Schutz-und Sicherheitskonzept für Arbeiten an Offshore ... · Staatliches Gewerbeaufsichtsamt...
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Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
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Schutz-und Sicherheitskonzept für Arbeiten an Offshore-Windenergieanlagen
(© 2012 Privat)
Fachtagung Windenergie 14./15.3.2013 in Rheinsberg Sybille Schnegelsberg
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Themen:
• Aufgaben und Zuständigkeiten der Arbeitsschutzbehörden• Anforderungen an das Betriebs- und Arbeitssicherheitskonzept aus der
Genehmigung• Das SchuSiKo - Chronologie der Standardkonzeptentwicklung• Schwierigkeiten• Lösungen• Leitfadeninhalte und weitere Arbeitshilfen für die Erstellung eines Konzeptes• Gefährdungsbeurteilungen• Empfehlungen
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Ermächtigungsgrundlagen:
• Gem. Zuständigkeitsabkommen der beiden Küstenländer vom 30.04.2007 teilen sichdie Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Überwachung desArbeitsschutzes in der AWZ der Nordsee.
• Das Arbeitsschutzgesetz findet seit 2008 gem. § 1 Abs. 1 ArbSchG im Rahmen desSeerechtsübereinkommens in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone(AWZ) Anwendung.
• Gem. niedersächsischer Zuständigkeitsverordnung (ZustVO- Umwelt - Arbeitsschutz,2009) ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg für den Vollzug derVerwaltungsaufgaben des Arbeitsschutzes im südwestlichen Teil der AWZ zuständig.
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Gebietszuständigkeiten:Schleswig-Holstein(Unfallkasse Nord)
Niedersachsen(staatlichenGewerbeaufsichtsamtOldenburg)
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Gebietszuständigkeiten: Mecklenburg-Vorpommern(Zuständige Behörde:Landesamt für Gesundheit und Soziales )
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Vollzug des technischen und sozialen Arbeitsschutzes, des technischenVerbraucherschutzes und der allgemeinen Produktsicherheit
Verbesserung von Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz undDrittschutz sowie Geräte- und Produktsicherheit zwecks
Gesunderhaltung der Beschäftigten und Verbrauchersowie Senkung der Kosten im Sozialsystem
Aufgaben der Arbeitsschutzbehörde
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Stellungnahmen im Genehmigungsverfahren
Unfalluntersuchungen
Mitarbeit an der Erstellung eines Leitfadens zurArbeits- und Betriebssicherheit in OWPs als Teil desBSH-SchuSiKo-Standards
Teilnahme an Sicherheitsbesprechungen
Mitwirkung in verschiedenen offshore ArbeitsgruppenFür Standardisierung und Normungsarbeit
Arbeitssicherheitsbegehungen auf Plattformen,und Windenergieanlagen
Beratungsgespräche
Teilnahme an den regelmäßig beim BSH stattfindendenJour Fixe Terminen.
Unsere Aufgaben im Offshore-Bereich:
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Im Bau befindliche OWPs und KPs in unserem Bereich:
• Borkum West II• BARD 01• Global Tech I• Riffgat• BorWin Beta• DolWin Alpha
In Betrieb:• Alpha Ventus• BorWin Alpha
Aktuelle Themen zur Zeit:• Rettung und Verletztenversorgung• Erste Hilfe• Qualifikation /Standard• Taucherarbeiten• Seilzugangstechnik• Arbeitszeitregelung offshore• Plattform / anzuwendendes Regelwerk
Aktuelle Themen
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Die ständige Genehmigungspraxis für Offshore-Windparkvorhaben in derdeutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) beinhaltet dieverbindliche Regelung, dass der Betreiber der Anlage vor Inbetriebnahmedes Vorhabens der Genehmigungsbehörde einSchutz- und Sicherheitskonzept (SchuSiKo) mit einer projektspezifischenNotfallplanung vorzulegen hat.
Das Schutz- und Sicherheitskonzept wird Bestandteil derAnlagengenehmigung. Es ist fortzuschreiben. Das Schutz- undSicherheitskonzept soll durch Festlegung organisatorischer und technischerVerfahren und Maßnahmen dazu beitragen, die Sicherheit innerhalb und imUmfeld der Anlagen zu gewährleisten. Im Vordergrund stehen dabei derSchutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit sowiedie Verkehrssicherheit. Präventive Maßnahmen, die eine Kollision vonSchiffen mit den Anlagen verhindern sollen, oder das Abfall- undBetriebsstoffkonzept dienen zudem aber auch dem Meeresumweltschutz.
Anforderung an den Arbeitsschutz aus der Genehmigungnach SeeAnlV:
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Schutz- und Sicherheitskonzept
Der Genehmigungsinhaberin hat ein Schutz- und Sicherheitskonzept (SSK) miteinem projektspezifischen Notfallplan zu erstellen und spätestens 6 Monate vorBaubeginn bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Mit der Errichtung desWindparks darf erst begonnen werden, wenn die Genehmigungsbehörde demSchutz- und Sicherheitskonzept zugestimmt hat.
Die Genehmigungsbehörde behält sich vor, Ergänzungen sowie eine nähere Ausge-staltung zu verlangen, die Umsetzung des Schutz- und Sicherheitskonzeptes durcheine nachträgliche Auflage für die Genehmigungsinhaberin verbindlichvorzuschreiben und - soweit erforderlich - weitere Auflagen zu ergänzen.
Insoweit bleiben insbesondere auch weitere Auflagen in Bezug auf dieAnlagensicherheit und den Arbeitsschutz (u.a. hinsichtlich des Betretens derAnlagen, der Evakuierung bzw. Bergung von Beschäftigten) vorbehalten.(Auflagenvorbehalt)
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Anforderung an den Arbeitsschutz aus der Genehmigungnach BImSchG:
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Chronologie des BSH- Standardentwurfes
Genehmigung Borkum West (alpha ventus) 09. November 2001 – Nachweis Art undUmfang der Durchführung von Verkehrsüberwachung (Schwerpunkt Kollision,Schadstoffaustritt und -bekämpfung).
Workshop „Sicherheits- und Arbeitsschutzkonzepte für Offshore- Windparks“ , GAUSS,Bremen 26.04.2002
Finaler Workshop am 26.05.2010 für den Anhang 2 des SchuSiKo-Entwurfes beim BSH.
Geplante Besprechung am 26.5.2011 beim BSH zur Frage der Veröffentlichung desAnhang 2 des SchuSiKo-Entwurfes (Abgesagt wegen Einwänden vom niedersächsischenMS zum Standardinhalt).
September 2011 Beginn der Erarbeitung eines Rahmenkonzeptentwurfes unter derFederführung des BMVBS „Offshore Windenergie – Neue Herausforderung für dieVerkehrssicherheit an der Deutschen Küste“.
Seit Mai 2011 Überarbeitung des Standards unter Federführung des niedersächsischenMS (LASI* Vertreter). *Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
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Inhalt:
Mindestanforderung an Konstruktion und Ausstattung der Anlagen
• Design und Konstruktion der Anlagen• Kennzeichnung der Windenergieanlagen• Konstruktion und Ausstattung von Helikopterzugangseinrichtungen
Sicherheits- und Notfallmanagementsystem
• Überwachung und Steuerung der Anlagen• Notfallmanagementsystem• Hubschrauberflugbetrieb
Abfallwirtschafts- und Betriebsstoffkonzept
• Vermeidung von Abfällen• Entsorgung von Abfällen• Vorrichtungen zur Bekämpfung von ausgetretenen Treib- oder Betriebsstoffen
Anhang 1: Anforderungen an die Kennzeichnung an Luft- und SchifffahrtAnhang 2. Betriebs- und ArbeitssicherheitAnhang 4: NotfallpläneAnhang 5: Schadstoffbekämpfungsmittel an Bord
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Entwurf des Standard Schutz- und Sicherheitskonzeptes fürOffshore-Windparks, Stand März 2010
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Inhaltsverzeichnis aus dem SchuSiKo-Entwurf von März 2010
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Geplant:
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Schwierigkeiten und noch zu nehmende Hürden:
• Die von dem HSE-Verantwortlichen (ASK) benötigte Qualifikationen wie FASi- Ausbildung,Baustellenerfahrung, maritime Kenntnisse, elektrotechnische Fachkenntnis, körperliche Eignung,Deutschkenntnisse und möglichst offshore-Erfahrung verlangt nach einer eierlegendenWollmilchsau oder
• Keine Gültigkeit der Länderrettungsgesetze in der AWZ Unklare Zuständigkeit für Rettungund Verletztenversorgung.
• Keine Gültigkeit der Landesbauordnung in der AWZ Unklare Anforderungen an denbaulichen Brandschutz auf Anlagen und Plattform.
• Gültigkeit des Arbeitszeitgesetzes in der AWZ?• Gültigkeit des ProdSG und damit des Abschnitts 3 der BetrSichV (Errichtung und Betrieb
überwachungsbedürftiger Anlagen) in der AWZ?• Wichtige Vorschriften wie die BGV C 23 Taucherarbeiten gelten zwar in der AWZ, wurden aber
nicht für offshore Taucherarbeiten erarbeitet und weisen daher Lücken auf.• Wichtige DIN Vorschriften wie die EN 50308 „Windenergieanlagen – Schutzmaßnahmen –
Anforderungen für Konstruktion, Betrieb und Wartung“ bezieht sich überwiegend auf offshoreAnlagen.
• Fehlende einheitliche Regelung zur Qualifikation der Ersthelfer und Betriebssanitäter für denoffshore-Einsatz.
• Fehlende zentrale Erfassung und Auswertung von Unfällen.• Fehlender Standard für ein Arbeits- und Betriebssicherheitskonzept.
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Geltungsbereich nationaler Gesetze und Verordnungen:
LBO LBO ProdSG?
Welche Vorschrift regelt denBrandschutz?
(Abschnitt 3?)
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Voraussichtliche Lösungen im Laufe des Jahres 2013:Für Offshore-Personal und für Arbeitnehmer die von Schiffen besondere Offshore-Tätigkeit durchführen soll durch eine Offshore-Arbeitszeitverordnung derGeltungsbereich des Arbeitszeitgesetztes wie beim Arbeitsschutzgesetz auf dieausschließliche Wirtschaftzone erweitert und den besonderen Verhältnissen beiOffshore-Tätigkeiten angepasst werden.
Zuständigkeiten/Schnittstellen für Rettung und Verletztenversorgung undBrandbekämpfung werden auf Bundesebene festgelegt.
Veröffentlichung der überarbeiteten Version der DIN EN 50308 „Windenergieanlagen –Schutzmaßnahmen – Anforderungen für Konstruktion, Betrieb und Wartung“, die sichzum ersten Mal intensiv der offshore Thematik annimmt.
Unter Einbeziehung der betroffenen Kreise und Berücksichtigung von offshore-Erfahrungen wird BG-übergreifend und unter Einbeziehung staatlicherArbeitsschutzbehörden eine einheitliche Regelung vom DGUV-FB EH füroffshorespezifische Ausbildungsinhalte von Ersthelfern und Betriebssanitätern erarbeitet.
Überarbeiteter Standardentwurf wird unter Einbeziehung der betroffenen Kreise diskutiertund anschließend dem LASI zu Abstimmung vorgelegt.
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Rahmenvorgaben zur fachgerechten Umsetzung derGenehmigungsauflagen bzgl. Arbeitsschutz
Inhalte:
• Arbeitsschutzmanagement (Organisation, Baustelle, Betrieb, Wartung, Kontraktoren,Logistik)
• Gefährdungsbeurteilung• Zusätzliche Maßnahmen bei gefährlichen Arbeiten (z.B. Transport, Taucherarbeiten,
Arbeiten unter extremen Wetter- und Umgebungsbedingungen, physische undpsychische Belastungen, Arbeiten in der Höhe)
• Weitere Empfehlungen, beruhend auf bisherigen Erfahrungen.
Das Konzept sollte in bestehende Sicherheitsmanagementsysteme integrierbar sein.
Leitfaden zur Arbeits- und Betriebssicherheit in OWPs -
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• Leitfaden zum Konzept zur Verhinderung von Störfällen und zum SicherheitsmanagementsystemSFK-GS-23 / KAS-19 (EU Richtlinie 96/82/EG, Seveso II)
• BGI 657 - Windenergieanlagen
• DIN EN 50308 Windenergieanlagen Schutzmaßnahmen - Anforderungen für Konstruktion, Betriebund Wartung
Weitere Arbeitshilfen für die Konzeptersteller:
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Verbindliche Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften fürdas Arbeiten in der AWZ:
Baustellenverordnung (BaustellV) +RABs
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) +ASRs
Arbeits- undBetriebssicherheitskonzept(als Teil des 6 Monate vor Baubeginn einzureichendem Schutz-
und Sicherheitskonzeptes)
Arbeitsschutzgesetz(ArbSchG)
Unfallverhütungsvorschriften(z.B. BGV C23 „Taucherarbeiten“,) Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)+TRBs
PSA Benutzungsverordnung(PSA-BV)
Lastenhandhabungsverordnung(LasthandhabV) + TRLV
Gefahrstoffverordnung(GefStoffV)+TRGS
BGV A4 „ArbeitsmedizinischeVorsorgeuntersuchung“
Verordnung zurarbeitsmedizinischenVorsorge (ArbMedVV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
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Weitere wichtige nationale und internationale Sicherheits-und Arbeitsschutzvorschriften für das sichere Arbeiten aufSee:
Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG)
BGI 657 „Windenergieanlagen“
International Maritime Code forDangerous Good(IMDG Code)
International Convention forthe Safety of Life at Sea(SOLAS)
Arbeits- undBetriebssicherheitskonzept
(als Teil des 6 Monate vor Baubeginn einzureichendemSchutz- und Sicherheitskonzeptes)
Festlandsockelbergverordnung(FlsBergV) DIN EN 50308 Windenergieanlagen -
Schutzmaßnahmen - Anforderungen fürKonstruktion, Betrieb und Wartung
DIN EN 61400-1Windenergieanlagen -Sicherheitsanforderungen
Ärztliche Eignungsuntersuchungen beiArbeitnehmern auf Offshore-Windenergieanlagen und Plattformen",Empfehlung DGMM e.V.
Arbeitszeitgesetz(ArbZG) in Überarbeitung
Produktsicherheitsgesetz(ProdSG) Seearbeitsgesetz
(SeeArbG) (z.Z. im Entwurf)
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DGUVVorschrift 2
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Die Arbeit auf See birgt zusätzliche Risiken…
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…die beurteilt werden müssen, Taucherarbeiten
Arbeiten an Deck (Plattform/ Schiff)
Raue See, widrige Wetterbedingungen
Abgelegenheit des Arbeitsplatzes
Schichtarbeit / lange Arbeitsschichten
Erschwerter Zugang zu den Anlagen
Transfer mit Schiff und Helikopter
Notfallsituationen mit langenAnfahrtszeiten für externeRettungskräfte
Limitierte Verfügbarkeit derEinsatzmittel wie Hubschrauber/Notärzte
Unterschiedliche Fertigungszustände
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(ISO 31000)
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Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 ArbSchG
(1)Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten bei der Arbeitverbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzeserforderlich sind
(2)Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen
+ § 3 Betriebssicherheitsverordnung(1)
Der Arbeitgeber hat… die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellungund Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln
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• Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung undsicherheitstechnische Bewertung
• BGI 657 - Windenergieanlagen
• BGI/GUV-I 8700 Gefährdungs- und Belastungs-Katalog Beurteilung von Gefährdungenund Belastungen am Arbeitsplatz
• DIN EN ISO 14121-1 „Sicherheit von Maschinen - Risikobeurteilung
• Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - Leitlinie Gefährdungsbeurteilung undDokumentation
• ISO 31000: "Risk management - Principles and guidelines”*
• IMO- MSC/Circ.1023 MEPC/Circ.392 Guidelines for Formal Safety Assessment (FSA)
• Ausfalleffektanalyse (DIN 25448), Fehlerbaumanalyse (DIN 25424-1), Ereignisablaufanalyse (DIN25419)
*Der deutschsprachige Norm-Entwurf aus dem Januar 2011 wurde nach Ende der zweijährigen Laufzeit ersatzlos zurückgezogen.
Arbeitshilfen für Gefährdungsbeurteilungen:
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Empfehlungen an Entwickler, Errichter und Betreiber:
• Sorgfältige Gefährdungsbeurteilung für jede gefahrträchtige Tätigkeitund Arbeitsumgebung erstellen.
• Regelmäßige Fortschreibung und Aktualisierung derGefährdungsbeurteilungen.
• Frühe Einbindung der jeweilig zuständigen Behörden bei Erstellung derSicherheitskonzepte.
• Durch gute, vorausschauende Organisation und Konzepte Arbeits- undWartungseinsätze auf den Offshore - Anlagen so gering wie möglichhalten.
• Aufbau einer partizipativen Sicherheitskultur – Akzeptanz derSicherheitsmaßnahmen
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