Schutzanweisung für - swsls.de · PDF filep 1 kV Kabel (Nspg) 0,3 m p 10 kV, 20 kV oder...

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Schutzanweisung fürStrom-, Erdgas-, Trinkwasser- und Telekommunikationsanlagen

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BeaumaraisInnenstadt

LisdorfNeuforweiler

Picard

Fraulautern

Roden

Steinrausch

Saarlouis

Bei Bauarbeiten können Versorgungsanlagen beschädigt werden. Die Hinweise in dieser Schutzanweisung dienen dem bestmöglichen Schutz der Anlagen, Bauarbeiter und Anwohner vor Ort. Sie sind von allen an den Bauarbeiten Beteiligten einzuhalten.

Die aktuellste Version dieser Broschüre erhalten Sie kostenlos bei den Stadtwerken Saarlouis GmbH, Netzdokumentation. Oder im Internet unter www.swsls.de/planauskunft.html

Was sind Versorgungsanlagen?Versorgungsanlagen sind alle Betriebsmittel wie Kabel, Rohre, Freileitungen, Stationen, Anlagen, Armaturen, Mess-säulen, Bauwerke, Schächte, Haubenkanäle, Schalt-/Ver-teilerschränke, Schutzvorrichtungen (z. B. Abdeck platten, Warnbänder), Hinweistafeln usw.

Das sollten Sie wissen Vor Beginn der Bauarbeiten

ErkundigungspflichtJede im Bereich von Versorgungsanlagen tätige Person muss sich vor Beginn der Bauarbeiten über deren Verlauf informieren. Aktuelle Bestandspläne für die betroffenen Flächen erhalten Sie kostenlos im Internet (www.swsls.de/planauskunft.html) oder bei der Netzdokumentation der Stadtwerke Saarlouis GmbH*. Ver-gessen Sie nicht, auch Planauskünfte bei anderen Netzbetreibern einzuholen. Spätestens bei Baubeginn müssen alle aktuellen Be-standspläne auf der Baustelle vorliegen.

VerkehrssicherungspflichtWer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, ist verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutz Anderer zu treffen. Eine schuldhafte Beschädigung von Versor-gungsanlagen kann zivil- und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben. In diesen Fällen drohen Schadenersatzforderungen in teil-weise erheblichem Umfang.

Auf der Baustelle zu beachtenDie Anwesenheit eines Beauftragten der Stadtwerke Saar-louis auf der Baustelle befreit Sie nicht von ihrer Verant-wortung und der Haftung für selber verursachte Schäden.

Schutz und Sicherheit bei BaumaßnahmenDie Stadtwerke Saarlouis GmbH* versorgen Haushalte, Unter-nehmen und öffentliche Einrichtungen in Saarlouis mit Strom, Erdgas, Trinkwasser und Telekommunikation. Die dazu nötigen Versorgungsanlagen befinden sich sowohl in öffentlichen als auch privaten Flächen, wie:

p in Straßen, Geh- und Radwegen,p in Grünanlagen,p in Stichwegen, Gärten und Vorgärten,p in land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen,p in Gewässern,p in und an Brückenbauwerken.

Gebiet mit Versorgungsanlagen der Stadtwerke Saarlouis

*Im Auftrag der Netzwerke GmbH für das Netzgebiet Strom und Erdgas

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Sicherheitsabstände und MindestüberdeckungZum Schutz der Versorgungsanlagen sind bei Bauarbeiten festge-legte Sicherheitsabstände und Mindestüberdeckungen einzuhal-ten – dies gilt auch für totgelegte und außer Betrieb genommene.

Die Sicherheitsabstände zu erdverlegten Versorgungsleitungen und deren Anlagen (Schieber, Hydranten und Ventile) garantieren deren gefahrlosen Betrieb. Sie betragen:

Mindestabstand zu parallel liegenden Leitungen:

Mindestabstand zu kreuzenden Leitungen:p 1 kV Kabel (Nspg) 0,3 mp 10 kV, 20 kV oder ein 35 kV Kabel 0,6 mp Gas- und Wasserleitungen 0,2 mp Lichtwellenleiter oder TK-Kabel 0,3 m

Bei Versorgungsleitungen giltVersorgungsleitungen dürfen nicht überbaut, mit Bäumen be pflanzt oder von Gegenständen dauerhaft belastet wer-den.

Dringen Körperteile oder Baugeräte in die Gefahrenzone von Freileitungen ein, besteht akute Lebensgefahr durch Spannungsüberschlag! Halten Sie immer folgende Sicher-heitsabstände zu spannungsführenden Freileitungen ein:p 1,0 m bei Niederspannung (1 kV)p 3,0 m bei Mittel- und Hochspannung (10, 20, 110 kV)

0,3 m 0,3 m

LWL

Tele-kommunikation

0,6 m 0,3 m

0,6 m 0,3 m

10-35 kV1 kV

Erdkabel

Strom

0,4 m 0,4 m

Rohr

0,6 m

0,8 m

Erdgas

0,4 m 0,4 m

Rohr

1,0 m

0,8 m

Trinkwasser

Die Überdeckung und Lage von Versorgungsanlagen kann sich durch z. B. Straßenbauarbeiten ändern. Prüfen Sie deshalb die tatsächliche Tiefe und Lage vorhandener Anlagen durch fachge-rechte Erkundungsmaßnahmen, wie Ortung oder Suchschlitze in Handschachtung. Speziell im Bereich von Brücken ist mit gerin-ger Deckung zu rechnen. Ermitteln Sie die Tiefenlage der Versor-gungsanlagen deshalb hier immer mit Ortungsgeräten.

InformationspflichtSie können Sicherheitsabstände nicht einhalten oder müssen Versorgungsanlagen freilegen?Informieren Sie die Abteilung Planauskunft/Netzdokumentation mindestens drei Arbeitstage vor Arbeitsbeginn bitte schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 06831- 9596-496. Für die korrekte Ausführung beachten Sie bitte den Punkt „Freilegen von Versorgungsanlagen“.

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Das sollten Sie wissen Während der Bauarbeiten

Denken Sie stets daran: Sie können bei allen Bauarbeiten auf öf-fentlichem und privatem Grund auf Versorgungsanlagen stoßen. Es gilt daher stets größte Vorsicht – insbesondere bei Aufgrabun-gen, Baggerarbeiten, Bohrungen, Rohrvortriebsverfahren, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Metallspießen, Pfählen und Spundwänden. Führen Sie gegebenenfalls Suchschachtun-gen durch.

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die vorhandenen Ver-sorgungsanlagen, indem Sie diese orten, einmessen und bei Be-darf markieren.

Arbeiten Sie so, dass Bestand und Betriebssicherheit der Anlagen während und nach Ausführung der Arbeiten jederzeit gewähr-leistet sind. Zudem sind unsere Versorgungsanlagen nicht gegen mechanische Berührungen geschützt.

Wichtige Richtlinien während der BauarbeitenHalten Sie bei allen Hoch- und/oder Tiefbauarbeiten in öffent lichen oder privaten Flächen die Erkundigungs- und Siche rungspflicht nach den allgemeinen Regeln der Technik, insbesondere DVGW, VDE, AGFW, VOB, DIN und dem BGB ein.

Bei Beschädigung von Telekommunikationskabeln, die die Grenzwerte nach DIN VDE 0800 Teil 3 überschreiten, ist eine Gefährdung der damit in Berührung kommenden Personen nicht auszuschließen. Werden Glasfaserkabel beschädigt, ist ebenfalls Vorsicht geboten. Beim Hineinblicken in den Lichtwellenleiter kann es zu einer Gefährdung des Auges kommen (Blindheit).

Versorgungsanlagen frei haltenVersorgungsanlagen und zur Anlage gehörende Einrichtungen müssen während der gesamten Bauzeit frei zugänglich sein. Sie dürfen weder überbaut, noch durch Gerüste, Kräne, Container oder Ähnliches verstellt werden. Können Sie dies nicht garantie-ren, informieren Sie bitte die Stadtwerke Saarlouis GmbH min-destens sieben Tage vor Arbeitsbeginn schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 06831 9596-496.Besonders Hinweisschilder oder andere Markierungen dürfen nicht verdeckt, versetzt oder entfernt werden.

Freilegen von VersorgungsanlagenVersorgungsanlagen dürfen nur durch Handschachtungen frei-gelegt werden. Informieren Sie bitte die Planauskunft der Stadt-werke Saarlouis GmbH mindestens drei Tage vor Arbeitsbeginn

Ga.

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Trafo

Neuhofstraße

NAYCWY 3x50/50, 1kV()

NAYCWY 3x50/50, 1kV()

NAYCWY 3x50/50, 1kV()

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*Im Auftrag der Netzwerke GmbH für das Netzgebiet Strom und Erdgas

Sie müssen den Sicherheitsabstand zu 10 kV, 20 kV oder 35 kV Kabeln unterschreiten oder die Leitungen freilegen?In diesen Fällen ist eine Abstimmung und Einweisung erforderlich oder sogar eine Schutzabschaltung notwendig. Kontaktieren Sie dazu die Schutzabschaltung – Leitstelle Strom. Die Stadtwerke Saarlouis GmbH ist berechtigt, die fachgerechte Durchführung der Bauarbeiten vor Ort zu überprüfen und ge-gebenenfalls Auflagen zum Schutz der Versorgungsanlagen zu erteilen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Bestandspläne richtig lesenUnsere Bestandspläne enthalten nur Versorgungsanlagen der Stadtwerke Saarlouis GmbH. Leitungen und Anlagen Dritter sind nicht verzeichnet. Die Bestandspläne werden laufend aktu-alisiert und gelten 4 Wochen ab Ausgabedatum. Sie enthalten auch Versorgungsanlagen, die außer Betrieb sind. Diese können wieder in Betrieb genommen werden und sind daher wie aktive Versorgungsanlagen zu behandeln.

WichtigDie in den Bestandsplänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich Lage und Verlegungstiefe sind un-verbindlich. Mit Abweichungen muss gerechnet werden. Maßangaben dürfen daher nicht aus den Plänen entnom-men werden. Sie müssen an Ort und Stelle mit geeigneten Mitteln überprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass z. B. Kabel nicht zwingend geradlinig verlaufen. Darüber hinaus darf aufgrund von Geländeniveauänderungen auf eine An-gabe zur Überdeckung nicht vertraut werden.

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schriftlich per E-Mail an [email protected] oder per Fax an 06831-9596-496, wenn Sie Versorgungsanlagen freilegen oder untergraben müssen. Freigelegte Anlagen sind vor jeglicher Be-schädigung (z. B. im Winter vor Einfrieren) zu schützen und dür-fen in ihrer Lage nicht verändert werden.

Insbesondere Lageänderungen müssen fachgerecht verhindert werden. Rohre mit Stemm- oder Schraubmuffenverbindungen sind in der Regel nicht zugfest verbunden. Sie sind deshalb an den Enden bzw. an Richtungsänderungen gegen das Erdreich ab-gespannt. Entsprechende Widerlager dürfen nicht hintergraben oder freigelegt werden.

Freigelegte Versorgungsanlagen müssen mit einer Sandbettung (Flusssand, nicht bindig, Körnung 0-2 mm, 20 cm allseitig, lagen-weise verdichtet) verfüllt werden. Zudem sind eventuell vorhan-dene Trassenabdeckbänder und Warnbänder im Graben wieder oberhalb der Leitungstrasse einzubringen. Alle Verfüllarbeiten an Leitungsgräben freigelegter Versorgungsanlagen bedürfen der vorherigen Freigabe durch den Baubeauftragten der Stadtwerke Saarlouis.

Informationspflicht bei Freilegung von Warnbändern Werden Versorgungsanlagen oder Warnbänder an nicht in den Bestandsplänen verzeichneten Stellen freigelegt, so ist die Arbeit zu unterbrechen. Informieren Sie in diesen Fällen zunächst die Stadtwerke Saarlouis GmbH Vermessung unter 06831 9596-469.

Trassenwarnbänder

ACHTUNG NIEDERSPANNUNGSKABEL

ACHTUNG HOCHSPANNUNGSKABEL

ACHTUNG GASVERSORGUNGSLEITUNG

ACHTUNG WASSERLEITUNG

STADTWERKE SAARLOUIS TK

STADTWERKE SAARLOUIS TK

Rechtliche HinweiseDas ausgehändigte Planwerk darf nur für die Ortung und Siche-rung von Versorgungsleitungen verwendet werden. Aus rechtlichen Gründen ist eine andere Verwendung des Plan-werkes nicht gestattet. Abweichungen sind möglich. Wir weisen ausdrücklich auf den lediglich exemplarischen Cha-rakter dieser technischen Angaben hin. Ein Anspruch auf Voll-ständigkeit besteht nicht.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der „Bundesweiten Ar-beitsgemeinschaft der Leitungsbetreiber zur Schadensminimie-rung im Bau“ unter www.balsibau.de oder im Technischen Hin-weis des DVGW GW 129 „Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen – Schulungsplan für Ausführende, Aufsichtsführende und Planer“.

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Schadensfall und wichtige TelefonnummernInformieren Sie auch bei geringfügigen Beschädigungen unserer Versorgungsanlagen unverzüglich die Zentrale Störungsannahme. Sofort gemeldete Schäden können in der Regel mit relativ geringem Aufwand repariert werden. Folgeschäden hingegen führen häufig zu hohen Kosten für den Verursacher.

BESCHÄDIGTE ELEKTROKABELNMögliche Gefahren: Verbrennung durch Lichtbogeneinwirkung und Kör-perdurchströmung bei Berühren unter Spannung stehender KabelteileMaßnahmen: Personen sowie Baumaschinen und -geräte aus dem Gefahrenbereich bringen.

GASAUSTRITTMögliche Gefahren: Zünd- und ExplosionsgefahrMaßnahmen: • sofort alle Baumaschinen und Fahr-

zeugmotoren abstellen• nicht rauchen, kein Feuer zünden,

Funkenbildung vermeiden• kein Mobiltelefon benutzen• keine elektrischen Anlagen bedienen• angrenzende Gebäude auf Gasein-

tritt zu prüfen• keine Klingel oder Türdrücker bedie-

nen, sondern sich durch Rufen oder Klopfen bemerkbar machen

• T üren und Fenster öffnen

WASSERAUSTRITTMögliche Gefahren: Ausspülung, Unterspülung und ÜberflutungMaßnahmen: Tief liegende Räume und Baugruben von Personen räumen

Sofortmaßnahmen im Notfall

Störfall-Rufnummern 24h

Ihre Ansprechpartner vor Ort bei den Stadtwerken Saarlouis

Zentrale Störungsannahme Erdgasversorgung:Telefon 06831 9596-301

Zentrale Störungsannahme Wasserversorgung:Telefon 06831 9596-303

Zentrale Störungsannahme Stromversorgung:Telefon 06831 9596-302

Zentrale Störungsannahme Telekommunikation:Telefon 06831 9596-304

Schutzabschaltung-Leitstelle Strom:Telefon 06831 9596-463

Planauskunft in der Netzdokumentation der Stadtwerke Saarlouis GmbH*Holtzendorffer Str. 1266740 SaarlouisTelefon 06831 9596-468 06831 9596-474 06831 9596-475 Telefax 06831 9596-496E-Mail [email protected], Di, Do: 08.00–12.00 Uhr

13.00–16.00 UhrMi, Fr: 08.00–12.00 Uhr

Baubeauftrage der Stadtwerke Saarlouis:Telefon 06831 9596-521 oder 9596-455

Meldung „Sicherheitsabstände werden unterschritten“ und „Versorgungsanlagen freihalten“:E-Mail [email protected] Telefax 06831-9596-496

Page 8: Schutzanweisung für - swsls.de · PDF filep 1 kV Kabel (Nspg) 0,3 m p 10 kV, 20 kV oder ein 35 kV Kabel 0,6 m p Gas- und Wasserleitungen 0,2 m p Lichtwellenleiter oder TK-Kabel 0,3

KontaktStadtwerke Saarlouis GmbHPlanauskunft Holtzendorffer Str. 1266740 Saarlouis

Telefon: 06831-9596-468 06831-9596-474 06831-9596-475Telefax 06831 9596-496E-Mail: [email protected] www.swsls.de

Bürozeiten:Mo, Di, Do 08.00–12.00 Uhr 13.00–16.00 UhrMi, Fr 08.00–12.00 Uhr

Stand: April 2014Irrtümer, Änderungen und Druckfehler vorbehalten.