Schweißen - Allgemein · 2017. 3. 20. · Kurzunterweisungen mit ARAMIS Schweißen allgemein...

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Schweißen allgemein Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren Schweißen allgemein

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Schweißen allgemein

Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren Schweißen allgemein

Kurzunterweisungen mit ARAMIS Schweißen allgemein

INHALT:

• Unternehmerpflichten

• Die Gefahren

• Definition brand- u. explosionsgefährdeter Bereiche

• Schweißen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen

− Maßnahmen

• Persönliche Schutzausrüstung

• Schweißen in Behältern/engen Räumen

− Die Gefahren

− Die Maßnahmen

• Schadstoffe

− Absaugung

− Erfassungselemente

• Hinweis zum Abschluss

Quelle: DGUV Information 109-012, 209-010, 209-016, DGUV Regel 100-500

Sie werden auf 16 Infoseiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert!

Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie beachten sollten!

Die Unterweisung wurde auf der Grundlage der geltenden Vorschriften erstellt (Quellen s. rechts).

Thema: Schweißen allgemein

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Unternehmerpflichten

Der Unternehmer darf • mit Schweißarbeiten nur Versicherte beschäftigen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben

und mit den Einrichtungen und Verfahren vertraut sind. Dies gilt nicht • für die Beschäftigung Jugendlicher, soweit

− dies zur Erreichung ihres Ausbildungsziels erforderlich ist und − ihr Schutz durch einen Aufsichtführenden gewährleistet ist. − der Luftgrenzwert bei gesundheitsgefährlichen Stoffen unterschritten ist.

Abweichend davon • darf der Unternehmer Jugendliche mit Schweißarbeiten

− in engen Räumen, − in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen, − an Behältern mit gefährlichem Inhalt

nicht beschäftigen.

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Unternehmerpflichten

Der Unternehmer hat bzw. darf • Schweiß-, Schneid- und verwandte Verfahren auszuwählen, bei denen die

Freisetzung gesundheitsgefährlicher Stoffe gering ist. • dafür zu sorgen, dass Arbeitspositionen eingenommen werden können, bei

denen die Einwirkung gesundheitsgefährlicher Stoffe auf die Versicherten gering ist.

• schweißtechnische Arbeiten in Bereichen mit besonderer Gefährdung (z. B. enge Räume) nur Personen übertragen, denen die mit diesen Arbeiten verbundenen Gefahren bekannt sind und die mit den durchzuführenden Schutzmaßnahmen vertraut sind.

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Definition brand- und explosionsgefährdeter Bereiche

Brandgefährdete Bereiche:

Brandgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen Stoffe oder Gegenstände vorhanden sind, die sich durch Schweißarbeiten in Brand setzen lassen; z. B.: Staubablagerungen, Papier, Pappe, Packmaterial, Textilien, Faserstoffe, Isolierstoffe, Holzwolle, Holzteile.

Explosionsgefährdete Bereiche:

Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen gefährliche explosionsfähige Atmosphären auftreten können. Solche Atmosphären entstehen; z. B. beim Vorhandensein von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben.

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Schweißen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen

ab 80 dB ()

ab 85 dB (A)

ab 90 dB (A)

• Bei Schweißarbeiten außerhalb der dafür eingerichteten Werkstätten muss mit dem Vorhandensein von Brand- und Explosionsgefahr gerechnet werden!

• Sind die Gefahren nicht völlig auszuschließen, benötigen Sie einen Schweißerlaubnisschein!

• Die wichtigsten Maßnahmen haben wir für Sie auf den folgenden Seiten aufgeführt.

! Wichtig ! Ist die Beseitigung der Explosionsgefahr nicht möglich:

Schweißen verboten!

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Maßnahmen

Falls sich irgendwelche brennbaren Gegenstände – auch abgedeckte – in der Umgebung befinden, muss eine Feuerwache bereitgestellt werden.

Nach Beendigung der Arbeiten – und ggf. auch mehrfach danach – muss die Umgebung nach möglichen Glutnestern, Brandgeruch usw. abgesucht u. kontrolliert werden.

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Schweißen in Behältern/engen Räumen: Die Gefahren

Zu den gefährlichsten Arbeiten zählt das Schweißen in Behältern/engen Räumen. Achtung! Befahren von Behältern/engen Räumen nur mit Erlaubnisschein! Die wesentlichen Gefahren sind: • Schadstoffbildung (z. B.: nitrose Gase, Schweißrauche) • Brenngasanreicherung (z. B.: Acetylen) • Sauerstoffanreicherung (z. B.: Fehlbedienung o. Undichtigkeit) • Sauerstoffverarmung • Erhöhte elektrische Gefährdung (z. B.: kniend leitfähige Teile

berührt) • Vorhandene Inhaltsstoffe/Produkte (z. B.: Dämpfe, Gefahrstoffe) • Einrichtungen (z. B.: Einbauten, Rührwerke, elektrische

Einrichtungen) Schweißen allgemein

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Schweißen in Behältern/engen Räumen: Die Schutzmaßnahmen

Wenn erhöhte elektrische Gefährdung vorliegt, − isolierende Unterlagen benutzen, − nur Schweißstromquellen mit Kennzeichnung Niemals mit Sauerstoff belüften!

S K 42 V oder oder verwenden,

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Schadstoffe: Absaugung

Eine der wirksamsten Schutzmaßnahmen ist die Absaugung mit entsprechendem Filtersystem zum direkten örtlichen Erfassen der Schadstoffe – mobil oder stationär. Das Erfassungselement ist für die Effektivität der Absaugung entscheidend! • Die Auswahl der Form, die korrekte Dimensionierung und Anordnung der

Erfassungselemente müssen der thermisch bedingten Bewegung der Schweißrauche und deren Menge entsprechen und sind von der jeweiligen Arbeitssituation abhängig.

• Das Erfassungselement muss immer in der Nähe des Entstehungsbereichs der Schadstoffe angebracht werden, und zwar so dicht wie möglich.

• Bei flexiblen Erfassungselementen spielt die Bereitschaft des Schweißers zur richtigen Positionierung eine große Rolle.

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Schadstoffe: Erfassungselemente Tabelle Teil 2:

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Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation

Pflichten gemäß §§ 5, 6, 12 ArbSchG

• Erarbeiten Sie ggf. eine Gefährdungsbeurteilung mit dem vorhandenen Formblatt.

― Bestimmen Sie die Gefährdungen.

― Ermitteln Sie Mängel, z. B. fehlende Schutzeinrichtung oder PSA.

― Veranlassen Sie die Mängelbeseitigung.

• Zur Dokumentation der Unterweisung stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Verfügung. Schweißen allgemein