SEB Konzept Stiftungsfonds - savillsim-publikumsfonds.de · SEB Konzept Stiftungsfonds –...

35
savillsim.com Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 SEB Konzept Stiftungsfonds

Transcript of SEB Konzept Stiftungsfonds - savillsim-publikumsfonds.de · SEB Konzept Stiftungsfonds –...

savillsim.com

Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

SEB Konzept Stiftungsfonds

Inhalt

Editorial 4

Risikomanagement 5

Immobilienmärkte im Überblick 7

Ergebnisse des Fonds im Detail 11

Struktur des Fondsvermögens 11

Liquidität 11

Ausschüttung 11

Anlageerfolg 11

Veränderungen im Portfolio 12

Ausblick 13

Übersicht: Renditen und Bewertung 14

Entwicklung des Fondsvermögens 15

Vermögensübersicht 16

Vermögensaufstellung, Teil I: Bestand der Liquidität 18

Vermögensaufstellung, Teil II: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, zusätzliche Erläuterungen 18

Ertrags- und Aufwandsrechnung 19

Verwendungsrechnung 21

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV 22

Vermerk des Abschlussprüfers 25

Steuerliche Hinweise für Anleger 26

Gremien 34

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 2

SEB Konzept Stiftungsfonds auf einen Blick zum 31.12.2016

1) bezogen auf das durchschnittliche eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds2) bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des Fonds 3) Berechnungsmethode nach BVI4) Bei Anteilscheinrückgaben wird gemäß § 9 der BAB ein Rücknahmeabschlag von bis zu 3 % des Anteilwerts erhoben.5) Gesamtkostenquote bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen innerhalb eines Geschäftsjahres in Prozent. Ermittelt zum 31.12.2016. Die Höhe der Gesamtkosten quote ist auf

Seite 20 erläutert.

* Die Renditekennzahlen waren nicht Gegenstand der Prüfung des „Vermerk des Abschlussprüfers“.

Dieser Jahresbericht und der separat erhältliche Verkaufsprospekt sind dem Erwerber von SEB Konzept Stiftungsfonds-Anteilen bis zum Erscheinen des Jahres berichtes zum 31.12.2017 auszuhändigen.

WKN: SEB7M9 ISIN: DE000SEB7M96 Auflage des Fonds: 15. Juli 2013

Fondsvermögen EUR 15,9 Mio.

Immobilienvermögen gesamt (Verkehrswerte) EUR 0,0 Mio.

Fondsobjekte gesamt –

Veränderungen im Berichtszeitraum

Verkäufe / Abgänge 1

Ausschüttung am 03.04.2017 EUR 12,8 Mio.

Ausschüttung je Anteil EUR 100,00

Immobiliengesamtrendite 1) für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2016 * 16,1 %

Liquiditätsrendite 2) für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2016 * 0,0 %

Anlageerfolg 3) für den Zeitraum 01.01.2016 – 31.12.2016 * 12,8 %

Anteilwert / Rücknahmepreis 4) EUR 124,62

Ausgabepreis EUR 128,36

Gesamtkostenquote 5) 1,44 %

3 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Carolina v. Groddeck und Hermann Löschinger

Editorial

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

mit einer Jahresperformance von 12,8 % hat der SEB Konzept Stiftungsfonds zum Geschäftsjahresende am 31. Dezember 2016 erneut ein hervorragendes Ergebnis erzielt. Die kumulierte Rendite seit Auflage am 15. Juli 2013 summiert sich per Berichtsstichtag auf 38,3 %.

Trotz der überaus positiven Entwicklung wird der SEB Konzept Stiftungsfonds nicht weitergeführt, da sich Savills Investment Management strategisch auf institutionelle Kunden und das Segment der Spezialfonds konzentriert.

Aus diesem Grund wurde im zweiten Geschäftshalbjahr 2016 das Logistikobjekt in Wolfsburg veräußert. Die Liegenschaft, die seit Fertigstellung im November 2013 die einzige Immobilie im Bestand des SEB Konzept Stiftungsfonds war, ist langfris-tig und vollständig an einen Kontraktlogistiker der Automobil-

und Zuliefererindustrie vermietet und von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mit dem Gütesiegel DGNB in Silber zertifiziert. Der Verkehrswert des Logistik-objekts ist während der kurzen Lebensdauer des Fonds signi-fikant gestiegen. Auch gegenüber dem zuletzt festgestellten Verkehrswert wechselte die Immobilie mit einem Plus von rund 14 % den Besitzer.

Die durch den Verkauf generierte Liquidität ist dem Fonds abzüglich der Transaktionsnebenkosten und der Rückführung von Verbindlichkeiten am 30. November 2016 zugeflossen.

Im Berichtszeitraum wurden Carolina v. Groddeck und Hermann Löschinger in die Geschäftsführung der Savills Fund Management GmbH berufen. Per 31. Dezember 2016 sind Siegfried A. Cofalka und Axel Kraus aus der Geschäftsführung ausgeschieden.

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 4

Risikomanagement

Das Risikomanagement wird als ein kontinuierlicher, alle Unter-nehmensbereiche integrierender Prozess verstanden. Durch diesen Prozess werden alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken zusammengefasst. Ein wesentliches Ziel ist hierbei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen. Das frühzeitige Erkennen von Risiken hilft, Hand-lungsspielräume zu schaffen, die zur langfristigen Sicherung von bestehenden und zum Aufbau von neuen Erfolgspotenzia-len beitragen können. Die Savills Fund Management GmbH (ehemals SEB Investment GmbH) verfügt über einen Risiko-managementprozess, der aus den Komponenten Risikostrate-gie, Identi fikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Über wachung sowie Kommunikation und Dokumentation der Risiken besteht.

In Anlehnung an gesetzliche Regelungen werden folgende wesentliche Risikoarten unterschieden:

Adressenausfallrisiken

Durch den Ausfall eines Ausstellers von Wertpapieren, von Mietern oder Kontrahenten können Verluste für das Sonder-vermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Aus-wirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Aus-stellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Dem Ausfall von Mietern begegnet man durch aktives Management des Port-folios und regelmäßiges Monitoring. Weitere Maßnahmen sind die Bonitätsprüfung und die weitgehende Vermeidung von Klumpenrisiken im Vermietungsbereich.

Auch bei sorgfältiger Auswahl von Wertpapieren und Mietern kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Aus-fall von Ausstellern bzw. Mietern eintreten. Das Kontrahenten-risiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrags, mit der eigenen Forderung teilweise oder vollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden, insbesondere aber im Zusammenhang mit dem Abschluss von derivativen Geschäften, die z. B. zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt werden.

Zinsänderungsrisiken

Die Liquiditätsanlagen unterliegen einem Zinsänderungsrisiko und beeinflussen die Wertentwicklung des Sondervermögens. Ändert sich das Marktzinsniveau – ausgehend vom Niveau zum Zeitpunkt der Anlage –, so wirkt sich dies auf die Kurs-entwicklung bzw. Verzinsung der Anlage aus und führt zu Schwankungen.

Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit der Anlage unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisiken als festver-zinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber i. d. R. geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Die Liquidität wurde im Berichtsjahr in laufenden Bank guthaben unterhalten.

Kredite unterliegen ebenfalls einem Zinsänderungsrisiko. Um negative Leverage-Effekte so weit wie möglich zu minimieren, werden Zinsbindung und Endfälligkeit der Darlehen auf die geplante Haltedauer der Immobilien, die Entwicklung des Ver-mietungsstandes und die Zinsprognose abgestimmt. Bei vor-zeitiger Auflösung laufender Kredite besteht das Risiko der Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen.

Zur Reduzierung von Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken kann die Fondsgesellschaft derivative Finanzinstrumente ein-setzen. Derivate werden im Rahmen einer Risikoreduzierung ausschließlich zur Absicherung verwendet.

Währungsrisiken

Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens. Grundsätzlich wird durch weitgehende Absicherung der Währungspositionen versucht, eine risikoarme Währungsstrategie zu verfolgen. So erfolgt – neben einer Fremdkapitalaufnahme in der entspre-chenden Fremdwährung – die Absicherung der Währungs-position durch den Abschluss von Devisentermingeschäften.

Immobilienrisiken

Das Immobilieneigentum stellt die Basis für das wirtschaft liche Ergebnis Offener Immobilienfonds dar. Diese Immobilieninves-titionen unterliegen Risiken, die Auswirkungen auf den Anteil-wert des Fonds haben können. Daher können sowohl die Bewer-tung der Immobilie als auch die Immobilien erträge aus vielerlei Gründen schwanken:

W Politische, (steuer-)rechtliche und wirtschaftliche Risiken sowie die Transparenz und der Entwicklungsgrad des jeweiligen Immobilienmarkts sind bei den Investitionsent-scheidungen zu beachten.

W Bei Investitionen außerhalb des Euroraums ist zudem die Volatilität der Landeswährung in die Investitionsentschei-dung einzubeziehen. Die Kursschwankungen und die Kos-ten der Währungsabsicherung beeinflussen die Immobilien-rendite.

W Eine Veränderung der Standortqualität kann direkte Auswir-kungen auf die Vermietbarkeit und die aktuelle Vermietungs-situation haben. Steigt die Attraktivität des Standorts, können Mietverträge auf höherem Mietniveau abgeschlos-sen werden, sinkt sie jedoch, kann es im schlimmsten Fall sogar zu dauerhaften Leerständen kommen.

W Gebäudequalität und -zustand haben ebenfalls direkte Auswirkungen auf die Ertragskraft der Immobilie. Der Gebäudezustand kann Instandhaltungsaufwendungen erforderlich machen, welche die geplanten Instandhal-tungskosten überschreiten. Zusätzlich erforderliche

5 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

In vestitionskosten können die Rendite kurzfristig belas ten, aber auch für eine langfristig positive Entwicklung notwen-dig sein.

W Risiken aus Feuer- und Sturmschäden sowie Elementarschä-den (z. B. Hochwasser und Erdbeben) werden international durch Versicherungen abgesichert, soweit möglich sowie wirtschaftlich vertretbar und sachlich geboten.

W Leerstand und Mietvertragsausläufe können ein Ertrags-potenzial, aber auch ein Risiko sein. So können Objekte mit Leerstand gezielt antizyklisch eingekauft werden, um später Wertsteigerungen zu realisieren. Entscheidend sind hierbei eine regelmäßige Beobachtung der Märkte, in die investiert wurde, und ein daraus abgeleitetes Handeln, um frühzeitig auf Marktbewegungen zu reagieren. Gleichzeitig führt Leerstand einerseits zu Ertragsausfällen und anderer-seits zu erhöhten Kosten, um die Vermietungsattraktivität des Objekts zu steigern.

W Die Bonität der Mieter ist ebenfalls eine wesentliche Risiko-komponente. Geringe Bonität kann zu hohen Außenstän-den und Insolvenzen können zum vollständigen Ausfall der Erträge führen. Die Reduzierung der Abhängigkeit von ein-zelnen Mietern oder Branchen wird im Rahmen der Portfolio-steuerung angestrebt.

W Bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, d. h. einem indirekten Immobilienerwerb, können sich insbesondere im Ausland Risiken aus Änderungen im Gesellschafts- und Steuerrecht ergeben.

Immobilienspezifische Marktpreisrisiken wie Vermietungsquote, Mietausläufe und Performance des Immobilienportfolios wer-den regelmäßig überwacht. Die Überwachung der Performance,

ihrer wesentlichen Komponenten sowie das Controlling der Performance-Komponenten (z. B. Immobilienrendite, Rendite der Liquiditätsanlagen, sonstige Erträge und Gebühren) erfol-gen durch entsprechende Abteilungen. Für relevante Kennzah-len wurde ein entsprechendes Reporting eingerichtet.

Operationale Risiken

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die ordnungsgemäße Verwaltung des Sondervermögens sicherzustellen. Daher hat sie entsprechende Vorkehrungen getroffen und für jedes iden-tifizierte operationale Risiko entsprechende Risikominimierungs-maßnahmen installiert. Innerhalb des Sondervermögens beste-hen die operationalen Risiken z. B. in Form von Rechts- und Steuerrisiken.

Liquiditätsrisiken

Immobilien können – anders als z. B. börsengehandelte Wert-papiere – nicht jederzeit kurzfristig veräußert werden. Daher hält der Fonds – neben der gesetzlich geforderten Liquidität – abhängig von Zahlungsströmen innerhalb des Sonderver-mögens weitere Liquidität vor. Dennoch kann es im Ausnahme-fall zu Aussetzungen der Anteilscheinrücknahme kommen, wenn unerwartete Mittel abflüsse durch die bestehende Liqui-dität kurzfristig nicht gedeckt werden können und erst die erforderliche Liquidität, z. B. durch Veräußerung von Liegen-schaften oder Kreditaufnahme, bereit gestellt wird.

Auf Risiken, die im Berichtszeitraum bestanden, wird in den einzelnen Kapiteln eingegangen.

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 6

Immobilienmärkte im Überblick

Wirtschaftliches Umfeld

Anhaltende Unsicherheiten prägten 2016 das politische und ökonomische Umfeld. Zu den latenten Themen gehörten die fragile Wirtschaft in China, wechselnde Erwartungen höherer Leitzinsen in den USA, die dortigen Präsidentschaftswahlen, außerdem die Flüchtlings- und Bankenkrise in Europa sowie geopolitische Konflikte und Terroranschläge. Im Sommer 2016 sorgte zudem das überraschende Votum der Briten für einen Ausstieg aus der Europäischen Union für einen Schock.

Vor diesem Hintergrund reduzierte sich das Wachstum der Weltwirtschaft 2016 von 2,8 % auf etwa 2,5 %. Dies lag vor allem an den USA und China, während sich die Konjunktur in Europa stabil zeigte. Die Teuerung vollzog aufgrund der Erho-lung der Rohölpreise seit Mitte 2016 einen Turnaround, sodass die Deflationsängste abflauten. Allerdings lockerten viele Noten-banken in der ersten Jahreshälfte 2016 wegen der bis dahin fragilen Konjunktur und der historisch niedrigen Inflation noch-mals ihre Geldpolitik. Die EZB und die japanische Notenbank griffen dabei neben Wertpapierkäufen auch erstmals in ihrer Geschichte auf negative Leitzinsen zurück. Dies führte an den Anleihemärkten in Europa und Japan auch zu Renditen im Minusbereich. In den USA war der Trend gegenläufig, da die lange prophezeite Erhöhung der Leitzinsen im Dezember 2016 vollzogen wurde.

Für das Jahr 2017 ist wieder mit einer leichten Beschleunigung des globalen Wachstums auf 2,8 % zu rechnen. Zugleich sollte sich der moderate Anstieg der Inflation fortsetzen. Die Unsi-cherheiten bleiben aber auch 2017 ausgesprochen hoch. Dies liegt in erster Linie an den Brexitverhandlungen, die im März beginnen sollen, der latenten Bankenkrise – insbesondere in Italien – sowie den Wahlen in Frankreich, Deutschland und den Niederlanden. Politische Risiken gehen vom Kurs der neuen US-Regierung aus. Vermehrter Protektionismus und eine expansivere Fiskalpolitik stehen auf der Agenda. Weitere Bedrohungen bestehen durch eine mögliche harte Landung Chinas bzw. eine Schuldenkrise in den Emerging Markets. Geopolitische Gefahren bergen die Konflikte im Mittleren Osten, in Afrika und Asien. Die Geldpolitik dürfte zwischen Europa und den USA vermutlich weiter divergieren. Wie stark ihre künf-tige Straffung in den USA ausfallen wird, hängt auch von der dortigen Fiskalpolitik ab. In Europa und Japan sollte die Geld-politik auch 2017 expansiv bleiben und den Einfluss der USA auf die Kapitalmarktzinsen dämpfen.

Globale Immobilienmärkte

Die Vermietungsaktivitäten an den wichtigsten globalen Büro-märkten zeigten sich trotz des starken Gegenwinds nur wenig rückläufig. In den USA wurde das Geschehen durch den robusten Arbeitsmarkt gestützt und Europa überraschte abge-sehen von Großbritannien positiv. In Asien ist das Vermietungs-volumen ohne China und Indien gestiegen, hat aber insgesamt nachgegeben. An den beobachteten Märkten haben die Büro-mieten im Schnitt weiter moderat angezogen. Für 2017 ist welt-weit mit einem nahezu stabilen Vermietungsvolumen zu rech-nen. So dürfte das konjunkturelle Umfeld zwar positiv bleiben,

die Unsicherheiten sollten jedoch teilweise zu zurückhaltenden Vermietungsdispositionen führen.

Die Investmentmärkte waren 2016 von den erhöhten Unwäg-barkeiten stärker betroffen als die Vermietungsmärkte. In allen drei Hauptregionen hat das Transaktionsvolumen abgenommen, wobei sich regional einige Märkte gegen den Trend behaupten konnten. Der Fokus der Investoren verschob sich 2016 ten-denziell weg von Europa und Asien hin zu Nordamerika. Der Anteil der grenzüberschreitenden sogenannten Cross-Border-Investitionen verlor insgesamt an Bedeutung. Durch den Anla-gedruck institutioneller Investoren, das Streben nach Sicher-heit, die wenig attraktiven Renditen anderer Anlageformen und den Mangel geeigneter Immobilienprodukte standen die Ankaufs-renditen unverändert weltweit unter Druck. An dieser Situation wird sich 2017 wenig ändern. Ein weiterer Anstieg der Kapital-marktzinsen infolge höherer Leitzinsen in den USA wird in vielen Teilen der Welt durch eine anhaltend expansive Geld-politik gemildert. Selektiv besitzen die Ankaufsrenditen daher noch Abwärtspotenzial. Ein Zinsanstieg führt ohnehin erst mit einer zeitlichen Verzögerung zu einem Trendwechsel bei den Ankaufsrenditen.

Deutschland

Der weitere moderate Aufschwung in Deutschland spiegelt sich auch an den Büromärkten wider. Der Flächenumsatz erreichte 2016 ein Rekordvolumen, und der Leerstand ist trotz zunehmen-der Bautätigkeit erneut rückläufig. An den meisten der Top-7- Standorte sind die Büromieten daher gestiegen. Trotz des für 2017 erwarteten niedrigeren Wachstums sollte die Nachfrage nach Büroflächen nach wie vor rege bleiben, sodass der Leer-stand auch bei höherem Flächenzugang nochmals zurückge-hen dürfte. Der positive Trend der Büromieten wird voraussicht-lich vor allem in München, Berlin und Köln anhalten.

Obwohl das Transaktionsvolumen für das Jahr 2016 gegen-über 2015 rückläufig war, wurde im langfristigen Vergleich dennoch ein überdurchschnittliches Niveau erreicht. Ledig-lich der Sektor Hotel hat am Investmentmarkt 2016 einen Anstieg verbucht. Ausländische Investoren sind die dominie-renden Akteure, wobei institutionelle Anleger am stärksten als Nettokäufer auftreten. Die Spitzenrenditen an den Top-standorten Deutschlands haben weiter nachgegeben. Da die Anziehungskraft des deutschen Markts hoch und das Angebot an Investmentprodukten immer geringer ist, besteht Spielraum für einen zusätzlichen, wenn auch begrenzten Renditerückgang.

Großbritannien

Die Wirtschaft Großbritanniens verzeichnete bis in den Herbst 2016 zwar ein kräftiges Wachstum, aber die Vermie-tungs- und Investmentmärkte standen zunehmend im Zei-chen des EU-Referendums. So waren die Vermietungsakt i-vitäten an den Büromärkten zurückhaltender, indes relativ solide. Die Spitzenmieten präsentierten sich prinzipiell stabil, doch die Effektivmieten kamen unter Druck. Der britische Investmentmarkt beruhigte sich 2016 spürbar, der Rückgang

7 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

des Transaktionsvolumens fiel allerdings geringer aus als der Einbruch von 2008 / 09. Zugleich gaben die Ankaufsrenditen nicht mehr weiter nach, in einigen Teilmärkten stiegen sie sogar teilweise leicht an.

Generell gehen vom für März 2017 angekündigten Start des Brexitprozesses Unsicherheiten für die Konjunktur sowie die Vermietungs- und Investmentmärkte aus. Nach dem Austritts-votum wurden die Wachstumsprognosen für Großbritannien stark reduziert. An den Vermietungsmärkten wird für Core-Lagen zwar eine relativ robuste Entwicklung prognostiziert, doch sekundäre Standorte dürften an Anziehungskraft verlie-ren. Am Investmentmarkt hat sich die preisliche Attraktivität britischer Immobilien für ausländische Investoren durch die starke Abwertung des Pfunds deutlich erhöht. Dies sollte einem weiteren Anstieg der Ankaufsrenditen entgegenwirken.

Frankreich

Das ohnehin verhaltene Wirtschaftswachstum in Frankreich hat sich 2016 etwas verlangsamt. Für 2017 wird ein konstan-tes Tempo erwartet, allerdings werden die mittelfristigen Per-spektiven vom Ausgang der Wahlen bestimmt. Der Büroflächen-umsatz in den Top-4-Märkten erreichte 2016 ein Rekordniveau. Der Leerstand war in Paris weiter rückläufig, was sich auch in steigenden Mieten widerspiegelte. Dagegen war an den Regio-nalmärkten nur wenig Bewegung zu beobachten. 2017 dürften sich die Mieten uneinheitlich entwickeln und die Fertigstellun-gen zunehmen. Mit einer Aufwärtsbewegung ist in zentralen Lagen von Paris sowie im Bürozentrum La Défense zu rechnen.

Auch in Frankreich nahm das Transaktionsvolumen im Jahres-verlauf 2016 ab. Büroimmobilien mit einem Fokus auf Paris blieben der von den Investoren präferierte Sektor. Die Spitzen-renditen sanken überwiegend weiter, indes langsamer. Dieser Trend könnte sich im Bürosektor, wenn auch nur einge-schränkt, fortsetzen.

Benelux

Die Wirtschaft in den Benelux-Ländern erholte sich 2016 weiter und auch 2017 wird ein solides Wachstum erwartet. In den Niederlanden fiel die Büronachfrage 2016 enttäuschend aus, wobei sich das Mieterinteresse generell auf Objekte hoher Qua-lität in zentralen Lagen konzentriert. Der Leerstand war 2016 lediglich in Amsterdam nennenswert rückläufig, in der Folge zeigten sich bei modernen Flächen partiell Engpässe und führ-ten zu höheren Mieten. Brüssel verzeichnete 2016 eine starke Büro nachfrage aus dem öffentlichen Sektor. Angekündigte Restrukturierungen im Finanzsektor dürften jedoch die weitere Flächen nachfrage bremsen. Insgesamt sollten sich die zentra-len Lagen moderat positiv entwickeln, während viele dezent-rale und regionale Standorte in den Benelux-Ländern noch auf eine Erholung warten.

Die Investmentaktivitäten in den Benelux-Ländern haben sich 2016 beruhigt, nachdem im Vorjahr das höchste Transaktionsvolu-men seit 2007 zu verbuchen war. Ein stärkeres Investoren interesse war vor allem im Bereich Büro sowie bei Logistik immobilien in

den Niederlanden spürbar. Die Ankaufsrenditen waren überwie-gend rückläufig. Diese Tendenz sollte angesichts des relativ attraktiven Pricings andauern.

Südeuropa

Südeuropa befindet sich, angeführt von Spanien, wirtschaft-lich im Aufwärtstrend. Italien erholt sich zwar ebenfalls gradu-ell, hinkt aber hinterher. 2017 sollte sich das Wachstum in Spanien leicht beruhigen. In Italien bleibt es aber schwach, gebremst durch die Bankenkrise und politische Unsicherheit. Die Unterschiede in der Konjunktur spiegeln sich auch in der Entwicklung der Büromärkte wider. Die Belebung der Spitzen-mieten in Spanien eilt den übrigen südeuropäischen Märkten voraus. Daran dürfte sich auch 2017 nichts ändern.

Die Tendenzen am Investmentmarkt sind ebenfalls disparat. Während Spanien 2016 das höchste Transaktionsvolumen seit 2007 vorweisen kann, waren die Investmentaktivitäten in den übrigen Ländern rückläufig. Die sinkenden Spitzenren-diten haben teilweise die Tiefs von 2007 erreicht oder gar unterschritten. Diese Renditekompression dürfte auch 2017 anhalten. In Italien ist jedoch angesichts der drohenden Neuwah-len mit einer stärkeren Zurückhaltung ausländischer Investo-ren zu rechnen.

Nordeuropa

In Schweden hat der kräftige Aufschwung 2016 an Elan verlo-ren. Die Nachfrage nach Büroflächen bleibt aber robust und die sinkende Verfügbarkeit von modernen Flächen in zentraler Lage sorgt für steigende Spitzenmieten. Trotz der zyklischen Beruhigung des Wachstums sollte diese positive Entwicklung anhalten.

Die finnische Wirtschaft befindet sich seit Anfang 2015 sukzes-sive auf Erholungskurs. Obwohl die Büronachfrage anzieht, verharrt der Leerstand in Helsinki auf stattlichem Niveau. 2017 sollte sich der Aufwärtstrend fortsetzen. Dies kann im Zentrum Helsinkis partiell zu höheren Mieten in modernen Flächen führen.

Auch die Bewegungen an den Transaktionsmärkten in Nord-europa waren uneinheitlich. Ein Anstieg der Investmentvolu-mina war in Schweden und in Finnland zu verbuchen. Die Ankaufsrenditen gaben jedoch auf breiter Front nach. In Nord-europa gibt es teilweise Spielraum für einen weiteren Rendite-rückgang. Vor allem in Schweden dürfte er angesichts des historisch niedrigen Niveaus allerdings begrenzt sein.

Zentralosteuropa

Das bisher ausgeprägte Wirtschaftswachstum in Zentralosteu-ropa hat sich im Verlauf des Jahres 2016 etwas reduziert, was vorwiegend auf das Auslaufen von Förderprogrammen in Polen und Ungarn zurückzuführen war. Aktuelle Prognosen weisen auf einen robusten Aufwärtskurs im Jahr 2017 hin. Trotz Verlus-ten lag der Büroflächenumsatz in den Top-3-Metropolen über dem langjährigen Mittel. Dem stehen jedoch teils hohe Flächen-

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 8

zugänge gegenüber. Dies gilt insbesondere für Warschau, wo der ohnehin hohe Leerstand aufgrund der zu erwartenden Fer-tigstellungen 2017 noch weiter zu steigen droht. Die Spitzenmie-ten in Warschau sollten daher vorerst unter Druck bleiben, wäh-rend in Prag und Budapest ein leichtes Plus wahrscheinlich ist.

Das Transaktionsgeschehen in Zentralosteuropa ist unverän-dert lebhaft. 2016 standen vor allem Polen und Ungarn im Mittelpunkt, während die Investmentaktivitäten in der Tsche-chischen Republik abnahmen. Der Rückgang der Ankaufsren-diten hielt aber in allen Märkten an. Diese Tendenz dürfte sich auf Jahressicht in moderatem Maß fortsetzen.

USA

Die Konjunktur in den USA hat sich seit Herbst 2015 beruhigt und erst im Sommer 2016 wieder an Schwung gewonnen. So wird für 2017 ein höheres Wachstum als 2016 vorhergesagt. Angesichts der angekündigten expansiveren Fiskalpolitik der neuen US-Regierung besteht ein zusätzliches Aufwärtspoten-zial. Ein steigendes Zinsniveau dürfte die Wirtschaftskraft erst mittelfristig wieder dämpfen.

Die Konjunkturdelle hat im bisherigen Jahresverlauf auch die Erholung an den Büromärkten etwas eingetrübt. 2017 sollte nicht nur der Leerstand im nationalen Durchschnitt trotz einer zunehmenden Bautätigkeit weiter sinken, sondern sollten auch die Büromieten unverändert moderat steigen.

Der US-Einzelhandel nahm unterstützt durch eine geringe Bautätigkeit ebenfalls Fahrt auf, indes verhaltener als in frühe-ren Zyklen. Regional und formatbezogen zeigen sich Unter-schiede. Generell wird der Aufwärtstrend nicht zuletzt durch den Strukturwandel hin zum E-Commerce gebremst. Diese divergierende Entwicklung sollte 2017 andauern.

Auch in den USA hat sich das Geschehen am Investmentmarkt 2016 abgekühlt, blieb aber gemessen an früheren Jahren robust. Relativ stabil präsentierte sich lediglich der Apartment-sektor, während Büroinvestments den geringsten Rückgang verbuchten. Vor diesem Hintergrund sind die Ankaufsrenditen langsamer gesunken, in einzelnen Märkten war auch ein leich-ter Anstieg zu verzeichnen. 2017 dürfte der Druck auf die Ankaufsrenditen anhalten und der Renditetrend sich weiter ausdifferenzieren.

Asien-Pazifik

Das Wachstum in Asien-Pazifik hat sich bis Herbst 2016 auf leicht ermäßigtem Niveau stabilisiert. Dabei zeigte sich die Konjunktur sowohl in den regionalen Industrieländern als auch den dortigen Emerging Markets relativ beständig. Die Wachs-tumsprognosen für 2017 belaufen sich auf 4,6 % nach 4,7 % im Vorjahr, wobei die erwartete weitere Abkühlung in China von anderen Ländern nahezu kompensiert wird. So ist in Japan und Singapur 2017 mit einer leichten Erholung und in Austra-lien mit einer stabilen Wirtschaft zu rechnen. Insgesamt liegt die Wachstumsrate der Region damit weiterhin erheblich über derjenigen der USA oder Europas.

Die Lage an den Büromärkten in Asien-Pazifik war 2016 uneinheitlich. Einen Anstieg der Mieten verbuchten vor allem Japan, Teile Australiens sowie einige Tier-1-Metropolen in China. In den von einem Überangebot gekennzeichneten Märk-ten in Singapur und vielen Tier-2-Märkten Chinas waren die Büromieten dagegen ebenso rückläufig wie in den vom Roh-stoffsektor geprägten Märkten Australiens und in Hongkong.

Diese heterogene Entwicklung dürfte auch 2017 anhalten. Dabei sollte der Angebotsdruck tendenziell nachlassen, da der Bauzyklus 2016 wohl seinen Höhepunkt erreicht hat. In Japan und Australien wird ein weiterer, wenn auch abgeschwächter Mietanstieg prognostiziert. In China wird der disparate Trend andauern. So ist in den Tier-1-Metropolen von einem modera-ten Mietanstieg auszugehen. Ansonsten dämpfen hohe Fertig-stellungen und hohe Leerstände die Mietentwicklung. Auch in Singapur wird der angebotsbedingte Mietrückgang 2017 Bestand behalten. Ein Ende der Korrektur ist erst 2018 in Sicht. Ebenso sollten die Mieten an den rohstoffnahen Märkten Australiens noch unter Druck bleiben.

Nach dem Rekordvolumen Ende 2015 haben sich die Invest-mentaktivitäten in Asien-Pazifik 2016 beruhigt. Lediglich Hong-kong, Singapur, Südkorea und Teile Südostasiens verzeichneten ein höheres Transaktionsvolumen bei Bestandsimmobilien. Der Rückgang erstreckte sich über alle Nutzungsarten, ausge-nommen Wohnen. In China präsentierte sich vor allem die vom Wohnungssektor dominierte Entwicklungstätigkeit stabil. Die Ankaufsrenditen in der Region gaben an den meisten Immobi-lienmärkten weiter nach. Nur in Hongkong war ein leichter Renditeanstieg zu registrieren. Dieser uneinheitliche Trend dürfte sich 2017 fortsetzen, wobei auch für Singapur ein leichter Renditeanstieg prognostiziert wird.

9 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 10

Ergebnisse des Fonds im Detail

Entwicklung des SEB Konzept Stiftungsfonds

Struktur des Fondsvermögens

Das Fondsvermögen des SEB Konzept Stiftungsfonds erhöhte sich im Berichtszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezem-ber 2016 um EUR 1,1 Mio. und beträgt zum Stichtag EUR 15,9 Mio. Der Anstieg des Fondsvermögens ist hauptsächlich auf den Verkauf der einzigen Immobilie zurückzuführen, wodurch sich zum Bilanzstichtag die Liquiditätsanlagen auf EUR 17,6 Mio. erhöht haben. Diese ergeben sich aus dem Verkaufspreis in Höhe von EUR 21,6 Mio. abzüglich der um EUR 4,0 Mio. redu-zierten Verbindlichkeiten und Rückstellungen gegenüber dem Berichtszeitraum vom Vorjahr. Die Anzahl der umlaufenden Anteile blieb unverändert bei 127.685 Stück.

Liquidität

Die Bruttoliquidität lag zum Berichtsstichtag bei 110,75 % und wurde zum Ende der Berichtsperiode vollständig als täglich verfügbares Bankguthaben gehalten.

Weitere Informationen zu den Liquiditätsanlagen, Verbindlich-keiten und Rückstellungen finden Sie bei den „Erläuterungen zur Vermögensübersicht“ auf Seite 17.

Ausschüttung

Für das Geschäftsjahr 2016 erfolgt eine Ausschüttung in Höhe von EUR 100,00 pro Anteil am 03. April 2017.

Anlageerfolg *

Der Fonds realisierte im Berichtszeitraum eine Wertentwick-lung von insgesamt 12,8 % bzw. EUR 14,22 pro Anteil.

1) Rumpfgeschäftsjahr vom 15.07.2013 bis 31.12.2013

Wertentwicklung nach BVI-Methode *

Hinweis: Berechnet nach BVI-Methode (ohne Ausgabeaufschlag, Ausschüttungen sofort wieder angelegt). Historische Performancedaten erlauben keine Prognose für die Zukunft.

* Diese Tabellen und der erläuternde Text waren nicht Gegenstand der Prüfung des „ Vermerk des Abschlussprüfers“.

Stichtag 31.12.2013

TEUR

1)

Stichtag 31.12.2014

TEUR

Stichtag 31.12.2015

TEUR

Stichtag 31.12.2016

TEUR

Immobilien 16.540 17.850 17.975 –

Liquiditätsanlagen 804 1.383 1.638 17.623

Sonstige Vermögensgegenstände 1.142 1.097 977 124

. /. Verbindlichkeiten und Rückstellungen – 5.450 – 5.823 – 5.791 – 1.835

Fondsvermögen 13.036 14.507 14.799 15.912

Anteilumlauf (Stück) 127.685 127.685 127.685 127.685

Anteilwert (EUR) 102,09 113,61 115,90 124,62

Ausschüttung je Anteil (EUR) 0,75 5,50 5,50 100,00

Tag der Ausschüttung 30.04.2014 02.04.2015 15.04.2016 03.04.2017

Anteilwert am 31.12.2016 EUR 124,62

zuzüglich Ausschüttung vom 15.04.2016 EUR 5,50

abzüglich Anteilwert vom 01.01.2016 EUR – 115,90

Anlageerfolg EUR 14,22

Rendite in %

Rendite in % p. a.

1 Jahr 12,8 12,8

3 Jahre 35,5 10,6

seit Auflage 38,3 9,7

11 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Veränderungen im Portfolio

Im Berichtszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2016 hat das Fondsmanagement die Immobilie am Lehmkuhlenfeld 13 in Wolfsburg mit herausragendem Erfolg veräußert. Obwohl der Verkehrswert der Liegenschaft innerhalb der kurzen Lebens-dauer des Fonds bereits nachhaltig gestiegen ist, konnte das Objekt signifikant, rund 14 %, über dem zuletzt von den exter-nen Bewertern festgestellten Verkehrswert verkauft werden.

Verkäufe und Abgänge

Deutschland – Wolfsburg, Lehmkuhlenfeld 13 Die Logistikimmobilie in Wolfsburg wurde im November 2013 direkt nach Fertigstellung für den Fonds erworben. Die 31.659 m2 Fläche sowie 56 Pkw- und zehn Lkw-Parkplätze sind lang-

Deutschland – Wolfsburg, Lehmkuhlenfeld 13

fristig zu 100 % an den Kontraktlogistiker der Automobil- und Zuliefererindustrie, Rudolf Automotive Logistic GmbH, vermie-tet. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich weitere VW-Zulieferer sowie Anschlüsse an die wichtigsten Verkehrsadern. Aufgrund ihrer Qualität ist die Immobilie mit dem Gütesiegel der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB in Silber zertifiziert. Die Logistikimmobilie ging zum 01. Dezem-ber 2016 aus dem Portfolio ab.

Verkäufe / Abgänge: Direkt gehaltene Immobilien in Ländern mit Euro-Währung

Land PLZ Ort Straße

Übergang von Nutzen und

Lasten

Verkaufspreis

in Mio.

Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufs

in Mio.

Deutschland 38444 Wolfsburg Lehmkuhlenfeld 13 01.12.2016 EUR 21,6 EUR 18,9

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 12

Ausblick

Der erste große Schritt in Richtung Abwicklung des SEB Kon-zept Stiftungsfonds ist mit dem Verkauf der Logistikimmobilie in Wolfsburg vollzogen. Der Fonds hält nun keine Immobilien mehr. Seit dem Closing der Transaktion gibt es dementspre-chend auch keine Einkünfte mehr aus Mieten.

Das Fondsmanagement bereitet nun die Auflösung des Fonds vor und strebt an, eine individuelle Liquidationsvereinbarung mit den Anlegern abzuschließen.

Um über die restliche Lebensdauer des Fonds hinweg die operativen Kosten und möglicherweise noch anstehende Ver-pflichtungen bedienen zu können, wurden Rückstellungen aus dem Verkauf der Wolfsburger Liegenschaft gebildet und wer-den entsprechende Liquiditätsbestände vorgehalten. Eine erste Ausschüttung findet im April 2017 statt. Inwieweit die verblei-bende Liquidität ausgeschüttet wird, bestimmt das weitere Prozedere der Auflösung.

Mittels Halb- und Jahresberichten sowie im Internet unter dem Link www.savillsim-publikumsfonds.de werden regelmäßig Infor-mationen über den Fortgang der Abwicklung publiziert.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Vertrauen.

Savills Fund Management GmbH

Carolina v. Groddeck Hermann Löschinger

Frankfurt am Main, im April 2017

13 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Übersicht: Renditen und Bewertung

Im Berichtszeitraum erwirtschaftete die Immobilie einen Brutto-ertrag von 7,7 %; geschmälert um den Bewirtschaftungsauf-wand von 8,4 % beträgt der Nettoertrag – 0,7 %. Die Wertän-derungen von 12,9 % beinhalten das Veräußerungsergebnis

des Objekts. Das Immobilien ergebnis beläuft sich nach Darle-hensaufwand auf 16,1 %. Die Fremd finanzierungsquote lag bis 30. November 2016 bei 26,3 %. Die Gesamtrendite auf Fonds-ebene vor Fondskosten ergibt 13,1 %.

1) Die gewichteten Durchschnittszahlen im Geschäftsjahr werden anhand von dreizehn Monats-endwerten (31.12.2015 – 31.12.2016) ermittelt.

2) in Bezug auf das durchschnittliche Immobilienvermögen des Fonds im Berichtszeitraum3) in Bezug auf das durchschnittliche eigenkapitalfinanzierte Immobilienvermögen des Fonds

im Berichtszeitraum4) Unter Währungsänderungen werden sowohl die Währungskursveränderungen als auch die

Kosten der Kurssicherung für den Berichtszeitraum dargestellt.5) Das Gesamtergebnis in Fondswährung wurde mit einem im Periodendurchschnitt eigen-

kapitalfinanzierten Immobilienanteil von 81,22 % erwirtschaftet.

6) bezogen auf das durchschnittliche Liquiditätsvermögen des Fonds im Berichtszeitraum7) Der im Periodendurchschnitt investierte Liquiditätsanteil betrug hierbei 18,78 % des Fonds-

vermögens.8) in Bezug auf das durchschnittliche Fondsvermögen im Berichtszeitraum

* Diese Tabelle war nicht Gegenstand der Prüfung des „ Vermerk des Abschlussprüfers“.

Renditekennzahlen (in % des durchschnittlichen Fondsvermögens) 1) * Gesamtergebnis

I. Immobilien

Bruttoertrag 2) 7,7

Bewirtschaftungsaufwand 2) – 8,4

Nettoertrag 2) – 0,7

Wertänderungen 2) 12,9

Ausländische Ertragsteuern 2) 0,0

Ausländische latente Steuern 2) 0,0

Ergebnis vor Darlehensaufwand 2) 12,2

Ergebnis nach Darlehensaufwand 3) 16,1

Währungsänderungen 3) 4) 0,0

Gesamtergebnis in Fondswährung 3) 5) 16,1

II. Liquidität 6) 7) 0,0

III. Ergebnis gesamter Fonds vor Fondskosten 8) 13,1

Ergebnis gesamter Fonds nach Fondskosten (BVI-Methode) 12,8

Kapitalinformationen (gewichtete Durchschnittszahlen in TEUR) 1) *

Direkt gehaltene Immobilien 16.647

davon EK-finanziertes Immobilienvermögen 12.067

Kreditvolumen 4.580

Liquidität 2.791

Fondsvolumen 14.858

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 14

Entwicklung des Fondsvermögens vom 01.01.2016 bis 31.12.2016

Erläuterungen zur Entwicklung des Fondsvermögens

Die Entwicklung des Fondsvermögens zeigt auf, welche Geschäfts vorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen in der Vermögens aufstellung des Fonds ausgewie senen Ver-mögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliede-rung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres.

Bei der Ausschüttung für das Vorjahr handelt es sich um den Ausschüttungsbetrag laut Jahresbericht des Vorjahres (siehe dort unter der „Verwendungsrechnung“ die Gesamt-ausschüttung).

Das Ergebnis des Geschäftsjahres ist aus der Ertrags- und Aufwands rechnung ersichtlich.

EUR EUR EUR

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres am 01.01.2016 14.799.479,14

1. Ausschüttung für das Vorjahr – 702.267,50

2. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.815.047,74

Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.635.180,09

abzüglich nicht realisierter Wertänderungen der Vorjahre – 820.132,35

II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres am 31.12.2016 15.912.259,38

15 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Vermögensübersicht zum 31.12.2016

EUR EUR EUR

Anteil am Fondsvermögen

in %Inland

EUR

A. Vermögensgegenstände

I. Liquiditätsanlagen

(siehe Vermögensaufstellung, Teil I, Seite 18)

1. Bankguthaben 17.623.200,31 17.623.200,31

davon in Fremdwährung 0,00

Summe der Liquiditätsanlagen 17.623.200,31 110,75 17.623.200,31

insgesamt in Fremdwährung 0,00

II. Sonstige Vermögensgegenstände

(siehe Vermögensaufstellung, Teil II, Seite 18)

1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 86.331,93 86.331,93

davon in Fremdwährung 0,00

2. Andere 37.298,14 37.298,14

davon in Fremdwährung 0,00

Summe der sonstigen Vermögensgegenstände 123.630,07 0,78 123.630,07

insgesamt in Fremdwährung 0,00

Summe der Vermögensgegenstände 17.746.830,38 111,53 17.746.830,38

insgesamt in Fremdwährung 0,00

B. Schulden

I. Verbindlichkeiten aus

(siehe Vermögensaufstellung, Teil II, Seite 18)

1. Grundstücksbewirtschaftung 139.055,03 139.055,03

davon in Fremdwährung 0,00

2. anderen Gründen 188.881,94 188.881,94

davon in Fremdwährung 0,00

Summe der Verbindlichkeiten 327.936,97 2,06 327.936,97

insgesamt in Fremdwährung 0,00

II. Rückstellungen 1.506.634,03 9,47 1.506.634,03

davon in Fremdwährung 0,00

Summe der Schulden 1.834.571,00 11,53 1.834.571,00

insgesamt in Fremdwährung 0,00

C. Fondsvermögen 15.912.259,38 100,00 15.912.259,38

davon in Fremdwährung 0,00

Anteilwert (EUR) 124,62

Umlaufende Anteile (Stück) 127.685

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 16

Erläuterungen zur Vermögensübersicht

Das Fondsvermögen erhöhte sich im Geschäftsjahr vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 um EUR 1,1 Mio. auf EUR 15,9 Mio.

A. Vermögensgegenstände

I. Liquiditätsanlagen

Die unter Liquiditätsanlagen ausgewiesenen Bankguthaben resultieren aus dem Verkauf der Immobilie in Wolfsburg und werden daher größtenteils 2017 an die Anleger ausgeschüt-tet. Verbleibende Bankguthaben dienen der Deckung der Zah-lungsverpflichtungen im Rahmen der Liquidation des Fonds.

II. Sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung beinhalten Ausgaben für auf den Mieter umlagefähige Neben-kosten.

Die unter Andere ausgewiesenen Forderungen beinhalten Forderungen aus Umsatzsteuer an die Finanzverwaltung.

B. Schulden

I. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Grundstücksbewirtschaftung resultieren aus der Mietzahlung für Dezember, die aufgrund des Objektverkaufs an den neuen Eigentümer weitergeleitet werden muss.

In den Verbindlichkeiten aus anderen Gründen sind in Höhe von TEUR 176 Verbindlichkeiten aus dem Objektverkauf und in Höhe von TEUR 13 Verbindlichkeiten aus der Verwaltungs- und Verwahrstellen vergütung enthalten.

II. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden in Höhe von TEUR 865 für Liqui-dationskosten, in Höhe von TEUR 500 für Garantieverpflich-tungen, in Höhe von TEUR 80 für noch nicht abgerechnete Betriebskosten, in Höhe von TEUR 52 für Kosten der Erstel-lung des Jahresberichts sowie in Höhe von TEUR 10 für Instandhaltungen gebildet.

17 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Vermögensaufstellung zum 31.12.2016, Teil II: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, zusätzliche Erläuterungen

Vermögensaufstellung zum 31.12.2016, Teil I: Bestand der Liquidität

EUR EUR EUR

Anteil am Fonds-

vermögen in %

I. Sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung 86.331,93

davon in Fremdwährung 0,00

davon Betriebskostenvorlagen 86.331,93

2. Andere 37.298,14

davon in Fremdwährung 0,00

Summe der sonstigen Vermögensgegenstände 123.630,07 0,78

insgesamt in Fremdwährung 0,00

II. Verbindlichkeiten aus

1. Grundstücksbewirtschaftung 139.055,03

davon in Fremdwährung 0,00

2. anderen Gründen 188.881,94

davon in Fremdwährung 0,00

Summe der Verbindlichkeiten 327.936,97 2,06

insgesamt in Fremdwährung 0,00

III. Rückstellungen 1.506.634,03 9,47

davon in Fremdwährung 0,00

Fondsvermögen gesamt 15.912.259,38 100,00

davon in Fremdwährung 0,00

Anteilwert (EUR) 124,62

Umlaufende Anteile (Stück) 127.685

Kurswert EUR

Anteil am Fonds-

vermögen in %

Bankguthaben

Deutschland 17.623.200,31

Summe der Liquiditätsanlagen 17.623.200,31 110,75

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 18

Ertrags- und Aufwandsrechnung

Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 EUR EUR EUR

I. Erträge

1. Erträge aus Immobilien 1.287.239,52

davon in Fremdwährung 0,00

2. Sonstige Erträge 138.576,61

Summe der Erträge 1.425.816,13

II. Aufwendungen

1. Bewirtschaftungskosten

1.1 Betriebskosten 79.726,27

davon in Fremdwährung 0,00

1.2 Instandhaltungskosten 10.945,00

davon in Fremdwährung 0,00

1.3 Kosten der Immobilienverwaltung 904,71

davon in Fremdwährung 0,00

2. Zinsen aus Kreditaufnahmen 96.426,44

davon in Fremdwährung 0,00

3. Verwaltungsvergütung 122.890,03

4. Verwahrstellenvergütung 2.758,19

5. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 74.663,80

6. Sonstige Aufwendungen 1.379.553,80

davon Bewerterkosten 10.728,70

Summe der Aufwendungen 1.767.868,24

III. Ordentlicher Nettoertrag – 342.052,11

IV. Veräußerungsgeschäfte 2.977.232,20

1. Realisierte Gewinne

1.1 aus Immobilien im Berichtszeitraum 2.157.099,85

Wertänderungen Vorjahre 820.132,35

davon in Fremdwährung 0,00

V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.635.180,09

VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres – 820.132,35

Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste – 820.132,35

VII. Ergebnis des Geschäftsjahres 1.815.047,74

Gesamtkostenquote 1,44 %

Transaktionsabhängige Vergütung 1,45 %

Transaktionskosten 826.578,09

19 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung

Erträge

Die Erträge aus Immobilien umfassen die Mieterträge der Immobilie des Fonds.

Die Sonstigen Erträge beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Aufwendungen

Die Bewirtschaftungskosten enthalten Betriebskosten in Höhe von EUR 0,1 Mio. sowie Instandhaltungskosten und Kosten der Immobilienverwaltung.

Die Zinsen aus Kreditaufnahmen resultieren aus der Teilfremd finanzierung des Objekterwerbs.

Die Verwaltungsvergütung beträgt EUR 0,1 Mio. bzw. 0,9 % p. a. des durchschnittlichen Fondsvermögens. Nach den Ver-tragsbedingungen ist eine Vergütung von bis zu 1,5 % p. a. des durchschnittlichen Fondsvermögens möglich. Die Kapital-verwaltungsgesellschaft gewährt aus der an sie gezahlten Ver-waltungsvergütung an Vermittler, z. B. Kredit institute, wieder-kehrend – meist jährlich – Vermittlungsentgelte als sogenannte Vermittlungsfolgeprovisionen.

Die Verwahrstelle erhält gemäß § 11 Abs. 2 BAB eine Verwahr-stellenvergütung in Höhe von 0,005 % des Fondsvermögens zum Ende eines Kalendervierteljahrs.

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten resultieren aus den Kosten der Prüfung, Erstellung und Veröffentlichung des Jahres- und Halbjahresberichts des Fonds.

Die Sonstigen Aufwendungen gemäß § 11 Abs. 3 BAB in Höhe von EUR 1,4 Mio. setzen sich im Wesentlichen aus den Liquidationskosten, Bewerter- und Beratungs kosten sowie Bankgebühren zusammen.

Die externen Bewerter erhalten eine Vergütung für die gesetz-lich vorgeschriebene vierteljährliche Neubewertung. Die Kos-ten für die Einwertungsgutachten werden als Anschaffungs-

nebenkosten erfasst und dementsprechend nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung gezeigt.

Der ordentliche Nettoertrag beläuft sich zum Stichtag auf EUR – 0,3 Mio.

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 2,6 Mio. ist die Differenz aus dem Verkaufserlös und den Anschaffungskosten. Die nicht realisierten Wertveränderungen ergeben sich aus Wertfortschreibungen und den Veränderun-gen der Buchwerte bis zum Ende des Vorjahrs. Mit der Verrech-nung der nicht realisierten Gewinne und Verluste aus dem Vor-jahr ergeben sich die realisierten Gewinne der Berichtsperiode.

Die Gesamtkostenquote gibt an, wie stark das Fondsvermö-gen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden die Ver-waltungs- und Verwahrstellenvergütung, die Kosten der Prüfung und Veröffentlichung des Jahresberichts und die sonstigen Kosten gemäß § 11 der BAB mit Ausnahme der Transaktions-kosten. Die Gesamtkosten quote weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnitt lichen Fonds-vermögens innerhalb eines Geschäftsjahres aus und führt damit zu Ergebnissen, die internationalen Standards für Kosten-transparenz entsprechen. Die Berechnungsweise entspricht der vom BVI empfohlenen Methode.

Die Gesamtkostenquote für den SEB Konzept Stiftungsfonds beträgt 1,44 %.

Im Berichtszeitraum wurde an die Kapitalanlagegesellschaft eine transaktionsabhängige Vergütung für den Verkauf der einzigen Immobilie in Höhe von EUR 0,2 Mio. bezahlt. Das entspricht 1,45 % des durchschnittlichen Fondsvermögens. Die weiteren Transaktionskosten in Höhe von EUR 0,6 Mio. beinhalten die angefallenen Verkaufsnebenkosten. Diese Transaktionskosten teilen sich in Kosten für Makler und wirt-schaftliche Berater (EUR 0,3 Mio.), Kosten für Steuern, Gebüh-ren und Notarkosten (EUR 0,25 Mio.) sowie Kosten für Rechts-beratung und Due Diligence (EUR 0,05 Mio.) auf.

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 20

Verwendungsrechnung zum 31.12.2016

Erläuterungen zur Verwendungsrechnung

Der Vortrag aus dem Vorjahr beträgt EUR 0,3 Mio. (verglei-che hierzu Verwendungsrechnung im Jahresbericht zum 31. Dezember 2015).

Das realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von EUR 2,6 Mio. ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich.

1) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt gemäß § 7 Abs. 3, 3 a und 3 c InvStG über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.

Bei der Zuführung aus dem Sondervermögen in Höhe von EUR 9,8 Mio. handelt es sich um eine Auszahlung von Fonds-kapital im Rahmen der Auflösung des Fonds.

Zur Ausschüttung sind EUR 12,8 Mio. verfügbar.

Die Gesamtausschüttung in Höhe von EUR 12,8 Mio. erfolgt am 03. April 2017 mit EUR 100,00 je Anteil.

insgesamt EUR

je Anteil EUR

I. Für die Ausschüttung verfügbar 12.768.500,00 100,00

1. Vortrag aus dem Vorjahr 338.891,24 2,65

2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.635.180,09 20,63

3. Zuführung aus dem Sondervermögen 9.794.428,67 76,70

II. Gesamtausschüttung 1) 12.768.500,00 100,00

21 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV (Kapitalanlage- Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung)

Sonstige Angaben

Anteilwert per 31. Dezember 2016: EUR 124,62 Umlaufende Anteile per 31. Dezember 2016: 127.685 Stück

Angaben zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Immobilien

Grundlagen der Immobilienbewertung Für die Bewertung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und vergleichbaren Rechten nach dem Recht ande-rer Staaten („Immobilien“) oder Immobilien, die für Rechnung des Sondervermögens erworben wurden, bestellt die Gesell-schaft externe Bewerter („Bewerter“) in ausreichender Zahl.

Die Bewerter haben die nationalen rechtlichen Bestimmungen und die Anlagebedingungen für das jeweilige Sondervermögen zu berücksichtigen und die vorgesehenen Bewertungen durch-zuführen. Die Bewerter haben insbesondere zu bewerten:

W die für Sondervermögen bzw. für Immobilien-Gesellschaf-ten, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sonder-vermögen beteiligt ist, zum Kauf vorgesehenen Immobilien;

W die zum Sondervermögen bzw. zu Immobilien-Gesellschaf-ten, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sonder-vermögen beteiligt ist, gehörenden Immobilien;

W die zur Veräußerung vorgesehenen Immobilien von Sonder vermögen bzw. der Immobilien-Gesellschaften, an denen die Gesellschaft für Rechnung von Sonder-vermögen beteiligt ist.

Die Bewertungen erfolgen durch die Bewerter, denen die Zuständigkeit zugewiesen wurde, mindestens gemäß dem in den Anlagebedingungen der entsprechenden Sonderver-mögen vorgesehenen Turnus, sofern die Gesellschaft keinen früheren Auftrag erteilt.

Immobilien werden zum Zeitpunkt des Übergangs von Besitz /Nutzen und Lasten mit dem Kaufpreis angesetzt. Weitere Ein-zelheiten zur Bewertung ergeben sich aus den Vorschriften des KAGB sowie der KARBV sowie ggf. weiteren nationalen Vorschriften.

Wertbegriff und Bewertungsmethoden Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der zum Zeit-punkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, nach der sonstigen Beschaffen-heit und der Lage der Immobilie ohne Rücksicht auf unge-wöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Zur Ermittlung des Verkehrs- / Marktwerts hat der Bewerter in der Regel den Ertragswert der Immobilie anhand eines Verfah-rens zu ermitteln, das am jeweiligen Immobilienmarkt aner-kannt ist. Zur Plausibilisierung kann der Bewerter auch andere

am jeweiligen Immobilienanlagemarkt anerkannte Bewertungs-verfahren heranziehen, wenn er dies für eine sachgerechte Bewertung der Immobilie für erforderlich und / oder zweckmäßig hält. In diesem Fall hat der Bewerter die Ergebnisse des ande-ren Bewertungsverfahrens und die Gründe für seine Anwen-dung in nachvollziehbarer Form im Gutachten zu benennen.

Im Regelfall wird zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie der Ertragswert der Immobilie anhand des allgemei-nen Ertragswertverfahrens in Anlehnung an die Immobilien-wertermittlungsverordnung bestimmt. Bei diesem Verfahren kommt es auf die marktüblich erzielbaren Mieterträge an, die um die Bewirtschaftungskosten einschließlich der Instandhal-tungs- sowie der Verwaltungskosten und das kalkulatorische Mietausfallwagnis gekürzt werden. Der Ertragswert ergibt sich aus der so errechneten Nettomiete, die mit einem Faktor (Barwertfaktor) multipliziert wird, der eine marktübliche Verzin-sung für die zu bewertende Immobilie unter Einbeziehung von Lage, Gebäudezustand und Restnutzungsdauer berück-sichtigt. Besonderen, den Wert einer Immobilie beeinflussen-den Faktoren kann durch Zu- oder Abschläge Rechnung getragen werden.

Bei im Bau befindlichen Objekten ist während der Bauphase grundsätzlich auch ein Verkehrs- / Marktwert zu ermitteln. Bau-leistungen werden, soweit sie bei der Bewertung der Immo bilien nicht erfasst wurden, grundsätzlich zu Buchwerten angesetzt. Nach der Fertigstellung ist auf den gutachterlichen Verkehrs-wert überzugehen.

Im Gutachten muss der Bewerter zur Objekt- und Standort-qualität, zum regionalen Immobilienmarkt, zu den rechtlichen und tatsächlichen Objekteigenschaften sowie der Verwert-barkeit und Vermietbarkeit des Objekts Stellung nehmen. Im Gutachten ist zu erläutern, ob für die begutachtete Immobilie ein genügend großer potenzieller Käufer- und Nutzerkreis besteht und eine nachhaltige Ertragsfähigkeit der Immobilie anhand ihrer vielseitigen Verwendbarkeit in ihrer ausreichen-den Nutzbarkeit durch Dritte gewährleistet ist. Zum Bewer-tungszeitpunkt absehbare bzw. erforderliche Investitionen für Modernisierung zur Sicherung der angesetzten Erträge sind ebenso wie zu erwartende Ertragsausfälle angemessen zu berücksichtigen. Sofern der Bewerter auf einen Wertabschlag für Instandhaltungsstau oder Renovierung mit dem Hinweis auf im Sondervermögen zu bildende bzw. gebildete Rück-stellungen verzichtet, hat das Wertgutachten eine sachliche Begründung zu enthalten, warum kein Abschlag erfolgt ist. Die wesentlichen Bewertungsparameter, insbesondere der aus dem aktuellen Marktgeschehen abzuleitende Kapitalisierungs-zinssatz und die für das Objekt aktuell erzielbaren Marktmieten, sind nachvollziehbar darzulegen und zu begründen.

Ankaufs- und Regelbewertungen Die Ankaufsbewertung erfolgt durch Bewerter, entsprechend den Regelungen des jeweiligen Sondervermögens. Der Stich-tag dieser Bewertung soll in der Regel nicht länger als drei Monate vor dem Tag der Beurkundung liegen.

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 22

Die Regelbewertung sowie außerplanmäßige Bewertungen von Vermögensgegenständen im Sinne des § 231 Abs. 1 KAGB sowie des § 234 KAGB erfolgten durch Bewerter, entspre-chend den Regelungen des jeweiligen Sondervermögens.

Werden die Bewertungen, entsprechend den Regelungen des jeweiligen Sondervermögens, von zwei voneinander unabhän-gigen Bewertern durchgeführt und weichen die beiden Ver-kehrswerte voneinander ab, ist das arithmetische Mittel der beiden als Wert des Vermögensgegenstandes anzusetzen.

Der Wert der Vermögensgegenstände im Sinne des § 231 Abs. 1 KAGB und des § 234 KAGB ist innerhalb des Zeitraums der Regelungen des jeweiligen Sondervermögens zu ermitteln. Die erste Regelbewertung muss, ausgehend vom Tag des Übergangs von Besitz / Nutzen und Lasten bzw. der Fertigstel-lung des Bauvorhabens, innerhalb entsprechender Fristen erfolgen.

Die Bewertungen werden in der Regel gleichmäßig über den Bewertungs turnus des Sondervermögens verteilt, wenn nicht nach den lokalen Rechnungslegungsgrundsätzen oder den Anlagebedingungen des jeweiligen Sondervermögens eine Bewertung zum Ende des Geschäftsjahres erforderlich ist.

Außerplanmäßige Nachbewertungen Der Wert der Immobilien ist stets erneut zu ermitteln und anzu-setzen, wenn nach Auffassung der Gesellschaft der zuletzt ermittelte Wert aufgrund von Änderungen wesentlicher Bewer-tungsfaktoren nicht mehr sachgerecht ist. Mögliche signifikante Bewertungsfaktoren können beispielsweise sein:

W Einflüsse aus Umweltkatastrophen wie z. B. Hochwasser, Brände, Vulkanausbrüche, Wirbelstürme, Erdbeben oder Erdrutsche

W nach dem Erwerb bekannt gewordene Verunreinigung von Grund und Boden

W rechtliche Gegebenheiten, wie Rechtsverlust aufgrund von Enteignung nach § 95 Abs. 1 S. 1 BauGB, Abschluss / Ver-längerung / Beendigung von Mietverträgen oder die Insol-venz von Mietern

W Sonstiges, wie die Veränderung des Marktumfelds oder Schäden am Objekt / außerordentliche Investitionen

Bewertungsstichtage und Bewertungsfrequenz Der Wert wird für jede Immobilie, entsprechend den Regelun-gen des SEB Konzept Stiftungsfonds, ermittelt. Die Bewer-tungen werden möglichst gleichmäßig über das Jahr verteilt, um eine Ballung von Bewertungen zu bestimmten Stichtagen zu vermeiden. Treten bei einer Immobilie Änderungen wesent-licher Bewertungsfaktoren ein, so wird die Neubewertung ggf. zeitlich vorgezogen. Innerhalb von zwei Monaten nach der Belastung eines Grundstücks mit einem Erbbaurecht ist der Wert des Grundstücks von den Bewertern neu festzustellen.

Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Bankguthaben Bankguthaben werden grundsätzlich zu ihrem Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen bewertet.

Forderungen Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung und andere Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die Werthaltigkeit von Forderungen wird regelmäßig überprüft. Dem Ausfallrisiko wird in Form von Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen Rechnung getragen.

Anschaffungsnebenkosten Nebenkosten, die beim Erwerb einer Immobilie oder Beteili-gung für das Sondervermögen anfallen, werden über die vor-aussichtliche Haltedauer der Immobilie, längstens jedoch über zehn Jahre in gleichen Jahresbeträgen, abgeschrieben. Sie mindern das Fondskapital und werden nicht in der Ertrags- und Aufwandsrechnung berücksichtigt. Wird die Immobilie innerhalb der Abschreibungsfrist gemäß Satz 1 wieder veräu-ßert, sind die Anschaffungsnebenkosten in voller Höhe abzu-schreiben.

Anschaffungsnebenkosten werden auch bei Transaktionen aktiviert, bei denen der Verkäufer oder ein Dritter die Immobilie in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko fertigstellt und das Sondervermögen insofern keine typischen Bauherren-risiken trägt.

Um einen Gleichlauf zwischen direkten und indirekten Immo-bilienerwerben herzustellen, soll hinsichtlich der Aktivierung und Abschreibung von Anschaffungsnebenkosten im Rahmen der investmentrechtlichen Vermögensaufstellungen von Immo-bilien-Gesellschaften in der Regel so verfahren werden, wie es für die Fondsebene gesetzlich vorgegeben ist (Begründung zu § 10 KARBV).

Bei direkt gehaltenen Immobilien und Beteiligungen fließen die zur Abschreibung verbleibenden Anschaffungsnebenkosten rechnerisch in die Vermögensaufstellung und damit in das Fondsvermögen ein.

Die noch nicht abgeschriebenen Anschaffungsnebenkosten verbleiben rechnerisch in der Immobilien-Gesellschaft, in der sie angefallen sind. Dann werden sie bei der Bewertung der Beteiligung an dieser Immobilien-Gesellschaft berücksichtigt. Sie stellen dann keinen gesonderten Posten in der Vermögens-aufstellung des Fonds dar. Notwendige Anpassungen der Abschreibungen an die im lokalen Abschluss bereits berück-sichtigten werden ebenfalls in der Vermögensaufstellung im Rahmen der Überleitung abgebildet.

Im Einzelnen richtet sich die Behandlung von Anschaffungs-nebenkosten nach § 30 Abs. 2 Nr. 1 KARBV.

23 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzu-setzen. Zu den wesentlichen Verbindlichkeiten gehören von Dritten aufgenommene Darlehen, Verbindlichkeiten aus Grundstückskäufen und Bauvorhaben und Verbindlichkeiten der Grundstücksbewirtschaftung.

Ansatz und Bewertung von Rückstellungen Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen erfolgten nach vernünftiger wirtschaftlicher Beurteilung.

Rückstellungen sind grundsätzlich nicht abzuzinsen. Sie sind aufzulösen, wenn der Rückstellungsgrund entfallen ist.

Rückstellungen können auch im Rahmen von geplanten Maß-nahmen / Budgetierungen (z. B. für Instandhaltungsmaßnah-men, Verwaltungskosten, Rechtsstreitigkeiten und in Anspruch genommene Dienstleistungen) gebildet werden.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote wird jährlich berechnet. Für den Zeitraum 01. Janu ar 2016 bis 31. Dezember 2016 betrug diese 1,44 % des durchschnittlich gehaltenen Nettoinventar-werts des Sonder vermögens. Sie stellt das Verhältnis der Kos-ten der Verwaltung des Sondervermögens wie etwa Vergütung an die Fondsverwaltung, Verwahrstellenvergütung, Kosten für externe Bewerter sowie sonstige Aufwendungen gemäß § 11 der Besonderen Anlagebedingungen (BAB) zum durchschnitt-lichen Nettofondsvermögen im Berichtszeitraum dar. Transak-tionskosten werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.

Es wurden keine erfolgsabhängigen Vergütungen gezahlt.

Im Berichtszeitraum wurden an die Kapitalverwaltungsgesell-schaft eine Verwaltungsvergütung in Höhe von EUR 122.890,03 sowie eine Verwahrstellenvergütung in Höhe von EUR 2.758,19 an die Verwahrstelle gezahlt.

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sonder-vermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Ver-gütungen und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung.

Angaben zur Mitarbeitervergütung 1)

Die Summe der im abgelaufenen Geschäftsjahr der Kapitalver-waltungsgesellschaft (01. Januar 2016 – 31. Dezember 2016) gezahlten Vergütung an Mitarbeiter setzte sich aus einer fixen Vergütung in Höhe von EUR 4.408.858 und einer variablen Ver-gütung in Höhe von EUR 1.656.696 zusammen. Die Vergütung an „Risk Taker“ (Mitglieder der Geschäftsführung) betrug EUR 1.524.377. Zum Stichtag 31. Dezember 2016 waren insgesamt zehn Mitarbeiter für die Kapitalverwaltungsgesellschaft tätig.

Angaben zu wesentlichen Änderungen gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Im Berichtszeitraum haben sich keine neuen Regelungen im Bereich des Liquiditätsmanagements ergeben.

Zusätzliche Informationen

Die hier dargestellten Angaben zum Leverage wurden gemäß Artikel 7 der Richtlinie 231 / 2013 i. V. m. Artikel 19 der Richt-linie 2011 / 61 / EU ermittelt und haben als Ausgangsbasis den Netto inventarwert des Sondervermögens.

Der Leverage-Umfang nach der Bruttomethode bezüglich des ursprünglich festgelegten Höchstmaßes von 3,0 betrug zum Stichtag 0,01. Der Leverage-Umfang nach der Commitment-Methode bezüglich des ursprünglich festgelegten Höchstmaßes von 3,0 betrug zum Stichtag 1,12.

In Abhängigkeit von den Marktbedingungen kann der Leverage jedoch schwanken, sodass es trotz der ständigen Überwa-chung durch die Gesellschaft zu Überschreitungen der ange-gebenen Höchstmaße kommen kann.

Angaben zum Risikoprofil finden Sie im Bericht der Fondsver-waltung im Abschnitt „Risikomanagement“ auf Seite 5 f.

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände wurden im Sondervermögen nicht festgestellt.

1) In den Angaben zur Vergütung sind Abfindungszahlungen an Mitarbeiter aus Umstrukturie-rungsmaßnahmen nicht enthalten.

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 24

Vermerk des Abschlussprüfers

An die Savills Fund Management GmbH, Frankfurt am Main

Die Savills Fund Management GmbH hat uns beauftragt, gemäß § 102 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) den Jahresbericht des Sondervermögens SEB Konzept Stiftungs-fonds für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 zu prüfen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Aufstellung des Jahresberichtes nach den Vorschriften des KAGB und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231 / 2013 liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalver-waltungsgesellschaft.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durch-geführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresbericht abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung nach § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Jahresbericht wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungs-handlungen werden die Kenntnisse über die Verwaltung des

Sondervermögens sowie die Erwartun gen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksam-keit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll-systems und die Nachweise für die Angaben im Jahres bericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prü-fung umfasst die Beurteilung der angewandten Rechnungs-legungsgrundsätze für den Jahresbericht und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter der Kapitalverwal-tungsgesellschaft. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prü-fung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurtei-lung bildet.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewon-nenen Erkenntnisse entspricht der Jahresbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016 den gesetzlichen Vorschriften.

Frankfurt am Main, den 12. April 2017

PricewaterhouseCoopers GmbHWirtschaftsprüfungsgesellschaft

Eva Handrick ppa. Fatih Agirman Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

25 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Steuerliche Hinweise für Anleger

Die Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2016 am 03. April 2017 beträgt EUR 100,00 je Investmentanteil. Für die Ausschüttung gilt folgende steuerliche Behandlung:

Allgemeine Besteuerung

Der Gesetzgeber hat in Deutschland die Immobilien-Sonder-vermögen (nachfolgend: „Investmentvermögen“) von allen Ertrag- und Substanzsteuern befreit. Die Erträge werden bei den Anlegern besteuert. Eine Besteuerung des Anlegers können ausschließlich die Ausschüttung bzw. die Thesaurie-rung von Erträgen sowie die Rückgabe bzw. der Verkauf von Investmentanteilen auslösen. Die Besteuerung richtet sich dabei im Einzelnen nach den Vorschriften des Investment-steuergesetzes (nachfolgend: „InvStG“) in Verbindung mit dem allgemeinen Steuerrecht.

Der Anleger soll nach dem Grundsatz der Transparenz so gestellt werden, als hätte er die von dem Investmentvermögen erzielten Erträge unmittelbar selbst erwirtschaftet (Transpa-renzprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz ergeben sich bei der Investmentanlage jedoch Besonderheiten. So werden beispielsweise negative Erträge des Investmentvermögens mit positiven Erträgen gleicher Art auf der Ebene des Investment-vermögens verrechnet. Soweit die negativen Erträge hierdurch nicht vollständig ausgeglichen werden können, dürfen sie nicht von dem Anleger geltend gemacht werden, sondern müssen auf der Ebene des Investmentvermögens vorgetragen und in nachfolgenden Geschäftsjahren mit gleichartigen Erträgen aus-geglichen werden.

Für die steuerliche Behandlung ist danach zu differenzieren, ob die Erträge des Investmentvermögens einem Privatanleger oder einem betrieblichen Anleger zuzurechnen sind.

Die für die Besteuerung des Anlegers maßgeblichen Besteue-rungsgrundlagen werden von der Kapitalverwaltungsgesell-schaft zusammen mit einer Berufsträgerbescheinigung gemäß

§ 5 InvStG (Ermittlung der Angaben nach den Regeln des deutschen Steuerrechts) neben der Darstellung im Jahresbericht im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

Besteuerung auf der Ebene eines Privatanlegers

Werden die Investmentanteile im Privatvermögen gehalten, handelt es sich bei den auf Investmentanteile ausgeschütteten sowie bei den ausschüttungsgleichen Erträgen um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einkünfte aus Kapitalvermögen unter-liegen grundsätzlich einem Steuerabzug in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchen-steuer). Der Steuerabzug hat grundsätzlich abgeltende Wir-kung (sogenannte Abgeltungsteuer), sodass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuerer-klärung anzugeben sind.

Der Umfang der zu versteuernden Einnahmen, d. h. die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer, wurde ab 2009 erheblich erweitert. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehört neben den von dem Investmentvermögen ausgeschüt-teten und ausschüttungsgleichen Erträgen sowie dem Zwi-schengewinn auch der Gewinn aus der Veräußerung von Invest-mentanteilen, wenn diese nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden. 2)

2) Gewinne aus dem Verkauf von vor dem 01. Januar 2009 erworbenen Fondsanteilen sind beim Privatanleger grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte steuerfrei.

1) zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. Kirchensteuer

Steuerliche Behandlung der Ausschüttung je Anteil

Privatvermögen

EUR

Für Anteile im Betriebsvermögen einkommensteuer- pflichtiger Anleger

EUR

Für Anteile im Betriebsvermögen

körperschaftsteuer- pflichtiger Anleger

EUR

Auszahlung 100,0000 100,0000 100,0000

davon Substanzauszahlung (nicht steuerbar) 63,9819 63,9819 63,9819

davon steuerpflichtige Erträge aus Bewirtschaftung 36,0181 36,0181 36,0181

Bemessungsgrundlage Kapitalertragsteuer 36,0181 36,0181 36,0181

Kapitalertragsteuer (25 %) 1) 9,0045 9,0045 9,0045

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 26

Beim Steuerabzug werden durch die inländische auszahlende Stelle (Depotverwahrung) grundsätzlich bereits Verluste ver-rechnet und ausländische Quellensteuern angerechnet. Werden Anteile ausschüttender Investmentvermögen nicht in einem Depot verwahrt und Ertragsscheine einem inländischen Kredit-institut vorgelegt (Eigenverwahrung), wird der Steuerabzug in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenen-falls Kirchensteuer) vorgenommen.

Vom Steuerabzug kann Abstand genommen werden, wenn der Anleger Steuerinländer ist und einen Freistellungsauftrag vorlegt, sofern die steuerpflichtigen Ertragsteile den Sparer-Pauschbetrag von EUR 801 bei Einzelveranlagung bzw. EUR 1.602 bei Zusammenveranlagung von Ehegatten nicht übersteigen. Entsprechendes gilt auch bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) und bei ausländischen Anlegern bei Nachweis der steuerlichen Ausländereigenschaft bei bestimmten Erträgen (beispiels-weise unterliegen Steuerausländer mit inländischen Mieterträ-gen und inländischen Dividenden immer dem Steuerabzug).

Der Steuerabzug entfaltet grundsätzlich abgeltende Wirkung. Wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als der Abgel-tungsteuersatz in Höhe von 25 %, können die Einkünfte aus Kapitalvermögen in der Einkommensteuererklärung angege-ben werden. Das Finanzamt setzt dann den niedrigeren per-sönlichen Steuersatz an und rechnet auf die persönliche Steu-erschuld den vorgenommenen Steuerabzug an (sogenannte Günstigerprüfung).

Sofern Einkünfte aus Kapitalvermögen keinem Steuerabzug unterlegen haben, sind diese in der Steuererklärung anzuge-ben. Im Rahmen der Veranlagung unterliegen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dann ebenfalls dem Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % oder dem niedrigeren persönlichen Steuer-satz. Die Berücksichtigung von auf der Anlegerebene tatsäch-lich entstandenen Werbungskosten (beispielsweise Depot-gebühren) ist allerdings ausgeschlossen.

Bei einer Ausschüttung sind sowohl die ausgeschütteten als auch die ausschüttungsgleichen Erträge steuerpflichtig. Die Erträge sind im Jahr des Zuflusses zu versteuern bzw. werden dem abgeltenden Steuerabzug unterworfen.

Insbesondere ausgeschüttete oder thesaurierte inländische Mieterträge, Zinsen, zinsähnliche Erträge und Dividenden aus Immobilienkapitalgesellschaften sind steuerpflichtig und unter-liegen dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszu-schlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Zum Investment-vermögen gehören Grundstücke, die im Ausland belegen sind. Mieterträge hieraus fließen aufgrund der bestehenden Doppel-besteuerungsabkommen in der Regel im Inland steuerfrei zu.

Gewinne aus dem Verkauf inländischer und ausländischer Immobilien außerhalb der Zehnjahresfrist, die auf der Ebene des Investmentvermögens erzielt werden, sind beim Privat-anleger stets steuerfrei.

Gewinne aus dem Verkauf inländischer Immobilien innerhalb der Zehnjahresfrist, die auf der Ebene des Investmentvermö-gens erzielt werden, sind beim Anleger stets steuerpflichtig und unterliegen dem Steuerabzug in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer). Dies gilt unabhängig davon, ob sie zur Ausschüttung verwendet oder thesauriert werden. Kein Steuerabzug erfolgt hingegen bei Gewinnen aus dem Verkauf ausländischer Immobilien innerhalb der Zehnjahresfrist, auf deren Besteuerung Deutsch-land aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens verzich-tet hat. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, eigenkapi tal-ähnlichen Genussrechten und Investmentanteilen, Gewinne aus Termingeschäften sowie Erträge aus Stillhalterprämien, die von dem Investmentvermögen erzielt werden, sind beim Anle-ger nicht zu erfassen, solange sie nicht ausgeschüttet werden. Zudem werden die Gewinne aus der Veräußerung der in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genannten Kapitalforderungen beim Anleger nicht erfasst, wenn sie nicht ausgeschüttet werden.

Substanzauskehrungen (z. B. in Form von Bauzinsen) sind nicht steuerbar. Soweit die Ausschüttung die vom Investment-vermögen erwirtschafteten steuerrechtlichen Erträge über-steigt, kommt es zu einer steuerrechtlichen Substanzauskeh-rung. Substanzauskehrungen, die der Anleger während seiner Besitzzeit erhalten hat, sind aus steuerrechtlicher Sicht als Minderung der Anschaffungskosten zu behandeln, d. h., sie wirken sich bei Veräußerung der Investmentanteile aus.

Besteuerung auf der Ebene eines betrieblichen Anlegers

Anleger, die ihre Investmentanteile im Betriebsvermögen hal-ten, erzielen in der Regel gewerbliche Einkünfte.

Die Einkünfte unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Der Steuerab-zug hat jedoch keine abgeltende Wirkung, sodass die unter-jährige Steuervorauszahlung im Rahmen der Veranlagung auf die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer anzurechnen ist. Eine Abstandnahme vom Steuerabzug bzw. eine Vergütung des Steuerabzugs ist nur durch Vorlage einer entsprechenden NV-Bescheinigung möglich. Ansonsten erhält der Anleger eine Steuerbescheinigung über die Vornahme des Steuerabzugs.

Von bestimmten Erträgen (z. B. ausländischen Dividenden) nimmt die auszahlende Stelle jedoch insbesondere dann keinen Steuerabzug vor, wenn der Anleger eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ist oder diese Kapitalerträge Betriebseinnahmen eines inländischen Betriebs sind und dies der auszahlenden Stelle vom Gläubiger der Kapitalerträge nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erklärt wird.

Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige betriebliche Anleger, der seinen Gewinn durch Einnahmenüberschuss-rechnung ermittelt, hat die Investmenterträge zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern. Im Fall der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich hat der Anleger die ausschüttungs-gleichen und ausgeschütteten Erträge grundsätzlich mit Entste-hung des Anspruchs (Datum des Ausschüttungsbeschlusses)

27 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

zu erfassen. Insoweit finden die allgemeinen Regeln des Bilanzsteuerrechts Anwendung.

Zum Investmentvermögen gehören Grundstücke, die im Aus-land belegen sind. Mieterträge hieraus fließen aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen in der Regel im Inland steuerfrei zu. Bei Anlegern, die nicht dem Körperschaft-steuergesetz unterliegen, ist jedoch der Progressionsvorbehalt für Einkünfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des EWR zu beachten.

Inländische und ausländische Dividenden 1), die vom Investment-vermögen ausgeschüttet oder thesauriert werden, sind beim einkommensteuerpflichtigen Anleger nur zu 60 % steuerpflichtig (sogenanntes Teileinkünfteverfahren). Aufgrund des EuGH-Div-UmsG können körperschaftsteuerpflichtige Anleger Dividenden nur noch dann steuerfrei vereinnahmen, wenn diese dem Invest-mentvermögen vor dem 01. März 2013 zugeflossen sind. 5 % der Dividenden gelten beim Anleger als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben.

Nach Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreie Erträge und Erträge, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, sind bei der Erstellung der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuer-erklärung von dem Gewinn laut Handels- und Steuerbilanz zu kürzen. Bei Erträgen, die dem Teileinkünfteverfahren unterlie-gen und einkommensteuerpflichtigen Anlegern zufließen, sind nur 40 % dieser Erträge zu kürzen. Ausgeschüttete oder the-saurierte Zinserträge sind gemäß § 2 Abs. 2 a InvStG im Rah-men der Zinsschranke im Sinne von § 4 h EStG zu beachten.

Mit Inkrafttreten des AIFM-StAnpG am 23. Dezember 2013 wurden für Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2013 die bisherigen pauschal 10 % nicht abziehbaren Werbungskosten im Rahmen einer Neuordnung der mittelbaren Werbungskos-tenverteilung abgeschafft. Allerdings wird von der Finanzverwal-tung nicht beanstandet, wenn diese Neuregelung erstmals auf Geschäftsjahre angewendet wird, die nach dem 31. März 2014 beginnen. Für Geschäftsjahre vor dem 01. April 2014 kann die vor Inkrafttreten des AIFM-StAnpG gültige Werbungskostenver-teilung angewendet werden. Diese sieht für Werbungskosten, die auf der Ebene des Investmentvermögens nicht unmittelbar bestimmten Erträgen zugeordnet werden können, in Höhe von 10 % auch für betriebliche Anleger keine steuerliche Abzugs-fähigkeit vor. Mit Verfügung vom 11. Januar 2008 vertritt die Oberfinanzdirektion Rheinland im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen für betriebliche Anleger in Investmentver-mögen die Auffassung, dass bei thesaurierenden und aus-schüttenden Investmentvermögen hinsichtlich der steuerlich nicht abzugsfähigen Werbungskosten die Bildung eines steuerli-chen Ausgleichspostens zulässig ist. Dabei ist die Höhe des Ausgleichspostens durch den bilanzierenden Anleger nachzu-weisen. Wird die Höhe des Ausgleichspostens nicht nachge-wiesen, müssen die nicht abzugsfähigen Werbungskosten außerbilanziell bei der steuerlichen Gewinnermittlung hinzuge-rechnet werden.

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft und die inländischen ver-wahrenden Stellen (z. B. Depotbanken) haben grundsätzlich die Kapitalertragsteuer für den Anleger einzubehalten und abzufüh-ren. Die Kapitalertragsteuer hat für Privatanleger grundsätzlich abgeltende Wirkung. Der Anleger hat allerdings ein Veranla-gungswahlrecht und in bestimmten Fällen eine Veranlagungs-pflicht. Werden die Investmentanteile im Betriebsvermögen gehalten, besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Veranlagung.

Bei Vorlage einer NV-Bescheinigung oder eines gültigen Frei-stellungsauftrages kann insoweit vom Einbehalt der Kapital-ertragsteuer Abstand genommen werden. Weist der Anleger nach, dass er Steuerausländer ist, beschränkt sich der Kapital-ertragsteuerabzug auf Erträge aus deutschen Dividenden, deutsche Mieterträge sowie auf Veräußerungsgewinne aus in Deutschland belegenen Immobilien.

Ausländischen Anlegern kann die für sie abgeführte Kapitaler-tragsteuer nur im Rahmen des einschlägigen Doppelbesteue-rungsabkommens zwischen ihrem Ansässigkeitsstaat und Deutschland angerechnet oder erstattet werden. Für die Erstattung ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.

Solidaritätszuschlag

Auf den bei Ausschüttungen oder Thesaurierungen abzufüh-renden Steuerabzug ist ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % zu erheben. Der Solidaritätszuschlag ist bei der Ein-kommensteuer und Körperschaftsteuer anrechenbar.

Kirchensteuer

Soweit die Einkommensteuer bereits von einer inländischen depotführenden Stelle (Abzugsverpflichteter) durch den Steu-erabzug erhoben wird, wird die darauf entfallende Kirchensteuer nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft / Konfession, welcher der Anleger gegebenenfalls angehört, als Zuschlag zum Steuerabzug erhoben. Zu diesem Zweck hat der Kirchensteuerpflichtige dem Abzugsverpflichteten in einem schriftlichen Antrag seine Religionszugehörigkeit mitzuteilen. Seit dem 01. Januar 2015 ist es nicht mehr erforderlich, einen Antrag auf Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge zu stellen. Der Einbehalt für und die Weiterlei-tung an die steuererhebende Religionsgemeinschaft erfolgen künftig automatisch. Der Abzugsverpflichtete fragt zu diesem Zweck einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern die Religionszugehörigkeit aller Anleger ab. Ehegatten haben da rüber hinaus zu erklären, in welchem Verhältnis der auf jeden Ehe-gatten entfallende Anteil der Kapitalerträge zu den gesamten Kapitalerträgen der Ehegatten steht, damit die Kirchensteuer, entsprechend diesem Verhältnis, aufgeteilt, einbehalten und abgeführt werden kann. Wird kein Aufteilungsverhältnis ange-geben oder besteht bei beiden Ehepartnern eine unterschied-liche Glaubensrichtung, erfolgt die Aufteilung hälftig. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe wird bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

1) Ausnahme sind Dividenden nach dem REITG.

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 28

1) 5 % des steuerfreien Veräußerungsgewinnes gelten bei Körperschaften als nicht abzugsfä-hige Betriebsausgabe und sind somit steuerpflichtig.

Ausländische Quellensteuer

Auf die ausländischen Erträge des Investmentvermögens wird teilweise in den Herkunftsländern Quellensteuer einbehalten. Teilweise wurde darüber hinaus in Ländern investiert, in denen auf die Erträge zwar tatsächlich keine Quellensteuer einbehalten wird, gleichwohl eine Quellensteuer geltend gemacht werden kann (fiktive Quellensteuer). Die anrechenbare ausländische Quellensteuer wird für Privatanleger bereits beim Steuerabzug mindernd berücksichtigt.

Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene

Werden Anteile an einem Investmentvermögen, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben wurden, von einem Privatanle-ger veräußert, unterliegt der Veräußerungsgewinn dem Abgel-tungsteuersatz von 25 %. Sofern die Investmentanteile in einem inländischen Depot verwahrt werden, nimmt die depot-führende Stelle den Steuerabzug vor. Der Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kir-chensteuer) kann durch die Vorlage eines ausreichenden Frei-stellungsauftrages bzw. einer NV-Bescheinigung vermieden werden. Angefallene Gewinne und Verluste können mit ande-ren Erträgen aus der Veräußerung von Kapitalvermögen (Aus-nahme: Verluste aus der Veräußerung von Aktien) verrechnet werden.

Der Gewinn aus der Veräußerung von nach dem 31. Dezem-ber 2008 erworbenen Investmentanteilen ist insoweit für Privat-anleger steuerfrei, als er auf die während der Besitzzeit im Investmentvermögen entstandenen, noch nicht auf der Anleger-ebene erfassten und gemäß Doppelbesteuerungsabkommen steuerfreien Erträge entfällt (sogenannter besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn).

Bei einer Veräußerung der vor dem 01. Januar 2009 erworbe-nen Investmentanteile ist der Gewinn bei Privatanlegern nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr nicht steuerbar.

Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen im Betriebsvermögen sind für betriebliche Anleger steuerfrei, soweit es sich um noch nicht zugeflossene oder noch nicht als zugeflossen geltende ausländische Mieten und realisierte und nicht realisierte Gewinne des Investmentvermögens aus ausländischen Immobilien handelt, sofern Deutschland auf die Besteuerung verzichtet hat (sogenannter besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn).

Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen sind für Körperschaften steuerfrei 1), soweit diese aus realisierten und nicht realisierten Gewinnen des Investmentvermögens im Zusammenhang mit in- und ausländischen Immobilien-kapitalgesellschaften stammen. Bei betrieblichen Anlegern, die nach dem EStG besteuert werden, sind diese Veräuße-rungsgewinne zu 40 % steuerfrei (Teileinkünfteverfahren).

Steuerrechtlich wird die Rückgabe von Investmentanteilen wie ein Verkauf behandelt, d. h., der Anleger realisiert einen Veräu-ßerungsgewinn oder -verlust. Der Veräußerungsgewinn als Bemessungsgrundlage für den Steuerabzug wird für den Anle-ger grundsätzlich von der verwahrenden Stelle ermittelt, wenn diese im Inland belegen ist.

Gewinn oder Verlust ist hierbei der Unterschied zwischen dem Veräußerungspreis nach Minderung zugehöriger Kosten einer-seits und den Anschaffungskosten andererseits. Bei der Ermitt-lung des Veräußerungsgewinnes sind die Anschaffungskosten um den Zwischengewinn zum Zeitpunkt der Anschaffung und der Veräußerungspreis um den Zwischengewinn zum Zeitpunkt der Veräußerung zu kürzen, damit es nicht zu einer doppelten einkommensteuerlichen Erfassung kommt. Zudem ist der Ver-äußerungspreis um die thesaurierten Erträge zu kürzen, die der Anleger bereits versteuert hat, um auch insoweit eine Doppel-besteuerung zu vermeiden.

Zwischengewinn

Zwischengewinne sind die im Verkaufs- oder Rückgabepreis als enthalten geltenden Entgelte für vereinnahmte oder aufge-laufene Zinsen sowie Gewinne aus der Veräußerung von nicht in § 1 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Buchstaben a) bis f) InvStG genann-ten Kapitalforderungen, die von dem Investmentvermögen noch nicht ausgeschüttet oder thesauriert und infolgedessen beim Anleger noch nicht steuerpflichtig waren (vergleichbar den Stückzinsen aus festverzinslichen Wertpapieren bei der Direktanlage). Die von dem Investmentvermögen erzielten Zin-sen und Zinsansprüche sind bei der Rückgabe oder dem Ver-kauf der Investmentanteile durch Steuerinländer einkommen- und kapitalertragsteuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer in Form des Steuerabzugs auf den Zwischengewinn beträgt 25 % (zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer).

Der bei Erwerb von Investmentanteilen gezahlte Zwischenge-winn kann im Jahr der Zahlung einkommensteuerlich als negative Einnahme aus Kapitalvermögen abgesetzt werden, vorausgesetzt, das Investmentvermögen rechnet einen Ertragsausgleich. Er wird bereits beim Steuerabzug auf der Depotebene steuermindernd berücksichtigt. Der Steuerab-zug unterbleibt darüber hinaus bei Vorlage einer NV-Beschei-nigung oder eines Freistellungsauftrages. Bei der Ermittlung des Zwischengewinns bleiben Erträge aus Vermietung und Verpachtung sowie aus der Bewertung und Veräußerung der Objekte unberücksichtigt.

Der Zwischengewinn wird bei jeder Anteilwertfeststellung ermittelt und bewertungstäglich veröffentlicht. Die Zwischen-gewinne ergeben sich aus der Multiplikation des jeweiligen Zwischengewinns je Investmentanteil mit der Anzahl der in der Kauf- bzw. Verkaufsabrechnung ausgewiesenen Investment-anteile. Die Zwischengewinne können regelmäßig auch den Abrechnungen sowie den Erträgnisaufstellungen der Banken entnommen werden.

29 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Immobilien- und Aktiengewinn

Die Regelungen zum Immobiliengewinn sind sowohl für Anle-ger, die ihre Investmentanteile im Privatvermögen halten, als auch für Anleger, die ihre Investmentanteile in einem Betriebs-vermögen halten, anzuwenden. Die Regelungen zum Aktien-gewinn sind nur für Anleger, die ihre Investmentanteile in einem Betriebsvermögen halten, anzuwenden.

Der Immobiliengewinn beinhaltet noch nicht zugeflossene oder noch nicht als zugeflossen geltende ausländische Mieten und realisierte und nicht realisierte Wertveränderungen ausländi-scher Immobilien des Investmentvermögens, sofern Deutsch-land gemäß einem Doppelbesteuerungsabkommen auf die Besteuerung verzichtet hat. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlicht den Immobiliengewinn bewertungstäglich als Pro-zentsatz des Werts des Investmentanteils.

Der Aktiengewinn für betriebliche Anleger, die nach dem EStG besteuert werden (Aktiengewinn I), beinhaltet die dem Anleger noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen geltenden Dividendenerträge sowie realisierte und nicht reali-sierte Gewinne und Verluste aus bestimmten Beteiligungen des Investmentvermögens, insbesondere an Immobilienkapi-talgesellschaften.

Der Aktiengewinn für Anleger, die nach dem KStG besteuert werden (Aktiengewinn II), beinhaltet nur solche dem Anleger noch nicht zugeflossenen oder noch nicht als zugeflossen

geltenden Dividendenerträge, die das Investmentvermögen vor dem 01. März 2013 vereinnahmt hat, sowie realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus bestimmten Beteili-gungen des Investmentvermögens, insbesondere an Immobi-lienkapitalgesellschaften.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlicht den Aktien-gewinn I und Aktiengewinn II bewertungstäglich als Prozentsatz des Werts des Investmentanteils.

Am Tag des Kaufs und Verkaufs der Investmentanteile sowie zum Bilanzstichtag hat der Anleger die ausgewiesenen Pro-zentsätze mit dem jeweiligen Rücknahmepreis zu multiplizie-ren, um einen absoluten Anleger-Immobiliengewinn bzw. Anleger-Aktiengewinn zu ermitteln. Die Differenz aus beiden Größen stellt den steuerlich relevanten besitzzeitanteiligen Anleger-Immobiliengewinn bzw. Anleger-Aktiengewinn dar.

Hinweis

Weitere Erläuterungen zur steuerlichen Behandlung der Erträge aus Investmentvermögen sind den Kurzangaben zu den für die Anleger bedeutsamen Steuervorschriften im Verkaufsprospekt zu entnehmen.

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 30

Nachweis der Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Privatvermögen

Betrag pro Anteil in EUR

1) Betriebsvermögen einkommensteuer- pflichtiger Anleger

Betrag pro Anteil in EUR

2) Betriebsvermögen körperschaftsteuer-

pflichtiger Anleger Betrag pro Anteil

in EUR

3)

Ex-Tag: 03.04.2017

Zahltag: 05.04.2017

Beschlusstag: 13.03.2017

§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe:

a) Betrag der Ausschüttung 4) 100,0000000 100,0000000 100,0000000

nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener Kapitalertragsteuer 100,0000000 100,0000000 100,0000000

aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000

bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 63,9818634 63,9818634 63,9818634

b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 36,0181366 36,0181366 36,0181366

Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0000000 0,0000000 0,0000000

c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene

bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG 5) – 0,0000000 0,0000000

dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000000 – –

ee) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG sind 0,0000000 – –

ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG in der ab 01. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000000 – –

In den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungs-betrag) kumulativ enthaltene

aa) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 InvStG in Verbindung mit § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG 5) – 0,0000000 0,0000000

cc) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG 6) – 0,0000000 0,0000000

gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

hh) in Doppelbuchstabe gg) enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0,0000000 0,0000000 0,0000000

ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 7) 0,0000000 0,0000000 0,0000000

jj) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) – 0,0000000 0,0000000

kk) in Doppelbuchstabe ii) enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaft-steuer berechtigen 7) 0,0000000 0,0000000 0,0000000

ll) in Doppelbuchstabe kk) enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 7) – 0,0000000 0,0000000

31 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

1) Investmentanteile, die von Anteilinhabern steuerrechtlich im Privatvermögen gehalten werden2) Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Einkommensteuer gesetz besteuert

werden, im Betriebsvermögen gehalten werden3) Investmentanteile, die von Anteilinhabern, die nach dem Körperschaftsteuer gesetz besteuert

werden, im Betriebsvermögen gehalten werden4) Ausschüttung gemäß Randziffer 12 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009

5) Die Erträge und Gewinne sind zu 100 % ausgewiesen.6) Die Erträge sind netto ausgewiesen.7) Die Einkünfte sind zu 100 % ausgewiesen.8) Die Quellensteuern sind im Betriebsvermögen zu 100 % ausgewiesen.9) nicht in Buchstabe f) aa) enthalten

Privatvermögen

Betrag pro Anteil in EUR

1) Betriebsvermögen einkommensteuer- pflichtiger Anleger

Betrag pro Anteil in EUR

2) Betriebsvermögen körperschaftsteuer-

pflichtiger Anleger Betrag pro Anteil

in EUR

3)

d) Zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge

aa) im Sinne des § 7 Abs. 1 und 2 InvStG 0,0000000 0,0000000 0,0000000

bb) im Sinne des § 7 Abs. 3 InvStG 36,0181366 36,0181366 36,0181366

cc) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 4 InvStG, soweit in Doppelbuchstabe aa) enthalten – 0,0000000 0,0000000

e) (weggefallen) – – –

f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüt-tungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG entfällt und

aa) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 32d Abs. 5 oder § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) 0,0000000 0,0000000 0,0000000

bb) in Doppelbuchstabe aa) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 8) – 0,0000000 0,0000000

cc) nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) 0,0000000 0,0000000 0,0000000

dd) in Doppelbuchstabe cc) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 8) – 0,0000000 0,0000000

ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8) 9) 0,0000000 0,0000000 0,0000000

ff) in Doppelbuchstabe ee) enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Abs. 2 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 2 KStG oder § 3 Nr. 40 EStG oder im Fall des § 16 InvStG in Verbindung mit § 8b Abs. 1 KStG anzuwenden ist 8) – 0,0000000 0,0000000

g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 2,0110099 2,0110099 2,0110099

h)

Im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des Geschäftsjahres oder früherer Geschäftsjahre 0,0000000 0,0000000 0,0000000

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 32

Bescheinigung gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Erstellung der steuerrechtlichen Angaben

An die Kapitalverwaltungsgesellschaft Savills Fund Manage-ment GmbH (nachfolgend: die Gesellschaft)

Die Gesellschaft hat uns beauftragt, für den Investmentfonds

SEB Konzept Stiftungsfonds

die vorgenannten steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG zu ermitteln und gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG eine Bescheinigung darüber abzugeben, dass die steuerrechtlichen Angaben in Übereinstimmung mit den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden.

Die Verantwortung für die Rechnungslegung des Investment-fonds als Grundlage für die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG in Ver-bindung mit den Vorschriften des deutschen Steuerrechts liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft.

Unsere Aufgabe war es, ausgehend von den Aufzeichnungen und den sonstigen Unterlagen der Gesellschaft für den Invest-mentfonds die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Die angefallenen Erträge und Aufwendungen des Investmentfonds wurden zu diesem Zweck im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung unter Beachtung der deutschen steuerrechtlichen Vorschriften qualifiziert. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Ziel-Investmentfonds investiert hat, beschränkte sich unsere Tätigkeit ausschließlich auf die korrekte Übernahme der für diese Ziel-Investmentfonds zur Ver-fügung gestellten steuerrechtlichen Angaben nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen. Die entsprechenden steuerrecht-lichen Angaben sowie die Qualifizierung dieser Ziel-Investment-fonds als Investmentfonds i. S. d. § 1 Abs. 1b InvStG wurden von uns nicht geprüft. Darüber hinaus haben wir in der Beschei-nigung anzugeben, ob Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 der Abgaben-ordnung vorliegen, der sich (1) auf die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG oder (2) auf die Aktiengewinne nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG auswirken kann, die für den Zeitraum ver-öffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvStG beziehen. Hierbei haben wir keine abschlie-ßende rechtliche Wertung oder besondere Prüfung der Gestal-tungen des Investmentfonds vorzunehmen, sondern lediglich Sachverhalte zu beschreiben, aus denen sich ein solcher Gestal-tungsmissbrauch ergeben kann. In die Ermittlung der steuer-rechtlichen Angaben sind Werte aus einem Ertragsausgleich eingegangen.

Nicht Gegenstand unseres Auftrags war es, die uns vorgeleg-ten Unterlagen und Angaben analog einer handelsrechtlichen Abschlussprüfung auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Insoweit haben wir uns auf den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers gestützt. Im Hinblick auf die Einhaltung der im § 1 Abs. 1b InvStG modifizierten Anlagebestimmungen erfolgten von uns keine gesonderten Prüfungshandlungen. Auch darüber hinaus sind wir von der Vollständigkeit und Richtigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und Angaben der Gesellschaft ausgegangen.

Die Ermittlung der steuerrechtlichen Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beruht auf der Auslegung der anzuwendenden Steuergesetze. Soweit mehrere Auslegungs-möglichkeiten bestehen, obliegt die Entscheidung hierüber den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft, die nicht zu beanstanden ist, wenn die jeweils getroffene Entscheidung in vertretbarer Weise auf Gesetzesmaterialien, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt wurde. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurtei-lung der von der Gesellschaft vertretenen Auslegung notwen-dig machen können.

Auf dieser Grundlage bescheinigen wir der Gesellschaft gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG, dass die Angaben gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt wurden. Darüber hinaus haben sich keine Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 der Abga-benordnung ergeben, die sich auf die Besteuerungsgrund-lagen nach § 5 Abs. 1 InvStG oder auf die Aktiengewinne nach § 5 Abs. 2 Satz 1 InvStG, die für den Zeitraum veröffentlicht wurden, auf den sich die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beziehen, auswirken können.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich aus Sicht der Finanzverwaltung aus den von dem Investmentfonds durchgeführten Geschäften oder sonstigen Umständen, ins-besondere dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen, dem Bezug von Leistun-gen, durch die Werbungskosten entstehen, der Vornahme eines Ertragsausgleichs, der Entscheidung über die Ausschüt-tung von Erträgen, Anhaltspunkte für einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.

Wir erstatten diese Bescheinigung auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags, dem die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschafts-prüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 zugrunde liegen. Unsere Verantwortung für die Auftragsdurchführung ergibt sich ausschließlich aus unserem Auftragsverhältnis mit der Gesell-schaft und besteht danach allein dieser gegenüber.

Frankfurt am Main, 31. März 2017

PwC FS Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Markus Hammer Martina Westenberger Steuerberater Rechtsanwältin / Steuerberaterin

33 SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016

Gremien

Kapitalverwaltungsgesellschaft

Savills Fund Management GmbH Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 2 72 99 - 1000 Telefax: +49 69 2 72 99 - 090 Gezeichnetes und eingezahltes Kapital EUR 5,113 Mio. Haftendes Eigenkapital EUR 8,691 Mio. (Stand: 31. Dezember 2016) Handelsregister Frankfurt am Main, HRB 29859 Gründungsdatum: 30. September 1988

Geschäftsführung

Siegfried A. Cofalka (bis 31. Dezember 2016) Carolina v. Groddeck (seit 01. September 2016) Axel Kraus (bis 31. Dezember 2016) Hermann Löschinger (seit 01. September 2016)

Aufsichtsrat

Luke Justin O’Connor Chief Executive Officer der Savills Investment Management LLP, Stockholm, Schweden – Vorsitzender –

Dr. Anton Heinrich Wiegers Winterbach, Deutschland – Stellvertretender Vorsitzender –

Dr. Stefan Frank Zeranski Professor für Finanzdienstleistungen und Finanzmanagement, Bergisch Gladbach, Deutschland

Abschlussprüfer

PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main

Gesellschafter

TOMASO Verwaltung GmbH (6 %) Savills Fund Management Holding AG (94 %)

Verwahrstelle

CACEIS Bank S.A., Germany Branch Lilienthalallee 36 80939 München (ab 01. Januar 2017)

CACEIS Bank Deutschland GmbH Lilienthalallee 34 – 36 80939 München (vom 01. Januar 2016 bis 31. Dezember 2016)

Externe Bewerter

Bernd Fischer-Werth, Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wiesbaden

Klaus Peter Keunecke, Dr.-Ing. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Mieten und bebauten und unbebauten Grundstücken, Berlin

Ulrich Renner, Dipl.-Kfm. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wuppertal

Günter Schäffler, Dr.-Ing. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baukostenplanung und -kontrolle, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten für Grundstücke und Gebäude, Stuttgart

Prof. Michael Sohni, Dr.-Ing. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Darmstadt

Klaus Thelen, Dipl.-Ing. Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gladbeck

SEB Konzept Stiftungsfonds – Jahresbericht zum 31. Dezember 2016 34

savillsim.com

Kapitalverwaltungsgesellschaft:Savills Fund Management GmbHRotfeder-Ring 760327 Frankfurt am MainInfoline: +49 69 15 34 01 86 Telefon: +49 69 2 72 99 - 1000Telefax: +49 69 2 72 99 - 090

Vertrieb: Savills Fund Management GmbHRotfeder-Ring 760327 Frankfurt am Main