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Bauberatung Ute Groß, Juliane Buchner, Werner Bäumler, Birgit Schwab Telefon 09122 860-550 Albrecht-Achilles-Straße 6/8 Di., Do., Fr., 8 bis 12 Uhr Do. auch 14 bis 17 Uhr Die baurechtliche und bauplanungs- rechtliche Beratung gehört zu den Aufgaben des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung. Ohne Bauberatung können der Bauherr und der Entwurfs- verfasser oft nicht beurteilen, ob und wie ein Grundstück bebaut werden darf, welche Verfahren und wie diese durchzuführen sind. Bei der planungs- rechtlichen Zulässigkeit von Bauvorha- ben werden nach dem Baugesetzbuch drei Möglichkeiten unterschieden: 1. Die erste Fallgruppe betrifft Grundstü- cke, die im Geltungsbereich eines „qua- lifizierten Bebauungsplanes“ liegen. Ein Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes nicht widerspricht. 2. Die zweite Fallgruppe betrifft Grund- stücke ohne qualifizierten Bebauungs- plan, die innerhalb von „im Zusammen- hang bebauten Ortsteilen“ liegen. Der wichtigste Maßstab ist hier die vorhan- dene Umgebung: Das beabsichtigte Vorhaben muss sich nach Art und Maß der geplanten Nutzung, nach Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die vorhandene Eigenart der näheren Umgebung „einfügen“. 3. Die dritte Fallgruppe betrifft den „Außenbereich“. Wenn ein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines „qua- lifizierten Planes“ liegt und auch nicht innerhalb eines „im Zusammenhang be- bauten Ortsteils“, dann gehört es zum „Außenbereich“. Der Außenbereich soll im Grundsatz von der Bebauung freige- halten werden. Einzelne Vorhaben dür- fen jedoch auch hier errichtet werden. Eine kooperative Bera- tung vor und während des Baugenehmigungs- verfahrens dient vor allem der Erleich- terung und Beschleunigung der Ver- fahrensabwicklung. Die Bauberatung bezieht sich auf baurechtliche, tech- nische, architektonische und sonstige Fragen, z. B. auch die Förderung des Bauvorhabens. Besondere Fachfragen können mit anderen Ämtern, z. B. Denk- malpflege, Immisionsschutz oder Natur- schutz geklärt werden. Der Bauherr wird über die rechtlichen und technischen Möglichkeiten aufge- klärt, um sein Vorhaben zu verwirklichen. Er wird aber auch auf Schwierigkeiten oder Hindernisse hingewiesen, sie sei- nem Bauvorhaben entgegenstehen. Lässt sich durch eine Änderung oder Umplanung des Vorhabens eine Über- einstimmung erreichen, wird das dem Bauherrn oder seinem Entwurfsverfasser aufgezeigt. Auf die Möglichkeiten, dass Ausnahmen oder Befreiungen erteilt und Abweichungen zugelassen werden können, wird hingewiesen wer- den. Die Bauberatung beschränkt sich aber nicht auf das Aufzeigen eines We- ges. In Fällen, in denen die betreffenden Fragen nicht einfach sind oder nicht so- fort oder nicht allein vom Bauordnungs- amt sicher beantwortet werden können, wird die Bauberatung darin bestehen, dass der Bürger auf die gesetzlich vorge- sehenen öffentlich-rechtlichen Verfahren verwiesen wird, in denen diese Fragen geklärt werden könne, z. B. einen Vorbe- scheidsantrag. Die Bauberatung bezieht sich insbeson- dere auch auf Anforderungen der Bau- gestaltung. Dabei wird auf eine gute und qualitative Gestaltung, die über das reine Verunstaltungsverbot des Art. 8 hinausgeht, hingewirkt. Lokales Die Goldschlägerstadt. STADT SCHWABACH BauBroschüre Ratgeber zum Bauen und Wohnen ber zum Bauen und Wohnen ber zum Bauen und Wohnen nfo- Material 4 Die Baubroschüre der Stadt Schwabach liegt im BürgerBüro, im Rathaus und der Bauberatung aus. Es sich im Warmen auf dem Sofa gemütlich zu machen, auch wenn es draußen friert und schneit, muss kein teures Vergnügen sein. Mit den richtigen Gläsern in Fenstern und Tü- ren spart man nicht nur Energie und somit Heizkosten, man gewinnt auch an Wohnqualität. Gerade durch einfach verglaste Fenster oder ältere Doppelverglasungen entweicht die teure Heizenergie nahezu unge- bremst. Spezielle Beschichtung Moderne Isoliergläser wie beispiels- weise „Climaplus Ultra N“ halten durch ihre spezielle Beschichtung und den mit Edelgas gefüllten Scheibenzwischenraum die Wärme im Raum. Bei den bis in die 1970er Jahre üblichen Einfachverglasungen liegt der Ug-Wert, die Kennzahl für den Wärmeverlust, bei 3,8. Moder- ne Zweifach-Isoliergläser erreichen einen Ug-Wert von 1,1 (je kleiner der Ug-Wert, desto besser die Wär- medämmung). Die besten Werte erreichen Dreifachverglasungen wie „Climatop“, die nahezu genauso gut dämmen wie Massivwände. In den meisten Fällen lassen sich Zweifach-Isoliergläser problemlos in die bestehenden Rahmen einset- zen, was nicht nur Kosten, sondern auch Zeit spart. Der Glastausch verläuft einfach, schnell und unkompliziert. Der Wechsel einer Standardscheibe nimmt im Schnitt nur etwa zwei Stunden Zeit in An- spruch. Weder Tapete noch Putz werden dabei beschädigt, auch größere Verschmutzungen fallen nicht an. Für mehr Komfort können die Gläser mit weiteren Funkti- onen wie Sonnenschutz, Sicher- heit oder Lärmschutz ausgestattet werden. (bbs) Das richtige Glas machts Der Tausch von alten gegen moderne Gläser ist einfach, schnell und unkom- pliziert. Foto: CLIMAplusSECURIT-Partner B auen un dM o d ern i s i eren – Wo h nen un d Ei nr i c h ten – K au f en un d Fi nanz i eren Seite 46 / HST Samstag, 9. März 2013 H DIE EIGENEN 4 WÄNDE MADE BY HAND Ihre Handwerker

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    Die Stadt Schwabach informiert...BauberatungUte Groß, Juliane Buchner,Werner Bäumler, Birgit SchwabTelefon 09122 860-550Albrecht-Achilles-Straße 6/8Di., Do., Fr., 8 bis 12 UhrDo. auch 14 bis 17 Uhr

    Die baurechtliche und bauplanungs-rechtliche Beratung gehört zu denAufgaben des Amtes für Stadtplanungund Bauordnung. Ohne Bauberatungkönnen der Bauherr und der Entwurfs-verfasser oft nicht beurteilen, ob undwie ein Grundstück bebaut werdendarf, welche Verfahren und wie diesedurchzuführen sind. Bei der planungs-rechtlichen Zulässigkeit von Bauvorha-ben werden nach dem Baugesetzbuchdrei Möglichkeiten unterschieden:1. Die erste Fallgruppe betrifft Grundstü-cke, die im Geltungsbereich eines „qua-lifizierten Bebauungsplanes“ liegen. EinVorhaben ist bauplanungsrechtlichzulässig, wenn es den Festsetzungen

    des jeweiligen Bebauungsplanes nichtwiderspricht.

    2. Die zweite Fallgruppe betrifft Grund-stücke ohne qualifizierten Bebauungs-plan, die innerhalb von „im Zusammen-hang bebauten Ortsteilen“ liegen. Derwichtigste Maßstab ist hier die vorhan-dene Umgebung: Das beabsichtigteVorhaben muss sich nach Art und Maßder geplanten Nutzung, nach Bauweiseund der Grundstücksfläche, die überbautwerden soll, in die vorhandene Eigenartder näheren Umgebung „einfügen“.

    3. Die dritte Fallgruppe betrifft den„Außenbereich“. Wenn ein Grundstücknicht im Geltungsbereich eines „qua-lifizierten Planes“ liegt und auch nichtinnerhalb eines „im Zusammenhang be-bauten Ortsteils“, dann gehört es zum„Außenbereich“. Der Außenbereich sollim Grundsatz von der Bebauung freige-halten werden. Einzelne Vorhaben dür-fen jedoch auch hier errichtet werden.

    Eine kooperative Bera-tung vor und währenddes Baugenehmigungs-verfahrens dient vor allem der Erleich-terung und Beschleunigung der Ver-fahrensabwicklung. Die Bauberatungbezieht sich auf baurechtliche, tech-nische, architektonische und sonstigeFragen, z. B. auch die Förderung desBauvorhabens. Besondere Fachfragenkönnen mit anderen Ämtern, z. B. Denk-malpflege, Immisionsschutz oder Natur-schutz geklärt werden.

    Der Bauherr wird über die rechtlichenund technischen Möglichkeiten aufge-klärt, um sein Vorhaben zu verwirklichen.Er wird aber auch auf Schwierigkeitenoder Hindernisse hingewiesen, sie sei-nem Bauvorhaben entgegenstehen.Lässt sich durch eine Änderung oderUmplanung des Vorhabens eine Über-einstimmung erreichen, wird das demBauherrn oder seinem Entwurfsverfasser

    aufgezeigt. Auf dieMög l i chke i t en ,dass Ausnahmenoder Befreiungen

    erteilt und Abweichungen zugelassenwerden können, wird hingewiesen wer-den. Die Bauberatung beschränkt sichaber nicht auf das Aufzeigen eines We-ges. In Fällen, in denen die betreffendenFragen nicht einfach sind oder nicht so-fort oder nicht allein vom Bauordnungs-amt sicher beantwortet werden können,wird die Bauberatung darin bestehen,dass der Bürger auf die gesetzlich vorge-sehenen öffentlich-rechtlichen Verfahrenverwiesen wird, in denen diese Fragengeklärt werden könne, z. B. einen Vorbe-scheidsantrag.

    Die Bauberatung bezieht sich insbeson-dere auch auf Anforderungen der Bau-gestaltung. Dabei wird auf eine guteund qualitative Gestaltung, die überdas reine Verunstaltungsverbot des Art.8 hinausgeht, hingewirkt.

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    4Die Baubroschüreder StadtSchwabach liegt imBürgerBüro,im Rathaus und derBauberatung aus.

    Es sich im Warmen auf dem Sofagemütlich zu machen, auch wennes draußen friert und schneit, musskein teures Vergnügen sein. Mit denrichtigen Gläsern in Fenstern und Tü-ren spart man nicht nur Energie undsomit Heizkosten, man gewinnt auchan Wohnqualität. Gerade durcheinfach verglaste Fenster oder ältereDoppelverglasungen entweicht dieteure Heizenergie nahezu unge-bremst.

    Spezielle BeschichtungModerne Isoliergläser wie beispiels-weise „Climaplus Ultra N“ haltendurch ihre spezielle Beschichtungund den mit Edelgas gefülltenScheibenzwischenraum die Wärmeim Raum. Bei den bis in die 1970er

    Jahre üblichen Einfachverglasungenliegt der Ug-Wert, die Kennzahl fürden Wärmeverlust, bei 3,8. Moder-ne Zweifach-Isoliergläser erreicheneinen Ug-Wert von 1,1 (je kleinerder Ug-Wert, desto besser die Wär-medämmung). Die besten Werteerreichen Dreifachverglasungen wie„Climatop“, die nahezu genauso gutdämmen wie Massivwände.

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    Bauen und Modernisieren – Wohnen und Einrichten – Kaufen und FinanzierenSamstag, 9. März 2013 HST / Seite 47

    Im Altbau ist eigentlich immer etwas zutun: Ob Dach, Fenster, Dämmung oderHeizung – mit den Jahren kommt einbeachtlicher Renovierungsbedarf zu-sammen. Gerade in älteren Eigenhei-men mit gemauerten Ziegelwändenstellt zudem die Feuchtigkeit in denKellerräumen oftmals ein Problem dar.

    Bisweilen lassen sich deshalb meh-rere Fliegen mit einer Klappe schla-gen: Eine moderne, energiesparendeWärmepumpe zum Beispiel machtsich nicht nur durch die zu erzielendeErsparnis bei den Heizkosten bezahlt,sondern kann auch manchen Keller-raum im wahrsten Sinne trockenlegen.Wenn der Aufstellort der Heizanla-

    ge clever gewählt wird, ergibt sichein attraktiver Zusatznutzen. DennLuft-Wasser-Wärmepumpen, wie siegerade im Altbau besonders einfachzu installieren sind, heizen nicht nurumweltfreundlich, sondern entziehender Umgebungsluft auch permanentFeuchtigkeit. Damit sind sie ideal füreine Installation im bislang feuchtenVorratskeller oder auch im Wasch-und Hauswirtschaftsraum geeignet.

    Dieser Effekt erklärt sich durch dieFunktionsweise: „Die Pumpe nimmtWärme und Feuchtigkeit aus der Um-gebungsluft auf. Für die dabei entste-hende Nutzwärme reicht ein ViertelEnergie aus dem elektrischen Netz

    aus, um drei Viertel Gratisenergie zuerzeugen“, sagt Energieeffizienz-Ex-perte Torsten Enders, Geschäftsführerder Wätas-Gruppe. Die Anlagen dessächsischen Herstellers beispielsweisearbeiten bei jeder Witterung, sindwartungsarm und flüsterleise. Mit ih-ren kompakten Maßen lässt sich eineWärmepumpe fast überall installieren– auch nachträglich im Altbau.

    Geld vom StaatDas System erwärmt nicht nur die In-nenräume, sondern kann auch heißesWasser für Küche und Bad zur Verfü-gung stellen. Die bisherige Öl- oderGasheizung wird somit überflüssig, derHauseigentümer macht sich unabhän-

    gig von künftigen Preissteigerungen.Dank ihrer Umweltfreundlichkeit kön-nen für die Installation der neuen Sy-steme zudem staatliche Fördermittel inAnspruch genommen werden.

    Der direkte Vergleich mit einer Gashei-zung macht die Vorteile einer Wärme-pumpe deutlich: Aus einem KilowattGas kann man 0,7 Kilowatt Heizwassererzeugen, das verbleibende Drittel gehtals Abgas und Abstrahlungswärmeverloren. „Die Wärmepumpe hingegenerzeugt aus einem Kilowatt elektrischerEnergie bis zu fünf Kilowatt Warmwas-ser, in diesem Rechenbeispiel bei 20Grad Celsius. Abgase entstehen nicht“,sagt Experte Torsten Enders. Anders alseine Solaranlage erzeugt die Wärme-pumpe rund um die Uhr Warmwasser,selbst bei Nacht. (rgz-p).

    Die Elektroausstattung der deutschenHaushalte lässt zu wünschen übrig,und auch bei Hausneubauten werdenhäufig zu wenig Anschlüsseund Leerrohre eingeplant. DieFolge: Verlängerungskabel undSteckdosenleisten zieren immermehr Wohn- und Schlafzimmer,Küchen und Bäder und liefernmehr schlecht als recht die Ener-gie für eine wachsende Anzahlan Haushaltsmaschinen, Com-putern und Unterhaltungselek-tronik. Das ist nicht nur unschön,sondern auch gefährlich. LoseKabel werden zu Stolperfallen,überlastete Steckerleisten sogarzur Brandgefahr. Es lohnt sichdaher, bei einem Neubau odereiner umfassenden Sanierungdarauf zu achten, dass der Elektrikergenügend Elektro-Leerrohre in allenRäumen und jeder Wand verbaut.

    Damit ist das Haus oder die Wohnunggerüstet für die Technik von heute unddie Komfortfunktionen, die die Zukunft

    vielleicht beschert.In ein vorhandenes Leerrohr können je-derzeit nachträglich neue Strom- oder

    Kommunikationsleitungen eingescho-ben werden. So ist der Einbau vonLichtschaltern oder -auslässen später

    kein Problem, wenn die Räumemal anders genutzt werdensollen. Auch Rollladenantriebeoder Gegensprechanlagen

    finden unkompliziert Anschluss.Nicht zuletzt wird der nach-trägliche Einbau regenerativerEnergiequellen – etwa einer

    Photovoltaikanlage auf dem Dachoder einer Wärmepumpe im Keller –deutlich erleichtert. (rgz-p).

    Anschluss an die Zukunft

    Clevere Planung, doppelter Nutzen

    Immer mehr Elektrogeräte suchenin modernen Haushalten Anschlussan die Steckdose oder an Kommuni-kationsnetze. Mit Leerrohren ist einspäteres Erweitern der Leitungsnetzeproblemlos möglich.Foto: djd/Fränkische Rohrwerke

  • Bauen und Modernisieren – Wohnen und Einrichten – Kaufen und FinanzierenSeite 48 / HST Samstag, 9. März 2013

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    Was zeichnet professionelle Immobilienmakler aus?Zehn Punkte, auf die Immobilienverkäuferund -interessenten achten sollten...

    In Zeiten niedriger Zinsen denken vieleInteressenten über den Kauf einer Im-mobilie nach. Ob als Investitionsobjektoder zur Eigennutzung, der Kauf einerImmobilie geht mit hohen finanziellenTransaktionen einher. „Mit dem richtigenImmobilienmakler sichern sich Käuferwie auch Verkäufer eine umfassendeBeratung, die auch die finanziellen Inte-ressen des Verbrauchers schützt“, sagtJürgen Michael Schick, Vizepräsidentdes Immobilienverbands IVD.

    Gute Immobilienmakler müssen heutemehr bieten als nur das Einstellen derImmobiliendaten in ein Exposé oderdas Internet. Ein richtiger Profi begut-achtet Grundstücke und Gebäude,analysiert den Markt und bestehendeMietverträge. Haben sich Käufer undVerkäufer gefunden, kann ein Immobi-lienmakler weitere wertvolle Hinweisezum Kaufvertragsrecht und der Suchenach einer passenden Finanzierung ge-ben. „Für den Verbraucher ist es jedochhäufig schwer, seriöse und gut qua-lifizierte Dienstleister von ‚schwarzenSchafen’ zu unterscheiden“, sagt Schick.Der Immobilienverband IVD hat dahereine Checkliste zusammengestellt, umVerbrauchern bei der Auswahl des rich-tigen Maklers zu helfen.

    1. MarktkenntnisProfessionelle Immobilienmakler kennenden Markt vor Ort. Sie informieren überPreise, Mieten und Marktentwicklungen

    und stehen bereits im Vorfeld mit Sach-kenntnis bei der Bewertung der Immobi-lie zur Verfügung. Sie kennen Angebotund Nachfrage des jeweiligen Immobi-liensegments und betreuen Käufer undVerkäufer mit transparenten Informatio-nen rund um das Grundstücksgeschäft.Außerdem besorgen professionelleMakler alle für den Verkauf relevantenDokumente.

    2. Qualifikation –Mitgliedschaft in einemFachverbandFür das Berufsbild des Immobilienmak-lers gibt es in Deutschland nach wie vornur geringe gesetzliche Voraussetzun-gen, die Bezeichnung „Makler“ ist nichtgeschützt. Ein wichtiger Qualitätsnach-weis für Makler ist die Mitgliedschaftin einem Berufsverband wie dem Im-mobilienverband IVD. Der Kunde solltekeine Scheu davor haben, den Maklernach seiner Aus- und Weiterbildung zufragen. Seriöse Makler geben darüberbereitwillig Auskunft. Ein Qualitäts-merkmal sind beispielsweise Berufsab-schlüsse zum Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau, Betriebswirt Grund-stücks- und Wohnungswesen oderKaufmann/Kauffrau der Grundstücks-und Wohnungswirtschaft. Der IVD ver-pflichtet seine Mitglieder, regelmäßigSchulungen und Seminare zu besuchen,um auf dem aktuellen Wissensstandrund um die Immobilie zu sein. JedesVerbandsmitglied muss eine umfassen-

    de Aufnahmeprüfung bestehen, in derdas notwendige immobilienwirtschaftli-che Wissen überprüft wird.

    3. SpezialisierungImmobilienkäufer sollten bei der Aus-wahl eines Maklers auf eine Spezialisie-rung achten – diese gibt häufig einenwichtigen Hinweis auf die Expertise desMaklers. In Großstädten sollten pro-fessionelle Makler auf bestimmte Ob-jekt- beziehungsweise Nutzungsartenspezialisiert sein. Makler im ländlichenRaum sollten dagegen einen klaren re-gionalen Fokus haben. Der IVD rät von„Alleskönnern“ ab und empfiehlt Mak-ler, die Experten im jeweiligen Marktoder Immobiliensegment sind.

    4. ReferenzenKompetente Makler verfügen übereine umfassende Ausbildung und übermehrjährige praktische Erfahrung. Jederprofessionell arbeitende Makler wirddaher Referenzen seiner bisherigenTätigkeit – also erfolgreich vermittelteObjekte und zufriedene Kunden – vor-weisen können. Um herauszufinden,wie die bisherigen Kunden des Maklersdessen Leistungen beurteilen, kann sichder neue Kunde deren Adressen gebenlassen und sich bei diesen erkundigen.

    5. Transparente LeistungenProfessionelle Makler legen ihr Leis-tungsspektrum dar und informieren überihren Aufwand und das Honorar. Sie

    erbringen eine Beratungsleistung undinformieren Verkäufer regelmäßig überdie Maßnahmen, die zur Vermarktungihrer Immobilie realisiert werden. Dar-unter fallen beispielsweise die Zahl derverschickten Exposés und die durchge-führten Besichtigungstermine sowie ver-schiedene Marketingaktivitäten.

    6. Vereinbarungen –auch über die Höhe derProvision – werden schrift-lich getroffenDer IVD empfiehlt, dass alle Vereinba-rungen zwischen dem Kunden und demImmobilienmakler schriftlich festgehal-ten werden. In einem Maklervertrag mitdem Verkäufer werden neben seinenDienstleistungen auch die Vertragslauf-zeit, gegebenenfalls die Provisionshöhebei einer erfolgreichen Vermittlung so-wie die Auflösungsmodalitäten fixiert.Der IVD weist darauf hin, dass die Pro-vision ein erfolgsabhängiges Honorarist, das nur am Ende einer erfolgreichenVermittlung der Immobilie an den Immo-bilienmakler gezahlt wird.

    7. HaftpflichtDer Makler sollte eine Vermögens-schaden-Haftpflichtversicherung abge-schlossen haben. Denn auch qualifizier-te Makler sind nicht vor Fehlern gefeit.Im Ernstfall kann etwas so Simples wieein übersehener Zahlendreher finanziel-le Folgen erheblichen Ausmaßes haben.Professionelle Makler sichern daher sich

    Ä

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  • Bauen und Modernisieren – Wohnen und Einrichten – Kaufen und FinanzierenSamstag, 9. März 2013 HST / Seite 49

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    und damit ihre Kunden vor möglichenSchäden aufgrund einer Panne, einesIrrtums oder eines Versehens ab. Die imIVD organisierten Makler sind verpflich-tet, eine solche Versicherung abzuschlie-ßen.

    8. Makler sindVertrauenspersonen undberaten individuellEin professionell arbeitender Maklerspricht mit dem Kunden intensiv überdessen persönliche Wünsche und Be-dürfnisse sowie seine wirtschaftlicheSituation, ehe er einen ersten Vorschlagmacht. Er wird alle Einwände des Kun-den ernst nehmen und ihn von sich ausvor Risiken warnen. Auf keinen Fall wirder Vorauszahlungen verlangen. Wereine Immobilie verkaufen oder kau-fen will, sollte sich genau beschreibenlassen, wie der Makler vorzugehengedenkt und welche Aktivitäten er imDetail plant. Ein guter Makler ist in derLage, ein genaues Bild der Marktlagezu geben. Er wird seine Aufgabe, die inFrage kommenden Zeiträume für die Ab-wicklung aller Formalitäten und den vo-raussichtlichen Aufwand klar benennen.

    9. Professionelle Maklerkönnen den richtigenVerkaufspreis taxierenEine Immobilie ist einmalig und deshalbist es nicht einfach, ihren Wert festzu-legen. Neben der Lage fließen bei derWertermittlung der Gebäudezustand,das Baujahr und eventuelle Sanierungs-staus ein. Versierte Makler nehmen sichfür diese Prüfung ausreichend Zeit. Vie-le bieten zudem an, zusätzlich einen

    Gebäude-Energieausweis auszustellen,der beim Verkauf beziehungsweise derVermietung seit einigen Jahren vorge-schrieben ist.

    10. Beratung ohne ZeitdruckEin seriöser Makler ist bereit, sich für dasAnliegen seiner Kunden Zeit zu nehmenund sie nicht nur mit einigen Adressenabzuspeisen. Er wird niemals auf ei-nen Vertragsabschluss unter Zeitdruckhinarbeiten, sondern dem Kunden eineausführliche Prüfung des Angebots ge-statten. Gegen die Einbeziehung exter-ner Hilfe, beispielsweise eines Sachver-ständigen oder Rechtsanwalts, wird einseriöser Makler nichts einwenden.

    Quelle: Immobilienverband IVD

    Tipp!Eine Checkliste hilftsicherlich bei der Wahleines kompetentenMaklers.

    Nicht zuletzt zählt aberder persönliche Eindruck,den Sie sich im bera-tenden Gespräch undbei einer Besichtigungmachen können!

    Die Stadt Schwabach informiert...BaugenehmigungNotwendige BauvorlagenFür den Bauantrag sind die amtlich eingeführten Formulare zu verwenden. Dane-ben sind die für die Beurteilung des jeweiligen Vorhabens erforderlichen Unterla-gen sog. Bauvorlagen einzureichen.Über Umfang, Inhalt und Zahl der einzureichenden Bauvorlagen sind in der Ver-ordnung über die Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren (Bauvorlagenver-ordnung – BauVorlV) die näheren Vorschriften erlassen. Die BauVorlV schreibt fürden Bauantrag regelmäßig folgende Bauvorlagen vor:– den Auszug aus dem Katasterwerk und Lageplan,– die Bauzeichnungen,– die Baubeschreibung,– bei Sonderbauten weitere Nachweise.

    Weitere Bauvorlagen oder spezifische Angaben sind für den Vorbescheid undbei Beseitigung baulicher Anlagen vorgeschrieben.

    Gültigkeit der BaugenehmigungDie Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht in-nerhalb von vier Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabensbegonnen oder die Ausführung vier Jahre unterbrochen wurde. Vor Ablauf derFrist kann jedoch eine Verlängerung der Baugenehmigung um jeweils zwei Jahrebeantragt werden.

    BaugenehmigungsgebührDie Bauaufsichtsbehörden haben für die Erteilung derBaugenehmigung Kosten nach Maßgabe des Kosten-gesetzes (KG), des Kostenverzeichnisses (Kvz) und derRichtwertliste für Baukosten im Genehmigungsverfah-ren zu erheben. Die Höhe der Gebühren berechnetsich im Regelfall nach einem bestimmten Prozentsatzder Baukosten entsprechend der Richtwertliste.

    Lokales

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    4Die Baubroschüre der Stadt Schwabach liegt imBürgerBüro, im Rathaus und der Bauberatung aus.

    H DIE EIGENEN 4 WÄNDEUnsere nächste Sonderveröffentlichung

    erscheint am Samstag, 6. Juli 2013

    IHRE ANSPRECHPARTNERINNENSilke Billmann, Tel. (0 91 22) 93 80 - 35Marion Baar, Tel. (0 91 22) 93 80 - 28Anita Muck, Tel. (0 91 22) 93 80 - [email protected]

    Bebauung vonGrundstückenBevor ein Grundstück bebaut werden kann, ist zuklären, ob es überhaupt bebaubar ist und ob esnach den konkreten Vorstellungen der Bauwilli-gen bebaut werden kann. Die Bebauung einesGrundstückes ist möglich, wenn die Erschließunggesichert ist. Zu einer gesicherten Erschließunggehören im Allgemeinen der Anschluss an die öf-fentliche Verkehrsfläche, die Wasserversorgung,die Abwasserbeseitigung und der Anschluss andas Energieversorgungsnetz.

    Diese Erschließungsanlagen müssen spätestensbei der Fertigstellung des Bauvorhabens benutz-bar sein. Gebäude dürfen jedoch nur unter fol-genden Voraussetzungen errichtet werden:

    1. Das Grundstück muss nach Lage, Form, Größeund Beschaffenheit für die beabsichtigte Be-bauung geeignet sein.

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  • Bauen und Modernisieren – Wohnen und Einrichten – Kaufen und FinanzierenSeite 50 / HST Samstag, 9. März 2013

    DIE EIGENEN 4 WÄNDEHDamit der Weg ins eigene Heimbezahlbar bleibt, sollte man diePlanung mit Augenmaß vornehmenund nicht zu knapp kalkulieren. EinPuffer für Unvorhergesehenes lässtBauherren ruhiger schlafen und er-spart Stress. Bei der Überlegung,wie hoch die monatliche Abzah-lungsrate ausfallen kann, sollte maneher konservativ vorgehen – „es istheute durchaus nicht ungewöhnlich,dass Gehälter langsamer steigenals erwartet, und auch vor Zeitender Arbeitslosigkeit ist niemand rest-

    los sicher“, hat Milko Hascher, Leiterdes Filialgeschäfts bei der CreditPlusBank beobachtet. Grundsätzlich gilt:je mehr Eigenkapital aufgebrachtwerden kann, desto günstiger wirddie Finanzierung der Restsumme. Fürdie Finanzierung selbst gibt es unter-schiedliche Ansätze.

    Der klassische Bausparvertrag istauch heute noch eine beliebte Fi-nanzierungsform. Zum einen gibt erPlanungssicherheit, da die Bankzin-sen in der Ansparphase festgelegt

    und damit nicht den Marktschwan-kungen unterworfen sind. Zum ande-ren erwirbt der Sparer ein Anrechtauf das Bauspardarlehen, wenn erspäter mit dem Bau beginnt. Einehäufige Form der Baufinanzierung istdas Annuitätsdarlehen, das sich überdie Laufzeit hinweg durch gleichbleibende Kreditraten (Annuitäten)für Zins und Tilgung auszeichnet. AnBeliebtheit gewinnt das so genann-te Tilgungaussetzungsdarlehen, dasallerdings risikobehafteter ist. Oftvon Versicherungsunternehmen an-geboten, nimmt der Häuslebauer ei-nen Kredit auf und tilgt ihn mit einereigens dafür abgeschlossenen ka-pitalbildenden Lebensversicherung.Die Rückzahlung des Darlehenserfolgt, wenn genügend Kapitalgebildet oder die Kreditlaufzeit zuEnde ist.

    Staat zahlt mit„Wohn-Riester“ ist eine weitere inte-ressante Variante der Finanzierung.Dazu nimmt man einen Kredit fürdie Hausfinanzierung auf, und derStaat zahlt, ebenso wie bei einemRentensparplan, Geld dazu. Im Falleeiner vierköpfigen Familie können sobis zu 793 Euro pro Jahr vom Staatzur Hausfinanzierung dazu kommen.Einen bestehenden Riestervertragkann man auch entsprechend um-wandeln. Voraussetzung allerdingsist, dass man in der gesetzlichen So-zialversicherung ist.

    Energieeffizientes Bauen wird beson-ders gefördert. Die Investition in ei-nen hohen Wärmeschutz und alter-native Heizenergien lohnt sich aberauch, weil die Unterhaltskosten desHauses dauerhaft niedrig bleiben.

    Geld vom Staat gibt es über dieKfW-Programme Nr. 153 und 154.Bauen. Gefördert wird das KfW Ef-fizienzhaus 70, das 30 Prozent unterdem geforderten Neubauniveau ausder Energieeinsparverordnung (En-EV) in der Fassung von 2009 liegt,sowie das Passivhaus und das KfWEffizienzhaus 85, das 15 Prozentunter EnEV-Standard liegen muss.Bei der Förderung bleibt es demBauherren überlassen, ob er sich füreine Kredit- oder eine Zuschussvari-ante entscheidet. Beim Kredit erhälter einen Tilgungszuschuss, beim Zu-schuss gibt es Geld, und der Bauherrstemmt die Finanzierung ansonstenselbst. Ebenfalls förderfähig sind er-neuerbare Energien aus dem Markt-anreizprogramm der Bundesregie-rung, das über die Bafa beantragtwerden kann.

    Bei der Nutzung von Förderungenmuss die Erreichung der gefordertenEnergiestandards dokumentiert undnachgewiesen werden – wenn sienach Fertigstellung nicht eingehal-ten sind, droht im schlimmsten Falldie Rückzahlung staatlicher Förde-rungen. (dtd)

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  • Bauen und Modernisieren – Wohnen und Einrichten – Kaufen und FinanzierenSamstag, 9. März 2013 HST / Seite 51

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    Die Stadt Schwabach informiert...

    Rauchmelder retten Leben

    Der Staat hilft FamilienWie sieht die Förderung aus?Der Freistaat Bayern und die Bayerische Landesbodenkreditanstalt unterstützen vorallem Familien mit mittleren Einkommen beim Bau oder Kauf eines Hauses odereiner Wohnung. Sie bieten ihnen dazu befristet zinsverbilligte Darlehen sowie Zu-schüsse für Kinder aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm für den eigenenneuen oder gebrauchten Wohnraum.

    Wo und wann ist der Förderantrag zu stellen?Für alle Objekte, die im Gebiet der Stadt Schwabach sind, ist die Stadt Schwabachdie örtliche Bewilligungsstelle. Auch in diesem Jahr stehen wieder ausreichend Gel-der aus dem Bay. Wohnungsbauprogramm und dem Zinsverbilligungsprogrammzur Verfügung. Auf jeden Fall müssen die Fördergelder vor Baubeginn bzw. vor demAbschluss eines Kaufvertrages bei der Stadt Schwabach beantragt werden.

    Wer wird gefördert?Die Förderung ist vorrangig darauf ausgelegt, dass sich vor allem Familien mit Kin-dern und einem mittleren Einkommen ein eigenes Zuhause schaffen können. Diemaßgebliche Einkommensgrenze richtet sich nach der Größe der Familie. Die Bei-spiele gehen vom möglichen Bruttojahreseinkommen der gesamten Familie aus.

    Beispiel Brutto:Familie mit 1 Kind: 52.700 €Familie mit 2 Kindern 63.400 €Alleinerziehend mit 2 Kindern 54.100 €

    Bei jungen Familien (beide noch unter 40 Jahre alt und nicht länger als 10 Jahreverheiratet) wird die Einkommensgrenze um 7.100 € erhöht. Bei Vorliegen einerMinderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 50 % erfolgt ebenfalls eine Erhöhungder Einkommensgrenze um 4.000 €.

    Wichtig dabei ist auch, dass sich die Familien die laufenden monatlichen Kosten

    und die anfallenden Zinsen auch leisten können. Die Sachbearbeiterinnen derStadt Schwabach prüfen deshalb aufgrund der Einkommens- und Vermögensver-hältnisse ob die Tragbarkeit gegeben ist und die Einkommensgrenze eingehaltenwird.

    Wie viel Eigenleistung/Eigenkapital ist erforderlich?Es müssen mindestens 15 % (zu empfehlen sind 25 %) der gesamten anfallendenKosten an Bargeld eingesetzt werden können. Als Eigenleistung zählt auch derWert des eigenen Grundstückes.

    Zusätzlich zu den derzeit günstigen Zinsen für die Bankdarlehen kann sich mit denstaatlichen Fördergeldern eine erhebliche Verringerung der monatlichen Belastungergeben.

    Förderung für Behinderte und Pflegebedürftige

    Im Rahmen der Wohnungsbauförderung können auch Gelder für die behinderten-gerechte Anpassung von selbst genutztem Wohnraum beantragt werden. Geför-dert werden können z.B. der Einbau eine Treppenliftes, der Badumbau, der Einbaueiner Rampe. Zur Beantragung dieser Gelder muss bereits eine Behinderung vorlie-gen, die den Umbau erforderlich macht. Außerdem ist die entsprechende Einkom-mensgrenze einzuhalten (siehe oben).

    Die zuständigen Sachbearbeiterinnen informieren Sie gerne:Frau Claudia Luxenburger, Telefon: 0 91 22 / 8 60-513Frau Margit Stengel, Telefon: 0 91 22 / 8 60-512Bauverwaltung, Albrecht-Achilles-Straße 6/8, 91126 Schwabach

    Für die Förderung im Rahmen des Mietwohnungsbaues steht Ihnen Herr Binner vonder Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet Wohnungswesen, Telefon: 09 81 /53-1254 gerne zur Verfügung.

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    Die Rahmenbedingungen für Rauch-warnmelder haben sich grundlegendverändert: Viele Bundesländer habenbereits die Rauchwarnmelderpflicht,andere ziehen nach. Über kurz oderlang werden wohl alle Bundeslän-der eine Rauchwarnmelderpflichterlassen haben und sich der gutenEinsicht, dass Rauchwarnmelder tat-sächlich Leben retten, nicht mehr ver-schließen können.

    Wir haben bei Jürgen Huber,Brandschutzsachverständiger beider Firma Bavaria Brandschutz,nachgefragt:

    Wo müssen laut Bayeri-scher Bauordnung Art. 46BayBO Rauchwarnmeldermontiert sein?Huber: Auch wenn die gesetzlichenRegelungen von Bundesland zu Bun-desland verschieden sind, in einemPunkt sind sich die Länder einig. InBayern gilt seit Herbst 2012:Die Rauchwarnmelder müssen in allenWohn- und Aufenthaltsräumen sowiein Schlafzimmern und Kinderzimmernmontiert werden und auch in allenGängen/Fluren, die als Flucht- oderRettungsweg genutzt werden können

    und zu Aufenthaltsräumen führen.Empfehlenswert wäre zusätzlich nochein Hitzemelder in der Küche.

    Gibt es unterschiedlicheRauchwarnmelder-Systeme?Huber: Ja. Grundlegend kannman zwei Systeme festlegen. Es gibtStand-Alone-Melder, das sind Mel-der, die einzeln für sich den Rauchdetektieren. Und es gibt funkvernetzteRauchwarnmelder. Im Gegensatz zuStand-Alone-Meldern sind diese überein individuelles Funknetz verbunden.Dies hat vor allem den Vorteil, dassbei getrennten Wohn-/Schlafberei-chen und bei entfernt von einanderliegenden Räumen jeder Bewohnerim Brandfall auf jeden Fall alarmiertwird. Gerade bei Kindern ist nichtimmer sichergestellt, dass diese den85db-Alarmton in jedem Falle hören.Bei einem über ein Funknetz verbun-denen Alarmsystem löst der denRauch detektierende Melder über einFunksignal sämtliche anderen in dasNetz integrierten Melder ebenfallsaus, sodass über Stockwerke hinwegeine Komplettalarmierung erfolgt.Bei einem guten System unterschei-det sich der Alarm des auslösenden

    Melders von dem der nachträglichinitiierten Melder akustisch, sodassder Ort der Auslösung identifiziertwerden kann.

    Welcher Prüfnormunterliegt ein „richtiger“Rauchwarnmelderund was besagt diese?Huber: In einer Prüfnorm wird dieBeschaffenheit der Melder geregelt.Diese besagt: In Deutschland dürfenkeine Melder montiert werden, dienicht mindestens die Voraussetzun-gen der DIN 14604 aufweisen (Basisfür CE-Zeichen). Die Prüfungen wer-den von notifizierten Prüfinstituten wieVdS (Verband der Schadensverhü-tung GmbH) und Kriwan TestzentrumGmbH durchgeführt. In Verbindungmit den Prüfzeichen beider Institutezeichnet eine zusätzliche „Q“-Kenn-zeichnung einen Qualitätsmelderaus.

    Die Planung, Einbau, Betrieb undInstandhaltung von Rauchwarnmel-dern in Wohnhäusern, Wohnungenund Räumen mit wohnungsähnlicherNutzung ist in der DIN 14676 festge-schrieben. Die Kernpunkte sind:- 50 cm Mindestabstand zur Wand

    - MittigeInstallation- Am höchsten Punkt zu installieren- Bei offenen Geschossen mindestensein Melder je Stockwerk- Wie wird der Rauchwarnmelderbei Fluren und Gängen installiert- Zuggefährdete Umgebung- Montage bei Stürzen- Beratung, Montage undInstandhaltung sollte nur von einerFachkraft für Rauchwarnmelderdurchgeführt werden

    Wer ist für die Einhaltungder Rauchwarnmelder-pflicht verantwortlich?Huber: Bei Wohnungs-/Hausei-gentümer ist der Eigentümer selbstverantwortlich. Bei Mietwohnungenist jeweils der Vermieter, Hausbesit-zer oder die Wohnungsbaugenos-senschaft bzw. die gemeinnützigenund kommunalen Wohnungsbauge-sellschaften zuständig. Bis zum 31.Dezember 2017 müssen alle Woh-nungen entsprechend ausgestattetsein.

    Was gibt es über die In-standhaltung und War-tung zu sagen?

    Huber: Der Rauch-warnmelder ist nach Her-

    stellerangaben, mindestens jedochnach jeweils zwölf Monaten, einerWartung zu unterziehen. Diese solltevon einer Fachkraft für Rauchwarn-melder gem. DIN 14676 durchge-führt werden, die über einen Kompe-tenznachweis für die Projektierung,Installation und Instandhaltung vonRauchwarnmeldern verfügen sollte.

    Wann muss ein Rauch-warnmelder komplettausgetauscht werden?

    Huber: Der Rauchwarnmelder istbei Beschädigung oder mangelnderFunktion komplett auszutauschen. Jenach Hersteller gibt es unterschied-liche Angaben, wann ein Melderersetzt werden muss. Bei Rauchwarn-meldern mit Lithium-Batterie ist derAustausch nach spätestens zehn Jah-ren durchzuführen.

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