Schuldnerberatung insolvenzplan
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Transcript of Schuldnerberatung insolvenzplan
Der Insolvenzplan
Wie kann ich ihn zu meiner Schuldenbefreiung nutzen?
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Gliederung
Was ist ein Insolvenzplan? Was steht in einem Insolvenzplan? Wie läuft ein Insolvenzplanverfahren ab? Das „Herzstück“ des Insolvenzplans Vergleich mit gesetzlicher Restschuldbefreiung: Was ist
besser? Befreiung von unerlaubten Handlungen durch Insolvenzplan:
Wie kann das funktionieren? Welche Störeinflüsse kann es geben? Beispiel eines Angebotes an die Gläubiger
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Was ist ein Insolvenzplan?
Eine vergleichsweise Einigung mit den Gläubigern „abweichend von den Vorschriften des Gesetzes“ (§ 217 InsO)
Auf Initiative von Insolvenzverwalter oder Insolvenzschuldner (§ 218 InsO)
Für dessen Annahme / Zustimmung durch die Gläubiger Kopf- und Summenmehrheit (§ 244 InsO) der im Abstimmungstermin anwesende Gläubiger erforderlich ist.
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Was steht in einem Insolvenzplan?
Das Gesetz schreibt einen darstellenden und einen gestaltenden Teil vor (§ 219 InsO)
Darstellender Teil (§ 220 InsO)1. Angaben zur Person des Schuldners
2. Angaben zum Betrieb des Schuldners
3. Vermögen
4. Verbindlichkeiten
5. Gruppenbildung (§ 222 InsO)- Zusammenfassung nach gleichartigen wirtschaftlichen Interessen.- Grundsätzlich zwei Pflichtgruppen: Arbeitnehmer; absonderungsberechtigte Gläubiger, wenn
in ihre Rechte eingegriffen wird.
6. Quotenvergleich: Regelabwicklung ohne Planverfahren und im Planverfahren
Gestaltender Teil (§ 221 InsO)1. Veränderung der Rechtsstellung der Beteiligten
2. Berücksichtigung bestrittener und nachträglich angemeldeter Forderungen
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Wie läuft ein Insolvenzplanverfahren ab?
Einreichung Insolvenzplan (möglich mit Insolvenzantrag) Gerichtliche Prüfung des gesetzlichen Mindestinhaltes (§ 231
InsO) Weiterleitung Plan an Schuldner, bzw. Verwalter (§ 232 InsO) Erörterungs- und Abstimmungstermin (§ 235 InsO) Gerichtliche Bestätigung durch das Insolvenzgericht (§ 248
InsO) in Form eines Beschlusses Möglichkeit der sofortigen Beschwerde (§ 253 InsO) durch
Gläubiger, Schuldner Ergebnis (§ 254 InsO): „Mit der Rechtskraft der Bestätigung
des Insolvenzplanes treten die im gestaltenden Teil festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten ein.“
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Das „Herzstück“ des Insolvenzplanes
(1) Für die Annahme des Planes erforderliche Mehrheiten Nur der im Termin anwesende Gläubiger Kopf- und Summenmehrheit in einer Gruppe Wenn Mehrheit der Gruppe zustimmt, gilt Zustimmung der
ablehnenden Gruppe als erteilt (§ 245 InsO), wenn- durch Plan voraussichtlich keine Schlechterstellung- und angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Wert
(2) Voraussetzung für Rechtsmittel gegen Insolvenzplan ist Schlechterstellung durch den Plan (sog. Obstruktionsverbot)
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Vergleich mit gesetzl. RSBWas ist besser?
Thema Insolvenzplan Gesetzl. RSB-Verfahren
Verfahrensdauer Sofortige RSB bei einmaliger Drittleistung
3, 5 oder 6 Jahre
Aufwand -notwendige Beschaffung zusätzlicher finanzieller Mittel-zusätzlicher verfahrensrechtlicher Aufwand und Beratungsaufwand
Je mehr Aufwand und je mehr Masse durch Schuldner, desto höher die Wahrscheinlichkeit für Verkürzung RSB-Phase
Umfang RSB -Risiko: Nachmeldungen (§259b InsO: Verjährung, 1 Jahr, notwendige Rückstellungen)-Vorteil: Delikt unterliegt RSB (227 InsO) mit Ausnahme §225 III für Geldstrafen und Äquivalent
Ausnahme: nach § 302 InsO unerlaubte Handlungen und Geldstrafen
Verfahrenskosten -Verfahrenskostenstundung nicht möglich-20 % - 35 % Zuschlag Vergütung für Ausarbeitung Insolvenzplan, Prüfung Fremdplan-Drittmittel keine Berechnungsgrundlage für Verfahrenskosten
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Befreiung von unerlaubten Handlungen durch Insolvenzplan: Wie kann das funktionieren?
(1) Forderungen aus unerlaubter Handlung unterliegen nach Beschluss des BGH (v. 17.12.2009) der Erlasswirkung des Insolvenzplanes
(2) Gläubiger von Forderungen aus unerlaubter Handlung muss von gesetzlicher Fiktion i.S.v. § 309 I Ziff. 2 InsO ausgehen,
dass jetzige wirtschaftliche Situation des Schuldners „während Dauer des Verfahrens maßgeblich bleibt“
kann den Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich widersprechen (§ 247 InsO) – mit Argument der wirtschaftlichen Schlechterstellung
Oder einen Antrag auf Versagung des Insolvenzplanes stellen (§ 251 III InsO), wobei eine tatsächliche Schlechterstellung spätestens im Abstimmungstermin nachgewiesen und glaubhaft gemacht werden muss
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Welche „Störeinflüsse“ kann es geben?
Schwebender Versagungsantrag Forderungsanmeldung aus unerlaubter Handlung (§ 302
InsO) Vergessene Gläubiger
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Beispiel eines Angebotes an die Gläubiger Sachverhalt des Schuldners, Herrn Anton Meyer- Verheiratet, Ehefrau nicht berufstätig, zwei Kinder im
Grundschulalter- Nettoeinkommen 1.850,00 € monatlich- „Merkposten“: bei drei unterhaltsberechtigten Personen monatlich
0,00 € pfändbar. Angebot im Rahmen eines Insolvenzplanes an die Gläubiger: - „zur weiteren Verteilung kommt ein zusätzlicher Betrag von
5.000,00 €, der dem Schuldner speziell für dieses Angebot zur Verfügung gestellt wird.
- Die Gläubiger mit einer zur Insolvenztabelle angemeldeten und festgestellten Forderung erhalten die Quote, die sich aus den für die Verteilung an die Gläubiger verfügbaren Mittel im Verhältnis zu den festgestellten Forderungen ergibt.
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Beispiel eines Angebotes an die Gläubiger
Im Übrigen verzichten die Gläubiger gegenüber dem dies annehmenden Schuldner auf ihre restlichen Forderungen unter folgenden kumulativ vorzuliegenden aufschiebenden Bedingung:
- der rechtskräftigen Bestätigung des Insolvenzplanes und- der Einzahlung eines Betrages von 5.000,00 € auf das
Anderkonto des Insolvenzverwalters unter der Kontonummer…, geführt bei … Dieser Betrag steht sodann im Zuge der vorbenannten Quotenberechnung zur Ausschüttung an die Gläubiger zur Verfügung.
Die Auszahlung der Quote erfolgt innerhalb von einem Monat, nachdem die Nachricht des Insolvenzgerichtes über die Rechtskraft des Planes zugegangen ist.“
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Beispiel eines Angebotes an die Gläubiger
Quotenvergleich (wegen Obstruktionsverbot)
Keine Gruppenbildung, d.h. nur eine Gruppe aller Insolvenzgläubiger
Abstimmungstermin: Zwei Insolvenzgläubiger werden durch Bevollmächtigten vertreten und stimmen zu.
Regelabwicklung Insolvenzplan
Insolvenzmasse = 0,00 € in den nächsten 6 Jahren Zur Verfügung gestellter Betrag = 5.000,00 €
Verfahrenskostenstundung 2.500,00 € Verfahrenskosten werden hiervon reguliert(Gerichtskosten, Gutachtergebühr, Insolvenzverwaltervergütung (1.150,00 € zzgl. 25 % Zuschlag für Prüfung Fremdplan zzgl. MwSt = 1.710,00 €)
Keine Quote an die Insolvenzgläubiger 2.500,00 € zugunsten der Insolvenzgläubiger