Schweizer Bürgerrecht: Ehre, wem Ehre gebührt · 2 Forschungspilotprojekt: «Reaktivierung ......

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BERNAKTUELL Jahrgang 22 Ausgabe 174 Juli/August 2011 AZB / P.P. 3001 Bern INHALT 1 Schweizer Bürgerrecht: Ehre, wem Ehre gebührt 2 Forschungspilotprojekt: «Reaktivierung und Förderung des Safrananbaus in der Schweiz» 3 Kein Schweizer Pass für Kriminelle und Sozialhilfeempfänger Unterschriftenbogen 4 Philipp Rösler – vom Flüchtlingskind zum deutschen Vizekanzler 5 Was, wenn’s beim Frauenstimmrecht gleich gegangen wäre wie bei der Aus- schaffungsinitiative? 6 Buchvorstellung Wettbewerb 7 Sondersession Energiepolitik: Realismus statt politische Schnellschüsse Versicherungsratgeber 8 Bärner Möckli Leserbrief B Die Schweizerische Vereinigung BERN AKTIV schreibt, was andere über Bern und die Schweiz nicht berichten (dürfen). Schweizer Bürgerrecht: Ehre, wem Ehre gebührt Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Bern fast 2000 Personen eingebürgert. Das entspricht z. B. ungefähr der Gemeinde Wangen a. A. Allein die Städte Bern und Biel bürgerten 328 bzw. 216 Personen ein. Die kantonale Einbürge- rungsstatistik wird angeführt von Gesuchstellern aus Serbien und Montenegro (313), gefolgt von Gesuchstellern aus Sri Lanka (216), Deutsch- land (157), dem Kosovo (146), Mazedonien (141), Bosnien-Herzegowina (137) und der Türkei (136). Nicht mit eingerechnet sind die erleichterten Einbürgerungen. Die Einbürgerung sollte die Folge einer gelun- genen Integration sein und nicht auf Vorschuss erteilt werden. Die Realität zeigt indes ein an- deres Bild: Namentlich grössere Gemeinden verteilen den Schweizer Pass allzu grosszügig. Andererseits leidet heute auch das Einbürge- rungsverfahren an sich an einem gravierenden Mangel: Seitdem sich das Bundesgericht im Jahr 2003 selbst zum Gesetzgeber gemacht hat und für Einbürgerungsentscheide eine Begrün- dung verlangt, sind Einbürgerungsverfahren zum Juristenfutter geworden. Der gesunde Men- schenverstand kommt zu kurz. Die Angst vor einem Beschwerdeverfahren wird immer mehr ausschlaggebender Faktor im Einbürgerungs- verfahren. Die Folge ist klar: Im Zweifelsfall wird eingebürgert. Hier setzt nun die aktuelle Volksinitiative «Kei- ne Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhil- feempfängern» der Jungen SVP Kanton Bern an. Sie verlangt zwingend einige Mindestanforde- rungen, die jede für sich erfüllt sein muss, damit jemand eingebürgert werden kann. Das schafft Rechtssicherheit. Denn die heutigen Vorgaben im Bürgerrechtsgesetz sind oftmals zu allge- mein gehalten oder schlicht ungenügend. Zudem werden sie durch die kantonalen Einbürgerungs- richtlinien noch zusätzlich verwässert. Konkret verlangt die Initiative insbesondere: Ein lebenslängliches Einbürgerungsverbot für Verbrecher oder Straffällige, die zu einer Frei- heitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind. Die Initiative schafft damit einen zusätzlichen (und mit Blick auf die Kriminal- statistik auch nötigen) Abschreckungseffekt. Wer von der Sozialhilfe abhängig ist bzw. ent- sprechende Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat, wird nicht eingebürgert. Heute gilt demgegenüber gemäss den schon erwähnten kantonalen Einbürgerungsrichtli- nien noch folgender Grundsatz: «Fehlendes Einkommen und Vermögen allein stellen kei- nen Abweisungsgrund für die Einbürgerung dar» (Ziff. VI c 4, S. 22). Eine derartige Sozi- alromantik ist fehl am Platz. Die Einbürgerung ist kein Menschenrecht. Auch für die Schweiz muss ein Mehrwert bestehen. Wer keine guten Kenntnisse einer Amtssprache hat, wird nicht eingebürgert. Die seit Kurzem in der Einbürgerungsverordnung vorgese- henen Sprachtests bedeuten zwar eine Verbes- serung, gehen aber zu wenig weit. Es reicht nicht, auf Deutsch ein Bier im Restaurant be- stellen zu können. Kompromisse sind hier fehl am Platz. Dies gilt umso mehr, als heute immer noch zu grosszügige Ausnahmeregelungen bei den Sprachanforderungen bestehen: Nament- lich bei Personen, die das sprachliche Anfor- derungsprofil trotz absolviertem Sprachkurs nicht erreicht haben, ist das Vorgehen nach wie vor «von Fall zu Fall festzulegen» (Art. 11b, Abs. 8 der Einbürgerungsverordnung). Wer also heute eine Amtssprache nicht ausreichend beherrscht, kann je nach Gemeinde trotzdem noch mit einer Einbürgerung rechnen. Solchen Schlupflöchern schiebt unsere Initiative einen Riegel. Wer sich einbürgern lassen will, kann in Zu- kunft an Wahlen und Abstimmungen teilneh- men. Da ist es vertretbar, wenn wir für eine Einbürgerung staatspolitische Grundkennt- nisse verlangen. Derartige Grundkenntnisse spielen heute bei der Erteilung des Bürger- rechts kaum eine Rolle. Nur gerade eine Teil- nahme an einem Einbürgerungskurs wird ver- langt. Das Volksbegehren gibt sich nicht mit Kursbesuchen zufrieden und verlangt statt- dessen nachweislich ausreichende Kenntnisse. Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene gehören nicht eingebürgert. Wer nur vorläufig Von Patrick Freudiger, Stadtrat Langenthal und Mitglied des Initiativkomitees «Keine Einbürge- rung von Verbre- chern und Sozial- hilfeempfängern» hier ist, für den ist die Schweiz nicht Lebens- mittelpunkt. Diese Selbstverständlichkeit ist heute leider nicht Realität im Berner Einbür- gerungsprozess. Die Initiative verlangt des- halb: Nur wer eine Niederlassungsbewilligung hat und damit die Voraussetzungen zu einem dauerhaften Verbleib erfüllt, kann mit einer Einbürgerung rechnen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Einbür- gerungsgesuche können auch gestützt auf wei- tere Gründe abgelehnt werden. Das Volksbegeh- ren will deshalb ein für allemal in der Verfassung klarstellen: «Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.» Mit Ihrer Unterstützung der Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» helfen Sie mit, dem Schweizer Bürgerrecht wieder den Stellenwert zu verleihen, den es verdient. Der Schweizer Pass ist ein Privileg, keine Hundemarke. Er darf nur an Personen erteilt werden, welche ihre Integration auch wirklich nachgewiesen haben: Ehre, wem Ehre gebührt.

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BernAktuellJahrgang 22 Ausgabe 174Juli/August 2011

AZB

/ P.P. 3001 Bern

INHALT 1 Schweizer Bürgerrecht: Ehre, wem Ehre

gebührt 2 Forschungspilotprojekt: «Reaktivierung

und Förderung des Safrananbaus in der Schweiz»

3 Kein Schweizer Pass für Kriminelle und Sozialhilfeempfänger

Unterschriftenbogen 4 Philipp Rösler – vom Flüchtlingskind

zum deutschen Vizekanzler 5 Was, wenn’s beim Frauenstimmrecht

gleich gegangen wäre wie bei der Aus­schaffungsinitiative?

6 Buchvorstellung Wettbewerb 7 Sondersession Energiepolitik: Realismus

statt politische Schnellschüsse Versicherungsratgeber 8 Bärner Möckli Leserbrief

BDie Schweizerische Vereinigung Bern

Aktiv schreibt, was andere über Bern und

die Schweiz nicht berichten (dürfen).

Schweizer Bürgerrecht: Ehre, wem Ehre gebührt

Im vergangenen Jahr wurden im Kanton Bern fast 2000 Personen eingebürgert. Das entspricht z. B. ungefähr der Gemeinde Wangen a. A. Allein die Städte Bern und Biel bürgerten 328 bzw. 216 Personen ein. Die kantonale Einbürge-rungsstatistik wird angeführt von Gesuchstellern aus Serbien und Montenegro (313), gefolgt von Gesuchstellern aus Sri Lanka (216), Deutsch-land (157), dem Kosovo (146), Mazedonien (141), Bosnien-Herzegowina (137) und der Türkei (136). Nicht mit eingerechnet sind die erleichterten Einbürgerungen.

Die Einbürgerung sollte die Folge einer gelun-genen Integration sein und nicht auf Vorschuss erteilt werden. Die Realität zeigt indes ein an-deres Bild: Namentlich grössere Gemeinden verteilen den Schweizer Pass allzu grosszügig. Andererseits leidet heute auch das Einbürge-rungsverfahren an sich an einem gravierenden Mangel: Seitdem sich das Bundesgericht im Jahr 2003 selbst zum Gesetzgeber gemacht hat und für Einbürgerungsentscheide eine Begrün-dung verlangt, sind Einbürgerungsverfahren zum Juristenfutter geworden. Der gesunde Men-schenverstand kommt zu kurz. Die Angst vor einem Beschwerdeverfahren wird immer mehr ausschlaggebender Faktor im Einbürgerungs-verfahren. Die Folge ist klar: Im Zweifelsfall wird eingebürgert.

Hier setzt nun die aktuelle Volksinitiative «Kei-ne Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhil-feempfängern» der Jungen SVP Kanton Bern an. Sie verlangt zwingend einige Mindestanforde-rungen, die jede für sich erfüllt sein muss, damit jemand eingebürgert werden kann. Das schafft Rechtssicherheit. Denn die heutigen Vorgaben im Bürgerrechtsgesetz sind oftmals zu allge-mein gehalten oder schlicht ungenügend. Zudem werden sie durch die kantonalen Einbürgerungs-

richtlinien noch zusätzlich verwässert. Konkret verlangt die Initiative insbesondere:– Ein lebenslängliches Einbürgerungsverbot für

Verbrecher oder Straffällige, die zu einer Frei-heitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind. Die Initiative schafft damit einen zusätzlichen (und mit Blick auf die Kriminal-statistik auch nötigen) Abschreckungseffekt.

– Wer von der Sozialhilfe abhängig ist bzw. ent-sprechende Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat, wird nicht eingebürgert. Heute gilt demgegenüber gemäss den schon erwähnten kantonalen Einbürgerungsrichtli-nien noch folgender Grundsatz: «Fehlendes Einkommen und Vermögen allein stellen kei-nen Abweisungsgrund für die Einbürgerung dar» (Ziff. VI c 4, S. 22). Eine derartige Sozi-alromantik ist fehl am Platz. Die Einbürgerung ist kein Menschenrecht. Auch für die Schweiz muss ein Mehrwert bestehen.

– Wer keine guten Kenntnisse einer Amtssprache hat, wird nicht eingebürgert. Die seit Kurzem in der Einbürgerungsverordnung vorgese-henen Sprachtests bedeuten zwar eine Verbes-serung, gehen aber zu wenig weit. Es reicht nicht, auf Deutsch ein Bier im Restaurant be-stellen zu können. Kompromisse sind hier fehl am Platz. Dies gilt umso mehr, als heute immer noch zu grosszügige Ausnahmeregelungen bei den Sprachanforderungen bestehen: Nament-lich bei Personen, die das sprachliche Anfor-derungsprofil trotz absolviertem Sprachkurs nicht erreicht haben, ist das Vorgehen nach wie vor «von Fall zu Fall festzulegen» (Art. 11b, Abs. 8 der Einbürgerungsverordnung). Wer also heute eine Amtssprache nicht ausreichend beherrscht, kann je nach Gemeinde trotzdem noch mit einer Einbürgerung rechnen. Solchen Schlupflöchern schiebt unsere Initiative einen Riegel.

– Wer sich einbürgern lassen will, kann in Zu-kunft an Wahlen und Abstimmungen teilneh-men. Da ist es vertretbar, wenn wir für eine Einbürgerung staatspolitische Grundkennt-nisse verlangen. Derartige Grundkenntnisse spielen heute bei der Erteilung des Bürger-rechts kaum eine Rolle. Nur gerade eine Teil-nahme an einem Einbürgerungskurs wird ver-langt. Das Volksbegehren gibt sich nicht mit Kursbesuchen zufrieden und verlangt statt-dessen nachweislich ausreichende Kenntnisse.

– Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene gehören nicht eingebürgert. Wer nur vorläufig

Von Patrick Freudiger, Stadtrat Langenthal und Mitglied des Initiativkomitees «Keine Einbürge­rung von Verbre­chern und Sozial­hilfeempfängern»

hier ist, für den ist die Schweiz nicht Lebens-mittelpunkt. Diese Selbstverständlichkeit ist heute leider nicht Realität im Berner Einbür-gerungsprozess. Die Initiative verlangt des-halb: Nur wer eine Niederlassungsbewilligung hat und damit die Voraussetzungen zu einem dauerhaften Verbleib erfüllt, kann mit einer Einbürgerung rechnen.

Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Einbür-gerungsgesuche können auch gestützt auf wei-tere Gründe abgelehnt werden. Das Volksbegeh-ren will deshalb ein für allemal in der Verfassung klarstellen: «Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.»

Mit Ihrer Unterstützung der Volksinitiative «Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern» helfen Sie mit, dem Schweizer Bürgerrecht wieder den Stellenwert zu verleihen, den es verdient. Der Schweizer Pass ist ein Privileg, keine Hundemarke. Er darf nur an Personen erteilt werden, welche ihre Integration auch wirklich nachgewiesen haben: Ehre, wem Ehre gebührt.

BernAktuell� Ausgabe Nr. 174

Seite 2 Juli/August 2011

Bild: zvg

Forschungspilotprojekt: «Reaktivierung und Förderung des Safrananbaus in der Schweiz»Diese Information richtet sich an alle Schweizer Landwirte, Gemeindebehörden, Boden- und Grundbesitzer und Privatpersonen

Sehr geehrte Damen und HerrenAls Landwirtschaftspolitiker und Verfasser ver-schiedener Ideen für Landwirtschaftsprojekte in der Schweiz begrüsse ich Sie von ganzem Her-zen und bedanke mich bei Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme an meinen Projekten.Gerne möchte ich mich persönlich an Sie wen-den. Ich bin der ehemalige stellvertretende Wirt-schaftsminister von Aserbaidschan. Seit Januar 2007 bin ich aus po-litischen Gründen in der Schweiz (Stadt Bern). Zurzeit nehme ich am nationalen Qualifizierungspro-gramm BNF (Biomedizin, Natur-wissenschaft und Forschung) der Universität Bern teil.Als Projektleiter bin ich Verfasser folgender Landwirtschaftsprojekte und -ideen in der Schweiz:– «Förderung des Walnussanbaus

in der Schweiz»– «Förderung Safrananbau in der

Schweiz»– «Steigerung der Effizienz von

Hecken» – «Entwicklung der Fischereiwirt-

schaft in schweizerischen Gewäs-sern»

– «Schaffung grüner Tunnelbauten in der Schweiz»

– «Gründung eines geschichtlich-historischen und kulturellen «Bundesrats-Parks» in der Schweiz usw…

Ziel dieser Projekte ist die Abhängigkeit der Schweiz gegenüber verschiedenen Nahrungs-mitteln aus dem Ausland zu reduzieren, die Leistungen von agroökologischen Ressourcen zweckmässig und rationell zu steigern, das Gleichgewicht der Umgebung zu verbessern und dadurch neue Betriebszweige und neue Einnah-mequellen für die Landwirte zu schaffen.Wie Sie wissen, ist die Nahrungsmittelunabhän-gigkeit ein wichtiger Faktor für die ökonomische Sicherheit der Schweiz. Die Schweiz ist ein Agrarimportland. Die Landwirte erzeugen etwa 61% der in der Schweiz konsumierten Nah-rungsmittel. Leider ist die Schweiz bei verschie-denen pflanzlichen Lebensmitteln ganz stark vom Ausland abhängig. Diese Situation ist für die schweizerische Nahrungsmittelunabhängig-keit unbefriedigend.Gemäss Daten des Bundesamts für Statistik der Schweiz (BFS) importiert die Schweiz jedes Jahr mehr als 4518 kg Safran-Fäden (ca. 58–65 Millionen Franken). Die Nachfrage nach Safran als Gewürz und als Heil- und Farbstoffmittel ist in der Schweiz um ein Vielfaches höher als das Angebot.Die Krokusart Safran (Crocus sativus L.) ist ein Zwiebelgewächs und gehört zur Familie der Schwertlilien. Der gelb färbende Farbstoff wird aus den drei herausragenden, roten Nar-

benschenkeln («Fäden») gewonnen. Man nennt es das rote Gold, denn es ist teurer als dieses edle Metall und ist in der Schweiz sehr begehrt.Angebaut wird Safran im Iran, in Kaschmir und in Europa, dort vor allem im Mittelmeerraum. Allerdings lässt sich Safran auch im kühleren Klima Mittel- und Westeuropas kultivieren, und seit dem 15. Jahrhundert wurde Safran immer

wieder in Deutschland, der Schweiz, Öster reich und sogar Britannien (Cornwall) in Kultur ge-nommen. Anbaugebiete sind Südfrankreich, Spanien, Marokko, Griechenland, Türkei, Italien und seit 2007 wieder Österreich. Die meisten dieser Anbaugebiete wurden im 18. Jahrhundert aufgegeben.Ein kleines Anbaugebiet von 2500 Quadratme-tern existiert in der Schweiz im Dörfchen Mund, das zugleich das nördlichste in Europa ist. Heute ist von allen nur noch das kleine Schweizer Dorf Mund im Kanton Wallis übrig geblieben. Dort, auf ca. 1200 Metern über Meer, produziert man pro Jahr einige wenige Kilogramm Safrannarben nach alter Väter Sitte.Die natürlichen Bedingungen in der Schweiz sind sehr günstig fürs Wachstum des Safran. Nicht nur das Wallis, sondern die ganze Schweiz verfügt über genügend natürliche und agroöko-logische Ressourcen, ein gutes Klima für den Safrananbau, um den heimischen Safranbedarf wesentlich abdecken zu können.Es ist leider eine Tatsache, dass die Schweizer Bauern generell nicht genug Informationen über Safrananbau haben, deswegen kein Interesse zeigen, aus eigener Initiative Safran anzupflan-zen. Das Anbauen der Safranknollen in Famili-engärten findet in der Praxis noch zu wenig statt. Die wichtigsten zwei Vorgaben sind Qualität und Reinheit. Diese werden durch verantwor-tungsvolle Pflege der Safrankulturen und in-tensive Beschäftigung mit der Veredelung des Safrans erreicht. Safran sollte demnach im ersten Jahr auf kleiner Fläche (z. B. 2–5 m2-Gebiete)

angepflanzt werden. Ziel ist, den Safrananbau als Diversifikation in der landwirtschaftlichen Produktion zu etablieren. Safran höchster Qua-lität soll unter der Schweizerische Marke den Landwirten eine zusätzliche Einkommensquelle erschliessen. Nach der Erschliessung gesicher-ter Vertriebskanäle soll die Produktion durch die Beteiligung weiterer Landwirte gesteigert

werden. Safrananbau ist auch für Einzelbetriebe eine interessante Möglichkeit der Diversifikation.Durch diesen Safrananbau könnte längerfristig der Import von Safran-gewürzen wesentlich reduziert und somit der Bedarf mit einheimischen roten Safranfäden weitgehend ab-gedeckt werden.Der Erstanbau im Rahmen des Forschungspilotprojekts erfolgte mit Safranzwiebeln verschiedener Herkunft auf unterschiedlichen Bo-dentypen und Lagen. Um die hohe Qualität sichtbar zu machen und herauszustreichen, wird es schwei-zerischen Safran nur in Fäden zu kaufen geben. Neben dem Verkauf des Rohproduktes Safran ist in der Folge eine fast unendliche Ange-

botspalette an Safranprodukten möglich. Über verschiedene Medien werden Konsumenten über den Wiederanbau des Safrans in der Schweiz und dessen hohe Qualität informiert.Folgende Schritte sind bereits umgesetzt wor-den: Es ist mir gelungen, sowohl die verschie-denen Garten- und Blumencenter der Schweiz für mein Projekt als Partner zu gewinnen und Beziehungen mit interessierten Landwirten, Grundbesitzern und Familiengärtnern zu knüp-fen.Diese Safranknollen stammen aus dem Aebi-Kaderli Garten-Center in Düdingen (Kt. Frei-burg), wo auch Sie als künftiger Teilnehmer des Projektes diese zu einem 70%-Aktionspreis einkaufen können (Safranknollen VP CHF 9.90 pro 10 Stk., netto-Aktionpreis CHF 3.30 pro 10 Stk.). Als Projektleiter schenke ich Ihnen zum Einstieg gerne einen Packen dieser Knollen.Im August 2011 werde ich die ersten Safran-knollenaktionen mit 70%-Aktionspreis im Aebi-Kaderli Garten-Center in Düdingen (FR) ver-anstalten:Ich glaube, wenn wir zusammen den Safran als schweizerischen Reichtum fördern, können wir den Import wesentlich reduzieren, das öko-logische Gleichgewicht verbessern und neue Einnahmequellen, Betriebzweige für Landwirte, Grundbesitzer und Einwohnerschaft gewinnen.Wenn auch Sie Interesse am schweizerischen Safran anbauprojekt haben, melden Sie sich bitte bei Projektleiter Herr Shahverdi Ahadov (Lan-doltstrasse 60, 3007 Bern, Tel. 079 859 34 59, E-Mail: [email protected].

BernAktuell� Ausgabe Nr. 174

Juli/August 2011 Seite 3

Die Einbürgerung ist der Abschluss einer erfolg-reichen Integration. Integriert ist, wer eine oder mehrere unserer Landessprachen beherrscht, mit unseren Sitten und Gebräuchen vertraut ist, un-sere demokratischen Prinzipien respektiert und unsere Rechtsordnung achtet. Doch nach diesen Aspekten wird nicht gefragt, wenn jemand den Schweizer Pass beantragt. Die Einbürgerungs-kriterien variieren von Kanton zu Kanton und Gemeinde zu Gemeinde, jedoch fehlt es oft an klar definierten Standards. So z. B. auch im Kan-ton Bern. Bislang existieren hier keine massge-blichen Anforderungen, die erfüllt werden müs-sen. Lediglich die Dauer des Aufenthalts und

eine nicht näher definierte Verbundenheit mit der Schweiz sind ausreichend, um ein Gesuch zu stellen und womöglich damit durchzukommen.Doch damit nicht genug. Heute ist es sogar möglich, sich einbürgern zu lassen, wenn man klar gegen Grundsätze des Schweizer Verständ-nisses, wie z. B. die Achtung der Rechtsord-nung, verstossen hat! Das darf nicht sein! Wer kriminell ist, darf nicht mit dem Schweizer Pass belohnt werden.Zudem sollen auch Menschen, die gegenwärtig Sozialhilfe beziehen oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt haben, nicht eingebürgert werden. Um klare Regeln für die Einbürgerung im Kan-ton Bern zu schaffen, wurde die Einbürgerungs-initiative lanciert. Ihr Ziel ist es, durch genau definierte Vorgaben die Arbeit für die Behör-den, aber auch die Gesuchsteller zu erleich-tern. Gleichzeitig nennt sie diejenigen Aspekte, die zu einer gelungen Integration gehören und schreibt diese in die Kantonsverfassung nie-der. Neben dem bereits erwähnten Ausschluss von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern ist auch die Sprache ein essentielles Einbür-gerungskriterium. Nur, wer nachweislich über

Von Erich J. Hess Grossrat und

Nationalratskandidat SVP (Liste 1)

Mitglied der Redak­tion BernAktuell

3001 Bern

Kein Schweizer Pass für Kriminelle und Sozialhilfeempfänger

gute Kenntnisse einer Amtssprache verfügt, soll den Schweizer Pass erhalten. Auch ausreichende Kenntnisse des schweizerischen und kantonalen Staatsaufbaus sowie der Geschichte sind Teil des Forderungskatalogs der Einbürgerungsini-tiative. Zudem ist klar, dass man über eine Nie-derlassungsbewilligung verfügen muss, um das Gesuch zu stellen. Mit der heutigen Regelung ist es auch Asylbewerbern und vorläufig Auf-genommenen möglich, eingebürgert zu werden.

Der Schweizer Pass hat einen hohen Stellenwert und das soll so bleiben. Er darf weder ein Ge-schenk sein noch darf er einfach so erhältlich oder gar kaufbar sein. Er ist eine Auszeichnung für den Gesuchsteller und ein Nachweis der ge-lungenen Integration.

Den Unterschriftenbogen ganz oder teilweise ausgefüllt sofort einsenden an: Junge SVP Kanton Bern, Postfach 6803, 3001 Bern

Ort:

Datum:

Amtsstempel:

Die zur Bescheinigung zuständige Amtsperson (eigenhändige Unterschrift und amtliche Eigenschaft):

Nicht ausfüllen. - Die unten stehende Stimmrechtsbescheinigung wird durch das Initiativkomitee eingeholt.

Wer mit einem andern Namen als seinem eigenen unterzeichnet oder auf sonstige Weise das Ergebnis der Unterschriftensammlung für eine Initiative fälscht, macht sich nach Art. 282 StGB strafbar.

Nr. Name(handschriftlich und möglichst in Blockschrift)

Vorname(handschriftlich und möglichst in Blockschrift)

GenauesGeburtsdatum(Tag/Monat/Jahr)

Wohnadresse(Strasse und Hausnummer)

EigenhändigeUnterschrift

Kontrolle(leer lassen)

Politische Gemeinde:

1.

2.

3.

PLZ:

Die unterzeichnende Amtsperson bescheinigt hiermit, dass obenstehende ______ (Anzahl) Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und ihre politische Rechte in der erwähnten Gemeinde ausüben.

Unterschrift:

Amtliche Eigenschaft:

Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, die in der genannten politischen Gemeinde in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Bürgerinnen und Bürger, die das Begehren unterstützen, mögen es handschriftlich unterzeichnen.

Beginn der Unterschriftensammlung: 5. Juli 2011Ablauf der Sammelfrist: 5. Januar 2012

Der Präsident des Initiativkomitees ist alleine berechtigt, über den vorbehaltlosen Rückzug der Initiative zu befinden und alle Rechte und Pflichten der Initianten wahrzunehmen. Das Initiativkomitee : Der Präsident: Erich Hess, Grossrat, Bern; Das Komitee: Patrick Freudiger, Stadtrat, Langenthal; Thomas Fuchs, Nationalrat und Grossrat, Bern; David Herzig, Wynau; Gregory Holzapfel, Kallnach; Peter Leuenberger, Eggiwil; Adrian Reusser, Noflen.

Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts werden im Rahmen des Bundesrechts durch die Gesetzgebung unter Vorbehalt folgender Grundsätze geregelt.Unverändert.

Nicht eingebürgert wird namentlich, wera. wegen eines Verbrechens rechtskräftig verurteilt worden ist oder wer für eine Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist;b. Leistungen der Sozialhilfe bezieht oder bezogene Leistungen nicht vollumfänglich zurückbezahlt hat;c. nicht nachweislich über gute Kenntnisse einer Amtssprache verfügt;d. nicht nachweislich über ausreichende Kenntnisse des schweizerischen und kantonalen Staatsaufbaus und seiner Geschichte verfügt;e. nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung.

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Die Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 wird wie folgt geändert: Art. 7 Bürgerrecht

Die nachfolgend unterzeichnenden Stimmberechtigten des Kantons Bern reichen hiermit, gestützt auf Artikel 58 der bernischen Kantonsverfassung und Artikel 60-65 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte vom 5. Mai 1980, folgende Verfassungsinitiative ein:

Kantonalbernische Volksinitiative“Keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern!”

Frist für die Bescheinigung: 27. Januar 2012Abgabe der beglaubigten Unterschriften bei der Staatskanzlei: 3. Februar 2012

Helfen Sie mit, damit im Kanton Bern rasch die nötigen 15’000 Unterschriften gesammelt wer-den. Sie finden den Unterschrif-tenbogen auch auf der Homepage www.nein.eu oder können ihn di-rekt unter Telefon 031 398 42 00 in der gewünschten Anzahl kosten-los bestellen. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

BernAktuell� Ausgabe Nr. 174

Seite 4 Juli/August 2011

Philipp Rösler – vom Flüchtlingskind zum deutschen VizekanzlerVon Dr. phil. et lic. iur. Johann Ulrich Schlegel

1973 wurde ein noch nicht einjähriges Fin-delkind mitten aus dem mörderischen Viet-namkrieg nach Deutschland in Sicherheit gebracht. Was wie ein Wunder beginnt, setzt sich in gleichsam überstürzenden weiteren Wundern fort. Abermals mischen sich Glück und Unglück: Glück für das Kind, wohlha-bende Adoptiveltern gefunden zu haben, Un-glück, dass deren Ehe und Familie zerbrach. Aber wieder hat der Knabe, jetzt in Deutsch-land registriert und mit dem Namen Philipp Rösler versehen, ausserordentliches Glück: Er wächst in der Obhut eines guten Ziehva-ters auf, kann alle Schulen reibungslos durch-laufen, wird Arzt, Politiker und schliesslich Minister der deutschen Bundesregierung. Am 18. Mai 2011 ernannte die Kanzlerin Angela Merkel Rösler per Dekret zu ihrem Stellver-treter und damit zum Vizekanzler Deutsch-lands.

Im Vietnamkrieg geboren 1954 fand in Genf die internationale Konferenz statt, in welcher Vietnam in einen kommuni-stischen Norden und einen freiheitlich-west-lichen Süden geteilt wurde. Ein Jahr später beginnen kommunistische Partisanen in Süd-vietnam, die sogenannten Vietcongs, einen Bür-gerkrieg, der in den berüchtigten Vietnamkrieg mündet. In diesem Bürgerkrieg sahen die USA ihre westlichen Interessen bedroht. Sie griffen offen in das Kriegsgeschehen ein und bom-bardierten ab 1965 mutmassliche Nachschub-wege in Nordvietnam. Im Süden griffen sie mit Bodentrupppen ein und stockten diese bis 1967 auf fast eine halbe Million Mann auf. Ab 1970 fuhren die USA mit verheerenden Bom-bardierungen der Nachbarstaaten Kambodscha und Laos fort. Letztlich aber war der Krieg für Amerika ein grosser Misserfolg. Er endete am 30. April 1975 mit der Einnahme Saigons, der Hauptstadt Südvietnams, durch kommunistische Verbände des Südens und des Nordens. Die er-

oberte Hauptstadt wurde nach dem Namen des nordvietnamesischen Führers Ho Chi Minh in Ho-Chi-Minh-Stadt umbenannt. Amerika muss-te schmachvoll mit Sack und Pack abziehen. Die Bilanz des Vietnamkrieges ist furchterregend. Er forderte rund drei Millionen Tote, davon zwei Drittel Zivilpersonen. Vier Millionen Menschen waren schwer verletzt worden. Und exakt in dieses Grauen, irgendwann im Februar 1973 – so die Mutmassung – wurde Philipp Rösler geboren. Niemand weiss, ob seine leiblichen Eltern überlebt haben, wo allenfalls ihre Grä-ber sind oder wie sie hiessen. Fest steht, dass sich ein Unbekannter des verlassenen, hilflosen Säuglings erbarmte und ihn in einem katho-lischen Waisenhaus von Khanh Hung, südlich des Städtchens Soc Trang, im Mekong-Delta, unweit von Saigon, abgab. Das Waisenhaus hat nicht überlebt. Der kleine Vietnamese dagegen wurde noch im selben Jahr von der deutschen Familie Rösler aus Hamburg von Vietnam nach Deutschland gebracht und adoptiert.

Kindheit in einer zerbrochenen Familie Amtlich erhält er jetzt den Namen gemäss Wunsch der Adoptiveltern, die ihn Philipp nen-nen. Nomen est Omen. Der Name ist ein Vor-zeichen. Philipp geht auf die mazedonischen Könige der griechischen Antike zurück und be-deutet so viel wie Freund. Auch dieser Name ist eine Übernahme aus dem Osten in den Westen. Sie geht auf die russische Prinzessin Anna von Kiew zurück, die durch Heirat mit Heinrich I. Königin von Frankreich wurde. Ihrem Sohn gaben sie den Namen Philipp, und dessen grosse Beliebtheit in Frankreich trug viel zur Weiter-verbreitung dieses Namens bei. Und niemand kann bestreiten, dass sich Philipp Rösler heute in Deutschland ebenfalls einer ausserordentlichen Beliebtheit erfreut. In Deutschland erhält Philipp Rösler nun auch einen Geburtstag. Kein Mensch weiss, wann er geboren ist. Also waltet der Amtsschimmel aber-mals seines Amtes und dekretiert das Geburts-datum kurzerhand auf den 24. Februar 1973. Die Röslers in Hamburg haben zwei Töchter. Nun gehört ihnen auch ein Sohn. Die Mutter ist Krankenschwester, der Vater Pilot der deut-schen Luftwaffe, Fluglehrer und Mitglied der SPD. Aber das Familienglück ist nur von kurzer Dauer. Wohnortswechsel strapazieren Veranke-rungen. Von Hamburg siedelte die Familie nach Bückeburg, dann nach Hannover um. Als der kleine Philipp vier Jahre alt ist, zerbricht die Familie. Er wird dem Vater zugesprochen, der ihn militärisch stramm aufwachsen lässt. Philipp Rösler, so wird zitiert, könne sich gut an die selbst früheste Kindheit erinnern: «Dieses Militärische habe ich nie bereut.» Und Rösler fährt fort, dass es «auch der Vater nie bereut» habe. Dass Philipp Rösler, der heutige Wirtschaftsminister, FDP-Vorsitzende und Vizekanzler Deutschlands eine sanguinische Frohnatur ist, steht wohl aus-ser Zweifel. Da erstaunt nicht, wenn er ergänzt:

«Gegenüber der Schule liegt die Kaserne, und gegessen habe ich als Kind im Offizierskasino. Zu Hause herrschte strenge Soldatenordnung. Da war nichts mit Villa Kunterbunt.»

Der Hauch der Ferne Aber da ist noch etwas Fremdes, das ihn mitträgt und niemals verlassen wird. Im Südwestrund-funk nahm er Stellung zu seiner äusseren Er-scheinung: «Schon im Kindergarten war ich mir bewusst, dass ich anders aussehe. Mein Vater hat mich damals geschnappt und vor den Spiegel gestellt: «So, mein Junge, wie du siehst, siehst du anders aus. Und dann hat er es mir erklärt.»Damit ist er klar der nie ganz beherrschbaren oder bezwingbaren Grausamkeit von Kindern ausgesetzt, auch nur schon leicht Andersartige anzufechten und anzugreifen. Der strebsame und aufgeweckte Rösler aber hat eine gerade seiner Andersartigkeit innewohnende, mythologische Stärke in Stellung gebracht: «Mich rettete die la-tente Furcht der anderen Kinder, ich könnte über eine ihnen nicht geheure asiatische Kampfsport-art verfügen.» Philipp Rösler ist nicht getauft. Aber er kann die Lutherschule in Hannover besuchen. Dort besteht er 1992 die Maturitätsprüfung. Vom Va-ter vorgeprägt und in der frühen Laufbahn vor-gezeichnet, tritt er als Offiziersanwärter in die Bundeswehr ein. Er beginnt mit dem Studium der Medizin, welches er mit einer Dissertati-on über Nebenwirkungen bei Herzoperationen abschliesst. Parallel dazu hat er sich am Bun-deswehrkrankenhaus Hamburg in die Fachaus-bildung zum Augenarzt vertieft. Mitten in dieser Fachausbildung trifft Rösler abermals eine gros-se Zäsur seines aussergewöhnlichen Lebens: Er wird Politiker von Berufes wegen.

Der Aufstieg als Politiker Schon 1992 war er im Jahr seines Abiturs der FDP beigetreten. Hier beginnt eine steile Kar-Kriegsleichen in Vietnam

Philipp RöslerBild: zvg

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BernAktuell� Ausgabe Nr. 174

Juli/August 2011 Seite 5

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riere. Nacheinander wird er Kreisvorsitzender, Landesvorsitzender und im Jahr 2000 Gene-ralsekretär der FDP in Niedersachsen. So be-ginnt der Wechsel zum Berufspolitiker. Er wird Landtagsabgeordneter. Zugleich positioniert er sich als Bundespolitiker. 2009 ist er Minister und Stellvertretender Ministerpräsident von Niedersachsen. Die Karriereschritte überstürzen sich geradezu. Anfang 2009 Spitzenpolitiker in Niedersachsen, wird er Ende desselben Jahres Spitzenpolitiker auf Bundesebene. Er steht dem Gesundheitsministerium in Berlin vor. Noch im Studium lernte Philipp Rösler eine Kommilitonin kennen. Und diese bewog ihn im Jahr 2000, sich taufen zu lassen und in die Römisch – Katholische Kirche einzutreten. 2002 heiratete er sie, die nun ebenfalls zur Ärztin avancierte Dr. Wiebke Rösler. Das Ehepaar hat zwei Töchter.Bei dem unglaublichen Talent des einstigen Kriegswaisen aus dem Fernen Osten erstaunt eigentlich nicht, dass er nach seinem Religions-beitritt auch hier Karriere machte: Philipp Rösler ist Mitglied der Vollversammlung des Zentralko-mitees der deutschen Katholiken. Im Mai dieses Jahres konnte Philipp Rösler das allgemein nicht so beliebte Gesundheitsministe-rium abgeben und das mächtigere Wirtschafts-ministerium übernehmen. Gleichzeitig wurde er Nachfolger von Guido Westerwelle als FDP-Bundesvorsitzender und per Brief der Kanzlerin Angela Merkel am 18. Mai 2011 Vizekanzler Deutschlands. Mit Philipp Rösler hat Deutschland heute einen seiner ungewöhnlichsten Politiker. Wir stehen mit ihm mitten in einem Märchen, das in der Tat Realität geworden ist. Aber Rösler begegnet

Triumph des Sieges des Kommunismus ­ Skulptur in Soc Trang

auch Widerwärtigkeiten, wie sie keinem Poli-tiker erspart bleiben, von den verkappten Ras-sisten, die ihn als den Chinesen beschimpfen, bis zu den gewöhnlichen, alltäglichen Intrigen und Parteikämpfen. Wie kann er, der zugleich der Strahleprinz des Exotischen und der Ferne ist, durchhalten? Da bleibt Rösler sich seiner unbe-kannten, bekannten Herkunft instinktsicher und in überragender Grösse wie der schon in seiner Kindheit geäusserten Kampfsportart treu. Er soll geäussert haben: «Man muss den Tiger reiten, ohne sich von ihm fressen zu lassen.»

IMPRESSUMHerausgeberinVereinigung BernAktiv, Postfach 8631, 3001 BernTelefon 031 398 42 04, Telefax 031 981 39 82Postcheck 30-22011-6E-Mail: [email protected] – www.bernaktuell.chVerantwortliche RedaktionNationalrat und Grossrat Thomas Fuchs, a/Nationalrat Bernhard Hess, Grossrat Erich J. Hess, Stadtrat Patrick Freudiger, Notar Thomas Weil, Stadtrat Lukas Lanzrein6–10 Ausgaben pro Jahr – Auflage 5’000 bis 25’000 Expl.Layout: Peter Hofstetter, BösingenDruck: Büchler Grafino, Bern

Was, wenn’s beim Frauenstimmrecht gleich gegangen wäre wie bei der Ausschaffungsinitiative?Von Dr. rer. publ. HSG Rolando Burkhard, Bern

In der eidgenössischen Abstimmung vom 7. Februar 1971 hat das Schweizer Volk die Ein-führung des Frauenstimmrechts beschlossen. Es wurde bereits kurz darauf (am 16. März 1971) wirksam; nicht so die ebenso von Volk und Stän-den gutgeheissene Ausschaffungsinitiative: Da wird so quasi alles unternommen, um sie nicht in Kraft zu setzen.Stellen Sie sich vor, 1971 hätte der damalige Vorsteher EJPD nach der Abstimmung eine Ar-beitsgruppe, bestehend aus fünf Gegnern und nur zwei Befürwortern des Frauenstimmrechts, eingesetzt, um zu prüfen, ob und wie dieses um-gesetzt werden könne, und diese Kommission hätte dann den folgenden Vorschlag erarbeitet:– Das Frauenstimmrecht gilt erst ab dem 50.

Altersjahr.– Es gilt nur in den Schaltjahren.– Die Frauenstimmen werden nur dann gezählt,

wenn sie jenen der Männer nicht widerspre-chen.

– In Streitfällen entscheidet der «Verein unter-drückter Männer» endgültig.

Wie meinen Sie, hätten die Befürworter des Frauenstimmrechts auf diese Vorschläge rea-giert? Wohl ebenso entsetzt wie nun die Be-fürworter der Ausschaffungsinitiative nach Vorliegen der Resultate der von EJPD-Chefin Sommaruga (SP) eingesetzten Arbeitsgruppe.Es stellt sich die Frage, ob die Behörden in einem Staat, der sich als Demokratie bezeich-net, den klaren Volkswillen im Falle ihnen nicht genehmer Entscheide einfach mit Füssen treten dürfen. Die Antwort ist klar NEIN; dies auch dann, wenn das Volk es halt nun anders haben will als wie bisher, Verfassungsgrundsätze oder internationales Recht hin oder her.Neues Verfassungsrecht muss anderslautendes altes ausser Kraft setzen; wäre das nicht so, hätte das Frauenstimmrecht ja gar nie eingeführt werden dürfen. Ebenso muss im Konfliktfall schweizerisches Verfassungsrecht über dem nicht zwingenden Völkerrecht stehen; wäre das nicht so, müssten wir unsere Verfassung sofort

abschaffen und stattdessen integral das gesamte internationale Recht übernehmen. Teure eigene Richter brauchte es dann im Untertanengebiet der internationalen Gerichtshöfe keine mehr.Die SVP kündigt an, nötigenfalls eine Volks-initiative zu lancieren, die den Wortlaut der kor-rekten Umsetzung der Ausschaffungsinitiative in der Verfassung festschreibt. Sollte es tatsäch-lich nötig sein, eine zweite Initiative lancieren zu müssen, um zu erreichen, dass die angenommene erste wie von Volk und Ständen beschlossen um-gesetzt wird, hätten wir es punkto Respekt von Demokratie und Volksrechten tatsächlich weit gebracht. Weit weg von nordkoreanischen Ver-hältnissen sind wir dann nicht mehr!

Leserbrief

Die 4 Bundesrätinnen haben euphorisch be-kanntgegeben, dass alle AKW’s von 2022 bis 2034 vom Netz sind.«Kurz und bündig» wurde entschieden, ohne genau zu wissen, ob das überhaupt realistisch und durchführbar sein wird!Der Bundesrat hat zu schnell entschieden, daher ist das Ganze nicht glaubwürdig genug, um die Termine festzulegen, noch weniger ausführbar.Es bedingt, ein «Konzept» und eine «Strategie» vorzulegen, mit klaren Richtlinien, wie der «Er-satz» erreicht werden kann.Die Versorgung muss garantiert sein. Klare Al-ternativ-Vorschläge müssen vorliegen, wie der Stromersatz garantiert wird, sonst hat der Bun-desrat die Konsequenzen zu tragen.Klare und strenge Richtlinien an die Umwelt-verbände stellen. Einsprachen sofort verkürzen, damit nicht lange Verzögerungen entstehen.Hier sollte der Bundesrat auch ein «Machtwort» sprechen, sonst sieht es wirklich aus, als wol-le sich der Bundesrat und die entsprechenden Parteien nur profilieren und Wahl-Propaganda betreiben!

Werner Brauen3206 Biberen

Hat der Bundesrat nicht zu schnell entschieden ?

BernAktuell� Ausgabe Nr. 174

Seite 6 Juli/August 2011

Inserat

WettbewerbWir verlosen das auf dieser Seite vorge-stellte Buch «Berner Landwirtschaft»

Postkarte oder Talon von Seite 8 an Bern-Aktuell, Postfach 8631, 3001 Bern oder Mail an [email protected]

Gewinner aus Nr. 172Gewinner des Buches «Die Behörde be-schliesst – zum Wohle des Kindes»: Klaus Lehmann, Utzenstorf sowie Walter Tschanz, Bern

Herzliche Gratulation

Der Kanton Bern ist der grösste Agrarkanton der Schweiz: Von den insgesamt rund 60’000 landwirtschaftlichen Betrieben in der Schweiz befindet sich jeder fünfte auf Berner Boden. Die vorliegende Publikation gibt einen Überblick über die Entwicklung der Landwirtschaft im Kanton Bern und beginnt mit einem kurzen historischen Abriss zur landwirtschaftlichen Si-tuation bis zum Zweiten Weltkrieg. Der Beitrag zeigt, welche Bedeutung der Landwirtschaft in den verschiedenen Regionen im Kanton Bern zukommt und wie sich die Situation heute nach einem Jahrzehnt einschneidender Reformen prä-sentiert. Überdies erfahren die Leserinnen und Leser, welche Herausforderungen die Berner Landwirte in Zukunft zu meistern haben.

Herausgeber: Gebäudeversicherung Bern

Buchvorstellung

Die schönsten Seiten des Kantons Bern

Berner Landwirtschaft

Tramprojekt Köniz - Ostermundigen Erstaunlich, wie verbissen stur, ja diktatorisch Kantons- und Gemeinderegierungen an einem schlechten, mehr als 1½ Milliarden Kosten ver-ursachenden, fragwürdigen, umstrittenen Tram-projekt festhalten. Statt teurer Expertisen und Gutachten braucht es gesunden Menschenverstand, sich für die einfachste, kostengünstige und ein Dutzend Vor-teile aufweisende Lösung einzusetzen. 1. Verlängern der Tramlinie Nr. 9 Wabern-Gui-sanplatz. Schienen neu legen erst ab Bolligen-strasse/Tramdepot-Wegmühle-Ostermundigen (Leserbrief Arno Aebi, 16.11.2010 BZ). 2. Innenstadt und Kornhausbrücke belastet kein zusätzliches Tram, weniger Unterhaltskosten. 3. Kein teurer Kreisel am Viktoriaplatz. 4. Kein unsinniges Fällen dreier historisch ge-wachsener, gepflegter Alleen (Viktoria-, Laub-egg-, Ostermundigenstrasse). 5. Keine zweifelhaften Neubepflanzungen mit Wannen à la Bonsai.

6. Kein Kopfzerbrechen beim Problem Rosen-garten. 7. Kein Abgraben der SBB-Unterführung. 8. Kein hirnwütiger Tunnelbau in die Rüti. 9. Klinik Waldau erhält direkte Linie ab Haupt-bahnhof/Innenstadt. 10. Desgleichen dortige Firmen wie Emmi, Emil Frei AG u.a.m. 11. Buslinie Nr. 10 Köniz-Ostermundigen-Rüti bleibt mit etwas Weitblick und Logik wie bis-her, prophezeien doch Kantons- und Stadtregie-rungen eine Zunahme des öffentlichen Verkehrs bis 2030 um 40% bis gar 60%.12. Mit der Verlängerung der Tram-Linie Nr. 9 Wabern-Guisanplatz-Ostermundigen bekommt Ostermundigen sein Tram und die Regierungen können ihren Traum einer Tramregion Bern verwirklichen.

Marianne Aeberhard

Alle wissen es – besonders der Gemeinde- und Stadtrat von Bern und doch unternimmt seit Jah-ren niemand etwas dagegen: Alle Wege des Ter-rors führen zur Chaotenhochburg Reithalle. Dort befindet sich das Hirn der Hirnlosen. Tätliche Angriffe gegen Polizeiangestellte, Sachbeschä-digungen, Saubannerzüge, unbewilligte Demos, Hausbesetzungen werden dort organisiert. Dro-genhändlern und anderen Kriminellen wird der Schutz vor der Polizei in der Chaotenhochburg gewährt. Muss es eigentlich zuerst Tote geben oder müssen Private eingreifen, um das krimi-nelle Treiben dieser Chaoten zu unterbinden? Wo ist eigentlich CVP-Sicherheitsdirektor Reto Nause? Ist er untergetaucht oder wirft er auch hier das Handtuch wie beim Anti-AKW-Camp?

Walter Krebs, alt Stadtrat, 3018 Bümpliz

Chaotenhochburg Reithalle

Bild: zvg

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BernAktuell� Ausgabe Nr. 174

Juli/August 2011 Seite 7

Von Thomas Fuchs, Nationalrat und

Grossrat, Präsident der Vereinigung

BernAktiv 3018 Bern

Am 25. Mai 2011 hat der Bundesrat den schritt-weisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlos-sen, 75 Tage nach dem schweren Erdbeben und Tsunami in Japan und das im Wissen, dass die ältesten KKW (1969 Beznau 1 und 1971 Müh-leberg) in der Schweiz seit über 14’000 Tagen zuverlässig übers ganze Jahr, Tag und Nacht, CO2-armen Strom liefern. Dieser Entscheid ba-siert primär auf Wunschdenken anstatt auf kla-ren Fakten, Zahlen und Realitäten und ist ohne vertiefte Prüfung der Konsequenzen und Aus-wirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Um-welt gefällt worden. Der Bundesrat hat sich nicht einmal Zeit genommen, ein breit abgestütztes Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.Der schnelle Bundesrats- und inzwischen auch Nationalrats-Entscheid verkennt die Tatsache, dass die Schweiz heute fest ins gesamteuropä-ische Stromnetz eingebunden ist. So speisen 59 Kernkraftwerke in Frankreich sowie über 100 andere Kernkraftwerke in Europa 24 Stunden am Tag Atom-Strom ins europäische Stromnetz. Die Schweiz hat 2009 16,3 TWh Atom-Strom aus Frankreich bezogen, das entspricht in etwa 5 Mal einer mittleren Jahresproduktion vom KKW Mühleberg. Die SVP-Fraktion wird sich

dafür einsetzen, dass im Grossen Rat besonnener entschieden wird als auf nationaler Ebene.Strom ist die Schlüsselenergie und der Lebens-nerv für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Ohne Strom steht die Welt still, z. B. unsere Spi-täler, die SBB und die Trams, aber auch Handy und Internet. Der Stromverbrauch dürfte auch in den nächsten Jahren weiter steigen, nicht zuletzt wegen dem Ersatz von fossilen Energieträgern durch andere Technologien, z. B. bei Autos oder Heizungen.Die erneuerbare Energie aus Wasserkraft ist in der Schweiz weitgehend ausgebaut und wei-tere Grossprojekte, aber auch Kleinwasserkraft-werke, scheitern ebenso wie andere Anlagen, z. B. Biogas, an Einsprachen seitens Natur- und Umweltschutz. Der Kanton Bern leistet sich so-gar den Luxus, Kleinwasserkraftwerke mit einer Leistung von unter 300 kW nicht zu bewilligen, obwohl ein solches KWKW bis zu 2 Mio kWh Strom pro Jahr produzieren könnte. Wenn man die Jahresproduktion des Kernkraftwerks Müh-leberg durch Fotovoltaik-Anlagen von ca. 4/6m ersetzen wollte, müssten 10 Jahre lang jeden Tag mindestens 250 FV-Anlagen gebaut und instal-

Sondersession Energiepolitik: Realismus statt politische SchnellschüsseDie Vereinigung BernAktiv nimmt Stellung zur aktuellen Atomdebatte:

liert werden, welche bei Nebel und Nacht dann trotzdem keinen Strom produzieren würden. Für Windkraft wiederum ist die Schweiz nur teilwei-se geeignet, und die Geothermie steckt noch in den Kinderschuhen.Ein sofortiger Ausstieg aus der Kernkraft würde somit unweigerlich zu einer Verknappung von Strom und massiven Preissteigerungen führen. Das Berner Stimmvolk hat am 15. Mai deutlich gezeigt, was es von Strompreiserhöhungen hält. Dabei ging es «nur» um einen Zuschlag von 0,5–1 Rp/kWh, welcher mit grossem Mehr ver-worfen wurde, notabene auf Empfehlung auch von FDP und BDP. Heute rühmen sich diese Parteien, schon immer für einen Atomausstieg gewesen zu sein. Wie schnell man innerhalb von wenigen Wochen vergessen kann, wofür man noch vor kurzem teuere Inserate bezahlt hat! Aus all diesen Überlegungen lehnt BernAktu-ell einen überhasteten Ausstiegsentscheid aus der Kernenergie ab und mahnt zur Besonnenheit. Grossrat Gerhard Fischer von der SVP erinnert im Grossen Rat an das Zitat von Joubert: «Es ist besser, ein Problem zu erörtern, ohne es zu ent-scheiden, als zu entscheiden, ohne es erörtert zu haben.» Ziel für die Bevölkerung dieses Landes ist eine sichere, zuverlässige, klimaverträgliche, bezahlbare und wettbewerbsfähige Stromver-sorgung. BernAktuell unterstützt daher Mass-nahmen zur Effizienzsteigerung, zum Sparen und zur Entwicklung von erneuerbaren Energien zu marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dies alles kann aber nicht von einem Tag auf den anderen die Kernkraft ersetzen. Deshalb ist ein bernischer Alleingang und ein sofortiges Ab-schalten von Mühleberg nicht zu verantworten und reiner Populismus im Vorfeld der eidgenös-sischen Wahlen vom 23. Oktober 2011.Kernkraftwerk Mühleberg, Bern

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G.P.: Als Rentner bin ich oft mit meiner Frau auf Reisen. Die Reisebüros stellen mir jeweils Zuschläge für Annullationsversicherungen in Rechnung. Wie kann ich diese Versicherungs-kosten senken?Der Abschluss einer Reiseversicherung ist drin-gend zu empfehlen und wird von vielen Reisebü-ros auch verlangt. Verfügt der Kunde über keine eigene Reiseversicherung, so wird durch das Reisebüro eine Versicherung für die Dauer der gebuchten Reise abgeschlossen. Wenn jemand oft unterwegs ist, werden die Kosten solcher Einzel-Reiseversicherungen die Prämie für eine Jahres-Reiseversicherung rasch übersteigen.

Jahres-Reiseversicherung mit gutem Preis-/LeistungsverhältnisMit einer Jahres-Reiseversicherung geniessen Sie das ganze Jahr ununterbrochen Versiche-rungsschutz, unabhängig davon, wie viele und wie ausgedehnte Reisen Sie unternehmen. Das macht den Abschluss von Einzel- oder Arran-gementverträgen überflüssig, und bei spontanen Abreisen fallen so die Sorgen um genügenden Versicherungsschutz weg. Klären Sie daher in einem Gespräch mit dem Versicherungsberater ab, ob sich auch für Sie der Abschluss einer Jahres-Reiseversicherung lohnen könnte.

Reiseversicherung – wie kann ich die Kosten optimieren?

Versicherungs-RatgeberSchweizerischer

Versicherungsverbandwww.svv.ch

Spenden in WIRSie können Spenden an BernAktuell auch in WIR tätigen.

Spenden in WIR bitte BA an BernAktuell, Postfach 6803, 3001 Bern

BernAktuell dankt herzlich für Ihre Unterstützung.

Richtigstellung zum Artikel in BernAktuell 172: Stadt Bern schiebt das Problem «Stadt-nomaden» an die Nachbargemeinden ab. Der Verfasser stellt klar, dass mit «illegale Schandflecken» nicht der Verein Alternative gemeint ist.

BernAktuell� Ausgabe Nr. 174

Seite 8 Juli/August 2011

Unwetter gab es schon früher:

Hindelbank – Hagelwetter 8. Juli 1952

BernAktuell Mitglied werden BernAktuell Jahresbeitrag Fr. 48.– (inkl. Zeitung)

Name: Vorname:

Strasse:

PLZ: Ort:

Bitte einsenden an: BernAktuell, Postfach 8631, 3001 Bern / Fax 031 981 39 82 / [email protected]

Wettbewerb (siehe Seite 6) Verlosung:Das Buch «Berner Landwirtschaft»

Leserbrief

Heit Sorg zu Bärn

Historisches Bild «Eisenbahnbrücke mit Blutturm und Ring­mauer» von alt FDP­Stadtrat Hans­Ulrich Suter, Bern

www.heitsorgzubaern.ch

WaldsterbenSchon bei der Waldsterbehysterie vor 25 Jahren ist mir bei meinen Wanderungen in den Wäldern auf-gefallen. dass die Schäden nichts mit den behaupteten Ursachen CO2 und saurem Regen zu tun haben. Zusammen mit dem Journalisten Herr Walz und dem pensionierten Förster Professor Fischer haben wir mit Artikeln in der Schweizer Illustrierten auf die unwahren An-schuldigungen hingewiesen. Dank vernünftigen Förstern war ein Um-denken möglich. Heute haben wir wunderbare, naturnahe und gesun-de Wälder. Heute ist das Waldsterben kein Thema mehr. Heute ist der Klimawandel das Mil-lionengeschäft und der Rettungsan-ker für Linksparteien.

Durch meine Hobbys Geologie und Naturschutz ist mir beim Le-sen in diversen Lehrbüchern schon vor Jahren aufgefallen, dass linke Theorien und die Wirklichkeit sich total widersprechen. Die Aussage von Herrn Bäumle im Fernsehen, Natur- und Heimat-schutz müssten reduziert werden, gibt zu denken; denn reduzieren heisst weg mit allem, was das unge-bremste Wachstum behindert. Die Folgen sind klar. Alle alten Häu-ser durch Minergiehäuser ersetzen. Alle Flüsse zur Energiegewinnung umbauen. Alle Täler mit Staumau-ern versehen. Alle Bergbäche tro-ckenlegen. Auf allen Anhöhen und Alpen-pässen Windparks erstellen. Die tollste linke Idee, um Ackerland

zu schonen, alle Grünflächen in Siedlungen und Städten abholzen und mit Hochhäusern überbauen. Denn nur mit diesen Massnahmen können innerhalb der nächsten 40 Jahre 11 Millionen Einwohner zu-sammengepfercht und mit Energie versorgt werden. Eine so zubeto-nierte Schweiz ist nicht mehr un-sere Heimat. Der Bürger und Steu-erzahler soll den ganzen Blödsinn noch bezahlen. Für einen Einwoh-

nerzuwachs auf 11 Millionen sol-len wir Schweizer abgezockt und ausgeplündert werden.Ich suche daher junge, aufstre-bende Politiker, die diese neuen Themen anpacken wollen: Vernünftiges Wachstum mit er-probten und machbaren Techniken. Keine Hauruck-Aktionen!

Heinz Volkart, 8181 Höri

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Bärner Möckli ¯ ¯ ¯

Waschbrettbäuche sind in, aber sie sind eher hinter 6packs versteckt oder schieben Waschmaschinen-trommeln vor sich her.

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Uhu-Ferien = Ferien unter Hundert, sind landauf, landab im Trend.

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Sie ruft: «Ich habe Tinnitus in den Augen!» Frage: «Wie kommt den das?»

Sie: «Ich sehe nur lauter Pfeifen rundum!»

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So viele spritzen heute Botox, so-dass die Herpesbläschen Höhen-angst auf den Lippen kriegen.

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Eine Blondine ruft: «Ich habe den Bruder von Bin Laden auf dem Handy, es heisst immer Akku La-den!»