Schuldrechtmodernisierungsrecht

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Schuldrechtmodernisierungsrecht. Erstellt von Mathias Mulla, WI98 982725. Agenda. Aktueller Stand Hintergrund für die Änderungen Änderungen. Aktueller Stand. 25. September 2001 Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages - PowerPoint PPT Presentation

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Schuldrechtmodernisierungsrecht

Erstellt von Mathias Mulla, WI98 982725

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Agenda

Aktueller Stand

Hintergrund für die Änderungen

Änderungen

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Aktueller Stand

25. September 2001

Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts durch den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages

19. Oktober 2001

Gesetzbeschluss durch den Deutschen Bundestag

9. November 2001

Gesetzbeschluss durch den Deutschen Bundesrat

Gültig ab dem 1. Januar 2002

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Hintergrund für die Änderungen

Umsetzung von 3 EU-Richtlinien

1. Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie vom 25.5.1999

• Umzusetzen bis zum 1. Januar 2002

2. Zahlungsverzugs-Richtlinie vom 29.6.2000

• Umzusetzen bis zum 7. August 2002

3. E-Commerce Richtlinie vom 8.6. 2000

• Umzusetzen bis zum 17. Januar 2002

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Hintergrund für die Änderungen

Weitere Gründe sind

• Zersplitterung des Öffentlichen Rechts in BGB, Fernsabsatzgesetz, Verbraucherkreditgesetz usw.

• Veränderungen der Wirtschaftslage (Internet, Versandhandel)

• Modernisierung und Vereinfachung

• Beseitigungen von Widersprüchen

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Änderungen

Geändert wurden u.a. folgende Gesetze

• Verjährungsrecht

• Leistungsstörungsrecht

• Kaufrecht

• Verbraucherschutzgesetze

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Verjährungsrecht

Definition

Verjährung nennt man den Zeitpunkt im Rahmen eines schuldrechtlichen Verhältnisses, in dem der Schuldner seine zu erbringende Leistung verweigern darf.

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Verjährungsrecht

Änderungen

• Verjährungsfrist wird von 30 Jahre auf 3 Jahre gesenkt (§195 BGB)

• Ablauf spätestens 10 Jahre nach Fälligkeit

• Fristen laufen unabhängig von der Kenntnis des Schuldners

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Leistungsstörungsrecht

Definition

Umstände, die die reibungslose Abwicklung eines Schuldverhältnisses hindern oder beeinträchtigen.

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Leistungsstörungsrecht

Änderungen

• Positive Vertragsverletzung (§280 BGB)

• Wegfall der Geschäftsgrundlage (§313 BGB)

• Kündigung aus wichtigem Grund (§314 BGB)

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Kaufrecht

Definition

Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag,der darauf ausgerichtet ist, dass eine Sache oder ein Recht gegen Zahlung des Kaufpreises endgültig auf den Käufer zu übertragen ist.

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Kaufrecht

Änderungen

• Nacherfüllungsanspruch des Käufers (bei Mangel Nichterfüllung)

• Käufer hat Anspruch auf Lieferung mangelfreien Ware

• Gewährleistungsfrist: mindestens 2 Jahre

• Haftung für Zusicherung von Eigenschaften seitens des Verkäufers (Werbeaussagen)

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Verbraucherschutzgesetze

• Haustürwiderrufungsgesetz (§§ 312 – 312a)

• Fernabsatzgesetz (§§ 312b – 312 d)

• Teilzeit- u. Wohnrechtgesetz (§§ 481 – 487)

• Verbraucherkreditgesetz (§§ 491 – 504)

• Gesetz über AGBs (§§ 305 – 310)

• E-Commerce-Richtlinie

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