Seniorenbund Förderratgeber

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OÖ. Seniorenbund Bezirk Kirchdorf - 1 - Förderratgeber

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Liebe Funktionäre und Mitglieder, liebe Freunde! Unsere große Seniorengemeinschaft ist bekannt für die ausgezeichnete Betreuung unserer Mit-glieder. Egal ob in geselligen Runden oder bei Reisen, Sport und Kultur, bei uns ist für jeden etwas dabei. Unsere Mitglieder schätzen aber auch unsere Kompetenz bei den Beratungen, Sprechtagen und Informationen. Diese Informationsbroschüre über die unterschiedlichsten För-derungen und Beihilfen ist ein weiterer Beweis unserer großen Angebotspalette. Ich bedanke mich bei allen, die zur Erstellung dieser Broschüre beigetragen haben und hoffe, dass viele Seniorinnen und Senio-ren daraus Nutzen ziehen werden. Mit den besten Grüßen

Dr. Josef Ratzenböck Landesobmann OÖ Landeshauptmann von 1977 bis 1995

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Liebe Kollegin, lieber Kollege! Dem Seniorenbund Bezirk Kirchdorf in Oberöster-reich ist es ein besonderes Anliegen, neben Gesel-ligkeit, Gemeinschaft, Kultur, Reisen, Bildung und Sport auch Hilfestellung in sozialen Fragen und fi-nanziellen Sorgen anzubieten. Verschiedene Stellen (Sozialhilfe, Pensions-versicherungs-anstalten, Seniorenhilfe und viele andere Institutionen) haben Unterstützungsfonds und bieten Beihilfen an. Über die gegebenen Möglichkeiten zu informieren und zu bera-ten, hat der Bezirk Kirchdorf mit der Landesleitung des Senio-renbundes Oberösterreich unter der Leitung von Konsulent Siegf-ried Sattlberger, Roswitha Schmidhuber und Gerlinde Reininger einen Leitfaden zusammengestellt. Möge dieser Förderratgeber zum Wohle unserer Seniorenbund-mitglieder, aber auch darüber hinaus für alle Pensionistinnen und Pensionisten einen erfolgreichen, unterstützenden Weg wei-sen. Mit freundlichen Grüßen

Landesobmann-Stv. BR a.D. Konsulent Siegfried Sattlberger Bezirksobmann

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Seniorenhilfe des OÖ. Seniorenbundes » mit Antragsformular » In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen und unter Beachtung

der Einkommensverhältnisse des Bewerbers nach Maßgabe der Richt-linien.

» Bedingungen:

o Wohnsitz im Inland o Mitglied des OÖ. Seniorenbundes o ein Einkommen, das die vorgegebenen Richtlinien nicht über-

schreitet o Begründung für den Bedarf der Unterstützung ist anzugeben o Ausgaben dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen

» beizulegen sind:

o Rechnungen und Zahlungsbelege in Kopie über erfolgte Ausgaben und ein Pensionsnachweis

» der Antrag ist vom Ortsgruppenobmann (-obfrau) zu unterschreiben

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Pensionsversicherungsanstalt (PVA) » Mit Antragsformular » Die Pension muss von der PVA bezogen werden » Beihilfe für:

o Mehrausgaben aufgrund einer Diät (Leber, Niere, Galle, Diabe-

tes) o Ankauf von lebensnotwendigen Gütern o Begräbniskosten (genaue Richtlinien im Antragsformular) o Ausgaben für Brennmaterial (nur für AZ Bezieher Kosten müs-

sen höher als AZ-Richtsätze sein) o festsitzenden Zahnersatz, wenn GKK nichts rückvergütet hat o fallweise fremde Hilfe o in Ausnahmefällen für orthopädische Schuhe

» keine Beihilfe für:

o monatliche Zahlungen, wie Betriebskosten, hohe Miete, Darle-

hensrückzahlungen usw. o Kurkosten, Heilbehelfe, Kurzzeitpflege, Möbelkauf, Brillen,

Hörgeräte usw. » Rechnungen dürfen nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen

(strenge Handhabung)

» Einkommensgrenzen sind höher angesetzt als Mindesteinkommen

» Kontakt: o Pensionsversicherungsanstalt (PVA)

Bahnhofplatz 8, 4021 Linz Tel.050/303 E-Mail: [email protected] Internet: www.pensionsversicherungsanstalt.at

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Sozialversicherungsanstalt der Bauern

» mit Antragsformular

» Antragsteller müssen von dieser die Eigenpension beziehen

» Ausgaben müssen mindestens eine gewisse Höhe erreichen

» Beihilfe für:

o Pflegegebühren auf Grund eines Krankenhausaufenthaltes o Heilbehelfe (z.B. Brillen, Hörgeräte, orth. Schuhe), wenn eine

Krankenversicherungsleistung gewährt wurde und der Aufzah-lungsbetrag über einem gewissen Betrag liegt

» Keine Beihilfe für:

o Begräbniskosten, Brennmaterial, Einhaltung einer Diät,

Badelifter, Waschmaschine, Kühlschrank usw. » Einkommensgrenze » Kontakt:

o Sozialversicherungsanstalt der Bauern Blumauerstrasse 47, 4020 Linz Tel. 0732/76330 E-Mail: [email protected] Internet: www.svb.at

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Bundessozialamt OÖ (Landesinvalidenamt) » Mit Antragsformular » Der Antrag muss unbedingt vor Anschaffung unter Beigabe eines ent-

sprechenden Kostenvoranschlages und Einkommensnachweises ge-stellt werden.

» Ansuchen um Gewährung einer Förderung über den Nationalfonds zur

besonderen Hilfe für behinderte Menschen.

» Beihilfe für: o Beschaffung eines Treppenliftes o Beschaffung eines Badewannenliftes o Beschaffung eines Behindertenfahrzeuges o Adaptierungen

» Keine Beihilfe für Diät, Brennmaterial oder sonstige Anschaffungen » Einkommensgrenzen (ohne Pflegegeld) sind hoch angesetzt » Kontakt:

Bundessozialamt OÖ., 4021 Linz, Gruberstrasse 63 Tel. 05/9988, E-Mail: [email protected] Internet:www.bundessozialamt.gv.at

Ersatzmöglichkeit für einmalige Unterstützungen: » Kontakt:

o Kriegsopferverband, Humboldtstrasse 41, 4021 Linz Tel. 0732/656361, E-Mail: [email protected] Internet: www.kobv.at

» Es muss der Antrag bei der zuständigen Ortsgruppe, bzw. der Bezirks-

organisation des OÖ. Kriegsopferverbandes eingebracht werden. Gilt auch für Nichtmitglieder!

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Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft

» mit Antragsformular » Antragsteller müssen von der SVA die Eigenpension beziehen. Wird zu

der Pension keine Ausgleichszulage bezogen, ist das Beiblatt ebenfalls genau auszufüllen.

» Beihilfen für:

o Einhaltung einer Diät (mit ärztl. Bestätigung) o erhöhter Wärmebedarf (Rheuma) o erhöhte Auslagen wegen schwerer Krankheit o Instandhaltungsarbeiten o Kanalanschlussgebühren o Zahnersatz o Wasch-, Koch- und Kühlgeräte o andere höhere Ausgaben o Bestattungskosten (unter Vorlage einer Kopie vom Beschluss

über die Verlassenschaftsabhandlung)

» Keine Beihilfe für medizinische Behelfe, laufende Ausgaben wie hohe Miete oder Strom, Hörgerät, Rezeptgebühren, Kostenanteile

» Beizulegen sind Originalrechnungen und Originalzahlungsbelege, die

nicht länger als 1 Jahr zurückliegen » Einkommensgrenzen (werden streng eingehalten) » Kontakt:

o Sozialversicherungsanstalt der Gewerbl. Wirtschaft 4020 Linz, Mozartstrasse 41 Tel. 0732/7720-151 E-mail: [email protected]

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Wirtschaftskammer zusätzliche Möglichkeiten

» Mit Antragsformular » Anträge können nur von Beziehern einer SV-Gewerbepension gestellt

werden

» Beizulegen sind:

o Rechnungskopien über erfolgte Ausgaben (siehe SV der ge-werblichen Wirtschaft)

» Beihilfe für:

o Brillen o Zahnersatz o Hörgeräte o Kostenanteile o Begräbniskosten o Brennmaterial

» Einkommensgrenze ist der AZ-Richtsatz

» Kontakt:

o Wirtschaftskammer OÖ Hessenplatz 3, 4020 Linz Tel. 05/90909 E-Mail: [email protected] Internet: www.wko.at

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Land Oberösterreich – Abteilung Gewerbe Treueprämie – einmalige Zuerkennung » Der Gewerbepensionist kann um eine Treueprämie ansuchen, wenn er

das Gewerbe über die Dauer wie nachfolgend angeführt, ausgeübt hat. » Diese Treueprämie wird ab 10 Jahren Gewerbeberechtigung gestaffelt

gefördert: o 10 – 14 Jahre o 15 – 24 Jahre o 25 Jahre und mehr

Persönliche Beihilfe » Bedürftige Gewerbepensionisten können einmal jährlich aufgrund be-

sonderer Ausgaben um eine Beihilfe ansuchen. » Rechnungen sind in Kopie beizulegen und dürfen nicht länger als ein

Jahr zurückliegen. » Kontakt:

o Land OÖ. Abt. Gewerbe 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Tel. 0732/7720-151 E-Mail: [email protected] Internet: www.land-oberoesterreich.at

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OÖ. Gebietskrankenkasse » mit Antragsformular » nur für Pensionisten, die bei der Gebietskrankenkasse versichert sind. » Angesucht werden kann mehrmals im Jahr » Beihilfe für:

o 10 % der Krankenhauskosten für Mitversicherte o Zahnbehandlungen und für medizinische Heilbehelfe o Hörgeräte – nur bei Bruch oder Verlust o Brille – jedoch nur für Selbstbehalt o sonstige Hilfsmittel bei körperlichen Gebrechen (Badelifter,

Bewegungstrainer, wenn eine Krankenkassenleistung erbracht wurde)

o Stützstrümpfe, wenn keine Rezeptgebührenbefreiung vorliegt

» Keine Beihilfe für: Brille (wenn Rezeptgebührenbefreiung vorliegt), orth. Schuhe, Taggeld bei den Selbstversicherten, Einhaltung einer Di-ät, Blutdruckmessgerät, Zuzahlung zu Heilverfahren, Treppenlift

» Beizulegen sind Rechnungen und Zahlungsbelege sowie Zahlungsbe-

stätigungen über Miet- und Betriebskosten.

» Weiters können Personen, welche von der Bezahlung der Rezeptgebüh-ren nicht befreit sind, um eine einmalige Unterstützung ansuchen, wenn sie monatlich einen Mindestbeitrag an Rezeptgebühren über ei-nen Zeitraum von mindestens 6 Monaten (also chronisch Kranke) be-zahlen. Dem Antrag muss ein Nachweis über die bezahlten Rezeptge-bühren beigelegt werden (von der Apotheke oder vom Arzt).

» Kontakt:

o OÖ. Gebietskrankenkasse 4020 Linz/Donau, Gruberstrasse 77 Tel. 05/7807-0, E-Mail: [email protected]

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Nach dem Motto "Alles aus einer Hand" sorgt die AUVA für die Un-fallverhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Vorsorge für Erste Hilfe, Unfallheilbehand-lung, medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation, Ent-schädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie Vorsorge für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Be-treuung durch AUVA sicher.

Unfallursache Nr. 1 am Arbeitsplatz, in der Schule und auch zu Hause ist Sturz und Fall. Das Training von Gleichgewicht und Geschicklichkeit hilft Unfallhäufigkeit und Unfall-schwere zu verringern. AUVA Landesstelle Linz Unfallverhütungsdienst Garnisonstraße 5 4017 Linz Tel.: 0732 2333-8405 Internet: www.auva.at

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Land Oberösterreich - Sozialabteilung » mit Antragsformular » einmalige Unterstützung » Beihilfe für:

o Instandhaltungsarbeiten in der Wohnung o Übersiedlung o Kanal- und Wasseranschlussgebühr o Wasch-, Koch- und Kühlgeräte (keine Beihilfe bei Wohnrecht) o Aufzahlung für Hörgeräte o Bestattungskosten, Grabstein – eine Kopie vom Beschluss über

die Verlassenschaftsabhandlung ist beizulegen, sofern diese nicht durch den Nachlass gedeckt sind

o außergewöhnliche Lebenssituationen » Beizulegen sind:

o Rechnungs- und Zahlungsbelege in Kopie o Nachweise über die laufenden monatlichen Zahlungen zB Mie-

te, Strom, Heizung, Wohnbeihilfe (falls eine bezogen wird) und Einkommensnachweise (auch der im Haushalt lebenden Per-sonen)

» Einkommensgrenze höher als Richtsatz » Kontakt:

o Land OÖ Sozialabteilung, 4021 Linz a.d.Donau, Bahnhofplatz 1 Tel. 0732/7720-15221 - Fax: 0732/7720-215619 E-Mail: [email protected]

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Förderung im Rahmen der sozialen Rehabilitation

» Eigener Antrag beim Land Oberösterreich (Sozialabteilung) » Förderung bei mindestens 50 % Behinderung (Eintragung Behinderten-

pass). Die Behinderung darf nicht altersbedingt sein. » Wichtig! Antrag vorher mit Kostenvoranschlag stellen » Einmalige Unterstützung für zB Treppenlift, Neuwagen. » Kontakt:

o Land OÖ. Sozialabteilung, 4021 Linz/Donau, Bahnhofplatz 1 Tel. 0732/7720 – 15221 E-mail: [email protected]

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Weitere Unterstützungen Kur- und Erholungszuschuss Richtsatzpensions- und Ausgleichszulagenbezieher, die an einer Reise von mindestens 5 Tagen teilnehmen, können beim Land Oberösterreich um einen Zuschuss pro Person ansuchen. Mit Antragsformular unbedingt innerhalb von 2 Monaten! Wohnbeihilfe Auskunft erteilt das Gemeindeamt und das Servicereferat der OÖVP-Landesparteileitung. (auch für Wohnungsmieter). Tel. 0732/76 20 - 231 E-Mail: [email protected] Gratis-Vorteilscard der ÖBB für Ausgleichszulagenbezieher Einkommensnachweis erforderlich! Mit der Vorteilscard erhält man die Fahrtkosten zum halben Preis!

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Gebührenbefreiungen bzw. Ermäßigungen » Rundfunk, Fernsehen, Telefon und Zuschuss zur Telefongrundgebühr » Rezeptgebühren » Für Besitzer eines Behindertenpasses:

o Gratisvignette o Rückvergütung der NOVA o Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer o Befreiung von Parkgebühren gemäß § 29b StVO

» Informationen bei:

o Bundessozialamt – Landesstelle Oberösterreich o GebührenInfoService – GIS Service-Center Linz o Sozialversicherungsträger

Unterstützungen in extremen Lebenslagen Solidaritätsfonds Landeshauptmann a.D. Dr. Josef Ratzenböck (Landes-obmann des OÖ. Seniorenbundes) » Kontakt:

o 4020 Linz an der Donau, Obere Donaulände 7 Tel. 0732/745311715 E-Mail: [email protected]

Solidaritätsfonds Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer » Kontakt:

o 4020 Linz an der Donau, Klosterstrasse 7 o Tel. 0732/772011624 o E-mail: [email protected]

Solidaritätsfonds OÖ. Hilfswerk » Kontakt:

o 4020 Linz an der Donau, Dametzstrasse 6 Tel. 01/40442-0; E-Mail: [email protected]

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Allgemeine Hinweise » Anträge sind exakt und vollständig auszufüllen und persönlich zu un-

terschreiben! » Antragsformulare können bei den jeweiligen Institutionen angefordert

werden (siehe Kontakt) » Sämtliche Formulare sind auch erhältlich bei den Funktionären des Se-

niorenbundes in den Ortsgruppen, sowie im … SOBBIZ - Seniorenzentrum Kalvarienbergstrasse 2 4560 Kirchdorf a.d.Krems Tel. 07582/52182 E-Mail: [email protected] oder [email protected] » Sprechtage im SOBBIZ:

o jeden 2. und 4. Montag eines Monats von 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr.

Wir vertreten - Wir beraten Der Seniorenbund ist eine Standesvertretung im nachberuflichen Lebens-abschnitt. Funktionäre des Seniorenbundes vertreten die Interessen der Pensionisten in den verschiedenen Gremien des Sozialbereiches, wie Ge-bietskrankenkasse, Pensionsversicherungsanstalten, Sozialhilfeverbände u.v.m. Individuelle Beratung in persönlichen Fragen und Anliegen werden durch kompetente Berater bei unseren Sprechtagen bzw. Sprechstunden ange-boten.

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