Schoene Haende Gesunde Haut

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Schöne Hände – gesunde Haut Pflegetipps und Informationen für das Friseurhandwerk FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN FRISEURHANDWERK

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Schöne Hände – gesunde HautPflegetipps und Informationen für das Friseurhandwerk

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Schöne Hände – gesunde Haut Pflegetipps und Informationen für das Friseurhandwerk

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Nr.:

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2012

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

FRISEURHANDWERK

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Schöne Hände – gesunde HautPflegetipps und Informationen für das Friseurhandwerk

FRISEURHANDWERK

FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN

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4 Impressum

Impressum

Schöne Hände – gesunde HautErstveröffentlichung 04/2007, Stand 11/2012 © 2007 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

HerausgeberBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de

BestellnummerTP-HAP-9

Fachliche BeratungSabine Schöning, BGW studio78

RedaktionChristina Schiller, BGW-Kommunikation Thorsten Pries, BGW-Produktentwicklung

FotosWerner Bartsch (S. 8, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 20, 24, 26); BGW (S. 21, 25); fotolia (S. 6 contrastwerkstatt, S. 9 Yuri Arcurs); PantherMedia/Dmitriy Shironosov (S. 7, 22); plonsker media (S. 10, 11, 13)

Gestaltung und Satzwerbe.art.kontor, Hamburg

DruckDruckhaus Dresden, Dresden

Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.

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5Inhalt

1 Einsatz für die Hände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1.1 Hauterkrankungen – das unterschätzte Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71.2 Der Schutz Ihrer Hände hat Priorität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71.3 Gefahren für schöne und gesunde Hände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

2 Wie gesunde Haut krank wird . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.1 Schichtarbeit – wie die Haut aufgebaut ist und was sie leistet . . . . . . . . . . . . . . . . . 102.2 Feuchtarbeit – ausgelaugt und aus dem Gleichgewicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.3 Angekratzt – ein Abnutzungsekzem entsteht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112.4 Eindringlich – Achtung: Allergiegefahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122.5 Vorbelastet – Neurodermitis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

3 Gesunde Haut – professionell geschützt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.1 Gefährdungsbeurteilung – Prävention mit System . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143.2 In guten Händen – Arbeitsschutzbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 153.3 Bestens informiert – persönliche Unterweisungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.4 Teamarbeit: Schützen und Pflegen der Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 173.5 Wie eine zweite Haut: Handschuhe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 183.6 Eincremen – Soforthilfe für die Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203.7 Im Schonwaschgang: Händehygiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223.8 Auf einen Blick: der Hautschutzplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 244.1 Beratung und Prävention . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 254.2 Individueller Beistand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 264.3 Berufliche Rehabilitation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Inhalt

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6 1 Einsatz für die Hände

Waschen, schneiden, färben, föhnen: Als Friseurin oder Friseur sind Sie Typ- und Trendberater, Künstler und Handwerker in einem. Ihre Hände sind dabei im Dau-ereinsatz und spielen im Salon die abso-lute Hauptrolle – sie sind Ihr größtes Kapital und Ihre Visitenkarte. Denn sie sind die Werkzeuge, mit denen Sie täg-lich Farben, Frisuren, Typen und Trends kreieren – und Ihren Kunden hautnah sind.

Immerzu im Einsatz wird die Haut dabei aber lei-der stark strapaziert: Der ständige Kontakt mit Wasser, Shampoo und Färbemittel stört ihr sen-sibles Gleichgewicht. Bereits kleine Hautverän-derungen – Rötungen oder Schuppungen – kön-nen Sie in Ihrer Tätigkeit im Friseursalon stark belasten und die Haut krank machen!

Unterschätzen Sie das Risiko nicht! In der Haut-erkrankungsstatistik der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) stehen die Friseure an erster Stelle – besonders häufig sind junge Kolleginnen und Kollegen betroffen. Viele müssen sogar ihren Beruf aufgeben.

Dabei können Sie die meisten beruflich beding-ten Hauterkrankungen ganz einfach vermeiden. In dieser Broschüre zeigen wir Ihnen, wie Sie mit einigen praktischen Maßnahmen, einfachen Grif-fen und ohne große Investitionen viel dazu bei-tragen können, dass die Haut aller Kollegen in Ihrem Team gesund und schön gepflegt bleibt.

• Was können Salonchefs für den Hautschutz des Salonteams tun?

• Wie integrieren Sie Schutz und Pflege der Hände unkompliziert in den Salonalltag?

• Was passiert, wenn eine Friseurin oder ein Friseur trotz Vorsichtsmaßnahmen erkrankt?

Antworten auf diese Fragen finden Sie in dieser Broschüre. Außerdem informieren wir Sie, wie die BGW Salonbesitzer und Mitarbeiter mit Prä-ventionsangeboten, Beratung, Therapie und Rehabilitation unterstützt.

1 Einsatz für die Hände

Im Friseurhandwerk spielen die Hände die Hauptrolle – achten Sie deshalb auf Ihre

Haut!

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71 Einsatz für die Hände

1.2 Der Schutz Ihrer Hände hat Priorität

Bevor Haut erkrankt, macht sie auf sich aufmerk-sam: Sie brennt und juckt, schuppt oder rötet sich. Achten Sie daher besonders auf Warn -signale wie erste sichtbare Hautauffälligkeiten, beispielsweise wenn sich die Haut an kleinen Stellen verändert, sich rau anfühlt oder auf Berührungen sensibel reagiert. Schützen Sie Ihr wichtigstes Arbeitsinstrument – und damit auch Ihre eigene Existenz sowie möglicherweise auch die Ihres Friseursalons.

Gönnen Sie Ihren Händen die gleiche Aufmerk-samkeit, die Sie auch der Pflege und Reinigung von Kamm, Bürste, Schere und Föhn widmen. Sicherlich haben Sie als Dienstleister gelernt, dass der Kunde König ist. Damit Sie Ihre Kunden aber weiterhin mit der gleichen Freude und Krea-tivität bedienen können, sollten Sie das Thema Hautschutz auf Ihrer Prioritätenliste ganz nach oben setzen. Entwickeln Sie für die Pflege Ihrer Hände die gleiche Leidenschaft wie für die Krea-tion aktueller Trends, Looks und Styles.

Integrieren Sie Pflege- und Schutzmaßnahmen als selbstverständliche Tätigkeit in Ihren Arbeitsalltag. Bereits einfache Schutzmaß-nahmen – regelmäßiges Händeeincremen und Handschuhetragen beim Haarewaschen etwa – helfen, Hautbeschwerden zu vermeiden.

1.1 Hauterkrankungen – das unterschätzte Risiko

Im Friseurbetrieb sind Hauterkrankungen – in der Regel Handekzeme – das Berufsrisiko Nummer eins: Der Grund dafür ist, dass Ihre Hände täglich mit Flüssigkeiten aller Art in Berührung kommen. Gerade die harmlos erscheinenden Tätigkeiten belasten Ihre Haut: Zu viel direkter Wasserkon-takt laugt Ihre Haut aus; in Schutzhandschuhen schwitzen Ihre Hände. Dauerwellen, Tönungs-, Färbe- und Blondierungsmittel enthalten hautge-fährdende Substanzen; Emulgatoren, Konservie-rungs- und Duftstoffe können eine Allergie aus-lösen.

Als Friseur können Sie Ihre Hände aber nicht ver-stecken: Rötungen oder Schuppungen sind nicht nur hässlich, auffällig und erklärungsbedürftig. Sie machen Ihnen vor allem die Arbeit im Salon zur Qual: Bleiben diese Beschwerden unbehan-delt, können Ekzeme, Einrisse, nässende Wun-den oder Allergien entstehen, die Ihnen das Aus-üben Ihrer Tätigkeit zeitweilig oder für immer unmöglich machen.

2011 lag die Zahl der gemeldeten Fälle von Haut-erkrankungen unter Friseuren bei 1.250. Damit ist in dieser Branche mehr als jede zweite Berufs-krankheit eine Hauterkrankung! Die Folgen, die daraus resultieren, sind gravierend: Fast 7,6 Mil-lionen Euro zahlte die BGW 2011 für Rehabilitati-onsleistungen, Umschulungen und Renten an Erkrankte. Das Leid der Betroffenen geht einher mit immensen Kosten für alle Beteiligten.

Wer an einer chronischen Hautkrankheit leidet, ist im Jahr durchschnittlich 12,3 Tage krankge-schrieben. Zählt man die kürzeren Fehlzeiten von jeweils bis zu drei Tagen hinzu, fehlt laut BGW-Statistik ein Mitarbeiter mit einer Hauterkran-kung insgesamt acht Wochen im Jahr. Das ist ein langer Arbeitsausfall, für Sie, Ihre Mitarbeiter oder Kollegen und Ihre Kunden.

Lassen Sie es nicht so weit kommen. Es reichen bereits wenige Schutz- und Pflegemaßnahmen für die Haut aus, um sie vor vielen Gesundheitsgefah-ren zu schützen: geeignete Handschuhe und Haut-creme – wenn man sie konsequent und richtig benutzt. Diese Broschüre hilft Ihnen dabei.

Gönnen Sie Ihren Händen regelmäßig Schutz und sorgfältige Pflege.

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8 1 Einsatz für die Hände

1.3 Gefahren für schöne und gesunde Hände

Friseurinnen und Friseure strapazieren ihre Haut überdurchschnittlich oft mit Wasser, Feuchtig-keit und Chemikalien. Und doch reagiert jeder Mensch darauf unterschiedlich: Manche können mehrere Stunden mit bloßen Händen im Wasser oder mit Handschuhen arbeiten, bei anderen trocknet die Haut bereits nach dem ersten Hän-dewaschen aus. Wer länger als zwei Stunden täg-lich mit Wasser und Handschuhen arbeitet, muss seine Haut unbedingt schützen!

Wenn Sie Arbeitgeber in einem Friseursalon sind, dann sind Sie verpflichtet, geeignete Handschuhe und Schutz- und Pflegemittel für Ihre Beschäftig-ten bereitzustellen. Diese zu verwenden ist natür-lich Aufgabe jedes Mitarbeiters. Denn für die Gesundheit der eigenen Haut und Hände ist jeder in erster Linie selbst verantwortlich.

Als Friseurin oder Friseur sollten Sie die Schutz-maßnahmen daher auch in Anspruch nehmen und in Ihrem Arbeitsalltag umsetzen. Doch bevor wir Ihnen einzelne Maßnahmen schildern, bli-cken wir auf die Belastungen für die Haut im Arbeitsalltag.

Drei Dinge machen den Händen zu schaffen:

• der ständige Kontakt mit Wasser

• der Umgang mit hautreizenden oder allergisierenden chemischen Substanzen

• langes Arbeiten in Schutzhandschuhen

Stress und psychische Belastungen können die Abwehrkräfte der Haut zusätzlich schwächen und verstärken das Risiko einer Hauterkrankung zusätzlich.

Risikofaktor WasserEs sind tägliche und für Sie selbstverständliche Arbeitsschritte, bei denen Ihre Hände zwangs-läufig dauernd mit Wasser in Kontakt kommen. Bei der Haarwäsche, beim Kämmen und Schnei-den sowie beim Reinigen Ihrer Arbeitsutensilien.

Durchschnittlich 100.000 Mal wäscht ein Friseur in seinem Berufsleben Kunden die Haare. Doch mit jedem Wasserkontakt werden auch hautei-gene schützende Fette entfernt. Die Haut, die an den Händen sehr beansprucht wird, verliert ihren natürlichen Schutz. Aber eine Regeneration ist bei den täglich wiederkehrenden hohen Belas-tungen kaum möglich.

In schwerwiegenden Fällen verursacht perma-nentes Arbeiten mit Feuchtigkeit sogar Abnut-zungsekzeme und in der Folge Allergien. Was Sie tun können, um diese Hautbelastungen zu reduzieren, erfahren Sie in Kapitel 3.

Leider arbeiten viele Friseure häufig noch mit blo-ßen Händen, weil sie befürchten, dass Kunden mit Befremden auf Handschuhe reagieren könn-ten. Erklären Sie Ihren Kunden, dass Sie Ihre Hände vor dem Austrocknen schützen, um auch künftig für sie da zu sein. Viele Kunden befürch-ten vielleicht, dass Ihnen die direkte Berührung mit ihrem Kopfhaar unangenehm sei. Da hilft ein offenes Wort, ein Informationsblatt oder Aus-hang am Empfang.

Handschuhe sind leider oft Lösung und Problem

zugleich.

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91 Einsatz für die Hände

Risikofaktor HandschuheGeeignete Handschuhe sind die wichtigste Schutzmaßnahme im Friseuralltag. Sie schützen vor aggressiven Substanzen und vor Auslaugen der Haut. Doch trotz ihrer Schutzfunktion können sie auch zu einer echten Belastung für die Haut werden. Denn unter dem luft- und feuchtigkeits-undurchlässigen Material schwitzt die Haut, die Feuchtigkeit lässt die Haut aufquellen und wirkt somit ähnlich belastend wie das Arbeiten im Wasser.

Ein weiteres Risiko ist, dass manche Menschen allergisch auf bestimmte Inhaltsstoffe von Hand-schuhen reagieren, ganz besonders auf Latex. Entscheidend ist auch die richtige Wahl der Hand-schuhe: Nicht jeder Handschuh eignet sich für jede Tätigkeit. So durchdringen chemische Sub-stanzen in Färbe- und Tönungsmitteln die übli-chen Einmalhandschuhe nach einiger Zeit. Die Haut wird dann trotz Handschuhen angegriffen.

In Kapitel 3.5 lesen Sie, welcher Handschuh sich für welchen Zweck eignet. Als Salonchef müssen Sie Ihren Mitarbeitern je nach Tätigkeit geeignete Handschuhe zur Verfügung stellen. Am besten liegen die entsprechenden Schutzhandschuhe dort bereit, wo sie benötigt werden. So können alle Beschäftigten unkompliziert damit arbeiten.

Risikofaktor StressIhre Arbeit im Friseursalon ist meist nicht exakt planbar: Kunden kommen spontan vorbei oder sagen ab, manchmal müssen Sie auch mehrere Kunden gleichzeitig bedienen. Weil es schnell gehen soll, vergessen Sie schon mal die Hand-schuhe und für das Eincremen bleibt auch keine Zeit mehr. In der Hektik kommen Ihre Hände häu-fig zu kurz, Sie vernachlässigen Schutz und Pflege.

Aber auch Stress an sich kann unter die Haut gehen. Ihr Körper schüttet Stresshormone und Botenstoffe aus und versetzt den gesamten Organismus in einen Alarmzustand. Diese Hor-monattacke wirkt auf die sensible Haut wie ein zusätzlicher Schadstoff. Sie reagiert mit Juckreiz, Rötungen oder Entzündung. Befinden Sie sich beruflich im Dauerstress, macht Sie dieser Stress krank durch ununterbrochene Überlastung.

Unser Tipp

Ausführliche Anti-Stress-Tipps haben wir in der Broschüre „Diagnose Stress“ zusammengestellt. www.bgw-online.de, Bestellnummer „M656“

So reduzieren Sie beruflich bedingten Stress

• Gestalten Sie als Salonchef einen möglichst angenehmen Pausenraum, in den sich Ihre Mitarbeiter ungestört zurückziehen können.

• Ermöglichen Sie sich und Ihrem Team häufigere kurze Pausen – so sind alle leistungsfähiger.

• Planen Sie in Ihrem Arbeitsalltag Zeit-puffer ein – sie helfen Stress zu ver-meiden, wenn etwas Ungeplantes da zwischenkommt.

• Lernen Sie, freundlich, aber bestimmt „Nein“ zu sagen, bevor Sie mehr übernehmen, als Sie schaffen können.

• Sprechen Sie in Ihrem Team offen über Probleme – zum Beispiel über mögliche Belastungen – und finden Sie gemeinsam eine Lösung.

• Reden Sie mehr miteinander – Stress entsteht häufig durch mangelnden Aus-tausch zwischen Chef und Mit arbeitern.

• Führen Sie als Salonchef regelmäßig einzelne Feedbackgespräche und Team-besprechungen vor Arbeitsbeginn ein.

• Im Salon sind Sie ganz für Ihre Kunden da – Ihre Freizeit gehört dafür nur Ihnen allein. Suchen Sie sich einen Ausgleich zum Berufsstress und entspannen Sie sich nach besonders anstrengenden Situationen.

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Unsere Haut ist unser wichtigstes Sinnes-organ: Als Schutzhülle des Körpers wehrt sie Schadstoffe ab und reguliert seinen Wärmehaushalt. Wenn Sie wissen, wie Ihre Haut funktioniert, können Sie sie bewusst besser vor Gefährdungen schüt-zen und pflegen.

2.1 Schichtarbeit – wie die Haut aufgebaut ist und was sie leistet

Die Haut besteht aus mehreren Schichten, die zusammen zwischen eineinhalb und vier Milli-metern dick sind. Entscheidend für die Barriere-funktion gegen schädliche Einflüsse ist die oberste Hornschicht.

Die OberhautDie Oberhaut schützt das darunterliegende Gewebe vor Verletzungen, vor Krankheitserre-gern und Schadstoffen der Umwelt. Ihr äußerster Teil ist die Hornschicht, die nicht mehr durchblu-tet wird. Die Zellkerne der oberen Zellschichten sterben ab und das Gewebe verhornt. Das festi-gende Keratin lagert sich in die Zellen ein, Was-sermoleküle werden gebunden. Ein Gemisch aus

Wasser und Fett dichtet die Haut zwischen den Zellen ab. Etwa alle 28 Tage erneuert sich die Oberhaut, indem Zellen aus tieferen Schichten an die Hautaußenseite wandern und abschuppen.

Der SchutzfilmAuf der Oberhaut liegt als Schutz zusätzlich ein Wasser-Fett-Film, der sie vor dem Austrocknen schützt. Dieser Schutzfilm hat eine wichtige Eigenschaft: Er ist leicht sauer, sein pH-Wert liegt bei circa 5,5. Die meisten krank machenden Bak-terien fühlen sich dagegen in einem alkalischen Milieu wohl. Ist die Haut intakt, verfügt sie also über eine Art natürlichen Schutz – der allerdings Hygiene und Schutzmaßnahmen keinesfalls überflüssig macht.

Die tieferen Schichten der HautUnter der Oberhaut liegt die Lederhaut, deren Bindegewebe die Haut elastisch und stabil macht. Gut durchblutet sorgt diese Schicht für die Ernährung der lebenden Oberhautzellen. In der Lederhaut liegen die Nervenzellen für Tast-sinn und Temperaturempfinden, die Schweißdrü-sen für die Regulierung von Körpertemperatur und Wasserhaushalt sowie die Talgdrüsen für den Schutzfilm auf der Haut. Das Unterhautfett-

2 Wie gesunde Haut krank wird

Wenn die Haut intakt ist, schützt sie den Körper

vor dem Eindringen von Schadstoffen und vor

Feuchtigkeitsverlust.

2 Wie gesunde Haut krank wird

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arzt oder den Betriebsarzt auf. Oder wenden Sie sich an unsere Dermatologen in den BGW-Schu-lungs- und Beratungszentren schu.ber.z (siehe Kapitel 4, Kontaktdaten am Ende der Broschüre).

Abnutzungsdermatosen sind die am häufigsten diagnostizierte Hauterkrankung bei Friseuren. Wird die Erkrankung im Frühstadium erkannt und behandelt, heilen die Hautschäden in der Regel schnell ab. Wenn Sie diese ersten Symptome allerdings ignorieren, können sie unbehandelt ernsthafte Beschwerden entwickeln.

Wichtig zu wissen: Ein Abnutzungsekzem ist heilbar – eine Allergie nicht! Verhindern Sie Allergien, bevor sie ent-stehen. Wie Sie sich vorbeugend schützen, lesen Sie in Kapitel 3.

gewebe schützt die darunterliegenden Organe vor Druck und Stößen und dient als Wärme- und Nährstoffspeicher.

2.2 Feuchtarbeit – ausgelaugt und aus dem Gleichgewicht

Richtig ausgelaugt wird die Haut durch Feuchtar-beit: beim Haarewaschen, beim Putzen und auch wenn Ihre Hände über lange Zeit in Handschuhen stecken.

Wasser löst die hauteigenen Fette und entzieht sie der Haut. Seife und Shampoos verstärken diese Wirkung: Der schützende Film auf der Haut wird löchrig und die Fette zwischen den Hautzel-len werden ausgewaschen. Die Hornzellen quel-len auf, sodass ihr Zusammenhalt nachlässt. Dabei werden genau die Substanzen ausgewa-schen, die die natürliche Feuchtigkeit binden.

Darüber hinaus entfernen Wasser, Shampoos und Seife den Säureschutzmantel der Haut. Die Haut kann noch schneller aufquellen. Anschlie-ßend wird sie trocken und spannt. Ihre natürliche Schutzfunktion ist geschwächt: Sie ist durch-lässiger für Schadstoffe, Allergien auslösende Stoffe und Infektionserreger.

2.3 Angekratzt – ein Abnutzungsekzem entsteht

Trockene Haut ist keineswegs eine normale Begleiterscheinung des Friseurberufs. Beobach-ten Sie deswegen aufmerksam, wenn Sie häufig trockene Hände haben, sich Hautstellen röten oder gar schuppen. Diese Symptome können das erste Stadium eines Abnutzungsekzems sein.

Leider verharmlosen viele Friseurinnen und Fri-seure derartige Beschwerden als berufsbedingt und unumgänglich. Sie erwarten, dass sich ihre Haut von allein regeneriert. Außerdem möchten sie gegenüber Kolleginnen und Kollegen nicht als wehleidig erscheinen und wegen jeder Kleinig-keit zum Arzt gehen.

Nehmen Sie Hautbeschwerden ernst: Suchen Sie mit solchen Symptomen unbedingt einen Haut-

Dünnhäutig: Ein Abnutzungs- ekzem öffnet eine Eintrittspforte für Krank-heitserreger und Allergene.

Risikofaktor Wasser: Erst quillt die Haut auf, dann trocknet sie aus.

2 Wie gesunde Haut krank wird

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2.4 Eindringlich – Achtung: Allergiegefahr

Mit einem Abnutzungsekzem verliert die Haut ihre natürliche Barrierefunktion gegen Schad-stoffe und Krankheitserreger. Stoffe, mit denen Friseurinnen und Friseure täglich umgehen – hautgefährdende Chemikalien, Emulgatoren, Konservierungs- und Duftstoffe aus Friseurpro-dukten –, können ungehindert in tiefere Haut-schichten eindringen und Allergien auslösen.

Selbst harmlose Stoffe können das Immunsys-tem so sensibilisieren, dass Sie bei jedem Kon-takt mit der entsprechenden Substanz allergisch reagieren. Eine einmal erworbene Allergie ist nicht mehr heilbar. Im Gegenteil: Ähnliche Sub-stanzen aus völlig verschiedenen Quellen können sogenannte Kreuzallergien auslösen, sodass Al -lergiker nicht nur auf einen, sondern auf mehrere Stoffe allergisch reagieren. Eine solche Erkran-kung bedeutet für viele Friseure das berufliche Aus: Wer auf bestimmte Inhaltsstoffe in Sham-poos oder Kuren, Haarfarben, Blondierungen und Dauerwellflüssigkeiten allergisch reagiert, kann seinen Beruf oftmals nicht mehr ausüben.

Was ist eine Allergie?Eine Allergie ist eine Überreaktion Ihres Immun-systems auf eine eigentlich harmlose Substanz. Zu Beginn merken Sie nichts: Sie können den Stoff, auf den Sie später allergisch reagieren, häufig über Jahre problemlos vertragen. Das ist das eigentlich Tückische an einer Allergie: Irgendwann stuft das Immunsystem die unbe-kannte Substanz irrtümlich als gefährlich ein –

und entwickelt exakt passende Abwehrstoffe für den nächsten vermeintlichen Angriff. Diesen Vor-gang bezeichnet man als Sensibilisierung. Der Stoff, der die Allergie auslöst – und zwar bei jedem weiteren Kontakt – , wird Allergen genannt.

Es gibt verschiedene Erscheinungsbilder und Typen von allergischen Reaktionen. Je nach Allergieauslöser, Allergietyp, individueller Emp-findlichkeit und Befindlichkeit der Haut geht die Sensibilisierung sehr schnell oder es dauert Jahre, bis Sie sich sensibilisieren. Deshalb kön-nen Sie eventuell jahrelang mit einem bestimm-ten Produkt arbeiten und es dann – scheinbar plötzlich – nicht mehr vertragen.

Leider erinnert sich das Immunsystem für immer an diese Sensibilisierung. Allergien sind nicht heilbar. Ihr Immunsystem wird das Allergen immer als gefährlichen Eindringling behandeln und sofort mit der bereitstehenden Abwehr angreifen und eine Entzündung auslösen. Des-halb sind Abnutzungsekzeme so gefährlich: Sie ermöglichen den allergieauslösenden Stoffen, durch die beschädigte Hautbarriere tief in die unteren Hautschichten einzudringen und wir-kungsvoll auf das Immunsystem zu treffen. Ihre Anfälligkeit für neue Allergien ist stark erhöht.

Hautallergien sind im Friseurhandwerk leider sehr häufig. Sie treten meistens an Stellen auf, an denen Ihre Haut direkt mit dem Allergen in Berührung gekommen ist. Dermatologen bezeichnen die Erscheinungsbilder daher auch als allergische Kontaktekzeme.

2 Wie gesunde Haut krank wird

So erkennen Sie Hautkrankheiten rechtzeitig

Achten Sie auf folgende Symptome:• trockene, gespannte Haut• Rötungen• schuppige Haut• rissige Haut• Brennen nach der Händedesinfektion• Juckreiz• Bläschen

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Neurodermitis (chronische Hauterkrankung), wenn Symptome auf der Haut auftreten.

Neurodermitis kommt in Schüben, oft unvermit-telt, ohne sichtbaren Anlass. Sie ist häufig von quälendem Juckreiz begleitet. Die Symptome können am ganzen Körper auftreten; überwie-gend sind bei Erwachsenen die Hände betroffen. Häufig entstehen Bläschen in Fingerzwischen-räumen und auf Handflächen. An Handgelenken oder in Knie- und Ellenbeugen treten oft Rötun-gen und Knötchen auf.

Durch die Hautbelastungen im Friseurberuf ist Ihr Risiko für ein Handekzem besonders hoch. Sinn-voll ist eine vorbeugende Beratung beim Betriebsarzt für alle im Team, die empfindliche Haut haben.

Die SofortallergieEine Sofortallergie tritt innerhalb weniger Minu-ten bis Stunden auf, nachdem Sie mit dem Al lergen in Berührung gekommen sind. Für die-sen Allergietyp ist ein schnell reagierender Prozess der Immunabwehr verantwor tlich. Charakte ristisch sind die Quaddeln, die meist auf die Hautpartien begrenzt bleiben, die mit dem Allergen Kontakt hatten. In schweren Fäl-len kommt es zu Fließschnupfen, tränenden Augen oder Luftnot. Weil die Allergie so schnell auftritt, ist der Auslöser in vielen Fällen relativ leicht und zuverlässig zu bestimmen. In diese Gruppe gehören unter anderem die Latex-allergie und der Heuschnupfen.

Die SpätallergieDie Spätallergie tritt erst 24 Stunden oder Tage nach dem Kontakt mit dem Allergen auf. Die Ursa-che ist also wesentlich schwieriger zu bestim-men. Typische Symptome sind Hautrötungen und Schwellungen, Knötchen und Bläschen, Krusten und Risse.

Beispiele für Auslöser einer Spätallergie sind Farbstoffe in Haarfarben und Duft- oder Konser-vierungsstoffe, die sehr viele Pflegeprodukte enthalten. Auch Inhaltsstoffe von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie einige Gummi-Inhaltsstoffe in verschiedenen Handschuhmate-rialien sind als Auslöser bekannt.

Kettenreaktion auf der HautDer typische Verlauf beim Entstehen einer Hautallergie ist das Zwei-Phasen-Ekzem. Unter ständiger Belastung der Hautbarriere entsteht zunächst ein Abnutzungsekzem, aus dem sich ein allergisches Ekzem entwickeln kann, da Al- lergene leichter durch die gestörte Hautbarriere eindringen können.

2.5 Vorbelastet – Neurodermitis

Allergien sind nicht angeboren, wohl aber die Veranlagung, sie zu entwickeln. Trockene Haut-typen sind besonders gefährdet. Bei etwa einem Viertel der Bevölkerung ist die hauteigene Barri-ere genetisch bedingt schwächer ausgebildet. Dermatologen sprechen bei dieser Veranlagung von Atopie (erbliche Überempfindlichkeit) oder

2 Wie gesunde Haut krank wird

Gefahr: Ein unbehandeltes Handekzem kann sich zu einer nicht heilbaren Allergie entwickeln.

Harmlose Stoffe oder Krankheitserreger? Wenn das Immunsystem verrückt-spielt, treten allergische Reaktionen auf.

Der schnelle Haut-Check

Der interaktive Haut-Check auf www.bgw-online.de verrät Ihnen, wie es um Ihre Haut steht. Einfach ins Suchfeld „Haut-Check“ eingeben.

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14 3 Gesunde Haut – professionell geschützt

Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind Salonbesitzer verpflichtet, ihren Mitar-beiterinnen und Mitarbeitern die geeig-neten Schutzmittel zur Verfügung zu stel-len und sie über die Notwendigkeit und den richtigen Gebrauch zu unterweisen. Als Beschäftigter liegt es – ebenfalls nach dem Arbeitsschutzgesetz – in Ihrer Verantwortung, sich gesundheitsbe-wusst zu verhalten und die Schutzmaß-nahmen einzuhalten. In diesem Kapitel erklären wir, wie Sie Gefahren am Arbeits-platz ermitteln und verhindern. Und wir stellen Ihnen die wichtigsten Maßnah-men zum Thema Hautschutz im Friseur-salon vor.

3.1 Gefährdungsbeurteilung – Prävention mit System

Das moderne Arbeitsschutzrecht ermöglicht Friseurbetrieben einen großen eigenverantwort-lichen Handlungsspielraum. Wichtige gesetzli-che Grundlagen sind im Arbeitsschutzgesetz und im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt. Vorschrif-ten der Gesetzlichen Unfallversicherung ergän-zen die Anforderungen.

Als Salonchef müssen Sie insbesondere die Gefährdungen in Ihrem Betrieb regelmäßig ermit-teln und beurteilen. Mit dieser Gefährdungsbe-urteilung nehmen Sie alle Tätigkeiten Ihrer Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter systematisch unter die Lupe und spüren kritische Stellen in puncto Arbeitssicherheit auf: Was kann die Gesundheit Ihres Teams bei welchen Tätigkeiten gefährden? Wie schützen sich Ihre Beschäftigten beispiels-weise gegen ständigen Wasserkontakt bei der Haarwäsche oder vor Kontakt mit Friseurchemi-kalien beim Haarefärben, bei Dauerwellen oder beim Reinigen von Arbeitsgeräten? Können Sie gesundheitsgefährdende Substanzen wie stau-bende Blondierungsmittel durch ungefährliche Alternativprodukte ersetzen? Die Gefährdungs-

3 Gesunde Haut – professionell geschützt

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153 Gesunde Haut – professionell geschützt

kehrungen zu mindern. Eine schriftliche Betriebs-anweisung hilft dabei: Sie informieren damit die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für Tätigkeiten wie Haarwäsche, Färben, Dauerwel-len oder Styling und halten fest, wie man mit haut- und atemwegsschädigenden Stoffen sicher umgeht. Eine Vorlage finden Sie auf www.bgw-online.de – Bestellnummer „TP-BA-9“ ins Such-feld eingeben.

Außerdem nützlich sind die „Sicheren Seiten“ für Friseure auf der Webseite der BGW. Sie listen zu verschiedenen Arbeitsschutzthemen alle wichti-gen Punkte auf, mit denen Sie Gefährdungen minimieren.

3.2 In guten Händen – Arbeitsschutzbetreuung

Jeder Betrieb mit angestellten Beschäftigten muss sich laut Arbeitssicherheitsgesetz arbeits-medizinisch und sicherheitstechnisch betreuen lassen. Das gilt ab dem ersten Mitarbeiter. Große Betriebe haben häufig eigene Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte. Kleinbetriebe mit geringe-rem Betreuungsbedarf können freiberufliche Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssi-cherheit oder einen Dienstleister beauftragen, die die Arbeitsschutzbetreuung anbieten und die Gefährdungsbeurteilung übernehmen.

beurteilung hilft Ihnen, Arbeitsschutzmaßnah-men in Ihrem Salon effektiv zu planen und Ihre Beschäftigten zu festgelegten Maßnahmen zu unterweisen.

T-O-P – Hautschutz mit SystemWie gehen Sie am besten vor, um mögliche Gefährdungen für die Haut systematisch auszu-schalten? Die Rangfolge der Schutzmaßnahmen entscheidet sich nach der „T-O-P-Regel“.

• „T“ wie technische Maßnahmen: Versuchen Sie – wo es möglich ist –, zunächst mit „technischen“ Lösungen/Geräten eine Gesundheitsgefahr auszuschließen: Ver-wenden Sie zum Beispiel Dosierspender für Färbe-, Reinigungs- oder Pflegeprodukte, die leicht zu handhaben sind. Richten Sie für Misch- und Umfüllarbeiten geeignete und eigens dafür vorgesehene Arbeitsplätze ein, um zu verhindern, dass gefährliche Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe freigesetzt werden.

• „O“ wie organisatorische Maßnahmen: Manchmal hilft es schon, die Feuchtarbeiten auf mehrere Mitarbeiter zu verteilen und einen Hygiene- und Hautschutzplan einzu-setzen (siehe Seite 23), um Be lastungen und Risiken für die Haut zu minimieren. Bei Sprüharbeiten gilt: Sorgen Sie je nach Umfang der Tätigkeiten mit Spraydosen immer für ausreichend belüftete Räume.

• „P“ wie personenbezogene Maßnahmen: Verhaltensbezogene Sicherheitsmaßnahmen sind immer dann notwendig, wenn techni-sche oder organisatorische Maßnahmen die Gefährdung nicht vollständig beseitigen können. Hierzu gehört vor allem, dass Ihre Mitarbeiter Schutzhandschuhe tragen und Hautschutz- und -pflegemittel verwenden.

Nicht alle gesundheitlichen Risiken für Haut und Hände lassen sich im Friseuralltag restlos besei-tigen: Feuchtarbeiten, der Umgang mit gesund-heitsgefährdenden Duft- und chemischen Stof-fen, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sind Teil der Arbeit. Ihre Pflicht als Salonchef ist es aber, diese Risiken durch geeignete Schutzvor-

Haare färben oder waschen, Kamm und Schere reinigen – mit der Gefährdungsbeurtei-lung ermitteln Sie, was die Beschäftigten bei der Arbeit schädigen kann.

Unser Tipp

Ausführliche Infos zur Gefährdungsbeur-teilung finden Sie auf www.bgw-online.de in der Broschüre „BGW check – Gefährdungs-beurteilung im Friseur-handwerk“, Suche über Bestellnummer „TP-9GB“. Hilfreich sind außerdem die TRGS 530 „Friseurhandwerk“ sowie die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“. Sie enthalten rechtliche Anforderungen und praktische Hinweise zur Gefährdungsbeur-teilung sowie zum Umsetzen und Unter-weisen der Schutzmaß-nahmen.

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Gemeinsam beraten diese Experten Sie zu allen Fragen zum Arbeitsschutz. Der Betriebsarzt übernimmt zudem die notwendigen arbeitsme-dizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Wenn Ihre Angestellten beispielsweise regelmäßig mehr als vier Stunden täglich mit Wasser in Berührung kommen oder oft Handschuhe tragen, müssen Sie sie vorsorglich vom Betriebsarzt untersuchen lassen; ist eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter regelmäßig täglich zwei bis vier Stunden für Feuchtarbeiten eingeteilt, hat er Anspruch auf eine Untersuchung.

Zu welchen gesetzlich vorgeschriebenen Anläs-sen der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeits-sicherheit den Salonchef beraten, regelt die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Formen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung. Die „Informa-tionen zur DGUV Vorschrift 2“ der BGW helfen Ihnen bei der Auswahl. Weitere Tipps erhalten Sie unter www.bgw-online.de

Kundenzentrum Arbeitsschutzbetreuung.

3.3 Bestens informiert – persönliche Unterweisungen

Gerade im Friseurhandwerk halten sich hartnä-ckig Vorurteile, dass der Schutz der Hände kein Thema sei. Eine Unterweisung zum Hautschutz in regelmäßigen Abständen hilft, die Risiken, die der Friseurberuf für die Haut mit sich bringt, bewusst zu machen. Bei dieser Gelegenheit kön-nen alle im Team ihre Kenntnisse auffrischen und das eigene Verhalten überdenken.

Wenn alle Mitarbeiter über die Gefahren für ihre Haut Bescheid wissen und über die entsprechen-den Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln informiert sind, können die Sichermaßnahmen auch fruchten.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle in Ihrem Salon beschäftigten Personen regelmäßig – mindestens einmal jährlich – zur Arbeitssicher-heit und zum Gesundheitsschutz zu unterwei-sen. So regelt es Paragraf 12 des Arbeitsschutz-gesetzes. Das gilt für neue Mitarbeiter, Aus - zubildende, Praktikanten und Leiharbeitnehmer ebenso wie für „alte Hasen“.

Der Schutz der eigenen Gesundheit sollte immer vorgehen, auch unter Zeitdruck. Vergewissern Sie sich als Salonchef, dass sich jeder Mitarbei-ter an die besprochenen Verhaltensregeln hält. Sollte sich dennoch jemand nicht an diese Regeln halten, sprechen Sie ihn sofort darauf an. Denn jede Nachlässigkeit geht auch zu Lasten des Salons.

Eine Unterweisung ist sinnvoll, wenn bei einer Friseurin oder einem Friseur in Ihrem Salon frühe Symptome einer Hautkrankheit auftreten. Sie benötigen Unterstützung? Unsere Präventions-berater stehen Ihnen gern zur Verfügung – die Kontaktdaten Ihrer Bezirksstelle finden Sie am Ende der Broschüre. Übrigens: Der Zeitaufwand rechnet sich. Bereits ab zwei verhinderten Arbeitsunfähigkeitstagen pro Jahr hat sich die Unterweisung bezahlt gemacht.

Hoch motiviert für die eigene GesundheitViele verbinden sicheres Arbeiten mit mehr Auf-wand, Zeit und Mühe. So empfinden Friseurinnen und Friseure Handschuhe oft als unschön, umständlich oder einfach lästig. „Händeein-cremen kostet Zeit – und schließlich geht es ja auch ohne.“ Gerade beim Hautschutz wird Fehl-verhalten nicht gleich „bestraft“. Hautkrankhei-ten zeigen sich oft erst nach Jahren. Einige mögen denken: „Vielleicht trifft es mich nicht, wozu der ganze Aufwand?“

Gesundheitsschutz ist immer auch eine Frage der persönlichen Motivation. Überzeugen Sie als Chef Ihre Mitarbeiter, wie wichtig gesund-heitsbewusstes Verhalten im Betrieb ist – nicht

Überzeugen Sie Ihr Team davon, dass

Hautschutz wichtig ist – etwa bei Unterweisungen.

3 Gesunde Haut – professionell geschützt

Unser Tipp

Wann sich Unternehmer vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen müssen, lesen Sie in der DGUV Vorschrift 2. www.bgw-online.de, Bestellnummer „DGUV-Vorschrift2“

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nur für die persönliche Gesundheit, sondern auch für die Qualität der Arbeit, den Erfolg des Salons und letztendlich, um die eigene Arbeits-kraft zu erhalten.

3.4 Teamarbeit: Schützen und Pflegen der Haut

Packen Sie das Schutz- und Pflegeprogramm für Ihre Hände gemeinsam im Team an. Als Friseurin oder Friseur müssen Sie im Alltag darauf achten, dass Sie Ihre Haut pflegen und ihr genügend Zeit für die Regeneration geben. Teilen Sie Ihre Tätig-keiten am besten so ein, dass sich nasse und tro-ckene Arbeiten hautverträglich abwechseln.

Zu Ihren wichtigsten Schutzmaßnahmen gehören:

• die Arbeit hautverträglich organisieren• geeignete Handschuhe tragen• schützende Cremes verwenden Schutzhandschuhe, Schutz- und Pflegecremes muss der Arbeitgeber bereitstellen. Integrieren Sie die Maßnahmen als ganz selbstverständliche Routinehandlung in Ihren Arbeitsalltag. Und pflegen Sie Ihre Haut auch in Ihrer Freizeit – denn Ihre Haut unterscheidet nicht zwischen arbeits-bedingten und privaten Belastungen!

Teamwork im Salon – Feuchtarbeit gerecht verteilenSchützen Sie Ihre Hände, indem Sie nasse, feuchte und trockene Tätigkeiten immer wieder abwechseln. Diese Abwechslung tut Ihren Hän-den gut – Waschen, Schneiden, Färben und weni-ger hautbelastende Tätigkeiten wie Föhnen oder Terminvergabe, Lagertätigkeiten und Bestellun-gen. Durch die abwechselnden Feucht- und Tro-ckenarbeiten geben Sie Ihrer Haut die Gelegen-heit, sich zu regenerieren.

Leider werden in manchen Salons Auszubil den- de erst mal zum Haarewaschen abgestellt: Das ist eine Dauerbelastung für die Hände – wechseln Sie sich stattdessen untereinander ab!

• Achten Sie bei der Terminplanung und Arbeitseinteilung darauf, dass möglichst niemand im Team täglich länger als insge-samt zwei Stunden mit den Händen feuchte Arbeiten erledigt.

• Verteilen Sie allgemein die Arbeit im Team, damit sich die sehr belastenden Aufgaben nicht bei einigen Mitarbeitern häufen.

3 Gesunde Haut – professionell geschützt

Unser Tipp

In unserem Ratgeber „Unterweisen in der be trieblichen Praxis“ finden Sie praxisnahe Tipps, wie Sie Unterwei-sungen für Ihre Mitarbei-ter unter haltsam, infor-mativ und überzeugend gestalten. Bestellnummer „RGM8“ eingeben in die Suche auf www.bgw-online.de.

So motivieren Sie Ihre Mitarbeiter

• Gehen Sie selbst mit gutem Beispiel voran: Gesundheitsbewusstes Verhalten der Mitarbeiter hängt ganz entscheidend von der Haltung der Vorgesetzten ab.

• Unterstützen Sie sicheres Arbeiten. Oft befürchten Mitarbeiter, sich lächerlich zu machen, wenn sie sich konsequent an die Schutzvorgaben halten.

• Belohnen Sie gesundheitsbewusstes Verhal-ten. Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter mit Aner-kennung.

• Seien Sie konsequent und weisen Sie Mitarbeiter auf Fehlverhalten hin: Denn was der Chef offensichtlich duldet, wird schnell zur Norm.

• Wissen fördert die Einsicht: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig über den Nutzen der Schutzmaßnahmen.

• Mitsprache motiviert zum Mitmachen. Die persönliche Motivation steigt, wenn Sie Ihre Mitarbeiter bei Fragen des Arbeitsschutzes beteiligen.

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3.5 Wie eine zweite Haut: Handschuhe

Grundsätzlich sollten alle Handschuhe, die Sie bei der Haarpflege verwenden, wasserdicht, che-mikalienbeständig und reißfest sein. Der Salon-chef muss dafür sorgen, dass die passenden Handschuhe vorhanden sind. Handschuhe, die die Anforderungen der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 ausreichend erfüllen, erkennen Sie nach DIN EN 374 an dem aufge-druckten Becherglas. Beachten Sie aber: Hand-schuhe sind immer nur über eine kurze Zeit (circa eine halbe Stunde) widerstandsfähig gegenüber Friseurchemikalien.

Je nach Materialeigenschaften kommen unter-schiedliche Handschuhe für unterschiedliche Tätigkeiten infrage:

• Für die Haarwäsche und -pflege sollten Sie Nitrilhandschuhe oder Vinylhandschuhe (PVC) verwenden. Sie schützen die Hände vor Seife, Cremes und Spülungen. Außerdem sind sie angenehm zu tragen, reißfest und schützen eine Zeit lang gegen Chemikalien und sensibilisierende Duftstoffe. Ihr Tast-gefühl bleibt weitgehend erhalten, sodass Ihnen das „Fingerspitzengefühl“ für Ihre Kunden nicht fehlt. Sie können auch ungepu-derte Latexhandschuhe für die Haarwäsche verwenden, allerdings können die darin ent-haltenen Proteine Allergien auslösen (siehe Seite 12 f.) – und die hohe Elastizität des Materials empfinden die Kunden bei der Haarwäsche oft als unangenehmes „Ziepen“. Allergien gegen PVC treten hingegen extrem selten auf. Achten Sie bei Haarwäschen außerdem auch auf ausreichend lange Stulpen, sodass keine Flüssigkeiten in Ihre Handschuhe hineinlaufen können.

3 Gesunde Haut – professionell geschützt

Der passende Handschuh in griffbereiter Nähe spart Zeit

und schützt Ihre Haut.

Bei einfachen Reinigungs-tätigkeiten genügen

Haushaltshandschuhe, um Ihre Hände zu schützen.

Für Tastgefühl am Wasch-platz – Vinylhandschuhe bieten optimalen Schutz.

Einmalhandschuhe für Tätigkeiten mit

Chemikalien entsorgen Sie stets nach Gebrauch.

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• Für Dauerwellen, Färben, Tönen und Blondie-ren der Haare sind Nitrilhandschuhe beson-ders geeignet. Nitril, ein elastischer und beständiger synthetischer Gummi, schützt wirksam vor gesundheitsgefährdenden Sub-stanzen und bewahrt ein feines Tastgefühl. Verwenden Sie diese Handschuhe nur einmal.

• Für das Zubereiten, Mischen und Umfüllen von Kosmetika eignen sich Nitril- oder Vinylhandschuhe.

• Für längere Tätigkeiten mit Schutzhand schuhen Da das Haarefärben meist längere Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie unter Ihrem Schutzhandschuh Baumwollhandschuhe tragen, die den Schweiß aufsaugen und Ihre Hände eine gewisse Zeit trocken halten. Sie schützen vor Feuchtigkeitsstau und somit davor, dass die Haut aufquillt. Als Salonchef sollten Sie Ihren Mitarbeitern mehrere Paare zur Verfügung stellen, damit sie diese nach Gebrauch wechseln können. Bauwollhand-schuhe können Sie problemlos in der Maschine waschen. Einmalhandschuhe hin-gegen, die Sie bei Tätigkeiten mit Chemika-lien verwenden, entsorgen Sie anschließend immer.

• Für Reinigungstätigkeiten und Desinfektion von Kämmen, Bürsten und Scheren verwen-den Sie am besten Haushaltshandschuhe aus Nitril oder Vinyl. Sie können mehrmals gebraucht werden, sind reißfest und schüt-zen ausreichend gegen Chemikalien. Achten Sie darauf, dass Sie die Stulpen der Hand-schuhe umschlagen, damit kein Wasser auf die Unterarme und in die Handschuhe laufen kann. Bei längeren Reinigungsarbeiten schützen Sie Ihre Hände bitte zusätzlich mit Baumwollhandschuhen darunter. Beenden Sie Ihre Tätigkeit, hängen Sie Ihre Schutz-handschuhe zum Trocknen auf. So bildet sich nicht so schnell ein unangenehmer Geruch. Die Innenseite trocknet schneller, wenn Sie sie auf links drehen.

• Für alle Tätigkeiten mit Wasser müssen die Stulpen Ihrer Haushaltshandschuhe ausreichend lang sein und umgeschlagen werden.

• Ungeeignet für alle Friseurtätigkeiten sind PE(Folien)-Handschuhe, da sie leicht ein reißen, unbequem sind und sich Ihren Händen nur mangelhaft anpassen.

3 Gesunde Haut – professionell geschützt

So verwenden Sie Schutzhandschuhe richtig

• Ziehen Sie Handschuhe nur über saubere und trockene Hände.

• Tragen Sie Schutzhandschuhe nur, solange es notwendig ist.

• Verwenden Sie Handschuhe bei Chemi-kalientätigkeiten nur einmal: beim Auf tragen von Farben und Dauerwellflüssig keiten und Fixierung genauso wie beim Auswaschen und Aufemulgieren dieser Chemikalien.

• Wechseln Sie die Handschuhe, auch Baum-wollhandschuhe, sobald sie innen feucht sind (Tipp: meist nach 20 Minuten).

• Beim Shampoonieren und Auswaschen von Chemikalien benutzen Sie Handschuhe mit ausreichend langen Stulpen, sodass keine Flüssigkeit hineinläuft.

• Schlagen Sie bei Haushaltshand schuhen die Stulpen um – so fließt kein Wasser in die Handschuhe.

• Legen Sie die passenden Handschuhe an Ihrem Arbeitsplatz bereit, damit Sie sie griffbereit haben.

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Augen auf beim Handschuhkauf Die besten Schutzhandschuhe nützen nichts, wenn Sie sich nicht wohl darin fühlen. Achten Sie deshalb sowohl auf die richtige Passform als auch auf individuelle Besonderheiten. Manche Friseurinnen oder Friseure haben bereits Allergien oder Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Inhaltsstoffen.

Treffen Sie als Team gemeinsam Entscheidungen und helfen Sie Ihrem Salonchef bei der Auswahl. Damit vermeiden Sie nicht nur Fehleinkäufe, Sie verhindern auch, dass die Handschuhe ungenutzt im Schrank liegen. Denn Mitentscheiden erhöht die Motivation, die Schutz- und Unterziehhand-schuhe zu tragen.

Je nach Material unterscheiden sich Handschuhe im Tragekomfort: Probieren Sie verschiedene Modelle einfach mal im Team aus – fragen Sie in Ihrer Bezirksstelle (Kontakte siehe letzte Seiten) nach einer Hautberatung mit dem BGW-Haut-schutzkoffer.

3.6 Eincremen – Soforthilfe für die Haut

Ein weiterer wichtiger Schutz für die Haut sind spezielle Handcremes. Sie geben ihr Fette und Feuchtigkeit zurück, die sie im Arbeitsalltag ver-liert. Hautschutzcremes festigen den Zellver-band in der Hornschicht, binden die natürliche Feuchtigkeit und reduzieren das Aufquellen der Haut. Geeignete Hautschutzcremes fetten nicht stark und ziehen daher auch schnell ein. Verwen-den Sie so oft wie möglich spezielle Schutz-cremes.

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Salonmitarbei-tern geeignete Präparate bereitstellen. Mittler-weile gibt es für jeden Tätigkeitsbereich ein ent-sprechendes Produkt. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Betriebsarzt beraten. Empfehlenswert sind Produkte ohne Duftstoffe und möglichst auch ohne Konservierungsstoffe, besonders dann, wenn bei Friseurinnen oder Friseuren bereits Hautveränderungen vorliegen. Solche zusatz-stofffreien Produkte reduzieren deutlich die Ent-stehungswahrscheinlichkeit einer Allergie.

Notwendig für die Hände sind:• Hautschutzcremes mit speziellen Wirkstoffen

gegen das Schwitzen unter Handschuhen und das Aufquellen der Haut durch Wasser oder Feuchtigkeit

• schnell einziehende, leicht fettende Creme nach Feuchtarbeiten für die Pflege in den Pausen

• ein stärker rückfettendes Produkt für die regenerierende Pflege bei Arbeitsende und in der Freizeit

Salonchefs müssen Ihrem Team geeignete

Handschuhe und Pflege-produkte zum Hautschutz

bereitstellen.

3 Gesunde Haut – professionell geschützt

Auf einen Blick: die richtige Handschuhwahl

• Verwenden Sie nicht irgendeinen Handschuh – benutzen Sie für jede Tätigkeit das passende Produkt.

• Tragen Sie für länger dauernde Tätigkeiten Baumwollhandschuhe unter Ihren Schutz-handschuhen.

• Tragen Sie für Reinigung und Desinfektion chemikalienfeste Haushalts-handschuhe.

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213 Gesunde Haut – professionell geschützt

Richtig eincremen – Hautpflege-Einmaleins

1 Creme auf trockene Haut auftragen

2 Außen und innen gut einmassieren

3 An die Fingerzwischenräume denken

4 Nagelfalze nicht vergessen

Praktisch zum Ausprobieren

Fragen Sie in Ihrer BGW-Bezirksstelle nach einer Hautberatung mit dem Haut-schutzkoffer.

Sorgfältiges Eincremen gehört zur täglichen Pflege Ihrer Hände:

•Verwenden Sie eine Hautschutzcreme, kurz bevor Sie die Hände nass machen oder Handschuhe anziehen müssen.

•Tragen Sie die Creme auf die trockenen Hände auf und achten Sie besonders auf die Fingerzwischenräume – so entfaltet sie die beste Schutzwirkung.

•Ihre Pflege- und Hautschutzprodukte sollten in Tuben oder Spendern bereit-stehen. Verzichten Sie auf Gemeinschafts-dosen, sie sind aus hygienischen Gründen ungeeignet.

Page 22: Schoene Haende Gesunde Haut

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Sparsames Händewaschen mit

einer ph-hautneutralen Waschlotion schont

die Haut.

3.7 Im Schonwaschgang: Händehygiene

Penible Reinheit in Form von häufigem Händewa-schen macht unserer Haut zu schaffen. Das Ergebnis ist: Die Haut trocknet aus. Waschen Sie Ihre Hände daher nicht öfter als nötig und so schonend wie möglich. Da Ihre Hände bei Ihrer Tätigkeit mit Handschuhen in der Regel nicht schmutzig werden, reicht es, sie mit klarem Wasser abzuspülen und abzutrocknen. Kommu-nizieren Sie dies bitte auch als Arbeitgeber in Ihrem Salon, sodass es alle Mitarbeiter moti-viert, möglichst hautschonend zu arbeiten.

Schmuck ablegen!Tragen Sie am Arbeitsplatz keinen Schmuck wie Ringe und Armreifen und nehmen Sie Ihre Arm-banduhr ab. Schutz- und Pflegeprodukte gelan-gen beim Eincremen nicht unter den Schmuck. Nach dem Händewaschen hingegen bleibt die Haut unter dem Schmuck lange feucht. Von diesen Stellen aus können sich Ekzeme entwickeln. Hinzu kommt, dass Schmucklegierungen oft Allergien auslösendes Nickel beinhalten.

3 Gesunde Haut – professionell geschützt

Tipps für verträgliches Händewaschen

• Waschen Sie Ihre Hände nur bei sichtbarer Verschmutzung und nicht überflüssigerweise aus Gewohnheit.

• Verwenden Sie lauwarmes Wasser anstatt heißes.

• Setzen Sie ausschließlich Dosier spender für die pH-hautneutrale Wasch lotion ein. Das mindert überflüssigen und schädlichen Verbrauch.

• Befeuchten Sie die Hände kurz, reiben Sie sie mit einer schonenden und pH-hautneutralen (pH-Wert um 5,5) synthetischen Handwasch-lotion ein und spülen Sie sie gründlich ab.

• Benutzen Sie kein Shampoo-Konzentrat zum Händewaschen.

• Trocknen Sie die Hände mit einem weichen, hautfreundlichen Einmal- handtuch sorgfältig ab.

• Verwenden Sie nie das Handtuch, das Sie für Ihren Kunden benutzt haben – daran können sich viele Restbestände von Friseurchemikalien befinden.

Page 23: Schoene Haende Gesunde Haut

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Ihr Plan für gesunde Haut: Hautschutz- und Hände-hygienepläne gehören dorthin, wo Sie arbeiten.

3.8 Auf einen Blick: der Hautschutzplan

Alle Schutzmaßnahmen sollten gezielt aufeinan-der abgestimmt sein. Deshalb müssen Sie für Ihren Salon einen Hautschutzplan erstellen. Er führt alle Produkte, die in Ihrem Salon eingesetzt werden, auf – und wie man sie verwendet. Das vereinfacht die Anwendung und schafft einen guten Gesamtüberblick. Der Plan erklärt, bei wel-chen Tätigkeiten Sie die Hände mit welchen Pro-dukten schützen, reinigen und pflegen.

Hängen Sie den Plan gut sichtbar aus. Die darin aufgeführten Produkte sollten griffbereit dort stehen, wo das Team sie benötigt. Verträgt

jemand die im Hautschutzplan aufgeführten Pro-dukte nicht, sollte er sich an den Chef oder an den Betriebsarzt wenden. Oft ist es möglich, ein alternatives Produkt zu finden.

Nutzen Sie unseren vorbereiteten Hautschutz-und Händehygieneplan. Sie brauchen nur noch die in Ihrem Salon verwendeten Hautschutz- und Pflegeprodukte einzutragen. Den Plan können Sie unter der Bestellnummer TP-HSP-9 bei der BGW anfordern oder unter www.bgw-online.de herunterladen.

3 Gesunde Haut – professionell geschützt

Page 24: Schoene Haende Gesunde Haut

24 4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand

Die BGW sichert das komplette Salon-team – Mitarbeiter und Chef – nicht nur gegen die Folgen einer im Beruf erworbe-nen Krankheit ab. Wir engagieren uns intensiv für die Prävention. Weil es leich-ter und angenehmer ist, einer Erkran-kung vorzubeugen, als eine Krankheit zu heilen.

Unser Ziel ist, die Früherkennung berufsbe-dingter Hauterkrankungen zu verbessern und dadurch ernsthafte Hautkrankheiten zu verhin-dern. Damit Sie Ihren Beruf beschwerdefrei aus-üben können. Und wenn Sie bereits gesundheit-liche Probleme haben, helfen wir Ihnen, die bestmögliche Behandlung zu erhalten, damit Sie in Ihrem Beruf bleiben können.

Unsere Beratungs- und Schulungsangebote im Rahmen der Prävention sind für Arbeitgeber und Beschäftigte kostenfrei. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist kein Luxus, sondern gesetzlich verankert. Gesetze und Vorschriften regeln die notwendigen Maßnahmen und Standards, sie legen Rechte und Pflichten für Beschäftigte und Arbeitgeber fest.

4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand

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Studio 78

An unserem Standort Bochum bieten wir Fri seur-innen und Friseuren ein spezielles Angebot für die Aus- und Weiterbildung: praktische Berufsein-steigerseminare, kreative Technik- und Styling-kurse oder Workshops für den eigenen Salon.

Ein Klick für Ihre Gesundheit: Aktuelle Infos zu unseren Seminaren finden Sie im Internet auf www.bgw-online.de über die Suche, Stichwort „studio78“.

4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand

4.1 Beratung und Prävention

Sie möchten wissen, wie Sie sich selbst gegen Hauterkrankungen schützen und wie Ihr Salon den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbes-sern kann? Oder benötigen Sie Hilfe beim Umset-zen Ihrer Präventionsmaßnahmen? Unsere Prä-ventionsdienste sind in ganz Deutschland mit Bezirksstellen vertreten – auch in Ihrer Nähe (Kontaktdaten siehe Broschürenende).

Wenn die Belastung Ihrer Haut zu einem Risiko für Ihren Beruf wird, suchen wir nach geeigneten Wegen, Sie im Beruf zu halten oder Alternativen zu finden. Unsere Berufshelfer beraten Sie dazu persönlich. Wenden Sie sich an Ihre Bezirksver-waltung der BGW (Rehabilitation). Den für Ihren Betrieb zuständigen Standort finden Sie im Adressenteil dieser Broschüre.

Betriebsberatung für Arbeitgeber: Hilfe vor OrtFalls in Ihrem Betrieb verstärkt Hautkrankheiten auftreten, rufen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter analysieren mit Ihnen gemeinsam die Ursachen, um Ausfälle und weitere Erkrankungen zu verhin-dern. Denn erkrankte Mitarbeiter bedeuten nicht nur einen Engpass in der Terminplanung, auch die betriebswirtschaftlichen Folgekosten sind nicht zu unterschätzen. Die Betriebsberatung ist eine kostenfreie Dienstleistung der BGW.

BGW schu.ber.z: Kompetenz für gesunde HautEine wichtige Adresse für Mitarbeiter, denen der Beruf buchstäblich unter die Haut geht, sind die Schulungs- und Beratungszentren der BGW – kurz schu.ber.z. Auch Unternehmer, Führungs-kräfte, Betriebsärzte, Berufseinsteiger sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit bekommen dort Fachauskunft rund um das Thema Haut.

HautsprechstundeHilfreich für alle Friseurinnen und Friseure, die erste Symptome von Hauterkrankungen haben, sind unsere Hautsprechstunden in den Schu-lungs- und Beratungszentren. Zusammen mit Ihrem Hautarzt entwickeln wir ein Konzept für Behandlung, Hautschutz und Rehabilitation, das zu Ihnen passt. Unsere Dermatologen, Gesund-heitspädagogen und Rehabilitationsexperten beraten Sie individuell in Einzelgesprächen.

Mehr Information zur Hautsprechstunde und weiteren schu.ber.z-Angeboten der BGW finden Sie unter www.bgw-online.de in der Rubrik „Kundenzentrum“ unter „schu.ber.z“.

Unser Tipp

Nutzen Sie unser umfangreiches Seminar-angebot zur Arbeits-sicherheit und zum Gesundheitsschutz! Einen Überblick gibt ihnen die Rubrik „Seminare“ auf www.bgw-online.de unter „Kundenzentrum“.

Page 26: Schoene Haende Gesunde Haut

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4.2 Individueller Beistand

Sie möchten wissen, was zu tun ist, wenn ein Mit-arbeiter bereits Symptome einer Hauterkrankung hat? Oder wie Sie vorgehen müssen, wenn eine medizinische Behandlung notwendig wird? Mit den folgenden Angeboten helfen wir Betroffe-nen.

Was tun, wenn ein Mitarbeiter erkrankt?Zeigen sich bei Mitarbeitern Hautprobleme oder bekommen Beschäftigte eine schon länger bestehende Hauterkrankung nicht in den Griff, empfehlen wir Ihnen das sogenannte Hautarzt-verfahren der BGW. Ziel dabei ist, den Betroffe-nen schnell und nachhaltig wieder einsatzfähig zu machen – bevor aus Symptomen eine Berufs-krankheit wird. Das Verfahren ermöglicht Ihnen, eine für Sie kostenlose individuelle Präventions-maßnahme oder dermatologische Behandlung in Anspruch zu nehmen.

BGW-Seminar „Haut-nah erleben“Stellt sich ein eindeutiger beruflicher Zusammen-hang für Ihre Hautbeschwerden heraus, erhalten Sie eine Einladung zu diesem Hautschutz-Semi-nar. Es hilft Ihnen, Ihr Hautproblem so weit in den Griff zu bekommen, dass Sie Ihren Beruf weiter ausüben können – vorausgesetzt Sie beachten die Präventionsmaßnahmen. Das eintägige Semi-nar, Unterkunft und Verpflegung sind für Betrof-fene und Ihren Arbeitgeber kostenlos.

4.3 Berufliche Rehabilitation

Was geschieht, wenn sich die Hauterkrankung trotz medizinischer Behandlung und intensiver Beratung nicht zurückbildet? Was kommt auf Ihren Salon und den Betroffenen zu, wenn ein Mitarbeiter seine Tätigkeit aufgeben muss? Auch dann sind wir für Sie da und unterstützen Sie, die Gesundheit der Betroffenen wiederherzustellen.

Fällt ein Mitarbeiter aus, gehen einem Salon wertvolle berufliche und betriebsspezifische Erfahrungen und Qualifikationen verloren. Der Erkrankte verliert seine Lebensgrundlage. Die BGW setzt deshalb alles daran, den Betroffenen wieder in das Berufsleben einzugliedern. Sollte die Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz nicht ohne Weiteres möglich sein, übernimmt die BGW die Kosten für Schulungs- und Weiterbil-dungsmaßnahmen.

Informieren Sie die BGW deshalb rechtzeitig. Wir helfen Ihnen bei beruflich bedingten Erkrankun-gen umfassend. Dabei ist der Leistungsumfang der Berufsgenossenschaftlichen Unfallversiche-rung umfassender als der der gesetzlichen Kran-kenversicherung. So erhalten Sie die best mög-liche medizinische Behandlung, und Zuzahlun- gen fallen für Sie in der Regel nicht an. Anlauf-stelle und Koordinatoren für die berufliche Reha-bili ta tion sind unsere Berufshelfer in den BGW-Bezirksverwaltungen (Kontakte letzte Seiten).

Im Seminar lernen Teilneh-mer mit angegriffener Haut, Schutz und Pflege wirksam

im Alltag umzusetzen.

4 Die BGW – Hilfe aus einer Hand

Page 27: Schoene Haende Gesunde Haut

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Literatur

Die aufgeführten Infomaterialien können Sie über die BGW beziehen. Unsere Mitgliedsbe-triebe erhalten die Medien kostenlos. Die meis-ten Broschüren können Sie auch im Internet unter www.bgw-online.de herunterladen. Geben Sie einfach die jeweilige Bestellnummer in das Such-feld ein.

Informationen

• Infoflyer „Retten Sie Ihre Haut!“ – Seminare im Rahmen der Sekundären Individual-prävention, Bestellnummer TS-FRH

• Infoflyer „Hautsprechstunde“, Bestellnummer TR-FHSp

• „Hautschutz- und Händehygieneplan für Friseurinnen und Friseure“, Bestellnummer TP-HSP-9

• „Betriebsanweisung für Friseurinnen und Friseure“, Bestellnummer TP-BA-9

• „Hygiene im Friseursalon“, Bestellnummer TP-Hy-9U

• „Gefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk“, Bestellnummer TP-9GB

• „BGW kompakt“, Bestellnummer 9GU

• BGI/GUV-I 8620 „Allgemeine Präventions-leitlinie Hautschutz – Auswahl, Bereit-stellung und Benutzung“, zu beziehen über die DGUV

• „Informationen zur DGUV Vorschrift 2“, Themenschrift der BGW, Bestellnummer TP-DGUV-Vorschrift2

Vorschriften und Regeln

• „BGV A1 Unfallverhütungsvorschrift – Grundsätze der Prävention“, Bestellnummer BGVA1

• DGUV Vorschrift 2 – „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, Bestellnummer DGUV-Vorschrift2

• TRGS 530 „Technische Regeln für Gefahrstoffe im Friseurhandwerk“

• TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt“, Technische Regel für Gefahrstoffe

Literatur

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28 Für Ihre Notizen

Für Ihre Notizen

Page 29: Schoene Haende Gesunde Haut

29Für Ihre Notizen

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30 Kontakt

Kontakt – Ihre BGW-Standorte

Ihre BGW-Kundenzentren

Berlin · Spichernstraße 2–3 · 10777 BerlinBezirksstelle Tel.: (030) 896 85 - 37 01 Fax: - 37 99 Bezirksverwaltung Tel.: (030) 896 85 - 0 Fax: - 36 25 schu.ber.z* Tel.: (030) 896 85 - 36 96 Fax: - 36 24

Bochum · Universitätsstraße 78 · 44789 BochumBezirksstelle Tel.: (0234) 30 78 - 64 01 Fax: - 64 19 Bezirksverwaltung Tel.: (0234) 30 78 - 0 Fax: - 62 49 schu.ber.z* Tel.: (0234) 30 78 - 64 70 Fax: - 63 79 studio78 Tel.: (0234) 30 78 - 64 78 Fax: - 63 99

Delmenhorst · Fischstraße 31 · 27749 DelmenhorstBezirksstelle Tel.: (04221) 913 - 42 41 Fax: - 42 39 Bezirksverwaltung Tel.: (04221) 913 - 0 Fax: - 42 25 schu.ber.z* Tel.: (04221) 913 - 41 60 Fax: - 42 33

Dresden · Gret-Palucca-Straße 1 a · 01069 DresdenBezirksstelle Tel.: (0351) 86 47 - 57 71 Fax: - 57 77 Bezirksverwaltung Tel.: (0351) 86 47 - 0 Fax: - 56 25 schu.ber.z* Tel.: (0351) 86 47 - 57 01 Fax: - 57 11 BGW Akademie Tel.: (0351) 457 - 28 00 Fax: - 28 25 Königsbrücker Landstraße 4 b · Haus 8 01109 Dresden

Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 HamburgBezirksstelle Tel.: (040) 41 25 - 29 01 Fax: - 29 97 Bezirksverwaltung Tel.: (040) 41 25 - 0 Fax: - 29 99 schu.ber.z* Tel.: (040) 73 06 - 34 61 Fax: - 34 03 Bergedorfer Straße 10 · 21033 Hamburg BGW Akademie Tel.: (040) 202 07 - 28 90 Fax: - 28 95 Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg

Hannover · Anderter Straße 137 · 30559 HannoverAußenstelle von Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0511) 563 59 99 - 47 81 Fax: - 47 89

Karlsruhe · Philipp-Reis-Straße 3 · 76137 KarlsruheBezirksstelle Tel.: (0721) 97 20 - 55 55 Fax: - 55 76 Bezirksverwaltung Tel.: (0721) 97 20 - 0 Fax: - 55 73 schu.ber.z* Tel.: (0721) 97 20 - 55 27 Fax: - 55 77

Köln · Bonner Straße 337 · 50968 KölnBezirksstelle Tel.: (0221) 37 72 - 53 56 Fax: - 53 59 Bezirksverwaltung Tel.: (0221) 37 72 - 0 Fax: - 51 01 schu.ber.z* Tel.: (0221) 37 72 - 52 00 Fax: - 51 15

Magdeburg · Keplerstraße 12 · 39104 MagdeburgBezirksstelle Tel.: (0391) 60 90 - 79 20 Fax: - 79 22 Bezirksverwaltung Tel.: (0391) 60 90 - 5 Fax: - 78 25

Mainz · Göttelmannstraße 3 · 55130 MainzBezirksstelle Tel.: (06131) 808 - 39 02 Fax: - 39 97 Bezirksverwaltung Tel.: (06131) 808 - 0 Fax: - 39 98 schu.ber.z* Tel.: (06131) 808 - 39 77 Fax: - 39 92

München · Helmholtzstraße 2 · 80636 MünchenBezirksstelle Tel.: (089) 350 96 - 46 00 Fax: - 46 28 Bezirksverwaltung Tel.: (089) 350 96 - 0 Fax: - 46 86 schu.ber.z* Tel.: (089) 350 96 - 45 01 Fax: - 45 07

Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 WürzburgBezirksstelle Tel.: (0931) 35 75 - 59 51 Fax: - 59 24 Bezirksverwaltung Tel.: (0931) 35 75 - 0 Fax: - 58 25 schu.ber.z* Tel.: (0931) 35 75 - 58 55 Fax: - 59 94

*schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de

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Gesundheits- und SicherheitsmanagementTel.: (040) 202 07 - 48 62 Fax: (040) 202 07 - 48 53 E-Mail: [email protected]

MedienbestellungenTel.: (040) 202 07 - 48 46 Fax: (040) 202 07 - 48 12 E-Mail: [email protected]

Versicherungs- und BeitragsfragenTel.: (040) 202 07 - 11 90 E-Mail: [email protected]

Beratung und Angebote

So finden Sie Ihr zuständiges Kundenzentrum

Auf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen die BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Kennung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist.

Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer den ersten beiden Ziffern der dazu-gehörenden Postleitzahl entspricht.

Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Postleitzahl zeigt, welches Kundenzentrum der BGW für Sie zuständig ist.

Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei der Bezirksstelle, Fragen zu Rehabilitation und Entschädigung beantwortet die Bezirks-verwaltung Ihres Kundenzentrums.

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Nr.:

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HA

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2012Wie funktioniert die Haut und welchen Gefahren ist sie im Friseurhandwerk ausgesetzt?

Wie können Sie Ihre Haut schützen und so Hautkrankheiten vermeiden? Und wie können Beschäftigte und Salonchef das Thema Hautschutz gemeinsam angehen? In dieser Broschüre lesen Sie alles Wissenswerte zu den nötigen Schutzmaßnahmen für Friseurinnen und Friseure sowie zu den Pflichten für Arbeitgeber. Und wir erklären, wie die BGW Sie dabei nachhaltig unterstützt. Unsere Hautpflegetipps und Empfehlungen für geeignete Handschuhe helfen Ihnen beim effektiven Hautschutz im Salonalltag. So beugen Sie Hauterkrankungen und Allergien wirksam vor und bleiben gesund im Beruf.

www.bgw-online.de

BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg