SEPA: Single Euro Payments Area | Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

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1 10.10.2012 1 FSP GmbH SEPA – Single Euro Payments Area

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„SEPA“ oder auch „S€PA“ steht für Single Euro Payments Area. Mit der Einführung der gemeinsamen Währung Euro war auch die politische Forderung verbunden, einen Euro-Zahlungsraum zu schaffen, in dem keine Grenzen mehr durch länderspezifische Zahlungsstandards gesetzt werden.

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SEPA – Single Euro Payments Area

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SEPA

Einheitlicher Zahlungsverkehrsmarkt – was bedeutet das?

SEPA steht für Single Euro Payments Area

(einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum)

Mit der Einführung der gemeinsamen Währung Euro war auch die politische Forderung verbunden, einen

Euro-Zahlungsraum zu schaffen, in dem keine Grenzen mehr durch länderspezifische Zahlungsstandards

gesetzt werden

Betrifft den nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr

Einheitliches Verfahren und Standards im Euro-Zahlungsverkehr, in dem alle Zahlungen wie inländische

Zahlungen behandelt werden

Soll zu einer vollständigen Integration der nationalen Zahlungsverkehrsmärkte führen

Ziel: Abschaffung nationaler Zahlungsverfahren wie z.B. Kontonummer-Systematik und

Lastschriftverfahren und Ersatz durch unionsweite Zahlungsinstrumente (SEPA-Instrumente)

Derzeit erfolgt eine parallele Nutzung der nationalen Verfahren sowie der SEPA-Verfahren

Führt zu einem einheitlichen Binnenmarkt im bargeldlosen Zahlungsverkehr und erleichtert den

grenzüberschreitenden Handel

Sichere und effiziente Zahlungssysteme sind für die Wirtschaftstätigkeit und für das reibungslose

Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung

Durch SEPA wird ein europaweiter Wettbewerb geschaffen, da die Auswahl an Zahlungsverkehrs-

Dienstleistern deutlich zunehmen wird

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SEPA

IBAN und BIC

IBAN als europäische Kontonummer

BIC als internationale Bankleitzahl, oftmals auch als SWIFT-Code bezeichnet

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SEPA

Der SEPA-Raum

SEPA ermöglicht eine vollautomatische Abwicklung von Zahlungen

im SEPA-Raum

32 Staaten nehmen an SEPA teil,

neben den 27 Mitgliederstaaten der

Europäischen Union auch

Nicht-Euro-Staaten wie

z.B. die Schweiz und Norwegen

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SEPA Zahlungsverkehr vor und mit SEPA

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SEPA

Organisation

Zur Steuerung und Koordinierung der SEPA-Aktivitäten wurde 2002 der

Europäische Zahlungsverkehrsrat (EPC) als Entscheidungsgremium gegründet

Er besteht aus rund 70 Mitgliedern, unter Anderem Mitglieder von der Deutschen

Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft

Der EPC entwickelt die gemeinsamen europäischen Regeln für SEPA-

Überweisungen, SEPA-Lastschriften und SEPA-Kartenzahlungen

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SEPA

SEPA-Produkte I

SEPA-Überweisung

- Zur Abwicklung nationaler und grenzüberschreitender Zahlungen

- Zur Nutzung muss die Bank ein Beitrittsdokument des EPC unterzeichnen und ihre

Systeme auf die Abwicklung von SEPA-Zahlungen umstellen

- Die Abwicklungszeit im nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa

darf maximal ein Bankgeschäftstag betragen

- Auslandsüberweisungen sind mit SEPA genau so schnell und genauso günstig wie

Inlandsüberweisungen

SEPA-Kartenzahlung

- Grenzüberschreitende Kartenzahlungen und Bargeldabhebungen sollen schnell, effizient

und sicher sein

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Die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind

SEPA-Mandate

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SEPA

SEPA-Produkte II

SEPA-Lastschrift

Es werden zwei verschiedene Lastschriftverfahren unterschieden:

- SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)

- Privatpersonen

- Ähnlich dem heutigen Einzugsermächtigungsverfahren

- SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit)

- Kommt ausschließlich zwischen Geschäfts- und Fimenkunden zur Anwendung

- Ähnlich dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren

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SEPA Beispiel SEPA-Lastschriftmandat

SEPA-Lastschriftmandat: Ich

ermächtige die Versicherung xxx,

Zahlungen von meinem Konto

mittels Lastschrift einzuziehen.

Zugleich weise ich mein Kreditinstitut

an, die von der Versicherung xxx auf

mein Konto gezogenen Lastschriften

einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht

Wochen, beginnend mit dem

Belastungsdatum, die Erstattung des

belasteten Betrages verlangen. Es

gelten dabei die mit meinem

Kreditinstitut vereinbarten

Bedingungen.

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SEPA

Der Weg zur Single Euro Payments Area

Die SEPA-Zahlungsverkehrsprodukte werden schrittweise seit Anfang 2008 eingeführt:

SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer)

SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit)

SEPA-Kartenzahlungen (SEPA Cards Framework)

Ab Januar 2008:

Start der SEPA-

Überweisung

(28.01.2008)

01.02.2014:

SEPA-

Instrumente

ersetzen

vollständig

nationale

Instrumente

-> Abschaltung

der nationalen

Systeme

Ab Januar 2011:

Nur noch

SEPA-

Fähige Karten

im

Umlauf

(Chip-Technik)

Ab November

2010:

Verpflichtende

Erreichbarkeit

für

SEPA-

Basislastschrifte

n

Ab Anfang

2010:

Zahlungen

vieler

Unternehmen

und

öffentlicher

Verwaltungen

auf

SEPA

umgestellt

Ab November

2009:

Start der SEPA-

Lastschrift

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SEPA

Heutiger Stand der SEPA-Einführung

SEPA-Überweisung bisher nur mit einen kleinen Marktanteil, bei SEPA-Lastschrift in

Deutschland auf Kundenseite noch große Vorbehalte.

Die Europäische Kommission legt in der „Verordnung Nr. 260/2012 zur Festlegung der

technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und

Lastschriften in Euro“ (SEPA-Verordnung) einen verbindlichen Auslauftermin für die

nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften zum 1. Februar 2014

fest.

Ab 1. Februar 2016 wird der Kunde von der verpflichtenden Angabe des BIC gänzlich

befreit. Für nationale Zahlungen gilt die Regelung in Deutschland ab dem 1. Februar

2014.

Zahlungsdienstleister können bis zum 1. Februar 2016 von Verbraucherinnen und

Verbrauchern weiterhin Kontonummer und Bankleitzahl entgegennehmen. Der

Zahlungsdienstleister muss dann eine kostenlose und sichere Konvertierung in die IBAN

durchführen.

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SEPA

Wird das Thema unterschätzt?

Ersetzen aller Einzugsermächtigungen durch Mandate erforderlich

Änderungen im Lastschriftenlauf (Pre-Notification, Erst- und Folgeeinzug)

Zahlungsrückläufer (Fristen, Rückläuferverarbeitung, erneuter Einzug)

IT-Systeme anpassen

Mandatsverwaltung

Umstellung der Kontonummern auf IBAN und BIC

Anpassen / Neuentwicklung Anwendungen

Wachsendes Datenvolumen durch vorgeschriebenes XML-Format im

Bankenverkehr

Anpassen aller Druckstücke / Printmedien

Information / Schulung Mitarbeiter und Vertrieb

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SEPA

Betroffene Geschäftsbereiche

IT (Datenbanken, DV-Anwendungen)

Bestandsführungssysteme

Inkasso, Exkasso (IBAN, BIC, Mandate, XML-Sätze für Finanztransaktionen)

Leistung (Leben, Kranken)

Schaden

Buchhaltung, Rechnungswesen, Kapitalanlagen

Personal

Außendienst, Agenturen

Rückversicherung

Einkauf

Recht

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SEPA

Was ist zu tun? Erhebung und Analyse der betroffenen

- Unternehmensbereiche

- Geschäftsprozesse

- IT-Systeme und -Anwendungen

- Druckstücke/ Printmedien

Festlegen der Umstellungsstrategie

Aufsetzen diverser Projekte, z.B.

- Antragsbearbeitung (Antragsaufnahme, Antragserfassung)

- Inkasso von Versicherungsbeiträgen

- Exkasso von Leistungen (Schaden, Renten, …)

- DV-Systeme (Datenbankerweiterung, Anpassung der Anwendungen mit Bezug zu Zahlungen, technische Einbindung der neuen Bankdaten- und Mandatsverwaltung, …)

- Zahlungsverkehr mit Banken

- und Vieles mehr …