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IBR-SEMINARE Seminarprogramm September – Dezember 2019 Recht am Bau | Bauvertrag Bauträger Baubetriebswirtschaft Bautechnik Architekten und Ingenieure Vergaberecht Öffentliches Baurecht Immobilien-, Miet- und WEG-Recht Fortbildung für Fachanwälte Bauprozess | Sachverständige Praxis- und Sonderthemen Soft Skills Jetzt online anmelden unter www.ibr-seminare.de 2019 2. Halbjahr 10% Frühbucherrabatt bei Buchung bis zum 15.06.2019 ibr-seminare.de | Wissen kompakt.

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IBR-SEMINARE

Seminarprogramm September – Dezember 2019

Recht am Bau | BauvertragBauträgerBaubetriebswirtschaftBautechnikArchitekten und IngenieureVergaberechtÖffentliches BaurechtImmobilien-, Miet- und WEG-RechtFortbildung für FachanwälteBauprozess | SachverständigePraxis- und SonderthemenSoft Skills

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20192. Halbjahr

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IBR-SEMINARE im Web

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Kontakt:Sandra KodenLeitung IBR-SEMINARETel.: 0621 - 120 32-18E-Mail: [email protected]

id Verlags GmbHHeinrich-von-Stephan-Str. 368161 Mannheim

Wissen kompakt.IBR-SEMINARE

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Liebe Leserin, lieber Leser,

wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren aktuellen IBR-Seminaren und überreichen Ihnen das Veranstaltungs-programm für das zweite Halbjahr 2019.

Das Bau-, Architekten- und Vergaberecht stellt die Praxis jeden Tag vor neue Herausforderungen. Sie dabei zu unterstützen, diese zu meistern, ist das vorrangige Ziel von IBR-SEMINARE. Um dies zu erreichen, haben wir erneut zahlreiche neue Veranstaltungen in unser Seminarprogramm aufgenommen. Hierzu gehören unter anderem die Seminare „Die Gestaltung von Bauverträgen ohne VOB/B“ am 24.09.2019 (S. 29), „Anerkannte Regeln der Technik – Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs“ am 25.09.2019 (S. 89), „Die Vergabe öffentlicher Bauauf-träge an Generalübernehmer und Generalunternehmer“ am 20.11.2019 (S. 134) und „WORKSHOP: Zuschlagskrite-rien neben dem Preis“ am 09.12.2019 (S. 144), jeweils in unseren neuen Räumen im IBR-Seminarzentrum Mannheim. Erstmals seit vielen Jahren bietet IBR-SEMINARE auch wieder einen Fachanwaltslehrgang zum Bau- und Architek-tenrecht an (S. 154 f.).

Die bewährten IBR-SEMINARE zu den unverzichtbaren Themen des Bau-, Architekten- und Vergaberechts finden natürlich auch wieder im zweiten Halbjahr 2019 statt. Hinzuweisen ist vor allem auf die Intensivkurse „Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B“ (S. 27, 38, 46), „HOAI für Auftraggeber“ (S. 95, 114) und „Gestörte Bauabläufe“ (S. 81) sowie auf die Seminare „Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet“ (S. 37, 49, 62), „Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013“ (S. 98), „Lücken im Leistungsverzeichnis“ (S. 20, 30, 59) und auf das „2-Tages-Seminar: Einführung in das Vergaberecht“ (S. 117).

Wir hoffen, dass Sie das eine oder andere Thema besonders interessiert, und würden uns freuen, Sie demnächst bei einem unserer IBR-SEMINARE begrüßen zu dürfen.

Mit den besten Grüßen

Dr. Stephan Bolz Rechtsanwalt Geschäftsführer

Sandra Koden Leitung IBR-SEMINARE

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IBR-SEMINARE finden bundesweit statt, in unserem IBR-Seminarzentrum in Mannheim sowie in ausgewählten Hotels in neun weiteren deutschen Städten.

Das Extra für Sie als Seminarteilnehmer:

In Kooperation mit der Deutschen Bahn bieten wir Ihnen als Besucher unserer IBR-SEMINARE exklusiv das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn. Zum bundesweit einheitlichen Festpreis reisen unsere Teilnehmer entspannt hin – und wieder zurück.

Weitere Infos und Buchung unter www.ibr-seminare.de.

Weiterbildung in ganz Deutschland:Unsere 10 Veranstaltungsorte

Veranstaltungsorte IBR-SEMINARE

Hamburg

Düsseldorf

Köln

Berlin

Leipzig

Dresden

Erfurt

Nürnberg

München

IBR-SeminarzentrumMannheim

Hinweis:

Nähere Infos zu unseren Veranstaltungsorten finden Sie auf Seite 175 f.

PS: Wir organisieren übrigens auch Inhouse- Veranstaltungen und beraten Sie gerne bei der Auswahl der Themen sowie der Referentinnen und Referenten. Frau Koden, die Leiterin unserer Seminarabteilung, freut sich auf Ihren Anruf unter 0621 – 120 32-18.

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Übersicht IBR-SEMINARE nach Sachgebieten gegliedert Recht am Bau | BauvertragBauträgerBaubetriebswirtschaftBautechnikArchitekten und IngenieureVergaberechtÖffentliches BaurechtImmobilien-, Miet- und WEG-RechtFortbildung für FachanwälteBauprozess | SachverständigePraxis- und SonderthemenSoft Skills Anmeldeformulare Anmeldebedingungen und TagungsmodalitätenÜber unsVeranstaltungsorte IBR-Seminarzentrum Mannheim: Anfahrtsbeschreibung

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INHALTS- ÜBERSICHT

Sie erhalten ausführliche Seminarunterlagen. Der Seminarpreis versteht sich inkl. Mittagessen mit Softgetränk, Snacks, Tagungs- und Pausengetränke. Für Ihren Fortbildungsnachweis: Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung über 6 Zeitstunden (8 Weiterbildungspunkte der verschiedenen Architekten- und Ingenieurkammern: Bitte bei Anmeldung die für Sie zuständige Kammer angeben).Unsere fachbezogenen Veranstaltungen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskammer vorbehalten.

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2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/BEin Grundkurs für Nichtjuristen(Dr. Stephan Bolz)

Das Mandat in BausachenGrundlagenwissen für junge Bauanwälte(Dr. Stephan Kleinjohann)

Lücken im Leistungsverzeichnis Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte des BGB-Bauvertragsrechts 2018 (Jarl-Hendrik Kues)Auch am 25.09.2019 in Berlin und 21.11.2019 in München.

Aufmaß und Abrechnung bei Hochbau und AusbauarbeitenTheoretische Grundlagen und Beispiele aus der Praxis zur korrekten Abrechnung von Bauleistungen (Dipl.-Ing. (FH) Albin Oswald)

NEU KOMPAKTKURS: Bauzeit und BauzeitstörungenGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Martin Ludgen)

Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht(Alexander Leidig)

INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und Projektleiter Kompaktwissen und Training am Einzelfall (Philipp Hummel)

Alte Mängel, neues Recht: Auch bei neuer Gesetzeslage sicher im Handling mit Mängeln aller Art (Dr. Maximilian R. Jahn und Frederic Jürgens)

NEU Der gestörte BauablaufDer Entschädigungsanspruch gemäß § 642 BGB aus baubetrieblicher Sicht(Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes)

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Stephan Bolz)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Wolfgang Kau)Auch am 14.10.2019 in Mannheim und 05.11.2019 in Köln.

Recht am Bau | Bauvertrag

Do., 05.09.–Fr., 06.09.2019 Mannheim

Mo., 09.09.2019 Mannheim

Di., 10.09.2019 Mannheim

Di., 10.09.2019 Mannheim

Do., 12.09.2019 Düsseldorf

Fr., 13.09.2019 Düsseldorf

Di., 17.09.2019 Mannheim

Mi., 18.09.2019 Mannheim

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Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: „Nur wer richtig abrechnet, kann ebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen!“ (Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele)

NEU Die Gestaltung von Bauverträgen ohne VOB/B (Frederic Jürgens und Dr. Paul Popescu)

Lücken im Leistungsverzeichnis Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung (Eva Bouchon und Dr. Thomas Hildebrandt)Auch am 10.09.2019 in Mannheim und am 21.11.2019 in München.

Umbau und Sanierung von Bestandsimmobilien Planung – Vergütung – Risikoverteilung (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

Die 10 wichtigsten Themen der BauinsolvenzRechte durchsetzen – Fehler vermeiden (Dr. Claus Schmitz)

INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber(Dr. Florian Schrammel)

2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem BauablaufAlles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Maximilian R. Jahn)

Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des AngebotsDie Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauver-tragsrecht – Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht (Dr. Birgit Franz und Dr.-Ing. Robert Tietz)

Effektives Konfliktmanagement unter Berücksichtigung des neuen BauvertragsrechtsWege aus der Eskalationsspirale: Konflikte lösen und vermeiden (Dr. Martin Stoltefuß)

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet(Frederic Jürgens)Auch am 13.11.2019 in Berlin und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfungbei Ansprüchen aus §§ 2 und 6 VOB/B sowie § 650c BGB(Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch)

Anti-Claim-Management für AuftraggeberEffiziente Nachtragsprävention – Sachgerechte Nachtragsprüfung – unterbesonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018(Dr. Andreas Berger und Dr.-Ing. Thomas Sindermann)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (VorsRiOLG Thomas Manteufel) Auch am 19.09.2019 in Leipzig und am 05.11.2019 in Köln.

Fr., 20.09.2019 Mannheim

Di., 24.09.2019 Mannheim

Mi., 25.09.2019 Berlin

Mi., 25.09.2019 Mannheim

Mi., 25.09.2019 Nürnberg

Mi., 25.09.2019 Nürnberg

Do., 26.09.–Fr., 27.09.2019 Mannheim

Fr., 27.09.2019 Köln

Mo., 07.10.2019 Mannheim

Di., 08.10.2019 Mannheim

Do., 10.10.2019 Mannheim

Fr., 11.10.2019 Düsseldorf

Mo., 14.10.2019 Mannheim

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Vergütung und Nachträge nach VOB/B und neuem BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr.-Ing. Steffen Hettler)

„Mitgeplant, mitgebaut, mitgehaftet“ – Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten(Prof. Thomas Karczewski)

Die neue VOB Teil C und die vertraglich relevanten Normen für den (Spezial-)TiefbauGenerelle Systematik und wichtige Neuerungen (Prof. Dr. Bastian Fuchs)

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Jarl-Hendrik Kues)

NEU Claim- und Anti-Claim-Management im einstweiligen Verfügungsverfahren(Dr. Maximilian R. Jahn)

Bau- und Architektenrecht 2019 Die wichtigsten Urteile der letzten 12 Monate und ihre Auswirkungen auf die Praxis (Dr. Wolfgang Kau)

Projektmanagement am Bau Rechtssicheres Vorgehen zur Wahrung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten aus Bauverträgen (Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeier)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (VorsRiOLG Thomas Manteufel)Auch am 19.09.2019 in Leipzig und am 14.10.2019 in Mannheim.

Nachträge wegen Bauablaufstörungen Anspruchsgrundlagen – Voraussetzungen – Gegenforderungen (Dr. Paul Popescu)

INTENSIVKURS: Gestörte Bauabläufe Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berück-sichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu § 642 BGB (Andreas J. Roquette und Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering)

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Michael Gross) Auch am 08.10.2019 in Mannheim und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes- gerichte zum Bau- und Architektenrecht Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand! (Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 27.11.2019 in Düsseldorf und am 06.12.2019 in Mannheim.

NEU Baustaub, Bauerschütterung und Baulärm Der richtige Umgang mit Bauemissionen (Dr. Till Kemper)

EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckungbei Sach- und BauzeitnachträgenRechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr vonDeckungsbeiträgen (Dr. Birgit Franz und Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch)

Mi., 16.10.2019 München

Do., 17.10.2019 Mannheim

Fr., 18.10.2019 Mannheim

Di., 22.10.2019 Mannheim

Mi., 23.10.2019 Mannheim

Mi., 23.10.2019 Erfurt

Mi., 23.10.2019 Mannheim

Di., 05.11.2019 Köln

Mi., 06.11.2019 Mannheim

Di., 12.11.2019 Berlin

Mi., 13.11.2019 Berlin

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VOB/B für Projektkaufleute und die kaufmännische BauverwaltungGrundlagen – Strategien – Erfahrungen (Oliver Koos)

VOB/B kompaktDie wichtigsten Themen des Bauvertragsrechts (Dr. Stephan Bolz)

INTENSIVKURS: Die Prüf- und Hinweispflichten der BaubeteiligtenAktuelle Rechtsprechung und Konsequenzen für die Praxis (Dr. Peter Hammacher)

Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bau- überwacher Wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche sichern und die Baustelle erfolgreich abschließen! (Nils Warning)

Digitalisierung und Datenschutz am Bau (Dr. Till Kemper)

Die digitale Baustelle Mit Smartphone und Tablet für Rechtssicherheit sorgen (Frederic Jürgens und Nikolas Bauer)

Brandschutzrecht für Baujuristen(Dr. Till Fischer)

Lücken im Leistungsverzeichnis Auslegung von Vergabe- und Vertragsunterlagen, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung nach VOB/B und BGB 2018 (Prof. Dr. Ralf Leinemann, Dr. Christine Maurer und Stephan Kaminsky)Auch am 10.09.2019 in Mannheim und 25.09.2019 in Berlin.

INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren(Dr. Julian Linz und Cornelius Homann)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes- gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand! (Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 13.11.2019 in Hamburg und am 06.12.2019 in Mannheim.

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Martin Ludgen) Auch am 08.10.2019 in Mannheim und 13.11.2019 in Berlin.

Halbtagesseminar: Das neue Kaufrecht in der BaupraxisHaftungsrisiken erkennen und den Totalverlust eigener Mängelansprüche verhindern! (Frederic Jürgens)

Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertrags-rechts (§ 650a bis c BGB)(Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch und Dr. Stephan Bolz)

Anti-Claim-Management für AuftraggeberEffiziente Nachtragsprävention – Sachgerechte Nachtragsprüfung – unterbesonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018(Dr. Tobias Schneider und Dr.-Ing. Thomas Sindermann)

Do., 14.11.2019 Mannheim

Fr., 15.11.2019 Mannheim

Mo., 18.11.2019 Mannheim

Mo., 18.11.2019 Mannheim

Di., 19.11.2019 Mannheim

Do., 21.11.2019 Mannheim

Do., 21.11.2019 Mannheim

Do., 21.11.2019 München

Fr., 22.11.2019 Mannheim

Mi., 27.11.2019 Düsseldorf

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Do., 28.11.2019 Mannheim

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Baubetriebliche Ansprüche aus komplexgestörten Bauabläufen Chancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Paul Popescu)

Pauschalpreisvertrag und NachtragsvergütungWann kann der Auftragnehmer (k)eine Preisanpassung verlangen? (Dr. Maximilian R. Jahn)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes- gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand! (Claus Halfmeier und Ulrich Schröder)Auch am 13.11.2019 in Hamburg und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

Der Bauträger zwischen den Stühlen Mängel- und Nachtragsmanagement gegenüber Nachunternehmern und der WEG (Dr. Maximilian R. Jahn)

Bauträgerrecht kompakt Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts (Prof. Thomas Karczewski)Auch am 19.11.2019 in Hamburg.

Bauträgerrecht kompakt Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts (Prof. Thomas Karczewski)Auch am 13.11.2019 in Mannheim.

Schnittmengen zwischen Bauträgervertrag und WEG Rechtliche Probleme aus Sicht des Bauträgers und seiner Berater (Anna Stretz und Dr. Achim Olrik Vogel)

Brennpunkte des Bauträgerrechts(Dr. Stephan Kleinjohann)

Die Gestaltung von Bauträgerverträgen Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung (Dr. Gregor Basty)

NEU Der gestörte BauablaufDer Entschädigungsanspruch gemäß § 642 BGB aus baubetrieblicher Sicht (Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes)

2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Maximilian R. Jahn)

Mo., 02.12.2019 Mannheim

Mi., 04.12.2019 Mannheim

Fr., 06.12.2019 Mannheim

Mi., 16.10.2019 Mannheim

Mi., 13.11.2019 Mannheim

Di., 19.11.2019 Hamburg

Mi., 20.11.2019 München

Fr., 29.11.2019 Dresden

Di., 03.12.2019 Mannheim

Mi., 18.09.2019 Hamburg

Do., 26.09.–Fr., 27.09.2019 Mannheim

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Bauträger

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Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des Angebots Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauver-tragsrecht – Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht (Dr. Birgit Franz und Dr.-Ing. Robert Tietz)

Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung bei Ansprüchen aus §§ 2 und 6 VOB/B sowie § 650c BGB (Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch)

Anti-Claim-Management für Auftraggeber Effiziente Nachtragsprävention – Sachgerechte Nachtragsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018 (Dr. Andreas Berger und Dr.-Ing. Thomas Sindermann)

Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel (Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch)

Ausschreibungsfehler und Bieterirrtümer Geschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung – unter Berücksichtigungdes neuen Bauvertragsrechts 2018 (Dipl.-Ing. Manuel Biermann)

Bauverzögerungen – Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten(Dipl.-Ing. Manuel Biermann)

INTENSIVKURS: Gestörte BauabläufeRechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berück-sichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu § 642 BGB (Andreas J. Roquette und Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering)

EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und BauzeitnachträgenRechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen (Dr. Birgit Franz und Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch)

Bauablaufstörungen und BauzeitverzögerungenNachweisverfahren zur qualifizierten Aufbereitung von Bauzeitverzöge-rungen und Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von Bauablauf- störungen (Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang)

Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertrags-rechts (§ 650a bis c BGB) (Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch und Dr. Stephan Bolz)

Baubetriebliche Ansprüche aus komplexgestörten BauabläufenChancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht (Dr.-Ing. Michael Mechnig und Dr. Paul Popescu)

Anti-Claim-Management für AuftraggeberEffiziente Nachtragsprävention – Sachgerechte Nachtragsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018 (Dr. Tobias Schneider und Dr.-Ing. Thomas Sindermann)

Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B und § 650c BGB n.F. Nachweis und Prüfung aus baubetrieblicher Sicht (Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes)

Fr., 27.09.2019 Köln

Do., 10.10.2019 Mannheim

Fr., 11.10.2019 Düsseldorf

Do., 17.10.2019 München

Do., 17.10.2019 München

Mi., 23.10.2019 Erfurt

Di., 12.11.2019 Berlin

Do., 14.11.2019 Mannheim

Mi., 27.11.2019 Mannheim

Fr., 29.11.2019 Mannheim

Mo., 02.12.2019 Mannheim

Mo., 02.12.2019 Nürnberg

Do., 05.12.2019 Düsseldorf

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Bauschäden von A bis ZMängel erkennen – Mängel vermeiden (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche)

NEU Anerkannte Regeln der Technik – Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs(Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller)

NEU Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz in der Praxis(Udo Ernst)

Schallschutz von Innenbauteilen aus rechtlicher und technischer Sicht (Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz)

Bautechnik für Nicht-Techniker1x1 und Basiswissen der Bautechnik (Dipl.-Ing. Oliver Eschmann)

Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht(Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche)

Neuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln(Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller)

2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/BEin Grundkurs für Nichtjuristen(Dr. Stephan Bolz)

Aufmaß und Abrechnung bei Hochbau und AusbauarbeitenTheoretische Grundlagen und Beispiele aus der Praxis zur korrektenAbrechnung von Bauleistungen (Dipl.-Ing. (FH) Albin Oswald)

INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen (Dr. Andreas Berger)Auch am 05.12.2019 in Düsseldorf.

Die 10 häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklungvon Architekten- und Ingenieurverträgen und wie man sie vermeidet (Jörn Bröker)

Besonderheiten bei Planungsverträgen und Honorarberechnungen bei Umbauten Nach neuem BGB und HOAI (Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon)

INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und ProjektleiterKompaktwissen und Training am Einzelfall (Philipp Hummel)

Di., 24.09.2019 Berlin

Mi., 25.09.2019 Mannheim

Mi., 09.10.2019 Mannheim

Mo., 21.10.2019 Mannheim

Mo., 11.11.2019 Mannheim

Mi., 20.11.2019 Hamburg

Mo., 25.11.2019 Mannheim

Do., 05.09.–Fr., 06.09.2019 Mannheim

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Architekten und Ingenieure

Bautechnik

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Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Stephan Bolz)

Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013Aktives Honorarmanagement unter Berücksichtigung des gesetzlichen,vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Wolfgang Kau)

Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: „Nur wer richtig abrechnet, kannebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen!“(Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele)

NEU Die Gestaltung von Bauverträgen ohne VOB/B(Frederic Jürgens und Dr. Paul Popescu)

NEU Compliance-Risiken für Architekten und beratende IngenieureKorruption, Submissionsabsprachen und weitere Delikte – Datenschutz nach DS-GVO – Haftungs- und Sanktionsrisiken – Compliance Maßnahmen – Wettbewerbsregister – Verhalten bei Durchsuchungen (Dr. Lutz Nepomuck)

Umbau und Sanierung von BestandsimmobilienPlanung – Vergütung – Risikoverteilung(Prof. Dr. Heiko Fuchs)

INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber(Dr. Florian Schrammel)

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgenund wie man sie vermeidet(Frederic Jürgens)Auch am 13.11.2019 in Berlin und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

NEU Rechtliche Rahmenbedingungen des Building Information Modeling (BIM)(Dr. Robert Elixmann)

INTENSIVKURS: HOAI und BGB für Architekten und IngenieureMit BGB 2018, der HOAI 2013 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwick-lungen (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (VorsRiOLG Thomas Manteufel)Auch am 19.09.2019 in Leipzig und am 05.11.2019 in Köln.

Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten(Dr. Barbara Gay)

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und neuem BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr.-Ing. Steffen Hettler)

„Mitgeplant, mitgebaut, mitgehaftet“ –Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten(Prof. Thomas Karczewski)

BIM Basiskurs kompakt(Dipl.-Ing. Dirk Hennings)

Do., 19.09.2019 Hamburg

Do., 19.09.2019 Hamburg

Do., 19.09.2019 Leipzig

Fr., 20.09.2019 Mannheim

Di., 24.09.2019 Mannheim

Di., 24.09.2019 Mannheim

Mi., 25.09.2019 Mannheim

Mi., 25.09.2019 Nürnberg

Di., 08.10.2019 Mannheim

Do., 10.10.2019 Düsseldorf

Do., 10.10.2019 Mannheim

Mo., 14.10.2019 Mannheim

Di., 15.10.2019 Mannheim

Mi., 16.10.2019 München

Do., 17.10.2019 Mannheim

Mo., 21.10.2019 Mannheim

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Honorarmanagement für Auftraggeber nach der HOAI Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Neurege-lungen im BGB 2018 (Dr. Steffen Gratz)

Optimale Ingenieurverträge Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie der HOAI (Sabine Freifrau von Berchem)

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Jarl-Hendrik Kues)

Bau- und Architektenrecht 2019Die wichtigsten Urteile der letzten 12 Monate und ihre Auswirkungenauf die Praxis (Dr. Wolfgang Kau)

Projektmanagement am BauRechtssicheres Vorgehen zur Wahrung von Rechten und zur Erfüllung vonPflichten aus Bauverträgen (Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeier)

INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (VorsRiOLG Thomas Manteufel)Auch am 19.09.2019 in Leipzig und am 14.10.2019 in Mannheim.

EXPERTENSEMINAR: HOAI für Auftraggeber (Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert)

Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement des PlanersUnter Berücksichtigung des neuen Bauvertragrechts – Durch geschickteVertragsgestaltung Spielräume für Nachträge eröffnen oder vermeiden (Frank Steeger)

Die Planungs- und Überwachungspflichten der Architekten und Ingenieure(Dr. Alexander Wronna)

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgenund wie man sie vermeidet(Dr. Michael Gross)Auch am 08.10.2019 in Mannheim und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes- gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 27.11.2019 in Düsseldorf und am 06.12.2019 in Mannheim.

VOB/B kompaktDie wichtigsten Themen des Bauvertragsrechts(Dr. Stephan Bolz)

Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bau- überwacherWie Sie Ihre berechtigten Ansprüche sichern und die Baustelle erfolgreichabschließen! (Nils Warning)

NEU Dauerbrenner im ArchitektenrechtArchitektenhaftung und Honorarklage (Dr. Markus Wessel)

Di., 22.10.2019 Erfurt

Di., 22.10.2019 Mannheim

Di., 22.10.2019 Mannheim

Mi., 23.10.2019 Erfurt

Mi., 23.10.2019 Mannheim

Di., 05.11.2019 Köln

Mi., 06.11.2019 Mannheim

Mi., 06.11.2019 Leipzig

Di., 12.11.2019 Mannheim

Mi., 13.11.2019 Berlin

Mi., 13.11.2019 Hamburg

Fr., 15.11.2019 Mannheim

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Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieurverträgenaus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht Grundlagen – HOAI 2013 – BGB 2018 – aktuelle Rechtsprechung – Beispiele (Tobias Wellensiek)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes- gerichte zum Bau- und ArchitektenrechtDie wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!(Claus Halfmeier und Dr. Tobias Rodemann)Auch am 13.11.2019 in Hamburg und am 06.12.2019 in Mannheim.

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgenund wie man sie vermeidet (Dr. Martin Ludgen)Auch am 08.10.2019 in Mannheim und 13.11.2019 in Berlin.

Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure nach der HOAIUnter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Neurege-lungen für Architekten und Ingenieure im BGB 2018 (Dr. Steffen Gratz)

BIM aus rechtlicher und technischer Sicht(Dirk Hennings und Dr. Alexander Wronna)

Schnittstellen und interaktive Prozesse am Bau – Haftung und Haftpflichtversicherung (Dr. Barbara Gay und Dr. Walter Klein)

INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen (Dr. Andreas Berger)Auch am 11.09.2019 in Mannheim.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes- gerichte zum Bau- und Architektenrecht Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand! (Claus Halfmeier und Ulrich Schröder)Auch am 13.11.2019 in Hamburg und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

Die Leistungsbilder der HOAI 2013: Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen?(Prof. Dr. Heiko Fuchs und Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert)

2-Tages-Seminar: Einführung in das VergaberechtFür Einsteiger ohne Grundkenntnisse (Dr. Martin Büdenbender)

Lücken im LeistungsverzeichnisVertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabeund Vertragsabwicklung unter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte desBGB-Bauvertragsrechts 2018 (Jarl-Hendrik Kues)Auch am 25.09.2019 in Berlin und 21.11.2019 in München.

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen(Dr. Tobias Hänsel)

Di., 26.11.2019 Mannheim

Mi., 27.11.2019 Düsseldorf

Mi., 27.11.2019 Düsseldorf

Do., 28.11.2019 Dresden

Do., 28.11.2019 Mannheim

Mi., 04.12.2019 Mannheim

Do., 05.12.2019 Düsseldorf

Fr., 06.12.2019 Mannheim

Di., 10.12.2019 Mannheim

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16 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Die Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich mit VOB/A (Prof. Dr. Christian-David Wagner)

NEU WORKSHOP: 10 Schritte zur richtigen Vergabe Unter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung und Entwicklungen (Prof. Wolfgang E. Trautner)

Auftragsvergabe nach der SektVO Die Besonderheiten des Sektorenvergaberechts beherrschen und seine Spielräume nutzen (Dr. Marc Opitz)

Lücken im LeistungsverzeichnisVertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgenbei Vergabe und Vertragsabwicklung(Eva Bouchon und Dr. Thomas Hildebrandt)Auch am 10.09.2019 in Mannheim und am 21.11.2019 in München.

Schnittstellen zwischen Fördermittel und Vergaberecht(Dr. Matthias Krist)

Beschaffungspraxis und Vergaberecht 2019Tipps und Tricks zum neuen Unter- und Oberschwellenvergaberecht (Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner)

Brennpunkte des VergaberechtsAktuelle Probleme aus Auftraggeber- und Bietersicht (Dr. Oliver Homann)

eVergabe: Neue Pflichten für Auftraggeber und Bieter!(Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner)

Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016/2019Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Thorsten Schätzlein)Auch am 06.11.2019 in Köln.

Der Planungswettbewerb(Dr. Tobias Hänsel und Matthias Horst)

NEU Vergaberecht kompakt für Architekten und Ingenieure Was Sie wissen müssen, wenn Sie einen öffentlichen Auftraggeberbei der Vergabe unterstützen (Philipp Scharfenberg)

Vergaberecht für AuftraggeberTypische Praxisprobleme und -risiken erkennen und vermeiden (Dr. Daniela Hattenhauer)

Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016/2019 Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele (Dr. Thorsten Schätzlein)Auch am 16.10.2019 in Mannheim.

Vergaberecht 2019 Wichtige Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung (Hermann Summa) Auch am 05.12.2019 in Mannheim.

WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO(Prof. Dr. Christian-David Wagner)

Mo., 16.09.2019 Mannheim

Do., 19.09.2019 Mannheim

Mo., 23.09.2019 Mannheim

Mi., 25.09.2019 Mannheim

Do., 26.09.2019 Köln

Di., 01.10.2019 Mannheim

Mi., 09.10.2019 Mannheim

Do., 10.10.2019 Düsseldorf

Mi., 16.10.2019 Mannheim

Do., 24.10.2019 Mannheim

Mo., 04.11.2019 Mannheim

Di., 05.11.2019 Mannheim

Mi., 06.11.2019 Köln

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17Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Sichere Vergabe unterhalb des Schwellenwerts Nach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2018 (Prof. Dr. Christopher Zeiss und Prof. Dr. Christian-David Wagner)

NEU Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge an Generalübernehmer und Generalunternehmer (Dr. Tobias Hänsel und Thomas Henkel)

NEU Die Vergabe von Rahmenvereinbarungen(Dr. Marc Opitz)

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen(Dr. Tobias Schneider)

Lücken im LeistungsverzeichnisAuslegung von Vergabe- und Vertragsunterlagen, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung nach VOB/B und BGB 2018 (Prof. Dr. Ralf Leinemann, Dr. Christine Maurer und Stephan Kaminsky)Auch am 10.09.2019 in Mannheim und 25.09.2019 in Berlin.

Update Vergaberecht 2019/2020 Wichtige Entscheidungen des EuGH, des BGH, der OLG-Vergabesenate und der Vergabekammern (Heinz-Peter Dicks)

Die Beschaffung von IT-Leistungen in der Praxis(Tobias Osseforth)

WORKSHOP: Die Vergabe von Planungsleistungen(Martin Hupfer)

NEU Ausschreibungsfehler – Spekulationspreise – NachträgeVergabe- und vertragsrechtliche Auswirkungen fehlerhafter Leistungsver-zeichnisse (Brigitta Bergmann-Streyl und Heinz-Peter Dicks)

WORKSHOP: Vergaberecht 2019 Mit aktuellen Praxisproblemen rechtssicher umgehen (Sven Grosse)

Vergaberecht 2019Wichtige Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung (Hermann Summa)Auch am 12.11.2019 in Hamburg.

NEU WORKSHOP: Zuschlagskriterien neben dem Preis Zielorientierte Konzeption von Wertungsmaßstäben, Wertungsmethodenund Wertungsmatrizen (Dr. Henning Bode und Dr. Olaf Otting)

Rohdiamant Baurecht So schafft man Baurecht für Investitionsvorhaben (Dr. Michael Terwiesche)

Die rechtssichere BaustelleÖffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Anforderungen (Dr. Till Kemper)

KOMPAKTKURS: Öffentliches BaurechtWas Architekten, Ingenieure und private Baurechtler unbedingt wissen müssen! (Prof. Dr. Stefan Pützenbacher)

Di., 19.11.2019 Mannheim

Mi., 20.11.2019 Mannheim

Mi., 20.11.2019 Mannheim

Mi., 20.11.2019 München

Do., 21.11.2019 München

Di., 26.11.2019 Düsseldorf

Di., 26.11.2019 Mannheim

Fr., 29.11.2019 Dresden

Di., 03.12.2019 Düsseldorf

Di., 03.12.2019 Nürnberg

Do., 05.12.2019 Mannheim

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Öffentliches Baurecht

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18 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB(Dr. Markus Johlen)

KOMPAKTKURS: Fachplanungsrecht Bau- und Infrastrukturvorhaben mit einem Planfeststellungsbeschluss realisieren (Dr. Michael Terwiesche)

GewerberaummietrechtUnter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen der Rechtsprechung (Thomas Hannemann)

Immobilien kaufen und verkaufen Fallstricke bei der Gestaltung des notariellen Immobilienkaufvertrags (Dr. Gregor Basty)

28. IBR-Fortbildungsveranstaltungfür Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden) Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (Dagmar Sacher; Thomas Manteufel; Prof. Dr. Heiko Fuchs; Dr. Gregor Basty; Tobias Wellensiek; Dr. Tobias Rodemann; Dr.-Ing. Michael Mechnig; Stefan Illies und Dr. Stephan Bolz)

NEU IBR-Fachanwaltslehrgang Bau- und Architektenrecht 2019/2020(Dr. Tobias Rodemann; Dr. Stephan Bolz; Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring; Thomas Manteufel; Stefan Illies; Dr. Maximilian R. Jahn; Dr. Markus Wessel; Philipp Scharfenberg; Dr. Stephan Kleinjohann; Tobias Wellensiek; Dr. Peter Hammacher; Dr. Mark Seibel; Dr. Georg Rehbein; Prof. Dr. Dr. Markus Thiel; Frederic Jürgens und Prof. Dr. Christopher Zeiss)

Das Mandat in Bausachen Grundlagenwissen für junge Bauanwälte (Dr. Stephan Kleinjohann)

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes- gerichte zum Bau- und Architektenrecht Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand! (Claus Halfmeier und Ulrich Schröder)Auch am 13.11.2019 in Hamburg und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

Do., 07.11.2019 Mannheim

Di., 10.12.2019 Mannheim

Mo., 23.09.2019 Mannheim

Di., 08.10.2019 Mannheim

Fr., 08.11.–Sa., 09.11.2019 Mannheim

Do., 26.09.2019 –Sa., 14.03.2020 Mannheim

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Immobilien-, Miet- und WEG-Recht

Fortbildung für Fachanwälte

Bauprozess | Sachverständige

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19Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

NEU Compliance-Risiken für Architekten und beratende Ingenieure Korruption, Submissionsabsprachen und weitere Delikte – Datenschutz nach DS-GVO – Haftungs- und Sanktionsrisiken – Compliance Maßnahmen – Wettbewerbsregister – Verhalten bei Durchsuchungen (Dr. Lutz Nepomuck)

Effektives Konfliktmanagement unter Berücksichtigung des neuen BauvertragsrechtsWege aus der Eskalationsspirale: Konflikte lösen und vermeiden (Dr. Martin Stoltefuß)

NEU Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz in der Praxis (Udo Ernst)

NEU Baustaub, Bauerschütterung und Baulärm Der richtige Umgang mit Bauemissionen (Dr. Till Kemper)

VOB/B für Projektkaufleute und die kaufmännische Bauverwaltung Grundlagen – Strategien – Erfahrungen (Oliver Koos)

Brandschutzrecht für Baujuristen(Dr. Till Fischer)

Besprechungen effektiv leiten(Wolfhart Haack)

Mit schwierigen Situationen souverän umgehen Umgang mit schwierigen Kollegen und Mitarbeitern – Konflikte lösen, Entscheidungen treffen (Dipl.-Psych. Arvid Rapp)

Durchsetzungsstrategien und Rhetorik für Frauen im Baugewerbe (Caroline Trost und Dipl.-Psych. Arvid Rapp)

Erfolgreiche Mitarbeiterführung auf der Baustelle(Dipl.-Psych., Dipl.-Kfm. Andreas Ploch)

Stress und Stressmanagement für Fach- und Führungskräfte (Dipl.-Psych. Arvid Rapp)

Di., 24.09.2019 Mannheim

Mo., 07.10.2019 Mannheim

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Mi., 13.11.2019 Mannheim

Do., 14.11.2019 Mannheim

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Mi., 11.09.2019 Mannheim

Do., 19.09.2019 Mannheim

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Praxis- und Sonderthemen

Soft Skills

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RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“. Zuvor hat er als Syndi-kusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-,

Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bau-vertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauhandwerker, kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen und Auftrag- gebern. VOB/B-Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Ziel

Die richtige oder falsche Anwendung der VOB/B kann sich unmittel-bar auf das Projektergebnis auswirken. Kenntnisse der VOB/B sind deshalb für sämtliche an der Abwicklung eines Bauvorhabens Betei-ligte unerlässlich, zumal nicht nur die meisten Bauverträge auf der Grundlage der VOB/B abgeschlossen werden, sondern verschiede-ne VOB/B-Regelungen auch auf den BGB-Bauvertrag Anwendung finden. Ziel des Seminars ist es daher, mit der VOB/B befassten Be-rufsanfängern wie etwa jungen Architekten und Ingenieuren oder Baukaufleuten einen möglichst breiten Überblick über die wich-tigsten Themen des Bauvertragsrechts zu geben. Zudem sollen ty-pische Praxisprobleme diskutiert und entsprechende Lösungsmög-lichkeiten aufgezeigt werden.

Themen

1. Übersicht: Bedeutung und Rechtsnatur der VOB/B – Voraussetzungen für die Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag – VOB/B und AGB-Recht

2. Abschluss des Bauvertrags – Zustandekommen eines Bauvertrags – Schriftformerfordernisse – Einbeziehung der VOB/C in den Bauvertrag – Bedeutung von Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen – Vertretung der Bauvertragsparteien/Architektenvollmacht

3. Nachträge – Welche Leistungen sind vom „Bausoll“ umfasst? – Wesentliche Unterschiede zwischen detaillierter und funktionaler Leistungsbeschreibung

– Grundzüge der Auslegung von Leistungsbeschreibungen – Umgang mit Widersprüchen

4. Vergütung der Bauleistungen – Systematik der Nachträge nach VOB/B – Einheitspreisvertrag und Mengenänderungen – Mengenänderungen beim Pauschalpreisvertrag – Welche Leistungen sind besonders/zusätzlich zu vergüten? – Welche Anzeigepflichten hat der Auftragnehmer? – Wie wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt? – Muss eine geänderte oder zusätzliche Leistung auch ohne Einigung über die Vergütung ausgeführt werden? – Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

5. Ausführung der Bauleistung – Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik – Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers

6. Bauzeit und Bauzeitennachträge – Was sind Vertragsfristen? – Wann gerät der Auftragnehmer in Verzug? – Verhältnis von Vertragsstrafe und Schadensersatz – Welche Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber? – Welche Rechte und Pflichten hat der Auftragnehmer bei Behinderungen? – An- und Abmeldung von Behinderungen – Bauzeitverlängerung wegen gestörtem Bauablauf – Zahlungsansprüche aus gestörtem Bauablauf

7. Kündigung des Bauvertrags – Überblick über die Kündigungsmöglichkeiten – Kündigung aus wichtigem Grund – Kündigung ohne Vorliegen eines Kündigungsgrunds – Wie wird nach „freier“ Kündigung abgerechnet?

8. Abnahme – Bedeutung und Formen der Abnahme – Abnahmeprotokoll – Abnahmeverweigerung – Zustandsfeststellung, § 650g BGB

9. Mängelansprüche – Mangelbegriff – Anforderungen an eine Mängelanzeige – Mängelrechte vor und nach Abnahme – Verweigerung der Mängelbeseitigung – Verjährung der Mängelansprüche

10. Die Bezahlung der Bauleistung – Abschlags- und Schlusszahlung – Anforderungen an eine prüfbare Abrechnung – Bedeutung des Aufmaßes – Nachlässe und Einbehalte

vRecht am Bau | Bauvertrag

2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/B

Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

Datum: Donnerstag, 05.09.2019, 09:30 – 17:00 Uhr, und Freitag, 06.09.2019, 09:00 – 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 649,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Ein Grundkurs für Nichtjuristen

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Das Mandat in Bausachen

Referent: RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann, Rosdorf

Datum: Montag, 09.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Grundlagenwissen für junge Bauanwälte

Recht am Bau | Bauvertrag

RA und Notar Dr. Stephan Kleinjohannist seit 1987 als Rechtsanwalt beim Landgericht Göt-tingen zugelassen und seit 1996 Notar. Seit über 30 Jahren ist er insbesondere mit dem Bau- und Archi-tektenrecht befasst. Als Schwerpunkt seines Notari-ats hat sich das Bauträgerrecht herauskristallisiert. Sämtliche insoweit relevanten Fragestellungen sind

ihm aber nicht nur aus der Sicht des richtigen Vertragsentwurfs be-kannt, sondern auch aus seiner Anwaltstätigkeit. Herr Dr. Kleinjo-hann war zehn Jahre lang intensiv in die Referendarausbildung als Arbeitsgemeinschaftsleiter einbezogen; von ihm stammen viele Un-terrichtseinheiten, die auch heute noch vom Niedersächsischen Jus-tizministerium ausgegeben werden. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Kleinjohann insbesondere viele öf-fentliche Auftraggeber aus Südniedersachsen bei ihren Projekten, dort ist er auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter zuständig.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an Berufskollegen, die auf dem Weg zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht das Know-how für die überzeugende Erstberatung suchen bzw. vertiefen wollen.

Ziel

Wer als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgreich sein will, muss unmittelbar nach der Mandatsannahme Wege zur Kon-fliktbewältigung aufzeigen, die dem Mandanten deutlich machen, dass er bei einem Fachmann gelandet ist. Dementsprechend ist das Ziel des Seminars, den Teilnehmern für typische Beratungssituatio-nen praxistaugliches Basiswissen zu vermitteln.

Themen

1. Die Abnahme

2. Die Werklohnforderung

– Aus Auftragnehmersicht – Aus Auftraggebersicht – Das Sicherungsverlangen

3. Das Architektenhonorar

– Mindesthonorar – Wiederholungsleistungen

4. Der Baumangel

– Geltendmachung eines Mangels – Beratung des Auftragnehmers

5. Verjährungsfragen

– Werklohnforderungen nach BGB, VOB/B und HOAI – Haftung des Werkunternehmers – Haftung des Architekten – Gesamtschuldnerausgleich

6. Das Mandat gegen den Bauträger

– Der nichtige Bauträgervertrag – Unzulässige Vorauszahlungen – Mängel am Sondereigentum – Mängel am Gemeinschaftseigentum

7. Die Haftung des Baustoffhändlers

– Mängelrecht – Verjährung – Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht

8. Die unerlässliche Ordnung im Bauprozess

– Die Werklohnklage – Die Schadensersatzklage – Einreden/Einwendunge

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RA Jarl-Hendrik Kues, LL.M.ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht und Vergaberecht sowie Partner der Ver-gabe- und Baurechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Die Schwer-punkte seiner Tätigkeit liegen seit vielen Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesonde-

re in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen. Herr Kues ist gemeinsam mit Herrn Prof. Leinemann Herausgeber eines Kommentars des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen BGB-Bau-vertragsrechts und zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fach- bücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen „VOB/B- Kommentar“ und bearbeitet dort § 6 VOB/B („Bauzeit“), dem von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel herausgegebenen „VOB/B-Kommentar“ und bearbeitet dort § 2 VOB/B („Nachträge“) sowie dem von Leine-mann/Kirch herausgegebenen Kommentar zur VSVgV und VOB/A-VS. Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften „Baurecht“, „NZBau“ und „Vergaberecht“ sowie als ständiger Mitar-beiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ hervorgetreten.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bau-herren, Kalkulatoren, Claim-Manager, anwaltliche Berufsanfänger und Justitiare im Bau- und Architektenrecht, Rechnungsprüfer, Mit-arbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige, Schlich-ter und Mediatoren.

Ziel

Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leis-tungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz ver-meidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauver-tragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher prakti-scher Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leis-tungsverweigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungs-beschreibung zurückgehen.

Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Ange-botsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.

Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen zum Anordnungsrecht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt.

Themen

1. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber:

Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, typische Fehler bei der LV-Erstellung, Ordnungsgemäße Leistungsbe- schreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen

2. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung:

Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten

3. Auslegung des Leistungsverzeichnisses

4. Besondere Themen: Bistro-Entscheidung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko Spekulationspreise; sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulationstricks, Baugrundrisiko

5. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch: Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?

6. Geänderte und zusätzliche Leistungen: § 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungs- recht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen, Regelungen zum neuen Anordnungsrecht und Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 10.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklungunter Berücksichtigung maßgeblicher Aspekte des BGB-Bauvertragsrechts 2018

Lücken im Leistungsverzeichnis

Auch am25.09.2019 inBerlin und am 21.11.2019 in

München.

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vRecht am Bau | Bauvertrag

Theoretische Grundlagen und Beispiele aus der Praxis zur korrekten Abrechnung von Bauleistungen

Architekt Dipl.-Ing. (FH) Albin Oswaldist Leiter des Sachgebiets „Vergabe Nordbayern“ bei der Landesbaudirektion Bayern. Herr Oswald war bereits während seines Studiums und sieben Jahre danach in renommierten Architekturbüros beschäf-tigt und hat sich in dieser Zeit fundierte Kenntnisse über alle Leistungsphasen erworben, bevor er 2001

zur Bayerischen Staatsbauverwaltung wechselte. Nach sechs Jahren als Planer und Bauleiter in der baudurchführenden Ebene befasst er sich seit 2007 an der Landesbaudirektion nunmehr schwerpunkt-mäßig mit Vergabe- und Vertragsangelegenheiten. Diese Themen-bereiche vermittelt er auch als Dozent im Rahmen von Aus- und Fortbildungen innerhalb der Bauverwaltung sowie darüber hinaus. Seit 2010 ist er Geschäftsführer des Hauptausschusses Hochbau (HAH) im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleis-tungen (DVA) und intensiv mit der Überarbeitung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C befasst. An de-ren Kommentierung wirkt er beim Standardwerk „VOB im Bild –Hochbau- und Ausbauarbeiten“ seit der 21. Auflage mit. Herr Os-wald engagiert sich seit über 10 Jahren im Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB). In diversen Arbeitskreisen ist er beteiligt an der Fortschreibung und Entwicklung von Standardleis-tungstexten für das Standardleistungsbuch Bau (STLB-Bau) und von speziellen Texten für Zeitverträge (STLB-BauZ). Seit März 2017 lei-tet er darüber hinaus die Arbeitsgruppe „Grundsatz“ des GAEB.

Teilnehmerkreis

Baufachleute der Auftraggeber- und der Auftragnehmerseite, die mit dem Erstellen der Leistungsbeschreibung, der Kalkulation oder dem Abrechnen von Bauleistungen befasst sind.

Ziel

Probleme, die häufig erst beim Abrechnen zu Tage treten, haben ihre Ursache meist in einer mangelhaften Leistungsbeschreibung oder unzureichenden Kalkulation. In Unkenntnis der einschlägigen Regelwerke werden häufig falsche Mengen angegeben oder nicht passende Mengeneinheiten verwendet. Die Fehler sind vielfältig, die Folgen auch. Nachträge und Meinungsverschiedenheiten bei der Abrechnung dieser Leistungen sind dann vorprogrammiert.

Anhand von Beispielen aus der Praxis erhalten Sie Vorschläge und Tipps, wie möglichst effizient und zielgerichtet genau das abge-rechnet werden kann, was tatsächlich vertraglich vereinbart ist. Wichtigste Vertragsbestandteile neben der Leistungsbeschreibung sind hier in aller Regel die Abschnitte 5 der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C.

Im Seminar werden Ihnen unter genauerer Betrachtung der VOB die Zusammenhänge zwischen Leistungsbeschreibung und Abrech-nung nähergebracht. Vorgestellt werden die für die Abrechnung einschlägigen Paragrafen der Teile A und B. Sie lernen die Systema-tik der VOB/C kennen und wissen künftig sofort, wo Sie gegebe-nenfalls nachschauen können, um die richtige Lösung für ein Ab-rechnungsproblem zu finden.

Sie erkennen Abweichungen von einschlägigen Abrechnungsre-geln und können somit bereits bei der Kalkulation bzw. Angebots-erstellung darauf reagieren. Lernen Sie typische Abrechnungsfeh-ler zu vermeiden bzw. professionell damit umzugehen. Setzen Sie berechtigte Ansprüche durch und wehren Sie unberechtigte Forde-rungen ab.

Themen

1. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

– Wichtige Paragrafen für Aufmaß und Abrechnung – Zusammenhänge zwischen den Teilen A, B und C – Teil C – Systematik, Besonderheiten, Neuerungen seit 2016

2. Tipps und Beispiele aus der Praxis insbesondere zu

ATV DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ATV DIN 18330 „Mauerarbeiten“ATV DIN 18331 „Betonarbeiten“ATV DIN 18350 „Putz- und Stuckarbeiten“ATV DIN 18353 „Estricharbeiten“ATV DIN 18451 „Gerüstarbeiten“

– Typische Fehler und ihre Auswirkungen – Mögliche Nachträge bzw. deren Vermeidung – Wer hat Recht und wo steht das?

Aufmaß und Abrechnung bei Hochbau- und Ausbauarbeiten

Referent: Architekt Dipl.-Ing. (FH) Albin Oswald, Nürnberg

Datum: Dienstag, 10.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

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Recht am Bau | Bauvertrag

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RA Dr. Martin Ludgenist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der auf Immobilien- und Baurecht speziali-sierten Kanzlei ROTTHEGE I WASSERMANN, Düssel-dorf. Herr Dr. Ludgen berät Projektentwickler, Bau-träger, Generalunternehmer und Planer bei der Realisierung und Abwicklung komplexer Bauvorha-

ben. Daneben hält er regelmäßig bau- und architektenrechtliche Se-minare, u.a. als Dozent im Masterstudiengang Baurecht an der Fach-hochschule Münster. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und Mitautor des ibr-online-Kommentars VOB/B (im Erscheinen). Zudem ist Herr Dr. Ludgen stellvertretender Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Architektenkammer Nord-rhein-Westfalen.

Teilnehmerkreis

Projekt- und Bauleiter von Auftraggebern, Generalunternehmern und Nachunternehmern, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Baujuristen.

Ziel

Das Seminar vermittelt zunächst, wie die Baubeteiligten und ihre Be-rater die terminlichen Besonderheiten ihres Projektes im Rahmen der Vertragsgestaltung bestmöglich regeln. Sodann wird der richtige Um-gang mit Bauzeitstörungen in der Bauphase dargestellt. Dies betrifft Auftragnehmer und Auftraggeber gleichermaßen. Der Auftragge-ber hat bei einer verzögerten Leistungserbringung des Auftragneh-mers die formalen Anforderungen des BGB und der VOB/B ebenso zu beachten wie der Auftragnehmer bei Behinderungen und der Vor-bereitung von Bauzeitverlängerungs- und Mehrkostenansprüchen. Dabei gelten für beide Seiten strenge Dokumentationsanforderun-gen, deren Missachtung in der weiteren Auseinandersetzung regel-mäßig zu rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führt. Auch bei und nach Projektabschluss sind bestimmte Vorgaben zu beachten, um einen Rechtsverlust zu vermeiden. Baubetriebliche Fragestellun-gen werden nur am Rande diskutiert, vorrangig geht es in dem Semi-nar um den richtigen und praxisnahen Umgang mit Bauzeit und Bau-zeitstörungen nach Maßgabe von Vertrag, BGB und VOB/B.

Themen

1. Überblick/Darstellung der Interessenlage der Vertragsparteien

2. Wichtige Punkte bei der Projektvorbereitung

– Terminliche Vorgaben aus anderen Vertragsverhältnissen – Aufgabenverteilung zwischen den Projektbeteiligten – Terminliche Verpflichtungen der Architekten und Fach- ingenieure

3. Vertragsschluss

– Vereinbarung von Vertragsterminen (Baubeginn, Zwischen- termine, Fertigstellung/Planlieferung) – Vereinbarung weiterer terminlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers – Wirksame Vereinbarung von Vertragsstrafen/Aktuelle Rechtsprechung

4. Bauzeitstörungen in der Planungs- und Bauphase aus Sicht des Auftraggebers

– Voraussetzungen für Verzug des Auftragnehmers – Anspruch auf Abhilfe/Rechtsfolgen unterlassener Abhilfe – Anspruch auf Beschleunigung – Anspruch auf Schadens-/Aufwendungsersatz – Kündigung durch den Auftraggeber

5. Bauzeitstörungen in der Planungs- und Bauphase aus Sicht des Auftragnehmers

– Behinderung, Unterbrechung usw. – Begriffsdefinitionen – Anspruchsgrundlagen: Vertrag, BGB und/oder VOB/B? – Einzuhaltende Formalitäten, insbesondere: Behinderungsan- zeige – Unterschiede zwischen Vergütungs-, Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen/Aktuelle Rechtsprechung – Kündigung durch den Auftragnehmer

6. Sonderfall: Bauzeitstörungen in Planerverträgen

7. Wichtige Punkte beim Projektabschluss

– Vertragsstrafenvorbehalt – Verjährung von Bauzeitansprüchen – Gerichtliche Durchsetzung von Bauzeitansprüchen

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Martin Ludgen, Düsseldorf

Datum: Donnerstag, 12.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

KOMPAKTKURS: Bauzeit und Bauzeitstörungen Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Alexander Leidigist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht. Er ist Partner in der national und inter-national tätigen Kanzlei Redeker Sellner Dahs. Der Schwerpunkt seiner bauanwaltlichen Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung und der gerichtlichen und außergerichtlichen Beratung und Vertretung von

Bauherren und Baukonzernen. Herr Leidig ist Herausgeber des Handbuchs „Kauf- und Lieferverträge am Bau“, Mitkommentator in dem Standardwerk Messerschmidt/Voit „Privates Baurecht“ und dem „HOAI-Kommentar“ Messerschmidt/Niemöller/Preussner sowie Mitverfasser des „Beck‘schen Formularbuchs zum Europäischen und Internationalen Zivilprozessrecht“. Zudem publiziert er regelmäßig in einschlägigen Fachzeitschriften.

Teilnehmerkreis

Auftragnehmer und Auftraggeber von Bauleistungen, Mitarbeiter von Bauunternehmen/Generalunternehmern, Architekten, Ingeni-eure, Projektsteuerer, Baujuristen, Rechtsanwälte.

Ziel

Bauverträge werden in der Praxis – selbst bei komplexen Bauvorha-ben – häufig nach dem Motto „Es lebe das Musterstück!“ gestaltet. Dabei wird übersehen, dass die auf das konkrete Bauvorhaben ange-passte Gestaltung des Bauvertrags eine der entscheidenden Weichen-stellungen für die sichere Abwicklung und die Streitvermeidung bei einem Bauvorhaben darstellt.

Ziel des Seminars ist es daher, den Teilnehmern das Handwerkszeug zu vermitteln, um optimale Bauverträge für ihre Baumaßnahme zu gestalten. Die Verwendung „alter Vertragsmuster“ wird umso ris-kanter als zum 01.01.2018 bekanntlich erstmals eine umfassende Regelung des gesetzlichen Bauvertragsrechts in das BGB aufge-nommen wurde, durch das sich auch das gesetzliche Leitbild als Grundlage jeder Prüfung der AGB-Konformität einzelner bauver-traglicher Regelungen teilweise erheblich geändert hat. Die Vor-schriften des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts werden in diesem Seminar für die Vertragsgestaltungspraxis hinterfragt und – soweit möglich und sinnvoll – zugehörige Formulierungsvorschläge für die Vertragspraxis mit den Teilnehmern des Seminars entwickelt und diskutiert.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Alexander Leidig, Bonn

Datum: Freitag, 13.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht

Themen

1. Vertragsgestaltung und das neue gesetzliche Bauvertragsrecht

2. Die Abgrenzung von Kauf- und Werkvertrag und das neue „Baukaufrecht“ seit 01.01.2018

3. Vorteile und Risiken der Einbeziehung der VOB/B aus Auftrag- nehmer- und Auftraggebersicht vor dem Hintergrund des neuen Rechts

4. Aktuelle Rechtsprechung

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Philipp Hummelist Partner der national und international tätigen An-waltssozietät Redeker Sellner Dahs mit Büros in Ber-lin, Bonn, Brüssel, Leipzig, London und München. Herr Hummel berät deutschlandweit Bauherren, Bau-unternehmen, Architekten, Ingenieure und Projekt-steuerer bei der Realisierung von Großbauvorhaben.

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt dabei in der baubegleitenden Rechtsberatung. Er ist daher mit den während der Bauphase immer wieder auftretenden Rechtsfragen bestens vertraut. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publiziert Herr Hummel in der einschlägigen Fachliteratur und veröffentlicht u. a. regelmäßig Beiträge in der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvor-haben.

Ziel

Im Rahmen der Durchführung von Baumaßnahmen werden von Pro-jekt- und Bauleitern immer wieder Fehler bei der Anwendung der VOB gemacht, die erhebliche wirtschaftlich nachteilige Folgen für die Baubeteiligten nach sich ziehen. Das Ziel der Seminarveranstal-tung liegt darin, immer wiederkehrenden rechtlich relevanten Feh-lern bei der Baudurchführung anhand konkreter Fallgestaltungen nachzugehen und zugleich Strategien zur rechtlich und taktisch rich-tigen Vorgehensweise im Bauablauf zu entwickeln.

Themen

1. Notwendige Rechtskenntnisse für die tägliche Praxis

– Die wichtigsten Regeln der VOB/B – Häufige Probleme beim BGB-Bauvertrag – Das richtige Verständnis typischer Bauvertragsklauseln – Regeln der Vertragsauslegung anhand konkreter Beispiele – Der richtige Umgang mit unklaren Leistungsbeschreibungen – Schwierigkeiten bei sich widersprechenden Vertragsbestimmungen – Die Reichweite von Pauschalverträgen

2. Vergütung und Nachträge

– Zusatz- und Änderungsleistungen – Typische Fehler bei Nachtragsvereinbarungen – Strategien zur Konfliktlösung – Risiken funktionaler Leistungsbeschreibungen – Nachtragsmanagement

3. Fehler bei der Kooperation am Bau – Kooperationspflichten der Baubeteiligten – Auswirkungen auf die Baupraxis – Sicherstellung und Dokumentation

4. Problem Bauzeit – Verzug und Behinderung – Ansprüche bei Bauzeitverlängerung – Regelmäßige Korrespondenzfehler – Anordnungsrechte des Auftraggebers – Vertragsstrafe – Richtige Dokumentation

5. Fehler bei der Bauabwicklung – Organisation und Schnittstellen – Schutzpflichten am Bau – Kündigungsrechte und typische Fehler – Abnahme von Teilleistungen – Aufmaßnahme und Abrechnungsverhandlungen – Mängel und Nacherfüllung

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Hummel, Bonn

Datum: Dienstag, 17.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und ProjektleiterKompaktwissen und Training am Einzelfall

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RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierten So-zietät Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB. Die Kanzlei berät bundesweit mit 7 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München und Freiburg (i.K.) in den Bereichen Projektentwicklung/Bauträger-

vorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Dr. Jahn zählt in-soweit zu den führenden Experten in Deutschland und berät Investo-ren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisie-rung gewerblicher und öffentlicher Immobilien, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfah-rung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichun-gen in Erscheinung, ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR und einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9) und auch als Schiedsrichter tätig.

RA Frederic Jürgensist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal-Tech An-wendung baufolio+. Er berät vollumfänglich im Be-reich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werk-

verträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiter-schulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Bauunternehmer, Generalunternehmer, Nachunternehmer, Fertig-haushersteller, Bauträger, Projektentwickler, Projekt- und Baulei-ter, Leiter Technik, kaufm. Personal, Architekten und Bauingenieu-re, Fachplaner und Sonderfachleute, Handwerker, WEG-Verwalter und Verwaltungsbeiräte, Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte und Notare.

Ziel

Ein Bauvorhaben ohne Mängel gibt es nicht. Dabei sind insbesonde-re in der Leistungskette eine Vielzahl von Beteiligten involviert: Lie-ferant, (Fach-)Planer, Bauüberwacher, Nachunternehmer, General-unternehmer, Bauherr, Behörden usw. Das am 01.01.2018 in Kraft getretene neue Bauvertragsrecht sieht Neuregelungen beim Liefer- antenregress, der Teilkündigung vor Abnahme, der Haftung für die Baubeschreibung und der Inanspruchnahme des Architekten wegen Überwachungsfehlern vor – um nur einige Themen zu nennen. Meh-rere Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs bringen wei-tere Neuerungen mit sich. Ein effektives Mängelmanagement setzt – ebenso wie die Anspruchsabwehr – neben einem klaren Verständ-nis der Anspruchskonstellationen und Mängelrechte vor und nach Abnahme die Kenntnis dieser Neuregelungen voraus.

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg

Datum: Mittwoch, 18.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für einen rechtssicheren Umgang mit Mängeln auf der Basis der ak-tuellsten Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs, zu vermitteln. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle wer-den alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Abwicklung der je-weiligen Vertragsverhältnisse ergeben, behandelt. Nützliche Praxis- tipps und Hinweise zur Vertragsgestaltung runden das Seminar ab.

Themen

1. Mangelbegriff – Subjektiver/objektiver Mangelbegriff – Anerkannte Regeln/Stand der Technik/DIN – Herstellervorgaben – Erfolgshaftung und Funktionalität – Kaufrechtliche Besonderheiten

2. Abnahme und Zustandsfeststellung – Arten, Wirkung und Zeitpunkt der Abnahme – Unverzügliche Prüf- und Rügeobliegenheit beim Handels- kauf – § 377 HGB – Zustandsfeststellung – § 650g BGB

3. Mängelrechte vor und nach Abnahme – Mängelrüge und Symptomtheorie – Gefahrenverdacht und Systemfehler – Neue Baubeschreibungspflicht – Fristsetzung und Leistungsverweigerung – Gewährleistungsrechte – Ersatz der Aus- und Einbaukosten vom Lieferanten – Teilkündigung vor Abnahme – Fiktive Mangelbeseitigungskosten nach der Rechtsprechung des BGH – Mangelfolgeschaden – Minderwertberechnung – Ersatz von Sachverständigenkosten – Verjährungsfragen und Gewährleistungsverlängerung

4. Einwände gegen das Mangelbeseitigungsbegehren – Mitwirkungspflichten des AG/Zurückbehaltungsrechte – Mitverschulden des AG/Sicherheit – Prüfungs- und Bedenkenhinweispflicht – Unmöglichkeit und Unverhältnismäßigkeit; optische Mängel – Sowieso-Kosten/Abzug neu für alt – Verschulden

5. Leistungskette – Aufeinandertreffen von Planungs- und Ausführungsfehler – Abnahme, Mängelrüge und Vorteilsausgleich – Zurechnung und Verschulden – Haftung des Lieferanten/Neues Kaufrecht – Haftung des Architekten, Fachplaners/-ingenieurs und Bauüberwachers – Haftung des Nachunternehmers – Verjährungsfragen

Recht am Bau | Bauvertrag

Alte Mängel, neues Recht: Auch bei neuer Gesetzeslage sicher im Handling mit Mängeln aller Art

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Recht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“. Zuvor hat er als Syndi-kusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-,

Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bau-vertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

Teilnehmerkreis

Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftrag- gebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufs- anfänger im Bau- und Architektenrecht.

Ziel

In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur mög-lich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bau-leistung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Ent-scheidungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anlie-gen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig er-kannt werden können.

Themen

1. Der Einheitspreisvertrag – Mengenabweichung oder Leistungsänderung? – Vergütungsanpassung bei Mehr- und Minder- mengen von je größer 10% – Spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt? – Lohn- und Materialgleitklauseln – Kann die Vergütungsanpassung bei Mengen- abweichungen wirksam ausgeschlossen werden?

2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag – Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag – Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos – Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung – Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag – Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? – Grenzen des Pauschalpreisrisikos 3. Der Global-Pauschalvertrag – Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet? – Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung – Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko – Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? – Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt? 4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen – Wann liegt ein Nachtrag vor? – Die Nachtragssystematik der VOB/B – Was sollte ein sog. Nachtrags"angebot" beinhalten? – Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt? 5. Aufmaß – Rechtsfolgen und Bedeutung des (gemeinsamen) Aufmaßes – Wann geht die Beweislast auf den Auftraggeber über?

6. Abschlags- und Schlussrechnung – Wann ist eine Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüfbar? – Welche Folgen hat die fehlende Prüfbarkeit? – Rechnungsabzüge: Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheitseinbehalte, Mängeleinbehalte – Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe

7. Zahlung der Vergütung – Zahlungsfristen und Verzug – Völlig unterschätzt: die Verzugszinsen – Verlust des restlichen Vergütungsanspruchs bei vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung – Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber 8. Verjährung – Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung? – Wann verjährt der Anspruch auf Rückforderung von Überzahlungen?

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB

Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

Datum: Donnerstag, 19.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

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Recht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Wolfgang Kauist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Dres-den. Im privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Vergaberecht betreut der Referent öffentliche und gewerbliche Auftraggeber, Auftragnehmer und Pla-ner bei der Vertragsgestaltung sowie baubegleitend und forensisch. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit

hält der Referent Seminare zu baurechtlichen Themen.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architek-ten, Bauingenieure, Baujuristen.

Ziel

Jedes Bauwerk ist ein Unikat. Bauwerke werden arbeitsteilig an ei-nem Standort mit teils unbekannten Eigenschaften aus vielen Bau-teilen unterschiedlicher Materialien von Personen zusammenge-setzt, die meist erstmalig zusammenarbeiten. Dass es kaum ein substantielles Bauobjekt ohne Baumängel gibt, liegt daher in der „Natur der Sache“. Leider haben oft schon kleine Fehler gravierende technische und wirtschaftliche Folgen. Der richtige Umgang mit Mängeln will daher gelernt sein, zumal hierbei viele Aspekte inein-andergreifen. Wer in dieser Gemengelage Fehler macht, muss am Ende oft auch für fremde Fehler zahlen. Dabei ist der richtige Um-gang mit Mängeln kein Hexenwerk. Für alle, die mit der Planung oder Errichtung von Bauwerken zu tun haben, lohnt daher eine Be-schäftigung mit den Grundlagen des Mängelrechts. Das Seminar ver-mittelt einen Überblick über die in der Baupraxis wichtigsten Grund-lagen des Mängelrechts nach BGB und VOB/B.

Themen

1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag: Welches Recht ist wann anwendbar? Was bedeutet die „Inhaltskontrolle“ der VOB?

2. Abnahme: Warum ist die Abnahme so wichtig? Wann kann die Abnahme verweigert werden? Wann ist die Abnahme entbehrlich?

3. Der Mangelbegriff: Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen? Was besagt der funktionale Mangelbegriff? Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen?

4. Mängelrechte vor Abnahme: Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseitgung oder Ersatz der Mängelbeseitigungskosten verlangen?

5. Mängelrechte nach Abnahme: Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen?

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden

Datum: Donnerstag, 19.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel, Leipzig Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Baumängel undGewährleistung nach BGB und VOB/B

Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein? Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängel- beseitigungskosten auch, wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt? Wie wird die Minderung berechnet?

6. Rechtliche Besonderheiten beim Einkauf von Baustoffen und (vorgefertigten) Bauteilen: In welcher Hinsicht ergeben sich rechtliche Besonderheiten? Was ist in der Baupraxis besonders zu beachten?

7. Mängelrechte und Schwarzarbeit: Wie wirkt sich Schwarzarbeit auf den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers und auf die Mängelrechte des Auftraggebers aus?

8. Prüfungs- und Hinweispflichten: Wann führt eine „Bedenkenmitteilung“ zur Haftungsfreistel- lung? Wie muss eine „Bedenkenmitteilung“ gestaltet werden?

9. Mitverschulden des Bauherrn: Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?

10. Gesamtschuld:Was bedeutet „Gesamtschuld“? Kommt eine Haftung für fremde Fehler in Frage?

11. Verjährung der Mängelansprüche: Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB? Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden? Wie wird die Verjährung gehemmt? Wann verjähren arglistig verschwiegene Mängel?

12. Arglist und Organisationsverschulden:Unter welchen Voraussetzungen kommt eine Mängelhaftung wegen Arglist oder Organisationsverschulden in Frage?

13. Gewährleistungsbürgschaft und ihre Verjährung:Was bedeutet die „Sicherheitsabrede“? Wie und wann verjährt eine Mängelbürgschaft?

14. Verfahrensfragen: Selbständiges Beweisverfahren oder Klageerhebung?

15. Das Selbständige Beweisverfahren: Wann ist ein Selbständiges Beweisverfahren zulässig? Wann ist es sinnvoll?

16. Hemmung der Verjährung durch Selbständiges Beweisverfahren:

Warum ist es gefährlich, sich auf eine Hemmung der Verjäh-rung durch ein Selbständiges Beweisverfahren zu verlassen?

Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

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vRecht am Bau | Bauvertrag

Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thieleist Bauingenieur und von der IHK München und Oberbayern ö.b.u.v. Sachverständiger für Baupreis- ermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingeni-eurbau. Er ist seit 2005 freiberuflich in der Baube-triebsberatung sowie dem Vergütungsmanagement tätig. Zuvor war er 12 Jahre lang bauleitend in den

Gewerken des Straßen-, Tief-, Kanal-, Erdbaus, des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Umwelttechnik und des Spezialtiefbaus aktiv. Während der letzten beiden Jahre seiner Bauleitertätigkeit hatte er in einem mittelständischen Straßenbauunternehmen ne-ben der Bauleitung eine Stabsstelle inne, die sich vornehmlich mit der monetären Bauvertragsabwicklung nach den §§ 2 und 8 der VOB/B sowie den gestörten Bauabläufen nach § 642 BGB beschäf-tigte. Herr Thiele ist u. a. ständiger Referent bei, der Bayerischen Bauakademie in Feuchtwangen und der Bayerischen Ingenieure-kammer Bau in München. Darüber hinaus gibt er hausinterne Semi-nare in Bauunternehmen und bei der öffentlichen Hand. Dabei werden die täglichen Herausforderungen auf der Baustelle indivi-duell aufgegriffen und praxisnah er- und geklärt.

Teilnehmerkreis

Bauleiter und Abrechner der Auftragnehmer und Auftraggeber so-wie deren Planungsbüros. Darüber hinaus auch freiberuflich tätige Ingenieure und Architekten, die die Bauvertragsabwicklung bau-begleitend nach Art und Umfang verfolgen.

Ziel

Die Praxis zeigt immer wieder, dass Baumaßnahmen nicht regelge-recht ausgeschrieben, aufgemessen, dadurch nicht richtig abgerech-net und in der Folge unpassend vergütet werden. Ungeachtet der Tatsache, dass das gemeinsame Aufmaß nicht beachtet wird.

Anders ausgedrückt: Leistungen werden den falschen Positionen so-wie den falschen Vergütungsparagraphen zugeordnet. Diese Vorge-hensweise, auch wenn sie vermeintlich einfach zu sein scheint, hat erhebliche monetäre Konsequenzen für die Vertragspartner.

Auf der einen Seite gehen dem Unternehmer berechtigte Forderun-gen verloren und auf der anderen Seite bezahlt der Bauherr zu viel. Das Seminar soll bestehende Kenntnisse verfestigen und baubetrieb-liche Kenntnisse erweitern. Ziel soll es weiterhin sein, nachvollzieh-bare und prüffähige Abrechnungsunterlagen erstellen zu können, die die Prüfung der Rechnungen erleichtern.

In diesem Seminar erhalten Planer, Bauherren und Unternehmer wichtige Informationen, Tipps und Kniffe für eine prüffähige Ab-rechnung. Das stellt sicher, dass öffentliche, private und Firmengel-der nicht „verschleudert“ und Leistungen zielorientiert vergütet werden.

Referent: Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thiele, ö.b.u.v. Sachverständiger, Waidhofen

Datum: Freitag, 20.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016

Themen

1. Grundlagen der Bauabrechnung

– § 1 VOB/B Leistungs-Soll-Ist – § 2 VOB/B Vertragsarten – § 14 VOB/B Prüfbare und übersichtliche Abrechnung: Gemeinsames Aufmaß! Was ist das? – § 16 VOB/B Fakturierung, Vorbehaltserklärung und deren Begründung: Zahlungsbegründende Unterlagen! Welche sind das? – ATV DIN 18299 ff. VOB/C Abschnitt 5 Abrechnung: Abrechnungsbestimmungen/Aufmaßregeln nach der VOB im Bild 2015

2. Abrechnung von Stundenlohnarbeiten

– Regieleistungen für „Unbestimmbares“ – Regieleistungen für „Bestimmbares“

3. Aufmaß in Verbindung mit Vergütung

– § 2 Abs. 3 ff. VOB/B Leistungs-Soll-Ist

4. Abrechnung von Leistungen, die nicht zur Ausführung gekommen sind

– Infolge einer Fehleinschätzung von Mengen; den sog. Nullpositionen – Infolge des Eingriffs in den Vertrag durch den Auftraggeber

Vergraben Sie kein Geld in der Baustelle: „Nur wer richtig abrechnet, kann ebenso richtig Geld verdienen oder ansonsten richtig Geld sparen!“

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Recht am Bau | Bauvertrag

v

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln

Datum: Dienstag, 24.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Gestaltung von Bauverträgen ohne VOB/B

NEU

RA Frederic Jürgensist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal-Tech An-wendung baufolio+. Er berät vollumfänglich im Be-reich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werk-

verträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiter-schulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

RA Dr. Paul Popescu ist seit mehr als zehn Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Vergaberecht spezia-lisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus, auch mit internationaler Ausrichtung. Zum Kernge-biet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtrags-

management sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Im Vergaberecht betreut er die Angebots-bearbeitung und vertritt die Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern wie den Vergabesenaten. Neben seiner an-waltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Paul Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fach-hochschule Münster im Masterstudiengang „Baurecht“, Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht sowie Ver-gaberecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern als Referent auf. Im März 2018 stieg er als Partner in die Firma Leupertz Baukon-flikmanagement ein und widmet sich seither schwerpunktmäßig den alternativen Streitbeilegungsverfahren.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architek-ten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen, Unternehmens- und Verwaltungsjuristen sowie Richter und Rechtsanwälte.

Ziel

Mit Blick auf das neue Bauvertragsrecht ist die VOB/B kaum noch empfehlenswert. Gegenwärtig scheint die Praxis das bereits zum 01.01.2018 in Kraft getretene Gesetz weiterhin vollständig auszu-blenden. Dies wird den Vertragsparteien bereits in greifbarer Zu-kunft erhebliche Nachteile bescheren. Auch die rasante Entwicklung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung fordert eine Alternative zur VOB/B. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern nicht nur die ein-zelnen Schwierigkeiten der Vertragsgestaltung. Vielmehr bietet es konkrete Lösungsansätze anhand eines eigens hierfür erstellten Ver-tragstexts an. Dieser beinhaltet adäquate und AGB-rechtlich unbe-denkliche Regelungen im Bereich des anordnungsrelevanten Sys-tems nach §§ 650b-650d BGB. Zudem werden Ansätze für den öffentlichen Auftraggeber dargestellt, der an die Vereinbarung der VOB/B rechtlich gebunden ist. Der Seminarablauf lehnt sich an die Gliederung eines praxisrelevanten Bauvertrags auf Basis seiner wich-tigsten Regelungen an.

Themen

1. Präambel – Bau-, Verbraucherbau- oder nur Werkvertrag?

2. Vertragsbestandteile – Bedeutung und Auslegungsrelevanz

3. Leistungsumfang und Schnittstellen – Zweifelsfreie Festlegung des Bau-Solls

4. Leistungsänderungen – Spielräume und Grenzen beim Anordnungsrecht und den Vergütungsfolgen

5. Ausführung der Leistung/Ausführungsfristen – Umgang mit Auswirkungen der Änderungsanordnung

6. Vertragsstrafe – Aktueller Stand der Rechtsprechung

7. Arbeitnehmer/Nachunternehmer des AN – Haftungsschwierigkeiten nach §§ 14 AEntG, 13 MiLoG, 28a SGB IV, 150 SGB VII

8. Vergütung – Besonderheiten der unterschiedlichen Vertragstypen

9. Sicherheitsleistungen – Gestaltungsspielraum bei der Sicherungsabrede

10. Abnahme/Zustandsfeststellung/Gefahrtragung – Alternativen zur Gesetzesregelung der fiktiven Abnahme – Effektive Zustandsfeststellung

11. Mängelansprüche des AG – Mängelrechte vor der Abnahme? – Alternativmöglichkeiten

12. Kündigung – Definieren von Kündigungsgründen – Vorteile der Teilkündigungsmöglichkeit erkennen und nutzen

13. Versicherung/Urheberrecht/Schutzrechte Dritter – Notwendige Änderungen aufgrund des neuen Bauvertrags- rechts

14. Leistungsverweigerung und Zurückbehaltung – Grenzen vertraglicher Aufrechnungs- und Verweigerungs- verbote

15. Streitbeilegung – Praxistaugliche Alternativen zu Baukammern

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RAin Eva Bouchon, M.A.ist seit über 12 Jahren als Rechtsanwältin baurechtlich tätig. Seit 2008 betreut sie in der auf das private Bau- und Vergaberecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner in Berlin baubegleitend vorwiegend Groß- projekte in allen Bereichen des Hoch- und Tiefbaus sowie im Vergaberecht. Als Fachanwältin für Bau-

und Architektenrecht berät und vertritt sie die Bauvertragsparteien auch vor staatlichen und Schiedsgerichten und ist selbst als Schieds-richterin tätig. Frau Bouchon ist daneben Autorin zahlreicher Beiträ-ge in einschlägigen Fachzeitschriften und ständige Mitarbeiterin des von Leinemann & Partner herausgegebenen Newsdienstes „Neues zum Baurecht“. Ferner tritt sie als langjährige Referentin bei ein-schlägigen Seminarveranstaltern und an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin auf.

RA Dr. Thomas Hildebrandtist Partner der auf das private Bau- und Vergaberecht spezialisierten Sozietät Leinemann & Partner in Ham-burg. Er ist als Fachanwalt für Bau- und Architekten-recht und Fachanwalt für Vergaberecht ständig als baubegleitender Berater im Bereich des Hoch- und Tiefbaus sowie als Schiedsrichter bundesweit tätig.

Herr Dr. Hildebrandt ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im pri-vaten Baurecht bekannt. Zu seinen baurechtlichen Publikationen zählen regelmäßige Beiträge in den Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“, „BauR“ und „ZfIR“. Daneben ist Herr Dr. Hildebrandt Autor des bereits in der 2. Auflage erschienenen Buchs „Die Abnah-me von Bauleistungen“, Mitautor des inzwischen in der 6. Auflage erschienenen „Leinemann-Kommentars“ zur VOB/B und des Kom-mentars zum privaten Baurecht von Messerschmidt/Voit.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektleiter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bau-herren, Kalkulatoren, Claim-Manager, Anwälte, Justitiare, Rech-nungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachver-ständige und Richter.

Ziel

Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leis-tungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz ver-meidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschreibungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das öffentliche Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauver-tragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte, teilweise von der Kanzlei der Referenten selbst erstritten, sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer

Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsver-weigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschrei-bung zurückgehen. Natürlich fließen auch hier die neuen Regelun-gen des BGB-Bauvertragsrecht ein.

Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fallstricken der Ange-botsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.

Themen

1. Ausschreibungen bearbeiten: Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, Mindest-bedingungen, Nebenangebote, Eignungsnachweise, geforderte Erklärungen und Unvollständigkeit, Nachreichen von Erklärungen, Wertungsmatrix, besondere Verfahrensarten, typische Fehler bei der LV-Erstellung

2. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber nach VOB/A 2016: Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit, Wagnisse – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen

3. Lücken und Fehler in der Leistungsbeschreibung: Hinweispflichten und Auslegungsmöglichkeiten

4. Auslegung des Leistungsverzeichnisses nach AGB-Wirksam- keitskriterien:

u. a. Baugrund- und Terminrisiko, Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen, Zahlung

5. Besondere Themen: z.B.: Bistro-Entscheidung und Hochspannungsleitung-Entschei-dung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko, Spekulationspreise, sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulationstricks

6. Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädigungsanspruch/ Neues Bauvertragsrecht

Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?

7. Geänderte und zusätzliche Leistungen vs. neues BGB:§ 2 Abs. 5, 6 VOB/B vs. § 650a ff. BGB , Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschreibung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsver-weigerungsrecht bei Nichtbeauftragung von Nachträgen

Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Eva Bouchon, M.A., Berlin; RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Thomas Hildebrandt, Hamburg

Datum: Mittwoch, 25.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Berlin Hbf., Berlin Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Lücken im LeistungsverzeichnisVertragsauslegung, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung

Auch am10.09.2019 in

Mannheim und am 21.11.2019 in

München.

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Recht am Bau | Bauvertrag

RA Prof. Dr. Heiko Fuchsist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frank-furt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauver-trags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvor-schriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Baujuris-ten, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öf-fentlicher Auftraggeber.

Ziel

Bauen im Bestand unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von Neu-bauten auf der grünen Wiese. Der Bestand ist – vergleichbar dem Baugrund – die große Unbekannte, die vorlaufend zwar bestmöglich aufgeklärt, aber nur selten vollständig erfasst werden kann. Überra-schungen nach Ausführungsbeginn sind daher an der Tagesordnung. Architekten und Ingenieure sehen sich gerade in den frühen Pla-nungsphasen anspruchsvollen Beratungs- und Aufklärungspflichten ausgesetzt, müssen ihre Planung in den nicht zu verändernden Be-stand als vorgegebenes System einpassen und während der Realisie-rung auf Bestandsrisiken planerisch, aber auch im eigenen Honorar-management reagieren. Ausführende Unternehmen haben erhöhte Untersuchungs- und Hinweispflichten zu beachten und müssen oft-mals mit Gebäudeschad stoffen umgehen. Auftraggeber haben alle diese besonderen Risiken bei der Projektstrukturierung und der Ver-tragsgestaltung ebenso zu beachten wie urheberrechtliche Abwehr-ansprüche des ursprünglichen Architekten und weitere sanierungs-spezifische Projektrisiken.

Themen

1. Einführung und Begriffsklärung – Was ist Sanierung?

2. Besonderheiten des Architekten- und Ingenieurvertrags

– Bestandserkundung vs. Bedarfsermittlung – die optimale Reihenfolge– Festlegung der Leistungsziele: bestandsspezifische Anforde- rungen an Qualitäts-, Quantitäts-, Kosten- und Terminvorgaben– Festlegung des Leistungsumfangs: bestandsspezifische Grund- und Besondere Leistungen der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Fach planung Tragwerks- planung und Technische Ausrüstung– Festlegung des Honorars: mitzuverarbeitende Bausubstanz und Umbauzuschlag– Honorarmanagement in der Planungs- und Ausführungsphase– Besondere Beratungs- und Aufklärungspflichten, insbesondere zum Leistungs- und Untersuchungsbedarf– Wirtschaftlichkeit der Planung und Besonderheiten der Kostenermittlung und -verfolgung– Anforderungen an die Objektüberwachung– Bestandsspezifische Haftungsrisiken

3. Besonderheiten des Ausführungsvertrags

– Bestandsspezifische Normen in BGB, VOB/A und VOB/B– Bedeutung der ATV DIN 18459– Risikobehandlung und -verteilung– Auslegung der funktionalen oder detaillierten Leistungs- beschreibung– Inhalts- und Zeitnachträge bei Verwirklichung typischer Bestandsrisiken– Umgang mit Gebäudeschadstoffen– Bestandsspezifische Haftungsrisiken– Besonderheiten des Bauträgervertrags bei der Bestands- sanierung

4. Urheberrecht als unterschätztes Projektrisiko

– Voraussetzungen und Dauer des Urheberrechtsschutzes– Abwehrrechte des Urhebers– Vertraglich eingeräumte Änderungsrechte– Konsequenzen für das Projektmanagement

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

Datum: Mittwoch, 25.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Umbau und Sanierung von BestandsimmobilienPlanung – Vergütung – Risikoverteilung

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Claus Schmitzist Partner in der Rechtsanwaltskanzlei Kraus, Sienz & Partner, München, und Mitherausgeber der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Sein Tätigkeits-schwerpunkt als Rechtsanwalt und Schiedsrichter liegt im privaten Baurecht, im Bürgschaftsrecht und im Insolvenzrecht, wobei er ständig mit der Beratung/

Vertretung wegen Bauinsolvenzen und bürgschaftsrechtlicher Fra-gen befasst ist. Zu seinen baurechtlichen Veröffentlichungen zählen auch regelmäßig Beiträge in den Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „baurecht“. Er ist u. a. Mitkommentator in dem von Prof. Dr. Kniffka herausgegebenen „ibr-online-Kommentar zum Bauvertragsrecht“ und im „VOB/B-Kommentar“ von Ingenstau/Kor-bion, Autor von „Die Bauinsolvenz“ (6. Aufl. 2015) sowie Verfasser der Online-Praktikertexte „Abwicklung des Bauvertrags in der Insol-venz“ und „Sicherheiten für die Bauvertragsparteien“ auf www.ibr-online.de mit laufender Aktualisierung.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Auftraggeber und an Auftragnehmer, die mit einer Insolvenz ihres jeweiligen Vertragspartners konfron-tiert sein können, ebenso an Rechtsabteilungen und Rechtsanwäl-te sowie an Mitarbeiter von Insolvenzverwaltern und Bürgen.

Ziel

Fast jeder Baubeteiligte ist schon einmal mit einer Bauinsolvenz kon-frontiert worden.

Die Überlagerungen und Ergänzungen des privaten Baurechts durch die Vorgaben des Insolvenzrechts sind schwierig. Anliegen des Semi-nars ist es, beginnend von der erkennbaren Krise bis zum eröffneten Insolvenzverfahren auf praxisrelevante Probleme und deren Lösung hinzuweisen.

Themen

1. Was ist Insolvenz?

– Materielle und formelle Insolvenz – Zahlungsunfähigkeit – Vorläufiger und endgültiger Insolvenzverwalter – Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

2. Kann, darf und soll ich den Bauvertrag wegen der Insolvenz des Vertragspartners kündigen?

– Grundlagen einer Kündigung – § 8 Abs. 2 VOB/B als „Königsweg“? (BGH, Urteil vom 07.04.2016 – VII ZR 56/15, und BGH, Urteil vom 14.09.2017 – IX ZR 261/15) – Rechtsfolgen einer Kündigung

3. Kann und soll ich den Bauvertrag trotz Insolvenz fortführen?

– Abwägungskriterien – Aufrechnungsverbote und Restabwicklungsvereinbarungen – Absicherungen gegenüber einem insolventen Auftraggeber

4. Wie wird ein Bauvertrag im eröffneten Insolvenzverfahren fortgeführt/abgewickelt?

– Befugnisse des Insolvenzverwalters – Die Bedeutung von § 103 InsO – Vertragsfortführung oder Vertragsabwicklung – Forderungsdurchsetzung durch den Insolvenzverwalter

5. Wie mache ich als Auftraggeber Forderungen wegen Mängeln geltend? Welche Formalien sind zu beachten?

6. Wie sind Restfertigstellungsmehrkosten darzustellen?

7. Wie setze ich als Auftragnehmer Forderungen durch?

– Anmeldung von Insolvenzforderungen – Enthaftung von Bürgschaften

8. Wann droht eine Insolvenzanfechtung?

9. Wann ist eine Aufrechnung in der Insolvenz unzulässig?

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Claus Schmitz, München

Datum: Mittwoch, 25.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Novotel Centre Ville, Nürnberg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die 10 wichtigsten Themen der BauinsolvenzRechte durchsetzen – Fehler vermeiden

10. Was ist bei der Verwertung von Bürgschaften zu beachten?

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Florian Schrammelist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Ge-sellschafter der bundesweit bekannten Bau-, Immobi-lien- und Vergaberechtskanzlei HFK Rechtsanwälte in München. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben der projektbegleitendenRechtsberatung auch in der Begleitung komplexer bau-/architektenrechtli-

cher Prozesse sowohl für Auftraggeber wie Auftragnehmer. Neben der anwaltlichen Tätigkeit ist er auch wissenschaftlich tätig. Zu sei-nen zahlreichen Veröffentlichungen zählen auch regelmäßige Bei-träge in der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Auftraggebern, Projektleiter, (Ober-)Bauleiter, Architekten/Ingenieure, Projektsteuerer.

Ziel

– Rechtssicherer Umgang mit der VOB/B aus Sicht des Auftraggebers unter Berücksichtigung des neuen Werkvertragsrechts– Rechtssichere terminliche und kostenmäßige Steuerung des Bauab- laufs, insbesondere rechtssicherer und konsequenter Umgang mit Sach- und Bauzeitennachträgen– Konsequente Verfolgung der vereinbarten Qualitäten– Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Rahmen der Rechnungs- prüfung– Darstellung der neuesten Rechtsprechung

Themen

1. Vertragsgestaltung aus Sicht des Auftraggebers

– VOB/B und das neue Werkvertragsrecht – Darstellung der Unterschiede vor allem im Zusammenhang mit den Anord- nungsrechten des BGB und der VOB/B sowie den daraus resultierenden Vergütungsansprüchen – Die Privilegierung der VOB/B – AGB-Problematik beim Entfall der Privilegierung

2. Bauzeit

– Umgang mit Behinderungsanzeigen – Handlungsmöglichkeiten des Auftraggebers (Kündigung, Vertragsstrafe etc.) – Gestörter Bauablauf/Bauzeitnachträge (Anti-Claim-Management, Anspruchsgrundlagen, Rechtsfolgen)

3. Kosten

– Sachnachträge/Änderungsmanagement (Anspruchsgrundlagen, Vertragsauslegung, Anordnung etc.) – Wegfall der Geschäftsgrundlage – Strategien an der Schnittstelle zwischen Kalkulation und Spekulation

4. Qualitäten

– Mangelbegriff – Anspruchsgrundlagen vor und nach Abnahme – Abnahme

5. Rechnungsprüfung

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Schrammel, München

Datum: Mittwoch, 25.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Novotel Centre Ville, Nürnberg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber

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vRecht am Bau | Bauvertrag

Dr.-Ing. Michael Mechnigist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als bau-betrieblicher Sachverständiger verfügt er über lang-jährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsma-nagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt ei-

nerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeit-nachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Frage-stellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähri-ges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dort-mund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwer-punkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu ver-schiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierten So-zietät Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB. Die Kanzlei berät bundesweit mit 7 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München und Freiburg (i.K.) in den Bereichen Projektentwicklung/Bauträger-

vorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Dr. Jahn zählt in-soweit zu den führenden Experten in Deutschland und berät Investo-ren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisie-rung gewerblicher und öffentlicher Immobilien, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfah-rung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichun-gen in Erscheinung, ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR und einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9) und auch als Schiedsrichter tätig.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus sowie Anlagenbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.

Ziel

Die Frage, ob und weshalb der Auftragnehmer zusätzliche Vergü-tung verlangen kann, entscheidet regelmäßig über den wirtschaft- lichen Erfolg eines Projekts. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für einen rechtssicheren Umgang mit Sach- und Störungs- bzw. Bauzeitnachträgen. Dazu gehört ein klares Ver-ständnis der rechtlichen, baubetrieblichen und kalkulatorischen Grundlagen und ihres interdisziplinären Ineinandergreifens. An-hand zahlreicher baubetrieblicher Fallbeispiele und Praxisfälle wer-den unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zen-tralen rechtlichen, baubetrieblichen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Abrechnung von Nachträ-gen und Aufbereitung gestörter Bauabläufe einerseits aber auch der Nachtragsprüfung bzw. -abwehr (Stichwort „Anti-Claimmanagement“)

Referenten: Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 26.09.2019, 09:30 – 17:00 Uhr, und Freitag, 27.09.2019, 09:00 – 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 649,– Euro zzgl. 19% MwSt.

2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf

andererseits beantwortet – einschließlich Nachweis- und Dokumen-tationsanforderungen. Nützliche Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Nachtragskalkulation runden das Seminar ab.

Themen

Tag 1:

1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Bauzeit, Termine und Fristenregelungen 1.2 Verzug 1.3 Vertragsstrafe und sonstige Ansprüche des Auftraggebers

2. Behinderung/Bauablaufstörung 2.1 Bauablaufbezogene Darstellung (Methoden) Dokumentationserfordernisse 2.2 Behinderungsanzeige 2.3 Nachweispflichten des Auftragnehmers 2.4 Kausalität und Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers 2.5 Umgang mit Zeitreserven (Puffer)

3. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen bei Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (§ 2 Abs. 5 VOB/B, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB)

4. Bauzeitverlängerungsansprüche

5. Anspruchshöhe 5.1 Anforderungen an die Kostenermittlung 5.2 Umgang mit AGK

Tag 2:

1. Vertrags- und Vergütungstypen (Chancen und Risiken)

2. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen „Sachnachträge“

3. Anspruchsgrund 3.1 Bausollbestimmung 3.1.1 Auslegungsgrundsätze und Kriterien der Bausoll- ermittlung 3.1.2 Umgang mit Widersprüchen und Funktionalklauseln 3.1.3 Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern 3.1.4 Rangregeln 3.2 Bau-IST

4. Anspruchshöhe 4.1 Analyse der Ur-Kalkulation (Spekulationen bei Deckungs- beitragsanteilen verstecken/aufdecken) 4.2 Spekulative Einheitspreise, was ist zu beachten? 4.3 Ausgleichsberechnung beim EP-Vertrag 4.4 Umgang mit Deckungsanteilen bei Nachträgen 4.5 Üblicher Preis oder Preisfortschreibung gem. § 2 Abs. 5 VOB/B

Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist

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Recht am Bau | Bauvertrag

RAin Dr. Birgit Franzist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Lei-nemann Partner Rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 20 Jahren Bauunternehmen ebenso wie In-vestoren in allen Bereichen des Bau- und Vergabe-rechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außer-gerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber

wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlä-gigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2017 erschienenen Hand-buchs „Baunebenrechte“. Sie ist stellvertretende Vorstandsvorsit-zende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz 2018 wiederholt zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN-WÄLTEN im Rechtsgebiet Baurecht.

Dr.-Ing. Robert Tietzist seit 2014 bei RKS Ingenieure tätig. Herr Dr. Tietz hat mehrjährige Erfahrung in der Projektleitung von Generalunternehmergroßprojekten im europäischen Ausland. Zu seinen weiteren Tätigkeitsbereichen ge-hören Baubetriebsberatung, Projektmanagement-leistungen, Sachverständigenleistungen im Fachbe-

reich Schäden an Gebäuden, Mängelmanagement, Fertigstellungs- management sowie Nachforderungs- und Vertragsmanagement aus baubetrieblicher Sicht. Aufgrund seiner regelmäßigen Tätigkeit als Auftraggeber-Vertreter im Bereich der Projektsteuerung und Objekt- überwachung ist Herr Dr. Tietz mit der Kalkulation und deren techni-schen Zusammenhängen im Zuge der Angebots-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung häufig beschäftigt. Herr Dr. Tietz hält darüber hi-naus Seminare zu den Themenbereichen der VOB/C sowie Minder-kostenberechnung bei Mängeln an Gebäuden.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen, Richter.

Ziel

Die Kalkulation ist und bleibt auch mit Blick auf das neue Bauver-tragsrecht das Herzstück des Angebots und das entscheidende Ele-ment für die Preisermittlung der Nachtragsleistungen. Denn der Un-ternehmer kann gemäß § 650c Abs. 2 BGB zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungs-gemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Was bedeutet aber die Vermutung, dass die auf Basis der Urkalkulation fortge-schriebene Vergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten ent-spricht? Wird mit dem neuen Bauvertragsrecht der von der Rechtspre-chung sanktionierten spekulativen Preisgestaltung ein Ende bereitet?

Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln; Dr.-Ing. Robert Tietz, Jena

Datum: Freitag, 27.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Maritim Hotel, Köln Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des Angebots

Welche Bedeutung erfährt die Kalkulation noch im Rahmen der VOB/B? Das Seminar beschäftigt sich mit Möglichkeiten und Gren-zen, die einer Kalkulation zum einen baubetrieblich und zum ande-ren rechtlich gesetzt sind. Kompetenzen im Umgang mit Angebots- und Nachtragskalkulationen sowie mit spekulativen Sachverhalten sollen verbessert, Chancen und Risiken der Kalkulation aufgezeigt werden. Hierbei werden das neue Bauvertragsrecht und dessen Aus-wirkungen ebenso diskutiert wie die einschlägigen Entscheidungen der Rechtsprechung.

Themen

1. Grundlagen der Kalkulation

– Zuschlagskalkulation oder Kalkulation über die Angebotssumme – Bedeutung der Einheitlichen Formblätter (EFB) – Kostenfaktoren und deren Bedeutung – Lohn-, Geräte-, Stoff- und sonstige Kosten – Gemeinkosten (BGK, AGK, W/G) – Fixe und variable Kosten – Zeitabhängige und zeitunabhängige Kosten – Wettbewerbsindizierte Spekulation – ohne Spekulation kein Auftrag? – Grundlagen der Baukalkulation – mit oder ohne EFB? – Urkalkulation – Angebotskalkulation – Auftragskalkulation – Nachtragskalkulation

2. Grenzfälle der Kalkulation

– Grundsatz: Kalkulationsfreiheit – Mischkalkulation – Sittenwidrige Spekulation und Neues Bauvertragsrecht

3. Kalkulation der Nachtragsleistung nach der VOB/B

– Bleibt guter Preis wirklich guter Preis? – Fortschreibung einzelner Kostenbestandteile – Fortschreibung von Aufwands- und Leistungswerten – Chancen und Grenzen der Fortschreibung von Spekulations- preisen, mischkalkulierten Preisen, unterdeckten Kosten – Zusätzliche und unterdeckte Gemeinkosten – Alternative: Gemeinkostentrennung – eine Methode zur Vermeidung von Spekulation? – Nachtragsbearbeitungskosten – Beispiele

4. Kalkulation der Nachtragsleistung nach dem neuen Bauvertragsrecht

– Tatsächlich erforderliche Mehr- oder Minderkosten – Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten – Vermutungswirkung der Urkalkulation – Nachtragsbearbeitungskosten – Beispiele

Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertragsrecht –Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht

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vRecht am Bau | Bauvertrag

Effektives Konfliktmanagement unter Berücksichtigung des neuen BauvertragsrechtsWege aus der Eskalationsspirale: Konflikte lösen und vermeiden

Dr. Martin Stoltefußist seit mehr als zwei Jahrzehnten als Jurist im priva-ten Bau- und Vertragsrecht tätig, und zwar sowohl als “externer” Rechtsanwalt als auch als Unternehmens-jurist. Herr Dr. Stoltefuß hat eine Vielzahl komplexer Großbauvorhaben juristisch begleitet. Seit Beginn seiner Tätigkeit führt er regelmäßig Schulungen im

Bauvertragsrecht durch. Hierbei steht nie die Theorie, sondern stets die praktische Anwendbarkeit der Schulungsinhalte im Vordergrund.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Architekten, Projektsteuerer, technische und kaufmännische Leiter und Mitarbeiter.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei zu helfen, die während der Projektabwicklung immer wieder auftre-tenden Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Konflikte in Baupro-jekten haben vielfältige Ursachen und oft desaströse Folgen für die Finanzierung eines Projekts und die weitere Zusammenarbeit der Beteiligten. Sie führen Projekte in die wirtschaftliche „Sackgasse“ und verursachen jahrelange, kostenintensive gerichtliche Auseinan-dersetzungen. Dies gilt für sämtliche Phasen eines Bauprojekts. Auch das neue Bauvertragsrecht enthält für die Vertragsparteien wirt-schaftlich bedeutsame Möglichkeiten im Hinblick auf Kooperation und Kommunikation. Die praktische Umsetzung des neuen Rechts in der Baupraxis und das „Leben“ des Bauvertrags während des Pro-jektmanagements sind spannende Themen.

Im Seminar werden Wege zum wirtschaftlichen Erfolg durch effekti-ves Konfliktmanagement aufgezeigt, und zwar nicht theoretisch, sondern zu genau den Situationen, um die es in der Praxis geht. Es-kalation, Druck- und Stresssituationen sind viel einfacher vermeid-bar, als dies den Projektbeteiligten häufig bewusst ist. Jeder vermie-dene oder gelöste Konflikt ist bares Geld wert.

Referent: Dr. Martin Stoltefuß, Münster

Datum: Montag, 07.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Konflikte in der Baupraxis – Wie entstehen sie?

2. Wirksame Instrumente zur Konfliktvermeidung und -lösung

– Während der Vertragsverhandlung – Im Bauvertrag – Während der Projektabwicklung – In der VOB/B – Auf der Baustelle – Beim Mangelmanagement – Beim Nachunternehmermanagement – Im Dreiecksverhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Planer – Bei der Nachtragsverhandlung – Während der Gewährleistung

3. Der Bauvertrag als Kooperationsvertrag – Die Bedeutung der Kooperationsrechtsprechung für die Baupraxis

4. Konfliktmanagement auf Grundlage des neuen Bauvertragsrechts

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Frederic Jürgensist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal-Tech An-wendung baufolio+. Er berät vollumfänglich im Be-reich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werk-

verträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiter-schulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, kaufmännisches Personal auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Baujuristen.

Ziel

Die VOB/B bleibt unverändert! Dies haben die Fachexperten der öf-fentlichen Auftraggeber aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bauwirtschaftsverbände mehrheitlich beschlossen. Das am 01.01.2018 in Kraft getretene Bauvertragsrecht im BGB soll zunächst keine Änderungen bei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bau-leistungen Teil B (VOB/B) nach sich ziehen. Die VOB/B gilt als insge-samt ausgewogenes Vertragswerk und ist seit über 90 Jahren der Musterbauvertrag für die öffentliche Hand. Sie enthält jedoch zahl-reiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. Ziel des Seminars ist es, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtspre-chung zur VOB/B, praktische und rechtssichere Lösungen bei der Ab-wicklung eines Bauvorhabens darzustellen.

Themen

1. Vertraglicher Leistungsumfang – Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss – Umfang der geschuldeten Leistung – Auslegungskriterien – AGB-Prüfung – Wirkung von Rangklauseln – Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung

2. Bedenken- und Hinweispflichten – Zeitpunkt der Prüfung – Umfang der Prüfung – Folgen bei fehlender Anmeldung von Bedenken

3. Nachträge – Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen – Anordnungsrecht

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg

Datum: Dienstag, 08.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet

– Änderungs- und Zusatzleistungen – Probleme der „Architektenvollmacht“ – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Vergütung von Stundenlohnarbeiten – Taktik

4. Behinderungen des Bauablaufs – Begriff der Behinderung – Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers – Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung – Erforderlicher Umfang der Dokumentation – Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung

5. Vertragsstrafe – Wirksamkeit der Vertragsstrafenregelung – Vorbehaltserfordernis – Einwendungen des Auftragnehmers

6. Abnahme – Voraussetzungen und Abnahmeformen – Rechtswirkungen – Typische Probleme bei der Abnahme

7. Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen – Begriff des Mangels – Bedenken- und Hinweispflicht – Formalien – Ersatzvornahme vor Abnahme – Mitverschulden des Auftraggebers – Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten – Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung – Neu 2018: Ersatz der Beseitigungskosten vom Lieferanten nach § 439 BGB – Vorsicht Falle: § 377 HGB

8. Kündigung – Kündigungsgründe – Teilkündigung – Rechtsfolgen einer „freien“ Kündigung

9. Abrechnung und Zahlung – Aufmaß – Abschlags- und Schlussrechnung

10. Sicherheiten – Wirksamkeit der Sicherungsabrede – Tipps für die Vertragsgestaltung

Auch am13.11.2019 in

Berlin und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

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vRecht am Bau | Bauvertrag

Referent: VorsRiOLG Thomas Manteufel, Bonn

Datum: Montag, 14.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Baumängel undGewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

Auch am19.09.2019 in

Leipzig und am 05.11.2019 in

Köln.

VorsRiOLG Thomas Manteufelist vorsitzender Richter eines Bausenats beim Ober-landesgericht Köln. Er ist seit 1989 Richter, zunächst beim Landgericht in Bonn, seit 2003 beim Oberlan-desgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und als Re-ferent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Ar-

chitektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel „VOB Teil B“, Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 9. Aufl. 2015, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Kleine-Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl. 2018, des Handbuchs Bauverfahrensrecht, Werner Verlag 2018 und des ibr-online-Kommentars zur VOB/B.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architekten, Bauingenieure, Baujuristen.

Ziel

Wenn man den diversen Bauschadensberichten glauben darf, entste-hen in Deutschland jährlich aus Mängeln am Bau Schäden in Milliar-denhöhe. Zwar geht es vordergründig meist um bautechnische Fra-gen. Ob aber der einzelne Bauunternehmer zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine rechtliche Frage. Wer hier – gleich ob Auftraggeber oder Auftragnehmer – rechtliche Fehler macht, kann viel Geld verlieren. Schon allein deshalb lohnt es, sich mit den Grund-lagen des Gewährleistungsrechts – anhand anschaulicher und sehr eingängiger Beispiele – zu befassen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren für die Praxis äu-ßerst wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen hat, die die Be-teiligten kennen müssen, um ihre Rechte in Gewährleistungsausein-andersetzungen zu wahren.

Themen

1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag: Welches Recht ist anwendbar?

2. Abnahme, u. a.: Warum ist die Abnahme so wichtig? Wann kann die Abnahme verweigert werden? Kann der Auftragnehmer die Abnahme erzwingen? Wann ist die Abnahme entbehrlich?

3. Der Mangelbegriff, u. a.: Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen? Was besagt der sog. funktionale Mangelbegriff? Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen?

4. Mängelrechte vor Abnahme, u. a.: Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseiti-gung verlangen und Mängel ggfs. auf Kosten des Auftragneh-mers beseitigen?

5. Mängelrechte nach Abnahme, u. a.: Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen? Alles, was Sie über Fristsetzung wissen müssen! Selbstvornahme und Kostenvorschuss: Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein? Neues zum baurechtlichen Schadensbegriff: Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseiti-gungskosten, auch wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt? Minderung: Wann ist der Mängelbeseitigungsaufwand unverhältnismäßig? Wie wird die Minderung berechnet?

6. Prüfungs- und Hinweispflichten, u. a.: Welche Fachkenntnisse muss der Auftragnehmer haben? Wie muss eine „Bedenkenmitteilung“ gestaltet werden?

7. Mitverschulden des Auftraggebers, u. a.: Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- und/oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung? Wann muss sich der Auftraggeber an den Kosten der Mängelbeseiti-gung beteiligen?

8. Verjährungsfragen, u. a.: Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB? Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden? Wie wird die Verjährungsdauer berechnet? Wie wird die Verjährung ge- hemmt bzw. unterbrochen? Wann verjähren arglistig ver-schwiegene Mängel? Wann verjährt eine Gewährleistungs- bürgschaft?

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

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Recht am Bau | Bauvertrag

v

RA Dr.-Ing. Steffen Hettler, M.Sc.ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und promovierter Bauingenieur. Er ist Partner in der Kanz-lei Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB in Mün-chen. Herr Dr. Hettler verfügt über langjährige Erfah-rung in der Beratung von Investoren, Bauherren und Auftragnehmern zu komplexen Bau-, Immobilien-

und Infrastrukturprojekten. Schwerpunkte liegen dabei im Bereich der Vertragsgestaltung, des Vertragsmanagements sowie der recht-lichen Begleitung bei der Projektentwicklung. Herr Dr. Hettler ist ferner seit Jahren in der Führung und Steuerung von gerichtlichen (Groß)Prozessen mit komplexen technischen Sachverhalten vertraut. Er ist zu Themen aus der Schnittstelle zwischen Baurecht und Bau-technik durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen be-kannt.

Teilnehmerkreis

Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftragge-bern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsan-fänger im Bau- und Architektenrecht.

Ziel

In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertrags- preis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauver-trag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur möglich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabwei-chungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitände-rungen.

Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen nach VOB/B aber auch nach dem immer mehr an Bedeutung gewinnen-den neuen Bauvertragsrecht erkannt werden und welche Auswir-kungen sie auf die Bezahlung der Bauleistung und welche Auswir-kungen aktuelle höchstrichterliche Entscheidungen auf die Ab- rechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problembewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können und Überraschungen nach dem neuen Bauvertragsrecht ausbleiben.

Themen

1. Der Einheitspreisvertrag – Mengenabweichung oder Leistungsänderung? – Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10% – Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt? – Wann können tatsächliche Kosten abgerechnet werden?

2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag – Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag – Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos – Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung – Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag – Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? – Grenzen des Pauschalpreisrisikos

3. Der Global-Pauschalvertrag – Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet? – Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung – Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko – Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt?

4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen – Wann liegt ein Nachtrag vor? – Die Nachtragssystematik der VOB/B und des neuen Bauver- tragsrechts – Wann liegt ein Änderungsbegehren nach BGB vor und welche Folgen hat dies? – Wann sind Verhandlungen nach neuem BGB zu führen? – Was sollte ein sog. Nachtrags“angebot“ beinhalten? – Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt?

5. Aufmaß – Rechtsfolgen und Bedeutung des (gemeinsamen) Aufmaßes – Wann geht die Beweislast auf den Auftraggeber über?

6. Abschlags- und Schlussrechnung – Wann ist eine Abschlags- bzw. Schlussrechnung prüfbar? – Welche Folgen hat die fehlende Prüfbarkeit? – Rechnungsabzüge: Skonto, Nachlass, Umlagen, Sicherheits- einbehalte, Mängeleinbehalte – Rechnungsprüfung und Zahlungsfreigabe

7. Zahlung der Vergütung – Zahlungsfristen und Verzug – Völlig unterschätzt: die Verzugszinsen. Gibt es Verzugszinsen auf Abschlagsrechnungen? – Verlust des restlichen Vergütungsanspruchs bei vorbehalt- loser Annahme der Schlusszahlung – Überzahlung und Rückforderung durch den Auftraggeber

8. Verjährung – Wann verjährt der Anspruch auf Zahlung der Vergütung? – Wann verjährt der Anspruch auf Rückforderung von Überzahlungen?

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr.-Ing. Steffen Hettler, M.Sc., München

Datum: Mittwoch, 16.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und neuem BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Prof. Thomas Karczewskiist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt und spe-zialisierter Bau- und Immobilienrechtler beratend, prozessvertretend und mediatorisch tätig. Herr Prof. Karczewski ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates

Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Er ist Mitautor des „BeckOK zum neuen Bauvertragsrecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und ein bundesweit ge-fragter Referent für Vorträge, Schulungen und Seminare zu bau-rechtlichen Themen.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Auftraggeber, bauplanende und bau-überwachende Architekten und Ingenieure sowie Auftragnehmer und deren Projekt- und Bauleiter, außerdem an die juristischen Berater der Baubeteiligten und Mitarbeiter der Berufshaftpflicht-versicherer.

Ziel

Bauvorhaben entstehen durch das Ineinandergreifen und Aufein-anderaufbauen der Bau-, Architekten- und Ingenieurleistungen. Kommt es zu einem Baumangel, sind meist mehrere Baubeteiligte verantwortlich. Der Auftraggeber kann wählen, wen er in An-spruch nimmt, muss sich aber möglicherweise an der Mängelbesei-tigung beteiligen. Verweigert er sich, entfällt die Haftung der Ver-antwortlichen. Anhand aktueller Beispielsfälle werden die Chancen und Risiken der Baubeteiligten aufgezeigt. Den Teilnehmern wer-den Hinweise und Empfehlungen gegeben, wie typische Fehler ver-mieden und die eigenen Chancen gewahrt werden.

Themen

1. Mangelhafte Leistung der Baubeteiligten – Mangel der Unternehmerleistung – Mangel der Planerleistung – Mangel der Leistung des Bauüberwachers – Mangel der Leistung des Sonderfachmanns

2. Mangelansprüche des Auftraggebers gegen die Baubeteiligten

– Ansprüche gegen den Unternehmer – Ansprüche gegen den Planer – Ansprüche gegen den Bauüberwacher – Ansprüche gegen den Sonderfachmann

3. Befreiung der Baubeteiligten von ihrer Haftung – Durch Prüfung und Hinweis vor Bauausführung (Risikoübernahme) – Durch Beteiligung des Auftraggebers – wegen Sowieso-Kosten – wegen Vorteilsausgleichs – wegen Mitverschuldens – wegen unterlassener Mitwirkung

4. Gesamtschuldnerische Haftung der Baubeteiligten – Bedeutung der gesamtschuldnerischen Haftung – Gesamtschuldner – mehrere Unternehmer – Unternehmer und Bauüberwacher – Unternehmer und Planer – Bauüberwacher und Planer – Unternehmer, Planer und Bauüberwacher – Unternehmer, Planer, Bauüberwacher und Sonderfachmann – Wahlrecht des Auftraggebers – Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern – Verjährung

„Mitgeplant, mitgebaut, mitgehaftet“ – Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

Datum: Donnerstag, 17.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

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RA Prof. Dr. Bastian Fuchsist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht in München sowie Attorney at Law in New York, USA. Er ist national und international baubegleitend bera-tend sowie vor einschlägigen staatlichen und Schieds-gerichten in allen Bereichen des Bau-, Anlagenbau-

sowie des internationalen Wirtschaftsrechts tätig. Er ist Honorar- professor für Deutsches und Internationales Baurecht an der Univer-sität der Bundeswehr München sowie Lehrbeauftragter an der LEU-PHANA Universität zu Lüneburg und Vorsitzender des Arbeitskreises Internationales Baurecht sowie Mitglied des Vorstands der Deut-schen Gesellschaft für Baurecht. Herr Prof. Fuchs ist Mitglied in meh-reren Normungsausschüssen beim DIN (Deutsches Institut für Nor-mung e. V.) und beim VDI (Verein Deutscher Ingenieure e. V.) sowie Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften „Baurecht“, „Der Bausachverständige“, und Mitautor des Beck’schen Großkommentars zur VOB Teil C sowie des Handbuchs des Baugrund- und Tiefbaurechts. Zuletzt hat er das Buch “Homogenbereiche” in 2. Auflage mitherausgegeben.

Teilnehmerkreis

Ausschreibende aus den öffentlichen Bauverwaltungen, Planungs-, Ingenieur- und Architekturbüros, Unternehmer aller Größen, so-wohl solche, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, als auch solche, die für Investoren arbeiten.

Ziel

Die VOB/C als Teil der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleis-tungen (VOB) regelt in vielfältiger Weise sowohl Bereiche der Aus-schreibungsregelungen, der Ausführung, der Nachtragsvergütung wie auch der Abrechnung. Dabei sind die Normen der DIN 18299 ff. seit ihrer Einführung immer wieder bedeutsam weiterentwickelt und fortgeschrieben worden.

Insbesondere im Bereich der Tiefbaunormen haben sich wichtige Neuerungen ergeben, wie sie nicht häufig vorkommen. Umso wich-tiger ist es für alle Baubeteiligten, sich mit der neuen Systematik sowie dem dahinter stehenden Ansatz vertraut zu machen. Wichtig ist zudem weiter, die generelle Systematik der Normung in diesem Bereich selbstständig anwenden und vertiefen zu können, damit im täglichen Geschäft die vielfältigen Regelungen der VOB/C auch zur tatsächlichen Problemlösung genutzt werden können.

Themen

1. Übersicht VOB/A – VOB/B – VOB/C

2. Historie der VOB/C und ihre Einbindung in die Bauvertrags- gestaltung

3. Stellenwert der VOB/C im Vertragswerk und als anerkannte Regeln der Technik

4. Wichtige Regelungen in den Tiefbau-Normen

5. Neuerungen in der VOB/C 2016 und 2019

6. Wichtige Veränderungen der VOB/C 2016 und 2019 insbesondere in den Tiefbau-Normen

7. Aktuelle Rechtsprechung zur VOB/C

vRecht am Bau | Bauvertrag

Die neue VOB Teil C und die vertraglich relevanten Normen für den (Spezial-)Tiefbau

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Bastian Fuchs, München

Datum: Freitag, 18.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Generelle Systematik und wichtige Neuerungen

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v

Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGBGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

RA Jarl-Hendrik Kues, LL.M.ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht und Vergaberecht sowie Partner der Ver-gabe- und Baurechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Die Schwer-punkte seiner Tätigkeit liegen seit vielen Jahren auf dem Gebiet des privaten Baurechts, dort insbesonde-

re in der Durchsetzung oder Abwehr von Nachtragsforderungen. Herr Kues ist gemeinsam mit Herrn Prof. Leinemann Herausgeber eines Kommentars des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen BGB-Bau-vertragsrechts und zudem Co-Autor verschiedener weiterer Fach- bücher, u. a. in dem von Leinemann herausgegebenen „VOB/B- Kommentar“ und bearbeitet dort § 6 VOB/B („Bauzeit“), dem von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel herausgegebenen „VOB/B-Kommentar“ und bearbeitet dort § 2 VOB/B („Nachträge“) sowie dem von Leine-mann/Kirch herausgegebenen Kommentar zur VSVgV und VOB/A-VS. Daneben ist er durch Fachveröffentlichungen in den Zeitschriften „Baurecht“, „NZBau“ und „Vergaberecht“ sowie als ständiger Mitar-beiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ hervorgetreten.

Teilnehmerkreis

Technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftragge-bern und -auftragnehmern, Projektleiter, Oberbauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsan-fänger und Justitiare im Bau- und Architektenrecht.

Ziel

In so gut wie keinem Bauvertrag – sei es ein Einheitspreis- oder ein Pauschalpreisvertrag – ist der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis identisch mit der späteren Abrechnungssumme. Der Bauvertrag ist ein Rahmenvertrag, innerhalb dessen Änderungen nicht nur mög-lich, sondern geradezu vorgesehen sind: Mengenabweichungen, Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Bauzeitänderungen. Das Seminar zeigt auf, wie vergütungsrelevante Änderungen erkannt werden und welche Auswirkungen sie auf die Bezahlung der Bauleis-tung und welche Auswirkungen aktuelle höchstrichterliche Entschei-dungen auf die Abrechnungspraxis haben. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, bei den Baupraktikern das notwendige Problem-bewusstsein zu schaffen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt wer-den können. Das neue BGB-Bauvertragsrecht wird im Hinblick auf die seit dem 01.01.2018 geltenden Regelungen zum Anordnungs-recht und zur Vergütung bei Anordnungen gem. § 650b, c, d BGB vorgestellt und mit den Regelungen in der VOB/B abgeglichen.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Jarl-Hendrik Kues, LL.M., Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 22.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Der Einheitspreisvertrag

– Mengenabweichung oder Leistungsänderung? – Vergütungsanpassung bei Mehr- und Mindermengen von je größer 10% – Wie werden spekulativ hohe oder niedrige Einheitspreise bei der Vergütungsanpassung berücksichtigt? – Lohn- und Materialgleitklauseln – Kann die Vergütungsanpassung bei Mengenabweichungen wirksam ausgeschlossen oder eingeschränkt werden?

2. Der Detail-Pauschalpreisvertrag

– Abgrenzung vom Einheitspreisvertrag – Leistungsbeschreibung und Umfang des Pauschalrisikos – Detail-Pauschalpreis und funktionelle Elemente in der Leistungsbeschreibung – Detail-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln in den Vorbemerkungen bzw. im Bauvertrag – Detail-Pauschalpreis und Mengenermittlungsrisiko – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? – Grenzen des Pauschalpreisrisikos

3. Der Global-Pauschalvertrag

– Funktionale Leistungsbeschreibung: Welche Leistung ist geschuldet? – Pauschalpreis und auftraggeberseitig erbrachte Entwurfs- und/oder Ausführungsplanung – Global-Pauschalpreis und Leistungsermittlungsrisiko – Global-Pauschalpreis und Komplettheitsklauseln – Vertrags- oder Nachtragsleistung: Wer hat die Beweislast? Wie wird die Höhe eines Nachtrags ermittelt?

4. Nachtrag und Nachtragsvereinbarungen

– Wann liegt ein Nachtrag vor? – Die Nachtragssystematik der VOB/B – Die Nachtragssystematik des BGB – Was sollte ein sog. Nachtrags“angebot“ beinhalten? – Darf der Auftragnehmer die Ausführung verweigern, wenn eine Nachtragsvereinbarung nicht zustande kommt?

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Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 23.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Claim- und Anti-Claim-Management im einstweiligen Verfügungsverfahren

NEU

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierten So-zietät Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB. Die Kanzlei berät bundesweit mit 7 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München und Freiburg (i.K.) in den Bereichen Projektentwicklung/Bauträger-

vorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Dr. Jahn zählt in-soweit zu den führenden Experten in Deutschland und berät Investo-ren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisie-rung gewerblicher und öffentlicher Immobilien, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfah-rung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichun-gen in Erscheinung, ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR und einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9) und auch als Schiedsrichter tätig.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer, Bauherren, Bauunternehmer, Ge-neralunternehmer, Nachunternehmer, Bauträger, Projektentwickler, Architekten und Ingenieure, Projekt- und Bauleiter, Unternehmens- juristen, Rechtsanwälte.

Ziel

Obwohl das Neue Bauvertragsrecht seit über einem Jahr in Kraft ist und sowohl Auftraggebern, als auch Auftragnehmern mit den §§ 650b, 650c und 650d BGB neue „Werkzeuge“ zur Verfügung stehen, werden diese in der Praxis bislang nur selten eingesetzt. Insbesondere das einstweilige Verfügungsverfahren, das einerseits dem Auftragneh-mer zu schneller Liquidität oder zumindest Sicherheit, andererseits dem Auftraggeber zu einer „anderslautenden gerichtlichen Entschei-dung“ verhelfen soll, fristet (noch) ein Schattendasein. Grund hierfür mögen die mangelnden Erfahrungswerte und die Angst vor Fehlern in der Durchführung sein. Und tatsächlich sollte man mit den Beson-derheiten des Verfahrens vertraut sein, denn schon im Vorfeld des einstweiligen Verfügungsverfahrens ist schnelles Handeln geboten.

Das Seminar zielt nicht nur darauf ab, anhand zahlreicher Arbeitsbei-spiele und Praxisfälle die Grundlagen des Claim- und Anti-Claim-Ma-nagements nach dem neuen Bauvertragsrechts zu erläutern, sondern soll den Teilnehmern vor allem die erforderlichen Kenntnisse des einst-weiligen Verfügungsverfahrens vermitteln. Hierbei sollen die Mög-lichkeiten und Grenzen des Verfahrens nach § 650d BGB aufgezeigt werden und den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für eine prakti-sche Durchsetzung bzw. Abwehr entsprechender Ansprüche an die Hand gegeben werden.

Themen

1. Anordnungsrecht nach § 650b BGB – Voraussetzungen – (Keine) Pflicht zur Vorlage eines Angebots – (Keine) Einigung über die Anordnung – Unwirksame Anordnungen – Zeitlicher Ablauf – Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

2. Vergütungsanpassung nach § 650c BGB – Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung – Ermittlung der Höhe der Vergütung – Zeitlicher Ablauf – Leistungsverweigerungsrecht – Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

3. Die einstweilige Verfügung nach § 650d BGB3.1 Grundlagen3.1.1 Ziel3.1.2 Verhältnis zur VOB/B3.1.3 Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

3.2 Die Feststellungsverfügung3.2.1 Verfügungsgrund3.2.2 Verfügungsanspruch – Vorliegen (k)einer Anordnung – Feststellung des geänderten Preises – Glaubhaftmachung – Einwendungen3.2.3 Typische Anwendungsfälle 3.2.4 Einsatz- und Abwehrmöglichkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer

3.3 Die Leistungsverfügung3.3.1 Verfügungsgrund3.3.2 Verfügungsanspruch – Befolgen der Anordnung – Anspruch auf Abschlagszahlung – Anspruch auf Sicherheit und Verhältnis zu § 650f Einwen- dungen3.3.3 Typische Anwendungsfälle3.3.4 Einsatz- und Abwehrmöglichkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer

3.4 Prozessuales – Zuständigkeit, Verfahren, Anträge – Schutzschrift – Die gerichtliche Entscheidung und deren Vollstreckung – Rechtsbehelfe

4. Aufhebung der einstweiligen Verfügung – Vorherige Kündigung – Regressansprüche – Weitere Rechtsfolgen

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v

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Kau, Dresden

Datum: Mittwoch, 23.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Hotel am Dom, Erfurt Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bau- und Architektenrecht 2019Die wichtigsten Urteile der letzten 12 Monate und ihre Auswirkungen auf die Praxis

RA Dr. Wolfgang Kauist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Dres-den. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt seit mehr als 25 Jahren im privaten Baurecht einschließlich Ar-chitekten- und Ingenieurrecht. In diesen Rechtsge-bieten berät und vertritt der Referent umfassend Bauunternehmen, Planer sowie öffentliche und pri-

vate Auftraggeber. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Dr. Kau als Referent baurechtlicher Seminare und als Autor von Fachbei-trägen tätig.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftraggeber und Auftrag-nehmer von Bauleistungen, Architekten, Bauingenieure, Projekt-steuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger.

Ziel

Das Seminar informiert anhand aktueller Gerichtsentscheidungen über die jüngsten Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht.

Insbesondere werden alle Urteile des Bundesgerichtshofs und alle für die Baupraxis bedeutsamen Urteile der Oberlandesgerichte der vergangenen zwölf Monate vorgestellt und erläutert.

Themen

1. Baurecht, z. B.

– Grenzfragen zur Schwarzarbeit – Verbraucherwiderruf von Werkverträgen – Rechtliche Bedeutung von Fristangaben in Abnahmeproto- kollen – AGB-Grenzen von Sicherheitsabreden – Streit um die „Korbion’sche Preisformel“ – Keine Preisanpassung nach § 2 Abs. 3 VOB/B bei Eingriff des Auftraggebers – Änderung des Bauentwurfs durch Planübergabe? – Ist die Ankündigung nach § 2 Abs. 6 VOB/B echte Tatbestands- voraussetzung? – Stundenlohnvergütung auch ohne Stundenzettel – Keine Entschädigung nach § 642 BGB bei verzögertem Zuschlag – Wettlauf wechselseitiger Vertragskündigungen – Fallstricke bei der Kündigung aus wichtigem Grund – Wen trifft eine Änderung der anerkannten Regeln der Technik – Rechtswirkungen einer Abnahme ohne Mängelrüge – Bedeutung fehlender CE-Kennzeichnung – Minderung statt Mangelbeseitigung? – Voraussetzungen und Folgen von (mündlichen) Bedenken- anzeigen – Prognoserisiko bei Ersatzvornahme – Außer bei Altverträgen – keine Schadensberechnung nach fiktiven Mangelbeseitigungskosten – Welche Frist ist nach § 648a BGB angemessen? – Abnahmefragen beim Bauträgervertrag

2. Architekten- und Ingenieurrecht, z. B.

– Beratungspflichten zu Baukosten – Abrechnung freier Mitarbeiter nach HOAI – Bauüberwacher muss Vorgaben im Zuwendungsbescheid beachten – Kein absoluter Verlass auf DIN-Normen

3. Verfahrensrecht, z. B.

– Kostenerstattung im Beweisverfahren – Bauteilöffnung durch Sachverständige – Bestreiten ist keine Erfüllungsverweigerung – Kostenvorschusspflicht für Beweisfragen des Streithelfers – Parteierklärung kann Zeugenaussage vorgehen – Schriftsatzfrist auch ohne Antrag – Anlage zu Schriftsatz kann Parteivortrag ergänzen – Kostenerstattung für „Abwehrgutachten“ wegen Bauablauf- störungen

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Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeier ist Hochschullehrer an der Fakultät Bauwesen der HAWK Hildesheim, Holzminden, Göttingen. Seit 1994 ist er Beratender Ingenieur für das Bauwesen. Nach dem Studium war Prof. Wedemeier ca. fünf Jahre bis 1994 in der Bauindustrie tätig, insbesondere im Projektmanagement internationaler Bauvorhaben.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit als Hochschullehrer und Beratender Ingenieur sind das Projektmanagement am Bau, das Qualitäts- management am Bau, der konstruktive Ingenieurbau, die Begutach- tung von Mängeln und Schäden, die Wertermittlung von Immobilien sowie die Baubetriebswirtschaft.

Teilnehmerkreis

Bauherren und Bauherrenvertreter, Projektsteuerer, Architekten, Bauingenieure, Fachplaner, Bau- und Projektleiter, Geschäftsführer, Sachbearbeiter von Bauvorhaben.

Bereiche:– Investoren und Bauherren– Betreiber von Immobilien/Facilitymanagement– Bauabteilungen in Industrie und öffentlicher Verwaltung– Ingenieur-, Architektur- und Planungsbüros

Ziel

Darstellung sämtlicher Aspekte zur sicheren und erfolgreichen Durchführung von Bauvorhaben, insbesondere in rechtlicher und technischer Hinsicht, wobei besonderer Wert auf ein methodisch effektives und effizientes Projektmanagement gelegt wird.

Themen

1. Grundsätzliches und typische Rahmenbedingungen

2. Projekttreiber und Erfolgsfaktoren

– Notwendiges und Hinreichendes zur Sicherstellung des Projekterfolgs

3. Aufgabenfelder des Projektmanagements am Bau

– Information, Kommunikation, Dokumentation – Organisation – Ablauforganisation – Aufbauorganisation

– Quantitäten, Qualitäten – Quantitäten – Mengen der Planung – Mengen der Ausführung

– Qualitäten – Vorschlag eines QM – Systems – Qualität des Projektes – Qualität des Objektes

– Kosten, Wirtschaftlichkeit, Liquidität – Kostenermittlung (DIN 276) – Kalkulation von Baupreisen – Urkalkulation – Formblätter – Wirtschaftlichkeit von Angeboten, Alternativ- angeboten, Nachträgen – Liquiditätscontrolling

– Termine, Kapazitäten, Logistik – Rechtssicheres Termincontrolling – Ableiten von Mindestkapazitäten – Beweissicherung (Projektstörungen)

– Recht – Öffentliches Baurecht – Privates Baurecht – Rechtsprechung

– Führung – Grundlegendes – Führen von Projektteams

4. Selbstmanagement des Projektleiters

5. Typische Problemfelder und deren Beherrschung

6. Vorschlag einer Konzeption für das Projektmanagement

7. Aspekte der Baupraxis

8. Sonderfälle

– Störungen im Projekt – Der gestörte Bauablauf – Konfliktmanagement

9. Entwicklungen

– BIM

Recht am Bau | Bauvertrag

Projektmanagement am Bau

Referent: Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. Thomas Wedemeier, Stadthagen

Datum: Mittwoch, 23.10.2019, 09:30 – 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Rechtssicheres Vorgehen zur Wahrung von Rechten und zur Erfüllung von Pflichten aus Bauverträgen

10. Themen aus dem Teilnehmerkreis

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vRecht am Bau | Bauvertrag

Referent: VorsRiOLG Thomas Manteufel, Bonn

Datum: Dienstag, 05.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Maritim Hotel, Köln Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Baumängel undGewährleistung nach BGB und VOB/BGrundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

Auch am19.09.2019 in

Leipzig und am 14.10.2019 in Mannheim.

VorsRiOLG Thomas Manteufelist vorsitzender Richter eines Bausenats beim Ober-landesgericht Köln. Er ist seit 1989 Richter, zunächst beim Landgericht in Bonn, seit 2003 beim Oberlan-desgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und als Re-ferent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Ar-

chitektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel „VOB Teil B“, Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 9. Aufl. 2015, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Kleine-Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl. 2018, des Handbuchs Bauverfahrensrecht, Werner Verlag 2018 und des ibr-online-Kommentars zur VOB/B.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Architekten, Bauingenieure, Baujuristen.

Ziel

Wenn man den diversen Bauschadensberichten glauben darf, entste-hen in Deutschland jährlich aus Mängeln am Bau Schäden in Milliar-denhöhe. Zwar geht es vordergründig meist um bautechnische Fra-gen. Ob aber der einzelne Bauunternehmer zur Verantwortung gezogen werden kann, ist eine rechtliche Frage. Wer hier – gleich ob Auftraggeber oder Auftragnehmer – rechtliche Fehler macht, kann viel Geld verlieren. Schon allein deshalb lohnt es, sich mit den Grund-lagen des Gewährleistungsrechts – anhand anschaulicher und sehr eingängiger Beispiele – zu befassen. Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren für die Praxis äu-ßerst wichtige Grundsatzentscheidungen getroffen hat, die die Be-teiligten kennen müssen, um ihre Rechte in Gewährleistungsausein-andersetzungen zu wahren.

Themen

1. BGB-Vertrag und VOB-Vertrag: Welches Recht ist anwendbar?

2. Abnahme, u. a.: Warum ist die Abnahme so wichtig? Wann kann die Abnahme verweigert werden? Kann der Auftragnehmer die Abnahme erzwingen? Wann ist die Abnahme entbehrlich?

3. Der Mangelbegriff, u. a.: Welche Beschaffenheit muss das Werk aufweisen? Was besagt der sog. funktionale Mangelbegriff? Welche Bedeutung haben technische Regeln und Herstellerempfehlungen?

4. Mängelrechte vor Abnahme, u. a.: Kann der Auftraggeber schon vor Abnahme Mängelbeseiti-gung verlangen und Mängel ggfs. auf Kosten des Auftragneh-mers beseitigen?

5. Mängelrechte nach Abnahme, u. a.: Nacherfüllung: Was kann der Auftraggeber verlangen? Alles, was Sie über Fristsetzung wissen müssen! Selbstvornahme und Kostenvorschuss: Wie teuer darf die Mängelbeseitigung durch Dritte sein? Neues zum baurechtlichen Schadensbegriff: Erhält der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseiti-gungskosten, auch wenn er die Mängel nicht beseitigen lässt? Minderung: Wann ist der Mängelbeseitigungsaufwand unverhältnismäßig? Wie wird die Minderung berechnet?

6. Prüfungs- und Hinweispflichten, u. a.: Welche Fachkenntnisse muss der Auftragnehmer haben? Wie muss eine „Bedenkenmitteilung“ gestaltet werden?

7. Mitverschulden des Auftraggebers, u. a.: Wie haftet der Auftragnehmer, wenn ein Baumangel (auch) auf Planungs- und/oder Überwachungsfehlern des Architekten beruht? Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung? Wann muss sich der Auftraggeber an den Kosten der Mängelbeseiti-gung beteiligen?

8. Verjährungsfragen, u. a.: Welche Verjährungsfristen gelten nach BGB und VOB? Können abweichende Fristen in AGB vereinbart werden? Wie wird die Verjährungsdauer berechnet? Wie wird die Verjährung ge- hemmt bzw. unterbrochen? Wann verjähren arglistig ver-schwiegene Mängel? Wann verjährt eine Gewährleistungs- bürgschaft?

Das Fachbuch „VOB Teil B“ von Oberhauser/Manteufel ist im Seminarpreis enthalten.

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Paul Popescuist seit mehr als zehn Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Vergaberecht spezia-lisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus, auch mit internationaler Ausrichtung. Zum Kernge-biet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtrags-

management sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Im Vergaberecht betreut er die Angebots-bearbeitung und vertritt die Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern wie den Vergabesenaten. Neben seiner an-waltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Paul Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fach-hochschule Münster im Masterstudiengang „Baurecht“, Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht sowie Ver-gaberecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern als Referent auf. Im März 2018 stieg er als Partner in die Einheit Leupertz Baukon-flikmanagement ein und widmet sich seither schwerpunktmäßig den alternativen Streitbeilegungsverfahren.

Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Baujuristen, Sachverständige und Auftrag-nehmer (Bauwirtschaft).

Ziel

Seit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2002 und 2005 hat sich landläufig in allen baurechtsrelevanten Spar-ten die Meinung verbreitet, dass die gerichtsfeste Darlegung baube-trieblicher Ansprüche „unmöglich“ sei. Zu dieser Auffassung tragen nicht unwesentlich aktuelle obergerichtliche Urteile bei, insbesonde-re die Entscheidung des OLG Köln vom 28.01.2014. In der Praxis hat sich die Darstellung von Bauzeitverlängerungsansprüchen durch die Vorlage umfangreicher und kostenintensiver baubetrieblicher Gut-achten etabliert.

Ziel dieses Seminars ist es, aufzuzeigen, dass die bisherige Rechtspre-chung nur spezielle Einzelfallentscheidungen betrifft und keine All-gemeingültigkeit für alle bauzeitrelevanten Sachverhalte beanspru-chen kann. Zudem soll verinnerlicht werden, dass Ansprüche wegen Bauablaufstörungen in aller erster Hinsicht auf der rechtlichen Ebe-ne und nicht durch baubetriebliche Gutachten zu klären sind. Es wer-den neue Lösungsansätze aufgezeigt, die auch unter Berücksichti-gung der momentanen Rechtsprechung den Umgang mit baube- trieblichen Nachträgen sowohl auf der Auftraggeber- als auch auf der Auftragnehmerseite wesentlich erleichtern. Die bisher eher vernach-lässigten Bauzeitverlängerungsansprüche der Architekten/Ingenieu-re bilden ebenfalls einen Kernpunkt des Seminars.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln

Datum: Mittwoch, 06.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Nachträge wegen Bauablaufstörungen

Themen

1. Die vielfach missverstandene Rechtsprechung des BGH

– Die Entscheidungen aus den Jahren 2002 und 2005 als Ausgangspunkt – Die hieran anknüpfende obergerichtliche Rechtsprechung und ihre „Schwächen“

2. Neue Lösungsansätze

– Juristische Denkweise in Anspruchsgrundlagen – Orientierung der Darlegungs- und Beweislast nach Störungs- grund und Planungsverantwortung – Kann die „bauablaufbezogene Darstellung“ Allgemein- gültigkeit beanspruchen?

3. Konsequenz: Gerichtsfester Umgang mit Bauzeitverlänger- ungsansprüchen

– Sicherer Weg zu einer verwertbaren Dokumentation – Die Bedeutung und richtige Bewertung von Terminplänen – Sequenzielle Fortschreibung bauablaufbezogener Störungen – Auswirkung der Störungen auf einzelne Kostenelemente (EKT, AGK, BGK etc.) – Folgen für die einschlägigen Anspruchsgrundlagen (Vergütung/Schadensersatz/Entschädigung) im Einzelnen

4. Bauzeitverlängerungsansprüche von Architekten/Ingenieuren

– Denkbare Konstellationen und Anspruchsgrundlagen – Voraussetzungen im Einzelnen und Anspruchshöhe

Anspruchsgrundlagen – Voraussetzungen – Gegenforderungen

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU)betreut seit 25 Jahren Großprojekte in Hochbau, Inf-rastruktur und Verkehr (Flughafen Berlin-Branden-burg, Elbphilharmonie, City-Tunnel Leipzig, U-55 Ber-lin) sowie Projekte im Anlagen- und Kraftwerksbau sowohl projektbegleitend als auch im Bereich Strei-terledigung. Er ist als Parteivertreter in Großverfah-

ren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten und als Schlich-ter und Schiedsrichter tätig. Herr Roquette war Mitglied der Arbeitsgruppe Recht der Reformkommission Großprojekte beim BMVI und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Heraus-geber und Mitautor des „Vertragsbuch Privates Baurecht“ und des „Handbuch Bauzeit“. Er veröffentlicht und hält regelmäßig Vorträ-ge und Seminare zu baurechtlichen Themen. Das Handelsblatt liste-te Herrn Roquette mehrfach unter Deutschlands Beste Anwälte im Bereich Construction.

Prof. Dr.-Ing. Markus G. Vieringist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der KVL Bauconsult GmbH, einem international agieren-den Projektmanagementunternehmen. Er ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Kosten und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau und für Projektmanage-ment. Ferner ist Herr Prof. Viering Herausgeber und

Autor verschiedener Publikationen, u. a. des Handbuchs „Bauzeit“ und des Handbuchs „Bau-Projektmanagement“. Als Dozent ist er seit über 10 Jahren an der irebs Immobilienakademie tätig und Ho-norarprofessoran der TU Berlin.

Teilnehmerkreis

Der Intensivkurs Bauzeit richtet sich an alle Baubeteiligten, d. h. so-wohl an Planer, Projektsteuerer, Bauausführende und Sachverständi-ge als auch an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Richter. Es ist aus der Praxis für die Praxis konzipiert.

Ziel

Bei größeren Bauvorhaben kommt es sehr oft zu gestörten Bauab-läufen. Die Folgen sind für alle Beteiligten schwierig zu handhaben, da Bauzeit ein interdisziplinäres Thema ist. Das ganztägige Seminar behandelt daher baubetriebliche und juristische Themen. Schwer-punkte des Seminars sind die Terminplanung und die Behandlung gestörter Bauabläufe. Die Referenten setzen sich auch mit den An-forderungen der Rechtsprechung an Darlegung und Nachweise von Bauzeitansprüchen auseinander.

Themen

Teil 1: Terminplanung

1. Baubetriebliches zur Terminplanung

– Ziele und Randbedingungen der Ablaufplanung– Instrumente der Terminplanung– Stufenweiser Aufbau und Detaillierungsgrade der Terminplanung– Berechnung eines Netzplans/Aufzeigen verschiedener Puffer

2. Rechtliches zur Terminplanung

– Unmittelbar anwendbare Terminregelungen– Regelungen mit Empfehlungscharakter– Rechtsfragen zu Vertragsterminplänen

Teil 2: Gestörte Bauabläufe

3. Einleitung

– Definition– Rechtsfolgen

4. Terminliche Auswirkungen gestörter Bauabläufe

– Rechtliche Regelungen– Baubetriebliche Aspekte, insbesondere konkrete bauablauf- bezogene Darstellung unter Berücksichtigung von Kausalität bzw. kritischem Weg

5. Finanzielle Ansprüche des Auftragnehmers

– Anspruchsgrundlagen– Anspruchshöhe– Schätzung gemäß § 287 ZPO– Besonderheiten bei der Anspruchsberechnung

6. Finanzielle Ansprüche des Auftraggebers

– Anspruchsgrundlagen– Anspruchshöhe– Weitere Ansprüche

Referenten: RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU), Berlin; Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

Datum: Dienstag, 12.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Pullman Berlin Schweizerhof, Berlin Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Gestörte BauabläufeRechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu § 642 BGB

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Recht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Michael Grossist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Leip-zig und Partner der Sozietät ScharlemannGross. Er war von 2000 bis 2012 in internationalen Anwalts-kanzleien tätig. Herr Dr. Gross hat im In- und Ausland bei Hoch-, Tief- und Ingenieurbauprojekten aller Grö-ßenordnungen baubegleitend beraten. Er ist Autor

von Fachveröffentlichungen und doziert regelmäßig bei Fortbil-dungsveranstaltungen.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, kaufmännisches Personal auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite, Baujuristen.

Ziel

In die meisten Bauverträge wird die VOB/B als Vertragsgrundlage einbezogen. Die VOB/B gilt als insgesamt ausgewogenes Vertrags-werk. Sie enthält jedoch zahlreiche in der Baupraxis oft übersehene Tücken und Fallstricke. Ziel des Seminars ist es, praktische und rechts-sichere Lösungen bei der Abwicklung eines Bauvorhabens darzu- stellen.

Themen

1. Vertraglicher Leistungsumfang

– Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss – Umfang der geschuldeten Leistung – Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung – Auslegungskriterien – AGB-Prüfung – Wirkung von Rangklauseln

2. Nachträge

– Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen – Anordnungsrecht – Änderungs- und Zusatzleistungen – Probleme der „Architektenvollmacht“ – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Taktik

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Michael Gross, Leipzig

Datum: Mittwoch, 13.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Pullman Hotel Berlin Schweizerhof, Berlin Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

3. Stundenlohnarbeiten

4. Behinderungen des Bauablaufs

– Begriff der Behinderung – Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers – Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung – Erforderlicher Umfang der Dokumentation – Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung

5. Vertragsstrafe

– Wirksamkeit der Vertragsstrafenregelung – Vorbehaltserfordernis – Einwendungen des Auftragnehmers

6. Abnahme

– Voraussetzungen und Abnahmeformen – Rechtswirkungen – Typische Probleme bei der Abnahme

7. Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen

– Begriff des Mangels – Mängelanzeige, Symptomtheorie – Bedenken- und Hinweispflicht, Formalien, Enthaftung – Anspruchsgrundlagen, neue Rechtsprechung zu Schadensersatz – Ersatzvornahme vor Abnahme – Mitverschulden, Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten – Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung – Vorsicht Falle: § 377 HGB – Tücken bei der Berechnung der Gewärhleistungsfrist

8. Kündigung

– Kündigungsgründe – Teilkündigung – Rechtsfolgen einer Kündigung

9. Abrechnung und Zahlung

– Aufmaß – Abschlags- und Schlussrechnung

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet

10. Sicherheiten

– Wirksamkeit der Sicherungsabrede – Tipps für die Vertragsgestaltung

Auch am08.10.2019 in

Mannheim und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

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v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

RiBGH Claus Halfmeierist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werk-vertragsrechts im Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler,

Produzentenhaftung.

RiOLG Dr. Tobias Rodemannkennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Rich-ter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuf-

fer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertrags-rechts im Erman BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauher-ren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftragge-ber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Referenten: RiBGH Claus Halfmeier, Karlsruhe; RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

Datum: Mittwoch, 13.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Hamburg Dammtor-Messe, Hamburg Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

Teil 1: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Bauvertragsrecht, z. B.: – Bindung an die Urkalkulation – Ansprüche gemäß § 642 BGB – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Wahlrecht bei Mängelansprüchen – Inhaltskontrolle bei Vertragsstrafe – Geänderte Regeln der Technik bei Mangelbeseitigung

2. Bauträger, z. B.: – Verjährung bei Mängeln

3. Sicherheiten

4. Architektenrecht, z. B.: – Anspruch auf Sicherheit gemäß § 650f BGB

5. Prozessuales, z. B.: – Sicherheitsleistung bei Anspruch gemäß § 650f BGB

Teil 2: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: – Inhalt des Vertrags (Auslegung) – Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B, z. B.: – Vergütung für Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B)

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: – Gesetzliche Sicherheiten – Sicherheiten in AGB – Wirksamkeitsfragen

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: – Umfang des Nacherfüllungsanspruchs – Bemessung des Schadensersatzes – Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht, z. B.: – Mängelhaftung und Honorar

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.: – Selbständiges Beweisverfahren – Streitverkündung und Streithilfe

Recht am Bau | Bauvertrag

Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Auch am27.11.2019 in

Düsseldorf und am 06.12.2019 in Mannheim.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht

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RA Dr. Till Kemper, M.A.ist seit 2016 Rechtsanwalt und seit 2019 Partner der überregionalen Baurechtskanzlei HFK Rechtsanwälte in Frankfurt a.M. Studium der Rechtswissenschaften, Ur- und Frühgeschichte/Mittelalterarchäologie, Ge-schichte und Philosophie in Kiel, Tübingen und Mad-rid. Promotion an der Universität Tübingen, Lehrstuhl

für öffentliches Wirtschaft- und Infrastrukturrecht (Prof. Ronellen-fitsch). Referendariat in München/Augsburg. 2013 bis 2016 Rechtsan-walt in einer überregionalen Kanzlei in Gießen/Frankfurt a. M. Er berät in Fragen des privaten wie öffentlichen Baurechts sowie Städ-tebau-, Umwelt- und Vergaberechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgü-terschutz- & Denkmalschutzrecht. Tätigkeit als Mediator der Media-tionsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausa-chen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt. Autor zahlreicher Beiträge für die Zeitschriften „IBR“, „IMR“, „VPR“, ZfBR, NZBau, des Hand-buchs „Bauen und Planen im Bestand“, Mitautor des „Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege“ (Martin/Krautzberger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge, Kommentierungen sowie Lehrbeauftragter der Universität Tübingen. Er ist Mitbegründer des BIM-Partnernetzwerks bim2bim, Mitglied des Rechtsausschusses des BIM-Cluster Hessen und steht für eine umfassende interdisziplinäre BIM-Beratung insbesondere für Bauprodukthersteller.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Archi- tekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behörden-mitglieder.

Ziel

Bauemissionen wie Baulärm, Baustaub und Bauerschütterungen werden immer häufiger Gegenstand von Streitigkeiten im Genehmi-gungsprozess sowie von Einwendungen der Nachbarschaft gegen die Bauausführung.

Bauemissionen sind ein interdisziplinäres wie prekäres Problem, das schnell einen Baustopp mit erheblichen Kostenfolgen verursachen kann. Das richtige Handling dieses Problems beginnt bereits in der Projektplanungs- und Genehmigungsphase und zieht sich dann durch bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Das Seminar zeigt die recht-lichen Probleme sowie praktische Lösungsansätze im Doing auf.

Themen

1. Grundlagen

– Was sind Bauemissionen – naturwissenschaftliche Grundlagen – Rechtliche Einordnung

2. Bauemissionen aus öffentlich-rechtlicher Sicht

– Immissionsschutzrecht im Allgemeinen – Spezielle Regelwerke für Baulärm, Baustaub und Bauerschüt- terungen – Bauordnungsrechtliche Anforderungen – Bauemissionen im Planfeststellungsverfahren – Bauemissionen im Baugenehmigungsverfahren – Bauemissionen im bauaufsichtlichen Verfahren und sonstige Gefahrenabwehr – Kompensationsmaßnahmen – Rechtsschutz

3. Bauemissionen aus Nachbar-Sicht

– Öffentlich-rechtliche Abwehrrechte – Zivilrechtliche-Abwehrrechte – Rechtsschutz 4. Bauemissionen aus Bauherren-Sicht

– Öffentliche-rechtliche Pflichten – Zivilrechtliche Pflichten – Integration in die Vertragsverhältnisse

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 13.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baustaub, Bauerschütterung und BaulärmDer richtige Umgang mit Bauemissionen

Recht am Bau | Bauvertrag

NEU

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VOB/B für Projektkaufleute und die kaufmännische Bauverwaltung

RA Oliver Koosist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt baube-gleitende Beratung im Privaten Baurecht mit beson-deren Fokus auf Vertragsgestaltung, Mängelrechte, Sicherheiten, Bauzeit, Nachtrags- und Schlussrech-nungsprüfung und Streitlösung. Herr Koos ist Lehrbe-auftragter an der Philipps-Universität Marburg und

der Hochschule RheinMain in Wiesbaden. Ferner ist er ständiger Mit-arbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Er ist Co-Autor im Beck’schen VOB- Kommentar, im VOB/B Kommentar von Nicklisch/Weick/Jansen/Sei-bel und im Kommentar von Messerschmidt/Voit zum Privaten Bau-recht.

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Ober-bauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht mit Inte-resse für kaufmännische Aspekte.

Ziel

Die VOB/B ist Grundlage fast aller Bauverträge. Die kaufmännische Begleitung von Bauverträgen ohne Kenntnisse der VOB/B ist deshalb kaum möglich. Nur mit Kenntnis der wesentlichen rechtlichen Rah-menbedingungen ist eine sinnvolle Steuerung eines Bauvorhabens aus kaufmännischer Sicht möglich.

Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten Regelungen und erläutert, welche praktischen Folgen damit verbunden sind. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, den Baupraktikern Hand-lungs- und Reaktionsstrategien für typische Fallgestaltungen aufzu-zeigen und hierfür das notwendige Problembewusstsein zu schaf-fen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können. Ferner wird Raum zum Erfahrungsaustausch der Teilnehmer („best practice“) geboten.

Referent: RA Oliver Koos, Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 14.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Projektstruktur

– Einzelvergabe – Generalunternehmer – Generalübernehmer

2. Vertragsbedingungen

– Vertragstypen und Bausoll – Einheitspreisvertrag – Detail-Pauschalvertrag – Global-Pauschalvertrag – Stundenlohnarbeiten – Vergütung – Vorauszahlungen – Abschlagszahlungen und Zahlungsplan – Anpassung der Vergütung („Nachträge“) – Ausführungsfristen – Vertragsstrafe – Sicherheiten

3. Bauablauf

– Ausführung – Behinderung und Unterbrechung der Ausführung – Gefahrtragung – Beschädigung und Zerstörung bereits erbrachter Leistungen – Bauleistungsversicherung – Kündigung – Freie Kündigung – Kündigung aus wichtigem Grund – Teilkündigung – Haftung – Abnahme – Abrechnung – Abschlagsrechnungen – Prüfbarkeit – Zahlung – Bauzeit – Verzug – Bauzeitverlängerung – Leistungsverweigerungsrechte

4. Schlussrechnung

5. Mängelansprüche

6. Streitigkeiten

Recht am Bau | Bauvertrag

Grundlagen – Strategien – Erfahrungen

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RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“. Zuvor hat er als Syndi-kusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-,

Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bau-vertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauhandwerker, kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen und Auftrag- gebern.

Ziel

Wer immer mit der Abwicklung von Bauvorhaben befasst ist – sei es vor Ort auf der Baustelle oder bei der Kalkulation, Abrechnung oder bei der Bearbeitung von Mängelansprüchen –, muss die wich-tigsten Spielregeln der VOB/B kennen. Denn die meisten Bauverträ-ge werden auf der Grundlage der VOB/B geschlossen. Ziel des Semi-nars ist es, den Teilnehmern anhand anschaulicher und eingängiger Beispiele die wichtigsten Themen der VOB/B darzustellen und sie in die Lage zu versetzen, die grundlegenden Regeln zu verstehen und selbstständig anzuwenden, damit sie bei der Lösung der Probleme im Alltag Sicherheit gewinnen.

Themen

1. Übersicht: VOB/A – VOB/B – VOB/C

2. Abschluss des Bauvertrags

3. Vollmacht: Welche Vollmacht hat der bauleitende Architekt bzw. Ingenieur?

4. Vergütung der Bauleistungen

– Einheitspreisvertrag und Mengenänderungen – Pauschalpreisvertrag und Mengenänderungen – Für welche Leistungen gibt es eine Nachtragsvergütung? – Welche Anzeigepflichten hat der Auftragnehmer? – Wie wird die Höhe der Nachtragsvergütung ermittelt? – Muss eine geänderte oder zusätzliche Leistung auch ohne Einigung über die Vergütung ausgeführt werden?

5. Bauzeit und Ansprüche des Auftraggebers

– Was sind Vertragsfristen? – Wann gerät der Auftragnehmer in Verzug? – Vertragsstrafe und Schadensersatz

6. Bauzeit und Ansprüche des Auftragnehmers

– Welche Mitwirkungspflichten hat der Auftraggeber? – Welche Rechte hat der Auftragnehmer bei Behinderungen? – Zahlungsansprüche aus gestörtem Bauablauf – An- und Abmeldung von Behinderungen

7. Kündigung des Bauvertrags

– Die sog. freie Kündigung: Wie wird abgerechnet? – Kündigung aus wichtigem Grund – Wann darf der Auftragnehmer kündigen?

8. Abnahme

– Bedeutung und Formen der Abnahme, Teilabnahme – Abnahmeverweigerung

9. Mängelansprüche

– Was ist ein Mangel? – Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik – Mängelansprüche vor und nach Abnahme – Verjährung der Mängelansprüche

vRecht am Bau | Bauvertrag

VOB/B kompakt

Referent: RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

Datum: Freitag, 15.11.2019, 09:30 – 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die wichtigsten Themen des Bauvertragsrechts

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v

INTENSIVKURS: Die Prüf- und Hinweis- pflichten der Baubeteiligten

RA Dr. Peter Hammacherist seit 1986 Rechtsanwalt und war 20 Jahre lang Lei-ter von Rechtsabteilungen national und international tätiger Unternehmensgruppen in der Bau- und Inves-titionsgüterindustrie. Er ist jetzt als Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator sowie als Schiedsrichter tätig. Herr Dr. Hammacher verfügt über eine lange Erfah-

rung als Referent und Veranstalter von Praktiker-Seminaren und pu-bliziert regelmäßig zu praxisorientierten Themen. Er ist u. a. Autor des „Handbuchs für Auftragsabwicklung“, 5. Auflage 2018, und des Buchs „Prüf- und Hinweispflichten, Bauvertrag – Werkvertrag – Werklieferungsvertrag“, 2. Auflage 2016, www.drhammacher.de.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter in Unternehmen, die bei der Auftragsvergabe und/oder Auftragsabwicklung auf der Seite von Auftragnehmer oder Auftraggeber Ergebnisverantwortung tragen, sowie ihre Berater in Anwalts- und Architektur-/Ingenieurbüros.

Ziel

Prüf- und Hinweispflichten liegen an den Schnittstellen zwischen Pla-nung und Ausführung, zwischen Lieferung und Leistung, zwischen aufeinanderfolgenden Gewerken, zwischen bauseitiger Beistellung und neuer Leistung – aber auch zwischen technischen Zwängen und wirtschaftlichen Interessen.

Mit anderen Worten: Das Thema führt zu allen wesentlichen Konflik-ten, die das Baurecht zu bieten hat. Prüf- und Hinweispflichten die-nen als Instrumente, um diese Konflikte zu vermeiden und zu ent-scheiden. Dabei sind sie selbst Gegenstand heftiger juristischer Auseinandersetzung: Die Rechtsprechung des VII. Senats des BGH und ihm folgend vieler Oberlandesgerichte zur Funktionalitätsver-pflichtung des Auftragnehmers mit „Befreiungsmöglichkeit“ hat zu einer erheblichen Benachteiligung der Auftragnehmerseite geführt. Planungs- und Ausführungsfehler der Auftraggeber – eigene oder die ihrer Planer und Auftragnehmer – werden oft erfolgreich auf „die Fachfirma“ abgewälzt. Die Nichtbeachtung von Prüf- und Hin-weispflichten des Auftraggebers bei Ausschreibung, Prüfung von Ausführungsunterlagen der Auftragnehmer und Bauüberwachung führt zur Haftung des Auftraggebers und seiner Planer. Die Verlet-zung der anspruchsvollen Prüf- und Hinweispflichten bei der Materi-albeschaffung nach § 377 HGB können zum Verlust der Mängel- ansprüche führen.

Dieses Seminar stellt die Prüf- und Hinweispflichten in ihrem rechtli-chen und praktischen Gesamtzusammenhang dar, vom Vertrags-schluss bis zur Verjährung von Mängelansprüchen.

Referent: RA Dr. Peter Hammacher, Heidelberg

Datum: Montag, 18.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Durch die gemeinsame Analyse zahlreicher höchstrichterlicher Ent-scheidungen werden Kriterien und Argumentationsmuster heraus-gearbeitet, die den Baubeteiligten und ihren Beratern helfen, ihren Vortrag zu substantiieren, ihn mit bereits vor Gericht erfolgreichen Argumenten anzureichern bzw. zu erwartende Einwände vorwegzu-nehmen.

Themen

1. Die aktuelle Rechtsprechung der zuständigen Senate des BGH und der Oberlandesgerichte zu Prüf- und Hinweispflichten

2. Prüf- und Hinweispflichten der Vertragsparteien im Angebots- stadium, z. B. hinsichtlich Ausschreibungsunterlagen, Leis- tungsverzeichnissen und Plänen

3. Prüf- und Hinweispflichten der Vertragsparteien während der Auftragsabwicklung

4. Anforderungen an die Prüfungsintensität des Auftragnehmers hinsichtlich beigestelltem Boden, Konstruktion, Vorleistungen anderer Unternehmer und Planungsunterlagen

5. Prüf- und Hinweispflichten bei der Materialeingangskontrolle

6. Rechtsprechung insbesondere des VII. Senats des BGH zu „Obliegenheiten“ und „Befreiungstatbestand“

7. Prüf- und Hinweispflichten der Vertragsparteien nach Fertig- stellung der Leistungen vor, bei und nach der Abnahme

8. Auswirkung der Prüf- und Hinweispflichten auf Vergütung, Beweislast und Verjährung von Mängelansprüchen

9. Rechtsprechung zu Mitverschulden und Schadensquotelung beim Zusammentreffen von Planungs- und Überwachungs- fehlern des Auftraggebers bzw. seiner Planer und der Verlet- zung der Prüf- und Hinweispflichten durch den Auftraggeber

Recht am Bau | Bauvertrag

Aktuelle Rechtsprechung und Konsequenzen für die Praxis

10. Gesamtschuldverhältnisse

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vRecht am Bau | Bauvertrag

Dipl.-Ing. Nils Warningist Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT in München, das auf das technische Vertragsmanagement und die baubetriebliche Bera-tung spezialisiert ist. Herr Warning ist seit Ende 1999 im Bereich der baubetrieblichen und bauwirtschaftli-chen Bauprojektabwicklung tätig. Herr Warning ist

von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbay-ern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bau- preisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau. Herr Warning ist weiterhin als Referent für Kalkulation, Baubetrieb, Bau-wirtschaft und technisches Bauvertragsrecht tätig. Zudem ist er zer-tifizierter Wirtschaftsmediator bei der IHK.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auf-tragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, Kompetenzen in der Baustellendokumenta-tion zu optimieren, um berechtigte Nachtragsforderungen durch Dokumentation absichern bzw. durch Dokumentation bewerten und auch erfolgreich abrechnen zu können.

Dazu werden Grundlagen und vertiefte Kenntnisse in der Erstellung von Nachträgen infolge geänderter Mengen, geänderter und zu-sätzlicher Leistungen, Behinderungen in der ordnungsgemäßen Aus-führung der Leistungen und Kündigungen von Leistungen unter Berücksichtigung der VOB-Grundlagen vorgestellt und erörtert. Es wird erläutert, wie Sach- und Behinderungsnachträge auf der Grund-lage der in Literatur und Rechtsprechung anerkannten Grundsätze und Prinzipien der VOB/B baubetrieblich/bauwirtschaftlich revisions-sicher aufgestellt werden. Darauf aufbauend werden die Grundla-gen der Dokumentation zur Sicherung bzw. Bewertung von Ansprü-chen infolge von Änderungen und Behinderungen sowie infolge von Kündigungen von (Teil-)Leistungen vertieft. Weiterhin wird ein Aus-blick auf die erforderliche Baustellendokumentation im Hinblick auf das neue Bauvertragsrecht gem. BGB gegeben.

Den Seminarteilnehmern werden Wertigkeit und Stellenwert von Mehrkosten- und Behinderungsanzeigen und der Dokumentation der Folgen von Änderungen, Behinderungen und bei (Teil-)Kündi-gungen veranschaulicht. Methoden der Dokumentation und der richtige Zeitpunkt der Dokumentation auch im Hinblick auf die Bau-abrechnung werden in Theorie und Praxis aufgezeigt. Es werden grundlegende Systematiken erarbeitet.

Referent: Dipl.-Ing. Nils Warning, ö.b.u.v. Sachverständiger, München

Datum: Montag, 18.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauüberwacher

Themen

1. Der Stellenwert der Dokumentation

– Berücksichtigung der unterschiedlichen Anspruchsgrund- lagen im VOB/B-Vertrag – Ausblick auf die Dokumentation im neuen Bauvertragsrecht gem. BGB – Schwierigkeiten der praktischen Durchsetzung von Ansprü- chen bis hin zum Verlust berechtigter Ansprüche infolge mangelhafter Dokumentation

2. Anspruchsgrundlagen der VOB/B

– Ansprüche infolge geänderter Mengen (§ 2 Abs. 3 VOB/B) – Ansprüche infolge geänderter und zusätzlicher Leistungen (§ 2 Abs. 5, 6 und 8 VOB/B) – Ansprüche bei Pauschalen (§ 2 Abs. 7 VOB/B) – Ansprüche bei Kündigung (§ 8 VOB/B) – Konsequenzen im Hinblick auf die Anforderungen an die Dokumentation – Ausblick ins neue Bauvertragsrecht

3. Ermittlung der Fristverlängerung und der zusätzlichen Vergütung

– bei Behinderung im Sinne von § 6 VOB/B – Konsequenzen im Hinblick auf die Anforderungen an die Dokumentation in der Theorie und am praktischen Beispiel

4. Aussagekräftige Baustellendokumentation

– Schriftverkehr – Bautagesberichte – Besprechungsprotokolle in der Theorie und am praktischen Beispiel

5. Finanzielle Folgen von Bauablaufstörungen

– Vergütungsgrundlagen nach VOB/B bzw. dem neuen Bauvertragsrecht

Wie Sie Ihre berechtigten Ansprüche sichern und die Baustelle erfolgreich abschließen!

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vRecht am Bau | Bauvertrag

Digitalisierung und Datenschutz am Bau

RA Dr. Till Kemper, M.A.ist seit 2016 Rechtsanwalt und seit 2019 Partner der überregionalen Baurechtskanzlei HFK Rechtsanwälte in Frankfurt a.M. Studium der Rechtswissenschaften, Ur- und Frühgeschichte/Mittelalterarchäologie, Ge-schichte und Philosophie in Kiel, Tübingen und Mad-rid. Promotion an der Universität Tübingen, Lehrstuhl

für öffentliches Wirtschaft- und Infrastrukturrecht (Prof. Ronellen-fitsch). Referendariat in München/Augsburg. 2013 bis 2016 Rechtsan-walt in einer überregionalen Kanzlei in Gießen/Frankfurt a. M. Er berät in Fragen des privaten wie öffentlichen Baurechts sowie Städ-tebau-, Umwelt- und Vergaberechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgü-terschutz- & Denkmalschutzrecht. Tätigkeit als Mediator der Media-tionsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausa-chen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt. Autor zahlreicher Beiträge für die Zeitschriften „IBR“, „IMR“, „VPR“, ZfBR, NZBau, des Hand-buchs „Bauen und Planen im Bestand“, Mitautor des „Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege“ (Martin/Krautzberger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge, Kommentierungen sowie Lehrbeauftragter der Universität Tübingen. Er ist Mitbegründer des BIM-Partnernetzwerks bim2bim, Mitglied des Rechtsausschusses des BIM-Cluster Hessen und steht für eine umfassende interdisziplinäre BIM-Beratung insbesondere für Bauprodukthersteller.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Archi-tekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behörden-mitglieder.

Ziel

Auf der Suche nach der Optimierung von Baustellenabläufen muss man sich zwangsläufig den Problemen der Digitalisierung und des Umgangs mit personenbezogenen Daten stellen. Jeder hat schon einmal von dem Datenschutzbeauftragten gehört. Selten bestehen vertiefte Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen an die Vor-haltung von Arbeitnehmerdaten wie Personalausweisen, Aufent-haltstiteln etc. sowie für die Baustellenüberwachung. Auch mit der vertieften Anwendung der BIM-Methode gehen Anforderungen an vertragliche Ausgestaltung einher, um die Haftungsrisiken zu redu-zieren und das gewünschte Leistungssoll zu erreichen. Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und die Um-setzungsmöglichkeiten auf der Baustelle.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 19.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Gesetzliche Grundlagen: DBSG und LDSG, EU-DSGVO, PAusWG etc.

2. Behördliche Überwachungs- und Sanktionsmechanismen

– Behördenzuständigkeiten – Informationspflichten – Eingriffsbefugnisse – Sanktionen

3. Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten

– Bauherrenpflichten – Planerpflichten – Unternehmerpflichten – BIM-Verantwortliche – Vertragsrechtliche Implikationen

4. Einzelne Fallgruppen (rechtliche Anforderung, vertragsrecht- liche Auswirkungen)

– Überwachung von Baustellenabläufen mittels Video- oder Bildkameras – Erfassung und Vorhaltung von Auftragnehmer-, Subunter- nehmer- und Angestellten-Daten (z.B. Personalausweis- oder Aufenthaltstitelkopien) – Zeiterfassungs- und sonstige Arbeitnehmer- überwachungsmaßnahmen – BIM-Planung

5. Exkurs: Datenschutz in der Bauvergabe

– An welchen Stellen der Vergabe greifen datenschutzrechtliche Erfordernisse? – Ausschlussgrund: Datenschutzrechtsverstoß

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Recht am Bau | Bauvertrag

RA Frederic Jürgensist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Mitgründer und Geschäftsführer der Legal-Tech An-wendung baufolio+. Er berät vollumfänglich im Be-reich des Bau- und Immobilienrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Immobilien-, Kauf- und Werk-

verträgen sowie die baubegleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projektentwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiter-schulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

RA Nikolas Bauer war drei Jahre als Rechtsanwalt im Bereich des Bau- und Immobilienrechts tätig. Derzeit ist er bei einem international tätigen Unternehmen in der Rechtsab-teilung u. a. im Bereich des Immobilienrechts beschäf-tigt. Herr Bauer hält regelmäßig Fachvorträge und ist Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg. Er ist

ebenfalls Mitgründer und Geschäftsführer der Legal-Tech Anwen-dung baufolio+.

Teilnehmerkreis

Architekten, Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Planer, Auf-traggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, keine VOB/B-Vor-kenntnisse erforderlich.

Ziel

Die Kommunikation auf Baustellen leidet unter zunehmendem Zeit-druck. Meist müssen sich die Beteiligten um viele Baustellen gleich-zeitig kümmern, ständig erreichbar sein und dabei Anweisungen oder rechtsverbindliche Erklärungen tätigen. Dadurch fehlt häufig die Zeit, die notwendige Kommunikation mit der gebotenen Sorg-falt zu betreiben und diese zu dokumentieren. Wichtige Sachverhal-te werden oft nur mündlich besprochen oder allenfalls mit einer kur-zen E-Mail „bestätigt“. Dabei treten Flüchtigkeitsfehler auf und Informationen gehen für immer verloren. Dies kann nicht nur im späteren Bauprozess, sondern schon während der Bauphase wirt-schaftlich nachteilige Folgen haben.

Den Seminarteilnehmern wird anhand konkreter Fallgestaltungen aufgezeigt, wann, warum und wie in den verschiedenen Stadien der Abwicklung eines Bauvorhabens mit den Beteiligten kommuniziert werden muss, um eigene Rechte und Ansprüche oder die eines Auf-traggebers zu wahren. Zugleich werden Herangehensweisen aufge-zeigt, mit denen sich die Kommunikationsfehler unter Einsatz von Smartphones bzw. Tablets sowohl im Rahmen von VOB/B-Verträgen als auch BGB-Verträgen mit wenig Aufwand vermeiden lassen.

Den Seminarteilnehmern wird mit der Anmeldebestätigung zum Se-minar ein kostenfreier Zugang für die Vollversion der Bausoftware baufolio+ eingerichtet, den die Teilnehmer persönlich auch nach Be-endigung des Seminars für weitere 6 Monate unverbindlich nutzen können. Mit baufolio+ können die Teilnehmer schon während des Seminars am Smartphone bzw. Tablet die Erstellung von rechtlich vollständigen Schreiben zu den jeweiligen Seminarthemen üben. Learning by doing!

Themen

1. Abnahme – Abnahmeprotokoll – Abnahmeverweigerung – Abnahme unter Vorbehalt – Fertigstellungsmitteilung mit/ohne Abnahmeverlangen – Arten der Abnahme

2. Fristen – Verlangen nach Ausführungsbeginn – Verzugsetzung – Verlangen nach Termin zum Ausführungsbeginn – Ankündigung des Ausführungsbeginns

3. Bedenkenanmeldung – Form, Adressat und Inhalt der Bedenkenanmeldung – Zurückweisung einer Bedenkenanmeldung

4. Behinderungsanzeige – Form, Adressat und Inhalt der Behinderungsanzeige – Anzeige des Wegfalls einer Behinderung – Zurückweisung einer Behinderungsanzeige

5. Mängel – Mangelrüge vor und nach Abnahme – Form und Inhalt der Mangelrüge – Anbieten von Mangelbeseitigungsarbeiten – Zurückweisung einer Mangelrüge – Mangelbeseitigung aus Kulanz

6. Mitwirkungshandlung – Aufforderung zu Mitwirkungshandlungen – Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz

7. Stundenlohn – Rechtssichere Stundenzettel erstellen – Anzeige des Beginns von Stundenlohnarbeiten – Bestätigung einer Stundenlohnvereinbarung – Rückgabe von Stundenzetteln

8. Zustandsfeststellung – Verlangen nach Zustandsfeststellung – Kenntnisgabe der einseitigen Zustandsfeststellung – Protokoll zur Zustandsfeststellung

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg; RA und FA für Bau- und Archtitektenrecht Nikolas Bauer, Mannheim

Datum: Donnerstag, 21.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die digitale BaustelleMit Smartphone und Tablet für Rechtssicherheit sorgen

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60 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Till Fischerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehr-beauftragter für Baurecht an der Hochschule Darmstadt, Fachdozent für Bau- und Brandschutz-recht an der Ingenieurakademie Hessen, am Europä- ischen Institut für postgraduale Bildung (EIPOS), der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der

VDI Wissensakademie, der TÜV Nord Akademie, sowie der Denkmal- akademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Herr Dr. Fischer ist überdies Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum öffentlichen und privaten Baurecht, sowie zum Brandschutzrecht und Denkmal-schutzrecht. Er ist Verfasser des Handbuchs „Rechtspraxis für Brand-schutzplaner“ sowie Mit-Kommentator des Beck‘schen VOB-Kom-mentars Teil C.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bauleiter, Architekten, Ingeni-eure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, Handwerker, kaufmänni-sches Personal bei Bauunternehmungen sowie Auftraggebern und Auftragnehmern, behördliche Mitarbeiter, Verantwortliche im Be-reich Facility Management.

Ziel

Obwohl eines der ältesten baurechtlichen Sachgebiete überhaupt, ist das Brandschutzrecht erst in den letzten Jahren – dafür um so deutlicher – in den Fokus gerückt. Die Vernachlässigung der diesbe-züglichen Anforderungen und das mangelnde Problembewusstsein in den vergangenen Jahrzehnten führen heute zu massiven Unsicher-heiten auf der Ebene des Bauordnungsrechts sowie zu handfesten Haftungsproblemen im Bereich des privaten Baurechts, bis hin zum aktuellen Bauproduktenrecht. Die effektive und letztlich auch siche-re Beratung und Vertretung verlangt eine sachverhaltsorientierte Kenntnis maßgeblicher rechtlicher Kenntnisse und Strategien. Diese werden praxisbezogen anhand typischer Sachverhaltsszenarien dar-gestellt. Ziel ist somit die Vermittlung sowohl häufig gefragter Grundkenntnisse des Brandschutzrechts als auch das praktische „Handling“ häufig höchst sensibler und druckbehafteter Problem-situation im Bereich der brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Be-ratung und Vertretung.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Till Fischer, Mannheim

Datum: Donnerstag, 21.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Brandschutzrecht für Baujuristen

Themen

1. Begriff und Entwicklung des aktuellen Brandschutzrechts

2. Öffentlich-rechtliche Quellen und Grundlagen; Vorgehen bei Recherche und Prüfung; verwaltungsrechtliche und -prozes- suale Besonderheiten und deren Berücksichtigung

– Gebundene behördliche Entscheidung und Ermessen – Anforderungen bei Sonderbauten – Brandschutznachweise, Rolle der Nachweisberechtigten und Prüfsachverständigen

3. Die Beratung und Vertretung zur Erlangung der Baugeneh- migung bei Bestandsbauten mit brandschutzbezogenen Problematiken

4. Umgang mit brandschutzrechtlichen Auflagen/Nebenbestim- mungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens

5. Beratung und Vertretung bei bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügungen/(drohendem) bauaufsichtlichem Einschreiten

6. Die vertraglichen Leistungen im Brandschutzbereich

– des Objektüberwachers – des ausführenden Bauunternehmers

7. Die rechtliche Beurteilung mangelhafter Leistungen im Bereich des präventiven Brandschutzes bei Regel- und Sonderbauten

8. Die Beratung von Auftraggebern oder Auftragnehmern bei brandschutzbezogenen Mängel-/Schadensersatzansprüchen bzw. dementsprechenden Mängelvorwürfen

9. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegenüber Architekten/Ingenieuren, Bauunternehmern

10. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegen- über Bauherren und Gebäudeeigentümern.

11. Das aktuelle Bauproduktenrecht und dessen Auswirkungen auf die brandschutzbezogene Baupraxis

– Die neue Bauproduktenverordnung – Haftungsrisiken und -vorsorge im Bereich Vertrieb, Beratung, Ausschreibung und Ausführung

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v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Lücken im Leistungsverzeichnis

RA Prof. Dr. Ralf Leinemannist Seniorpartner der auf Vergabe-, Bau- und Immobi-lienrecht spezialisierten Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB mit Standorten in Berlin, Düssel-dorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln und München. Er hat eine Vielzahl von Vergabeverfahren für Groß- projekte begleitet, so etwa ÖPP-Autobahnen, U-Bah-

nen und Flughäfen sowie Bahnbauprojekte. Er war maßgeblich be-teiligt bei Pilotverfahren, die zu den bekannten Entscheidungen zu Mischkaklulationen, Spekulationspreisen und verzögerter Vergabe geführt haben. Baubegleitend betreut er Großprojekte im Industrie- und Kraftwerksbau im In- und Ausland, wo er sich auch als Schieds-richter einen Namen gemacht hat. Prof. Ralf Leinemann ist Autor vieler Bücher und Kommentare zum Vergabe- und Baurecht sowie (Mit-)Herausgeber u. a. der Zeitschriften „NZBau“ und „Vergabe-News“. Die einschlägigen Referenzwerke zählen ihn seit Jahren zu den führenden Namen in seinen Rechtsgebieten.

RAin Dr. Christine Maurerist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Leine-mann & Partner Rechtsanwälte mbB. Sie berät seit vielen Jahren sowohl Bauherren als auch Bauunter-nehmer in allen Fragen des privaten Baurechts und Immobilienrechts. Sie hat langjährige Erfahrung mit

umfangreichen und komplexen Gerichtsprozessen. Frau Dr. Maurer ist Mitautorin des anlässlich der Baurechts-Novellierung erschiene-nen Kommentars von Leinemann/Kues zum BGB-Bauvertragsrecht.

RA Stephan Kaminskyist Partner im Münchener Büro der Bau- und Vergabe-rechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB und wird vom JUVE-Handbuch als häufig emp-fohlener Anwalt im privaten Baurecht geführt. Er ist auf die projektbegleitende bau- und vergaberechtli-che Beratung bei Bau- und Anlagenbauprojekten

spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Kaminsky als Seminarleiter und als Dozent bei zahlreichen Schulungsveranstal-tungen tätig; ferner veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in ein-schlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften. Er ist Mitherausgeber des Fachbuchs Hilgers/Kaminsky, Anlagenbau im In- und Ausland und Mitautor im VOB/B-Kommentar von Leinemann, dem VOB/B- Kommentar von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel sowie dem VSVgV- Kommentar von Leinemann/Kirch.

Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektlei-ter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claim-Manager, Rechtsanwälte, Justitia-re, Rechnungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige, Richter, Schlichter und Mediatoren und alle, die im Bauwesen mit Nachträgen befasst sind.

Ziel Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leis-

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Prof. Dr. Ralf Leinemann, Berlin; RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Christine Maurer, München; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stephan Kaminsky, München

Datum: Donnerstag, 21.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

tungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz ver-meidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung unter Berücksich-tigung der VOB 2016, des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes so-wie des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen BGB-Bauvertragsrecht. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschrei-bungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauver-tragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsver-weigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschrei-bung zurückgehen. Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fall-stricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.

Themen

1. Ausschreibungen bearbeiten:Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, Mindestbe-dingungen; Nebenangebote, Eignungsnachweise, geforderte Erklärungen und Unvollständigkeit; Nachreichen von Erklärungen, Wertungsmatrix, besondere Verfahrensarten; typische Fehler bei der LV-Erstellung, Umgang mit offensichtlichen Eintragungsfehlern

2. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber nach der Vergabe-rechtsnovelle:Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse, Nebenangebote und Schulnoten- system – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen

3. Die Leistungsbeschreibung, ihre Auslegung und was daraus wird:Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie Auslegungsmöglichkei-ten, Erkennbarkeit von Lücken, Kalkulationsfehler und ihre Folgen, Baugrund- und Terminrisiko, Wirksamkeit von AGB-Klau-seln: Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen, Zahlung

4. Besondere Themen:Bistro-Entscheidung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko, Spekulati-onspreise; sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulati-onstricks

5. Gestörter Bauablauf: Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädi-gungsanspruch?Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?

6. Geänderte und zusätzliche Leistungen:§ 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschrei-bung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbe-auftragung von Nachträgen, neues gesetzliches Bauvertragsrecht und Nachträge nach der VOB/B

Recht am Bau | Bauvertrag

Auslegung von Vergabe- und Vertragsunterlagen, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung nach VOB/B und BGB 2018

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v

INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren

Recht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Julian Linzist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düs-seldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Mönchenglad-bach und München. Er berät gleichermaßen Bauun-ternehmen, Bauherren sowie Sonderfachleute in ver-

gütungs- und haftungsrechtlichen Fragestellungen. Dazu zählt ins-besondere die Beratung bei Bauvorhaben mit grenzüberschreiten-dem Bezug. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Be-ratung von Bauträgern und Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere mit Blick auf die Vertragsgestaltung, Fragen der MaBV, Sicherheiten und die Abwehr und Durchsetzung von Mängelansprü-chen. Sofern erforderlich vertritt er Mandanten auch in streitigen Auseinandersetzungen. Daneben berät Dr. Linz auch bei vergabe-rechtlichen Fragestellungen.

RA Cornelius Homann, LL.M.ist Rechtsanwalt und berät umfassend zu komplexen Bau- und Immobilienprojekten. Hierzu zählen die Vertragsgestaltung und das Vertragsmanagement bezogen auf alle projektbezogenen Verträge ein-schließlich der Architekten-, Ingenieur- und Projekt-steuerungsverträge ebenso wie die projektbegleiten-

de Beratung während aller Projektphasen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung im Vergaberecht. Er vertritt Man-danten in Verhandlungen sowie vor Gerichten und Schiedsgerichten.

Teilnehmerkreis

Private und öffentliche Auftraggeber, Bauherrenvertreter, Bauträ-ger, Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projekt-steuerer sowie Projekt- und Bauleiter.

Ziel

Das Seminar informiert über die empfehlenswerte Aufbauorganisa-tion eines Bau- und Bauträgerprojektes, wobei das Augenmerk auf der Bauleistung liegt. Themen wie die Bauherrenorganisation und die Bauherrenaufgaben und -pflichten (allgemeine, delegierbare und nicht delegierbare) stellen einen Schwerpunkt des Seminars dar. Des Weiteren wird der Vertragsschluss mit dem Generalunternehmer bzw. mit den einzelnen Unternehmern thematisiert. Hierbei werden die Vor- und Nachteile von GU- und Einzelvergabe herausgestellt. Daneben werden Problemfelder der Projektsteuerung und der Pro-jektleitung behandelt, insbesondere Themen wie die zielführende Planung, richtige Dokumentation und Kontrolle durch den Auftrag-geber. Ergänzend hierzu wird das Haftungsgemenge des Bauträgers zwischen den Erwerbern und dem Generalunternehmer bzw. zu den Unternehmern und Lösungsmöglichkeiten besprochen. Ebenso wer-den Lösungen erarbeitet, um eine außergerichtliche Streitbeilegung erreichen zu können.

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Julian Linz, Frankfurt a.M.; RA Cornelius Homann, LL.M., Brilon

Datum: Freitag, 22.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Einleitung

2. Aufgaben des Bauherrn, Bauträger als Bauherr

– Bauherrenaufgaben/Bauherrenpflichten und deren Delegation – Pflichten in Folge der Delegation, Haftungsrisiken, Geschäftsführerhaftung – Dokumentation: Was? Warum? Wie?

3. Bauherrenorganisation

– Projektziele definieren – Grundsätzliche Organisationsstruktur des Projektes – Projektstrukturplan – Klärung der Unternehmereinsatzformen (GU/Einzelvergabe) – Geschäftsordnung – Organisation der Projektleitung des Auftraggebers und des Bauträgers – Aufbauorganisation der Projektsteuerung – Exkurs Stellvertretung – Ablauforganisation des Projektes – Exkurs „BIM“ – Konfliktschlichtung

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RiBGH Claus Halfmeierist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werk-vertragsrechts im Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler, Pro-

duzentenhaftung.

RiOLG Dr. Tobias Rodemannkennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Rich-ter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuf-

fer, Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertrags-rechts im Erman BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauher-ren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftragge-ber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Referenten: RiBGH Claus Halfmeier, Karlsruhe; RiOLG Dr. Tobias Rodemann, Ratingen

Datum: Mittwoch, 27.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Lindner Congress Hotel, Düsseldorf Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

Teil 1: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Bauvertragsrecht, z. B.: – Bindung an die Urkalkulation – Ansprüche gemäß § 642 BGB – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Wahlrecht bei Mängelansprüchen – Inhaltskontrolle bei Vertragsstrafe – Geänderte Regeln der Technik bei Mangelbeseitigung

2. Bauträge, z. B.: – Verjährung bei Mängeln

3. Sicherheiten

4. Architektenrecht, z. B.: – Anspruch auf Sicherheit gemäß § 650f BGB

5. Prozessuales, z. B.: – Sicherheitsleistung bei Anspruch gemäß § 650f BGB

Teil 2: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: – Inhalt des Vertrags (Auslegung) – Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B, z. B.: – Vergütung für Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B)

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: – Gesetzliche Sicherheiten – Sicherheiten in AGB – Wirksamkeitsfragen

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: – Umfang des Nacherfüllungsanspruchs – Bemessung des Schadensersatzes – Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht, z. B.: – Mängelhaftung und Honorar

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.: – Selbständiges Beweisverfahren – Streitverkündung und Streithilfe

Recht am Bau | Bauvertrag

Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Auch am13.11.2019 in

Hamburg und am 06.12.2019 in Mannheim.

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht

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Recht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Martin Ludgenist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der auf Immobilien- und Baurecht speziali-sierten Kanzlei ROTTHEGE I WASSERMANN, Düssel-dorf. Herr Dr. Ludgen berät Projektentwickler, Bau-träger, Generalunternehmer und Planer bei der Realisierung und Abwicklung komplexer Bauvorha-

ben. Daneben hält er regelmäßig bau- und architektenrechtliche Se-minare, u.a. als Dozent im Masterstudiengang Baurecht an der Fach-hochschule Münster. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und Mitautor des ibr-online-Kommentars VOB/B (im Erscheinen). Zudem ist Herr Dr. Ludgen stellvertretender Vorsitzender der Schlichtungsstelle der Architektenkammer Nord-rhein-Westfalen.

Teilnehmerkreis

Projekt- und Bauleiter von Auftraggebern, Generalunternehmern und Nachunternehmern, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Baujuristen.

Ziel

Auch nach Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts im BGB zum 01.01.2018 besteht in vielen Bauverträgen das Bedürfnis, weiterge-hende Regelungen vorzusehen, die auf die Besonderheiten der Bau-wirtschaft zugeschnitten sind. Hierzu wird zumeist die Geltung der VOB/B vereinbart. Das Seminar vermittelt den sicheren Umgang mit den umfangreichen und teilweise recht sperrigen Vorschriften der VOB/B und macht auf Fallstricke und vermeidbare Fehler bei ihrer Anwendung aufmerksam. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung.

Themen

1. Vertragsschluss/Wirksame Vereinbarung der VOB/B – Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss – AGB-Prüfung – Verhältnis/Abgrenzung zum BGB – Art und Umfang der Leistung – Leistungsumfang – Text vor Plan? – Auslegungskriterien – Rangfolgeklauseln – Detaillierte und funktionale Leistungsbeschreibung

2. Prüfungs- und Informationspflichten des Auftragnehmers – Generelle Anforderungen – Richtige Zeitpunkte – Umfang der Pflichten – Folgen bei fehlender/verspäteter Prüfung und Information

3. Nachträge – Nachträge bei Einheits- und Pauschalverträgen – Anordnungsrecht – Geänderte und zusätzliche Leistungen – Vergütung auftragslos erbrachter Leistungen – Vergütung von Stundenlohnarbeiten – Nachtragsmanagement für Auftraggeber und Auftragnehmer

4. Behinderung – Begriff – Ansprüche des Auftraggebers und Auftragnehmers – Ordnungsgemäße Behinderungsanzeige und -abmeldung – Erforderlicher Dokumentationsumfang – Anforderungen an die Darlegung von Schadensersatz und Entschädigung

5. Vertragsstrafe – Wirksamkeitsanforderungen an Vertragsstrafenvereinbarung – Richtiger Zeitpunkt des Vorbehalts – Einwendungen des Auftragnehmers

6. Abnahme – Voraussetzungen – Förmlich, ausdrücklich, konkludent, fiktiv – die verschiedenen Abnahmeformen – Rechtswirkungen – Typische Probleme bei der Abnahme

7. Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen – Mangelbegriff – Enthaftungstatbestände – Mängelansprüche – Ersatzvornahme vor Abnahme – Umgang mit „fiktiven Mängelbeseitigungskosten“ – Mitverschulden des Auftraggebers – Vorteilsausgleich und Sowieso-Kosten – Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung – Rückgriff nach § 439 BGB – Vorsicht Falle: § 377 HGB

8. Kündigung – Abgrenzung freie Kündigung/Kündigung aus wichtigem Grund – Wichtige Kündigungsgründe für Auftraggeber und Auftrag- nehmer – Teilkündigung

9. Abrechnung und Zahlung – Aufmaß – Anforderungen und Formalitäten bei Abschlags- und Schlussrechnungen

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Martin Ludgen, Düsseldorf

Datum: Mittwoch, 27.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Lindner Congress Hotel, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

10. Sicherheiten – Wirksamkeitsanforderungen an Sicherungsabreden – Tipps für die Vertragsgestaltung

Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RA Frederic Jürgensist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er be-rät vollumfänglich im Bereich des Bau- und Immobili-enrechts. Schwerpunkte seiner Beratung sind das Verfassen und Verhandeln sämtlicher Arten von Im-mobilien-, Kauf- und Werkverträgen sowie die bau-begleitende Beratung. Auf dem Gebiet der Projekt-

entwicklung berät Herr Jürgens seine Mandanten in allen Projektphasen. Er hält regelmäßig Fachvorträge, führt Mitarbeiter-schulungen durch und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Alle Personen, die mit dem Kaufrecht in Berührung kommen, z.B. Einkauf, Bauleitung, Architekten, Projektsteuerer, Baustoffliefe-ranten, Fertigteilproduzenten, Bauträger, Baujuristen, Fachanwäl-te für Bau- und Architektenrecht.

Ziel

Kein Bauvorhaben wird ohne vorangehende Materialeinkäufer re-alisiert werden können. Doch selbst wenn der Unternehmer das verkaufte Material einbaut, kann es sich um einen Kaufvertrag handeln. Mit der „Silo“ Entscheidung aus dem Jahr 2009 hat der Bausenat des Bundesgerichtshofs das Kaufrecht am Bau aus dem Dornröschenschlaf erweckt. Nun hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung des Werkvertragsrechts zum 01.01.2018 ganz wesent-liche Änderungen zugunsten der Bauunternehmen im Kaufrecht aufgenommen. Die Auswirkungen des Kaufrechts sind für die Bau-branche erheblich. Nicht nur in der Vertragsgestaltung, sondern auch in der tatsächlichen Ausführung des Bauvorhabens sind die wesentlichen Unterschiede zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht zu beachten, will man z. B. den Totalverlust der Mängelrechte we-gen unterlassener Rügen verhindern. Zu wissen, ob man sich nun im Werkvertrags- oder im Kaufrecht befindet, ist deshalb von grundle-gender Bedeutung.

Das Seminar sensibilisiert Sie mit zahlreichen Praxisbeispielen sowie aktueller Rechtsprechung für die bestehenden Risiken des Kauf-rechts und zeigt Ihnen dabei mögliche Lösungsvorschläge auf.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens, Heidelberg

Datum: Donnerstag, 28.11.2019, 09:30 – 12:45 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 229,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Halbtagesseminar: Das neue Kaufrecht in der Baupraxis

Themen

1. Abgrenzung der unterschiedlichen Verträge und deren Auswirkung

– Werkvertrag – Kaufvertrag – Werklieferungsvertrag – Kaufvertrag mit Montageverpflichtung

2. Erkennen der Risiken des Kaufrechts, z.B.

– falsche Vertragswahl, VOB-Werkvertrag statt Kaufvertrag – Mangelhaftigkeit/Vereinbarte Beschaffenheit – Mängelrechte und Beseitigungspflichten – Untersuchungs- und Rügeobliegenheit § 377 HGB, Umfang und Ausführung – Gefahrübergang – Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt – Verjährung der Mängelrechte – Sicherheiten der Parteien, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungssicherheit, Sicherungshypothek § 648 BGB, Bauhandwerkersicherung § 648a BGB

3. Risiken vermeiden

– Lösungsvorschläge für die Vertragsgestaltung, AGB-Probleme – Lösungsvorschläge für die Bauausführung, Bauleitung und Organisation

4. Neues Werkvertragsrecht, Änderungen im Kaufrecht zum 01.01.2018

– Auswirkungen des neuen Werkvertragsrechts – Auswirkungen des neuen § 439 Abs. 3 BGB

Haftungsrisiken erkennen und den Totalverlust eigener Mängelansprüche verhindern!

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Recht am Bau | Bauvertrag

Dr.-Ing. Michael Mechnigist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als bau-betrieblicher Sachverständiger verfügt er über lang-jährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsma-nagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt ei-

nerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeit-nachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Frage-stellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähri-ges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dort-mund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwer-punkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu ver-schiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.

RA Dr. Paul Popescuist seit mehr als zehn Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Vergaberecht spezia-lisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus, auch mit internationaler Ausrichtung. Zum Kernge-biet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtrags-

management sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Im Vergaberecht betreut er die Angebots-bearbeitung und vertritt die Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern wie den Vergabesenaten. Neben seiner an-waltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Paul Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fach-hochschule Münster im Masterstudiengang „Baurecht“, Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht sowie Ver-gaberecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern als Referent auf. Im März 2018 stieg er als Partner in die Einheit Leupertz Baukon-flikmanagement ein und widmet sich seither schwerpunktmäßig den alternativen Streitbeilegungsverfahren.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Archi-tekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitar-beiter von Bauverwaltungen, Unternehmens- und Verwaltungs- juristen sowie Richter und Rechtsanwälte.

Ziel

Das Seminar versetzt den Praktiker und Rechtsanwender in die Lage, mit Bauablaufstörungen und den damit verbundenen Rechtsfolgen rechtzeitig und rechtssicher umzugehen.

Referenten: Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln

Datum: Montag, 02.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baubetriebliche Ansprücheaus komplexgestörten Bauabläufen

Gestörte Bauabläufe können sowohl Ansprüche als auch Gegenfor-derungen der Vertragsparteien auslösen. Auf diese Weise entwi-ckeln sich Chancen und Risiken, welche der adäquaten Handhabung bedürfen. Rechtlich bestehen mannigfache Ansatzpunkte im Um-gang mit Störungen im Bauablauf. Für den Praktiker wird die Kom-plexität dieser Materie aus baurechtlicher und baubetrieblicher Sicht praxisnah und in verständlicher Form, auch anhand zahlreicher Bei-spiele, vermittelt. Der Fokus ist im ausgewogenen Verhältnis sowohl auf die Auftraggeber- als auch auf die Auftragnehmerperspektive ausgerichtet. Dementsprechend zielt das Seminar nicht nur auf die Darstellung und Erläuterung der bisher gängigen Methoden ab, wie zum Beispiel der Aufstellung bzw. Prüfung störungsmodifizierter Bauabläufe und der Aufstellung hypothetisch ungestörter tatsächli-cher Bauabläufe. Vielmehr wird eine Sichtweise „über den Tellerrand hinaus“ angeboten, die es ermöglicht, sich mit der momentanen Pra-xis und Rechtsprechung auch kritisch auseinanderzusetzen.

Ziel ist, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, mit den hohen An-forderungen der Geltendmachung, Prüfung und Abwehr bauablauf-bedingter Mehrkosten rechtssicher umgehen zu können.

Themen

1. Rechtliche und baubetriebliche Ausgangssituation

– Umgang mit vertraglichen Termin- und Fristenregelungen – Rechtsfolgen aus der Nichteinhaltung von Vertragsterminen – Behinderungsanzeige – Vertragsstrafe

2. Bauzeitverlängerungsanspruch vs. Schuldnerverzug

– Darlegungs- und Beweislastanforderungen – Erforderlicher Umfang und Grenzen der Dokumentation – Bauablaufbezogene Darstellung – Umgang mit Zeitreserven (Puffer)

3. Mehrkostenansprüche aus der Sicht beider Parteien

– Bestimmung der Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz, Entschädigung) – Darlegungspflichten des Auftragnehmers – Produktivitätsverluste – Allgemeine Geschäftskosten

Chancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht

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Recht am Bau | Bauvertrag

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierten So-zietät Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB. Die Kanzlei berät bundesweit mit 7 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München und Freiburg (i.K.) in den Bereichen Projektentwicklung/Bauträger-

vorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Dr. Jahn zählt in-soweit zu den führenden Experten in Deutschland und berät Investo-ren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisie-rung gewerblicher und öffentlicher Immobilien, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfah-rung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichun-gen in Erscheinung, ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR und einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9) und auch als Schiedsrichter tätig.

Teilnehmerkreis

Generalunternehmer, Projektentwickler, Projektsteuerer, Bauträ-ger, Projekt- und Bauleiter von Auftragnehmern und Auftragge-bern, Architekten und Bauingenieure, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte.

Ziel

Die – im Baurecht allgegenwärtige – Frage, unter welchen Vorausset-zungen der Auftragnehmer zusätzliche Vergütung verlangen kann, ist auch für erfahrene Vertragsanwender bei komplexen Pauschal-preisverträgen mit (teil-)funktionaler Leistungsbeschreibung schwie-rig zu beantworten. Erforderlich ist ein klares Verständnis, wie der geschuldete Leistungsumfang und die vertragliche Risikoverteilung zu ermitteln sind. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für einen rechtssicheren Umgang mit Pauschal-preisverträgen zu vermitteln. Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Vertrags- abwicklung ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps für die Ver-tragsgestaltung runden das Seminar ab.

Themen

1. Rechtliche Grundlagen

– „Pauschalierung“ und Mengenermittlungsrisiko – (Teil-)Funktionale Leistungsbeschreibung und Komplettheits- klauseln – Vertragstypen – Detailpauschalvertrag – Einfacher Globalpauschalvertrag – Komplexer Globalpauschalvertrag: Schlüsselfertig-Vertrag, GMP-Vertrag

2. Geschuldete Leistung – was ist vom Pauschalpreis umfasst?

– Kriterien zur Ermittlung des „Bausolls“ (Bauinhalt, Bauumstände, Bauzeit) – Auslegungsgrundsätze – Bedeutung von Detailregelungen – Vollständigkeits- und Richtigkeitsrisiko – Umgang mit Widersprüchen und Unklarheiten, Rangfolgeregeln

3. Vervollständigung von Globalelementen durch den Auftragnehmer

4. Umfang und Grenzen der Risikoübernahme durch den Auftragnehmer

5. Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern

6. Nachträge nach neuem Bauvertragsrecht – Überblick

7. Nachtragsvergütung nach altem und neuen Bauvertragsrecht

8. Störung der Geschäftsgrundlage

9. Abrechnung

– Prüfbarkeit von Schlussrechnung und Nachträgen – Gegenforderungen – Abrechnung des gekündigten Pauschalpreisvertrag

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 04.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Pauschalpreisvertrag und NachtragsvergütungWann kann der Auftragnehmer (k)eine Preisanpassung verlangen?

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vRecht am Bau | Bauvertrag

RiBGH Claus Halfmeierist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werk-vertragsrechts im Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler, Pro-

duzentenhaftung.

VorsRiOLG Ulrich Schröderist seit März 2017 Vorsitzender Richter am Oberlan-desgericht Frankfurt a.M. und dort schwerpunktmä-ßig mit privatem Baurecht befasst. Er hält seit Jahren viele Vorträge zum privaten Baurecht für Richter, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure. Seit An-fang 2010 betreut er in der „NJW“-Redaktion das pri-

vate Baurecht. Seit März 2016 fungiert er zudem als Mitherausgeber der „NZBau“. Sein besonderes Interesse gilt der Verbesserung der Kooperation zwischen den an Bauprozessen beteiligten Berufsgrup-pen.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Themen

Teil 1: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: – Inhalt des Vertrags (Auslegung) – Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B, z. B.: – Vergütung für Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B)

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: – Gesetzliche Sicherheiten – Sicherheiten in AGB – Wirksamkeitsfragen

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: – Umfang des Nacherfüllungsanspruchs – Bemessung des Schadensersatzes – Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht – Mängelhaftung und Honorar

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.: – Selbständiges Beweisverfahren – Streitverkündung und Streithilfe

Teil 2: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Vergütung, z. B.: Zustandekommen des Bauvertrags, Fälligkeit, Höhe und Verjährung der Werklohnforderung, Besonderheiten in Leistungsketten

2. Sicherheiten, z. B.: Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, vertraglich vereinbarte Sicherheiten

3. Leistungsstörungen und Mängel, z. B.: Sonderkündigungsrechte, Mängelhaftung, Nebenpflichtverlet- zungen, Bauzeitfragen, Vertragsstrafen

4. Prozessrecht, z. B.: Klagearten, Substantiierungsanforderungen, Prozesskostenhilfe, gerichtliche Hinweispflichten, Kosten, Rechtsmittel, besondere Verfahrensarten

5. Architektenrecht, z. B.: Zustandekommen des Vertrags, Schwarzarbeit, Honorar- und Haftungsfragen

6. Besonderheiten des Bauträgerrechts, z. B.: Konkludente Abnahme bei unwirksamer Abnahmeklausel

7. Sonstiges Recht mit Baubezug

Referenten: RiBGH Claus Halfmeier, Karlsruhe; VorsRiOLG Ulrich Schröder, Frankfurt a.M.

Datum: Freitag, 06.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Auch am13.11.2019 in

Hamburg und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht

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Bauträger

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierten So-zietät Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB. Die Kanzlei berät bundesweit mit 7 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München und Freiburg (i.K.) in den Bereichen Projektentwicklung/Bauträger-

vorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Dr. Jahn zählt in-soweit zu den führenden Experten in Deutschland und berät Investo-ren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisie-rung gewerblicher und öffentlicher Immobilien, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfah-rung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichun-gen in Erscheinung, ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR und einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9) und auch als Schiedsrichter tätig.

Teilnehmerkreis

Bauträger, Projektentwickler, Projekt- und Bauleiter von Bauträgern und Auftragnehmern, Architekten und Bauingenieure, Bauunterneh-mer, Generalunternehmer, Verwalter und Verwaltungsbeiräte, Unter-nehmensjuristen, Rechtsanwälte und Notare.

Ziel

Der Bauträger steht im Mittelpunkt einer Vielzahl konfliktträchtiger Vertragsbeziehungen. Er muss Kosten, Qualitäten und Termine „nach unten“ gegen die Gewerke oder Generalunternehmer durchsetzen; „nach oben“ bleibt er oft auf Nachträgen sitzen und muss sich für Mängel und Verzug gegenüber der WEG und den Erwerbern von Wohnungseigentum verantworten. In dieser „Zwitterstellung“ ist die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen für ein effektives Nachtrags- und Mängelmanagement „in beide Richtungen“ zwingend erforder-lich. Das Seminar zielt darauf ab, den Teilnehmern das „Handwerks-zeug“ für einen rechtssicheren Umgang mit Nachtragsforderungen und Mängeln auf der Basis eines ganzheitlichen Projekt- und Rollen-verständnisses zu vermitteln.

Anhand zahlreicher Arbeitsbeispiele und Praxisfälle werden unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zentralen Rechtsfragen, die sich bei der Abwicklung der jeweiligen Vertrags-verhältnisse ergeben, behandelt. Nützliche Praxistipps und Hin weise zur Vertragsgestaltung runden das Seminar ab.

Themen

1. Rechtliche Grundlagen – Überblick über die Vertragsbeziehungen – Projekt- und Vertragsgestaltung – Managementansatz („Gleichschaltung“)

2. Nachtragsmanagement gegenüber Nachunternehmern – Vertrags- und Vergütungstypen – VOB/B, VOB/C und AGB – Überblick Mehrvergütungsanspruch und typische Nachtrags- sachverhalte – Auslegungsgrundsätze – Umgang mit Widersprüchen und Unklarheiten – Ermittlung der Höhe der Nachtragsvergütung – Umgang mit Sonderwünschen der Erwerber

3. Mängelmanagement gegenüber Nachunternehmern – Mangelbegriff und Beschaffenheitsvereinbarung – Mängelrechte vor und nach der Abnahme – Nacherfüllung, Selbstvornahme, Schadensersatz, Minderung und Rücktritt – Unverzügliche Rügepflicht beim Handelskauf – Voraussetzungen der Nacherfüllung – Fristsetzung und Leistungsverweigerung – Verteidigungsmöglichkeiten des Auftragnehmers und richtige Reaktion – Unmöglichkeit, Unverhältnismäßigkeit, Sicherheiten – Bedenkenanmeldungen – Fiktive Mangelbeseitigungskosten; Technischer und Merkan- tiler Minderwert – Vorteilsausgleich – Ersatz von Sachverständigenkosten – Verjährungsfragen

4. Mängelmanagement gegenüber der WEG – Abnahme des Gemeinschaftseigentums – Typische Abnahme- und Nachzüglerklauseln – Bedeutung von Werbung und Prospekten – Typische (AGB-) Themen im notariellen Bauträgervertrag – Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik – welcher Zeitpunkt? – Einzelfälle (Schallschutz, Übergabe Revisionsunterlagen, Nebenkosten usw.) – Bauzeit, Verzug und Nutzungsausfallschaden – Bemessung des Zurückbehaltungsrechts; Verfolgung durch die WEG – Rücktritt des Bauträgers – Umgang mit der WEG – Verjährungsfragen

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 16.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Der Bauträger zwischen den StühlenMängel- und Nachtragsmanagement gegenüber Nachunternehmern und der WEG

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vBauträger

Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts

RA Prof. Thomas Karczewskiist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt und spe-zialisierter Bau- und Immobilienrechtler beratend, prozessvertretend und mediatorisch tätig. Herr Prof. Karczewski ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates

Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Er ist Mitautor des „BeckOK zum neuen Bauvertragsrecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und ein bundesweit gefrag-ter Referent für Vorträge, Schulungen und Seminare zu baurechtli-chen Themen.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuris-ten, die im Bauträgerrecht tätig sind, sowie an Bauträger, Architek-ten und Ingenieure, die Bauträgerprojekte realisieren.

Ziel

Anhand praktischer Beispiele wird den Teilnehmern ein fundierter Überblick über das Bauträgerrecht vermittelt, einschließlich der ak-tuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und unter Berücksich-tigung des zum 01.01.2018 wirksam gewordenen Bauvertragsrech-tes. Die rechtssichere Gestaltung des Bauträgervertrags, Fragen zu dessen praktischer Abwicklung und die Haftung für Mängel am Ge-meinschaftseigentum stehen im Vordergrund.

Themen

1. Grundlagen des Bauträgervertrags

– Definition des Bauträgervertrages – Rechtsnatur des Bauträgervertrags – Rechtsfolgen/Rechtsquellen – Abgrenzung zu anderen Baumodellen

2. Vertragsabschluss mit dem Erwerber

– Bindefrist – Umfang der Beurkundungspflicht

3. Informationspflichten des Bauträgers

– Inhalt der Baubeschreibung – Bauzeit

4. Umfang des geschuldeten Bausolls

– Baubeschreibung – Bedeutung von Prospekt- und Werbeaussagen – Anerkannte Regeln der Technik – Änderungsvorbehalt des Bauträgers

5. Erstellung und Herausgabepflicht von Unterlagen

6. Sonderwünsche des Erwerbers

– Begriff und Anspruchsgrundlage – Beurkundungspflicht – Vergütung – Haftung

7. Vergütung des Bauträgers

– Abschlagszahlungen nach § 650v BGB – Fälligkeit der Schlussrechung – Zahlung entgegen § 3 MaBV – Vorauszahlung und Einschränkung des Leistungs- verweigerungsrechts

8. Sicherheiten für die Vertragsparteien

– Sicherheit für den Erwerber nach § 7 MaBV und nach § 632a Abs. 3 BGB – Sicherheit für den Erwerber nach § 650m Abs. 2 und Abs. 3 BGB – Sicherheit für den Bauträger nach § 650m Abs. 4 BGB

9. Lastenfreiheit des Vertragsobjekts

10. Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

– Sachbefugnis des Erwerbers – Sachbefugnis der WEG – Sachbefugnis des Verwalters – Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers – Aufrechnung gegenseitiger Ansprüche

11. Abnahme des Gemeinschaftseigentums

– Bedeutung der Abnahme – Neuregelung der fiktiven Abnahme – Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen – Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln – „Nachzügler“-Problematik

12. Eigentumsverschaffungsanspruch des Erwerbers

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

Datum: Mittwoch, 13.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauträgerrecht kompakt

Aucham 19.11.2019 in Hamburg.

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vBauträger

Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts

RA Prof. Thomas Karczewskiist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der Anwaltskanzlei Rembert Rechtsanwälte in Hamburg. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt und spe-zialisierter Bau- und Immobilienrechtler beratend, prozessvertretend und mediatorisch tätig. Herr Prof. Karczewski ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Privates

Baurecht und Wirtschaftsrecht an der Hochschule 21 (Buxtehude) und Gründer des Baurechtskolloquiums Hamburg. Er ist Mitautor des „BeckOK zum neuen Bauvertragsrecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und ein bundesweit gefrag-ter Referent für Vorträge, Schulungen und Seminare zu baurechtli-chen Themen.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuris-ten, die im Bauträgerrecht tätig sind, sowie an Bauträger, Architek-ten und Ingenieure, die Bauträgerprojekte realisieren.

Ziel

Anhand praktischer Beispiele wird den Teilnehmern ein fundierter Überblick über das Bauträgerrecht vermittelt, einschließlich der ak-tuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und unter Berücksich-tigung des zum 01.01.2018 wirksam gewordenen Bauvertragsrech-tes. Die rechtssichere Gestaltung des Bauträgervertrags, Fragen zu dessen praktischer Abwicklung und die Haftung für Mängel am Ge-meinschaftseigentum stehen im Vordergrund.

Themen

1. Grundlagen des Bauträgervertrags

– Definition des Bauträgervertrages – Rechtsnatur des Bauträgervertrags – Rechtsfolgen/Rechtsquellen – Abgrenzung zu anderen Baumodellen

2. Vertragsabschluss mit dem Erwerber

– Bindefrist – Umfang der Beurkundungspflicht

3. Informationspflichten des Bauträgers

– Inhalt der Baubeschreibung – Bauzeit

4. Umfang des geschuldeten Bausolls

– Baubeschreibung – Bedeutung von Prospekt- und Werbeaussagen – Anerkannte Regeln der Technik – Änderungsvorbehalt des Bauträgers

5. Erstellung und Herausgabepflicht von Unterlagen

6. Sonderwünsche des Erwerbers

– Begriff und Anspruchsgrundlage – Beurkundungspflicht – Vergütung – Haftung

7. Vergütung des Bauträgers

– Abschlagszahlungen nach § 650v BGB – Fälligkeit der Schlussrechung – Zahlung entgegen § 3 MaBV – Vorauszahlung und Einschränkung des Leistungs- verweigerungsrechts

8. Sicherheiten für die Vertragsparteien

– Sicherheit für den Erwerber nach § 7 MaBV und nach § 632a Abs. 3 BGB – Sicherheit für den Erwerber nach § 650m Abs. 2 und Abs. 3 BGB – Sicherheit für den Bauträger nach § 650m Abs. 4 BGB

9. Lastenfreiheit des Vertragsobjekts

10. Ansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum

– Sachbefugnis des Erwerbers – Sachbefugnis der WEG – Sachbefugnis des Verwalters – Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers – Aufrechnung gegenseitiger Ansprüche

11. Abnahme des Gemeinschaftseigentums

– Bedeutung der Abnahme – Neuregelung der fiktiven Abnahme – Abnahmeklauseln in Bauträgerverträgen – Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln – „Nachzügler“-Problematik

12. Eigentumsverschaffungsanspruch des Erwerbers

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Thomas Karczewski, Hamburg

Datum: Dienstag, 19.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauträgerrecht kompakt

Aucham 13.11.2019 in Mannheim.

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RAin Anna Stretzist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht. Als Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Pause + Stretz betreut Frau Stretz insbesondere Bauträger, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure und Bauherren. Ihre Tätig-keit umfasst sowohl die vertragsgestaltende und bau-

begleitende Rechtsberatung als auch die gerichtliche Auseinander-setzung im streitigen Verfahren. Frau Stretz ist Mitautorin des Werkes Dammert/Lenkeit/Oberhauser/Pause/Stretz “Das neue Bauvertrags-recht” (C.H.Beck) sowie Autorin der Beck online Prozessformular-sammlung (BeckOF Prozess) zum Bauvertragsrecht. Hinzu kommen regelmäßige Vortragstätigkeiten zum Bauträgerrecht.

RA Dr. Achim Olrik Vogelist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Partner der Rechtsanwaltskanzlei Kraus, Sienz & Part-ner in München und hat zum privaten Baurecht pro-moviert. Spezialisierung auf das private Bau- und Ar-chitektenrecht. Er berät und vertritt Bauträger, Bau- unternehmen, Architekten, Kreditinstitute und Bau-

herren. Hinzu kommen zahlreiche Veröffentlichungen zu aktuellen Fragen, z. B. zum Bauträgerrecht, Sicherheiten, Bauinsolvenzrecht und vielen anderen. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „BauR Zeitschrift für das gesamte öffentliche und zivile Baurecht“, „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „ZMR Zeitschrift für Miet- und Raumrecht“. Kommentierungen u. a. in Grziwotz/Koeble, „Hand-buch Bauträgerrecht“, Althaus/Heindl, „Der öffentliche Bauauftrag, Handbuch für den VOB-Vertrag“, Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, „VOB/B“ und Kniffka, „ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht“ (§§ 640 – 646 BGB zusammen mit Herrn Dr. Pause).

Teilnehmerkreis

Bauträger und deren Berater, Rechtsanwälte, Notare, WEG-Verwal-ter und bauträgerfinanzierende Kreditinstitute.

Ziel

Das Bauträgerrecht ist eine schwierige Gemengelage mehrerer Rechtsgebiete, die eine rechtssichere Vertragsgestaltung und -ab-wicklung erheblich erschweren. Hierzu tragen auch die WEG-Re-form, die Reform des Bauvertragsrechts und die neuere Rechtspre-chung bei. Das Seminar will einen Überblick über die wichtigsten Probleme geben und Lösungsmöglichkeiten für die alltägliche Praxis aufzeigen.

Themen

1. Auswirkungen der Reform des Bauvertragsrechts auf den Bauträgervertrag (Überblick)

2. Inhalt und Umfang der geschuldeten Bauleistung – Grundsätze der Vertragsauslegung – Auswirkungen der Reform des Bauvertragsrechts – Bedeutung des Prospekts und von Aussagen der Vertriebs- mitarbeiter

vBauträger

Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht, FAin für Miet- und WEG-Recht Anna Stretz, München; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Achim Olrik Vogel, München

Datum: Mittwoch, 20.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Schnittmengen zwischen Bauträgervertrag und WEG

– Besondere Probleme der vorformulierten Baubeschreibung – Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik (am Beispiel Schallschutz)

3. Änderung der vereinbarten Bauleistung: Sonderwünsche, Änderungsvorbehalt – Unterscheidung selbstständiger und unselbstständiger Sonderwunschvertrag – Beurkundungspflicht und die Folgen fehlender Beurkundung nachträglicher Sonderwünsche – Fälligkeit der Sonderwunschvergütung – Haftungsprobleme – Probleme der Lastenfreistellung – Änderungsvorbehalt

4. Abnahme des Gemeinschaftseigentums – Wirksamkeit der üblichen Klauseln – Folgen ihrer Unwirksamkeit – Besondere Probleme der Nachzüglerfälle – „Vergemeinschaftung“ der Abnahme durch Beschluss nach § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG oder durch Vereinbarung (Gemein- schaftsordnung)

5. Auflassung – Fälligkeit des Auflassungsanspruchs – Durchsetzung der Auflassung vor vollständiger Zahlung in und außerhalb der Insolvenz – Höhe des Streitwerts

6. Mängel im Bereich des Gemeinschaftseigentums – Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum – „Geborene“ und „gekorene“ Gemeinschaftsbezogenheit von Mängelansprüchen – Taktik der Anspruchsverfolgung und -abwehr – Notwendige Beschlüsse der Wohnungseigentümer- gemeinschaft – Nichtigkeit und Anfechtbarkeit der Beschlüsse – Folgen der Aufhebung von Beschlüssen für die Prozess- führung und die materielle Rechtslage – Aufrechnungsmöglichkeiten des Bauträgers – Vergütung des Rechtsanwalts – Vergütung des Verwalters als „Schaden“?

7. Regress des Bauträgers gegen seine Planer und Unternehmer – Identität der Vertragsinhalte, „Durchstellen der Leistungs- pflichten“ – Angleichung der Verjährungsfristen – Haftung in der vertikalen Leistungskette und deren Beschränkung – Prozessuale Besonderheiten des Regresses in der Leistungskette – Regresssicherung und Haftungsabwehr durch Streitver- kündung

Rechtliche Probleme aus Sicht des Bauträgers und seiner Berater

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vBauträger

RA und Notar Dr. Stephan Kleinjohannist seit 1987 als Rechtsanwalt beim Landgericht Göt-tingen zugelassen und seit 1996 Notar. Seit über 30 Jahren ist er insbesondere mit dem Bau- und Archi-tektenrecht befasst. Als Schwerpunkt seines Notari-ats hat sich das Bauträgerrecht herauskristallisiert. Sämtliche insoweit relevanten Fragestellungen sind

ihm aber nicht nur aus der Sicht des richtigen Vertragsentwurfs be-kannt, sondern auch aus seiner Anwaltstätigkeit. Herr Dr. Kleinjo-hann war zehn Jahre lang intensiv in die Referendarausbildung als Arbeitsgemeinschaftsleiter einbezogen; von ihm stammen viele Un-terrichtseinheiten, die auch heute noch vom Niedersächsischen Jus-tizministerium ausgegeben werden. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Kleinjohann insbesondere viele öf-fentliche Auftraggeber aus Südniedersachsen bei ihren Projekten, dort ist er auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter zuständig.

Teilnehmerkreis

Bauträger, Notare, Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Verbraucherzen-tralen.

Ziel

Bauträgerverträge werden schon abgeschlossen, wenn es sich bei dem zu bebauenden Grundstück noch um eine nicht vermessene Wiese handelt, im Übrigen aber auch, wenn das Bauvorhaben schon zwei Jahre fertig gestellt ist. Ziel des Seminars ist es einerseits, wich-tige Tipps zur richtigen Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der den Bauabläufen eigenen Dynamik zu erhalten, und anderer-seits darzustellen, auf welche Vertragsklauseln der Erwerber sein besonderes Augenmerk richten muss, wenn sich ihm Gründe zur Un-zufriedenheit mit dem Bauträger aufdrängen.

Referent: RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann, Rosdorf

Datum: Freitag, 29.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Pullman Dresden Newa, Dresden Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Brennpunkte des Bauträgerrechts

Themen

1. Die einzelnen Elemente des Bauträgervertrags unter Berück- sichtigung der Baurechtsreform 2018

2. Die wirksame Beurkundung

3. Die Vorbereitung des Vertragsschlusses unter Berücksich- tigung der notariellen Amtspflichten sowie der Informations- pflichten des Bauträgers

4. Die Baubeschreibung

5. Darf der Bauträger das Bausoll ändern?

6. Lässt der Bauträger Sonderwünsche zu? Müssen die Parteien dann nochmals zum Notar?

7. Die Vergütung des Bauträgers

8. Die Facetten des Abnahme- und Mängelrechts

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vBauträger

Notar Dr. Gregor Bastyist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk „Der Bauträgervertrag“ sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt.

Teilnehmerkreis

Bauträger, Banken, Notare, Rechtsanwälte.

Ziel

Bauträgerverträge werfen von A (wie Abnahme) bis Z (wie Zahlungs-regelungen) Fragen auf, die kontrovers diskutiert werden. Seit dem 01.01.2018 abgeschlossene Verträge müssen zudem auch dem neuen Bauvertragsrecht Rechnung tragen. Ziel des Seminars ist es nicht, bei der Darstellung der Probleme stehen zu bleiben. Ziel ist es vielmehr, auf die Probleme durch eine überlegte Vertragsgestaltung eine Ant-wort zu geben. Im Lichte der aktuellen Gesetzeslage und der Recht-sprechung werden Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Risiken und Vorteile dargestellt.

Themen

1. Bauträgervertrag und Baurechtsreform 2018

2. Ansprüche gegen den Notar, Bank, Baubeteiligte, Geschäftsführer

3. Beurkundungsumfang

4. Regelungen zur Herstellungsverpflichtung, insbesondere zu Regeln der Technik, DIN-Normen und Wohnflächenangaben

5. Einzelregelungen zur Fälligkeit der Vergütung

6. Probleme der Abnahme

7. Nachzüglerfälle

8. Fragen der Eigentumsverschaffung

9. Regelungen zur Änderung der Teilungserklärung

Referent: Notar Dr. Gregor Basty, München

Datum: Dienstag, 03.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Gestaltung von Bauträgerverträgen Unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung

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Baubetriebswirtschaft

v

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkesist von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffent-lich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen und Inhaber des Baubetriebli-chen Ingenieurbüros Bötzkes (BIB) in Braunschweig. Für die am Bau Beteiligten erstattet er Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten zu Bauablaufstörun-

gen, verzögerter Vergabe, Leistungsänderungen und Kündigungs-abrechnungen. Der Referent führt seit Jahren baubetriebliche Semi-nare bei Verbänden, öffentlichen Bauverwaltungen sowie Unternehmen durch und ist Autor baubetrieblicher Fachveröffentli-chungen. Schließlich wurde der Sachverständige als Streitlöser durch den Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. und die Deutsche Gesellschaft für Baurecht e. V. sowie durch die Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilien-wirtschaft e. V. in die Streitlöserlisten für Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgericht und Schiedsgutachtenverfahren aufgenommen.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Richter, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften sowie am Thema interessierte Ingenieure und Architekten.

Ziel

Heute ist nahezu jeder Bauablauf gestört; darüber herrscht Einig-keit. Diese Einigkeit fehlt allerdings regelmäßig bei der Beurteilung, wer Störungen im Bauablauf zu vertreten hat und wie sich diese kon-kret ausgewirkt haben.

Die Analyse gestörter Bauabläufe ist deshalb normalerweise dem baubetrieblichen Gutachter vorbehalten. In diesem Seminar soll je-doch eine Analysemethodik vorgestellt werden, die angewendet werden kann, um gestörte Bauabläufe konkret zu analysieren. Auch wenn diese Analyse nicht baubegleitend von den Beteiligten selbst ausgeführt werden kann, so soll durch dieses Seminar das Fachwis-sen aufgefrischt werden, wie ein Bauablauf zu dokumentieren ist und wie auf Störungen im Bauablauf reagiert werden kann.

Für Auftragnehmer ist es immens wichtig, einen gestörten Bauab-lauf substantiiert nachweisen zu können, um Ansprüche zu sichern und durchzusetzen. Für Auftraggeber ist es andererseits wichtig, sol-che Forderungen von Auftragnehmern sachlich prüfen zu können.

Nachdem der gestörte Bauablauf analysiert wurde, ist die Mehrkos-tenbewertung erforderlich. Hier wird insbesondere der Entschädi-gungsanspruch gemäß § 642 BGB unter Berücksichtigung der aktuel-len Rechtsprechung aus baubetrieblicher Sicht erläutert.

Themen

1. Zur Nachweisführung eines gestörten Bauablaufs

– Der unsubstantiierte Nachtrag – Rechtliche Anforderungen an den Nachweis – Baubetriebliche Methoden der Nachweisführung

2. Vertragliches Bausoll: Geplanter Bauablauf 0

3. Konstruktive Nachtragsleistungen: Geänderter Bauablauf 1

4. Bauablaufstörungen: Gestörter Bauablauf 2

5. Beschleunigungsmaßnahmen: Beschleunigter Bauablauf 3

6. Tatsächliche Bauausführung: Tatsächlicher Ist-Bauablauf 4

7. Die terminlichen Folgen gestörter Bauabläufe: Bauzeitände- rungen

8. Die kostenmäßigen Folgen gestörter Bauabläufe: Mehrkosten

– Leerkosten von Personen und Geräten während des gestör- ten Bauablaufs – Anspruchsgrundlagen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung: § 2 Abs. 5 VOB/B: geänderte Vergütung § 6 Abs. 6 VOB/B: Schadensersatzanspruch § 642 BGB: Entschädigungsanspruch – Beschleunigungskosten von Personen und Geräten während des beschleunigten Bauablaufs – Lohn- und Stoffpreisänderung während der Bauzeitverlänge- rung – Baustellengemeinkosten während der Bauzeitverlängerung – Allgemeine Geschäftskosten während der Bauzeitverlänge- rung – Zusammenstellung der Mehrkosten

9. Vereinfachte Anwendungsbeispiele für die Praxis

Referent: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger, Braunschweig

Datum: Mittwoch, 18.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Der gestörte BauablaufDer Entschädigungsanspruch gemäß § 642 BGB aus baubetrieblicher Sicht

NEU

10. Streitlösung am Bau

– Wirtschaftsmediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgut- achten, Schiedsgericht

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vBaubetriebswirtschaft

Dr.-Ing. Michael Mechnigist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als bau-betrieblicher Sachverständiger verfügt er über lang-jährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsma-nagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt ei-

nerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeit-nachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Frage-stellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähri-ges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dort-mund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwer-punkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu ver-schiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.

RA Dr. Maximilian R. Jahnist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierten So-zietät Jahn Hettler Rechtsanwälte PartG mbB. Die Kanzlei berät bundesweit mit 7 Berufsträgern an den Standorten Frankfurt a. M., München und Freiburg (i.K.) in den Bereichen Projektentwicklung/Bauträger-

vorhaben, Infrastruktur und Prozessführung. Herr Dr. Jahn zählt in-soweit zu den führenden Experten in Deutschland und berät Investo-ren, Auftraggeber und Auftragnehmer umfassend bei der Realisie-rung gewerblicher und öffentlicher Immobilien, Anlagenbau- und Infrastrukturprojekte. Herr Dr. Jahn verfügt über langjährige Erfah-rung in der Führung und Steuerung gerichtlicher (Groß-)Prozesse. Er tritt regelmäßig durch Fortbildungsseminare und Veröffentlichun-gen in Erscheinung, ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift IBR und einer der Autoren des ibr-online-Kommentars zur VOB/B (§ 8 und § 9) und auch als Schiedsrichter tätig.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus sowie Anlagenbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen.

Ziel

Die Frage, ob und weshalb der Auftragnehmer zusätzliche Vergü-tung verlangen kann, entscheidet regelmäßig über den wirtschaft- lichen Erfolg eines Projekts. Das Seminar vermittelt den Teilnehmern das „Handwerkszeug“ für einen rechtssicheren Umgang mit Sach- und Störungs- bzw. Bauzeitnachträgen. Dazu gehört ein klares Ver-ständnis der rechtlichen, baubetrieblichen und kalkulatorischen Grundlagen und ihres interdisziplinären Ineinandergreifens. An-hand zahlreicher baubetrieblicher Fallbeispiele und Praxisfälle wer-den unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung alle zen-tralen rechtlichen, baubetrieblichen und praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und Abrechnung von Nachträ-gen und Aufbereitung gestörter Bauabläufe einerseits aber auch der Nachtragsprüfung bzw. -abwehr (Stichwort „Anti-Claimmanagement“)

Referenten: Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Maximilian R. Jahn, Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 26.09.2019, 09:30 – 17:00 Uhr, und Freitag, 27.09.2019, 09:00 – 15:15 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 649,– Euro zzgl. 19% MwSt.

2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf

andererseits beantwortet – einschließlich Nachweis- und Dokumen-tationsanforderungen. Nützliche Praxistipps zur Vertragsgestaltung und Nachtragskalkulation runden das Seminar ab.

Themen

Tag 1:

1. Rechtliche Grundlagen 1.1 Bauzeit, Termine und Fristenregelungen 1.2 Verzug 1.3 Vertragsstrafe und sonstige Ansprüche des Auftraggebers

2. Behinderung/Bauablaufstörung 2.1 Bauablaufbezogene Darstellung (Methoden) Dokumentationserfordernisse 2.2 Behinderungsanzeige 2.3 Nachweispflichten des Auftragnehmers 2.4 Kausalität und Leistungsbereitschaft des Auftragnehmers 2.5 Umgang mit Zeitreserven (Puffer)

3. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen bei Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (§ 2 Abs. 5 VOB/B, § 6 Abs. 6 VOB/B, § 642 BGB)

4. Bauzeitverlängerungsansprüche

5. Anspruchshöhe 5.1 Anforderungen an die Kostenermittlung 5.2 Umgang mit AGK

Tag 2:

1. Vertrags- und Vergütungstypen (Chancen und Risiken)

2. Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen „Sachnachträge“

3. Anspruchsgrund 3.1 Bausollbestimmung 3.1.1 Auslegungsgrundsätze und Kriterien der Bausoll- ermittlung 3.1.2 Umgang mit Widersprüchen und Funktionalklauseln 3.1.3 Besonderheiten bei öffentlichen Auftraggebern 3.1.4 Rangregeln 3.2 Bau-IST

4. Anspruchshöhe 4.1 Analyse der Ur-Kalkulation (Spekulationen bei Deckungs- beitragsanteilen verstecken/aufdecken) 4.2 Spekulative Einheitspreise, was ist zu beachten? 4.3 Ausgleichsberechnung beim EP-Vertrag 4.4 Umgang mit Deckungsanteilen bei Nachträgen 4.5 Üblicher Preis oder Preisfortschreibung gem. § 2 Abs. 5 VOB/B

Alles, was rechtlich und baubetrieblich für Auftraggeber und Auftragnehmer wichtig ist

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Baubetriebswirtschaft

RAin Dr. Birgit Franzist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Lei-nemann Partner Rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 20 Jahren Bauunternehmen ebenso wie In-vestoren in allen Bereichen des Bau- und Vergabe-rechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außer-gerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber

wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlä-gigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2017 erschienenen Hand-buchs „Baunebenrechte“. Sie ist stellvertretende Vorstandsvorsit-zende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz 2018 wiederholt zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN-WÄLTEN im Rechtsgebiet Baurecht.

Dr.-Ing. Robert Tietzist seit 2014 bei RKS Ingenieure tätig. Herr Dr. Tietz hat mehrjährige Erfahrung in der Projektleitung von Generalunternehmergroßprojekten im europäischen Ausland. Zu seinen weiteren Tätigkeitsbereichen ge-hören Baubetriebsberatung, Projektmanagement-leistungen, Sachverständigenleistungen im Fachbe-

reich Schäden an Gebäuden, Mängelmanagement, Fertigstellungs- management sowie Nachforderungs- und Vertragsmanagement aus baubetrieblicher Sicht. Aufgrund seiner regelmäßigen Tätigkeit als Auftraggeber-Vertreter im Bereich der Projektsteuerung und Objekt- überwachung ist Herr Dr. Tietz mit der Kalkulation und deren techni-schen Zusammenhängen im Zuge der Angebots-, Rechnungs- und Nachtragsprüfung häufig beschäftigt. Herr Dr. Tietz hält darüber hi-naus Seminare zu den Themenbereichen der VOB/C sowie Minder-kostenberechnung bei Mängeln an Gebäuden.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Technische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Baujuristen, Richter.

Ziel

Die Kalkulation ist und bleibt auch mit Blick auf das neue Bauver-tragsrecht das Herzstück des Angebots und das entscheidende Ele-ment für die Preisermittlung der Nachtragsleistungen. Denn der Un-ternehmer kann gemäß § 650c Abs. 2 BGB zur Berechnung der Vergütung für den Nachtrag auf die Ansätze in einer vereinbarungs-gemäß hinterlegten Urkalkulation zurückgreifen. Was bedeutet aber die Vermutung, dass die auf Basis der Urkalkulation fortge-schriebene Vergütung den tatsächlich erforderlichen Kosten ent-spricht? Wird mit dem neuen Bauvertragsrecht der von der Rechtspre-chung sanktionierten spekulativen Preisgestaltung ein Ende bereitet?

Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln; Dr.-Ing. Robert Tietz, Jena

Datum: Freitag, 27.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Maritim Hotel, Köln Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des Angebots

Welche Bedeutung erfährt die Kalkulation noch im Rahmen der VOB/B? Das Seminar beschäftigt sich mit Möglichkeiten und Gren-zen, die einer Kalkulation zum einen baubetrieblich und zum ande-ren rechtlich gesetzt sind. Kompetenzen im Umgang mit Angebots- und Nachtragskalkulationen sowie mit spekulativen Sachverhalten sollen verbessert, Chancen und Risiken der Kalkulation aufgezeigt werden. Hierbei werden das neue Bauvertragsrecht und dessen Aus-wirkungen ebenso diskutiert wie die einschlägigen Entscheidungen der Rechtsprechung.

Themen

1. Grundlagen der Kalkulation

– Zuschlagskalkulation oder Kalkulation über die Angebotssumme – Bedeutung der Einheitlichen Formblätter (EFB) – Kostenfaktoren und deren Bedeutung – Lohn-, Geräte-, Stoff- und sonstige Kosten – Gemeinkosten (BGK, AGK, W/G) – Fixe und variable Kosten – Zeitabhängige und zeitunabhängige Kosten – Wettbewerbsindizierte Spekulation – ohne Spekulation kein Auftrag? – Grundlagen der Baukalkulation – mit oder ohne EFB? – Urkalkulation – Angebotskalkulation – Auftragskalkulation – Nachtragskalkulation

2. Grenzfälle der Kalkulation

– Grundsatz: Kalkulationsfreiheit – Mischkalkulation – Sittenwidrige Spekulation und Neues Bauvertragsrecht

3. Kalkulation der Nachtragsleistung nach der VOB/B

– Bleibt guter Preis wirklich guter Preis? – Fortschreibung einzelner Kostenbestandteile – Fortschreibung von Aufwands- und Leistungswerten – Chancen und Grenzen der Fortschreibung von Spekulations- preisen, mischkalkulierten Preisen, unterdeckten Kosten – Zusätzliche und unterdeckte Gemeinkosten – Alternative: Gemeinkostentrennung – eine Methode zur Vermeidung von Spekulation? – Nachtragsbearbeitungskosten – Beispiele

4. Kalkulation der Nachtragsleistung nach dem neuen Bauvertragsrecht

– Tatsächlich erforderliche Mehr- oder Minderkosten – Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten – Vermutungswirkung der Urkalkulation – Nachtragsbearbeitungskosten – Beispiele

Die Bedeutung der Kalkulation im Rahmen von VOB/B und neuem Bauvertragsrecht –Risiken und Chancen der Kalkulation aus baubetrieblicher und rechtlicher Sicht

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Baubetriebswirtschaft

Prof. Dr. techn. Ralph Bartschist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Part-ner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNER- SCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirt-schaft mbB in München, das auf das technische Ver-tragsmanagement und die baubetriebliche Beratung

spezialisiert ist. Herr Prof. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtrags-forderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Prof. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Ober- bayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bau-preisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Prof. Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baube-trieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Autor des VOB- Kommentars von Althaus/Heindl, „Der öffentliche Bauauftrag“, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Herr Prof. Bartsch veranstal-tet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunter-nehmen zu baubetrieblichen Themen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechts nach BGB bereits verschiedene Semi-nare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auf-tragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.

Ziel

Die sachgerechte Bewertung von Nachtragsforderungen im VOB/B- und BGB-Vertrag nach dem ab dem 01.01.2018 geltenden neuen Bau-vertragsrecht bereitet in der Praxis teilweise erhebliche Probleme. Neben nicht selten überzogenen Forderungen der Auftragnehmer, willkürlicher Prüfung oder einer Ist-Kostenerstattung sind die Grund-sätze der Preisfortschreibung und hiervon zulässige Ausnahmen im VOB/B-Vertrag schon seit langem ständiger Grund von Auseinander-setzungen zwischen den Projektbeteiligten. Die Frage, wann die hin-terlegte Urkalkulation den tatsächlich notwendigen Kosten nach § 650c Abs. 2 BGB entspricht, was angemessene Zuschläge für Allge-meine Geschäftskosten sind oder was überhaupt tatsächlich notwen-dige Kosten gem. 3 650c Abs. 1 BGB sein sollen, stellt Neuland dar und erleichtert die Prüfung von Nachtragsforderungen bei BGB-Ver-trägen keineswegs. Vielmehr werden alle Beteiligten vor neue Pro- bleme gestellt.

Ziel dieses Seminars ist es, Kompetenzen im sicheren Umgang mit der Prüfung von Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach bzw. Kompetenzen bei der Aufstellung auf der Grundlage der VOB/B und des neuen Bauvertragsrechtes nach BGB zu verbessern. Dazu werden in einem ersten Teil des Seminars die Kalkulationsgrundla-gen und Kalkulationsverfahren und die Auswirkungen von Änderun-

gen etc. auf die Preisbildung vermittelt. Anhand praktischer Beispiele werden grundlegende Systematiken der Nachtragserstellung und -prüfung erarbeitet. Ferner werden die Grundlagen nach der VOB/B sowie nach dem Vergabehandbuch des Bundes, Leitfaden zur Vergü-tung bei Nachträgen, anhand der verschiedenen Anspruchsgrundla-gen erörtert. Dem werden die Grundsätze nach dem neuen Bauver-tragsrecht nach § 650c BGB gegenübergestellt und erläutert.

Der Nachtragsprüfer soll seine Fähigkeiten verbessern, die Kalkulati-on nachvollziehen zu können, auf Plausibilität zu prüfen und eigene Vergleichsrechnungen anzustellen. Der Nachtragsersteller soll auf die Probleme bei der Nachtragsprüfung aufmerksam gemacht wer-den und diese im Rahmen seiner Nachtragserstellung in Zukunft be-rücksichtigen können.

Themen

1. Kalkulationsgrundlagen

Kalkulationsverfahren nach der KLR Bau sowie üblicher Kalkula-tionspraktiken.

2. Ansprüche aus § 2 VOB/B

Berechnung auf der Grundlage der Urkalkulation und der Formblätter der öffentlichen Auftraggeber sowie nach dem Verfahren der Preisfortschreibung in der Theorie und an praktischen Beispielen sachgerecht erstellen bzw. bewerten; Stellenwert und Aussagekraft der Urkalkulation, Grundsätze nach § 2 VOB/B, dem VHB und der aktuellen Rechtsprechung.Grenzen und Ausnahmen von der Preisfortschreibung im Sinne von § 2 VOB/B inTheorie und praktische Beispiele.

3. Ansprüche aus § 6 VOB/B sachgerecht erstellen bzw. bewerten

Grundsätze der Darlegungs- und Nachweispflichten des Auftragnehmers in der Theorie und am praktischen Beispiel nach der aktuellen Rechtsprechung; Vergütungsansprüche, Schadensersatz und Entschädigungsansprüche am praktischen Beispiel.

4. Ansprüche aus § 650c BGB sachgerecht erstellen bzw. bewerten

Was versteht der Gesetzgeber unter „tatsächlich notwendigen Kosten“? Wie sind diese zu ermitteln bzw. nachzuweisen? Wann kann unterstellt werden, dass die in einer vereinbarungsgemäß hinterlegten Urkalkulation tatsächlich notwendigen Kosten entsprechen bzw. was ist zu tun, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer das bestreitet? Was sind angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten und welche Auswir-kung hat diese Regelung auf den Umgang mit zeitabhängigen Allgemeinen Geschäftskosten?

Referent: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

Datum: Donnerstag, 10.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Kalkulationsgrundlagen,Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfungbei Ansprüchen aus §§ 2 und 6 VOB/B sowie § 650c BGB

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Baubetriebswirtschaft

RA Dr. Andreas Bergerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düs-seldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für

große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausge-ber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2018.

Dr.-Ing. Thomas Sindermannist geschäftsführender Gesellschafter der Prof. Schif-fers BauConsult GmbH & Co. KG (SBC) mit Sitz in Köln. Das Ingenieurbüro ist spezialisiert auf die Beratung und Betreuung von Auftraggebern und Auftragneh-mern bei komplexen baubetrieblichen Frage- und Pro-blemstellungen. Herr Dr. Sindermann war mehrere

Jahre in der Bauabwicklung verschiedener Großbauvorhaben tätig und hat sich dabei insbesondere mit dem Kosten-, Termin- und Quali-tätsmanagement befasst. Im Rahmen der beratenden Tätigkeit bei der SBC war er zuletzt u. a. für die baubetriebliche Darstellung der berechtigten terminlichen und finanziellen Ansprüche bei Großpro-jekten des Anlagen- und Ingenieurbaus verantwortlich. Er ist von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Ab-rechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Zudem ist er Lehrbeauftragter für das Fachgebiet „Baubetrieb“ an der Universität Siegen.

Teilnehmerkreis

Bauherren, Unternehmer, Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, technische Mitarbeiter von Bauverwaltungen, Baujuristen.

Ziel

Nicht zuletzt durch die teilweise massiven Kostensteigerungen bei aktuellen Bauprojekten ist das Erfordernis eines systematischen Anti-Claim-Managements verstärkt in das Bewusstsein der Baubeteilig-ten auf Auftraggeberseite gerückt. Im Rahmen des Seminars werden häufige Mehrkostenursachen vorgestellt und effektive Gegenmaß-nahmen, die – prophylaktisch – vor und während der Bauabwicklung durchzuführen sind, erörtert.

In Bezug auf eingereichte Nachtragsforderungen werden die Teil-nehmer unter Auswertung höchst aktueller Rechtsprechung und anhand zahlreicher Beispiele intensiv im Bereich der Nachtragsprüfung geschult. Insgesamt wird damit im Rahmen des Seminars sowohl juristisch als auch baubetrieblich das Rüstzeug für ein effektives Anti-Claim-Management vermittelt.

Themen

1. Einführung: Anti-Claim-Management im Projektablauf

– Handlungsfelder – Instrumente 2. Nachtragsprävention

– Häufige Mehrkostenursachen – Projektorganisation – Vergabestrategie – Vertragsgestaltung – Dokumentationsanforderungen 3. Nachtragsprüfung

– Juristische Grundlagen, insbesondere Neues Bauvertragsrecht 2018 – Vertragstypen – Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen – Prüfbarkeitskriterien – Schlüssigkeitskriterien

– Baubetriebliche Grundlagen – Kalkulation – Terminplanung – Ressourcenplanung – Prüfung von Sachnachträgen – Prüfung von Bauzeitnachträgen

Anti-Claim-Management für Auftraggeber

Referenten: RA und FA für Bau und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach; Dr.-Ing. Thomas Sindermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Köln

Datum: Freitag, 11.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Effiziente Nachtragsprävention – Sachgerechte Nachtragsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018

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Baubetriebswirtschaft

Prof. Dr. techn. Ralph Bartschist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Part-ner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNER- SCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirt-schaft mbB in München, das auf das technische Ver-tragsmanagement und die baubetriebliche Beratung

spezialisiert ist. Herr Prof. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtrags-forderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Prof. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Ober- bayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau so-wie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Prof. Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, „Der öffentliche Bauauftrag“, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Herr Prof. Bartsch veranstal-tet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunter-nehmen zu baubetrieblichen Themen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechts nach BGB bereits verschiedene Semi-nare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an alle Baubeteiligten, die in ihrer prakti-schen Tätigkeit mit der Aufstellung und Bewertung von Forderun-gen aus Bauablaufstörungen und verlängerten Bauzeiten sowie hieraus resultierenden finanziellen Ansprüchen zu tun haben.

Ziel

Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat strenge Anforderun-gen an den Nachweis von Forderungen aus Bauablaufstörungen postuliert. Diese bestehen zum einen in einem rechtzeitigen und richtigen vertraglichen Verhalten, zum anderen in einer Dokumenta-tion, die in dieser Art und Weise nahezu ausnahmslos auf Baustellen nicht geführt wird. Ferner werden in der baubetrieblichen Literatur verschiedene mehr oder weniger komplexe Verfahren veröffent-licht, wie die zeitlichen und finanziellen Folgen darzulegen sind.

Das Seminar bietet einerseits einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, um hieraus die Rückschlüsse für das richtige Verhalten und die richtige Dokumentation auf der Baustelle zu schaffen. Ande-rerseits werden die baubetrieblichen Verfahren der Berechnung der Fristverlängerung/Bauzeitverlängerung und der finanziellen Folgen in der Theorie aufgezeigt. Anhand mehrerer praktischer Beispiele aus verschiedenen Gewerken wird der Nachweis der tatsächlich kau-salen Folge von Bauablaufstörungen auf den geplanten Bauablauf geführt. In Abhängigkeit von den jeweiligen Anspruchsgrundlagen werden die finanziellen Folgen an praktischen Beispielen berechnet.

Vornehmliches Ziel des Seminars ist es, die praktische Umsetzung von Forderungen aus gestörten Bauabläufen und Bauzeitverlängerun-gen am konkreten Beispiel gemeinsam zu erarbeiten.

Referent: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München

Datum: Donnerstag, 17.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Aufstellung und Prüfung des gestörten Bauablaufs am praktischen Beispiel

Themen

1. Grundlagen zu Terminen, Fristen und Vertragsterminplänen

2. Die Folgen der Rechtsprechung zu gestörten Bauabläufen für die Praxis von der Behinderungsanzeige über die Dokumenta- tion bis hin zu den anerkannten Verfahren der Berechnung von Fristverlängerung und finanziellen Folgen.

3. Praxisbeispiel 1:

Bauablaufstörung im Rohbau infolge fehlender und mangel- hafter Vorunternehmerleistung. Berechnung der Fristverlän- gerung und des Entschädigungsanspruchs.

4. Praxisbeispiel 2:

Bauablaufstörung infolge zu spät übergebener Ausführungs- planung durch den Aufraggeber. Berechnung der Fristverlän- gerung und des Schadensersatzes.

5. Praxisbeispiel 3:

Bauablaufstörung Ausbau infolge zu spät erfolgter Vorleis- tung anderer Gewerke und Leistungsänderungen. Berech- nung der Fristverlängerung, des Entschädigungsanspruchs und der Mehrkosten.

6. Praxisbeispiel 4:

Verzögerte Vergabe. Berechnung der Fristverlängerung und der Mehrkosten.

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vBaubetriebswirtschaft

Dipl.-Ing. Manuel Biermann ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfra-gen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörun-gen, beratender Ingenieur, Autor des Buchs „Der Bauleiter im Bauunternehmen“, Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, „Bauzeit und Behin-

derung“, und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.

Teilnehmerkreis

Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auf-traggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbau-gesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen.

Ziel

Zwar schuldet der Auftragnehmer den Erfolg, aber nicht immer sind alle dafür zu erbringenden Leistungen kostenlos. Fehler in der Aus-schreibung führen zu Mehrkosten beim Auftraggeber. Fehlerhafte Kalkulationsannahmen verursachen Mehrkosten auf Seiten des Auf-tragnehmers.

Auch Pauschalpreisverträge schützen nicht vor Mehrkosten, denn auch bei dieser Vertragsform sind nicht immer alle für den Erfolg erforderlichen Leistungen für den Auftraggeber kostenlos.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sollen die ty-pischen Fehler der Parteien und deren Auswirkungen aufgezeigt werden.

Themen

1. Typische Ausschreibungsfehler und ihre Folgen

– Fehlende Positionen beim Einheitspreisvertrag – Technisch fehlerhafte Beschreibungen – Unklare Leistungsbeschreibung – Widersprüche zwischen Plänen und Leistungsbeschreibung – Müssen Besondere Leistungen als Leistungsposition aus- geschrieben werden?

2. Typische Bieterirrtümer und ihre Folgen

– Mischkalkulation – Mengenspekulation – „Guter/schlechter Preis = guter/schlechter Nachtrag“? – Aktuelle Rechtsprechung – Kalkulatorische Annahmen zur Ausführung – Umgang mit kalkulierten Verkaufserlösen vorhandener Materialien – „Echte“ Kalkulationsirrtümer – Anfechtungsmöglichkeiten bei Kalkulationsirrtümern

3. Berechnungsbeispiele und Nachweis-Anforderungen zu Nachtragsleistungen

– Mengenänderungen nach 10%-Klausel der VOB/B – Unterschied zwischen Null-Mengen und gekündigten Leistungen – „Angstpositionen“ und die Berechnung der Forderung bei Null-Mengen – Berechnung der Forderung bei gekündigten Leistungen – Geänderte Leistungen nach § 2 Abs. 5 VOB/B – Umgang mit Nachunternehmer-Nachträgen

4. Berechnungsbeispiele nach dem neuen Bauvertragsrecht § 650c BGB

– geänderte Leistungen mit tatsächlich erforderlichen Mehrkosten – geänderte Leistungen auf Grundlage der hinterlegten Kalkulation

Referent: Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf

Datum: Donnerstag, 17.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Ausschreibungsfehler und BieterirrtümerGeschuldeter Erfolg und kalkulierte Leistung – unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts 2018

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Baubetriebswirtschaft

Dipl.-Ing. Manuel Biermannist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger für Baupreisermittlung und Abrechnungsfra-gen im Hoch- und Ingenieurbau, Bauablaufstörun-gen, beratender Ingenieur, Autor des Buchs „Der Bauleiter im Bauunternehmen“, Mitautor des Buchs von Biermann/Frikell/Hofmann, „Bauzeit und Behin-

derung“, und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Er tritt seit Jahren als Referent für baubetriebliche Themen auf.

Teilnehmerkreis

Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auf-traggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbau-gesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen.

Ziel

Wenn der Bauablauf nicht so funktioniert, wie es sein sollte, muss der Verursacher festgestellt werden und die Auswirkungen sind zu dokumentieren. Die Durchsetzung von Forderungen aus Bauablauf-störungen ist problematisch, weil sehr hohe Anforderungen an den Nachweis von Ursache, unmittelbarer Folge und weiteren Auswir-kungen gestellt werden.

Die Veranstaltung soll Möglichkeiten zur gerichtsfesten Dokumenta-tion und Forderungsberechnung aufzeigen. Dabei stehen weniger das Baurecht als die baubetrieblichen Nachweise im Vordergrund.

Themen

1. Häufige Ursachen für Bauverzögerungen

– Typische Bauablaufstörungen und deren Verursacher – Sonderproblem „Schlechtwetter“, mit welcher Witterung muss man rechnen?

2. Anspruchsvoraussetzungen

– Rechtliche Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen für Bauzeitverlängerung und Bauablaufstörungen – Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der oberinstanzlichen Gerichte (OLG, KG) zur Problematik – Formelle und inhaltliche Anforderungen an Behinderungs- und Verzugsanzeigen – Baubetriebliche Anspruchsgrundlagen und Voraussetzungen – Vertraglicher Soll-Bauablaufplan – Bauablaufbezogene Darstellung von Ursache und Auswir- kung hindernder Umstände – Ermittlung/Berechnung des jeweiligen Bauzeitverlänge- rungszeitraums aus Mengenänderungen, geänderten und zusätzlichen Leistungen, verspäteten Informationen (Planlieferungen, Bemusterungen, Entscheidungen) sowie verspäteten Vorunternehmerleistungen – Kritische Anmerkungen zu „störungsmodifizierten Sollabläufen“ und vernetzten Bauzeitenplänen ohne bauablaufbezogene Darstellung (Ist-Ablauf) – Hinweise zur Dokumentation des Baugeschehens (Ist-Ablauf und bauzeitverlängernde Ursachen)

3. Kosten der Bauzeitverlängerung/Bauablaufstörungen

– Die Angebots- bzw. Auftragskalkulation als Berechnungs- grundlage – Erforderliche Angaben und Detaillierungsgrad der Kalkulation (Aufwands- und Leistungswerte, Lohn- und Gerätekosten, Fremdleistungen, Materialkosten, Bau- stellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn) – Preisinformationsblätter 221, 222 und 223 als Grundlage der Mehrkostenberechnung? – Ist-Kosten als Berechnungsgrundlage? – Praktische Berechnungsbeispiele mit kritischen Hinweisen zur Prüfung und Durchsetzbarkeit der behaupteten Kosten – Umgang mit Produktivitätsverlusten bei heißer Witterung – Mehrkosten nach § 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB/B – Entschädigung nach § 642 BGB – Schadenersatz nach § 6 Abs. 6 VOB/B

4. Beschleunigungsmaßnahmen

– Anordnungsrecht des Auftraggebers? – Möglichkeiten zur Beschleunigung und daraus resultierende Kosten

Referent: Dipl.-Ing. Manuel Biermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Litzendorf

Datum: Mittwoch, 23.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Hotel am Dom, Erfurt Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauverzögerungen – Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten

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vBaubetriebswirtschaft

RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU)betreut seit 25 Jahren Großprojekte in Hochbau, Inf-rastruktur und Verkehr (Flughafen Berlin-Branden-burg, Elbphilharmonie, City-Tunnel Leipzig, U-55 Ber-lin) sowie Projekte im Anlagen- und Kraftwerksbau sowohl projektbegleitend als auch im Bereich Strei-terledigung. Er ist als Parteivertreter in Großverfah-

ren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten und als Schlich-ter und Schiedsrichter tätig. Herr Roquette war Mitglied der Arbeitsgruppe Recht der Reformkommission Großprojekte beim BMVI und ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „BauR“, Heraus-geber und Mitautor des „Vertragsbuch Privates Baurecht“ und des „Handbuch Bauzeit“. Er veröffentlicht und hält regelmäßig Vorträ-ge und Seminare zu baurechtlichen Themen. Das Handelsblatt liste-te Herrn Roquette mehrfach unter Deutschlands Beste Anwälte im Bereich Construction.

Prof. Dr.-Ing. Markus G. Vieringist Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer der KVL Bauconsult GmbH, einem international agieren-den Projektmanagementunternehmen. Er ist ö.b.u.v. Sachverständiger für Kosten und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau und für Projektmanage-ment. Ferner ist Herr Prof. Viering Herausgeber und

Autor verschiedener Publikationen, u. a. des Handbuchs „Bauzeit“ und des Handbuchs „Bau-Projektmanagement“. Als Dozent ist er seit über 10 Jahren an der irebs Immobilienakademie tätig und Ho-norarprofessoran der TU Berlin.

Teilnehmerkreis

Der Intensivkurs Bauzeit richtet sich an alle Baubeteiligten, d. h. so-wohl an Planer, Projektsteuerer, Bauausführende und Sachverständi-ge als auch an Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen und Richter. Es ist aus der Praxis für die Praxis konzipiert.

Ziel

Bei größeren Bauvorhaben kommt es sehr oft zu gestörten Bauab-läufen. Die Folgen sind für alle Beteiligten schwierig zu handhaben, da Bauzeit ein interdisziplinäres Thema ist. Das ganztägige Seminar behandelt daher baubetriebliche und juristische Themen. Schwer-punkte des Seminars sind die Terminplanung und die Behandlung gestörter Bauabläufe. Die Referenten setzen sich auch mit den An-forderungen der Rechtsprechung an Darlegung und Nachweise von Bauzeitansprüchen auseinander.

Themen

Teil 1: Terminplanung

1. Baubetriebliches zur Terminplanung

– Ziele und Randbedingungen der Ablaufplanung– Instrumente der Terminplanung– Stufenweiser Aufbau und Detaillierungsgrade der Terminplanung– Berechnung eines Netzplans/Aufzeigen verschiedener Puffer

2. Rechtliches zur Terminplanung

– Unmittelbar anwendbare Terminregelungen– Regelungen mit Empfehlungscharakter– Rechtsfragen zu Vertragsterminplänen

Teil 2: Gestörte Bauabläufe

3. Einleitung

– Definition– Rechtsfolgen

4. Terminliche Auswirkungen gestörter Bauabläufe

– Rechtliche Regelungen– Baubetriebliche Aspekte, insbesondere konkrete bauablauf- bezogene Darstellung unter Berücksichtigung von Kausalität bzw. kritischem Weg

5. Finanzielle Ansprüche des Auftragnehmers

– Anspruchsgrundlagen– Anspruchshöhe– Schätzung gemäß § 287 ZPO– Besonderheiten bei der Anspruchsberechnung

6. Finanzielle Ansprüche des Auftraggebers

– Anspruchsgrundlagen– Anspruchshöhe– Weitere Ansprüche

Referenten: RA Andreas J. Roquette, LL.M. (NYU), Berlin; Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

Datum: Dienstag, 12.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Pullman Berlin Schweizerhof, Berlin Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: Gestörte BauabläufeRechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragsrechts und der neuen Rechtsprechung zu § 642 BGB

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vBaubetriebswirtschaft

RAin Dr. Birgit Franzist Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Lei-nemann Partner Rechtsanwälte mbB. Frau Dr. Franz berät seit 20 Jahren Bauunternehmen ebenso wie In-vestoren in allen Bereichen des Bau- und Vergabe-rechts und vertritt diese in gerichtlichen sowie außer-gerichtlichen Verfahren. Sie begleitet Auftraggeber

wie auch Bieter bereits in Vergabeverfahren und ist daher mit der Kalkulation der Vergütung sowohl im Zuge der Angebots- wie auch der Nachtragserstellung und -prüfung regelmäßig befasst. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit publiziert Frau Dr. Franz in den einschlä-gigen baurechtlichen Fachzeitschriften und ist Co-Autorin diverser Praxishandbücher sowie Herausgeberin des 2017 erschienenen Hand-buchs „Baunebenrechte“. Sie ist stellvertretende Vorstandsvorsit-zende der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie Schiedsrichterin nach der Streitlösungsordnung für Baurecht (SL Bau). Das Handelsblatt zählt Frau Dr. Franz 2018 wiederholt zu DEUTSCHLANDS BESTEN AN-WÄLTEN im Rechtsgebiet Baurecht.

Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbuschist Inhaber des Lehrstuhls für Baubetrieb und Bau-wirtschaft an der Hochschule Bochum sowie Partner einer Ingenieursozietät für baubetriebliche Frage-stellungen, Beratungen und Schlichtung bei Vergü-tungsstreitigkeiten und Bauablaufstörungen. Herr Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch ist von der Ingenieurkam-

mer Bau NRW als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt auf dem Fachgebiet „Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen“. Darüber hi- naus ist er Autor diverser Veröffentlichungen und leitet den Ar-beitskreis Baurecht und Baubetrieb in der deutschen Gesellschaft für Baurecht.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber- und Auftragnehmervertreter, Geschäftsführer, Tech-nische Führungskräfte, Projektleiter, Bauleiter, Kalkulatoren, Bau- juristen, Richter.

Ziel

Gemeinkosten sind alle im Betrieb anfallenden Kosten, die einem Kos-tenträger nicht direkt zuzuordnen sind, also allgemeine Ressourcen widerspiegeln, die für den Herstellungsprozess benötigt werden. Ändern sich Vergütung oder Ausführungszeitraum, so stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Gemeinkosten über die gesonderten Vergütungs-, Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gedeckt werden. Eine Gemeinkostendeckung ist nur in § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ausdrücklich geregelt. Sinn dieser Rege-lung ist es, den gesamten kalkulierten Deckungsbeitrag aus dem al-ten Einheitspreis zu erhalten, der sich aus den Gemeinkostenzuschlä-gen auf die Einzelkosten der Teilleistungen ergibt. Kann der Auf- tragnehmer aber auch bei einer Vergütungsanpassung wegen Modi-

fizierung der zu erbringenden Leistung eine Deckung der kalkulier-ten Gemeinkosten sicherstellen, ist er auf die kalkulierten Gemein-kosten verwiesen (so offenbar das OLG Hamm im Urteil vom 09.05.2018 – 2 U 88/117) oder kann er zusätzliche Deckungsbeiträge beanspruchen? Wie werden zusätzliche Deckungsbeiträge im Falle unterdeckter Einzelkosten der Teilleistung ermittelt (hierzu KG, Ur-teil vom 10.07.2018 – 21 U 30/17)? Was ändert sich durch die Rege-lung im neuen Bauvertragsrecht, wonach der Auftragnehmer die tatsächlich erforderlichen Kosten beanspruchen kann, und was meint § 650c BGB mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Ge-schäftskosten? Kann der Auftragnehmer im Falle der Bauzeitverlän-gerung als Entschädigungs- oder Schadensersatzanspruch die Erstat-tung einer erlittenen Unterdeckung der Gemeinkosten beanspruchen? Was bedeutet das Urteil des BGH vom 26.10.2017 – VII ZR 16/17, wonach der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB auch die in der Vergütung enthaltenen Anteile für Allgemeine Geschäftskosten um-fasst? Diese hoch praxisrelevanten Fragen erörtern die Referenten unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung (unter ande-rem auch der Urteile des KG vom 10.01.2017 – 21 U 14/16 und vom 28.05.2013 – 7 U 12/12, des BGH vom 24.03.2016 – VII ZR 201/15 oder des Beschlusses des OLG Köln vom 23.02.2015 – 17 U 35/14) aus bau-betrieblicher wie aus rechtlicher Perspektive.

Themen

– Definition der Gemeinkosten (AKG, BGK, Wagnis/Gewinn)

– Kalkulation der Gemeinkosten (als Zuschlagssatz oder über die Endsumme)

– Baubetriebliche und rechtliche Folgen der gewählten Kalkulationsmethode

– Differenzierte Betrachtung je nach Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz oder Entschädigung)

– Erhöhte Gemeinkosten bei Mindermengen (Abhängigkeit von der Kalkulation)

– Zusätzliche Gemeinkosten bei Mehrmengen?

– Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach der VOB/B

– Zusätzliche Gemeinkosten bei geänderten und zusätzlichen Leistungen nach dem neuen Bauvertragsrecht, § 650c BGB?

– Zusätzliche Gemeinkosten als Schadensersatz im Falle der Bauzeitverlängerung gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B?

– Zusätzliche Gemeinkosten als Entschädigung gemäß § 642 BGB?

Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Birgit Franz, Köln; Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Bochum

Datum: Donnerstag, 14.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)deckung bei Sach- und BauzeitnachträgenRechtliche und baubetriebliche Probleme bei Durchsetzung und Abwehr von Deckungsbeiträgen

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vBaubetriebswirtschaft

Nachweisverfahren zur qualifizierten Aufbereitung von Bauzeitverzögerungen und Hinweise zur Vermeidung bzw. Minimierung von Bauablaufstörungen

Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang ist seit 1991 Sachverständiger für Baubetriebs- und Bauwirtschaftsfragen und Projektmanagement und wurde 1993 von der IHK Darmstadt zum öffentlich be-stellten und vereidigten Sachverständigen für Bau- preisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Inge-nieurbau sowie Bauablaufstörungen berufen. Heute

ist er wissenschaftlicher Beirat und Gesellschafter der LHR GmbH & Co. KG, Heppenheim, und gutachterlich sowie beratend auf Abrech-nungs-, Vergütungs- und Nachtragsfragen sowie Bauablaufstörun-gen spezialisiert. Auf diesen Gebieten ist er häufig auch als Schieds-gutachter oder Gerichtssachverständiger für Land- und Oberlandes-gerichte tätig. Seit 1995 ist er Professor für Bauwirtschaft, Baube-trieb und Projektmanagement an der Hochschule Darmstadt. Dane-ben ist Prof. Dr. Lang Autor des Buchs „Ein Verfahren zur Bewertung von Bauablaufstörungen und zur Projektsteuerung“ im VDI-Verlag, Reihe 4, Nr. 85, 1987, sowie Mitautor des Buchs „Bauverzögerung und Leistungsänderung“ mit Prof. Dr. Vygen bzw. Dr. Joussen und Dipl.-Ing. Rasch, erschienen erstmals im Bauverlag, 1. Aufl. 1988, bis heute Werner-Verlag, 7. Aufl. 2015. Außerdem ist er Autor zahlrei-cher Publikationen zu bauwirtschaftlichen Themen und Referent von vielen Seminaren rund um Nachträge und Bauablaufstörungen.

Teilnehmerkreis

Investoren und Entscheider, Projektsteuerer, Vertrags- und Nach-tragsmanager, Projekt- und Bauleiter, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Unternehmens- und Baujuristen, baubetriebliche Sachverständige.

Ziel

Noch immer sind Bauablaufstörungen und daraus resultierende Bau-zeitverzögerungen die größte finanzielle Verlustquelle für beide Vertragspartner. Deshalb will dieses Seminar einerseits intensiv dar-stellen, was zum qualifizierten Nachweis von Bauablaufstörungen und deren Folgen notwendig ist und andererseits kurz neue Wege aufzeigen, wie durch transparente Terminplanung, präventive Ter-minsteuerung und durch kooperatives Terminmanagement Bauab-laufstörungen bereits in der Entstehung vermieden bzw. deren Aus-wirkungen auf ein Minimum beschränkt werden können.

Im ersten (größeren) Teil des Seminars werden deshalb die Grundla-gen und Nachweisverfahren zum Aufbau bzw. zur Abwehr von qua-lifizierten Nachtragsforderungen aus Bauzeitverzögerungen darge-stellt. Damit soll neben der Heranführung an die grundsätzlichen Problematiken die finanzielle und arbeitstechnische Belastung ver-deutlicht werden, die den Parteien bei einem lediglich reaktiven Verhalten entstehen können.

Der zweite (kleinere) Teil beschäftigt sich dann mit den Möglichkei-ten, durch ein aktives Terminmanagement die Folgen von Änderun-gen im Bauablauf zu minimieren. Dabei werden anerkannte Verfah-ren sowohl aus dem Projektmanagement als auch aus der gutachter- lichen Arbeitsweise sowie Ansätze aus dem LEAN Construction Ma-nagement vorgestellt und deren Einsatzmöglichkeiten bei der Pro-jektabwicklung beschrieben.

Themen

1. Mehrstufiges Nachweisverfahren zur Geltendmachung von Bauzeitverzögerungsansprüchen: Einführung in die baurechtlichen Anspruchsgrundlagen und baubetrieblichen Nachweise; spezielle rechtliche Anforderungen an die Nachweise gemäß BGH; exakter bauablaufbezogener Kausalitätsnachweis der Bauablaufverzögerung als Folge der Bauablaufstörung

2. Transparente Terminplanung mit Anordnungsbeziehungen und Reserve- bzw. Pufferzeiten: Strukturierter Terminplan; Vernetzung durch Anordnungsbezie- hungen ergibt rechenbaren Terminplan; Einbeziehung von Reserve- bzw. Pufferzeiten

3. Nachweistiefe der Terminplanuntersuchungen an einem gestörten Bauablauf, dargestellt anhand eines Praxisbeispiels; Anforderungen an eine von der Rechtsprechung geforderte Dokumentation

4. Sonderproblem: Doppelkausalitäten/überholende Kausalitäten: Echte Doppelkausalität/überholende Kausalität oder nur Folgewirkung; Nachweis und Dokumentation der Leistungs- fähigkeit und der Leistungsbereitschaft des AN

5. Präventive Terminsteuerung und aussagekräftige Terminpro- gnosen: Regelmäßige Terminüberwachung durch Soll-/Ist-Abgleich am Bauablaufplan; Erarbeitung von wirksamen Steuerungsmaßnah- men durch Variantenuntersuchungen (Bauablaufumstellung, Dispositionsänderung, Beschleunigung usw.); realistische Terminprognosen durch störungsmodifizierte Fortschreibung des Terminplans

6. Kooperatives und partnerschaftliches Terminmanagement zur Vermeidung von Bauablaufstörungen: Ansätze von LEAN Construction Management – Prinzipien zur frühzeitigen Terminplankoordination und verlässlicher Termin- festlegung; kooperative Terminsteuerung durch Zusammen- wirken der Vertragspartner; baubegleitendes Einigungsprozedere zu Termin- und Kostenfolgen; Möglichkeiten der vertraglichen Einbindung

Referent: Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang, ö.b.u.v. Sachverständiger, Heppenheim

Datum: Mittwoch, 27.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauablaufstörungen und Bauzeitverzögerungen

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vBaubetriebswirtschaft

Prof. Dr. techn. Ralph Bartschist Professor für Kalkulation im Bauwesen an der Hochschule für Technik in Karlsruhe. Er ist ferner Part-ner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNER- SCHAFT, Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirt-schaft mbB in München, das auf das technische Ver-tragsmanagement und die baubetriebliche Beratung

spezialisiert ist. Herr Prof. Bartsch ist seit über 20 Jahren für private und öffentliche Auftraggeber sowie für Auftragnehmer operativ und beratend, u. a. bei der Ausarbeitung und Bewertung von Nachtrags-forderungen und Bauzeitansprüchen, tätig. Herr Prof. Bartsch ist ein von der Industrie- und Handelskammer für München und Ober- bayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau so-wie für Bauablaufstörungen. Er ist außerdem Wirtschaftsmediator (IHK). Herr Prof. Bartsch ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu baubetrieblichen und bauwirtschaftlichen Themen sowie Autor des VOB-Kommentars von Althaus/Heindl, „Der öffentliche Bauauftrag“, 2. Aufl. 2013, Verlag C.H. Beck/ibr-online. Herr Prof. Bartsch veranstal-tet seit Jahren Seminare für öffentliche Auftraggeber und Bauunter-nehmen zu baubetrieblichen Themen. Er hat seit Veröffentlichung des neuen Bauvertragsrechts nach BGB bereits verschiedene Semi-nare, Workshops etc. zum neuen Bauvertragsrecht nach BGB geleitet und gilt auch hier als ausgewiesener Fachmann.

RA Dr. Stephan Bolzist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes „IBR-ONLINE“. Zuvor hat er als Syndi-kusanwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-,

Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bau-vertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an Auftrag-nehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.

Ziel

Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts ab dem 01.01.2018 hat der Besteller nach § 650b BGB das Recht Änderungen des vereinbar-ten Werkerfolgs oder eine Änderung, die zur Erreichung des verein-barten Werkerfolgs notwendig wird, zu fordern. Nach dem Kon-sensualprinzip, das dem Werkvertragsrecht nach BGB zugrunde liegt, streben die Vertragsparteien in der Folge dieses Verlangens Einver-nehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leisten-de Mehr- oder Mindervergütung an. Gelingt den Vertragspartnern

dieses nicht innerhalb von 30 Tagen, kann der Besteller die Änderung in Textform anordnen. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, der An-ordnung des Bestellers nachzukommen, wenn ihm die Ausführung zumutbar ist. Die Höhe des Vergütungsanspruchs für den vermehrten oder verminderten Aufwand ist dann nach den tatsächlich erforderli-chen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für allgemeine Geschäfts-kosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln.

Insofern betreten die Vertragspartner, wenn sie nach dem BGB ab dem 01.01.2018 einen Bauvertrag abschließen, absolutes Neuland, was die Berechnung und Prüfung von Nachtragsforderungen anbe-langt und das Prozedere der Nachtragsverhandlung. Dem in Zukunft dauerhaft aus dem Weg zu gehen und auf die geübte Praxis der VOB/B zurückzugreifen, wird nicht gelingen! Zum einen, weil die Fachwelt fest davon überzeugt ist, dass auch die VOB/B über kurz oder lang anzupassen sein wird oder zumindest in der bisherigen Form nicht weiter verwendet werden kann, zum anderen, weil der Auftragnehmer es nicht immer in der Hand haben wird, welche Ver-tragsform er eingehen soll.

Insofern müssen sich alle Baubeteiligten trotz aller bisher geübten Kri-tik am neuen Bauvertragsrecht den neuen Herausforderungen stellen und Übung in der Praxis mit der neuen Gesetzeslage erlangen.

Themen

1. Klärung des Unterschiedes einer „Änderung des vereinbarten Werkerfolgs“ und einer „Änderung, die zur Erreichung des ver- einbarten Werkerfolgs erforderlich ist“.

2. Form und Inhalt des Begehrens? Wer plant die Änderung in wel- chem Fall und welchen Inhalt bzw. welche Tiefe muss diese Pla- nung haben?

3. Was bedeutet es, dass die Vertragsparteien Einvernehmen über die Änderung und die infolge der Änderung zu leistende Mehr- oder Mindervergütung anstreben sollen?

4. Wann ist dem Unternehmer die Ausführung der Änderung zu- mutbar?

5. Was passiert, wenn sich die Vertragsparteien innerhalb von 30 Tagen nicht einigen?

6. Wie bemisst sich die Höhe des Vergütungsanspruchs für den in- folge einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Absatz 2 BGB vermehrten oder verminderten Aufwand?

7. Was ist eine vereinbarungsgemäß hinterlegte Urkalkulation? Welchen Inhalt bzw. welche Aussagekraft muss diese haben?

8. Wie ist mit dem Thema der Bauzeitverlängerung/Behinderung umzugehen?

Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts (§ 650a bis c BGB)Referenten: Prof. Dr. techn. Ralph Bartsch, ö.b.u.v. Sachverständiger, Wirtschaftsmediator (IHK), München; RA Dr. Stephan Bolz, Mannheim

Datum: Freitag, 29.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

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Baubetriebswirtschaft

Dr.-Ing. Michael Mechnigist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als bau-betrieblicher Sachverständiger verfügt er über lang-jährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsma-nagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt ei-

nerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bauzeit-nachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Frage-stellungen der Projektabwicklung. Dr. Michael Mechnig ist langjähri-ges Mitglied im Arbeitskreis Baubetrieb und Baurecht der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e. V. und Lehrbeauftragter an der TU Dort-mund für das Fach „Strategisches Vertragsmanagement“. Zudem ist Herr Dr. Mechnig Autor zahlreicher Fachbeiträge mit den Schwer-punkten Bauinhalts- und Bauzeitnachträge sowie Referent zu ver-schiedenen baubetrieblichen/baurechtlichen Themen.

RA Dr. Paul Popescuist seit mehr als zehn Jahren auf das private Bau- und Architektenrecht sowie auf das Vergaberecht spezia-lisiert. Er begleitet schwerpunktmäßig Großprojekte im Bereich des Hoch-, Ingenieur- und Anlagenbaus, auch mit internationaler Ausrichtung. Zum Kernge-biet seiner Tätigkeit zählen vor allem das Nachtrags-

management sowie Streitigkeiten wegen Bauablaufstörungen und Bauzeitverlängerungen. Im Vergaberecht betreut er die Angebots-bearbeitung und vertritt die Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern wie den Vergabesenaten. Neben seiner an-waltlichen Tätigkeit publiziert Dr. Paul Popescu regelmäßig in den einschlägigen Fachzeitschriften. Er ist Lehrbeauftragter an der Fach-hochschule Münster im Masterstudiengang „Baurecht“, Dozent in den Fachanwaltslehrgängen Bau- und Architektenrecht sowie Ver-gaberecht und tritt bei verschiedenen Seminaranbietern als Referent auf. Im März 2018 stieg er als Partner in die Einheit Leupertz Baukon-flikmanagement ein und widmet sich seither schwerpunktmäßig den alternativen Streitbeilegungsverfahren.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Archi-tekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, technische Mitar-beiter von Bauverwaltungen, Unternehmens- und Verwaltungs- juristen sowie Richter und Rechtsanwälte.

Ziel

Das Seminar versetzt den Praktiker und Rechtsanwender in die Lage, mit Bauablaufstörungen und den damit verbundenen Rechtsfolgen rechtzeitig und rechtssicher umzugehen.

Referenten: Dr.-Ing. Michael Mechnig, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu, Köln

Datum: Montag, 02.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baubetriebliche Ansprücheaus komplexgestörten Bauabläufen

Gestörte Bauabläufe können sowohl Ansprüche als auch Gegenfor-derungen der Vertragsparteien auslösen. Auf diese Weise entwi-ckeln sich Chancen und Risiken, welche der adäquaten Handhabung bedürfen. Rechtlich bestehen mannigfache Ansatzpunkte im Um-gang mit Störungen im Bauablauf. Für den Praktiker wird die Kom-plexität dieser Materie aus baurechtlicher und baubetrieblicher Sicht praxisnah und in verständlicher Form, auch anhand zahlreicher Bei-spiele, vermittelt. Der Fokus ist im ausgewogenen Verhältnis sowohl auf die Auftraggeber- als auch auf die Auftragnehmerperspektive ausgerichtet. Dementsprechend zielt das Seminar nicht nur auf die Darstellung und Erläuterung der bisher gängigen Methoden ab, wie zum Beispiel der Aufstellung bzw. Prüfung störungsmodifizierter Bauabläufe und der Aufstellung hypothetisch ungestörter tatsächli-cher Bauabläufe. Vielmehr wird eine Sichtweise „über den Tellerrand hinaus“ angeboten, die es ermöglicht, sich mit der momentanen Pra-xis und Rechtsprechung auch kritisch auseinanderzusetzen.

Ziel ist, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, mit den hohen An-forderungen der Geltendmachung, Prüfung und Abwehr bauablauf-bedingter Mehrkosten rechtssicher umgehen zu können.

Themen

1. Rechtliche und baubetriebliche Ausgangssituation

– Umgang mit vertraglichen Termin- und Fristenregelungen – Rechtsfolgen aus der Nichteinhaltung von Vertragsterminen – Behinderungsanzeige – Vertragsstrafe

2. Bauzeitverlängerungsanspruch vs. Schuldnerverzug

– Darlegungs- und Beweislastanforderungen – Erforderlicher Umfang und Grenzen der Dokumentation – Bauablaufbezogene Darstellung – Umgang mit Zeitreserven (Puffer)

3. Mehrkostenansprüche aus der Sicht beider Parteien

– Bestimmung der Anspruchsgrundlagen (Vergütung, Schadensersatz, Entschädigung) – Darlegungspflichten des Auftragnehmers – Produktivitätsverluste – Allgemeine Geschäftskosten

Chancen und Risiken baubetrieblicher Folgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht

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Baubetriebswirtschaft

RA Dr. Tobias Schneiderist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mün-chen sowie Lehrbeauftragter für das Vergaberecht an der Technischen Universität München und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Einen Schwerpunkt bildet die Gestal-

tung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistun-gen. Herr Dr. Schneider ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätigkeit ausgewiesen.

Dr.-Ing. Thomas Sindermannist geschäftsführender Gesellschafter der Prof. Schif-fers BauConsult GmbH & Co. KG (SBC) mit Sitz in Köln. Das Ingenieurbüro ist spezialisiert auf die Beratung und Betreuung von Auftraggebern und Auftragneh-mern bei komplexen baubetrieblichen Frage- und Problemstellungen. Herr Dr. Sindermann war mehre-

re Jahre in der Bauabwicklung verschiedener Großbauvorhaben tä-tig und hat sich dabei insbesondere mit dem Kosten-, Termin- und Qualitäts management befasst. Im Rahmen der beratenden Tätigkeit bei der SBC war er zuletzt u. a. für die baubetriebliche Darstellung der berechtigten terminlichen und finanziellen Ansprüche bei Großprojekten des Anlagen- und Ingenieurbaus verantwortlich. Er ist von der Industrie- und Handelskammer zu Köln öffentlich bestell-ter und vereidigter Sachverständiger für Baupreisermittlung und Ab-rechnung im Hoch- und Ingenieurbau sowie Bauablaufstörungen. Zudem ist er Lehrbeauftragter für das Fachgebiet „Baubetrieb“ an der Universität Siegen.

Teilnehmerkreis

Bauherren, Unternehmer, Bau- und Projektleiter des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, tech-nische Mitarbeiter von Bauverwaltungen, Baujuristen.

Ziel

Nicht zuletzt durch die teilweise massiven Kostensteigerungen bei aktuellen Bauprojekten ist das Erfordernis eines systematischen Anti- Claim-Managements verstärkt in das Bewusstsein der Baubeteiligten auf Auftraggeberseite gerückt. Im Rahmen des Seminars werden häufige Mehrkostenursachen vorgestellt und effektive Gegenmaß-nahmen, die – prophylaktisch – vor und während der Bauabwicklung durchzuführen sind, erörtert. In Bezug auf eingereichte Nachtrags-forderungen werden die Teilnehmer unter Auswertung höchst aktu-eller Rechtsprechung und anhand zahlreicher Beispiele intensiv im Bereich der Nachtragsprüfung geschult. Insgesamt wird damit im Rahmen des Seminars sowohl juristisch als auch baubetrieblich das Rüstzeug für ein effektives Anti-Claim-Management vermittelt.

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Schneider, München; Dr.-Ing. Thomas Sindermann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Köln

Datum: Montag, 02.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Novotel Centre Ville, Nürnberg Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Anti-Claim-Management für Auftraggeber

Themen

1. Einführung: Anti-Claim-Management im Projektablauf

– Handlungsfelder – Instrumente

2. Nachtragsprävention

– Häufige Mehrkostenursachen – Projektorganisation – Vergabestrategie – Vertragsgestaltung – Dokumentationsanforderungen

3. Nachtragsprüfung

– Juristische Grundlagen, insbesondere Neues Bauvertragsrecht 2018 – Vertragstypen – Anspruchsgrundlagen und -voraussetzungen – Prüfbarkeitskriterien – Schlüssigkeitskriterien

– Baubetriebliche Grundlagen – Kalkulation – Terminplanung – Ressourcenplanung – Prüfung von Sachnachträgen – Prüfung von Bauzeitnachträgen

Effiziente Nachtragsprävention – Sachgerechte Nachtragsprüfung – unter besonderer Berücksichtigung des Neuen Bauvertragsrechts 2018

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Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B und § 650c BGB n.F.

Referent: Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkes, ö.b.u.v. Sachverständiger, Braunschweig

Datum: Donnerstag, 05.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Lindner Congress Hotel, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Nachweis und Prüfung aus baubetrieblicher Sicht

Baubetriebswirtschaft

Dipl.-Wirtsch.-Ing. Frank A. Bötzkesist von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffent-lich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen und Inhaber des Baubetriebli-chen Ingenieurbüros Bötzkes (BIB) in Braunschweig. Für die am Bau Beteiligten erstattet er Privat-, Schieds- und Gerichtsgutachten zu Bauablaufstörungen, ver-

zögerter Vergabe, Leistungsänderungen und Kündigungsabrech-nungen. Der Referent führt seit Jahren baubetriebliche Seminare bei Verbänden, öffentlichen Bauverwaltungen sowie Unternehmen durch und ist Autor baubetrieblicher Fachveröffentlichungen. Schließlich wurde der Sachverständige als Streitlöser durch den Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e. V. und die Deutsche Ge-sellschaft für Baurecht e. V. sowie durch die Deutsche Gesellschaft für Außergerichtliche Streitbeilegung in der Bau- und Immobilien-wirtschaft e. V. in die Streitlöserlisten für Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgericht und Schiedsgutachtenverfahren aufgenommen.

Teilnehmerkreis

Bau- und Projektleiter, Baukaufleute, bauüberwachende Architek-ten und Projektsteuerer, öffentliche Auftraggeber, Bauträger, Sach-verständige und Auftragnehmer aus der Bauwirtschaft, Baujuristen.

Ziel

Die Geltendmachung von Nachtragsforderungen ist heute üblich, da es immer wieder zu erforderlichen Änderungen oder zusätzlichen Leistungen bei der Ausführung kommt, die bei der Ausschreibung nicht bekannt waren. Da die Nachtragsforderungen nach Vertrags-abschluss außerhalb des Wettbewerbs geltend gemacht werden, hat die VOB/B das Prinzip der Preisfortschreibung „Guter Preis bleibt gu-ter Preis, schlechter Preis bleibt schlechter Preis“ entwickelt. Hierüber gibt es immer wieder Streit, wie die Preisfortschreibung durchzufüh-ren ist. Seit den höchstrichterlichen Urteilen zur Preisspekulation im Jahr 2008 wird teilweise auch diskutiert, das Modell der Preisfort-schreibung durch eine Preisbildung auf der Grundlage tatsächlicher Ist-Kosten zu ersetzen. Mit dem neuen Bauvertragsrecht, welches ab dem 01.01.2018 gemäß BGB anzuwenden ist, wurde das einseitige Anordnungsrechts des Auftraggebers, welches es bisher nicht im BGB, sondern nur in der VOB/B gab, eingeführt. Als Folge dieses An-ordnungsrechtes wurde dann im BGB auch die Vergütung dieser Nachtragsleistungen geregelt. Darin ist die Vergütung mit der For-mulierung „tatsächlich erforderliche Kosten“ vorgegeben worden, welche grundsätzlich anders ist als die Preisfortschreibung gemäß VOB/B. Aus baubetrieblicher Sicht stellt sich nun die spannende Fra-ge, wie die Rechtsprechung diese Formulierung auslegen wird. Im Seminar werden die Grundlage und Schwierigkeiten der Preisfort-schreibung gemäß VOB/B und die Vergütung gemäß „tatsächlich er-forderlicher Kosten“ gemäß BGB ab 01.01.2018 an konkreten Beispie-len erläutert. Hierdurch sollen Auftragnehmer in die Lage versetzt werden, berechtigte Nachtragsforderungen angemessen geltend machen zu können sowie Auftraggeber, solche Forderungen ange-messen prüfen zu können. Weiterhin wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie Vergütungsanpassungen bei Mengenabweichungen und ein Gemeinkostenausgleich zu berechnen sind. Schließlich wird aus baubetrieblicher Sicht erläutert, wie die Eskalation des Bauver-trages, die Kündigung, abzurechnen ist.

Themen

1. Baurechtliche Grundlagen – VOB und BGB – Nachweis- und Prüfungspflichten

2. Grundsätze der Kalkulation in der Bauwirtschaft – Kostenelemente der Kalkulation – Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation und Kalkulation über die Endsumme – Urkalkulation, Auftragskalkulation, Nachtragskalkulation

3. Vergütungsanpassungen gemäß VOB/B – § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B: Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – § 2 Abs. 5 VOB/B: Grundsätze der Preisfortschreibung bei geänderten Leistungen (Über- und Unterkalkulation) – Lohn- und Stoffpreisänderung durch Bauzeitverschiebung – § 2 Abs. 6 VOB/B: Besondere Vergütung für zusätzliche Leistungen – Praxisbeispiele

4. Vergütungsanpassungen gemäß neuem Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 – § 650a BGB: Bauvertrag – § 650b BGB: Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers – § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen – ortsübliche und angemessen Vergütung gemäß § 632 BGB – tatsächliche Kosten – tatsächlich erforderliche Kosten gemäß § 650c BGB

5. Mengenänderungen und Gemeinkostenausgleich – § 2 Abs. 3 VOB/B: Mengenänderungen – Fortschreibung der Gemeinkosten für Bauzeitverlängerung

6. Teilkündigung und Gesamtkündigung – § 2 Abs. 4 VOB/B: Selbstübernahmen durch den Auftraggeber – § 6 Abs. 7 VOB/B: Kündigung bei 3-monatiger Unterbrechung – § 8 Abs. 1 VOB/B: Freie Kündigung durch den Auftraggeber – § 8 Abs. 3 VOB/B: Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund – § 9 VOB/B: Kündigung durch den Auftragnehmer

7. Sonderfälle im Nachtragsmanagement – § 2 Abs. 7 VOB/B: Pauschalpreise – § 2 Abs. 8 VOB/B: Leistungen ohne Auftrag – § 2 Abs. 9 VOB/B: Planungsleistungen – § 2 Abs. 10 VOB/B: Stundenlohnarbeiten

8. Streitlösung – Wirtschaftsmediation – Schlichtung – Adjudikation – Schieds- gutachten – Schiedsgericht

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Bautechnik

Prof. Dr.-Ing. Manfred Puchewar von 1999 bis 2012 Professor für Bauverfahrens-technik an der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, am Fachbereich Duales Studium. 2001 wurde er von der IHK Berlin für das Fachgebiet „Schä-den an Gebäuden“ öffentlich bestellt und vereidigt. Schwerpunkte der Sachverständigentätigkeit sind

Schadens- und Schiedsgutachten sowie Mängelbewertungen bei Ab-nahmen und Qualitätsbegleitungen. Insbesondere steht die hohe Bauqualität beim Schlüsselfertigbau im Vordergrund des Interesses. Veröffentlichungen über Mängelmanagement, Oberflächenqualitä-ten und das Lehrbuch „AVA-Praxis“ runden die Tätigkeit ab.

Teilnehmerkreis

Alle Planer und Bauleiter, die Mängel im Vorfeld und während der Bauausführung vermeiden müssen; Projektverantwortliche, die den Überblick über Kosten und dauerhafte Konstruktionen nicht verlie-ren wollen und alle, die eine Auffrischung ihres Wissens über täglich auftretende Mängel, Schäden und Fehler am Bau vertragen können.

Ziel

In möglichst breitem Dialog mit den unterschiedlichen Teilnehmern werden die wesentlichen Mangel- und Schadensarten vorgestellt, bewertet und Hinweise zur Vermeidung gegeben. Die Teilnehmer werden so mit neuen und bekannten Mängeln konfrontiert und in die Lage versetzt, Abweichungen bereits im frühen Planungsstadi-um zu erkennen und zu vermeiden. Ziel ist es, unabhängig von Nor-men und Regelungen problembehaftete Details und Bauweisen zu planen und früh zu erkennen, welche Einflüsse schadensträchtig sind, um hier rechtzeitig gegensteuern zu können.

Themen

1. Überblick Baustoffe und Materialverhalten

– Last oder Zwang? – Typische Schadensauslöser – Kriechen und Schwinden – die unterschätzten Langzeit- verformungen 2. Bauen nach Normen oder nach den erforderlichen Regeln der Technik?

– Einordnung der zugrunde liegenden Regeln der Technik – allgemein anerkannte Regeln der Technik und Stand der Technik – Einordnung Normen und erforderliche Sonderlösungen

Referent: Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

Datum: Dienstag, 24.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Berlin Hbf., Berlin Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bauschäden von A bis ZMängel erkennen – Mängel vermeiden

3. Bauwerksabdichtungen, Neu- und Altbau

– WU-Wannen: hochwertig genutzt und Anforderungen an die Dichtigkeit – Bitumen- und PMBC (KMB)-Abdichtungen: von Mängeln zu Schäden – Grundlagen der erforderlichen Qualitätssicherung – Altbaukeller: Wie dicht muss der Keller sein?

4. Balkone, Terrassen, Außentreppen

– Weniger Sanierungen! Anforderungen und dauerhafte Lösungen in Neubau und Bestand – Aus Fehlern lernen – der Blick über den Teller- und Terrassenrand – Details: Geländer und Abdeckungen: Wie geht es DIN-gerecht und mangelfrei? – Schwellen: Welche Aufkantungshöhen?

5. Putze – innen und außen

– Grundlagen: mechanische Grundsätze, Beanspruchungen – Außenputze: – jeder Riss ein Schaden? – Nachbehandlung – der Feind der Bauzeit – Innenputze: – Dünnlagenputze und Toleranzen – Schnelles Bauen – späte Schäden

6. Neue Bauweisen – große Formate – neue Herausforderungen

– Mauerwerk geklebt statt verfugt: rissefrei möglich? – Große Fliesen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik? – Neue Mängel und Folgen für den Bauablauf

7. Wärme- und Feuchteschutz

– Praxismängel statt ENEV-Theorie: Ist immer der Nutzer schuld? – Weniger heizen und schimmelfrei wohnen: Geht das? – Wohnungslüftung – welche, wann, wie? – Typische Mängel bei Neu- und Umbau

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Referent: Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße

Datum: Mittwoch, 25.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Anerkannte Regeln der Technik –Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs

Bautechnik

NEU

Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöllerist Honorarprofessor für Bauschadensfragen an der Universität (KIT) in Karlsruhe. Er ist Gesellschafter des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und an-gewandte Bauphysik (AIBau) und leitet die jährlichen Aachener Bausachverständigentage. Weiterhin ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- &

Baurecht“ sowie der „Baurechtlichen und -technischen Themen-sammlung“.

Teilnehmerkreis

Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Baujuristen, Bau-unternehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistun-gen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Baubehörden.

Ziel

Im Bauwesen haben die anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T.) eine zentrale Bedeutung, sie sind bei allem, was gebaut wird, zu be-achten. Sie lassen sich als Mindeststandard sogar durch vertragliche Einzelvereinbarungen i.d.R. nicht aushebeln, da mit ihnen die Ge-brauchstauglichkeit verbunden wird. Nur bei Klarheit darüber, dass die Verwendungseignung und Brauchbarkeit nicht erwartet werden darf, wäre das Unterschreiten dieses Standards denkbar.

Jeder Baubeteiligte spricht von a.R.d.T, aber keiner weiß so recht, was sich hinter diesem Begriff verbirgt, weil es sich um einen unbe-stimmten Begriff handelt, der im Einzelfall mit Leben zu füllen ist. Nicht selten werden kurzerhand DIN-Normen und andere Regelwer-ke mit a.R.d.T. kritiklos gleichgesetzt, was aber noch nicht einmal von den Regelwerkverfassern gewollt und beabsichtigt ist. Wie aber ist vorzugehen, um Willkür zu vermeiden?

Der Vortrag setzt sich anhand von zahlreichen Beispielen ausführlich mit den unterschiedlichen Aspekten der a.R.d.T. auseinander, da dieser Begriff situationsabhängige Bedeutung hat. Eine a.R.d.T. in einem Fall kann in einem anderen keine sein.

Themen

1. Bedeutung von a.R.d.T im Werkvertrag, verschuldensunabhän- gige Erfüllung und verschuldensabhängige Ansprüche

2. Konstellationen: Prognose, Retrospektive

3. Bedeutung von DIN-Normen und Regelwerken in Bezug zu a.R.d.T.

4. Paradigmenwechsel: Vorschläge zur Inhaltsbestimmung

5. Erläuterungen an Beispielen: Algen an Fassaden, Abdichtungen auf Bodenplatten, Gefälle von Flachdachabdichtungen, Innenraumabdichtungen, Niveaugleiche Schwellen

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Referent: Udo Ernst, Wiesbaden

Datum: Mittwoch, 09.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz in der Praxis

Bautechnik

NEU

Udo Ernstist seit über 14 Jahren im Bereich Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz tätig. Er führt als Berater und Referent, mit über 50.000 m² selbst ausgeführter Graffitientfernung und Graffitischutz, europaweite Schulungen und Beratungen durch. Herr Ernst ver-fügt über weitreichende Erfahrung im Bereich Anti-

Graffiti-Systeme, Fassadenreinigung, Abwasserbehandlung und Gebäudereinigung.

Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Bauhandwerker, Führungskräf-te der Branchen Facility Management, Hauswartung, Entscheidungs-träger in Ingenieurbüros, Mitarbeiter in Stadt- und Bauämtern, Hausverwaltungen.

Ziel

Das Thema Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz gewinnt zur heu-tigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Es sind immer mehr unliebsa-me Schmierereien vorhanden, die entfernt werden müssen. Trifft es den eigenen Arbeitsbereich sollte man Bescheid wissen, wie man gegen diese Graffiti vorgehen kann, ohne den Schaden zu vergrö-ßern. Im Seminar werden Grundlagen vermittelt, die Schäden durch eine unsachgemäße Graffiti-Entfernung oder Graffiti-Schutz vermei-den. Ziel des Seminars ist eine professionelle Herangehensweise an das Thema Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz.

Themen

1. Spezifikation und Einteilung von Untergründen, sowie deren Besonderheiten

2. Problem-Untergründe

3. Erkennen und Einteilen von Farbmitteln

4. Arten der Graffiti-Entfernung und des Graffiti-Schutzes

– Vor- und Nachteile – Kosten

5. Grundlagen der Graffiti-Entfernung

6. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Graffiti- Entfernung und beim Graffiti-Schutz

7. Typische Probleme und Schadensbilder bei der Graffiti- Entfernung und beim Graffiti-Schutz

8. Gefahrenanalyse

9. Auswahl des richtigen Graffiti-Schutzes

10. Graffiti-Schutz im Wunschfarbton

11. Kostensenkung durch Integration des Graffiti-Schutzes in Malerarbeiten

12. Alternativer Graffiti-Schutz

13. Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungsunterlagen

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vBautechnik

Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenzist Partner einer Ingenieurgemeinschaft mit den Be-ratungsschwerpunkten Bauphysik, Bau- und Raum- akustik, Immissionsschutz, Erschütterungsschutz; ö.b.u.v. Sachverständiger für Schallschutz im Hoch-bau; Inhaber einer VMPA-anerkannten Schall-mess-Stelle; Professor (em.) für Bauphysik und Bau-

konstruktion der Hochschule Bochum, Fachbereich Architektur; Referent auf Fortbildungsseminaren für Architekten, Ingenieure u. a.; Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutzes.

Teilnehmerkreis

Architekten und Bauingenieure, Projektsteuerer, Mitarbeiter der Bauverwaltung und der Bauabteilungen der Industrie sowie Investo-ren, Baubetreuer, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger und Ge-neralunternehmer.

Ziel

Schallschutzmängel sind die Folge von Planungs- und Ausführungs-fehlern, die auf nicht ausreichende Kenntnis schalltechnischer und rechtlicher Zusammenhänge zurückzuführen sind. Vielfach verhin-dert fehlendes Problembewusstsein die rechtzeitige Einbeziehung schalltechnischer und rechtlicher Aspekte in die Planung. Im Vorfeld der Planung führt eine falsche Einschätzung der geschuldeten Leis-tung zu falschen Planungsentscheidungen und damit zu Bauprozes-sen über Schallschutzmängel.

Ziel des Seminars ist deshalb zum einen, den bauordnungsrechtlich einzuhaltenden und den – getrennt hiervon zu betrachtenden – zivil-rechtlich geschuldeten Schallschutz im Sinne der anerkannten Regeln der Technik des Schallschutzes zu verdeutlichen. In diesem Zusam-menhang werden auch die neue DIN 4109 2016/2018 sowie die gängi-gen Regelwerke zum baulichen Schallschutz vorgestellt und disku-tiert. Zum anderen sollen schalltechnische Prinzipien und Nachweis- methoden sowie typische Schallschutzmängel anschaulich behan-delt und Planungs- und Konstruktionshinweise zur Vermeidung dieser Mängel gegeben werden.

Für eigene Fragen und Diskussionen ist ausreichend Zeit vorgesehen.

Themen

Referent: Prof. Dipl.-Ing. Rainer Pohlenz, ö.b.u.v. Sachverständiger, Aachen

Datum: Montag, 21.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Schallschutz von Innenbauteilen ausrechtlicher und technischer Sicht

1. Vertraglich geschuldeter Schallschutz

Bauordnungsrechtlicher Schallschutz; zivilrechtlich geschul- deter Schallschutz bei unterschiedlichem Komfort- und Qua- litätsniveau; anerkannte Regeln der Technik

2. Schallschutz-Regelwerke als Planungshilfen

DIN 4109, VDI 4100, DIN SPEC 91314, DEGA-Empfehlung 103; Richt- und Grenzwerte, Beurteilungskriterien

3. Schallschutz von Wohnungstrennwänden

Schallschutznachweis DIN 4109-2; Ursachen typischer Schallschutzmängel; Schallnebenwegübertragung über leichte Außen- und Innenwände

4. Schallschutz von Reihenhaustrennwänden

Schallschutznachweis DIN 4109-2; Masse-Feder-Masse-Systeme; Bedeutung der Fuge, der Wandschalen und des Fundaments für die Schalldämmung

5. Betondecken mit schwimmendem Estrich

Schallschutznachweis DIN 4109-2; positive und negative Wirkung von schwimmenden Estrichen; Schallbrücken, deren Wirkung und Strategien zu ihrer Vermeidung

6. Treppen im Geschosswohnungsbau

Schallschutznachweis DIN 4109-2; Notwendigkeit von Entkopplungsmaßnahmen; Schallbrücken, deren Wirkung und Strategien zu ihrer Vermeidung

7. Leichte Stahl-Holz-Treppen

Wirkung von Schalldämm-Lagern; Möglichkeiten zur Verringerung von tieffrequenten Trittschallübertragungen

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vBautechnik

Dipl.-Ing. Oliver Eschmann ist seit dem Jahr 2000 öffentlich bestellter und verei-digter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Neben seiner Sachverständigentätigkeit und der Lei-tung des Büros „Eschmann Sachverständige“ ist er seit vielen Jahren als Dozent und Lehrbeauftragter tätig, u.a. für den Fachanwaltslehrgang „Bau- und

Architektenrecht“ und die Justizakademie Hessen. Herr Eschmann ist Mitglied mehrerer Fachgremien, z.B. bei der IHK Darmstadt zur Überprüfung der besonderen Fachkunde für die Bestellung neuer Sachverständiger.

Teilnehmerkreis

Juristen sowie alle Berufsgruppen, die sich mit Immobilien befassen und keine umfassenden bautechnischen Kenntnisse besitzen.

Ziel

Für eine Vielzahl von Entscheidungen rund um eine Immobilie ist ein grundlegendes Verständnis der Baukonstruktion wichtig, unabhän-gig davon, ob es um die technische Bewertung der eigenen Immobi-lie, die Beurteilung von Mängeln und Schäden, um die Instandhal-tung, die Verwaltung oder den An- oder Verkauf einer Immobilie geht.

Zu den einzelnen Themenbereichen des Seminars werden Fachbe-griffe erläutert, zugehörige Regelwerke genannt und Schadensrisi-ken erörtert. Unterstützt durch praktische Beispiele werden die bau-technischen Zusammenhänge verständlich gemacht.

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer einen Einblick in die Be-reiche „Baukonstruktion“, „Bauarten“ und „Bauphysik“. Es werden die wichtigsten Fachbegriffe erläutert und die dazugehörigen Regel-werke genannt. Anhand konkreter Praxisbeispiele werden darüber hinaus Risiken bei der Umsetzung von Baumaßnahmen aufgezeigt.

Die Teilnehmer sollen durch den Besuch des Seminars in der Lage sein, Materialien, Schadensrisiken und Leistungen eigenständig zu beurteilen und einzuschätzen sowie ein sicherer Umgang mit gängi-gen bautechnischen Begriffen.

Referent: Dipl.-Ing. Oliver Eschmann, ö.b.u.v. Sachverständiger, Darmstadt

Datum: Montag, 11.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Bautechnik für Nicht-Techniker

Themen

1. Vorstellung der im Bauwesen besonders relevanten Pläne

2. Konstruktive Grundlagen zu folgenden Bauteilen: – Dächer – Wände – Fassaden – Fenster – Balkone – Keller – Treppen – Bäder

3. Aufzeigen wichtiger Regelwerke und Normen im baulichen Zusammenhang

4. Baustoffe, Materialarten und -eigenschaften

5. Typische und häufige Baufehler

6. Mängelvermeidung (z. B. bei der Sanierung von Wohngebäuden)

7. Fehlererkennung bei genutzten Immobilien

Das Seminar ist praxisorientiert: Anhand vieler Beispiele aus der langjährigen Erfahrung eines Bausachverständigen erhalten die Teilnehmer notwendige Grundlagen und Fachkenntnisse.

Die verschiedenen Techniken werden anhand konkreter Beispiele erläutert. Die Teilnehmer sollen durch den Besuch des Seminars in der Lage sein, Gebäude, Materialien, Schadensrisiken und Leistun-gen eigenständig zu beurteilen und einzuschätzen.

Jeder Teilnehmer erhält eine ausführliche Seminardokumentation. Diese enthält eine schriftliche Zusammenfassung der bearbeiteten Inhalte.

1x1 und Basiswissen der Bautechnik

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vBautechnik

Prof. Dr.-Ing. Manfred Puchewar von 1999 bis 2012 Professor für Bauverfahrens-technik an der HWR Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin, am Fachbereich Duales Studium. 2001 wurde er von der IHK Berlin für das Fachgebiet „Schä-den an Gebäuden“ öffentlich bestellt und vereidigt. Schwerpunkte der Sachverständigen-Tätigkeit sind

Schadens- und Schiedsgutachten sowie Mängelbewertungen bei Ab-nahmen und Qualitätsbegleitungen. Insbesondere steht die hohe Bauqualität beim Schlüsselfertigbau im Vordergrund des Interesses. Veröffentlichungen über Mängelmanagement, Oberflächenqualitä-ten und das Lehrbuch „AVA-Praxis“ runden die Tätigkeit ab.

Teilnehmerkreis

Bauherren, Planer, Projektverantwortliche und Bauleiter, die Mängel vor und nach der Abnahme bewerten müssen. Alle, die am kon-fliktfreien Bauen interessiert sind.

Ziel

Ausgehend von technisch-rechtlichen Grundlagen werden anhand zahlreicher Beispiele Grenzen der zumutbaren Toleranzen bei Aus-führungen und Abweichungen erörtert. Die grundlegenden Zusam-menhänge zwischen Funktion und Optik bei Bauteilen werden ana-lysiert und die Bedeutung zur Qualitätssicherung dargelegt.

In Vorbereitung auf Abnahmen und zu technischen Bewertungen werden anerkannte und allgemein übliche Berechnungsverfahren vorgestellt und gemeinsam geübt. Auf Fragen wie „Wer will schon mangelfrei bauen?“ werden Antworten gegeben. Die Teilnehmer werden mit Hilfsmitteln und Planspielen in die Lage versetzt, man-gelbehaftete Bauleistungen objektiv bewerten zu können.

Referent: Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin

Datum: Mittwoch, 20.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht

Themen

1. Schäden – Mängel – Abweichungen

– Rechtlich-technische Abgrenzung – Allgemein anerkannte Regeln der Technik – Funktion, Optik: Grundlagen unterschiedlicher Bewertungen – Ausflug in die Spieltheorie – Planungsmängel – Bewertung und Lösungen?

2. Funktionale Mängel und Abweichungen

– Grenzen der Toleranz und Machbarkeit – Minderungen erlaubt? – Mängelbeseitigungen – Beispiele Roh- und Ausbau

3. Fehlerverträglich bauen!

– Kontrollierbar planen und bauen! – Grenzen der Machbarkeit – Optische Abweichungen abwehren – wie? – Verweigerung der Abnahme? – Strategien aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht

4. Optische Mängel und Abweichungen

– Grundlagen der Bewertung – Handwerkliche Grenzen – Grenzen der Toleranz – Beispiele

5. Minderwertberechnung

– Wer will schon mangelfrei bauen? – Berechnungsverfahren: Nutzwertanalyse, Zielbaummethode – Quotierungsverfahren – Beispiele

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v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Neuerungen zu hinzunehmendenUnregelmäßigkeiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln

Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöllerist Honorarprofessor für Bauschadensfragen an der Universität (KIT) in Karlsruhe. Er ist Gesellschafter des Aachener Instituts für Bauschadensforschung und an-gewandte Bauphysik (AIBau) und leitet die jährlichen Aachener Bausachverständigentage. Weiterhin ist er Fachautor sowie Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR

Immobilien- & Baurecht“ sowie der „Baurechtlichen und -technischen Themensammlung“.

Teilnehmerkreis

Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Baujuristen, Bau-unternehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistun-gen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Baubehörden.

Ziel

Viele Streitigkeiten am Bau beziehen sich auf Abweichungen, die die Nutzbarkeit oder das Erscheinungsbild nicht wesentlich beeinträchti-gen. Im Seminar werden Verfahren vorgestellt, mit denen Minder-werte und Minderungsbeträge ermittelt werden können.

Allerdings verlieren die häufig unter vertragsunabhängigen (objek-tiven) Kriterien ermittelten, nur sehr kleinen Minderungsbeträge im-mer mehr an Bedeutung, immer öfter wird auf Schadenersatz für Nacherfüllungen abgestellt.

Das Seminar beschäftigt sich mit Neuerungen im Umgang mit Män-geln, die wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit für den Auf-traggeber oder wegen eines berechtigten Einwands eines unverhält-nismäßig hohen Aufwands nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden sollen. Um der Option der Minderung wieder Akzeptanz zu verschaffen und dem Äquivalenzgebot, das sich aus einem BGH-Ur-teil von Februar 2018 ergibt, Rechnung zu tragen, werden neue Ver-fahren unter Berücksichtigung vertragsbezogener (subjektiver) Wer-teigenschaften vorgestellt, die bisherige Techniken ergänzen und zu akzeptablen Minderungsbeträgen führen.

Die Überlegungen werden jeweils an Beispielen erläutert: Risse, Ab-weichungen in der Oberflächenstruktur, Farbe und Kratzer an Put-zen, Eindeckungen, Fliesen- und Natursteinbelägen, Fehler an Grün-dungen.

Referent: Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße

Datum: Montag, 25.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Mangel: Abweichungen vom vertraglich vereinbarter Beschaf- fenheit, als Fehler (objektiver Teil) und Unterschreitung subjektiver Werteigenschaften als Erwartung nach Art des Werks, Variantenbildung und „gleichwertige“ Bauweisen, Problembeseitigung durch Mangelausgleich

2. Berechtigung und Methoden zur Beurteilung der „Unverhältnis- mäßigkeit“, Voraussetzungen für und variable Grenzen der dreistufigen Mangelbewertung

3. Grundsätze zur Ermittlung von Minderwerten: Kumulative Teilwertbetrachtung und Schlüssel zur Minderung

4. Ausstrahlungsfaktoren: Nachvollziehbare Alternative zur Bezugsgrößenanpassung

5. Merkantiler Minderwert: falls ja, nur bzgl. der Immobilie oder auch ein Haftungsanspruch gegenüber Baubeteiligten?

Bautechnik

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vArchitekten und Ingenieure

RA Dr. Andreas Bergerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düs-seldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für

große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausge-ber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Ar-chitektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2018.

Teilnehmerkreis

Professionelle private wie öffentliche Auftraggeber und deren Be-rater: Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Projektsteuerer, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Pro-jektleiter.

Ziel

In diesem Intensivkurs werden die Auftraggeber nicht nur den rechts-sicheren Umgang mit der HOAI 2013 und dem neuen Architekten- und Ingenieurrecht des BGB vom Projektstart über den Planerver-tragsabschluss, das Anti-Claim-Management bis hin zur Prüfung der Schlussrechnung kennenlernen. Zugleich werden speziell aus Auf-traggebersicht Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI aufgezeigt und praxistaugliche Strategien vermittelt.

Themen

1. Einleitung

2. HOAI und „Projektstart“

– Honorarfreie Akquisitionstätigkeit – Stufenweise Beauftragung – „Zielfindungsphase“ nach § 650p Abs. 2, § 650r BGB

3. HOAI und Vertragsgestaltung

– Festlegung des Planungssolls – Honorarmodelle – Regelung von Planernachträgen – Vereinbarungen zu Kostenobergrenzen

4. Insbesondere: Das Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI

– Anwendungsbereich der HOAI – „Mindestsatzfreie“ Bereiche der HOAI – Zulässigkeit von Mindestsatzunterschreitungen – Verbleibende Vereinbarungsspielräume – Überschreitung der Höchstsätze

5. HOAI und Anti-Claim-Management

– Planernachträge nach HOAI 2013 und neuem BGB 2018 – Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung – Der „Planungs- bzw. Bauzeitnachtrag“ – Entfallene Leistungen

6. HOAI und Abnahme

– Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung – Abnahmeformen, Teilabnahme und Zustandsfeststellung nach BGB

7. Honorarabrechnung

– Abschlagsrechnungen – Schlussrechnung

8. Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern

– Erweiterung und Modernisierung der Leistungsbilder durch die HOAI 2013 – Der Objektbegriff in den einzelnen Leistungsbildern – Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung – „Bauen im Bestand“: Die „Mitzuverarbeitetende Bausub- stanz“ und der „Umbauzuschlag“ in den Leistungsbildern – Generalplanerverträge

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach

Datum: Mittwoch, 11.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen

INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber

Aucham 05.12.2019 in Düsseldorf.

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Architekten und Ingenieure

RA Jörn Brökerist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Heinemann & Partner, Essen. Der Referent ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ausschließlich auf diesem Gebiet tätig. Zahlreiche Fachveröffentlichungen, u. a. bei IBR, ibr-online, Baurecht und dem Formularbuch für Fachanwälte Bau- und Architektenrecht, Mitautor

im Beck’schen VOB-Kommentar (§§ 10 und 12 VOB/B). Ständiger Mit-arbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „Bau-recht“. Lehrbeauftragter für Bauvertragsmanagement an der Hoch-schule Bochum.

Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Büroinhaber sowie leitende Angestellte, Auftraggeber, Projektsteuerer.

Ziel

Die Erfahrung aus zahlreichen Baumaßnahmen zeigt, dass bei der Abwicklung von Planungsaufträgen immer wieder die gleichen Pro-bleme auftreten. Zahlreiche Streitfälle könnten vermieden werden, wenn alle Projektbeteiligten die häufigsten Fallstricke kennen und sich im Vorfeld über deren Vermeidung ausreichend Gedanken ma-chen. Viele Konflikte entstehen auch deswegen, weil Architekten und/oder Ingenieure häufig unterschätzen, welche Anforderungen von der Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere die Leistungsphase 8. Andererseits sind ebenso häufig Bauherren anzutreffen, die die An-forderungen insbesondere bei den Themen „Budgeteinhaltung“ und „Termintreue“ überspannen bzw. unberechtigte Schadensersatz-forderungen aufbauen. Ein weiteres, sehr konfliktträchtiges Thema ist seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells die Richtigkeit der Kostenberechnung geworden.

In diesem Seminar sollen die immer wieder anzutreffenden Problem-punkte aufgezeigt und Vermeidungsstrategien vorgestellt und be-sprochen werden.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Jörn Bröker, Essen

Datum: Donnerstag, 12.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Umgang mit einer strittigen Kostenberechnung

– Umgang mit einer zu hohen bzw. zu niedrigen Kosten- berechnung– Umgang mit einer Kostenberechnung von Dritten

2. Der Zuschlag für die mitverarbeitete Bausubstanz

– Abgrenzung zum Umbauzuschlag– Art und Zeitpunkt der Vereinbarung– Ermittlung der Höhe des Zuschlags

3. Der Umbauzuschlag

– Höhe des Zuschlags– Gibt es einen Mindestumbau-Zuschlag?

4. Anforderungen an eine wirksame Honorarvereinbarung

– Form der Honorarvereinbarung– Zeitpunkt der Honorarvereinbarung– Inhalt einer Honorarvereinbarung

5. Die (richtige) Ermittlung des Mindestsatzhonorars

– Das Wesen der Mindestsatzgarantie– Die richtige Berechnung der Mindestsatzgarantie– Treuwidriges Verhalten

6. Die Vergütung von Planungsänderungen

– Rechtslage HOAI 2009– Rechtslage HOAI 2013

7. Haftung für Baukostenüberschreitungen

– Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kostenkontrolle– Vertragsgestaltungs- und Versicherungsfragen– Haftung und Schadensersatz

8. Haftung für Objektüberwachung

– Einzelfälle aus der Rechtsprechung

9. Haftung bei der Vertragsgestaltung für den Bauherrn

– Einzelfälle aus der Rechtsprechung

10. Gesamtschuldnerinnenausgleich mit übrigen Baubeteiligten und Verjährung

– Rechtslage – Vermeidung der Verjährungsfalle

Die 10 häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgenund wie man sie vermeidet

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vArchitekten und Ingenieure

Themen

1. Erforderliche fachliche Leistungsinhalte nach neuem BGB (Vertragsbeispiele)

2. Auswirkungen des neuen BGB auf Planungsverträge und auf die Projektabwicklung

3. Praktische Vorschläge zu wichtigen Leistunginhalten/ Vertragsregelungen

4. Honorarberechnung/Beispiele bei Planungsänderungen

5. Besonderheiten zu Kostenrisiken bei Umbauten

6. Methoden und Berechnungsbeispiele zur mitverarbeiteten Bausubstanz

7. Herleitungen zur Höhe des Umbauzuschlags und zur Honorarzone

8. Honorar bei Terminverzögerungen, Zeithonorar beim Bauen im Bestand

9. Besonderheiten der Generalplanung bei Umbauten

Referent: Architekt Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemon, ö.b.u.v. Sachverständiger, Kassel-Vellmar/Berlin

Datum: Dienstag, 17.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Besonderheiten bei Planungsverträgen und Honorarberechnungen bei Umbauten Nach neuem BGB und HOAI

10. Beispiel für eine Honorarvorauskalkulation, z. B. bei Schwel- lenwertermittlung oder Pauschalhonoraren bei Umbauten

11. Risikovermeidung mit Pauschalhonoraren beim Bauen im Bestand

12. Honorarauswirkungen unterschiedlicher Honorarregelungen beim Bauen im Bestand und Ermessensspielräume für Streit- beilegungen

Dipl.-Ing. Klaus-Dieter Siemonist Architekt und von der IHK Kassel öffentlich bestell-ter und vereidigter Sachverständiger für Architekten-leistungen und Honorare. Er verfügt über langjährige Erfahrung als praktischer Architekt im Krankenhaus-bau, Sachverständiger, Projektsteuerer und Berater bei Großprojekten. Der Referent ist Verfasser des in

der 5. Auflage vorliegenden Fachbuchs „Baukostenplanung“ und des in der 7. Auflage erschienenen Fachbuchs „HOAI-Praxis“ sowie Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen (9. Auf-lage) und kann zahlreiche Veröffentlichungen in Fachzeitschriften vorweisen. Außerdem war Herr Siemon als ARGE-Partner am HOAI 2013-Gutachten für das Bundeswirtschaftsministerium beteiligt. Da-rüber hinaus war er im Rahmen eines Forschungsauftrags zur HOAI für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung bei der Bewertung von Leistungen tätig. Herr Siemon ist Lehrbeauftragter für Projektmanagement an der Technischen Universität Braun-schweig.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche und private Bauherren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen.

Ziel

Ziel des Seminars ist der fachgerechte Abschluss von Planungsverträ-gen unter Berücksichtigung des neuen BGB. Darüber hinaus wird der sichere Umgang mit Besonderheiten der Leistungs- und Honorarfra-gen bei Umbauten nach neuem BGB ausführlich behandelt. Dabei wird auch der intensive Zusammenhang von technischen Notwendig-keiten einerseits und vertraglichen oder gesetzlichen Regelungen anderseits behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die ord-nungsgemäße Honorarberechnung beim Planen und Bauen im Be-stand. Es werden zahlreiche Berechnungsbeispiele (auch: Mitverar-beitete Bausubstanz) und methodische Vorgehensweisen für das Tagesgeschäft vorgestellt. Schließlich werden honorarbezogene Er-messensspielräume aufgezeigt, die für Streitbeilegungen geeignet sind.

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vArchitekten und Ingenieure

RA Prof. Dr. Heiko Fuchsist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwäl-te mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frank-furt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauver-trags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvor-schriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteue-rer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber, Baujuristen, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.

Ziel

Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorar-managements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Architekten und Ingenieure stets gestiegen. Auftraggeber se-hen sich daher spätestens seit diesem Zeitpunkt einem immer in-tensiver werdenden Claimmanagement der von ihnen beauftrag-ten Planer ausgesetzt. Durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder einerseits so-wie der Konzentration der Honoraranpassungsvorschriften in § 10 HOAI andererseits wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Honorarnachträge entscheidend geändert. Nunmehr gilt für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planerverträge das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer tiefgreifende Neuregelungen mit sich bringt.

Das Seminar zeigt das Zusammenspiel von schuldrechtlichen, hono-rarrechtlichen und vertraglichen Regelungen zu Planernachträgen auf, gibt wertvolle Hinweise zu kooperativen und streitvermeiden-den vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung und verdeutlicht effiziente und praxistaugliche Strate-gien zur Durchsetzung oder Abwehr dieser Nachträge. Einen weite-ren Schwerpunkt bilden Ansprüche des Planers wegen verlänger-tem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf, ins- besondere aus § 642 BGB. Der Seminarinhalt ist weitestgehend

unabhängig vom Ausgang des wegen der HOAI laufenden Vertrags-verletzungsverfahrens vor dem EuGH.

Themen

1. Einleitung

– (Neue) Motive für Planernachträge – Elementare Prinzipien des Nachtragsmanagements – Dokumentation

2. Kalkulation von Honorarangeboten

3. Planungssoll als Nachtragsbasis – Bedeutung des § 650p BGB – Leistungsziele (Planungsgrundlagen) – Leistungsumfang – Leistungsablauf – Bedarfsplanung

4. § 7 HOAI und nachträgliche Honorarvereinbarungen

5. Preisrahmenrecht

– Gesamtvergleichsbetrachtung

6. Stufenvertrag und neue HOAI

7. Kein Nachtragspotential: Vergütungsneutrale Überarbeitung und Optimierung der Planung

8. Anordnungsrechte des Auftraggebers

9. Honorarfolgen Änderung Leistungsumfang und -ziele

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

Datum: Donnerstag, 19.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013Aktives Honorarmanagement unter Berücksichtigung des gesetzlichen, vertraglichen und honorarrechtlichen Rahmens

10. Entfallene Leistungen

11. Verlängerter oder gestörter Planungszeitraum

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Dr. Lutz Nepomuckist Partner der Kanzlei GAZEAS NEPOMUCK Rechts-anwälte PartG mbB in Köln. Er verteidigt und berät Personen sowie Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Des Weiteren berät Dr. Nepo-muck in Fragen strafrechtlicher Compliance, mit ei-nem Schwerpunkt in der Bauindustrie. Dies umfasst

Aufbau und Optimierung von Compliance Management Systemen, Risikoanalysen, Inhouse-Schulungen, den Entwurf von Verhaltens-richtlinien, die Durchführung systematischer Compliance Audits so-wie verdachtsbezogener interner Untersuchungen. Dr. Nepomuck berät zudem als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®) im Datenschutzrecht. Er hält regelmäßig Vorträge/Seminare und veröf-fentlicht zu Themen des Wirtschaftsstrafrechts und der strafrecht- lichen Compliance.

Teilnehmerkreis

Architekten und beratende Ingenieure.

Ziel

Die Baubranche, in der sich Architekten und beratende Ingenieure bewegen, ist aus verschiedenen Gründen in besonderem Maße an-fällig für Gesetzesverstöße. Korruptionsdelikte, Submissionsabspra-chen und Kartellverstöße beschäftigen die staatlichen Verfolgungs-behörden regelmäßig. Doch auch der in der Bauindustrie häufige Einsatz von Fremdpersonal sowie Betrugssachverhalte bergen in der Praxis oftmals unterschätzte Risiken. Es drohen Kriminalstrafen, Geld-bußen, Registereinträge, Vergabesperren und Schadenersatzansprü-che heute mehr denn je.

Architekten und beratende Ingenieure sind von zwei Seiten mit die-sen Risiken konfrontiert. Einerseits müssen sie sich selbst rechtmäßig verhalten und dafür Sorge tragen, dass eigene Angestellte keine Rechtsverstöße begehen. Andererseits sind sie insbesondere bei ih-ren Tätigkeiten in den Leistungsphasen 7 und 8 verpflichtet, Schäden abzuwenden, die ihren Auftraggebern durch rechtswidriges Handeln eingesetzter Bauunternehmen entstehen. Daher gilt es, die typischen mit Strafen bedrohten und den Auftraggeber schädigenden Rechts-verstöße als solche zu erkennen und damit richtig umzugehen.

Des Weiteren hat der Datenschutz aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen DS-GVO in allen Branchen, und somit auch für Ar-chitekten und beratende Ingenieure, erheblich an Bedeutung gewon-nen. Bei Verstößen drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Angemessene Compliance Maßnahmen schützen vor diesen Folgen. Das Seminar wird die Teilnehmer anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis für die branchentypischen Compliance- Risiken sensibilisieren und Maßnahmen zur Risikominimierung auf-zeigen. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Referent: RA Dr. Lutz Nepomuck, Köln

Datum: Dienstag, 24.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Compliance-Risiken für Architekten und beratende Ingenieure

Themen

1. Einleitung

2. Rechtsrisiken bei Compliance-Verstößen

– Persönliche Sanktions- und Haftungsrisiken – Rechtsrisiken für Unternehmen – Unzureichende Compliance Maßnahmen als Risiko – Vergabesperren und neues Wettbewerbsregister

3. Korruptionsdelikte

– Überblick Korruptionstatbestände und gesetzliche Neue- rungen – Erscheinungsformen, Praxisfälle und Entdeckungsrisiken

4. Kartellverstöße

– Preis- und Angebotsabsprachen – Woran erkennt man Submissionsabsprachen? – Kartellrechtswidrige Bildung einer BIEGE/ARGE – Unzulässiger Informationsaustausch

5. Betrugssachverhalte

6. Fremdpersonaleinsatz

– Einsatz von Scheinselbständigen – Scheinwerkverträge – Mindestlohnverstöße auf Nachunternehmerebene

7. Datenschutzrecht

– Bedeutung der DS-GVO – Überblick datenschutzrechtliche Pflichten – Praxis- und Risikoschwerpunkte

8. Weitere baubranchentypische Delikte

9. Compliance-Maßnahmen als Mittel der Haftungsreduzierung

– Wesentliche Bestandteile eines Compliance-Management- Systems – Baubranchenspezifische Elemente

Architekten und Ingenieure

NEU

Korruption, Submissionsabsprachen und weitere Delikte – Datenschutz nach DS-GVO – Haftungs- und Sanktionsrisiken – Compliance Maßnahmen – Wettbewerbsregister – Verhalten bei Durchsuchungen

10. Richtiges Verhalten bei behördlichen Überprüfungen

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Architekten und Ingenieure

v

RA Dr. Robert Elixmannist Rechtsanwalt der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB und spezialisiert auf das Bau- und Architektenrecht mit Schwerpunkt BIM-Projekte. Er beriet bereits diverse Bauherren, Architekten, Bau-firmen, Bauproduktehersteller und BIM-Manager so-wie die Bundesministerien für Verkehr und Digitale

Infrastruktur (Arbeitsgemeinschaften INFRABIM und BIM4INFRA2020) und des Inneren, für Bau und Heimat (zus. m. planen-bauen 4.0) zu BIM. Er ist Mitglied des Arbeitskreises BIM des Deutschen Verbands für Projektmanagement (DVP) und Dozent in den Masterprogram-men „BIM-Professional“ der TU München School of Management und der Akademie der Ruhr-Universität Bochum sowie innerhalb der Vorlesungsreihe „Digitale Methoden in der TGA“ an der RWTH Aa-chen.

Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, BIM-Manager, Bauher-ren, Investoren, Bauunternehmen und Baujuristen.

Ziel

Vermittlung der notwendigen Kenntnisse, um u. a. den Planungs-prozess eines Bauwerks unter Verwendung der Methode Building Information Modeling als Architekt oder Ingenieur umzusetzen, als Auftraggeber eine informierte Entscheidung über den Umfang der Anwendung von BIM im Projekt zu treffen, als Projektsteuerer ein Gespür für den BIM-Planungsprozess und dessen Steuerungs-bedarf zu entwickeln, als Baujurist den BIM-Planungsprozess ver-traglich auszugestalten und zu begleiten, als Bauunternehmer den Mehrwert einer BIM-Planung für die Ausführung zu bewerten und als BIM-Manager andere Praxiserfahrungen aufzunehmen und für rechtliche Risiken, insbesondere die Schnittstelle zur Pla-nerhaftung, sensibilisiert zu werden. Der Dozent orientiert sich dabei an den Standards, wie sie sich zunehmend am Markt durch-setzen und in den Handreichungen von BIM4INFRA2020 zur Um-setzung des Stufenplan Digitales Planen und Bauen des BMVI, der VDI 2552: Blatt 10: AIA, BAP sowie in Eschenbruch/Leupertz, BIM und Recht, zum Ausdruck kommen.

Themen

1. Einführung

– Technische Grundlagen und Begriffe – Stand der BIM-Einführung in Deutschland – Rollen und Verantwortlichkeiten in BIM-Projekten

2. Planung

– Vertrags- u. Vergabestrukturen, inbes. AIA u. BAP – Besondere Vertragsbedingungen BIM – BIM-Leistungsbilder – BIM und HOAI – Haftungsfragen – Urheberrecht

3. BIM-Management

– Inhalt, Schnittstellen – Rechtsnatur des BIM-Managementvertrags – Haftung/Versicherung

4. Projektsteuerung

– Leistungsbild – Rechtsfragen

5. Bauausführung

– BIM-Anwendungsfälle – Rechtsfragen

6. Betrieb

– BIM-Anwendungsfälle – Rechtsfragen

7. Ausblick

Referent: RA Dr. Robert Elixmann, Düsseldorf

Datum: Donnerstag, 10.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Rechtliche Rahmenbedingungen des Building Information Modeling (BIM)

NEU

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vArchitekten und Ingenieure

RA Prof. Dr. Heiko Fuchsist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwäl-te mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frank-furt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauver-trags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvor-schriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechtsan-wälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Inhouse-Baujuris-ten, Claim-Manager.

Ziel

In diesem Intensivkurs werden die Architekten und Ingenieure im rechtssicheren Umgang mit den für die Leistungsseite wichtigen neu-en Regelungen für den Architekten und Ingenieurvertrag im BGB und der für die Vergütungsseite maßgeblichen HOAI 2013 geschult. Vom Projektstart im Vergabeverfahren oder der Akquisephase über die Zielfindungsphase, Vertragsverhandlungen und den Vertragsab-schluss bis hin zum Honorarmanagement während des Leistungszeit-raums werden speziell aus der Planersicht Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben und Spielräume der HOAI aufgezeigt und anhand von Beispielsfällen praxistaugliche Strategien vermit-telt. In einem Ausblick wird die Zukunft der HOAI beleuchtet und auf schon jetzt sinnvolle Konsequenzen für die Vertragsgestaltung hin-gewiesen. Der Seminarinhalt wird ständig um die aktuelle Recht-sprechung einschließlich des EuGH angepasst.

Themen

1. Einleitung

2. HOAI und „Projektstart“ – Honorarfreie Akquisitionstätigkeit – Stufenweise Beauftragung

3. Kalkulation von Angeboten aus rechtlicher Sicht – Kalkulationsarten – Vergütungsmodelle

4. HOAI und Vertragsgestaltung – Zielfindungsphase nach neuem Recht: Inhalt und Vergütung – Festlegung des Planungssolls – Rechtssichere Honorarvereinbarung – Teilleistungsbewertungen – Bonus-/Malus-Honorarvereinbarungen – Nebenkostenvereinbarungen – Regelungen zu Honorarnachträgen

5. Insbesondere: Das Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI – Anwendungsbereich der HOAI – „Mindestsatzfreie“ Bereiche der HOAI – Zulässigkeit von Mindestsatzunter- und Höchstsatzüberschreitungen – Verbleibende Vereinbarungsspielräume – Überschreitung der Höchstsätze – Erfolgreiche Mindestsatzklage – Stufenverträge und neue HOAI

6. HOAI und Honorarmanagement – Bedeutung des neuen Vertragsrechts im BGB – Voraussetzungen eines Honorarnachtrags – Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung – Änderungen des Leistungsumfangs – Änderung der Leistungsziele – Nachträge zur Leistungszeit – Entfallene Leistungen

7. HOAI und Abnahme – Teilabnahme nach neuem Recht – Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung – Abnahmeformen – Strategien gegen unberechtigte Abnahmeverweigerungen

8. Honorarabrechnung – Abschlagsrechnungen – Schlussrechnung

9. Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern – Erweiterung und Modernisierung der Leistungsbilder durch die HOAI 2013 – Objektbegriff in den Leistungsbildern – Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung – Umbauten und Modernisierungen: die mitzuverarbeitende Bausubstanz und der Umbauzuschlag in den Leistungsbildern – Generalplanerverträge: anrechenbare Kosten und General- planerzuschlag

10. Der Blick in die Zukunft – Vertragsverletzungsverfahren beim EuGH

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach

Datum: Donnerstag, 10.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

INTENSIVKURS: HOAI und BGB für Architekten und IngenieureMit BGB 2018, der HOAI 2013 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen

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Architekten und Ingenieure

RAin Dr. Barbara Gayist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in allen Facetten des Bau- und Architektenrechts, von der Ver-tragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen über die Projektbegleitung bei der Realisierung und Abwicklung von Bauvorhaben bis hin zu Mängel-,

Schadensersatz- und Honorarmanagement, wobei Ansprüche auch forensisch geltend gemacht bzw. abgewendet werden. Sie vertritt Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure in allen relevanten Rechtsfragen. Weiterhin ist die Referentin im Recht des Baustoffhandels tätig, insbesondere im Bereich der Beratungshaf-tung von Baustoffherstellern sowie bei Zulassungsfragen und Män-geln von Baustoffen. Frau Dr. Gay ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertragsrecht bekannt.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Baujuristen, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffent-licher Auftraggeber.

Ziel

Vorausschauende und fachlich einwandfreie Koordination ist der Dreh- und Angelpunkt eines jeden Bauprojektes. Fast immer liegen die Probleme eines nicht reibungslos verlaufenden Bauvorhabens in fehlender Schnittstellendefinition, mangelhafter Abstimmung, nicht rechtzeitiger Vorlage erforderlicher Informationen. Oftmals ist nicht einmal klar, welcher der beteiligten Planer für die Planung bestimm-ter Details zuständig ist, ob Informationen abzufragen oder unauf-gefordert beizubringen sind, wer bei wessen Leistung mitwirken muss oder diese zu prüfen hat. Auch die Bauherren sind sich vielfach ihrer zentralen Koordinationspflicht insbesondere in der Leistungs-phase 0 nicht bewusst, obwohl alle aktualisierten Regelwerke, auch das neue Bauvertragsrecht, das seit dem 01.01.2018 in Kraft ist, er-hebliches Gewicht auf die frühe Abklärung des Leistungssolls legen. Anhand einer Vielzahl entschiedener Praxisbeispiele sollen Art und Umfang von Koordinierungspflichten in den einzelnen Projektpha-sen geprüft und ihre Auswirkung auf die Haftung und Vergütung der Beteiligten aufgezeigt werden. Die einzelnen Verantwortlichkei-ten sollen gegeneinander abgegrenzt werden, ebenso die Geeignet-heit/Notwendigkeit von vertraglichen Regelungen wird erörtert.

Themen

1. Definitionen des Projektes: Die Leistungsphase 0; die zentrale Koordinationspflicht

2. Die Koordinierungspflichten des Objektplaners:

Die Koordinierungspflichten in den Planungsphasen; Koordinie- rungspflichten in der Vergabephase; Koordinierungspflichten in der Leistungsphase 8; Prüfung der Werk- und Montagepla- nung; Planungsschnittstelle zum TA-Ingenieur; Insbesondere: Terminplanung

3. Die Koordinierungspflichten des Tragwerkplaners:

Mitwirkung bei der Terminplanung; Schnittstelle zur Tätigkeit des Prüfingenieurs

4. Die Koordinierungspflichten des TGA-Planers:

Mitwirkung bei der Terminplanung (Leistungsphasen 2, 3, 5); Mitwirkung bei der Koordination der am Projekt Beteiligten (Leistungsphase 8), Schnittstelle zur Tätigkeit des Objektpla- ners und Anlagenhersteller

5. Die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers:

Darstellung der Koordinierungspflichten nach dem 5-Phasen- Leistungsbild AHO (DVP); Abgrenzung der Koordinierungs- pflichten von Organisations-, Informations-, Dokumentations- pflichten; Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Projektsteuerer, Auftraggeber und Planern; die Haftung des Projektsteuerers wegen Koordinierungspflichtverletzung

6. Die Koordinierungspflichten des Unternehmers:

Die Leitungs- und Koordinierungsverantwortung des Auftrag- nehmers gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/B; die Koordination der Nachunternehmer durch den Generalunternehmer; Abgrenzung der Koordinierungspflicht des Auftragnehmers von der Verantwortung des Auftraggebers und seiner Erfül- lungsgehilfen

Themen

1. Definitionen des Projektes: Die Leistungsphase 0; die zentrale Koordinationspflicht

2. Die Koordinierungspflichten des Objektplaners:

Die Koordinierungspflichten in den Planungsphasen; Koordinie- rungspflichten in der Vergabephase; Koordinierungspflichten in der Leistungsphase 8; Prüfung der Werk- und Montagepla- nung; Planungsschnittstelle zum TA-Ingenieur; Insbesondere: Terminplanung

3. Die Koordinierungspflichten des Tragwerkplaners:

Mitwirkung bei der Terminplanung; Schnittstelle zur Tätigkeit des Prüfingenieurs

4. Die Koordinierungspflichten des TGA-Planers:

Mitwirkung bei der Terminplanung (Leistungsphasen 2, 3, 5); Mitwirkung bei der Koordination der am Projekt Beteiligten (Leistungsphase 8), Schnittstelle zur Tätigkeit des Objektpla- ners und Anlagenhersteller

5. Die Koordinierungspflichten des Projektsteuerers:

Darstellung der Koordinierungspflichten nach dem 5-Phasen- Leistungsbild AHO (DVP); Abgrenzung der Koordinierungs- pflichten von Organisations-, Informations-, Dokumentations- pflichten; Abgrenzung der Koordinierungspflichten von Projektsteuerer, Auftraggeber und Planern; die Haftung des Projektsteuerers wegen Koordinierungspflichtverletzung

6. Die Koordinierungspflichten des Unternehmers:

Die Leitungs- und Koordinierungsverantwortung des Auftrag- nehmers gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 VOB/B; die Koordination der Nachunternehmer durch den Generalunternehmer; Abgrenzung der Koordinierungspflicht des Auftragnehmers von der Verantwortung des Auftraggebers und seiner Erfül- lungsgehilfen

Referentin: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf

Datum: Dienstag, 15.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten

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105Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Dipl.-Ing. Dirk Henningsist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der BIMwelt GmbH. Seit 12 Jahren ist er IT-Berater im Bauwesen, Qualitätsmanagement, IT-Infrastruktur, CAD, CAFM (Krankenhausbau), Berater für die Imple-mentierung von Strukturen zur Projektkommunikati-on und zur Koordination von Planungsabläufen im

Hochbau. Herr Hennings berät Bauherren zur Einführung von CAD/CAFM-Systemen inkl. planungsbegleitendem Online-Raumbuch.

Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Baujuristen, Investoren, Projektent-wickler und Bauunternehmen.

Ziel

Erlangung eines grundlegenden Verständnisses der Planungsmetho-de BIM sowie der typischen Vorteile gegenüber traditioneller Ar-beitsweise. Wie starte ich ein BIM Projekt/wie biete ich auf ein BIM Projekt an? Erfordernis von Veränderungen im Unternehmen für die Nutzung von BIM – Auswirkungen der Digitalisierung.

Referent: Dipl.-Ing. Dirk Hennings, Frankfurt a.M.

Datum: Montag, 21.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

BIM Basiskurs kompakt

Themen

1. Einführung

2. Normative Verweisungen – Richtlinien

3. Mehrwerte von BIM

4. BIM-Ziele und Anwendungsfälle

5. Objektorientierter Modellaufbau

6. Modellbasierte Qualitätssicherung

7. Grundlegende Konzepte der BIM Implementierung

Architekten und Ingenieure

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vArchitekten und Ingenieure

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Steffen Gratz, Leipzig

Datum: Dienstag, 22.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Dorint Hotel am Dom, Erfurt Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Honorarmanagement für Auftraggeber nach der HOAIUnter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Neuregelungen im BGB 2018

RA Dr. Steffen Gratz ist seit 2001 in Leipzig als Rechtsanwalt – bis 2012 für die internationale Kanzlei CMS Hasche Sigle und seit- dem in selbstständiger Tätigkeit – mit der juristischen Beratung von Architekten- und Ingenieurgesellschaf-ten, Bauherrn sowie Bauunternehmen befasst. Zu sei-nen Tätigkeitsschwerpunkten als Fachanwalt für Bau-

und Architektenrecht zählen das Architekten- und Ingenieurrecht sowie das private und öffentliche Baurecht. Neben seiner Lehrtätig-keit für die Hochschule Anhalt, die EIPOS – Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH und die Berufsakademie Sachsen – Staat-liche Studienakademie Leipzig führt Dr. Gratz seit vielen Jahren Se-minare und Schulungen bei Architekten- und Ingenieurgesellschaf-ten, Unternehmen und Industrie- und Handelskammern durch. Er veröffentlicht regelmäßig Aufsätze in der juristischen Fachzeitschrift AnwaltZertifikatOnline Bau- und Architektenrecht.

Teilnehmerkreis

Fach- und Führungskräfte von privaten und öffentlichen Bauher-ren/Auftraggebern, Projektleiter, Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Baujuristen.

Ziel

Der richtige Umgang mit der HOAI ist für private und öffentliche Auftraggeber von Architekten und Ingenieuren von wirtschaftlicher Bedeutung. Die Kenntnis der Vorgaben und Grenzen der HOAI und der hierzu ergangenen maßgeblichen Rechtsprechung ist essenziell, um im Rahmen der Beauftragung von Architekten und Ingenieuren die Spielräume der HOAI rechtskonform nutzen zu können. Das Se-minar soll Auftraggebern das hierfür notwendige Wissen zur HOAI und den seit 2018 geltenden Neuregelungen im BGB unter Verweis auf typische Vertragsbausteine und Praxisbeispiele sowie wichtige Urteile der obersten Gerichte vermitteln. Hierbei wird das Augen-merk auch auf die effiziente Bewältigung der honorarrechtlichen Folgen für den Auftraggeber beim Bauen im Bestand, bei Planungs-änderungen und Kostenvorgaben des Auftraggebers, bei verlänger-ten Planungs- und Bauzeiten, bei vorzeitiger Beendigung der Zusam-menarbeit, bei Beauftragung eines Generalplaners oder mehrerer Architekten und Fachplaner sowie beim Einsatz von BIM gelegt.

Themen

1. HOAI und unentgeltliche Akquisition – Unentgeltliche Akquisition – Anwendbarkeit der HOAI – Zwei-Phasen-Modell

2. Auftragsumfang und Honorar – Grundleistungen – Besondere Leistungen – Beratungsleistungen – Teilleistungen – Beauftragung nach Leistungsstufen – Anforderungen an Honorarvereinbarungen – Zeithonorar – Bonus-Malus-Regelung – Building Information Modeling (BIM)

3. Zulässige Abweichungen von der HOAI – Unverbindliches Preisrecht – Bindung an eine unwirksame Honorarvereinbarung – Begrenzung des Nachforderungsrisikos – Honorare außerhalb der Tafelwerte – Zulässige Unterschreitung der Mindestsätze

4. Planungsänderungen des Auftraggebers – Anordnungsrechte des Auftraggebers – Honorierung von Änderungs- und Zusatzleistungen

5. Besonderheiten beim Bauen im Bestand – Umbau- und Modernisierungszuschlag – Anrechenbare Kosten für mitzuverarbeitende Bausubstanz – Anrechenbare Kosten für wiederzuverwendende Baumaterialien

6. Kündigung des Architekten-/Ingenieurvertrages – Honorar bei freier Kündigung – Honorar bei Kündigung aus wichtigem Grund – Honorar bei Kündigung gemäß § 650r BGB

7. Kostenvorgaben des Auftraggebers – HOAI und Baukostenobergrenze – Honorierung von Einsparmodellen

8. Beauftragung mehrerer Architekten und Fachplaner – HOAI-Vorgaben – Richtiger Umgang mit der HOAI

9. Beauftragung eines Generalplaners – Honorierung bei mehreren Objekten – Kombination von Neubau, Umbau und Bestandssanierung – Generalplaner- und Koordinierungszuschlag – Honorarfolgen bei Übertragung von Teilgewerken/ Anlagengruppen

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vArchitekten und Ingenieure

RAin Sabine Freifrau von Berchemist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin und Jus- titiarin des Verbandes Beratender Ingenieure in Ber-lin. Frau von Berchem befasst sich seit mehr als 20 Jah-ren mit dem privaten Baurecht sowie dem Recht der Ingenieure. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Bera-tung in honorarrechtlichen und vertraglichen Fragen

der fast 2.000 Mitgliedsunternehmen des Verbandes Beratender In-genieure. Darüber hinaus hat Frau von Berchem das Gesetzgebungs-verfahren zur grundlegenden Novellierung der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen begleitet. Frau von Berchem hat zahlreiche Broschüren im Bereich des Honorarrechts und des pri-vaten Baurechts veröffentlicht.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Auftraggeber und Auftrag-nehmer von Bauleistungen, insbesondere bei Großbauvorhaben, Architekten und Ingenieure.

Ziel

Bis vor wenigen Jahren wurden Planungsleistungen auf der Grund- lage gegenseitigen Vertrauens zwischen Bauherr und Planer er-bracht. Dieses Vertrauensverhältnis besteht nur mehr in Ansätzen. Die Situation auf dem Bau hat sich immer weiter verrechtlicht. Be-strebungen seitens der Europäischen Kommission lassen befürchten, dass die Vergütungsvorschriften der Honorarordnung für Architek-ten- und Ingenieurleistungen bald nicht mehr verbindlich sein wer-den. Dies macht den Abschluss optimaler Ingenieurverträge noch wichtiger.

Auch wenn es oftmals nicht gelingt, einem marktmächtigen Auf-traggeber die eigenen Vertragsbedingungen vorzugeben, so muss sich der Planer zumindest der Risiken bewusst sein, die er bei der Unterzeichnung eines Vertrags eingeht. Ziel des Seminars ist es, dar-zustellen, wie ein für den Planer optimaler Vertrag aussieht, welche Regelungen man bedenkenlos unterzeichnen kann und wann es zu bedenken gilt, ob die vereinbarte Vergütung noch in einem vernünf-tigen Verhältnis zum Risiko steht. Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften des Bau- wie Planungsvertragsrechts des BGB und de-ren Auswirkungen auf die Praxis erläutert.

Themen

Der Ingenieurvertrag

1. Gestaltungsspielraum

2. Vertragsgegenstand, wesentliche Planungs- und Überwachungsziele

3. Leistungspflichten des Auftraggebers

4. Änderungsanordnung des Auftragebers

5. Vertragliche Vergütung

6. Vergütung bei geänderten Leistungen

7. Abnahme

8. Fristen und Termine

9. Kündigung, Sonderkündigungsrecht

Referentin: RAin Sabine Freifrau von Berchem, Berlin

Datum: Dienstag, 22.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Optimale IngenieurverträgeVertragsgestaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie der HOAI

10. Sicherheitsleistungen

11. Gesamtschuldnerische Haftung

12. Fälligkeit der Vergütung

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vArchitekten und Ingenieure

Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifertist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverstän-diger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würz- burg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudien- gang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Uni-versität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeit-

schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeit-schrift „BauR“, Mitherausgeber und Autor des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qua-lifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen und langjähriger Seminarreferent.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber, Projektsteuerer, Baujuristen sowie Architekten, In-genieure mit honorarrechtlichen Vorkenntnissen.

Ziel

Die HOAI ist nach wie vor Preisrecht. Deren Anwendung wird vor al-lem aber dadurch erschwert, dass im Zeitraum von wenigen Jahren drei Fassung anzuwenden sind, die in verschiedenen Vorschriften grundlegend voneinander abweichen und dadurch zu ganz unter-schiedlichen Honoraren führen können. Dabei sind viele Vorschriften der HOAI auslegungsfähig und die verschiedenen Berechnungspara-meter lassen teilweise erhebliche Beurteilungsspielräume zu, die von den Vertragspartnern genutzt werden können.

Dreh- und Angelpunkt der HOAI ist der Objektbegriff und die Objekt- abgrenzung. Das Objekt bestimmt auch eine Einordnung der Leis-tungsart, z. B als Umbau oder Neubau. Daraus ergeben sich aber auch Konsequenzen für die preisrechtliche Anwendung der HOAI, das Kostenberechnungsmodell, die anrechenbaren Kosten, die Honorar-zoneneinordnung und die Zuschläge beim Bauen im Bestand.

Referent: Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg

Datum: Mittwoch, 06.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

EXPERTENSEMINAR: HOAI für Auftraggeber

Themen

1. Regelungsinhalte aus der gesetzlichen Grundlage (§ 7 HOAI)

– Honorarvereinbarungen bei formwirksamen Verträgen – Honorarvereinbarungen bei formunwirksamen Verträgen – Ausnahmetatbestände

2. Objekte (§ 2 Nr. 1, § 6 Abs. 1, § 11 HOAI)

– Bestimmung durch den Vertragsgegenstand – Trennungsvorschriften des § 11 HOAI – Tragwerke als Objekt – Abrechnungseinheiten bei der Technischen Ausrüstung – Abgrenzungsfragen

3. Kostenberechnung und anrechenbare Kosten (§ 2 Nr. 10, §§ 4, 6, 33 HOAI)

– Kostenberechnungsmodell – Kostenvereinbarungsmodell – Fachlich allgemein anerkannte Regeln der Technik – Fassungen der DIN 276 – Ortsübliche Preise – Voll, beschränkt, bedingt anrechenbare Kosten – Besonderheiten bei den anrechenbaren Kosten

4. Das veränderte Leistungsbild (§§ 3, 34, Anlage 10 HOAI)

5. Planen und Bauen im Bestand (§ 2 Nr. 3 – 9, § 4 Abs. 3, § 6 Abs. 2, §§ 12, 36 HOAI)

6. Honorar bei Planungsänderungen (§ 10 HOAI)

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vArchitekten und Ingenieure

RA Frank Steegerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner der baurechtlich ausgerichteten Kanzlei Rechtsanwälte Steeger Partnerschaftsgesellschaft mbB in Berlin. Seit Jahren ist Herr Steeger als Referent im Bereich des Bau- und Architektenrechts tätig (Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, Kam-

mern und Verbände, Inhouse-Seminare). Er vertritt Bauherren wie auch Auftragnehmer im Rahmen von Nachtragsverhandlungen bei Baumaßnahmen jeglicher Größenordnung. Er ist Herausgeber und Kommentator des „ibr-online-Praxiskommentars HOAI“ sowie Ver-fasser zahlreicher Aufsätze in diversen Fachzeitschriften.

Teilnehmerkreis

Öffentliche und private Auftraggeber, Auftragnehmer von Pla-nungsleistungen, Baujuristen.

Ziel

Der Vortrag orientiert sich zunächst am Werkvertragsrecht mit Fokus auf die Bestimmung des Leistungssolls. Es wird dargestellt, welche Konsequenzen der Verweis auf die Leistungsbilder der HOAI 2013 mit sich bringt. Ausgehend von der geschuldeten Planungsleistung werden die Gestaltungsmöglichkeiten zur Vergütung im Geltungs-bereich der HOAI 2013 wie auch für die Fälle freier Vergütungsver-einbarung dargestellt.

Der Referent zeigt anhand von Beispielen auf, welche Lücken in der Leistungsbeschreibung und im Vergütungssystem der HOAI entste-hen und wie damit umzugehen ist. Dabei werden anhand verschie-dener Fälle Möglichkeiten besprochen und dargestellt, durch ge-schickte Vertragsgestaltung Spielräume für Nachträge zu eröffnen oder zu vermeiden.

Themen

1. Werkvertragliches Leistungssoll vs. Vergütungsrecht

– Ermittlung der vertraglich geschuldeten Leistung – Leistungsphase 0, § 650p BGB – Auslegung des Vertrags nach funktionalen Gesichtspunkten – Verwendung der Anlagen der HOAI zur Vereinbarung konkreter Teilleistungserfolge – Betrachtung der Leistungspflichten anhand ausgewählter Beispiele der Anlagen 10-15 – Leistungspflicht „Besondere Leistung“ – Vollständigkeits- bzw. Komplettheitsklauseln – Folgen der Änderungsanordnung nach § 650b BGB

2. Welche Vergütung ist für die vertragliche Leistung vorgesehen?

– Welche Möglichkeiten der Honorarvereinbarung gibt die HOAI? (Abrechnung nach § 6 HOAI; Vergütungspauschale; Vergütung nach Zeit) – Vergütung außerhalb des Geltungsbereichs der HOAI (RiFT) – Vergütung für Besondere Leistungen/Beratungsleistungen – Die unvollständige Vergütungsabrede

3. Vertragliche Nachtragsmöglichkeiten im Geltungsbereich der HOAI

– Systematik des Preisrechts der HOAI – Vergütung nach Mindestsätzen/Teilleistungserfolge (Splittingtabellen) – Objektbegriff, mehrere Objekte – Abrechnungssystem nach Kostenschätzung/-berechnung oder Baukostenvereinbarungsmodell nach HOAI, werkver- tragliche Beschaffenheitsvereinbarung über die Baukosten – Veränderung der anrechenbaren Kosten, § 10 Abs. 1 HOAI – Umgang mit veränderter mitverarbeiteter Bausubstanz, § 4 Abs. 3 Satz 1 HOAI – Veränderung der Honorarzone – Veränderung des Leistungsumfangs, Abänderung oder Wiederholung in Abgrenzung zur Optimierung, Berechnung des Mehraufwands 4. Vertragliche Nachtragsmöglichkeiten außerhalb des Geltungsbereichs der HOAI

– Geltungsbereich der HOAI, § 650q Abs. 2 BGB – Gegenständlicher Anwendungsbereich – RiFT-Tabelle – Beratungsleistungen der Anlage 1 – Besondere Leistungen der Anlage 2 – Grundzüge der Vergütung für verlängerte Bauzeit/gestörten Bauablauf

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frank Steeger, Berlin

Datum: Mittwoch, 06.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel, Leipzig Preis: 429,–Euro zzgl. 19% MwSt.

Vertragsgestaltung und Nachtrags-management des Planers Unter Berücksichtigung des neuen Bauvertragrechts – Durch geschickte Vertragsgestaltung Spielräume für Nachträge eröffnen oder vermeiden

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Architekten und Ingenieure

RA Dr. Alexander Wronna, LL.M.ist Partner der auf Bau- und Immobilienrecht spezia-lisierten Wirtschaftsrechtskanzlei KNH Rechtsanwälte. Er betreut in- und ausländische Mandanten bei kom-plexen Bauvorhaben und der Immobilienverwertung. Seine Tätigkeit umfasst die Projektierung, Vertrags-gestaltung und Durchführung von Bau- und Infrastruk-

turmaßnahmen. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Ingenieurrecht, modellbasiertes Planen (BIM) und die projektbeglei-tende Streitvermeidung/-schlichtung.

Teilnehmerkreis

Ingenieure, Sonderfachleute und Architekten, Projektsteuerer, Au-ditoren, Baujuristen, Rechtsanwälte.

Ziel

Die Haftungsrisiken von Architekten und Ingenieuren sowie Mög-lichkeiten sollen aufgezeigt werden. Dazu gehören auch die aus dem komplexen Zusammenspiel der am Bau beteiligten unterschiedlichen Planer und Sonderfachleute sowie Unternehmen resultierenden Ge-fahren der gemeinschaftlichen Haftung. Ziel des Seminars ist es, sowohl die Möglichkeiten der Haftungsvermeidung als auch der Durchsetzung und Abwehr von Haftungsansprüchen praxisnah darzustellen.

Themen

1. Leistungspflichten und die damit einhergehende Haftung

– Planungspflichten – Sachwalterpflichten – Nebenpflichten

2. Schnittstellen zwischen Objekt- und Fachplanung

– Koordination – Integrations- und Crash-Planung – Überwachung – Besonderheiten beim modellbasierten Planen (BIM)

3. Werkvertragliche Erfolge

– Grundsätze des Werkvertragsrechts – Abgrenzung von Werk- und Dienstleistungen – Mögliche Anspruchsgrundlagen und Haftungsrisiken

4. Haftung im Kostenbereich/Baukosten

– Baukostenrahmen, Obergrenzen und Garantien – Rechtsfolgen bei Kostensteigerungen – Kostenkontrolle

5. Haftung bei der Objektbetreuung/örtlichen Bauüberwachung

– Überwachungspflichten – Rechnungsprüfung und -freigaben – Umfang des Einflusses auf bauausführende Unternehmen und Weisungsrechte – Abnahmen

6. Besonderheiten beim Bauen im Bestand

– Genehmigungsrisiko – Kostenrisiko – Technisches Risiko

7. Zusammenspiel und gemeinsame Haftung mit anderen Bau- beteiligten (Bauunternehmen, Fachplanern, Sonderfachleuten)

– Gesamtschuldnerische Haftung – Strategie bei der Inanspruchnahme – Rückgriffsmöglichkeiten

8. Verjährungsfragen

– Verjährung von Haftungsansprüchen – Abnahmen- und Teilabnahmen

9. Haftpflichtversicherung

– Versicherungsschutz – Risikoausschlüsse – Verhaltensregeln im Haftungsfall

Referent: RA Dr. Alexander Wronna, LL.M., Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 12.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Planungs- und Überwachungspflichtender Architekten und Ingenieure

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v

VorsRiOLG Dr. Markus Wessel ist seit Anfang 2016 Vorsitzender Richter eines Bause-nats (einschl. Architektenhonorar und -haftung) am Oberlandesgericht in Celle. Zuvor war er Vorsitzender einer (auch: Berufungs-) Kammer am Landgericht Hannover mit Spezialzuständigkeit für die Entschei-dung über Honoraransprüche von Architekten und

Ingenieuren. Davor war er als Richter am Oberlandesgericht Celle über sechseinhalb Jahre Mitglied eines Fachsenats für Bau- und Ar-chitektenrecht. Herr Dr. Wessel ist zudem Vorsitzender des Nieder-sächsischen Berufsgerichtshofs für Architekten. Er ist durch zahlrei-che Veröffentlichungen zum Bau- und Immobilienrecht hervorge- treten und veröffentlicht auch regelmäßig in der Zeitschrift „IBR Im-mobilien- & Baurecht“. Außerdem ist Herr Dr. Wessel ständiger Mit-arbeiter bei der „ZfBR“ und Autor bei Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, u. a. zum Neuen Bauvertragsrecht (§§ 650p ff. BGB) sowie zur HOAI, zudem ist er Autor bei Thode/Wirth/Kuffer, Praxishand-buch Architektenrecht, 2. Aufl. (zur Vergütung des Architekten).

Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Bauträger, öffentliche Auftraggeber, Haftpflichtversicherer, Baujuristen, Rechtsanwälte.

Ziel

Das Architektenrecht ist geprägt durch eine komplexe Gesetzeslage – sowohl im BGB insbesondere durch das neue Bauvertragsrecht und hier vor allem die §§ 650p ff. BGB als auch im Honorarrecht durch die HOAI – und eine stark fallbezogene Rechtsprechung. Im Seminar werden sowohl die Haftungsrisiken als auch die Probleme der Hono-rarklage anhand aktueller Rechtsprechung dargestellt. Der Seminar-aufbau orientiert sich am Ablauf der Leistungserbringung von der Vertragsanbahnung über Vertragsschluss, Planung und Bau bis zur Rechnungslegung, Haftung und Sicherung von Ansprüchen.

Themen

1. Vertragsschluss – Abgrenzung zur Akquisition

2. Abgrenzung Architekten-/Werkvertrag und Dienstleistungs- vertrag

3. Preisrecht und Werkvertragsrecht

4. Honorarvereinbarungen

5. Kostenkontrolle und Baukostengrenzen

6. Honorierungsarten

7. Aufklärungspflichten des Architekten

8. Wesentliche Punkte der Vertragsgestaltung

9. Phasen der Planung

Referent: VorsRiOLG Dr. Markus Wessel, Celle

Datum: Dienstag, 19.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Hamburg Hbf., Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Dauerbrenner im ArchitektenrechtArchitektenhaftung und Honorarklage

Architekten und Ingenieure

NEU

10. Planungsänderungen

11. Umbau, Instandhaltung und Modernisierung

12. Probleme der Bauüberwachung

13. Abnahme der Architektenleistung

14. Abschlags- und Schlussrechnung

15. Kündigung

16. Vorliegen von Mängeln

17. Schadensersatz

18. Gesamtschuldnerische Haftung mit dem Bauunternehmer

19. Sicherung von Ansprüchen

20. Neues Bauvertragsrecht

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vArchitekten und Ingenieure

RA Tobias Wellensiekist Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Sozietät Melchers, Hei-delberg. Er ist auf Bau-, Architekten- und Immobilien-recht spezialisiert. Herr Wellensiek ist Mit-Autor des Kommentars “Bauvertragsrecht” (Beck, 2018), des Handbuchs „Prozesse in Bausachen“ und des

Beck’schen VOB-Kommentars, Teil B, sowie Lehrbeauftragter im Rahmen der „Zusatzqualifikation Baurecht“ und des Masterstudien-gangs „Baurecht und Baubegleitung“ an der Philipps-Universität Marburg. Seine Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung, die baube-gleitende Rechtsberatung sowie die Durchführung von Architekten- und Bauprozessen einschließlich Schiedsgerichtsverfahren. Herr Wellensiek ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“. Zudem ist er Mitglied des gemeinsamen Vorprüfungs-ausschusses der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tü-bingen auf Zulassung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Auftraggeber von Architekten- und Inge-nieurleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Änderungen der HOAI in den Jahren 2009/2013 erforderten eine komplette Umgestaltung der bisher verwendeten Verträge. Ab 01.01.2018 erfordert die Baurechtsnovelle eine erneute Umgestal-tung der Verträge.

Das Seminar soll den Teilnehmern die sich aus BGB und HOAI erge-bende Rechtslage erläutern und die sich daraus ergebenden Konse-quenzen für die Vertragsgestaltung aufzeigen. Auftraggeber, die regelmäßig Architekten- und Ingenieurleistungen vergeben, sowie Architekten und Ingenieure verwenden erfahrungsgemäß gerne „Muster“ für die Vertragsgestaltung. Es wird beleuchtet, in welchen Grenzen eine solche standardisierte Vertragsgestaltung möglich und sinnvoll ist und wann eine individualisierte Ausgestaltung des Ver-tragsinhalts geboten ist. Die Gestaltung aller wesentlichen Rege-lungsbereiche eines Architekten- bzw. Ingenieurvertrags wird – auch anhand von Formulierungsbeispielen – unter Berücksichtigung der Baurechtsnovelle erörtert. Es wird dabei anhand des typischen Auf-baus eines Architektenvertrags vorgegangen. Der Referent stellt auch aktuelle Rechtsprechung vor, sofern diese für die Vertragsge-staltung relevant ist.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek, Heidelberg

Datum: Dienstag, 26.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieur- verträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht

Themen

1. Grundlagen

– Bedeutung der HOAI – Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts – Grundsätzliche Hinweise zur Vertragsgestaltung – Erläuterungen der wesentlichen Inhalte der HOAI 2013 und der Baurechtsnovelle an den relevanten Vertragspassagen: – Theoretische Grundlagen – Was ist wichtig aus der Sicht des Auftraggebers? – Was ist wichtig aus der Sicht des Auftragnehmers? – Beispielregelungen

2. Vorgehensweise anhand eines konkreten Vertragsaufbaus Modul 1 (Parteien, Vertragsgegenstand) – § 1: Gegenstand des Vertrags

Modul 2 (Vertragsgrundlagen/Anlagen) – § 2: Vertragsgrundlagen

Modul 3 (Inhalt der Leistungen) – § 3: Beauftragte Leistungen – § 4: Allgemeine Leistungspflichten des Auftragnehmers – § 5: Sonstige Verpflichtungen des Auftragnehmers – § 6: Pflichten des Auftraggebers – § 7: Honorarvereinbarung – § 8: Besondere, andere und geänderte Leistungen

Modul 4 (Sicherung der Leistungen) – § 9: Sicherheiten für Leistungen des Auftragnehmers – § 10: Haftung, Versicherungen – § 11: Sicherheiten für Leistungen des Auftraggebers – § 12: Termine und Fristen

Modul 5 (Vertragsdurchführung) – § 13: Unterbrechung der Leistungserbringung – § 14: Zahlungen – § 15: Vorzeitige Vertragsbeendigung – § 16: Urheberrecht

Modul 6 (Sonstiges) – § 17: Erfüllungsort, Streitigkeiten Gerichtsstand – § 18: Schriftform, Salvatorische Klausel

Grundlagen – HOAI 2013 – BGB 2018 – aktuelle Rechtsprechung – Beispiele

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Architekten und Ingenieure

Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure nach der HOAIUnter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der Neuregelungen für Architekten und Ingenieure im BGB 2018

RA Dr. Steffen Gratz ist seit 2001 in Leipzig als Rechtsanwalt – bis 2012 für die internationale Kanzlei CMS Hasche Sigle und seit- dem in selbstständiger Tätigkeit – mit der juristischen Beratung von Architekten- und Ingenieurgesellschaf-ten, Bauherrn sowie Bauunternehmen befasst. Zu sei-nen Tätigkeitsschwerpunkten als Fachanwalt für Bau-

und Architektenrecht zählen das Architekten- und Ingenieurrecht sowie das private und öffentliche Baurecht. Neben seiner Lehrtätig-keit für die Hochschule Anhalt, die EIPOS – Europäisches Institut für postgraduale Bildung GmbH und die Berufsakademie Sachsen – Staat-liche Studienakademie Leipzig führt Dr. Gratz seit vielen Jahren Se-minare und Schulungen bei Architekten- und Ingenieurgesellschaf-ten, Unternehmen und Industrie- und Handelskammern durch. Er veröffentlicht regelmäßig Aufsätze in der juristischen Fachzeitschrift AnwaltZertifikatOnline Bau- und Architektenrecht.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechtsan-wälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Baujuristen.

Ziel

Die richtige Ermittlung des Honorars spielt für Architekten und Inge-nieure in der Praxis eine wichtige Rolle. Um ein auskömmliches Honorar vom Auftraggeber/Bauherrn verlangen zu können, benöti-gen Architekten und Ingenieure fundierte Kenntnisse über die grundlegenden Vorgaben der HOAI, die seit 2018 geltenden Neure-gelungen im BGB sowie die honorar-rechtlichen Besonderheiten spe-zieller Planungs- und Bausituationen, wie z.B. beim Bauen im Be-stand, bei Planungsänderungen des Auftraggebers, bei Kostenvor- gaben des Bauherrn, bei verlängerter Planungs- und Bauzeit, bei ge-stuften Aufträgen, bei vorzeitiger Beendigung der Zusammenarbeit, bei Stellung als Generalplaner, beim Einsatz von BIM etc., die im Se-minar umfassend und anschaulich anhand einer Vielzahl von Praxis-beispielen und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtspre-chung vermittelt werden.

Themen

1. Einführung – Grundsätze der HOAI – Neuregelungen im BGB 2018 – Unentgeltliche Akquisition

2. Honorarermittlung bei – Grundleistungen und Besonderen Leistungen – wiederholten Grundleistungen – Teilleistungen – Planungsänderungen des Auftraggebers – verlängerter Planungs- und Bauzeit – Beratungsleistungen – mehreren Objekten – Kombination von Neubau, Umbau und Bestandssanierung – Beauftragung nach Leistungsstufen – vorzeitiger Vertragsbeendigung

3. Spezielle Honorarbausteine – Umbau- und Modernisierungszuschlag – Anrechenbare Kosten für mitzuverarbeitende Bausubstanz – Anrechenbare Kosten für wiederzuverwendende Bau- materialien – Bonus-Malus-Regelung – Generalplaner- und Koordinierungszuschlag – Zeithonorar – Nebenkosten

4. Honorarvereinbarungen – HOAI-Vorgaben

5. Kostenbudget – HOAI und Baukostenobergrenze – Honorierung von Einsparmodellen

6. HOAI-Besonderheiten bei den Leistungsbildern – Gebäude – Freianlagen – Tragwerksplanung – Technische Ausrüstung – Ingenieurbauwerke – Verkehrsanlagen

7. Zahlungsweise – Fälligkeit des HOAI-Honorars

8. Zulässige Abweichungen von der HOAI – Unverbindliches Preisrecht – Honorare außerhalb der Tafelwerte – Zulässige Unterschreitung der Mindestsätze

9. Building Information Modeling (BIM) und HOAI

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Steffen Gratz, Leipzig

Datum: Donnerstag, 28.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Pullman Dresden Newa, Dresden Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

10. Ausblick auf die Zukunft der HOAI

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vArchitekten und Ingenieure

Dipl.-Ing. Dirk Henningsist Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der BIMwelt GmbH. Seit 12 Jahren ist er IT-Berater im Bauwesen, Qualitätsmanagement, IT-Infrastruktur, CAD, CAFM (Krankenhausbau), Berater für die Imple-mentierung von Strukturen zur Projektkommunika- tion und zur Koordination von Planungsabläufen im

Hochbau. Herr Hennings berät Bauherren zur Einführung von CAD/CAFM-Systemen inkl. planungsbegleitendem Online-Raumbuch.

RA Dr. Alexander Wronna, LL.M.ist Partner der auf Bau- und Immobilienrecht spezia-lisierten Wirtschaftsrechtskanzlei KNH Rechtsanwälte. Er betreut in- und ausländische Mandanten bei kom-plexen Bauvorhaben und der Immobilienverwertung. Seine Tätigkeit umfasst die Projektierung, Vertrags-gestaltung und Durchführung von Bau- und Infrastruk-

turmaßnahmen. Besondere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Ingenieurrecht, modellbasiertes Planen (BIM) und die projektbeglei-tende Streitvermeidung/-schlichtung.

Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Baujuristen, Investoren, Projektent-wickler und Bauunternehmen.

Ziel

Das Planen und Bauen mit 3-D-Modellen ist nicht neu. Dennoch bie-tet die Fortentwicklung der Planungsmethode mit hinterlegten Da-ten ein hohes Potenzial. Hierdurch wird sich nicht nur der Planungs- und Bauprozess verändern. Auch der Gebäudebetrieb im CAFM und die Verwertung und Vermarktung erhalten weitreichende Impulse. Das Seminar schafft zunächst einen Überblick über die technischen Anforderungen und Wirkungen. Die vertragliche Umsetzung sowie die bei der Vergabe und Durchführung der Bauleistungen auftreten-den Besonderheiten werden aus rechtlicher Sicht beleuchtet. Das Seminar bietet dabei viele praktische Hinweise von der Vertragsge-staltung bis hin zum Zusammenwirken der verschiedenen Projektbe-teiligten.

Referenten: Dipl.-Ing. Dirk Hennings, Frankfurt a.M.; RA Dr. Alexander Wronna, LL.M., Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 28.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

BIM aus rechtlicher und technischer Sicht

Themen

1. Grundlagen der Planungsmethode BIM

2. Projekterfahrung mit der Planungsmethode BIM anhand von Großprojekten

3. Beteiligte und ihre Leistungen

– Beteiligte bei Großprojekten– BIM-Manager– Vertraglich zu regelnde Grundstrukturen– Gestaltung und Umsetzung von Leistungsbildern

4. Die HOAI und BIM

– Integraler Projektansatz statt Leistungsphasen– Änderungen und Einflüsse des „Klassischen Planungsprozesses“– Auswirkungen auf das Preisrecht (HOAI)

5. Ausgestaltung von BIM-Fragen

– Entscheidungs- und Weisungskompetenz– Werkvertragliche Implikationen eines „BIM-Erfolges“– Umsetzung der Systemanforderungen (Software/Hardware)– Koordination/Integration und Kooperation

6. Rechtliche Besonderheiten

– Schutzrechte am 3 D-Modell– Schutzrechte an Datensätzen– BIM und Vergaberecht

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vArchitekten und Ingenieure

RAin Dr. Barbara Gayist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Düsseldorf. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in allen Facetten des Bau- und Architektenrechts, von der Ver-tragsgestaltung von Bau- und Architektenverträgen über die Projektbegleitung bei der Realisierung und Abwicklung von Bauvorhaben bis hin zu Mängel-,

Schadensersatz- und Honorarmanagement, wobei Ansprüche auch forensisch geltend gemacht bzw. abgewendet werden. Sie vertritt Bauherren, Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure in allen relevanten Rechtsfragen. Weiterhin ist die Referentin im Recht des Baustoffhandels tätig, insbesondere im Bereich der Beratungshaf-tung von Baustoffherstellern sowie bei Zulassungsfragen und Män-geln von Baustoffen. Frau Dr. Gay ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertragsrecht bekannt.

RA Dr. Walter Kleinist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Köln. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet das Haftungsrecht der Architekten und Ingenieure. Hier wird er von den Berufshaftpflichtversicherern mit der Abwehr von In-anspruchnahmen für die Versicherungsnehmer bei Großschäden bundesweit mandatiert. Neben den

Haftungsfragen sind hier auch versicherungsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Er berät zudem bei Großbauvorhaben Auftraggeber und Auftragnehmer baubegleitend. Herr Dr. Klein ist durch Vorträge und Veröffentlichungen bekannt. Er veröffentlicht u. a. regelmäßig zu Fragen des Haftungsrechts der Architekten und Ingenieure in der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“.

Teilnehmerkreis

Architekten und Ingenieure, Bauherren, Rechtsanwälte.

Ziel

Das Seminar befasst sich mit der Haftung der Architekten und Inge-nieure in der Schnittstelle der Haftung etwa anderer Beteiligter, ins-besondere der Sonderfachleute und der bauausführenden Unter-nehmen. Dabei wird die in der Praxis für alle Beteiligten besonders relevante Frage des Versicherungsschutzes beleuchtet. Die Themen werden unter Berücksichtigung des neuen Werkvertragsrechts sowie neuester Rechtsprechung im Planer- wie Versicherungsrecht anhand einer Vielzahl von Fallgestaltungen besprochen.

Themen

1. Darstellung der Schnittstellenproblematik beim Bau und Auswirkungen auf die Eintrittspflicht der Haftpflichtver- sicherungen

2. Wer plant was?

– Abgrenzung der Tätigkeiten von Architekt und Statiker – Abgrenzung der Tätigkeiten von Architekt und TA-Ingenieur – Abgrenzung der Tätigkeit von Statiker und Prüfstatiker – Abgrenzung der Tätigkeit von TA-Ingenieur und Anlagen- hersteller – Vertragliche Regelungen

3. Aktuelle Rechtsprechung zur Haftung der Architekten und Ingenieure unter Beachtung der Schnittstellenproblematik

4. Die Bedenkenhinweispflicht des Unternehmers gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B – die Überprüfung der Bauleistungen durch die Objektüberwachung des Bauherrn

5. Risiko des Planers/Überwachers unter Berücksichtigung des Versicherungsschutzes (Ausschlusstatbestand)

6. Prüfung der Werk-und Montagepläne durch den Architekten

7. Die Schnittstelle zwischen zwei Losen

8. Haftungsfall – Umfang des Versicherungsschutzes

– Was ist Gegenstand der Berufshaftpflichtversicherung? – Was hat der Versicherungsnehmer zu beachten? – Was sollte der Anspruchsteller beachten?

9. Stellung der Beteiligten: Anspruchsteller, Architekt (Versicherungsnehmer), Versicherer

Referenten: RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Barbara Gay, Düsseldorf; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Walter Klein, Köln

Datum: Mittwoch, 04.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Schnittstellen und interaktive Prozesse am Bau – Haftung und Haftpflichtversicherung

10. Ausschlusstatbestände für den Versicherungsschutz, insbesondere bewusste Pflichtwidrigkeit

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vArchitekten und Ingenieure

RA Dr. Andreas Bergerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düs-seldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Mönchengladbach und München. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für

große Immobilienprojektentwicklungen und Infra strukturvorhaben. Dr. Berger ist durch verschiedene Seminare und Veröffentlichungen zum Bau- und Planervertragsrecht bekannt. Er ist u. a. Mitherausge-ber und Mitautor des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Ar-chitektenrechtskommentar, 1. Aufl. 2016, sowie Mitherausgeber und Mitautor des Langen/Berger/Dauner-Lieb, Kommentar zum Neuen Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2018.

Teilnehmerkreis

Professionelle private wie öffentliche Auftraggeber und deren Be-rater: Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Projektsteuerer, Baujuristen, Baudezernenten, Baureferenten, Pro-jektleiter.

Ziel

In diesem Intensivkurs werden die Auftraggeber nicht nur den rechts-sicheren Umgang mit der HOAI 2013 und dem neuen Architekten- und Ingenieurrecht des BGB vom Projektstart über den Planerver-tragsabschluss, das Anti-Claim-Management bis hin zur Prüfung der Schlussrechnung kennenlernen. Zugleich werden speziell aus Auf-traggebersicht Chancen und Risiken der honorarrelevanten Vorgaben der HOAI aufgezeigt und praxistaugliche Strategien vermittelt.

Themen

1. Einleitung

2. HOAI und „Projektstart“

– Honorarfreie Akquisitionstätigkeit – Stufenweise Beauftragung – „Zielfindungsphase“ nach § 650p Abs. 2, § 650r BGB

3. HOAI und Vertragsgestaltung

– Festlegung des Planungssolls – Honorarmodelle – Regelung von Planernachträgen – Vereinbarungen zu Kostenobergrenzen

4. Insbesondere: Das Mindest- und Höchstsatzrecht der HOAI

– Anwendungsbereich der HOAI – „Mindestsatzfreie“ Bereiche der HOAI – Zulässigkeit von Mindestsatzunterschreitungen – Verbleibende Vereinbarungsspielräume – Überschreitung der Höchstsätze

5. HOAI und Anti-Claim-Management

– Planernachträge nach HOAI 2013 und neuem BGB 2018 – Vergütungsneutrale Überarbeitung der Planung – Der „Planungs- bzw. Bauzeitnachtrag“ – Entfallene Leistungen

6. HOAI und Abnahme

– Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung der Schlusszahlung – Abnahmeformen, Teilabnahme und Zustandsfeststellung nach BGB

7. Honorarabrechnung

– Abschlagsrechnungen – Schlussrechnung

8. Ausgewählte Spezialfragen zu einzelnen Leistungsbildern

– Erweiterung und Modernisierung der Leistungsbilder durch die HOAI 2013 – Der Objektbegriff in den einzelnen Leistungsbildern – Anrechenbare Kosten in der Fachplanung Technische Ausrüstung – „Bauen im Bestand“: Die „Mitzuverarbeitetende Bausub- stanz“ und der „Umbauzuschlag“ in den Leistungsbildern – Generalplanerverträge

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Andreas Berger, Mönchengladbach

Datum: Donnerstag, 05.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Lindner Congress Hotel, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Mit Architekten- und Ingenieurvertragsrecht nach BGB 2018 und den aktuellsten Rechtsprechungsentwicklungen

INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber

Aucham 11.09.2019 in Mannheim.

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vArchitekten und Ingenieure

RiBGH Claus Halfmeierist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werk-vertragsrechts im Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler, Pro-

duzentenhaftung.

VorsRiOLG Ulrich Schröderist seit März 2017 Vorsitzender Richter am Oberlan-desgericht Frankfurt a.M. und dort schwerpunktmä-ßig mit privatem Baurecht befasst. Er hält seit Jahren viele Vorträge zum privaten Baurecht für Richter, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure. Seit An-fang 2010 betreut er in der „NJW“-Redaktion das pri-

vate Baurecht. Seit März 2016 fungiert er zudem als Mitherausgeber der „NZBau“. Sein besonderes Interesse gilt der Verbesserung der Kooperation zwischen den an Bauprozessen beteiligten Berufsgrup-pen.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Themen

Teil 1: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: – Inhalt des Vertrags (Auslegung) – Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B, z. B.: – Vergütung für Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B)

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: – Gesetzliche Sicherheiten – Sicherheiten in AGB – Wirksamkeitsfragen

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: – Umfang des Nacherfüllungsanspruchs – Bemessung des Schadensersatzes – Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht – Mängelhaftung und Honorar

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.: – Selbständiges Beweisverfahren – Streitverkündung und Streithilfe

Teil 2: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Vergütung, z. B.: Zustandekommen des Bauvertrags, Fälligkeit, Höhe und Verjährung der Werklohnforderung, Besonderheiten in Leistungsketten

2. Sicherheiten, z. B.: Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, vertraglich vereinbarte Sicherheiten

3. Leistungsstörungen und Mängel, z. B.: Sonderkündigungsrechte, Mängelhaftung, Nebenpflichtverlet- zungen, Bauzeitfragen, Vertragsstrafen

4. Prozessrecht, z. B.: Klagearten, Substantiierungsanforderungen, Prozesskostenhilfe, gerichtliche Hinweispflichten, Kosten, Rechtsmittel, besondere Verfahrensarten

5. Architektenrecht, z. B.: Zustandekommen des Vertrags, Schwarzarbeit, Honorar- und Haftungsfragen

6. Besonderheiten des Bauträgerrechts, z. B.: Konkludente Abnahme bei unwirksamer Abnahmeklausel

7. Sonstiges Recht mit Baubezug

Referenten: RiBGH Claus Halfmeier, Karlsruhe; VorsRiOLG Ulrich Schröder, Frankfurt a.M.

Datum: Freitag, 06.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Auch am13.11.2019 in

Hamburg und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht

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vArchitekten und Ingenieure

RA Prof. Dr. Heiko Fuchsist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB mit Büros in Berlin, Brüssel, Düsseldorf, Frank-furt am Main, Hamburg, Mönchengladbach und München sowie Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Projektmanagements für mittlere und große nationale und internationale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauver-trags- und Architektenrecht bekannt. Er kommentiert die Kernvor-schriften des Architektenrechts im Leupertz/Preussner/Sienz, BeckOK Bauvertragsrecht, ist Schriftleiter der Neuen Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht (NZBau) sowie Mitherausgeber des Fuchs/Berger/Seifert, Beck‘scher HOAI- und Architektenrechtskommentar. Prof. Dr. Fuchs ist Leiter des Arbeitskreises IV (Architektenrecht) des Deutschen Baugerichtstags.

Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifertist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständi-ger für Architekten- und Ingenieurhonorare in Würz- burg und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik in Stuttgart im LL.M.-Weiterbildungsstudien- gang Baurecht und Baubegleitung der Philipps-Uni-versität Marburg. Er ist Mitherausgeber der Zeit-

schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“, ständiger Mitarbeiter der Zeit-schrift „BauR“, Mitherausgeber und Autor des Beck’schen HOAI- und Architektenrechtskommentars Fuchs/Berger/Seifert, sowie bis zur 8. Aufl. Mitautor des HOAI-Kommentars Korbion/Mantscheff/Vygen und Autor weiterer Bücher und Fachveröffentlichungen. Ferner ist er Leiter des Bundesfachbereichs Architekten- und Ingenieurhonorare des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qua-lifizierter Sachverständiger (BVS). Er ist Mitglied in verschiedenen Fachausschüssen und langjähriger Seminarreferent.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Rechtsan-wälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Inhouse-Bauju-risten, Claim-Manager, professionelle private wie öffentliche Auf-traggeber, insbesondere Immobilienprojektentwickler, Infrastruktur-Vorhabenträger, Baudezernenten, Baureferenten, Projektleiter.

Ziel

Sowohl im Bereich der öffentlichen als auch der privaten Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen werden durch vertragli-chen Verweis auf die Leistungsbilder der HOAI regelmäßig die dort geregelten Grund- und Besonderen Leistungen zur Bestimmung des vom Planer geschuldeten Leistungsumfangs vereinbart. Obwohl es sich bei den Grund- und Besonderen Leistungen nur um Gebühren-tatbestände für das Preiskontrollrecht handelt, erhalten sie auf die-sem Weg eine zentrale Bedeutung für den vom Architekten oder

Ingenieur für das vereinbarte Honorar geschuldeten Leistungsum-fang. Dessen Festlegung und die Abgrenzung von Grund- und Be-sonderen Leistungen können Grundlage für Zusatzhonorare sein. Aufgrund der komplexen honorarrechtlichen Bestimmungen der HOAI liegt bei Seminaren zum Honorar der Architekten und Ingeni-eure der Schwerpunkt oftmals nicht auf den im Einzelnen von den Grund- und Besonderen Leistungen umfassten Leistungsinhalten. Da sich demgegenüber viele Honorar- und Haftungsstreitigkeiten viel-fach genau daran entscheiden, werden in dem Seminar sowohl die planungstechnischen als auch die rechtlichen Inhalte des Leistungs-bilds Objektplanung Gebäude und Innenräume und daran anknüp-fend die Besonderheiten der übrigen Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung vertieft erläutert. Der Seminarinhalt wird ständig um die aktuelle Rechtsprechung einschließlich des EuGH angepasst.

Themen

1. Abgrenzung Leistungsziele und Leistungsumfang

2. Systematik der Grund- und Besonderen Leistungen

3. Rechtsfolgen nicht beauftragter oder nicht erbrachter Grundleistungen

4. Inhalte der Grund- und Besonderen Leistungen des Leistungsbilds Objektplanung Gebäude und Innenräume

5. Besonderheiten der weiteren Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung

6. Hinweise für die vertragliche Ausgestaltung von aufeinander abgestimmten Leistungsbildern

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Heiko Fuchs, Mönchengladbach; Architekt Dipl.-Ing. (FH) Werner Seifert, ö.b.u.v. Honorarsachverständiger, Würzburg

Datum: Dienstag, 10.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Leistungsbilder der HOAI 2013: Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen?

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Vergaberecht

RA Dr. Martin Büdenbenderist im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Er arbeitet seit über 16 Jah-ren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergabe-rechts und in angrenzenden Rechtsmaterien. Hier be-rät Herr Dr. Büdenbender öffentliche Auftraggeber und Bieter sowohl bei komplexen Ausschreibungen

von Bauleistungen als auch bei Vergaben im Liefer- und Dienstleis-tungsbereich. Daneben vertritt er Mandanten in Nachprüfungsver-fahren vor den Vergabekammern und -senaten. Herr Dr. Büdenben-der ist Verfasser zahlreicher Aufsätze und Beiträge zum Vergaberecht und veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ sowie „VPR Vergabepraxis & -recht“. Des Weiteren wirkt er als Autor an vergaberechtlichen Standardwerken mit, wie etwa an dem von Leinemann herausgegebenen Kommentar „Die Vergabe öffentlicher Aufträge“. Darüber hinaus ist Herr Dr. Büdenbender seit Jahren als Dozent und Referent bei vergaberechtlichen Seminaren tätig. Er ist Fachanwalt für Vergaberecht.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Behörden/Vergabestellen (sowie deren Eigenbetrie-be und Beteiligungsgesellschaften), Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Dienstleistungsunternehmen, Rechtsanwälte, Un-ternehmensjuristen.

Ziel

Der Staat kauft ein! Er beschafft Verwaltungsgebäude, Krankenhäu-ser, Schulen und ihre Ausstattung, Straßen und Brücken, Fahrzeuge, IT, Medizinprodukte, Planungs- und Beratungsleistungen, Reini-gungs- und Bewachungsleistungen und vieles mehr. Das öffentliche Beschaffungswesen ist ein Milliardenmarkt, der seit jeher besonde-ren Regelungen unterliegt. Die betreffenden Bestimmungen, die dem Wettbewerb, der Gleichbehandlung und der Transparenz die-nen, stellen das Vergaberecht dar. Das Instrument, mit dem diese Ziele erreicht werden sollen, ist ein vergaberechtskonformes Verga-beverfahren, insbesondere die öffentliche Ausschreibung. Hier gilt es, viele Einzelaspekte richtig zu behandeln und Stolpersteine zu er-kennen, um das Beschaffungsvorhaben erfolgreich durchzuführen.

Das Ziel des Seminars besteht darin, Neueinsteigern fundiert und praxisbezogen die Grundlagen des Vergaberechts zu vermitteln, ohne Überfrachtung mit Details. Nach dem Erlernen der vergaberecht- lichen Grundbegriffe geht das Seminar Schritt für Schritt durch eine öffentliche Ausschreibung als Anwendungsfall. Zudem werden aus-gewählte und aktuelle Einzelthemen sowohl bei europaweiten als auch nationalen Vergabeverfahren beleuchtet.

Das Seminar wendet sich gezielt an Neueinsteiger ohne Vorwissen. Es eignet sich aber auch für Teilnehmer mit ersten vergaberechtlichen Erfahrungen, die ihr Wissen ordnen und vervollständigen wollen. Das Seminar ist als zweitägiger Intensivlehrgang konzipiert, um ge-nügend Zeit für Fragen und Erläuterungen zu haben.

Themen

1. Grundlagen mit Praxisbeispielen

– Wer ist öffentlicher Auftraggeber? – Was ist ein Bau-, Liefer- und Dienstleistungsauftrag? – Was sind Konzessionsvergaben? – Was bedeutet „Schwellenwert“? – Beachtung des Vergaberechts bei gewährten Fördermitteln

2. Der Ablauf des Vergabeverfahrens

– Vorbereitung: Definition des Beschaffungsbedarfs und Kostenschätzung – Leistungsbeschreibung/Eignungskriterien/Zuschlagskriterien – Bekanntmachung der Ausschreibung – Angebotsphase und Angebotsöffnung – Angebotswertung und Zuschlag – Aufhebung

3. Besondere Verfahrensarten mit Fallbeispielen

– Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung – Nichtoffenes Verfahren mit Teilnahmewettbewerb/ Beschränkte Ausschreibung – Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe bzw. Verhandlungsvergabe – Zulässigkeit der Verhandlung mit nur einem Bieter

4. Praxisrelevante Einzelthemen – Produktneutrale Ausschreibung – Bieterausschluss wegen früherer Schlechtleistung – Nachforderung fehlender Unterlagen – Umgang mit Unterkostenangeboten – Ausschreibungsfreie Vertragsänderungen – Elektronische Vergabe

5. Dokumentation (Vergabevermerk)

6. Rechtsschutz

Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Martin Büdenbender, Köln

Datum: Dienstag, 03.09.2019, 09:30 – 17:00 Uhr, und Mittwoch, 04.09.2019, 09:00 – 15:15 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 649,– Euro zzgl. 19% MwSt.

2-Tages-Seminar: Einführung in das VergaberechtFür Einsteiger ohne Grundkenntnisse

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vVergaberecht

RA Dr. Tobias Hänselist Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Archi-tektenrecht in Dresden. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Ein be-sonderer Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieur-leistungen. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichun-

gen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätig-keit ausgewiesen. Herr Dr. Hänsel ist Mitherausgeber der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Bera-tungsunternehmen und Rechtsanwälte.

Ziel

Die Vergabe von Planungsleistungen befindet sich im Umbruch. Denn die bisherige Praxis, Auftragswerte verschiedener Fachplanun-gen bei der Schätzung des Auftragswerts nach § 3 VgV getrennt von-einander zu betrachten, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten, weil die verschiedenen Fachplanungen im Regelfall funktional miteinan-der zusammenhängen. Genau das ist schließlich das Ziel des Auftrag-gebers, der die notwendigen Planungsleistungen „aus einem Guss“ haben möchte. Diese Situation hat zur Folge, dass selbst bei kleine-ren Bauvorhaben mehrere Planungslose europaweit ausgeschrieben werden müssen. Angesichts begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen stellt dies eine erhebliche Herausforderung für die öf-fentliche Hand dar.

Vor diesem Hintergrund vermittelt das Seminar nicht nur die gesetz-lichen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, die jeder Prak-tiker kennen muss, um Planungsleistungen rechtssicher ausschreiben zu können. Vielmehr wird besonderer Wert auf eine praxisnahe Dar-stellung gelegt, wie Planungsleistungen einerseits im Wege kurzer und prägnanter Vergabeverfahren effektiv ausgeschrieben werden können, dem Auftraggeber andererseits aber auch die notwendige „Beinfreiheit“ bei der Auswahl des besten Angebots verbleibt. Aus-führlich wird dabei insbesondere das offene Verfahren dargestellt, welches ein bislang stark unterschätztes Instrument bei der Aus-schreibung von Planungsleistungen ist.

Während des Seminars wird der komplette Ablauf eines Verfahrens zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen behandelt. Zahlreiche Praxisbeispiele und Muster für konkrete Vergabeunterla-gen runden das Seminar ab.

Themen

1. Grundlagen

– Die Schätzung des Auftragswerts – Vergabe nach Losen: Teillose und Fachlose – Freiräume und Grenzen bei der Gestaltung der zu beschaffenden Leistung – 80/20%-Kontingent – Vergabe an Generalplaner vs. losweise Vergabe – Wahl der richtigen Verfahrensart: Verhandlungsverfahren vs. offenes Verfahren

2. Der Teilnahmewettbewerb im Verhandlungsverfahren

– Die Eignungsprüfung: Mindestanforderungen an die Eignung vs. Kriterien zur Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern – Nachfordern fehlender, unvollständiger und falscher Erklärungen – Auswahl unter den Bewerbern: Gewichtung der Auswahl- kriterien, Erstellung einer Matrix; Losentscheid

3. Die Angebots- und Verhandlungsphase

– Aufstellung der Wertungskriterien und der Unterkriterien, deren Gewichtung, Erstellung einer Matrix – Vorbefasste Bieter; Interessenkonflikte auf Seiten der Vergabestelle – Darstellung einzelner Wertungskriterien – Honorar: neue Gestaltungsmöglichkeiten des Auftraggebers; Vorgabe von Festpreisen – Vergütungsansprüche der Bieter für Lösungsvorschläge, Konzeptideen o. Ä.

4. Vorstellung von Muster-Vergabeunterlagen für offene Verfahren und Verhandlungsverfahren

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden

Datum: Donnerstag, 12.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

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vVergaberecht

RA Prof. Dr. Christian-David Wagnerist Fachanwalt für Vergaberecht sowie Lehrbeauftrag-ter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jah-ren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öf-fentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämt- lichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer

Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvor-sorge, Tourismus und Bau. Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwalt- lichen Beratungstätigkeit stellt das Beihilfe- und Zuwendungsrecht dar. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Re-ferent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger- Verlags sowie der Deutschen Richterakademie (DRA). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen Vergabe- recht“ sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-Praxis-kommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Vergabestellen, Bedarfsträger öffentlicher Auftrag-geber, die mit der Ausschreibung von Bauleistungen befasst sind, Mit-arbeiter von Architektur- und Ingenieurbüros.

Ziel

Immer mehr Bauvergaben enden ohne Zuschlagserteilung. Die Ur-sachen dafür sind vielfältig. Oft liegt es an fehlerhaften Kosten-schätzungen, die eine Aufhebung des Vergabeverfahrens erforder-lich machen. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage befinden sich Baufirmen/Handwerker aber auch in der Position, einen Bogen um Bauvergaben öffentlicher Auftraggeber machen zu können. Unter diesen Bedingungen ist es einerseits erforderlich, dass die Vergabeunterlagen selbst keine Fehler aufweisen, die einer Zu-schlagsentscheidung im Wege stehen. Dies gilt erst recht in Fällen, in denen die ausgeschriebenen Baumaßnahmen mit Fördermitteln finanziert werden. Andererseits dürfen von Seiten der Vergabe-stelle keine unnötigen Hürden aufgebaut werden, die Unterneh-men davon abhalten, sich an Bauvergaben zu beteiligen. Anhand von Praxisbeispielen soll im Rahmen des Seminars gezeigt werden, wie der scheinbare Widerspruch zwischen Vergabe- und Zuwen-dungsrecht auf der einen und Baupraxis auf der anderen Seite ge-löst werden kann. Maßstab sollen dabei Verständlichkeit und Praxis- nähe sein.

Themen

1. Das Bauvergaberecht – eine kurze Einführung

– VOB/A im Kontext der Vergabevorschriften – Zuwendungsrecht und Binnenmarktrelevanz – Prinzipien

2. Auftragswertschätzung in Zeiten der Baukonjunktur

– Auftragswertschätzung – doppelt hält besser. – Fehlerhafte Auftragswertschätzung – und nun? – Schadensersatz – ein unterschätztes Risiko?

3. Vergabevorbereitung – das Fundament einer Ausschreibung

– Bedarfsermittlung oder die Frage nach dem Ziel – Markterkundung – geht das? – Wahl der Verfahrensart – Flexibilisierung vs. Standardisierung

4. Was eine gute Vergabeunterlage ausmacht

– Nachweise – so viel wie nötig, so wenig wie möglich – Standardisierung statt Individualisierung! – Eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung – Keine offenen Fragen oder die Bedeutung klarer Hand- lungsanweisungen – Elektronisch oder Schriftform?

5. Von der Prüfung und Wertung

– Richtigkeit und Vollständigkeitsprüfung – Nachfordern von Unterlagen (Umgang mit fehlerhaften Nachweisen und fehlenden Produktbezeichnungen) – Vier Stufen der Angebotswertung (Formale Prüfung, Eignungsprüfung, Preisprüfung, Auswahl des wirtschaft- lichsten Angebots)

6. Wer schreibt, der bleibt – Vergabevermerk und Vergabeakte

– Inhalt und Umfang – Beweisfunktion – Rückzahlung von Fördermitteln bei unzureichender Dokumentation

Die Vergabe von Bauleistungen im Unterschwellenbereich mit VOB/A 2019

Referent: RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

Datum: Montag, 16.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

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Vergaberecht

v

Prof. Wolfgang E. Trautnerist Partner der HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und leitet dort am Frankfurter Standort den Be-reich Public/Vergaberecht. Er berät öffentliche Unter-nehmen und Auftraggeber vor allem in Fragen des öffentlichen Auftragswesens (Vergaberecht) und des EU-Beihilferechts. Schwerpunkte bilden neben kom-

plexen Bau-Vergaben (Fußballstadien) vor allem die Verfahren in den Bereichen Entsorgung, Energie und Breitbandversorgung. Herr Prof. Trautner hat daneben für zahlreiche Städte, Kreise und Gemeinden interne Richtlinien für die Organisation der Vergabeverfahren erar-beitet und implementiert. Der Referent ist Autor und Mitautor zahl-reicher Veröffentlichungen zu den unterschiedlichsten Bereichen des Vergaberechts, außerdem ständiger Mitarbeiter der „Zeitschrift für Vergaberecht“ (ZVgR) und der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Bau-recht“ sowie „VPR Vergabepraxis & -recht“.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter aus zentralen Submissionsstellen der Kreise, Kom-munen und der öffentlichen Unternehmen; Mitarbeiter der Bau-verwaltungen, die mit Vergaben betraut sind; beratende Ingeni-eure und Architekten; sonstige Berater in Sachen Vergabe; Rechts- anwälte.

Ziel

In kaum einem anderen Wirtschaftsbereich ändern sich die recht-lichen Rahmenbedingungen derartig schnell wie im öffentlichen Auftragswesen. Durch die nunmehr verbindliche digitale Vergabe haben sich die Anforderungen nochmals verschärft und verändert. Vielfach scheitert ein reibungsloses Vergabeverfahren daher schon an vermeidbaren formalen Fehlern bei der Gestaltung der Vergabe-verfahren. Ein reibungsloses Vergabeverfahren bis zum Abschluss des Vertrags streben sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Auf-tragnehmer an.

Dieses Seminar zeigt den Beteiligten, wie sie Fehlerquellen (u. a. auch in der Angebotserstellung) identifizieren und Strategien zu deren Vermeidung entwickeln können. Der Aufbau der Vergabeun-terlagen, Wertungskriterien und Bekanntmachung sowie die Be-antwortung von Bieterfragen und der Ablauf bei Wertung und Zuschlag werden praxisnah dargestellt. Es besteht die Möglichkeit, sich gemeinsam auf einer zugänglichen Vergabeplattform Bekannt-machungstexte und andere zu erarbeiten.

Themen

1. Grundlagen (Übersicht)

– Nationales und europäisches Vergaberecht – Öffentliche Auftraggeber und Aufträge – VOB/A, VgV, SektVO oder KonzVgV? Änderungen aus der Vergaberechtsreform 2016 – Digitale Vergabe – Interessenbekundungen unterschiedlicher Art

2. Zehn Schritte zur richtigen Vergabe

– Ablauf-Modell einer Vergabe in 10 Schritten – Umgang mit vorhandenen Mustern – Einbindung in interne Regelungen – Vorstellung einer kommunalen Geschäftsordnung

3. Praktische Übungen

– Erstellung einer Bekanntmachung – online – Erstellung einer Wertungsmatrix – Formulierung von Wertungsmaßstäben – Struktur der Vergabeunterlagen – Der rechtskonforme Vergabevermerk

4. Fehlerquellen und deren Vermeidung

– Fehler in der Leistungsbeschreibung – Anforderungen an die Wertungskriterien – Fallstricke in der digitalen Kommunikation

Referent: RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht, FA für Verwaltungsrecht Prof. Wolfgang E. Trautner, Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 19.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

WORKSHOP: 10 Schritte zur richtigen VergabeUnter Berücksichtigung neuester Rechtsprechung und Entwicklungen

NEU

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123Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

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RA Dr. Marc Opitzist Rechtsanwalt in der überörtlichen Wirtschafts-kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Er arbeitet seit mehr als 15 Jahren im Vergaberecht und verfügt über berufliche Erfahrung in Anwalt-schaft, Wissenschaft und Unternehmen. Unter ande-rem war er mehrere Jahre Syndikus bei der Deutsche

Bahn AG. Er hat zahlreiche öffentliche Auftraggeber bei der Gestal-tung und Durchführung von Vergabeverfahren beraten und Bieter-unternehmen und öffentliche Auftraggeber in Vergaberechtsstrei-tigkeiten vertreten. Herr Dr. Opitz ist durch verschiedene Seminare und zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen und europäi-schen Vergaberecht bekannt. Unter anderem ist er Mitautor und Mitherausgeber des im Verlag C.H. Beck erschienenen Kommentars von Eschenbruch/Opitz/Röwekamp zur Sektorenverordnung.

Teilnehmerkreis

Einkäufer von Versorgungsunternehmen, Vertriebsmitarbeiter von Bieterunternehmen, Projektleiter im ITK- und Baubereich, Ingeni-eure und Architekten, Bau- und Vergabejuristen.

Ziel

Das Seminar behandelt aktuelle Entwicklungen bei der Beschaffung in den Sektoren Energieversorgung, Trinkwasserversorgung und Ver-kehr. Es behandelt nicht nur vergaberechtliche Grundlagen, sondern beschäftigt sich auch mit der Gestaltung von Vergabeverfahren und der Ausnutzung von Gestaltungsspielräumen. So wird etwa ausführ-lich auf die Durchführung von Verhandlungsverfahren eingegangen, die im Sektorenbereich zur ständigen Vergabepraxis gehören, und auch auf die Beschaffung mittels Rahmenverträgen. Das Seminar zeigt hier nicht nur vergaberechtliche Rahmenbedingungen und Ri-siken auf, sondern auch effiziente und praxistaugliche Verfahrens-strategien.

Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Marc Opitz, Frankfurt a.M.

Datum: Montag, 23.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Auftragsvergabe nach der SektVO

Themen

1. Anwendbarkeit des Sektorenvergaberechts

– Welche Sektorentätigkeiten werden erfasst – Umgang mit gemischten Aufträgen – Sektorentätigkeit durch private Unternehmen mit besonderen und ausschließlichen Rechten – Freistellung vom Sektorenvergaberecht durch die EU-Kommission – Konzernprivileg, Joint-Venture-Privileg und Inhouse-Vergabe

2. Beschaffungsorganisation im Versorgungskonzern

– Zentrale Beschaffungsstellen – Bedarfsbündelung über Rahmenverträge – Internationale Beschaffung

3. Die Verfahrensregeln

– Vergabearten und Verfahrensfristen – Freie Wahl der Vergabeart: Das Verhandlungsverfahren gestalten und beherrschen – Präqualifizierungssysteme im Sektorenbereich – Besonderheiten der Eignungsprüfung und der Angebotswertung

4. Die Deutsche Bahn AG als Auftraggeber

– Auftraggebereigenschaft – Auftragsvergaben im Anwendungsbereich der „Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV)“ – Beschaffungspolitik und Beschaffungspraxis

5. Rechtsschutzfragen

Vergaberecht

Die Besonderheiten des Sektorenvergaberechts beherrschen und seine Spielräume nutzen

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Vergaberecht

v

RA Dr. Matthias Kristist als Fachanwalt für Vergaberecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Diplom-Verwaltungswirt Part-ner der seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Ver-gaberecht bundesweit tätigen Kanzlei KDU Krist Del-ler und Partner, Koblenz/Köln/Wiesbaden. Mit dem Vergaberecht befasst er sich intensiv seit 20 Jahren. Er

ist seit 2010 Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Hochschule Koblenz, Mitglied im Fachbeirat der Zeitschrift „Vergaberecht“ und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „Baurecht“ und „IBR Immo-bilien- & Baurecht“. Herr RA Dr. Krist gehört dem Vorstand der Rechtsanwaltskammer beim Oberlandesgericht Koblenz an.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Vergabestellen und Rechtsämtern der öffentlichen Auftraggeber und von Rechnungsprüfungsämtern/Rechnungs-höfen sowie sonstigen Stellen, die mit der Überprüfung von Zu-wendungsempfängern im Hinblick auf die Beachtung der Aufla-gen zur Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren befasst sind; Architekten und/oder Projektsteuerer, die mit der verant-wortlichen Durchführung von Vergabeverfahren befasst sind; Bieter/Auftragnehmer; Unternehmensjuristen; Rechtsanwälte.

Ziel

Die Überprüfung der vergaberechtlich ordnungsgemäßen Ver-wendung von Fördermitteln und deren teilweise Rückforderung nach Teilwiderruf des Zuwendungsbescheids beschäftigen seit ge-raumer Zeit die Verwaltungsgerichte aller Instanzen in einer auf-fälligen Häufung. Den rechtlichen Ausgangspunkt der Rückforde-rungsfälle bilden oftmals viele Jahre später festgestellte Verstöße gegen das Vergaberecht, angefangen bei Bekanntmachungs- oder Dokumentationsmängeln und endend bei gänzlich unterlassenen förmlichen Vergabeverfahren. Ein regelrechter „Rattenschwanz“ von gegebenenfalls auch dienstrechtlichen Konsequenzen geht von der schlichten Auflage im Zuwendungsbescheid des Inhalts aus, dass bei der Verwendung der Mittel „die VOB“ oder „das Ver-gaberecht“ zu beachten ist.

In dem Tagesseminar werden die maßgeblichen Grundlagen des Zuwendungs- und Haushaltsrechts ebenso erarbeitet wie die sich daraus ergebenden Folgen für das im Einzelfall „zu beachtende“ Vergaberecht. Den Teilnehmern werden die verwaltungsrechtlichen Hintergründe und Auswirkungen der vergaberechtlichen Beaufla-gungen im Zuwendungsbescheid vermittelt.

Einen weiteren Schwerpunkt bilden sodann die Auswirkungen von leichten oder schweren, tatsächlich festgestellten Vergabe-fehlern auf den Bestand und das „Behaltendürfen“ der (längst ausgegebenen) Fördermittel unter Zugrundelegung der dazu ak-tuell ergangenen vielfältigen Rechtsprechung. Zuletzt werden die „Haftungssubjekte“ gegebenenfalls unvermeidlicher Rückforde-rungen betrachtet, dies unter Einschluss der Verantwortlichkeiten externer Berater (Architekten, Projektsteuerer, Rechtsanwälte).

Themen

1. Haushalts- und zuwendungsrechtliche Grundlagen der Projektförderung auf Bundes- und Landesebene; öffentlich- rechtliche Gestaltungsformen (Bescheid, öffentlich-rechtlicher Vertrag)

2. Inhalte und Rechtsnatur der unterschiedlichen „Allgemeinen Nebenbestimmungen“ zu den einzelnen Zuwendungsformen; Abgrenzung zwischen echter Auflage und bloßem Hinweis

3. Rechtsfolgen des Verweises auf das jeweils geltende Vergabe- recht; vergaberechtliche Inpflichtnahme des Zuwendungsemp- fängers „in Bausch und Bogen“

4. Möglichkeiten der Individualisierung allgemeingültiger Nebenbestimmungen

5. Rechtsmittelverzicht oder Zuwendungsverlust?

6. Inhalt und Reichweite der vergaberechtlichen Inpflichtnahme

7. Verteilung der innerbehördlichen und der externen Verant- wortlichkeiten

8. Beteiligung und Information der Aufsichtsbehörden

9. Schwere und minderschwere Vergaberechtsverstöße, organi- satorische Vermeidungsmaßnahmen

Referent: RA und FA für Vergaberecht, FA für Verwaltungsrecht, Dipl.-Verwaltungswirt Dr. Matthias Krist, Koblenz

Datum: Donnerstag, 26.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Maritim Hotel, Köln Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Schnittstellen zwischen Fördermittel- und Vergaberecht

10. Gelenktes Rückforderungsermessen durch Verwaltungsvor- schriften

11. Überblick über die aktuelle Rückforderungsrechtsprechung

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vVergaberecht

Prof. Dr. Christopher Zeissist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabe- experten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Profes-sor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetz-

gebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsan-walt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bun-desweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprü-fungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Stan-dardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. 2016 – u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwel-lenwerte, 3. Aufl. 2016 – 4. Aufl. 2019 in Vorbereitung) und Mithe- rausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR).

RA Prof. Dr. Christian-David Wagnerist Fachanwalt für Vergaberecht sowie Lehrbeauftrag-ter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jah-ren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öf-fentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämt- lichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer

Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvor-sorge, Tourismus und Bau. Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwalt- lichen Beratungstätigkeit stellt das Beihilfe- und Zuwendungsrecht dar. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Re-ferent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger- Verlags sowie der Deutschen Richterakademie (DRA). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen Vergabe- recht“ sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-Praxis-kommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016.

Teilnehmerkreis

Tipps und Tricks zum neuen Vergaberecht und der aktuellen Recht-sprechung erleichtern Beschaffungspraktikern die Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen. Neueinsteiger erhalten einen Überblick über wesentliche Weichenstellungen des Vergabeverfahrens auf dem neusten Stand.

Ziel

Das Seminar folgt dem Ablauf einer Beschaffung über die Bedarfser-mittlung und die Auswahl des Vergabeverfahrens, die Formulierung der Vergabeunterlagen bis zur Zuschlagsentscheidung. Dabei wer-den die wesentlichen Knackpunkte des Unter- und Oberschwellen-vergaberechts aufgezeigt. Auf relevante Änderungen – auch durch die Rechtsprechung – im Vergleich zur „alten“ Rechtslage und ihre Wirkungen für Beschaffungspraxis und Rechtsschutz wird hingewiesen.

Referenten: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Bielefeld; RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

Datum: Dienstag, 01.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Beschaffungspraxis und Vergaberecht 2019

Verständlichkeit und Praxisnähe sind Maßstab der Veranstaltung. Zahlreiche Beispiele und Praxistipps lockern die Darstellung auf und erleichtern es, Fragen zu stellen.

Themen

1. Prinzipien

– Neue Rechtsgrundlagen (EU-Recht, GWB, VgV, UVgO, VOL/A, Landesvergabegesetze, z.B. TVgG NRW, Haushaltsrecht, Erlasse etc.) – Prinzipien (Wirtschaftlichkeit, Gleichbehandlung, Transparenz, Wettbewerb, Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit) und Binnenmarkttransparenz

2. Freistellungen

– Vertrags- und Auftragsänderungen, Nachträge sowie Change-Requests: Was führt zu neuen Ausschreibungspflichten, was bleibt/wird freigestellt? – Freistellungen (z. B. Inhouse-Geschäfte, Forschungsaufträge und Prozessvertretung) – Soziale und besondere Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen: Welche Privilegierungen und Verfahrenserleich- terungen gibt es?

3. Vergabeverfahren

– Markterkundung und Leistungsbestimmungsrecht – Wahl der Verfahrensart und Ablauf der Verfahren – eVergabe in der Beschaffungspraxis

4. Vergabeunterlagen

– Leistungsbestimmungsrecht vs. Produkt- und Marken- neutralität – Besonderheiten bei Rahmenverträgen (z.B. Umgang mit unklaren Mengen und Massen; Konditionen- und Katalogverträge) – Zulässige Eignungskriterien und Nachweise; Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

5. Wertung und Ausschluss

– Ausschlusstatbestände: „Schlechtleister“ und Selbstreinigung – Interessenkonflikte und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen – Nachreichen von fehlenden und fehlerhaften Unterlagen – Aktuelle „Schulnoten“-Rechtsprechung – Ablauf der Wertung; Wertungsspielraum des Auftraggebers

Tipps und Tricks zum neuen Unter- und Oberschwellenvergaberecht

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vVergaberecht

RA Dr. Oliver Homannist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht im Kölner Büro der Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB tätig. Seit über 20 Jahren berät er Mandanten schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Vergaberechts und verfügt über besondere Erfah-rung bei der Betreuung von Vergabenachprüfungs-

verfahren. Seit Einführung des vergaberechtlichen Rechtsschutzes im Jahre 1999 hat Herr Dr. Homann in einer Vielzahl von Verfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer erfolgreich vertreten. Herr Dr. Homann wirkt bei verschiedenen vergaberechtlichen Standardwerken als Autor mit. Er veröffentlicht regelmäßig in den Zeitschriften „IBR Immobili-en- & Baurecht“ und „VPR Vergabepraxis & -recht“ sowie in anderen vergaberechtlichen Fachzeitschriften. Dr. Homann ist zudem Mit-glied des Prüfungsausschusses für neue Fachanwälte im Vergabe-recht bei der Rechtsanwaltskammer Köln sowie Lehrbeauftragter für Vergaberecht an der Fachhochschule Münster.

Teilnehmerkreis

Alle Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind, z. B. Behörden/Vergabestellen, Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure, Dienstleistungsunternehmen, Juristen.

Ziel

Das Vergaberecht ist in den letzten Jahren immer umfangreicher und komplizierter geworden und hat durch seine umfassende Reform im Oberschwellenbereich sowie die Einführung der Unterschwellenver-gabeordnung (UVgO) für den Unterschwellenbereich ein neues Ge-sicht bekommen. Auch die VOB/A wurde in diesem Jahr renoviert. Dabei zeigt sich jedoch, dass es nach wie vor dieselben kritischen Punkte sind, die eine reibungslose Vergabe bzw. eine erfolgreiche Bewerbung gefährden.

Ziel des Seminars ist es, diese „Dauerbrenner“ aus vergaberecht- licher Sicht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung zu beleuchten. Das Bewusstsein für Fallstricke wird geschärft und die gebotenen rechtssicheren Vorgehensweisen werden aufgezeigt. Da-bei wird besonderer Wert darauf gelegt, die Problemstellungen mit aktuellen Beispielen aus der Rechtsprechung darzustellen. Dem Re-ferenten ist hierbei ein Dialog mit den Teilnehmerinnen und Teilneh-mern wichtig.

Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Oliver Homann, Köln

Datum: Mittwoch, 09.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Brennpunkte des Vergaberechts

Themen

1. Überblick über die aktuellen Grundlagen des Vergaberechts Die neue Struktur des Vergaberechts, GWB, VgV, UVgO und die neue VOB/A

2. Die eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung Richtiger Umgang mit Unklarheiten und Lücken, Benennung von Leitfabrikaten und „vergleichbaren“ Produkten, Berück- sichtigung von Gütesigeln und Zertifikaten

3. Eignungs- und Zuschlagskriterien Welche Kriterien sind angemessen? Neue Freiheiten und Anforderungen an die Kriterien. Die einheitliche europäische Eigenerklärung: Fluch oder Segen?

4. Das ewige Kreuz mit der losweisen Vergabe Welche Vergaben müssen in Lose aufgeteilt werden? Wie bestimme ich Fachlose richtig? Wann ist eine Vergabe an einen Generalunternehmer möglich?

5. Die Grenzen der Spekulation Dürfen Bieter noch spekulieren? Der BGH (Urteil vom 19.06.2018 – X ZR 100/16) zeigt hier neue Grenzen auf. Risiken des Ausschlus- ses des Bieters bei Fehlern des Auftraggebers im LV!

6. Rahmenvereinbarungen Ökonomische Vergabeverfahren oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte durch Rahmenvereinbarungen. Bei welchen Vergaben sind Rahmenvereinbarungen sinnvoll? Werden Rahmenvereinbarungen nach dem EuGH (Urteil vom 19.12.2018 – Rs. C-216/17) weniger attraktiv?

7. Elektronische Vergabe Reduzierte Anforderungen an die eVergabe. Wann muss man/ darf man Papier noch zulassen? Probleme bei Bagatellvergaben bei Aufbewahrung und Öffnung von elektronischen Angeboten

8. Wenn mehrere Unternehmen zusammen anbieten Welche Besonderheiten sind bei Bietergemeinschaften und Nachunternehmern zu beachten? Wann ist eine Verpflichtung des Bieters zur Selbstausführung möglich? Wie geht man mit Newcomern und den verschärften Anforderungen an Eig- nungsleihe um?

9. Behebung von Fehlern und Unklarheiten im laufenden Vergabeverfahren Möglichkeiten und Grenzen, Anpassung der Leistungsbeschrei- bung auch nach Angebotsöffnung? Korrektur der Eignungs- und Zuschlagskriterien? Die Flucht in die Aufhebung?

Aktuelle Probleme aus Auftraggeber- und Bietersicht

10. Eskalationsstufen im Vergabeverfahren beherrschen Von der Bieterfrage über die Rüge zum Nachprüfungsverfah- ren: Risiko und Chancen von Rüge und Nachprüfungsverfahren, richtige Reaktion von Auftraggeber und Bieter bei Meinungs- verschiedenheiten im laufenden Vergabeverfahren

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Vergaberecht

Prof. Dr. Christopher Zeissist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabe- experten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Profes-sor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetz-

gebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsan-walt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bun-desweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprü-fungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Stan-dardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. 2016 – u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwel-lenwerte, 3. Aufl. 2016 – 4. Aufl. 2019 in Vorbereitung) und Mithe- rausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR).

RA Prof. Dr. Christian-David Wagnerist Fachanwalt für Vergaberecht sowie Lehrbeauftrag-ter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jah-ren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öf-fentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämt- lichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer

Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvor-sorge, Tourismus und Bau. Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwalt- lichen Beratungstätigkeit stellt das Beihilfe- und Zuwendungsrecht dar. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Re-ferent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger- Verlags sowie der Deutschen Richterakademie (DRA). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen Vergabe- recht“ sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-Praxis-kommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016.

Teilnehmerkreis

Alle Auftraggeber und Auftragnehmer. Alle Personen, die am Be-schaffungsprozess und der strategischen Ausrichtung von Beschaf-fungsstellen auf der Auftraggeberseite und dem Vertrieb auf der Bieterseite beteiligt sind (z. B. Fachbereichs-, Abteilungs-, Amts- und Referatsleiter, Mitarbeiter der Beschaffungsstellen, des Ver-triebs und der Rechtsabteilungen).

Ziel

Als „eVergabe“ (= elektronische Auftragsvergabe) bezeichnet man den Einsatz elektronischer Mittel bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Bisher hatten die Auftraggeber hinsichtlich der Verwendung elektronischer

Referenten: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Bielefeld; RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

Datum: Donnerstag, 10.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Leonardo Hotel Düsseldorf City Center, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

eVergabe: Neue Pflichten für Auftraggeber und Bieter!

Mittel Wahlfreiheit. Durch die neuen EU-Vergaberichtlinien ändert sich die Rechtslage grundlegend. Die Wahlfreiheit der öffentlichen Auftraggeber besteht nicht mehr. Der Einsatz elektronischer Mittel ist der gesetzliche Regelfall, ein Ausweichen auf die Papierform und den Postweg ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen zulässig.

Die Pflicht zur eVergabe gilt jetzt! Seit Oktober 2018 gilt die Pflicht zur eVergabe auch für die letzten Vergabestellen, zum Beispiel klei-ne Gemeinden, die nur gelegentlich EU-weite Ausschreibungen durchführen müssen. Parallel wird die eVergabe durch die Unter-schwellenvergabeordnung (UVgO) auch im Unterschwellenbereich verpflichtend. Insbesondere dürfen Angebote nur noch in elektroni-scher Form entgegengenommen werden. So entstehen zahlreiche neue Rechtsfragen, z.B. welche Unterlagen müssen Online bereitge-stellt werden; wie ist mit verspäteten oder formungültigen Angebo-ten umzugehen?

Themen

1. Das neue EU-Recht: Pflicht zur eVergabe – Was ist eVergabe? – Wo ist der elektronische Workflow vorgeschrieben, wo die elektronische Kommunikation? – Für welche Beschaffung gilt die Pflicht zur eVergabe?

2. Wie läuft eVergabe praktisch? – Welche Ausnahmen von der Pflicht zur eVergabe sind vorgesehen? – Darf ein Entgeld oder eine Registrierung gefordert werden? – Wie sind Informationen an nicht registrierte Unternehmen zu übermitteln?

3. Neue Fehlerquellen im Vergabeverfahren – Welche Unterlagen müssen Online bereitgestellt werden? – Fehler in der Verschlüsselung? – Wie ist mit verspäteten oder formungültigen Angeboten umzugehen?

4. Datensicherheit – Welche gesetzlichen Vorgaben zur Datensicherheit gibt es (EU-DSGVO, BDSG, LDSG)? – Welche technischen Möglichkeiten gibt es? – Wie sind die Textform, die elektronische Signatur, eID des neuen Personalausweises, De-Mail und E-Postbrief einzuordnen?

5. Marktübersicht – Welche eVergabe-Lösungen gibt es? – Unterschiede und Auswahl der „richtigen“ Lösungen

6. Strategische Folgerungen – Welche organisatorischen Folgen hat dies? – Welche Investitionen sind notwendig?

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Vergaberecht

RA Dr. Thorsten SchätzleinNach Abschluss des Bauingenieurstudiums 1998 Stu-dium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Refe-rendariat in Nürnberg und Leipzig, anschließend Pro-motion über ein vergaberechtliches Thema. Beginn der Anwaltstätigkeit im Leipziger Büro der internati-onalen Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle 2006

mit Schwerpunkt im Bau- und Vergaberecht. Anfang des Jahres 2014 Wechsel in das Düsseldorfer Büro von CMS Hasche Sigle. Regelmäßi-ger Dozent bei Fortbildungsveranstaltungen sowie Autor zahlrei-cher Fachbeiträge; Mitautor eines Praxiskommentars zum Vergabe-recht.

Teilnehmerkreis

Kaufmännisches und technisches Personal in Beschaffungsstellen und bei Auftragnehmern, Planer, Projektsteuerer, Projektleiter, Ar-chitekten, Ingenieure, Baujuristen.

Ziel

Das Vergaberecht ist komplex und durch eine dynamische Rechtsent-wicklung geprägt. Europäisches Recht, nationales Recht und Verord-nungen greifen ineinander, ergänzen und widersprechen sich. Ziel des Seminars ist die Schaffung eines Fundaments für die Anwendung des Vergaberechts, um Alltagsprobleme sicher zu lösen.

Themen

1. Einleitung

– Warum Vergaberecht? – Aufbau des Vergaberechts – Prinzipien

2. Anwendungsbereich

– Welche Auftraggeber müssen das Vergaberecht anwenden? – Welche Regeln gelten für wen? – Welche Aufträge sind auszuschreiben?

3. Auswahl der richtigen Verfahrensart

– Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung – Nichtoffenes Verfahren/Beschränkte Ausschreibung – Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe – (Planungs-)Wettbewerbe – Wettbewerblicher Dialog

Referent: RA Dipl.-Bauing. (FH) Dr. Thorsten Schätzlein, Düsseldorf

Datum: Mittwoch, 16.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016/2019

4. Leistungsbeschreibung

– Anforderungen – Produktneutralität – Methoden der Leistungsbeschreibung – Umgang mit Bieterfragen

5. Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien

– Anforderungen an die Eignung – Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien – Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer – Zulässige und sinnvolle Zuschlagskriterien

6. Bekanntmachung

– Anforderungen – Bekanntmachungsformulare – Beschafferprofile

7. Wertungsprozess

– Formelle Prüfung – Nachfordern von Unterlagen – Eignungsprüfung – Über- und Unterangebote – Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots

8. Dokumentation und Information

– Notwendige Dokumentationen – Vorabinformation – Bekanntmachung der Auftragsvergabe

9. Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens

– Aufhebungsgründe – Schadensersatz

10. Rechtsschutz

– Rügepflicht – Umfang der gerichtlichen Kontrolle

Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

Aucham 06.11.2019

in Köln.

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Der Planungswettbewerb

Vergaberecht

RA Dr. Tobias Hänselist Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Archi-tektenrecht in Dresden. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Ein be-sonderer Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieur-leistungen. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichun-

gen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätig-keit ausgewiesen. Herr Dr. Hänsel ist Mitherausgeber der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“.

Dipl.-Ing. Matthias Horstist Freier Architekt, BDA DWB und Mitinhaber des Bü-ros Schubert + Horst Architekten PartnerschaftGmbB in Dresden. Seit vielen Jahren betreut und organisiert das Büro sowohl Verhandlungsverfahren zur Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen für öffent-liche Auftraggeber als insbesondere auch Wettbe-

werbsverfahren nach RPW 2013 für öffentliche und private Auslober. Herr Horst ist des Weiteren tätig als Fachpreisrichter, Gutachter und Lehrbeauftragter an der HTW Dresden und der SRH Hochschule Hei-delberg.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Bera-tungsunternehmen und Rechtsanwälte.

Ziel

Mit Inkrafttreten der Vergaberechtsreform am 18.04.2016 haben sich die rechtlichen Regelungen auch für die Durchführung von Pla-nungswettbewerben erheblich geändert. In diesem Seminar werden die Grundlagen, Varianten und Details des Planungswettbewerbs nach der VgV 2016 vorgestellt sowie im Detail erläutert. Dabei gehen die Referenten auch auf verschiedenartige „Konkurrenzverfahren“ ein. Ein beispielhafter Verfahrensablauf wird vorgestellt. Dabei wer-den folgende Aspekte behandelt:

Referenten: RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden; Architekt Dipl.-Ing. Matthias Horst, Dresden

Datum: Donnerstag, 24.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Grundlagen

– Der Planungswettbewerb im System des Vergaberechts – Planungswettbewerbe vs. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb – Wettbewerbe vor, während und ohne Verhandlungsverfahren – Beauftragung des Siegers vs. Beauftragung eines Preisträgers – Die Bedeutung der RPW 2013: Bindungswirkung der RPW 2013; Wünsche nach Abweichungen durch den Auftraggeber – „Schwarze“ Wettbewerbe – Wettbewerbe und Anwendbarkeit der HOAI – Die Mitwirkung der Architekten- und Ingenieurkammern – Partizipation und Beteiligung der Bürger bzw. der Öffentlichkeit in Wettbewerbsverfahren

2. Wettbewerbsarten

– Offene vs. nicht offene Wettbewerbe – Ideenwettbewerbe vs. Realisierungswettbewerbe – Einphasige vs. zweiphasige Wettbewerbe – Kooperative Wettbewerbsverfahren

3. Verfahrensablauf

– Wettbewerbsbekanntmachung – Die Eignungsprüfung: Zeitpunkt – vor oder nach dem Wett- bewerb? Strategien zur Beteiligung kleiner und junger Büros – Durchführung eines Kolloquiums – Das Preisgericht: die Besetzung des Preisgerichts; Fachpreis- richter und Sachpreisrichter; ausgeschlossene Personen; die Vorberatung bzw. die vorbereitende Sitzung des Preisge- richts; Kriterien für die Entscheidung des Preisgerichts; die Entscheidung des Preisgerichts; die Begründung der Entschei- dung; Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Preisgerichts – Information über das Wettbewerbsergebnis und Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten – Nachrücken von Preisträgern – Verhandlungen im Anschluss an einen Wettbewerb – Nutzung von Teilen der Wettbewerbsarbeiten – Einstellung des Verfahrens ohne Beauftragung – Die neue Rechtsprechung des BGH zur Entschädigung der Bieter in Vergabeverfahren: Auswirkungen auf Planungs- wettbewerbe

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Vergaberecht

Vergaberecht kompakt für Architekten und Ingenieure

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg, Heidelberg

Datum: Montag, 04.11.2019, 09:30 – 17:00 Uhr Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Was Sie wissen müssen, wenn Sie einen öffentlichen Auftraggeber bei der Vergabe unterstützen

NEU

RA Philipp Scharfenbergist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Archi-tektenrecht in der Sozietät Melchers in Heidelberg. Er ist seit 2012 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit dieser Zeit ist er auf die anwaltliche Beratung von privaten und öffentlichen Bauherren, Bauunternehmen, Archi-tekten und Ingenieuren im Bau-, Architekten- und

Vergaberecht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst neben der Ver-tragsgestaltung und der projektbegleitenden Rechtsberatung auch die Durchführung von Architekten-, Vergabe- und Bauprozessen. Herr Scharfenberg ist Autor zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Bau-recht“ sowie der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“. Herr Schar-fenberg ist Mitautor des Kommentars Leupertz/Preussner/Sienz, Bauvertragsrecht. Er ist zudem Referent von Vorträgen und Semina-ren zum Bau- und Architektenrecht sowie dem Vergaberecht.

Teilnehmerkreis

Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Berater, Mitarbeiter öffent-licher Auftraggeber im Bereich Einkauf/Beschaffung.

Ziel

Das Vergaberecht wird immer komplexer und unterliegt ständigen Änderungen. Die Vorschriften des Vergaberechts müssen von öffent-lichen Auftraggebern bei deren Beschaffungstätigkeit beachtet und eingehalten werden. Doch nicht nur öffentliche Auftraggeber bzw. deren Mitarbeiter müssen die Vorschriften des Vergaberechts anzu-wenden wissen. So müssen gerade auch Berater des öffentlichen Auf-traggebers, insbesondere Architekten und Ingenieure, die Grundzü-ge des Vergaberechts kennen und entsprechend bei deren Tätigkeit berücksichtigen. Fehler in diesem Bereich können daher auch eine Haftung bzw. einen Honorarverlust des Architekten bzw. Ingenieurs zur Folge haben.

Das Seminar behandelt daher die wesentlichen Grundzüge des Ver-gaberechts sowie verfahrensrechtlichen Bestimmungen, die der Ar-chitekt bzw. Ingenieur zu beachten hat. Der Referent wird dabei auch die wesentlichen „Fallstricke“ anhand praktischer Fälle und de-ren praxisgerechte Lösung aufzeigen. Er wird aber auch Gestaltungs-möglichkeiten, Tipps und aktuelle Rechtsprechung an die Hand ge-ben, um den öffentlichen Auftraggeber zukünftig noch besser zu unterstützen.

Themen

1. Überblick über das Vergaberecht, Grundzüge des Vergabe- rechts

– Einordnung von Bauvergaben in das Vergaberecht – Wichtige Verfahrensgrundsätze – Die Wahl der richtigen Verfahrensart – Auftragswertschätzung und Auftragswertbestimmung – Europaweite und nationale Vergaben

2. Vergabeunterlagen und Vergabestrategien

– Kontigentierung – Elektronische Vergabe – Die vergaberechtlich korrekte Erstellung von Leistungs- beschreibungen – Produktneutrale Ausschreibung – Mittelstandsklausel/Losvergabe/GU-Vergabe – Umgang mit Nebenangeboten – Die Eignung und Eignungsleihe – Eignungskriterien und -nachweise – Bietergemeinschaften und Projektanten – Die Wahl der richtigen Zuschlagskriterien – Die Wertungskriterien und deren Gewichtung

3. Die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Bauprojekts

– Fristen – Nachforderung von fehlenden Unterlagen – Angebotsaufklärung – Die Vergabeakte/Vergabedokumentation – Submissionstermin – Die Angebotswertung – Vergaberechtsrelevante Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit

4. Grundzüge des vergaberechtlichen Rechtsschutzes

– Das Vergabenachprüfungsverfahren – Der Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

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Vergaberecht

RAin Dr. Daniela Hattenhauerist Rechtsanwältin und Partnerin der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek. Sie verfügt über umfangreiche Er-fahrung mit Ausschreibungen und PPP-Projekten im Bereich Bau- und Facility Management, der Umstruk-turierung von Gesellschaften und Krankenhäusern, Beschaffung von IT-Dienstleistungen sowie der Be-

schaffung von Beraterleistungen und hat mit diesen Projekten her-vorragende Ergebnisse erzielt. Sie leitet ein Team, das sich auf Verga-berecht spezialisiert hat. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung ist Frau Dr. Daniela Hattenhauer als Referentin für eine Vielzahl von Vortragsveranstaltungen bekannt. Dazu kommen auch verschiedene Veröffentlichungen zu aktuellen Themen des Vergaberechts. Frau Dr. Hattenhauer hat zuletzt unter anderem federführend für öffent-liche Auftraggeber große Servicegesellschaften mit privaten Part-nern gegründet, wobei die Akquirierung von Know-how und Bera-tungsleistungen Gegenstand der Vergabe waren. Zudem betreut sie große Vergabeverfahren im Baubereich bei der Beschaffung freibe-ruflicher Leistungen und Dienstleistungen.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern aus den Abteilungen Einkauf und Beschaffung, Liegenschaften und Bauämter, Finanzen und Kämmerei, interne Revision, interne Organisation, Geschäfts-führer und Vorstände von Beteiligungsgesellschaften.

Ziel

Lernen Sie in unserem speziell für Sie als öffentlicher Auftraggeber konzipierten Seminar, typische Risiken im Vergabeverfahren sowie immer wieder auftretende Fehlerquellen zu erkennen und Strategi-en zu deren Vermeidung zu entwickeln.

Kleine Fehler bei der öffentlichen Auftragsvergabe haben oft weit-reichende Konsequenzen. Die kostspieligen Folgen vergaberechtli-cher Nachprüfungsverfahren reichen vom Zeitverlust bei der Auf-tragsvergabe bis hin zur Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens.

Als Vergabeverantwortlicher sollten Sie daher jederzeit den Über-blick über das Vergaberecht behalten und immer auf dem aktuellen Stand sein!

Referentin: RAin Dr. Daniela Hattenhauer, Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 05.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vergaberecht für Auftraggeber

Themen

1. Vergaberechtliche Strukturen mit Vergaberechtsreform

– Struktur und Rechtsgrundlagen des Vergaberechts – Vergaberechtsreform – Objektiver und subjektiver Anwendungsbereich – Schwellenwert, Auftragsart – Verfahrensarten – Umgehung des Vergaberechts? – Auftragsänderungen – Verlängerung bestehender Verträge – Ausschließlichkeitsrechte und Zusatzaufträge – In-House-Geschäfte und interkommunale Kooperationen

2. Typische Fehler im Vergabeverfahren mit praktischen Tipps (Teil 1)

– bei der Bekanntmachung – Teilnahmewettbewerb – beim „bevorzugten Bieter“ – bei Vorgaben in den Vergabeunterlagen – bei digitaler Vergabe – bei der Unterschrift – beim Aufklärungsgespräch – bei der Angebotsauswertung – bei den Wertungsstufen

3. Typische Fehler im Vergabeverfahren mit praktischen Tipps (Teil 2)

– bei Wertungskriterien und Auswertungsmethoden – bei Nebenangeboten – bei der Vorabinformation – bei der Führung der Vergabeakte – bei der Aufhebung – beim Umgang mit Rügen und Rechtsschutz – bei Doppelmandaten – bei Projektanten – Grundstücksgeschäfte

4. Praxisbeispiel: komplexe Vergabe in Millionenhöhe, „Mammutaufträge“ erfolgreich vergeben

Typische Praxisprobleme und -risiken erkennen und vermeiden

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Vergaberecht

RA Dr. Thorsten SchätzleinNach Abschluss des Bauingenieurstudiums 1998 Stu-dium der Rechtswissenschaften in Erlangen und Refe-rendariat in Nürnberg und Leipzig, anschließend Pro-motion über ein vergaberechtliches Thema. Beginn der Anwaltstätigkeit im Leipziger Büro der internati-onalen Rechtsanwaltskanzlei CMS Hasche Sigle 2006

mit Schwerpunkt im Bau- und Vergaberecht. Anfang des Jahres 2014 Wechsel in das Düsseldorfer Büro von CMS Hasche Sigle. Regelmäßi-ger Dozent bei Fortbildungsveranstaltungen sowie Autor zahlrei-cher Fachbeiträge; Mitautor eines Praxiskommentars zum Vergabe-recht.

Teilnehmerkreis

Kaufmännisches und technisches Personal in Beschaffungsstellen und bei Auftragnehmern, Planer, Projektsteuerer, Projektleiter, Ar-chitekten, Ingenieure, Baujuristen.

Ziel

Das Vergaberecht ist komplex und durch eine dynamische Rechtsent-wicklung geprägt. Europäisches Recht, nationales Recht und Verord-nungen greifen ineinander, ergänzen und widersprechen sich. Ziel des Seminars ist die Schaffung eines Fundaments für die Anwendung des Vergaberechts, um Alltagsprobleme sicher zu lösen.

Themen

1. Einleitung

– Warum Vergaberecht? – Aufbau des Vergaberechts – Prinzipien

2. Anwendungsbereich

– Welche Auftraggeber müssen das Vergaberecht anwenden? – Welche Regeln gelten für wen? – Welche Aufträge sind auszuschreiben?

3. Auswahl der richtigen Verfahrensart

– Offenes Verfahren/Öffentliche Ausschreibung – Nichtoffenes Verfahren/Beschränkte Ausschreibung – Verhandlungsverfahren/Freihändige Vergabe – (Planungs-)Wettbewerbe – Wettbewerblicher Dialog

Referent: RA Dipl.-Bauing. (FH) Dr. Thorsten Schätzlein, Düsseldorf

Datum: Mittwoch, 06.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Maritim Hotel, Köln Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016/2019

4. Leistungsbeschreibung

– Anforderungen – Produktneutralität – Methoden der Leistungsbeschreibung – Umgang mit Bieterfragen

5. Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien

– Anforderungen an die Eignung – Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien – Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer – Zulässige und sinnvolle Zuschlagskriterien

6. Bekanntmachung

– Anforderungen – Bekanntmachungsformulare – Beschafferprofile

7. Wertungsprozess

– Formelle Prüfung – Nachfordern von Unterlagen – Eignungsprüfung – Über- und Unterangebote – Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots

8. Dokumentation und Information

– Notwendige Dokumentationen – Vorabinformation – Bekanntmachung der Auftragsvergabe

9. Aufhebung und Einstellung des Vergabeverfahrens

– Aufhebungsgründe – Schadensersatz

10. Rechtsschutz

– Rügepflicht – Umfang der gerichtlichen Kontrolle

Grundlagen – aktuelle Fragen – Beispiele

Aucham 16.10.2019 in Mannheim.

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v

RiOLG a. D. Hermann Summawar bis Mitte 2019 Richter am Oberlandesgericht Koblenz und einer der wenigen Richter, die seit 1999 ununterbrochen einem Vergabesenat angehörten, weshalb er mit der Entwicklung und Veränderung des Vergaberechts bestens vertraut ist. Bekannt wur-de er als Mitherausgeber und -autor des juris Praxis-

Kommentars Vergaberecht, eine Tätigkeit, die er nach wie vor aus-übt. Seit Anfang 2014 gehört er zu den Herausgebern und Autoren der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“. Auch im „Unruhe-stand“ bleibt er dem Vergaberecht verbunden. Er ist weiterhin Refe-rent auf Fachveranstaltungen und in der Ausbildung von Fachanwäl-ten für Vergaberecht tätig.

Teilnehmerkreis

Sie sind als Vergabepraktiker in einer Vergabestelle oder für einen Bieter tätig? Oder Sie beraten öffentliche Auftraggeber und Unter-nehmen? Sie legen deshalb Wert darauf, immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein? Dann sind Sie bei diesem Semi-nar genau richtig.

Ziel

Das nicht mehr so ganz neue Vergaberecht ist nach wie vor eine Fundgrube für Rätselfreunde. Viele offene Fragen kommen erst all-mählich bei den Vergabekammern und Vergabesenaten an. Mehr denn je haben deren Entscheidungen auch Auswirkungen auf den Unterschwellenbereich, weil die UVgO, die (demnächst) in weiten Teilen Deutschlands gilt, der VgV nachgebildet ist. Auch die VOB/A ist auf dem Weg zur Angleichung an das Oberschwellenrecht.

Das Seminar soll Ihnen nicht nur aktuelle Entscheidungen aus Sicht des Referenten näherbringen. Willkommen sind auch Diskussions-beiträge, die einen anderen Blickwinkel aufzeigen und zum Nach-denken anregen. Außerdem haben Sie die Gelegenheit, „Leidens-genossen“ in Theorie und Praxis des Vergaberechts persönlich kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen.

Referent: RiOLG a. D. Hermann Summa, Mainz

Datum: Dienstag, 12.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IntercityHotel Hamburg Dammtor-Messe, Hamburg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vergaberecht 2019

Themen

1. Die kommunale Zusammenarbeit – Chance oder Risiko?

2. Gründung eines Zweckverbandes – § 108 GWB oder?

3. Einmal Auftraggeber, immer Auftraggeber?

4. Vergaberecht für Hobbyfischer?

5. Ausschreibung von Planungsleistungen – ein schweres Los?

6. Neues zur Rahmenvereinbarung

7. Die Auftragsbekanntmachung mit dem Standardformular 2 – eine Herausforderung

8. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – gren- zenlos?

9. Der Bieter – ein heimlicher Besserwisser?

10. Die Ausschlussgründe des § 124 GWB – Wer muss was wie beweisen?

11. Schräge Preise – Mischkalkulation, Spekulation oder Mani- pulation?

12. Auslegung – Aufklärung – Ausschluss oder Auftrag?

13. Was ist fehlerhaft – die Unterlage oder § 56 Abs. 2 VgV?

14. Das Schulnotensystem – Tod und Wiederauferstehung?

Vergaberecht

Wichtige Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung

Aucham 05.12.2019 in Mannheim.

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v

RA Prof. Dr. Christian-David Wagnerist Fachanwalt für Vergaberecht sowie Lehrbeauftrag-ter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jah-ren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öf-fentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämt- lichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer

Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvor-sorge, Tourismus und Bau. Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwalt- lichen Beratungstätigkeit stellt das Beihilfe- und Zuwendungsrecht dar. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Re-ferent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger- Verlags sowie der Deutschen Richterakademie (DRA). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen Vergabe- recht“ sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-Praxis-kommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an öffentliche Auftraggeber, Mitarbeiter zentraler Einkaufsabteilungen, Beschaffer aus Gemeinden und Land-kreisen.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer mit der Vorbereitung und der Durchführung eines Vergabeverfahrens im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen vertraut werden zu lassen.

Dazu gehört ein Überblick über die gesetzlichen Regelungen, die wesentlichen Etappen des Vergabeverfahrens, wie auch die Diskussi-on häufig auftretender Probleme und praktisch erprobter Lösungs-ansätze vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen in der natio-nalen und europäischen Spruchpraxis.

Ebenso wird auf die praktischen Herausforderungen rund um die E-Vergabe eingegangen.

Der Workshopcharakter der Veranstaltung ermöglicht einen aktiven Austausch zwischen den Teilnehmern. Fragen und Probleme aus dem Büroalltag sind ausdrücklich willkommen.

Referent: RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

Datum: Dienstag, 12.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO

Themen

1. Grundlagen für eine erfolgreiche Projektabwicklung

– Bedarfsermittlung und Markerkundung – Interne Verantwortlichkeiten und (elektronische) Kommuni- kation – Qualitätsmanagement

2. Rechtsgrundlagen und Systematik – ein Überblick

– Struktur und Prinzipien – Sonderfall: Vergaberecht und Fördermittel

3. Vergabevorbereitung – das Fundament der Ausschreibung – Bedeutung und Schätzung des Auftragswerts – Wahl der Verfahrensart – Erstellung der Vergabeunterlage – Leistungsbeschreibung: eindeutig, erschöpfend und ohne ungewöhnliches Wagnis – Diskriminierungsverbot vs. produktspezifische Ausschreibung – Sonderfall Rahmenvereinbarungen – Festlegung der Eignungskriterien und -nachweise – Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis oder mehr?

4. Bekanntmachung

5. Angebotsphase und Angebotsöffnung

– Umgang mit Bieterfragen – Möglichkeiten der Änderung von Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber – Submissionstermin

6. Vergaberechtskonforme Angebotswertung

– Nachfordern von Unterlagen und Preisen – Ausschluss von Angeboten – Nachunternehmer und Eignungsleihe in der Angebots- wertung 7. Zuschlagserteilung

8. Wer schreibt der bleibt – die Dokumentation des Vergabe- verfahrens

9. Zeit für Fragen

Vergaberecht

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WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO

vVergaberecht

Prof. Dr. Christopher Zeissist einer von Deutschlands erfahrensten Vergabe- experten mit über 20 Jahren Erfahrung. Er ist Profes-sor für Staats- und Europarecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (Bielefeld). Zuvor hat Prof. Dr. Zeiss als Referent am Bundesministerium der Justiz u. a. vergabe- und kartellrechtliche Gesetz-

gebungsverfahren des Bundes begleitet. Die Beschaffungspraxis kennt Herr Prof. Zeiss aus seiner mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsan-walt, Richter und Of Counsel (u. a. Bonn, Marburg, Leipzig). Er hat als externe Beschaffungsstelle Vergabeunterlagen entwickelt und bun-desweit Vergabeverfahren (z. B. betreffend Arzneimittel, IT, Bau, ÖPNV, Abfallentsorgung) durchgeführt sowie in Vergabenachprü-fungsverfahren für die Interessen seiner Mandanten gestritten. Herr Prof. Dr. Zeiss ist Herausgeber und Autor vergaberechtlicher Stan-dardnachschlagewerke (z. B. juris-Praxiskommentar Vergaberecht, 5. Aufl. 2016 – u. a. zur UVgO, Sichere Vergabe unterhalb der Schwel-lenwerte, 3. Aufl. 2016 – 4. Aufl. 2019 in Vorbereitung) und Mithe- rausgeber der Zeitschrift Vergabepraxis & -recht (VPR).

RA Prof. Dr. Christian-David Wagnerist Fachanwalt für Vergaberecht sowie Lehrbeauftrag-ter für Beschaffungswesen und Vergaberecht an der Hochschule Harz. Prof. Wagner ist seit mehr als 15 Jah-ren auf das Vergaberecht spezialisiert. Er begleitet öf-fentliche Auftraggeber und Unternehmen in sämt- lichen Phasen des Vergabeverfahrens mit besonderer

Expertise in den Bereichen IT und Telekommunikation, Daseinsvor-sorge, Tourismus und Bau. Ein weiterer Schwerpunkt seiner anwalt- lichen Beratungstätigkeit stellt das Beihilfe- und Zuwendungsrecht dar. Neben seiner Beratungstätigkeit ist Prof. Wagner gefragter Re-ferent diverser Fortbildungsinstitute, wie etwa des Bundesanzeiger- Verlags sowie der Deutschen Richterakademie (DRA). Prof. Wagner ist zudem Herausgeber der Online-Fortbildung „Basiswissen Vergabe- recht“ sowie des DTVP-Newsletters und Mitautor des juris-Praxis-kommentars „Vergaberecht“, 5. Aufl. 2016.

Teilnehmerkreis

Tipps und Tricks zum neuen Vergaberecht und der aktuellen Recht-sprechung erleichtern Beschaffungspraktikern die Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen. Neueinsteiger erhalten einen Überblick über wesentliche Weichenstellungen des Vergabeverfahrens auf dem neusten Stand.

Ziel

Das „Massengeschäft“ der Beschaffungsstellen findet unterhalb der Schwellenwerte statt und wurde trotzdem im Vergaberecht bisher eher stiefmütterlich behandelt. Dies änderte sich im Jahr 2018. Die VOL/A entfiel auch unterhalb der Schwellenwerte. Stattdessen gibt es mit der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) nun ein ganz neues Regelwerk. Mit dem Seminar werden wesentliche Inhalte der neuen UVgO dargestellt. Im Seminar wird zudem immer auf wichtige

Parallelen und Unterschiede zum bisherigen Recht besonders hinge-wiesen. Maßstab der Veranstaltung sollen dabei immer Verständ-lichkeit und Praxisnähe sein.

Mit Praxisbeispielen werden Sie durch die einzelnen Phasen des Ver-gabeverfahrens geleitet und erhalten dabei einen Überblick über rechtliche Anforderungen und Fallstricke.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage, wann eine „freihändige Vergabe“ (neu: Verhandlungsvergabe) zulässig ist und welche Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und die Wer-tungskriterien in Anbetracht der aktuellen Rechtsprechung zu stel-len sind. Dargestellt werden besonders auch notwendige Inhalte des Vergabevermerks sowie auch der Umgang mit fehlenden oder feh-lerhaften Angeboten, die Eignungsprüfung sowie der Ausschluss vom Vergabeverfahren. Auch verschiedene Wertungsmethoden so-wie ihre Verankerung in den Vergabeunterlagen und der Dokumen-tation werden erklärt. Hingewiesen wird auch auf praktische Aus-wirkungen wichtiger Regelungen des Landesvergaberechts, auch zum Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte.

Fragen aus dem Teilnehmerkreis sind willkommen!

Themen

1. Vergaberecht – verständlich auch für Nichtjuristen – Ab wann gilt die UVgO? Verhältnis zu GWB, VgV, VOL/A und VOB/A – Prinzipien des Vergaberechts – Binnenmarktrelevanz und deren praktische Auswirkungen

2. Vergabeverfahren oder Auftragsänderung? – Richtige Schätzung des Auftragswerts – Vorrang der öffentlichen Ausschreibung und Ausnahmen – Nachbestellung, Nachtrag oder Change-Request

3. Richtige Vergabeunterlagen – Produkt- und Markenspezifische Beschaffungen – Rahmenverträge und unklare Beschaffungssituationen – Zulässige Eignungskriterien und Nachweise

4. Ausschluss – Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kein zulässiges Kriterium mehr? – Schlechtleister und Selbstreinigung – Fehlende und fehlerhafte Unterlagen

5. eVergabe u.a. – Pflicht zur eVergabe im Unterschwellenbereich – Alle Unterlagen online? – Rechtsschutz im Unterschwellenbereich?

Referenten: Prof. Dr. Christopher Zeiss, Bielefeld; RA und FA für Vergaberecht Prof. Dr. Christian-David Wagner, Leipzig

Datum: Dienstag, 19.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Sichere Vergabe unterhalb des SchwellenwertsNach der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) 2018

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v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

RA Dr. Tobias Hänselist Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Archi-tektenrecht in Dresden. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Ein be-sonderer Schwerpunkt ist dabei die Gestaltung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieur-leistungen. Er ist durch zahlreiche Veröffentlichun-

gen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätig-keit ausgewiesen. Herr Dr. Hänsel ist Mitherausgeber der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“.

Dipl.-Ing. Thomas Henkelist Geschäftsführer der hpm Henkel Projektmanage-ment GmbH in Dresden, Bauingenieur und als Projekt-steuerer spezialisiert auf die Betreuung von komple-xen Vergabeverfahren für Planungs- und Bauleis- tungen. Als Prozess-Spezialist und technisch-wirt-schaftlicher Berater betreut er seit Jahren zahlreiche

öffentliche Auftraggeber und hat insbesondere Erfahrungen bei der Bedarfsplanung und Projektstrukturierung.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bieter, Architekten, Ingeni-eure, Projektsteuerungsunternehmen, Beratungsunternehmen und Rechtsanwälte.

Ziel

Bauzeitverlängerungen und explodierende Kosten bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand werden häufig auch mit dem Zwang der Auf-traggeber in Verbindung gebracht, selbst komplexe Bauvorhaben kleinteilig in zahlreichen Losen ausschreiben zu müssen. Allerdings eröffnen die vergaberechtlichen Regelungen dem Auftraggeber durchaus die Möglichkeit, Planungs- und Bauleistungen an Gene-ralübernehmer („Totalübernehmer“) zu vergeben. Hierfür muss der Auftraggeber (lediglich) feststellen können, dass eine gemeinsame Vergabe von Planung und Bauausführung nach Abwägung aller Um-stände zweckmäßig ist. Generalübernehmer-Vergaben können so-mit nicht nur bei Großbauvorhaben der öffentlichen Hand durchge-führt werden, sondern auch bei kleineren bzw. Standard-Objekten, wie z. B. Schulen und Kindergärten. Auch Generalunternehmer-Ver-gaben sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Im Seminar wird zunächst gegenübergestellt, welche Gründe für und gegen eine klassische losweise Vergabe bzw. eine Generalüber- oder -unternehmer-Vergabe sprechen. Die rechtlichen Vorausset-zungen werden ebenso dargestellt wie die von der VOB/A-EU dafür vorgesehenen Verfahrensarten. Die Referenten erläutern den Ab-lauf eines Vergabeverfahrens von der Vorbereitung über den Teil-nahmewettbewerb bis hin zur Angebotsphase und zum Zuschlag. Zahlreiche Praxisbeispiele und die Erfahrungen der Referenten aus durchgeführten Vergabeverfahren runden das Seminar ab.

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Dr. Tobias Hänsel, Dresden; Dipl.-Ing. Thomas Henkel, Dresden

Datum: Mittwoch, 20.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Baubetriebliche und prozessorientierte Grundlagen

– Grundlagen der Bedarfsplanung – Stakeholdermanagement – Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen GU und GÜ – Losweise Vergabe vs. GU- oder GÜ-Vergabe: Vor- und Nachteile der Projektorganisationsformen – Risikoallokation in den verschiedenen Vertragsmodellen

2. Vergaberechtliche Grundlagen

– Voraussetzungen für eine Generalüber- und -unterneh- mer-Vergabe – Mögliche Verfahrensarten: Verhandlungsverfahren und wettbewerblicher Dialog – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

3. Die Vorbereitung des Vergabeverfahrens

– Definition der Ziele der Beschaffung – Ermittlung des Bedarfs – Erstellung der Vergabeunterlagen – Entwurf des Generalübernehmervertrages

4. Der Teilnahmewettbewerb

– Eignungskriterien und Eignungsprüfung – Auswahlkriterien und Auswahl unter den geeigneten Bewerbern – Verfahren ohne Auswahl unter den Teilnehmern/Bietern

5. Die Angebots- bzw. Dialogphase

– Ablauf der Verfahren – Abwicklung des Verfahrens in aufeinanderfolgenden Phasen – Darstellung möglicher Wertungskriterien – Vorgabe eines Pauschalfestpreises durch den Auftraggeber? – Die Zusammensetzung der Jury – Die Einbindung externer Fachleute in die Wertung – Auswahlkriterien und Auswahl unter den geeigneten Bewerbern

6. Sonderfragen

– Beteiligung der Öffentlichkeit – Ausstellung der nicht berücksichtigten Entwürfe nach Zuschlag – Nachhaltigkeitsanforderungen – BIM-Vorgaben

Vergaberecht

Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge an Generalübernehmer und Generalunternehmer

NEU

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v

RA Dr. Marc Opitzist Rechtsanwalt in der überörtlichen Wirtschafts-kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Er arbeitet seit mehr als 15 Jahren im Vergaberecht und verfügt über berufliche Erfahrung in Anwalt-schaft, Wissenschaft und Unternehmen. Unter ande-rem war er mehrere Jahre Syndikus bei der Deutsche

Bahn AG. Er hat zahlreiche öffentliche Auftraggeber bei der Gestal-tung und Durchführung von Vergabeverfahren beraten und Bieter-unternehmen und öffentliche Auftraggeber in Vergaberechtsstrei-tigkeiten vertreten. Herr Dr. Opitz ist durch verschiedene Seminare und zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen und europäi-schen Vergaberecht bekannt. Unter anderem ist er Mitautor und Mitherausgeber des im Verlag C.H. Beck erschienenen Kommentars von Eschenbruch/Opitz/Röwekamp zur Sektorenverordnung.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Vergabestellen, Einkäufer von öffentlichen Unter-nehmen (Versorgungsunternehmen, Krankenhäuser, Immobilien-verwaltungen), Vertriebsmitarbeiter von Bieterunternehmen, Mit-arbeiter von Fachdiensten und Bedarfsträgern, IT-Manager, Vergabe- juristen.

Ziel

Rahmenvereinbarungen sind ein gängiges Instrument der Beschaf-fungspraxis im industriellen wie im öffentlichen Einkauf. Sie verspre-chen eine besondere Flexibilität und geringe Transaktionskosten. Das Vergaberecht unterwirft Rahmenvereinbarungen besonderen Regeln. Das Seminar zeigt, wann und in welchen Gestaltungsformen Rahmenvereinbarungen bei der öffentlichen Beschaffung von Lie-fer-, Dienst- oder sogar Bauleistungen sinnvoll eingesetzt werden können. Die Vergabevorschriften, die dabei zu beachten sind, wer-den anhand von Praxisfällen und aktueller Rechtsprechung erläu-tert. Praktische Hinweise zur Durchführung von Vergabeverfahren ergänzen die Veranstaltung.

Referent: RA und FA für Vergaberecht Dr. Marc Opitz, Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 20.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Vergabe von Rahmenvereinbarungen

Themen

1. Warum Rahmenvereinbarungen?

– Rahmenvereinbarungen als Instrument der flexiblen Beschaffungspraxis – Auftragsbündelung und zentrale Beschaffung – Gestaltungsformen von Rahmenvereinbarungen – Alternativen zu Rahmenvereinbarungen

2. Rahmenvereinbarungen und Vergaberecht

– Der Rechtsrahmen für die Vergabe der Rahmenvereinbarung – Der Rechtsrahmen für die Vergabe von Einzelaufträgen – Veränderungen des Leistungsinhalts während der Laufzeit – Aktuelle Rechtsprechung – Rechtsschutzfragen

3. Rahmenvereinbarungen im Vertragsrecht

– Vertragsschluss – Abrufmengen – Exklusivität – Laufzeiten und Kündigung

4. Praxis der Rahmenvereinbarung

– Ein- und Mehr-Partner-Rahmenvereinbarungen – Abrufmechanismen – Miniwettbewerbe

Vergaberecht

NEU

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RA Dr. Tobias Schneiderist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Mün-chen sowie Lehrbeauftragter für das Vergaberecht an der Technischen Universität München und an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seine Tätigkeitsgebiete sind das private Baurecht sowie das Vergaberecht. Einen Schwerpunkt bildet die Gestal-

tung von Vergabeverfahren für Architekten- und Ingenieurleistun-gen. Herr Dr. Schneider ist durch zahlreiche Veröffentlichungen im Bau- und Vergaberecht und eine umfangreiche Seminartätigkeit ausgewiesen.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Bera-tungsunternehmen und Rechtsanwälte.

Ziel

Die Vergabe der Planungsleistung ist regelmäßig die entscheidende Weichenstellung für das jeweilige (Bau-)Projekt. Der Planer ist wäh-rend der gesamten Projektphase der engste Vertraute des Auftrag-gebers. Er setzt das Projekt planerisch auf und um. Seine Aufgabe besteht nicht in der Abarbeitung einer eindeutig und erschöpfend beschriebenen Leistung, sondern in der Entwicklung und Umsetzung planerischer Lösungen für das Projekt.

Diesen Besonderheiten trägt das Vergaberecht Rechnung. Es ge-währt dem Auftraggeber größere Spielräume bspw. bei der Wahl des Vergabeverfahrens sowie bei der Festlegung der Eignungs- und Zuschlagskriterien. Der Auftraggeber kann einzelne Planungsleis-tungen bereits im Vergabeverfahren oder in einem vorgeschalteten Planungswettbewerb anfordern, um einerseits die Qualität zu beur-teilen und andererseits den Gegenstand des Planungsauftrags zu konkretisieren.

Der Auftraggeber muss diese Freiheiten, die ihm das Vergaberecht gewährt, jedoch kennen und nutzen (können). Vor diesem Hinter-grund vermittelt das Seminar nicht nur die gesetzlichen Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung, die jeder Praktiker kennen muss, um Planungsleistungen rechtssicher ausschreiben zu können. Viel-mehr wird besonderer Wert auf eine praxisnahe Darstellung gelegt, wie die Spielräume des 6. Abschnitts der VgV bei der Vergabe von Planungsleistungen sinnvoll ausgeschöpft werden können. Während des Seminars wird der komplette Ablauf eines Verfahrens zur Verga-be von Architekten- und Ingenieurleistungen behandelt.

vVergaberecht

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Tobias Schneider, München

Datum: Mittwoch, 20.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen

Themen

1. Grundlagen

– Die Schätzung des Auftragswerts – Vergabe nach Losen: Teillose und Fachlose – Freiräume und Grenzen bei der Gestaltung der zu beschaf- fenden Leistung – 80/20%-Kontingent – Vergabe an Generalplaner – Wahl der richtigen Verfahrensart

2. Der Teilnahmewettbewerb im Verhandlungsverfahren

– Mindestanforderungen an die Eignung – Kriterien zur Bildung einer Rangfolge unter den Bewerbern – Nachfordern von Unterlagen – Auswahl unter den Bewerbern: Erstellung einer Matrix; Losentscheid

3. Die Angebots- und Verhandlungsphase

– Aufstellung der Wertungskriterien – Vorbefasste Bieter; Interessenkonflikte auf Seiten des Auftraggebers – Finanzielle Zuschlagskriterien – Vergütungsansprüche der Bieter für Lösungsvorschläge

4. Der Planungswettbewerb

– Integrierte Wettbewerbe und vorgeschaltete Wettbewerbe – Grundsätze des Planungswettbewerbs – Ausgestaltung von Planungswettbewerben

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v Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Lücken im Leistungsverzeichnis

RA Prof. Dr. Ralf Leinemannist Seniorpartner der auf Vergabe-, Bau- und Immobi-lienrecht spezialisierten Sozietät Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB mit Standorten in Berlin, Düssel-dorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln und München. Er hat eine Vielzahl von Vergabeverfahren für Groß- projekte begleitet, so etwa ÖPP-Autobahnen, U-Bah-

nen und Flughäfen sowie Bahnbauprojekte. Er war maßgeblich be-teiligt bei Pilotverfahren, die zu den bekannten Entscheidungen zu Mischkaklulationen, Spekulationspreisen und verzögerter Vergabe geführt haben. Baubegleitend betreut er Großprojekte im Industrie- und Kraftwerksbau im In- und Ausland, wo er sich auch als Schieds-richter einen Namen gemacht hat. Prof. Ralf Leinemann ist Autor vieler Bücher und Kommentare zum Vergabe- und Baurecht sowie (Mit-)Herausgeber u. a. der Zeitschriften „NZBau“ und „Vergabe-News“. Die einschlägigen Referenzwerke zählen ihn seit Jahren zu den führenden Namen in seinen Rechtsgebieten.

RAin Dr. Christine Maurerist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Partnerin der Bau- und Vergaberechtssozietät Leine-mann & Partner Rechtsanwälte mbB. Sie berät seit vielen Jahren sowohl Bauherren als auch Bauunter-nehmer in allen Fragen des privaten Baurechts und Immobilienrechts. Sie hat langjährige Erfahrung mit

umfangreichen und komplexen Gerichtsprozessen. Frau Dr. Maurer ist Mitautorin des anlässlich der Baurechts-Novellierung erschiene-nen Kommentars von Leinemann/Kues zum BGB-Bauvertragsrecht.

RA Stephan Kaminskyist Partner im Münchener Büro der Bau- und Vergabe-rechtssozietät Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB und wird vom JUVE-Handbuch als häufig emp-fohlener Anwalt im privaten Baurecht geführt. Er ist auf die projektbegleitende bau- und vergaberechtli-che Beratung bei Bau- und Anlagenbauprojekten

spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Kaminsky als Seminarleiter und als Dozent bei zahlreichen Schulungsveranstal-tungen tätig; ferner veröffentlicht er regelmäßig Beiträge in ein-schlägigen baurechtlichen Fachzeitschriften. Er ist Mitherausgeber des Fachbuchs Hilgers/Kaminsky, Anlagenbau im In- und Ausland und Mitautor im VOB/B-Kommentar von Leinemann, dem VOB/B- Kommentar von Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel sowie dem VSVgV- Kommentar von Leinemann/Kirch.

Teilnehmerkreis Das Seminar richtet sich an technische Führungskräfte, Projektlei-ter, Bereichs- und Niederlassungsleiter von Bauunternehmen und Bauherren, Kalkulatoren, Claim-Manager, Rechtsanwälte, Justitia-re, Rechnungsprüfer, Mitarbeiter der öffentlichen Bauverwaltung, Sachverständige, Richter, Schlichter und Mediatoren und alle, die im Bauwesen mit Nachträgen befasst sind.

Ziel Kostensteigerungen und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten werden heftig diskutiert. Ausgangspunkt sind oft fehlerhafte Leis-

Referenten: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Prof. Dr. Ralf Leinemann, Berlin; RAin und FAin für Bau- und Architektenrecht Dr. Christine Maurer, München; RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stephan Kaminsky, München

Datum: Donnerstag, 21.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Eden Hotel Wolff, München Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

tungsbeschreibungen. Fehler werden allerdings wohl nie ganz ver-meidbar sein. Das Seminar fragt nach der Risikoverteilung und den vertraglichen Möglichkeiten zu ihrer Beeinflussung unter Berücksich-tigung der VOB 2016, des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes so-wie des zum 01.01.2018 in Kraft getretenen BGB-Bauvertragsrecht. Spekuliert ein Bieter um öffentliche Aufträge mit erkannten Beschrei-bungsfehlern, muss nachgefragt werden: Welche Folgen hat das eine oder andere? Welche Rolle spielt das Vergaberecht und wo liegen die Unterschiede zum gewerblichen Geschäft nicht-öffentlicher Bauver-tragspartner? Neueste Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte sind Grundlage für die Darstellung und Lösung zahlreicher praktischer Probleme rund um Mehrkosten, Bauzeit, Zahlung und Leistungsver-weigerung aufgrund von Problemen, die auf die Leistungsbeschrei-bung zurückgehen. Die Teilnehmer werden mit den rechtlichen Fall-stricken der Angebotsbearbeitung und der LV-Gestaltung vertraut gemacht und an die Grundsätze der späteren Vertragsauslegung nach Zuschlag und die Nachtragsbearbeitung herangeführt.

Themen

1. Ausschreibungen bearbeiten:Schwellenwerte, Prüfung der Verdingungsunterlagen, Mindestbe-dingungen; Nebenangebote, Eignungsnachweise, geforderte Erklärungen und Unvollständigkeit; Nachreichen von Erklärungen, Wertungsmatrix, besondere Verfahrensarten; typische Fehler bei der LV-Erstellung, Umgang mit offensichtlichen Eintragungsfehlern

2. Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber nach der Vergabe-rechtsnovelle:Ordnungsgemäße Leistungsbeschreibung, Vollständigkeit, Kalkulierbarkeit; Wagnisse, Nebenangebote und Schulnoten- system – die neueste Rechtsprechung und ihre Auswirkungen

3. Die Leistungsbeschreibung, ihre Auslegung und was daraus wird:Hinweis- und Aufklärungspflichten sowie Auslegungsmöglichkei-ten, Erkennbarkeit von Lücken, Kalkulationsfehler und ihre Folgen, Baugrund- und Terminrisiko, Wirksamkeit von AGB-Klau-seln: Genehmigungsrisiko, Vertragsstrafen, Zahlung

4. Besondere Themen:Bistro-Entscheidung des BGH, Vergabeverfahrensrisiko, Spekulati-onspreise; sittenwidriger Einheitspreis, Schadstoffrisiko, Kalkulati-onstricks

5. Gestörter Bauablauf: Nachtrag, Schadensersatz oder Entschädi-gungsanspruch?Wie erzeugt man Mehrforderungen aus Bauzeiteinflüssen und wie wehrt man sie ab?

6. Geänderte und zusätzliche Leistungen:§ 2 Abs. 5, 6 VOB/B, Mehraufwand wegen lückenhafter Ausschrei-bung, Störung der Geschäftsgrundlage, Aufstellung und Abwehr von Nachträgen sowie Leistungsverweigerungsrecht bei Nichtbe-auftragung von Nachträgen, neues gesetzliches Bauvertragsrecht und Nachträge nach der VOB/B

Vergaberecht

Auslegung von Vergabe- und Vertragsunterlagen, Strategien zu Sach- und Bauzeitnachträgen bei Vergabe und Vertragsabwicklung nach VOB/B und BGB 2018

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v

Update Vergaberecht 2019/2020

VorsRiOLG a. D. Heinz-Peter Dickswar am OLG Düsseldorf über 20 Jahre lang im Kartell-recht und nahezu 20 Jahre lang im Vergaberecht tä-tig. Lange Jahre war er Vorsitzender des Vergabese-nats und eines Kartellsenats an diesem Gericht. Im April 2018 ist er in den Ruhestand getreten. Herr Dicks wirkt weiterhin bei mehreren vergabe- und kar-

tellrechtlichen Kommentaren mit, verfasst Fachaufsätze und hält Vorträge zum Vergabe- und Kartellrecht.

Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich in erster Linie an schon erfahrenere Verga-bepraktiker in Vergabestellen und auf Bieterseite sowie an Rechtsan-wälte und Unternehmensjuristen.

Ziel

Das Seminar gibt Gelegenheit, sich mit im Vergaberecht tätigen Ju-risten, Ingenieuren und Vergabepraktikern zu treffen und sich per-sönlich auszutauschen, ebenso zum „Networking“ sowie zu willkom-menen Bemerkungen und Fragen.

Es werden behandelt: die rechtssichere Vorbereitung und Durchfüh-rung von Vergabeverfahren vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung (vor allem auch des EuGH und des Bundesgerichts-hofs). Auf VOB/A, VgV und UVgO wird eingegangen.

Referent: VorsRiOLG a. D. Heinz-Peter Dicks, Düsseldorf

Datum: Dienstag, 26.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Lindner Congress Hotel, Düsseldorf Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Die richtige Vorbereitung der Ausschreibung

– Die Bestimmungsfreiheit des Auftraggebers beim Beschaf- fungsgegenstand – Die Leistungsbeschreibung, Mängel daran und Reaktions- möglichkeiten für Bieter und Auftraggeber – Die Vergabeverfahrensarten – Zuschlagskriterien und Wertungssystem

2. Die rechtssichere Angebotswertung

– Auftragsbekanntmachung – Nachfordern von Erklärungen/Nachweisen bzw. Unterlagen und Preisangaben – Ausschluss von Angeboten und Aufklärung – Angebotswertung

Vergaberecht

Wichtige Entscheidungen des EuGH, des BGH, der OLG-Vergabesenate und der Vergabekammern

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vVergaberecht

RA Tobias Osseforth ist als Fachanwalt für Vergaberecht in der überört- lichen Kanzlei LUTZ | ABEL bundesweit tätig. Die Schwer- punkte seiner anwaltlichen Tätigkeit liegen in der Be-ratung der öffentlichen Hand sowie von Unterneh-men im IT-Sektor bei der Begleitung in Vergabever-fahren. Herr Osseforth ist darüber hinaus Mither-

ausgeber und Autor des Praxiskommentars Vergaberecht (Dieckert/Osseforth/Steck). Er betätigt sich regelmäßig als Referent auf Semi-naren und Workshops im Vergaberecht. Schließlich kann Herr Osse-forth auf eine mehr als zehnjährige Erfahrung bei der Vertrags- gestaltung, Prozessoptimierung und im Risikomanagement zurück- greifen.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Vergabestellen, IT-Leiter und IT-Mitarbeiter von öffentlichen Auftraggebern sowie Geschäftsführer und Mitarbeiter von Unternehmen, die sich an IT-Vergabeverfahren beteiligen, sowie IT-Berater für öffentliche Auftraggeber.

Ziel

Es werden die Besonderheiten bei IT-Ausschreibungen vermittelt.

Schwerpunktmäßig wird die Erstellung der Leistungsbeschreibung unter besonderer Berücksichtigung der Produktneutralität und die Anwendung der UfAB 2018 besprochen. Außerdem wird auf die Be-sonderheiten von Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT- Leistungen eingegangen.

Während des praxisorientiert ausgestalteten Seminars wird den Seminarteilnehmern hinreichend Gelegenheit zur Behandlung indivi-dueller Fragen und zur Diskussion gegeben. Praxistipps zur Vermei-dung vergaberechtlicher Fallstricke runden das Seminar ab.

Themen

1. Vorbereitung der Vergabe

2. Anwendungsbereich

3. Durchführung der Verhandlungsvergabe

4. Häufigste Fehler

5. Berücksichtigung der UfAB 2018

6. Einführung – vom Bedarf bis zum Vertrag

7. Planung einer Beschaffung

8. Auftragswertschätzung

9. Design der Beschaffung

Referent: RA und FA für Vergaberecht Tobias Osseforth, Mag. rer. publ., München

Datum: Dienstag, 26.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die Beschaffung von IT-Leistungen in der Praxis

10. Leistungsbeschreibung: technische Spezifikationen, Produktvorgaben

11. Rahmenvereinbarungen zur Beschaffung von IT-Leistungen

12. Durchführung eines Vergabeverfahrens

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RA Martin Hupfer ist Fachanwalt für Vergaberecht in Dresden. Sein Tä-tigkeitsbereich liegt hauptsächlich im Vergaberecht. Seit mehr als 10 Jahren berät er die öffentliche Hand und die Bieterschaft im Rahmen öffentlicher Auf-tragsvergaben. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Gestaltung von Vergabeverfahren für

freiberufliche Leistungen, insbesondere Architekten- und Ingenieur-leistungen. Hier hat Herr Hupfer in den letzten Jahren an zahlrei-chen prominenten Ausschreibungen mitgewirkt.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, interessierte Bewerber, insbesondere Architekten, Ingenieure, Projektsteuerungsunternehmen, Beratungs- unternehmen und Rechtsanwälte.

Ziel

Dieser Workshop ergänzt das Seminar „Die Vergabe von Architek-ten- und Ingenieurleistungen“ (Referent RA Dr. Hänsel). Während in dem Seminar die rechtlichen Grundlagen vermittelt werden, legt dieser Workshop den Fokus auf die Gestaltung der Vergabeverfah-ren. Angesichts begrenzter zeitlicher und finanzieller Ressourcen stellt die Gestaltung von Vergabeverfahren von Planungsleistun-gen eine erhebliche Herausforderung für die öffentliche Hand dar. Im Workshop werden typische Situationen und Herausforderungen behandelt, die sich in der Praxis für die öffentliche Hand bzw. deren Verfahrensbetreuer immer wieder stellen. Ziel des Workshops ist es, die Mitarbeiter der Vergabestellen in die Lage zu versetzen, an-hand standardisierter Vergabeunterlagen Planervergaben schnell, effektiv und kostengünstig durchführen zu können. Daneben soll es möglich sein, dass die Teilnehmer eigene Beschaffungsvorhaben in den Workshop mitbringen, um gemeinsam mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern Lösungswege für die Ausschreibung aufzuzeigen.

Themen

1. Grundlagen

– Wann darf der Auftraggeber verschiedene Fachplanungen zusammen vergeben? – Müssen die Auftragswerte verschiedener Fachplanungen addiert werden? – Wie wird das 20%-Kontingent berechnet und wie können Teilleistungen nach dem 20%-Kontingent vergeben werden? – Wann muss ein offenes Verfahren durchgeführt werden? – Kein Angebot oder nur fehlerhafte Angebote: was nun?

2. Die Gestaltung der Vergabeunterlagen

– Die wichtigste strategische Entscheidung: offenes Verfahren oder Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb? – Beschreibung des Bauvorhabens – Beschreibung der nachgefragten Leistungen – Gestaltung des Planervertrages – Aufstellung der Eignungskriterien: Referenzen, Projekt- team usw. – Zusammenstellung der honorartechnischen Angaben: anrechenbare Kosten, Honorarzone, Umbauzuschlag, mitzuverarbeitende Bausubstanz, Besondere Leistungen, Nebenkosten, Minderungsfaktoren – Auslegung der Angebote, formale Prüfung, Nachfordern von Angaben bzw. Unterlagen – Abweichung der Bieter von Festlegungen der Ausschreibung, insbesondere im Hinblick auf das Honorar

3. Wertung

– Honorar: Honorarwertung oder Vorgabe eines Festhonorars? – Welche Wertungskriterien sind in welchen Situationen sinn- voll und angemessen? – Wie werden die Wertungskriterien beschrieben? – Sinnvolle Strukturierung und Definition der zu vergebenden Punkte – Welche Ermessensspielräume hat der Auftraggeber? – Vorstellung einer Excel-basierten Wertungsmatrix

4. Begründung, Dokumentation und Information der Bieter

– Wie ist die Wertungsentscheidung des Gremiums zu begründen? – Welche Informationen müssen an die unterlegenen Bieter gegeben werden? – Recht auf Akteneinsicht durch die unterlegenen Bieter?

vVergaberecht

WORKSHOP: Die Vergabe von Planungsleistungen

Referent: RA und FA für Vergaberecht Martin Hupfer, Dresden

Datum: Freitag, 29.11.2019, 09:30 – 17:00 Uhr Ort: Hotel Pullman Dresden Newa, Dresden Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

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Vergaberecht

RiOLG Brigitta Bergmann-Streylgehört als stellvertretende Vorsitzende einem Bau-senat beim OLG Düsseldorf an und arbeitet über-dies als richterliche Mediatorin bzw. Güterichterin. Frau Bergmann-Streyl ist seit 2010 in der Fortbil-dung von Richtern und Rechtsanwälten tätig und hält Vorträge zum privaten Baurecht.

VorsRiOLG a. D. Heinz-Peter Dicks war am OLG Düsseldorf über 20 Jahre lang im Kartell-recht und nahezu 20 Jahre lang im Vergaberecht tä-tig. Lange Jahre war er Vorsitzender des Vergabese-nats und eines Kartellsenats an diesem Gericht. Im April 2018 ist er in den Ruhestand getreten. Herr Dicks wirkt weiterhin bei mehreren vergabe- und kar-

tellrechtlichen Kommentaren mit, verfasst Fachaufsätze und hält Vorträge zum Vergabe- und Kartellrecht.

Teilnehmerkreis

Das Seminar lädt sowohl jüngere als auch erfahrenere Vergabe-praktiker und Bauvertragsrechtler zum Austausch, zum „Networ-king” sowie zu willkommenen Beiträgen und Fragen ein.

Ziel

Schwächen des Leistungsverzeichnisses und Ausschreibungsfehler wirken über den erteilten Zuschlag hinaus nach und beeinflussen den Bauablauf sowie die Vertragsentwicklung. Sie ziehen zumeist Nachträge oder Streitigkeiten über die Berechtigung von Nachträ-gen nach sich. Schwächen des Leistungsverzeichnisses sind der „Vor-lieferant“ für Bauverzögerungen und Nachträge. Im Seminar soll ein Überblick über die Arten der Leistungsbeschreibung und die typi-schen Fehler sowie über die Nachtragstatbestände gegeben werden.

Referenten: RiOLG Brigitta Bergmann-Streyl, Mönchengladbach; VorsRiOLG a. D. Heinz-Peter Dicks, Düsseldorf

Datum: Dienstag, 03.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Lindner Congress Hotel, Düsseldorf Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Ausschreibungsfehler – Spekulationspreise – Nachträge

Themen

1. Zu Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis

– Arten der Leistungsbeschreibung – Typische Fehler – Reaktionen von Bietern und Auftraggebern

2. Nachträge und Nachtragsmanagement

– Voraussetzungen der Nachtragstatbestände der VOB/B – Umgang mit Nullpositionen – Sittenwidrig überhöhter Einheitspreis – Auslegung der Leistungsbeschreibung – Verteilung von Baugrund- und Kontaminationsrisiken

Vergabe- und vertragsrechtliche Auswirkungen fehlerhafter Leistungsverzeichnisse

NEU

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Vergaberecht

RA Sven Grosseist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Fachanwalt für Vergaberecht in Dresden. Seine Tätig-keitsschwerpunkte liegen im Vergaberecht und priva-ten Baurecht. Er begleitet seit Jahren öffentliche Auf-traggeber und Bieter bei der Durchführung von Vergabeverfahren. Der Referent ist durch regelmäßi-

ge Veröffentlichungen im Vergaberecht und privaten Baurecht so-wie eine umfangreiche Seminartätigkeit ausgewiesen. Er ist Vorsit-zender des Fachanwaltsausschusses für Bau- und Architektenrecht der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

Teilnehmerkreis

Öffentliche Auftraggeber, Bieter, beratende Architekten und Inge-nieure, Rechtsanwälte.

Ziel

Das Vergaberecht unterliegt ständigen Veränderungen durch Ge-setzgebung und Rechtsprechung. Die Abwicklung eines Vergabever-fahrens stellt sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Bieter daher ständig vor neue Herausforderungen.

Das Seminar dient dazu, vorhandene Kenntnisse in ausgewählten Be-reichen zu vertiefen. Dies geschieht anhand von Praxisbeispielen über häufig auftretende Problemkreise, die unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung gemeinsam mit den Teilnehmern einer Lösung zugeführt werden.

Themen

1. Änderungen an den Vergabeunterlagen

– Begriff der Änderung – Nachträgliche Korrekturen – Begleitschreiben – Preisangaben – Probleme bei Bietergemeinschaften – Weitere Einzelfälle

2. Unvollständige Angebote

– Bedeutung der Bekanntmachung – Fehlende Preisangaben – Fehlende geforderte Erklärungen und/oder Nachweise – Nachfordern fehlender Erklärungen und/oder Nachweise – Nach Angebotsabgabe erstmals verlangte Unterlagen

3. Eignung

– Eignungskriterien – Wann welche Eignungsnachweise? – Unteraufträge – Eignungsleihe – Zwingende/Fakultative Ausschlussgründe – Selbstreinigung

4. Produktneutrale Ausschreibung

– Gebot der Produktneutralität – 1. Ausnahme: Konkrete Produktvorgabe: Voraussetzungen; Gründe; Beurteilungsspielraum des Auftraggebers – 2. Ausnahme: Leitfabrikat: Voraussetzungen; verdeckte Leitfabrikate – Konsequenzen bei Vergaberechtsverstößen

5. Nebenangebote

– Zulassung/Ausschluss von Nebenangeboten – Mindestanforderungen – Inhaltliche Aufstellung – Typische Fehler – Wertung von Nebenangeboten – Kaufmännische Nebenangebote – Hauptangebot vs. Nebenangebot

6. Schnittstellen zwischen Fördermittel- und Vergaberecht

– Pflicht zur Beachtung des Vergaberechts – Schwerwiegende Vergaberechtsverstöße – Leichtere Vergaberechtsverstöße – Fristen – Haftung des Planers

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Sven Grosse, Dresden

Datum: Dienstag, 03.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: Hotel Novotel Nürnberg Centre Ville, Nürnberg Preis: 429,– Euro zzgl. 19% MwSt.

WORKSHOP: Vergaberecht 2019Mit aktuellen Praxisproblemen rechtssicher umgehen

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v

RiOLG a. D. Hermann Summawar bis Mitte 2019 Richter am Oberlandesgericht Koblenz und einer der wenigen Richter, die seit 1999 ununterbrochen einem Vergabesenat angehörten, weshalb er mit der Entwicklung und Veränderung des Vergaberechts bestens vertraut ist. Bekannt wurde er als Mitherausgeber und -autor des juris PraxisKom-

mentars Vergaberecht, eine Tätigkeit, die er nach wie vor ausübt. Seit Anfang 2014 gehört er zu den Herausgebern und Autoren der Zeitschrift „VPR Vergabepraxis & -recht“. Auch im „Unruhestand“ bleibt er dem Vergaberecht verbunden. Er ist weiterhin Referent auf Fachveranstaltungen und in der Ausbildung von Fachanwälten für Vergaberecht tätig.

Teilnehmerkreis

Sie sind als Vergabepraktiker in einer Vergabestelle oder für einen Bieter tätig? Oder Sie beraten öffentliche Auftraggeber und Unter-nehmen? Sie legen deshalb Wert darauf, immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung zu sein? Dann sind Sie bei diesem Semi-nar genau richtig.

Ziel

Das nicht mehr so ganz neue Vergaberecht ist nach wie vor eine Fundgrube für Rätselfreunde. Viele offene Fragen kommen erst all-mählich bei den Vergabekammern und Vergabesenaten an. Mehr denn je haben deren Entscheidungen auch Auswirkungen auf den Unterschwellenbereich, weil die UVgO, die (demnächst) in weiten Teilen Deutschlands gilt, der VgV nachgebildet ist. Auch die VOB/A ist auf dem Weg zur Angleichung an das Oberschwellenrecht.

Das Seminar soll Ihnen nicht nur aktuelle Entscheidungen aus Sicht des Referenten näherbringen. Willkommen sind auch Diskussions-beiträge, die einen anderen Blickwinkel aufzeigen und zum Nach-denken anregen. Außerdem haben Sie die Gelegenheit, „Leidens-genossen“ in Theorie und Praxis des Vergaberechts persönlich kennenzulernen und Erfahrungen auszutauschen.

Referent: RiOLG a. D. Hermann Summa, Mainz

Datum: Donnerstag, 05.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Vergaberecht 2019

Themen

1. Die kommunale Zusammenarbeit – Chance oder Risiko?

2. Gründung eines Zweckverbandes – § 108 GWB oder?

3. Einmal Auftraggeber, immer Auftraggeber?

4. Vergaberecht für Hobbyfischer?

5. Ausschreibung von Planungsleistungen – ein schweres Los?

6. Neues zur Rahmenvereinbarung

7. Die Auftragsbekanntmachung mit dem Standardformular 2 – eine Herausforderung

8. Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers – gren- zenlos?

9. Der Bieter – ein heimlicher Besserwisser?

10. Die Ausschlussgründe des § 124 GWB – Wer muss was wie beweisen?

11. Schräge Preise – Mischkalkulation, Spekulation oder Mani- pulation?

12. Auslegung – Aufklärung – Ausschluss oder Auftrag?

13. Was ist fehlerhaft – die Unterlage oder § 56 Abs. 2 VgV?

14. Das Schulnotensystem – Tod und Wiederauferstehung?

Vergaberecht

Wichtige Neuerungen und aktuelle Rechtsprechung

Aucham 12.11.2019 in Hamburg.

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vVergaberecht

Ltd. RD Dr. Henning Bode ist Justitiar und stellvertretender Leiter des Amts für Bundesbau und dort seit 2002 u. a. mit allen Fragen des Vergaberechts befasst. Von April 2009 bis April 2014 war er zudem hauptamtlicher Beisitzer der Ver-gabekammer des Landes Rheinland-Pfalz. Herr Dr. Bode ist Autor verschiedener Aufsätze und Beiträge

zum Vergaberecht und gibt seit 2007 Seminare in diesem Rechtsge-biet. Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „VPR Vergabepraxis & -recht“.

RA Dr. Olaf Ottingist seit 1997 Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwal-tungsrecht. Er war zunächst in Stuttgart, dann seit zehn Jahren in Frankfurt im öffentlichen Recht als Partner einer großen deutschen Kanzlei tätig. Seit November 2012 leitet er die Praxisgruppe Öffentliches Recht bei Allen & Overy. Dr. Otting hat sich auf die

Bereiche Verkehr und Energie (neben dem klassischen Umwelt-, Bau- und Immobilienrecht) spezialisiert. Herr Dr. Otting ist Autor zahlrei-cher verwaltungs- und vergaberechtlicher Publikationen, unter ande-rem Mitautor des soeben in dritter Auflage erschienenen „Handbuchs Kommunale Unternehmen“ und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Vergaberecht“. Dr. Olaf Otting ist Vorsitzender des Vergaberechts-ausschusses des Deutschen AnwaltVereins (DAV), Mitglied der Ge-sellschaft für Umweltrecht (GfU) und des Verwaltungsrechtsaus-schusses des DAV.

Teilnehmerkreis

Mitarbeiter von Vergabestellen und Behörden, beratende Architek-ten und Ingenieure, Bauunternehmen, Rechtsanwälte.

Ziel

Vergaberecht gilt gemeinhin als formal und starr. Dabei eröffnet es Öffentlichen Auftraggebern nicht unerhebliche Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume. Eine wesentliche „Stellschraube“ bilden die Zuschlagskriterien. Bei der Auswahl des wirtschaftlichsten Ange-bots können neben dem Preis beispielsweise auch qualitative, sozia-le, umweltbezogene und innovative Aspekte Berücksichtigung fin-den. Der Workshop soll die rechtlichen Grundlagen und praktische Tipps vermitteln, um diese Spielräume rechtssicher und zweckmäßig nutzen zu können. Anhand von Beispielsfällen aus dem Bau-, Dienst-leistungs- und Lieferbereich wird die praxisgerechte Anwendung eingeübt.

Themen

1. Rechtliche Grundlagen

– Welche Anforderungen stellt das Vergaberecht an Zuschlagskriterien? – Zulässige und unzulässige Zuschlagskriterien – Welche Beurteilungs- und Entscheidungsspielräume hat der Auftraggeber? – Welche Fehlerquellen sind zu vermeiden?

2. Welche Vor- und Nachteile gehen mit nicht monetären (qualitativen) Zuschlagskriterien einher?

3. Unterschiedliche Preisbestandteile und ihre Bewertung, Folge- und Lebenszykluskosten

4. Wie erfolgt die Auswahl und Festlegung von Zuschlags- und Unterkriterien?

5. Wie erfolgt die Gewichtung der Kriterien?

6. Welche Vor- und Nachteile hat eine Wertungsmatrix?

7. Was muss wie bekanntgegeben werden?

8. Wie erfolgt die Bewertung von Qualität?

9. Welche Rolle darf die Person des Leistenden spielen?

Referenten: Ltd. RD Dr. Henning Bode, Mainz; RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Olaf Otting, Frankfurt a.M.

Datum: Montag, 09.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

WORKSHOP: Zuschlagskriterien neben dem Preis Zielorientierte Konzeption von Wertungsmaßstäben, Wertungsmethoden und Wertungsmatrizen

10. Wie werden Preis und Qualität richtig ins Verhältnis gesetzt?

11. Was muss wie dokumentiert werden?

NEU

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vÖffentliches Baurecht

RA Dr. Michael Terwiesche, LL.M.ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungs-recht und spezialisiert auf Planfeststellungsvorhaben, Bauverwaltungsrecht, Umweltrecht sowie die Verga-be öffentlicher Aufträge. Er leitet bei GTW das Dezer-nat „Planfeststellungen, Öffentliches Baurecht und

Vergabe öffentlicher Aufträge“. Herr Dr. Terwiesche unterstützt Vorhabenträger bei der Durchführung von Planstellungsverfahren. Außerdem berät er sowohl Industrie- und Bauunternehmen, Woh-nungs- und Immobilienunternehmen, Bauträger, Architekten und sonstige Bauherren als auch Städte und kommunale Unternehmen bei dem Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie Bebauungsplänen der Innenentwicklung. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Er-langung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für In-vestitionsvorhaben wie etwa Wohn- und Gewerbeparks. Herr Dr. Terwiesche ist Dozent sowohl beim Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) als auch an der Fach-hochschule Münster/BWI Bau Institut der Bauwirtschaft. Er ist He- rausgeber des Kommentars „TVgG Tariftreue- und Vergabegesetz der Länder“, 2018 (Verlag C.H. Beck), des Handbuchs Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2018 (Carl Heymanns Verlag) sowie des Praxishandbuchs „Der Bauverwaltungsprozess – Formelle, materielle und prozessuale Kon-fliktlagen des Bauverwaltungsrechts und ihre Lösungen“, 2012 (Ver-lag C.H. Beck).

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, Leiter Liegenschaften und Bauleiter von Projektentwicklungsgesellschaften, Bauunternehmen, Bauträgern und Immobilienunternehmen, kommunale sowie private Wohnungsbaugesellschaften, Bauvereine etc., Architekten und In-genieure, Baujuristen.

Ziel

In diesem Seminar werden für Investoren und Projektsteuerer alle erforderlichen Kenntnisse vermittelt, um entweder in Verhandlun-gen mit Bau- und Umweltbehörden oder vor Gericht für größere In-vestitionsvorhaben Baurecht zu erhalten. Außerdem werden Tipps und Kniffe zum richtigen Umgang mit „widerspenstigen“ Baubehör-den besprochen. Sowohl Neueinsteiger als auch „alte Hasen“ erhal-ten fundiert und praxisnah einen Einstieg in die Grundzüge des Bau-planungs- und Bauordnungsrechts. Anhand von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie Mustern von Erschlie-ßungsverträgen und anderen städtebaulichen Verträgen, Bauge-nehmigungen, Bauvorbescheiden sowie Befreiungsbescheiden wer-den die Teilnehmer mit den wichtigsten Instrumentarien des Bau- planungs- und Bauordnungsrechts vertraut gemacht.

Themen

1. Allgemeines zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Investitionsvorhaben

2. Überblick bauplanungsrechtlicher Möglichkeiten, falls das Vorhaben nicht den Voraussetzungen der §§ 30, 34 oder 35 BauGB entspricht

3. Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

4. Vorteile von Bebauungsplänen der Innenentwicklung zu „normalen“ Bebauungsplänen

5. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, Abgrenzung zum Angebotsbebauungsplan, Verfahrensschritte, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Durchführungsvertrag

6. Ohne Erschließungsverträge kein Bauland – Muster eines Erschließungsvertrags

7. Sozialer Wohnungsbau

8. Die BauGB-Novelle 2017 – was bietet sie Neues für Investoren?

9. Richtiger Umgang mit Baubehörden – So erhält man schnell und ohne Gerichtsverfahren die gewünschte Baugenehmigung

10. Rechtsschutz im Falle der Ablehnung von Investitions- vorhaben durch Baubehörden

11. Was tun bei Nachbarwidersprüchen und -klagen? Rechts- sichere Verwirklichung des Investitionsvorhabens

Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Terwiesche, LL.M., Düsseldorf

Datum: Donnerstag, 12.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Rohdiamant BaurechtSo schafft man Baurecht für Investitionsvorhaben

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vÖffentliches Baurecht

RA Dr. Till Kemper, M.A.ist seit 2016 Rechtsanwalt und seit 2019 Partner der überregionalen Baurechtskanzlei HFK Rechtsanwälte in Frankfurt a.M. Studium der Rechtswissenschaften, Ur- und Frühgeschichte/Mittelalterarchäologie, Ge-schichte und Philosophie in Kiel, Tübingen und Mad-rid. Promotion an der Universität Tübingen, Lehrstuhl

für öffentliches Wirtschaft- und Infrastrukturrecht (Prof. Ronellen-fitsch). Referendariat in München/Augsburg. 2013 bis 2016 Rechtsan-walt in einer überregionalen Kanzlei in Gießen/Frankfurt a. M. Er berät in Fragen des privaten wie öffentlichen Baurechts sowie Städ-tebau-, Umwelt- und Vergaberechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgü-terschutz- & Denkmalschutzrecht. Tätigkeit als Mediator der Media-tionsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausa-chen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt. Autor zahlreicher Beiträge für die Zeitschriften „IBR“, „IMR“, „VPR“, ZfBR, NZBau, des Hand-buchs „Bauen und Planen im Bestand“, Mitautor des „Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege“ (Martin/Krautzberger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge, Kommentierungen sowie Lehrbeauftragter der Universität Tübingen. Er ist Mitbegründer des BIM-Partnernetzwerks bim2bim, Mitglied des Rechtsausschusses des BIM-Cluster Hessen und steht für eine umfassende interdisziplinäre BIM-Beratung insbesondere für Bauprodukthersteller.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Archi- tekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behörden-mitglieder.

Ziel

Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die wichtigsten Rege-lungen zu Errichtung und Betrieb von Baustellen. Hierbei werden so-wohl die Probleme nebst den haftungs- und vergütungsrechtlichen Folgen erörtert, die sich aus dem Bauablauf selbst ergeben, als auch Störungen von außen, wie Nachbarinterventionen oder behördliche Verfügungen. Vertragliche Lösungsoptionen werden ebenso aufge-zeigt wie organisatorische Präventionsmaßnahmen. Der Fokus liegt somit nicht so sehr auf den üblicherweise viel diskutierten Mangel-problemen, sondern auf dem praktischen Ablauf.

Themen

1. Öffentlich-rechtliche Anforderungen an die Baustelle und ihren Betrieb

– Regelungswerke (BImSchG, LBO, Vekehrssicherungspflichten, StVO, LDSchG, BaustellenVO, AnBest, BDSG etc.) – Interventionen von Nachbarn – Interventionen von Behörden – Rechtsschutz – Haftungs- und vergütungsrechtliche Folgen

2. Zivilrechtliche Anforderungen an die Baustelle und ihren Betrieb

– Regelungswerke (BGB, VOB/B, Nachbarrechtsgesetzte, Verkehrssicherungspflichten) – Interventionen von Nachbarn – Interventionen von anderen Gewerken, am Bau Beteiligten – Rechtsschutz – Haftungs- und vergütungsrechtliche Folgen

3. Rechtssichere Integration in die Vergabe und Gestaltung bzw. Abwicklung von Architekten- und Bauunternehmerverträgen

– Vergabe: Verschiebe-, Eventual-, Bedarfspositionen und Co. – Bauvertrag: Bauzeitenplan, Kommunikationsregeln, Sanktionen etc. – Handhabung in der Praxis: Schriftverkehr während der Baustelle, Nachtragsverhandlungen etc.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 18.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Die rechtssichere BaustelleÖffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Anforderungen

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v

RA und Notar Prof. Dr. Stefan Pützenbacherist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Notar und Partner im Frankfurter Büro der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Seine Schwerpunkte sind das öffentliche Baurecht, das Um-weltrecht sowie das gewerbliche Mietrecht und das Immobilienrecht. Der Referent ist Honorarprofessor

für Baurecht an der Frankfurt University of Applied Sciences. Er ist durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, Vorträgen und Semina-ren ausgewiesen. Für die Zeitschriften „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „IMR Immobilien- & Mietrecht“ ist er als ständiger Mitarbeiter tätig.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Projektsteuerer, Planer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, insbesondere bei größeren Vorhaben, Bauträger, Sanierungsträger, Architekten und Ingenieu-re, Vertreter von Städten und Gemeinden.

Ziel

Das Seminar zeigt die Grundlagen des Bauplanungs- und Bauord-nungsrechts auf, wie es in der Praxis mittlerer und größerer Bauvor-haben von Bedeutung ist. Die Betonung liegt auf der Darstellung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Planung von Bauleistungen, in der Genehmigungsphase und während der Bau-ausführung. Hierbei soll auch auf die das Bauplanungs- und Bauord-nungsrecht flankierenden Rechtsgebiete (Umweltrecht, Denkmal-schutz) eingegangen werden. Fallbeispiele aus dem Bereich der Immobilienprojektentwicklung sowie des Bauens im Bestand runden die Veranstaltung ab.

Referent: RA und Notar, FA für Verwaltungsrecht Prof. Dr. Stefan Pützenbacher, Frankfurt a.M.

Datum: Montag, 14.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

KOMPAKTKURS: Öffentliches Baurecht

Themen

1. Bauleitplanung

– Abgrenzung zur überörtlichen Planung – Flächennutzungsplan und Bebauungsplan – Aufstellungsverfahren und Rechtsschutzmöglichkeiten

2. Zulässigkeit von Vorhaben nach §§ 29 ff. BauGB

– Plankonformität und Ausnahmen/Befreiungen – Vorhaben nach § 34 BauGB – Bauen im Außenbereich

3. Planungsrechtliche Hürden beim Bauen im Bestand

– Zulässigkeit geänderter Nutzungen – Sanierungsgebiete – Problemkreis Sondergebiete

4. Planungsrecht in der Immobilienprojektentwicklung

– Städtebauliche Verträge – Zulässige Inhalte – Rechtliche Schranken

5. Bauordnungsrecht/Denkmalschutzrecht

– Brandschutz und Bestandsschutz – Baulärm – Einbindung von Denkmalschutzbehörden im Baugenehmigungsverfahren

Öffentliches Baurecht

Was Architekten, Ingenieure und private Baurechtler unbedingt wissen müssen!

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Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB

RA Dr. Markus Johlenist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungs-recht in der bundesweit auf das öffentliche Baurecht spezialisierten Kanzlei Lenz und Johlen in Köln und seit 18 Jahren ausschließlich auf das öffentliche Bau-recht spezialisiert. Er ist u.a. Autor im Baurechtskom-mentar „Gädtke/Czepuck/Johlen u.a.“, sowie Dozent

für das öffentliche Baurecht beim Fachanwaltslehrgang für Verwal-tungsrecht.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Verwaltungsmitarbeiter, Architekten, Bausachver-ständige.

Ziel

Im Bauplanungsrecht ist § 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebau-ungsplan zu überplanen oder § 34 BauGB deshalb Anwendung fin-det, weil sich bestehende Bebauungspläne in einem verwaltungsge-richtlichen Verfahren als unwirksam erweisen.

Die rechtssichere Anwendung von § 34 BauGB ist in der Baurechts- praxis jedoch insbesondere deshalb schwierig, weil weder der Ge-setzgeber noch die Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht, wel-che Bebauung „maßstabsbildend“ ist oder wann unbebaute Grund-stücke dem Außenbereich zuzurechnen sind.

Das Seminar vermittelt u.a. einen Überblick darüber, wann Bauvor-haben überhaupt planungsrechtlich zu bewerten sind, wie der In-nen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, wie die einzelnen Kriterien des § 34 BauGB zu beurteilen sind und welche Kriterien dabei auch Nachbarschutz vermitteln. Dies erfolgt insbesondere anhand der Darstellung konkreter Gerichtsverfahren (mit entsprechenden Plä-nen und Luftbildern), so dass ein enger Bezug zur Praxis gewährleis-tet ist und hierdurch ein optimaler Wissenstransfer erfolgen kann.

Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Markus Johlen, Köln

Datum: Donnerstag, 07.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet?

– Begriff des Vorhabens im Sinne von § 29 BauGB (u.a. Sorti- mentswechsel, Änderung Ladenöffnungszeiten, Nutzungs- änderung, Erweiterung bestehender baulicher Anlagen)

2. Anwendbarkeit von § 34 BauGB aufgrund unwirksamer Bebauungspläne

– Klassische Fehlerquellen bei Bebauungsplänen (Höhenfest- setzung, Lärmkontingente, fehlender Beitrittsbeschluss)

3. Abgrenzung Innen- zum Außenbereich (§ 35 BauGB)

– Ortsteil oder Splittersiedlung? – Zuordnung von „Randgrundstücken“

4. Eingrenzung der „näheren Umgebung

– Zäsur durch optisch wahrnehmbare Gegebenheiten (Topographie, Straße, Schiene, Fluss etc.) – Zäsur durch „Aneinandergrenzen homogener Bebauungs- strukturen“ – Differenzierung bei den einzelnen Kriterien (Art, Maß, …)

5. Welche Bebauung prägt im Sinne von § 34 BauGB

– Ausreißer/Fremdkörper – Nachprägende Wirkung bei Abriss – Nachprägende Wirkung bei Leerstand – Ungenehmigte bauliche Anlagen

6. Das Einfügensgebot

– Rahmenrechtsprechung Bundesverwaltungsgericht – Überschreiten des zulässigen Rahmens – § 34 Abs. 3a BauGB

7. Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (§ 34 Abs. 3 BauGB)

8. Satzungen nach § 34 BauGB

9. Baunachbarrecht im Sinne von § 34 BauGB

– Gebietsbewahrungs-/Gebietserhaltungsanspruch – Doppelhausrechtsprechung – Gebot der Rücksichtnahme – Lärm, Gerüche, Lichtimmissionen – Erdrückende Wirkung – Einsichtnahmemöglichkeiten, Verschattung u.a. – Zumauern von grenzständigen Fenstern – Kommunalnachbarklage – Verlust von Nachbarrechten

Öffentliches Baurecht

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2. Rechtswirkungen eines Planfeststellungsbeschlusses – Konzentrationswirkung – Gestaltungswirkung – Duldungs- bzw. Ausschlusswirkung – Enteignungsrechtliche Vorwirkung

3. Plangenehmigungen

4. Grundsätze des Planfeststellungsrechts – Planrechtfertigung – Verfahrenskonzentration – Planerhaltungsgrundsatz – Präklusion

5. Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens – Planentwurf – Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit – Umweltverträglichkeitsprüfung

6. Durchführung des Planfeststellungsverfahrens – Verfahrensbeteiligte – Einreichen der Planunterlagen – Behördenbeteiligung sowie Beteiligung von Umweltverbänden – Beteiligung der Öffentlichkeit – Einwendungen – Präklusion nicht ordnungs- oder fristgemäß erhobener Einwendungen? – Erörterung des Plans – Änderung des Plans – Stellungnahme der Anhörungsbehörde sowie zusammen- fassende Darstellung der Umweltauswirkungen

7. Der Planfeststellungsbeschluss – Inhalt – Planerische Abwägung und Abwägungsfehler – Gebot der Konfliktbewältigung – Variantenprüfung, Trassenführung – Schutz des Eigentums – Schutzauflagen – Entschädigungsregelungen – Anspruch auf Planergänzung – Form und Bekanntgabe

8. Rechtsschutz – Rechtsschutz des Vorhabenträgers – Rechtsschutz Drittbetroffener (Eigentümer, Mieter) – Rechtsschutz von Eigentümern bei enteignungsrechtlicher Vorwirkung – Rechtsschutz bei nicht voraussehbaren Wirkungen des Vor- habens nach Unanfechtbarkeit des Plans – Rechtsschutz von Gemeinden – Rechtsschutz von Verbänden – Vorläufiger Rechtsschutz

vÖffentliches Baurecht

RA Dr. Michael Terwiesche, LL.M.ist Gründungspartner von GTW Anwälte für Bau- und Immobilienrecht. Er ist Fachanwalt für Verwaltungs-recht und spezialisiert auf Planfeststellungsvorhaben, Bauverwaltungsrecht, Umweltrecht sowie die Verga-be öffentlicher Aufträge. Er leitet bei GTW das Dezer-nat „Planfeststellungen, Öffentliches Baurecht und

Vergabe öffentlicher Aufträge“. Herr Dr. Terwiesche unterstützt Vorhabenträger bei der Durchführung von Planstellungsverfahren. Außerdem berät er sowohl Industrie- und Bauunternehmen, Woh-nungs- und Immobilienunternehmen, Bauträger, Architekten und sonstige Bauherren als auch Städte und kommunale Unternehmen bei dem Aufstellen von Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sowie Bebauungsplänen der Innenentwicklung. Des Weiteren unterstützt Herr Dr. Terwiesche Firmen sowie Immobilien- und Wohnungsunternehmen bei der Er-langung von Bau- und Nutzungsänderungsgenehmigungen für In-vestitionsvorhaben wie etwa Wohn- und Gewerbeparks. Herr Dr. Terwiesche ist Dozent sowohl beim Europäischen Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (EBZ) als auch an der Fach-hochschule Münster/BWI Bau Institut der Bauwirtschaft. Er ist He- rausgeber des Kommentars „TVgG Tariftreue- und Vergabegesetz der Länder“, 2018 (Verlag C.H. Beck), des Handbuchs Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 2018 (Carl Heymanns Verlag) sowie des Praxishandbuchs „Der Bauverwaltungsprozess – Formelle, materielle und prozessuale Kon-fliktlagen des Bauverwaltungsrechts und ihre Lösungen“, 2012 (Ver-lag C.H. Beck).

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, Vorstände, Prokuristen, kaufmännische sowie tech-nische Leiter, Juristen, Architekten und Ingenieure von Infrastruktur- und Verkehrsunternehmen, Energieversorgungs-, Abfallwirtschafts-, Bau- und Kiesabbauunternehmen sowie Planungsbüros. Mitarbeiter von Anhörungs- und Planfeststellungsbehörden. Umweltverbände und Naturschutzvereinigungen. Unternehmen und Privatpersonen, die von einem Infrastrukturvorhaben betroffen sind.

Ziel

Die Teilnehmer von Vorhabenträgern werden aufgrund des Semi-nars in der Lage sein, den Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens nachzuvollziehen, einen feststellungsfähigen Plan einzureichen und ihre Mitwirkungsrechte sowie die entsprechenden Fristen abzu-schätzen. Mitarbeiter von Anhörungs- und Planfeststellungsbehör-den, die noch keine Erfahrung mit Planfeststellungsverfahren ha-ben, sollen in die Lage versetzt werden, ein Planfeststellungsver- fahren rechtmäßig durchzuführen. Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen, die von einem planfeststellungsbedürftigen Vor-haben betroffen sind, sollen einen Überblick über ihre Rechtsschutz-möglichkeiten erhalten.

Themen

1. Für welche Vorhaben ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich?

Referent: RA und FA für Verwaltungsrecht Dr. Michael Terwiesche, LL.M., Düsseldorf

Datum: Dienstag, 10.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

KOMPAKTKURS: FachplanungsrechtBau- und Infrastrukturvorhaben mit einem Planfeststellungsbeschluss realisieren

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vImmobilien-, Miet- und WEG-Recht

RA Thomas Hannemannist Rechtsanwalt in Karlsruhe mit Schwerpunkt Immo-bilienrecht. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgemein-schaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen An-waltverein, Mitherausgeber der NZM und Heraus- geber sowie Autor verschiedener vor allem miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Fachbücher, u. a. im

Verlag C.H. Beck.

Teilnehmerkreis

Fachkräfte der Immobilienwirtschaft, Leiter und Mitarbeiter von Im-mobilienabteilungen bei Banken, Projektentwickler, Versicherungen und Fondsunternehmen, Immobilienverwalter, Mieter und Vermie-ter von Gewerbeflächen, Center-Manager, Makler, Rechtsanwälte.

Ziel

Das Gewerberaum-Mietrecht ist zum großen Teil Richterrecht, da sich im BGB nur wenige Vorschriften mit Gewerbemieträumen be-schäftigen. Die Rechtsprechung und Rechtsfortbildung wird so stän-dig vorangetrieben. Auf dem aktuellen Stand zu sein, wenn es da- rauf ankommt, ist nicht immer einfach, aber entscheidend, wenn es darum geht, rechtssicher Gewerberaummietsachen zu bearbeiten und Verträge zu gestalten.

Der Referent wird unter Einbeziehung neuester Rechtsprechung die aktuellen Brennpunkte des Gewerberaummietrechts darstellen, um Rechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter zu vermeiden und z.B. die Gefahr formunwirksamer Verträge oder unwirksamer Mietvertragsklauseln zu minimieren. Selbstverständlich werden die Teilnehmer ausreichend Gelegenheit haben, dem Referenten Fragen aus ihrer täglichen Praxis zu stellen.

Referent: RA Thomas Hannemann, Karlsruhe

Datum: Montag, 23.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Gewerberaummietrecht

Themen

1. Gesetzliche Schriftform, u. a.:

– Darstellung der umfangreichen BGH-Rechtsprechung – Die schriftformkonforme Regelung wesentlicher Vertrags- bestandteile – Einbeziehung von Anlagen in den Vertrag – Die Gestaltung von Nachträgen zum Mietvertrag 2. Gewerbe-Miet-AGB, u. a.:

– Was lässt sich noch wirksam in einem vorformulierten Vertrag vereinbaren? – Schönheitsreparaturen und Instandhaltungsklauseln – Preisklauseln – Zulässigkeit der Verlängerung der Frist des § 548 BGB? – Schriftform(heilungs)klauseln

3. Rechte und Pflichten der Parteien währen des bestehenden Mietverhältnisses, u. a.:

– Analoge Anwendung des § 566 BGB – § 565 BGB: Anwendungsbereich; Tod der Werkmiet- wohnung? – Notwendigkeit einer Fristsetzung bei Sachschäden?

4. Nebenkosten

– Die wirksame Umlage von Nebenkosten im Mietvertrag – Wichtige Hinweise zur Nebenkostenabrechnung

5. Konkurrenzschutz und Betriebspflichten

6. Gewährleistung

– Dreh- und Angelpunkt: Vertrags- bzw. Nutzungszweck – Auswirkungen des § 906 BGB?

7. Vertragsbeendigung und Abwicklung des beendeten Miet- verhältnisses

– Neues zu § 546a BGB

8. Verjährungsfragen

Unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen der Rechtsprechung

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Immobilien-, Miet- und WEG-Recht

Notar Dr. Gregor Bastyist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk „Der Bauträgervertrag“ sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt.

Teilnehmerkreis

Fach- und Führungskräfte aus der Immobilien- und Kreditwirt-schaft, Bauträger, Projektentwickler, Anwaltsnotare und Notare, Steuerberater, Makler, Rechtsanwälte.

Ziel

Ziel des Seminars ist der sichere Umgang mit dem Grundstückskauf-vertragsrecht.

Referent: Notar Dr. Gregor Basty, München

Datum: Dienstag, 08.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Immobilien kaufen und verkaufen

Themen

1. Einführung

– Kaufvertrag unter Privaten – Grundstückskaufvertrag Unternehmer/Verbraucher – Beurkundungsumfang – Kosten und Steuern

2. Angebot und Annahme

– Bindungsfristen – Angebot an noch zu benennende Dritte

3. Kaufpreis

– Regelungen zum Kaufpreis – Anzahlung – Kaufpreisberechnungs- und Nachbewertungsklauseln – Umsatzsteuer

4. Sicherung der Vertragsteile

– Die Abwicklung über Notaranderkonto – Sicherung bei der Direktabwicklung – Sicherung des Verkäufers – Sicherung des Käufers

5. Haftung

– Regelungen zur Beschaffenheit – Haftungsausschluss, -beschränkung – Altbau, Neubau, Teilsanierung – Grenzen der Haftungsbeschränkung – Bedeutung vorvertraglicher Erklärungen, Altlasten – Abtretung von Mängelansprüchen – Rechtsmängel

6. Besitz, Nutzen, Lasten

– Zeitpunkt des Besitzübergangs – Bestehende Mietverhältnisse – Wirksamkeit bestehender Mietverhältnisse (insbesondere Probleme des Projektentwicklers) – Übernahme bestehender Mietverhältnisse

Fallstricke bei der Gestaltung des notariellen Immobilienkaufvertrags

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vFortbildung für Fachanwälte

RiBGH Dagmar Sachergehörte am OLG Hamm einem für Baurecht zuständi-gen Zivilsenat an und wurde im Alter von 48 Jahren Richterin am BGH und dem vornehmlich für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenat zu-gewiesen. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit verfass-te sie Beiträge zum Kompendium des Baurechts (hrsg.

von Kniffka/Koeble) und hat in der 3. Auflage des Beck‘schen VOB-Kommentars, Teil B, die Einleitung übernommen. Frau Sacher ist Mitherausgeberin der Zeitschrift NZBau. Seit 2016 ist sie Beisitzen-de im Vorstand des Deutschen Baugerichtstags.

VorsRiOLG Thomas Manteufelist Vorsitzender Richter eines Bausenats beim Ober-landesgericht Köln. Er ist seit 1989 Richter, zunächst beim Landgericht in Bonn, seit 2003 beim Oberlan-desgericht Köln. Daneben ist er Mitherausgeber der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und als Re-ferent bei Fachanwaltslehrgängen für Bau- und Ar-

chitektenrecht tätig. Er ist Mitautor des Handbuchs von Oberhauser/Manteufel „VOB Teil B“, Verlag C.H. Beck, des Kommentars zur HOAI von Korbion/Mantscheff/Vygen, 9. Aufl. 2015, Verlag C.H. Beck, des Handbuchs des privaten Baurechts von Kleine-Möller/Merl/Glöckner, 6. Aufl. 2018 und des IBR-ONLINE-Kommentars zur VOB/B.

RA Prof. Dr. Heiko Fuchs ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Partner in der Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwäl-te mbB. Er ist Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt neben der gerichtli-chen Tätigkeit auf dem Gebiet des juristischen Pro-

jektmanagements für mittlere und große nationale und internatio-nale Bau- und Anlagenbauprojekte, wozu auch seine Tätigkeit als Schiedsrichter zählt. Prof. Dr. Fuchs ist durch zahlreiche Seminare und Veröffentlichungen zum Bauvertrags- und Architektenrecht be-kannt.

Notar Dr. Gregor Bastyist als Notar mit der Gestaltung insbesondere von Kauf- und Bauträgerverträgen befasst. Er ist durch sein Standardwerk „Der Bauträgervertrag“ sowie durch zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge bekannt.

RA Tobias Wellensiekist Rechtsanwalt seit 1996 und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Sozietät Melchers, Hei-delberg. Er ist auf Bau-, Architekten- und Immobilien-recht spezialisiert. Seine Tätigkeit umfasst die Ver- tragsgestaltung, die baubegleitende Rechtsberatung sowie die Durchführung von Architekten- und Bau-

prozessen einschließlich Schiedsgerichtsverfahren. Herr Wellensiek ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Bau-recht“. Zudem ist er Mitglied des gemeinsamen Vorprüfungsaus-schusses der Rechtsanwaltskammern Freiburg, Karlsruhe und Tübin-gen auf Zulassung zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Datum: Freitag, 08.11.2019, 09:30 – 19:15 Uhr, und Samstag, 09.11.2019, 09:00 – 17:00 UhrOrt: Radisson Blu Hotel, Mannheim Preis: 599,– Euro zzgl. 19% MwSt. (15 Zeitstunden) 499,– Euro zzgl. 19% MwSt. (10 Zeitstunden)

28. IBR-Fortbildungsveranstaltung

RiOLG Dr. Tobias Rodemannkennt die Abwicklung von Baustreitigkeiten als Rich-ter am Oberlandesgericht Düsseldorf in einem für Bau- und Werkvertragssachen zuständigen Zivilsenat und aus seiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt. Herr Dr. Rodemann ist als Schiedsrichter und Dozent bei Verbänden tätig, Mitautor von Thode/Wirth/Kuffer,

Praxishandbuch Architektenrecht, Bearbeiter des Werkvertragsrechts im Erman BGB-Kommentar und ständiger Mitarbeiter der Zeitschrif-ten „IBR Immobilien- & Baurecht“ und „Baurecht“.

Dr.-Ing. Michael Mechnigist geschäftsführender Gesellschafter der fairCM² GmbH in Düsseldorf. Neben seiner Erfahrung als bau-betrieblicher Sachverständiger verfügt er über lang-jährige Praxiserfahrung aus Großunternehmen der Bauindustrie bezüglich Bauleitung und Nachtragsma-nagement. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt

einerseits in der Aufstellung und Prüfung von Bauinhalts- und Bau-zeitnachträgen für Schlüsselfertigbau- und Infrastrukturprojekte (u. a. Elbphilharmonie, Sony Center, Flughafen BER). Andererseits berät er Auftragnehmer und Auftraggeber in allen baubetrieblichen Fra-gestellungen der Projektabwicklung.

RA Stefan Illiesist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ständiger Mitarbeiter des Internet-Dienstes IBR-ON-LINE. Seine Tätigkeit umfasst alle Facetten des Bau- und Architektenrechts mit Schwerpunkt des natio-nalen und internationalen Großanlagenbaus im Energiesektor. In diesem Bereich bestehen langjähri-

ge Erfahrungen als Syndikusanwalt der ALSTOM Power AG. Herr Illies ist Referent und Autor im Bereich des privaten Baurechts mit zahlreichen Veröffentlichungen, so beispielsweise „Delay Clauses in International Construction Contracts“.

RA Dr. Stephan Bolz ist Rechtsanwalt in Mannheim, Schriftleiter der Zeit-schrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ und des Inter-net-Dienstes IBR-ONLINE. Zuvor hat er als Syndikus-anwalt in den Rechtsabteilungen eines großen deutschen Bauunternehmens und eines weltweit tätigen Technologiekonzerns gearbeitet und Hoch-,

Tief-, Ingenieur- und Anlagenbauprojekte aller Größenordnungen vor allem in der Vertragsgestaltung und baubegleitend beraten. Herr Dr. Bolz ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen, u. a. in den Zeitschriften BauR und ZfBR sowie im Jahrbuch Baurecht, und bearbeitet die §§ 640, 644 und 646 im Kommentar zum neuen Bau-vertragsrecht von Leinemann/Kues (Hrsg.).

für Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden)Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht

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155Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Fortbildung für Fachanwälte

Teilnehmerkreis

Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Rechtsanwälte mit dem Arbeits- oder Interessenschwerpunkt Bau- und Architektenrecht.

Ziel

Gemäß § 15 der Fachanwaltsordnung der Rechtsanwaltskammern muss, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, seit 01.01.2015 jähr-lich an der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen „hö-rend oder dozierend teilnehmen“.

Mindestens 15 Zeitstunden hat der Fachanwalt der Rechtsanwalts-kammer unaufgefordert nachzuweisen, wobei höchstens fünf Zeit-stunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, so-fern eine Lernkontrolle erfolgt.

Während unserer Veranstaltung greifen innerhalb von 15 Zeitstunden neun hochkompetente und renommierte Referenten aktuelle Frage-stellungen aus der Praxis des Bau- und Architektenrechts auf, um neue Erkenntnisse und Erfahrungen zu vermitteln und diese zu dis-kutieren.

Hinweis

Die Gesamtveranstaltung umfasst 15 Zeitstunden gemäß § 15 FAO. Teilnehmer, die nur 10 Zeitstunden besuchen wollen, haben die Wahl zwischen den verschiedenen Vorträgen. Es können auch Einzelvor-träge nach Stunden Ihrer Wahl gebucht werden.

Programm

Freitag, 08.11.2019

09:30 – 11:30 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts- hofs zum Bau- und Architektenrecht (RiBGH Dagmar Sacher)

11:30 – 11:45 Uhr Kaffeepause

11:45 – 13:15 Uhr Aktuelles zum Bauprozess (VorsRiOLG Thomas Manteufel)

13:15 – 14:15 Uhr Mittagessen im Restaurant

14:15 – 15:45 Uhr Aktuelle Fragen des Architektenrechts (RA Prof. Dr. Heiko Fuchs)

15:45 – 16:00 Uhr Kaffeepause

16:00 – 17:30 Uhr Brennpunkte des neuen Bauträgerrechts (Dr. Gregor Basty)

17:30 – 17:45 Uhr Kaffeepause

17:45 – 19:15 Uhr Wie lassen sich Nachtragsstreitigkeiten effektiv lösen? – Alternativen zur einstweiligen Ver- fügung nach § 650d BGB (RA Tobias Wellensiek)

Samstag, 09.11.2019

09:00 – 11:00 Uhr Aktuelle Fragen des Bau- und Architektenrechts in der neueren Rechtsprechung der Oberlandes- gerichte (RiOLG Dr. Tobias Rodemann)

11:00 – 11:15 Uhr Kaffeepause

11:15 – 12:45 Uhr Wie ermittelt man tatsächlich erforderliche Kosten? (Dr.-Ing. Michael Mechnig)

12:45 – 13:15 Uhr Mittagessen – Snack/Stehimbiss

13:15 – 15:15 Uhr Aktuelle Fragen des Bauversicherungsrechts (RA Stefan Illies)

15:15 – 15:30 Uhr Kaffeepause

15:30 – 17:00 Uhr VOB/B und AGB-Recht – Kritische Überlegun- gen zu althergebrachten Rechtsauffassungen (RA Dr. Stephan Bolz)

v

Datum: Freitag, 08.11.2019, 09:30 – 19:15 Uhr, und Samstag, 09.11.2019, 09:00 – 17:00 UhrOrt: Radisson Blu Hotel, Mannheim Preis: 599,– Euro zzgl. 19% MwSt. (15 Zeitstunden) 499,– Euro zzgl. 19% MwSt. (10 Zeitstunden)

28. IBR-Fortbildungsveranstaltungfür Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden)Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht

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vFortbildung für Fachanwälte

IBR-FachanwaltslehrgangBau- und Architektenrecht 2019/2020Ab September 2019 im IBR-Seminarzentrum in Mannheim

NEU

Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 2.200,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Sie wollen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht werden oder kennen jemanden, der Fachanwalt werden möchte?

Dann sind Sie bei IBR-SEMINARE genau richtig! In unserem neuen IBR-Seminarzentrum in Mannheim bieten wir ab September 2019 zu besonders attraktiven Konditionen den IBR-Fachanwaltslehrgang zum Bau- und Architektenrecht an.

Unsere Leistungen:

TOP-Referenten

Erstklassige Lernumgebung mit modernster Seminartechnik

Unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis

Im Preis enthalten sind:

Kostenloser IBR-ONLINE-Zugang während des Lehrgangs

Handbuch „Prozesse in Bausachen“ von Motzke/ Bauer/Seewald (Hrsg.)

Getränke und Pausensnacks

Gutschein für ein IBR-Seminar im IBR-Seminar- zentrum Mannheim im Wert von 200,- Euro

Lehrgangsbeschreibung

120 Zeitstunden aufgeteilt in 6 Lehrgangseinheiten á 20 Stunden und 6 Klausuren á 2,5 Stunden

Block 1: Do., 26.09. / Fr., 27.09. / Sa., 28.09.19 (+ Klausur)

Block 2: Do., 24.10. / Fr., 25.10. / Sa., 26.10.19 (+ Klausur)

Block 3: Do., 12.12. / Fr., 13.12. / Sa., 14.12.19 (+ Klausur)

Block 4: Do., 16.01. / Fr., 17.01. / Sa., 18.01.20 (+ Klausur)

Block 5: Do., 13.02. / Fr., 14.02. / Sa., 15.02.20 (+ Klausur)

Block 6: Do., 12.03. / Fr., 13.03. / Sa., 14.03.20 (+ Klausur)

Lehrgangsgebühren

1.950,- Euro + Klausuren 250,- Euro = 2.200,- Euro zzgl. 19% MwSt.

Referenten

RiOLG Dr. Tobias Rodemann RA Dr. Stephan Bolz Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring VorsRiOLG Thomas Manteufel RA Stefan Illies RA Dr. Maximilian R. Jahn VorsRiOLG Dr. Markus Wessel RA Philipp Scharfenberg RA und Notar Dr. Stephan Kleinjohann RA Tobias Wellensiek RA Dr. Peter Hammacher VizePräsLG Dr. Mark Seibel RiOLG Dr. Georg Rehbein Prof. Dr. Dr. Markus Thiel RA Frederic Jürgens Prof. Dr. Christopher Zeiss

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vFortbildung für Fachanwälte

IBR-FachanwaltslehrgangBau- und Architektenrecht 2019/2020Ab September 2019 im IBR-Seminarzentrum in Mannheim

NEU

Block 1 Zeitstunden

Do., 26.09.201909:30 – 19:00 Uhr

Vertragsabschluss, Bauvertrag und AGB-Recht(RiOLG Dr. Tobias Rodemann)

8

Fr., 27.09.201909:00 – 18:30 Uhr

Vergütung und Nachträge, Zahlung(RA Dr. Stephan Bolz)

8

Sa., 28.09.201909:00 – 13:15 Uhr

Bauzeit(RA Dr. Stephan Bolz)

4

Block 2

Do., 24.10.201909:30 – 19:00 Uhr

Baubetriebswirtschaft (Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring)Abnahme von Bau- und Planungsleistungen (RA Dr. Stephan Bolz)

62

Fr., 25.10.201909:00 – 18:30 Uhr

Gewährleistung nach BGB und VOB/B (VorsRiOLG Thomas Manteufel) BauFordSiG (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies)

62

Sa., 26.10.201909:00 – 13:15 Uhr

Versicherungen am Bau (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies)

4

Block 3

Do., 12.12.201909:30 – 19:00 Uhr

Kündigung von Bauverträgen (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. M. R. Jahn) 3Sicherheiten am Bau (RiOLG Dr. Tobias Rodemann) 5

Fr., 13.12.201909:00 – 18:30 Uhr

Architektenhonorarrecht (VorsRiOLG Dr. Markus Wessel)

8

Sa., 14.12.201909:00 – 13:15 Uhr

Architektenhonorarprozess(VorsRiOLG Dr. Markus Wessel)

4

Block 4

Do., 16.01.202009:30 – 19:00 Uhr

Architektenvertrag und Architektenhaftung (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Philipp Scharfenberg)

8

Fr., 17.01.202009:00 – 18:30 Uhr

Bauträgerrecht / Baumangel und WEG (RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann)

8

Sa., 18.01.202009:00 – 13:15 Uhr

Bauinsolvenzrecht (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek)

4

Block 5

Do., 13.02.202009:30 – 19:00 Uhr

Werklieferungen, Baustoffe und Beistellung des Auftraggebers,Bau-ARGE und Konsortium, Einsatz von Fremdfirmen, AÜG, Mediation, Schlichtung, Schiedsverfahren (RA Dr. Peter Hammacher)

8

Fr., 14.02.202009:00 – 18:30 Uhr

Bauprozess und selbständiges Beweisverfahren (VizePräsLG Dr. Mark Seibel)

8

Sa., 15.02.202009:00 – 13:15 Uhr

Einstweilige Verfügung in Bausachen (RiOLG Dr. Georg Rehbein)

4

Block 6

Do., 12.03.202009:30 – 19:00 Uhr

Grundzüge des öffentlichen Baurechts (Prof. Dr. Dr. Markus Thiel)Kaufrecht am Bau (RA und FA für Bau- und Architektenrecht Frederic Jürgens)

53

Fr., 13.03.202009:00 – 18:30 Uhr

Vergabe von Planungs- und Bauleistungen (Prof. Dr. Christopher Zeiss)

8

Sa., 14.03.202009:00 – 13:15 Uhr

Rechtsschutz im Vergabeverfahren (Prof. Dr. Christopher Zeiss)

4

Klausuren

Sa., 28.09. / Sa., 26.10. / Sa., 14.12. / Sa., 18.01. / Sa., 15.02. / Sa., 14.03. – jeweils von 14:00 – 16:30 Uhr 15120

Ort: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 2.200,– Euro zzgl. 19% MwSt.

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158 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

Das Mandat in Bausachen

Referent: RA und Notar, FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Stephan Kleinjohann, Rosdorf

Datum: Montag, 09.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Grundlagenwissen für junge Bauanwälte

Bauprozess | Sachverständige

RA und Notar Dr. Stephan Kleinjohannist seit 1987 als Rechtsanwalt beim Landgericht Göt-tingen zugelassen und seit 1996 Notar. Seit über 30 Jahren ist er insbesondere mit dem Bau- und Archi-tektenrecht befasst. Als Schwerpunkt seines Notari-ats hat sich das Bauträgerrecht herauskristallisiert. Sämtliche insoweit relevanten Fragestellungen sind

ihm aber nicht nur aus der Sicht des richtigen Vertragsentwurfs be-kannt, sondern auch aus seiner Anwaltstätigkeit. Herr Dr. Kleinjo-hann war zehn Jahre lang intensiv in die Referendarausbildung als Arbeitsgemeinschaftsleiter einbezogen; von ihm stammen viele Un-terrichtseinheiten, die auch heute noch vom Niedersächsischen Jus-tizministerium ausgegeben werden. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht begleitet Dr. Kleinjohann insbesondere viele öf-fentliche Auftraggeber aus Südniedersachsen bei ihren Projekten, dort ist er auch für die Weiterbildung der Mitarbeiter zuständig.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar richtet sich an Berufskollegen, die auf dem Weg zum Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht das Know-how für die überzeugende Erstberatung suchen bzw. vertiefen wollen.

Ziel

Wer als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht erfolgreich sein will, muss unmittelbar nach der Mandatsannahme Wege zur Kon-fliktbewältigung aufzeigen, die dem Mandanten deutlich machen, dass er bei einem Fachmann gelandet ist. Dementsprechend ist das Ziel des Seminars, den Teilnehmern für typische Beratungssituatio-nen praxistaugliches Basiswissen zu vermitteln.

Themen

1. Die Abnahme

2. Die Werklohnforderung

– Aus Auftragnehmersicht – Aus Auftraggebersicht – Das Sicherungsverlangen

3. Das Architektenhonorar

– Mindesthonorar – Wiederholungsleistungen

4. Der Baumangel

– Geltendmachung eines Mangels – Beratung des Auftragnehmers

5. Verjährungsfragen

– Werklohnforderungen nach BGB, VOB/B und HOAI – Haftung des Werkunternehmers – Haftung des Architekten – Gesamtschuldnerausgleich

6. Das Mandat gegen den Bauträger

– Der nichtige Bauträgervertrag – Unzulässige Vorauszahlungen – Mängel am Sondereigentum – Mängel am Gemeinschaftseigentum

7. Die Haftung des Baustoffhändlers

– Mängelrecht – Verjährung – Die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht

8. Die unerlässliche Ordnung im Bauprozess

– Die Werklohnklage – Die Schadensersatzklage – Einreden/Einwendunge

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vBauprozess | Sachverständige

RiBGH Claus Halfmeierist seit 2007 Richter am Bundesgerichtshof und dort Mitglied des u. a. für das Bau- und Architektenrecht zuständigen VII. Zivilsenats. Er ist u. a. Mitautor des Werkvertragsrechts im Prütting/Wegen/Weinreich (PWW), BGB-Kommentar, sowie Bearbeiter des Werk-vertragsrechts im Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler, Pro-

duzentenhaftung.

VorsRiOLG Ulrich Schröderist seit März 2017 Vorsitzender Richter am Oberlan-desgericht Frankfurt a.M. und dort schwerpunktmä-ßig mit privatem Baurecht befasst. Er hält seit Jahren viele Vorträge zum privaten Baurecht für Richter, Rechtsanwälte, Architekten und Ingenieure. Seit An-fang 2010 betreut er in der „NJW“-Redaktion das pri-

vate Baurecht. Seit März 2016 fungiert er zudem als Mitherausgeber der „NZBau“. Sein besonderes Interesse gilt der Verbesserung der Kooperation zwischen den an Bauprozessen beteiligten Berufsgrup-pen.

Teilnehmerkreis

Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, öffentliche Bauherren, Bauträger, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Baujuristen.

Ziel

Die Teilnehmer werden über die neuesten Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht sowie im dazugehö-rigen Zivilprozessrecht informiert. Dazu werden die wichtigsten ak-tuellen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte aus diesen Rechtsgebieten vorgestellt und mit ihren Auswirkungen für die Praxis erläutert.

Themen

Teil 1: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

1. Allgemeines Werkvertragsrecht mit VOB/B, z. B.: – Inhalt des Vertrags (Auslegung) – Besonderheiten im öffentlichen Vergabeverfahren

2. Vergütungsrecht nach BGB und VOB/B, z. B.: – Vergütung für Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B)

3. Recht der Sicherheiten, z. B.: – Gesetzliche Sicherheiten – Sicherheiten in AGB – Wirksamkeitsfragen

4. Sachmängelrecht – Recht der Leistungsstörungen, z. B.: – Umfang des Nacherfüllungsanspruchs – Bemessung des Schadensersatzes – Probleme der Verjährung

5. Architekten- und Ingenieurrecht – Mängelhaftung und Honorar

6. Bauträgerrecht/WEG

7. Prozessrecht, z. B.: – Selbständiges Beweisverfahren – Streitverkündung und Streithilfe

Teil 2: Aktuelle Rechtsprechung der Oberlandesgerichte

1. Vergütung, z. B.: Zustandekommen des Bauvertrags, Fälligkeit, Höhe und Verjährung der Werklohnforderung, Besonderheiten in Leistungsketten

2. Sicherheiten, z. B.: Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung, vertraglich vereinbarte Sicherheiten

3. Leistungsstörungen und Mängel, z. B.: Sonderkündigungsrechte, Mängelhaftung, Nebenpflichtverlet- zungen, Bauzeitfragen, Vertragsstrafen

4. Prozessrecht, z. B.: Klagearten, Substantiierungsanforderungen, Prozesskostenhilfe, gerichtliche Hinweispflichten, Kosten, Rechtsmittel, besondere Verfahrensarten

5. Architektenrecht, z. B.: Zustandekommen des Vertrags, Schwarzarbeit, Honorar- und Haftungsfragen

6. Besonderheiten des Bauträgerrechts, z. B.: Konkludente Abnahme bei unwirksamer Abnahmeklausel

7. Sonstiges Recht mit Baubezug

Referenten: RiBGH Claus Halfmeier, Karlsruhe; VorsRiOLG Ulrich Schröder, Frankfurt a.M.

Datum: Freitag, 06.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 449,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Auch am13.11.2019 in

Hamburg und am 27.11.2019 in Düsseldorf.

Die wichtigsten Urteile direkt aus erster Hand!

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht

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160 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Dr. Lutz Nepomuckist Partner der Kanzlei GAZEAS NEPOMUCK Rechts-anwälte PartG mbB in Köln. Er verteidigt und berät Personen sowie Unternehmen in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren. Des Weiteren berät Dr. Nepo-muck in Fragen strafrechtlicher Compliance, mit ei-nem Schwerpunkt in der Bauindustrie. Dies umfasst

Aufbau und Optimierung von Compliance Management Systemen, Risikoanalysen, Inhouse-Schulungen, den Entwurf von Verhaltens-richtlinien, die Durchführung systematischer Compliance Audits so-wie verdachtsbezogener interner Untersuchungen. Dr. Nepomuck berät zudem als zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV®) im Datenschutzrecht. Er hält regelmäßig Vorträge/Seminare und veröf-fentlicht zu Themen des Wirtschaftsstrafrechts und der strafrecht- lichen Compliance.

Teilnehmerkreis

Architekten und beratende Ingenieure.

Ziel

Die Baubranche, in der sich Architekten und beratende Ingenieure bewegen, ist aus verschiedenen Gründen in besonderem Maße an-fällig für Gesetzesverstöße. Korruptionsdelikte, Submissionsabspra-chen und Kartellverstöße beschäftigen die staatlichen Verfolgungs-behörden regelmäßig. Doch auch der in der Bauindustrie häufige Einsatz von Fremdpersonal sowie Betrugssachverhalte bergen in der Praxis oftmals unterschätzte Risiken. Es drohen Kriminalstrafen, Geld-bußen, Registereinträge, Vergabesperren und Schadenersatzansprü-che heute mehr denn je.

Architekten und beratende Ingenieure sind von zwei Seiten mit die-sen Risiken konfrontiert. Einerseits müssen sie sich selbst rechtmäßig verhalten und dafür Sorge tragen, dass eigene Angestellte keine Rechtsverstöße begehen. Andererseits sind sie insbesondere bei ih-ren Tätigkeiten in den Leistungsphasen 7 und 8 verpflichtet, Schäden abzuwenden, die ihren Auftraggebern durch rechtswidriges Handeln eingesetzter Bauunternehmen entstehen. Daher gilt es, die typischen mit Strafen bedrohten und den Auftraggeber schädigenden Rechts-verstöße als solche zu erkennen und damit richtig umzugehen.

Des Weiteren hat der Datenschutz aufgrund der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen DS-GVO in allen Branchen, und somit auch für Ar-chitekten und beratende Ingenieure, erheblich an Bedeutung gewon-nen. Bei Verstößen drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes. Angemessene Compliance Maßnahmen schützen vor diesen Folgen. Das Seminar wird die Teilnehmer anhand zahlreicher Fallbeispiele aus der Praxis für die branchentypischen Compliance- Risiken sensibilisieren und Maßnahmen zur Risikominimierung auf-zeigen. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.

Referent: RA Dr. Lutz Nepomuck, Köln

Datum: Dienstag, 24.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Compliance-Risiken für Architekten und beratende Ingenieure

Themen

1. Einleitung

2. Rechtsrisiken bei Compliance-Verstößen

– Persönliche Sanktions- und Haftungsrisiken – Rechtsrisiken für Unternehmen – Unzureichende Compliance Maßnahmen als Risiko – Vergabesperren und neues Wettbewerbsregister

3. Korruptionsdelikte

– Überblick Korruptionstatbestände und gesetzliche Neue- rungen – Erscheinungsformen, Praxisfälle und Entdeckungsrisiken

4. Kartellverstöße

– Preis- und Angebotsabsprachen – Woran erkennt man Submissionsabsprachen? – Kartellrechtswidrige Bildung einer BIEGE/ARGE – Unzulässiger Informationsaustausch

5. Betrugssachverhalte

6. Fremdpersonaleinsatz

– Einsatz von Scheinselbständigen – Scheinwerkverträge – Mindestlohnverstöße auf Nachunternehmerebene

7. Datenschutzrecht

– Bedeutung der DS-GVO – Überblick datenschutzrechtliche Pflichten – Praxis- und Risikoschwerpunkte

8. Weitere baubranchentypische Delikte

9. Compliance-Maßnahmen als Mittel der Haftungsreduzierung

– Wesentliche Bestandteile eines Compliance-Management- Systems – Baubranchenspezifische Elemente

Praxis- und Sonderthemen

NEU

Korruption, Submissionsabsprachen und weitere Delikte – Datenschutz nach DS-GVO – Haftungs- und Sanktionsrisiken – Compliance Maßnahmen – Wettbewerbsregister – Verhalten bei Durchsuchungen

10. Richtiges Verhalten bei behördlichen Überprüfungen

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161Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

vPraxis- und Sonderthemen

Effektives Konfliktmanagement unter Berücksichtigung des neuen BauvertragsrechtsWege aus der Eskalationsspirale: Konflikte lösen und vermeiden

Dr. Martin Stoltefußist seit mehr als zwei Jahrzehnten als Jurist im priva-ten Bau- und Vertragsrecht tätig, und zwar sowohl als “externer” Rechtsanwalt als auch als Unternehmens-jurist. Herr Dr. Stoltefuß hat eine Vielzahl komplexer Großbauvorhaben juristisch begleitet. Seit Beginn seiner Tätigkeit führt er regelmäßig Schulungen im

Bauvertragsrecht durch. Hierbei steht nie die Theorie, sondern stets die praktische Anwendbarkeit der Schulungsinhalte im Vordergrund.

Teilnehmerkreis

Projektleiter, Bauleiter, Architekten, Projektsteuerer, technische und kaufmännische Leiter und Mitarbeiter.

Ziel

Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dabei zu helfen, die während der Projektabwicklung immer wieder auftre-tenden Konflikte zu vermeiden oder zu lösen. Konflikte in Baupro-jekten haben vielfältige Ursachen und oft desaströse Folgen für die Finanzierung eines Projekts und die weitere Zusammenarbeit der Beteiligten. Sie führen Projekte in die wirtschaftliche „Sackgasse“ und verursachen jahrelange, kostenintensive gerichtliche Auseinan-dersetzungen. Dies gilt für sämtliche Phasen eines Bauprojekts. Auch das neue Bauvertragsrecht enthält für die Vertragsparteien wirt-schaftlich bedeutsame Möglichkeiten im Hinblick auf Kooperation und Kommunikation. Die praktische Umsetzung des neuen Rechts in der Baupraxis und das „Leben“ des Bauvertrags während des Pro-jektmanagements sind spannende Themen.

Im Seminar werden Wege zum wirtschaftlichen Erfolg durch effekti-ves Konfliktmanagement aufgezeigt, und zwar nicht theoretisch, sondern zu genau den Situationen, um die es in der Praxis geht. Es-kalation, Druck- und Stresssituationen sind viel einfacher vermeid-bar, als dies den Projektbeteiligten häufig bewusst ist. Jeder vermie-dene oder gelöste Konflikt ist bares Geld wert.

Referent: Dr. Martin Stoltefuß, Münster

Datum: Montag, 07.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Konflikte in der Baupraxis – Wie entstehen sie?

2. Wirksame Instrumente zur Konfliktvermeidung und -lösung

– Während der Vertragsverhandlung – Im Bauvertrag – Während der Projektabwicklung – In der VOB/B – Auf der Baustelle – Beim Mangelmanagement – Beim Nachunternehmermanagement – Im Dreiecksverhältnis zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und Planer – Bei der Nachtragsverhandlung – Während der Gewährleistung

3. Der Bauvertrag als Kooperationsvertrag – Die Bedeutung der Kooperationsrechtsprechung für die Baupraxis

4. Konfliktmanagement auf Grundlage des neuen Bauvertragsrechts

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162 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Referent: Udo Ernst, Wiesbaden

Datum: Mittwoch, 09.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz in der Praxis

Praxis- und Sonderthemen

NEU

Udo Ernstist seit über 14 Jahren im Bereich Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz tätig. Er führt als Berater und Referent, mit über 50.000 m² selbst ausgeführter Graffitientfernung und Graffitischutz, europaweite Schulungen und Beratungen durch. Herr Ernst ver-fügt über weitreichende Erfahrung im Bereich Anti-

Graffiti-Systeme, Fassadenreinigung, Abwasserbehandlung und Gebäudereinigung.

Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Bauhandwerker, Führungskräf-te der Branchen Facility Management, Hauswartung, Entscheidungs-träger in Ingenieurbüros, Mitarbeiter in Stadt- und Bauämtern, Hausverwaltungen.

Ziel

Das Thema Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz gewinnt zur heu-tigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Es sind immer mehr unliebsa-me Schmierereien vorhanden, die entfernt werden müssen. Trifft es den eigenen Arbeitsbereich sollte man Bescheid wissen, wie man gegen diese Graffiti vorgehen kann, ohne den Schaden zu vergrö-ßern. Im Seminar werden Grundlagen vermittelt, die Schäden durch eine unsachgemäße Graffiti-Entfernung oder Graffiti-Schutz vermei-den. Ziel des Seminars ist eine professionelle Herangehensweise an das Thema Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz.

Themen

1. Spezifikation und Einteilung von Untergründen, sowie deren Besonderheiten

2. Problem-Untergründe

3. Erkennen und Einteilen von Farbmitteln

4. Arten der Graffiti-Entfernung und des Graffiti-Schutzes

– Vor- und Nachteile – Kosten

5. Grundlagen der Graffiti-Entfernung

6. Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz bei der Graffiti- Entfernung und beim Graffiti-Schutz

7. Typische Probleme und Schadensbilder bei der Graffiti- Entfernung und beim Graffiti-Schutz

8. Gefahrenanalyse

9. Auswahl des richtigen Graffiti-Schutzes

10. Graffiti-Schutz im Wunschfarbton

11. Kostensenkung durch Integration des Graffiti-Schutzes in Malerarbeiten

12. Alternativer Graffiti-Schutz

13. Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungsunterlagen

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163Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

v

RA Dr. Till Kemper, M.A.ist seit 2016 Rechtsanwalt und seit 2019 Partner der überregionalen Baurechtskanzlei HFK Rechtsanwälte in Frankfurt a.M. Studium der Rechtswissenschaften, Ur- und Frühgeschichte/Mittelalterarchäologie, Ge-schichte und Philosophie in Kiel, Tübingen und Mad-rid. Promotion an der Universität Tübingen, Lehrstuhl

für öffentliches Wirtschaft- und Infrastrukturrecht (Prof. Ronellen-fitsch). Referendariat in München/Augsburg. 2013 bis 2016 Rechtsan-walt in einer überregionalen Kanzlei in Gießen/Frankfurt a. M. Er berät in Fragen des privaten wie öffentlichen Baurechts sowie Städ-tebau-, Umwelt- und Vergaberechts. Aufgrund seines Studiums der Archäologie liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt im Kulturgü-terschutz- & Denkmalschutzrecht. Tätigkeit als Mediator der Media-tionsstelle für Wirtschaftssachen der IHK Lahn-Dill sowie für Bausa-chen der IngK Wiesbaden/RAK Frankfurt. Autor zahlreicher Beiträge für die Zeitschriften „IBR“, „IMR“, „VPR“, ZfBR, NZBau, des Hand-buchs „Bauen und Planen im Bestand“, Mitautor des „Handbuchs Denkmalschutz und Denkmalpflege“ (Martin/Krautzberger, 4. Aufl.) und zahlreicher anderer Fachbeiträge, Kommentierungen sowie Lehrbeauftragter der Universität Tübingen. Er ist Mitbegründer des BIM-Partnernetzwerks bim2bim, Mitglied des Rechtsausschusses des BIM-Cluster Hessen und steht für eine umfassende interdisziplinäre BIM-Beratung insbesondere für Bauprodukthersteller.

Teilnehmerkreis

Auftraggeber und Auftragnehmer, Bau- und Projektleiter, Archi- tekten und Ingenieure, Rechtsanwälte und Baujuristen, Behörden-mitglieder.

Ziel

Bauemissionen wie Baulärm, Baustaub und Bauerschütterungen werden immer häufiger Gegenstand von Streitigkeiten im Genehmi-gungsprozess sowie von Einwendungen der Nachbarschaft gegen die Bauausführung.

Bauemissionen sind ein interdisziplinäres wie prekäres Problem, das schnell einen Baustopp mit erheblichen Kostenfolgen verursachen kann. Das richtige Handling dieses Problems beginnt bereits in der Projektplanungs- und Genehmigungsphase und zieht sich dann durch bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Das Seminar zeigt die recht-lichen Probleme sowie praktische Lösungsansätze im Doing auf.

Themen

1. Grundlagen

– Was sind Bauemissionen – naturwissenschaftliche Grundlagen – Rechtliche Einordnung

2. Bauemissionen aus öffentlich-rechtlicher Sicht

– Immissionsschutzrecht im Allgemeinen – Spezielle Regelwerke für Baulärm, Baustaub und Bauerschüt- terungen – Bauordnungsrechtliche Anforderungen – Bauemissionen im Planfeststellungsverfahren – Bauemissionen im Baugenehmigungsverfahren – Bauemissionen im bauaufsichtlichen Verfahren und sonstige Gefahrenabwehr – Kompensationsmaßnahmen – Rechtsschutz

3. Bauemissionen aus Nachbar-Sicht

– Öffentlich-rechtliche Abwehrrechte – Zivilrechtliche-Abwehrrechte – Rechtsschutz 4. Bauemissionen aus Bauherren-Sicht

– Öffentliche-rechtliche Pflichten – Zivilrechtliche Pflichten – Integration in die Vertragsverhältnisse

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Verwaltungsrecht, FA für Vergaberecht Dr. Till Kemper, M.A., Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 13.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Baustaub, Bauerschütterung und BaulärmDer richtige Umgang mit Bauemissionen

Praxis- und Sonderthemen

NEU

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v

VOB/B für Projektkaufleute und die kaufmännische Bauverwaltung

RA Oliver Koosist Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt baube-gleitende Beratung im Privaten Baurecht mit beson-deren Fokus auf Vertragsgestaltung, Mängelrechte, Sicherheiten, Bauzeit, Nachtrags- und Schlussrech-nungsprüfung und Streitlösung. Herr Koos ist Lehrbe-auftragter an der Philipps-Universität Marburg und

der Hochschule RheinMain in Wiesbaden. Ferner ist er ständiger Mit-arbeiter der Zeitschrift „IBR Immobilien- & Baurecht“ sowie Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Er ist Co-Autor im Beck’schen VOB- Kommentar, im VOB/B Kommentar von Nicklisch/Weick/Jansen/Sei-bel und im Kommentar von Messerschmidt/Voit zum Privaten Bau-recht.

Teilnehmerkreis

Geschäftsführer, technisch und kaufmännisch leitendes Personal von Bauauftraggebern und -auftragnehmern, Projektleiter, Ober-bauleiter, Bauleiter, Architekten, Bauingenieure, Projektsteuerer, anwaltliche Berufsanfänger im Bau- und Architektenrecht mit Inte-resse für kaufmännische Aspekte.

Ziel

Die VOB/B ist Grundlage fast aller Bauverträge. Die kaufmännische Begleitung von Bauverträgen ohne Kenntnisse der VOB/B ist deshalb kaum möglich. Nur mit Kenntnis der wesentlichen rechtlichen Rah-menbedingungen ist eine sinnvolle Steuerung eines Bauvorhabens aus kaufmännischer Sicht möglich.

Das Seminar gibt einen Überblick über die relevanten Regelungen und erläutert, welche praktischen Folgen damit verbunden sind. Ein großes Anliegen des Referenten ist es, den Baupraktikern Hand-lungs- und Reaktionsstrategien für typische Fallgestaltungen aufzu-zeigen und hierfür das notwendige Problembewusstsein zu schaf-fen, damit Fallstricke rechtzeitig erkannt werden können. Ferner wird Raum zum Erfahrungsaustausch der Teilnehmer („best practice“) geboten.

Referent: RA Oliver Koos, Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 14.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Themen

1. Projektstruktur

– Einzelvergabe – Generalunternehmer – Generalübernehmer

2. Vertragsbedingungen

– Vertragstypen und Bausoll – Einheitspreisvertrag – Detail-Pauschalvertrag – Global-Pauschalvertrag – Stundenlohnarbeiten – Vergütung – Vorauszahlungen – Abschlagszahlungen und Zahlungsplan – Anpassung der Vergütung („Nachträge“) – Ausführungsfristen – Vertragsstrafe – Sicherheiten

3. Bauablauf

– Ausführung – Behinderung und Unterbrechung der Ausführung – Gefahrtragung – Beschädigung und Zerstörung bereits erbrachter Leistungen – Bauleistungsversicherung – Kündigung – Freie Kündigung – Kündigung aus wichtigem Grund – Teilkündigung – Haftung – Abnahme – Abrechnung – Abschlagsrechnungen – Prüfbarkeit – Zahlung – Bauzeit – Verzug – Bauzeitverlängerung – Leistungsverweigerungsrechte

4. Schlussrechnung

5. Mängelansprüche

6. Streitigkeiten

Praxis- und Sonderthemen

Grundlagen – Strategien – Erfahrungen

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vPraxis- und Sonderthemen

RA Dr. Till Fischerist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Lehr-beauftragter für Baurecht an der Hochschule Darmstadt, Fachdozent für Bau- und Brandschutz-recht an der Ingenieurakademie Hessen, am Europä- ischen Institut für postgraduale Bildung (EIPOS), der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, der

VDI Wissensakademie, der TÜV Nord Akademie, sowie der Denkmal- akademie der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Herr Dr. Fischer ist überdies Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum öffentlichen und privaten Baurecht, sowie zum Brandschutzrecht und Denkmal-schutzrecht. Er ist Verfasser des Handbuchs „Rechtspraxis für Brand-schutzplaner“ sowie Mit-Kommentator des Beck‘schen VOB-Kom-mentars Teil C.

Teilnehmerkreis

Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht, Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Bauleiter, Architekten, Ingeni-eure, Projektsteuerer, Bauunternehmer, Handwerker, kaufmänni-sches Personal bei Bauunternehmungen sowie Auftraggebern und Auftragnehmern, behördliche Mitarbeiter, Verantwortliche im Be-reich Facility Management.

Ziel

Obwohl eines der ältesten baurechtlichen Sachgebiete überhaupt, ist das Brandschutzrecht erst in den letzten Jahren – dafür um so deutlicher – in den Fokus gerückt. Die Vernachlässigung der diesbe-züglichen Anforderungen und das mangelnde Problembewusstsein in den vergangenen Jahrzehnten führen heute zu massiven Unsicher-heiten auf der Ebene des Bauordnungsrechts sowie zu handfesten Haftungsproblemen im Bereich des privaten Baurechts, bis hin zum aktuellen Bauproduktenrecht. Die effektive und letztlich auch siche-re Beratung und Vertretung verlangt eine sachverhaltsorientierte Kenntnis maßgeblicher rechtlicher Kenntnisse und Strategien. Diese werden praxisbezogen anhand typischer Sachverhaltsszenarien dar-gestellt. Ziel ist somit die Vermittlung sowohl häufig gefragter Grundkenntnisse des Brandschutzrechts als auch das praktische „Handling“ häufig höchst sensibler und druckbehafteter Problem-situation im Bereich der brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Be-ratung und Vertretung.

Referent: RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Till Fischer, Mannheim

Datum: Donnerstag, 21.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Brandschutzrecht für Baujuristen

Themen

1. Begriff und Entwicklung des aktuellen Brandschutzrechts

2. Öffentlich-rechtliche Quellen und Grundlagen; Vorgehen bei Recherche und Prüfung; verwaltungsrechtliche und -prozes- suale Besonderheiten und deren Berücksichtigung

– Gebundene behördliche Entscheidung und Ermessen – Anforderungen bei Sonderbauten – Brandschutznachweise, Rolle der Nachweisberechtigten und Prüfsachverständigen

3. Die Beratung und Vertretung zur Erlangung der Baugeneh- migung bei Bestandsbauten mit brandschutzbezogenen Problematiken

4. Umgang mit brandschutzrechtlichen Auflagen/Nebenbestim- mungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens

5. Beratung und Vertretung bei bauordnungsrechtlichen Ordnungsverfügungen/(drohendem) bauaufsichtlichem Einschreiten

6. Die vertraglichen Leistungen im Brandschutzbereich

– des Objektüberwachers – des ausführenden Bauunternehmers

7. Die rechtliche Beurteilung mangelhafter Leistungen im Bereich des präventiven Brandschutzes bei Regel- und Sonderbauten

8. Die Beratung von Auftraggebern oder Auftragnehmern bei brandschutzbezogenen Mängel-/Schadensersatzansprüchen bzw. dementsprechenden Mängelvorwürfen

9. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegenüber Architekten/Ingenieuren, Bauunternehmern

10. Die Beratung zur Haftungsvorsorge im Brandschutz gegen- über Bauherren und Gebäudeeigentümern.

11. Das aktuelle Bauproduktenrecht und dessen Auswirkungen auf die brandschutzbezogene Baupraxis

– Die neue Bauproduktenverordnung – Haftungsrisiken und -vorsorge im Bereich Vertrieb, Beratung, Ausschreibung und Ausführung

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vSoft Skills

Wolfhart Haackist Berater der incon HR und Rechtsanwalt in Bernau a.C. Herr Haack bringt langjährige Erfahrung aus leitenden Funktionen im Bereich Human Ressources/Organisation in Industrie und Kreditinstituten mit und berät seit mehr als 15 Jahren Vorstände, Führungs-kräfte, Projektleiter und sonstige Keyplayer in allen

Themen des Personalmanagements. Schwerpunkte sind hierbei Changemanagement (Begleitung von Restrukturierungen, Verände-rungsprozessen), interne und externe Kommunikation, Projektkom-munikation und Konfliktmanagement.

Teilnehmerkreis

Fach- und Führungskräfte in der Baubranche.

Ziel

Die Baubesprechung ist der wichtigste Bestandteil in der Führung einer Baustelle. Hier werden Planung und Abstimmung sichergestellt und die Umsetzung aller Aktivitäten koordiniert. Es gilt, die Fäden zusammenzuführen, die notwendigen Informationen auszutauschen, mögliche Risiken im Vorfeld zu erkennen und verbindliche Ergebnisse festzuhalten. Gleichzeitig müssen potentielle Konflikte und persön- liche Animositäten in Schach gehalten werden. Aber nicht nur die Baubesprechung, auch Projektsitzungen, interne Meetings, Work-shops oder interne Kurzschulungen erfordern die Fähigkeit zur Len-kung und Moderation von Gruppen.

Das Seminar gibt – neben einer kurzen Einführung in die Grundzüge und Standards der Moderation, Diskussionsleitung und Gesprächs-führung – praktische Tipps und Kniffe, um kritischen Situationen in Besprechungen souverän zu begegnen.

Ein wichtiger Teil gilt den praktischen Übungen, in denen die Teil-nehmer die Möglichkeit haben, Besprechungen zu planen, Strategien zur Umsetzung zu entwickeln und die verschiedenen vorgestellten Techniken zu erproben.

Referent: RA Wolfhart Haack, Frankfurt a.M.

Datum: Mittwoch, 11.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Besprechungen effektiv leiten

Themen

1. Vorbereitung von Sitzungen

2. Umgang mit auftretenden Veränderungen und Einbau von aktuellen Informationen

3. Anforderungen an Einladung, Arbeitsaufträge, Agenda und Dokumentation

4. Gezielte Auswahl des Teilnehmerkreises

5. Sicherstellen der Vertretungsregel

6. Zeit und Zeitmanagement in Meetings

7. Kritische Situationen in Meetings

8. Diskussionsleitung

9. Gruppendynamische Aspekte in Meetings

10. Erkennen von Konflikten

11. Eskalation und Deeskalationsstrategien

12. Erhöhung der Aufmerksamkeit der Teilnehmer

13. Feedback und Feedback-Kultur in Meetings

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Dipl.-Psych. Arvid Rapptrainiert seit ca. 25 Jahren Führungskräfte, Projektlei-ter und Fachkräfte in der Bauindustrie und Verwal-tung. Dabei stehen Fragen der Führung, Kommunika-tion, des Stress- und Konfliktmanagements sowie Fragen des Change-Managements im Mittelpunkt seiner Arbeit. Er leitet Veränderungsprojekte und

Reorganisationen und coacht die verantwortlichen Keyplayer. Arvid Rapp ist gemeinsam mit seinem Partner Wolfhart Haack ge-schäftsführender Gesellschafter der incon HR, deren Kernprodukt die Verbesserung der Konsequenz in Unternehmen und die Vorbe-reitung auf Fragen der Führung in digitalisierten Zeiten ist.

Teilnehmerkreis

Fach- und Führungskräfte in der Baubranche.

Ziel

Im Laufe eines Berufsleben geraten die meisten Menschen mindes-tens einmal in eine schwierige, zunächst nicht auflösbare, konflikt- hafte, Situationen, in denen er oder sie im ersten Moment keine Lösung sieht. Die Ursachen und Hintergründe können vielfältig sein, die Symptome und das persönliche Erleben dabei recht ähnlich. „Gehen oder Bleiben“, „Angreifen oder Flüchten“, „die Konsequen-zen tragen oder nicht “, „Rat suchen oder das Problem alleine lösen“ etc. sind dabei typische Fragen, die uns im Zusammenhang schwieri-ger Situationen begleiten. Häufig scheinen diese Situationen verbaut und nicht auflösbar, oder aber wir können uns nicht entscheiden.

Das Seminar blickt hinter die Kulissen typischer schwieriger Situa-tionen und setzt sich mit den Ursachen auseinander, die zum einen in uns liegen, zum anderen in der Situation, die durch Ambiguität, Komplexität oder der Unüberschaubarkeit der Folgen einer Entschei-dung geprägt ist.

Eine weitere Ursache liegt in der Auseinandersetzung und dem Um-gang mit schwierigen Mitmenschen. Nicht immer kann man ihnen aus dem Weg gehen oder wir sind von ihnen abhängig. Die dabei entstehenden Dynamiken tendieren dazu sich zu verselbstständigen und machen es zusätzlich schwierig, einen Ausweg zu finden.

Das Seminar zeigt, neben theoretischen Konzepten und Erklärun-gen, praktische Lösungsmöglichkeiten zur Auflösung und Bewälti-gung dieser Situationen auf. Diese Ansätze helfen zum einen bei der eigenen Problemlösung, zum anderen bei der Unterstützung der Lösung schwieriger Situationen in unserem Umfeld.

Referent: Dipl.-Psych. Arvid Rapp, Frankfurt a.M.

Datum: Donnerstag, 19.09.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Mit schwierigen Situationen souverän umgehen

Themen

1. Die Dynamik innerer Konflikte

2. Konfliktursachen und -dynamiken

3. Werte, Einstellungen und Glaubenssätze in uns und anderen

4. Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung

5. Konsequenzen unserer Entscheidung

6. Verschiedene Beratungsansätze bei der Unterstützung anderer

7. Grundzüge der Persönlichkeitspsychologie

8. Schwierige Persönlichkeiten einordnen und versteckte Motive verstehen

9. Strategien und Taktiken im Umgang mit schwierigen Kollegen, Mitarbeitern oder anderen Gesprächspartnern

Soft Skills

Umgang mit schwierigen Kollegen und Mitarbeitern – Konflikte lösen, Entscheidungen treffen

10. Persönliche Fallbearbeitung

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RAin Caroline Trostarbeitete zunächst fünf Jahre als Rechtsanwältin (da-von vier Jahre in der Kanzlei Wellensiek, Heidelberg) und wechselte anschließend zur ALTOR GmbH. Dort war sie sechs Jahre als Bereichsleiterin für den vorge-richtlichen/gerichtlichen Bereich tätig. In dieser Zeit war sie für mehrere operative Abteilungen und bis zu

50 Mitarbeiter verantwortlich. Sie absolvierte berufsbegleitend an der FernUniversität in Hagen das Hagener Zertifikatsstudium Ma-nagement. Zudem qualifizierte sie sich weiter zum TQM-Coach TQMC-TÜV und Euro-Assessor nach dem Modell für Excellence der E.F.Q.M. und legte die Prüfung zur Zertifizierten Projektmanage-ment-Fachfrau (GPM) ab. Sie arbeitete bis Ende 2016 als Leiterin Qua-litätsmanagement/Prozessoptimierung und Projektmanagement bei der ALTOR GmbH. Seit 2017 ist sie freiberuflich mit dem Unterneh-men „Königsweg – Erfolgreich in Projekten“ als Beraterin tätig und seit 2018 bringt sie als Geschäftsführerin der LOOQ GmbH, die sich auf die Vermittlung von Fachkräften aus dem Ausland spezialisiert hat, ihre Kenntnisse im Projekt- und Qualitätsmanagement ein.

Dipl.-Psych. Arvid Rapptrainiert seit ca. 25 Jahren Führungskräfte, Projektlei-ter und Fachkräfte in der Bauindustrie und Verwal-tung. Dabei stehen Fragen der Führung, Kommunika-tion, des Stress- und Konfliktmanagements sowie Fragen des Change-Managements im Mittelpunkt seiner Arbeit. Er leitet Veränderungsprojekte und

Reorganisationen und coacht die verantwortlichen Keyplayer. Arvid Rapp ist gemeinsam mit seinem Partner Wolfhart Haack ge-schäftsführender Gesellschafter der incon HR, deren Kernprodukt die Verbesserung der Konsequenz in Unternehmen und die Vorbe-reitung auf Fragen der Führung in digitalisierten Zeiten ist.

Teilnehmerkreis

Frauen in der Bau- und Immobilienwirtschaft.

Ziel

Die exzellente Fachkompetenz von Frauen in technischen Berufen ist immer mehr gefragt. Daneben zählen aber auch immer stärker Sozial- und Führungskompetenz als zentrale Faktoren für die Aufgaben- bewältigung und die berufliche Karriere. Insbesondere in einer im technischen Umfeld oft männerdominierten Arbeitswelt sind daher Souveränität und wirksame Durchsetzungsstrategien gefragt. Wir-kungsvolle Durchsetzungsstrategien verschaffen Gehör, Respekt und Akzeptanz bei Mitarbeitern, Kunden, Kollegen und Auftragge-bern. Reflektieren Sie Ihre eigene Rolle, Ihre Aufgaben, Ihre Verant-wortung und Ihr Auftreten – im Umgang mit alltäglichen und in schwierigen Situationen und insbesondere beim „Netzwerken“.

Das Seminar vermittelt in der Doppelmoderation die jeweils weib- liche und männliche Perspektive und erweitert so in den Fallbeispie-len die Perspektive um die jeweils andere Seite.

Soft Skills

Themen

1. In typischen Situationen wirkungsvoll Präsenz zeigen und gewinnbringend „netzwerken“

2. Konkrete Ziele festlegen und Entscheidungen entschlossen umsetzen

3. Wichtige Entscheidungsträger überzeugen

4. In Konfliktsituationen empathisch sowie lösungsorientiert agieren

5. Durchsetzungsstrategien: Wohlüberlegt und taktisch verhandeln in einem von Männern dominierten Umfeld

6. Machtspiele erkennen und konstruktiv lösen

7. Individuelle Erfolgspotenziale und Stärken kennen und wirkungsvoll einsetzen

8. Wechselwirkungen von eigenem und fremdem Verhalten

9. Feedback – adäquat geben oder darauf reagieren

Referenten: RAin Caroline Trost, Heidelberg; Dipl.-Psych. Arvid Rapp, Frankfurt a.M.

Datum: Freitag, 11.10.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Durchsetzungsstrategien und Rhetorik für Frauen im Baugewerbe

10. Erkennen eigener Verhaltensmuster und Einüben neuer Verhaltensmöglichkeiten

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vSoft Skills

Dipl.-Psych., Dipl.-Kfm. Andreas Plochist Geschäftsführer von Ploch & Team. Er verfügt über fundierte und langjährige Erfahrung bei der Vermitt-lung von Führungs- und sozialen Komptenzen sowie im Teambuilding. Seit ca. 20 Jahren unterstützt Andreas Ploch über alle Ebenen Führungskräfte in der Bauwirtschaft, in IT-Unternehmen aber auch in der

Automobilindustrie beim Erwerb und der praktischen Anwendung von Führungskompetenzen und -techniken. Praxisnähe, Nachhaltig-keit und Individualität prägen seine Tätigkeiten als Trainer und Coach.

Teilnehmerkreis

Bauleiter/innen, Fach- und Führungskräfte der Bauindustrie.

Ziel

Bauvorhaben und deren Führung in so einer Situation sind durch ho-hen Termindruck, Kostensensibilität und meist die Arbeit mit weite-ren Unternehmen oder Subunternehmen gekennzeichnet. Gerade diese Aspekte erfordern ein „flexibles“ Führen – welches sich aber trotzdem gradlinig und konsequent am Ziel ausrichtet.

Dieses Seminar bietet die Möglichkeit, den eigenen Stil in unter-schiedlichen Situationen zu prüfen, zusätzliche wirkungsvolle Füh-rungskompetenzen zu erlernen sowie eigene Verbesserungsfelder zu identifizieren und zu bearbeiten. Dies geschieht unter kompeten-ter Anleitung mit praxisnaher und sofort verwendbarer individueller Unterstützung.

Themen

1. Mein Führungsstil – und wo ich lernen will und muss!

– Situatives, erfolgreiches Führen – wann? wie? – Welche Führungskompetenzen habe ich? – Wie setze ich diese gezielt und wirksam ein? – Individuelle Unterstützung für besseres, wirksameres Führen

2. Führung und Kommunikation

– Kommunikation als Führungsinstrument – Schwierige Gespräche erfolgreich führen – Wertschätzend kommunizieren – Verbale und nonverbale Kommunikation

3. Projekt-Teambildung

– Teambuilding – die Erfolgsfaktoren – Teamentwicklung Schritt für Schritt – Rollen im Team wirksam nutzen – Projektkrise = Teamkrise? – Wege aus der Krise – Teammitglieder wirksam nutzen

4. Führung und Organisation

– Meetings erfolgreich gestalten – Führung – Fokussierung und Priorisierung – Erfolgsfaktoren für den Projekterfolg – Umgang mit Aufgabenüberschneidungen und Subunternehmern

Referent: Dipl.-Psych., Dipl.-Kfm. Andreas Ploch, Karlsruhe

Datum: Mittwoch, 27.11.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Erfolgreiche Mitarbeiterführung auf der Baustelle

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Dipl.-Psych. Arvid Rapptrainiert seit ca. 25 Jahren Führungskräfte, Projektlei-ter und Fachkräfte in der Bauindustrie und Verwal-tung. Dabei stehen Fragen der Führung, Kommunika-tion, des Stress- und Konfliktmanagements sowie Fragen des Change-Managements im Mittelpunkt seiner Arbeit. Er leitet Veränderungsprojekte und

Reorganisationen und coacht die verantwortlichen Keyplayer. Arvid Rapp ist gemeinsam mit seinem Partner Wolfhart Haack ge-schäftsführender Gesellschafter der incon HR, deren Kernprodukt die Verbesserung der Konsequenz in Unternehmen und die Vorbe-reitung auf Fragen der Führung in digitalisierten Zeiten ist.

Teilnehmerkreis

Bauleiter, Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, technisches und kaufmännisches Personal bei Bauunternehmungen und Auftrag- gebern.

Ziel

In der Baubranche liegen Unfallgeschehen, Krankenstand und Früh- invalidität der Beschäftigten nach wie vor über dem Durchschnitt der gewerblichen Wirtschaft. Inzwischen lässt sich aber – übereinstim-mend mit dem Trend in nahezu allen Wirtschaftsbereichen – eine Zu-nahme psychischer Belastungen aufgrund des Einsatzes hochentwi-ckelter Technik und neuer Technologien sowie einer verstärkten Arbeitsteiligkeit konstatieren. Diese Faktoren führen verstärkt zu psy-chischen Beanspruchungen und zu höheren Anforderungen insbeson-dere an Beschäftigte mit Führungs-, Planungs- und Koordinationsauf-gaben. Eine immer größere Aufgabenvielfalt (ingenieurstechnische, ökonomische, unternehmerische Führungsaufgaben) und ein rascher Aufgabenwechsel bei häufigem Erfordernis situativen Reagierens stel-len hohe Anforderungen an den einzelnen Mitarbeiter. Gleichzeitig führt das Erfordernis situativen Reagierens alle Beteiligten an ihre in-dividuellen Belastungsgrenzen.

Erwähnt seien in diesem Zusammenhang die vielfältigen Entschei-dungserfordernisse (oft in unerwarteten Situationen) und hohe Ver-antwortung für Menschen wie für Sachwerte, sowie der Ausgleich unterschiedlichster Interessen, wie z.B. Firmenleitung, Architekten, Bauherren, Baustellenpersonal, Behörden, Anwohnern („Sandwich-position“).

Das Seminar bietet zum einen kurzfristige Lösungen, die in der kon-kreten Situation Entlastung bieten, als auch Wege, die langfristig durch Umstellung des Verhaltens im Alltag zu mehr Gelassenheit und innerer Ruhe führen.

Referent: Dipl.-Psych. Arvid Rapp, Frankfurt a.M.

Datum: Dienstag, 03.12.2019, 09:30 – 17:00 UhrOrt: IBR-Seminarzentrum Mannheim Preis: 399,– Euro zzgl. 19% MwSt.

Stress und Stressmanagement für Fach- und Führungskräfte

Themen

1. Stress und Stressbewältigung – Grundlagenvermittlung

2. Die berufliche Anforderungen und Rahmenbedingungen sowie deren Bewertung

3. Stress erleben

4. Ressourcen zur Stressbewältigung

5. Eindämmung der Stressreaktion

6. Stressauslösende Faktoren früh erkennen

7. Analyse des eigenen Stressverhaltens

8. Hilfreiche Bewältigungsstrategien

9. Entspannungstechniken

Soft Skills

10. Systematische Problemlösung

11. Stressverstärkende Einstellungen und Gedanken eindämmen

12. Stressmindernde Einstellungen und Bewertungen entwickeln

13. Lernen mit Ärger richtig umzugehen, statt „Porzellan zu zerschlagen“

14. Austausch suchen und Hilfe annehmen

15. Mein persönlicher Maßnahmenplan, kurzfristig und langfristig

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Anmeldung/ZahlungSie können sich per Brief, Fax, E-Mail oder – am besten – direkt online über www.ibr-seminare.de anmelden. Die Anmeldungen sind ver-bindlich. Anmeldungen sind auch dann verbindlich, wenn die An-meldebestätigung nicht bzw. nicht rechtzeitig eintrifft. Im Falle ei-ner Überbuchung werden Sie unverzüglich informiert. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns umgehend eine Anmelde-bestätigung sowie eine Rechnung über die Teilnehmergebühr. Der Rechnungsbetrag muss unter Angabe der Rechnungsnummer sowie des Teilnehmernamens spätestens zwei Wochen vor dem Seminartag ohne Abzug auf unserem Konto gutgeschrieben sein. Bei kurzfristi-gen Seminaranmeldungen ist die Rechnung sofort fällig.

Commerzbank AG MannheimIBAN: DE76 6708 0050 0688 7521 01 BIC: DRES DE FF670

Preise/Leistungsumfang/RabatteBei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Preise, hinzu kommt die gesetzliche Mehrwert-steuer. Der Preis umfasst, soweit nichts anderes angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung, die Seminarunterlagen, die Ta-gungsgetränke, die Pausenbewirtung und das Mittagessen. Bei Halbtages-Seminaren wird kein Mittagessen angeboten. Anreise und Übernachtung etc. sind nicht im Preis enthalten. Geringfü-gige Änderungen im Veranstaltungsprogramm bleiben ebenso wie ein Referentenwechsel aus wichtigem Grund (zum Beispiel im Krankheitsfall) vorbehalten. Wir gewähren einen Frühbucher-Ra-batt von 10%. Kommunen, Kreise, Landes- und Bundesbehörden erhalten auf vergaberechtliche Seminare einen Rabatt von 20%. Rabatte sind nicht kombinierbar.

Tagungs- und PausenzeitenBitte entnehmen Sie die Seminarzeiten den einzelnen Ankündi-gungsseiten. Für Ganztages-Seminare sind zwei kurze Kaffeepausen und eine einstündige Mittagspause vorgesehen. Bei Halbtages-Semi-naren ist eine Kaffeepause vorgesehen.

Teilnahmebestätigung/ZertifikateÜber die Teilnahme an dem Seminar stellen wir Ihnen eine Teil-nahmebescheinigung aus. Unsere fachbezogenen Veranstaltun-gen sind in der Regel für die Pflichtfortbildung nach § 15 FAO geeignet. Die abschließende Entscheidung über die Anerkennung bleibt jedoch der für den Teilnehmer zuständigen Anwaltskam-mer vorbehalten. Fortbildungspunkte der Architekten- und In-genieurkammern erhalten Sie auf Anfrage (bitte bei Anmeldung – spätestens 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – angeben). Bitte beachten Sie, dass aus der Anerkennung der jeweiligen Veranstal-tung kein Rechtsanspruch auf die Anerkennung wiederholter oder gleicher Veranstaltungen folgt.

Hinweis: IBR-SEMINARE sind gemäß der Fort- und Weiterbildungs-ordnung der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Ingenieurkammer des Saarlands anerkannt.

Anreise/Übernachtung/HotelsMit der Anmeldebestätigung erhalten Sie nähere Informationen über unsere Veranstaltungsorte mit Hinweisen zu Anreise- und Übernachtungsmöglichkeiten. In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bit-te nehmen Sie die Zimmerreservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungs-termin ab.

StornierungBitte informieren Sie uns schriftlich (per Post, per Fax oder per E-Mail) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der jeweiligen Veran-staltung, falls Sie nicht teilnehmen können. In diesem Fall entstehen Ihnen keine Kosten. Erhalten wir Ihre Absage bis eine Woche vor Be-ginn der Veranstaltung, ist die Hälfte der Tagungsgebühr zu zahlen. Bei Stornierungen, die uns nach diesen Fristen erreichen, bzw. bei Nichterscheinen zahlen Sie die volle Tagungsgebühr. Selbstverständ-lich ist eine Vertretung des angemeldeten Teilnehmers möglich. Soll-te ein Seminar aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt von Seiten des Veranstalters abgesagt werden müssen, kann keine Haftung für bereits gebuchte Hotelreservierungen, Bahnver-bindungen, Flüge etc. übernommen werden.

ArbeitsmittelDas schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren ist urheberrecht-lich geschützt und darf nicht ohne schriftliche Genehmigung der id Verlags GmbH vervielfältigt oder verbreitet werden.

DatenDie im Rahmen Ihrer Seminaranmeldung gespeicherten Daten nutzen wir auch für die postalische Zusendung von Seminarunterlagen und von weiteren Infos zu unseren Seminaren. Grundlage für die Daten-verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet. Falls die Zusendung der postalischen Unterlagen nicht ge-wünscht ist, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0621 – 120 32-18.

Stand: 29.03.2019

IBR-Seminarzentrum Mannheim

IBR-Seminarzentrum MannheimHeinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim(in ca. 200 Meter Entfernung vom Hauptbahnhof Mannheim)

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter:Sandra Koden, Tel.: 0621 – 120 32-18, E-Mail: [email protected]

Alexandra Cichuttek, Tel.: 0621 – 120 32-35, E-Mail: [email protected] Nähere Infos und Anmeldung unter: www.ibr-seminare.de

Anmeldebedingungen und Tagungsmodalitäten

Allgemeine Geschäftsbedingungen IBR-SEMINARE

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IBR-SEMINARE ist eine Marke des id Verlags. Der id Verlag gehört zur Unternehmensgruppe C.H. Beck und zählt im Bereich des Bau-, Architekten-, Vergabe- und Immobilienrechts zu Deutschlands führenden Fachverlagen. Seit über 25 Jahren verfügen wir über eine hohe Spezialisierung und Erfahrung und haben aufgrund dessen sehr gute Kontakte zu den Top-Bau-, Architekten-, Vergabe- und Immobilienrechtlern aus Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung und Wirtschaft sowie zu den besten technischen und baubetrieblichen Sachverständigen.

Wir sehen unsere Aufgabe darin, alle in den Bereichen Bau, Planung, Vergabe und Immobilien Tätigen mit IBR- Seminaren für rechtliche, technische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen rund um die Themen Bauen, Planen, Vergabe und Immobilien zu sensibilisieren und fit zu machen für die komplexen Herausforderungen, die die Praxis täglich bereithält. Ergänzt wird unser Angebot durch die Zeitschriften IBR Immobilien- & Baurecht, VPR Vergabepraxis & -recht, IMR Immobilien- und Mietrecht und IVR Immobilien- und Vollstreckungsrecht sowie die Datenbanken IBR-ONLINE, VPR-ONLINE und IMR-ONLINE.

IBR-SEMINARE führt jährlich etwa 300 Seminarveranstaltungen, Inhouse-Schulungen und Rechtsanwaltsfortbil-dungen an 10 verschiedenen Veranstaltungsorten in ganz Deutschland durch. Durch die in der Regel begrenzte Teilnehmerzahl kann in unseren Veranstaltungen auf persönliche Fragen und Diskussionsbeiträge eingegangen werden. Dieses Konzept hat unsere Teilnehmer überzeugt: In allen Kategorien – einschließlich Betreuung und Räumlichkeiten – erhält IBR-SEMINARE Bestnoten.

Über uns

id Verlags GmbH

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173Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Anmeldung Fax: 0621 – 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de id Verlags GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 – 120 32-18

Anmeldung IBR-SEMINARE

03.09.– Mannheim: 2-Tages-Seminar: Einführung in das Vergaberecht 04.09.2019 (Dr. Martin Büdenbender) 05.09.– Mannheim: 2-Tages-Seminar: Einführung in die VOB/B06.09.2019 (Dr. Stephan Bolz)

09.09.2019 Mannheim: Das Mandat in Bausachen (Dr. Stephan Kleinjohann)

10.09.2019 Mannheim: Lücken im Leistungsverzeichnis (Jarl-Hendrik Kues)

10.09.2019 Mannheim: Aufmaß und Abrechnung bei Hochbau- und Ausbauarbeiten (Albin Oswald) 11.09.2019 Mannheim: INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber (Dr. Andreas Berger) 11.09.2019 Mannheim: Besprechungen effektiv leiten (Wolfhart Haack)

12.09.2019 Düsseldorf: Die 10 häufigsten Streitpunkte bei der Abwicklung von Architekten- und Ingenieurverträgen und wie man sie vermeidet (Jörn Bröker) 12.09.2019 Düsseldorf: NEU KOMPAKTKURS: Bauzeit und Bauzeitstörungen (Dr. Martin Ludgen) 12.09.2019 Mannheim: Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleis- tungen (Dr. Tobias Hänsel)

12.09.2019 Mannheim: Rohdiamant Baurecht (Dr. Michael Terwiesche)

13.09.2019 Düsseldorf: Die Gestaltung von Bauverträgen nach neuem Recht (Alexander Leidig)

16.09.2019 Mannheim: Die Vergabe von Bauleistungen im Unterschwel- lenbereich mit VOB/A 2019 (Prof. Dr. Christian-David Wagner)

17.09.2019 Mannheim: INTENSIVKURS: Baurecht für Bau- und Projektleiter (Philipp Hummel) 17.09.2019 Mannheim: Besonderheiten bei Planungsverträgen und Honorarberechnungen bei Umbauten (Klaus-Dieter Siemon)

18.09.2019 Hamburg: NEU Der gestörte Bauablauf (Frank A. Bötzkes)

18.09.2019 Mannheim: Alte Mängel, neues Recht (Dr. Maximilian R. Jahn; Frederic Jürgens) 18.09.2019 Mannheim: Die rechtssichere Baustelle (Dr. Till Kemper)

19.09.2019 Hamburg: Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB (Dr. Stephan Bolz)

19.09.2019 Hamburg: Planernachträge nach BGB 2018 und HOAI 2013 (Prof. Dr. Heiko Fuchs) 19.09.2019 Mannheim: Mit schwierigen Situationen souverän umgehen (Arvid Rapp) 19.09.2019 Leipzig: INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (Dr. Wolfgang Kau)

19.09.2019 Mannheim: NEU WORKSHOP: 10 Schritte zur richtigen Vergabe (Prof. Wolfgang E. Trautner)

20.09.2019 Mannheim: Abrechnung und Aufmaß im Tief- und Erdbau nach VOB/B und VOB/C 2016 (Andreas Thiele) 23.09.2019 Mannheim: Auftragsvergabe nach der SektVO (Dr. Marc Opitz)

23.09.2019 Mannheim: Gewerberaummietrecht (Thomas Hannemann)

24.09.2019 Berlin: Bauschäden von A bis Z (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche)

24.09.2019 Mannheim: NEU Die Gestaltung von Bauverträgen ohne VOB/B (Frederic Jürgens; Dr. Paul Popescu)

24.09.2019 Mannheim: NEU Compliance-Risiken für Architekten und beratende Ingenieure (Dr. Lutz Nepomuck) 25.09.2019 Berlin: Lücken im Leistungsverzeichnis (Eva Bouchon; Dr. Thomas Hildebrandt)

25.09.2019 Mannheim: Umbau und Sanierung von Bestandsimmobilien (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

25.09.2019 Mannheim: NEU Anerkannte Regeln der Technik – Inhalt eines technisch unbestimmten Rechtsbegriffs (Prof. Matthias Zöller) 25.09.2019 Nürnberg: Die 10 wichtigsten Themen der Bauinsolvenz (Dr. Claus Schmitz)

25.09.2019 Nürnberg: INTENSIVKURS: VOB/B für Auftraggeber (Dr. Florian Schrammel) 26.09.2019 Köln: Schnittstellen zwischen Fördermittel- und Vergabe- recht (Dr. Matthias Krist) 26.09.– Mannheim: 2-Tages-Seminar: Vergütung bei Sachnachträgen 27.09.2019 und Nachträgen wegen gestörtem Bauablauf (Dr. Maximilian R. Jahn; Dr.-Ing. Michael Mechnig)

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174 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

26.09.2019 – Mannheim: NEU IBR-Fachanwaltslehrgang Bau- und 14.03.2020 Architektenrecht 2019/2020 (Dr. Stephan Bolz; Dr. Peter Hammacher; Stefan Illies; Dr. Maximilian R. Jahn; Frederic Jürgens; Dr. Stephan Kleinjohann; Thomas Manteufel; Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring; Dr. Georg Rehbein; Dr. Tobias Rodemann; Philipp Scharfen- berg; Dr. Mark Seibel; Prof. Dr. Dr. Markus Thiel; Tobias Wellen- siek; Dr. Markus Wessel; Prof. Dr. Christopher Zeiss)

27.09.2019 Köln: Die Kalkulation – unverändert das Herzstück des Angebots (Dr. Birgit Franz; Dr.-Ing. Robert Tietz) 01.10.2019 Mannheim: Beschaffungspraxis und Vergaberecht 2019 (Prof. Dr. Christian-David Wagner; Prof. Dr. Christopher Zeiss)

07.10.2019 Mannheim: Effektives Konfliktmanagement unter Berück- sichtigung des neuen Bauvertragsrechts (Dr. Martin Stoltefuß) 08.10.2019 Mannheim: Immobilien kaufen und verkaufen (Dr. Gregor Basty)

08.10.2019 Mannheim: Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Frederic Jürgens)

09.10.2019 Mannheim: Brennpunkte des Vergaberechts (Dr. Oliver Homann) 09.10.2019 Mannheim: NEU Graffiti-Entfernung und Graffiti-Schutz in der Praxis (Udo Ernst) 10.10.2019 Düsseldorf: eVergabe: Neue Pflichten für Auftraggeber und Bieter! (Prof. Dr. Christian-David Wagner; Prof. Dr. Christopher Zeiss)

10.10.2019 Düsseldorf: NEU Rechtliche Rahmenbedingungen des Building Information Modeling (BIM) (Dr. Robert Elixmann)

10.10.2019 Mannheim: Kalkulationsgrundlagen, Nachtragskalkulation und Nachtragsprüfung (Prof. Dr. Ralph Bartsch)

10.10.2019 Mannheim: INTENSIVKURS: HOAI und BGB für Architekten und Ingenieure (Prof. Dr. Heiko Fuchs)

11.10.2019 Düsseldorf: Anti-Claim-Management für Auftraggeber (Dr. Andreas Berger; Dr.-Ing. Thomas Sindermann)

11.10.2019 Mannheim: Durchsetzungsstrategien und Rhetorik für Frauen im Baugewerbe (Arvid Rapp; Caroline Trost)

14.10.2019 Mannheim: KOMPAKTKURS: Öffentliches Baurecht (Prof. Dr. Stefan Pützenbacher) 14.10.2019 Mannheim: INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (Thomas Manteufel)

15.10.2019 Mannheim: Die Koordinierungspflichten der am Bau Beteiligten (Dr. Barbara Gay)

16.10.2019 Mannheim: Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016/2019 (Dr. Thorsten Schätzlein) 16.10.2019 Mannheim: Der Bauträger zwischen den Stühlen (Dr. Maximilian R. Jahn) 16.10.2019 München: Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB (Dr.-Ing. Steffen Hettler) 17.10.2019 Mannheim: „Mitgeplant, mitgebaut, mitgehaftet“ – Haftungsfragen bei mehreren Baubeteiligten (Prof. Thomas Karczewski)

17.10.2019 München: Ausschreibungsfehler und Bieterirrtümer (Manuel Biermann)

17.10.2019 München: Aufstellung und Prüfung des gestörten Bau- ablaufs am praktischen Beispiel (Prof. Dr. Ralph Bartsch)

18.10.2019 Mannheim: Die neue VOB Teil C und die vertraglich relevanten Normen für den (Spezial-)Tiefbau (Prof. Dr. Bastian Fuchs)

21.10.2019 Mannheim: BIM Basiskurs kompakt (Dirk Hennings)

21.10.2019 Mannheim: Schallschutz von Innenbauteilen aus rechtlicher und technischer Sicht (Prof. Rainer Pohlenz)

22.10.2019 Erfurt: Honorarmanagement für Auftraggeber nach der HOAI (Dr. Steffen Gratz) 22.10.2019 Mannheim: Optimale Ingenieurverträge (Sabine Freifrau von Berchem)

22.10.2019 Mannheim: Vergütung und Nachträge nach VOB/B und BGB (Jarl-Hendrik Kues)

23.10.2019 Erfurt: Bauverzögerungen – Feststellen, Forderungen aufbauen, prüfen und bewerten (Manuel Biermann)

23.10.2019 Erfurt: Bau- und Architektenrecht 2019 (Dr. Wolfgang Kau)

23.10.2019 Mannheim: Projektmanagement am Bau (Prof. Dr.-Ing. Dr. Thomas Wedemeier)

23.10.2019 Mannheim: NEU Claim- und Anti-Claim-Management im einstweiligen Vergütungsverfahren (Dr. Maximilian R. Jahn)

24.10.2019 Mannheim: Der Planungswettbewerb (Dr. Tobias Hänsel; Matthias Horst)

IBR-SEMINARE 2. Halbjahr 2019

Anmeldung IBR-SEMINARE

Anmeldung Fax: 0621 – 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de id Verlags GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 – 120 32-18

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175Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

04.11.2019 Mannheim: NEU Vergaberecht kompakt für Architekten und Ingenieure (Philipp Scharfenberg)

05.11.2019 Köln: INTENSIVKURS: Baumängel und Gewährleistung nach BGB und VOB/B (Thomas Manteufel)

05.11.2019 Mannheim: Vergaberecht für Auftraggeber (Dr. Daniela Hattenhauer)

06.11.2019 Köln: Vergaberecht kompakt mit VOB/A 2016/2019 (Dr. Thorsten Schätzlein)

06.11.2019 Leipzig: Vertragsgestaltung und Nachtragsmanagement des Planers (Frank Steeger)

06.11.2019 Mannheim: EXPERTENSEMINAR: HOAI für Auftraggeber (Werner Seifert)

06.11.2019 Mannheim: Nachträge wegen Bauablaufstörungen (Dr. Paul Popescu)

07.11.2019 Mannheim: Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB (Dr. Markus Johlen)

08.11.– Mannheim: 28. IBR-Fortbildungsveranstaltung für Fach- 09.11.2019 anwälte für Bau- und Architektenrecht gemäß § 15 FAO (15 oder 10 Zeitstunden) – Neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht (Dagmar Sacher; Dr. Gregor Basty; Dr. Stephan Bolz; Prof. Dr. Heiko Fuchs; Stefan Illies; Thomas Manteufel; Dr.-Ing. Michael Mechnig; Dr. Tobias Rodemann; Tobias Wellensiek)

11.11.2019 Mannheim: Bautechnik für Nicht-Techniker (Oliver Eschmann)

12.11.2019 Berlin: INTENSIVKURS: Gestörte Bauabläufe: Rechtliche und baubetriebliche Probleme und ihre Lösungen (Andreas J. Roquette; Prof. Dr.-Ing. Markus G. Viering)

12.11.2019 Hamburg: Vergaberecht 2019 (Hermann Summa) 12.11.2019 Mannheim: Die Planungs- und Überwachungspflichten der Architekten und Ingenieure (Dr. Alexander Wronna)

12.11.2019 Mannheim: WORKSHOP: Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und UVgO (Prof. Dr. Christian-David Wagner)

13.11.2019 Hamburg: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architektenrecht (Claus Halfmeier; Dr. Tobias Rodemann)

13.11.2019 Mannheim: Bauträgerrecht kompakt (Prof. Thomas Karczewski)

13.11.2019 Mannheim: NEU Baustaub, Bauerschütterungen und Baulärm (Dr. Till Kemper)

13.11.2019 Berlin: Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Michael Gross)

14.11.2019 Mannheim: EXPERTENSEMINAR: Gemeinkosten(unter)- deckung bei Sach- und Bauzeitnachträgen (Dr. Birgit Franz; Prof. Dr.-Ing. Markus Kattenbusch)

14.11.2019 Mannheim: VOB/B für Projektkaufleute und die kaufmän- nische Bauverwaltung (Oliver Koos)

15.11.2019 Mannheim: VOB/B kompakt (Dr. Stephan Bolz) 18.11.2019 Mannheim: INTENSIVKURS: Die Prüf- und Hinweispflichten der Baubeteiligten (Dr. Peter Hammacher) 18.11.2019 Mannheim: Baustellendokumentation für Auftraggeber, Auftragnehmer und Bauüberwacher (Nils Warning)

19.11.2019 Hamburg: Bauträgerrecht kompakt (Prof. Thomas Karczewski)

19.11.2019 Hamburg: NEU Dauerbrenner im Architektenrecht (Dr. Markus Wessel )

19.11.2019 Mannheim: Sichere Vergabe unterhalb des Schwellenwerts (Prof. Dr. Christian-David Wagner; Prof. Dr. Christopher Zeiss)

19.11.2019 Mannheim: Digitalisierung und Datenschutz am Bau (Dr. Till Kemper)

20.11.2019 Hamburg: Baumängel und Minderwertberechnungen aus technischer Sicht (Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche)

20.11.2019 Mannheim: NEU Die Vergabe von Rahmenvereinbarungen (Dr. Marc Opitz)

20.11.2019 Mannheim: NEU Die Vergabe öffentlicher Bauaufträge an Generalübernehmer und Generalunternehmer (Dr. Tobias Hänsel; Thomas Henkel) 20.11.2019 München: Schnittmengen zwischen Bauträgervertrag und WEG (Anna Stretz; Dr. Achim Olrik Vogel) 20.11.2019 München: Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleis- tungen (Dr. Tobias Schneider)

21.11.2019 Mannheim: Die digitale Baustelle (Nikolas Bauer; Frederic Jürgens) 21.11.2019 Mannheim: Brandschutzrecht für Baujuristen (Dr. Till Fischer)

IBR-SEMINARE 2. Halbjahr 2019

Anmeldung IBR-SEMINARE

Anmeldung Fax: 0621 – 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de id Verlags GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 – 120 32-18

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176 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

21.11.2019 München: Lücken im Leistungsverzeichnis (Prof. Dr. Ralf Leinemann; Dr. Christine Maurer; Stephan Kaminsky)

22.11.2019 Mannheim: INTENSIVKURS für Bauherren und Bauträger: Bauprojekte richtig organisieren (Cornelius Homann; Dr. Julian Linz)

25.11.2019 Mannheim: Neuerungen zu hinzunehmenden Unregelmäßig- keiten, hinnehmbaren oder zu beseitigenden Mängeln (Prof. Matthias Zöller) 26.11.2019 Düsseldorf: Update Vergaberecht 2019/2020 (Heinz-Peter Dicks)

26.11.2019 Mannheim: Die Gestaltung von Architekten- und Ingenieur- verträgen aus Auftraggeber- und Auftragnehmersicht (Tobias Wellensiek)

26.11.2019 Mannheim: Die Beschaffung von IT-Leistungen in der Praxis (Tobias Osseforth)

27.11.2019 Düsseldorf: Die 10 häufigsten Fehler bei der Abwicklung von VOB-Verträgen und wie man sie vermeidet (Dr. Martin Ludgen)

27.11.2019 Düsseldorf: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts- hofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architekten- recht (Claus Halfmeier; Dr. Tobias Rodemann)

27.11.2019 Mannheim: Bauablaufstörungen und Bauzeitverzögerungen (Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang)

27.11.2019 Mannheim: Erfolgreiche Mitarbeiterführung auf der Baustelle (Andreas Ploch) 28.11.2019 Dresden : Honorarpraxis für Architekten und Ingenieure nach der HOAI (Dr. Steffen Gratz) 28.11.2019 Mannheim: BIM aus rechtlicher und technischer Sicht (Dirk Hennings; Dr. Alexander Wronna)

28.11.2019 Mannheim: Halbtagesseminar: Das neue Kaufrecht in der Baupraxis (Frederic Jürgens) 29.11.2019 Dresden : Brennpunkte des Bauträgerrechts (Dr. Stephan Kleinjohann)

29.11.2019 Dresden: WORKSHOP: Die Vergabe von Planungsleistungen (Martin Hupfer)

29.11.2019 Mannheim: Nachtragskalkulation und -prüfung auf Grundlage des Neuen Bauvertragsrechts (§ 650a bis c BGB) (Prof. Dr. Ralph Bartsch; Dr. Stephan Bolz)

02.12.2019 Mannheim: Baubetriebliche Ansprüche aus komplexgestörten Bauabläufen (Dr.-Ing. Michael Mechnig; Dr. Paul Popescu)

02.12.2019 Nürnberg: Anti-Claim-Management für Auftraggeber (Dr. Tobias Schneider; Dr. Thomas Sindermann) 03.12.2019 Düsseldorf: NEU Ausschreibungsfehler – Spekulationspreise – Nachträge (Birgitta Bergmann-Streyl; Heinz-Peter Dicks)

03.12.2019 Mannheim: Die Gestaltung von Bauträgerverträgen (Dr. Gregor Basty)

03.12.2019 Mannheim: Stress und Stressmanagement für Fach- und Führungskräfte (Arvid Rapp)

03.12.2019 Nürnberg: WORKSHOP: Vergaberecht 2019 (Sven Grosse)

04.12.2019 Mannheim: Schnittstellen und interaktive Prozesse am Bau – Haftung und Haftpflichtversicherung (Dr. Barbara Gay; Dr. Walter Klein)

04.12.2019 Mannheim: Pauschalpreisvertrag und Nachtragsvergütung (Dr. Maximilian R. Jahn) 05.12.2019 Düsseldorf: INTENSIVKURS: HOAI für Auftraggeber (Dr. Andreas Berger) 05.12.2019 Düsseldorf: Nachtragsmanagement gemäß § 2 VOB/B und § 650c BGB n.F. (Frank A. Bötzkes) 05.12.2019 Mannheim: Vergaberecht 2019 (Hermann Summa)

06.12.2019 Mannheim: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts- hofs und der Oberlandesgerichte zum Bau- und Architekten- recht (Claus Halfmeier; Ulrich Schröder)

09.12.2019 Mannheim: NEU WORKSHOP: Zuschlagskriterien neben dem Preis (Dr. Henning Bode; Dr. Olaf Otting)

10.12.2019 Mannheim: Die Leistungsbilder der HOAI 2013: Was steckt hinter den Grund- und Besonderen Leistungen? (Prof. Dr. Heiko Fuchs; Werner Seifert)

10.12.2019 Mannheim: KOMPAKTKURS: Fachplanungsrecht (Dr. Michael Terwiesche)

IBR-SEMINARE 2. Halbjahr 2019

Anmeldung IBR-SEMINARE

Anmeldung Fax: 0621 – 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de id Verlags GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 – 120 32-18

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Veranstaltungsorte in Mannheim

Veranstaltungsorte

Weitere Veranstaltungsorte

IBR-Seminarzentrum MannheimHeinrich-von-Stephan-Str. 368161 Mannheim Tel.: 0621 – 120 [email protected]

Radisson Blu Hotel MannheimQ7, 2768161 MannheimTel.: 0621 – 336 50-0www.radissonblu.comEZ ab 129,– Euro inkl. Frühstück

Düsseldorf Lindner Congress HotelLütticher Str. 13040547 DüsseldorfTel.: 0211 – 59 97-0www.lindner.deEZ ab 129,– Euro inkl. Frühstück

Erfurt Dorint Hotel am Dom ErfurtTheaterplatz 299084 ErfurtTel.: 0361 – 64 45-0www.hotel-erfurt.dorint.comEZ ab 138,– Euro inkl. Frühstück

Hamburg IntercityHotel HauptbahnhofGlockengießerwall 14/1520095 Hamburg Tel.: 040 – 402 48 70-0 www.intercityhotel.comEZ ab 110,– Euro inkl. Frühstück

Hamburg IntercityHotel Dammtor- MesseSt. Petersburger Str. 120355 Hamburg Tel.: 040 – 6000 14-0 www.intercityhotel.comEZ ab 149,– Euro inkl. Frühstück

Berlin Pullman Hotel Berlin Schweizerhof Budapester Str. 25 10787 BerlinTel.: 030 – 26 96-0www.pullman-berlin-schweizerhof.comEZ ab 149,– Euro inkl. Frühstück

Berlin IntercityHotel HauptbahnhofKatharina-Paulus-Str. 510557 BerlinTel.: 030 – 28 87 55-0www.intercityhotel.comEZ ab 99,– Euro inkl. Frühstück

Dresden Pullman Hotel Dresden NewaPrager Str. 2c01069 DresdenTel.: 0351 – 48 14-109www.pullman-dresden-newa.comEZ ab 95,– Euro inkl. Frühstück

Düsseldorf Leonardo Hotel Düsseldorf City CenterLudwig-Erhard-Allee 340227 DüsseldorfTel.: 0211 – 77 71-0www.leonardo-hotels.comEZ ab 109,– Euro inkl. Frühstück

Hotel Hilton Garden Inn MannheimWilly-Brandt-Platz 168161 MannheimTel.: 0621 – 86 07 45 01www.hiltongardeninn.comEZ ab 129,– Euro inkl. Frühstück(direkt neben IBR-Seminarzentrum)

SYTE Hotel MannheimTattersallstr. 268165 MannheimTel.: 0621 – 49 07 67-0www.sytehotel.deEZ ab 139,– Euro inkl. Frühstück

IntercityHotel MannheimSchlossgartenstr. 168161 Mannheim Tel.: 0621 – 40 18 11-300www.intercityhotel.comEZ ab 109,– Euro inkl. Frühstück(Buchungscode: CINHL1)

Übernachtungsmöglichkeiten in Mannheim

Köln Maritim Hotel KölnHeumarkt 2050667 KölnTel.: 0221 – 20 27-0www.maritim.deEZ ab 149,– EURO inkl. Frühstück

Leipzig IntercityHotelTröndlinring 204105 LeipzigTel.: 0341 – 30 86 61-0www.intercityhotel.comEZ ab 69,– Euro inkl. Frühstück

München Eden Hotel WolffArnulfstr. 480335 MünchenTel.: 089 – 551 15-0www.ehw.deEZ ab 146,– Euro inkl. Frühstück

Nürnberg Hotel Novotel NürnbergCentre VilleBahnhofstr. 1290402 NürnbergTel.: 0911 – 300 35-0www.novotel.comEZ ab 120,– Euro inkl. Frühstück

Hinweis:

In den Veranstaltungshotels stehen für die Teilnehmer teilweise Zimmerkontingente zur Verfügung. Bitte nehmen Sie die Zimmer-reservierung unter Angabe des Kennworts „IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH“ selbst vor. Beachten Sie, dass die Zimmerkontingente nur zeitlich befristet zur Verfügung stehen. Die Option läuft in der Regel vier bis sechs Wochen vor Veranstaltungstermin ab. An Messetagen stehen keine Abrufkontingente zur Verfügung bzw. können die Preise variieren.

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178 Online anmelden unter www.ibr-seminare.de

Anfahrtsbeschreibung IBR-Seminarzentrum Mannheim

Mit dem AutoVom Autobahnkreuz Mannheim: Wechseln Sie von der A6 auf die A656 in Richtung Mannheim-Neckarau, Mannheim-Mitte. Folgen Sie der A656 in Richtung MA-Zentrum. Biegen Sie hinter dem ADAC-Gebäude links ab in Richtung Barockschloss, Ludwigsha-fen, Universität, Hbf. Folgen Sie dem zweispurigen Verlauf der B37 für 1,8 km. Dann biegen Sie links ab in Rich-tung Parkhaus P2/Busbahnhof. Das IBR-Seminarzentrum befindet sich vor dem Parkhaus P2 auf der linken Seite. Wir empfehlen, das Fahrzeug hier abzustellen (gebührenpflichtig).

Mit dem FlugzeugAnreise ab Flughafen Frankfurt Fernbahnhof: mit der Bahn/ICE nach Mannheim-Hbf. ca. 30 Minuten.

Mit der BahnUnmittelbar nach Verlassen des Hauptbahnhofs in Richtung Innen-stadt gehen Sie nach rechts zum Park-haus P2/Busbahnhof. Das IBR-Seminar- zentrum befindet sich in ca. 200m Entfernung vor dem Parkhaus P2 auf der linken Seite.

Aus Richtung Ludwigshafen (A65, A650): Verlassen Sie die A650 an der Anschlussstelle (9) Ludwigshafen-Stadt in Richtung Mannheim und fahren Sie auf die B37. Weiter geradeaus auf die Konrad-Adenauer-Brücke (B38). Fah-ren Sie nach der Brücke rechts Rich-tung A656 (Heidelberg, Hbf.), dann halten Sie sich links und folgen der Beschilderung CC Rosengarten, Hbf. Dem Straßenverlauf folgen und nach ca. 750m rechts abbiegen Richtung Parkhaus P2/Busbahnhof. Das IBR-Se-minarzentrum befindet sich vor dem Parkhaus P2 auf der linken Seite. Wir empfehlen das Fahrzeug hier abzu-stellen (gebührenpflichtig).

IBR-Seminarzentrum Mannheim Heinrich-von-Stephan-Straße 3

IBR-SEMINARE I Wissen kompakt.v

NEUIBR-FachanwaltslehrgangBau- und Architektenrecht 2019/2020Ab September 2019 im IBR-Seminarzentrum in Mannheim

Anmeldung Fax: 0621 - 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de id Verlags GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 - 120 32-18

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Hiermit melde ich mich bzw. uns zum IBR-Fachanwaltslehrgang 2019/2020 an: Bitte in Druckbuchstaben

Weitere Infos zum IBR-Fachanwaltslehrgang und zu unserem kompletten Seminarangebot finden Sie online auf www.ibr-seminare.de

E-Mail

Die AGB (www.ibr-seminare.de/Agb) und die Datenschutzerklärung (www.ibr-seminare.de

/Datenschutz) von IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich möchte per Post halbjährlich weitere Infos zu dem gesamten Angebot von

IBR-SEMINARE erhalten.

Sie wollen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht werden oder kennen jemanden, der Fachanwalt wer-den möchte?

Dann sind Sie bei IBR-SEMINARE genau richtig! In un-serem neuen IBR-Seminarzentrum in Mannheim bieten wir ab September 2019 zu besonders attraktiven Kondi-tionen den IBR-Fachanwaltslehrgang zum Bau- und Ar-chitektenrecht an.

Unsere Leistungen:

TOP-Referenten Erstklassige Lernumgebung mit modernster

Seminartechnik Unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis

Im Preis enthalten sind:

Kostenloser IBR-ONLINE-Zugang während des Lehrgangs

Handbuch „Prozesse in Bausachen“ von Motzke/ Bauer/Seewald (Hrsg.)

Getränke und Pausensnacks Gutschein für ein IBR-Seminar im IBR-Seminar-

zentrum Mannheim im Wert von 200,- Euro

Lehrgangsbeschreibung

120 Zeitstunden aufgeteilt in 6 Lehrgangseinheiten á 20 Stunden und 6 Klausuren á 2,5 Stunden

Block 1: Do., 26.09. / Fr., 27.09. / Sa., 28.09.19 (+ Klausur)Block 2: Do., 24.10. / Fr., 25.10. / Sa., 26.10.19 (+ Klausur)Block 3: Do., 12.12. / Fr., 13.12. / Sa., 14.12.19 (+ Klausur)Block 4: Do., 16.01. / Fr., 17.01. / Sa., 18.01.20 (+ Klausur)Block 5: Do., 13.02. / Fr., 14.02. / Sa., 15.02.20 (+ Klausur)Block 6: Do., 12.03. / Fr., 13.03. / Sa., 14.03.20 (+ Klausur)

Lehrgangsgebühren

1.950,- Euro + Klausuren 250,- Euro = 2.200,- Euro zzgl. 19% MwSt.

Referenten

RiOLG Dr. Tobias Rodemann; RA Dr. Stephan Bolz; Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring; VorsRiOLG Thomas Manteufel; RA Stefan Illies; RA Dr. Maximilian R. Jahn; VorsRiOLG Dr. Markus Wessel; RA Philipp Scharfenberg; RA und Notar Dr. Stephan Kleinjohann; RA Tobias Wellensiek; RA Dr. Peter Hammacher; VizePräsLG Dr. Mark Seibel; RiOLG Dr. Georg Rehbein; Prof. Dr. Dr. Markus Thiel; RA Frederic Jürgens; Prof. Dr. Christopher Zeiss

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IBR-SEMINARE I Wissen kompakt.v

NEUIBR-FachanwaltslehrgangBau- und Architektenrecht 2019/2020Ab September 2019 im IBR-Seminarzentrum in Mannheim

Anmeldung Fax: 0621 - 2 83 83, E-Mail: [email protected] oder www.ibr-seminare.de id Verlags GmbH, Heinrich-von-Stephan-Str. 3, 68161 Mannheim | Kontakt bei Fragen: Sandra Koden, Tel.: 0621 - 120 32-18

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/Datenschutz) von IBR-SEMINARE/id Verlags GmbH habe ich zur Kenntnis genommen.

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IBR-SEMINARE erhalten.

Sie wollen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht werden oder kennen jemanden, der Fachanwalt wer-den möchte?

Dann sind Sie bei IBR-SEMINARE genau richtig! In un-serem neuen IBR-Seminarzentrum in Mannheim bieten wir ab September 2019 zu besonders attraktiven Kondi-tionen den IBR-Fachanwaltslehrgang zum Bau- und Ar-chitektenrecht an.

Unsere Leistungen:

TOP-Referenten Erstklassige Lernumgebung mit modernster

Seminartechnik Unschlagbares Preis-Leistungs-Verhältnis

Im Preis enthalten sind:

Kostenloser IBR-ONLINE-Zugang während des Lehrgangs

Handbuch „Prozesse in Bausachen“ von Motzke/ Bauer/Seewald (Hrsg.)

Getränke und Pausensnacks Gutschein für ein IBR-Seminar im IBR-Seminar-

zentrum Mannheim im Wert von 200,- Euro

Lehrgangsbeschreibung

120 Zeitstunden aufgeteilt in 6 Lehrgangseinheiten á 20 Stunden und 6 Klausuren á 2,5 Stunden

Block 1: Do., 26.09. / Fr., 27.09. / Sa., 28.09.19 (+ Klausur)Block 2: Do., 24.10. / Fr., 25.10. / Sa., 26.10.19 (+ Klausur)Block 3: Do., 12.12. / Fr., 13.12. / Sa., 14.12.19 (+ Klausur)Block 4: Do., 16.01. / Fr., 17.01. / Sa., 18.01.20 (+ Klausur)Block 5: Do., 13.02. / Fr., 14.02. / Sa., 15.02.20 (+ Klausur)Block 6: Do., 12.03. / Fr., 13.03. / Sa., 14.03.20 (+ Klausur)

Lehrgangsgebühren

1.950,- Euro + Klausuren 250,- Euro = 2.200,- Euro zzgl. 19% MwSt.

Referenten

RiOLG Dr. Tobias Rodemann; RA Dr. Stephan Bolz; Prof. Dr.-Ing. Felix Möhring; VorsRiOLG Thomas Manteufel; RA Stefan Illies; RA Dr. Maximilian R. Jahn; VorsRiOLG Dr. Markus Wessel; RA Philipp Scharfenberg; RA und Notar Dr. Stephan Kleinjohann; RA Tobias Wellensiek; RA Dr. Peter Hammacher; VizePräsLG Dr. Mark Seibel; RiOLG Dr. Georg Rehbein; Prof. Dr. Dr. Markus Thiel; RA Frederic Jürgens; Prof. Dr. Christopher Zeiss

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nach dem 1-Seiten-Prinzip. Über 81.000 Urteile im Volltext

abrufbar. Zugriff auf über 1.000.000Entscheidungen über Internet-Links. Über 439 Gesetze und Regelwerke

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Zahlreiche Mustertexte, z. B. kommentierte Formulare, Muster- schreiben und Vertragsmuster.

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