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Rechts- und Wirtschaſtswissenschaſtliche Fakultät der Universität Bayreuth Stand: 01.10.2016 Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaſt an der Universität Bayreuth Leiaden zur Orienerung

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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität BayreuthStand: 01.10.2016

Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth

Leitfaden zur Orientierung

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Leitfaden zum Schwerpunktbereichsstudium an der Universität Bayreuth – Inhalt

Allgemeine Hinweise zum Schwerpunktbereichsstudium ........................................................................... 3

Der Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums im Überblick ..................................................................... 8

Schwerpunktbereich I: Internationales Recht ........................................................................................... 10

Schwerpunktbereich II: Geistiges Eigentum und Wettbewerb .................................................................. 14

Schwerpunktbereich III: Unternehmen, Kapital und Strukturierung ......................................................... 19

Schwerpunktbereich IV: Unternehmen und Steuern ................................................................................ 22

Schwerpunktbereich V: Unternehmen und Arbeit .................................................................................... 25

Schwerpunktbereich VI: Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht ...................................................... 28

Schwerpunktbereich VII: Märkte der digitalen Welt ................................................................................. 31

Schwerpunktbereich VIII: Regulierung und Wirtschaft ............................................................................. 35

Schwerpunktbereich IX: Unwelt und Wirtschaft ....................................................................................... 38

Schwerpunktbereich X: Lebensmittel, Gesundheit und Wirtschaft ........................................................... 41

Schwerpunktbereich XI: Menschenrechte: Geschichte, Kontexte, Universalisierung ............................... 43

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Allgemeine Hinweise zum Schwerpunktbereichsstudium

Das Schwerpunktbereichsstudium findet für Studienbeginner zum Wintersemester in der Regel ab dem 5. Fachsemester und für Studi-enbeginner zum Sommersemester in der Re-gel ab dem 6. Fachsemester statt. Es umfasst zwischen 16 und 24 Semesterwochenstunden und erstreckt sich über zwei Fachsemester. Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergän-zung des Studiums, der Vertiefung der mit ihm zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezia-lisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung (vgl. § 39 Abs. 1 JAPO).

Die im Schwerpunktbereichsstudium erworbe-nen Kenntnisse werden im Rahmen der Juris-tischen Universitätsprüfung (JUP), die Teil der Ersten Juristischen Prüfung ist, durch die Uni-versität geprüft.

I. Einführung In Bayern kann jede rechtswissenschaftliche Fa-kultät selbst entscheiden, welche Schwerpunkt-bereiche sie anbieten möchte.

An der Universität Bayreuth sind dies

1) Internationales Recht,

2) Geistiges Eigentum und Wettbewerb,

3) Unternehmen, Kapital und Strukturierung,

4) Unternehmen und Steuern,

5) Unternehmen und Arbeit,

6) Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht,

7) Märkte der digitalen Welt

8) Regulierung und Wirtschaft

9) Umwelt und Wirtschaft

10) Lebensmittel, Gesundheit und Wirtschaft

11) Menschenrechte: Geschichte, Kontext, Universalisierung.

Zwischen diesen elf Schwerpunktbereichen kann sich jeder Studierende frei entscheiden. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahlen in ein-zelnen Schwerpunktbereichen existiert nicht.

Das Ergebnis der JUP fließt mit 30 % in die Ge-samtnote der Ersten Juristischen Prüfung ein. Die JUP setzt sich aus 2 Teilleistungen zusam-men, die im Folgenden ausführlich erläutert werden.

Hinweis: Dieser Leitfaden besitzt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Er dient lediglich als Hilfestellung und Informationsbroschüre. Verbindliche Rechtsgrundlage für das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth ist die jeweils aktuelle Fassung der Studien- und Prüfungsordnung.

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4II. Das Schwerpunktbereichsstudium im Überblick

1. Zulassung zum Schwerpunktbereichs-studium

Seit 2014 bedarf es einer Zulassung für ei-nen Schwerpunktbereich schon zu Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums. Die Zahl der Teilnehmer an den einzelnen Schwerpunktbe-reichen ist allerdings nicht begrenzt. Jeder Stu-dierende erhält damit garantiert einen Platz in dem Schwerpunktbereich, den er belegen möchte. Dies ist angesichts steigender Studie-rendenzahlen nur möglich, weil die Dozenten aufgrund der Zulassung wissen, wie viele Semi-narplätze im jeweiligen Semester vorgehalten werden müssen (strukturierte nachfrageorien-tierte Planung).

Zum Schwerpunktbereichsstudium wird zuge-lassen, wer:

• im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert ist,

• die Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen hat und

• bei Schwerpunktbereichen mit Veran- staltungen in englischer Sprache einen Leistungsnachweis nach § 24 Abs. 2 JAPO erbracht hat.

Der Antrag auf Zulassung ist im Sommersemes-ter bis spätestens zum 1. Juni, im Wintersemes-ter bis spätestens zum 1. Dezember zu stellen. Die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudi-um kann frühestens im fünften Fachsemester beantragt werden. Der spätesteste Zeitpunkt für die Stellung des Antrags ist das zehnte Fach-semester. Nach Eingang dieses Antrages beim Prüfungsamt ist Ihre Wahl des Schwerpunkt-bereichs verbindlich und ein Wechsel ist nicht mehr zulässig. Anders lässt sich die strukturierte nachfrageorientierte Planung nicht realisieren.

Wann Sie die Zulassung zum Schwerpunktbe-reichsstudium zwischen dem fünften und dem

zehnten Fachsemester beantragen, bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie den Antrag auf Zulassung stellen und die Zulassung erfolgt, wird zwangs-läufig der Beginn des Schwerpunktbereichsstu-diums ausgelöst. Dies hat zur Folge, dass Sie zwingend am Ende des darauffolgenden Se-mesters die erste Prüfungsleistung im Schwer-punktbereich erbringen müssen.

Wichtiger Hinweis: Sie müssen mit dem Besuch der Schwerpunktbereichsvorlesungen nicht un-bedingt warten, bis Sie den Antrag auf Zulas-sung zum Schwerpunktbereichsstudium stellen. Falls Sie zwar die Vorlesungen im Schwerpunkt-bereich bereits besuchen möchten, die studi-enbegleitende Seminararbeit aber noch nicht am Ende des Folgesemesters anfertigen wollen, können Sie die Schwerpunktbereichsvorlesun-gen selbstverständlich zunächst auch ohne Zu-lassung anhören und diese erst zu einem späte-ren Zeitpunkt beantragen. Ihnen muss lediglich bewusst sein, dass Sie die Seminararbeit immer am Ende des Semesters anfertigen können und müssen, das auf das Semester folgt, in dem die Zulassung erfolgt ist.

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2. Prüfungsleistungen im Rahmen der Juristischen Universitätsprüfung

Die Juristische Universitätsprüfung an der Uni-versität Bayreuth besteht aus einer studienbe-gleitenden und einer studien abschließenden Prüfungsleistung.

a) Studienbegleitende Prüfungsleistung

Die studienbegleitende Prüfungsleistung (§§ 48 ff. SPO) wird im Rahmen eines studien-begleitenden Seminars in dem Schwerpunkt-bereich erbracht, in dem Sie vom Prüfungsamt zugelassen worden sind.

Zur studienbegleitenden Prüfungsleistung wird zugelassen, wer:

• im Studiengang Rechtswissenschaft immatrikuliert ist,

• die Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen hat und

• ein einfaches Seminar erfolgreich abgelegt hat.

Hinweis: Demnach können Sie das sog. „kleine“ Seminar auch noch während des Schwerpunkt- studiums, also nach Anmeldung zum Schwerpunkt-bereich, ablegen.

Das studienbegleitende Seminar untergliedert sich wiederum in eine schriftliche wissenschaft-liche Seminarleistung (studienbegleitende Se-

eines der angebotenen Seminare überfüllt sein sollte, werden die Plätze für dieses Seminar im Losverfahren vergeben.

Die Seminarthemen werden vom Seminarleiter unter den Seminarteilnehmern im Losverfahren verteilt. Eine mehrfache Vergabe der einzelnen Themen ist möglich.Die Anfertigung der Semi-nararbeit erfolgt in der vorlesungsfreien Zeit. Für die Bearbeitung stehen Ihnen sechs Wochen

minararbeit) sowie eine mündliche Seminar-leistung (Vorstellung der Seminararbeit mit anschließender Diskussion).

Sie müssen spätestens im elften Fachsemester und vor der Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung mit der Bearbeitung begonnen haben. Dies bedeutet, dass Sie die Zulassung zum Schwerpunktbereichsstudium spätestens im 10. Fachsemester beantragen müssen.

In jedem Schwerpunktbereich und Fachse-mester wird jeweils mindestens ein studien-begleitendes Seminar angeboten. Eine Zuwei-sung erfolgt grundsätzlich automatisch durch das Prüfungsamt. Für den Fall, dass in einem Schwerpunktbereich aufgrund der Teilnehmer-zahlen mehrere studienbegleitende Seminare angeboten werden, müssen Sie jedoch selb-ständig über das elektronische Prüfungsver-waltungssystem eine Auswahl zwischen den angebotenen Seminaren treffen. Falls am Ende

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6b) Studienabschließende Prüfungsleistung

Neben der studienbegleitenden Prüfungsleistung müssen Sie eine studienabschlie-ßende Prüfungsleistung in Form einer Klausur erbringen. In jedem Schwerpunktbe-reich wird gegen Ende jeden Semesters eine Klausur gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt genau wie in der Ersten Juristischen Staatsprüfung fünf Stunden. Thema-tisch deckt die Klausur den gesamten Pflichtstoff des gewählten Schwerpunktbe-reichs ab.

Für die Teilnahme an der Klausur ist ein Antrag auf Zulassung über das elektroni-sche Prüfungsverwaltungssystem erforderlich.

Zugelassen werden Sie, gem. § 55 Abs. 1 dann, wenn Sie

• im Prüfungssemester im Studiengang Rechtswissenschaft an der Universität Bayreuth immatrikuliert sind,

• die studienbegleitende schriftliche Seminarleistung im Schwerpunkt- bereich abgelegt haben oder diese als abgelegt gilt,

• die Leistungsnachweise gemäß § 13 Abs. 1 S. 1 iVm § 12 lit. d der Studien- und Prüfungsordnung (= die Fortgeschrittenenübungen) erbracht haben, sowie

• den Leistungsnachweis aus der Veranstaltung „Methodenlehre“ (§ 12 lit. e) erbracht haben.

Diese Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie nach Stellung Ihres Antrages über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem spätestens bis zum Anmeldeschluss durch Vorlage der entsprechenden Dokumente beim Prüfungsamt nachweisen.

zur Verfügung. Die genauen Fristen legt der Seminarleiter fest. Nähere Angaben hinsichtlich Formalia und Umfang können Sie § 49 SPO entnehmen.

Die mündliche Seminarleistung umfasst einen wissenschaftlichen Vortrag zum Thema der von Ihnen angefertigten Seminararbeit im Umfang von 20 Minuten, eine anschließende Diskussion sowie die Teilnahme an den übrigen Seminarsitzungen. Die mündliche Seminarleistung findet im Folgesemester der Ablegung der Semi-nararbeit statt. Der Seminarleiter legt den Termin für die mündli-che Seminarleistung fest und lädt die Studierenden, die die Semi-nararbeit abgelegt haben, dazu ein.

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7 Für die Anmeldung zur studienabschließenden Klausur ist zu beachten, dass diese spätestens im 13. Fachsemester abgelegt werden muss (§ 55 Abs. 4 Satz 2).

Den Antrag auf Zulassung zur studienabschlie-ßenden Klausur müssen sie spätestens bis 15. Januar stellen, wenn Ihre Prüfung im laufenden Wintersemester abgelegt werden soll bzw. bis zum 30. Juni, wenn Ihre Prüfung im laufenden Sommersemester abgelegt werden soll.

c) Gewichtung

Die Prüfungsgesamtnote ergibt sich gem. § 59 Abs. 2 zu 60 % aus der Note der stu-dienbegleitenden Seminarleistung und zu 40 % aus der Note der studienabschließenden Klau-sur. Innerhalb der studienbegleitenden Semi-narleistung zählt die schriftliche Seminararbeit zweifach, die mündliche Seminarleistung ein-fach. Dabei werden zwei Dezimalstellen berück-sichtigt.

Als Berechnungsformel für die studienbeglei-tende Seminarleistung können Sie folgende heranziehen:

Nicht bestanden ist die Juristische Universitäts-prüfung dann, wenn die Prüfungsgesamtnote schlechter als „ausreichend“ (4,00 Punkte) ist.

schriftl. SL × 2 + mdl. SL__________________3

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Der Ablauf des Schwerpunktbereichsstudiums im Überblick

Der folgende Plan soll Ihnen einen Überblick darüber vermitteln, wie das Schwerpunktbereichsstudium ablaufen wird und wann welche Schritte von Ihrer Seite erforderlich bzw. möglich sind.

Wann? Wer? Was?Ab Beginn der Vorlesungszeit* Student/in Besuch der Veranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich (SPB)Im SS: ab Ende April - 01. Juni

Im WS: ab Ende Oktober - 01. Dezember

Student/in Antrag auf Zulassung zum SPB-Studium über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem (beinhaltet die verbindliche Wahl eines SPB)

Im Lauf des Semesters Prüfungsamt Mitteilung über die Zulassung zum SPB-StudiumIn der Folgezeit (die genauen Ter-mine für die eventuell erforder-liche Wahl eines Seminars und die Frist zur Vorlage des „kleinen“ Seminarscheins** werden vorher angekündigt)

Prüfungsamt Wenn nur ein Seminar angeboten wird: Zuweisung durch das Prüfungsamt zu SPB-Seminar**

Student/in Falls aufgrund der Teilnehmerzahl im SPB mehrere Seminare angeboten werden: Anmeldung zum bevorzugten Seminar über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem

Prüfungsamt Wenn im Fall von mehreren Seminaren eines davon überfüllt ist: Zuweisung der Plätze im über-füllten Seminar im Losverfahren und Mitteilung der Zuweisung an die Studierenden

Seminarleiter Festlegung des Bearbeitungszeitraums Ab Beginn der Vorlesungszeit im Folgesemester

Student/in Besuch der restlichen Veranstaltungen im gewählten SPB

In der vorlesungsfreien Zeit nach dem Folgesemester

Seminarleiter Vergabe der Themen an die SeminarteilnehmerStudent/in Anfertigung und Abgabe der Seminararbeit

*In welchem Semester Sie mit dem Besuch der Schwerpunktbereichsveranstaltungen beginnen, bleibt Ihnen überlassen. Der Studienplan sieht hierfür ent-weder das 5. (bei Studienbeginn im WS) oder das 6. Fachsemester (bei Studienbeginn im SS) vor. Dies ist jedoch bloß eine unverbindliche Empfehlung.

** Bitte beachten! Auch bei Zuweisung des Seminars durch das Prüfungsamt ist der „kleine“ Seminarschein innerhalb der durch das Prüfungsamt bekannt-gegebenen Frist zur Wahl eines Seminars vorzulegen.

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I.d.R. innerhalb der nächsten drei Monate

Seminarleiter Korrektur der Seminararbeit, Mitteilung des Ergebnisses, Ladung zum mündlichen Seminar-vortrag

Frühestens eine Woche nach Ladung zum Seminarvortrag

Student/in Vorstellung der eigenen Seminararbeit mit anschließender Diskussion, Teilnahme an den übri-gen Seminarveranstaltungen

Nach dem Seminarvortrag Prüfungsamt Mitteilung der Gesamtnote des Seminars unter Angabe der Teilnoten für die schriftliche und mündliche Seminarleistung über das elektronische Prüfungsverwaltungssystem

Nur bei Nichtbestehen der studi-enbegleitenden Prüfungsleistung: Innerhalb der beiden folgenden Semester

Student/in Wiederholung der studienbegleitenden Prüfungsleistung

Im Laufe der verbleibenden Stu-dienzeit (im SS immer bis 30. Juni, im WS immer bis 15. Januar)

Student/in Antrag auf Zulassung zur studienabschließenden Klausur über das elektronische Prüfungsver-waltungssystem und Vorlage der Zulassungsvoraussetzungen beim Prüfungsamt• Die Klausur findet immer gegen Ende der Vorlesungszeit eines jeden Semesters statt.• Sie kann frühestens nach Ablegen des schriftlichen und mündlichen Teils der studienbeglei-tenden Prüfungsleistung geschrieben werden. Dies ist in der Regel noch im selben Semester möglich, da die studienbegleitende Klausur am Ende des jeweiligen Semesters angeboten wird.

• Die studienabschließende Klausur muss aber spätestens im 13. Fachsemester geschrieben werden

Nur bei Nichtbestehen der studienabschließenden Prüfungs-leistung: Innerhalb der beiden folgenden Semester

Student/in Wiederholung der studienabschließenden Prüfungsleistung

Nur bei Freiversuch, gem. § 37 JAPO („Freischuss“): Spätestens im Folgesemester nach Bestehen der EJP

Student/in Auch bei Bewertung mit mindestens der Note „ausreichend“ (4,00 Punkte) Verbesserungs-versuch der studienabschließenden Klausur möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten nach schriftlicher Staatsprüfung die JUP vollständig abgelegt ist, vgl. § 57 Abs. 3 SPO

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Schwerpunktbereich I: Internationales Recht

Öffentliches Recht (Europa- und Völkerrecht), Zivilrecht

2. Aufbau des Schwerpunktstudiums

All diese und zahlreiche weitere Fragen sind Gegenstand des Schwerpunktbereichs I. Sie werden im Einzelnen in Pflichtvorlesungen zum Völkerrecht, Europarecht und Internationalen Privatrecht beantwortet. Hierbei findet jeweils im Wintersemester eine Grundlagenveranstal-tung statt (Völkerrecht I, Europarecht I, Inter-nationales Privatrecht (IPR) I, Internationales Handelsrecht I), auf der die Vertiefungsveran-staltungen des Sommersemesters aufbauen (Völkerrecht II, Europarecht II, Internationales Zivilverfahrensrecht, Internationales Handels-recht II, Einführung in die Rechtsvergleichung).

Im Einzelnen haben die Vorlesungen folgen-den Inhalt: So werden in der Vorlesung zum Völkerrecht neben dessen Rechtsquellen wie z.B. völkerrechtlichen Verträgen u.a. auch der diplomatische Schutz, das Verhältnis von Völ-kerrecht und nationalem Recht sowie Aspekte des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes (EMRK) erörtert. Darauf aufbauend werden in der Vorlesung Völkerrecht II u.a. das Recht der internationalen Organisationen (insbesondere

Personen: Darf ein Staat diplomatische Bezie-hungen mit einem Staat aufnehmen, der im Zuge eines Bürgerkrieges neu entstanden ist? Können Angehörige der Opfer von durch die Wehrmacht verübten Kriegsverbrechen vor einem italieni-schen Gericht von Deutschland Schadenersatz verlangen? Muss ein Staat EU-Ausländern unter den für seine Staatsangehörigen geltenden Be-dingungen Sozialhilfe gewähren? Ist die Einfüh-rung einer Pkw-Maut für EU-Ausländer zulässig? Hängt die Parteifähigkeit einer Gesellschaft nie-derländischen Rechts in einem Zivilprozess vor einem deutschen Gericht davon ab, ob sie im deutschen Handelsregister angemeldet wurde?

Zum anderen betrifft die Internationalisierung auch Rechtsverhältnisse zwischen Privaten: Kann sich ein deutsches Unternehmen, das von seinem ausländischen Handelspartner mangel-hafte Produkte geliefert bekommt, auf die kauf-rechtlichen Gewährleistungsvorschriften des deutschen BGB berufen? Vor welchem Gericht kann ein deutscher Urlauber, der in Italien von einem slowenischen Autofahrer angefahren wurde, Schadenersatz geltend machen?

1. Bedeutung des internationalen Rechts in der juristischen Praxis

Nicht erst seit dem Einsetzen der Globalisie-rung kann auch das Recht nicht mehr nur iso-liert aus der Perspektive des jeweiligen nationa-len Rechtskreises betrachtet werden. Vielmehr wird es seit jeher und in ständig zunehmendem Maße durch Entwicklungen auf internationa-ler und europäischer Ebene geprägt. Es weist entsprechend viele Bezüge zu den jeweiligen Rechtsquellen auf. Hieraus entstehen zahlreiche Rechtsfragen.

Sie betreffen zum einen die Beziehungen der Staaten untereinander und des Staates gegen-über den seiner Hoheitsgewalt unterworfenen

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

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11 Der Bereich des Internationalen Privatrechts wird im Wintersemester durch die Vorlesungen IPR I und Internationales Handelsrecht I sowie einer Vorlesung zum Schiedsverfahrensrecht ab-gedeckt. Dabei behandelt die Vorlesung zum IPR I die Frage, nach welchem Recht ein Sachverhalt mit Bezügen zu mehreren Rechtsordnungen zu beurteilen ist (IPR als Kollisionsrecht). Neben den Grundlagen des IPR werden u.a. die für einzelne Sachverhaltskonstellationen (vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse, Erb- und Familienrecht, Sachenrecht, Gesellschaftsrecht etc.) maßgeblichen Kollisionsregeln wie u.a. die Rom-I-Verordnung erörtert. Im Mittelpunkt der Vorlesung Internationales Handelsrecht stehen Aspekte der Rechtsvereinheitlichung sowie der Vertragsgestaltung in grenzüberschreitenden Verhältnissen. Zusätzlich wird der gerade im internationalen Rechtsverkehr bedeutsame Be-reich der Schiedsgerichtsbarkeit durch eine Vor-lesung zum Schiedsverfahrensrecht abgedeckt.

Die im Wintersemester gewonnen Kenntnisse werden jeweils im Sommersemester in den Vor-lesungen Internationales Zivilverfahrensrecht

der UN) sowie die Friedenssicherung, der Krieg im Völkerrecht und Aspekte des Wirtschaftsvöl-kerrechts thematisiert.

Die vielfältigen rechtlichen Aspekte der euro-päischen Integration sind Gegenstand der Vor-lesungen zum Europarecht. In der auch zum Pflichtstoff zählenden Vorlesung Europarecht wird der institutionelle Rahmen der europäi-schen Integration (z.B. die Rolle der Kommis-sion und des EU-Parlaments) ebenso erörtert wie Fragen des Verhältnisses von nationalem Recht zum EU-Recht, die Durchsetzung des EU-Rechts, das Rechtsschutzsystem in der EU sowie die Grundzüge des Binnenmarktrechts (Grund-freiheiten etc.). Diese Kenntnisse werden in der im Sommersemester angebotenen Vorlesung Europarecht II vertieft und erweitert. Im Zen-trum stehen hierbei, neben einer intensiven Beschäftigung mit sämtlichen Grundfreiheiten und der Rechtsangleichung, Bereiche wie z.B. das EU-Wettbewerbs- und Beihilfenrecht und die EU-Umweltpolitik; ein weiteres Thema sind die Außenbeziehungen der EU und ihre Rolle im Völkerrecht.

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III. Berufsaussichten

z.T. von renommierten Praktikern durchgeführt.Der Schwerpunktbereich richtet sich besonders an Studenten, die Interesse an internationa-len Rechtsbeziehungen haben und einen Blick „über den Tellerrand“ des nationalen Rechts hi-naus werfen wollen.

Vertiefte Kenntnisse des internationalen Rechts sind in allen juristischen Berufen von nicht zu unterschätzendem Wert. Unabdingbar sind sie für diejenigen, die eine Karriere in einem in-ternational geprägten Umfeld anstreben. Dazu zählt z.B. die Tätigkeit in internationalen Rechts-anwaltskanzleien, in der Rechtsabteilung von in-ternational tätigen Unternehmen, aber auch in nationalen oder europäischen Verbänden bzw. Interessenvertretungen und nicht zuletzt in eu-ropäischen und internationalen Organisationen (EU, UN, OECD, WTO etc.).

sowie Internationales Handelsrecht II vertieft. Die Vorlesung IPR II beantwortet prozessuale Fragen, die sich in Sachverhalten mit grenzüber-schreitendem Bezug stellen. Im Zentrum stehen hierbei neben der Feststellung des richtigen Ge-richtsstands in Sachverhalten mit Auslandsbe-zug auch die damit zusammenhängenden Fra-gen nach dem anwendbaren Verfahrensrecht sowie der Vollstreckung ausländischer Gerichts-entscheidungen. Aspekte der Rechtsvereinheit-lichung u.a. im Kauf- und Transportrecht wie z.B. das UN-Kaufrecht (CISG) werden vertieft in der Vorlesung Internationales Handelsrecht II be-handelt. Abgerundet wird das Veranstaltungs-programm des Sommersemesters durch eine Vorlesung zur Einführung in die Rechtsverglei-chung, in der das Rüstzeug für den Zugang zu fremden Rechtsordnungen vermittelt wird.

Ergänzend zu diesen Pflichtveranstaltungen werden zahlreiche weitere Veranstaltungen wie z.B. Einführungen in fremde Rechtsordnungen in der jeweiligen Originalsprache, Moot Courts im Schiedsrecht sowie im Europarecht und Ver-braucherkollisionsrecht angeboten; sie werden

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Völkerrecht I• Völkerrecht II• Europarecht (Vertiefung)• Internationales Privatrecht I• Internationales Handelsrecht• Internationales Verfahrensrecht• Schiedsverfahren und Alternative Dispute Resolution• Rechtsvergleichung (Comparative Law)

• Internationales Privatrecht II• Grundzüge einer ausländischen Rechtsordnung in fremder Spra-

che• Der Mensch als Rechtssubjekt in historischer Sicht• EMRK• Verbraucherkollisionsrecht• Internationales und Europäisches Steuerrecht• Recht der Europäischen Beihilfen• Recht des internationalen Unternehmenskaufs (M&A)• Konfliktmanagment in der Praxis

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich I

Ansprechpartner:Prof Dr. Jörg GundelLehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht

Raum: 2.01 (RW II)Telefon: 0921/556250Fax: 0921/556252E-Mail: [email protected]

Stellvertreter:Prof. Dr. Volker Wiese, LL.M. (McGill), Lehrstuhl Zivilrecht III

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Stefan Leible, Lehrstuhl Zivilrecht IV

Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Lehrstuhl Zivilrecht IX

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Schwerpunktbereich II: Geistiges Eigentum und Wettbewerb

Zivilrecht

ter, des Wettbewerbs und der Allgemeinheit zu beachten?

Diese Fragen weisen vielfache Überschneidun-gen mit den Regeln auf, mit denen das Recht einen lauteren und freien Wettbewerb sichert. Die Sicherung der Fairness im Wettbewerb ist in Deutschland – und bei verbraucherbezoge-nen Aspekten mittlerweile auch im Unions-recht – traditionell fest verankert. Die Vorlesung „Lauterkeitsrecht“ befasst sich vor allem mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – einem Gesetz, das sicherstellen soll, dass Verbraucher, andere Unternehmen und die Allgemeinheit im Geschäftsleben keinen unfairen Verhaltensweisen ausgesetzt sind. Die im UWG niedergelegten Ansprüche werden in einem besonders effizienten Verfahren durch-gesetzt. Dessen Besonderheiten werden in der Vorlesung „Wettbewerbsverfahrensrecht“ vor-gestellt.

Eine zentrale Aufgabe des Wirtschaftsrechts ist es, Instrumente für den Schutz des freien Wett-bewerbs bereitzustellen. Diese sind Gegenstand der Vorlesung „Deutsches und Europäisches

Schwerpunktbereich II – „Geistiges Eigentum und Wettbewerb“. Es geht in diesem Schwer-punktbereich um Grundfragen der marktwirt-schaftlichen Ordnung: Wem werden welche Rechte an immateriellen Gütern zugewiesen? Und welche Regeln gelten, damit der Wett-bewerb als Verteilungsinstrument überhaupt funktioniert?

In den Vorlesungen „Immaterialgüterrecht I (insbesondere Gewerblicher Rechtsschutz)“ und „Immaterialgüterrecht II (insbesondere Ur-heberrecht)“ werden die einzelnen Instrumen-te vorgestellt, mit denen das europäische und deutsche Recht unkörperliche Innovationen und Informationen schützt. Im Mittelpunkt stehen Erfindungen (Patentrecht), Design (Design- und Geschmacksmusterrecht), Kennzeichen (Mar-kenrecht) sowie Werkschöpfungen und damit verwandte Leistungen (Urheberrecht). Dabei spielen zwei Fragen eine große Rolle:

1. Unter welchen Voraussetzungen weist die Rechtsordnung einem Akteur Be-fugnisse an immateriellen Gütern zu? 2. Welche Grenzen sind dabei im Interesse Drit-

1. Gegenstand

Darf Samsung das Galaxy-Tablet verkaufen, ob-wohl es dem iPad von Apple verblüffend ähnelt? Haften die Eltern, wenn der Sohn oder die Toch-ter Songs über Tauschbörsen zugänglich macht? Wie kann ich mein Kennzeichen europaweit schützen, wenn ich mich selbstständig machen will? Muss ein Unternehmen, dessen patentier-te Erfindung zum Standard in der Mobilfunkin-dustrie geworden ist, auch seinem Konkurren-ten die Benutzung der Technik erlauben? Soll die Europäische Kommission etwas gegen die marktbeherrschende Stellung von Google un-ternehmen?

Mit diesen und zahlreichen anderen aktuellen Fragen des Wirtschaftslebens befasst sich der

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

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15 Wer den Schwerpunktbereich II wählt, erweitert damit zugleich sein Grundlagenwissen in den Pflichtfächern. Das gilt zwar nicht für den ei-gentlichen Inhalt des Stoffes. Diesbezüglich gibt es wenige Überschneidungen zum Pflichtfach-stoff. Allerdings lernen Sie viel über die Metho-de, mit dem Zivil- und Unionsrecht umzugehen: Im Lauterkeitsrecht lernt man, dass Zivilrecht als funktionales Instrument zur Wirtschaftslenkung „von unten“ eingesetzt werden kann. In der Vor-lesung zum Deutschen und Europäischen Kar-tellrecht lernt man Neues zum Behördenaufbau und zu den Eingriffsbefugnissen auf nationaler und supranationaler Ebene. Diese Veranstaltung zeigt – wie auch die Vorlesungen zum Lauter-keitsrecht und zum Immaterialgüterrecht, wie weitgehend das Privatrecht mittlerweile „euro-päisches Privatrecht“ geworden ist. Aus unserer Sicht lohnt sich diese Wahl nicht zuletzt deshalb, weil Sie ein spannendes und für die Wissensge-sellschaft zentrales Rechtsgebiet kennenlernen.

Was müssen Sie mitbringen? Die wichtigste Zu-tat ist Neugier und die Bereitschaft, sich auf für Sie neue Materien einzulassen! Sie sollten das Interesse mitbringen, in ein dynamisches und

Rechten des Geistigen Eigentums.

2. Anforderungen

Das Schwerpunktstudium dient in methodischer Hinsicht dazu, erlernte juristische Kompeten-zen zu vertiefen. Es sollte zum exemplarischen Studium genutzt werden und eine vertiefte Auseinandersetzung mit juristischen Inhalten ermöglichen. Aus diesem Grund ist es nicht unser Ziel, Sie zu „Fachanwälten“ des Gewerb-lichen Rechtschutzes, des Urheberrechts oder des Kartellrechts auszubilden. Dafür ist dieses Rechtsgebiet zu dynamisch. Der Fokus unse-rer Veranstaltungen besteht darin, Ihnen die grundlegenden Probleme zu vermitteln, die der Schutz immaterieller Güter und die Sicherung eines freien und lauteren Wettbewerbs mit sich bringen. Sie sollen mit den Grundstrukturen dieser Rechtsgebiete vertraut sein. Dazu kom-men exemplarische Veranstaltungen, in denen die praktischen Bezüge des Rechtsgebiets im Vordergrund stehen. Beide Ansätze werden Sie dazu befähigen, zutreffende Antworten auf neue Fragen zu finden.

Kartellrecht“. Das Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen und die entsprechenden Re-gelungen auf EU-Ebene werden oft als „Grund-gesetz der Marktwirtschaft“ beschrieben. Hier werden Unternehmen Grenzen gesetzt, etwa wenn sie Preise absprechen oder andere Unter-nehmen kaufen, damit der Markt effizient funk-tioniert und Innovationen eine Chance haben. Das Kartellrecht greift insbesondere dann ein, wenn einzelne Unternehmen besonders mäch-tig werden. Es stellt damit einen wesentlichen Pfeiler der Wirtschaftsordnung dar.

Zwei weitere Pflichtveranstaltungen kontextu-alisieren die im Schwerpunktbereich II behan-delten Themen: Die Vorlesung „Sportvermark-tungsrecht für Juristen und Sportökonomen“ zeigt beispielhaft anhand eines konkreten Tä-tigkeitsbereichs, wie sich die einzelnen Rechts-gebiete überschneiden und welche praktischen Auswirkungen sie auf die Sportvermarktung ha-ben. Die auf Englisch gehaltene Veranstaltung „History of Economic Law“ verdeutlicht die his-torische Bedingtheit von Wirtschaftsrecht und schildert u.a. die Entstehungsbedingungen von

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in der unternehmerischen Praxis sehr bedeut-sames Rechtsgebiet einzutauchen. Dabei ist es von Vorteil, wenn Sie sich für die Phänomene der modernen Wissensgesellschaft interessie-ren. Die Sachverhalte im Schwerpunktbereich II haben häufig Bezug zu Entwicklungen im In-ternet, zum Handel mit Informationen, zu neu-en Geschäftsmodellen und kulturellen Erschei-nungen – vom Techno-Beat bis zur Fußball-WM, vom E-Book bis zu YouTube.

Hilfreich ist ein Interesse an wirtschaftli-chen Fragestellungen, wie es sich etwa in der WiWiZ gezeigt hat. Das Patentrecht spricht viel-leicht stärker Personen an, die ein technisches Grundverständnis mitbringen, wie es etwa im technikwissenschaftlichen Zusatzstudium vor-kommt. Aufgrund der starken Europäisierung des Immaterialgüter- und des Wettbewerbs-rechts sind Grundkenntnisse des Unionsrechts erforderlich; Sie sollten jedenfalls mindestens

die Freude daran mitbringen, sich ins europäi-sche und internationale Recht einzudenken. Alle Veranstaltungen sind jedoch so konzipiert, dass Sie auch ohne technische, wirtschaftliche oder europarechtliche Vorkenntnisse erfolgreich da-ran teilnehmen können. Diese bekommen Sie dann mitgeliefert!

3. Personen

Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU) ist Sprecher des Schwerpunktbereichs. Er lehrt im Schwerpunktbereich in den Veranstaltungen Immaterialgüterrecht I und II. In der studienbe-gleitenden Seminararbeit stellt er Themen aus der ganzen Breite des Schwerpunktbereichs.

Priv.-Doz. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) betreut die Vorlesung Lauterkeitsrecht. In der studienbegleitenden Seminararbeit stellt er Themen aus der ganzen Breite des Schwer-

punktbereichs.

Prof. Dr. Peter W. Heermann betreut die Ver-anstaltung Sportvermarktungsrecht (für Sport-ökonomen und Juristen). In der studienbeglei-tenden Seminararbeit stellt er Themen aus der ganzen Breite des Schwerpunktbereichs.

Prof. Dr. Knut Werner Lange betreut die Veran-staltung Deutsches und Europäisches Kartell-recht. Er betreut keine studienbegleitende Se-minararbeit.

Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, Richter am BGH, liest die Veranstaltung Wettbewerbsverfahrens-recht.

Prof. Dr. Gunda Dreyer, Vorsitzende Richterin am Landgericht, betreut studienbegleitende Se-minararbeiten, vor allem aus den Gebieten des Urheber- und des Lauterkeitsrechts.

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III. Berufsaussichten

Prof. Dr. Bernd Kannowski liest History of Econo-mic Law (Wirtschaftsrechtsgeschichte).

4. Kontakt

Wenn Sie inhaltliche oder organisatorische Fragen zum Schwerpunktbereich II insgesamt haben, können Sie sich an den Sprecher, Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Tech-nikrecht, wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.zivilrecht10.uni-bayreuth.de/de/index.html. Für Fragen zu den einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an den jeweils verantwortlichen Dozenten bzw. die ver-antwortliche Dozentin.

Absolventen des Schwerpunktbereichs II finden zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten. Das gilt vor allem für die Anwaltschaft und für die Rechtsabteilungen von Industrieunternehmen. Internationale und überregionale law firms ha-ben in der Regel Abteilungen, die sich auf die

Beratung und die gerichtliche Verteidigung von Rechten des geistigen Eigentums ihrer Man-danten spezialisieren (kurz: IP-Abteilung für Intellectual Property). Vielfach sind diese An-wälte auch mit der Durchsetzung des Lauter-keitsrechts vertraut. In großen Anwaltskanzlei-en gibt es auch eine Abteilung für Kartellrecht, das insbesondere im Transaktionsbereich nicht mehr wegzudenken ist. Daneben gibt es eine Reihe von sehr angesehenen kleineren Kanz-leien („Boutiquen“), die sich auf den Gewerb-lichen Rechtsschutz, das Lauterkeitsrecht oder das Urheberrecht spezialisiert haben oder über-wiegend in diesen Rechtsgebieten tätig sind. Mittlere oder große Unternehmen haben regel-mäßig Bedarf an Unternehmensjuristen, die den Entwurf und die Umsetzung von Schutzrechts-strategien („IP-Management“) verantworten. Auch bei Wirtschaftsverbänden sind Juristinnen und Juristen mit Vorkenntnissen aus dem The-menfeld Geistiges Eigentum und Wettbewerb sehr gefragt. Die Vergütung für Spezialisten in Kanzleien, Unternehmen und Verbänden darf als überdurchschnittlich hoch angesehen wer-den. Da alle Rechtsgebiete von starker Dynamik

geprägt sind, werden Juristinnen und Juristen mit entsprechender Spezialisierung häufig als besonders flexibel, innovativ und modern ge-schätzt.

Etwas schwieriger ist die Karriereplanung in der Justiz. In Bayern gibt es Sonderzuständigkeiten für die LG München und Nürnberg-Fürth. Da-neben ist vor allem an eine Tätigkeit im DPMA oder – schwieriger – beim BPatG zu denken. Man kann es sich allerdings als Berufsanfänger in der Justiz bekanntlich nicht aussuchen, wo man arbeiten möchte. Es dürfte aber gerade für eine angestrebte Tätigkeit in einem Spruch-körper, der sich mit Patent- oder Kartellrecht be-fasst, von Vorteil sein, wenn man entsprechen-de Vorkenntnisse aus dem Studium vorweisen kann. Für Interessenten am Kartellrecht kommt auch eine Tätigkeit im Bundeskartellamt und in den Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder in Frage. Da das Kartellrecht eine originär europäische Rechtsmaterie ist, gibt es gerade auch in Brüssel – bei der Europäischen Kommission oder bei dortigen Niederlassungen der Anwaltschaft und der Unternehmen – viele Einsatzmöglichkeiten.

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Immaterialgüterrecht I (insbesondere Gewerblicher Rechts-

schutz)• Immaterialgüterrecht II (insbesondere Urheberrecht)• Deutsches- und Europäisches Kartellrecht (Competition Law)• Lauterkeitsrecht• Wettbewerbsverfahrensrecht• Sportvermarktungsrecht (für Sportökonomen und Juristen)• History of Economic Law (Wirtschaftsrechtsgeschichte)

• Europarecht (Vertiefung) - Euopäisches Wirtschaftsrecht• IP Lizenz- und Technologietransfer

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich II

Anpsrechpartner:Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M. (NYU)Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Technikrecht

Raum: 1.39 (RW II)Telefon: 0921/556170Fax: 0921/556172E-Mail: [email protected]

Stellvertreter:Prof. Dr. Peter W. Heermann, LL.M., Lehrstuhl Zivilrecht VI

Priv.-Doz. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambrigde), Lehrstuhl Zivilrecht VIIIProf. Dr. Knut Werner Lange, Lehrstuhl Zivilrecht VProf. Dr. Bernd Kannowski, Lehrstuhl Zivilrecht VII

Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, Richter am BGHProf. Dr. Gunda Dreyer, Vorsitzende Richterin am Landgericht Kassel

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Schwerpunktbereich III: Unternehmen, Kapital & Strukturierung

Das Unternehmensrecht ist Teil des Zivilrechts. Das Kapitalmarktrecht ist überwiegend Teil des Zivilrechts. Soweit es sich um Aufsichtsrecht handelt, wie etwa in Teilen des das Börsen- und Wertpapierhandelsrechts, ist es in einigen (für die Ausbildung nur am Rande relevanten Be-reichen) Teil des öffentlichen (Regulierungs-)Rechts.

zierungsformen behandelt werden sowie die Rechtsfragen des Zugangs zum Kapitalmarkt, z. B. Grundfragen der Börsennotierung und der damit zusammenhängenden Pflichten der Unternehmen und Vorstände, das Übernah-merecht sowie die Grundlagen des Rechts der Investmentfonds (Kapitalanlagegesetz-buch). Weiterhin gehören zum Schwerpunkt Lehrveranstaltungen zum Konzernrecht, zum Umwandlungsrecht, zum Recht der Unterneh-mensfinanzierung (Corporate Finance) und zu M & A-Transaktionen (M&A transactions).

tiefungen des Rechts der Personengesellschaf-ten und des Rechts der Kapitalgesellschaften (über den Pflichtstoff hinausgehend das Recht der GmbH und die nicht zum Pflichtstoff gehö-renden Teile des Rechts der Aktiengesellschaft sowie der Kommanditgesellschaft auf Aktien; Genossenschaften und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit werden nur kurz erwähnt). Von Bedeutung sind das Europäische Unterneh-mensrecht sowie die Unternehmensnachfolge (zivilrechtliche Fragestellungen).

2. Kapital & Strukturierung

Der gesamte Bereich des Kapitalmarktrechts hat sich vor allem in jüngerer Zeit auch in Deutsch-land sehr dynamisch entwickelt. Die Finanzie-rungsfunktion für die Unternehmen einerseits und die Kapitalanlagefunktion für private und institutionelle Anleger andererseits sind zu ei-nem Kernbereich jeder modernen Volkswirt-schaft geworden.

Wesentlicher Teil des Schwerpunkts ist des-halb eine Vorlesung zum Kapitalmarktrecht, in der die wichtigen Finanzprodukte und Finan-

Die folgenden Rechtsgebiete sind die Hauptin-halte des Schwerpunkts:

1. Unternehmensrecht

Der Schwerpunktbereich erhebt den Anspruch, die Universitätsausbildung sehr nah an der Pra-xis des Wirtschaftslebens auszurichten. Deshalb ist das Unternehmensrecht die Grundlage für die drei zentralen wirtschaftsrechtlichen Schwer-punktbereiche. Zum Schwerpunkt gehören Ver-

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

III. Berufsaussichten

Die sich immer schneller wandelnde, globali-sierte Wirtschaft verlangt den Unternehmen und auch den Beratungsberufen, namentlich den Wirtschaftsanwälten und Steuerberatern solide Grundlagenkenntnisse in den zentralen Bereichen des Gesellschaftsrechts und weite-ren Unternehmensrechts ab. Kauf und Verkauf von Unternehmen (M&A-Transaktionen) gehö-ren in allen Branchen inzwischen zum Üblichen.

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20Ein nicht mehr wegzudenkender Bereich ist die Finanzierung, nicht nur über Bankkredite, son-dern auch über Börseneinführungen und in sonstigen Kapitalmärkten. Die großen interna-tionalen Kanzleien haben ihren Schwerpunkt alle im Bereich des Wirtschaftsrechts. Diese sowie Spezialkanzleien mittlerer Größe haben kontinuierlich einen hohen Bedarf an Juristen/Juristinnen, der inzwischen nicht nur das Ge-sellschaftsrecht, sondern vor allem auch das Kapitalmarktrecht umfasst. Gerade im letztge-nannten Gebiet gibt es sogar einen eklatanten Mangel, da dies in den wenigsten Universitäten fundiert angeboten wird.

Der Schwerpunkt befähigt nicht nur zu einer Tä-tigkeit in einer Wirtschaftskanzlei an qualifizier-te Juristen, sondern auch zu einer solchen in der Kapitalanlagenwirtschaft, etwa bei Banken und Kapitalverwaltungsgesellschaften, die Invest-mentfonds und andere Finanzprodukte aufle-gen und emittieren.

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Personengesellschaftsrecht• Kapitalgesellschaftsrecht• Europäisches Unternehmensrecht (European Company Law)• Unternehmensnachfolge• Kapitalmarktrecht (Capital Markets Law)• Konzernrecht• Umwandlungsrecht• Unternehmensfinanzierung (Corporate Finance)• M & A-Transaktionen (M & A transactions)

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich III

Ansprechpartner:Prof. Dr. Karl-Georg LoritzLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht

Raum: 2.62 (RW II)Telefon: 0921/556340Fax: 0921/56342E-Mail: [email protected]

Stellvertreter:Prof. Dr. André Meyer, LL.M., Lehrstuhl Zivilrecht XI

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Knut Werner Lange, Lehrstuhl Zivilrecht V

Prof. Dr. Jessica Schmidt, LL.M. (Nottingham), Lehrstuhl Zivilrecht IProf. em. Dr. Volker Emmerich

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Schwerpunktbereich IV: Unternehmen und Steuern

Das Unternehmensrecht ist Teil des Zivilrechts.Das Steuerrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts, baut aber auf den zivil- und wirtschafts-rechtlichen Strukturen, vor allem der Unterneh-men, auf.

(Körperschaftsteuer) gewidmet. In Zeiten einer globalisierten Wirtschaft spielt das internati-onale Steuerrecht vom Großkonzern bis zur mittelständischen Unternehmung eine immer wichtigere Rolle. Auch dieses wird in einer ge-sonderten Vorlesung behandelt.

der GmbH und die nicht zum Pflichtstoff gehö-renden Teile des Rechts der Aktiengesellschaft sowie der Kommanditgesellschaft auf Aktien; Genossenschaften und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit werden nur kurz erwähnt). Von Bedeutung sind das Europäische Unterneh-mensrecht sowie die Unternehmensnachfolge (zivilrechtliche Fragestellungen).

2. Steuerrecht

In einem Hochsteuerland wie Deutschland hat das Steuerrecht eine herausragende Bedeu-tung. Gesellschaftsverträge und unternehme-rische Gestaltungen lassen sich ohne vertiefte steuerrechtliche Kenntnisse in der Praxis nicht optimal gestalten. Aus diesem Grunde werden vertieft die für das Wirtschaftsleben und die Unternehmen wichtigen Bereiche des Steuer-rechts behandelt. Zunächst folgen (Grundla-gen-) Vorlesungen zur Abgabenordnung und zum Einkommensteuerrecht, wo zudem vor-rangig die Besteuerung der Einzelunternehmen, der Freiberufler und der Personengesellschaf-ter erörtert werden. Eine weitere Vorlesung ist dem Steuerrecht, der Kapitalgesellschaften

Die folgenden Rechtsgebiete sind die Hauptin-halte des Schwerpunkts:

1. Unternehmensrecht

Der Schwerpunktbereich erhebt den Anspruch, die Universitätsausbildung sehr nah an der Pra-xis des Wirtschaftslebens auszurichten. Deshalb ist das Unternehmensrecht die Grundlage für die drei zentralen wirtschaftsrechtlichen Schwer-punktbereiche. Zum Schwerpunkt gehören Ver-tiefungen des Rechts der Personengesellschaf-ten und des Rechts der Kapitalgesellschaften (über den Pflichtstoff hinausgehend das Recht

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

III. Berufsaussichten

Die sich immer schneller wandelnde, globalisier-te Wirtschaft verlangt den Unternehmen immer mehr Veränderungen ab, weshalb sich der Bera-tungsbedarf im Bereich des Gesellschafts-, des weiteren Unternehmens- und insbesondere des nationalen und internationalen Steuerrechts dynamisch erhöht hat. Nicht nur die internati-onalen Großkanzleien, sondern auch die immer mehr auftretenden Spezialkanzleien mittle-rer Größe haben deshalb einen hohen Bedarf an Juristen/innen, die das Gesellschaftsrecht und das Steuerrecht beherrschen. Die Zahl der Juristen/innen, die insbesondere des Steuer-rechts kundig sind, ist immer noch vergleichs-weise gering, obwohl die Nachfrage nach

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23 solcher Qualifikation weiterhin steigt. Ne-ben Rechtsanwalts-, Steuerberater- und Wirt-schaftsprüferkanzleien bieten sich auch inter-essante Betätigungsfelder in den Rechts- und Steuerabteilungen der Industrieunternehmen an. Einen zusätzlichen Bedarf hat in den letzten 20 Jahren die Finanzdienstleistungsbranche, beginnend von Banken bis hin zu über großen Fondshäusern, geschaffen. Dieser Schwerpunkt ist auch eine sehr solide Grundlage für diejeni-gen, die den Beruf des Steuerberaters und/oder Wirtschaftsprüfers und die dazu erforderlichen Prüfungen anstreben.

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Personengesellschaftsrecht• Kapitalgesellschaftsrecht• Europäisches Unternehmensrecht (European Company Law)• Einkommensteuerrecht• Abgabenordnung und Grundlagen des Steuerrechts• Unternehmensnachfolge• Unternehmenssteuerrecht• Internationales und Europäisches Steuerrecht

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich IV

Ansprechpartner:Prof. Dr. Karl-Georg LoritzLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht

Raum: 2.62 (RW II)Telefon: 0921/556340Fax: 0921/556342E-Mail: [email protected]

Stellvertreterin:Prof. Dr. Jessica Schmidt, LL.M. (Nottingham), Lehrstuhl Zivilrecht I

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Knut Werner Lange, Lehrstuhl Zivilrecht V

Prof. Dr. André Meyer, LL.M., Lehrstuhl Zivilrecht XIProf. em. Dr. Volker Emmerich

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Schwerpunktbereich V: Unternehmen und Arbeit

Der Schwerpunktbereich gehört dem Zivilrecht an und hier den Spezialgebieten des Gesell-schaftsrechts und des Arbeitsrechts. Die Vorle-sungen bauen auf den Vorlesungen zum Pflicht-fachstoff in beiden Rechtsgebieten auf.

Hinwendungen zum Richterberuf, bevorzugt in Rechtsanwaltskanzleien mit Schwerpunkt Arbeits- und/oder Gesellschaftsrecht sowie in den Personalabteilungen – neuerdings „Human Resources“ genannt – und Rechts- und Steuer-abteilungen von Großkonzernen und mittelstän-dischen Unternehmen tätig werden wollen. Für die arbeitsrechtlich Interessierten ist es wichtig, insbesondere im Bereich des Koalitions- und Ta-rifrechts auch die ausbildungsmäßigen Grundla-gen für eine Tätigkeit in Verbänden zu erhalten.

renden Teile des Rechts der Aktiengesellschaft sowie der Kommanditgesellschaft auf Aktien; Genossenschaften und Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit werden nur kurz erwähnt). Von Bedeutung sind das Europäische Unterneh-mensrecht sowie die Unternehmensnachfolge (zivilrechtliche Fragestellungen).

2. Arbeitsrecht

Für die juristische Staatsprüfung ist in Bayern ein erheblicher Teil des Individualarbeitsrechts, also insbesondere des Rechts der Arbeitsverträ-ge, Bestandteil des Pflichtprüfungsstoffes und muss daher ohnehin beherrscht werden. Der Schwerpunkt baut darauf auf und behandelt in getrennten Vorlesungen das Recht der Koalitio-nen, das Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, das Recht der Mitbestimmung auf Unterneh-mensebene und das Betriebsverfassungsrecht als das Recht der Mitbestimmung auf Betriebse-bene. In den Vorlesungen wird großer Wert auf Praxisbezug gelegt, weil nach allen Erfahrungen Studierende, die diesen Schwerpunkt mit den Rechtsgebieten in den Kernbereichen der Un-ternehmenspraxis wählen, außer gelegentlichen

Die folgenden Rechtsgebiete sind die Hauptin-halte des Schwerpunkts:

1. Unternehmensrecht

Der Schwerpunktbereich erhebt den Anspruch, die Universitätsausbildung sehr nah an der Pra-xis des Wirtschaftslebens auszurichten. Deshalb ist das Unternehmensrecht die Grundlage für die drei zentralen wirtschaftsrechtlichen Schwer-punktbereiche. Zum Schwerpunkt gehören Ver-tiefungen des Rechts der Personengesellschaf-ten und des Rechts der Kapitalgesellschaften (über den Pflichtstoff hinausgehend das Recht der GmbH und die nicht zum Pflichtstoff gehö-

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

III. Berufsaussichten

Angesichts des dynamischen Wandels einer glo-balisierten Wirtschaft verändern sich sowohl die Strukturen der Unternehmen als auch die Anforderungen an die Personalstrukturen bei Unternehmen und allen sonstigen Arbeitge-bern. Juristen/innen haben in den letzten 20 Jahren deshalb im Bereich der Human Resour-ces zunehmend größere Bedeutung gewon-nen. Damit einhergeht die Tendenz, dass nicht nur Großkanzleien für die das Arbeitsrecht ein selbstverständliches und wichtiges Fachgebiet

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ist, sondern auch mittlere und kleinere Kanzlei-en das Arbeitsrecht als „Dauermandatsbringer“ für sich entdeckt haben. Ein kontinuierlicher Be-darf nach Arbeitsrechtler/innen besteht bei den zahlreichen Arbeitgeberverbänden. Als Richter an einem Arbeitsgericht haben junge Berufs-einsteiger den Vorteil, als einzige/r Richter/in in einer Kammer tätig werden zu dürfen (mit nur zwei Laienbeisitzern) und trotz der großen Breite des Rechtsgebiets – anders als der Amts-richter – eine hinreichende Spezialisierung zu bekommen.

Der Bereich des Gesellschaftsrechts ist in jeder großen und mittleren Kanzlei und in den immer mehr auftretenden Spezialkanzleien mittlerer Größe bis heute eines der zentralen Tätigkeits-

felder überhaupt. Entsprechend hoch ist die Nachfrage nach in diesem Gebiet qualifizierten Juristen/innen. Ständig neue Herausforderun-gen, die das Wirtschaftsleben angesichts der Internationalisierung und Dynamik der Ent-wicklungen an Juristen/innen stellt, machen die Berufstätigkeit besonders interessant. Gleiches gilt für die Arbeit in großen und mittleren Unter-nehmen. Wirtschaftsjuristen/innen stehen auch bei Transaktionen und Unternehmensumstruk-turieren von Anfang an im Zentrum des Gesche-hens.

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Personengesellschaftsrecht• Kapitalgesellschaftsrecht• Europäisches Unternehmensrecht (European Company Law)• Unternehmensnachfolge• Koalitionsrecht• Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht• Betriebsverfassungsrecht• Unternehmensmitbestimmung

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich V

Ansprechpartner:Prof. Dr. Karl-Georg LoritzLehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht

Raum: 2.62 (RW II)Telefon: 0921/556340Fax: 0921/556342E-Mail: [email protected]

Stellvertreterin:Prof. Dr. Jessica Schmidt, LL.M. (Nottingham), Lehrstuhl Zivilrecht I

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Knut Werner Lange, Lehrstuhl Zivilrecht V

Prof. Dr. André Meyer, LL.M., Lehrstuhl Zivilrecht XIProf. em. Dr. Volker Emmerich

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Schwerpunktbereich VI: Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht

Strafrecht

den Pflichtveranstaltungen zum Strafrecht der ersten Semester vertraut sein dürften. Komplet-tiert wird das eingespielte Team der Dozenten durch mehrere promovierte, zum Teil zum Ho-norarprofessor ernannte Rechtsanwälte und Strafverteidiger, welche die Vorlesungen Vertie-fung StPO (insbesondere Verteidigung), Insol-venzstrafrecht, Umweltstrafrecht und Steuer-strafrecht betreuen.

dizin- und Steuerstrafrechts handelt es sich somit um eine hochaktuelle, interessante wie anspruchsvolle Materie, die wissenschaftlich bei weitem noch nicht völlig durchdrungen ist und deren rechtliche Beurteilung in der Praxis viele Fragezeichen aufwirft. Dementsprechend beschäftigen sich die einzelnen Lehrveranstal-tungen sowohl mit grundlegenden rechtswis-senschaftlichen Diskussionen als auch mit der praxisnahen Bewältigung tatsächlicher und rechtlicher Fragestellungen.

Um die unterschiedlichen Sichtweisen aus Wis-senschaft und Praxis hinreichend zu berücksich-tigen, setzt sich der Kreis der Lehrenden aus praktisch orientierten Hochschuldozent(inn)en und wissenschaftlich interessierten Praktikern zusammen. Die materiellen Lehrveranstaltun-gen zum Wirtschafts- und Medizinstrafrecht (Vertiefung und Ergänzung StGB, Wirtschafts-strafrecht Allgemeiner Teil, Medizinstrafrecht Allgemeiner und Besonderer Teil) werden im Wesentlichen von den Professor(inn)en der Lehrstühle für Strafrecht I bis III angeboten, die den Studentinnen und Studenten schon aus

Der strafrechtliche Schwerpunktbereich widmet sich jüngeren Teilgebieten des Strafrechts, die in Wissenschaft und Praxis eine Blütezeit erle-ben. Ein Grund für die vermehrte Beachtung von Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht dürfte darin liegen, dass sich nicht erst in den letzten Jahren spektakuläre Sachverhalte ereig-net haben, die in der Öffentlichkeit häufig kon-trovers diskutiert werden. Aus den Nachrichten sind Berichte über Finanz- und Börsenkrisen, Bestechungsfälle in und außerhalb von Unter-nehmen, Steuerhinterziehungen durch Promi-nente sowie ärztliche Behandlungsfehler und Klinikskandale jedenfalls derzeit nicht hinweg zu denken.

Bei den Subdisziplinen des Wirtschafts-, Me-

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

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29 Dass einige Lehrveranstaltungen an den Pflicht-stoff der Ersten Juristischen Staatsprüfung im Straf- und Strafverfahrensrecht anknüpfen, er-leichtert zumindest den Einstieg in die (nicht nur im Detail anspruchsvolle) Materie des Wirt-schafts- und Medizinstrafrechts. Die vertiefte Behandlung einzelner Rechtsfiguren aus dem Allgemeinen Teil und verschiedener Tatbestän-de aus dem Besonderen Teil des Strafgesetz-buchs sowie unterschiedlicher Aspekte aus dem Strafverfahrensrecht bringt daher einige Syner-gieeffekte mit sich. Mit der Dynamik der Rechts-gebiete geht allerdings ebenso einher, sich stets über aktuelle Entwicklungen informieren und sich offen für neue (unbekannte) Fragestellun-gen zeigen zu müssen. Der Schwerpunktbereich eignet sich somit insbesondere für selbstständig lernende und denkende, aktive und vielseitig interessierte Studentinnen und Studenten, die sowohl Freude am wissenschaftlichen Diskurs verspüren als auch einer praktischen Herange-hensweise sich nicht verschließen wollen.

III. Berufsaussichten

Spezialisten im Strafrecht werden zunehmend gesucht. Insbesondere der Beruf des Strafver-teidigers ist in den letzten Jahren attraktiver und lukrativer geworden, nicht zuletzt bei den in der Regel tatsächlich wie rechtlich komplexen Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafverfah-ren. Aber auch beratende Tätigkeiten, vor allem gegenüber und innerhalb von Unternehmen, werden immer häufiger nachgefragt. Schließlich ist ebenso in der Justiz eine stärkere Spezialisie-rung, z.B. bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität und bei Wirtschafts-strafkammern an den Landgerichten, zu bemer-ken. Insoweit interessierte und fähige Bewer-berinnen und Bewerber sind aber nach wie vor eher selten und vermögen die hohe Nachfrage kaum zu befriedigen. Ein Besuch des Schwer-punktbereichs VI dürfte die Berufsaussichten somit jedenfalls nicht verschlechtern.

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Vertiefung und Ergänzung StGB• Vertiefung StPO (insbesondere Verteidigung)• Wirtschaftsstrafrecht Allgemeiner Teil (einschließlich internationa-

ler Bezüge)• Insolvenzstrafrecht• Medizinstrafrecht Allgemeiner Teil• Medizinstrafrecht Besonderer Teil• Abgabenordnung und Grundlagen des Steuerrechts• Einkommenssteuerrecht• Steuerstrafrecht

• Insolvenzrecht• Umweltstrafrecht• Unternehmenssteuerrecht• Internationales und Europäisches Steuerrecht

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich VI

Ansprechpartner:Prof. Dr. Nina NestlerLehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht,insbesondere Wirtschaftsstrafrecht und Medizinrecht

Raum: 2.142 (RW I)Telefon: 0921/556101Fax: 0921/556102E-Mail: [email protected]

Stellvertreter:Prof. Dr. Nikolaus Bosch, Lehrstuhl Strafrecht I

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Brian Valerius, Lehrstuhl Strafrecht II

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Schwerpunktbereich VII: Märkte der digitalen Welt

Zivilrecht

Books oder Musik- und Film- Streaming, sowie mit Vertragsbeziehungen zwischen Cloud-Nut-zern und Cloud-Anbietern. In dieser Veranstal-tung wird verstärkt ein Richtlinienvorschlag der europäischen Kommission zu digitalen Inhalten betrachtet und die Rechtsentwicklung in die-sem Bereich verfolgt werden. Auch die vertrags-rechtlich Ausgestaltung von Plattformen sowie das Phänomen „Zahlen mit eigenen Daten“ wer-den Gegenstand sein.

Diskussionen um ein Recht auf Vergessenwer-den bei der Google-Suche oder um die Vor-ratsdatenspeicherung zeigen exemplarisch die Bedeutung des Datenschutzrechts in der Ge-genwart. Durch die Zunahme von Datenverar-beitungsprozessen wird der Datenschutz auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Im Kern widmet sich die Vorlesung dem Schutz des Rechts der informationellen Selbstbestimmung in Rechtsbeziehungen zwischen Privaten und damit verbunden dem Umgang mit personen-bezogenen Daten. Daneben werden aktuelle Diskussionen wie die Behandlung von Daten als vertraglicher Leistungsgegenstand dargestellt.

gen und aktuelle Diskussionen. Als Querschnitts-materie umfasst der Schwerpunkt verschiedene Rechtsgebiete wie allgemeines Zivilrecht, Recht des geistigen Eigentums, Wirtschaftsrecht oder Europarecht.

Die Mitgliedschaft in einem sozialen Netzwerk wie Facebook oder Xing ist juristisch als Platt-formvertrag zu qualifizieren. Die nicht vertrags-rechtlichen Rahmenbedingungen solcher Ver-träge werden in der Veranstaltung Privatrecht der sozialen Medien näher betrachtet. Dabei werden diese Verträge auch in einen internati-onalen Kontext eingebettet. Sie werden mit den Grundzügen des einschlägigen internationalen Privatrechts (IPR) vertraut gemacht. Daneben stehen Meinungsfreiheit sowie Persönlichkeits-rechtsverletzung im Fokus der Veranstaltung. Darüber hinaus wird ein Einblick in das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) gege-ben und wettbewerbsrechtliche Fragestellun-gen beleuchtet.

Die Vorlesung Vertragstypen für die digitale Welt beschäftigt sich mit Verträgen über Soft-ware und digitalen Inhalten wie z.B. Apps, E-

Das digitale Zeitalter verändert unser Leben in allen Bereichen. Wir halten Kontakt mit Freun-den über Facebook und WhatsApp, buchen un-sere Flüge über Vergleichsportale, überwachen unsere Fitness und Gesundheit mittels Fitness-Armbändern, mieten uns Wohnungen über Airbnb und Autos über Carsharing-Plattformen.

Der Schwerpunkt Märkte der digitalen Welt beschäftigt sich mit genau diesen neuen Phä-nomenen und Modellen. Dabei werden Rechts-verhältnisse, Güter und die Marktordnung der digitalen Welt unter die Lupe genommen und aus juristischem aber auch interdisziplinärem Verständnis betrachtet. Der Schwerpunkt bildet höchst aktuelle Rechtsbeziehungen sowie neue Geschäftsmodelle ab und nimmt unter anderem Bezug auf viele rechtlich bislang ungeklärte Fra-

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

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32Im Fokus der Vorlesung steht die verabschiede-te europäische Datenschutzgrundverordnung, die zu einheitlichen Datenschutzregelungen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union führt.

Daneben werden mit den Veranstaltungen Immaterialgüterrecht II (insbesondere Urhe-berrecht) und Kartellrecht (Competition Law) wirtschaftsrechtliche Aspekte abgedeckt. Der Schutz des geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht sowie der Schutz des frei-en Wettbewerbs sind auch für die Märkte der digitalen Welt von erheblicher Bedeutung. Das Urheberrecht konstituiert viele Leistungsge-genstände im Bereich der digitalen Inhalte und steuert u.a. deren Übertragbarkeit. Zugleich be-gründen die neu entstandenen Märkte erheb-liche ordnungspolitische Herausforderungen – der Trend zu natürlichen Monopolen ist dabei besonders durch die wettbewerbsrechtliche Perspektive zu betrachten.

Die Interdisziplinarität des Schwerpunkts zeigt sich vor allem durch die Einbeziehung einer weiteren Veranstaltung aus dem Bereich der

Medienwissenschaften. Die Vorlesung Dimensi-onen von Medien und Gesellschaft bietet einen Blick über den juristischen Tellerrand. Die Märk-te der digitalen Welt werden aus der Sicht ei-nes Informatiker und Soziologen betrachtet. Für das Grundverständnis dieser Märkte, welches wiederum Grundvoraussetzung für eine sach-gerechte juristische Bewertung ist, ist dieser Zu-gang unverzichtbar.

Abgerundet wird der Schwerpunktbereich durch die Veranstaltung Praktische Fallbeispie-le, die gleichzeitig als zielgerichtete Klausur-vorbereitung dient. Dabei erstrecken sich die Fallbeispiele über allgemeines Zivilrecht über Urheberrecht bis hin zum Datenschutzrecht. Das Hauptaugenmerk wird dabei im deutschen Recht liegen, wobei das Zusammenspiel mit dem europäischen Recht stets berücksichtigt wird.

Die Themen der Oberseminare werden sämtli-che Bereiche des Schwerpunkts abdecken und vornehmlich von Herrn Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel gestellt werden.

Der Schwerpunktbereich widmet sich den zent-ralen Fragen des digitalen Zeitalters und knüpft an neuen modernen Geschäftsmodellen und Gütern an. Von den Besuchern des Schwer-punkts wird erwartet, die Bereitschaft mitzu-bringen, sich auf einen neuen dynamischen Rechtsbereich einzulassen. Sie sollten sich für Phänomene und Modelle der digitalen Welt in-teressieren und darüber hinaus keine Scheu ha-ben, sich auch mit europäischen Richtlinien und Verordnungen auseinanderzusetzen.

Durch die Wahl des Schwerpunkts erweitern Sie Ihr Grundlagenwissen in allen Rechtsbereichen. Zwar deckt der Schwerpunkt wenig „Pflicht-stoff“ für Ihr Examen ab, Sie erlernen aber den Umgang mit neuen Rechtsbereichen, die in der näheren Zukunft von erheblicher Bedeutung sein werden.

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33 III. Berufsaussichten

Der Schwerpunktbereich bietet eine perfekte Ausgangslage für eine Spezialisierung im Be-reich der digitalen Welt. In einem Zeitalter eines fortschreitenden digitalen Binnenmarktes und einer zunehmenden digitalen Verknüpfung ist es unumgänglich sich mit den juristischen Mo-dellen und Fragestellungen zu beschäftigen.

Nicht nur aus wissenschaftlicher Perspektive bieten die einschlägigen Rechtsgebiete eine hohe Relevanz. Zahlreiche große Wirtschafts-kanzleien, wie auch Boutiquen und mittelstän-dische Kanzleien, aber auch Unternehmen bauen ihr Knowhow im Bereich des IT-Rechts und Datenschutzrechts erheblich aus. Damit ermöglicht Ihnen dieser moderne und aktuelle Schwerpunkt ein breites Wirkungsfeld am Puls der Zeit.

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Privatrecht der sozialen Medien • Vertragstypen für die digitale Welt • Immaterialgüterrecht II (insbesondere Urheberrecht)• Datenschutzrecht • Deutsches und Europäisches Kartellrecht (Competition Law)• Dimensionen von Medien und Gesellschaft • Recht der Neuen Medien • Praktische Fallbeispiele

• Internationales Privatrecht I• Lauterkeitsrecht• Medienrecht• Europäisches Wirtschaftsrecht

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich VII

Ansprechpartner:Prof. Dr. Martin Schmidt-KesselLehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verbraucher-recht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung

Raum: 2.156 (RW I)Tel.: 0921/556121Fax: 0921/556122E-Mail: [email protected]

Stellvertreter:Prof. Dr. Knut Werner Lange, Lehrstuhl Zivilrecht V

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Michael Grünberger, Lehrstuhl Zivilrecht X

Prof. Dr. Jochen Koubek, Angewandte Medienwissenschaft, Digitale MedienDr. Arnd-Christian Kulow, Lehrbeauftragter Lehrstuhl Zivilrecht VIII

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Schwerpunktbereich VIII: Regulierung und Wirtschaft

Öffentliches Recht

administrative Umsetzung zentraler Normen der staatlichen Wirtschaftsaufsicht. Eingehend wird das „Grundgesetz“ gemeinverträglichen Wirt-schaftens, die Gewerbeordnung (GewO), be-trachtet, ferner das Gaststättenrecht als beson-dere Materie des Gewerberechts (mit Bezügen zum Fei¬ertags- und zum Ladenöffnungsrecht), außerdem - als Beispiel auch für die Selbstver-waltung der Wirtschaft - die Handwerksordnung (HwO). Diese Gesetze enthalten zahlreiche Be-griffe und Instrumente, die für viele moderne Gesetze der Wirtschaftsregulierung Vorbilder gewesen sind. Außerdem werden neuere Ansät-ze der Wirtschaftsaufsicht, etwa im Bankenbe-reich, vorgestellt.

3. Regulierungsrecht, insb. Telekommunika-tionsrecht (TK-Recht)

Die Vorlesung behandelt zunächst die ver-fassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen. Insb. sind die Grundrechte als Re-gulierungsgrenzen (v.a. Berufsfreiheit, Eigen-tumsfreiheit), die verfassungsrechtlichen Re-gulierungsaufträge, die Grundfreiheiten, das Wettbewerbs- und Vergaberecht relevant. Des

Steuerung wirtschaftlicher Abläufe wird die sog. wirtschaftspolitische Neutralität des GG prob-lematisiert, Gesetzgebungs- und Verwaltungs-zuständigkeiten (einschl. der Selbstverwaltung der Wirtschaft insb. im Bereich der sog. freien Berufe) werden erläutert. Sodann werden die Wirtschaftsgrundrechte, also die für das Wirt-schaftsleben relevanten Grundrechte des GG eingehend betrachtet (insb. die Berufsfreiheit als Wettbewerbsfreiheit, die Eigentumsfreiheit, die wirtschaftliche Vereinigungs- und die Koali-tionsfreiheit, Besonderheiten der Grundrechts-geltung bei Bezügen zum EU-Recht). Die wirt-schaftliche Betätigung der öffentlichen Hand wird eingehend erläutert. Der EU-rechtliche Ordnungsrahmen wird insb. mit Blick auf die wirtschaftlichen Grundfreiheiten, das EU-Wett-bewerbsrecht (in erster Linie Beihilfen- bzw. Subventionsrecht und Vergaberecht) sowie aus-gewählte Materien des Sekundärrechts entfal-tet.

2. Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Wirt-schaftsaufsicht)

In der Vorlesung geht es in erster Linie um die

Der Schwerpunktbereich Öffentliches Wirt-schaftsrecht bietet die Möglichkeit, sich mit politisch interessanten, aber auch praktisch be-deutsamen Materien des Wirtschaftslebens aus öffentlich-rechtlicher Perspektive zu beschäfti-gen. Wirtschaftsrecht hat nicht nur eine zivil-, sondern auch eine öffentlich-rechtliche Seite.

1. Öffentliches Wirtschaftsrecht I (Wirt-schaftsverfassung)

Die Vorlesung informiert über die „Wirtschafts-verfassung“ in einem weit verstandenen Sin-ne. Hierzu gehören der durch das Grundgesetz (GG) abgesteckte verfassungsrechtliche Ord-nungsrahmen, außerdem die Vorgaben des EU-Wirtschaftsrechts. Ausgehend von einer Klärung der Eigenheiten öffentlich-rechtlicher

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

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III. Berufsaussichten

Weiteren werden die Strukturen der Regulie-rungsverwaltung dargestellt. Nach dem Erwerb voranstehender allgemeinerer Kenntnisse er-folgt ein Überblick über die Regulierung in den Bereichen Telekommunikation, Post, Bahn und Energie mit einem Schwerpunkt auf dem Be-reich der Telekommunikation.

4. Energierecht

In der Vorlesung Energierecht wird zunächst eine Systematisierung des selbigen unternom-men. Vor allem dessen Ziele, die erfassten Energieträger und Rechtsgebiete und dessen Regelungsebenen werden dargestellt. Anschlie-ßend wird der gesetzliche Rahmen, das Ener-giewirtschaftsgesetz (EnWG), näher betrachtet. Auch werden die Ziele Versorgungssicherheit und Umwelt- bzw. Klimaschutz im Fortgang der Veranstaltung weiter vertieft, wobei in diesem Zusammenhang auch auf aktuelle Themen wie Windenergie eingegangen wird. Ein Ausblick auf den Bereich der friedlichen Nutzung der Kern-energie, insb. unter dem Aspekt der Energie-wende, erfolgt ebenfalls.

5. Europarecht II (Europäisches Wirtschafts-recht)

Die Vorlesung dient der Vertiefung der Themen des EU-Wirtschaftsrechts, die in den Grund-zügen bereits in der Vorlesung Öffentliches Wirtschaftsrecht I angesprochen wurden. Na-mentlich die Grundfreiheiten werden hier ein-gehender betrachtet, aber auch Fragen des EU-rechtlich geregelten Wettbewerbsschutzes.

6. Medienrecht

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über den in erster Linie verfassungs- und verwaltungs-rechtlichen Rahmen (einschließlich EU-rechtli-cher Implikationen), in dem die Medien (insb. TV, Radio, Print) sich bewegen, wobei nicht zuletzt auf neuere Entwicklungen (Medienkon-vergenz) und veränderte technische Kontexte (etwa internetbasierte Publikation) einzugehen ist.

7. Praktische Beispiele

Diese Veranstaltung dient der gezielten Vorbe-reitung insbesondere auf die Klausur. Insbeson-

dere die klausurrelevanten Themen werden hier wiederholt und anhand von Fällen erläutert.

Die Wahl des Schwerpunkbereichs „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ bietet eine große Vielfalt an hochinteressanten beruflichen Perspektiven. Neben dem Justizdienst bei der Verwaltungsge-richtsbarkeit ergeben sich zahlreiche Möglich-keiten im Bereich der öffentlichen Verwaltung. Hingewiesen sei nur auf Tätigkeiten etwa bei eu-ropäischen Institutionen, Bundes- und Landes-ministerien, Spezialbehörden oder bei Städten und Kreisen. Etliche Beschäftigungsmöglichkei-ten bestehen aber auch in der Anwaltschaft. Ne-ben zahlreichen großen Wirtschaftsrechtskanz-leien, finden sich auch kleinere Kanzleien, die auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisiert sind. Ferner besteht Bedarf in Rechtsabteilun-gen von Unternehmen.

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Öffentliches Wirtschaftsrecht I (Wirtschaftsverfassung)• Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Wirtschaftsaufsicht)• Regulierungsrecht, insb. Telekommunikationsrecht• Europarecht II (Europäisches Wirtschaftsrecht)• Energierecht• Medienrecht• Praktische Bespiele

• Deutsches und Europäisches Kartellrecht (Competition Law)

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich VIII

Ansprechpartner:Prof. Dr. Stephan RixenLehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozialwirtschafts- und Gesundheitsrecht

Raum: 1.101 (RW I)Tel.: 0921/556011Fax: 0921/556012E-Mail: [email protected]

Stellvertreter:Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, Lehrstuhl Öffentliches Recht VII

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Markus Möstl, Lehrstuhl Öffentliches Recht II

Prof. Dr. Jörg Gundel, Lehrstuhl Öffentliches Recht V

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Schwerpunktbereich IX: Umwelt und Wirtschaft

Öffentliches Recht

geboten.

In der Vorlesung Energierecht wird zunächst eine Systematisierung des selbigen unternom-men. Vor allem dessen Ziele, die erfassten Energieträger und Rechtsgebiete und dessen Regelungsebenen werden dargestellt. Anschlie-ßend wird der gesetzliche Rahmen, das Ener-giewirtschaftsgesetz (EnWG), näher betrachtet. Auch werden die Ziele Versorgungssicherheit und Umwelt- bzw. Klimaschutz im Vorgang der Veranstaltung weiter vertieft, wobei in diesem Zusammenhang auch auf aktuelle Themen wie Windenergie eingegangen wird.

Die praktischen Fallbeispiele werden im Rahmen der Übung für öffentliches Recht absolviert. Die Übung zum Umweltrecht: In der Übung zum Umweltrecht werden Fälle aus dem Gebiet des Umweltrechtes beispielhaft besprochen. In der Übung werden in der Regel drei Übungsklausu-ren angeboten.

3. Konzeption

Der Schwerpunktbereich lebt von dem Gedan-ken, dass das öffentliche Wirtschaftsrecht einer-

senden Schutzkonzepte. Dazu gehören zunächst die verwaltungsrechtlichen und verfassungs-rechtlichen Grundlagen des Umweltrechtes, das Umweltvölkerrecht sowie das Umwelteuro-parecht. Ein hoher Standard im Umweltschutz ist ein Ziel der Europäischen Union, sodass die praktische Bedeutung des Europarechtes sehr hoch ist. Zur Vorlesung gehören auch die Prin-zipien und Instrumente des Umweltrechtes so-wie die umfassenden Schutzkonzepte, die im Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz), im Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie im Klimaschutzrecht zum Aus-druck kommen. Die Vorlesung wird in der Regel verblockt im Wintersemester angeboten.

Die Vorlesung Umweltrecht II behandelt auf der Basis des Stoffes von Umweltrecht I den Schutz der Umweltmedien Luft, Wasser und Bo-den. Im Vordergrund stehen dabei das Immis-sionsschutzgesetz mit dem Bundes-Immissions-schutzgesetz sowie das Wasserhaushaltsrecht mit dem WHG und dem Bayerischen Wasserge-setz sowie der Bodenschutz durch das Bundes-bodenschutzgesetz. Auch diese Vorlesung wird in der Regel verblockt im Sommersemester an-

1. Gemeinsame Basis mit SPB VII und VIII.

Der Schwerpunktbereich Umwelt und Wirt-schaft besitzt eine gemeinsame Basis mit den Schwerpunktpunktbereichen VII und VIII, die aus den drei Vorlesungen Europarecht II, öffent-liches Wirtschaftsrecht I und öffentliches Wirt-schaftsrecht II besteht. Diese Vorlesungen sind dargestellt beim Schwerpunktbereich VII.

2. Die umweltrechtlichen Inhalte

Darüber hinaus besitzt der Schwerpunktbereich eine umweltrechtlich- und energierechtliche Ausrichtung. Pflichtig sind in diesem Bereich fol-gende Lehrveranstaltungen:

Die Vorlesung Umweltrecht I erfasst die allgemei-nen Fragen des Umweltrechtes sowie die umfas-

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

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III. Berufsaussichten

seits und das Umweltrecht andererseits keine Gegensätze sind sondern Rechtsgebiete, die sich gegenseitig ergänzen und in der Praxis als Verbund auftreten. Wegen der Breite der fach-lichen Ausrichtung ermöglicht dieser Schwer-punktbereich für alle Besonderheiten des öf-fentlichen Rechtes konkrete Anwendungsfälle zu eruieren. Innerhalb des Schwerpunktberei-ches werden daher die allgemeinen Kenntnisse des öffentlichen Rechts aus dem Pflichtfachstoff vertieft und intensiviert. Die Nähe zu den dog-matischen Teilen der Ausbildung ist auch daran zuerkennen, dass die Gebiete der Grundzüge des Immissionsschutzrechtes und die Grünzüge des Wasserrechts zum Pflichtstoff des zweiten juristischen Staatsexamens gehören.

4. Praxis des Schwerpunktbereichsstudium

Das Studium des Schwerpunktbereichs IX ist geprägt von einer Verknüpfung mit dem Zu-satzstudium Umweltrecht, das die rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Fakultät den Stu-dierenden der Fakultät II (Chemie, Biologie und Geoökologie) anbietet. Die Veranstaltun-gen werden daher auch von den Studierenden

des Zusatzstudiums besucht. Auf diese Weise kommt es zu einer hohen Interdisziplinarität dieses Schwerpunktbereichs. Die Interdiszipli-narität führt im Bereich der Durchführung der Oberseminare dazu, dass die Seminare in aller Regel gemeinsam mit Lehrkräften der Fakultät II und Studierenden der Fakultät II abgehalten werden.

Der Schwerpunktbereich IX ist durch eine hohe Praxisrelevanz der betroffenen Gebiete gekenn-zeichnet. Sowohl das öffentliche Wirtschafts-recht als auch das öffentliche Umweltrecht ist aus vielen Teilen des Wirtschaftslebens und der öffentlichen Verwaltung nicht hinwegzudenken. Vertiefte Kenntnisse im Umweltrecht werden nicht nur in so gut wie jeder Anwaltskanzlei und in jeder allgemeinen Verwaltung sondern bei Gericht und Politik gefordert und gern gesehen.

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Öffentliches Wirtschaftsrecht I (Wirtschaftsverfassung)• Öffentliches Wirtschaftsrecht II (Wirtschaftsaufsicht)• Europarecht II (europäisches Wirtschaftsrecht)• Umweltrecht I (Allgemeines Umweltrecht)• Umweltrecht II (Medienbezogenes Umwelt)• Energierecht • Praktische Fallbeispiele

• Umweltstrafrecht • International Environmental Law • Umweltrecht III (Stoffrecht)• Fachplanungsrecht

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich IX

Ansprechpartner:Prof. Dr. Heinrich Amadeus WolffLehrstuhl für Öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information

Raum: 1.106 (RW I)Tel.: 0921/556030Fax: 0921/556032E-Mail: [email protected]

Stellvertreter:Prof. Dr. Markus Möstl, Lehrstuhl Öffentliches Recht II

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Jörg Gundel, Lehrstuhl für Öffentliches Recht V

Prof. Dr. Eva Julia Lohse, Lehrstuhl für Öffentliches Recht III Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht I

apl. Prof. Dr. Ulrich Hösch

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Schwerpunktbereich X: Lebensmittel, Gesundheit und Wirtschaft

Öffentliches Recht

oder naturwissenschaftlicher Vorbildung – auch für Juristen geöffnet, so dass die Veranstaltun-gen insgesamt interdisziplinär geprägt sind. Die Praktischen Fallbeispiele (Übung) sind speziell auf den Schwerpunktbereich zugeschnitten und dienen insbesondere der Klausurvorbereitung.

Der Schwerpunktbereich X ist einer der drei neuen Schwerpunktbereiche zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht, die sich durch eine stärkere Ausdifferenzierung des einstigen SP V „Öffent-liches Wirtschaftsrecht“ auszeichnen. Gemein-sam bleibt diesen drei neuen Schwerpunkten die Verklammerung durch einen gemeinsamen Sockel an Veranstaltungen zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht (ÖWiR I + II, EuR II). Hinzu treten im SB X die speziellen obligatorischen Vorlesungen Lebensmittelrecht I & II, Gesund-heitsrecht sowie die fakultative Veranstaltung Lauterkeits- und markenrechtliche Bezüge des Lebensmittelrechts. Diese Vorlesungen werden im Rahmen des interdisziplinären Masterstudi-engangs „Lebensmittel- und Gesundheitswis-senschaften“ angeboten und sind nunmehr – ne-ben den Masterstudierenden mit ökonomischer

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

III. Berufsaussichten

Die Lebensmittelwirtschaft kann allein ange-sichts ihrer Größe als eine Schlüsselbranche der nationalen Wirtschaft bezeichnet werden. Zudem bilden die grenzüberschreitenden Han-delsbeziehungen seit jeher ein Kernfeld des Eu-roparechts. Die Wahl des Schwerpunktbereichs „Lebensmittel, Gesundheit und Wirtschaft“ er-öffnet damit neben den klassischen Tätigkeits-bereichen im Justizdienst, der Verwaltung oder in der Anwaltschaft auch ein breites außerge-wöhnliches Tätigkeitsfeld. Rechtsabteilungen in Unternehmen oder Unternehmensverbänden, Behörden oder öffentliche Körperschaften wie etwa Krankenkassen oder Anwaltskanzleien

sind zunehmend und gleichermaßen an Juris-tinnen und Juristen mit entsprechendem fach-spezifischem Wissen im Lebensmittel- bzw. Ge-sundheitsrecht interessiert.

Page 42: Schwerpunktbereichsstudium im Studiengang ... · studiums, also nach Anmeldung zum Schwerpunkt-bereich, ablegen. Das studienbegleitende Seminar untergliedert sich wiederum in eine

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Öffentliches Wirtschaftsrecht I – Wirtschaftsverfassung• Öffentliches Wirtschaftsrecht II – insbes. Wirtschaftsaufsicht• Europarecht II• Lebensmittelrecht I• Lebensmittelrecht II• Gesundheitsrecht• Praktische Fallbeispiele

• Lauterkeits- und markenrechtliche Bezüge des Lebensmittelrechts

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich X

Ansprechpartner:Prof. Dr. Markus Möstl Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Wirtschaftsrecht

Raum: 1.63 (RW II)Tel.: 0921- 556211Fax: 0921-556212E-Mail: [email protected]

Stellvertreter:Prof. Dr. Nikolaus Bosch, Lehrstuhl Strafrecht I

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Jörg Gundel, Lehrstuhl Öffentliches Recht V

Prof. Dr. Stephan Rixen, Lehrstuhl Öffentliches Recht IProf. Dr. Eva Julia Lohse, Lehrstuhl Öffentliches Recht III

Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, Richter am BGH (I. Zivilsenat)

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Schwerpunktbereich XI: Menschenrechte: Geschichte, Kontexte, Universalisierung

Die im Schwerpunkt gelehrten Fächer des gel-tenden Rechts (Völkerrecht und EMRK) gehö-ren dem öffentlichen Recht an, wohingegen es verfehlt wäre, eine solche Einordnung bei den Veranstaltungen über die theoretischen, kultu-rellen und historischen Grundlagen des Recht vornehmen zu wollen.

wählt, sollte sich für Grundrechte, Normenhi-erarchien, internationale Organisationen und Beziehungen, den Vergleich von Rechtskulturen sowie für Philosophie und Geschichte interes-sieren.

bestehender und wohlerworbener Rechte, Um-verteilungsfragen oder Partizipationsansprüche.

Im materiellen Recht behandelt der Schwer-punkt den Menschenrechtsschutz auf euro-päischer Ebene (EMRK) und im Völkerrecht. Erforderlich dafür sind Kenntnisse über die Ent-stehung, Entwicklung und Ideengeschichte der Menschenrechte. Subjektive Rechte weisen eine lange Problemgeschichte auf (privatrechtliche Statusverhältnisse, hoheitlicher Status als Bür-ger und Untertan, Rechtsfragen um Sklaven und Eingeborene, philosophische und naturrechtli-che Begründungen unveräußerlicher Rechte).

Der Schwerpunkt vermittelt überdies rechtskul-turelle, internationale und geistesgeschichtliche Kompetenz. Wie Recht in internationalen Zu-sammenhängen angewendet wird, welche Insti-tutionen dafür geeignet sind und welche rechts-kulturellen Voraussetzungen dafür erforderlich sind, wird exemplarisch an der Wirkungsweise subjektiver Rechte verdeutlicht. Dabei geht es um praktische Fälle genauso wie um ideelle Grundlagen, um juristische Dogmatisierung wie um kontextuelle Analyse. Wer den Schwerpunkt

Menschenrechte haben sich zur weltumspan-nenden Grundidee des Rechts entwickelt. Sie sind zentraler Fortschrittsimpetus und Maßstab des Rechts, sowohl im Hinblick auf subjektive Rechte als auch auf objektive Rechtsverbürgun-gen. Wegweisende Rechtsentwicklungen des nationalen, europäischen und internationalen Rechts gründen heute in Menschenrechten: Minderheitenrechte, Chancengleichheit, soziale Verbürgungen, Grenzen ökonomischer Ratio-nalität, aber auch die Frage der Rechtfertigung

II. Allgemeine Beschreibung

I. Zuordnung zu Pflichtfach

III. Berufsaussichten

Alle Berufe mit internationaler Ausrichtung, die ein Grundverständnis für andere Rechtskulturen verlangen, das Arbeiten in internationalen Zu-sammenhängen zum Ziel haben sowie die ethi-sche Rechtfertigung rechtlicher Entscheidungen mit sich bringen. Im Fokus stehen generalistisch geprägte, internationale Berufsbilder.

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Pflichtveranstaltungen Fakultative Veranstaltungen (finden z.T. nicht regelmäßig statt)• Theorie der Menschenrechte (Human Rights Theory)• Der Mensch als Rechtssubjekt in historischer Sicht• Völkerrecht I• Völkerrecht II• EMRK• Wirtschaftsrechtsgeschichte (History of Economic Law)• Rechtsvergleichung (Comparative Law)

• Übung mit praktischen Fällen

Veranstaltungen im Schwerpunktbereich XI

Ansprechpartner:Prof. Dr. Bernd Kannowski Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtsgeschichte

Raum: 2.104 (RW I)Tel.: 0921/556051Fax: 0921/556052E-Mail: [email protected]

Stellvertreter:Prof. Dr. Oliver Lepsius, Lehrstuhl Öffentliches Recht IV

Weitere beteiligte Professoren:Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, Lehrstuhl Zivilrecht IX

Prof. Dr. Jörg Gundel, Lehrstuhl Öffentliches Recht V