Südlich Auf'm Tetelberg – Einstufiger, kooperativer ... · Vegetation) M 1:1.000 (Plangrundlage...

27
Einstufiger, kooperativer städtebaulicher Wettbewerb Düsseldorf Nähe trifft Freiheit Südlich Auf’m Tetelberg

Transcript of Südlich Auf'm Tetelberg – Einstufiger, kooperativer ... · Vegetation) M 1:1.000 (Plangrundlage...

Einstufiger, kooperativer städtebaulicher Wettbewerb

DüsseldorfNähe trifft Freiheit

SüdlichAuf’m

Tetelberg

Broschüre_Tetelberg.indd 1 21.06.2019 10:21:11

3

In Auftrag gegeben von Landeshauptstadt DüsseldorfDer OberbürgermeisterStadtplanungsamtBrinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf

Ansprechpartnerin und AnsprechpartnerDirk BaackmannTelefon 0211 89-96806Fax 0211 [email protected]

Evelyn HoffmannTelefon 0211 89-96494Fax 0211 [email protected]

Marcel SpennhoffTelefon 0211 89-96917Fax 0211 [email protected]

VerfahrensmanagementFreischlad + HolzPlanung und ArchitekturSpreestraße 3 a64295 DarmstadtTelefon 06151 33131Fax 06151 [email protected]

In Zusammenwirken mitHerwarth + HolzPlanung und ArchitekturSchlesische Straße 27 10997 BerlinTelefon 030 6165478-0Fax 030 61 [email protected]

Brigitte Holz

Nina Mans

Text und Plandarstellungen:Herwarth + Holz

Berlin, 17.6.2019

3

Broschüre_Tetelberg.indd 3 21.06.2019 10:21:11

4

Inhalt

A – Allgemeine Rahmenbedingungen 6

Verfahrensbeteiligte 6

Bedingungen des Verfahrens 6Gegenstand des Wettbewerbs 6Art des Wettbewerbs 7Auswahl der Teilnehmer 7Beurteilungskriterien 7Wettbewerbsunterlagen 7Wettbewerbsleistungen 8Wettbewerbsbeiträge/Kennzeichnung 8Prämierung/Preise und Anerkennungen 8Weiteres Verfahren 8Nachprüfung des Verfahrens 9Verfahrenshinweise 9

Verfahrensablauf 9Ankündigung/Aufforderung zur Wettbewerbsteilnahme 9Tag der Auslobung/Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 9Preisrichtervorbesprechung (nicht öffentlich) 9Rückfragenkolloquium (nicht öffentlich) 9Öffentliches Auftaktkolloquium 9Abgabe der Wettbewerbsunterlagen 10Vorprüfung 10Öffentliches Abschlusskolloquium 10Preisgerichtssitzung (nicht öffentlich) 10Abschluss des Wettbewerbs 10Fristen und Termine (vorläufig) 10

B – Ausgangssituation 11

Lage und Umgebung des Wettbewerbsgebietes 11

Planungsgebiet 12Geltungsbereich 12Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse 12Topografie 12

Städtebauliche Rahmenbedingungen 12Planungsrecht 12Denkmalpflege 13Grün- und Freiräume/Vegetation 13Stadtklima 14Verkehrliche Erschließung 16Gewerbe- und Dienstleistungsstruktur 16Soziale Infrastruktur 17Immissionen 17Altlasten 18

Broschüre_Tetelberg.indd 4 21.06.2019 10:21:11

5

C – Aufgabenstellung 21

Städtebauliches-landschaftsplanerisches Gesamtkonzept 21

Städtebauliches Konzept inneres Planungsgebiet (Kernzone) 22

Grün- und Freiräume 23

Erschließung 24Verkehrstechnische Erschließung 24Abwassertechnische Erschließung 25

Immissionsschutz 25

Klimaschutz und -anpassung 25

Energieversorgung/Entsorgung 26

D – Anlagen 27

AbbildungsverzeichnisAbb. 01: Lage im Stadtgefüge 11Abb. 02: Planungsgebiet 12Abb. 03: Flächennutzungsplan 13Abb. 04: Grünflächen und Vegetation 14Abb. 05: Planungshinweiskarte Klima 15Abb. 06: Klimaanpassungskonzept, Belastungskarte Hitze am Tag Zukunft (2041–2070) 15 Abb. 07: Erschließung 16Abb. 08: ÖPNV 16Abb. 09: Soziale Infrastruktur 17Abb. 10: Altlasten 18Abb. 11: Flächenkonzept 21

TabellenverzeichnisTab. 01: Programm 22Tab. 02: Wohnungsgemenge öffentlich geförderte Wohnungen 23Tab. 03: Stellplatzrichtlinie 25

Broschüre_Tetelberg.indd 5 21.06.2019 10:21:11

A – Allgemeine RahmenbedingungenVerfahrensbeteiligte

AusloberinAusloberin des Wettbewerbs ist die Landeshaupt-stadt Düsseldorf, vertreten durch das Stadtpla-nungsamt, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf.Telefon 0211 89-96917, Fax 0211 89-29080, [email protected]

WettbewerbsmanagementDie Verfahrensbetreuung erfolgt durch das Büro Freischlad + Holz, Architekten BDA, Planung und Architektur, Spreestraße 3 a, 64295 Darmstadt in Zusammenwirken mit Herwarth + Holz, Planung und Architektur.Telefon 030 6165478-0, Fax 030 61-65478-28, [email protected]

PreisgerichtDas Preisgericht setzt sich aus den im Folgenden aufgeführten Mitgliedern zusammen:

Fachpreisrichter (stimmberechtigt)● Cornelia Zuschke, Dezernentin für Planen, Bauen, Mobilität und Grundstückswesen● Ruth Orzessek-Kruppa, Amtsleitung Stadt- planungsamt ● Dorothée Schneider, Stadtkämmerin● Judith Kusch, 3pass Architekten Stadtplaner Part mbB● Prof. Johannes Ringel, RKW Architektur + Rhode Kellermann Wawrowsky GmbH● Caspar Schmitz-Morkramer, caspar.schmitz- morkramer gmbh ● Ina Bimberg, Bimberg Landschaftsarchitekten bdla

Stellvertretende Fachpreisrichter (ständig anwesend)● Dirk Baackmann, stellvertretende Amtsleitung, Stadtplanungsamt ● Doreen Kerler, Amtsleitung Amt für Gebäude- management● Prof. Dr. Henrik Schultz, landschaft 3*● Markus Schneider, Hector3 Architekten Schneider Breuer Part mbB

Sachpreisrichter (stimmberechtigt)● Dr. Alexander Fils, CDU● Markus Raub, SPD● Norbert Czerwinski, Bündnis 90/Die Grünen● Max Schade, FDP● Dr. Dieter Sawalies, Die Linke● Berthold Behrendt, Tierschutz/Freie Wähler

Stellvertretende Sachpreisrichter (ständig anwesend)● Frank Optensteinen, CDU● Marko Siegesmund, SPD● Dietmar Wolf, Bündnis 90/Die Grünen● Dr. Bernhard Piltz, FDP● Sebastian Mirschel, Die Linke● Alexander Führer, Tierschutz/Freie Wähler

Beratung und Vorprüfung (nicht stimmberechtigt)● Evelyn Hoffmann, Stadtplanungsamt ● Marcel Spennhoff, Stadtplanungsamt ● Roland Maetschke, Amt für Verkehrsmanage- ment● Petra Fischer, Stadtplanungsamt, Abteilung Umweltbelange● Elke Cardeneo, Umweltamt, Abteilung Klimaschutz● Ilona Hartung, Stadtentwässerungsbetrieb● Heike Lohkamp, Amt für Wohnungswesen● Michael Pfaff, Bauaufsichtsamt● Heidi Bartling, Garten-, Friedhofs- und Forstamt● Brigitte Holz, Freischlad + Holz/Herwarth + Holz ● Nina Mans, Herwarth + Holz● Robert Ritzel, Herwarth + Holz

Die Vorprüfung erfolgte in enger Abstimmung mit der Verwaltung der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Architektenkammer Nordrhein-WestfalenDie Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (Haus der Architekten, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf, Telefon 0211 49670, Fax 0211 496799) wirkte an der Vorbereitung der Auslobung beratend mit. Der Wettbewerb wurde am 9.5.2019 unter der Nr. W 18/19 registriert.

Bedingungen des Verfahrens

Gegenstand des WettbewerbsDie Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt auf dem circa 10,4 Hektar großen Plangebiet Südlich Auf’m Tetelberg zwischen Völklinger Straße, Südring und Volmerswerther Straße im Stadtteil Bilk die Ent-wicklung eines Schulstandortes an der Völklinger Straße, eines Dienstleistungs- und Gewerbestand-ortes am Südring sowie die Schaffung eines neuen Wohnquartiers im Gebietsinneren. Relevant in diesem Kontext ist, dass die geplante Bebauung am Südring und der Völklinger Straße Lärmschutzfunk-tionen für das Wohnen im Inneren des Plangebietes übernimmt.

66

7

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erarbeitung des städtebaulichen Konzeptes für das Wohnquar-tier in der Kernzone des Planungsgebiets westlich der Volmerswerther Straße. Auf dem circa 4,5 Hek-tar großen Areal sollen circa 400 bis 500 Wohn-einheiten sowie eine fünfzügige Kindertagesstätte realisiert werden. Das städtebauliche Konzept mit Mobilitätsalternativen zum eigenen PKW soll die Grundlage für einen auszuarbeitenden städtebauli-chen Entwurf sowie die darauf aufbauende Bauleit-planung bilden.

Art des Wettbewerbs Um eine hohe städtebauliche Qualität der Entwick-lung des Wohngebietes Südlich Auf’m Tetelberg zu erreichen, lobt die Landeshauptstadt Düsseldorf einen einstufigen, kooperativen, städtebaulichen Wettbewerb nach RPW 2013 aus. Dem Verfahren liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013, veröffentlicht durch das Bundesminis-terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) zugrunde.

Die Regelungen der RPW 2013 sind für alle Wett- bewerbsbeteiligten verbindlich. Die Ausloberin sowie jeder Teilnehmer, Preisrichter, Sachverstän-dige, Vorprüfer und Gast erklärt sich durch seine Beteiligung beziehungsweise Mitwirkung am Ver- fahren mit den Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden.

Die Wettbewerbssprache ist deutsch.

Auswahl der Teilnehmer Die Teilnehmerzahl wurde durch die Landeshaupt- stadt Düsseldorf auf 5 Teilnehmer festgelegt.

Von den durch die Ausloberin aufgeforderten Teil-nehmern haben die im Folgenden aufgeführten Büros ihre Teilnahme in Zusammenwirken mit einem Landschaftsarchitekten erklärt:

● Schuster Architekten GmbH (Prof. Jochen Schuster), Düsseldorf● dichter Architekturgesellschaft mbH, Berlin● Reicher Haase Assoziierte GmbH, Dortmund● Konrath + Wennemar Architekten Ingenieure Part mbB, Düsseldorf● Astoc Architects and Planners GmbH, Köln

Die mitwirkende Landschaftsarchitektin beziehungs- weise der mitwirkende Landschaftsarchitekt ist bis zum Rückfragenkolloquium am 11.7.2019 zu benennen.

Beurteilungskriterien● Städtebauliche und freiraumplanerische Leitidee● Funktionalität und Realisierungsfähigkeit des Gesamtkonzepts● Einbindung und Vernetzung mit dem städtischen Umfeld● Städtebauliche und stadträumliche Qualität● Qualität und Wirtschaftlichkeit des Erschlie- ßungskonzeptes● Qualität des Mobilitätskonzeptes● Qualität der Freiraumplanung und Bepflanzung● Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften● Realisierungsfähigkeit in Baustufen und Wirtschaftlichkeit● Berücksichtigung der Ziele des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.

Die Reihenfolge der Kriterien beschreibt nicht deren Rangfolge und Wichtung. Diese werden in der Preisrichtervorbesprechung festgelegt. Die genannten Kriterien sind verbindliche Leitlinien für die Beurteilung der Wettbewerbsaufgabe.

WettbewerbsunterlagenDen ausgewählten Wettbewerbsteilnehmern wurden die Wettbewerbsunterlagen am N.N. per E-Mail zur Verfügung gestellt:

● Allgemeine Rahmenbedingungen● Ausgangssituation● Aufgabenstellung● Anlagen.

Die Modellbauplatte wird im Anschluss an das Rückfragenkolloquium übergeben.Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die vorliegenden digitalisierten Daten und Pläne nur für die Beteili-gung am Wettbewerb zu nutzen.

8

WettbewerbsleistungenIm Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen gefordert:

● Darstellung des neuen Wohnquartiers in einem Schwarzplan im Kontext der Umgebung, M 1:2000 (Plangrundlage siehe Anlage 01)● Städtebaulich-landschaftsplanerisches Gesamt- konzept mit Konkretisierung der Bebauung (Gebäudetypen, Nutzungen, Geschosse, Dach- formen), der Erschließung (öffentliche Verkehrs- flächen, Wege/Plätze, Stellplatzanlagen), der Aussagen zu Landschafts- und Freiräumen (öffentliche, private Grün- und Platzflächen, Vegetation) M 1:1.000 (Plangrundlage siehe Anlage 01) ● Darstellung der vorgeschlagenen Gebäude- typologien sowie des jeweiligen Wohnungs- gemenges in Schemagrundrissen und -schnitten, M. 1:500● konzeptionelle Vorstellung der schrittweisenden Entwicklung (Baustufen) des Quartiers ● Perspektive/Isometrie zur Verdeutlichung des Gebietscharakters (Darstellung öffentliche Grünverbindung, Blickrichtung Norden)● Funktions- und Strukturskizzen zur Erläuterung von Bebauungsstruktur/Erschließung, Verkehr, Mobilität/Landschaft und Freiräumen sowie Realisierungsabschnitten, freier Maßstab● Modell M. 1:1.000● Erläuterungsbericht: Beschreibung der Leitidee und des städtebaulich-landschaftsplanerischen Konzeptes (maximal 2 DIN A4-Seiten)● Flächenbilanzen und städtebauliche Kennwerte auf dem vorgegebenen Formblatt● Präsentationspläne, zweifache Ausfertigung (2 Pläne DIN A0 quer sowie verkleinert DIN A3 quer)● Vorprüfpläne, zweifache Ausfertigung (2 Pläne DIN A0 quer)● Daten-CD/USB-Stick mit allen Unterlagen (Präsentationspläne DIN-A0 und DIN-A3 dwg, pdf, jpg/Vorprüfpläne dwg, pdf/Berechnungs- blätter xls, pdf/Erläuterungsbericht doc, pdf).

Hinweis: Zur Erläuterung des Gesamtkonzeptes oder/und zur Verdeutlichung der Gestaltungsideen für Teilbereiche können auf den Plänen skizzenhafte Darstellungen und schematische Piktogramme (jeweils ohne Maßstab) platziert werden.

Wettbewerbsbeiträge/KennzeichnungJeder Teilnehmer soll nur einen städtebaulichen Entwurf abgeben. Varianten oder die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Ge-samtlösung für Teilbereiche sind zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Bewertung ausgeschlossen.

Die Pläne sind als Präsentationspläne einfach un- gefaltet einzureichen. Farbige Darstellungen sind zulässig. Für die einzelnen Blätter (insgesamt 2 Pläne) ist das Format DIN A0 (Höhe 84,1 cm, Breite 118,9 cm) vorgeschrieben. Für die Vorprüfung sind die gesamten Planunterlagen in inhaltlich gleicher Quali- tät wie die Präsentationspläne geplottet sowie digital (Layoutvorlage siehe Anlage 13) abzugeben. Der digitale Prüfplan zur Flächenprüfung muss geschlossene Polygone und eine eindeutige Kenn-zeichnung der in der tabellarischen Darstellung der Flächen (Anlage 12) enthalten.

Für auf Daten-CD/USB-Stick abgegebene Pixel- dateien (jpg) gilt eine Auflösung von 300 dpi in Originalgröße der Pläne. Die CD ist auf einem Windowskompatiblen PC zu erstellen.

Prämierung/Preise und AnerkennungenDie Wettbewerbssumme der Preisgelder wurde unter Berücksichtigung der RPW 2013 ermittelt. Für den Wettbewerb wird ein Preisgeld von 70.000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) zur Verfügung gestellt. Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

Aufwandsentschädigung je Teilnehmer: 8.000 Euro1. Preis 15.000 Euro2. Preis 10.000 Euro3. Preis 5.000 Euro.

Die Preise werden nach Entscheidung des Preis-gerichts zugeteilt. Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise innerhalb der genannten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

Die Auszahlung der Honorare und Preisgelder erfolgt gegen Rechnungsstellung der Teilnehmer im Anschluss an das Verfahren. Informationen zur Rechnungsstellung werden mit dem Protokoll der Preisgerichtssitzung versandt.

Weiteres VerfahrenDie Ausloberin beabsichtigt, städtebauliche Leis-tungen (Überarbeitung der Wettbewerbsergebnisse zum städtebaulichen Entwurf entsprechend dem Merkblatt der AKBW) entsprechend den Empfeh-lungen des Preisgerichts und den Anforderungen der Ausloberin an einen Preisträger zu vergeben.

Im Falle der weiteren Bearbeitung werden die im Rahmen des Wettbewerbs bereits erbrachten Leis-tungen der Entwurfsverfasser nicht erneut vergü-tet, wenn der Entwurf der weiteren Bearbeitung in seinen wesentlichen Teilen unverändert zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis.

Broschüre_Tetelberg.indd 8 21.06.2019 10:21:11

9

Nachprüfung des VerfahrensDas Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmern durch Zusendung des Protokolls des Preisgerichts bekannt gegeben. Die Entscheidung des Preisge-richts ist endgültig und unterliegt nicht der gericht-lichen Nachprüfung.

Rügen (Verstoß gegen das in der Auslobung fest-gelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren) sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Preis-gerichtsprotokolls an die Ausloberin zu richten. Diese trifft ihre Feststellungen im Einvernehmen mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Verfahrenshinweise

Vertraulichkeit Alle Unterlagen sind vertraulich zu behandeln. Die Veröffentlichung der zur Verfügung gestellten Wettbewerbsunterlagen beziehungsweise deren Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

Die für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe zur Verfügung gestellten Plandateien dürfen nur im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Wett-bewerbsaufgabe verwendet werden. Eine weitere Verwendung bedarf der Zustimmung der Auslobe-rin und des den Wettbewerb betreuenden Büros.

Eigentum und UrheberrechtEigentum, Nutzung und Recht der Veröffentlichung bestimmt § 8 Absatz 3 RPW 2013. Das Urheber-recht verbleibt beim Verfasser.

Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern, die nicht mit der weiteren Bearbeitung beauftragt worden sind, dürfen gemäß RPW nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden.

Rückgabe der UnterlagenDie mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin (§ 8 (3) RPW 2013).Nicht prämierte Arbeiten werden von der Auslobe-rin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die inner-halb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.

Von der Rückgabe ausgenommen sind die einge-reichten CD-ROMs/USB-Sticks mit den Wettbe-werbsbeiträgen für die Vorprüfung sowie Veröffent-lichungen und Publikationen.

HaftungFür eine Beschädigung oder den Verlust der einge-reichten Arbeiten haftet die Ausloberin auf Kosten-ersatz für die Ausbesserung oder Wiederbeschaf-fung der beschädigten beziehungsweise verlorenen Unterlagen, wenn sie diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Verfahrensablauf

Ankündigung/Aufforderung zur WettbewerbsteilnahmeDer Wettbewerb wurde am 9.5.2019 bei der Archi-tektenkammer Nordrhein-Westfalen (Haus der Architekten, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf, Telefon 0211 49670, Fax 0211 496799) registriert. Die ausgewählten Büros wurden am 27.5.2019 zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert.

Tag der Auslobung/Ausgabe der WettbewerbsunterlagenDen ausgewählten Wettbewerbsteilnehmern werden die Wettbewerbsunterlagen am 17.6.2019 per E-Mail zur Verfügung gestellt.

Preisrichtervorbesprechung (nicht öffentlich)Im Rahmen einer Preisrichtervorbesprechung am 11.7.2019 werden die Auslobung besprochen und Rückfragen geklärt.

Rückfragenkolloquium (nicht öffentlich)Rückfragen zur Auslobung können in Textform per E-Mail an [email protected] bis zum 5.7.2019, 16 Uhr, gestellt werden. Alle gestellten Fragen werden im Rahmen des Rückfragenkolloquiums beantwortet. Von einer individuellen Rücksprache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit der Ausloberin ist abzusehen.Bei den Rückfragen ist auf das entsprechende Kapi-tel der Auslobung, auf das sie sich beziehen, Bezug zu nehmen. Das Rückfragen-Protokoll wird in das Protokoll zum Rückfragen-Kolloquium integriert und damit Bestandteil der Auslobung.

Öffentliches AuftaktkolloquiumUm einen breiten gesellschaftlichen Konsens für die Umsetzung des Entwurfs zu erreichen, wird die Stadtgesellschaft in zwei öffentlichen Abendveran-staltungen in das Verfahren eingebunden. In einem ersten öffentlichen Auftaktkolloquium am 11.7.2019 werden die Ziele, die Aufgabenstellung sowie die Teilnehmenden des Wettbewerbs vorgestellt.

Broschüre_Tetelberg.indd 9 21.06.2019 10:21:11

10

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten die Gelegen-heit, Ideen und Anregungen zur Aufgabenstellung mit der Ausloberin sowie dem Preisgericht und den teilnehmenden Büros zu diskutieren. Die Ergebnisse werden protokolliert und fließen in die anschließende Wettbewerbsbearbeitung ein.

Abgabe der WettbewerbsunterlagenDer Wettbewerbsbeitrag (Pläne) ist bis 6.9.2019 zu senden an:

Herwarth + Holz, Planung und Architektur, Schlesi-sche Straße 27 b, 10997 Berlin

Der Wettbewerbsbeitrag (Modell) ist bis 13.9.2019 zu senden an:

Stadtplanungsamt DüsseldorfAmt 61/43 – Städtebauliche PlanungBrinckmannstraße 540225 Düsseldorf

Bei einer persönlichen Abgabe der Pläne im Büro Herwarth + Holz, Planung und Architektur, Schle-sische Straße 27 b, 10997 Berlin, gelten die Öff-nungszeiten von 9 bis 17 Uhr.

Bei einer persönlichen Abgabe des Modells beim Stadtplanungsamt Düsseldorf (Raum 40.10b) gelten die Öffnungszeiten von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr.

Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt im Falle der Ein-lieferung per Post, Bahn oder Kurier der Tagesstem-pel unabhängig von der Uhrzeit. Der Teilnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Tagesstempel auf allen Versandpapieren und dem Versandgut einheitlich vermerkt ist.

Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht er- kennbar, weil der Aufgabestempel fehlt, unleser-lich oder unvollständig oder das Aufgabedatum aus sonstigen Gründen unklar ist, werden solche Arbeiten vorbehaltlich des vom Teilnehmer zu er-bringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung mit beurteilt. Eine Bestätigung der eingetroffenen Arbeiten wird den Teilnehmern per E-Mail zuge- sendet.

VorprüfungDie Vorprüfung findet voraussichtlich vom 9.9. bis 27.9. statt.

Öffentliches Abschlusskolloquium In einem öffentlichen Abschlusskolloquium am 1.10.2019 werden die Konzepte durch die jeweili- gen Verfasser vorgestellt und Rückfragen der Bürgerinnen und Bürger sowie des Preisgerichts beantwortet.

Preisgerichtssitzung (nicht öffentlich)Die Preisgerichtssitzung findet voraussichtlich am 2.10.2019 in Düsseldorf statt.

Abschluss des WettbewerbsDie Ausloberin informiert die Teilnehmer über das Ergebnis der Preisgerichtssitzung durch Bereit-stellung des Protokolls auf www.herwarth-holz.de unter ‚Aktuelles‘; alternativ wird dieses per E-Mail an die Wettbewerbsteilnehmer versandt.

Soweit ein Preisträger wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger sowie sonstige Teilnehmer in der Rangfolge des Preisgerichts nach, soweit das Preisgericht ausweislich seines Proto-kolls nichts anderes bestimmt hat.

Die Wettbewerbsergebnisse werden zeitnah öffentlich ausgestellt. Ort, Eröffnung und Dauer der Ausstellung werden nach dem Preisgericht bekannt gegeben.

Fristen und TermineAufforderung zur Wettbewerbsteilnahme 27.5.2019Bestätigung der Wettbewerbsteilnahme 5.6.2019Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen 17.6.2019Rückfragen bis 5.7.2019Preisrichtervorbesprechung 11.7.2019Rückfragenkolloquium 11.7.2019Öffentliches Auftaktkolloquium 11.7.2019Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Pläne 6.9.2019Abgabe der Wettbewerbsunterlagen Modell 13.9.2019Öffentliches Abschlusskolloquium 1.10.2019Preisgerichtssitzung 2.10.2019Ausstellung 7.10. – 18.10.2019

Broschüre_Tetelberg.indd 10 21.06.2019 10:21:11

11

B – AusgangssituationLage und Umgebung des Wettbewerbsgebietes

Die Landeshauptstadt Düsseldorf ist die siebtgrößte Stadt Deutschlands.

Die Stadt wächst seit Jahren kontinuierlich und ver-zeichnet aktuell über 630.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Auf vielen Brachen, als Hinterlassen-schaften der industriellen Vergangenheit der Stadt, entstehen rund um die Innenstadt neue Stadtteile und Quartiere1.

Das Planungsgebiet, das an den südlichen Innen-stadtring und den Stadtteil Hamm angrenzt, liegt am westlichen Rand des Stadtteils Bilk (Stadtbezirk 3). Mit circa 40.600 Einwohnern2 auf einer Fläche von 6,07 Quadratkilometern gehört Bilk nicht nur zu den bevölkerungsreichsten Stadtteilen der Lan-deshauptstadt, sondern auch zu den Stadtteilen die laut Bevölkerungsprognose bis 2025 am stärksten weiter wachsen werden3. Vor diesem Hintergrund nimmt Bilk eine wichtige Funktion als Wohnstand-ort für die Gesamtstadt ein.

Die Umgebung des Planungsgebiets ist im Wesent-lichen von Landwirtschaft, öffentlichen Grünflächen,Wohngebäuden und Gewerbe geprägt. Nach Osten geht das Planungsgebiet in ein von Einfamilien-häusern, Doppelhäusern und Geschosswohnungs-bauten geprägten Bereich an der Volmerswerther Straße über.

Südlich des Südrings schließt hinter einer öffent-lichen Parkanlage eine weitläufige Reihenhaussied-lung an. Nördlich des Planungsgebiets, jenseits der Straße Auf’m Tetelberg sowie westlich der Volmers-werther Straße, liegen Bildungs-, Medien- und Ver-waltungseinrichtungen, wie die Handwerkskammer Düsseldorf, die Verlagsanstalt Handwerk GmbH, die Kreishandwerkerschaft Düsseldorf (Berufsschu-le) und die Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk.

Abb. 01: Lage im Stadtgefüge (maps.duesseldorf.de, 2019)

Planungs-gebiet

1 https://www.duesseldorf.de/touristik/duesseldorf-vom-fischerdorf-zur-metropole.html; 9.1.2019

2 Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Statistik und Wahlen, Stand: 31.12.2017

3 Landeshauptstadt Düsseldorf, Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt, 2017

Broschüre_Tetelberg.indd 11 21.06.2019 10:21:12

12

Planungsgebiet

Geltungsbereich

Das insgesamt circa 10,4 Hektar große Planungsge-biet wird im Süden durch den Südring (B 326), im Westen durch die mehrspurige Völklinger Straße mit einer vierreihigen Platanenallee und einer gleichnamigen, schmalen Erschließungsstraße begrenzt. Im Norden grenzen die Gebäude der Düsseldorfer Handwerkskammer und der Verlags-anstalt Handwerk an. Die östliche Grenze bildet die Wohnbebauung mit ihren Gärten entlang der Volmerswerther Straße. Das Planungsgebiet gliedert sich in eine Kernzone (4,9 Hektar) mit einem Baufeld und eine Mantelzone (5,5 Hektar) mit drei Baufeldern:

Baufeld 1 Wohngebiet – circa 48.500 Quadratmeter im Inne-ren des Planungsgebiets

Baufeld 2 Schulstandort mit Sporthalle – circa 28.000 Quad-ratmeter an der Völklinger Straße

Baufeld 3 Gewerbe- und Dienstleistungsstandort – circa 27.400 Quadratmeter am Südring.

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes für ein Wohn- quartier mit Kindertagesstätte in der Kernzone (Baufeld 1). Im äußeren Planungsgebiet (Mantel-zone) ist die städtebauliche Vernetzung mit der seitens der Stadt Düsseldorf geplanten Schule und Sporthalle im Baufeld 2 (siehe Anlage 07) und dem geplanten Gewerbe- und Dienstleistungsstand-ort im Baufeld 3 darzustellen. Das städtebauliche Gesamtkonzept soll die Grundlage für ein anschlie-ßendes Bebauungsplanverfahren bilden.

Nutzungs- und EigentumsverhältnisseAktuell ist das Planungsgebiet von Brach- und Lagerflächen, gartenbaulichen und landwirtschaft- lichen Flächen sowie Grabeland geprägt. Im nörd- lichen Bereich an der Straße Auf’m Tetelberg wurden 2017 vier zweistöckige Wohngebäude für 200 Geflüchtete sowie ein Verwaltungsgebäude errichtet, die bis zum Jahr 2021 genehmigt sind. Das Planungsgebiet befindet sich überwiegend im städtischen Eigentum.

TopografieDas Planungsgebiet weist ein Gefälle in Richtung Gebietsmitte mit geodätischen Höhen zwischen 34,778 und 38,232 Metern Normal Null auf (siehe Plangrundlage Anlage 01). Insgesamt befindet sich das Innere des Planungsgebiets mit geodätischen Höhen um circa 35,5 Metern Normal Null bis zu 3,5 Meter unter dem Straßenniveau der Völklinger Stra-ße mit circa 37,2 Metern Normal Null, dem Südring mit circa 37,8 Metern Normal Null und der Volmers-werther Straße mit circa 39 Metern Normal Null.

Städtebauliche Rahmenbedingungen

Planungsrecht

FlächennutzungsplanDas Planungsgebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) im westlichen Bereich als Kerngebiet und im östlichen Bereich als Wohngebiet dargestellt, das durch eine öffentliche Grünverbindung, die die Völklinger Straße mit dem Sternwartpark (Alter Bilker Friedhof) verbindet, gegliedert wird.

Abb. 02: Planungsgebiet (Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Düsseldorf, 2018)

Kernzone

Mantel- zone

Broschüre_Tetelberg.indd 12 21.06.2019 10:21:13

13

Abb. 03: Flächennutzungsplan (Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Düsseldorf, 2018)

BebauungspläneDas Planungsgebiet ist überwiegend unbeplant. Das heißt Vorhaben sind nach § 34 Baugesetz-buch (BauGB) und nach § 35 BauGB zu beurteilen. Bebauungspläne sind aufgestellt für den Bereich Volmerswerther Straße, am Südring und Auf’m Tetelberg (siehe Anlage 03). Auf Grundlage des im Rahmen des Wettbewerbs zu entwickelnden Konzepts soll für das Planungsgebiet ein Bebau-ungsplan aufgestellt werden.

DenkmalpflegeIm Planungsgebiet befinden sich keine Baudenk-mäler. Vereinzelt sind vorgeschichtliche Fundstellen bekannt. Im späteren B-Plan-Verfahren sind die Belange des LVR-Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland zu berücksichtigen.

Grün- und Freiräume/VegetationNeben brachliegenden und landwirtschaftlich genutzten Flächen befindet sich im Planungsgebiet beidseitig der Bedburger Straße und an der Vol-merswerther Straße Grabeland. Westlich der Völk-linger Straße schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Südlich des Südrings liegt der Südfried-hof, der mit 47 Hektar als zweitgrößter Friedhof der Stadt auch von hoher klimatischer, ökologischer, kulturhistorischer und erholungsrelevanter Bedeu-tung ist. An den Südring grenzt auch die Grünanla-ge Räuscher Weg mit integriertem Spielplatz an. Der Bereich östlich der Volmerswerther Straße ist durch den Sternwartpark (ehemaliger Bilker Fried-hof) mit einem Kinder- und Wasserspielplatz, einer Streetball-Anlage, einem Bolzplatz sowie einer Kleingartenanlage geprägt. Der Stadtteilpark ist mit einer Fläche von 5,2 Hektar als Naherholungsfläche für den Stadtteil Bilk von lokaler Bedeutung.

Broschüre_Tetelberg.indd 13 21.06.2019 10:21:13

14

Abb. 04: Grünflächen und Vegetation (eigene Darstellung/maps.duesseldorf.de, 2019)

Im Planungsgebiet selbst finden sich einzelne, markante Bäume an der Straße Auf’m Tetelberg sowie an der für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Verbindungsstraße in der Mitte des Gebiets. Darüber hinaus haben sich größere Gehölzbestände im Bereich aufgegebener oder noch bewirtschafteter Gärten im südlichen Teilbe-reich entwickelt. Die Biotopstruktur aus Offenland, Gehölzen und Gärten ist für die Insekten- und Vogelwelt von hoher Bedeutung und lässt auf ein vielfältiges Brutvogelvorkommen schließen.

Stadtbildprägend ist auch die vierreihige Baumal-lee entlang der Völklinger Straße, die in zentraler Achse des denkmalgeschützten Südfriedhofs ihre Fortsetzung findet. Im Grünrahmenplan für den Stadtbezirk 3 sind die Grünverbindung zwischen Sternwartpark und Völklinger Straße analog der FNP-Ausweisung sowie eine weitere Grünvernet-zung zwischen Südring/Grünanlage Räuscher Weg und Sternwartpark dargestellt (siehe Anlage 04).

StadtklimaDas Plangebiet ist in der Planungshinweiskarte Klima Teil eines regional bedeutsamen Ausgleichs-raums. Dieser erstreckt sich zwischen Neuss und dem südwestlichen Düsseldorfer Stadtgebiet. Er umfasst sowohl die Rheinuferzonen als auch die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Frei- flächen zwischen den Rheinschleifen.

Die zusammenhängenden Freiflächen übernehmen eine wichtige Pufferfunktion zu den benachbarten Stadtgebieten. Sie sorgen für eine Absenkung der Belastungen in den sich östlich und nördlich an- schließenden Stadtteilen. Im Zusammenwirken mit der Leitfunktion des Rheins erfüllt der Ausgleichs-raum eine wichtige Aufgabe als Frischluftlieferant für die angrenzenden dicht bebauten Düsseldorfer Gebiete.

Im Westen des Planungsgebiets, entlang der Völk-linger Straße, ist in der Planungshinweiskarte eine Bebauungsgrenze festgesetzt, die die Belange der Stadt- und Umweltplanung gleichermaßen berück-sichtigt.

Broschüre_Tetelberg.indd 14 21.06.2019 10:21:14

Abb. 05: Planungshinweiskarte Klima (Umweltamt, Landeshauptstadt Düsseldorf, 2018)

Planungs-gebiet

15

Im Klimaanpassungskonzept für die Landeshaupt-stadt Düsseldorf aus dem Jahr 2017 ist das Pla-nungsgebiet in der Belastungskarte Hitze aufgrund der überwiegend unversiegelten Flächen ohne Hit-zebelastungen ausgewiesen. Vor dem Hintergrund des steigenden Versiegelungsgrads durch die ge-

plante Bebauung sind zukünftig ungünstige bis sehr ungünstige thermische Situationen zu erwarten. Um die negativen Folgen für das Klima möglichstgering zu halten, sind Maßnahmen zur Hitzean-passung aufzuzeigen (siehe dazu Klimaschutz und -anpassung).

40 Die Planungshinweiskarte für die Landeshauptstadt Düsseldorf

2.3 Stadtbezirk 3: Friedrichstadt, Unterbilk, Hafen, Hamm, Volmerswerth, Bilk, Ober-bilk, Flehe

Abb. 5 Stadtbezirk 3: Ausschnitt aus der Planungshinweiskarte

Abb. 06: Klimaanpassungskonzept, Belastungskarte Hitze am Tag Zukunft (2041–2070)(Umweltamt, Landeshauptstadt Düsseldorf, 2018)

Broschüre_Tetelberg.indd 15 21.06.2019 10:21:15

16

Verkehrliche Erschließung

Motorisierter IndividualverkehrSüdlich des Planungsgebiets verläuft der vier- bis sechsspurige Südring, der weite Teile des Düssel- dorfer Südens, zu dem der Stadtteil Bilk gehört, erschließt. Über den Südring (B 326) ist das Pla-nungsgebiet überregional auch an das Fernstraßen-netz angebunden.

In westlicher Richtung ist die Autobahn (A) 57 über die Bundesstraße (B) 1 erreichbar. In östlicher Rich-tung ist das Gebiet über die B 8 an die A 46 und die A 59 angebunden.

Von der Volmerswerther Straße führen die Straßen Auf’m Tetelberg, die Bedburger Straße sowie ein unbefestigter Feldweg, der lediglich für den land-wirtschaftlichen Verkehr freigegeben ist, in das Pla-nungsgebiet. Die westlichen Bereiche einschließlich der Wohnanlage für Geflüchtete werden über die zur Völklinger Straße (B 1) parallel verlaufende Straße (aktuell ebenfalls als Völklinger Straße bezeichnet) erschlossen.

ÖPNVEntlang der Fährstraße im Norden und der Völk- linger Straße im Westen des Planungsgebiets verkehrt die Straßenbahnlinie 709. Die für den Standort relevanten Haltestellen sind im Norden Georg-Schulhoff-Platz und im Süden die Halte- stelle Südfriedhof.

Beide Haltestellen werden im 10-Minuten-Takt angefahren und in den Hauptverkehrszeiten auf einen 5-Minuten-Takt verdichtet. Die Haltestelle Georg-Schulhoff-Platz wird im 30-Minuten-Takt auch von der Buslinie 726 bedient. Mit beiden Li-nien (709/726) wird über die Haltestelle Völklinger Straße S-Bahnhof eine Verknüpfung zum S-Bahn-Netz geschaffen. Der Büro- und Schulstandort ist verkehrsgünstig an der Haltestelle Südfriedhof gelegen.

Vom Wohnquartier sind die ÖV-Haltestellen in einer Entfernung von maximal 600 Metern erreichbar.

Fuß- und RadverkehrIm Planungsgebiet befinden sich keine ausgewie-senen Fuß- und Radwege. Radverkehrsanlagen werden entlang des Südrings geführt, ein Fuß- und Radweg verläuft zwischen der Baumallee parallel zur Völklinger Straße (B 1).

Abb. 07: Erschließung (eigene Darstellung/Landeshauptstadt Düsseldorf, 2018)

Abb. 08: ÖPNV (maps.duesseldorf.de/Stellplatzrichtlinie, 2019)

Ruhender VerkehrBeidseitig straßenbegleitendes Parken ist in der Volmerswerther Straße und in der Bedburger Straße möglich. Einseitig straßenbegleitendes Parken bie-tet die parallel verlaufende Völklinger Straße an.

Gewerbe- und DienstleistungsstrukturSüdlich des Planungsgebiets sowie Richtung Osten liegen entlang des Südrings einige Gewerbebauten. Die Stadt Düsseldorf verfolgt im Baufeld 3 des Pla-nungsgebiets, am Südring, die Entwicklung eines

4 Übersichtskarte ÖPNV-Lagegunst der Wohnstandorte nach Stadtteilen und ÖPNV-Einzugsbereiche ausgewählter Haltestellen in Düsseldorf, 2015

Broschüre_Tetelberg.indd 16 21.06.2019 10:21:16

17

Gewerbe- und Dienstleistungsstandorts. Seine potenzielle Eignung für den Neubau eines Techni-schen Verwaltungsgebäudes (TVG) für die Stadt Düsseldorf wurde im Rahmen einer Machbarkeits-studie untersucht. Für den Standort Auf’m Tetelberg wurde als Bemessungsgrundlage für alle Nutzungs-szenarien ein Raumprogramm von 60.000 Quad-ratmetern bis 75.000 Bruttogeschossfläche (BGF) zugrunde gelegt.

Im Kontext des Wettbewerbs soll am Südring von einem 5- bis 8-geschossigen Gebäuderiegel mit circa 60.000 bis 75.000 Quadratmeter BGF und einem möglichen Hochhaus mit 12–16 Geschossen an der Ecke Südring/Völklinger Straße ausgegan-gen werden (siehe Abbildung 11).

Soziale Infrastruktur Unmittelbar östlich des Planungsgebiets befinden sich in fußläufiger Entfernung zwei Grundschulen, eine Jugendfreizeiteinrichtung sowie mehrere

Kindertagestätten. Kirchliche Einrichtungen befin-den sich westlich des Planungsgebiets im Stadtteil Hamm (orthodoxe Kirche) sowie östlich am Stern-wartpark (katholische Kirche). In der weiteren Um-gebung befinden sich nördlich und östlich mehrere Seniorenheime.

Seitens der Stadt Düsseldorf wird im Baufeld 2 an der Völklinger Straße der Bau eines 4-zügigen Gymnasiums (G9) mit 4-fach Sporthalle verfolgt. Die aktuelle Planung6 (siehe Anlage 07) sieht einen zur Völklinger Straße ausgerichteten 1 bis 3-ge-schossigen Baukörper mit einer BGF von circa 12.300 Quadratmeter zuzüglich Sporthalle vor. Die bis 2-geschossige Sporthalle inklusive Tribüne für 700 Zuschauer wird eine BGF von rund 5.700 Quadratmetern aufweisen. Der neue Schulkomplex soll der Verlagerung und Erweiterung des Luisen-gymnasiums inklusive Sporthalle dienen. Er ist für circa 1.000 Schülerinnen und Schüler mit circa 100 Lehrkräften geplant.

Abb. 09: Soziale Infrastruktur (maps.duesseldorf.de, 2019)

Immissionen

LärmimmissionenDas Planungsgebiet ist durch Verkehrslärm der mehr- spurigen Verkehrswege Südring und Völklinger Straße belastet. Eine im Jahr 2015 durchgeführte schall-technische Untersuchung (siehe Anlage 08) zeigt, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 für Kerngebiete im Planungsgebiet durch Straßenverkehrslärm mit Beurteilungspegeln bis zu 72 Dezibel (db(A)) am Tag und 62 db(A) in der

5 Bauvoranfrage, dem Bauaufsichtsamt seit Dezember 2018 vorliegend

Nacht tags und nachts um bis zu 7 dB(A) überschrit-ten werden. Mit Werten oberhalb von 70 dB(A) am Tagbeziehungsweise 60 dB(A) in der Nacht werden damit Beurteilungspegel erreicht, die die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung abbilden. Im Bereich der geplanten Wohnbebauung werden bei freier Schallausbreitung an den straßenzugewandten Fas-saden tags 68 dB(A) und nachts 58 dB(A) erreicht, sodass die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete am Tag und in der Nacht um bis zu 13 dB(A) überschritten werden.

Broschüre_Tetelberg.indd 17 21.06.2019 10:21:17

18

Gemäß der schalltechnischen Untersuchung aus dem Jahr 2015 kann durch eine abschirmende Bebauung am Südring, in Abhängigkeit von der tatsächlichen Höhe der Bebauung, der Lärmpegel auf 55 bis 60 dB(A) tags beziehungsweise 45 bis 55 dB(A) nachts im Inneren des Planungsgebiets reduziert werden.

Schadstoffimmissionen Grenzwertüberschreitungen für den Luftschadstoff NO2 (Stickstoffdioxid) gemäß 39. Bundes-Imissi-onsschutzverordnung sind im Ist-Zustand entlang des Südrings nicht auszuschließen. Sie werden im Planfall, insbesondere bei Realisierung eines mehr-geschossigen, geschlossenen Gebäuderiegels ent-lang des Südrings, sehr wahrscheinlich. Im nachfol-genden B-Plan-Verfahren wird ein lufthygienisches, mikroskaliges Ausbreitungsgutachten erarbeitet.

Altlasten

Baugrund und Grundwasser Das Planungsgebiet liegt im Bereich der Nieder- terrasse/unteren Mittelterrasse des Rheins. Der Boden baut sich in den ersten circa 5 Meter aus schluffigen Lehmen, die zum Teil in Feinsand über-gehen, auf. Unterhalb finden sich im Wesentlichen gut wasser-durchlässige Kiese, Mittel- und Grobkiese mit Grob- und Feinsand sowie Lagen von kiesigem Mittelsand.

Der höchste gemessene Grundwasserstand im Plangebiet betrug 1926 circa 32,3 Meter über NN. Der Grundwasserspiegel befindet sich im Einflussbereich des Rheins. Daher ist mit natür-lichen Schwankungen des Grundwasserspiegels zu rechnen. Der Flurabstand im Plangebiet beträgt bei hohen Grundwasserständen 5 bis 7 Meter.

Im Plangebiet befindet sich im östlichen Rand-bereich eine weitestgehend erfolgreich sanierte Grundwasserverunreinigung mit Chromat. Die Grundwasserverunreinigung trägt die Bezeichnung Bilk/Südring.

Die Zugänglichkeit der im Planungsgebiet errichteten Messstellen zur Untersuchung des Grundwassers soll nach Möglichkeit im Entwurfskonzept erhalten werden. AltablagerungenIm Planungsgebiet befindet sich ein Teilbereich der Altablagerung mit der Kataster-Nummer 11.60. Hierbei handelt es sich um eine flachgründige Auslehmung von 1924 bis 1926. Die ehemalige Auslehmung wurde in zwei Abschnitten mit sandi-gen Auffüllungen mit Beimengungen aus Bauschutt, Ziegel, Asche, Betonresten, Schotter und Schlacke verfüllt.

Abb. 10: Altlasten (Umweltamt, Landeshauptstadt Düsseldorf, 2018)

Broschüre_Tetelberg.indd 18 21.06.2019 10:21:19

19

Eindrücke Planungsgebiet und Umgebung

Auf’m Tetelberg Volmerswerther Straße

Wendehammer Auf’m Tetelberg Sternwartpark

Blick nach Süden/Wendehammer Flüchtlingsunterkunft Feldweg von der Volmerswerther Straße

Broschüre_Tetelberg.indd 19 21.06.2019 10:21:27

20

Feldweg/Blick nach Westen Völklinger Straße (Parallelstraße)

Bedburger Straße/Grabeland/Gartennutzung Blick von der Völklinger Straße nach Osten

Südring/Blick nach Westen Blick nach Süden/Wendehammer Flüchtlingsunterkunft

Broschüre_Tetelberg.indd 20 21.06.2019 10:21:36

21

C – AufgabenstellungStädtebauliches-landschaftsplanerisches GesamtkonzeptFür das circa 10,4 Hektar große äußere Planungs-gebiet Südlich Auf’m Tetelberg (Mantelzone Baufeld 2 und 3) soll ein städtebaulich-landschaftsplaneri-sches Gesamtkonzept entwickelt werden. Dieses soll die Grundlage bilden für eine Wohnbebauung im inneren Planungsgebiet (Kernzone Baufeld 1) sowie die weiteren seitens der Stadt Düsseldorfver-folgten Entwicklungen – ein Gymnasium mit

Sporthalle an der Völklinger Straße (Baufeld 2) und die Schaffung eines Gewerbe- und Dienstleistungs-standortes (gegebenenfalls TVG-Standort) am Südring (Baufeld 3), (siehe Kapitel Gewerbe- und Dienstleistungsstruktur/Soziale Infrastruktur). Kon-zeptionell sind die in der Abb. 11 dargestellten Bau-körper und aufgeführten Nutzungen in das städte-bauliche, landschaftsplanerische und verkehrliche Gesamtkonzept zu integrieren.

Abb. 11: Flächenkonzept (Stadtplanungsamt, Landeshauptstadt Düsseldorf, 2018)

Kernzone

Mantel- zone

Broschüre_Tetelberg.indd 21 21.06.2019 10:21:37

22

Baufeld 1 – Wohnen Bruttobauland 48.500 m²Nettobauland 34.000 m²Verkehrs- und Grünflächen 14.500 m² (30 % des BruttobaulandWohnflächen GFZ 1,4: 47.600 m² BGF GFZ 1,6: 54.400 m² BGFWohneinheiten ca. 400 – 500 WEDavon öffentlich gefördert und preisgedämpft mind. 40 % Davon öffentlich gefördert mind. 20 – 30 % Davon preisgedämpft mind. 10 – 20 % Kindertagesstätte/5-zügig 906 m² NFAußenanlage Kindertagesstätte 1.500 m² AFSpielflächen GFZ 1,4: 4,2 m² / Einwohner GFZ 1,6: 4,5 m²/Einwohner

Programm Baufeld 2 – Schule 4-zügiges Gymnasium ca. 12.300 m² BGFSchulhoffläche 5.760 m²Sporthalle mit Tribüne für 700 Personen ca. 5.700 m² BGF

Programm Baufeld 3 – Gewerbe- und DienstleistungenGewerbe- und Dienstleistungen (ggf. Technisches Verwaltungsgebäude) ca. 60.000 – 75.000 m² BGF

Städtebauliches Konzept inneres Planungsgebiet (Kernzone)

WohnenIm Mittelpunkt des Wettbewerbsverfahrens steht die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Gesamtkonzeptes für das neue Wohngebiet Südlich Auf’m Tetelberg, das in seiner Maßstäblichkeit zwi-schen der östlich vorhandenen kleinteiligen Wohn-bebauung, den bestehenden gewerblichen Bauten im Norden und den geplanten Neubauten an der Völklinger Straße und dem Südring vermittelt.Das hierfür zu Verfügung stehende Baufeld 1 um-fasst rund 34.000 Quadratmeter Nettobauland, auf dem bei einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,4 bis 1,6 circa 400 bis 500 Wohneinheiten ent- stehen sollen.

Um ein breites Spektrum an bezahlbarem Wohn-raum bereitzustellen, ist über das Handlungs-konzept ZUKUNFT WOHNEN der Landeshaupt-stadt Düsseldorf hinaus der Ratsbeschluss vom 13.12.2018 zu beachten. Das Plangebiet befindet sich überwiegend im städtischen Eigentum. Nach dem Ratsbeschluss sind städtische Liegenschaften

ausschließlich für öffentlich geförderte und preis-gedämpfte Wohnungen vorzusehen. Demnach soll an dem Standort in erster Linie öffentlich geförder-ter und preisgedämpfter Wohnungsbau entstehen, der über die Anforderungen des Handlungskon-zepts für den Wohnungsmarkt ZUKUNFT WOH-NEN DÜSSELDORF hinausgeht. Ein Ziel für die Wohnbebauung ist, vielfältige Nut-zungen zu ermöglichen (zum Beispiel Azubi- und Atelier-Wohnen) Hierzu sind platzsparende, kreati-ve Wohnungsgrundrisse für kleine Wohneinheiten zu entwickeln.

Für den geförderten Mietwohnungsbau gelten die Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen WFB (siehe Anlage 10). Die dort vorgegebenen Wohnflächenobergrenzen sind zu beachten. Einzimmer Wohnungen sind aus-drücklich nicht gewünscht.

Zur Erreichung tragbarer Mieten wird empfohlen, die Wohnflächenobergrenzen auch für die Planung der mietpreisgedämpften Wohnungen zu Grunde zu legen. Hinsichtlich des Wohnungsgemenges

Programm Baufelder Flächenbedarf

s)

Tab. 01: Programm

Broschüre_Tetelberg.indd 22 21.06.2019 10:21:37

23

Bedarfsgerechtes Wohnungsgemenge für öffentlich geförderte Wohnungen

Haushaltsgröße Zimmer Wohnungsgröße Menge

1 Person 2 ca. 50 m² ca. 50 %

2 Personen 2 ca. 60 m² ca. 20 %, davon 2 rollstuhlgerechte Wohnungen

3 Personen 3 ca. 75 m² ca. 10 %

Ab 4 Personen Ab 4 ab ca. 90 m² ca. 20 %, davon 2 rollstuhlgerechte Wohnungen

Tab. 02: Wohnungsgemenge öffentlich geförderte Wohnungen

soll an diesem Standort aber auch ein Angebot für Familien vorgesehen werden.

Soziale InfrastrukturZu Sicherstellung der Kinderbetreuung im neuen Wohnquartier ist eine fünf-zügige Kindertagesstät-te (circa 900 Quadratmeter Nutzfläche) mit circa 1.500 Quadratmetern Außenspielflächen einzu- planen. Ihre Integration in die Wohnbebauung, das heißt die Überbauung mit Wohnungen, wird gewünscht.

Um die Attraktivität des Quartiers zu fördern, können, zum Beispiel in Kombination mit der Kindertagesstätte, Ideen für weitere öffentliche/ halböffentliche Nutzungen entwickelt und im Erläuterungsbericht näher beschrieben werden.

Grün- und FreiräumeZiel des Grünordnungsplans 2025 der Stadt Düsseldorf (siehe Anlage 04) ist, die Grünver-sorgung im Planungsgebiet über eine qualitativ angemessene Freiraumplanung sicherzustellen. In diesem Kontext ist unter anderem die Schaf-fung einer öffentlichen Grünverbindung zwischen dem Sternwartpark (Alter Bilker Friedhof) und der Völklinger Straße vorgesehen. Die Grünverbindung soll zwischen dem Gymnasium und der Sporthalle verlaufen, für den Fuß- und Radverkehr freigegeben sein und als Durchlüftungsbahn ins Gebiet hinein geführt werden.

Darüber hinaus ist die Schaffung öffentlicher Spiel-flächen in Abhängigkeit von den verfolgten bauli-chen Dichten (4,2 Quadratmeter je Einwohner bei einer GFZ von 1,4 beziehungsweise 4,5 Quadrat- meter bei einer GFZ von 1,6 und mehr) erforder-lich. Einzuhalten ist auch die Spielplatzsatzung7 der Stadt, nach der die nutzbare Mindestgröße von Spielplätzen (25 Quadratmeter) für Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen um 5 Quadratmeter je

Wohnung zu erhöhen ist. Die private Spielfläche kann bis zu 20 Prozent auf den Bedarf an öffent-licher Spielfläche angerechnet werden. Vegetation Um die mit der Neubebauung verbundenen öko- logischen und bioklimatischen Eingriffe zu minimie-ren beziehungsweise ortsnah auszugleichen, ist ein hohes Grünvolumen sicherzustellen. Der vorhande-ne, unter die Bestimmung der Baumschutzsatzung8 fallende Baumbestand kann aufgrund der Anforde- rungen der abwassertechnischen Erschließung (Geländeanschüttung) nur teilweise erhalten werden (siehe Kapitel zur Abwassertechnischen Erschließung). Dementsprechend ist im Rahmen des Entwurfs mindestens gleichwertiger Ersatz zu berücksichtigen.

Insbesondere die stadtbildprägende Platanenallee an der Völklinger Straße ist durch einen ausreichen-den Abstand der Gebäude im Baufeld 2 zu schüt-zen. Neupflanzungen sollten so weit wie möglich erdgebunden sein und einen angemessenen, die Anforderungen an die Funktionalität von Gebäuden und Erschließung berücksichtigenden Anteil an Bäumen aufweisen.

Mit Blick auf die angestrebte bauliche Dichte sind nachhaltige Ansätze zur Bauwerksbegrünung zu verfolgen. Tiefgaragen sollen überdeckt und begrünt werden (Substratstärke Ø 80 Zentimeter zuzüglich. Dränschicht). Im Bereich von Baums-tandorten ist die Überdeckung auf 130 Zentimeter zuzüglich Dränschicht zu erhöhen. Nutzbare und gestalterisch wirksame Flachdächer sind einfach intensiv zu begrünen (Substrataufbau 50 Zenti-meter zuzüglich Dränschicht). Alle anderen flach oder flach geneigten Dächer sind extensiv zu begrünen (Substrataufbau 12 Zentimeter zuzüglich Dränschicht). Investiv und in der Unterhaltung gut umsetzbare Vorschläge zur Fassadenbegrünung werden ausdrücklich begrüßt.

6 https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/63/63-102.html; 22.01.2019

7 https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/6/68/68-401.html; 16.01.2019

Broschüre_Tetelberg.indd 23 21.06.2019 10:21:37

24

Erschließung

Verkehrstechnische ErschließungDer Standort Auf’m Tetelberg erhält durch die ge-plante Entwicklung eine neue Bedeutung. Ziel ist, neue, zentrale Funktionen von mindestens teil- ge-gegebenfalls auch gesamtstädtischer Bedeutung zu verorten. Eine wichtige Voraussetzung dafür, dass das Areal urbaner werden kann, ist die Optimierung der verkehrstechnischen Erschließung. Mittelfristi-ges Ziel ist vor allem eine verbesserte Erreichbar-keit des Standortes mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes, insbesondere mit dem ÖPNV. Die im Folgenden beschriebenen verkehrsbezoge-nen Aufgabenstellungen sind in diesen Kontext zu setzen und im Sinne nachhaltiger Mobilitäts- und Erschließungslösungen zu formulieren.

Motorisierter IndividualverkehrDie Erschließung des Wohnquartiers soll von der Volmerswerther Straße über die noch zu erwei-ternden Zufahrten Auf’m Tetelberg im Norden und Bedburger Straße im Süden erfolgen.

Die Erschließung des Gewerbe- und Dienstleis-tungsstandorts sowie des Schulkomplexes soll auf der nördlichen Fahrbahnseite des Südrings über einen neu zu errichtenden Anschlussknoten sicher-gestellt werden, der westlich in die heute bereits vorhandene Parallelstraße an der Völklinger Straße anschließt. Im Bereich der Zu- und Abfahrt zum Südring muss die Befahrbarkeit für alle Fahrzeugar-ten sichergestellt werden. Hierzu wird im vorliegen-den Verkehrsgutachten (siehe Anlage 06) ein erfor-derlicher Durchmesser von 25 Meter angenommen. In der Summe müssen im Bereich der Zu- und Abfahrt am Südring etwa 18,50 Meter im Planungs-gebiet zur Verfügung gestellt werden.

Die parallel geführte Völklinger Straße ist heute als Einbahnstraße ausgewiesen und bietet Parkmög-lichkeiten in Fahrtrichtung am rechten Straßenrand. Die im Bestand vorhandene, vom Südring führende Zufahrt ist im Rahmen der zukünftigen Erschließung zu schließen. (siehe Abb. 11) Aufgrund geplanter Stellplätze am Schulgebäude muss die Parallel-straße künftig in zwei Richtungen befahrbar sein. Um straßenbegleitendes Längsparken weiterhin zu ermöglichen, wird gemäß Verkehrsgutachten eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts auf insge-samt 11,50 Meter erforderlich. Am Anschlusskno-tenpunkt Südring ist die Einrichtung einer Lichtsig-nalanlage erforderlich.

Zur Überprüfung des erwarteten Verkehrsaufkom- men und seiner Verteilung wurde eine Verkehrs- untersuchung für das Straßennetz im Bereich des Planungsgebiets erarbeitet (siehe Anlage 06). Im Ergebnis wird die Volmerswerther Straße durch die Realisierung der Vorhaben, insbesondere des neuen Wohnquartiers, stärker belastet sein als heute. Vor diesem Hintergrund sind verkehrsplanerische Kom-pensationen, zum Beispiel Verkehrsberuhigungs-maßnahmen beziehungsweise verkehrsregelnde Maßnahmen, zu prüfen. Dabei sind insbesondere innovative Mobilitätskonzepte für die zukünftigen Nutzungen zu entwickeln, um den Modal Split im Planungsgebiet in Richtung des Umweltverbundes zu verlagern.

ÖPNVDie heutige Straßenbahnhaltestelle ist am Eingang des Südfriedhofes verortet. Es ist zu prüfen, inwie-weit die Erreichbarkeit der Haltestelle, zum Bei-spiel durch eine Verlegung in die Völklinger Straße, optimiert werden kann. Weitere Vorschläge, den Standort für die Nutzung des ÖPNV attraktiver zu machen, werden begrüßt.

Fuß- und RadverkehrWesentliche Fußgängerbeziehungen im Planungs-gebiet bestehen in Richtung Stadtteil Bilk (Schulen, Einkauf, Sternwartpark et cetera) sowie zu den Haltestellen des ÖPNV.

Die neu zu schaffende Grünverbindung in Ost-West-Richtung ist für den Fuß- und Radverkehr zu dimensionieren. Zusätzliche Fußwegeverbindungen sind auf die ÖPNV-Haltestelle Südfriedhof auszu-richten.

StellplätzeDas Planungsgebiet befindet sich nach der Stell-platzrichtlinie der Stadt Düsseldorf im „sehr gut erschlossenen ÖPNV-Bereich“. Besucherstellplätze sind im Verhältnis von 1 Stellplatz je 4 Wohneinhei-ten vorzusehen. Soweit sie nicht im öffentlichen Straßenraum bereitgestellt werden können, sind sie frei zugänglich auf privatem Grund unterzubringen. Die privaten Stellplätze können in Mehrfamilien-häusern in Tiefgaragen untergebracht werden. Darüber hinaus sind Fahrradabstellplätze gemäß den Richtzahlen der Hinweise zum Fahrradparken der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-kehrswesen, Ausgabe 2012, vorzusehen.

25

Die Verpflichtung zur Herstellung von PKW- Stell-plätzen beim Wohnungsbau bildet sich demnach wie folgt ab:

Wohnungsgröße Anzahl der Stellplätze< 40 m² 1 Stellplatz pro 3 WE40–87 m² 1 Stellplatz pro 2 WE88–130 m² 2 Stellplätze pro 3 WE> 130 m² 1 Stellplatz pro 1 WE

Geförderter Wohnungsbau < 40 m² 1 Stellplatz pro 3 WE40–87 m² 1 Stellplatz pro 2 WE

Allgemein Besucherstellplätze 1 Stellplatz pro 4 WE

9Tab. 03: Stellplatzrichtlinie

Um die Stellplatzsituation zu optimieren, sind Vorschläge zu unterbreiten, die intelligente Lösungen für eine innovative Nutzung der öffent-lichen Stellplätze im Gebiet – vor allem der Schule – außerhalb der üblichen Nutzungszeiten anbieten.

Abwassertechnische ErschließungSämtliches anfallendes Abwasser (Schmutz- und gesammeltes Niederschlagswasser) ist entspre-chend § 3 der Satzung über die Abwasserbeseiti-gung der Grundstücke im Stadtgebiet Düsseldorf (Abwassersatzung) vom 21.12.2011 in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten.

Das gesamte Planungsgebiet kann dementspre-chend zukünftig an den vorhandenen öffentlichen Mischwassersammler DN 2600 in der Völklinger Straße und/oder den Hauptsammler im Südring angeschlossen werden.

Die Trassierung der öffentlichen Abwasserkanäle, die vorrangig innerhalb öffentlicher Straßen liegen sollen, orientiert sich unter anderem an der zukünf-tigen städtebaulichen Struktur, der Trassierung der Straßen, den topografischen Verhältnissen.

An den daraus folgenden erforderlichen Anschluss-punkten an die vorhandenen Sammler sind aus-reichend große Flächenbedarfe für die Anschluss-bauwerke und Leitungstrassen einschließlich derer Schutztrassen nach Vorgabe des Stadtentwässe-rungsbetriebes (SEBD) erforderlich.Da das Planungsgebiet teilweise tiefer liegt als die Völklinger Straße/der Südring, ist unter anderem

8 https://www.duesseldorf.de/bauaufsichtsamt/a-z/stellplaetze-und-garagen-fuer-wohnnutzung.html; 15.01.2019

bei der Planung der Entwässerung zu beachten, dass das Gelände mindestens auf das Straßenni-veau der Umringstraßen angehoben werden muss, um eine Lage unterhalb der Rückstauebene zu vermeiden. Die jeweilige Rückstauhöhe wird vom SEBD vorgegeben und darf an keiner Stelle im Plan-gebiet unterschritten werden. ImmissionsschutzVor dem Hintergrund der im Planungsgebiet gege-benen Lärmimmissionen wurde im Jahr 2015 ein schalltechnisches Gutachten erstellt, das für die gewerbliche Bebauung entlang des Südrings eine geschlossene Riegelbebauung vorgibt, die auch den Eckbereich zur Völklinger Straße abdeckt.

Gemäß der schalltechnischen Untersuchung aus dem Jahr 2015 kann durch eine abschirmende Bebauung am Südring, in Abhängigkeit von der tatsächlichen Höhe der Bebauung, der Lärmpegel auf 55 bis 60 dB(A) tags beziehungsweise 45 bis 55 dB(A) nachts im Inneren des Planungsgebiets reduziert werden. Unter Umständen sind weitere Schallschutzmaßnahmen notwendig.

Es ist darauf hinzuwirken, dass eine ausreichende Abschirmung in den Baufeldern 2 und 3 für das Baufeld 1 realisiert wird und dass die Gebäude zeitlich vor dem Wohnquartier in Baufeld 1 errichtet werden.

In Abwägung der unterschiedlichen Umweltbe-lange ist der Lärmschutz mit den Belangen des Lokalklimas in Einklang zu bringen. Im Ergebnis ist eine geschlossene Riegelbebauung entlang des Südrings erforderlich, entlang der Völklinger Straße ist von einer begrenzten Geschossigkeit mit Lücken zwischen den einzelnen Baukörpern auszugehen.

Klimaschutz und -anpassung Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu er-reichen, was eine Reduktion der durchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen auf zwei Tonnen Kohlenmon-oxid pro Jahr bedeutet.

Im Rahmen der Gebäudegestaltung ist zur Unter-stützung der Zielerreichung eine energieoptimierte Bauweise mit energieeffizienter Energieversorgung bei geringen CO2-Emissionen anzustreben. Vor dem Hintergrund der Lage des Planungsgebiets innerhalb des ‚Regional bedeutsamen Ausgleich-raums‘ gemäß Planungshinweiskarte Klima (siehe Kapitel Stadtklima), sollten Versiegelungen so ge-

Broschüre_Tetelberg.indd 25 21.06.2019 10:21:37

26

ring wie möglich gehalten und die Durchlässigkeit für Luftströmungen gewährleistet werden, soweit dieses mit dem Lärmschutz vereinbar ist (siehe Kapitel Immissionsschutz). Hierzu ist eine knapp 35 Meter breite Freifläche zwischen Gymnasium und Sporthalle vorgesehen, die als Grünverbindung im Wohngebiet in Richtung Volmerswerther Straße fortgeführt werden soll (siehe Abbildung 11).

Um negative Folgen für das Klima möglichst gering zu halten, sind Maßnahmen aus dem Klimaanpas-sungskonzept9 der Stadt Düsseldorf im Entwurf zu berücksichtigen.

Dächer sollen klimaangepasst ausgeprägt und be-grünt werden (siehe Kapitel Vegetation). Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit zunehmender Stärke der Substratsauflage Wasser langfristig zwischen-gespeichert werden und in Hitzeperioden verduns-ten kann. Auch begrünte Fassaden können einen sinnvollen Beitrag zur klimaangepassten Gebäudegestaltung leisten.

Im Kontext der Gestaltung von Gebäuden und Au-ßenräumen sind neben besonnten auch schattige Freiflächen anzubieten. Bäume können die Sonnen-einstrahlung vor allem auf südexponierten Fassaden mindern. Fassaden, Dächer und Oberflächen sollen so konzipiert sein, dass sich Innenräume und das Gebäudeumfeld nicht schnell aufheizen.

Maßnahmen zur Überflutungsvorsorge und zum Überflutungsschutz, wie beispielsweise multifunk-tionale Flächen oder Retentionsflächen sollten ebenfalls im Konzept dargelegt werden.

Energieversorgung/Entsorgung

EnergieZiel ist, das Planungsgebiet an die Fernwärme anzuschließen. Die entsprechenden Leitungen sind bis an die Volmerswerther Straße herangeführt und können ohne größeren Aufwand zur Versorgung des Planungsgebiets genutzt werden. Je nach Lage der Baukörper sind im Wohnungsbau auch passive und aktive Solarenergie zu nutzen.

Im Entwurf soll eine energetisch sinnvolle Bauweise Berücksichtigung finden. Dazu gehört die Realisie-rung von kompakten Baukörpern mit einem günsti-gen Verhältnis von Oberfläche zu Volumen, da sich so Heizwärmeverluste reduzieren lassen.

EntsorgungDie Entsorgungssicherheit der Gebäude ist sicher-zustellen. Die AWISTA GmbH setzt dreiachsige Entsorgungsfahrzeuge ein. Der erforderliche Wen-dekreisdurchmesser beträgt 22 Meter. Für Wert-stoffcontainer ist im Planungsgebiet eine Fläche in einer Größe von circa 2 mal 8 Meter nachzuweisen.

9 https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umweltthemen-von-a-z/klimaschutz/klimaschutz-komplett/klimaanpassung/

klimaanpassungskonzept.html; 21.02.2019

Broschüre_Tetelberg.indd 26 21.06.2019 10:21:37

27

D – AnlagenAls Grundlage der Bearbeitung werden den Wettbewerbsteilnehmern neben dieser Aufgabenstellung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Die Anlage 14 wird im Rahmen des Rückfragenkolloquiums übergeben.

Anlage 01 Planunterlagen mit Planungsgebietsgrenzen, Baufeldern und Höhenangaben als Grundlage für die Plandarstellungen (dwg)

Anlage 02 Luftbilder und Liegenschaftsplan (pdf)

Anlage 03 Bau- und Planungsrecht: Flächennutzungsplan/Bebauungspläne (pdf)

Anlage 04 Grün- und Freiräume: Grünordnungsplan 2025/Grünrahmenplan Stadtbezirk 3/ Übersicht markante Bäume/Baumschutzsatzung (pdf)

Anlage 05 Stadtklima: Planungshinweiskarte Klima (pdf)

Anlage 06 Verkehr: Verkehrsuntersuchung 2018 (pdf)

Anlage 07 Soziale Infrastruktur: Schulplanung (pdf)

Anlage 08 Immissionen: Schalltechnische Untersuchung/Lärmkartierung (pdf)

Anlage 09 Altlasten: Verortung Altablagerungen/Chromwasserverunreinigung (pdf) Anlage 10 Wohnen: Auszug aus dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt/Wohnförderungs- bestimmungen für das Land NRW (pdf)

Anlage 11 Vorlage Erläuterungsbericht (doc)

Anlage 12 Formblatt Flächenberechnung (xls)

Anlage 13 Vorlage Layout Präsentationspläne (pdf)

Anlage 14 Modelleinsatzplatte M. 1:1.000

Broschüre_Tetelberg.indd 27 21.06.2019 10:21:37

Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister StadtplanungsamtBrinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf

Verantwortlich Ruth Orzessek-Kruppa

VI/19www.duesseldorf.de

Broschüre_Tetelberg.indd 28 21.06.2019 10:21:37