Schule – und was dann?

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Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Berufliche Integration – Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten Unterstützung von Menschen mit Behinderungen Lars Nentwich

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Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda

Berufliche Integration – Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten

Unterstützung von Menschen mit Behinderungen

Lars Nentwich

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Bundesagentur für Arbeit

Wir sind Partner bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen.

Unsere wichtigsten Bausteine sind Prävention, Integration, Förderung und Kooperation.

Speziell qualifizierte Mitarbeiter sind Ansprechpartner für behindertenspezifische Belange der

Berufsorientierung, Beratung und Vermittlung, Arbeitgeberbetreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen.

Wir wollen die neuen Chancen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nutzen.

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Grundfragen der Berufswahl – Neigung und Eignung

EignungNeigung

Was interessiert mich ? Was kann ich realisieren ?

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Studiumz.B. Diplom- Betriebswirt

Vollausbildungz.B. Bürokaufmann

einfache Vollausbildungz.B. Kaufmann für Bürokommunikation

theorieverminderte Ausbildungz.B. Bürokraft

Helfertätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarktz.B. Bürobote

Tätigkeiten in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschenz.B. Telefonzentrale WfbM

Teilqualifizierungenz.B. spezielle EDV Fachanwendung

Zusammenführung von Eignung und Neigung

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Umsetzung: Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Berufliche Rehabilitation)

§ 19 SGB III Behinderte Menschen (Reha) -Ableitung aus SGB IX I. Teil-

• Behinderung / von Behinderung bedroht

• aufgrund der Behinderung Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben

oder weiter teilzuhaben

• nicht nur vorübergehende wesentlich gemindert

• deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen

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Umsetzung: Ziel - Aufnahme einer Erstausbildung(Vollausbildung / einfache Vollausbildung / theorieverminderte Ausbildung)

Diagnostik und Beratung

bei Bedarf BerufsvorbereitungsmaßnahmeZiel: Herstellung der Ausbildungsreife

betriebliche/ duale Ausbildungggf. mit zusätzlicher Förderung:

• Ausbildungsbegleitende Hilfen

• Ausbildungszuschüsse an AG

betrieblich begleitete Ausbildung**

kooperative Ausbildung* / ** / ***

integrative Ausbildung*/ ** / *** / ****

Aufnahme einer Tätigkeit auf dem 1. Arbeitsmarkt

Maßnahmeart/ Maßnahmeort

* allgemeine Leistungen der Arbeitsförderung

** besondere Leistungen (Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse wegen Art und Schwere der Behinderung)

*** besondere Leistungen in vergleichbaren Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (wie wohnortnahe Reha-Einrichtungen)

**** besondere Leistungen in Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (wie Berufsbildungswerke)

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Umsetzung: Ziel - Aufnahme Helfertätigkeit am 1. Arbeitsmarkt

Diagnostik und Beratung

spezielle Berufsvorbereitungs-maßnahme

Ziel: Qualifizierung für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

** besondere Leistungen (Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse wegen Art und Schwere der Behinderung)

*** besondere Leistungen in vergleichbaren Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (wie wohnortnahe Reha-Einrichtungen)

**** besondere Leistungen in Einrichtungen der Beruflichen Rehabilitation (z.B. Berufsbildungswerke)

Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung

Ziel: ist die Qualifizierung für eine spezielle Tätigkeit in einem konkreten Unternehmen auf dem ersten Arbeitsmarkt

** besondere Leistungen (Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse wegen Art und Schwere der Behinderung)

Aufnahme einer Helfertätigkeit am 1. Arbeitsmarkt

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Umsetzung: Ziel – Bildung und Tätigkeit in einer WfbM

Diagnostik und Beratung

Eingangsverfahren ( 3 Monate )

Berufsbildungsbereich (24 Monate)

Integration in den Arbeitsbereich einer WfbM

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Umsetzung: weitere Leistungen nach dem SGB III und SGB IX

Arbeitnehmerleistungen:

• Vermittlungsgutschein

• Vermittlungsbudget

• Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

• Gründungszuschuss

Arbeitgeberleistungen

• Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber

• Probebeschäftigung

spezielle Leistungen zur Teilhabe nach dem SGB IX - §33

• Kraftfahrzeughilfe nach Kfz – Hilfeverordnung

• Arbeitsassistenz

• Arbeitshilfen

Leistungen anderen Akteure, wie Integrationsamt oder Programme des Landes

• Minderleistungsausgleich § 102 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e SGB IX

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Umsetzung: Persönliches Budget - § 17 SGB IX

„ Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden, um die Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglich selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“ (§17 Abs. 2 S.1 SGB IX)

Das Persönliche Budget …

… eröffnet eine stärkere Selbstbestimmung und Eigenverantwortung.

… bietet die Möglichkeit neuer Umsetzungswege.

… ermöglicht trägerübergreifender Budgets.

… ist i.d.R. eine Geld- anstatt einer Sachleitungen.

… umfasst die Leistungen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten.

… soll die Kosten aller bisher individuell festgestellten, ohne das persönliche Budget zu

erbringenden Leistungen nicht überschreiten.