Seminar Lebensmittel- und Hygienerecht 3. Mai 2010, Wien Dr. Martina Ortner Projekt:...
-
Upload
senta-laube -
Category
Documents
-
view
109 -
download
5
Transcript of Seminar Lebensmittel- und Hygienerecht 3. Mai 2010, Wien Dr. Martina Ortner Projekt:...
Seminar „Lebensmittel- und Hygienerecht“ 3. Mai 2010, Wien
Dr. Martina Ortner
Projekt: Qualitätsoffensive Direktvermarktung „DV 10-11“
Projektleitung: Dr. Martina Ortner
Herausgeber: Landwirtschaftskammer Österreich
Medieninhaber und Verleger: LFI Österreich
© Landwirtschaftskammer Österreich, April 2010
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 2 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Inhaltsübersicht
Lebensmittelrecht neu – wozu?RechtsaufbauEU-VerordnungenLebensmittelrecht in ÖsterreichNeuerungen für die DirektvermarktungDie Umsetzung in Österreich
nationale LeitlinienBildungs- und Beratungsmaßnahmen
PraxisbeispieleZusammenfassung
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 3 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Das neue Lebensmittel- und Hygienerecht
Anfang
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 4 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Wozu ein neues LM-Recht?
Ziele:klare Aufgabenteilung:
Ziele und Grundsätze durch die EUDetails und Umsetzung durch die Mitgliedsländerbessere Übersichtlichkeit
keine Verschärfungsichere Lebensmittel und Futtermittelfunktionierender Binnenmarkt + AußenhandelVielfalt des Lebensmittelangebotes Ausnahmen bzw. Erleichterungen für
traditionelle Erzeugnisseentlegene Gebietekleine Hersteller
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 5 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Lebensmittelrecht – klare Struktur und Hierarchie
EU-Recht: Lebensmittelsicherheitsverordnung und EU-Hygienepaket
österreichisches Recht: Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz-Gesetz + Verordnungen + Codex
Leitlinien: Hilfsmittel zur praktischen Umsetzung - „Gesetz“ für die Praxis bäuerliche Milchverarbeitung, Milchverarbeitung auf Almen, Fleisch und Fleischerzeugnisse, bäuerliche Obstverarbeitung, Imkereierzeugnisse, Schlachtung von Geflügel und Hasentieren am Bauernhof, Almausschank (Schutzhütten)
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 6 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
EU-Verordnungen
Lebensmittelsicherheits-VOEU-Hygienepaket
Allgemeine Hygiene („Hygiene 1“, „H1“; VO 852/2004)Hygiene für Lebensmittel tierischen Ursprungs („Hygiene 2“, „H2“; VO 853/2004)Amtliche Überwachung tierischer Lebensmittel (VO 854/2004)Amtliche Kontrolle des Lebensmittel- und Futtermittel-rechts sowie der Tiergesundheit und des Tierschutzes(VO 882/2004)Richtlinien für Tierseuchen und Bestimmungen zur Überleitung von alt auf neu (RL 2002/99, RL 2004/41)VO 2073/2005 mikrobiologische Kriterien von LebensmittelnVerordnungen zu Übergangsbestimmungen (z.B. 2074/2005, 2075/2005, 2076/2005)
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 7 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
EU-Verordnungen: 178/2002Lebensmittelsicherheits-VO
offizieller Titel: „EU-Verordnung zur“ „Festlegung allg. Grundsätze und Anforderungen des LM-Rechtes“
„Errichtung einer EU-Behörde für LM-Sicherheit“ (EFSA)
„Festlegung von Verfahren zur LM-Sicherheit“
HauptzieleGrundlage für hohes Schutzniveau für Gesundheit und Verbraucherinteressen bei LM
Funktionieren des Binnenmarktes
Einheitliche Grundsätze und Zuständigkeiten
Schaffung eines wissenschaftlichen Fundamentes und organisatorische Strukturen in Fragen der LM-Sicherheit
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 8 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Lebensmittelsicherheits-VO
Grundsätze (auszugsweise):Alle Maßnahmen beruhen auf einer Risiko-Analyse.Jeder der mit LM zu tun hat, ist „LM-Unternehmer“ – auf jeder Stufe der Verarbeitung (von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den Endverbraucher).Es dürfen nur sichere Lebens- und Futtermittel in Verkehr gebracht werden.Jeder LM-Unternehmer ist in seinem Bereich für die Sicherheit der Produkte verantwortlich.Lebens- und Futtermittel müssen rückverfolgt werden können.
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 9 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Lebensmittelsicherheits-VO
Rückverfolgbarkeit (RVB):
System für den KrisenfallErmittlung des Lieferanten/Abnehmers („linker“/„rechter“ Nachbar) einer Ware Wareneingang/WarenausgangErmittlung jederzeit möglich (auch ohne Anlassfall)Basis: (vorhandene) schriftliche Belege:
„Lieferant/Abnehmer“, „Produkt“, „Menge“, „Datum“Lieferschein, Rechnung, Wiegeschein, Milchgeld-Abrechnung, Rinder-/Schweinedatenbank,…Eigenbeleg: z.B. für Zukauf vom Nachbarn
Auskunft über LM-Herstellung im Betrieb (auch in der Primärproduktion)
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 10 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Rückverfolgbarkeitlinker-rechter Nachbar
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 11 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Definitionen: „Lebensmittel“
Alle Stoffe oder Erzeugnisse, die bestimmt sind, dass sie von Menschen in verarbeiteten, teilweise verarbeiteten oder unverarbeiteten Zustand aufgenommen werden.
GetränkeKaugummiAlle Stoffe – einschließlich Wasser, die bei der Herstellung oder Be- und Verarbeitung von Lebensmitteln absichtlich zugesetzt werden
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 12 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Definitionen: „Lebensmittel“
Nicht zu den Lebensmitteln gehören.FuttermittelLebende TierePflanzen vor dem ErntenArzneimittelKosmetische MittelTabak und TabakerzeugnisseBetäubungsmittel und psychotrope Stoffe (Suchtstoffe)Rückstände und Kontaminanten
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 13 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Definition: „Primärproduktion“
PrimärproduktionErzeugung, Aufzucht, Anbau einschließlich
ErntenMelkenSchlachten, Fischen, Ernten von wild wachsenden Erzeugnissen
Jagen, Fischen, Ernten von wild wachsenden Erzeugnissen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 14 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Definitionen: „Einzelhandel“
Einzelhandel: Handhabung und/oder Be- oder Verarbeitung von LM und ihre Lagerung am Ort des Verkaufs oder der Abgabe bzw. auch die Lieferung (lokale Nahversorgung) an den Endverbraucher
dazu gehören:VerladestellenVerpflegungsvorgängeBetriebskantinen, GroßküchenRestaurants und ähnliche Einrichtungen der LM-VersorgungLädenSupermarkt-VertriebszentrenGroßhandelsverkaufsstellen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 15 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit
Risikoanalysezum Schutz für Leben und Gesundheit
Basis: wissenschaftliche GrundlagenRisiko-Bewertung Risiko-Management = Ergebnis der Risiko-bewertung Risiko-Kommunikation: Information der Öffentlichkeit
„nicht sichere Lebensmittel“ dürfen nicht in Verkehr gebracht werden
gesundheitsschädlich kurz- oder langfristig gesundheitsschädlichbesondere Berücksichtigung bestimmter Verbrauchergruppen
für den Verzehr durch den Menschen ungeeignetFremdstoffe, Fäulnis, Verderb, Zersetzung
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 16 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit
Verantwortung des LebensmittelunternehmersZiel: sicheres Lebensmittel
bei unsicherem LebensmittelRücknahme des Produktes vom MarktInformation der AbnehmerInformation der ÖffentlichkeitInformation der Behörden
bei gesundheitsschädlichem LebensmittelInformation der Behörden als erstesweitere Schritte siehe oben
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 17 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Hauptverantwortung hat der LM-UnternehmerSicherheit der LM auf allen Stufen der Produktion von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den LetztverbraucherGeltungsbereich: von der Primärproduktion bis zur Abgabe an den Letztverbraucher (Privathaushalt ist ausgenommen!)Anwendung der HACCP-Grundsätze + Gute Hygienepraxis (auch in der Primär-produktion) + EigenkontrolleEintragung/Zulassung aller LM-Unternehmen
Allgemeine Hygiene – VO 852/2004 wichtigste Inhalte
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 18 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Erleichterungen/Ausnahmen fürtraditionelle Erzeugnisseentlegene Gebietekleine HerstellerDirektvermarkter von Primärerzeugnissen
Betonung von Leitlinien zur Umsetzung der Hygieneanforderungen
Allgemeine Hygiene – VO 852/2004 wichtigste Inhalte
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 19 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
„Verordnung“ (statt früher Richtlinie) – gilt unmittelbar in Österreich mehr Rechtssicherheit
gemeinsame einheitliche Ziele, flexible Wege zur Zielerreichung
„Eintragung“ Meldung des Unternehmens bei der Behörde (auch für Primärproduktion)
„Gute Hygienepraxis in der Primärproduktion“
Verarbeitung: HACCP + Gute Hygienepraxis einfacher und praxisgerechter („HACCP light“)
Wichtigkeit der Kühlkette
Allgemeine Hygiene – VO 852/2004 die wichtigsten Neuerungen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 20 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Betriebsstätten, Räume, Ausrüstung
mobile Verkaufsstände und Transport
Abfälle
sauberes Wasser
Wärmebehandlung
Verpackung
persönliche Hygiene
Schulung (Regelungen über Häufigkeit in den Leitlinien)
Allgemeine Hygiene – VO 852/2004 die wichtigsten Details
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 21 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
HACCP in der Lebensmittelverarbeitung:„Hazard Analysis Critical Control Point“Motto: „Sicherer Prozess sicheres Produkt“Prinzip:
Zerlegung des Herstellungsverfahrens in einzelne ArbeitsschritteErmittlung von „gefährlichen“ Bereichenbesondere Sorgfalt bei diesen „kritischen Punkten“Dokumentation der KontrolleKorrekturmaßnahmen bei Abweichung
neu: Erleichterungen für „Kleine“:„Gute Hygienepraxis“ ( „HACCP light“)Dokumentation weniger, einfacher
Allgemeine Hygiene – VO 852/2004
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 22 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Gute Hygienepraxis in der Primärproduktion:inklusive Lagerung und TransporteZiele:
allgemeine Sauberkeit ( Reinigung)Schutz vor Kontaminationen (Abfälle, Pflanzenschutz- oder Tierarzneimittel, Schädlinge, …)keine menschengefährlichen Infektionskrankheitensauberes Wasser
„Buchführung“Pflanzen Schädlinge/Krankheiten + PflanzenschutzmittelTiere Futtermittel + Krankheiten + Tierarzneimittel
Allgemeine Hygiene – VO 852/2004
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 23 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Erleichterungen und Ausnahmen:„Gute Hygienepraxis“ „Mehr Information und Motivation – weniger Dokumentation“vorgefertigte Pläne für Herstellungsverfahren, Korrekturmaßnahmen bei Abweichungeinfache Kontrolle der kritischen PunkteDokumentation: statt regelmäßig in Abständen (z.B. 1 x jährlich) + FehlerprotokollBetonung der SchulungProduktuntersuchung nach Risikowichtig: Leitlinien
Allgemeine Hygiene – VO 852/2004
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 24 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Allgemeine Hygiene – wichtigste Inhalte bzw. Folgen
„EU-Verordnung“ gilt unmittelbar in Österreich
gemeinsame einheitliche Ziele, flexible Wege zur Zielerreichung
Aufforderung zur Erstellung nationaler LL zur Umsetzung der Hygieneanforderungen
Verarbeitung: HACCP + Gute Hygienepraxis einfacher und praxisgerechter
Wichtigkeit der Kühlkette
Betonung der Schulung
Details zur Ausstattung von Räumen bzw. Anforderungen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 25 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Geltungsbereich: für Lebensmittel tierischen Ursprungs (unverarbeitet und verarbeitet), speziell:
Fleisch aller Nutztierarten (inkl. Jagdwild)
Milch, Eier, Honig
Muscheln, Fische, Schnecken, Froschschenkel,…
gilt nicht: für zusammengesetzte Produkte (tierisch + pflanzlich)
für kleine Mengen Wild, Geflügel, Hasentiere
für Betriebe, die am Ort der Verarbeitung verkaufen (lokal, begrenzte Mengen) Gastronomie, Direktvermarktung
Allgemeine Hygiene
Tierische Hygiene
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 26 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
die wichtigsten Inhalte: Zulassung der Betriebe
Produktkennzeichnung Identitätskennzeichnung
Begleitdokumente
Erleichterungen/Ausnahmen fürtraditionelle Erzeugnisseentlegene Gebietekleine HerstellerDirektvermarktung von Geflügel, Hasen/Kaninchen
Tierische Hygiene
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 27 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
die wichtigsten Neuerungen:1 Verordnung für den kompletten tierischen Bereich mehr Rechtssicherheit, bessere Übersichtlichkeit
gemeinsame einheitliche Ziele, flexible Wege zur Zielerreichung
„Information zur Lebensmittelkette“: Detailinfo zu jedem Tier beim Schlachten (Gesundheitsstatus, Krankheiten, Medikamente, Tierarzt,…)
Unter bestimmten Bedingungen sind Direktvermarkter, kleine Gewerbebetriebe, Gastronomie ausgenommen keine Zulassung
Tierische Hygiene
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 28 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
die wichtigsten Details: Zulassung:
für alle Schlachthöfe und alle Verarbeiter tierischer Lebensmittel verstärkte Behördenüberwachung vor erstmaliger Aufnahme der TätigkeitAusnahme: Betriebe, die schon zugelassen waren
Produktkennzeichnung mit Identitätskennzeichen: auf allen Produkten
Tierische Hygiene
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 29 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
die wichtigsten Details: Schlachtung und Zerlegung:
Vermeidung von Kontaminationräumliche oder zeitliche Trennung von Schlachtung und ZerlegungVorrichtungen zur Sterilisation und zum Händewaschen
Schlacht- und Zerlege-Hygiene:saubere TiereArbeiten von unrein reinTemperaturen: Raum 12°C, Fleisch 7°C, Innereien 3°C
Tierische Hygiene
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 30 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
die wichtigsten Details: Vorschriften für Faschiertes:
Temperatur max. 4°C
Milch:gesunde TiereBetriebe und Ausstattungmax. Keim- und ZellzahlenTemperaturen: 8°C bei täglicher Abholung, 6°C bei zweitägiger Abholung + Ausnahmemöglichkeiten
Eier und Ei-ErzeugnisseLagerung sauber, trocken, Schutz vor Sonne und StößenVerkauf innerhalb 21 Tagen
Tierische Hygiene
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 31 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Erleichterungen und Ausnahmen: siehe „Allgemeine Hygiene“ (wichtig Leitlinien)
zusätzlich: Ausnahme von der tierischen Hygiene und Regelung nach der allgemeinen Hygiene
keine Zulassung, sondern nur Eintragung kein Identitätskennzeichen auf den Produkten
bei Abgabe an Endverbraucher, Lebensmittelhandel, Gastronomie für
bäuerliche Zerlegung und Fleischverarbeitung (max. 5t Fleisch pro Woche)bäuerliche Milchverarbeitung; nur bei eigener Rohmilch
Tierische Hygiene
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 32 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
LMSVG BGBl. 13/2006 Ersatz für
Lebensmittelgesetz (1975)Fleischuntersuchungsgesetz (1982)+ (fast) alle Durchführungs-VO (Milch, Frischfleisch, Faschiertes, Fisch, Eiprodukte,…)
Regelungsbereich:tierische und pflanzliche LebensmittelWasser für den menschlichen GebrauchGebrauchsgegenständeVerpackungsmaterialienKosmetika, Spielzeug
Verantwortung der Unternehmer gilt für alle Produktions- Verarbeitungs- und Vertriebsstufen
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 33 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Zielbestimmung Gesundheitsschutz, Schutz vor Täuschung
Neuerungen1 Gesetz für alle Lebensmittel bessere Übersichtlichkeit
Eintragung/Zulassung für alle LM-UnternehmenEintragung: alle Lw-Betriebe inkl. DV automatisch mit LFBIS-Nr.Zulassung: für Betriebe die tierische LM herstellen (Ausnahmen), zugelassene Betriebe bleiben zugelassen
österreichweit einheitliche Gebühren
angepasste Strafbestimmungen: Mängelbehebung vor StrafeVerwaltungs- und gerichtliche Strafen
LMSVG – Ziele und Neuerungen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 34 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Es ist verboten LM in Verkehr bringen nicht sicher ( 178/2002)
verfälscht oder wertgemindert (wertbestimmende Bestandteile entzogen bzw. vermindert)
LM mit irreführenden Angaben (darf auch nicht beworben werden)
Täuschung über Eigenschaften, Art, Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Ursprung, Herkunft, HerstellungsartWirkungen oder Eigenschaften, die LM nicht besitztAngaben von besonderen Eigenschaften, die vergleichbare LM auch besitzen (z.B. Pflanzenöl „cholesterinfrei“)
LMSVG – Ziele und Neuerungen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 35 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
LebensmittelanpassungsverordnungAusnahmen von der VO 853/2004 (Wartestall, Reinigung von Tranportfahrzeugen, Temperatur bei Faschiertem)
Lebensmittel-Einzelhandelsverordnung (BGBl. II Nr. 92/2006)
Regelungen zur Abgrenzung Eintragung/Zulassung
Zulassungsverordnung (BGBl. II Nr. 93/2006)Vorschriften bezüglich notwendiger Unterlagen zur Zulassung
Rohmilchverordnung (BGBl. II Nr. 106/2006)Regelungen zur Rohmilch: Zeitpunkt der Abgabe, Kennzeichnung, Kriterien
LMSVG – Durchführungs-VO
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 36 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Lebensmittel-Direktvermarktungsverordnung (BGBl. II Nr. 108/2006)
Regelungen zur bäuerlichen Geflügelschlachtung
Rückstandskontrollverordnung Überwachung und Probenahme
LMSVG-Kontrollbebührenverordnung: Gebühren fürSchlachttier- und FleischuntersuchungRückstandskontrollgebührenHygienekontrollen
FleischuntersuchungsverordnungBeschau, Zeitaufwand, Datenerfassung
LMSVG – Durchführungs-VO
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 37 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Landwirt ist Lebensmittelunternehmerals Erzeuger von Primärproduktenals Verarbeitungsbetrieb
Lebensmittelunternehmer braucht Eigenkontrollsystem Leitlinien als Hilfsmittel für die Eigenkontrolle (=Ziel)
Österreichische Leitlinien Erklärung gesetzlicher LM-Hygienevorschriften für die PraxisArbeitsanleitung (Praxistipps, Problemlösungen, ...) zur Umsetzung der HACCP Grundsätze „Gute Hygienepraxis“Basis für die BehördenkontrolleBasis für Schulungen und Bildungsprodukte
Auswirkungen des neuen Lebensmittelrechts
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 38 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Eintragung = behördliche Registrierung Jeder der mit LM umgeht muss behördlich registriert sein Eintragung als LM-Unternehmer
Jeder Landwirt ist LM-Unternehmer und mit seiner LFBIS-Nummer automatisch als LM-Unternehmer eingetragen, d.h. behördlich registriert keine Meldung erforderlich!
Zulassungspflicht = Zulassung durch die Behörde Aufnahme der Produktion nach pos. Bescheidfür Betriebe, die LM tierischen Ursprungs produzieren
zugelassene Betriebe gelten weiterhin als zugelassen
Konsequenz: kostenpflichtige Kontrolle (meist jährlich)
Eintragung oder Zulassung als LM-Unternehmen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 39 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Zulassungspflicht für Betriebe, die LM tierischen Ursprungs produzieren
Schlachtung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferde, Farmwild, jährlich > 10.000 Stück Geflügel oder 5.000 Stück Kaninchen, oder aus nicht eigener Haltung
Produktion/Vermarkung nicht regional (Ausland) oder an Großhandel
Produktion pasteurisierter Trinkmilch oder nicht fermentierte Flüssigmilcherzeugnisse aus Rohmilch, Eis aus Rohmilch, Zukauf von Milch für die Verarbeitung
Eier-Packstellen (über 2000 Legehennen)
Zulassungspflicht für LM-Unternehmen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 40 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Die Eintragung reicht beiSchlachtung von weniger als 10.000 Stk. Geflügel oder 5.000 Stk. Kaninchen im eigenen Unternehmen/Betrieb
Abgabe direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen
Schlachtung von Geflügel und Kaninchen in landw. Gemeinschaftsanlagen (bestimmte Bedingungen)Erzeugung/Vermarktung von Fleisch und Fleischerzeugnissen (keine Schlachtung am Betriebe), Milch und Milcherzeugnisse (ohne Zulassungspflicht)
regional (Ö)an den Endverbraucher, die Gastronomie oder den Einzelhandel
Eintragung als LM-Unternehmen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 41 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
LeitlinienSchlacht-, Zerlege- und VerarbeitungsbetriebeMilchverarbeitungMilchverarbeitung auf AlmenSchlachtung von Geflügel und KaninchenBäuerliche ObstverarbeitungImkereiPackstellenSchutzhütten und Almen
Eintragung als LM-Unternehmen
Lebensmittel- und Hygienerecht
Folie 42 Dr. Ortner — 3.5.2010
Anfang
Einreichunterlagen zur ZulassungMilchverarbeitungsbetriebePackstellen
Eintragung als LM-Unternehmen
Seminar „Lebensmittel- und Hygienerecht“ 3. Mai 2010, Wien
Dr. Martina Ortner
Projekt: Qualitätsoffensive Direktvermarktung „DV 10-11“
Projektleitung: Dr. Martina Ortner
Herausgeber: Landwirtschaftskammer Österreich
Medieninhaber und Verleger: LFI Österreich
© Landwirtschaftskammer Österreich, April 2010