu undurchsichtig und die verlangten Nachweise nicht bzw. nur mit unver-hältnismäßig hohem Aufwand beigebracht werden können. Diese Problematiken lassen sich ohne erhöhte Bürokratieeffekte und externe Rechtsberatung von Seiten der Auf-traggeber und der Bieter kaum mehr meistern und sind in ihrer Ausprägung wenig mit-telstandsfreundlich. Vor diesem Hintergrund hat sich ein enormer Beratungsbedarf entwickelt, der fast aus-schließlich von der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt abgedeckt wird. Den einzelnen Fachbereichen ist es kaum möglich, ansonsten mit der vergaberechtlichen Entwicklung Schritt zu halten.

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1.2.4.1 Prüfungsvorgänge 2012 Vergabe und Vertragsprüfungen

Baumaßnahmen nach VOB:

Öffentliche Ausschreibungen 52

Beschränkte Ausschreibungen 31

Freihändige Vergaben (mit Vorlagepflicht) 71

Liefer- und Dienstleistungen (VOL):

Öffentliche Ausschreibungen 15

Beschränkte Ausschreibungen 18

Freihändige Vergaben (mit Vorlagepflicht) 138

Nachträge:

zu Verträgen aus 2012 49

zu Verträgen aus 2011 10

Architekten- und Ingenieurverträge 93

Rechnungsprüfung:

Maßnahmen nach VOB und VOL:

Abschlagsrechnungen 255

Schlussrechnungen 143

Architekten- und Ingenieurverträge:

Abschlagsrechnungen 111

Schlussrechnungen 34

Sonstiges:

Rahmen- und Wartungsverträge 14

Leasingverträge 0

Verwendungsnachweise 3

1.2.4.2 Prüfungsfeststellungen 2012

Im Rahmen der laufenden Prüfungen wurden bei den vorlagepflichtigen Vergabevor-gängen für Leistungen ab 2.500 € (VOL) bzw. ab 5.000 € (VOB) keine wesentlichen Be-anstandungen wegen formellen Fehlern oder Missachtung der Vorlagepflicht festgestellt. Bei Einzelprüfungen sowie stichprobenweisen Nachprüfungen der sachlichen und rech-nerischen Richtigkeit von Abrechnungen haben sich 121 einzelne Beanstandungen er-geben, die den betroffenen Fachbereichen und Eigenbetrieben mit der Bitte um Nach-besserung bzw. Aufklärung überlassen wurden. Die Beanstandungen wurden umgehend erledigt. Die Vorlagepflichten der Statistiken zu jedem Kalendervierteljahr bei Auftragsvergaben (netto) von 500 € bis 2.500 € (VOL) bzw. bis 5.000 € (VOB) gem. Rundschreiben des Oberbürgerbürgermeisters vom 16.03.2009 wurden auch im Jahr 2012 nicht immer ein-gehalten. Die Überwachung der Rahmenverträge (Zeitvertragsarbeiten) der Bauunter-haltung konnte aus Zeitgründen nur stichprobenhaft erfolgen. Beanstandungen ergaben sich daraus aber nicht.

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1.2.5 Prüfungszeitpunkt, Verfahren

Gem. § 95 Abs. 2 GemO ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach En-de des Haushaltsjahres aufzustellen und vom Gemeinderat innerhalb eines Jahres nach Ende des Haushaltsjahres festzustellen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Prüfung innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung der Jahresrechnung durchzuführen (§ 110 Abs. 2 GemO).

Die Jahresrechnung 2012 einschließlich Rechenschaftsbericht wurde prüfungsbereit durch den Kundenbereich Stadtkasse erstellt und der Stabsstelle Rechnungsprüfungs-amt fristgerecht am 28.06.2013 übergeben. Die Prüfung wurde im Zeitraum von Juli bis Oktober 2013 (mit Unterbrechungen wegen Urlaubs) durchgeführt.

Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt hat die zugewiesenen Aufgaben gem. § 109 Abs. 2 GemO unabhängig und eigenverantwortlich durchgeführt. Weisungen über den Umfang und die Tiefe der Prüfung sowie den Inhalt der Prüfungsbemerkungen wurden von keiner Seite erteilt. Prüfer: Heike Bastian

1.2.6 Kassenprüfung Stadtkasse

Die gesetzlich vorgeschriebene unvermutete Kassenprüfung bei der Stadtkasse wurde in der Zeit vom 08.11. bis 19.11.2012 durchgeführt (Prüfungsbericht vom 20.11.2012). Insgesamt kann bestätigt werden, dass der Kundenbereich Stadtkasse seine Aufgaben in den geprüften Bereichen und dem geprüften Umfang unter Einhaltung der gesetzli-chen Bestimmungen ordentlich erledigt hat.

1.2.7 Beratung

Die tägliche Praxis der Finanzkontrolle beschränkt sich aber keinesfalls auf eine bloße „Vergangenheitsbewältigung“. Neben den Prüfungsfeststellungen unterstützt die Stabs-stelle Rechnungsprüfungsamt die einzelnen Bereiche und Dienststellen während des Jahres durch Beratungen und Auskünfte, gibt Anregungen und Empfehlungen und stellt somit ein Bindeglied zur Sachbearbeitung dar. Der Verwaltung werden somit durch früh-zeitige Informationen und Beratungen entsprechende Hinweise zur Vermeidung von wirt-schaftlichen Nachteilen oder Prüfungsfeststellungen gegeben. Diese Beratungen ein-schließlich der hierzu erforderlichen Sach- und Rechtslageaufklärungen sind allerdings sehr zeitaufwändig und arbeitsintensiv.

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1.3 Stand der örtlichen und überörtlichen Prüfung der V orjahre 1.3.1 Örtliche Prüfung durch die Stabsstelle Rechnu ngsprüfungsamt

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2011 wurde mit dem Schlussbericht der Stabs-stelle Rechnungsprüfungsamt vom 26.10.2012 abgeschlossen. Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2011 gem. § 95 Abs. 2 GemO am 17.12.2012 fristgerecht festgestellt. Der Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung wurde am 17.01.2013 im RAZ ortsüblich bekannt gegeben (§ 95 Abs. 3 GemO). Die öffentliche Auslegung der Jahres-rechnung mit Rechenschaftsbericht erfolgte in der Zeit vom 21. bis 29.01.2013. Einsicht wurde nicht genommen. Mit Schreiben vom 25.03.2013 wurden das Regierungspräsidium Karlsruhe als Rechtsaufsichtsbehörde sowie die Gemeindeprüfungsanstalt über die Feststellung der Jahresrechnung 2011 informiert.

1.3.2 Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfun gsanstalt

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) führte in den Monaten Juni bis August 2010 für den Zeitraum 2004 bis 2008 eine überörtliche Finanzprüfung der Stadt Rastatt und der Eigenbetriebe durch. Dem Gemeinderat wurden am 16.05.2011 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung (GPA-Prüfungsbericht vom 28.03.2011) und am 28.11.2011 die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis gegeben. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 29.05.2012 bzw. 30.10.2012 bestätigt, dass die aufgeführten Prüfungsfeststellungen erledigt sind bzw. aufgrund von Zusagen durch die Verwaltung als erledigt gelten. Der Gemeinderat wurde in seiner Sit-zung am 22.10.2012 über den Abschluss der überörtlichen Finanzprüfung unterrichtet. In der Zeit vom 31. Juli bis 31. August 2012 fand durch die GPA eine überörtliche Prü-fung der Bauausgaben (baufachtechnische Prüfung) der Jahre 2008 bis 2011 statt. Dem Gemeinderat wurden am 31.01.2013 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung (GPA-Prüfungsbericht vom 27.11.2012) und am 24.06.2013 die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis gegeben.

1.4 Interkommunale Zusammenarbeit

Wie bei allen Verwaltungsaufgaben ist auch bei der Rechnungsprüfung der Erfahrungs-austausch mit anderen Städten wichtig und notwendig. Die Stabsstelle Rechnungsprü-fungsamt ist deshalb Mitglied der beim Städtetag Baden-Württemberg eingerichteten Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Rechnungsprüfungsämter in den Regierungsbezir-ken Freiburg und Karlsruhe und wirkt aktiv mit. In dieser Arbeitsgemeinschaft werden schwierige Probleme erörtert und wichtige Informationen zwischen den Rechnungsprü-fungsämtern ausgetauscht. An den Tagungen der Arbeitsgemeinschaft, die jährlich durchgeführt werden, nehmen regelmäßig auch Vertreter der Gemeindeprüfungsanstalt, des Städtetages sowie der Rechtsaufsichtsbehörde teil.

Wegen der finanziellen Bedeutung und der speziellen Rechtsmaterie des Baubereichs finden neben dem Treffen der Rechnungsprüfungsamtsleiter jährlich auch Fachtagun-gen „Technische Prüfung“ statt.

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2. ALLGEMEINE BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTS-, KASSEN- U ND RECHNUNGSFÜHRUNG

2.1 Haushaltssatzung, Haushaltsplan

Nach § 79 Abs. 3 GemO tritt die Haushaltssatzung mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für ein Jahr. Sie soll gem. § 81 Abs. 2 GemO spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegen. Diese gesetzliche Zeitvorgabe wurde auch für das Ha ushaltsjahr 2012 nicht ein-gehalten. Die Haushaltssatzung 2012 wurde unter Beachtung der §§ 79 ff. GemO am 19.12.2011 vom Gemeinderat beschlossen und am 12.01.2012 dem Regierungspräsidium als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Bis zur Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2012 wurde gem. § 83 GemO eine „vorläufige Haushaltsführung“ verfügt. Das Regierungspräsidium hat mit Schreiben vom 30.01.2012 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2012 bestätigt und die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Gleichzeitig wurde empfohlen, die Haushalts-konsolidierungsmaßnahmen weiterhin konsequent fortzuführen, mit dem Ziel, in 2013 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt mindestens in Höhe der ordentlichen Til-gungen und der Kreditbeschaffungskosten zu erwirtschaften (siehe hierzu auch Rd.-Nr. 3.8). Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 04.02.2012, die öf-fentliche Auslegung des Haushaltsplans vom 06. bis 14.02.2012. Eine Nachtragssatzung gemäß § 82 Abs. 2 GemO war für das Haushaltsjahr 2012 nicht zu erlassen. Durch die Haushaltssatzung waren im Vergleich zu den Vorjahren festgesetzt:

2012

Euro

2011

Euro

2010

Euro

Gesamteinnahmen und -ausgaben 105.097.197 107.966.053 119.112.447

� Verwaltungshaushalt 94.722.603 91.960.993 94.795.580

� Vermögenshaushalt 10.324.594 16.005.060 24.316.867

Gesamtbetrag der Kredit-aufnahmen 206.455 4.756.032 11.520.195

Gesamtbetrag der Verpflich-tungsermächtigungen 3.082.000 3.108.000 1.785.000

Höchstbetrag der Kassenkredite 18.000.000 18.000.000 18.000.000

Hebesätze

� Grundsteuer A 350 v. H. 350 v. H. 320 v. H.

� Grundsteuer B 390 v. H. 390 v. H. 360 v. H.

� Gewerbesteuer 390 v. H. 390 v. H. 390 v. H.

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2.2 Vollzug des Haushaltsplans, Rechnungsergebnisse

Der Verwaltungshaushalt hat sich gegenüber dem Plan erneut positiv entwickelt. In den Bereichen Steuern und FAG-Zuweisungen konnte die Stadt Mehreinnahmen von rd. 19,4 Mio. € erzielen. Dabei entfielen allein auf die Gewerbesteuer rd. 16,4 Mio. €. Weite-re Mehreinnahmen entfielen auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (rd. 1,3 Mio. €), die Vergnügungssteuer (rd. 0,8 Mio. €), die Grundsteuer (rd. 0,2 Mio. €) und die Schlüsselzuweisungen (rd. 0,7 Mio. €). Mehreinnahmen waren auch in den Bereichen „Gebühren und Entgelte“ (rd. 0,5 Mio. €), „Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten“ (rd. 0,6 Mio. €), „Zuweisungen für laufende Zwecke“ (rd. 0,3 Mio. €), und „Sonstige Fi-nanzeinnahmen“ (rd. 0,3 Mio. €) zu verzeichnen. Auch erhebliche Einsparungen trugen zur Verbesserung der Haushaltssituation bei, insbesondere beim Personalaufwand (rd. 1,4 Mio. €), beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (rd. 0,8 Mio. €) und den Zinsausgaben (rd. 0,1 Mio. €). Für die Gewerbesteuerumlage mussten dagegen rd. 3,0 Mio. € mehr aufgewendet wer-den als geplant. Die globale Minderausgabe von rd. 430 T€ und eine Zuführung an den Vermögenshaushalt von rd. 22,2 Mio. € (geplant war eine Zuführung in Höhe von rd. 2,6 Mio. €) konnten erwirtschaftet werden. Der Gesamtbetrag des Vermögenshaushaltes lag um rd. 169,1 % oder rd. 17,5 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Dies ist fast ausschließlich auf Mehreinnahmen bei der Zu-führung aus dem Verwaltungshaushalt von rd. 19,6 Mio. €, bei Rückflüssen von Darle-hen von rd. 0,5 Mio. € bei gleichzeitigen Wenigereinnahmen in den Bereichen „Veräuße-rung von Sachen des Anlagevermögens“ (rd. 0,9 Mio. €), „Beiträge und ähnliche Entgel-te“ (rd. 0,8 Mio. €), „Zuweisungen vom Land“ (rd. 0,7 Mio. €) und nicht erforderlichen Krediten von rd. 0,2 Mio. € zurück zu führen. Größte Ausgabenpositionen im Vermögenshaushalt waren die Zuführung zur allgemei-nen Rücklage von rd. 21,5 Mio. €, gefolgt von den Bauausgaben mit rd. 2,8 Mio. €. Von den geplanten Bauausgaben wurden rd. 53,5 % realisiert. Alle Investitionen konnten oh-ne Darlehen finanziert werden. Über die Ergebnisse des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts sowie über die Abwei-chungen vom Haushaltsplan berichten wir auf den Folgeseiten in den Rd.-Nrn. 2.2.1, 2.2.2 und 2.2.3. Im Rechenschaftsbericht ist auf den Seiten 6 bis 8 die Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2012 dargestellt und gra-fisch erläutert. Weitere Informationen zu den Rechnungsergebnissen im Vergleich der Haushaltsjahre 2008 bis 2012 ergeben sich aus der diesem Bericht als Anlage beigefügten Gruppie-rungsübersicht.

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2.2.1 Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt schloss mit folgendem Ergebnis (Soll) ab: Verwaltungshaushalt Euro Euro

Einnahmen

Soll 2012

+ Zuführung vom Vermögenshaushalt

Gesamt-Soll

116.373.482,95

0,00

116.373.482,95

Ausgaben

Soll 2011

+ Zuführung zum Vermögenshaushalt

- Haushaltsausgabereste Vorjahr

+ neue Haushaltsausgabereste

Gesamt-Soll

95.800.228,79

22.188.407,16

1.615.153,00

0,00

116.373.482,95

Der Haushaltsplan 2012 sah eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 2,6 Mio. € vor. Durch die bereits erwähnte positive Entwicklung des Verwaltungshaus-haltes konnten dem Vermögenshaushalt rd. 22,2 Mio. € zugeführt werden.

2.2.2 Vermögenshaushalt Die Ergebnisse (Soll) im Vermögenshaushalt betrugen: Vermögenshaushalt Euro Euro

Einnahmen

Soll 2012

+ Zuführung vom Verwaltungshaushalt

- Haushaltseinnahmereste Vorjahr

+ neue Haushaltseinnahmereste

Gesamt-Soll

5.596.148,06

22.188.407,16

0,00

0,00

27.784.555,22

Ausgaben

Soll 2012

+ Zuführung an allg. Rücklage

- Haushaltsausgabereste Vorjahr

+ neue Haushaltsausgabereste

Gesamt-Soll

10.970.297,25

21.528.704,97

4.714.447,00

0,00

27.784.555,22

Differenz (Fehlbetrag) 0,00

Zu den Abweichungen des Rechnungsergebnisses gegenüber dem Haushaltsplan vgl. folgende Rd.-Nr. 2.2.3. Zur Abwicklung des Vermögenshaushalts 2012 vgl. unten Rd.-Nrn. 3.5 bis 3.7.

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2.2.3 Abweichungen vom Haushaltsplan

Insgesamt ergaben sich bei den Rechnungsergebnissen folgende Abweichungen vom Haushaltsplan:

Haushalts-plan 2012

Euro

Rechnungs-ergebnis

(Soll) 2012 Euro

Abwei chung + / -

Euro

Verwaltungshaushalt

EINNAHMEN

Haushaltseinnahmen 94.772.603 116.373.483 + 21.600.880

Zuführung vom Vermögenshaushalt 0 0 0

Summe Einnahmen VwH 94.772.603 116.373.483 + 21.600.880

AUSGABEN

Haushaltsausgaben 92.164.449 94.185.076 + 2.020.627

Zuführung zum Vermögenshaushalt 2.608.154 22.188.407 + 19.580.253

Verwaltungshaushalt insgesamt:

94.772.603 116.373.483 + 21.600.880

Vermögenshaushalt

EINNAHMEN

Haushaltseinnahmen gesamt 7.716.440 5.596.148 - 2.120.292

Zuführung vom Verwaltungshaushalt 2.608.154 22.188.407 + 19.580.253

� Anteil der Haushaltseinnahmeres-te für Kreditaufnahmen 0 0 0

Fehlbetrag 0 0 0

Summe Einnahmen VmH 10.324.594 27.784.555 + 17.459.961

AUSGABEN

Haushaltsausgaben gesamt 10.324.594 6.255.850 - 4.068.744

Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0 0 0

Zuführung zur allgemeinen Rücklage (Überschuss) 0 21.528.705 + 21.528.705

� Anteil der Haushaltsausgabereste für Investitionen 0 0

Vermögenshaushalt insgesamt:

10.324.594 27.784.555 + 17.459.961

Gesamthaushalt

Einnahmen / Ausgaben gesamt: 105.097.197 144.158.038 + 39.060.841

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Das Ergebnis des Verwaltungshaushaltes lag um rd. 21,6 Mio. € oder rd. 22,8 % über den Planzahlen.

Mindereinnahmen von rd. 0,3 Mio. € (Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer rd. 33 T€, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes rd. 71 T€, kalkulatorische Ein-nahmen rd. 6 T€ sowie weitere Finanz- und kalk. Einnahmen rd. 195 T€)

stehen Mehreinnahmen von abgerundet 21,9 Mio. € gegenüber, davon 0,2 Mio. € Grundsteuer 16,4 Mio. € Gewerbesteuer 1,3 Mio. € Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 0,8 Mio. € Vergnügungssteuer 0,7 Mio. € Schlüsselzuweisungen 0,5 Mio. € Gebühren und ähnliche Entgelte 0,6 Mio. € Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten 0,7 Mio. € Innere Verrechnungen 0,3 Mio. € Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke 0,2 Mio. € Zinseinnahmen 0,3 Mio. € Konzessionsabgaben.

Mehrausgaben von rd. 23,9 Mio. €, davon 0,7 Mio. € Innere Verrechnungen 0,2 Mio. € Zuweisungen und Zuschüsse 3,0 Mio. € Gewerbesteuerumlage 0,4 Mio. € erwirtschaftete Globale Minderausgabe 19,6 Mio. € Zuführung zum Vermögenshaushalt

stehen Einsparungen von rd. 2,3 Mio. € gegenüber, davon 1,4 Mio. € Personalausgaben 0,8 Mio. € Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand 0,1 Mio. € Zinsausgaben, Umlagen, weitere Finanzausgaben.

Das Ergebnis im Vermögenshaushalt lag um rd. 17,5 Mio. € (169,1 %) über der Veran-schlagung.

Geringeren Einnahmen von insgesamt 2,6 Mio. €, davon 0,9 Mio. € Veräußerung von Sachen 0,8 Mio. € Beiträge und ähnliche Entgelte 0,7 Mio. € Zuweisungen für Investitionen 0,2 Mio. € Einnahmen aus Krediten

stehen Mehreinnahmen in Höhe von 20,1 Mio. € gegenüber, davon 19,6 Mio. € Zuführung vom Verwaltungshaushalt und 0,5 Mio. € Rückflüsse von Darlehen.

Minderausgaben von insgesamt 4,2 Mio. €, davon 0,3 Mio. € Grunderwerbskosten 0,5 Mio. € Erwerbskosten für bewegliche Sachen des Anlagevermögens 2,4 Mio. € Bauausgaben 1,0 Mio. € Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

stehen Mehrausgaben von aufgerundet 21,7 Mio. € gegenüber, davon 0,1 Mio. € Tilgung von Krediten (abgerundet) 21,5 Mio. € Zuführung an die allgemeine Rücklage (abgerundet).

Detaillierte Ausführungen zu den Planabweichungen enthält der Rechenschaftsbericht auf den Seiten 37 bis 48.

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2.3 Mehrausgaben, über- und außerplanmäßige Ausgabe n

Für die Führung der Haushaltswirtschaft während des Haushaltsjahres sind die Ausga-beansätze des Haushaltsplans grundsätzlich verbindlich. Durch die Budgetierung wird diese Verbindlichkeit gelockert, d. h., dass die Überschreitung einzelner Haushaltsstel-len dann keiner gesonderten Genehmigung bedarf, wenn deren Deckung im Rahmen des vorgegebenen Budgets gewährleistet ist. Unabhängig davon lässt sich im Einzelfall die Notwendigkeit zur Überschreitung der zur Verfügung stehenden Mittel nicht völlig ausschließen.

Planüberschreitungen (im Ausgabenbereich) greifen in das Etatrecht des Gemeinderats ein und können den Haushaltsausgleich gefährden. Sie sind deshalb nur zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder wenn die Aus-gabe unabweisbar ist und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht (§ 84 Abs. 1 GemO).

Die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt hat in umfassenden Stichproben die in der Haushaltsrechnung ausgewiesenen Mehrausgaben haushaltsrechtlich geprüft. Es wird bestätigt, dass die Mehrausgaben durch die gesetzliche Deckungsfähigkeit oder durch Deckungsvermerke bzw. durch den jeweiligen Budgetierungsplan lt. Haus-haltsplan haushaltsrechtlich zulässig waren. � Die Einzelgenehmigungen der nach der Hauptsatzung z uständigen Organe

lagen vor, wurden in einigen Fällen aber erst nacht räglich erteilt. � Das Vorliegen einer „Dringlichkeit“ bzw. „Unabweisb arkeit“ als gesetzliche

Voraussetzung der Zulässigkeit von über- und außerp lanmäßigen Ausgaben nach § 84 Abs. 1 GemO war nicht in allen Fällen erk ennbar bzw. belegt.

2.4 Haushaltsreste

Nach der Definition des § 46 Nr. 10 GemHVO sind Haushaltsreste Einnahme- und Aus-gabeansätze, die in das folgende Jahr übertragen werden. Sie stellen damit eine Aus-nahme vom für den Vollzug der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans geltenden und in den §§ 79 Abs. 1 und 80 Abs. 1 GemO verankerten Grundsatz der Jährlichkeit dar. Dieser besagt, dass nicht verbrauchte Ausgabeansätze als erspart gelten und nicht fällig gewordene Einnahmeansätze das Haushaltsergebnis verschlechtern. Ausgenom-men von dieser Bindung an das Haushaltsjahr sind die übertragbaren Einnahme- und Ausgabeansätze (Haushaltsreste) gem. § 19 GemHVO. Mit der Umstellung auf das neue Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen zum 01.01.2013 wurden zum 31.12.2012 keine Haushaltsres te mehr gebildet . Die Doppik kennt keine Haushaltsreste im kameralen Sinn. Das abgelaufene Haushaltsjahr mit Aus-zahlungen zu belasten, die noch gar nicht angefallen sind, würde dem Prinzip der perio-dengerechten Zuordnung widersprechen. Da von der Darstellung her Haushaltsreste des letzten kameralen Haushaltes sowohl diesen als auch das erste doppische Haus-haltsjahr belasten würden, wurden beim Übergang von der Kameralistik zur Doppik kei-ne Haushaltsreste mehr gebildet. Die entsprechenden Mittel mussten im neuen Haus-haltjahr neu veranschlagt werden.

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2.5 Verpflichtungsermächtigungen

Während die Ausgabeansätze des Haushaltsplans dazu ermächtigen, im Haushaltsjahr für bestimmte Zwecke Ausgaben zu leisten, legen die Verpflichtungsermächtigungen fest, für welche Zwecke und bis zu welcher Höhe die Gemeinde im Haushaltsjahr Ver-pflichtungen zu Lasten folgender Jahre eingehen darf. Nach § 86 Abs. 2 GemO dürfen Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen in künftigen Jahren nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Im Haushaltsplan 2012 waren an Verpflichtungsermächtigungen insgesamt 3.082.000 € veranschlagt, die von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wurden. Lt. Rechen-schaftsbericht Seite 26 wurden lediglich 829.000 € der veranschlagten Verpflichtungs-ermächtigungen in Anspruch genommen. Nicht benötigte Verpflichtungsermächtigungen verfallen zum Ende des jeweiligen Haus-haltsjahres. Eine Übertragung ins folgende Jahr ist nicht zulässig. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Verpflichtungsermächtigungen der letz-ten fünf Jahre auf:

Haus-haltsjahr

veranschlagte Verpflichtungs- ermächtigungen

Euro

in Anspruch genom-mene Verpflichtungs-

ermächtigungen Euro

Inanspruch-nahme v. H.

2008 4.101.000 1.226.305 29,9

2009 5.522.000 620.976 11,3

2010 1.785.000 0 0,0

2011 3.106.000 1.600.000 51,5

2012 3.082.000 829.000 26,9

Aus vorstehender Übersicht ist zu erkennen, dass die Grundsätze der Haushaltswahr-heit und Veranschlagung (§ 7 und 10 Abs. 3 GemHVO) nicht immer beachtet wer-den.

2.6 Zuführung zum Vermögenshaushalt, Netto-Investit ionsrate

Nach § 22 Abs. 1 GemHVO sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausga-ben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung und die Kreditbe-schaffungskosten gedeckt werden können, soweit dafür keine Einnahmen als sog. Er-satzdeckungsmittel nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 - 4 GemHVO (z. B. Zuweisungen und Zu-schüsse Dritter, Erlöse aus Vermögensveräußerungen u.a.) zur Verfügung stehen. Die Zuführung soll ferner die Ansammlung von Rücklagen, soweit sie nach § 20 GemHVO erforderlich ist, ermöglichen und insgesamt mindestens so hoch sein, wie die aus Ent-gelten gedeckten Abschreibungen.

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Der Rechnungsabschluss 2012 ergab bezüglich der Zuführung zum Vermögenshaushalt folgende Ergebnisse:

1. Im Verwaltungshaushalt 2012 konnte eine Zuführun g an den Vermögenshaus-

halt in Höhe von 22.188.407,16 €

und

2. eine Netto-Investitionsrate in Höhe von 20.286.028 € erwirtschaftet werden.

Zu 1.: Im Haushalt 2012 war eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 2.608.154 € eingeplant. Der Rechnungsabschluss ergab jedoch eine Zuführungsrate in Höhe von 22.188.407 €, die um 20.286.028 € über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzuführung lag. Die Mindestzuführung berechnet sich wie folgt:

Mindestzuführung (§ 22 Abs.1 GemHVO) Euro

Ordentliche Tilgungen 1.902.379

+ Kreditbeschaffungskosten 0

Gesamt: (= Mindestzuführung) 1.902.379

Tatsächliche Zuführung 22.188.407

Zu 2.: Die im Verwaltungshaushalt zu erwirtschaftende Netto-Investitionsrate ist ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung der Leistungskraft einer Stadt. Sie stellt den Ei-genfinanzierungsanteil an den städtischen Investitionen dar. Die Netto-Investitionsrate berechnet sich wie folgt:

Netto-Investitionsrate Euro

Tatsächliche Zuführung an den Vermögenshaushalt 22.188.407

- Ordentliche Tilgung 1.902.379

- Kreditbeschaffungskosten 0

für Investitionen zur Verfügung stehender Betrag = Netto-Investitionsrate 20.286.028

Die haushaltsrechtliche Verpflichtung, die im Vermögenshaushalt verrechneten Til-gungen und Kosten für Kreditbeschaffungen durch Zuführungen aus dem Verwaltungs-haushalt abzudecken, konnte somit mehr als erfüllt werden.

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Nachstehend folgt eine Übersicht über die Entwicklung der Netto-Investitionsrate der Stadt Rastatt im Vergleich zum Landesdurchschnitt seit 2002 sowie eine grafische Dar-stellung.

Jahr Netto-

Investitionsrate Euro

Anteil VwH in v. H.

Euro je Einwohner

Rastatt

Euro je Einwohner

Landes- Durchschnitt

2002 0 0 0 3

2003 1.215.422 1,5 26 - 26

2004 1.212.267 1,4 25 55

2005 0 0 0 45

2006 3.946.455 4,0 83 151

2007 8.757.432 9,1 184 223

2008 296.040 0,3 6 243

2009 0 0 0 34

2010 5.324.980 5,4 112 19

2011 20.276.553 18,6 427 195

2012 20.286.028 17,4 426 266

Zuführung zum Vermögenshaushalt Netto-Investitionsrate

in Mio. Euro

-3,2

2

-0,1

4

-2,5

3

-4,7

5

2,44

0,48

-5,3

8

-7,8

1

4,98

3,13

3,32

1,21

6,32

9,82

1,67

-7,3

8

6,83

22,1

9

1,21

1,21

0

3,95

8,8

0,3

0

20,2

8

20,2

9

2,61

22,0

3

5,32

-10

-5

0

5

10

15

20

25

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

geplante Zuführung tatsächliche Zuführung Netto-Investitionsrate

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2.7 Kassenmäßiger Abschluss, Kassenbestand

Der kassenmäßige Abschluss ist Bestandteil der Jahresrechnung. Er enthält nach § 40 GemHVO � die Soll - Einnahmen und Soll - Ausgaben, � die Ist - Einnahmen und Ist - Ausgaben und � die Kasseneinnahme- und Kassenausgabereste für den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt sowie für das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (ShV). Der Unterschied zwischen der Summe der gesamten Ist - Einnahmen und der Ist - Aus-gaben ergibt den buchmäßigen Kassenbestand (Kassenvorrat oder Kassenvorgriff). Der kassenmäßige Abschluss zum 31.12.2012 (Rechenschaftsbericht Seite 143) weist folgendes Ergebnis aus: � Ist – Einnahmen 203.326.883,48 € � Ist – Ausgaben 187.058.284,43 € � Buchmäßiger Kassenbestand 16.268.599,05 € Dieser setzt sich zusammen aus dem Kassenvorrat (+) / Kassenvorgriff (-) des � Verwaltungshaushalts - 2.006.925,12 € � Vermögenshaushalts - 4.799.519,02 € � Sachbuchs für haushaltsfremde Vorgänge + 23.075.043,19 € Der Kassenbestand ist im ShV ordnungsgemäß ausgewie sen.

2.8 Liquidität der Stadtkasse / Kassenkredite

Die Liquidität der Stadtkasse war im Jahr 2012 immer gegeben. Dabei mussten zur Ver-stärkung des Kassenbestandes weder Kontokorrent- noch Festbetragskassenkredite aufgenommen werden, so dass der in der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite von 18,0 Mio. € nicht überschritten wurde (vgl. Rechenschaftsbericht Seite 12). Auf Grund der guten Kassenlage konnten vorübergehend nicht benötigte Kassenmittel sogar angelegt werden. Das ganze Jahr über bestanden durchgängig Ta-gesgeldanlagen. Zusätzlich konnten freie Mittel zeitweise auch als Festgelder angelegt werden.

2.9 Kassenreste

Kassenreste sind die im Vergleich des Gesamtrechnungs-Soll zum Gesamt-Ist nicht er-füllten Beträge, die entweder nicht eingegangen sind (Kasseneinnahmereste) oder nicht ausgezahlt wurden (Kassenausgabereste) und daher mit anderen bereits aus Vorjahren übernommenen und nicht erledigten Kassenresten in das Folgejahr vorzutragen sind (§ 46 Nr. 17 GemHVO). Sie ergeben sich aus einem nicht vollzogenen Anordnungs-Soll.

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Zum Ende des Haushaltsjahres 2012 und im Vergleich zu den beiden Vorjahren betru-gen die Kassenreste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt:

Kassenreste 2012 2011 2010 Euro Euro Euro Kasseneinnahmereste

Verwaltungshaushalt v. H. des Einnahme-Soll

2.363.874 2,03

2.339.197 2,14

2.767.423 2,78

Vermögenshaushalt v. H. des Einnahme-Soll

7.336 0,03

32.417 0,16

2.994.575 18,01

Kassenausgabereste

Verwaltungshaushalt v. H. des Ausgabe-Soll

188.461 0,16

555.557 0,51

543.782 0,55

Vermögenshaushalt v. H. des Ausgabe-Soll

169.827 0,61

279.980 1,43

1.537.879 9,25

Die Kasseneinnahmereste sind insgesamt weiter gesunken. Lediglich im Verwaltungs-haushalt erfolgte absolut eine geringfügige Steigerung, relativ aber ein leichter Rück-gang. Im Vermögenshaushalt ist im Jahr 2012 erneut ein deutlicher Rückgang der Kas-seneinnahmereste erkennbar. Die Kassenausgabereste konnten sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermö-genshaushalt deutlich zurückgeführt werden. In den Kassenausgaberesten des Vermögenshaushaltes von rd. 170 T€ ist allerdings ein Betrag von rd. 163 T€ für Tilgungen enthalten, deren Abwicklung erst Anfang des Jahres 2013 möglich war. Der Rechenschaftsbericht enthält auf den Seiten 20 bis 23 eine Auflistung der wesentli-chen Kasseneinnahmereste im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit Erläuterun-gen.

2.10 Rechenschaftsbericht

Gemäß § 95 Abs. 1 GemO ist die Jahresrechnung durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Darin sind die wichtigsten Ergebnisse der Jahresrechnung und erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von den Haushaltsansätzen darzustellen (§ 44 Abs. 3 GemHVO). Der Rechenschaftsbericht ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 3 GemHVO for-mell eine Anlage zur Jahresrechnung.

Der Rechenschaftsbericht 2012 entspricht in Umfang und Darstellung den gesetzlichen Anforderungen nach § 44 Abs. 3 GemHVO. Zur Beurteilung von Haushaltsergebnissen, auf die in diesem Prüfungsbericht nicht eingegangen wurde, wird auf das umfangreiche Zahlenmaterial des Rechenschaftsberichts verwiesen.

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3. EINZELBEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSRECHNUNG

A) VERWALTUNGSHAUSHALT

3.1 Personalwesen

3.1.1 Personalstand

Der Personalstand (ohne Eigenbetriebe) hat sich in den letzten 10 Jahren wie folgt ver-ändert:

Stand tatsäch-lich besetzte Stellen am

Beamte (ohne

Anwärter)

Angestellte (ohne Aus-zubildende)

Arbeiter Beschäf-tigte

Personal insgesamt

30.06.2003 75,41 270,95 196,07 467,02 542,43

30.06.2004 73,68 274,04 179,83 453,87 527,55

30.06.2005 74,72 280,02 178,16 458,18 532,90

30.06.2006 76,76 *zusammen *489,84 566,60

30.06.2007 78,00 482,42 560,42

30.06.2008 74,15 477,01 551,16

30.06.2009 75,15 477,21 552,36

30.06.2010 74,38 490,97 565,35

30.06.2011 66,23 481,47 547,70

30.06.2012 69,23 476,16 545,39

*Seit 01.10.2005 „Beschäftigte“ (bisherige Arbeite r und Angestellte)

Der Personalstand im Haushaltsjahr 2012 entspricht in etwa dem Stand des Haushalts-jahres 2003. Die Schaffung neuer personalintensiver Einrichtungen (z. B. Hort an den Schulen, Verlässliche Grundschule, Ganztagsschulen, Kinderschule Amalie Struve, Stadtpolizisten u. a.) führte im Jahr 2006 zunächst zu einer Erhöhung des Personalstan-des, der in den drei Folgejahren wieder reduziert werden konnte. Im Haushaltsjahr 2010 erfolgte durch einen gestiegenen Bedarf bei der Ganztagsbetreuung in den Kinderta-geseinrichtungen, weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit und einzelnen Stellenmehrun-gen in verschiedenen Fachbereichen wieder eine Steigerung. Der Rückgang im Jahr 2011 ist auf den Wegfall der Jugendhilfe zurückzuführen, die zum 01.01.2011 auf den Landkreis übergegangen ist.

Gegenüber dem Vorjahr verminderte sich der Personalstand um 2,31 Stellenanteile.

3.1.2 Personalaufwand

Der Personalaufwand (ohne Eigenbetriebe)

betrug im Haushaltsjahr 2012 28.030.097 € Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2011 mit 27.918.812 € ist dies eine Erhöhung von 111.285 € oder 0,4 %.

Die Gegenüberstellung des Ergebnisses 2012 von 28.030.097 €

zum Haushaltsansatz 2012 von 29.388.602 € zeigt eine Planunterschreitung von 1.358.505 € auf, das entspricht 4,6 %.

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Die folgende Aufstellung zeigt die Entwicklung des Personalaufwands der letzten 10 Jahre sowie den jeweiligen Anteil am Verwaltungshaushalt auf:

Jahr Personalauf-

wand Stadt Anteil

am VwH Je

Einwohner Steigerung / Verminde-

rung gegenüber Vorjahr Euro v.H. Euro Euro v.H.

2003 23.825.207 29,1 502 + 309.430 1,3

2004 23.918.545 27,1 504 + 93.338 0,4

2005 24.711.908 28,9 518 + 793.363 3,3

2006 25.291.496 25,9 530 + 579.588 2,4

2007 25.301.302 26,4 532 + 9.806 0,0

2008 25.628.075 28,0 537 + 326.773 1,3

2009 26.401.830 29,1 554 + 773.755 3,0

2010 27.467.718 27,6 579 + 1.065.888 4,0

2011 27.918.812 25,6 588 + 451.094 1,6

2012 28.030.097 24,1 588 + 111.285 0,4

Weitere Informationen über die Aufteilung der Personalkosten nach Ausgabegruppen und nach Dienstverhältnissen sowie zum Abschluss des Sammelnachweises Personal-ausgaben enthält der Rechenschaftsbericht auf den Seiten 27 bis 30.

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3.2 Sachaufwand

Neben den Personalausgaben sind im Verwaltungshaushalt die sächlichen Verwaltungs- und Betriebsausgaben ein weiterer großer Ausgabenblock. Dieser Aufwand hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt verändert:

Gr. Nr.

Art der Ausgaben 2012 Ergebnis

Euro

2011 Ergebnis

Euro

2010 Ergebnis

Euro

2009 Ergebnis

Euro

2008 Ergebnis

Euro 50-51 Unterhaltung der Grund-

stücke und baulichen Anlagen

3.315.623 3.148.697 2.988.550 2.416.806 2.628.638

52 Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenst. 428.666 477.533 424.355 390.827 434.829

53 Mieten und Pachten 427.432 430.434 385.901 587.860 597.904 54 Bewirtschaftung der

Grundstücke und bauli-chen Anlagen

2.071.156 2.180.758 2.195.924 2.266.030 2.203.391

55 Haltung von Fahrzeugen 537.955 632.278 625.194 600.595 591.443 56 Besondere Aufwendun-

gen für Beschäftigte 232.912 189.282 224.180 180.024 207.468

57-63 Weitere Verwaltungs- u. Betriebsausgaben 3.724.155 3.980.093 4.164.923 3.825.349 3.892.062

64-66 Steuern, Geschäftsaus-gaben u. a. 2.183.081 2.087.203 1.901.794 1.992.966 1.840.264

670- 678

Erstattung von Verwal-tungs- und Betriebsauf-wand

1.088.900 1.077.624 1.354.686 1.298.630 939.623

679 Innere Verrechnungen 4.924.682 4.786.234 4.510.599 4.278.329 4.484.026

68 Kalkulatorische Kosten 2.591.913 2.301.439 2.731.048 2.076.048 1.903.278

Gesamt: 21.526.475 21.291.575 21.507.154 19.913.464 19.722.926 Gesamt:

(ohne innere Verr. und kalk. Kosten) v. H. - Anteil am VwH

14.009.880

12,0

14.203.903

13,0

14.265.507

14,3

13.559.087

14,9

13.335.622

14,6

Der gesamte Sachaufwand erhöhte sich 2012 gegenüber dem Vorjahr um rd. 235 T€ oder 1 %. Ohne die inneren Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten ergibt sich je-doch eine Verminderung um rd. 429 T€ oder 1,4 %. Das Rechnungsergebnis 2012 liegt um rd. 142 T€ unter den Planzahlen 2012. Das Bemühen der Verwaltung, Ausgaben einzusparen, i st fortzusetzen. Im Haushaltsplan 2012 war der Sachaufwand (ohne innere Verrechnungen und kalkulatorische Kosten) veranschlagt mit 14.808.015 € Das Rechnungsergebnis von 14.009.880 € ergab Minderausgaben gegenüber dem Haushaltsplan von 798.135 € oder 5,4 %.

Die Entwicklung des Personal- und Sachaufwands der Stadt Rastatt seit 2004 im Ver-gleich zu den jeweiligen Gesamtausgaben des Verwaltungshaushalts ist auf Seite 30 des Rechenschaftsberichtes grafisch dargestellt.

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3.3 Kostenrechnende Einrichtungen und Hilfsbetriebe

Kostenrechnende Einrichtungen sind alle im städtischen Haushalt geführten Einrich-tungen mit Betriebscharakter, die gem. § 12 GemHVO ganz oder zum Teil aus Entgelten der Benutzer finanziert werden. Sie sind im Haushalt nach betriebswirtschaftlichen Ge-sichtspunkten zu führen, insbesondere sind in angemessener Höhe kalkulatorische Ab-schreibungen und eine kalkulatorische Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen. Hilfsbetriebe sind nichtöffentliche betriebliche Einrichtungen der Verwaltung, die aus-schließlich zur Deckung des Eigenbedarfs der Gemeinde dienen, also keine unmittelbar nach außen gerichteten Leistungen erbringen (§ 102 Abs. 4 Nr. 3 GemO i. V. m. § 12 Abs. 1 Ziffer 2 GemHVO). Kosten- und Leistungsrechnung Durch die Änderung des § 12 GemHVO im Jahr 1994 sollen für kostenrechnende Ein-richtungen sowie für die städtischen Hilfsbetriebe Kosten- und Leistungsrechnungen (KLR) erstellt und die für eine betriebliche Steuerung sowie für die Beurteilung der Wirt-schaftlichkeit und Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen geführt werden. Mit der Umsetzung der Verpflichtung nach § 12 Abs. 2 GemHVO hat die Verwaltung 1998 begonnen. Eine Kosten- und Leistungsrechnung für die Technischen Betriebe konnte aber noch nicht vollständig erstellt werden. Im Zuge der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht NKHR wird die flächendeckende Einführung der Kosten- und Leistungs-rechnung angestrebt.

3.3.1 Entwicklung des Zuschussbedarfs

Der Zuschussbedarf aller kostenrechnenden Einrichtungen betrug im Haushaltsjahr 2012 rd. 5,53 Mio. € und lag damit rd. 0,93 Mio. € oder 14,4 % unter dem des Vorjahres. Dabei ist zu berücksichtigten, dass die Einrichtung „Abfallbeseitigung“, die bisher einen hohen Kostendeckungsgrad aufwies, durch Rückgabe der Aufgabe an den Landkreis ab 2012 weggefallen ist. Daneben ist die defizitäre Einrichtung „Reithalle“ ab 2012 beim Ei-genbetrieb Kultur & Veranstaltungen angesiedelt, während die ebenfalls Verlust brin-gende Einrichtung „Verlässliche Grundschule“ im Haushaltsjahr 2012 neu hinzukam. Die Entwicklung der Zuschüsse und der Kostendeckungen ist aus der folgenden Über-sicht zu ersehen.

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Entwicklung des Zuschussbedarfs und der Kostendeckungsgrade der einzelnen kostenrechnenden Einrichtungen in den Haushaltsjahren 2010 bis 2012 (vgl. auch Re-chenschaftsbericht Seiten 18/19).

Zuschussbedarf / Kostendeckung

Unter- Kostenrechnende Aufwand Zuschussbedarf / Überschuss (+)

Kosten-deckung

ab- Einrichtung 2012 2012 2011 2010 2012 2011 2010

schnitt € € € € % % %

2910 Verlässliche Grundschule (KRE ab 2012) 158.909 48.245 69,6

2911 Hort an den Schulen 661.916 599.275 615.778 627.233 9,5 6,0 5,0

3011 Haus der Vereine * 241.419 132.025 206.734 396.275 45,3 31,0 22,2

3012 Reithalle (ab 2012 bei EB K&V) 413.055 496.653 21,8 16,9

3330 Musikschule 983.462 449.533 451.469 431.853 54,3 52,8 52,0

3520 Stadtbibliothek (KRE ab 2011) 659.734 598.727 608.016 9,2 9,2

4350 Soziale Einrichtungen für Woh-nungslose 52.541 15.260 36.048 39.749 71,0 40,9 23,6

4640 Kindertagesstätte BIBER 1.446.021 717.412 774.160 715.325 50,4 39,8 37,3

4642 Kindertagesstätte Ottersdorf 745.884 397.580 534.901 543.012 46,7 28,2 23,6

4644 Kindertagesstätte Rh.-Nord 1.264.895 611.062 758.404 697.343 51,7 38,5 37,6

4646 Kinderschule Amalie Struve 1.417.735 710.358 1.000.617 1.112.752 49,9 33,7 27,6

6810 Tiefgarage Kulturforum** 147.113 58.808 76.025 14.310 60,0 54,4 91,2

7200 Abfallbeseitigung*** (ab 2012 Landkreis) + 470.406 86.513 112,7 97,6

7310 Wochenmarkt 102.039 53.851 32.445 26.473 47,2 61,1 65,5

7311 Krämermarkt 36.093 22.300 21.480 11.142 38,2 28,0 49,7

7312 Vergnügungsmarkt 66.989 40.624 35.739 31.938 39,4 41,7 45,5

7320 Weihnachtsmarkt 210.424 179.060 100.685 89.845 14,9 24,9 29,7

7500 Bestattungswesen 1.192.493 293.672 445.562 491.157 75,4 63,9 59,1

7501 Ehrengräber (KRE ab 2012) 5.747 + 10.391 5.859 208,8 73,25

7670 Gemeindekelter Rauental 2.573 1.823 2.090 1.821 29,1 28,1 38,2

7700 Technische Betriebe (Hilfsbetrieb) 5.271.292 562.149 768.807 368.022 89,3 84,7 91,9

8413 Cafe Fruchthalle 66.564 48.245 47.242 42.089 35,3 37,9 42,7

Gesamt:

14.733.843 5.529.618 6.458.851 6.223.505 62,5 65,0 63,6

* Die in 2009 nicht erfassten kalkulatorischen Kosten (AFA, Verzinsung) wurden in 2010 mit durchgebucht.

** Zuschüsse wurden in 2009 falsch gebucht; Korrektur erfolgte in 2010.

*** Anlagevermögen bei den Technischen Betrieben erfasst.

Um den Forderungen des Regierungspräsidiums Karlsru he in den letzten Haus-haltserlassen nachzukommen, sollte die Gebührenhöhe der einzelnen Einrichtun-gen mit dem Ziel, einen höheren Kostendeckungsgrad zu erlangen, überprüft wer-den.

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3.4 Allgemeine Finanzwirtschaft

3.4.1 Steuern

Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Steuern wie folgt entwickelt:

Steuerart Plan 2012

Ergebnis 2012

Ergebnis 2011

Veränderung Ergebnis

2011 / 2012 €

Grundsteuer A 45.000 49.925 50.927 - 1.002

Grundsteuer B 7.750.000 7.924.204 7.919.152 + 5.052

Gewerbesteuer 22.000.000 38.393.730 26.852.609 + 11.541.121

Hundesteuer 180.000 176.056 182.170 - 6.114

Vergnügungssteuer 1.300.000 2.057.322 1.427.798 + 629.524

Steuern gesamt: 31.275.000 48.601.237 36.432.656 + 12.168.581

Je Einwohner 656 1.020 767

Die gesamten Steuereinnahmen der Stadt lagen im Haushaltsjahr 2012 mit 48.601.237 € um rd. 12,2 Mio. € oder 33,4 % über dem Vorjahresergebnis. Dies ist ins-besondere auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Sie stieg um rd. 16,4 Mio. € über den Planansatz und liegt um rd. 11,5 Mio. € oder 43 % über dem Ergebnis des Vorjahres. Bei Berücksichtigung der von der Stadt abzuführenden Gewer-besteuerumlage von rd. 6,9 Mio. € verblieben der Stadt Einnahmen aus der Gewerbe-steuer netto von rd. 31,5 Mio. € (Vorjahr: 21,2 Mio. €). Bei der erstmals 2008 eingeführ-ten Vergnügungssteuer konnten gegenüber dem Vorjahr Mehreinnahmen von rd. 630 T€ erzielt werden.

Die Gewerbesteuer (Brutto/Netto) hat sich in den letzten 10 Jahren wie folgt entwickelt:

Jahr Gewerbesteuer Brutto

Mio. Euro

Gewerbesteuer-Umlage

Mio. Euro

Gewerbesteuer Netto

Mio. Euro

Hebesatz v. H.

2003 13,97 2,37 11,60 370

2004 18,74 6,53 12,21 370

2005 16,63 3,01 13,62 370

2006 27,57 5,79 21,78 370

2007 25,49 5,02 20,50 370

2008 20,60 3,62 16,98 370

2009 8,99 1,63 7,36 370

2010 21,74 3,96 17,78 390

2011 26,85 5,69 21,17 390

2012 38,39 6,92 31,47 390

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3.4.2 Zuweisungen und Umlagen

Die Zuweisungen haben sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:

Zuweisungen 2012 €

2011 €

mehr / weniger € %

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

18.175.482 16.290.738 + 1.884.744 + 11,6

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

2.763.947 2.433.230 + 330.717 + 13,6

Familienleistungsausgleich 1.608.716 1.553.838 + 54.878 + 4,9

Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft

14.394.504 20.068.852 - 5.674.348 - 28,3

Zuweisung für Große Kreisstadt

408.094 407.467 + 627 + 0,2

Investitionspauschale 2.249.313 2.444.650 - 195.337 - 8,0

Zuweisungen zus.: 39.600.056 43.198.775 - 3.598.719 - 8,3

Je Einwohner 831 909

Die Umlagen betrugen im gleichen Zeitraum:

Umlagen 2012 €

2011 €

mehr / weniger € %

Gewerbesteuerumlage 6.919.719 5.686.007 + 1.233.712 + 21,7

Finanzausgleichsumlage 11.304.260 8.925.878 + 2.378.382 + 26,6

Kreisumlage 15.771.020 12.520.463 + 3.250.557 + 26,0

Umlagen zus.: 33.994.999 27.132.348 + 6.862.651 + 2 5,3

Je Einwohner 713 571

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3.4.3 Netto-Steueraufkommen

Durch Zurechnung der Zuweisungen und Abzug der Umlagen vom Steueraufkommen ergab sich im Jahr 2012 - im Vergleich zum Vorjahr - folgendes Netto-Steueraufkommen :

2012 €

2011 €

Veränderung € %

Steueraufkommen 48.601.237 36.432.656 + 12.168.581 + 33,4

+ Zuweisungen 39.600.056 43.198.775 - 3.598.719 - 8,3

- Umlagen 33.994.999 27.132.348 + 6.862.651 + 25,3

Netto-Steuer- aufkommen

54.206.294 52.499.083 + 1.707.211 + 3,3

je Einwohner 1.137 1.105

Die positive Entwicklung der wichtigsten Einnahmen wie Gewerbesteuer (+ 11,5 Mio. €), Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (+ 1,9 Mio. €), Vergnügungs-steuer (+ 0,6 Mio. €) und Umlagen (+ 6,9 Mio. €) führte trotz geringerer Schlüsselzuwei-sungen (- 5,7 Mio. €) zu einer erneuten Verbesserung des Nettosteueraufkommens der Stadt Rastatt gegenüber dem Vorjahr um rd. 1,7 Mio. € oder 3,25 %. Es handelt sich damit um das höchste Netto-Steuerau fkommen der letzten 10 Jah-re.

Die Entwicklung des Netto-Steueraufkommens der letzten 10 Jahre mit den maßgebli-chen Einflussgrößen (Steuern/Zuweisungen/Umlagen) wird nachstehend aufgezeigt:

Jahr Steueraufkom-men

Mio. Euro

zuzüglich Zuweisungen

Mio. Euro

abzüglich Umlagen Mio. Euro

Nettosteuer-aufkommen Mio. Euro

2003 20,10 28,20 20,40 27,90

2004 25,06 28,33 24,98 28,41

2005 22,94 26,12 24,18 24,88

2006 33,72 28,70 28,81 33,61

2007 32,73 33,74 25,98 40,49

2008 27,47 34,55 29,64 32,38

2009 17,20 33,75 28,55 22,40

2010 30,13 37,62 28,92 38,83

2011 36,43 43,20 27,13 52,50

2012 48,60 39,60 33,99 54,20

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B) VERMÖGENSHAUSHALT

3.5 Entwicklung

Der Vermögenshaushalt umfasst alle vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben; sie sind in § 1 Abs. 1 GemHVO abschließend aufgezählt. Die Vermögenshaushalte der letzten fünf Jahre schlossen mit folgenden Ergebnissen ab:

Vermögens-haushalt

2012 €

2011 €

2010 €

2009 €

2008 €

Einnahmen 27.784.555 19.647.396 16.631.446 17.598.541 18.421.250

Ausgaben 6.255.850 11.924.345 16.624.669 21.154.244 17.966.134

Zuführung an die allg. Rücklage (Überschuss)

21.528.705 7.723.051 6.777 33.025 455.116

Fehlbetrag 0 0 0 3.588.728 0

Der Vermögenshaushalt 2012 war im Haushaltsplan in den Einnahmen und Ausgaben auf 10.324.594 € festgesetzt. Das Ergebnis von 27.784.555 € überstieg die Planvorgabe um rd. 17,5 Mio. € oder 169,1 % (vgl. Rd.-Nr. 2.2.3 Seite 16). Der Vermögenshaushalt 2012 schloss mit einem Überschuss von 21.528.705 € ab, der der allgemeinen Rücklage zugeführt werden konnte. Im Rechenschaftsbericht Seite 42 bis 48 sind die Ergebnisse des Vermögenshaushalts weiter erläutert. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die Abwicklung der Vermögenshaushalte (Pläne und Ergebnisse) in den Haushaltsjahren 2003 bis 2012:

Vermögenshaushalte 2003 bis 2012in Mio. €

15,6

21,1

24,5 24,3

16,0

10,3

21,2

15,9

23,1

15,5

19,7

16,6

21,2

18,4

14,7

17,1

10,0

13,9

9,1

27,8

0,0

4,7

7,77,6

3,6

6,0

2,2

3,84,5

3,3

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

30,0

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Haushaltsplan

Rechnungsergebnis

Anteil Haushaltsreste

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3.6 Gesamtausgaben

Die Ausgaben des Vermögenshaushalts - mit Vergleich zum Vorjahr - setzten sich wie folgt zusammen:

Ausgaben VmH Ergebnis 2012 Ergebnis 2011 € % € % Zuführung an den VwH 0 0,00 0 0,00

Zuführung zu Rücklagen 21.528.705 77,48 7.723.051 39,31

Gewährung von Darlehen 0 0,00 0 0,00

Vermögenserwerb

� Beteiligungen, Kapital-einlagen 0 0,00 41.120 0,21

� Grundstücke 787.392 2,83 - 434.229 -2,21

� Bewegliches Vermögen 502.588 1,81 1.100.977 5,60

Bauausgaben 2.768.974 9,97 7.462.235 37,98

Tilgung von Krediten, Um-schuldungen, Rückzahlung von inneren Darlehen

1.902.379 6,85 1.749.498 8,90

Investitionszuschüsse 294.518 1,06 204.745 1,04

Kreditbeschaffungskosten 0 0,00 0 0,00

Deckung von Fehlbeträgen 0 0,00 1.800.000 9,16

Summe Ausgaben 27.784.555 100,00 19.647.396 100,00

davon Haushaltsausgabe-reste 0 0,00 4.714.447 23,99

Größte Ausgabeposten im Vermögenshaushalt 2012 waren die Zuführung an die allge-meine Rücklage mit 77,48 %, die Bauausgaben mit 9,97 % und die Tilgung von Krediten mit 6,85 %. Die Ausgaben für die städtischen Baumaßnahmen von rd. 2,77 Mio. € lagen 4,69 Mio. € oder 62,89 % unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres und rd. 2,41 Mio. € oder 46,51 % unter der Veranschlagung im Haushaltsplan, was überwiegend daran lag, dass der erwartete Baufortschritt nicht erzielt werden konnte. Generell ist hier festzustellen, dass Mittel für Baumaßnahmen fast immer viel zu hoch angesetzt werden und damit der Grundsatz der Haushaltswahrheit nicht eingehalten wird. Für den Erwerb von Grundstücken standen 1,03 Mio. € zur Verfügung, von denen le-diglich rd. 787 T€ verausgabt wurden. Die Unterschreitung um rd. 242 T€ ist fast aus-schließlich darauf zurückzuführen, dass die Stadt weniger Kaufangebote erhalten hat, als angenommen. Für die Gewährung von Investitionszuschüssen standen insgesamt 1,31 Mio. € zur Verfügung, von denen aber nur rd. 295 T€ verausgabt wurden. Für den weiteren Krip-pen- und Kindergartenausbau waren 1,04 Mio. € veranschlagt, wovon nur rd. 282 T€ oder 27,14 % abgerufen werden konnten, da geplante Maßnahmen der kirchlichen Trä-ger teilweise nicht durchgeführt oder erst später schlussabgerechnet wurden. Von den für Vereinszuschüsse veranschlagten rd. 29 T€ wurden nur rd. 13 T€ ausbezahlt. Für Ausgleichsbeträge im Umlegungsverfahren in Förch waren 240 T€ eingeplant, die je-doch nicht zur Zahlung fällig wurden, da sich dieses Verfahren zeitlich verzögert hat.

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Der Rechenschaftsbericht enthält auf den Seiten 45 - 48 eine entsprechende Übersicht und auf Seite 24 eine Aufstellung der wesentlichen Investitionen im Jahr 2012. Diese In-vestitionen konnten ohne Kredite mit Eigenmitteln finanziert werden (siehe hierzu Seiten 34, 42 und 43 dieses Berichts).

3.7 Deckungsmittel

Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts standen im Vergleich zum Vorjahr folgende Einnahmen zur Verfügung:

Deckungsmittel Ergebnis 2012 Ergebnis 2011 € % € %

Eigenmittel:

Zuführung vom VwH 22.188.407 79,9 22.026.051 112,1

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

0 0

Rückflüsse von Darlehen 539.398 1,9 38.935 0,2

Veräußerung von Beteiligungen u. Rückflüsse von Kapitaleinlagen

50 0,0 0 0,0

Veräußerung von Sachen des An-lagevermögens

4.648.443 16,7 1.257.645 6,4

Gesamt: 27.376.298 98,5 23.322.631 118,7

Beiträge, Zuweisungen:

Beiträge 277.694 1,0 37.500 0,2

Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

130.563 0,5 1.167.265 5,9

Gesamt: 408.257 1,5 1.204.765 6,1

Kreditaufnahmen 0 0,0 -4.880.000 -24,8

Umschuldungen 0 0,0 0 0,00

Deckungsmittel gesamt: 27.784.555 100,00 19.647.396 100,00

Fehlbeträge 0 0 0 0

Einnahme VmH gesamt: 27.784.555 100,00 19.647.396 100,00

Zu den Abweichungen bei der Planausführung im Vermögenshaushalt wurde bereits un-ter Rd.-Nr. 2.2.3, Seite 16, berichtet.

Um die gegenüber dem Vorjahr um rd. 8,1 Mio. € höheren Ausgaben des Vermögens-haushaltes zu finanzieren (davon allein 21,5 Mio. € Zuführung an die allgemeine Rück-lage), standen Eigenmittel von rd. 27,4 Mio. € (im Vorjahr 23,3 Mio. €) und Beiträge und Zuweisungen von rd. 0,4 Mio. € (im Vorjahr rd. 1,2 Mio. €) zur Verfügung, so dass die Kreditermächtigung 2012 nicht in Anspruch genommen werden musste.

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Die nachstehende Darstellung zeigt die Zusammensetzung der Deckungsmittel (in Mio. €) zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts in den letzten 10 Jahren.

Deckungsmittel für den Vermögenshaushaltin Mio. €

5,8

0,0

7,3

12,0

-4,9

0,0

11,3

6,0

3,5

0,0

5,06,3

23,3

27,4

9,9

5,2

8,7

14,3

6,2

9,8

0,41,22,2

1,11,40,51,1

0,20,40,4

-10,0

-5,0

0,0

5,0

10,0

15,0

20,0

25,0

30,0

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

KrediteEigenmittelBeiträge und Zuw eisungen

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3.8 Gesamtergebnis, kritische Würdigung der Wirtsch aftsführung, Ausblick

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 30.01.2012 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2012 bestätigt und den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-aufnahmen (Kreditermächtigung) und Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Die Genehmigungen des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2012 erfolgte ohne Auflagen, es erging jedoch der nachstehende Hinweis: Das Regierungspräsidium begrüßt die bisher von der Stadt Rastatt durchgeführten Haushaltskonsolidie-rungsmaßnahmen und die gegenüber dem Vorjahr erfolgte Reduzierung des Kreditbedarfs. Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist jedoch für das Haushaltsjahr 2013 mit einer umgekehrten Zufüh-rung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt zu rechnen. Der Stadt wird auch vor dem Hintergrund der bereits bestehenden hohen Verschuldung empfohlen, die Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wei-terhin konsequent fortzuführen, mit dem Ziel, in 2013 eine Zuführung an den Vermögenshaushalt mindes-tens in Höhe der ordentlichen Tilgung und der Kreditbeschaffungskosten zu erwirtschaften.

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hat zudem in ihrem Prüfungsbericht vom 28.03.2011 insbesondere darauf hingewiesen, dass

� die Umsetzung der Investitionsvorhaben von der Bereitstellung der Eigen- und Fördermittel abhängig

gemacht werden sollte, � Ergebnisverbesserungen vorrangig einer Verringerung des Kreditbedarfs dienen sollten, � es darüber hinaus zwingend erforderlich sei, auch die Eigenbetriebe und die Beteiligungsgesellschaften

in die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung mit einzubeziehen. Die sich bereits seit dem Jahresergebnis 2010 gezeigte positive Entwicklung hat sich auch im Jahr 2012 fortgesetzt. Die hohen Steuereinnahmen und Finanzumlagen führten dazu, dass dem Vermögenshaushalt ein Betrag von rd. 22,2 Mio. € zugeführt werden konnte (geplant waren 2,6 Mio. €). Auf Grund dieser positiven Entwicklung konnten alle Investitionen im Jahr 2012 ohne Darlehen finanziert werden. Gleichzeitig konnte der Rücklage ein Betrag von rd. 21,5 Mio. € zur künftigen Finanzierung von Investitionen zugeführt werden. Die zuvor genannte erfreuliche Entwicklung darf aber nicht dazu verleiten, in den Konso-lidierungsbemühungen nachzulassen und allein auf Steuermehreinnahmen zu vertrauen. Stetig steigende Ausgaben insbesondere in den Bereichen Bildung, Betreuung und So-ziales werden den Konsolidierungsdruck in den kommenden Jahren verschärfen. Hinzu kommt der mit Einführung der Doppik ab 2013 ergebniswirksame Ressourcenverbrauch (Abschreibungen), den es zu erwirtschaften gilt.

Vor diesem Hintergrund muss es daher auch weiterhin oberste Zielsetzung sein, noch weitere nachhaltige Entlastungen auf der Aufwandsseite des Ergebnishaushalts zur Stärkung der Ertragskraft zu erreichen. Daraus sich ergebende Ergebnisverbesserun-gen müssen zur Verringerung der immer noch übermäßigen Verschuldung verwendet werden. Ein Ausblick auf die vorläufige mittelfristige Finanzplanung wird in diesem Bericht nicht durchgeführt. Mit der Einführung des neuen Haushaltsrechtes im Jahr 2013 ist eine direkte Vergleichbarkeit der bisherigen kameralen mit der neuen doppischen Finanzpla-nung nicht möglich.

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4. SACHBUCH FÜR HAUSHALTSFREMDE VORGÄNGE (ShV)

Das Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die sich nicht auf den Haushalt auswirken (§ 46 Nr. 29 GemHVO) und für die keine be-sonderen Bücher geführt werden. Das sind Vorschüsse und Verwahrgelder, aber auch andere haushaltsfremde Vorgänge wie z.B. die kassenwirksamen, aber haushaltsneut-ralen Vermögensveränderungen (Geldanlagen, Zuführungen zu Rücklagen, Entnahmen aus Rücklagen). Das ShV enthält ferner Abschluss- und Übertragungsbuchungen für die Jahresrechnung; auch der in das Folgejahr zu übertragende Kassenbestand bzw. Kas-senvorgriff wird hier festgehalten. Zum Jahresabschluss 2012 waren ausgewiesen:

Sachbuch

für haushaltsfremde Vorgänge (ShV)

Einnahmereste Endbestand

Ausgabereste Endbestand

€ Vorschüsse und Verwahrungen - 8.824.364,85 718.067,28

Geldvermögensrechnung

� Geldanlagen 24.875.681,73 682,15

� Rücklagen und sonstige Vermögensbindungen 0,00 33.614.087,68

� Kassenkredite 0,00 0,00

Kassenbestand 16.268.599,05 0,00

Gesamt: 32.319.915,93 34.332.837,11

Anfangs- und Endbestände sowie die Bewegungen im Jahr 2012 innerhalb des ShV sind im Rechenschaftsbericht auf den Seiten 111 bis 118 und 137 bis 139 dargestellt. Die über das ShV vereinnahmten und verausgabten Beträge sind - soweit geprüft - ord-nungsgemäß belegt und nachgewiesen. Der mit 16.268.599,05 € zum Jahresabschluss 2012 ausgewiesene Kassenbestand wird aufgrund der Prüfung als richtig bestätigt (Rechenschaftsbericht Seite 143).

Die Geldanlagen und die Rücklagen sind vollständig gebucht.

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5. VERMÖGENSRECHNUNG

Die Vermögensrechnung hat den Zweck, die Vermögensbestände (Aktiv- und Passiv-werte) zu Beginn und am Ende des Jahres sowie die Veränderungen nachzuweisen. Ein besonderer Nachweis ist notwendig, weil sich diese Bestände weder aus dem kassen-mäßigen Abschluss, noch aus der Haushaltsrechnung ergeben. Die Verpflichtung zur Erstellung der Vermögensrechnung ergibt sich aus § 95 Abs. 1 GemO. Auf dieser ge-setzlichen Grundlage regelt § 43 GemHVO Inhalt und Umfang der Vermögensrechnung. Dabei ist gemäß Abs. 1 die Darstellung auf das Geldvermögen beschränkt. Sie kann je-doch um das Sachvermögen (Abs. 2) erweitert werden. Diese umfassende Vermögens-rechnung, die von der Stadt Rastatt praktiziert wird, mündet in einer Bilanz unter Einbe-ziehung der Forderungen und Verbindlichkeiten der laufenden Haushaltswirtschaft.

5.1 Gesamtvermögensrechnung – Bilanz

Die Gesamtvermögensrechnung 2012 einschließlich der Zusammenstellung der Bestän-de, der Veränderungen des Anlagevermögens, des Deckungskapitals und der Schulden ist im Rechenschaftsbericht auf den Seiten 147 bis 160 dargestellt. Es ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr am 31.12.2012 folgende Schlusszahlen:

Stand am 31.12.2012

Stand am 31.12.2011

Zu- / Abnahme

AKTIVA

Anlagevermögen 346.156.705 346.395.279 - 238.574

Geldanlagen 23.206.135 220.160 + 22.985.975

Forderungen aus Inneren Darlehen 1.669.547 1.669.547 0

Forderungen aus lfd. Rechnung - 6.453.155 2.468.846 - 8.922.001

Kassenbestand 16.268.599 15.631.489 + 637.110

Summe 380.847.831 366.385.321 + 14.462.510

PASSIVA

Anlagekapital a) Deckungskapital b) Schulden

307.557.719 38.598.986

305.885.754 40.509.525

+ 1.671.965 - 1.910.539

Rücklagen und sonstige Vermögensbindungen 33.614.088 12.098.805 + 21.515.283

Verpflichtungen aus laufender Rechnung 1.077.038 7.891.237 - 6.814.199

Kassenkredite 0 0 0

Kassenvorgriff 0 0 0

Summe 380.847.831 366.385.321 + 14.462.510

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5.2 Rücklagen, Allgemeine Rücklage

Nach § 90 GemO i. V. m. § 20 GemHVO sind die Gemeinden verpflichtet, zur Sicherung der Haushaltswirtschaft und für Zwecke des Vermögenshaushalts Rücklagen in ange-messener Höhe zu bilden. Zulässig sind die allgemeine Rücklage und die Sonderrückla-gen. Die allgemeine Rücklage soll zunächst die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Insoweit handelt es sich um eine absolute Pflichtrücklage , die bei jeder Gemeinde in der vorgeschriebenen Höhe vorhanden sein muss. Der gem. § 20 Abs. 2 GemHVO vorgeschriebene Betrag beläuft sich auf 2 v.H. der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegan-genen Jahre. Dieser Sockelbetrag dient ohne Einschränkung zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung aller Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts. Die allgemeine Rücklage dient ferner dazu, die Deckung des Ausgabenbedarfs im Vermö-genshaushalt künftiger Jahre zu erleichtern. Hier liegt der eigentliche Schwerpunkt der allgemeinen Rücklage. Sie soll Mittel zur Deckung von Ausgaben des Vermög ens-haushalts (Investitionen) künftiger Jahre ansammeln . Nach § 20 Abs. 3 GemHVO sind der allgemeinen Rücklage u.a. dann ausreichende Mittel zuzuführen, wenn sonst für die im Investitionsprogramm der künftigen Jahre vorgesehenen Investitionen ein un-vertretbar hoher Kreditbedarf entstehen würde. Nur ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Mittel der allgemei-nen Rücklage auch zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts verwendet werden (§ 22 Abs. 3 GemHVO). Die Mittel der allgemeinen Rücklage sind, soweit sie nicht als Betriebsmittel der Kasse benötigt werden, sicher und Ertrag bringend anzulegen; sie müssen für ihren Zweck rechtzeitig verfügbar sein (§ 21 GemHVO). Die allgemeine Rücklage entwickelte sich im Haushaltsjahr 2012 wie folgt:

Allgemeine Rücklage Euro

Stand am 01.01.2012 10.210.749,48 *

� Abnahme (Entnahme) 0,00

� Zunahme (Zuführung) 21.528.704,97

Stand am 31.12.2012 31.739.454,45 *

*Davon 455 T€ zweckgebunden für Ersatzbeschaffung Multimedia. Die Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage mit 1.795.306 € wurde um rd. 29,9 Mio. € überschritten. Der Stand der allgemeinen Rücklage betrug im Vorjahr erstmals seit über 10 Jahren mehr als 10 Mio. € und verdreifachte sich im laufenden Wirtschaftsjahr. Somit stehen rd. 29,9 Mio. € für künftige Investitionen zur Verfügung stehen. Mit der Umstellung auf die Doppik ab dem Haushaltsjahr 2013 geht die kamerale Rück-lage in der Liquiditätsreserve auf.

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5.3 Sondervermögen

Für die nachstehenden im Haushalt der Stadt abgewickelten Sondervermögen waren zum 31.12.2012 folgende Bestände vorhanden und im ShV nachgewiesen:

Sondervermögen Euro

Stiftung „Freundeskreis zur Sanierung der Einsiedelner Kapelle Ostrov“ 6.690,23

Cochran-Büchler-Stiftung 25.003,40

Stiftung Loreye-Preis 11.162,38

J.-Oehlschläger-Stiftung 9.590,76

Danecki-Stiftung 1.045.192,61

Ludwig-Enz-Stiftung 761.823,50

Stiftung Schüleraustausch New Britain / Rastatt 340,39

Stiftung 1000-jähr. Stadtjubiläum 1.198,06

Axel-Ullrich-Stiftung 13.631,90

Gesamt: 1.874.633,23

Der Bestand der Sondervermögen in Geld hat sich gegenüber dem Vorjahr um 13.422,03 € vermindert.

Aus dem Kapital der Ludwig-Enz-Stiftung und der Danecki-Stiftung sind unverändert ins-gesamt 1.669.547 € von der Stadt Rastatt als Inneres Darlehen in Anspruch genommen.

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5.4 Schulden

5.4.1 Schuldenstand, Schuldenentwicklung

Die Verschuldung der Stadt Rastatt (Kämmereischulden) stellt sich wie folgt dar:

Euro Euro

Schuldenstand am 01.01.2012 38.831.817,99

Zunahme 2012 :

� Kredite neu 0,00

� Kredite für Umschuldungen 0,00

Zunahme gesamt: 0,00

Abnahme 2012:

Ordentliche Tilgung von Darlehen 1.902.378,82

Abnahme gesamt: 1.902.378,82

Schuldenstand am 31.12.2012 (innerhalb Haushalt): 36.929.439,17

Pro-Kopf-Verschuldung (2011 = 817) 775

Landesdurchschnitt (Städte 20.000 bis 50.000 EW)

(2011 = 470) 475

Netto-Neuverschuldung 0,0

Die Kämmereischulden der Stadt konnten im Haushaltsjahr 2012 erneut um rd. 1,9 Mio. € oder 4,9 % auf 36.929.439,17 € reduziert werden. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 775 (Vorjahr 817 €), die noch immer erheblich über dem Lan-desdurchschnitt mit 475 € (Vorjahr 470) liegt.

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Nachstehend werden die Gesamtschulden der Stadt Rastatt zum 31.12.2012 im Ver-gleich zum Vorjahr dargestellt. Sie enthalten die innerhalb und außerhalb des Haushalts geführten Schulden sowie die ebenfalls der Stadt Rastatt zurechenbaren Schulden aus den gesondert geführten Rechnungen der städt. Eigenbetriebe und der Zweckverbände mit städtischer Beteiligung sowie der städtischen Beteiligungen an privatrechtlichen Un-ternehmen.

GESAMTSCHULDEN STADT RASTATT 2012

Euro

2011

Euro

Kämmereischulden zum 31.12.2011

Kämmereischulden zum 31.12.2012

36.929.439

38.831.818

Zuzurechnen:

� Schulden Eigenbetrieb Stadtwerke 1.545.146 2.001.559

� Schulden STAR Energiewerke Rastatt 6.950.554 6.940.048

� Schulden Eigenbetrieb Kultur & Veranstaltungen 0 ---

� Schulden Eigenbetrieb Martha-Jäger-Haus * 3.744.158 3.947.757

� Schulden Eigenbetrieb Wohnungswirtschaft 6.281.427 6.586.342

� Schulden Eigenbetrieb Stadtentwässerung 21.412.480 20.212.957

� Schuldenanteil beim Abwasserverband Murg 780.141 1.025.138

� Schuldenanteil beim Riedkanal-Zweckverband 34.006 34.156

� Schulden der ZIP GmbH 3.005.053 3.090.887

� Innere Darlehen 1.669.547 1.669.547

� Leibrenten 0 8.160

Zurechnung gesamt: 45.422.512 45.425.505

Gesamtschulden der Stadt zum 31.12.2011

Gesamtschulden der Stadt zum 31.12.2012

82.351.951

84.348.369

Pro-Kopf-Verschuldung gesamt: 1.728 1.775

* Im Schlussbericht 2011 enthielt die Tabelle beim Schuldenstand des EB Martha-Jäger-Haus versehentlich einen geringfügig abweichenden Betrag. Die Pro-Kopf-Verschuldung war dort daher etwas zu gering an-gegeben (1.773).

Die der Stadt zuzurechnenden Gesamtschulden beliefen sich zum 31.12.2012 auf ei-nen Stand von rd. 82,4 Mio. €. Sowohl die Star.Energiewerke als auch der Eigenbetrieb Stadtentwässerung nahmen im Haushaltsjahr 2012 neue Darlehen auf, so dass sich die Gesamtschulden gegenüber dem Vorjahr um lediglich rd. 2,0 Mio. € oder 2,3 % redu-zierten. Bedingt durch die gute Finanzlage in 2012 wurde eine Kreditaufnahme nicht erforderlich. Die ordentliche Tilgung von rd. 1,9 Mio. € führte zu einer Reduzierung der kameralen Schulden auf 36,9 Mio. €. Die star.Energiewerke nahmen im Wirtschaftsjahr 2012 ein neues Darlehen über 850 T€ auf. Für den Eigenbetrieb „Stadtentwässerung“ wurde eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 1.250 T€ erforderlich. In allen anderen Bereichen konnten die Schulden reduziert oder zumindest in konstanter Höhe gehalten werden.

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Nachstehend sind die Kämmereischulden je Einwohner im Vergleich zum Landesdurch-schnitt sowie die Kämmereischulden im Vergleich zu den Gesamtschulden der Stadt Rastatt grafisch dargestellt.

Kämmereischulden / LandesdurchschnittEuro je Einwohner

775817

855

685

439

286

674724

657638

819

483

486

477

479439 361

335 340

445

470

475

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Stadt RastattLandesdurchschnitt

Kämmereischulden / GesamtschuldenMio. Euro

38,83

36,9340,5832,10

36,11

31,16

30,1938,17

20,9413,63

32,53

82,35

84,2692,0786,02

73,2166,94

63,90

70,41

65,56

69,88

71,67

0,00

10,00

20,00

30,00

40,00

50,00

60,00

70,00

80,00

90,00

100,00

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

Kämmerei-Schulden

Gesamtschulden

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5.4.2 Schuldendienst

Nachstehend der Aufwand für den geleisteten Schuldendienst in den letzten fünf Haus-haltsjahren: Schuldendienst

2012 €

2011 €

2010 €

2009 €

2008 €

Zinsen für Darlehen (einschl. innere Darlehen, ohne Kassenkredite)

1.308.905 1.366.626 1.369.950 1.054.187 886.335

Tilgungen

� Ordentliche Tilgung von Darlehen

1.902.379 1.749.498 1.502.735 1.412.532 1.369.490

� Umschuldungen 0 0 1.187.386 0 0

� Tilgung von Leibrenten 8.160 4.080 0 4.080 4.080

Schuldendienst gesamt: 3.219.444 3.120.204 4.060.071 2.470.799 2.259.905

Der gesamte Schuldendienst des kameralen Haushaltes der Stadt Rastatt stieg durch höhere ordentliche Tilgung und eine höhere zu leistende Leibrente gegenüber dem Vor-jahr um rd. 99 T€ oder 3,2 %. Der Anteil des Schuldendienstes 2012 am Ausgabevolumen des Verwaltungshaushalts beträgt 2,77 % (Vorjahr 2,85 %).

6. SONDERRECHNUNGEN 6.1 Die Prüfung des Jahresabschlusses des 2012 neu gegründeten Eigenbetriebs Kultur

& Veranstaltungen wurde von der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt mit Schlussbe-richt vom 25.09.2013 abgeschlossen. Die Feststellung durch den Gemeinderat ist in der Sitzung am 25.11.2013 vorgesehen.

6.2 Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Martha-Jäger-Haus wur-

de von der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt mit Schlussbericht vom 12.07.2013 ab-geschlossen. Die Feststellung durch den Gemeinderat ist in der Sitzung am 25.11.2013 vorgesehen.

6.3 Die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebs Stadtentwässerung seit 2007 wurden der

Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt noch nicht zur Prüfung vorgelegt. 6.4 Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Stadtwerke Ra-

statt wurde mit Bericht der Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt vom 25.07.2013 abge-schlossen. Der Gemeinderat hat den Jahresabschluss 2012 noch nicht festgestellt.

6.5 Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Eigenbetriebs Wohnungswirtschaft

Rastatt durch die Stabsstelle Rechnungsprüfungsamt wurde mit Bericht vom 25.09.2013 abgeschlossen. Die Feststellung durch den Gemeinderat ist in der Sitzung am 25.11.2013 vorgesehen.

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Gruppierungsübersicht 2008 bis 2012 nach Rechnungsergebnissen

Grupp. Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012

Nr. T€ T€ T€ T€ T€

0 - 2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts

0 Steuern, allgemeine Zuweisungen

Steuern, Allgemeine Zuweisungen

00 Realsteuern

000 Grundsteuer A 43 48 42 51 50

001 Grundsteuer B 6.505 7.198 7.149 7.919 7.924

003 Gewerbesteuer 20.598 8.995 21.738 26.853 38.394

01 Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern

010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 16.701 15.460 15.415 16.291 18.175

012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 1.990 2.277 2.291 2.433 2.764

02-03 Andere Steuern und steuerähnliche Einnahmen 326 959 1.206 1.610 2.233

041 Schlüsselzuweisungen vom Land 14.232 14.307 17.754 22.513 16.644

061 Sonstige allgemeine Zuweisungen vom Land 410 410 408 407 408

091 Familienleistungsausgleich 1.216 1.295 1.748 1.554 1.609

Summe Hauptgruppe 0 62.021 50.949 67.751 79.631 88.201

1 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

10-12 Gebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben 6.601 6.737 7.141 8.466 5.116

13-15 Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstigen Verw. - und Betriebseinnahmen 2.341 2.120 2.258 2.263 2.303

16 Erstattungen für Ausgaben Verwaltungshaushalt

160 vom Bund 1 1 0 0 3

161 vom Land 295 325 386 121 72

162 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 4.001 5.134 4.542 522 180

165 von kommunalen Sonderrechnungen 609 498 460 531 548

167 Private Unternehmen 0 43 43 48 51

168 von übrigen Bereichen 309 281 231 380 240

169 Innere Verrechnungen aus Verwaltungshaushalt 4.484 4.278 4.510 4.786 4.925

17 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

170 vom Bund 22 16 18 59 110

171 vom Land 4.676 4.978 5.107 5.768 7.639

172 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 384 322 19 59 53

174 vom sonstigen öffentlichen Bereich 9 0 0 0 20

175 Erstattung Betriebskostenzuschuss 20 0 0 0 0

177 Private Unternehmen 9 3 10 10 13

178 Übrige Bereiche 84 88 53 72 69

Summe Hauptgruppe 1 23.845 24.824 24.778 23.085 21.342

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Grupp. Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012

Nr. T€ T€ T€ T€ T€

2 Sonstige Finanzeinnahmen

20 Zinseinnahmen

205-208 von unternehmerischen und übrigen Bereichen 143 65 30 39 203

209 aus inneren Darlehen 59 59 40 40 40

21-22 Gewinnanteile von wirtschaftlichen Unternehmen und aus Beteiligungen, Konzessionsabgaben 2.034 3.016 2.592 2.430 2.619

24-25 Ersatz von sozialen Leistungen 487 357 200 -785 0

26 weitere Finanzeinnahmen 1.086 2.092 1.404 2.505 1.376

27 kalkulatorische Einnahmen 1.903 2.076 2.731 2.301 2.592

28 Zuführungen vom Vermögenshaushalt 0 7.381 0 0 0

Summe Hauptgruppe 2 5.712 15.046 6.997 6.530 6.830

0-2 Summe Einnahmen Verwaltungshaushalt 91.578 90.819 99.526 109.246 116.373

3 Einnahmen des Vermögenshaushalts

30 Zuführungen vom Verwaltungshaushalt

300 Allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1.665 0 6.828 22.026 22.188

31 Entnahmen aus Rücklagen

310 Entnahmen aus Allgemeiner Rücklage 2.633 3.300 0 0 0

32 Rückflüsse von Darlehen

325-328 von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen und von übrigen Bereichen 39 39 39 39 539

33 Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen, Rückflüsse von Kapitaleinlagen 0 33 0 0 0

34 Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens 653 1.833 1.816 1.258 4.649

35 Beiträge und ähnliche Entgelte 962 75 10 38 278

36 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitionsförderungsmassnahmen

360 vom Bund 92 272 1.925 591 48

361 vom Land 244 683 185 526 52

362 von Gemeinden und Gemeindeverbänden 0 13 0 0 0

363 von Zweckverbänden u. dgl. 0 0 0 0 0

364 von sonstigen öffentlichen Bereich 0 0 0 0 0

365-368 von kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen und von übrigen Bereichen 117 39 31 50 31

36*1 Rückzahlungen Dritter aus geleisteten Zuweisungen und Zuschüssen 9 41 0 0 0

37 Einnahmen aus Krediten und inneren Darlehen einschließlich Umschuldungen

374 vom sonstigen öffentlichen Bereich 0 0 0 0 0

377 von privaten Unternehmen 11.930 11.270 4.610 -4.880 0

378 vom Kreditmarkt für Umschuldungen 0 0 1.187 0 0

379 Innere Darlehen 77 0 0 0 0

39 Fehlbetrag 0 3.589 0 0 0

3 Summe Einnahmen Vermögenshaushalt 18.421 21.187 16.631 19.648 27.785

Gesamteinnahmen Verw.- und Verm.-Haushalt 109.999 112.006 116.157 128.894 144.158

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Grupp. Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012

Nr. T€ T€ T€ T€ T€

4 Personalausgaben

40 Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit 182 186 190 281 358

41 Besoldung, Vergütungen, Löhne 18.725 19.251 19.976 19.864 20.352

42-43 Versorgung 2.935 3.107 3.218 3.666 3.160

44 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung 3.224 3.299 3.429 3.520 3.548

45 Beihilfen und Unterstützungen 491 482 585 509 511

46 Personalnebenausgaben 71 77 70 79 101

Summe Hauptgruppe 4 25.628 26.402 27.468 27.919 28.030

5/6 Sächl. Verwaltungs- und Betriebsaufwand

50-51 Unterhaltung der Grundstücke u. baulichen Anlagen und des sonst. unbeweglichen Vermögens 2.629 2.417 2.989 3.149 3.315

52 Geräte, Ausstattungs- u. Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 435 391 424 478 429

53 Mieten und Pachten 598 588 386 430 427

54 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. 2.203 2.266 2.196 2.181 2.071

55 Haltung von Fahrzeugen 592 601 625 632 538

56 Besondere Aufwendungen für Beschäftigte 207 180 224 189 233

57-63 weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben 3.892 3.825 4.165 3.980 3.724

64-66 Steuern, Geschäftsausgaben u. a. 1.840 1.993 1.902 2.087 2.183

67 Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand

670 Bund 18 13 11 12 13

671 Land 0 0 0 0 0

672 Gemeinden und Gemeindeverbände 848 1.201 1.265 974 998

674 Sonstiger öffentlicher Bereich 55 59 44 56 43

675-678 an kommunale und sonstige Sonderrechnungen und an übrige Bereiche 19 25 34 36 35

679 Innere Verrechnungen 4.484 4.278 4.511 4.786 4.925

68 Kalkulatorische Kosten 1.903 2.076 2.731 2.302 2.592

Summe Hauptgruppen 5/6 19.723 19.913 21.507 21.292 21.526

7 Zuweisungen und Zuschüsse

70 Zuschüsse für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen 5.880 6.025 5.510 5.663 6.348

71 Zuweisungen und sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke

711 an Land 0 0 0 0 0

712 an Gemeinden und Gemeindeverbände 2.618 2.596 2.426 2.436 43

713 an Zweckverbände u. dgl. 73 80 81 40 122

715-717 an kommunale u. sonstige Sonderrechnungen u. a. private Unternehmen 1.205 1.258 1.209 1.231 2.714

718 an übrige Bereiche 62 67 35 55 45

72 Schuldendiensthilfen 0 0 0 0 0

73-79 Leistungen der Sozialhilfe o. ä. 3.802 4.605 4.073 2 0

Summe Hauptgruppe 7 13.640 14.631 13.334 9.427 9.272

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Grupp. Bezeichnung 2008 2009 2010 2011 2012

Nr. T€ T€ T€ T€ T€

8 Sonstige Finanzausgaben

80 Zinsausgaben

800 Bund 0 0 0 0 0

804 sonstiger öffentlicher Bereich 65 54 45 0 0

805 Kommunalen Sonderrechnungen 36 2 1 1 0

807 Private Unternehmen 726 1.044 1.284 1.329 1.269

809 Innere Darlehen 59 59 40 40 40

81 Steuerbeteiligungen

810 Gewerbesteuerumlage 4.404 950 2.974 5.686 6.920

83 Allgemeine Umlagen

831 Land 10.407 11.629 10.817 8.926 11.304

832 an Gemeinden und Gemeindeverbände 14.827 15.969 15.133 12.520 15.771

833 an Zweckverbände u. dgl. 0 0 0 0 0

84 Weitere Finanzausgaben 397 166 96 81 53

85 Deckungsreserve

86 Zuführung zum Vermögenshaushalt 1.666 0 6.828 22.026 22.188

88 Globale Minderausgabe 0 0 0 0 0

Summe Hauptgruppe 8 32.587 29.873 37.218 50.609 57.545

4-8 Summe Ausgaben Verwaltungshaushalt 91.578 90.819 99.527 109.247 116.373

9 Ausgaben des Vermögenshaushalts

90 Zuführungen zum Verwaltungshaushalt

900 Allgemeine Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0 7.381 0 0 0

910 Zuführungen an allgemeine Rücklage 455 33 7 7.723 21.529

927 an übrige Bereiche 41 0 0

93 Vermögenserwerb

930 Erwerb von Beteiligungen, Kapitaleinlagen 7 5 0 41 0

932 / 933 Erwerb von Grundstücken 7.677 165 704 -434 787

935 / 936 Erwerb von beweglichen Sachen 993 1.274 1.053 1.101 503

94-96 Baumaßnahmen 7.743 9.798 9.450 7.462 2.769

97 Tilgung von Krediten, Rückzahlung Innerer Darlehen

970 an Bund, LAF, ERP-Sondervermögen

973 an Zweckverbände und dergleichen

974 an sonstigen öffentlichen Bereich 206 184 168 0 0

977 Kreditmarkt (ohne Umschuldungen) 1.164 1.229 1.334 1.749 1.902

978 Außerordentliche Tilgungen, Umschuldungen 0 0 1.187 0 0

979 Innere Darlehen 0 0 0 0 0

98 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen

985 Kommunale Sonderrechnungen 6 0 0 0 0

987 Private Unternehmen 1 4 2 1 6

988 an übrige Bereiche 169 1.114 896 204 289

99 Sonstige Ausgaben des Vermögenshaushaltes

990 Kreditbeschaffungskosten 0 0 0 0 0

992 Deckung von Fehlbeträgen 0 0 1.789 1.800 0

9 Summe Ausgaben Vermögenshaushalt 18.421 21.187 16.631 19.647 27.785

Gesamtausgaben Verw.- und Verm.-Haushalt 109.999 112.006 116.158 128.894 144.158