SEPA – Auf einen Blick · SEPA – Auf einen Blick Die neuen SEPA-Instrumente für Privat- und...
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SEPA – Auf einen BlickDie neuen SEPA-Instrumente für Privat- und Firmenkunden
Für alle SEPA-Zahlverfahren gilt:
Relevant für alle Firmen- und Privatkunden. Gilt für inländische und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro. Verwendung von IBAN und BIC anstelle von Kontonummer und Bankleitzahl – auch innerhalb Deutschlands. Europaweite Nutzung (in 32 EU-/EWR-Staaten). „SEPA-Pflicht“ für Firmenkunden ab 1. Februar 2014, für Privatkunden ab 1. Februar 2016. Volksbanken Raiffeisenbanken und deren Bankingsoftware sind bereits startklar für SEPA.
Die Euro-Überweisung – SEPA CREDIT TRANSFER
Start: 28. Januar 2008. Ersetzt die EU-Standard- und Inlandsüberweisung. Betragsobergrenze von 50.000 € bei grenzüberschreitenden Zahlungen entfällt.
Die SEPA-Basis-Lastschrift – SEPA CORE DIRECT DEBIT
Start: 02. November 2009. Vergleichbar mit der heutigen Einzugsermächtigung. SEPA-Lastschriftmandat anstelle Einzugsermächtigung. Ausschließlich beleglos. Gläubiger-ID und Mandatsreferenz des Lastschrifteinreichers erforderlich. Festes Fälligkeitsdatum (D). Pre-Notification zwingend erforderlich (ohne individuelle Regelung spätestens 14 Kalendertage vor Fälligkeit). späteste Vorlagefristen bei der Bank des Zahlungsempfängers D-6/D-3 Tage. Rückgabefristen 8 Wochen; bei unautorisiertem Mandat 13 Monate.
Die SEPA-Firmen-Lastschrift – SEPA B2B DIRECT DEBIT
Start: 02. November 2009. Vergleichbar mit dem heutigen Abbuchungsauftrag. SEPA-Firmenlastschriftmandat anstelle Abbuchungsauftrag Ausschließlich beleglos. Gläubiger-ID und Mandatsreferenz des Lastschrifteinreichers
erforderlich. Festes Fälligkeitsdatum (D). Nur zwischen „Nicht-Verbrauchern“ (d.h. keine Privatkunden)
anwendbar. keine Widerspruchsmöglichkeit des Zahlungspflichtigen. späteste Vorlagefrist bei der Bank des Zahlungsempfängers
D-2 Tage.
Wichtig für Firmenkunden
Überprüfen Sie, ob Ihre Finanzbuchhaltung und Ihre Bankingsoftware bereit für SEPA sind. Statten Sie Ihre Rechnungs- und Briefbögen bereits heute mit IBAN und BIC aus. Ergänzen Sie Bankleitzahl und Kontonummer im Kunden- stamm Ihrer Buchhaltung um IBAN und BIC. Dabei unterstützt der IBAN-Rechner oder die Bankingsoftware der Volksbanken Raiffeisenbanken, oder fordern Sie IBAN und BIC bei Ihren Geschäfts- partnern an.
Wichtig für Firmenkunden
Beantragen Sie Ihre Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank. Informationen und Antragsformular unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de.
Bestehende Einzugsermächtigungen können mit Ankündigung und Gültigkeit der neuen Sonderbedin- gungen im Lastschriftverkehr zum 9. Juli 2012 in ein SEPA-Mandat umgedeutet werden.
Als Lastschrifteinreicher müssen Sie Ihre Kunden einmalig über den Wechsel von Einzugsermächtigung zum SEPA-Lastschrift-mandat informieren.
Wichtig für Firmenkunden
Eine Umdeutungslösung für bestehende Abbuchungs-aufträge in ein SEPA-Firmenlastschriftmandat ist nicht möglich.
Als Zahlungspflichtiger müssen Sie Ihrer Bank das erteilte SEPA-Firmenlastschriftmandat vorlegen; die Bank muss vor Einlösung der Firmenlastschrift prüfen, ob ihr ein von Ihnen autorisiertes Mandat vorliegt.
SEPA – Auf einen BlickDie neuen SEPA-Instrumente für Privat- und Firmenkunden
Weitere Informationen zu den Lastschriftverfahren
Festlegung einer eindeutigen Mandatsreferenznummer (max. 35 alphanumerische Stellen, z. B. Kundennummer).
Eine gemischte Einreichung von B2B- und CORE-Lastschriften oder von Lastschriften mit unterschiedlichen Fälligkeits-terminen in einer Datei ist nicht zulässig.
Informationen zu SEPA-Mandaten
Der Mandatstext muss zwingend in der Sprache des
Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch)
verfasst sein.
Der Zahlungspflichtige behält eine Kopie des Mandats für
seine Unterlagen; bei SEPA-Firmen-Lastschriften muss er
seiner Bank eine Kopie des Mandats einreichen.
Aufbewahrung der Original-Mandate:
Der „European Payments Council“ (EPC) gibt als Aufbewah-
rungsfrist 14 Monate ab dem letzten Einzug vor (Ende der
technischen Abwicklungsfrist für die Rückgabe von unauto-
risierten Lastschriften).
Darüber hinaus sind die nationalen Aufbewahrungsfristen
(z. B. gemäß HGB) zu beachten.
Gültigkeit der Lastschrift-Mandate:
Wenn ein Mandat innerhalb von 36 Monaten ab Unter-
zeichnung nicht in Anspruch genommen wird, ist das
Mandat nicht mehr gültig.
Nach jedem Lastschrift-Einzug beginnt diese Frist von vorn.
Die 36-Monatsfrist wird durch Mandatsänderungen nicht
unterbrochen.
SEPA-Checkliste
Muster und Hilfestellungen finden Sie in den beigefügten Unterlagen.
Nur für Lastschriftseinreicher
Prüfen Sie die mit uns geschlossene „Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschrift“ (Inkasso-Vereinbarung) auf die Gültigkeit für SEPA-Lastschriften (Ihr Berater unterstützt Sie gerne).
Beantragen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) bei der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de).
Definieren Sie den Aufbau Ihrer Mandatsreferenzen.
Wenn Sie bereits Lastschriften per Einzugsermächtigung einziehen, so müssen Sie diese Einzugsermächtigungen in SEPA-Mandate überführen.
Übermitteln Sie rechtzeitig die Informationen (Vorabankündigung) zu den Zahlungseinzügen vorab an die Zahlungspflichti-gen. Idealerweise decken Sie dies zum Beispiel durch einen Hinweis auf die Fälligkeit (Belastungsdatum) und den Betrag auf Ihrer Rechnung an den Kunden ab.
Nur für Lastschriftseinreicher, die das Abbuchungsauftragsverfahren nutzen
Bei der Nutzung des heutigen Abbuchungsauftragsverfahrens müssen Sie sich je nach Zielgruppe mit Ihren Zahlungspflichtigen auf die Nutzung des SEPA-Basis- bzw. SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens verständigen. Das Abbuchungsauftragsverfahren wird ab Februar 2014 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben eingestellt. Abbuchungsaufträge können nicht in Lastschriftmandate „über-führt“ werden.
Organisatorische Maßnahmen
Geben Sie Ihre Bankverbindung auf Ihren Rechnungen, relevanten Formularen, Zahlscheinen zusätzlich mit IBAN und BIC an.
Fragen Sie Ihre Geschäftspartner und Kunden nach deren Bankverbindungen auf der Basis von IBAN und BIC.
Prüfen Sie Ihre Zahlungsverkehrssoftware und Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit.
Kontaktieren Sie Ihre Bank bzw. Ihren Softwareanbieter zu den Umstellungsmöglichkeiten und anstehenden Änderungen.
Prüfen Sie Ihre Onlinebanking-Verträge mit Ihrem Berater.
Sollten Sie Zahlungen per Datenträger (Diskette, CD, DVD) einreichen, beachten Sie bitte, dass Einreichungen von Daten-trägern nach dem 01.02.2014 nicht mehr möglich sind.
Analysieren Sie die Prozesse und Strukturen Ihres heutigen Zahlungsverkehrs, um so Aufgaben und Umfang sowie die möglichen Auswirkungen der Umstellung auf SEPA auf Ihr Unternehmen besser einschätzen zu können. Beispiele:
n Identifizierung betroffener Unternehmensbereiche (zum Beispiel Einkauf, Buchhaltung etc.).
n Untersuchung von notwendigen Investitionen bei Systemumstellungen (zum Beispiel betroffene Hard- und Software- komponenten bei Kunden- und Lieferantenverwaltung, Buchhaltungs- und / oder Banksoftware etc.).
n Welche Dienstleister sind in den Buchhaltungs- und Zahlungsverkehrsprozess involviert?
Fragen?
Wir beraten
Sie gerne.
Basiswissen - SEPA
Zahlungsverkehr ohne Grenzen
Seit Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Last-schriften und Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfach und schnell.
Inhalt
SEPA im Überblick Die internationale Bankverbindung Die Euro-Überweisung Lastschriften europaweit Die Mandate Die Gläubiger-ID
SEPA im Überblick
Als Kunde der Volksbanken Raiffeisenbanken profitieren Sie vom Binnenmarkt und von SEPA. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen EU-Binnenmarkt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. Der im selben Jahr von der europäischen Kreditwirtschaft gegründete Europäische Zahlungs-verkehrsrat (EPC) hat außerdem einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.
Zum SEPA-Raum zählen die Staaten der Europäischen Union (EU), die drei weiteren Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und die Schweiz.
Die Länder im Überblick: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und zusätzlich die Schweiz.
Ein einheitlicher Zahlungsverkehr im europäischen Binnenmarkt erfordert einheitliche rechtliche Rahmen-bedingungen auf europäischer und nationaler Ebene. Das ab dem 31. Oktober geltende neue nationale Recht basiert auf den Vorgaben der Europäischen Union (EU). Alle Banken in Deutschland mussten daher ihre Geschäftsbedingungen an die neuen Regelungen anpassen.
Die internationale Bankverbindung
Mit der „International Bank Account Number“ (IBAN) ist jedes Konto in der Europäischen Union (EU) genau definiert. Keine Kontonummer tritt doppelt auf. Jedes Girokonto hat eine europäische Kontonummer. Sie besteht aus bis zu 34 Ziffern und Buchstaben. Für jedes Land ist eine bestimmte Länge festgelegt. In Deutschland hat die IBAN 22 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus
dem zweistelligen Ländercode DE, einer zweistelligen Prüfziffer, der achtstelligen Bankleitzahl, und einer zehnstelligen Kontonummer.
Kontonummern, die weniger als zehn Stellen haben, füllt Ihre Bank linksbündig mit Nullen auf.
Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications" (SWIFT) regelt den internationalen Datenaustausch zwischen Banken. Die Gesellschaft betreibt ein weltweites Leitungsnetz und definiert Nachrichten-Standards. Jede teilnehmende Bank bekommt eine eindeutige Kennung: den „Bank Identifier Code“ (BIC). Der BIC hat acht oder elf Stellen und besteht aus folgenden Teilen:
vierstelliger Bank-Code, zweistelliger Länder-Code, zweistelliger Orts-Code, dreistelliger Code für Filiale oder Abteilung (optional).
Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank finden Sie auf Ihren Kontoauszügen. Wenn Sie mehrere Konten haben, erhalten Sie pro Konto eine IBAN. Auch innerhalb Deutschlands können Sie die Euro-Überweisung und die beiden SEPA-Lastschrift-Verfahren nutzen. Bitte verwenden Sie immer IBAN und BIC.
Europa wird zum Binnenmarkt
Der SEPA-Raum
Einheitlicher rechtlicher
Rahmen in der EU
Die internationale Kontonummer
Die internationale Bankleitzahl
Ihre IBAN und der BIC Ihrer
Volksbank Raiffeisenbank
Die Euro-Überweisung
Mit der Euro-Überweisung können Sie einfach und einheitlich Überweisungen von Ihrem Konto in Euro innerhalb Deutschlands, in die anderen EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz durchführen. Sie ist im Auf-bau einer Überweisung innerhalb Deutschlands sehr ähnlich und orientiert sich an der Ihnen bekannten EU-Standard-Überweisung. Die Euroüberweisung ersetzte Anfang 2008 die EU-Standardüberweisung. Sie können sie parallel zu den heutigen Inlandsüberweisungen auch innerhalb Deutschlands verwenden. Folgende Angaben müssen Sie machen:
Name und Vorname sowie Firma des Empfängers IBAN des Empfängers und BIC seines Kreditinstituts Zu überweisender Betrag in Euro Optional: Angabe eines Verwendungszweckes Ihren Namen und Vornamen oder Ihre Firma Ihre IBAN (finden Sie auf Ihrem Konto-Auszug)
Sie tragen als Kontoinhaber die Entgelte bei Ihrem Kreditinstitut und der Empfänger die übrigen.
Bitte beachten Sie die weiterhin bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschafts-Verordnung (AWV) ab 12.500 Euro.
Lastschriften europaweit
Ähnlich wie bei der bisherigen Einzugsermächtigung können Sie Zahlungen an einen Zahlungsempfänger veranlassen. Bekommen Sie eine Zahlung, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat und ziehen Sie sie mit der SEPA-Basis-Lastschrift ein. Bitte geben Sie dabei Ihre Bankverbindung immer mit IBAN und BIC an. Jeder Lastschrift-Einreicher benötigt außerdem eine eindeutige Kennung, die Gläubiger-Identifika-tionsnummer.
Die SEPA-Basis-Lastschrift können Sie nutzen, wenn die Bank Ihres Zahlungspartners diese ebenfalls unter-stützt. Sprechen Sie Ihren Zahlungspartner und im Zweifel auch seine Bank hierauf an. Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken in Deutschland nehmen am neuen SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren teil.
Sollte einmal mit einer SEPA-Basis-Lastschrift ein Betrag von Ihrem Konto abgebucht werden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Frist wird ab dem Tag der Belastungsbuchung (Fälligkeitstermin) gerechnet. Innerhalb dieser Frist können Sie ohne Angabe von Gründen die Erstattung des Lastschriftbetrags verlangen.
Die SEPA-Firmen-Lastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden zugeschnitten und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Das neue Verfahren ähnelt dem des heutigen Abbuchungs-auftrags. Sie können Zahlungen veranlassen. Steht Ihnen eine Zahlung zu, vereinbaren Sie hierfür ein entsprechendes Mandat. Von Konten im SEPA-Raum ziehen Sie sie dann mit der SEPA-Firmen-Lastschrift ein. Voraussetzungen für die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift:
Sie sind Firmenkunde Zahlung in Euro innerhalb des Binnenmarkts Angabe der Bankverbindung mit IBAN und BIC Um Lastschriften einzureichen: eine Gläubiger-Identifikationsnummer Um per SEPA-Firmen-Lastschrift zu zahlen: SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und die Bank
darüber informieren Beteiligte Banken müssen das neue SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren unterstützen
Alle Volksbanken und Raiffeisenbanken unterstützen das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren.
Wann Sie die Euro-Überweisung
nutzen können und welche
Angaben Sie machen müssen
Meldepflicht ab 12.500 Euro
SEPA-Basis-Lastschrift
Alle Volksbanken Raiffeisenbanken
nehmen teil
Widerspruchsfrist
SEPA-Firmen-Lastschrift
Ein wichtiger Vorteil der SEPA-Firmen-Lastschrift: Sie kann nicht zurückgegeben werden und hat damit eine frühe Gültigkeit. Zahlende müssen vor der ersten Zahlung ein SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat erteilen und ihre Bank darüber informieren. Solange der Bank das Mandat vorliegt und es nicht widerrufen wird, gelten alle folgenden Zahlungen als autorisiert und können nicht widerrufen werden.
Die Mandate
Für die beiden neuen SEPA-Lastschrift-Verfahren gibt es zwei unterschiedliche Lastschriftmandate:
Bei der SEPA-Basis-Lastschrift das SEPA-Lastschrift-Mandat. Bei der SEPA-Firmenlastschrift das SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat.
Jeder, der einen Betrag durch eine Lastschrift zahlen möchte, muss zuvor ein entsprechendes Lastschrift-Mandat unterschreiben. Die Unterschrift legitimiert die Lastschrift gegenüber der Bank. Oft sind diese Mandate Bestandteil eines Vertrags, zum Beispiel einer Telefon-Rechnung.
Jedes Lastschriftmandat hat einen vorgegebenen Mandatstext. Der enthält folgende Erklärungen:
Der Konto-Inhaber ermächtigt den Zahlungsempfänger, Zahlungen von seinem Konto mittels einer SEPA-Basis-Lastschrift oder einer SEPA-Firmen-Lastschrift einzuziehen.
Der Konto-Inhaber weist seine Bank an, die gezogenen Lastschriften einzulösen.
Folgende Angaben müssen zum Empfänger bzw. zum Zahlenden gemacht werden:
Name des Empfängers Gläubiger-Identifikationsnummer des Empfängers Angabe, ob es eine einmalige oder eine widerkehrende Zahlung ist Name des Zahlungspflichtigen Name der Bank des Zahlungspflichtigen IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen
Die Gläubiger-ID
Bei den SEPA-Lastschrift-Verfahren muss der Empfänger einer Zahlung immer genau zu identifizieren sein. Daher muss jeder, der SEPA-Lastschriften ziehen möchte, eine Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID oder Creditor Identifier bzw. CI) haben.
Anhand der individuellen Kennung des Gläubigers und der Referenznummer des Lastschrift-Mandats kann geprüft werden, ob die Belastung eines Kontos in Ordnung ist. Sie beantragen die Gläubiger-Identifika-tionsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
Keine Rückgaben möglich
Der Mandatstext
Angaben zu den Zahlungs-
partnern
Die individuelle Kennung
Antrag bei der Deutschen
Bundesbank
SEPA-Lastschrift
Beispiel-Formulare für das SEPA-Lastschrift-
Mandat und zur Umstellung auf das
SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren
Beispielschreiben
Grundlage: Regelwerk für die SEPA-Basis-LastschriftDas Dokument beschreibt die Nutzung der SEPA-Basis-Lastschrift und des SEPA-Lastschrift-Mandats mit einem deutschsprachigen Zahler und ein für den Zahler in Deutschland geführtes Konto.
Inhalt
1. SEPA-Lastschrift-Mandat
1.1. SEPA-Lastschrift-Mandat als separates Formular1.1.1. Standardfall einer wiederkehrenden Lastschrift1.1.2. Einmallastschrift
2. Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren
2.1 Voraussetzungen2.2 Beispielschreiben zur Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das
SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren
1. SEPA-Lastschrift-Mandat
Das SEPA-Lastschriftmandat bestimmt sich nach dem „SEPA Core Direct Debit Scheme Rulebook“ (Regelwerk für das SEPA-Basis-Lastschrift-
Verfahren) des European Payments Council (www.europeanpaymentscouncil.eu). Die Gestaltung des SEPA-Lastschrift-Mandats ist nicht
festgelegt, sondern nur der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben:
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift ein-
zuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem SEPA-Lastschrift-Mandat enthalten sein:
Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer. Letztere wird von der Deutschen Bundesbank vergeben
(glaeubiger-id.bundesbank.de).
Mandatsreferenz
Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird.
Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers sowie Datum der Unterschrift.
Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz
bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig,
ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und
kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden.
Der BIC des Kreditinstituts des Zahlers muss im SEPA-Lastschrift-Mandat enthalten sein und bei allen Lastschrifteinzügen angegeben
werden:
Bis zum 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands.
Bis zum 1. Februar 2016 bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Europäische Union,
Island, Liechtenstein und Norwegen).
Bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Schweiz und nach Monaco.
M U ST E R G M B H , R O S E N W E G 2 , 0 0 0 0 0 I R G E N D W O
Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987543CB2
SEPA-Lastschrift-Mandat
Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
_______________________________________________Vorname und Name (Kontoinhaber)
_______________________________________________Straße und Hausnummer
_______________________________________________Postleitzahl und Ort
_____________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _Kreditinstitut (Name und BIC)
D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _IBAN
_____________________________Datum, Ort und Unterschrift
1.1. SEPA-Lastschrift-Mandat als separates Formular
1.1.1. Standardfall einer wiederkehrenden Lastschrift
M U ST E R G M B H , R O S E N W E G 2 , 0 0 0 0 0 I R G E N D W O
Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 66443
SEPA-Lastschrift-Mandat
Ich ermächtige die Muster GmbH, EINMALIG EINE ZAHLUNG von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, DIE von der Muster GmbH auf mein Konto GEZOGENE LASTSCHRIFT einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
_______________________________________________Vorname und Name (Kontoinhaber)
_______________________________________________Straße und Hausnummer
_______________________________________________Postleitzahl und Ort
_____________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _Kreditinstitut (Name und BIC)
D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _IBAN
_____________________________Datum, Ort und Unterschrift
1.1. SEPA-Lastschrift-Mandat als separates Formular
1.1.2. Einmallastschrift
Änderungen gegenüber dem Standardfall sind markiert.
2. Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren
2.1 Voraussetzungen
Eine Einzugsermächtigung kann seit 9. Juli 2012 als SEPA-Lastschrift-Mandat für Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren genutzt werden. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Der Zahler hat dem Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dassder Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf sein
Konto gezogenen Lastschriften einzulösen, unddiese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift-Mandat genutzt werden kann.
Vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren hat der Zahlungsempfänger den Zahler
1) über den Wechsel vom Lastschrifteinzug mittels Einzugsermächtigungsverfahren auf den Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren
2) unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und3) unter Abgabe der Mandatsreferenz (zum Beispiel eine Vertragsnummer)
in Textform zu unterrichten (siehe Beispielschreiben unter Kapitel 2.2).
Hinweis:Die Benachrichtigung über diesen Lastschriftverfahrenswechsel kann auch als Teil einer „Vorabankündigung“ („Pre-Notification“) über den ersten Lastschrifteinzug und ggf. auch weitere Lastschrifteinzüge im SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren erfolgen.
2. Umstellung auf das SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren
2.2 Beispielschreiben zur Umstellung vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren
D O LO R E M AG , 9 8 7 6 5 I RW O
Gläubiger-Identifikationsnummer DE9900106712348905, Mandatsreferenz 567RDF346
Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-LastschriftVerfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
wir nutzen bei der mit Ihnen bestehenden Geschäftsbeziehung für Zahlungen die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem [DATUM] auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschrift-Verfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugs- ermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschrift-Mandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch
- die oben genannte Mandatsreferenz und- unsere oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer
gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden. Da diese Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen.
Lastschriften werden weiterhin von Ihrem folgenden Konto eingezogen:
IBAN: DE45 0123 4567 8901 2345 67BIC: CILLDEBW (Bankhaus Cillum, Bad Wiesenwald)
Sollten diese Angaben nicht mehr aktuell sein, bitten wir Sie um Nachricht. Ihre IBAN und den BIC finden Sie z. B. auch auf Ihrem Kontoauszug. Sofern Sie Fragen zu diesem Schreiben haben, kontaktieren Sie uns gerne.
Mit freundlichen Grüßen,Ihre Dolorem AG, Irwo
SEPA-Firmen-Lastschrift
Beispiel-Formulare für das SEPA-Firmen-
Lastschrift-Mandat
Grundlage: Regelwerk für die SEPA-Firmen-Lastschrift
Das Dokument beschreibt die Nutzung der SEPA-Firmen-Lastschrift und des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats mit einem deutschsprachigen Zahler und ein für den Zahler in Deutschland geführtes Konto.
Inhalt
1. SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat
2. SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat als separates Formular
2.1. Standardfall einer wiederkehrenden Lastschrift
2.2. Einmallastschrift
1. SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat
Das SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat bestimmt sich nach dem „SEPA Business to Business Direct Debit Scheme Rulebook“ (Regelwerk für das SEPA-Firmen-Lastschrift-Verfahren) des European Payments Council (www.europeanpaymentscouncil.eu). Die Gestaltung des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben:
Ich ermächtige (Wir ermächtigen) [Name des Zahlungsempfängers], Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von [Name des Zahlungsempfängers] auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin (Wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) berechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem SEPA-Lastschrift-Mandat enthalten sein:
Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer. Letztere wird von der Deutschen Bundesbank vergeben (glaeubiger-id.bundesbank.de).
Mandatsreferenz Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird. Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers sowie Datum der Unterschrift.
Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz
bezeichnet in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer das jeweilige Mandat eindeutig, ist bis zu 35 alphanumerische Stellen lang und kann im Mandat enthalten sein oder dem Zahler nachträglich bekannt gegeben werden.
Der BIC des Kreditinstituts des Zahlers muss im SEPA-Lastschrift-Mandat enthalten sein und bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden:
Bis zum 1. Februar 2014 bei Zahlungen innerhalb Deutschlands. Bis zum 1. Februar 2016 bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (Europäische Union,
Island, Liechtenstein und Norwegen). Bei Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, zum Beispiel in die Schweiz und nach Monaco.
2. SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat als separates Formular
2.1. Standardfall einer wiederkehrenden Lastschrift
M U ST E R G M B H , R O S E N W E G 2 , 0 0 0 0 0 I R G E N D W O
Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987543CB2
SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat
Wir ermächtigen die Muster GmbH, Zahlungen von unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
_______________________________________________Name der Firma (Kontoinhaber)
_______________________________________________Straße und Hausnummer
_______________________________________________Postleitzahl und Ort
_____________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _Kreditinstitut (Name und BIC)
D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _IBAN
_____________________________Datum, Ort und Unterschrift(en)
M U ST E R G M B H , R O S E N W E G 2 , 0 0 0 0 0 I R G E N D W O
Gläubiger-Identifikationsnummer DE99ZZZ05678901234 Mandatsreferenz 987543CB2
SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat
Wir ermächtigen die Muster GmbH, EINMALIG EINE ZAHLUNG von unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf unser Konto GEZOGENE LASTSCHRIFT einzulösen.
Hinweis: Dieses Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Wir sind nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Wir sind berechtigt, unser Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, DIE LASTSCHRIFT nicht einzulösen.
_______________________________________________Name der Firma (Kontoinhaber)
_______________________________________________Straße und Hausnummer
_______________________________________________Postleitzahl und Ort
_____________________________ _ _ _ _ _ _ _ _ | _ _ _Kreditinstitut (Name und BIC)
D E _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _ _ _ | _ _IBAN
_____________________________Datum, Ort und Unterschrift(en)
2. SEPA-Firmen-Lastschrift-Mandat als separates Formular
2.2. Einmallastschrift
Änderungen gegenüber dem Standardfall sind markiert.