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Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu) 30. 04. 2009 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2009 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Claus, Roland (DIE LINKE.) .............. 1, 27 Dyckmans, Mechthild (FDP) .................. 9 Fricke, Otto (FDP) ......................... 13 Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) ......... 14 Hinz, Priska (Herborn) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 43 Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) ................ 21 Dr. Hofreiter, Anton (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 28, 29 Ibrügger, Lothar (SPD) ...................... 5 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) ................... 6 Kopp, Gudrun (FDP) .................... 15, 22 Dr. h. c. Koppelin, Jürgen (FDP) .......... 16, 17 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 23, 44 Kröning, Volker (SPD) ............... 45, 46, 47 Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 7 Meckelburg, Wolfgang (CDU/CSU) ..... 30, 31, 32 Meierhofer, Horst (FDP) .................... 37 Mücke, Jan (FDP) ...................... 33, 34 Nachtwei, Winfried (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 3 Neskovic, Wolfgang (DIE LINKE.) ........ 10, 11 Dr. Nüßlein, Georg (CDU/CSU) ....... 38, 39, 40 Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 2 Schäffler, Frank (FDP) ..................... 35 Schieder, Marianne (SPD) ................... 24 Silberhorn, Thomas (CDU/CSU) .......... 18, 19 Singhammer, Johannes (CDU/CSU) ........ 4, 36 Stetten, Christian Freiherr von (CDU/CSU) .... 41 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 8 Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) ........ 25 Waitz, Christoph (FDP) ..................... 12 Winkelmeier, Gert (fraktionslos) ........... 26, 42 Dr. Wissing, Volker (FDP) .................. 20 Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.) .......... 48 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag16. Wahlperiode

Drucksache 16/12817 (neu)30. 04. 2009

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 27. April 2009eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Claus, Roland (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 1, 27

Dyckmans, Mechthild (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Fricke, Otto (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU) . . . . . . . . . 14

Hinz, Priska (Herborn)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 43

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 28, 29

Ibrügger, Lothar (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Kopp, Gudrun (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15, 22

Dr. h. c. Koppelin, Jürgen (FDP) . . . . . . . . . . 16, 17

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 23, 44

Kröning, Volker (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 45, 46, 47

Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 7

Meckelburg, Wolfgang (CDU/CSU) . . . . . 30, 31, 32

Meierhofer, Horst (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Mücke, Jan (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33, 34

Nachtwei, Winfried(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 3

Neskovic, Wolfgang (DIE LINKE.) . . . . . . . . 10, 11

Dr. Nüßlein, Georg (CDU/CSU) . . . . . . . 38, 39, 40

Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 2

Schäffler, Frank (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Schieder, Marianne (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Silberhorn, Thomas (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 18, 19

Singhammer, Johannes (CDU/CSU) . . . . . . . . 4, 36

Stetten, Christian Freiherr von (CDU/CSU) . . . . 41

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 8

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.) . . . . . . . . 25

Waitz, Christoph (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Winkelmeier, Gert (fraktionslos) . . . . . . . . . . . 26, 42

Dr. Wissing, Volker (FDP) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 48

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Claus, Roland (DIE LINKE.)Größenbedarf (Freiflächen und Zeltgrö-ßen) der einzelnen Ressorts für ihre Präsen-tation auf dem Bürgerfest am 23. Mai 2009 . . 1

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Motivierung der Jung- und Erstwähler zurTeilnahme an der Europawahl . . . . . . . . . . . . 2

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Nachtwei, Winfried(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aufforderung der Bundesregierung an dieUSA zu Informationen über das US-Inter-nierungslager im afghanischen Bagram so-wie Kritik an der dort fehlenden Einhaltungder Menschenrechtsstandards . . . . . . . . . . . . . 2

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)In den Jahren 2006 bis 2008 von türkischenStaatsbürgern zur Einreise nach Deutsch-land gestellte und genehmigte Visum-anträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Ibr�gger, Lothar (SPD)Anzahl der A-15-, A-16- und B-3-Stellen imBMI sowie entsprechende Besetzung mitFrauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)In den vergangenen zehn Jahren vom Bun-deskriminalamt unter Pseudonym veröf-fentlichte Artikel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ergebnisse des Kick-off Meetings vom18. bis 20. Februar 2009 in Prag über dieVernetzung von Rechtsextremismus und-terrorismus auf Einladung der tschechi-schen EU-Ratspräsidentschaft . . . . . . . . . . . . 4

Str�bele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schlussfolgerungen aus dem Urteil des Nie-dersächsischen Oberverwaltungsgerichtsvom 16. Dezember 2008 zu den in INPOLgeführten Verbunddateien . . . . . . . . . . . . . . . 4

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz

Dyckmans, Mechthild (FDP)Ergebnisse der datenschutzrechtlichen Prü-fung des § 802 l ZPO-E des Entwurfs einesGesetzes zur Reform der Sachaufklärung inder Zwangsvollstreckung . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Neskovic, Wolfgang (DIE LINKE.)Zweck und Inhalt der Kontaktaufnahmeüber die Hamburger und Kieler Staatsan-waltschaft zu mutmaßlichen somalischen Pi-raten sowie geplante Einstellung des Ermitt-lungsverfahrens nach § 153c der Strafpro-zessordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Waitz, Christoph (FDP)Anzahl der strafrechtlichen Verurteilungenin der DDR bis zum Ende der SED-Herr-schaft sowie Anteil der davon später aufge-hobenen Verurteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Fricke, Otto (FDP)Einhaltung des Zeitplans bei der Aufstel-lung des Regierungsentwurfs für ein Haus-haltsgesetz 2010 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – II –

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Fromme, Jochen-Konrad (CDU/CSU)Gewährung von Sonderurlaub für die Teil-nahme an Veranstaltungen der Gewerk-schaft der Polizei für gewerkschaftlich orga-nisierte Beschäftigte der Zollverwaltunggemäß Urteil des Arbeitsgerichts Lüneburgvom 12. Dezember 2007 . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Kopp, Gudrun (FDP)Umsatzsteuerausfälle durch bisherige undaktuelle Endkundenpreisfestsetzungendurch die Europäische Union im BereichTelekommunikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Dr. Koppelin, h. c. J�rgen (FDP)Haltung der Bundesregierung zum Urteildes schweizerischen Bundesverwaltungs-gerichts betreffend die Amtshilfe der Eid-genössischen Steuerverwaltung und der-gleichen an die USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Auslösung einer Rasterfahndung nachdeutschen Kunden bei einem Rechtshilfe-gesuch wegen verdächtiger Steuerpflichti-ger im Rahmen des deutsch-schweizeri-schen Doppelbesteuerungsabkommens . . . . 11

Silberhorn, Thomas (CDU/CSU)Anzahl der im 1. Quartal 2009 gestelltenund bewilligten bzw. noch offenen Kredit-anträge bei der KfW zu den Kreditpro-grammen im Rahmen der beiden Konjunk-turpakete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Wissing, Volker (FDP)Entwicklung der Anzahl und des Wertesder jährlich von der Deutschen Bundesbankverkauften (Gedenk-)Silber- bzw. Gold-münzen sowie des Handelsvolumens vonGold und Silber in den letzten fünf Jahren . 13

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Technologie

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU)Kenntnisse über signifikante Änderungenim Energieverbrauch bei Umstellung vonWinter- auf Sommerzeit . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Kopp, Gudrun (FDP)Stand der Liberalisierung des deutschenPostmarktes vor dem Hintergrund des ho-hen Portos für einen Standardbrief im EU-weiten Vergleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

An die Bundesanstalt für Geowissenschaf-ten und Rohstoffe vom niedersächsischenLandesamt für Bergbau, Energie und Geo-logie oder vom ehemaligen Betreiber über-gebene Dokumente zur SchachtanlageAsse II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Schieder, Marianne (SPD)Derzeit fehlende Angebote der DeutschenTelekom AG an die Kommunen zur Er-schließung des ländlichen Raumes mitBreitbandinternet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz

Dr. Tackmann, Kirsten (DIE LINKE.)Belastung von Bier in PET-Flaschen mithormonell wirksamen Schadstoffen sowieverkaufte Menge im Jahr 2008 . . . . . . . . . . . 18

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Winkelmeier, Gert (fraktionslos)Aufwertung eines NATO-Mitgliedstaatesim Bündnis durch stationierte US-Atom-waffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Claus, Roland (DIE LINKE.)Anzahl ostdeutscher Kommunalpolitikerin-nen bei den Vorschlägen für den Helene-Weber-Preis 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– III –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Dr. Hofreiter, Anton(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gründe für die veränderten Lärmschutz-maßnahmen beim geplanten Ausbau derBundesautobahn 8 zwischen PforzheimNord und Süd bzw. zwischen der Tank-und Rastanlage Pforzheim und Niefern-Vorort sowie für den Verzicht auf dieTalbrückenlösung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Verkehrswirtschaftliche Untersuchungenmit Finanzierung aus dem Bundeshaushaltunter Kapitel 12 10 Titel 534 01 sowie Be-rücksichtigung der Projektanmeldung hes-sischer Landesbehörden . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Meckelburg, Wolfgang (CDU/CSU)Höhe der Zuwendungen an die DeutscheBahn AG im Jahr 2008 aus dem 2-Milliar-den-Euro-Verkehrsprogramm zur Verbes-serung der Verkehrsinfrastruktur, aus denBundeszuschüssen „Seehafenhinterland-verkehr“ sowie aus dem Programm „Bun-deszuschüsse – auferlegte Strecken“ . . . . . . 24

M�cke, Jan (FDP)Finanzielle Absicherung einzelner Maßnah-men der Elektrifizierung der BahnstreckeReichbach–Hof; Termin für die Aufnahmedes elektrischen Zugverkehrs sowie Organi-sation des Planfeststellungsverfahrens imEisenbahn-Bundesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Sch�ffler, Frank (FDP)Direkte Kreditangebote der KfW an Kom-munen und europarechtliche Zulässigkeitdieser Programme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Singhammer, Johannes (CDU/CSU)Erhöhung der Verkehrssicherheit durcheine leistungsfähigere Fahrradbeleuchtungvor dem Hintergrund einer laut Medienrechtlichen Beschränkung der Leistungs-stärke von Fahrradscheinwerfern . . . . . . . . . 27

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Meierhofer, Horst (FDP)Aussagen des Bundesministers SigmarGabriel zu den negativen Auswirkungendes eingeführten Dosenpfands sowie Kon-sequenzen der Bundesregierung . . . . . . . . . . 28

Dr. N�ßlein, Georg (CDU/CSU)Gründe für die Herausgabe der „RoadmapEnergiepolitik 2020“ zur gesamten Energie-politik durch das BMU; entstandene Kos-ten sowie Verträglichkeit der Veröffent-lichung zu Vorwahlkampfzeiten . . . . . . . . . . 29

Stetten, Christian Freiherr von (CDU/CSU)Handlungsbedarf in der Problematik vonminderwertigem Kraftstoff (Auto- undFlüssiggas, LPG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Winkelmeier, Gert (fraktionslos)Anteil der Strommasten mit für Vögel le-bensgefährlichen spannungsführenden Tei-len sowie Einhaltung der gesetzlichen Ge-währleistung zur Umrüstung dieser Mast-typen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Hinz, Priska (Herborn)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Veränderung der Beteiligung von kleinenund mittleren Unternehmen am 7. EU-For-schungsrahmenprogramm im Vergleich zuden Vorgängerprogrammen . . . . . . . . . . . . . 31

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aktenbestand des Helmholtz ZentrumsMünchen zur Schachtanlage Asse II sowieVernichtung entsprechender Akten in denvergangenen drei Jahren . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Kr�ning, Volker (SPD)Inhalt des Begriffs „Bildung“ beim Bil-dungsgipfel 2008, Kompetenzverteilungzwischen Bund und Ländern bei der Ver-wirklichung der Ergebnisse sowie vorgese-hene Haushaltsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – IV –

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Zimmermann, Sabine (DIE LINKE.)Umsetzung der Fortbildungsförderung zurErzieherin bzw. zum Erzieher nach demAufstiegsfortbildungsförderungsgesetz . . . . 33

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– V –

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneterRoland

Claus(DIE LINKE.)

Welchen Größenbedarf haben die Ressorts– unabhängig von der letztlich tatsächlich zubewilligenden und von der Veranstaltungsflä-che abhängigen Größe und Quadratmeterflä-che – für ihre Präsentation auf dem Bürgerfestam 23. Mai 2009 angegeben (bitte die Ressortsmit den drei kleinsten und den drei größten Be-darfen an Freiflächen und Zeltgrößen mitQuadratmeterzahlen benennen), und welcheder 16 Bundesländer haben den kleinsten so-wie den größten Flächenbedarf angemeldet(bitte Freiflächen und Zeltgrößen in Quadrat-meterzahlen benennen)?

Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und

Informationsamtes der Bundesregierung Michael Sternecker

vom 29. April 2009

Die Ressorts bzw. die Länder haben der vom Bundespresseamt beauf-tragten Rahmenvertragsagentur folgende Flächen gemeldet. Im Frei-flächenbedarf der Länder sind Flächen für gastronomische Angeboteenthalten.

Ressorts

BMVg Zeltfläche 150 m2 Freifläche 250 m2

AA Zeltfläche 200 m2 Freifläche 60 m2

(BKM) Zeltfläche 175 m2 Freifläche 75 m2

BMFSFJ Zeltfläche 90 m2 Freifläche 150 m2

BMVBS Zeltfläche 72 m2 Freifläche 4 m2

BMWi Zeltfläche 50 m2 Freifläche 20 m2

BMF Zeltfläche 50 m2 Freifläche 0 m2

Länder

Mecklenburg-Vorpommern Zeltfläche 25 m2 Freifläche 615 m2

Sachsen Zeltfläche 25 m2 Freifläche 350 m2

Brandenburg Zeltfläche 50 m2 Freifläche 250 m2

. . .Saarland Zeltfläche 25 m2 Freifläche 20 m2

Hessen Zeltfläche 25 m2 Freifläche 0 m2

Sachsen-Anhalt Zeltfläche 25 m2 Freifläche 0 m2.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 2 –

2. AbgeordneterManuel

Sarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Maßnahmen bzw. Kampagnen unter-nimmt die Bundesregierung, um Jung- undErstwähler und -wählerinnen zur Stimmabgabebei den Wahlen zum Europäischen Parlamentam 7. Juni 2009 zu motivieren sowie über dieRolle des Europäischen Parlaments und rele-vante Politikinhalte zu informieren?

Antwort des Stellvertretenden Chefs des Presse- und

Informationsamtes der Bundesregierung Michael Sternecker

vom 30. April 2009

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat die Bür-gerinnen und Bürger in Deutschland in den vergangenen Wochen um-fassend, objektiv und sachgerecht auf die Bedeutung der bevorstehen-den Wahlen zum Europäischen Parlament hingewiesen. Dass jungeMenschen eine besondere Zielgruppe der Europakommunikationsind, unterstreicht beispielsweise der jährlich stattfindende Schulpro-jekttag.

Im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen beachtet das Presse- und Infor-mationsamt der Bundesregierung die verfassungsrechtlich geboteneZurückhaltung und Neutralität bei seiner Öffentlichkeitsarbeit.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

3. AbgeordneterWinfried

Nachtwei

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form hat die Bundesregierung dieUSA aufgefordert, Namen und Zahlen dervon den USA in Bagram/Afghanistan Inhaf-tierten zu nennen und Informationen zu denVerfahren zu übermitteln, und hat die Bundes-regierung in diesem Zusammenhang ihre Kri-tik an der Nichteinhaltung von Menschen-rechtsstandards gegenüber den Inhaftiertenzum Ausdruck gebracht?

Antwort des Staatsministers Dr. h. c. Gernot Erler

vom 24. April 2009

Bagram ist ein in der Verantwortung der USA geführter Stützpunkt.Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit wiederholt gegenüberder US-Administration deutlich gemacht, dass der internationale Ter-rorismus entschlossen bekämpft, dabei aber rechtsstaatlichen Grund-sätzen und völkerrechtlichen Verpflichtungen Rechnung getragen wer-den müsse. Diese Haltung wird die Bundesregierung auch weiterhinvertreten.

Die Bundesregierung begrüßt insoweit die Verfügung des US-Präsi-denten, Barack Obama, vom 22. Januar 2009, die Folter verbietet undgesetzeskonforme Verhörmethoden sicherstellen soll sowie den Auf-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 3 –

trag erteilt, die Haftbedingungen und rechtliche Stellung von Terror-verdächtigen in Gefängnissen außerhalb der USA zu prüfen. Das Er-gebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor.

4. AbgeordneterJohannesSinghammer

(CDU/CSU)

Wie viele Visumanträge wurden von Staatsbür-gern der Türkei in den Jahren 2006, 2007 und2008 zur Einreise nach Deutschland gestellt,und wie vielen davon wurde stattgegeben?

Antwort des Staatssekretärs Reinhard Silberberg

vom 30. April 2009

An den deutschen Visastellen in der Türkei wurden im Jahr 2006167 733 Visa, im Jahr 2007 165 043 Visa und im Jahr 2008 155 564Visa erteilt. Eine statistische Erfassung nach Staatsangehörigkeiterfolgt nicht.

Die Bundesregierung gibt keine Gesamtzahlen von abgelehntenVisumanträgen für bestimmte Staaten bekannt. Die Bekanntgabe die-ser Zahlen und anderer statistischer Einzeldaten in Visumangelegen-heiten könnte nachteilige Auswirkungen auf die jeweiligen bilateralenBeziehungen haben und zudem Versuche des Visummissbrauchs be-günstigen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

5. AbgeordneterLothar

Ibrügger

(SPD)

Über wie viele A-15-, A-16-, B-3-Stellen verfügtdas Bundesministerium des Innern (BMI), undwie viele dieser Stellen sind in der jeweiligenBesoldungsgruppe mit Frauen besetzt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Christoph Bergner

vom 29. April 2009

Bei der Anzahl wurden sowohl Planstellen als auch Ersatzplanstellenberücksichtigt.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 4 –

6. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Wo (Zeitschriften, Internet) hat das Bundeskri-minalamt in den vergangenen zehn Jahren un-ter Pseudonym Artikel veröffentlicht bzw. ver-öffentlichen lassen (bitte jeweils den Titel derZeitschrift bzw. die Internetadresse angebensowie möglichst den Titel des Artikels nennen),und zu welchen Zwecken ist dies erfolgt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 29. April 2009

Zu polizei- und ermittlungstaktischen Vorgehensweisen nimmt dieBundesregierung grundsätzlich keine Stellung.

7. AbgeordneteMonikaLazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Ergebnisse erbrachte das sog. Kick-offMeeting vom 18. bis 20. Februar 2009 in Pragmit dem Titel „Links between activities of rightwing extremism and terrorism“, zu dem dietschechische EU-Ratspräsidentschaft eingela-den hatte?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 28. April 2009

Aus dem bezeichneten Treffen in Prag resultierende Schlussfolgerun-gen werden derzeit im Rat abgestimmt und auf dem üblichen Weg be-kannt gegeben werden.

8. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zieht die Bundesregierung aus dem Urteil desNiedersächsischen Oberverwaltungsgerichtsvom 16. Dezember 2008 (Az. 11 LC 229/08)– ebenso wie die Konferenz der Bundes- undLänder-Datenschutzbeauftragten vom 27. bis29. März 2009 – die Schlussfolgerung, dassaußer der Hooligan-Datei auch alle weiterenin INPOL geführten (INPOL: polizeilichesInformationssystem) Verbunddateien mangelsausreichender Rechtsgrundlage rechtswidrigsowie „unverzüglich“ zu überprüfen sind, undwird die Bundesregierung dem folgend die ent-sprechende Datenverarbeitung des Bundeskri-minalamtes bis zur Schaffung einer ausreichen-den Rechtsverordnung gemäß § 7 Absatz 6 desBundeskriminalamtgesetzes oder bis zu einerggf. abweichenden Revisionsentscheidung ein-stellen lassen?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 5 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmaier

vom 29. April 2009

Die Bundesregierung ist sich mit der Konferenz der Datenschutz-beauftragten des Bundes und der Länder in dem Punkt einig, dass diedem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom16. Dezember 2008 zugrunde liegende Rechtsfrage allgemeiner Naturund nicht auf die Datei „Gewalttäter Sport“ beschränkt ist.

Wie in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN – Bundestagsdrucksache 16/11934 vom12. Februar 2009 – dargelegt, steht die Bundesregierung aber bislangauf dem Standpunkt, dass eine Rechtsverordnung gemäß § 7 Absatz 6und § 13 Absatz 1 des Bundeskriminalamtsgesetzes (BKAG) für dieErrichtung von Verbunddateien des polizeilichen Informationssystemsnicht konstitutiv ist.

Diese Rechtsauffassung wird durch zahlreiche – auch obergericht-liche – Gerichtsentscheidungen gestützt, in denen für die Gerichtekeine Zweifel an der ausreichenden Rechtsgrundlage für in INPOLgeführte Verbunddateien bestanden. Ausdrücklich hat etwa der Hes-sische Verwaltungsgerichtshof, wie das Niedersächsische Oberverwal-tungsgericht ein Obergericht, mit Entscheidung vom 16. Dezember2004 (Az. 11 UE 2982/02) für die Datei „Gewalttäter Sport“ festge-stellt, die Rechtsverordnung nach § 7 Absatz 6 und § 13 Absatz 1BKAG habe keine konstitutive sondern lediglich deklaratorische Be-deutung.

Das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom16. Dezember 2008 ist nicht rechtskräftig. Das beklagte Land hatgegen die Entscheidung Revision zum Bundesverwaltungsgericht ein-gelegt.

Aus diesen Gründen besteht kein rechtliches Erfordernis und wäre esauch unverantwortlich, aus Anlass der genannten Entscheidung dieDatenverarbeitung im polizeilichen Informationssystem einzustellen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

9. AbgeordneteMechthild

Dyckmans

(FDP)

Hat die Bundesregierung zu dem Entwurfeines Gesetzes zur Reform der Sachaufklärungin der Zwangsvollstreckung die in der Stellung-nahme zu § 802 l ZPO-E angesprochene daten-schutzrechtliche Prüfung (Bundestagsdruck-sache 16/10069, S. 55), ob die Regelungen fürden Fall, dass der Gerichtsvollzieher besonde-re Auskunftsmöglichkeiten mit dem Ziel derErmittlung des Arbeitgebers, von Bankkontenund Depots sowie von Kraftfahrzeugen desSchuldners haben soll, vorgenommen, undwenn ja, welche Ergebnisse hat diese gebracht?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 6 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 28. April 2009

Hinsichtlich der im o. g. Gesetzentwurf vorgesehenen Datenerhe-bungsbefugnisse des Gerichtsvollziehers und Übermittlungsbefugnisseder Behörden nach § 802 l Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Zivil-prozessordnung im Entwurf (ZPO-E) hat die Bundesregierung in ihrerStellungnahme (Bundestagsdrucksache 16/10069, S. 55) eine weiterePrüfung zugesagt.

Die Bundesregierung hat diese Prüfung inzwischen unter Beteiligungdes Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informations-freiheit durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die zusätz-lichen Datenerhebungsbefugnisse notwendig und angemessen sind,um dem Justizgewährleistungsanspruch gerecht zu werden. Dieserwird erst dann erfüllt, wenn auch eine effektive zwangsweise Durch-setzung der für Recht erkannten Ansprüche sichergestellt wird. ZurGewährleistung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in das Rechtauf informationelle Selbstbestimmung ist es jedoch veranlasst, die Er-hebungsbefugnisse präziser und zugleich restriktiver zu formulieren.

Das Bundesministerium der Justiz beabsichtigt, dem federführendenAusschuss noch in dieser Legislaturperiode eine Formulierungshilfenebst Begründung zur Verfügung zu stellen, die den oben genanntenAspekten Rechung trägt.´

10. AbgeordneterWolfgang

Neskovic

(DIE LINKE.)

Mit welchem Ziel und welchem Inhalt (Auflis-tung der Kontakte mit konkreten Angaben zuArt und Inhalt) hat die Bundesregierung ggf.Kontakt zur Hamburger und Kieler Staatsan-waltschaft in den Ermittlungsverfahren gegenmutmaßliche somalische Piraten aufgenom-men?

Antwort des Staatssekretärs Lutz Diwell

vom 27. April 2009

Der Staatsanwaltschaft Kiel und der Staatsanwaltschaft Hamburgwurden jeweils Unterlagen zum Tathergang übersandt. Wegen desÜberfalls auf den Betriebsstoffversorger „Spessart“ wurde zusätzlichStrafanzeige erstattet.´

11. AbgeordneterWolfgang

Neskovic

(DIE LINKE.)

Welche Opportunitätserwägungen hält dieBundesregierung für die Frage, ob ein Ermitt-lungsverfahren gegen mutmaßliche somalischePiraten nach § 153c der Strafprozessordnung(StPO) eingestellt wird, für angebracht, undsieht die Bundesregierung Handlungsbedarfdafür, auch in § 153c StPO die Ermessensaus-übung – ähnlich wie in § 153f StPO – zu kon-kretisieren?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 7 –

Antwort des Staatssekretärs Lutz Diwell

vom 27. April 2009

Die Strafverfolgung ist, von hier nicht in Betracht kommenden Aus-nahmen abgesehen, Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehör-den der Länder. Zu deren Aufgabe gehört insbesondere die Ausle-gung und Anwendung strafprozessualer Bestimmungen, so auch des§ 153c StPO. Die Bundesregierung sieht deshalb keine Veranlassung,eigene Erwägungen zur Anwendung dieser Regelung in Einzelfällenanzustellen.

Die Bundesregierung sieht ferner auch keine Veranlassung für eineÄnderung des § 153c StPO.

12. AbgeordneterChristophWaitz

(FDP)

Wie viele strafrechtliche Verurteilungen erfolg-ten in der DDR bis zum Ende der SED-Herr-schaft, und wie viele dieser Verurteilungenwurden nach dem Sturz der SED-Herrschaftsowohl vor als auch nach der Wiedervereini-gung im Wege der Kassation oder Rehabilita-tion aufgehoben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Alfred Hartenbach

vom 28. April 2009

Zur Anzahl der strafrechtlichen Verurteilungen in der DDR lassensich in begrenztem Umfang aus einer Addition der im StatistischenJahrbuch der DDR veröffentlichten Angaben zur Kategorie „Verur-teilungen“ Daten gewinnen. Diese werden in der folgenden Tabellewiedergegeben. Die Statistischen Jahrbücher existieren erst seit 1956und weisen die Verurteiltenzahlen nur für die in der Tabelle wiederge-gebenen Berichtsjahre aus.

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tige*

584

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 8 –

TäterundVerurteilte inder ehemaligenDDR

Täter

Jahr insgesamt Verurteilteübergebenangesellschaftliche

Gerichtesons

Insgesamt 1079914 770500 241830 67

Quelle:

Da nach einer Anweisung des Ministers des Innern und Chefs derDeutschen Volkspolizei der DDR von 1985 „Veröffentlichungen vonstatistischen Angaben zu Kriminalität und zu den Ergebnissen ihrerBekämpfung [...] nicht vorzunehmen“ waren, wird man einer retro-spektiven Erfassung der Gesamtzahl skeptisch gegenüberstehen kön-nen. Unabhängig davon werden auch die veröffentlichten kriminal-statistischen Daten der DDR in der wissenschaftlichen Literatur sehrkritisch gesehen.

Die Zahl der Aufhebungen von Strafurteilen im Wege des dem Straf-prozessrecht der DDR eigentümlichen Rechtsbehelfs der Kassationist der Bundesregierung nicht bekannt.

Über die Zahl der Aufhebungen von rechtsstaatswidrigen Verurteilun-gen nach dem Rehabilitierungsgesetz der DDR, das in Teilen bis No-vember 1992 fortgalt, und dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsge-setz (in Kraft seit 4. November 1992) werden im Bereich der Bundes-regierung keine Statistiken geführt. Innerhalb der für die Beantwor-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 9 –

tung einer schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit war eineAbfrage in den Bundesländern nicht möglich.

Zu verweisen ist auf eine Studie des Max-Planck-Instituts für auslän-disches und internationales Strafrecht „Strafrecht in Reaktion aufSystemunrecht, vergleichende Einblicke in Transitionsprozesse“, he-rausgegeben von Albin Eser und Jörg Arnold; Freiburg im Breisgau2000 bis 2007, Band 2, Deutschland, 2000. Das Zahlenmaterial zu An-trägen, Erledigungen und offenen Verfahren fasst Erhebungsergebnis-se von Justizbehörden der neuen Bundesländer mit dem Stand 1997/1998 zusammen. Danach sind in den neuen Bundesländern bis zum31. Dezember 1997 rund 164 000 Rehabilitierungs- und Kassations-verfahren beantragt worden, von denen bis zum Stichtag etwa 154 000bereits beendet waren. Über die Art des Verfahrensausgangs lassensich keine Aussagen treffen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

13. AbgeordneterOtto

Fricke

(FDP)

Liegt die Bundesregierung bei der Aufstellungdes Regierungsentwurfs für ein Haushaltsge-setz 2010 zeitlich und inhaltlich im Plan, undfalls nicht, welche Probleme gibt es bzw. wel-che Probleme werden seitens der Bundesregie-rung noch erwartet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Karl Diller

vom 28. April 2009

Das Verfahren zur Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundes-haushalts 2010 verläuft weiterhin planmäßig. In der Zwischenzeit istmit den entsprechenden Verhandlungen auf Referatsleiterebene be-gonnen worden. Dabei liegt es in der Natur der Sache, dass die jeweili-gen Verhandlungspartner in verschiedenen Einzelfragen unterschiedli-che Auffassungen vertreten. „Probleme“ im engeren Verständnis die-ses Begriffs sind jedoch bislang nicht zu Tage getreten.

Es ist vorgesehen, die Beratungen der Bundesregierung bis zum Endedes Monats Juni 2009 abzuschließen.

14. AbgeordneterJochen-Konrad

Fromme

(CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, dem Urteil desArbeitsgerichts Lüneburg vom 12. Dezember2007 (Az. 3 CA 251/07), wonach eine Gewerk-schaft aufgrund ihrer Satzungs- und Tarifauto-nomie frei entscheiden kann, für welche Ar-beitnehmer und in welchen Wirtschaftsberei-chen sie tätig sein will, Rechnung zu tragenund den Beschäftigten des Vollzugsbereichsder Zollverwaltung, die Mitglieder der Ge-werkschaft der Polizei sind, für die Teilnahme

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 10 –

an Veranstaltungen der Gewerkschaft, die dieentsprechenden gesetzlichen Voraussetzungenerfüllen, Sonderurlaub zu gewähren, und wennnein, warum nicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kresslvom 30. April 2009

Die grundgesetzlich gewährleisteten Rechte der Gewerkschaft der Po-lizei aus der Koalitionsfreiheit sind seitens des Bundesministeriumsder Finanzen nicht in Frage gestellt worden. Die angesprocheneRechtsstreitigkeit beschäftigt sich mit der Frage, ob der in § 1 Ab-satz 3 der Satzung der Gewerkschaft der Polizei verwendete Begriffder Bundesfinanzpolizei zur Definition der Bediensteten des Vollzugs-bereichs der Zollverwaltung, für die die Gewerkschaft der Polizei tätigsein will, herangezogen werden kann, obwohl ein VerwaltungsstrangBundesfinanzpolizei nicht besteht und auch nicht eingerichtet werdensoll. Die angesprochene Rechtsstreitigkeit befindet sich im Revisions-verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht. Im Interesse der vertrauens-vollen Zusammenarbeit wird bereits seit Oktober 2007 den Zollbe-diensteten, die Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei sind und anVeranstaltungen ihrer Gewerkschaft teilnehmen wollen, Sonderurlaubgewährt unter dem Vorbehalt des Abschlusses der anhängigen Verfah-ren und des Obsiegens des Klägers.

15. AbgeordneteGudrun

Kopp

(FDP)

Wie hoch quantifiziert die Bundesregierungdie Umsatzsteuerausfälle durch bisherige undaktuelle Endkundenpreisfestsetzungen durchdie Europäische Union im Bereich Telekom-munikation?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kresslvom 30. April 2009

Die Bundesregierung geht davon aus, dass als Folge der bisherigenEndkundenpreisfestsetzungen durch die Europäische Union in ersterLinie die Kunden im Bereich der Telekommunikation Vorteile vongünstigeren Endpreisen gehabt haben. Das hierdurch bewirkte Mehran verfügbarem Haushaltseinkommen dürfte überwiegend zu einemzusätzlichen Konsum im Bereich der Telekommunikation, aber unterUmständen auch in anderen mit Umsatzsteuer belasteten Bereichengeführt haben, sodass von einem weitgehend unveränderten Umsatz-steueraufkommen ausgegangen werden kann.

16. AbgeordneterDr. h. c. Jürgen

Koppelin

(FDP)

Welches Ergebnis hat die Prüfung der Bundes-regierung zum Urteil des schweizerischen Bun-desverwaltungsgerichts vom 5. März 2009 be-treffend die Amtshilfe der EidgenössischenSteuerverwaltung wegen Steuerbetrugs unddergleichen an die USA, Az. A-7342/2008 undA-7426/2008, hervorgebracht, und teilt dieBundesregierung die Auffassung, dass jeden-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 11 –

falls im zwischenstaatlichen Verhältnis bei derNutzung von Offshore-Gesellschaften bzw.Stiftungen von Steuerpflichtigen unter Beibe-haltung der wirtschaftlichen Berechtigung fak-tisch die Unterscheidung zwischen Steuerhin-terziehung und Steuerbetrug aufgehoben wur-de (vgl. Rn. 5 S. 32 ff. des Urteils)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 30. April 2009

Das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz hat den der zitierten Ent-scheidung zugrunde liegenden Amtshilfeersuchen der USA entspro-chen, weil es eine arglistige Täuschung im Sinne des Abgabenbetrugsnach schweizerischem Recht angenommen hat. Dies erfolgte aus-drücklich im Zusammenhang mit den besonderen Merkmalen desamerikanischen „Qualified Intermediary“-Systems, weil die betroffeneBank vertraglich die Funktion eines „Qualified Intermediary“ nachUS-Steuerrecht übernommen hatte (Tz. 5.5.4 S. 60 des Urteils). Maß-gebend war für das Gericht die Kombination des Vorliegens eines Sys-tems, in welchem die Steuerbehörde wesentliche Angaben nicht über-prüfen kann, mit der Ausnutzung dieses Systems durch Abgabe fal-scher und täuschender Angaben über systemwesentliche Tatsachen.Daher kann aus der Entscheidung nicht allgemein geschlossen wer-den, dass die im schweizerischen Recht bestehende Unterscheidungzwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug im Zusammenhangmit der Nutzung von Offshore-Gesellschaften bzw. Stiftungen faktischaufgehoben wurde.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.

17. AbgeordneterDr. h. c. Jürgen

Koppelin

(FDP)

Könnte es unter Beachtung des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkom-mens eine Rasterfahndung nach deutschenKunden auslösen, da höchstrichtlich festge-stellt wurde, dass bei einem solide begründetenRechtshilfegesuch keine Namen von verdächti-gen Steuerpflichtigen genannt werden müssen(vgl. Rn. 4.5 S. 28 ff. des Urteils), sondern al-lein die Bezeichnung der Anlageart ausrei-chend ist?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 30. April 2009

Nein.

Die angesprochene Textziffer 4.5 des zitierten Urteils des schweizeri-schen Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 2009 bestätigt nachAuffassung des Bundesministeriums der Finanzen, dass nachschweizerischem Recht Auskunftsersuchen zu Bankinformationenauch im Anwendungsbereich von Artikel 27 (Auskunftsklausel) desdeutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlicheiner Mehrzahl von Steuerpflichtigen ohne Namensnennung der be-

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 12 –

troffenen Steuerpflichtigen zulässig sind, soweit das Amtshilfegesuchdie weiteren erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu muss imAmtshilfegesuch angemessen dargelegt werden, dass die zum Zeit-punkt der Entscheidung über das Ersuchen feststehenden Tatsacheneine gewisse Wahrscheinlichkeit strafbaren Verhaltens im Sinne einesBetrugsdelikts nach schweizerischem Recht (d. h. Steuerbetrug oderAbgabenbetrug) begründen (Tz. 4.4.2 S. 27 des Urteils).

Hieraus folgt die Zulässigkeit von sich auf eine Vielzahl von Einzelfäl-len beziehenden sog. Sammelauskunftsersuchen zur Benennung derPersonen, auf die alle im Ersuchen aufzuführenden hinreichenden An-haltspunkte zutreffen, nicht jedoch zur Durchführung sog. Rasterfahn-dungen. Im Rahmen von Rasterfahndungen lässt sich die Ermittlungs-behörde zunächst personenbezogene Daten auch solcher Personenübermitteln, die nicht alle erforderlichen Kriterien erfüllen, um erstdurch einen weiteren automatisierten Abgleich (Rasterung) mit ande-ren Daten die Teilmenge der Personen zu ermitteln, auf die die für dieweiteren Ermittlungen als bedeutsam angesehenen Merkmale zutref-fen. Dies würde weder die im zitierten Urteil aufgeführten noch dienach deutschem Recht erforderlichen Anforderungen an ein zulässi-ges (Sammel-)Auskunftsersuchen erfüllen.

18. AbgeordneterThomas

Silberhorn

(CDU/CSU)

Wie viele Kreditanträge wurden bei der Kre-ditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe(KfW) zu den Kreditprogrammen im Rahmender Konjunkturpakete I und II im 1. Quartal2009 gestellt, und wie viele davon wurden be-willigt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 24. April 2009

Per 17. April 2009 wurden im KfW-Sonderprogramm 789 Anträgemit einem Gesamtvolumen von 2 369,9 Mio. Euro gestellt. Die derzei-tigen Antragszahlen sind noch nicht repräsentativ, da sich die Bankenund Unternehmen erst Anfang März 2009 konkret auf die neuen Pro-grammbedingungen einstellen konnten. Erfahrungsgemäß dauert esjedoch trotz intensiver Anzeigen- und Vertriebskampagne mehrereWochen, bis in den Banken ein neues Kreditprogramm vollumfäng-lich umgesetzt wird. Die KfW geht davon aus, dass sich das KfW-Son-derprogramm in den nächsten Wochen weiter im Markt etablierenwird und als Folge die Antragszahlen weiter anziehen werden.

Bis zum 17. April 2009 wurden im KfW-Sonderprogramm 149 Kredit-anträge mit einem Gesamtvolumen von 378,2 Mio. Euro bewilligt.Die derzeitigen Zusagezahlen sind ebenfalls noch nicht repräsentativ.Zum einen sind wegen häufig fehlerhafter und unvollständiger An-tragsunterlagen viele zeitintensive Rückfragen erforderlich. Zum an-deren erfordern die zum Teil großvolumigen Anträge mit komplexenFinanzierungsstrukturen eine intensive Kreditprüfung.

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 13 –

19. AbgeordneterThomas

Silberhorn

(CDU/CSU)

Über wie viele dieser Kreditanträge wurdenoch nicht entscheiden, und bis wann kann dieBearbeitung dieser Anträge voraussichtlich ab-geschlossen werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kresslvom 24. April 2009

Per 17. April 2009 wurde über 426 Kreditanträge mit einem Gesamt-volumen von 1 590,6 Mio. Euro noch nicht entschieden. Der relativhohe Anteil noch nicht entschiedener Anträge ist typisch für die Start-phase eines Programms und damit noch nicht repräsentativ für die zu-künftige Bearbeitung und Bewilligung. Sobald sich die Zusammenar-beit mit den Hausbanken besser eingespielt hat und die Hausbankenin der Beantragung des KfW-Sonderprogramms routinierter werden,können die Anträge deutlich schneller bearbeitet werden. Eine fun-dierte Beurteilung und Bewilligung gerade der großvolumigen Anträ-ge erfordert einen gewissen zeitlichen Mindestrahmen. Bei typischenbankdurchgeleiteten Mittelstandskrediten mit geringeren Voluminastrebt die KfW eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen an.

20. AbgeordneterDr. Volker

Wissing(FDP)

Wie hat sich die Anzahl bzw. der Wert derjährlich von der Deutschen Bundesbank ver-kauften (Gedenk-)Silber- bzw. Goldmünzenbezogen auf die letzten fünf Jahre geändert,und wie hat sich bezogen auf den gleichen Zeit-raum nach Einschätzung der Bundesregierungdas Handelsvolumen von Gold und Silber inDeutschland verändert?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Nicolette Kressl

vom 27. April 2009

Nach Maßgabe von § 7 Absatz 1 des Münzgesetzes (MünzG) bringtdie Deutsche Bundesbank die deutschen 10-Euro-Silbergedenkmün-zen in Normalprägung in den Verkehr. Sie übernimmt zu diesemZweck die Münzen gegen Gutschrift des Nennbetrages vom Bund.Die Abgabe an private und gewerbliche Interessenten erfolgt gleich-falls zum Nennwert. Gemäß § 7 Absatz 2 MünzG bringt der Bund diedeutschen 100-Euro-Goldmünzen in den Verkehr. Der Verkauf an pri-vate und gewerbliche Kunden erfolgt über die Verkaufsstelle fürSammlermünzen der Bundesrepublik Deutschland (VfS) zu einemüber dem Nennwert liegenden Ausgabepreis.

Die Entwicklung der Mengen- bzw. Wertvolumina bei den deutschen10-Euro-Silbergedenkmünzen in Normalprägung bzw. den deutschen100-Euro-Goldmünzen im Zeitraum 2004 bis 2008 ist in der nachste-henden Übersicht dargestellt.

Page 20: Schriftliche Fragen - Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612817.pdfDeutscher Bundestag 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu) 30. 04. 2009 Schriftliche Fragen

Wert auf Basis Aus-gabepreis(in Mio. Euro)

76,477,792,194,1

108,5

Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 14 –

10-Euro-Silbergedenkmünzen In Normalprägung

100-Euro-Goldmünzen

Jahr Zahl der Emissionen

Gesamtauflage (in Mio. Stück)1

Wert auf Basis Nennwert(in Mio. Euro)

Zahl der Emissionen

Gesamtauflage (in Mio. Stück)

Wert auf Basis Nennwert(in Mio. Euro)

2004 6 13,0 130 1 0,40 40,02005 6 13,0 130 1 0,35 35,02006 5 10,4 104 1 0,35 35,02007 5 8,0 80 1 0,33 33,02008 5 7,5 75 1 0,32 32,0

1 2004–2006 i H. v. ca. 2 Mio.Stück jährlic

ncl. Zusatzauflage für das Organisationskomitee der Fußball-Weltmeisterschaft i.

h.

Entsprechend § 2 Absatz 2 MünzG sind die deutschen Euro-Gedenk-münzen gesetzliche Zahlungsmittel im Inland und unterliegen somitder Annahme- und Umtauschpflicht. Aufgrund der damit verbunde-nen Möglichkeit von Münzrückflüssen ist – insbesondere im Bereichder Silbergedenkmünzen – eine belastbare Prognose darüber, welcherTeil der Gesamtauflage einer Emission dauerhaft am Markt platziertwerden kann, kaum möglich.

Hinsichtlich der Entwicklung des Handelsvolumens bei Gold und Sil-ber in Deutschland im Zeitraum 2004 bis 2008 liegen weder der Bun-desregierung, noch der Deutschen Bundesbank noch dem Statisti-schen Bundesamt entsprechende Erkenntnisse vor.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

21. AbgeordneterKlaus

Hofbauer(CDU/CSU)

Ergibt sich nach Erkenntnissen der Bundesre-gierung aus der Umstellung von Winter- aufSommerzeit eine signifikante Änderung imEnergieverbrauch oder heben sich Spar- undMehrverbrauchseffekte auf?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 30. April 2009

1. Nach Kenntnis der Bundesregierung ergeben sich aus der – in allenEU-Mitgliedstaaten verbindlich vorgesehenen – Umstellung derZeit von Winter- auf Sommerzeit keine signifikanten Änderungenim Energieverbrauch bzw. keine nennenswerten Energiespareffek-te.

Die Sommerzeit wurde 1980 in Deutschland zur besseren Ausnut-zung der Tageshelligkeit im Sommer und zur Angleichung der Zeit-

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 15 –

zählung an diejenige benachbarter Staaten eingeführt. Deutschlandsollte keine Zeitinsel in Mitteleuropa bleiben. Bereits damals ginges der Bundesregierung neben der zusätzlichen Stunde mit Tages-licht am Abend vorrangig um die Harmonisierung der Sommerzeitin Europa und nicht um die Energieeinsparung (vgl. auch Bundes-ratsdrucksache 8/258 vom 4. April 1977, S. 6). Tag und Uhrzeitdes Beginns und des Endes der Sommerzeit sollten einheitlich inder gesamten EU festgelegt werden, um insbesondere ein besseresFunktionieren des EU-Binnenmarktes zu bewirken.

2. Die jährliche Zeitumstellung wurde mit der Richtlinie 2000/84/EGdes Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Januar 2001zur Regelung der Sommerzeit (ABl. L 31, S. 21) dauerhaft – undfür alle Mitgliedstaaten verbindlich – EU-weit eingeführt (umge-setzt in § 4 Absatz 2, § 5 Absatz 1 des Einheiten- und Zeitgesetzesi. V. m. § 1 der Sommerzeitverordnung). Deutschland unterstütztediese Regelung wiederum vor allem deshalb, weil es für ein rei-bungsloses Funktionieren des Binnenmarktes unerlässlich ist, Zeit-und Kalenderangelegenheiten aufeinander abzustimmen. EtwaigeEnergiespareffekte hingegen waren nicht ausschlaggebend.

In ihrem Bericht zu den Auswirkungen der Zeitumstellung vom23. November 2007 (Mitteilung an den Rat, das Europäische Par-lament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss ge-mäß Artikel 5 der Richtlinie 2000/84/EG, KOM(2007) 739 endg.)nimmt die Europäische Kommission auf wissenschaftliche Studieneiniger anderer EU-Mitgliedstaaten Bezug. Dabei kommt sie zudem Schluss, dass sich allenfalls im Bereich Energie Rückschlüsseziehen lassen und geringfügige Energieeinsparungen durch dieUmstellung auf die Sommerzeit festzustellen seien. Im Übrigen fie-len die Auswirkungen der Zeitumstellung kaum ins Gewicht.

3. Die politischen Gründe für die Zeitumstellung haben sich bis heutenicht geändert. Angesichts der zunehmenden Globalisierung in al-len Bereichen ist an einer dauerhaften einheitlichen Zeit in Europafestzuhalten. Auch die Europäische Kommission geht in ihremo. g. Bericht davon aus, dass die Sommerzeitregelung, wie sie mitder Richtlinie eingeführt wurde, nach wie vor angemessen ist. Auf-grund der überwiegend positiven Erfahrungen mit der derzeit gel-tenden Regelung ist auf europäischer Ebene mit einer Abschaffungder Zeitumstellung in absehbarer Zukunft nicht zu rechnen.

22. AbgeordneteGudrun

Kopp

(FDP)

Welchen Zusammenhang sieht die Bundesre-gierung zwischen der Tatsache, dass der inDeutschland zu zahlende Preis von 55 Centfür einen Standardbrief zu den höchsten Prei-sen in der Europäischen Union gehört unddem Stand der Liberalisierung auf dem deut-schen Postmarkt?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 28. April 2009

Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass der in Deutschland zuzahlende Preis von 55 Cent für einen Standardbrief zu den höchsten

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 16 –

Preisen in Europa gehört. Vielmehr weist die Bundesregierung daraufhin, dass die diesbezügliche Erhebung durch The Free & Fair Post Ini-tiative (FFPI), die zu diesem Ergebnis kommt, fehlerhafte Vergleichs-maßstäbe angelegt hat. So werden im dortigen Vergleich alle Basis-briefsendungen – unabhängig von den Qualitätsmaßstäben, also auchso genannte B-Briefsendungen und ungewichtete Preise zum jeweili-gen Nominalpreis miteinander verglichen. Ein solcher Tarifvergleichist nicht aussagekräftig und zum Teil sogar inhaltlich falsch.

Für eine Bewertung der Briefpreise im europäischen Vergleich stütztsich die Bundesregierung auf die Auswertung der Bundesnetzagenturin ihrem Jahresbericht 2008. Die Bundesnetzagentur vergleicht diejeweils schnellsten Sendungen im gewöhnlichen Briefdienst, für die– wie in Deutschland – keine Lieferfrist garantiert wird, sondern allen-falls eine wahrscheinliche, aber unverbindliche Brieflaufzeit angege-ben wird. Hierbei werden gewichtete Preise genommen. Ferner wer-den für einen internationalen Tarifvergleich Verbrauchergeldparitätennach deutschem Währungsschema in Euro umgerechnet. Unter Be-rücksichtigung dieser Vergleichsmaßstäbe liegt Deutschland auf dem9. Platz, mithin im europäischen Mittelfeld. Im Übrigen gilt es zu be-rücksichtigen, dass in Deutschland seit Beginn der Liberalisierung desBriefmarktes im Jahr 1998 das Preisniveau für Einzelbriefsendungeninsgesamt gesenkt bzw. stabil gehalten werden konnte. Inflationsberei-nigt ist das reale Preisniveau für Briefdienstleistungen im Zeitraum1998 bis 2008 um mehr als 20 Prozent gesunken. Im Gegensatz zurEntwicklung in Deutschland ist das Preisniveau in den meisten euro-päischen Ländern seit 2002 deutlich angestiegen. Diese reale Senkungder Briefentgelte steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Libe-ralisierung des Postmarktes. Zwar konnte im ersten Jahr der vollstän-digen Öffnung des Postmarktes die bislang positive Entwicklung derwettbewerblichen Strukturen nicht in dem erhofften Maß fortgesetztwerden. Dies liegt jedoch nicht allein an den Rahmenbedingungen desMarktes. Die Marktentwicklung des Gesamtpostmarktes wurde imzweiten Halbjahr 2008 durch Effekte gebremst, die außerhalb des ori-ginären Markt- und Regulierungsgeschehens liegen. Hier sind vor al-lem die Auswirkungen der rezessiven gesamtwirtschaftlichen Entwick-lung zu nennen.

23. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche die Schachtanlage Asse II betreffen-den Dokumente, wie beispielsweise Inventar-und Quartalsberichte, erhielt die Bundesanstaltfür Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)vom niedersächsischen Landesamt für Berg-bau, Energie und Geologie (LBEG) oder vomehemaligen Asse-Betreiber im Lauf der Zeit,und an welchen die Asse II betreffenden Fach-gesprächen nahmen Vertreter der BGR teil?

Antwort des Staatssekretärs Jochen Homann

vom 28. April 2009

Die BGR wurde bezüglich der Schachtanlage Asse II in verschiedenenEtappen vom Oberbergamt/Landesbergamt, heute Landesamt fürBergbau, Energie und Geologie, zu Fragen der Gebirgsmechanik alsGutachter beauftragt.

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Erste Einzelbeauftragungen erfolgten 1977, 1983 und 1989. Die BGRerhielt dafür vom damaligen Betreiber (GSF) über das OberbergamtUnterlagen zum Risswerk und zur Standortüberwachung (gebirgsme-chanische und markscheiderische Messungen).

Eine weitere Beauftragung durch das Landesbergamt erfolgte zur Be-gleitung der Verfüllung der Schachtanlage von 1995 bis heute. Hierzuwurden regelmäßig gebirgsmechanische Unterlagen zur Standortüber-wachung vom Betreiber (GSF/HMGU) über das Landesbergamtbzw. das LBEG an die BGR übergeben.

Die dritte Beauftragung durch das Landesbergamt bzw. das heutigeLBEG bezieht sich auf das von der GSF/HMGU beantragte Ab-schlussbetriebsplanverfahren. Hierzu erhielt die BGR Unterlagen fürdie auftragsgemäß zu bearbeitenden Fragestellungen zur Gebirgs-mechanik und Seismologie sowie routinemäßig als Information eineReihe von weiteren Unterlagen mit Themenstellungen, die außerhalbdieser Aufgaben lagen und damit nicht in den Zuständigkeitsbereichder BGR fielen.

Die BGR hat seit 1963 zunächst sporadisch, dann im Rahmen dero. g. Beauftragungen regelmäßig an diesbezüglichen Fachgesprächenteilgenommen. In Ergänzung dazu wurden BGR-Vertreter unregelmä-ßig zu weiteren Fachgesprächen über allgemeine Fragestellungen hin-zugezogen.

24. AbgeordneteMarianne

Schieder

(SPD)

Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt,dass die Deutsche Telekom AG im Rahmender verschiedenen deutschen und insbesondereder bayerischen Breitbandstrategie zur Er-schließung des ländlichen Raums derzeit keineAngebote an Kommunen mehr abgibt, umfehlende Gebiete zu erschließen, und welcheGründe sind ausschlaggebend dafür, dass sichdie Deutsche Telekom AG scheinbar vorerstnicht weiter an der Erschließung des ländli-chen Raums mit Breitbandinternet beteiligenwill?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Walther Otremba

vom 28. April 2009

Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass sich die DeutscheTelekom AG „vorerst nicht weiter an der Erschließung des ländlichenRaums mit Breitbandinternet beteiligen will“.

Die Deutsche Telekom AG hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass sie auchweiterhin in den Ausbau des DSL-Netzes investieren wird. Auch wür-de das Kooperationsmodell mit den Kommunen grundsätzlich fort-geführt. Alle bereits gemachten Zusagen gegenüber Gemeinden oderLandkreisen würde der Konzern einhalten, Angebote für Ausschrei-bungen oder neue Verträge würden derzeit aber einer Wirtschaftlich-keitsprüfung unterzogen. Es sei bereits jetzt absehbar, dass die Deut-sche Telekom AG nicht alle kommunalen Bedarfe im Jahr 2009 bedie-

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nen könne. Jetzt seien auch die Wettbewerber gefordert, ihr Engage-ment zu verstärken, so die Deutsche Telekom AG.

Die Bundesregierung begrüßt ausdrücklich die Ankündigungen derDeutschen Telekom AG, ihr Breitbandengagement in der Fläche fort-zusetzen. Allerdings wird sich eine flächendeckende Breitbanderschlie-ßung letztlich nur über einen Instrumenten- und Technologiemix unddurch wirkungsvolle wettbewerbliche Prozesse erreichen lassen.Durch den Einsatz alternativer (Funk-)Technologien lassen sich Ver-sorgungslücken häufig rasch und kostengünstig schließen.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Deutsche Telekom AGschon aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen auch weiterhin in fürsie rentable Gebiete investieren wird und in unrentablen Gebieten– wie bisher schon – jedenfalls dann aktiv wird, wenn Finanzierungs-lücken durch öffentliche Gelder gedeckt werden.

Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dasszusätzlich zu den bereits verfügbaren Mitteln im Rahmen der Gemein-schaftsaufgaben im Zuge des Konjunkturpakets II zusätzliche Mittelbereitgestellt worden sind, die für den Breitbandausbau verwendetwerden können.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung,Landwirtschaft und Verbraucherschutz

25. AbgeordneteDr. Kirsten

Tackmann

(DIE LINKE.)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungangesichts der Ergebnisse der Goethe-Univer-sität Frankfurt am Main zur Belastung vonMineralwasser in PET-Flaschen bezüglich derBelastung von Bier in PET-Flaschen mit hor-monell wirksamen Schadstoffen, und wie vieleHektoliter Bier wurden im Jahr 2008 in PET-Flaschen verkauft (absolut und relativ)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Gerd Müller

vom 1. April 2009

Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Belastung von Bier inPET-Flaschen mit synthetisch hergestellten chemischen Verbindungenmit hormonähnlicher Wirkung (Xenoöstrogene) vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stoffe mit hormonähnlicher Wir-kung natürlicherweise in Bier auftreten. Dabei handelt es sich um ori-ginäre Inhaltsstoffe des bei der Bierherstellung als Zutat eingesetztenHopfens (Phytoöstrogene).

Der Bundesregierung liegen keine Angaben darüber vor, wie vieleHektoliter Bier im Jahr 2008 in PET-Flaschen verkauft worden sind.Im Jahr 2006 (neuere Zahlen liegen noch nicht vor) wurden rund978,5 Mio. Liter Bier in Einwegverpackungen (Glas, PET, Dosen)

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verkauft. Im Übrigen möchte ich bezüglich der Studie der Goethe-Universität Frankfurt am Main zur Belastung von Mineralwasser inPET-Flaschen auf Folgendes hinweisen:

Bei der Studie handelt es sich um Zwischenergebnisse eines noch lau-fenden Forschungsprojekts im Auftrag des Umweltbundesamtes, dasu. a. zum Ziel hat, neue ökotoxikologische Testmethoden für wirbello-se Tiere (in vitro und in vivo) zu entwickeln. Diese Methoden könntengeeignet sein, die hormonelle Aktivität von Stoffen empfindlich undsicher zu erfassen, die stofflichen Ursachen für bisher nicht erklärbarehormonelle Effekte in der Umwelt zu charakterisieren und die Ein-tragspfade dieser Stoffe in die Umwelt genauer zu beschreiben. Dabeistehen vor allem die Entwicklung und Verifizierung von Testmetho-den im Vordergrund.

Die Autoren haben festgestellt, dass ein Teil der untersuchten Mine-ralwässer in einem In-vitro-Testsystem die Anwesenheit von nicht nä-her spezifizierten Substanzen mit hormonartiger Wirkung anzeigte.Die Wissenschaftler geben an, dass die Wirkung insbesondere bei Pro-ben nachgewiesen wurde, die in Flaschen aus dem Kunststoff PET ab-gefüllt waren.

Der Wirkungsnachweis erfolgte in einem artifiziellen In-vitro-Systemmit genetisch veränderten Hefezellen (YES-Test). Die Hefezellen ent-halten Teile der menschlichen Hormonsignalkaskade und reagierensehr empfindlich auf das Hormon 17b-Estradiol und ähnlich wirksameSubstanzen. Die Autoren interpretieren ihre Ergebnisse dahingehend,dass Substanzen in einer effektiven östrogenen Wirkkonzentrationvorliegen müssen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die be-kannten Xenoöstrogene auch in dem hier genutzten Testsystem signifi-kant schwächer wirken als das natürliche Hormon 17b-Estradiol (z. B.hat Nonylphenol eine um den Faktor 5 000 schwächere Wirksamkeit).Das bedeutet, dass entsprechend hohe Konzentrationen an Xenoöst-rogenen in Mineralwasser vorhanden sein müssten, was nicht plausi-bel erscheint.

Proben von unterschiedlichen Mineralwassermarken zeigten erhebli-che Unterschiede in dem eingesetzten YES-Test. Aus den Daten las-sen sich aber keine Unterschiede in Bezug auf die Verpackung (Glasgegenüber PET) ableiten. Die von den Autoren diskutierte Möglich-keit der Herkunft dieser Substanzen aus dem Kunststoff PET selbstist eher zweifelhaft, weil sowohl in Wasserproben aus Glasflaschen alsauch in Wasserproben aus PET-Flaschen der gleichen Mineralwasser-marke in dem verwendeten Testsystem eine vergleichbare Aktivität ge-messen wurde.

In einem zweiten Versuch wurde ein Schneckenmodell verwendet.Hier wurden die Schnecken in handelsüblichen Glas- bzw. PET-Fla-schen mit speziellem zugefügtem Wasser als Kulturmedium (also keinMineralwasser) gehalten. Nach 54 Tagen wurde die Zahl der von denSchnecken produzierten Embryonen gezählt. Die Reproduktionsrateder in den Glas- oder PET-Flaschen gehaltenen Tiere wurde vergli-chen mit der Reproduktionsrate von Tieren, die in mit Östrogen ange-reichertem Wasser gehalten wurden. Es zeigte sich, dass die Repro-duktionsrate der in PET-Flaschen gehaltenen Tiere und der in mitÖstrogen angereichertem Wasser gehaltenen Tiere vergleichbar war.Im Vergleich dazu fiel die Reproduktionsrate bei den Tieren in den

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Glasflaschen niedriger aus. Ob dieses Testsystem tatsächlich aus-schließlich auf östrogenartige Substanzen reagiert oder eventuell auchdurch Adsorptionseffekte an der Matrix (Glas, PET) beeinflusst wird,kann aufgrund der vorliegenden Veröffentlichung nicht beurteilt wer-den. Aufgrund der Daten aus dem Schneckenmodell können dahernach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) keinewissenschaftlich fundierten Schlussfolgerungen zum gesundheitlichenRisiko des Verbrauchers gezogen werden.

Der Bundesregierung sind keine bei der PET-Herstellung eingesetztenSubstanzen bekannt, die für die östrogenartige Aktivität in den Pro-ben aus PET-Flaschen verantwortlich sein könnten. Die Studie wirftdaher primär Fragen hinsichtlich der wirksamen Substanzen selbstund deren Herkunft auf. Diese können auf der Grundlage der bishervorliegenden Ergebnisse jedoch nicht beantwortet werden.

Die Bundesregierung nimmt die gefundene östrogenartige Wirkungvon Mineralwasser sehr ernst. Konkrete Schlussfolgerungen könnenzum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht gezogen werden. Eine Bestäti-gung der vorliegenden Testergebnisse ist von vorrangiger Bedeutung.Für eine rationale Bewertung der beobachteten Effekte wären darüberhinaus die Identifizierung der verantwortlichen Kontaminanten unddie analytische Bestimmung der vorhandenen Konzentrationen wich-tig. Weiterhin ist es erforderlich, die möglichen Eintragspfade aufzu-decken. Für eine Abschätzung des gesundheitlichen Risikos für dieVerbraucher wären weitere Studien in vivo unter Berücksichtigung ro-buster Endpunkte nötig. In dem noch bis Januar 2010 laufenden Pro-jekt der Goethe-Universität Frankfurt am Main ist vorgesehen, mittelschemischer Analytik die stofflichen Ursachen der Befunde aufzuklä-ren und die Ergebnisse zu verifizieren.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

26. AbgeordneterGert

Winkelmeier

(fraktionslos)

Halten das Bundesministerium der Verteidi-gung und die Bundeskanzlerin – angesichts derNuklearen Planungsgruppe der Allianz, die al-le NATO-Staaten bis auf Frankreich umfasst,in der auch Länder wie Griechenland und Ka-nada, die auf die nukleare Teilhabe verzichtethaben, gleichberechtigte Mitglieder sind – anihren Aussagen fest, nur Länder, in denen US-Bomben lagern, können in der NATO ernst-haft mitreden, nur die nukleare Teilhabe siche-re „Einfluss im Bündnis, auch in diesemhöchstsensiblen Bereich“ (Regierungserklä-rung durch die Bundeskanzlerin zum NATO-Gipfel am 26. März 2009), und wenn ja, wiebegründen sie dies?

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Thomas Kossendey

vom 24. April 2009

Beim NATO-Gipfel am 4. April 2009 wurde von der Bundesregierungund ihren NATO-Partnern die „Erklärung zur Sicherheit des Bündnis-ses“ verabschiedet. In dieser heißt es zum Thema Abschreckung:„Eine Abschreckung, die sich auf eine geeignete Mischung aus nukle-aren und konventionellen Fähigkeiten stützt, bleibt ein Kernelementunserer Gesamtstrategie.“ Die Bundesregierung hat im Weißbuch2006 festgehalten: Der grundlegende Zweck der Nuklearstreitkräfteder NATO ist dabei politischer Art: Wahrung des Friedens, Verhinde-rung von Zwang und jeder Art von Krieg. Das gemeinsame Bekennt-nis der Bündnispartner zur Kriegsverhinderung und die glaubwürdigeDemonstration von Bündnissolidarität und fairer Lastenteilung erfor-dern es, dass Deutschland einen seiner Rolle im Bündnis entsprechen-den Beitrag leistet.

Die Frage der möglichen Lagerung von Nuklearwaffen auf dem Terri-torium von Alliierten unterliegt, ebenso wie die politischen Prinzipienfür nukleare Planungen und Konsultationen in der NATO, der Ge-heimhaltung im Bündnis.

Die Bundesregierung äußert sich daher aus Gründen des Geheim-schutzes nicht über die Art der Beteiligung einzelner Alliierter an dernuklearen Abschreckung der NATO und deren Positionierung imRahmen der nuklearen Planungen und Konsultationen der NATO.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

27. AbgeordneterRolandClaus

(DIE LINKE.)

Wie viele der fast 170 Vorschläge der Bun-destagsabgeordneten für den Helene-Weber-Preis 2009 beziehen sich auf ostdeutscheKommunalpolitikerinnen, und wie bewertetdie Bundesregierung die Tatsache, dass nureine der 15 Preisträgerinnen aus Ostdeutsch-land kommt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Hermann Kues

vom 27. April 2009

Unter den insgesamt 128 gültigen Vorschlägen für den Helene-Weber-Preis waren 21 Frauen aus ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin).Das Vorschlagsrecht lag bei den Abgeordneten des Deutschen Bun-destages. Die Entscheidung zur Vergabe erfolgte durch eine hochran-gige Jury anhand der eingereichten Unterlagen gemäß einem klarenKriterienraster. Die Bundesregierung begrüßt es, wenn bei der nächs-ten Ausschreibung des Helene-Weber-Preises mehr Frauen aus denostdeutschen Bundesländern vorgeschlagen werden.

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung

28. AbgeordneterDr. Anton

Hofreiter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aus welchen Gründen soll beim geplantenAusbau der Bundesautobahn 8 zwischen derAnschlussstelle Pforzheim Nord und der An-schlussstelle Pforzheim Süd bzw. der Tank-und Rastanlage Pforzheim auf Höhe der Be-bauung in Pforzheim-Eutingen und Niefern-Vorort aus Lärmschutzgründen auf die voll-ständige Einhausung zugunsten eines Tunnelsmit einer Länge von 380 Metern mit anschlie-ßenden Lärmschutzwänden mit Höhen von an-nähernd 20 Metern verzichtet werden, die ausstädtebaulicher Sicht und aus Gründen desLuftaustausches im Enztal problematisch seindürften, und aus welchen Gründen wurde eineTalbrückenlösung für diesen Abschnitt nichtweiterverfolgt, obwohl mit dieser die Längsnei-gungsverhältnisse der ausgebauten Autobahndem geltenden Regelwerk eher entsprochenhätten und mit einer Autobahnbrücke über dasEnztal die gefährlichen Gefällstrecken am Nie-ferner Enzberg sowie am Wurmberger Abstieghätten entschärft werden können?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 24. April 2009

Im Rahmen der Planung wurde auch eine Variante mit einer rund800 m langen Einhausung im Bereich Eutingen und Niefern-Vororteingehend untersucht. Hierbei zeigte sich, dass bezüglich der schall-technischen Betroffenheiten durch diese Variante im Vergleich zu der380 m langen Einhausung nur noch Verbesserungen in geringem Um-fang erzielt werden können. Die deutlich höheren Investitions- undBetriebskosten einer verlängerten Einhausung stehen damit in keinemangemessenen Verhältnis zu dem dadurch erzielbaren Mehrwert anaktivem Lärmschutz und können daher gemäß § 41 Absatz 2 des Bun-des-Immissionsschutzgesetzes nicht befürwortet werden.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Variantenabwägung auch dieklimatischen Auswirkungen der unterschiedlichen Varianten berück-sichtigt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass eine verlängerte Einhau-sung auch im Hinblick auf den Luftaustausch im Enztal kaum Verbes-serungen bringt.

Die Höhenangaben der aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind auf dieGradiente der Bundesautobahn 8 im Planungszustand bezogen. Da ge-genüber dem derzeitigen Verlauf die Gradiente der Bundesautobahn 8deutlich abgesenkt wird, werden die Anwohner die aktiven Lärm-schutzmaßnahmen nicht mit den angegebenen Höhen wahrnehmen.So wird beispielsweise für die Anwohner der Straße „Am Enzberg“ inNiefern-Vorort bei einer auf die Gradiente der Autobahn bezogenenHöhe der Lärmschutzanlage (Kombination aus Steilwall, Wall und

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 23 –

Wand) von maximal 18,5 m lediglich die Lärmschutzwand mit einerHöhe von 6,5 m sichtbar sein.

Durch eine Talbrücke, die als eine Variante in der Vorplanung unter-sucht wurde, würde zwar das Maß der individuellen schalltechnischenBetroffenheiten bei den direkten Anwohnern der Bundesautobahn 8abnehmen. Dafür würde sich jedoch das Gebiet deutlich vergrößern,in dem schalltechnische Betroffenheiten entstehen, so dass dann auchbislang durch die Bundesautobahn 8 unbelastete Bereiche betroffenwären. Zudem würden sich bei der Talbrückenlösung deutlich höhereBau-, Erhaltungs- und Betriebskosten als bei der Variante mit einer380 m langen Einhausung ergeben. Die Talbrückenlösung ist somit –insbesondere auch vor dem Hintergrund des relativ hohen Schutznive-aus, das beim Schallschutz durch die Einhausungsvariante erreichtwird – im Hinblick auf deren Wirtschaftlichkeit unverhältnismäßig.

Aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung muss die Anschlussstelle Pforz-heim Ost auch im Fall einer Talbrücke über das Enztal beibehaltenwerden. Hierzu müsste die Anschlussstelle in südöstliche Richtung inden Bereich zwischen der K 4500 und der Tank- und RastanlagePforzheim verlegt werden. Mit dieser Verlegung verbunden wärengroße Umwege für den Verkehr, zusätzliche Flächenversiegelungensowie Eingriffe in ökologisch hochwertige Gebiete (FFH-Problema-tik). Weiterhin müsste gegebenenfalls die Tank- und Rastanlage Pforz-heim verlegt werden, wodurch sich die Gesamtkosten für die Talbrü-ckenlösung weiter erhöhen.

Eine derart große Talbrücke – je nach Variante deutlich über 2 kmlang und bis zu 75 m hoch – über einem dich besiedelten Gebiet birgtdarüber hinaus ein erhebliches Konfliktpotential im Hinblick auf städ-tebauliche und landschaftliche Gesichtspunkte.

Hinsichtlich der Längsneigungsverhältnisse ist anzumerken, dass stra-ßenbautechnische Richtlinien immer einen Ermessensspielraum zurAbwägung verschiedener Nutzungsansprüche und Planungsziele bein-halten. Außerdem entspricht die Einhausungsvariante durchaus derStreckencharakteristik im baden-württembergischen Abschnitt derBundesautobahn 8 zwischen Ulm und Karlsruhe.

29. AbgeordneterDr. AntonHofreiter

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche verkehrswirtschaftlichen Untersuchun-gen werden unter Kapitel 12 10 Titel 534 01des Bundeshaushaltes finanziert, und inwiefernwird die Projektanmeldung des HessischenLandesamtes für Straßen- und Verkehrswesenbzw. des Hessischen Ministeriums für Wirt-schaft, Verkehr und Landesentwicklung be-rücksichtigt, die BundesfernstraßenverbindungOlpe–Frankenberg (Eder)–Hattenbach unterdiesem Titel zu finanzieren, obwohl das eherAufgabe der Landesbehörden wäre, nachdemes sich nicht um ein Bedarfsplanprojekt han-delt?

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Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 24. April 2009

In Kapitel 12 10 Titel 534 01 – Verkehrswirtschaftliche Untersuchun-gen – stehen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung (BMVBS) Haushaltsmittel für großräumige Verkehrsunter-suchungen zur Verfügung. In diesem Rahmen beteiligt sich dasBMVBS auch an den Kosten von entsprechenden Untersuchungender Straßenbauverwaltungen der Länder, sofern eigene Interessen desBundes tangiert sind.

Für die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im VordringlichenBedarf vorgesehene zweistreifige Bundesstraße von Kreuztal bis Ernd-tebrück und die ohne Verknüpfung in Hessen ausgewiesene vierstreifi-ge Bundesautobahn im Weiteren Bedarf beantragte Hessen eine auso. a. Titel mit zu finanzierende verkehrswirtschaftliche Untersuchung.

Zur Auflösung der vorliegenden Inkonsistenz des Bedarfsplans hattedas Land Hessen in Abstimmung mit dem Land Nordrhein-Westfalenund dem BMVBS bereits eine Machbarkeitsstudie für eine durchge-hende Straßenverbindung durchführen lassen. Das BMVBS hat Ende2008 zugesagt, sich an den Kosten für die weiteren planerischen Vor-überlegungen zu beteiligen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten, wer-den aber Grundlage für die nächste Fortschreibung des Bedarfsplanssein, um die bestehende Inkonsistenz in der derzeitigen Einstufung zubeseitigen.

30. AbgeordneterWolfgang

Meckelburg

(CDU/CSU)

Wie hoch waren die Mittel, die der KonzernDeutsche Bahn AG (DB AG) oder eine sei-ner Tochtergesellschaften im Jahr 2008 insge-samt aus dem 2-Milliarden-Euro-Verkehrspro-gramm zur Verbesserung der Verkehrsinfra-struktur unter einem eigenen Haushaltstitelerhalten hat, damit dringliche Verkehrsinvesti-tionen umgesetzt werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 27. April 2009

Die Baukostenzuschüsse an die Eisenbahninfrastrukturunternehmendes Bundes (EIU) für Maßnahmen aus dem 2-Milliarden-Euro-Ver-kehrsprogramm beliefen sich im Jahr 2008 auf 280 Mio. Euro.

31. AbgeordneterWolfgang

Meckelburg

(CDU/CSU)

Wie hoch waren die Bundeszuschüsse „Seeha-fenhinterlandverkehr“ zugunsten des DB-AG-Konzerns oder einer seiner Tochtergesellschaf-ten im Jahr 2008 insgesamt, die für Investitio-nen zur Beseitigung von Engpässen im Schie-nengüterverkehr gewährt wurden?

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 25 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 27. April 2009

Die Bundeszuschüsse an die EIU aus dem Programm „Seehafenhin-terlandverkehr“ beliefen sich im Jahr 2008 auf 25 Mio. Euro.

32. AbgeordneterWolfgang

Meckelburg

(CDU/CSU)

Wie hoch waren die Mittel, die der KonzernDB AG oder eine seiner Tochtergesellschaftenim Jahr 2008 insgesamt aus dem Programm„Bundeszuschüsse – auferlegte Strecken“ er-halten hat, die auf der rechtlichen Grundlageder Verordnung (EWG) 1191/69 basieren undZuwendungen des Bundes für Verpflichtungender Bahn nach § 10b i. V. m. § 23 des Ver-kehrssicherstellungsgesetzes (VSG) zur Vor-haltung von Eisenbahninfrastruktur für be-stimmte Strecken darstellten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Achim Großmann

vom 27. April 2009

Die zu Lasten von Kapitel 14 12 Titel 682 01 – Zuschüsse an die Deut-sche Bahn AG zur Unterhaltung von Strecken und Gleisabschnitten –geleisteten Ausgaben für auferlegte Strecken betrugen im Haushalts-jahr 2008 1,1 Mio. Euro.

33. AbgeordneterJan

Mücke

(FDP)

Welche einzelnen Realisierungsmaßnahmenim Rahmen der Elektrifizierung der Bahnstre-cke Reichenbach–Plauen–Hof sind jeweilsdurch welche Finanzierungen (Bundesmittelaus den Konjunkturprogrammen, sonstigeBundesmittel, EFRE-Mittel, Mitfinanzierungdurch die Freistaaten Sachen und Bayern,Kreuzungsvereinbarungen nach dem Eisen-bahnkreuzungsgesetz) sichergestellt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 24. April 2009

Die erforderliche Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bundund den betroffenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundessoll zeitnah nach Vorlage der haushaltsrechtlichen Voraussetzungenim Rahmen der Konjunkturpakete des Bundes geschlossen werden.

Die Elektrifizierung des Abschnittes Hof–Reichenbach (Vogtland)wird aus Mitteln der Konjunkturpakete, des EFRE-Bundespro-gramms und des Freistaates Sachsen finanziert. Die jeweilige Höheder Mittel steht erst zum Zeitpunkt des Abschlusses der Finanzie-rungsvereinbarung fest.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 26 –

34. AbgeordneterJan

Mücke

(FDP)

Welcher Termin wurde für die Aufnahme deselektrischen Zugverkehrs zwischen Reichen-bach und Hof vereinbart, und wird die Durch-führung der Planfeststellungsverfahren hin-sichtlich der Elektrifizierung der BahnstreckeReichenbach–Hof einer oder mehrerer Außen-stellen des Eisenbahn-Bundesamtes übertra-gen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 24. April 2009

Die Elektrifizierung des gesamten Abschnittes Hof–Reichenbach wirdnach derzeitigem Stand der Planungen voraussichtlich Ende 2013 ab-geschlossen sein. Die hierfür erforderlichen Planfeststellungsverfahrenwerden zwei zuständigen Außenstellen des Eisenbahn-Bundesamtesübertragen.

35. AbgeordneterFrank

Schäffler

(FDP)

Welche direkten Kreditangebote (ohne Ein-schaltung einer durchleitenden Bank) derKfW an Kommunen gibt es, und wie bewer-tet die Bundesregierung die europarechtlicheZulässigkeit dieser Programme insbesondereunter Berücksichtigung der Verständigung IIder EU-Kommission mit der BundesrepublikDeutschland vom 1. März 2002?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Karin Roth

vom 29. April 2009

Die KfW bietet als KfW Kommunalbank sowie über die KfW Mittel-standsbank folgende Förderprogramme mit Direktkrediten an:

• „KfW-Investitionskredit Kommunen-flexibel“ (bis 31. Dezember2008: „KfW-Kommunalkredit“):Kommunen können über das KfW-Programm bei Investitionen indie soziale Infrastruktur, die einem kommunalen Zweck dienen,zinsverbilligte Kredite beantragen (Zinsverbilligung durch KfW-Eigenmittel).

• KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kommunen“ (bis31. Dezember 2008: „KfW-Kommunalkredit – energetsiche Ge-bäudesanierung“):Seit Januar 2007 können mit diesem Programm energetische Sanie-rungen von Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten und Ge-bäuden der Kinder- und Jugendarbeit mit aus Bundesmitteln zins-verbilligten Krediten finanziert werden.

• „KfW-Investitionskredit Kommunen“:Auf der Grundlage des KfW-Programms werden seit dem 1. April2009 mit einer „Investitionsoffensive Infrastruktur“ für Antragstel-ler aus strukturschwachen Gebieten mit Bundesmitteln zinsverbil-ligte Kredite zur Unterstützung von Investitionen bei wichtigen In-frastrukturvorhaben bereitgestellt. Dabei können alle Investitionen

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in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie in wohnwirt-schaftliche Projekte auch im Hinblick auf den demografischenWandel mitfinanziert werden.

• KfW-Programm „Erneuerbare Energien (Premium)“:Bei Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeu-gung von Strom bzw. Strom und Wärme in Kraft-Wärme-Koppe-lung kann dieses Programm in Anspruch genommen werden.

• Umweltionnovationsprogramm des Bundesministeriums für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU):Bei Vorhaben mit Demonstrationscharakter im Umweltbereich imgroßtechnischen Bereich stellt das BMU-Umweltinnovationspro-gramm zinsverbilligte Kredite oder Zuschüsse zur Verfügung.

Die Kommunalfinanzierung der KfW ist ein unter der „Verständi-gung über die Ausrichtung rechtlich selbstständiger Förderinstitute inDeutschland“ (Verständigung II) vom 1. März 2002 zulässiger För-derbereich. Diese regelt in ihrer Nummer II die Grundsätze für dieFördertätigkeit der deutschen Förderinstitute. Wörtlich heißt es dort:

„Die den staatlichen Haftungsinstituten Anstaltslast und/oder Ge-währträgerhaftung und/oder Refinanzierungsgarantien für die Förder-institute immanenten Vorteile dürfen in den folgenden Bereichen ein-gesetzt werden:

[. . .]

3) Gewährung von Darlehen und anderen Finanzierungsformen anGebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände.“

Grundlage für die Kommunalfinanzierung der KfW ist das KfW-Ge-setz (§ 2 Absatz 1 Nummer 2), das insoweit die Verständigung II um-setzt. Die Kommunalfinanzierung der KfW steht daher im Einklangmit den gesetzlichen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben.

36. AbgeordneterJohannes

Singhammer

(CDU/CSU)

Stimmen Medienberichte, nach denen inDeutschland – anders als zum Beispiel imNachbarland Österreich – aufgrund bundes-rechtlicher Bestimmungen, u. a. der Straßen-verkehrs-Zulassungs-Ordnung, bei Fahrrädernim Straßenverkehr nur eine in der Leistungauf wenige Watt begrenzte Frontscheinwerfer-beleuchtung zulässig ist, und wenn ja, würdenicht eine leistungsfähigere Fahrradbeleuch-tung einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssi-cherheit leisten können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kasparick

vom 27. April 2009

Nein. Weder in § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO) noch in der Fahrzeugteileverordnung und den TechnischenAnforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22aStVZO sind derartige Bestimmungen enthalten.

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 28 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

37. AbgeordneterHorst

Meierhofer(FDP)

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagedes Bundesministers für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit, Sigmar Gabriel, dassdie Einführung des Dosenpfands zu einemBoom der Einwegverpackungen geführt habeund dadurch maximaler Schaden entstandenist (DER SPIEGEL Nr. 17 v. 20. April 2009,S. 31), und welche Konsequenz zieht die Bun-desregierung daraus?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug

vom 28. April 2009

Die Bundesregierung betrachtet mit Sorge, dass die Einführung deslandläufig so genannten Dosenpfands in den Segmenten „Mineralwas-ser“ und „Erfrischungsgetränke“ nicht dieselbe Wirkung entfaltet hatwie zum Beispiel beim Segment „Bier“. Während die Einführung derPfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen bei Bier zu einer seitJahren dauerhaft hohen Quote an Mehrweggetränkeverpackungenvon über 86 Prozent geführt hat, ist diese Wirkung bei kohlensäurehal-tigen Erfrischungsgetränken sowie bei Mineral- und Tafelwasser nichteingetreten. Hier werden vielmehr stark sinkende Mehrweganteilefestgestellt, was dazu führt, dass die Gesamtquote für Deutschland un-ter 55 Prozent zu sinken droht. Um die Ursachen dieser Entwicklungzu untersuchen, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Er-gebnisse im Sommer 2009 vorliegen werden.

Schon jetzt ist aber erkennbar, dass die Einführung der Pfandpflichtgewirkt hat, soweit die prognostizierten Ergebnisse im Bereich des sogenannten Littering und für die sortenfreie Rückführung eingetretensind. Das Absinken der Mehrwegquote bei Mineralwässern ist auchauf einen starken Anstieg des Verkaufs von Mineral- und Tafelwasserim Bereich der Discounter zurückzuführen, der durch den starkenPreiswettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel mit beeinflusst wird.Die Einzelheiten wird das in Auftrag gegebene Gutachten ausführen.

Im Rahmen der Diskussionen über Möglichkeiten, dem Absinken derMehrwegquote zu begegnen, hat sich in vielen Gesprächen, auch mitBürgerinnen und Bürgern, herausgestellt, dass die bisherige Kenn-zeichnung von Getränkeverpackungen den Unterschied zwischen Ein-weg und Mehrweg nicht deutlich genug sichtbar macht; hier wirkt of-fensichtlich nach, dass die Bürgerinnen und Bürger die Erhebung vonPfand vielfach mit Mehrweg gleichsetzen. Um diesem Problem kurz-fristig abzuhelfen, entwickelt das BMU derzeit eine Kennzeichnungs-verordnung für pfandpflichtige Getränkeverpackungen, die den Ver-braucherinnen und Verbrauchern die Unterscheidung zwischen Ein-weg und Mehrweg erleichtern soll.

Vor diesem Hintergrund ist die Antwort des Bundesministers für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit auf die Frage des Magazins„DER SPIEGEL“ zu sehen, ob ein Umweltminister nicht auch das

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Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 (neu)– 29 –

Konsumverhalten und den Lebensstil der Bevölkerung hinterfragenmüsse.

38. AbgeordneterDr. Georg

Nüßlein(CDU/CSU)

Warum hat das Bundesministerium für Um-welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dasin der Bundesregierung nur für bestimmte Fra-gen der erneuerbaren Energien zuständig ist,eine in der Bundesregierung unabgestimmte„Roadmap Energiepolitik 2020“ für die ge-samte Energiepolitik erarbeitet, und wie ist dieHaltung der Bundesregierung dazu?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug

vom 28. April 2009

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit ist federführend für die deutsche Klimaschutzpolitik zuständigund beschäftigt sich in diesem Rahmen auch mit Fragen zur klima-freundlichen Gestaltung der Energieversorgung. Die Broschüre„Roadmap Energiepolitik 2020“ stellt die Positionen des BMU dies-bezüglich dar. Die Bundesregierung kommentiert grundsätzlich keinePublikationen der einzelnen Bundesministerien.

39. AbgeordneterDr. GeorgNüßlein

(CDU/CSU)

In welchen Publikationen und mit welchenKosten hat das BMU eine entsprechende Bro-schüre veröffentlicht?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug

vom 28. April 2009

Die Broschüre „Roadmap Energiepolitik 2020“ ist als Beilage in der„Süddeutsche Zeitung“, im „Handelsblatt“ sowie in „DER TAGES-SPIEGEL“ (inklusive Potsdamer Neueste Nachrichten) erschienen.Die Kosten für Druck und Beilagenschaltung beliefen sich auf rund261 000 Euro zuzüglich der Kosten für die mit der Organisation beauf-tragte Agentur von rund 3 000 Euro.

40. AbgeordneterDr. Georg

Nüßlein

(CDU/CSU)

Wie verträgt sich dies mit dem Gebot äußer-ster Zurückhaltung in der Vorwahlzeit, insbe-sondere wo die „Roadmap Energiepolitik2020“ am 12. Februar 2009 auf einer Veran-staltung in Berlin der Öffentlichkeit vorgestelltwurde?

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Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeDrucksache 16/12817 (neu) – 30 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug

vom 28. April 2009

Die „Roadmap Energiepolitik 2020“ wurde bereits am 12. Februar2009 veröffentlicht. Mit der Beilagenschaltung wurde diese bereitspublizierte Broschüre einem breiteren Publikum zugänglich gemacht.

41. AbgeordneterChristian

Freiherr von

Stetten

(CDU/CSU)

Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundes-regierung in der Problematik von minder-wertigem Kraftstoff (Autogas/LPG/Flüssig-gas) (siehe Bericht „Autofahren mit Flüssig-gas: Fehler, Pannen, Risiko“ des ZDF-Maga-zins „Frontal21“ vom 14. April 2009,www.frontal21.de), welcher jährlich einige tau-send Fälle von kleinen oder größeren Defektenan Motoren verursacht und neben den Fahr-zeughaltern auch die Verkäufer von mit Auto-gas betriebenen Fahrzeugen betrifft, da derenKunden von einem Gewährleistungsfall ausge-hen, und wird die Bundesregierung beispiels-weise für eine spezifizierte Form für Neben-produkte sorgen, so dass Raffinerien nicht wiebis dato das Recht haben, Neben- und Abfall-produkte dem Flüssiggas beizumengen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Müller

vom 24. April 2009

Flüssiggaskraftstoff darf im geschäftlichen Verkehr an die Verbrau-cherinnen und Verbraucher nur veräußert werden, wenn seine Eigen-schaften den Mindestanforderungen der DIN EN 589 entsprechen.Wenn der Kraftstoff dieser Norm entspricht, ist von einem störungs-freien Betrieb auszugehen. Für die Überwachung der Auszeichnungund Qualität von Kraftstoffen nach der 10. BlmSchV (Verordnungüber die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten vonKraftstoffen) sind die Bundesländer zuständig. Bei Bekanntwerdenvon Problemen kann das entsprechende Bundesland auch anlassbezo-gene Beprobungen durchführen, wenn es entsprechend begründeteHinweise gibt.

In der DIN EN 589 sind alle relevanten Merkmale, Anforderungenund Prüfverfahren festgelegt.

An der Entstehung der Norm sind alle relevanten Kreise beteiligt, wiez. B. Vertreterinnen und Vertreter der (Mineralöl-)Wirtschaft, Auto-hersteller, Verbraucherverbände und Verwaltung.

Nach den der Bundesregierung vorliegenden Berichten der Bundes-länder gibt es keinen Hinweis für Beanstandungen der Kraftstoffquali-tät, so dass ein konkreter Handlungsbedarf nicht gesehen wird.

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42. AbgeordneterGert

Winkelmeier

(fraktionslos)

Wie hoch ist der Anteil der in der Bundesrepu-blik Deutschland stehenden Strommasten allerStromunternehmen, die in ihrer Konstruktionspannungsführende Teile haben, an denen Vö-gel verenden, und was gedenkt die Bundesre-gierung zu unternehmen, damit die gesetzlicheRegelung, dass seit 2002 die Errichtung dieserMasttypen untersagt ist und bis 2012 die Um-rüstung von Masten mit dieser Energiefreilei-tung erfolgen soll, eingehalten wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Astrid Klug

vom 28. April 2009

Die Bundesregierung hat keine Informationen darüber, wie vieleStrommasten von Mittelspannungsleitungen konstruktiv nicht so aus-geführt sind, dass sie Vögel gegen Stromschlag schützen. Der Vollzugvon § 53 des Bundesnaturschutzgesetzes obliegt den Bundesländern.Nach Kenntnissen der Bundesregierung haben die Länder die zurUmsetzung der Regelung nötigen Initiativen ergriffen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

43. AbgeordnetePriska

Hinz

(Herborn)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregie-rung vor, wie sich die Beteiligung von kleinenund mittleren Unternehmen (KMU) am7. EU-Forschungsrahmenprogramm im Ver-gleich zu den Vorgängerprogrammen insge-samt und speziell in Deutschland veränderthat?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachelvom 28. April 2009

Das Ziel der Europäischen Kommission war für das 6. EU-For-schungsrahmenprogramm (FRP), mindestens 15 Prozent der Mittelfür die KMU-Beteiligung auszuschütten. Erreicht wurden Anteile von13 Prozent an den Teilnehmern und neun Prozent an den Zuwendun-gen. Im 7. FRP liegt nach aktuellem Stand (Februar 2009) die KMU-Beteiligung bei zwölf Prozent der Teilnehmer und neun Prozent derZuwendungen.

Für Deutschland lag die KMU-Beteiligung im 6. FRP mit 15 Prozentder Teilnehmer und zehn Prozent der Zuwendungen über dem EU-Durchschnitt. Im 7. FRP liegt der Anteil der KMU-Teilnehmer mit14 Prozent ebenfalls über dem EU-Durchschnitt. Gleichzeitig floss je-doch mit neun Prozent ein Zuwendungsanteil an deutsche KMU, derdem EU-Durchschnitt entspricht.

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44. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche weiteren Aktenbestände des Helm-holtz Zentrums München (HZM) zur Schacht-anlage Asse II und Aufbewahrungsorte dieserAktenbestände sind dem Bundesministeriumfür Bildung und Forschung (BMBF) und demHZM außer den in der Antwort vom 25. März2009 auf meine schriftliche Frage 105 auf Bun-destagsdrucksache 16/12601) vom BMBF ge-nannten noch bekannt, und welche Asse-Aktenwurden vom HZM in den vergangenen dreiJahren vernichtet?

Antwort des Staatssekretärs Prof. Dr. Frieder Meyer-Krahmer

vom 7. April 2009

In der Antwort der Bundesregierung auf Ihre schriftliche Frage 105auf Bundestagsdrucksache 16/12601 wurde der Verbleib der Akten-bestände des Helmholtz Zentrums München – Deutsches Forschungs-zentrum für Gesundheit und Umwelt (HMGU) zur SchachtanlageAsse II detailliert dargelegt. Weitere Aktenbestände des HMGU zurSchachtanlage Asse II sind nach Aussage des HMGU nicht bekannt.Es wurden nach Aussage des HMGU keine Akten zur SchachtanlageAsse II vom HMGU in den letzten drei Jahren vernichtet.

45. AbgeordneterVolker

Kröning

(SPD)

Welchen Begriff von „Bildung“ haben Bundes-regierung und Landesregierungen bei ihremBildungsgipfel 2008 zugrunde gelegt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Andreas Storm

vom 2. April 2009

Wie im Vorwort des sächsischen Ministerpräsidenten zum Ergebnis-papier des Qualifizierungsgipfels „Aufstieg durch Bildung – Die Qua-lifizierungsinitiative für Deutschland“ ausgeführt wird, ist Bildunghier umfassend zu verstehen. Sie „fängt im Elternhaus an und setztsich fort in der Kooperation der Bildungseinrichtungen mit Partnernvor Ort. Hier ist insbesondere das Engagement der kommunalen Trä-ger, der Kinder- und Jugendhilfe, der Unternehmen, Sozialpartner,Hochschulen sowie der Kirchen und Vereine gefordert.“

46. AbgeordneterVolker

Kröning

(SPD)

Wie verteilen sich die Kompetenzen für dieVerwirklichung der Ergebnisse des Bildungs-gipfels 2008 zwischen Bund und Ländern nachGesetzgebung, Verwaltung und Finanzierung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Andreas Storm

vom 2. April 2009

Im Ergebnispapier des Qualifizierungsgipfels „Aufstieg durch Bildung– Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ wird bei den be-

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schlossenen Maßnahmen eine Aussage über die jeweilige Zuständig-keit vorgenommen. Die Verwirklichung der Maßnahmen erfolgt in-nerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen bundesstaatlichen Ord-nung entsprechend den jeweiligen föderalen Aufgaben durch dieLänder, den Bund oder beispielsweise auf der Grundlage des Arti-kels 91b des Grundgesetzes (GG) als gemeinsames Vorhaben vonBund und Ländern. Dabei folgt die Finanzierungskompetenz gemäßArtikel 104a Absatz 1 GG der Verwaltungskompetenz.

Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) und die Gemeinsa-me Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern (GWK) bereitenderzeit einen ersten Umsetzungsbericht vor, der den Regierungschefsder Länder Ende Oktober 2009 anlässlich ihrer Jahreskonferenz vor-gelegt werden wird. Dabei wird gegebenenfalls auch auf notwendigegesetzgeberische Maßnahmen von Bund und Ländern eingegangenwerden.

47. AbgeordneterVolker

Kröning

(SPD)

Welche Haushaltsmittel für „Bildung“ (vgl.Frage 45) sehen Bund und Länder in der zz.geltenden Finanzplanung vor?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Andreas Storm

vom 2. April 2009

Eine von Bund und Ländern beim Qualifizierungsgipfel eingesetzteStrategiegruppe erarbeitet bis zur Jahreskonferenz der Regierungs-chefs der Länder Ende Oktober 2009 Vorschläge, wie die Finanzie-rung des Ziels, den Anteil der Aufwendungen für Bildung und For-schung bis zum Jahr 2015 auf zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktszu steigern, aussehen kann. In diesem Zusammenhang wird ein Status-bericht über aktuelle bildungs- und forschungspolitische Investitionenerstellt.

48. AbgeordneteSabine

Zimmermann

(DIE LINKE.)

Zu welchem Zeitpunkt wird nach Kenntnis derBundesregierung die Förderung von Fortbil-dungen zur Erzieherin bzw. zum Erzieher nachdem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz inder Praxis möglich sein (bitte nach Bundeslän-dern aufschlüsseln)?

Antwort der Staatssekretärin Cornelia Quennet-Thielenvom 8. April 2009

Nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 des Aufstiegsfortbildungsförderungsge-setzes (AFBG) ist die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen mög-lich, die auf Fortbildungsabschlüsse nach landesrechtlichen Regelun-gen vorbereiten. Damit ist bereits nach der derzeit geltenden Gesetzes-lage die Fortbildung zur Erzieherin/zum Erzieher möglich, sofern diejeweilige landesrechtliche Regelung diese als Aufstiegsfortbildung imSinne des AFBG ausgestaltet hat. Dies ist nach § 2 Absatz 1 Num-mer 1 AFBG dann der Fall, wenn die Fortbildung in der Regel einen

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GeVertrieb: Bundes

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Berufsabschluss oder eine entsprechende berufliche Qualifikation vo-raussetzt. Nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung bestehen inden folgenden Bundesländern Fortbildungsregelungen im Sinne desAFBG zur Erzieherin/zum Erzieher, die den beschriebenen Anforde-rungen des AFBG an eine Aufstiegsfortbildung gerecht werden:Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thürin-gen.

samtherstellung: H. Heenemann Gmanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, A

Berlin, den 30. April 2009

bH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83-91, 12103 Berlinmsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44

ISSN 0722-8333