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Gewässerschutz Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Stoffen Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz sU #05 3

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Gewässerschutz

Schutz der Gewässer vor

wassergefährdenden Stoffen

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 3

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Die Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gehen u. a.

zurück auf den Sandoz-Unfall, in dessen Folge eine erhebliche Verunreinigung

des Rheins mit z. T. verheerenden Folgen eingetreten sind.

Infolge des Brandes einer Lagerhalle der Firma Sandoz bei Basel gelangten am

1. November 1986 mit dem Löschwasser ca. 20 - 30 t Insektizide (u. a. Disulfo-

ton, Etrimphos und Endosulfan sowie organische Quecksilberverbindungen) in

den Rhein und haben die Gewässerbeschaffenheit sowie vielfältige Nutzungen

am Rhein stark beeinträchtigt (großflächiges Fischsterben, zeitweilige Stilllegung

der Trinkwasserversorgung aus dem Rhein).

Die eingetragenen Schadstoffe weisen eine hohe Giftigkeit auf; die meisten sind

für Fische im Bereich von wenigen mg/l akut giftig und wirken auf niedere

Wasserorganismen bereits bei einigen µg/l tödlich. Endosulfan tötet Fische schon

im Bereich von sehr wenigen µg/l. (nach DKRR, 1988)

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Sandoz-Unfall,

1986

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Fischsterben nach dem Sandoz-Unfall, 1986

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Maximalwerte der

Gewässer-

verunreinigung

nach dem

Sandoz-Unfall (aus DKRR, 1988)

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Ganglinien der

Gewässer-

verunreinigung

nach dem

Sandoz-Unfall

von 1986 (aus DKRR,

1988)

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WHG - § 62

Alle Anlagen zum Umgang mit w. S. …

…müssen den a.a.R.d.T. entsprechen!

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (w. S.)

Anlagen zum

Lagern, Abfüllen

oder Umschlagen

von w. S.

(LAU-Anlagen)

Anlagen zum

Herstellen, Behandeln

oder Verwenden

von w. S.

(HBV-Anlagen)

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WHG - §§ 62 und 63

Begriffsbestimmung

wassergefährdende Stoffe

Ermächtigung zum Erlass einer Regelung

zur Einstufung von w. S. und zu

Anforderungen an die Beschaffenheit der

Anlagen zum Umgang mit w.S. sowie zu

Pflichten der Betreiber dieser Anlagen

LAU-Anlagen (von denen i. d. R. eine

besonders hohe Gefährdung ausgeht )

müssen - zusätzlich zu den Anforderungen

gemäß § 62 - eine sog. behördliche

Eignungsfeststellung haben!

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VwVwS

Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS

Vom 17. Mai 1999

Die VwVwS enthält in 4 Anhängen folgende Listen

Anhang 1 Nicht wassergefährdende Stoffe

Anhang 2 Wassergefährdende Stoffe (WGK 1 bis 3)

Anhang 3 Einstufungsverfahren für bisher nicht bewertete Stoffe auf der Basis von

R-Sätzen des Gefahrstoffrechts

Anhang 4 Einstufungsverfahren für Zubereitungen und Gemische

„Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS) verpflichtet die

Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die von

ihnen verwendeten Stoffe und Gemische in eine Wassergefährdungsklasse (WGK)

einzustufen. Die Einstufungen der Stoffe sind bei der Dokumentations- und

Auskunftsstelle wassergefährdende Stoffe im Umweltbundesamt zu

dokumentieren.“

Im UBA werden die „…Einstufungsdokumentationen der Betreiber erfasst, formal

und auf Plausibilität überprüft und die resultierenden Einstufungen der Stoffe

werden im Internet veröffentlicht.“ (aus UBA, 2013)

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VwVwS

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaltsgesetz über die

Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen

(Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe - VwVwS)

Vom 17. Mai 1999

Ursprünglich gab es

noch eine WGK 0,

diese ist nun weg-

gefallen, stattdessen

Kategorie „nicht

wassergefährdend“!

I. d. R. nicht wassergefährdend:

• Lebensmittel

• Futtermittel

w. S. können sein

• Stoffe (Einzelstoffe)

• Stoffgruppen

• Gemische

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VwVwS

Welche Eigenschaften werden bei der Einstufung, ob ein Stoff wassergefährdend

ist oder nicht, herangezogen?

• Löslichkeit des Stoffs in Wasser

• Biologische Abbaubarkeit in Wasser

• Anreicherung in der Nahrungskette

(Bioakkumulation)

• Kanzerogenität (krebserzeugend)

• Akute Toxizität gegenüber Fischen

• Akute Toxizität gegenüber

Wasserflöhen • Mutagenität (erbgutschädigend)

• Teratogenität (ruft Fehlbildungen bei

Embryos hervor)

• Gesundheitsschädlich / giftig / sehr

giftig bei Berührung mit der Haut

• Gesundheitsschädlich / giftig / sehr

giftig beim Verschlucken

• Kann in Gewässern längerfristig

schädliche Wirkungen haben

• Giftig für Wasserorganismen

• Wachstumshemmung bei Algen

Risiken nach den R-Sätzen Sonstige Gesichtspunkte

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VwVwS

Einstufung von Einzelstoffen

erfolgt zunächst auf der

Grundlage der R-Sätze der

GefStoffV

Jedem R-Satz wurde eine

bestimmte Punktzahl zugeordnet.

Aus der jeweiligen Summe der

Punkte des Stoffes wird die WGK

abgeleitet.

Die R-Sätze als bisherige Grundlage zur

Einstufung von w. S. werden in absehbarer

Zeit durch „H-Zahlen“ (hazard) nach der

europäischen CLP-Verordnung ersetzt.

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VwVwS

Werden einem Stoff nach den R-

Sätzen 0 Punkte zugeordnet, gilt

er als nicht wassergefährdend.

Zusätzliche

Prüfkriterien

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ÄnderungsVO zur VwVwS

Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe gem. ÄnderungsVO vom

27.Juli 2005

Auflistung von

Stoffen, die nicht

mehr als w. S.

geführt werden

Auflistung der w. S.

mit WGK

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VwVwS

Ob ein bestimmter Stoff in der VwVwS enthalten ist und demzufolge eine WGK hat

oder nicht, kann über eine öffentlich und unentgeltlich zugängliche Datenbank des

Umweltbundesamts recherchiert werden.

Rigoletto

Auskunft

per

Datenbank

von der

Kommission

Bewertung

wasserge-

fährdende

Stoffe

(KBwS)

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WasgefStAnlV

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Diese Bundes-VO

ist sehr kurz, weil

derzeit die wichti-

gen Einzelheiten

noch in den VAwS

der Länder geregelt

sind.

Der Entwurf einer

neuen umfassen-

den Verordnung

des Bundes liegt

aber bereits vor.

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 19

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WasgefStAnlV (Bund)

Fachbetriebspflicht

Krasses Negativbeispiel:

Anmischen von Spritzbrühe zur Schädlingsbekämpfung in einem Tankanhänger, der zuvor

mit dem Konzentrat befüllt wurde und anschließend durch Einfüllen von Trinkwasser aus

dem öffentlichen Netz auf die zur Ausbringung gewünschte Konzentration verdünnt werden

sollte…

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 20

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WasgefStAnlV (Bund)

Das grundsätzliche Problem hinter dem eben genannten Negativbeispiel beschreibt auch

GUJER (GUJER, 2007):

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Übersicht Anlagenverordnung w. S.

Die Bundesregierung bereitet den Erlass einer neuen Verordnung über Anlagen

zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vor. Die AwSV wird

bundesweit einheitliche Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wasser-

gefährdenden Stoffen festlegen und die bisher gültigen unterschiedlichen

Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer ablösen.

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden

Stoffen (AwSV)

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 22

Derzeit gelten jedoch noch die Anlagenverordnungen der einzelnen

Bundesländer, deren materieller Regelungsgehalt im Wesentlichen auf der

Muster-VAwS der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) beruht.

Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) vom 8./9.11.1990

unter Einschluß der Fortschreibung gemäß Beschluß der 116.

LAWA-Sitzung am 22./23. März 2001 in Güstrow

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Muster-VAwS der LAWA

Die Muster-Anlagenverordnung (Muster-VAwS) der Länderarbeitsgemeinschaft

Wasser (LAWA) ist die Vorlage für die VAwS der einzelnen Bundesländer, deren

VAwS in den maßgeblichen Punkten der Muster-VAwS entsprechen.

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 23

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Muster-VAwS der LAWA

Je höher die WGK und

je größer die Menge an

wassergefährdenden

Stoffen, desto höher

die Gefährdungsstufe!

Im Zweifelsfalle wird

die höchste WGK (3)

zugrunde gelegt.

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 24

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Muster-VAwS der LAWA

Anforderungsbausteine an

oberirdische Anlagen:

Spezielle Vorkehrungen in

bezug auf

• F (Fläche)

• R (Rückhaltung)

• I (Infrastruktur)

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 25

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Muster-VAwS der LAWA Allgemeine Anforderungen an oberirdische Anlagen zum Lagern, Herstellen,

Behandeln und Verwenden wassergefährdender flüssiger Stoffe

Je höher die WGK und je größer die Menge an wassergefährdenden

Stoffen, desto umfassender die Vorkehrungen, um den Austritt von

wassergefährdenden Stoffen zu verhindern (analog zur Gefährdungsstufe)!

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 26

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Muster-VAwS der LAWA

In Wasserschutzgebieten und in hochwassergefährdeten Gebieten oder

Überschwemmungsgebieten werden in aller Regel schärfere Anforderungen

gestellt.

Rechtlich wird das meist so umgesetzt, dass

entweder

• Aufstellung und Betrieb von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

überhaupt nicht zulässig ist

oder

• eine höhere Anforderung als gemäß Tabelle gilt.

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 27

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Muster-VAwS der LAWA Gleichwertige Anforderungen (Beispiel):

> 1 ≤ 10 m³, WGK 1

F1 + R1 + I0 = F1 + R0 + I1 = F0 + R3 + I0

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 28

Stoffundurchlässige Fläche

Rückhaltevermögen für das

Volumen wassergefährdender

Flüssigkeiten, das bis zum

Wirksamwerden geeigneter

Sicherheitsvorkehrungen

auslaufen kann (z.B. Absperren

des undichten Anlagenteils oder

Abdichten des Lecks)

Keine besonderen Anforderungen

an die Infrastruktur über die

betrieblichen Anforderungen

hinaus; eine besondere

Betriebsanweisung nach § 3 Nr. 6

VAwS ist nicht erforderlich

Stoffundurchlässige Fläche

kein Rückhaltevermögen über die

betrieblichen Anforderungen

hinaus

Überwachung durch selbsttätige

Störmeldeeinrichtungen in

Verbindung mit ständig besetzter

Betriebsstätte (z.B. Messwarte)

oder Überwachung mittels

regelmäßiger Kontrollgänge;

Aufzeichnung der Abweichungen

vom bestimmungsgemäßen

Betrieb und Veranlassung

notwendiger Maßnahmen

keine Anforderungen an Befestigung und

Abdichtung der Fläche über die

betrieblichen Anforderungen

hinaus

Rückhaltevermögen ersetzt durch

Doppelwandigkeit mit Leckanzeigegerät.

Anlagenteile, bei denen Tropfmengen

nicht auszuschließen sind, sind mit

gesonderten Auffangtassen zu versehen

oder in einem sonstigen Auffangraum

anzuordnen

Keine besonderen Anforderungen an die

Infrastruktur über die betrieblichen

Anforderungen hinaus; eine besondere

Betriebsanweisung nach § 3 Nr. 6 VAwS

ist nicht erforderlich

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Muster-VAwS der LAWA Gleichwertige Anforderungen (Beispiel):

> 100 m³, WGK 3

F2 + R2 + I1 = F0 + R3 + I1 + I2

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 29

Stoffundurchlässige Fläche mit Nachweis

Rückhaltevermögen für das Volumen

wassergefährdender Flüssigkeiten, das bei

Betriebsstörungen freigesetzt werden kann, ohne

dass Gegenmaßnahmen berücksichtigt werden.

Überwachung durch selbsttätige

Störmeldeeinrichtungen in Verbindung mit

ständig besetzter Betriebsstätte (z.B. Messwarte)

oder Überwachung mittels regelmäßiger

Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen

vom bestimmungsgemäßen Betrieb und

Veranlassung notwendiger Maßnahmen

keine Anforderungen an Befestigung und Abdichtung der

Fläche über die betrieblichen Anforderungen

hinaus

Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit

Leckanzeigegerät. Anlagenteile, bei denen Tropfmengen

nicht auszuschließen sind, sind mit gesonderten

Auffangtassen zu versehen oder in einem sonstigen

Auffangraum anzuordnen

Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen

in Verbindung mit ständig besetzter Betriebsstätte (z.B.

Messwarte) oder Überwachung mittels regelmäßiger

Kontrollgänge; Aufzeichnung der Abweichungen vom

bestimmungsgemäßen Betrieb und Veranlassung

notwendiger Maßnahmen

Alarm- und Maßnahmenplan, der wirksame Maßnahmen

und Vorkehrungen zur Vermeidung von Gewässerschäden

beschreibt und mit den in die Maßnahmen einbezogenen

Stellen abgestimmt ist.

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Muster-VAwS der LAWA

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 30

„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit

Leckanzeigegerät“

Was heißt das???

Arbeitsblatt DWA-A 790

Technische Regel

wassergefährdender Stoffe (TRwS)

Bestehende einwandige

unterirdische Behälter aus

metallischen Werkstoffen

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Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 31

„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit

Leckanzeigegerät“

Was heißt das???

Leckanzeige mit

Kontrollflüssigkeit

(für oberirdische

Behälter)

Ausführungsbeispiele

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Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 32

„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit

Leckanzeigegerät“

Was heißt das???

Überdruck-Leckanzeige

(für oberirdische

Behälter)

Ausführungsbeispiele

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Ausführungsbeispiele

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 33

„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit

Leckanzeigegerät“

Was heißt das???

Unterdruck-Leckanzeige

(für unterirdische

Behälter)

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Ausführungsbeispiele

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 34

„…Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit

Leckanzeigegerät“

Was heißt das???

Heizöl-Tank

(unterirdisch)

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Muster-VAwS der LAWA Anforderungen an Fass- und Gebindelager (identisch in AwsV)

Die Größe des erforderlichen Auffangraumes ist wie folgt zu staffeln:

Diese Regelung gewährleistet, dass im Fall der Fälle die gesamte

ausgetretene Menge an wassergefährdenden Stoffen zurückgehalten

werden kann, auch im „worst case“!

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 35

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Ausführungsbeispiel

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 36

Fass- und Gebindelager

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LöRüRl „Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie („Richtlinie zur Bemessung von

Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“) ist

eine Richtlinie zur Verhinderung von Verschmutzung oder Vergiftung von

Gewässern in der Nähe baulicher Anlagen, in denen mit wassergefährdenden

Stoffen umgegangen wird oder in denen im Brandfall solche Stoffe entstehen

können.“ (aus WIKIPEDIA, 2013)

Die LöRüRl wurden in D auf Länderebene erlassen, d. h. es gibt eine LöRüRl

Bayern, LöRüRl Berlin, LöRüRl NRW usw.

Letzter Auslöser der Gesetzesinitiative zur Einführung von LöRüRl‘n war der

Großbrand bei dem Schweizer Pharma-Riesen Sandoz im November 1986.

In Umsetzung der LöRüRl‘n wird im Brandfall während der Löscharbeiten das

anfallende kontaminierte Löschwasser in entsprechenden Einrichtungen zur

Rückhaltung aufgefangen. Diese Rückhalteeinrichtungen können ausreichend

bemessene Auffangwannen oder auch Provisorien sein, soweit diese den

Zweck erfüllen (z. B. angelegte Vertiefungen oder aufblasbare Bassins).

Das gespeicherte Löschwasser darf erst nach geeigneter Behandlung in das

Kanalnetz oder in ein Gewässer abgeleitet werden.

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 37

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LöRüRl

Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinien der Länder werden obsolet, wenn die

Bundesregelung in Kraft tritt (dort ist alles Erforderliche in § 20 des jetzigen

Entwurfs geregelt)

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 38

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Unfälle mit wassergef. Stoffen

aus DESTATIS, 2013

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 39

Entwicklung der Anzahl der Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen

0

500

1 000

1 500

2 000

2 500

3 000

97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12

Anza

hl

Unfälle

insgesamt

Umgang

Beförderung 1)

1) Einschl. Betriebsstofftanks.

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Unfälle mit wassergef. Stoffen

aus DESTATIS, 2013

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 40

Freigesetztes und nicht wiedergewonnenes Volumen insgesamt

0

2 000

4 000

6 000

8 000

10 000

12 000

14 000

16 000

18 000

20 000

22 000

24 000

26 000

28 000

97 98 99 2000 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12

Freigesetztes

Volumen

Nicht wieder-

gewonnenes

Volumen

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Literaturverzeichnis

Dr.-Ing. O. Sterger: Gewässerschutz – sU #05 41

DKRR, 1988

Anonymus

2. Deutscher Bericht zum Sandoz-Unfall - Zustand des Rheins "1 Jahr danach"

Deutsche Kommission zur Reinhaltung des Rheins, Juli 1988

UBA, 2013

Anonymus

Internetseite des Umweltbundesamtes, Dessau zu wassergefährdenden Stoffen

http://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/wassergefaehrdende-stoffe

RIGOLETTO, 2013

Anonymus

Internetseite des Umweltbundesamtes, Dessau Datenbank RIGOLETTO

http://webrigoletto.uba.de/rigoletto/public/welcome.do

GUJER, 2007

Gujer, W.

Siedlungswasserwirtschaft

Springer-Verlag Berlin Heidelberg, 2007

WIKIPEDIA, 2013

Anonymus

WIKIPEDIA Internetseite zur Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie

http://de.wikipedia.org/wiki/Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie

DESTATIS, 2013

Statistisches Bundesamt

Fachserie 19 Reihe 2.3

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/UmweltstatistischeErhebun

gen/Wasserwirtschaft/UnfallwassergefaehrdenderStoff.html?nn=62772