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Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761 16.01.2015 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2015 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Aken, Jan van (DIE LINKE.) ................ 35 Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 18 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) ............... 1, 29 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 41 Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 47 Dr. Hahn, André (DIE LINKE.) ..... 2, 3, 4, 5, 42 Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 6 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ............ 16, 19 Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 7, 8 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .............. 9 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 10 Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 43 Kühn, Christian (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 21 Künast, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 31 Kurth, Markus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 22 Lay, Caren (DIE LINKE.) ................... 11 Leidig, Sabine (DIE LINKE.) ................ 44 Liebing, Ingbert (CDU/CSU) ................ 30 Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) ........... 12 Lutze, Thomas (DIE LINKE.) ............... 45 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 17, 23 Ostendorff, Friedrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 32, 33, 34 Poß, Joachim (SPD) ..................... 24, 25 Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 39, 46 Sarrazin, Manuel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 26 Schulz, Swen (Spandau) (SPD) ............... 27 Ströbele, Hans-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 13, 20, 36 Ulrich, Alexander (DIE LINKE.) ............. 28 Dr. Verlinden, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 14, 15 Walter-Rosenheimer, Beate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 37, 38 Wöllert, Birgit (DIE LINKE.) ................ 40 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

Drucksache 18/376116.01.2015

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 12. Januar 2015eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Aken, Jan van (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Dörner, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 18

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 1, 29

Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 41

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 47

Dr. Hahn, André (DIE LINKE.) . . . . . 2, 3, 4, 5, 42

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 6

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 16, 19

Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 7, 8

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 9

Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 10

Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 43

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 21

Künast, Renate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 31

Kurth, Markus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 22

Lay, Caren (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Leidig, Sabine (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Liebing, Ingbert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 12

Lutze, Thomas (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 45

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 17, 23

Ostendorff, Friedrich(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 32, 33, 34

Poß, Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24, 25

Rüffer, Corinna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 39, 46

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 26

Schulz, Swen (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 27

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 13, 20, 36

Ulrich, Alexander (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 28

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 14, 15

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 37, 38

Wöllert, Birgit (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Energie

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Vorläufige Anwendung bestimmter Teileim CETA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Dr. Hahn, André (DIE LINKE.)Entwicklung des Wintersports und desWintersporttourismus in den Mittelgebir-gen Deutschlands . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Entwicklung des Tourismus zwischenPolen und Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Einfluss des CETA auf die Erzeugerpreiseheimischer Agrarbetriebe und die Energie-wende . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Pfändungsansprüche der Gebrüder Joanund Viorel Micula gegenüber Rumänien . . . 7

Verlängerung bzw. Kündigung von 28der rund 130 bilateralen Handelsverträgemit einem Kapitel zum Investitionsschutzmit Entwicklungs- bzw. Schwellenländern . . 8

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entschließung des Bundesrates zur Insol-venzsicherung der Rückstellungen fürStilllegung, Abbau und Entsorgung imAtombereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Förderung von Anlagen oberhalb einerLeistung von 10 Kilowatt im Jahr 2014 . . . . 9

Lay, Caren (DIE LINKE.)Kosten der Anzeigenkampagne „DieEnergiewende – Ein gutes Stück Arbeit.Gut für sichere Energie. Gut für sichereJobs.“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Dr. Lötzsch, Gesine (DIE LINKE.)Thematisierung der Steuersparmodellevon internationalen Konzernen im Rah-men der Verhandlungen über das Trans-atlantische Freihandelsabkommen . . . . . . . 11

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erkenntnisse über Empfänger von Geweh-ren des Typs G36 mit bestimmten Serien-nummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sicherstellung des angestrebten Zubausvon 2 500 Megawatt installierter Leistungaus Photovoltaikanlagen . . . . . . . . . . . . . . . 12

Wegfall bestimmter Indikatoren imErsten Fortschrittsbericht zur Energie-wende „Die Energie der Zukunft“ . . . . . . . 13

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Ausweisung eines linkspolitischen italieni-schen Journalisten aus Estland . . . . . . . . . . 14

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mission der Gemeinsamen Sicherheits-und Verteidigungspolitik in den BereichenPolizei, Grenzschutz und Justiz im Irak . . . 14

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Dörner, Katja(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anzahl der Mitarbeiter des Bundeskanz-leramtes und der Bundesministerien inBerlin und Bonn zum 31. Dezember 2014 . 15

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Taktische Liebesbeziehungen der Ver-deckten Ermittlerin „Iris Schneider“ undKenntnisnahme durch Vorgesetzte . . . . . . . 16

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – II –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz und für Verbraucherschutz

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Politische und juristische Maßnahmen ge-gen die CIA-Offizierin Alfreda FrancesBikowsky . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inhalt eines Internetartikels zu Daten desBundesinstituts für Bau-, Stadt- undRaumforschung bezüglich entgangenerGrunderwerbsteuern bei sogenanntenShare Deals . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Kurth, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Höhe der zu erwartenden Aufwendungenfür die Altersvorsorgezulage bei voller Be-anspruchung der Riester-Förderung durchdie Berechtigten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anlage von veruntreuten Geldern ausdem so genannten Kabul-Bank-Skandal inAfghanistan bei deutschen Geldinstituten . 20

Poß, Joachim (SPD)Beiträge der drei Zahlerländer für denLänderfinanzausgleich in den Jahren 2005bis 2013 im Verhältnis zu ihrer jeweiligenFinanzkraft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Sarrazin, Manuel(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unsicherheiten an den FinanzmärktenGriechenlands und Auswirkungen auf dieStabilität der Eurozone . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Schulz, Swen (Spandau) (SPD)Bekämpfung der illegalen Beschäftigungin Berlin und Personalbedarf der Finanz-kontrolle Schwarzarbeit zur Überwachungdes flächendeckenden Mindestlohnes imJahr 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Ulrich, Alexander (DIE LINKE.)Bilaterale Schulden zwischen Griechen-land und Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Auflagenhöhe und Kosten der Weih-nachtskarte „10 Jahre Hartz IV“ der Bun-desagentur für Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Liebing, Ingbert (CDU/CSU)Höhe der durch den Bund übernommenenBeträge im Bereich der Grundsicherungim Alter und bei Erwerbsminderung . . . . . 24

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung und Landwirtschaft

Künast, Renate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Angebot bzw. Verteilung von unverpack-ten mitgebrachten Lebensmitteln in Bil-dungs- und Erziehungseinrichtungen nachInkrafttreten der Lebensmittel-Informa-tionsverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Ostendorff, Friedrich(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Import von Produkten der Gruppe „Mi-schungen und Teig zum Herstellen vonBackwaren“ aus Drittländern in den Jah-ren 2010 bis 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Wiedererteilung der Lieferberechtigungfür Schweineproduktionsbetriebe für dasProgramm der QS Qualität und Sicher-heit GmbH trotz Verstöße gegen dasTierschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Weitergabe von Aufklärungsdaten anDritte im Rahmen des MilitäreinsatzesResolute Support Mission . . . . . . . . . . . . . . 28

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– III –

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Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nominierung von Verdächtigen für JIFG-Listen durch das RegionalkommandoNord in Afghanistan seit dem Jahr 2010 . . 29

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verteilung unbegleiteter minderjährigerFlüchtlinge nach dem KönigsteinerSchlüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Interessenbekundungen bestimmterbayerischer Kommunen für das Modell-vorhaben „JUGEND STÄRKEN imQuartier“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Rüffer, Corinna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Geltendmachung des Anspruchs auf einenbeförderungsfähigen Rollstuhl . . . . . . . . . . 31

Wöllert, Birgit (DIE LINKE.)Deckung des Bedarfs an ambulanter rheu-matologischer Versorgung für Kinder . . . . 33

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gastel, Matthias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bahnsteighöhenkonzept der DeutschenBahn AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Dr. Hahn, André (DIE LINKE.)Stand der Planung für den Bau der Stau-stufe in der Elbe zwischen Decín und derdeutsch-tschechischen Grenze . . . . . . . . . . 34

Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Befreiung der Elektro-Lkw von der Lkw-Maut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Leidig, Sabine (DIE LINKE.)Veröffentlichung der Studie zu den Ar-beitsbedingungen von Fernbusfahrern . . . . 36

Lutze, Thomas (DIE LINKE.)Geltende Abweichungen innerhalb derVerordnung (EG) Nr. 561/2006 für Uni-versaldienstanbieter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

Rüffer, Corinna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rechtssichere Beförderung von Rollstuhl-nutzern im Straßenverkehr mit normab-weichenden Rollstühlen . . . . . . . . . . . . . . . 37

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Schaffung eines gesetzlichen Rahmens zurBegrenzung befristeter Beschäftigungsver-hältnisse an Universitäten . . . . . . . . . . . . . . 37

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – IV –

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 1 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Energie

1. AbgeordneterKlaus

Ernst(DIE LINKE.)

Worauf stützt sich die Einschätzung der Bun-desregierung, dass beim Freihandelsabkom-men zwischen der Europäischen Union undKanada (CETA) die vorläufige Anwendungder Teile, die der Unionskompetenz unterfal-len, erst nach Zustimmung durch das Europä-ische Parlament erfolgt (vgl. Ausschussdruck-sache 18(9)271 des Ausschusses für Wirtschaftund Energie des Deutschen Bundestages vom1. Dezember 2014: „Die vorläufige Anwen-dung der Teile, die der Unionskompetenz un-terfallen, ist erst nach Zustimmung durch dasEuropäische Parlament zu erwarten.“), diesvor dem Hintergrund, dass laut dem Nachweisdes Wissenschaftlichen Dienstes des Deut-schen Bundestages nach den Anforderungenan das interne Genehmigungsverfahren füreine vorläufige Anwendbarkeit in der EU eineBeteiligung des Europäischen Parlaments oderder mitgliedstaatlichen Parlamente nicht vor-gesehen ist, sondern allein der „Rat aufVorschlag des Verhandlungsführers [der Kom-mission] grundsätzlich mit qualifizierter Mehr-heit (Art. 218 Abs. 8 i. V. m. Art. 238 Abs. 2AEUV) einen Beschluss, mit dem die Un-terzeichnung der Übereinkunft und deren vor-läufige Anwendung vor dem Inkrafttreten ge-nehmigt werden“ erlässt (vgl. Gutachten desWissenschaftlichen Dienstes PE 6 – 3000 –221/14), und bis wann ist die Prüfung, welcheTeile des Abkommens ausschließlich unter dieZuständigkeit der EU fallen, abgeschlossen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries

vom 12. Januar 2015

Das Freihandelsabkommen mit Korea, das Freihandelsabkommenmit Kolumbien und Peru sowie das Assoziierungsabkommen mitZentralamerika sind erst nach Zustimmung des Europäischen Parla-ments vorläufig angewendet worden. Die neue EU-Handelskommis-sarin Cecilia Malmström hat in ihrer Anhörung vor dem Euro-päischen Parlament deutlich gemacht, dass sie diese Praxis imGrundsatz fortsetzen möchte. Die Bundesregierung geht vor diesemHintergrund davon aus, dass das CETA erst nach Zustimmung desEuropäischen Parlaments vorläufig angewendet werden wird.

Die Bundesregierung kann keine Aussage zu der Frage treffen, wanndie Europäische Kommission ihre Prüfung abgeschlossen habenwird, welche Teile des Abkommens in die ausschließliche Zuständig-keit der EU fallen.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 2 –

2. AbgeordneterDr. André

Hahn

(DIE LINKE.)

Inwieweit haben sich angesichts der Klimaän-derungen nach Kenntnis der Bundesregierungder Wintersport und der Wintersporttourismusin den Mittelgebirgen Deutschlands in den ver-gangenen zehn Jahren entwickelt, und wo siehtdie Bundesregierung hier mit Blick auf diekommenden Jahrzehnte Handlungsbedarf?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Der Klimawandel hat deutlichen Einfluss auf den Wintersporttouris-mus in den deutschen Mittelgebirgen. Auch wenn Schneehöhengrundsätzlich natürlichen Schwankungen unterliegen und in allendeutschen Regionen in den vergangenen vierzig Jahren vereinzeltoder auch periodisch schneearme bzw. schneereiche Winter aufgetre-ten sind, ist in den deutschen Mittelgebirgen, insbesondere in denwestlichen und zentralen Mittelgebirgen, ein deutlicher Rückgangder Schneesicherheit zu beobachten. Insbesondere Lagen unter 800bis 1 000 Meter sind vom Schneemangel betroffen.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die unmittelbare Ent-wicklung und Förderung von Tourismusangeboten in der Kompe-tenz der Bundesländer liegt. Vor dem Hintergrund der Zuständigkeitdes Bundes für die allgemeinen Rahmenbedingungen des Tourismus,u. a. auch des nachhaltigen Tourismus, beschäftigt sich die Bundes-regierung allerdings mit den Auswirkungen des Klimawandels aufden Wintersporttourismus (siehe die Antwort zu Frage 3).

3. AbgeordneterDr. André

Hahn(DIE LINKE.)

Welche Forschungsvorhaben, Projekte undsonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierungin den vergangenen zehn Jahren zur Entwick-lung des Wintersports und des Wintersporttou-rismus in den Mittelgebirgen Deutschlands ini-tiiert bzw. unterstützt (bitte die einzelnen Akti-vitäten, Zeitraum, zuständiges Bundesministe-rium, beauftragte Institutionen und Höhe derfinanziellen Aufwendungen des Bundes nen-nen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyervom 9. Januar 2015

Die unmittelbare Förderung und Initiierung von Vorhaben zur Ent-wicklung des Wintersporttourismus liegt in der Kompetenz der Bun-desländer. Der Bund hat allerdings vor dem Hintergrund seiner Zu-ständigkeit für die allgemeinen Rahmenbedingungen des Tourismus,u. a. auch nachhaltigen Tourismus, in den vergangenen zehn Jahrenverschiedene Studien zu den Auswirkungen des Klimawandels aufden Wintersporttourismus gefördert:

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 3 –

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 4 –

Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung während ihres Vorsit-zes in der Alpenkonferenz 2015/2016 für einen nachhaltigen Touris-mus in den Winterurlaubsregionen der Alpen ein (ArbeitsgruppeNachhaltiger Tourismus, Vorbereitung des EU-INTERREG-Projek-tes „Turning Alpine Tourism towards a green economy“).

4. AbgeordneterDr. AndréHahn

(DIE LINKE.)

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregie-rung der Tourismus (inklusive des Jugendaus-tausches) zwischen Polen und Deutschland inden vergangenen zehn Jahren entwickelt, undauf welchen Gebieten sieht die Bundesregie-rung aktuell bzw. in dieser Wahlperiode Hand-lungsbedarf, um den Tourismus zwischen denbeiden Staaten weiterzuentwickeln?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Der Tourismus zwischen Polen und Deutschland hat sich in den ver-gangenen Jahren insgesamt positiv entwickelt. Mit jährlich rund1,2 Millionen Touristen und einem Anteil von durchschnittlich30 Prozent an den ausländischen Gesamtankünften stellt Deutsch-land die größte Besuchergruppe in Polen.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 5 –

Umgekehrt sind in den vergangenen zehn Jahren (2004 bis 2013) dieÜbernachtungen aus Polen in Deutschland kontinuierlich von0,95 Millionen auf 2,2 Millionen gestiegen – ein Plus von rund130 Prozent. Mit einem Marktanteil von über 40 Prozent istDeutschland mit Abstand das beliebteste Reiseziel der Polen.

Die Übernachtungszahlen für das Jahr 2014 (Januar bis September2014: 1,9 Millionen, +12,2 Prozent) deuten an, dass Polen erstmalszu den zehn wichtigsten Quellmärkten für den Deutschlandtourismuszählen wird.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 6 –

In den letzten zehn Jahren haben ca. 1 250 000 junge Menschen ausPolen und Deutschland an Jugendaustauschprojekten teilgenommen,die durch die Bundesregierung über das Deutsch-Polnische Jugend-werk gefördert wurden. Diese Förderung erfolgt allerdings nicht mittourismuspolitischer Zielsetzung.

Die Bundesregierung begleitet und unterstützt die Arbeit der Deut-schen Zentrale für Tourismus (DZT) zur Förderung des Besucher-austauschs zwischen beiden Ländern (siehe die Antwort zu Frage 5).Polen und Deutschland arbeiten ferner in internationalen Gremienzum Tourismus (EU, Organisation für wirtschaftliche Zusammenar-beit und Entwicklung) eng zusammen.

5. AbgeordneterDr. AndréHahn

(DIE LINKE.)

Welche Forschungsvorhaben, Projekte undsonstigen Aktivitäten hat die Bundesregierungin den vergangenen zehn Jahren zur Entwick-lung des Tourismus (inklusive des Jugendaus-tausches) zwischen Polen und Deutschland ini-tiiert bzw. unterstützt (bitte die einzelnen Akti-vitäten, Zeitraum, zuständiges Bundesministe-rium, beauftragte Institutionen und Höhe derfinanziellen Aufwendungen des Bundes nen-nen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in den ver-gangenen zehn Jahren die DZT mit jährlich rund 28 Mio. Euro ge-fördert. Ein nicht bezifferbarer Teil der Zuwendung ist in die Wer-bung auf dem polnischen Markt für das Reiseland Deutschland ge-flossen. Schwerpunkte des DZT-Marketings der Jahre 2008 bis 2012waren u. a. die Imagekampagne mit dem in Polen sehr beliebtenKabarettisten und Schauspieler Steffen Möller, die Kampagne„Affordable Germany“ für erschwinglichen Urlaub in Deutschlandund zahlreiche Presse- und Studienreisen mit polnischen Medienver-tretern.

Im Jahr 2009 schloss die DZT einen Kooperationsvertrag mit derpolnischen Tourismusorganisation POT und seither arbeiten beideOrganisationen eng zusammen. Im Jahr 2013 wurde ein neues ge-meinsames Internetportal zum grenznahen Tourismus eröffnet. Imgleichen Jahr nahm die DZT erstmals an der führenden Geschäftsrei-semesse ITM in Warschau teil.

Deutschlandreisende aus Polen sind Umfragen zufolge vor allemjung und kulturinteressiert. Im Jahr 2014 startete die DZT daher eineSonderkampagne an insgesamt 88 Standorten in den Städten War-schau, Krakau, Breslau, Stettin und Posen für das Thema „Städte-reisen in Deutschland“. Zudem beteiligte sich die DZT mit demGoethe-Institut Polen an einem Deutschlehrertag, an dem 200 polni-sche Deutschlehrer teilnahmen.

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk hat in den letzten zehn Jahren48 Mio. Euro als deutschen Regierungsbeitrag für die Förderung des

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 7 –

Jugendaustauschs mit Polen über die freien Träger der Kinder- undJugendhilfe erhalten.

6. AbgeordneteBärbel

Höhn(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Läuft nach Einschätzung der Bundesregierungdas geplante EU-Kanada-Freihandelsabkom-men (CETA) den Bemühungen um faire Er-zeugerpreise für heimische Agrarbetriebe so-wie um eine erfolgreiche Energiewende entge-gen angesichts der ökonomischen Einschät-zung des ifo Instituts, „die größten Nutznießer[des CETA] in Deutschland wären die Konsu-menten von Agrarprodukten [. . .] sowie dieKonsumenten von fossiler Energie, weil sienun billiger im Ausland einkaufen könnten“(www.euractiv.de/sections/eu-aussenpolitik/ifo-institut-ceta-fuehrt-zu-steigerung-des-pro-kopf-einkommens-deutschland?utm_source=EurActiv.de+Newsletter&utm_campaign=defb789be9-newsletter_t%C3%A4gliche_news_aus_europa&utm_medium=email&utm_term=0_d18370266e-defb789be9-47155473),und auf welche Studien gründet die Bundesre-gierung ihre Einschätzung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Nach Einschätzung der Bundesregierung steht das geplante EU-Kanada-Freihandelsabkommen (CETA) den Zielen der deutschenAgrarpolitik und einer erfolgreichen Energiewende nicht entgegen.Gestützt auf Berechnungen des Johann Heinrich von Thünen-Insti-tuts geht die Bundesregierung davon aus, dass das CETA kaum Aus-wirkungen auf eine Änderung der Produktionsmengen in der EUhätte. Die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft ist insgesamtwettbewerbsfähig.

7. AbgeordneterUwe

Kekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie verhält sich die Bundesregierung gegen-über den Pfändungsansprüchen der GebrüderJoan und Viorel Micula, die diese vor einemschwedischen Schiedsgericht gegenüber demMitgliedstaat der Europäischen Union Rumä-nien erwirkt haben, für den Fall, dass die Ge-brüder Micula von offiziellen deutschen Stel-len Unterstützung zur Pfändung von rumäni-schem Staatseigentum auf dem Gebiet derBundesrepublik Deutschland erbitten (vgl.www.zeit.de/2014/47/schiedsgerichte-steuerzahler), und sieht die Bundesregierungim Fall Micula Anlass genug, alle bestehendenbilateralen Investitionsschutzverträge mit Mit-gliedstaaten der Europäischen Union, bevor-zugt im gegenseitigen Einvernehmen, zügigaußer Kraft zu setzen?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 8 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Ob und inwieweit ausländische Schiedssprüche in Deutschland aner-kannt und vollstreckt werden können, richtet sich nach § 1061 der Zi-vilprozessordnung sowie bei ICSID-Verfahren (ICSID – Internatio-nal Centre for Settlement of Investment Disputes) ergänzend nachdem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 18. März 1965 zur Beile-gung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehöri-gen anderer Staaten (BGBl. 1969 II S. 369). Ob ein Schiedsspruch inDeutschland vollstreckt werden kann, ist von dem zuständigen Ober-landesgericht in Anwendung der genannten Bestimmungen und un-ter Beachtung des Unionsrechts zu prüfen. Die Bundesregierung istsomit zu keinem Zeitpunkt in etwaige Vollstreckungsmaßnahmen inDeutschland eingebunden.

Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass, alle bestehendenInvestitionsförderungs- und -schutzverträge mit Mitgliedstaaten derEuropäischen Union außer Kraft zu setzen.

8. AbgeordneterUwe

Kekeritz

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche 28 der rund 130 bilateral durch dieBundesrepublik Deutschland mit einem Ent-wicklungs- oder Schwellenland geschlossenensowie in Kraft befindlichen Handelsverträgemit einem Kapitel zum Investitionsschutz bzw.eigenständige Investitionsschutzverträge lau-fen als nächstes aus bzw. müssten aktiv verlän-gert bzw. können erstmals vertragsgemäß ge-kündigt werden bzw. weisen eine andere Revi-sionsklausel auf, und wann wäre dies jeweilsmöglich (Angaben bitte in chronologischerReihenfolge und jeweils unter Angabe der Artder Änderungsmöglichkeit – aktive Verlänge-rung, Kündigung, Auslaufen etc. – machen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Freihandelsabkommen sind getrennt von Investitionsförderungs-und -schutzverträgen zu betrachten.

Es gibt 129 bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge,die vom Deutschen Bundestag ratifiziert und zurzeit in Kraft sind.Sämtliche Verträge enthalten eine Kündigungsklausel mit einerNachwirkungsklausel für Investitionen, die zum Zeitpunkt des Au-ßerkrafttretens bereits getätigt sind. In der Regel beträgt die Min-destgeltungsdauer der Investitionsförderungs- und -schutzverträgezehn Jahre. Nach Ablauf der Mindestgeltungsdauer könnten die Ver-träge in der Regel mit zwölf Monaten Vorlauf gekündigt werden. So-fern nicht einer der beiden Vertragsstaaten den Vertrag innerhalbdieser Frist von zwölf Monaten kündigt, verlängern sich die Verträgeautomatisch. Eine weitere Konkretisierung ist in der für die Beant-wortung einer Schriftlichen Frage zur Verfügung stehenden Zeitnicht möglich.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 9 –

9. AbgeordneteSylvia

Kotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Auffassung vertritt die Bundesregie-rung jeweils zu den an die Bundesregierung ge-richteten Beschlusspunkten der Entschließungdes Bundesrates zur Insolvenzsicherung derRückstellungen für Stilllegung, Abbau undEntsorgung im Atombereich (Bundesrats-drucksache 280/14 (Beschluss)), und in wel-chem weiteren Verfahren wird sie die dort for-mulierten Prüfbitten abarbeiten (bitte mit zeit-licher Angabe)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Die Kernkraftwerke betreibenden Energieversorgungsunternehmenhaben uneingeschränkt sämtliche Kosten des Rückbaus und der Still-legung von Atomkraftwerken sowie der Entsorgung radioaktiver Ab-fälle zu tragen. Zur Absicherung des künftigen finanziellen Auf-wands sind die Unternehmen nach Handels- und Steuerrecht ver-pflichtet, in ihren Bilanzen Rückstellungen zu passivieren. Es findeteine jährliche Bilanzierung statt, die der Prüfung durch Wirtschafts-prüfer unterliegt.

Die in der Entschließung des Bundesrates zur „Insolvenzsicherungder Rückstellungen für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atom-bereich“ vom 10. Oktober 2014 geforderten Überprüfungen wird dieBundesregierung durchführen. Sie wird insbesondere die Aspekteder erhöhten Transparenz gegenüber Behörden, der Möglichkeit derÜberprüfung der zu erwartenden Kosten und der Höhe und Wert-haltigkeit der den Rückstellungen gegenüberstehenden Werte sowiemögliche Instrumente der Sicherstellung der atomrechtlichen Still-legungs- und Entsorgungsverpflichtungen und Möglichkeiten der In-solvenzsicherung prüfen und den Bundesrat davon unterrichten.

Entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPDbeabsichtigt die Bundesregierung, diese Thematik in dieser Legisla-turperiode aufzugreifen und über die Realisierung der rechtlichenVerpflichtungen der Energieversorgungsunternehmen mit diesen Ge-spräche zu führen.

10. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Anlagen oberhalb einer Leistung von10 Kilowatt (kW) wurden im Jahr 2014 geför-dert (bitte unter Angabe des Gesamtförder-betrages), und inwiefern hält die Bundesregie-rung es für sinnvoll, diese Anlagen einerseitsüber die Richtlinie zur Förderung von KWK-Anlagen (KWK – Kraft-Wärme-Kopplung) bis20 kWel zu fördern, gleichzeitig aber ihre Wirt-schaftlichkeit durch die Belegung des darinerzeugten Eigenstroms mit der EEG-Umlage(EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz) zu ver-schlechtern?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 10 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 13. Januar 2015

Nach der jüngsten EEG-Novelle wird die Eigenstromerzeugung vonneuen KWK-Anlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kw, dienach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen worden sind, bis Ende2015 mit 30 Prozent, bis Ende 2016 mit 35 Prozent und ab dem Jahr2017 mit 40 Prozent EEG-Umlage belastet. Für Bestandsanlagen giltweiterhin eine Befreiung. Ziel ist neben einer ausgewogenen Vertei-lung der Kosten der Energiewende auch die Vermeidung von Fehl-anreizen für Eigenstromversorgungskonzepte, die indirekt aus derMöglichkeit der Vermeidung der Kosten der EEG-Förderung entste-hen. Dagegen erfolgt durch Maßnahmen wie das genannte Mini-KWK-Förderprogramm oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz(KWKG) eine direkte und somit auch transparente Unterstützungdes Ausbaus der Effienztechnologie KWK.

Im Jahr 2014 wurden im Rahmen der Richtlinie zur Förderung vonKWK-Anlagen bis 20 kWel 1 757 Anlagen mit einer Leistung zwi-schen 10 und 20 kW mit einem Gesamtbetrag von 3 560 533 Euro ge-fördert. Im Rahmen des KWKG wurden im Jahr 2014 2 770 Anla-gen mit einer Leistung von mehr als 10 kW gefördert. Die konkreteAbrechnung der Kosten der KWKG-Umlage durch die Netzbetrei-ber für das Jahr 2014 ist noch nicht erfolgt. Auf Basis von Prognosenhatten die Netzbetreiber für das Jahr 2014 einen Betrag von ca.495 Mio. Euro für die Förderung von KWK-Anlagen in allen Leis-tungsklassen sowie für die Wärmenetz- und Wärmespeicherinfra-struktur errechnet.

11. AbgeordneteCarenLay

(DIE LINKE.)

Was kostet die Anzeigenkampagne des Bun-desministeriums für Wirtschaft und Energie„Die Energiewende – Ein gutes Stück Arbeit.Gut für sichere Energie. Gut für sichereJobs.“, und wie beurteilt die Bundesregierungdie Verträglichkeit der Kampagne mit den Än-derungen im EEG?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Die Schaltkosten der Anzeigenkampagne (print und online) betrageninsgesamt 652 569,96 Euro (brutto).

Mit der Anzeigenkampagne informiert das Bundesministerium fürWirtschaft und Energie (BMWi) die Bürgerinnen und Bürger dar-über, was bei der Energiewende bereits erreicht worden ist und wel-che weiteren Schritte unternommen werden sollen. Ein gutes StückArbeit ist bereits geschafft: So sind erneuerbare Energien erstmalsdie wichtigste Quelle für Strom in Deutschland. Das Wirtschafts-wachstum und der Energieverbrauch konnten voneinander entkop-pelt werden. Gleichzeitig bietet die Energiewende große Chancen fürden Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Ausbau der erneuerbarenEnergien und die Steigerung der Energieeffizienz sind Impulsgeberfür Wachstum und Beschäftigung.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 11 –

Die Reform des EEG war im Jahr 2014 eine wesentliche Maßnahme,um die Energiewende planbarer und systematischer zu machen. Soschaffen die festgelegten Ausbaupfade und die Förderung durch dasEEG auch künftig gute Rahmenbedingungen für Investitionen in er-neuerbare Energien. Zugleich sorgt die Reform der Besonderen Aus-gleichsregelung dafür, dass die Wettbewerbsfähigkeit der strominten-siven Industrie gewährleistet bleibt. Beides sichert Arbeitsplätze. Zu-dem reduziert der Ausbau der erneuerbaren Energien kontinuierlichdie Abhängigkeit von Energieimporten und erhöht damit die Sicher-heit der Energieversorgung. Im Stromsektor wird die Versorgungs-sicherheit auch durch die Schritte zur Direktvermarktung gestärkt,weil diese zu einer stärkeren Marktorientierung der Akteure führt.

12. AbgeordneteDr. Gesine

Lötzsch

(DIE LINKE.)

Hat die Bundesregierung gegenüber der Euro-päischen Union darauf gedrungen, dass beiden Verhandlungen über das TransatlantischeFreihandelsabkommen mit den USA (TTIP)die Steuersparmodelle von internationalenKonzernen thematisiert werden, und zu wel-chen Ergebnissen ist man bei den Verhandlun-gen gekommen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyervom 9. Januar 2015

Die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investi-tionspartnerschaft (TTIP) werden von der Europäischen Kommis-sion auf Grundlage des vom Rat erteilten Verhandlungsmandats ge-führt. Das Verhandlungsmandat sieht keine Verhandlungen überSteuerfragen vor. Die Bundesregierung setzt sich in den dafür zu-ständigen Gremien, insbesondere im Rahmen der OECD-BEPS-Ini-tiative, intensiv dafür ein, die Steuergestaltung von Konzernen unddamit zusammenhängende Gewinnverlagerungen zu begrenzen.

13. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber das Empfängerland und/oder den Emp-fänger/Endnutzer der Gewehre G36 der Fir-ma Heckler & Koch mit den Seriennummern83-004451, 83-004477, 83-004479, 83-004482,83-004483, 83-004484, 83-004485, 83-0044,83-012002, 83-012500, 83-012504, 83-012571,83-012572, 83-012573 bis 83-01280, 83-012582bis 83-012585, 83-012590, 83-012591,83-012601, 83-012605, 83-012608, 83-012611und 83-012612 und die zu diesen Gewehrengemachten Angaben im Kriegswaffenbuch(§ 12 Absatz 2 des Gesetzes über die Kontrollevon Kriegswaffen), und welche Angaben kanndie Bundesregierung dazu machen, ob undggf. wann die Ausfuhr dieser Waffen durch dieBundesregierung genehmigt wurde?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 12 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Die Auswertung des Kriegswaffenbuchs durch das Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle ergab: Empfänger der Waffenliefe-rungen war nach vorliegenden Buchungsdokumentationen der FirmaHeckler & Koch die Dirección General de Industria Militar/Mexiko.

Die Waffe 83-004451 wurde am 8. Mai 2006 auf der Grundlage derBMWi-Genehmigung 653/05 vom 20. Dezember 2005 an den o. g.Empfänger in Mexiko ausgeführt. Die Waffen 83-004477, 83-004479, 83-004482 bis 83-004485 wurden am 16. Mai 2006 unterHeranziehung der BMWi-Genehmigung 653/05 vom 20. Dezember2005 an das Secretaria de la Defensa Nacional, Dirección Generalde Industria Militar, Mexiko, zur Weiterleitung an diverse Polizeiein-heiten in Mexiko ausgeführt.

Die Waffen 83-012500, 83-012504, 83-012571 bis 83-012580, 83-012582 bis 83-012585, 83-012590, 83-012591, 83-012601, 83-012605,83-012608, 83-012611, 83-012612 und 83-012002 wurden auf derGrundlage der BMWi-Genehmigung 550/07 vom 21. September2007 am 16. Januar 2008 ebenfalls an das Secretaria de la DefensaNacional, Dirección General de Industria Militar, Mexiko, zur Wei-terleitung an diverse Polizeieinheiten in Mexiko ausgeführt.

In der staatlichen mexikanischen Endverbleibserklärung, die der Ge-nehmigung 653/05 zugrunde liegt, sind als jeweilige Empfänger derWaffen die Regierungen der Bundesstaaten Baja California, Duran-go, Guanajuato, Mexiko, Nuevo León, Puebla und Sonora aufge-führt. In der staatlichen mexikanischen Endverbleibserklärung, dieder Genehmigung 550/07 zugrunde liegt, sind als Empfänger der Re-gierungen von Durango, Nuevo León, Sonora und Aguascalientesgenannt.

14. AbgeordneteDr. Julia

Verlinden

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie will die Bundesregierung vor dem Hinter-grund, dass der Zubau von Photovoltaikanla-gen seit dem Inkrafttreten der EEG-Novelleam 1. August 2014 in den drei Monaten Au-gust, September und Oktober 2014 auf kumu-liert 325 Megawatt installierte Leistung zu-rückgegangen ist (vgl.www.bundesnetzagentur.de), was hochgerech-net auf ein Jahr einen Zubau von 1 300 Mega-watt installierter Leistung ergibt, sicherstellen,dass sie den jährlich angestrebten Zubau von2 500 Megawatt installierter Leistung erreicht,und sieht die Bundesregierung Handlungsbe-darf, um den angestrebten Zubau zu erreichen(bitte begründen)?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 13 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Die zum 1. August 2014 in Kraft getretene EEG-Novelle sieht beider Förderung für Strom aus solarer Strahlungsenergie Anpassungenim Vergleich zur letzten EEG-Novelle 2012 vor. Diese betreffen dieNeujustierung des Zielkorridors von 2 400 bis 2 600 Megawatt beigleichzeitiger Absenkung der monatlichen Degression von 1 Prozentauf 0,5 Prozent. Der bewährte Mechanismus zur Ermittlung der De-gression wurde beibehalten, so dass bei deutlicher Unterschreitungdes Zielkorridors die Förderung erhöht wird. Nach Angaben derBundesnetzagentur lag der Zubau für neue Photovoltaikanlagen imJahr 2014 von Januar bis November bei insgesamt 1 787 Megawatt.Im Vorjahr 2013 waren es 3 300 Megawatt. Eine dauerhafte unddeutliche Unterschreitung des Zielkorridors lässt sich daraus nichtableiten. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass bei Windenergie anLand der angestrebte Zubaukorridor von 2 400 bis 2 600 Megawattim Jahr 2014 überschritten wurde (aktuelle Schätzungen gehen vonüber 3 000 Megawatt Zubau im Jahr 2014 aus), so dass die erneuer-baren Energien insgesamt nach wie vor ein hohes Ausbautempo auf-weisen.

15. AbgeordneteDr. Julia

Verlinden

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Warum sind im Ersten Fortschrittsbericht zurEnergiewende „Die Energie der Zukunft“ desBMWi in der Übersicht über die quantitativenZiele der Energiewende (S. 11) die Indikatoren„Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wär-me-Kopplung“, „Sanierungsrate“ und „AnzahlElektrofahrzeuge“ gegenüber dem vorherge-henden Zweiten Monitoring-Bericht „Energieder Zukunft“ weggefallen, und kann aus demWeglassen des KWK-Indikators geschlossenwerden, dass die Bundesregierung ihr ur-sprüngliches Ziel fallen gelassen hat, denAnteil des KWK-Stroms bis zum Jahr 2020auf 25 Prozent zu steigern?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 9. Januar 2015

Die Bundesregierung hat im Fortschrittsbericht betont, dass der Um-bau der Energieversorgung im Kern auf Grundlage des Energiekon-zepts des Jahres 2010 und der energiepolitischen Beschlüsse aus demJahr 2011 erfolgt.

Um die übergeordneten politischen Ziele der Energiewende – Klima-schutz, Ausstieg aus der Kernenergie, Versorgungssicherheit undWettbewerbsfähigkeit – zu erreichen, sind die Wege zu wählen, diezu kostengünstigen Lösungen und einer optimalen Systemintegrationführen. Das sind die Leitkriterien für die Optimierung der verschie-denen Ziele. Kostengünstige Lösungen schaffen die Voraussetzung,um die Bezahlbarkeit von Energie für die Verbraucherinnen undVerbraucher zu erhalten. Hierauf wird die Bundesregierung weiter-hin achten.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 14 –

Hinsichtlich der KWK-Thematik führt das BMWi derzeit den KWK-Evaluierungsprozess durch. Dazu wurde im Oktober 2014 ein ent-sprechendes Gutachten eröffnet und mit der Branche konsultiert. ImLichte dieser Ergebnisse sollen konkrete Entscheidungen zur Weiter-entwicklung des KWK-Gesetzes im Rahmen der aktuellen Gesamt-diskussion zur künftigen Gestaltung des Strommarkts getroffen undanschließend umgesetzt werden.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

16. AbgeordneterAndrej

Hunko

(DIE LINKE.)

Inwiefern hat sich die Bundesregierung gegen-über Estland oder der Europäischen Unionzum Fall eines italienischen Journalisten, EU-Bürgers und Kritikers der EU-Ukraine-Politikgeäußert, der in Estland als unerwünschtePerson, die sich nicht in Estland aufhaltendürfe, inhaftiert und ausgewiesen wurde(www.tt.com/home/9392567-91/estland-verweist-linken-italienischen-journalisten-chiesa-des-landes.csp), und inwiefern ist dieBundesregierung der Ansicht, dass sie durchdie Erklärung von EU-Bürgern zur Personanon grata deren Recht auf Meinungs- undVersammlungsfreiheit sowie auf Freizügigkeiteinschränken kann, ohne die EU-Verträge zuverletzen?

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 8. Januar 2015

Die Bundesregierung betrachtet die Freizügigkeit als einen Grund-pfeiler der europäischen Integration. Die Freizügigkeitsrichtlinie(Richtlinie 2004/38/EG) erlaubt jedoch in bestimmten Fällen dieAuferlegung von Einreisesperren, unter anderem aus Gründen deröffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit.

Giulietto Chiesa ist italienischer Staatsbürger. Nach Kenntnis derBundesregierung hat sich die italienische Regierung im Fall GiuliettoChiesa bereits an die estnischen Behörden gewandt.

17. AbgeordneterOmidNouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungzum Stand der Planungen einer möglichenGSVP-Mission (GSVP – Gemeinsame Sicher-heits- und Verteidigungspolitik) in den Berei-chen Polizei, Grenzschutz und Justiz im Irak,und gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-rung ein bekundetes Interesse der irakischenRegierung an einer solchen Mission?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 15 –

Antwort des Staatsministers Michael Roth

vom 13. Januar 2015

Anlässlich der Reise der Hohen Vertreterin der Europäischen Unionfür Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, im Dezem-ber vergangenen Jahres in den Irak wurde auch die Möglichkeiteiner EU-Unterstützung für die irakische Polizeiausbildung disku-tiert. Nach Kenntnis der Bundesregierung liegt der EU eine infor-melle Bitte der irakischen Regierung für ein verstärktes EU-Engage-ment in der Polizeiausbildung vor.

Eine erste Aussprache über die Ergebnisse der Reise der Hohen Ver-treterin fand am 8. Januar 2015 im Politischen und Sicherheitspoliti-schen Komitee statt.

Die Bundesregierung befürwortet nachdrücklich eine aktive politi-sche und diplomatische Rolle der EU bei der Unterstützung des Irak.Deren Ausgestaltung, insbesondere die Wahl geeigneter Instrumen-te, die der EU zur Verfügung stehen, bedarf sorgfältiger und umfas-sender Analysen. Konkrete Planungen für eine GSVP-Mission imIrak gibt es nach Informationen der Bundesregierung bisher nicht.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

18. AbgeordneteKatjaDörner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ha-ben das Bundeskanzleramt und die Bundesmi-nisterien zum 31. Dezember 2014 in Bonn undwie viele in Berlin (bitte nach Bundesministe-rien aufschlüsseln)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder

vom 15. Januar 2015

Die Antwort erfolgt in Form einer tabellarischen Darstellung, aufge-schlüsselt nach obersten Bundesbehörden und Standort.

Für die Antwort wurde auf das jeweilige Soll der Planstellen undStellen (ohne Ersatz(plan)stellen) gemäß dem beschlossenen Bundes-haushaltsplans 2014 abgestellt, um sämtliche Mitarbeiterinnen undMitarbeiter, d. h. sowohl Beamte als auch Tarifbeschäftigte, zu erfas-sen. Dies entspricht auch dem Vorgehen im jährlichen Teilungskos-tenbericht der Bundesregierung zum Berlin/Bonn-Gesetz.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 16 –

19. AbgeordneterAndrej

Hunko

(DIE LINKE.)

Welche Angaben kann die Bundesregierungzu Anzahl, Umfang, Dauer und Tiefe vontaktischen Liebesbeziehungen der VerdecktenErmittlerin „Iris Schneider“ machen, dienach Aussage des Hamburger Innensenats(taz.die tageszeitung vom 19. November 2014)im Auftrag der Bundesanwaltschaft sechsJahre lang Hamburger linke Zusammenhängeund Journalisten ausgespäht hat und nachAngaben von Zeitungen sowie einer Re-cherchegruppe mindestens zwei Liebesbezie-hungen einging (www.taz.de und www.sueddeutsche.de vom 19. November 2014sowie http://verdeckteermittler.blogsport.eu),und in welchem Umfang wurden die Ver-antwortlichen des Einsatzes der als „IrisSchneider“ auftretenden Ermittlerin durchdiese während des Einsatzes überhaupt wievorgeschrieben über die Beziehungen infor-miert, zumal der Präsident des Bundeskrimi-nalamtes solche (auch sexuellen) Kontakte amBeispiel des Einsatzes des britischen Polizei-spitzels Mark Kennedy in Deutschland mitden Worten „Das geht gar nicht“ kommentierthatte (www.taz.de vom 26. Januar 2011)?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 17 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 2. Dezember 2014

Die Voraussetzungen für den Einsatz eines Verdeckten Ermittlers(VE) sind in § 110a der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. DerEinsatz ist unter anderem zulässig zur Aufklärung von Staatsschutz-delikten nach den §§ 74a, 120 des Gerichtsverfassungsgesetzes. BeiEinsätzen gegen einen bestimmten Beschuldigten bedarf diese straf-prozessuale Maßnahme der Zustimmung des sachlich und örtlich zu-ständigen Richters, vgl. § 110b StPO; in Ermittlungsverfahren desGeneralbundesanwalts ist dies der Ermittlungsrichter des Bundesge-richtshofs. Etwaige Einsätze von VE in Ermittlungsverfahren des Ge-neralbundesanwalts erfolgen im Rahmen dieser gesetzlichen Vorga-ben.

Die polizeiliche Umsetzung des Einsatzes im Einzelnen und die da-für erforderlichen polizeitaktischen Überlegungen erfolgen durch dievon der ermittlungsführenden Staatsanwaltschaft beauftragte Polizei-dienststelle.

Das Bundeskriminalamt führte in den Jahren 2002 bis 2004 im Auf-trag des Generalbundesanwalts ein Ermittlungsverfahren, bei demein VE des Landeskriminalamtes Hamburg eingesetzt wurde.

Der Einsatz des VE erfolgte unter Führung durch einen VE-Führerdes Landeskriminalamtes Hamburg. Das Landeskriminalamt Schles-wig-Holstein führte in den Jahren 2004 bis 2006 im Auftrag desGeneralbundesanwalts ein Ermittlungsverfahren, bei dem verdecktermittelt wurde.

Das Bundeskriminalamt hat den eingesetzten VE zu keinem Zeit-punkt angewiesen, taktische Liebesbeziehungen einzugehen. Auchsind dem Bundeskriminalamt im Rahmen der Ermittlungsführungkeine Erkenntnisse über Liebesbeziehungen des VE bekannt gewor-den.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justizund für Verbraucherschutz

20. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche politischen und juristischen Maßnah-men – etwa durch den Generalbundesanwalt –wird die Bundesregierung nun gegenüber derleitenden CIA-Offizierin und „Folter-Königin“(vgl. THE NEW YORKER vom 18. Dezem-ber 2014) Alfreda Frances Bikowsky veranlas-sen, nachdem klar ist, dass diese im Jahr 2003die Verschleppung sowie Folterung des deut-schen Staatsangehörigen Khaled al-Masri an-ordnete und dessen Waterboarding beiwohnte(vgl. McClatchy vom 27. August 2014; THEINTERCEPT vom 19. Dezember 2014; The

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 18 –

Washington Post vom 12. Januar 2014), undwird die Bundesregierung nun auch daraufhinrasch die ungeschwärzte Vollversion des Fol-terberichts des Geheimdienstausschusses desUS-Senats anfordern, um daraus weitere Bele-ge für die auch strafrechtliche Verantwortlich-keit von Alfreda Frances Bikowsky ersehen so-wie weitere Maßnahmen anordnen zu können?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange

vom 12. Januar 2015

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verfügt über kei-ne Informationen zu Alfreda Frances Bikowsky, welche über die inden Medien zu findenden Berichte hinausgehen, die in Ihrer Fragegenannt werden. Ob und gegebenenfalls inwieweit diese zur Ergrei-fung „juristische[r] Maßnahmen“ geeignet sind, bleibt der weiterenPrüfung vorbehalten. Die Frage, ob eine Übernahme des Verfahrensder Staatsanwaltschaft München I wegen der Entführung des deut-schen Staatsangehörigen Khaled al-Masri durch den Generalbundes-anwalt unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Verschleppung(§ 234a des Strafgesetzbuchs) von Rechts wegen in Betracht kommt,kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Diegebotene sorgfältige Auswertung der Zusammenfassung des Berichtswird noch geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Die amerikanische Regierung hat bereits klargestellt, dass sie ausGründen der nationalen Sicherheit einer Freigabe des vollständigenBerichts nicht zustimmen werde. Es wird zu gegebener Zeit zu erwä-gen sein, welche Folgen sich aus der eindeutigen Haltung der ameri-kanischen Regierung ergeben werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

21. AbgeordneterChristian

Kühn

(Tübingen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was beinhalten die im Artikel „NRW beiGrunderwerbsteuer ausgetrickst“ (www.rp-online.de/politik/nrw-bei-grunderwerbsteuer-ausgetrickst-aid-1.4734354) aufgeführten Da-ten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- undRaumforschung (BBSR) bezüglich entgange-ner Grunderwerbsteuern bei so genanntenShare Deals von Anfang 2013 bis Sommer2014 (bitte nach Bundesländern aufschlüs-seln)?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 19 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 14. Januar 2015

Der Grunderwerbsteuer unterliegen bestimmte, in § 1 Absatz 1 bis 3des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) abschließend aufgezählteRechtsvorgänge, die auf den Erwerb inländischer Grundstücke ge-richtet sind.

Grunderwerbsteuer fällt nach § 1 Absatz 1 GrEStG an, wenn der Er-werber die Immobilie selbst (Asset Deal) erwirbt. Nach § 1 Absatz 3GrEStG fällt Grunderwerbsteuer an, wenn sich mindestens 95 Pro-zent der Anteile an einer grundstücksbesitzenden Gesellschaft ineiner Hand des Erwerbers vereinigen (Anteilsvereinigung) oder einAnspruch auf Übertragung von 95 Prozent der Anteile en bloc aneiner solchen Objektgesellschaft zugunsten des Erwerbers begründetwird (Anteilsübertragung). Der Erwerb von Anteilen an einer Ob-jektgesellschaft wird auch als Share Deal bezeichnet. Die Entstehungeines Grundsteueranspruchs wird bei einem sog. Share Deal mithinnicht ausgelöst, wenn der Erwerber weniger als 95 Prozent der Antei-le auf sich vereinigt bzw. ein entsprechender Anspruch auf Anteils-übertragung zu seinen Gunsten begründet wird. Die erwerbsseitig ge-wählte Struktur steht im Einklang mit dem geltenden Steuerrecht.

Vor diesem Hintergrund haben sich in der Praxis Strukturen gebil-det, die darauf abzielten, die Grunderwerbsteuer unter Einschaltungeiner geringen Beteiligung eines fremden Dritten an der grundstücks-besitzenden Gesellschaft zu vermeiden. Durch das Halten eines An-teils in Person eines fremden Dritten in Höhe von 5,1 Prozent wurdedie Entstehung der Grunderwerbsteuer verhindert. Diese Konstruk-tion wird allgemein als RETT-Blocker bezeichnet. RETT steht fürReal Estate Transfer Tax und ist die englische Übersetzung fürGrunderwerbsteuer.

Der in diesem Bereich bestehende Handlungsbedarf wurde aufgegrif-fen und im Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zurÄnderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umset-zungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) vom 26. Juni 2013 (BGBl. IS. 1809) in § 1 Absatz 3a GrEStG wurde eine Neuregelung geschaf-fen, mit der insbesondere Erwerbsstrukturen mit RETT-Blocker-Strukturen ebenfalls der Grunderwerbsteuer unterworfen werden.

Die Ertrags- und Verwaltungshoheit hinsichtlich der Grunderwerb-steuer obliegt den Ländern. Der Bundesregierung liegen keineKenntnisse darüber vor, wie viele und mit welchen steuerlichen Aus-wirkungen so genannte Share Deals von Immobilienunternehmen inDeutschland im Zeitraum von Anfang 2013 bis Sommer 2014 abge-schlossen wurden.

22. AbgeordneterMarkus

Kurth

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch wären nach Einschätzung der Bun-desregierung die jährlichen Aufwendungen ausder Gewährung der Altersvorsorgezulage inden kommenden Jahren, würde die Gesamt-heit der Förderberechtigten beziehungsweise,falls diese Zahl nicht vorliegt, würden 30 Mil-lionen der förderberechtigten Personen Ries-

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 20 –

ter-Vorsorgeprodukte sowie deren öffentlicheFörderung in vollem Umfang in Anspruchnehmen, und auf welcher Grundlage prognos-tiziert der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“(siehe Antwort des Bundesministeriums derFinanzen auf meine Schriftliche Frage 45 aufBundestagsdrucksache 18/3672) 5- bis 10-pro-zentige jährliche Ausgabensteigerungen zurFinanzierung der Altersvorsorgezulagen, wenneine Projektion der Entwicklung der Riester-Vertragszahlen im Rahmen der Steuerschät-zung nicht vorgenommen wird?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 14. Januar 2015

Zu der Gesamtheit der potenziell Förderberechtigten liegen der Bun-desregierung keine statistischen Daten vor. Unter der Annahme,dass 30 Millionen Förderberechtigte jeweils eine Grundzulage von154 Euro erhalten, ergibt sich rein rechnerisch ein Volumen derAltersvorsorgezulage von 4 620 Mio. Euro. Nicht seriös abschätzbarsind andere für das Gesamtpotenzial der Altersvorsorgezulage we-sentliche Bestimmungsfaktoren, so beispielsweise die Inanspruchnah-me der Kinderzulagen, die Gewährung von Grundzulagenerhö-hungsbeträgen (so genannter Berufseinsteigerbonus) oder das Maßder anteiligen Zulagengewährung. Eine belastbare Schätzung destheoretischen Gesamtpotenzials der Altersvorsorgezulage ist dahernicht möglich.

Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ stützt seine Schätzung derAufwendungen aus der Gewährung der Altersvorsorgezulage auf dievon der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen bereitgestelltenZahlungsstatistiken. Auf dieser Basis erfolgt eine Fortschreibung.Hierbei wird auch ein plausibles Wachstum bei der Inanspruchnah-me der Altersvorsorgezulagen unterstellt.

23. AbgeordneterOmidNouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnis-se darüber, dass veruntreute Gelder aus demso genannten Kabul-Bank-Skandal in Afgha-nistan bei deutschen Geldinstituten angelegtsind oder waren, und welche Maßnahmen hatsie ggf. ergriffen, um die Rückgabe der Gelderzu unterstützen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meistervom 12. Januar 2015

Die afghanische Regierung hat die deutsche Botschaft in Kabul inder Vergangenheit im Zusammenhang mit dem so genannten Kabul-Bank-Skandal kontaktiert. Die Bundesregierung hat jedoch keineErkenntnisse darüber, ob veruntreute Gelder aus dem so genanntenKabul-Bank-Skandal bei deutschen Kreditinstituten angelegt sindoder waren.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 21 –

24. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Wie hoch waren die Beiträge der drei Zahler-länder für den Länderfinanzausgleich in deneinzelnen Jahren von 2005 bis 2013 (in absolu-ten Zahlen)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Michael Meister

vom 12. Januar 2015

Die Höhe der Ausgleichsbeiträge ausgleichspflichtiger Länder ge-mäß § 10 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) in den Jahren 2005bis 2013 kann nachstehender Tabelle entnommen werden:

25. AbgeordneterJoachimPoß

(SPD)

Wie hoch war die Belastung der Zahlerländerin diesen Jahren im Verhältnis zu ihrer jewei-ligen Finanzkraft (in der Abgrenzung desFAG)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 12. Januar 2015

Das Verhältnis der Ausgleichsbeiträge zu den jeweiligen Finanzkraft-messzahlen gemäß § 6 Absatz 1 FAG kann nachstehender Tabelleentnommen werden:

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 22 –

26. AbgeordneterManuel

Sarrazin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern teilt die Bundesregierung noch im-mer die vorläufige Bewertung der Europä-ischen Kommission, „dass insbesondere vordem Hintergrund von nach wie vor bestehen-den Risiken im griechischen Bankensektor undvon Unsicherheiten an den FinanzmärktenAnsteckungseffekte für die Stabilität der ge-samten Eurozone zu erwarten wären, sollte eskein Sicherheitsnetz geben, das den Marktzu-gang Griechenlands unterstützt.“ (Bundestags-drucksache 18/3532), auf Grundlage dessen,dass der Deutsche Bundestag auf Antrag desBundesministeriums der Finanzen (BMF) demgrundsätzlichen Beschluss zur Gewährungeiner vorsorglichen Kreditlinie des Europä-ischen Stabilitätsmechanismus am 18. Dezem-ber 2014 zugestimmt hat, und mit welchenMaßnahmen wird sich die Bundesregierungdafür einsetzen, dass Griechenland in derEurozone verbleibt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 13. Januar 2015

Dank der im Rahmen des wirtschaftlichen Anpassungsprogrammsdurchgeführten Reformen hat sich die allgemeine wirtschaftliche undfinanzielle Lage Griechenlands deutlich verbessert. Sie weist jedochnach wie vor eine Reihe von Schwächen auf und ist Risiken ausge-setzt. Diese könnten einen regelmäßigen Zugang zur Marktfinanzie-rung beeinträchtigen, die Tragfähigkeit der Staatsverschuldung ge-fährden und sich auf die Finanzstabilität auswirken, auch wenn dies

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 23 –

aufgrund der verbesserten Lage in Griechenland und der derzeitigenRahmenbedingungen im Euroraum unwahrscheinlicher ist als vor ei-nigen Jahren.

Vor diesem Hintergrund sollen verbleibende Schwächen der griechi-schen Volkswirtschaft im Rahmen des laufenden Anpassungspro-gramms und, für die Zeit nach Auslaufen des Anpassungspro-gramms, im Rahmen der Programmauflagen bzw. Konditionen ad-ressiert werden, unter denen eine vorsorgliche Kreditlinie gewährtwürde. Voraussetzung ist jedoch eine Einigung zwischen Griechen-land, der Europäischen Kommission und dem Internationalen Wäh-rungsfonds über einen Abschluss der noch laufenden fünften Pro-grammüberprüfung sowie deren Umsetzung. Die Bundesregierunggeht davon aus, dass vertragliche Verpflichtungen, die Regierungenfür ihr Land getroffen haben, auch von Nachfolgeregierungen einge-halten werden.

27. AbgeordneterSwen

Schulz

(Spandau)

(SPD)

Welche Maßnahmen plant die Bundesregie-rung im Einzelnen, um die Bekämpfung der il-legalen Beschäftigung in Berlin zu intensivie-ren, und wie viele Stellen sind in Berlin jeweilsfür die Finanzkontrolle Schwarzarbeit planmä-ßig vorgesehen, aktuell besetzt bzw. sollen zurÜberwachung des flächendeckenden Mindest-lohnes im Jahr 2015 zusätzlich bzw. neu ge-schaffen werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 15. Januar 2015

Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzesund weiterer Vorschriften und mit der Gewerbeanzeigenverordnungwurden im letzten Jahr Regelungen geschaffen, durch die die Zusam-menarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Be-hörden im gesamten Bundesgebiet weiter optimiert wird.

Darüber hinaus wurden die Arbeitsbereiche der FKS neu struktu-riert, um die Schwerpunktsetzung auf besonders schwere Formender Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung zu unterstützen. DieseMaßnahmen greifen für alle Hauptzollämter, somit auch für Berlin.

Im Hinblick auf die neuen Aufgaben nach dem Mindestlohngesetz inBerlin und im gesamten Bundesgebiet erfolgt eine Priorisierung derPrüfungen in den besonders von Schwarzarbeit betroffenen Bran-chen.

Beim Hauptzollamt Berlin waren im Jahr 2014 in den FKS-Arbeits-bereichen insgesamt 239 Dienstposten eingerichtet, von denen 224besetzt sind. Seit dem 1. Januar 2015 stehen dort insgesamt315 Dienstposten im Bereich FKS zur Verfügung. Die priorisierteBesetzung dieser Dienstposten über eine verstärkte Zuführung vonNachwuchskräften nach Abschluss der Ausbildung zum 1. August2015 sowie in den Folgejahren ist bereits vom BMF in Auftrag gege-ben worden.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 24 –

Auf meine Antwort auf Ihre Schriftliche Frage 40 auf Bundestags-drucksache 18/2352 nehme ich dabei Bezug.

28. AbgeordneterAlexander

Ulrich(DIE LINKE.)

Auf welche Summe belaufen sich gegenwärtigdie bilateralen Schulden zwischen Griechen-land und Deutschland?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 13. Januar 2015

Der Darlehensbetrag Griechenlands aus den im Rahmen des erstenbilateralen Griechenlandprogramms von Deutschland vergebenenKrediten beträgt rund 15,2 Mrd. Euro.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

29. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

Welche Auflagenhöhe hat die Weihnachtskarte„10 Jahre Hartz IV“ der Bundesagentur fürArbeit, die unter anderem an die Abgeordne-tenbüros im Deutschen Bundestag versandtwurde, und wie hoch waren die Kosten dafür(bitte Gesamtkosten inklusive Konzept, De-sign, Produktion und Versand angeben)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Krammevom 9. Januar 2015

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beträgt die Auflagen-höhe der Weihnachtskarte „10 Jahre Hartz IV“ 300 Stück. Die Kos-ten für die Gestaltung der Karte, den Offsetdruck und die Kuvertsbelaufen sich auf 2 366,20 Euro. Hinzu kommen Versandkosten inHöhe von 363 Euro.

30. AbgeordneterIngbert

Liebing

(CDU/CSU)

Wie hoch sind die Beträge, die der Bund imJahr 2014 für die einzelnen Bundesländer imBereich der Grundsicherung im Alter und beidauerhafter Erwerbsminderung übernommenhat, nachdem die Übernahme dieser Aufgabedurch den Bund im Jahr 2014 zu 100 Prozentin Kraft getreten ist?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 25 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 12. Januar 2015

Der Bund erstattet den Ländern nach § 46a Absatz 1 Nummer 1 desZwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) ab dem Jahr 2014 injedem Kalenderjahr einen Anteil von 100 Prozent der kassenwirk-sam werdenden Nettoausgaben in der Grundsicherung im Alter undbei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Kas-senwirksame Nettoausgaben eines Kalenderjahres sind die den aus-führenden Trägern während des gesamten Kalenderjahres entstehen-den Ausgaben für Geldleistungen (Bruttoausgaben) abzüglich der indiesem Kalenderjahr anfallenden und auf Geldleistungen nach demVierten Kapitel des SGB XII entfallenden Einnahmen. Bruttoausga-ben, Einnahmen und Nettoausgaben melden die das Vierte Kapiteldes SGB XII ausführenden Träger dem jeweiligen Land. Die Länderrufen quartalsweise Mittel in Höhe der landesweit gemeldeten Netto-ausgaben aus dem Bundeshaushalt ab.

Die nachfolgende Tabelle enthält die Mittelabrufe im Jahr 2014(I. bis IV. Quartal) mit Stand 5. Januar 2015.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 26 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährungund Landwirtschaft

31. AbgeordneteRenate

Künast(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist es in Kitas, Schulen etc. auch nach dem In-krafttreten der Lebensmittel-Informationsver-ordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011)gestattet, unverpackte mitgebrachte Lebens-mittel (etwa selbst gebackene Kuchen o. Ä.)zu Festen zu verteilen bzw. bei Büffets anzu-bieten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarth

vom 15. Januar 2015

Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information derVerbraucher über Lebensmittel steht der Verteilung und dem Ange-bot von unverpackten mitgebrachten Lebensmitteln (wie beispiels-weise selbst gebackenem Kuchen) in Kindertagesstätten, Schulenund vergleichbaren Einrichtungen nicht entgegen.

32. AbgeordneterFriedrich

Ostendorff

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welchem Umfang wurden in den Jahren2010 bis 2014 Produkte der Gruppe „Mi-schungen und Teig zum Herstellen von Back-waren“ aus Drittländern importiert (bitte ins-gesamt, nach Jahren und den fünf größten Ex-portnationen aufschlüsseln)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarth

vom 12. Dezember 2014

Die Einfuhr von Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwa-ren aus Drittländern nach Deutschland in den Jahren 2010 bis 2014kann der folgenden Übersicht entnommen werden. Die wichtigstenUrsprungsländer sind dort nach der Importmenge im Jahr 2013 ge-ordnet.

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rittländern (t)

ept. 4

2 630

1 092 746 92 34

503

esamt

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 27 –

Einfuhr von Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren* aus D

Ursprungsland 2010 2011 2012 2013 Jan. -S201

Insgesamt 5 609 3 708 2 737 2 628 darunter aus

Schweiz 3 643 2 374 1 634 1 445 Türkei 480 645 425 619 VR China 763 240 170 194 Singapur 150 151 164 99 USA 64 65 84 50

*) Warennummer 1901 20 00 des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik Quelle: Statistisches Bund

Aus Drittländern wurden demnach im Jahr 2013 rund 2 600 Tonnensolcher Erzeugnisse importiert. Für das Jahr 2014 liegen vorläufigeZahlen für den Zeitraum Januar bis September vor.

33. AbgeordneterFriedrich

Ostendorff

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie erklärt die Bundesregierung die Wiederer-teilung der Lieferberechtigung der Schweine-produktionsbetriebe der Straathof Unterneh-mensgruppe für das Programm der QS Quali-tät und Sicherheit GmbH trotz des bestehen-den Tierhaltungs- und Betreuungsverbots ge-gen den Geschäftsführer Adrianus Straathofwegen wiederholter schwerer Verstöße gegendas Tierschutzgesetz, und ist die Bundesregie-rung der Ansicht, dass die QS Qualität und Si-cherheit GmbH unter diesen Umständen ge-eignet ist, an prominenter Stelle die Branchen-initiative Tierwohl mitzugestalten?

34. AbgeordneterFriedrich

Ostendorff

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist es nach dem Kenntnisstand der Bun-desregierung zu bewerten, dass die QS Quali-tät und Sicherheit GmbH einen Tierhalter,dem wegen Tierquälerei die Tierhaltung und-betreuung verboten wurde, wieder aufnimmt,und was bedeutet dies für das Mitwirken derQS Qualität und Sicherheit GmbH im Kom-petenzkreis Tierwohl des Bundesministers fürErnährung und Landwirtschaft ChristianSchmidt?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 28 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarth

vom 15. Januar 2015

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ist eine privatwirtschaftlicheOrganisation, die eigenverantwortlich arbeitet. Dem Bundesministe-rium für Ernährung und Landwirtschaft liegen keine Informationenüber Entscheidungsprozesse der QS Qualität und Sicherheit GmbHvor.

Die Mitglieder des Kompetenzkreises Tierwohl sind aufgrund ihrerjeweiligen persönlichen Expertise vom Bundesminister ChristianSchmidt berufen und nicht als Vertreter eines Unternehmens oderVerbandes bestellt worden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

35. AbgeordneterJan van

Aken

(DIE LINKE.)

Wird im Rahmen der deutschen Beteiligungan dem Militäreinsatz Resolute SupportMission in Afghanistan die im Rahmen desISAF-Einsatzes (ISAF – International SecurityAssistance Force) angewendete Praxis derWeitergabe von Aufklärungsdaten an Dritte,innerhalb und/oder außerhalb der ResoluteSupport Mission, fortgesetzt, und wenn ja, wiestellt die Bundesregierung sicher, dass vondeutschen Einsatzkräften erhobene Datennicht mehr für die Ortung und gezielte Tötungvon Verdächtigen benutzt werden (vgl.www.bild.de/politik/ausland/bundeswehr/und-bnd-halfen-bei-toetung-der-taliban-isaf-todesliste-afghanistan-39139920.bild.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 14. Januar 2015

Hinsichtlich der im Rahmen des ISAF-Einsatzes geübten Praxis wirdauf die Bundestagsdrucksache 17/2884 verwiesen.

Im Rahmen der Schutz- und Warnfunktion und zum Eigenschutzsind deutsche Einsatzkräfte berechtigt, durch Informationen zum La-gebild beizutragen, um Gefahr für Leib und Leben der Resolute-Sup-port-Mission-Kräfte und deren Einrichtungen abzuwenden. In die-sem Rahmen erfolgt ein Austausch von Informationen mit interna-tionalen Partnern, der für die Sicherheit der eingesetzten Soldatinnenund Soldaten erforderlich und auf die genannten Zwecke begrenztist.

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* Nac

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 29 –

Im Übrigen erfolgt der Austausch von Daten mit internationalenPartnern im Rahmen der Aufgabenerfüllung nach den hierfür vorge-sehenen Übermittlungsbestimmungen im Bundeskriminalamtgesetz,im Bundesverfassungsschutzgesetz, im Gesetz über den Bundesnach-richtendienst und im Gesetz über den Militärischen Abschirmdienst.Dabei wird das Vorliegen der Übermittlungsvoraussetzungen in je-dem Einzelfall geprüft.

36. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

h Rücksprache wurde die A

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungzur Nominierung von Verdächtigen durch dasvon der Bundeswehr geführte Regionalkom-mando Nord in Afghanistan für JIFG-Listenseit Anfang 2010 (bitte Anzahl der aufgenom-menen und gestrichenen Verdächtigen mitjeweiligen Gründen nennen, vgl. MagazinDER SPIEGEL vom 29. Dezember 2014),und welche Angaben macht die Bundesregie-rung zum weiteren Schicksal (Tod oder Gefan-genschaft) und zum Verbleib der Verdächti-gen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepevom 16. Januar 2015

Aufgrund deutscher Veranlassung wurden seit dem Jahr 2010 insge-samt 25 Personen durch die ISAF in die Joint Prioritized Effects List(JPEL)* aufgenommen, denen aufgrund der jeweiligen Erweislageein konkretes Gefährdungspotenzial für die ISAF und die afghani-schen Sicherheitskräfte zugeordnet werden konnte. Von diesen Per-sonen befanden sich zum Ende des ISAF-Einsatzes (Stand: 14. De-zember 2014) noch fünf Personen aktiv auf dieser Liste.

Zwischenzeitlich wurden 14 Personen wieder von der Liste gestri-chen bzw. zum Ende des ISAF-Einsatzes nicht mehr aktiv auf ihr ge-führt, u. a. aufgrund der Aufnahme in das Afghan Peace and Re-integration Programme (APRP) oder weil die kontinuierliche Über-prüfung der Erweislage einen Verbleib auf der JPEL nicht mehrrechtfertigte. Nach hiesiger Kenntnis erfolgten keine Festnahmender von Deutschland seit dem Jahr 2010 zur Nominierung auf dieJPEL vorgeschlagenen Personen. Sechs Personen sind ohne deut-sche Beteiligung vermutlich in Kampfhandlungen ums Leben gekom-men.

Die Obleute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Aus-schusses des Deutschen Bundestages wurden regelmäßig, zuletzt am28. November 2014, zu diesem Thema im Rahmen der Unterrich-tung der Vorsitzenden, Stellvertretenden Vorsitzenden und der Ob-leute des Verteidigungsausschusses und des Auswärtigen Ausschus-ses durch das Bundesministerium der Verteidigung unterrichtet.Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war zu der letzt-genannten Unterrichtung eingeladen und vertreten.

ntwort auf die JPEL bezogen.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 30 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

37. AbgeordneteBeate

Walter-Rosenheimer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Teilt die Bundesregierung den Vorschlag derEntschließung des Bundesrates zur bundes-weiten Verteilung der unbegleiteten ausländi-schen Minderjährigen (Bundesratsdrucksa-che 444/14), die (Um-)Verteilung unbegleiteterminderjähriger Flüchtlinge nach dem König-steiner Schlüssel durchzuführen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 14. Januar 2015

Ich verweise auf die Antwort der Bundesregierung vom 23. Dezem-ber 2014 auf Ihre Schriftliche Frage 73 auf Bundestagsdrucksache18/3672. Die dort genannten Kriterien einer bundesweiten Vertei-lung unbegleiteter Minderjähriger werden die maßgeblichen gesetzli-chen Voraussetzungen einer Landesaufnahmeverpflichtung sein.

38. AbgeordneteBeate

Walter-

Rosenheimer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche 20 Kommunen in Bayern haben Inte-ressenbekundungen für das Modellvorhaben„JUGEND STÄRKEN im Quartier“ einge-reicht (vgl. Antwort der Bundesregierung aufmeine Schriftliche Frage 26 auf Bundestags-drucksache 18/2703), und wie sieht der kon-krete weitere Zeitplan für die Umsetzung desModells aus?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 14. Januar 2015

Aus Bayern haben 20 Kommunen Interessenbekundungen für dasESF-Modellprogramm (ESF – Europäischer Sozialfonds) „JU-GEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Fami-lie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingereicht. Da-von konnten folgende 17 Kommunen in Abstimmung mit dem Baye-rischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Inte-gration zur Antragstellung aufgefordert werden:

• Landkreis Forchheim

• Landkreis Lindau (Bodensee)

• Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

• Landkreis Neu-Ulm

• Stadt Aschaffenburg

• Stadt Augsburg

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 31 –

• Stadt Bamberg

• Stadt Erlangen

• Stadt Fürth

• Stadt Ingolstadt

• Stadt Kaufbeuren

• Stadt Kempten (Allgäu)

• Stadt Nürnberg

• Stadt Regensburg

• Stadt Schweinfurt

• Stadt Weiden i. d. OPf.

• Stadt Würzburg.

Die Vorhaben folgender drei Kommunen waren nicht förderfähig:

• Landkreis Amberg-Sulzbach

• Stadt Coburg

• Stadt Oettingen.

Sofern die Kommunen von der zuwendungsrechtlichen Möglichkeitdes vorzeitigen Maßnahmebeginns Gebrauch machen, können siebereits seit dem 1. Januar 2015 ihre Arbeit aufnehmen. Andernfallsmuss die Bescheiderteilung durch das Bundesamt für Familie und zi-vilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgewartet werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

39. AbgeordneteCorinna

Rüffer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie können Rollstuhlnutzerinnen und -nutzerihren grundsätzlichen Anspruch auf einen be-förderungsfähigen Rollstuhl geltend machen,und auf welcher Rechtsgrundlage können dieKosten von Kostenträgern übernommen wer-den, ohne dass sie im Einzelfall auf demRechtsweg erstritten werden müssen?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 32 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 15. Januar 2015

Für die Versorgung der betroffenen Menschen mit einem beförde-rungsfähigen Rollstuhl kommt die Zuständigkeit unterschiedlicherKostenträger in Betracht.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist zuständiger Kosten-träger für die Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn ein solches im Ein-zelfall erforderlich ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu si-chern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behin-derung auszugleichen. Rechtsgrundlage ist in diesem Fall § 33 Ab-satz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. Voraussetzungfür einen Versorgungsanspruch zum Ausgleich einer Behinderungist, dass das Hilfsmittel die direkten oder indirekten Auswirkungender Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildertund damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft. Dies be-zieht sich im Bereich der Mobilität auf den Bewegungsradius, denein Gesunder üblicherweise noch zu Fuß erreicht, den sog. Nahbe-reich. Im Hinblick auf die in der Frage angesprochenen beförde-rungsfähigen Rollstühle ist zudem darauf hinzuweisen, dass nach derRechtsprechung der Anspruch auf Hilfen zur Mobilität über denNahbereich hinaus für Versicherte der GKV besteht, die nur im Roll-stuhl sitzend an der Schulbeförderung teilnehmen und anders nichtder allgemeinen Schulpflicht genügen können oder die aufgrundihrer Erkrankung eine regelmäßig nicht im Nachbereich der Woh-nung verfügbare Versorgungseinrichtung aufsuchen müssen.

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger sind zuständige Kosten-träger, wenn betroffene Menschen wegen der Folgen eines Arbeits-unfalls oder einer Berufskrankheit ein Hilfsmittel benötigen, um denErfolg der Heilbehandlung zu sichern oder die Folgen von Gesund-heitsschäden zu mildern oder auszugleichen. Rechtsgrundlage ist§ 31 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch i. V. m. den GemeinsamenRichtlinien der Verbände der Unfallversicherungsträger über dieHilfsmittelversorgung im Bereich der gesetzlichen Unfallversiche-rung (UV-Hilfsmittelrichtlinien). Rollstühle sind bereitzustellen,wenn sie für den Erhalt der Mobilität des Versicherten erforderlichsind (Nummer 4.15.1 der UV-Hilfsmittelrichtlinien). Sie erhalten diewegen des Gesundheitsschadens für die Benutzung des Rollstuhlsnotwendige Aus- und Zurüstung (Nummer 4.15.3 der UV-Hilfsmit-telrichtlinien). Einzelheiten, wann ein Rollstuhl „beförderungsfähig“ausgerüstet sein muss, sind nicht geregelt. Die Unfallversicherungs-träger stellen die Notwendigkeit unter Berücksichtigung des indivi-duellen Rehabilitations- und Teilhabebedarfs (Nummer 4.15.4 derUV-Hilfsmittelrichtlinien) im Einzelfall fest. Rechtsstreitigkeiten da-rüber sind bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bishernicht bekannt geworden.

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt in § 31 Absatz 1Nummer 3, dass die Hilfsmittelversorgung „eine Behinderung beider Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens“ aus-gleichen soll. Das SGB IX lässt aber die bestehenden, gegenüber§ 31 SGB IX weiterreichenden, Leistungskataloge der Rehaträgerunberührt, so dass das SGB IX keinen über die Leistungsgesetze derTräger hinausgehenden Anspruch gewährt.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 33 –

Nach dem Recht der sozialen Entschädigung kann ebenfalls ein An-spruch auf Versorgung mit einem beförderungsfähigen Rollstuhl be-stehen. Das soziale Entschädigungsrecht umfasst Leistungen anKriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene nach dem Bundesver-sorgungsgesetz (BVG). Neben Opfern des Krieges und deren leis-tungsberechtigten Hinterbliebenen erhalten u. a. Opfer von Gewalt-taten nach dem Opferentschädigungsrecht Leistungen in entspre-chender Anwendung des BVG. Zu den Leistungen nach dem BVGzählt die Heil- und Krankenbehandlung, die auch die Versorgungmit orthopädischen Hilfsmitteln wie beispielsweise einem Rollstuhlumfasst. Einzelheiten regelt die Verordnung über die Versorgung mitHilfsmitteln und über Ersatzleistungen nach dem Bundesversor-gungsgesetz. Das BVG wird von den Ländern durchgeführt. Die Be-willigung von Leistungen erfolgt durch die nach Landesrecht zustän-dige Versorgungsbehörde.

Die Versorgung mit Rollstühlen durch die gesetzliche Rentenversi-cherung kommt im Rahmen des § 16 des Sechsten Buches Sozialge-setzbuch i. V. m. § 33 Absatz 3, 8 SGB IX in Betracht, wenn sie be-hinderungsbedingt erforderlich sind, um einen Menschen zu befähi-gen, eine bestimmte berufliche Tätigkeit auszuüben oder ihm dieTeilnahme an einer Teilhabeleistung erst zu ermöglichen. Damit solldie Folgeerscheinung einer Behinderung bei einer bestimmten beruf-lichen Verrichtung ausgeglichen werden. Eine Leistungspflicht be-steht somit nur, wenn der von der gesetzlichen Krankenversicherungzu fördernde Rollstuhl für die konkrete Berufsausübung nicht aus-reichend oder nicht geeignet ist. Im Einzelfall kann auch ein beför-derungsfähiger Rollstuhl durch die gesetzliche Rentenversicherungförderfähig sein, wenn dieser erforderlich ist, um den außerhalb desNahbereichs vorhandenen Arbeitsplatz zu erreichen.

40. AbgeordneteBirgit

Wöllert

(DIE LINKE.)

Wie schätzt die Bundesregierung die Deckungdes Bedarfs an ambulanter rheumatologischerVersorgung für Kinder ein, und welchenHandlungsbedarf sieht sie auf diesem Gebiet?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 23. Dezember 2014

Für die ambulante rheumatologische Versorgung von Kindern ste-hen unterschiedliche Einrichtungen zur Verfügung. Im Rahmen derhausärztlichen Versorgung erfolgt die rheumatologische Versorgunginsbesondere durch niedergelassene Kinder- und Jugendärzte. Dar-über hinaus gibt es Kinder- und Jugendärzte, die nach entsprechen-der Weiter- und Fortbildung als pädiatrische Rheumatologen spezia-lisiert tätig sind. Ferner tragen Spezialambulanzen an Kliniken fürKinder- und Jugendmedizin zur rheumatologischen Versorgung bei.

Daten zur konkreten Versorgungssituation in den einzelnen Ländernim Bereich der rheumatologischen Versorgung von Kindern liegendem Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Die Sicherstellungder ambulanten vertragsärztlichen Versorgung obliegt den Kassen-ärztlichen Vereinigungen, die auch über eine Vielzahl von Instrumen-ten verfügen, um etwaigen Versorgungsmängeln entgegenzuwirken.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 34 –

Ergänzend ist zudem auf die Möglichkeit der Zulassungsausschüssehinzuweisen, auch bei bestehenden Zulassungsbeschränkungen so ge-nannte Sonderbedarfszulassungen zu erteilen, wenn ein entsprechen-der Versorgungsbedarf besteht.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr unddigitale Infrastruktur

41. AbgeordneterMatthias

Gastel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was genau gibt das Bahnsteighöhenkonzeptder Deutschen Bahn AG (DB AG) nachKenntnis der Bundesregierung vor, und an wievielen Bahnhöfen in Deutschland sind nachKenntnis der Bundesregierung die Zielhöhenfür die Bahnsteige entsprechend dem Bahn-steighöhenkonzept der DB AG bereits erreichtbzw. nicht erreicht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 13. Januar 2015

Für einen stufenlosen Zugang zu Fahrzeugen des Personenverkehrsmüssen Bahnsteig- und Fahrzeugeinstiegshöhe so aufeinander abge-stimmt sein, dass an allen Verkehrshalten einer Linie dies gewährleis-tet werden kann. Hierzu hat die DB AG ein Bahnsteighöhenkonzepterarbeitet und dies, sofern es erforderlich war, mit den Aufgabenträ-gern der Länder beraten. Das Bahnsteighöhenkonzept ist verbindlichim DB-Regelwerk eingeführt. Basis des Bahnsteighöhenkonzepts istdie Definition des langfristigen Zielzustands für den niveaugleichenFahrgasteinstieg. Inwieweit die Zielhöhen für Bahnsteige entspre-chend dem Bahnsteighöhenkonzept der DB AG bereits erreicht sind,ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Instandhaltung und Er-neuerung der Eisenbahninfrastruktur gehört zum unternehmerischenVerantwortungsbereich der Eisenbahninfrastrukturunternehmen.

42. AbgeordneterDr. André

Hahn

(DIE LINKE.)

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierungder Stand der Planung für den Bau der Stau-stufe in der Elbe zwischen Decín und derdeutsch-tschechischen Grenze, und in welcherWeise unterstützt bzw. widerspricht die Bun-desregierung mit Blick auf die ökonomischen,ökologischen und tourismuspolitischen Wir-kungen dieses bzw. diesem Vorhaben?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 15. Januar 2015

Die deutschen Behörden sowie die Öffentlichkeit in Deutschlandwerden an der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprü-fung für den Bau der Staustufe Decín beteiligt. Das damalige Bun-

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 35 –

desministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hatim Jahr 2011 und zu überarbeiteten Planungsunterlagen im Jahr2012 Stellung genommen. Es bestehen Bedenken in Bezug auf Vor-gaben vor allem der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Wasser-rahmenrichtlinie. Das tschechische Verkehrsministerium hat demBundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)mitgeteilt, dass zurzeit die entsprechenden Unterlagen ergänzt undinklusive deutscher Übersetzung im Februar 2015 für eine erneuteBeteiligung zur Verfügung stehen werden. Die Beteiligung der Be-hörden und der Öffentlichkeit in Deutschland wird durch die Gene-raldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt veranlasst, sobald dieUnterlagen vom zuständigen Ministerium für Umwelt der Tsche-chischen Republik übersandt werden.

43. AbgeordneterStephan

Kühn

(Dresden)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Aus-weitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 tGesamtgewicht wie in der Schweiz Elektro-Lkw (inklusive Hybrid-Lkw, Lkw mit RangeExtender) teilweise oder vollständig von derMaut zu befreien, und falls nein, mit welcherBegründung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bärvom 13. Januar 2015

Die Lkw-Mautgebühren setzen sich seit dem 1. Januar 2015 (vgl.Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzesvom 23. Dezember 2014, BGBl. I S. 2473) nach § 3 Absatz 1 und 3in Verbindung mit Anlage 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes auszwei Mautteilsätzen zusammen:

• Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten und

• Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskosten.

Weil reine Elektro-Lkw und Hybrid-Lkw (seriell, parallel) die Straßein gleichem Maße abnutzen wie Lkw mit anderen Antriebsarten, istnach den Vorgaben des Gebührenrechts der Mautteilsatz für die In-frastrukturkosten in gleicher Höhe anzulasten.

Der Mautteilsatz für die verursachten Luftverschmutzungskostenhängt hingegen direkt vom Schadstoffausstoß ab. Daher ist vorgese-hen, reine Elektro-Lkw explizit in die Kategorie A der Anlage 1Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa zum Bundesfernstra-ßenmautgesetz aufzunehmen. Hierzu soll die Anlage 1 Nummer 2Buchstabe b Doppelbuchstabe aa zum Bundesfernstraßenmautgesetzentsprechend ergänzt werden. Für Fahrzeuge der Kategorie A wirdkein Luftverschmutzungszuschlag erhoben.

Für Hybrid-Lkw (seriell, parallel) ergibt sich die Einordnung in dieLuftverschmutzungskategorien nach der Anlage 1 Nummer 2 Buch-stabe b zum Bundesfernstraßenmautgesetz aus der jeweiligen Schad-stoffklasse. Eine darüber hinausgehende Besserstellung ist derzeitnicht vorgesehen. Allerdings strebt die Bundesregierung an, die Lkw-Maut zukünftig entsprechend dem Energieverbrauch der Fahrzeuge

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 36 –

aufkommensneutral zu staffeln und wird sich für die dafür notwendi-gen Rahmenbedingungen einsetzen (vgl. Aktionsprogramm Klima-schutz 2020 vom 3. Dezember 2014, S. 37).

44. AbgeordneteSabineLeidig

(DIE LINKE.)

Warum ist die Veröffentlichung der Studie zuden Arbeitsbedingungen von Fernbusfahrern,die nach meinen Informationen durch dasBundesamt für Güterverkehr erstellt wurde,bislang nicht erfolgt, und wann ist mit der Ver-öffentlichung zu rechnen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 14. Januar 2015

Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) hat im Auftrag des BMVIeinen Bericht mit einer Marktanalyse des Fernbuslinienverkehrs imJahr 2014 vorbereitet. Darin wird unter anderem auch das Thema„Arbeitsbedingungen des Fahrpersonals“ behandelt. Der Berichts-entwurf liegt vor und wird derzeit geprüft. Es ist vorgesehen, den Be-richt anschließend auf der Homepage des BAG zu veröffentlichen.

45. AbgeordneterThomas

Lutze(DIE LINKE.)

Für welche Universaldienstanbieter hat dieBundesregierung derzeit geltende Abweichun-gen nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d derVerordnung (EG) Nr. 561/2006 von den Arti-keln 5 bis 9 dieser Verordnung, in denen imWesentlichen die Anforderungen an Lenk-und Ruhezeiten geregelt sind, zugelassen, undan welche „individuelle[n] Bedingungen“ sinddiese ggf. jeweils geknüpft?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinKatherina Reiche

vom 14. Januar 2015

Die nach Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d erster Anstrich der Ver-ordnung (EG) Nr. 561/2006 vorgesehene Ausnahmemöglichkeit fürUniversaldienstanbieter ist durch § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchsta-be a der Fahrpersonalverordnung in deutsches Recht übernommenworden.

Danach ist es ausreichend, dass die in § 1 Absatz 1 der Post-Univer-saldienstleistungsverordnung genannten Sendungen befördert wer-den. Bei diesen Sendungen handelt es sich um Briefsendungen bis2 000 g, adressierte Pakete bis 20 kg sowie Zeitungen und Zeitschrif-ten.

Ein förmliches Zulassungsverfahren zur Inanspruchnahme dieserAusnahme ist nicht vorgeschrieben. Es ist daher nicht bekannt, wel-che Universaldienstanbieter unter diese Ausnahme fallen.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/3761– 37 –

46. AbgeordneteCorinna

Rüffer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Können Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer, de-ren Rollstühle den Normen DIN EN 12183bzw. DIN EN 12184 nicht mehr entsprechen,weil sie für den passgenauen Gebrauch indivi-dualisiert wurden, gegenwärtig im Straßenver-kehr rechtssicher befördert werden (z. B. vonFahrdiensten), und wie wird die Bundesregie-rung dies sicherstellen, sollte es nicht bereitsder Fall sein?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 14. Januar 2015

In der Rahmenrichtlinie zur Typgenehmigung von Fahrzeugen– Richtlinie 2007/46/EG (Anhang XI Anlage 3) – sind die Anforde-rungen an „Rollstuhlgerechte Fahrzeuge“ europaweit festgelegt. Mitder Genehmigung der Fahrzeuge werden keine Anforderungen andie Beschaffenheit der zu befördernden Rollstühle verbunden. Eswird ein Rollstuhl empfohlen, der bestimmten Festigkeitsanforderun-gen entspricht. Diese Formulierung spiegelt die Erfordernisse in derPraxis wider, das Ziel der größtmöglichen Sicherheit zu verfolgen, inbegründeten Fällen jedoch davon abweichen zu können. Der betrof-fene Personenkreis kann daher rechtssicher befördert werden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

47. AbgeordneterKai

Gehring

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwiefern hält die Bundesregierung den in derStudie „Exzellenz braucht Existenz“ von Se-bastian M. F. Raupach u. a. vorgebrachtenVorschlag eines Systemwechsels, die Zwölf-Jahres-Regel abzuschaffen und stattdesseneinen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, derden Anteil befristeter Beschäftigungsverhält-nisse begrenzt, für sinnvoll bzw. durchset-zungsfähig, und inwiefern unterstützt die Bun-desregierung die These, die hohen Befristungs-anteile an Universitäten führten nicht mehr zumehr Wettbewerb und Exzellenz, sondernwirkten sich im Gegenteil ineffektiv aus, daimmer wieder Nachwuchswissenschaftler inkomplexe Aufgaben eingearbeitet werden müs-sen und so Fachwissen und Kontinuität verlo-ren geht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Rachel

vom 13. Januar 2015

Der Koalitionsvertrag sieht eine Novellierung des Wissenschaftszeit-vertragsgesetzes vor. Über die konkrete Ausgestaltung ist im Rah-

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/3761 – 38 –

men der Erarbeitung des Gesetzentwurfs zu entscheiden. Vorliegen-de Studien und andere sachverständige Äußerungen fließen dabeiein.

Berlin, den 16. Januar 2015

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ISSN 0722-8333