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Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044 20.02.2015 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2015 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Aken, Jan van (DIE LINKE.) ............... 2, 3 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 17, 38 Baerbock, Annalena (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 79 Beck, Volker (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 18 Binder, Karin (DIE LINKE.) ................ 51 Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE.) ...... 39, 40 Dr. Brantner, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........... 9, 10 Buchholz, Christine (DIE LINKE.) ............ 11 Claus, Roland (DIE LINKE.) ............. 41, 54 Dag˘delen, Sevim (DIELINKE.) .............. 55 Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 52 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 67, 68, 69 Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 84 Haase, Christian (CDU/CSU) ................ 70 Haßelmann, Britta (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ....... 71, 72, 73 Dr. Hein, Rosemari (DIE LINKE.) ........... 42 Hunko, Andrej (DIE LINKE.) ............ 19, 56 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) ............ 20, 21, 22 Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) ............... 28 Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 4, 5, 6 Kindler, Sven-Christian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 74, 75 Kipping, Katja (DIE LINKE.) ............ 43, 44 Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) ........ 45, 46, 47 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ..... 7, 53, 57, 80 Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 76, 77 Kühn, Christian (Tübingen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 81 Lay, Caren (DIE LINKE.) ............. 24, 25, 85 Lazar, Monika (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 58, 59 Maisch, Nicole (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .......... 26, 27 Möhring, Cornelia (DIE LINKE.) ... 29, 30, 31, 32 Movassat, Niema (DIE LINKE.) ............. 12 Müller, Carsten (Braunschweig) (CDU/CSU) 82, 83 Müller, Norbert (Potsdam) (DIE LINKE.) .. 13, 14 Müller-Gemmeke, Beate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 33 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 15 Petzold, Harald (Havelland) (DIE LINKE.) .... 78 Poß, Joachim (SPD) ..................... 34, 35 Pothmer, Brigitte (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 48 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

Drucksache 18/404420.02.2015

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 16. Februar 2015eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Aken, Jan van (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 2, 3

Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 17, 38

Baerbock, Annalena(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 79

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 18

Binder, Karin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE.) . . . . . . 39, 40

Dr. Brantner, Franziska(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 9, 10

Buchholz, Christine (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 11

Claus, Roland (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 41, 54

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 55

Ebner, Harald (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 52

Gastel, Matthias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 67, 68, 69

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 84

Haase, Christian (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 70

Haßelmann, Britta(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . 71, 72, 73

Dr. Hein, Rosemari (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . 42

Hunko, Andrej (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 19, 56

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 20, 21, 22

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 28

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 4, 5, 6

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 74, 75

Kipping, Katja (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 43, 44

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.) . . . . . . . . 45, 46, 47

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . 7, 53, 57, 80

Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 76, 77

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 81

Lay, Caren (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 24, 25, 85

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 58, 59

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 26, 27

Möhring, Cornelia (DIE LINKE.) . . . 29, 30, 31, 32

Movassat, Niema (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 12

Müller, Carsten (Braunschweig) (CDU/CSU) 82, 83

Müller, Norbert (Potsdam) (DIE LINKE.) . . 13, 14

Müller-Gemmeke, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 33

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 15

Petzold, Harald (Havelland) (DIE LINKE.) . . . . 78

Poß, Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 48

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Rüffer, Corinna (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 49

Schauws, Ulle (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . 1

Dr. Schick, Gerhard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 36

Schulz-Asche, Kordula(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . 62, 63

Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 50

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . . 8

Tempel, Frank (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Dr. Terpe, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 65

Tressel, Markus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 16

Trittin, Jürgen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 60

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . 37

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 61

Wawzyniak, Halina (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . 23

Weinberg, Harald (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 66

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – II –

Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin und

des Bundeskanzleramtes

Schauws, Ulle(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Studie über den Frauenanteil in verschie-denen Bereichen der Filmwirtschaft . . . . . . . 1

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Energie

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Einzel- und Sammelausfuhrgenehmigun-gen für Rüstungsexporte im Jahr 2014 . . . . . 2

Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüs-tungsexporte in die MENA-Staaten imJahr 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Keul, Katja (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Nicht aus dem Rüstungsexportbericht her-vorgehende erteilte Genehmigungen nachdem Gesetz über die Kontrolle vonKriegswaffen im Jahr 2013 . . . . . . . . . . 8

Genehmigung zum Export von Leichtge-wichtstorpedos nach Brasilien durch denBundessicherheitsrat . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Angaben über das Auftragsvolumen zugenehmigten Rüstungsexporten in denMitteilungen der Bundesregierung an denDeutschen Bundestag . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Belegung des Eigenstroms mit Umlagedes Erneuerbare-Energien-Gesetzes undAuswirkungen auf den ChemieparkKrefeld-Uerdingen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Ströbele, Hans-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausfuhrgenehmigungen für Gewehre desTyps G36 ab dem Jahr 1995 . . . . . . . . . . . . 13

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Dr. Brantner, Franziska(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rechtfertigung einer Einladung des ägyp-tischen Präsidenten zu einem offiziellenBesuch in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Einladung des ägyptischen Präsidentenzu einem Deutschlandbesuch als Reak-tion auf die Behinderung zivilgesellschaft-licher Projekte in Ägypten . . . . . . . . . . . . . 17

Buchholz, Christine (DIE LINKE.)Militärische und nichtmilitärische Maß-nahmen zur Unterstützung der Eingreif-truppe der Afrikanischen Union gegen dieMiliz „Boko Haram“ . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Movassat, Niema (DIE LINKE.)Personenspezifische Empfehlungen deut-scher Botschaften bezüglich innenpoliti-scher Maßnahmen wie beispielsweise dieAbschiebung abgelehnter Asylbewerber inden letzten zwölf Monaten . . . . . . . . . . . . . 18

Müller, Norbert (Potsdam) (DIE LINKE.)Anschuldigungen von Verbrechen im Sin-ne der ukrainischen Verfassung gegen denPräsidenten Viktor Janukowitsch zumZeitpunkt seiner Absetzung durch dasukrainische Parlament . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Verfahren der Absetzung des ehemaligenukrainischen Präsidenten ViktorJanukowitsch gemäß der ukrainischenVerfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inkenntnissetzung der US-Regierung überdie Moskau-Reise der BundeskanzlerinDr. Angela Merkel und des französischenStaatspräsidenten François Hollande . . . . . 20

Tressel, Markus(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Möglicher Erwerb und Besitz von Flugab-wehrraketen des Typs 9K12 Kub und da-zugehöriger Flugkörper und Radarsyste-me durch die syrische RebellengruppeHarakat-al-Muthanna . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– III –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durchschnittlicher Zeitraum zwischenMeldung und Registrierung als Asylsu-chender bei einer Außenstelle des Bundes-amtes für Migration und Flüchtlinge . . . . . 21

Beck, Volker (Köln)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einschüchterungsversuche gegen Journa-listen in Deutschland seit dem Jahr 2005 . . 21

Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Informationsaustausch zwischen deut-schen und österreichischen Sicherheitsbe-hörden hinsichtlich der Proteste gegen den„WKR“-Ball in der Wiener Hofburg . . . . . 21

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Kontrolle eritreischer Staatsangehörigerund Strafanzeige wegen Verstoßes gegendie Residenzpflicht durch die Bundespoli-zei in Dresden am 27. Januar 2015 . . . . . . 22

Unterstützung der Kiewer Regierungoder der Separatisten im Ukrainekonfliktdurch deutsche Staatsbürger bzw. inDeutschland lebende Ausländer . . . . . . . . . 24

Bereitstellung von 20 deutschen Polizis-ten mit Ausrüstung an der serbisch-unga-rischen Grenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Wawzyniak, Halina (DIE LINKE.)Präventionsprogramme in Dänemark,Schweden und Großbritannien gegen Ra-dikalisierungen und Rekrutierungen imBereich des Djihadismus . . . . . . . . . . . . . . . 25

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz und für Verbraucherschutz

Lay, Caren (DIE LINKE.)Inkrafttreten des Gesetzentwurfs zumMietrechtsnovellierungsgesetz . . . . . . . . . . 26

Veränderungen im Punkt „Bestellerprin-zip“ an dem Mietrechtsnovellierungs-gesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Maisch, Nicole(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verpflegungssituation von Häftlingen indeutschen Justizvollzugsanstalten hinsicht-lich vegetarischer und veganer Ernährung . 27

Warnhinweise beim Übertritt in den Dis-positionsrahmen des Girokontos . . . . . . . . 27

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Dr. Jüttner, Egon (CDU/CSU)Nutzung des Coleman-Geländes in Mann-heim-Sandhofen durch die US-Streitkräfte 28

Möhring, Cornelia (DIE LINKE.)Ausgeführte militärische Güter mit be-stimmten HS-Codes über den HamburgerHafen im Jahr 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Gestoppte Rüstungsgüter nach der Ein-fuhr in Hamburg im Jahr 2013 . . . . . . . . . . 31

Müller-Gemmeke, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erhöhung der Personalkapazität der Fi-nanzkontrolle Schwarzarbeit zur Kontrol-le des gesetzlichen Mindestlohns . . . . . . . . 32

Poß, Joachim (SPD)Anteil der Steuereinnahmen im Jahr 2014und früheren Jahren aus Selbstanzeigenund Ermittlungen von Steuerhinterziehun-gen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

Dr. Schick, Gerhard(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lagarde-Liste mit Daten aus dem so ge-nannten Swiss-Leaks-Skandal und gericht-liche Konsequenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Dr. Troost, Axel (DIE LINKE.)Zinseinnahmen und Finanzierungskostendurch die bilateralen Kredite des erstenGriechenland-Hilfspakets . . . . . . . . . . . . . . 35

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – IV –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales

Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Relevante verfügbare Dokumente vonAsylsuchenden im Zeitraum zwischenMeldung und offizieller Registrierung . . . . 35

Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE.)Maßnahmen zur Beibehaltung eines Siche-rungsniveauziels vor Steuern von 46 Pro-zent in der gesetzlichen Rentenversiche-rung über das Jahr 2020 hinaus . . . . . . . . . 36

Ausweis der finanziellen Entwicklung derallgemeinen Rentenversicherung in denkünftigen 15 Kalenderjahren in einemRentenversicherungsbericht . . . . . . . . . . . . 37

Claus, Roland (DIE LINKE.)Gewährleistung der Mütterrente bei Un-terscheidung von Kindererziehungszeitennach Renten mit Auffüllbeträgen bzw.Rentenzuschlägen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Dr. Hein, Rosemarie (DIE LINKE.)Betriebliche und außerbetriebliche unbe-setzte Berufsausbildungsstellen im Jahr2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Kipping, Katja (DIE LINKE.)Personen in Bedarfsgemeinschaften mitErhalt und Rückzahlung von Darlehen ge-mäß dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuchin den Jahren 2010 bis 2014 . . . . . . . . . . . . 38

Krellmann, Jutta (DIE LINKE.)Verordnung über Arbeitsstätten hinsicht-lich der jährlichen Unterweisung der Be-schäftigten und andere gleichlautendeRechtsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

Forderung einer Sichtverbindung nachaußen in der Arbeitsstättenverordnungvor dem Jahr 2004 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Dauer der Novellierung der Arbeitstät-tenverordnung und Maßgaben des Bun-desrates . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Pothmer, Brigitte(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Überprüfung des Mindestlohns im Jahr2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Rüffer, Corinna(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unterschiede zwischen der Grundsiche-rung für Arbeitsuchende und der Grundsi-cherung im Alter und bei voller Erwerbs-minderung hinsichtlich der Anwendungder Regelbedarfsstufe 3 . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Dr. Strengmann-Kuhn, Wolfgang(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leistungsanspruch getrennt lebender El-tern mit Kindern zur Existenzsicherungnach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch . 43

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung und Landwirtschaft

Binder, Karin (DIE LINKE.)Vorlage eines Entwurfs zur Überarbeitungdes § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- undFuttermittelgesetzbuches . . . . . . . . . . . . . . 44

Ebner, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Enthaltung bei der Abstimmung über dieEU-Zulassung der gentechnisch veränder-ten Sojalinie 87769 von Monsanto alsLebens- und Futtermittel im Berufungs-ausschuss in Brüssel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Tötung männlicher Küken in den vergan-genen zehn Jahren und mögliches Verbotim Tierschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Claus, Roland (DIE LINKE.)Wehrpsychologen an Bundeswehrstandor-ten mit notfallpsychologischer Qualifizie-rung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

Dagdelen, Sevim (DIE LINKE.)Erkenntnisse bezüglich des Abschussesbzw. Absturzes des PassagierflugzeugesMH17 aufgrund von Satelliten-Daten . . . . 49

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– V –

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Hunko, Andrej (DIE LINKE.)Beschaffung von MALE-Drohnen durchdie Bundeswehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ersatz des Drehfunkfeuers am FlugplatzNörvenich durch eine neue Anlage . . . . . . 50

Lazar, Monika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fortbestehen des Projekts „Strategic Air-lift Interim Solution“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

Stationierung von Transportflugzeugendes Typs Airbus A400M am FlughafenLeipzig/Halle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51

Trittin, Jürgen(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mögliche Ladung mit scharfen Waffender russischen Militärmaschinen währendder durch die NATO registrierten ca.400 Luftraumverletzungen . . . . . . . . . . . . . 51

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Walter-Rosenheimer, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bestandszahlen der unbegleiteten minder-jährigen Flüchtlinge zum 31. Dezember2014 und Veröffentlichung der Ergebnisseder Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Bun-desministeriums für Familie, Senioren,Frauen und Jugend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Schulz-Asche, Kordula(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Möglichkeit zur nachträglichen Ausstel-lung eines ärztlichen Rezepts zur Erstat-tung der „Pille danach“ . . . . . . . . . . . . . . . . 52

Notwendigkeit gesetzlicher Regelungenfür die Kostenübernahme der „Pille da-nach“ als nicht verschreibungspflichtigesFertigarzneimittel durch die gesetzlicheKrankenversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . 53

Tempel, Frank (DIE LINKE.)Wirkung von Cannabis als Ursache fürden gestiegenen Anteil der Behandlungvon Cannabisabhängigen in Suchtbera-tungs- und Behandlungseinrichtungen . . . . 54

Dr. Terpe, Harald(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gesetzlicher Auftrag hinsichtlich derKampagne der Kassenärztlichen Bundes-vereinigung gegen das Versorgungsstär-kungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54

Weinberg, Harald (DIE LINKE.)Rechtliche Zulässigkeit einer aus Versi-chertengeldern finanzierten Anzeigenkam-pagne der Kassenärztlichen Bundesverei-nigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gastel, Matthias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entschädigungszahlungen der DeutschenBahn AG für Zugverspätungen und ande-re Unannehmlichkeiten im Zeitraum von1994–2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

Betriebliche Fähigkeit laut der Eisen-bahn-Bau- und Betriebsordnung zumWenden von Zügen für den geplantenStuttgarter Tiefbahnhof . . . . . . . . . . . . . . . . 56

Fälle unbeabsichtigten Wegrollens einesZuges am Kölner Hauptbahnhof auf-grund erhöhter Gleisneigung und Konse-quenzen für den Tiefbahnhof in Stuttgart . 57

Haase, Christian (CDU/CSU)Verkehrsinvestitionsmittel ohne Bundes-autobahnen im Jahr 2014 . . . . . . . . . . . . . . 58

Haßelmann, Britta(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zuständigkeitsbereiche der Parlamentari-schen Staatssekretärin Katherina Reichebeim Bundesminister für Verkehr unddigitale Infrastruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Veränderung des aktuellen Aufgabenbe-reichs der Parlamentarischen Staatssekre-tärin Katherina Reiche hinsichtlich desanstehenden Wechsels zum Verbandkommunaler Unternehmen . . . . . . . . . . . . . 59

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – VI –

Entlassung der Parlamentarischen Staats-sekretärin Katherina Reiche aus ihrer jet-zigen Funktion durch die Bundeskanz-lerin Dr. Angela Merkel im Einverneh-men mit dem BundesverkehrsministerAlexander Dobrindt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Kindler, Sven-Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gründung einer Infrastrukturgesellschaftbzw. projektbezogener Betreibergesell-schaften zur Durchführung des Baus vonVerkehrsprojekten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Modelle zur Gründung einer projektbezo-genen Betreibergesellschaft für den Bauund Betrieb einer Elbquerung der Auto-bahn 20 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Reduzierung des Fluglärms bis zum Jahr2020 um 20 Prozent gemäß des Nationa-len Verkehrslärmschutzpakets II durchbestimmte Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . 61

Petzold, Harald (Havelland) (DIE LINKE.)Einbeziehung von Bundes- und Landes-straßen in die Mautpflicht . . . . . . . . . . . . . . 62

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz, Bau und

Reaktorsicherheit

Baerbock, Annalena(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von der Europäischen Kommission füreine Marktstabilitätsreserve im Emissions-handel vorgeschlagene Schwellenwerte zurausreichenden Stabilisierung des Zertifi-katspreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Illegale Entsorgung von Elektroschrott . . . 63

Kühn, Christian (Tübingen)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aktuelle Situation auf dem Immobilien-und Mietmarkt insbesondere in Ballungs-zentren und Universitätsstädten . . . . . . . . . 64

Müller, Carsten (Braunschweig) (CDU/CSU)Verwendung von nicht in Anspruch ge-nommenen Bundesfinanzhilfen zur Städte-bauförderung in Niedersachsen und mög-liche Verteilung an andere Bundesländerim Jahr 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Gehring, Kai (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Investition von 10 Prozent des Bruttoin-landsprodukts in Bildung und Forschung . 65

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung

Lay, Caren (DIE LINKE.)Mitgliedschaft des Vereins Humana Peo-ple to People Deutschland e. V. im„Bündnis für nachhaltige Textilien“ desBundesministeriums für wirtschaftlicheZusammenarbeit und Entwicklung . . . . . . . 66

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– VII –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 1 –

Geschäftsbereich der Bundeskanzlerin unddes Bundeskanzleramtes

1. AbgeordneteUlle

Schauws(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bis wann soll das Ergebnis der von Staatsmi-nisterin Monika Grütters angekündigten Stu-die über den aktuellen Frauenanteil in ver-schiedenen Filmbereichen vorliegen, und in-wiefern werden neben dem Filmbereich auchandere Kulturbereiche wie z. B. Theater, Or-chester und Bildende Kunst untersucht (vgl.Deutsche Welle: Grütters will Filmfrauen stär-ken, 31. Januar 2015)?

Antwort der Beauftragten der Bundesregierung

für Kultur und Medien, Staatsministerin Monika Grütters,vom 13. Februar 2015

Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Film, aber auch in an-deren Bereichen der Kunst und der Kreativwirtschaft, ist ein Thema,dem die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Mediengroße Bedeutung beimisst.

Auf der Grundlage einer Entschließung des Deutschen Bundestagesim Rahmen der letzten Novellierung des Filmförderungsgesetzes(FFG), Bundestagsdrucksache 17/13689, sind Fragen der Förderungvon Frauen in der Filmwirtschaft bereits Thema der Filmförderungs-anstalt (FFA). Hieran anknüpfend hat Staatsministerin MonikaGrütters die FFA gebeten, diese Arbeiten z. B. im Wege einer wis-senschaftlichen Studie weiter zu vertiefen. Es gibt daher schonkonkrete Überlegungen der FFA, eine Studie zu beauftragen, um dieUrsachen für den aktuellen Frauenanteil in verschiedenen Gewerkenim Filmbereich zu beleuchten. Ein konkreter Zeitpunkt für die Vorla-ge von Ergebnissen steht noch nicht fest. Es ist jedoch beabsichtigt,diese in die Gespräche um die Novellierung des FFG einfließen zulassen. Die Arbeiten daran haben bereits begonnen. Das novellierteFFG soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hältüber die Untersuchungen der FFA hinausgehend eine umfassendeund zügige Analyse der Situation weiblicher Kreativer in der gesam-ten Kulturbranche für erforderlich. Sie wird daher noch in diesemJahr Forschungsarbeiten zu diesem Thema in Auftrag geben.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 2 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Energie

2. AbgeordneterJan van

Aken(DIE LINKE.)

In welcher Höhe hat die Bundesregierung imJahr 2014 Einzelausfuhrgenehmigungen sowieSammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungs-exporte erteilt (bitte unter zusätzlicher jeweili-ger Angabe des Gesamtwertes der Genehmi-gungen für die Gruppe der EU-, NATO- undNATO-gleichgestellten Staaten, der Drittstaa-ten sowie der Entwicklungsländer), und wel-cher Genehmigungswert (Einzel- wie Sammel-ausfuhrgenehmigungen) entfiel jeweils auf diejeweiligen zehn Hauptempfangsländer (soferneine endgültige Auswertung noch nicht erfolgtist, bitte Angabe der vorläufigen Zahlen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries

vom 3. Februar 2015

Es liegen zurzeit noch keine endgültigen Zahlen vor, die derzeit vor-liegenden Zahlen können sich durch Fehlerkorrekturen, Änderungs-anforderungen der Antragsteller und Nachmeldungen noch verän-dern.

Da sich der Genehmigungswert einer Sammelausfuhrgenehmigungauf mehrere Empfänger in unterschiedlichen Empfängerländern be-zieht, ist es zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung nicht mög-lich, Werte einzelnen Ländern zuzuordnen. Die Zuordnung erfolgterst mit den später abgegebenen Meldungen. Aus diesem Grund istes nicht möglich, die Werte von Sammelausfuhrgenehmigungen beider Ermittlung der größten Empfängerländer zu berücksichtigen.

Nach vorläufiger Auswertung wurden im Jahr 2014 Einzelgenehmi-gungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern wie folgt erteilt:

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 3 –

3. AbgeordneterJan vanAken

(DIE LINKE.)

In welcher Höhe hat die Bundesregierungim Jahr 2014 Einzelausfuhrgenehmigungenfür Rüstungsexporte in die MENA-Staaten(MENA – Middle East & North Africa) erteilt(bitte nach Ländern aufschlüsseln und unter je-weiliger Angabe der Ausfuhrlisten (AL)-Posi-tion, Bezeichnung, Stückzahl und Wert desRüstungsgutes bzw. der Rüstungsgüter) (so-fern eine endgültige Auswertung noch nicht er-folgt ist, bitte Angabe der vorläufigen Zahlen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries

vom 3. Februar 2015

Es liegen zurzeit noch keine endgültigen Zahlen vor, die derzeit vor-liegenden Zahlen können sich durch Fehlerkorrekturen, Änderungs-

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 4 –

anforderungen der Antragsteller und Nachmeldungen noch verän-dern.

Die Bundesregierung betrachtet bei der Beantwortung dieser Fragefolgende Länder und Gebiete als zur MENA-Region gehörig: Ägyp-ten, Algerien, Bahrain, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Katar,Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Palästi-nensische Gebiete, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien und die Verei-nigten Arabischen Emirate.

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4. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Genehmigungen nach dem Kriegswaf-fenkontrollgesetz wurden im Jahr 2013 erteilt,die nicht aus dem Rüstungsexportbericht fürdas Jahr 2013 hervorgehen (bitte tabellarischnach Genehmigungsart, Wehrmaterial und Be-stimmungsland angeben), und wird die Bun-desregierung im Hinblick auf das Urteil desBundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober2014 solche abschließenden Genehmigungenkünftig in den Exportbericht aufnehmen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Brigitte Zypries

vom 3. Februar 2015

Für Güter, die sowohl von der Kriegswaffenliste i. V. m. dem Gesetzüber die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) als auch vonTeil I Abschnitt A der Ausfuhrliste i. V. m. der Außenwirtschaftsver-ordnung erfasst sind, bedarf es generell neben der Genehmigungnach dem KrWaffKontrG zusätzlich einer außenwirtschaftsrechtli-chen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigung nach dem Außen-wirtschaftsgesetz (AWG). Der Rüstungsexportbericht 2013 enthältwie alle Rüstungsexportberichte der Bundesregierung zuvor nur An-gaben zu erteilten außenwirtschaftsrechtlichen Genehmigungen undkeine zu Genehmigungen nach dem KrWaffKontrG. Da alle vonder Kriegswaffenliste erfassten Güter auch in Teil I Abschnitt A derAusfuhrliste aufgeführt sind, ist eine vollständige Auflistung allernach dem KrWaffKontrG genehmigten Kriegswaffenausfuhren ge-währleistet. Die Genehmigungen nach dem AWG werden allerdingsstatistisch zu einem späteren Zeitpunkt erfasst als die entsprechendeGenehmigung nach dem KrWaffKontrG. Das kann dazu führen,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 9 –

dass über KrWaffKontrG-Genehmigungen eines Jahres erst in denFolgejahren im Zusammenhang mit der dann statistisch erfasstenAWG-Genehmigung im Rüstungsexportbericht für das betreffendeJahr berichtet wird.

Aus den genannten Gründen sind in der Statistik für AWG-Genehmigungen des Rüstungsexportberichts 2013 die folgendenKrWaffKontrG-Genehmigungen des Jahres 2013 nicht enthalten:Die entsprechenden AWG-Genehmigungen werden in einem Rüs-tungsexportbericht der Folgejahre enthalten sein.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 10 –

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 11 –

Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, die Berichtspraxis ih-rer Rüstungsexportberichte um alle erteilten kriegswaffenrechtlichenGenehmigungen zu ergänzen. Dies könnte ansonsten zu statistischenDoppelerfassungen in unterschiedlichen Berichtsjahren führen. DieBundesregierung berichtet im Übrigen bereits seit Mitte 2014 regel-mäßig über abschließende Genehmigungsentscheidungen, deneneine Befassung des Bundessicherheitsrates vorangegangen ist.

5. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Handelt es sich bei den jüngst vom Bun-dessicherheitsrat zum Export nach Brasiliengenehmigten Leichtgewichtstorpedos umGenehmigungsentscheidungen nach demKrWaffKontrG oder nach dem AWG, undwird der Deutsche Bundestag von der Bundes-regierung über Entscheidungen des Bundessi-cherheitsrats zu Kriegswaffenexporten bereitsunterrichtet, wenn eine Genehmigung nachdem KrWaffKontrG erteilt wurde oder erst,wenn eine Genehmigung nach dem AWG er-teilt worden ist?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 17. Februar 2015

Bei der Entscheidung zur Lieferung von Leichtgewichtstorpedosnach Brasilien handelte es sich um einen Genehmigungsantrag nachdem KrWaffKontrG zur Herstellung und Beförderung zum Zweckeder Ausfuhr, der inzwischen vom Bundesministerium für Wirtschaftund Energie beschieden wurde. Entsprechend dem Beschluss desDeutschen Bundestages vom 8. Mai 2014 (Bundestagsdrucksache18/1334 und Plenarprotokoll 18/33, 2815 D) berichtet die Bundes-regierung über alle abschließenden Ausfuhrgenehmigungsentschei-dungen für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter, die im Bun-dessicherheitsrat getroffen werden.

6. AbgeordneteKatja

Keul

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wieso macht die Bundesregierung in ihrenMitteilungen an den Deutschen Bundestagüber genehmigte Rüstungsexporte keine Anga-ben über das Auftragsvolumen, obwohl siehierzu nach der Rechtsprechung des Bundes-verfassungsgerichts (BVerfG) verpflichtet ist(BVerfG-Urteil, Az. 2 BvE 5/11, Rn. 158)?

Antwort des Staatssekretärs Matthias Machnig

vom 17. Februar 2015

Die Vorgehensweise entspricht dem Beschluss des Deutschen Bun-destages vom 8. Mai 2014. Es handelt sich bei diesen Mitteilungennicht um die Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch dieBundesregierung, wie sie Gegenstand des zitierten Bundesverfas-sungsgerichtsurteils waren.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 12 –

Die Bundesregierung sieht bei der Beantwortung ParlamentarischerAnfragen von Angaben zum Auftragsvolumen dann ab, wenn diesein Kombination mit Angaben zu Stückzahlen Rückschlüsse auf denEinzelpreis bestimmter Rüstungsgüter zuließen. Nach dem Urteildes BVerfG vom 21. Oktober 2014 (2 BvE 5/11) würden Angaben,die so konkret sind, dass aus ihnen auf vertrauliche Informationen,etwa auf den Einzelpreis eines bestimmten Rüstungsguts, geschlos-sen werden kann, in unverhältnismäßiger Weise in die Berufsfreiheitder Unternehmen eingreifen (vgl. Rn. 185, 192 und 219 des Urteils).

7. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die vonihr geschaffene Regelung der Belegung von Ei-genstrom mit EEG-Umlage (EEG – Erneuer-bare-Energien-Gesetz) infolge der zusätzlichenKosten dazu führt, dass nach meiner Kenntnisim Chemiepark Krefeld-Uerdingen uralteSteinkohlekraftwerke aus den Jahren 1957 und1971 nicht durch hochmoderne Gas-KWK(KWK – Kraft-Wärme-Kopplung) ersetzt wer-den können, obwohl auch die bisherige Strom-erzeugung unter das Eigenstromprivileg fällt,und ist die Bundesregierung bereit, diesen Zu-stand zu ändern (bitte begründen), damit derChemiepark eine moderne klimafreundlicheEnergieversorgung bekommt und die Existenzdes Chemieparks nicht gefährdet wird?

Antwort des Staatssekretärs Rainer Baake

vom 17. Februar 2015

Der Bundesregierung ist die Position der Planer dieses Kraftwerkesbekannt. Die Kraftwerksplaner setzen sich dafür ein, die Befreiungvon der EEG-Umlage für eigengenutzten Strom aus Bestandsanla-gen auch auf Kraftwerksneubauten mit erheblicher Leistungssteige-rung zu erstrecken, solange der Eigenverbrauchsanteil um nichtmehr als 30 Prozent steigt.

Die Bundesregierung begrüßt den Bau moderner, klimafreundlicherKraftwerke. Gerade eine Ausrichtung von Industriekraftwerken aufden Strommarkt kann einen Beitrag zum Gelingen der Energiewen-de leisten, indem die Integration erneuerbarer Energien in den Ener-giemix gesteigert und zur Versorgungssicherheit beigetragen wird.Der Bau solcher Kraftwerke wird grundsätzlich nicht durch dasEEG 2014 verhindert. Soweit die Kraftwerksplaner die Modernisie-rungsregelung der Eigenversorgung im EEG 2014 kritisieren, teiltdie Bundesregierung diese Kritik nicht. Die Regelung in § 61 Ab-satz 3 Satz 2 Nummer 3 EEG 2014 ist eine klare und administrativleicht zu vollziehende Regelung, die bezweckt, Kraftwerken auchnach einer Modernisierung eine Befreiung von der EEG-Umlage zuerhalten. Die Regelung dient somit dem Bestandsschutz. Sie soll au-ßerdem Missbrauch ausschließen. Die Bundesregierung sieht daherkeinen Bedarf, die Regelung kurzfristig zu ändern.

Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Wirt-schaftlichkeit neuer Kraftwerke anhand der gesamten Markt- und

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 13 –

Rahmenbedingungen zu beurteilen ist. Zur Verbesserung dieser Rah-menbedingungen wird die Bundesregierung in Kürze mit dem Weiß-buch zum Strommarkt und der KWKG-Novelle (KWKG – Kraft-wärme-Kopplungsgesetz) die erforderlichen Schritte einleiten.

8. AbgeordneterHans-Christian

Ströbele

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Angaben macht die Bundesregierungbezüglich endgültiger (Ausfuhr-)Genehmigun-gen nach dem KrWaffKontrG oder demAWG ab dem Jahr 1995 bezüglich Gewehrendes Typs G36 sowie Teilen davon (bitte nachStückzahlen und Empfängerland aufschlüs-seln), und wie viele Sturmgewehre desTyps G36V, G36C sowie ggf. anderer Versio-nen des G36 wurden laut Angaben der ein-schlägigen Kriegswaffentagebücher seithernach Mexiko exportiert?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Uwe Beckmeyer

vom 3. Februar 2015

Für Güter, die sowohl von der Kriegswaffenliste i. V. m. demKrWaffKontrG als auch von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrlistei. V. m. der Außenwirtschaftsverordnung erfasst sind, bedarf es gene-rell neben der Genehmigung nach dem KrWaffKontrG zusätzlicheiner außenwirtschaftsrechtlichen Ausfuhr- bzw. Verbringungsgeneh-migung nach dem AWG.

Eine Aufstellung der für das G36 und dessen Teile erteilten Ausfuhr-genehmigungen nach dem AWG ist nicht möglich, da Auswertungender elektronischen Datensätze, die erst seit dem Jahr 2000 vorliegen,nur auf Basis der Ausfuhrlistenposition A0001A-02 (Gewehre mitKriegswaffenlistennummer) möglich sind. In dieser Position könnenaber Gewehre unterschiedlicher Typen enthalten sein. Eine manuelleAuswertung der Akten ist in der für die Beantwortung einer Schrift-lichen Frage zur Verfügung stehenden Zeit jedoch nicht möglich.

Die nach dem KrWaffKontrG erteilten Genehmigungen zur Beför-derung zum Zwecke der Ausfuhr werden erst seit dem Jahr 2003elektronisch erfasst. Eine Auswertung in der für eine SchriftlicheFrage zur Verfügung stehenden Zeit ist daher erst ab dem Jahr 2003möglich.

Grundsätzlich werden die Typen der voll- bzw. halbautomatischenGewehre nicht in der jeweiligen Genehmigung erfasst. Denn nach§ 4 Absatz 1 und 2 der Zweiten Verordnung zur Durchführung desKrWaffKontrG gehören lediglich die Bezeichnung der Kriegswaffenund die Nummer der Kriegswaffenliste zu den notwendigen Antrags-angaben, nicht aber der konkrete Typ der Kriegswaffe. Soweit aus-nahmsweise der konkrete Typ des vollautomatischen Gewehrs alsG36 sowie die genehmigten Teile mit Kriegswaffeneigenschaft (Rohrund Verschluss) als dem G36 zugehörig in der Genehmigung erfasstwurden und die Daten ausgewertet werden konnten, sind die seitdem Jahr 2003 nach dem Gesetz für die Kontrolle von Kriegswaffenzum Zwecke der endgültigen Ausfuhrbeförderung genehmigten

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 14 –

Stückzahlen des G36 sowie die Stückzahlen der genehmigten Teilemit Kriegswaffeneigenschaft tabellarisch aufgeführt.

Die genehmigten Stückzahlen der Teile des G36 ohne Kriegswaffen-eigenschaft sowie Abgaben von Kriegswaffen, die aufgrund eineszwischenstaatlichen Vertrages gemäß § 27 KrWaffKontrG keinerGenehmigung nach dem KrWaffKontrG, sondern nur einer Geneh-migung nach dem AWG bedürfen, sind aufgrund der eingangs ge-schilderten Auswertungsschwierigkeiten in unten stehender Aufstel-lung nicht enthalten.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die jetzige Bundesregie-rung eine besonders restriktive Genehmigungspolitik im Bereich derKleinwaffen verfolgt. Die nachfolgend aufgeführten Genehmigun-gen fallen überwiegend in den Verantwortungsbereich früherer Bun-desregierungen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 15 –

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Meldungen zum Kriegswaffenbuch des Unternehmens in Bezug aufÜberlassungen von G36 nach Mexiko können erst ab Oktober 1999ausgewertet werden, da frühere Unterlagen beim Bundesamt fürWirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht mehr vorliegen. Ausden beim BAFA vorliegenden Meldungen zum Kriegswaffenbuchgehen tatsächliche Ausfuhren des G36 nach Mexiko erst ab dem Jahr2004 hervor. Ab dem Jahr 2004 wurden laut den Meldungen zumKriegswaffenbuch 10 096 G36 nach Mexiko ausgeführt.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

9. AbgeordneteDr. Franziska

Brantner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche positiven Schritte hin zu mehr Demo-kratie erkennt die Bundesregierung bis zumjetzigen Zeitpunkt in Ägypten, die eineEinladung des ägyptischen Präsidenten Abdal-Fattah as-Sisi zu einem offiziellen Besuch inDeutschland rechtfertigen würden?

10. AbgeordneteDr. Franziska

Brantner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Könnte ein fortgesetztes Beharren der ägypti-schen Regierung auf einer Einzelgenehmigungder Förderung zivilgesellschaftlicher Projektemit Geldern aus Deutschland dazu führen,dass eine Einladung von Präsident Abd al-Fattah as-Sisi ausgesprochen wird?

Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein

vom 11. Februar 2015

Bereits im September 2014 hat die Bundeskanzlerin Dr. AngelaMerkel gegenüber dem ägyptischen Präsidenten Abdelfattah Al-Sisieine Einladung nach Deutschland nach erfolgten ägyptischen Parla-mentswahlen ausgesprochen. Diese Einladung wurde anlässlich ihresTreffens im Januar 2015 in Davos erneuert. Eine Konditionalisie-rung dieser Einladung über die Abhaltung von Parlamentswahlenhinaus hat es dabei nicht gegeben.

11. AbgeordneteChristine

Buchholz

(DIE LINKE.)

Welche konkreten militärischen und nichtmili-tärischen Maßnahmen erwägt das AuswärtigeAmt (AA) oder bereitet es vor, um die von derAfrikanischen Union geplante, bis zu7 500 Mann starke regionale Truppe gegen dieMiliz „Boko Haram“ zu unterstützen, nach-dem der Sprecher des AA, Martin Schäfer,laut „AFP“-Meldung vom 30. Januar 2015eine solche Unterstützung auf bilateraler oderEU-Ebene nicht ausgeschlossen hat?

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Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein

vom 13. Februar 2015

Die Afrikanische Union hat auf ihrem Gipfel Ende Januar 2015 inAddis Abeba die Gründung einer multinationalen Task Force zurBekämpfung von Boko Haram mandatiert. Die Einsatzplanung(Concept of Operations – CONOPS) für die Task Force fand vom5. bis 7. Februar 2015 in Jaunde statt und muss nun von den politi-schen Gremien der Afrikanischen Union gebilligt werden.

Das Auswärtige Amt hat in Vorbereitung auf den Eingang derUnterstützungsbitte bereits Möglichkeiten von Hilfen im Rahmender Krisenprävention und -bewältigung geprüft. Eine Konkretisie-rung der Vorüberlegungen ist aber erst dann möglich, wenn der ge-naue Bedarf seitens der Afrikanischen Union definiert wurde.

Gleichzeitig hat das Auswärtige Amt auf Wunsch der Länder in derRegion Maßnahmen der humanitären Hilfe angestoßen, die die imZusammenhang mit Boko Haram entstandene Not lindern helfensollen. Im Niger, Tschad und in Nigeria sollen Projekte von Nicht-regierungsorganisationen und der UNHCR (Office of the UnitedNations High Commissioner for Refugees) bei der Versorgung vonFlüchtlingen aus Nigeria und aufnehmenden Gemeinden sowie Bin-nenvertriebenen gefördert werden.

Auch im Rahmen der Europäischen Union setzt sich die Bundesre-gierung dafür ein, das Krisenmanagement der betroffenen Staatenzu stärken und die humanitäre Krise zu lindern. EntsprechendeSchlussfolgerungen sind beim Rat für Außenbeziehungen am 9. Fe-bruar 2015 beschlossen worden.

12. AbgeordneterNiemaMovassat

(DIE LINKE.)

In wie vielen Fällen (bitte nach Ländern auflis-ten) haben deutsche Botschaften in den letztenzwölf Monaten der Bundesregierung personen-spezifische Empfehlungen bezüglich innenpoli-tischer Maßnahmen, wie die der Abschiebungabgelehnter Asylbewerber, erteilt, die über dieallgemeine Einschätzung der Sicherheits- undMenschenrechtslage hinausgehen, und sindsolche Vorgehensweisen üblich, wie jüngstdurch den Bericht bei „FOCUS Online“ (siehewww.focus.de/politik/deutschland/deutsche-botschaft-in-pristina-30-000-kosovaren-nach-deutschland-asyl-lawine_id_4464207.html) be-kannt geworden ist?

Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein

vom 18. Februar 2015

Zu den Aufgaben der deutschen Auslandsvertretungen gehört es, dieBundesregierung über Verhältnisse und Entwicklungen im Auslandzu unterrichten (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über den AuswärtigenDienst). Vertrauliche Wertungen zur Einschätzung der Lage vor Ortund gegebenenfalls auch Vorschläge oder Handlungsempfehlungenan die zuständigen Ressorts der Bundesregierung sind regelmäßig

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 19 –

Teil einer solchen Berichterstattung. Das Auswärtige Amt erteilt denAuslandsvertretungen Weisungen zur Durchführung der Politik derBundesregierung in ihrem Amtsbezirk.

13. AbgeordneterNorbertMüller

(Potsdam)

(DIE LINKE.)

Welcher Verbrechen im Sinne der ukraini-schen Verfassung gemäß Artikel 111 wurdeder Präsident Viktor Janukowitsch nachKenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunktseiner Absetzung durch das ukrainische Parla-ment beschuldigt, und hält sie diese Anschuldi-gungen für begründet?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer

vom 18. Februar 2015

Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 32 und 33 derKleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksa-che 18/3237 vom 18. November 2014 wird verwiesen.

Darin wurde bereits erläutert, dass Präsident Viktor Janukowitscham 21. Februar 2014 die Ukraine fluchtartig verlassen hatte, womiter sich seinen Amtspflichten verfassungswidrig entzog und sein Amtnicht mehr ausübte. Die Werchowna Rada hat diesen Zustand alsUnfähigkeit zur Amtsausübung festgestellt (in Analogie zu Arti-kel 108 Absatz 2 der ukrainischen Verfassung [Unfähigkeit derAmtsausübung aus Gesundheitsgründen]) und gemäß Artikel 85Absatz 7 Neuwahlen angesetzt. Die Abwesenheit des Präsidentenwurde als eine Gefährdung für das Funktionieren des Staatswesensgesehen. Gemäß Artikel 112 der ukrainischen Verfassung übte da-raufhin Parlamentspräsident Oleksandr Turtschynow bis zur vorge-zogenen Neuwahl im Mai 2014 vorübergehend eine Reihe von Be-fugnissen des Präsidenten aus.

14. AbgeordneterNorbert

Müller

(Potsdam)

(DIE LINKE.)

Entsprach die Absetzung des PräsidentenViktor Janukowitsch am 22. Februar 2014nach Auffassung der Bundesregierung den inden Artikeln 108 und 111 der ukrainischenVerfassung geregelten Verfahren, und wurdedas darin vorgeschriebene Quorum nach Auf-fassung der Bundesregierung erreicht?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederervom 18. Februar 2015

Präsident Viktor Janukowitsch hatte am 21. Februar 2014 die Ukra-ine fluchtartig verlassen, womit er sich seinen Amtspflichten verfas-sungswidrig entzog und sein Amt nicht mehr ausübte. Der Fall derFlucht eines Präsidenten ins Ausland ist in der ukrainischen Verfas-sung nicht explizit geregelt, so dass die Werchowna Rada als de factoeinzig handlungsfähiges und demokratisch legitimiertes Verfassungs-organ diesen Zustand in Analogie zu Artikel 108 Absatz 2 der ukra-inischen Verfassung (Unfähigkeit der Amtsausübung aus Gesund-

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 20 –

heitsgründen) als Unfähigkeit zur Amtsausübung feststellte und ge-mäß Artikel 85 Absatz 7 Neuwahlen ansetzte. Die Abwesenheit desPräsidenten wurde dabei als eine Gefährdung für das Funktionierendes Staatswesens gesehen. Gemäß Artikel 112 der ukrainischen Ver-fassung übte daraufhin Parlamentspräsident Oleksandr Turtschynowbis zur vorgezogenen Neuwahl im Mai 2014 vorübergehend eineReihe von Befugnissen des Präsidenten aus.

Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fra-gen 32 bis 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. aufBundestagsdrucksache 18/3237 vom 18. November 2014 verwiesen.

15. AbgeordneterOmid

Nouripour(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann wurde die US-Regierung über dieMoskau-Reise der Bundeskanzlerin Dr. AngelaMerkel und des französischen Staatspräsiden-ten François Hollande informiert und durchwen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Markus Ederer

vom 19. Februar 2015

Die amerikanische Regierung ist umfassend und auf verschiedenenGesprächskanälen vor Reiseantritt über die Reise der Bundeskanzle-rin Dr. Angela Merkel nach Kiew und Moskau informiert worden.Insgesamt gilt, dass sich die Bundesregierung mit der USA-Ad-ministration in ihrer Politik zur Ukraine-Krise – wie es unter engenFreunden und Verbündeten angemessen ist – eng abstimmt.

16. AbgeordneterMarkus

Tressel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungdarüber, dass die syrische Rebellengruppe Ha-rakat-al-Muthanna im Besitz von Flugabwehr-raketen des Typs 9K12 Kub (NATO-Bezeich-nung: „SA-6-Gainful“) und der dazugehörigenFlugkörper und Radarsysteme ist (http://spioenkop.blogspot.de/2015/01/2k12-sam-captured-near-sheikh-miskin.html), und hat dieBundesregierung gegebenenfalls sicherheitsre-levante Informationen an Luftfahrtunterneh-men bzw. Organisationen der Zivilluftfahrt(z. B. Bundesverband der Deutschen Luftver-kehrswirtschaft – BDL –, Europäische Agen-tur für Flugsicherheit – EASA –, Internationa-le Zivilluftfahrt-Organisation – ICAO) weiter-geleitet?

Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinlein

vom 11. Februar 2015

Der Bundesregierung liegen zu diesem Sachverhalt keine eigenen Er-kenntnisse vor.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 21 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

17. AbgeordneteLuise

Amtsberg

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lange beträgt derzeit der durchschnittlicheZeitraum zwischen der Meldung als Asylsu-chender und der offiziellen Registrierung alsAsylsuchender bei einer Außenstelle des Bun-desamtes für Migration und Flüchtlinge(BAMF) mit der damit verbundenen Ausstel-lung einer Aufenthaltsgestattung (bitte nachden Außenstellen des BAMF auflisten)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 12. Februar 2015

Der abgefragte Zeitraum ist der Bundesregierung nicht bekannt, daer nicht statistisch erfasst wird.

18. AbgeordneterVolker

Beck

(Köln)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Informationen liegen der Bundesregie-rung über das Ausmaß von Einschüchterungs-versuchen bis hin zur Gewalt gegenüber Jour-nalistinnen und Journalisten in Deutschlandseit dem Jahr 2005 vor, und was unternimmtdie Bundesregierung, um Journalisten künftigbesser zu schützen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Günter Krings

vom 12. Februar 2015

Durch die Bundesregierung erfolgt keine zentrale statistische Erfas-sung, die als Grundlage zur Bezifferung eines konkreten Ausmaßesder erfragten Vorfälle dienen könnte. Schutzmaßnahmen für Journa-listen und Redaktionen fallen in die allgemeinpolizeiliche Zuständig-keit der Länder. Die örtlich zuständigen Polizeibehörden ergreifenauf Basis anlassbezogener und anlassunabhängig erstellter Gefähr-dungsbewertungen polizeiliche Schutzmaßnahmen, sobald dies an-hand der zugrunde liegenden Informationen erforderlich scheint, umdie Sicherheit der betroffenen Person zu gewährleisten. Das Bundes-kriminalamt unterstützt in diesem Bereich durch eine stetig aktuali-sierte Bewertung der Gefährdungslage.

19. AbgeordneterAndrej

Hunko

(DIE LINKE.)

Mit welchem Inhalt haben Bundesbehördendes Innern im Vorfeld der diesjährigen Protes-te gegen den rechten „Akademikerball“ oder„WKR-Ball“ in der Wiener Hofburg polizeili-che bzw. geheimdienstliche Behörden in Öster-reich kontaktiert (bitte hierfür pro Informa-tionsaustausch die jeweils beteiligten Stellenbenennen), und inwiefern treffen nach Kennt-nis der Bundesregierung Berichte zu, wonach

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 22 –

deutsche Polizeien den österreichischen Behör-den dabei halfen, einen Reisebus mit Akti-vistinnen und Aktivisten an der grund- und an-lasslosen Teilnahme an den Protesten zu hin-dern und besagten Reisebus im Beisein öster-reichischer Polizei nach München „eskortier-ten“ (Indymedia Linksunten vom 6. Februar2015; sofern es sich um Bedienstete einer Lan-despolizei gehandelt haben soll, bitte dennochmitteilen, über welche Erkenntnisse die Bun-despolizei oder das Bundeskriminalamt hierzuverfügen)?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Habervom 16. Februar 2015

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Vorfeld des„Wiener Akademikerballs“ an den österreichischen Partnerdienst,das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung(BVT), berichtet und dabei Erkenntnisse über die vom „ums Gan-ze!“-Bündnis getragene Mobilisierung im linksextremistischen Spek-trum in Deutschland geplante Busanreisen sowie Hinweise auf ge-plante militante Aktionen übermittelt. Auf Anfrage des BVT hat dasBundeskriminalamt (BKA) in Ermangelung eigener Erkenntnisseauf die Einschätzung des BfV verwiesen.

An der Rückführung des in der Frage angesprochenen Busses vonÖsterreich nach Deutschland waren keine Behörden des Bundes be-teiligt. Nach Erkenntnissen der Bundespolizei fanden österreichischeBehörden bei etwa 30 Insassen eines von München kommenden Bus-ses Pyrotechnik und Vermummungsgegenstände. Daraufhin wurdegegen diese Personen eine Rückkehrentscheidung getroffen.

Den Bus nahm auf deutscher Seite die Bayerische Polizei in Emp-fang. Alle dann auf deutscher Seite getroffenen Maßnahmen lagenim Zuständigkeitsbereich der Bayerischen Landespolizei.

20. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungzu Vorgängen in Dresden am 27. Januar 2015,wo nach meiner Kenntnis sieben eritreischeStaatsangehörige, die zur Trauerfeier für denam 12. Januar 2015 ermordeten Khaled IrisBaray angereist waren, von der Bundespolizeiam Hauptbahnhof ohne konkreten Anlass kon-trolliert und Strafanzeigen wegen Verstoßesgegen die Residenzpflicht gestellt wurden, ob-wohl zumindest sechs der Betroffenen nach-weisen konnten, dass sie sich seit mehr als dreiMonaten gestattet in Deutschland aufhaltenund deshalb nach geltender Rechtslage erlaub-nisfrei den Bezirk ihrer Ausländerbehördeverlassen dürfen, und wie viele Strafanzeigenwurden durch die Bundespolizei nach dem23. Dezember 2014 wegen des Verdachts einesVerstoßes gegen räumliche Beschränkungen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 23 –

des Aufenthalts von Asylbewerbern gestellt(bitte nach Bundespolizeidirektionen differen-zieren)?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 13. Februar 2015

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Vorgängen inDresden am 27. Januar 2015 vor. Sofern Ihre Frage auf einen Vor-gang am 18. Januar 2015 zielt, weist die Bundesregierung darauf hin,dass sich die Beantwortung nur auf diesen Vorfall bezieht, wonachBeamte der zuständigen Bundespolizeiinspektion Dresden an diesemTag sieben Personen kontrolliert haben.

Fünf der sieben Personen wiesen sich mit Aufenthaltsgestattungenmit räumlicher Beschränkung für den Landkreis Zwickau aus. DieAufenthaltsgestattungen waren zum Zeitpunkt der Kontrolle vor we-niger als drei Monaten ausgestellt. Eine Person wies sich mit einerim September 2014 erstmalig ausgestellten und zweimal verlängertenAufenthaltsgestattung aus. Die Aufrechterhaltung der räumlichenBeschränkung für den Landkreis Zwickau war ersichtlich. Ein Ver-merk zur Aufhebung der räumlichen Beschränkung war nicht vor-handen.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass ungeachtet der Neurege-lung im „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsu-chenden und geduldeten Ausländern“ die räumliche Beschränkungunter bestimmten Voraussetzungen, jedoch auch unabhängig von§ 59a Absatz 1 des Asylverfahrensgesetzes (AsylVfG), durch die Aus-länderbehörde nach Ablauf der Dreimonatsfrist gemäß § 59bAsylVfG angeordnet werden kann.

Folglich musste überprüft werden, ob für die sechs Personen weiter-hin die in den Aufenthaltsgestattungen vermerkte räumliche Be-schränkung gilt.

Die Polizeibeamten haben die sechs Personen vorsorglich belehrtund darauf hingewiesen, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegenkönnte, wenn die Ausländerbehörde die Aufhebung der räumlichenBeschränkung nicht bestätigt.

Die Ausländerbehörde Zwickau teilte mit, dass bei den Personen kei-ne räumlichen Beschränkungen mehr vorliegen. Die Bundespoli-zeiinspektion Dresden hat die Ordnungswidrigkeitenanzeigen des-halb mit der Bitte um Einstellung an die zuständige Verwaltungsbe-hörde (Ausländerbehörde Zwickau) übersandt.

Eine siebte Person führte keine Dokumente mit sich. Die Ausländer-behörde Kyffhäuserkreis bestätigte bei dieser Person, dass eine Auf-enthaltsgestattung ohne räumliche Beschränkung besteht.

Die Bundespolizei hat in dem Zeitraum vom 23. Dezember 2014 biszum 9. Februar 2015 keine Strafanzeigen im Sinne der Fragestellunggestellt.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 24 –

21. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber Formen der Unterstützung deutscherStaatsbürger bzw. in Deutschland wohnhafterAusländer für die jeweiligen militärischen bzw.paramilitärischen Verbände (inklusive Freiwil-ligenbataillonen), die sich aufseiten der KiewerRegierung oder aufseiten der Separatisten anden kriegerischen Auseinandersetzungen inder Ukraine beteiligen, und welche Angabenkann sie jeweils zum politischen Hintergrunddieser aus Deutschland stammenden Kämpfermachen?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Habervom 16. Februar 2015

Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Informationen übereine mögliche Unterstützung derartiger Strukturen durch deutscheStaatsangehörige bzw. in Deutschland lebender Ausländer vor. Sieverfügt nur über Hinweise auf einzelne deutsche Staatsangehörige,die sich in derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollier-ten Teilen der Ostukraine aufgehalten haben. Hinsichtlich deren poli-tischer Motivation liegen keine Erkenntnisse vor. Darüber hinauswird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrageder Fraktion DIE LINKE. zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache18/3009 vom 30. Oktober 2014 verwiesen.

22. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungzu der Meldung (dpa vom 12. Februar 2015,„Deutsche Polizisten an serbisch-ungarischerGrenze“), dass „noch in dieser Woche“20 deutsche Polizisten mit Fahrzeugen undWärmebildkameras an der serbisch-ungari-schen Grenze erwartet würden (bitte auch Auf-gaben und Befugnisse angeben), und sind derBundesregierung Planungen von Polizeien desBundes und der Länder bekannt, weitereBeamte an die serbisch-ungarische Grenze ab-zustellen?

Antwort der Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe

vom 20. Februar 2015

Im Rahmen der bilateralen Unterstützung hat die Bundespolizei seitdem 13. Februar 2015 20 deutsche Beamtinnen und Beamte der Bun-despolizei im Einvernehmen mit der Republik Serbien zur serbischenGrenzschutzbehörde entsandt. Die Polizeibeamten beraten und un-terstützen die serbische Grenzpolizei bei der Erfüllung ihrer gesetzli-chen grenzpolizeilichen Aufgaben. Dadurch sollen die Maßnahmender serbischen Grenzschutzbehörde zur Bekämpfung der illegalenMigration begleitet werden. Die Beamtinnen und Beamten der Bun-despolizei werden für den Zeitraum von zunächst bis zu 30 Tagenentsandt und sind mit den für die Tätigkeit erforderlichen Polizei-und Wärmebildfahrzeugen ausgerüstet. Die deutschen Polizeibeam-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 25 –

ten dürfen ausschließlich in Anwesenheit von serbischen Polizeibe-amten und nur unter deren Leitung tätig werden.

Der Bundesregierung sind keine weiteren Planungen im Sinne derFragestellung bekannt.

23. AbgeordneteHalina

Wawzyniak

(DIE LINKE.)

Inwiefern steht die Bundesregierung mit Däne-mark, Schweden und Großbritannien über de-ren Präventionsprogramme gegen Radikalisie-rung und Rekrutierungen im Bereich des Dji-hadismus im Austausch, die laut dem Nachbe-richt des Bundesministeriums der Justiz undfür Verbraucherschutz über den informellenRat der Europäischen Union (Justiz und Inne-res) am 29./30. Januar 2015 von Frankreichals positives Beispiel für Terrorismusbekämp-fung angeführt wurden, und gibt es Pläne inDeutschland, ähnliche Präventionsprogrammeaufzulegen?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 12. Februar 2015

Die Bundesregierung nimmt durch ihre bilateralen Kooperationenmit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie über ih-re Zusammenarbeit im Rat der Europäischen Union auch Kenntnisvon Präventionsprogrammen u. a. von Dänemark, Schweden undGroßbritannien. Die Bundesregierung begrüßt es, wenn sich ver-schiedene staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure aus Deutsch-land und aus weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union un-tereinander über als erfolgreich und vorbildlich geltende Ansätzeaustauschen, um voneinander zu lernen.

Eine Übernahme von Programmen anderer Mitgliedstaaten derEuropäischen Union bedarf aus Sicht der Bundesregierung einer ein-gehenden Prüfung, da Präventionsprogramme dem jeweiligen gesell-schaftlichen und lokalen Kontext, in dem sie wirken sollen, entspre-chen müssen. In Deutschland sind für die Konzeptionierung und Im-plementierung entsprechender Programme die Aufgaben der Länderund Kommunen zu beachten, in deren Zuständigkeit die phänomen-spezifische, sozialraumbezogene Präventionsarbeit fällt. Im Rahmeneines ganzheitlichen Deradikalisierungsansatzes fördert auch dieBundesregierung Maßnahmen zur Deradikalisierung und Präven-tion.

Mit der Einrichtung der „Beratungsstelle Radikalisierung“ beimBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat das Bundes-ministerium des Innern bereits im Jahr 2012 eine Anlaufstelle fürAngehörige und das soziale Umfeld von sich islamistisch radikalisie-renden Personen geschaffen.

Zur Arbeit der „Beratungsstelle Radikalisierung“ wird im Übrigenauf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage derFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache18/2725 vom 6. Oktober 2014 verwiesen.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 26 –

Auch die Bundeszentrale für politische Bildung widmet sich bereitsseit geraumer Zeit dem Themenfeld islamistischer Extremismus. EinSchwerpunkt bildet hierbei auch der Phänomenbereich Salafismus,da Radikalisierungsbiografien von Personen aus dem jihadistischenSpektrum nicht selten ihren Anfang in der Hinwendung zu einem an-fänglich scheinbar moderaten salafistischen Weltbild nehmen. In derBundeszentrale für politische Bildung wird daran gearbeitet, öffent-lichkeitswirksame Formate zu entwickeln, die über den „IslamischenStaat“, seine menschenverachtende Ideologie und die Gefahren fürMenschen in den Bürgerkriegsgebieten, aber auch in Deutschland in-formieren.

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend geförderte Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegenRechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ sieht ver-schiedene Ansätze zur Radikalisierungsprävention vor. Diese Ansät-ze sind breit angelegt und beziehen als Zielgruppen neben gefähr-dungsgeneigten jungen Menschen auch deren soziales Umfeld mitein. Im Programmbereich „Modellprojekte zur Radikalisierungsprä-vention“ werden Projekte gefördert, die in konfliktbelasteten Sozial-räumen ansetzen und Strategien für eine Bewältigung islamistischerPhänomene sowie missbräuchlicher Instrumentalisierungen des Is-lam zu ideologischen Konflikten entwickeln. Daneben sind in demBundesprogramm ausdrücklich Beratungsangebote für die oben ge-nannten Zielgruppen implementiert. Mit ihnen soll einer Radikalisie-rung vorgebeugt oder eine Unterstützung zur Wiedereingliederungbereits radikalisierter junger Menschen geleistet werden. Solche Be-ratungsangebote werden vereinzelt von Trägern bereitgestellt, außer-dem arbeitet eine Reihe von Bundesländern an der Implementierungvon bedarfsgerechten Beratungsangeboten in den vom Bundespro-gramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewaltund Menschenfeindlichkeit“ geförderten Landes-Demokratiezen-tren.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justizund für Verbraucherschutz

24. AbgeordneteCarenLay

(DIE LINKE.)

Wann sollte – vor dem Hintergrund unter-schiedlicher Pressemeldungen (vgl. u. a.www.weser-kurier.de/startseite_artikel,-Mietpreisbremse-wird-ausgebremst-_arid,1048051.html) – nach Vorstellung der Bundes-regierung der Gesetzentwurf zum Mietrechts-novellierungsgesetz voraussichtlich in Krafttreten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kelber

vom 12. Februar 2015

Nach Artikel 4 des Entwurfs eines Mietrechtsnovellierungsgesetzes(Bundestagsdrucksache 18/3121 vom 10. November 2014) soll die

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 27 –

Rechtsverordnungsermächtigung zur Bestimmung von Gebieten mitangespannten Wohnungsmärkten am Tag nach der Verkündung desGesetzes in Kraft treten. Im Übrigen soll das Gesetz am ersten Tagdes zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Krafttreten.

25. AbgeordneteCaren

Lay

(DIE LINKE.)

Beabsichtigt die Bundesregierung Veränderun-gen an dem Mietrechtsnovellierungsgesetz imPunkt „Bestellerprinzip“ gegenüber dem bis-herigen Kabinettsentwurf?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kelber

vom 12. Februar 2015

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Mietrechtsnovellierungs-gesetzes vorgelegt. Der Gesetzentwurf wird derzeit in den Ausschüs-sen des Deutschen Bundestages beraten. Die Beratungen sind nochnicht abgeschlossen. Änderungen des Gesetzentwurfs können in die-sem Verfahrensstadium allein durch den Deutschen Bundestag ver-anlasst werden.

26. AbgeordneteNicole

Maisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber die Verpflegungssituation von Häftlingenin deutschen Justizvollzugsanstalten in Hin-blick auf vegetarische und vegane Ernährung,und besteht nach Kenntnis der Bundesregie-rung ein Recht auf vegetarische und veganeErnährung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange

vom 17. Februar 2015

Die Durchführung des Strafvollzuges, des Untersuchungshaftvollzu-ges und des Vollzuges der Sicherungsverwahrung gehören inDeutschland zu den Aufgaben der Länder, die ebenfalls die Gesetz-gebungskompetenz diesbezüglich innehaben. Für die Verwaltung derJustizvollzugsanstalten sind also die Länder zuständig und unterlie-gen dabei keiner Aufsicht durch den Bund. Der Bund selbst unter-hält keine Haftanstalten. Daher liegen der Bundesregierung zur kon-kreten Verpflegungssituation von Häftlingen in deutschen Justizvoll-zugsanstalten im Hinblick auf vegetarische und vegane Ernährungkeine Erkenntnisse vor.

27. AbgeordneteNicole

Maisch

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trifft es zu, dass der im Koalitionsvertrag zwi-schen CDU, CSU und SPD vereinbarte, ver-pflichtende Warnhinweis beim Übertritt in denDispositionsrahmen des Girokontos europa-rechtlich unzulässig ist, und mit welchen Maß-nahmen plant die Bundesregierung, nun Ver-braucher vor hohen Dispositionszinsen zuschützen?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 28 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ulrich Kelber

vom 17. Februar 2015

Die Bundesregierung strebt weiterhin einen Warnhinweis an und istdarüber mit der Kreditwirtschaft im Gespräch. Informationspflich-ten für Überziehungskredite mit Verbraucherinnen und Verbrau-chern sind in Artikel 12 der Richtlinie 2008/48/EG über Verbrau-cherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWGabschließend geregelt.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatmit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung derWohnimmobilienkreditrichtlinie Vorschläge zum verbesserten Ver-braucherschutz bei Dispositionskrediten unterbreitet. Diese betreffendie ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene Pflicht zum Bera-tungsangebot bei dauerhafter und erheblicher Inanspruchnahme desDispokredits sowie eine Verpflichtung der Darlehensgeber, über dieHöhe der Dispozinsen auf ihrer Internetseite zu informieren. Dane-ben befindet sich das Bundesministerium im Gespräch mit derKreditwirtschaft über mögliche weitere Verbesserungen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

28. AbgeordneterDr. EgonJüttner

(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt oder kanndie Bundesregierung herausfinden, in welcherForm und in welchem Umfang die weitereNutzung des gesamten Coleman-Geländes inMannheim-Sandhofen durch die US-Streitkräf-te erfolgt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampeter

vom 20. Februar 2015

Nach Mitteilung der US-Army werden die Coleman Barracks inMannheim bis auf Weiteres als Zwischendepot zur Lagerung und In-standhaltung von Fahrzeugen und Gerätschaft genutzt. Diese wer-den für die rotierenden amerikanischen Verbände benötigt, die zuÜbungszwecken und Manövern turnusgemäß aus den USA nach Eu-ropa verlegt werden.

Dazu gehören fast 800 Ketten- und Räderfahrzeuge einschließlichder Gerätschaften eines U. S.-brigadeäquivalenten Gefechtsstandes.

29. AbgeordneteCornelia

Möhring

(DIE LINKE.)

Wie viele und welche Güter mit den HS-Codes87100000 (u. a. Panzerkampfwagen; bitte spe-zifisch die Daten für diesen achtstelligen HS-Code angeben, nicht für die Sammelgrup-pe 8710), 89061000 (u. a. Kriegsschiffe), 9301(Kriegswaffen, bitte aufschlüsseln nach93011000, 93012000 und 93019000, also je-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 29 –

weils spezifisch die Daten für jeden achtstelli-gen HS-Code angeben) wurden im Jahr 2014über den Hamburger Hafen ausgeführt (bitteunter Angabe des Wertes)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Michael Meister

vom 2. Februar 2015

Folgende Ausfuhren unter Anwendung des zollrechtlichen Ausfuhr-verfahrens wurden festgestellt:

30. AbgeordneteCornelia

Möhring

(DIE LINKE.)

Für welche der vom Oktober bis Dezember2014 über den Hamburger Hafen ausgeführtenGüter mit den HS-Codes 87100000, 89061000,9301 (aufgeschlüsselt nach 93011000,93012000 und 93019000, also jeweils spezi-fisch die Daten für jeden achtstelligen HS-Code angeben) hat der Ausführer auf einerAusfuhranmeldung nur eine Warenpositionangegeben, und welcher Gesamtrechnungsbe-trag war in diesen Fällen jeweils für die Aus-fuhranmeldung angegeben (bitte unter Angabedes HS-Codes und der jeweiligen Waren-

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 30 –

gruppe, z. B. in Form von KWL-Nummern– KWL: Kriegswaffenliste – oder Ausfuhr-listennummern)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meistervom 2. Februar 2015

Die Werte aus Ausfuhranmeldungen stellen sich wie folgt dar:

Ausfuhren der Warennummern 93011000 sowie 93012000 lagennicht vor.

Unter den jeweiligen Warennummern, insbesondere unter der Wa-rennummer 8906, wird eine Vielzahl von Sendungen erfasst, die oh-ne die Verwendung der Waren zum Bau eines Rüstungsgutes von an-deren – nicht sensitiven – Warennummern erfasst wären (z. B.: Har-ze, Kleber).

31. AbgeordneteCorneliaMöhring

(DIE LINKE.)

Wie viele und welche Güter mit dem HS-Code93069010 und mit dem HS-Code 93019000wurden im Januar 2014 über den HamburgerHafen ausgeführt (bitte unter Angabe des Wer-tes)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 31 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 2. Februar 2015

Im Januar 2014 wurden über den Hamburger Hafen 84 Packstückeder Warennummer 93069010 mit einem Wert von 3 247 655 Euroausgeführt. Die Packstücke enthielten Aluminium-Gesenkschmie-destücke aus dem Werkstoff 2024-T3 sowie AFT-Protection(AFT – Advanced Firefighting Technology).

Im gleichen Zeitraum wurden über den Hamburger Hafen5 457 Packstücke der Warennummer 93019000 ausgeführt. Es han-delte sich hierbei um Büchsen des Kalibers 7,62639 mm mit Zube-hör, ein Übungssystem für eine Minenräumschnur, vollautomatischeWaffen – aber keine Maschinenpistolen – sowie Teile für einenMannschaftstransportpanzer. Der Rechnungswert der Sendungenbetrug mindestens 400 000 US-Dollar. Da hier auch Ausfuhrvorgän-ge aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorliegen,kann der Wert mangels Übermittlung nicht vollständig angegebenwerden.

32. AbgeordneteCornelia

Möhring(DIE LINKE.)

In welchen Fällen haben seit dem Jahr 2013deutsche Behörden die Durchfuhr von Kriegs-waffen und sonstigen Rüstungsgütern nachEinfuhr in Deutschland in Hamburg gestoppt(bitte, wenn möglich, unter Angabe der Grün-de), und wie ist mit den gestoppten Güternbzw. der Ausfuhr verfahren worden (bitte un-ter Angabe des exportierenden Landes, desvorgesehenen Ziellandes, des Wertes, der ge-nauen Bezeichnung der Güter und ihres ak-tuellen Verbleibs)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 2. Februar 2015

Gemäß § 27 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) ist dieBundeszollverwaltung auch für die Kontrolle der Durchfuhr von Wa-ren zuständig. Jede Warenbewegung wird somit von den zuständigenZollstellen im Hamburger Hafen geprüft.

Vier Fälle der Durchfuhr von Kriegswaffen oder sonstigen Rüstungs-gütern waren seit dem Jahr 2013 Anlass für die Bundesregierung,eine intensivere Prüfung herbeizuführen. Die Sendungen sollten überDeutschland nach Ägypten, nach Russland, in die Ukraine und nachIsrael geliefert werden.

Die Prüfungen der folgenden drei Sachverhalte durch das federfüh-rende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Auswärti-ge Amt und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) führten zufolgenden Ergebnissen:

• Eine Sendung von Rüstungsgütern (Panzerketten, Kettenspanner,Ersatzteile für Dieselmotoren und Dieselgeneratoren), die Ende

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 32 –

September 2013 angehalten wurde und für Ägypten bestimmtwar, befindet sich weiterhin unter zollamtlicher Überwachung inHamburg.

• Der Versender einer Sendung mit Waffen (Schrot-, Kleinkaliber-gewehren und Munition) hat von der Weiterlieferung aus denUSA in die Ukraine Abstand genommen. Die Durchfuhrsendungwurde im Mai 2014 durch die Bundeszollverwaltung angehalten.

• Die Prüfung einer Durchfuhrsendung (Munition) im September2014 aus den USA nach Russland dauert derzeit an.

Die vierte Warenbewegung im Januar 2015 von Waren für Jagd-und Sportzwecke aus Tschechien nach Israel wurde nach Überprü-fung der Endverwendung durch die Bundeszollverwaltung gestattet.Anhaltspunkte für eine militärische Endverwendung bestandennicht.

Eine detailliertere Beantwortung kann aufgrund der Geheimhal-tungspflichten nach Artikel 15 des Zollkodexes und § 30 der Abga-benordnung nicht erfolgen.

33. AbgeordneteBeate

Müller-Gemmeke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann die Bundesregierung weiterhin zusi-chern, dass die Personalkapazität der Finanz-kontrolle Schwarzarbeit (FKS) definitiv umdie angekündigten 1 600 Stellen bis zum Jahr2019 erhöht wird, um den gesetzlichen Min-destlohn ausreichend kontrollieren zu können,obwohl der Bundesminister des Innern, Dr.Thomas de Maizière, eine entsprechende Fra-ge in der Regierungsbefragung am 4. Februar2015 mit „nein“ beantwortet hat, „[. . .] überden Einsatz der Zollbeamten, die ja noch garnicht da sind, entscheidet der Bundesfinanzmi-nister“, oder werden die angekündigten1 600 Stellen bei der FKS infrage gestellt, weilDeutschland mehr Personal im Sicherheitsbe-reich benötigt (vgl. Plenarprotokoll 18/84)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 12. Februar 2015

Durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz ist bei der Zollverwaltungein dauerhafter zusätzlicher Personalbedarf von 1 600 Arbeitskräftenentstanden.

Der Gesetzgeber hat im Haushalt 2015 einen Vermerk über die Be-reitstellung von 1 600 zusätzlichen Stellen in den Jahren 2017 bis2022 für die Übernahme zusätzlich ausgebildeter Anwärter im Ein-zelplan 08 ausgebracht. Zur Deckung des Personalbedarfs werdenim Jahr 2015 in einer ersten Tranche zusätzliche Anwärter einge-stellt.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 33 –

34. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Wie viel der Steuereinnahmen im Jahr 2014(in Mio. Euro bzw. in v. H. der Steuerartenund in Fallzahlen) gehen auf Selbstanzeigenund Ermittlungen in Fällen von früherenSteuerhinterziehungen zurück?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 13. Februar 2015

Nach den zwischen Bund und Ländern abgestimmten Grundsätzenzur Erstellung der Statistik der Steuerverwaltungen der Länder we-gen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten bei Besitz- undVerkehrsteuern (außer Kfz-Steuer) erfassen die Länder nach Ablaufeines Veranlagungsjahres bundeseinheitlich folgende statistische Da-ten zu steuerrechtlichen Selbstanzeigen:

• Anzahl der aufgrund wirksamer strafbefreiender Selbstanzeigennach § 371 der Abgabenordnung (AO) durch die Finanzämter ein-gestellten Steuerstrafverfahren;

• Anzahl der durch die Finanzämter sowie durch Staatsanwaltschaf-ten und Gerichte nach § 398a AO gegen eine Geldzahlung nach§ 398a Nummer 2 AO eingestellten Steuerstrafverfahren;

• Summe der Geldzahlung nach § 398a Nummer 2 AO.

Angaben zur Höhe der aufgrund wirksamer strafbefreiender Selbst-anzeigen festgesetzten Mehrsteuern werden von den Ländern nichtmitgeteilt.

Des Weiteren übermitteln die Länder für die vorgenannte Statistikdie Anzahl der im Veranlagungsjahr ergangenen rechtskräftigen Ur-teile und Strafbefehle wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO so-wie die Höhe der hinterzogenen Steuern.

Die Daten liegen der Bundesregierung für das Jahr 2014 derzeitnoch nicht vor. Die für den Bund zusammengefassten Daten könnenvoraussichtlich Mitte des Jahres 2015 mitgeteilt werden.

35. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Sind der Bundesregierung entsprechende Da-ten (oder Schätzergebnisse) ggf. auch aus frü-heren Jahren bekannt?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Michael Meister

vom 13. Februar 2015

Für die vorangegangenen Jahre 2010 bis 2013 übermittelten die Län-der folgende Angaben zu Selbstanzeigen:

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 34 –

Zur Anzahl der ergangenen rechtskräftigen Urteile und Strafbefehlewegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO teilten die Länder folgen-de Daten mit:

36. AbgeordneterDr. Gerhard

Schick

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch ist die Summe, die nach Übergabeder so genannten Lagard-Liste zu den Datenaus dem so genannten Swiss-Leaks-Skandal andie deutschen Behörden durch die deutschenFinanzämter zurückgeholt werden konnte, undwelche gerichtlichen Verfahren wurden inDeutschland durch die Auswertung der In-formationen der so genannten Lagard-Listeveranlasst (bitte jeweils auflisten) (vgl. www.tagesschau.de/ausland/hsbc-swissleaks-101.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meistervom 17. Februar 2015

Die französische Finanzbehörde hat im Jahr 2010 Daten der HSBC,die deutsche Steuerpflichtige betreffen, im Rahmen des zwischen-staatlichen Informationsaustauschs in Steuersachen aufgrund derEU-Amtshilferichtlinie an das Bundeszentralamt für Steuern überge-ben. Die erhaltenen Daten wurden den zuständigen Finanzbehördender Länder zur Auswertung weitergeleitet.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 35 –

Über die Ergebnisse der Auswertungen der Daten der HSBC liegendem BMF keine Erkenntnisse vor, da diese Auswertungen sowohlsteuerrechtlich als auch strafrechtlich nach der Kompetenzordnungdes Grundgesetzes den zuständigen Landesbehörden obliegen. DieErgebnisse der Auswertungen fließen in die steuerrechtlichen undstrafrechtlichen Gesamtstatistiken ein.

37. AbgeordneterDr. Axel

Troost

(DIE LINKE.)

Wie hoch sind die Zinseinnahmen, welche dieBundesrepublik Deutschland bisher aus den bi-lateralen Krediten des ersten Griechenland-Hilfspakets vereinnahmt hat, und welche Fi-nanzierungskosten standen diesen nach Kennt-nis der Bundesregierung entgegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Kampetervom 16. Februar 2015

Der bilaterale Kredit für Griechenland wurde durch einen Kreditder Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit Absicherung durcheine Bundesgarantie gewährt. Nach der Garantievereinbarung ist dieKfW verpflichtet, alle über die eigenen Refinanzierungskosten hi-nausgehenden Zinszahlungen Griechenlands an den Bundeshaushaltabzuführen. Die KfW hat im Zeitraum 2010 bis 2014 an den BundZinseinnahmen von insgesamt rund 360 Mio. Euro ausgekehrt.

Der von der KfW zur Deckung der Refinanzierungskosten einbehal-tene Teil der Zinszahlungen berechnet sich als Summe aus dem all-gemeinen KfW-internen Einstandssatz am Tag der jeweiligen Aus-zahlung, den Basisswapkosten zwischen 6-Monats- und 3-Monats-EURIBOR für die Gesamtlaufzeit des Kredites, einer Pauschale fürzusätzliche Refinanzierungs-, Liquiditäts- und Zinssicherungskostenund der Restrukturierungsumlage.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

38. AbgeordneteLuise

Amtsberg

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Über welche Bescheinigungen, die welche so-zialrechtlichen Folgewirkungen (Unterbrin-gung, Leistungen nach dem Asylbewerberleis-tungsgesetz [AsylbLG], Erteilung eines Kran-kenscheins) zur Folge haben, verfügen Asylsu-chende nach Kenntnis der Bundesregierung indem Zeitraum zwischen der Meldung als Asyl-suchender und der offiziellen Registrierungmit Erteilung einer Aufenthaltsgestattung?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 36 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 12. Februar 2015

Asylsuchende, die über kein ausreichendes Einkommen oder Vermö-gen verfügen, haben Anspruch auf Grundleistungen nach den §§ 3, 4und 6 AsylbLG. Sobald ein Asylsuchender sich bei einer Aufnahme-einrichtung, einer Ausländerbehörde, der Polizei oder einer Außen-stelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gemeldet undden Wunsch nach Asyl geäußert hat, ist ihm kraft Gesetzes der Auf-enthalt gestattet und unterfällt er dem personalen Anwendungsbe-reich des AsylbLG. Als Nachweis des Asylgesuchs und damit der Be-rechtigung, entsprechende Unterstützungsleistungen zu erhalten,kann die regelmäßig sofort von den o. g. Behörden ausgestellte „Be-scheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA)“ und nachformeller Antragstellung die „Bescheinigung über die Aufenthaltsge-stattung“ nach §§ 63 f. des Asylverfahrensgesetzes gelten.

Zu der Frage, auf Basis welcher Informationen die Leistungsbehör-den den jeweiligen Aufenthaltsstatus eines Ausländers und damit inder Konsequenz seine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewer-berleistungsgesetz feststellen, liegen der Bundesregierung keine Er-kenntnisse vor, da sie den Vollzug des Asylbewerberleistungsgesetzesbetrifft, der in die Zuständigkeit der Länder fällt.

39. AbgeordneterMatthias W.

Birkwald

(DIE LINKE.)

Trifft es zu, dass die Bundesregierung nach§ 154 Absatz 4 Satz 2 des Sechsten Buches So-zialgesetzbuch (SGB VI) verpflichtet ist, Maß-nahmen vorzuschlagen, wie die Beibehaltungeines Sicherungsniveauziels vor Steuern von46 Prozent über das Jahr 2020 hinaus unterWahrung der Beitragssatzstabilität sicherge-stellt werden kann, angesichts der Tatsache,dass sie selbst in ihren Modellrechnungen voneinem Absinken auf 45,7 Prozent im Jahr2024 ausgeht (Bundestagsdrucksache 18/3260,S. 31), und wenn ja, wie wird die Bundesregie-rung der Aufforderung des Bundesrates inseiner Empfehlung auf Bundesratsdruck-sache 564/14 mit der Bitte um Prüfung vonVorschlägen, wie die Bundesregierung den ge-setzlichen Auftrag zur Beibehaltung des Siche-rungsniveaus aus der gesetzlichen Rente erfül-len will, nachkommen und den Bundesrat zeit-nah in schriftlicher Form über das Ergebnisdieser Prüfung unterrichten?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinGabriele Lösekrug-Möller

vom 16. Februar 2015

Im Bericht nach § 154 Absatz 4 Satz 2 SGB VI sind zur Beibehaltungeines Sicherungsniveauziels vor Steuern von 46 vom Hundert überdas Jahr 2020 hinaus von der Bundesregierung entsprechende Maß-nahmen unter Wahrung der Beitragssatzstabilität vorzuschlagen. Auf

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 37 –

Seite 24 der Bundestagsdrucksache 18/3261 diskutiert die Bundesre-gierung Vorschläge und deren Konsequenzen. Die Bundesregierungwird zudem den Beschluss des Bundesrates (Bundesratsdrucksache564/14) vom 6. Februar 2015 prüfen und zu gegebener Zeit gegen-über dem Bundesrat Stellung nehmen.

40. AbgeordneterMatthias W.

Birkwald

(DIE LINKE.)

Trifft es zu, dass die Bundesregierung nach§ 154 Absatz 1 und 3 SGB VI verpflichtet ist,die finanzielle Entwicklung der allgemeinenRentenversicherung in den künftigen 15 Ka-lenderjahren in einem Rentenversicherungs-bericht (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 18/3260, S. 30 ff.) auszuweisen, und wenn ja, waswird sie unternehmen, um den jetzigen Zu-stand zu beenden, wonach sie bei ihren Mo-dellberechnungen nicht die künftigen 15 Ka-lenderjahre ausweist, sondern lediglich diekünftigen 14 Kalenderjahre?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möllervom 16. Februar 2015

Es trifft zu, dass der Vorausberechnungszeitraum des Rentenversi-cherungsberichts (RVB) einen Zeitraum von 15 Jahren umfasst. Dabei der Erstellung des RVB das jeweilige Jahr noch nicht vollendetist, muss das Ergebnis dieses Jahres ebenfalls vorausberechnet wer-den. Der aktuelle RVB 2014 enthält Vorausberechnungen für dieJahre 2014 bis 2028, der RVB 2015 wird bis zum Jahr 2029 reichen.

41. AbgeordneterRoland

Claus

(DIE LINKE.)

Wie ist der generelle besondere Schutz der sogenannten Mütterrente gewährleistet, wenndie Bundesregierung in ihrer Antwort zu derSchriftlichen Frage 29 auf Bundestagsdruck-sache 18/3888 vom 28. Januar 2015 des Abge-ordneten Matthias W. Birkwald bezüglich derBehandlung von Kindererziehungszeiten nachRenten mit Auffüllbeträgen (nach § 315aSGB VI) bzw. Rentenzuschlägen (§ 319aSGB VI) unterscheidet, da doch nur Rentenan-passungen zum Juli jeden Jahres abgeschmol-zen werden dürfen, nicht aber Erhöhungen desRentenbetrages infolge anderer Rechtsände-rungen (explizit für Mütterrenten nach demUrteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr2005 – B 13 RJ 17/04 R), anders aber beiÜbergangszuschlägen (§ 319b SGB VI), wojegliche Rentenanpassungen abzuschmelzenseien, wobei zur Begründung ein Urteil desBundessozialgerichts vom Februar 1999 (B 5/4RA 57/97 R) herangezogen wird, das nachmeiner Interpretation sich aber, neben ande-ren spezifischen Klagegegenständen (korrekteDatenerfassung), ausschließlich auf die gene-rellen Rentenanpassungen bezieht?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 38 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 19. Februar 2015

Wie sich aus der in Bezug genommenen Antwort der Bundesregie-rung ergibt, beinhaltet die Regelung zur so genannten Mütterrentedie Verlängerung der seit dem Jahr 1986 bestehenden Regelung zurAnrechnung der Kindererziehungszeit in der Rente für vor dem Jahr1992 geborene Kinder um ein Jahr. Kindererziehungszeiten gehenals Pflichtbeitragszeiten genau wie Zeiten einer abhängigen Beschäf-tigung in die Rentenberechnung ein. Daraus resultierende Entgelt-punkte werden als Teil der Rente grundsätzlich auch so behandeltwie die Rente im Übrigen. Eines generellen Schutzes der so genann-ten Mütterrente bedarf es daher nicht.

Die Voraussetzungen für die Leistung eines Übergangszuschlagessind in § 319b SGB VI geregelt. Nach dessen Satz 3 ist der Über-gangszuschlag in Höhe der Differenz zwischen der Gesamtleistungnach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Bei-trittsgebiets und der Gesamtleistung nach den Vorschriften desSGB VI zu erbringen. Das in der Antwort auf die vorangehende Fra-ge des Abgeordneten Matthias W. Birkwald vom 28. Januar 2015zitierte Urteil des Bundessozialgerichts sollte lediglich die Begrün-dung für die unterschiedliche Behandlung von Auffüllbetrag undRentenzuschlag einerseits und Übergangszuschlag andererseits beiRentenanpassungen verdeutlichen, die damals Gegenstand derFrage war.

42. AbgeordneteDr. Rosemarie

Hein(DIE LINKE.)

Wie viele der im Jahr 2014 unbesetzten Berufs-ausbildungsstellen waren betriebliche und wieviele außerbetriebliche Stellen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 19. Februar 2015

Unter den 37 101 unbesetzten Stellen zum Ende des Berichtsjahres2013/2014 (30. September 2014) waren keine außerbetrieblichen Be-rufsausbildungsstellen. Per Definition können außerbetriebliche Be-rufsausbildungsstellen nicht „unbesetzt“ im Sinne der Statistik dergemeldeten Berufsausbildungsstellen sein.

43. AbgeordneteKatja

Kipping

(DIE LINKE.)

Wie viele Personen in wie vielen Bedarfsge-meinschaften erhielten in den Jahren 2010 bis2014 Darlehen gemäß dem Zweiten BuchSozialgesetzbuch (bitte aufgeschlüsselt nachGrund des Darlehens)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 13. Februar 2015

Die Informationen zur Inanspruchnahme von Darlehen können nurnäherungsweise dargestellt werden, weil Zahlungsansprüche nach

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 39 –

§ 24 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) nichtausschließlich als Darlehen gewährt werden. Durch Umbuchung istauch eine Gewährung der Leistung als Zuschuss (z. B. Gewährungeines Lebensmittelgutscheins bei Sanktion) möglich. Eine weitereDifferenzierung nach den Gründen der Leistungsgewährung nach§ 24 Absatz 1 SGB II ist nicht möglich. Der Jahresdurchschnitt fürdas Jahr 2014 liegt noch nicht vor.

Der Jahresdurchschnitt für die Jahre 2010 bis 2013 kann der Tabelleentnommen werden.

44. AbgeordneteKatja

Kipping

(DIE LINKE.)

Wie viele Personen in wie vielen Bedarfsge-meinschaften mussten in den Jahren 2010 bis2014 Darlehen zurückzahlen (Höhe in Prozentdes maßgeblichen Regelbedarfs)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 13. Februar 2015

Die Rückzahlungsprozesse von Darlehen im SGB II werden von derStatistik der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. Der Bundesre-gierung liegen hierzu daher keine verwertbaren Informationen vor.

45. AbgeordneteJutta

Krellmann

(DIE LINKE.)

Trifft es zu, dass die im Entwurf zur Änderungder Verordnung über Arbeitsstätten vorgesehe-ne Anforderung zur jährlichen Unterweisungder Beschäftigten und ihrer Dokumentationbereits in anderen Rechtsvorschriften (staatli-che oder berufsgenossenschaftliche) gefordertist, und wenn ja, in welchen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 20. Februar 2015

Eine Unterweisungsverpflichtung ist in allgemeiner Form bereits in§ 12 des Arbeitsschutzgesetzes enthalten. Die Unterweisung mussbei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einfüh-rung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnah-me der Arbeit des Beschäftigten erfolgen. In der Gefahrstoffverord-

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 40 –

nung, der Biostoffverordnung und der Betriebssicherheitsverord-nung werden jährliche Unterweisungen und ihre Dokumentation ge-fordert.

46. AbgeordneteJuttaKrellmann

(DIE LINKE.)

Trifft es zu, dass die in oben genanntem Ent-wurf vorgesehene Sichtverbindung nach außenbereits vor dem Jahr 2004 in der Arbeitsstät-tenverordnung gefordert wurde und diese An-forderung bis heute als gesicherte arbeitswis-senschaftliche Erkenntnis nach wie vor gilt,und wenn ja, worin bestehen dann die neuenBelastungen für die Arbeitgeber?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 20. Februar 2015

Die „Sichtverbindung nach außen“ war in der alten Arbeitsstätten-verordnung aus dem Jahr 1975 bis zur Novellierung im Jahr 2004enthalten. Ziel des im Jahr 2004 in Kraft getretenen Rechts war eineEntbürokratisierung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der EU-Ar-beitsstättenrichtlinie, die eine Sichtverbindung nach außen nicht ver-langt.

47. AbgeordneteJuttaKrellmann

(DIE LINKE.)

Trifft es zu, dass der Ausschuss für Arbeitsstät-ten seit mehr als zwei Jahren mit der Novellie-rung befasst ist, es zwei Anhörungen der Ver-bände gab und der Bundesrat der Verordnungmit Maßgaben zugestimmt hat, und wenn ja,warum zögert die Bundesregierung, die Maß-gaben des Bundesrates zu beschließen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 20. Februar 2015

Es trifft zu, dass die Verbände teilweise zweimal angehört wurdenund der Bundesrat der Verordnung mit Maßgaben zugestimmt hat.Die Prüfung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abge-schlossen.

48. AbgeordneteBrigitte

Pothmer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche konkrete Vereinbarung existiert in derBundesregierung tatsächlich bezüglich derÜberprüfung des Mindestlohns, die nach Aus-sage der Bundesministerin für Arbeit und So-ziales, Andrea Nahles, bis zum Sommer 2015stattfinden soll, da es erst dann möglich sei,den Mindestlohn seriös zu evaluieren (vgl.DER TAGESSPIEGEL vom 2. Februar2015), die aber nun nach jüngsten Aussagender Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel be-reits „um Ostern herum“ vorgenommen wer-den soll (vgl. Handelsblatt vom 6. Februar

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 41 –

2015), und welche Fragen im Zusammenhangmit dem Mindestlohn sollen konkret schonvorher – also vor Ostern – beantwortet werden(vgl. ebd.)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Krammevom 13. Februar 2015

Es besteht Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung, sich einenehrlichen Überblick über den Stand der Einführung des flächende-ckenden Mindestlohns in Deutschland zu verschaffen. Dabei liegt esin der Natur der Sache, dass eine seriöse und umfassende Evaluationeiner gesetzlichen Regelung dieser Dimension Zeit braucht. Richtigist aber auch, dass die Bundesregierung sich um die zeitnahe Klärungvon Einzelfragen bemüht, sobald sie sich stellen. So wurde beispiels-weise für den Verkehrsbereich bereits Ende Januar dieses Jahres eineInterimslösung gefunden, die bis zur Klärung der europarechtlichenFragen für den reinen Transitverkehr insbesondere einen Verzichtauf Kontrollen und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfah-ren nach dem Mindestlohngesetz durch die staatlichen Stellen vor-sieht. Darüber hinaus steht das Bundesministerium für Arbeit undSoziales im Dialog mit Arbeitgebern und Gewerkschaften in be-stimmten Branchen und mit Verbänden. So wird es beispielsweiseam 23. Februar 2015 ein Gespräch von Bundesministerin AndreaNahles mit Vertretern des Deutschen Fußball-Bundes e. V. und desDeutschen Olympischen Sportbundes zum Thema Mindestlohn inSportvereinen geben.

49. AbgeordneteCorinna

Rüffer(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche systematischen Unterschiede zwischender Grundsicherung für Arbeitsuchende(SGB II) und der Grundsicherung im Alterund bei voller Erwerbsminderung (ViertesKapitel des Zwölften Buches Sozialgesetz-buch – SGB XII) rechtfertigen aus Sicht derBundesregierung die überwiegende Anwen-dung der Regelbedarfsstufe 3 bei über 25-jähri-gen voll Erwerbsgeminderten, die mit anderenin einem Haushalt leben, und welche im Regel-bedarf der Regelbedarfsstufe 1 enthaltenenAusgaben fallen zwar bei über 25-jährigen Er-werbsfähigen, die mit anderen in einem Haus-halt leben, an, nicht jedoch bei über 25-jähri-gen voll Erwerbsgeminderten, die mit anderenin einem Haushalt leben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Gabriele Lösekrug-Möller

vom 19. Februar 2015

Ob bei über 25-jährigen voll Erwerbsgeminderten, die mit anderen ineinem Haushalt leben, überwiegend die Regelbedarfsstufe 3 ange-wendet wird, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der Bundesre-gierung liegen hierzu keine Zahlen vor.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 42 –

Nach dem Wortlaut des Gesetzes (§ 8 Absatz 1 Nummer 3 des Re-gelbedarfsermittlungsgesetzes i. V. m. der Anlage zu § 28 SGB XII)steht die Regelbedarfsstufe 3 erwachsenen leistungsberechtigten Per-sonen zu, die weder einen eigenen Haushalt führen noch als Ehegat-ten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschafts-ähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen. Dabeiberücksichtigt die Regelbedarfsstufe 3, dass das Zusammenlebenmehrerer Personen in einem Haushalt zu einer Kostenersparnis beiden haushaltsbezogenen Verbrauchsausgaben gegenüber Einperso-nenhaushalten führt. Die dem Konzept der Haushaltsersparnis zu-grunde liegenden Erwägungen sind ausführlich im Bericht des Aus-schusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom2. Dezember 2010 (Bundestagsdrucksache 17/4095, S. 40) dargelegt.

Nach dem SGB II wird sonstigen haushaltsangehörigen erwachsenenPersonen, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit anderen Personenleben, ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet. Er-wachsene Kinder im Haushalt der Eltern bilden jedoch nur bis zurVollendung des 25. Lebenjahres eine Bedarfsgemeinschaft mit ihrenEltern. Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist jede erwerbsfähigePerson verpflichtet, zunächst den eigenen Lebensunterhalt und darü-ber hinaus den Lebensunterhalt aller Mitglieder der Bedarfsgemein-schaft zu decken. Für ihre im Haushalt lebenden Kinder, die nichtwegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstan-de sind, sich selbst zu unterhalten, sind Eltern im Regelfall längstensbis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kindergeldberechtigt; dasgezahlte Kindergeld wird dabei (vorrangig) auf den Bedarf des Kin-des angerechnet. Das dem Haushalt zufließende Kindergeld mindert(vorrangig) den Anspruch des Kindes auf Arbeitslosengeld II oderSozialgeld.

Dagegen erhalten Eltern für die in ihrem Haushalt lebenden, dauer-haft voll erwerbsgeminderten Kinder zeitlich unbegrenzt Kindergeld,wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist. Auf-grund der gesetzlichen Regelungen zur Einkommensberücksichti-gung nach dem SGB XII wird das Kindergeld nicht auf den Bedarfder nach dem Vierten Kapitel des SGB XII leistungsberechtigten er-wachsenen Kinder angerechnet. Das dem Haushalt zufließende Kin-dergeld mindert den Anspruch des erwachsenen Kindes nicht.

Die Frage, ob eine unterschiedliche Behandlung der genannten Per-sonen bei der Zuordnung weiterer haushaltsangehöriger Personenzur Regelbedarfsstufe 3 gerechtfertigt ist, ist derzeit beim Bundesver-fassungsgericht anhängig (Az. 1 BvR 371/11). Das Landessozialge-richt Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 16. Januar 2014 – L 9 SO169/13 WA – Revision anhängig) hält diese Differenzierung für ver-fassungskonform. Es stützt sich dabei unter anderem auf das in derGrundsicherung für Arbeitsuchende „erhöhte Maß an Eigenverant-wortung und wirtschaftlicher Beweglichkeit, das von erwachsenenErwerbsfähigen ab 25 Jahren gefordert wird“.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 43 –

50. AbgeordneterDr. Wolfgang

Strengmann-

Kuhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf welche Leistungen zur Existenzsicherungnach dem SGB II haben nach derzeitigerRechtslage die Bedarfsgemeinschaften von ge-trennt lebenden Eltern mit Kindern einen An-spruch, und welche Unterschiede gibt es nachKenntnis der Bundesregierung bei der Rechts-praxis in diesem Bereich?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme

vom 16. Februar 2015

Beide Elternteile haben, sofern sie nicht erneut mit einer Partnerin/einem Partner zusammenleben und hilfebedürftig sind, Anspruchauf den Regelbedarf für einen Alleinstehenden; die Kinder habenAnspruch auf Sozialgeld bzw. Arbeitslosengeld II entsprechend ih-rem Lebensalter, d. h. der Zuordnung zu ihrer Regelbedarfsstufe.

Hält sich ein minderjähriges Kind zeitweise auch im Haushalt des an-deren Elternteils auf, erfolgt eine tageweise Zuordnung des Kindeszu den Bedarfsgemeinschaften beider Elternteile entsprechend denjeweiligen Aufenthaltstagen (so genannte temporäre Bedarfsgemein-schaften). Für jeden Aufenthaltstag im Haushalt des jeweiligen El-ternteils besteht ein Anspruch auf ein Dreißigstel des monatlichenRegelbedarfs, so dass in der Summe der monatliche Regelbedarf er-bracht wird. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialge-richtes, das mit Urteil vom 12. Juni 2013 (Az. B 14 AS 50/12 R) ent-schieden hat, dass für ein Kind, das sich wechselnd in zwei Bedarfs-gemeinschaften aufhält, zwei Ansprüche auf Regelbedarfe bestehen,die sich in zeitlicher Hinsicht ausschließen. Der Gesetzgeber hat dasRechtsinstitut der temporären Bedarfsgemeinschaft auch im SGB IInormiert (§ 36 Satz 3 und § 38 Absatz 2 SGB II).

Ein Mehrbedarf für Alleinerziehende steht dem Elternteil zu, beidem sich das Kind überwiegend aufhält. Wechseln sich die Eltern inzeitlichen Intervallen von mindestens einer Woche bei der Pflegeund Erziehung des gemeinsamen Kindes ab, steht beiden Elterntei-len ein Mehrbedarf jeweils in halber Höhe zu.

Zur einheitlichen Anwendung der Ansprüche für temporäre Bedarfs-gemeinschaften hat die Bundesagentur für Arbeit für den Bereichder gemeinsamen Einrichtungen Weisungen erlassen.

Zur Weisungslage der zugelassenen kommunalen Träger hat dieBundesregierung mangels Aufsicht keine Kenntnisse. Gleiches giltfür die Bewilligung von Leistungen für Unterkunft und Heizung inden in der Frage angesprochenen Konstellationen. Zuständig sind in-soweit die kommunalen Träger, die nicht der Aufsicht des Bundesunterstehen.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 44 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährungund Landwirtschaft

51. AbgeordneteKarin

Binder(DIE LINKE.)

Aus welchen Gründen ist die Bundesregierungbis heute nicht dem Beschluss der Verbrau-cherministerkonferenz vom 15. Mai 2014(Tagesordnungspunkt 12) nachgekommen,„zeitnah einen Entwurf zur Überarbeitung des§ 40 Absatz 1a LFBG vorzulegen, der zumZiel hat, den Ländern einen rechtssicherenVollzug zu ermöglichen“ und, sofern es bereitseine interne Gesetzesvorlage gibt, wann wirddie Bundesregierung diese in den DeutschenBundestag einbringen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarth

vom 11. Februar 2015

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat denEntwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- undFuttermittelgesetzbuches (LFBG) sowie anderer Vorschriften erar-beitet. Dieser enthält insbesondere Änderungen von § 40 Absatz 1aLFBG.

Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll§ 40 LFBG dahingehend geändert werden, „dass die rechtssichereVeröffentlichung von festgestellten, nicht unerheblichen Verstößenunter Reduzierung sonstiger Ausschluss- und Beschränkungsgründemöglich ist“. Mit den geplanten Änderungen zu § 40 LFBG sollenverschiedene von den Oberverwaltungsgerichten bemängelte Unklar-heiten ausgeräumt und auch vom Bundesrat geforderte Ergänzungender Regelung vorgenommen werden. Insbesondere soll beispielswei-se eine gesetzliche Löschungsfrist hinsichtlich veröffentlichter Sach-verhalte eingeführt werden.

Der Entwurf befindet sich derzeit in der regierungsinternen Abstim-mung. Nach Abschluss der Ressortabstimmung wird den Ländernund betroffenen Verbänden Gelegenheit gegeben, zu dem Gesetzent-wurf Stellung zu nehmen. Nach der anschließenden Kabinettsbefas-sung wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf in den DeutschenBundestag einbringen.

52. AbgeordneterHarald

Ebner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit welcher Begründung bzw. auf Grundlagewelcher Positionierungen der einzelnen Res-sorts hat sich die Bundesregierung am 6. Fe-bruar 2015 im Berufungsausschuss in Brüsselbei der Abstimmung über die EU-Zulassungder gentechnisch veränderten Sojalinie 87769von Monsanto als Lebens- und Futtermittelenthalten, und bedeutet dies, dass die Bundes-regierung das Ansinnen Monsantos, das ent-sprechende Sojaöl mit verändertem Fettsäure-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 45 –

muster unter dem Markennamen „Soymega“als besonders gesundheitsfördernd zu vermark-ten, im Grundsatz unterstützt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarthvom 17. Februar 2015

Für das Stimmverhalten Deutschlands in Brüssel müssen die Positio-nen aller betroffenen Ressorts innerhalb der Bundesregierung be-rücksichtigt werden. Bei den Beratungen der Bundesregierung überden Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission zur gen-technisch veränderten Sojalinie MON 87769 konnte keine einheit-liche Auffassung erreicht werden. Gemäß der Gemeinsamen Ge-schäftsordnung der Bundesministerien hatte sich Deutschland daherbei der Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Le-bensmittel und Futtermittel am 9. Dezember 2014 der Stimme ent-halten. Diese Position zur Importzulassung der Sojalinie bestätigtesich für die Sitzung des Berufungsausschusses am 6. Februar 2015,so dass sich Deutschland auch hier der Stimme enthalten hat.

Das Sojaöl der Linie MON 87769 ist mit Stearidonsäure, einer Ome-ga-3-Fettsäure, angereichert, die sonst nur in einigen Seefischartenenthalten ist. Durch die Anreicherung soll nach Angaben des An-tragstellers die bei vielen Menschen in Industriestaaten vorhandeneunzureichende Versorgung mit Omega-3-Fettsäuren ausgeglichenund damit u. a. Herz-Kreislauferkrankungen vorgebeugt werden.

In Deutschland werden Lebensmittel, die als „genetisch verändert“oder „aus genetisch verändertem Soja hergestellt“ zu kennzeichnensind, nur in sehr geringem Umfang vermarktet. Ob in Deutschlandoder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Lebensmittel(z. B. Speiseöle), die aus gentechnisch verändertem Soja hergestelltwurden, mit der oben genannten Eigenschaft des erhöhten Gehaltsan Omega-3-Fettsäuren aktiv beworben werden oder werden sollen,ist der Bundesregierung nicht bekannt. Auch rechtmäßig in Verkehrbefindliche Lebensmittel, die als „genetisch verändert“ oder „aus ge-netisch verändertem Soja hergestellt“ zu kennzeichnen sind, sindvom Anwendungsbereich der „Health-Claims-Verordnung“ nichtausgeschlossen und dürften grundsätzlich nährwert- und gesundheits-bezogene Angaben tragen, sofern sie die in der Verordnung vorgese-henen Voraussetzungen erfüllen. Es ist Sache der Wirtschaft, dasVorliegen dieser Voraussetzungen zu beurteilen.

53. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele männliche Küken wurden in den ver-gangenen zehn Jahren (bitte einzeln nach Jah-ren auflisten) nach Informationen der Bundes-regierung getötet – da sie weder Eier legennoch genügend Fleisch abwerfen –, und wiesoschafft die Bundesregierung kein rechtlich ein-deutiges Verbot im Tierschutzgesetz für diesePraxis – vor dem Hintergrund, dass die Umset-zung von Verboten in den Bundesländern wiein Nordrhein-Westfalen durch Klagen der

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 46 –

Brütereien gestoppt wurden (www1.wdr.de/themen/politik/toetung-maennlicher-kueken-100.html)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Dr. Maria Flachsbarthvom 16. Februar 2015

Eine amtliche Statistik zur Tötung männlicher Küken von Hühner-Legerassen wird nicht geführt. Die nach den §§ 49 ff. des Agrarstatis-tikgesetzes durchgeführte Brütereistatistik des Statistischen Bundes-amtes erfasst u. a. die Schlupfzahlen von Gebrauchslegeküken ausBruteiern von Hühner-Legerassen in deutschen Brütereien mit einemFassungsvermögen der Brutanlagen von mindestens 1 000 Eiern.Hieraus ergeben sich für den Zeitraum von 2004 bis 2013 die nach-folgend gelisteten Schlupfzahlen. Davon ausgehend, dass das Ge-schlechterverhältnis von weiblichen zu männlichen Küken gleich ver-teilt ist, ist anzunehmen, dass jährlich etwa die gleiche Anzahl anmännlichen Küken von Hühner-Legerassen in diesen Brütereienschlüpft.

Die Praxis der Tötung männlicher Küken muss nach Auffassung derBundesregierung so schnell wie möglich beendet werden.

Die Bundesregierung unterstützt daher seit dem Jahr 2008 mit hoherPriorität Forschungsprojekte zur In-ovo-Geschlechtsbestimmungbeim Haushuhn als Alternative zur Tötung männlicher Küken. Hier-bei sollen Verfahren entwickelt werden, mit welchen durch frühzeiti-ge Geschlechtserkennung bei befruchteten Hühnereiern „männlichdeterminierte“ Eier noch vor einer weiteren Bebrütung erkannt undaussortiert werden können. Hierdurch soll der Schlupf männlicherKüken von Legelinien von vornherein verhindert werden. Es bestehtZuversicht, dass eine entsprechende Technologie in absehbarer Zeitzur Verfügung stehen wird. In rechtlicher Hinsicht ist zunächst derAusgang der laufenden Gerichtsverfahren zur Frage der Rechtmä-ßigkeit der behördlichen Verfügungen abzuwarten, mit denen diePraxis der Tötung männlicher Küken untersagt wurde, denn die Ur-teile, die auf die Klagen der betroffenen Brütereien hin ergingen,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 47 –

sind noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung wird den sichhieraus ergebenden Handlungsbedarf prüfen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

54. AbgeordneterRoland

Claus

(DIE LINKE.)

An wie vielen Bundeswehrstandorten gibt esjeweils wie viele Wehrpsychologinnen undWehrpsychologen mit notfallpsychologischerQualifizierung (bitte nach Ost- und West-deutschland aufgliedern)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 19. Februar 2015

Der Psychologische Dienst der Bundeswehr umfasst derzeit 238 Psy-chologinnen und Psychologen. Grundsätzlich werden alle Psycholo-ginnen und Psychologen der Bundeswehr nach ihrer Einstellung intruppenpsychologischen Lehrgängen dazu befähigt, notfallpsycholo-gische Methoden und Verfahren anwenden zu können. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, auf persönlichen Antrag und nachErfüllung zusätzlicher Voraussetzungen (z. B. Auslandseinsatz,durchgeführte Kriseninterventionen) nach den Richtlinien des Be-rufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V.(BDP) ein bundeswehrinternes Zertifikat zu erhalten, das die Erfül-lung der Kriterien des BDP bestätigt.

Eine Liste der zurzeit 70 zertifizierten Notfallpsychologinnen undNotfallpsychologen ist als Anlage beigefügt.

bei der Bundes- rteidigung Grübel Februar 2015

undeswehr

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 48 –

Anlage zu Parl Stsministerin der Ve

1880020-V202 vom

Liste

der zertifizierten Notfallpsychologinnen und Notfallpsychologen der B

Neue Bundesländer Anzahl Zertifzierte Notfall-Psychologen

Berlin 3 Erfurt 4 Rostock 1 Schwielowsee 1 Strausberg 4 Weißenfels 1 Alte Bundesländer Ahlen 1 Augustdorf 1 Bad Neuenahr-Ahrweiler 1 Bonn 11 Bruchsal 1 Bückeburg 1 Calw 1 Fürstenfeldbruck 4 Hilden 1 Kalkar 1 Kiel 1 Koblenz 4 Köln 11 München 6 Munster 1 Saarlouis 1 Schortens 1 Stadtallendorf 1 Ulm 2 Veitshöchheim 1 Westerstede 1 Wilhelmshaven 3

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 49 –

55. AbgeordneteSevim

Dagdelen

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienst-liche) hat die Bundesregierung durch den Ein-satz der fünf Sarlupe-Satelliten der Bundes-wehr, die am 17. Juli 2014 über der Ostukrainegeflogen sind – insbesondere von Sarlupe 1und 2, die beide in Höhenwinkeln von mehrals 60 Grad flogen (vgl. Satellitentracker vonHeavens Above) –, wodurch eine Beobachtungder Gegend um Snizhne bzw. Rossypne perRadar und damit des Abschusses bzw. Abstur-zes des Passagierflugzeuges MH17 möglich ge-wesen sein müsste, und welche Erkenntnissehat die Bundesregierung (auch nachrichten-dienstliche) diesbezüglich aus weiteren Daten(z. B. von so genannten Dual-Use-Modellen,von zivilen Satelliten – vom Bundesministe-rium der Verteidigung mitfinanziert oder nicht –sowie von Satelliten anderer Nationen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 17. Februar 2015

Zum angefragten Zeitpunkt liegt der Bundesregierung aus der ange-fragten Region weder Bildmaterial aus dem Satellitensystem derBundeswehr SAR-Lupe noch Bildmaterial aus kommerziell oderDual-Use-genutzten Satelliten vor.

Satelliten sind nicht in der Lage, ununterbrochen ein Abbild der Erd-oberfläche aufzuzeichnen. Sie werden punktuell eingesetzt und müs-sen im Voraus auf die zu beobachtenden Koordinaten programmiertwerden. Daher konnten keine Aufnahmen aus der besagten Regionvorgenommen werden.

Zur Frage nach Erkenntnissen der Bundesregierung von Satellitenanderer Nationen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Fra-ge 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-tagsdrucksache 18/2521 vom 9. September 2014 verwiesen.

56. AbgeordneterAndrejHunko

(DIE LINKE.)

Wann wird die Bundeswehr nach derzeitigemStand ihre Beschaffungsentscheidung fürMALE-Drohnen (MALE – Medium AltitudeLong Endurance) der Luftwaffe fällen bzw. in-wiefern ist eine Entscheidung über das weitereVorgehen zur Vorlage und Bewertung von Lö-sungsvorschlägen auch ohne Absehbarkeiteines „genauen Entscheidungszeitpunkts“ inVorbereitung (vgl. Antwort der Bundesregie-rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIELINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2684),und welche Überlegungen, Studien oder Un-tersuchungen wurden bereits angestellt odersind in Planung, mit welchen Waffen oder Ra-keten die Systeme überhaupt ausgerüstet wer-den könnten?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 50 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 11. Februar 2015

Lösungen für den Bedarf an der MALE-UAS-Überbrückungslösung(UAS – Unmanned Aerial System) auf der Basis des amerikanischenPREDATOR B und des israelischen HERON TP wurden erarbeitetund werden derzeit bewertet.

Dabei werden umfänglich die technischen, wirtschaftlichen und ope-rationellen Parameter der möglichen Lösungen betrachtet. Insbeson-dere das Erkunden der Marktsituation für ein solch sensibles Pro-dukt erfordert besondere Sorgfalt.

Eine Auswahlentscheidung dazu soll baldmöglichst getroffen wer-den.

57. AbgeordneterOliver

Krischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trifft es zu, dass das vorhandene Drehfunk-feuer am Flugplatz Nörvenich durch eine neueAnlage ersetzt werden soll, und könnten dieAufgaben dieser Anlage ggf. nicht durch eineandere (mit-)übernommen werden (z. B. durchdie Funkfeuer auf dem Flughafen Köln/Bonn)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepevom 17. Februar 2015

Das Drehfunkfeuer am Flugplatz Nörvenich wird durch die DFSDeutsche Flugsicherung GmbH betrieben und dient als Navigations-fixpunkt des zivilen und militärischen Luftverkehrsstreckennetzes.Darüber hinaus dient das Drehfunkfeuer als Bezugspunkt für An-und Abflugverfahren des Militärflugplatzes Nörvenich und der zivi-len Verkehrsflughäfen Köln/Bonn, Hahn, Mönchengladbach, Sieger-land und Düsseldorf.

Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH plant, die vorhandeneNavigationsanlage durch eine neue Anlage in räumlicher Nähe zumbisherigen Standort zu ersetzen. Eine Abdeckung der dargestelltenAufgaben durch andere, ggf. schon vorhandene Navigationsmittel istnicht möglich.

58. AbgeordneteMonikaLazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lange wird nach Kenntnis der Bundesre-gierung das als Zwischenlösung konzipierteProjekt „Strategic Airlift Interim Solution“(SALIS) noch fortbestehen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 51 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 17. Februar 2015

Die multinationale Kooperation SALIS wurde am 19. Dezember2014 zwischen der NATO Support Agency und der Firma RUSLANSALIS GmbH um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2016 vertrag-lich verlängert. Die darüber hinausgehende Fortführung der Koope-ration hängt vom Bedarf und der Bereitschaft der beteiligten Partner-nationen ab.

59. AbgeordneteMonika

Lazar

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sollen Transportflugzeuge des Typs AirbusA400M nach erfolgter Fertigstellung am Flug-hafen Leipzig/Halle stationiert werden, oderbleiben dort weiterhin die Maschinen vom TypAntonov im Einsatz?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 17. Februar 2015

Die Stationierung und der Betrieb des Transportflugzeuges AirbusA400M sind unverändert weiterhin ausschließlich am StandortWunstorf beabsichtigt.

Der Einsatz der durch die Firma RUSKAN SALIS GmbH betriebe-nen Luftfahrzeuge vom Typ Antonov AN 124-100 erfolgt währendder jeweiligen Vertragslaufzeit vom Flughafen Leipzig/Halle aus.

60. AbgeordneterJürgen

Trittin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber,ob im Zuge der von der NATO registriertenca. 400 Luftraumverletzungen durch russischeMilitärmaschinen diese jeweils mit scharfenWaffen bestückt waren, und ob es sich dabeium konventionelle oder nukleare Gefechtsköp-fe handelte?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 18. Februar 2015

NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg hat bei der Vorstellung sei-nes Jahresberichtes für das Jahr 2014 am 30. Januar 2015 davon ge-sprochen, dass im Jahr 2014 Luftfahrzeuge von NATO-Alliiertenüber 400 Mal aufgestiegen seien, um russische Luftfahrzeuge nachSicht zu identifizieren.

Die weit überwiegende Zahl der russischen Luftfahrzeuge habe sichim internationalen Luftraum bewegt und sei nicht in den Luftraumvon NATO-Staaten bzw. den Luftraum von Drittstaaten eingedrun-gen.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 52 –

Deutsche Luftfahrzeuge haben im Zuge der NATO-Einsatzverpflich-tung als „Quick Reaction Alert“ im Rahmen des NATO Air Policingüber dem Baltikum im zweiten Halbjahr 2014 einzelne visuelle Iden-tifizierungen von russischen militärischen Luftfahrzeugen durchge-führt.

Eine visuelle Differenzierung bei strategischen Langstreckenbom-bern zwischen Waffensystemen mit nuklearem oder konventionellemGefechtskopf oder Simulationskörpern ist grundsätzlich nicht mög-lich. Daher ist keine dieser Varianten auszuschließen.

Die erkannten Jagdflugzeuge beziehungsweise Jagdbomber führtennach Kenntnis der Bundesregierung eine konventionelle Bewaff-nung.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

61. AbgeordneteBeate

Walter-

Rosenheimer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie lauten die Bestandszahlen der unbegleite-ten minderjährigen Flüchtlinge zum 31. De-zember 2014 in Deutschland (bitte nach Bun-desländern aufschlüsseln) nach Kenntnisstandder Bundesregierung, und bis wann sollen die(Zwischen-)Ergebnisse der Bund-Länder-Ar-beitsgruppe des Bundesministeriums für Fami-lie, Senioren, Frauen und Jugend zur Frageder Verteilung von unbegleiteten minderjähri-gen Flüchtlingen veröffentlicht werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 17. Februar 2015

Derzeit dauern sowohl die Erhebungen als auch die Auswertungender Daten sowie die Beratungen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppezur Frage der Entwicklung der maßgeblichen gesetzlichen Vorausset-zungen einer Landesaufnahmeverpflichtung noch an.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

62. AbgeordneteKordula

Schulz-Asche

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Plant die Bundesregierung, wie in der „Berli-ner Zeitung“ vom 16. Januar 2015 dargestellt,die Möglichkeit, dass sich junge Frauen zur Er-stattung der Kosten der „Pille danach“ durchdie gesetzliche Krankenversicherung (GKV)nachträglich ein ärztliches Rezept ausstellenlassen können, und welche gesetzlichen Ände-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 53 –

rungen, außer der von der Koalition angekün-digten Änderung (vgl. Plenarprotokoll 18/82,S. 7870 vom 29. Januar 2015) des § 24a desFünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V),wären hierfür notwendig (z. B. Regelungen dernachträglichen Ausstellung eines Rezeptes zurKostenerstattung in § 13 SGB V)?

63. AbgeordneteKordula

Schulz-Asche

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung,dass für die Kostenübernahme der „Pille da-nach“ als nicht verschreibungspflichtiges Fer-tigarzneimittel durch die Krankenversicherungin jedem Fall eine gesetzliche Regelung (z. B.Geltung des § 129 Absatz 5a SGB V) notwen-dig ist, um einen einheitlichen Apothekenabga-bepreis für Notfallkontrazeptiva, die zulastender GKV abgegeben werden, sicherzustellen,und plant die Bundesregierung Entsprechen-des?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 12. Februar 2015

Die Fragen 62 und 63 werden wegen des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach der Entscheidungder Europäischen Kommission, das Notfallkontrazeptivum ellaOne®

mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat aus der Verschreibungspflicht zuentlassen, zeitnah einen Entwurf für eine Vierzehnte Verordnung zurÄnderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vorgelegt. Mitdieser Verordnung sollen einerseits Notfallkontrazeptiva mit demWirkstoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassenwerden und andererseits soll die Arzneimittelverschreibungsver-ordnung im Hinblick auf Notfallkontrazeptiva mit dem WirkstoffUlipristalacetat (ellaOne®) an die Entscheidung der EuropäischenKommission angepasst werden. Die Verordnung liegt dem Bundes-rat derzeit zur Beschlussfassung vor (Bundesratsdrucksache 28/15).Bezüglich der Kostenübernahme der zukünftig nicht mehr verschrei-bungspflichtigen Notfallkontrazeptiva plant die Bundesregierung, ander bisherigen Rechtslage festzuhalten, nach der die Kosten von Not-fallkontrazeptiva für Frauen, die das 20. Lebensjahr noch nicht voll-endet haben, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)übernommen werden. Hierfür ist eine entsprechende Anpassung des§ 24a SGB V vorgesehen, durch die eine Kostenübernahme auch fürnicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva für diesen Perso-nenkreis künftig möglich sein soll, sofern diese ärztlich verordnetwurden. Dabei sollen die Regelungen wie ansonsten für nicht ver-schreibungspflichtige Arzneimittel gelten, die auf ärztliche Verord-nung von der GKV erstattet werden.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass eine gesetzliche Re-gelung notwendig ist, um einen einheitlichen Apothekenabgabepreis

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 54 –

für Notfallkontrazeptiva, die zulasten der GKV abgegeben werden,sicherzustellen. Da es sich bei empfängnisverhütenden Mitteln nachder Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nicht um Arzneimittelim Sinne des SGB V handelt, ist ausdrücklich festzulegen, welche Re-gelungen des SGB V anwendbar sein sollen. Ein entsprechender Ver-weis auf § 129 Absatz 5a SGB V ist daher vorgesehen.

Entsprechende Regelungen sollen im Interesse der betroffenenFrauen zügig umgesetzt werden.

64. AbgeordneterFrank

Tempel

(DIE LINKE.)

Auf welcher Grundlage geht die Bundesregie-rung davon aus, dass der gestiegene Anteil derBehandlung von Cannabisabhängigen in Re-lation zur Behandlung von Abhängigen ande-rer Suchtstoffe in Suchtberatungs- und Be-handlungseinrichtungen von der Wirkung vonCannabis verursacht wird, wie von derDrogenbeauftragten der Bundesregierung,Marlene Mortler, im Interview in der „Apothe-ken-Umschau“ (Ausgabe B 01/15) suggeriert,und nicht durch einen Anstieg der Bereitschaftinnerhalb der Bevölkerung, eine Abhängigkeitvon Cannabis behandeln zu lassen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 12. Februar 2015

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler,weist im Interview mit der Apotheken-Umschau darauf hin, dassCannabiskonsum bei den unter 25-Jährigen mittlerweile der GrundNummer eins für eine ambulante und stationäre Behandlung beiProblemen mit illegalen Drogen ist. Für die Inanspruchnahme dervorhandenen Angebote der ambulanten und stationären Sucht- undDrogenhilfe spielen unterschiedliche Faktoren eine Rolle; eine dies-bezügliche Festlegung erfolgt in dem genannten Interview nicht.

65. AbgeordneterDr. Harald

Terpe

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Inwieweit ist die derzeitige Kampagne derKassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)gegen das Versorgungsstärkungsgesetz (www.kbv.de/html/13658.php) von deren gesetzli-chem Auftrag abgedeckt, oder aufgrund wel-cher anderen Vorschriften ist die KBV berech-tigt, eine solche Kampagne zu initiieren?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Annette Widmann-Mauz

vom 18. Februar 2015

Es ist allgemein anerkannt, dass Kassenärztliche Vereinigungen, unddamit auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Rah-men ihrer Aufgaben zur Öffentlichkeitsarbeit befugt sind. Dies be-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 55 –

zieht sich nicht nur auf die Information über bestehende gesetzlicheRegelungen. Öffentlichkeitsarbeit dürfen sie z. B. auch betreiben, umVerständnis für die Belange der Vertragsärzte zu gewinnen oder umöffentlich Konflikte deutlich zu machen, die den gesetzlichen Statusder Vertragsärzte beeinträchtigen.

Die Frage, ob die KBV ihre Standpunkte zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes in einer stärker sachbezogenen Weisezum Ausdruck bringen sollte, ist von der Frage der Zulässigkeit ge-sondert zu betrachten.

66. AbgeordneterHarald

Weinberg

(DIE LINKE.)

Ist es rechtlich zulässig, dass die KBV mittel-bar aus Versichertengeldern eine Anzeigen-kampagne finanziert, um nach Einschätzungder Rechtsaufsicht der KBV „bewusst mitmangelnder Sachlichkeit und Fehlinformatio-nen zu arbeiten“ (vgl. Ärzte Zeitung vom10. Februar 2015, S. 4), und wäre es vielmehrAufgabe dieser Körperschaft, über bestehendeRegelungen zu informieren als über noch nichteinmal im Deutschen Bundestag beratene Ge-setzesvorhaben?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinAnnette Widmann-Mauz

vom 17. Februar 2015

Es ist allgemein bekannt, dass Kassenärztliche Vereinigungen, unddamit auch die KBV im Rahmen ihrer Aufgaben zur Öffentlichkeits-arbeit befugt sind. Dies bezieht sich nicht nur auf die Informationüber bestehende gesetzliche Regelungen. Öffentlichkeitsarbeit dürfensie z. B. auch betreiben, um Verständnis für die Belange der Vertrags-ärzte zu gewinnen oder um öffentlich Konflikte deutlich zu machen,die den gesetzlichen Status der Vertragsärzte beeinträchtigen.

Die Frage, ob die KBV ihre Standpunkte zum Entwurf des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes in einer stärker sachbezogenen Weisezum Ausdruck bringen sollte, ist von der Frage der Zulässigkeit ge-sondert zu betrachten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr unddigitale Infrastruktur

67. AbgeordneterMatthias

Gastel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesre-gierung die jährlichen Entschädigungszahlun-gen im Zeitraum von 1994 bis 2014 (bitte ta-bellarisch darstellen), die die Deutsche BahnAG ihren Kunden für Zugverspätungen und

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 56 –

andere Unannehmlichkeiten ausgezahlt hat,und wie erklärt die Bundesregierung diese Ent-wicklung?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 12. Februar 2015

Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die Höhe dervon der Deutschen Bahn AG (DB AG) an ihre Kunden geleistetenEntschädigungszahlungen vor. Im Übrigen wird auf die Entschei-dung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäfts-ordnung zur Auslegung der §§ 105 und 108 der Geschäftsordnungdes Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksachen 13/6149 und16/8467) verwiesen.

Zum Thema Pünktlichkeit der DB AG wird auf die Antwort derBundesregierung zu den Fragen 88 ff. der Großen Anfrage der Frak-tion DIE LINKE. „20-Jahres-Bilanz der Bahnreform von 1994 bis2014“ (Bundestagsdrucksache 18/3266) verwiesen.

68. AbgeordneterMatthias

Gastel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierungdie laut Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungfür einen Bahnhof entscheidende betrieblicheFähigkeit, das Wenden von Zügen, am geplan-ten Stuttgarter Tiefbahnhof vor dem Hinter-grund der nicht sicheren Durchführbarkeiteiner Wendezugbremsprobe aufgrund dersechsfach über dem Normwert liegendenGleisneigung, gewährleistet, und wie wird nachKenntnis der Bundesregierung am Tiefbahn-hof das Wenden von Zügen insbesondere invom Regelbetrieb abweichenden Situationen,wenn die Einfahrt in den Rangierbahnhof Un-tertürkheim nicht möglich ist, gewährleistet?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 13. Februar 2015

Der Bundesregierung liegen zurzeit weder Informationen über Ein-zelheiten zur Durchführung der Wendebremsprobe noch Informatio-nen über Szenarien bei Abweichungen vom Regelbetrieb mit Blickauf mögliche Zugwenden im Stuttgarter Tiefbahnhof vor. InDeutschland sind die Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahr-zeugen gemäß § 4 Absatz 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes(AEG) verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisen-bahninfrastruktur sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustandzu halten. Normiert werden damit Sicherheitspflichten mit dem Ziel,Schäden zu vermeiden (Betreiberverantwortung). Dazu zählt auchdas Aufstellen entsprechender betrieblicher Regelungen und Verfah-ren zur Durchführung des sicheren Eisenbahnbetriebs, sowohl imRegelfall als auch im Störungsfall. Diese Regelungen werden zu ge-gebener Zeit von der Sicherheitsbehörde im Rahmen des Genehmi-gungsverfahrens zur Inbetriebnahme des Stuttgarter Tiefbahnhofsgeprüft.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 57 –

69. AbgeordneterMatthias

Gastel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Fälle unbeabsichtigten Wegrollenseines Zuges am Kölner Hauptbahnhof, wiezum Beispiel geschehen am 16. November2011 und am 21. Oktober 2014 (vgl. auch Ge-neral-Anzeiger Bonn vom 20. Juni 2013),ereigneten sich nach Kenntnis der Bundesre-gierung am Hauptbahnhof Köln mit seinerüberhöhten Gleisneigung von ca. 4 Prozent(vgl. Eisenbahn-Revue International 2/2015,S. 96) seit dem Jahr 2010 (bitte genaue Datenangeben), und welche Konsequenzen zieht dieBundesregierung daraus für den geplantenTiefbahnhof in Stuttgart, der eine ca. viermalhöhere Gleisneigung vorsieht als der KölnerHauptbahnhof (Planfeststellungsbeschluss zuStuttgart 21 vom 28. Januar 2005, S. 372 f)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 13. Februar 2015

Seit dem Jahr 2010 sind der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelledes Bundes 17 Ereignisse (Stand: 4. November 2014) bekannt gewor-den, bei denen Züge in Köln Hauptbahnhof unbeabsichtigt ins Rol-len gekommen sind.

Allerdings weist der Kölner Hauptbahnhof an keiner Stelle eineGleisneigung von 4 Prozent auf. Im Übrigen wird auf die Antwortzu Frage 68 verwiesen.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 58 –

70. AbgeordneterChristian

Haase

(CDU/CSU)

Wie hoch sind die im Rahmen des Bundesver-kehrswegeplans den einzelnen Bundesländernim Jahr 2014 zugeordneten eingeplanten Ver-kehrsinvestitionsmittel – ohne Bundesautobah-nen – gewesen, und in welcher Höhe wurdendiese Mittel zur Umsetzung der Projekte andie einzelnen Bundesländer gezahlt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär

vom 16. Februar 2015

Die Zuordnung von Verkehrsmittelinvestitionsmitteln erfolgt auf Ba-sis des jährlichen Haushaltsplans. Eine Zuweisung von Finanzmittelnim Zuge der Bundesverkehrswege- bzw. Bedarfsplanung an die Bun-desländer erfolgt nur für den Vekehrsträger Straße. Für die Ver-kehrsträger Schiene und Wasserstraße erfolgt keine länderbezogeneZuweisung. Die Frage kann daher nur für die Bundesfernstraßen be-antwortet werden.

Im Haushaltsjahr 2014 wurden den Ländern als Auftragsverwaltungder Bundesfernstraßen mit Verfügungsrahmen (VR) zu Jahresanfangdie nachstehenden Bundesfernstraßenmittel zugewiesen. Im Laufedes Haushaltsvollzugs kam es zu Veränderungen im Rahmen vonverkehrsträger- und länderübergreifenden Mittelausgleichen, so dasssich mit Haushaltsabschluss die Istausgaben wie folgt darstellen:

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 59 –

71. AbgeordneteBritta

Haßelmann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Geschäftsbereiche im Bundesministe-rium für Verkehr und digitale Infrastrukturverantwortet die Parlamentarische Staatssekre-tärin Katherina Reiche in dieser Legislaturpe-riode, und für welche Geschäftsbereiche besaßsie in der letzten Legislaturperiode als Parla-mentarische Staatssekretärin beim Bundesmi-nister für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-sicherheit die Zuständigkeit?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle

vom 12. Februar 2015

Die Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche verantwor-tete in dieser Legislaturperiode beim Bundesminister für Verkehrund digitale Infrastruktur (BMVI) folgende Zuständigkeitsbereiche:Radverkehr, Luftverkehrswirtschaft, Flughafensicherung, Flugsiche-rung, Lärmschutz, Verkehrssicherheit, Verkehrsrecht, Automobil-wirtschaft, Oldtimer, Motorrad und Forschung bzw. Kraftstoffstrate-gie (Elektromobilität).

Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit (BMU) erfolgte in der 17. Legislaturperiode in Übereinstim-mung mit der Geschäftsordnung der Bundesregierung eine Vertre-tung durch die Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatssekre-tärinnen im Einzelfall. Daneben gab es eine Übereinkunft, dass dieParlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatssekretärinnen sichschwerpunktmäßig um die Inhalte bestimmter Abteilungen küm-mern sollten. Nach dieser Aufteilung hat die ParlamentarischeStaatssekretärin Katherina Reiche sich im Schwerpunkt mit den In-halten der Abteilungen KI und WA, der Unterabteilungen IG II undZG II und des Referates ZG III 3 befasst.

In der Zeit von Oktober 2012 bis zum Ende der Legislaturperiodewurde zudem die Regelung getroffen, dass Vorlagen an den Bundes-minister in Angelegenheiten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(EEG) und Vorlagen im Zusammenhang mit den Auswirkungen derEnergiewende auf den Mittelstand über die Parlamentarische Staats-sekretärin Katherina Reiche vorzulegen waren. Andere Themen wa-ren von dieser Regelung nicht betroffen.

72. AbgeordneteBritta

Haßelmann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Plant der Bundesminister für Verkehr und di-gitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, inReaktion auf den anstehenden Wechsel derParlamentarischen Staatssekretärin KatherinaReiche zum Verband kommunaler Unterneh-men (VKU) ihren aktuellen Aufgabenbereichzu verändern, und welche Gründe stehen fürden Bundesminister bei der Entscheidung übereine solche Aufgabenveränderung im Mittel-punkt?

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 60 –

73. AbgeordneteBritta

Haßelmann

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann wird die Bundeskanzlerin Dr. AngelaMerkel im Einvernehmen mit dem Bundes-verkehrsminister Alexander Dobrindt demBundespräsidenten Joachim Gauck vorschla-gen, die Parlamentarische StaatssekretärinKatherina Reiche, die am 4. Februar 2015vom Vorstand des VKU zu dessen Hauptge-schäftsführerin gewählt wurde und dieses Amtam 1. September 2015 antreten wird, aus ihrerjetzigen Funktion zu entlassen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle

vom 12. Februar 2015

Die Fragen 72 und 73 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche hat am Tagihrer Wahl zur Hauptgeschäftsführerin des VKU den Bundesminis-ter für Verkehr und digitale Infrastruktur um Entlassung aus ihrenAufgaben gebeten. Sie ist am 11. Februar 2015 aus dem Amt ausge-schieden.

Vor diesem Hintergrund erübrigt sich die Frage nach möglichen Ver-änderungen des Aufgabenzuschnitts der Parlamentarischen Staats-sekretärin Katherina Reiche im BMVI.

74. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Überlegungen oder konkreten Planun-gen gibt es innerhalb der Bundesregierung zurGründung einer Infrastrukturgesellschaft und/oder zur Gründung von projektbezogenen Be-treibergesellschaften zur Durchführung desBaus von Verkehrsprojekten?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär

vom 17. Februar 2015

Die Bundesregierung hat derzeit keine derartigen konkreten Überle-gungen.

75. AbgeordneterSven-Christian

Kindler

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Modelle zur Gründung einer projekt-bezogenen Betreibergesellschaft für den Bauund Betrieb der Elbquerung der Autobahn 20zwischen Drochtersen (Niedersachsen) undGlückstadt (Schleswig-Holstein) werden durchdie Bundesregierung geprüft, und wann habenhierzu bereits Gespräche des Bundes mit denLändern Schleswig-Holstein und Niedersach-sen stattgefunden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 61 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär

vom 17. Februar 2015

Das BMVI hat im Jahr 2013 eine umfassende ÖPP-Eignungsabschät-zung (ÖPP – Öffentlich-Private Partnerschaft) zur Elbquerungdurchgeführt. Danach ist ein wirtschaftlich tragfähiges ÖPP-Projektin Form eines F-Modells bei Berücksichtigung einer maximalen An-schubfinanzierung von 50 Prozent der Baukosten als grundsätzlichmöglich und machbar einzustufen. Aus niedersächsischer und schles-wig-holsteinischer Sicht wurde das Ergebnis begrüßt. Auf Betreibendes Landes Schleswig-Holstein sollen außerdem der rechtliche Rah-men und die wirtschaftlichen Potenziale für ein Staatsgarantiemodellnach dänischem Vorbild geprüft werden.

76. AbgeordneterStephan

Kühn

(Dresden)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Von welchem Ausgangswert bzw. -niveau sollnach dem Nationalen Verkehrslärmschutzpa-ket II der Fluglärm bis zum Jahr 2020 im Ver-gleich zum Jahr 2008 um 20 Prozent reduziert,und wie soll die Zielerreichung gemessen bzw.überprüft werden?

77. AbgeordneterStephan

Kühn(Dresden)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Lärmreduktion bringen im Einzelnendie in der Antwort der Bundesregierung aufmeine Schriftlichen Fragen 71 und 72 auf Bun-destagsdrucksache 18/3361 genannten Maß-nahmen konkret, und wie will die Bundesregie-rung Aussagen zur Zielerreichung treffen,wenn ihr keine Erkenntnis über die Wirkungder einzelnen Maßnahmen vorliegen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Norbert Barthle

vom 16. Februar 2015

Die Fragen 76 und 77 werden wegen ihres Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Ausgangsjahr für das NATIONALE VERKEHRSLÄRMSCHUTZ-PAKET II ist das in der Frage angesprochene Jahr 2008. Ein einheit-liches Ausgangsniveau für dieses Jahr oder ein einheitliches Schutzni-veau für das Jahr 2020 sind nicht definiert worden. Die erwartetenWirkungen der einzelnen Maßnahmen sind, so weit möglich, im NA-TIONALEN VERKEHRSLÄRMSCHUTZPAKET II beschrieben.Diese Wirkungen z. B. der Geräuschminderung an der Quelle, flug-betrieblicher Maßnahmen, wirtschaftlicher Anreize für den Einsatzleiser Flugzeuge und der Verbesserung des passiven Lärmschutzeswerden zu gegebener Zeit einer gesamthaft wertenden Betrachtung(wertenden Gesamtbetrachtung) zugänglich sein.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 62 –

78. AbgeordneterHarald

Petzold

(Havelland)

(DIE LINKE.)

Inwieweit besteht die Absicht, Bundes- undLandesstraßen künftig in die Mautpflicht ein-zubeziehen, und in welchen Zeiträumen sindÄnderungen vorgesehen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär

vom 13. Februar 2015

Zum 1. Juli 2015 soll die Mautpflicht auf weitere ca. 1 100 km Bun-desstraßen ausgedehnt werden. Die im Koalitionsvertrag vorgesehe-ne Ausdehnung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen wird in dernächsten Legislaturperiode umgesetzt werden und soll Bundesfern-straßen im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 des Bundesfernstraßen-gesetzes (Bundesstraßen) umfassen. Die Inbetriebsetzung ist für Mit-te des Jahres 2018 vorgesehen. Eine Mautausdehnung auf Landes-straßen ist nicht vorgesehen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

79. AbgeordneteAnnalena

Baerbock

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Betrachtet die Bundesregierung die von derEuropäischen Kommission für eine Marktsta-bilitätsreserve (MSR) im Emissionshandel vor-geschlagenen Schwellenwerte von 833 Mio. t(ab denen Zertifikate in die MSR überführtwerden sollen) bzw. 400 Mio. t (ab denen Zer-tifikate aus der MSR wieder in den Markt zu-rücküberführt werden sollen) als ausreichend,um den Zertifikatspreis zu stabilisieren, undwie beurteilt sie diese von der EuropäischenKommission vorgeschlagenen Schwellenwerteangesichts der Erwartung, dass der derzeitpreisstabilisierende Absicherungsbedarf fürdie Kohleverstromung (das sog. Hedging) ab-sehbar zurückgehen wird?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 11. Februar 2015

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Schwellen-werte sollen dem für das reibungslose Funktionieren des Emissions-handelsmarktes notwendigen Bedarf an Liquidität abbilden. Hierfürsind die für Absicherungsgeschäfte voraussichtlich gebundenenZertifikate bei der Berechnung von Überschüssen bzw. Knappheitzu berücksichtigen. Da über die Menge und zukünftige Entwicklungdieser für das so genannte Hedging gebundenen Zertifikate Unsi-cherheit besteht, unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag derPräsidentschaft in den laufenden Verhandlungen, die Marktstabili-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 63 –

tätsreserve (MSR) regelmäßig zu überprüfen. Dabei sollen nach An-sicht der Bundesregierung insbesondere auch alle Schwellenwerteeingehend analysiert und sichergestellt werden, dass der Hedgingbe-darf des Marktes richtig abgebildet wird. Der Vorschlag der Kom-mission enthält zudem bereits eine Regelung, mit der im Falle über-mäßiger Preissteigerungen durch Einführung der MSR mit dem In-strument des Artikels 29a der Emissionshandelsrichtlinie angemes-sen reagiert werden kann. Die Bundesregierung hat vorgeschlagen,die Auslöseschwelle hierfür abzusenken, so dass eine Verdoppelung(statt Verdreifachung) des Preises in den genannten Zeiträumen aus-reichen sollte, um die vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.

80. AbgeordneterOliverKrischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Zahlen liegen der Bundesregierungüber die Höhe der illegalen Entsorgung vonElektroschrott vor (bitte Entwicklung der ver-gangenen zehn Jahre nach einzelnen Jahrennennen), und wie will sie gegen diese nicht-korrekte Verwertung zukünftig besser vorge-hen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Florian Pronold

vom 13. Februar 2015

Statistisch ermittelte Zahlen zur illegalen Entsorgung von Elektro-und Elektronik-Altgeräten sind der Bundesregierung nicht bekannt.Es liegen lediglich Schätzungen zur illegalen Verbringung von Elek-tro- und Elektronik-Altgeräten ins Ausland vor. Laut der durch dasUmweltbundesamt durchgeführten Studie „Optimierung der Steue-rung und Kontrolle grenzüberschreitender Abfallströme von Elektro-geräten/Elektroschrott“ aus dem Jahr 2010 wird davon ausgegangen,dass im Jahr 2008 etwa 155 000 Tonnen Elektro- und Elektronik-Alt-geräte illegal exportiert und damit voraussichtlich nicht einer ord-nungsgemäßen Behandlung zugeführt wurden.

Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind nurbestimmte Akteure (Hersteller, Vertreiber und öffentlich-rechtlicheEntsorgungsträger) zur Erfassung von Elektro- und Elektronik-Alt-geräten berechtigt. Die Bundesregierung geht auch im Lichte derErkenntnisse aus der o. a. Studie davon aus, dass die durch dieseAkteure erfassten Mengen grundsätzlich einer ordnungsgemäßenEntsorgung zugeführt werden. Im Rahmen der Neufassung desElektroG, welche derzeit zur Umsetzung der europarechtlichen Vor-gaben aus der Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlamentsund des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vorbereitetwird, soll künftig noch deutlicher herausgestellt werden, welche Ak-teure zur Sammlung und Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten berechtigt sind.

Um den illegalen Export insbesondere in Entwicklungsländer einzu-dämmen, sollen bei der Neufassung des ElektroG zudem die strin-genten Vorgaben zur Verbringung aus der Richtlinie 2012/19/EUumgesetzt werden. Dies umfasst insbesondere die Festlegung vonMindestanforderungen für die Verbringung, so dass zukünftig grund-sätzlich nur noch überprüfte, funktionsfähige Gebrauchtgeräte, die

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 64 –

ausreichend vor Beschädigungen beim Transport geschützt sind, alsNichtabfall exportiert werden dürfen. Auch soll eine Beweislastum-kehr eingeführt werden, der zufolge der Exporteur zukünftig belegenmuss, dass es sich um funktionsfähige Gebrauchtgeräte bzw. umNichtabfall handelt.

81. AbgeordneterChristian

Kühn

(Tübingen)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelleSituation auf dem deutschen Immobilien- undMietmarkt, insbesondere in Ballungszentrenund Universitätsstädten, und sieht sie, wie dasFrühjahrsgutachten des Zentralen Immobi-lienausschusses e. V., hier Anzeichen einerEntspannung (www.zia-deutschland.de/presse/pressemitteilungen/regionale-auswertung-des-fruehjahrsgutachtens/)“?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Florian Pronold

vom 12. Februar 2015

Aus Sicht der Bundesregierung sind die genannten Entwicklungennicht als Anzeichen für eine Marktentspannung zu werten, denn dieMieten steigen weiter an. Die vom Zentralen Immobilienausschusse. V. im Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2015 veröffent-lichten Zahlen zeigen lediglich, dass sich der Mietenanstieg in einigenGroßstädten im Jahr 2014 etwas abgeflacht hat. Dies bedeutet, dassdort die Mietsteigerungen etwas geringer ausfielen als in den Vorjah-ren. Gleichwohl waren die Mieten auch im Jahr 2014 höher als inden Jahren davor. Lediglich in Frankfurt am Main und Düsseldorfist ein leichter Rückgang der Angebotsmieten nach den Daten derempirica ag zu verzeichnen. Dieser Rückgang der Angebotsmietenkann aus anderen Datenquellen nicht bestätigt werden. Auch derZentrale Immobilienausschuss e. V. weist in seiner Bewertung zumFrühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2015 darauf hin, dass dieEntwicklungen nicht als Signal der Entspannung fehlgedeutet wer-den dürfen.

82. AbgeordneterCarstenMüller

(Braunschweig)

(CDU/CSU)

Wie wurden die vom Land Niedersachsen imRahmen der Bundesfinanzhilfen zur Städte-bauförderung im Programmjahr 2014 nicht inAnspruch genommenen und zurückgemelde-ten 36,217 Mio. Euro verwendet (www.ms.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/rede-der-niedersaechsischen-sozialministerin-cornelia-rundt-zur-dringlichen-anfrage-zur-staedtebaufoerderung-128786.html)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Florian Pronold

vom 16. Februar 2015

Nach Artikel 14 Absatz 2 der Verwaltungsvereinbarung Städtebau-förderung 2014 kann der Bund Finanzhilfen, die ein Land aufgrund

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 65 –

Nichtinanspruchnahme zurückmeldet, auf die anderen Länder zumEinsatz in der Städtebauförderung verteilen. Die vom Land Nieder-sachsen nicht in Anspruch genommenen Bundesmittel wurden ent-sprechend eingesetzt.

83. AbgeordneterCarsten

Müller

(Braunschweig)

(CDU/CSU)

Falls diese Hilfen auf andere Bundesländeraufgeteilt wurden, an welche erfolgten dieseund in welchem Umfang?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Florian Pronold

vom 16. Februar 2015

Die vom Land Niedersachsen nicht in Anspruch genommenen Bun-desmittel zur Städtebauförderung 2014 wurden, zusammen mitNichtinanspruchnahmen anderer Länder, auf die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpom-mern und Sachsen vollständig umverteilt.

Eine länderweise Darstellung der Höhe nach allein für die Nichtinan-spruchnahme des Landes Niedersachsen ist aufgrund der Einrech-nung in die Gesamtumverteilung nicht möglich.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

84. AbgeordneterKai

Gehring

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie groß ist aus Sicht der Bundesregierung dieLücke, um das auf dem Bildungsgipfel 2008beschlossene Ziel zu erreichen, 10 Prozent desBruttoinlandsprodukts in Bildung und For-schung (7 Prozent für Bildung, 3 Prozent fürForschung) zu investieren (Lücke bitte ge-trennt für die Bereiche Bildung und Forschungsowie nach nationaler und OECD-Definition[OECD = Organisation für wirtschaftliche Zu-sammenarbeit und Entwicklung] von Bildungs-und Forschungsausgaben ausweisen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Müller

vom 6. Februar 2015

Mit der am 22. Oktober 2008 auf dem Dresdner Bildungsgipfel ver-abschiedeten Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstiegdurch Bildung“ haben die Regierungschefinnen und -chefs von Bundund Ländern die Weichen für ein umfassendes Programm zur Stär-kung von Bildung und Ausbildung in Deutschland gestellt. Sie habensich unter anderem darauf geeinigt, dass in Deutschland der Anteil

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 66 –

der Aufwendungen für Bildung und Forschung gesamtstaatlich biszum Jahr 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ge-steigert wird. Datengrundlage für das 10-Prozent-Ziel ist das vomStatistischen Bundesamt erhobene Budget für Bildung, Forschungund Wissenschaft. Endgültige Angaben liegen derzeit für das Jahr2011 vor, in dem der Anteil 9,1 Prozent betrug. Nach vorläufigen Be-rechnungen wurden im Jahr 2012 in Deutschland vom öffentlichenund privaten Bereich insgesamt 248,9 Mrd. Euro für Bildung, For-schung und Wissenschaft ausgegeben. Gemessen am BIP betrug derAnteil 9 Prozent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit der Umstel-lung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) auf das Eu-ropäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG2010) im September 2014 eine deutliche Erhöhung des nominalenBIP um durchschnittlich 3 Prozent einherging. Dies ist vor allem aufdie veränderte Berücksichtigung von FuE-Ausgaben (FuE – For-schung und Entwicklung) als Investitionen zurückzuführen. DieNiveauerhöhung des BIP führt rechnerisch dazu, dass der Anteil derAusgaben für Bildung und Forschung am BIP geringer ausfällt.Nach vorläufigen Berechnungen des Stifterverbandes für die Deut-sche Wissenschaft e. V. betrugen die FuE-Gesamtausgaben inDeutschland im Jahr 2013 fast 80,2 Mrd. Euro. Damit lag der FuE-Anteil am BIP in Deutschland bei 2,85 Prozent. Über die genanntenletztverfügbaren Daten hinaus können keine belastbaren Aussagenüber die Lücke zur Erreichung des 3-Prozent- bzw. des 10-Prozent-Ziels getroffen werden.

Die Unterscheidung der Bildungsausgaben nach nationaler und in-ternationaler Abgrenzung ist im vorliegenden Zusammenhang nichteinschlägig. Für den internationalen Vergleich der Bildungsausgabenwerden nur solche Ausgabenkomponenten berücksichtigt, zu deneninternational vergleichbare Daten vorliegen. Dies sind insbesonderedie Ausgaben für Bildungseinrichtungen, aber auch für die Förde-rung von Bildungsteilnehmenden (z. B. Bundesausbildungsförde-rungsgesetz). In Deutschland verfügen wir darüber hinaus überDaten zu weiteren bildungsrelevanten Ausgaben, die zwar internatio-nal nicht vergleichbar vorliegen, aber trotzdem einen substanziellenfinanziellen Input in das Bildungssystem darstellen. Dazu zählenzum Beispiel die Ausgaben für die betriebliche Weiterbildung. DieseAusgaben werden ebenfalls beim 10-Prozent-Ziel angerechnet. BeiForschungsausgaben wird nicht zwischen nationaler und internatio-naler Abgrenzung unterschieden.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürwirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

85. AbgeordneteCarenLay

(DIE LINKE.)

Ist der Bundesregierung bekannt, warum dasBundesministerium für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung den Verein Hu-mana People to People Deutschland e. V. alsMitglied in ihrem „Bündnis für nachhaltigeTextilien“ führt, obwohl es diesen Verein mitder Begründung, es fehle ihm „an ausreichen-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 67 –

der entwicklungspolitischer Erfahrung“ (zitiertnach FAZ vom 13. Februar 2009, S. 7) als Ent-sendeorganisation im Programm „weltwärts“ablehnt?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsThomas Silberhorn

vom 16. Februar 2015

Der Verein „Humana People to People Deutschland e. V.“ ist nichtMitglied im Bündnis für nachhaltige Textilien. Eine vollständigeÜbersicht der Bündnismitglieder finden Sie im Internet unterwww.textilbuendnis.com/index.php/startseite/liste-der-mitglieder.

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/4044 – 68 –

Ergänzung

zu der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin AnetteKramme vom 29. Januar 2015 auf die Schriftliche Frage 33 aufBundestagsdrucksache 18/3888 der Abgeordneten Brigitte Pothmer:

Auswertung der Bundesagentur für Arbeit zum Migrationshintergrundjunger Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen

In den beigefügten Tabellen (Anlagen 1 bis 4) sind die Zugänge in ar-beitsmarktpolitische Maßnahmen nach Migrationshintergrund dar-gestellt. Da die Erhebung erst im Laufe des Jahres 2012 aufgebautwurde, können entsprechende Daten nur für das Jahr 2013 sowie Ja-nuar bis Oktober 2014 ausgewertet werden. Die Definition desMerkmals Migrationshintergrund ist in § 6 der Migrationshinter-grund-Erhebungsverordnung geregelt:

Ein Migrationshintergrund liegt vor, wenn:

1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitztoder

2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigenGrenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwan-derung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschlandnach 1949 erfolgte oder

3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragen Personaußerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschlandliegt sowie eine Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutigeGebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.

Die Ergebnisse zum Migrationshintergrund werden in der Fördersta-tistik nur veröffentlicht und dargestellt, wenn innerhalb einer Maß-nahmeart mindestens 80 Prozent der Teilnehmenden befragt wur-den. Da Teilnehmende an Fördermaßnahmen in der Migrationshin-tergrund-Erhebungsverordnung nicht explizit als zu befragende Per-sonen genannt werden, kann der Anteil der befragten Teilnehmen-den zwischen den Maßnahmearten stark schwanken. Insbesonderebei Maßnahmen zur Berufswahl und Berufsausbildung können daherdie Ergebnisse zum Migrationshintergrund häufig nicht veröffent-licht werden.

Das Merkmal Migrationshintergrund wird im Rahmen des operati-ven Handelns der Agenturen für Arbeit und der Träger der Grundsi-cherung für Arbeitsuchende nicht erhoben, sondern muss durch ge-sonderte Befragung ermittelt werden. Da keine Auskunftspflicht fürdie Befragten besteht, handelt es sich statistisch-methodisch um eineVollerhebung mit freiwilliger Teilnahme. Die Zahlen zum Migra-tionshintergrund enthalten daher nur diejenigen Personen, die beider Befragung Angaben gemacht haben. Eine Hochrechnung derDaten zum Migrationshintergrund findet nicht statt. Die Daten kön-nen nicht als absolutes Ergebnisniveau der Grundgesamtheit (hier:Teilnehmende an Fördermaßnahmen) interpretiert werden. Aus die-sem Grund werden bei Sonderauswertungen in der Regel nur An-teilswerte berichtet.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 69 –

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/4044– 71 –

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Berlin, den 20. Februar 2015

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