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Setbestandteile 28.02.2013 Artikelnummer Bezeichnung 104450 Roentoroll HC Bestandteile: 104450 Part 1 Roentoroll HC Entwickler für Röntgenfilme 104450 Part 2 Roentoroll Part 2 Röntgenentwickler 104450 HC Roentoroll HC Part 3

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Setbestandteile28.02.2013

Artikelnummer Bezeichnung

104450 Roentoroll HC

Bestandteile:

104450 Part 1 Roentoroll HC Entwickler für Röntgenfilme

104450 Part 2 Roentoroll Part 2 Röntgenentwickler

104450 HC Roentoroll HC Part 3

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Sicherheitsdatenblattgemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Druckdatum: 28.02.2013 überarbeitet am: 28.02.2013Versionsnummer.: 2

36.0.4

* ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

. 1.1 Produktidentifikator

. Handelsname: Roentoroll HC Entwickler für Röntgenfilme

. Hinweis Dieser Artikel hat die neue GHS/CLP Gefahrenkennzeichnung.

. Artikelnummer: 104450 Part 1, 104491 Part 1, 44066 HC

. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denenabgeraten wirdKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. Verwendung des Stoffes/ des Gemisches: Entwickler für Röntgenfilme

. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

. Hersteller/Lieferant:TETENAL Europe GmbHSchützenwall 31-35D-22844 NorderstedtTel.: ++49 (0) 40 521 45-0, Fax: ++49 (0) 40 521 45-296www.tetenal.com; E-mail: [email protected]

. Auskunftgebender Bereich: Abteilung Umwelt und Sicherheit. E-mail: [email protected]

. 1.4 Notrufnummer: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinung in Berlin: +49 (30) - 30686 790

* ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

. 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

GHS08 Gesundheitsgefahr

Muta. 2 H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.

Carc. 2 H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.

GHS05 Ätzwirkung

Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.

GHS09 Umwelt

Aquatic Acute 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

GHS07

Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.

Skin Sens. 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG

Xn; Gesundheitsschädlich

R40-68: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Irreversibler Schaden möglich.

Xi; Reizend

R38-41: Reizt die Haut. Gefahr ernster Augenschäden.(Fortsetzung auf Seite 2)

DE

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(Fortsetzung von Seite 1)

36.0.4

Xi; Sensibilisierend

R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

N; Umweltgefährlich

R50: Sehr giftig für Wasserorganismen.. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "AllgemeinenEinstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

. Klassifizierungssystem:Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteraturund durch Firmenangaben.

. 2.2 Kennzeichnungselemente

. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

. Gefahrenpiktogramme

GHS05 GHS07 GHS08 GHS09

. Signalwort Gefahr

. Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:Hydrochinon (1,4-Dihydroxybenzol)

. GefahrenhinweiseH315 Verursacht Hautreizungen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

. SicherheitshinweiseP264 Nach Gebrauch gründlich waschen.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/

internationalen Vorschriften.. Zusätzliche Angaben: entfällt. 2.3 Sonstige Gefahren. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. PBT: Nicht anwendbar.. vPvB: Nicht anwendbar.

* ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

. 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische

. Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.(Fortsetzung auf Seite 3)

DE

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(Fortsetzung von Seite 2)

36.0.4

. Gefährliche Inhaltsstoffe:

CAS: 123-31-9EINECS: 204-617-8Indexnummer: 604-005-00-4Reg.nr.: 01-2119524016-51-xxxx

Hydrochinon (1,4-Dihydroxybenzol) Xn R22-40-68; Xi R41; Xi R43; N R50

Carc. Cat. 3, Muta. Cat. 3 Muta. 2, H341; Carc. 2, H351; Eye Dam. 1, H318; Aquatic Acute 1, H400; Acute Tox. 4, H302; Skin Sens.

1, H317

5-10%

CAS: 111-46-6EINECS: 203-872-2Indexnummer: 603-140-00-6Reg.nr.: 01-2119457857-21-xxxx

Diethylenglycol (2,2'-Oxydiethanol) Xn R22 Acute Tox. 4, H302

1- <3%

CAS: 584-08-7EINECS: 209-529-3Reg.nr.: 01-2119532646-36-xxxx

Kaliumcarbonat Xi R36/38 Skin Irrit. 2, H315; Eye Irrit. 2, H319

1- <2%

CAS: 1310-58-3EINECS: 215-181-3Indexnummer: 019-002-00-8Reg.nr.: 01-2119487136-33-xxxx

Kaliumhydroxid C R35; Xn R22 Met. Corr.1, H290; Skin Corr. 1A, H314; Acute Tox. 4,

H302

1- <2%

. Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

. 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

. Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

. Nach Einatmen:Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufsuchen.Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.

. Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.

. Nach Augenkontakt:Augen mind. 15 Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltendenBeschwerden Arzt konsultieren.

. Nach Verschlucken: Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.

. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

. 5.1 Löschmittel

. Geeignete Löschmittel:CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigemSchaum bekämpfen.

. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenUnter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.

. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

. Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. DE

(Fortsetzung auf Seite 4)

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(Fortsetzung von Seite 3)

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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

. 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendendeVerfahrenPersönliche Schutzkleidung tragen.Für ausreichende Lüftung sorgen.

. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:Mit viel Wasser verdünnen.Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.Kontaminiertes Material als Abfall nach Punkt 13 entsorgen.Mechanisch aufnehmen.Für ausreichende Lüftung sorgen.

. 6.4 Verweis auf andere AbschnitteInformationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

* ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

. 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Aerosolbildung vermeiden.

. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

. Lagerung:

. Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren.

. Zusammenlagerungshinweise:Getrennt von Lebensmitteln lagern.Nicht zusammen mit Säuren lagern.Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.

. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:Behälter dicht geschlossen halten.In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.empfohlene Lagertemperatur: 5-25 °CVor Lichteinwirkung schützen.

. Lagerklasse:

. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

. 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

* ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungen

. Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

. 8.1 Zu überwachende Parameter

. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

111-46-6 Diethylenglycol (2,2'-Oxydiethanol)

AGW (Deutschland) 44 mg/m³, 10 ml/m³4(II);DFG, Y

. Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.(Fortsetzung auf Seite 5)

DE

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(Fortsetzung von Seite 4)

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. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

. Persönliche Schutzausrüstung:

. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

. Atemschutz: Für ausreichende Lüftung sorgen.

. Handschutz:

Schutzhandschuhe

Undurchlässige HandschuheChemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitungsein.Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und derDegradation.

. HandschuhmaterialDie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiterenQualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eineZubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nichtvorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.ButylkautschukNitrilkautschukHandschuhe aus Neopren

. Durchdringungszeit des HandschuhmaterialsHandschuhmaterial Durchdringungszeit Materialstärke /DickeButylkautschuk/-gummi: ≥ 480 min ≥0,40 mmNeopren: ≥240 min ≥0,65 mmNitrilgummi: ≥480 min ≥0,38 mmDie genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

. Augenschutz:

Schutzbrille

Schutzbrille mit Seitenschutz. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung

* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

. 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

. Allgemeine Angaben

. Aussehen:Form: FlüssigFarbe: Hellgelb

. Geruch: Geruchlos

. pH-Wert bei 20 °C: 12

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(Fortsetzung von Seite 5)

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. ZustandsänderungSchmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt.Siedepunkt/Siedebereich: > 100 °C

. Flammpunkt: Nicht anwendbar.

. Zündtemperatur: 520 °C

. Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

. Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa

. Dichte bei 20 °C: 1,259 g/cm³

. Löslichkeit in / Mischbarkeit mitWasser: Vollständig mischbar.

. Lösemittelgehalt:Organische Lösemittel: 0,5 %Wasser: >66 %VOC (EU) 2,21 %

. 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

. 10.1 Reaktivität

. 10.2 Chemische Stabilität

. Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Säuren, Alkalien und Oxidationsmitteln.

. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Reizende Gase/Dämpfe

* ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

. 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

. Akute Toxizität:

. Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:

123-31-9 Hydrochinon (1,4-Dihydroxybenzol)

Oral LD50 320 mg/kg (Ratte)

1310-58-3 Kaliumhydroxid

Oral LD50 273 mg/kg (Ratte)

. Primäre Reizwirkung:

. an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.

. am Auge: Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden.

. Sensibilisierung: Durch Hautkontakt Sensibilisierung möglich.

. Zusätzliche toxikologische Hinweise:Die Zubereitung ist aufgrund der Pufferkapazität als "nicht reizend" eingestuft worden. Die Alkali- bzw.Säurebestimmung wurde nach der Methode Young How, Walker und Worth durchgeführt.Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG fürZubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:

(Fortsetzung auf Seite 7) DE

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(Fortsetzung von Seite 6)

36.0.4

Reizend

* ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

. 12.1 Toxizität

. Aquatische Toxizität:

123-31-9 Hydrochinon (1,4-Dihydroxybenzol)

EC50 48h: 0,29 mg/l (daphnia magna (Großer Wasserfloh))

LC50 96h: 0,044 mg/l (Pimephales promelas)

1310-58-3 Kaliumhydroxid

LC50 96h: 80 mg/l (fish Acute Toxicity Study)

. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. Weitere ökologische Hinweise:

. Allgemeine Hinweise:Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen, auch nicht in kleinenMengen.Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erhöhung führen. Ein hoherpH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration reduziert sich derpH-Wert erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die Kanalisation gelangenden Abwässernur schwach wassergefährdend wirken.Wassergefährdungsklasse 3 (Selbsteinstufung): stark wassergefährdendTrinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringster Mengen in den Untergrund.

. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

. PBT: Nicht anwendbar.

. vPvB: Nicht anwendbar.

. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

. 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

. Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

. Europäisches Abfallverzeichnis

09 01 01* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis

. Ungereinigte Verpackungen:

. Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

* ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

. 14.1 UN-Nummer

. ADR, IMDG, IATA UN3082

. 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

. ADR 3 0 8 2 U MW E LT GE F ÄH R DE N D E R S T OF F ,FLÜSSIG, N.A.G. (Hydrochinon)

(Fortsetzung auf Seite 8) DE

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(Fortsetzung von Seite 7)

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. IMDG E N V I R O N M E N T A L L Y H A Z A R D O U SSUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (hydroquinone),MARINE POLLUTANT

. IATA E N V I R O N M E N T A L L Y H A Z A R D O U SSUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (hydroquinone)

. 14.3 Transportgefahrenklassen

. ADR

. Klasse 9 (M6) Verschiedene gefähr l iche Stoffe undGegenstände

. Gefahrzettel 9

. IMDG, IATA

. Class 9 Miscellaneous dangerous substances and articles.

. Label 9

. 14.4 Verpackungsgruppe

. ADR, IMDG, IATA III

. 14.5 Umweltgefahren: Das Produkt enthält umweltgefährdende Stoffe:Hydrochinon

. Marine pollutant: JaSymbol (Fisch und Baum)

. Besondere Kennzeichnung (ADR): Symbol (Fisch und Baum)

. Besondere Kennzeichnung (IATA): Symbol (Fisch und Baum)

. 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für denVerwender Achtung: Verschiedene gefährliche Stoffe und

Gegenstände. Kemler-Zahl: 90. EMS-Nummer: F-A,S-F

. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II desMARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäßIBC-Code Nicht anwendbar.

. Transport/weitere Angaben:

. ADR

. Begrenzte Menge (LQ) 5L

. Beförderungskategorie 3

. Tunnelbeschränkungscode E

. UN "Model Regulation": UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF,FLÜSSIG, N.A.G. (Hydrochinon), 9, III

DE

(Fortsetzung auf Seite 9)

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(Fortsetzung von Seite 8)

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* ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

. 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für denStoff oder das Gemisch

. Nationale Vorschriften:

. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

. Technische Anleitung Luft:

Klasse Anteil in %

Wasser 66,3I 8,1

NK 2,2

. Wassergefährdungsklasse: WGK 3 (Selbsteinstufung): stark wassergefährdend.

. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.

* ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenDie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung vonProdukteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

. Relevante SätzeH290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.H315 Verursacht Hautreizungen.H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.H318 Verursacht schwere Augenschäden.H319 Verursacht schwere Augenreizung.H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen.H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R35 Verursacht schwere Verätzungen.R36/38 Reizt die Augen und die Haut.R40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.R41 Gefahr ernster Augenschäden.R43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.R50 Sehr giftig für Wasserorganismen.R68 Irreversibler Schaden möglich.

. Ansprechpartner: eMail: [email protected]

. Abkürzungen und Akronyme:RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning theInternational Transport of Dangerous Goods by Rail)ICAO: International Civil Aviation OrganizationADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the InternationalCarriage of Dangerous Goods by Road)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsVOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)LC50: Lethal concentration, 50 percentLD50: Lethal dose, 50 percent

. * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE

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36.0.4

* ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

. 1.1 Produktidentifikator

. Handelsname: Roentoroll Part 2 Röntgenentwickler

. Artikelnummer: 104450 Part 2, 104491 Part 2, 44063 Part 2

. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denenabgeraten wirdKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. Verwendung des Stoffes/ des Gemisches: Entwickler für Röntgenfilme

. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

. Hersteller/Lieferant:TETENAL Europe GmbHSchützenwall 31-35D-22844 NorderstedtTel.: ++49 (0) 40 521 45-0, Fax: ++49 (0) 40 521 45-296www.tetenal.com; E-mail: [email protected]

. Auskunftgebender Bereich: Abteilung Umwelt und Sicherheit. E-mail: [email protected]

. 1.4 Notrufnummer: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinung in Berlin: +49 (30) - 30686 790

* ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

. 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung nicht eingestuft.

. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Entfällt.

. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "AllgemeinenEinstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

. Klassifizierungssystem:Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteraturund durch Firmenangaben.

. 2.2 Kennzeichnungselemente

. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 entfällt

. Gefahrenpiktogramme entfällt

. Signalwort entfällt

. Gefahrenhinweise entfällt

. Zusätzliche Angaben: entfällt

. 2.3 Sonstige Gefahren

. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

. PBT: Nicht anwendbar.

. vPvB: Nicht anwendbar.

* ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

. 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische

. Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.

. Gefährliche Inhaltsstoffe: entfällt

. Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

* ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

. 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

. Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.(Fortsetzung auf Seite 2)

DE

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(Fortsetzung von Seite 1)

36.0.4

. Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser abwaschen.

. Nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen.

. Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

. 5.1 Löschmittel

. Geeignete Löschmittel:CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigemSchaum bekämpfen.

. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

. Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

. 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendendeVerfahrenFür ausreichende Lüftung sorgen.

. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:Mit viel Wasser verdünnen.Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.Mechanisch aufnehmen.

. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.

* ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

. 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

. Lagerung:

. Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.

. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Lebensmitteln lagern.

. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.empfohlene Lagertemperatur: 5-25 °CVor Lichteinwirkung schützen.

. Lagerklasse:

. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

. 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar. DE

(Fortsetzung auf Seite 3)

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(Fortsetzung von Seite 2)

36.0.4

* ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungen

. Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

. 8.1 Zu überwachende Parameter

. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachendenGrenzwerten.

. Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

. Persönliche Schutzausrüstung:

. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

. Atemschutz: Nicht erforderlich.

. Handschutz:Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitungsein.Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und derDegradation.

. HandschuhmaterialDie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiterenQualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eineZubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nichtvorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.ButylkautschukNitrilkautschukHandschuhe aus Neopren

. Durchdringungszeit des HandschuhmaterialsDie genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

. Augenschutz: Beim Umfüllen Schutzbrille empfehlenswert.

. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung

* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

. 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

. Allgemeine Angaben

. Aussehen:Form: FlüssigFarbe: Farblos

. Geruch: Wahrnehmbar

. pH-Wert bei 20 °C: 3,5

. ZustandsänderungSchmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt.Siedepunkt/Siedebereich: > 100 °C

. Flammpunkt: Nicht anwendbar.

. Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

. Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa

(Fortsetzung auf Seite 4) DE

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(Fortsetzung von Seite 3)

36.0.4

. Dichte bei 20 °C: 1,216 g/cm³

. Löslichkeit in / Mischbarkeit mitWasser: Vollständig mischbar.

. Viskosität:Dynamisch: Nicht bestimmt.Kinematisch: Nicht bestimmt.

. Lösemittelgehalt:Organische Lösemittel: 0,0 %Wasser: 65,1 %VOC (EU) 0,00 %

. 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

* ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

. 10.1 Reaktivität

. 10.2 Chemische Stabilität

. Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

. 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

. Akute Toxizität:

. Primäre Reizwirkung:

. an der Haut: Keine Reizwirkung.

. am Auge: Keine Reizwirkung.

. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.

. Zusätzliche toxikologische Hinweise:Das Produkt ist nicht kennzeichnungspflichtig aufgrund des Berechnungsverfahrens der AllgemeinenEinstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG in der letztgültigen Fassung.Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unserenErfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

. 12.1 Toxizität

. Aquatische Toxizität: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. Weitere ökologische Hinweise:

. Allgemeine Hinweise:Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend

. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

. PBT: Nicht anwendbar.(Fortsetzung auf Seite 5)

DE

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(Fortsetzung von Seite 4)

36.0.4

. vPvB: Nicht anwendbar.

. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

. 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

. Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

. Europäisches Abfallverzeichnis

09 01 01* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis

. Ungereinigte Verpackungen:

. Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

. 14.1 UN-Nummer

. ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt

. 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

. ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt

. 14.3 Transportgefahrenklassen

. ADR, ADN, IMDG, IATA

. Klasse entfällt

. 14.4 Verpackungsgruppe

. ADR, IMDG, IATA entfällt

. 14.5 Umweltgefahren:

. Marine pollutant: Nein

. 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für denVerwender Nicht anwendbar.

. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II desMARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäßIBC-Code Nicht anwendbar.

. UN "Model Regulation": -

* ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

. 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für denStoff oder das Gemisch

. Nationale Vorschriften:

. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

. Technische Anleitung Luft:

Klasse Anteil in %

Wasser 65,0NK 0,9

. Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.(Fortsetzung auf Seite 6)

DE

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36.0.4

. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.

* ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenDie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung vonProdukteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

. Ansprechpartner: eMail: [email protected]

. Abkürzungen und Akronyme:RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning theInternational Transport of Dangerous Goods by Rail)ICAO: International Civil Aviation OrganizationADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the InternationalCarriage of Dangerous Goods by Road)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsVOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)

. * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE

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36.0.4

* ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

. 1.1 Produktidentifikator

. Handelsname: Roentoroll HC Part 3

. Artikelnummer: 104450 HC, 104491 HC, 244094, 44094 Part 3

. 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denenabgeraten wirdKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. Verwendung des Stoffes/ des Gemisches: Entwickler für Röntgenfilme

. 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

. Hersteller/Lieferant:TETENAL Europe GmbHSchützenwall 31-35D-22844 NorderstedtTel.: ++49 (0) 40 521 45-0, Fax: ++49 (0) 40 521 45-296www.tetenal.com; E-mail: [email protected]

. Auskunftgebender Bereich: Abteilung Umwelt und Sicherheit. E-mail: [email protected]

. 1.4 Notrufnummer: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinung in Berlin: +49 (30) - 30686 790

* ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

. 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

GHS07

Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.

Eye Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG

Xi; Reizend

R36/38: Reizt die Augen und die Haut.

R52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "AllgemeinenEinstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.

. Klassifizierungssystem:Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteraturund durch Firmenangaben.

. 2.2 Kennzeichnungselemente

. Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.

. Gefahrenpiktogramme

GHS07

. Signalwort Achtung

. GefahrenhinweiseH315 Verursacht Hautreizungen.

(Fortsetzung auf Seite 2) DE

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Handelsname: Roentoroll HC Part 3

(Fortsetzung von Seite 1)

36.0.4

H319 Verursacht schwere Augenreizung.H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

. SicherheitshinweiseP264 Nach Gebrauch gründlich waschen.P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/

internationalen Vorschriften.. Zusätzliche Angaben: entfällt. 2.3 Sonstige Gefahren. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung. PBT: Nicht anwendbar.. vPvB: Nicht anwendbar.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

. 3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische

. Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.

. Gefährliche Inhaltsstoffe:

CAS: 64-19-7EINECS: 200-580-7Indexnummer: 607-002-00-6Reg.nr.: 01-2119475328-30-xxxx

Essigsäure C R35

R10 Flam. Liq. 3, H226; Skin Corr. 1A, H314

10-25%

CAS: 111-46-6EINECS: 203-872-2Indexnummer: 603-140-00-6Reg.nr.: 01-2119457857-21-xxxx

Diethylenglycol (2,2'-Oxydiethanol) Xn R22 Acute Tox. 4, H302

10-25%

CAS: 92-43-3EINECS: 202-155-1Indexnummer: 606-022-00-2

1-Phenyl-3-pyrazolidon (Phenidon A) Xn R22; N R51/53 Aquatic Chronic 2, H411; Acute Tox. 4, H302

5-10%

. Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.

* ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

. 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

. Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

. Nach Einatmen:Bei Bewußtlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

. Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.

. Nach Augenkontakt:Augen mind. 15 Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltendenBeschwerden Arzt konsultieren.

. Nach Verschlucken: Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.

. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

(Fortsetzung auf Seite 3) DE

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Handelsname: Roentoroll HC Part 3

(Fortsetzung von Seite 2)

36.0.4

. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder SpezialbehandlungKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

* ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

. 5.1 Löschmittel

. Geeignete Löschmittel:CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigemSchaum bekämpfen.

. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende GefahrenUnter bestimmten Brandbedingungen sind Spuren anderer giftiger Stoffe nicht auszuschließen.

. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung

. Besondere Schutzausrüstung: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

* ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

. 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendendeVerfahrenPersönliche Schutzkleidung tragen.Für ausreichende Lüftung sorgen.

. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen:Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.Mit viel Wasser verdünnen.Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.

. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.Mechanisch aufnehmen.

. 6.4 Verweis auf andere AbschnitteInformationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.Informationen zur persönlichen Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.

* ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

. 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungBei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

. Lagerung:

. Anforderung an Lagerräume und Behälter: Nur im Originalgebinde aufbewahren.

. Zusammenlagerungshinweise:Nicht zusammen mit Alkalien (Laugen) lagern.Getrennt von Lebensmitteln lagern.Getrennt von Oxidationsmitteln aufbewahren.

. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:Behälter dicht geschlossen halten.In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.Vor Hitze und direkter Sonnenbestrahlung schützen.Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.empfohlene Lagertemperatur: 5-25 °C

. Lagerklasse:VCI: 10-13 Flüssigkeiten und Feststoffe (TRGS 510: Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichenBehältern)

(Fortsetzung auf Seite 4) DE

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Druckdatum: 28.02.2013 überarbeitet am: 28.02.2013Versionsnummer.: 2

Handelsname: Roentoroll HC Part 3

(Fortsetzung von Seite 3)

36.0.4

. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

. 7.3 Spezifische Endanwendungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

* ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/PersönlicheSchutzausrüstungen

. Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.

. 8.1 Zu überwachende Parameter

. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

64-19-7 Essigsäure (10-<25%)

AGW (Deutschland) 25 mg/m³, 10 ml/m³2(I);DFG, EU, Y

IOELV (Europäische Union) 25 mg/m³, 10 ml/m³

111-46-6 Diethylenglycol (2,2'-Oxydiethanol) (10-<25%)

AGW (Deutschland) 44 mg/m³, 10 ml/m³4(II);DFG, Y

. Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.

. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

. Persönliche Schutzausrüstung:

. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.Gase/Dämpfe/Aerosole nicht einatmen.Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

. Atemschutz: Für ausreichende Lüftung sorgen.

. Handschutz:

Schutzhandschuhe

Undurchlässige HandschuheChemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374)Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitungsein.Auswahl des Handschuhmaterials unter Beachtung der Durchbruchzeiten, Permeationsraten und derDegradation.

. HandschuhmaterialDie Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiterenQualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eineZubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nichtvorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.ButylkautschukNitrilkautschukHandschuhe aus Neopren

. Durchdringungszeit des HandschuhmaterialsHandschuhmaterial Durchdringungszeit Materialstärke /DickeButylkautschuk/-gummi: ≥ 480 min ≥0,40 mmNeopren: ≥240 min ≥0,65 mmNitrilgummi: ≥480 min ≥0,38 mmDie genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

(Fortsetzung auf Seite 5) DE

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Seite: 5/9

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Handelsname: Roentoroll HC Part 3

(Fortsetzung von Seite 4)

36.0.4

. Augenschutz:

Schutzbrille

. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung

* ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

. 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften

. Allgemeine Angaben

. Aussehen:Form: FlüssigFarbe: Hellgelb

. Geruch: Charakteristisch

. pH-Wert bei 20 °C: 2

. ZustandsänderungSchmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt.Siedepunkt/Siedebereich: > 100 °C

. Flammpunkt: Nicht anwendbar.

. Zündtemperatur: 230 °C

. Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.

. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

. Explosionsgrenzen:Untere: 0,7 Vol %Obere: 22,0 Vol %

. Dampfdruck bei 20 °C: 23 hPa

. Dichte bei 20 °C: 1,11 g/cm³

. Löslichkeit in / Mischbarkeit mitWasser: Vollständig mischbar.

. Viskosität:Dynamisch: Nicht bestimmt.Kinematisch: Nicht bestimmt.

. Lösemittelgehalt:Organische Lösemittel: 38,2 %Wasser: >14 %VOC (EU) 38,22 %

. 9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

* ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

. 10.1 Reaktivität

. 10.2 Chemische Stabilität

. Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit Säuren, Alkalien und Oxidationsmitteln.(Fortsetzung auf Seite 6)

DE

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Seite: 6/9

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Handelsname: Roentoroll HC Part 3

(Fortsetzung von Seite 5)

36.0.4

. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 10.5 Unverträgliche Materialien: Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte: Reizende Gase/Dämpfe

* ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

. 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen

. Akute Toxizität:

. Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:

64-19-7 Essigsäure

Oral LD50 3310 mg/kg (Ratte)

Dermal LD50 1130 mg/kg (rabit)

Inhalativ LC50 1h: 5620 mg/l (mou)

111-46-6 Diethylenglycol (2,2'-Oxydiethanol)

Oral LD50 12565 mg/kg (Ratte)

92-43-3 1-Phenyl-3-pyrazolidon (Phenidon A)

Oral LD50 475 mg/kg (Ratte)

. Primäre Reizwirkung:

. an der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute.

. am Auge: Reizwirkung.

. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.

. Zusätzliche toxikologische Hinweise:Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG fürZubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:Reizend

* ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

. 12.1 Toxizität

. Aquatische Toxizität:

64-19-7 Essigsäure

LC50 24h: >100 mg/l (daphnia magna (Großer Wasserfloh))

96h: >1000 mg/l (fish Acute Toxicity Study)

96h: 75 mg/l (Lepomis macrochirus)

24h: 106 mg/l (Pimephales promelas)

111-46-6 Diethylenglycol (2,2'-Oxydiethanol)

EC50 24h: >1000 mg/l (daphnia magna (Großer Wasserfloh))

LC50 96h: >32000 mg/l (fish Acute Toxicity Study)

92-43-3 1-Phenyl-3-pyrazolidon (Phenidon A)

EC50 96h: 10 mg/l (daphnia magna (Großer Wasserfloh))

LC50 96h: 1-10 mg/l (fish Acute Toxicity Study)

. 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. 12.4 Mobilität im Boden Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

. Ökotoxische Wirkungen:

. Bemerkung: Schädlich für Fische.(Fortsetzung auf Seite 7)

DE

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Seite: 7/9

Sicherheitsdatenblattgemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Druckdatum: 28.02.2013 überarbeitet am: 28.02.2013Versionsnummer.: 2

Handelsname: Roentoroll HC Part 3

(Fortsetzung von Seite 6)

36.0.4

. Weitere ökologische Hinweise:

. Allgemeine Hinweise:Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdendNicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.schädlich für Wasserorganismen

. 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

. PBT: Nicht anwendbar.

. vPvB: Nicht anwendbar.

. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.

* ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

. 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

. Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

. Europäisches Abfallverzeichnis

09 01 01* Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis

. Ungereinigte Verpackungen:

. Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

. Empfohlenes Reinigungsmittel: Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.

* ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

. 14.1 UN-Nummer

. ADR, IMDG, IATA UN2790

. 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung

. ADR 2790 ESSIGSÄURE, LÖSUNG

. IMDG, IATA ACETIC ACID SOLUTION

. 14.3 Transportgefahrenklassen

. ADR

. Klasse 8 (C3) Ätzende Stoffe

. Gefahrzettel 8

. IMDG, IATA

. Class 8 Corrosive substances.

. Label 8

. 14.4 Verpackungsgruppe

. ADR, IMDG, IATA III

(Fortsetzung auf Seite 8) DE

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Seite: 8/9

Sicherheitsdatenblattgemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Druckdatum: 28.02.2013 überarbeitet am: 28.02.2013Versionsnummer.: 2

Handelsname: Roentoroll HC Part 3

(Fortsetzung von Seite 7)

36.0.4

. 14.5 Umweltgefahren:

. Marine pollutant: Nein

. 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für denVerwender Achtung: Ätzende Stoffe

. Kemler-Zahl: 80

. EMS-Nummer: F-A,S-B

. Segregation groups Acids

. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II desMARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäßIBC-Code Nicht anwendbar.

. Transport/weitere Angaben:

. ADR

. Begrenzte Menge (LQ) 5L

. Beförderungskategorie 3

. Tunnelbeschränkungscode E

. UN "Model Regulation": UN2790, ESSIGSÄURE, LÖSUNG, 8, III

* ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

. 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für denStoff oder das Gemisch

. Nationale Vorschriften:

. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -

. Technische Anleitung Luft:

Klasse Anteil in %

Wasser 14,8II 24,6

NK 13,6

. Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend.

. 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.

* ABSCHNITT 16: Sonstige AngabenDie Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung vonProdukteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.

. Relevante SätzeH226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

R10 Entzündlich.R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.R35 Verursacht schwere Verätzungen.R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

. Ansprechpartner: eMail: [email protected]

. Abkürzungen und Akronyme:RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning theInternational Transport of Dangerous Goods by Rail)

(Fortsetzung auf Seite 9) DE

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Seite: 9/9

Sicherheitsdatenblattgemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Druckdatum: 28.02.2013 überarbeitet am: 28.02.2013Versionsnummer.: 2

Handelsname: Roentoroll HC Part 3

(Fortsetzung von Seite 8)

36.0.4

ICAO: International Civil Aviation OrganizationADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the InternationalCarriage of Dangerous Goods by Road)IMDG: International Maritime Code for Dangerous GoodsIATA: International Air Transport AssociationGHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsVOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)LC50: Lethal concentration, 50 percentLD50: Lethal dose, 50 percent

. * Daten gegenüber der Vorversion geändert DE