Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. ·...

68
Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476 05.12.2014 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2014 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Aken, Jan van (DIE LINKE.) ........... 1, 26, 27 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 28, 29, 30, 31 Baerbock, Annalena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............ 2, 3 Beck, Volker (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 45 Behrens, Herbert (DIE LINKE.) .............. 76 Dr. Brantner, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 62 Brugger, Agnieszka (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 4 Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) ..... 5, 6, 7, 8 Dröge, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........... 9, 10 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 59, 60, 61 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ................. 11 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 63 Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 32 Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 12, 42, 43 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ............... 33 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) .................. 67 Kipping, Katja (DIE LINKE.) ............... 47 Klein-Schmeink, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 72 Dr. Kofler, Bärbel (SPD) .............. 34, 35, 36 Korte, Jan (DIE LINKE.) ................... 37 Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) ..... 46, 48, 49, 50 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 13, 14, 77 Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 38 Kühn, Christian (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 15 Kunert, Katrin (DIE LINKE.) ............ 16, 22 Dr. Lindner, Tobias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 64, 65 Meiwald, Peter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 81, 82 Möhring, Cornelia (DIE LINKE.) ......... 23, 24 Mutlu, Özcan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 39, 40 Petzold, Harald (Havelland) (DIE LINKE.) .... 66 Renner, Martina (DIE LINKE.) .............. 44 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 51, 52, 53 Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD) ............. 78 Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 54, 55 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 17, 25 Tank, Azize (DIE LINKE.) ............... 56, 57 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

Transcript of Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. ·...

Page 1: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

Drucksache 18/347605.12.2014

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 1. Dezember 2014eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Aken, Jan van (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 1, 26, 27

Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 28, 29, 30, 31

Baerbock, Annalena(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 2, 3

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 45

Behrens, Herbert (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 76

Dr. Brantner, Franziska(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 62

Brugger, Agnieszka(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 4

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.) . . . . . 5, 6, 7, 8

Dröge, Katharina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 9, 10

Ebner, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 59, 60, 61

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 63

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 32

Höhn, Bärbel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 12, 42, 43

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 33

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67

Kipping, Katja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 47

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 72

Dr. Kofler, Bärbel (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 34, 35, 36

Korte, Jan (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) . . . . . 46, 48, 49, 50

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 13, 14, 77

Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 38

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 15

Kunert, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 16, 22

Dr. Lindner, Tobias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 64, 65

Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 81, 82

Möhring, Cornelia (DIE LINKE.) . . . . . . . . . 23, 24

Mutlu, Özcan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 39, 40

Petzold, Harald (Havelland) (DIE LINKE.) . . . . 66

Renner, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 44

Rüffer, Corinna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 51, 52, 53

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD) . . . . . . . . . . . . . 78

Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 54, 55

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 17, 25

Tank, Azize (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 56, 57

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Page 2: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Tempel, Frank (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 73

Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 79, 80

Vaatz, Arnold (CDU/CSU) . . . . . . . . . 68, 69, 70, 71

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 18, 19

Wawzyniak, Halina (DIE LINKE.) . . . . . . . . . 20, 21

Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.) . . . . 41, 83, 84, 85

Zimmermann, Sabine (Zwickau) (DIE LINKE.) . 58

Zimmermann, Pia (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 74, 75

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – II –

Page 3: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Energie

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Endverbleibs- bzw. Verwendungsein-schränkungen hinsichtlich der Lizenzferti-gung des Sturmgewehres HK33 in Thai-land . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Baerbock, Annalena(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Effizienz und Wirkungsgrade von deut-schen Kohlekraftwerkstechnologien imVergleich zu ausländischen Anbietern . . . . . 1

Industriearbeitsplätze in Deutschland imZusammenhang mit der internationalenFörderung von Kohlekraftwerken durchdie KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Brugger, Agnieszka(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gesetzliche Bestimmungen hinsichtlichProduktion und Export von Rüstungsgü-tern der Firma Rheinmetall Denel Muni-tion (Pty) Ltd. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Bulling-Schröter, Eva (DIE LINKE.)Künftiges Engagement von Vattenfall Eu-rope Sales GmbH in der Lausitz . . . . . . . . . 3

Dröge, Katharina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Regelungen zum Investor-Staat-Schieds-verfahren beim CETA . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Klagemöglichkeiten von US-Konzernendurch die im CETA verankerten Investor-Staat-Klagerechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Höhe der finanziellen Zuwendungen fürdie Russisch-Deutsche Energie-Agenturbis zu deren Auflösung . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entwicklung des Photovoltaik-Speicher-förderprogramms und eventuelle Fort-führung nach 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Stromnetzstabilität in Nordrhein-Westfa-len . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kassenmittel für das CO2-Gebäudesanie-rungsprogramm KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Rückwirkungen der im Zusammenhangmit dem Ukraine-Konflikt verhängtenEU-Sanktionen gegen Russland auf Un-ternehmen in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . 9

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bestechungs- und Geldwäschevorwürfegegen deutsche Rüstungsfirmen . . . . . . . . . 11

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Reduzierung des Primärenergiever-brauchs durch Abschaltung der ältestenBraunkohlekraftwerke . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Geplante Maßnahmen für mehr Energie-effizienz hinsichtlich des Primärenergie-verbrauchs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Wawzyniak, Halina (DIE LINKE.)Harmonisierung des europäischen Binnen-marktes in der Telekommunikation hin-sichtlich der Steuerung des Internetver-kehrs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Sicherung der Netzneutralität . . . . . . . . . . . 14

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Umsetzung des Memorandums zum Mins-ker Protokoll vom 5. September 2014 zurSchaffung eines politischen Rahmens fürdie Konfliktlösung in der Ukraine . . . . . . . 14

Möhring, Cornelia (DIE LINKE.)Bewaffnung von Islamisten in Gaza mitdeutsch-französischen MILAN-Raketenund Einsatz dieser Waffen gegen israeli-sche Einheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– III –

Page 4: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Seite Seite

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Folgeeinsatz der Bundeswehr inAfghanistan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Zeitraum des Einsatzes der von der Bun-desanwaltschaft beauftragten verdecktenErmittlerin „Iris Schneider“ und involvier-te Bundesbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufbau von „Willkommens- und Ausreise-zentren“ in Transitländern . . . . . . . . . . . . . 22

Operationsplan der FRONTEX-Opera-tion Triton und mögliche Kooperationmit Ägypten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Anwendung von Zwangsmaßnahmen ge-genüber Schutzsuchenden zur Abgabe ih-res Fingerabdrucks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Ausschluss von Risiken beim Einsatz vonKörperscannern an deutschen Flughäfen . 24

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Speicherung von Daten in polizeilichen In-formationssystemen im Zusammenhangmit der Performance „Erster Europä-ischer Mauerfall“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Dr. Kofler, Bärbel (SPD)Erhöhung der Planstellen für die Bundes-polizeiinspektion Rosenheim und Bereit-stellung entsprechender Infrastruktur . . . . 26

Korte, Jan (DIE LINKE.)Herausgabe bzw. Überwachung von Nut-zerdaten durch Anbieter von Cloud-Diens-ten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zeitplan für die Ratifizierung des Abkom-mens zur grenzüberschreitenden Zusam-menarbeit der Polizei-, Grenz- und Zollbe-hörden zwischen Deutschland und Polen . . 28

Mutlu, Özcan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Finanzielle und andere Zusammenhängezwischen dem Deutschen OlympischenSportbund und der Stiftung DeutscherSport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Finanzierung der Stiftung DeutscherSport aus Bundesmitteln . . . . . . . . . . . . . . . 29

Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.)Grundlage des Einsatzes der von der Bun-desanwaltschaft beauftragten verdecktenErmittlerin „Iris Schneider“ . . . . . . . . . . . . 30

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz und für Verbraucherschutz

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Verbraucherbeschwerden bei der Bundes-netzagentur wegen unerlaubter Telefonan-rufe seit 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Renner, Martina (DIE LINKE.)Eingeleitete Ermittlungsverfahren derBundesanwaltschaft im Zusammenhangmit mutmaßlichen rechts- und linksextre-mistischen Vereinigungen seit November2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Förderwürdigkeit der Organisation „Ju-gend mit einer Mission“ . . . . . . . . . . . . . . . 34

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.)Verpflichtung des Arbeitgebers zur Auf-zeichnung der täglichen Arbeitszeit undzur Aufbewahrung der erfassten Daten . . . 34

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – IV –

Page 5: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales

Kipping, Katja (DIE LINKE.)Rundschreiben des BMAS an die Landes-sozialbehörden, den Bundesrechnungshofund kommunale Spitzenverbände . . . . . . . 35

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.)Auswirkungen eines möglichen Tarifein-heitsgesetzes auf Minderheitengewerk-schaften und ihre Mitglieder . . . . . . . . . . . . 37

Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwi-schen CDU, CSU und SPD vereinbartenRegelungen zur Arbeitnehmerüberlas-sung und zu Werkverträgen . . . . . . . . . . . . 38

Rüffer, Corinna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zuständigkeiten, Freistellungen und Mit-bestimmungsrechte von Schwerbehinder-tenvertretungen in Unternehmen . . . . . . . . 38

Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Novellierung des Opferentschädigungs-rechts und Einbindung von Organisatio-nen, Beratern und Einzelpersonen . . . . . . . 40

Tank, Azize (DIE LINKE.)Erstellung eines aktuellen Mobbingbe-richts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Missstände bei Beschäftigungsverhältnis-sen von rumänischen Bauarbeitern aufder Baustelle „Mall of Berlin“ . . . . . . . . . . 42

Zimmermann, Sabine (Zwickau)(DIE LINKE.)

Nichtverpflichtung der Offenlegung desStatus der Langzeitarbeitslosigkeit beimArbeitgeber durch das Mindestlohngesetz . 44

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung und Landwirtschaft

Ebner, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Änderungsvorschläge des EuropäischenParlaments bezüglich neuer Möglichkeitenfür nationale Anbauverbote für gentech-nisch veränderte Organismen . . . . . . . . . . . 45

Änderung des Bundeswaldgesetzes hin-sichtlich der Auszeichnungspraxis hiebrei-fer Bäume . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Änderung der EU-Freisetzungsrichtliniehinsichtlich der Ermöglichung von natio-nalen Anbauverboten für gentechnischveränderte Pflanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Dr. Brantner, Franziska(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vertragliche Beziehungen zwischen demrussischen RüstungsexportunternehmenRosoboronexport und der Bundesregie-rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Gastel, Matthias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Militärischer Flugbetrieb von US-Streit-kräften über bewohntem Gebiet im RaumStuttgart . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Dr. Lindner, Tobias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufgetretene Probleme während desFluges eines Transporthubschraubers derundeswehr in Usbekistan am 19. Juni2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48

Drittgeschäfte von Gesellschaften mitdem Bundesministerium der Verteidigungals Anteilseigner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Petzold, Harald (Havelland) (DIE LINKE.)Durch Panzer der Bundeswehr entstande-ner Schaden in den Nauener OrtsteilenBerge und Lietzow . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Flexiblere Gestaltung der Unterkunftsre-geln für unbegleitete Flüchtlingskinder . . . 51

Vaatz, Arnold (CDU/CSU)Rechte zwangsadoptierter Kinder bzw. de-ren leiblicher Eltern auf Einsicht in dieAdoptionsakten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– V –

Page 6: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Seite Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einführung von Modellvorhaben zur Ver-sorgung psychisch kranker Menschen . . . . 53

Tempel, Frank (DIE LINKE.)Offenlegung einer Strafbarkeitslückedurch die Rechtsprechung des Europä-ischen Gerichtshofs zu neuen psychoakti-ven Substanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Zimmermann, Pia (DIE LINKE.)Emigration von Pflegebedürftigen in Staa-ten Osteuropas zur pflegerischen Versor-gung im Jahr 2013 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Zeitaufwand der pflegerischen Versor-gung von Angehörigen bei plötzlich ein-tretender Pflegebedürftigkeit . . . . . . . . . . . 55

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr und digitale Infrastruktur

Behrens, Herbert (DIE LINKE.)Auflagen für Rettungsflüge gemäß derVerordnung der Europäischen Agenturfür Flugsicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bundesfernstraßen in der Baulast vonKommunen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Schneider, Carsten (Erfurt) (SPD)Vorlage eines neuen Investitionsrahmen-plans . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verstöße gegen EU-Fahrgastrechteverord-nungen in den letzten zwei Jahren . . . . . . . 57

Starker Anstieg von Verspätungen imFernverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz, Bau und

Reaktorsicherheit

Meiwald, Peter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Minderung des Gebrauchs von Plastiktü-ten in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.)Sicherheitsanforderungen und aktuellePlanungen für die Endlagerung spezifi-scher radioaktiver Abfälle im SchachtKonrad . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – VI –

Page 7: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 1 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Energie

1. AbgeordneterJan van

Aken(DIE LINKE.)

Welche Endverbleibs- und/oder Verwendungs-einschränkungen (z. B. „nur zur Verwendunginnerhalb der regulären Streitkräfte desLandes“) hat die Bundesregierung im Zusam-menhang mit der Lizenzfertigung des Sturmge-wehres HK33 in Thailand (bei der Genehmi-gung des Exportes von Fertigungsunterlagen,Spezialmaschinen, Komponenten u. Ä.) ge-genüber der thailändischen Regierung festge-legt, und welche Genehmigungen für denReexport bzw. ggf. abweichenden Verwendun-gen hat die Bundesregierung seit Aufnahmeder Produktion genehmigt (bitte unter Angabedes Datums)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries

vom 3. Dezember 2014

Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen wurdedie Lizenz, die eine Fertigung der Gewehre nur für den thailändi-schen Eigenbedarf vorsah, im Jahr 1971 vergeben. Reexportgeneh-migungen für das HK33 aus thailändischer Produktion sind nichterteilt worden. Nach Information des Unternehmens findet seitca. 20 Jahren keine Lizenzfertigung des Sturmgewehres HK33 inThailand mehr statt.

Unterlagen zu damit in Zusammenhang stehenden Ausfuhrgenehmi-gungsverfahren sind wegen des lange zurückliegenden Zeitraumsnicht mehr vorhanden. Es entsprach jedoch nicht der damaligen Aus-fuhrgenehmigungspolitik, Verwendungsbeschränkungen für in Li-zenz hergestellte Waffen festzulegen.

2. AbgeordneteAnnalena

Baerbock

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Berechnungen hat die Bundesregie-rung über Effizienz und Wirkungsgrade vondeutschen Kohlekraftwerkstechnologien imVergleich zu ausländischen Anbietern durch-geführt, und begründet sie damit eine möglicheBeibehaltung der internationalen Finanzierungvon Kohlekraftwerken im Ausland?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 1. Dezember 2014

Die Bundesregierung hat zu dieser Frage keine eigenen Berechnun-gen durchgeführt. Ein umfassender Meinungsaustausch mit den ver-schiedenen Stakeholdern von Verbänden, Herstellern und Zivilgesell-schaft ergab, dass für die Effizienz und die Wirkungsgrade von Koh-lekraftwerkstechnologien verschiedene Faktoren eine Rolle spielen.Der deutschen Kraftwerksindustrie wird bei der Entwicklung und

Page 8: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 2 –

beim Bau moderner Kraftwerke eine führende Rolle zugeschrieben,auch aufgrund intensiver Forschungsbemühungen zur CO2-Re-duktion bei Kohlekraftwerken (bspw. im Rahmen der InitiativeCOORETEC des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie –BMWi).

3. AbgeordneteAnnalena

Baerbock

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche eigenen Berechnungen hat die Bundes-regierung über die Zahl der Industriearbeits-plätze in Deutschland im Zusammenhang mitder internationalen Förderung von Kohlekraft-werken durch die Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) durchgeführt, und begründet siehieraus ein mögliches Festhalten an einer wei-teren Finanzierung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 1. Dezember 2014

Die Bundesregierung hat keine eigenen Berechnungen zu etwaigenArbeitsplatzeffekten durchgeführt, hat aber im Rahmen des umfas-senden Meinungsaustausches mit den verschiedenen Stakeholdernvon Verbänden, Herstellern und Zivilgesellschaft auch diesen Aspektausführlich erörtert.

4. AbgeordneteAgnieszka

Brugger

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern unterliegen die Produktion und derExport von Rüstungsgütern der Firma Rhein-metall Denel Munition (Pty) Ltd. den deut-schen gesetzlichen Bestimmungen sowie denPolitischen Grundsätzen der Bundesregierungfür den Export von Kriegswaffen und sonsti-gen Rüstungsgütern, und bedarf es in jedemFall einer Genehmigung durch die Bundes-regierung?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 1. Dezember 2014

Die Rheinmetall Denel Munition (Pty) Ltd. ist ein Unternehmen mitSitz in Südafrika. Die Produktion von in Südafrika hergestellten Rüs-tungsgütern sowie der Export dieser Rüstungsgüter aus Südafrikaunterliegt weder dem deutschen Recht noch den Politischen Grund-sätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen undsonstigen Rüstungsgütern, da deutsches Außenwirtschaftsrechtgrundsätzlich nur auf deutschem Hoheitsgebiet gilt. Folglich bedür-fen weder die Produktion von Rüstungsgütern in Südafrika noch derExport dieser Rüstungsgüter aus Südafrika einer Genehmigung nachdem deutschen Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen bzw.nach der deutschen Außenwirtschaftsverordnung in Verbindung mitdem deutschen Außenwirtschaftsgesetz. Dies gilt jedoch nicht fürProdukte, die mit ausfuhrgenehmigungspflichtigen Zulieferungenoder einer Technologie hergestellt werden, deren Ausfuhr ausDeutschland zuvor mit einer so genannten erweiterten Endverbleibs-

Page 9: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 3 –

erklärung genehmigt worden war. Für Exporte dieser Produkte ausSüdafrika ist eine deutsche Zustimmung zum Reexport bzw. bei mitdeutscher Technologie hergestellten Gütern eine deutsche Zustim-mung zum Export erforderlich. Dabei orientiert sich die Bundesre-gierung an ihren Politischen Grundsätzen für den Export von Kriegs-waffen und sonstigen Rüstungsgütern.

5. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter

(DIE LINKE.)

Bestätigt die Bundesregierung die Existenzund den Inhalt eines Briefes, den der Bundes-minister für Wirtschaft und Energie, SigmarGabriel, kürzlich an den schwedischen Minis-terpräsidenten Stefan Löfven bezüglich deskünftigen Engagements von Vattenfall Europein der Lausitz geschrieben haben soll, in derForm, wie die „FINANCIAL TIMES“ vom24. November 2014 darüber berichtet (siehe:www.ft.com/cms/s/0/5061a3e6-7347-11e4-907b-00144feabdc0.html#lxzz3K4avlaRm)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 2. Dezember 2014

Es wird bestätigt, dass der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabrieleinen Brief an den schwedischen Ministerpräsidenten Stefan Löfvengeschrieben hat, in dem es um die Braunkohlenaktivitäten vonVattenfall in Deutschland geht. Die Zitate sind jedoch aus demZusammenhang gerissen worden und geben den Inhalt nicht voll-ständig wieder.

6. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter(DIE LINKE.)

Auf welcher Daten- bzw. Szenariengrundlagekommt der Bundeswirtschaftsminister SigmarGabriel in dem Brief zu der Einschätzung, soll-te es Vattenfall fallen lassen, zwei Kohleminen„zu erweitern“, wie es die „FINANCIALTIMES“ beschreibt (gemeint sind in dem Kon-text die umstrittenen Braunkohlentagebau-Neuaufschlüsse von Welzow-Süd II und Noch-ten II), würde dies „schwerwiegende Folgenfür die Stromerzeugung und Beschäftigung“ inder Region haben?

7. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter

(DIE LINKE.)

Auf welcher Daten- bzw. Szenariengrundlagekommt der Bundeswirtschaftsminister SigmarGabriel in dem Brief zu der Einschätzung, mitdem Verzicht auf Welzow-Süd II und Noch-ten II wäre eine im Vergleich zur derzeitigenPlanung um 20 Jahre vorgezogene Schließungvon zwei neuen Kraftwerken verbunden, undum welche vermeintlich neuen Kraftwerkewürde es sich in dem Fall handeln?

Page 10: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 4 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 2. Dezember 2014

Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Die in dem Brief getätigten Aussagen und Einschätzungen beziehensich auf die jeweiligen von den Landesregierungen Brandenburg undSachsen genehmigten Braunkohlenpläne zur Weiterführung der Ta-gebaue Welzow-Süd, Teilfeld II, und Nochten, Teilfeld II, und die da-rin angeführten Studien. Bei den angesprochenen Kraftwerken han-delt es sich um die Kraftwerke Schwarze Pumpe in Brandenburgund Boxberg in Sachsen.

8. AbgeordneteEva

Bulling-Schröter(DIE LINKE.)

Auf welcher Daten- bzw. Szenariengrundlagekommt der Bundeswirtschaftsminister SigmarGabriel in dem Brief zu der Einschätzung, mitdem Verzicht auf Welzow-Süd II und Noch-ten II drohe ein Verlust von „bis zu 16 000Arbeitsplätzen“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 2. Dezember 2014

Die im Brief des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel genann-ten indirekten Arbeitsplätze beziehen sich auf das gesamte LausitzerRevier. Dort sind direkt über 8 400 Beschäftigte im Bergbau und inden Kraftwerken der allgemeinen Versorgung der Braunkohlenun-ternehmen tätig. Nach einer 2011 veröffentlichten Studie des EEFA-Forschungsinstituts über „Die Rolle der Braunkohlenindustrie fürdie Produktion und Beschäftigung in Deutschland“ zieht jeder direktin der Braunkohlenindustrie Beschäftigte mindestens zwei weitereArbeitsplätze nach sich.

9. AbgeordneteKatharina

Dröge

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bedeuten die Aussagen des Bundeswirtschafts-ministers Sigmar Gabriel vom 10. November2014 („Es wird nicht möglich sein, dasSchiedsgerichtsverfahren aus CETA herauszu-bekommen“, Quelle: EurActiv; CETA = Frei-handelsabkommen der Europäischen Unionmit Kanada), dass er die Zusage, die er demDeutschen Bundestag in der Sitzung vom25. September 2014, Plenarprotokoll 18/54,gemacht hat, nämlich: „Es ist völlig klar, dasswir das Investor-Staat-Schiedsverfahren ableh-nen.“ und „Insofern sind die Dinge, die wirmit dem DGB verhandelt haben, für mich inder Tat verbindliche Leitlinien“, revidiert undsomit die im dortigen Beschluss enthalteneAussage, dass „In jedem Fall [. . .] Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Defini-tionen von Rechtsbegriffen, wie ,faire und ge-rechte Behandlung‘ oder ,indirekte Enteig-nung‘ abzulehnen [sind].“, nicht mehr gilt?

Page 11: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 5 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries

vom 3. Dezember 2014

Die Bundesregierung sieht großen Nutzen in einem Freihandelsab-kommen der Europäischen Union (EU) mit Kanada und setzt sichdaher für den erfolgreichen Abschluss eines ausgewogenen und am-bitionierten Freihandelsabkommens der EU mit Kanada ein. NachAuffassung der Bundesregierung werden durch ein solches Ab-kommen neue Impulse und Möglichkeiten für das Wachstum unddie Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland und der gesamtenEU erzeugt. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, dassBestimmungen zum Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren mit Staaten, die über belastbare Rechtsordnungenverfügen und ausreichend Rechtsschutz vor unabhängigen nationa-len Gerichten gewährleisten, nicht erforderlich sind. Sie konnte sichaber mit dieser Auffassung bereits bei Mandatserteilung im Jahr2011 nicht durchsetzen, weil die übrigen Mitgliedstaaten diese Auf-fassung nicht geteilt haben. Inzwischen befindet sich das Abkommenin einem weit fortgeschrittenen Stadium. Vor diesem Hintergrundsetzt sich die Bundesregierung für Verbesserungen beim Investitions-schutz ein. Die Prüfung der einschlägigen Bestimmungen hat aberauch ergeben, dass das Investitionsschutzkapitel gegenüber her-kömmlichen Vereinbarungen auch Verbesserungen enthält. Zudemsieht die Bundesregierung bei der Regelung von etwaigen Umschul-dungen und Bankenrestrukturierungen und -abwicklungen noch Klä-rungsbedarf.

10. AbgeordneteKatharina

Dröge(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat der Bundeswirtschaftsminister SigmarGabriel oder ein Vertreter des BMWi oder derBundesregierung angesichts der Tatsache, dassdie Bundesregierung auf meine Nachfrage zurMündlichen Frage 5 aus der Fragestunde vom15. Oktober 2014, Plenarprotokoll 18/59, le-diglich geantwortet hat, dass „die Bundesregie-rung über das Bundeswirtschaftsministeriumam 12. September im Handelspolitischen Aus-schuss in Brüssel zum Entwurf des CETA-Ver-trags [. . .] unterstrichen [hat], dass [. . .] Investi-tionsschutz in CETA nicht erforderlich sei undjedenfalls die Bestimmungen aus deutscherSicht an wichtigen Stellen nachgebessert wer-den müssten“, darüber hinaus jemals auf euro-päischer Ebene (z. B. im Rahmen einer Han-delsministerkonferenz, im HandelspolitischenAusschuss etc.) die Forderung eingebracht, dieRegelungen zu Investor-Staat-Schiedsverfah-ren vollständig aus dem geplanten CETA zustreichen (bitte unter Nennung der konkretenAnlässe mit Datum)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries

vom 3. Dezember 2014

Der Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die grundsätz-liche Auffassung der Bundesregierung zur Einbeziehung von Investi-

Page 12: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 6 –

tionsschutz- sowie Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeitsbestimmun-gen in seinem Gespräch mit der neuen EU-HandelskommissarinCecilia Malmström am 10. November 2014 vorgetragen. Der Staats-sekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie MatthiasMachnig hat dies anlässlich des Handelsministerrates am 21. Novem-ber 2014 getan. Im Übrigen ist dies bei zahlreichen Gelegenheitenim Rahmen bilateraler Gespräche mit der Europäischen Kommis-sion und anderen Mitgliedstaaten vorgetragen worden.

11. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Böte das CETA in der konsolidierten Fassungvom 1. August 2014 nach Kenntnis derBundesregierung Niederlassungen von US-Konzernen in Kanada wie Monsanto,Chevron, McDonald’s, Cargill, Koch, Ford,ExxonMobil, Boeing, IBM, Dow, ConocoPhil-lips Canada, citi, ConAgra Foods, GoogleCanada, Pratt & Whitney Canada, Microsoft,Mondeléz International, GM Canada, Coca-Cola Canada, Univar, Imperial, Walmart undLockheed Martin sowie Ablegern von europä-ischen Konzernen in Kanada wie Shell Cana-da, British Petroleum Canada, Mercedes-BenzCanada, Total E. & P. Canada sowie derBP Canada Energy Group die Möglichkeit,über die im CETA verankerten Investor-Staat-Klagerechte gegen europäische Regierungenzu klagen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries

vom 27. November 2014

Im Entwurf des CETA wird der Begriff „Investor“ eng definiert. Esgelten nur solche Unternehmen als „Investor“, die nach dem Rechteines Vertragsstaats gegründet oder geführt werden und entwederselbst eine substantielle Geschäftstätigkeit in einem Vertragsstaatausüben (keine Briefkastenfirmen) oder im Eigentum oder unter derKontrolle von natürlichen Personen aus einer der Vertragsparteienbzw. im Eigentum oder unter der Kontrolle von Unternehmen mitsubstantieller Geschäftstätigkeit in einer der Vertragsparteien stehen.Rechtlich unselbständige Zweigniederlassungen, wie reine Geschäfts-stellen („branches“) und Vertriebsbüros („representive offices“) sindausdrücklich keine „Investoren“.

Ein „Investor“ kann nach dem Entwurf ein Schiedsgericht insbeson-dere unter folgenden Voraussetzungen anrufen: Er muss selbst dieInvestition in der anderen Vertragspartei vorgenommen haben. Au-ßerdem muss er eine Beeinträchtigung dieser bestehenden Investitiondurch die Verletzung bestimmter Schutzstandards rügen. Ausländi-sche Niederlassungen in Kanada mit substantieller Geschäftstätigkeitdort könnten also Verletzungen der Schutzstandards im CETA nurin Bezug auf ihre von dort erfolgten Investitionen in der Europä-ischen Union rügen.

Page 13: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 7 –

12. AbgeordneteBärbel

Höhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher addierten Höhe hat die Russisch-Deutsche Energie-Agentur (RuDEA) bis zu ih-rer Auflösung Mittel aus dem Bundeshaushalterhalten und für welche Projekte genau (bitteHöhe der Zuwendung, zuständiges Bundesmi-nisterium und Jahr angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 2. Dezember 2014

Das BMWi hat für den Aufbau der RuDEA im Jahr 2009169 900 Euro, im Jahr 2010 154 400 Euro und im Jahr 2011120 300 Euro und damit insgesamt 444 600 Euro an die DeutscheEnergie-Agentur (dena) gezahlt.

13. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hat sich das PV-Speicherförderprogramm(PV = Photovoltaik) seit der Einführung entwi-ckelt (bitte nach bewilligten Anträgen je Mo-nat und durchschnittlichem Tilgungszuschussin Euro pro Antrag aufschlüsseln), und erwägtdie Bundesregierung eine Fortführung des PV-Speicherförderprogramms über Ende 2015hinaus (bitte auch vor dem Hintergrund desEvaluierungsberichts begründen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 2. Dezember 2014

Es wird auf die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin IrisGleicke auf die Fragen 12 und 13 der Abgeordneten Dr. JuliaVerlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Plenarprotokoll 18/59,Anlage 3) verwiesen, in der detailliert die Antragszahlen und diedurchschnittlichen Tilgungszuschüsse des Programms seit seiner Ein-führung im Jahr 2013 aufgelistet wurden.

Die Bundesregierung wird das Programm im Jahr 2015 evaluierenund dann eine Entscheidung über die Fortführung treffen.

14. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trifft die Meldung im „energate messenger“vom 20. November 2014 „Trimet-Chef: NRWstand zweimal vor einem Blackout“ und diedamit verbundene Aussage des TRIMET-Chefs Dr. Martin Iffert zu, wonach Nordrhein-Westfalen im Februar und April 2014 voreinem Blackout stand, weil die Prognosen fürdie Windeinspeisung deutlich verfehlt wurdenund das Netz nur stabil gehalten werden konn-te, weil die Essener Aluminiumhütte TRIMETmit einer Kapazität von 500 MW kurzzeitigvom Netz genommen werden konnte, und zuwelchen Zeitpunkten (unter Angabe der Minu-tenzahl) wurde die Abschaltung von Kapazitä-

Page 14: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 8 –

ten beim Unternehmen TRIMET im Rahmender Verordnung zu abschaltbaren Lasten seitderen Inkrafttreten insgesamt in Anspruch ge-nommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyervom 2. Dezember 2014

Die Aussage, mit den Abrufen habe man Nordrhein-Westfalen voreinem Blackout bewahrt, trifft nicht zu. An beiden Tagen kam eszwar im Vergleich zu anderen Viertelstunden des jeweiligen Tageszum Einsatz einer relativ großen Menge von Regelenergie. Diese lagjedoch unter der maßgeblichen Schwelle von 80 Prozent der kontra-hierten Regelleistung. Unterhalb dieser Schwelle liegt keine ange-spannte Situation im Netz vor und somit auch nicht an den fragli-chen Tagen im Februar und April 2014.

Die Aussage, es sei zu der Abschaltung einer „Kapazität von500 MW“ gekommen, ist ebenfalls unzutreffend. Im Rahmen derAbschaltung nach der Verordnung über Vereinbarungen zu abschalt-baren Lasten wurden am fraglichen Tag im Februar, dem 13. Fe-bruar 2014, in der Zeit von 13.06 Uhr bis 14.06 Uhr 165 MWhLast abgerufen sowie 82 MWh zwischen 14 Uhr und 15 Uhr. Amfraglichen Tag im April, dem 4. April 2014, wurden in der Zeitvon 10 Uhr bis 11 Uhr insgesamt 247 MWh abgerufen (siehewww.regelleistung.net; Homepage der Übertragungsnetzbetreiber).

15. AbgeordneterChristian

Kühn

(Tübingen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung daraus, dass sich die im Nationalen Ak-tionsplan Energieeffizienz (NAPE) angekün-digten 200 Mio. Euro zur Mittelaufstockungder KfW nicht im Bundeshaushalt 2015 wie-derfinden, da es sich bei den aktivierten Kas-senmitteln für das KfW-Gebäudesanierungs-programm in Höhe von 146,75 Mio. Euro(Kapitel 09 03 Titelgruppe 02 Titel 661 22-411„Förderung von Maßnahmen zur energe-tischen Gebäudesanierung ,CO2-Gebäude-sanierungsprogramm‘ der KfW-Bankengruppe– Abwicklung“) um jetzt fällige, aber bereits inder Vergangenheit (im Förderprogramm 2011oder früher) eingegangene Verpflichtungser-mächtigungen handelt, und inwiefern plant dieBundesregierung, eben diese Kassenmittel fürneue Förderzusagen für zusätzliche energeti-sche Haussanierungen, die ab dem Jahr 2015umgesetzt werden, einzusetzen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyervom 2. Dezember 2014

Die im Bundeshaushalt 2015 bei Kapitel 09 03 Titel 661 22 vorge-nommene Erhöhung des Haushaltsansatzes deckt den höherenZuschussbedarf der KfW für bereits getätigte Förderzusagen im

Page 15: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 9 –

CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Förderjahre bis 2011 ab undkann somit nicht für neue Zusagen im Programm verwendet werden.

Mit dem NAPE sieht die Bundesregierung weitere Maßnahmen zurSteigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich vor, darunterdie Erhöhung des Fördervolumens für die Gebäudesanierung.

16. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber die zwischenzeitlichen Rückwirkungender im Zusammenhang mit dem Ukraine-Kon-flikt verhängten EU-Sanktionen gegen Russ-land auf Unternehmen in Deutschland, undwelche Wirtschaftsbranchen sind derzeit hier-von am stärksten betroffen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyervom 1. Dezember 2014

Deutsche Exporte nach Russland wiesen im Jahr 2013 ein Volumenvon 36,1 Mrd. Euro auf. Der in den ersten sieben Monaten 2014 zuverzeichnende Rückgang der deutschen Exporte nach Russland(–15,3 Prozent gegenüber dem Zeitraum Januar bis Juli 2013) istnicht durch die EU-Wirtschaftssanktionen bedingt, die erst danachin Kraft traten. Er fügt sich vielmehr in einen längerfristigen, seitMai 2013 zu beobachtenden Trend zurückgehender deutscher Ex-porte nach Russland ein. Auch in den beiden nach der Verhängungder Sanktionen liegenden Monaten August und September 2014setzt sich dieser Trend ohne signifikante Änderungen fort. So gingder deutsche Export im Zeitraum von Januar bis September 2014um 15,9 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahreszurück.

Dabei verteilten sich die Rückgänge sehr unterschiedlich über dieWirtschaftsbereiche. Unter den zehn wichtigsten Warengruppenim Russland-Export gab es überdurchschnittliche Rückgänge beiMaschinen (–18,8 Prozent), Kraftwagen und Kraftwagenteilen(–25,8 Prozent), Datenverarbeitungsgeräten, elektrischen und opti-schen Erzeugnissen (–26,7 Prozent) sowie Nahrungsmitteln und Fut-termitteln (–30,6 Prozent).

Auch eine Aufschlüsselung der Rückgänge nach den oben genanntenzehn wichtigsten Warengruppen macht es schwierig, den allgemei-nen, stärkeren Rückgang der Exporte im August 2014 eindeutigeiner bestimmten Ursache, etwa der Wirkung der Sanktionen, zuzu-ordnen, zumal sich im September 2014 der Rückgang der deutschenExporte wieder deutlich verlangsamt hat:

Page 16: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 10 –

Die nur sehr geringfügige Zunahme des prozentualen Rückgangs beiMaschinen (–18,8 Prozent im August 2014 gegenüber –17,0 Prozentim Schnitt der ersten sieben Monate) einerseits und die Verdreifa-chung des Rückgangs bei pharmazeutischen und ähnlichen Erzeug-nissen (–29 Prozent im August 2014 gegenüber –8,9 Prozent imSchnitt der ersten sieben Monate) andererseits deuten bei genau ge-genläufiger Sanktionsbetroffenheit dieser Branchen darauf hin, dassbei quantitativer Betrachtung die Sanktionswirkungen durch andereEffekte überlagert werden. Dieser Befund ist auch vor dem Hinter-grund plausibel, dass die Wirtschaftssanktionen der EU nicht alsbreit wirkende Beschränkungen des bilateralen Handels, sondern alsgezielte Maßnahmen, die nur ausgewählte Bereiche punktuell betref-fen, angelegt sind.

Insgesamt dürften die Sanktionen ihrer intendierten Wirkung nachzum Rückgang der Exporte nach Russland beitragen. Allerdingskann aus den bisher vorliegenden Daten für zwei Kalendermonatenach Verhängung der Wirtschaftssanktionen nicht auf einen be-stimmten quantitativen Umfang der Wirkung von Sanktionen ge-schlossen werden.

Page 17: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 11 –

17. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Konsequenzen zieht die Bundes-regierung aus Bestechungs- und Geldwäsche-vorwürfen gegen deutsche Rüstungsfirmenu. a. in Griechenland – aktuell wegen 3,2 Mio.Euro deutschen Schmiergelds aus dortigerAnklageerhebung gegen 13 Exmitarbeiter derFirmen Rheinmetall und Atlas (ZEIT ON-LINE vom 28. Dezember 2013) sowie aus derDurchsuchung der Zentrale der Krauss-MaffeiWegmann GmbH & Co. KG am 13. Novem-ber 2014 durch die Münchener Staatsanwalt-schaft auf Bitten der Athener Strafverfolger,auch wegen Verdachts der Steuerhinterziehung(SZ und www.tagesschau.de vom 14. November2014, SPIEGEL ONLINE vom 15. November2014) – hinsichtlich ihrer künftigen Informa-tion des Deutschen Bundestages über solcheRüstungsexporte sowie hinsichtlich ihrer Beur-teilung der „Gesetzestreue und Zuverlässig-keit“ dieser Unternehmen, ohne die der Bunddort weder Rüstungsgüter bestellen (vgl. § 97Absatz 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbs-beschränkungen – GWB) noch Exporte geneh-migen darf (vgl. § 6 Absatz 3 Nummer 3des Kriegswaffenkontrollgesetzes – KrWaff-KontrG), und welche Erkenntnisse hat dieBundesregierung über Strafermittlungsmaß-nahmen, Anklagen gegen und Verurteilungenvon – ggf. ehemaligen – Mitarbeitern der o. g.Unternehmen im In- und Ausland wegen dero. g. Deliktsgruppen seit dem Jahr 2000?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 1. Dezember 2014

Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Medienberichterstat-tung über Ermittlungen griechischer Behörden zum Vorwurf rechts-widriger Zahlungen für die Vergabe von Aufträgen zur Beschaffungausländischer Waffensysteme für die griechischen Streitkräfte.

Sollten Zweifel an der Zuverlässigkeit eines der genannten Unterneh-men bestehen, u. a. aufgrund belastbarer und konkreter Anhalts-punkte für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten heute verantwortli-cher Unternehmensvertreter, wäre eine Aussetzung von Ausfuhrge-nehmigungsverfahren für das entsprechende Unternehmen möglich.Die Bundesregierung sieht hierzu vor dem Hintergrund der bekann-ten Informationen jedoch derzeit keine Veranlassung. Auch der Aus-schluss von öffentlichen Aufträgen der Bundeswehr ist vergaberecht-lich nur möglich, wenn eine rechtskräftige Verurteilung (z. B. wegenBetrugs oder Bestechung) vorliegt; der Ausschluss aufgrund einesmutmaßlichen Gesetzesverstoßes ist nicht zulässig.

Im Hinblick auf die Unterrichtung des Deutschen Bundestages überRüstungsexporte ist grundsätzlich auf § 8 Absatz 1 der Geschäftsord-nung des Bundessicherheitsrates (GO BSR) zu verweisen. Danachunterrichtet die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über ab-

Page 18: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 12 –

schließende Genehmigungsentscheidungen, denen eine Befassungdes Bundessicherheitsrates vorangegangen ist. Zudem gibt die Bun-desregierung jährlich mittels eines Rüstungsexportberichts und einesZwischenberichts über Rüstungsexporte Auskunft.

Zum zweiten Teil der Frage: Der Bundesregierung ist bekannt, dassim Zusammenhang mit Rüstungslieferungen nach Griechenland dieStaatsanwaltschaft Bremen zwei Ermittlungsverfahren gegen Verant-wortliche der Rüstungsunternehmen Rheinmetall Defence Electro-nics GmbH und Atlas Elektronik GmbH wegen des Verdachts derBestechung führt bzw. geführt hat. Hintergrund ist der Verdacht,dass seit 2003 und in der Zeit davor unter der gemeinsamen Vorgän-gerfirma STN Atlas Elektronik GmbH Provisionszahlungen anBriefkastenfirmen geleistet wurden und diese Gelder auch zumZwecke der Beeinflussung von Entscheidungsträgern der griechi-schen Armee und Marine und des Verteidigungsministeriums ver-wendet worden sind.

Über den Stand und Ausgang des Verfahrens der StaatsanwaltschaftMünchen gegen Mitarbeiter des Unternehmens Krauss-Maffei Weg-mann GmbH & Co. KG (KMW) liegen der Bundesregierung keineeigenen Informationen vor.

Der Bundesregierung ist zudem bekannt, dass Griechenland im Zu-sammenhang mit den benannten Unternehmen ein Rechtshilfeersu-chen gestellt und einen Europäischen Haftbefehl übersandt hat. Überdie Bewilligung von Rechtshilfe- und Auslieferungsersuchen von Mit-gliedstaaten der EU entscheidet die zuständige Landesjustizbehörde.Weiterhin liegt der Bundesregierung ein Fahndungsersuchen einesDrittstaates vor, über das noch nicht entschieden ist. Ein weiteresFahndungsersuchen dieses Staates wurde von der Bundesregierungbereits abgelehnt. Die Bundesregierung nimmt zu laufenden Verfah-ren und zu möglichen laufenden Fahndungen nicht Stellung.

Allgemein ist anzumerken, dass die Strafverfolgung grundsätzlich inder Zuständigkeit der Strafverfolgungsbehörden der Länder liegt.Dies gilt insbesondere auch für Straftaten der Bestechung ausländi-scher Amtsträger. Die Länder informieren das Bundesministeriumder Justiz und für Verbraucherschutz jährlich über die von ihneneingeleiteten Ermittlungsverfahren in Auslandsbestechungsfällen.Aufgrund dieser Informationen berichtet die Bundesregierung inanonymisierter Form der OECD Working Group on Bribery in In-ternational Business Transactions (OECD = Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) über die praktischeUmsetzung des OECD-Übereinkommens vom 17. Dezember 1997über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger iminternationalen Geschäftsverkehr. Die Berichte der Länder enthaltengrundsätzlich nur anonymisierte Angaben über die Beteiligten sowieallgemein gehaltene Informationen über den Verfahrensgegenstand,die betroffene Branche und die Region. Eine systematische Zuord-nung der in den Berichten enthaltenen Verfahren zu einzelnen Unter-nehmen oder zu einzelnen Mitarbeitern der Unternehmen kann hier-durch nicht erfolgen.

Page 19: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 13 –

18. AbgeordneteDr. Julia

Verlinden

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welchen Beitrag zur Reduzierung des Primär-energieverbrauchs (Ziel für 2020 laut Energie-konzept der Bundesregierung: 20 Prozent Re-duktion im Vergleich zu 2008) würde die Ab-schaltung der ältesten Braunkohlekraftwerkemit den niedrigsten Wirkungsgraden nach Be-rechnungen der Bundesregierung leisten, undwieso spricht sich die Bundesregierung vor die-sem Hintergrund nicht für die Abschaltungvon besonders alten, ineffizienten Kohlekraft-werken als Beitrag zu mehr Energieeffizienzaus (bitte Angaben jeweils für die Stilllegungvon 5, 10, 15 und 20 der am wenigsten effizien-ten Kraftwerksblöcke machen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 2. Dezember 2014

Der Bundesregierung liegen derartige Berechnungen nicht vor.

19. AbgeordneteDr. Julia

Verlinden

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum betrachtet die Bundesregierung bei ih-ren geplanten Maßnahmen für mehr Energie-effizienz insbesondere den Primärenergiever-brauch (vgl. Entwurf des NAPE), und hält dieBundesregierung am im Energiekonzept von2010 ebenfalls beschlossenen Einsparziel von10 Prozent Reduktion des Bruttostromver-brauchs (gegenüber 2008) fest, obwohl das Zielim Entwurf des NAPE nicht genannt wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 2. Dezember 2014

Die Maßnahmen des NAPE sind auf eine Senkung des Endenergie-verbrauchs ausgerichtet. Die Quantifizierung der Effekte der Maß-nahmen erfolgt aber bezogen auf den Primärenergieverbrauch, dadas Primärenergieziel den Leitindikator des Energiekonzepts für dieEffizienz- und Energieverbrauchsziele darstellt. Die weiteren Zieledes Energiekonzepts von 2010 gelten davon unabhängig weiterhin.

20. AbgeordneteHalinaWawzyniak

(DIE LINKE.)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus dem am 20. November 2014 veröf-fentlichten Entwurf der italienischen EU-Rats-präsidentschaft zur Verordnung zur Harmoni-sierung des europäischen Binnenmarktes inder Telekommunikation, wonach die Möglich-keiten für Telekommunikationsdienstleister er-weitert werden sollen, Internetverkehr zu blo-ckieren, zu verlangsamen, zu verändern oderzwischen spezifischen Inhalten, Anwendungen,Diensten oder Qualitätsklassen zu unterschei-den (https://edri.org/leaked-documents-show-

Page 20: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 14 –

net-neutrality-may-danger/), und wie wird sichdie Bundesregierung im Europäischen Rat zudiesem Vorschlag verhalten?

21. AbgeordneteHalinaWawzyniak

(DIE LINKE.)

Welche Pläne hat die Bundesregierung, umNetzneutralität zu sichern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 2. Dezember 2014

Die Fragen 20 und 21 werden wegen des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene für eine ge-setzliche Verankerung der Netzneutralität ein, die das offene Inter-net erhält und zugleich Spielraum für Qualitätsinnovationen wahrt.Sie verfolgt das Anliegen, den Vorschlag für eine Verordnung desEuropäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zumeuropäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation undzur Verwirklichung des vernetzten Kontinents, der auch Vorschlägezu Regelungen zur Netzneutralität enthält, rasch zu einem erfolgrei-chen Abschluss zu führen.

Bisher gibt es im Rat jedoch keine Einigung, wie eine solche gesetzli-che Regelung zur Netzneutralität aussehen soll. Die italienische Rats-präsidentschaft hat dem Rat im Vorfeld der Sitzung des Telekom-munikationsrates lediglich einen Sachstand zu den aktuellen Ver-handlungen unterbreitet, in dem die Vorstellungen der Ratspräsi-dentschaft enthalten sind, wie die weiteren Verhandlungen in denaktuell diskutierten Verordnungselementen gestaltet werden sollten.Dies beinhaltet auch Vorschläge von Grundprinzipien für die einzel-nen Themenbereiche. Die Bundesregierung hat sich für konkreteRegelungen der Netzneutralität anstelle der Vereinbarung vonGrundprinzipien im Telekommunikationsrat am 27. November 2014ausgesprochen.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

22. AbgeordneteKatrin

Kunert(DIE LINKE.)

Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierungder aktuelle Stand bei der Umsetzung des Me-morandums zum Minsker Protokoll vom5. September 2014 für Schritte zur Schaffungeines politischen Rahmens für die Konfliktlö-sung in der Ukraine aus, und in welchen kon-kreten Fragen konnte zwischen den beteiligten

Page 21: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 15 –

Parteien bislang eine Verständigung bzw. zu-mindest eine Annäherung der Position erreichtwerden?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 1. Dezember 2014

Wesentliche Punkte des Minsker Protokolls vom 5. September 2014werden in ihrer Umsetzung durch das Memorandum vom 19. Sep-tember 2014 operationalisiert: die vereinbarte Waffenruhe (Punkt 1des Protokolls) und die damit zusammenhängenden Fragen derÜberwachung der Waffenruhe (Punkt 2 des Protokolls) sowie desAbzugs von illegalen bewaffneten Gruppierungen, Kämpfern undSöldnern sowie Militärtechnik (Punkt 10 des Protokolls). Laut Me-morandum soll die Waffenruhe für alle Parteien gelten und jeglicheWaffennutzung und Angriffshandlungen ausschließen. Tatsächlichist das Niveau bewaffneter Auseinandersetzungen seit dem 5. Sep-tember 2014 wesentlich niedriger als zuvor, es kommt gleichwohlnoch täglich zum Einsatz von Waffen.

Zuletzt konzentrierten sich die bewaffneten Auseinandersetzungennach Angaben der OSZE-Beobachtermission (OSZE = Organisationfür Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) auf den Flughafenvon Donezk, die Stadt Debalzewe, das Gebiet nördlich von Luhanskund das Gebiet östlich bzw. nordöstlich von Mariupol.

Das Memorandum sieht die Festlegung einer Kontaktlinie vor, dieden Ausgangspunkt für die Entfernung schwerer Waffen und dieEinrichtung einer von schweren Waffen und militärischer Ausrüs-tung freien Sicherheitszone bildet. Nach Kenntnis der Bundesregie-rung laufen Gespräche zur genauen Festlegung dieser Linie, an de-nen ukrainische und russische Militärvertreter beteiligt sind. Eineendgültige Festlegung ist noch nicht erfolgt. Die Entfernung schwe-rer Waffen von der Linie und aus der Sicherheitszone steht ebenfallsnoch aus. Ebenso steht der im Memorandum festgelegte Abzug vonausländischen bewaffneten Gruppierungen, Kämpfern und Söldnernsowie Militärtechnik aus. Die vorgesehene Räumung von Minenfel-dern ist nach Kenntnis der Bundesregierung ebenfalls noch nicht er-folgt.

Entsprechend dem im Memorandum vorgesehenen Überwachungs-mechanismus beobachtet die OSZE-Beobachtermission die Lageent-wicklung in der Ukraine und insbesondere militärische Aktivitäten inden von bewaffneten Auseinandersetzungen betroffenen Gebieten,sofern es die Sicherheitslage für die unbewaffneten Beobachter zu-lässt.

Für die politische Konfliktlösung sind überdies auch die Teile desMinsker Protokolls von Bedeutung, die nicht Gegenstand des Me-morandums sind. Punkt 3 des Protokolls sieht Dezentralisierungs-maßnahmen insbesondere durch ein zu beschließendes ukrainischesSonderstatusgesetz vor. In Ausführung dieses Punkts verabschiedetedie Rada am 16. September 2014 ein Gesetz über die vorübergehen-de Ordnung der lokalen Selbstverwaltung in einzelnen Bezirken derGebiete Donezk und Luhansk, das am 16. Oktober 2014 vom Staats-präsidenten Petro Poroschenko unterzeichnet wurde. Punkt 9 des

Page 22: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 16 –

Protokolls sieht vorgezogene Lokalwahlen auf der Grundlage desSonderstatusgesetzes vor. Das Gesetz sieht als Datum hierfür den7. Dezember 2014 vor. Nach den von den Separatisten durchgeführ-ten Pseudowahlen vom 2. November 2014 und angesichts ihrer Wei-gerung, Lokalwahlen nach dem ukrainischen Gesetz zu ermöglichen,sieht es derzeit jedoch nicht danach aus, als ob dieser Punkt desMinsker Protokolls umgesetzt werden könnte. Deshalb hat derStaatspräsident Petro Poroschenko eine Rücknahme des Sondersta-tusgesetzes angekündigt.

Die in Punkt 4 des Protokolls vorgesehene OSZE-Grenzbeobach-tungsmission hat ihre Arbeit an zwei russischen Grenzkontrollpunk-ten aufgenommen. Die Mission wurde kürzlich wieder verlängert,eine Einigung über die Ausweitung ihrer Aktivitäten auf den gesam-ten Grenzverlauf wurde noch nicht erzielt.

Im Rahmen der in Punkt 5 des Protokolls vereinbarten Freilassungaller Geiseln und illegal festgehaltenen Personen sind von den Kon-fliktparteien bislang rund 1 500 Personen freigelassen worden.

Das in Punkt 6 des Protokolls vorgesehene Amnestiegesetz für anden Vorkommnissen in der Ostukraine Beteiligte ist am 16. Septem-ber 2014 von der Rada beschlossen worden, es ist noch nicht in Kraftgetreten.

Die Fortsetzung eines inklusiven nationalen Dialogs, wie in Punkt 7des Protokolls vereinbart, steht noch aus.

Zur Verbesserung der humanitären Situation im Donbass und zumwirtschaftlichen Wiederaufbau der Region hat die ukrainische Regie-rung entsprechend den Punkten 8 und 11 des Protokolls Maßnah-men eingeleitet, deren Umsetzung gezwungenermaßen derzeit aufdie unter ihrer Kontrolle stehenden Gebiete beschränkt bleibt. Inden nicht unter Kontrolle der Zentralregierung stehenden Gebietenverschlechtert sich die humanitäre und wirtschaftliche Situation wei-ter.

Die in Punkt 12 des Protokolls geforderten Sicherheitsgarantien fürdie Teilnehmer an den Konsultationen der Kontaktgruppe sind gege-ben.

Somit ist zusammenfassend festzustellen, dass durch die MinskerVereinbarungen die Intensität der bewaffneten Auseinandersetzun-gen wesentlich verringert und eine weitere Eskalation verhindert so-wie ein umfassender Gefangenenaustausch möglich wurden. Wesent-liche, für eine politische Lösung des Konflikts zentrale Punkte derVereinbarungen sind jedoch weiterhin nicht oder unvollständig um-gesetzt, trotz teilweise erheblicher Anstrengungen der ukrainischenRegierung insbesondere mit Blick auf das Sonderstatusgesetz. Auchdie Durchführung separatistischer Pseudowahlen am 2. November2014 ist ein klarer Verstoß gegen die getroffenen Vereinbarungen.Aus Sicht der Bundesregierung stellt die vollständige Umsetzung al-ler Punkte des Minsker Protokolls und des Memorandums weiterhindie beste Grundlage dar, um zu einer friedlichen politischen Kon-fliktlösung zu kommen.

Page 23: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 17 –

23. AbgeordneteCornelia

Möhring

(DIE LINKE.)

* Das Auswärtige Amt hat die An2014 als „VS – VERTRAULICVon einer Veröffentlichung dersehen. Berechtigte haben die Mdestages Einsicht in die Antwor

Über welche Informationen (inklusive solchervon eigenen sowie fremden Nachrichtendiens-ten) verfügt die Bundesregierung bezüglichder Bewaffnung von Islamisten in Gaza mitdeutsch-französischen MILAN-Raketen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 2. Dezember 2014

Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlichauf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit ange-legt. Die Einstufung der Antwort auf die Frage als Verschlussache(VS – VERTRAULICH) ist aber im vorliegenden Fall im Hinblickauf das Staatswohl erforderlich. Nach § 3 Nummer 3 der Allgemei-nen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zummateriellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durchUnbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland odereines ihrer Länder nachteilig sein könnten, entsprechend einzustu-fen. Die hier betroffenen Informationen stammen aus der Koopera-tion mit anderen Nachrichtendiensten. Geschäftsgrundlage für jedeKooperation unter Nachrichtendiensten ist die vorausgesetzte Ver-traulichkeit der Zusammenarbeit. Eine öffentliche Bekanntgabe ent-gegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde zu einem Rückgangvon Informationen aus diesem Bereich und damit zu einer Ver-schlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrich-tendienste des Bundes führen.

Eine Beantwortung in offener Form wäre damit für die Interessender Bundesrepublik Deutschland schädlich. Daher ist die Antwortals Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad„VS – VERTRAULICH“ eingestuft.*

24. AbgeordneteCornelia

Möhring

(DIE LINKE.)

Inwiefern liegen der Bundesregierung Kennt-nisse über den Einsatz dieser Waffen gegenisraelische Einheiten vor (siehe Propaganda-video der Al-Nasser-Salah-al-Deen-Brigaden,www.youtube.com/watch?v=pmwmKNhe7OY&feature=youtu.be; ab Minu-te 0:08, ab Minute 10:40, ab Minute 12:10)?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 2. Dezember 2014

Das in der Frage erwähnte Video besteht aus mehreren, zu einemFilm zusammengeschnittenen Einzelsequenzen. An den genann-ten Stellen werden tatsächlich Panzerabwehr-Lenkflugkörper(PzAbwLfK) vom Typ MILAN gezeigt.

twort des Staatsministers Michael Roth vom 2. DezemberH“ eingestuft.Antwort in einer Bundestagsdrucksache wird daher abge-öglichkeit, in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bun-

t zu nehmen.

Page 24: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 18 –

Ab Minute 10:47 ist aber auch ein russischer PzAbwLfK KORNETzu sehen, bevor wieder ein PzAbwLfK MILAN gezeigt wird.

Ab Minute 12:23 bis Minute 12:26 zeigt die Sequenz den Abschusseines PzAbwLfK MILAN aus einem Gebäude. In dem unmittelbarfolgenden Abschnitt sieht man einen hellen Punkt, der auf ein stehen-des Fahrzeug zufliegt und dieses trifft, woraufhin das Fahrzeug ex-plodiert. Hierdurch wird zumindest der Eindruck erweckt, diesesFahrzeug sei mit dem vorher gezeigten PzAbwLfK MILAN be-kämpft worden. Aus technischer Sicht kann die Authentizität derEinzelsequenzen in der dargebrachten Komposition nicht einge-schätzt werden. Des Weiteren kann keine Einschätzung zu Aufnah-mezeitpunkten und Orten erfolgen.

25. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat die Bundesregierung bei ihrer Entschei-dung am 19. November 2014 über den Bun-deswehrfolgeeinsatz in Afghanistan berück-sichtigt, dass Einsatzziele dort verfehlt wurden– vor allem, dass der Opiumanbau sowie Kor-ruption zu- statt abnahmen, Polizei sowie Mili-tär unzuverlässig sind, eine unabhängige Justizfür die arme Bevölkerung fehlt – und die Bun-deswehr weiterhin in Kampfhandlungen verwi-ckelt zu werden droht bei Einsatzbegleitungafghanischer Rekruten, bei Notwehr oderNothilfe für bedrohte Zivilmitarbeiter der in-ternationalen Gemeinschaft (sog. in extremissupport), und hat die Bundesregierung berück-sichtigt, dass aufgrund der Sicherheitslage inAfghanistan nach der Erteilung des ISAF-Mandats im Jahr 2001 die Bundeswehr des-halb nur in Kabul stationiert und lediglich zur„Eigensicherung, Eigenevakuierung“ sowie zu„bewaffneter Nothilfe zugunsten Jedermann“eingesetzt werden sollte, dann aber diesesMandat immer weiter auf den ganzen NordenAfghanistans ausgeweitet wurde?

Antwort des Staatsministers Michael Rothvom 1. Dezember 2014

Dem Deutschen Bundestag wurde zeitgleich mit dem Mandatsantragfür die Resolute Support Mission der Fortschrittsbericht Afghanis-tan 2014 einschließlich einer Zwischenbilanz des Afghanistan-Enga-gements seit 2001 vorgelegt.

Die dort beschriebenen Erkenntnisse und Einsichten aus dem bishe-rigen Engagement in Afghanistan wurden von der Bundesregierungbei ihrer Entscheidung über den Mandatsantrag zur Resolute Sup-port Mission berücksichtigt: „Wir haben viel erreicht, aber wir sindnoch lange nicht am Ziel.“

Die Resolute Support Mission trägt einen anderen Charakter als derbisherige ISAF-Einsatz (ISAF = Internationale Sicherheitsunterstüt-zungsgruppe). Sie ist kein Kampfeinsatz und hat auch nicht die Auf-

Page 25: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 19 –

gabe, sich direkt an der Terror- oder der Drogenbekämpfung zu be-teiligen.

Die Bundeswehr wird sich im Rahmen dieser Mission nicht an Ein-sätzen der afghanischen Sicherheitskräfte beteiligen. Dennoch kannes zu Gefechtshandlungen in Ausübung des Selbstverteidigungs-rechts, zum Schutz eigener Truppen oder designierter ziviler Kräftekommen.

Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Einschätzung, dass das interna-tionale Engagement für Afghanistan unverändert von einer großenMehrheit in der afghanischen Gesellschaft getragen wird, auch wennHerausforderungen wie zum Beispiel die Bekämpfung des Drogen-anbaus und der Korruption fortbestehen. Beim Drogenanbau undbei der Korruption muss grundsätzlich berücksichtigt werden, dasses sich um komplexe Phänomene handelt, die sich nicht allein durchrechtsstaatliche oder militärische Maßnahmen bewältigen lassen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

26. AbgeordneterJan van

Aken

(DIE LINKE.)

Welchen Zeitraum umfasste der Einsatz derim Auftrag der Bundesanwaltschaft in Ham-burg eingesetzten verdeckten Ermittlerin „IrisSchneider“ (taz.die tageszeitung vom 19. No-vember 2014), und auf welche Weise warendie damals fünf amtierenden Hamburger In-nensenatoren nach Kenntnis der Bundesregie-rung durch das Bundesministerium des Innern(BMI) oder die Bundesanwaltschaft über die-sen Einsatz informiert worden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Kringsvom 2. Dezember 2014

Die Voraussetzungen für den Einsatz eines Verdeckten Ermittlers(VE) sind in § 110a der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. DerEinsatz ist unter anderem zulässig zur Aufklärung von Staatsschutz-delikten nach den §§ 74a, 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes. BeiEinsätzen gegen einen bestimmten Beschuldigten bedarf diese straf-prozessuale Maßnahme der Zustimmung des sachlich und örtlich zu-ständigen Richters, vgl. § 110b StPO; in Ermittlungsverfahren desGeneralbundesanwalts ist dies der Ermittlungsrichter des Bundesge-richtshofes. Etwaige Einsätze von VE in Ermittlungsverfahren desGeneralbundesanwalts erfolgen im Rahmen dieser gesetzlichen Vor-gaben.

Die polizeiliche Umsetzung des Einsatzes im Einzelnen und die da-für erforderlichen polizeitaktischen Überlegungen erfolgen durch dievon der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft beauftragte Polizei-dienststelle.

Page 26: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 20 –

Das Bundeskriminalamt führte von 2002 bis 2004 im Auftrag desGeneralbundesanwalts ein Ermittlungsverfahren, bei dem ein VEdes Landeskriminalamtes Hamburg eingesetzt wurde. Der Einsatzdes VE erfolgte unter Führung durch einen VE-Führer des Landes-kriminalamtes Hamburg. Das Landeskriminalamt Schleswig-Hol-stein führte von 2004 bis 2006 im Auftrag des Generalbundesanwaltsein Ermittlungsverfahren, bei dem verdeckt ermittelt wurde.

Die im Einsatzzeitraum amtierenden Senatoren für Inneres derFreien und Hansestadt Hamburg sind weder von dem Generalbun-desanwalt, dem BMI, noch vom Bundeskriminalamt über den Ein-satz von VE unterrichtet worden.

Die weitere Beantwortung der Frage ist der Bundesregierung in demfür die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Ge-heimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregie-rung auf diese Frage muss als „GEHEIM“ eingestuft werden. DieseTeilantwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundes-tages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsver-pflichtung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Ge-heimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekannt-werden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können(vgl. BVerfGE 124, 161 bis 193; für die Auskunft im Rahmen einesUntersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 bis 123 f.). Hierzuzählt auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.

Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlichauf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt(vgl. BVerfGE 124, 161 bis 193). Die Einstufung als Verschlusssacheist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus fol-genden Gründen erforderlich und geeignet, das Informationsinteres-se des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinte-ressen der Bundesregierung zu befriedigen:

Die Preisgabe weiterer Informationen zum Einsatz von VE im vorlie-genden Fall an die Öffentlichkeit würde das schützenswerte Interesseder Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfungvon Kriminalität und Terrorismus und damit das Staatswohl erheb-lich beeinträchtigen. Die Veröffentlichung dieser internen Vorgängewürde die Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen undTaktiken in einem äußerst gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten.Die hier in Rede stehenden verdeckten Maßnahmen werden nur inKriminalitätsfeldern angewandt, bei denen von einem besonderenMaß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereitschaftausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationenaus dem angeforderten Bereich durch kriminelle oder terroristischeKreise würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmungim Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staat-lichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswir-ken. Auch könnte eine Offenlegung weiterer Informationen eine Ge-fährdung von Leib und Leben der eingesetzten VE bedeuten.

Page 27: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 21 –

Demgegenüber ist mit der Geheimschutzordnung des DeutschenBundestages ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordnetendes Deutschen Bundestages ermöglicht, die entsprechenden Informa-tionen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damitim Ergebnis Rechnung getragen.

27. AbgeordneterJan van

Aken

(DIE LINKE.)

Welche Bundesbehörden waren in den Einsatzder im Auftrag der Bundesanwaltschaft inHamburg eingesetzten verdeckten Ermittlerin„Iris Schneider“ eingebunden (taz.die tageszei-tung vom 19. November 2014), und in welcherHäufigkeit haben sich diese Behörden im Kon-takt mit dem Hamburger Landeskriminalamtüber diesen Einsatz im Regelfall über denStand der Ermittlungen informiert bzw. habensie sich hierzu abgestimmt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 2. Dezember 2014

Die Voraussetzungen für den Einsatz eines VE sind in § 110a StPOgeregelt. Der Einsatz ist unter anderem zulässig zur Aufklärung vonStaatsschutzdelikten nach den §§ 74a, 120 des Gerichtsverfassungs-gesetzes. Bei Einsätzen gegen einen bestimmten Beschuldigten be-darf diese strafprozessuale Maßnahme der Zustimmung des sachlichund örtlich zuständigen Richters, vgl. § 110b StPO; in Ermittlungs-verfahren des Generalbundesanwalts ist dies der Ermittlungsrichterdes Bundesgerichtshofes. Etwaige Einsätze von VE in Ermittlungs-verfahren des Generalbundesanwalts erfolgen im Rahmen dieser ge-setzlichen Vorgaben.

Die polizeiliche Umsetzung des Einsatzes im Einzelnen und die da-für erforderlichen polizeitaktischen Überlegungen erfolgen durch dievon der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft beauftragte Polizei-dienststelle.

Das Bundeskriminalamt führte von 2002 bis 2004 im Auftrag desGeneralbundesanwalts ein Ermittlungsverfahren, bei dem ein VEdes Landeskriminalamtes Hamburg eingesetzt wurde. Der Einsatzdes VE erfolgte unter Führung durch einen VE-Führer des Landes-kriminalamtes Hamburg. Das Landeskriminalamt Schleswig-Hol-stein führte von 2004 bis 2006 im Auftrag des Generalbundesanwaltsein Ermittlungsverfahren, bei dem verdeckt ermittelt wurde.

Kontakte zwischen dem Landeskriminalamt Hamburg und dem Bun-deskriminalamt erfolgten immer anlass- und einsatzbezogen. Einekonkrete Aussage zur Häufigkeit der Kontakte kann daher nicht ge-troffen werden.

Die weitere Beantwortung der Frage ist der Bundesregierung in demfür die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Ge-heimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregie-rung auf diese Frage muss als „GEHEIM“ eingestuft werden. DieseTeilantwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundes-

Page 28: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 22 –

tages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 Bezug genommen.

28. AbgeordneteLuise

Amtsberg(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Maßnahmen verfolgt dieBundesregierung, um die vom Bundesministerdes Innern Dr. Thomas de Mazière vorge-schlagenen „Willkommens- und Ausreisezen-tren“ in Transitländern aufzubauen (ZDF-Morgenmagazin vom 12. November 2014),und wie sollen nach Ansicht der Bundesregie-rung den Antragstellern rechtsstaatliche Ga-rantien in externalisierten Verfahren gewährtwerden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 1. Dezember 2014

Die Aussagen des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière zu„Willkommens- und Ausreisezentren“ haben als Ausgangspunkt dieSchlussfolgerungen des Rats der Justiz- und Innenminister vom10. Oktober 2014 „Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Mi-grationsströme“. Danach können in Transitländern unter Leitungdes Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge(UNHCR) bzw. der Internationalen Organisation für Migration(IOM) Zentren eingerichtet werden, um Maßnahmen zu regionalenEntwicklungs- und Schutzprogrammen im nördlichen Afrika, zurNeuansiedlung auf freiwilliger Grundlage und zu Rückkehrmaßnah-men der Europäischen Union kohärent umzusetzen und dadurchden betroffenen Drittländern konkrete Formen der Solidarität undUnterstützung bieten zu können. Solche Zentren wären auch geeig-net, Einrichtungen zur Information und Beratung über legale Zu-gangswege zu ermöglichen. Konkrete Entscheidungen hierzu sindbislang nicht getroffen worden. Das Thema ist noch auf EU-Ebeneweiter zu beraten. Die in den Ratsschlussfolgerungen genanntenZentren sind nur eine von vielen Maßnahmen, um den Migrations-und Flüchtlingszustrom über das nördliche Afrika zu bewältigen.

29. AbgeordneteLuise

Amtsberg(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber den konkreten Operationsplan derFRONTEX-Operation Triton, und inwiefernwerden die Vorgaben der Seeaußengrenzen-verordnung (Verordnung (EU) Nr. 656/2014),insbesondere zur Seenotrettung und zumGrundsatz der Nichtzurückweisung, darin um-gesetzt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 1. Dezember 2014

Der Bundespolizei liegt der Operationsplan der europäischenGrenzschutzagentur FRONTEX zu deren Joint Operation Tritonvor. Auf die Verordnung (EU) Nr. 656/2014 nimmt der Operations-

Page 29: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 23 –

plan dabei umfangreich Bezug und setzt die darin enthaltenen Rege-lungsinhalte dezidiert und umfassend um.

30. AbgeordneteLuise

Amtsberg(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unterstützt die Bundesregierung den in derSitzung des Strategischen Ausschusses fürEinwanderungs-, Grenz- und Asylfragen am13./14. November 2014 gemachten VorschlagItaliens, dass die FRONTEX-Operation Tritonmit Ägypten kooperieren soll, und wenn ja, zuwelchem Zweck (bitte begründen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 1. Dezember 2014

Italien hat in der Sitzung des Strategischen Ausschusses für Einwan-derungs-, Grenz- und Asylfragen am 13./14. November 2014 mitge-teilt, dass es im Rahmen der von FRONTEX koordinierten Opera-tion Triton eine Zusammenarbeit mit Ägypten anstrebe. Deutschlandhat sich hierzu nicht geäußert. Die Zusammenarbeit mit Drittstaatenim Rahmen von FRONTEX-koordinierten Maßnahmen ist nachArtikel 14 Absatz 6 der FRONTEX-Verordnung möglich. WeitereErkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.

31. AbgeordneteLuiseAmtsberg

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Zwangsmaßnahmen sollennach Ansicht der Bundesregierung gegenüberSchutzsuchenden zur Abgabe ihres Fingerab-drucks entsprechend der Eurodac-Verordnungangewendet werden, und mit welcher Begrün-dung sieht sie diese als menschenrechtlich zu-lässig an, obwohl eine Mehrheit der Mitglied-staaten der EU bisher keine entsprechendenZwangsmaßnahmen vorsieht (siehe die Ergeb-nisse der Umfrage des European MigrationNetwork im Auftrag der Europäischen Kom-mission)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 1. Dezember 2014

Zur Durchführung der Dublin-Verordnung ist jeder Mitgliedstaatnach den Regelungen der Eurodac-Verordnung im Interesse einergenauen Identifizierung verpflichtet, jeder Person, die internationa-len Schutz beantragt und mindestens 14 Jahre alt ist, umgehend Fin-gerabdrücke abzunehmen und diese an das Eurodac-Zentralsystemzu übersenden (Artikel 4 Absatz 1 der Eurodac-Verordnung). DasVerfahren zur Abnahme der Fingerabdrücke bleibt den nationalenRegelungen und Verfahren in den Mitgliedstaaten vorbehalten.

In Deutschland ist die Identität des Asylbewerbers nach dem Asyl-verfahrensgesetz durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu si-chern (§ 16 Absatz 1 AsylVfG). Der Asylbewerber ist verpflichtet,die jeweiligen Maßnahmen zu dulden (§ 15 Absatz 2 Nummer 7

Page 30: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 24 –

AsylVfG). Diese Regelungen dienen auch der Umsetzung der Ver-pflichtung aus der Eurodac-Verordnung.

Sollte der Asylbewerber bei der Antragstellung beim Bundesamt fürMigration und Flüchtlinge die Mitwirkung verweigern, wird in derRegel die örtliche Polizeidienststelle einbezogen, die die Identitätssi-cherung nach den gesetzlichen Regelungen der Verwaltungsvollstre-ckung durchführen kann. Für Bundesbehörden richtet sich die An-wendung von Zwangsmaßnahmen nach dem Gesetz über den unmit-telbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbe-amte des Bundes.

Bei der zwangsweisen Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen istder Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in besonderer Weise zu be-achten.

In der Praxis ist in Deutschland Zwang bei der Abnahme von Finger-abdrücken aufgrund der Kooperationsbereitschaft der Drittauslän-der in der Regel allerdings nicht notwendig.

Die Europäische Kommission hat zur Herstellung gleichwertigerStandards bei Anwendung des Gemeinsamen Europäischen Asylsys-tems auf der Grundlage einer Umfrage des Europäischen Migra-tionsnetzwerkes einen Entwurf von Handlungsempfehlungen zur An-wendung und Durchsetzung der Eurodac-Verordnung vorgelegt, derzurzeit in den zuständigen EU-Gremien beraten wird. Die Umfragedes Europäischen Migrationsnetzwerkes einschließlich der Praxisder anderen Mitgliedstaaten wird derzeit ausgewertet.

32. AbgeordneterKai

Gehring

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkreten Maßnahmen zur Technik-folgenabschätzung, Risikoforschung und Vor-sorge erachtet die Bundesregierung für not-wendig, um sicherzustellen, dass beim geplan-ten Einsatz von Körperscannern an deutschenFlughäfen (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom31. Oktober 2014) datenschutzrechtliche, ge-sundheitliche und andere mögliche Risikenausgeschlossen sind, und was sind die bisheri-gen Ergebnisse diesbezüglicher Prüfungen (bit-te einzeln aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 3. Dezember 2014

Körperscanner sind an deutschen Flughäfen bereits seit November2012 im Einsatz. Sie sind ein nach EU-Recht zugelassenes Kontroll-mittel, das geeignet ist, den Sicherheitsstandard bei der Kontrollevon Personen weiter zu steigern. Es sind nur Geräte zugelassen, diemit nichtionisierender Strahlung arbeiten. Nach jetzigem Kenntnis-stand sind die verwendeten Millimeterwellen für den menschlichenKörper unbedenklich. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat beiMessungen festgestellt, dass die empfohlenen Personenschutzgrenz-werte deutlich unterschritten werden. Die eingesetzten Geräte erfül-len die mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die In-formationsfreiheit abgestimmten datenschutzrechtlichen Anforde-

Page 31: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 25 –

rungen. Insbesondere zeigen die Geräte keine realen Körperbilderauf den Kontrollmonitoren an und speichern keine Daten.

33. AbgeordneterAndrej

Hunko(DIE LINKE.)

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt,inwiefern die im Zusammenhang mit der Per-formance „Erster Europäischer Mauerfall“von in- und ausländischen Polizeibehörden er-hobenen bzw. ausgetauschten Daten und In-formationen in polizeilichen Informationssys-temen gespeichert wurden bzw. immer nochwerden (vgl. Antwort der Bundesregierung aufmeine Schriftliche Frage 24 auf Bundestags-drucksache 18/3258), und welchen Inhalthaben die Mitteilungen aus Bulgarien, Rumä-nien, Serbien, Ungarn, Griechenland undKosovo über die von den „dortigen Grenz-bzw. Polizeibehörden“ jeweils „getroffene[n]Maßnahmen“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 4. Dezember 2014

Durch die Bundespolizei erfolgte keine Speicherung von Daten imelektronischen Informationssystem der Polizei in Bezug auf die o. g.Aktion „Erster Europäischer Mauerfall“. Darüber hinaus liegen derBundespolizei keine Informationen über die Speicherung von erho-benen bzw. ausgetauschten Daten bzw. Informationen in polizei-lichen Informationssystemen durch die Polizeibehörden in den Ent-sendeländern der Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten (GVB)vor.

Hinsichtlich des Inhaltes der Mitteilungen über die von Grenz- bzw.Polizeibehörden jeweils getroffenen Maßnahmen berichten die GVBin Serbien, Bulgarien, Griechenland und Kosovo (für Mazedonien),dass sie von ihren Partnerbehörden über die Aufenthaltsorte und diejeweils erfolgten Grenzübertritte der Reisebusse informiert wurden.

Darüber hinaus wurde der GVB in Serbien über die Zurückweisungvon zwei Beteiligten des Aktionsbündnisses an der ungarisch-serbi-schen Grenze und über die polizeiliche Begleitung der Busse an dieserbisch-bulgarische Grenze informiert.

Die bulgarische Grenzpolizei informierte den GVB in Bulgarien da-rüber hinaus über Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der Ein-reisekontrolle aus Serbien, den weiteren Verlauf der Protestaktion inBulgarien, einschließlich der Absperrmaßnahmen zum Schutz derGrenzanlagen an der bulgarisch-türkischen Grenze, und die polizeili-che Begleitung der Beteiligten an die bulgarisch-griechische Grenze.

Der GVB in Griechenland wurde zusätzlich über die am Abend des10. November 2014 erfolgte Untersagung der Rückfahrt der Reise-gruppe durch die griechische Polizei aufgrund der Trunkenheit derBusfahrer informiert.

Page 32: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 26 –

Ferner übermittelte der bulgarische Staatsschutz eine Liste mit Per-sonen, die im Zusammenhang mit der geplanten Aktion am 9. No-vember 2014 an den bulgarisch-türkischen Grenzanlagen nach Bul-garien eingereist sind.

Auch zu diesen Informationen ausländischer Dienststellen erfolgtekeine Speicherung im polizeilichen Informationssystem.

Im Zusammenhang mit der Performance „Erster EuropäischerMauerfall“ gingen beim Bundeskriminalamt keine Hinweise auf be-gangene Straftaten ein; mithin bestand keine Veranlassung zu einerSpeicherung im polizeilichen Informationssystem gemäß § 11 desBundeskriminalamtgesetzes.

34. AbgeordneteDr. BärbelKofler

(SPD)

Wann und in welcher Höhe ist mit einem kon-kreten Aufwuchs an Planstellen für die Bun-despolizeiinspektion Rosenheim zu rechnenvor dem Hintergrund, dass die derzeit im Rah-men der Erhöhung der Haushaltsmittel um20 Mio. Euro angekündigten 405 neuen Stel-len bei der Bundespolizei im Objektschutz, anFlughäfen und im Auslandspersonenschutzeingesetzt werden sollen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 2. Dezember 2014

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim nimmt seit der Änderungdes Verwaltungsabkommens zwischen dem BMI und der Bayeri-schen Staatsregierung über die Wahrnehmung von Aufgaben desgrenzpolizeilichen Einzeldienstes in Bayern zum 1. April 2008 diegrenzpolizeilichen Aufgaben in ihrem Zuständigkeitsbereich an derGrenze zu Österreich wahr.

Seit dem Jahr 2008 ist an der deutsch-österreichischen Grenze ein er-heblicher Anstieg im Bereich der illegalen Migration zu verzeichnen;die Bundespolizeiinspektion Rosenheim ist derzeit der absoluteBrennpunkt an den deutschen Grenzen.

Bei der Aufgabenwahrnehmung wird die BundespolizeiinspektionRosenheim bereits seit 2010 mit drei Einsatzgruppen der Bundespoli-zeiabteilung Deggendorf und zusätzlich durch erfahrene Beamte an-derer Bundespolizeidirektionen unterstützt.

Als einen ersten Schritt zur dauerhaften Deckung des Personalfehlswurde die Bundespolizeiinspektion Rosenheim Anfang 2014 mit50 zusätzlichen Dienstposten verstärkt.

Die der Bundespolizei im Ergebnis der Sitzung des Haushaltsaus-schusses des Deutschen Bundestages am 13. November 2014 bewil-ligten zusätzlichen 406 neuen Planstellen sind zweckgebunden undstehen für Verstärkungen im Bereich der BundespolizeiinspektionRosenheim nicht zur Verfügung.

Page 33: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 27 –

35. AbgeordneteDr. Bärbel

Kofler

(SPD)

Wie wird sichergestellt, dass für einen Perso-nalaufwuchs der Bundespolizeiinspektion Ro-senheim die entsprechenden Liegenschaftenund die entsprechende Einsatz- und Verwal-tungsausstattung zur Verfügung stehen wer-den?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 2. Dezember 2014

Die Unterbringung zusätzlicher Kräfte kann in der Liegenschaft inRosenheim sichergestellt werden. Hierbei handelt es sich um eineLiegenschaft einer ehemaligen Einsatzabteilung, die bei einem Perso-nalaufwuchs sukzessive im benötigten Umfang hergerichtet wird.

36. AbgeordneteDr. Bärbel

Kofler

(SPD)

Wie und wann wird bei der Bundespolizei-inspektion Rosenheim durch eine Änderungihrer Struktur und des von ihr überwachtenGebietes angesichts durch Zahlen unerlaubterGrenzübertritte belegter Mehrbelastung si-chergestellt, dass die BundespolizeiinspektionRosenheim ihrem gesetzlichen Auftrag wiederin vollem Umfang nachkommen kann?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 2. Dezember 2014

Derzeit findet eine Organisationsuntersuchung zur Ermittlung desdauerhaften Personalbedarfs einschließlich der künftigen Aufbauor-ganisation in der Bundespolizeiinspektion Rosenheim statt. Ein ab-schließendes Ergebnis liegt noch nicht vor. Folgemaßnahmen hän-gen von diesem Ergebnis ab. Es ist allerdings jetzt schon erkennbar,dass mit einem nicht unerheblichen Aufwuchs von Kontroll- bzw.Streifenbeamten zu rechnen ist.

37. AbgeordneterJan

Korte

(DIE LINKE.)

Wie wäre es aus Sicht der Bundesregierungrechtlich möglich, Anbieter von Cloud-Diens-ten zur Herausgabe bzw. Überwachung vondort zirkulierenden Nutzerdaten zu zwingen(bitte auch hinsichtlich der Bearbeitung vonDokumenten beantworten, die nach Ansichtdes Bundesministers des Innern Dr. Thomasde Maizière als Kommunikationsdaten be-trachtet werden müssten; http://tinyurl.com/m3c5v18), und auf welche Weise könnte dieseAusleitung von Servern der Cloud-Dienste aufAnlagen von Bundesbehörden technisch umge-setzt werden?

Page 34: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 28 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 4. Dezember 2014

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren ist ein Zugriff aufin einer Cloud gespeicherte Daten nach Maßgabe folgender Vor-schriften möglich:

Beim Cloud-Nutzer kann im Rahmen einer Durchsuchung auf dieDaten in der Cloud zugegriffen werden. § 110 Absatz 3 StPO siehtvor, dass die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums beidem von einer Durchsuchung Betroffenen auch auf hiervon räumlichgetrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermediumaus zugegriffen werden kann, erstreckt werden darf, wenn anderen-falls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Beim Cloud-Anbieter können in einer Cloud gespeicherte Daten nach § 94 StPObeschlagnahmt werden. Der Cloud-Anbieter ist nach § 95 Absatz 1StPO verpflichtet, die Daten des Cloud-Nutzers herauszugeben.

Die Einrichtung von Schnittstellen zum Ausleiten des Datenverkehrsbei Telekommunikationsanbietern ohne Kenntnis des Anschlussinha-bers oder -nutzers richtet sich nach den §§ 100a, 100b Absatz 3Satz 1 und 2, § 100g Absatz 3 Satz 1 StPO in Verbindung mit § 110des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunika-tions-Überwachungsverordnung (TKÜV). Diese Verpflichtungentreffen ausschließlich Telekommunikationsanbieter. Reine Cloud-An-bieter werden hiervon nicht erfasst.

Nachrichtendienste besitzen dagegen keine Beschlagnahmebefugnis-se. Sofern das Unternehmen geschäftsmäßig Telekommunikations-dienste erbringt oder daran mitwirkt, ist es jedoch nach § 2 desGesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheim-nisses (G 10) bzw. § 8a des Bundesverfassungsschutzgesetzes(BVerfSchG) dazu verpflichtet, auf Anordnung Auskunft über dienäheren Umstände von Telekommunikation zu erteilen, im Falle desG 10 zudem die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommuni-kation zu ermöglichen. Die näheren Anordnungsvoraussetzungensind insoweit im G 10 bzw. BVerfSchG geregelt, weitere Pflichten indem TKG, der TKÜV und der TR TKÜV.

Die konkrete technische Umsetzung für eine Ausleitung von Cloud-Daten hängt von der jeweiligen Grundlage und etwaigen Beschrän-kungsmaßnahmen ab. Grundsätzlich muss der Telekommunikations-betreiber die entsprechenden Schnittstellen bereitstellen und die Da-ten in einem bestimmten Format übertragen.

38. AbgeordneterStephan

Kühn

(Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lautet der Zeitplan für die Ratifizierungdes Abkommens zur grenzüberschreitendenZusammenarbeit der Polizei-, Grenz- und Zoll-behörden zwischen Deutschland und Polen(deutsch-polnischer Polizeivortrag), welchender Bundesminister des Innern Dr. Thomas deMaizière und sein polnischer AmtskollegeBartłomiej Sienkiewicz am 15. Mai 2014 inZgorzelec unterzeichnet haben?

Page 35: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 29 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 2. Dezember 2014

Das Abkommen bezieht sich auf Gegenstände der Bundesgesetzge-bung i. S. v. Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative des Grund-gesetzes und bedarf daher für seine Inkraftsetzung der Zustimmungdes Gesetzgebers in Form eines sog. Vertragsgesetzes. Die Zustim-mung des Bundesrates ist erforderlich. Die Kabinettbefassung ist fürden 11. Dezember 2014 vorgesehen. Damit wäre eine Befassung desBundesrates in der ersten Plenarsitzung des nächsten Jahres am6. Februar 2015 möglich. Der Ablauf des weiteren parlamentari-schen Verfahrens liegt in den Händen des Deutschen Bundestages.

Auch auf polnischer Seite muss das Parlament dem Abkommen nochzustimmen. Artikel 46 Absatz 1 des Abkommens bestimmt, dass sichdie Parteien einander auf diplomatischem Wege mitteilen, dass dieinnerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkom-mens erfüllt sind. Das Abkommen tritt nach Ablauf von drei Mona-ten nach Eingang der letzten Note in Kraft.

39. AbgeordneterÖzcan

Mutlu

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber Geldflüsse und andere Zusammenhängezwischen dem Deutschen Olympischen Sport-bund (DOSB) und der Stiftung DeutscherSport (siehe Berliner Zeitung vom 25. Novem-ber 2014, „Obskure Parallelwirtschaft beimDOSB“), und waren diese seit Gründung derStiftung im Jahr 2006 Gegenstand der Ver-handlungen um öffentliche Bundesmittel zurSportförderung, Prüfungsgegenstand der Ver-wendung der Fördermittel durch den DOSBoder Gegenstand sonstiger rechtlicher Prüfun-gen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 3. Dezember 2014

Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über die Stiftung Deut-scher Sport, die Anlass gegeben hätten, diese in die Verhandlungenmit dem Deutschen Olympischen Sportbund über Bundesmittel zurSportförderung einzubeziehen.

40. AbgeordneterÖzcan

Mutlu

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat die Stiftung Deutscher Sport seit ihrerGründung Finanzmittel aus dem Bundeshaus-halt (ggf. auf dem Umweg über den Haushaltdes DOSB, der Deutsche[n] Sport MarketingGmbH oder weiterer dem DOSB zuzurech-nender GmbHs) erhalten, und wenn nein, wiekann die Bundesregierung dies ausschließen?

Page 36: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 30 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 3. Dezember 2014

Die Stiftung Deutscher Sport hat keine Finanzmittel aus dem Bun-deshaushalt erhalten. Die Finanzmittel des Bundes an den DOSBsind für konkrete Maßnahmen zweckgebunden. Die ordnungsgemä-ße Verwendung dieser Mittel wird im Wege einer Verwendungsnach-weisprüfung kontrolliert.

41. AbgeordneterHubertus

Zdebel

(DIE LINKE.)

Welche inzwischen abgeschlossenen Ermittlun-gen oder erwarteten Gefahren lagen dem jah-relangen Einsatz der im Auftrag der Bundesan-waltschaft eingesetzten verdeckten Ermittlerin„Iris Schneider“ zugrunde (taz.die tageszei-tung vom 19. November 2014), und aus wel-chem Grund machten es diese Ermittlungenoder erwarteten Gefahren auch erforderlich,über einen längeren Zeitraum durch aktiveMitarbeit in den Redaktionsräumen eines Ra-diosenders die Pressefreiheit und die freie,nicht durch eine verdeckt arbeitende Polizistinwomöglich manipulierte Ausübung der Tätig-keit von Journalistinnen und Journalisten zugefährden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 2. Dezember 2014

Die Voraussetzungen für den Einsatz eines VE sind in § 110a StPOgeregelt. Der Einsatz ist unter anderem zulässig zur Aufklärung vonStaatsschutzdelikten nach den §§ 74a, 120 des Gerichtsverfassungs-gesetzes.

Bei Einsätzen gegen einen bestimmten Beschuldigten bedarf diesestrafprozessuale Maßnahme der Zustimmung des sachlich und ört-lich zuständigen Richters, vgl. § 110b StPO; in Ermittlungsverfahrendes Generalbundesanwalts ist dies der Ermittlungsrichter des Bun-desgerichtshofes. Etwaige Einsätze von VE in Ermittlungsverfahrendes Generalbundesanwalts erfolgen im Rahmen dieser gesetzlichenVorgaben.

Die polizeiliche Umsetzung des Einsatzes im Einzelnen und die da-für erforderlichen polizeitaktischen Überlegungen erfolgen durch dievon der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft beauftragte Polizei-dienststelle. Das Bundeskriminalamt führte von 2002 bis 2004 imAuftrag des Generalbundesanwalts ein Ermittlungsverfahren, beidem ein VE des Landeskriminalamtes Hamburg eingesetzt wurde.Der Einsatz des VE erfolgte unter Führung durch einen VE-Führerdes Landeskriminalamtes Hamburg.

Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein führte von 2004 bis 2006im Auftrag des Generalbundesanwalts ein Ermittlungsverfahren, beidem verdeckt ermittelt wurde.

Page 37: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 31 –

Das Bundeskriminalamt hat den eingesetzten VE zu keinem Zeit-punkt angewiesen, aktiv in den Redaktionsräumen eines Radiosen-ders mitzuarbeiten. Auch sind dem Bundeskriminalamt im Rahmender Ermittlungsführung keine entsprechenden Erkenntnisse bekanntgeworden.

Die weitere Beantwortung der Frage ist der Bundesregierung in demfür die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung aus Ge-heimhaltungsgründen nicht möglich. Die Antwort der Bundesregie-rung auf diese Frage muss als „GEHEIM“ eingestuft werden. DieseTeilantwort kann bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundes-tages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.

Die Bundesregierung folgt hierbei der Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsver-pflichtung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament unter Ge-heimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekannt-werden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können(vgl. BVerfGE 124, 161 bis 193; für die Auskunft im Rahmen einesUntersuchungsausschusses: vgl. BVerfGE 124, 78 bis 123 f.). Hierzuzählt auch die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages.

Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlichauf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt(vgl. BVerfGE 124, 161 bis 193). Die Einstufung als Verschlusssacheist aber im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl aus fol-genden Gründen erforderlich und geeignet, das Informationsinteres-se des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinte-ressen der Bundesregierung zu befriedigen:

Die Preisgabe weiterer Informationen zum Einsatz von VE im vorlie-genden Fall an die Öffentlichkeit würde das schützenswerte Interesseder Bundesrepublik Deutschland an einer wirksamen Bekämpfungvon Kriminalität und Terrorismus und damit das Staatswohl erheb-lich beeinträchtigen. Die Veröffentlichung dieser internen Vorgängewürde die Offenlegung sensibler polizeilicher Vorgehensweisen undTaktiken in einem äußerst gefährdungsrelevanten Bereich bedeuten.Die hier in Rede stehenden verdeckten Maßnahmen werden nur inKriminalitätsfeldern angewandt, bei denen von einem besonderenMaß an Konspiration, Gemeinschädlichkeit und Gewaltbereitschaftausgegangen werden muss. Die Kenntnisnahme von Informationenaus dem angeforderten Bereich durch kriminelle oder terroristischeKreise würde sich sowohl auf die staatliche Aufgabenwahrnehmungim Gefahrenabwehrbereich wie auch auf die Durchsetzung des staat-lichen Strafverfolgungsanspruchs außerordentlich nachteilig auswir-ken. Auch könnte eine Offenlegung weiterer Informationen eine Ge-fährdung von Leib und Leben der eingesetzten VE bedeuten.

Demgegenüber ist mit der Geheimschutzordnung des DeutschenBundestages ein Instrument geschaffen, das es den Abgeordnetendes Deutschen Bundestages ermöglicht, die entsprechenden Informa-tionen einzusehen. Dem parlamentarischen Kontrollrecht wird damitim Ergebnis Rechnung getragen.

Page 38: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 32 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justizund für Verbraucherschutz

42. AbgeordneteBärbel

Höhn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hat sich die Zahl der Verbraucherbe-schwerden bei der Bundesnetzagentur wegenunerlaubter Telefonanrufe seit 2009 entwickelt(bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie ha-ben sich im gleichen Zeitraum die Zahl der ein-geleiteten Verfahren und die Bußgelder (ge-samt, pro Jahr) entwickelt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kelber

vom 2. Dezember 2014

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2009 28 879, im Jahr 201043 505, im Jahr 2011 30 231, im Jahr 2012 29 264 und im Jahr 201333 147 schriftliche Verbraucherbeschwerden zu unerlaubter Telefon-werbung erhalten. Die Beschwerdezahlen für das Jahr 2014 liegenbis Oktober vor. Eingegangen sind bislang 22 028 Verbraucherbe-schwerden zu unerlaubter Telefonwerbung.

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 17 Verfahren wegen unerlaubter Te-lefonwerbung von der Bundesnetzagentur eingeleitet und in drei Ver-fahren Bußgelder in Höhe von insgesamt 93 000 Euro festgesetzt. ImJahr 2010 wurden insgesamt 46 Verfaren eingeleitet und in acht Ver-fahren Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 600 000 Euro festge-setzt. Im Jahr 2011 wurden insgesamt 172 Verfahren eingeleitet undin 64 Verfahren Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 8 400 000 Eurofestgesetzt. Im Jahr 2012 stieg die Anzahl der eingeleiteten Verfah-ren auf insgesamt 187, dabei wurden in 94 Fällen Bußgelder von ins-gesamt ca. 930 000 Euro festgesetzt; im Jahr 2013 waren es insge-samt 196 Verfahren und Bußgelder von insgesamt 540 000 Euro in82 Fällen. Aussagekräftige Zahlen für 2014 können erst Anfang2015 zur Verfügung gestellt werden.

Die Diskrepanz zischen der Anzahl der Beschwerden und der letzt-lich eingeleiteten Verfahren ergibt sich vor allem daraus, dass eineVielzahl von Beschwerden jeweils denselben Rechtsverletzer betrafund die Verfahren gebündelt bearbeitet wurden. Auch betrafen eini-ge Beschwerden strafrechtlich relevante Sachverhalte und wurden di-rekt an die Strafverfolgungsbehörden abgegeben. Außerdem warenauch nicht alle Beschwerden so begründet, dass sie zur Einleitungeines Verfahrens geführt haben.

Die im Vergleich zu 2011 deutlich geringere Höhe des Bußgeldauf-kommens der Jahre 2012 und 2013 beruht auf einer rechtsprechungs-bedingten anderen Bewertungsweise. So wertet die Bundesnetzagen-tur seit Anfang des Jahres 2012 nicht mehr jeden einzelnen Werbean-ruf als einzelne Tat, vielmehr wird die Handlung der Leitungspersondes einzelnen Unternehmens (etwa die Auftragsvergabe) als die einebußgeldrelevante Tat bewertet.

Page 39: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 33 –

43. AbgeordneteBärbel

Höhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Wirkung hat die 2013 deutlich erhöhteBußgeldobergrenze auf maximal 300 000 Euronach Auffassung der Bundesregierung entfal-tet, und welche weiteren Regelungen plant dieBundesregierung zum Schutz der Verbrauche-rinnen und Verbraucher vor unerwünschtenAnrufen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kelber

vom 2. Dezember 2014

Die Anhebung der Bußgeldobergrenze von 50 000 Euro auf300 000 Euro in § 20 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb(UWG) erfolgte durch das am 9. Oktober 2013 in Kraft getreteneGesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Das höchste im Jahr2013 verhängte Bußgeld belief sich auf 29 500 Euro, das bislanghöchste im Jahr 2014 auf 57 000 Euro.

Die Beschwerdezahlen sind seit Inkrafttreten der neuen Bußgeld-obergrenze deutlich zurückgegangen. So stehen einem Beschwerde-volumen von 33 147 schriftlichen Beschwerden im Jahr 2013 nun-mehr für den Zeitraum bis einschließlich Oktober 2014 lediglich22 028 Beschwerden gegenüber. Ob das Absinken der Beschwer-deeingänge auf die Verschärfung des Bußgeldrahmens oder auch aufandere Faktoren zurückzuführen ist, lässt sich nicht sicher beurtei-len. So können auch andere Umstände, wie beispielsweise die Be-richterstattung über die Durchsuchungsmaßnahmen der Bundesnetz-agentur wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Verbot derunerlaubten Telefonwerbung, die erstmals im November 2013 durch-geführt wurden, eine zusätzliche Wirkung entfaltet haben.

Die Bundesregierung wird die Wirkungen des Gesetzes gegen unse-riöse Geschäftspraktiken zwei Jahre nach Inkrafttreten umfassendevaluieren. Dann wird sich zeigen, ob weiterer Handlungsbedarf be-steht.

44. AbgeordneteMartina

Renner

(DIE LINKE.)

Wie viele Ermittlungsverfahren nach den§§ 129 und 129a des Strafgesetzbuchs (StGB)hat die Bundesanwaltschaft seit dem 4. Novem-ber 2011 im Zusammenhang mit mutmaß-lichen rechtsextremistischen und linksextremis-tischen Vereinigungen geführt bzw. führt diesenoch (bitte unter Angabe der Anzahl der Be-schuldigten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange

vom 3. Dezember 2014

Bei der Bundesanwaltschaft wurde seit dem 4. November 2011 imlinksextremistischen Bereich ein neues Ermittlungsverfahren gegenunbekannte Beschuldigte nach § 129 StGB eingeleitet. Im rechts-extremistischen Bereich wurden seit diesem Zeitpunkt bei der Bun-desanwaltschaft 20 Verfahren nach § 129a StGB gegen 41 nament-

Page 40: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 34 –

lich bekannte Beschuldigte sowie weitere unbekannte Beschuldigteeingeleitet.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

45. AbgeordneterVolkerBeck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hält die Bundesregierung nach der Berichter-stattung über die Organisation „Jugend miteiner Mission“ im ARD-Magazin „Panorama“(„Sterben für Gott?“, 8. Oktober 2009) und inder ZDF-Reihe „Frontal 21“ („Sterben für Je-sus – Missionieren als Abenteuer“, 4. August2009) und der anschließenden Distanzierungdurch den Landesbischof Jochen Bohl (verglei-che https://portal1.dbtg.de/nachrichten/detailansicht/aktuell/bohl-kritisiert-jugend-mit-einer-mission-in-herrnhut-84196/,DanaInfo=www.pro-medienmagazin.de) weiterhin an derFörderwürdigkeit der Organisation durch denMauerfonds fest, und wenn ja, warum?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 2. Dezember 2014

Nach der Mauergrundstücksverordnung (MauerV) werden mitMauerfondsmitteln ausschließlich Projekte gefördert, nicht aber In-stitutionen. Bei der von Ihnen angesprochenen Berichterstattunggeht es um das Verhalten einzelner Mitglieder des eigenständigenVereins „Jugend mit einer Mission Herrnhut“. Träger des in Haini-chen mit Mauerfondsmitteln zu fördernden Neubauprojekts ist je-doch der eigenständige Verein „Jugend mit einer Mission Haini-chen“. Die bereitgestellten Mauerfondsmittel dienen ausschließlichals Zuschuss für die Errichtung von 50 Kita-Plätzen des Vereins„Springbrunnen e. V.“ in seinem mitgenutzten Teil des Gebäudes.

46. AbgeordneteJutta

Krellmann

(DIE LINKE.)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dassnach der Verordnungsermächtigung des § 17Absatz 4 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)das Bundesministerium der Finanzen im Ein-vernehmen mit dem Bundesministerium fürArbeit und Soziales lediglich eine Verordnungerlassen kann, mit der die Verpflichtung desArbeitgebers zur Aufzeichnung der täglichenArbeitszeit und zur Aufbewahrung dieser Auf-zeichnungen vereinfacht oder abgewandeltwerden kann, die also die Frage des „Wie“ auf-greift, aber keine Verordnung über das „Ob“erlaubt, wie beispielsweise den Verzicht auf dieDokumentation des Beginns und Endes derArbeitszeit, und somit eine Verordnung, die

Page 41: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 35 –

den Verzicht auf die Dokumentation von Be-ginn und Ende der Arbeitszeit erlaubt, rechts-widrig wäre?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meistervom 1. Dezember 2014

Die Verordnungsermächtigung des § 17 Absatz 4 MiLoG ermöglichtes dem Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit demBundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Verordnung zu er-lassen, wie die Verpflichtung des Arbeitgebers, die tägliche Arbeits-zeit bei ihm beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf-zuzeichnen und diese Aufzeichnungen aufzubewahren, vereinfachtoder abgewandelt werden kann. Der Verzicht auf die Dokumenta-tion des Beginns und des Endes der Arbeitszeit ist eine Vereinfa-chung im Sinne der Verordnungsermächtigung und betrifft das„Wie“ der Aufzeichnung. Solange weiterhin eine Arbeitszeitaufzeich-nung erfolgt, indem die Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeich-net wird, ist das „Ob“ der Arbeitszeitaufzeichnung nicht berührt.Dies wäre nur dann der Fall, wenn überhaupt keine Arbeitszeitauf-zeichnung erfolgen würde.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

47. AbgeordneteKatja

Kipping

(DIE LINKE.)

Welchen Inhalt haben die bisher im Jahr 2014vom Bundesministerium für Arbeit und Sozia-les an die obersten Landessozialbehörden so-wie nachrichtlich an den Bundesrechnungshofund die kommunalen Spitzenverbände gemail-ten Rundschreiben, und wo sind diese veröf-fentlicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 1. Dezember 2014

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat im Jahr2014 zur Ausführung des Vierten Kapitels des Zwölften Buches So-zialgesetzbuch (SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei Er-werbsminderung) neun Rundschreiben an die obersten Landesbe-hörden, den Bundesrechnungshof und die kommunalen Spitzenver-bände übermittelt. Auf Anfrage stellt das BMAS die Rundschreibennachfragenden Personen und Institutionen zur Verfügung, sofernnicht im Einzelfall gesetzliche Vorschriften einer Auskunftspflichtentgegenstehen.

Datum und stichwortartiger Inhalt der im Jahr 2014 übermitteltenRundschreiben sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.

Page 42: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 36 –

Page 43: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 37 –

48. AbgeordneteJuttaKrellmann

(DIE LINKE.)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung,dass, angenommen ein mögliches Tarifeinheits-gesetz enthielte eine Regelung, die eine Ver-drängung von Tarifverträgen der Minderhei-tengewerkschaft zur Folge hätte, ein Arbeits-kampf dieser Minderheitengewerkschaft nachderzeitiger Rechtsprechung als unverhältnis-mäßig und damit als unrechtmäßig eingestuftwerden kann, weil kein tariflich regelbares Zielmehr verfolgt werden kann (bitte begründen)?

Page 44: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 38 –

49. AbgeordneteJutta

Krellmann

(DIE LINKE.)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung,dass, angenommen ein mögliches Tarifeinheits-gesetz enthielte eine Regelung, die dazu führt,dass in dem Fall, wenn ein Arbeitgeber denAbschluss eines Tarifvertrages mit der Minder-heitengewerkschaft verweigert und somit dasNachzeichnungsrecht, das nur gelten soll,wenn zuvor zwei konkurrierende Tarifverträgeabgeschlossen wurden, nicht in Anspruch ge-nommen werden kann, die Mitglieder der klei-neren Gewerkschaft ohne Tarifschutz bleibenwürden (bitte begründen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Krammevom 1. Dezember 2014

Der Gesetzentwurf zur Tarifeinheit wird derzeit innerhalb der Bun-desregierung abgestimmt, so dass zu etwaigen materiellen Regelun-gen noch keine Aussage getroffen werden kann. Im Übrigen ist esAufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, über die Verhältnismäßig-keit eines Arbeitskampfes zu entscheiden.

50. AbgeordneteJuttaKrellmann

(DIE LINKE.)

Wann wird die Bundesregierung die im Koali-tionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPDvereinbarten Regelungen zur Arbeitnehmer-überlassung und zu Werkverträgen umsetzen,die laut eines Artikels von „FOCUS Online“vom 4. November 2014 (www.focus.de/finanzen/news/auf-dem-unternehmertag-diese-eingestaendnisse-machte-arbeitsministeirn-nahles-hinter-vorgehaltener-hand_id_4247731.html) verschoben werden, und auswelchen Gründen wurde die Umsetzung ver-schoben, da die Themen bereits erstmals fürHerbst 2013 geplant waren?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 2. Dezember 2014

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Novem-ber 2013 sieht Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs vonWerkvertragsgestaltungen und zur Anpassung des Arbeitnehmer-überlassungsgesetzes vor. Derzeit ist geplant, zur Umsetzung dieserVereinbarungen im Laufe des Jahres 2015 einen Gesetzentwurf inden Deutschen Bundestag einzubringen.

51. AbgeordneteCorinna

Rüffer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bun-desregierung dagegen und welche dafür, Pro-bleme bei der Abgrenzung der Zuständigkeitder Schwerbehindertenvertretung zu beheben,indem diese vom Arbeitgeber nicht nur in allenAngelegenheiten, die einen Einzelnen oder die

Page 45: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 39 –

schwerbehinderten Menschen als Gruppe be-treffen, unverzüglich und umfassend unterrich-tet und vor einer Entscheidung angehört wird(§ 95 SGB IX), sondern in allen mitbestim-mungspflichtigen Angelegenheiten, und wannwird sie diese Änderung ggf. vorschlagen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 2. Dezember 2014

Der Betriebsrat ist die einheitliche Interessenvertretung aller Arbeit-nehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs, auch der schwerbehin-derten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Seine Beteiligungs-rechte nimmt er zugunsten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh-mer wahr, also auch zugunsten der schwerbehinderten Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer. Die Schwerbehindertenvertretung hatdemgegenüber die Funktion, spezifisch die Interessen der schwerbe-hinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber dem Be-triebsrat und dem Arbeitgeber zu verdeutlichen. Damit nicht verein-bar wäre eine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Schwerbehinder-tenvertretung parallel zum Betriebsrat in allen mitbestimmungs-pflichtigen Angelegenheiten zu beteiligen.

52. AbgeordneteCorinna

Rüffer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bun-desregierung angesichts der Anforderungen,die sich aus der Schaffung eines inklusiven Ar-beitsmarktes ergeben, dagegen, die Freistel-lung der Schwerbehindertenvertretung bereitsab 100 schwerbehinderten Beschäftigten (an-stelle von gegenwärtig 200 schwerbehindertenBeschäftigten) sowie die Heranziehung des ers-ten und zweiten stellvertretenden Mitglieds be-reits ab 50 bzw. 100 (statt wie bisher ab 100bzw. 200) schwerbehinderten Beschäftigten zuermöglichen, und wann wird sie diese Ände-rung ggf. vorschlagen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möllervom 2. Dezember 2014

Schwerbehindertenvertreter berichten, dass die Tätigkeit für einzelneschwerbehinderte Menschen sehr aufwändig sein kann (z. B. Ver-handlungen mit dem Integrationsamt, Unterstützung bei Anträgenauf Gleichstellung, Beratung in Widerspruchsverfahren). Auch neueTätigkeiten sind zunehmend zu verzeichnen, etwa die Beteiligung ander Erstellung betrieblicher Aktionspläne. Dem könnte durch eineAbsenkung des Schwellenwertes Rechnung getragen werden. Aufder anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass jede Absenkung desSchwellenwertes zu mehr Freistellungen führen wird, was insoweitauch zusätzliche Kosten für die Arbeitgeber verursachen wird. Vordiesem Hintergrund wird der Vorschlag derzeit geprüft.

Page 46: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 40 –

53. AbgeordneteCorinna

Rüffer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bun-desregierung dagegen und welche dafür, einemitbestimmungspflichtige Entscheidung desArbeitgebers, die ohne Beteiligung der Schwer-behindertenvertretung getroffen wurde, nichtnur auszusetzen (§ 95 Absatz 2 Satz 2SGB IX), sondern für unwirksam zu erklären,und wann wird sie diese Änderung ggf. vor-schlagen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 2. Dezember 2014

Die Forderung nach der so genannten Unwirksamkeitsklausel zieltdarauf ab, die gesetzlich vorgesehene Regelung zur Beteiligung derSchwerbehindertenvertretungen besser sicherzustellen. Bei der Be-wertung dieser Forderung ist zu berücksichtigen, dass eine entspre-chende Sanktion in Gestalt der Bußgeldbewehrung (§ 156 Absatz 1Nummer 9 SGB IX) bereits existiert. Als weitere Sanktion droht eineSchadenersatzpflicht des Arbeitgebers nach § 15 des AllgemeinenGleichbehandlungsgesetzes. Werden Entscheidungen unter Verlet-zung der Beteiligungsrechte der Schwerbehindertenvertretung getrof-fen, ist deren Umsetzung nach § 95 Absatz 2 Satz 2 SGB IX auszu-setzen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretunginnerhalb von sieben Tagen nachzuholen. Bei Kündigungen schwer-behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist zwingend dasIntegrationsamt zu beteiligen, das wiederum die Schwerbehinder-tenvertretung beteiligt. Demgegenüber wäre eine allgemeine Un-wirksamkeitsfolge bei unterlassener Beteiligung der Schwerbehinder-tenvertretung weitreichender als die Rechtsfolgen nach dem Be-triebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei unterlassener Beteiligung desBetriebsrates. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist die Unwirk-samkeit einer Arbeitgebermaßnahme nur in bestimmten Fällen an-geordnet wie etwa bei Kündigungen ohne vorherige Anhörung desBetriebsrates (§ 102 Absatz 1 Satz 3 BetrVG). Der Schwerbehinder-tenvertretung, die nur für einen Teil der Belegschaft zuständig ist,würde durch eine Unwirksamkeitsklausel eine privilegiertere Stel-lung eingeräumt, als sie der Betriebsrat als Interessenvertreter allerArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes hat. In diesemSpannungsfeld wird die Forderung derzeit geprüft.

54. AbgeordneterDr. Wolfgang

Strengmann-

Kuhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Änderungen plant die Bundesregie-rung bei der im Koalitionsvertrag zwischenCDU, CSU und SPD angekündigten Novellie-rung des Opferentschädigungsrechts, und wieist diesbezüglich der Arbeitsstand und Zeitplander Bundesregierung?

Page 47: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 41 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 2. Dezember 2014

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält folgen-den Auftrag: „Wir wollen das Recht der Sozialen Entschädigung undder Opferentschädigung in einem zeitgemäßen Regelwerk zukunfts-fest neu ordnen. Hierbei wollen wir veränderten gesellschaftlichenEntwicklungen und Erkenntnissen auch im Bereich psychischer Ge-walt Rechnung tragen. Opfer von Gewalttaten sollen schnellen undunbürokratischen Zugang zu Sofortmaßnahmen (z. B. Traumaambu-lanzen) erhalten und professionell begleitet werden. Ein transparen-ter und spezifischer Leistungskatalog soll zu einer verbesserten Teil-habe beitragen. Mit der Gesetzesreform gehen keine Leistungsver-schlechterungen einher.“

Das BMAS erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Umsetzungdieses Auftrags. Wesentliche Inhalte eines neuen Sozialen Entschädi-gungsrechts sollen

• die Kodifizierung in einem neuen Buch des Sozialgesetzbuchs,

• die Einbeziehung neuerer Formen psychischer Gewalt,

• die flächendeckende Einführung von Sofortmaßnahmen,

• die Implementierung von Case Management und „Lotsen“ und

• die Schaffung eines neuen Leistungskatalogs

sein.

Das BMAS strebt an, das Gesetzgebungsverfahren im nächsten Jahreinzuleiten. Weitergehende Aussagen lassen sich derzeit noch nichttreffen.

55. AbgeordneterDr. WolfgangStrengmann-

Kuhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Organisationen, Berater und Einzel-personen werden in die Erarbeitung von Re-formvorschlägen zum Opferentschädigungs-recht mit eingebunden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 2. Dezember 2014

Der Gesetzentwurf für ein neues Soziales Entschädigungsrecht wirdvom BMAS erarbeitet. Hinsichtlich des Reformbedarfs stand undsteht das BMAS in einem steten Austausch mit allen Akteuren imBereich der Sozialen Eingliederung, z. B. beim Werkstattgesprächzum Opferentschädigungsrecht und zum Sozialen Entschädigungs-recht am 24. Juni 2014 im BMAS. Nach Vorlage des Gesetzentwurfserfolgen Unterrichtungen und Beteiligungen anderer Ressorts, derLänder, von Verbänden und weiteren Fachkreisen entsprechend den

Page 48: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 42 –

in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ent-haltenen Vorgaben.

56. AbgeordneteAzize

Tank(DIE LINKE.)

Wann hat die Bundesregierung vor, einenneuen Mobbingbericht erstellen zu lassen,nachdem der letzte Bericht „Der Mobbing-Re-port. Eine Repräsentativstudie für die Bundes-republik Deutschland“ aus dem Jahr 2002stammt, und wenn kein entsprechendes Vorha-ben geplant ist, warum erachtet dies die Bun-desregierung nicht für erforderlich?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 2. Dezember 2014

Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, das Thema „Mobbingam Arbeitsplatz“ näher zu untersuchen. Allerdings ist eine verläss-liche Datenerhebung in der Regel aus Gründen der Anonymität– Mobbingbetroffene wollen häufig nicht genannt oder erkanntwerden – oder des Datenschutzes kaum möglich.

Im Rahmen eines aktuellen Projekts „Psychische Gesundheit in derArbeitswelt – Wissenschaftliche Standortbestimmung“ untersuchtdie Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Mobbingam Arbeitsplatz. Hierzu erfolgt in einem ersten Schritt eine Bestands-aufnahme des vorhandenen Wissens zur Mobbingproblematik, dievoraussichtlich Mitte 2015 abgeschlossen sein wird. Ob die verfügba-re Datenlage für einen umfassenden Bericht zum Thema „Mobbingin der Arbeitswelt“ ausreicht oder ggf. eine neue Studie initiiert wer-den muss, ist in einem zweiten Schritt zu prüfen.

57. AbgeordneteAzizeTank

(DIE LINKE.)

Welche Hinweise hat die Bundesregierung aufMissstände bei bestehenden bzw. ehemals be-stehenden Beschäftigungsverhältnissen (z. B.bei der Zahlung bzw. Zahlungsverweigerungvon Löhnen bzw. der Einhaltung sozialversi-cherungsrechtlicher Pflichten des Arbeitge-bers, die einer Prüfung durch die Finanzkon-trolle Schwarzarbeit der Bundeszollverwaltung(FKS) unterliegen) für die am Bau der „Mallof Berlin“ tätig gewordenen rumänischen Bau-arbeiter, denen u. a. nach Angaben der Ge-werkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) Berlin der Lohn vorenthaltenwurde, und wie gedenkt sie, diese Beschäftig-ten bei der Wahrung ihrer sowohl im Grundge-setz (GG) in Artikel 3 GG i. V. m. dem Sozial-staatsprinzip als auch in Artikel 7 des UN-So-zialpaktes verbrieften Rechte auf eine ange-messene Entlohnung zu unterstützen?

Page 49: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 43 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 2. Dezember 2014

Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Missstände bei be-stehenden bzw. ehemals bestehenden Beschäftigungsverhältnissenfür am Bau der „Mall of Berlin“ tätig gewordene rumänische Bau-arbeiter. Die statistischen Erfassungen und Auswertungen der Fi-nanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) erfolgen we-der nach Baustellen noch nach Nationalitäten.

Grundsätzlich haben alle unter die aktuell Neunte Verordnung überzwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Mindestlohnverord-nung Baugewerbe) fallenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer(veröffentlicht unter www.bundesanzeiger.de, BAnz. AT 18.10.2013V1), die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erlassen wurde,einen Anspruch auf Zahlung der dort festgesetzten Mindestentgelte.Dieser gesetzliche Anspruch unterscheidet nicht nach der Staatsange-hörigkeit, sondern gilt für alle im Inland beschäftigten Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer. Zudem werden gemäß § 8 Absatz 1, § 3des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auch Arbeitsverhältnisse mitausländischen Arbeitgebern erfasst, sofern die Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer im Inland beschäftigt wurden. Eine unterschiedli-che Behandlung von im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmern in Abhängigkeit von ihrer Staatsangehörigkeitfindet nicht statt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre Ansprüche aufdas nach der Mindestlohnverordnung Baugewerbe für ihre Beschäfti-gung im Inland geltende Mindestentgelt vor einem deutschen Ge-richt einklagen. Das gilt nach § 15 des Arbeitnehmer-Entsendegeset-zes unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder imAusland hat.

Wird das Mindestentgelt nach der Mindestlohnverordnung Bauge-werbe nicht gewährt, so stellt dies eine mit einem Bußgeld von bis zu500 000 Euro bewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Damit flankiert derGesetzgeber die zivilrechtlichen Ansprüche, die das privatrechtlicheArbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerneinerseits und Arbeitgebern andererseits betreffen, durch die Mög-lichkeit der Verhängung staatlicher Sanktionen. Sofern eine solcheOrdnungswidrigkeit den nach § 16 für die Prüfung von Arbeitsbedin-gungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zuständigen Behör-den der Zollverwaltung zur Kenntnis gelangt, leiten diese ggf. einentsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Sofern das Arbeitsverhältnis dem deutschen Sozialversicherungs-recht unterliegt, richtet sich die Höhe der vom Arbeitgeber zu ent-richtenden Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem im deutschen So-zialversicherungsrecht geltenden Entstehungsprinzip nicht nach derHöhe des tatsächlich ausgezahlten Lohns, sondern nach der Höhedes Lohns, auf die die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einenAnspruch haben. Sofern der Arbeitgeber stattdessen die Sozialversi-cherungsbeiträge nicht auf der Grundlage des Mindestlohnanspruchsnach der Mindestlohnverordnung Baugewerbe berechnet hat, kannggf. der Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Ar-beitsentgelt (§ 266a des Strafgesetzbuchs) erfüllt sein. Liegen derFKS oder den Prüfstellen der Rentenversicherung entsprechende

Page 50: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 44 –

Anhaltspunkte vor, leitet die FKS ein entsprechendes Ermittlungs-verfahren ein, die Prüfstellen der Rentenversicherung melden denSachverhalt der Staatsanwaltschaft oder der FKS. In zeitlich be-grenzten Entsendefällen im Sinne von Artikel 12 der Verordnung(EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Ratesvom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialenSicherheit bleiben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach demRecht des Staates, in dem sie gewöhnlich beschäftigt sind, sozialver-sichert. Auch insoweit sind alle von entsandten Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer erzielten Lohnbestandteile bei der Ermittlung derBeiträge zur Sozialversicherung entsprechend zu berücksichtigen.

Ab dem 1. Januar 2015 wird auch außerhalb des Anwendungsbe-reichs der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erlassenen Min-destlohnverordnungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz fürdie im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerder gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz zu beach-ten sein. Die vorgenannten Ausführungen zur Erfassung ausländi-scher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber undden ordnungswidrigkeitenrechtlichen Flankierungen werden entspre-chend gelten.

58. AbgeordneteSabine

Zimmermann

(Zwickau)

(DIE LINKE.)

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-regierung aus einem Gutachten des Wissen-schaftlichen Dienstes des Deutschen Bundes-tages, wonach Langzeiterwerbslose nach dembeschlossenen Mindestlohngesetz (MiLoG)nicht verpflichtet sind, dem Arbeitgeber ihrenStatus der Langzeitarbeitslosigkeit offenzule-gen (WD 6 – 3000 – 163/14 oder Berichterstat-tung in der FAZ vom 6. Oktober 2014, „DieMindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeits-lose läuft ins Leere, Gutachten: Datenschutzschränkt Zumutbarkeitsregeln ein“), und wel-che Probleme und offenen Fragen gibt es nachKenntnis der Bundesregierung bei der prakti-schen Umsetzung der Ausnahmeregelung vomMindestlohn für Langzeitarbeitslose?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 1. Dezember 2014

Das BMAS hat auch vor dem Hintergrund des genannten Gutach-tens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestageskeinen Anlass davon auszugehen, dass die Ausnahmeregelung fürLangzeitarbeitslose (§ 22 Absatz 4 des MiLoG) nicht praktikabelumzusetzen ist. Die Bundesagentur für Arbeit wird die Vorausset-zungen von Langzeitarbeitslosigkeit bescheinigen. Die Bescheini-gung ist kein rechtsmittelfähiger Verwaltungsakt, da sie selbst keineRechtswirkungen entfaltet. Um den Sozialdatenschutz einzuhalten,wird nur der langzeitarbeitslosen Person eine entsprechende Beschei-nigung ausgestellt oder bei einem konkreten Stellenangebot ein Ein-verständnis der langzeitarbeitslosen Person zur Datenübermittlungan den Arbeitgeber eingeholt.

Page 51: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 45 –

Die Bundesregierung hat gegenüber den gesetzgebenden Körper-schaften zum 1. Juni 2016 eine Einschätzung darüber abzugeben, obdie vorstehend genannte Regelung zu einer nachhaltigen Integrationvon Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt beigetragen oder ledig-lich zu kurzfristigen Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitar-beitslose geführt hat.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährungund Landwirtschaft

59. AbgeordneterHarald

Ebner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Position bezieht die Bundesregierunggegenüber den Änderungsvorschlägen desEuropäischen Parlaments (wie sie im Berichtder zuständigen Berichterstatterin FrédériqueRies formuliert sind) zum Vorschlag der EU-Umweltminister bezüglich neuer Möglichkei-ten für nationale Anbauverbote für gentech-nisch veränderte Organismen (GVO; Opt out),insbesondere hinsichtlich der Forderung nacheiner Verpflichtung für alle Mitgliedstaatenzum Erlass von Haftungs- und Koexistenzrege-lungen sowie nach der Aufhebung der obliga-torischen Verknüpfung von Phase 1 mit Pha-se 2, und wird sich die Bundesregierung dafüreinsetzen, dass entsprechend der Forderungdes Ries-Berichts die Richtlinienänderung aufArtikel 192 Absatz 1 (Umweltschutz) des Ver-trages über die Arbeitsweise der EuropäischenUnion gestützt wird?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Maria Flachsbarth

vom 11. November 2014

Die Bundesregierung hat dem Entwurf der Änderungsrichtlinie zurFreisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, basierend auf dem Kommissions-entwurf vom 13. Juli 2010, als Standpunkt des Rates vom 23. Juli2014 zugestimmt.

Im Zuge des weiteren Gesetzgebungsverfahrens befasst sich derzeitder Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Le-bensmittelsicherheit (ENVI) des Europäischen Parlaments (EP) mitdem vorliegenden Standpunkt des Rates. Über die in der Frage ge-nannten Änderungsvorschläge und weiteren Änderungsvorschläge,die in den 314 Änderungsanträgen zum Standpunkt des Rates ge-macht wurden, hat der ENVI-Ausschuss des EP noch nicht abge-stimmt.

Eine Positionierung der Bundesregierung erfolgt erst, wenn das Ab-stimmungsergebnis des ENVI-Ausschusses des EP und damit die Po-sitionierung zum Standpunkt des Rates vorliegt.

Page 52: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 46 –

60. AbgeordneterHarald

Ebner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welchem Zeitrahmen ist die Beratung einesGesetzentwurfs zur Änderung des Bundes-waldgesetzes im Bundeskabinett zu erwarten,mit dem klargestellt wird, dass die Auszeich-nung hiebreifer Bäume nicht der Holzvermark-tung, sondern den waldbaulichen Maßnahmenzugerechnet werden muss, und welche konkre-ten weiteren Änderungen soll der Gesetzent-wurf enthalten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 1. Dezember 2014

Eine Beratung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundeswald-gesetzes im Bundeskabinett erfolgt, sobald die Ressortabstimmungzum Gesetzentwurf abgeschlossen ist. Der Gesetzentwurf wurde denBundesressorts am 28. November 2014 zugeleitet. Derzeit ist nichtabsehbar, wann die Ressortabstimmung abgeschlossen sein wird undeine Kabinettbefassung erfolgen kann.

61. AbgeordneterHarald

Ebner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchen Positionen, insbesondere auch be-züglich verpflichtender Koexistenzregelungenim grenznahen Bereich und bezüglich der Ent-koppelung von Phase 1 und Phase 2, hat sichdie Bundesregierung in die Entwicklung desRatsmandats für den zweiten Trilog am25. November 2014 mit dem EuropäischenParlament über die vom Parlament geforder-ten Änderungen zum Vorschlag für eine Ände-rung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG eingebracht, mit der nationale Anbauver-bote für gentechnisch veränderte Pflanzen er-möglicht werden sollen (Opt out), und auswelchen konkreten Gründen hat Deutschlandbezüglich des Mandats einen Prüfvorbehalteingelegt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 1. Dezember 2014

Die Bundesregierung hat folgende Positionen zum Mandatsentwurfder italienischen Präsidentschaft bezogen:

1. Zustimmung zur Kompromissformulierung der italienischen Prä-sidentschaft zur Vermeidung des GVO-Anbaus während der Noti-fizierungsfrist von 75 Tagen.

2. Zustimmung zur Empfehlung des ENVI-Ausschusses des Euro-päischen Parlaments, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtetwerden, getroffene Opt-out-Maßnahmen rechtzeitig zu veröffentli-chen.

Page 53: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 47 –

3. Ablehnung der Ergänzungsempfehlung des ENVI-Ausschusses,wonach Landwirte, die GVO angebaut haben bevor ein Anbau-verbot erlassen wurde, die begonnene Anbausaison beenden dür-fen, da der diesbezüglichen Formulierung im Standpunkt des Ra-tes an anderer Stelle der Vorzug gegeben werden soll.

Zu den übrigen Empfehlungen des ENVI-Ausschusses, deren Bewer-tung die italienische Präsidentschaft im Ratsmandat vornimmt, hatdie Bundesregierung einen Prüfvorbehalt geäußert, da noch nichtalle Fragen im Zusammenhang mit den Empfehlungen des ENVI-Ausschusses geklärt werden konnten. Zudem hat die Bundesregie-rung eine Reihe von Fragen gestellt, die die Forschung, den Schutzdes geistigen Eigentums, die Koexistenz und den vom ENVI-Aus-schuss empfohlenen Austausch unter den Mitgliedstaaten von Kos-ten- Nutzen-Analysen betrafen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

62. AbgeordneteDr. FranziskaBrantner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche vertraglichen Beziehungen bestehenzwischen dem russischen Rüstungsexportun-ternehmen Rosoboronexport und der Bundes-regierung bzw. ihr unterstellten Einrichtungenoder Behörden, und in welchem Maße hat dieBundeswehr seit 2011 Güter der Firma Roso-boronexport bezogen (bitte detailliert auflis-ten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübelvom 2. Dezember 2014

Zwischen der Bundesregierung bzw. ihr unterstellten Einrichtungenoder Behörden und dem russischen RüstungsexportunternehmenRosoboronexport bestehen gegenwärtig keine vertraglichen Bezie-hungen. Die Bundeswehr hat im angefragten Zeitraum keine Be-schaffungen bei der Firma Rosoborenexport getätigt.

63. AbgeordneterMatthiasGastel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Maßnahmen wird die Bundesregie-rung ergreifen, damit solche wie vom Lärm-schutzbeauftragten des LandesflughafensStuttgart genannten Zustände, wonach die US-Streitkräfte zeitweise „einen Zirkus ohneRücksicht auf die Belange der Bevölkerung“vollführten, indem Hubschrauberpiloten ohneOrtskenntnis und Sichtkarte über bewohntesGebiet flogen (STUTTGARTER ZEITUNGvom 19. November 2014), in Zukunft verhin-dert und der militärische Teil des Flugbetrie-bes in den Lärmschutzbemühungen des Flug-hafens und des Landes künftig berücksichtigtwerden?

Page 54: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 48 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 4. Dezember 2014

Die Erfüllung der Aufgaben der Luftstreitkräfte erfordert eine fun-dierte fliegerische Ausbildung und ein kontinuierliches Üben. Bereitsheute werden große Teile der fliegerischen Ausbildung ressourcen-und umweltschonend unter der Nutzung von Simulatoren durchge-führt. Dennoch bleibt die Durchführung von Übungseinsätzen ineinem realen Umfeld unumgänglich.

Der militärische Flugbetrieb in Deutschland richtet sich nach den Be-stimmungen des Militärischen Luftfahrthandbuchs Deutschland, dasfür die Bundeswehr und die in Deutschland stationierten und üben-den Gaststreitkräfte gleichermaßen bindend ist.

Grundsätzlich ist der militärische Übungsflugbetrieb im Luftraumüber Deutschland montags bis freitags von 6 Uhr bis 24 Uhr zuläs-sig. In Abhängigkeit von den Luftfahrzeugtypen und dem gewähltenEinsatzprofil sind weitere Auflagen hinsichtlich der Betriebszeiten,der Flugstrecken, der Geschwindigkeiten und der Flughöhen zu be-achten. Der militärische Tiefflug ist tagsüber von 7 Uhr bis 17 Uhrüber Deutschland zulässig und erfolgt nach dem Grundsatz derfreien Streckenwahl.

Darüber hinaus gelten die für den Flughafen Stuttgart veröffentlich-ten Bestimmungen für An- und Abflüge in Verbindung mit den Flug-verkehrsfreigaben der örtlichen Flugverkehrskontrollstellen.

Verstöße der US-Streitkräfte gegen die geltenden flugbetrieblichenBestimmungen am Flughafen Stuttgart sind der Bundesregierungnicht bekannt.

64. AbgeordneterDr. Tobias

Lindner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Probleme sind während des Flugeseines militärischen Transporthubschraubersvom Typ NH90 am 19. Juni 2014, der nachDurchführung eines Notverfahrens in Termez(Usbekistan) landen musste, aufgetreten, undwelche Ursachen, Maßnahmen und Konse-quenzen für die gesamte NH90-Flotte hat dieBundeswehr identifiziert, ergriffen bzw. gezo-gen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 4. Dezember 2014

Während eines Trainingsfluges im Rahmen des ISAF-Einsatzes desNH90 in Afghanistan am 19. Juni 2014 nahm die Besatzung nacheinem Zwischenstopp in Termez während des Weiterfluges ein lautesGeräusch wahr. Aufgrund diverser Fehleranzeigen, die zum Trieb-werk Nummer 2 gehörten, handelte die Besatzung gemäß den gülti-gen Notverfahren. Hierbei wurde die Feuerlöschanlage aktiviert. DieBesatzung stellte zudem Funktionsstörungen von nicht flugein-schränkenden Sekundärsystemen fest (z. B. Scheibenwischer undRampe etc.) und entschied sich zudem zur sofortigen Rückkehr nach

Page 55: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 49 –

Termez. Sie landete den Hubschrauber sicher, es gab keine Perso-nenschäden.

Der Hubschrauber wurde nach der Landung unmittelbar vor Ort be-gutachtet. Die Ursachen der festgestellten Schäden am TriebwerkNummer 2 wurden im Rahmen einer weiterführenden technischenUntersuchung ermittelt.

Die zuständige Stelle General Flugsicherheit in der Bundeswehr er-hielt gemäß den gültigen Vorschriften Meldung über den Zwischen-fall.

Die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse sind im Rahmen desFlugsicherheitsausschusses bewertet worden. Dabei hat es sich nichtals notwendig erwiesen, Einschränkungen für den Flugbetrieb desNH90 zu empfehlen.

65. AbgeordneterDr. Tobias

Lindner(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Drittgeschäfte von Gesellschaften, andenen das Bundesministerium der Verteidi-gung (BMVg) Anteile hält, die nicht primärder Erfüllung des jeweiligen Leistungsvertra-ges zwischen der Bundeswehr und der Betrei-bergesellschaft dienen, sind der Bundesregie-rung bekannt, und welche Regelungen bezüg-lich der Verrechnung möglicher Verluste ausden Drittgeschäften mit Mitteln des Bundes imRahmen seiner Beteiligung bestehen dazu je-weils?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 4. Dezember 2014

Als Drittgeschäft der Gesellschaften im Geschäftsbereich des BMVgsind im Regelfall die Leistungen einzuordnen, die für andere Auf-traggeber als die Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Leis-tungen, die die Gesellschaften – außerhalb der Bundeswehr – für an-dere Behörden des Bundes oder zusätzlich zu den bestehenden Leis-tungsverträgen mit dem Bund erbringen, werden nur bei einzelnenGesellschaften als Drittgeschäft eingeordnet.

Von den sieben Gesellschaften mit Bundesbeteiligung im Geschäfts-bereich des BMVg erbringen zwei Gesellschaften, die Heeresinstand-setzungslogistik GmbH (HIL) und die Gesellschaft für Entwicklung,Beschaffung und Betrieb mbH (g. e. b. b.), keine Leistungen außer-halb der jeweiligen Leistungsverträge mit der BundesrepublikDeutschland.

Die LH Bundeswehr Bekleidungsgesellschaft mbH (LHBw) ist eben-falls ausschließlich für die Bundeswehr tätig. Die Tochter- und Enkel-gesellschaften der LHBw erbringen jedoch Leistungen gegenübereiner Vielzahl von anderen öffentlichen und privaten Auftraggebernim In- und Ausland (u. a. Bundespolizei, Fluggesellschaften, Feuer-wehren, Deutsche Bahn AG, Polizeien in einzelnen Bundesländern).Der Umsatzanteil des Drittgeschäfts beträgt mehr als ein Drittel desGesamtumsatzes. Innerhalb des Konzerns besteht ein Ergebnisab-führungsvertrag zwischen der LHBw und der TochtergesellschaftLHD Group GmbH (LHD). Ferner bestehen zwischen der LHBw

Page 56: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 50 –

und weiteren Gesellschaften des Konzerns gemeinsame Finanzie-rungsvereinbarungen (Konsortialdarlehensvertrag und Cash-Poo-ling). Über diese Verträge wirken sich etwaige Verluste aus demDrittgeschäft auch auf das Geschäftsergebnis der LHBw aus. DerBund trägt entstehende Verluste der LHBw in Höhe seines Anteilsam thesaurierten Gewinn.

Die Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH (FBG) betreibt dieNATO-Pipeline-Systeme in der Bundesrepublik Deutschland sowiedie deutschen militärischen Pipelineanlagen. Der Bund erstattet derFBG die erforderlichen Aufwendungen, welche nicht von der NATO(NSPA CEPS) finanziert werden. Die FBG führt für zivile Mineral-ölgesellschaften im Wesentlichen Kraftstofftransporte und -lagerun-gen durch. Umsatzerlöse aus der zivilen Mitnutzung des NATO-Pi-pelinesystems – insbesondere zur Versorgung von zivilen Flughäfenin Deutschland mit Flugkraftstoff – sind an die NATO abzuführenund mindern insoweit anteilig die finanziellen Belastungen des Bun-des.

Bei der BwFuhrparkService GmbH (BwFPS) ist die Möglichkeit desDrittgeschäfts (Geschäfte mit anderen Auftraggebern als der Bun-desrepublik Deutschland) auf ca. 3 Prozent des Gesamtgeschäftsvo-lumens beschränkt. Die BwFPS bietet u. a. Carsharing für privateNutzer an. Sie stattet ferner den Fuhrpark der HIL aus und hat mitdem Deutschen Bundestag eine Vereinbarung über die Durchfüh-rung der Protokollfahrten des Parlaments abgeschlossen. Zudem ver-sorgt sie die luxemburgischen Streitkräfte und die NATO im Aus-land mit Mobilitätsdienstleistungen.

Die BWI Informationstechnik GmbH (BWI) erbringt in geringemUmfang IT-Leistungen für die DFS Deutsche Flugsicherung GmbHund die Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH (FFG).

Die Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen undRüstungsaltlasten mbH (GEKA) wird im Wesentlichen für die Bun-deswehr tätig. Ferner werden über eine Rahmenvereinbarung reichs-eigene Kampfmittel, die auf nicht bundeseigenen Liegenschaften ge-funden werden, entsorgt. Daneben bestehen in geringem UmfangVerträge mit verschiedenen öffentlichen Auftraggebern auf Landes-und kommunaler Ebene sowie privaten Auftraggebern (weites Dritt-geschäft). Die Umsätze aus dem Drittgeschäft liegen unter 10 Pro-zent.

Gesonderte Vereinbarungen zur Verrechnung möglicher Verlusteaus dem Drittgeschäft bestehen für die drei vorgenannten Gesell-schaften nicht.

66. AbgeordneterHarald

Petzold

(Havelland)

(DIE LINKE.)

Wie hoch stellt sich für die Bundesregierungder durch die Bundeswehr in den NauenerOrtsteilen Berge und Lietzow durch Panzer inder Nacht vom 14. zum 15. November 2014angerichtete Schaden dar (siehe: www.maz-online.de/Lokales/Havelland/Panzer-hinterlassen-auf-der-B5-im-Havelland-Spur-der-Verwuestung), und wann wird dieser Schadendem Landesbetrieb Straßenwesen Branden-burg erstattet?

Page 57: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 51 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 1. Dezember 2014

Im Rahmen einer Verlegeübung im Zeitraum 14. bis 15. November2014, die durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt geneh-migt und in Begleitung von Polizei und Feldjägern durchgeführt wur-de, kam es in den Nauener Ortsteilen Berge und Lietzow im Bereichvon Engstellen zu Straßenbeschädigungen. Der Schaden lässt sichder Höhe nach noch nicht beziffern. Sobald diese feststeht und derLandesbetrieb Straßenwesen Brandenburg seine Forderungen an-meldet, wird ein Ausgleich im Rahmen der geltenden Regelungenvorgenommen. Das im Geschäftsbereich des BMVg für die Abwick-lung des Schadens zuständige Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt-schutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wird sich mit dem Lan-desbetrieb in Verbindung setzen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

67. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Welche konkreten Initiativen (Prüfaufträge,Studien, Modellprojekte, Gesetzesvorhabenetc.) plant das Bundesministerium für Familie,Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) imHinblick auf die Forderung der Bundesminis-terin Manuela Schwesig, „Unterkunftsregelnfür unbegleitete Flüchtlingskinder [sollten] fle-xibler gestaltet werden“ (AFP vom 21. No-vember 2014), und welchen Stand haben dieBeratungen des BMFSFJ und der Länder imHinblick auf die Schaffung eines Mechanis-mus, mit dem unbegleitete Flüchtlingskindernach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bun-desländer verteilt werden sollen, statt sie wiebislang am Ankunfts- oder Aufgriffsort in Ob-hut zu nehmen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 1. Dezember 2014

Die Bundesregierung und die Länder sind sich in der Zielsetzung derSicherstellung einer dem Kindeswohl entsprechenden, bedarfsge-rechten Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Unterstützungunbegleitet ins Bundesgebiet gelangender minderjähriger Auslände-rinnen und Ausländer einig.

Hierzu soll ein Vorschlag für die gesetzliche Regelung einer bundes-weiten Aufnahmepflicht der Länder zur Ermöglichung eines entspre-chend der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sowieder Richtlinie 2013/33/EU am Kindeswohl ausgerichteten landesin-ternen und bundesweiten Verteilungsverfahrens unter Beibehaltungdes Primats der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt werden.

Page 58: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 52 –

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf dieSchriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 18/3258 verwiesen.

68. AbgeordneterArnold

Vaatz(CDU/CSU)

Wie viele Fälle von zwangsadoptierten Kin-dern, die keine Einsicht in die Adoptionsaktenbekommen haben, sind der Bundesregierungbekannt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 2. Dezember 2014

Für die Adoptionsvermittlung und die Aktenaufbewahrung sind dieJugendämter in den Bundesländern zuständig. Der Bundesregierungliegen daher keine Informationen zur Einsichtnahme in Adoptions-vermittlungsakten vor.

In Anlehnung an die Definition, die die Clearingstelle zur Auf-klärung von Zwangsadoptionen in der früheren DDR ihrer Arbeitzugrunde gelegt hat, wurden nur einige Fälle von Zwangsadoptionbekannt. Für diese Fälle waren Akten vorhanden, anhand derer dieZwangsadoption festgestellt werden konnte.

69. AbgeordneterArnold

Vaatz

(CDU/CSU)

Inwieweit kann die 60-Jahre-Regelung des § 9bdes Adoptionsvermittlungsgesetzes auch fürden Aktenbestand aus DDR-Zeiten gewähr-leistet werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 2. Dezember 2014

Soweit Akten über Adoptionsfälle aus der ehemaligen DDR über-führt wurden, gilt gemäß § 9b Absatz 1 des Adoptionsvermittlungs-gesetzes (AdVermiG) die 60-jährige Aufbewahrungsfrist ab Geburtder adoptierten Personen. Zur Zuständigkeit bezüglich der Akten-führung wird auf die Antwort zu Frage 68 verwiesen.

70. AbgeordneterArnold

Vaatz

(CDU/CSU)

Erhalten in der DDR adoptierte bzw. zwangs-adoptierte Kinder entsprechend Einsicht in dieAdoptionsakten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 2. Dezember 2014

Adoptierte Kinder erhalten gemäß § 9b Absatz 2 AdVermiG unterAnleitung einer Fachkraft Einsicht in die Vermittlungsakten, soweitdiese ihre Herkunft und Lebensgeschichte betreffen und keine über-wiegenden Belange eines Betroffenen entgegenstehen; dies gilt auchfür in der früheren DDR adoptierte Kinder.

Page 59: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 53 –

71. AbgeordneterArnold

Vaatz

(CDU/CSU)

Welche Rechte haben die leiblichen Elternzwangsadoptierter Kinder auf Auskunft?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marksvom 2. Dezember 2014

Gemäß § 9b Absatz 2 AdVermiG haben nur die gesetzlichen Vertre-ter des adoptierten Kindes sowie das adoptierte Kind selbst, wenn esdas 16. Lebensjahr vollendet hat, das Recht auf Akteneinsicht.

Bei der Suche der leiblichen Eltern kann eine Informationsweiterga-be ausschließlich dann erfolgen, wenn die adoptierte Person schrift-lich ihr Einverständnis zur Offenlegung der entsprechenden Informa-tionen gegeben hat (§ 67b Absatz 2 SGB X).

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

72. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche rechtlichen und tatsächlichen Gründehaben nach Einschätzung der Bundesregierungdie Durchführung von Modellvorhaben nach§ 64b des Fünften Buches Sozialgesetzbuchbislang gehemmt, und welche Maßnahmenplant die Bundesregierung, um die Einführungvon Modellvorhaben zur Versorgung psy-chisch kranker Menschen zu fördern, insbe-sondere unter Berücksichtigung, dass gemäߧ 64b SGB V mindestens ein Modellvorhabenin jedem Land unter besonderer Berücksichti-gung der Kinder- und Jugendpsychiatriedurchgeführt werden soll?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAnnette Widmann-Mauz

vom 1. Dezember 2014

Eine erneute Abfrage des Bundesministeriums für Gesundheit beiden Krankenkassen hat ergeben, dass derzeit zwölf Modellvorhabenzur Versorgung psychisch kranker Menschen nach § 64b SGB Vdurchgeführt werden. Über weitere zehn Modelle finden intensiveVertragsverhandlungen statt. Da die ersten Modellvorhaben miteiner Laufzeit von in der Regel acht Jahren erst Anfang 2013 gestar-tet sind, ist es für eine abschließende Bewertung noch zu früh.

Vor Beginn eines Modellvorhabens zur Versorgung psychisch kran-ker Menschen sind für eine Klinik meist aufwändige kassenartüber-greifende Vertragsverhandlungen notwendig, um möglichst eine glei-che Versorgung und Abrechnung für alle Versicherten sicherzustel-len. Auch der strukturelle Änderungsaufwand bei den beteiligten

Page 60: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 54 –

Krankenhäusern ist ein Grund dafür, dass erste Modellvorhaben ersteinige Zeit nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen umgesetztwurden. Dies trifft nach Auskunft der einschlägigen Fachverbändeinsbesondere für den Kinder- und Jugendbereich zu.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Psychiatrieverbändeund weitere Akteure zu einem „Strukturierten Dialog“ eingeladen.In diesem Rahmen sollen mit den maßgeblichen Fachverbänden undden Selbstverwaltungspartnern unter anderem der Bedarf zur mögli-chen Weiterentwicklung der psychiatrischen und psychosomatischenVersorgung erfragt und Alternativen erörtert werden.

73. AbgeordneterFrank

Tempel(DIE LINKE.)

Inwieweit stimmt die Bundesregierung mit derJustizministerkonferenz überein, der zufolgedurch die Rechtsprechung des EuropäischenGerichtshofes zu neuen psychoaktiven Sub-stanzen (NPS) eine Strafbarkeitslücke offen-kundig geworden sei, und inwieweit ist dieBundesregierung bei ihren Überlegungen zursog. Stoffgruppenregelung im Betäubungsmit-telgesetz inzwischen weitergekommen (sieheAntwort der Bundesregierung auf die KleineAnfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bun-destagsdrucksache 18/2550)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 1. Dezember 2014

Die Bundesregierung hat den Beschluss der 85. Konferenz der Justiz-ministerinnen und Justizminister zustimmend zur Kenntnis genom-men, da NPS infolge des Urteils des Gerichtshofes der EuropäischenUnion (EuGH) vom 10. Juli 2014 nicht mehr regelmäßig als Arznei-mittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes eingeordnet werden kön-nen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf dieKleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksa-che 18/2550 zu Frage 12 und darauf verwiesen, dass bereits eine grö-ßere Anzahl von NPS in die Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes(BtMG) aufgenommen wurde. Durch Artikel 1 des Entwurfs derAchtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittel-rechtlicher Vorschriften, der am 28. November 2014 im Bundesratberaten werden sollte, sollen weitere 32 NPS in die Anlagen desBtMG aufgenommen werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet in Abstimmungmit den fachlich zuständigen Bundesministerien und unter Heranzie-hung naturwissenschaftlichen Sachverstandes daran, einen Lösungs-ansatz zu entwickeln, mit dem den Herausforderungen durch NPSrechtlich effektiver begegnet werden kann, als dies mit der enumera-tiven Lösung des BtMG bislang möglich ist.

Page 61: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 55 –

74. AbgeordnetePia

Zimmermann

(DIE LINKE.)

Ist der Bundesregierung bekannt, wie vielePflegebedürftige im Sinne von § 14 f. SGB XIim Jahr 2013 zur pflegerischen Versorgungnach Polen, Tschechien, Ungarn und in dieSlowakei emigriert sind (Zahlen bitte nachLändern aufschlüsseln), und hat die Bundesre-gierung Erkenntnisse über die Auswirkungendieser „Pflegemigration“ auf die jeweilige na-tionale Gesundheits- und Pflegeversorgung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 3. Dezember 2014

Der Bundesregierung liegen keine Angaben über die Emigration vonPflegebedürftigen zur pflegerischen Versorgung vor. Es gibt lediglichSchätzungen über die Gesamtzahl der Pflegegeldempfänger im EU-bzw. EWR-Ausland insgesamt, die im Bereich von wenigen 1 000 lie-gen. In knapp über 1 000 Fällen erfolgte 2013 die Erstbegutachtungim Ausland, so dass die Pflegebedürftigen auch schon vor Beginnder Pflegebedürftigkeit dort gelebt haben. Entsprechend dürfte essich bei der Emigration von Pflegebedürftigen in die genannten Län-der eher um Einzelfälle handeln. Mit Auswirkungen auf die jeweiligeGesundheits- und Pflegeversorgung ist vor diesem Hintergrund nichtzu rechnen.

75. AbgeordnetePia

Zimmermann

(DIE LINKE.)

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viel ZeitPersonen für die Sicherstellung der pflegeri-schen Versorgung von Angehörigen oder nahe-stehenden Personen bei plötzlich eintretenderPflegebedürftigkeit durchschnittlich aufwen-den (Angabe bitte in Tagen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 3. Dezember 2014

Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor.Der im Pflegezeitgesetz vorgesehene Freistellungszeitraum von biszu zehn Arbeitstagen, der ab dem kommenden Jahr mit der Lohner-satzleistung „Pflegeunterstützungsgeld“ flankiert werden soll, dürftenach allgemeiner Erfahrung für die Organisation der pflegerischenVersorgung ausreichen.

Page 62: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 56 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr unddigitale Infrastruktur

76. AbgeordneterHerbert

Behrens(DIE LINKE.)

Hat die Bundesregierung erwogen, analog zumVorgehen der Schweiz (das aufgrund einesschweizerischen Parlamentsbeschlusses demEASA-Regelwerk unterliegt; EASA – Euro-pean Aviation Safety Agency), die Auflagenfür Rettungsflüge, welche sich aus der am28. Oktober 2014 in Kraft getretenen Verord-nung (EU) Nr. 965/2012 ergeben, durch Be-zug auf Artikel 1 Absatz 2 der EASA-Grund-verordnung (Verordnung (EG) Nr. 216/2008),wonach diese Verordnung nicht „für Fälle, indenen in Absatz 1 genannte Erzeugnisse, Teile,Ausführungen, Personen und Organisationeneiner militär-, zoll- oder polizeidienstlichenoder ähnlichen Verwendung dienen“ gilt, nichtanzuwenden (bitte begründen), und warumnutzt die Bundesregierung diese Möglichkeitnicht?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinKatherina Reiche

vom 2. Dezember 2014

In Deutschland wird der Luftrettungsdienst von privaten Organisa-tionen und dem Bund wahrgenommen. Er fällt in den Bereich des ge-werblichen Flugbetriebs und kann nicht einer militär-, zoll- oder poli-zeidienstlichen Verwendung gleichgesetzt oder zugeordnet werden.Es besteht auch keine Veranlassung, den Luftrettungsdienst aus demRegelungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 herauszuneh-men, da diese Regelung Mindestsicherheitsanforderungen enthält,welche auch von den Luftrettungsunternehmen erfüllt werden soll-ten. Aus diesem Grund sieht die Bundesregierung nicht die Möglich-keit für Deutschland, den Luftrettungsdienst grundsätzlich aus demAnwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 herauszu-nehmen und hat dies auch nicht erwogen.

77. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch ist der Anteil an Bundesfernstraßen,die in der Baulast von Kommunen sind, und inwelcher Weise plant die Bundesregierung, dieKommunen am Aufkommen der Infrastruk-turabgabe zu beteiligen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär

vom 28. November 2014

Bei den nicht in der Straßenbaulast des Bundes befindlichen Bundes-straßen handelt es sich derzeit um einen Anteil von insgesamt1 776 km Streckenlänge (davon 1 033 km 1-bahnig, 754 km 2-bah-nig). Der Bund wird unter den Voraussetzungen des § 5a des Bundes-

Page 63: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 57 –

fernstraßengesetzes im Hinblick auf die in der Straßenbaulast derKommunen befindlichen Bundesfernstraßen Zuwendungen gewäh-ren. Die Beteiligung der Kommunen am Aufkommen der Infrastruk-turabgabe ist Gegenstand der laufenden Ressortabstimmung.

78. AbgeordneterCarsten

Schneider

(Erfurt)

(SPD)

Wann beabsichtigt die Bundesregierung, einenneuen Investitionsrahmenplan vorzulegen, undwelche konkreten Verfahrensschritte muss sievorher veranlassen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär

vom 1. Dezember 2014

Der Gesetzgeber hat im Bundesschienenwegeausbaugesetz und imFernstraßenausbaugesetz das für Verkehr zuständige Bundesministe-rium verpflichtet, zur Verwirklichung des Ausbaus nach den Bedarfs-plänen jeweils Fünfjahrespläne aufzustellen. Das Bundesministeriumfür Verkehr und digitale Infrastruktur kommt dieser Verpflichtungseit dem Jahr 2006 durch die Aufstellung verkehrsträgerübergreifen-der Investitionsrahmenpläne nach. Der aktuelle Investitionsrahmen-plan (IRP) hat eine Laufzeit von 2011 bis 2015.

Gegenwärtig laufen die Arbeiten zur Aufstellung eines neuen Bun-desverkehrswegeplans (BVWP 2015). Auf seiner Basis wird derDeutsche Bundestag die beiden Ausbaugesetze novellieren. Dabeiwerden auch die den Ausbaugesetzen als Anlage beigefügten Be-darfspläne neu konzipiert. Vor diesem Hintergrund werden erste Ar-beiten am neuen IRP nach dem Kabinettbeschluss zum BVWP 2014aufgenommen; die förmliche Aufstellung eines neuen Investitions-rahmenplans kann aber erst erfolgen, wenn die neuen Bedarfsplänevom Gesetzgeber festgelegt wurden.

79. AbgeordneterMarkus

Tressel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Verstöße gegen EU-Fahrgastrechte-verordnungen wurden dem Eisenbahn-Bundes-amt (als Durchsetzungsstelle für die EU-Fahr-gastrechte) in den letzten zwei Jahren gemeldet(bitte nach Art der Beschwerde auflisten), undwelche Maßnahmen und Sanktionen gemäßden Artikeln 30 und 32 der EU-Fahrgastrech-teverordnung hat das Eisenbahn-Bundesamtinfolge dessen ergriffen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 3. Dezember 2014

Das Eisenbahn-Bundesamt ist nationale Durchsetzungsstelle für dieFahrgastrechte im Eisenbahnverkehr (Verordnung (EG) Nr. 1371/2007), im See- und Binnenschiffsverkehr (Verordnung (EU)Nr. 1177/2010) und im Kraftomnibusverkehr (Verordnung (EU)Nr. 181/2011).

Page 64: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 58 –

In den Jahren 2013 und 2014 wurden aufgrund von Beschwerdenund vom Eisenbahn-Bundesamt durchgeführten Aufsichtsmaßnah-men folgende Verstöße festgestellt:

1. Eisenbahnverkehr (Beschwerden und Aufsichtsmaßnahmen)

Insgesamt 1 096 Verstöße, welche überwiegend folgende Bereiche be-trafen:

• fehlerhafte Entschädigungs- und Erstattungsdurchführung beiVerspätung und Zugausfall (auch bei Reiseketten),

• unberechtigte Ausstellung von Fahrpreisnacherhebungen,

• fehlende bzw. mangelhafte Information am Bahnhof und in denZügen,

• fehlende bzw. mangelhafte Information und Hilfeleistung für Per-sonen mit eingeschränkter Mobilität und mit Behinderungen.

Es wurden Verwaltungsverfahren im Hinblick auf die Einhaltung derVorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 gegenüber den be-troffenen Unternehmen durchgeführt.

2. See- und Binnenschiffsverkehr (Beschwerden und Aufsichtsmaß-nahmen)

Im Rahmen der Fahrgastrechteaufsicht Schifffahrt wurden von derDurchsetzungsstelle 32 Verstöße festgestellt. Diese betrafen schwer-punktmäßig den Bereich fehlender bzw. mangelhafter Reise- undVerspätungsinformation und Hilfeleistungen.

3. Kraftomnibusverkehr (Beschwerden und Aufsichtsmaßnahmen)

Insgesamt 39 Verstöße, welche folgende Bereiche betrafen:

• fehlendes Angebot der Weiterreise oder der Fahrpreiserstattungbei Verspätung bei der Abfahrt,

• fehlende bzw. mangelhafte Information über Verspätung und Rei-semöglichkeiten.

80. AbgeordneterMarkus

Tressel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Gründe werden dem Eisenbahn-Bun-desamt vonseiten der Verkehrsunternehmenzu der Frage des massiven Anstiegs von Ver-spätungen im Fernverkehr genannt (vgl. Me-dienberichte vom 25. November 2014), undwie bewertet die Bundesregierung diese Ent-wicklung von verbraucherpolitischen Gesichts-punkten?

Page 65: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 59 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 3. Dezember 2014

Die Pünktlichkeit von Zügen ist eines von mehreren Zielen im Zug-verkehr.

Für die Aufgabenstellung des Eisenbahn-Bundesamtes als eine natio-nale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr isteine Verspätung dann relevant, wenn diese die nach den einschlägi-gen fahrgastrechtlichen Vorschriften vorgesehenen Grenzen über-schreitet. Ein unter diesen Grenzen liegender Anstieg der Verspä-tung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Arbeit derDurchsetzungsstelle des Eisenbahn-Bundesamtes. Insoweit liegen derDurchsetzungsstelle des Eisenbahn-Bundesamtes keine genauerenKenntnisse über Ausmaß und Gründe vor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

81. AbgeordneterPeter

Meiwald

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Plant die Bundesregierung nationale Reduk-tionsziele für Plastiktüten in Deutschland, diezu einer Minderung des Gebrauchs von Plas-tiktüten um 50 Prozent bis zum Jahr 2019 undum 80 Prozent bis zum Jahr 2025 führen, ana-log zur Einigung auf Ebene der EuropäischenUnion, der Deutschland am 21. November2014 im Ausschuss der Ständigen Vertreterder Mitgliedstaaten zugestimmt hat?

82. AbgeordneterPeter

Meiwald

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Maßnahmen wird die Bundesregie-rung konkret ergreifen, um die neu beschlosse-ne Minderung des Gebrauchs von Einweg-plastiktüten der Europäischen Union inDeutschland voranzubringen, und werden die-se Maßnahmen in den derzeit diskutierten Ent-wurf für ein Wertstoffgesetz aufgenommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Florian Pronold

vom 2. Dezember 2014

Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsambeantwortet.

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV 1)hat am 21. November 2014 einem zwischen der Europäischen Kom-mission, dem Europäischen Parlament und dem Rat ausgehandeltenKompromissvorschlag einer Richtlinie zur Senkung des Verbrauchsvon Kunststofftragetaschen einstimmig zugestimmt. Die formale Zu-

Page 66: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 60 –

stimmung soll jedoch erst am 17. Dezember 2014 im Umweltrat er-folgen. Dem schließt sich, voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2015,die Abstimmung im Europäischen Parlament an.

Die Festlegung quantitativer Ziele entspricht der deutschen Forde-rung, ambitionierte Ziele vorzugeben. Zugleich berücksichtigt derVorschlag aber auch die in einigen Mitgliedstaaten bereits erreichtenMinderungen. Der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland wurde be-reits auf 71 Stück pro Jahr gesenkt. Der europäische Durchschnittliegt bei etwa 198 Stück pro Jahr. Deutschland hat daher mittels an-gemessener Maßnahmen, insbesondere durch die Verpackungsver-ordnung, bereits darauf hingewirkt, dass der Verbrauch von Plastik-tüten vermindert wurde und dass die Tüten erfasst und einer Verwer-tung zugeführt werden. Im Lebensmitteleinzelhandel werden Kunst-stofftragetaschen in aller Regel nur noch gegen Entgelt abgegeben.

Schlussfolgerungen aus der Richtlinie wird die Bundesregierungnach deren Inkrafttreten im Dialog mit Umwelt- und Verbraucher-verbänden, den Ländern sowie der Wirtschaft erörtern.

83. AbgeordneterHubertus

Zdebel

(DIE LINKE.)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dassdas Projekt Schacht Konrad dem heutigenStand von Wissenschaft und Technik für diedauerhafte Lagerung radioaktiver Abfälle intiefengeologischen Formationen entspricht,und an welcher Stelle werden die Langzeit-sicherheitsberechnungen aus den 80er-Jahren,die auf den Sicherheitskriterien für ein Endla-ger der Reaktor-Sicherheitskommission ausdem Jahr 1983 beruhen, aktualisiert (vgl. Neu-mann, Wolfgang und Kreusch, Jürgen: „Dasgeplante Endlager Konrad muss auf den Prüf-stand“ in Strahlentelex 668-669 vom 6. No-vember 2014)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 4. Dezember 2014

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) berücksichtigt in Wahrneh-mung seiner Betreiberverantwortung die fortschreitenden Entwick-lungen des Standes von Wissenschaft und Technik. Insbesondere beiden Konkretisierungen der Ausführungsplanungen für die Errich-tung eines Endlagers Konrad werden kontinuierlich entsprechendeAnforderungen umgesetzt.

84. AbgeordneterHubertus

Zdebel

(DIE LINKE.)

Wie werden die aktuellen Sicherheitskriterienfür ein Endlager, nämlich Vorliegen eines ein-schlusswirksamen Gebirgsbereiches, Robust-heit des gesamten Endlagersystems und Be-rücksichtigung von Ungewissheiten und derenEinfluss auf die Ergebnisse von Berechnungen,bei den aktuellen Planungen zu Schacht Kon-rad berücksichtigt und damit den laut dem

Page 67: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3476– 61 –

Staatssekretär im Bundesministerium fürUmwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-heit Jochen Flasbarth vorhandenen Anfor-derungen des Planfeststellungsbeschlusses, derso gefasst sei, „dass er beim jeweiligen Ent-wicklungsschritt das bestverfügbare Wissen an-wende und Erkenntnisfortschritte berücksichti-ge“ (BRAUNSCHWEIGER ZEITUNG vom24. November 2014), Genüge getan (vgl.Neumann, Wolfgang und Kreusch, Jürgen:„Das geplante Endlager Konrad muss auf denPrüfstand“ in Strahlentelex 668-669 vom6. November 2014)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 4. Dezember 2014

Das Endlager Konrad ist entsprechend den Vorgaben des vom Nie-dersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutzerteilten Planfeststellungsbeschlusses zu errichten. Die Berechtigungund Verpflichtung, sich bei der Errichtung des Endlagers an die Vor-gaben des Planfeststellungsbeschlusses zu halten, schafft Planungs-sicherheit für alle Beteiligten. Die Sicherheitsanforderungen an die„Endlagerung wärmeentwickelnder radioaktiver Abfälle“ des frühe-ren Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-cherheit (BMU) aus dem Jahr 2010 legen fest, welches Sicherheitsni-veau zur Erfüllung der atomrechtlichen Anforderungen ein Endlagerfür wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle in tiefen geologischenFormationen nachweislich einzuhalten hat. Damit haben sie als An-wendungsbereich nicht die für den Schacht Konrad vorgesehenen ra-dioaktiven Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. So-weit sich darin gleichwohl eine Weiterentwicklung des Standes vonWissenschaft und Technik widerspiegelt, wird auf die Antwort zuFrage 83 verwiesen.

85. AbgeordneterHubertus

Zdebel(DIE LINKE.)

Wie sind die Erfahrungen aus den schwerwie-genden Problemen bei der Lagerung radioakti-ver Abfälle im Atommülllager Asse II in dieaktuellen Planungen zu Schacht Konrad einge-flossen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 4. Dezember 2014

Auf Beschluss des Bundeskabinetts vom 5. November 2008 hat dasBfS die Betreiberschaft der Schachtanlage Asse II zum 1. Januar2009 vom Helmholtz Zentrum München übernommen. Das Berg-werk Asse II unterscheidet sich insbesondere hinsichtlich der Geolo-gie und hinsichtlich des Unterhaltungszustands grundlegend vondem Bergwerk Konrad. Auch die Einlagerungskonzepte sind nichtvergleichbar. Gleichwohl fließen die Erfahrungen aus dem Betrieb

Page 68: Schriftliche Fragen - Bundestagdipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803476.pdf · 2020. 5. 14. · Drucksache 18/3476 –II– Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode. Verzeichnis

GesamtherstellungVertrieb: Bundesanzei

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3476 – 62 –

der Schachtanlage Asse II im regelmäßigen Erfahrungsaustausch indie Arbeiten zur Errichtung des Endlagers Konrad ein.

: H. Heenemann GmbH & Co., Buger Verlag GmbH, Postfach 10 05

Berlin, den 5. Dezember 2014

ch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333