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Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856 26. 08. 2011 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 22. August 2011 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Aken, Jan van (DIE LINKE.) ............. 28, 44 Beck, Marieluise (Bremen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............ 1, 2 Beck, Volker (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............ 3, 8 Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 43 Bellmann, Veronika (CDU/CSU) ....... 23, 54, 72 Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) ........ 35, 55 Crone, Petra (SPD) ................... 48, 49, 50 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ................. 24 Fell, Hans-Josef (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 45, 46 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 18, 19, 20, 21 Hacker, Hans-Joachim (SPD) ................ 60 Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.) .......... 36 Hönlinger, Ingrid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 22 Dr. Hofreiter, Anton (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 61, 62, 63 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ................ 9 Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 29, 30, 31 Klein-Schmeink, Maria (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 56, 57 Klingbeil, Lars (SPD) .............. 10, 11, 12, 13 Koenigs, Tom (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 32 Dr. Koppelin, h. c. Jürgen (FDP) ............. 64 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 33 Kühn, Stephan (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 65, 66, 67 Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 14, 15, 16, 17 Menzner, Dorothee (DIE LINKE.) ........ 68, 69 Müller-Gemmeke, Beate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 37 Dr. Mützenich, Rolf (SPD) ................. 4, 5 Nestle, Ingrid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 34 Ostendorff, Friedrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 38, 70 Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) ...... 39, 51, 52, 53 Pothmer, Brigitte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 40 Dr. Rossmann, Ernst Dieter (SPD) ......... 58, 59 Roth, Karin (Esslingen) (SPD) ............ 73, 74 Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) ........... 47 Schulz, Swen (Spandau) (SPD) ............... 71 Schwanitz, Rolf (SPD) ....................... 6 Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) ........ 41 Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.) ..... 25, 26, 27 Werner, Katrin (DIE LINKE.) ............. 7, 42 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag17. Wahlperiode

Drucksache 17/685626. 08. 2011

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 22. August 2011eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Aken, Jan van (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 28, 44

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 1, 2

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 3, 8

Behm, Cornelia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 43

Bellmann, Veronika (CDU/CSU) . . . . . . . 23, 54, 72

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.) . . . . . . . . 35, 55

Crone, Petra (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48, 49, 50

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 45, 46

Göring-Eckardt, Katrin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 18, 19, 20, 21

Hacker, Hans-Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 36

Hönlinger, Ingrid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 22

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 61, 62, 63

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 29, 30, 31

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 56, 57

Klingbeil, Lars (SPD) . . . . . . . . . . . . . . 10, 11, 12, 13

Koenigs, Tom (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 32

Dr. Koppelin, h. c. Jürgen (FDP) . . . . . . . . . . . . . 64

Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 33

Kühn, Stephan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 65, 66, 67

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 14, 15, 16, 17

Menzner, Dorothee (DIE LINKE.) . . . . . . . . 68, 69

Müller-Gemmeke, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 37

Dr. Mützenich, Rolf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 4, 5

Nestle, Ingrid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 34

Ostendorff, Friedrich(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 38, 70

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.) . . . . . . 39, 51, 52, 53

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 40

Dr. Rossmann, Ernst Dieter (SPD) . . . . . . . . . 58, 59

Roth, Karin (Esslingen) (SPD) . . . . . . . . . . . . 73, 74

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 47

Schulz, Swen (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 71

Schwanitz, Rolf (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) . . . . . . . . 41

Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.) . . . . . 25, 26, 27

Werner, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 7, 42

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Beck, Marieluise (Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gewährleistung der Nichtweitergabe vonBankdaten belarussischer Staatsbürger anbelarussische Behörden; Koordinierungdes Vorgehens von Behörden innerhalbder EU gegenüber Belarus . . . . . . . . . . . . . . 1

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erläuterungen des Abstimmungsverhal-tens des ständigen Vertreters des HeiligenStuhls zu TOP 8 der 16. Sitzung des Men-schenrechtsrats gegenüber BundesministerDr. Guido Westerwelle; zunehmende An-feindung von Menschen mit homophoberHaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Dr. Mützenich, Rolf (SPD)Deutsche Position zur Aufnahme der pa-lästinensischen Autonomiegebiete als Voll-mitglied der Vereinten Nationen im Sep-tember 2011 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Wissenschaftliche Aufarbeitung der imArchiv des Auswärtigen Amts (AA) vor-handenen Akten zur Rolle der damaligendeutschen diplomatischen Vertretung inBuenos Aires sowie der Zentrale des AAin Bonn während der Zeit der argentini-schen Militärdiktatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Schwanitz, Rolf (SPD)Unterstützungsleistungen bei der Welter-be-Bewerbung „Montanregion Erzgebir-ge“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Werner, Katrin (DIE LINKE.)Bildungschancen von schulpflichtigenKindern in der ehemaligen jugoslawischenRepublik Mazedonien vor dem Hinter-grund des EU-Beitrittskandidatenstatus . . . . 5

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kenntnisse der Bundesregierung über ext-remistische Bestrebungen gegen Papst-Kritiker; Sicherheitslage von Papst-Kriti-kern während und nach dem Papst-Besuchin Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Teilnahme deutscher Behörden an EU-weiten Gemeinsamen Polizeioperationender Netzwerke AQUAPOL, TISPOL,RAILS, AIRPOL und MITRAS im Jahr2011; geplante Entsendung deutscherPolizisten im Rahmen des EU-ProjektsGODIAC . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Klingbeil, Lars (SPD)Rechtsextreme und fremdenfeindliche An-gebote im Internet, deren Beobachtungdurch die Polizei und internationale Zu-sammenarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Regelungen zum Einsatz einer Landes-polizei in einem anderen Bundesland . . . . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Göring-Eckardt, Katrin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bedingungen für die Durchsuchung einerPfarrerdienstwohnung mit Amtszimmernach Strafprozessordnung . . . . . . . . . . . . . 10

Verdacht auf Bildung einer kriminellenVereinigung aufgrund einer angeblichenLautsprecherdurchsage . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Polizeieinsätze in einem anderen Bundes-land wegen eines Verdachtssmomentesaus der Funkzellenabfragung durch diesächsische Polizei im Februar 2011 . . . . . . 11

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – II –

Hönlinger, Ingrid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorlage des Gesetzentwurfs zur Regelungder gemeinsamen elterlichen Sorge beinicht miteinander verheirateten Eltern . . . . 12

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Rechtsstaatliche Kontrolle des Europäi-schen Stabilitätsmechanismus (ESM) trotzbestehender Immunitätsrechte; europäi-sche bzw. internationale Organisationenmit vergleichbaren Immunitätsregelungen . 12

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Jährliches Spar-/Beitragsvolumen derRiester-Verträge und Entwicklung derVerwaltungskosten seit Einführung derRiester-Rente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Wagenknecht, Sahra (DIE LINKE.)Von der Europäischen Finanzstabilisie-rungsfazilität (EFSF) und der Euro-päischen Kommission seit Ende 2010emittierte Anleihen; Zahl der gezeichnetenAnleihen und Nennung der 15 größtenKäufer sowie weitere geplante Emissionen 14

Auswirkungen der Einführung gemeinsa-mer Euro-Anleihen für Deutschland . . . . . 15

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Exportgenehmigungen für Fertigungsun-terlagen und -technologie sowie für Her-stellungsausrüstung für das SturmgewehrG36 nach Saudi-Arabien . . . . . . . . . . . . . . . 16

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Befassung des Interministeriellen Aus-schusses und des Haushaltsausschussesmit der Übernahme einer Gewährleistungfür das brasilianische Atomkraftwerk„Angra III“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Koenigs, Tom(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Prüfverfahren von Anträgen auf Geneh-migung von Exporten von Kriegswaffenoder Rüstungsgütern . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erfolgschancen der CCS-Technologie, ins-besondere der CCS-Demonstrationsanlagein Jänschwalde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Nestle, Ingrid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Energieeinsparungsziel Deutschlands für2020 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Arbeit und Soziales

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Nichtanwendbarkeit der Regelungen derFünften Verordnung zur Änderung derArbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verord-nung auf Personen mit NVA-Verletzten-rente und Leistungsbezug nach demSGB XII . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.)Bisherige Inanspruchnahme des Bildungs-und Teilhabepakets . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Müller-Gemmeke, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ratifizierung von ILO-Übereinkommen inder 17. Legislaturperiode . . . . . . . . . . . . . . 22

Ostendorff, Friedrich(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Technische Vorschriften für die Produk-tion von Mähdreschern bezüglich der Ver-kehrssicherheit und des Arbeitsschutzes . . 22

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Beurteilung der neuesten Zahlen des Sta-tistischen Bundesamtes zur atypischen Be-schäftigung von Jugendlichen . . . . . . . . . . . 23

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– III –

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Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Förderung von Maßnahmen in Jugend-werkstätten über Aktivierungs- und Quali-fizierungsmaßnahmen und über die freieFörderung mit Mehraufwandsentschädi-gung ohne Schlechterstellung der Jugend-werkstätten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)Beschränkung der Kostenerstattung vonHeizmaterial für Arbeitslosengeld-II-Bezieher auf die Heizperiode von Oktoberbis April in einzelnen Jobcentern . . . . . . . . 25

Werner, Katrin (DIE LINKE.)Fachkräftebedarf im Bereich Elektrotech-nik und Anwerbung ausländischer Elek-trotechnikerinnen und Elektrotechnikerbei Fachkräftemangel . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Behm, Cornelia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Förderung nichtnachgelagerter Behördendes BMELV und Aufführung dieser För-dermittel im Bundeshaushalt 2011 . . . . . . . 26

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Export von MILAN-F-2-DM-92-Flugkör-pern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Fell, Hans-Josef(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kosten der im Aufgabenbereich desBMVg seit 1991 mit einem Kostenvoran-schlag von mindestens 50 Mio. Euro ver-gebenen Beschaffungsaufträge und Maß-nahmen zur Minimierung von Kosten-überschreitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Schäfer, Paul (Köln) (DIE LINKE.)Einstufung der Antwort auf die Frage zuvertraglichen Vereinbarungen zwecksÜberlassung von Wehrmaterial aus Bun-deswehrbeständen als VS-NfD . . . . . . . . . . 30

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Crone, Petra (SPD)Anfragen nach einer (Anschluss-)Förde-rung von Mehrgenerationenhäusern nachdem Aktionsprogramm II . . . . . . . . . . . . . . 30

Ploetz, Yvonne (DIE LINKE.)Maßnahmen zur Verhinderung vonJugendrevolten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Möglicherweise zu Jugendprotesten/Ju-gendrevolten in Deutschland führende so-ziale, politische und/oder wirtschaftlicheGegebenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Jugendproteste in Deutschland wie in an-deren europäischen Staaten . . . . . . . . . . . . 35

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Abschluss des Abstimmungsverfahrenshinsichtlich der Sicherstellungen derzweckentsprechenden Verwendung derFinanzmittel für den Verkauf der Richard-Hofmann-Stift gGmbH in Oederan . . . . . . 37

Dr. Bunge, Martina (DIE LINKE.)Kompromiss zwischen dem BMG undden privaten Krankenversicherungen zumErlass der Beiträge privat krankenversi-cherter Arbeitslosengeld-II-Bezieher beiNichtübernahme durch die Jobcenter . . . . 37

Klein-Schmeink, Maria(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Situation bezüglich Angleichung der un-terschiedlichen morbiditätsorientiertenGesamtvergütung je Versicherten an einenBundesdurchschnittswert . . . . . . . . . . . . . . 38

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – IV –

Dr. Rossmann, Ernst Dieter (SPD)Ablehnung von Krankengeldzahlungendurch die gesetzlichen Krankenkassen auf-grund von lediglich nach Aktenlage erstell-ten Gutachten des Medizinischen Dienstes 39

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Hacker, Hans-Joachim (SPD)Ausbau der Hafeneinfahrt in Rostock-Warnemünde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Datum und Erforderlichkeit der EU-wei-ten Ausschreibung der neuen ICx-Zügedurch die Deutsche Bahn AG . . . . . . . . . . . 41

Auswirkungen der Bauverzögerungenvon Stuttgart 21 auf die Vergütung desVorstandes der DB AG; Kriterien derErrechnung des Tantieme-Faktors . . . . . . . 42

Dr. h. c. Koppelin, Jürgen (FDP)Renovierung der beiden Leuchtturmwär-terhäuser des Leuchtturms Westerhever-sand auf der Halbinsel Eiderstedt . . . . . . . . 43

Kühn, Stephan(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausstattung der Bundesstraßen mit Rad-verkehrsanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Menzner, Dorothee (DIE LINKE.)Auswirkungen für Handel und Transportvon Brennelementen zwischen dem Betrei-ber des Atomkraftwerks Grohnde undden Nuklearanlagen Sellafield nach Schlie-ßung der MOX-Brennelemente-Fabrik . . . 44

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Ostendorff, Friedrich(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Begründung der Mitgliedschaft des Gene-ralsekretärs des Deutschen Bauernverban-des, Dr. Helmut Born, im Bioökonomierat 45

Schulz, Swen (Spandau) (SPD)In den Entwurf des Gesetzes zur Verbesse-rung der Feststellung und Anerkennungim Ausland erworbener Berufsqualifika-tionen nicht aufgenommene bundesrecht-lich geregelte Berufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Bellmann, Veronika (CDU/CSU)Auswirkungen des Konzepts „Chancenschaffen – Zukunft entwickeln“ auf dieZusammenarbeit mit und die finanzielleUnterstützung für Namibia . . . . . . . . . . . . . 47

Roth, Karin (Esslingen) (SPD)Alternativen des BMZ nach Einstellungvon „Almosen-Projekten“ derVorgängerregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Kürzung der Beiträge zum Bevölkerungs-fonds der Vereinten Nationen UNFPA . . . 48

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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– V –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 1 –

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

1. AbgeordneteMarieluise

Beck

(Bremen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann die Bundesregierung zusichern, dass vonstaatlichen deutschen Stellen oder in Deutsch-land ansässigen Banken keine Bankdaten überprivate Konten belarussischer Staatsbürger aufAnfrage belarussischer Behörden dahin weiter-geleitet wurden, und wie kann sie sicherstellen,dass dies auch in Zukunft nicht geschieht?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 22. August 2011

Die Bundesregierung hat eine mögliche Datenweitergabe eingehendgeprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass ein Rechtshilfeersuchen zurBankdatenweitergabe von Seiten der belarussischen Behörden an dieBundesregierung nicht gestellt wurde.

In Artikel 26 des Abkommens zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Republik Belarus zur Vermeidung der Doppel-besteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ver-mögen (DBA Belarus – Weißrussland – vom 30. September 2005)wird der zwischenstaatliche Informationsaustausch in Steuersachenzwischen den zuständigen Behörden beider Staaten geregelt.

Danach tauscht das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn mit demMinisterium für Steuern und Abgaben in Minsk Informationen inSteuersachen auf Ersuchen (Auskunftsersuchen) nur unter bestimm-ten Voraussetzungen aus.

Ein eingehendes Auskunftsersuchen wird danach zunächst auf seineförmliche und rechtliche Zulässigkeit hin durch das Bundeszentral-amt für Steuern geprüft. Zwischenstaatliche Amtshilfe wird nur ge-währt, wenn ein grenzüberschreitender Sachverhalt vorliegt und die-ser in diesem Fall durch die belarussischen Behörden in der RepublikBelarus auf dem eigenen Hoheitsgebiet nicht angemessen aufgeklärtwerden kann. Dieser Sachverhalt, die Fragen und ob die Ermitt-lungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden, müssen detailliert darge-legt werden. Auskünfte können danach z. B. über die Richtigkeitvon Tatsachenbehauptungen oder über Beweismittel angefordertwerden, die zur steuerlichen Beurteilung im jeweils anderen Staat er-forderlich sind. Bestehen an dem Sachverhaltsvortrag des anderenStaates Zweifel, wird die Beantwortung eines Auskunftsersuchens ab-gelehnt.

Inländische Bankdaten belarussischer Steuerpflichtiger können auchGegenstand eines zulässigen Auskunftsersuchens sein. Ob ein sol-ches Auskunftsersuchen ermittelt und beantwortet werden kann,hängt – wie geschildert – von dem Sachverhaltsvortrag ab.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 2 –

2. AbgeordneteMarieluise

Beck

(Bremen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dasseine EU-weite Koordinierung des Verhaltensder Mitgliedstaaten aller ihrer Behörden undder in ihnen ansässigen Einrichtungen gegen-über belarussischen Behörden dringend not-wendig ist, und wie wird sie sich in diesem Sin-ne engagieren?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 22. August 2011

Die Bundesregierung teilt diese Ansicht insoweit, als sie für ein kohä-rentes und abgestimmtes Verhalten aller Mitgliedstaaten und derEU, einschließlich der zuständigen Behörden, im Rahmen der Ge-meinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union gegenüber Be-larus für notwendig erachtet und fördert. Dazu gehört unter anderemdie Sanktionspolitik der EU, an der sie aktiv im Rat mitwirkt, undderen einheitliche Umsetzung durch die Mitgliedstaaten. Ferner un-terstützt die Bundesregierung selbstverständlich die strikte Einhal-tung von einschlägigem EU-Recht durch die deutschen Behörden,zum Beispiel im Bereich des Datenschutzes und des Schutzes vonGeschäftsgeheimnissen. Für die EU-weite Überwachung der Anwen-dung europäischen Rechts ist die Europäische Kommission zustän-dig.

3. AbgeordneterVolker

Beck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird der Bundesminister des Auswärtigenmeiner Bitte – geäußert in meiner Rede imDeutschen Bundestag am 9. Juni 2011 (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/17/17114.pdf –S. 13086, dort der Absatz zwischen (C)und (D)) – sich das Abstimmungsverhalten desständigen Vertreters des Heiligen Stuhls zuTOP 8 der 16. Sitzung des Menschenrechts-rates (22. März 2011) darlegen und das dazuabgegebene Statement erklären zu lassen,nachkommen, und ist der Bundesregierung derin dem Statement des ständigen Vertreters desHeiligen Stuhls zu TOP 8 der 16. Sitzung desMenschenrechtsrates genannte Trend bekannt,wonach Menschen für ihre ablehnende Hal-tung gegenüber Homosexualität zunehmendattackiert, stigmatisiert, verunglimpft und ver-folgt werden?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 23. August 2011

Der Ständige Vertreter des Heiligen Stuhls bei den Vereinten Natio-nen in Genf, Erzbischof Silvano Maria Tomasi, hat in der von Ihnenerwähnten Erklärung die bekannte Position der katholischen Kirchezu Homosexualität wiedergegeben. Diesbezüglich besteht für dieBundesregierung kein weiterer Klärungsbedarf. Hierüber hinaus hatder Heilige Stuhl beim Menschenrechtsrat den Vereinten Nationenlediglich Beobachterstatus und ist daher nicht abstimmungsberech-tigt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 3 –

Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union hatte der Botschaf-ter Ungarns als damaliger lokaler EU-Ratspräsident in der Debatteerklärt, dass der universelle Charakter der Menschenrechte die Ver-antwortung einschließe, Homosexuellen, Bisexuellen und Transgen-der Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Schutz vor Gewalt zu ge-währen. Er stellte ferner heraus, dass gewalttätige Übergriffe gegendiese Personen eine weltweite, eingefahrene Denkweise darstelle, diedie EU mit ernsthafter Besorgnis sehe.

Was den von Erzbischof Silvano Maria Tomasi genannten „Trend ineinigen gesellschaftlichen Debatten“ anbetrifft, wonach Menschenfür ihre ablehnende Haltung gegenüber Homosexualitt attackiert,stigmatisiert, verunglimpft und verfolgt würden, so kann die Bundes-regierung nicht ausschließen, dass Menschen, die Homosexualität ab-lehnen, sich auch ihrerseits Übergriffen ausgesetzt sehen. Die Bun-desregierung verurteilt jedwede Gewalt gegen Andersdenkende undsetzt sich weltweit für eine umfassende Politik der Nichtdiskriminie-rung ein.

4. AbgeordneterDr. Rolf

Mützenich

(SPD)

Hat die Einschätzung der Hohen Vertreterinder Europäischen Union für Außen- undSicherheitspolitik, Catherine Ashton, wonachder Siedlungsbau die Lebensfähigkeit einervereinbarten Zwei-Staaten-Lösung bedroheund die Bemühungen um eine Wiederaufnah-me der Verhandlungen von Israelis und Paläs-tinensern untergrabe, Konsequenzen für diePosition der Bundesregierung im Hinblick aufdie Absicht der palästinensischen Seite, imSeptember dieses Jahres bei den VereintenNationen die Aufnahme als volles Mitglied derWeltgemeinschaft zu beantragen?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 23. August 2011

Die Bundesregierung unterstützt die Erklärung der Hohen Vertrete-rin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik,Catherine Ashton, vom 17. August 2011. Die Bundesregierung teiltdie tiefe Besorgnis der Hohen Vertreterin über die fortgesetzte Sied-lungstätigkeit in den besetzten Gebieten und in Ost-Jerusalem. DieBundesregierung hat wiederholt, so zuletzt im Sicherheitsrat der Ver-einten Nationen am 26. Juli 2011, ihre Haltung deutlich gemacht:Die Siedlungen sind völkerrechtswidrig und eine Bedrohung derZwei-Staaten-Lösung. Sie stehen einem gerechten, dauerhaften undumfassenden Frieden im Wege. Alle Siedlungstätigkeit, einschließ-lich in Ost-Jerusalem, muss sofort eingestellt werden.

Die Errichtung eines palästinensischen Staates ist Teil einer umfas-senden Zwei-Staaten-Lösung und wird daher von der Bundesregie-rung unterstützt. In der Folge wird ein solcher palästinensischerStaat auch ein Mitglied der Vereinten Nationen werden. Für dieBundesregierung ist klar, dass Verhandlungen das einzig tragfähigeund aktzeptable Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 4 –

5. AbgeordneterDr. Rolf

Mützenich

(SPD)

Wann beabsichtigt der Bundesminister desAuswärtigen die wissenschaftliche Aufarbei-tung der im Archiv des Auswärtigen Amts(AA) vorhandenen Akten zuzulassen bzw. inAuftrag zu geben, damit die Angehörigen derwährend der argentinischen Militärdiktatur er-mordeten Deutschen endlich Klarheit über diedamalige Rolle und das Handeln der deut-schen diplomatischen Vertretung in BuenosAires sowie der Zentrale des AA in Bonn er-halten?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 24. August 2011

Die Akten des AA im Politischen Archiv stehen jedermann nachMaßgabe des Bundesarchivgesetzes zur Auswertung offen. Diedurch das Bundesarchivgesetz vorgeschriebene Sperrfrist von 30 Jah-ren wird für Akten bis zum Ende der argentinischen Militärdiktaturim Jahr 1983 in Kürze abgelaufen sein. Einer objektiven Bewertungder deutsch-argentinischen Beziehungen während der Militärdiktaturdürfte durch unabhängige Forscher am besten gedient sein.

Darüber hinaus fördert das AA aktiv die wissenschaftliche Auswer-tung seiner Akten im Politischen Archiv. In seinem Auftrag gibt dasrenommierte Institut für Zeitgeschichte München/Berlin seit 1993jährlich einen Band der Editionsreihe „Akten zur Auswärtigen Poli-tik der Bundesrepublik Deutschland“ mit Schlüsseldokumenten zurGeschichte der deutschen Außenpolitik aus dem Politischen Archivheraus. Das Institut ist in der Auswahl und wissenschaftlichen Kom-mentierung der abgedruckten Dokumente unabhängig. Die bereitserschienenen Bände für die Jahre 1976 bis 1980 dokumentieren auchdie Argentinienpolitik der Bundesregierung und die Haltung derdeutschen Botschaft in Buenos Aires zur Militärdiktatur und denermordeten bzw. „verschwundenen“ Deutschen. Die Bände für dieJahre 1981 bis 1983 sind in Vorbereitung.

Den Hinterbliebenen der ermordeten bzw. „verschwundenen“ Perso-nen und ihren Rechtsanwälten hat das AA Einzelfallakten ihrer be-troffenen Angehörigen bereits zugänglich gemacht.

6. AbgeordneterRolf

Schwanitz

(SPD)

In welcher Art und Weise ist die SächsischeStaatsregierung bisher an die Bundesregierungherangetreten, um Unterstützung bei einer ge-meinsamen grenzüberschreitenden Bewerbungmit der Tschechischen Republik für einenUNESCO-Welterbetitel einer „MontanregionErzgebirge“ zu erhalten, und welche Unter-stützungsleistungen hat die Bundesregierungbisher dafür erbracht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 5 –

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 24. August 2011

Bisher ist die Sächsische Staatsregierung wegen einer Bewerbung der„Montanregion Erzgebirge“ für die UNESCO Welterbeliste nicht andie Bundesregierung herangetreten.

Die „Montan- und Kulturlandschaft Erzgebirge“ befindet sich aufder Tentativliste für die Bewerbungsvorschläge Deutschlands auf dieUNESCO-Welterbeliste. Deren Erstellung liegt grundsätzlich in derVerantwortung der Bundesländer.

7. AbgeordneteKatrin

Werner

(DIE LINKE.)

Wie beurteilt die Bundesregierung vor demHintergrund des EU-Beitrittskandidatenstatusdie Bildungschancen von schulpflichtigen Kin-dern in der ehemaligen jugoslawischen Repu-blik Mazedonien (FYROM), und welche Be-deutung besitzt hierbei insbesondere ein et-waiger ethnischer, religiöser und/oder sozialerHintergrund?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper

vom 23. August 2011

In der ehemaligen jugoslawischen Republik (EJR) Mazedonien be-steht eine allgemeine Schulpflicht. Angesichts der schwierigen Wirt-schaftslage des Landes sind die öffentlichen Schulen genauso wie dieHochschulen, an denen die Lehrer ausgebildet werden, nach westeu-ropäischen Maßstäben erheblich unterfinanziert. Dies hat Auswir-kungen auf die Qualität des Unterrichtes und auf die Bildungschan-cen der Kinder.

Ethnischen, religiösen und/oder sozialen Aspekten kommt dabeinach Erkenntnissen der Bundesregierung keine entscheidende Be-deutung zu.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

8. AbgeordneterVolker

Beck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse über extremistische Be-strebungen gegen Papst-Kritiker liegen derBundesregierung bzw. nach Kenntnis der Bun-desregierung den Verfassungsschutzämternoder Polizeien der Länder – vor dem Hinter-grund des vereitelten Anschlags auf Papst-Kri-tiker in Madrid („El Pais“ vom 16. August2011) – vor, und was heißt das für die Sicher-heitslage von Papstkritikern während und nachdem Papst-Besuch in Deutschland?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 6 –

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 22. August 2011

Der Bundesregierung sind bislang keine gewalttätigen und/oder ext-remistischen Bestrebungen gegen „Papst-Kritiker“ anlässlich desPapstbesuches in Deutschland im September dieses Jahres bekanntgeworden. Demzufolge bestehen auch keine Hinweise auf eine da-raus resultierende Gefährdung dieses Personenkreises.

Aufgrund der bislang vorliegenden Erkenntnisse zum jüngst vereitel-ten Anschlag auf „Papst-Kritiker“ in Madrid ist mit hoher Wahr-scheinlichkeit davon auszugehen, dass es sich bei dem Tatverdächti-gen um einen religiös fanatisierten Einzeltäter handelt. Solche Einzel-täter, die in Verfolgung ihrer irrationalen Ziele darum bemüht sind,im Vorfeld Auffälligkeiten zu vermeiden und Dritte nicht in die Vor-bereitung ihres Vorhabens einzubeziehen, entziehen sich regelmäßigeiner polizeilichen Gefährdungseinschätzung und stellen insoweit einund nicht weiter prognostizierbares Risiko dar.

9. AbgeordneterAndrej

Hunko

(DIE LINKE.)

Mit welchem jeweiligen Personal bzw. welchenAbteilungen haben deutsche Behörden 2011an EU-weiten Gemeinsamen Polizeiopera-tionen (JPO) der Netzwerke AQUAPOL,TISPOL, RAILS und AIRPOL sowie MI-TRAS teilgenommen, und zu welchen Ereig-nissen werden deutsche Polizistinnen und Poli-zisten bzw. Abteilungen 2011 im Rahmen desEU-Projekts GODIAC entsandt?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 23. August 2011

Das Netzwerk AQUAPOL war im Jahr 2011 an der gemeinsamenPolizeioperation (Joint Police Operation, JPO) DANUBIUS der un-garischen EU-Ratspräsidentschaft beteiligt. An dieser JPO DANU-BIUS haben für Deutschland die Wasserschutzpolizeien der LänderRheinland-Pfalz, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bre-men, Hessen und des Saarlandes sowie weitere Behörden aus diesenLändern teilgenommen. Nähere Informationen zur deutschen Betei-ligung an dieser JPO liegen der Bundesregierung nicht vor, da diedeutsche Teilnahme für diese Operation auf Ebene der Länder koor-diniert wurde.

Unter Mitwirkung von TISPOL (European traffic police network)wurde im Februar 2011 die JPO AUTOMOTOR durchgeführt. Andieser JPO waren das Bundeskriminalamt, Referat Eigentumskrimi-nalität, die Bundespolizei sowie Polizeikräfte der Länder Bayern, Ba-den-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt beteiligt.

Im Rahmen der TISPOL-Maßnahme „Operation Speed“ im April2011 war die Bundespolizei, Bundespolizeidirektion Pirna, beteiligt.

An der europaweiten Schwerpunktaktion „Operation RAILS“, diedurch die ungarische EU-Ratspräsidentschaft zur Kriminalitätsvor-

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 7 –

beugung und -bekämpfung in Zügen und Bahnanlagen durchgeführtwurde, haben Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei am 19. Mai2011 aus dem Regeldienst heraus teilgenommen.

An der JPO MITRAS vom 28. März bis 3. April 2011 waren alleBundespolizeidirektionen beteiligt. Die Teilnahme erfolgte aus demRegeldienst heraus. Zur Beteiligung der Länder an dieser JPO liegender Bundesregierung keine Informationen vor.

An gemeinsamen Polizeioperationen des Netzwerkes AIRPOL (Eu-ropean network of airport law enforcement services) waren Polizei-beamte des Bundes im Jahr 2011 nicht beteiligt.

An dem EU-Sicherheitsforschungsprojekt GODIAC (Good practicefor dialogue and communications as strategie principles for policingpolitical manifestations in Europe) waren im Jahr 2011 von deut-scher Seite keine Polizeibeamten beteiligt.

10. AbgeordneterLars

Klingbeil

(SPD)

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterdes Bundeskriminalamtes (BKA) und welcheReferate sind mit der anlasslosen Beobachtungrechtsextremer und fremdenfeindlicher Ange-bote im Internet befasst?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 15. August 2011

Im BKA findet keine anlassunabhängige Recherche mit Blick aufrechtsextremistische und/oder fremdenfeindliche Internetinhaltestatt. Auf die dem BKA durch das Bundeskriminalamtgesetz(BKAG) zugewiesenen Aufgaben wird hingewiesen (vgl. §§ 2 bis 4aBKAG).

Die anlassabhängig betriebene Internetrecherche orientiert sich be-züglich rechtsextremistischer Inhalte ganz überwiegend an den demBKA als Zentralstelle obliegenden Aufgaben, wie der Recherche zurErstellung von Gefährdungslagebildern aus Anlass von bundesweitbedeutsamen Veranstaltungen oder der Analyse und Bewertung vonGefährdungssachverhalten. Dabei erlangte Hinweise auf möglicheStraftaten werden den zuständigen Polizei- und Justizbehörden derLänder zur Prüfung vorgelegt; Gleiches gilt für Erkenntnisse zu mög-lichen Gefahrenlagen.

Auch wenn strafbare rechtsextremistische und/oder fremdenfeindli-che Internetinhalte bundesweit verfügbar sind, begründen sie regel-mäßig keine Ermittlungszuständigkeit des BKA. Daher wird dasBKA in solchen Fällen nach § 4 Absatz 2 BKAG nur ermittelnd tä-tig, wenn eine zuständige Staatsanwaltschaft eines Landes darum er-sucht oder der Generalbundesanwalt zuständig ist und einen Auftragzur Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet derStrafverfolgung erteilt.

Im Vorfeld von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung obliegt denVerfassungsschutzbehörden die Informationsgewinnung zu rechts-extremistischen Internetauftritten.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 8 –

11. AbgeordneterLars

Klingbeil

(SPD)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung,wie viele Stellen in den Polizeien der Ländermit der anlasslosen Beobachtung rechtsextre-mer und fremdenfeindlicher Angebote im In-ternet befasst sind?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 15. August 2011

Die Bundesregierung hat keine aktuellen Erkenntnisse, ob und gege-benenfalls in welchem Umfang die Polizeien der Länder eine ent-sprechende anlassunabhängige Recherche betreiben.

12. AbgeordneterLars

Klingbeil(SPD)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung,wie viele deutschsprachige rechtsextreme undfremdenfeindliche Angebote im Internet ver-fügbar sind und wo diese Inhalte gehostet wer-den?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 15. August 2011

Für das Jahr 2010 wurden von den Verfassungsschutzbehördenmehr als 1 400 Internetpräsenzen mit rechtsextremistischen Inhaltenerfasst. Hierbei handelt es sich um Internetpräsenzen, bei denen tat-sächliche Anhaltspunkte für einen gegen die freiheitliche demokrati-sche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gerichtete,rechtsextremistische Zielrichtung erkennbar sind. Davon wurden imJahr 2010 rund 1 000 rechtsextremistische Internetpräsenzen vonDeutschen betrieben. Derzeit befinden sich rund 30 Prozent der er-fassten rechtsextremistischen Internetpräsenzen auf ausländischenServern bzw. bei ausländischen Providern.

13. AbgeordneterLars

Klingbeil

(SPD)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierunghier zur internationalen Zusammenarbeit, umdiese nach deutschem Recht strafbewehrtenInternetangebote dauerhaft aus dem Netz zuentfernen, und wo bestehen nach Erkenntnis-sen der Bundesregierung Defizite?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche

vom 15. August 2011

Nicht alle extremistischen und/oder fremdenfeindlichen Internet-inhalte sind strafrechtlich relevant. So wiesen nach Angaben vonjugendschutz.net lediglich ca. 12 Prozent der dort im vergangenenJahr als rechtsextremistisch dokumentierten Webadressen strafbareInhalte auf, von denen sich wiederum etwa drei Viertel auf auslän-dischen Servern bzw. bei Providern befanden.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 9 –

Eine Löschung im Wege der Rechtshilfe hat nur Erfolg, wenn aucheine Strafbarkeit im jeweiligen Ausland gegeben ist. Soweit der Ser-ver in einem EU-Mitgliedstaat steht, hat sich hinsichtlich rechtsextre-mistischer und/oder fremdenfeindlicher Inhalte mittlerweile dieMöglichkeit erweitert, auf andere Staaten im Rahmen der Rechtshil-fe zuzugehen und auf eine Löschung hinzuwirken. Insbesonderedurch den Europäischen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung vonRassismus und Fremdenfeindlichkeit konnte die Strafverfolgung vonsolchen auf Servern eines anderen Mitgliedstaates der EuropäischenUnion eingestellten Inhalten rechtlich entscheidend verbessert wer-den.

In den Fällen, in denen mangels Strafbarkeit im Ausland (wie z. B.in den USA und in Russland) der Weg über Rechtshilfeersuchennicht möglich ist, hat es sich als zielführend erwiesen, über Organisa-tionen wie jugendschutz.net auf alternativen Wegen Kontakt mit denausländischen Providern aufzunehmen.

In der Regel wird dabei unter Bezugnahme auf die Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen versucht, eine Entfernung der Inhalte zu errei-chen. Unterstützung leisten dabei erforderlichenfalls Partnerorgani-sationen im Rahmen des International Network Against Cyber Hate(INACH), an dem Organisationen aus 19 Staaten beteiligt sind (u. a.USA, Kanada, Russland). Dieses Netzwerk trug in der Vergangen-heit schon in vielen Fällen zur Löschung strafbarer Inhalte bei.

14. AbgeordneteMonika

Lazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welchen Fällen ist nach Kenntnis der Bun-desregierung seit dem 1. Januar 2009 die Lan-despolizei eines Bundeslandes in einem ande-ren Bundesland tätig geworden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 23. August 2011

Die Polizei eines Landes wird in einem anderen Land tätig, wenn sievon dort angefordert wird, weil die eigenen Kräfte des Landes zurLagebewältigung nach Lagebeurteilung nicht ausreichen.

Dies waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2009 131,im Jahr 2010 100 und im Jahr 2011 68 (Stichtag 16. August 2011)länderübergreifende Unterstützungseinsätze. Dazu zählten Anlässeaus den Bereichen Demonstrationsgeschehen, Fußball, Staatsbe-suche, Castor-Transporte sowie sonstige Anlässe (Objektschutz,Rockerproblematik, Bundeswehrgelöbnisse, Schutz von Veranstal-tungen usw.).

15. AbgeordneteMonika

Lazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Existiert eine bundeseinheitliche Grundlage,auf der die Zusammenarbeit zwischen denLandespolizeien zweier Bundesländer beimjeweiligen Einsatz in einem anderen Bundes-land erfolgt?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 10 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 23. August 2011

Es existiert eine bundeseinheitliche Verwaltungsvereinbarung übervereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrech-nung von Unterstützungsleistungen.

16. AbgeordneteMonika

Lazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welchem Weg und bei Information wel-cher Stellen muss nach Ansicht der Bundes-regierung der Einsatz einer Landespolizei ineinem anderen Bundesland beantragt und ge-nehmigt werden, sofern die Zusammenarbeitder beiden Länder in diesem Bereich durcheinen Staatsvertrag geregelt ist?

17. AbgeordneteMonika

Lazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welchem Weg und bei Information wel-cher Stellen muss nach Ansicht der Bundesre-gierung der Einsatz einer Landespolizei ineinem anderen Bundesland beantragt und ge-nehmigt werden, sofern die Zusammenarbeitder beiden Länder in diesem Bereich nichtdurch einen Staatsvertrag geregelt ist?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 23. August 2011

Nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) leisten sich alleBehörden des Bundes und der Länder gegenseitig Amtshilfe. NachArtikel 35 Absatz 2 Satz 2 GG kann ein Land zur Hilfe bei einer Na-turkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall u. a.Polizeikräfte anderer Länder anfordern. Die Ausgestaltung der Zu-sammenarbeit zwischen den Ländern erfolgt teilweise durch bi- bzw.multilaterale Verträge. In der Regel wendet sich ein Landesinnenmi-nisterium/-innensenat mit Bitte um Unterstützung an benachbarteoder andere Länder.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

18. AbgeordneteKatrin

Göring-Eckardt

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Steht die Durchsuchung einer Pfarrerdienst-wohnung mitsamt des Amtszimmers sowie dieBeschlagnahmung von Zufallsfunden nach An-sicht der Bundesregierung im Widerspruchzum besonderen, bundeseinheitlich geregel-ten Schutz bestimmter Berufsgeheimnisträger(§§ 160a und 53 StPO), und wenn nein, warumnicht?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 11 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 23. August 2011

Die §§ 53 und 160a der Strafprozessordnung (StPO) treffen Rege-lungen zu zeugnisverweigerungsberechtigten Personen. Diese Be-stimmungen sind mithin nicht einschlägig, wenn die Wohnung einesPfarrers durchsucht wird, der Beschuldigter und nicht Zeuge in demzugrundeliegenden Strafverfahren ist.

19. AbgeordneteKatrin

Göring-Eckardt

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch Anwesenheit welcher Personen kannnach Auffassung der Bundesregierung bei derDurchsuchung einer Pfarrerdienstwohnungmit Amtszimmer bei Abwesenheit des bewoh-nenden Pfarrers dem § 106 StPO unter beson-derer Berücksichtigung des § 53 StPO Rech-nung getragen werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 23. August 2011

Bei Abwesenheit des Inhabers der zu durchsuchenden Räume ist ge-mäß § 106 StPO, wenn möglich, sein Vertreter oder ein erwachsenerAngehöriger, Hausgenosse oder Nachbar hinzuzuziehen. Ist der In-haber der Wohnung der Beschuldigte selbst, so kommt als sein Ver-treter insbesondere ein etwaig bestellter und nach § 53 Absatz 1Satz 1 Nummer 2 StPO zeugnisverweigerungsberechtigter Vertreterin Betracht.

20. AbgeordneteKatrin

Göring-Eckardt

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rechtfertigt aus Sicht der Bundesregierungeine angebliche, nicht zuordenbare Lautspre-cherdurchsage den Anfangsverdacht auf Bil-dung einer kriminellen Vereinigung, und wennja, warum?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 23. August 2011

Ob sich aus einer Lautsprecherdurchsage der Anfangsverdacht füreine Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung kriminellerVereinigungen) ergibt, ist eine Frage des Einzelfalles, insbesonderedes Inhalts der Lautsprecherdurchsage. Die Prüfung dieser Frage ob-liegt der zuständigen Staatsanwaltschaft.

21. AbgeordneteKatrin

Göring-Eckardt

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Einsätze von Polizeikräften eines Bun-deslandes in einem anderen Bundesland im ge-samten Bundesgebiet, die auf Grundlage einesVerdachtsmomentes aus der massenhaften Er-hebung von Mobilfunkdaten mittels Funkzel-lenabfragung durch die sächsische Polizei am19. Februar 2011 in Dresden stattfanden, sindder Bundesregierung bekannt?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 12 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 23. August 2011

Der Bundesregierung sind keine derartigen Einsätze bekannt.

22. AbgeordneteIngridHönlinger

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann wird die Bundesregierung den im Juli2010 angekündigten Gesetzentwurf zur Rege-lung der gemeinsamen elterlichen Sorge beinicht miteinander verheirateten Eltern unterBerücksichtigung der Entscheidungen desEuropäischen Gerichtshofs für Menschenrech-te 2009 und des Bundesverfassungsgerichts2010 vorlegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler

vom 22. August 2011

Die Meinungsbildung innerhalb der Regierungskoalition ist nochnicht abgeschlossen. Bei einer gesetzlichen Regelung zum Sorgerechtnicht miteinander verheirateter Eltern geht es darum, die Rechte derledigen Väter zu stärken, ohne das Wohl des Kindes und die berech-tigten Interessen der betroffenen Mütter aus den Augen zu verlieren.Die Frage nach einem geeigneten Regelungsmodell wird seit einigerZeit ausführlich in der Wissenschaft und im politischen Raum erör-tert. Hierzu werden verschiedene Regelungsvorschläge entwickelt.

Über dieses äußerst schwierige und sensible Thema gibt es aber bis-her noch keine abschließende Verständigung. Deshalb lässt sich auchdie Frage, wann die Vorlage eines Gesetzentwurfs für die Neurege-lung erfolgen wird, derzeit noch nicht beantworten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

23. AbgeordneteVeronikaBellmann

(CDU/CSU)

Inwiefern stellt der völkerrechtliche Vertragder Euro-Staaten zur Einsetzung des Europäi-schen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit Sitzin Luxemburg sicher, dass trotz der Gewäh-rung eines besonderen Rechtsstatus, von Vor-rechten und Befreiungen, wie zum Beispiel derImmunität für die Führungspositionen, Eigen-tum, Mittelausstattung sowie Vermögenswerte,nach den Artikeln 27 und 30 eine rechtsstaat-liche Kontrolle, auch durch demokratisch legi-timierte Organe (z. B. Staatsanwaltschaft) mög-lich, und in welchen europäischen bzw. inter-nationalen Organisationen besteht eine ver-gleichbare Immunitätsregel bereits?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 13 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 24. August 2011

Es handelt sich um bei internationalen Finanzsituationen übliche Re-gelungen. Der Gouverneursrat des ESM, in dem die Finanzministerder Mitgliedstaaten der Eurozone vertreten sind, bzw. der Geschäfts-führende Direktor können die Immunität der Amtsträger und Be-diensteten bei Bedarf aufheben. Vergleichbare Regelungen geltenu. a. für den Internationalen Währungsfonds (IWF), die Weltbanksowie regionale Entwicklungsbanken wie z. B. die Afrikanische Ent-wicklungsbank (AfDB) und die Asiatische Entwicklungsbank(ADB).

24. AbgeordneterKlausErnst

(DIE LINKE.)

Wie hoch ist das jährliche Sparvolumen/Bei-tragsvolumen im Rahmen von Riester-Verträ-gen (soweit nicht anders möglich, das bei derzentralen Zulagenstelle gemeldete Volumenangeben) in den einzelnen Jahren seit Einfüh-rung der staatlich geförderten „Riester-Rente“(Beiträge einschließlich staatlicher Förderungund Steuervorteil) bis heute, und wie habensich die durchschnittlichen Verwaltungskostender Riester-Verträge in dieser Zeit entwickelt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Hans Bernhard Beus

vom 18. August 2011

Das Beitragsvolumen kann nur für die Riester-Verträge angegebenwerden, für die zumindest eine Zulage beantragt und gewährt wurde.Daten zum Beitragsvolumen von Riester-Verträgen, für die keine Zu-lage beantragt wurde, liegen nicht vor.

Die Gesamtbeiträge (Eigenbeiträge + Zulagen) der geförderten Ries-ter-Verträge erreichten für die einzelnen Beitragsjahre die folgendenHöhen:

Beitragsjahr 2002 500 Mio. EuroBeitragsjahr 2003 650 Mio. EuroBeitragsjahr 2004 1 293 Mio. EuroBeitragsjahr 2005 1 763 Mio. EuroBeitragsjahr 2006 3 636 Mio. EuroBeitragsjahr 2007 4 835 Mio. EuroBeitragsjahr 2008 7 815 Mio. EuroBeitragsjahr 2009 (Zwischenergebnis) 8 205 Mio. EuroBeitragsjahr 2010 (Zwischenergebnis) 8 007 Mio. Euro.

Die Gesamtbeiträge der einzelnen Beitragsjahre beziehen sich jeweilsauf den Datenstand bei Veröffentlichung der Ergebnisse zu den ein-zelnen Beitragsjahren. Die Gesamtbeiträge der Beitragsjahre 2008,2009 und 2010 beziehen sich auf den Datenstand vom 15. Mai 2011.Die Gesamtbeiträge für die Beitragsjahre 2009 und 2010 stellen da-bei Zwischenergebnisse dar, da der Zeitraum für die Beantragungder Zulagen noch läuft.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 14 –

Der steuerliche Vorteil aufgrund des Sonderausgabenabzugs führtnicht direkt zur Erhöhung des Sparvolumens, da dieser nicht auf denRiester-Vertrag, sondern an die Förderberechtigten direkt ausgezahltwird. Er ist deshalb in den o. g. Zahlen nicht enthalten. Er führt viel-mehr zu einer Entlastung der Eigenbeiträge beim Steuerpflichtigen.

Angaben zu den Kostenstrukturen der einzelnen Riester-Verträge lie-gen nicht vor.

25. AbgeordneteSahra

Wagenknecht

(DIE LINKE.)

Wie viele Anleihen haben die Europäische Fi-nanzstabilisierungsfazilität (EFSF) sowie dieEuropäische Kommission seit Ende 2010 emit-tiert, und wer hat wie viele dieser Anleihen ge-zeichnet (bitte jeweils die 15 größten Käufernach Nationalität und Volumen der gezeichne-ten Anleihen auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 24. August 2011

Die EFSF hat bislang drei Anleihen und die Europäische Kommis-sion im Namen der EU im Rahmen des EFSM vier Anleihen emit-tiert. Informationen zu den Investorstrukturen ergeben sich aus denfolgenden Tabellen. Angaben zu den Namen der Käufer sind ausrechtlichen Gründen nicht möglich.

EFSF Geografische Verteilung Investortyp 37% Eurozone 44% Zentralbanken/Staatsfonds 22% Japan 26% Fondsmanager 14% Asien (ohne Japan) 13% Banken 11% UK 10% Versicherungen

9% Europa (sonstige) 3% Pensionsfonds 3% USA 2% Privatbanken 2% Naher Osten 1% Unternehmen

Anleihe vom 25.01.2011 Volumen: 5 Mrd. EUR Laufzeit: 5 Jahre

2% Amerika (sonstige) 1% Hedgefonds

43% Eurozone 37% Zentralbanken/Staatsfonds 21% Japan 28% Fondsmanager 19% Asien (ohne Japan) 25% Banken 12% UK 10% Versicherungen/Pensions-

fonds 4% Europa (sonstige)

Anleihe vom 15.06.2011 Volumen: 5 Mrd. EUR Laufzeit: 10 Jahre

1% Nordamerika

33% Eurozone 54% Zentralbanken/Staatsfonds 22% Japan 18% Fondsmanager 24% Asien (ohne Japan) 25% Banken

8% Europa (sonstige) 3% Sonstige 5% UK 4% Nordamerika

Anleihe vom 22.06.2011 Volumen: 3 Mrd. EUR Laufzeit:5 Jahre

4% Naher Osten Quelle: EFSF

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 15 –

EFSM Geografische Verteilung Investortyp 21,5% Asien 38,5% Zentralbanken/Staatsfonds 16,5% UK 24,5% Fondsmanager 15,5% Deutschland 22% Banken 10,5% Schweiz 12% Versicherungen/Pensionsfonds

9% Benelux 3% Sonstige 8,5% Nordische Länder

7% Frankreich 6% Amerika

4,5% Europa (sonstige)

Anleihe vom 12.01.2011 Volumen: 5 Mrd. EUR Laufzeit: 5 Jahre

1% Naher Osten

29,4% UK 36,2% Fondsmanager 15,8% Deutschland/Österreich 35,7% Banken 11,1% Asien 17,6% Zentralbanken/Staatsfonds

9,4% Frankreich 7,9% Versicherungen/Pensionsfonds 7,9% Benelux 2,6% Sonstige 7,5% Nordische Länder

6% Amerika 5% Schweiz

4,3% Naher Osten

Anleihe vom 24.03.2011 Volumen: 4,6 Mrd. EUR Laufzeit: 7 Jahre

3,6% Europa (sonstige)

25% Asien 27% Fondsmanager 23% Deutschland/Österreich 23% Zentralbanken/Staatsfonds 15% UK/Irland 23% Versicherungen/Pensionsfonds 15% Frankreich 20% Banken

9% Benelux 7% Sonstige 7% Nordische Länder 3% Europa (sonstige) 2% Amerika 1% Sonstige

Anleihe vom 31.05.2011 Volumen: 4,75 Mrd. EUR Laufzeit: 10 Jahre

17% UK/Irland 36% Zentralbanken/Staatsfonds 16% Asien 32% Banken 14% Deutschland/Österreich 25% Fondsmanager 12% Europa (sonstige) 6% Versicherungen/Pensionsfonds 12% Nordische Länder 1% Sonstige 11% Frankreich

7% Naher Osten/Afrika 5% Amerika 4% Benelux

Anleihe vom 01.06.2011 Volumen: 4,75 Mrd. EUR Laufzeit: 15 Jahre

2% Sonstige Quelle: EU-Kommission

26. AbgeordneteSahra

Wagenknecht

(DIE LINKE.)

Welche weiteren Emissionen (Zeitpunkt, Lauf-zeit, Umfang) planen der EFSF und die Euro-päische Kommission in diesem Jahr/im Jahr2012/im Jahr 2013?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 24. August 2011

Anzahl, Zeitpunkt, Laufzeit und Umfang künftiger Emissionen rich-tet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Für die zweite Jahres-hälfte 2011 plant die EFSF derzeit, vier Anleihen jeweils mit einemVolumen von 3 bis 5 Mrd. Euro für die Unterstützung von Portugal

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 16 –

und Irland auszugeben. Im Rahmen des EFSM ist für die zweite Jah-reshälfte 2011 derzeit die Emission von zwei Anleihen geplant.

27. AbgeordneteSahra

Wagenknecht(DIE LINKE.)

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass dieEinführung gemeinsamer Euro-Anleihen fürDeutschland mit höheren Zinsen verbundenwäre und damit zu Lasten der deutschenSteuerzahler ginge, und falls ja, wie hoch wür-den die zusätzlichen Kosten der Kreditaufnah-me nach Schätzungen der Bundesregierungausfallen (bitte begründen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 24. August 2011

Euro-Gemeinschaftsanleihen würden die Kosten der Kreditaufnah-me des Bundes voraussichtlich verteuern. Im Bundesministerium derFinanzen liegen hierzu jedoch keine offiziellen Planzahlen vor, dadie Einführung solcher Instrumente von der Bundesregierung abge-lehnt wird.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

28. AbgeordneterJanvan Aken

(DIE LINKE.)

Wann wurden Genehmigungen für den Exportvon Fertigungsunterlagen und -technologiensowie für Herstellungsausrüstung für dasSturmgewehr G36 bzw. ein baugleiches Mo-dell (z. B. LG 36 der saudischen MIC) nachSaudi-Arabien erteilt?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 22. August 2011

2008 wurden Genehmigungen für die Ausfuhr von Technologie-unterlagen und Herstellungsausrüstung nach Saudi-Arabien für dieFertigung bestimmter Bestandteile des automatischen GewehresG36 erteilt.

29. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist es richtig, dass die Grundsatzzusage derBundesregierung zur Übernahme einer Ge-währleistung nach § 3 des Haushaltsgesetzes2011 für das brasilianische Atomkraftwerk„Angra III“ ausgelaufen ist, und welche weite-ren Schritte plant die Regierung bezüglich derGewährleistung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 17 –

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 24. August 2011

Der Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie für die Fer-tigstellung des Kernkraftwerks Angra III in Brasilien wurde im In-terministeriellen Ausschuss für Exportkreditgarantien (IMA), nachUnterrichtung des Haushaltsausschusses am 27. Januar 2010, am1. Februar 2010 grundsätzlich gebilligt. Diese Grundsatzzusage warbis zum 1. August 2011 befristet.

Derzeit befindet sich die Bundesregierung noch im Entscheidungs-prozess über den Verlängerungsantrag.

30. AbgeordneterSven-Christian

Kindler(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat der Interministerielle Ausschuss (IMA) zudem Thema getagt, und wenn ja, mit welchenErgebnissen?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 24. August 2011

Die im IMA vertretenen Bundesministerien BMWi, BMF, AA undBMZ haben nach den Ereignissen in Fukushima, Japan, zunächstentschieden, mit der brasilianischen Regierung Kontakt aufzuneh-men, um das weitere Vorgehen der brasilianischen Regierung vordem Hintergrund der Entwicklung in Japan auzuloten. Eine Ent-scheidung über den Verlängerungsantrag ist noch nicht getroffenworden.

31. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für den Fall, dass der IMA noch nicht zu demThema getagt hat, gibt es schon einen Terminfür die Befassung im IMA, und wann wird derHaushaltsausschuss mit dem Thema befasst?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 24. August 2011

Die im IMA vertretenen Ressorts bereiten derzeit die Entscheidungüber den Verlängerungsantrag vor. Der endgültige Beschluss wirderst nach der Unterrichtung des Haushaltsausschusses gefasst wer-den.

32. AbgeordneterTom

Koenigs

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit ist es nach Ansicht der Bundesregie-rung vertretbar, dass im Prüfverfahren vonAnträgen auf Genehmigung von Exporten vonKriegswaffen oder Rüstungsgütern das Bun-desministerium für Wirtschaft und Technolo-gie (BMWi) festlegt, ob zu einzelnen Anträgenüberhaupt vom Auswärtigen Amt (AA) eine

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 18 –

außen- und sicherheitspolitische Bewertungder Genehmigungsfolgen eingeholt wird, undgrundsätzliche Auslegungsfragen der einschlä-gigen Vorschriften zu Rüstungsexporten nurzwischen dem BMWi und dem Bundesamtfür Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereichdes BMWi, abgestimmt werden (s. Bundestags-drucksache 17/6045 vom 3. Juni 2011), wäh-rend in den Politischen Grundsätzen der Bun-desregierung zum Export von Kriegswaffenund Rüstungsgütern vom 19. Januar 2000 vor-rangig Kriterien für die Prüfung von Export-anträgen dargestellt werden, die in den Auf-gabenbereich des AA fallen, und zudem keineFederführung des BMWi bei der Antragsprü-fung erwähnt wird, sondern vielmehr sogareine wenigstens gleichrangige Prüfung von-seiten des AA, des BMWi und BMVg unterBeteiligung des Kanzleramts angedeutet ist(s. Absatz II.4 der Politischen Grundsätze)?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 22. August 2011

Der deutsche Rüstungsexport wird durch das Grundgesetz, das Ge-setz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KWKG) und das Außen-wirtschaftsgesetz (AWG) i. V. m. der Außenwirtschaftsverordnung(AWV) geregelt. Die Leitlinien für die Genehmigungsbehörden bil-den die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Ex-port von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ vom 19. Ja-nuar 2000, die seither unverändert gelten, und der „GemeinsameStandpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 be-treffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Mili-tärtechnologie und Militärgütern“.

Bei Anträgen auf Export von Kriegswaffen in Drittländer holt dasBMWi Stellungnahmen des Auswärtigen Amts und des Bundesminis-teriums der Verteidigung ein; bei Anträgen auf Export in NATO-,NATO-gleichgestellte Länder und EU-Mitgliedstaaten entscheidetdas BMWi in der Regel ohne Beteiligung weiterer Ressorts.

Zuständig für die Erteilung/Versagung von Ausfuhrgenehmigungennach AWG/AWV ist das BAFA, welches zum Geschäftsbereich desBMWi gehört. Vorhaben von besonderer politischer Tragweite legtdas BAFA der Bundesregierung zur politischen Beurteilung vor. Fürdie Entscheidung über eine Vorlage dienen zunächst als eine ersteund allgemeine Richtlinie vom BMWi unter Beteiligung des AA ver-abschiedete Verfahrenserlasse, die fortlaufend angepasst werden.Diese Erlasse beinhalten keinerlei inhaltliche Entscheidungsvorga-ben, sondern lediglich Regelungen für interne Verfahrensabläufe.Nicht nur in den von den Erlassen abstrakt beschriebenen Fallkon-stellationen, sondern in allen begründeten Einzelfällen legt dasBAFA Vorgänge zur Entscheidung vor. Damit ist auch eine Einbe-ziehung des AA sichergestellt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 19 –

Voranfragen, die Kriegswaffen betreffen, sind an das AA, bei sonsti-gen Rüstungsgütern an das BAFA zu richten.

Bei Ausfuhrvorhaben, die im Hinblick auf das Empfängerland, dasRüstungsgut oder den Geschäftsumfang von besonderer Bedeutungsind, wird darüber hinaus in der Regel der Bundessicherheitsrat be-fasst. Beim Bundessicherheitsrat handelt es sich um einen Kabinett-ausschuss, der unter Vorsitz der Bundeskanzlerin tagt. Ihm gehörendie Bundesminister/-innen des Auswärtigen, der Finanzen, des In-nern, der Justiz, der Verteidigung, für Wirtschaft und Technologiesowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an.

Die unter Absatz II Nummer 4 der Politischen Grundsätze beschrie-bene gemeinsame Prüfung von AA, BMWi und BMVg unter Beteili-gung des Bundeskanzleramtes betrifft den Sonderfall der Einleitungvon Konsultationen, falls mit deutschen Zulieferungen hergestellteRüstungsgüter aus dem NATO-Land, einem EU-Mitgliedstaat odereinem NATO-gleichgestellten Land exportiert werden sollen und dieBundesregierung hiergegen Einwendungen geltend machen will. DerExport bzw. die Verbringung von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-tungsgütern in NATO-Länder, EU-Mitgliedstaaten und NATO-gleichgestellte Länder ist nach den Politischen Grundsätzen grund-sätzlich nicht zu beschränken, es sei denn, dass aus besonderen poli-tischen Gründen in Einzelfällen eine Beschränkung geboten ist. Dieunter Absatz II Nummer 4 der Politischen Grundsätze beschriebenebesondere Vorgehensweise ist demnach für den Fall vorgesehen,dass eine Beschränkung von grundsätzlich zulässigen Rüstungsgü-tern zur Diskussion steht.

33. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erfolgs-chancen für die CCS-Demonstrationsanlage(CCS = Carbon Capture and Storage) inJänschwalde (Brandenburg) im Rahmen derNER300-Richtlinie und die CCS-Technologiein Deutschland insgesamt vor dem Hinter-grund der Aussagen des brandenburgischenMinisterpräsidenten Mathias Platzeck „Wirwerden die Verpressung nicht weiter erproben,wenn die eigentlichen Speicherländer ausstei-gen können“ (dpa, 15. August 2011) und derAussagen der Bundesregierung in ihrer Ant-wort auf meine Schriftliche Frage 33 auf Bun-destagsdrucksache 17/5675, wonach einzelneBundesländer Landesgebiete ausweisen kön-nen wo kein CO2 verpresst werden darf, so-wie den Aussagen der Landesregierungen inSchleswig-Holstein wonach die CO2-Verpres-sung kategorisch auf dem Landesgebiet ausge-schlossen werden soll (Pressemitteilung vonMinisterpräsident Peter Harry Carstensenvom 30. Juni 2011)?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 26. August 2011

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 120. Sitzung am 7. Juli 2011auf der Grundlage der Beschlussempfehlung und des Berichts des

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 20 –

Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Bun-destagsdrucksache 17/6507 – den von der Bundesregierung einge-brachten Entwurf eines Gesetzes zur Demonstration und Anwen-dung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zurdauerhaften Speicherung von Kohlendioxid – Bundestagsdrucksache17/5750 – beschlossen. Der Gesetzesbeschluss bedarf der Zustim-mung des Bundesrates, der sich hiermit am 23. September 2011 be-fassen wird. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass mit demBeschluss für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung vonTechnologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaftenSpeicherung ein geeigneter Rechtsrahmen für die weitere Erprobungund Demonstration der CCS-Technologie in Deutschland geschaffenwurde.

Die Erfolgschancen für eine Förderung des Demonstrationsprojek-tes Jänschwalde durch die EU aus dem Verkauf von 300 MillionenEmissionszertifikaten des Europäischen Emissionshandels (NER300)hängen von der weiteren Prüfung des Projektantrages durch dieEuropäische Investitionsbank und die Bewertung durch die Kom-mission ab.

34. AbgeordneteIngridNestle

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann die Bundesregierung die Schätzung derEuropäischen Kommission hinsichtlich desEnergieeinsparungsziels Deutschlands für 2020von 38,3 MtRÖE (Millionen Tonnen Rohöl-äquivalent) bestätigen (nachzulesen SEK (2011)714), und falls ja, welchem prozentualen Anteilentspricht dieses Einsparungsziel der Primes-Projektion von 2007 für 2020 und gegenüberdem Primärenergieverbrauch von 2008?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 25. August 2011

Bei einer jährlichen Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Energie-produktivität von 2,1 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis2020 und unter der Annahme einer jährlichen Steigerung des Brutto-inlandsprodukts von 1,1 Prozent ergibt sich eine Verminderungdes energetischen Anteils des Primärenergieverbrauchs von314,3 MtRÖE im Jahr 2008 auf 276,6 MtRÖE im Jahr 2020. DieDifferenz entspricht 37,7 MtRÖE. Diese Zahlen hat die Bundesre-gierung an die Europäische Kommission gemeldet.

Das „Baseline-Szenario“ der Europäischen Kommission aus demJahr 2007 weist für Deutschland im Jahr 2020 einen Wert für denenergetischen Anteil des Primärenergieverbrauchs von 300 MtRÖEaus.

Eine Einsparung von 38,3 MtRÖE bezogen auf 300 MtRÖE ent-spricht einem prozentualen Anteil von 12,8 Prozent.

Eine Einsparung von 38,3 MtRÖE bezogen auf den für 2008 ge-nannten Wert von 314,3 MtRÖE entspricht einem prozentualen An-teil von 12,2 Prozent.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 21 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

35. AbgeordneteDr. Martina

Bunge(DIE LINKE.)

Welche Gründe sieht die Bundesregierung,dass die Regelungen der Fünften Verordnungzur Änderung der Arbeitslosengeld II/So-zialgeld-Verordnung (BGBl. I 2011, S. 1175)für ehemalige NVA-Angehörige mit Verletz-tenrente, die Arbeitslosengeld II oder Sozial-geld beziehen, nicht analog für die Personenmit NVA-Verletztenrente gelten, die Leistun-gen nach SGB XII (zum Beispiel Grundsiche-rung im Alter) beziehen, damit sie auch in die-sen Fällen den Bundeswehrangehörigen gleich-gestellt werden, die eine Verletztenrente nachBundesversorgungsgesetz erhalten?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 24. August 2011

Eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, da es sich beimZwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) um ein eigenständigesSozialleistungssystem handelt. Der Bundesregierung ist im Übrigenbisher nicht bekannt, dass es sich im Bereich des SGB XII um einumfangreicheres Praxisproblem handelt. Sie hat deswegen bereits be-schlossen, in der Herbsttagung der Konferenz der Obersten Landes-sozialbehörden (KOLS) an die Länder heranzutreten, und diese zubitten, eine Umfrage bei ihren Trägern der Sozialhilfe über das Vor-liegen und den Umfang mit dieser Fallgestaltung durchzuführen.

36. AbgeordneteDr. RosemarieHein

(DIE LINKE.)

Wie viele Anträge auf Leistungen nach demdurch die diesjährige Reform des SGB II bzw.SGB XII eingeführten Bildungs- und Teilhabe-pakets sind bundesweit bisher gestellt worden(bitte aufschlüsseln nach eingereichten, bewil-ligten und eingelösten Anträgen sowie nachAnträgen, die sich auf alle Leistungen bzw.Anträgen, die sich nur auf einzelne Leistungendes Bildungs- und Teilhabepakets beziehenund in absoluten Zahlen sowie als Anteil derAntragsberechtigten ausweisen), und wie wirddieser Anteil in Bezug auf die Zahl der An-tragsberechtigten durch die Bundesregierungbewertet?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 25. August 2011

Träger der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind dieKreise und kreisfreien Städte. Demgemäß obliegen die Rechts- undgegebenenfalls die Fachaufsicht den Ländern. Da die Umsetzungdes Bildungs- und Teilhabepakets in der Verantwortung der Kommu-

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 22 –

nen und Länder erfolgt, hat der Bund derzeit keine eigenen Erkennt-nisse zu der zahlenmäßigen Entwicklung der Anträge.

Die kommunalen Spitzenverbände haben im Juni 2011 bei rund100 Städten eine Abfrage zur Inanspruchnahme des Bildungspaketsgemacht. Danach steigt die Inanspruchnahme durchgängig; sie lagzu diesem Zeitpunkt bei durchschnittlich 25 bis 30 Prozent derpotentiell leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen. Die Inan-spruchnahme der einzelnen Leistungen hängt von unterschiedlichenFaktoren ab, beispielsweise davon, ob Einzelanträge auf Leistungenaus dem Bildungs- und Teilhabepaket gestellt werden oder ob derAntrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen mit dem Antrag aufLeistungen nach dem SGB II oder SGB XII verbunden wird sowievom Zeitpunkt der Antragstellung.

Die Bundesregierung begleitet die Umsetzung des Bildungs- undTeilhabepakets jedoch inhaltlich sehr eng. Der von ihr einberufeneRunde Tisch zum Bildungspaket mit Beteiligung des Bundes, derLänder und der kommunalen Spitzenverbände dient dazu, die weite-re Inanspruchnahme des Bildungspakets zu beobachten und seineVerbreitung zu unterstützen.

37. AbgeordneteBeateMüller-Gemmeke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche ILO-Übereinkommen (ILO = Interna-tionale Arbeitsorganisation) beabsichtigt dieBundesregierung dem Deutschen Bundestag inder jetzigen Legislaturperiode zur Ratifizie-rung vorzulegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtel

vom 24. August 2011

Die Bundesregierung hat eine Reihe von Ratifizierungsprüfverfah-ren zu ILO-Übereinkommen eingeleitet. Erst nach deren Abschlusskann darüber entschieden werden, ob dem Deutschen Bundestag ent-weder ein Vertragsgesetzentwurf zur Ratifizierung des Übereinkom-mens oder eine Unterrichtungsvorlage zugeleitet wird, aus der her-vorgeht, warum die Bundesregierung eine Ratifikation nicht befür-wortet. Zum jetzigen Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung fürdas ILO-Seearbeitsübereinkommen 2006 in der laufenden Legislatur-periode ein Ratifizierungsverfahren einzuleiten.

38. AbgeordneterFriedrich

Ostendorff

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche technischen Regelwerke legen für dieProduktion von Mähdreschern technischeMaßnahmen bezüglich der Verkehrssicherheitund des Arbeitsschutzes fest, und gibt es einetechnische Vorschrift, die den Herstellern vonMähdreschern den Einbau von Verbundglas-scheiben vorschreibt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 23 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtel

vom 24. August 2011

Die technischen Maßnahmen für Mähdrescher, d. h. ihre Beschaffen-heit hinsichtlich Konstruktion und Bau, sind abschließend in dereuropäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) beschriebenund mit der Neunten Verordnung zum Geräte- und Produktsicher-heitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. GPSGV) i. V. m. dem Gerä-te- und Produktsicherheitsgesetz in nationales Recht umgesetzt.

Die MRL ist die zentrale Vorschrift für das Inverkehrbringen vonMaschinen (hier: Mähdreschern) im Europäischen Wirtschaftsraum(EWR). Der Anhang I der MRL enthält hierfür umfassend diegrundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungenfür Konstruktion und Bau von Maschinen in Form von Schutzzielen.Die in Anhang I aufgeführten Anforderungen (Schutzziele) sind bin-dend. Der Hersteller einer Maschine muss vor dem Inverkehrbrin-gen sicherstellen, dass die jeweils geltenden Schutzziele erfüllt sind.Die konkrete Ausgestaltung dieser Schutzziele erfolgt über sog. har-monisierte Normen. Harmonisierte Normen sind nicht verbindlichetechnische Spezifikationen, die aufgrund eines Mandates der Euro-päischen Kommission von den europäischen Normungsorganisatio-nen, z. B. Comité Européen de Normalisation (CEN), erarbeitet wer-den.

In Bezug auf die Gestaltung von Mähdrescherfahrerkabinen ist ins-besondere Anhang I Nummer 1.1.7 Bedienungsplätze der MRL ein-schlägig. Dort ist als Schutzziel u. a. formuliert, dass der Bedienungs-platz so gestaltet und ausgeführt sein muss, dass Risiken von Abga-sen und/oder Sauerstoffmangel vermieden werden. Es müssen guteArbeitsbedingungen für den Benutzer gewährleistet und er muss ge-gen vorhersehbare Gefährdungen geschützt sein. Gegebenenfalls istder Bedienungsplatz mit einer geeigneten Kabine auszustatten.

In der MRL ist der Einbau von Verbundglasscheiben nicht unmittel-bar vorgeschrieben.

Auch die konkrete Ausgestaltung dieses Schutzziels zum Bedienungs-platz in der einschlägigen Norm für Mähdrescher DIN EN ISO4254-7 Traktoren und land- und forstwirtschaftliche Maschinen – Si-cherheit – Teil 7: Mähdrescher, Feldhäcksler und Baumwollernte-maschinen sieht den Einbau von Verbundglasscheiben vor.

39. AbgeordneteYvonne

Ploetz

(DIE LINKE.)

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass nachden neuesten Zahlen des Statistischen Bun-desamtes 38,5 Prozent der Jugendlichen inDeutschland in atypischer Beschäftigung sind?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 24. August 2011

Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der sog. atypi-schen Beschäftigung insgesamt und speziell auch bei Erwerbstätigenvon 15 bis unter 25 Jahren sehr genau. Als positiv ist es dabei zu wer-

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 24 –

ten, dass der Anteil der atypisch Beschäftigten an allen Erwerbstäti-gen auch nach den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtesauf Grundlage des Mikrozensus 2010 mit zunehmendem Alter sinkt.Der vergleichsweise hohe Anteil bei Jugendlichen unter 25 Jahren istim Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass Neueinstellungen ins-besondere bei Berufseinsteigern in der Regel über befristete Arbeits-verträge – ggf. auch über Zeitarbeitsverhältnisse – erfolgt. In derMehrzahl der Fälle gelingt es jedoch den betroffenen Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmern, im Anschluss in ein unbefristetes Ar-beitsverhältnis einzumünden.

40. AbgeordneteBrigitte

Pothmer(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welchem Umfang werden bereits jetzt Maß-nahmen in Jugendwerkstätten über Aktivie-rungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, überdie Freie Förderung oder auch andere Alterna-tiven jenseits der Arbeitsgelegenheit mit Mehr-aufwandsentschädigung (vgl. Antwort desBundesministeriums für Arbeit und Sozialesauf Bundestagsdrucksache 17/6812 vom15. August 2011 bzw. das Schreiben von Bun-desministerin Dr. Ursula von der Leyen vom4. August 2011 in dieser Angelegenheit) geför-dert (bitte unter Angaben des Bundeslandessowie der gemachten Erfahrungen mit denjeweiligen Instrumenten), und aus welchenGründen sah und sieht sich die niedersächsi-sche Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) be-wogen, eine Schlechterstellung der Jugend-werkstätten durch die geplante Instrumenten-reform zu verhindern (vgl. Hannoversche All-gemeine Zeitung vom 12. August 2011), wennnach Ansicht des Bundesministeriums dieseSorge doch unbegründet ist?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 25. August 2011

Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, inwelchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage Maßnahmen inJugendwerkstätten gefördert werden. Wie bereits in der Antwort derBundesregierung vom 15. August 2011 auf die Schriftliche Fragevom 5. August 2011 ausgeführt, geht die Bundesregierung davonaus, dass gegenwärtig überwiegend Arbeitsgelegenheiten mit Mehr-aufwandsentschädigung nach § 16d Satz 2 SGB II eingesetzt werden.Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff „Jugendwerkstät-ten“ weder für eine definierte Trägerform noch für eine bestimmte,bundeseinheitliche Maßnahmeart verwendet wird. Daher erfolgtauch keine gesonderte Erfassung von geförderten Maßnahmen derJobcenter speziell in Jugendwerkstätten. Vielmehr entscheiden dieJobcenter vor Ort, welche Maßnahmen und Eingliederungsleistun-gen entsprechend den regionalen Besonderheiten gefördert werden.

Die Bundesregierung teilt die Sorge der niedersächsischen Ministerinfür Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration zur künfti-gen Förderung von Maßnahmen in Jugendwerkstätten nicht. Auch

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 25 –

nach der Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente wird esden Jobcentern in erforderlichem und ausreichendem Umfangmöglich sein, Maßnahmen in Jugendwerkstätten adäquat zu fördern.Auf die bereits angesprochene Antwort der Bundesregierung vom15. August 2011 wird verwiesen.

41. AbgeordneteDr. Kirsten

Tackmann

(DIE LINKE.)

Hält die Bundesregierung die Praxis eineskommunalen Jobcenters, die Gewährung aufKostenerstattung für Heizmaterial für Arbeits-losengeld-II-Bezieherinnen und -Bezieher aufeine kreisbehördlich definierte Heizperiodevon Oktober bis April für angemessen, undwelche Kenntnisse hat sie über solche Regelun-gen in den Landkreisen?

Antwort des Staatssekretärs Gerd Hoofe

vom 25. August 2011

Innerhalb der gemeinsamen Einrichtungen in der Grundsicherungfür Arbeitsuchende sind die kommunalen Träger für das für den Be-darf für Unterkunft und Heizung geleistete Arbeitslosengeld II zu-ständig. Die kommunalen Träger unterliegen der Landesaufsicht, sodass die einzelnen kommunalen Verfahrensweisen der Bundesregie-rung nicht bekannt sind.

Allgemein lässt sich sagen, dass die tatsächlichen Aufwendungen fürUnterkunft und Heizung als Bedarf anzuerkennen sind, soweit sieangemessen sind (§ 22 Absatz 1 SGB II). Entstehen Bedarfe für Hei-zung – wie in den überwiegenden Fällen – durch monatlich gleich-bleibende Abschlagszahlungen, sind diese in den einzelnen Monatenals Bedarf anzuerkennen.

Wird hingegen – beispielsweise in Eigenheimen – einmal jährlichBrennstoff beschafft, besteht ein einmaliger Bedarf in Höhe der fürdie Beschaffung erforderlichen Geldmittel (Bundessozialgericht,16. Mai 2007, B 7b AS 40/06). In diesen Fällen wird dann häufig einEinmalbetrag zur Beschaffung des Heizmaterials geleistet. Zulässigwäre es aber auch, jeweils kleinere Teilbeträge als Bedarf anzuerken-nen, wenn jeweils nur geringere Mengen Brennmaterial für kürzereZeiträume beschafft werden sollen.

Die Anerkennung der angemessenen Bedarfe für Unterkunft undHeizung obliegt den kommunalen Trägern der Grundsicherung fürArbeitsuchende im Einzelfall.

42. AbgeordneteKatrin

Werner

(DIE LINKE.)

Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung inDeutschland derzeit ein wirtschaftlicher Be-darf an Fachkräften im Bereich der Elektro-technik, und falls ja, erwägt die Bundesregie-rung diesbezüglich eine Anwerbung von aus-ländischen Elektrotechnikerinnen und Elektro-technikern?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 26 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Hans-Joachim Fuchtel

vom 24. August 2011

Nach vorliegenden Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs-forschung (IAB) und der Bundesagentur für Arbeit treten Engpässebei der Besetzung von Stellen für Elektroingenieure/Elektroingenieu-rinnen auf. Für die anderen Berufsgruppen des Bereichs Elektrotech-nik zeigt sich aktuell kein flächendeckender Fachkräftemangel.

Ausländischen Ingenieuren der Fachrichtung Elektrotechnik kannaufgrund der Entscheidung der Bundesregierung vom 22. Juni 2011die Zustimmung zur Beschäftigung in Deutschland ohne individuellePrüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitsuchen-der (Vorrangprüfung) erteilt werden. Voraussetzung für eine Zulas-sung ist lediglich, dass die Arbeitsbedingungen, vor allem die Höhedes Gehaltes, denen vergleichbarer inländischer Arbeitnehmer ent-sprechen.

Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit bemühensich vorrangig im Rahmen des Netzwerks der europäischen Arbeits-verwaltungen EURES (EURopean Employment Services) Fachkräf-te aus den europäischen Ländern zu gewinnen. Das Netzwerk stelltsicher, dass Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland europaweitbekannt sind. Insoweit leistet EURES durch seine Informations-,Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten auf dem europäischen Ar-beitsmarkt einen Beitrag zur Deckung des deutschen Fachkräfte-bedarfs.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

43. AbgeordneteCornelia

Behm

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form haben Verbände, Organisa-tionen und Einrichtungen, die nicht zu dennachgelagerten Behörden des Bundesminis-teriums für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz (BMELV) gehören, in denletzten zehn Jahren vom BMELV eine insti-tutionelle oder Projektförderung erhalten, undunter welchen Titeln im Einzelplan 10 des Bun-deshaushaltes sind die entsprechenden Förder-mittel für das Haushaltsjahr 2011 aufgeführt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 22. August 2011

Verbänden, Organisationen und andere Einrichtungen wurde in denletzten zehn Jahren aus dem Einzelplan 10 institutionelle Förderun-gen oder Projektförderungen in Form von Zuwendungen oder Zu-weisungen gewährt.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 27 –

Für das Haushaltsjahr 2011 sind die entsprechenden Haushaltsmittelbei folgenden Titeln des Einzelplans 10 veranschlagt:

Zuwendung bei Projektförderungen1002–532 01 Erhebungen, nichtwissenschaftliche Untersu-

chungen und Ähnliches1002–686 02 Förderung von Wettbewerben und Vergabe von

Ehrenpreisen1002-686 03 Internationaler Praktikantenaustausch1002-686 04 Zuschüsse für zentrale Informationsveranstal-

tungen, internationale Begegnungen und nicht-wissenschaftliche internationale Tagungen

1002-686 09/893 09 Zuschüsse zur Förderung von Modell- und De-monstrationsvorhaben

1002-686 19 Zuschüsse zur Förderung des ökologischenLandbaus und anderer nachhaltiger Formen derLandwirtschaft

1002-687 03 Maßnahmen zur Verstärkung der Außenhan-delsbeziehungen im Agrar- und Ernährungsbe-reich

1002-684 22 Zuschuss an die Stiftung Warentest1002-684 23 Erhöhung des Stiftungskapitals der Stiftung Wa-

rentest1002-684 24 Information der Verbraucherinnen und Ver-

braucher1002-684 25 Zuschuss an die Deutsche Stiftung Verbraucher-

schutz1002-685 62 Zuschüsse für wissenschaftliche Veranstaltun-

gen im Inland und zur Veröffentlichung wissen-schaftlicher Forschungsergebnisse

1002-686 34/893 34 Förderung von Innovationen im Bereich Ernäh-rung, Landwirtschaft und Verbraucher

1002-684 61 Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bun-desverwaltung

1002-686 71 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außer-halb der Bundesverwaltung

1002-686 85/893 88 Zuschüsse zur Förderung von Forschungs-, Ent-wicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Be-reich der nachwachsenden Rohstoffe

1002-686 86/884 86 Zuschüsse zur Markteinführung nachwachsen-der Rohstoffe

Zuwendung bei institutioneller Förderung1002-684 21 Zuschüsse an die Vertretung der Verbraucher1002-685 22 Zuschüsse an die Deutsche Gesellschaft für Er-

nährung e. V.1002-684 61/893 61 Zuschüsse an Einrichtungen außerhalb der Bun-

desverwaltung – Betrieb und Investitionen1002-686 71/893 71 Zuschüsse an Forschungseinrichtungen außer-

halb der Bundesverwaltung – Betrieb und Inves-titionen

Zuweisung bei institutioneller Förderung1002-632 72/893 72 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder

für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschafts-gemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V.(WGL)

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 28 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

44. AbgeordneterJan

van Aken(DIE LINKE.)

In welche Länder wurden die MILAN-F 2-DM 92-Flugkörper mit den Seriennummern212377 (letzter technischer Stand: 3 ETB 1-89),225064 und 225084 (letzter bekannter techni-scher Stand wahrscheinlich: 1 ETB 1-90) und231176 (letzter bekannter technischer Standwahrscheinlich: 1 ETB 1-92) exportiert bzw.aus Beständen der Bundeswehr abgegeben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Christian Schmidtvom 23. August 2011

MILAN (Missile d’Infanterie Léger Antichar) ist ein Panzerabwehr-Lenkflugkörpersystem der zweiten Generation. Es wurde in den70er-Jahren in deutsch-französischer Kooperation entwickelt. Gene-ralunternehmer ist die Firma GIE Euromissile in Frankreich, deut-scher Unterauftragnehmer ist die Firma MBDA LFK-Lenkflugkör-persysteme GmbH. Das System ist in mehr als 40 Staaten im Ein-satz.

Die in Rede stehenden Flugkörper mit den Seriennummern 212377,225064, 225084 und 231176 waren niemals im Bestand der Bundes-wehr. Nach Auskunft des deutschen Unterauftragnehmers erfolgteauch kein Export von Flugkörpern aus Deutschland.

45. AbgeordneterHans-JosefFell

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Beschaffungsaufträge sind im Aufga-benbereich des Bundesministeriums der Vertei-digung seit 1991 mit einem Kostenvoranschlagvon jeweils mindestens 50 Mio. Euro vergebenworden, und wie hoch lagen in jedem dieserFälle die Kosten (bitte Kosten unterscheidennach a) ursprünglicher Kostenvoranschlag, b)vertraglich vereinbarte Kosten bei Auftragser-teilung, c) tatsächlichen Beschaffungskosten –soweit bereits abgewickelt, ansonsten der ak-tuellste Zwischenstand)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Christian Schmidt

vom 23. August 2011

Zur Beantwortung Ihrer Fragen wurden die Angebotspreise, die ver-traglich vereinbarten Preise und die tatsächlichen Ausgaben herange-zogen. Unter Berücksichtigung Ihrer Fragestellung – bezogen aufden zum Zeitpunkt der 25 Mio. Euro-Vorlage erwarteten Vertrags-wert – wurden 77 Beschaffungsaufträge mit einem Gesamtvertrags-volumen von insgesamt 20,928 Mrd. Euro ausgewertet. Die Auswer-tung hat ergeben, dass die Summe der Ausgaben der ausgewertetenBeschaffungsaufträge die der Vertragswerte um 2,249 Mrd. Euro (et-wa 11 Prozent) übersteigt. Im Gegensatz dazu konnten im Rahmen

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 29 –

der Vertragsverhandlungen Reduzierungen der Angebotspreise von2,252 Mrd. Euro (ca. 10 Prozent) erreicht werden.

46. AbgeordneterHans-JosefFell

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie erklärt sich jeweils die Differenz zwischenKostenvoranschlägen, veranschlagten Kostenbei Auftragsvergaben und tatsächlichen Be-schaffungskosten, und was unternimmt dasBundesministerium der Verteidigung, um diehäufigen Kostenüberschreitungen bei Beschaf-fungsprojekten gegenüber den ursprünglichveranschlagten Kosten zu minimieren?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsChristian Schmidt

vom 23. August 2011

Vertragspreis und geleistete Zahlung können sich unterscheiden,wenn der Vertrag Preisvorbehalte enthält. Dazu zählen u. a. Preis-klauseln und Währungsklauseln, mit denen der vereinbarte Preisnach Vertragsschluss angepasst wird.

Preisklauseln sollen entsprechend der Erlasse des BMVg grundsätz-lich vermieden werden. Es sollen feste, während der Vertragslaufzeitunveränderliche Preise vereinbart werden. Bei langfristigen Verträ-gen kann die Vereinbarung einer Preisgleitklausel, welche die tat-sächlich am Markt eingetretene Preisentwicklung nachvollzieht, je-doch wirtschaftlicher sein als eine vom Bieter in die Preise eingerech-nete Preissteigerung. Dies wird fallweise geprüft und entschieden.

Währungsklauseln sollen durch die Vereinbarung von Vertragsprei-sen in Euro grundsätzlich vermieden werden. Allerdings lassen siesich in Ausnahmefällen, bei denen die Bundeswehr auf die Leistun-gen eines ausländischen (Unter-)Auftragnehmers angewiesen ist undein entsprechendes Verlangen vorliegt, nicht vermeiden. Wie alle an-deren Preisklauseln können Währungsklauseln aber auch eine preis-mindernde Wirkung entfalten.

Preisänderungen sind regelmäßig in den Fällen zu verzeichnen, beidenen Änderungen der Leistung, der Stückzahl oder Veränderungenim Zeitablauf gegenüber dem Ursprungsvertrag beauftragt werden.Diese Änderungen sind in vielen Fällen den laufenden Einsätzen ge-schuldet, können aber auch aus gesetzlichen Änderungen (z. B. Ar-beitssicherheit), sich ändernden Einsatzgrundsätzen oder des techni-schen Fortschritts resultieren. Nicht zuletzt wurde im Betrachtungs-zeitraum auch die gesetzliche Umsatzsteuer angehoben, was unver-meidbar zu Mehrausgaben geführt hat.

Grundsätzlich werden alle Beschaffungsvorgänge nach den Verfah-rensbestimmungen für die Bedarfsermittlung, Bedarfsdeckung undNutzung in der Bundeswehr durchgeführt. Hierdurch wird sicherge-stellt, dass bei Abweichungen im Projektverlauf, beispielsweise auf-grund einer Veränderung der Kosten, rechtzeitig eine Bewertungvorgenommen und eventuell korrigierend eingegriffen werden kann.

Gleichzeitig werden im Bereich des Bundesministerium der Verteidi-gung und in seinem Geschäftsbereich Controllinginstrumente und

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 30 –

DV-Verfahren auf den unterschiedlichen Ebenen eingesetzt, ummögliche Abweichungen der Kosten frühzeitig zu identifizieren.

47. AbgeordneterPaul

Schäfer(Köln)

(DIE LINKE.)

Aus welchen Gründen hat die Bundesregie-rung in diesem Jahr im Gegensatz zu den viervorangegangenen Jahren (Bundestagsdruck-sachen 16/13103, 16/9832 und 16/6110) ihreAntwort auf die Frage „Mit welchen Staatenwurde 2010 vertraglich die Überweisung vonWehrmaterial aus Bundeswehrbeständen ver-einbart (bitte jeweils unter Nennung des Wehr-materials, der abgegebenen Stückzahlen unddes Kaufpreises (Bundestagsdrucksache 17/6589, Frage 58) als VS-NfD eingestuft?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Christian Schmidt

vom 23. August 2011

Mit meinem Schreiben vom 13. Juli 2011 hatte ich Ihnen eine Auf-stellung der Staaten zukommen lassen, mit denen im Jahr 2010 ver-traglich die Überlassung von Wehrmaterial aus Bundeswehrtatbe-ständen vereinbart worden war.

Im Rahmen der Überlassung des Materials war in mehreren Fällenmit dem Empfängerstaat vereinbart worden, der Öffentlichkeit ge-genüber Vertraulichkeit über den Inhalt der Vereinbarung zu wah-ren.

Daher waren die Ihnen überlassenen Informationen zum Schutz derEmpfängerländer insgesamt als „VS – NfD“ einzustufen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

48. AbgeordnetePetra

Crone

(SPD)

Wie viele Mehrgenerationenhäuser bzw. Trä-ger von Mehrgenerationenhäusern haben biszum 12. August 2011 ihr Interesse für eine(Anschluss-)Förderung nach dem Aktionspro-gramm II bekundet (bitte nach Bundesländernsortiert).

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kuesvom 23. August 2011

Insgesamt sind bis zum Ende der Bewerbungsfrist 603 Interessenbe-kundungen eingegangen, die sich wie folgt auf die Bundesländer ver-teilen:

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 31 –

49. AbgeordnetePetra

Crone

(SPD)

Wie viele Neuinteressenbekundungen sind inStädten und Landkreisen eingegangen, die be-reits ein Mehrgenerationenhaus unterhalten,und wenn ja, wo?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kuesvom 23. August 2011

160 Interessenbekundungen von Einrichtungen, die bisher nicht imAktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser (I) gefördert wurdenund die aus solchen Landkreisen und kreisfreien Städten stammen,in denen bisher mindestens eine (andere) Einrichtung gefördert wur-de, sind eingegangen. Zur konkreten Verteilung auf Landkreise undkreisfreie Städte wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwie-sen.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 32 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 33 –

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 34 –

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 35 –

50. AbgeordnetePetra

Crone

(SPD)

Innerhalb welchen Zeitraums plant die Bun-desregierung, gemeinsam mit Vertretern derBundesländer die Mehrgenerationenhäuser füreine Förderung auszuwählen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Hermann Kues

vom 23. August 2011

Bis zum November 2011 sollen die 450 Projekte ausgewählt werdendie anschließend einen Antrag auf Förderung im AktionsprogrammMehrgenerationenhäuser (II) stellen können.

51. AbgeordneteYvonne

Ploetz(DIE LINKE.)

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregie-rung, um Jugendrevolten wie beispielsweise inLondon, Griechenland oder Spanien vorzu-beugen?

52. AbgeordneteYvonne

Ploetz

(DIE LINKE.)

Welche sozialen, politischen und/oder wirt-schaftlichen Gegebenheiten könnten nach An-sicht der Bundesregierung auch in Deutsch-land zu Jugendprotesten/Jugendrevolten füh-ren?

53. AbgeordneteYvonnePloetz

(DIE LINKE.)

Erwartet die Bundesregierung ähnliche Ju-gendproteste wie in anderen europäischenStaaten in naher Zukunft auch in Deutsch-land?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 23. August 2011

Die Fragen 51 bis 53 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangsgemeinsam beantwortet.

Derart tiefgreifende gesellschaftliche Spannungen wie aktuell in Eng-land oder in anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschlandnicht. Die soziale Integration in Deutschland ist in den vergangenenJahren gut vorangekommen. Auch sieht die Bundesregierung keinebesorgniserregende Perspektivlosigkeit bei der Jugend: Der Wirt-schaft geht es besser, qualifizierte Arbeitskräfte werden gebraucht,die Jugendarbeitslosenquote ist mit 9,1 Prozent aktuell eine der nied-rigsten in der EU (Quelle: Eurostat Juli 2011). Die Jugendarbeitslo-sigkeit konnte gegenüber dem Jahr 2005 fast halbiert werden. Diegroße Mehrheit junger Migranten zeigen eine hohe Integrationsbe-reitschaft. Das bewährte duale System der Berufsausbildung, die viel-fältigen Hilfen der Arbeitsförderung und der Grundsicherung für Ar-beitsuchende sowie die Zusammenarbeit im Ausbildungspakt sind

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 36 –

für diese günstige Situation verantwortlich. Mit dem Gesetzentwurfzur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wer-den die Chancen unterstützungsbedürftiger junger Menschen insbe-sondere durch die Verankerung der Berufseinstiegsbegleitung als Be-gleitinstrument am Übergang von der Schule in Ausbildung weiterverbessert.

In Deutschland ist es gesellschaftlicher Konsens, dass Gewalt gegenunbeteiligte Menschen kein Mittel ist, um politische oder sonstigeAnsichten durchzusetzen. Diesen Konsens aufrechtzuerhalten undauf die Jugendlichen zu übertragen, bleibt die Erziehungsaufgabe un-serer Gesellschaft. Seit mehr als zehn Jahren geht die Jugendkrimina-lität in Deutschland kontinuierlich zurück (Quelle: Polizeiliche Kri-minalstatistik www.bka.de), was nicht zuletzt auch auf das vielfältigePräventionsmanagement der letzten Jahre zurückgeführt werdenkann.

In Deutschland wird die Gefahr einer Situation, in der die Politik be-stimmte gesellschaftliche Bevölkerungsgruppen nicht mehr oderkaum noch erreicht, seit Längerem konstruktiv diskutiert und mitentsprechenden Maßnahmen versucht, gegenzusteuern. Dies umfasstAngebote der politischen Bildung mit spezifischen Zugangsformenebenso wie Integrations- und Präventionsangebote.

Wichtig ist, dass sich neben der Politik alle an Erziehung, Sozialisa-tion und Bildung beteiligten gesellschaftlichen Akteure einbringen,um Ursachen wie eine instabile Familiensituation, dem Wunsch nacheinem die finanziellen Möglichkeiten übersteigenden Lebensstil, Al-kohol- und Drogenmissbrauch oder negativen Medieneinflüssen ent-gegenzuwirken.

Bei Jugendlichen mit schlechteren Startchancen greifen die bereitserwähnten Hilfen der Agenturen für Arbeit und Jobcenter, die flä-chendeckend zur Verfügung stehen. Ergänzend wirkt die InitiativeBildungsketten mit dem BMBF-/BMAS-Sonderprogramm Berufs-einstiegsbegleitung präventiv bereits ab der vorletzten SchulklasseSchuld- und Ausbildungsabbruch entgegen.

Im „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ wird im Auftrag des BMASein fachliches Konzept von der Praxis für die Praxis entwickelt, dasVorschläge und Hinweise für eine umfassende und vernetzte Betreu-ung und Eingliederung junger Menschen an der Schnittstelle vonSGB II, SGB III und SGB VIII erarbeitet. Ziel ist es, eine ganzheitli-che und vernetzte Betreuung insbesondere von jungen Menschen mitbesonderen Schwierigkeiten zu gewährleisten. Dafür soll die Koope-ration aller für die Arbeitsmarktintegration von jungen Menschen imLeistungsbezug des SGB II verantwortlichen Akteure vor Ort inten-siviert, sowie mehr Transparenz der Leistungsträger und eine bessereErreichbarkeit für die jungen Menschen geschaffen werden. Die Vor-schläge werden anhand der an den Modellstandorten gewonnenenErkenntnisse stets weiterentwickelt und ab dem Jahr 2012 bundes-weit zur Verfügung stehen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendhat 2009 die Initiative JUGEND STÄRKEN gestartet, um bereitsbestehende Aktivitäten mit neuen Maßnahmen zu bündeln und effek-tiver zu machen. Damit wurden die Anstrengungen zur gezielten und

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 37 –

vor allem individuellen Förderung von benachteiligten jungen Men-schen und jungen Menschen mit Migrationshintergrund, die von denregulären Angeboten nicht oder nur unzureichend erreicht werden,massiv ausgebaut. Vor allem mit dem im Herbst 2010 gestartetendreijährigen Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in derRegion“ werden die Kommunen bundeslandübergreifend beim Auf-bau kommunaler Strukturen an der Schnittstelle Schule/Ausbildung/Beruf zur Förderung benachteiligter junger Menschen unterstützt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

54. AbgeordneteVeronika

Bellmann

(CDU/CSU)

Wann ist mit dem Abschluss des Abstim-mungsverfahrens über das Einvernehmen zwi-schen dem Sächsischen Staatsministerium fürSoziales und Verbraucherschutz und demBundesministerium für Gesundheit hinsicht-lich der Sicherstellung der zweckentspre-chenden Verwendung der Finanzmittel gemäßArtikel 52 Absatz 5 Satz 4 des Pflege-Versiche-rungsgesetzes für den Verkauf der Richard-Hofmann-Stift gGmbH in 09569 Oederan aneinen Privatinvestor zu rechnen, und welchesErgebnis zeichnet sich ab?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 24. August 2011

Das Abstimmungsverfahren nach Artikel 52 Absatz 5 Satz 4 desPflege-Versicherungsgesetzes mit dem Sächsischen Staatsminis-terium für Soziales und Verbraucherschutz findet zurzeit statt. DieStadtverwaltung Oederan wurde vom Freistaat Sachsen mit Schrei-ben vom 15. August 2011 aufgefordert, weitere Unterlagen vorzule-gen. Wann und mit welchem Ergebnis das Abstimmungsverfahrenabgeschlossen werden kann, ist derzeit nicht abzusehen.

55. AbgeordneteDr. Martina

Bunge

(DIE LINKE.)

Ist es richtig, dass der Bundesminister für Ge-sundheit, Daniel Bahr, einen Kompromiss mitden privaten Krankenversicherungen geschlos-sen hat, nach dem Bezieherinnen und Beziehervon Arbeitslosengeld (ALG) II, die privat ver-sichert waren oder sind, ihre Schulden bei ih-rer privaten Krankenversicherung, die auf-grund der mangelnden Übernahme der Versi-cherungskosten durch die Jobcenter entstan-den sind, erlassen werden sollen (DER TA-GESSPIEGEL, 18. August 2011), und bedeu-tet dies zugleich, dass es darüber hinaus keinerückwirkende Übernahme der privaten Versi-cherungskosten für ALG-II-Bezieherinnen und

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 38 –

-Bezieher geben wird und damit z. B. ALG-II-Bezieherinnen und -Bezieher, die ihre Versi-cherungsbeiträge durch private Schulden fi-nanziert haben, auf ihren Schulden sitzen blei-ben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 24. August 2011

Durch die in § 26 SGB II geregelte Zuschusszahlung und die hierzuergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (B 4 AS 108/10 R) ist seit dem 18. Januar 2011 sichergestellt, dass privat kranken-versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II dieKosten für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherungzahlen können. Die Bundesregierung prüft derzeit zudem, welcheLösung für die vor dem Urteil des Bundessozialgerichts ggf. aufge-laufenen Beitragsrückstände in Betracht kommt. In diesem Zusam-menhang werden auch Gespräche mit dem PKV-Verband darübergeführt, inwieweit die private Versicherungswirtschaft einen Beitragzur Lösung des Problems leisten kann.

56. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Daten deuten nach Meinung der Bun-desregierung darauf hin, dass die seit 2009 ge-setzlich vorgegebene schrittweise Angleichungder unterschiedlichen morbiditätsorientiertenGesamtvergütung je Versicherten an einenBundesdurchschnittswert abgeschlossen ist,und wie stellt sich die Situation in den ein-zelnen KV-Bezirken auf dem Hintergrund deraktuell verfügbaren Daten dar?

57. AbgeordneteMaria

Klein-Schmeink

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welchen Mitteln will die Bundesregierungim GKV-VSG sicherstellen, dass den Versi-cherten in den Versorgungsbezirken bei durch-schnittlicher Morbidität ein gleicher Betrag jeVersichertem zur Finanzierung der ambulantenVersorgung zur Verfügung steht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 22. August 2011

Die Fragen 56 und 57 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurde der aus Vertretern derKassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverban-des gebildete Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen gemäߧ 87 Absatz 9 SGB V beauftragt, dem Bundesministerium für Ge-sundheit bis zum 30. April 2011 ein Konzept für eine schrittweise

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 39 –

Konvergenz der Vergütungen in der vertragsärztlichen Versorgungvorzulegen. Ein Konzept legte der Bewertungsausschuss bislangnicht vor, eine Einigung im Bewertungsausschuss ist offensichtlichnicht erfolgt.

Der Gesetzentwurf sieht zur Fortentwicklung der Gesamtvergütun-gen vor, dass die Vertragspartner in den Regionen (KassenärztlicheVereinigungen und Landesverbände der Krankenkassen/Ersatzkas-sen) künftig die Möglichkeit erhalten, den regionalen Behandlungs-bedarf, welcher die morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen be-stimmt, regelmäßig fortzuschreiben. Maßstab hierfür soll die regio-nale Entwicklung der Morbidität der behandelten Patientinnen undPatienten und der demographischen Zusammensetzung der Wohnbe-völkerung sein. Ziel ist eine Anpassung der morbiditätsbedingten Ge-samtvergütungen entsprechend dem tatsächlichen Beitrag der Ver-tragsärztinnen und -ärzte an der medizinischen Versorgung der Be-völkerung in den jeweiligen Bundesländern. Eine Angleichung derVergütungen in den Regionen muss den Anforderungen der Leis-tungsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung Rechnung tragen.

Ein umfassendes Datenmaterial über die Entwicklung der Vergü-tungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgungeinschließlich umfangreicher begleitender Erläuterungen veröffent-lichte die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/4000. Ak-tuellere Daten wurden seither dem Bundesministerium für Gesund-heit seitens des Bewertungsausschusses nicht vorgelegt.

Zur weiteren Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenvorgaben fürdie Fortschreibung der vertragsärztlichen Vergütungen bleibt dasparlamentarische Verfahren abzuwarten.

58. AbgeordneterDr. Ernst Dieter

Rossmann

(SPD)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich diegesetzlichen Krankenkassen bei der Ableh-nung von Krankengeldzahlungen auf Gutach-ten des Medizinischen Dienstes (MDK) stüt-zen, die lediglich nach Aktenlage erstellt wur-den, und wie verbreitet ist diese Vorgehenswei-se der Kassen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 24. August 2011

Gemäß § 165 Absatz 1 Nummer 3 SGB V sind die Krankenkassenverpflichtet, bei Arbeitsunfähigkeit a) zur Sicherung des Behand-lungserfolgs, insbesondere zur Einleitung von Maßnahmen der Leis-tungsträger für die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, oderb) zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, eine gut-achterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Kranken-versicherung (MDK) einzuholen. Der Arzt übermittelt gemäß § 7der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) überdie Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zurstufenweisen Wiedereingliederung (Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien)

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 40 –

nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V dem MDK auf Anfragein der Regel innerhalb von drei Werktagen die Auskünfte und krank-heitsspezifischen Unterlagen, die dieser im Zusammenhang mit derArbeitsunfähigkeit zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgabenbenötigt.

Die als Gutachter für den MDK tätigen Ärzte haben die Begutach-tung sachgerecht und der jeweiligen besonderen Situation angepasstdurchzuführen. Ob und inwieweit für die Erstellung des Gutachtensdurch den MDK z. B. eine persönliche Vorstellung des Versichertenbeim MDK erforderlich ist oder ein Gutachten auch auf der Grund-lage der vorliegenden Informationen erstellt werden kann, ist eineEntscheidung, die die Ärzte des MDK je nach Ausgangslage im Ein-zelfall zu treffen haben.

Sollten bei der Beurteilung Meinungsverschiedenheiten zwischendem Vertragsarzt und dem MDK bestehen, so kann dieser nach § 7Absatz 2 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie bei der Krankenkasseeine erneute Entscheidung auf der Basis eines Zweitgutachtens bean-tragen.

59. AbgeordneterDr. Ernst Dieter

Rossmann(SPD)

Wie gedenkt die Bundesregierung, die Patien-ten vor solchen Praktiken (ob Einzelfälle oderverbreitete Vorgehensweise) zu schützen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ulrike Flach

vom 24. August 2011

Diese Praxis entspricht der geltenden Rechtslage. Auf die Antwortzu Frage 58 wird insoweit verwiesen. Eine Änderung der geltendenRechtslage ist nicht beabsichtigt.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

60. AbgeordneterHans-Joachim

Hacker

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelleHafeneinfahrtssituation in Rostock-Warne-münde, bei der bei starken Winden und hohemWellengang große Kreuzfahrtschiffe nicht un-eingeschränkt in die Hafenanlage einlaufenkönnen, und sieht die Bundesregierung dieNotwendigkeit des Ausbaus der Hafenein-fahrt, einschließlich der Verlängerung der Mo-le im Hafenbereich Warnemünde?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 41 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 25. August 2011

Wetterbedingte Einschränkungen beim Anlaufen von Häfen sind na-turbedingt und werden in den schifffahrtspolizeilichen Genehmigun-gen berücksichtigt. Durch die darin enthaltenen Auflagen wird einesichere Passage der Hafenzufahrt gewährleistet. Kreuzfahrtschiffesind aufgrund ihrer extrem großen Seitenfläche von windbedingtenRestriktionen stärker betroffen. Dieser Effekt kann durch die Verlän-gerung der Mole nicht kompensiert werden.

Unabhängig davon hat das Land Mecklenburg-Vorpommern 2009die Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Hafen Rostock fürFahrzeuge mit 275 m Länge, 48 m Breite und 15 m Tiefe beantragt.Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatdie Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord mit einer Voruntersu-chung beauftragt.

61. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann hat die Deutsche Bahn AG (DB AG)ihre neuen ICx-Züge EU-weit ausgeschrieben,und ab welcher Größenordnung müssen dieAufträge der DB AG EU-weit ausgeschriebenwerden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 25. August 2011

Die Beschaffung von Fahrzeugen fällt in die alleinige unternehmeri-sche Verantwortung der DB AG. Die Bundesregierung nimmt hie-rauf keinen Einfluss. Die DB AG teilte auf Nachfrage mit, dass dieEU-weite Ausschreibung der neuen ICx-Züge mit Bekanntgabe imEU-Amtsblatt am 29. April 2008 erfolgte. Die Verdingungsunterla-gen wurden anschließend am 4. Juli 2008 an die Bieter versandt.

Ab welcher Größe die Aufträge der DB AG EU-weit ausgeschriebenwerden müssen, richtet sich nach den Schwellenwerten, die in Arti-kel 16 der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments unddes Rates zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftrag-geber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung so-wie der Postdienste, zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission der Europäischen Gemeinschaft vom 30. No-vember 2009 geändert, angegeben sind. Diese betragen zurzeit fürLiefer- und Dienstleistungen 387 000 Euro und für Bauleistungen4,845 Mio. Euro. Übersteigt der Auftragswert diese Schwellenwerte, istEU-weitauszuschreiben.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 42 –

62. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gehörte 2010 der Baubeginn von Stuttgart 21zu den in der Mittelfristplanung gesetzten ope-rativen Ergebniszielen der DB AG, und aufwelche Weise wirkte sich die Verzögerung derBauarbeiten auf die Vergütung des Vorstandesfür das Geschäftsjahr aus?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 26. August 2011

Nach Auskunft der DB AG beziehen sich die operativen Ergebnis-ziele der Mittelfristplanung auf wirtschaftlichen Größen wie Umsatz-erlöse, EBITDA (Ergebnis vor Zinsen und Steuern), Betriebsergeb-nis II (Jahresergebnis vor Steuern ohne Berücksichtigung von Fi-nanzergebnis und außerordentlichem Ergebnis) und ROCE (Renditeauf das eingesetzte Kapital). Der Baubeginn von Stuttgart 21 gehörtnicht zu diesen Größen. Auch in den individuellen Zielvereinbarun-gen der Vorstände der DB AG war der Baubeginn des Infrastruktur-projektes Stuttgart 21 im Geschäftsjahr 2010 laut DB AG nicht alsZiel vereinbart. Es besteht somit kein erkennbarer Zusammenhangzwischen der Verzögerung der Bauarbeiten für Stuttgart 21 und derVergütung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010.

63. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nach welchen Kriterien wird der Tantieme-Faktor der Vorstandsmitglieder der DB AGan der nachhaltigen Steigerung des Wertes desUnternehmens errechnet, und auf welche Wei-se wird das Erreichen beziehungsweise Über-treffen der in der Mittelfristplanung gesetztenoperativen Ergebnisziele honoriert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 26. August 2011

Wie dem im Internet zugänglichen Geschäftsbericht 2010 der DBAG zu entnehmen ist, ist der Tantieme-Faktor Teil des Short-term-Incentive-Programms der Vorstandsvergütung der DB AG. Er er-fasst den Grad des Erreichens der aus der Unternehmensplanung ab-geleiteten wirtschaftlichen Ziele. Die Bezugsparameter sind zu glei-chen Teilen das operative Ergebnis (Betriebsergebnis II) und die er-zielte Kapitalrendite (ROCE). Durch die Verwendung dieser Ergeb-nisgrößen wird eine alleinige Fokussierung auf ein kurzfristiges Er-gebniswachstum verhindert.

Bemessungsgrundlage für das Long-Term-Incentive-Programm derVorstandsvergütung ist nach Auskunft der DB AG die nachhaltigeSteigerung des Wertes des Unternehmens (Eigenkapitalwert/EquityValue). Entspricht der Eigenkapitalwert des Unternehmens zumEnde der Laufzeit eines Long-Term-Incentive-Planes (vier Jahre)dem sich aus der Zielsetzung der entsprechenden Mittelfristplanungergebenden Wert, kommen 100 Prozent des Zielwertes zur Auszah-lung. Jeder Prozentpunkt über oder unter Plan führt zu einer Anhe-bung bzw. Senkung der Auszahlung um 2,5 Prozent. Der Eigenkapi-talwert wird nach der üblichen betriebswirtschaftlichen Methodik

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 43 –

berechnet. Ab dem Geschäftsjahr 2011 wird das Long-Term-Incen-tive-Programm um einen Peer-Group-Vergleich ergänzt. Damithängt der Ausschüttungsgrad auch ab von der Entwicklung der DBAG gegenüber vergleichbaren Unternehmen.

Der Geschäftsbericht der DB AG enthält weitere detaillierte Infor-mationen zum Vergütungssystem des Vorstandes der DB AG.

64. AbgeordneterDr. h. c. Jürgen

Koppelin

(FDP)

Wie beurteilt die Bundesregierung den bau-lichen Zustand der beiden Leuchtturmwärter-häuser des Leuchtturms Westerheversand aufder Halbinsel Eiderstedt, und welche baldigenMaßnahmen sind beabsichtigt, um eine Reno-vierung vorzunehmen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemannvom 25. August 2011

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Eigentümerin der beidenLeuchtturmwärterhäuser des Leuchtturms Westerheversand. Dahersteht der Bundesregierung eine Beurteilung des Sachverhaltes nicht zu.

65. AbgeordneterStephan

Kühn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viel Prozent der Bundesstraßen sind nochnicht mit Radverkehrsanlagen ausgestattet,und bis wann soll die Ausstattung der Bundes-straßen mit Radverkehrsanlagen abgeschlos-sen sein?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 22. August 2011

Die rund 37 800 km Bundesstraßen in der Baulast des Bundes habenderzeit rund 18 500 km getrennte Radwege, d. h. fast 50 Prozent.Wie viele Kilometer Radwege noch gebaut werden sollen, ist derzeitnoch offen, da einmal bei vorgesehenen Ortsumgehungen der Rad-verkehr die vorhandene, abgestufte Ortsdurchfahrt nutzen soll undfür die Radwegeführung an Bundesstraßen auch topographischeGrenzen gesetzt sind. Im Übrigen liegt die Prüfung der Erforderlich-keit eines Radweges im Einzelfall in der Verantwortung der im Auf-trage des Bundes tätigen Straßenbauverwaltungen der Länder.

66. AbgeordneterStephan

Kühn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Kilometer weniger können voraus-sichtlich durch die Kürzung der Bundeshaus-haltsmittel für den Bau von Radverkehrs-anlagen (einschließlich Erhalt) jeweils im Jahr2011 und gemäß Haushaltsentwurf im Jahr2012 gebaut werden?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 44 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 22. August 2011

Die Kosten von Radwegen unterliegen aufgrund der örtlichen Gege-benheiten großen Schwankungen. Eine Aussage, wie viele KilometerRadwege durch die Reduzierung der Radwegemittel erst später ge-baut werden können, ist somit nicht möglich.

67. AbgeordneterStephan

Kühn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird der Radverkehrsanteil an Bundesstraßenerhoben, und falls ja, um wie viel Prozent ist erjährlich im Zeitraum von 2002 bis 2010 ge-wachsen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Jan Mücke

vom 22. August 2011

Dem Bund liegen flächendeckend keine Verkehrszahlen über denRadverkehr vor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

68. AbgeordneteDorothee

Menzner

(DIE LINKE.)

Welche Auswirkungen hat die Schließungder MOX-Brennelemente-Fabrik in Sellafield(FAZ, 4. August 2011) für Handel und Trans-port dieser Brennelemente zwischen dem Be-treiber des Atomkraftwerks Grohnde und denNuklearanlagen Sellafield?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 22. August 2011

Die Schließung hat keine Auswirkungen auf die Lieferung von insge-samt 16 Mischoxid-(MOX-)Brennelementen für das KernkraftwerkGrohnde.

69. AbgeordneteDorothee

Menzner

(DIE LINKE.)

Welche laufenden Anträge bzw. Genehmi-gungsverfahren für Transporte von MOX-Brennelementen von Sellafield zum Atom-kraftwerk Grohnde sind der Bundesregierungbekannt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 45 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ursula Heinen-Esser

vom 22. August 2011

Für Transporte von MOX-Brennelementen von Sellafield zum Kern-kraftwerk Grohnde liegt dem Bundesamt für Strahlenschutz der zu-letzt am 25. November 2010 aktualisierte Antrag auf Beförderungs-genehmigung nach § 4 des Atomgesetzes vor. Die Bearbeitung desAntrags ist zurzeit ausgesetzt, nachdem der für das Frühjahr 2011geplante Transport seitens des Antragstellers abgesagt wurde.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

70. AbgeordneterFriedrichOstendorff

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dasses sich beim Deutschen Bauernverband oderbeim Zentralausschuss der Deutschen Land-wirtschaft um Forschungseinrichtungen han-delt, und wenn nein, wie begründet die Bun-desregierung die Mitgliedschaft des General-sekretärs des Deutschen Bauernverbandes,Dr. Helmut Born, im Bioökonomierat, demlaut Antwort der Bundesregierung auf dieKleine Anfrage der Fraktion der SPD (Bun-destagsdrucksache 17/6683) nur Vertreter derwissenschaftlichen und der industriellen For-schung und keine Verbandsvertreter angehö-ren?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 24. August 2011

Weder beim Deutschen Bauernverband noch beim Zentralausschussder Deutschen Landwirtschaft handelt es sich um Forschungseinrich-tungen. Dr. Helmut Born wurde in seiner Funktion als stellvertreten-der Vorsitzender des Initiativkreises Agrar- und Ernährungsfor-schung in den Bioökonomierat berufen und nicht als Verbandsver-treter. Der Initiativkreis Agrar- und Ernährungsforschung wurde zurStärkung der Akzeptanz und der Wettbewerbsfähigkeit von For-schung und Entwicklung in den Bereichen Agrar-, Gartenbau- undErnährungswissenschaften sowie zur Intensivierung der Zusammen-arbeit und des Dialogs zwischen Wirtschaft und Wissenschaft ge-gründet. Ihm gehören Vertreter der Agrar- und Ernährungswirt-schaft und -wissenschaft an.

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 46 –

71. AbgeordneterSwen

Schulz

(Spandau)

(SPD)

Welche bundesrechtlich geregelten Berufe hatdie Bundesregierung nicht in den Entwurfeines Gesetzes zur Verbesserung der Feststel-lung und Anerkennung im Ausland erworbe-ner Berufsqualifikationen aufgenommen, undaus welchen Gründen wurde das jeweils unter-lassen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 24. August 2011

Folgende Berufsgesetze sind nicht in den Entwurf des Gesetzes zurVerbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erwor-bener Berufsqualifikationen aufgenommen worden:

Hufbeschlagsverordnung

Die Bundesregierung sieht keinen Änderungsbedarf. Für den Berufdes Hufbeschlagschmiedes/der Hufbeschlagschmiedin sowie für dendarauf aufbauenden Fortbildungsberuf Hufbeschlaglehrschmied/Hufbeschlaglehrschmiedin wurde bereits im Jahr 2009 durch den Er-lass der „Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des An-wendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erwor-benen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach derHufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatli-chen Anerkennung (Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung – Huf-Beschl-AnerkennV) vom 10. März 2009 (BGBl. I S. 485)“ die Frageder Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen um-fassend und entsprechend den Intentionen des Anerkennungsgeset-zes geregelt.

Psychotherapeutengesetz, Rettungsassistentengesetz

In beiden Berufsgesetzen steht eine grundlegende Novellierung an,in der auch Fragen der Anerkennung geregelt werden.

Binnenschifferpatentverordnung, Binnenschifffahrtsuntersuchungs-ordnung, Seemannsgesetz, Seelotsengesetz, Schiffsoffiziersausbil-dungsverordnung, Luftverkehrsgesetz, Luftverkehrszulassungsord-nung, Flugsicherungspersonalausbildungsordnung.

Die Bundesregierung sieht hinsichtlich der Schifffahrts- (See- undBinnenschifffahrt) und Luftfahrtberufe keinen Änderungsbedarf.Diese Berufe unterliegen bereits berufsspezifischen europäischenbzw. internationalen Anerkennungsregeln, welche nach § 2 Absatz 1des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (Artikel 1) vorgehenund den Intentionen des Anerkennungsgesetzes entsprechen.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 47 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

72. AbgeordneteVeronika

Bellmann(CDU/CSU)

Welche Auswirkungen hat das neue Konzeptder deutschen Entwicklungshilfe „Chancenschaffen – Minds for Change. Zukunft ent-wickeln – Enhancing Opportunities“ auf dieZusammenarbeit mit und die finanzielle Unter-stützung für Namibia?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 24. August 2011

Das neue entwicklungspolitische Konzept der Bundesregierung kon-kretisiert die entwicklungspolitischen Schwerpunkte, auf die sich dieBundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt hat. Das neueKonzept bietet eine Handreichung zur politischen Steuerung dieserZusammenarbeit entlang der Leitlinien des Koalitionsvertrages, diebereits seit ihrer Geltung in der deutsch-namibischen Zusammenar-beit umgesetzt werden.

Dies zeigt sich beispielsweise in folgenden Ergebnissen der deutsch-namibischen Regierungsverhandlungen zu Entwicklungspolitik vomMai 2011:

Im Sinne von „Mehr Bildung“ wurde mit der namibischen Regie-rung vereinbart, berufliche Bildung in der deutsch-namibischen Ent-wicklungszusammenarbeit zu stärken. Zudem wurden der namibi-schen Regierung Ende 2010 Mittel für den Hochschulausbau zurVerfügung gestellt. Im Sinne von „Mehr Engagement“ und „MehrUnternehmertum“ ist der Schwerpunkt Nachhaltige Wirtschaftsent-wicklung auf die Förderung der Privatwirtschaft ausgerichtet. ZurUmsetzung des Ziels „Mehr Klimaschutz“ wird Namibia im Schwer-punkt Management Natürlicher Ressourcen bei der Minderung vonTreibhausgasen und der Anpassung an den Klimawandel unterstützt.Zudem arbeitet die Bundesregierung mit Namibia im Bereich Er-neuerbare Energien zusammen.

73. AbgeordneteKarin

Roth

(Esslingen)(SPD)

Welche „Almosen-Projekte“ der Vorgänger-regierung (siehe dazu Artikel „Almosen warengestern“, DER SPIEGEL, 8. August 2011) hatder Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, seitseinem Amtsantritt eingestellt (bitte Projekte,jeweiligen finanziellen Umfang und Titel ein-zeln aufführen), und was wurde anstelle dieserProjekte durchgeführt (bitte auch hier Pro-jekte, jeweiligen finanziellen Umfang und Titeleinzeln aufführen)?

Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDrucksache 17/6856 – 48 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 22. August 2011

Bundesminister Dirk Niebel hat in dem angesprochenen Interviewnicht gesagt, er habe „Almosen-Projekte“ eingestellt. Vielmehr hatBundesminister Dirk Niebel in dem Interview erläutert, dass dieBundesregierung Entwicklungszusammenarbeit nicht als Almosenbetrachtet, sondern aufgrund von Werten und Interessen betreibt. Erhat deutlich gemacht, dass Entwicklungspolitik als Zukunftsinves-tition betrachtet werden muss, die Eigenverantwortung stärkt undChancen eröffnet, und damit mehr als karitative Hilfe. Klimaschutz,nachhaltiger Umgang mit Ressourcen, Friedenssicherung, aber auchArmutsbekämpfung in Afrika, Lateinamerika und Asien sind auch indeutschem Interesse. Denn Klimawandel, Konflikte und Flucht vorNot und Elend machen in einer globalisierten Welt nicht an nationa-len Grenzen halt.

Die Neuausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik erläutert dasBundesministerium in dem neuen Entwicklungspolitischen Konzept,das am 3. August 2011 den Mitgliedern des Bundestages zugesandtworden ist und das nach der Sommerpause in einem Dialogprozessöffentlich zur Diskussion gestellt wird.

74. AbgeordneteKarin

Roth

(Esslingen)

(SPD)

Warum wurde der Beitrag zum Bevölkerungs-fonds der Vereinten Nationen UNFPA, derFamilienplanung und Müttergesundheit zumZiel hat, um 9 Prozent von 15,6 Mio. Euro imJahr 2011 auf 14,2 Mio. Euro im Jahr 2012(Einzelplan 23 des Haushaltsentwurfs der Bun-desregierung)gekürzt,obwohldasBundesminis-terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit undEntwicklung eine gesonderte Initiative zur Fa-milienplanung und Müttergesundheit für 2012(am 26. Mai 2011 per Pressemitteilung vonder Parlamentarischen Staatssekretärin beimBundesministerium für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung, Gudrun Kopp,vorgestellt mit dem Titel „Initiative Selbstbe-stimmte Familienplanung und Müttergesund-heit“) angekündigt hat und von den zugesag-ten 80 Mio. Euro im Jahr 2011 für diesen Be-reich noch Mittel zur Verfügung stehen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Gudrun Kopp

vom 22. August 2011

Der Haushaltsentwurf 2012 sieht – wie von Ihnen korrekt dargestellt –im Haushaltstitel „Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Son-derorganisationen sowie andere internationale Einrichtungen undinternationale Nichtregierungsorganisationen“ (Einzelplan 23, Ti-tel 687 01) eine Kürzung des ungebundenen Beitrags an den Bevöl-kerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) von 15,6 Mio. Euroim Jahr 2011 auf 14,2 Mio. Euro vor.

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/6856– 49 –

Gleichzeitig ist in dem Titel der Ansatz für einen Beitrag zur Globa-len Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI) um 4 Mio.Euro erhöht worden.

Die von der GAVI Alliance finanzierten Impfprogramme tragen we-sentlich zur Reduzierung der Kindersterblichkeit bei. Die Arbeit derglobalen Impfallianz genießt international wie auch bei deutschenAkteuren (Bundestagsabgeordneten, Nichtregierungsorganisationen,staatliche Entwicklungszusammenarbeit) einen hervorragenden Ruf.Angesichts der Defizite bei der Erreichung der Millenniumsentwick-lungsziele 4 (Reduzierung der Kindersterblichkeit) und 5 (Reduzie-rung der Müttersterblichkeit) wurden diese Millenium DevelopmentGoals (MDG) von der kanadischen Präsidentschaft beim G8-Gipfelin Muskoka zu einem der Schwerpunkte erklärt. Der Beitrag anGAVI stellt für die deutsche entwicklungspolitische Zusammenarbeiteine sehr sinnvolle Ergänzung zu den bilateralen Vorhaben der Ent-wicklungszusammenarbeit im Bereich Gesundheitssystemstärkungund Kindergesundheit dar.

Bezüglich der „Initiative Selbstbestimmte Familienplanung und Müt-tergesundheit“ kann ich Ihnen mitteilen, dass wir mit der Umsetzungder Zusage, uns an der „Muskoka-Initiative“ zur Verbesserung derKinder- und Müttergesundheit innerhalb von fünf Jahren mit zu-sätzlich 400 Mio. Euro offizieller Entwicklungsmittel (ODA) zu be-teiligen, im Jahr 2011 im Zeitplan liegen.

Berlin, den 26. August 2011

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ISSN 0722-8333