Selbstständige Vertiefungsarbeit (SVA)

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disziplinierter Sport, oder armeegeiles “Geballer“? Selbstständige Vertiefungsarbeit (SVA) Stefan Ehrat (Hochbauzeichner) BBZ SH - LAP 2007 ABU- Lehrer: Erwin Löhrer Abgabe: Freitag, 26. Januar 2007

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disziplinierter Sport, oder armeegeiles “Geballer“?

Selbstständige Vertiefungsarbeit (SVA)

Stefan Ehrat

(Hochbauzeichner)

BBZ SH - LAP 2007

ABU- Lehrer: Erwin Löhrer

Abgabe: Freitag, 26. Januar 2007

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EINLEITUNG 3

HAUPTTEIL 4

1. SCHIESSWESEN 4

1.1. ZUSAMMENHANG ZWISCHEN ZIVILEM UND MILITÄRISCHEM SCHIESSEN 4

1.2.1. ZIVILES SCHIESSWESEN 4

1.2.2. ABHÄNGIGKEIT VON DER ARMEE 5

1.3. INDIREKTE ABHÄNGIGKEIT 5

2.0 GEWALT UND DIENSTWAFFEN 6

2.1 HÖHERE GEWALTBEREITSCHAFT WEGEN DIENSTWAFFEN? 6

2.2 VERGLEICH: WAFFENANTEIL IN DER SCHWEIZ ZU ANDEREN LÄNDERN 6

2.3 MISSBRAUCH DER DIENSTWAFFEN 7

2.3.1 ALLGEMEINE WAFFENWAHL BEI GEWALTDELIKTEN 8

3.0 SOLL DIE DIENSTWAFFE WEITER ZU HAUSE GELAGERT WERDEN ? 8

3.1 LAGERUNG IM ZEUGHAUS 13

3.2. AUSWIRKUNGEN AUF DEN SCHIESSSPORT 14

4.0 SCHIESSSPORT 15

4.1 SPORT ALLGEMEIN 15

4.2 DISZIPLIN UND SICHERHEIT IM SPORT 15

4.3 KONZENTRATIONSÜBUNG 16

4.4 OLYMPISCHE DISZIPLIN 16

4.5 BELIEBTHEIT 17

SCHLUSS 18

QUELLENANGABE 19

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SVA Stefan Ehrat HBZ 7

Einleitung

Schiesssport: disziplinierter Sport, oder armeegeiles “Geballer“ ?

Idee, Ausrichtung und Ziel

Seit vier Jahren bin ich im Schützenverein Lohn Mitglied – mit dreizehn lag ich zum ersten

Mal hinter dem Visier.

Für mich sind Gewehre Sportgeräte – für einige Tötungsmaschinen.

Da in letzter Zeit heftig über die Lagerung der Dienstwaffen im Haushalt debattiert wird und

ich selbst immer wieder mit Vorurteilen und falschen Bildern dem Schiesssport gegenüber

konfrontiert werde, fand ich die SVA eine gute Gelegenheit, um mich mit der Problematik

auseinander zu setzen.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Schisssport und der Armee? Wäre es

sinnvoller die Dienstwaffen jeweils im Zeughaus aufzubewahren? Welche Auswirkungen

hätte eine solche Veränderung auf den Schiesssport? Bedeutet die Dienstwaffe zu Hause

eine höhere Gewaltbereitschaft?

Mir ist wichtig sachliche, aufklärende Antworten auf diese Fragen zu geben, unter

Berücksichtigung mehrerer Aspekte und Gesichtspunkte.

Dazu möchte ich mir die fachliche Meinung von Leuten einholen, die sicht intensiv mit der

Problematik beschäftigen.

Zusätzlich möchte ich meine Ansicht als engagierter Schütze darlegen und noch ein wenig

über den Sport allgemein erzählen.

Mein Anliegen ist es auch mit einigen Vorurteilen aufzuräumen und für den Sport zu

begeistern.

In den weiteren Texten werden einige Beispiele und genauere Ausführungen zu den

einzelnen Themen genannt. Dabei beziehe ich mich vor allem auf die Sparte des

Gewehrschiessens auf die Distanz 300m. Da ich selbst in diesem grossen Stück des

Schiesssports zu Hause bin, liegt es nahe, dass ich auch von da die meisten Informationen

und Einblicke anbringen kann. Jedoch ist anzumerken, dass viele der einzelnen Sektoren

des Sportes zusammen hängen und in einigen Fällen gemeinsam genannt werden sollten.

Der Einfachheit halber werde ich mich auf Beispiele vom Gewehr 300m beschränken. Wenn

ich den Begriff Dienstwaffe verwende, so können entweder das SIG 550 (Sturmgewehr 90)

wie auch die Pistole SIG Sauer 220 (Pist 75) der Schweizer Armee gemeint sein. Doch kann

die Waffenart in den meisten Fällen vernachlässigt werden.

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Hauptteil

1. Schiesswesen 1.1. Zusammenhang zwischen zivilem und militärische m Schiessen

Wenn man die beiden Bilder betrachtet, fällt sogar einem Leihen auf, dass der heutige

Schiesssport wohl nicht mehr viel mit der Armee zu tun hat. Obwohl man heute Sport und

Armee strikt trennen sollte, so hat der Sport seinen Ursprung doch beim Militär. Die Gewehre

haben eine rund 700-jährige Geschichte und fanden ihre Anfänge mit kriegerischen

Hintergründen. Aus der Schweizer Tradition mit unserer Milizarmee1 folgt, dass, trotz dieser

klaren Trennung, auch heute noch Verbindungen, ja sogar Abhängigkeiten bestehen. Anders

zum Beispiel in Deutschland, wo sich die Armee und das sportliche Schiesswesen absolut

von einander gelöst hat.

1.2.1. Ziviles Schiesswesen

Das Zivile Schiesswesen und alles was damit zusammen hängt, wird mit einem gesamt-

schweizerischen Verband, dem SSV (Schweizer Schiesssport Verband) geregelt. Dieser hat

absolut nichts mit dem Militär zu tun, und leitet ausschliesslich den zivilen Sport. Der

Hauptverband ist in 34 Kantonal- und Unterverbände aufgeteilt, diese wiederum in rund

3'400 Vereine mit gesamt haft ca.150'000 Schützen.

Dazu gehören in der Schweiz die Disziplinen: Gewehr 300Meter, Gewehr 50m, Gewehr 10m

sowie Pistole 50m, Pistole 25m und Pistole 10m.

1 Bürgerwehr

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1.2.2. Abhängigkeit von der Armee

Jeder Soldat der Schweizer Armee hat seine persönliche Ausrüstung zu Hause, dazu gehört

auch das Sturmgewehr oder die Pistole. Zum gelernten Umgang mit dieser Waffe gehört

unter anderem auch das Präzisionsschiessen. Deshalb muss jeder Angehörige der Armee

ein Mal im Jahr sein “Obligatorisches“ schiessen. Um dies tun zu können, braucht demnach

auch jeder Soldat einen Platz wo er dies absolvieren kann. Am einfachsten, kosten-

günstigsten und am effizientesten ist die Umsetzung natürlich, wenn er dies nun sogar im

eigenen Dorf tun kann und nicht ein Mal im Jahr in seine Kaserne einrücken muss. Welche

unter Umständen, je nach Waffengattung am anderen Ende der Schweiz ist. Deshalb ist jede

Gemeinde dazu verpflichtet, einen entsprechenden Schiessstand bereit zu stellen. Davon

wiederum profitieren die rund 3400 Schützenvereine, welche es in unserem Land gibt. Den

Vereinen alleine ist einen eigenen Stand zu unterhalten einfach zu teuer, deshalb werden

ihnen diese zur Verfügung gestellt. Im Gegenzug, leisten sie einen wesentlichen Beitrag zum

Unterhalt und führen die obligatorischen Übungen durch. Allerdings besitzt bei weitem nicht

jede Gemeinde einen eigenen Stand, dass weil es auch möglich ist, sich in Schiessständen

anderer Gemeinden einzumieten, oder sogar einen Gemeinschaftsstand zu gründen.

Die Abhängigkeit zur Armee besteht nun ganz klar in finanzieller und infrastruktureller

Hinsicht. In den meisten Fällen, ist nämlich die Gemeinde der Besitzer der Anlagen und die

Vereine haben sich eingemietet, oder bekommen sie zur Verfügung gestellt. Im Grunde

unterhalten heute zum grössten Teil die Schützenvereine ihre Stände, da diese auch die

meiste Zeit von ihnen gebraucht werden. Jedoch mit einem mehr oder weniger grossen

Anteil, der durch die Gemeinden ,als Besitzer, und dem Militär, quasi als Verantwortlichen,

mitfinanziert wird.

1.3. Indirekte Abhängigkeit

Wenn nun dieser finanzielle “Zustupf“ vom Bund ausbleiben würde, vielleicht sogar die

Vereine die Stände übernehmen und warten müssten, gäbe es wohl für viele Vereine, aus

rein finanzieller Sicht, keine Überlebenschancen mehr. „Ganz besonders in Zeiten wie

diesen, in denen der Nachwuchs Mangelware und das allgemeine Echo der Bevölkerung

zum heulen ist!“, so ein Satz, der einmal in einem privaten Gespräch laut geworden ist.

Sollten die oben genannten Punkte ausbleiben, dass heisst, die Anlagen nicht mehr mit

finanziert werden und die Munition statt 40Rappen pro Schuss, 50Rappen (Spekulation,

jedoch im Interview von Herr Pfund2 bestätigt) kostet, wäre dieser traditionsreiche

Nationalsport mit Sicherheit für viele einzelne Schützen und in Folge dessen, für vielleicht die

Hälfte der heutigen Vereine, nicht mehr finanzierbar.

2 Willy Pfund: alt Nationalrat und Präsident von pro Tell

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2.0 Gewalt und Dienstwaffen 2.1 Höhere Gewaltbereitschaft wegen Dienstwaffen?

Als Erstes sollte grundsätzlich gesagt werden, dass man die Benützung von Sturmgewehren

in Gewaltverbrechen etwas genauer anschauen sollte.

Man hört in den Medien immer wieder, das jemand mit einem Sturmgewehr oder mit einer

Dienstwaffe Amok gelaufen ist, und es ist jedem klar, dass es sich nur um eine Armeewaffe

handeln kann. Doch ist die Bezeichnung „Sturmgewehr“ nicht in jedem Falle unserem Militär

zu zuordnen. Heute werden zwei verschiedene Bezeichnungen für beinahe die selbe Waffe

verwendet. Die Bezeichnung “O“ steht für Ordonanz, also die wirkliche Dienstwaffe, ein “P“

steht für Privatwaffe, die Waffe ist beinahe die selbe, jedoch kann diese von jedem Privaten

für sportliche Zwecke gekauft werden. Der Unterschied liegt lediglich darin, dass die

Privatwaffe über keine Seriefeuerfunktion3 verfügt. Das Feuern mit einer Seriefeuerwaffe, im

privaten und sportlichen Bereich, wird im Waffengesetz verboten und ist bei weitem kein

Kavaliersdelikt, deshalb wird auch bei den Dienstwaffen diese Funktion nach Beendigung

des jeweiligen Dienstes abgeriegelt.

Es ist also festzuhalten, dass nicht immer, wenn von einem Verbrechen mit einem

Sturmgewehr die Rede ist, es sich automatisch auch um eine militärische Waffe handelt.

Zudem werden auch die Waffen der Polizei oder anderer Sicherheitsdienste als Dienstwaffen

bezeichnet.

2.2 Vergleich: Waffenanteil in der Schweiz zu ander en Ländern

Beim Verkauf von Waffen in Geschäften muss in der Gemeinde ein Waffenerwerbschein

beantragt werden. Der öffentliche Verkauf wird also registriert. Bei einem Verkauf unter

Privaten, ist nach Artikel 9 des Schweizerischen Waffengesetzes, bei normalen Waffen, kein

Waffenerwerbsschein notwendig und der Verkauf ist nicht meldepflichtig, hier reicht ein

schriftlicher Kaufvertrag zwischen den beteiligten Parteien aus. Folglich wird der private

Verkauf auch nicht registriert. Das bedeutet, es sind keine genauen Angaben über die

Anzahl der sich im Umlauf befindlichen privaten Schusswaffen verfügbar. Die veröffentlichten

Zahlen zu diesem Thema basieren daher in der Schweiz, sowie auch in anderen Ländern,

lediglich auf Schätzungen und Hochrechnungen. Laut “proTell“4, befinden sich in der

Schweiz ca. 3'000'000 legale Waffen im Privatbesitz, davon sind lediglich 200'000 also 15%

Armeewaffen. Wie “proTell“ weiter herausfand werden in Deutschland um 20'000'000

illegale Schusswaffen vermutet. Im Vergleich zu 10'000'000 legalen Waffen, ist dies doch

ziemlich beängstigend. Nach diesen Zahlen, sind in der Schweiz prozentual zwar mehr

3 Seriefeuer: bei einer Betätigung des Abzugs werden mehrere Kugeln abgefeuert (Maschinengewehr)

4 Vereinigung für ein freiheitliches Waffenrecht

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Waffen im Umlauf, jedoch sieht es bei den illegalen Taten mit Schusswaffen genau anders

aus. Hier liegen, in Deutschland, weit mehr Verstösse vor.

In Kanada sei seit den 80er Jahren, auf Grund entsprechender Massnahmen, die

Verfügbarkeit von Schusswaffen in Haushalten von 31% auf 19% gesunken. Die Zahl der

Schusswaffensuizide habe dabei von 32% auf 19% abgenommen.5 Dem entgegen gesetzt,

sagt Willy Pfund, dass beispielsweise in England und Wales, nach einem ganzheitlichen

Verbot von Faustfeuerwaffen6 im Jahre 1997, nach offiziellen Statistiken, die Tötungsdelikte

durch Schusswaffen um über 40% gestiegen seien. Je nach Land sieht die Situation also

anders aus, was mich daraus schliessen lässt, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen

sicherlich einen Einfluss auf die Tötungsdelikte hat, aber nicht ausschlaggebend ist. Man

kann also nicht direkt auf das “Ursache- Wirkung- Prinzip“ deuten. Ausserdem ist es wichtig,

auch Aspekte wie soziale und wirtschaftliche Verhältnisse im jeweiligen Land zu

berücksichtigen, wobei auch die persönliche Perspektive des Täters nicht vergessen werden

kann. Zahlen geben lediglich Auskunft über die Quantität, beantworten aber die Frage nach

dem Motiv nicht. Morde und Suizide geschehen nicht nur durch die Verfügbarkeit der Mittel,

werden aber durch diese beeinflusst. Wie stark, und ob die gesamte Gesellschaft für

einzelne die Verantwortung zu tragen hat, ist der Hauptdiskussionspunkt.

2.3 Missbrauch der Dienstwaffen

Über die genauen Zahlen der Missbräuche von Dienstwaffen schweigt die Armee. Das

heisst, es gibt auch hier keine offizielle Zahlen zu diesem Thema. Laut Statistik des

Bundesamtes für Gesundheit wurden in der Schweiz im Jahr 2005, 1284 Suizide verübt.

Davon entfallen nur knapp ein Fünftel, nämlich 272 (ca.21%) auf Schusswaffen. Davon

wiederum fallen schätzungsweise ein Drittel wirklich auf Dienstwaffen, wobei hier nicht weiter

nach Waffenart unterschieden wird. Diese 90 Fälle sind ca. 7% aller verübten Suizide.

(wobei die letzte Zahl, diese 90 Fälle, nicht von offizieller Seite bestätigt wurden)

Wenn man, die Zahlen der vermuteten illegalen Waffen in Deutschland, von Abschnitt 2.2

auch nur ansatzweise auf die Schweiz überträgt, ist zu vermuten, dass die Dienstwaffen

doch eine eher untergeordnete Rolle spielen. Verstösse gegen das Waffengesetz und

Missbräuche werden nicht einfach toleriert. Im Waffengesetz, heisst es sinngemäss, dass

wenn von einer Person die Gefahr für sie selbst sowie für andere besteht, wird die Waffe

eingezogen. Seit 2004 sind in der Schweiz 439 Armeewaffen eingezogen worden, so die

Zahlen, die von der Armeesprecherin Eva Zwahlen veröffentlicht wurden.

5www.annabelle.ch/dyn/petition/index.html?aid=533229 6 Eine Schusswaffe, die mit nur einer Hand bedient wird z.B. Pistole, Revolver.

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2.3.1 Allgemeine Waffenwahl bei Gewaltdelikten

Auch wenn von den meisten Schützen ihre Waffe nicht als Waffe, sondern eher als

Sportgerät betrachtet wird, ist die Herkunft des Gerätes nicht ausser Acht zu lassen. Ein

Gewehr ist vor langer Zeit ganz bewusst zum töten konstruiert worden. Zivile, sportliche

Ableger davon entstanden erst später. Trotz allem ist auch folgendes nicht zu vergessen: Als

immer nur zu betrachten in wie vielen Fällen eine Schusswaffe missbraucht wird, sollte nicht

genau so die Zahl der Fälle betrachtet werden, in denen die Schusswaffe nicht als Tatwaffe

genutzt wurde?

3.0 Soll die Dienstwaffe weiter zu Hause gelagert w erden?

Eine Erklärung von Bundesrat Schmid, in einem Interview vom Tagesanzeiger:7

„Unsere Milizarmee verfügt nicht über stehende Truppen, die als Bereitschaftselement sofort

eingesetzt werden können. In der Zeit des kalten Krieges war die Armee darauf vorbereitet,

bei Bedarf unverzüglich mobilisiert zu werden. Das Mobilmachungssystem jener Zeit wurde

aufgegeben. Ein individuelleres Bereitschaftssystem braucht die Armee heute gleichwohl,

um im Bedarfsfall, etwa wenn infolge einer Lageverschärfung ein grösserer Schutzauftrag –

zum Beispiel der rasche Schutz von Flughäfen und Bahnhöfen – zu erfüllen wäre. In einer

solchen Lage bleiben die persönliche Ausrüstung und die persönliche Waffe des Einzelnen

zusammen mit seiner Schiessfertigkeit ein wichtiges Element einer raschen Bereitschaft und

der Sicherheit. (...)

Eine umfassende Schiessausbildung der Armeeangehörigen bildet weiterhin einen wichtigen

Pfeiler der Grundbereitschaft für eine glaubwürdige Armee. Dazu gehört auch das

Präzisionsschiessen, welches über die ausserdienstliche obligatorische Schiesspflicht geübt

wird. Die Erfüllung dieser Schiesspflicht wäre nicht mehr durchführbar, wenn die Pflichtigen

ihre Waffe nicht mehr zu Hause aufbewahren müssten.

Mit dieser Regelung trägt der Bundesrat einerseits dem Gedanken der Wehrhaftigkeit und

dem Milizprinzip Rechnung, andererseits wird aber auch dem Anspruch der Öffentlichkeit

nach Sicherheit Genüge getan.“

7 tages-anzeiger.ch/dyn/news/schweiz/662044.html

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So ist die heutige Lage zu erklären. Die Frage nach Eigen- und Gesamtverantwortung bleibt

aber bestehen. Deshalb habe ich zu diesem Thema mit Markus Brühlmann, Präsident des

Schaffhauser Kantonalschützenverbandes sowie mit Willy Pfund, alt Nationalrat und

Präsident von Pro Tell und Peter Hug, Politischer Sekretär der SP-Fraktion für Friedens-,

Aussen- und Sicherheitspolitik ein kurzes Interview geführt.

Für die Übersichtlichkeit des Interviews, sind die Antworten von

Markus Brühlmann in blau, Willy Pfund in rot und Peter Hug in grün dargestellt.

1. Ist, Ihres Wissens nach, der prozentuale Waffenb esitz in der Schweiz grösser

als in unseren Nachbarländern? Wo könnte ich wohl a n genauere Zahlen kommen?

Es gibt darüber keine offizielle Statistik in der Schweiz. Es sind gemäss einer neueren Schätzung gesamthaft ca. 2.3 Mio neue und alte Ordonnanz-, Jagd-, private Repetier- und halbautomatische Gewehre (Match-Gewehre etc.) in unserem Land vorhanden. Über die Zahl anderer Waffen, die ausserhalb der Schützen, Jäger, Waffensammler im privaten Bereich vorhanden sind gibt es keine Statistik. Ja, mit rund 30 Feuerwaffen pro 100 Haushalte belegt die Schweiz gemeinsam mit den USA, Finnland und Norwegen weltweit einen Spitzenplatz. Statistiken des IKRK, der UNO und des Small Arms Survey in Genf zeigen dabei klar auf: je leichter Waffen verfügbar sind, desto eher werden sie für Suizide und Morde verwendet. Die Schweiz belegt mit den drei genannten Staaten deshalb auch mit bezug auf Feuerwaffen-Tötungen international einen Spitzenplatz. Die SP Schweiz tritt deshalb für eine Verschärfung des Waffenrechts ein mit dem Ziel, die Verfügbarkeit von Feuerwaffen durch Private deutlich zu senken. siehe http://www.smallarmssurvey.org/files/sas/publications/year_b_pdf/2001/2001SASCh6_summary_ge.pdf

2. Worin sehen Sie das grösste Problem, wenn die Di enstwaffen nicht weiter zu Hause gelagert werden dürften? (allgemein und im Be zug auf den Schiesssport)

Allgemein: Die Dienstbereitschaft der Armee wird eingeschränkt – es geht länger bis die Armeeangehörigen im Ernstfall zur Landesverteidigung bereit wären. Schiesssport: Ein grosser Teil der Schützen übt seinen Sport mit der persönlichen Armeewaffe aus. Diese Schützen würden den Vereinen fehlen. Unser Land hat eine Miliz-Armee. Der AdA (Angehöriger der Armee) hat seine persönliche Ausrüstung inklusive seine persönliche Waffe (Stgw oder Pistole) bei sich zu Hause, damit er sich im Einrückungsfall ohne Zeitverlust ausgerüstet an seinen Besammlungsort begeben kann. Der Schweizer Schiesssport würde einen schweren Schaden erleiden, weil damit viele Schützen, die heute mit ihrer persönlichen Waffe den Schiesssport als Breitensport ausüben, kein Sportgerät mehr hätten. Sie müssten sich ein privates Gewehr/Pistole (privates Stgw/ Standardgewehr/Pistole) zulegen, was viele finanziell überfordern würde. Die Schweizer Ordonnanzwaffe war immer ein Kompromiss für den Einsatz sowohl als persönliche Waffe in der Armee wie auch als Sportgerät im Schiesssport.

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Die Suizidrate wird – wie das Beispiel Kanada zeigt – sinken. Dort ging die Anzahl Suizide nach einer deutlichen Verschärfung des Waffenrechts zurück, und zwar nicht nur die Anzahl Schusswaffen-Suizide, sondern die Anzahl Suizide insgesamt. Hinzu kommt, dass eine grosse Dunkelziffer besteht, was die innerfamiliäre Bedrohung durch Schusswaffen anbelangt. Diese richtet sich insbesondere gegen Frauen. Solche Einschüchterungen kommen häufiger vor als man meint. Dazu darf der Staat keinen Vorschub leisten.

3. Was würde wohl mit dem Sport geschehen, wenn kei ne obligatorischen Übungen mehr durchgeführt würden?

Die obligatorischen Übungen stehen in keinem Zusammenhang zum übrigen Schiessbetrieb. Dieser könnte auch ohne diese weitergeführt werden. Der Wegfall der obligatorischen Übungen hätte jedoch gravierende Auswirkungen auf die Infrastruktur. Z. Zt. sind die Gemeinden verpflichtet, ihren Einwohnern eine Möglichkeit zur Absolvierung der obligatorischen Schiesspflicht zur Verfügung zu stellen. Meist geschieht dies durch den örtlichen Schiessverein. Eine Alternative ist, dass eine Gemeinde diese Leistung bei einer anderen Gemeinde einkauft (z. B. durch einen Beitrag pro Einwohner, der in einer bestimmten Gemeinde [gem. gegenseitiger Vereinbarung] das Obligatorische schiesst). Wenn die obligatorische Schiesspflicht nicht mehr besteht, sind die Gemeinden von dieser Verpflichtung befreit. Eine Kostenbeteiligung (z.B. für eine neue Trefferanzeige od. künstliche Kugelfangsysteme) würde dann auf freiwilliger Basis erfolgen. Selbst wenn der Gemeinderat dies befürwortet, heisst das noch lange nicht, dass das Geld den Vereinen zur Verfügung steht. Durch die Budgetgenehmigung muss die Legislative (Gemeinde-versammlung oder Einwohnerrat) seine Zustimmung geben. Dies wäre keineswegs selbstverständlich in der heutigen Zeit, wo die Kosten so tief wie möglich gehalten werden wollen. Zusammengefasst: Der Wegfall der obligatorischen Übungen würde die Ausübung des Schiesssports erschwert werden, weil die Erhaltung der Infrastruktur gefährdet ist (weil die Vereine zu wenig finanzielle Ressourcen haben, um dies alleine zu bewältigen). Dem Schweizer Schiesssport würden die „Sportplätze“, dh. die Schiessstände zum Teil entzogen, denn die Gemeinden müssten dann diese Anlagen nicht mehr für die Bundesübungen etc. zur Verfügung stellen. Es gibt zahlreiche Sportarten, die ohne staatlichen Zwang auskommen müssen. Es wäre eine traurige Tatsache, wenn der Schiesssport allein aufgrund von staatlichem Zwang und der Androhung von Sanktionen fortbestehen könnte.

4. Martin Killias, ein Lausanner Strafrechtsprofess or und Kriminologe , behauptet, dass der Waffenmissbrauch deutlich gesenkt werden k önnte, wenn den Soldaten keine Taschenmunition mehr mit nach Hause gegeben würde. Stimmt das?

Ich meine, dass es schweizweit über die letzten Jahrzehnte einen Fall gegeben hat, in dem die Taschenmunition missbräuchlich verwendet wurde. Bitte frage dies auch noch den Präsidenten von Pro Tell. Er hat da evt. genauere Zahlen. Daher kann der Waffen-missbrauch nicht gesenkt werden, wenn keine Taschenmunition mehr abgegeben wird. Die Nicht-Abgabe der Taschenmunition wird in jüngster Vergangenheit von den Waffengegnern immer mehr gefordert, weil sie dadurch mit Salami-Taktik (zuerst Taschenmunition, danach Armeewaffe, danach alle Schusswaffen) den privaten Waffenbesitz verbieten wollen. NEIN! Ich bin erstaunt, dass ein sogenannter Wissenschaftler dies behaupten kann. 1. Gibt es noch keine wissenschaftlich statistische Erhebung dazu. Die von

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M. Killias im Dezember dazu publizierten Zahlen waren Hochrechnungen aufgrund der Angaben von 11 Kantonen. 2. Wieviel weniger Waffen-Missbräuche es mit einer solchen Massnahme gäbe ist daher eine reine unseriöse Spekulation. Eine Korrektur: Martin Killias ist kein Waffengegner. Vielmehr fordert er einen zivilisierten Umgang mit Waffen. Er hat aber keine Einwände gegen den Schiesssport und die Jagd, und noch weniger gegen die Bewaffnung der Polizei und anderer Sicherheitskräfte, die im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols professionelle Arbeit leisten. Selbstverständlich würde der Verzicht auf die Abgabe der Taschenmunition einen Fortschritt darstellen. Beispiel: Suizide erfolgen meist aus einer emotionalen Ausnahmesituation. Diese emotionale Ausnahmesituation dauert oft nur wenige Minuten. Vorher und nachher würde sich dieser Mensch nie umbringen. Hat er in diesen wenigen Minuten aber eine Waffe und Munition griffbereit, sondern wird er diese benutzen. Das kann verhindert werden, indem die Verfügbarkeit von Munition deutlich gesenkt wird. Die erwähnte Massnahme bildet eine unter vielen.

5. In einem Interview, der Zürcher Wochenzeitung vo m 23.Mai 2002, behauptet Martin Killias, das grösste Problem, sei die Fortsc hrittlichkeit der heutigen Waffen. Bei den automatischen Waffen, insbesondere bei solchen mit Seriefeuerfunktion, spricht er sogar von regelrecht en Massenvernichtungs-waffen. Killias behauptet, das z.B. ein Karabiner n icht einmal halb so gefährlich sei wie ein Stgw90. Was sagen Sie dazu?

Eine Waffe alleine ist nicht gefährlich. Gefährlich wird es erst, wenn die Person, die die Waffe benutzt, sich nicht an die Sicherheitsvorschriften hält und/oder sie nicht zweckbestimmt einsetzt. Entscheidend, ob eine Waffe gefährlich ist oder nicht, ist letztendlich die Person, die sie verwendet. Da die automatischen Waffen in kürzerer Zeit mehr Patronen verschiessen, sind sie gefährlicher, wenn sie missbräuchlich verwendet werden. Dass automatische Waffen jedoch Massenvernichtungswaffen sind, ist absurd. Da verkennt Killias die Realität. Das ist ein absoluter Blödsinn. Der Erwerb automatischer Waffen unterliegt in unserem Lande gemäss Waffengesetz der Bewilligungspflicht, dh. es muss der Nachweis erbracht werden, dass jemand dafür einen Bedarf hat. Dies ist in den wenigstens Fällen möglich. Bei der Entlassung aus der Armee werden die Stgw, die der AdA unter gewissen Bedingungen übernehmen kann, entsprechend auf Einzelschusswaffe umgebaut. Diese Feststellung ist eine Banalität. Selbstverständlich ist ein Karabiner, bei dem nach jedem Schuss nachgeladen werden muss, weit weniger gefährlich als ein Stgw90, das sehr leicht ist und mehrere Hundert Schuss pro Minute abgibt.

6. Worauf, denken Sie, ist die heute stetig wachsen de Gewaltbereitschaft zurückzuführen? Auf die allgemeine Erziehung von El tern, Schulen, Kollegenkreise... Oder wie Martin Killias behauptet , auf die erhöhten Möglichkeiten an Schusswaffen zu kommen. Zitat: „Me hr Gelegenheiten machen auch mehr Diebe.“

Die stetige wachsende Gewaltbereitschaft ist auf die gesellschaftliche Entwicklung zurückzuführen. Da ist zum Beispiel die Erziehung im Elternhaus, die mancherorts zu wünschen übrig lässt. Im weiteren spielt der Charakter eine Rolle. Die Fähigkeit, Probleme anzusprechen und darüber zu diskutieren sowie gegebenenfalls sich von Dritten (Beratern,

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Psychiatern, usw.) unterstützen zu lassen, sinkt. Der Mensch neigt je länger je mehr, diesen Problemen auszuweichen. Dies kann durch Trennung (ein Indiz dafür ist die hohe Scheidungsrate von beinahe 50%) oder durch Gewaltandrohung geschehen. Zu letzterm ist eine Schusswaffe leider prädestiniert. Ich halte jedoch klar fest, dass gemäss Waffengesetz Personen, die andere mit Schusswaffen bedrohen, diese entzogen werden können. Dieser Artikel ist nicht neu im Waffengesetz. Bei dessen konsequenter Anwendung hätte die Tragödie im Zuger Parlament vom September 2001 verhindert werden können. Das Zitat von Killias, mehr Gelegenheiten, machen auch mehr Diebe, widerlege ich. Bis zum Jahre 1995, dem letzten der Armee61 waren jährlich 600'000 Armeewaffen von Dienstpflichtigen im Umlauf. 2007 sind gemäss ArmeeXXI, 240'000 Armeewaffen von Dienstpflichtigen im Umlauf. Fakt ist, dass in den vergangenen Jahren die Hemmschwelle zur Gewaltanwendung gesunken ist. Dadurch ist die Öffentlichkeit zu dieser Thematik mehr sensibilisiert. Dies erhöht den Druck auf den privaten Schusswaffenbesitz. Die Gleichung „Weniger Waffen = weniger Selbsttötungen und vorsätzliche Tötungsdelikte“ ist ein Trugschluss. Man will damit dem Bürger politisch „Sand in die Augen streuen“. Statistische Werte aus anderen Ländern zeigen ein gegenteiliges Bild. In England/ Wales/ Australien sind die Tötungsdelikte mit Schusswaffen nach ihrem Verbot der Faustfeuer-waffen im Jahre 1997, gemäss ihren offiziellen Statistiken, um über 40% gestiegen. In China ist seit dem Maoismus der private Waffenbesitz absolut verboten. Trotzdem gibt es jährlich ca. 250'000 Selbsttötungen mit Schusswaffen. In der Schweiz gab es im Jahre 2004 gemäss Statistik des Bundesamtes für Polizei insgesamt 213 vorsätzliche Tötungsdelikte, davon 48 mit Schusswaffen. Im Jahre 2005 gab es in unserem Lande 1284 Selbsttötungen, 272 davon mit Schusswaffen. Daraus geht hervor, dass der absolut überwiegende Teil der Selbsttötungen und vorsätzlichen Tötungsdelikte auf andere Art und Weise begangen wurden. Dem heranwachsenden Kind bringen wir den verantwortungsbewussten Umgang mit dem Messer etc. bei. Eltern etc. sind daher gefordert auch auf den verantwortungsbewussten Umgang mit Waffen aufmerksam zu machen resp. dazu zu erziehen. proTELL wehrt sich in diesem Sinne, dass Gewalt-Video-Spiele unkontrolliert konsumiert, sowie Soft-Air-Guns und Imitationswaffen von Jugendlichen resp. auch Erwachsenen erworben und getragen werden können. Beides braucht unsere Gesellschaft weder zum Aufwachsen der Jugendlichen noch als Spielzeug für Jugendliche und Erwachsene. Eine Korrektur: Killias behauptet nicht, dass die wachsende Gewaltbereitschaft auf die erhöhte Verfügbarkeit von Schusswaffen zurückzuführen sei. Killias sagt allein: Sind Schusswaffen leicht verfügbar, werden sie auch benutzt. Die wachsende Gewaltbereitschaft – etwa unter schlecht integrierten Ausländern – ist eine Tatsache und hat a priori mit der Verfügbarkeit von Schusswaffen nichts zu tun. Für die SP ist klar: Die wachsende Gewaltbereitschaft ist ein grosses gesellschaftliches Problem und muss mit einer intelligenten Mischung repressiver und präventiver Massnahmen angegangen werden. Es darf keine Gewaltanwendung ohne Sanktion geben. Und es muss sehr viel mehr in die Integration von allen Gruppen investiert werden, die – aus welchen Gründen auch immer – am Rande der Gesellschaft stehen. Neben spezifischen Integrationsmassnahmen und Programmen für Gewaltprävention gehören dazu namentlich auch Investitionen in die schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung und in die erfolgreiche Arbeitsmarkt-Integration.

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7. Zum Schluss noch eine einfache, aber viel geste llte Frage: Soll die Dienstwaffe weiter zu Hause gelagert werd en???

Ja, die Dienstwaffe soll weiterhin zu Hause aufbewahrt werden. Die Verhinderung von Gewaltbereitschaft und Gewaltanwendung sowie die Verbesserung der Sozialkompetenz der Menschen setzt gelernte und gelebte Selbstverantwortung voraus. Verbote eignen sich dazu nicht. Die Aufbewahrung der Dienstwaffe zu Hause ist gelebte Selbstverantwortung! SELBSTVERSTÄNDLICH. Die vorstehenden Antworten geben darauf Antwort. Die Schweiz hat sich nicht zuletzt durch den privaten Waffenbesitz ihre Freiheit und Unabhängigkeit erstritten und bewahrt. Wir haben damit aber auch gelernt mit der Waffe, die ein gewisses Gefährdungs-Potential aufweist, wie dies Messer, Axt, Hammer, aber auch gewisse andere Gegenstände und auch Präparate haben, verantwortungsbewusst umzugehen. Der freiheitliche, verantwortungsbewusste Waffenbesitz in unserem Lande ist das Vertrauen der Regierung in ihre Bürger. In Diktaturen wird jeweils das Volk entwaffnet, um zu verhindern, dass es sich gegen die Obrigkeit zur Wehr setzen kann. Der private Waffenbesitz in unserem Lande verhindert auch in vielen Fällen, dass der Ganove ungehindert sein kriminelles Ziel erreichen kann. Die „Waffe im Haus“ wirkt in diesem Sinne mancherorts präventiv resp. abschreckend. Nein. Die SP-Fraktion hat eine Parlamentarische Initiative eingereicht, die fordert, dass die Dienstwaffe im Zeughaus bleibt. SP-Nationalrat Boris Banga hat zudem den Antrag gestellt, dass im Rahmen der laufenden Revision des Waffengesetzes auch das Militärgesetz entsprechend abgeändert wird. Dieser Antrag kommt in der Frühjahressession in den Nationalrat. Leider deutet vieles darauf hin, dass die bürgerliche Mehrheit diesen berechtigten Antrag ablehnen wird. Siehe auch http://search.parlament.ch/cv-geschaefte?gesch_id=20060434 3.1 Lagerung im Zeughaus

Die Einlagerung der Dienstwaffen im Zeughaus mag für viele logisch klingen. Jedoch muss

beachtet werden, mit welch irrsinnig riesigen Kosten ein solches Verfahren verbunden wäre.

Die heutigen Zeughäuser, sind nach immer mehr Abstrichen bei der Finanzierung der Armee

auf ein Minimum reduziert worden. Diese sind heute vielleicht nicht über- aber gewiss

ausgelastet. Eine weitere, so grosse Aufgabe, könnte den Zeughäusern im heutigen Zustand

wohl kaum zugemutet werden. Immerhin, sind heute um die 240'000 Armeewaffen8 von

Aktiven im Umlauf. Folglich müssten neue Zeughäuser gebaut, oder die bestehenden

rundum saniert, respektive erweitert werden. Es müssten riesige Lagerhallen angelegt

werden, welche idealerweise beheizt, sogar klimatisiert wären. Ein Sportschütze, der auch

nur ein wenig von seiner Waffe versteht, würde diese niemals in einem kalten, feuchten

Keller lagern. Zu gross ist, über längere Zeit, die Gefahr einer Verschmutzung, oder die

Bedrohung durch Rost. Zusätzliche Arbeitskräfte müssten eingestellt werden, Leute zur

8 siehe Interwiew

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Wartung der Hallen, Reinigungskräfte, und vor allem Sicherheits- und Wachpersonal. Denn

wie im vergangenen Herbst 2006 gesehen, sind Lagerhallen mit einigen tausend Gewehren

ein doch recht attraktives Ziel für Einbrecher. Diese Kosten würden selbstverständlich nicht

an die Armeeangehörigen fallen, sondern würden mit zusätzlichen Steuergeldern finanziert.

3.2. Auswirkungen auf den Schiesssport

Die Obligatorischen Übungen werden hauptsächlich von den einzelnen zivilen Vereinen

durchgeführt. Diese Verbindung von Militärischem und Zivilem bekommt dem Sport an sich

sehr gut, denn viele der Armeeangehörigen kommen auch ausserdienstlich zur Ausübung

des Sports. Würden die obligatorischen Übungen nicht mehr durchgeführt werden, so

würden den Vereinen wahrscheinlich grosse Lücken bei den Mitgliederzahlen entstehen.

Zudem bestünde das, weiter oben genannte Problem, der Finanzierung der Schiessanlagen.

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4.0 Schiesssport 4.1 Sport allgemein

Wenn man in Internet, bei Wikipedia nach dem Schiesssport sucht, erhält man folgende

Erklärung:

„Ziel des Sportschiessens ist es, die Mitte einer Schiessscheibe, durch Einklang von Körper

(statischem Aufbau, und Körperbeherrschung) und Geist (innere Ruhe und Kontrolle von

äußeren Einflüssen), zu treffen. Die Ringanordnung auf einer Schiessscheibe wird „Spiegel“

genannt, in den meisten Disziplinen handelt es sich um Ringscheiben, bei denen Fünf, Zehn

oder 100 Ringe erreicht werden können. Je näher man die Treffer in der Mitte platzieren

kann, umso mehr Ringe erhält der Schütze.“9

So viel zu Theorie, in der Praxis sieht das dann doch nicht ganz so einfach aus. Bei der

300m Disziplin besitzt der 100er Ring einen Durchmesser von nur noch 1cm, ab dann ist

jeder Ring 0.5cm breit.

Aufbau einer Ring-Schiessscheibe

Im schwarzen Kreis, dem sichtbaren Ziel,

liegen die 7-10er- Ringe

Diese Scheibe ist von der Disziplin, Luftpistole 10m.

Im Aufbau sind die Scheiben, jedoch immer gleich.

4.2 Disziplin und Sicherheit im Sport

Die Sicherheit hat im Sport die absolute und oberste Priorität. Zum Beispiel findet keine

Übung statt, an der nicht ein ausgebildeter Schützenmeister, welcher für den reibungslosen

Ablauf und die Sicherheit im und um den Stand zuständig ist, anwesend ist. Zudem gibt es

Eingangskontrollen, damit keiner mit einer geladenen oder ungesicherten Waffe den Stand

betritt oder diesen verlässt. Um dies zu kontrollieren darf weder das Magazin eingesetzt

noch der Verschluss geschlossen sein. Weiter ist in jedem Stand ein Blatt mit den

Verhaltensregeln und dem Umgang mit der Waffe aufgehängt. Ausserdem dürfen am

Gewehr keine Manipulationen vorgenommen werden, bevor dieses nicht in Schussrichtung

am Schiessplatz liegt.

Diese Regeln werden normalerweise auch sehr genau befolgt, denn ein Missachten kann

den Verweis aus dem Stand, hohe Bussen oder sogar den Verlust der Waffen zur Folge

9 de.wikipedia.org/wiki/Schiesssport

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haben. Jedem seriösen Schützen ist bewusst, welche Auswirkungen ein Unfall haben

könnte. Nicht nur bezogen auf die eigene Person sondern auch auf die des Verletzten sowie

für den Verein, vielleicht sogar für den gesamten nationalen Schiesssport. Wie in keinem

anderen Sport können auch hier Unfälle nicht restlich ausgeschlossen werden, dennoch

kann behauptet werden, dass es wohl kaum eine seriösere und diszipliniertere Sportart gibt.

4.3 Konzentrationsübung

Alle Welt gibt heute viel Geld aus für Beruhigungsmittel, Konzentrationsübungen und

Yogakurse in denen man spezielle Atemtechniken erlernen kann. Das alles bietet auch der

Schiesssport. „Das Schiessen, ist aber so laut!“, könnten jetzt einige sagen. Das stimmt.

Liegt man jedoch selbst hinter dem Gewehr, so nimmt man dies kaum, oder zumindest nicht

als störend wahr. Der eigentliche “Schuss“ spielt in diesem Sport nur indirekt eine Rolle,

denn das wichtige ist, wie der Schuss abgegeben wird. Der eigentliche Sport ist nicht das

“Geballer“, nicht nur der Knall... Das ganze ist sehr umfangreich.

Vor dem Schuss, ein Zusammenspiel von Ruhe, Konzentration, Atemtechnik,

Körperspannung und dem präzisen Gefühl im Abzugfinger. Der kleinste Fehler, die kleinste

Ursache hat auf eine Distanz von 300 Metern enorme Auswirkungen. Zielen,

Körperspannung, langsam den Abzug an den Druckpunkt10, langsam ziehen, ziehen,

ziehen... ...und “Päng“... Aber selbst nach dem Knall ist die Aktion noch nicht vorbei. Sofort

wird wieder das Ziel fixiert, das Gewehr wird nachgehalten. Ziel ist, auch während dem

Schuss das Gewehr stets unter Kontrolle und so ruhig wie möglich zu halten.

4.4 Olympische Disziplin

Der Schiesssport leidet zunehmend an einem kleineren oder grösseren Imageschaden.

Weshalb ist für beinahe jeden Schützen unverständlich. Am wahrscheinlichsten ist, dass

dieser Sport kaum, oder nur negativ in den Medien publiziert wird. Schade ist dies deshalb,

weil er zu früheren Zeiten noch regen Zulauf fand. Besonders in der Schweiz ist das

Schiessen noch tief mit Traditionen verbunden. Beispielsweise unser alljährliches

Feldschiessen, welches Jahr für Jahr jung und alt wieder zusammenbringt, ist noch heute

das mit Abstand grösste Schützenfest der Welt.

Was viele wahrscheinlich wegen der fehlenden Medienpräsenz gar nicht wissen ist, dass

dieser Sport trotzdem eine hoch angesehene Olympische Disziplin ist. Wohl aus dem Grund,

dass der Begründer der Spiele der Neuzeit, Pierre de Coubertin, ein begeisterter

Pistolenschütze war, ist das Sportschiessen bereits 1896 in Athen eine der olympischen

Disziplinen.

10 erst nach einem kurzen Leerweg drückt der Abzug auf den eigentlichen Auslöser

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4.5 Beliebtheit

Die Popularität des Sports nimmt immer weiter ab. Die Medienpräsenz ist, ausser bei negativ

Schlagzeilen, gleich Null. Der allgemeine Schiesssport hat zur Zeit ein enormes

Nachwuchsproblem. Die Zeiten, in denen ganze Jugendgruppen mit vollem Elan den

Jungschützenkurs absolvierten sind vorbei. So die Sicht vieler Vereine. Es gab Zeiten in

denen Kurse mit 20 und mehr Leuten abgehalten werden mussten. Obwohl die

Jungschützenkurse gratis sind, bringen heute die drei Gemeinden Lohn, Stetten, Büttenhart

noch nicht einmal die geforderten 5 Teilnehmer pro Kurs zusammen.

Als ich vor einigen Jahren einen Kollegen zur Beteiligung an einem Jungschützenkurs

überreden wollte, lehnte die Mutter die Anfrage, mit der Begründung dieser Sport und

überhaupt Waffen, sei ihr zu gefährlich ab, und schickt ihren Jungen lieber zum Fussball.

Meiner Meinung nach ist dies kein Einzelfall. Jedoch lässt sich die Gefährlichkeit des Sports

wegen fehlender Vorfälle nicht einmal an den Unfallstatistiken des Bundes ablesen. Wobei in

den selben Statistiken der Fussballsport mit 42'262 Unfällen im Jahr 2003 als die zweit

gefährlichste Sportart hinter dem Skifahren heraussticht.

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Schluss

Bei der Erziehung eines Kindes wird diesem fast von der Geburt an beigebracht wie

gefährlich Messer sind. Dies wird ihnen so oft eingeredet, dass es zu einem späteren

Zeitpunkt völlig ungefährlich ist in der Küche ein 30cm langes Fleisch. - oder Brotmesser

herumliegen zu lassen. Etwas anders, fast schon paradox läuft die Erziehung in Sachen

Schusswaffen. Zwar wird auch hier schon dem Kleinkind beigebracht wie schlecht und

gefährlich ein Waffe ist. Trotzdem sieht die jugendliche Beziehung zu Schusswaffen so aus:

mit 4 Jahren die erst Wasserpistole, mit 6, an der “Chilbi“, die erst “Chäpselipistole“, mit 8 die

erste “Chügelipistole“, mit 14 die erste “Soft-Gun“ sowie, von Omi, die ersten “Ballerspiele“

für den PC, mit 16 die erste Paintballwaffe... Ich denke, es wird deutlich auf was ich hinaus

will. Ich bitte die Eltern, sich nun einmal zu überlegen wie in dieser Hinsicht ihre Erziehung

von Statten ging, und sie werden feststellen, dass dies nicht nur Vermutungen von mir sind,

sondern es kommt Tausendfach in Schweizer Haushalten so oder ähnlich vor.

Waffen sind vor langer Zeit zum Töten konstruiert worden, doch werden sie seit langem auch

zu rein sportlichen Zwecken genutzt. Jeder Schweizer trägt stets ein Sackmesser mit sich,

denn wir haben gelernt damit umzugehen. Ich will damit nicht sagen, dass auch jeder eine

Pistole tragen soll, aber könnte man nicht auch hier lernen damit umzugehen? Es stimmt,

dass viele Schusswaffen missbräuchlich verwendet werden. Jedoch wird sich jemand, der

bewusst eine illegale Waffe besitzt, kaum von härteren Gesetzen beeinflussen lassen. Und

kaum wird dieser seine Waffe, in einem viel geforderten, zentralen Waffenregister eintragen

lassen. Mit noch mehr Gesetzen und Verboten werden nicht die illegalen Waffenbesitzer,

welchen die Gesetze sowieso egal sind bestraft, sondern diejenigen Sportschützen, welche

ihre Waffe mit Verantwortung und Disziplin behandeln. Ich fordere keine Lockerung oder

Erweiterung des Waffengesetzes. Das Waffengesetz ist meiner Meinung nach sehr gut. Es

basiert auf dem Verantwortungsbewusstsein des Einzelnen und Verstösse werden, bei

richtiger Umsetzung der Gesetze, hart geahndet.

Das Verantwortungsbewusstsein und die Sensibilität zur Waffe sollte weiter gefördert

werden, der Umgang und der Bezug zu den Waffe besser geschult werden. Verbote eignen

sich mit Sicherheit nicht dazu! Ausserdem gehört, meiner Meinung nach, der ’Respekt zur

Waffe’ zu den unumgänglichen Punkten in einer Kindererziehung.

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Quellenangabe

Kapitel 1.2.1

Anzahl Verbände und Vereine:

-Email- Anfrage beim SSV (schweizerischer Schiesssportverband)

Kapitel 2.2

Angaben zum Waffenverkauf:

-Schweizer Waffengesetz: Art. 9

Kapitel 2.2

Zahlen und Hochrechnungen zu Waffen im Umlauf:

-Homepage von proTell

http://protell.ch/Aktivbereich/03Actual/de/default.htm

Kapitel 2.2

Zahlen und Statistiken zu Kanada

-Bericht aus der Zeitschrift ANNABELLE

http://www.annabelle.ch/dyn/petition/index.html?aid=533229

Kapitel 2.2

Zahlen zu England und Wales

-Interview mit Willy Pfund

Kapitel 3.0

Interview mit Bundesrat Schmid

-Tages-Anzeiger vom 02.09.2006

http://tages-anzeiger.ch/dyn/news/schweiz/662044.html

Kapitel 4.1

Erklärung Schiesssport

-Zitat von Wikipedia

http://de.wikipedia.org/wiki/Schiesssport

Kapitel 4.5

Zahlen der Fussballunfälle

-offizielle Unfallstatistik, des Bundesamtes für Gesundheit

Ich erkläre hiermit, dass ich die vorliegende Arbei t selbstständig, ohne Mithilfe Dritter

und nur unter Benützung der oben angegebenen Quelle n verfasst habe.

Datum: 24.01.2007

Unterschrift: