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Seminare für Interessenvertretungen 2015 Hessen

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S e m i n a r e f ü r I n t e r e s s e n v e r t r e t u n g e n

2015Hessen

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Inhalt

JAV-Grundqualifizierung

JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)

Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1) 40

JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)

Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1) 41

AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit

Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1) 42

JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern

Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 43

JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz

Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2) 44

AV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern

Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2) 45

JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln

Training für die JAV-Arbeit (JAV 3) 46

AV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln

Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3) 47

Jugend- und Auszubildendenvertretung

5. hessische (J)AV-Konferenz

Bis zur Übernahme und noch viel weiter! 48

Das besondere Angebot

Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater 50

Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung 52

Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen 54

Betriebsverfassungsrecht

Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?

Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen 56

Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen

Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte,

Gestaltung, Gültigkeit und Durchsetzung 57

Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen

Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw.

bestehenden Betriebsvereinbarungen (BV-Management) 58

Wir über uns 7

Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung 9

Unser System der Grundqualifizierung 10

Unser pädagogisches Konzept 11

Seminarübersicht 12

Seminare

BR-Grundqualifizierung

Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) 28

Mensch geht vor!

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) 29

Agieren statt reagieren

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3) 30

Beständig ist allein der Wandel!

Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) 31

PR-Grundqualifizierung

HPVG: Einstieg leicht gemacht

Einführung und Überblick (PR 1 HPVG) 32

HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG) 33

HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln

Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG) 34

BPersVG: Einstieg leicht gemacht

Einführung und Überblick (PR 1) 35

BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) 36

Betriebsvertretungsrecht, Teil 1: Einstieg leicht gemacht

Grundlagen, Einführung und Überblick 37

Betriebsvertretungsrecht, Teil 2: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten 38

Schwerbehindertenvertretung

Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung 39

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Inhalt

Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen

Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen 59

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen

Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats 60

Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung

bei personellen Maßnahmen

Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 61

Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und

wirtschaftlichen Angelegenheiten

Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder 62

Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf!

Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten 63

Außertarifliche Angestellte

Beteiligungsrechte des Betriebsrats 64

Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen

Gremienarbeit 65

Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen 66

Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)

Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats 67

Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)

Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat 68

Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten 69

Betriebsratswahl: Damit alles stimmt

Wahlvorstandsschulung 70

Personalvertretungsrecht

HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz 71

BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz 72

Einstellungen erfolgreich mitgestalten

Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei

Personalauswahlverfahren 73

Personalplanung im öffentlichen Dienst 74

AArbeitsorganisation

Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung 75

Arbeitsklausuren für große Gremien und deren Ausschüsse 76

Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen

Zielorientierte Strategiebildung im Gremium 77

Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!

Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht 78

Neu in der Freistellung – was nun? 79

Alles im Griff?!

Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit 80

Der Alltag – ein Spagat

Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion 81

Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! 82

Wer macht das Protokoll?

Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift 83

Die gute Betriebsversammlung

Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 84

Die gute Personalversammlung

Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise 85

Rechtliches Grundwissen für das Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat 86

Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren

Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat 87

Kommunikation und Zusammenarbeit

Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen

Basisseminar zur Kommunikation 88

Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende

Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis 89

Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten 90

Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar 91

Mediation und Interessenvertretung

Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen 92

Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I

Redesituationen vor großen Gruppen meistern 93

Das erfolgreiche Monatsgespräch 94

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Inhalt

BR und JAV – (k)ein starkes Team?!

Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder 95

Von Medienprofis lernen

Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten 96

AArbeitsrecht

Einführung in das Arbeitsrecht I

Begründung des Arbeitsverhältnisses 97

Einführung in das Arbeitsrecht II

Inhalt des Arbeitsverhältnisses 98

Einführung in das Arbeitsrecht III

Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses 99

Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge 100

Rund um’s Geld ...

Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder 101

Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht

Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit 102

Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder 103

Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?

Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers

durch die Interessenvertretung 104

Wir brauchen mehr Personal!

Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim

Personalbedarf und -einsatz 105

Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs-

bzw. Personalrats 106

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte 107

Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!

Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen 108

Arbeitnehmerschutz bei drohender Insolvenz

Akute und präventive Handlungsmöglichkeiten bei drohender Insolvenz 109

Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln!

Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder 110

Beamtenversorgungsrecht 111

Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst

Personalaktenrecht/Datenschutzrecht 112

Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte

des Betriebsrats 113

AArbeitszeit

Einführung in das Arbeitszeitrecht 114

Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und mögliche

betriebliche Konsequenzen 115

Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?

Grundzüge der Dienstplangestaltung 116

Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente

Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung 117

Entgrenzung der Arbeit

Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?! 118

Das gesunde Maß für Arbeitszeit

Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten

Arbeitszeitgestaltung nutzen 119

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit?

Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit 120

Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlagen gesundheitsgerechter

Arbeitszeitgestaltung 121

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu

betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen 122

TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 123

TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick 124

TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA

Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive

noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G 125

TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund

Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag

über die Entgeltordnung 126

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Inhalt

TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht II

Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung 127

TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht III

Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? 128

TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen

Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung 129

TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung

Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

nach § 4 TVöD/TV-L 130

TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung

Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der

Interessenvertretung 131

Betriebs- und Personalräte im Arbeitskampf – tarifpolitische Fragen und

Beteiligungsrechte der Interessenvertretung während eines Arbeitskampfs 132

AArbeits- und Gesundheitsschutz

Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb

Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche

Interessenvertretungen 133

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung

für Fortgeschrittene 134

Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation

Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss 135

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren 136

Alter(n)sgerechtes Arbeiten

Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? 137

Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz 138

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern

Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können 139

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen

Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten 140

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Maßnahmen durchsetzen!

Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen 141

Psychische Belastungen messen – aber wie?

Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen 142

Achtung, ich kann nicht mehr!

Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143

Wenn nichts mehr geht: Burn-out

Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen 144

Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten

Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 145

Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)

Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 146

Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!

Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen 147

Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!

Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen 148

Suchtprobleme im Betrieb

Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren 149

Suchtprobleme im Betrieb

Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge 150

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe 151

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren 152

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern 153

Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) 154

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen 155

Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche

Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen 156

EDV- und Technologieentwicklung

Grundlagen der Mitbestimmung bei elektronischer Datenverarbeitung

Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen 157

Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen

Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten 158

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Inhalt

Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co.

Überall und jederzeit präsent und überwacht? 159

Einsatz von digitalen Telekommunikationsanlagen im Betrieb

Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der

gesetzlichen Interessenvertretung 160

Wirtschaftliche Angelegenheiten

BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen

Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen 161

Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer

Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen 162

Unternehmenskennzahlen und -steuerung

Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens:

Was sagen sie, und was sagen sie nicht? 163

Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung

Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung 164

Langfristige Unternehmensplanung und Strategien

Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern 165

Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat

Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!

Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines

Wirtschaftsausschusses 166

Wirtschaftsausschuss I

Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen

Mitwirkung 167

Wirtschaftsausschuss II

Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht 168

Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen

Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976

bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz 169

Frauen

Mut gehört dazu

Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen 170

Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen 171

Hinweise zu unseren Seminaren 173

Unsere Tagungsstätten 174

Unsere Referentinnen und Referenten 183

Freistellung und Kostenübernahme 186

Musterformular Beschluss 188

Musterformular Mitteilung 189

Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht 190

AAnmeldeformular 191

Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung 192

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ver.di Bildung + Beratung ...

... ist eine gemein nützige Bildungsein rich-

tung und mit der Ver einten Dienst leistungs-

gewerkschaft ver.di verbunden. Speziell

für die Qualifi zierung von Be triebs rats- und

Per so nal ratsmit gliedern, Mitglie dern von

Mit arbeiter- und Schwer behinder tenvertre-

tun gen sowie von Jugend- und Aus zu bil den-

den vertre tungen bieten wir ein maßgeschneidertes Seminarprogramm:

� Wir führen professionell Seminare mit hohem Lernerfolg durch.

� Wir vermitteln kompetentes Wissen für die tägliche Praxis.

� Wir stärken die Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen für

ihre Funktion.

Ihre Vorteile

Sie profitieren von unserer Erfahrung als gewerkschaftsnaher Bildungs-

einrichtung. Denn dank der Zusammenarbeit mit ver.di kennen wir die

Problemstellung in den einzelnen Branchen und können damit Semi-

nare anbieten, die exakt auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten

sind. Da wir überall im Bundesgebiet vertreten sind, können wir Sie

intensiv betreuen und Seminare schnell planen und durchführen.

Ihr Lernerfolg steht bei uns im Mittelpunkt!

Unsere Qualität wird uns von ArtSet bestätigt:

Das unabhängige Institut hat alle Bereiche unserer

Organisation geprüft und nach dem LQW-Standard

(Lern er orientierte Qualitätstestierung in der Weiter-

bildung) zertifiziert.

Wir über uns

Ihre Ansprechpartner/-innen

� Anmeldung, Information, Seminarorganisation:

Vladimir Gazdovic

Fon 069 257 824-14

Gabriele Hetkamp

Fon 069 257 824-26

Ruth Kämmerer

Fon 069 257 824-12

Lissi Kühn

Fon 069 257 824-13

Inge Kuhrfeldt

Fon 069 257 824-11

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� Unternehmens- und fachbereichsbezogene

Seminare, Bildungsberatung:

Gabriele Herbert

Fon 069 257 824-21

Peter Knappe

Fon 069 257 824-20

Thomas Kuhn

Fon 069 257 824-16

Dirk Langenkamp

Fon 069 257 824-27

� Regionalleitung, Bildungsberatung und

Konzepte:

Wolfgang Neubauer

Fon 069 257 824-18

� ver.di Bildung + Beratung

Gemeinnützige GmbH

Regionalvertretung Hessen

Wilhelm-Leuschner-Str. 69 –77

60329 Frankfurt am Main

Fon 069 257 824-0

Fax 069 257 824-24

E-Mail [email protected]

Wir über uns

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Wir vermitteln das Wissen für die Interessenvertretung

Wer die Interessen der Kolleginnen und Kollegen erfolgreich vertreten

will, braucht dazu eine Reihe von Qualifikationen, die oft wenig mit

dem bisherigen Aufgabenbereich zu tun haben. Damit Sie von Anfang

an wissen, was Recht ist, haben wir für Sie ein umfassendes Seminar-

programm entwickelt.

Unsere Schwerpunkte

Wir bieten Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten, Jugend-

und Auszubildendenvertretungen, Schwerbehinderten- und

Mit arbeitervertretungen Basiswissen für ihre Arbeit als Inte res sen-

vertreter/-innen.

Wir bilden besondere Zielgruppen in speziellen Seminaren

gezielt aus.

Wir bieten Hintergrundwissen zum Arbeitsrecht, zu Mitbestim-

mungs- und Beteiligungsfragen sowie zu wirtschaftlichen Themen.

Wir vermitteln Ihnen die nötige Kompetenz, um z.B. in Verhand-

lungen treffsicher zu argumentieren oder in der Arbeitsorgani sation

entscheidend mitzubestimmen.

Von der Grundqualifizierung bis zu Aufbau- und Spezial seminaren

Auf der Folgeseite stellt ein Schaubild unser System der Grundqualifi-

zierung dar. In diesen Seminaren erwerben Sie Basiswissen. In weiter-

führenden Seminaren können Sie das Wissen für die Arbeit in der

Interessen vertretung gezielt ausbauen. Dank der engen Koopera tion

mit den ver.di-Fachbereichen können wir aktuelle Themen sofort auf-

greifen.

2015Seminarangebote für den

Fachbereich Bund + Länder

www.b

ildungsp

ortal.verd

i.de

Bund + Länder

SeSemiFFaachb

e

2015Seminarangebote für den Fachbereich Gemeinden

www.b

ildungsp

ortal.verd

i.de

Ergänzend zu unseren regionalen Angeboten bieten wir in Koope-

ration mit den ver.di-Fachbereichen auch spezielle Programme an:

� Fachbereich 03: Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen

� Fachbereich 06: Bund und Länder

� Fachbereich 07: Gemeinden

� Fachbereich 08: Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitung, Druck-

industrie, Zeitungsverlage, Verlage und Agenturen,

dju in ver.di

� Fachbereich 11: Straßenpersonenverkehr

Interesse? Wir senden Ihnen gerne Exemplare zu. Oder schauen Sie im

Internet unter www.verdi-bub.de/seminarprogramme

mmininnam raachhhbea

Gesundheit, Soziale Dienste

Wohlfahrt und Kirchen

Seminarangebote

für das Gesundheits- und

Bund + Länderänder

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B r a n c h e n s e m i n a r e f ü r I n t e r e s s e n v e r t r e t u n g e n

2015

Papier-, Pappe- und Kunststoffverarbeitung, Druckindustrie,

Zeitungs verlage, Verlage und Agenturen, dju in ver.di

Gesundheit, SozG

iale Dienste

WohlWW fahrt und Kirchen

Seminaran

rr r ddaar s Gesundh

WohlWW fa

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Seminare für Interessenvertretungen

erkehr Fachgruppe Straßen-

personenverkehr

wir bewegen was

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FÜR BETRIEBSRATSMITGLIEDER

FÜR PERSONALRATSMITGLIEDER

FÜR MITGLIEDER VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETUNGEN

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Mensch geht vor!

Betriebsverfassung:

Personelle Angelegenheiten (BR 2) Beständig ist allein der Wandel!

Betriebsverfassung:

Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)*

Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer

Betriebsverfassung:

Einführung und Überblick (BR 1) Agieren statt reagieren

Betriebsverfassung:

Soziale Angelegenheiten (BR 3)

JAV-Praxis II JAV-Praxis I JAV-Praxis III

Unser System der Grundqualifizierung

Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2) Einstieg leicht gemacht (PR 1)

Mitbestimmen – mitgestalten –

durchsetzen (PR 2) Einstieg leicht gemacht (PR 1)

Organisieren – informieren –

(ver-)handeln (PR 3)HPVG:

BPersVG:

* Vor dem Besuch dieses Seminars sollten Sie jedoch an den anderen drei Seminaren teilgenommen haben.

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Unser pädagogisches Konzept

Ihre Stärke ist unser Ziel

Ein Seminar ist für uns dann erfolgreich, wenn Sie in der Interessen-

vertretung kompetent handeln können:

� Sie sind fachlich, sozial, politisch und persönlich gestärkt.

� Sie können Ihr neues Wissen in der täglichen Arbeit systematisch

einsetzen.

� Sie können neue Herausforderungen selbstständig und selbst-

bewusst annehmen.

Lernen mit effizienten Methoden

Um den Inhalt unserer Seminare nachhaltig zu vermitteln, verzichten

wir meist auf gewohnte Lernsituationen: Interessante Fachvorträge

ersetzen langatmige Referate. Visualisierungstechniken helfen, das

Gehörte zu behalten. Gruppenarbeiten fördern Diskussionen und

Erfahrungsaustausch. Rollenspiele schärfen den Blick für unterschied-

liche Positionen und unterstützen damit individuelle Argumentations-

möglichkeiten in der Praxis.

Die Leitung unserer Seminare

Unsere Seminarteilnehmer/-innen werden in der Regel von einem

Referententeam betreut: Denn Referentinnen und Referenten aus

verschiedenen Bereichen können gezielter und intensiver auf Fragen

und Anforderungen der einzelnen Teilnehmer/-innen eingehen. Ihr

indi vi du eller Lehrstil sorgt für abwechslungsreiche Vermittlung der

Inhalte. Und mit ihrer unterschiedlichen Fachkompetenz können sie

Seminar themen aus verschiedenen Perspektiven beleuchten.

Die Kompetenz unserer Referentinnen und Referenten

Die meisten unserer Referentinnen und Referenten kommen (ursprüng-

lich) aus der betrieblichen Praxis und haben selbst vielfältige Erfah-

rungen als Betriebsrats-, Personalrats-, SBV- oder JAV-Mitglied gesam-

melt. Bei der Auswahl unserer Referentinnen und Referenten setzen

wir aber nicht nur auf fachliches Wissen, sondern auch auf solide

Kenntnisse in der Aus- und Weiterbildung: Zu unseren Teams gehören

deshalb u.a. Anwältinnen und Anwälte für Arbeitsrecht genauso wie

Beraterinnen und Berater mit Know-how in der Gruppenarbeit, in der

Kommuni ka tionsstrategie, in der Media tionspraxis oder im Coaching.

96% unserer Teilnehmer/-innen bewerten den Nutzen

der Seminare von ver.di b + b mit „sehr gut /gut“!Quelle: Teilnehmendenbefragung Jan.– Dez. 2013

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Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

Seminarübersicht

12

Januar11.01.– 16.01.2015 Naumburg AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit 1600-1501111 42

bei Kassel Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)

12.01.– 16.01.2015 Mosbach Betriebsvertretungsrecht, Teil 1: Einstieg leicht gemacht Kooperationsseminar mit 1500-1501124 37

Grundlagen, Einführung und Überblick ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

12.01.– 16.01.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1501121 28

Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

19.01.– 21.01.2015 Steinbach/ Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? 1600-1501193 56

Taunus Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen

19.01.– 23.01.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1501191 29

Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

19.01.– 23.01.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1501192 40

bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)

26.01.– 30.01.2015 Kirkel Einführung in das Arbeitsrecht I Kooperationsseminar mit 1500-1501263 97

Begründung des Arbeitsverhältnisses ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

26.01.– 30.01.2015 Mosbach TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht II Kooperationsseminar mit 1500-1501264 127

Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

28.01.– 30.01.2015 Donauwörth Suchtprobleme im Betrieb Kooperationsseminar mit 1800-1501281 149

Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren ver.di b+ b Bayern

Februar02.02.– 06.02.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1502021 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

02.02.– 06.02.2015 Bad Soden- Agieren statt reagieren 1600-1502022 30

Salmünster Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

02.02.– 06.02.2015 Bad Soden- Einführung in das Arbeitsrecht I 1600-1502023 97

Salmünster Begründung des Arbeitsverhältnisses

09.02.– 10.02.2015 Mosbach Grundlagen der Mitbestimmung bei elektronischer Datenverarbeitung 1600-1502095 157

Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

09.02.– 13.02.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1502091 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

09.02.– 13.02.2015 Bad Soden- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern 1600-1502094 139

Salmünster Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können

12.02.2015 Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1502121 151

am Main BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe

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13N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r

16.02.– 20.02.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1502161 29

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

16.02.– 20.02.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1502162 40

bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)

16.02.– 20.02.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) 1600-1502163 41

bei Kassel Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)

19.02.2015 Mannheim Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten 1600-1502191 145

Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung

22.02.– 27.02.2015 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht 1600-1502221 32

Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)

23.02.– 25.02.2015 Frankfurt Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation 1600-1502236 135

am Main Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss

23.02.– 25.02.2015 Steinbach/ Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! 1600-1502237 147

Taunus Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen

23.02.– 27.02.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1502231 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

23.02.– 27.02.2015 Naumburg JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1502234 46

bei Kassel Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)

26.02.2015 Mannheim Achtung, ich kann nicht mehr! 1600-1502261 143

Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen

März01.03.– 06.03.2015 Naumburg AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit 1600-1503011 42

bei Kassel Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)

02.03.2015 Frankfurt Einführung in das Arbeitszeitrecht 1600-1503026 114

am Main

02.03.– 04.03.2015 Frankfurt TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen 1600-1503024 129

am Main Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

02.03.– 04.03.2015 Steinbach/ Wenn nichts mehr geht: Burn-out 1600-1503025 144

Taunus Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen

02.03.– 06.03.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1503021 29

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

02.03.– 06.03.2015 Mosbach Wirtschaftsausschuss I 1600-1503027 167

Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung

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Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

Seminarübersicht

14

04.03.– 06.03.2015 Mosbach Die gute Personalversammlung Kooperationsseminar mit 1500-1503041 85

Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise ver.di b+b Rheinland-Pfalz/Saar

09.03.– 11.03.2015 Mosbach Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen 1600-1503097 57

Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung,

Gültigkeit und Durchsetzung

09.03.– 11.03.2015 Gunzen- Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Kooperationsseminar mit 1800-1503091 147

hausen Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen ver.di b+ b Bayern

09.03.– 13.03.2015 Mosbach BPersVG: Einstieg leicht gemacht Kooperationsseminar mit 1500-1503093 35

Einführung und Überblick (PR 1) ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

09.03.– 13.03.2015 Mosbach TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund Kooperationsseminar mit 1500-1503094 126

Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

über die Entgeltordnung

09.03.– 13.03.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1503091 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

09.03.– 13.03.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1503092 30

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

09.03.– 13.03.2015 Steinbach/ Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen 1600-1503095 88

Taunus Basisseminar zur Kommunikation

09.03.– 13.03.2015 Bad Soden- Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb 1600-1503096 133

Salmünster Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen

11.03.2015 Frankfurt Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzesänderungen 1600-1503111 60

am Main Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats

16.03.– 18.03.2015 Eibelstadt Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu Kooperationsseminar mit 1806-1503162 122

betrieblichen und arbeitsvertraglichen Regelungen ver.di b+ b Bayern

16.03.– 20.03.2015 Mosbach Betriebsvertretungsrecht, Teil 2: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Kooperationsseminar mit 1500-1503162 38

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

16.03.– 20.03.2015 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel! 1600-1503161 31

Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)

16.03.– 21.03.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1503162 40

bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)

17.03.2015 Nürnberg Achtung, ich kann nicht mehr! Kooperationsseminar mit 1800-1503171 143

Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen ver.di b+ b Bayern

18.03.2015 Frankfurt Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche 1600-1503181 156

am Main Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen

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SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

15N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r

23.03.2015 Frankfurt HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz 1600-1503236 71

am Main

23.03.– 25.03.2015 Steinbach/ Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen 1600-1503237 138

Taunus Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz

23.03.– 25.03.2015 Steinbach/ Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer 1600-1503238 162

Taunus Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen

23.03.– 27.03.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1503231 28

Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

23.03.– 27.03.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1503232 29

Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

24.03.2015 Mainz Beamtenversorgungsrecht Kooperationsseminar mit 1500-1503241 111

ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

25.03.– 27.03.2015 Donauwörth Teilzeit- und Befristungsgesetz Kooperationsseminar mit 1806-1503251 107

Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte ver.di b+ b Bayern

April08.04.– 10.04.2015 Gladenbach 5. hessische (J)AV-Konferenz 1600-1504081 48

Bis zur Übernahme und noch viel weiter!

12.04.– 17.04.2015 Naumburg AV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1504121 45

bei Kassel Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)

13.04.– 15.04.2015 Berlin Der Alltag – ein Spagat Kooperationsseminar mit dem KE-1504131 81

(Wannsee) Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion ver.di b+ b Büro „Bundesweite

Seminare“

13.04.– 17.04.2015 Mosbach TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA Kooperationsseminar mit 1500-1504134 125

Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

geltender Regelungen nach BAT/BMT-G

13.04.– 17.04.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1504131 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

13.04.– 17.04.2015 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel! 1600-1504132 31

Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)

13.04.– 17.04.2015 Mosbach JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz 1600-1504136 44

Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

13.04.– 17.04.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1504137 40

bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)

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Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

Seminarübersicht

16

13.04.– 17.04.2015 Bad Soden- Einführung in das Arbeitsrecht II 1600-1504138 98

Salmünster Inhalt des Arbeitsverhältnisses

14.04.– 16.04.2015 Dortmund Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1) Kooperationsseminar mit 1400-1504142 67

Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats ver.di b+ b NRW

20.04.2015 Frankfurt Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und 1600-1504207 115

am Main mögliche betriebliche Konsequenzen

20.04.– 24.04.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1504201 29

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

20.04.– 24.04.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1504202 30

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

20.04.– 24.04.2015 Hohenroda Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! 1600-1504206 78

Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht

21.04.2015 Mannheim Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1504211 151

BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe

27.04.– 28.04.2015 Nürnberg Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit? Kooperationsseminar mit 1806-1504273 120

Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit ver.di b+ b Bayern

27.04.– 29.04.2015 Mosbach Von Medienprofis lernen Kooperationsseminar mit 1500-1504271 96

Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

27.04.– 29.04.2015 Mosbach Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Teil 1 1600-1504274 89

Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis

27.04.– 29.04.2015 Steinbach/ Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1504275 155

Taunus BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen

27.04.– 29.04.2015 Steinbach/ Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten 1600-1504277 69

Taunus

Mai04.05.– 06.05.2015 Gladenbach Einstellungen erfolgreich mitgestalten 1600-1505044 73

Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahlverfahren

04.05.– 06.05.2015 Steinbach/ Unternehmenskennzahlen und -steuerung 1600-1505045 163

Taunus Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was sagen

sie nicht?

04.05.– 08.05.2015 Mosbach Einführung in das Arbeitsrecht II Kooperationsseminar mit 1500-1505042 98

Inhalt des Arbeitsverhältnisses ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

04.05.– 08.05.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1505041 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

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SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

17N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r

04.05.– 08.05.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1505042 29

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

06.05.– 08.05.2015 Timmendorfer Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Kooperationsseminar mit 2100-1505061 138

Strand Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ver.di b+ b Hamburg

07.05.2015 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten 1600-1505071 145

am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung

11.05.– 12.05.2015 Mosbach Wer macht das Protokoll? 1600-1505115 83

Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift

11.05.– 13.05.2015 Mosbach Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln! Kooperationsseminar mit 1500-1505111 110

Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

11.05.– 13.05.2015 Naumburg BR und JAV – (k)ein starkes Team?! 1600-15051110 95

bei Kassel Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder

11.05.– 13.05.2015 Mosbach Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung für 1600-1505116 134

Fortgeschrittene

11.05.– 13.05.2015 Gladenbach Suchtprobleme im Betrieb 1600-1505117 149

Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren

11.05.– 13.05.2015 Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1505118 152

BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren

11.05.– 13.05.2015 Gladenbach Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan 1600-1505119 66

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

11.05.– 13.05.2015 Augsburg Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Kooperationsseminar mit 1800-1505111 138

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ver.di b+ b Bayern

17.05.– 22.05.2015 Gladenbach HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen 1600-1505171 33

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)

18.05.– 22.05.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1505181 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

18.05.– 22.05.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1505182 30

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

18.05.– 22.05.2015 Gladenbach Einführung in das Arbeitsrecht I 1600-1505185 97

Begründung des Arbeitsverhältnisses

26.05.– 28.05.2015 Gladenbach Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden? 1600-1505263 116

Grundzüge der Dienstplangestaltung

26.05.– 29.05.2015 Mosbach Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1505262 153

BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern

27.05.2015 Mainz BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz Kooperationsseminar mit 1500-1505272 72

ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

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Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

Seminarübersicht

18

Juni01.06.– 02.06.2015 Frankfurt Betriebliches Gesundheitsmanagement 1600-1506013 136

am Main Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren

01.06.– 03.06.2015 Mosbach Die gute Betriebsversammlung 1600-1506012 84

Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise

08.06.– 10.06.2015 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung 1600-1506084 61

bei personellen Maßnahmen

Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder

08.06.– 12.06.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1506081 28

Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

08.06.– 12.06.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1506082 30

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

09.06.2015 Mainz Personalplanung im öffentlichen Dienst Kooperationsseminar mit 1500-1506091 74

ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

10.06.– 12.06.2015 Bad Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen Kooperationsseminar mit 1806-1506101 57

Windsheim Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, ver.di b+ b Bayern

Gültigkeit und Durchsetzung

11.06.– 12.06.2015 Mosbach Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat organisieren 1600-1506111 87

Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat

14.06.– 19.06.2015 Naumburg AV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1506141 45

bei Kassel Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)

15.06.2015 Mannheim Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche 1600-1506159 156

Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen

15.06.– 17.06.2015 Beilngries- Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Kooperationsseminar mit 1800-1506151 147

Paulushofen Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen ver.di b+ b Bayern

15.06.– 19.06.2015 Mosbach BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen Kooperationsseminar mit 1500-1506151 36

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2) ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

15.06.– 19.06.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1506151 29

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

15.06.– 19.06.2015 Bad Soden- Beständig ist allein der Wandel! 1600-1506152 31

Salmünster Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)

15.06.– 19.06.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz 1600-1506153 44

bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

15.06.– 19.06.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1506154 43

bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

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SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

19N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r

17.06.– 18.06.2015 Frankfurt Psychische Belastungen messen – aber wie? 1600-1506171 142

am Main Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

22.06.– 24.06.2015 Bad Soden- Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen 1600-1506226 77

Salmünster Zielorientierte Strategiebildung im Gremium

22.06.– 24.06.2015 Gladenbach Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag! 1600-1506228 108

Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen

22.06.– 26.06.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1506221 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

22.06.– 26.06.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1506222 40

bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)

22.06.– 26.06.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG) 1600-1506223 41

bei Kassel Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)

22.06.– 26.06.2015 Steinbach/ TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick 1600-1506227 123

Taunus

22.06.– 26.06.2015 Mosbach Wirtschaftsausschuss II 1600-1506229 168

Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht

22.06.– 26.06.2015 Lüneburg Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen Kooperationsseminar mit 2100-1506223 140

Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten ver.di b+ b Hamburg

29.06.– 30.06.2015 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar) 1600-1506293 146

am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung

29.06.– 30.06.2015 Steinbach/ Entgrenzung der Arbeit 1600-1506296 118

Taunus Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!

29.06.– 01.07.2015 Steinbach/ BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen 1600-1506295 161

Taunus Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen

29.06.– 03.07.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1506291 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

29.06.– 03.07.2015 Gladenbach Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb 1600-1506294 133

Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen

30.06.2015 Frankfurt Achtung, ich kann nicht mehr! 1600-1506301 143

am Main Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen

Juli06.07.2015 Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1507065 151

am Main BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe

06.07.– 08.07.2015 Donauwörth Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- Kooperationsseminar mit 1806-1507062 106

bzw. Personalrats ver.di b+ b Bayern

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Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

Seminarübersicht

20

06.07.– 10.07.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1507061 29

Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

06.07.– 10.07.2015 Hohenroda Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar 1600-1507064 91

06.07.– 10.07.2015 Bad Soden- Einführung in das Arbeitsrecht III 1600-1507066 99

Salmünster Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

06.07.– 10.07.2015 Walsrode Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern Kooperationsseminar mit 2100-1507062 139

Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können ver.di b+ b Hamburg

08.07.– 10.07.2015 Hamburg Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation Kooperationsseminar 2100-1507081 135r

Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss mit ver.di b+ b Hamburg

12.07.– 17.07.2015 Gladenbach HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1507121 34

Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG)

13.07.– 14.07.2015 Frankfurt Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co. 1600-1507132 159

am Main Überall und jederzeit präsent und überwacht?

13.07.– 15.07.2015 Gladenbach Wir brauchen mehr Personal! 1600-1507133 105

Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf

und -einsatz

13.07.– 15.07.2015 Frankfurt Außertarifliche Angestellte 1600-1507134 64

am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats

13.07.– 15.07.2015 Mosbach Mut gehört dazu Kooperationsseminar mit 1900-1507132 170

Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen ver.di b+ b Baden-Württemberg

13.07.– 17.07.2015 Bad Soden- Beständig ist allein der Wandel! 1600-1507131 31

Salmünster Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)

13.07.– 17.07.2015 Gladenbach Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I Kooperationsseminar mit GL-15071301 93

Redesituationen vor großen Gruppen meistern dem ver.di-Bz. Gladenbach

14.07.– 16.07.2015 Eibelstadt Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen Kooperationsseminar mit 1800-1507141 138

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ver.di b+ b Bayern

20.07.– 22.07.2015 Gladenbach Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge 1600-1507205 100

20.07.– 24.07.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1507201 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

20.07.– 24.07.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1507202 29

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

20.07.– 24.07.2015 Mosbach Mediation und Interessenvertretung 1600-1507204 92

Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen

23.07.– 24.07.2015 Walsrode Das gesunde Maß für Arbeitszeit Kooperationsseminar mit 2100-1507231 119

Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung nutzen ver.di b+ b Hamburg

27.07.– 29.07.2015 Gladenbach Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalratsmitglieder 1600-1507272 103

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SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

21N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r

27.07.– 29.07.2015 Donauwörth Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente Kooperationsseminar mit 1806-1507272 117

Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung ver.di b+ b Bayern

27.07.– 31.07.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1507271 30

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

27.07.– 31.07.2015 Gladenbach Neu in der Freistellung – was nun? Kooperationsseminar mit GL-15072702 79

dem ver.di-Bz. Gladenbach

August03.08.– 07.08.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1508031 29

Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

16.08.– 21.08.2015 Naumburg AV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1508161 47

bei Kassel Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3)

17.08.– 21.08.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz 1600-1508171 44

bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

17.08.– 21.08.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1508172 43

bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

24.08.– 28.08.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1508241 40

bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)

26.08.– 28.08.2015 Timmendorfer Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Maßnahmen durchsetzen! Kooperationsseminar mit 2100-1508261 141

Strand Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen ver.di b+ b Hamburg

31.08.– 04.09.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1508311 28

Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

September07.09.– 09.09.2015 Frankenau Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen 1600-1509076 138

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz

07.09.– 11.09.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1509071 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

07.09.– 11.09.2015 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel! 1600-1509072 31

Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)

07.09.– 11.09.2015 Naumburg JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1509073 46

bei Kassel Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)

07.09.– 11.09.2015 Mosbach Einführung in das Arbeitsrecht II 1600-1509075 98

Inhalt des Arbeitsverhältnisses

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Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

Seminarübersicht

22

07.09.– 11.09.2015 Mosbach Wirtschaftsausschuss I 1600-1509077 167

Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung

13.09.– 18.09.2015 Gladenbach HPVG: Einstieg leicht gemacht 1600-1509131 32

Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)

14.09.2015 Frankfurt HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz 1600-1509144 71

am Main

14.09.– 16.09.2015 Mosbach Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation 1600-1509145 135

Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss

14.09.– 18.09.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1509141 29

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

14.09.– 18.09.2015 Augsburg Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern Kooperationsseminar mit 1800-1509141 139

Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können ver.di b+ b Bayern

21.09.2015 Frankfurt Einführung in das Arbeitszeitrecht 1600-1509215 114

am Main

21.09.– 22.09.2015 Remagen Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“? 1600-1509214 104

Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch

die Interessenvertretung

21.09.– 23.09.2015 Steinbach/ Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung 1600-1509216 164

Taunus Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung

21.09.– 25.09.2015 Dortmund Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Kooperationsseminar mit 1400-1509211 133

Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen ver.di b+ b NRW

21.09.– 25.09.2015 Mosbach TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht II Kooperationsseminar mit 1500-1509214 127

Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

21.09.– 25.09.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1509211 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

21.09.– 25.09.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1509212 40

bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)

23.09.– 25.09.2015 Mosbach Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende Teil 2 1600-1509232 89

Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis

23.09.– 25.09.2015 Nürnberg Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen Kooperationsseminar mit 1806-1509231 65

Gremienarbeit ver.di b+ b Bayern

28.09.– 30.09.2015 Neumarkt Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie? Kooperationsseminar mit 1806-1509281 56

Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen ver.di b+ b Bayern

28.09.– 02.10.2015 Mosbach BPersVG: Einstieg leicht gemacht Kooperationsseminar mit 1500-1509281 35

Einführung und Überblick (PR 1) ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

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SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

23N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r

28.09.– 02.10.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1509281 30

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

28.09.– 02.10.2015 Mosbach Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb Kooperationsseminar mit 1900-1509282 133

Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen ver.di b+ b Baden-Württemberg

29.09.– 30.09.2015 Mosbach Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen 1600-1509291 158

Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten

Oktober01.10.2015 Mannheim Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1510011 151

BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe

05.10.2015 Mainz Achtung, ich kann nicht mehr! 1600-1510055 143

Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen

05.10.– 07.10.2015 Steinbach/ Teilzeit- und Befristungsgesetz 1600-1510057 107

Taunus Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte

05.10.– 07.10.2015 Frankfurt Außertarifliche Angestellte 1600-1510058 64

am Main Beteiligungsrechte des Betriebsrats

05.10.– 09.10.2015 Gladenbach Einführung in das Arbeitsrecht III Kooperationsseminar mit 1500-1510053 99

Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

05.10.– 09.10.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1510051 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

05.10.– 09.10.2015 Naumburg JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG) 1600-1510052 40

bei Kassel Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)

05.10.– 09.10.2015 Mosbach Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar 1600-1510054 91

05.10.– 09.10.2015 Mosbach Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern 1600-1510056 139

Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können

11.10.– 16.10.2015 Gladenbach HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen 1600-1510111 33

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)

12.10.2015 Frankfurt TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung 1600-1510126 131

am Main Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessenvertretung

12.10.– 14.10.2015 Mosbach Das erfolgreiche Monatsgespräch Kooperationsseminar mit 1500-1510122 94

ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

12.10.– 14.10.2015 Mosbach Suchtprobleme im Betrieb 1600-1510127 149

Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren

12.10.– 14.10.2015 Gladenbach Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und 1600-1510129 62

wirtschaftlichen Angelegenheiten

Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder

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Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

Seminarübersicht

24

12.10.– 14.10.2015 Brannenburg Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! Kooperationsseminar mit 1800-1510122 148

Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen ver.di b+b Bayern

12.10.– 16.10.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1510121 29

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

12.10.– 16.10.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1510122 30

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

12.10.– 16.10.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz 1600-1510123 44

bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

12.10.– 16.10.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1510124 43

bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

12.10.– 16.10.2015 Bad Soden- Rund um’s Geld ... 1600-1510128 101

Salmünster Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder

13.10.2015 Mainz Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst Kooperationsseminar mit 1500-1510131 112

Personalaktenrecht/Datenschutzrecht ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

14.10.– 16.10.2015 Mosbach Rechtliches Grundwissen für das Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat 1600-1510141 86

15.10.2015 Frankfurt Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) 1600-1510151 154

am Main

19.10.– 20.10.2015 Frankfurt Betriebliches Gesundheitsmanagement 1600-1510191 136

am Main Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren

19.10.– 21.10.2015 Mosbach Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Kooperationsseminar mit 1500-1510191 113

Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des Betriebsrats ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

21.10.– 23.10.2015 Frankfurt TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen 1600-1510211 129

am Main Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

21.10.– 23.10.2015 Steinbach/ Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen 1600-1510212 58

Taunus Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden

Betriebsvereinbarungen (BV-Management)

26.10.– 28.10.2015 Gladenbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! 1600-1510263 147

Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen

26.10.– 28.10.2015 Augsburg Alles im Griff?! Kooperationsseminar mit 1806-1510261 80

Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit ver.di b+ b Bayern

26.10.– 30.10.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1510261 28

Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

28.10.2015 Frankfurt Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche 1600-1510281 156

am Main Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen

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SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

25N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r

November01.11.– 06.11.2015 Naumburg AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit 1600-1511011 42

bei Kassel Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)

02.11.– 03.11.2015 Gladenbach Wer macht das Protokoll? 1600-1511023 83

Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift

02.11.– 04.11.2015 Mosbach TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht III Kooperationsseminar mit 1500-1511023 128

Wie entsteht eine Stellenbeschreibung? ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

02.11.– 04.11.2015 Frankfurt TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung 1600-1511024 130

am Main Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung nach § 4 TVöD/TV-L

02.11.– 04.11.2015 Gladenbach Wenn nichts mehr geht: Burn-out 1600-1511025 144

Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen

02.11.– 06.11.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1511021 29

Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

02.11.– 06.11.2015 Gladenbach Beständig ist allein der Wandel! 1600-1511022 31

Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)

02.11.– 06.11.2015 Bad Berneck Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern Kooperationsseminar mit 1800-1511021 139

Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können ver.di b+ b Bayern

04.11.– 05.11.2015 Mannheim Psychische Belastungen messen – aber wie? 1600-1511042 142

Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

04.11.– 06.11.2015 Gladenbach TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick 1600-1511041 124

04.11.– 06.11.2015 Gladenbach Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf! 1600-1511043 63

Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten

09.11.– 11.11.2015 Steinbach/ Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1511095 152

Taunus BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren

09.11.– 11.11.2015 Steinbach/ Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlagen gesundheitsgerechter 1600-1511097 121

Taunus Arbeitszeitgestaltung

09.11.– 11.11.2015 Mannheim Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen 1600-1511098 138

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz

09.11.– 13.11.2015 Mosbach Alter(n)sgerechtes Arbeiten Kooperationsseminar mit 1500-1511092 137

Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun? ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

09.11.– 13.11.2015 Gladenbach Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1511091 28

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

09.11.– 13.11.2015 Naumburg JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern 1600-1511092 43

bei Kassel Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

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Termin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

Seminarübersicht

26

09.11.– 13.11.2015 Mosbach Wirtschaftsausschuss II 1600-1511096 168

Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht

10.11.– 12.11.2015 Essen Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2) Kooperationsseminar mit 1400-1511101 68

Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat ver.di b+b NRW

11.11.2015 Frankfurt Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten 1600-1511111 145

am Main Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung

12.11.2015 München Achtung, ich kann nicht mehr! Kooperationsseminar mit 1800-1511121 143

Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen ver.di b+ b Bayern

16.11.– 18.11.2015 Mosbach Suchtprobleme im Betrieb 1600-1511166 150

Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge

16.11.– 18.11.2015 Steinbach/ Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- 1600-1511167 106

Taunus bzw. Personalrats

16.11.– 18.11.2015 Steinbach/ Langfristige Unternehmensplanung und Strategien 1600-1511168 165

Taunus Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern

16.11.– 20.11.2015 Gladenbach Agieren statt reagieren 1600-1511161 30

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

16.11.– 20.11.2015 Hohenroda Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht! 1600-1511164 78

Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht

16.11.– 20.11.2015 Bad Soden- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen 1600-1511165 140

Salmünster Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten

19.11.– 20.11.2015 Mainz Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten Kooperationsseminar mit 1500-1511191 90

ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

22.11.– 27.11.2015 Gladenbach HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1511221 34

Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG)

23.11.– 25.11.2015 Gladenbach Mobbing – das kommt bei uns nicht vor! 1600-1511233 148

Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen

23.11.– 27.11.2015 Gladenbach Mensch geht vor! 1600-1511231 29

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

24.11.– 25.11.2015 Mosbach Einsatz von digitalen Telekommunikationsanlagen im Betrieb 1600-1511241 160

Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen

Interessenvertretung

25.11.2015 Frankfurt Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht 1600-1511251 102

am Main Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit

25.11.– 27.11.2015 Mosbach Von Medienprofis lernen Kooperationsseminar mit 1500-1511251 96

Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten ver.di b+ b Rheinland-Pfalz/Saar

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SeminarübersichtTermin Ort Thema Hinweis Seminar-Nr. Seite

27N i c h t l a n g e s u c h e n – f i n d e n ! w w w . v e r d i - b u b . d e / s e m i n a r f i n d e r

30.11.2015 Frankfurt Betriebliches Eingliederungsmanagement 1600-1511305 151

am Main BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe

30.11.– 02.12.2015 Gladenbach Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnisorientiert leiten! 1600-1511303 82

30.11.– 02.12.2015 Frankfurt Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Maßnahmen durchsetzen! 1600-1511304 141

am Main Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen

30.11.– 04.12.2015 Bad Soden- Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer 1600-1511301 28

Salmünster Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

30.11.– 04.12.2015 Gladenbach Einführung in das Arbeitsrecht III 1600-1511306 99

Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

Dezember07.12.– 11.12.2015 Bad Soden- Mensch geht vor! 1600-1512071 29

Salmünster Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

07.12.– 11.12.2015 Naumburg JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln 1600-1512072 46

bei Kassel Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)

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Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer

Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)

Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,

muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die

gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist

das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrund-

lage für den Betriebsrat und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und

Möglichkeiten.

In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzes-

texten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich

Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben

erwerben. Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht

nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten

kompetent zu vertreten. So lassen sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedin-

gungen mitgestalten.

Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des

Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als

Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell

zurecht!

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)

� Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats

� Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare

� Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren

� Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen

� Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik

� Umfang der Beteiligungsrechte und mögliche Wege zu deren Durchsetzung

BR-Grundqualifizierung

Termin/Ort Sem.-Nr.12.01.– 16.01.2015 1600-1501121Bad Soden-Salmünster

02.02.– 06.02.2015 1600-1502021Gladenbach

09.02.– 13.02.2015 1600-1502091Gladenbach

23.02.– 27.02.2015 1600-1502231Gladenbach

09.03.– 13.03.2015 1600-1503091Gladenbach

23.03.– 27.03.2015 1600-1503231Bad Soden-Salmünster

13.04.– 17.04.2015 1600-1504131Gladenbach

04.05.– 08.05.2015 1600-1505041Gladenbach

18.05.– 22.05.2015 1600-1505181Gladenbach

08.06.– 12.06.2015 1600-1506081Bad Soden-Salmünster

22.06.– 26.06.2015 1600-1506221Gladenbach

29.06.– 03.07.2015 1600-1506291Gladenbach

20.07.– 24.07.2015 1600-1507201Gladenbach

31.08.– 04.09.2015 1600-1508311Bad Soden-Salmünster

07.09.– 11.09.2015 1600-1509071Gladenbach

21.09.– 25.09.2015 1600-1509211Gladenbach

05.10.– 09.10.2015 1600-1510051Gladenbach

26.10.– 30.10.2015 1600-1510261Bad Soden-Salmünster

09.11.– 13.11.2015 1600-1511091Gladenbach

30.11.– 04.12.2015 1600-1511301Bad Soden-Salmünster

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder,

Mitglieder der Schwer-

behindertenvertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenDie Grundqualifizierung

sieht vor, dass zunächst

dieses Seminar besucht

werden sollte.

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr930,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

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BR-Grundqualifizierung

Mensch geht vor!

Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2)

Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grund-

wissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft

handeln zu können.

„Personelle Angelegenheiten“ – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine

Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen

Alltag für die Beteiligten stark emotional aufgeladen ist. Einstellung, Versetzung, Ein-

gruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem

Einfluss auf die Biografie der/des einzelnen Beschäftigten.

In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine

Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Ein-

gruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäf-

tigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grund-

legenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.

Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah

vermittelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten

� Einstellung, Versetzung, Eingruppierung

� Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats

� Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats

� Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen

Termin/Ort Sem.-Nr.19.01.– 23.01.2015 1600-1501191Bad Soden-Salmünster

16.02.– 20.02.2015 1600-1502161Gladenbach

02.03.– 06.03.2015 1600-1503021Gladenbach

23.03.– 27.03.2015 1600-1503232Bad Soden-Salmünster

20.04.– 24.04.2015 1600-1504201Gladenbach

04.05.– 08.05.2015 1600-1505042Gladenbach

15.06.– 19.06.2015 1600-1506151Gladenbach

06.07.– 10.07.2015 1600-1507061Bad Soden-Salmünster

20.07.– 24.07.2015 1600-1507202Gladenbach

03.08.– 07.08.2015 1600-1508031Bad Soden-Salmünster

14.09.– 18.09.2015 1600-1509141Gladenbach

12.10.– 16.10.2015 1600-1510121Gladenbach

02.11.– 06.11.2015 1600-1511021Bad Soden-Salmünster

23.11.– 27.11.2015 1600-1511231Gladenbach

07.12.– 11.12.2015 1600-1512071Bad Soden-Salmünster

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr930,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

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30

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr930,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.02.02.– 06.02.2015 1600-1502022Bad Soden-Salmünster

09.03.– 13.03.2015 1600-1503092Gladenbach

20.04.– 24.04.2015 1600-1504202Gladenbach

18.05.– 22.05.2015 1600-1505182Gladenbach

08.06.– 12.06.2015 1600-1506082Gladenbach

27.07.– 31.07.2015 1600-1507271Gladenbach

28.09.– 02.10.2015 1600-1509281Gladenbach

12.10.– 16.10.2015 1600-1510122Gladenbach

16.11.– 20.11.2015 1600-1511161Gladenbach

Agieren statt reagieren

Betriebsverfassung: Soziale Angelegenheiten (BR 3)

Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse

über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig pro-

blembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im

Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.

Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z.B. bei Regelungen

zur Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur

betrieblichen Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und

zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar

erzwingen.

Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses

Seminars. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein

hoher Stellenwert beigemessen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats

� Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung

� Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen

� Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen

� Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren

BR-Grundqualifizierung

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31

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars; vorheriger

Besuch der BR-Grundsemi-

nare 2 und 3 empfohlen

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr930,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.16.03.– 20.03.2015 1600-1503161Gladenbach

13.04.– 17.04.2015 1600-1504132Gladenbach

15.06.– 19.06.2015 1600-1506152Bad Soden-Salmünster

13.07.– 17.07.2015 1600-1507131Bad Soden-Salmünster

07.09.– 11.09.2015 1600-1509072Gladenbach

02.11.– 06.11.2015 1600-1511022Gladenbach

Beständig ist allein der Wandel!

Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)

Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedin-

gungen zu tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unter-

nehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen,

Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet,

fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue

Qualifikationen zwingend erforderlich.

Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tief-

greifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehener-

regenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und

Belegschaft dar.

Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige

Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich

beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie

auch das nötige Rüstzeug in Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forde-

rungen erfolgreich durchzusetzen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen

� Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des

Arbeitgebers

� Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen

� Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungs-

prozessen

� Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat

� Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen

BR-Grundqualifizierung

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32

ZielgruppePersonalratsmitglieder

nach HPVG, Mitglieder

der Schwerbehinderten-

vertretung

Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr740,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.22.02.– 27.02.2015 1600-1502221Gladenbach

13.09.– 18.09.2015 1600-1509131Gladenbach

HPVG: Einstieg leicht gemacht

Einführung und Überblick (PR 1 HPVG)

Als Personalratsmitglied werden Sie täglich mit den unterschiedlichsten Problemen

konfrontiert. Um sie zu lösen und die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertre-

ten, benötigen Sie fundierte Kenntnisse des Hessischen Personalvertretungsgesetzes

(HPVG). Zudem müssen Sie Ihr Wissen in der Praxis anwenden.

Dieses Seminar will beides vermitteln: grundlegendes Wissen und Handlungskompe-

tenz. Im Mittelpunkt stehen dabei die Grundlagen des Personalvertretungsrechts,

die Aufgaben und die Geschäftsführung des Personalrats sowie die Frage, wie Sie an

Entscheidungen Ihrer Dienststelle mitwirken können. Darüber hinaus erfahren Sie,

in welchen Fällen Sie als Personalratsmitglied für die Personalratsarbeit freigestellt

werden und wie Sie Ihre Ansprüche auf Schulung geltend machen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Allgemeine Aufgaben und Stellung des Personalrats

� Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen; Gesetze und Kommentare für die

Personalratstätigkeit

� Aufbau und Grundlagen des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG)

� Geschäftsführung des Personalrats: Sitzungen, Beschlüsse, Niederschrift, Dienst-

befreiung, Freistellung, Schulungsansprüche, Kosten der Personalratsarbeit

� Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder

� Personalversammlung

� Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat, JAV

� Überblick über allgemeine Aufgaben, Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglich-

keiten

PR-Grundqualifizierung

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33

PR-Grundqualifizierung

HPVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2 HPVG)

Fundierte Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen der Personalratsarbeit nach dem

HPVG sind eine Voraussetzung erfolgreicher Personalratsarbeit. Eine engagierte Inte-

ressenvertretung verlangt aber in der täglichen Praxis mehr. Dies gilt insbesondere für

die sozialen, personellen, wirtschaftlichen und organisatorischen Angelegenheiten,

bei denen der Personalrat in unterschiedlichen Formen beteiligt ist oder sich einmischt.

Aufbauend auf dem Seminar „HPVG: Einstieg leicht gemacht“ werden in diesem

Seminar rechtliche und organisatorische Aspekte der Personalratsarbeit vertieft.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Organisation der Personalratsarbeit

� Beteiligung des Personalrats bei sozialen Angelegenheiten

� Beteiligung des Personalrats bei personellen Angelegenheiten

� Beteiligung des Personalrats bei organisatorischen und wirtschaftlichen

Angelegenheiten

� Rechte, Aufgaben und Rolle des Personalrats bei Organisationsänderungen

und Privatisierungsabsichten

� Erfolgreiche Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Personalrats

Termin/Ort Sem.-Nr.17.05.– 22.05.2015 1600-1505171Gladenbach

11.10.– 16.10.2015 1600-1510111Gladenbach

ZielgruppePersonalratsmitglieder

nach HPVG, Mitglieder

der Schwerbehinderten-

vertretung

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Grund seminars

„HPVG: Einstieg leicht

gemacht“

Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr740,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

„Den Kolleginnen/Kollegen von ver.di b+b gelingt es immer wieder, auch komplexes und vermeintlich

trockenes Fachwissen gekonnt und praxisorientiert zu vermitteln. Wir danken ihnen für die wunderbare

Zusammenarbeit. Gerne leiten wir die spannenden und praxisorientierten Seminarangebote an

unsere Kolleginnen und Kollegen weiter.“

Armin LoewGewerkschaftssekretär, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Südhessen

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ZielgruppePersonalratsmitglieder

nach HPVG, Mitglieder

der Schwerbehinderten-

vertretung

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch der Seminare

„HPVG: Einstieg leicht

gemacht“ und „HPVG:

Mitbestimmen – mit-

gestalten – durchsetzen“

Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr740,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.12.07.– 17.07.2015 1600-1507121Gladenbach

22.11.– 27.11.2015 1600-1511221Gladenbach

HPVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln

Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3 HPVG)

Auch die Kernbereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen

Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Diese sind häufig betriebs-

und privatwirtschaftlichen Ursprungs und werden unter Begleitung externer Berater

implementiert. Nicht selten werden Personalräte dabei ausgegrenzt oder mit unklarer

Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops oder Zirkeln beteiligt.

Die Anforderungen an die Personalratsarbeit verändern und erweitern sich. Die recht-

liche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten

reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Gefordert ist „Prozess-

kompetenz“: die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen,

Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und

Strategien und deren konkrete Umsetzung. Dies bedingt eine professionelle, effizi-

ente und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit sowie die bisweilen

kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Begleitung betrieblicher Veränderungsprozesse durch den Personalrat

� Beteiligungsrechte und -möglichkeiten des Personalrats bei organisatorischen

und wirtschaftlichen Angelegenheiten

� Analyse, Zielfindung, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats

� Personalratssitzungen effizient durchführen

� Monatsgespräche und Verhandlungen zielorientiert und konstruktiv gestalten

� Personalversammlungen und Beschäftigtenbeteiligung

� Abschluss von Dienstvereinbarungen

� Einigungsstellenverfahren; Verwaltungsgerichtsverfahren vom Beschluss zur

Durchführung

PR-Grundqualifizierung

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ZielgruppePersonalratsmitglieder,

Mitglieder der Schwer-

behindertenvertretung

Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr795,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 13.03.2015 1500-1503093MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

28.09.– 02.10.2015 1500-1509281MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

BPersVG: Einstieg leicht gemacht

Einführung und Überblick (PR 1)

Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen:

Was kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten?

Dieses Seminar vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestim-

men – mitgestalten – durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundesperso-

nalvertretungsrechts.

Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das

Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der

Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat

unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen. Die

Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung

und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats

� Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen

� Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats

� Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle

� Informationsbeschaffung und Informationspolitik

� Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

PR-Grundqualifizierung

Page 36: Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik

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ZielgruppePersonalratsmitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG

Seminargebühr795,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.15.06.– 19.06.2015 1500-1506151MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)

Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar

weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen,

um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten

wirksam vertreten zu können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung

� Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten

� Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung

� Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht

� Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienst-

stellenleitung

PR-Grundqualifizierung

Page 37: Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik

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ZielgruppeBetriebsvertretungsmit-

glieder

Branche/BereichBund und Länder

Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG

Seminargebühr790,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.12.01.– 16.01.2015 1500-1501124MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Betriebsvertretungsrecht, Teil 1: Einstieg leicht gemacht

Grundlagen, Einführung und Überblick

Um die Interessen der Beschäftigten konsequent und wirksam vertreten zu können,

muss sich die Betriebsvertretung über ihre Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und

die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu

ist das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): Es ist die wichtigste rechtliche

Arbeitsgrundlage für die Betriebsvertretung und bildet die Basis zur Bewältigung der

vielen Aufgaben und Möglichkeiten.

Das Seminar befasst sich mit der Geschäftsführung und Rechtsstellung der Mitglieder

der Betriebsvertretung und verschafft einen Einblick in die Beteiligungsrechte nach

dem Bundespersonalvertretungsgesetz, unter Hinweis auf das NATO-Truppenstatut.

Anhand praxisorientierter Beispiele und durch den Umgang mit dem Gesetzestext

erhalten die Teilnehmenden die notwendigen Kenntnisse für ihre Arbeit als Mitglied

der Betriebsvertretung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis der Betriebsvertretung

� Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen

� Was tun wir? Die Aufgaben der Betriebsvertretung

� Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle

� Informationsbeschaffung und Informationspolitik

� Rechtliche Handlungsmöglichkeiten

PR-Grundqualifizierung

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38

ZielgruppeBetriebsvertretungsmit-

glieder

Branche/BereichBund und Länder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Seminars

„Betriebsvertretungsrecht,

Teil 1“

Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG

Seminargebühr790,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.16.03.– 20.03.2015 1500-1503162MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Betriebsvertretungsrecht, Teil 2: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen

Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten

Aufbauend auf „Betriebsvertretungsrecht: Einstieg leicht gemacht“ werden in

diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Betriebsvertre-

tungen benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen

Angelegen heiten wirksam vertreten zu können.

Im Seminar werden die Schwerpunkte der Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, An-

hörungs- und Informationstatbestände bei den personellen und sozialen Angelegen-

heiten dargestellt. Bei der Frage nach der möglichen Durchsetzung der Beteiligungs-

rechte zugunsten der Beschäftigten wird das Zusatzabkommen zum

NATO-Truppenstatut berücksichtigt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung

� Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten

� Besonderheiten der Ausübung der Mitbestimmung bei den Stationierungs-

streitkräften

� Ablauf des Einigungsstellenverfahrens

� Form und mögliche Inhalte von Dienstvereinbarungen

PR-Grundqualifizierung

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39

Schwerbehindertenvertretung

Wochenseminare des ver.di-Bildungs zentrums Gladenbach:

� Grundqualifizierungen SBV I, II, III

� SBV-Strategien und Möglichkeiten im vorbeugenden

Gesundheitsschutz

Infos unter: www.verdi-gladenbach.de

Über die hier aufgeführten Seminare hinaus stehen auch unsere

Betriebs rats- und Personalrats-Grundseminare sowie Arbeits- und

Gesundheitsschutzseminare den Vertrauensperso nen der schwer-

behinderten Menschen offen.

Zusätzliche Seminare – auch als Inhouse-Schulung – bieten wir gern

auf Anfrage an.

Überblick: Seminarangebote für die Schwerbehindertenvertretung

Thema Termin Ort Termin Seminargebühr1

SBV-Grundseminar2 Mosbach 24.– 26.11.2014 510 €

Schwerbehindertenvertretung – Aufgaben, Rechte, Pflichten 08.– 10.12.2014 Steinbach08.– 10.12.2014

02.– 04.02.2015 Mannheim02.– 04.02.2015

16.– 18.02.2015 Steinbach16.– 18.02.2015

16.– 18.03.2015 Steinbach16.– 18.03.2015

27.– 29.04.2015 Mosbach27.– 29.04.2015

04.– Steinbach06.05.2015

13.– 15.07.2015 Mosbach13.– 15.07.2015

05.– 07.10.2015 Steinbach05.– 07.10.2015

SBV-Aufbauseminar 1 Frankfurt 20.– 22.04.2015 520 €

Zusammenarbeit mit Versorgungsamt, IA, IFD, RV 12.– 14.10.2015 Steinbach12.– 14.10.2015

SBV-Aufbauseminar 2 Steinbach 26.– 28.05.2015 520 €

Externe Kooperationspartner: Agentur für Arbeit, Krankenversicherung, DGUV 02.– 04.11.2015 Steinbach02.– 04.11.2015

SBV-Aufbauseminar 3 | Rechtssicheres Formulieren – Sozialgericht – Antragstellung N.N. Frankfurt (3 Tage) 530 €

Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten 19.02.2015 Mannheim 19.02.2015 320 €

Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung 07.05.2015 Frankfurt07.05.2015

11.11.2015 Frankfurt11.11.2015

Umgang der SBV mit psychisch erkrankten Beschäftigten | Aufbauseminar 29.– 30.06.2015 Frankfurt 29.– 30.06.2015 470 €

1 Bei mehrtägigen Seminaren kommen die Kosten der Tagungsstätte hinzu.2 Dieses Seminar steht auch Betriebs- und Personalratsmitgliedern offen. Die Aufbauseminare können in beliebiger Reihenfolge besucht werden; Voraussetzung ist nur der Besuch des Grundseminars.

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40

ZielgruppeMitglieder der JAV nach

BetrVG

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.19.01.– 23.01.2015 1600-1501192Naumburg bei Kassel

16.02.– 20.02.2015 1600-1502162Naumburg bei Kassel

16.03.– 21.03.2015 1600-1503162Naumburg bei Kassel

13.04.– 17.04.2015 1600-1504137Naumburg bei Kassel

22.06.– 26.06.2015 1600-1506222Naumburg bei Kassel

24.08.– 28.08.2015 1600-1508241Naumburg bei Kassel

21.09.– 25.09.2015 1600-1509212Naumburg bei Kassel

05.10.– 09.10.2015 1600-1510052Naumburg bei Kassel

JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (BetrVG)

Grundlegende Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der JAV (JAV 1)

Kein erfolgreiches Engagement ohne solides Wissen. Deshalb bieten wir Jugend- und

Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine mehrteilige Seminarreihe, in der sie

alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren.

Im Mittelpunkt steht in diesem ersten Seminar dabei das Betriebsverfassungsrecht.

Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen besonders

wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz wichtig

– praktisch anzuwenden?

Dieses Seminar will mittels praxisnaher Übungen dazu anleiten, im betrieblichen Alltag

kompetent zu handeln. Darüber hinaus werden folgende Fragen erörtert: Was bedeu-

tet es eigentlich, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten? Und welches Selbst-

verständnis ist das richtige, um diese Aufgabe erfüllen zu können?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Die Rahmenbedingungen für die JAV-Arbeit

� Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung

� Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren

� Grundlagen der Geschäftsführung der JAV

� Die Beziehungen zu Betriebsrat, Arbeitgeber und Gewerkschaft

� Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung

JAV-Grundqualifizierung

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41

ZielgruppeMitglieder der JAV nach

HPVG

Freistellung§ 56 Satz 1 i.V.m.

§ 40 Abs. 2 HPVG

Seminargebühr740,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.16.02.– 20.02.2015 1600-1502163Naumburg bei Kassel

22.06.– 26.06.2015 1600-1506223Naumburg bei Kassel

JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (HPVG)

Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder (JAV 1)

Erfolgreiches Engagement braucht solides Grundwissen. Deshalb bieten wir euch eine

mehrteilige Seminarreihe, in der ihr alles über die Grundlagen der JAV-Arbeit erfahren

könnt. Mit euch im Mittelpunkt drehen sich diese Seminare rund ums Personalvertre-

tungsrecht. Welche Paragrafen sind für Jugend- und Auszubildendenvertretungen

besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen und – ganz

wichtig – wie sind sie praktisch anzuwenden?

Mit praxisnahen Übungen wird euch dieses erste Seminar dabei helfen, im Alltag

der Dienststelle kompetent aufzutreten und zu handeln. Um dieses Ziel zu erreichen,

werden u.a. folgende Fragen angesprochen: Wie bedeutsam ist es (für mich), Jugend-

liche und Auszubildende zu vertreten? Mit welchem Selbstverständnis trete ich an, um

diese wichtige Aufgabe zu erfüllen? Wo finde ich Hilfe, wenn ich mal nicht weiter weiß?

Neben den vielen für eure Arbeit erforderlichen Inhalten lernt ihr in dieser Woche viele

andere an JAV-Arbeit interessierte Menschen kennen. Wir wünschen euch eine span-

nende, spaßige und ereignisreiche Woche.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Wichtige Rahmenbedingungen der JAV-Arbeit

� Die rechtliche Stellung der JAV als Interessenvertretung

� Einführung in die Arbeit mit Gesetzestexten und Kommentaren

� Die Spielregeln für die JAV-Arbeit (z.B. Geschäftsführung)

� Die Beziehungen zu Personalrat, Dienststellenleitung und Gewerkschaft

� Planung und Durchführung der Jugend- und Auszubildendenversammlung

JAV-Grundqualifizierung

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42

ZielgruppeMitglieder der AV

Branche/BereichTelekom

Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.11.01.– 16.01.2015 1600-1501111Naumburg bei Kassel

01.03.– 06.03.2015 1600-1503011Naumburg bei Kassel

01.11.– 06.11.2015 1600-1511011Naumburg bei Kassel

AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit

Dt. Telekom: Grundlagenseminar für AV-Mitglieder (AV 1)

Erfolgreiches Engagement funktioniert nur mit solidem Wissen. Deshalb bieten wir

Auszubildendenvertreterinnen/-vertretern eine zweiteilige Basisqualifizierung, in der

sie alles über die Grundlagen der AV-Arbeit erfahren. Im Mittelpunkt des ersten Semi-

nars steht dabei das Betriebsverfassungsrecht. Welche Paragrafen sind für Auszubil-

dendenvertretungen besonders wichtig, wie sind die gesetzlichen Bestimmungen zu

verstehen und – ganz wichtig – praktisch anzuwenden?

Dieses Seminar will mittels praxisnaher Inhalte und Übungen dabei helfen, im betrieb-

lichen Alltag kompetent und zielsicher zu handeln. Darüber hinaus wird auch geklärt,

was es bedeutet, Jugendliche und Auszubildende zu vertreten und mit welchem

Selbstverständnis diese Aufgabe effektiv erfüllt werden kann. Nicht zuletzt werden

die Punkte benannt, die AV-Mitglieder wissen und beachten müssen, um keine for-

malen Fehler zu machen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Bestandsaufnahme der betrieblichen Rahmenbedingungen für die AV-Arbeit

� Die Rolle der AV im Betrieb

� Aufgaben, Rechte und Pflichten der AV

� Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

� Rechtshierarchie des Arbeitsrechts/Rechtspyramide

� Grundzüge des Betriebsverfassungsgesetzes, AV-relevante Regelungen

� Interessenvertretung und die Mitbestimmung in einer geänderten

Ausbildungsorganisation

� Rechtliche Grundlagen: Die Auszubildendenversammlung

JAV-Grundqualifizierung

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43

ZielgruppeMitglieder der JAV

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des JAV-Grund-

seminars

Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.

§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 62 i.V.m.

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.15.06.– 19.06.2015 1600-1506154Naumburg bei Kassel

17.08.– 21.08.2015 1600-1508172Naumburg bei Kassel

12.10.– 16.10.2015 1600-1510124Naumburg bei Kassel

09.11.– 13.11.2015 1600-1511092Naumburg bei Kassel

JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern

Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Berufsbildungs-

gesetz (BBiG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die

praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis

zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise kön-

nen JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis

eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie

können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durch-

geführt werden?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Die Regelungen zur Ausbildung nach dem BBiG

� Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß BBiG

� Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von

Bildungsmaßnahmen

� Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat

� Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle

� Fragen der praktischen Umsetzung in Betrieb und Dienststelle

� Rechtslage zur Freistellung für den Berufsschulbesuch

JAV-Grundqualifizierung

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ZielgruppeMitglieder der JAV aus

Krankenpflegeberufen

Branche/BereichGesundheit, Soziale

Dienste, Wohlfahrt und

Kirchen

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des JAV-Grund-

seminars

Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.

§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 62 i.V.m.

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.13.04.– 17.04.2015 1600-1504136Mosbach

15.06.– 19.06.2015 1600-1506153Naumburg bei Kassel

17.08.– 21.08.2015 1600-1508171Naumburg bei Kassel

12.10.– 16.10.2015 1600-1510123Naumburg bei Kassel

JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz

Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2)

Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflege-

gesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die

praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis

zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und – ganz wichtig – auf welche Weise kön-

nen JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis

eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie

können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durch-

geführt werden?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG

� Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG

� Pflichten des Trägers der Ausbildung

� Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von

Bildungsmaßnahmen

� Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat

� Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle

� Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb

� Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule

JAV-Grundqualifizierung

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45

ZielgruppeMitglieder der AV

Branche/BereichTelekom

Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.12.04.– 17.04.2015 1600-1504121Naumburg bei Kassel

14.06.– 19.06.2015 1600-1506141Naumburg bei Kassel

AV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern

Dt. Telekom: Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (AV 2)

Nach dem Einführungsseminar „AV-Praxis I: Einführung in die AV-Arbeit“ folgen nun

alles Wesentliche zum Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die telekomspezifischen

Regelungen und Tarifverträge zu Fragen der Ausbildung.

Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen

Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten?

Welche Pflichten stehen an? Und auf welche Weise können AV und Betriebsrat kon-

trollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zu-

kunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen,

wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Einführung in die relevanten Tarifverträge (TV 122 u.a.)

� Anwendung des MTV Azb

� Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes

� Die konkrete Mitbestimmung der AV in Bezug auf Ausbildungspläne

� Handlungsmöglichkeiten der AV zur Kontrolle und Verbesserung der Ausbildung

� Konkrete Fallbearbeitung unter Anwendung der Gesetze und Tarifverträge

� Exemplarische Vorbereitung und Durchführung einer Auszubildendenversamm-

lung zum Thema „Ausbildung“

� Konkrete Arbeitsplanung für die Umsetzung in die betriebliche Praxis

JAV-Grundqualifizierung

Page 46: Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik

46

ZielgruppeMitglieder der JAV/AV,

insbesondere Vorsitzende

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des JAV-Grund-

seminars

Freistellung§ 65 Abs. 1 BetrVG

bzw. TV 122 i.V.m.

§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 62 i.V.m.

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.23.02.– 27.02.2015 1600-1502234Naumburg bei Kassel

07.09.– 11.09.2015 1600-1509073Naumburg bei Kassel

07.12.– 11.12.2015 1600-1512072Naumburg bei Kassel

JAV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln

Training für die JAV-Arbeit (JAV 3)

Dieses Seminar richtet sich an JAV-/AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der Seminare

„JAV-Praxis I und II“ die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisato-

rischen und methodischen Kompetenzen erweitern wollen.

Kommunikation und Interaktion der Jugend- und Auszubildendenvertretung stehen

im Mittelpunkt des Seminars. Für die Mitglieder der JAV/AV ist es nicht nur wichtig,

die eigene Arbeit sinnvoll zu organisieren, sondern auch, die Zusammenarbeit mit den

Jugendlichen und Auszubildenden sowie dem Betriebs-/Personalrat strukturiert und

ergebnisorientiert anzugehen.

Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemein-

sam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Verein-

barungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf

dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, auf Präsentation und

zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Kommunikationsauftrag der JAV/AV

� Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung

� Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden

� Einholen von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung

� Zuständigkeit des Betriebs-/Personalrats

� Vorbereitung und Präsentation von JAV-/AV-Themen

� Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen

� Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden

JAV-Grundqualifizierung

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47

ZielgruppeMitglieder der AV, insbe-

sondere AV-Vorsitzende

Branche/BereichTelekom

Freistellung§ 65 Abs. 1 i.V.m.

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.16.08.– 21.08.2015 1600-1508161Naumburg bei Kassel

AV-Praxis III: Organisieren – informieren – (ver-)handeln

Dt. Telekom: Training für die AV-Arbeit (AV 3)

Dieses Seminar richtet sich an AV-Mitglieder, die auf der Grundlage der AV-Praxis-

Seminare I und II die für ihre Arbeit notwendigen kommunikativen, organisatorischen

und methodischen Kompetenzen erweitern wollen.

Die Kommunikation und Interaktion der AV steht im Mittelpunkt dieses Seminars. Für

die Mitglieder einer AV ist es nicht nur wichtig, die eigene Arbeit sinnvoll zu organisie-

ren, sondern auch die Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den anderen Betei-

ligten strukturiert und ergebnisorientiert anzugehen.

Ausgehend von den maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen wollen wir uns gemein-

sam mit euch das notwendige Handwerkszeug für den Weg zu Lösungen und Verein-

barungen im Sinne eurer Azubis erarbeiten. Der Schwerpunkt des Seminars liegt auf

dem anwendungsorientierten Training von Informationsarbeit, Präsentation und

zielorientierter Gesprächs- und Verhandlungsführung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Kommunikation der AV

� Organisation der eigenen Arbeit/Geschäftsführung

� Zusammenarbeit mit den Jugendlichen und den Auszubildenden

� Einholung von Informationen und Anregungen sowie deren Bewertung

� Anträge an den Betriebsrat, Zuständigkeit des Betriebsrats

� Vorbereitung und Präsentation von AV-Themen

� Durchsetzungsstrategien, Verhandlungen, Erarbeitung von Vereinbarungen

� Einbeziehung der Jugendlichen und Auszubildenden

JAV-Grundqualifizierung

Page 48: Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik

48

ZielgruppeMitglieder der JAV/AV

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 65 Abs. 1 BetrVG

bzw. TV 122 i.V.m.

§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 62 i.V.m.

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

§ 56 Satz 1 HPVG

Seminargebühr495,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenNicht für Betriebsrats- bzw.

Personalratsmitglieder.

Termin/Ort Sem.-Nr.08.04.– 10.04.2015 1600-1504081Gladenbach

5. hessische (J)AV-Konferenz

Bis zur Übernahme und noch viel weiter!

Welchen Wert hat eine Ausbildung ohne Übernahme? Viele Arbeitgeber denken nicht

daran, ihre Auszubildenden nach der Ausbildung zu übernehmen. Für die JAVen ist

klar: Ausbildung und Übernahme gehören zusammen.

Nach der bestandenen Abschlussprüfung werden wichtige Erfahrungen gemacht

und Berufserfahrung wird gesammelt. Eine Ausbildung wird erst durch die Übernahme

zu einer echten Zukunftsperspektive. Das Einsetzen für die Übernahme gehört zu den

Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Doch wo soll man ansetzen,

und wie soll man das durchsetzen?

Gemeinsam wollen wir uns drei Tage in verschiedenen Workshops mit dem Thema

beschäftigten, unterschiedliche Perspektiven und rechtliche Aspekte diskutieren.

Oder den Umgang mit bereits bestehenden tariflichen Regelungen üben. Unser Ziel

ist es, dass ihr mit Lösungsansätzen und konkreten Handlungsszenarien zurück in

eure Betriebe und Dienststellen geht.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Stellung von Betriebs-/Personalrat und JAV; Beteiligungsrechte hinsichtlich

Übernahme/Nichtübernahme

� Informations- und Unterrichtungsrechte der JAV

� Initiativrechte der JAV bei unklarer Übernahmesituation oder geplanter

Nichtübernahme

� Beschlüsse des Betriebs-/Personalrats zu Übernahme/Nichtübernahme und deren

Aussetzung durch die JAV

Jugend- und Auszubildendenvertretung

Page 49: Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik

49

Das besondere Angebot

Das besondere Angebot – Fortbildung mit Zertifikat

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen drei besondere Quali-

fizierungsreihen vor, mit denen Sie Ihre Kompetenzen systematisch

ausbauen können und durch ein (Hochschul-)Zertifikat bestätigt a

bekommen.b

e Fortbildungsreihen richten sich an unterschiedliche Zielgruppen:Die

etriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater“„Be :

lifizierung für Mitglieder gesetzlicher Interessenvertretungen Qual

weitere Beschäftigte)(und

ressenvertretung als Berufung“„Inter :

bild fü f i ll Mi li d i V i d drbildung für freigestellte Mitglieder sowie Vorsitzende undW iWeiter

rtretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten stellver

fiziert mit.bestimmen“„Qualif :

ung für Mitglieder in Aufsichtsräten von Kapitalgesellschaften, Fortbildu

und Versicherungen Banken u

Die Qualifizierungsreihen bieten eine wissenschaftlich fundierte

und zugleich sehr praxisorientierte Ausbildung. Optimal aufeinander

abgestimmte Module ermöglichen Ihnen einen intensiven

Lernprozess.

Page 50: Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik

50

Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater

Das besondere Angebot

b+b Zertifizierte Weiterbildung

Ein Kooperationsangebot von

Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater

Zertifizierte Weiterbildung in Kooperation mit dem Zentrum für Personalforschung an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg

Zertifizierte Weiterbildung

zur betrieblichen Konfliktberaterin/zum betrieblichen Konfliktberater

Die Arbeitswelt wird komplexer, die Anforderungen an die Beschäftigten nehmen zu: Immer

mehr Aufgaben sollen in immer kürzerer Zeit geschafft werden, Beschäftigte scheiden aus dem

Betrieb/der Dienststelle aus, ohne dass eine Neueinstellung erfolgt, durch Zielvereinbarungen

wird Verantwortung auf Arbeitnehmer/-innen geladen, aber bei der Zielerreichung haben sie

selbst nur wenig Einflussmöglichkeiten ...

In diesem Klima nehmen Konflikte zwischen den Beschäftigten oder den Vorgesetzten und den

Beschäftigten zu. Das rechtzeitige Erkennen von Konflikten verhindert krankheitsbedingte

Arbeitsausfälle und schlechte Arbeitsergebnisse, wenn ein angemessener Umgang mit den

Konflikten gefunden wird.

Hierbei bietet Ihnen die Weiterbildungsreihe konkrete Unterstützung.

In den einzelnen Modulen

� erhalten Sie Grundlagenkenntnisse über Konfliktursachen und -folgen

� erwerben Sie Kernkompetenzen für Einzelberatungen

� lernen Sie Methoden und Techniken zur Vermittlung zwischen Konfliktparteien kennen.

Die Weiterbildungsreihe besteht aus vier Modulen und zwei Projekttagen. Die Teilnehmenden

können die Reihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzun-

gen erfüllt sind:

� Durchführung eines Praxisprojekts und Reflexion in einer schriftlichen Projektarbeit

� Teilnahme am Abschlusskolloquium (4. Modul) und Präsentation des Praxisprojekts.

Die Reihe kann auch ohne das Abschlusskolloquium besucht werden; Sie erhalten dann eine

aussagekräftige Teilnahmebescheinigung.

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51

Das besondere Angebot: Betriebliche Konfliktberaterin/betrieblicher Konfliktberater

Freistellung und Kostenübernahme

Die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX, analog LPersVG und Regelungen für MAV ist imEinzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren.

Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:

ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH

Regionalvertretung Hamburg

Paula Klingemann | Besenbinderhof 60 | 20097 Hamburg

Fon 040 2858-1194 | Fax 040 2858-1199

[email protected]

www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot

Die Termine

Thema Termin Ort Termin Seminarnummer

Reihe 2015/2016

Modul 1 28.09.2015–30.09.2015 Walsrode 2100-1509281

Grundlagen der Konfliktbearbeitung – Schwerpunkt Konfliktanalyse

Modul 2 30.11.2015–03.12.2015 Walsrode

Kernkompetenzen für die Einzelberatung

Modul 3 22.02.2016–25.02.2016 Walsrode

Zwischen Konfliktparteien und in Teams vermitteln

Modul 4 Hamburg voraussichtlich Juni 2016 N.N.

Abschlusskolloquium

„Ganz gleich, wann ein Konflikt erkannt wird,

es ist nie zu spät, ihn zu bearbeiten. Die Methoden

der betrieblichen Konfliktberatung sind für mich

unverzichtbare Hilfsmittel in meiner Arbeit

als Personalrat.“

Ferdinand BadtkeStellv. Personalratsvorsitzender, Kreisverwaltung Groß-Gerau

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Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung

Das besondere Angebot

b+b Zertifizierte Weiterbildung

Ein Kooperationsangebot von

Interessenvertretung als Berufung

Seminarreihe mit UniversitätszertifikatQualif iz ierungsangebot für freigestel l te Mitgl ieder, Vorsitzende und stel lvertretende Vorsitzende von Betr iebs- und Personalräten

Interessenvertretung als Berufung – Zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mit-

glieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten

Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhan-

deln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch Umstruk-

turierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung

oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt.

Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und Managementkom-

petenz. Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben:

� als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen

� auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln

� das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern

� und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.

Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüssel kom pe tenzen:

� Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion

� Gremien leiten und Teamarbeit fördern

� die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren

� Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten

� professionell verhandeln.

Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.

Der Nutzen

� Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die

Funktion als Vor sitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r

� optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung

� intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen

� aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmenaussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.

Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen.

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Das besondere Angebot: Interessenvertretung als Berufung

„Ich habe in dieser Seminarreihe viel Handwerkszeug für die

tägliche Arbeit als Personalratsvor sitzende erhalten. Ob in der

Arbeit im Gremium oder im Team, aber auch für die Gespräche

und Verhandlungen mit unserem Klinikvorstand.

Wichtig waren für mich auch die verschiedenen

Möglichkeiten der Vorbereitung auf bestimmte

Termine und Vor gänge. Mit dieser Seminarreihe bin

ich für alle meine Aufgaben sehr gut gewappnet.“

Angela HauserPersonalratsvorsitzende, Universitätsklinikum Tübingen

Die Termine

Thema Termin Ort Termin Seminarnummer

Kämpfer, Anwältin, Co-Manager 18.03.2015–20.03.2015 Berlin (Wannsee) IV-1503181

Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion

Vom Gremium zum Team 10.06.2015–12.06.2015 Berlin (Wannsee) IV-1506101

Gremien leiten und Teamarbeit fördern

Mit System und Übersicht 07.10.2015–09.10.2015 Saalfeld IV-1510071

Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren

Wenn der Wind des Wandels weht ... 27.01.2016–29.01.2016 Walsrode IV-1601271

Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten

Kampfhahn, Taktikerin, Pokerface ...? 13.04.2016– 15.04.2016 Berlin (Wannsee) IV-1604131

Professionell verhandeln

Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.

Ein Kooperationsangebot von:oope at o sa gebot o

Freistellung und Kostenübernahme

Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG

bzw. gemäß § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der

Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und

mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kosten-

übernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.

Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:

ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH

Bundesweite Seminare und Tagungen | Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin

Margit Hauck | Fon 030 263 9989-21 | Fax 030 263 9989-25

[email protected] | www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot

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Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen

Das besondere Angebot

b+b Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten

Qualif izier t mit.bestimmen

Seminarreihen mit UniversitätszertifikatGrundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in KapitalgesellschaftenGrundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen

Ein Kooperationsangebot von

Qualifizierungsangebot für Mitglieder in Aufsichtsräten

Die Tätigkeit der Arbeitnehmerbank im Aufsichtsrat verlangt neben einem überdurchschnitt-

lichen persönlichen Engagement spezifische fachliche Kenntnisse hinsichtlich des Aufsichtsrats,

seiner Aufgaben und Rechte sowie der wirtschaftlichen Belange des Unternehmens.

Die Seminarreihen

� Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Kapitalgesellschaften

� Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit in Banken und Versicherungen

setzen sich in drei Modulen und einem Transferworkshop mit den vielfältigen Aspekten dieser

Tätigkeit auseinander. Sie vermitteln das erforderliche Grundwissen für eine kompetente, ver-

antwortungsvolle Aufsichtsratstätigkeit.

Darin geht es um rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank,

um Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse, Organisation und Rolle des Aufsichtsrats

und um den Praxistransfer.

Ziel der Qualifizierungsmaßnahme ist es, die Teilnehmenden umfassend in die Lage zu verset-

zen, die Aufsichtsratstätigkeit effizient und erfolgreich auszuüben. Für den wichtigen Praxis-

bezug sorgen Praxisberichte und Beispiele erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit.

Der Nutzen

� Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funk-

tion als Mitglied im Aufsichtsrat

� Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung

� Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen

� Detaillierter Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.

Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein Zertifikat des Instituts für Weiter-

bildung e V an der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburgbildung e.V. an der Fakultät für Wirtschafts und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg

bestätigt. Die Voraussetzung ist die Teilnahme an allen Modulen (bei Verhinderung der Teilnah-

me an einzelnen Modulen besteht die Möglichkeit der individuellen Nacharbeitung) sowie die

Bearbeitung der Modul-Aufgaben.

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Das besondere Angebot: Qualifiziert mit.bestimmen

Die Termine

Thema Termin/Ort Seminarnummer Termin/Ort Ort

Banken/Vers. Kapitalges.

Modul A 23.03.2015– MB-1503231 MB-150323225.03.2015 Hamburg

Rechtliche Aspekte des Handelns von Aufsichtsräten der Arbeitnehmerbank

Modul B 27.04.2015 – MB-1504271 MB-150427229.04.2015 Berlin

Risikomanagement und Jahresabschlussanalyse

Modul C 28.03.2015– MB-1509281 MB-150928230.03.2015 Berlin

Organisation und Rolle des Aufsichtsrats

Modul D 18.01.2016– MB-1601181 MB-160118219.01.2016 Berlin

Workshop Praxistransfer

Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.

Kosten

Die Seminargebühr für die Qualifizierungsreihe (Module A–D) beträgt

insgesamt 3.900,00 Euro (Kapitalgesellschaften) bzw. insgesamt

4.700,00 Euro (Banken und Versicherungen). Sie enthält die Kosten

für Referentinnen/Referenten, Material, Raummieten, Technik und

Organisation. Hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Die Seminarreihe ist ein Komplettangebot. Sie umfasst alle Module;

eine Reduzierung um einzelne Module ist nicht möglich.

Die Teilnahmemöglichkeit für diese Seminarreihe für Aufsichtsratsmit-

glieder ergibt sich aus den Grundsätzen der Mitbestimmungsgesetze.

Die Kostenerstattung richtet sich nach § 675 i.V.m. § 670 BGB.

Fordern Sie den Spezialprospekt an bei:

ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH

Bundesweite Seminare und Tagungen

Catrin Krüger-Thiemann

Köpenicker Str. 31 | 10179 Berlin

Fon 030 263 9989-22 | Fax 030 263 9989-25

[email protected]

www.verdi-bub.de/das-besondere-angebot

„Die Seminare haben mir ein gehöriges Stück

Sicherheit gegeben, zum Beispiel in rechtlichen

Belangen und bei der Risikobeurteilung. Ich

empfehle daher die Teilnahme auch denen,

die schon länger in Aufsichtsräten aktiv sind.“

Ralf NeidhardtBetriebsratsvorsitzender, Hamburger Feuerkasse

Versicherungs-AG und Provinzial Versicherung

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ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr690,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.19.01.– 21.01.2015 1600-1501193Steinbach/Taunus

28.09.– 30.09.2015 1806-1509281NeumarktKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

Betriebsratsrechte durchsetzen – aber wie?

Erfolgreiches Vorgehen des Betriebsrats bei schwierigen Kooperationsbedingungen

Interessenvertretung ohne Interessenkonflikte ist kaum denkbar. Mit diesen sollte

souverän, sachlich und lösungsorientiert umgegangen werden. Wenn dies allerdings

arbeitgeberseitig nicht gewährleistet ist, stellt sich für den Betriebsrat die Frage: Wie

erreichen wir, dass der Arbeitgeber uns und unsere gesetzlich verbrieften Rechte

respektiert?

Welche rechtlichen Instrumente und Argumente stehen dem Betriebsrat hierbei zur

Verfügung? Wie lässt sich (gemeinsam mit dem Arbeitgeber) ein verbindlicher, kon-

flikt- und kompromissfähiger Umgangsstil entwickeln, der auf der Einhaltung fairer

Regeln beruht? Wie kommt der Betriebsrat vom Reagieren zum Agieren?

Das Seminar will die hierfür erforderliche Rechtssicherheit vermitteln und die Hand-

lungskompetenzen des Betriebsrats stärken. Die dem Betriebsrat zur Verfügung ste-

henden Mittel werden im Rahmen ergebnisorientierter Handlungsstrategien bzw.

konkreter Projektpläne erläutert. Grundzüge betrieblicher Argumentation und Ver-

handlungsführung werden eingeübt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Wenn der Arbeitgeber Betriebsratsrechte nicht akzeptiert: Mögliche Motive und

angemessener Umgang damit

� Interessen vertreten, Betriebsratsrechte richtig einfordern

� Rechtliche (Sanktions-)Mittel und Wege der Durchsetzung

� Sicherheit im Umgang mit Konflikten gewinnen: Chancen und Risiken richtig ein-

schätzen, zielorientierte Strategien entwickeln, Unterstützung organisieren

� „Vertrauensvolle Zusammenarbeit“ – Fairness – Respekt – Konfliktmanagement

� Betriebsrats-Handlungsschritte mit der Belegschaft kommunizieren

� Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor Sanktionen

� Erfolgreiche Praxisfälle, aktuelle Rechtsprechung

Betriebsverfassungsrecht

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ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr720,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 11.03.2015 1600-1503097Mosbach

10.06.– 12.06.2015 1806-1506101Bad WindsheimKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen

Grundlagen: Normsetzung durch Betriebsvereinbarung – Inhalte, Gestaltung, Gültig-

keit und Durchsetzung

Die Betriebsvereinbarung ist ein wichtiges Instrument bei der Ausübung der Mitbe-

stimmung; mit ihr nimmt der Betriebsrat gestaltenden Einfluss auf die konkreten

Arbeitsbedingungen und die sozialen Konditionen für die Beschäftigten des Betriebs.

Als „Gesetz des Betriebs“ entfaltet die Betriebsvereinbarung Rechtswirkung für

Arbeitnehmer/-innen, Arbeitgeber und Betriebsrat. Daher muss jeder Betriebsrat in

der Lage sein, dieses Instrument effektiv und rechtlich korrekt zu handhaben. Im

Seminar werden durch die exemplarische Bearbeitung einer Betriebsvereinbarung

von der Regelungsabsicht bis zum Abschluss einer Vereinbarung alle anstehenden

Fragen behandelt (formaler Aufbau, mögliche Inhalte sowie das gesamte Verfahren).

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Gesetz – Tarifvertrag – Betriebsvereinbarung – Einzelarbeitsvertrag:

Zusammenwirken und Abgrenzung

� Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen

� Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

� Formalien, Geltungsdauer, Abschlussmängel, Nichtigkeit,

Kündigung, Nachwirkung

� Regelungskompetenz Betriebsrat – Gesamtbetriebsrat –

Konzernbetriebsrat

� Das Verhandlungsteam: Erfolgreiche Verhandlungsführung und Strategien

� Scheitern der Verhandlung, Einrichtung der Einigungsstelle

� Einhaltung von Betriebsvereinbarungen, Streitigkeiten

Betriebsverfassungsrecht

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ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr680,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.21.10.– 23.10.2015 1600-1510212Steinbach/Taunus

Gestaltung und Einsatz von Betriebsvereinbarungen

Aufbau: Umgang des Betriebsrats mit abgeschlossenen bzw. bestehenden Betriebs-

vereinbarungen (BV-Management)

Eine Betriebsvereinbarung schafft geltendes Recht im Betrieb. Damit eine Betriebsver-

einbarung jedoch auch eingehalten werden kann, müssen ihre Regelungsinhalte allen

im Betrieb und vor allem den Mitgliedern des Betriebsrats bekannt sein.

Neben anderen Aufgaben hat der Betriebsrat die Einhaltung der im Betrieb geltenden

Betriebsvereinbarungen zu überwachen. Nicht jede Betriebsvereinbarung sieht hier-

für ein Kontrollsystem vor, sodass es Sache des Betriebsrats ist, eine funktionierende

und betrieblich angepasste Überwachung zu entwickeln.

Dagegen steht oft folgende Realität: Neu gewählte Betriebsratsmitglieder kennen die

bestehenden Vereinbarungen nicht oder nur oberflächlich, nicht selten ist so manch

alte Betriebsvereinbarung sogar niemandem im Betriebsrat richtig bekannt. Dies gilt

umso mehr für Betriebsvereinbarungen, die vom Gesamt- oder gar Konzernbetriebs-

rat oder durch eine Verhandlungskommission des Betriebsrats abgeschlossen wurden.

Dieses Seminar richtet sich an neu gewählte, nachgerückte und sich in der ersten

Amtszeit befindende Betriebsratsmitglieder. Es beantwortet Fragen

zu Qualifizierungs ansprüchen von Betriebsratsmitgliedern bei

bestehenden Betriebsvereinbarungen, zum Umgang bei Verstößen

gegen sie, zu Möglichkeiten der Anpassung an veränderte Rahmen-

bedingungen (betrieblich oder gesetzlich) und viele weitere mehr.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Bekanntmachung abgeschlossener und vorhandener Betriebsvereinbarungen im

Betriebsrat

� Bekanntmachung im Betrieb

� Überwachen der Einhaltung einer Betriebsvereinbarung

� Kontinuierliches Überprüfen der Inhalte

� Mögliche Schritte zur Anpassung

Betriebsverfassungsrecht

-

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ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

BemerkungDieser Workshop wird nur

betriebs-/unternehmens-

bezogen angeboten. Bitte

nehmen Sie dazu Kontakt

zu uns auf.

Workshop: Einführung in bestehende Betriebsvereinbarungen

Kontrolle und Überwachung bestehender betrieblicher Regelungen

Nach oftmals langwierigen und nicht immer einfachen Verhandlungen können mit-

bestimmungspflichtige Angelegenheiten in Betriebsvereinbarungen geregelt werden.

Eine Aufgabe des Betriebsrats ist es, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu über-

wachen.

Aber nicht nur für neu gewählte Betriebsratsmitglieder ist häufig nicht ganz klar,

welche betrieblichen Regelungen seit wann existieren. Doch wie soll dann die Einhal-

tung der Betriebsvereinbarungen überwacht werden, wenn diese selbst, ihre Inhalte

und Anlagen nicht bekannt bzw. klar sind?

Liegt der Abschluss einer Betriebsvereinbarung schon länger zurück, muss zudem

überprüft werden, ob die Regelungen noch mit den geltenden Gesetzen, Tarifverträ-

gen oder der aktuellen Rechtsprechung vereinbar sind. Falls nicht, kann sich daraus

die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung ergeben. Somit könnten Ansprüche der

Beschäftigten verloren gehen.

Der Workshop bietet die Möglichkeit, die jeweiligen betrieblichen Regelungen, ihre

Inhalte, ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und mit den aktuellen betrieb-

lichen Bedingungen zu überprüfen.

Themenüberblick:

� Kennenlernen der jeweiligen betrieblichen Regelungen

� Vorgehensweise bei der Kontrolle und Überprüfung auf Vereinbarkeit mit

höherrangigem Recht

� Müssen Betriebsvereinbarungen möglicherweise nach- oder neu verhandelt

werden?

� Strategie und weitere Arbeitsplanung zur Anpassung/Aktualisierung bestehender

Betriebsvereinbarungen

� Welche Ressourcen werden benötigt – intern wie extern (Qualifizierung,

Sachverstand)?

Betriebsverfassungsrecht

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ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Betriebsverfassungsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz und Gesetzes-

änderungen

Praktische Konsequenzen für die Arbeit des Betriebsrats

Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert

und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit

des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich

beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwick-

lungen auf dem Laufenden zu sein.

Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche)

Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht, unter Einbeziehung der konkreten

betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden, dar.

Behandelt werden u.a. folgende Themen:

Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH,

des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte

� zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

� zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats

� zur Geschäftsführung des Betriebsrats

� zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

� zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff

Termin/Ort Sem.-Nr.11.03.2015 1600-1503111Frankfurt am Main - DGB-Haus

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ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch der BR-Grund-

seminare 1 und 2

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr715,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.08.06.– 10.06.2015 1600-1506084Gladenbach

Auffrischung BetrVG: Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung

bei personellen Maßnahmen

Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder

Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmit-

glieder oft weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich für viele

nicht an, weil große Teile der Inhalte bekannt sind. Mit den „Fresh-up-Angeboten“

bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal 3 Tagen Ihre Rechtskenntnisse auf den

aktuellen Stand zu bringen.

Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und

personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller

Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert

und vertieft Ihre Kenntnisse.

Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:

� Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats,

Tipps und Hinweise zur Veränderung

� Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei Einstellung, Eingruppierung,

Umgruppierung und Versetzung

� Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum

Anhörungsverfahren

� Beteiligungsrechte bei der Personalplanung

� Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung

Betriebsverfassungsrecht

„ver.di b+b versorgt uns Betriebsräte durch fachkompetente Referenten mit aktuellen Informationen.

Das Fachwissen und der Austausch mit anderen Betriebsräten aus dem Klinikbereich ermöglichen mir, auf

Augenhöhe mit der Geschäftsführung zu verhandeln. Zudem haben sich Netzwerke und Freundschaften

entwickelt. Dies alles macht uns zu starken, professionellen Betriebsräten.“

Annette BoldtBetriebsratsvorsitzende, Hessenklinik Stadtkrankenhaus Korbach

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ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch der BR-Grund-

seminare 1 bis 4

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr715,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.– 14.10.2015 1600-1510129Gladenbach

Auffrischung BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und

wirtschaftlichen Angelegenheiten

Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder

Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sogenannten sozialen Mitbestimmung

und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder

nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.

Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erin-

nerung gerufen werden.

Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf

diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erken-

nen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung

� Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle

R echtsprechung

� Informationsbeschaffung und Bewertung

� Erkennen und Bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen

� Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten

Betriebsverfassungsrecht

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ZielgruppeBetriebs-/Gesamtbetriebs-

rats mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenGrundkenntnisse in MS-

Office (vorzugsweise Excel)

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr715,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.04.11.– 06.11.2015 1600-1511043Gladenbach

Wirf da bitte mal ’nen Blick drauf!

Der Betriebsrat und das Recht der Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten

„Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – diesem Grundsatz wird jeder Betriebsrat schnell

zustimmen. Doch in der betrieblichen Praxis gestaltet sich die Durchsetzung oft schwie-

rig. Sinnvoll ist es, wenn der Betriebsrat regelmäßig die Bruttolohn- und -gehaltslisten

einsieht. Nach welchen Regeln die Einsichtnahme erfolgt und was mit den erhaltenen

Informationen getan werden kann, ist Thema dieses Seminars.

Zunächst werden die betriebsverfassungsrechtlichen Grundlagen geklärt. Danach

geht es um Fragen zur Erhebung und Auswertung aller relevanten Daten. Sie erfah-

ren, wie Sie konkret handeln können, um Ungleichbehandlungen in Ihrem Betrieb

angemessen zu begegnen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Klärung der rechtlichen Grundlagen

� Eingruppierung gemäß § 99 BetrVG

� Die Grundlagen zur Einsichtnahme in Bruttolohn- und -gehaltslisten gemäß

§ 80 Abs. 2 BetrVG

� Erhebung und Auswertung der Daten (MS Excel)

� Aspekte des Datenschutzes

� Initiativrecht und Überwachungspflichten des Betriebsrats

� Lohngerechtigkeit als Thema für die betriebliche Öffentlichkeit

Betriebsverfassungsrecht

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ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr680,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 15.07.2015 1600-1507134Frankfurt am Main - Das Spenerhaus

05.10.– 07.10.2015 1600-1510058Frankfurt am Main - Das Spenerhaus

Außertarifliche Angestellte

Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Beschäftigte, die eine Vergütung erhalten, welche über der höchsten Entgelt-/Gehalts-

gruppe eines Tarifvertrags liegt, sind außertarifliche Angestellte (AT). Aber bei welchen

Angelegenheiten ist der Betriebsrat auch für diese Beschäftigten zuständig und muss

beteiligt werden?

Das Seminar stellt die arbeits- und tarifrechtlichen Besonderheiten der AT-Angestell-

ten dar und zeigt die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei

personellen Angelegenheiten und bei Fragen der innerbetrieblichen Lohn- und Arbeits-

zeitgestaltung. Zudem wird kritisch der Frage nachgegangen, ob eine AT-Anstellung

wirklich immer zum Vorteil der betroffenen Beschäftigten ist.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Unterschied zwischen AT-Angestellten und tariflich angestellten Beschäftigten

� Besonderheiten der AT-Anstellung in arbeits- und tarifrechtlicher Hinsicht

� Inhalt, Grenzen und Zulässigkeit einzelvertraglicher Regelungen – aktuelle

Rechtsprechung

� Inhalt und Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

� Betriebsvereinbarungen zu Arbeits- und Gehaltsbedingungen

von AT-Angestellten

� Vor- und Nachteile von AT-Anstellungen

� AT-Anstellung als Umgehung des Tarifvertrags

� Ziele und Strategien des Betriebsrats

Betriebsverfassungsrecht

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65

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

aus ausschussfähigen

Betrieben, Mitglieder von

Gesamt- und Konzern-

betriebsräten, Mitglieder

von JAV-Ausschüssen

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr670,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.23.09.– 25.09.2015 1806-1509231NürnbergKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

Rechtssicheres und effektives Arbeiten in Ausschüssen und Arbeitsgruppen

Gremienarbeit

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Interessenvertretungen ihre Arbeit auch

in Ausschüssen oder durch Arbeitsgruppen organisieren können. Durch die Vielfalt

der zu lösenden Aufgaben wächst die praktische Notwendigkeit, alle Möglichkeiten

der Arbeit von Interessenvertretungen zu nutzen.

In diesem Seminar werden die rechtlichen Bedingungen und die praktischen Möglich-

keiten der Interessenvertretung unter Nutzung von Ausschüssen, Arbeitsgruppen und

anderen Arbeitsformen erörtert und geprüft.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtliche Grundlagen der Arbeit von Ausschüssen nach BetrVG

� Stellung und Aufgaben des Betriebsausschusses (§ 27 BetrVG)

� Weitere Ausschüsse des Betriebsrats (§ 28 Abs. 1 BetrVG)

� Gemeinsam vom Arbeitgeber und Betriebsrat zu besetzende Ausschüsse

(§ 28 Abs. 2 BetrVG)

� Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Übertragung von Aufgaben auf

Arbeitsgruppen (§ 28a BetrVG)

� Weitere nach § 3 BetrVG zu bildende Gremien

� Methoden der teamorientierten Arbeitsorganisation in Ausschüssen und

Arbeitsgruppen

Betriebsverfassungsrecht

„Durch gute und gemeinsame Planungen mit ver.di b+b konnten wir in Hessen systematisch

Wahlvorstände und Betriebsräte auf die Betriebsratswahlen 2014 orientieren und wichtige

Qualifizierungsangebote unterbreiten.“

Hilke Sauthof-SchäferGewerkschaftssekretärin, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Frankfurt am Main

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66

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr725,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1600-1505119Gladenbach

Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

Wir machen zu! Personal soll abgebaut werden! Wir ziehen um! Wir bauen neu! Wir

werden zusammengelegt! – Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die zu einer

Betriebsänderung nach §§ 111 ff. BetrVG führen und erhebliche Beteiligungsrechte

des Betriebsrats auslösen können.

Thematisiert wird alles rund um Betriebsänderungen, insbesondere Fragen der Einbe-

ziehung der Belegschaft, des Interessenausgleichs, des Sozialplans und die Frage nach

dem strategisch richtigen Vorgehen des Betriebsrats. Im Seminar werden auch die mit

einer Betriebsänderung im Zusammenhang stehenden Beteiligungs- und Mitbestim-

mungsrechte erläutert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Formen und Möglichkeiten des Erkennens von Betriebsänderungen

� Folgen für die Belegschaft

� Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

� Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats

� Interessenausgleich/Sozialplan

� Das Recht des Betriebsrats auf Hinzuziehung von Beratern/Sachverständigen

� Verfahren zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten

� Fragen im Zusammenhang mit Betriebsübergang und Unternehmensumwandlung

Dieses dreitägige Spezialseminar kann bei Bedarf auf Anfrage auch jederzeit kurz-

fristig für betriebliche Gremien (auch als Inhouse-Angebot) organisiert werden.

Betriebsverfassungsrecht

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67

ZielgruppeGesamtbetriebs rats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr851,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.14.04.– 16.04.2015 1400-1504142DortmundKooperationsseminar mit ver.di b+b NRW

Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)

Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats

In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten sind Gesamtbetriebsräte zu bilden.

Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für Betriebsräte und Gesamt-

betriebsräte. Einige Regelungen sind jedoch nur für Gesamtbetriebsräte anzuwenden

oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung für Gesamtbetriebs rats mitglieder erheb-

lich.

In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der

Einfluss von Veränderungen des Unternehmens auf den Gesamtbetriebsrat behandelt.

Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines Gesamt betriebs-

rats.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Voraussetzungen für die Errichtung eines Gesamtbetriebsrats

� Konstituierung und Entsendung

� Abstimmungen und Beschlüsse

� Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben

� Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reise regelungen

� Schulungsansprüche von Gesamtbetriebs rats mitgliedern

� Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen

� Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit

Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden.

Betriebsverfassungsrecht

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68

ZielgruppeGesamtbetriebs rats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr880,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.10.11.– 12.11.2015 1400-1511101EssenKooperationsseminar mit ver.di b+b NRW

Gesamtbetriebsrat – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)

Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrat

Die Arbeit im Gesamtbetriebsrat ist häufig durch andere Themen geprägt als im Be-

triebsrat. Die politischen Abstimmungsprozesse zwischen Betriebsräten und Gesamt-

betriebsrat sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Auf-

merksamkeit.

Ob ein Thema durch den Gesamtbetriebsrat oder durch die Einzelbetriebsräte bear-

beitet werden soll ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und

Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster

Stellen im Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden.

Den Satz: „Davon höre ich zum ersten Mal!“ kennt zwar auch jeder Betriebsrat –

gegenüber dem Gesamtbetriebsrat kommt er aber öfter vor. Informationsarbeit ist

für den Erfolg eines Gesamtbetriebsrats enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche

Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss.

In diesem Seminar besprechen wir verschiedene Modelle für eine erfolgreiche Alltags-

arbeit des Gesamtbetriebsrats, für den Umgang mit unterschiedlichen Interessen-

lagen in den Betrieben und welche typischen Vorgehensweisen es auf Arbeitgeber-

und Arbeitnehmerseite gibt.

Folgende Themen werden im Seminar behandelt:

� Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats und Verhältnis zu den Betriebsräten

� Gremienaufbau und Zusammenarbeit

� BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und

Arbeitspolitik

� Arbeiten in Projekten

� Informationswege in Unternehmen

� Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats

� Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw.

Betriebsverfassungsrecht

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ZielgruppeMitglieder von Europä-

ischen Betriebsräten

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr680,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 29.04.2015 1600-1504277Steinbach/Taunus

Europäischer Betriebsrat – Gründung, Aufgaben, Rechte und Möglichkeiten

Europäische Betriebsräte (EBR) können in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen

in der Europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschaftsraums gebildet werden.

Aber was ist ein Europäischer Betriebsrat? Welche Rechtsgrundlagen gibt es zur Bildung

eines EBR? Wie wird er gebildet, und wie funktionieren eine länderübergreifende

Organisation und die Zusammenarbeit mit anderen Interessenvertretungen?

Das Seminar gibt Antworten auf diese Fragen und erläutert darüber hinaus die

Arbeitsweisen, das Zustandekommen von Vereinbarungen sowie die Pflichten des

Unternehmens gegenüber dem EBR.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtliche Grundlagen – Europarecht und nationales Recht

� Definition: Europäischer Betriebsrat

� Voraussetzungen für die Bildung und Zusammensetzung eines Europäischen

Betriebsrats

� EBR-Vereinbarung: Mindestinhalte, Verhandlungsverfahren, Verhandlungsprozess

� Kernaufgaben des Europäischen Betriebsrats

� Kommunikation und Vernetzung im EBR und mit anderen

I nteressenvertretungen (z.B. örtliche Betriebsräte)

� Erforderliche Ressourcen des EBR

� Europäische Betriebsräte und Gewerkschaften

Betriebsverfassungsrecht

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ZielgruppeWahlvorstandsmitglieder

Freistellung§ 20 Abs. 3 BetrVG

BemerkungWir bieten diese eintägigen

Wahlvorstandsschulungen

(getrennt nach verein fach-

tem oder nach normalem

Wahlverfahren) auf Anfrage

als Inhouse-Schulung an.

Bitte nehmen Sie dazu

Kontakt mit uns auf.

Betriebsratswahl: Damit alles stimmt

Wahlvorstandsschulung

Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt.

Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Form-

vorschriften sowie der Fristen abhängig. Unsere Schulung bereitet Wahlvorstands-

mitglieder dabei detailliert auf ihre Aufgaben vor. Im Mittelpunkt stehen die

gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlord-

nung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.

Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstands-

mitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vor-

schriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut

machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.

Für Betriebe bis 50 (bzw. bis 100) wahlberechtigte Arbeitnehmer/-innen ist das

vereinfachte Wahlverfahren anzuwenden, ab 101 wahlberechtigte Arbeitnehmer/

i i j d F ll d l W hl f h W hl ä d i B i b i-innen in jedem Fall das normale Wahlverfahren. Wahlvorstände in Betrieben mit

51 bis 100 Wahlberechtigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten)

und dem normalen Wahlverfahren wählen. Wenn Sie dazu das richtige Seminar

suchen, beraten wir Sie gerne.

www.verdi-bub.de/brwahl

Hier finden Sie aktuelle Informationen, Hinweise und Tipps zur Betriebsratswahl,

z.B. Wahlordnungen und Formulare zum Download, eine Rechtsprechungsüber-

sicht sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Betriebsverfassungsrecht

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71

ZielgruppePersonalratsmitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.23.03.2015 1600-1503236Frankfurt am Main - DGB-Haus

14.09.2015 1600-1509144Frankfurt am Main - DGB-Haus

HPVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz

Das Personalvertretungsrecht wird durch die Rechtsprechung der Gerichte laufend

interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Personalratsmitglieder wichtig, sich

über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten.

Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung zu folgenden

Themenbereichen dar: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Informations-/

Unterrichtungsrechte des Personalrats, Geschäftsführung des Personalrats sowie

personelle Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängende Themen (Tarifvertrag,

Dienstrecht, einschlägige Gesetze).

Die Seminarinhalte in Stichworten:

Rechtsprechung

� zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

� zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Personalrats

� zur Geschäftsführung des Personalrats

� zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

� zum Dienststellenbegriff

Personalvertretungsrecht

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72

ZielgruppePersonalratsmitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.27.05.2015 1500-1505272Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

BPersVG: Aktuelle Rechtsprechung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

Das Personalvertretungsrecht wird durch die Rechtsprechung der Gerichte laufend

interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Personalratsmitglieder wichtig, sich

über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten.

Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung zu folgenden

Themenbereichen dar: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Informations-/

Unterrichtungsrechte des Personalrats, Geschäftsführung des Personalrats sowie

personelle Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängende Themen (Tarifvertrag,

Dienstrecht, einschlägige Gesetze).

Die Seminarinhalte in Stichworten:

Rechtsprechung

� zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

� zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Personalrats

� zur Geschäftsführung des Personalrats

� zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

� zum Dienststellenbegriff

Personalvertretungsrecht

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ZielgruppePersonalratsmitglieder,

Mitglieder der Schwer-

behindertenvertretung,

Frauen- und Gleichstel-

lungsbeauftragte

Freistellung§ 40 Abs. 2 HPVG,

§ 18 HGlG,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr650,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.04.05.– 06.05.2015 1600-1505044Gladenbach

Einstellungen erfolgreich mitgestalten

Rechtliche Rahmenbedingungen und professionelle Beteiligung bei Personalauswahl-

verfahren

Nach dem Hessischen Personalvertretungsgesetz kann der Personalrat bei Auswahl-

verfahren oder Aufnahmetests von Bewerbern einen Vertreter in das jeweilige Aus-

wahlgremium entsenden. Das Personalratsmitglied im Gremium trifft dann gemein-

sam mit den Personalverantwortlichen eine Entscheidung über die Auswahl der

Bewerber. Ziel ist, die besten Mitarbeiter/-innen für die Dienststelle zu finden. Dazu

reicht Menschenkenntnis allein nicht aus.

Neben der Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Kenntnisse in Kom-

munikation und Personalbeurteilung unverzichtbar. Vom Anforderungsprofil bis zur

Eingliederung werden in diesem Seminar die notwendigen Kenntnisse vermittelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen bei der Auswahl und Einstellung

von Beschäftigten

� Verfahren der Stellenbesetzung/der Stellenausschreibung nach dem HPVG und

Beteiligungsrechte des Personalrats

� Prozesse, Verfahren und Methoden der Personalauswahl

� Zustandekommen und Inhalte von allgemeinen Anforderungs-

profilen, Funktionsvorbehalten und Merkmalen der Bewerber

� Organisatorische und inhaltliche Vorbereitung des Vorstellungsgesprächs im

Personalrat und mit der Dienststelle

� Das Auswahlgespräch im öffentlichen Dienst: Inhalte, Ablauf, Auswertung und

Dokumentation der Ergebnisse

� Auswahlentscheidung im Gremium zur Personalauswahl

� Ziele, Strategien und Handlungsmöglichkeiten des Personalrats

Personalvertretungsrecht

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74

ZielgruppePersonalratsmitglieder

Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.06.2015 1500-1506091Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Personalplanung im öffentlichen Dienst

Entscheidungen in der Personalplanung haben Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Quali-

fikation und Einkommen der Arbeitnehmer/-innen. Das Seminar fasst die wesentlichen

Informations-, Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte zusammen, die der Interes-

senvertretung bei der Personalplanung und bei einer Veränderung der Arbeitsabläufe

zustehen. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird erarbeitet, wie der Personalrat

seine Rolle wahrnehmen und seine Rechte durchsetzen kann.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Beteiligung des Personalrats an der Personalplanung

� Die verschiedenen Bereiche der Personalplanung

� Informations- und Beratungsrechte gemäß § 78 Abs. 3 BPersVG (analog LPersVG)

� Personalentwicklung durch Mitarbeitergespräche und Beurteilungen

� Beteiligungsrechte des Personalrats gemäß §§ 75 Abs. 3 Nr. 9, 76 Abs. 2 Nr. 2

und 3 BPersVG (analog LPersVG)

� Möglichkeiten der Ausgestaltung von Maßnahmen zur Personalplanung durch

Dienstvereinbarungen

� Bedarfe und Bedarfsanalysen gemäß §§ 75 Abs. 3 Nr. 6 und 7, 76 Abs. 2 Nr. 1

und 6 BPersVG (analog LPersVG)

Personalvertretungsrecht

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ZielgruppeBetriebsrats-/Personalrats-/

Mitarbeitervertretungs-

gremien

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

BemerkungenEine Durchführung ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Arbeits- und Planungsklausuren für die gesetzliche Interessenvertretung

Für Betriebs- bzw. Personalräte und Mitarbeitervertretungen bewährt es sich,

mindestens einmal im Jahr eine extern begleitete Arbeitsklausur mit dem gesamten

Gremium durchzuführen. Abseits vom alltäglichen Druck mit Terminvorgaben, Sach-

und Handlungszwängen sind Arbeitsklausuren sinnvoll, um eine Bestandsaufnahme

der Gremienarbeit vorzunehmen, Rahmenziele zu entwickeln und Schwerpunkte zu

identifizieren, die Bearbeitung der Schwerpunktaufgaben (neu) zu strukturieren,

Fragen der Zusammenarbeit und der Arbeitsteilung zu klären sowie um konkrete Ver-

einbarungen über die weitere Arbeit zu treffen. Dies ist insbesondere für neu gewähl-

te und neu zusammengesetzte Gremien von großer Bedeutung. Die Klausur kann

aber auch genutzt werden, um noch einmal speziell vor Wahlen Bilanz der Interessen-

vertretungsarbeit der letzten vier Jahre zu ziehen.

Die Begleitung dieses Prozesses durch eine/-n Externe/-n ermöglicht neben der inhalt-

lichen Bearbeitung die Auseinandersetzung mit eingefahrenen Arbeitsweisen und

Ritualen. Es werden Instrumente und Methoden vorgestellt, die für die alltägliche

Interessenvertretungspraxis hilfreich sind.

Den Zeitpunkt der Klausur bestimmen Sie. Empfehlenswert ist ein Umfang von min-

destens zwei vollen Tagen. Bitte wenden Sie sich an unsere Bildungsberatung. Nach

einem Beratungsgespräch machen wir Ihnen ein Angebot.

Arbeitsorganisation

„Wir empfehlen den Interessenvertretungen ver.di b+b als Bildungsträger nicht nur für die bekannten

Grundlagenseminare, sondern auch für teamorientierte Klausuren mit externer Moderation oder für Seminare,

deren Ziel eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung ist. Wir profitieren immer wieder von dem professionellen

und arbeitnehmerorientierten Bildungsangebot.“

Saskia JenschGewerkschaftssekretärin, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, ver.di-Bezirk Südhessen

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76

ZielgruppeGesamt-/Konzernbetriebs-

ratsgremien, sonstige

große Gremien

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Arbeitsklausuren für große Gremien und deren Ausschüsse

Die Zusammenarbeit in großen Gremien, wie z.B. in Gesamt- oder Konzernbetriebs-

räten (GBR/KBR), stellt besondere Anforderungen an alle Beteiligten. Im Vergleich zu

örtlichen Gremien muss ein GBR/KBR bei nur wenigen Treffen im Jahr in seinen Sit-

zungen eine Vielzahl von Tagesordnungspunkten bewältigen und daher besonders

effizient und effektiv arbeiten.

Eine zwei- bis dreitägige Arbeitsklausur, die beispielsweise an eine reguläre Sitzung

angehängt werden kann, bringt viele Vorteile. Sie können aus der Fülle der wichtigen

Aufgaben Ihre Schwerpunktthemen identifizieren und konzentriert daran arbeiten.

Sie diskutieren Ihre Ziele, Ihre Strategie und erstellen einen Maßnahmenplan, an den

in der Folgesitzung angeknüpft werden kann.

Unser erfahrenes Trainerteam wendet Methoden an, die auch in großen Interessen-

vertretungsgremien auf konzentrierte Diskussion und Beteiligung der Sitzungs teil-

nehmer/-innen setzen und damit die Zusammenarbeit in großen Gruppen lebendiger

und wirkungsvoller machen. In Folgesitzungen können Sie selbst diese Gestaltungs-

elemente anwenden und so die Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit der ein-

zelnen Gremienmitglieder anregen und fördern.

Zeitpunkt und Ort der Klausur bestimmen Sie. Bitte wenden Sie sich an unsere Bil-

dungsberatung. Wir klären mit Ihnen die inhaltliche Planung Ihrer Klausur und

machen Ihnen ein Angebot.

Arbeitsorganisation

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ZielgruppeVorsitzende und stellv.

Vorsitzende von Betriebs-/

Personalräten sowie

wichtiger Ausschüsse und

Verhandlungsbeauftragte,

GBR-/KBR-/HPR-Mitglieder,

Arbeitnehmervertreter/

-innen in Aufsichtsräten

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr740,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 24.06.2015 1600-1506226Bad Soden-Salmünster

Ob Krise oder Wachstum: Die Strategien des Managements durchschauen

Zielorientierte Strategiebildung im Gremium

Sie kennen das: Die Geschäftsleitung „richtet sich neu aus“. Sei es, dass sie be -

absich tigt, umzustrukturieren, Arbeitsbereiche zu verlagern, zu fusionieren oder neue

Märkte zu erschließen. Hier sind Sie als gesetzliche Interessenvertretung gefragt, die

Strategien zu durchschauen, die Folgen für die Beschäftigten zu erkennen und sich

aktiv in den Prozess einzumischen.

Außerdem wollen Sie Ihre eigenen Projekte im Unternehmen vorantreiben. Was

können Sie tun, damit Sie nicht im Tagesgeschäft untergehen? Wie erkennen Sie, was

realistisch ist? Welche Bündnisse können Sie schließen? Last but not least: Wie führen

Sie die Verhandlungen mit der Geschäftsleitung?

Das Seminar vermittelt Instrumente und Vorgehensweisen, um eine Geschäftssitua-

tion unter strategischen Aspekten zu analysieren und die Position als Gremium zu

reflektieren, um Strategien zu bewerten (Folgenabschätzung) und eigene Strategien

zu entwickeln, das heißt, Ziele zu erarbeiten sowie Interessen und Vorgehensweisen

auszutarieren.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Die eigene strategische Situation analysieren

� Als gesetzliche Interessenvertretung Ziele bilden und sich positionieren

� Szenarien für das eigene Handeln entwickeln – Kennenlernen der Szenariotechnik

� Strategische und taktische Optionen auf dem Weg zur Zielerreichung

� Eine abgestimmte strategische Orientierung entwickeln: Methoden und Instru-

mente der Strategie

Arbeitsorganisation

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ZielgruppeVorsitzende und stellv.

Vorsitzende von Betriebs-/

Personalräten, Mitarbeiter-

vertretungen

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr1.050,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.20.04.– 24.04.2015 1600-1504206Hohenroda

16.11.– 20.11.2015 1600-1511164Hohenroda

Vorsitzende und Stellvertreter/-innen haben es nicht leicht!

Die besondere Situation gewählter „Sprecher/-innen“ – nicht nur aus rechtlicher Sicht

Vorsitzende und Stellvertreter/-innen der Interessenvertretung sind die gewählten

„Sprecher/-innen“ des Kollektivorgans Betriebs- bzw. Personalrat. Ihnen kommt im

Gremium und nach außen eine exponierte Funktion und Rolle zu. Dabei müssen sie

ihre rechtlichen Befugnisse exakt beachten, damit der Arbeit des Gremiums kein

Schaden zugefügt wird.

Sie sind aber auch anderweitig gefordert. Aspekte wie Führung, Koordination, Pla-

nung und Verantwortung für die Arbeitsfähigkeit des Gremiums kommen hinzu.

Ziel des Seminars ist eine intensive Reflexion und praxisorientierte Bearbeitung der

rechtlichen Situation, der Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie der Rolle von

Betriebsrats- bzw. Personalratsvorsitzenden und ihren Stellvertreterinnen/Stellver-

tretern.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Was dürfen und was müssen Betriebs- bzw. Personalratsvorsitzende und ihre

Stellvertreter/-innen tun, was nicht?

� Was können Vorsitzende und ihre Stellvertreter/-innen „allein“ machen, was nicht?

� Rechtlicher Hintergrund des Handelns von Betriebs-/Personalratsvorsitzenden und

ihrer Stellvertreter/-innen

� Rechtliche Aspekte des Verhältnisses von Betriebs- bzw. Personalratsvorsitzenden

zum Gremium

� Fragen von Führung und Arbeitsorganisation

� Kommunikation im Gremium

Arbeitsorganisation

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ZielgruppeFreigestellte Betriebs-/

Personalrats mitglieder,

Mitglieder der Schwer-

behinderten-/Mitarbeiter-

vertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/

SBV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr995,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.27.07.– 31.07.2015 GL-15072702GladenbachKooperationsseminar mit dem ver.di-Bildungs-zentrum Gladenbach

Neu in der Freistellung – was nun?

Für die berufliche Tätigkeit werden wir ausgebildet oder angelernt; die neu erwor-

bene Funktion als freigestelltes Mitglied der gesetzlichen Interessenvertretung wahr-

zunehmen, ist dagegen für die meisten wie ein Sprung ins kalte Wasser.

„Neu Freigestellten“ bieten wir die Chance, Möglichkeiten kennenzulernen, wie sie

ihre Tätigkeit ausüben können. Wie kann man die kreative Freude und das tiefe Inte-

resse an der Aufgabe als Interessenvertreter/-in erhalten und dabei gesund und fit

bleiben, obwohl immer viel zu tun ist, Ärger und Stress fast „zum Geschäft“ gehören?

Arbeitsorganisation, Zeit-/Selbstmanagement, Rechte/Pflichten von Freigestellten,

das Verhältnis zwischen freigestellten und nicht freigestellten Mitgliedern, Büro-

organisation, Zusammenarbeit im Team, aber auch die Erwartungen der Belegschaft

wahrnehmen und damit umgehen, das sind Themenbeispiele, die je nach Interesse

bearbeitet werden.

Wir bieten einen praxisnahen Einstieg in den Alltag als freigestelltes Mitglied der

gesetzlichen Interessenvertretung.

Arbeitsorganisation

„Die unterschiedlichen Erwartungen und Rollenanforderungen an freigestellte Personalrats- und

Betriebsratsvorsitzende sind vielfältig und wollen in jeder Hinsicht kompetent erfüllt werden. Das

Seminarprogramm von ver.di b+b unterstützt mich dabei in allen Anforderungsbereichen sehr.

Es ist für mich ein wichtiger Baustein zur erfolgreichen Interessenvertretung.“

Susanne TheiligPersonalratsvorsitzende, Main-Taunus-Kreis

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr670,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.26.10.– 28.10.2015 1806-1510261AugsburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

Alles im Griff?!

Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit

Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Beleg-

schaft beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe

gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessen-

vertretung überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums

ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzel-

nen Gremienmitglieder.

Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen?

Welche Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne

Konflikte am besten gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessen-

vertretung überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu

beachten, um eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar

beantworten wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium

� Konfliktvermeidung und -bewältigung

� Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums

� Die Informationsrechte

� Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung

und Beschäftigten

� Arbeitsorganisation und Zeitplanung

Arbeitsorganisation

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81

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder ohne Freistel-

lung

ReferentinnenAnne Tenbruck,

Rat.geber GmbH;

Cornelia Dobertin,

lernArt.net

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr990,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.13.04.– 15.04.2015 KE-1504131Berlin (Wannsee)Kooperationsseminar mit dem ver.di b+b Büro „Bundesweite Seminare“

Der Alltag – ein Spagat

Nicht freigestellte Betriebs- und Personalratsmitglieder zwischen Job und Funktion

Abteilung oder Betriebs-/Personalrat? Team oder Ausschuss? Interessenvertretung

oder Job? Sie haben viele Aufgaben zu bewältigen und müssen diese als nicht frei-

gestelltes Mitglied mit Ihrem Job in Einklang bringen. Eine scheinbar unlösbare

Herausforderung.

Das Gesetz gibt Ihrer gesetzlichen Funktion Vorrang. Die betriebliche Wirklichkeit ist

vielschichtiger: Arbeitsdruck belastet, das Verständnis der Kolleginnen und Kollegen

für Ihre Abwesenheit „in Sachen Interessenvertretung“ schmilzt, der Chef „vergisst“

gerne, dass Sie zur Sitzung müssen – kurzum: Sie müssen erklären, rechtfertigen, um

Verständnis werben. Gleichzeitig wollen Sie in der Funktion und im Job gute Arbeit

leisten.

Neben der formalen Seite geht es um praktische Probleme und Konflikte, um persön-

liche Ansprüche und um arbeitsorganisatorisches Handwerkszeug. Am Ende werden

Sie mehr Kompetenz im Umgang mit Ihrer Situation gewonnen haben, einschließlich

der Erkenntnis der Grenzen des Machbaren.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Der rechtliche Rahmen: Vorrang der Funktion, Freistellungen

� Probleme/Konflikte und ihre Folgen

� Wie viel Zeit kann, will, muss ich für die Betriebs-/Personalratsarbeit aufwenden?

� Formale Regelungsmöglichkeiten

� Konflikte aufgreifen, persönlich stimmige und rechtlich vertretbare Lösungen

finden

� Anregungen für gute Arbeitsorganisation: Instrumente der Arbeits- und

Zeitplanung

Arbeitsorganisation

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82

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr730,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.30.11.– 02.12.2015 1600-1511303Gladenbach

Betriebs- und Personalratssitzungen attraktiv gestalten und ergebnis-

orientiert leiten!

Betriebs-/Personalratssitzungen sind formal die wichtigste Ebene der Interessenver-

tretungsarbeit. In den Sitzungen finden Meinungsbildungs- und Entscheidungspro-

zesse statt, die zum einen die Arbeit der Interessenvertretung dokumentieren, zum

anderen aber auch die Grundlage für die rechtswirksame Verfolgung der Ziele des

Betriebs-/Personalrats bilden. Sie sind somit ein wichtiges Instrument zur ordnungs-

gemäßen Erledigung der Aufgaben der Interessenvertretung.

Das Seminar richtet sich an alle, die sich mit der Gestaltung und Durchführung von

Betriebs-/Personalratssitzungen praktisch befassen. Es stellt kompakt die rechtlichen

Grundlagen und formalen Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung der

Sitzungen und an eine einwandfreie Beschlussfassung dar. Darüber hinaus werden

vielfältige Anregungen für die Gestaltung der Sitzungen gegeben und praktisch

erprobt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Einladung, Tagesordnung und

ordnungsgemäße Beschlussfassung

� Anforderungen an Kommunikation und Kooperation im Rahmen der Sitzung

� Die Sitzungsleitung und weitere Aufgaben im Rahmen der Betriebs-/Personalrats-

sitzung

� Methoden der Sitzungsgestaltung

� Aufbau und Ablauf der Sitzung

� Meinungsbildung und Entscheidungsfindung im Betriebs-/Personalrat

Arbeitsorganisation

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ZielgruppeSchriftführer/-innen und

Vorsitzende des Betriebs-/

Personalrats oder der JAV/

MAV

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/

JAV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr540,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 12.05.2015 1600-1505115Mosbach

02.11.– 03.11.2015 1600-1511023Gladenbach

Wer macht das Protokoll?

Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift

Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertre-

tung und deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums.

Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsge-

mäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.

Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungs-

protokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen

begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete

Hilfestellung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Ziel und Zweck eines Protokolls

� Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen

� Protokollarten und deren Ausgestaltung

� Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte

� Praktische Erstellung von Protokollen

Arbeitsorganisation

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ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr725,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.01.06.– 03.06.2015 1600-1506012Mosbach

Die gute Betriebsversammlung

Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise

Betriebsversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen mehrmals im Jahr durch-

geführt werden. Hier präsentiert die Interessenvertretung sich und ihre Arbeit und

tauscht sich mit der Belegschaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vor-

bereitete und erfolgreich durchgeführte Betriebsversammlung kann die Position des

Betriebsrats innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich

stärken.

In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung

einer erfolgreichen Betriebsversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche

Informationen und viele Anregungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtsgrundlagen für Betriebsversammlungen

� Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung

und Einladung

� Rechte und Pflichten des Betriebsrats auf der Versammlung

� Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur

Aktivierung der Belegschaft

� Rolle der Gewerkschaft sowie Rolle und Pflichten des Arbeitgebers auf der

Versammlung

� Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten

Arbeitsorganisation

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85

ZielgruppePersonalratsmitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr725,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.04.03.– 06.03.2015 1500-1503041MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Die gute Personalversammlung

Rechtliche Grundlagen und Gestaltungshinweise

Personalversammlungen sind wichtige Ereignisse und müssen durchgeführt werden.

Hier präsentiert der Personalrat sich und seine Arbeit und tauscht sich mit der Beleg-

schaft über offene Fragen und Probleme aus. Eine gut vorbereitete und erfolgreich

durchgeführte Personalversammlung kann die Position der Interessenvertretung

innerhalb der Belegschaft und gegenüber dem Arbeitgeber erheblich stärken.

In unserem Seminar lernen Sie, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung

einer erfolgreichen Personalversammlung ankommt. Sie erhalten aktuelle rechtliche

Informationen und viele Anregungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtsgrundlagen für Personalversammlungen

� Vorbereitung der Versammlung (Ziele, Schwerpunkte, Aufgaben), Werbung

und Einladung

� Rechte und Pflichten des Personalrats auf der Versammlung

� Versammlungsleitung, auftreten, reden, diskutieren; Möglichkeiten zur

Aktivierung der Belegschaft

� Rolle der Gewerkschaft auf der Versammlung, Rolle und Pflichten des Arbeitgebers

auf der Versammlung

� Erstellung des Tätigkeitsberichts und Präsentationsmöglichkeiten

Arbeitsorganisation

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ZielgruppeSekretariatsmitarbeiter/

-innen von Betriebs-/

Personalräten

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 40 BetrVG

Seminargebühr710,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.14.10.– 16.10.2015 1600-1510141Mosbach

Rechtliches Grundwissen für das Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat

Das Seminar gibt Ihnen als Sekretariatsmitarbeiter/-in einen kompakten Überblick

über die gesetzlichen Aufgaben der/des Betriebs-/Personalratsvorsitzenden und

erleichtert auf dieser Basis die eigene Rollenbestimmung. Rechtliche Grundlagen von

Geschäftsführungsfragen werden erläutert; dazu gehören die Anforderungen an

Sitzungsniederschriften und an das Führen und Aufbewahren von Akten.

Wenn der Betriebs-/Personalrat personelle Einzelmaßnahmen behandelt, ist auch

das Sekretariat durch seine Zusammenarbeit mit der/dem Vorsitzenden einbezogen.

Bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen gelten wich-

tige gesetzliche Fristen. Ihre Relevanz in der Alltagsarbeit des Sekretariats sowie zu

beachtende Verschwiegenheitspflichten werden anhand praktischer Fälle behandelt,

sodass Sie in schwierigen Situationen kompetent handeln können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Sekretariatsmitarbeiter/-in und/oder qualifizierte Assistenz der/des Vorsitzenden?

Bestandsaufnahme von Aufgaben und Rolle im Betriebsrats-/Personalrats-

Sekretariat

� Übersicht über die gesetzlichen Aufgaben der/des Betriebs-/Personalrats-

vorsitzenden

� Die Zusammenarbeit von Sekretariat und Vorsitz

� Übersicht über die rechtlichen Grundlagen weiterer Betriebsrats-/Personalrats-

Geschäftsführungsfragen

� Personelle Einzelmaßnahmen – gesetzliche Fristen und Verschwiegenheitspflichten

Arbeitsorganisation

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ZielgruppeSekretariatsmitarbeiter/

-innen von Betriebs-/

Personalräten

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 40 BetrVG

Seminargebühr555,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.11.06.– 12.06.2015 1600-1506111Mosbach

Mit Leichtigkeit die Abläufe im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat

organisieren

Arbeitsorganisation und Büromanagement im Betriebsrats-/Personalrats-Sekretariat

Das Sekretariat ist eine wichtige organisatorische Stütze im oft hektischen Alltag der

Interessenvertretung. E-Mail-Flut, Projekte, Telefon – eine Aufgabenfülle bei geringen

Zeitressourcen. Wir organisieren, improvisieren und stellen fest: Die Zeit für Wesent-

liches verrinnt in den Mühlen des Alltags.

Prioritätensetzung, Sicherung des Arbeits- und Informationsflusses, eine strukturierte

Ablage, Standards für wiederkehrende Abläufe können Abhilfe schaffen. Im Seminar

bekommen Sie Klarheit und erhalten viele Tipps. Eine effiziente Organisation ist der

Schlüssel, um sich den Kernaufgaben des Betriebs-/Personalrats konzentriert widmen

zu können.

Das Seminar gibt Betriebsrats- bzw. Personalrats-Sekretärinnen/-Sekretären Anre-

gungen, die Arbeitsabläufe zu optimieren, Ablagesysteme zu entwickeln, die E-Mail-

Flut zu bewältigen und für Überblick und Transparenz auch in Abwesenheitszeiten zu

sorgen.

Nach dem Seminar können Sie

� Belastendes entsorgen – das Wesentliche im Blick behalten

� Informationen aufbewahren und sofort griffbereit haben

� einfache und flexible Ablagesysteme einrichten

� mit „weniger tun“ mehr Erfolg haben.

Im Seminar entwickeln Sie Ihre persönliche Organisationsstruktur: Sie legen eine

Mindmap über Ihren Arbeitsplatz an, legen Ihre drei wichtigsten Ziele fest und for-

mulieren einen Aktionsplan mit konkreten Handlungsschritten.

Arbeitsorganisation

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr960,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 13.03.2015 1600-1503095Steinbach/Taunus

Kooperieren – beraten – verhandeln – Öffentlichkeit herstellen

Basisseminar zur Kommunikation

Sich nach allen Seiten wirkungsvoll verhalten zu können, ist für Interessenvertretungs-

mitglieder enorm wichtig. Sie müssen unterschiedliche Anforderungen bewältigen:

sich auf andere Menschen einstellen, eine gute Beziehung aufbauen, mit Konflikten

umgehen usw.

Vier für die Interessenvertretungsarbeit wesentliche Situationen bilden den Kern des

Seminars: im Gremium kooperieren, Beschäftigte beraten, mit dem Arbeitgeber ver-

handeln, Öffentlichkeit gegenüber den Beschäftigten herstellen. Für jeden Anlass

erarbeiten wir mit Ihnen geeignete Techniken der Rhetorik und Kommunikation, die

Sie individuell trainieren können.

Folgende Techniken spielen u. a. eine Rolle: Fragetechnik, Umgang mit Konflikten,

Kommunikationsstile, Feedback geben und nehmen, Argumentationstechniken,

sach- und lösungsorientiertes Verhandeln, Techniken der Gesprächsführung, Ein-

wandbehandlung, freies und strukturiertes Reden.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Kooperieren: Ein solidarisches Miteinander und einen guten Umgangsstil

entwickeln

� Beraten: Gespräche führen, dabei die Interessen herausarbeiten und gemeinsam

bestmögliche Lösungen finden

� Verhandeln: Eine konstruktive Konfliktbeziehung zum Arbeitgeber aufbauen,

um dauerhaft die bestmöglichen Verhandlungsergebnisse zu erzielen

� Öffentlichkeit herstellen: Eine gezielte und systematische Selbstdarstellung der

Interessenvertretung in der Betriebsöffentlichkeit entwickeln

Kommunikation und Zusammenarbeit

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ZielgruppeVorsitzende und stellv.

Vorsitzende von Betriebs-/

Personalräten sowie wich-

tiger Ausschüsse

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr795,00 € pro Modul.

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenIn Kooperation mit dem

Bildungswerk Rhein-Main.

Die o.g. Seminargebühr

bezieht sich jeweils auf

einen Coaching-Workshop.

Beide Workshops sind nur

gemeinsam buchbar.

Eine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 29.04.2015 1600-1504274MosbachTeil 1

23.09.– 25.09.2015 1600-1509232MosbachTeil 2

Coaching für Betriebs-/Personalratsvorsitzende

Handlungsorientiertes Angebot zur Weiterentwicklung der eigenen Führungspraxis

Betriebs-/Personalratsvorsitzende stehen häufig unter Druck; unter den aktuellen

Bedingungen in Wirtschaft und Verwaltung müssen sie schwierige Entscheidungs-

und Gesprächssituationen meistern. Der Umgang mit den Erwartungen der Beschäf-

tigten, Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, notwendige Kontakte zur Politik und

das Führen eines Gremiums erfordern viel Energie. Die Ergebnisse des eigenen Han-

delns sind in hohem Maß von der Fähigkeit abhängig, Beziehungen aufzubauen,

Menschen zu beteiligen und zu gewinnen.

Coaching ist eine geeignete Beratungsform, das eigene Handeln zu überprüfen und

Handlungsoptionen zu erkennen. In einem zeitlich begrenzten Prozess mit klar defi-

nierter Zielsetzung geht es um die Verbesserung der fachlichen, aber auch der sozia-

len und methodischen Kompetenz als Führungsperson.

Aus dem ersten Coaching-Workshop kann sich ein persönliches Veränderungsprojekt

ergeben, das beim zweiten Termin vertieft und reflektiert wird.

Ergebnisse dieses Lernprozesses können sein:

� Das Bewusstsein persönlicher Stärken und Schwächen. Fokussiert wird auf die

Stärken und „verschüttete“ Energien und Fähigkeiten, um die Rolle als

Vorsitzende/-r und Führungsperson für sich zu klären und besser auszufüllen

� Verbesserte Bearbeitungsmöglichkeiten von Konflikt- und Krisensituationen im

Arbeitszusammenhang

� Die weiterentwickelte Fähigkeit, ungünstig wirkende Verhaltensmuster in der

Kommunikation bei sich und anderen zu erkennen und bei sich zu korrigieren

bzw. anderen Hinweise zu geben, wie diese Muster verändert werden könnten,

um besser zusammenzuarbeiten

� Eine erhöhte Aufmerksamkeit in Bezug auf wichtige Problemzusammenhänge

und deren Wirkmechanismen. Strategien für professionelleres Handeln als

Vorsitzende/-r

Kommunikation und Zusammenarbeit

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90

ZielgruppeWeibliche Betriebs-/Per-

sonalratsvorsitzende, frei-

gestellte weibl. Betriebs-/

Personalrats mitglieder

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr1.300,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenDie o.g. Seminargebühr

bezieht sich auf alle

drei Coaching-Blöcke

insgesamt.

Eine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.19.11.– 20.11.2015 1500-1511191Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Coaching für Frauen in Betriebs- und Personalräten

Coaching ist eine prozessorientierte Beratung für Personen in Führungsfunktionen.

Im Mittelpunkt der Beratung steht die Klärung und Bewältigung der Anforderungen

an die Funktion und Tätigkeit der zu Beratenden als Betriebs-/Personalratsmitglied.

Coaching soll die Teilnehmerinnen befähigen, Entscheidungsprozesse effektiver zu

gestalten, Konflikte wahrzunehmen und realistisch einschätzen zu können. Sie lernen,

Verhandlungen zielorientierter vorzubereiten und zu führen. Sie können dann Arbeits-

strukturen verbessern und auch schwierige Aufgaben und Situationen definieren und

angehen.

Das Coaching findet in drei Blöcken (zweimal 2 Tage, einmal 1 Tag) statt.

Die Termine für den 2. und 3. Block werden gemeinsam verabredet.

Kommunikation und Zusammenarbeit

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ZielgruppeVorsitzende und

Stellvertreter/-innen von

Betriebs-/Personalräten

bzw. Mitarbeitervertre-

tungen sowie wichtiger

Ausschüsse, Verhandlungs-

beauftragte

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr995,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.06.07.– 10.07.2015 1600-1507064Hohenroda

05.10.– 09.10.2015 1600-1510054Mosbach

Mit Erfolg verhandeln! – Grundlagenseminar

Verhandlungen sind alltäglich, gerade in der Interessenvertretung. Doch wie funktio-

nieren sie, und wie gehen sie aus? Wer verlässt als Sieger, wer als Verlierer den Ver-

handlungstisch? Doch geht es statt um Sieg oder Niederlage nicht vielmehr darum,

dass alle zufrieden sind und eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden wird

– z.B. in Form einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung?

Inhalte des Seminars sind die Fragestellungen, die Sie aus Ihrem Alltag mitbringen:

Sie möchten bei schwierigen Situationen und Fragestellungen neue Lösungsansätze

für Verhandlungen erkunden.

In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Kommunikation und Verhandlungs-

führung kennen und üben deren Anwendung an ausgewählten Beispielen Ihrer

beruflichen Tätigkeit. Die Fortbildung gibt Ihnen das nötige Handwerkszeug für eine

zielgerichtete Gesprächsführung und ermöglicht Ihnen, Verhandlungen sachgerecht

und erfolgreich zu führen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Kennenlernen, ausprobieren und reflektieren von wichtigen Haltungen und

Verhaltensweisen in schwierigen Situationen der Interessenvertretungsarbeit

� Erweiterung der persönlichen Kompetenz bei der Verhandlungsführung

� Miteinander reden – Grundlagen der Kommunikation

� Analyse schwieriger Kommunikationssituationen in Betrieb oder Dienststelle

� Sachgerecht verhandeln mit dem „Harvard-Konzept“

� Verhandlungsvorbereitung, -durchführung und -analyse an konkreten betrieb-

lichen Beispielen

Kommunikation und Zusammenarbeit

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ZielgruppeVorsitzende und stellv.

Vorsitzende von Betriebs-/

Personalräten bzw.

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretungen

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr970,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.20.07.– 24.07.2015 1600-1507204Mosbach

Mediation und Interessenvertretung

Ein Mittel zur Konfliktlösung für Interessenvertretungen

Mediation ist eine Verhandlungs- und Kommunikationstechnik, mit deren Hilfe Kon-

flikte unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten zur Sprache gebracht, geklärt und

möglicherweise beigelegt werden. Den Abschluss bilden verbindliche Absprachen

und Vereinbarungen. 85 % der Mediationen gelingen. Sie gelten auch als Alternative

zu Einigungsstellenverfahren oder zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

Die Offenlegung und Berücksichtigung von Interessen, Gefühlen und Werthaltungen,

die den Konflikt beeinflussen, das Ausloten von Verhandlungsspielräumen und die

gemeinsame Suche nach neuen Lösungen kennzeichnen den Mediationsprozess. Ziel

ist eine Problemlösung, der alle Beteiligten zustimmen können.

Dieses Seminar zeigt die Einsatzmöglichkeiten der Mediation in Betrieb und Dienst-

stelle. Denn u.a. die gesetzlichen Beschwerdemöglichkeiten von Arbeitnehmerinnen/

Arbeitnehmern weisen den Interessenvertretungen auch mediative Funktionen zu.

In diesem Seminar bringen wir Ihnen die Technik der Mediation nahe, damit Konflikt-

gespräche im Beschwerdeverfahren strukturierter geführt werden können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Grundgedanken und Entstehung der Mediationsmethode

� Welche Arten von Mediation gibt es? Ablauf einer Mediation

� Typische Konfliktsituationen im Betrieb

� Wie kommt es zu einer Lösung, die vorher nicht da war?

� Was muss eine Mediatorin/ein Mediator können, und was muss bei ihrer/seiner

Auswahl berücksichtigt werden?

� Was kann Mediation im Betrieb/in der Dienststelle? Für welche Situationen ist sie

geeignet?

� Vereinbarung als Abschluss einer Mediation und Umsetzung der Ergebnisse

� Grenzen der Mediation

Kommunikation und Zusammenarbeit

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr995,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 17.07.2015 GL-15071301GladenbachKooperationsseminar mit dem ver.di-Bildungs-zentrum Gladenbach

Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I

Redesituationen vor großen Gruppen meistern

Die Arbeit als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert mehr als

einen professionellen Umgang mit Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise Ihres

Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z.B.

beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer

Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden und bei Gesprächen mit dem Arbeit-

geber.

Neben den Inhalten und dem Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache

und die innere Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermit-

telt Ihnen praxisnah und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen

bei der Überwindung von Lampenfieber und Sprachhemmungen, dem bestmöglichen

Aufbau einer Rede, der angemessenen und persönlich stimmigen Körperhaltung, dem

richtigen Stimmeinsatz bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen Störungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich?

� Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um?

� Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein?

� Wie gehe ich mit Störungen um?

Kommunikation und Zusammenarbeit

„Niemand wird als Interessenvertreter/-in geboren. Aber um die eigenen Rechte wahrzunehmen

und Verbesserungen von Arbeits- und Lebensbedingungen durchzusetzen, ist es wichtig, informiert

zu sein, seine Rechte zu kennen und seine Handlungsspielräume offensiv zu nutzen.

Bildungs- und Schulungsveranstaltungen von ver.di b+b sind dafür zentral.“

Karin ZennigGewerkschaftssekretärin, Fachbereich Handel, ver.di Hessen

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94

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr720,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.– 14.10.2015 1500-1510122MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Das erfolgreiche Monatsgespräch

Im Betriebsverfassungsgesetz, den Personalvertretungsgesetzen und vergleichbaren

Regelungen anderer Bereiche ist vorgesehen, dass die Interessenvertretung und der

Arbeitgeber mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen.

Das Monatsgespräch dient der Beratung, der gegenseitigen Information, dem Aus-

tausch von Vorschlägen sowie Verhandlungen.

Neben den rechtlichen Kenntnissen ist für die Gremienmitglieder das Know-how über

eine zielorientierte und erfolgreiche Gesprächsführung von zentraler Bedeutung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Die rechtlichen Grundlagen des Monatsgesprächs

� Rechtsfolgen aus § 74 Abs. 1 BetrVG, § 66 Abs. 1 BPersVG bzw. analog LPersVG

� Auswahl der Themen für das Monatsgespräch

� Einlassungs-, Erörterungs- und Informationspflichten

� Teilnahme Externer

� Grundlagen der Gesprächsführung

� Protokollierung der Gesprächsinhalte

� Umgang mit den Ergebnissen aus dem Monatsgespräch

Kommunikation und Zusammenarbeit

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95

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder,

Mitglieder der JAV

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/JAV-

Grund seminars. Aus dem

jeweiligen Betrieb sollten

mindestens ein JAV- und

ein BR-Mitglied teilneh-

men.

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 65 Abs. 1 i.V.m.

§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr730,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1600-15051110Naumburg bei Kassel

BR und JAV – (k)ein starkes Team?!

Grundlagen der Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder

Der Betriebsrat und die JAV arbeiten gemeinsam Hand in Hand. Die JAV nutzt regel-

mäßig ihr Initiativrecht und setzt gemeinsam mit dem Betriebsrat Impulse im Betrieb.

Der Betriebsrat beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus –

er schätzt die JAV als Expertin in allen Fragen der Ausbildung. Neben der formalen

Zusammenarbeit sind beide Gremien in Fragen der Mitbestimmung aktiv – beim

Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie

bei anderen sozialen und personellen Angelegenheiten. Der Betriebsrat thematisiert

mit der JAV Ausbildungsbelange im Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber – JAV und

Betriebsrat sind einfach ein klasse Team.

Sollte diese Beschreibung noch nicht ganz der Realität entsprechen, dann seid ihr –

Betriebsrat und JAV – in diesem Seminar genau richtig!

Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Betriebsrat darin, ihre Zusammenarbeit

zu verbessern, zu einem guten Team zu werden. Deshalb richtet sich das Seminar an

die Mitglieder beider Gremien. Neben dem Erfahrungsaustausch und dem Umgang

mit gemeinsamen und unterschiedlichen Interessen geht es auch um die rechtlichen

Grundlagen der Zusammenarbeit.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Grundlagen der Zusammenarbeit von Betriebsrat und JAV

� Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von Betriebsrat

und JAV

� Die JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats

� Gemeinsame Durchsetzungsmöglichkeiten durch gute Zusammenarbeit

Kommunikation und Zusammenarbeit

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

JAV/Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr780,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenIn Kooperation mit Nafroth

PR + Kommunikationsbera-

tung, Verden.

Eine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 29.04.2015 1500-1504271MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

25.11.– 27.11.2015 1500-1511251MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Von Medienprofis lernen

Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit einfach und wirkungsvoll gestalten

Alle finden sie wichtig, behandelt wird sie oft wie ein Stiefkind – die Öffentlichkeits-

arbeit der Interessenvertretung. Sie ist als Gegengewicht zur Informationspolitik des

Arbeitgebers unverzichtbar und hat strategische Bedeutung für die Verankerung der

Interessenvertretung in der Belegschaft. Sie soll informieren, Kompetenz zeigen, origi-

nell sein, beteiligen, Position beziehen und Meinung bilden. Dafür muss sie Aufmerk-

samkeit erreichen und Interesse wecken: mit einfachen Mitteln und überschaubarem

Aufwand.

Im Seminar vermitteln Medienprofis Erkenntnisse und Erfahrungen ihrer Arbeit. Sie

informieren über die Wirkungsweise verschiedener Mittel und Medien und stellen

originelle Ideen mit hoher Wirkung vor. Es werden Informations- und Beteiligungs-

formen entwickelt, die mit geringem Personal-, Finanz- und Zeitaufwand umsetzbar

sind. Nach dem Seminar unterstützt das Team die betriebliche Realisierung und über-

prüft kostenfrei elektronisch eingesandte Entwürfe.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Kommunikationsanforderungen und Erwartungen der Beschäftigten an

Information und Beteiligung durch die Interessenvertretung

� Auf welche medialen Reize reagieren Menschen?

� Wen und was genau soll die jeweilige Information konkret erreichen?

� Welche Medien für welchen Zweck?

� Neue Formen und Ideen für die Öffentlichkeitsarbeit

� Mit geringem Aufwand viel Wirkung erzielen

� Planung konkreter Projekte zur betrieblichen Umsetzung

Kommunikation und Zusammenarbeit

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr1.070,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.26.01.– 30.01.2015 1500-1501263KirkelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

02.02.– 06.02.2015 1600-1502023Bad Soden-Salmünster

18.05.– 22.05.2015 1600-1505185Gladenbach

Einführung in das Arbeitsrecht I

Begründung des Arbeitsverhältnisses

Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl

juristischer Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer

gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über

die Inhalte der einschlägigen Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung

sowie über den Umgang damit. Bei der Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer,

sich zurechtzufinden und den Überblick zu behalten.

In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des

vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche

Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im

Zusammenhang mit der Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines

Arbeitsverhältnisses (Rechte und Pflichten) ergeben können, besprochen.

Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interes-

senvertretung dargestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems

� Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen

� Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht

� Begründung des Arbeitsverhältnisses

� Inhalte des Arbeitsvertrags

� Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag

� Weisungsrecht des Arbeitgebers

� Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung

Arbeitsrecht

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Grund seminars

„Einführung in das Arbeits-

recht I“

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr1.070,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.13.04.– 17.04.2015 1600-1504138Bad Soden-Salmünster

04.05.– 08.05.2015 1500-1505042MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

07.09.– 11.09.2015 1600-1509075Mosbach

Einführung in das Arbeitsrecht II

Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards

für Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch

die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).

Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehenden Schutzgesetze,

über die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung und die Ansprüche der Beschäftigten

aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Schutznormen für die Beschäftigten und

die jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zu-

sammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessen vertretung

erläutert.

Behandelt werden u.a. folgende Themen:

� Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle,

Verhältnis zum Tarifvertrag)

� Vergütung und Gratifikation

� Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze

� Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung

� Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis

Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur

exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche

Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum

Inhalt des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsrecht

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Grund seminars

„Einführung in das Arbeits-

recht I“

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr1.070,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.06.07.– 10.07.2015 1600-1507066Bad Soden-Salmünster

05.10.– 09.10.2015 1500-1510053GladenbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

30.11.– 04.12.2015 1600-1511306Gladenbach

Einführung in das Arbeitsrecht III

Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interes-

senvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsver-

hältnisses nicht. Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen

daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

Wie das funktionieren kann, wird in diesem Seminar vermittelt. Dazu werden ergän-

zend Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch

durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet

werden.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Beendigung des

Arbeitsverhältnisses

� Aufhebungsvertrag

� Ordentliche Kündigung

� Außerordentliche Kündigung

� Besonderer Kündigungsschutz

� Befristung von Arbeitsverhältnissen

� Pflichten des Arbeitgebers bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

� Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung

Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur

exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche

Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zur

Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Arbeitsrecht

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100

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehindertenver-

tretung

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/SBV-

Grund seminars, Teilnahme

am Grundseminar zum

Arbeitsrecht

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr795,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.20.07.– 22.07.2015 1600-1507205Gladenbach

Arbeitsrecht bei Anwendung des TVöD und verwandter Tarifverträge

Beschäftigte werden mit vielen arbeitsrechtlichen Fragen konfrontiert, zu denen sie

qualifizierte Beratung durch ihre Betriebs- bzw. Personalratsmitglieder erwarten.

Dieses Seminar unterstützt Sie bei dieser Beratung.

Neben allgemein geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen gibt es bei Anwendung

des TVöD und verwandter Tarifverträge (u.a. TV-L, TV-H) auch Besonderheiten, die

aus diesen Tarifverträgen resultieren. Sie erhalten einen kompakten Überblick über

die generellen wie auch die TVöD-spezifischen Regelungen.

Von der Einstellung über Entgeltfragen, Urlaubsanspruch und Haftungsrecht bis zur

Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden Ihnen die rechtlichen Grundlagen ver-

ständlich erläutert. Anhand praktischer Fälle können Sie sich die jeweiligen Möglich-

keiten für die Interessenvertretung erarbeiten.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Begründung des Arbeitsverhältnisses (u.a. Abschluss befristeter Verträge nach

TzBfG und TVöD)

� Umfang des Direktions- und Weisungsrechts

� Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach §§ 2-4 TVöD (u.a. Nebenabreden,

Versetzung, Abordnung, Zuweisung)

� Urlaubs regelungen, Krankenbezüge

� Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Grundzüge des Kündigungsrechts

� Betätigungsfelder des Betriebs-/Personalrats

Arbeitsrecht

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101

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr1.070,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.– 16.10.2015 1600-1510128Bad Soden-Salmünster

Rund um’s Geld ...

Arbeitsrechtliches Wissen für Betriebs- und Personalratsmitglieder

Als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats müssen Sie zunehmend jenseits von tarif-

lichen Eingruppierungen die finanziellen Ansprüche von Arbeitnehmerinnen/Arbeit-

nehmern prüfen und die Kolleginnen und Kollegen beraten.

Sie erhalten in diesem Seminar einen Überblick über Ihre Handlungsmöglichkeiten

als Interessenvertretungsmitglied und lernen die aktuelle Rechtsprechung zu den ver-

schiedenen Themenfeldern kennen. Auf diese Weise können Sie Ihre Überwachungs-

aufgaben besser wahrnehmen und die betroffenen Arbeitnehmer/-innen qualifiziert

mit Ihrem Rat unterstützen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Dienstreisen, Absicherung und Kostenübernahmepflichten des Arbeitgebers

� Die Haftung des Arbeitnehmers

� Nebenjobs und die Folgen für das Hauptarbeitsverhältnis

� Weiterbildungskosten – Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln im Arbeitsvertrag

� Entgeltfortzahlung bei Krankheit, im Urlaub und aus sonstigen Gründen

� Arbeitslosengeld – Voraussetzungen, Anspruch, Dauer, Sperre, Ruhezeiten

Mit den Themen im Zusammenhang stehende tarifvertragliche Ansprüche können

aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt

auch für bestehende betriebliche Regelungen. Den Schwerpunkt des Seminars bilden

die gesetzlichen Grundlagen.

Arbeitsrecht

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102

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

JAV/Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Referent/-inFachanwältinnen und Fach-

anwälte für Arbeitsrecht

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/

SBV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.25.11.2015 1600-1511251Frankfurt am Main - DGB-Haus

Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht

Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit

Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend

interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die

praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen

können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessen-

vertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.

Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche)

Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problem-

stellung der Teilnehmenden.

Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtspre-

chung zum (u.a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutz-

recht, zur Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht.

Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktu-

ellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.

Arbeitsrecht

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr715,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.27.07.– 29.07.2015 1600-1507272Gladenbach

Arbeitsrecht – Auffrischung für wiedergewählte Betriebs-/Personalrats-

mitglieder

Oft liegt die letzte Schulung zum Arbeitsrecht für wiedergewählte Mitglieder der

gesetzlichen Interessenvertretung schon etwas länger zurück. Aber auch diese Mit-

glieder müssen immer auf den Laufenden sein und mit den einschlägigen Gesetzen,

der aktuellen Rechtsprechung oder neuen Gesetzesänderungen vertraut sein.

Das Seminar wiederholt zum Einstieg in kompakter Form die wesentlichen Grundzüge

des Arbeitsrechts. Bestehendes Wissen wird aufgefrischt und anhand aktueller Ent-

scheidungen und betrieblicher Fallbeispiele vertieft – unter Bezugnahme auf die

Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Überblick: Grundlagen des Arbeitsrechts

� Zustandekommen und Bestand des Arbeitsverhältnisses (z.B. Arbeitszeit-

regelungen, Vergütung, Urlaub, Krankheit)

� Kompakte Darstellung der Schutzgesetze und ihrer Inhalte (z.B. ArbZG,

ArbSchG usw.)

� Grundzüge des Teilzeit- und Befristungsrechts

� Kündigungs(schutz)recht – wesentliche gesetzliche Grundlagen und

Voraussetzungen

� Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers: Wirkungen, Folgen und Grenzen

� Fallbearbeitung aus der aktuellen Rechtsprechung

� Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

Arbeitsrecht

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr480,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.21.09.– 22.09.2015 1600-1509214Remagen

Personaleinsatz nach „Gutsherrenart“?

Die Einschränkungsmöglichkeiten des Direktionsrechts des Arbeitgebers durch die

Interessenvertretung

Angesichts einer dünnen Personaldecke setzen Arbeitgeber Beschäftigte häufig auch

für andere Arbeiten als für ihre eigentliche Tätigkeit ein und berufen sich in diesem

Zusammenhang auf ihr Direktionsrecht. Die betroffenen Arbeitnehmer/-innen wer-

den in diesen Fällen sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen

konfrontiert.

Welche dieser Änderungen sind zulässig, und welche sollten nicht einfach hingenom-

men werden? Wann ist die Interessenvertretung zu beteiligen? Im Seminar werden

rechtliche Grundlagen erarbeitet und Antworten für die Praxis entwickelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Grundlagen, Ausgestaltung und Grenzen des Direktionsrechts

� Versetzung vs. Direktionsrecht – Definitionen und Handlungsoptionen für die

Interessenvertretung

� Direktionsrecht und Änderungskündigung

� Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

Arbeitsrecht

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Mitarbeitervertretung

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr720,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenZu diesem Thema gibt es

auch branchenbezogene

Spezialseminare.

Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 15.07.2015 1600-1507133Gladenbach

Wir brauchen mehr Personal!

Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung beim Personalbedarf

und -einsatz

„Wirtschaftliche Zwänge“ führen zu immer weiteren Einsparungen beim Personal.

Dies hat für die Beschäftigten Auswirkungen: z.B. Leistungsverdichtung, regelmäßige

Mehrarbeit und nicht ausreichende Erholungs- und Ruhezeiten, aber auch prekäre

Beschäftigung. Psychische und physische Belastungen nehmen zu, ebenso wie lang

andauernde Arbeitsunfähigkeiten oder gar Erwerbsminderungen. Das gesundheit-

liche, aber auch finanzielle Risiko bei z.B. Langzeiterkrankungen tragen dabei mitun-

ter die Beschäftigten selbst.

Was kann die gesetzliche Interessenvertretung dem zum Schutz der Beschäftigten

entgegensetzen? Gibt es Möglichkeiten und Instrumente, so auf den Arbeitgeber

einzuwirken, dass mehr Personal eingestellt wird und Arbeitsverhältnisse im Sinne des

Arbeits- und Gesundheitsschutzes gestaltet werden?

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Überblick über die rechtlichen Grundlagen

� Beteiligungsrechte als Gestaltungsinstrumente zur Steuerung

des Personalbedarfs und -einsatzes

� Folgen der Ausübung der Mitbestimmung zu Fragen der

Arbeitszeit und

des Arbeits- und Gesundheitsschutzes

� Personalbedarfsermittlung und Jahresnettostunden einer Vollzeitkraft

� Möglichkeiten der Einbeziehung der Beschäftigten (z.B. Nutzung des

Beschwerderechts, Überlastungsanzeigen)

� Indirekte Steuerung und Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der

Beschäftigten

� Beteiligungs- und Gestaltungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung

bei Personaleinsatz, Personalbedarf und Personalsteuerung

� Ziele und Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung

Arbeitsrecht

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr690,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenZu diesem Thema gibt es

auch branchenbezogene

Spezialseminare.

Termin/Ort Sem.-Nr.06.07.– 08.07.2015 1806-1507062DonauwörthKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

16.11.– 18.11.2015 1600-1511167Steinbach/Taunus

Leiharbeit und Werkverträge: Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- bzw.

Personalrats

Der Umfang der Leiharbeit in den Betrieben und Dienststellen steigt von Jahr zu Jahr.

Aufgrund der arbeitgeberfreundlichen rechtlichen Rahmenbedingungen verdienen

Leiharbeitnehmer/-innen deutlich weniger, und rechtliche Schutzbestimmungen

werden faktisch umgangen. Um die leicht verschärften Bedingungen des veränderten

AÜG zu umgehen, setzen Arbeitgeber seit Neuestem auf (Schein-)Werkverträge.

In dem Seminar werden die rechtlichen Vorschriften dargestellt und die möglichen

Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung erörtert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Definitionen und Unterschiede in der Arbeitnehmerüberlassung am Beispiel von

Leiharbeit und Werkverträgen

� Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung

� Umgang mit Spannungen im Betrieb zwischen der Stamm- und der

Randbelegschaft

� Mitwirkungsrechte und -möglichkeiten der Interessenvertretung

� Tarifvertragliche Regelungen (z.B. MTV Zeitarbeit)

� Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III, EU-Richtlinie 2008/104/EG)

� Aktuelle Rechtsprechung

Arbeitsrecht

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr690,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.25.03.– 27.03.2015 1806-1503251DonauwörthKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

05.10.– 07.10.2015 1600-1510057Steinbach/Taunus

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Rechtliche Grundlagen für Betriebs- und Personalräte

Viele Menschen arbeiten in Teilzeit. Teilzeitarbeitsverhältnisse erlauben es, private

Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Gleichzeitig gibt es

Strategien der Arbeitgeber, Vollzeitarbeitsplätze abzubauen und durch Teilzeitarbeits-

plätze zu ersetzen. Immer mehr Teilzeitarbeitsverhältnisse sind prekäre Beschäftigungs-

verhältnisse, da die Beschäftigten von dem Verdienst allein nicht leben können.

Zudem werden neue oder auf bisherige Arbeitsverhältnisse folgende Verträge ver-

stärkt befristet abgeschlossen.

Für Teilzeitarbeit und auch für die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist das Teilzeit-

und Befristungsgesetz die Rechtsgrundlage. Das Gesetz wird im Seminar ausführlich

dargestellt. Erläutert werden aber auch Strategien und Handlungsmöglichkeiten der

gesetzlichen Interessenvertretung, um prekäre Beschäftigung im Betrieb zu verhin-

dern.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitarbeit und Befristung aus Gesetz und

Tarifverträgen (beispielhaft)

� Formen und Zulässigkeit von Teilzeitarbeit und Befristung

� Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung bei Teilzeit

und Befristung von Arbeitsverhältnissen

� Aktuelle Rechtsprechung zur Teilzeitarbeit und Befristung von Arbeitsverträgen

(EuGH und Arbeitsgerichte)

� Berücksichtigung von Teilzeitarbeit und Befristung beim Abschluss von

Betriebs-/Dienstvereinbarungen

Arbeitsrecht

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108

ZielgruppeBetriebs-/Gesamtbetriebs-

rats mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr715,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 24.06.2015 1600-1506228Gladenbach

Hilfe, wir haben keinen Tarifvertrag!

Seminar für Betriebsräte in Unternehmen, die nicht dem Tarifvertrag unterliegen

Viele Betriebsräte, vor allem in Klein- und Mittelbetrieben, stehen vor der Aufgabe,

mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zu einer gerechten Eingruppierung der Beschäf-

tigten zu treffen, weil sie keinem Tarifvertrag unterliegen. Dafür benötigen sie Krite-

rien, um ein gelungenes Entgeltsystem zu schaffen, das Willkür und Ungerechtigkeit

abschafft.

Dieses Seminar wendet sich an Betriebsratsmitglieder in nicht tarifgebundenen

Betrieben. Neben allgemeinen Grundlagen zu verschiedenen Gehaltssystemen steht

die analytische Arbeitsbewertung im Mittelpunkt. Formen und Bewertungskriterien

werden vorgestellt.

Als Betriebsratsmitglied bewegen Sie sich bei der Entgeltgestaltung immer auf dem

Grat zwischen betrieblichen Regelungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungs-

gesetz und den Rechten der Gewerkschaften im Rahmen der Tarifautonomie. Daher

werden die rechtlichen Möglichkeiten und Einschränkungen selbstverständlich eben-

falls in den Blick genommen.

Die fachlichen Fragen verknüpfen wir im Seminar mit Ihren

Praxisbeispielen.

Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:

� Überblick über verschiedene Zeitlohn- und Gehaltssysteme

� Grundlagen zur Lohn- und Gehaltsfindung im Betrieb

� Formen der Arbeitsbewertung

� Kriterien der analytischen Arbeitsbewertung

� Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz

� Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Ziff. 10 und 11 BetrVG

� Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung zur Entlohnung

Arbeitsrecht

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109

ZielgruppeBetriebs-/Gesamtbetriebs-

rats mitglieder

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

BemerkungenWir bieten dieses Seminar

auf Anfrage als Inhouse-

Schulung an.

Bitte nehmen Sie dazu

Kontakt mit uns auf.

Arbeitnehmerschutz bei drohender Insolvenz

Akute und präventive Handlungsmöglichkeiten bei drohender Insolvenz

Die Folgen wirtschaftlicher Krisen gehen überwiegend zulasten der Beschäftigten.

Eine eventuelle Zahlungsunfähigkeit kann Unternehmen in existenzielle Schwierig-

keiten bringen. Oft droht eine Insolvenz. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel, Sonder-

leistungen werden gestrichen, das Entgelt wird verspätet überwiesen oder gar nicht

ausbezahlt.

Hier ist der Betriebsrat gefordert. Es ist wichtig, Handlungsmöglichkeiten zu kennen,

Gestaltungsansätze zu entwickeln und Rechte geltend zu machen. Unser Seminar

richtet sich somit an alle Betriebsratsgremien, deren Betrieb von einer Krise betroffen

ist – ganz gleich, ob bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde oder nicht.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Kriterien für ein drohendes Insolvenzverfahren

� Auswirkungen der Insolvenzeröffnung auf die Forderungen von

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern gegen den Arbeitgeber

� Was der Betriebsrat regeln kann und sollte

Arbeitsrecht

„Bei Seminaren für unseren Fachbereich geht ver.di b+b stets auf unsere Anforderungen ein.

So werden die Seminare so, wie wir sie brauchen.“

Dr. Thomas MüllerLandesfachbereichsleiter Telekommunikation und Informationstechnologie, ver.di-Landesbezirk Hessen

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110

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr720,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1500-1505111MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Beamtenrecht – kein Buch mit sieben Siegeln!

Grundlagen des Beamtenrechts für Betriebs- und Personalratsmitglieder

Für Beamtinnen und Beamte wird das Dienstverhältnis per Gesetz oder Verordnung

geregelt. Um deren Interessen vertreten zu können, müssen Personalräte gut infor-

miert sein. Aber auch Betriebsratsmitglieder in den privatisierten früheren Dienststel-

len, in denen Beamtinnen und Beamte z.B. über Zuweisung beschäftigt werden, sind

gefordert.

Sowohl die relevanten Bundesgesetze (z.B. Bundesversorgungsgesetz) als auch die

Fülle neuer landesrechtlicher Regelungen nach der Föderalismusreform (z.B. Lauf-

bahn-, Nebentätigkeits- oder Disziplinarverordnungen) müssen bekannt sein und

angewendet werden können.

Dies und anderes wird mithilfe eines Überblicks über die einschlägigen Regelungen in

den Beamtengesetzen und weiteren Rechtsquellen geklärt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Grundstrukturen und Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts

� Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das

Amt, Begründung, Quereinstiege sowie Veränderung und Beendigung – u.a.

Laufbahnrecht, Personaleinsatz)

� Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten

� Rechtsquellen und Regelungen für Abordnung und Versetzung

� Rechtsquellen und Regelungen für Elternzeit und Vorruhestand

� Grundsätze der Besoldung, der Beförderung, der Nebentätigkeit und des

Disziplinarrechts

� Versorgungsansprüche für Beamtinnen/Beamte und ihre Familien

Arbeitsrecht

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111

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.24.03.2015 1500-1503241Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Beamtenversorgungsrecht

Die Beamtenversorgung gilt vielen als Buch mit sieben Siegeln, obgleich sie von er-

heblicher praktischer Bedeutung ist. Daher ist es wichtig, dass die betriebliche Interes-

senvertretung sich mit den geltenden Regelungen auskennt. Im Seminar werden die

Grundzüge der Beamtenversorgung und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema

überblicksartig erörtert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Gliederung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG)

� Grundzüge des Beamtenversorgungsrechts

� Berechnung des Ruhegehalts

� Versorgungsabschläge

� Mindestversorgung

� Versorgungsausgleich

� Erziehungsberechtigte Zeiten

Arbeitsrecht

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112

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.13.10.2015 1500-1510131Mainz - INNdependence HotelKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Die Führung von Personalakten im öffentlichen Dienst

Personalaktenrecht/Datenschutzrecht

In diesem Seminar werden die in der Praxis auftretenden Fragen und Probleme des

Personalaktenrechts im Bereich des öffentlichen Dienstes behandelt. Dabei wird neben

dem Bundesbeamtengesetz auf das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und auf recht-

liche Möglichkeiten landesspezifischer Regelungen eingegangen. Analogien für die

Tarifbeschäftigten werden hergeleitet.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Persönlichkeitsrechte schützen im Beamten- und Tarifrecht – Personalaktenrecht

ist praktischer Datenschutz!

� Personalwirtschaft und Recht: Bedeutung der Personalakte

� Grundlagen des Personalaktenrechts

� Personalaktenrecht in Tarifverträgen

� Personalakten der Beamtinnen/Beamten und Arbeitnehmer-/innen

� Einsichtnahme Dritter (u.a. bei Beförderungs- und Personalauswahlentscheidungen)

� Rechte der Interessenvertretung im Zusammenhang mit den Personalakten;

Datenschutz

Arbeitsrecht

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113

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr775,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.19.10.– 21.10.2015 1500-1510191MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG)

Rechtsgrundlagen, betriebliche Ausgestaltung und Beteiligungsrechte des

Betriebsrats

Arbeitnehmer/-innen können gemäß BetrAVG unter bestimmten Voraussetzungen

vom Arbeitgeber verlangen, dass Teile ihres Entgelts durch Entgeltumwandlung für

eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber muss dem

entsprechen und mit den Beschäftigten u.a. die Art und Weise der betrieblichen

Altersversorgung vereinbaren.

Betriebsräte haben bei der Einführung und Weiterentwicklung der betrieblichen Alters-

versorgung ein Mitbestimmungsrecht. Um es im Sinne und zum Nutzen der Beschäf-

tigten ausüben und betriebliche Regelungen aushandeln zu können, vermittelt das

Seminar die rechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten der Durchführung der be-

trieblichen Altersversorgung. Es werden Handlungstipps gegeben und beispielhaft

eine Musterversorgungsordnung vorgestellt sowie aktuelle Entwicklungen in der

Gesetzgebung und Rechtsprechung erläutert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtsgrundlagen und Systematik der betrieblichen Altersversorgung

� Bedeutung, Nutzen und Risiken der betrieblichen Altersversorgung für die

Beschäftigten

� Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung nach dem

BetrAVG und zum Kapitalerhalt

� Regelungsformen der betrieblichen Altersversorgung (z.B. Tarifvertrag,

Betriebsvereinbarung, einzelvertragliche Regelung)

� Finanzierungsformen (Arbeitgeberfinanzierung, Entgeltumwandlungsansprüche)

und Leistungsformen

� Folgen von Arbeitgeber-/Betriebswechsel und Jobwechsel für die betriebliche

Altersversorgung

� Schutz bei Insolvenz des Arbeitgebers

� Mitbestimmung, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Arbeitsrecht

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114

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

BemerkungenZu diesem Thema gibt es

auch branchenbezogene

Spezialseminare.

Termin/Ort Sem.-Nr.02.03.2015 1600-1503026Frankfurt am Main - DGB-Haus

21.09.2015 1600-1509215Frankfurt am Main - DGB-Haus

Einführung in das Arbeitszeitrecht

Das Seminar wendet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder, die in das Thema

„Arbeitszeitrecht“ einsteigen möchten und sich einen Überblick über Rechtsgrund-

lagen, relevante Arbeitszeitmodelle und Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte

verschaffen wollen.

Sie erwerben im Seminar rechtliche Grundkenntnisse rund um das Thema Arbeitszeit.

Begriffe (z.B. Pausen, Ruhezeiten, Überstunden) werden erläutert und die Gestaltungs-

möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt. Die vermittel ten

Inhalte geben Ihnen Orientierung und Sicherheit bei der Einschätzung Ihrer rechtli-

chen Möglichkeiten und versetzen Sie in die Lage, das rechtliche Instrument arium im

Rahmen der Beteiligung bei der Einführung und Umsetzung betrieblicher Arbeitszeit-

regelungen aktiv nutzen zu können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Übersicht über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht

� Eckpfeiler der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung

� Überblick: Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, Inhalt und Begriffsbestimmungen

� Tarifverträge als mögliche Grundlage arbeitszeitrechtlicher Regelungen

(mit Beispielen)

� Definition Arbeitszeit: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Überstunden,

Mehrarbeit usw.

� Arbeits- und Gesundheitsschutz und betriebliche Arbeitszeit regelungen

� Darstellung von möglichen praxisrelevanten Arbeitszeitmodellen (Vor- und

Nachteile)

� Mitbestimmungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ihre Durchsetzung

Arbeitszeit

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115

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.20.04.2015 1600-1504207Frankfurt am Main - DGB-Haus

Arbeitszeitgestaltung – Übersicht über die neuere Rechtsprechung und

mögliche betriebliche Konsequenzen

Das Seminar richtet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder aus Unternehmen,

Betrieben und Dienststellen, die über Betriebs-/Dienstvereinbarungen zum Themen-

feld Arbeitszeitgestaltung verfügen und/oder über eine neue Vereinbarung verhan-

deln.

Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und verschiedener Landesarbeits-

gerichte wird vorgestellt, und es wird diskutiert, ob es sinnvoll ist, bestehende Verein-

barungen zu überarbeiten und/oder zu kündigen.

Im Zentrum des Seminars stehen aktuelle Entscheidungen, bei denen die bisherige

Rechtsprechung aufgegeben wurde, und Entscheidungen von Arbeitsgerichten, die

besonders interessante Streitfälle entschieden haben.

Themenüberblick (beispielhaft):

� Zulage wegen ständiger (Wechsel-)Schichtarbeit

� Aufbau und Abbau des Zeitguthabens eines Arbeitszeitkontos durch Bereitschafts-

dienst und Freizeitausgleich

� Tarifliche Feiertagszuschläge

� Teilzeitarbeit, Altersteilzeit, Pflegezeitgesetz (verschiedene Urteile)

� Umkleiden als Arbeitszeit

Arbeitszeit

„Unsere Seminare sind aus der Praxis unserer Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit entwickelt worden.

Stressfrei und in einer lockeren Atmosphäre wollen wir euch mit viel Gruppenarbeit und Fallbeispielen anleiten,

wie eine erfolgreiche und arbeitnehmerorientierte Betriebsratsarbeit in eurem Betrieb umsetzbar ist.“

Bernd RudolfReferent von ver.di b+b

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116

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr715,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenZu diesem Thema gibt es

auch branchenbezogene

Spezialseminare.

Termin/Ort Sem.-Nr.26.05.– 28.05.2015 1600-1505263Gladenbach

Arbeitszeit spezial: Alles nach Plan! Alle zufrieden?

Grundzüge der Dienstplangestaltung

Heute Früh-, morgen Spät-, übermorgen Nachtschicht? Kann ich mich auf meine Dienst-

bzw. Schichteinteilung verlassen? Wie lange im Voraus kann ich meine Arbeits- und

Freizeit planen? Macht mein Körper das noch lange mit?

Klare und verlässliche Regelungen zur Arbeitszeit spielen in Betrieben und Dienststel-

len mit Schichtdiensten eine wesentliche Rolle für die Beschäftigten. Sie entscheiden

über Belastung und Erholung, Zufriedenheit oder Krankheiten. Deshalb ist es wichtig,

dass Interessenvertretungen ihre Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der

Arbeitszeiten wahrnehmen.

In dem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für das Handeln der Interessen-

vertretung besprochen. Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle werden vorgestellt und

deren Vor- und Nachteile für die Arbeitnehmer/-innen gemeinsam erarbeitet. Daraus

entwickeln sich Eckpunkte für Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen zur Dienst- und

Schichtplangestaltung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Grundlagen der Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung

� Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetz, Tarifverträge: Basis

für die Gestaltung von Dienst- oder Schichtplänen

� Gesundheitsgefährdung durch Arbeitszeit: Krank machende

Faktoren und Veränderungsmöglichkeiten

� Überblick: Arbeitszeitmodelle im Schichtdienst

� Grundlagen für die Dienstplanerstellung und -gestaltung

� Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung

� Absichern der Einhaltung der Vereinbarungen

Arbeitszeit

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117

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr670,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenZu diesem Thema gibt es

auch branchenbezogene

Spezialseminare.

Termin/Ort Sem.-Nr.27.07.– 29.07.2015 1806-1507272DonauwörthKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

Nutzung moderner Arbeitszeitinstrumente

Gestaltungsmöglichkeiten für die gesetzliche Interessenvertretung

Die Flexibilisierung der Arbeitszeit beschäftigt bereits seit vielen Jahren die Arbeits-

welt. Unübersehbar ist der Wandel weg von festen und langfristigen Vorgaben hin zu

flexiblen Gestaltungen der Arbeitszeit. Die damit verbundenen Risiken für die Arbeit-

nehmer/-innen (überquellende Arbeitszeitkonten, entgrenzte Arbeitszeiten, Selbst-

ausbeutung bei Vertrauensarbeitszeit) sind allen bekannt und lösen vielfältige Diskus-

sions-, Handlungs- und Korrekturbedarfe aus.

Ziel des Seminars ist es, sich mit den Chancen und Risiken moderner Arbeitszeitins-

trumente auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck werden Grundkenntnisse vermittelt

und Gestaltungsspielräume für die gesetzliche Interessenvertretung aufgezeigt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Geschichte der Flexibilisierung der Arbeitszeit in Europa und in Deutschland

� Überblick über die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitszeitrecht

� Darstellung von bestehenden Modellen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit

(z.B. Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit)

� Möglichkeiten der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten

� Arbeitszeitkonten als Gestaltungsinstrument flexibler Arbeitszeit

� Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessen-

vertretung

Arbeitszeit

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr480,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.29.06.– 30.06.2015 1600-1506296Steinbach/Taunus

Entgrenzung der Arbeit

Mobile Arbeit – unbezahlt, permanent erreichbar und gestresst?!

Arbeitgeber stellen Beschäftigten Smartphones und Laptops zur dienstlichen und

privaten Nutzung zur Verfügung. Das Arbeiten in der Bahn, im Bus oder von zu Hause

aus wird dadurch ermöglicht. Beschäftigte sind überall und jederzeit einsatzbereit.

Aber auch private mobile Endgeräte werden von Beschäftigten genutzt, um nach

Feierabend dienstliche Aufgaben zu erledigen (z.B. durch E-Mail-Umleitung auf die

private Mailadresse).

Wo liegen für die Beschäftigten die Vor- und Nachteile von mobiler Arbeit? Welche

(Gesundheits-)Risiken bestehen? Welche Grenzen gibt es, und wer setzt diese? Welche

Strategien können die gesetzlichen Interessenvertretungen verfolgen, und wo haben

sie Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten?

Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:

� Rechtliche Grundlagen zur Arbeitszeit und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

bei mobiler Arbeit

� Vergütung und Ausgleich für mobile Arbeit bzw. Arbeitszeit

� Chancen und Risiken für die Beschäftigten – digitaler Arbeits-

und Gesundheitsschutz

� Grundsätze indirekter Steuerung und deren Folgen

� Sicherheitsrisiken bei der dienstlichen Nutzung privater

Geräte – Datenschutz

� Folgen für die Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung

� Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Nutzung von

dienstlichen bzw. privaten mobilen Endgeräten

� Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

Arbeitszeit

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/Mitar-

beitervertretung

Referent/-inMichael Gümbel,

Petra Kolberg

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/

SBV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr690,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.23.07.– 24.07.2015 2100-1507231WalsrodeKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg

Das gesunde Maß für Arbeitszeit

Arbeitswissenschaftliche Grundsätze zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung

nutzen

Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt bereits bei der Arbeitszeit. Dauer, Lage und

Dichte der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Arbeitsbelastung von den

Beschäftigten ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen (körperliche wie auch psy-

chische) bewältigt werden kann.

Überlange oder flexible Arbeitszeiten, Nacht- und Schichtarbeit, fehlende Pausen und

mangelnde Erholungsmöglichkeiten, aber auch die unzulängliche Vereinbarkeit von

Beruf und Familie stellen erhebliche Risikofaktoren für die Gesundheit dar. Erhöhter

Krankenstand, verminderte Leistungsfähigkeit, Arbeits- und Verkehrsunfälle sowie

Behinderungen sind vielfach die Folgen.

Im Seminar wird über die Wirkungen von problematischen Arbeitszeiten auf Gesund-

heit und Leistungsfähigkeit informiert. Es werden die Handlungsmöglichkeiten der

Interessenvertretung dargestellt, um diese in ihrem Engagement für gesundheitsver-

träglichere Arbeitszeiten zu stärken.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rhythmus der menschlichen Leistungsfähigkeit: Belastung – Beanspruchung –

Ermüdung – Erholung

� Auswirkungen von Arbeitszeitlänge, -lage und -dichte, von Erhol- und Ruhezeiten

auf Gesundheit und Leistung

� Nacht- und Schichtarbeit, Langschichten, Vertrauensarbeitszeit, Abrufarbeit,

Arbeitszeitkonten

� Humane Arbeitszeitgestaltung: Kriterien und Leitsätze, Rechte

� Gesundheitliche Folgen inhumaner Arbeitszeiten

� Arbeitszeit als Inhalt von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz

� Mitbestimmung, Durchsetzung humaner Arbeitszeiten

Arbeitszeit

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr540,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 28.04.2015 1806-1504273NürnbergKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit – und wer macht die Arbeit?

Die Interessenvertretung gestaltet Regelungen zu Teilzeit, Elternzeit, Pflegezeit

Dem Fachkräftemangel soll u.a. durch Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie

und Beruf abgeholfen werden, was vor allem auf die Arbeitszeitgestaltung zielt. Diese

ist jedoch durch gegenläufige Tendenzen gekennzeichnet: einerseits durch den Trend

zur Verlängerung und Intensivierung, andererseits durch zunehmende Selbstständig-

keit und Eigenverantwortung der Beschäftigten. Das verlangt häufig nach betrieb-

licher Ausgestaltung der tariflichen und gesetzlichen Rahmenvorgaben.

In diesem Seminar werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen werden unterschiedliche

Regelungen vorgestellt, die die Ansprüche von Beschäftigten in Bezug auf Teilzeit,

Elternzeit und Pflegezeit festlegen. In diesem Zusammenhang wird vor allem der

Begriff „betriebliche Erfordernisse“ konkretisiert.

Zum anderen sollen Erfahrungen ausgetauscht werden, wie bzw. ob die Interessen-

vertretung die unterschiedlichen Ansprüche und Interessen der Beschäftigten gleicher-

maßen vertreten kann. Ein Schwerpunkt liegt hier im Bereich der Arbeitsorganisation

für die Arbeitnehmer/-innen, die im Zweifelsfall wegen einer Arbeitszeitreduzierung

mehr Arbeit zu bewältigen haben.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Gesetzliche Ansprüche auf Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit

� Beispielhafte Regelungen zu Elternzeit, Pflegezeit und Teilzeit

� Sonderformen der Altersteilzeit regelungen

� Rechtsprechung zum Begriff der betrieblichen Erfordernisse bzw. Gründe

� Benachteiligungsverbot und unterschiedliche Interessen

� Mehrarbeit und Belastung vermeiden bzw. vermindern

Arbeitszeit

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr780,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenZu diesem Thema gibt es

auch branchenbezogene

Spezialseminare.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.11.– 11.11.2015 1600-1511097Steinbach/Taunus

Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlagen gesundheitsgerechter Arbeits-

zeitgestaltung

Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt

ausdrücklich erwähnt. Nicht nur die zeitliche Dauer, sondern auch eine ungünstige

Lage oder die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen gesundheitliche Belastungen

für die Beschäftigten dar.

Bei einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit darf auch der Aspekt der Intensität

der Arbeit nicht fehlen, um Leistungsverdichtungen bewerten zu können.

Mitglieder von Interessenvertretungen lernen in diesem Seminar, wie sie ihre Mitbe-

stimmung im Bereich der Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit wahrnehmen und

gestalten können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz

� Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse

� Die Beteiligung und Mitbestimmung der gesetzlichen Interessenvertretung

� Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

� Entwicklung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitszeit

� Erhebung zu den Arbeitszeiten der Beschäftigten

(Dauer, Lage, Verteilung, Intensität)

� Beurteilung der dadurch entstehenden Gefährdungen

� Einleitung von Maßnahmen zur Behebung der Gefährdungen

Arbeitszeit

„Die Seminare helfen mir, ein kompetenter Ansprechpartner

in meinem Betrieb zu sein.“

Thorsten BergBetriebsratsmitglied, Deutsche Post AG

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122

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr650,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.16.03.– 18.03.2015 1806-1503162EibelstadtKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

Grundlagen des Tarifvertragsrechts: Verhältnis von Tarifverträgen zu betrieb-

lichen und arbeitsvertraglichen Regelungen

Werden Arbeitsbedingungen, Entgelt etc. abschließend in Tarifverträgen geregelt,

haben diese Vorrang vor betrieblichen Regelungen, es sei denn, Öffnungsklauseln

lassen ausdrücklich spezielle betriebliche Regelungen zu. Häufig ist aber nicht ganz

klar, wie weit die betriebliche Regelungskompetenz der Betriebsparteien geht und

was genau Inhalt von Betriebs-/Dienstvereinbarungen im Verhältnis zum Tarifvertrag

sein kann.

Tarifwidrig zustande gekommene Betriebs-/Dienstvereinbarungen können im

schlimmsten Fall unwirksam sein, und mögliche Ansprüche von Beschäftigten können

verloren gehen. Für den Abschluss von betrieblichen Regelungen ist es für die gesetz-

liche Interessenvertretung notwendig, Folgendes zu wissen: Wie weit gehen Tarifvor-

behalt und Tarifvorrang? Wie kann man erkennen, wann eine Regelung abschließend

ist oder wann eine Öffnungsklausel vorliegt? Welche betrieblichen Regelungen sind

zulässig?

Folgende Themen werden im Seminar behandelt:

� Kompakter Überblick über die Grundlagen des Tarifvertragsrechts

� Begriffsklärung: Günstigkeitsprinzip, Öffnungsklausel, Tarifvorbehalt,

Regelungssperre und Tarifvorrang

� Tarifvertragliche Regelungsgrenzen einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

� Folgen des Überschreitens der Regelungsgrenzen für das Bestehen der

Betriebs-/Dienstvereinbarung

� Wirksamkeit von Ansprüchen der Beschäftigten aus tarifwidrigen

Betriebs-/Dienstvereinbarungen

� Rechtsprechung zum Verhältnis Tarifvertrag – Betriebs-/Dienstvereinbarung

� Zuständigkeit der Einigungsstelle in mitbestimmungspflichtigen, aber

tarifwidrigen Angelegenheiten

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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123

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 26.06.2015 1600-1506227Steinbach/Taunus

TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle

für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern.

Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und

Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche

Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.

Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und

fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen

des TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Stellung des TVöD im Rechtssystem

� Überblick über den Aufbau und die Inhalte des Tarifvertrags

� Darstellung der Regelungen aus den Abschnitten des TVöD

� Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD und Praxisfälle

� Umsetzung tariflicher Regelungen im Betrieb/in der Dienststelle

Hinweis: Für Vertiefungen – z.B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte

Bezahlung – verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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124

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

JAV/Schwerbehinderten-

vertretung

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr650,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.04.11.– 06.11.2015 1600-1511041Gladenbach

TV-Hessen (TV-H) Grundlagen: Einführung und Überblick

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Hessen (TV-H) orientiert sich strukturell

und inhaltlich in weiten Teilen am Tarifvertrag der Länder (TV-L), der in 14 Bundes-

ländern gilt. Dennoch finden sich im TV-H einige abweichende Sonder regelungen.

Durch Regelungsumfang und -tiefe des TV-H sind Kenntnis, Verständnis und Anwen-

dung dieser Regelungen von elementarer Bedeutung für die Beschäftigten und ihre

Interessenvertretung.

Ziel des Seminars ist deshalb, die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, die verein-

barten Regelungen eigenständig auf ihre Anwendung hin zu überprüfen. Hierzu

werden ergänzend die in Frage kommenden Beteiligungsrechte der Interessenver-

tretung vermittelt.

Folgende Themen werden im Seminar behandelt:

� Arbeitsrechtliche Einordnung des TV-H

� Struktur und Aufbau des Tarifvertrags

� Allgemeine Vorschriften der §§ 1-5 TV-H

� Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen

� Urlaub und Arbeitsbefreiung

� Befristung von Arbeitsverhältnissen

� Beendigung des Arbeitsverhältnisses

� Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung

Hinweis: Der Abschnitt „Arbeitszeit“ des TV-H wird in diesem Grundlagenseminar im

Überblick dargestellt und erläutert. Zur Vertiefung dieses komplexen Themas bieten

wir ein Spezialseminar an.

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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125

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.13.04.– 17.04.2015 1500-1504134MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA

Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender

Regelungen nach BAT/BMT-G

Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer

noch keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeit-

geber (VKA) über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten

deshalb für die Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsord-

nungen des BAT sowie die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingrup-

pierten werden entsprechend der TVÜ- Regelungen in die Entgeltgruppen bzw.

-tabellen des TVöD eingeordnet.

Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Ein-

gruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre

tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppie-

rung, über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohn-

gruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden

gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle

Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläu-

tert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD.

Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungs-

rechte der Betriebs- und Personalräte.

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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126

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 13.03.2015 1500-1503094MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund

Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöD-Bund und Tarifvertrag über die

Entgeltordnung

Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeit-

gebern die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammen-

hang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die

§§ 12, 13 TVöD-Bund aufgenommen.

Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Ein-

gruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre

tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.

Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung,

zu Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltord-

nung des Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen

mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingrup-

pierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert wer-

den Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund.

Außerdem werden die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte

des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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127

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Seminars

„ Eingruppierungsrecht I“

nach TVöD bzw. TV-L

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr830,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.26.01.– 30.01.2015 1500-1501264MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

21.09.– 25.09.2015 1500-1509214MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht II

Praxis des Eingruppierungsrechts: Stellenbeschreibung und -bewertung

Die Tarifwerke TVöD und TV-L mit ihren Ablegern sind einige Jahre in Kraft, zeit-

verzögert entstehen die dazugehörigen Entgeltordnungen als Grundlage der Ein-

gruppierung. Im Bereich des TV-L und des TVöD Bund trat die Entgeltordnung in

Kraft, für den Bereich der Kommunen ist dies nicht absehbar. Hier gelten die Vergü-

tungsordnung und Lohngruppenverzeichnisse für Neueinstellungen weiter.

Der Umgang mit Stellenbeschreibungen und -bewertungen gestaltet sich inhaltlich

in beiden Fällen ähnlich, es gelten weitgehend die gleichen Systematiken und Regeln.

Der Grundsatz der Tarifautomatik sowie der sichere Umgang mit dem System der

auszuübenden Tätigkeit, der Arbeitsvorgänge und ihrer Zeitanteile nehmen eine

zentrale Rolle ein.

Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Ein-

gruppierung mit; Sie müssen Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtig-

keit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können Sie im

Seminar üben, Stellen zu beschreiben und zu bewerten, um auf dieser Grundlage

Eingruppierungen und ihre Zuordnung in den TVöD bzw. TV-L korrekt beurteilen zu

können. Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden beantwortet.

Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über das Eingruppierungs-

recht und schafft Sicherheit im Umgang mit dieser komplexen Materie. Damit baut es

auf den Inhalten des Seminars „Eingruppierungsrecht I“ auf.

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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128

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Seminartyps

„Eingruppierungsrecht I

nach TVöD bzw. TV-L“

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr650,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.02.11.– 04.11.2015 1500-1511023MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

TVöD/TV-L spezial: Eingruppierungsrecht III

Wie entsteht eine Stellenbeschreibung?

Als Personal- bzw. Betriebsratsmitglied bestimmen Sie nicht nur bei Einstellungen

und Eingruppierungen mit, sondern Sie müssen auch die tarifliche Richtigkeit von

Stellenbeschreibungen überprüfen. TVöD und TV-L regeln diesen Themenkomplex

auf gleiche Weise.

Anhand praktischer Übungen und Beispiele lernen die Teilnehmenden im Seminar die

verschiedenen Methoden und Möglichkeiten der Erstellung und Formulierung von

Stellenbeschreibungen kennen.

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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129

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr650,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.02.03.– 04.03.2015 1600-1503024Frankfurt am Main - Das Spenerhaus

21.10.– 23.10.2015 1600-1510211Frankfurt am Main - Das Spenerhaus

TVöD-/TV-L-Aufbau: Arbeitszeitregelungen

Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

Der TVöD trägt mit einer Reihe von Regelungen zu Arbeitszeit, Arbeitszeitmodellen

und -gestaltung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Neben

der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen

Überblick über die im TVöD getroffenen Vereinbarungen.

Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen,

die Definitionen und Erläuterungen der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe

des TVöD zu diesem Thema. Im Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungs-

rechte als Interessenvertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/

Betriebsvereinbarung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Gesetzliche und tarifliche Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung

� Regelungen und Begriffe zur Arbeitszeit: Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit,

Wechselschicht und Bereitschaftsdienste, Überstunden und Mehrarbeit, Arbeits-

zeitkorridor, Rahmenarbeitszeit und Gleitzeit, Arbeitszeitkonten und Arbeitszeit-

faktorisierung

� Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern bei der Arbeitszeitgestaltung

� Regelungsnotwendigkeiten und Mitbestimmungsgrundlagen bei der Arbeitszeit-

gestaltung

� Formen der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von

Betriebs-/Dienstvereinbarungen

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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130

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr650,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.02.11.– 04.11.2015 1600-1511024Frankfurt am Main - Das Spenerhaus

TVöD/TV-L spezial: Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung

Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

nach § 4 TVöD/TV-L

Der öffentliche Dienst sieht sich seit Jahren u.a. aufgrund sinkender Steuereinnahmen

unter dem Druck, Kosten einzusparen. Dies geschieht oft zulasten der Beschäftigten.

Stellen werden nicht nachbesetzt, Aufgaben an Dritte vergeben oder privatisiert,

Personal an andere Dienststellen und Betriebe „verliehen“ usw. Doch was bedeutet

dies für die Beschäftigten? Welche Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten haben die

zuständigen Interessenvertretungen im Rahmen des Personaleinsatzes?

Zu diesen Fragen werden im Seminar Antworten entwickelt. Zunächst werden auf der

Grundlage der tarifvertraglichen Voraussetzungen die Begriffe Versetzung, Abord-

nung und Zuweisung definiert und die für die Arbeit der Interessenvertretung not-

wendige einschlägige Rechtsprechung erläutert. Weiterhin werden die Personalge-

stellung als Steuerungsinstrument des Arbeitgebers und die hierzu ergangene

Rechtsprechung vorgestellt. Besondere Beachtung finden die Abgrenzungen zum

Betriebsübergang gem. § 613a BGB sowie zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz,

z.B. im Rahmen von Privatisierung und Outsourcing.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Definition von Versetzung, Abordnung, Zuweisung

� Voraussetzungen für die Versetzung, Abordnung, Zuweisung

– Grenzen des Direktionsrechts des Arbeitgebers

� Voraussetzungen der Personalgestellung

� Abgrenzung der Personalgestellung von Betriebsübergang und

Arbeitnehmer überlassung

� Betriebliche Fallbeispiele (z.B. ARGE, Auslagerung von kommunalen

Servicebereichen)

� Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung im Zusammenhang

mit dem Personaleinsatz von Beschäftigten

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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131

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.2015 1600-1510126Frankfurt am Main - DGB-Haus

TVöD-Aufbau: Leistungsorientierte Bezahlung

Regelungen des TVöD zum Leistungsentgelt und die Aufgaben der Interessen-

vertretung

Die Einführung leistungsbezogener Entgeltkomponenten war ein wesentlicher Be-

standteil der Tarifreform im öffentlichen Dienst. Neben leistungsbezogenen Stufen-

aufstiegen hatten sich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung leistungsorien-

tierter Vergütungsanteile geeinigt. In diesem Seminar werden Ziele und Methoden

der leistungsbezogenen Vergütung im TVöD, Finanzierung und Volumen sowie

Chancen und Risiken für die Beschäftigten erarbeitet.

Das Seminar wendet sich an Betriebs-/Personalrats mitglieder, die sich mit der An-

wendung des neuen Tarifrechts vertraut machen wollen. Es vermittelt handlungs-

orientiertes Wissen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung betrieblicher

Regelungen zur Gestaltung erfolgs- und leistungsabhängiger Vergütungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Die Regelungen des TVöD zur leistungsbezogenen Vergütung

� Grundsätze und Methoden leistungsbezogener Vergütung

� Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen zur Gestaltung leistungs- und

erfolgsabhängiger Vergütungen

� Aufgaben, Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Betriebs- und

Personalräte im Überblick

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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132

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

BemerkungenWir bieten dieses Seminar

auf Anfrage als Inhouse-

Schulung an.

Bitte nehmen Sie dazu

Kontakt mit uns auf.

Betriebs- und Personalräte im Arbeitskampf – tarifpolitische Fragen und

Beteiligungsrechte der Interessenvertretung während eines Arbeitskampfs

Tarifverhandlungen gehören zum Alltagsgeschäft der Gewerkschaften und beein-

flussen auch die Arbeit von Interessenvertretungen. Wie ist die Stellung des Betriebs-/

Personalrats, wenn in Tarifverhandlungen durch Arbeitskampfmaßnahmen Druck

gemacht werden soll?

Das Seminar befasst sich ausführlich mit allen Fragen, die im Zusammenhang mit

Tarifrunden, Warnstreik und Streik entstehen können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Funktionsfähigkeit und Tätigkeit des Betriebs-/Personalrats im Arbeitskampf

� Friedenspflicht des Arbeitgebers und der Interessenvertretung gemäß

§ 74 Abs. 2 BetrVG, § 66 BPersVG (analog LPersVG)

� Zugangsrecht der Gewerkschaft vor und während des Arbeitskampfs

� Die Mitbestimmung der Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten

während des Arbeitskampfs

� Die Mitbestimmung der Interessenvertretung in sozialen Angelegenheiten

während des Arbeitskampfs: Arbeitszeitfragen, Überstunden, Kurzarbeit

� Abmahnung und Kündigung wegen Teilnahme an Arbeitskämpfen und

Warnstreiks

Lohn/Gehalt/Tarifvertrag

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/

SBV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr1.020,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.03.– 13.03.2015 1600-1503096Bad Soden-Salmünster

29.06.– 03.07.2015 1600-1506294Gladenbach

21.09.– 25.09.2015 1400-1509211DortmundKooperationsseminar mit ver.di b+b NRW

28.09.– 02.10.2015 1900-1509282MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg

Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb

Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessen-

vertretungen

Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetz-

lichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Inhalte:

� Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebsrat, Personalrat,

MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss

� Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends

� Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

� Arbeitsschutzsystem

� Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG

� Betriebliches Gesundheitsmanagement

� Systematisches Vorgehen und Praxisbeispiele

Sie können Ihre Rolle und Handlungsmöglichkeiten als Mitglied einer gesetzlichen

Interessenvertretung in diesem Seminar herausarbeiten, auch vor dem Hintergrund

steigender Belastungen der Beschäftigten. Dazu werden betriebliche Beispiele von

„gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für konkrete betriebliche Gesund-

heitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

„Mich als Neue im Betriebsrat hat das Seminar praxisorientiert auf die Arbeit

vorbereitet. Toll war der Austausch mit den Betriebsratskollegen.“

Jutta MartiniKrankenschwester, Sozialstation Mittlere Wetterau

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenVorkenntnisse und Erfah-

rungen im betrieblichen

Arbeits- und Gesundheits-

schutz

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr880,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1600-1505116Mosbach

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Vertiefung und Praxisoptimierung

für Fortgeschrittene

Sie haben in Ihrem Betrieb bereits Initiativen zur Verbesserung des Arbeits- und Ge-

sundheitsschutzes gestartet? Sie sind dabei aber als Interessenvertretung auf Umset-

zungsbarrieren gestoßen und suchen nun nach wirksamen Hebeln, den Prozess vor-

anzutreiben? Sie verfügen auch über Erfahrungen und Kenntnisse im betrieblichen

Arbeits- und Gesundheitsschutz und möchten diese vertiefen?

Dann ist dieses Seminar genau das richtige für Sie! Hier erhalten Sie hilfreiche Hin weise

für wirksame Instrumente und Vorgehensweisen. Ausgehend von den betrieblichen

Bedingungen der Teilnehmenden werden im Seminar passgenaue Umsetzungsstrate-

gien entwickelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Bestandsaufnahme zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben der

Teilnehmenden

� Fördernde und hemmende Faktoren

� Sensibilisieren, überzeugen, Mitbestimmungsrechte durchsetzen

� Gesundheits- und Prozessmanagement, Prävention, Gesundheitsförderung,

BEM, Unfallverhütung, Arbeitssicherheit, Demografiefestigkeit o.Ä.

� Handlungsschwerpunkte im Betrieb auswählen: Problembrennpunkte?

Arbeitsschutzorganisation? Gefährdungsbeurteilung?

� Was ist zur Verbesserung notwendig? Entwicklung eines Umsetzungsplans

für das Gremium

� Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Regelungsinhalte, Verhandlung, Einigungsstelle

� Neueste Rechtsprechung

Bringen Sie Ihre evtl. bestehenden Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen bitte zwecks

kritischer Überprüfung mit!

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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135

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/

SBV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr780,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.23.02.– 25.02.2015 1600-1502236Frankfurt am Main - Mainhaus Stadthotel

08.07.– 10.07.2015 2100-1507081HamburgOhne Übernachtung;Kooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg

14.09.– 16.09.2015 1600-1509145Mosbach

Arbeitsschutzausschuss und betriebliche Arbeitsschutz-Organisation

Mitarbeit der gesetzlichen Interessenvertretung im Arbeitsschutzausschuss

Für Ihre Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) bietet dieses Einstiegsseminar eine

fundierte Orientierungshilfe. Sie erhalten hier praktische Tipps und Anregungen für

ein wirkungsvolles Engagement.

Im Fokus steht die Frage: Was kann der Arbeitsschutzausschuss zur Verbesserung der

Arbeits- und Gesundheitsbedingungen bewirken, und wie können die Arbeitnehmer-

vertreter im ASA darauf hinwirken?

Daneben werden die betrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz (Fach-

kraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt etc.) vorgestellt: ihre Aufgaben, die Möglich-

keiten der Zusammenarbeit und Unterstützung sowie der Mitbestimmung.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Arbeitsschutzausschuss: Aufgaben, Rechte, Pflichten, Arbeitsweise

� Die wichtigsten Arbeitsschutzvorschriften im Überblick

� Mögliche Aktivitäten des ASA: Arbeitsbedingungen verbessern statt Krankheit

verwalten; Bestandsaufnahme, erfolgversprechende Ansatzpunkte, realistische

Zielsetzung; Umsetzungsschritte planen, systematisch vorgehen

� Rolle und Wirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertreter

im ASA

� Zusammenarbeit zwischen gesetzlicher Interessenvertretung

und übrigen Arbeitsschutz-Akteuren: Wer ist zuständig? Wer unterstützt uns? Wie

können wir über die Akteure und deren Engagement mitbestimmen?

� Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutz-Akteure: Arbeitgeber, FaSi, Betriebsarzt

etc.

� Umsetzung der DGUV Vorschrift 2

Arbeits- und Gesundheitsschutz

,

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136

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder

der Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/

SBV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr480,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenWir bieten dieses Thema

auch speziell für einzelne

Gremien/Ausschüsse an,

die zur Verbesserung der

gesundheitlichen Situation

in ihrem Betrieb aktiv

werden wollen.

Termin/Ort Sem.-Nr.01.06.– 02.06.2015 1600-1506013Frankfurt am Main - Das Spenerhaus

19.10.– 20.10.2015 1600-1510191Frankfurt am Main - Das Spenerhaus

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Interessen der Beschäftigten beim Gesundheitsschutz wahren

Gesundheitsschutz im Betrieb lässt sich wirkungsvoll organisieren, indem das Thema

in die Ablauf- und Entscheidungsprozesse und somit in das Management des Betriebs

eingebettet wird. Dafür steht das Konzept „Betriebliches Gesundheitsmanagement“

(BGM). Es trägt nicht nur zur Verbesserung der Gesundheit der Beschäftigten bei,

sondern hat nachweislich auch einen positiven Effekt auf Betriebsklima, Motivation

und Leistungsfähigkeit.

Das BGM managt den Arbeits- und Gesundheitsschutz im umfassenden Sinne. Es zielt

auch auf Führung, Unternehmenskultur, Betriebsklima, Qualifikation, Arbeitsorgani-

sation und Gesundheitsverhalten. Wichtige Leitlinien für Arbeitsbedingungen und das

Personalmanagement werden dadurch vorgegeben.

Das Seminar bietet Ihnen einen Überblick über die zentralen Ziele, Bestandteile und

Verfahren eines BGM. Auch heikle Punkte, die hinter den positiven Zielen des BGM

stecken können, werden kritisch beleuchtet.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� BGM: Ziele und Verfahrensweisen, Grundaufbau und Management; Zertifizierung

� Mitarbeiterbefragung, Führungskräfteentwicklung, Fehlzeitenmanagement,

BEM, Personalmanagement, Altersstrukturanalyse, Gesundheitsförderung,

Arbeitsschutz, EAP, Suchtprophylaxe

� Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

� Nutzen, Qualitätssicherung, Integration in betriebliche Prozesse

� Gestaltungsansätze für Interessenvertretungen, Eckpunkte einer

Betriebs-/Dienstvereinbarung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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137

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder

der Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr980,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.11.– 13.11.2015 1500-1511092MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Rhein-land-Pfalz/Saar

Alter(n)sgerechtes Arbeiten

Wie funktioniert das? Was kann die Interessenvertretung dafür tun?

Alle sollen länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen.

Doch wie können wir das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhal-

ten, wo schon jetzt 20 % der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet wer-

den? Die Betriebe müssen einerseits wertvolles Erfahrungswissen halten, andererseits

damit umgehen, dass Ältere anders arbeiten: „Work smarter – not harder!“

Der Ansatz des „alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet dafür verschiedene betriebliche

Lösungsmöglichkeiten, die wir in unserem Seminar vorstellen: von der Personalpla-

nung über menschengerechte Arbeits(zeit)gestaltung (auch für Beschäftigte unter 50)

bis hin zur Qualifizierung.

Das Seminar stellt Konzepte vor und erleichtert anhand erfolgreicher Praxisbeispiele

die Übertragung in die eigene Interessenvertretungsarbeit.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Konzept des alternsgerechten und des altersgerechten Arbeitens

� Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung

� Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betriebliches

Gesundheitsmanagement, Gute Arbeit

� Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber

� Personalentwicklung, betriebliche Qualifizierungspolitik

� Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

� Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung

� Altersgerechte Arbeitsorganisation, altersgemischte Gruppen und Teams

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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138

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr690,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.23.03.– 25.03.2015 1600-1503237Steinbach/Taunus

06.05.– 08.05.2015 2100-1505061Timmendorfer StrandKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg

11.05.– 13.05.2015 1800-1505111AugsburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

14.07.– 16.07.2015 1800-1507141EibelstadtKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

07.09.– 09.09.2015 1600-1509076Frankenau

09.11.– 11.11.2015 1600-1511098Mannheim

Gefährdungen erkennen – Gefährdungen beseitigen

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz

Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung ist ein Grundpfeiler des

betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes und Ausgangspunkt für systema-

tische Abhilfemaßnahmen bei bestehenden Gefährdungen.

Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung

und anerkannte Konzepte kennen. Ausgehend von den unterschiedlichen Arbeits-

plätzen der Teilnehmenden werden beispielhaft angemessene Vorgehensweisen

entwickelt.

Außerdem erfahren Sie, wie die Interessenvertretung systematische Gefährdungs-

beurteilungen im Betrieb anstoßen bzw. durchsetzen kann und durch richtige

Weichenstellungen dafür sorgen kann, dass es spürbare Verbesserungen der Arbeits-

und Gesundheitsbedingungen gibt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung

� Körperliche und psychische Gesundheitsgefährdungen bei der Arbeit

� Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung

� Verantwortlichkeiten, Beteiligung der Beschäftigten

� Abzuleitende Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung;

Wirksamkeitskontrolle

� Mitbestimmungspraxis, Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

� Wie lassen sich Gefährdungsbeurteilungen durchsetzen?

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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139

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr1.090,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.02.– 13.02.2015 1600-1502094Bad Soden-Salmünster

06.07.– 10.07.2015 2100-1507062WalsrodeKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg

14.09.– 18.09.2015 1800-1509141AugsburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

05.10.– 09.10.2015 1600-1510056Mosbach

02.11.– 06.11.2015 1800-1511021Bad BerneckKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern

Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb beitragen können

Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorgani-

sation und Personalführung u.Ä. sind Ursachen für stetig steigende psychische und

psychosomatische Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Kranken-

kassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste

Betriebe arbeiten an Präventionsmaßnahmen.

Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen

und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder Erkrankungen zusammen-

wirken. Sie erhalten Anregungen für geeignete Präventionsmaßnahmen und dazu,

wie Sie als Interessenvertretungsmitglied diese anstoßen und begleiten können.

Ein praxisbezogener Handlungsplan für Ihre Arbeit als Interessenvertreter/-in soll

Ergebnis des Seminars sein.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Psychische Belastungen und mögliche Folgen

� Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen

� Psychische Belastungen abbauen: Praktische Ansatzpunkte

� Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente

(Bedeutung, Qualitätskriterien, Praxisbeispiele)

� Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung im Arbeits- und

Gesundheitsschutz

� Beschäftigte beteiligen

� Verbesserungsprozesse initiieren und steuern: Gute Praxisbeispiele, Handlungsplan

� Bündnispartner, Beratung und Unterstützung für Interessenvertretungen

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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140

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenEmpfehlung: Vorheriger

Besuch des Seminars „Psy-

chische Belastungen am

Arbeitsplatz erkennen und

mindern“ oder vergleich-

barer Vorgängerseminare

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr1.090,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenDieses Seminar ersetzt das

Seminar „Die unsichtbaren

Krankmacher“, Teil 2.

Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 26.06.2015 2100-1506223LüneburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg

16.11.– 20.11.2015 1600-1511165Bad Soden-Salmünster

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Gefährdungsbeurteilungen

Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen anstoßen und begleiten

Dieses Aufbauseminar stellt bewährte Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung

psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für wirkungsvolle Maß-

nahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen.

Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

hinwirken kann, die dieser Anforderung gerecht werden, wird ebenso im Seminar

diskutiert wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten.

Die Teilnehmenden erwerben Handlungskompetenz für die Initiierung und Begleitung

einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren

Beurteilung

� Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen

� Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen: Methoden, Instrumente,

Qualitätskriterien, Durchführende

� Prozessschritte bei einer Gefährdungsbeurteilung: Organisatorische

Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen,

Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren und kontrollieren

� Betriebs- bzw. Personalratsarbeit in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte

durchsetzen

� Beschäftigtenbeteiligung, Unterweisung

� Betriebs-/Dienstvereinbarungen: Eckpunkte, Überprüfung vorhandener

Vereinbarungen

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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141

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung,

Mitglieder von Arbeits-

schutzausschüssen

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenEmpfehlung: Vorherige

Teilnahme an einem

Seminar zur Gefährdungs-

beurteilung psychischer

Belastungen

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr870,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.26.08.– 28.08.2015 2100-1508261Timmendorfer StrandKooperationsseminar mit ver.di b+b Hamburg

30.11.– 02.12.2015 1600-1511304Frankfurt am Main - Mainhaus Stadthotel

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz: Maßnahmen durchsetzen!

Abbau psychischer (Fehl-)Belastungen

Mittlerweile werden die psychischen Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeur-

teilung erfasst. Trotzdem stellt sich oft die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegan-

gen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Ver-

hältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden.

Die Interessenvertretung ist enttäuscht, die Beschäftigten reagieren verärgert. Dabei

gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (oder auch

unabhängig davon) Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche

Veränderungen bewirken.

Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der Interessenvertretung lassen sich

Maßnahmen auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig

zeigt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung, daraus folgende

Maßnahmen und ihre Durchsetzung

� Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

� Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen,

sichten und bewerten

� Wo liegen Ursachen von Belastungen, und wie können sie beseitigt werden?

Wie die verbleibenden Belastungen möglichst gering halten und die Ressourcen

bei der Arbeit stärken?

� Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen

Ein Seminar für Praktiker/-innen mit Vorkenntnissen im Bereich des Arbeitsschutzes.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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142

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr480,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.17.06.– 18.06.2015 1600-1506171Frankfurt am Main - Hoffmanns Höfe

04.11.– 05.11.2015 1600-1511042Mannheim

Psychische Belastungen messen – aber wie?

Verfahren und Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Zeit-/Termindruck, Arbeitsverdichtung oder Angst um den Arbeitsplatz nehmen stetig

zu. Psychische Fehlbelastungen sind die häufigste Ursache für steigende psychische

Erkrankungen.

Um hier gezielt Vorbeugemaßnahmen zu ergreifen, verlangt das Arbeitsschutzgesetz

als ersten Schritt eine Beurteilung der arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen.

Hierbei sind auch die psychischen Belastungen einzubeziehen, wie die jüngsten recht-

lichen Neuerungen klarstellen (z.B. GDA-Leitlinie). Ein bestimmtes Verfahren ist

jedoch nicht vorgeschrieben. Wie kann man Stress „messen“? Welche anerkannten

Verfahren stehen hierfür zur Verfügung?

Wenn Sie eine qualitativ ausreichende Durchführung solcher Gefährdungsbeurtei-

lungen sicherstellen wollen, können Sie sich dafür in diesem Seminar das notwendige

Grundwissen aneignen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Typische psychische Fehlbelastungen, Stress: Ursachen und Folgen

� Belastungen, Beanspruchungen und Ressourcen

� Leitlinien und Standards für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung

� Gesetzliche Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung psychischer

Belastungen: Anlässe, Verantwortung, Qualität, Vorgehensmodell

� Instrumente und Verfahren zur Erhebung und Bewertung von psychischen

Belastungen

� Interpretation von Ergebnissen

� Beteiligung der Beschäftigten

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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143

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

BemerkungenZu diesem Thema gibt es

auch branchenbezogene

Spezialseminare.

Termin/Ort Sem.-Nr.26.02.2015 1600-1502261Mannheim

17.03.2015 1800-1503171NürnbergKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

30.06.2015 1600-1506301Frankfurt am Main - DGB-Haus

05.10.2015 1600-1510055Mainz - InterCityHotel

12.11.2015 1800-1511121MünchenKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

Achtung, ich kann nicht mehr!

Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen

Personalabbau und unbesetzte Stellen führen zu stetig wachsenden Leistungsanfor-

derungen an die Beschäftigten. Mit der steigenden Arbeitsbelastung wächst folglich

auch der Druck auf die Beschäftigten in allen Arbeitsbereichen. Dies wiederum geht

oft einher mit Überforderung oder auch Angst vor Fehlleistung.

Im schlimmsten Fall kommt es aufgrund massiver Überlastung sogar zu Sach- oder

Personenschäden durch die Beschäftigten oder zu Gesundheitsschäden bei den

Beschäftigten selbst. Dies kann zu arbeits-, aber auch zu straf- und/oder zivilrecht-

lichen Konsequenzen führen.

Die Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die jeweiligen

unter Umständen gefährdenden Situationen aufmerksam zu machen und sich im

Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.

Das Seminar behandelt Rechtsgrundlagen, Voraussetzungen, aber auch die Folgen

von Überlastungsanzeigen sowohl für die Beschäftigten als auch für den Arbeitgeber.

Es werden neben praktischen Beispielen für Überlastungsanzeigen auch mögliche

Eckpunkte für eine Betriebs-/Dienstvereinbarung vorgestellt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Überlastungsanzeige – Ziele, Bedeutung und Funktion

� Inhalt, Form sowie Aufbewahrung der Überlastungsanzeige

� Rechtliche und betriebliche Folgen von Überlastungsanzeigen

� Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Überlastungsanzeigen

� Handlungsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen

Interessenvertretung

� Beschwerderecht der Beschäftigten

� Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/

SBV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr690,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.02.03.– 04.03.2015 1600-1503025Steinbach/Taunus

02.11.– 04.11.2015 1600-1511025Gladenbach

Wenn nichts mehr geht: Burn-out

Burn-out-Problematik im Betrieb erkennen und eindämmen

Ausgebrannt, ausgepowert, müde und antriebslos – so fühlen sich längst nicht mehr

nur Manager. Mittlerweile trifft es Beschäftigte aller betrieblichen Hierarchiegruppen

und vornehmlich Kolleginnen und Kollegen, die sich in besonderem Maße engagieren,

wie z.B Interessenvertreter/-innen. Ständige Umorganisationen, Angst vor Arbeitsplatz-

verlust, überzogener Leistungs- und Termindruck, permanenter Stress und Überforde-

rung zehren dauerhaft an den Kräften und schwächen die Ressourcen zur Stressbe-

wältigung.

Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Burn-out-Risiken und -Symptome im Betrieb zu

erkennen, auf präventive Maßnahmen hinzuwirken und Betroffenen bei der betrieb-

lichen Bewältigung zu helfen.

Im Seminar werden folgende Fragen bearbeitet:

� Was ist Burn-out?

� Wodurch entsteht Burn-out? Betriebliche, persönliche und verhaltensbedingte

Risikofaktoren

� Welche Folgen hat Burn-out für die Betroffenen und den Betrieb?

� Was kann der Betrieb und was können die Beschäftigten tun, um Burn-out

vorzubeugen? Verhältnis- und Verhaltensprävention

� Wie kann die Interessenvertretung Betroffene unterstützen? Gefährdete,

Akutfälle, Betriebliches Eingliederungsmanagement

� Wie kann durch Aufklärung im Betrieb vorgebeugt werden?

� Welche Mitbestimmungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten

(Betriebs-/Dienstvereinbarung) kann die Interessenvertretung nutzen?

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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„Ein Ziel muss man selbst erreichen. Das heißt aber nicht, dass man den Weg

bis zum Ziel allein und ohne Hilfe gehen muss.

ver.di b+b bietet dir diese Hilfe und vernetzt dich zugleich.“

Hartmut BeckmannGewerkschaftssekretär, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, ver.di Hessen

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.19.02.2015 1600-1502191Mannheim

07.05.2015 1600-1505071Frankfurt am Main - DGB-Haus

11.11.2015 1600-1511111Frankfurt am Main - DGB-Haus

Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten

Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung

Studien der Krankenkassen zufolge leiden immer mehr berufstätige Menschen unter

psychischen Erkrankungen, ihre Ausfalltage nehmen deutlich zu. Das berufliche

Umfeld der Betroffenen ist, ebenso wie die Interessenvertretung, mit dieser Proble-

matik konfrontiert und zumeist verunsichert.

Welche Merkmale können darauf hindeuten, dass eventuell eine psychische Erkran-

kung vorliegt? Wie sollen wir mit den Betroffenen umgehen, und wie sollen wir uns

als gesetzliche Interessenvertretung dazu verhalten?

Dieses Seminar bietet einen Überblick über die Problematik. Die häufigsten Formen

psychischer Erkrankungen werden vorgestellt, um ein Verständnis für verschiedene

Krankheitsbilder zu vermitteln. Gemeinsam werden Hinweise erarbeitet, wie die

Interessenvertretung agieren kann.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Die Dimension psychischer Erkrankungen bei Berufstätigen

� Hinweise zu möglichen Ursachen

� Kurzüberblick: Typen, Formen und Merkmale psychischer Erkrankungen

� Auswirkungen auf das Arbeitsleben

� Hinweise zum verständnisvollen Umgang der Interessenvertretung mit psychisch

kranken Menschen

� Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und ihre Grenzen

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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146

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Einführungs-

seminars „Umgang mit

psychisch erkrankten

Beschäftigten“

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr480,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.29.06.– 30.06.2015 1600-1506293Frankfurt am Main - Hoffmanns Höfe

Umgang mit psychisch erkrankten Beschäftigten (Vertiefungsseminar)

Hintergrundwissen und Hinweise für die Interessenvertretung

Die Zahl psychisch erkrankter Arbeitnehmer/-innen steigt weiterhin an. Die mit ihnen

in Kontakt stehenden Kolleginnen/Kollegen und Vorgesetzten reagieren oft hilflos. In

besonderer Weise sind Mitglieder der Interessenvertretung mit diesem heiklen Thema

konfrontiert.

Ziel dieses Fortsetzungsseminars ist es, mehr Sicherheit im Umgang mit den betrof-

fenen Kolleginnen/Kollegen zu gewinnen. Sie vertiefen und erweitern Ihre im Einfüh-

rungsseminar angeeigneten Kenntnisse und Kommunikationskompetenzen.

Hierzu dienen zum einen Informationen zu beispielhaften Krankheitsbildern und

deren Behandlungsmöglichkeiten. Zum anderen lernen Sie konstruktive Gesprächs-

führung mit Betroffenen sowie alternative Verhaltens- und Handlungsweisen kennen.

Diese werden in praktischen Rollenspielen eingeübt, bei denen die Teilnehmenden

ihre Erfahrungen mit schwierigen Gesprächen als Fallbeispiele einbringen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Überblick über verschiedene Krankheitsbilder

� Möglichkeiten der Behandlung von psychischen Erkrankungen im Überblick

(medikamentös und nicht-medikamentös)

� Umgangsmöglichkeiten der Mitglieder der Interessenvertretung mit psychisch

erkrankten Beschäftigten

� Methoden der verstehenden und konstruktiven Gesprächsführung mit Betroffenen

� Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

JAV/Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/SBV-/

JAV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr850,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.23.02.– 25.02.2015 1600-1502237Steinbach/Taunus

09.03.– 11.03.2015 1800-1503091GunzenhausenKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

15.06.– 17.06.2015 1800-1506151Beilngries-PaulushofenKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

26.10.– 28.10.2015 1600-1510263Gladenbach

Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!

Teil 1: Mobbing erkennen und verstehen

Mobbing ist leider Teil der betrieblichen Realität. Es sind nicht die alltäglichen Aus-

einandersetzungen, sondern die dauerhaften, systematischen Übergriffe und Verlet-

zungen der Persönlichkeitsrechte, die bei den Betroffenen häufig zu psychischen

Störungen und z.T. schweren Erkrankungen führen.

Das Arbeitsumfeld spielt bei der Entstehung von Mobbing eine entscheidende Rolle.

Dennoch werden Betroffene für die Probleme meist selbst verantwortlich gemacht,

die Konfliktaustragung am Arbeitsplatz als Privatsache betrachtet. Dabei wird Mob-

bing erst durch „Wegsehen“ und „Nichteingreifen“ anderer Beteiligter und Vorge-

setzter ermöglicht – durch rechtzeitiges Handeln aber möglicherweise auch verhin-

dert.

Im Seminar behandeln wir das Phänomen Mobbing und seine alltäglichen Wirkungen

auf Betroffene und Betriebe, um Sie als Interessenvertreter/-in bei der Entwicklung

von Handlungsmöglichkeiten sowohl im konkreten Fall als auch als präventive Maß-

nahme zu unterstützen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Mobbing: Was ist das?

� Erscheinungsformen und Dynamik

� Auswirkungen auf Betroffene, auf die „unbeteiligten“ Kolleginnen und Kollegen

und den Betrieb

� Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung und anderer

betrieblicher Akteure

� Gesetzeslage und Rechtsprechung

� Inhalte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen

� Möglichkeiten der Prävention – u.a. über betriebliche Öffentlichkeitsarbeit

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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148

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

JAV/Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Seminars

„Mobbing – das kommt bei

uns nicht vor! Teil 1“

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr860,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.12.10.– 14.10.2015 1800-1510122BrannenburgKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

23.11.– 25.11.2015 1600-1511233Gladenbach

Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!

Teil 2: Mobbing – Gesprächsführung mit den Beteiligten, Beratung der Betroffenen

Es werden die im Grundseminar „Mobbing – das kommt bei uns nicht vor!“ erworbenen

Kenntnisse vertieft und Kompetenzen erweitert. Wir setzen uns intensiv mit der mög-

lichen Rolle der gesetzlichen Interessenvertretung beim Umgang mit Mobbingprozes-

sen auseinander. Dabei greifen wir konkrete Fälle aus der täglichen Arbeit auf und

erproben die erworbenen Kenntnisse in praktischen Übungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Unterschiedliche Beratungssituationen unter Berücksichtigung von

mobbingspezifischen verbalen und nonverbalen Kommunikationsmustern

� Die Interessenvertreter/-innen als Konfliktmoderatoren; Möglichkeiten und

Grenzen

� Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

� Kernpunkte von Dienst- und Betriebsvereinbarungen

� Aktuelle Rechtsprechung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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149

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

JAV/Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung,

betriebliche Suchtbeauf-

tragte

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-/SBV-/

JAV-Grund seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr780,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.28.01.– 30.01.2015 1800-1501281DonauwörthKooperationsseminar mit ver.di b+b Bayern

11.05.– 13.05.2015 1600-1505117Gladenbach

12.10.– 14.10.2015 1600-1510127Mosbach

Suchtprobleme im Betrieb

Teil 1: Suchtsymptome erkennen, Unterstützung organisieren

Alkohol- und Suchtprobleme im Betrieb bzw. in der Dienststelle sind häufig ein Tabu

für Betroffene, Kolleginnen und Kollegen sowie verantwortliche Vorgesetzte. Unsi-

cherheit im Umgang, falsche Scham oder der Mantel der Kollegialität verdecken oft

lange Zeit die Auffälligkeiten im persönlichen Umgang und im betrieblichen Alltag,

die Probleme und Fehler bei der Arbeit und unangenehme Situationen, etwa auf

Betriebsfeiern.

Gerade Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen sie den Süchtigen/

die Süchtige enttarnen? Wie sprechen sie sie an? Wie geht man mit Gerüchten um?

Wie viel Sucht müssen die Arbeitskollegen ertragen? Wann wird es gefährlich für den

Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Was tun,

wenn Betroffene das Problem abstreiten?

Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Problematik. Dabei werden kurz- und

mittelfristige Handlungsmöglichkeiten aus Sicht der Interessenvertretung entwickelt

und diskutiert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen

� Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheiten

� Umgang mit Betroffenen im Betrieb/in der Dienststelle

� Hilfe und Unterstützungsangebote

� Suchtpräventive Maßnahmen im Betrieb/in der Dienststelle

� Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

� Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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150

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

JAV/Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung,

betriebliche Suchtbeauf-

tragte

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Seminars

„Suchtprobleme im

Betrieb, Teil 1“

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr780,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

Termin/Ort Sem.-Nr.16.11.– 18.11.2015 1600-1511166Mosbach

Suchtprobleme im Betrieb

Teil 2: Betriebliche Suchtprävention – Wege aus der Sucht – Nachsorge

Die im Sucht-Grundlagenseminar erworbenen Kenntnisse können Sie hier vertiefen

und vorhandene Kompetenzen erweitern.

Schwerpunkt dieses Seminars ist der Umgang mit betroffenen Beschäftigten und die

Entwicklung einer betrieblichen Suchtprävention, d.h. die Vermeidung von Abhängig-

keiten.

Unterstützungsmöglichkeiten beim Ausstieg aus der Sucht und bei der Nachsorge

werden erläutert. Zum Umgang mit Suchtkranken werden Kommunikationsübungen

durchgeführt und die Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung diskutiert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Gesellschaft und Drogen, Gebrauch, Missbrauch, Abhängigkeit

� Therapeutische Konzepte: Krankheitsbild, Behandlungsformen, Nachsorge

� Umgang und Gesprächsführung mit Betroffenen im Betrieb

� Problematik der Co-Abhängigkeit im betrieblichen und weiteren sozialen Umfeld

� Aufbau einer betrieblichen Suchtprävention und Hilfsmaßnahmen:

Sensibilisierung, Interventionskette, Einbeziehung aller Beteiligten

(Betroffene, Vorgesetzte, interne/externe Helfer, Angehörige, Ärzte)

� Nachsorge im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

� Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung, Vereinbarungen

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Page 151: Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik

151

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.12.02.2015 1600-1502121Frankfurt am Main - DGB-Haus

21.04.2015 1600-1504211Mannheim

06.07.2015 1600-1507065Frankfurt am Main - DGB-Haus

01.10.2015 1600-1510011Mannheim

30.11.2015 1600-1511305Frankfurt am Main - DGB-Haus

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM 1: Kurzeinführung, rechtliche Grundlagen und betriebliche Regelungsbedarfe

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig er-

krankt, so hat der Arbeitgeber mit ihnen und der gesetzlichen Interessenvertretung

zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Das im SGB IX vor-

geschriebene Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) soll zur Gesundung

beitragen und mithilfe von Integrations-, Rehabilitations- und Präventionsmaßnah men

einer drohenden Kündigung vorbeugen.

Die gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die betriebliche Umsetzung der

Vorschrift so mitzugestalten, dass Gesundheit und Arbeitsfähigkeit tatsächlich geför-

dert werden, anstatt Betroffene durch Krankenrückkehrgespräche im alten Stil aus-

zugrenzen.

Das Einführungsseminar bietet grundlegende Informationen zu den Vorschriften und

arbeitsrechtlichen Folgen. Es gibt erste Hinweise zur betrieblichen Umsetzung und zur

Entwicklung betrieblicher Regelungen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� BEM: Ziele, Verfahren, Chancen und Risiken

� Krankheits- und Kündigungsprävention, personenbedingte Kündigung

� Klärungsverfahren nach § 84 Abs. 2 SGB IX: Pflichten des Arbeitgebers, Beteili-

gungsrechte, Wiedereingliederung

� Präventionspflicht des Arbeitgebers, Förderungsmöglichkeiten des Integrations-

amts u.Ä., Zusammenarbeit mit Servicestellen

� Mögliche Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

� Datenschutz

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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152

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder

der Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des Seminars

„Betriebliches Eingliede-

rungsmanagement, Teil 1“

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr870,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.11.05.– 13.05.2015 1600-1505118Mosbach

09.11.– 11.11.2015 1600-1511095Steinbach/Taunus

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM 2: Das BEM betrieblich etablieren

Dieses Seminar unterstützt Sie als Mitwirkende in Präventionsgesprächen nach § 84

Abs. 2 SGB IX dabei, diese gut vorzubereiten und erfolgreich durchzuführen, damit

Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Betroffenen durch Betriebliches Eingliederungs-

management stabilisiert werden.

Anhand von Fallbeispielen (auch von Teilnehmenden) werden typische betriebliche

Situationen bearbeitet, um Standpunkte, Schwierigkeiten und deren praktische

Lösung anschaulich erfahrbar zu machen. Ausgehend von den unterschiedlichen

Positionen der Akteure (Betroffene, Arbeitgeber, Betriebsarzt, Interessenvertretung,

Integrationsamt, Reha-Träger u.Ä.) werden wirksame Verhandlungs- und Gesprächs-

strategien entwickelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Betriebliches Eingliederungsmanagement und Präventionsgespräche:

Vorschriften, Ziele, Verfahren (kurze Zusammenfassung)

� Praktische Mitwirkung der gesetzlichen Interessenvertretung bei

Präventionsgesprächen

� Kommunikationsaufgaben: Beraten und verhandeln

� Mit dem Arbeitgeber über Maßnahmen des BEM verhandeln, Grundzüge

erfolgreicher Verhandlungsführung

� Präventions- und Beratungsgespräch mit den Betroffenen: Regeln zur

Gesprächsführung, Gesprächsleitfaden

� Fallbeispiele aus der Praxis

� Aktuelle Ausführungsbestimmungen

� Mögliche Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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153

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder

der Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch eines BEM-Grund-

lagenseminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr980,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.26.05.– 29.05.2015 1600-1505262Mosbach

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM 3: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement verbessern

Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit

der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und

Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungs-

barrieren.

Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen mit anderen Seminarteilnehmenden

aus und bewerten sie gemeinsam. Darüber hinaus gibt es ein vertiefendes kommuni-

katives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Außerdem wird über die

aktuelle Rechtsprechung zu strittigen Fragen informiert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele,

Erfolgsfaktoren, Konsequenzen

� Rechtsprechungsübersicht: z.B. BEM und personenbedingte Kündigung;

Rechte und Pflichten der Interessenvertretung

� Rechtliche und soziale Einschätzung von riskanten Gesprächssituationen

� Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training:

Erkennen, Vermeiden, Lösen von Konflikten; Grundzüge des Verhandelns nach

dem „Harvard-Konzept“)

� Präventionsauftrag

� BEM als Baustein eines betrieblichen Gesundheitsmanagements

� Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ einer bereits bestehenden

Betriebs-/Dienstvereinbarung

Wir bieten den Teilnehmenden an, ihre Betriebs-/Dienstvereinbarungen (bzw. Ent-

würfe dazu) im Seminar zu überprüfen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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154

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenGrundkenntnisse im

Bereich BEM

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.15.10.2015 1600-1510151Frankfurt am Main - DGB-Haus

Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

(BEM)

Eine interessengerechte Ausgestaltung des Betrieblichen Eingliederungsmanage-

ments (BEM) stellt hohe Anforderungen an die betrieblichen Akteure. Vor allem die

gesetzliche Interessenvertretung ist gefordert, die präventiven Elemente in der

betrieblichen Gesundheitspolitik zu stärken.

Im Seminar wird anhand der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

analysiert, welche Gestaltungsspielräume für Betriebs- und Personalräte bestehen.

Zudem erhalten Sie einen Überblick über wichtige Entscheidungen aus den Bereichen

Datenschutz, Gesundheitsprävention und Kündigungsschutz.

Wir bearbeiten u.a. folgende Themen:

� Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats bei der betrieblichen

Gesundheitsförderung

� Mitbestimmung des Betriebs- und Personalrats bei der Festlegung von

Verfahrensvorschriften

� Einbeziehung externer Akteure

� Datenschutz beim BEM

� Gefährdungsbeurteilung

� BEM als Mittel zur Krankheits- und Kündigungsprävention

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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155

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder

der Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr880,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.27.04.– 29.04.2015 1600-1504275Steinbach/Taunus

Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen

Dieses Seminar wendet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die vor dem

Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM stehen und ihre Entwürfe

überprüfen wollen, oder die ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit einer bereits

vereinbarten Regelung bewerten und diese ggf. nachbessern wollen.

Bei der Regelung des BEM stoßen die Interessenvertretungen auf grundsätzliche

Fragen wie z.B.: Wie lässt sich die betriebliche Handhabung des BEM im Rahmen

einer Betriebs-/Dienstvereinbarung regeln? Ist dies überhaupt notwendig und sinnvoll

oder eher riskant? Was sollten Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung sein?

Das Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema Betriebs-/Dienstvereinbarung

zum BEM, von den juristischen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinba-

rung hin zu entsprechenden betrieblichen Beispielen. Ein Workshop zum Erfahrungs-

austausch und zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von

Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Vorteile bzw. Risiken des Abschlusses einer Betriebs-/Dienstvereinbarung zum BEM

� Welche Erfahrungen bestehen bereits mit dem Abschluss von Betriebs-/

Dienst vereinbarungen? Welche Schlussfolgerungen ziehen wir daraus?

� Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung; welche

Beteiligungsrechte sind betroffen?

� Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche an eine

Vereinbarung

� Beispiele möglicher weiterer Inhalte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung: Wer

organisiert den BEM-Prozess (wie)? Zusammensetzung des BEM-Zirkels, Aufgaben

und Kompetenzen seiner Mitglieder

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Page 156: Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik

156

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder

der Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr320,00 €

Die Tagesverpflegung

ist in der Seminargebühr

bereits enthalten.

Termin/Ort Sem.-Nr.18.03.2015 1600-1503181Frankfurt am Main - DGB-Haus

15.06.2015 1600-1506159Mannheim

28.10.2015 1600-1510281Frankfurt am Main - DGB-Haus

Krankenrückkehr-/Fehlzeitengespräche

Umgang mit Krankendaten und krankheitsbedingten Kündigungen

Aus Angst um ihren Arbeitsplatz gehen Beschäftigte krank zur Arbeit. Arbeitgeber

nutzen Krankenrückkehrgespräche, um Druck auszuüben bzw. die Kündigung vor-

zubereiten. Krankendaten von Beschäftigten werden systematisch gesammelt; es gibt

Krankenstandssenkung als Zielvorgabe, Prämien für Vorgesetzte, Leitfäden zum

Umgang mit Kranken.

Dennoch: Es bleibt illegal, den Gesundheitszustand auszuspionieren, vertrauliche

Krankendaten zu erfragen und systematisch auszuwerten. Auch widersprechen

„Fehlzeitenmanagement“, Krankenrückkehrgespräch u.Ä. dem gesetzlichen Auftrag

zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) in § 84 Abs. 2 SGB IX.

Wie kann sich die Interessenvertretung für den Schutz der Beschäftigten einsetzen?

Was kann sie gegen eine missbräuchliche Praxis in ihrem Betrieb tun? Im Seminar

informieren wir zu diesen Fragen und skizzieren kurz als Alternative das BEM-Verfah-

ren.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Zum Umgang mit Kranken im Betrieb: Was ist Unterstützung, was ist Erpressung?

� Krankenrückkehr-/Gesundheitsgespräche, Fehlzeitenmanagement u.Ä.: Ziele,

Grenzen zur Illegalität

� Arbeitsrechtliche Auswirkungen für Beschäftigte (z.B. „krankheitsbedingte“

Kündigung); Persönlichkeitsrechte

� Datenschutz: Wie gegen Erhebung und Missbrauch von Krankendaten vorgehen?

� Gesetzliche Präventionspflicht des Arbeitgebers, Betriebliches Eingliederungs-

management (Kurzüberblick)

� Mitbestimmungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung,

Rechte der Betroffenen

� Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung, Regelungen zur Arbeitsunfähigkeit

Arbeits- und Gesundheitsschutz

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157

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr580,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.09.02.– 10.02.2015 1600-1502095Mosbach

Grundlagen der Mitbestimmung bei elektronischer Datenverarbeitung

Regelung und Kontrolle des Computereinsatzes in Betriebs- und Dienstvereinbarungen

Viele Betriebs- und Personalräte haben EDV-Programme bzw. IT-Systeme bereits früh-

zeitig in Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen geregelt. Inzwischen ist viel geschehen:

Die damaligen Initiatoren sind nicht mehr Mitglied im Gremium, die Technik hat sich

weiterentwickelt und eventuell wurde inzwischen der Beschäftigtendatenschutz

gesetzlich neu gefasst.

Insbesondere dann, wenn alte Programme ersetzt und neue Computer installiert

werden, stellt sich die Frage, ob solche Vorgänge überhaupt mitbestimmungspflichtig

sind und wie die Regelungen der „alten“ Vereinbarungen auszulegen sind bzw. inwie-

weit die Regelungen eingehalten werden können.

In diesem Seminar wird die Mitbestimmung beim Einsatz von Computersystemen aus

aktueller Sicht betrachtet. Es werden Regelungsansätze vorgestellt, die eine IT-Betriebs-

bzw. Dienstvereinbarung nicht sofort wieder für die nächsten Jahre „im Schrank“

ver schwinden lassen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Mitbestimmungsmöglichkeiten und -grenzen bei IT-Systemen

� Datenschutzrecht auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der

Landesdatenschutzgesetze

� Gesetzliche Kontrollpflichten des Betriebs- bzw. Personalrats

� Kontrollmöglichkeiten zur Einhaltung der vereinbarten Regelungen

� Vorstellung und Diskussion konkreter Regelungsansätze in Betriebs- bzw.

Dienstvereinbarungen

Die Teilnehmer/-innen sind ausdrücklich aufgefordert, eigene Regelungsbeispiele aus

ihren Betrieben/Verwaltungen mitzubringen und zur Diskussion zu stellen.

EDV- und Technologieentwicklung

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ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder der

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV

Seminargebühr580,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Termin/Ort Sem.-Nr.29.09.– 30.09.2015 1600-1509291Mosbach

Arbeitnehmerdatenschutz: Grundlagen

Zulässigkeit und Grenzen der Überwachung und Kontrolle von Beschäftigten

Die elektronische Datenerfassung in Unternehmen und Behörden wird immer um-

fangreicher. Jedes einzelne System kann unbedenklich erscheinen und ist möglicher-

weise auch in einer Dienst- oder Betriebsvereinbarung geregelt. Im Zusammenspiel

lassen sich über diese „harmlosen“ Systeme jedoch Daten erfassen, die nicht nur eine

verdeckte Leistungskontrolle ermöglichen, sondern unter Umständen auch recht

eindrucksvolle Bilder über das Sozialverhalten Einzelner liefern.

Da (fast) jede Technologie prinzipiell zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle einge-

setzt werden kann, ist die Interessenvertretung zwingend bei der Einführung solcher

Systeme zu beteiligen.

Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen rechtlichen Grundlagen, zeigt Gefah-

renpotenziale auf und eröffnet Ihnen Handlungsmöglichkeiten für Ihre Arbeit als

Interessenvertretungsmitglied.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Datenschutz ist Beschäftigtenschutz

� Betriebs-/Personalräte und ihre Aufgaben

� Rechte der Beschäftigten beim Datenschutz – die aktuelle Rechtslage

� Zulässigkeit und Grenzen von Verhaltens- und Leistungskontrollen der

Beschäftigten

� Überblick: Digitaler Arbeits- und Gesundheitsschutz

� Erkennen von Verstößen – Durchsetzen von Rechten

� Fallstricke beim Abschluss von Betriebs- und Dienstvereinbarungen

EDV- und Technologieentwicklung

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Web 2.0 – Blog, Wiki, Facebook & Co.

Überall und jederzeit präsent und überwacht?

Web 2.0 ist in aller Munde – alles ist 2.0! Doch was macht den Einsatz der sozialen

Kommunikations- und Vernetzungstechniken in Unternehmen oder Behörden aus?

Und, viel spannender: Worin bestehen mögliche Konsequenzen für Arbeitsabläufe?

Wo verläuft die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit? Und was bedeutet das für die

Arbeit von Betriebs- und Personalräten?

Auch intern wird zunehmend Web-2.0-Technik eingesetzt. Vielfältige Kooperations-

und Kommunikationsmöglichkeiten für Führungskräfte, die Projektarbeit, die inner-

betriebliche Weiterbildung etc. ergeben sich.

In diesem Seminar erarbeiten wir gemeinsam, welche Bedeutung diese Entwicklung

in den Betrieben und Verwaltungen hat. Sie lernen den Regelungsbedarf und Ihre

Ansatzpunkte als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied kennen und es werden Möglich-

keiten aufgezeigt, wie Sie Web 2.0 für die eigene Interessenvertretungsarbeit nutzen

können.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Web 2.0: Ständige Vernetzung und Kommunikation

� Soziale Netze: Wie Unternehmen oder Behörden diese nutzen können

� Was sind Blogs, Wikis, Social Bookmarks etc.?

� Web 2.0 im Unternehmen (Enterprise 2.0)

� Kooperationsmöglichkeiten mit Standardprodukten wie MS SharePoint®

oder Lotus Sametime® anhand von Beispielen wie virtuellen Projekträumen,

Chats und Blogs

� Erarbeitung von Eckpunkten für eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung

� Nutzung von Blog, Wiki & Co. für die Arbeit der Interessenvertretung

EDV- und Technologieentwicklung

Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 14.07.2015 1600-1507132Frankfurt am Main - Das Spenerhaus

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder, Mitglieder

der Schwerbehinderten-/

Mitarbeitervertretung

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG und

Regelungen für MAV,

§ 96 Abs. 4 SGB IX

Seminargebühr560,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

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160

Einsatz von digitalen Telekommunikationsanlagen im Betrieb

Beteiligungsrechte, Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen

Interessenvertretung

Moderne Telekommunikation, ob im Festnetz oder kabellos, bestimmt immer stärker

unser Arbeitsleben. Komfort und Nutzungsmöglichkeiten werden immer besser. Das

heißt jedoch nicht, dass diese Kommunikationseinrichtungen in der betrieblichen

Praxis immer kompetent und gesetzeskonform genutzt werden.

Nicht selten kommt es vor, dass das Telefonieren mit jeder neuen Anlage komplizierter

und umständlicher wird. Hinzu kommt, dass in der Regel sämtliche Daten der Be-

schäftigten gespeichert werden.

Ein besonderer Fall ist das Telefonieren über die (Computer-)Netzwerke, das soge-

nannte „Voice over IP“. Hier werden Telefongespräche wie Computerdaten behandelt.

Protokollierung und Gesprächsaufzeichnung sind einfach zu realisieren. Aber ist das

alles zulässig?

Interessenvertretungen können dazu beitragen, durch erzwingbare Betriebs- und

Dienstvereinbarungen positiv auf die Gestaltung der Systeme einzuwirken.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Stand der Technik bei digitalen Telefonanlagen

� Funktionsweise – Vorteile und Risiken

� Rechtliche Grundlagen der Beteiligung des Betriebs-/Personalrats

� Technische Gestaltungsmöglichkeiten

� Datenschutz und Mitbestimmung

� Gestaltung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen

EDV- und Technologieentwicklung

Termin/Ort Sem.-Nr.24.11.– 25.11.2015 1600-1511241Mosbach

ZielgruppeBetriebs-/Personalrats-

mitglieder

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr580,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

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161

Wirtschaftliche Angelegenheiten

BWL-Know-how, nicht nur für Einsteiger/-innen

Betriebswirtschaftliches Basiswissen „spielerisch“ erlernen

Die Auswirkungen von unternehmerischen Entscheidungen auf den Jahresabschluss

verstehen, mit den Grundzügen des Rechnungswesens vertraut sein, die Unterneh-

mensergebnisse anhand von Kennzahlen analysieren und bewerten: Diese Kompe-

tenzen vermittelt das Seminar in spielerischer Weise.

Unabhängig davon, ob Sie über keine oder nur über geringe Vorkenntnisse verfügen

oder ob Sie Ihr Wissen einfach nur „auffrischen“ möchten: Sie erhalten fundiertes

betriebswirtschaftliches Basiswissen.

Mithilfe einer Simulation führen Sie ein Unternehmen über mehrere Jahre. Sie wen-

den dabei die wichtigsten Hebel zur Verbesserung der Profitabilität an. So erfahren

Sie, wie eine Unternehmensleitung mit ihrem Handeln die Produktivität und Wirt-

schaftlichkeit beeinflusst. Die Auswirkungen dieser Entscheidungen und Maßnahmen

werden für Sie transparent und leicht nachvollziehbar.

Mit diesem Basiswissen erhalten Sie die Möglichkeit, eigene Positionen in der Diskus-

sion mit der Unternehmensleitung über wirtschaftliche Angelegenheiten zu entwi-

ckeln.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Simulation der Auswirkungen von Unternehmensentscheidungen

� Grundzüge des Rechnungswesens, Aktiva/Passiva, Gewinn- und Verlustrechnung

(GuV), Kapitalflussrechnung

� Errechnung und Bewertung von Kennzahlen

� Unternehmerische Entscheidungen und Maßnahmen sowie ihre Auswirkungen

auf die Beschäftigten

� Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten gemäß BetrVG

Termin/Ort Sem.-Nr.29.06.– 01.07.2015 1600-1506295Steinbach/Taunus

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die

häufig mit wirtschaftlichen

Angelegenheiten zu tun

haben; Betriebsratsmit-

glieder in Wirtschaftsaus-

schüssen und Aufsichts-

räten

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr740,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

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162

Betriebswirtschaftliches Basiswissen für Neueinsteiger und Auffrischer

Handwerkszeug für den praktischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen

Über seine Organe kann sich der Betriebsrat wichtige Informationen über die wirt-

schaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens beschaffen. Dies gilt auch für die

Unternehmensplanung, anhand derer er frühzeitig Hinweise auf mögliche Verände-

rungen im Unternehmen und geplante ökonomische Auswirkungen erhalten kann.

In diesem Seminar eignen Sie sich Handwerkszeug für den alltäglichen und prak-

tischen Umgang mit wirtschaftlichen Informationen im Unternehmen an.

Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:

� Wirtschaftliche Themengebiete für den Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat

� Informationsbeschaffung und -aufbereitung

� Unternehmensformen und Größenklassen als Basis für die Erstellung, Prüfung und

Offenlegung des Jahresabschlusses

� Der Wirtschaftsprüferbericht und seine Aussagefähigkeit

� Bestandteile und wichtige Begriffe des Jahresabschlusses

� Sinn und Zweck des Reportings (Berichtswesen), wichtige Begriffe

Wirtschaftliche Angelegenheiten

Termin/Ort Sem.-Nr.23.03.– 25.03.2015 1600-1503238Steinbach/Taunus

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die

häufig mit wirtschaftlichen

Angelegenheiten zu tun

haben; Betriebsratsmit-

glieder in Wirtschaftsaus-

schüssen und Aufsichts-

räten

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr745,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

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163

Wirtschaftliche Angelegenheiten

Unternehmenskennzahlen und -steuerung

Praktische Arbeit mit den Kennzahlen des Unternehmens: Was sagen sie, und was

sagen sie nicht?

Wirtschaftliche Kennzahlen bestimmen den Alltag im Unternehmen. Kennzahlen,

die sich auf den Jahresabschluss stützen, sind vergangenheitsbezogen. Diese haben

durchaus ihre Berechtigung.

Es ist für ein funktionierendes Unternehmen aber unerlässlich, auch mit in die Zukunft

gerichteten (Plan-)Zahlen zu arbeiten. Dabei müssen ausreichend Mittel zur Verfügung

stehen, um das geplante Umsatz- und Ergebnisziel zu erreichen.

In diesem Seminar geht es um Wege von der vergangenheitsorientierten Buchhal-

tungssicht zum zukunftsorientierten Steuern des Unternehmens.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Wirtschaftliche Grundprinzipien

� Quantitative und qualitative Messkriterien im Unternehmen

� Individuell sinnvolle Kennzahlen auswählen und Sollwerte bestimmen

� Wirtschaftliche Steuerungsgrößen im Unternehmen für den Betriebsrat;

Kennzahleninformationssystem

� Controlling als Instrument der Unternehmenssteuerung

� Personalkennzahlen und Personalplanung

Termin/Ort Sem.-Nr.04.05.– 06.05.2015 1600-1505045Steinbach/Taunus

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die

häufig mit wirtschaftlichen

Angelegenheiten zu tun

haben; Betriebsratsmit-

glieder in Wirtschaftsaus-

schüssen und Aufsichts-

räten

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr745,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenIn Kooperation mit dem

Bildungswerk Rhein/Main

e.V. und EWR-Consulting,

Frankfurt am Main

„Unser Bildungsanbieter ver.di b+b organisiert für uns Seminare und Konferenzen, die von den

Teilnehmenden gerne besucht werden, da die Inhalte aktuell sind und die Atmosphäre gut ist.“

Anja WillmannGewerkschaftssekretärin, Fachbereich Medien, Kunst und Industrie, ver.di Frankfurt am Main

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164

Operative Unternehmensplanung und Krisenfrüherkennung

Formen von Unternehmenskrisen und deren Früherkennung

Oft lassen sich Unternehmenskrisen bereits in einem frühen Stadium erkennen. Der

Betriebsrat kann mit einfachen Mitteln wichtige Erkenntnisse aus dem Handeln (oder

auch Nicht-Handeln) der Unternehmensleitung gewinnen.

Um Unternehmenskrisen zu vermeiden, ist Innovation ein Schlüssel zum Erfolg. Ein

Investitions- und Innovationsstau führt in der Zukunft nicht selten zu höheren Kosten.

Dies wirkt sich nachteilig aus, da Wettbewerber am Markt preisgünstiger auftreten

können.

Während des Seminars wird unter anderem folgenden Fragen nachgegangen: Wie

wird die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens bewertet? Wie gut ist ein Unter-

nehmen aufgestellt? Drohen in absehbarer Zeit eventuell unangenehme Maßnah-

men, wie beispielsweise Personalabbau?

Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:

� Mittel zur Krisenfrüherkennung

� Veränderungs- und Innovationsprozesse

� Insourcing und Outsourcing/Make-or-buy-Analysen

� Beschäftigungssicherungsmaßnahmen

Termin/Ort Sem.-Nr.21.09.– 23.09.2015 1600-1509216Steinbach/Taunus

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die

häufig mit wirtschaftlichen

Angelegenheiten zu tun

haben; Betriebsratsmit-

glieder in Wirtschaftsaus-

schüssen und Aufsichts-

räten

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr745,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenIn Kooperation mit dem

Bildungswerk Rhein/Main

e.V. und EWR-Consulting,

Frankfurt am Main

Wirtschaftliche Angelegenheiten

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Wirtschaftliche Angelegenheiten

Langfristige Unternehmensplanung und Strategien

Unternehmensstrategien entwickeln, einführen und steuern

Unternehmenslenker benutzen unterschiedliche betriebswirtschaftliche Modelle und

Analysewerkzeuge zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage und zur Unterstützung

strategischer Entscheidungen.

In der Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber werden Betriebsräte häufig mit den

Ergebnissen dieser wirtschaftlichen Betrachtungen konfrontiert. In diesem Zusam-

menhang werden auch gerne blumige Begriffe wie „Cash Cow“, „low hanging fruits“

oder „local footprint“ benutzt. Was aber verbirgt sich hinter diesen Modellen und

Begriffen, und woraus leiten sie sich ab?

Im Seminar werden grundlegende Begriffe der verschiedenen Unternehmensstrate-

gien erläutert und voneinander abgegrenzt. Darauf aufbauend werden visuelle Analy-

sewerkzeuge vorgestellt, die gerne seitens des Managements benutzt werden.

Das Ziel ist es, die jeweiligen Zusammenhänge einfach und kompakt darzustellen.

Hierbei werden die verschiedenen Modelle vorgestellt und erläutert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken erkennen

� Strategische Ergebnisplanung

� Strategien ableiten

� Strategien steuern mithilfe einer Balanced Scorecard

� Strategische Beschäftigungssicherung

Termin/Ort Sem.-Nr.16.11.– 18.11.2015 1600-1511168Steinbach/Taunus

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder, die

häufig mit wirtschaftlichen

Angelegenheiten zu tun

haben; Betriebsratsmit-

glieder in Wirtschaftsaus-

schüssen und Aufsichts-

räten

Branche/Bereichalle

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr745,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenIn Kooperation mit dem

Bildungswerk Rhein/Main

und EWR-Consulting,

Frankfurt am Main

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166

Wir gründen einen Wirtschaftsausschuss!

Gründe, Voraussetzungen und Umsetzung der Einrichtung eines Wirtschaftsaus-

schusses

In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert beschäftigten Arbeit-

nehmerinnen/Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Obwohl es sich

hierbei um eine „Muss“-Bestimmung handelt, wird diese häufig nicht umgesetzt.

Dabei handelt es sich beim Wirtschaftsausschuss um ein Beratungsgremium, dessen

Mitglieder vom Betriebsrat bestellt werden, das mit dem Arbeitgeber wirtschaftliche

Angelegenheiten berät und dem Betriebsrat Bericht erstattet. Als Grundlage für die

Betriebsratsarbeit sind die dem Wirtschaftsausschuss zugänglichen Informationen

unverzichtbar.

Ausgehend von den Voraussetzungen seiner Gründung über die Klärung seiner

Zuständigkeiten, Arbeitsweisen, Rechte und Pflichten behandelt das Seminar die

strategische Relevanz des Wirtschaftsausschusses (WA).

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung

� Klärung des Konzern-, Unternehmens- und Betriebsbegriffs

� Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses und Rechtsstellung der

WA-Mitglieder

� Der Wirtschaftsausschuss als Teil des Informationsgeflechts des Betriebsrats

� Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber

� Rechtliche Grundlage und Beteiligungsrechte des Betriebsrats

Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat

ZielgruppeBetriebs-/Gesamtbetriebs-

rats mitglieder

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

BemerkungenWir bieten dieses Seminar

auf Anfrage als Inhouse-

Schulung an.

Bitte nehmen Sie dazu

Kontakt mit uns auf.

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Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat

Wirtschaftsausschuss I

Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen

Mitwirkung

Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertre-

tung zur Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten.

In diesem Seminar werden neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflich-

ten des Wirtschaftsausschusses typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit

bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsaus-

schusses praxisorientiert kennen. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Fachbegriffe

und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung der Beschäftigten werden Ihnen

erläutert.

Sie setzen sich im Seminar mit der Struktur und den Inhalten des Jahresabschlusses

und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV),

auseinander. Dabei wird die strategische Bedeutung des Wirtschaftsaus schusses für

die Arbeit der Interessenvertretung behandelt und diskutiert.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtliche Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 ff. BetrVG)

� Planung und Organisation der Arbeit des Wirtschaftsausschusses

� Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten

� Durchsetzung der Informations- und Beratungsrechte

� Unternehmensplanung und -steuerung

� Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses

Termin/Ort Sem.-Nr.02.03.– 06.03.2015 1600-1503027Mosbach

07.09.– 11.09.2015 1600-1509077Mosbach

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder in

Wirtschaftsausschüssen

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr1.125,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

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Wirtschaftsausschuss II

Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht

Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat

und Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die wirtschaftliche

Lage des Unternehmens. In diesem Seminar wird er Ihnen auf leicht verständliche Art

und Weise erklärt und gut nachvollziehbar erläutert. Dabei werden seine Bestand-

teile Schritt für Schritt unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die

gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erklärt.

Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in der Bilanz und der Gewinn-

und Verlustrechnung, unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungs gesetzes

(BilMoG), erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und

des Lageberichts im Jahresabschluss klären.

Im Seminar werden Ihnen ausgewählte Kennzahlen dargestellt und praktische Hin-

weise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Rechtsform sowie Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen

� Rechtliche Grundlagen und Bestandteile des Jahresabschlusses

� Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und

Verlustrechnung (GuV)

� Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs

� Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des

Wirtschaftsprüferberichts

� Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung

Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat

Termin/Ort Sem.-Nr.22.06.– 26.06.2015 1600-1506229Mosbach

09.11.– 13.11.2015 1600-1511096Mosbach

ZielgruppeBetriebsratsmitglieder in

Wirtschaftsausschüssen

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-Grund-

seminars sowie des

Seminars „Wirtschafts-

ausschuss I“

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühr1.125,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

Page 169: Seminare für Interessenvertretungen Hessen 2015+file++5444...Achtung, ic h kann nic ht me hr! Sinn und Zweck von Überlastungsanzeigen 143 Wenn nichts mehr geht: Burn-out Burn-out-Problematik

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ZielgruppeWahlvorstandsmitglieder

Freistellung§ 675 i.V.m. § 670 BGB

BemerkungWir bieten diese eintägigen

Wahlvorstandsschulungen

(getrennt nach Mitbestim-

mungsgesetz oder nach

Drittelbeteiligungsgesetz)

auf Anfrage als Inhouse-

Schulung an.

Bitte nehmen Sie dazu

Kontakt mit uns auf.

Wahlvorstandsschulung: Aufsichtsratswahlen

Wahlen der Arbeitnehmervertreter/-innen nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976

bzw. nach dem Drittelbeteiligungsgesetz

Aufsichtsratswahlen rechtssicher zu bewältigen, ist die Aufgabe besonderer Wahl-

vorstände. Mitglieder von Wahlvorständen lernen in diesem Seminar die Besonder-

heiten des jeweiligen Verfahrens kennen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Geltungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes bzw.

des Drittelbeteiligungsgesetzes

� Wahlen im Betrieb, Unternehmen bzw. Konzern

� Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrieb, Unternehmen, Konzern) Geschäftsführung des Wahlvorstands (Betrie

� Bekanntmachungspflichten

� Abstimmung über die Art der Wahl

� e Wahl von Delegierten, Wahl durch Delegierte

� ägeWählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschläge Wählerliste, Wahlausschreiben, Wahlvorschl

� chrift und Bekanntmachung des Stimmabgabe, Stimmenauszählung, Nieders

Wahlergebnisses

Wirtschaftsausschuss/Aufsichtsrat

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170

Mut gehört dazu

Die eigenen Potenziale erkennen und verwirklichen

Umstrukturierungen gehen nicht spurlos an Betrieben bzw. Dienststellen vorüber. Wer

die neuen Anforderungen erfüllen will, muss Veränderungen aktiv, kreativ und flexibel

nutzen und den Wandel als Chance begreifen. Besonders Frauen haben jedoch selten

gelernt, ihren eigenen Weg konsequent zu verfolgen und verlieren durch ihre Mehr-

fachbelastung das Wesentliche für sich selbst aus den Augen.

Dieses Seminar unterstützt die Teilnehmerinnen in ihrem Zielfindungsprozess bei ihrer

Arbeit als gesetzliche Interessenvertreterin. Wir entwerfen auf die individuelle Persön-

lichkeit abgestimmte Methoden, um die eigenen Potenziale zu erkennen und entwi-

ckeln bedürfnisorientierte, situationsangemessene Strategien zur Verbesserung der

Handlungsflexibilität.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

� Warum Selbstsicherheit so wichtig für Frauen ist

� Selbstbewusstheit und persönliche Präsenz

� Deutliche Fremdwahrnehmung

� Kontaktverhalten und klare Ich-Du-Beziehung

� Konkrete persönliche Zielvorstellung

Frauen

Termin/Ort Sem.-Nr.13.07.– 15.07.2015 1900-1507132MosbachKooperationsseminar mit ver.di b+b Baden-Württemberg

ZielgruppeWeibliche Betriebs-/

Personalrats mitglieder

ReferentinHeidrun Essler

Branche/Bereichalle

Teilnahme-

voraussetzungenBesuch des BR-/PR-Grund-

seminars

Freistellung§ 37 Abs. 6 BetrVG,

§ 46 Abs. 6 BPersVG,

analog LPersVG

Seminargebühr695,00 €

Hinzu kommen die

Kosten der Tagungsstätte,

s. Seite 174 ff.

BemerkungenEine Teilnahme ist nur

nach vorheriger Kosten-

übernahmeerklärung des

Arbeitgebers/der Dienst-

stelle möglich.

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Ergänzend zu den Angeboten in diesem Programm bieten wir Ihnen

weiterführende Seminare als ein- oder mehrtägige Veranstaltungen.

Diese Seminare greifen aktuelle Themen und Entwicklungen auf und

richten sich an alle Zielgruppen oder an Interessenvertretungen aus

bestimmten Betrieben oder Branchen. Nähere Informationen dazu

erhalten Sie mit einer separaten Ausschreibung bzw. aktuell auf

unserer Homepage: hessen.verdi-bub.de.

Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen

Unser Tipp: gewerkschaftspolitische Seminare

Die ver.di-Bildungsstätten führen etliche Seminare mit Frei-

stellungs möglich keiten nach Bildungsurlaubs ge setzen und

Sonderurlaubsverordnungen durch. Die Kosten für gewerk-

schaftspolitische Seminare werden für ver.di-Mitglieder von

ver.di getragen.

Bitte wenden Sie sich an:

� ver.di

Abt. Gewerkschaftliche Bildung

Paula-Thiede-Ufer 10

10179 Berlin

� die örtlichen ver.di-Gliederungen bzw.

den ver.di-Landesbezirk

oder unter www.verdi.de

Bildungsplanung mit System

Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Aufgaben und Ziele Ihres

Gremiums. Wir prüfen, inwieweit die dafür nötigen Kenntnisse bereits

vorhanden sind. Auf Basis des Informationsbedarfs planen wir nun

eine gezielte Weiterbildung – mit Inhalten, die betriebliche Rahmen-

bedingungen selbstverständlich genauso berücksichtigen wie recht-

liche Vorschriften.

Vereinbaren Sie einen Kontakttermin mit uns; wir kommen gerne auch

direkt zu Ihnen in die Sitzung.

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Zusätzliches Wissen für gezielte Anforderungen

Mit unserer Beratung zum passenden Seminar

Sie möchten wissen, welches Seminar das richtige für Sie ist? Wir

beraten Sie individuell, sorgfältig und gezielt, klären mit Ihnen

spezifische Anforderungen und unterbreiten Ihnen ein Angebot.

Rufen Sie uns einfach an: Fon 069 257 824-0.

Maßgeschneiderte Seminare

Wir entwickeln für Sie spezielle Seminare, die genau auf aktuelle

Fragestellungen im Unternehmen und in Ihrer Interessenvertretung

zugeschnitten sind und auf Wunsch als Inhouse-Seminare durch-

geführt werden:

� wenn spezielle betriebsspezifische Probleme bestehen

� wenn aus aktuellem Anlass ein kurzfristiger Weiterbildungsbedarf

entsteht

� wenn Sie die Zusammenarbeit im Gremium verbessern möchten.

Mögliche Themenbeispiele:

� Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung

� Betriebsänderungen

� Betriebliches Eingliederungsmanagement

� Überlastungsanzeigen

� Stellenbewertung und Eingruppierung

� Arbeits- und Planungsklausuren

� Wahlvorstandsschulungen.

Individuelles Training für Vorsitzende und Gremien

Sie wollen Ihre Arbeit effektiver gestalten? Sie wollen Konflikte klären?

Sie wollen ein starkes Team formen? Ein Einzelcoaching für Sie als

Vorsitzende/-n oder Stellvertreter/-in ist dabei möglicherweise genauso

sinnvoll wie ein Workshop mit dem gesamten Gremium. In jedem Fall

erhalten Sie nicht nur Denkanstöße und Anregungen für gezielte

Veränderungen, sondern auch Unterstützung bei der schrittweisen

Um setzung. Denn da Entwicklungsprozesse ihre Zeit benötigen und

häufig nicht reibungslos verlaufen, begleiten wir Sie auch über einen

längeren Zeitraum und beraten Sie bei auftretenden Schwierigkeiten.

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Melden Sie sich bei uns an

Da einige Seminare erfahrungsgemäß schnell ausgebucht sind und die

Teilnehmer(innen)zahl begrenzt ist, melden Sie sich am besten frühzei-

tig an. Bitte benutzen Sie dazu das Formular auf Seite 191. Nachdem

wir Ihre Anmeldung erhalten haben, bekommen Sie von uns eine

Anmeldebestätigung mit einem Themenplan. Die Reservierung erfolgt

in der Reihenfolge der schriftlichen Anmeldungen. Sollten die Anmel-

dungen die festgelegte Teilnehmer(innen)zahl überschreiten, wird eine

Warteliste angelegt. Wenn Sie nur noch einen Platz auf der Warteliste

erhalten haben oder wenn ein Platz in einem Seminar frei wird, infor-

mieren wir Sie umgehend.

Wir reservieren Hotels und Tagungsstätten

Die Reservierung am Standort des Seminars übernehmen wir für alle

Teilnehmer/-innen (siehe Teilnahmebedingungen). Da wir die Häuser

mehrfach im Jahr belegen, erhalten wir in der Regel günstige Pau-

schalen, die wir gerne an Sie weitergeben. Den vereinbarten Gesamt-

preis rechnet die Tagungsstätte direkt mit Ihnen bzw. mit Ihrem Arbeit-

geber ab.

Ihre Einladung und Rechnung

Vor Seminarbeginn erhalten Sie eine Einladung mit Anreisebeschrei-

bung und weiteren Informationen zum Seminar sowie die Rechnung

über die Seminargebühr. Bitte leiten Sie die Rechnung an die zustän-

dige Stelle Ihres Betriebs oder Ihrer Dienststelle weiter, damit die Zah-

lung noch vor dem Seminartermin erfolgen kann (siehe Teilnahmebe-

dingungen). Vom Hotel bzw. von der Tagungsstätte erhalten Sie eine

weitere Rechnung über die Übernachtungs- und Verpflegungskosten.

Wenn Sie stornieren müssen

Sollten Sie gezwungen sein, eine Seminarbuchung zu stornieren, muss

die Absage schriftlich bei uns eingehen. Hinweise zu den Stornofristen

und -kosten finden Sie in unseren Teilnahmebedingungen auf Seite 192.

Bitte denken Sie in jedem Fall daran, Ihre Hotelbuchung ebenfalls zu

stornieren, da Ihnen das Hotel andernfalls die Kosten in Rechnung

stellt.

Wenn wir absagen müssen

Sollten wir aus wichtigen Gründen ein Seminar absagen müssen, teilen

wir Ihnen dies umgehend mit. Wir bemühen uns schnellstmöglich um

einen Ersatztermin. Sollten Sie diesen nicht wahrnehmen können,

erhalten Sie die bereits gezahlte Seminargebühr selbstverständlich in

voller Höhe zurück.

Hinweise zu unseren Seminaren

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174

Unsere Tagungsstätten ...

... sind gut ausgestattete ver.di-Bildungszentren oder Tagungshotels.

Sie sind ganz auf den Seminarbetrieb eingestellt und bieten Ihnen

optimale Arbeits- und Lernbedingungen. Darüber hinaus haben Sie

dort viele Möglichkeiten, Ihre Freizeit zu gestalten und den Tag aus-

klingen zu lassen.

Seminare mit Übernachtung

Mehrtägige Seminare mit Übernachtung bieten einen hervorragen-

den Rahmen, um neues Wissen aufzunehmen. Da Sie während Ihres

gesamten Aufenthalts rundum versorgt werden, können Sie sich

ganz auf das Seminar konzentrieren. In der Freizeit lassen Sie die

Erlebnisse des Tages Revue passieren, tauschen Erfahrungen und

Meinungen aus – oder entspannen sich einfach.

Kinderbetreuung

Sollten Sie eine Kinderbetreuung benötigen, so nehmen Sie bitte recht-

zeitig vorher Kontakt mit uns auf.

� ver.di-Bildungszentren

ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“

Das Bildungszentrum liegt mit Blick auf den Wannsee im Grünen Berlins

und ist zugleich sehr gut mit Bahn oder Auto zu erreichen. Es bietet

moderne Räumlichkeiten für effektives, kreatives Arbeiten. 9 flexible

Seminar- und 7 Gruppenräume sind mit moderner Tagungstechnik

ausgestattet, in allen Seminarbereichen und Gäste zimmern steht WLAN

zur Verfügung. Die 70 modernen Einzel- und 13 Dop pelzimmer verfü-

gen über Telefon, Radiowecker, Fön und Fernseher. Freizeitangebote:

Restaurant, Kino, Kicker, Tischtennis und Dart. Für Außenaktivitäten

stehen 20 moderne Fahrräder, eine Boulebahn, eine Sonnenterrasse

und eine Liegewiese für sonnige Tage zur Verfügung; es werden

zudem Stadtführungen und Besichtigungen angeboten.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Koblanckstr. 10 3-Tages-Seminar: 240,00 €

14109 Berlin (Wannsee) 4-Tages-Seminar: 346,00 €

Fon 030 806 713-0 Wochenseminar: 466,00 €

www.bbz.verdi.de

ver.di-Bildungszentrum Haus Brannenburg

Die Bildungsstätte liegt am Fuß des Wendelsteins, in herrlicher obe r-

bayerischer Landschaft. Sie bietet alle Voraussetzungen für einen

gelungenen Aufenthalt im Rahmen von Seminaren, Workshops und

Tagungen ebenso wie für Freizeit und Erholung. Die 5 Seminar- und

7 Gruppenräume sind mit neuester Tagungstechnik ausgestattet. Alle

Zimmer sind modern mit Bad/WC und Fernseher eingerichtet und

verfügen größtenteils über einen Balkon. Rund um das leibliche Wohl

bleiben keine Wünsche offen, und am Abend lädt das Kamin-Stüberl

zum Entspannen ein. Ein Wellnessbereich mit Sauna trägt zum körper-

lichen Wohlbefinden bei, es gibt eine Kegelbahn sowie Tischtennis,

Unsere Tagungsstätten

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Unsere Tagungsstätten

Billard und Dart sowie ein Freiluft-Schachspiel und einen Bauern-

garten.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Schrofenstr. 32 3-Tages-Seminar: 299,00 €

83098 Brannenburg Wochenseminar: 553,00 €

Fon 08034 905-0

www.haus-brannenburg.de

ver.di-Bildungszentrum Gladenbach

Das Bildungszentrum Gladenbach liegt zwischen Marburg und Gießen

zentral in Hessen. Es verfügt über moderne Seminar technik und bestens

ausgestattete Seminar- und Gruppenarbeitsräume, außerdem über

einen Computerraum. Das Haus ist mit WLAN ausgestattet. Das Frei-

zeitangebot ist vielfältig und bietet u.a. Sauna, Dampfbad, eine

Freizeit halle mit Tischtennis, Billard, Kicker und Fitnessgeräten. Das

Haus ist umgeben von Wanderwegen und Trimmpfaden. Eine Kegel-

bahn und eine gemütliche Kneipe runden das Freizeitangebot ab. Für

das leibliche Wohl wird bestens gesorgt. Auf Wunsch wird auch alter-

native Kost angeboten. In 108 modern eingerichteten Zimmern, mit

Dusche und WC, Fernseher, Radio wecker und Telefon, bietet das Haus

seinen Gästen einen angenehmen Aufenthalt.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Schloßallee 33 2-Tages-Seminar: 145,00 €

35075 Gladenbach 3-Tages-Seminar: 265,00 €

Fon 06462 9180-0 Wochenseminar (Mo – Fr): 501,00 €

www.verdi-gladenbach.de Wochenseminar (So – Fr): 593,00 €

ver.di-Bildungszentrum „Michael-Rott-Schule“ in Mosbach

Zentrum für gewerkschaftliche Bildung

Das Bildungszentrum Mosbach liegt am Rande von Mosbach/Neckar

auf einem Berg rücken, mit weitem Blick über den Odenwald. Es bietet

mit 6 Semi nar- und 10 Gruppenräumen eine angenehme und professi-

onelle Lern atmosphäre. Die Räume sind mit modernen Medien und

Kommuni ka tions systemen ausgestattet, im Haus existiert eine Freizeit-

und Fachbibliothek. Die 78 Einzel - und 2 Doppelzimmer mit Telefon,

Fernseher, Internetzugang über WLAN, Dusche und WC (davon

2 behin derten gerecht) sind hell, freundlich und komfortabel. Das

Bildungs zentrum bietet u.a. Billard, Kegelbahn, Tischtennis, kosten-

losen Fahrrad verleih, eine bewirtete Bauernstube und eine Sonnen-

terrasse.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Am Wasserturm 1–3 2-Tages-Seminar: 157,00 €

74821 Mosbach 3-Tages-Seminar: 279,00 €

Fon 06261 942-0 4-Tages-Seminar: 401,00 €

www.bst-mosbach.verdi.de Wochenseminar (Mo – Fr): 523,00 €

Wochenseminar (So – Fr): 610,00 €

Vorabendanreise mit Abendessen

und Frühstück: 87,00 €

ver.di-Jugendbildungsstätte Haus Naumburg

Das Haus liegt in einem waldreichen Feriengebiet süd westlich von

Kassel, verfügt über 5 Seminarräume mit professioneller Ausstattung

und gute Freizeitmöglich keiten (u.a. Billard, Kicker, Bistro, Fitness-

raum). Die Unterbringung erfolgt in der Regel in an sprechenden Doppel-

zimmern mit Dusche und WC.

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Unsere Tagungsstätten

Anschrift: Preise:

Unter den Linden 30 3-Tages-Seminar:

34311 Naumburg DZ 220,00 €; EZ 240,00 €

Fon 05625 9997- 0 Wochenseminar (Mo – Fr):

www.haus-naumburg.de DZ 410,00 €; EZ 450,00 €

Wochenseminar (So – Fr):

DZ 470,00 €; EZ 520,00 €

ver.di-Bildungszentrum Walsrode

Das moderne, freundliche Haus mit gehobenem Standard liegt in

ruhiger Lage am Waldrand, ca. 100 km von Hamburg entfernt, am

Rande der Lüneburger Heide. Die Seminarräume sind hell und freund-

lich und mit professioneller Seminartechnik ausgestattet. Die Unter-

bringung erfolgt in Einzelzimmern mit Dusche/WC, Fernseher, Telefon

und Radiowecker; im gesamten Haus gibt es kostenlosen WLAN-

Zugang. Zur Entspannung in der Freizeit stehen ein schöner Winter-

garten, eine Terrasse und eine Sauna zur Verfügung. Sportangebote:

Fitnessraum, Tischtennis, Kegelbahn, Bouleplatz, Fahrradverleih,

Nordic Walking, Yoga.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Sunderstr. 77 3-Tages-Seminar: 272,00 €

29664 Walsrode 4-Tages-Seminar: 395,00 €

Fon 05161 9790 Wochenseminar (Mo – Fr): 518,00 €

www.verdi-walsrode.de

� Weitere Tagungsstätten | Mit Übernachtung

Biohotel Bayerischer Wirt

Schöne Tagungsräume mit Blick ins Grüne und 100% biologische,

regionale, gesundheitsbewusste und bayerische Küche. Nach dem

Seminar laden Salzgrotte und Salzsauna zum Entspannen ein.

Anschrift:

Neuburger Str. 122 2-Tages-Seminar: 219,00 €

86167 Augsburg 3-Tages-Seminar: 378,00 €

Fon 0821 790 975-0 Wochenseminar: 695,00 €

www.bayerischer-wirt.de

Hotel Hartl´s Lindenmühle

Das Hotel liegt im wunderschönen Fichtelgebirgskurort Bad Berneck

und bietet mit Hallenbad, Sauna und großem Wellness-Angebot auch

außerhalb des Seminarbetriebs viel Abwechslung.

Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):

Kolonnadenweg 1 Wochenseminar: 424,00 €

95460 Bad Berneck

Fon 09273 50065-0

www.lindenmuehle.de

Landhotel Betz

Am Rand des Kurgebiets von Bad Soden-Salmünster, im Kinzigtal

zwischen Vogelsberg und Spessart, befindet sich in schöner Lage das

Landhotel Betz. Das für Tagungen professionell ausgestattete Haus

(u.a. WLAN) verfügt über 65 Zimmer und bietet mit guter Verpflegung

und vielen Freizeitmöglichkeiten (u.a. eigenes Hallenbad, Sauna und

Solarium) eine angenehme Atmosphäre.

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Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Brüder-Grimm-Str. 21 2-Tages-Seminar: 165,00 €

63628 Bad Soden-Salmünster 3-Tages-Seminar: 288,00 €

Fon 06056 739-0 Wochenseminar (Mo – Fr): 534,00 €

www.landhotel-betz.de Vorabendanreise mit Abendessen

und Frühstück: 81,00 €

Hotel Arvena Reichsstadt

Mit Sauna und nahe gelegener Frankentherme bietet das Hotel auch

Möglichkeiten zur Entspannung nach dem Seminar.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Pastoriusstr. 5 3-Tages-Seminar: 334,00 €

91438 Bad Windsheim Wochenseminar: 616,00 €

Fon 09841 9070

www.arvena-reichsstadt.de

Hotel Fuchsbräu

Im schönen Altmühltal gelegen, bietet das Hotel neben ausgezeichne-

ten Seminarbedingungen auch einen Wellnessbereich mit Hallenbad,

Sauna und Massagen.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Hauptstr. 23 3-Tages-Seminar: 322,00 €

92339 Beilngries Wochenseminar: 598,00 €

Fon 08461 6520

www.fuchsbraeu.de

Posthotel Traube

Das Hotel liegt zentral in der hübschen historischen Innenstadt Donau-

wörths. Komfort und familiäres Engagement bilden den Rahmen für

die persönliche Atmosphäre in diesem traditionsreichen Hotel.

Einen Hauch Stadtgeschichte können Sie nach dem Seminar beim

Altstadtbummel einfangen.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Kapellstr. 14-16 3-Tages-Seminar: 280,00 €

86609 Donauwörth Wochenseminar: 520,00 €

Fon 0906 706 440

www.posthotel-traube.de

Park Inn by Radisson Hotel Dortmund

Das 4-Sterne-Hotel liegt mitten in der City von Dortmund und verfügt

über 121 komfortabel eingerichtete Zimmer. Das Hotel ist gut vom

Hauptbahnhof Dortmund mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar;

für Anreisende mit dem Auto gibt es am Haus und in der Umgebung

(kostenpflichtige) Parkmöglichkeiten. Die Seminarräume sind mit

multi funktionaler Seminartechnik ausgestattet.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Olpe 2 3-Tages-Seminar: 322,50 €

44135 Dortmund Wochenseminar (Mo-Fr): 556,50 €

Fon 0231 543 200

www.park-inn-dortmund.de

Unsere Tagungsstätten

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Hotel Kapellenberg

Sehr schön zwischen Weinbergen und Main gelegen, bietet das Hotel

einen idealen Rahmen für Seminare.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Am Kapellenberg 2/ 3-Tages-Seminar: 377,00 €

Würzburger Str. 50 Wochenseminar: 702,00 €

97246 Eibelstadt

Fon 09303 980 070

www.hotel-kapellenberg.de

Mövenpick Hotel Essen

Das 4-Sterne-Hotel liegt direkt in der City gegenüber dem Hauptbahn-

hof. Für Anreisende mit dem Auto gibt es in unmittelbarer Nähe ein be-

wachtes Parkhaus (kostenpflichtig). Alle Zimmer sind mit Klimaanlage,

TV/Radio, WLAN, Fön, Minibar und Safe ausgestattet. Den externen

Sauna- und Fitnessbereich können Hotelgäste kostenfrei nutzen. Die

Seminarräume sind mit zeitgemäßer Tagungstechnik ausgestattet.

Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):

Am Hauptbahnhof 2 3-Tages-Seminar: 500,00 €

45127 Essen

Fon 0201 1708-0

www.moevenpick-essen.com

Frankenauer Hof

Das barrierefreie Haus bietet einen neuen Seminarbereich mit moder-

ner Technik. In der schönen Umgebung des Nationalparks Kellerwald-

Edersee können Sie sich erholen und Energie tanken, um optimale

Lernergebnisse zu erzielen.

Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):

Eichenwaldstr. 1 2-Tages-Seminar: 190,00 €

35110 Frankenau

Fon 06455 75583-0

www.frankenauer-hof.de

Das Spenerhaus • Hotel und Tagungszentrum

am Dominikanerkloster

Die zentrale und doch ruhige Lage am Börneplatz – in unmittelbarer

Nähe zum Kaiserdom, zum Römer und zur Einkaufsstraße Zeil, – ist ein

idealer Ausgangspunkt zur Erkundung der Goethestadt Frankfurt, mit

ihren zahlreichen Museen und Sehenswürdigkeiten. Gleichzeitig bietet

das Tagungszentrum eine umfassende Infrastruktur mit Seminar-

räumen, einem Kongresssaal und modernster Tagungstechnik. Die

36 Zimmer sind alle mit Bad oder Dusche und WC, Telefon, Sat-TV,

Kühlschrank sowie kostenlosem Internetzugang ausgestattet. Zwei

der vorhandenen Zimmer sind barrierefrei gestaltet.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Dominikanergasse 5 2-Tages-Seminar: 191,50 €

60311 Frankfurt am Main 3-Tages-Seminar: 331,50 €

Fon 069 21651410

www.spenerhaus.de

hoffmanns höfe

Die Tagungsstätte befindet sich im Westen Frankfurts, südlich des

Mains, im Bereich des Uniklinikums. Das Haus liegt in unmittelbarer

Nähe zum Fluss, mit guter Straßen- und Autobahnanbindung.

Unsere Tagungsstätten

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Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):

Heinrich-Hoffmann-Str. 3 2-Tages-Seminar: 135,00 €

60528 Frankfurt am Main

Fon 069 6706-100

www.hoffmanns-hoefe.de

mainhaus Stadthotel Frankfurt

Das zentral gelegene Stadthotel bietet freundlich und modern einge-

richtete sowie mit neuester Technik ausgestattete Tagungsräume.

Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):

Lange Str. 26 3-Tages-Seminar: 387,50 €

60311 Frankfurt am Main

Fon 069 29906-0

www.mainhaus-frankfurt.de

Parkhotel Altmühlthal

Ein sehr schönes Hotel im Fränkischen Seenland. Zu den Vorzügen

gehört neben der ausgezeichneten Tagungsmöglichkeit auch ein Well-

nessbereich mit Sauna, Hallenbad und Massagen, um nach dem Semi-

nar zu entspannen.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Zum Schießwasen 15 2-Tages-Seminar: 194,00 €

91710 Gunzenhausen 3-Tages-Seminar: 346,00 €

Fon 09831 5040 Wochenseminar: 650,00 €

www.aktiv-parkhotel.de

Hessen Hotelpark Hohenroda

Das weitläufige Areal des Hessen Hotelpark Hohenroda liegt an den

nördlichen Ausläufern der Rhön. Das Tagungshotel verfügt über ein

professionelles Tagungsmanagement und eine umfangreiche Semi-

narausstattung. Darüber hinaus wird hier auf eine gesundheitsbe-

wusste Ernährung geachtet. Das vielseitige Freizeitangebot ist ein

weiterer Aspekt für eine erfolgreiche Seminardurchführung.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Schwarzengrunder Str. 9 2-Tages-Seminar: 212,00 €

36284 Hohenroda/Oberbreitzbach 3-Tages-Seminar: 372,00 €

Fon 06676 18-1 Wochenseminar: 692,00 €

www.hotelpark-hohenroda.com Vorabendanreise mit Abendessen

und Frühstück: 108,00 €

Bildungszentrum Kirkel

Das Bildungszentrum wurde von der Arbeitskammer des Saarlands

errichtet und ist speziell für Seminare ausgestattet. Das Haus liegt im

Grünen, hat eine sehr gute Verkehrsanbindung und kostenfreie Park-

plätze. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Am Tannenwald 1 2-Tages-Seminar: 190,00 €

66459 Kirkel 3-Tages-Seminar: 335,00 €

Fon 06849 909-0 Wochenseminar (Mo – Fr): 620,00 €

www.bildungszentrum-kirkel.de

Unsere Tagungsstätten

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Seminaris Hotel Lüneburg

Modernes, freundliches Tagungshotel direkt am Lüneburger Kurpark,

ca. 57 km von Hamburg entfernt. Unterbringung: Einzelzimmer mit

Bad/WC, Fön, Telefon, Fernseher, W-LAN kostenfrei. Freizeitmöglich-

keiten im Haus: Bundeskegelbahn, Billard. In unmittelbarer Nähe:

Salztherme Lüneburg (kostenlose Nutzung).

Anschrift: Preis (inkl. MwSt.):

Soltauer Str. 3 Wochenseminar (Mo – Fr): 755,00 €

21316 Lüneburg

Fon 04131 713-0

www.seminaris.de/lueneburg

INNdependence-Hotel

Das Hotel INNdependence liegt in der Mainzer Oberstadt und ist Mit-

glied im Verbund der Embrace-Hotels – einem Verbund von Hotels, bei

denen Menschen mit und ohne Behinderung zusammenarbeiten. Es

bietet den Komfort und die Einrichtung eines barrierefreien Hotels.

Das Haus ist für die professionelle Durchführung von Seminaren und

Tagungen bestens ausgestattet. Alle Zimmer sind freundlich-funktional

eingerichtet und besitzen einen schönen Balkon.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Gleiwitzer Str. 4 2-Tages-Seminar: 180,00 €

55131 Mainz

Fon 06131 250 538-0

www.inndependence.de

BEST WESTERN PREMIER Steubenhof Hotel

Das Tagungshotel bietet ideale Voraussetzungen für ein gelungenes

Seminar. In nur fünf Autominuten erreichen Sie das Stadtzentrum, den

Hauptbahnhof sowie viele Sehenswürdigkeiten. In unmittelbarer Nähe

lädt das Naturschutzgebiet „Waldpark am Rhein“ mit zahlreichen

Sportanlagen und einem Strand ein.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Steubenstr. 66 2-Tages-Seminar: 254,50 €

68199 Mannheim 3-Tages-Seminar: 455,50 €

Fon 0621 81910-0

www.steubenhof.bestwestern.de

Tagungshotel Schönblick

Oberhalb von Neumarkt gelegen mit einem herrlichen Blick auf die Stadt

und die Umgebung. Wunderbarer Wintergarten und schöne Terrasse.

Gute Wandermöglichkeiten, Sauna, Neumarkt zu Fuß erreichbar.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Am Höhenberg 12 3-Tages-Seminar: 225,00 €

92318 Neumarkt Wochenseminar: 446,00 €

Fon 09181 474 910

www.tagungshotel-schoenblick.de

Unsere Tagungsstätten

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Hotel Victoria Nürnberg

Mitten in der Nürnberger Innenstadt gelegen, bietet das Tagungshotel

neben idealen Schulungsbedingungen auch die Möglichkeit, in Nürn-

bergs schöner Innenstadt zu bummeln.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Königstr. 80 2 Tage (ohne Übern.): 84,00 €

90402 Nürnberg 2 Tage (mit Übern.): 157,00 €

Fon 0911 2405-0

www.hotelvictoria.de

Haus Humboldt

Direkt am Rhein gelegen, mit Blick auf das Siebengebirge, bietet das

AWO-Tagungszentrum „Haus Humboldtstein“ seinen Gästen opti-

male Voraussetzungen für Tagungen und Seminare in entspannter

Atmosphäre. Bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen wurde

besonderes Augenmerk auf die architektonische Kombination von alt

und neu gelegt.

Anschrift: Preise (inkl.MwSt.):

Am Humboldtstein 2-Tages-Seminar: 480,00 €

53424 Remagen

Fon 02228 932-0

www.haus-humboldtstein.de

Bildungsstätte Steinbach/Ts. der IG BAU

An den Hängen des Taunus, in Sichtweite der Stadt Frankfurt, liegt die

moderne und attraktive Bildungsstätte der Industriegewerkschaft

Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Sie ist sowohl mit öffentlichen Ver-

kehrsmitteln als auch mit dem Auto gut zu erreichen.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

Waldstr. 31 2-Tages-Seminar: 165,00 €

61449 Steinbach (Taunus) 3-Tages-Seminar: 285,00 €

Fon 06171 7020 Wochenseminar: 520,00 €

www.bildungsstaette-steinbach.de

Maritim ClubHotel Timmendorfer Strand

Tagungshotel der gehobenen Klasse, nur wenige Minuten von der

Ostsee entfernt am Rande des Ortes Timmendorf gelegen, ca. 80 km

von Hamburg entfernt. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern mit

Bad oder Dusche/WC, Telefon und Fernseher. Freizeitmöglichkeiten im

Hotel: Hallen- und Außenschwimmbad, div. Saunen, Tennisplätze,

Kegel- und Bowlingbahnen, Fitness-Studio, Fahrradverleih.

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

An der Waldkapelle 26 3-Tages-Seminar: 336,00 €

23669 Timmendorfer Strand 4-Tages-Seminar: 478,00 €

Fon 04503 6070 Wochenseminar: 620,00 €

www.maritim.de/de/hotels/

deutschland/clubhotel-timmendorfer-strand/uebersicht

Unsere Tagungsstätten

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� Weitere Tagungsstätten | Ohne Übernachtung

Bei den Tagungsstätten, in denen keine Übernachtung vorgesehen ist,

sind bei eintägigen Seminaren die Kosten für die Tagesverpflegung

bereits in der Seminargebühr enthalten.

DGB-Haus Frankfurt

Wilhelm-Leuschner-Str. 69 – 77, 60329 Frankfurt am Main

Fon 069 2400 5741

relaxa hotel Bellevue

Anschrift: Preise (inkl. MwSt.):

An der Alster 14 3-Tages-Seminar: 180,00 €

20099 Hamburg Wochenseminar: 300,00 €

Fon 030 284 440

InterCityHotel Mainz

Binger Str. 21, 55131 Mainz

Fon 06131 58851-0

www.intercityhotel.com/Mainz/InterCityHotel-Mainz

DGB-Haus München

Schwanthalerstr. 64, 80336 München

Fon 089 535 617

DGB-Haus Nürnberg

Kornmarkt 5-7, 90402 Nürnberg

Fon 0911 249 166

Unsere Tagungsstätten

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Rita Bräutigam

Trainerin, Beraterin und Coach mit den Schwerpunkten

Resilienz training – innere Stärke gewinnen, Arbeits-

und Büroorganisation, Kommunikation, Gedächtnis-

und Konzentrationstraining sowie schneller Lesen

Erika Fischer

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Schwer-

punkte: Arbeitsrecht für Betriebsräte; kollektives und

individuelles Arbeitsrecht

Horst Gräbner

Ehemaliger Gewerkschaftssekretär. Mehr als 30 Jahre

Seminarerfahrung im Bereich des kollektiven und indivi-

duellen Arbeitsrechts. Beratungsschwerpunkte:

Arbeitszeit, Personalbeurteilung, Interessenausgleich

und Sozialplan

Michael Gümbel

Berater von Betriebs- und Personalräten, Unternehmen

und Verwaltungen. Themenschwerpunkte: Verände-

rungsprozesse, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Gleich-

stellung, Organisations- und Teamentwicklung

Stefan Kempkens

Freiberuflicher Trainer für Arbeitsrecht und Kommuni-

kation, Moderator von Arbeits- und Planungsklausuren,

Schulung von Betriebsräten

Unsere Referentinnen und Referenten

Tom Klingeberg

Dipl.-Sozialpädagoge, ehemaliger GBR- und Betriebs-

ratsvorsitzender, Schwerpunkte: BetrVG, Arbeits- und

Planungsklausuren für Betriebsrats-/Personalratsgre-

mien, Strategieberatung, Teamentwicklung und Kon-

fliktmanagement, Moderation von Großgruppen

Bernd Knepper

Ehemaliges Betriebsratsmitglied, Mitglied der Schwer-

behinderten vertretung und zuständig für Arbeitssicher-

heit bei der Frankfurter Rundschau, nebenberuflicher

Teamer. Schwerpunkte: SGB IX und Sucht problematik

in der Arbeitswelt

Doreen Lindner

Juristin (Ass. jur.), Beratung und Schulung von Interessen-

vertretungen. Schwerpunkte: TVöD, Arbeits- und

Gesundheitsschutz, Arbeitszeit-/Dienstplangestaltung,

Überlastungsanzeigen sowie betriebl. Veränderungs-

prozesse und arbeitsrechtliche Themenstellungen

Walter Lochmann

Ehemaliger Betriebsrat und Fachbereichsleiter bei

ver.di, selbstständiger Trainer, Schwerpunkte: betrieb-

liche Gestaltung der Arbeitszeit und strategische Bera-

tung betrieblicher Interessenvertretungen

Annette Malottke

Gewerkschafterin, Rechtsanwältin, Fachanwältin für

Arbeitsrecht in Koblenz und Frankfurt/Main, Schu-

lungen mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und

Arbeitsrechtsdidaktik für Betriebs- und Personalräte

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Unsere Referentinnen und Referenten

Thomas Michler

Dipl.-Ing., Berater bei der TBS gGmbH Rheinland-Pfalz.

Schwerpunkte: Beteiligungsrechte bei Datenschutz,

Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltenskontrolle

Mareike Müller

Dipl.-Sozialpädagogin, ehemalige Personalratsvorsit-

zende, neben berufliche Teamerin. Schwerpunkte:

Personalvertretungs-, Tarif- und Arbeitsrecht

Peter Müller

Dipl.-Politologe, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender

bei der Deutschen Bank. Schulungen von Betriebsräten

und Vertrauensleuten. Schwerpunkte: Grundqualifizie-

rung, Öffentlichkeitsarbeit und Strategiebildung

Armin Pahl

Langjähriges Personal- und Betriebsratsmitglied, ehren-

amtlicher Richter am LAG Hessen, Vorstandsmitglied

der Berufsgenossenschaft sowie des Betrieblichen

Rentenversicherungsträgers. Schwerpunkte: Grund-

qualifizierung, Bezahlungssysteme, Arbeitszeitmodelle,

Sozialversicherung

Markus Pfeiffenberger

Gewerkschafter, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeits-

recht in Frankfurt/Main und Koblenz. Schulungen mit

dem Schwerpunkt Arbeitsrecht für Betriebsräte

Lisa Politycki

Rechtsanwältin, Beratung und Schulung von Interes-

senvertretungen mit den Schwerpunkten Arbeitszeit-

und Dienstplangestaltung, TVöD, Überlastungsanzeige

und weitere arbeitsrechtliche Themenstellungen

Britta Rafoth

Dipl.-Psychologin, Beratung und Schulung von Betriebs-

und Personalräten, Moderatorin von Klausuren,

Schwerpunkte: Mobbing, Burn-out, Teamentwicklung,

Gestaltung von Betriebsversammlungen

Matias Leão Rautenberg

Langjähriges Betriebsratsmitglied mit dem Schwer-

punkt Arbeits- und Gesundheitsschutz, Schwerbehin-

dertenvertrauensperson, ehrenamtlicher Berater der

Techniker Krankenkasse, ver.di-Vertrauensmann, Mit-

glied der KAB, nebenberuflicher Teamer für Betriebs-

räte und Schwerbehindertenvertretungen

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Unsere Referentinnen und Referenten

Bernd Rudolf

Personalfachkaufmann, ehemaliger Betriebsratsvorsit-

zender, Berater der Rat.geber GmbH. Schwerpunkte:

BetrVG, Arbeitsrecht, Wirtschaftsausschuss, Arbeits-

zeitmodelle, Betriebsänderungen, Ver gütungssysteme

Regine Rundnagel

Dipl.-Ing., Dipl.-Soziologin, Fachkraft für Arbeitssicher-

heit, freiberufliche Beraterin zu Arbeitsschutzorgani sa-

tion, Gefährdungsbeurteilungen, Mitarbeiterbefra-

gungen, Arbeitsplatzgestaltung, Gesundheitszirkeln

oder Betrieblichem Eingliederungsmanagement

Tobias Schlepper

Rechtsanwalt in Frankfurt/Main, seit 2003 Schulung,

Beratung und Vertretung von Betriebsräten sowie

Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen

Wolfgang Schneider

Freiberuflicher Trainer, Konfliktberater und Mediator,

Lektor, ehemaliger Betriebsratsvorsitzender des Suhr-

kamp Verlags und ehrenamtlicher Richter am Arbeits-

gericht, Systemischer Coach, Mediator BM®, Ausbilder

für Mediation

Regina Steiner

Fachanwältin für Arbeitsrecht in Frankfurt, Tätigkeits-

schwerpunkt: Beratung von Arbeitnehmervertre-

tungen. Schulungen von Interessenvertretungen.

Schwerpunkt: Arbeitsrecht

Klaus Wagenhals

Organisationsentwickler und Coach seit 1998 – u.a. für

Betriebs-/Per sonalratsgremien und ihre Vorsitzenden,

davor Geschäftsführer der TBS des DGB Hessen, lang-

jährige Erfahrung als Trainer und Berater. Schwer-

punkte: Führung, Konfliktklärung, Change- und

Projekt management

Harald Wagner

Ehemaliges Betriebsratsmitglied im Gesundheitswesen

und Gewerkschaftssekretär (Nahverkehr) im Bezirk

Frankfurt/Main, seit 1985 Seminartätigkeit. Schwer-

punkte: BetrVG, Betriebs-/Personalratsvor sitzende,

Verhandlungsführung

Christopher Weber

Leiter der Integrationsfachdienste Rhein-Main in Frank-

furt/Main, einer Fachberatungsstelle zur Gestaltung und

Umsetzung von Inklusion im Arbeitsleben für Menschen

mit Behinderung. Vorsitzender der Landesarbeitsge-

meinschaft der hessischen Integrationsfachdienste

Gabriele Wolf

Langjähriges Betriebsratsmitglied bei der Telekom,

zertifizierte ProfilPASS-Beraterin, Mitarbeiterin in ver-

schiedenen Gewerkschaftsgremien, nebenberufliche

Teamerin. Schwerpunkte: BetrVG, psychische Belas-

tungen am Arbeitsplatz, Stressbewältigung, Mobbing,

Kommunikation und Konfliktbearbeitung

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Freistellung und Kostenübernahme

Freistellung für Betriebsrats-/JAV-Mitglieder

gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

Das Betriebsverfassungsgesetz regelt, dass Mitglieder des Betriebsrats

das Recht haben, zu ihrer Qualifizierung Seminare zu besuchen. Trotz-

dem kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber aus Kosten- oder

sonstigen Gründen die Notwendigkeit von Seminaren bestreiten. Das

ist auch deswegen nicht ungewöhnlich, weil sie in der Regel kein Inte-

resse an gut qualifizierten Betriebsräten haben.

Das Recht auf einen Seminarbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG gilt für

solche Seminare, in denen Kenntnisse vermittelt werden, die für die

Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Was aber heißt „erforderlich“?

Erforderlich im Sinne der Rechtsprechung sind auf jeden Fall Seminare,

die Grundwissen vermitteln. Jedes Betriebsratsmitglied kann (sollte) sie

besuchen. Dazu gehören z.B. die Seminare der Grundqualifizierung

(siehe Seite 10) sowie unsere Seminarangebote zum allgemeinen

Arbeitsrecht und zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Bei Themen,

die über das sogenannte Grundwissen hinausgehen, muss immer ein

aktueller betrieblicher Anlass vorliegen oder perspektivisch eintreten.

Ein Seminar zum Sozialplanrecht wäre z.B. nur dann erforderlich (im

Sinne der Rechtsprechung), wenn im Betrieb tatsächlich betriebs-

ändernde Maßnahmen geplant sind.

Will der Betriebsrat selbst initiativ werden und mit dem Arbeitgeber

Regelungen treffen, besteht ebenfalls ein Anrecht auf Qualifizierung.

Beabsichtigt der Betriebsrat z.B., eine Betriebsvereinbarung zur

Arbeits zeit abzuschließen, hat er einen Anspruch, sich die entspre-

chenden Kenntnisse des rechtlichen Rahmens und möglicher Arbeits-

zeitmodelle anzueignen. Aus der Aufgabenverteilung im Betriebsrat

oder aus der Mit arbeit in Ausschüssen können sich weitere Schulungs-

ansprüche ableiten.

Die Teilnahme an einem Seminar muss der Betriebsrat zuvor ordnungs-

gemäß beschließen. Das ist unbedingte Voraussetzung. Der Betriebsrat

sollte kurz darlegen, aus welchem Grund das Seminar für ihn erforder-

lich ist. Fehlt ein solcher Beschluss, ist der Arbeitgeber nicht verpflich-

tet, die entstandenen Kosten einschließlich der Entgeltfortzahlung zu

übernehmen. Teilen Sie dem Arbeitgeber also rechtzeitig Zeitpunkt und

Dauer des Seminars, die Kosten sowie den Themenplan mit (wenn Sie

sich für ein Seminar interessieren, senden wir Ihnen die Unterlagen

um gehend zu).

Bei seinen Entscheidungen hat der Betriebsrat einen Ermessensspiel-

raum. Er entscheidet, wen und wie viele Mitglieder er zu einem Semi-

nar entsendet und ob er ein Thema für erforderlich hält. Dabei ist zu

beachten, dass der Betriebsrat – als Gremium – ausreichende Kennt-

nisse der Materie erlangt. Einer Genehmigung durch den Arbeitgeber

bedarf es nicht. Der Betriebsrat entscheidet in dieser Frage selbst. Klar

muss aber sein, dass das entsprechende Seminar im rechtlichen Sinne

erforderlich ist.

Betriebsratsarbeit muss in der Arbeitszeit stattfinden. Dazu gehört

auch der Besuch eines Seminars. Nach der Neuregelung des Betriebs-

verfassungsgesetzes haben jetzt auch Betriebsrats mit glieder, die

außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit (z.B. Teilzeit beschäftigte) ein

Seminar besuchen, einen Ausgleichsanspruch, der begrenzt ist auf die

Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeit nehmers.

Wenn Sie auf Beschluss des Betriebsrats an einem Seminar gem.

§ 37 Abs. 6 BetrVG teilnehmen, muss der Arbeitgeber die Kosten tragen.

Da zu gehören neben der Seminargebühr die Kosten für Übernachtung

und Verpflegung sowie die Reisekosten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,

einen angemessenen Reisekostenvorschuss zu leisten. Bei allen Fragen

rund um unser Seminarangebot beraten wir Sie gern. Bei rechtlichen

Problemen wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.

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Freistellung und Kostenübernahme

Zusammenfassung

Die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgt

gem. § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG. Danach hat der

Arbeitgeber – neben der Entgeltfortzahlung – die durch den Besuch der

Seminarveranstaltung anfallenden Kosten zu tragen. Das sind u.a.:

� Seminargebühren,

� Fahrtkosten,

� Kosten für Unterkunft und Verpflegung.

Voraussetzung hierfür ist gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, dass die betref-

fende Schulung Kenntnisse vermittelt, die für die konkrete Arbeit des

Betriebsrats im Betrieb erforderlich sind. Dies sind Grund- und Aufbau-

seminare, aber auch Seminare, die Spezialwissen vermitteln und einen

direkten Bezug zu aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Auf-

gaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob

ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Der Betriebsrat muss jeweils einen Beschluss fassen, damit das einzelne

Betriebsratsmitglied an der Schulung teilnehmen kann. Wir empfehlen,

bei diesem Beschluss gleichzeitig Ersatzteilnehmer/-innen festzu legen.

Bei Verhinderung ist der Betriebsrat berechtigt, ein anderes Betriebs-

ratsmitglied zum Seminar zu entsenden. So können die eventuell fälligen

Stornogebühren vermieden werden.

Der Betriebsrat hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche

Lage des Seminars rechtzeitig bekannt zu geben. Dabei sind betriebliche

Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Hält der Arbeitgeber diese für

nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen.

Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeit-

geber und Betriebsrat. Die ausgeführten Bestimmungen gelten grund-

sätzlich für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen ent -

sprechend. Auch hier erfolgt die Beschlussfassung durch den Betriebs rat.

Freistellung für Personalrats-/JAV-Mitglieder gemäß

§ 46 Abs. 6 BPersVG und § 40 Abs. 2 HPVG

Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge

für die Teilnahme an Seminaren freizustellen, soweit diese Kenntnisse

vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Die

oben aufgeführten Hinweise für Betriebsratsmitglieder lassen sich

weitestgehend auf die Regelungen des Bundes- und des Landesperso-

nalvertretungsgesetzes übertragen. Eine Einigungsstelle ist allerdings

nicht vorgesehen. Die Genehmigung der Dienststelle ist nach dem

BPersVG Voraussetzung für einen Seminar besuch. Bei rechtlichen

Problemen oder einzelnen Fragen bzgl. des Landes personalvertretungs-

gesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre Gewerkschaft oder an uns.

Freistellung für Vertrauenspersonen der schwerbehinderten

Menschen gemäß § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX

Die Freistellung und die Kostenübernahme für die entsprechend ausge-

wiesenen Seminare ergibt sich aus § 96 Abs. 4 und 8 SGB IX.

Siehe auch die entsprechenden Hinweise auf unserer Homepage:

www.verdi-bub.de/s_beschluss

Muster für die Beschlussfassung und die Mitteilung an den Arbeit-

geber finden Sie auf den beiden folgenden Seiten.

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Vorsorglich benennt die Interessenvertretung

als Ersatzteilnehmer/-in.

Bei dem Seminar handelt es sich um eine Schulungsveranstaltung für:

Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG

Personalratsmitglieder gem. § 40 Abs. 2 HPVG

JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG

JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG

JAV-Mitgl. gem. § 56 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG

Sonstige

die für die Tätigkeit der Interessenvertretung erforderlich ist.

Die Interessenvertretung hat beschlossen, im Falle der Zahlungsverweigerung

durch den Arbeit geber ein Beschlussverfahren einzuleiten.

Musterformular Beschluss

(Unterschrift eines weiteren Mitglieds der Interessenvertretung)

(Ort/Datum) (Unterschrift Vorsitzende/-r der Interessenvertretung)

(Ort/Datum)

Beschluss der Interessenvertretung

Der Betriebsrat

Der Personalrat

Die Mitarbeitervertretung

des Betriebs/der Dienststelle

hat auf der Sitzung am beschlossen,

das Mitglied der Interessenvertretung

in der Zeit

vom bis

zur Teilnahme am Seminar der

ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH

zu dem Thema

in

in

zu einem Preis von Euro zu entsenden.

Begründung:

(Ort)

(Kosten des Seminars und der Tagungsstätte)

(Tagungsstätte)

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Musterformular Mitteilung

Interessenvertretung des Betriebs/der Dienststelle

An die Geschäftsleitung des Betriebs/den Leiter der Dienststelle

Mitteilung der Interessenvertretung über die Entsendung eines Mit-

glieds der Interessenvertretung zu einem Seminar für

Betriebsratsmitglieder gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Personalratsmitglieder gem. § 46 Abs. 6 BPersVG

Personalratsmitglieder gem. § 40 Abs. 2 HPVG

JAV-Mitgl. gem. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG

JAV-Mitgl. gem. § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG

JAV-Mitgl. gem. § 56 Satz 1 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG

Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen

gem. § 96 Abs. 4 SGB IX

Sonstige

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass die Interessenvertretung in ihrer Sitzung

am beschlossen hat,

das Mitglied der Interessenvertretung

in der Zeit vom bis

zur Teilnahme am Seminar der

ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH

zu dem Thema

in der/dem

in zu entsenden.

Vorsorglich hat die Interessenvertretung

als Ersatzteilnehmer/-in benannt.

Da es sich hierbei um eine Schulungsveranstaltung handelt, die für unsere

Interessenvertretungsarbeit erforder liche Kenntnisse vermittelt, ist gemäß

§ 40 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG (BR)

§ 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG (PR)

§ 42 Abs. 1 und 3 i.V.m. § 40 Abs. 2 HPVG (PR)

§ 40 Abs. 1, § 37 Abs. 6 i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG (JAV)

§ 44 Abs. 1, § 46 Abs. 6 i.V.m. § 62 Satz 1 BPersVG (JAV)

§ 42 Abs. 1 und 3, § 40 Abs. 2 i.V.m. § 56 Satz 1 HPVG (JAV)

§ 96 Abs. 8 SGB IX (Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen)

Sonstiges

der Arbeitgeber/die Dienststelle verpflichtet, das Arbeitsentgelt während

der Seminarzeit fortzuzahlen und die anfallenden Kosten zu erstatten. Die

Ausschreibung mit Angaben zu den Kostenarten, der Höhe der anfallen den

Kosten und der Themenplan liegen diesem Schreiben bei.

(Unterschrift Vorsitzende/-r bzw. Stellvertreter/-in der Interessenvertretung)(Ort/Datum)

Mitteilung an den Arbeitgeber/die Dienststelle

(Ort)

(Bildungsstätte/Seminarhotel)

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An die Interessenvertretung

Kostenübernahme/Vollmacht

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Mitteilung über den Beschluss der Interessenvertretung haben wir er -

halten.

Das Mitglied der Interessenvertretung

wird in der Zeit vom bis

zur Teilnahme am Seminar

Seminar-Nr.:

der ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH in

unter Fortzahlung des Entgelts

freigestellt.

Neben den anfallenden Reisekosten werden von uns die Seminar ge bühren

in Höhe von EUR (gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteu-

erbefreit) und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von EUR

inkl. MwSt. übernommen.

Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer bzw. die/der Vorsitzende der Interessen-

vertretung* wird ermächtigt, in unserem Namen und in unserem Auftrag die

Anmeldung zu der o.g. Bildungsmaßnahme vorzunehmen.

Die Rechnung soll auf folgende Anschrift ausgestellt werden:

Firma/Dienststelle:

(Abteilung):

Straße:

PLZ/Ort:

Stempel/Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person des Arbeitgebers/der Dienststelle

Musterformular Kostenübernahme/Vollmacht

Bitte eine Kopie dieser unterzeichneten Erklärung Ihrer Anmeldung beifügen oder per Post, per Fax oder per E-Mail an das zu -

ständige ver.di b+b-Büro weiterleiten!

* Nicht Zutreffendes bitte streichen.

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Anmeldung zum Seminar

Thema des Seminars

Seminar-Nr.

vom bis

Seminarort

Hinweise für die Tagungsstätte (z.B. vegetarische Kost)

Mitglied der Gewerkschaft: ver.di � andere nicht organisiert �

Funktion(en) in BR/PR/JAV/MAV/SBV/Wahlvorstand*

Die Teilnahme am oben genannten Seminar wurde durch das Gremium am

ordnungsgemäß beschlossen.

Die Kostenübernahme/Vollmacht durch den Arbeitgeber/die Dienststelle* liegt vor �Hinweis: Die Rechnung der Tagungsstätte wird nur auf das Unternehmen direkt ausgestellt, wenn dem zuständigen ver.di b+b-Büro eine Kopie der Kos-

tenübernahme/Vollmacht vorliegt oder die Teilnahme vom Arbeit geber selbst bestellt wird. Die gesetzliche Kosten tragungspflicht des Arbeitgebers bleibt

davon unberührt.

Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme der auf der nächsten Seite abgedruckten Datenschutzerklärung bestätigt. Ebenso werden mit der

Anmeldung die auf der nächsten Seite abgedruckten Teilnahmebedingungen von ver.di b+b anerkannt.

Datum/Unterschrift (Anmeldung)

Hiermit widerspreche ich der Zusendung von E-Mail-Werbung: �

* Nicht Zutreffendes bitte streichen.

Anmeldeformular

Privatadresse der/des Teilnehmenden Frau � Herr �

Name

Vorname

Straße/Nr.

PLZ/Ort

Telefon privat

Telefon dienstl.

E-Mail privat

E-Mail dienstl.

Adresse der Interessenvertretung (BR, PR …): Firma

Straße/Nr.

PLZ/Ort

Telefon

Fax

E-Mail

Branche/Fachbereich

ggf. abweichende Rechnungsadresse: Firma

Straße/Nr.

PLZ/Ort

Kostenstelle/Bestellkennzeichen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die

Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß

Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wah rung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wozu Sie das

umseitige Formular verwenden können. Der Widerruf ist zu richten an:

ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH, Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax: 0211 9046-818, E-Mail: [email protected]

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen

(z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz

leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Ver-

pflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklä-

rung, für uns mit deren Empfang.

Besonderer Hinweis: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist,

bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Mit der Unterschrift wird die Kenntnisnahme dieser Widerrufsbelehrung bestätigt: Datum/Unterschrift (Widerrufsbelehrung)

!

Fax 069 257 824-24

ver.di Bildung + Beratung, Regionalvertretung Hessen

Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77, 60329 Frankfurt am Main

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Teilnahmebedingungen/Datenschutzerklärung/Widerrufserklärung

TeilnahmebedingungenAnmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforder-

lichen Seminarunterlagen und der Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das

Seminar aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ausfallen, überweisen wir die bereits gezahlte Seminar-

gebühr in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.

Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmen den die Buchung der Tagungsstätte.

Eine Seminarteilnahme ist bei mehr tägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung der Tagungsstätte

möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leis-

tungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen der/dem

Semi nar teilnehmenden und der Tagungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst

in der Tagungsstätte vorzunehmen.

Anmeldestornierung – Seminarabsagen: Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die

Absage schriftlich bei uns eingehen. Außerhalb der gesetzlichen Widerrufsfristen gilt Folgendes: Bei einem

Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminarge-

bühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro, anschließend

die volle Seminargebühr erhoben. Die Tagungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung

stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/-e Ersatzteilnehmende/-r benannt wird und an dem Semi-

nar teilnimmt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.

DatenschutzerklärungWir erheben und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen

Regelungen zum Datenschutz in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Daten werden bei uns gewissenhaft vor

Missbrauch, Verlust oder einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt.

Personenbezogene Daten sind Angaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten

und bestimmbaren natürlichen Person. Dazu gehören Informationen wie etwa Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihre

Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse.

Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur erhoben

oder verwendet, so fern dies für die inhaltliche Ausgestaltung oder für die Änderung eines Ver tragsverhält nisses

(z.B. Seminaranmeldung) zwischen Ihnen und uns erforderlich ist. Zur Pflege der Kundenbeziehungen kann es

außerdem erforderlich sein, dass wir diese personenbezogenen Daten verwenden, um Sie über Produkt-

angebote zu informieren, die für Ihre Tätigkeit nützlich sind.

Weitergabe von personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden nur dann an Dritte

übermittelt oder weitergegeben, wenn Sie vorher eingewilligt haben oder dieses für die Abwicklung des

Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Bei Anmeldungen zu Schulungen von Mitgliedern der Interessenver-

tretungen leiten wir Ihre Adresse und Ihre Bestell- bzw. Buchungsdaten an die Bildungs- bzw. Tag ungs stätten

weiter.

Datenspeicherung: Daten speichern wir nur so lange, wie eine Geschäftsbeziehung mit Ihnen besteht oder

es gesetzlich verpflichtend notwendig ist. Nach diesem Zeitraum werden Ihre Daten gelöscht und können nicht

mehr mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden.

Widerrufsrecht: Sofern Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihnen Werbung per E-Mail zugesandt wird,

können Sie widersprechen, indem Sie das entsprechende Feld auf der Anmeldung ankreuzen. Darüber hinaus

können Sie auch nach Erhalt einer Werbe-E-Mail jederzeit widersprechen.

WiderrufserklärungBitte im Widerrufsfall ausfüllen und senden an: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH

Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf, Fax 0211 9046-818, E-Mail [email protected]

Hiermit widerrufe/-n ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden

Dienstleistung (Seminar):

Seminar-Nr.

Thema des Seminars

Name des/der Teilnehmenden

Anschrift des/der Teilnehmenden

Datum/Unterschrift

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ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH Regionalvertretung Hessen

Wilhelm-Leuschner-Str. 69–77 60329 Frankfurt am Main Fon 069 257 824-0 Fax 069 257 824-24 [email protected] hessen.verdi-bub.de