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Schnelllauftore Für optimierten Materialfluss und verbesserte Wirtschaftlichkeit Sonderausgabe Tore mit Lichtgitter Ersatzteil-Übersicht: Gültig ab 01.03.2011

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SchnelllauftoreFür optimierten Materialfluss und verbesserte WirtschaftlichkeitSonderausgabe Tore mit Lichtgitter

Ersatzteil-Übersicht: Gültig ab 01.03.2011

2 Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

Hörmann Niederlassungen und Vertretungen

Hörmann KG Verkaufsgesellschaft

Upheider Weg 94-98, D-33803 SteinhagenPostfach 12 61, D-33792 SteinhagenTelefon 0 52 04 - 9 15-0, Telefax 0 52 04 -915 277Internet: www.hoermann.de, www.hoermann.com

Verkaufsniederlassungen in Deutschland

Hörmann NL BerlinIndustriestraße 12-1415366 Dahlwitz-HoppegartenTel. 03342 3896-0Fax 03342 3896-11

Hörmann NL HamburgSüderstraße 224568 KaltenkirchenTel. 04191 8087-0Fax 04191 8087-10

Hörmann NL MünchenLise-Meitner-Straße 1085662 HohenbrunnTel. 08102 785-0Fax 08102 785-200

Hörmann NL BremenMittelwendung 2528844 WeyheTel. 04203 8166-3Fax 04203 8166-65

Hörmann NL HannoverIndustriestraße 430916 IsernhagenTel. 0511 97253-0Fax 0511 773390

Hörmann NL NürnbergAm Pestalozziring 1191058 ErlangenTel. 09131 6068-0Fax 09131 601248

Hörmann NL ErfurtWandersleber Straße 1799192 ApfelstädtTel. 036202 24-0Fax 036202 24-119

Hörmann NL HerneSchloßstraße 3044653 Herne-Wanne-EickelTel. 02325 9289-0Fax 02325 9289-10

Hörmann NL SteinhagenAn der Jüpke 533803 SteinhagenTel. 05204 1005-0Fax 05204 7500

Hörmann NL FrankfurtHanauer Landstraße 8863538 GroßkrotzenburgTel. 06186 2007-0Fax 06186 2007-50

Hörmann NL Köln/BonnRobert-Bosch-Straße 6 a53919 WeilerswistTel. 02254 609-0Fax 02254 609-25

Hörmann NL StuttgartIndustriestraße 1871272 RenningenTel. 07159 1635-0Fax 07159 1635-10

Hörmann NL FreisenBahnhofstraße 4366629 FreisenTel. 06855 993-0Fax 06855 9044

Hörmann NL LeipzigGewerbeallee 1704821 BrandisTel. 034292 61-600Fax 034292 61-829

Internationale Verkaufsgesellschaften

A Hörmann Austria Ges. mbHA-5310 [email protected]

B Hörmann Belgium NV/SAB-3700 [email protected]

BG Hörmann Bulgaria EOODBG-1510 [email protected]

BR Hörmann Brasil Portas LtdaBR - Sao Paulo SPCEP [email protected]

CH Hörmann Schweiz AGCH-4702 [email protected]

CN Hörmann Beijing Door Production Co. Ltd.100176 Beijing, P.R. [email protected]

CZ Hörmann Česká republika s.r.o.CZ-252 [email protected]

DK Hörmann Danmark ASDK-8920 [email protected]

E Hörmann España, S.A.E-08228 [email protected]

EST Hörmann Eesti OüEST-76505 [email protected]

F Hörmann France SASF-95500 [email protected]

GB Hörmann UK Ltd.GB-LeicestershireLE67 [email protected]

GR Hörmann Hellas Ltd.GR-19400 [email protected]

H Hörmann Hungária Kft.H-2310 Szigetszentmikló[email protected]

HK Hörmann (Hong Kong) Ltd.North Point,Hong [email protected]

I Hörmann Italia S.r.l.I-38015 Lavis (Trento)[email protected]

IND Hörmann India Pvt. Ltd.Andheri (W)IN-Mumbai 400 [email protected]

KZ Hörmann KazakhstanKZ-05000 4 [email protected]

LT Hörmann Lietuva UABLT-02244, [email protected]

N Hörmann A/S NorgeN-4640 Sø[email protected]

NL Hörmann Nederland BVNL-3771 MB [email protected]

PP Hörmann Portugal, Lda.P-2710 - 297 [email protected]

PL Hörmann Polska sp.z.o.o.PL-62-052 [email protected]

RO Hörmann Romania S.R.L.RO-77042 Chiajna, [email protected]

RUS Hörmann Russia OOORUS-196626Sankt [email protected]

S Hörmann Svenska ABS-70369 Ö[email protected]

SK Hörmann Slovenska republica s.r.o.SK-821 04 [email protected]

SRB Hörmann VrataSRB-11000 [email protected]

TR Hörmann Yapi Elemanlari Tic Ltd. Sti.A34788 Tasdelen-Ümraniye,[email protected]

UA Hörmann Ukraine TOVUA-04176 [email protected]

UAE Hörmann Middle East [email protected]

USA Hörmann LLCUSA-60538 Montgomery, [email protected]

USA Hörmann Flexon LLCUSA-15056 Leetsdale, [email protected]

Details zu unseren Landesgesellschaften und den zugehörigen Niederlassungen finden sie unter www.hoermann.com

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Vertragspartner der Interseroh AGUnsere Verpackungen werden erfasst, stofflich verwertet und somit dem Materialkreislauf zurückgeführt.Damit erfüllen wir alle Anforderungen der Verpackungsverordnung.

3Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Spiraltor HS 7030 PU ■ 4Spiraltor HS 7030 PU mit PU-Isolierpaneelen 7

2. Flexible Schnelllauftor V 5015 SEL ■ 8V 5015 SEL mit SoftEdge und Anfahrschutz 9

3. Flexible Schnelllauftor V 5030 SEL 1 ■ 0V 5030 SEL mit SoftEdge und Anfahrschutz 11

4. Flexible Schnelllauftor V 6030 SEL 1 ■ 2V 6030 SEL mit SoftEdge und Anfahrschutz 13

5. Flexible Schnelllauftor V 4015 ISO L 1 ■ 4V 4015 ISO L Frischhalte- und Kühllogistik 15

6. Flexible Schnelllauftor V 2715 SE R 1 ■ 6V 2715 SE R mit Rohrmotor 17

Ersatzteil-Bestellformular 1 ■ 8

Lieferungs- und Montagebedingungen (Stand 01.06.2003) 1 ■ 9

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4 Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

Spiraltor HS 7030 PU1.

5Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

Spiraltor HS 7030 PU mit PU-Isolierpaneelen

Pos. Beschreibung Art.-Nr. Menge €

1 Seitenteil rechts (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 23) 4990890

2 Seitenteil links (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 23) 4990896

3 Konsole Antrieb komplett 4990800 St.

4 Deckel rechts LDH ≤ 3250 4990801 mSt.

4a Deckel oben rechts LDH > 3250 4990802 mSt.

4b Deckel unten rechts LDH > 3250 4990803 mSt.

5 Deckel links LDH ≤ 3250 4990804 mSt.

5a Deckel oben links LDH > 3250 4990805 mSt.

5b Deckel unten links LDH > 3250 4990806 mSt.

6 Abstützung Welle PA 4990807 St.

7 Einzelfeder (Kom. Nr. angeben)

8 Federpaket rechts komplett (Kom. Nr. angeben) 4990893

9 Federpaket links komplett (Kom. Nr. angeben) 4990894

10 Kettenrad 3/4“ Z = 28 4990808 St.

11 Kettenspannrad rechts komplett 4990809 St.

12 Kettenspannrad links komplett 4990810 St.

13 Gurt 25 sw (Kom. Nr. angeben) 4991026 m

14 Rollenkette 3/4“ verstärkt (Kom. Nr. angeben) 159568 m

15 Rillenkugellager ASPFL 208 159403 St.

16 Taster verdrahtet rechts 4990812 St.

17 Taster verdrahtet links 4990813 St.

18 Taster Kettenüberprüfung links 159406 St.

19 Taster Kettenüberprüfung rechts 159405 St.

20 Grenztaster DIN EN 50047 4990815 St.

21 Aluprofil Führung rechts komplett 4990816 mSt.

22 Aluprofil Führung links komplett 4990817 mSt.

23 Lichtgitter (Kom. Nr. angeben) St.

24 Dichtung für Führung TPE 158062 m

25 Antrieb S3-1,5-85-17-40-DES NHK 4990750 St.

26 Bremse 11 Nm 103 V 157686 St.

27 Nothandkettengetriebe 158171 St.

28 Haspelkette 157779 m

29 Kettenglied Haspelkette 306407 St.

30 Rolle Ø55 mit TPU-Band 4990818 St.

31 Aluprofil Fenster komplett 4990819 mSt.

6 Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

1. Spiraltor HS 7030 PU

7Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

Spiraltor HS 7030 PU mit PU-Isolierpaneelen

Pos. Beschreibung Art.-Nr. Menge €

32 PU-Paneel komplett 4990820 mSt.

33 Unterteil komplett 4990821 mSt.

34 U-Profil mit Kettenanbindung rechts komplett 4990822 St.

35 U-Profil mit Kettenanbindung links komplett 4990823 St.

36 Kettenanbindung komplett 4990824 St.

37 Scharnier Vollprofil rechts komplett 4990825 St.

38 Scharnier Vollprofil links komplett 4990826 St.

39 Scharnier Fensterprofil rechts komplett 4990827 St.

40 Scharnier Fensterprofil links komplett 4990828 St.

41 Distanzstück 4990829 St.

42 Bügel Deckel 4990830 St.

43 Befestigungswinkel Deckel 4990831 St.

44 Gummiprofil EPDM 306843 m

45 Aufnahme Spirale rechts komplett LDH≤5000 4990832 St.

Aufnahme Spirale rechts komplett LDH>5000 4990875 St.

46 Aufnahme Spirale links komplett LDH≤5000 4990833 St.

Aufnahme Spirale links komplett LDH>5000 4990876 St.

47 Stützblech rechts 4990834 m

48 Stützblech links 4990835 St.

49 Umlenkrolle komplett 4990836 St.

50 Scharnierverbinder komplett 4990837 St.

51 Mittelscharnier schwarz komplett 4990838 St.

Mittelscharnier silber komplett 4990797 St.

52 Hutprofil 4990839 mSt.

53 Gurtklemmrolle komplett 4990840 St.

54 Antriebswelle (Kom. Nr. angeben) 4990841 mSt.

55 Revisionsblech mit Lager rechts komplett 4990842 St.

56 Revisionsblech mit Lager links komplett 4990843 St.

57 Folientastatur 60x100 159137 St.

58 Hauptschalter Hutschiene 16/20A komplett 4990718 St.

59 Not-Aus Taster Drehentriegelung 157299 St.

60 Aufnahme Lichtgitter 23,4x30 4990887 St.

61 Befestigungsklammer 4990854 St.

8 Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

Flexible Schnelllauftor V 5015 SEL2.

9Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

V 5015 SEL mit SoftEdge und Anfahrschutz

Pos. Beschreibung Art.-Nr. Menge €

1 Seitenteil Lagerseite kpl (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 29) 4990907 m

2 Seitenteil Antriebsseite kpl (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 29) 4990906 m

3 Welle 4990903 m

4 Antrieb (Kom. Nr. angeben)

5 Bremse 9Nm 102 V DC 159034 St.

6 Behang antistatisch 4990904 m2

7 Behangsektion antistatisch

8 Unterteil SE2 komplett 4990905 m St.

9 Flanschlager ASFW 208 159876 St.

10 Notöffnung Gurtscheibe komplett 159876 St.

11 Lager mit Nut + Lagerschale 1) 157354 St.

12 Aluprofil Windsicherung E6/EV1 157042 m

13 Endstück Windsicherung schwarz 306411 St.

14 Abdeckstopfen Ø28 schwarz 158997 St.

15 Bürstendichtung Seitenteil 6x7 157269 m

16 Kunststoffendstück SE2 159380 St.

17 Gurtscheibe Umlenkrolle Nö 1) 157313 St.

18 Gurt 20 mm schwarz 1) 159245 m

19a Führungskasten Gegengewicht li svz 1) 4991082 m

19b Führungskasten Gegengewicht re svz 1) 4991083 m

20 Bowdenzug 1) 157317 St.

21 Umlenkrolle Notöffnung PA 1) 159237 St.

22 FunkCrash-Schalter 4990754 St.

23 FunkCrash-Empfänger 4990755 St.

24 Blechprofil Gegengewicht 1) (Kom. Nr. angeben)

25 Rückholbürste li komplett svz 4991084 St.

26 Rückholbürste re komplett svz 4991085 St.

27 Bürstendichtung Sturz 6x7 157333 m

28 Aluprofil Sturzbürste 157332 m

29 Griff Bowdenzug Nö 1) 157449 St.

30 Lichtgitter (Kom. Nr. angeben) St.

31a Aufnahme Lichtgitter 4990887 St.

31b Aufnahme Lichtgitter 1) 4991008 St.

32 Kabelkanal (Kom. Nr. angeben)

33 Folientastatur (Nur BK 150 FUE H) 306421 St.

34 Hauptschalter abschließbar (Nur BK 150 FUE H) 159611 St.

35 Not-Aus Taster Drehentriegelung 157299 St.

36 Tastaturverlängerung 157097 St.

10 Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

Flexible Schnelllauftor V 5030 SEL3.

11Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

V 5030 SEL mit SoftEdge und Anfahrschutz

Pos. Beschreibung Art.-Nr. Menge €1 Seitenteil Lagerseite (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 26) 4990994 m2 Seitenteil Antriebsseite (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 26) 4990995 m3a Deckel Lagerseite 4990897 m3b Deckel Notöffnung Lagerseite1) 4990898 m4 Deckel Antriebsseite 4990899 m5 Welle 4990996 m6 Antrieb (Kom. Nr. angeben)7 Bremse 9 Nm 102 V DC 159034 St.8 Behang antistatisch 4990997 m2

9 Gleiter Windsicherung PA schwarz 4990608 St.10 Rolle Windsicherung PA 157357 St.11 Laufrolle Windsicherung 23 70 komplett 4990856 St.12 Unterteil SE2 komplett 4990998 m

St.13 Kunststoffendstück SE2 159380 St.14 Mäuseschutz 2 157254 St.15 FunkCrash-Schalter 4990754 St.16 FunkCrash-Empfänger 4990755 St.17 Unterteil Alu komplett 4991021 m

St.18 Gummiprofil EPDM 4991053 m19 Einsatzstück kpl 4991049 St.20 Flanschlager ASPFL 208 159403 St.21 Rückholbürste li komplett svz 4991001 St.22 Rückholbürste re komplett svz 4991002 St.23 Bürstendichtung Seitenteil 6x7 157269 m24 Bürstendichtung Sturz 6x7 157333 m25 Aluprofil Sturzbürste 157332 m26 Lichtgitter (Kom. Nr. angeben) St.27a Aufnahme Lichtgitter 4990887 St.27b Aufnahme Lichtgitter 1) 4991008 St.28 Folientastatur (Nur BK 150 FUE H) 306421 St.29 Not-Aus Taster Drehentriegelung 157299 St.30 Hauptschalter abschließbar (Nur BK 150 FUE H) 159611 St.31 Tastaturverlängerung 157097 St.32 Lager mit Nut + Lagerschale 1) 157354 St.33 Notöffnung Gurtscheibe komplett 1) 306082 St.34 Umlenkrolle Notöffnung PA 1) 159237 St.35 Gurtscheibe Umlenkrolle Nö 1) 157313 St.36 Rillenkugellager Halteeisen Nö 1) 157311 St.37 Halteeisen gvz 1) 157440 St.38 Führungskasten Gegengewicht li svz 1) 4990999 m39 Führungskasten Gegengewicht re svz 1) 4991000 m40 Bowdenzug 1) 157317 St.41 Blechprofil Gegengewicht 1) (Kom. Nr. angeben)42 Gurt 20 mm schwarz 1) 159245 m43 Griff Bowdenzug Nö 1) 157449 St.44 Kabelkanal (Kom. Nr. angeben)

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12 Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

Flexible Schnelllauftor V 6030 SEL4.

13Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

V 6030 SEL mit SoftEdge und Anfahrschutz

Pos. Beschreibung Art.-Nr. Menge €1 Seitenteil Lagerseite (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 25) 4991016 m2 Seitenteil Antriebsseite (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 25) 4991017 m3a Deckel Lagerseite 4990900 m3b Deckel Notöffnung Lagerseite 1) 4990901 m4 Deckel Antriebsseite 4990902 m5 Welle 4991018 m6 Antrieb (Kom. Nr. angeben)7 Bremse 9Nm 102 V DC 159034 St.8 Behang antistatisch 4991022 m2

9 Gleiter Windsicherung PA grau 4991042 St.10 Rolle Windsicherung PA 157357 St.11 Laufrolle Windsicherung 23 100 komplett 4991025 St.12 Unterteil SE3 komplett 4991019 m

St.13 Kunststoffendstück Lichtgitter SE3 4991052 St.14 Gummiabdeckung komplett 4991030 St.15 Gurtschnalle für Gummiseil 157891 St.16 Gurt für Gummizug (Kom. Nr. angeben) 159245 m17 FunkCrash-Schalter 4990754 St.18 FunkCrash-Empfänger 4990755 St.19 Gummiprofil EPDM 159839 m20 Flanschlager ASPFL 208 159403 St.21 Kantenschutz schwarz 157563 m22 Bürstendichtung Seitenteil 2 6x7 4991020 m23 Bürstendichtung Sturz 6x7 157333 m24 Aluprofil Sturzbürste 157332 m25 Lichtgitter (Kom. Nr. angeben) St.26 Aufnahme Lichtgitter 4991008 St.27 Folientastatur (Nur BK 150 FUE H) 306421 St.28 Hauptschalter abschließbar (Nur BK 150 FUE H) 159611 St.29 Folientastatur (Nur BS) 159137 St.30 Hauptschalter Hutschiene 16/20A kpl 4990718 St.31 Not-Aus Taster Drehentriegelung 157299 St.32 Tastaturverlängerung 157097 St.33 Lager mit Nut + Lagerschale 1) 157354 St.34 Notöffnung Gurtscheibe komplett 1) 306082 St.35 Umlenkrolle Notöffnung PA 1) 159237 St.36 Gurtscheibe Umlenkrolle Nö 1) 157313 St.37 Rillenkugellager Halteeisen Nö 1) 157311 St.38 Halteeisen gvz 1) 157440 St.39 Führungskasten Gegengewicht li svz 1) 4990999 m40 Führungskasten Gegengewicht re svz 1) 4991000 m41 Bowdenzug 1) 157317 St.42 Blechprofil Gegengewicht 1) (Kom. Nr. angeben)43 Gurt 20 mm schwarz 1) 159245 m44 Griff Bowdenzug Nö 1) 157449 St.45 Bürste Einfädelhilfe schwarz 306334 St.46 Umlenkrolle PA Di10 Da33,5x45 157050 St.47 Kabelkanal (Kom. Nr. angeben)

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14 Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

Flexible Schnelllauftor V 4015 ISO L5.

15Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

V 4015 ISO L Frischhalte- und Kühllogistik

Pos. Beschreibung Art.-Nr. Menge €

1 Seitenteil Antriebsseite (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 19) 4990884 St.

2 Seitenteil Lagerseite (Lichtgitter separat bestellen, siehe Pos. 19) 4990885 St.

3 Deckel rechts (Kom. Nr. angeben) 4990744 m

4 Deckel links (Kom. Nr. angeben) 4990743 m

5 Laufwagen Antriebsseite 4990730 St.

6 Laufwagen Lagerseite 4990731 St.

7 Zugfeder 22-2-154 159362 St.

8 Antrieb S1-1,1-180-16-40 DES 4990600 St.

9 Bremse 9 Nm 102 V 159034 St.

10 Stehlager UCP 208 158535 St.

11 Umlenkrolle komplett 159363 St.

12 Gurt 860x15 mm 159364 St.

13 Welle (Kom. Nr. angeben) 4990740 m

14 Behang komplett (Kom. Nr. angeben) 306687 m2

15 Behangsektion (Kom. Nr. und Position im Behang angeben) m2

16 Unterteil (Kom. Nr. angeben) 4990689 m St.

17 Gummiprofil 25x60 (Kom. Nr. angeben) 4990886 m

18 Sturzabdichtung (Kom. Nr. angeben) 159368 m

19 Lichtgitter (Kom. Nr. angeben) St.

20 Aufnahme Lichtgitter 4990887 St.

21 Windsicherungsprofil komplett (Kom. Nr. angeben) 4990739 m

22 Abdeckprofil Windsicherung (Kom. Nr. angeben) 4990741 m

23 Folientastatur (Nur BK 150 FUE H) 306421 St.

24 Hauptschalter abschließbar (Nur BK 150 FUE H) 159611 St.

25 Not-Aus Taster Drehentriegelung 157299 St.

26 Tastaturverlängerung 157097 St.

16 Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

Flexible Schnelllauftor V 2715 SE R6.

17Ersatzteil-Übersicht: Schnelllauftore / 04.2011

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Kunden-Nr.: Bestell-Nr.:

Kunden-Name:

Versand-Anschrift:

Stempel und UnterschriftOrt/Datum:

V 2715 SE R mit Rohrmotor

Pos. Beschreibung Art.-Nr. Menge €

1 Seitenteil Antriebsseite kpl 4990989 m

2 Seitenteil Lagerseite kpl 4990990 m

3 Welle 4990991 m

4 Antrieb (Kom. Nr. angeben) 306400 St.

5 Bremse 5 Nm 103 V DC 159033 St.

6 Behang antistatisch 4990992 m2

7 Behangsektion antistatisch (nur bei Winds.) 4991086

8 Unterteil SE2 komplett 4990993 m St.

9 Flanschlager ASFW 206 157043 St.

10 Aluprofil Windsicherung E6/EV1 157042 m

11 Endstück Windsicherung schwarz 306411 St.

12 Abdeckstopfen Ø28 schwarz 158997 m

13 Bürstendichtung Seitenteil 6x7 157269 m

14 Kunststoffendstück SE2 159380 St.

15 FunkCrash-Schalter 4990754 St.

16 FunkCrash-Empfänger 4990755 St.

17 Bürstendichtung Sturz 6x7 157333 m

18 Aluprofil Sturzbürste 157332 m

19 Lichtgitter (Kom. Nr. angeben)

20 Aufnahme Lichtgitter 4990887 St.

21 Folientastatur (Nur BK 150 FUE H) 306421 St.

22 Hauptschalter abschließbar (Nur BK 150 FUE H) 159611 St.

23 Not-Aus Taster Drehentriegelung 157299 St.

24 Tastaturverlängerung 157097 St.

25 Verkleidung Welle Antriebsseite re kpl vz 306862 m

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Berechnung erfolgt durch die Hörmann KG/VKG. Die grau umrandeten Felder werden im Werk ausgefüllt.

Bestell-Nr./Datum/Kom.: Terminwunsch: KW Angebots-Nr./vom: Lieferschlüssel: NL: Blatt: / Zahl.-Konditionen: Sachbearbeiter: Datum:

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Typ Nr. Art.-Nr. Artikel-Bezeichnung Menge ME* Einzelpreis €

- - - 11860 Montage im Stundenlohn gegen Nachweis

Gesamtsumme in € * ME = Mengeneinheit 1 = Stück 2 = Meter

3 = kg 4 = Stunden

+ MwSt.

Angaben unbedingt vom Typenschild übernehmen! Auftrags-Nummer Produkt-Nummer

Ort, Datum Stempel und Unterschrift

Hörmann KG Verkaufsgesellschaft • 33803 Steinhagen • Telefon (05204) 915-0 • Telefax (05204) 915-277

I. Lieferungsbedingungen§ 1 Allgemeines

Unsere Lieferungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Sie gelten ausschließlich. 1. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.Diese Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa 2. anderslautende Bedingungen des Lieferers verlieren hiermit ihre Gültigkeit.Unternehmer - nachstehend Besteller genannt - im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist eine natürliche oder 3. juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).Besteller = Abnehmer und Verwender von gütegesicherten Produkten verpflichtet sich, den mit der Güteüberwachung 4. beauftragten neutralen Prüfinstituten jederzeit Zutritt zu den Aufstellungsorten zu gewährleisten und eine Überprüfung der Qualität zuzulassen. Die etwaige Überprüfung erfolgt im Rahmen der Güteschutzgewährung und ist für den Abnehmer bzw. Verwender kostenlos.Soweit sich aus diesen Bedingungen nichts anderes ergibt, gelten die Begriffe und Definitionen nach den International 5. Commercial Terms (INCOTERMS) in der Fassung 2000.

§ 2 Angebot und AbschlussUnsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht 1. bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Für Art und Umfang ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. 2. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Unterlagen, wie z. B. Muster, Prospekte, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt werden. Nebenabreden oder Zusicherungen müssen schriftlich festgehalten werden. Bei Erzeugnissen, die auf Bestellung gesondert geliefert werden, gilt der Vertrag nach unserer schriftlichen Bestätigung als abgeschlossen, auch wenn über die Ausführung noch Klarstellungen erfolgen müssen, die Lieferzeit und Preis beeinflussen. Der Lieferer behält sich Konstruktions- und Formveränderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Liefergegenstand sowie dessen Funktion und Aussehen nicht grundsätzlich geändert werden. Eine Änderung des Preises tritt hierdurch nicht ein. Teillieferungen sind zulässig.An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich der Lieferer Eigentums- und 3. Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise und ZahlungsbedingungenDie Preise gelten „ab Werk“ zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der 1. Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Preise gelten einschließlich Verpackung, ausgenommen bei Kleinteilen und Ersatzteilen. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für den Transport zusätzlich berechnet.Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach 2. unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.Treten nach Abgabe des Angebots Materialpreiserhöhungen ein oder werden Steuern oder Abgaben erhöht, so ist der 3. Lieferer berechtigt, seine Preise entsprechend anzugleichen.Montagekosten werden separat berechnet.4. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur 6. Zahlung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, 7. unbestritten oder durch uns anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen 8. Vertragsverhältnis beruht.Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, 9. nicht aber an Zahlungsstatt angenommen. Die Kosten für Wechsel, Diskontierung und Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.Unsere Forderungen werden unabhängig von einem Zahlungsziel und von der Laufzeit hereingenommener 10. gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden und/oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte sind wir auch berechtigt, dann noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Wir können ferner die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und auf Kosten des Bestellers die Rückgabe der Ware verlangen oder uns in ihren Besitz setzen, ohne dass dem Besteller ein Zurückbehaltungs- oder ähnliches Recht zusteht. Wir sind berechtigt, die zurückgenommenen Waren durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf unsere offenen Forderungen zu verwerten.

§ 4 GefahrübergangDie Lieferung erfolgt „ab Werk“. 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim 2. Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über.Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen 3. Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.Vorstehende Ziff. 1 - 4 gelten auch für Teillieferungen. 4. Bei frachtfreier Lieferung ist das Transportmittel sofort vom Besteller zu entladen. Wartezeiten gehen stets zu Lasten 5. des Bestellers. Bei Lieferung frei Baustelle versteht sich der vereinbarte Preis stets frei LKW an befahrbarer Straße ebenerdig angefahren. Das Abladen einschließlich Transport zur Verwendungs- oder Lagerstelle obliegt dem Besteller, der im Verzugsfall insoweit Kosten und Gefahr des Abladens bzw. Stapelns bzw. Einlagerns bzw. Rücktransportes zu tragen hat.Der für den Besteller an der Abladestelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt, die Ladung verbindlich 6. anzunehmen.Bei Lieferung mit Glasbestandteilen werden Glasbruch-Schäden nur anerkannt, wenn der Lieferer ersatzpflichtig ist und 7. der Besteller oder für ihn bei der Entgegennahme der Ware Auftretende auf dem Lieferschein sofort die Glasmängel reklamiert. Vom Besteller gerügte Mängel berechtigen nur dann zur Verweigerung der Abnahme, wenn diese die Gebrauchsfähigkeit der Leistung erheblich beeinträchtigen.

§ 5 LieferzeitenDie vom Lieferer genannten Lieferzeiten rechnen vom Tage der technischen Klarstellung des Auftrages (endgültige 1. Klärung von z. B. Maßen, Zubehörteilen und Sonderausstattungen) bis zum Tage der Bereitstellung bzw. Fertigstellung. Die termingerechte Erledigung von Aufträgen setzt u.a. voraus, dass der Besteller seinen Verpflichtungen aus dem Auftrag in jeder Beziehung nachkommt. Die vom Lieferer genannten Termine und Fristen sind solange unverbindlich, als sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Lieferer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere vom Lieferer nicht zu vertretende nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Lieferers oder deren Unterlieferanten eintreten – berechtigen den Lieferer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.Der Besteller kann uns erst dann eine Nachfrist zur Lieferung/Leistung setzen, wenn der bestätigte Liefertermin um 2. mehr als drei Wochen überschritten ist. Diese Nachfrist muss angemessen sein und mindestens drei Wochen betragen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern der Verzug auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung, bei Ansprüchen aus dem Produkthaftpflichtgesetz, bei Garantien und einem kaufmännischen Fixgeschäft.

§ 6 EigentumsvorbehaltDie gelieferten Waren bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche und Forderungen, gleich 1. aus welchem Rechtsgrund. Bei fortlaufender Kundenbeziehung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für die Saldoforderung des Lieferers.Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen des 2. ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt bis auf jederzeitigen Widerruf und solange er uns gegenüber nicht mit Zahlungen im Verzug ist. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung im Ganzen oder in Teilen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Lieferers ist nicht gestattet, solange der Eigentumsvorbehalt des Lieferers besteht. Alle Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt in voller Höhe an 3. den Lieferer abgetreten und zwar bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen des Lieferers. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an. Nimmt der Besteller die ihm zustehende Forderung aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er hiermit die Kontokorrentforderung gegenüber dem Abnehmer in voller Höhe an die Lieferer ab. Auch diese Abtretung nimmt der Lieferer hiermit an. Nach erfolgter Saldierung tritt anstelle der Kontokorrentforderung der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, die die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausmachte. Im Falle des Einbaus der Vorbehaltsware in ein Gebäude gelten die Regelungen des vorstehenden Absatzes über die Forderungszession aus dem Werkvertrag des Bestellers mit seinem Auftraggeber entsprechend. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und uns die zur Einbeziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.Die Verarbeitung, Umbildung oder der Einbau von unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware wird durch den Besteller 4. für den Lieferer unentgeltlich vorgenommen und verwahrt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum des Lieferers stehenden Sachen verbunden oder verarbeitet, so erwirbt der Lieferer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der verbundenen / verarbeiteten Sache zum Zeitpunkt der Verbindung/Verarbeitung. Soweit durch Beschädigung, Minderung, Verlust oder Untergang der Vorbehaltsware oder aus anderen Gründen dem Besteller Ansprüche gegen Versicherer oder sonstige Dritte zustehen, werden diese Ansprüche mit allen Nebenrechten ebenfalls an uns im Vorfeld abgetreten. Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen davon gelten bis zur vollständigen Freistellung auch aus Eventualverbindlichkeiten, die wir ggf. im Interesse des Bestellers eingegangen sind. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen nachhaltig mehr als 20%, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben. Wir sind jederzeit berechtigt, die Geschäfts- und Betriebsräume des Bestellers zur Feststellung des Vorhandenseins von Eigentumsvorbehaltsware zu betreten.Der Besteller ist verpflichtet, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, den Liefergegenstand gegen Feuer, 5. Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern.Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer unverzüglich Mitteilung von allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen 6. einen dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstand zu machen und ihm Abschriften von den Pfändungsverfügungen und -protokollen zu übersenden. Er hat darüber hinaus alles zu unternehmen, um die Durchführung der Zwangsvollstreckung abzuwenden.Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur 7. Rücknahme der Eigentumsvorbehaltsware berechtigt. Zwecks Rücknahme der Ware gestattet uns der Besteller unwiderruflich, seine Geschäfts- und Lagerräume ungehindert zu betreten und die Ware mitzunehmen.

§ 7 MängelansprücheAnsprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß 1. § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Etwaige Mängel sind dem Lieferer nach Art und Umfang spezifiziert schriftlich anzuzeigen. Bei nicht frist- und/oder formgemäßer Rüge gilt die Ware als genehmigt.Der Lieferer ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung 2. berechtigt.Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung/Auftragsbestätigung des Herstellers 3. als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend 4. macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Lieferer beruhen. Soweit dem Lieferer keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Für die Zeit von 10 Jahren ab Kaufdatum erhält der Besteller eine Garantie auf die sichere Funktion des Hörmann-5. Garagentores. Für die Zeit von 5 Jahren ab Kaufdatum erhält der Käufer eine Garantie auf Federn, Drahtseile, Laufrollen, Scharniere und Umlenkrollen für Garagentore unter normaler Beanspruchung von max. 5 Torbetätigungen (Auf/Zu) pro Tag. Für Ersatzlieferungen beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist. Der Garantieanspruch gilt nur für das Land, in dem das Hörmann-Garagentor gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstanden worden sein. Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand. Die vollständig ausgefüllte Garantiekarte mit dem Kaufbeleg einschl. Datum gilt als Nachweis für den Garantieanspruch. Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Hörmann-Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie zu ersetzen. Kosten für Aus- und Einbau, sowie Versandkosten übernehmen wir nicht. Ersetze Teile werden unser Eigentum. Ausgeschlossen sind Schäden durch/an: normale Abnutzung, unsachgemäßen Einbau und unterlassene Pflege und Wartung, unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung, fahrlässige oder mutwillige Zerstörung, äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, Salze, Laugen, Säuren, anormale Umwelteinflüsse, mechanische Beschädigung durch unsachgemäßen Transport und Montage, Grundierungen und sonstigen Oberflächenschutz, falsche oder nicht rechtzeitig erfolgte Schutzanstriche, Reparatur durch nicht qualifizierte Personen, Verwendung von Teilen fremder Herkunft ohne Zustimmung des Herstellers und Entfernen oder Unkenntlichmachen der Produktnummer. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, 6. beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Besteller seiner in Ziffer 1. geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich der § 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 BGB ein Jahr.Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch den Lieferer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.7. Weitergehende vertraglich oder deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb 8. insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche wegen Sachmängeln abzutreten.9. Die normale Abnutzung z. B. an Verschleißteilen wie Federn stellt keinen Sachmangel dar.10. Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig und/oder 11. nicht ausreichend gewesen sei. Zur Mängelprüfung Beauftragte sind nicht zur Anerkennung von Mängeln mit Wirkung gegen uns berechtigt.

§ 8 HaftungsbeschränkungenBei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet der Lieferer im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für 1. den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Lieferers. Die Haftung des Lieferers bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person einschließlich 2. ihrer Tötung bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden 3. Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311 a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.

§ 9 VerjährungDer Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt vorbehaltlich der §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 – 1. Bauwerkverwendungssachen 5 Jahre – ; 479 BGB – Rückgriffansprüche – in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Dementsprechend ist das Recht auf Rücktritt und Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.Für Ansprüche aus Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate; mindestens 2. aber läuft sie bis zum Ende der anfänglichen Gewährleistungspflicht.Für Ansprüche aus dem ProdHaftG, in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist sowie bei Verletzung des 3. Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person einschließlich ihrer Tötung und einer gegebenen Garantie bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.

§ 10 SchlussbestimmungenEs gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.1. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Lieferers. Dies gilt auch hinsichtlich der 2. Abänderung der Schriftformklausel.Dem Lieferer bleibt es vorbehalten, nach seiner Wahl vor den Gerichten am Sitz des Bestellers zu klagen. Ansonsten ist 3. ausschließlicher Gerichtsstand für beide Beteiligten Bielefeld.Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist der Sitz des jeweiligen Lieferwerks oder Auslieferungslagers des Lieferers, für die 4. Zahlungspflicht des Bestellers der Sitz der Hörmann KG Verkaufsgesellschaft in Steinhagen.Bei Schriftstücken ist die deutsche Fassung verbindlich.5. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise 6. unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

II. MontagebedingungenSofern der Lieferer neben der Lieferung der Kaufsache auch oder ausschließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen:

§ 1 MontagevoraussetzungenFalls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller den 1. Lieferer spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt.Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu 2. lagern.Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure vom Lieferer gestellt. Diesen 3. sind je nach Absprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beizustellen.Nicht zu unseren Leistungen gehören: Das Abladen vom Waggon bzw. LKW, der Transport aller Teile bis zur 4. Einbaustelle, sämtliche Verglasungen, die nicht zu unserem Lieferumfang gehören, Abdichtungsarbeiten zwischen Bauteil und Baukörper, Erd-, Maurer- und Betonarbeiten einschließlich des Vergießens der Ankerlöcher und Zargen, die Gestellung von Gerüsten, deren Arbeitsbühnen mehr als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen, sowie bei elektrisch betriebenen Toren, Türen und Fenstern die Elektroinstallation.Das handwerksübliche Werkzeug wird vom Lieferer gestellt. 5. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bauseitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Etwa 6. erforderliche Ankeraussparungen müssen nach den Zeichnungen vor Beginn der Montagearbeiten bauseits angelegt sein, damit die Monteure nach Eintreffen auf der Baustelle sofort mit den Einbauarbeiten beginnen können. Etwaige Wartezeiten, die durch verspätetes Anlegen der Ankeraussparungen oder aus sonstigen vom Lieferer nicht zu vertretenden Gründen entstehen, werden besonders berechnet. Der Besteller ist zur Vorgabe eines oder mehrerer Meterrisse pro Geschoss verpflichtet. Der vorgegebene Meterriss muss bis zur Abnahme erhalten bleiben. Ein verschließbarer Aufenthaltsraum für die Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile muss bauseits zur Verfügung gestellt werden, ebenso elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung sowie das erforderliche Hilfsmaterial zum Festklemmen der eingebauten Teile bis zum Abbinden der Anker.Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle 7. notwendigen Vorarbeiten, wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein. Der Besteller hat den Lieferer spätestens 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu verständigen, ob die Montage zu dem vereinbarten Termin möglich ist. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere 8. bezüglich Schweißarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller den Lieferer von der Schadensersatzpflicht freizustellen. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge und ggf. für Beleuchtung zur Verfügung gestellt werden. Sofern ein 9. verschließbarer Aufenthaltsraum für Monteure zum Unterstellen der Werkzeuge und Kleinteile benötigt wird, ist dies dem Besteller vorab mitzuteilen und von diesem bauseits zur Verfügung zu stellen.Sofern die zu montierende Konstruktion mit Elektroantrieb versehen ist, ist die erforderliche Elektro-Installation und das 10. Anschließen und Einstellen der Geräte bauseits auszuführen. Nach der Montage ist seitens des Bestellers folgendes zu beachten: Die eingebauten Tore, Türen, Zargen und Fenster 11. dürfen frühestens 2 Tage nach dem Zumörteln der Ankerlöcher für den Verkehr freigegeben werden.

§ 2 StundenlohnarbeitenWird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchgeführt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn 1. abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten des Lieferers. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß § 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen.2.

§ 3 AbnahmeDer Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen 1. Montageprotokoll abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm vom Lieferer 2. bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Von der Abnahme an bestehen gegen den Lieferer keine Mängelansprüche aus § 634 Nr. 1 - Nr. 3 BGB mehr bezüglich 3. bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält.

§ 4 VerjährungMängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in einem Jahr seit der Abnahme. Die Verjährungsfrist des 1. § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt.

Lieferungs- und Montagebedingungen (Stand 01.06.2003)

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