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Deutscher Bundestag 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121 19. 11. 99 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. November 1999 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Adam, Ulrich (CDU/CSU) .................. 62 Beer, Angelika ...................... 34, 35, 36 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Behrendt, Wolfgang (SPD) ................. 1, 2 Binding, Lothar (Heidelberg) (SPD) ........ 13, 14 Borchert, Jochen (CDU/CSU) ...... 83, 84, 85, 86 Büttner, Hartmut (Schönebeck) (CDU/CSU) . 15, 16 Caspers-Merk, Marion (SPD) ............. 17, 18 Dehnel, Wolfgang (CDU/CSU) .............. 63 Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) .... 59, 60, 61 Dr. Friedrich, Hans-Peter (Hof) ........... 37, 38 (CDU/CSU) Fritz, Erich G. (CDU/CSU) .............. 39, 40 Goldmann, Hans-Michael (F.D.P.) ......... 19, 20 Götz, Peter (CDU/CSU) ................. 64, 65 Grill, Kurt-Dieter (CDU/CSU) ............ 66, 67 Hagemann, Klaus (SPD) ................. 87, 88 Heise, Manfred (CDU/CSU) .............. 68, 89 Helias, Siegfried (CDU/CSU) ............. 69, 70 Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) ................ 41 Dr. Hornhues, Karl-Heinz (CDU/CSU) ......... 3 Hüppe, Hubert (CDU/CSU) .................. 7 Kampeter, Steffen (CDU/CSU) .............. 21 Kauder, Volker (CDU/CSU) ........... 42, 43, 44 Kopp, Gudrun (F.D.P.) ..................... 71 Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) ............... 4 Dr. Mayer, Martin (Siegertsbrunn) ..... 22, 23, 24 (CDU/CSU) Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.) ...... 5, 54, 55 Ostrowski, Christine (PDS) ............ 25, 26, 27 Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (F.D.P.) .... 28, 72 Otto, Norbert (Erfurt) (CDU/CSU) ............ 8 Dr. Protzner, Bernd (CDU/CSU) .......... 29, 45 Reinhardt, Erika (CDU/CSU) ......... 56, 57, 58 Dr. Rose, Klaus (CDU/CSU) ....... 46, 47, 48, 49 Schäfer, Anita (CDU/CSU) .............. 73, 74 Schmidt, Dagmar (Meschede) (SPD) . 75, 76, 77, 78 Dr. Schwaetzer, Irmgard (F.D.P.) ....... 79, 80, 81 Siebert, Bernd (CDU/CSU) ................... 6 Sterzing, Christian ................ 50, 51, 52, 53 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Türk, Jürgen (F.D.P.) ............... 9, 10, 11, 12 Voßhoff, Andrea Astrid (CDU/CSU) . 30, 31, 32, 33 Wilhelm, Helmut (Amberg) .................. 82 (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag14. Wahlperiode

Drucksache 14/212119. 11. 99

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 15. November 1999

eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Adam, Ulrich (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

Beer, Angelika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34, 35, 36(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Behrendt, Wolfgang (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2

Binding, Lothar (Heidelberg) (SPD) . . . . . . . . 13, 14

Borchert, Jochen (CDU/CSU) . . . . . . 83, 84, 85, 86

Büttner, Hartmut (Schönebeck) (CDU/CSU) . 15, 16

Caspers-Merk, Marion (SPD) . . . . . . . . . . . . . 17, 18

Dehnel, Wolfgang (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 63

Dr. Faust, Hans Georg (CDU/CSU) . . . . 59, 60, 61

Dr. Friedrich, Hans-Peter (Hof) . . . . . . . . . . . 37, 38(CDU/CSU)

Fritz, Erich G. (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 39, 40

Goldmann, Hans-Michael (F.D.P.) . . . . . . . . . 19, 20

Götz, Peter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . 64, 65

Grill, Kurt-Dieter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 66, 67

Hagemann, Klaus (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 87, 88

Heise, Manfred (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 68, 89

Helias, Siegfried (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . 69, 70

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Dr. Hornhues, Karl-Heinz (CDU/CSU) . . . . . . . . . 3

Hüppe, Hubert (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Kampeter, Steffen (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 21

Kauder, Volker (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . 42, 43, 44

Kopp, Gudrun (F.D.P.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . 4

Dr. Mayer, Martin (Siegertsbrunn) . . . . . 22, 23, 24(CDU/CSU)

Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.) . . . . . . 5, 54, 55

Ostrowski, Christine (PDS) . . . . . . . . . . . . 25, 26, 27

Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (F.D.P.) . . . . 28, 72

Otto, Norbert (Erfurt) (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . 8

Dr. Protzner, Bernd (CDU/CSU) . . . . . . . . . . 29, 45

Reinhardt, Erika (CDU/CSU) . . . . . . . . . 56, 57, 58

Dr. Rose, Klaus (CDU/CSU) . . . . . . . 46, 47, 48, 49

Schäfer, Anita (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . 73, 74

Schmidt, Dagmar (Meschede) (SPD) . 75, 76, 77, 78

Dr. Schwaetzer, Irmgard (F.D.P.) . . . . . . . 79, 80, 81

Siebert, Bernd (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Sterzing, Christian . . . . . . . . . . . . . . . . 50, 51, 52, 53(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Türk, Jürgen (F.D.P.) . . . . . . . . . . . . . . . 9, 10, 11, 12

Voûhoff, Andrea Astrid (CDU/CSU) . 30, 31, 32, 33

Wilhelm, Helmut (Amberg) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

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Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Behrendt, Wolfgang (SPD)Präsentation der Wehrmachtsausstellung inden Vereinigten Staaten; Korrektur be-stehender Fehler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Dr. Hornhues, Karl-Heinz (CDU/CSU)Unterstützung der Reformländer Rumä-nien und Bulgarien auf ihrem Weg in dieeuroatlantischen Strukturen . . . . . . . . . . . . . . 1

Koschyk, Hartmut (CDU/CSU)Schlieûung deutscher Konsulate in Polen,Rumänien und Dänemark . . . . . . . . . . . . . . . 2

Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.)Menschenrechtsverletzung durch die russi-sche Bombardierung von Tschetschenienund Dagestan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsdes Innern

Siebert, Bernd (CDU/CSU)Auswirkungen der Sparpläne auf den Fort-bestand des Internationalen Suchdienstes inArolsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Justiz

Hüppe, Hubert (CDU/CSU)Deutsche Übersetzungen zum Menschen-rechtsübereinkommen zur Biomedizin alsTexstgrundlage der parlamentarischen Be-ratungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Otto, Norbert (Erfurt) (CDU/CSU)Grundbuchrechtliche Sicherung des An-spruchs auf lebenslanges Wohnrecht nachVerkauf des Gebäudes in den neuen Bun-desländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Türk, Jürgen (F.D.P.)Nachteile für die Bevölkerung in den einzel-nen Bundesländern durch die sich stark un-terscheidende Zahl von Richtern; Zahl derRichter und der Klagen in den einzelnenBundesländern 1998 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Finanzen

Binding, Lothar (Heidelberg) (SPD)Berechnung des Steuersenkungsspielraums . . 9

Büttner, Hartmut (Schönebeck) (CDU/CSU)Schlieûung von Zollämtern in Ostdeutsch-land, insbesondere in Sachsen-Anhalt . . . . . . 9

Caspers-Merk, Marion (SPD)Umsetzung des Einkommensteuerände-rungsgesetzes hinsichtlich der Kinderfreibe-träge durch die Finanzverwaltungen . . . . . . 10

Goldmann, Hans-Michael (F.D.P.)Steuerliche Behandlung von Abwrackprä-mien für Binnenschiffe in Deutschland undden Niederlanden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Kampeter, Steffen (CDU/CSU)Bekämpfung der illegalen Beschäftigungdurch die Hauptzollämter . . . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Mayer, Martin (Siegertsbrunn)(CDU/CSU)

Einführung der ¹elektronischen Brief-markeª . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Ostrowski, Christine (PDS)Reform der Grundsteuer . . . . . . . . . . . . . . . 14

Erläuterung des Begriffs ¹unerwünschteSteuersparmodelleª in Artikel 1 Steuerent-lastungsgesetz 1999/2000/2002 . . . . . . . . . . . 14

Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (F.D.P.)Verstoû der sog. Ausländersteuer nach§ 50a EStG gegen europäisches Recht(Artikel 49 EG-Vertrag) . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± II ±

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Dr. Protzner, Bernd (CDU/CSU)Steuerbelastung einer vierköpfigen Familiemit Durchschnittseinkommen durch indi-rekte Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Voûhoff, AndreaAstrid (CDU/CSU)Bundespolitische Verantwortung für dieLiegenschaftskonversion in der sog. ¹Rüs-tungskonversionª; Einrichtung einer Kon-versionsleitstelle im Bundeskanzleramt;Einbringung eines Rüstungsaltlastengeset-zes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Wirtschaft und Technologie

Beer, Angelika(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieferung von Handfeuerwaffen für die tür-kischen Streitkräfte; Lizenzproduktion . . . . 20

Dr. Friedrich, Hans-Peter (Hof) (CDU/CSU)Spielräume für eine nationale Energiepoli-tik trotz Liberalisierung des Strommarktes;Stellenwert der Braunkohleverstromung . . . 21

Fritz, ErichG. (CDU/CSU)Entwurf neuer Rüstungsexport-Richtlinien;Streichung des Begriffs ¹vitale Interessenª . 22

Hofbauer, Klaus (CDU/CSU)INTERREG III-Mittel für den Raum Ost-bayern im Planungszeitraum 2000 bis 2006 . 23

Kauder, Volker (CDU/CSU)Finanzierung der sog. ¹Innovationsmilliar-deª für Technologie, Bildung und For-schung im Bundeshaushalt 2000 . . . . . . . . . . 23

Dr. Protzner, Bernd (CDU/CSU)Berufsbild für Informatik-Assistenten . . . . . 26

Dr. Rose, Klaus (CDU/CSU)Kritik des Fremdenverkehrsgewerbes undder Gastronomie an der Kerosinsteuer, derSpesenregelung, der 0,5-Promille-Grenzeund der 630-DM-Regelung . . . . . . . . . . . . . . 26

Sterzing, Christian(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieferung von Handfeuerwaffen für die tür-kischen Streitkräfte; Lizenzproduktion . . . . 28

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

Nolting, Günther Friedrich (F.D.P.)Deutsche Beteiligung an der Medienarbeitder NATO in Brüssel während der Luftope-rationen im Kosovo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Reinhardt, Erika (CDU/CSU)Heraufsetzung des Mindestalters für denEintritt in die Bundeswehr auf 18 Jahre,Aufnahme in die abschlieûende Deklara-tion gegen Kindersoldaten . . . . . . . . . . . . . . 31

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Gesundheit

Dr. Faust, HansGeorg (CDU/CSU)Nichterstattung der Kosten von im Bereichder Kassenärztlichen Vereinigung Koblenzniedergelassenen Operateuren für Leistun-gen in ambulanten, auûerhalb des Vertrags-sitzes liegenden OP-Zentren; Auswirkun-gen auf den ländlichen Bereich . . . . . . . . . . . 33

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Adam, Ulrich (CDU/CSU)Nicht-Berücksichtigung von im aktuellenBundesverkehrswegeplan enthaltenen Stra-ûenbaumaûnahmen für Mecklenburg-Vor-pommern im Investitionsprogramm1999±2000 des BMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Dehnel, Wolfgang (CDU/CSU)Priorität des Baus der Ortsumgehung derB 101 in Markersbach im Verkehrsinvesti-tionsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Götz, Peter (CDU/CSU)Fortführung der Arbeit des Deutschen Na-tionalkomitees Habitat II u. a. zur Vorbe-reitung der Weltkonferenz URBAN 21 . . . . 38

Grill, Kurt-Dieter (CDU/CSU)Aufnahme des Ausbaus der Eisenbahn-strecke Uelzen±Dömitz±Ludwigslust(einschl. Dömitzer Eisenbahnbrücke) inden Bundesverkehrswegeplan . . . . . . . . . . . . 39

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Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± III ±

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Heise, Manfred (CDU/CSU)Nordverlegung der A 4 im Bereich derHörselberge (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . 40

Helias, Siegfried (CDU/CSU)Verwendung der zur Verfügung stehendenMittel für Lärmschutzmaûnahmen an Au-tobahnen/Stadtautobahnen . . . . . . . . . . . . . . 40

Kopp, Gudrun (F.D.P.)Streichung des Neubaus der Umgehungs-straûe B 66 ¹Südumgehung im BereichLemgo/NRWª aus dem Bundesverkehrs-wegeplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Otto, Hans-Joachim (Frankfurt) (F.D.P.)Nutzen-Kosten-Verhältnisse bei den beidengroûen Bahntunnelprojekter ¹Stuttgart 21ªund ¹Frankfurt 21ª . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Schäfer, Anita (CDU/CSU)Aufname der Verbindung zwischen derA 63 und A 6 in das Investitionsprogrammfür Bundesverkehrswege bis 2000 im Hin-blick auf die wirtschaftliche Bedeutung fürdie Region westliche Pfalz . . . . . . . . . . . . . . 42

Schmidt, Dagmar (Meschede) (SPD)Volumen privat vorfinanzierter Straûen-und Schienenprojekte; Modalitäten der Re-finanzierung durch den Bund . . . . . . . . . . . . 43

Dr. Schwaetzer, Irmgard (F.D.P.)Sechsspuriger Ausbau der A 4 zwischenKöln und Aachen; Berücksichtigung derEuregio Maas±Rhein im Verkehrsinvesti-tionsprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Wilhelm, Helmut (Amberg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eingleisiger Rückbau der EisenbahnstreckeRegensburg±Hof . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46

Geschäftsbereich des Bundesministeriums fürUmwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Borchert, Jochen (CDU/CSU)Verweigerung der Erteilung von Transport-genehmigungen für abgebrannte Kern-brennstäbe, Konsequenzen für die Strom-versorgung wegen der drohenden Abschal-tung von Kernkraftwerken . . . . . . . . . . . . . . 47

Hagemann, Klaus (SPD)Bedingungen für die Genehmigung einesZwischenlagers am AKW Biblis; Einbezie-hung der Bevölkerung in das Verfahren . . . . 49

Heise, Manfred (CDU/CSU)Umweltverträglichkeitsprüfung für dieNordumfahrung der Hörselberge(Thüringen) im Zuge der A 4 . . . . . . . . . . . . 50

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± IV ±

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Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

1. AbgeordneterWolfgangBehrendt(SPD)

Trifft es zu, dass das Auswärtige Amt die ge-plante Präsentation der Wehrmachtsausstel-lung in den Vereinigten Staaten finanziell un-terstützen will?

Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmervom 16. November 1999

Das Auswärtige Amt unterstützt die geplante Präsentation der Aus-stellung ¹Vernichtungskrieg, Verbrechen der Wehrmacht 1941±1945ªnicht finanziell.

2. AbgeordneterWolfgangBehrendt(SPD)

Wird die Bundesregierung eine finanzielle Un-terstützung davon abhängig machen, dass dieAusstellung entsprechend der jüngst geäuûer-ten Kritik internationaler Historiker überar-beitet wird und bestehende Fehler korrigiertwerden?

Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmervom 16. November 1999

Die Bundesregierung plant auch für die Zukunft keine finanzielle Un-terstützung der Ausstellung.

3. AbgeordneterDr. Karl-HeinzHornhues(CDU/CSU)

Was beabsichtigt die Bundesregierung im Rah-men des Stabilitätspaktes für Südosteuropa zutun, um die Reformländer Rumänien und Bul-garien, welche während des Kosovo-Konflik-tes auf der Seite der NATO gestanden haben,auf ihrem Weg in die euroatlantischen Struktu-ren zu unterstützen?

Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmervom 16. November 1999

Bei der Heranführung von Bulgarien und Rumänien an die euroatlan-tischen Strukturen und den Stabilitätspakt für Südosteuropa handeltes sich um zwei Prozesse, die sich gegenseitig ergänzen, aber nicht er-setzen.

Im Rahmen der Erweiterung der EU gibt es vielfältige Hilfen, um bei-den Ländern die Annäherung zu ermöglichen. Dazu zählen vor allemdas PHARE-Programm sowie die neuen Vorbeitrittshilfen ISPA(Umwelt und Transport) und SAPARD (ländliche Entwicklung).Auûerdem profitieren beide Länder von der Aufholfazilität, die ei-gens für die zweite Gruppe der Beitrittskandidaten eingerichtet wurde

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 1 ±

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(Privatisierung und Umstrukturierung der Wirtschaft, Förderung aus-ländischer Investitionen, Korruptionsbekämpfung).

Deutschland spielt bei den Verwaltungspartnerschaften (Twinning)im Rahmen von PHARE eine bedeutende Rolle. Bulgarien hatDeutschland als Twinning-Partner für 4 Projekte in den Bereichen Fi-nanzen/Zoll und Umwelt und Landwirtschaft ausgewählt. In Rumä-nien ist Deutschland Twinning-Partner für 6 Projekte in den Berei-chen Umwelt, Justiz/Inneres und Grenzsicherung.

Die auûenpolitische Unterstützung Deutschlands für das bulgarischeund rumänische Streben nach Beitritt zu NATO und EU besteht un-verändert. Rumänien und Bulgarien gehören zum Kreis der aussichts-reichen Beitrittskandidaten. Konkrete Entscheidungen, einzelne Län-der zu Beitrittsverhandlungen zur NATO einzuladen, sind voraus-sichtlich erst beim nächsten NATO-Gipfel (etwa 2001/2002) zu erwar-ten. Bis dahin gilt es für Rumänien und Bulgarien, zunächst die Um-strukturierung der Streitkräfte energisch voranzutreiben, die Mitar-beit am Planungs- und Überprüfungsprozess (PARP) innerhalb derPartnerschaft für den Frieden (PfP) aktiv fortzusetzen und schlieûlichdie Möglichkeiten des in Washington verabschiedeten MembershipAction Plan (MAP) zu nutzen. Deutschland hat beide Staaten bei derErarbeitung ihrer Jahresprogramme ermutigt und unterstützt.

Deutschland unterstützt auûerdem die Streitkräfte der Aspiranten-staaten in vielen Bereichen, vor allem auf dem Gebiet der Ausbil-dung.

Der Stabilitätspakt für Südosteuropa zielt auf eine umfassende Ent-wicklung der Region, sowohl in politischer, wirtschaftlicher als auchsicherheitspolitischer Hinsicht. Die Heranführung an die euroatlanti-schen Strukturen ist dabei sowohl Ziel als auch Anreiz für die Staatender Region, diesen Prozess aktiv mitzugestalten.

Rumänien und Bulgarien kommt innerhalb der Region eine Vorbild-funktion zu, denn sie sehen sich zu Recht als regionale Stabilitätsfak-toren. Sie haben die Etablierung gutnachbarschaftlicher Beziehungenzu einer Priorität ihrer Auûenpolitik gemacht und dabei bemerkens-werte Erfolge erzielt. Gleichzeitig werden beide Länder an Projektendes Stabilitätspaktes partizipieren.

Vor diesem Hintergrund setzt die Bundesregierung auf eine vertrau-ensvolle Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien, um die Zieledes Stabilitätspaktes für Südosteuropa zu erreichen.

4. AbgeordneterHartmutKoschyk(CDU/CSU)

Will die Bundesregierung trotz erheblicher Be-denken von Vertretern der deutschen Minder-heiten in den betroffenen Staaten, dortigerstaatlicher Stellen und Einzelpersönlichkeitenan den Schlieûungen der deutschen Auslands-vertretungen in Polen (Vizekonsulat in Stettinund Konsulat in Oppeln), Rumänien (Gene-ralkonsulat in Temesvar) und Dänemark(Konsulat in Apenrade) festhalten, und fallsja, worin erblickt die Bundesregierung einen

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 2 ±

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Einspareffekt, wenn die in den bisherigen Aus-landsvertretungen erledigten Tätigkeiten aufandere deutsche Auslandsvertretungen in denbetroffenen Ländern verlagert werden müs-sen?

Antwort des Staatsministers Dr. Ludger Volmervom 10. November 1999

Die Bundesregierung beabsichtigt, an der Schlieûung der Generalkon-sulate Apenrade, Stettin und Temesvar sowie der Auûenstelle Oppelnfestzuhalten. Sie nimmt die von Vertretern der deutschen Minderhei-ten in den betroffenen Staaten, staatlichen Stellen in den Gastländernund von Einzelpersönlichkeiten geäuûerten Bedenken ernst und bleibtbemüht, die Auswirkungen der beabsichtigten Schlieûungen auf dieBetreuung der deutschen Minderheiten sowie die politischen, wirt-schaftlichen und kulturellen Beziehungen zu den Gastländern so weitwie möglich abzufedern (Übertragung der Aufgaben auf benachbartebzw. übergeordnete Vertretungen, Abhaltung von Konsularsprechta-gen, Ernennung von Honorarkonsuln etc.). Die unumgänglich not-wendigen Beiträge zur Haushaltskonsolidierung im Haushaltsplan2000 und in den Haushaltsplänen der Folgejahre lassen es jedochnicht zu, von der Straffung des Netzes der Auslandsvertretungen ab-zusehen.

Trotz der Übertragung der Aufgaben der zu schlieûenden Vertretun-gen auf andere Vertretungen werden durch die Schlieûung erheblicheAusgabenminderungen erzielt. Für die Fortführung der rein operati-ven Tätigkeiten wird nur ein Teil des Personals benötigt, Betriebs-,Sach- und Verwaltungskosten entfallen ganz überwiegend.

5. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(F.D.P.)

Was gedenkt die Bundesregierung gegendie groben Menschenrechtsverletzungen inTschetschenien und Dagestan durch die russi-sche Bombardierung ziviler Wohngebiete zutun?

Antwort des Staatsministers Dr. Christoph Zöpelvom 12. November 1999

Die Bundesregierung hat seit Beginn der neuen kämpferischen Aus-einandersetzungen zunächst in Dagestan, später dann in Tschetsche-nien das Vorgehen der russischen Regierung immer wieder sowohl bi-lateral als auch gemeinsam mit ihren EU-Partnern verurteilt und sichfür nichtmilitärische Lösungen eingesetzt, die ± wenn auch erst lang-fristig ± Terrorismus und Gewalt in der Region den Boden entziehen.Bereits während der Kämpfe in Dagestan hat sich BundesministerJoseph Fischer in einer persönlichen Botschaft an den russischen Au-ûenminister Iwanow gewandt und zur Wahrung der Verhältnismäûig-keit der Mittel im Kampf gegen Rebellen und Terroristen aufgerufen.

Vor dem Hintergrund der jüngsten massiven Eskalation der Kämpfein Tschetschenien, die eine steigende Zahl auch ziviler Opfer gefor-

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 3 ±

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dert haben, drängt die Bundesregierung gemeinsam mit ihren Part-nern die russische Regierung zur Einstellung der Kämpfe, zur Auf-nahme des politischen Dialogs in Tschetschenien, zur Zulassung hu-manitärer Hilfe für die Flüchtlinge und mahnt gegenüber der russi-schen Regierung die Einhaltung des OSZE-Verhaltenskodexes an. Da-bei steht die Bundesregierung in ständiger und enger Abstimmungmit ihren EU- und NATO-Partnern, weil eine einheitliche und klaregemeinsame Sprache die russische Regierung zum Einlenken bewe-gen kann.

Die Bundesregierung sieht in massiver militärischer Gewalt, die zuhohen Opfern unter der Zivilbevölkerung führt, kein Mittel zur Lö-sung des Tschetschenien-Problems. Ein politischer Dialog sollte dieProbleme in der Region dauerhaft lösen.

Bei ihrem Bemühen um ein Ende des Tschetschenien-Konflikts stehtdie Bundesregierung, wie ihre Partner, vor einer schwierigen Aufga-be, neben der Forderung nach nichtmilitärischen Lösungen und derEinhaltung der Menschenrechte Russland auch weiterhin auf seinemWeg der Transformation in eine stabile politische und wirtschaftlicheZukunft, die für die Stabilität in Europa insgesamt von überragenderBedeutung ist, zu unterstützen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

6. AbgeordneterBerndSiebert(CDU/CSU)

Welche Auswirkungen haben die Sparpläneder Bundesregierung auf den Fortbestand desInternationalen Suchdienstes in Bad Arolsen(Landkreis Waldeck-Frankenberg, Hessen)?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Cornelie Sonntag-Wolgastvom 16. November 1999

Der Internationale Suchdienst kann mit dem vorgesehenen Ansatzseine humanitäre Aufgabe auch weiterhin erfüllen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz

7. AbgeordneterHubertHüppe(CDU/CSU)

Welche deutschen Übersetzungen des Kon-ventionstextes, des erläuternden Berichtes so-wie der Zusatzprotokolle bzw. ihrer Entwürfesind verbindliche Grundlage der parlamentari-schen Beratungen des Übereinkommens zumSchutz der Menschenrechte und der Men-

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 4 ±

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schenwürde im Hinblick auf die Anwendungvon Biologie und Medizin ± Übereinkommenüber Menschenrechte und Biomedizin ± vom4. April 1997, und auf welchem Weg hat dieBundesregierung diese dem Deutschen Bun-destag zugeleitet?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Eckhart Pickvom 9. November 1999

Das Plenum des Deutschen Bundestages hat in der 14. Legislaturperi-ode die Beratungen zu dem Übereinkommen zum Schutz der Men-schenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendungvon Biologie und Medizin ± Übereinkommen über Menschenrechteund Biomedizin ± des Europarates vom 4. April 1997, das die Bun-desregierung bisher nicht unterzeichnet hat, noch nicht wieder aufge-nommen. Für die Bundesregierung werden die Diskussionen in Parla-ment und Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung sein. Dabeihat die neue Bundesregierung von Anfang an deutlich gemacht, dassihr an gröûtmöglicher Transparenz gelegen ist.

Von dem Übereinkommen gibt es eine Übersetzung ins Deutsche, dievon den drei deutschsprachigen Mitgliedstaaten des Europarates,Deutschland, Österreich und Schweiz, auf einer Übersetzungskonfe-renz in Wien abgestimmt worden ist. Diese Textfassung ist in der un-ter der vorherigen Bundesregierung erstellten Informationsbroschüredes Bundesministeriums der Justiz vom Februar 1998 als Anhang 1enthalten. Diese Broschüre, in der auch das Zusatzprotokoll über dasVerbot des Klonens von menschlichen Lebewesen abgedruckt ist,wurde in der letzten Legislaturperiode den Vorsitzenden der Bundes-tagsausschüsse für Recht, Gesundheit und Bildung, Wissenschaft,Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung sowie alleninteressierten Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugesandt.Am 25. März 1998 hat im Rechtsausschuss des Deutschen Bundesta-ges eine Öffentliche Anhörung zu der Konvention stattgefunden.

Von dem Erläuternden Bericht, der keine verbindliche Interpretationdarstellt, gibt es eine im Bundesministerium der Justiz gefertigte Ar-beitsübersetzung, die allen Interessierten zur Verfügung gestellt wird.

Der vom Ministerrat des Europarates zur Diskussion freigegebeneEntwurf eines Zusatzprotokolls zur Organtransplantation ist gemein-sam vom Bundesministerium für Gesundheit und vom Bundesministe-rium der Justiz an die interessierten Kreise zur Stellungnahme ver-sandt worden. Durch das Bundesministerium für Gesundheit und dasBundesministerium der Justiz erfolgte ferner eine unmittelbare Betei-ligung der Landesjustizverwaltungen. Das Bundeskanzleramt leitetden Entwurf des Zusatzprotokolls zur Organtransplantation nebst Er-läuterndem Bericht jetzt dem Präsidenten des Deutschen Bundestagesund dem Präsidenten des Bundesrates zu.

Weitere Zusatzprotokolle befinden sich erst im Stadium der Beratungvon Expertenarbeitsgruppen des Lenkungsausschusses Bioethik desEuroparates.

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 5 ±

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8. AbgeordneterNorbertOtto(Erfurt)(CDU/CSU)

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, indenen Bürgerinnen und Bürger, die in derDDR ihr Grundstücks- bzw. Gebäudeeigen-tum verkauft und sich vom Käufer lebenslan-ges Wohnrecht sowie feste Mieten für das ver-kaufte Objekt haben zusichern lassen, dienachträgliche Eintragung dieser Rechte insGrundbuch verwehrt wurde, und wenn ja, hatdie Bundesregierung gesetzgeberische Schritteeingeleitet oder vorgesehen, um die grund-buchrechtliche Sicherung des Anspruchs auflebenslanges Wohnrecht für die betroffenenMenschen festzuschreiben?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Eckhart Pickvom 16. November 1999

Gegenwärtig wird in einer im Auftrag der Justizministerkonferenzder neuen Länder und des Senators für Justiz des Landes Berlin am26. April 1999 in Freyburg/Unstrut eingesetzten gemeinsamen Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein abschlieûender Gesetzentwurf zum Immo-bilienrecht der neuen Länder erarbeitet. Zu dem Themenkatalog derArbeitsgruppe gehört das angesprochene Problem allerdings nicht, daes von der Mehrheit der neuen Länder als nicht vordringlich rege-lungsbedürftig angesehen wurde. Auch seitens der Bundesregierungwird insofern kein Regelungsbedarf gesehen, zumal ihr ± nach einerEntscheidung des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Jahre 1994 ±in jüngerer Zeit keine weiteren Problemfälle bekannt geworden sind.

9. AbgeordneterJürgenTürk(F.D.P.)

Wie viel Richter gibt es nach Kenntnis derBundesregierung in den einzelnen Bundeslän-dern und in welchem Verhältnis stehen sie zurjeweiligen Einwohnerzahl (Anzahl der Richterpro Kopf der Bevölkerung)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Eckhart Pickvom 17. November 1999

Es wird auf die nachstehende Tabelle verwiesen.

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 6 ±

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1998

Baden-

Württem

-berg

Bayern

Berlin

Brand

en-

burg

Bremen

Ham

burg

Hessen

Mecklen-

burg-Vor-

pommern

Nieder-

sachsen

Nordrhein-

Westfalen

Rheinland

-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-

Anh

alt

Schleswig-

Holstein

Thü

ring

en

Zahlder

Gerichtseingesessenen

10396610

12066631

3358235

2586269

673883

1705600

6028592

1809260

7851907

1797

448

7401

782

8107

704

0452

241

2269

017

9275

647

3251

777

6

Stand:

31.12.97

30.06.98

31.12.98

30.09.98

31.12.97

31.12.97

30.06.97

30.06.98

30.06.98

31.12.97

31.12.97

30.06.98

31.12.97

30.06.98

31.12.97

01.01.99

Zahlder

Richter

(Stichtag

1.1.1997)

2130

2709

1418

716

226

733

1651

456

1793

460

097

729

694

359

065

959

9

Richter

proKopf

0,0002

0,0002

0,00

040,0003

0,0003

0,0004

0,0003

0,0003

0,0002

0,00

030,00

020,00

030,00

020,00

020,00

020,00

02

Zahlder

Eingänge/Klagen

ZivilsachenAmtsgericht

159495

185937

125546

52221

14189

51081

119544

34163

134624

38848

577

737

2113

378

937

4687

049

982

4418

4

ZivilsachenLandg

ericht

45827

59147

28138

15124

3326

13586

30573

10096

29184

8292

016

778

514

027

136

1406

810

603

1285

0

Fam

iliensachen

Amtsgericht

55277

59899

27203

14163

4822

12278

38339

10086

48942

12527

228

280

879

019

658

1309

018

844

1185

7

Arbeitsgericht*)

52879

70487

47956

27323

5306

12559

65838

15170

37975

11241

121

780

572

146

793

2823

913

355

2089

4

Verwaltung

sgericht

29624

36630

23945

13400

3600

9223

25319

8005

26880

7260

313

976

348

314

823

1085

1832

6937

5

Oberverwaltung

sgericht

Allgem

eine

Senate

165

344

635

54

101

33174

164

131

654

3147

41

Oberverwaltung

sgericht

Senate

für

techn.

Groûv

orhaben

2438

01

342

240

3088

281

00

340

Finanzgericht

5118

6858

4339

2199

754

2390

6317

658

10709

2502

7223

161

5187

6156

4135

2121

8

Sozialgericht

26997

40106

14485

7309

2191

7482

14263

5736

20083

6489

913

172

491

513

137

774

1786

3738

1

Sum

meEingänge/Klagen

375406

459446

271618

131775

34196

108645

300318

83947

308601

87186

917

411

349

804

20241

412

245

411

040

610

780

0

KlagenproKopf

0,04

0,04

0,08

0,05

0,05

0,06

0,05

0,05

0,04

0,05

0,04

0,05

0,04

0,05

0,04

0,04

Zahlder

Erledigun

gen/Klagen

ZivilsachenAmtsgericht

166480

191424

121668

55193

15094

52070

127839

36313

139314

40488

278

936

2250

681

980

5183

251

952

4631

1

ZivilsachenLandg

ericht

46391

60140

27566

15574

3506

14087

31242

9821

29727

8458

917

547

533

027

769

1467

510

953

1357

5

Fam

iliensachen

Amtsgericht

52466

58551

25030

14146

4944

12083

36296

9495

48042

12490

227

298

879

220

191

1292

718

037

1199

6

Arbeitsgericht*)

56372

74669

52898

30888

6113

13556

69158

16586

41141

11885

422

756

612

250

002

2923

114

348

2276

8

Verwaltung

sgericht

31097

40968

32523

12081

4011

9490

29311

8098

28874

7603

915

907

422

112

895

1008

0814

4884

9

Oberverwaltung

sgericht

Allgem

eine

Senate

138

277

761

112

5942

117

143

123

452

2641

12

Oberverwaltung

sgericht

Senate

für

techn.

Groûv

orhaben

3453

01

44

170

685

1614

00

200

Finanzgericht

4852

6575

4546

2016

785

2772

6523

461

9664

2451

6206

050

6136

597

094

190

6

Sozialgericht

27199

36796

14643

6482

2347

5856

13264

4889

19609

6170

112

758

448

311

957

599

1686

6712

0

Sum

meErledigun

gen/Klagen

385029

469453

278881

136442

36815

109920

313709

85705

316494

89571

117

740

151

978

20621

112

573

211

130

211

153

7

Erledigun

genproKopf

0,04

0,04

0,08

0,05

0,05

0,06

0,05

0,05

0,04

0,05

0,04

0,05

0,04

0,05

0,04

0,04

*)einschlieûlichSoz.K

assendesBaugewerbes

eing

ereichte

Klagen:

Berlin

(1049

8)un

dHessen(2649

7);

erledigteKlagen:

Berlin

(1074

4)un

dHessen(2814

7).

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 7 ±

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10. AbgeordneterJürgenTürk(F.D.P.)

Wie viel Klagen wurden 1998 in jedem Bun-desland eingereicht und in welchem Verhältnissteht das zur Einwohnerzahl (Anzahl der Kla-gen pro Kopf der Bevölkerung)?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Eckhart Pickvom 17. November 1999

Es wird auf die in der Antwort zu Frage 9 abgedruckte Tabelle ver-wiesen.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Eingänge bei den Amts-,Land- und Verwaltungsgerichten auch Eilverfahren enthalten, dienicht gesondert herausgerechnet sind.

11. AbgeordneterJürgenTürk(F.D.P.)

Wie viel Klagen wurden 1998 in jedem Bbun-desland abschlieûend beschieden und in wel-chem Verhältnis steht das zur Einwohnerzahl?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Eckhart Pickvom 17. November 1999

Es wird auf die in der Antwort zu Frage 9 abgedruckte Tabelle ver-wiesen.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass jeweils die Zahl der in ersterInstanz erledigten Verfahren angegeben wurde.

12. AbgeordneterJürgenTürk(F.D.P.)

Führt aus Sicht der Bundesregierung eine sichstark unterscheidende Zahl von Richtern proKopf der Bevölkerung in den einzelnen Bun-desländern zu Nachteilen für die Bürger undwenn ja, was gedenkt die Bundesregierung da-gegen zu tun?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Eckhart Pickvom 17. November 1999

Die Ausstattung der Gerichte der Länder mit ausreichendem Perso-nal unterliegt deren Personalhoheit. Der Bundesregierung ist deshalbgrundsätzlich ein Einwirken auf die Länder, für das die vorliegendenStatistiken darüber hinaus keinen Anlass bieten, verwehrt.

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 8 ±

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

13. AbgeordneterLotharBinding(Heidelberg)(SPD)

Ist in dem Herbstgutachten der wirtschaftswis-senschaftlichen Forschungsinstitute der mögli-che Steuersenkungsspielraum in den einzelnenJahren nach der Obergrenze des zulässigenVerschuldungsspielraums in der Abgrenzungder (europäischen) volkswirtschaftlichen Ge-samtrechnung oder der deutschen Finanzsta-tistik berechnet worden?

14. AbgeordneterLotharBinding(Heidelberg)(SPD)

In welchen jährlichen Schritten sind nach denVorstellungen der Konjunkturforscher undden bestehenden rechtlichen Verschuldungs-grenzen die Steuersenkungen von insgesamt80 Mrd. DM aufzuteilen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. November 1999

Die wirtschaftlichen Forschungsinstitute konstatieren in ihrem dies-jährigen Herbstgutachten, dass sich umfangreiche Steuerentlastungennicht in einem Jahr realisieren lieûen, sondern die Grenzen, die dieBundesregierung im Stabilitätsprogramm gesetzt hat, einzuhaltensind. Da das Stabilitätsprogramm der Bundesregierung auf das Euro-päische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen abstellt, be-zieht sich also auch der von den Instituten angeführte Spielraum aufdie Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Ge-samtrechnungen.

Die Wirtschaftsforschungsinstitute geben keine jährliche Aufteilungder Steuersenkungen.

15. AbgeordneterHartmutBüttner(Schönebeck)(CDU/CSU)

Sieht die Bundesregierung in einem Wegfallvon Zollämtern im Osten Deutschlands nichtauch die Wegrationalisierung eines positivenStandortfaktors?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. November 1999

Das entscheidungserhebliche Kriterium für den Fortbestand von Zoll-ämtern und Abfertigungsstellen ist das Bedürfnis der Wirtschaftsbetei-ligten nach Dienstleistungen der Zollverwaltung.

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 9 ±

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Die vom Bundesministerium der Finanzen in den letzten Jahrenmehrfach durchgeführten Organisationsuntersuchungen bei den Zoll-dienststellen in den neuen Bundesländern haben ergeben, dass bei derüberwiegenden Zahl der Binnenzollstellen das Aufgabenvolumennicht ausreicht und eine Aufhebung dieser Zollstellen aus verwal-tungsökonomischen Gründen geboten ist.

Im Hinblick auf die intensiven Bemühungen der Bundesregierung zurKonsolidierung des Bundeshaushaltes ist der Fortbestand von nichtwirtschaftlich führbaren Zollstellen allein unter dem Gesichtspunkteines positiven Standortfaktors nicht vertretbar.

16. AbgeordneterHartmutBüttner(Schönebeck)(CDU/CSU)

Sind die Informationen richtig, nach denen abdem Jahr 2000 die Schlieûung verschiedenerZollämter in Weiûenfels, Roûlau und Bitter-feld und eine Verlagerung des Hauptzollamtesvon Halle nach Magdeburg erfolgen wird undwie wird sich die Organisation der Zollbehör-den in Sachsen-Anhalt nach den Vorstellungender Bundesregierung in den nächsten Jahrenentwickeln?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. November 1999

Die im April 1999 durchgeführte Organisationsuntersuchung bei denHauptzollämtern Halle und Magdeburg und deren Dienststellen hatergeben, dass die aktuelle und auch mittelfristig zu erwartende zoll-spezifische Aufgabensituation nicht den Fortbestand von zwei Haupt-zollämtern im Bundesland Sachsen-Anhalt rechtfertigt und die Zu-sammenlegung der Hauptzollämter Halle und Magdeburg aus verwal-tungsökonomischen Gründen geboten ist. Standort des zusammenge-legten Hauptzollamtes sollte Magdeburg sein, da nach der derzeitigenund absehbaren Aufgabenentwicklung im Bundesland Sachsen-Anhaltdas Schwergewicht der Zollaufgaben in der Region Magdeburg liegenwird. Da das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren mitdem Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen nichtabgeschlossen ist, steht eine endgültige Entscheidung noch aus.

Die Untersuchung hat darüber hinaus ergeben, dass eine Neustruktu-rierung der Zollämter in der Region Halle/Bitterfeld dringend erfor-derlich ist. Die derzeitige Abfertigungsstelle des Hauptzollamtes Hallewird zunächst in Halle als Abfertigungsstelle des HauptzollamtesMagdeburg verbleiben. Über die künftige Abfertigungsstruktur undDislozierung der Zollämter im südlichen Teil des Bundeslandes Sach-sen-Anhalt wird bis Mitte des Jahres 2000 entschieden werden.

17. AbgeordneteMarionCaspers-Merk(SPD)

Hat die Bundesregierung Informationen, wiedie Finanzverwaltungen in den einzelnen Bun-desländern auf eine Umsetzung des Einkom-mensteueränderungsgesetzes hinsichtlich derKinderfreibeträge vorbereitet sind?

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 10 ±

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Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 10. November 1999

Die praktische Umsetzung der Sondervorschrift im Einkommensteu-ergesetz trifft in den Ländern auf eine jeweils unterschiedliche Aus-gangssituation. Eine Unterstützung durch die Datenverarbeitung isterst für Veranlagungszeiträume ab 1985 und auch dieses nur in unter-schiedlichem Umfang möglich.

Deshalb ist das Bundesministerium der Finanzen bereits im Mai 1999in eine Diskussion mit den obersten Finanzbehörden der Länder überdie Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom10. November 1998 zu den Kinderfreibeträgen 1985, 1987 und 1988eingetreten. Die Konferenz der Landesfinanzministerinnen/-ministerhat am 21. Oktober 1999 einstimmig beschlossen, dass die Umset-zung der Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes inden Veranlagungszeiträumen 1985 bis 1995 im Rahmen der laufen-den Veranlagungstätigkeiten für das Jahr 1999 erfolgen soll. Die Bun-desregierung begrüût, dass sich die Länder bereits über ein grundsätz-liches Vorgehen verständigt haben. Im Übrigen verweise ich aufmeine Antwort vom 3. November 1999 zu Frage 23 in Drucksache14/2099 des Abgeordneten Jochen-Konrad Fromme. Eine Kopie die-ser Antwort lege ich Ihnen bei.*)

18. AbgeordneteMarionCaspers-Merk(SPD)

Hat die Bundesregierung Zahlenmaterial vor-liegen, das Aufschluss über die aufzuarbeiten-den Steuererklärungen gibt?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 10. November 1999

Nach den Angaben, die dem Bundesministerium der Finanzen vorlie-gen, sind bei ca. 4,5 Millionen Steuerklärungen Neuberechnungenvorzunehmen.

19. AbgeordneterHans-MichaelGoldmann(F.D.P.)

Wie werden die Abwrackprämien für Binnen-schiffe ertragsteuerlich in Deutschland und inden Niederlanden behandelt?

Vom Abdruck der Anlage wurde auf Grund der Nummer 13 Satz 2 inVerbindung mit Nummer 1 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz der Richtli-

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 11 ±

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Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 10. November 1999

In Deutschland sind Abwrackprämien für Binnenschiffe nach allge-meinen Grundsätzen der betrieblichen Gewinnermittlung nach §§ 4und 5 EStG Betriebseinnahmen, da der Erhalt der Abwrackprämiendurch den Betrieb des jeweiligen Binnenschiffes veranlasst ist. DieseBetriebseinnahmen erhöhen den steuerlichen Gewinn. Insoweit be-stehen grundsätzlich keine Steuervergünstigungen. Steht die Verein-nahmung der Abwrackprämie im Zusammenhang mit einer nach § 16Abs. 3 EStG steuerpflichtigen Betriebsaufgabe, können die für dieBetriebsveräuûerungs- oder Betriebsaufgabegewinne bestehendenSteuererleichterungen (Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG von60 000 DM wegen Vollendung des 55. Lebensjahres des Binnenschif-fers oder wegen dauernder Berufsunfähigkeit sowie die ermäûigte Be-steuerung des Veräuûerungsgewinns nach § 34 EStG) in Anspruchgenommen werden.

Nach den vorliegenden Informationen werden in den Niederlandenseit 1999 Abwrackprämien nicht mehr gezahlt. Die in der Zeit vorhergezahlten Abwrackprämien waren steuerpflichtig.

20. AbgeordneterHans-MichaelGoldmann(F.D.P.)

Wie rechtfertigt die Bundesregierung eine ge-gebenenfalls unterschiedliche Behandlung?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 10. November 1999

Ob und in welcher Höhe Abwrackprämien für Binnenschiffe in deneinzelnen Staaten besteuert werden, richtet sich ausschlieûlich nach ih-ren nationalen Bestimmungen. Diese sind Ausfluss ihrer Souveränität.Eine Harmonisierung innerhalb der EU ist dabei bislang nicht vorge-sehen.

21. AbgeordneterSteffenKampeter(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Be-kämpfung illegaler Beschäftigung durch dieHauptzollämter zu verändern?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 10. November 1999

Im Bundesministerium der Finanzen wurde zum 1. August 1999 dieArbeitsgruppe ¹Strukturplanung Bundesfinanzverwaltungª (AGS)eingerichtet.

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 12 ±

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Ziel der AGS ist die Entwicklung eines mittelfristig angelegten Struk-turrahmenkonzeptes zur Schaffung tragfähiger Grundlagen für dieweiteren organisatorischen und personalwirtschaftlichen Maûnahmenin der gesamten Bundesfinanzverwaltung sowie zur Erreichung des inder mittelfristigen Finanzplanung vorgesehenen Haushaltskonsolidie-rungsbeitrages.

Bisher liegt noch kein entscheidungsreifer Konzeptvorschlag derAGS vor, so dass Aussagen zu bestimmten Aufgabenänderungen ineinzelnen Geschäftsbereichen der Bundesfinanzverwaltung derzeitnoch nicht getroffen werden können.

Sollte ein entsprechender Vorschlag zur Veränderung des Arbeitsbe-reiches ¹Bekämpfung illegaler Beschäftigungª bei den Hauptzolläm-tern von der AGS unterbreitet werden und vom Bundesministeriumder Finanzen aufgegriffen werden, sind die dann notwendigenSchritte mit den übrigen betroffenen Ressorts abzustimmen.

Ziel aller Maûnahmen muss sein, die zur Verfügung stehenden perso-nellen und sächlichen Ressourcen so optimal wie möglich zu nutzen,um noch wirksamere Erfolge bei der Bekämpfung illegaler Beschäfti-gung zu erzielen.

22. AbgeordneterDr. MartinMayer(Siegertsbrunn)(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die ¹elek-tronische Briefmarkeª (E-Stamp), für die inden USA bereits Lizenzen vergeben und er-folgreiche Tests durchgeführt wurden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKarl Dillervom 9. November 1999

Die Bundesregierung sieht in der ¹elektronischen Briefmarkeª einVerfahren, die Arbeitsabläufe bei der Freimachung von Postsendun-gen in kleinen Unternehmen gegebenenfalls zu vereinfachen.

Da es sich jedoch nicht um eine Briefmarke (Postwertzeichen) im ori-ginären Sinne handelt, sondern lediglich um einen codierten Compu-teraufdruck, der dem seit Jahrzehnten genutzten Absenderfreistemp-ler ähnelt, fällt die Einführung dieses Systems in die Zuständigkeit derDeutschen Post AG und nicht in die des Bundesministers der Finan-zen.

23. AbgeordneterDr. MartinMayer(Siegertsbrunn)(CDU/CSU)

Sind alle rechtlichen Voraussetzungen für dieEinführung der ¹elektronischen Briefmarkeªin Deutschland gegeben und wenn nein, biswann beabsichtigt die Bundesregierung, diesezu schaffen?

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 13 ±

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKarl Dillervom 9. November 1999

Rechtliche Voraussetzungen für die Einführung der ¹elektronischenBriefmarkeª müssen nicht getroffen werden, da es sich, wie bereits er-wähnt, nicht um ein Postwertzeichen, sondern um ein weiteres Ver-fahren zur Freimachung von Postsendungen handelt.

Nach den derzeitigen Planungen der Deutschen Post AG, die seit et-wa einem Monat mit rund 1,25 Prozent am US-UnternehmenE-Stamp Corp., das die elektronische Marke in den USA eingeführthat, beteiligt ist, könnte es die PC-Briefmarke ab 2001 in Deutschlandgeben (vgl. anl. Pressemitteilung).

24. AbgeordneterDr. MartinMayer(Siegertsbrunn)(CDU/CSU)

Welche Maûnahmen unternimmt die Bundes-regierung, um die Einführung der ¹elektroni-sche Briefmarkeª, die vor allem für kleine Un-ternehmen und Selbständige von Bedeutungist und die ein Pionierprojekt der Informa-tions- und Kommunikationsdienste darstellt,in Deutschland zu fördern?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKarl Dillervom 9. November 1999

Eine besondere Unterstützung der Einführung der ¹elektronischenBriefmarkeª seitens der Bundesregierung ist aus den vorgenanntenGründen nicht erforderlich und daher auch nicht vorgesehen.

25. AbgeordneteChristineOstrowski(PDS)

In welchem Stadium befinden sich die Überle-gungen der Bundesregierung zur Reform derGrundsteuer?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. November 1999

Die Bundesregierung wartet die Vorschläge der im Auftrag der Fi-nanzministerkonferenz tätigen Länderarbeitsgruppe ab.

26. AbgeordneteChristineOstrowski(PDS)

Was versteht die Bundesregierung unter ¹un-erwünschten Steuersparmodellenª, deren Min-derung in der Begründung zur Einfügung des§ 2b Einkommensteuergesetz (EStG) durchArtikel 1 ± ¾nderung des EStG ± im Steuer-entlastungsgesetz 1999/2000/2002 gefordertwird?

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 14 ±

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Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. November 1999

Unter ¹unerwünschten Steuersparmodellenª, deren Verminderung inder Begründung zur Einfügung des § 2b in das Einkommensteuerge-setz durch Artikel 1 des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002als Ziel genannt wird, versteht die Bundesregierung Beteiligungen anGesellschaften oder Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen, bei de-ren Erwerb oder Begründung nicht wirtschaftliche Gründe, d. h. dieRentabilität der Einkunftsquelle im Vordergrund stehen, sondern dieErzielung eines steuerlichen Vorteils (§ 2b Satz 1 EStG).

27. AbgeordneteChristineOstrowski(PDS)

Was genau ist in diesem Zusammenhang unter¹Beteiligungen an Gesellschaften oder Ge-meinschaften oder ähnlichen Modellenª zuverstehen (EStG § 2b Satz 1)?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 16. November 1999

Als ¹Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemeinschaften oder ähn-lichen Modellenª im Sinne des § 2b Satz 1 EStG kommen zum Bei-spiel Beteiligungen an einer KG oder OHG, an einer Eigentümerge-meinschaft oder Grundstücksgesellschaft, an Gesamtobjekten i. S. d.Tz. 1.3 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom13. Juli 1992 (BStBl I S. 404) sowie an Modellen mit nur einem Kapi-talanleger in Betracht. Gemeinsames Tatbestandsmerkmal dieser Be-teiligungen ist deren Modellhaftigkeit, d. h. die Einschaltung dritterPersonen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks, wobei typischer-weise nach einem vorgefertigten Konzept (im Regelfall als Prospektvorhanden) eine Vielzahl gleichgerichteter Leistungsbeziehungen ein-gegangen werden, die im Wesentlichen identisch sind.

28. AbgeordneterHans-JoachimOtto(Frankfurt)(F.D.P.)

Teilt die Bundesregierung die von Rechtsex-perten geäuûerte Ansicht, dass die so genannteAusländersteuer nach § 50a Einkommensteu-ergesetz (EStG) gegen europäisches Recht,insbesondere gegen Artikel 49 EG-Vertragverstöût?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 10. November 1999

Nach § 50a Abs. 4 Einkommensteuergesetz wird die Einkommensteu-er bei bestimmten Einkünften, die Personen ohne Wohnsitz oder ge-wöhnlichen Aufenthalt im Inland erzielen (z. B. aus künstlerischeroder sportlicher Tätigkeit), durch einen Steuerabzug erhoben. DieSteuerpflicht ist von der Staatsangehörigkeit des Steuerpflichtigen un-

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 15 ±

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abhängig; daher ist die immer wieder gebrauchte Bezeichnung diesesSteuerabzugs als ¹Ausländersteuerª missverständlich.

Durch den Steuerabzug in Höhe von 25% der Einnahmen ist die Ein-kommensteuer des beschränkt Steuerpflichtigen in aller Regel abge-golten (§ 50 Abs. 5 Satz 1 EStG). Bei dem Steuerabzug wird pauschalunterstellt, dass der Steuerpflichtige Aufwendungen in Höhe derHälfte seiner Einnahmen hat. Auf die andere Hälfte wird ein Steuer-satz von 50% angewendet, was im Ergebnis zu dem Steuerabzug inHöhe von 25% der Einnahmen führt. Höhere als die beim Steuerab-zug pauschal unterstellen Aufwendungen können in einem einfachenSteuererstattungsverfahren (§ 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 Satz 3 EStG)geltend gemacht werden. Dadurch kann eine Überbesteuerung durchden Steuerabzug vermieden werden.

Der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG verstöût nicht gegen euro-päisches Recht. Die Besteuerung einer nicht im Tätigkeitsstaat ansäs-sigen Person durch einen Steuerabzug mit abgeltender Wirkung ist in-ternational und damit auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäi-schen Union durchaus üblich.

29. AbgeordneterDr. BerndProtzner(CDU/CSU)

Welche Steuerlast errechnet sich für eine vier-köpfige Familie in Deutschland (2 Erwach-sene, 2 minderjährige Kinder) mit Durch-schnittseinkommen jährlich aufgrund der gel-tenden Gesetze jeweils für Umsatz-, Mineral-öl-, Strom-, Versicherungs-, Tabak- und alle an-deren indirekten Steuern?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinDr. Barbara Hendricksvom 10. November 1999

Für eine vierköpfige Familie mit einem für 2 000 geschätzten jährli-chen Durchschnittseinkommen von 62 810 DM ± hiervon entfallen6 480 DM auf Kindergeld für zwei Kinder ± errechnet sich folgendeBelastung mit indirekten Steuern:

± Umsatzsteuer 4 082,65 DM± Mineralölsteuer 1 451,66 DM± Stromsteuer 92,40 DM*)± Versicherungsteuer 145,80 DM± Tabaksteuer 262,50 DM± Andere Verbrauchsteuern 188,40 DMVerbrauchsteuerbelastung insg.: 6 223,41 DM

Die Belastung durch die Stromsteuer wird durch Senkung des Beitragssat-

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 16 ±

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30. AbgeordneteAndrea AstridVoûhoff(CDU/CSU)

Begründet die sog. ¹Rüstungskonversionª, dievon SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN imAbschnitt ¹Bundeswehr/Rüstungsexporteª ih-rer Koalitionsvereinbarung auch als bundespo-litische Aufgabe begriffen wird, auch eine bun-despolitische Verantwortung der Bundesregie-rung für die sog. Liegenschaftskonversion,und wenn nicht, warum nicht?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKarl Dillervom 11. November 1999

Nach dem Grundgesetz sind in erster Linie die Länder für die Wirt-schaftsförderung zuständig. Dennoch ist der Bund aus seiner gesamt-staatlichen Verantwortung heraus den Ländern bei der Bewältigungder aus der Konversion resultierenden Probleme weitgehend entge-gengekommen:

· Im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 1992 wurde der Länder-anteil am Umsatzsteueraufkommen ab 1993 von 35% auf 37% er-höht. Im Vermittlungsausschuss einigte man sich damals auf eineEmpfehlung, wonach die Senkung des Bundesanteils am Umsatz-steueraufkommen insbesondere zur finanziellen Flankierung derFolgen des Truppenabbaus dienen sollte. Daneben erfahren dieLänder ab 1995 eine zusätzliche Entlastung durch die Erhöhungdes Mehrwertsteuersatzes von 14% auf 15% im Jahr 1993. DieseMittel waren bis 1994 zur Finanzierung der Aufstockung desFonds ¹Deutsche Einheitª bestimmt und können seit 1995 auchzum Ausgleich der Konversionslasten der betroffenen Länder ver-wendet werden.

· Durch den um bis zu 50% verbilligten Verkauf bisher militärischgenutzter Liegenschaften an Ländern, Kommunen und Investorensind dem Bund vom 1. Oktober 1990 bis 30. September 1999 Ein-nahmeausfälle von rd. 3,7 Mrd. DM entstanden.

· Eine Reihe von Regionen, die vom Truppenabbau betroffen sind,ist zugleich Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe ¹Verbesse-rung der regionalen Wirtschaftsstrukturª (GA). In diesen Gebietenkönnen Mittel der GA für die Förderung von gewerblichen Investi-tionen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur eingesetzt werdenund damit die Standortqualität der Region erhöhen sowie Arbeits-plätze sichern oder neue Arbeitsplätze schaffen. Die GA trägt indiesen Regionen mit dazu bei, dort die strukturellen Anpassungs-probleme der Konversion zu bewältigen. Bei der Neufestsetzungder GA-Fördergebiete für den Zeitraum von 1997 bis 1999 wurdenauûerdem im Wege des Gebietsaustauschs Regionen in das För-dergebiet aufgenommen, die die Folgen der Konversion noch nichtbewältigt haben.

· Der Bund beteiligt sich mit Finanzhilfen nach Artikel 104a Abs. 4GG an der Städtebauförderung der Länder. Im Bundeshaushalt1999 stehen hierfür Verpflichtungsrahmen von insgesamt 600 Mio.DM zur Verfügung; für 2000 bis 2003 sind Bundesfinanzhilfen in

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 17 ±

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gleicher Höhe vorgesehen. Schwerpunkt für den Einsatz der Bun-desfinanzhilfen zur Förderung des Städtebaus ist unter anderemdie Wiedernutzung von Flächen, insbesondere der in Innenstädtenbrachliegenden Industrie-, Konversions- oder Eisenbahnflächen(§ 164b Abs. 2 Nr. 2 BauGB).

· Daneben fördert die Europäische Union im Rahmen der Gemein-schaftsinitiative KONVER die wirtschaftliche Diversifizierung inRegionen, die von der rückläufigen Nachfrage in der Rüstungsin-dustrie sowie vom Truppenabbau besonders betroffen sind. Fürdie Durchführung der Förderung sind die Länder zuständig. ImZeitraum 1994 bis 1999 sind für Deutschland Mittel in Höhe vonrd. 330 Mio. ECU vorgesehen.

· Darüber hinaus hat der Bund den neuen Ländern zur Förderungihres wirtschaftlichen Aufbaus angeboten, alle von ihm selbst nichtbenötigten ehemals von der Westgruppe der russischen Truppen(WGT) genutzten Liegenschaften unentgeltlich zu übertragen,wenn die Länder im Gegenzug das Altlastenrisiko übernehmen.Dieses Angebot haben die Länder Brandenburg, Sachsen und Thü-ringen angenommen. Der Bund hat auf diese Länder insgesamt118 000 ha übertragen; davon auf Brandenburg 92 000 ha, Sachsen17 000 ha und Thüringen 9 000 ha. Ein erheblicher Teil der Flä-chen hat Baulandqualität oder, weil die Grundstücke entwicklungs-trächtig am Rande der Kommunen liegen, Bauerwartungslandcha-rakter.

31. AbgeordneteAndrea AstridVoûhoff(CDU/CSU)

Wird die Bundesregierung in Anbetracht desauslaufenden europäischen Konversionspro-gramms KONVER II die sich daraus ergeben-den Defizite durch die Einrichtung eines Bun-deskonversionsprogrammes abfangen undwird sie hierzu eine Konversionsleitstelle imBundeskanzleramt als zentralem Ansprech-partner für Konversionsaufgaben einrichten?

32. AbgeordneteAndrea AstridVoûhoff(CDU/CSU)

Strebt die Bundesregierung eine planvolle Ver-bindung von zu erwartenden Standortschlie-ûungen im Rahmen der Umstrukturierung derBundeswehr mit Leistungen einer Konver-sionshilfe an, um dadurch die für Kommunenregelmäûig folgenschweren und häufig kurz-fristigen Entscheidungen von Standortschlie-ûungen aufzufangen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKarl Dillervom 11. November 1999

Es ist Aufgabe der Länder, im Rahmen der Wirtschaftsförderung ge-eignete Maûnahmen zur Bewältigung der Konversionsfolgen durchzu-führen. Ein Bundeskonversionsprogramm würde zu einer uner-

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 18 ±

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wünschten Trennung dieser politischen Verantwortung von der Finan-zierungsverantwortung führen und wäre darüber hinaus im Hinblickauf die Haushaltslage des Bundes nicht zu vertreten. Im Übrigen hältdie Bundesregierung es nicht für zweckmäûig, eine Konversionsleit-stelle einzurichten, da sich die Zusammenarbeit der zuständigen Stel-len des Bundes untereinander sowie mit den Ländern und Kommu-nen bewährt hat.

Über die bereits in den Jahren 1991 bis 1996 entschiedenen Stationie-rungsveränderungen hinaus gibt es im Bundesministerium der Vertei-digung keine weiteren Planungen, die Standortschlieûungen erforder-lich machen würden. Lediglich die Wirtschaftlichkeit so genannter¹Kleinstandorteª mit weniger als 50 Dienstposten wird derzeit unter-sucht. Ob im Bericht der durch den Bundesminister der Verteidigungeingesetzen Kommission ¹Gemeinsame Sicherheit und Zukunft derBundeswehrª, der im Mai nächsten Jahres erwartet wird, Vorschlägefür Standortschlieûungen enthalten sind, kann nicht prognostiziertwerden.

Bei allen notwendigen Veränderungen werden die Länder und Kom-munen, wie bisher, frühzeitig in die Planungen einbezogen.

33. AbgeordneteAndrea AstridVoûhoff(CDU/CSU)

Wie steht die Bundesregierung zu der Forde-rung nach einem bundesweiten Rüstungsalt-lastengesetz, auf dessen Grundlage eine Besei-tigung der groûflächigen Gefährdung durchMunition und Rüstungsaltlasten durch dieLänder und Kommunen unter besonderer Be-teiligung des Bundes betrieben und finanziertwird?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsKarl Dillervom 11. November 1999

Für die Beseitigung aller Altlasten einschlieûlich der aus der Zeit desZweiten Weltkriegs stammenden Rüstungsaltlasten sind gemäû denArtikeln 30, 83 und 104a Abs. 1 des Grundgesetzes grundsätzlich dieLänder zuständig. Nach derzeitiger Praxis werden Verdachtsflächenvon den zuständigen Landesbehörden erfasst. Sofern eine detaillierteGefährdungsabschätzung Handlungsbedarf ergibt, werden ein Sanie-rungskonzept entwickelt und die Finanzierungsmöglichkeiten geprüft.Es gilt das Verursacherprinzip. Wenn ein Verursacher nicht feststell-bar oder nicht haftbar gemacht werden kann, wird geprüft, ob derBund im Rahmen der bisherigen Staatspraxis zur Finanzierung heran-gezogen werden kann.

Nach dieser Staatspraxis, die bei Neufassung des Artikels 120 desGrundgesetzes in den Jahren 1965 und 1969 als fortgeltende Kosten-verteilungsregelung zwischen Bund und Ländern zu Grunde gelegtworden ist, finanziert der Bund

a) im Rahmen seiner Zustandsverantwortlichkeit alle erforderlichenMaûnahmen zur Beseitigung von Gefahren für das Leben oder die

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 19 ±

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Gesundheit von Menschen, die von Rüstungsaltlasten auf bundes-eigenen Liegenschaften ausgehen, und

b) im Rahmen seiner Verpflichtungen nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 des All-gemeinen Kriegsfolgengesetzes Sicherungsmaûnahmen auf nichtbundeseigenen Liegenschaften, soweit die Gefahren von ehemalsreichseigenen Kampfmitteln verursacht bzw. mitverursacht wor-den sind und ein Handlungs- oder Zustandsstörer nicht haftbar ge-macht werden kann.

Diese Regelung wird auch in den neuen Ländern angewandt. Siehat sich in der Praxis bewährt und soll deshalb beibehalten wer-den.

Handlungsbedarf im Sinne Ihrer Anfrage sieht die Bundesregierungdaher nicht.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie

34. AbgeordneteAngelikaBeer(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber eine geplante Ausstattung der türkischenStreitkräfte mit Handfeuerwaffen aus derG36-Familie (Jane's Defense Weekly 22. Janu-ar 1999, S. 22) im Einzelnen und falls es ver-tragliche Vereinbarungen diesbezüglich gebensollte (Military Technology Heft 9, 1999), wieviele Waffen aus dieser Familie sollen ggf. ausder Bundesrepublik Deutschland in die Türkeigeliefert werden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 12. November 1999

Über eine Ausstattung der türkischen Streitkräfte mit G 36-Gewehrenist der Bundesregierung nichts bekannt.

Wie fast alle NATO-Staaten will die Türkei die mit deutscher Lizenzhergestellten veralteten Waffen G 3, Kal. 7,62 durch modernere Waf-fen Kal. 5,56 ersetzen und hat sich zum Nachbau des HK 33 E ent-schlossen.

Die Bundesregierung hat 1998 die Ausfuhr von Ausrüstungen, Einzel-teilen, Technologieunterlagen und Software zur Herstellung des auto-matischen Gewehrs HK 33 in die Türkei genehmigt.

Die Gesamtstückzahl der in der Türkei vorgesehenen Produktion desHK 33 ist hier nicht bekannt.

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 20 ±

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35. AbgeordneteAngelikaBeer(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Waffen aus der G36-Familie sollenin Lizenz in der Türkei hergestellt werdenbzw. was ist der genaue Stand im Hinblick aufdie Erteilung einer Exportgenehmigung in die-ser Angelegenheit?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 12. November 1999

Siehe Antwort zu Frage 34.

36. AbgeordneteAngelikaBeer(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Typen aus der G36-Familie sollen ausder Bundesrepublik in die Türkei geliefert wer-den und welche sollen in Lizenz in der Türkeihergestellt werden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 12. November 1999

Siehe Antwort zu Frage 34.

37. AbgeordneterDr. Hans-PeterFriedrich(Hof)(CDU/CSU)

Welchen Spielraum sieht die Bundesregierungangesichts der Liberalisierung des Strommark-tes für eine eigene nationale Energiepolitik,die die Versorgungssicherheit in Zukunft ge-währleistet?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 10. November 1999

Die Sicherheit der Energieversorgung ist eines der drei zentralen Zie-le der Energiepolitik. Sie ist in einem marktwirtschaftlichen System inerster Linie Aufgabe der Unternehmen. Den Unternehmen steht eineVielzahl von Strategien und Instrumenten zur Verfügung von der Di-versifizierung des Ausfallrisikos über die Unterhaltung von Vorratslä-gern für die Primärenergieträger bis hin zur Risikominderung durchdie Teilnahme im internationalen Stromverbundnetz.

Im Elektrizitätsbereich hat sich durch die Liberalisierung in Europadie Versorgungslage nicht geändert, sie ist weiterhin auûerordentlichsicher. Gefahren für die generelle Versorgungssicherheit sind überwie-gend hypothetischer Natur. Trotzdem beobachtet die Bundesregie-rung sehr sorgfältig die geopolitische Situation, die technologischenEntwicklungen sowie die nationalen und weltweiten Nachfragetenden-zen bei den Primär- ebenso wie den Sekundärenergieträgern.

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 21 ±

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38. AbgeordneterDr. Hans-PeterFriedrich(Hof)(CDU/CSU)

Welchen Stellenwert hat in diesem Zusammen-hang die Braunkohleverstromung im Energie-mix?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 10. November 1999

Braunkohle besitzt in Deutschland einen besonderen Stellenwert. Sieist der einzige heimische Energieträger von Rang, der ohne Subven-tionen bereitgestellt wird. Ihr Anteil am Strommarkt beträgt ca. 25%.Die Unternehmen des Braunkohlenbergbaus verfügen über eine ge-naue Kenntnis der Lagerstätten, eine leistungsfähige Tagebautechnikund flexible Planungskonzepte. Preis und Qualität sind über langeZeiträume vorhersehbar. Sie sichert trotz notwendiger Rationalisie-rung noch immer mehrere Tausend Arbeitsplätze. Für die Bundesre-gierung gehört die Braunkohle deshalb auch zum zukünftigen Ener-giemix. Dabei kommt es aber letztlich auf die Entscheidungen derElektrizitätsproduzenten und -verkäufer selbst an. Nur sie können dieEffizienz sichern, die notwendig ist, um im Wettbewerb mithalten zukönnen.

39. AbgeordneterErich G.Fritz(CDU/CSU)

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass dieFrankfurter Rundschau in ihrer Ausgabe vom20. Oktober 1999 den Entwurf der neuen Ex-portrichtlinien, der bisher weder den Parla-mentsausschüssen noch den Fraktionsgremienzugänglich gemacht wurde, in der vom Bun-dessicherheitsrat vorgelegten Fassung doku-mentiert hat?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Axel Gerlachvom 15. November 1999

In Vorbereitung der Kabinettsbefassung wurde der Entwurf der geän-derten ¹Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen undsonstige Rüstungsgüterª unautorisiert an Stellen auûerhalb der Bun-desregierung weitergegeben. Dieses Verhalten wird von der Bundesre-gierung missbilligt.

40. AbgeordneterErich G.Fritz(CDU/CSU)

Aus welchen Gründen hat die Bundesregie-rung in ihren neuen ¹Politischen Grundsätzenfür den Export von Kriegswaffen und sonsti-gen Rüstungsgüternª den Begriff der ¹vitalenInteressenª der Bundesrepublik Deutschlandgestrichen, und welche Konsequenzen ergebensich daraus nach Ansicht der Bundesregierungfür die künftige Genehmigungspraxis von Rüs-tungsexporten?

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 22 ±

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsDr. Axel Gerlachvom 15. November 1999

Eine neue Fassung der ¹Politischen Grundsätze für den Export vonKriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüternª hat die Bundesregie-rung noch nicht beschlossen. Die Beratungen dazu dauern an undsind vertraulich.

41. AbgeordneterKlausHofbauer(CDU/CSU)

Mit welchen Mitteln für den Raum Ostbayernwird INTERREG III im neuen Planungszeit-raum von 2000 bis 2006 ausgestattet?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 10. November 1999

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert lediglich ein Vorschlag derEU-Kommission zur Aufteilung der Mittel für die einzelnen Gemein-schaftsinitiativen auf die Mitgliedstaaten. Danach sind für Deutsch-land im Rahmen von INTERREG III 737 Mio. e vorgesehen.

Die endgültige INTERREG III-Mittelausstattung für Deutschlandwird nach Abschluss bilateraler Gespräche mit der Kommission undder Befassung des Ausschusses für die Entwicklung und Umstellungder Regionen (Artikel 48 der Verordnung [EG] Nr. 1260/1999 desRates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über dieStrukturfonds) frühestens Anfang Dezember 1999 feststehen. Danachwird im Einvernehmen zwischen Bund und Ländern über die Auftei-lung der Mittel auf die Länder entschieden.

42. AbgeordneterVolkerKauder(CDU/CSU)

Wie ist die Behauptung des ParlamentarischenStaatssekretärs beim Bundesministerium fürWirtschaft und Technologie, Siegmar Mos-dorf, es gäbe im Bundeshaushalt eine ¹Innova-tionsmilliardeª, die vom Jahr 2000 an jährlichum eine Mrd. DM aufgestockt werde, womitin den Haushalten von 2000 bis 2003 zusätz-lich insgesamt zehn Mrd. DM für die Zu-kunftsbereiche Technologie, Bildung und For-schung zusammenkämen (Esslinger Zeitung,18./19. September 1999), mit den für dasHaushaltsjahr 2000 vorgelegten Haushaltspla-nentwürfen 09 (Wirtschaft und Technologie)und 30 (Bildung und Forschung), deren Aus-gabenvolumen gegenüber den Ausgaben desJahres 1999 um ca. 1,68 Mrd. Mark sinkensollen, und dem erklärten Ziel des Bundesmi-nisters der Finanzen, Hans Eichel, in dennächsten vier Jahren 150 Mrd. DM einsparenzu wollen, vereinbar?

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 23 ±

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43. AbgeordneterVolkerKauder(CDU/CSU)

Wie setzt sich die Finanzierung der ¹Innovati-onsmilliardeª nach Einzelplänen und Titelndes Entwurfs des Bundeshaushaltsplans fürdas Haushaltsjahr 2000 (Drucksache 14/1400)zusammen?

44. AbgeordneterVolkerKauder(CDU/CSU)

Um welchen DM-Betrag sind diese Einzel-pläne und Titel gegenüber den Werten derBundeshaushaltspläne 1997, 1998 und 1999verändert?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 15. November 1999

Forschung, Bildung und Wissenschaft haben für die Bundesregierunghohe Priorität. Investitionen in diese Bereiche sind Voraussetzung da-für, dass Deutschland die Herausforderungen der Zukunft bestehenkann. Deshalb hat die Bundesregierung die Zukunftsinvestitionen inForschung, Bildung und Wissenschaft im Haushalt 1999 und in dermittelfristigen Finanzplanung jährlich um eine Mrd. DM verstärkt,woran die Förderung von neuen Technologien und von Innovationengerade in kleinen und mittleren Unternehmen einen erheblichen An-teil haben soll.

Diese Innovationsmilliarde verteilt sich wie folgt auf das Bundesminis-terium für Bildung und Forschung (BMBF) (Einzelplan 30) undBMWi (Einzelplan 09):

2000 2001 2002 2003

± in Mio. DM ±

BMBF 800 700 700 700

BMWi 200 300 300 300

Insgesamt 1 000 1 000 1 000 1 000

Gesamtaufwuchs 1 000 2 000 3 000 4 000

Kumuliert 1 000 3 000 6 000 10 000

Für die Jahre ab 2001 sind 500 Mio. DM des jährlichen Zuwachsesvon einer Mrd. DM als Planungsreserve in Form einer globalenMehrausgabe hälftig in den Einzelplänen 09 und 30 veranschlagt.Über die endgültige Verteilung auf die Epl. 09 und 30 sowie über diekonkrete Zweckbestimmung dieser Mittel wird in den künftigenHaushaltsverhandlungen entschieden; eine Aufteilung der Plafondsauf Sachgebiete für den Finanzplanungszeitraum ab 2001 ist dahernoch nicht möglich.

Der Gesamtaufwuchs der Mittel für Zukunftsinvestitionen im Zeit-raum 2000 bis 2003 beträgt 10 Mrd. DM. Die Aufstockung um eineMrd. DM im Jahr 2000, ansteigend auf vier Mrd. DM im Jahr 2003,

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 24 ±

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erfolgt auf der Basis der um die jeweiligen Konsolidierungsbeiträgeder beiden Ressorts abgesenkten Einzelplanplafonds. Insofern mussder von Ihnen vorgenommene Vergleich der Gesamtplafonds relati-viert werden.

Im Einzelplan 09 sind für Forschung, Entwicklung und Innovationinsgesamt ± also nicht nur für Zukunftsinvestitionen ± Mittel in nach-folgend genannter Höhe im Regierungsentwurf 2000 und in den Fi-nanzplanjahren (unter Einbeziehung der Mittel aus der Planungsre-serve) veranschlagt:

1999: 1 891 Mio. DM2000: 1 700 Mio. DM2001: 1 869 Mio. DM2002: 1 989 Mio. DM2003: 2 189 Mio. DM(vergleichbare Ausgaben 1998: 1 772 Mio. DM).

Die mittelfristige Finanzplanung für den Einzelplan 30 sieht folgendePlafonds vor:

1999: 14 930 Mio. DM2000: 14 590 Mio. DM2001: 14 961 Mio. DM2002: 15 391 Mio. DM2003: 15 832 Mio. DM(vergleichbarer, d. h. um Ressortneuzuschnitt bereinigter Plafond1998: 14 206 Mio. DM).

Unter Berücksichtigung der auf die Einzelpläne 09 und 30 entfallen-den Einsparbeiträge und der jährlich zusätzlich bereitgestellten Mittelim Rahmen der Innovationsmilliarde stehen im Vergleich zu den Aus-gaben 1998 im Finanzplanungszeitraum 1999 bis 2003 (unter Einbe-ziehung der ungeschmälert verfügbaren BAföG-Leistungen) insge-samt rd. 7,8 Mrd. DM zusätzlich für Forschung und Innovation, Bil-dung und Wissenschaft bereit, wobei im Einzelplan 09 die Technolo-gieförderung bei kleinen und mittleren Unternehmen einen besonde-ren Schwerpunkt bildet:

Veränderunggegenüber Basisjahr 1998

absolut(in Mio. DM)

in v. H.

1999 + 879 + 5,4

2000 + 886 + 5,5

2001 + 1 421 + 8,8

2002 + 1 964 + 12,1

2003 + 2 604 + 16,1

Summe + 7 755

Diese Gesamtzahlen belegen, dass es durch Prioritätensetzung unddie Innovationsmilliarde gelungen ist, die gesamten Ausgaben für

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 25 ±

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Forschung und Bildung im Jahr 1999 deutlich um rd. 880 Mio. DMzu steigern und im Jahr 2000 trotz der Haushaltszwänge auf dem Ni-veau des Jahres 1999 zu halten. Ab 2001 sind überdurchschnittlich ho-he Zuwachsraten vorgesehen und das Gewicht der Ausgaben für For-schung, neue Technologien und Bildung wird in den nächsten Jahren± in Relation zum Gesamthaushalt ± deutlich zunehmen.

45. AbgeordneterDr. BerndProtzner(CDU/CSU)

Was tut die Bundesregierung, um alsbald denAusbildungsberuf des Informatik-Assistenten(unterstützender Mitarbeiter für Selbständigein der Informationstechnik) zu schaffen, nach-dem so Tausende von Ausbildungsplätzen undnachfolgend Arbeitsplätzen entstehen könn-ten?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 12. November 1999

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat im September 1999einen Vorschlag für einen Ausbildungsberuf ¹Informatikassistent/inªvorgelegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie(BMWi) als Verordnungsgeber hat den Vorschlag am 19. Oktober1999 mit Verbandsvertretern diskutiert. Dabei wurde festgestellt, dassbei dem geforderten Berufsbild Überschneidungen mit den vorhande-nen Berufen im Bereich der Informations- und Telekommunikations-technik (IT-Berufe) bestehen. In diesen Berufen können die Unterneh-men der Freien Berufe schon jetzt ausbilden und dadurch Ausbil-dungsplätze zur Verfügung stellen.

Es wurde vereinbart, dass der BFB den Vorschlag ¹Informatikassis-tentª dahingehend überprüft, ob und welche Defizite in den Inhaltender IT-Berufe bestehen, die einen eigenständigen neuen Beruf recht-fertigen. Meine Mitarbeiter werden den BFB bei dieser Überprüfunguntersützten.

46. AbgeordneterDr. KlausRose(CDU/CSU)

Welchen Stellenwert misst die Bundesregie-rung der deutschen Gastronomie bei, und mitwelchen politischen Leitlinien versucht sie Ein-fluss zu nehmen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 9. November 1999

Die Gastronomie ist einer der wesentlichen Eckpfeiler der Tourismus-wirtschaft und hat einen wesentlichen Anteil an dessen Beitrag zumdeutschen Bruttosozialprodukt i. H. v. 8%. Die Wirtschaftsgruppen¹Speisegastronomieª sowie ¹Sonstiges Gaststättengewerbeª sind zu-dem Dienstleistungsbereiche mit hoher Arbeitsplatzintensität auch fürkurzfristige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse.

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 26 ±

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Nach Auffassung der Bundesregierung besteht für das Gastgewerbedie beste Förderung in der Verbesserung und Sicherung der Rahmen-bedingungen. Insbesondere die Senkung der Unternehmenssteuernund der Lohnnebenkosten sowie der Abbau von Bürokratie und Re-gulierung sind Maûnahmen, die auch den überwiegend kleinen undmittelständischen Betrieben der Gastronomie uneingeschränkt zugutekommen.

Das Gastgewerbe kann daneben das allgemeine wirtschaftspolitischeFörderinstrumentarium, im Wesentlichen das ERP-Kreditprogrammeinschlieûlich der Eigenkapitalhilfe (EKH) sowie die Bund-Länder-Ge-meinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalenWirtschaftsstruk-tur (GA), nutzen, das darauf abstellt, gröûenordnungsbedingte Nach-teile und Unterschiede in der regionalen Entwicklung abzubauen.

Die Gastronomie partizipiert zudem in nicht geringem Umfang andem von der Bundesregierung finanziell unterstützten Auslands- so-wie Inlandsmarketing der Deutschen Zentrale für Tourismus.

47. AbgeordneterDr. KlausRose(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung vonWirten, Hoteliers und Kurverwaltungsfachleu-ten, dass zur Belebung des deutschen Touris-mus, unter anderem im Fremdenverkehrsge-biet Ostbayern, die Kerosinsteuer beitragenkönnte, und denkt die Bundesregierung in die-sem Zusammenhang an eine Veränderung derSpesenregelung?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 9. November 1999

Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, dass die Einführung ei-ner Kerosinsteuer in einem nationalen Alleingang zur Belebung desdeutschen Tourismus, insbesondere im Fremdenverkehrsgebiet Ost-bayern, beitragen könnte.

Die Bundesregierung denkt in diesem Zusammenhang auch nicht aneine ¾nderung der Spesenregelung.

48. AbgeordneterDr. KlausRose(CDU/CSU)

Denkt die Bundesregierung an eine Verände-rung der 0,5-Promille-Grenze, um den von derGastronomie beklagten Rückgang des Umsat-zes und der Arbeitsstellen aufzufangen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 9. November 1999

Zum 1. Mai 1998 wurde zusätzlich zu der noch bestehenden 0,8-Pro-mille-Grenze die 0,5-Promille-Grenze mit eingeschränkter Sanktion in

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 27 ±

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Höhe von 200 DM Geldbuûe, verbunden mit einer Eintragung von2 Punkten im Verkehrszentralregister, eingeführt.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass schon bei 0,3 bis 0,4 PromilleAlkohol im Blut nachweisbare Ausfallerscheinungen auftreten, sodass in vielen Verkehrssituationen von einer Gefährdung des Straûen-verkehrs auszugehen ist. Maûgeblich sind also ausschlieûlich Gründeder Verkehrssicherheit. Das Interesse der Gastronomie an einemmöglichst hohen Umsatz kann bei diesen Überlegungen keine Berück-sichtigung finden.

49. AbgeordneterDr. KlausRose(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bewusst, dass durchdie neue 630-DM-Regelung dringend benö-tigte Aushilfskräfte im Gastronomie-Bereichverloren gingen und zusätzliche Kosten ent-standen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 9. November 1999

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungs-verhältnisse vom 24. März 1999 verfolgt die Bundesregierung dasZiel, die Umwandlung dieser Beschäftigungsverhältnisse in sozialver-sicherte Arbeitsplätze zu fördern. Die gesetzliche Neuregelung bietetGestaltungsspielraum, um auch im Gastronomie-Bereich benötigteSaison-, Spitzenzeiten- und Aushilfskräfte einsetzen zu können. Sokönnen neben der unverändert bestehenden kurzfristigen Beschäfti-gung auch weiterhin geringfügig Beschäftigte von den Arbeitgeberneingesetzt werden, ohne dass es im Einzelfall zu einer finanziellenMehrbelastung kommen muss.

50. AbgeordneterChristianSterzing(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber die geplante Ausstattung der türkischenStreitkräfte mit Handfeuerwaffen des TypsHK33 (Jane's Defense Weekly 28. Oktober1998, S. 9) im Einzelnen und falls es vertragli-che Vereinbarungen diesbezüglich gebensollte, wie viele Waffen sollen aus der Bundes-republik Deutschland in die Türkei geliefertwerden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 12. November 1999

Wie fast alle NATO-Staaten will die Türkei die mit deutscher Lizenzhergestellten veralteten Waffen G 3, Kal. 7,62 durch neue WaffenKal. 5,56 ersetzen und hat sich zum Nachbau des HK 33 E entschlos-sen.

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 28 ±

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Die Bundesregierung hat 1998 die Ausfuhr von Ausrüstungen, Einzel-teilen, Technologieunterlagen und Software zur Herstellung des auto-matischen Gewehrs HK 33 in die Türkei genehmigt.

Zur Deckung des laufenden Ersatzbedarfs der türkischen Streitkräftebis zum Anlauf der Produktion in der Türkei hat der deutsche Lizenz-geber die Genehmigung der Ausfuhr von kompletten Gewehren wieTeilesätzen beantragt (der Bekanntgabe genauer Stückzahlen stehendie gesetzlichen Bestimmungen über den Schutz von Geschäfts- undBetriebsgeheimnissen ± §§ 203 StGB, 30 VwVfG entgegen). Eine Ent-scheidung hierüber ist nicht getroffen worden.

51. AbgeordneterChristianSterzing(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber die geplante Ausstattung der türkischenStreitkräfte mit Granatwerfern (Jane's De-fense Weekly 28. Oktober 1998, S. 9) im Ein-zelnen und falls es vertragliche Vereinbarun-gen diesbezüglich geben sollte, wie viele Waf-fen sollen aus der Bundesrepublik Deutsch-land in die Türkei geliefert werden?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 12. November 1999

Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Türkei ihre Streitkräfte mitneuen Granatmaschinenwaffen ausstatten will. Die Genehmigung zurLieferung dieser Waffen bzw. von Anlagen und Unterlagen zur Li-zenzfertigung ist von der Bundesregierung 1998 abgelehnt worden.

52. AbgeordneterChristianSterzing(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist in beiden Fällen eine Lizenzproduktion inder Türkei geplant und wenn ja, in welchemUmfang?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 12. November 1999

Siehe Antworten zu Fragen 50 und 51.

53. AbgeordneterChristianSterzing(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was ist in beiden Fällen der genaue Stand imHinblick auf die Erteilung einer bundesdeut-schen Exportgenehmigung?

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 29 ±

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegmar Mosdorfvom 12. November 1999

Siehe Antworten zu Fragen 50 und 51.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

54. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(F.D.P.)

In welchem personellen und materiellen Um-fang im Vergleich zu den Verbündeten hat sichdie Bundesrepublik Deutschland an der Me-dienarbeit der NATO in Brüssel im MediaOperation Center (MOC) während der Luft-operationen des Bündnisses im Kosovo betei-ligt?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsWalter Kolbowvom 15. November 1999

Zur Bewältigung der gestiegenen Anforderungen an die Medienarbeitwährend der Kosovo-Krise musste das NATO Office for Informationund Press (NATIP) kurzfristig durch die Nationen unterstützt wer-den. Hierzu wurde in der 15. Kalenderwoche 1999 (12.±18. April1999) beim Hauptquartier der NATO ein Media Operation Center(MOC) eingerichtet und nach Aufforderung an einzelne europäischeMitgliedstaaten ab der 16. Kalenderwoche (19.±25. April 1999) biszum 10. Juni 1999 auch durch deutsche Vertreter unterstützt.

Die vorrangigen Aufgaben des MOC bestanden in der Steuerung derMedienarbeit im Hauptquartier, der Entwicklung und Verfolgungeiner Informationsstrategie während des Einsatzes der Bündniskräftesowie der Koordination im Bündnis auf Ebene der Regierungsspre-cher. Darüber hinaus wurden die internationalen Medien beobachtet,die täglichen Pressekonferenzen vorbereitet sowie Hintergrundinfor-mationen zu aktuellen Themen abgefasst.

Neben je einem Vertreter aus dem Auswärtigen Amt und dem Bun-despresseamt waren im MOC auch 3 Offiziere der Bundeswehr einge-setzt. Auûer diesen insgesamt 5 deutschen Mitarbeitern war dasMOC mit Spezialisten aus Regierungen und Ministerien aus Kana-da (1), Frankreich (2±5), den Niederlanden (2), Norwegen (1), Groû-britannien (18) und den Vereinigten Staaten (4) besetzt. Nach Beendi-gung der Luftoperationen und dem Abschluss des Militärabkommensder NATO mit Jugoslawien verlegten einzelne Mitglieder des MOCnach Skopje und dann weiter nach Pristina. Seitdem erfolgte die deut-sche Beteiligung nur noch durch einen Vertreter des AuswärtigenAmts.

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 30 ±

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Eine besondere materielle Unterstützung des MOC durch die Natio-nen war nicht erforderlich, da Ausstattung und Einrichtung beimHauptquartier aus vorhandenen Beständen der NATO verfügbar ge-macht werden konnten.

55. AbgeordneterGünther FriedrichNolting(F.D.P.)

Ist eine Auswertung dieser Medienarbeitdurch die Bundesregierung erfolgt und wennja, welche Schlüsse werden daraus für die Zu-kunft gezogen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsWalter Kolbowvom 15. November 1999

Die Informationsarbeit in Krisen und bei Einsätzen der Bundeswehrhat sehr hohe Bedeutung. Die durch das MOC geleistete, aktive bünd-nis- wie ressortübergreifende Koordinierung der Informations- undMedienpolitik bildete eine wesentliche Voraussetzung für die schnelle,sachliche und umfassende Unterrichtung der Öffentlichkeit und dieUnterstützung des eigenen Vorgehens in der öffentlichen Meinung.Die von den nationalen Vertretern im MOC übermittelten Informa-tionen wurden zur Abstimmung der wesentlichen Aussagen in der täg-lichen Pressekonferenz des Bundesministeriums der Verteidigung undzur Ergänzung der national verfügbaren Informationen auf Ebene derRegierungssprecher genutzt.

Die beteiligten Ressorts stimmen darin überein, dass aufbauend aufden vorliegenden Erfahrungen durch organisatorische Maûnahmenund personelle Vorsorge für künftige Einsätze ein ähnliches Instru-mentarium verfügbar gemacht werden sollte.

56. AbgeordneteErikaReinhardt(CDU/CSU)

Hat es zwischen dem Bundesminister der Ver-teidigung Rudolf Scharping und der Bundes-ministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeulim Vorfeld der ¹Kindersoldaten-Konferenzªin Berlin eine Absprache darüber gegeben,dass das Alter für den Eintritt in die Bundes-wehr auf 18 Jahre heraufgesetzt werden soll,wie es die Bundesministerin in ihrer Anspra-che vor über 200 Vertretern aus mehr als 40Staaten der Erde betonte und wie es in der Ta-gespresse zu lesen war?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsWalter Kolbowvom 15. November 1999

Neben der Bundesministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul habe ichvor der ¹Europäischen Konferenz über den Einsatz von Kindern inbewaffneten Konfliktenª, die vom 18. bis 20. Oktober 1999 in Berlin

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 31 ±

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stattgefunden hat, über die Arbeiten an einem Fakultativprotokoll zurKonvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes von1989 gesprochen. Mit dem Protokoll soll die Mindestaltersgrenze fürden Einsatz in Kampfhandlungen und die Rekrutierung von 15 auf18 Jahre angehoben werden. Dabei waren sich beide Ministerien dar-in einig, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren unter keinenUmständen weder direkt noch indirekt an Kampfhandlungen beteiligtwerden dürfen und dass das Ziel des Fakultativprotokolls, die Herauf-setzung des Mindestalters von 15 auf 18 Jahre auch für die Rekrutie-rung, die volle Unterstützung der Bundesregierung verdient.

57. AbgeordneteErikaReinhardt(CDU/CSU)

Warum haben die Vertreter der Bundesregie-rung sich bei den Verhandlungen über die Fra-ge der Heraufsetzung des Alters bei der Re-krutierung von Soldaten auf 18 Jahre gegen ei-nen entsprechenden Passus in der abschlieûen-den Deklaration ausgesprochen, wenn es dieseÜbereinstimmung in der Frage der Heraufset-zung des Alters zum Eintritt in die Bundes-wehr gegeben hat?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsWalter Kolbowvom 15. November 1999

Der Begriff Rekrutierung erfasst ¹nur alle jene Fälle, in denen derStaat oder die Streitkräfte mit zivilen Personen in Ausübung vonstaatlicher Gewalt ein Wehrdienstverhältnis begründen wollen oderbegründen mit dem Ziel, sie unbeschränkt in den Streitkräften ver-wenden zu können, einschlieûlich der Möglichkeit zu einem jederzeiti-gen Einsatz in bewaffneten Konfliktenª. In diesem Verständnis hatder Verteidigungsausschuss dem federführenden Ausschuss für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung u. a. die Annahme desAntrages in der Drucksache 14/806 ¹Gegen den Einsatz von Kindernals Soldaten in bewaffneten Konfliktenª der Fraktionen SPD undBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen. Der Deutsche Bundestaghat in seinem Beschluss vom 24. Juni 1999 Folgendes formuliert: ¹Esmuss ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention verabschiedetwerden, das die Rekrutierung und Einberufung von Kindern unter 18Jahren in Armeen sowie ihre aktive Teilnahme an bewaffneten Feind-seligkeiten grundsätzlich ausschlieûtª. Auf dieser Grundlage habendie Vertreter der Bundesregierung (Mitarbeiter des AuswärtigenAmts und des Bundesministeriums der Verteidigung) auch in Berlindie Verfasser der Beschlusserklärung der ¹europäischen Konferenzüber den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konfliktenª vom20. Oktober 1999 beraten.

58. AbgeordneteErikaReinhardt(CDU/CSU)

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich bei denkünftigen Konferenzen über den Einsatz vonKindersoldaten für eine Heraufsetzung des Al-ters zur Rekrutierung von Soldaten auszuspre-chen?

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 32 ±

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsWalter Kolbowvom 15. November 1999

Ja.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

59. AbgeordneterDr. Hans GeorgFaust(CDU/CSU)

Ist der Bundesregierung bekannt, dass im Be-reich der Kassenärztlichen Vereinigung Kob-lenz niedergelassenen Operateuren ihre Leis-tungen in einem Zentrum für ambulantes Ope-rieren nicht erstattet werden, nur weil sie ihrenPraxissitz und damit Vertragsarztsitz nicht amOrt dieses Zentrums haben und wenn ja, hängtdies mit den einschränkenden Vorgaben derZulassungsverordnung zusammen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinChrista Nickelsvom 10. November 1999

Hintergrund für die Entscheidungspraxis der Kassenärztlichen Verei-nigung (KV) Koblenz ist offensichtlich ein Urteil des LSG Rheinland-Pfalz. In dem vom LSG Rheinland-Pfalz zu entscheidenden Fall hatteein Vertragsarzt ambulante Operationen in einem Krankenhausdurchgeführt, in dem er u. a. als Belegarzt tätig ist. Das Krankenhausbefand sich in einem anderen Planungsbereich als seine Vertragsarzt-praxis. Das LSG führt in seiner Entscheidung aus, dass der Vertrags-arzt nicht berechtigt sei, ambulante Operationen in einem anderenPlanungsbereich selbst vorzunehmen. In seiner Urteilsbegründungstützt es sich dabei auf § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V sowie § 24 Abs. 1und 2 ¾rzte-ZV. Nach diesen Vorschriften ist der Vertragsarzt ver-pflichtet, seine Sprechstunden am Vertragsarztsitz abzuhalten. Auûer-dem weist das LSG darauf hin, dass eine Verlegung des Vertragsarzt-sitzes in einen anderen Planungsbereich nach § 24 Abs. 4 ¾rzte-ZVnur mit Genehmigung des Zulassungsausschusses zulässig sei.

Der Rechtsauffassung unseres Hauses nach stehen die Vorschriftendes § 24 Abs. 1, 2 und 4 ¾rzte-ZV der Durchführung ambulanterOperationen auûerhalb der Praxisräume bei Einhaltung bestimmterVoraussetzungen nicht entgegen:

Das Berufsrecht sieht die Benutzung so genannter ausgelagerter Pra-xisräume mittlerweile ausdrücklich vor. Nach § 18 Abs. 2 Muster (Be-rufsordnung) in der Fassung vom 12. September 1997, der in denmeisten Berufsordnungen der Länder inhaltsgleich übernommen wur-de, darf der Arzt in räumlicher Nähe zu seiner Niederlassung Unter-suchungs- und Behandlungsräume ausschlieûlich für spezielle Unter-suchungs- oder Behandlungszwecke (z. B. Operationen, medizinischtechnische Leistungen) unterhalten, in denen er seine Patienten nachAufsuchen der Praxis versorgt (ausgelagerte Praxisräume).

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 33 ±

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Im Vertragsarztrecht ist die Tätigkeit in ausgelagerten Praxisräumennicht ausdrücklich geregelt. § 24 Abs. 2 ¾rzte-ZV sieht lediglich vor,dass der Vertragsarzt seine Sprechstunde am Vertragsarztsitz abzuhal-ten hat. Rechtsdogmatisch ist jedoch § 24 Abs. 2 ¾rzte-ZV im Lichteder berufsrechtlichen Regelungen auszulegen, so dass die Durchfüh-rung spezieller Untersuchungen oder Behandlungen in ausgelagertenPraxisräumen bei Vorliegen der berufsrechtlichen Voraussetzungenauch vertragsarztrechtlich zulässig ist.

Die in § 24 Abs. 2 ¾rzte-ZV vorgesehene Bindung der Sprechstundean den Vertragsarztsitz wird damit nicht unterlaufen, denn auch beider Durchführung spezieller Untersuchungen oder Behandlungen inausgelagerten Praxisräumen findet der Erstkontakt mit dem Patien-ten, also die eigentliche Sprechstunde, weiterhin in der Praxis statt.Aus dem gleichen Grund stellt die Benutzung ausgelagerter Praxis-räume auch für den Fall, dass sich diese in einem anderen Planungs-bereich befinden, keine genehmigungspflichtige Verlegung des Praxis-sitzes nach § 24 Abs. 4 ¾rzte-ZV dar. Vielmehr nimmt der Vertrags-arzt seine Patienten lediglich nach Aufsuchen der Praxis zur Durch-führung spezieller Behandlungen in ausgelagerte Praxisräumlichkei-ten mit bzw. bestellt sie dort ein. Voraussetzung ist allerdings, dasssich die ausgelagerten Praxisräume entsprechend der berufsrechtli-chen Regelung in räumlicher Nähe zur Praxis befinden.

Nach Ansicht unseres Hauses ist daher die Durchführung von ambu-lanten Operationen in ausgelagerten Praxisräumen bei Vorliegen derberufsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne von § 18 Abs. 2 MBObzw. der entsprechenden Regelung in der jeweiligen Landesberufs-ordnung (räumliche Nähe, Stattfinden des Erstkontakts mit dem Pa-tienten in der Praxis) grundsätzlich zulässig.

60. AbgeordneterDr. Hans GeorgFaust(CDU/CSU)

Wie ist diese nachteilige Situation für denländlichen Bereich im Vergleich zu den Gege-benheiten in gröûeren Städten zu bewerten,insbesondere unter dem Aspekt der Patienten-freundlichkeit und der Kosteneinsparung beimambulanten Operieren?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinChrista Nickelsvom 10. November 1999

Aufgrund der Ausführungen zu Frage 59 (vgl. oben) läuft Frage 60leer.

61. AbgeordneterDr. Hans GeorgFaust(CDU/CSU)

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregie-rung, vor dem Hintergrund des Prinzips ¹am-bulant vor stationärª, ambulanten Operateu-ren die Tätigkeit in ambulanten OP-Zentrenauch dann zu ermöglichen, wenn diese sichnicht am Ort des Vertragsarztes befinden?

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 34 ±

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Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinChrista Nickelsvom 10. November 1999

Es scheint sich hier um eine spezielle Problematik in Rheinland-Pfalzzu handeln, da sich die dortige KV an das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz gebunden fühlt. Nach meiner Information gibt es ein derartigesProblem z. B. in den Bereichen der Kassenärztlichen VereinigungenNiedersachsen, Westfalen-Lippe, Bayern und Berlin nicht. Dort wer-den ± nach Ansicht unseres Hauses zu Recht (vgl. oben) ± ambulanteOperationen bei Vorliegen der genannten berufsrechtlichen Voraus-setzungen auch dann vergütet, wenn sie in ausgelagerten Praxisstätten(also z. B. ambulanten Operationszentren) erbracht werden.

Insgesamt wird daher vonseiten unseres Hauses keine Notwendigkeitfür eine ¾nderung der vertragsrechtlichen Vorschriften gesehen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen

62. AbgeordneterUlrichAdam(CDU/CSU)

Welche Straûenbaumaûnahmen ± aufgeglie-dert nach Kosten und Kilometern der Bundes-autobahnen und Bundesfernstraûen ±, dienach dem aktuellen Bundesverkehrswegeplanim Vordringlichen wie im Dringlichen Bedarffür das Land Mecklenburg-Vorpommern an-gekündigt waren, konnten im Investitionspro-gramm 1999 bis 2002 des Bundesministeriumsfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ange-sichts gegenwärtig fehlender Fördermitteloder anderer Gründe nicht berücksichtigt wer-den?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 17. November 1999

Der Bundesverkehrswegeplan 1992 und der aktuelle Bedarfsplan fürdie Bundesfernstraûen enthalten im Vordringlichen Bedarf für Meck-lenburg-Vorpommern 72 Maûnahmen, deren Bedarf gesetzlich aner-kannt ist. Der Plan umfasst einen zeitlichen Rahmen bis 2012. Bau-recht ist demzufolge nicht für alle Maûnahmen gegeben.

Der Bundesverkehrswegeplan 1992 weist eine Unterfinanzierung von80±90 Mrd. DM aus. Gemäû der Koalitionsvereinbarung vom20. Oktober 1998 ist er zügig zu überarbeiten. Daran schlieût sich dieNovellierung der entsprechenden Ausbaugesetze mit den dazugehöri-gen Bedarfsplänen an.

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 35 ±

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Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenerarbeitete Investitionsprogramm 1999 bis 2002 fasst als Übergangvom geltenden Bundesverkehrswegeplan 1992 zum neuen Bundesver-kehrswegeplan im Bau befindliche Maûnahmen und finanzierbareNeubeginne zusammen.

Aus der nachstehenden Liste sind die im Investitionsprogramm 1999bis 2002 enthaltenen hochprioritären Straûenbaumaûnahmen fürMecklenburg-Vorpommern zu ersehen.

Liste 1: Hochprioritäre Maûnahmen Mecklenburg-Vorpommern

Lfd.Nr.

Straûe VKE-Bez. Ge-samt-kostenBund

Ausgaben bzw. Ansätze Bemerkungvor1999

1999bis2002

nach2002

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8)

01 A 20 Groû Grönau (L-GR SH/MV)±AS Schönberg (o) (B 104) 146,4 0,0 28,8 117,6 VDE

02 A 20 AS Schönberg (m) (B 104)±AS Grevesmühlen (o) 167,4 91,7 75,7 0,0 VDE

03 A 20 AS Grevesmühlen (m)±AS Wismar-Mitte (o) 185,1 180,1 5,0 0,0 VDE

04 A 20 AS Wismar-Mitte (m)±AK Wismar (m) 171,3 168,0 3,3 0,0 VDE

05 A 20 AK Wismar (o)±AS Neukloster (m) (L 101) 146,6 28,6 116,9 1,1 VDE

06 A 20 AS Neukloster (o) (L 101)±AS Bützow (m) (L 11) 123,5 2,4 115,9 5,2 VDE

07 A 20 AS Bützow (o) (L 11)±AS Ziesendorf (o) (L 13) 98,1 6,9 89,5 1,7 VDE

08 A 20 AS Ziesendorf (m) (L 13)±AK Rostock (m) (A 19) 243,5 61,0 175,1 7,4 VDE

09 A 20 AK Rostock (o) (A 19)±AS Sanitz (m) (B 110) 122,8 0,3 98,5 24,0 VDE

10 A 20 AS Sanitz (o) (B 110)±AS Tessin (m) 153,7 0,0 63,7 90,0 VDE

11 A 20 AS Tessin (o)±AS Tribsees (m) 200,8 0,0 58,6 142,2 VDE

12 A 20 AS Tribsees (o)±AS Grimmen/W (o) (L 19) 115,9 0,0 5,3 110,6 VDE

13 A 20 AS Grimmen/W (m) (L 19)±AS Grimmen/O (o) (B 194) 62,4 0,9 54,6 6,9 VDE

14 A 20 AS Grimmen/O (m) (B 194)±AS Dersekow (o) (L 261) 141,9 0,0 37,5 104,4 VDE

15 A 20 AS Dersekow (m) (L 261)±AS Gützkow (o) (B 96/B 111) 63,0 0,0 5,6 57,4 VDE

16 A 20 AS Gützkow (m) (B 96/B 111)±AS Jarmen/S (m) (B 110n) 124,6 37,0 87,6 0,0 VDE

17 A 20 AS Jarmen/S (o) (B 110n)±AS Anklam (o) (B 199) 165,9 0,0 7,1 158,8 VDE

18 A 20 AS Anklam (m) (B 199)±AS Brunn (o) 204,6 0,0 30,1 174,5 VDE

19 A 20 AS Brunn (m)±AS Neubrandenburg/O (o) (B 197) 93,4 0,0 65,2 28,2 VDE

20 A 20 AS Neubrandenburg/O (m)(B 197)±AS Woldegk (o) (L 281) 160,6 0,3 96,5 63,8 VDE

21 A 20 AS Woldegk (m) (L 281)±AS Strasburg (o) (L 282) 109,9 0,0 65,0 44,9 VDE

22 A 20 AS Strasburg (m) (L 282)±AS Pasewalk (o) (B 109) 242,0 3,5 165,3 73,2 VDE

23 A 241 Wismar (A 20)±Jesendorf (L 101) 41,5 0,0 17,4 24,1 +76,0 Mio.DM EFRE

24 A 241 N Schwerin (B 104)±AS Schwerin-S (B 231) 107,7 23,9 79,5 4,3 in Bau

25 B 5 OU Boizenburg 39,7 36,0 3,5 0,2 Abwicklung

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 36 ±

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Lfd.Nr.

Straûe VKE-Bez. Ge-samt-kostenBund

Ausgaben bzw. Ansätze Bemerkungvor1999

1999bis2002

nach2002

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8)

26 B 96n Knoten Bergen±Altefähr 48,8 0,0 18,4 30,4 +89,2 Mio.DM EFRE

27 B 96n Altefähr±Bf-Rügendamm, 2. Strela-sundquerung 45,0 0,0 11,3 33,7

+75,0 Mio.DM EFRE+120,0 Mio.DM Privat-finanzierung

28 B 96n OU Stralsund; I.±III. BABf. Rügen-damm±Kn. Umspannw. 92,4 25,0 67,4 0,0 +83,7 Mio.

DM EFRE

29 B 96n OU Stralsund; IV. BAKn. Um-spannw.±Teschenhagen 19,4 0,0 14,2 5,2 +35,7 Mio.

DM EFRE

30 B 96n Teschenhagen±A 20 46,3 0,0 12,6 33,7 +84,8 Mio.DM EFRE

31 B 96 Westumgehung Greifswald 66,4 15,7 26,5 24,2 in Bau32 B 103 Westanbindung Rostock 81,4 0,0 76,0 5,4 Baubeginn33 B 104 OU Schönberg 54,7 23,6 31,1 0,0 in Bau

34 B 104 Nordumgehung Schwerin1. BA (B 104W±B 106N) 56,8 0,0 15,0 41,8 Baubeginn

35 B 105 OU Bentwisch 71,7 0,0 9,6 62,1 Refinanzie-rung

36 B 105 Bauarbeiten i. Z.m. OU Bentwisch 11,5 0,9 8,9 1,7 in Bau; Vor-leistung

37 B 106 Südumgehung Schwerin(2. FB vereinzelt Bautyp 04) 85,7 70,2 15,5 0,0 Abwicklung

38 B 109 OU Anklam (2. BA)±W Anklam (B 110)±B 197 22,5 0,0 22,5 0,0 Baubeginn

39 B 109 OU Anklam (3. BA) B 197±S Anklam (B 109) 20,0 7,7 12,3 0,0 in Bau

40 B 110 OU Jarmen 7,1 1,0 6,1 0,0 in Bau41 B 192 OU Penzlin (1. BA) 13,3 13,2 0,1 0,0 Abwicklung42 B 192 OU Penzlin (2. BA) 14,1 0,0 4,0 10,1 Baubeginn

43 B 321 OU Pampow(BA: N Pampow±K 62) 27,0 0,0 8,5 18,5 Baubeginn

Zwischensumme 4 216,5 797,9 1 911,2 1 507,4Anrechnung von anteiligen Erhaltungsmitteln auf-grund baulicher Zusammenhänge in besonderenEinzelfällen

58,8 58,8

Mecklenburg-Vorpommern 4 157,7 797,9 1 852,4 1 507,4

63. AbgeordneterWolfgangDehnel(CDU/CSU)

Warum ist der Bau der Ortsumgehung derB 101 in der Gemeinde Markersbach nicht imVerkehrsinvestitionsplan der Bundesregierungals hochprioritäre Maûnahme vorgesehen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 9. November 1999

Die Ortsumgehung Markersbach (B 101) ist ± bei einem Nutzen/Ko-sten-Verhältnis von 4,1 ± im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplanesfür die Bundesfernstraûen enthalten. Der Vorentwurf wird gegenwär-tig beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen(BMVBW) geprüft. Das Planfeststellungsverfahren zur Schaffung desBaurechts kann voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres eingelei-tet werden. Nach Lage der Dinge ist mit Baurecht frühestens 2001 zurechnen.

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 37 ±

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Im Rahmen des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens bis 2002konnte in das Investitionsprogramm (IP) 1999 bis 2002 nur eine be-schränkte Auswahl von verkehrswirtschaftlich besonders dringlichenMaûnahmen aufgenommen werden, für die bereits Baurecht vorliegtoder kurzfristig abzusehen ist. Die Auswahl der im IP enthaltenenProjekte erfolgte in Abstimmung mit dem Land Sachsen. Der Bauder Ortsumgehung Markersbach kann danach erst nach 2002 erfol-gen.

64. AbgeordneterPeterGötz(CDU/CSU)

Wie gedenkt die Bundesregierung das Deut-sche Nationalkomitee Habitat II aktiv fortzu-führen, das seinerzeit eingerichtet wurde, umdie Weltsiedlungskonferenz Habitat II inIstanbul vorzubereiten und gleichzeitig denHabitat Follow-up-Prozess zu begleiten?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAchim Groûmannvom 10. November 1999

Das Deutsche Nationalkomitee Habitat II war eingerichtet worden,um die Weltsiedlungskonferenz Habitat II 1996 in Istanbul vorzube-reiten. Die Arbeit des Nationalkomitees war wertvoll und erfolgreich.Das Komitee wurde nach der Konferenz noch zweimal einberufen,um den Follow-up-Prozess mitzugestalten. Zurzeit prüft das BMVBWeine Wiedereinsetzung des Komitees im Hinblick auf die Vorberei-tung der UN-Sondergeneralversammlung Istanbul plus Fünf im Jahr2001.

65. AbgeordneterPeterGötz(CDU/CSU)

Plant die Bundesregierung ± angesichts derVorbereitungen für die Weltkonferenz UR-BAN 21 im Juli 2000 in Berlin ± eine Projekt-gruppe Deutsches Nationalkomitee Habitat IIeinzurichten, die sich im Rahmen von UR-BAN 21 um das Thema Habitat bemüht?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsAchim Groûmannvom 10. November 1999

Die Bundesregierung wird vom 17. bis 19. November in Berlin zu-sammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden ei-nen nationalen Städtebaukongress durchführen, zu dem eine breiteFachöffentlichkeit und alle relevanten nationalen Akteure zur Teil-nahme aufgefordert worden sind. Dieser Kongress hat die Aufgabe,die deutschen Positionen zur Stadtentwicklung zusammenzuführen.Die Bundesregierung plant deshalb nicht, Projektgruppen des deut-schen Nationalkomitees zur Vorbereitung von URBAN 21 einzurich-ten.

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 38 ±

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66. AbgeordneterKurt-DieterGrill(CDU/CSU)

Wie beurteilt die Bundesregierung die ver-kehrswirtschaftliche Bedeutung einer Eisen-bahnverbindung Uelzen±Dömitz±Ludwigslustim zweigleisigen elektrifizierten Ausbau fürdie Schienenverbindung zwischen Niedersach-sen und Mecklenburg-Vorpommern?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 11. November 1999

Im Rahmen der Arbeiten zum Bundesverkehrswegeplan 1992 konntefür einen zweigleisigen elektrifizierten Ausbau der Eisenbahnverbin-dung Uelzen±Dömitz±Ludwigslust kein Ausbauerfordernis nachge-wiesen werden. Bereits der Wiederaufbau der Dömitzer Eisenbahn-brücke konnte durch die damalige deutsch-deutsche Verkehrswege-kommission im Maûnahmepaket zur Schlieûung der Lücken zwischenden Netzen der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und der Deut-schen Reichsbahn im Jahre 1990 aus wirtschaftlichen Gründen nichtberücksichtigt werden.

Es ist auch aus heutiger Sicht nicht zu erwarten, dass dieser Lücken-schluss einschlieûlich zweigleisigem elektrifiziertem Ausbau für diejetzige Deutsche Bahn AG wirtschaftlich vertretbar wäre, zumal mitder Realisierung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Nr. 1 undNr. 2 Ausbaustrecke (ABS) Lübeck/Hagenow Land±Rostock±Stral-sund und ABS Hamburg±Büchen±Berlin zwei leistungsfähige Schie-nenverbindungen zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Nieder-sachsen zur Verfügung stehen. Der Wiederaufbau der DömitzerEisenbahnbrücke über die Elbe wäre nur von vorwiegend regionalerBedeutung.

67. AbgeordneterKurt-DieterGrill(CDU/CSU)

Liegen der Bundesregierung Anträge der Bun-desländer Niedersachsen oder Mecklenburg-Vorpommern auf Aufnahme dieser Bahnlinieeinschlieûlich des Wiederaufbaus der Dömit-zer Eisenbahnbrücke in den Bundesverkehrs-wegeplan vor?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 11. November 1999

Zur Aufnahme der Eisenbahnstrecke Uelzen±Dömitz±Ludwigslusteinschlieûlich Wiederaufbau der Dömitzer Eisenbahnbrücke in denBundesverkehrswegeplan liegen der jetzigen Bundesregierung keineAnträge der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsenvor.

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 39 ±

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68. AbgeordneterManfredHeise(CDU/CSU)

Welchen Planungsstand hat das Bundesminis-terium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenfür die Linienbestimmung der Nordverlegungder A 4 im Bereich der Hörselberge (Thürin-gen) und wann ist mit einem konkreten Baube-ginn der Nordumfahrung der Hörselberge zurechnen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 15. November 1999

Für die rd. 24,5 km lange Verkehrseinheit wird zurzeit das Linienbe-stimmungsverfahren durchgeführt. Hierzu findet zurzeit die erforder-liche Abstimmung zwischen den betroffenen Ressorts statt. Ein kon-kreter Termin für den Abschluss des Verfahrens kann zurzeit nicht ge-nannt werden.

Aufgrund des derzeitigen Planungsstadiums kann eine verbindlicheAussage zum Baubeginn ebenfalls noch nicht abgegeben werden.

69. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass der Parlamentarische Staats-sekretär beim Bundesministerium für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen Siegfried Scheffler,im Rahmen einer Diskussion mit Kleingärt-nern aus Berlin-Charlottenburg sinngemäûausgeführt hat, dass für Lärmschutzmaûnah-men für Bewohner an Autobahnen/Stadtauto-bahnen 100 Millionen DM zur Verfügung ste-hen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 10. November 1999

Für Lärmschutzmaûnahmen beim Neu- oder Ausbau von Bundes-fernstraûen (sog. Lärmvorsorge) wurden im Jahre 1998 ca. 406 Mio.DM ausgegeben. Die Maûnahmen dienten u. a. dem Schutz vonKleingartenanlagen.

Für Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraûen in der Baulastdes Bundes (sog. Lärmsanierung) stehen im Jahre 1999 ca. 33 Mio.DM zur Verfügung. Diese Mittel dürfen nicht für den Schutz vonKleingartengebieten verwendet werden.

70. AbgeordneterSiegfriedHelias(CDU/CSU)

Wenn ja, welche Auskunft kann die Bundesre-gierung über die jeweils zur Verfügung gestell-ten Mittel unter den jeweiligen Titeln im Haus-halt geben, und welcher Personenkreis kommtals Antragsteller bzw. Betroffenen in Be-tracht?

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 40 ±

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Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsSiegfried Schefflervom 10. November 1999

Die Finanzmittel für Maûnahmen der Lärmvorsorge sind im Bundes-haushalt in den Mitteln für das jeweilige Vorhaben enthalten.

Die Finanzmittel für die Lärmsanierung entlang Bundesfernstraûensind in den Titeln 741 39 (Lärmschutz an Bundesautobahnen) und741 49 (Lärmschutz an Bundesstraûen) des Kapitels 12 10 des Bun-deshaushaltes ausgewiesen. Lärmschutzmaûnahmen können gewährtwerden, wenn der Lärmpegel die Immissionsgrenzwerte übersteigt.Diese betragen z. B. für Wohngebiete 70 dB (A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht.

Die Planung und Durchführung von Lärmschutzmaûnahmen an Bun-desfernstraûen erfolgt durch die Straûenbaubehörden der Länder imAuftrag des Bundes. Diese erteilen auch Auskunft über die Durchfüh-rung von Lärmschutzmaûnahmen im Einzelfall.

71. AbgeordneteGudrunKopp(F.D.P.)

Mit welcher Begründung wurde die Position¹Neubau der Umgehungsstraûe B 66 ,Südum-gehung` im Bereich Lemgo/NRWª aus demBundesverkehrswegeplan gestrichen?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 16. November 1999

Der Neubau der Ortsumgehung Lemgo (B 238±L 712) ist im ¹Vor-dringlichen Bedarfª des gültigen Bedarfsplans für Bundesfernstraûenenthalten. Die Maûnahme soll nach Vorliegen der Baureife und nachMaûgabe der Verfügbarkeit der nötigen Haushaltsmittel verwirklichtwerden.

72. AbgeordneterHans-JoachimOtto(Frankfurt)(F.D.P.)

Wie sind nach den bisherigen Erkenntnissendie jeweiligen Kosten-Nutzen-Verhältnisse beiden beiden groûen Bahntunnelprojekten¹Stuttgart 21ª und ¹Frankfurt 21ª?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 11. November 1999

Wie Ihnen bekannt ist, sind ¹Stuttgart 21ª und ¹Frankfurt 21ª nichtBestandteil eines Vorhabens des Bedarfsplans Schiene, sondern wer-den von der DB AG in Zusammenarbeit mit weiteren Beteiligten ge-plant. Insofern kann das Bundesministerium für Verkehr, Bau- undWohnungswesen hier nur Angaben der DB AG weiterleiten.

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 41 ±

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Danach beträgt der vor Abschluss der Rahmenvereinbarung ermit-telte volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Faktor bei ¹Stuttgart 21ªfür das Verkehrsprojekt 2,7 zu 1. Diese, im Jahr 1995 durchgeführte,Untersuchung wurde vom damaligen BMV nicht im Detail begleitet,die angewandte Methodik weicht von der der Bundesverkehrswege-planung teilweise ab. Betrachtet wurden die verkehrlichen Nutzenund Kosten der Tieferlegung und Umwandlung des Kopfbahnhofs ineinen unterirdischen Durchgangsbahnhof im Vergleich mit der Beibe-haltung eines Kopfbahnhofs. Die Nutzen und Kosten der weiterenProjektbestandteile sowie die städtebaulichen Aspekte sind bei dieserBetrachtung nicht berücksichtigt.

Laut DB AG ist dieser Faktor für das Vorhaben ¹Frankfurt 21ª posi-tiv und erreicht eine Höhe, die den Einsatz öffentlicher Mittel recht-fertige. Präzisierungen werden durch die kürzlich zwischen der DBAG, dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt vereinbarte Vertie-fung der Planungen ermöglicht werden.

73. AbgeordneteAnitaSchäfer(CDU/CSU)

Teilt die Bundesregierung die Auffassung,dass der Lückenschluss zwischen der A 63und der A 6 als eine direkte Verbindung zwi-schen Kaiserslautern und Mainz einen positi-ven Effekt auf die wirtschaftliche Entwicklungder westlichen Pfalz hat und wenn ja, welcheGründe sprechen gegen die Aufnahme desVorhabens in das Investitionsprogramm fürBundesverkehrswege bis 2002 und für die In-kaufnahme von wirtschaftlichen Nachteilenfür die Region?

74. AbgeordneteAnitaSchäfer(CDU/CSU)

Wie sehen die mittel- oder langfristigen Pla-nungen der Bundesregierung zur Umsetzungder Anbindung der A 63 an die A 6 zwischenKaiserslautern und Sembach aus?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 11. November 1999

Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen gemein-sam beantwortet.

Das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesenerarbeitete Investitionsprogramm 1992 bis 2002 stellt den Übergangvom geltenden Bundesverkehrswegeplan 1992 zum neuen Bundesver-kehrswegeplan dar. Das Investitionsprogramm umfasst im Wesentli-chen die in Bau befindlichen Maûnahmen, die zügig fortgeführt wer-den sollen und die gemäû der vorgegebenen Finanzplanung mögli-chen Baubeginne in den Jahren 1999 bis 2002.

Zur Sicherstellung der noch durchzuführenden Restarbeiten bei denbereits für den Verkehr freigegebenen Teilabschnitten der A 63 bis

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 42 ±

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Sembach wurden diese in das Investitionsprogramm 1999 bis 2002aufgenommen. Aufgrund der hohen verkehrspolitischen Bedeutungder A 63 ist darüber hinaus auch die Finanzierung von weiteren Bau-maûnahmen im Bereich der Anschlussstellen Sembach und Kaisers-lautern/Ost vorgesehen, damit anschlieûend der Streckenausbau zwi-schen Sembach und Kaiserslautern, für den derzeit das Planfeststel-lungsverfahren durchgeführt wird, eingeplant werden kann.

75. AbgeordneteDagmarSchmidt(Meschede)(SPD)

Wie viele Vorhaben (bezogen auf Straûen-und Schienenprojekte) aus dem Bundesver-kehrswegeplan 1992 bis 2010 wurden in derletzten Legislaturperiode privat vorfinanziertund müssen nun vom Bund refinanziert wer-den?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 10. November 1999

Insgesamt sind 28 Projekte für die private Vorfinanzierung vorgese-hen und müssen refinanziert werden.

76. AbgeordneteDagmarSchmidt(Meschede)(SPD)

Wie hoch ist das Volumen privat vorfinanzier-ter Maûnahmen und um welche Straûenbau-projekte handelt es sich dabei?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 10. November 1999

Das Volumen der privat vorfinanzierten Vorhaben umfasst ein Schie-nenprojekt und 27 Straûenbauprojekte:

A. Schienenprojekt:

Für das Schienenprojekt ± Neubau-/Ausbaustrecke Nürnberg±Ingol-stadt±München sieht die Finanzierungsvereinbarung vom 19. Dezem-ber 1996 ein Investitionsvolumen von 3 870 Mio. DM vor. Rund170 Mio. DM hat der Bund bereits in den Jahren 1994 bis 1996 fürbauvorbereitende Maûnahmen bereitgestellt. Auûerdem hat der Bund± entsprechend der Regelung, die private Vorfinanzierung jederzeitaus Haushaltsmitteln ablösen zu können ± im Jahr 1997 bereits55 Mio. DM aus Haushaltsmitteln finanziert. Die verbleibendenInvestitionen in Höhe von 3 645 Mio. DM werden durch die Deut-sche Bahn AG vorfinanziert.

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 43 ±

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B. Straûenbauprojekte:

Lfd.Nr.

BABBdStr

Land Bezeichnung der Maûnahme Baukosten(Mio. DM)

(1) (2) (3) (4) (5)

1 A 7 HH 4. Röhre Elbtunnel Hamburg 850,8

2 A 8 SL Borg/Perl±Merzig/Wellingen(1. Fahrbahn) 178,0

3 A 44 NW Rheinquerung Ilverich 426,74 A 60 RP Bitburg±Wittlich 550,5

5 A 81 BW Stuttgart/Feuerbach±Leonberg(einschl. Engelberg-Tunnel) 809,3

6 A 93 BY Hof/Nord (A 72)±Mitterteich/West 549,67 B 2 BY OU Kaisheim 17,1

8 B 2n BY Ortsumgehung Farchant(o. Nordanschluss) 237,0

9 B 5 BB OU Wustermark 71,7

10 B 6 SN A 9±Stadtgrenze Leipzig einschlieûlichOU Schkeuditz 58,2

11 B 10 RP Ausbau bei Pirmasens(Münchweiler±Waldfriedhof 20,3

12 B 30 BW OU Baindt±Ravensburg(Teilabschnitt bis L 284) 65,7

13 B 31 BW Ortsumgehung Freiburg-Ost 233,8

14 B 51 NW OU Münster, Lütkenbecker Weg±Westfä-lische Landeisenbahn (westlich L 586) 15,9

15 B 51 SL Querspange Besseringen (B 51±A 8) 26,6

16 B 62 HE Ortsumgehung Biedenkopf(Wallau±Seewasem) 86,8

17 B 82 NI OU Schladen 20,518 B 83 NW OU Blankenau 11,019 B 85/281 TH OU Saalfeld (Nordtangente) 30,920 B 105 MV OU Bentwisch 46,621 B 173 BY OU Selbitz 16,622 B 188 ST OU Gardelegen 26,123 B 254 HE Ortsumgehung Schwalmtal-Brauerschwend 27,824 B 426 HE OU Ober-Ramstadt 18,525 B 433 SH OU Kaltenkirchen 12,226 B 437 NI Weserquerung Essenshamm 382,327 B 457 HE Ortsumgehung Hungen 20,01±27 insgesamt 4 810,5

77. AbgeordneteDagmarSchmidt(Meschede)(SPD)

In welchem Umfang und Zeitraum und nachwelchen Modalitäten muss der Bund vorfinan-zierte Vorhaben refinanzieren?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 10. November 1999

Die vorfinanzierten Bundesfernstraûenmaûnahmen werden innerhalbvon 15 Jahren durch Annuitätenzahlungen refinanziert. Die Annuitä-ten, die von 1997 bis 2018 anfallen werden, setzen sich aus den Bau-

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 44 ±

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kosten einschl. Mehrwertsteuer, den Bauzinsen und den Refinanzie-rungszinsen zusammen, so dass die Gesamtbelastung bei rd. 8 Mrd.DM liegen wird. Die haushaltsmäûigen Voraussetzungen sind durchVerpflichtungsermächtigungen gegeben.

Für das Schienenprojekt wird die Gesamtbelastung voraussichtlichbei rd. 9 Mrd. DM liegen, zu tilgen in 15 Raten ab Inbetriebnahmeder Strecke (Fertigstellung voraussichtlich Ende 2003, Inbetriebnah-me voraussichtlich 2004).

Die haushaltsgesetzliche Ermächtigung (§ 29 Abs. 2 des Haushaltsge-setzes 1966) zur Kreditaufnahme (25 Jahresraten zu je 622 Mio. DM,insgesamt 15,6 Mrd. DM) wird daher bei weitem nicht ausgeschöpftwerden. Die private Vorfinanzierung führt für die Jahre ab 2004 zu ei-ner Vorbelastung der Verkehrshaushalte von jährlich 622 Mio. DM.

Bei günstigen Rahmenbedingungen ± insbesondere hinsichtlich derZinssätze ± können die Gesamtbelastungen unterschritten werden.

78. AbgeordneteDagmarSchmidt(Meschede)(SPD)

Sind die durch die Refinanzierung entstehen-den Ausgaben in die Schulden des Bundes ein-gerechnet und wie hoch ist der Anteil an derBundesschuld?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 10. November 1999

Die durch die Refinanzierung entstehenden Ausgaben sind durchVerpflichtungsermächtigungen bzw. haushaltsgesetzliche Ermächti-gung im Einzelplan 12 gedeckt.

79. AbgeordneteDr. IrmgardSchwaetzer(F.D.P.)

Beabsichtigt die Bundesregierung, den plan-mäûigen sechsstreifigen Ausbau der AutobahnA 4 zwischen Köln und Aachen noch vorzu-nehmen, und welchen Zeitrahmen hat sie sichfür diese Pläne gesetzt?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 18. November 1999

Die Bundesregierung hält am 6-streifigen Ausbau der BAB A 4 zwi-schen Aachen und Köln uneingeschränkt fest. Die im Bau befindli-chen Abschnitte ¹AK Aachen bis AS Eschweilerª und ¹Umbau derAS Eschweilerª wurden in das Investitionsprogramm 1999 bis 2002in Liste 1: ¹hoch prioritäre Maûnahmenª aufgenommen. Mit einemBaubeginn der übrigen Ausbauabschnitte ¹AS Eschweiler bis ASWeisweiler und bis AS Dürenª und im Abschnitt AK Kerpen bis AKKöln-West, für die das Baurecht bisher noch nicht vorliegt, ist voraus-

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 45 ±

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sichtlich nach dem Jahr 2002 zu rechnen. Eine definitive Aussageüber mögliche Baubeginne ist gegenwärtig nicht möglich. Im Ab-schnitt ¹AS Düren bis AK Kerpenª macht der fortschreitende Braun-kohletagebau Hambach eine südliche Verlegung der A 4 erforderlich.Hierfür wird zurzeit das Linienbestimmungsverfahren nach § 16Fernstraûengesetz durchgeführt.

80. AbgeordneteDr. IrmgardSchwaetzer(F.D.P.)

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswir-kungen eines verzögerten Ausbaus auf denWirtschaftsverkehr innerhalb der EuregioMaas-Rhein im speziellen und den Wirt-schaftsverkehr mit den Benelux-Ländern imAllgemeinen?

81. AbgeordneteDr. IrmgardSchwaetzer(F.D.P.)

Inwiefern hat die Bundesregierung Aspektedes infrastrukturellen Zusammenwachsens Eu-ropas, wie z. B. in der Euregio Maas-Rhein,beim Entwurf des Investitionsprogramms1999 bis 2002 berücksichtigt?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 18. November 1999

Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Verkehrsentwicklung imBereich Aachen±Köln stark zugenommen hat, da diesem Abschnittals West-Ost-Achse insbesondere seit Inkrafttreten des Binnenmarktesund der Öffnung der mittel- und osteuropäischen Märkte eine ent-scheidende verkehrsstrategische Rolle im Güter- und Personenver-kehr zukommt. Demgemäû wurden auch die im Bau befindlichen Ab-schnitte ¹AK Aachen bis AS Eschweilerª und ¹Umbau der AS Esch-weilerª im Zuge der A 4 in das Investitionsprogramm 1999 bis 2002aufgenommen.

82. AbgeordneterHelmutWilhelm(Amberg)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Trifft es zu, dass seitens der DBAG beim Ei-senbahnbundesamt beantragt wurde, die DB-Strecke Regensburg±Hof auf eingleisigen Be-trieb zurückzubauen und wenn ja, in welchenAbschnitten?

Antwort des Parlamentarischen StaatssekretärsLothar Ibrüggervom 11. November 1999

Nein. Die DB Netz AG hat mitgeteilt, dass sie gegenwärtig keine Pla-nungen für einen Übergang von zwei- auf eingleisige Betriebsführungauf der Strecke Hof±Regensburg durchführt.

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 46 ±

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz und Reaktorsicherheit

83. AbgeordneterJochenBorchert(CDU/CSU)

Mit welchen Gründen verweigert die Bundes-regierung den Kernkraftwerksbetreibern dieErteilung von Transportgenehmigungen fürverstrahltes Material zur Wiederaufarbeitungbzw. zur Zwischenlagerung?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinSimone Probstvom 11. November 1999

Es ist unzutreffend, dass die Bundesregierung die Erteilung von Ge-nehmigungen verweigert. Die Bescheidung eines Antrags zur Beförde-rung bestrahlter Brennelemente gemäû § 4 Atomgesetz durch dasBundesamt für Strahlenschutz ist eine gebundene Entscheidung. Diesbedeutet, dass bei Vorliegen sämtlicher Genehmigungsvoraussetzun-gen ein Rechtsanspruch auf Genehmigung besteht. Notwendige Vor-aussetzung für die Erteilung einer Genehmigung ist es, dass der fürden Transport vorgesehene Behälter über eine verkehrsrechtliche Zu-lassung bzw. ± bei ausländischer Zulassung ± über eine deutsche Aner-kennung (Validierung) verfügt. Die für verschiedene Kernkraftwerkegestellten Anträge auf Transportgenehmigungen zur Wiederaufarbei-tung sind derzeit nicht entscheidungsreif, weil die Verfahren zur bean-tragten Zulassung bzw. Anerkennung der Zulassung der Behälternoch nicht abgeschlossen sind. Zum Abschluss der Verfahren stehtfür die Transportbehälter zur Wiederaufarbeitung ein Nachweis zurEinhaltung von Kontaminationsgrenzwerten aus. Die von den An-tragstellern hierzu vorgelegten Unterlagen wurden von den Gutach-tern des Eisenbahn-Bundesamtes geprüft. Der Abschluss des Gutach-tens erfolgte am 28. Oktober 1999. Die Abnahme des von den Gut-achtern am 29. Oktober 1999 vorgelegten Rohentwurfs durch denAuftraggeber Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bedarf ca. drei Wochen.Am 22. November 1999 soll das Gutachten an die Antragsteller über-geben werden. Die Ergebnisse werden bei der Bescheidung der Anträ-ge durch das Bundesamt für Strahlenschutz bei der Nachweisführungberücksichtigt.

Das Gutachtenverfahren zur Kontaminationsproblematik bei den in-nerdeutschen Transporten ist seit dem 9. September 1999 abgeschlos-sen. Es ist nun Aufgabe der Antragsteller bzw. der Betreiber, dafür zusorgen, dass die notwendigen Maûnahmen in den Kraftwerken undim Zwischenlager umgesetzt werden. Transportgenehmigungen zu in-nerdeutschen Zwischenlagern können erst erteilt werden, wenn diebei den Castor-Behältern aufgetretenen Probleme bei den Moderator-stäben gelöst sind. Hierzu sind dem Bundesamt für Strahlenschutzkürzlich Unterlagen eingereicht worden, die derzeit geprüft werden.

84. AbgeordneterJochenBorchert(CDU/CSU)

Hält die Bundesregierung die Aufrechterhal-tung der Stromversorgung für gefährdet, wenndie sechs Kernkraftwerke Neckarwestheim 1und 2, Biblis A und B, Stade und Philippsburg

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 47 ±

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im Laufe des kommenden Jahres abgeschaltetwerden müssen, weil die Lagerkapazitäten fürabgebrannte Kernbrennstäbe in diesen Kern-kraftwerken zwischen Februar und August2000 erschöpft sind, falls bis dahin noch keineTransportgenehmigungen für verstrahltes Ma-terial erteilt werden?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinSimone Probstvom 11. November 1999

Die Bundesregierung sieht weder aktuell noch in absehbarer Zukunft,dass es zu einer Gefährdung der Stromversorgung in Deutschlandkommen könnte.

85. AbgeordneterJochenBorchert(CDU/CSU)

Wird die Bundesregierung die Erlaubnis zurZwischenlagerung abgenutzter Brennstäbe aufdem Gelände von Kernkraftwerken auch dannerteilen, wenn es zu keinem Konsens zwischender Bundesregierung und den betroffenenWirtschaftsunternehmen über einen Ausstiegaus der Kernkraft kommt?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinSimone Probstvom 11. November 1999

Im Rahmen der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 ha-ben sich die Koalitionsparteien darauf festgelegt, dass grundsätzlichjeder Betreiber eines Atomkraftwerks am Kraftwerksstandort oder inder Nähe Zwischenlagerkapazitäten zu schaffen hat. Das Bundes-ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird,auch für den Fall, dass es zu keinem Konsens mit den Elektrizitätsver-sorgungsunternehmen kommt, eine ¾nderung der atomrechtlichenVorschriften vorbereiten, die die Kraftwerksbetreiber zur Einrichtungvon Standortzwischenlagern verpflichtet.

Die zuständigen atomrechtlichen Landesbehörden oder das Bundes-amt für Strahlenschutz entscheiden über die bei ihnen gestellten An-träge zur Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente auf dem jewei-ligen Gelände des entsprechenden Atomkraftwerkes nach Recht undGesetz. Ist ein Antrag zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach§ 6 des Atomgesetzes gestellt, ist dieser zu genehmigen, wenn alle Ge-nehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind (sog. gebundene Erlaubnis).Der Genehmigungsbehörde steht insoweit kein Ermessen zu.

86. AbgeordneterJochenBorchert(CDU/CSU)

Wann werden die nächsten Gespräche zwi-schen der Bundesregierung und den betroffe-nen Wirtschaftsunternehmen über einen Aus-stieg aus der Kernkraft stattfinden?

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 48 ±

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Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinSimone Probstvom 11. November 1999

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Konsensgespräche mitden Energieversorgungsunternehmen nach Vorliegen der Ergebnisseder Staatssekretärs-Arbeitsgruppe zum Atomausstieg fortgesetzt wer-den. Sie sollen nach dem Willen der Regierungskoalition bis zum Jah-resende abgeschlossen werden.

87. AbgeordneterKlausHagemann(SPD)

Welche Voraussetzungen, Randbedingungenund Planungsstufen müssen für die Genehmi-gung eines etwaigen ¹Vor-Ort-Lagersª amAKW Biblis erfüllt sein und inwieweit wirddie Bevölkerung in ein entsprechendes Geneh-migungsverfahren mit einbezogen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinSimone Probstvom 10. November 1999

In einem Gespräch am 25. Oktober 1999 mit Genehmigungsbehör-den, Betreibern und Gutachtern hat der Betreiber des Atomkraft-werks Biblis mitgeteilt, dass er eine vorübergehende Zwischenlage-rung (¹Vor-Ort-Lagerungª) am Atomkraftwerk Biblis in Form vonTransportbehälterstellplätzen nicht plane.

Der Betreiber des AKW Biblis hat den Einbau eines zusätzlichenBrennelemente-Lagergestells in Block B nach § 7 Atomgesetz (AtG)beantragt.

Für den Fall, dass der Betreiber zusätzlich die Genehmigung eines¹Vor-Ort-Lagersª beantragen würde, sähen die Planungsstufen wiefolgt aus:

· Antragstellung durch Betreiber

· Prüfung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen und Entschei-dung über Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4 Abs. 4 der Atom-rechtlichen Verfahrensverordnung

· Begutachtung durch Sachverständige/Bewertung durch Genehmi-gungsbehörde

· Genehmigungsentscheidung durch Genehmigungsbehörde

Voraussetzung der Genehmigungserteilung ist u. a., dass die nachdem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Schadensvor-sorge eingehalten wird.

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 49 ±

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88. AbgeordneterKlausHagemann(SPD)

Inwieweit sieht die Bundesregierung nach denjüngsten Gesprächen mit Vertretern derStromerzeuger (TAZ vom 21. Oktober 1999)Chancen, künftig am Atomkraftwerk Biblisabgebrannte Brennelemente provisorisch zwi-schenzulagern?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinSimone Probstvom 10. November 1999

Der Betreiber des Atomreaktors Biblis hat den Einbau eines zusätzli-chen Brennelemente-Lagergestells auf der Position des Transportbe-hälters in Block B nach § 7 Atomgesetz (AtG) beantragt. Dadurchsollen 56 zusätzliche Abstellpositionen im Brennelemente-Lagerbe-cken für abgebrannte Brennelemente zu den bereits 578 genehmigtengeschaffen werden. In einem Gespräch am 25. Oktober 1999 mit Ge-nehmigungsbehörden, Betreibern und Gutachtern hat der Betreiberdes Atomkraftwerks Biblis mitgeteilt, dass er eine provisorische Zwi-schenlagerung am Atomkraftwerk Biblis in Form von Transportbehäl-terstellplätzen nicht plane.

Die Bundesregierung hat das hessische Umweltministerium um Be-richt und Stellungnahme zu dem Stand des Genehmigungsverfahrensfür das beantragte zusätzliche Lagergestell im Brennelemente-Lager-becken gebeten.

89. AbgeordneterManfredHeise(CDU/CSU)

Welchen Stand haben die Untersuchungen desBundesministeriums für Umwelt, Naturschutzund Reaktorsicherheit im Bezug auf die EU-Richtlinie FFH (Flora, Fauna & Habitat) hin-sichtlich der Nordumfahrung der Hörselberge(Thüringen) durch die A 4 und wann ist mit ei-nem Abschluss der Untersuchungen zu rech-nen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinGila Altmannvom 11. November 1999

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-heit (BMU) hat weder eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hin-sichtlich der Nordumfahrung der BAB A 4 im Bereich der Hörselber-ge in Auftrag gegeben noch führt das BMU eine solche selbst durch.Die Ermittlung der Auswirkungen der Nordumfahrung der Hörsel-berge im Zuge der Verlagerung der Autobahn A 4 auf FFH-Gebietewurde durch die Deutsche Einheit Fernstraûenplanungs- und Bauge-sellschaft mbH (DEGES) für den Bundesminister für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis der Untersuchung liegt dem BMU seit August 1999vor. Es hat das Bundesamt für Naturschutz mit der Überprüfung derFFH-Verträglichkeitsuntersuchung beauftragt. Das BMU wird dem

Deutscher Bundestag ± 14. WahlperiodeDrucksache 14/2121 ± 50 ±

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Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen das Ergebnisder Prüfung mitteilen und falls erforderlich in weitere Gespräche ein-treten.

Ein Termin für den Abschluss des Linienbestimmungsverfahrenskann derzeit noch nicht genannt werden.

Berlin, den 19. November 1999

Deutscher Bundestag ± 14. Wahlperiode Drucksache 14/2121± 51 ±

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