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Schule und Unterricht in Sachsen-Anhalt Bilanz und Ausblick

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Vorwort 3

In den letzten drei Jahren hat die Landesregierung großeAnstrengungen unternommen, um die Qualität schuli-scher Arbeit in allen Schulformen voran zu bringen. Inden Stundentafeln der Grundschule und der Sekundar-schule erhielten die Fächer Deutsch und Mathematikein stärkeres Gewicht. Die gymnasiale Ausbildung be-ginnt wieder mit der 5. Klasse, das Abitur wird künftignach 12 Jahren abgelegt. Kernfächer sind an die Stelleder Grund- und Leistungskurse getreten. Ein differen-ziertes System landesweiter Leistungserhebungen undniveaubestimmender Aufgaben sichert die Vergleich-barkeit der Schulleistungen. Ein besonderes Augen-merk liegt auf der vorschulischen Bildung und einemsorgfältig vorbereiteten und begleiteten Übergangvom Kindergarten in die Grundschule, wo wesentlicheGrundlagen für den gesamten weiteren Bildungsweggelegt werden.

Dass diese Impulse und die Reformbereitschaft derSchulen sich gelohnt haben, zeigt der gerade veröffent-lichte PISA-Ländervergleich, aus dem Sachsen-Anhaltmit dem größten Entwicklungssprung seit der letztenErhebung hervorgegangen ist. Nach der Gesamtpunkt-zahl über alle Kompetenzbereiche des Schulleistungsver-gleichs hinweg liegen wir heute auf Platz 6 der Länder.

Dieses Ergebnis ist kein Zufall. Vor allem die Lehrerin-nen und Lehrer Sachsen-Anhalts haben sich intensivfür die Verbesserung der Bildungs- und Erziehungsar-beit an ihren Schulen eingesetzt.

Die vorliegende Broschüre soll der interessierten Öffent-lichkeit einen umfassenden Einblick in das Schulsystemvon Sachsen-Anhalt und wichtige Zielstellungen derBildungspolitik des Landes geben. Nach einer Zeit not-wendiger Strukturveränderungen, deren Begründungund Rechtfertigung stets an konkrete innere Reforman-sätze geknüpft war, wird es in der Folgezeit vor allemum Kontinuität und Konsolidierung gehen. Weitere Ver-änderungen der Schulstrukturen sind nicht geplant.Vielmehr gilt es jetzt, den geschaffenen Rahmen weitermit Inhalten zu füllen und kontinuierlich an der Weiter-entwicklung der Unterrichtsqualität zu arbeiten.

Prof. Dr. Jan-Hendrik OlbertzKultusminister

Vorwort

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Inhaltsverzeichnis 5

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in Sachsen-Anhalt 7

Sachsen-Anhalt im Aufwärtstrend bei PISA 8

Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt 10

Grundschule 10Ziele und Aufgaben der Grundschule 10Übergang vom Vorschulbereich in die Grundschule 10Aufnahme in die Grundschule 10Flexible Schuleingangsphase 11Neue, kompetenzorientierte Fachlehrpläne 11Stundentafel für die Grundschule 11Der Übergang zur weiterführenden Schule 12

Sekundarschule 12Ziele und Struktur der Sekundarschule 12Die Stundentafeln der Sekundarschule 14Abschlüsse der Sekundarschule 17Weitere inhaltliche Ausgestaltung der Sekundarschule 19Wahlpflichtbereich 19Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung 19Schülerbetriebspraktika 20Förderstunden und Arbeitsgemeinschaften 20Klassenstunde 20

Gesamtschulen 20Ziele und Abschlüsse an Gesamtschulen 20Struktur der Gesamtschule 20

Gymnasium 21Schwerpunkte gymnasialer Ausbildung 21Stundentafel der Schuljahrgänge 5 bis 10 22Neue gymnasiale Oberstufe 23

Sonderschulen 23Sonderschulen werden zu Förderschulen 23Förderzentren in Sachsen-Anhalt 24

Berufsbildende Schulen 25Berufsschule 25Berufsfachschule 27Fachschule 28Fachoberschule 29Fachgymnasium 29Berufsgrundbildungsjahr 29Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen 30Berufsvorbereitungsjahr 32

Schulen in freier Trägerschaft 32

Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis6

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit 34

Erweiterung der Selbständigkeit von Schulen und die veränderte Rolle der Schulaufsicht 35Stärkung der Stellung von Schulleiterinnen und Schulleitern 35Ausgestaltung bestehender Freiräume 36Schulprogrammarbeit 36Öffnung von Schule 38Kooperativer Dialog zwischen Eltern und Lehrkräften 39Qualitätssicherung durch interne Evaluation 40Veränderte Rolle von Schulaufsicht und externe Evaluation 40

Stärkung der Professionalität der Lehrkräfte 41Verschiedene Arten der Lehrerfortbildung 42Lehrerweiterbildung 43

Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler 43Bildungsstandards – Rahmenrichtlinien, Lehrpläne 43Landesweite Leistungserhebungen 44Wertebildender Unterricht 47Kurs Lernmethoden in den Jahrgangsstufen 5 und 6 48Noten für Sozial- und Lernverhalten 49

Angebote für besondere Adressatengruppen 50Begabten- und Talenteförderung 50Produktives Lernen 52Schulangebote für Schulverweigerer 54

Gestaltung von Schule als Lern- und Lebensraum von Kindern und Jugendlichen 54Ausbau von Ganztagsangeboten mit dem Ziel erweiterter Bildungs- und Fördermöglichkeiten 54Internationale Zusammenarbeit im Schulbereich 55

Schulentwicklungsplanung als Chance für die inhaltliche Entwicklung der Schulen 58

Entwicklung der Schülerzahlen 58Ergebnisse der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung 2004/05 bis 2008/09 58Entwicklung der Sekundarschulstandorte 59

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Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule 7

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag unserer Schulenwird durch das Grundgesetz der BundesrepublikDeutschland und in Sachsen-Anhalt durch die Landes-verfassung bestimmt. Im sachsen-anhaltischen Schul-gesetz heißt es, dass „jeder junge Mensch ohne Rück-sicht auf seine Herkunft oder wirtschaftliche Lage dasRecht auf eine seine Begabungen, seine Fähigkeitenund seine Neigung fördernde Erziehung, Bildung undAusbildung“ hat.

Kinder und Jugendliche kommen mit vielen Einrich-tungen in Berührung. Die Schule ist darunter die ein-zige Institution, deren Aufgabe nicht nur mittelbar,sondern unmittelbar das Lernen ist. Nur darin liegenihre Berechtigung und besondere Bedeutung, die sichauch in der Schulpflicht äußert.

Schule darf also nicht mit der Erwartung konfrontiertwerden, alle Probleme unserer Gesellschaft lösen zukönnen. Ebenso wenig ist sie Instanz der Kompensa-tion von Enttäuschungen aus der Erwachsenenwelt.Über einen solchen, nicht einlösbaren Anspruch würdesie ihre eigentliche Aufgabe aus den Augen verlieren:die Kinder stark zu machen, kompetent und selbstge-wiss ihren eigenen Weg zu finden. Schulisches Lernenist dabei nicht nur als Aneignung von Lehrplanstoff zuverstehen, sondern es umfasst vielmehr alles, was da-zu dient, die Welt in ihren verschiedenen Aspektenund Zusammenhängen besser zu verstehen.

Die Schule ist ein Ort ernsthaften und konzentriertenLernens, an dem die Kinder gefördert und gefordertwerden, man ihnen etwas zutraut und abverlangt. Siedient der

• Vermittlung elementarer Kulturtechniken,insbesondere der Kommunikations- und Koope-rationsfähigkeit sowie sozialer Kompetenz,

• Vermittlung grundlegenden Wissens einschließ-lich Methodenwissens und -könnens aus denBereichen Natur und Gesellschaft, Technik undKultur,

• Bildung des Charakters, vor allem der Leistungs-und Verantwortungsbereitschaft sowie der Mit-menschlichkeit.

Dabei geht es immer auch um Leistung und Anstren-gung sowie um die Einübung von Verhaltensregeln,die ein konstruktives und friedfertiges Miteinander ermöglichen. Mit dem Wissenserwerb untrennbar verbunden ist die Entwicklung von Lern- und Metho-denkompetenz, Urteils- und Entscheidungsfähigkeitsowie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortungzu übernehmen.

Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt betontdeutlich diese Erziehungsaufgabe der Schule. Esschreibt fest, dass die „Schülerinnen und Schüler zurAchtung der Würde des Menschen, zur Selbstbestim-mung in Verantwortung gegenüber Andersdenkenden,zur Anerkennung und Bindung an ethische Werte, zurAchtung religiöser Überzeugungen, zu verantwort-lichem Gebrauch der Freiheit und friedlicher Gesin-nung, zu sittlichem und politischem Verantwortungs-bewusstsein und zu sozialem Handeln zu erziehen"sind.

Am umfassendsten können die Schulen ihren Bil-dungs- und Erziehungsauftrag dann erfüllen, wennsie und die Eltern eng zusammenarbeiten. Hilfreich ist oft auch die Einbeziehung außerschulischer Part-ner wie z. B. Kultureinrichtungen, Unternehmen oderJugendämter.

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag

der Schule in Sachsen-Anhalt

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Vergleich der mittleren Punktzahlen in Mathematik, Lesen und Naturwissenschaften von PISA 2000 zu PISA 2003

Sachsen-Anhalt im Aufwärtstrend bei PISA8

PISA steht für „Programme for International StudentAssessment“ – ein Programm der zyklischen Erfassunggrundlegender Kompetenzen 15-jähriger Schülerinnenund Schüler, das von den Mitgliedsstaaten der OECDgemeinschaftlich getragen und verantwortet wird.

PISA ist eine international standardisierte Leistungs-messung und erfasst drei Bereiche: Lesekompetenz(reading literacy), mathematische Grundbildung (ma-thematical literacy) und naturwissenschaftliche Grund-bildung (scientific literacy). Darüber hinaus werden fächerübergreifende Kompetenzen wie das „Selbstre-gulierende Lernen“ (2000) und das Problemlösen(2003) erfasst.

Neben der Teilnahme an den internationalen PISA-Stu-dien hat die Kultusministerkonferenz auch einen Län-dervergleich der 16 Bundesländer in Auftrag gegeben.An der internationalen PISA-Studie 2003 nahmen ausder Bundesrepublik Deutschland 220 Schulen – davon10 aus Sachsen-Anhalt – teil. Im Vergleich der 16 Bundes-länder wurden ca. 1.500 Schulen mit insgesamt 45.000Schülerinnen und Schülern einbezogen. Hier nahmen

aus Sachsen-Anhalt 50 Schulen mit 1.500 Probandenteil. Die Auswahl der Schulen und der Schülerinnenund Schüler erfolgt nach rein statistischen Kriterien.Eine Einflussnahme z. B. der Kultusministerien auf dieAuswahl der Schulen eines Landes oder der beteiligtenSchülerinnen und Schüler ist damit ausgeschlossen.

Aus dem jüngst veröffentlichten PISA-Ländervergleichist Sachsen-Anhalt mit dem größten Entwicklungs-sprung seit der letzten Erhebung hervorgegangen:

1. Während die Schülerinnen und Schüler Sachsen-Anhalts bei PISA 2000 in der mathematischenGrundbildung im Mittelwert 477 Punkte erzielten,damit im Vergleich der Bundesländer nur den 12. Platzerrangen und 23 Punkte unter dem OECD-Mittel-wert von 500 Punkten lagen, stellt sich die Situationbei PISA 2003 ganz anders dar. Mit 502 Punkten er-reichte das Land den OECD-Mittelwert und nimmthinter Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg undThüringen nunmehr den 5. Platz ein. Dieser Zuwachsvon 25 Punkten ist eine signifikante Leistungsstei-gerung.

Sachsen-Anhalt im Aufwärtstrend bei PISA

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Sachsen-Anhalt im Aufwärtstrend bei PISA 9

2. In der naturwissenschaftlichen Grundbildung konntebei PISA 2003 bei einem durchschnittlichen Zuwachsvon 32 Punkten gegenüber PISA 2000 ebenfalls derOECD-Mittelwert erreicht werden. Sachsen-Anhaltliegt hier im Ländervergleich hinter Bayern, Sachsen,Baden-Württemberg, Thüringen und dem Saarlandauf Platz 6.

3. Sachsen-Anhalt hat auch bei der Lesekompetenz mit27 Punkten die höchste Zuwachsrate aller Bundeslän-der erreicht. Allerdings verfehlt es mit den erreichten482 Punkten noch den OECD-Durchschnitt, der bei 494Punkten liegt. Insgesamt hat Deutschland bei der Lese-kompetenz im internationalen Vergleich gegenüber2000 keine signifikanten Verbesserungen erreicht.

Vergleich der mittleren Zuwachsraten in den Kompetenzbereichen Lesen, Naturwissenschaften Mathematik 1 (Veränderungen und Beziehungen) und Mathematik 2 (Raum und Funktion) – PISA 2000 zu PISA 2003

4. Beim „Problemlösen“ zeigt der internationale Vergleicheine relative Stärke der deutschen Jugendlichen. FünfLänder liegen hier über dem OECD-Mittelwert und 10 – darunter mit 501 Punkten auch Sachsen-Anhalt –bewegen sich im internationalen Durchschnitt.

Mit diesen Ergebnissen ist Sachsen-Anhalt in das obere Mittelfeld der Länder aufgestiegen und nimmtnach der Gesamtpunktezahl Platz 6 im Länderver-gleich ein.

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Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt10

Grundschule

Ziele und Aufgaben der Grundschule

Hauptaufgabe der Grundschule ist es, die Kinder in ihrer Persönlichkeit zu bilden und mit ihnen die Grund-lagen für erfolgreiches Lernen in den weiterführendenSchulen zu schaffen. Dazu müssen die Kinder im Unterricht vor allem sichere Kenntnisse in den Kultur-techniken Lesen, Schreiben und Rechnen erwerben undlernen, diese in unterschiedlichen Anforderungssitua-tionen sachgerecht anzuwenden.

Auch in den anderen Fächern werden die Kinder an dieErnsthaftigkeit und Systematik des Lernens herange-führt. Der Unterricht im musischen, künstlerischenund sportlichen Bereich bietet viele Zugänge, um sichdie Welt zu erschließen und Interessen und Neigungenzu vertiefen.

In allen Grundschulen arbeiten neben den Lehrkräf-ten auch pädagogische Mitarbeiterinnen. Sie unter-breiten innerhalb der verlässlichen Öffnungszeitenpädagogische Angebote und wirken bei der individu-ellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit.Zukünftig werden sie auch Kindern, die sich auf dieAufnahme in die Grundschule vorbereiten, Angebo-te zur Sprachförderung oder zur Entwicklung von Sozialkompetenzen machen. Auch in die Zusammen-arbeit mit den Kindertagesstätten werden sie ein-bezogen.

Übergang vom Vorschulbereich in die Grundschule

Der erste Schultag ist ein wichtiges Ereignis für jedesKind, und für seine weitere Entwicklung kommt es sehrdarauf an, wie es die ersten Wochen und Monate in der Schule erlebt. Dies hängt aber auch von den Voraussetzungen ab, die ein Kind in die Schule mit-bringt. Um jedem Kind einen erfolgreichen Schulstartzu ermöglichen, ist der Übergang vom Vorschulbe-reich in die Schule pädagogisch und organisatorischneu gestaltet worden. Kindertagesstätten und Grund-schulen haben ihre pädagogischen Grundsätze und

Konzepte so weit wie möglich aufeinander abzustim-men. Gemeinsam ist festzulegen, wie den Kindern eingleitender Übergang zur Schule ermöglicht werdenkann und wie sie bei Bedarf gezielt und frühzeitig extra gefördert werden. Auch für Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen, müssen die Grundschu-len mit den Eltern Wege für einen solchen Übergangs-prozess finden.

Aufnahme in die Grundschule

In der Grundschule in Sachsen-Anhalt werden Kinderdes 1. bis 4. Schuljahrgangs unterrichtet. Die Grund-schule wird mit verlässlichen Öffnungszeiten ge-führt – in der Regel 51/2 Stunden pro Schultag. AlleKinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt sind,werden mit Beginn des folgenden Schuljahres schul-pflichtig. Kinder, die bis zu diesem Stichtag das fünf-te Lebensjahr vollendet haben, können eingeschultwerden, wenn sie körperlich, geistig und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.Hierüber entscheidet die Schulleiterin oder derSchulleiter. Liegen die Voraussetzungen für eine vor-zeitige Einschulung vor, sollten die Eltern zu diesemSchritt ermutigt werden.

Um den Übergang vom Vorschulbereich zur Schulepädagogisch zu gestalten, wurde von der Landesregie-rung im Jahr 2004 auch das Verfahren zur Aufnahmein die Grundschule grundlegend geändert. Es beginntrund anderthalb Jahre vor dem Schulanfang. Die Schu-le arbeitet mit den Eltern und den Kindertagesstättenihrer künftigen Schülerinnen und Schüler zusammen.Sie informiert sich dabei über die vorschulische Bil-dung und die Lernausgangslage jedes einzelnen Kin-des. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst liefert derSchule mit Einverständnis der Eltern genaue Informa-tionen über den Gesundheits- und Entwicklungsstandder Kinder. So kann sich die Schule auf die besonderenAusgangsbedingungen und Erfordernisse der Arbeitmit den künftigen Schülerinnen und Schülern einstel-len. Bei Bedarf wird eine spezielle vorschulische För-derung angeboten, die sich in jedem Fall an den Be-dürfnissen und Kompetenzen des jeweiligen Kindesorientiert.

Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt

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Grundschule 11

Flexible Schuleingangsphase

Ab dem Schuljahr 2005/06 wird an den Grundschuleneine Schuleingangsphase eingerichtet. Die Dauer die-ser Phase hängt davon ab, in welcher Zeit ein Kind dieLernziele des ersten und zweiten Schuljahrgangs er-reicht; sie wird in der Regel zwei Jahre betragen, kannaber auch ein Jahr oder drei Jahre lang dauern. Zusam-men mit der sorgfältigen Vorbereitung auf die Aufnah-me in die Grundschule sollen für jedes Kind die Lernbe-dingungen geschaffen werden, die seinen Vorausset-zungen, seiner Entwicklung und seinem Förderbedarfam besten entsprechen.

Neue, kompetenzorientierte Fachlehrpläne

Mit den neuen Lehrplänen für die Grundschule werdendie grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten, dieauch für ein erfolgreiches Lernen an weiterführendenSchulen von Bedeutung sind, noch stärker in den Mit-telpunkt gestellt. Die Fachlehrpläne unterscheiden sichvon den bisherigen Rahmenrichtlinien zunächst da-durch, dass am Ende der Schuljahrgänge 2 und 4 Leistungserwartungen formuliert sind. Wie und in wel-chen Schritten diese Leistungen erreicht werden, regeltdie einzelne Schule in einem schulinternen Lehrplan.Dadurch erhalten die Grundschulen einen sehr vielgrößeren Planungs- und Gestaltungsspielraum. Zu-gleich kann man das erworbene Wissen und Könnenkünftig an bestimmten Messpunkten erfassen undvergleichen. Auf diese Weise können sich auch die

Eltern darüber informieren, welchen Leistungsstand ihrKind erreicht hat und erreichen sollte. Und schließlichkönnen die neuen Lehrpläne dazu beitragen, dass fächer-übergreifender Lernstoff besser verknüpft und nachvergleichbaren Kriterien behandelt wird.

Der neue Lehrplan wird zunächst für die Schuljahrgänge1 und 3, ein Jahr darauf auch für die Schuljahrgänge 2 und4 in einer Erprobungsfassung eingeführt. Bis zur endgül-tigen Einführung ab dem Schuljahr 2007/08 kann wei-terhin über Lehrplankonzepte diskutiert werden, und eswird auch ein erneutes Anhörungsverfahren stattfinden.

Stundentafel für die Grundschule

Die bisherige Stundentafel bleibt nach der Einführungdes neuen Lehrplans weitgehend unverändert. Das giltbesonders für die vom Kultusministerium deutlich erhöhte Stundenzahl für die Fächer Deutsch und Ma-thematik, damit die Schüler mehr Zeit für das Lesen-,Schreiben- und Rechnenlernen haben. Änderungen er-geben sich dadurch, dass die Fächer „Heimat- undSachunterricht" und „Schulgarten" in dem Fach „Sach-unterricht" zusammengeführt wurden. Aus den bishe-rigen Fächern Kunst und Werken wird das neue Fach„Gestalten". In einigen Fächern ist die Zahl der Wochenstunden in Bandbreiten (z. B. 2-3 Stunden) an-gegeben. Sie räumen den Schulen Gestaltungsmög-lichkeiten und Schwerpunktsetzungen ein. Auf dieganze Schulzeit bezogen, müssen jedoch alle Fächerausgewogen unterrichtet werden.

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Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt12

Der Übergang zur weiterführenden Schule

Nach erfolgreichem Besuch der 4. Klasse wechseln dieKinder in die weiterführenden Schulen. Entsprechendden Neigungen und Fähigkeiten ihrer Kinder wählendie Eltern zwischen den Bildungsgängen der Sekundar-schule, des Gymnasiums und der Gesamtschule. Sie er-halten dazu mit den Halbjahreszeugnissen im viertenSchuljahrgang von den Grundschulen eine Schullauf-bahnempfehlung. Wenn die Schullaufbahnempfeh-lung auf die Sekundarschule gerichtet ist, die Eltern fürihr Kind aber den Besuch eines Gymnasiums wün-schen, ist die Aufnahme in ein öffentliches Gymna-sium oder in den Gymnasialzweig einer öffentlichenkooperativen Gesamtschule von einer erfolgreichenEignungsfeststellung abhängig. Diese Eignungsfest-stellung umfasst landeszentrale, schriftliche Aufgabenin Deutsch und Mathematik sowie ein Gruppenge-

spräch. Hierbei wirken neben erfahrenen Lehrerinnenund Lehrern auch Fachkräfte des schulpsychologischenDienstes mit. Natürlich werden die Eltern in allen Fragen zum weiteren Bildungsweg ihrer Kinder so-wohl von den Grundschulen als auch – z. B. an Tagender offenen Tür – von den weiterführenden Schulen beraten.

SekundarschuleZiele und Struktur der Sekundarschule

Die Sekundarschule ist die weiterführende Schulform,die von den meisten Schülerinnen und Schülern besuchtwird. Sie vermittelt eine allgemeine und berufsorien-tierte Bildung und bereitet so auch auf die Anforde-rungen der Berufs- und Arbeitswelt vor. Die Sekundar-schule wurde so strukturiert, dass sie den individuellen Fähigkeiten, Neigungen und der Leistungsbereitschaftder Schülerinnen und Schüler möglichst gut gerechtwird.

Die Sekundarschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis10. In den Schuljahrgängen 5 und 6 werden die Schüle-rinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet und in dieLernschwerpunkte, Lernanforderungen und Arbeits-methoden der nachfolgenden Schuljahrgänge einge-führt. Neben den für alle Schülerinnen und Schülergleich verpflichtenden Lerninhalten können vielfältigeAngebote zur Entwicklung besonderer Interessen undNeigungen genutzt werden. Besonders sollen das ei-genständige und das soziale Lernen gefördert werden.

Stundentafel für die Grundschule (gültig ab Schuljahr 2005/06)

Stundenzahl im Jahrgang 1 2 3 4

Deutsch 7 7 7 7

Sachunterricht 3 bis 4 3 bis 4 3 bis 4 3 bis 4Mathematik 5 5 6 6Gestalten 2 bis 3 2 bis 3 2 bis 3 2 bis 3Musik 1 bis 2 1 bis 2 1 bis 2 1 bis 2Sport 2 2 bis 3 2 bis 3 2 bis 3Ethikunterricht/Religionsunterricht 1 bis 2 1 bis 2 1 bis 2 1 bis 2Englisch – – 2 2

Schulspezifische Unterrichtsangebote 1 bis 2 1 bis 2 1 bis 2 1 bis 2Pflichtstundenzahl 22 bis 24 22 bis 24 25 bis 27 25 bis 27

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Grundschule I Sekundarschule 13

Ab dem 7. Schuljahrgang wird der Unterricht ab-schlussbezogen gestaltet. Der auf den Hauptschulab-schluss (HSA) bezogene Unterricht umfasst den 7. bis 9.Schuljahrgang. Er vermittelt eine grundlegende Allge-meinbildung und schafft solide Grundlagen für eineberufliche Bildung sowie für weiterführende Bildungs-gänge. Der auf den Realschulabschluss (RSA) bezogeneUnterricht umfasst den 7. bis 10. Schuljahrgang. Er ver-mittelt eine erweiterte allgemeine und berufsorien-tierte Bildung.

Sekundarschule

Um den Unterricht abschlussbezogen zu differenzie-ren, haben die Sekundarschulen verschiedene Möglich-keiten:

1. abschlussbezogene Klassen(Haupt- und Realschulklassen)

2. gemeinsame (kombinierte) Klassen, aber in abschlussbezogenen Lerngruppen in Deutsch,Mathematik und Englisch ab dem 7. Schuljahrgangsowie Physik ab dem 9. Schuljahrgang.

Für die Bildung einer Hauptschulklasse sind wenigerSchülerinnen und Schüler erforderlich als für eine Real-schulklasse, nämlich 15 gegenüber 20. Die Mindest-schülerzahl für eine Lerngruppe in kombinierten Klas-sen beträgt 10 Schülerinnen oder Schüler. Wird diese

Zahl für eine HSA-Lerngruppe nicht erreicht, könnenschulübergreifende Standorte eingerichtet werden. Einentsprechendes Angebot wird den Erziehungsberech-tigten durch die jeweilige Schule unterbreitet. AnSchulen, an denen auch ein solches Angebot nichtmöglich ist, wird mit klasseninternen Lerngruppen inden Differenzierungsfächern gearbeitet.

Im 7. Schuljahrgang werden die Schülerinnen undSchüler nach den erreichten Leistungen von der Klas-senkonferenz in den auf den Hauptschulabschluss be-zogenen oder in den auf den Realschulabschluss bezo-genen Unterricht eingestuft.Für den realschulabschlussbezogenen Unterricht istim Jahreszeugnis des 6. Schuljahrganges in den Kern-fächern (Deutsch, Mathematik und Englisch) sowie inden sonstigen versetzungsrelevanten Fächern jeweilsein Notendurchschnitt von mindestens 3,3 erforder-lich. Diese Einstufung ist aber keineswegs endgültig. Jenach den gezeigten Leistungen und der voraussicht-lichen Leistungsentwicklung sind am Ende des 7. und 8. Schuljahrganges Umstufungen möglich. Um vomhauptschulabschluss- in den realschulabschlussbezo-genen Unterricht zu wechseln, ist ein Notendurch-schnitt von mindestens 2,7 in den Kernfächern und vonmindestens 3,0 in den sonstigen versetzungsrelevan-ten Fächern erforderlich. Damit ist die Durchlässigkeitin der Sekundarschule gewährleistet. Zugleich bestehtso immer auch Klarheit darüber, welcher Abschlusszum jeweils aktuellen Zeitpunkt erreicht werden kann.

10 Realschulabschluss (erweiterter Real-schulabschluss unter bestimmten Leistungsvoraus-setzungen möglich)

Hauptschulabschluss 9(qualifizierter Haupt-schulabschluss nach Teilnahme an der be-sonderen Leistungs-feststellung möglich)

8abschlussbezogene 7 Differenzierung

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Schul-jahrgang

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Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt14

Die Stundentafeln der Sekundarschule

Stundentafel der Sekundarschule für die Schuljahrgänge 5 und 6, für Realschulklassen und für den auf den Real-schulabschluss und Hauptschulabschluss bezogenen Unterricht in kombinierten Klassen

gültig seit 1. 8. 2003

Fach/ Stundenzahl im Schuljahrgang

Pflichtbereich 5 6 7 8 9 10

Deutsch 5 5 4 4 4 4

Mathematik 5 5 4 4 4 4

Englisch 5 5 4 3 3 3

Biologie 2 1 1 1 2 2Physik 0 2 2 2 2 2Chemie 0 0 1 2 2 1Astronomie 0 0 0 0 0 1

Geografie 3 a) 1 1 1 1 1Geschichte 1 2 1 1 +1b) 1 +1b)

Sozialkunde 0 0 0 1 1 1

Ethikunterricht/ 2 2 2 2 2 2Religionsunterricht

Wirtschaft 0 0 0 1 1 1Technik 0 0 2 a) 2 a) 2 a) 1 a)Hauswirtschaft 0 0Werken 1 1 0 0 0 0

Musik 2 a) 2 a) 2 a) 2 a) 2 a) 2 a)Kunsterziehung

Sport 3 3 2 2 2 2

Klassenstunde 1 1 1 1 1 0

Wahlpflichtbereich:2. Fremdsprache c) 0 0 3 3 3 3Kurse 0 0 2 2 2 2

Pflichtstundenzahl 29 29 30/31 31/32 33/34 31/32

Förderstunden/Arbeitsgemeinschaften Stundenpool

a) Gesamtstunden. Jedes Fach ist vorzuhalten. Die Verteilung innerhalb des Schuljahres obliegt der Schule. Die Fächer sollen ausgeglichen angeboten werden. Sie können auch epochal unterrichtet werden.

b) Diese Stunde ist im Schuljahrgang 9 und 10 jeweils einem der Fächer zuzuordnen. Ein Wechsel ist auch zum Schulhalbjahr möglich.Insgesamt ist diese Stunde nicht länger als zwei Schulhalbjahre demselben Fach zuzuordnen.

c) Eingerichtete Lerngruppen in der zweiten Fremdsprache erhalten die Stunden gemäß Stundentafel. Die Mindestschülerzahl für die Einrich-tung einer Lerngruppe in der zweiten Fremdsprache beträgt acht. Jeweils zu Beginn eines Schuljahres ist eine Fortführung der zweitenFremdsprache an der Schule nur dann zulässig, wenn die Schülerzahl von acht in einer Lerngruppe nicht unterschritten wird. Bei Unterschrei-tung der Mindestschülerzahl kann der Unterricht jahrgangsübergreifend ( 7. u. 8. Schuljahrgang, 9. u. 10. Schuljahrgang) oder in Kooperationmit einer anderen Sekundarschule organisiert werden.

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Sekundarschule 15

In den Schuljahrgängen 5 und 6 werden die KernfächerDeutsch, Mathematik und Englisch mit jeweils 5 Wo-chenstunden unterrichtet. Auch das unterstreicht ihrebesondere Bedeutung. Die sonstigen versetzungsre-levanten Fächer sind Biologie, Geografie, Geschichte,Ethik- und Religionsunterricht, Werken, Musik, Kunst-erziehung und Sport sowie ab dem 6. SchuljahrgangPhysik. Die Fächer, die inhaltlich in einem Zusammen-hang zueinander stehen, werden als Lernbereich be-zeichnet. Für einen solchen Lernbereich gibt die Stun-dentafel manchmal nicht die Stunden für jedes Fach,sondern nur die Gesamtstunden an (z. B. bei Geogra-fie und Geschichte im 5. Schuljahrgang oder bei Musikund Kunsterziehung).Wie die Stunden auf die einzelnenFächer verteilt werden, entscheidet die Schule. Die Fä-cher sollen zwar insgesamt ausgeglichen, müssen abernicht in jeder Woche mit der gleichen Stundenzahl an-geboten werden. Diese flexible Stundenverteilungmacht es Schulen z. B. möglich, Projekte anzubieten.

In den Schuljahrgängen 5 und 6 soll die Klassenstundegenutzt werden, um Arbeitsformen und Arbeitstechni-ken einzuüben und die Konzentrationsfähigkeit zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei bei-spielsweise lernen, wie man Text- und Tabelleninhalteerschließt, Aufzeichnungen im Unterricht macht unddie Erledigung der Hausaufgaben organisiert. AuchÜbungen im freien Sprechen und in der Argumentati-on sind hier möglich.

Die Stundentafel enthält auch Lernbereiche für denauf den Realschulabschluss bezogenen Unterricht abdem 7. Schuljahrgang. Die entsprechenden Möglichkei-ten können durchgängig bei den Fächern Musik undKunsterziehung sowie Technik und Hauswirtschaft alsLernbereiche genutzt werden. Gleiches gilt für die Fächer Geografie, Geschichte und Sozialkunde in den Schuljahrgängen 9 und 10.

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Fach/ Stundenzahl im SchuljahrgangPflichtbereich 7 8 9

Deutsch 4 +1 a)

4 +1 a)

4 +1 a)

Mathematik 4 4 4

Englisch 4 3 3

BiologiePhysik 4 b) 4 b) 5 b)

Chemie

GeografieGeschichte

2 b) 3 b) 4 b)

Sozialkunde 0

Wirtschaft 0Technik 3 b) 3 b)

Hauswirtschaft3 b)

Musik2 b) 2 b) 2 b)

Kunsterziehung

Sport 2 2 2

Ethikunterricht/Religionsunterricht 2 2 2

Klassenstunde 1 1 1

Wahlpflichtbereich 2 2 2

Pflichtstundenzahl 31 31 33

Förderstunden/Arbeitsgemeinschaften Stundenpool

Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt16

Stundentafel für Klassen des auf den Hauptschulabschluss bezogenen Unterrichts (Hauptschulklassen)gültig seit 1. 8. 2003

a) Die zusätzliche Stunde kann sowohl für das Fach Deutsch als auch für das Fach Mathematik verwendet werden. Ein Wechsel innerhalb einesSchuljahres ist möglich. Darüber entscheidet die Schule.

b) Gesamtstunden für den Lernbereich. Jedes Fach ist vorzuhalten. Die Fächer sollen ausgeglichen angeboten werden. Sie können auch epochalunterrichtet werden. Die Verteilung innerhalb des Schuljahres obliegt der Schule.

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Sekundarschule 17

In der Stundentafel für Hauptschulklassen gibt es nochweitere Lernbereiche, nämlich zusätzlich die FächerBiologie, Physik und Chemie in allen Schuljahrgängensowie im 8. und 9. Schuljahrgang auch die Fächer Tech-nik, Hauswirtschaft und Wirtschaft. Außerdem stehtfür einige Lernbereiche eine zusätzliche Stunde zurVerfügung, die je nach Bedarf einem der Fächer zuzu-ordnen ist.

In Hauptschulklassen können die Fächer eines Lern-bereichs je für sich (fachbezogen), aber auch fach-übergreifend und fächerverbindend mit einem hohenPraxisbezug unterrichtet werden. Dadurch kann dasLernen in Zusammenhängen gestärkt werden. Vor-aussetzung dafür ist natürlich, dass bereits einGrundstock an Wissen in den einzelnen Fächern vor-handen ist.

Mit diesen flexiblen Vorgaben können die Schulen sowohl auf den Entwicklungsstand der Schülerinnenund Schüler als auch auf regionale Besonderheiten eingehen. Hauptziel ist, dass am Ende die Schülerin-nen und Schüler über eine Ausbildungsreife verfügen,mit der sie ihren weiteren Bildungsweg meistern können.

Abschlüsse der Sekundarschule

Nach dem 9. Schuljahrgang kann der Hauptschulab-schluss erworben werden. Er berechtigt zu bestimm-ten weiterführenden beruflichen Bildungsgängen. Vie-le Jugendliche streben eine duale Berufsausbildung ineinem Ausbildungsbetrieb an. Zwar ist dazu ein Schul-abschluss nicht zwingend erforderlich, aber jeder weiß,dass die Chancen auf eine Lehrstelle ohne Abschlussnicht günstig sind. Wer keinen Ausbildungsplatz ge-funden hat oder sich in der Berufswahl noch unsicherist, kann mit einem Hauptschulabschluss ein Berufs-grundbildungsjahr besuchen. Darin kann sich dieSchülerin oder der Schüler in verschiedenen Berufsfel-dern ausprobieren, eine berufliche Grundbildung erlangen sowie die bereits erworbene Allgemeinbil-dung erweitern.

Neben der dualen Ausbildung ermöglicht der Haupt-schulabschluss auch den Zugang zu einigen Bildungs-gängen der Berufsfachschule. Detaillierte Informatio-nen kann man sich dazu in den berufsbildenden Schu-len der Region einholen.

Wer den hauptschulabschlussbezogenen Unterrichtbesucht, kann durch eine besondere Leistungsfeststel-lung am Ende des 9. Schuljahrgangs den qualifiziertenHauptschulabschluss erwerben. Dieser Abschluss be-rechtigt zusätzlich zum Besuch des 10. Schuljahrgan-ges der Sekundarschule und bietet damit die Chanceauf einen Realschulabschluss. Die besondere Leis-tungsfeststellung umfasst je eine schriftliche Prüfungin den Fächern Deutsch und Mathematik sowie einemündliche Prüfung in einem anderen Fach, das frei ge-wählt werden kann (mit Ausnahme des Faches Sport).

Der 10. Schuljahrgang der Sekundarschule wird aus-schließlich auf Realschulniveau unterrichtet. Er berei-tet gezielt auf die Prüfung für den Realschulabschlussvor. Die Abschlussprüfung umfasst je eine schriftlichePrüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Eng-lisch mit landeszentral gestellten Aufgaben sowie jeweils eine mündliche Prüfung aus den Fächergrup-pen Biologie, Chemie, Physik und den übrigen Fächern(auch hier mit Ausnahme des Faches Sport).

Mit dem Realschulabschluss erhöhen sich zum einendie Chancen auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz,zum anderen stehen viele weitere berufliche Bildungs-wege offen, die über die Fachoberschule oder über Bil-dungsgänge der Berufsfachschulen bzw. Fachschulen

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Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt18

(mit Zusatzangeboten) bis zur Fachhochschulreife füh-ren. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die zunächst eine duale Ausbildung absolvieren und da-nach eine Fachschule besuchen. Auskunft erteilen alleberufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt.

Wer den Realschulabschluss mit besonderen Leistungenerwirbt, erhält den erweiterten Realschulabschluss undkann damit in die Oberstufe des Gymnasiums oder indas Fachgymnasium eintreten. Diese besonderen Leis-tungen sind:

Überblick über die Abschlüsse

Abschlüsse Hauptschul- Realschul-abschluss abschluss

(HSA) (RSA)

qualifizierter erweiterterHauptschul- Realschul-

abschluss (qHSA) abschluss(ab Schuljahr (eRSA)2005/2006)

Abschlussjahrgang 9. Schuljahrgang 9. Schuljahrgang 10. Schuljahrgang 10. Schuljahrgang

Abschlussprüfung nein nein ja ja

Voraussetzung erfolgreicher erfolgreicher erfolgreicher erfolgreicherBesuch des Besuch des Besuch des Besuch des

9. Schuljahr- 9. Schuljahr- 10. Schuljahr- 10. Schuljahr-,ganges ganges ganges ganges,

und Teilnahme und bestandene bestandenean einer Abschlussprüfung Abschlussprüfung

besonderen und Erreichen Leistungsfest- besonderer

stellung Leistungen

– in den Kernfächern ein Notendurchschnitt von min-destens 2,3 und jeweils mindestens die Note 4, 1

– in den sonstigen versetzungsrelevanten Fächern einNotendurchschnitt von 2,7 bei höchstens zweimalNote 5.

1 Für das Schuljahr 2005/2006 gilt die Übergangsregelung: in dreider vier Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Physik ein No-tendurchschnitt von 2,7 und jeweils mindestens ausreichende Lei-stungen; im vierten Fach mindestens befriedigende Leistungen. Inden übrigen Fächern muss ein Notendurchschnitt von mindestens2,7 bei höchstens zweimal Note 5 erreicht werden.

Aus den aufgezeigten Möglichkeiten wird ersichtlich,dass Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Sekundarschule vielfältige Möglichkeiten zur weite-ren beruflichen Profilierung haben. Allerdings sind diepersönliche Einstellung und die Leistungsbereitschaftausschlaggebende Faktoren. Jeder Jugendliche kannselbst seinen weiteren Entwicklungsweg bestimmen.

Sollte nach Verlassen der Sekundarschule nicht sofortder gewünschte Ausbildungsplatz zur Verfügung ste-hen, können sich die Schülerinnen und Schüler auchfür alternative Bildungsmöglichkeiten entscheiden.Hier ist auch Eigeninitiative gefragt, um entsprechen-de Angebote in der Region herauszufinden und zunutzen.

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Sekundarschule 19

Weitere inhaltliche Ausgestaltung der Sekundarschule

Die erfolgten strukturellen Änderungen in der Sekun-darschule sind kein Selbstzweck, sondern ausschließ-lich darin begründet, dass sie die Ausbildung der Schü-lerinnen und Schüler verbessern sollen. Deshalb wur-den sie wie alle strukturellen Veränderungen stets mitentsprechenden inhaltlichen Verbesserungen verbun-den. Neben den bereits erläuterten Lernbereichen, demfachbezogenen oder fächerverbindenden Lernen gibtes die Profilierung durch Wahlpflichtbereiche undSchülerbetriebspraktika, Berufsorientierung und Be-rufswahlvorbereitung, Förderstunden, Arbeitsgemein-schaften und die Klassenstunde. Sie bieten den einzel-nen Schulen die Möglichkeit, den Unterricht besser aufihre Schülerinnen und Schüler auszurichten. Wie sehrihnen das gelingt, hängt aber nicht nur von den Schu-len und ihren Lehrkräften ab, sondern ganz erheblichvon der Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler,diese Angebote wahr- und ernst zu nehmen, und nichtzuletzt von den Eltern und deren Unterstützung.

Wahlpflichtbereich

Ein wesentliches Profilierungselement der Sekundar-schule ist der Wahlpflichtbereich. Wahlpflicht bedeu-tet, dass man Angebote aus diesem Bereich wahrneh-men muss, aber selbst auswählen kann, welche manbesucht. Im Wahlpflichtbereich können übrigensHauptschülerinnen und Hauptschüler und Realschüle-rinnen und Realschüler eines Schuljahrganges gemein-same Lerngruppen bilden.

In den Schuljahrgängen 7 bis 10 können je nach säch-licher und personeller Voraussetzung der Schule folgende Angebote eingerichtet werden:

Hat eine Schule ein bestimmtes Profil und Konzept,kann sie in ihrem Wahlpflichtbereich auch dement-sprechend besondere Angebote unterbreiten.

Die Leistungen im Wahlpflichtkurs werden benotetund sind versetzungs- und abschlussrelevant.

Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung

Berufsorientierung und Berufswahlvorbereitung sindein weiterer Schwerpunkt in der pädagogischen Arbeitder Sekundarschule.

Im 8. Schuljahrgang behandeln alle Schulen verbind-lich das Thema „Betriebs- und Arbeitsplatzerkundung,Berufsorientierung, Berufsberatung, Berufsfindung“.Wie sie es vermitteln, entscheiden sie eigenständig.Bewährt hat sich hier für viele Schulen die Projektar-beit. Auch weitere Maßnahmen zur Berufsorientierungund Berufswahlvorbereitung sind von den Schulen ineigener Verantwortung zu planen und durchzuführen.Ansätze dazu sind in den Rahmenrichtlinien verschie-dener Fächer, vor allem Deutsch, Geschichte, Sozialkun-de, Wirtschaft, Technik und Hauswirtschaft gegeben.Viele Schulen haben bereits eigene Konzepte für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern,wie z. B. Unternehmen, entwickelt. Die Regelungen zur Unterrichtsorganisation sind flexibel genug, um solcheKonzepte umzusetzen.

7./8. Schuljahrgang Zweite Fremdsprache; Planen,Bauen und Gestalten; Ange-wandte Naturwissenschaften;Moderne Medienwelten;Schulisches Angebot

9./10. Schuljahrgang Planen, Bauen und Gestalten;Angewandte Naturwissen-schaften; Moderne Medienwel-ten; Rechtskunde; Kultur undKünste; Schulisches Angebot

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Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt20

Schülerbetriebspraktika

In den Schuljahrgängen 8 und 9 finden Schülerbetriebs-praktika (Blockpraktika von insgesamt 20 Tagen) statt.Damit werden sie in dem Zeitraum durchgeführt, der fürdie Berufsorientierung von wesentlicher Bedeutung ist.Außerdem können so auch die Schülerinnen und Schü-ler, die die Schule nach dem 9. Schuljahrgang mit demHauptschulabschluss verlassen, an zwei Praktika teil-nehmen. Für geeignete Praktikumsplätze sorgen dieSchulen. Viele Schulen konnten für qualifizierte Praktikabereits verlässliche Kooperationspartner in ihrer Regiongewinnen. Möglich sind auch Projekte in Absprache mitden zuständigen Stellen für Berufsausbildung (Indus-trie- und Handelskammern, Handwerkskammern u. ä.).

Förderstunden und Arbeitsgemeinschaften

Für Förderstunden und Arbeitsgemeinschaften erhal-ten die Schulen einen Stundenpool. Bei der inhaltli-chen Gestaltung dieses Bereiches unterliegen dieSchulen keinen einschränkenden Vorgaben, sondernkönnen sich nach eigenen Schwerpunkten und nachden Bedürfnissen der Schülerschaft entscheiden.

Klassenstunde

Die Klassenstunde steht in den Schuljahrgängen 5 bis9 zur Verfügung. Sie ist keinem Unterrichtsfach zuge-ordnet und kann somit von den Lehrkräften, vorwie-gend von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer,gestaltet werden. Die Klassenstunde kann sowohl demErwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten als auch erzieherischen Zielen dienen. Die Schülerinnen und

Schüler sind mit ihren Anliegen und Bedürfnissen beider Gestaltung dieser Stunde einzubeziehen.

In der Klassenstunde kann auf aktuelle Entwicklungenund Anlässe eingegangen, aber auch ein längerfristigangelegtes Projekt wie z.B der Kurs „Lernmethoden“,umgesetzt werden. Dieser Kurs findet in den Schuljahr-gängen 5 und 6 statt und soll z. B. grundlegende Ar-beitstechniken oder Lernstrategien vermitteln, die vonallen Schülerinnen und Schülern beherrscht werdenmüssen. In den Schuljahrgängen 7 und 8 soll die Klas-senstunde gezielt zur Entwicklung von Medienkompe-tenz, speziell für die Nutzung des PC als Arbeitsmittel,verwendet werden.

Gesamtschulen

In Magdeburg, Halle und im Landkreis MansfelderLand besteht die Möglichkeit zum Besuch einer Ge-samtschule in integrativer oder kooperativer Form.

Die Gesamtschule vereint die Bildungsgänge Sekun-darschule mit haupt- und realschulabschlussbezo-genem Unterricht und Gymnasium in einer Schule.Somit kann die Gesamtschule mit den Schullaufbahn-empfehlungen für die Sekundarschule und für dasGymnasium besucht werden.

Ziele und Abschlüsse der Gesamtschule

Die Gesamtschule vermittelt eine allgemeine und be-rufsorientierende Bildung, die die Schülerinnen undSchüler für eine Berufsausbildung oder für ein Studi-um befähigt. An ihr können der Hauptschulabschluss(HSA), der Realschulabschluss (RSA) und die allgemeineHochschulreife (Abitur) erworben werden. Es könnenauch der qualifizierte Hauptschulabschluss und der erweiterte Realschulabschluss erreicht werden.

Struktur der Gesamtschule

In kooperativer Form (KGS) umfasst die Gesamtschuledie Schuljahrgänge 5 bis 12. Dies gilt auch für die Ge-samtschule in integrativer Form (IGS), wenn sie ab der9. Klasse einen gymnasialen Zweig einrichtet; sonstumfasst die IGS die Schuljahrgänge 5 bis 13.

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Sekundarschule I Gesamtschulen I Gymnasium 21

In der kooperativen Gesamtschule wird der Pflicht-unterricht in eigenständigen, auf den jeweiligen Ab-schluss bezogenen Klassen des Sekundarschul- oderGymnasialzweiges erteilt. Der Wahlpflichtunterrichtkann auch klassen- und schulzweigübergreifend orga-nisiert werden.

In der integrierten Gesamtschule lernen alle Kinder inden Schuljahrgängen 5 und 6 gemeinsam. Auch hierstehen die Förderung der individuellen Entwicklung,die Vermittlung von verbindlichen Lerninhalten undArbeitsmethoden im Vordergrund. In den Schuljahr-gängen 7 bis 9 und 10 ist der Unterricht an den Anfor-derungen der verschiedenen Abschlüsse der Sekundar-schule oder des Gymnasiums orientiert und wird inKlassen oder Kursen organisiert. Ab dem 9. Schuljahr-gang kann auch ein gesonderter gymnasialer Zweigeingerichtet werden. In der gymnasialen Oberstufegelten für die integrierten und kooperativen Gesamt-schulen dieselben Anforderungen und Regelungen wiean den Gymnasien. Gesamtschulen sind in der Regelals Ganztagsschulen organisiert.

Gymnasium

Schwerpunkte gymnasialer Ausbildung

Im Gymnasium werden Schülerinnen und Schülervom 5. bis zum 12. Schuljahrgang unterrichtet 1. DasGymnasium vermittelt eine vertiefte allgemeine Bil-dung, die befähigt, den Bildungsweg an einer Hoch-schule fortzusetzen. Die Aufnahme in die 5. Klasse desGymnasiums setzt eine entsprechende Schullauf-bahnempfehlung oder eine erfolgreiche Eignungs-feststellung voraus. In späteren Schuljahrgängen istein Wechsel in das Gymnasium von bestimmten Min-destleistungen abhängig.

Die Kernfächer, also Deutsch, Mathematik und dieFremdsprachen sind sowohl für die Allgemeinbildungals auch für die Studierfähigkeit eine unverzichtbareGrundlage. Sie werden deshalb in der Sekundarstufe lmit besonderen Stundenumfängen unterrichtet undbilden auch in der Sekundarstufe II bezüglich ihres Anspruchs und Umfangs den Schwerpunkt. Danebensehen die Stundentafeln ausgewogen eine Vielzahl

weiterer Fächer vor. Dazu gehören die Naturwissen-schaften ebenso wie die gesellschaftswissenschaftli-chen Fächer, die künstlerisch-musischen Fächer undder Sport. Angeboten werden auch Kurse zur Einfüh-rung in die Arbeit mit dem PC bzw. im Internet.

Auch schulspezifische Angebote werden im Wahl-pflicht- und Wahlbereich vorgehalten, beispielsweiseRechtskunde, Wirtschaftslehre, Psychologie und Philo-sophie, aber auch Chöre, Theatergruppen, Arbeitsge-meinschaften und Förderangebote.Teil der schulischenArbeit sind überdies Studienfahrten in das In- und Ausland, Projekttage, Praktika, Partnerschaften mit derregionalen Wirtschaft oder ausländischen Schulen sowie die Teilnahme an Wettbewerben des Landes, desBundes und der Europäischen Union.

Die allgemeine Hochschulreife wird auf Grundlage der Leistungen in den Schuljahrgängen 11 und 12 sowiein den Abiturprüfungen erworben und berechtigtbundesweit zum Studium an allen Universitäten,Hochschulen und Fachhochschulen. Wenngleich dergymnasiale Bildungsgang auf den Erwerb des Abitursausgerichtet ist, wird mit der Versetzung in den 10.Schuljahrgang der Hauptschulabschluss und mit derVersetzung in den 11. Schuljahrgang ein dem erweiter-ten Realschulabschluss vergleichbarer Abschluss erwor-ben. Frühestens nach dem 11. Schuljahrgang kann auchder schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigtwerden.

1 Das Abitur nach 13 Jahren wird zum letzen Mal im Schuljahr 2006/07 abgelegt.

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Stundentafel der Schuljahrgänge 5 bis 10

Mit einem starken Kernfachbereich, einem erhöhtenStundenumfang für Sport sowie einer gesondertenWochenstunde zur Aneignung von Lernmethoden, diein der Regel vom Klassenleiter gestaltet wird, trägt dieStundentafel der Schuljahrgänge 5 und 6 den Bedürf-nissen der Jüngsten altersgerecht Rechnung. Ebenfallsist hier Raum für zusätzliche Förderangebote. Die Zahl

der Pflichtwochenstunden ist auf jeweils 30 Wochen-stunden beschränkt.In den Jahrgängen 7 bis 10 sind jeweils 34 Pflichtwo-chenstunden vorgesehen. Der 10. Schuljahrgang hatam Gymnasium einen besonderen Status. Er ist der Ab-schlussjahrgang der Sekundarstufe I des Gymnasiumsund zeitgleich Einführungsphase in die gymnasialeOberstufe und bietet den Schülerinnen und Schülerndaher erste Auswahlmöglichkeiten.

Stundentafel:

Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt22

a) Gesamtstunden. Die Verteilung innerhalb des Schuljahres obliegt der Schule. Beide Fächer sollen ausgeglichen angeboten werden.Sie können auch epochal unterrichtet werden.

b) Alternative Belegung nach Wahl der Schülerinnen und Schülerc) Ohne mindestens seit Schuljahrgang 9 belegte zweite Fremdsprache ist hier eine von der Schule vorgegebene Fremdsprache sechsstündig

zu belegen.d) in 5 und 6 Kurs „Lernmethoden“, in 7 und 8 „Einführung in die Arbeit am PC und im Internet“, in 9 und 10 Wahlpflichtangebotee) Aus dem Schulkontingent einzusetzende Stundenumfänge

Fach Stundenzahl im Schuljahrgang5 6 7 8 9 10

Deutsch 5 5 4 4 3 4

erste Fremdsprache 5 5 4 3 3 3

zweite Fremdsprache - - 4 4 4 4

Musik / Kunsterziehung 3 a) 3 a) 3 a) 3 a) 2 a) 2 b)

Geografie 2 1 2 2 2 2 b)

Sozialkunde - - - 1 2

Geschichte 2 2 2 2 2 2

Religionsunterricht /Ethikunterricht 2 b) 2 b) 2 b) 2 b) 2 b) 2 b)

Mathematik 5 5 4 4 3 4

Biologie 2 1 2 2 2 2

Chemie - - 2 2 2 2

Physik - 2 2 2 2 2

Sport 3 3 2 2 2 2

Astronomie - - - - 1 -

Wahlpflicht d) 1 1 1 1 2 3 c)

(3 bei 3.Fremdsprache)

gesamt 30 30 34 34 34 34

Wahlbereich / e) e) e) e) e) e)

Arbeitsgemeinschaft / Förderstunden

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Gymnasium I Sonderschulen 23

Neue Gymnasiale Oberstufe

Auch die gymnasiale Oberstufe orientiert sich an derAusgewogenheit, die für eine breite und vertiefte Allgemeinbildung erforderlich ist. Darum gibt es neben einer Unterrichtsorganisation in weitgehendstabilen Lerngruppen klare Belegungsvorgaben für die Schuljahrgänge 11 und 12 (Qualifikationsphase) –natürlich mit einem verbleibenden Freiraum für indi-viduelle Wahlentscheidungen. Der Unterricht bautdabei konsequent auf dem Vorlauf der Sekundarstufe lauf.

In der Qualifikationsphase sind die Fächer Deutsch,Mathematik, Geschichte, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft sowie eine weitere Fremdspracheoder eine weitere Naturwissenschaft mit je vier Wochenstunden zu belegen. Der Unterricht erfolgt imKlassenverband. Aus diesen Fächern müssen dabei alleKurshalbjahresleistungen in das Abitur eingebrachtwerden. Verpflichtend sind dazu über zwei Jahre jezweistündig zu wählen: Geografie oder Sozialkunde,Kunst oder Musik, Ethikunterricht oder katholischeroder evangelischer Religionsunterricht sowie Sport.Die Schülerinnen und Schüler können freiwillig weite-re Fächer belegen.

Am Ende der gymnasialen Oberstufe sind fünf Prü-fungen zu absolvieren. Verpflichtende schriftliche Prü-fungsfächer sind dabei Deutsch, Mathematik und eineFremdsprache sowie eine Naturwissenschaft oder Geschichte. Ersetzend für eine der schriftlichen Prü-fungen kann zu einem ausgewählten Thema eine anspruchsvolle besondere Lernleistung eingebrachtwerden. Die Schule unterstützt dabei die Formulierung,Eingrenzung und Bearbeitung des Themas, hilft beimFinden von außerschulischen Partnern und berät beider Erstellung der Dokumentation und der Vorbe-reitung des Kolloquiums zur Präsentation der Arbeits-ergebnisse.

Das neue Ausbildungsprofil in der Oberstufe sichertnicht nur verlässliche Vorkenntnisse für die Ausbildungan einer Hochschule; es schafft gleichzeitig auch guteVoraussetzungen hinsichtlich der von den Studienein-richtungen verstärkt eingesetzten Aufnahmetests,weil es alle Schülerinnen und Schüler im Kernbereichder Allgemeinbildung mit hoher Wochenstundenzahlausbildet und mit landeszentralen Abituraufgaben-stellungen prüft.

So bereitet das Gymnasium auf eine tatsächlich allge-meine Hochschulreife vor, trägt zur Erhöhung des Er-folgs im Studium und damit letztlich auch zur Senkungder Studienabbrüche bei. Diesem Ziel dienen auch Kooperationen der Gymnasien mit Hochschulen sowieAngebote zur Vorbereitung der Berufs- und Studien-wahlentscheidungen.

Sonderschulen

Sonderschulen werden zu Förderschulen

In Sachsen-Anhalt gibt es ein gut entwickeltes Systeman Sonderschulen. Seine inhaltliche und organisato-rische Ausgestaltung verändert sich aufgrund päda-gogischer Erkenntnisse jedoch, und zwar von einer Betrachtung der Defizite hin zu den Potenzialen derPersönlichkeit und entsprechenden Förderansätzen.

Bei der Entwicklung der Sonderschulen zu Förderschu-len soll dem Förderbedarf der einzelnen Schülerin unddes einzelnen Schülers noch intensiver und flexiblerentsprochen werden. Zugleich wird eine größereWohnortnähe angestrebt, um Brüche in der Schullauf-bahn weitestgehend zu vermeiden.

Natürlich gibt es zwischen Sonderschulen und Förder-schulen viele Gemeinsamkeiten. Auch die künftigenFörderschulen haben die Aufgabe, Schülerinnen undSchüler mit festgestelltem sonderpädagogischem

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Förderbedarf zu bilden, zu erziehen und zu fördern.Dies geschieht in Klassen oder Lerngruppen. Zu denAufgaben einer Förderschule gehört eine stetige Diagnostik und Förderplanung. Dazu kommt eine aktive Elternarbeit und die inhaltlich-organisatorischeGestaltung der Übergänge in weiterführende Beschu-lungen an anderen Lernorten entsprechend der indivi-duellen Entwicklung, einschließlich der Veränderungenim Förderbedarf.

In der Förderschule soll die Klassen- und Lerngruppen-bildung flexibler erfolgen, um dem individuellen Bedarf der einzelnen Schülerin und des einzelnenSchülers besser entsprechen zu können. Neben demdominanten Förderschwerpunkt ist auch den anderenFörderschwerpunkten der Schüler Rechnung zu tragen.Durch schuleigene Lehrpläne sollen Inhalte und Kom-petenzen vermittelt werden, die der Lebenswirklichkeitund Entwicklungsprognose der Schülerinnen undSchüler entsprechen. Darauf ist auch der Tages- undSchulrhythmus stärker auszurichten. Traditionelle Or-ganisationssysteme werden entsprechend hinterfragtund ggf. umgestellt. Dies gilt insbesondere für die For-men der Lerngruppenbildung, die Unterrichtskonzepte,die vorausschauenden Maßnahmen, die Formen der Elternarbeit, die Konzepte zur Qualifizierung des Perso-nals (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen undMitarbeiter, Betreuungskräfte), die Formen der Öffent-lichkeitsarbeit und die wohnortnahen Angebote zurFörderung.

Die präventive Förderung, d. h. die Minimierung sonder-pädagogischen Förderbedarfs durch adäquate För-derung von Kindern mit ungünstiger Ausgangslage,sollen künftig auch durch die Bildung von Förderzen-tren qualifiziert werden.

Förderzentren in Sachsen-Anhalt

Förderzentren sind keine neue Schulform, sondern ent-stehen durch eine verbindliche Kooperation der Förder-schule(n) mit ausgewählten Schulen anderer Schulfor-men in einem bestimmten Planungsbereich. Durch dieFörderzentren soll es möglich werden, die verschiede-nen Formen präventiver und sonderpädagogischer För-derung wohnortnah und umfänglich vorzuhalten, dieIntegration durch gemeinsamen Unterricht auszubauensowie auf die verschiedenen Fördermöglichkeiten auf-merksam zu machen. Als Grundlage des gemeinsamenWirkens der kooperierenden Schulen wird ein Entwick-lungskonzept für das Förderzentrum erarbeitet.

Sachsen-Anhalt hat für die Entwicklung von Förderzen-tren günstige Voraussetzungen. In den vergangenenJahren haben sich vielfältige Kooperationsbeziehungenzwischen den Schulen und Schulformen entwickelt,die es zielgerichtet auszubauen gilt. Überdies bestehtein Netz an sonderpädagogischen Beratungsstellen,deren Aufgaben in den Förderzentren weiter qualifiziertwerden.

Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt24

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Sonderschulen I Berufsbildende Schulen 25

Die Entwicklung von Förderzentren in Sachsen-Anhaltheißt vor allem:

• inhaltliche Arbeit durch Qualifizierung der bisherigen sonderpädagogischen Förderung,

• Blick auf mehrere Förderschwerpunkte richten,Förderangebote in der Region erweitern,

• präventive Arbeit verstärken, das Zurückbleibenvon Schülerinnen und Schülern sowie Schulabbrüche verhindern,

• kooperative Arbeit intensivieren,• gemeinsamen Unterricht qualifizieren,• Förderung als gemeinsame Aufgabe aller

Schulformen erkennen und gemeinsam neue Möglichkeiten entwickeln,

• Ressourcen neu denken, Ressourcen gemeinsamnutzen,

• Fortbildungsschwerpunkte individuell und regional entwickeln,

• Qualifikationsangebote entwickeln und anbieten.

Berufsbildende Schulen

Das berufsbildende Schulwesen – als Bindeglied zwi-schen allgemein bildender Schule und Arbeitsmarkt –orientiert sich maßgeblich an den Bedürfnissen derWirtschaft. Es ist äußerst vielgestaltig und gliedertsich in die nachfolgend aufgeführten Schulformen:

– die Berufsschule,– die Berufsfachschule,– die Fachschule,– die Fachoberschule und– das Fachgymnasium.

Die berufsbildenden Schulen vermitteln berufliche Bil-dungsinhalte und erweitern die erworbene allgemeineBildung. Sie verleihen berufsbildende, aber auch allge-mein bildende Abschlüsse und Berechtigungen undbeteiligen sich an Aufgaben der beruflichen Fort- undWeiterbildung.

Berufsschule

Die Berufsschule hat im Rahmen des dualen Systemsder Berufsausbildung die Aufgabe, die Schülerinnenund Schüler beruflich zu bilden und zu erziehen. Dabei

vermittelt sie fachliche Kenntnisse, Fertigkeiten undFähigkeiten im Sinne der Berufsvorbereitung und er-weitert die allgemeine Bildung.

Die Berufsschule gliedert sich in die Grundstufe undFachstufen. Nach der einjährigen Grundstufe werdenin der Fachstufe Fachklassen für einzelne oder ver-wandte Berufe gebildet. Der Unterricht wird in Teil-zeitform oder als Vollzeitunterricht in zusammenhän-genden Teilabschnitten (Blockunterricht) erteilt.

Für Schülerinnen und Schüler in einem Berufsausbil-dungsverhältnis (duale Berufsausbildung) sind Berufs-schule und Ausbildungsbetrieb gleichberechtigte Partnermit einem gemeinsamen Bildungsauftrag. Die betrieb-lichen Ausbildungsrahmenpläne und die schulischenRahmenlehrpläne werden aufeinander abgestimmt –auch im Sinne einer engen örtlichen Kooperation zwischen den Betrieben, der Wirtschaft und der Schule.

Nach einer erfolgreichen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungs-beruf (gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerks-ordnung) erhält eine Schülerin oder ein Schüler einenBerufsschulabschluss und mit ihm – sofern noch nichterworben – den Hauptschulabschluss. Erworben wer-den kann unter bestimmten Voraussetzungen auch

– der Realschulabschluss,– der Erweiterte Realschulabschluss oder– die Fachhochschulreife.

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Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt26

Die Ausbildung in den staatlich anerkannten Ausbil-dungsberufen endet mit einer Abschlussprüfung, diemeist vor einer Industrie- und Handelskammer oderHandwerkskammer abgelegt wird. Sofern die Ausbil-dungsordnung vorschreibt, dass Berichtshefte geführtwerden müssen, sind sie neben der Zwischenprüfungweitere Zulassungsvoraussetzung. In der Abschluss-prüfung wird festgestellt, ob die Auszubildenden dienotwendigen praktischen und theoretischen Kenntnis-se für den gewählten Beruf besitzen. Die Prüfungsan-forderungen sind in der jeweiligen Ausbildungsord-nung festgelegt.

Die Ausbildungsordnung enthält bundesweit verbind-liche Mindeststandards für die Ausbildung im Betrieb.Ausbildungsordnungen werden im Bundesinstitut fürBerufsbildung mit Sachverständigen von Arbeitgeber-und Gewerkschaftsseite entwickelt und von der Bun-desregierung erlassen.

Die Ausbildung in der Berufsschule erfolgt gemäß denRahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz derLänder (KMK). Ausbildungsordnungen und Rahmen-lehrpläne werden zwischen der Bundesregierung undder KMK in einem festgelegten Verfahren abgestimmt.

Rahmenlehrpläne bauen grundsätzlich auf dem Niveaudes Hauptschulabschlusses auf. Da die Berufsschuleaber von Schülern mit unterschiedlicher Vorbildung,unterschiedlichem Lernvermögen und unterschied-lichen Erfahrungen aus den jeweiligen Ausbildungs-betrieben besucht wird, sind die Rahmenlehrpläne sooffen gestaltet, dass sie eine Anpassung an die Erfor-dernisse des Unterrichts und der individuellen Förde-rung zulassen. Die Rahmenrichtlinien für den allgemeinbildenden Unterricht der Berufsschule werden von deneinzelnen Ländern entwickelt.

Die Aufgabe der Berufsschule, allgemeine und fachli-che Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung derAnforderungen der einzelnen Ausbildungsberufe zuvermitteln, stellt die Länder bei Berufen mit geringerZahl von Auszubildenden (Splitterberufe) vor besonde-re schulfachliche und schulorganisatorische Probleme.Sofern einzelne Länder einen fachlich differenziertenUnterricht für einen Beruf nicht sicherstellen können,wird für die betroffenen Berufsschülerinnen und -schüler ein Unterrichtsangebot an Berufsschulen mitländerübergreifendem Einzugsbereich eingerichtet.Die jeweils aufnehmenden Länder bemühen sich, dieerforderlichen Kapazitäten sicher zu stellen.

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Berufsbildende Schulen 27

Berufsfachschule

An Berufsfachschulen können Absolventen der allge-mein bildenden Schulen eine berufliche Grundbildungoder einen Berufsabschluss erwerben. Sie vermittelnaußerdem schulische Abschlüsse. Die vollzeitschulischeAusbildung schließt in der Regel Betriebspraktika undandere praktische Ausbildungsformen ein, bei denenEinblicke in Betriebsabläufe und praktische Erfahrun-gen gewonnen werden können.

In Berufsfachschulen, die nicht zu beruflichen Ab-schlüssen führen, können Schülerinnen und Schülerohne Hauptschulabschluss die einjährige Berufsfach-schule

• Wirtschaft,• Technik,• Hauswirtschaft,• Ernährung oder• Gastronomie

besuchen. Neben einer beruflichen Grundbildung fürmehrere Berufe wird bei erfolgreichem Besuch derHauptschulabschluss erworben.

Die einjährige Berufsfachschule Sozialpflege bereitetSchülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss ins-besondere auf anspruchsvolle Berufe im Gesundheits-und Sozialwesen vor. Außerdem kann der erweiterteRealschulabschluss erworben werden, um z. B. in einFachgymnasium Gesundheit und Soziales oder in eineandere Fachrichtung eintreten zu können.

Die zweijährige Berufsfachschule Sozialpflege bereitetebenfalls auf Berufe im Gesundheits- und Sozialwesenvor. Schülerinnen und Schüler mit Hauptschulabschlusskönnen hier den Realschulabschluss erwerben.

Berufliche Abschlüsse können nicht nur in der dualenAusbildung, sondern auch in Berufsfachschulen erwor-ben werden. Berufsfachschulen qualifizieren vor allemfür Assistenzberufe sowie für sozialpflegerische Berufeund Gesundheitsfachberufe. In Sachsen-Anhalt gibt esfolgende Fachrichtungen:

• Altenpflegehilfe,• Heilerziehungshilfe,• Wirtschaftsassistenz-Fremdsprachen

und Korrespondenz,

• Wirtschaftsassistenz-Bürowirtschaft,• Wirtschaftsassistenz-Informationsverarbeitung,• Touristikassistenz,• Biologisch-technische Assistenz,• Chemisch-technische Assistenz,• Elektrotechnische Assistenz,• Physikalisch-technische Assistenz,• Technische Assistenz für Informatik,• Umweltschutz-technische Assistenz,• Gestaltungstechnische Assistenz,• Medientechnische Assistenz,• Sozialassistenz,• Kinderpflege,• Hauswirtschaftliche Assistenz,• Hauswirtschaft und Familienpflege (Fachkraft

für Hauswirtschaft und Familienpflege),• Gymnastik (Gymnastiklehrerin/Gymnastiklehrer)

Die Ausbildung in diesen Bildungsgängen dauert inder Regel zwei Jahre, mit Ausnahme der dreijährigenBildungsgänge Hauswirtschaft, Familienpflege undGymnastik und der einjährigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe und Heilerziehungshilfe. Die einjäh-rigen Bildungsgänge sowie die Ausbildung zur Kinder-pflegerin/zum Kinderpfleger sowie zur Fachkraft fürHauswirtschaft- und Familienpflege setzen den Haupt-schulabschluss voraus, alle anderen den Realschulab-schluss.

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Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt28

Berufsfachschulen im Bereich der nichtärztlichen Heil-berufe (Gesundheitsfachberufe) führen in Sachsen-Anhalt folgende Fachrichtungen:

• Altenpflege,• Diätassistenz,• Ergotherapie,• Masseurin und medizinische Bademeisterin/

Masseur und medizinischer Bademeister,• Pharmazeutisch-technische Assistenz und • Physiotherapie.

Außerdem werden an Schulen in freier Trägerschaft anzwei Standorten in Sachsen-Anhalt die Berufsfach-schule Logopädie sowie je einmal die Berufsfachschu-len Medizinisch-technische Assistenz für Funktions-diagnostik sowie für Laboratoriumsassistenz geführt.

Die Ausbildungen dauern drei Jahre, die des Masseursund medizinischen Bademeisters zwei Jahre sowie desPharmazeutisch-technischen Assistenten zweieinhalbJahre. Neben der gesundheitlichen Eignung für dieAusübung des jeweiligen Berufes wird in den Fach-richtungen Altenpflege, Diätassistenz, Ergotherapie,

Physiotherapie, Logopädie und Medizinisch-technischeAssistenz der Realschulabschluss oder eine nach demHauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbil-dung von mindestens zweijähriger Dauer vorausge-setzt. Die Ausbildung zum Pharmazeutisch-techni-schen Assistenten erfordert den Realschulabschluss,die zum Masseur und medizinischen Bademeister den Hauptschulabschluss oder eine abgeschlosseneBerufsausbildung von mindestens einjähriger Dauersowie die Vollendung des 16. Lebensjahres. Wer Logo-päde werden will, muss das 18., wer Physiotherapeutwerden will, das 17. Lebensjahr vollendet haben.

Über die berufliche Profilierung hinaus kann in den Bildungsgängen, die auf dem Realschulabschluss auf-bauen, die Fachhochschulreife bzw. der schulische Teilder Fachhochschulreife erworben werden. Der dazu erforderliche Zusatzunterricht wird allerdings nur anbestimmten Schulen angeboten.

Fachschule

Die Fachschule befähigt dazu, als Fachkraft mit berufli-cher Erfahrung Aufgaben im mittleren Funktionsbe-reich zu übernehmen, die gehobene berufliche Qualifi-kationen, aber kein Hochschulstudium voraussetzen.Die Fachschule wird in Sachsen-Anhalt in folgendenFachbereichen und Fachrichtungen geführt:

• Agrarwirtschaft mit den Fachrichtungen Garten-bau und Landwirtschaft,

• Sozialwesen mit den Fachrichtungen Sozialpäd-agogik, Heilerziehungspflege und Heilpädagogik,

• Technik mit den Fachrichtungen Agrartechnik,Bautechnik, Biotechnik, Chemietechnik, Elektro-technik, Kraftfahrzeugtechnik, Mechatronik sowie

• Wirtschaft mit den Fachrichtungen Betriebswirt-schaft, Hotel- und Gaststättengewerbe undHauswirtschaft.

Darüber hinaus gibt es die Fachschule für Motopädie.

Der Besuch einer Fachschule setzt in der Regel eine ab-geschlossene berufliche Erstausbildung und eine be-rufspraktische Tätigkeit voraus. Sie vermittelt eine ver-tiefte berufliche Bildung und führt zu einem weiterenberufsqualifizierenden Abschluss. Unter bestimmtenVoraussetzungen kann auch die Fachhochschulreife er-worben werden .

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Berufsbildende Schulen 29

Fachoberschule

Die Fachoberschule baut auf dem Realschulabschlussauf und hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern eine vertiefte berufliche Bildung und die Fachhoch-schulreife zu vermitteln. Sie wird in den folgendenFachrichtungen angeboten:

• Wirtschaft und Verwaltung,• Technik,• Agrarwirtschaft,• Gesundheit und Soziales,• Gestaltung,• Ernährung und Hauswirtschaft.

Die Wahl der Fachrichtung ist für die spätere Studien-richtung nicht bindend.

Wer mit dem Realschulabschluss die Schule verlassenund anschließend einen fachrichtungsbezogenen Aus-bildungsberuf erlernt hat, kann in der Fachoberschule innur einem Jahr (Schuljahrgang 12) die bundesweit aner-kannte Fachhochschulreife erwerben. Ohne Ausbildungs-beruf dauert die Ausbildung an der Fachoberschulezwei Jahre. Im ersten Jahr (Schuljahrgang 11) gehen dieSchülerinnen und Schüler in der Regel an zwei Tagen inder Woche zur Schule, an den anderen Werktagen ab-solvieren sie ein fachspezifisches Praktikum in einemBetrieb oder in einer sonstigen Einrichtung. Im zweitenAusbildungsjahr (Schuljahrgang 12) sind sie täglich in derFachoberschule. Neben allgemein bildenden Fächernwie Deutsch, Sozialkunde, Sport, Englisch, Religion oderEthik, Mathematik und Naturwissenschaften wird derUnterricht in fachrichtungsspezifischen Fächern erteilt.

Fachgymnasium

Das Fachgymnasium ist im Wesentlichen wie die Ober-stufe eines allgemein bildenden Gymnasiums aufge-baut und untergliedert sich im Pflichtbereich in dieKernfächer Mathematik, Deutsch, Fremdsprache undNaturwissenschaft sowie in die Profilfächer des berufs-bildenden Bereiches. An den berufsbildenden Schulendes Landes können Fachgymnasien in den Fachrichtun-gen Agrarwirtschaft, Gesundheit und Soziales, Technikund Wirtschaft eingerichtet werden. Die FachrichtungTechnik hat, je nach den Möglichkeiten der Schule, dieSchwerpunkte Bau, Elektro-, Metalltechnik und Infor-mationstechnik. Für jede Fachrichtung gibt es jeweils

zwei Profilfächer wie etwa Betriebs- und Volkswirt-schaftslehre als erstes Profilfach und Rechnungswesenoder Wirtschaftsinformatik als zweites Profilfach amFachgymnasium Wirtschaft.

Erworben werden können – wie an den Gymnasien –der allgemeine bundesweit anerkannte Hochschulzu-gang und der schulische Teil der Fachhochschulreife.

Die Ausbildung im Fachgymnasium beginnt nach dem10. Schuljahr und umfasst drei Jahre, womit sich die Ge-samtausbildungszeit auf 13 Schuljahre beläuft. Aufge-nommen werden können in der Regel Schülerinnen undSchüler, die den erweiterten Realschulabschluss erworbenhaben oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen.Übergänge sind nicht nur aus dem allgemein bildendenSchulwesen wie Sekundarschulen und Gymnasien, son-dern auch aus dem Berufsschulwesen möglich. Ein Auf-nahmeantrag für ein Fachgymnasien ist jeweils bis zum30. April des Jahres an die entsprechenden Schulen zurichten. Weitere Auskünfte erteilen die berufsbildendenSchulen, an denen ein Fachgymnasium geführt wird.

Berufsgrundbildungsjahr

Das freiwillige Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) vermit-telt den Schülerinnen und Schülern eine beruflicheGrundbildung auf der Breite eines selbst gewähltenBerufsfeldes und soll sie in die Lage versetzen, eine Be-rufsauswahl aus einem Bereich mit mehreren Berufenzu treffen. Die Grundbildung umfasst fachtheoretischeund fachpraktische Lerninhalte. Außerdem wird die All-gemeinbildung erweitert. Der praktische Teil der Aus-bildung findet in den Werkstätten der Schulen statt.

Auch wenn keine Anrechnung auf die nachfolgendeBerufsausbildung erfolgt, soll das BGJ den Übergangzwischen Schule und Arbeitswelt erleichtern. Die be-rufsbezogene Grundausbildung wird zum Beispiel inden Berufsfeldern Metalltechnik, Elektrotechnik, Textil-technik und Bekleidung, Chemie, Physik, Biologie, Holz-technik sowie Wirtschaft und Verwaltung in einerSchule realisiert. Das BGJ kann als Vollzeitunterrichtoder in kooperativer Form der Schulen mit Betriebendurchgeführt werden.

Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschlusskönnen mit dem erfolgreichen Abschluss des BGJ denHauptschulabschluss erwerben.

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Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen

Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt30

BGJBFS

HSA

BVJ

BFS

Sozial-pflege

RSA/ERSA

BFS

BRA

BRA

BFSz.B. Hw.

undFampfl.

Kinder-pflege

Hauptschulabschluss

HSAggf. RSA/

ERSA/FHR

ggf.RSA/ERSA

ggf.HSA

13. Jg.

12. Jg.

11. Jg.

10. Jg.

ohne Haupt-schulabschluss

AbiturBerufsschulabschluss (BSA)Berufsabschluss (BRA)

Fachoberschule (FOS)Fachgymnasium (FG)Fachschule (FS)

AbschlüsseHauptschulabschluss (HSA)Realschulabschluss (RSA)Erweiterter Realschulabschluss (ERSA)Fachhochschulreife (FHR)AbiturBerufsschulabschluss (BSA)Berufsabschluss (BRA)

SchulformenBerufsvorbereitungsjahr (BVJ)Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)Berufsschule (BS)Berufsfachschule (BFS)Fachoberschule (FOS)Fachgymnasium (FG)Fachschule (FS)

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Berufsbildende Schulen 31

BS

DualeBerufs-

aus-bildung

BSABFS

Gym-nastik

Assis-tenz-

berufe

FHR

FOS1-jährig

BFSSozial-pflege

BRA BRA

BRA

FS

BFS

fürnichtärztl.Heil-

berufe

FHR

FOS2-jährig

Abitur

FG

RealschulabschlussErw. Real-

schulabschluss

ggf.ERSA

ggf.ERSA/FHR

ggf.FHR

ggf.FHR

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Das Bildungssystem in Sachsen-Anhalt32

Berufsvorbereitungsjahr

Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und Abgängerder Schule für Lernbehinderte bedürfen beim Übergangin die berufliche Bildung einer besonderen pädagogi-schen Förderung und sozialpädagogischen Betreuung.

Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Berufsstart-und Ausbildungschancen dieser Jugendlichen bietetdas Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) als Bildungsgang inForm eines weiterführenden Vollzeitjahres. Im BVJ sol-len sie auf das Leben und eine Erwerbstätigkeit vorbe-reitet werden; speziell jedoch auf eine nach dem Schul-jahr beginnende Berufsausbildung. Der Unterricht sollzur Entwicklung der dazu erforderlichen Schlüsselqua-lifikation beitragen. Neben der Entwicklung der beruf-lichen Kompetenz, die im Fachunterricht erworbenwird, hat das BVJ zum Ziel, die Schülerinnen und Schü-ler entsprechend ihrer individuellen Leistungsvoraus-setzungen auch in ihren persönlichen und sozialen Fähigkeiten zu fördern, d. h.

• ihre Berufsreife zu entwickeln,• die Aufnahme eines Ausbildungs- und Arbeits-

verhältnisses bzw. die Teilnahme am Berufs-

grundbildungsjahr(BGJ) oder an der einjährigenBerufsfachschule(BFS) unmittelbar nach Ab-schluss des Bildungsganges zu ermöglichen,

• die Befähigung zur Lebensbewältigung weiter zu entwickeln sowie

• den Hauptschulabschluss zu erwerben bzw.anzubahnen.

Schulen in freier Trägerschaft

Im Land Sachsen Anhalt leisten die Schulen in freierTrägerschaft neben den öffentlichen Schulen einenwesentlichen Beitrag bei der Erfüllung des Bildungs-auftrages. Sie sind eine Bereicherung der Schulland-schaft in Sachsen-Anhalt und fördern das Schulwesendurch besondere Inhalte und Formen der Erziehungund des Unterrichts. Sie erweitern die Möglichkeiten,ein nach besonderen pädagogischen Vorstellungenvon schulischer Orientierung und Begleitung oder kon-fessionellen Überzeugungen ausgerichtetes Bildungs-angebot zu wählen. Seit 2002 hat das Kultusministe-rium 52 neuen Schulen in freier Trägerschaft den Schul-betrieb genehmigt.

In Sachsen-Anhalt gibt es folgende Schulen in freier Trägerschaft:

Allgemein bildende Schulen Berufsbildende Schulen

Schulform Anzahl Schulform Anzahl

Gymnasien 10 Berufsschulen 3

Sekundarschulen 4 Berufsfachschulen 107

Waldorfschulen 2 Fachschulen 21

Förderschulen 6 Fachoberschulen 4davon:Förderschulen mit Ausgleichsklassen/ 3Förderschulen für Geistigbehinderte 3

Grundschulen 33davon:Bekenntnisschulen/ 16Grundschulen mit besonderem pädagogischen Konzept 17

Summe 55 135

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Berufsbildende Schulen I Schulen in freier Trägerschaft 33

Schulen in freier Trägerschaft werden von Stiftungen,Verbänden, Kirchen und Einzelpersonen geführt. Siekönnen Ersatzschulen bzw. Ergänzungsschulen sein.Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, wennsie in ihren Bildungs-, Ausbildungs- und Erziehungs-zielen öffentlichen Schulen entsprechen. Sie können in ihrer inneren und äußeren Gestaltung von der entspre-chenden staatlichen Schule abweichen. Mit der erfor-derlichen Genehmigung erhält die Schule das Recht,Kinder und Jugendliche zur Erfüllung ihrer Schulpflichtaufzunehmen. Mit der staatlichen Anerkennung erhältdie Ersatzschule auch das Recht, nach den allgemeinfür staatliche Schulen geltenden Vorschriften Prüfun-gen abzuhalten und Zeugnisse zu erteilen. Schulen infreier Trägerschaft, die nicht Ersatzschule sind, geltenals Ergänzungsschulen, deren Eröffnung der Schulauf-sichtsbehörde anzuzeigen ist.

Die Schulen in freier Trägerschaft erheben in der RegelSchulgeld. Sie dürfen jedoch nicht nur Schülerinnenund Schüler aus finanziell leistungsfähigen Familienaufnehmen. Das Land unterstützt Schulen in freier Trä-gerschaft mit 90% der Personalkosten vergleichbarer

öffentlicher Schulen sowie einem Sachkostenzuschussund hält damit für Schulen in freier Trägerschaft ver-lässliche finanzielle Rahmenbedingungen vor.

Mit dem Inkrafttreten des Neunten Gesetzes zur Ände-rung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhaltzum 01.08.2005 werden die Rahmenbedingungen fürdie Schulen in freier Trägerschaft verbessert. Schulen infreier Trägerschaft können ihren Anspruch auf innereund äußere Gestaltungsfreiheit bei der Gewährleis-tung der Gleichwertigkeit der Abschlüsse weiter ver-wirklichen. Anerkannte Ersatzschulen müssen für neueLehrkräfte künftig keine Unterrichtsgenehmigungenmehr einholen. Für die Mehrschülerregelung – dieSchulen erhalten die Finanzhilfe für mehr Schüler, alssich in einer vergleichbaren öffentlichen Schule befin-den – ist nicht mehr die Klassen-, sondern die Jahr-gangsstärke maßgeblich. Bewährten Trägern eineranerkannten Ersatzschule wird für eine genehmigteallgemein bildende Ersatzschule derselben Schulformbereits nach einjährigem Schulbetrieb eine vorzeitigeFinanzhilfe gewährt, die 75 % der regulären Finanzhilfe beträgt.

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit34

Die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischerBildungs- und Erziehungsarbeit stellt einen wichtigenSchwerpunkt der Arbeit des Kultusministeriums dar.Bei den Bemühungen um die Weiterentwicklung schu-lischer Arbeit geht es darum, dass allen Schülerinnenund Schülern in Sachsen-Anhalt Kenntnisse, Fähig-keiten, Fertigkeiten, aber auch Normen und Werte ver-mittelt werden, damit sie sich persönlich entfalten,verantwortlich am gesellschaftlichen und kulturellenLeben teilnehmen und einen erfolgreichen Berufswegbeschreiten können.

In den letzten drei Jahren wurde viel für die Verbesse-rung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an den Schu-len in Sachsen-Anhalt getan. Neben einer Erweiterungder Selbstständigkeit und Gestaltungsfreiheit vonSchulen und der Entwicklung neuer Verfahren zur Be-urteilung der Qualität ihrer Arbeit steht dabei u. a. die

Verbesserung der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräf-te im Mittelpunkt. Gemeinsam mit Schülerinnen undSchülern sowie in enger Zusammenarbeit mit den Elternwerden entsprechende Entwicklungsprozesse an denSchulen in Gang gesetzt. Alle Maßnahmen sollen dazubeitragen, dass es den Einzelschulen besser gelingt,ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag zu erfüllen.

Wie die Abbildung verdeutlicht, stehen die Einzelvor-haben in einem engen Zusammenhang und bilden ge-meinsam ein Rahmenkonzept für die Verbesserung derBildungs- und Erziehungsarbeit. Es ist klar, dass die Umsetzung des Gesamtkonzeptes ein sehr langfristigerProzess ist, der sich nicht an schnellen Erfolgen messen lassen kann. Die angestrebten Veränderungen könnennur durch das aktive und engagierte Zusammenwirkender Schulleitungen, Lehrkräfte, Eltern und außerschuli-schen Kooperationspartner gelingen.

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung

schulischer Arbeit

Veränderte Rolle der SchulaufsichtUnterstützung und Aufsicht der schu-lischen Qualitätsentwicklung (Referate,Evaluation, Schulinspektion, Fortbil-dung im Zusammenwirken mit denschulfachlichen Referaten im Landes-verwaltungsamt)

Selbständigkeit von Schule – Verantwortung für

die Bildungs- und Erziehungs-arbeit und ihre Qualität

Rahmenvorgaben der obersten Landesbehördedurch Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Korrespondenz mit den KMK-Entwicklungen Rahmen-richtlinien, Kern-Curricula und Bildungsstandards mit derBeschreibung von Kompetenzen, Entwicklung zu flexiblenStundentafeln und Lehrerwochenstunden und Erlässe alsGrundlagen und Schwerpunktsetzungen, Zusammenarbeitmit dem Institut für Qualitätsentwicklung im Bildungs-wesen, Sicherung der Personalressourcen durch das LandUnterstützung durch das Landesinstitut für Lehrerfortbil-dung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung (LISA)

Schulprogrammarbeit als Reflexion überzentrale Zielstellungen, Planungs- sowieHandlungsgrundlage der an Schule Beteilig-ten, konkrete Maßnahmen zur Realisierungund regelmäßige Evaluation (Schwerpunkte:Unterrichtsqualität, Kommunikation und Ko-operation, schulinternes Fortbildungskonzept,Elternzusammenarbeit, Öffnung von Schule,Schulleben, erzieherische Grundsätze, huma-nes Miteinander, schulspezifische Schwer-punkte/Schulprofil – z. B. Produktives Lernen,Schule/Wirtschaft, musische Bildung)

Verantwortung des SchulleitersSicherung und Koordinierung der Bildungs-und Erziehungsarbeit, Beratung und Begleitung des Kollegiums, Förderung derZusammenarbeit Schule-Eltern u.a.m.

Qualitätssicherung durch externeEvaluation/SchulinspektionQualitätsbereiche: Schülerbildungsleis-tungen, Lehr- und Lernbedingungen,Professionalität der Lehrkräfte, Schul-leitung - Schulorganisation, Schulklima/Schulkultur (Evaluationsinstrumente:z. B. zentrale Leistungserhebungen,Klassenarbeiten, Vergleichsarbeiten,niveaubestimmende Aufgaben,Abschlussprüfungen)

Professionalität der LehrkräfteVerbesserung des fachlichen und didaktisch-methodischen Wissens, insbesondere derDiagnosefähigkeit und der methodischenKompetenzen zur Stärkung der Unterrichts-qualität (kollegiale Unterrichtsbesuche,schulinterne Fortbildung, Fachschaftsarbeit)

Qualitätssicherung durch interne EvaluationQualitätsbereiche: Art des Unterrichts, Bewertung der Lernkultur und der Ergebnisse der Ausbildung, Leistungs-bewertung, Bewertung des Schullebens, des Schulklimas,der Schulorganisation, der Schulprogrammentwicklung,der Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Partnern,Professionalität der Lehrkräfte/Schulleitungen, Ableitungschulinterner Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bildungs- und Erziehungsarbeit (Verankerung im Schul-programm)

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Erweiterung der Selbständigkeit von Schulen 35

Mit dem Runderlass vom 14. Juli 2004 zur „Stärkungder Stellung der Schulleiterinnen und Schulleiter inSachsen-Anhalt“ wurden diese Voraussetzungen neugeregelt.Insbesondere werden darin die Vorgesetztenrolle derSchulleitung sowie ihre Unterstützungsfunktion fürdas Kollegium beschrieben. Zugleich wird die Verant-wortung für ein offenes und kommunikatives Klima ander Schule unter Einbindung aller Beteiligten (neben denLehrkräften vor allem die Schülerinnen und Schüler

sowie Eltern) betont. Darüber hinaus wurde § 26 desSchulgesetzes (Stellung der Schulleiterin und desSchulleiters) um die Pflicht der Schulleiter ergänzt, anihrer Schule Unterrichtsbesuche vorzunehmen und diean der Schule tätigen Lehrkräfte zu beraten. Langfristi-ges Ziel ist es, dass Schulen im Rahmen der staatlichen Vorgaben zukünftig selbst über die Einstellung vonLehrkräften entscheiden. Dies ist derzeit aufgrund der demografischen Entwicklung und zahlreicher Schul-zusammenlegungen nur begrenzt möglich.

Erweiterung der Selbstständigkeitvon Schulen und die veränderte Rolle der Schulaufsicht

Untersuchungen zeigen, dass Schulen mit größerer Eigenständigkeit ihre Bildungs- und Erziehungsarbeitgezielter auf ihre spezifischen Bedingungen und Erfor-dernisse ausrichten können.

Zugleich trägt diese Selbstständigkeit dazu bei, dieVerantwortungsbereitschaft, die pädagogische Kreati-vität und die Mitwirkung aller am Schulleben Beteilig-ten sowie deren Identifikation mit den Erziehungs-und Bildungszielen ihrer Schule zu stärken. Vor allemkönnen so auch die Leistungen der Schüler verbessertwerden.

Stärkung der Stellung von Schulleiterinnen und Schulleitern

Schulleiterinnen und Schulleiter spielen für die Qualitätder Bildungs- und Erziehungsarbeit eine entscheidendeRolle. In Sachsen-Anhalt sind wie in anderen Bundes-ländern zu den traditionellen Aufgaben zahlreiche neueAnforderungen an die Schulleiter hinzugekommen.Herausforderungen wie z. B. die Erarbeitung und Um-setzung eines Schulprogramms, die regelmäßige schul-interne Überprüfung des erreichten Entwicklungsstan-des der schulischen Arbeit oder die Ausgestaltung größerwerdender Freiräume erfordern engagierte Schulleite-rinnen und Schulleiter, die in ihren Kollegien Entwick-lungen anregen und unterstützen. Dazu müssen siesich auch als pädagogische Leiter ihres Kollegiums ver-stehen und entsprechende Kompetenzen erlangen bzw.Entscheidungsspielräume eröffnet bekommen.

Die neuen Handlungsfelder und Gestaltungsräume der Schulleitung

personell

organisatorisch

personell(Schulprogramm)

Zielvorgaben (Standards,Rahmenrichtlinien, Lehrpläne)

finanziell (Budget)Evaluation(Überprüfung der Ziele)

SchlüsselrolleSchulleitung

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit36

Ausgestaltung bestehender Freiräume

Die Rahmenrichtlinien/Lehrpläne sind jeweils für zweiSchuljahre angelegt und enthalten zu etwa zwei Drit-teln verbindliche Unterrichtsinhalte. Rund ein Drittelkönnen die Schulen in eigener Verantwortung selbstgestalten, insbesondere zur Festigung, Erweiterungund Wiederholung des Lernstoffs. Auch die Wahl der imUnterricht zu verwendenden Lehr- und Lernmittel liegtin der Verantwortung jeder einzelnen Schule. Durch dieschülerzahlbezogene Zuweisung der Lehrerwochen-stunden und die Aufhebung der Begrenzung bei derBildung von Klassen und Lerngruppen haben Grund-schulen und Sonderschulen vielfältige Möglichkeitenfür die Bildung von Klassen und Lerngruppen.

Daneben bestehen für einzelne Schulformen Freiräu-me in der Gestaltung der Stundentafeln, die von denSchulen in Eigenverantwortung und unter Beachtungihres Schulprogramms inhaltlich und organisatorischausgestaltet werden können. Die Stundentafeln undOrganisationserlasse bieten insbesondere den Grund-und Förderschulen neue Freiräume. Perspektivisch sollen für alle Schulformen und -stufen flexible Stun-dentafeln geschaffen werden.

Die Mehrzahl der Schulträger wendet bereits die Bud-getierung von Sachkosten für Schulen an. Daneben hatdas Kultusministerium inzwischen den Schulen Landes-mittel zur eigenen Bewirtschaftung übergeben. Seitdem Haushaltsjahr 2004 erfolgt die Zusammenfas-sung der bisher getrennt veranschlagten Ausgaben fürLehr- und Lernmittel sowie für Schulfahrten und Reise-

kosten der Lehrkräfte. Alle Schulen des Landes Sachsen-Anhalt erhielten die Entscheidungsverfügung über dieihnen in einem Finanzrahmen zur Verfügung gestell-ten Mittel für die drei genannten Ausgabenbereiche. Eswird angestrebt, dass weitere Haushaltstitel in dasBudget einfließen und perspektivisch u. a. eine Zusam-menfassung mit den Mitteln des Schulträgers erfolgenkann.

Schulprogrammarbeit

In Sachsen-Anhalt sind die Schulen seit dem Schuljahr2003/04 aufgefordert, ein Schulprogramm zu erarbei-ten und damit den Schulbetrieb nach ihren eigenenBedingungen und Vorhaben auszugestalten. Im Rund-erlass vom 14. Mai 2003 wurde festgeschrieben, dassSchulprogramme dazu beitragen sollen, „die Qualitätder Bildungs- und Erziehungsarbeit, die an der jeweili-gen Schule geleistet wird, weiter zu entwickeln und aufhohem Niveau nachhaltig zu sichern“ . Folgerichtigmüssen im Mittelpunkt des Schulprogramms die verbindlichen Schülerbildungsleistungen und Bedin-gungsfaktoren stehen, die Bildung und Erziehung instarkem Maße beeinflussen.

Dazu gehören vor allem

• die Qualität des Unterrichts,• die Professionalität der Lehrkräfte,• das Schulmanagement,• die Öffnung von Schule und• die außerunterrichtlichen schulischen Aktivitäten.

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Erweiterung der Selbständigkeit von Schulen 37

Im Schulprogramm werden die Ziele festgehalten, dievon der Schule erreicht werden sollen, und die Verfahren,mit denen das geschehen soll. Es ist ein Handlungs-programm, aus dem sich die einzelnen Arbeitsschritteableiten lassen. Jeder, der nach dem Schulprogrammarbeitet, muss klar erkennen können, ob er seine Zieleim vorgesehenen Zeitraum und im erwarteten Aus-maß erreicht hat. Wesentlich beim Schulprogramm ist,dass es

• kein von außen oder von oben vorgegebenes Programm ist, sondern von den Beteiligten selbst entwickelt und vereinbart wird,

• den Unterricht in den Mittelpunkt stellt,• keine allgemeine Schulbeschreibung ist,

sondern eine konkrete Darstellung der besonderen Ziele und Maßnahmen der Schule,

• kein abgeschlossenes Konzept ist, sondern regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden muss.

Das Motto der Schulprogrammarbeit heißt, gemein-sam Schule gut zu gestalten. Dabei kommt dem „ge-meinsam" eine große Bedeutung zu. Ob eine Schulegut oder weniger gut ist, hängt wesentlich auch da-von ab, ob sie Schülerinnen, Schüler und Eltern indie Gestaltung einbezieht. Zusammenleben und Zu-sammenarbeiten gelingen dann am besten, wenndie Regeln dafür gemeinsam vereinbart werden. Er-folgreiche Lehrkräfte lassen bei der Organisationund Ausgestaltung des Unterrichts und des schuli-schen Lebens auch Raum für Eigeninitiativen derSchülerinnen und Schüler und setzen sich mit Kritikauseinander. Im Schulprogramm sollen sich sowohldie Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schülersowie deren Eltern über Ziele, Inhalte und Verfahrenihrer Schule verständigen. So können sie z. B. verein-baren, wie die Lehrkräfte untereinander und mit denSchülern und Eltern zusammenarbeiten, wie die Un-terstützung durch Förderangebote erfolgen solloder wie der Umgang miteinander gestaltet wird.Zugleich geht es um die Einbeziehung des schuli-schen Umfelds in die unterrichtliche und außerun-terrichtliche Arbeit der Schule. Im Mittelpunkt allergemeinsamen Vorhaben muss dabei immer das Zieleines guten Unterrichts stehen.

In einem fünfjährigen Modellversuch „Kriterien zurEntwicklung, Evaluation und Fortschreibung von

Schulprogrammen (KES)“, mit dem sich Sachsen-Anhalt am bundesweiten Programm der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsför-derung (BLK) zur Qualitätssteigerung schulischer Ar-beit beteiligte, wurden Konzepte, Verfahren, Systemebzw. Strukturen und Materialien entwickelt und er-probt, die allen Schulen im Land die Arbeit mit einemSchulprogramm ermöglichen sollen. Die Homepagedes Modellversuchs auf dem Landesbildungsserver(www.bildung-lsa.de) enthält eine Vielzahl von Mate-rialien für die Schulprogrammarbeit. Hier finden sichauch alle Broschüren, die im Rahmen des Modellver-suchs entstanden sind, als Download. Neben der abge-bildeten Handreichung wurden u. a. Veröffentlichun-gen zur internen und externen Evaluation und zur Be-teiligung von Eltern und Schülern an der Schulpro-grammarbeit erarbeitet.

In Sachsen-Anhalt arbeitet heute bereits deutlichmehr als die Hälfte der Schulen mit einem eigenenSchulprogramm. Um diese Entwicklung zu beschleuni-gen, wurden in Sachsen-Anhalt verschiedene Unter-stützungsangebote eingerichtet. Hierzu gehören vorallem

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit38

• landesweite und regionale Fortbildungen fürSchulleiterinnen und Schulleiter und Lehrkräfte,

• die Beratung durch die Schulabteilung des Lan-desverwaltungsamtes (LVwA) und das Landesins-titut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildungund Unterrichtsforschung (LISA),

• die Aufnahme eines Moduls „Schulprogramm“ indas für alle Schulleiterinnen und Schulleiter vonGrundschulen verpflichtende Fortbildungspro-gramm (Eine ähnliche Fortbildung für Schullei-terinnen und Schulleiter von Sekundarschulen be-gann zum Schuljahr 2004/05. Für die Gymnasienbefindet sich ein entsprechender Kurs in der Vor-bereitung.),

• ein Pool von Referentinnen und Referenten, die ih-re Kenntnisse und Erfahrungen in den BereichenSchulentwicklung und Evaluation im Rahmenschulinterner, regionaler und landesweiter Fortbil-dungen an interessierte Schulleiterinnen undSchulleiter sowie Lehrkräfte weitergeben. DieserPool ist seit Anfang November 2004 allen Schulendes Landes über den Landesbildungsserver zu-gänglich. Außerdem sollen künftig eigens ausge-bildete Multiplikatoren für Schulentwicklung dieSchulen bei der Erarbeitung, Umsetzung und Eva-luation von Schulprogrammen unterstützen. Aufdiese Weise werden perspektivisch alle Schulenbefähigt, ein Schulprogramm zu erarbeiten, zuevaluieren und fortzuschreiben.

Öffnung von Schule

„Öffnung von Schule" bedeutet, dass die oft nebenein-ander existierenden Bereiche Schule und sonstigesLeben im Stadtteil, in der Gemeinde oder in der Regionmiteinander verknüpft werden. Schulen sind keine sozialen Inseln, und der „Blick über den Zaun" – etwa inForm einer Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Jugendhilfe, der Altenarbeit oder anderen Institutio-nen des sozialen Umfeldes, mit Handwerksbetrieben,politischen Organisationen, Verbänden und Kulturein-richtungen wie Theater, Museen u. a. – kann den Unter-richt sehr bereichern. Eine solche Zusammenarbeitmit außerschulischen Partnern trägt auch zur Werte-erziehung bei, indem ein verantwortungsbewusstesund gleichberechtigtes Miteinander gefordert und gefördert wird. Die Schülerinnen und Schüler werdenaußerdem auf die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt, des öffentlichen Lebens und der Familie

vorbereitet. Weiterhin kann die Öffnung der SchuleSchülerinnen und Schüler zu politischer und sozialerVerantwortung und zur Übernahme ehrenamtlicherTätigkeiten im kulturellen, ökologischen, sportlichenoder sozialen Bereich motivieren.

Die Öffnung der Schule nach innen ist eine notwendi-ge Voraussetzung für eine erfolgreiche Öffnung derSchule nach außen. Dazu gehören die persönlichen Be-ziehungen der Lehrkräfte untereinander und zu denSchülerinnen und Schülern sowie den Eltern. Auch dieAusgestaltung der Schule, des Pausenhofes und die Organisationsformen des schulischen Unterrichts, dasfächerübergreifende Lernen oder die Arbeit an Projek-ten, sind Aspekte der inneren Schulentwicklung undÖffnung von Schule.

Zur Öffnung von Schule gehört neben der Zusammen-arbeit mit den Eltern auch die Einbeziehung von außer-schulischen Partnern, also von Menschen mit unter-schiedlichen Qualifikationen, die in die Schule kommenund den Schülerinnen und Schülern spezifische Lern-inhalte vermitteln und praktische Handlungsanleitun-gen geben. Im Umfeld jeder Schule gibt es kulturelle,sportliche, wissenschaftliche und kirchliche Einrichtun-gen, Firmen und Vereine mit Menschen, die fähig undbereit sind, das schulische Leben mitzugestalten.

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Erweiterung der Selbständigkeit von Schulen 39

Öffnung von Schule bedeutet nicht allein das Zusam-menführen voneinander getrennter Arbeits- und Le-bensbereiche, sondern darüber hinaus Einflussnahmeauf die Lebensbedingungen in der Region durch öffent-liches Engagement, zum Beispiel bei der Schul- bzw.Wohnumfeldverbesserung.

In Sachsen Anhalt werden bereits zahlreiche Vorhabenfür erfolgreiche Zusammenarbeit von Schulen mit kul-turellen und sportlichen Einrichtungen praktiziert.Dazu dienen u. a. die Programme des Kultusministeri-ums „Sport in Schule und Verein" und „Kultur in Schuleund Verein – Zusammenarbeit von Schulen und kultu-rell tätigen Vereinen“.

Kooperativer Dialog zwischen Eltern und Lehrkräften

Die PISA-Studien zeigen enge Zusammenhänge zwi-schen dem familiären Hintergrund und den Schüler-leistungen auf. Mehr als 40 % der an PISA beteiligtendeutschen Schülerinnen und Schüler gaben an, dasssich ihre Eltern „nicht ausreichend“ für Fortschritteoder Probleme beim Lernen interessieren. Wir benö-tigen aber einen partnerschaftlichen Dialog und ein abgestimmtes Handeln aller, die an der Bildung undErziehung unserer Kinder beteiligt sind. Eine erste Vor-aussetzung für diesen Dialog sind z. B. regelmäßige Elternsprechtage, Lehrersprechstunden sowie Eltern-versammlungen, aber auch Elternbesuche und Eltern-seminare. Hier können Lehrkräfte und Eltern einanderihre Erwartungen, Ziele und Vorhaben vorstellen,erklären und gegebenenfalls auch präzisieren oderkorrigieren. Wenn Eltern über Ziele, Inhalte, Lernme-thoden und Erziehungsschwerpunkte in den Schulenbzw. Klassen ihrer Kinder informiert sind und sie alssinnvoll und angemessen empfinden, werden sie auchbereit sein, eine aktive Rolle in dieser Arbeit zu über-nehmen.

Auch Elternvereinbarungen können geeignete Mittelsein, um die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften,Schülerinnen, Schülern und Eltern zu intensivieren und zu befördern. Bei den Elternvereinbarungen han-delt es sich nicht um Verträge im Rechtssinne, son-dern um partnerschaftliche Willenserklärungen miteinem gleichwohl hohen Maß an Verbindlichkeit. Zieldieses partnerschaftlichen Prozesses ist es, gemein-sam Verantwortung für die Bildung und Erziehung

der Schülerinnen und Schüler zu übernehmen. Diesschließt die Verständigung über konkrete Erwartun-gen an die Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen bzw.Schüler ein. Die Gestaltung der Vereinbarungen er-folgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Situationin der Schule und der Klasse. Vor allem geht es darum,die Stärken der Schülerin oder des Schülers durch geeignete Maßnahmen auszubauen, aber auch be-stehende Defizite im Lernen und Verhalten durch in-dividuelle Fördermaßnahmen zu minimieren. Im Er-gebnis dieses Prozesses ist zu vereinbaren, welcheVerpflichtungen von den Lehrkräften und den Elterneingegangen werden und welche Aufgaben die Schü-lerin oder der Schüler hat. Auch über erforderlicheSanktionen bei Nichterfüllung sollten sich Lehrkräfte,Eltern, Schülerinnen und Schüler untereinander ver-ständigen.

Eine wesentliche Voraussetzung für die Einhaltung dergetroffenen Vereinbarungen ist deren regelmäßigeÜberprüfung durch die Beteiligten. Neben der verein-barten Geltungsdauer sollten in den Vereinbarungstextdeshalb auch konkrete Aussagen über regelmäßigeZeitpunkte der Rechenschaftslegung aufgenommenwerden.

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit40

Qualitätssicherung durch interne Evaluation

Die Erhöhung der Selbstständigkeit ist für die Schulenin Sachsen-Anhalt mit der Verpflichtung verbunden,ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit regelmäßig zuüberprüfen und ggf. zu ändern. Man bezeichnet diesals „schulinterne Evaluation“. An ihr sollen nicht nur dieLehrerinnen und Lehrer, sondern auch die Schülerin-nen, Schüler und Eltern mitwirken. Dabei geht es imWesentlichen um die Beantwortung folgender Fragen:

• Wo stehen wir?• Woher wissen wir das?• Wie gehen wir nun vor?

Viele Schulen in Sachsen-Anhalt verfügen – z.B. im Zu-sammenhang mit der Schulprogrammarbeit – bereitsüber gute Erfahrungen mit regelmäßigen schulinter-nen Evaluationen. Ab dem Schuljahr 2005/06 sindnunmehr alle Schulen aufgefordert, auf diese Weise ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit intern zu analysie-ren. Dies bedeutet zum einen, sich mit den erreichtenSchülerleistungen (insbesondere mit den Ergebnissenzentraler Leistungserhebungen wie Vergleichsarbei-ten, zentrale Klassenarbeiten, Abschlussprüfungen,Abiturprüfungen) auseinander zu setzen. Zum anderengeht es um die Bedingungen, unter denen diese Leistungen an der Schule erbracht wurden. Auch des-halb müssen die Meinungen der Schülerinnen, Schülerund Eltern berücksichtigt werden, weil nur so ein realistisches Bild über die Schulwirklichkeit gewonnenwerden kann. Gemeinsam mit ihnen müssen sich dieLehrkräfte darüber verständigen, was an ihrer Schulebereits gut gelingt und in welchen Bereichen noch Ver-änderungen notwendig sind. Dieses Vorgehen bieteteine gute Grundlage, dass alle Beteiligten Verantwor-tung für die Umsetzung gemeinsam vereinbarterMaßnahmen übernehmen.

Begleitung und Hilfe erhalten die Schulen z. B. durch

• schriftliche Handreichungen1,• Hinweise der zuständigen schulfachlichen

Referentinnen und Referenten (z. B. in Schul-leiterdienstberatungen),

• regionale Fortbildungsveranstaltungen zum Schwerpunkt Schulprogrammarbeit und schulinterne Evaluation,

• landesweite Fortbildungen am Landesinstitutfür Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung undUnterrichtsforschung von Sachsen-Anhalt.

Zur Unterstützung schulinterner Evaluation könnenSchulen in Sachsen-Anhalt auch das Instrumentariumdes SEIS-Projekts (Selbstevaluation in Schulen) nutzen,das im Rahmen eines von der Bertelsmann Stiftung ge-förderten Vorhabens „Qualitätsentwicklung von Schu-len auf der Basis internationaler Qualitätsvergleiche“entwickelt und erprobt wurde.

Veränderte Rolle von Schulaufsichtund externe Evaluation

Gerade wenn heute durch eine erweiterte Selbststän-digkeit von Schulen unterschiedliche Schulprogrammegefordert und angestrebt werden, wenn die Vielfalt anpädagogischen Angeboten und Prägungen zunehmensoll, muss eine Gleichwertigkeit von schulischer Ausbil-dung und von Schulabschlüssen gesichert werden.Schulen müssen über ihre Ergebnisse Rechenschaft ab-legen und Schlussfolgerungen für schulinterne Verän-derungen ziehen. Diesen Prozess hat die Schulaufsichteinzuleiten, zu begleiten und durch externe Evaluationschulischer Arbeit zu ergänzen. Mit der Erhöhung derSelbstverantwortung der Einzelschule geht eine neueRolle der Schulaufsicht einher. Sie zieht sich aus der Betreuung von Schulleiterinnen und Schulleitern,Lehrkräften, Pädagogischen Mitarbeitern zunehmendzurück und wendet sich stärker der Unterstützung undder Begleitung von Entwicklungsprozessen an derSchule als System zu.

Externe Evaluation bedeutet eine systematische Analy-se schulischer Bildungs- und Erziehungsarbeit. Wie beider schulinternen Evaluation stehen dabei einerseitsdie Schülerleistungen und andererseits die Bedingun-gen, unter denen diese erzielt wurden, im Mittelpunkt.Dabei geht es insbesondere um folgende Qualitätsbe-reiche:

1 So findet sich auf dem Landesbildungsserver unter der Adresse www.bildung-lsa.de der Entwurf einer Handreichung „Zur schulinternen Evalua-tion in Sachsen-Anhalt“. Hier wird über das Anliegen schulinterner Evaluation informiert und es werden Anregungen für die Vorbereitung,Durchführung und Auswertung regelmäßiger interner Überprüfungen gegeben.

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Stärkung der Professionalität der Lehrkräfte 41

• Lehr- und Lernbedingungen,• Professionalität von Lehrkräften,• Leitungsgeschehen und Schulmanagement,• Schulorganisation und • Schulklima bzw. Schulkultur.

Mit der Bildung der Schulabteilung im Landesverwal-tungsamt (LVwA) wurden in Sachsen-Anhalt neueGrundlagen geschaffen, die der Schulaufsicht dieWahrnehmung ihrer veränderten Rolle ermöglichen.Die zentrale Aufgabe der Schulabteilung besteht in derQualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schuli-scher Arbeit. Um diese Aufgabe erfolgreich zu erfüllen,wurde innerhalb der Schulabteilung das Referat „Eva-luation und Schulinspektion“ eingerichtet. Seit Beginndes Jahres 2004 ist dieses Referat für die interne undexterne Evaluation schulischer Arbeit zuständig.

Die externe Evaluation wird in Sachsen-Anhalt in dreiFormen stattfinden, nämlich in Form

• landesweiter Erhebungen (z. B. durch zentrale Leistungserhebungen, schriftliche Befragungenvon Lehrkräften, Eltern und Schülern, landesweiteErfassung statistischer Daten; u.a. hinsichtlichKlassenwiederholern, Schulabschlüssen, Schul-formwechslern),

• vertiefender Schulinspektionen, die in einemRhythmus von ca. fünf Jahren an der Einzelschuledurch ein Inspektionsteam durchgeführt werden(der zwei- bis dreitägige Besuch einer Schule bein-haltet insbesondere Beobachtungen von Unter-richtssequenzen, Dokumentenanalysen und Ge-spräche mit den Schulleitern, Lehrkräften, Elternsowie Schülern),

• spezieller Schulinspektionen, die sich u. U. aus ak-tuellem Anlass einem spezifischen Schwerpunktan einer Einzelschule zuwenden.

Im Zuge der Auswertung der externen Evaluation werden jeder Schule in einem abschließenden Berichtkonkrete Informationen über festgestellte Stärken undggf. bestehende Mängel gegeben. Auf dieser Grund-lage können Schulentwicklungsschwerpunkte abgelei-tet und Zielvereinbarungen mit den zuständigenschulfachlichen Referentinnen und Referenten abge-schlossen werden. Zur Vorbereitung, Auswertung undzur Nachhaltigkeit der externen Evaluationsmaßnah-men werden für die Schulleiterinnen und Schulleiterregionale Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt.

So sollen z. B. – ausgehend von den Schulentwicklungs-schwerpunkten – „passfähige" Lehrerfortbildungen angeboten werden, um die Bildung von Netzwerkenzwischen Schulen mit gleichen Schulentwicklungs-schwerpunkten zu unterstützen.

Stärkung der Professionalitätder Lehrkräfte

Die Professionalität der Lehrkräfte wird daran gemes-sen, inwieweit jungen Menschen am Ende der Schul-zeit selbstständig denken und verantwortlich handelnkönnen. Sie zeigt sich in erster Linie in der Qualität desUnterrichts, d. h. in den fachwissenschaftlichen Kennt-nissen der Lehrkräfte und deren didaktisch-methodi-schem Verständnis. Nicht minder wichtig sind in diesemZusammenhang pädagogisch-psychologische Fähig-keiten, um Schüler zu verstehen und auf sie individuelleingehen zu können.

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit42

Die Lehrkraft ist nicht nur Initiatorin der Lernprozesse ihrer Schüler, sondern auch mit verantwortlich für de-ren Persönlichkeitsentwicklung. Dazu bedarf es einer absichtsvollen erzieherischen Einflussnahme auf dieHeranwachsenden, die sich nicht nur auf den Unter-richt, sondern auch auf das schulische Umfeld er-streckt. Lehrkräfte wirken vorbildhaft z. B. auf den Gebieten der Kommunikationsfähigkeit, der Konflikt-fähigkeit, des respektvollen Umgangs miteinander.Anzumerken ist allerdings, dass die Schule keine sozial-pädagogische Einrichtung ist, dass sie problematischeEntwicklungen und Defizite, die durch gesellschaft-liche Gegebenheiten hervorgebracht wurden, nichtreparieren und dass sie Elternrechte und -pflichtennicht übernehmen kann.

Besondere Anforderungen werden an die Lehrkräfte im Bereich der Beurteilung von Lernfortschritten undLeistungen sowie im Bereich der sachkundigen undhilfreichen Beratung von Schülern und Eltern gestellt.

Darüber hinaus übernehmen Lehrkräfte auch Verant-wortung für die Qualitätssicherung und Weiterent-wicklung ihrer Arbeit an den Schulen einschließlich derUmsetzung des Schulprogramms. Voraussetzung dafür sind einerseits aktive Mitarbeit, Fähigkeit zurTeamarbeit, zur Kooperation im Kollegium, mit Elternund außerschulischen Einrichtungen. Andererseitsmüssen sie Instrumentarien kennen, mit denen sie ihre berufliche Tätigkeit überprüfen, überdenken undweiter entwickeln.

Damit die Lehrerinnen und Lehrer diesen äußerst viel-fältigen und anspruchsvollen Anforderungen auf Dauergerecht werden können, muss ein breites Spektrum anFort- und Weiterbildungen vom Land angeboten wer-den. Grundlage für die Qualifizierungsmaßnahmen istdie mit Beginn des Schuljahres 2004/05 gültige neue„Konzeption zur Weiterentwicklung der staatlichenLehrerfort- und Lehrerweiterbildung in Sachsen-Anhalt".Sie erhöht die Verbindlichkeit der Lehrerfortbildungund gibt vor, den Anteil praxisnaher, an den Bedürfnis-sen der einzelnen Schule orientierter Angebote spürbarzu erhöhen.

Verschiedene Arten der Lehrerfortbildung

In der landesweiten Fortbildung, die in der Verantwor-tung des Landesinstitutes für Lehrerfortbildung, Lehr-erweiterbildung und Unterrichtsforschung Halle (LISA)liegt, werden vorrangig Kurse für Fortbildungsmultipli-katoren organisiert. Diese werden in den Veranstaltun-gen der regionalen und der schulinternen Fortbildungals Organisatoren und Referenten tätig.

Für die Planung, Durchführung und Auswertung der re-gionalen Lehrerfortbildung ist das Landesverwaltungs-amt zuständig. Diese Form der Fortbildung soll vor allem das fachliche, didaktisch-methodische und päda-gogisch-psychologische Wissen und Können der Lehr-kräfte, besonders auch zur Umsetzung bundesweiterBildungsstandards, erweitern. In zahlreichen Veranstal-tungen, die zunehmend in Form von Intervallseminarenund Veranstaltungsreihen stattfinden, werden aufmöglichst breiter Ebene viele Lehrkräfte entsprechendden vom Kultusministerium vorgegebenen Schwer-punkten zeitgleich und flächendeckend fortgebildet.

Die schulinterne Lehrerfortbildung (SCHILF) orientiertsich vorrangig an den aktuellen bildungspolitischenSchwerpunkten sowie an den neuen Ergebnissen derUnterrichts- und Schulforschung. Sie nimmt unmittel-baren Einfluss auf die Qualitätsentwicklung des Un-terrichts und ist für alle Lehrkräfte verpflichtend. Beider schulinternen Lehrerfortbildung wird zwischenthemengebundener und themenoffener Form unter-schieden.

Die persönliche Fortbildung jeder einzelnen Lehrkraftumfasst unter anderem die Fortbildung durch Unter-richtsbesuche und deren kollegiale Nachbereitung.

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Stärkung der Professionalität der Lehrkräfte I Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler 43

Durch die neue Fort- und Weiterbildungskonzeptionerhält die Verantwortung der Schulleitungen auch auf diesem Gebiet ein deutlich stärkeres Gewicht. Inden Schulen werden für jedes Schuljahr Fortbildungs-pläne erstellt, die dem Fortbildungsbedarf der Lehr-kräfte und den konkreten schulischen Gegebenheitenentsprechen.

Lehrerweiterbildung

In der Lehrerweiterbildung erhalten die Lehrkräfte dieMöglichkeit, eine Unterrichtserlaubnis oder eine Lehr-befähigung für ein zusätzliches Fach oder eine weitereFachrichtung zu erwerben. Dies dient vor allem einerbesseren Unterrichtsversorgung, soll aber auch Lehr-kräfte auf die Arbeit an einer anderen Schulform, wodies aufgrund der demographischen Entwicklung er-forderlich ist, vorbereiten.

Ein aktueller Schwerpunkt war und ist die dreise-mestrige Weiterbildung von ca. 700 Lehrern für denEnglischunterricht an der Grundschule, der seit Beginndes Schuljahres 2004/05 ab dem 3. Schuljahrgangschulrechtlich verbindlich ist.

Mittelfristig vorgesehen sind Weiterbildungen in Fächernmit problematischer Unterrichtsversorgung, wie Latein,Kunsterziehung, Musik, evangelischer und katholischerReligionsunterricht, Ethik,Wirtschaft,Technik und Haus-wirtschaft, Informatik sowie moderne Fremdsprachenwie Französisch, Italienisch und Spanisch.

Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler

Die Kinder und Jugendlichen müssen über den Wissens-erwerb hinaus z.B. die Kompetenz erwerben, Aufgaben-stellungen genau zu erfassen, Probleme zu erkennenund zu lösen, Kenntnisse aus verschiedenen Fächern zuverbinden, sich erforderliche Informationen aus Nach-schlagewerken oder den Medien zu verschaffen unduntereinander zu kooperieren. Dies ist eine wesentlicheübergreifende Aufgabe schulischen Unterrichts, dersich alle Lehrerinnen und Lehrer in Sachsen-Anhalt stel-len. Hierzu gehören auch spezielle Kurse zum Erwerbvon Lernkompetenz, die an den Gymnasien und zuneh-mend auch an Sekundarschulen angeboten werden.

Bildungsstandards – Rahmenrichtlinien, Lehrpläne

Um den Unterricht an deutschen Schulen auf die unverzichtbaren allgemeinen und fachbezogenenKompetenzen zu orientieren, wurden bundesweit Bil-dungsstandards entwickelt. So umfasst die allgemeineKompetenz „Probleme mathematisch lösen" des FachesMathematik für den Mittleren Schulabschluss bei-spielsweise das Finden von Lösungsideen sowie dasAuswählen und Anwenden geeigneter Hilfsmittel,Strategien und Prinzipien zur Problemlösung. DieseKompetenz wird von Schülerinnen und Schülern in derAuseinandersetzung mit mathematischen Inhalten erworben.

Diese Kompetenz wird in den Bildungsstandards aller-dings nicht nur abstrakt beschrieben, sondern mitAufgabenbeispielen veranschaulicht. Diese Beispielekönnen im Unterricht aufgegriffen werden.

Durch die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK)beschlossene Bildungsstandards1:

Mit der Nennung der zu erreichenden Kompetenzenund den konkreten Aufgabenbeispielen erhalten dieLehrer auch einen Überblick darüber, welche Anforde-rungen der einzelne Schüler erfüllen soll und wo einegezielte Förderung nötig ist. In Gesprächen mit denSchülern und den Eltern können und sollen sie dannLernhindernisse aufzeigen und besprechen, Förder-möglichkeiten und individuelle Lernwege der Kinderund Jugendlichen gemeinsam planen und vereinbaren,aber auch klare und verbindliche Erwartungen an dieLernenden formulieren.

1 (abrufbar unter www.kmk.org, Bereich Schule, Überblick)

Abschluss der Hauptschul- Realschul-Grundschule abschluss abschluss

Deutsch, Deutsch, Deutsch,Mathematik Mathematik, Mathematik,

Erste Erste Fremd-Fremdsprache sprache,

Biologie, Physik,Chemie

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit44

In Sachsen-Anhalt wurde auch die Entwicklung geeig-neter Unterrichtsmaterialien und Rahmenvorgabenfür den Unterricht forciert. Besonders deutlich wirddies an der Weiterentwicklung der Rahmenrichtlinienund der Neuerarbeitung von Lehrplänen.

Zur erfolgreichen und individuellen Gestaltung der Lern-wege wurden kompetenzorientierte Lehrpläne erar-beitet. Das bedeutet, dass auf eine Aufgliederung desLehrplans in klassische Stoff- oder Lerneinheiten mitInhalten, themenbezogenen Lernzielen und Zeitvorga-ben verzichtet wird. Stattdessen wird die Darstellungauf die erwartete Kompetenzentwicklung nach größe-ren Unterrichtszeiträumen konzentriert. Im neuenLehrplan für den Schuljahrgang 4 für das Fach Englischwird z. B. zum Hörverstehen formuliert: „Die Schüler-innen und Schüler erfassen den Inhalt kurzer Hör/Seh-texte bzw. Hörtexte, wenn diese einfache Satzstruktu-ren aufweisen und neben bekanntem Wortschatz aucheinen geringen Anteil unbekannten, aber rezipierbarenWortschatzes enthalten."

Die Grundidee der Bildungsstandards, Kompetenzan-forderungen mit Aufgabenbeispielen zu erläutern undsie damit konkreter zu beschreiben, wurde in Sachsen-Anhalt mit der Erarbeitung und Veröffentlichung vonSammlungen „niveaubestimmender Aufgaben“ fürKernfächer einzelner Schuljahrgänge weiterentwickeltDiese Aufgabensammlungen sollen das jeweils am Endedes Schuljahrgangs erwartete Wissen und Können derSchülerinnen und Schüler auf drei Niveaustufen be-schreiben. Sie haben für den Unterricht eine Anre-gungs- und Vorbildfunktion – für die einzelne Lehrkraft,aber auch für die Schülerinnen und Schüler und für dieEltern. Zugleich dienen sie der Kontrolle, welchen Standdie Schüler erreicht haben („Eichfunktion“).

Landesweite Leistungserhebungen

Landesweite Leistungsfeststellungen machen den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler auchzwischen verschiedenen Klassen und Schulen ver-gleichbar, unterstützen die Lehrkräfte bei der Leis-tungsfeststellung selbst und geben auch den Elternwichtige Hinweise zur Leistungsentwicklung. Andersals die Abschlussprüfungen mit zentral vorgegebenenAufgabenstellungen ermöglichen sie rechtzeitige Korrekturen des Unterrichts.

Zu zentralen Leistungserhebungen gehören die – inzwischen rechtlich geregelten – zentralen Klassen-arbeiten in Schuljahrgang 4 (Deutsch und Mathe-matik) und in Schuljahrgang 6 (Deutsch, Mathe-matik und Englisch). Diese Klassenarbeiten werden benotet.

Als weitere Form der landesweiten Leistungsfeststel-lung gibt es in Sachsen-Anhalt die Vergleichsarbeiten.Sie werden zu Beginn der Schuljahrgänge 3 (in Deutschund Mathematik) und 8 (in zwei Fächern aus Deutsch,Mathematik, Naturwissenschaften oder Englisch) geschrieben.

Vergleichsarbeiten dienen grundsätzlich nicht der Zen-sierung, sondern vorrangig der Analyse der Schüler-leistungen. Die Aufgaben werden auf der Grundlagevon Rahmenrichtlinien, Bildungsstandards und niveau-bestimmenden Aufgaben entwickelt. Sie beziehen sichauf das Abschlussniveau des vorherigen Schuljahr-ganges und repräsentieren das gesamte Leistungsspek-trum (z. B. durch Anforderungsdifferenzierung in dreiNiveaustufen).

Sowohl die landesweiten Leistungsanforderungen alsauch die erreichten Schülerleistungen sind der inter-essierten Öffentlichkeit zugänglich und damit trans-parent. So werden Aufgaben und Ergebnisse zeit-nah auf dem Landesbildungsserver veröffentlicht.Bei den Vergleichsarbeiten werden außerdem Hin-weise zu den Ergebnissen gegeben (s. Abbildung Seite46), wie etwa auf den prozentualen Anteil richtiger Lösungen im Landesdurchschnitt je Aufgabe – ein-schließlich der Streuung der Ergebnisse – oder auf Be-sonderheiten des Lösungsverhaltens der Schülerinnenund Schüler (typische Schülerfehler) in Verbindung mitAnregungen für geeignete Übungen zum Abbau vonDefiziten.

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Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler 45

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit46

Auch die Ergebnisse der zentralen Leistungserhebun-gen sind eine gute Grundlage für Auswertungsge-spräche mit den Schülerinnen und Schülern und derenEltern. Sie dienen nicht zuletzt der Beratung der Elternz. B. zu Fragen der Schullaufbahn oder im Hinblick auferreichbare Abschlüsse.

Die Lehrer können die eigenen Anforderungen und Zieleihrer Unterrichtsarbeit an landesweiten Vorgaben undlandesweiten Ergebnissen messen und Schlussfolge-rungen zur Verbesserung der Schülerleistungen ziehen.Neben der Auswertung der Ergebnisse der zentralenLeistungserhebungen durch die einzelne Lehrkraft

Veröffentlichte Ergebnisse und Hinweise zu einer Aufgabe aus der Vergleichsarbeit Mathematik Schuljahrgang 8 im Schuljahr 2004/05

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Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler 47

wird auch in den Fachschaften der Schulen eine Aus-wertung vorgenommen. Im Ergebnis von schulin-ternen Beratungen werden hier z. B. wechselseitige Unterrichtsbesuche, gemeinsame Planungen von Klau-suren eines Jahrgangs, die arbeitsteilige Erstellung von Unterrichtsmaterialien, gemeinsame Festigungs-phasen usw. vereinbart.

Wertebildender Unterricht

Gute Bildungsabschlüsse sind nach wie vor wichtig, sieallein garantieren jedoch keinen erfolgreichen Werde-gang. Betriebe erwarten von ihren Auszubildenden undMitarbeitern nicht nur Fachwissen, Lern- und Leistungs-bereitschaft, sondern auch Verantwortungsbewusst-sein, Zuverlässigkeit, Kooperationsfähigkeit, Gemein-sinn und gegenseitige Rücksichtnahme.

Zu einer modernen Allgemeinbildung gehört daherauch die Vermittlung von Werten. Sie ist zunächstAufgabe der gesamten Schule. Alle Lehrkräfte haben imschulischen Alltag Wissen über Werte zu vermitteln undinsbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Werte erlebtund erfahren werden können. Viele Fächer, z. B. Deutsch,Geschichte oder Sozialkunde, haben Unterrichtsinhalte,die zur Wertevermittlung beitragen können.

Der konfessionelle Religionsunterricht und der Ethikun-terricht können ethische Werte und ihre normierendeGeltung unmittelbar thematisieren. Sie begleiten dieSchülerinnen und Schüler bei ihrem Nachdenken übersich und die Welt, behandeln grundlegende Fragen desmenschlichen Daseins und stellen die Schüler in eineAuseinandersetzung mit Sinn- und Glaubensdingen,entsprechenden Überlieferungen und Antworten ausReligion und Philosophie. Es gilt, die Schülerinnen undSchüler mit den Grundwerten vertraut zu machen, ihreUrteilsfähigkeit zu entwickeln und sie zu bewusstemHandeln zu befähigen. Die Achtung der Würde des Men-schen ist unverzichtbare Grundlage des Unterrichts.

Konfessioneller Religionsunterricht und Ethikunterrichtweisen ungeachtet ihres unterschiedlichen Zugangs zu diesen Fragestellungen eine Reihe von Gemein-samkeiten auf. Ein auf der Grundlage der Verfassungerteilter Ethikunterricht behandelt Inhalte der jüdisch-christlichen Tradition ebenso wie die Einsicht, dass derchristliche Glaube viele Verhaltensnormen nicht nur imGlauben, sondern in der menschlichen Vernunft be-

gründet. Die Landesregierung misst sowohl dem katho-lischen und evangelischen Religionsunterricht als auchdem Ethikunterricht eine große Bedeutung für dieschulische Bildung und Erziehung bei .

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in Sachsen-Anhalt am Ethik- oder Religionsunterricht teilnehmen,ist noch nicht zufriedenstellend. Dem Bemühen, an allenSchulen des Landes Religions- und Ethikunterricht an-zubieten, sind durch den Mangel an qualifizierten Lehr-kräften Grenzen gesetzt. Außerdem ist noch gelegent-lich die Meinung verbreitet, Religion und Ethik seien einePrivat- oder gar eine nicht hinterfragbare Ansichts-sache. In dieser Hinsicht bedarf es weiterhin der Auf-klärung und Information für Schüler, Eltern und Lehrer.

Gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes für die Bundes-republik Deutschland und Artikel 27 der Landesver-fassung ist der Religionsunterricht in den öffentlichenSchulen ein ordentliches Lehrfach. Nach der Landes-verfassung gilt das ebenso für den Ethikunterricht.Religionsunterricht und Ethikunterricht sind zudemversetzungsrelevante Fächer.

Bisher war der Besuch eines dieser Fächer nur dann ver-pflichtend, wenn an der Schule alle drei Fächer angebo-ten wurden. Ab dem Schuljahr 2005/06 ist für alle Schü-ler, die nicht an katholischem oder evangelischem Reli-gionsunterricht teilnehmen, die Teilnahme am Ethikun-terricht verpflichtend. Diese Pflicht besteht also neuer-dings auch dann, wenn kein Religionsunterricht an derSchule erteilt wird. Jede Möglichkeit, eines der drei Unterrichtsfächer anzubieten, wird genutzt. Sofern derReligionsunterricht nur nach einer Konfession eingerich-tet ist, können die Schülerinnen und Schüler der anderenKonfessionen ebenso wie konfessionslose Schülerinnenund Schüler an diesem Unterricht teilnehmen.

Über die Teilnahme am Religionsunterricht entschei-den bis zum vierzehnten Lebensjahr die Eltern, danndie Schülerinnen und Schüler selbst. Diese verfas-sungsrechtliche Besonderheit (Glaubensfreiheit) giltnicht für den Ethikunterricht, der vom Staat verantwor-tet wird.

In den Fächern Religion und Ethik werden nur Lehrkräf-te eingesetzt, die über eine Lehrbefähigung oder eineUnterrichtserlaubnis verfügen. Für den Einsatz im Reli-gionsunterricht ist zusätzlich eine kirchliche Lehrer-laubnis notwendig (vocatio bzw. missio canonica).

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit48

Kurs Lernmethoden in den Schuljahrgängen 5 und 6

Zu den erforderlichen Kompetenzen, die die Schule vermitteln muss, gehört auch zu wissen, wie man ambesten lernt. Lernen will gelernt sein. Dazu müssen dieSchülerinnen und Schüler mit Techniken, Lernstrate-gien und Arbeitsmethoden vertraut gemacht werden,damit sie ihre Lern- und Leistungsbereitschaft in allenFächern möglichst ausschöpfen. Notwendig ist auchdie Ausbildung einer hohen Selbstständigkeit sowieKommunikations- und Teamfähigkeit.

Aus diesem Grund wurde mit dem Schuljahr 2003/04der Kurs „Lernmethoden“ verbindlich mit einer Wochen-

stunde im 5. Schuljahrgang der Gymnasien eingeführt,mit dem Schuljahr 2004/05 erstmals im 6. Schuljahr-gang. Die Einbettung des Kurses „Lernmethoden“ wirddurch einen Landesschulversuch mit fünf Gymnasienbegleitet, der den Zeitraum von August 2003 bis Juli2006 umfasst.

Im Kurs „Lernmethoden“ geht es hauptsächlich um dasErlernen von Arbeitstechniken und -methoden, die auchfür das lebenslange eigene Weiterlernen von großerBedeutung sind. An Arbeitstechniken werden Elemen-te wie z. B. Informationsbeschaffung und -verarbei-tung, Kommunikationsregeln, Merktechniken, Arbeitmit Quellen und Gedächtnistraining eingeübt.

Themenbereiche und Themen InhalteNachdenken über das LernenMit allen Sinnen lernen – Grundsätze des Lernens • Nachdenken über Lernen

• Lernen mit vielen Sinnen• Lerntypen

Wichtige Wege zum Lernen • Merktechniken(Lern- und Arbeitstechniken) • Mind-Mapping

• kooperatives LernenLernmotivation – Antriebskräfte für das Lernen • Ziele als Lernmotive

• Motivationshilfen

Methoden der Arbeits-, Zeit- und LernplanungGestaltung des Lernumfeldes • häusliche Arbeitsbedingungen

• Inhalt einer Schultasche• Arbeit mit dem Hefter

Hausaufgaben leicht(er) gemacht • Rolle von Hausaufgaben• Führen eines Hausaufgabenheftes• Anfertigen der Hausaufgaben

Arbeitszeitplanung – Zeitmanagement • Arbeitszeitanalyse• Arbeitszeitplanung• Arbeitstempo• Langfristige Vorbereitung auf eine Klassenarbeit

Konzentration als Wechselspiel von • Konzentration als eine VoraussetzungAnspannung und Entspannung • für gute Lernergebnisse

• Übungen zur Anspannung und Entspannung

Umgang mit InformationenInformationsbeschaffung, -aufnahme • Nutzen traditioneller und digitaler Quellenund -speicherung • Trainieren von Lesestrategien

• Sammeln, Ordnen und AufbewahrenPräsentation • Präsentationen

• Wandzeitung als eine schriftliche Form der Präsentation

• Kurzvortrag ausarbeiten und halten

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Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler 49

Der Erfolg des Kurses Lernmethoden hängt auch davonab, dass alle Lehrer, die in einer Klasse unterrichten, sichabstimmen, wie die Schüler die erworbenen Kenntnisse,Fähigkeiten und Fertigkeiten in allen Unterrichtsfächernerfolgreich nutzen und weiter ausprägen können.

Noten für Sozial- und Lernverhalten

Heranwachsende haben ein Recht auf Anerkennung ihres individuellen Lernstandes und Lernfortschritts.Das betrifft sowohl kognitive Leistungen als auch dassoziale Verhalten und den Umgang mit Emotionen.Mittel, um die Leistungs- und Verhaltensentwicklungvon Kindern in der Schule aufzuzeigen, sind verbaleEinschätzungen im laufenden Unterrichtsgeschehen,die Zensuren für mündliche und schriftliche Leistun-gen sowie für das Sozial- und Lernverhalten, die Zeug-nisnoten und die schriftlichen Beurteilungen.

Die Notengebung für Sozial- und Lernverhalten wurdelange Zeit kontrovers diskutiert. Derzeit werden in sechsBundesländern entsprechende Noten – in unterschied-licher Deutlichkeit und Ausprägung – erteilt. In Sach-sen-Anhalt werden seit dem Jahr 2003 das Sozialverhal-ten und das Lernverhalten in der Grundschule sowie inden Schuljahrgängen 5 bis 10 der Sekundarstufe einge-schätzt und in einer Note von 1 (sehr gut) bis 5 (mangel-haft) bewertet. Die neuen Regelungen wurden zuvor öffentlich diskutiert und fanden in der Bevölkerung wieauch in Fachkreisen weitgehend Zustimmung.

Die Bewertung des Lern- und Sozialverhaltens erfolgtunabhängig von den fachlichen Leistungen der Schüle-rinnen und Schüler und stärkt so auch den Erziehungs-

auftrag der Schule. Allerdings setzt sie eine sorgfältigeund langfristige fächerübergreifende Beobachtung dereinzelnen Schülerin bzw. des einzelnen Schülers vor-aus. Die erteilte Note sollte immer kommentiert unddamit den Schülerinnen, Schülern und Eltern erläutertwerden. Die Aussagen müssen dem Ziel einer ermuti-genden Erziehung dienen und Informationen für dieFörderung der Heranwachsenden beinhalten. PositiveErgebnisse im Lern- und Sozialverhalten sind heraus-zustellen, kritische Wertungen sind ausgewogen undmit pädagogischem Feingefühl zu treffen. Nachvoll-ziehbarkeit und Transparenz sind auch hier eine wichti-ge Voraussetzung für die Wirkung von Zensuren.

Die Benotung des Sozialverhaltens und des Lernver-haltens sowie die Beurteilungen auf den Zeugnissenwerden durch die Klassenlehrerin oder den Klassen-lehrer nach Beratung mit den in der jeweiligen Klassetätigen Lehrkräften erstellt. Es ist somit die Aufgabejeder Fachlehrkraft, sich auf der Grundlage ihrer Be-obachtungen im Fachunterricht in die Erstellung derNoten und in die Erarbeitung der Beurteilungen ein-zubringen.

Für die abschließenden Entscheidungen in den Klas-senkonferenzen müssen die Schulen selbst ein ge-eignetes Erhebungs- und Dokumentationsverfahrenentwickeln, das praktisch handhabbar ist und dazubeiträgt, langwierige und kontroverse Diskussionen zuvermeiden.

Zur Orientierung der Lehrkräfte enthalten die entspre-chenden Leistungsbewertungserlasse exemplarischeAnhaltspunkte für die Bereiche Sozialverhalten undLernverhalten.

Themenbereiche und Themen InhalteKommunikation und Kooperation im UnterrichtWie wir miteinander umgehen – Grundlagen der • KommunikationsformenKommunikation • Gesprächsregeln

• Kommunikations- und InteraktionsspieleWie wir gut miteinander auskommen und • Kommunikation und Klassenklimauns wohl fühlen – Umgang mit Konflikten • Missverständnisse und ihre Folgen

• Schülerinnen und Schüler als StreitschlichterKooperatives Lernen und Arbeiten im Unterricht • Förderung des freien Sprechens

• Mitarbeit im Unterricht• kooperative Gruppenarbeit

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit50

Im Bewertungsbereich Sozialverhalten werden erfasst:

Im Bewertungsbereich Lernverhalten werden erfasst:

Angebote für besondere Adressatengruppen

Begabten- und Talenteförderung

Es gibt keine Schülerinnen oder Schüler, die überhauptkeine besonderen Begabungen bzw. Talente haben. Beivielen aber werden die Talente und Stärken nicht oder

zu spät erkannt und dann allenfalls halbherzig geför-dert. Jede Schule hat den Auftrag, die Begabungen ihrerSchüler aufzuspüren und bestmöglich zu fördern.Demselben Ziel dient auch das Angebot differenzierterSchulformen. In den Sekundarschulen und Gymnasienwerden Schülerinnen und Schüler z. B. durch Wahl-pflichtkurse ihren Interessen entsprechend gezieltgefördert. Und bereits in der Grundschule kann einSchuljahrgang übersprungen werden.

BewertungsbereichSozialverhalten

Toleranz

Teamfähigkeit

Pünktlichkeit

Rücksichtnahme

Gemeinsinn

Verantwortungs-bereitschaft

Einhalten vonRegeln und Absprachen

Zivilcourage

Zuverlässigkeit

Kooperationsbereitschaft

angemessener Umgangmit Konflikten

Hilfsbereitschaft

Beherrschtheit

Fähigkeit zuSelbsteinschätzung

BewertungsbereichLernverhalten

Lernbereitschaft Zielstrebigkeit Ausdauer Aufmerksamkeit

Initiative Selbständigkeit Kreativität Sorgfalt

Beteiligung amUnterricht

Regelmäßigkeitder Aufgabenerfüllung

Bereithalten notwendigerUnterrichtsmaterialien

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Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler I Angebote für besondere Adressatengruppen 51

Für besonders interessierte und begabte Schülerinnenund Schüler gibt es in Sachsen-Anhalt verschiedeneFormen der unterrichtlichen und außerunterrichtlichenFörderung. Besonders hervorzuheben sind 10 Schulen inSachsen-Anhalt mit den inhaltlichen Schwerpunkten:

• mathematisch-naturwissenschaftlich-technischer Schwerpunkt(Magdeburg, Halle, Schulpforte),

• sprachlicher Schwerpunkt (Halle, Schulpforte),• künstlerischer Schwerpunkt

(Halle, Wernigerode, Schulpforte, Wettin) und • sportlicher Schwerpunkt (Magdeburg, Halle).

In diesen Schulen, die einen landesweiten Einzugsbereichhaben und über besondere Aufnahmebedingungenverfügen, wird im jeweiligen inhaltlichen Schwerpunktvertiefender zusätzlicher Unterricht erteilt. Der sport-liche Schwerpunkt steht auch Sekundarschülern offen.

Darüber hinaus gibt es folgende außerunterrichtlicheFormen der Begabtenförderung für interessierte undtalentierte Schülerinnen und Schüler:

Korrespondenzzirkel: Hier erhalten Schülerinnen undSchüler in der Regel sechsmal jährlich Aufgaben undbearbeiten sie selbstständig. Ihre Lösungen senden siean die Leiterinnen und Leiter der Korrespondenzzirkelund erhalten sie korrigiert mit den neuen Aufgabenzurück. Korrespondenzzirkel gibt es in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Biologie. In der Regeltreffen sich die Zirkelmitglieder mindestens einmal imSchuljahr mit ihren Leitern zu einer Auswertung;

Kreisarbeitsgemeinschaften: Hier werden Lerninhalteeines Faches an speziellen inhaltlichen Schwerpunktenüber die unterrichtlichen Anforderungen hinaus ver-tieft und ergänzt, und es wird das selbstständige Arbeiten in einer leistungsstarken Gruppe gefördert.Schwerpunkte sind u. a. Mathematik, Naturwissen-schaften, Informatik, Wirtschaft, Fremdsprachen, Bil-dende Kunst und Musik u. a.;

Spezialistenlager: Sie finden in den Ferien statt undbieten besonders begabten und interessierten Schüle-rinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum dieMöglichkeit, unter Anleitung von Fachleuten ihr Wis-sen und Können zu vertiefen. Sie werden mit neuenThemen bekannt gemacht und befähigt, Probleme imTeam zu lösen. Daneben sollen Spezialistenlager für

die Teilnehmer zu einem Gemeinschaftserlebnis wer-den und auch interessante kulturelle und sportlicheAktivitäten anbieten;

Wettbewerbe: Sie ermöglichen den Schülerinnen undSchülern, ihre „Kräfte zu messen". Die Teilnehmer zei-gen großes Engagement, erstaunliche Einfälle und Leistungen und gewinnen dadurch auch an Selbst-bewusstsein. Wettbewerbe werden durch das Land, dieSchulträger, die Schulen und Sponsoren unterstützt.Hinweise zur Durchführung von Wettbewerben inSachsen-Anhalt finden Interessierte auf dem Landes-bildungsserver unter www.bildung-lsa.de (Aktuelles –Wettbewerbe).

Sachsen-Anhalts Schulen finden heute über die Lan-desgrenzen hinaus Anerkennung und Beachtung.Schüler des Landes haben es bis zu hochrangigen Preisen z. B. beim weltweit größten naturwissenschaft-lichen Nachwuchswettbewerb in Phoenix (Arizona)oder der Bundesstiftung Umwelt gebracht, und von 10Schülerinnen und Schülern aus Sachsen-Anhalt, diesich 2005 für die Bundesolympiade Mathematik qua-lifizierten, kehrten neun als Preisträger zurück. Auchbeim Bundeswettbewerb JUGEND TRAINIERT FÜROLYMPIA gehörte Sachsen-Anhalt 2005 zu den drei erfolgreichsten Bundesländern.

Bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA beteiligen sichz. B. bis zu 36.000 Schülerinnen und Schüler pro Schul-jahr. Sie stellen zahlreiche Bundessiegermannschaftenund sogar Schulweltmeister im Rahmen der Interna-tionalen Schulsportföderation (ISF).

Sieger beim „European Contest for Young Scientists“ Dublin, 2004

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit52

Produktives Lernen

Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler, die im traditionellen Schulbetrieb nicht ausreichend geför-dert werden können. Grund kann u. a. ein schwierigespersönliches Umfeld sein. Andere kommen z. B. nichtmit der theoretischen Wissensvermittlung, dem je-weiligen Lerntempo ihrer Lerngruppe, der Aufteilung des Wissensstoffs in Fächer oder dem 45-Minuten-Taktder Unterrichtsstunden zurecht.

Bei diesen Schülern besteht die Gefahr, dass sie dieSchule ohne Abschluss verlassen. Dies soll mit demProduktiven Lernen verhindert werden. Im ProduktivenLernen verbringen die Schülerinnen und Schüler dreiTage in der Woche an Praxisplätzen. Dort leisten sienicht nur praktische Arbeit, sondern entwickeln selbstLernaufgaben und bearbeiten sie selbstständig unterAnleitung eines Betreuers aus dem Betrieb und ihrerLehrkraft für Produktives Lernen.

An zwei Tagen in der Woche sind die Schüler in derSchule, in ihrer Lernwerkstatt. Dort haben sie regulärenUnterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik undEnglisch. In einer Kommunikationsgruppe berichtendie Schüler über ihre Praxis-Erfahrungen und disku-tieren sie mit den Mitschülern. Die dabei gewonnenenErgebnisse werden in der Gruppe ausgewertet.Weiterhin wird in drei Lernbereichen gearbeitet:„Mensch und Kultur", „Gesellschaft und Wirtschaft" sowie „Natur und Technik". Die Leistungsbewertungfindet durch Punkte statt. Für eine gute Leistung kannman zwei Punkte erwerben, für weniger gute gibt es

einen Punkt und für schlechte gibt es null Punkte. Füreine Versetzung bzw. für einen Abschluss muss einebestimmte Punktzahl erreicht werden. Die Zeugnisseenthalten zusätzlich schriftliche Einschätzungen derLernentwicklung.In Sachsen-Anhalt kann im Produktiven Lernen derHauptschulabschluss erworben werden, bei entspre-chenden Leistungen auch der qualifizierte Hauptschul-abschluss.

Das „Produktive Lernen“ ist als Maßnahme der Berufs-orientierung anerkannt, die geeignet ist die Jugend-ausbildungslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit zuverringern. Deshalb wird das Produktive Lernen ausMitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert.

Das Produktive Lernen in Sachsen-Anhalt wurde (nacheiner Vorlaufphase ab Januar 2003 an drei Schulen) imSchuljahr 2003/04 zunächst an sieben Sekundarschu-len in den Klassenstufen 8 und 9 als Schulversuch ein-gerichtet. Nach den bisherigen Erfahrungen erreichenetwa 80 % der Teilnehmer entgegen früheren negati-ven Prognosen den Hauptschulabschluss. Darum wirddas Produktive Lernen ab dem Schuljahr 2005/06 an 21 Schulen in Sachsen-Anhalt angeboten. Schülerinnenund Schüler für das Produktive Lernen können sich selbstmelden oder werden von Lehrkräften vorgeschlagen.Danach wird eine Lerngruppe zusammengestellt, dieaus 18 bis 24 Schülerinnen und Schülern besteht.

Ab dem Schuljahr 2005/06 werden rund 500 Schülerin-nen und Schüler am Produktiven Lernen teilnehmen, abdem Schuljahr 2006/07 werden es ungefähr 1.000 sein.

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Angebote für besondere Adressatengruppen 53

Alte Schulen seit 2003

Neue Schulen ab 01.08.2005

Name und Anschrift der Schule

Sekundarschule „Friedrichstadt“ Sekundarschule „Burgbreite“Wittenberg WernigerodeSandstraße 4 Platz des Friedens 106886 Lutherstadt Wittenberg 38855 Wernigerode

Sekundarschule „Albert Schweitzer“ Sekundarschule RadewellAschersleben Regensburger Straße 35Güstener Straße 10 06132 Halle06449 Aschersleben

Sekundarschule Schkopau Sekundarschule „Gisander“ SandersdorfSchulstraße 1 a Platz der Deutschen Einheit 706258 Schkopau 06793 Sandersdorf

Ganztagsschule „Heinrich Heine“Hemingwaystraße 106126 Halle

Name und Anschrift der Schule

Sekundarschule „Comenius“ BosseschuleNeutorstraße 26 Schulstraße 228410 Salzwedel 06484 Quedlinburg

Sekundarschule „Heinrich Heine“ Schulzentrum KönnernHeinrich Heine Weg 1 Rudolf-Breitscheid-Straße 1606896 Reinsdorf 06420 Könnern

Sekundarschule „An der Stadtmauer“ Sekundarschule „J. W. von Goethe“Mauerstraße 35 Helmstedter Straße 4206842 Dessau 39112 Magdeburg

Sekundarschule SekundarschuleThälmannstraße 9 Schulstraße 939291 Möser 39164 Wanzleben

Sekundarschule Südstadt-SekundarschuleLochower Weg 3 / Beuditz-Sekundarschule39291 Möckern Südring 129, Beuditzstraße 41

06667 Weißenfels

Sekundarschule E Stadtsee VII Sekundarschule „Maxim Gorki“Carl-Hagenbeck-Straße 9 Straße der Jugend 8539576 Stendal 39218 Schönebeck

Sekundarschule „G. W. Leibniz“ Sekundarschule „J. G. Borlach“Hegelstraße 22/23 Heinrich-Heine-Straße 3439104 Magdeburg 06231 Bad Dürrenberg

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit54

Schulangebote für Schulverweigerer

In Sachsen-Anhalt gibt es für Schulverweigerer ver-schiedene Angebote. Dazu gehören neben dem Pro-duktiven Lernen vor allem Reintegrationsklassen undWerk-statt-Schulen.

Reintegrationsklassen ermöglichen Schulverweige-rern mit erkennbaren Integrationschancen die Rück-kehr in den Regelunterricht. Das Angebot richtet sichvor allem an Schülerinnen und Schüler im Alter von 11bis höchstens 13 Jahren. Die Reintegrationsklassen sol-len mindestens acht und höchstens zwölf Schülerin-nen und Schüler umfassen. Begleitet werden sie voneinem Betreuungsteam, das aus einer Lehrkraft undeiner Sozialarbeiterin bzw. einem Sozialarbeiter be-steht.

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit in den Reintegra-tionsklassen ist es, das Selbstwertgefühl und die Be-reitschaft zum selbständigen Lernen zu stärken. Aufdieser Grundlage können dann die schulischenSchwächen ausgeglichen werden. Ziel ist es, die Schü-lerinnen und Schüler in einem Zeitraum von einemhalben Jahr bis zu zwei Jahren so zu fördern, dass siean der Regelschule den Hauptschulabschluss erlan-gen und in das Berufsleben übergehen können.

Über die Aufnahme in die Reintegrationsklasse ent-scheidet ein Fachgremium. Das Fachgremium bestehtaus dem Betreuungsteam, einem schulfachlichen undeinem schulpsychologischen Vertreter des Landesver-waltungsamtes sowie einem Vertreter des Jugend-amtes. Die Aufnahme kann nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. Sorgeberechtigten er-folgen.

Für Schulverweigerer im 9. Schulbesuchsjahr gibt es inSachsen-Anhalt Werk-statt-Schulen (WsS). Hier wirdihnen die Möglichkeit eröffnet, in zwei Jahren durchregelmäßige Teilnahme an sehr stark praxisorientiertenProjekten ihre Schulpflicht zu erfüllen und ggf. über einKolloquium den Hauptschulabschluss zu erwerben.Von insgesamt 66 Teilnehmern in abgelaufenen Pro-jekten konnten 51 ihre allgemeine oder berufliche Bil-dung erfolgreich fortsetzen.

Gestaltung von Schule als Lern- und Lebensraum von Kindern und Jugendlichen

Ausbau von Ganztagsangeboten mit erweitertenBildungs- und Fördermöglichkeiten

Ganztagsschulen bieten eine alternative Verbindungvon Unterricht und Betreuung. Nicht anders als beiHalbtagsschulen ist jedoch auch ihr pädagogischerAuftrag und ihre Konzeption vom Unterricht be-stimmt. Die Organisation und die inhaltliche Ausge-staltung an der einzelnen Schule richten sich nachden regionalen Gegebenheiten und dem konkretenBedarf. Man unterscheidet offene, teilweise gebunde-ne und gebundene Ganztagsbetreuung. Offene Ange-bote können durch die Schülerinnen und Schüler frei-willig genutzt werden. Bei der teilweise gebundenenBetreuungsform verpflichten sich die Schülerinnenund Schüler verbindlich und zeitlich begrenzt zur Teil-nahme an bestimmten Betreuungsangeboten. Diegebundene Ganztagsschule bedeutet eine verpflich-tende Teilnahme aller Schülerinnen und Schüler ander Ganztagsbetreuung.

Seit Anfang der neunziger Jahre hat sich die Anzahlder Ganztagsschulen, die stets aus Initiativen derSchulen selbst entstanden sind, kontinuierlich erhöht.

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Angebote für besondere Adressatengruppen I Gestaltung von Schule als Lern- und Lebensraum 55

Seit dem Schuljahr 2003/04 bestehen in Sachsen-Anhalt 42 Ganztagsschulen mit insgesamt 10.405Ganztagsplätzen.

Mit der Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung desInvestitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreu-ung“ (IZBB) im Jahr 2003 verbinden Bund und Länderdie gemeinsame Erwartung, eine moderne Infrastruk-tur im Ganztagsschulbereich bundesweit zu etablie-ren. Aus dem Programm erhält Sachsen-Anhalt rund126 Millionen Euro für den Ausbau seiner Ganztags-schulen. Das Land hat im Rahmen des Programms dieSekundarschulen und die Kooperationsformen zwi-schen Grundschule und Hort zum Schwerpunkt derFörderung erklärt. Die entsprechenden Landesrege-lungen zur Umsetzung des IZBB wurden im Septem-ber 2003 in Kraft gesetzt.

Ziel der Umsetzung des Investitionsprogramms inSachsen-Anhalt ist es nicht, möglichst viele Projektezu verwirklichen, sondern vor allem hochwertige Konzepte zur Ganztagsbetreuung zu unterstützen, dieals Referenzmodelle für gelingende Schulreformendienen können. Vorgesehen ist eine Förderung von 64 Investitionsprojekten mit 70 beteiligten Schulen inallen Landkreisen und kreisfreien Städten. Danach

wird sich die Zahl von 42 – da einige der gefördertenSchulen auch bisher schon Ganztagsschulen waren –auf 91 Ganztagsschulen mit insgesamt 27.000 Ganz-tagsplätzen erhöhen. Am Ende des IZBB-Programm-zeitraumes wird ungefähr ein Drittel der Sekundar-schulen des Landes als Ganztagsschulen arbeiten.

Internationale Zusammenarbeit im Schulbereich

Schulisches Lernen muss berücksichtigen, dass auchMenschen anderer Kulturen in unserer Gesellschaftleben und die internationalen politischen, wirt-schaftlichen und kulturellen Vernetzungen das be-rufliche und private Leben jedes einzelnen Men-schen zunehmend durchdringen. Deshalb hat derAustausch mit Partnern aus anderen Ländern einebesondere Bedeutung. Der gesetzliche Erziehungs-und Bildungsauftrag der Schule zielt auf Weltoffen-heit der Schülerinnen und Schüler. Die Schulen sollendie Kinder und Jugendlichen zu Toleranz gegenüberkultureller Vielfalt und zur Völkerverständigung er-ziehen. Erziehung und Unterricht in der Schule sollensie befähigen, die Bedeutung Europas, aber ebensoauch die Bedeutung der Heimat in diesem Europa zuerkennen.

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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulischer Arbeit56

Deshalb ist es wichtig, dass sich die Schülerinnen undSchüler intensiv mit ihren eigenen kulturellen Wur-zeln beschäftigen. Die Vertrautheit mit dem Eigenenin Kultur und Geschichte ist die Voraussetzung dafür,dass sie die Begegnung mit fremden Kulturen nichtals Bedrohung erleben, sondern als willkommene Be-reicherung und Weitung ihres Horizonts.

Die internationalen und EU-Bildungsprogramme leis-ten einen wichtigen Beitrag, um die Qualität europa-orientierter Bildung zu sichern und das Bildungs- undAusbildungswesen zu verbessern. Schülerinnen undSchüler, Lehrerinnen und Lehrer können sich mit ande-ren Nationen und Bildungssystemen auseinanderset-zen, ihr Wissen über Partnerländer vertiefen, aberauch ihre Haltung gegenüber dem oftmals Unbekann-ten, Neuen, Gewöhnungsbedürftigen reflektieren. DieLandesregierung unterstützt die verschiedenen For-men der internationalen Kooperation von Schulen,motiviert Schulen, internationale Partnerschaftenaufzubauen und zu pflegen, und schafft dafür ent-sprechende Rahmenbedingungen.

Im Rahmen ihrer Schulprogramme haben sich zahlrei-che Schulen in Sachsen-Anhalt ein europäisches Profilerarbeitet. In Sachsen-Anhalt begann dieser Weg imJahr 1991 mit einem Pilotprojekt in Dessau. Der Titel„Europaschule“ wurde erstmals im April 1997 – nachzweijähriger erfolgreicher Profilerprobung – an zehnSchulen im Land verliehen. Heute gehören dem Netz-werk der Europaschulen des Landes zwei Grundschu-len, vier Sekundarschulen, acht Gymnasien und dreiberufsbildende Schulen an.

Mehr als 200 Schulen in Sachsen-Anhalt stehen inKontakt zu über 400 ausländischen Partnereinrich-tungen in ca. 30 Staaten. Die meisten dieser Partnerbefinden sich in Mitgliedsstaaten der EU. Die häufigs-ten Beziehungen bestehen zu Frankreich, Polen, Ita-lien, Großbritannien, zur Tschechischen Republik undzu den USA sowie Ungarn, Österreich und Russland.Von den Gymnasien und Gesamtschulen des Landeshaben etwa zwei Drittel internationale Kontakte, beiden berufsbildenden Schulen ist es ein Drittel. Im Rah-men der bestehenden Partnerschaften führen etwa

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Gestaltung von Schule als Lern- und Lebensraum 57

160 Schulen regelmäßig einen Schüleraustauschdurch – mit insgesamt etwa 200 Fahrten zum Partnerund ungefähr der gleichen Zahl an Gegenbesuchenjährlich. Die über 3.000 teilnehmenden Schülerinnenund Schüler und mehr als 200 Lehrkräfte sind meist inGastfamilien untergebracht. Die Fahrten dauern inder Regel eine Woche, aber auch bis zu drei Wochen.Sie werden vom Land finanziell unterstützt. Dabeisind die Schulen in der Wahl und Ausgestaltung ihrerPartnerschaften frei. Sie sind nur den Absprachen derGesamtkonferenz gegenüber verpflichtet. Die Pflegeund Gestaltung von Schulpartnerschaften beruhen inerster Linie auf dem freiwilligen Engagement vonLehrkräften, Schülerinnen, Schülern und Eltern.

Daneben spielt die Teilnahme von Schulen an europäi-schen Bildungsprojekten mit mehreren Partnern einebedeutende Rolle. Seit 1998 haben daran im Rahmendes EU-Bildungsprogramms SOKRATES / COMENIUSjährlich im Durchschnitt 40 Schulen aus Sachsen-Anhalt teilgenommen. Es handelt sich dabei umSchulprojekte, bei denen die Schülerinnen und Schülergemeinsam an Sachthemen arbeiten, oder um Schul-entwicklungsprojekte zu Fragen des Schulmanage-ments, pädagogischer Ansätze und der Schulentwick-lung. Diese Projekte haben eine maximale Laufzeitvon drei Jahren, und es müssen mindestens drei euro-päische Partnerschulen beteiligt sein.

Fremdsprachenprojekte schließlich beinhalten einenje 14-tägigen Aufenthalt bei der Partnerschule, um inder Partnersprache ein Projektthema gemeinsampraktisch zu bearbeiten.

Für Schulen in Sachsen-Anhalt stehen jährlich mehrals 200.000 € aus EU-Mitteln zur Förderung der Pro-jektarbeit und Mobilität unter COMENIUS zur Verfü-gung. Für den Austausch mit Frankreich gibt es für dieSchülerinnen und Schüler außerdem die ProgrammeVOLTAIRE und BRIGITTE SAUZAY. An Auszubildendeund junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,aber auch an Ausbildende und Studierende wendetsich das europäische Bildungsprogramm LEONARDODA VINCI.

Lehrkräfte können sich um eine Mobilitätsförderungim Rahmen des SOKRATES-Programms (COMENIUS2.2.c) bewerben: als Fremdsprachenlehrkräfte fürzweiwöchige Fortbildungskurse, für fach- und themen-bezogene einwöchige Kurse oder für Hospitationsauf-enthalte in Frankreich, Großbritannien. AusländischeDeutschlehrkräfte aus mittel- und osteuropäischensowie weiteren Staaten können Studienaufenthaltean Schulen des Landes absolvieren.

Über das Fremdsprachenassistentenprogramm wer-den jährlich etwa 25 ausländische Studierende, vor allem angehende Deutschlehrkräfte, für ein Schuljahran Schulen in Sachsen-Anhalt eingesetzt. Sie kommenu. a. aus Frankreich, Großbritannien und den USA,aber auch aus Kanada, Russland, Italien und Spanien,und unterstützen als Muttersprachler den Fremd-sprachenunterricht. Im Gegenzug gehen Lehramts-studierende aus Sachsen-Anhalt an ausländischeSchulen.

Weitere Informationen sind im Internet unter www.mk.sachsen-anhalt.de/bildung/international verfügbar.

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Schulentwicklungsplanung als Chance für die inhaltliche Entwicklung in Schulen58

Angesichts des dramatischen Geburtenrückgangs inden neuen Ländern seit dem Beginn der 90er Jahresteht die Schulnetzplanung auch in Sachsen-Anhaltvor großen Herausforderungen. Nur eine konsequen-te Schulentwicklungsplanung schafft Schulen mitstabilen Schülerzahlen, und nur dauerhaft bestands-kräftige Schulen können sich auf die Entwicklung ihres pädagogischen Konzeptes und auf die Verbesse-rung des Unterrichts konzentrieren, weil ihre Arbeitnicht immer wieder von Diskussionen über eine un-gewisse Zukunft überlagert wird. Hinzu kommt, dassjede durch Ausnahmegenehmigungen oder auf an-dere Weise erhaltene bestandslabile Schule eine weitere Schule in der Region destabilisieren kann,solange die Schülerzahlen insgesamt nicht wachsen.Je entschlossener hier auf Seiten der Schulträger gehandelt wird, desto schneller entsteht wieder einkonstantes und verlässliches Schulnetz, in dessen Bestand Eltern, Lehrer und Schüler Vertrauen setzenkönnen.

Fragen der Schulentwicklungsplanung sind auch des-halb wichtig, weil das neue Schulgesetz Fragen der inneren Schulgestaltung und der Qualitätssicherungin den Mittelpunkt stellt.

Mit den vorliegenden mittelfristigen Schulentwick-lungsplänen der Landkreise und kreisfreien Städte fürden Zeitraum 2004-2009 wird die Schullandschaftweitgehend an die Entwicklung der Schülerzahlen an-gepasst. Die Schulen werden stabile Jahrgänge mitden notwendigen Mindestgrößen erhalten und dieausgewiesenen Bildungsangebote qualitativ undquantitativ im erforderlichen Umfang unterbreitenkönnen.

Entwicklung der Schülerzahlen

Im Schuljahr 1994/95 besuchten 391.335 Schülerinnenund Schüler die allgemein bildenden Schulen in Sach-sen-Anhalt. Im Schuljahr 2008/09 werden es nur nochca. 175.000 Schüler sein. Bis zum Schuljahr 2013/14 wirddie Zahl der Schüler geringfügig auf ca. 176.000 zuneh-men, danach aber wieder abnehmen.

Besonders dramatisch ist die Entwicklung an den Se-kundarschulen. Betrug die Schülerzahl im Schuljahr1994/95 noch 132.226, so wird sie im Schuljahr 2008/09auf ein Minimum von ca. 50.000 sinken. Bis zum Schul-jahr 2013/14 deutet sich ein leichter Anstieg auf ca.54.300 an, nach dem Jahr 2016/17 wird die Zahl derSchüler aber erneut abnehmen.

Diese Entwicklung geht vor allem auf das drastischeSinken der Geburtenrate in den neuen Ländern nach1990 zurück. Im Jahr 1990 wurden in Sachsen-Anhalt31.837 Kinder geboren, 1994 nur noch 14.280, was einemRückgang um 55% entspricht. Zwar stieg die Zahl derGeburten bis zum Jahr 2000 auf 18.723, doch ging siedann wieder zurück (2001: 18.073; 2002: 17.617; 2003:16.889; 2004: 17.337)

Die Anpassung der Schulnetze an diese Entwicklung istvor allem für die Träger der Schulentwicklungsplanung,die Landkreise und kreisfreien Städte, keine leichteoder konfliktfreie, aber eine notwendige Aufgabe. Auchandere Länder können sich ihr nicht entziehen, undzwar zunehmend auch im Westen Deutschlands.

Ergebnisse der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung 2004/05bis 2008/09

Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (vorrangig§ 22) und die Verordnung zur mittelfristigen Schulent-wicklungsplanung von 1999, geringfügig im Jahr 2003verändert, bilden die Rechtsgrundlagen für die Schulent-wicklungsplanung, die von den Landkreisen und kreis-freien Städten, ihren Verwaltungen und Kreistagen bzw.Stadträten zu leisten ist. Ende 2003 und Anfang 2004wurden dort die entsprechenden Beschlüsse zum mittel-fristigen Schulentwicklungsplan 2004/05 bis 2008/09gefasst. Im Frühjahr 2004 wurden die Genehmigungs-bescheide durch das Landesverwaltungsamt zugestellt.

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der öffentlichenSchulen je Schulform im Schuljahr 2003/04 und dieZielplanung für das Schuljahr 2008/09.

Schulentwicklungsplanung als Chance

für die inhaltliche Entwicklung der Schulen

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Entwicklung 59

Die Tabelle macht deutlich, dass trotz der enormenHerausforderungen der demografischen Entwicklungein stabiles Netz bestandsfähiger Schulstandorte undein insgesamt qualitätsvolles Schulwesen vorgehaltenwird. In diesem Netz hat auch die kleine Grundschuleauf dem Lande mit 40 Schülerinnen und Schülern einenfesten Platz.

Risiken für bestandsfähige Sekundarschulen an Einzel-standorten werden, untersetzt durch einen entspre-chenden Landtagsbeschluss, über die Regelungen zurBildung von Eingangsklassen aufgefangen, damit dasfür 2008/09 in Aussicht gestellte Schulnetz eine für al-le Partner verlässliche Perspektive hat.

Das Netz von Schulen in öffentlicher Trägerschaft wirdauch in Zukunft durch Schulen in freier Trägerschaft er-gänzt und bereichert.

Beispielhaft sollen an der Schulform Sekundarschuledie Planungsergebnisse mit der Perspektive auf dasSchuljahr 2008/09 näher erläutert werden.

Entwicklung der Sekundarschulstandorte

§ 22 Absatz 1 des Schulgesetzes fordert „ein regionalausgeglichenes Bildungsangebot". Das bedeutet, dassjede Schulform innerhalb einer zumutbaren Schulweg-zeit erreichbar sein muss. Die weiterführenden Schu-len müssen sich außerdem in so genannten ZentralenOrten befinden. Dieser raumordnerische Grundsatz istu.a. darum sinnvoll, weil in den Landkreisen vieles aufdiese Gemeinden ausgerichtet ist, wie z. B. der öffent-liche Personennahverkehr, über den die Schülerbeför-derung organisiert wird.

Entsprechend orientiert sich das Netz von Sekundar-schulen an den 125 Zentralen Orten in Sachsen-Anhalt.

Zum Schuljahr 2008/09 wird es in 118 Gemeinden Sekundarschulen geben. Davon werden 90 Gemeindenje eine Sekundarschule haben, 28 Gemeinden sind sogenannte Mehrfachstandorte.

Zur Schulwegzeit im engeren Sinne empfiehlt dasKultusministerium den Trägern der Schülerbeförde-rung bundesweit übliche Werte. Die Schulwegzeit(Geh- und Fahrzeit in eine Richtung) soll für Grund-schüler ca. 30 Minuten und für die weiterführendenSchulformen ca. 60 Minuten nicht überschreiten.Diese Richtwerte werden von den Trägern der Schülerbeförderung bis auf wenige Einzelfälle ein-gehalten – trotz geringerer Anzahl übrigens auch beiden Gymnasien. Das entbindet allerdings nicht vonder Pflicht, nach Möglichkeiten einer Schülerbeförde-rung zu suchen, die zu kürzeren Schulwegzeitenführt.

Zur Umsetzung der Schulentwicklungspläne gibt eskeine Alternative, denn nur so kann das vorgesehenelandesweite Schulnetz stabilisiert und verlässlich ge-staltet werden.

Dass die Schulentwicklungsplanung keineswegs zu„Riesenschulen“ führt, zeigt die Grafik auf der folgen-den Seite zur durchschnittlichen Zahl der Schüler an einer Schule.

Eine besondere Situation gibt es im ländlichen Raum:Grundschulen mit mindestens 40 Schülern an Ortenmit nur einer Grundschule, Sekundarschulen (Ein-gangsklassen mit 20 Schülern) und zweizügige Gym-nasien (in der Oberstufe mit 50 Schülern). In Einzelfäl-len kann es notwendig werden, Gymnasialstandorteim dünnbesiedelten ländlichen Raum (Einzelstandor-te) jenseits des bereits möglichen zweizügigen Aus-nahmefalls zu betreiben, wenn andernfalls ein anderesGymnasium für einen erheblichen Anteil der Schüle-rinnen und Schüler nicht innerhalb einer zumutbarenSchulwegzeit erreichbar wäre. In solchen Fällen kannim Rahmen einer Ausnahmeregelung ein Gymnasiumder Region einen gymnasialen Zug für die Klassen 5 bis9 (bis zur gymnasialen Oberstufe) an einer kooperie-renden Sekundarschule führen. Ob in diesen Fällenauch eine Oberstufe eingerichtet werden kann, ist der-zeit noch offen. Ausschlaggebend müssen hierbei dieQualität und das Angebotsspektrum der Schule sein,denn es geht in jedem Falle um ein bundesweit aner-kennungsfähiges Abitur.

Schulform 2003/04 2008/09

Grundschule 589 528Sekundarschule 338 173Gymnasium 102 65Gesamtschule 6 6Förderschule 123 117

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Schulentwicklungsplanung als Chance für die inhaltliche Entwicklung in Schulen60

In diesen Durchschnittsgrößen sind auch die größeren städtischen Schulen enthalten.

1991

/92

1992

/93

1993

/94

1994

/95

1995

/96

1996

/97

1997

/98

1998

/99

1999

/200

0

2000

/01

2001

/02

2002

/03

2003

/04

2004

/05

2005

/06

2006

/07

2007

/08

2008

/09

2009

/10

50100

150200250300

350400

Schüler pro Schule

0

GrundschuleSekundarschule

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HerausgeberKultusministerium des Landes Sachsen-AnhaltTurmschanzenstraße 3239114 Magdeburg

www.mk.sachsen-anhalt.de

Juli 2005

Gestaltung und SatzPEGASUS Werbeagentur GmbHBleckenburgstraße 11 a39104 Magdeburg

DruckGrafisches Zentrum Cuno GmbH & Co. KGGewerbering West 2739240 Calbe

FotosFotoagentur GrabowkyVom-Stein-Straße 553757 Sankt Augustin

PEGASUS Werbeagentur GmbH

Impressum

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