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Schuljahr 2013/2014 Schulbrief Nr. 1 15. Oktober 2013 An alle Eltern und Erziehungsberechtigten, an alle volljährigen Schülerinnen! Sehr geehrte, liebe Eltern, liebe Schülerinnen, nach einigen Wochen der notwendigen Erholung und Entspannung in den Ferien und im Urlaub grüße ich Sie zu Beginn des neuen Schul- jahres 2013/14 sehr herzlich. Ich hoffe, dass der Start mit neuer Kraft und dem ent- sprechenden Engagement und Optimismus gut gelun- gen ist und wünsche allen Schülerinnen und Lehrkräf- ten guten Erfolg, viel Freude und mitunter das nötige Maß an Gelassenheit und Zufrie- denheit an unserer Schule. Ein besonderer Gruß gilt un- seren 87 neuen Schülerinnen in den 5. Klassen, womit wir wieder vier Parallelklassen einrichten konnten, darunter zum dritten Male eine Grup- pe als gebundene Ganztags- klasse. Ich wünsche gerade unseren Neuzugängen ein schnelles Eingewöhnen, ver- stärkt durch den gemeinsa- men Aufenthalt bei den Kennenlerntagen auf Burg Wernfels in der ersten Okto- berhälfte, alles Gute und ne- ben schulischem Erfolg auch möglichst viel Freude und Spaß während der Schullaufbahn an unserem Mädchen-Gymnasium, zu- mal unser „Elly“ immer wieder mehr sein will als nur Schule. Wir sind auch froh, dass unsere Schule - wie im letzten Jahr - wieder mehr Neuzugänge zu ver- zeichnen hat als Abiturien- tinnen (76) im Sommer er- folgreich die Schule verlas- sen haben. Ich denke natürlich ebenso an unsere Schülerinnen in der 12. Jahrgangsstufe, die von ihren Studienfahrten nach London, Rom und Südfrankreich zurückge- kehrt sind, und wünsche Ih- nen viel Erfolg bei den nun bald anstehenden Schulauf- gaben, bei der Anfertigung der Seminararbeit und bei der Vorbereitung auf die Abiturprüfung. Aber natür- lich auch allen anderen Schülerinnen einen guten Informationen zum neuen Schuljahr S. 2 Elternsprechtag am 2. Dez. 2013 S. 3 Regelung bei Erkrankung und Befreiung S. 6 Termine und Ferien- ordnung S. 23/ S. 24 In dieser Ausgabe u.a.: Fortsetzung auf Seite 2

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Schuljahr 2013/2014

Schulbrief Nr. 1

15. Oktober 2013

An alle Eltern und Erziehungsberechtigten, an alle volljährigen Schülerinnen!

Sehr geehrte, liebe Eltern,

liebe Schülerinnen,

nach einigen Wochen der

notwendigen Erholung und

Entspannung in den Ferien

und im Urlaub grüße ich Sie

zu Beginn des neuen Schul-

jahres 2013/14 sehr herzlich.

Ich hoffe, dass der Start mit

neuer Kraft und dem ent-

sprechenden Engagement

und Optimismus gut gelun-

gen ist und wünsche allen

Schülerinnen und Lehrkräf-

ten guten Erfolg, viel Freude

und mitunter das nötige Maß

an Gelassenheit und Zufrie-

denheit an unserer Schule.

Ein besonderer Gruß gilt un-

seren 87 neuen Schülerinnen

in den 5. Klassen, womit wir

wieder vier Parallelklassen

einrichten konnten, darunter

zum dritten Male eine Grup-

pe als gebundene Ganztags-

klasse. Ich wünsche gerade

unseren Neuzugängen ein

schnelles Eingewöhnen, ver-

stärkt durch den gemeinsa-

men Aufenthalt bei den

Kennenlerntagen auf Burg

Wernfels in der ersten Okto-

berhälfte, alles Gute und ne-

ben schulischem Erfolg

auch möglichst viel Freude

und Spaß während der

Schullaufbahn an unserem

Mädchen-Gymnasium, zu-

mal unser „Elly“ immer

wieder mehr sein will als

nur Schule. Wir sind auch

froh, dass unsere Schule -

wie im letzten Jahr - wieder

mehr Neuzugänge zu ver-

zeichnen hat als Abiturien-

tinnen (76) im Sommer er-

folgreich die Schule verlas-

sen haben.

Ich denke natürlich ebenso

an unsere Schülerinnen in

der 12. Jahrgangsstufe, die

von ihren Studienfahrten

nach London, Rom und

Südfrankreich zurückge-

kehrt sind, und wünsche Ih-

nen viel Erfolg bei den nun

bald anstehenden Schulauf-

gaben, bei der Anfertigung

der Seminararbeit und bei

der Vorbereitung auf die

Abiturprüfung. Aber natür-

lich auch allen anderen

Schülerinnen einen guten

Informationen zum neuen Schuljahr

S. 2

Elternsprechtag am 2. Dez. 2013

S. 3

Regelung bei Erkrankung und Befreiung

S. 6

Termine und Ferien-ordnung

S. 23/ S. 24

In dieser Ausgabe u.a.:

Fortsetzung auf Seite 2

Schulbrief Nr. 1 Seite 2

Das EHG in Zahlen

Jahrgangsstufen 5 - 10 in insgesamt

19 Klassen unterrichtet. 176 Schüle-

rinnen besuchen die Oberstufe (Jgst.

11: 78; Jgst. 12: 98) in insgesamt

13 P-Seminaren und 13 W-

Seminaren in der Q11 und Q12.

Zu Beginn des Schuljahres werden

678 Schülerinnen von 60 hauptamtli-

chen Lehrkräften unterrichtet. Bei 87

Neuaufnahmen in die 5. Jahrgangs-

stufe konnten vier Eingangsklassen

gebildet werden. Die Klassenstärken

liegen bei 18 bis 24 Schülerinnen.

Damit werden die Schülerinnen der

Start und alles Gute im neuen Schul-

jahr.

Erfreulich auch, dass ab diesem

Schuljahr elf neue junge Lehrkräfte

das Lehrerkollegium verstärken, eine

gute Entwicklung, wie es sie seit Jah-

ren an unserer Schule nicht gegeben

hat. Wir wünschen und erhoffen uns

nach schnellem Eingewöhnen neuen

Schwung und neue Ideen.

Insgesamt erwarte ich mir nach tur-

bulenten Jahren und vielen Diskussi-

onen und Veränderungen in der gym-

nasialen Schullandschaft - gerade

jetzt nach den Landtagswahlen für

alle eine Phase der Ruhe, der Konso-

lidierung und Reflexion, nicht des

Stillstandes, zum Wohle unserer

Schülerinnen, unserer Eltern, aber

auch der Lehrkräfte und der Schullei-

tungen.

Für uns am „Elly“ wünsche ich mir

weiterhin die gute und von vielen ge-

schätzte und anerkannte Atmosphäre

innerhalb der Schulfamilie und bitte

Sie diese weiterhin zu pflegen und

Ihren Beitrag dazu zu leisten. Dazu

lade ich Sie ein sich bei auftretenden

Fragen und Problemen direkt an die

einzelnen Lehrkräfte und gegebenen-

falls an die Schulleitung zu wenden

um gemeinsam nach Antworten und

Lösungen zu suchen. Auch unsere

Beratungslehrerin, unsere Schulpsy-

chologin und unsere Verbindungs-

lehrer wären Ansprechpartner - ge-

nauso wie unser Elternbeirat mit dem

Vorsitzenden Herrn Bernhard Stangl

an der Spitze. Voraussetzungen für

ein gutes und erfolgreiches Miteinan-

der zum Wohle unserer Schülerinnen

und unserer Schule sind immer Of-

fenheit und ein fairer Umgang mit-

einander. Darum bitte ich Sie und

verspreche Ihnen dafür meine ganze

Kraft einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Anton Schwemmer

Oberstudiendirektor

Neue Lehrkräfte: Herzlich willkommen - Alles Gute!

Schuljahr 2013/2014

Zum allgemeinen Elternsprechtag am

Montag, 2. Dez. (15.30 - 18.30 Uhr)

sind Sie herzlich eingeladen. Die

Regelung mit vorherigem Eintrag in

die Listen der Lehrkräfte werden wir

beibehalten. Bitte bestätigen Sie den

Erhalt der Einladung auf der letzen

Seite und geben Sie sie Ihrer Tochter

mit! Die Lehrkräfte der Jahrgangs-

stufe 5 stehen bis 19.00 Uhr zur Ver-

fügung, so dass die Eltern zusätzli-

che Eintragungsmöglichkeiten ha-

ben.

Bitte nutzen Sie für längere Gesprä-

che besser die wöchentlichen

Sprechstunden. Die genauen Zeiten

(alle am Donnerstag) finden Sie auf

dem Plan, den Sie über Ihre Tochter

erhalten haben und den Sie auch auf

unserer Homepage finden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass die

Lehrkräfte keine telefonischen Aus-

künfte geben können.

Elternsprechtag am 2. Dezember 2013 - wöchentliche Sprechstunden jeden Donnerstag

Unsere Internetadresse lautet:

www.ehg-wen.de E-Mail-Adresse:

[email protected]

Ihren Dienst haben an unserer Schule

zum Schuljahresbeginn angetreten:

Studienrätin Katharina Bernet

(Musik/Italienisch)

Studienrätin Meike Eichenmüller

(Englisch/Wirtschaft/Recht)

Studienreferendarin Melanie Hein-

rich (Deutsch/Englisch)

Studienrätin Stephanie Kastner

(Biologie/Chemie)

Studienrätin Miriam Röger

(Französisch/Spanisch)

Studienreferendarin Kathrin Schind-

ler (Deutsch/Geographie)

Lehramtsassessor Thomas Spethling

(Mathematik/Wirtschaft/Recht)

Lehramtsassessorin Veronica Stahl

(Deutsch/Geschichte/Sozialkunde)

M.A. Alexandra Steinl-Kick (Sport)

Studienreferendar Robert Wagner

(Mathematik/Physik)

Studienrätin Sonja Winkler (Latein/

Kath. Religionslehre)

Wir wünschen allen „Neuen“, dass

sie sich an unserer Schule möglichst

bald wohl fühlen und an der pädago-

gischen Arbeit viel Freude haben.

Seite 3

Schulbrief Nr. 1 Seite 4

tergeleitet.

Zuschüsse zum Mittagessen

In besonderen Situationen und bei

finanziellen Engpässen können Schü-

lerinnen für das Essen einen Zu-

schuss erhalten.

- Die Eltern von Schülerinnen, die an

„Elly eins plus“ teilnehmen, wur-

den über diese Möglichkeit bereits

informiert. Zuschüsse zum ge-

meinsamen Mittagessen sind bei

Vorliegen der Voraussetzungen im

Rahmen des „Bildungspakets“

beim Jobcenter zu beantragen.

- In anderen Fällen ist ein Antrag

beim Förderverein des Elly-Heuss-

Gymnasiums möglich.

Ein Ausschuss des Fördervereins

entscheidet über den Antrag.

Zuschüsse zu Studienfahrten usw.

Unter bestimmten Bedingungen un-

terstützen Elternbeirat, Förderverein

oder die Oskar-Karl-Forster-Stiftung

die Erziehungsberechtigten in

schwierigen finanziellen Verhältnis-

sen. Die Einzelheiten dazu finden

sich in den Anträgen. Bei Fragen

wenden Sie sich bitte an Herrn Fried-

rich Wölfl (E 46).

Wenn die Voraussetzungen vorlie-

gen, so ist der erste Ansprechpartner

das Jobcenter für Arbeit. Das

„Bildungspaket“ des Bundesministe-

riums für Arbeit und Soziales erstat-

tet u. a. Kosten für Tagesausflüge

und Klassenfahrten. Daneben gibt es

an der Schule weitere Fördermöglich-

keiten:

In allen Fällen gilt, dass Schülerinnen

weder diskriminiert werden noch ir-

gendwo öffentlich als bedürftig er-

scheinen. Mit den Anträgen an El-

ternbeirat oder Förderverein ist die

Schule nicht befasst. Diskretion wird

zugesichert.

Entsprechende Zuschussanträge für

Fahrten, Skikurse, Exkursionen sind

beim Elternbeirat bis zum 20.12. und

beim Förderverein bis zum 25.10.

abzugeben.

Man erhält die Unterlagen im Sekre-

tariat, sie können aber auch von den

Gremien direkt angefordert und ihnen

direkt zugeleitet werden (Adressen

siehe Jahresbericht) oder auf unserer

Homepage.

Werden Anträge im Sekretariat - bitte

im verschlossenen Umschlag - abge-

geben, so werden sie zuverlässig wei-

Finanzielle Unterstützung ist in diesen Fällen möglich ...

„Kinder sind keine Fässer, die gefüllt werden, sondern Feuer, die entfacht werden wollen.“

Michel Eyquem Montaigne, frz. Philosoph

Schuljahr 2013/2014 Seite 5

Nur für die Oberstufe: Zur Nutzung von privaten Laptops

Internetfunktionen sind auszuschal-

ten. Ebenfalls wichtig:

Eine Haftung für die Geräte kann

weder von der Schule noch von schu-

lischen Versicherungen übernommen

werden.

Den Schülerinnen der Q11 und Q12

ist es bis auf Widerruf möglich, in

Pausen oder in „Fensterstunden“ pri-

vate Laptops zu nutzen. Die Erlaub-

nis bezieht sich ausdrücklich auf

schulische Zwecke. Kamera- und

Ab sofort gilt folgendes Verfahren:

Bei nicht genehmigter Nutzung im

Unterricht wird das Handy in jedem

Fall bis Unterrichtsschluss an diesem

Tag einbehalten. Abzuholen ist es

bei einem Mitglied der Schulleitung.

Als Ordnungsmaßnahme wird konse-

quent ein Verweis erteilt. Bei einer

Nutzung in einer Prüfungssituation

erlaubt die Schulordnung für Gym-

nasien (siehe Unterschleif/Ordnungs-

maßnahmen) weitergehende Reaktio-

nen. Die Nutzung in außerunterricht-

lichen Kontexten unterliegt dem pä-

dagogischen Ermessen der Lehrkraft.

Die Reaktionen reichen vom Weg-

nehmen (bis Unterrichtsschluss) über

eine Belehrung bis hin zu Ordnungs-

maßnahmen.

E-Reader können außerhalb des Un-

terichts genutzt werden (Lese-

modus).

Die „vorübergehende Einbehaltung

eines digitalen Mediums“ ist auf

Grund juristischer Bedenken, so in

einem Schreiben des Ministerialbe-

auftragten, neu zu bewerten. Es wer-

den dabei auch grundrechtliche As-

pekte (Eigentum, Nutzungsrecht)

geltend gemacht.

Eine mehrtägige Einbehaltung ist

zwar „in sehr gut begründeten Aus-

nahmefällen rechtlich haltbar“, wir

werden uns im Regelfall aber nicht

darauf berufen. Sehr wohl möglich

sind in Fällen einer ungenehmigten

Nutzung Erziehungs- und Ordnungs-

maßnahmen, da damit der Unter-

richts- und Schulbetrieb gestört wur-

de.

Nach wie vor gilt, dass im Schulge-

bäude und auf dem Schulgelände

digitale Speichermedien auszuschal-

ten sind (Art 56 Abs. 5 BayEUG).

Eine Lehrkraft kann Ausnahmen ges-

tatten. Kamerafunktionen bleiben in

jedem Fall ausgeschaltet.

Neuregelung bei Handy- (Smartphone- usw.)

Nutzung in der Schule

Schulbrief Nr. 1 Seite 6

zehn Schultage, ist dem Klassen-

leiter unaufgefordert ein ärztli-

ches Attest vorzulegen.

1.2 Befreiung

Wer während des Unterrichts

krank wird oder sich im Ausnah-

mefall für einen Arztbesuch vor-

her befreien lassen will, trägt die

üblichen Angaben auf der Karte

ein und vergibt die Nummer, die

auch im Absentenheft vergeben

wird (Wichtig! Die Nummern auf

der Absenzenkarte sind in der

Regel nicht fortlaufend!). Ein

Mitglied der Schulleitung zeich-

net ab und die Eltern unterschrei-

ben zu Hause. In der Regel

nimmt das Sekretariat mit den

Eltern bei spontan notwendig

werdenden Befreiungen telefo-

nisch Kontakt auf.

Wenn ein Arzt oder Behördenter-

min usw. ansteht, gilt das Verfah-

ren ebenso, es ist also eine Be-

freiung durch ein Mitglied der

Schulleitung nötig. Arzt oder Be-

hörde bestätigen den Termin auf

der Rückseite der Absenzenkarte.

1.3 Vorzeitiger Unterrichtsschluss

Unterricht ist unser „Kernge-

schäft“. Deswegen bemühen wir

uns, Unterrichtsausfall zu mini-

mieren. Grundsätzlich hat Ihre

Tochter bis 12.55 Uhr Unterricht.

Bei seltenen Ausnahmen wird

1.1 Erkrankung

Die Eltern sind gehalten, die

Schule unbedingt v o r Unter-

richtsbeginn zu informieren, wenn

die Tochter nicht in die Schule

kommen kann (telefonisch oder

über Geschwister).

Jede Schülerin hat eine persönli-

che Absenzenkarte, in die sie Na-

me und Klasse in die Kopfzeile

einträgt und die sie immer dabei

haben muss.

Krankheit über einen oder meh-

rere Tage Die Schülerin füllt die Karte zu

Hause aus und bringt sie bereits

unterschrieben wieder in den Un-

terricht mit, wenn sie nur einen

Tag fehlt.

Dauert die Krankheit länger, muss

sie die ausgefüllte und unter-

schriebene Karte entweder per

Post an die Schule schicken, faxen

oder einer Schwester mitgeben, so

dass sie spätestens am dritten Tag

vorliegt (wichtig v.a. für die kor-

rekte Entschuldigung bei versäum-

ten Schulaufgaben!!)

Dauert die Krankheit länger als

drei Tage, schreibt die Schülerin

auch den Tag der Rückkehr mit

derselben Nummer auf die Karte

und lässt den Eintrag von den El-

tern durch Unterschrift bestätigen.

Dauert die Erkrankung länger als

Regelungen bei Erkrankung, Befreiung, vorzeitigem Unterrichtsschluss

Schuljahr 2013/2014 Seite 7

verlassen, es sei denn, die Erzie-

hungsberechtigten teilen uns

schriftlich mit, dass sie dies nicht

wünschen.

1.6 Attestpflicht bei Befreiungen

in den Jgst. 11-12 Die folgenden Regelungen sollen

Missbrauch bei Befreiungen ver-

hindern helfen und ggf. auch

Klarheit über die Gültigkeit von

Prüfungsarbeiten schaffen (vgl. §

58 (3) GSO).

Jgst. 11 und 12:

Ein ärztliches Attest wird für alle

Befreiungsfälle nötig, in denen

eine Schülerin im Halbjahr be-

reits zweimal eine Befreiung we-

gen einer Erkrankung eingeholt

hat.

Die Regelungen sind vergleich-

bar mit Bestimmungen für

Gleichaltrige in der Arbeits- und

Berufswelt. Außerdem sollen sie

auf gängige Gepflogenheiten an

vielen Universitäten hinführen.

Dort ist u. U. bei mehrmaliger

Abwesenheit unabhängig von

Gründen sogar die Teilnahme an

Prüfungen nicht mehr möglich.

Ihre Tochter vorher informiert.

Für die gebundenen Ganztagsklas-

sen (5cG/7cG) bieten wir beson-

dere Regelungen an.

1.4 Regeln für die Mittagspause

Bei Nachmittagsunterricht können

Schülerinnen der Jahrgangsstufe 6

und 7 in der Mittagspause das

Schulgebäude nur dann verlassen

(möglichst in Zweier- oder Dreier-

gruppen), wenn der Klassenlei-

tung das schriftliche Einverständ-

nis der Eltern vorliegt.

1.5 Unvorhergesehener Unter-

richtsausfall an Nachmittagen

Wir bemühen uns, bei Erkrankung

eines Kollegen/einer Kollegin,

Nachmittagsstunden in den Vor-

mittagsunterricht vorzuverlegen,

weil dies aus pädagogischer Sicht

einige Vorteile hat. Dabei ist es

aber nicht immer möglich, das

Vorziehen so zu handhaben, dass

eine Randstunde ausfällt. Es erge-

ben sich also gelegentlich

„Lücken“. Für solche Stunden

haben wir folgende Regelung ein-

geführt:

- Für die Schülerinnen der Klas-

sen 6-7 organisieren wir in der

Regel eine Vertretung.

- Sollte dies nicht möglich sein,

dürfen Schülerinnen der Klassen 6

-7 in Zwischenstunden das Schul-

gelände verlassen, wenn uns eine

schriftliche Erlaubnis der Erzie-

hungsberechtigten vorliegt. Die

Mädchen aus den Jahrgangsstufen

8-10 können das Schulgelände

Die Schulleitung dankt allen Eltern

für die Zustimmung zu einer prakti-

schen Handhabung von Daten in der

bisherigen Form. In einzelnen Fällen

bemühen wir uns, Ihren Wünschen

Schulbrief Nr. 1 Seite 8

Zur „Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten“

Ansprechpartner für Eltern und Erziehungsberechtigte: Schullaufbahn: OStRin D. Paulus Oberstufe: StD A. Kuhn, OStRin B. Schneeberger Schulpsychologin: StDin D. Mortler Schülerinnen helfen Schülerinnen (Nachhilfe): OStR K. Blas Praktika: StDin W. Jäger, StRin i.B. S. Hoffmann M. A. „Elly-eins-plus“/„Elly“-Mensa: Frau H. Glaser M. A., Frau B. Kleber, StD F. Wölfl „Lotsin“ für Fragen zu Übertritt und zum Eingewöhnen am Gymnasium: Frau C. Herrmann

Folgen Fächer an einem Tag mit

Nachmittagsunterricht und am Fol-

getag aufeinander, so sind

Hausaufgaben nach Möglichkeit zu

strecken, d.h. die Hausaufgaben

sollten ggf. eine Stunde übersprin-

gen. Mündliche Aufgaben sind je

nach Altersstufe und Zeitaufwand

denkbar. Dabei ist mit Blick auf die

Vielzahl von Fahrschülerinnen

trotz allem Rücksicht erforderlich.

Schließt der Unterricht ausnahms-

weise am Nachmittag schon vor

16.00 Uhr, so kann sich der Auf-

wand für die Hausaufgaben wieder

erhöhen.

§ 52 GSO Hausaufgaben

(…)

Die Lehrerkonferenz legt vor Unter-

richtsbeginn des Schuljahres die

Grundsätze für die Hausaufgaben

fest; die Koordinierung der Hausauf-

gaben in den einzelnen Klassen unter

besonderer Berücksichtigung der An-

forderungen des Nachmittagsunter-

richts obliegt der Klassenleiterin

oder dem Klassenleiter. Sonntage,

Feiertage und Ferien sind von

Hausaufgaben freizuhalten.

Grundsätze gem. § 52 GSO

An Tagen mit verpflichtendem

Nachmittagsunterricht gibt es in

Unter- und Mittelstufe keine

schriftlichen Hausaufgaben für den

nächsten Schultag.

Hausaufgaben

gerecht zu werden bzw. werden wir

auf Grund schulischer Belange und

Interessen noch einmal mit Ihnen in

Kontakt treten.

Gymnasium vermittelten Kompeten-

zen gehen weit darüber hinaus. Des-

wegen können in den Leistungsnach-

weisen auch Aufgaben gestellt wer-

den, die – der Jahrgangsstufe ange-

messen – z. B. auf die Methoden–

oder die Urteilskompetenz abzielen.

Mündliche und schriftliche Leis-

tungsnachweise sollen sich auch auf

„Grundwissen“ (§ 53 (2) GSO) be-

ziehen. Wie die Lehrpläne deutlich

machen, ist darunter nicht nur Fak-

tenwissen zu verstehen, also „Lern-

stoff“ im engeren Sinn. Die am

„Grundwissen“ bedeutet nicht nur Faktenwissen

Schuljahr 2013/2014 Seite 9

Leistungsnachweise in schriftli-

cher Form nicht zu fordern.

Prüfungsfreie Tage sind jeweils

der erste Tag nach Ferien und

der letzte Tag vor den Weih-

nachtsferien.

In der Oberstufe besteht die

Möglichkeit, kleine angesagte

Leistungserhebungen durchzu-

führen, die im Versäumnisfall

nachgeschrieben werden sollen;

der Stoff dieser kleinen Leis-

tungserhebung erstreckt sich

über maximal zwei Unterricht-

stunden, der Zeitpunkt der An-

kündigung liegt im Ermessen der

Lehrkraft.(§ 55 GSO, KMS vom

7.12.2009, Lehrerkonferenz vom

13.09.2010). Weiterhin besteht

die Möglichkeit von unangekün-

digten kleinen Leistungsnachwei-

sen.

Zusätzlich zu den in den §§ 53-56

GSO festgelegten Regelungen gelten

am Elly-Heuss-Gymnasium die fol-

genden Grundsätze.

Schulaufgaben werden in den

Jahrgangsstufen 5 - 7 grundsätz-

lich nicht an Tagen geschrieben,

die auf einen Tag mit Nachmit-

tagsunterricht folgen.

In allen Fächern werden mindes-

tens zwei kleine Leistungsnach-

weise im Halbjahr gefordert,

davon einer schriftlich. Bei der

Gefahr nicht ausreichender Leis-

tungen im Zwischen- oder Jah-

reszeugnis wird grundsätzlich ein

weiterer kleiner Leistungsnach-

weis erhoben.

An Tagen, an denen große Leis-

tungsnachweise (Schulaufgaben)

oder Teile davon (z.B. Jahr-

gangsstufentests mit dem Stellen-

wert einer halben Schulaufgabe)

abgehalten werden, sind kleine

Kleine und große Leistungsnachweise

Schulbrief Nr. 1 Seite 10

Die Zahl der Schulaufgaben hängt vom Ausbildungszweig, der Sprachenfol-

ge und der Zahl der Wochenstunden ab. Zu beachten sind auch Sonderrege-

lungen, die Sie als Fußnoten finden.

Anzahl der Schulaufgaben in den Jgst. 5 - 10

Jgst. Zweig

(Fremdsprachenfolge) D M E L F Sp Ph Sk WR

5 GY (E) 41 4 4

6 GY (E/F) 42 4 42 4 GY (E/L) 42 4 42 4

7 GY (E/F) 41 4 3 43 GY (E/L) 41 4 3 4

8

WSG-S (E/F) 42 3 3 4 2 2 WSG-S (E/L) 42 3 3 4 2 2 WSG-W (E/F) 42 3 3 4 2 2 WSG-W (E/L) 42 3 3 4 2 2 SG (E/L/F) 42 3 3 4 43 2

9

WSG-S (E/F) 4 4 33 33 2 2 WSG-S (E/L) 4 4 33 3 2 2 WSG-W (E/F) 4 4 33 33 2 2 WSG-W (E/L) 4 4 33 3 2 2 SG (E/L/F) 4 4 33 3 4 2

10

WSG-S (E/F) 3 3 32 3 2 2 WSG-S (E/L) 3 3 32 3 2 2 WSG-S (E (F) Sp) 3 3 32 43 2 2 WSG-S (E (L) Sp) 3 3 32 43 2 2 WSG-W (E/F) 3 3 32 3 2 2 WSG-W (E/L) 3 3 32 3 2 2 WSG-W (E (F) Sp) 3 3 32 43 2 2 WSG-W (E (L) Sp) 3 3 32 43 2 2 SG (E/L/F) 3 3 32 3 43 2 SG (E (L) F Sp) 3 3 32 43 43 2 SG ((E) L F Sp) 3 3 3 43 43 2

1 Eine Schulaufgabe im 2. Halbjahr wird in zwei gleichgewichtete Arbeiten aufgeteilt. 2 Eine Schulaufgabe im 1. Halbjahr wird durch

den fachlichen zentralen Leistungstest in Verbindung mit einem schulinternen

Leistungstest ersetzt. 3 Eine Schulaufgabe im 2. Halbjahr wird durch eine mündliche Prüfung ersetzt.

GY = noch für keinen Zweig entschieden WSG-S = Wirtschafts- und Sozialwissenschaftli-

cher Zweig mit sozialwissenschaftlichem Profil WSG-W = Wirtschafts- und Sozialwissenschaftli cher Zweig mit wirtschaftswissenschaftlichem

Profil SG = Sprachlicher Zweig

Schuljahr 2013/2014 Seite 11

den, ggf. bestätigen wir auch die

Vorschädigung. Andererseits werden

wir solchen Schädigungen konse-

quent nachgehen, die eindeutig einer

Schülerin zuzuordnen sind, so etwa,

wenn das Buch neu ausgegeben war.

Sollte Ihre Tochter am Schuljahres-

anfang vorgeschädigte Bücher erhal-

ten haben, so ist sie dafür natürlich

nicht verantwortlich zu machen. In

besonders auffälligen Fällen sollte

sie sich bei OStR Hattenkofer

(Bücherei im Untergeschoss) mel-

Schulbücher vorgeschädigt?

Um den Kontakt zu Ihnen zuverläs-

sig aufrechterhalten zu können, bit-

ten wir Sie, uns alle Änderungen

mitzuteilen (Adresse, Telefonnum-

mern, Familienstand, Erziehungs-

bzw. Sorgerecht). Wir behandeln

Ihre Angaben natürlich vertraulich.

Bitte unterstützen Sie uns in allen

unseren pädagogischen Bemühun-

gen, auch in solchen, die vielleicht

auf den ersten Blick nicht gleich als

„wichtig“ erscheinen. Wandertage,

Exkursionen, schulische Veranstal-

tungen oder außerunterrichtliche Ak-

tivitäten sind wohl überlegt und pä-

dagogisch sinnvoll. Vielleicht kön-

nen durch Mithilfe und Zuspruch der

Eltern manche - an solchen Tagen

erfahrungsgemäß gehäuft auftretende

- „Kopfschmerzen“ und „Übel-

keiten“ abgemildert werden, so dass

der Schulbesuch doch möglich ist.

Wir bemühen uns um eine möglichst

umfassende und anspruchsvolle Er-

ziehungsarbeit. Bitte unterstützen Sie

uns dabei! Vielen Dank!

Wir bitten Sie um Ihre Mithilfe

Pflichtintensivierungsstunden wer-

den z. T. von den eigenen Lehrkräf-

ten mit einem Teil der Klasse durch-

geführt (Jgst. 5: M/E; Jgst. 6: 2. Fs./

M, Jgst. 7: E; Jgst. 8: M; Jgst. 10: D).

Als freiwillige Intensivierungsstun-

den bieten wir (z. T. auch klassen-

übergreifend) an:

Jgst. 6: E; Jgst. 7: M/L/F;

Jgst. 8: L/F, Jgst. 9: E/L/M;

Jgst. 10: L/M.

Jede Schülerin ist verpflichtet, im

Lauf der Schulzeit an mindestens

Intensivierungsstunden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10

fünf Stunden individueller Förderung

ihrer Wahl teilzunehmen. Dies kön-

nen die angebotenen Intensivierungs-

stunden in den Kernfächern sein.

Dazu zählen aber auch alle Wahlkur-

se, an denen sie regelmäßig teil-

nimmt. In der Regel wird die gefor-

derte Anzahl von Stunden bis Ende

der Jgst. 10 leicht erreicht. Im Jah-

reszeugnis finden Sie die Anzahl der

bereits geleisteten freiwilligen Inten-

sivierungsstunden.

nen Nachhilfe zu geben.

Meist wird dies am Nachmittag im

Haus stattfinden. Vielleicht können

wir auch wieder, wie in den vergan-

genen Jahren schon üblich, ehemali-

ge Schülerinnen für diesen wichtigen

Dienst gewinnen. Zwecks Vermitt-

lung wenden Sie sich bitte, nach

Rücksprache mit den Fachlehrkräf-

ten, an OStR Blas.

Wie in den abgelaufenen Jahren wol-

len wir auch im laufenden Schuljahr

wieder die hausinterne Nachhilfe für

die Kernfächer Mathematik, Physik,

Latein, Englisch und Französisch so-

wie im Fach Chemie anbieten. Geeig-

nete Schülerinnen aus den Jahrgangs-

stufen 9 und 10 sowie aus Q11 bzw.

Q12 werden sich wieder zur Verfü-

gung stellen, für jüngere Schülerin-

Nachhilfe durch Schülerinnen

Schulbrief Nr. 1 Seite 12

Nachprüfungen und Besondere Prüfung Die Schulordnung ermöglicht Schü-

lerinnen unter bestimmten Voraus-

setzungen Prüfungen, die z. B. bei

Bestehen das Vorrücken trotz man-

gelhafter Noten im Jahreszeugnis

noch ermöglichen (vgl. GSO § 64)

oder das Erreichen des mittleren Bil-

dungsabschlusses nach der Jahr-

gangsstufe 10 ebenfalls (GSO § 98).

Diese Prüfungen werden z. T. zentral

bayernweit und z. T. von der Schule

für die letzten Tage der Sommerfe-

rien festgesetzt. Für nächstes Schul-

jahr sind die Prüfungen für 10. bis

12. September festgelegt. Bei Nicht-

erscheinen ist ein ärztliches Attest

vorzulegen.

Bitte haben Sie Verständnis, wenn

diese Prüfungen nicht wegen von

Eltern vorgenommenen Reisebu-

chungen verschoben werden können.

Einzelheiten dazu finden Sie in den

Artikeln der Schulordnung für die

Gymnasien.

Bitte um Mithilfe bei Entwicklung der „Selbstkompetenz“

Bitte helfen Sie mit, dass Ihre Toch-

ter nicht nur im Unterricht sorgfältig

denkt und handelt. So gehört es na-

türlich zum gymnasialen Profil, sich

selbst gut zu organisieren und eigen-

verantwortlich zu handeln, etwa die

Prüfungsvorbereitung rechtzeitig an-

zugehen, Termine einzuhalten, auf

den eigenen Schulrucksack, die

Sportsachen, den Anorak oder Wert-

sachen aufzupassen. Die Entwick-

lung dieser sogenannten Selbstkom-

petenz braucht mitunter den Anstoß

von Freundinnen, von Eltern und

Lehrkräften.

Förderverein unterstützt Aktionen

Auf Initiative des Fördervereins bie-

ten wir den Schülerinnen der Jahr-

gangsstufe 5 in den Herbstferien an

drei Tagen wieder attraktive Kurse

an. So können sie einen Adventska-

lender basteln, backen, verschiedene

Bastelkurse oder einen Zumba-Kurs

besuchen. Ein kleiner Beitrag von 2

€ und ggf. Materialkosten werden

jeweils fällig. Die Restkosten für

Personal und ggf. Material über-

nimmt dankenswerterweise der För-

derverein. Die Anmeldung erfolgt

über gelbe Zettel, die die Schülerin-

nen bereits erhalten haben. Die El-

tern organisieren das zuverlässige

Eintreffen und die Heimkehrmög-

lichkeit.

Gut angenommen wurden die ange-

botenen „Sommerkurse“ am Ende

der Sommerferien. Der Förderverein

leistete dazu - wie der Elternbeirat -

jeweils einen Zuschuss von 50 € pro

Kurs.

Vielen Dank an Initiatoren und Un-

terstützer!

Schuljahr 2013/2014 Seite 13

Ihnen werden in der Nacht von selt-

samen Geistern die Träume abge-

saugt. Beim Versuch, wieder zu den

eigenen Träumen zu gelangen, über-

winden sie eine Reihe von Hinder-

nissen und gelangen dann doch zu

ihrem Ziel. Einstudiert hatte das

Stück Studienrätin Doris Christl mit

Schülerinnen aus den Jahrgangsstu-

fen 5-7.

Nach diesem schönen Erfolg bleibt

zu hoffen, dass die talentierten Mäd-

chen ihre Liebe zur Bühne behalten.

Vielleicht sehen wir sie auch in den

nächsten Jahren so clever, selbstbe-

wusst, aber auch nachdenklich auf

der Bühne? Für unser Schulleben

wären sie bestimmt auch künftig ein

Gewinn.

„Aschenbrödel 2.0“ und „Die Traum-

diebe“ hießen die beiden Stücke, die

zwei Theatergruppen aus der Unter-

stufe gegen Ende des letzten Schul-

jahres auf die „Elly“-Bühne brachten.

Die jungen Schauspielerinnen ver-

suchten sich dabei an Komik und

Slapstick-Szenen, schreckten aber

auch vor ernsten und hintergründigen

Themen nicht zurück.

Stark verschlankt und mit witzigen

Einfällen angereichert boten die

5. Klassen eine an das Märchen

„Aschenbrödel“ angelehnte Neufas-

sung (Regie: Studienrätin Melanie

Hagn), zeitgemäß und mit einer Reihe

von witzigen Regieeinfällen.

Wie ist es, wenn man nicht mehr träu-

men kann? Vier Kinder zeigen, wie

man sich ohne Träume fühlen muss.

Von modernen Märchenerzählern und fiesen Traumdieben

Was ist Schulberatung?

Schulberatung ist ein kostenloser Service der Schulen für Schüler, El-

tern und Lehrkräfte.

Was leistet Schulberatung?

Schulberatung informiert

über alle Fragen der Schullaufbahn: Wiederholung, Wechsel der Schul-

art oder der Ausbildungsrichtung

Schulberatung hilft

bei den verschiedensten Fragestellungen im Zusammenhang der schuli-

schen Ausbildung: zu Leistungsschwierigkeiten ebenso wie zur Hoch-

begabung, zur Wiederholung oder zum Überspringen einer Jahrgangs-

stufe, zu Fragen der Schulordnung oder zur Vorbereitung der Berufs-

oder Studienwahl

Schulberatung hilft

bei der Vermittlung von weiteren Beratungsstellen, bei der Klärung von

Eignungsvoraussetzungen für bestimmte Bildungsgänge, bei Verhal-

tensproblemen, Konflikten und in schulischen Krisensituationen

Die Gespräche bei der Beratungslehrkraft unterliegen der Verschwie-

genheitspflicht.

Beratungslehrkraft der Schule ist: Frau OStRin Dagmar Paulus

Sprechzeit: Di, 8.45 - 9.30 Uhr und Do, 10.30 - 11.15 Uhr in Zi 120 B

oder nach telefonischer Absprache!

Schulberatung: Auskunft, Rat, Hilfe

Schulbrief Nr. 1 Seite 14

Sportfest am Elly

In der letzten Woche des vergange-

nen Schuljahres 2012/2013, fand auf

der Außensportanlage unseres Gym-

nasiums für die Jahrgangsstufen 5

bis 7 das Sportfest statt. Bei ange-

nehmen, sommerlichen Temperatu-

ren kämpften die Schülerinnen in den

Disziplinen Sprint, Weitsprung und

Ballweitwurf ehrgeizig um die Punk-

te.

Nach den Wettkämpfen konnten sich

die Sportlerinnen an verschiedenen

Spielstationen vergnügen oder sich

klassenweise im Völkerball messen.

Bei der Siegerehrung in der Aula

überreichte OStD Schwemmer die

Ehren- und Siegerurkunden und ehr-

te gesondert die Klassen- und Leis-

tungsbesten.

Die Schulbesten nach Punkten wa-

ren: 1. Lena Schraml (5d)

2. Johanna Pichl (6b)

3. Ellen Heimburger (7a)

Wir gratulieren herzlich!

lere Betreuung und bereitet gezielter

auf Prüfungen vor. Es kann dann

auch bis 17 Uhr genutzt werden und

ist kostenpflichtig.

Außerdem steht für alle Schülerin-

nen ein Kreativ-, Bewegungs- und

Entspannungsprogramm zur Verfü-

gung. Zum Erfahrungsaustausch der

„Elly eins plus“-Eltern, Schülerinnen

mit dem Personal und der Schullei-

tung am 17. Oktober, 17.30 Uhr

werden die Eltern noch eingeladen.

Zwischen 90 und 120 Mädchen nut-

zen jeden Tag das gut eingeführte und

nachgefragte offene Ganztagsange-

bot. Mitunter taucht ein Missver-

ständnis auf, das man ausräumen soll-

te: Das offene Ganztagsangebot ist

nicht als Nachhilfeinstitut angelegt

und auch nicht als Paukstudio. Die

Schülerinnen werden bei der Haus-

aufgabe begleitet, aber auch zur

selbstständigen Arbeit angeleitet. Das

Zusatzangebot des Fördervereins ab

15.15 Uhr ermöglicht eine individuel-

„Elly eins plus“ weiter gut nachgefragt

Schuljahr 2013/2014 Seite 15

Die Schulpsychologin als Beratungsfachkraft

unterstützt das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule

durch psychologische Erkenntnisse und Methoden (Tests, Gesprächstech-

niken, Moderation …)

berät bei Lern- und Lehrproblemen (Motivationsproblemen, Leistungs-

einbrüchen, Lernblockaden, Prüfungsangst…)

bietet Hilfe bei akuten und schwierigen Problemen

(Verhaltensauffälligkeiten, Krisen, Krankheiten …)

steht zur Seite auch im persönlichen, familiären und sozialen Bereich

(z.B. Ängste, Trennungen, Streitigkeiten im Freundeskreis…)

fördert das Schulklima (Gesprächsrunden, Vorträge, Gruppenmaßnah-

men, Supervision…)

unterliegt der Verschwiegenheitspflicht

Ihre Schulpsychologin am Elly-Heuss-Gymnasium: Dagmar Mortler, StDin

Telefon: 0961/41221; Zimmer: E 07; Termine: nach Vereinbarung

Unsere Schulpsychologin

Bewährt hat sich unser Bestellsystem

für das Mittagessen. Sehr viele Schü-

lerinnen haben sich ein Passwort ge-

ben lassen oder sich eine Karte mit

Identitäts-Chip besorgt. Sowohl die

Bestellung über den Bildschirm im

Eingangsbereich wie auch über die

„Elly“-Page (www.ehg-wen.de>Mit-

tagsmenue; Quittung ausdrucken!)

funktioniert zuverlässig. Sollte Ihre

Tochter einmal Schwierigkeiten mit

der Bestellung haben, so soll sie sich

einfach bei Frau Kleber (Zimmer

123) melden. Die Schülerinnen fin-

den im Raum 123 die Unterlagen, die

über das Bestellsystem informieren.

Ein Essen kostet aktuell 3,20 €, man

kann es bis 8 Uhr am gewünschten

Tag noch bestellen bzw. stornieren.

Wichtig für Eltern, deren Töchter in

der offenen oder gebundenen Ganz-

tagsschule sind:

Ihre Tochter nimmt regelmäßig am

Mittagessen teil, die Klasse 5cG und

7cG von Montag bis Donnerstag evtl.

Freitag, die Elly-eins-plus-Schüle-

rinnen an den gebuchten Tagen. Alle

Mädchen haben einen Ausweis erhal-

ten, den sie bei der Essensausgabe

bei sich tragen. Die Bezahlung er-

Bestellung des Mittagessens über „Elly-Card“

Mortler Dagmar, StDin, (0961/41221)

Jäger Waltraud, StDin

Paulus Dagmar, OStRin

Dornrose Weiden e.V. (0961/33099, Goethestr. 7, 92637 Weiden i.d.OPf)

Caritas, Frau Dr. Schildbach (0961/38914-0, Nikolaistr. 6, 92637 Weiden i.d.OPf.)

Ansprechpartner bei Gewalt- und Sexualdelikten

folgt über Lastschriften. Informatio-

nen dazu haben Sie bereits erhalten.

Bei Krankmeldungen können wir die

Kosten für das Mittagessen (2.50 €)

auf Antrag rückerstatten. Bei kurz-

fristigen Unterrichtsbefreiungen, z.

B. ab 9.30 Uhr, entfällt diese Mög-

lichkeit.

Aus buchungstechnischen und orga-

nisatorischen Gründen gehen Sie

dazu folgenden Weg:

Notieren Sie sich die Krankheitstage

und stellen Sie einen formlosen An-

trag auf Rückerstattung mit Angabe

der Krankheitstage bis zum 15. Feb-

ruar für die Monate September bis

Januar sowie bis zum 31. Juli für die

Monate Februar bis Juli. Das Geld

wird dann als Summe rücküberwie-

sen.

Wir bitten um Verständnis für das

Verfahren, da wir auf Grund unserer

begrenzten personellen und techni-

schen Möglichkeiten die Lastschrif-

ten für das Essen zunächst nicht ein-

zeln berechnen können.

Sie finden auch dazu auf der Home-

page des “Elly“ (www.ehg-wen.de)

im Downloadbereich ein Formular.

Schulbrief Nr. 1 Seite 16

Regelung für die Teilnahme von Abiturientinnen an Tanzwettbewerben und Theateraufführungen

„Weidener Schülerakademie“ am „Elly“ geht ins dritte Jahr

Werkstatt– und Laboratmosphäre

Schuljahr 2013/2014 Seite 17

Die „Weidener Schülerakademie“

konnte jetzt ins dritte Jahr starten Ein-

gerichtet wurde sie für besonders in-

teressierte und talentierte Schülerin-

nen und Schüler der Gymnasien in

der nördlichen Oberpfalz.

Diese besonderen Kurse sind natur-

wissenschaftlich, sprachlich und

künstlerisch orientiert. Kursleiterin-

nen und Kursleiter betonen die Werk-

statt–, Atelier– und Laboratmosphäre

in diesen Kursen. Inhaltlich und me-

thodisch gehen sie über den Unter-

richt hinaus, sind z. T. projektorien-

tiert, nehmen an Schülerwettbewer-

ben teil, fördern das forschende Ler-

nen oder unternehmen spezielle Ex-

kursionen. Wie die letzten beiden

Jahre beweisen, wurden diese Mög-

lichkeiten gut genutzt.

Solche Kurse gibt es in der Oberpfalz

nur noch in Regensburg und Amberg.

Das „Elly“ bietet für die Jahrgangs-

stufen 9–13 an: Lesewerkstatt, Mak-

romolekulare Chemie, Philosophie-

Werkstatt, Physiognomie und Aus-

druck in der Kunst oder Zugänge zur

britischen und amerikanischen Lite-

ratur.

Das Programm ist Teil des umfang-

reichen Zusatzangebots an der Schu-

le. Dazu zählen z. B. auch das

„Politik–Labor“, der Kurs „Debating

Society“ oder „Tanztheater“. Für die

jüngeren Schülerinnen geht das An-

gebot von Yoga, Sportakrobatik und

Fußball über die Gruppen „Grüner

Daumen“ und „Modewerkstatt“ bis

hin zu Zumba, „Wolle und Faden“,

„Weltgeschehen für Kinder“ oder

„Basteln und Löten“. Daneben gibt

es die traditionell sehr beliebten

Kurse in Gymnastik und Tanz, Thea-

ter oder Chor.

Wer sich über das breite Angebot

informieren will, findet Erläuterun-

gen auf der Internetseite der Schule

(www.ehg-wen.de).

sen, und eine formlose schriftliche

Bewerbung bei den Oberstufenkoor-

dinatoren. Diese Regelung wird den

Schülerinnen erläutert.

Voraussetzung sind Ergebnisse und

Leistungen in Q11/2 und ggf. auch in

Q12/1 sowie eine entsprechende Ar-

beitshaltung, die einen erfolgreichen

schulischen Abschluss erwarten las-

Schulbrief Nr. 1 Seite 18

Informationen zu den Praktika im Sozialwissen- und Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium

schaftlichen Zweig, (WSG-S). Das

WSG-S ist in den Jgst. 8-10 durch

folgende Besonderheiten charakteri-

siert:

Die Entscheidung für das Wirt-

schafts- und Sozialwissenschaftliche

Gymnasium (WSG) bringt für die

Jgst. 8 - 10 einige Besonderheiten

mit sich, vor allem im sozialwissen-

Jgst. 8 Jgst. 9 Jgst. 10

Praktika: bis zum Ende

der Jgst. 10

müssen mindes-

tens 15 Tage

abgeleistet sein;

sie sind Voraus-

setzung für das

Vorrücken in

die Jgst. 11

an mindestens

acht Nachmitta-

gen Hausaufga-

benhilfe bei

Grundschülern

mit Migrations-

hintergrund

(organisiert vom

Arbeitskreis

Asyl); dazu vor-

bereitende und

begleitende Ver-

anstaltungen (8 x

2 Stunden = 16

Stunden, mithin

2 Arbeitstage)

Kurzpraktikum: 4 Tage in den

Oster-oder

Pfingstferien im

Kindergarten

oder in anderen

ausgesuchten

Einrichtungen (z.

B. Landratsamt/

Redaktionen),

anerkannt wird

auch eine qualifi-

zierte ehrenamtli-

che Tätigkeit

(Lehrgänge!) in

der Jugendarbeit

Blockpraktikum: 9 Tage, in der

letzten Schulwo-

che vor den Os-

terferien und in

der 1. Woche der

Osterferien in

einer Einrichtung

für Menschen mit

Handicap

Besonders hinweisen wollen wir darauf, dass in den Jahrgangsstufen 9

und 10 Ferien z.T. mit Praktika belegt sind.

Ein Praktikum ist auch in der Jahrgangsstufe 10 am Wirtschaftswissen-

schaftlichen Gymnasium möglich. Es ist freiwillig und unterliegt zeitlich

den gleichen Bedingungen wie das Praktikum am WSG-S (siehe oben).

Zu Einzelheiten werden Schülerinnen und Eltern noch informiert.

Das Cambridge-Zertifikat (CAE)

bietet Schülerinnen die Chance, an

einer ausländischen Universität zu

studieren, z.B. in Großbritannien

oder den USA, ohne vorher eine

Englisch-Prüfung ablegen zu müs-

sen. Die nicht einfache Prüfung ist

gedacht für gute bis sehr gute Schü-

lerinnen der Oberstufe. Sie kostet für

Schüler der bayerischen Gymnasien

140 €, findet an zwei Samstagen statt

und besteht aus fünf Prüfungsteilen.

Die Vorbereitung der Schülerinnen

erfolgt durch OStR Conrad bzw. StR

Fuchs. Informationen erhalten die

Schülerinnen demnächst über ihre

Kursleiter.

Die DELF/DALF Prüfung wird im

April durch Prüfer(innen) des franzö-

sischen Staates an der Volkshoch-

schule Weiden abgelegt. Sie dient als

Nachweis guter bis sehr guter Fran-

zösischkenntnisse (je nach abgeleg-

tem Grad) und wird bereits für etli-

Zusatzqualifikationen in den modernen Fremdsprachen

Schuljahr 2013/2014 Seite 19

endgültig und regulär in der Jahr-

gangsstufe bleiben kann.

Ein freiwilliger Rücktritt in die vor-

hergehende Jahrgangsstufe kann bis

zwei Wochen nach dem Halbjahres-

zeugnis beantragt und genehmigt

werden.

Durch Beschluss der Lehrerkonferenz

kann Schülerinnen das „Vorrücken

auf Probe“ ermöglicht werden, die

auf Grund ihrer Zeugnisnoten zu-

nächst nicht vorrücken dürfen. Mitte

Dezember entscheidet die Lehrerkon-

ferenz dann erneut, ob die Schülerin

Regelungen bei „Vorrücken auf Probe“ und bei „freiwilligem Rücktritt“

che Berufe bei der Bewerbung ver-

langt. Am Elly-Heuss-Gymnasium

werden die Mädchen von StRin Bu-

ckenleib auf die Niveaus B1 und B2

vorbereitet. Die Prüfung findet zeit-

gleich in über 200 Ländern statt und

kostet 45 bzw. 70 €. Sie besteht aus

zwei mündlichen und zwei schriftli-

chen Teilen und wird an zwei Sams-

tagen durchgeführt.

Schülerinnen mit Spanisch als spät

beginnender Fremdsprache können

an der Prüfung zum Diploma de

Español como Lengua Extranjera

(DELE, nivel inicial) teilnehmen.

Das DELE nivel inicial dient als

Nachweis von Spanischkenntnissen

auf dem Niveau B1 des europäischen

Referenzrahmens. Die Prüfung findet

im November statt und eignet sich

für Schülerinnen im dritten Lernjahr.

Sie wird vom Instituto Cervantes in

Weiden durchgeführt. Informationen

gibt es bei StR Fuchs.

Volljährigkeit, so entschied der Bay-

erische Verfassungsgerichtshof.

Wir haben auch bisher in entspre-

chenden Fällen den Kontakt mit den

Eltern gesucht und Informationen

gegeben. Dabei bedenken wir in je-

Auch Eltern volljähriger Schüler

sollen von der Schule über beson-

ders schlechte Noten oder auffälli-

ges Verhalten informiert werden.

Der Bildungs- und Erziehungsauf-

trag der Schule ende nicht mit der

Schulen sollen Eltern der volljährigen Kinder informieren

Schulbrief Nr. 1 Seite 20

Individuelle Lernzeit: das „Elly“-Konzept

Seit diesem Schuljahr eröffnet die

sog. „Individuelle Lernzeit“ Schüle-

rinnen und Schülern die Chance, Lü-

cken und Defizite in einem oder

mehreren Fächern mit Hilfe einer

Lehrkraft gezielt anzugehen. Diese

Idee setzen wir so um:

Wir haben die letzten Jahreszeugnis-

se gesichtet. Alle Schülerinnen, die

in einem oder mehreren Fächern er-

kennbar Lücken und Mängel aufwei-

sen, wurden über die neue Möglich-

keit informiert, in einem Brief auch

ihre Eltern, einen „Coach“ in An-

spruch nehmen zu können. Diese

Betreuung durch eine Fachlehrkraft

umfasst einen ständigen Kontakt mit

regelmäßigen Treffen, sei es wö-

chentlich oder in größeren Zeiträu-

men. Dabei wird zunächst versucht,

die Ursachen für die Lücken zu loka-

lisieren. Davon ausgehend wird ein

Plan entwickelt, wie man weiter in-

haltlich und methodisch vorgeht.

Dieses Coaching umfasst u. a. eine

Diagnose des Lernstands, Hinweise,

Übungsaufgaben, Tipps zum Nach-

holen, Besprechen korrigierter Ar-

beiten usw.

Wenn sich eine Schülerin zur Teil-

nahme verpflichtet, so wird sie eine

Lernvereinbarung mit uns treffen, zu

der wir auch die Zustimmung der

Erziehungsberechtigten erbitten wer-

den.

Weil wir wissen, dass schwache

Leistungen oft auf zu geringem Ein-

satz, zu geringer Lernbereitschaft

und Motivation und/oder wenig cle-

veren Lern- und Übungstechniken

beruhen, gibt es begleitend dazu

„Stärkungsprogramme“, und zwar

für die 6./7. Klassen am Dienstag,

22.10., für die 8-10. Klassen am

Mittwoch, 23.10. jeweils von 13.35-

17.00 Uhr.

Für Nachfragen stehen Ihnen die

Mitglieder der Schulleitung und Frau

Dagmar Paulus gerne zur Verfügung.

Ggf. können Sie unter Tel.

0961/48159-0 einen Termin verein-

baren oder Fragen stellen.

Unsere erzieherische Arbeit wird um so besser gelingen, je mehr . . .

handlung achten und werden ggf.

auch auf die Pflichten der Schülerin-

nen hinweisen. Dass es tatsächlich

ernst zu nehmende Situationen und

Ausnahmezustände gibt, räumen wir

gerne ein.

Anträge auf Befreiungen in beson-

ders begründeten Fällen möchten

bitte schriftlich und nach Möglich-

keit persönlich von den Eltern beim

Schulleiter vorgetragen werden.

Wird eine Befreiung tatsächlich er-

teilt, so gehen die Unterrichtsausfälle

natürlich allein zu Lasten der Schüle-

rin. Sie hat eigenverantwortlich den

versäumten Stoff nachzuholen.

Sie uns dabei unterstützen und El-

ternhaus und Schule zuverlässig ko-

operieren. In den meisten Fällen ge-

staltet sich diese Zusammenarbeit

problemlos - und erfolgreich. Trotz-

dem möchten wir Sie bitten, Ihrer

Tochter immer zu signalisieren, wie

wichtig auch Ihnen der Schulbesuch

oder z. B. die sorgfältig erarbeitete

Hausaufgabe ist. Unsere Arbeit läuft

schnell ins Leere, wenn Schülerinnen

wegen Nichtigkeiten befreit werden

wollen oder sich mit einer Erklärung

der Eltern, z. B. wegen geringfügiger

privater Anlässe, von Hausaufgaben

befreien wollen. Bitte haben Sie Ver-

ständnis, wenn Lehrkräfte in solchen

Fällen nicht automatisch alles akzep-

tieren. Wir müssen auf Gleichbe-

Schuljahr 2013/2014 Seite 21

gung unmöglich. Wir bitten die El-

tern um Verständnis und um pädago-

gische Unterstützung, wenn Lehr-

kräfte dann ihrer Verantwortung ge-

recht werden und mit erzieherischen

Mitteln oder mit Ordnungsmaßnah-

men reagieren müssen. Die Regelun-

gen gelten auch für „Elly eins plus“.

Bei allen schulischen Veranstaltun-

gen, auch wenn sie außerhalb des ei-

genen Schulgebäudes stattfinden, z.

B. bei Exkursionen, Wandertagen,

Praktika oder bei „Das Elly tanzt“,

unterliegen Schülerinnen der Aufsicht

der Schule. Verlässt jemand ohne

Genehmigung die Veranstaltung oder

die Räume, so ist eine Beaufsichti-

Regeln bei schulischen Veranstaltungen

sehr sorgfältig. dem Einzelfall die jeweilige Situati-

on und die besonderen Umstände

Schulbrief Nr. 1

Wir erinnern an die Vorgaben der

Schulordnung: Der Religionsunter-

richt ist für die bekenntnisangehöri-

gen Schülerinnen Pflichtfach. Die

Abmeldung vom Religionsunterricht

bedarf der Schriftform und kann nur

aus Glaubens– und Gewissensgrün-

den erfolgen. Die Abmeldung muss

spätestens am letzten Unterrichtstag

des vorhergehenden Schuljahres er-

folgen; eine spätere Abmeldung ist

nur aus wichtigem Grund zulässig

Die Abmeldung gilt, solange sie

nicht widerrufen wird.

Seite 22

Das Kultusministerium weist darauf

hin, dass die Scientology Organisati-

on zunehmend auf dem Nachhilfe-

und Bildungsmarkt aktiv wird. Prü-

fen Sie daher bei entsprechenden

Angeboten, ob Materialien und Fir-

men seriös sind. Mitunter finden sich

Vorsicht bei Nachhilfeangeboten

auf „schülerfreundlichen“ Web-

Seiten auch recht fragwürdige Ange-

bote und Fallen. Raten Sie Ihrem

Kind zu besonderer Vorsicht! Wenn

Sie selbst unsicher sind, können Sie

mit der Schulleitung Kontakt aufneh-

men.

zu bekommen.

In anderen Fällen erfordert das Ge-

bot der Gleichbehandlung eine sehr

kritische Bewertung der jeweiligen

Begründung, so dass in der Regel

die im Nachhinein geltend gemach-

ten Beeinträchtigungen nicht berück-

sichtigt werden können.

Dies gilt auch bei entsprechenden

Einwendungen, die im Falle des

Nichtvorrückens vorgebracht wer-

den, auch wenn sie psychische, ge-

sundheitliche oder familiäre Proble-

me betreffen.

Vereinzelt kommt es vor, dass Schü-

lerinnen oder Eltern nach Prüfungen

Einschränkungen ihrer Leistungsfä-

higkeit geltend machen und deswegen

eine andere Bewertung oder eine

„zweite Chance“ wünschen. Natürlich

sieht sich die Schulleitung jeden Ein-

zelfall und jede Begründung sorgfäl-

tig an. Grundsätzlich gilt jedoch:

Bei chronischen Erkrankungen gibt es

unter bestimmten Bedingungen und

mit entsprechenden Attesten die

Möglichkeit, von der Dienststelle des

Ministerialbeauftragten generell z. B.

einen Nachteilsausgleich genehmigt

Prüfungen: Können Beeinträchtigungen geltend gemacht werden?

Information zum Unterricht in Religion bzw. Ethik

12.00 und 13.30 Uhr auf der Wende-

platte vor der Schule ein absolutes

Halteverbot eingerichtet. Wir bitten

alle Eltern, die ihre Kinder abholen,

diese Halteverbote zu beachten.

Die Verkehrssituation in der Weigel-

straße ist ein Dauerproblem. Um sie

zu entschärfen und für unsere Schü-

lerinnen mehr Sicherheit auf dem

Schulweg zu erreichen, ist zwischen

7.30 und 8.30 Uhr und zwischen

Parkregelung vor der Schule

Schuljahr 2013/2014 Seite 23

Ferienordnung und unterrichtsfreie Tage

Unterrichtsfreier Tag: Buß- und Bettag am 20. November 2013

Erster Ferientag Letzter Ferientag

Herbstferien 28.10.2013 31.10.2013 Weihnachtsferien 23.12.2013 03.01.2014 Frühjahrsferien 03.03.2014 07.03.2014 Osterferien 14.04.2014 25.04.2014 Pfingstferien 10.06.2014 20.06.2014 Sommerferien 30.07.2014 15.09.2014 Herbstferien 27.10.2014 31.10.2014 Weihnachtsferien 24.12.2014 05.01.2015

Nachfolgend finden Sie eine Aufstel-

lung der Ferienzeiten bzw. schulfrei-

en Tage. Wir bitten Sie, dies bei Ih-

rer Urlaubsplanung zu berücksichti-

gen, da wir für Urlaubsreisen keine

Unterrichtsbefreiung ausstellen kön-

nen. Bitte denken Sie auch daran,

dass Ihre Tochter im WSG-S-Zweig

in den Jahrgangsstufen 9 und bzw.

10 bzw. im WSG-W-Zweig in der

Jahrgangsstufe 10 ggf. das Prakti-

kum an Ferientagen ableisten muss.

Besonders weisen wir auf die Termi-

ne der Frühjahrs– und Sommerferien

hin.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Planung

ebenso, dass an den letzten Tagen

der Sommerferien ab 10. bis 12.

Sept. 2014 Nachprüfungen bei Schü-

lerinnen in den Klassen 6-9 sowie für

die Schülerinnen in den 10. Klassen

die Besondere Prüfung gegebenen-

falls anstehen!

Termine

07.-15.10.2013 Schüleraustausch mit Issy in Frankreich

17.10.2013, 17.30 Uhr „Elly eins plus“ - Erfahrungsaustausch

18.11.2013, 19.30 Uhr „Die ersten Wochen am Gymnasium –

Erfahrungsaustausch“ (Elternabend Jgst. 5)

21.11.2013, 19.30 Uhr Klassenelternabend der Jgst. 6 und 7

27.11.2013, 19.30 Uhr Klassenelternabend der Jgst. 8 und 9

02.12.2013 1. Elternsprechtag

09.12.2013, 19.30 Uhr Klassenelternabend der Jgst. 10

17.12.2013, 19.30 Uhr Weihnachtskonzert

19.12.2013, 19 Uhr Weihnachtsfeier 5. Klassen

19.-24.01.2014 Comenius-Projektwoche in Dänemark

02.-07.02.2014 Skikurs der Jgst. 7 in Wildschönau/Österreich

03.02.2014 Ausgabe der Zwischenzeugnisse Q12

14.02.2014 Zwischenzeugnis

17.02.2014 Informationsabend für interessierte Eltern und

Schülerinnen (Neuanmeldung)

ab 17.30 Uhr: „Elly-Rallye“

ab 19 Uhr: Informationen zum Übertritt

06.-11.04.2014 Comenius-Projektwoche in Norwegen

07.-17.04.2014 Jgst. 10: WSG-S ggf. WSG-W Praktikum

09.-11.04.2014 Oberstufentheater

29.04.-07.05.2014 Schüleraustausch mit Issy in Weiden i.d.OPf.

06./09./13.05.2014 schriftliche Abiturprüfungen

19.-30.05.2014 Kolloquiumsprüfung

28.-30.04.2014 Jgst. 9: Tage der Orientierung

30.05.2014 Exkursionstag

27.06.2014 Entlassung der Abiturientinnen

09.07.2014 Unter– und Mittelstufentheater

10./11.07.2014 „Die Physiker“, Mittelstufentheater

18./19.07.2014 „Das Elly tanzt“ (Kartenvorverkauf 23.06.2014)

22.07.2014 Sommerkonzert

24.07.2014 Schnupperprogramm

29.07.2014 Jahreszeugnis

10.-12.09.2014 Nachprüfungen/Besondere Prüfung