SEM & Recht - Die neuesten Rechtstipps zum Suchmaschinenmarketing

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Sabine Heukrodt-Bauer, LL.M. Fachanwältin für Informationstechnologierecht Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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Die neuesten Rechtstipps zum Suchmaschinenmarketing Search Conference Frankfurt 24.11.2015

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Warum ist das Thema wichtig?

/ Es geht immer wieder um Datenschutz und Verstöße in dem Bereich können nicht nur zu Bußgeldern führen, sondern auch zu Abmahnungen.

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Tipp 2:

Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in

den USA verarbeiten!

Tipp 1:

Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Tipp 3:

Buchen Sie andere Marken als Keywords

nur nach Prüfung!

Fragen!

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Tipp 2:

Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in

den USA verarbeiten!

Tipp 1:

Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Tipp 3:

Buchen Sie andere Marken als Keywords

nur nach Prüfung!

Fragen!

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EU-Cookie-RiLi: Darum geht es…

/ Was ist das Problem?

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

/ EU-Richtlinie 2009/136/EG zur Änderung u. a. der Richtlinie 2002/58/EG über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation vom 25. November 2009 („Cookie-Richtlinie“)

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32009L0136&from=DE

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Deutschland hat die RiLi nicht umgesetzt (str.):

/ Umsetzungsfrist ist am 25. Mai 2011 abgelaufen. / Das ist nicht geschehen. Argument Bundesregierung: Unser § 15

Telemediengesetz (TMG) enthält bereits alles, was die Cookie-RiLi erfordert (str. in Bezug auf Opt-in und Opt-out).

/ Folgen, wenn eine EU-RiLi nicht umgesetzt wird:

. Ggf. Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission; . Auslegung des nationalen Rechts des Mitgliedsstaats nach

Ablauf der Umsetzungsfrist im Sinne der Richtlinie auszulegen.

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Und was sollen Sie jetzt tun? Deutschland stellt sich auf den Standpunkt, dass das jetzige TMG mit der Widerspruchsmöglichkeit ausreichend ist. Danach wäre jetzt nichts zu ändern. Die EU-RiLi erfordert ein Opt-In. Die RiLi gilt direkt in Deutschland. Danach wäre die RiLi umzusetzen. Abmahnungen nicht bekannt.

/ FAZIT: Sie müssen derzeit nichts tun.

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/ Und warum empfehlen Sie dann, jetzt doch direkt das Banner einzubauen?

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Google hat für die Programme / „Google AdSense“ (Werbung auf externen Webseiten); / „Google DoubleClick for Publishers“ (Schaltung fremder Anzeigen auf

der eigenen Webseite) / und „Google DoubleClick Ad Exchange“ (Werbe-Echtzeitmarkt).

die Nutzungsbedingungen geändert. Bei der Nutzung dieser Tools sind die Vorgaben der Cookie-Richtlinie seit dem 30.09.2015 umzusetzen.

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Google verlangt in den geänderten Nutzungsbedingungen, dass seit dem 30.09.2015 / die Einwilligung der Nutzer eingeholt wird / und dass die Datenschutzerklärung angepasst wird.

Tipps zur Umsetzung gibt Google auf der extra eingerichteten Seite https://www.cookiechoices.org/. Ihre Informationstexte von Google müssen jedoch entsprechend der tatsächlich erhobenen Daten angepasst werden.

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Die neuen Nutzungsbedingungen gelten bislang zwar nur für die genannten Programme, könnten nach einer Testphase jedoch auch auf die weit verbreiteten Programme „Google Analytics“ und „Google AdWords“ ausgedehnt werden.

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

/ Je nach Art des Cookies können Anpassungen erforderlich sein:

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Zwingend erforderliche Cookies Cookies für zusätzliche Zwecke

= Cookies, die für die Nutzung des Angebots erforderlich sind:

= Cookies, die für die Nutzung des Angebots NICHT erforderlich sind:

- Spracheinstellungen des Nutzers - Anzahl angezeigter Resultate pro Seite - Inhalt des Warenkorbs - Speicherung des Inputs mehrseitiger Formulare - Login Cookies, damit Nutzer sich nicht auf jeder Unterseite einzeln einloggen muss (allerdings nur als Session-Cookie) - Cookies zur Wiedergabe von Medieninhalten (Flash- Cookies)

- Tracking Cookies - Werbecookies - Analysecookies - Cookies von Social Media Plattformen (Facebook etc.)

Keine Informationspflichten

Keine Pflicht zur Einholung des Einverständnisses

Informationspflichten in der Datenschutzinfo Pflicht zur Einholung des Einverständnisses

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Was sind das für Informationspflichten? / Die Umsetzung der EU-Cookie-RiLi erfordert ein Banner (kein Pop-up

Fenster, da dieses über Browsereinstellungen des Nutzers geblockt werden kann) mit folgendem Inhalt:

- grundlegende Informationen über Cookies, - einen Link zu weiterführenden Infos (zur Datenschutzerklärung), - einen Einwilligungsbutton.

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Tipp 1: Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Wie hole ich die Einwilligung ein? / Der Nutzer muss zustimmen, wenn Sie per nicht zwingend

erforderlichem Cookie Daten sammeln:

/ vor dem Setzen des ersten Cookies

/ ohne voreingestelltes Häkchen / freiwillig (also unabhängig von

der Nutzbarkeit des Shops.)

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Checkliste/Fazit

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Tipp 1 Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

/ Nach dem deutschen TMG reicht das bisherige Opt-out.

/ Nach der EU-RiLi ist ein Opt-in erforderlich.

/ Google verlangt die Umsetzung bislang für „Google AdSense“ , „Google DoubleClick for Publishers“ und „Google DoubleClick Ad Exchange“

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Tipp 2:

Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in

den USA verarbeiten!

Tipp 1:

Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Tipp 3:

Buchen Sie andere Marken als Keywords

nur nach Prüfung!

Fragen!

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Safe Habor

/ … und die Folgen

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Tipp 2: Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!

/ Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 06.10.2015: Fall Schrems ./. Datenschutzbehörde Irland (C- 362/14)

Nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG dürfen personenbezogene Daten aus der Europäischen Union (EU) nicht in Drittstaaten übertragen werde, es sei denn, in dem Drittstaat herrscht ein vergleichbares Datenschutzniveau. Das Datenschutzabkommen „Safe Habor“ mit den USA ist unzulässig. Die USA sind kein sicheres Drittland für die Datenverarbeitung.

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… und was passiert jetzt mit Cloud-Diensten & Co in den USA?

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Tipp 2 : Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!

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Die gute Nachricht: Könnte sein, dass wir bereits im Februar 2016 ein neues Abkommen mit den USA haben!

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Tipp 2 : Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!

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Tipp 2: Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!

/ Ihre Handlungsalternativen – je nach Rechtssicherheit:

- Nachträglich Einwilligung des Kunden einholen?

- EU-Standardvertragsklauseln „Model Clauses“ - Binding Corporate Rules (intern) - Abwarten? - Anbieter wechseln?

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Checkliste/Fazit

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Tipp 2 Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in den USA verarbeiten!

/ Zur Zeit ist die Nutzung von Cloud-Diensten (Verarbeitung von Kundendaten in den USA) rechtssicher NICHT möglich.

/ Abwägung mögliche Bußgelder und Abmahnungen gegenüber dem Änderungsaufwand

/ Wahrscheinlich neues Abkommen in 2016

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Tipp 2:

Prüfen sie, ob Sie weiterhin Daten in

den USA verarbeiten!

Tipp 1:

Setzen Sie die Cookie-Richtlinie um!

Tipp 3:

Buchen Sie andere Marken als Keywords

nur nach Prüfung!

Fragen!

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Markenrecht

FRAGE: Sie sind „Porsche“ und möchten bei Google AdWords das Keyword „Mercedes“ buchen. Dürfen Sie das?

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Antwort: Klares Jein!

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Tipp 3: Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!

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Sie kennen dieses Urteil:

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Tipp 3: Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!

Grundsatz: Unternehmen dürfen bei GoogleAdwords mit Schlüsselwörtern, die mit einer fremden Marke identisch oder verwechselbar sind, werben, solange die Marke nicht im Anzeigentext auftaucht (BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10). – MOST-Pralinen - sn

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… dann wurde es komplizierter:

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Tipp 3: Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!

Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Fleurop“ durch einen nicht diesem Vertriebssystem angeschlossenen Blumenhändler liegt jedoch eine Rechtsverletzung durch Täuschung über die Herkunftsfunktion der Marke vor (BGH, Urteil vom 27.6.2013, Az: I ZR 53/12). – FLEUROP -

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… und jetzt ist es ganz kompliziert:

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Tipp 3: Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!

Ausnahme: Bei der Buchung des Keywords „Parship“ kann auch dann eine Rechtsverletzung vorliegen, wenn der Begriff in der Anzeige nicht auftaucht, wenn diese allgemein formuliert ist und der Werbende nicht erkennbar ist (OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az: 5 U 271/11). – PARSHIP -

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Checkliste/Fazit

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Tipp 3 Buchen Sie fremde Marken als Keywords nur nach Prüfung!

/ Grundsatz: Markennamen von Konkurrenten dürfen als Keywords gebucht werden.

/ ABER: Sie müssen sich mit der Rechtsprechung zum Thema Markenrecht und Google Adwords auskennen – und auf dem Laufenden bleiben.

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/ Einbau eines Banners zur Umsetzung der Cookie-RiLi / Klären, ob Cloud-Dienste in den USA gekündigt werden sollen. / Überprüfen der Ad Words-Kampagnen auf Keywords mit problematischen

fremden Markennamen.

Ihr To do im SEM

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Kostenloses Booklet zum Download

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Suchmaschinenmarketing Die 10 wichtigsten Rechtstipps zu SEO und SEA für Agenturen und Webseitenbetreiber. November 2014, Format 12 x 12 cm, 28 Seiten, pdf-Datei, 1,7 MB

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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