Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz - Pflegegeldergänzungsleistung

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Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz Pflegegeldergänzungsleistung Stand: März 2015

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Die Broschüre bietet umfassende Informationen über die Pflegegeldergänzungsleistung Persönliche Assistenz sowie alle Kontaktdaten zu Beratungsstellen.

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Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz

Pflegegeldergänzungsleistung

Stand: März 2015

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ImpressumHerausgeber: Fonds Soziales Wien, Guglgasse 7–9, 1030 Wien, Tel.: 05 05 379. Redaktion, Gestaltung: Fonds Soziales Wien, Unternehmenskommunikation. Fotos (wenn nicht anders angegeben): Fonds Soziales Wien Unternehmenskommunikation; Coverfoto: Herzlichen Dank an den „Club Behinderter und Ihrer Freunde in Frankfurt und Umgebung e.V.“ (cebeef) der das Foto zu Verfügung gestellt hat. Gedruckt auf ökolog. Druckpapier aus der Mustermappe »ÖkoKauf Wien«; Druck- und Satzfehler vorbehalten. Artikel-Nr.: 1186; 2. Auflage; Stand: März 2015

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Inhalt

Vorwort 4

Persönliche Assistenz 6

Pflegegeldergänzungsleistung für

Persönliche Assistenz 11

Antragstellung 17

Kontakt 24

Adressen 25

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Vorwort

Liebe Wienerinnen,

liebe Wiener!

Chancengleichheit und Selbstbestim-

mung sind die Säulen der Wiener Stadt-

politik für Menschen mit Behinderung.

Ein Meilenstein wurde 2008 mit der Ein-

führung der Pfl egegeldergänzungsleistung für Persön-

liche Assistenz für Menschen mit Behinderung gesetzt.

Mit dieser fi nanziellen Direktleistung der Stadt Wien

können AssistentInnen beschäftigt werden, die in den

unterschiedlichsten Bereichen des täglichen Lebens

behilfl ich sind. Wichtig dabei: Der Mensch mit Behin-

derung bestimmt selbst über Art, Dauer und Zeitpunkt

des Unterstützungsbedarfs und kann so gleichberech-

tigt und selbstbestimmt am öffentlichen und sozialen

Leben teilnehmen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass

diese innovative Leistung ein wichtiger Beitrag zu inklu-

siver Lebensführung ist und auch Maßstäbe für die

anderen Bundesländer gesetzt hat.

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Mag a Sonja Wehsely

Stadträtin für Gesundheit und Soziales

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Vorwort

Sehr geehrte Wienerinnen,

sehr geehrte Wiener!

Die Pflegegeldergänzungsleistung für

Persönliche Assistenz ist eines der zahl-

reichen Unterstützungsangebote der

Stadt Wien für Menschen mit Behinde-

rung. Die BezieherInnen dieser Leistung organisieren

sich selbstbestimmt die Unterstützung, die sie für ihren

Lebensentwurf benötigen, und werden dafür vom Fonds

Soziales Wien gefördert. Diese in Österreich einzigar-

tige Leistung ermöglicht Menschen mit Behinderung,

ihre Ziele konkret zu verfolgen und ihren Lebensraum

individuell zu gestalten. Dadurch verbessert sich nicht

nur ihre Lebensqualität, sondern auch die ihres fami-

liären und sozialen Umfelds.

Diese Broschüre informiert umfassend über diese Leis-

tung, die ein hohes Maß an Selbstverwaltungskompe-

tenz voraussetzt und viele Möglichkeiten zur Inklu-

sion bietet.

Peter Hacker

Geschäftsführer Fonds Soziales Wien

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Persönliche Assistenz

Neue Möglichkeiten und Wege

Persönliche Assistenz (PA) ermöglicht Menschen

mit Behinderung, ein selbstbestimmtes, selbststän-

diges und unabhängiges Leben zu führen.

Persönliche Assistenz bedeutet die Freiheit, selbst

bestimmen zu können, wie man wohnen will, wel-

chen Beruf man lernen und ausüben möchte, wohin

man gehen will, wann man aufstehen möchte, was man

essen möchte und von wem man Unterstützung bekom-

men will. Diese Unabhängigkeit von FreundInnen und

Familie bringt Entlastung für alle und schafft Raum

für neue Beziehungen und Perspektiven sowohl, im pri-

vaten Bereich als auch im Beruf.

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„Durch Persönliche Assistenz hat mein Leben wieder eine Zukunftsperspek-tive.“Assistenznehmerin

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Persönliche Assistenz

Das eigene Leben gestalten

Persönliche Assistenz ermöglicht es, den eigenen Lebens-

stil selbst zu bestimmen, zu entwickeln und zu leben.

Sie bedeutet die Chance, am öffentlichen und sozialen

Leben gleichberechtigt und selbstbestimmt teilzuneh-

men – so, wie es allen anderen auch möglich ist.

Eigene Vorstellungen, eigene Ziele, eigene Entscheidun-

gen und die eigene Gestaltung des Alltags werden zum

selbstverständlichen Bestandteil der eigenen Lebens-

planung.

Unterstützung im Tun, nicht im Sein

Die AssistentInnen unterstützen bei

• täglichen Handgriffen im Haushalt

• Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit

• Kommunikation und Freizeit

• Mobilität.

Sie sind „geborgte” Arme und Beine.

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„Es macht einen Unterschied, ob ich mit meiner Freundin einen Malkurs besuche und ein Anhängsel bin, dem sie assistieren muss, oder ob wir den Malkurs unbe-schwert genießen können, weil eine Assistentin mir be-hilflich ist.“Assistenznehmerin

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Persönliche Assistenz

Von der Fremdbestimmung zur Selbstbestimmung

Kernpunkt der Persönlichen Assistenz ist, dass Men-

schen mit Behinderung über Art und Umfang ihres

Unterstützungsbedarfs selbst bestimmen. Die/Der Assis-

tenznehmerIn entscheidet nach den eigenen individuel-

len Bedürfnissen, wie, wann und von wem sie/er Unter-

stützung braucht oder will.

Das Modell der Persönlichen Assistenz wurde von der

„Selbstbestimmt-Leben-Bewegung” entwickelt, um orga-

nisatorischen Zwängen von Behinderteneinrichtungen

(z.B. Heimen) und Fremdbestimmung zu begegnen.

Die/Der AssistenznehmerIn leitet die AssistentInnen

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„Persönliche Assistenz bedeutet Freiheit – neuge-wonnene Freiheit, mein Leben so zu gestalten, wie ich will.“ Assistenznehmerin

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Persönliche Assistenz

nach den eigenen, speziellen Bedürfnissen an und gestal-

tet den Alltag nach den eigenen Vorstellungen. Persön-

liche Assistenz bedeutet, dass die Entscheidungskom-

petenz von Institutionen zu den Betroffenen übergeht.

Im Unterschied zu herkömmlichen Hilfsangeboten geht

die Initiative bei der Persönlichen Assistenz von den

Betroffenen aus. Sie nehmen die Organisation ihrer

Unterstützung selbst in die Hand.

Die Privatsphäre bleibt gewahrt. Die/Der AssistentIn

arbeitet für den betroffenen Menschen, nicht mit ihm.

Was ist Persönliche Assistenz nicht?

Persönliche Assistenz bedeutet NICHT Pflege und

Betreuung. Betreuung heißt, passiv Hilfe zu empfan-

gen und bringt Abhängigkeit mit sich. Zudem bedeutet

sie nicht, dass AssistentInnen nur als RaumpflegerIn-

nen, GärtnerInnen oder KöchInnen beschäftigt sind.

AssistentInnen führen unter Anleitung der Assistenz-

nehmerin/des Assistenznehmers jene Tätigkeiten durch,

die sie/er aufgrund der Behinderung nicht verrichten

kann. Persönliche Assistenz versetzt die Person mit

Behinderung in eine aktive Rolle, in der sie eine Wahl

hat und entscheiden kann.

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„Ich bestimme, was ich machen will, ich kann hingehen, wo ich will, ich brauche nicht zu warten und bin nicht mehr abhängig.“Assistenznehmerin

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Pfl egegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz

Der Verein BIZEPS betreibt eine Beratungsstelle für

Menschen mit Behinderung und deren Angehörige in

Wien. Sie ist nach den Kriterien der Selbstbestimmt-

Leben-Bewegung organisiert und arbeitet nach deren

Wertvorstellungen.

ZEITLUPE, ein Projekt von Ninlil, ist die erste Peer-

Beratungsstelle von und für Frauen mit Behinderung

in Wien. Die doppelte Peerebene „Frau Sein“ und „Frau

mit einer Behinderung Sein“ macht ZEITLUPE zu einem

Ort, wo sich Frauen mit Behinderung von Frauen mit

Behinderung informieren und beraten lassen können.

Die Kontaktdaten der Beratungsstellen fi nden Sie auf

Seite 26.

Tipp

Die Beratungsstelle BIZEPS stellt Ihnen gerne auf Anfrage ihren Ratgeber „Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz” zur Verfügung. Der Ratgeber ist kostenlos, bei Versand werden € 6,- Bearbeitungsgebühr verrechnet.

Bestellen Sie weitere Broschüren zum Thema Leben mit Behinderung kostenlos beim FSW-Broschüren-Service unter 01/24 5 24, täglich von 8:00–20:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.

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Pfl egegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz

Persönliche Assistenz

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Pflegegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz

Die Leistung

Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assis-

tenz (= PGE für PA) ist eine monatliche finanzielle Direkt-

leistung an Menschen mit schwerer Körperbehinderung,

mit der Persönliche Assistenz organisiert und beauftragt

werden kann. Dadurch soll ein bestmögliches Ausmaß

an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestal-

tung ermöglicht werden.

Die Höhe der finanziellen Leistung ist abhängig von der

Pflegegeldstufe und vom tatsächlichen Assistenzbedarf

in den Bereichen

• basic needs (Grundbedürfnisse)

• Haushalt

• Erhaltung der Gesundheit

• gesellschaftliches Leben

Voraussetzungen

Um die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche

Assistenz beziehen zu können, müssen bestimmte Vor-

aussetzungen erfüllt werden. Sie sind v. a. in der „Spe-

zifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungs-

leistung für Persönliche Assistenz für Menschen mit

Behinderung“ angeführt.

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Pflegegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz

Details dazu können Sie im Kapitel „Antragstellung” auf

Seite 18 nachlesen.

Anforderungen

Folgende Anforderungen werden an die Leistungsbe-

zieherin/den Leistungsbezieher gestellt:

Sie müssen bereit sein

• Verantwortung für sich und die AssistentInnen zu

übernehmen

• die Entwicklung neuer Lebenskonzepte zu bejahen

• die Herausforderungen, die Veränderung mit sich

bringt, anzunehmen

• die für die Abwicklung der Leistung erforderlichen

Kompetenzen zu erlernen, zu leben und einzuhalten

• die Bestimmungen der Verrechnungsmodalitäten ver-

antwortungsbewusst und korrekt einzuhalten

• Rechte und Pflichten als ArbeitgeberIn und den damit

verbundenen zeitlichen Aufwand anzuerkennen

Hinweis

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen – FAQs – und die Spezifische Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungsleis-tung für Persönliche Assistenz für Menschen mit Behinderung finden Sie auf unserer Homepage: www.behinderung.fsw.at

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Pflegegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz

Selbstverwaltungskompetenz

Eine wichtige Voraussetzung, um die Pflegegeldergän-

zungsleistung für Persönliche Assistenz in Anspruch

nehmen zu können, ist Selbstverwaltungskompetenz.

Sie beinhaltet:

Personal- und Organisationskompetenz

• Akquisition, Einschulung, Anleitung und Koordina-

tion der AssistentInnen

• Kenntnis und Einhaltung der ArbeitgeberInnenpflich-

ten gegenüber ArbeitnehmerInnen, insbesondere Ar-

beits- und Steuerrecht

• Besitz bzw. rasche Aneignung von Kompetenzen zur

Personalführung, vor allem Delegations- und Konflikt-

lösungskompetenz, Dienstplanerstellung und Perso-

naladministration

Finanzkompetenz

• Erstellen und Legen eines regelmäßigen Verwendungs-

nachweises, um die zweckgebundene Verwendung der

Fördermittel zu belegen

• Regeln der Finanzagenden mit AssistentInnen, Bank

und Fonds Soziales Wien

• kontinuierlicher Überblick über die zur Verfügung

stehenden Fördermittel

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Pflegegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz

• Beauftragung von und Austausch mit Steuerberatung

• Keine Vertretungsnotwendigkeit durch andere Perso-

nen in Entscheidungssituationen

Organisationsformen

Persönliche Assistenz kann in verschiedenen Formen

organisiert sein:

ArbeitgeberInnen-Modell (= AG-Modell) Die Person mit Behinderung wird selbst zur/zum Ar-

beitgeberIn im umfassenden Sinn. Sie übernimmt die

Verantwortung für alle arbeitsrechtlichen und organi-

satorischen Angelegenheiten und beschäftigt die Assis-

tentInnen über freie Dienstverträge oder fixe Anstel-

lungen direkt bei sich.

PA-DienstleisterInnen bzw. AssistenzorganisationenBei diesem Modell beziehen die AssistenznehmerInnen

ihre AssistentInnen über eine Assistenzorganisation. Sie

kaufen die Dienstleistung PA dort ein und sind somit

KundInnen dieser Organisationen. Die PA-Dienstleis-

tungsorganisation ist Arbeitgeberin der AssistentIn-

nen und übernimmt die formalen Angelegenheiten des

Dienstverhältnisses und bei Bedarf auch weitere Auf-

gaben, z.B. Unterstützung bei der Personalsuche, Bera-

tung, Weiterbildung etc.

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Pfl egegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz

Im Raum Wien bieten aktuell vier PA-DienstleisterIn-

nen im engeren Sinn Assistenzdienste an, die vom FSW

akzeptiert werden: die WAG Assistenzgenossenschaft,

die Persönliche Assistenzvermittlung (PAV), unbehin-

dert.net und Visitas – Kontaktdaten siehe Seiten 27–28.

Mischformen zwischen AG-Modell und PA-Dienstleistern Manche AssistenznehmerInnen kombinieren beide

Organisationsmodelle. Sie beschäftigen einen Teil ihrer

AssistentInnen im ArbeitgeberInnen-Modell und kau-

fen zugleich Assistenzdienstleistungen über eine Assis-

tenzorganisation zu.

Verwendungsnachweis

Sie müssen regelmäßig nachweisen, dass Sie die Geldmittel widmungsgemäß verwenden. Dazu erhalten Sie ein Nachweis-formular, sobald Sie die Leistung beziehen.

Hinweis

Die Förderung im Rahmen der Pfl egegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

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Antragstellung

Pfl egegeldergänzungsleistungfür Persönliche Assistenz

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Antragstellung

Wer kann einen Antrag stellen?

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein, um

Anspruch auf die Pflegegeldergänzungsleistung für Per-

sönliche Assistenz zu haben:

• Volljährigkeit bis zur Erreichung des gesetzlichen Pen-

sionsalters

• Körperbehinderung, Pflegegeld Stufen 3 bis 7

• Selbstverwaltungskompetenz

• keine Sachwalterin/kein Sachwalter

• Leben in einem Privathaushalt

• keine Förderung gleichartiger oder ähnlicher Leis-

tungen, wie z.B. Vollbetreutes Wohnen, Tagesstruk-

tur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale

Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der Kranken-

pflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für

Gesundheits- und Krankenpflege)

• Hauptwohnsitz in Wien (seit mindestens sechs Monaten)

• Österreichische Staatsbürgerschaft oder durch das

EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung

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Antragstellung

Wie stellen Sie einen Antrag?

Der Antrag besteht aus dem Antragsformular „Antrag

auf Förderung von Leistungen der Behindertenhilfe“

und dem Formular „Selbsteinschätzung Persönliche

Assistenz“.

Diese beiden Formulare finden Sie im Internet unter

http://behinderung.fsw.at. Sie können sie auch beim

FSW-KundInnentelefon unter 01/24 5 24 (täglich von 8:00

bis 20:00 Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen) anfordern.

Bitte füllen Sie das Antragsformular und die Selbst-

einschätzung Persönliche Assistenz vollständig und

leserlich aus. Unter „Beantragung der Leistung“ geben

Sie bitte „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönli-

che Assistenz“ an. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu

unterschreiben.

Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen notwendi-

gen Unterlagen (siehe Seite 23) per Post, Fax oder per-

sönlich beim Beratungszentrum Behindertenhilfe des

Fonds Soziales Wien (Kontaktdaten siehe Seite 24) ein.

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Antragstellung

Selbsteinschätzung Persönliche Assistenz

Die „Selbsteinschätzung“ dient als Grundlage, um Ihren

Unterstützungsbedarf zu erheben. Das Formular ist

unbedingt gemeinsam mit dem Antrag auf Pflegegeld-

ergänzungsleistung für Persönliche Assistenz an das

Beratungszentrum Behindertenhilfe zu schicken (per

E-Mail, Post oder Fax), wenn er fehlt, kann der Antrag

nicht bearbeitet werden.

Beratung und Begutachtung

Nachdem Ihr Antrag eingelangt ist, lädt Sie das Bera-

tungszentrum Behindertenhilfe zu einem Begutach-

tungstermin ein. Bei diesem Termin wird gemeinsam

mit Ihnen und dem Team des Fonds Soziales Wien Ihre

ganz persönliche Lebenssituation besprochen und ein-

geschätzt, ob Sie die für die PGE erforderlichen Kom-

petenzen mitbringen. Dabei werden auch ärztliche

Befunde herangezogen. Im Rahmen dieser Gespräche

wird gemeinsam geklärt, ob die PGE für PA die passende

Leistung für Sie darstellt und wie hoch Ihr Unterstüt-

zungsbedarf ist.

Bei Bedarf helfen Ihnen die MitarbeiterInnen der Peer-Bera-tungseinrichtungen BIZEPS, WAG und ZEITLUPE gerne beim Ausfüllen des Selbsteinschätzungsformulares (Kontaktdaten siehe Seiten 26–28).

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Antragstellung

Der Fonds Soziales Wien legt daraufhin die zu bewil-

ligenden Assistenzstunden fest. Aus dem bewilligten

Stundenausmaß ergibt sich nach Abzug des Pflegegel-

des und eines Selbstbehaltes bei etwaigen Einkommen

die Höhe der Pflegegeldergänzungsleistung.

Wie geht es weiter?

Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, stellt das

Beratungszentrum Behindertenhilfe eine Bewilligung

für die Pflegegeldergänzungsleistung aus. Gemeinsam

mit dieser Bewilligung erhalten Sie eine „Einverständ-

niserklärung“, in der Sie den Bestimmungen der „Spe-

zifischen Förderrichtlinie zur Pflegegeldergänzungs-

leistung für Persönliche Assistenz“ zustimmen. Diese

Erklärung ist unterschrieben an den Fonds Soziales

Wien zu retournieren. Die Spezifische Förderrichtli-

nie erhalten Sie gemeinsam mit der Bewilligung. Das

Bewilligungsschreiben informiert Sie über die Anzahl

der Stunden, die Höhe der Förderung sowie über die

weitere Vorgehensweise.

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Antragstellung

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) soll Men-

schen mit schwerer Behinderung den Zugang zum sowie

den Verbleib im Erwerbsleben ermöglichen. Assistenz-

nehmerInnen erhalten jene personale Unterstützung,

die erforderlich ist, um eine berufliche Tätigkeit aus-

zuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Bei Erwerbstätigkeit muss verpflichtend ein Antrag auf

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) beim Sozi-

alministeriumservice gestellt werden.

Der Bezug bzw. die Zuerkennung von PAA-Stunden ist

an den FSW zu melden.

Hinweis

Der Fonds Soziales Wien fördert Assistenz im Alltag. Für „Per-sönliche Assistenz am Arbeitsplatz” (oder den Weg dorthin) wenden Sie sich bitte an das Sozialministeriumservice, Lan-desstelle Wien, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Tel.: 05 99 88.

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Antragstellung

Bitte reichen Sie alle Unterlagen in Kopie ein.

Notwendige Unterlagen

Allgemeine UnterlagenSelbsteinschätzung GeburtsurkundeStaatsbürgerschaftsnachweis oder

amtlicher LichtbildausweisNachweis der VertretungsbefugnisÄrztliche und/oder psychologische GutachtenHeiratsurkunde bei aufrechter EheScheidungsbeschlussSterbeurkunde der Ehepartnerin/des EhepartnersFamilienbeihilfeNachweis über den rechtmäßigen AufenthaltBestätigung der bewilligten Stunden für „Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz (PAA)“ vom Sozialministerium-service

Einkommensnachweisez.B.: Lohnzettel, Unterhaltsberechtigung/Unterhaltsver-pflichtung usw. (nur bei allfälligen Eigenleistungen/Selbst-behalten)

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Kontakt

Fonds Soziales WienBeratungszentrum Behindertenhilfe1030 Wien, Guglgasse 7–9 01/24 5 24

05 05 379 99 – 66 650

[email protected]

www.fsw.at

ÖffnungszeitenMo–Fr 8:00–15:00 Uhr und Do 8:00–17:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeittäglich von 8:00–20:00 Uhrauch an Sonn- und Feiertagen

Für ein ausführliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Guglgasse

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Döblerhofstraße

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72A, Gasometer

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Adressen

Kontakt

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BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben

ZEITLUPE – Peer-Beratung für Frauen mit Behinderung(ein Bereich von Ninlil)

1020 Wien, Schönngasse 15–17/4Tel.: 01/523 89 21Fax: 01/523 89 21 – 20 E-Mail: [email protected] Internet: www.bizeps.at

Telefonische Erreichbarkeit: Mo–Do 10:00–15:00 UhrFr 10:00–13:00 UhrBeratung nur nach Voranmeldung

1110 Wien, Hauffgasse 3–5Tel.: 01/236 17 79 E-Mail: [email protected] Internet: www.ninlil.at/zeitlupe

Beratungszeiten: Mo, Mi 10:00–13:00 UhrDi, Do 13:00–16:00 UhrFür persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Adressen„Betroffene beraten Betroffene“

Frauen-Peer-Beratung

Peer-Beratungsstelle

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Adressen„Betroffene beraten Betroffene“

WAG Assistenzgenossenschaft

PAV Persönliche Assistenzvermittlung Gem.GmbH

1030 Wien, Modecenterstraße 14/A/EGTel.: 01/798 53 55Fax: 01/798 53 55 – 21E-Mail: [email protected] Internet: www.wag.or.at

Beratungszeiten: Mo–Mi 10:00–15:00 UhrDo 10:00–18:00 UhrFr 10:00–14:00 UhrFür persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.

1210, Trillergasse 8/4. Stock/T.13Tel.: 0699/181 30 244E-Mail: [email protected] Internet: www.pav-persoenliche-assistenz.com

Beratungszeiten: Beratung nach telefonischer Terminvereinbarung

Peer-Beratung und PA-Dienstleister

PA-Dienstleister

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Adressen„Betroffene beraten Betroffene“

Visitas

unbehindert.net

1140, Spallartgasse 10A/3. StockTel.: 01/79580 – 8400Fax.: 01/79580 – 8410E-Mail: [email protected] Internet: www.wrk.at/visitas

Beratungszeiten: Mo–Do 8:00–16:00 UhrFr 8:00–14:00 Uhr

1050, Wien, Diehlgasse 42/6Tel.: 0680/141 80 16E-Mail: [email protected] Internet: unbehindert.net

Beratungszeiten: Mo–Fr 10:00–15:00 UhrBeratung nach telefonischer Vereinbarung

PA-Dienstleister

PA-Dienstleister

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Wir sind da, um für Sie da zu sein.

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Leben mitBehinderung

www.fsw.at