SEPA Zahlungsverkehr - Raiffeisen Bankengruppe · 2021. 1. 19. · SEPA Zahlungsverkehr •...

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SEPA Zahlungsverkehr www.salzburg.raiffeisen.at

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  • SEPA Zahlungsverkehr

    www.salzburg.raiffeisen.at

  • SEPA Zahlungsverkehr

    Impressum und Offenlegung gem. Mediengesetz · Medieninhaber: Raiffeisen Medienverein Salzburg, Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg, ZVR-Zahl 383338183 · Vorstand: Christoph Bachleitner (Obmann), Prok. Dr. Stefan Wallinger (Obmann-Stv.), Mag. (FH) Katja Cirlea, Claudia Huber · Zweck und Tätigkeit des Vereins ist die gemeinsame Kommunikationsarbeit (Werbung und Öffentlichkeitsarbeit) sowie die gemeinsame Markenpflege und Werbeauftritte im Raiffeisen Sektor Salzburg · Herausgeber, Redaktion, Verlag, Layout: Raiffeisenverband Salzburg eGen, Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg · Grundlegende Richtung: Informationen zu den Themenbereichen Wirtschaft, Devisen und Kapitalmärkte

    Stand: Februar 2018

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    Inhalt Allgemeines ......................................................................................................................................................................... 5Ziele und Inhalte von SEPA ....................................................................................................................................... 5

    Entstehung von SEPA ................................................................................................................................................... 5

    Übersicht SEPA Raum .................................................................................................................................................. 5

    Vorteile von SEPA ............................................................................................................................................................. 6

    Rechtlicher Rahmen ....................................................................................................................................................... 6

    PSD II ........................................................................................................................................................................................... 6

    SEPA Zeitplan ....................................................................................................................................................................... 6

    Technische Aspekte ................................................................................................................................................... 7

    Aufbau der IBAN ............................................................................................................................................................... 7

    Aufbau des BIC .................................................................................................................................................................. 7

    SEPA Produkte ............................................................................................................................................................... 8

    Raiffeisen SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer) .......................................................................... 8

    Dauerauftrag, periodischer Auftrag ..................................................................................................................... 8

    SEPA Zahlungsanweisung ........................................................................................................................................ 8

    Raiffeisen SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit Core) ........................................................................... 9

    Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) ............................................................. 10

    SEPA Instant Payments ................................................................................................................................................. 11

    Mandatsgestaltung .......................................................................................................................................................12

    Raiffeisen SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit Core) ............................................................................12

    Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) ............................................................. 13

    Creditor-ID ............................................................................................................................................................................... 13

    Die SEPA Teilnehmerstaaten ...............................................................................................................................15

    IBAN weltweit (Auswahl) ................................................................................................................................................15

    Anhang ..................................................................................................................................................................................... 17

    Impressum und Offenlegung gem. Mediengesetz · Medieninhaber: Raiffeisen Medienverein Salzburg, Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg, ZVR-Zahl 383338183 · Vorstand: Christoph Bachleitner (Obmann), Prok. Dr. Stefan Wallinger (Obmann-Stv.), Mag. (FH) Katja Cirlea, Claudia Huber · Zweck und Tätigkeit des Vereins ist die gemeinsame Kommunikationsarbeit (Werbung und Öffentlichkeitsarbeit) sowie die gemeinsame Markenpflege und Werbeauftritte im Raiffeisen Sektor Salzburg · Herausgeber, Redaktion, Verlag, Layout: Raiffeisenverband Salzburg eGen, Schwarzstraße 13-15, 5020 Salzburg · Grundlegende Richtung: Informationen zu den Themenbereichen Wirtschaft, Devisen und Kapitalmärkte

    Stand: Februar 2018

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    SEPA Zahlungsverkehr

  • • Ziele und Inhalte von SEPA

    Ein Hauptziel der Wirtschafts- und Währungsunion war die Schaffung eines Binnenmarktes innerhalb der Europäischen Union. Mit der Einführung des Euros als gemeinsame Wäh-rung – der dritten Stufe am Weg zur Wirtschafts- und Wäh-rungsunion – wurde vereinbart, einen einheitlichen Euro-Zah-lungsverkehrsraum (SEPA = Single Euro Payments Area) als Teil des Binnenmarktes zu schaffen. Ziel von SEPA ist es, bar-geldlose Zahlungen innerhalb der Teilnehmerländer so zu stan-dardisieren, dass es für die Bankkunden keine Unterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen mehr gibt.

    • Entstehung von SEPA

    Anstoß durch europäische GremienDie EU-Finanz- und Wirtschaftsminister einigten sich im März 2007 über die Richtlinie für Zahlungsdienste im Bin-nenmarkt (Payment Services Directive/PSD). Diese Richtli-nie reguliert alle Zahlungen in europäischen Währungen in Europa. Die PSD bildet damit den Rahmen für SEPA und ist gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für die Rechts-sicherheit, insbesondere für das neue europäische Last-schriftverfahren. Die PSD wurde im Europäischen Parla-ment verabschiedet und trat am 5. Dezember 2007 in Kraft.Auch die Schweiz bekannte sich zu SEPA, indem sie ihr Rechtssystem an die SEPA Bedingungen anpasste.

    MigrationDer SEPA Zahlungsverkehr löste den gesamten inländischen und innereuropäischen Zahlungsverkehr in Euro ab. Die Europäische Union hat per Verordnung den 01.02.2014 als Umstellungszeitpunkt in der Euro-Zone festgelegt. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wurde Anfang 2014 eine Übergangsfrist bis einschließlich 1. August 2014 beschlossen.

    Die europäischen Banken haben sich im EPC (European Payments Council) bezüglich der Gestaltung  von SEPA or-ganisiert und über den Weg der Selbstregulierung zur Um-setzung verpflichtet. Vom EPC wurden inzwischen mehrere zentrale Punkte verabschiedet.

    Diese bilden die Grundlagen für die operative Umsetzung und Ausgestaltung bei den Banken: die SEPA Rulebooks für Credit Transfers (Überweisungen) und Direct Debits (euro-

    päische Lastschriften), das SEPA Card Framework (Debit-kartenzahlungen) und die SEPA Implementation Guidelines. Mit der Verabschiedung der Implementation Guidelines sind auch die Grundlagen für die Verfügbarkeit der neuen XML-Datenformate gemäß UNIFI (ISO 20022) vorhanden. Diese sind für den Interbankenverkehr verbindlich.

    ZusammenfassungIn Europa gibt es ein eindeutiges politisches Bekenntnis der EU und der europäischen Banken durch das EPC. Es bein-haltet die weitere Integration des EU-Binnenmarktes und die Schaffung der nötigen Voraussetzungen für die Realisierung.

    • Übersicht SEPA Raum

    SEPA – Single Euro Payments AreaDurch die SEPA Einführung wurde eine einheitliche Durch- führung des Zahlungsverkehrs beginnend ab 28.1.2008 im europäischen Binnenmarkt sichergestellt. Raiffeisen-kunden erhalten Unterstützung bei der Durchführung ihrer SEPA Transaktionen.

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    Allgemeines

    SEPA Geltungsbereich

    Euro-Raum331 Mio. Einwohner357 Mio. ZV-Konten

    EU-28506 Mio. Einwohner594 Mio. ZV-Konten

    SEPA Zone520 Mio. Einwohner

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  • SEPA Zahlungsverkehr

    • Vorteile von SEPA

    • Verbraucher und Unternehmen können ihren gesamten Euro-Zahlungsverkehr über ein Konto abwickeln.• Die neuen Verfahren sollen auch kleineren und mittel- ständischen Unternehmen die Chance zur Erschließung neuer Beschaffungs- und Absatzmärkte im europä- ischen Ausland bieten. • SEPA sollte als eine Chance für eine weitere Modernisie- rung der Zahlungsverkehrsabwicklung begriffen werden, sodass z.B. Zahlungsvorgänge und internes Rechnungs- wesen noch besser verzahnt werden können. • Für Unternehmen bietet SEPA Kostensenkungspoten- ziale durch die Möglichkeit zur internen Konzentration der Zahlungsverkehrsabwicklung, zur Straffung der Bank- verbindungen und Vereinfachung des Liquiditätsma- nagements.• Ziel von SEPA ist die Abschaffung nationaler Instrumente und Verfahren.

    • Rechtlicher Rahmen

    Mit der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive = PSD) wurde ein einheitlicher Rechtsrahmen für Euro-Zahlungen innerhalb der EU ge-schaffen. Die Richtlinie 2007/64/EG, die bis zum 1. November 2009 in nationales Recht umzusetzen war, bildet eine wesentliche rechtliche Grundlage für die Abwicklung von SEPA Zahlun-gen. Darüber hinaus erstreckt sich der Geltungsbereich der PSD aber auch auf die bereits heute genutzten nationalen Zahlungsinstrumente. In Österreich wurde die PSD durch das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in nationales Recht übernommen.

    • PSD II

    PSD II ist ab dem 13. Januar 2018 in nationales Recht um-zusetzen. Sie verbessert unter anderem den Schutz bei Online-Transaktionen. Darunter zählen Betrug und etwaiger Missbrauch. Außerdem wird die Nutzung von Online- und Mobilfunkzahlungen gefördert. Die PSD II schafft damit neue Spielregeln im Zahlungsverkehr mit Auswirkungen auf den Markt, die Kunden und die Finanzinstitute.

    Jänner 2008 Start der SEPA Überweisung

    Juli 2008 Start der Zahlungsanweisung

    Jänner 2009 Start der Truncation-Zahlungsanweisung

    November 2009 Start der SEPA Lastschrift und der SEPA Firmenlastschrift

    April 2012 Ende der Bestellmöglichkeit für Inlandszahlscheine in der Raiffeisen Bankengruppe Salzburg

    bis Feb. 2014 SEPA Migration der nationalen Zahlungsverkehrsprodukte in der Euro-Zone

    bis Feb. 2014 Migration der Inlandszahlscheine und Überweisungsbelege auf die SEPA Zahlungsanweisung

    August 2014 Ende der Übergangsfrist für Österreichische Zahlungsverkehrsformate und -belege

    01. Feb. 2016 IBAN only Zahlungen

    31. Okt. 2016 Umstellung der Nicht-Euro-Zone auf SEPA

    21. Nov. 2017 Raiffeisen Express Zahlungen

    • SEPA Zeitplan

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  • • Aufbau der IBAN (International Bank Account Number)

    Die IBAN ist die internationale Darstellung einer Bankverbin-dung und setzt sich aus folgenden Informationen zusammen:

    • Länder-Kennzeichen• Prüfziffer (zur Kontrolle für die Banken)• Bankleitzahl (BLZ) der kontoführenden Bank• Kontonummer des Begünstigten

    Die integrierte Prüfziffer ermöglicht es den Banken, die IBAN des Empfängers auf Richtigkeit zu überprüfen, noch bevor die Zahlung durchgeführt wird.

    Die Länge der IBAN ist abhängig von der jeweiligen na-tionalen Kontonummer und vom zugehörigen Bankcode (entspricht Bankleitzahl - BLZ). Sie ist maximal 34 alpha-numerische Zeichen lang, jedoch je Land von einheitlicher Stellenanzahl. In Österreich besteht die IBAN aus 20 Stellen.

    Beispiel einer österreichischen IBAN (unter Verwendung einer fiktiven Kontonummer):

    Wie kommt man zur IBAN?Die IBAN ist auf dem Kontoauszug und online in den Tele-bankingdaten angeführt. Raiffeisenkunden finden die IBAN auch auf ihrer Bankomatkarte.

    • Aufbau des BIC (Business/BankIdentifierCode)

    Beim BIC handelt es sich um einen von der SWIFT (Soci-ety for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) festgelegten international gültigen Bank-/Institutscode, mit dem man jedes Kreditinstitut und sonstige Institutionen ein-wandfrei identifizieren kann. Da der BIC von der SWIFT ver-geben wird, bezeichnet man ihn oftmals auch als SWIFT-Code. Der BIC oder SWIFT-Code besteht aus acht oder elf alphanumerischen Zeichen und ist wie folgt untergliedert: • 4-stelliger Bank-/Institutscode • 2-stelliger Ländercode • 2-stelliger Regionalcode• 3-stellige Kennzeichnung der Filiale (optional)

    Technische Aspekte

    xxxx xx xx xxx

    Bank-/Institutscode

    Ländercode Regional-code

    Kennzeichnung der Filiale

    AT 61 76013 00003574611

    ISO Länder-Kennzeichen

    Prüfziffer BLZ Kontonummer

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    © V

    icto

    ria -

    Foto

    lia.c

    om

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    SEPA Zahlungsverkehr

    Die SEPA Produktpalette der Raiffeisen Bankengruppe Salz-burg können Sie seit 28.1.2008 zu Ihrem unternehmerischen Vorteil nutzen.

    • Raiffeisen SEPA Überweisung (SEPA Credit Transfer)

    Die Raiffeisen SEPA Überweisung ist ein vollautomatisiertes Zahlungsverkehrsprodukt für Inlands- und grenzüberschrei- tende Euro-Überweisungen.

    Produktmerkmale• Maximale Überweisungsdauer (1 BA* bei elektronischer, 2 BA* bei beleghafter Beauftragung) • Kein Betragslimit • Standardisierte Zahlungsabwicklung • Einheitliche Formate für nationale und grenzüberschreitende Zahlungen • Verwendungszweck von 140 Zeichen • Beleg „Zahlungsanweisung“• Einheitlicher Rechtsrahmen • Kein Entgeltabzug vom Ursprungsbetrag • Keine zusätzlichen Kosten

    • Dauerauftrag, periodischer Auftrag

    Der Dauerauftrag eignet sich insbesondere für regelmäßig wiederkehrende, gleichlautende Zahlungen, wie zum Bei-spiel Betriebskosten. Sie erteilen einmalig einen Auftrag, wir überweisen regelmäßig zum gewünschten Zeitpunkt. Die-sen Service bieten wir selbstverständlich auch für wieder-kehrende Überweisungen ins Ausland an.

    Sie können auch per Electronic Banking in ELBA-privat und ELBA-business mit MBS wiederkehrende Aufträge spei-chern und zu den vorher definierten Fälligkeiten absenden. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, Daueraufträ-ge zu erfassen, zu verwalten und zu löschen.

    • SEPA Zahlungsanweisung

    Mit der SEPA Zahlungsanweisung können von österreich- ischen Konten unter Angabe von IBAN und gegebenenfalls BIC Überweisungen ins Inland und in alle übrigen europäi-schen Länder des SEPA Raumes beauftragt werden.

    SEPA Produkte

    Um eine schnelle und sichere Zahlung zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

    1. Wenn Sie per Hand ausfüllen, verwenden Sie bitte BLOCKBUCHSTABEN und schreiben Sie immer ge-nau ein Zeichen pro Kästchen.

    2. Verwenden Sie ausschließlich schwarze oder blaue Kugelschreiber – bitte niemals rot schreiben!

    3. Beim Schreiben des Betrages bitte die Kästchen einhalten und das vorgegebene Komma beachten. Beim maschinellen Ausfüllen des Betrages setzen Sie bitte das Komma selbst.

    4. Tragen Sie hier EmpfängerIn, IBAN und ggfls. BIC

    ein. Der Auftrag wird ausschließlich anhand IBAN/BIC des/der Empfänger/in ausgeführt.

    5. Tragen Sie hier unbedingt Ihre eigene IBAN ein. (BLZ und Kontonummer reichen nicht!)

    4.

    5.

    3.

    * BA=Bankarbeitstag(e)

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    • Raiffeisen SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit Core)

    Mit der SEPA Lastschrift können Forderungen von Kunden im SEPA Raum einfach, schnell und kosteneffizient eingezo-gen werden. Ab 21.11.2016 gelten verkürzte Einreichfristen (Anpassung an Cor1 Verfahren). Sie müssen keine Änderun-gen Ihrer Abwicklung vornehmen. Wir passen die Vorlaufzei-ten automatisch an.

    Produktmerkmale• Der Geltungsbereich umfasst die Länder der EU, die EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein), die Schweiz, Monaco und San Marino.• Verpflichtende Teilnahme aller Banken innerhalb des Geltungsbereiches.• Die Währung ist ausschließlich Euro.• Für Einzüge bei Verbrauchern und Unternehmen • Der Zahlungsempfänger (Cretitor) bestimmt den Fällig- keitstag / Due Date.• Belastung und Gutschrift erfolgen mit Valuta Fällig- keitstag. • Fristenkonforme Beauftragung des Einzugs durch den Zahlungsempfänger in elektronischer Form: - 2 BA** vor dem Fälligkeitstag***• IBAN wird als Merkmal zur Kontoidentifizierung verwendet• Creditor-ID (Zahlungsempfängerkennung) und Man- datsreferenz dienen als eindeutige Kennzeichnung des Zahlungsempfängers und des Zahlungsvorganges.

    • Zahlungsempfänger muss das unterfertigte Mandat im Reklamationsfall übermitteln. • Rückgaberecht des Zahlungspflichtigen (ohne Angabe von Gründen) innerhalb von 56 Kalendertagen nach Belastung seines Kontos.

    Vorteile für den Kunden• Hohe Erreichbarkeit durch ein einheitliches Einzugsver- fahren für Österreich und die restlichen Länder der SEPA Zone• Es sind keine Konten im jeweiligen Land mehr erforderlich • Der Zahlungsempfänger bestimmt den Fälligkeitstag und kann die Häufigkeit der Einzüge (in Abstimmung mit dem Bezogenen) variieren • Die Einzüge sind einfach und kosteneffizient • Eine automatisierte Rückrechnungs-Verarbeitung ist möglich

    Fristen• Der Fälligkeitstag ist vom Einreicher zu definieren• Belastung und Gutschrift erfolgen am Fälligkeitstag• Einreich-Zyklen: - Vorabinformation Schuldner bis D-14 Kalendertage* - Einreichung frühestens D-14 Kalendertage möglich - 2 BA für Erst-, Einmallastschriften (ONE-off‘s)** und für wiederkehrende Einzüge** - Die Rückgabefrist beträgt 56 Kalendertage bzw. 13 Monate (wenn kein Mandat vorliegt)

    SEPA Lastschriften sind nicht bei Sicht fällig, sondern im vorgeschriebenen Zeitablauf auszuführen.

    * Abweichende Vereinbarungen mit den Zahlungspflichtigen sind möglich** BA = Bankarbeitstag*** Inklusive Cut-Off-Zeiten

    D-14* D-2** Settlement,Debit & Due

    D+13Monate

    mögliche Rückweisung mögliche Rückbelastung:- ohne Angabe von Gründen bis 8 Wochen

    - bei nicht autorisierten SDD (kein Mandat) bis 13 Monate

    • Unterzeichnung des Mandats• Benachrichtigung Empfänger an Zahlungspflichtigen (PreNotification)• Früheste Übermittlung SDD an Bank des Zahlungspflichtigen

    • Späteste Übermittlung SDD an die Bank des Zahlungsempfängers zur Weiterleitung an die Bank des Zahlungspflichtigen bei Einmal- und Erstlastschriften sowie bei wiederkehrenden Lastschriften

    D+8 Wochen

    • Belastung Zahlungspflichtiger• Interbanksettlement • Gutschrift beim Einzieher

  • SEPA Zahlungsverkehr

    • Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)

    Zusätzlich zur SEPA Lastschrift bieten wir für Unterneh- men ein speziell auf deren Bedürfnisse abgestimmtes Produkt – die SEPA Firmenlastschrift – an. Mit dem SEPA Direct Debit B2B können Unternehmen als Empfänger von Zahlungen anderer Unternehmen im SEPA Raum offene Forderungen einziehen. Diese Einzüge sind final, d.h. der Zahlungspflichtige kann gegen die Belastung kei-nen Einspruch erheben.Produktmerkmale• Der Geltungsbereich umfasst die teilnehmenden Banken in den Ländern der EU, der EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein) sowie der Schweiz, Monaco und San Marino• Die Teilnahme der Banken ist optional, die Erreichbarkeit der Banken für den SEPA Direct Debit B2B kann auf der Homepage des EPC geprüft werden (Link Seite 26)• Die Währung ist ausschließlich Euro • Die SEPA Firmenlastschrift gilt nur für Einzüge zwischen Unternehmen • Der Zahlungsempfänger bestimmt den Fälligkeitstag (= Einzugstermin)• Die Gutschrift für den Zahlungsempfänger erfolgt mit Valuta Fälligkeitstag• Beauftragung des Einzugs durch den Zahlungsempfän- ger in elektronischer Form 2 BA** vor dem Fälligkeitstag***• IBAN und BIC werden als Merkmale zur Kontoidentifizie-

    rung verwendet• Zahlungspflichtiger (Debitor) muss das unterfertigte Mandat seiner Bank übermitteln

    Vorteile für den Kunden• Es ist keine Rückrechnung auf Kundenwunsch nach Kontobelastung möglich• Es sind keine Konten im jeweiligen Land mehr erforderlich • Der Zahlungsempfänger bestimmt den Einzugstermin und kann die Häufigkeit der Einzüge (in Abstimmung mit dem Bezogenen) variieren • Die Einzüge sind einfach und kosteneffizient

    Fristen• Der Fälligkeitstag (Due Date) ist vom Einreicher zu definieren• Belastung und Gutschrift erfolgen am Fälligkeitstag• Einreich-Zyklen: - Vorabinformation Schuldner bis D-14 Kalendertage* - Einreichung frühestens D-14 Kalendertage möglich - 2 BA** für Erst-, Einmallastschriften (ONE-off‘s)*** und für wiederkehrende Einzüge*** - Die Rückgabefrist beträgt 13 Monate, wenn kein Mandat vorliegt

    SEPA Lastschriften sind nicht bei Sicht fällig, sondern im vorgeschriebenen Zeitablauf auszuführen.

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    * Abweichende Vereinbarungen mit den Zahlungspflichtigen sind möglich** BA = Bankarbeitstag*** Inklusive Cut-Off-Zeiten

    D-14* D-2** Settlement,Debit & Due

    D+13Monate

    mögliche Rückweisung mögliche Rückbelastung: - bei nicht autorisierten SDD (kein Mandat) bis 13 Monate

    • Unterzeichnung des Mandats• Benachrichtigung Empfänger an Zahlungspflichtigen (PreNotification)• Früheste Übermittlung SDD an Bank des Zahlungspflichtigen

    • Belastung Zahlungspflichtiger• Interbanksettlement • Gutschrift beim Einzieher

    • Späteste Übermittlung SDD an die Bank des Zahlungsempfängers zur Weiterleitung an die Bank des Zahlungspflichtigen bei Einmal- und Erstlastschriften sowie bei wiederkehrenden Lastschriften

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    • SEPA Instant Payments (Raiffeisen Express Überweisung)

    • Wird durch die aktuellste ELBA-Version für Privatkunden unterstützt• Einsatz für Firmen ab März 2018 möglich• Ermöglicht die sofortige Belastung und die sofortige Gutschrift bei Überweisungen• Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr• Teilnahme für Banken auf freiwilliger Basis, keine Verpflichtung• Beschränkt auf den SEPA-Raum• Auftragslimit i.H.v. EUR 15.000 außerhalb der Raiffeisen Bankengruppe Österreich

  • SEPA Zahlungsverkehr

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    • Raiffeisen SEPA Lastschrift (SEPA Direct Debit Core)

    MandatsgestaltungEin SEPA Lastschrift-Mandat kann sowohl als eigenes Man- dat gestaltet werden als auch als Bestandteil eines Bestell-formulars etc.

    Mandatssprache und MandatstextDas Mandat muss für die Verwendung in Österreich in deutscher Sprache verfasst sein. Für die Verwendung bei grenzüberschreitenden Lastschriften sind jeweils die Landessprachen zu verwenden. Im Zweifelsfall muss zu-sätzlich die englische Version verwendet werden. Die un-ter dem Absatz „Textierung des SEPA Mandats“ auf der

    nächsten Seite beschriebenen, verpflichtenden Mandats- texte sind unter folgendem Link erhältlich: www.europeanpaymentscouncil.eu

    MandatsreferenzDie Mandatsreferenz ist eine eindeutige, frei zu wählende Kennung zur Identifikation des Mandats (max. 35 Stellen alphanumerisch). Verwenden Sie nur die erlaubten Zeichen laut Vereinbarung. Je Basisvertrag sollte ein Mandat aus-gestellt werden.

    Bestandteile des MandatsformularsJedes SEPA Lastschrift-Mandat umfasst folgende Bestand-teile, von denen einige verpflichtend anzugeben sind, an-dere optional verwendet werden können:

    Mandatsgestaltung

    Eigenes Formular Kombiniertes Formular

    Header SEPA Lastschrift-Mandat / SEPA Firmenlastschrift-Mandat verpflichtend verpflichtend

    Titel Mandatsreferenz optional optional

    1 Name des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend

    2 Anschrift des Zahlungspflichtigen Straße und Hausnummer verpflichtend verpflichtend

    3 Postleitzahl und Ort verpflichtend verpflichtend

    4 Land verpflichtend verpflichtend

    5 IBAN des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend

    5 BIC der Bank des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend

    7 Name des Zahlungsempfängers verpflichtend verpflichtend

    8 Creditor-ID verpflichtend verpflichtend

    9 Straße und Hausnummer verpflichtend verpflichtend

    10 Postleitzahl und Ort verpflichtend verpflichtend

    11 Land verpflichtend verpflichtend

    12 Zahlungsart (einmalig, wiederkehrend) verpflichtend verpflichtend

    13 Ort und Datum der Unterschrift(en)Unterschrift(en) des Zahlungspflichtigen verpflichtend verpflichtend

    14 Identifikationsnummer des Zahlungspflichtigen optional optional

    15 Vertragspartner des Zahlungsempfängers optional optional

    16 Identifikationsnummer des Vertragspartners des Zahlungsempfängers optional optional

    17 Name des Vertragspartners des Zahlungspflichtigen optional optional

    18 Identifikationsnummer des Vertragspartners des Zahlungspflichtigen optional optional

    19 Referenz des zugrunde liegenden Vertrages optional optional

    20 Vertragsbezeichnung / Zweck optional optional

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    Textierung des SEPA Lastschrift-MandatsZur Textierung des SEPA Lastschrift-Mandats ist am Formu-lar folgende Textierung zu verwenden:

    „Ich ermächtige / Wir ermächtigen (Name des Zahlungsem- pfängers), Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels SEPA Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von (Name des Zahlungsempfängers) auf mein / unser Konto gezogenen SEPA Lastschriften einzulösen.Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, begin-nend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belas-teten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“

    • Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B)

    MandatsgestaltungEin SEPA Firmenlastschrift-Mandat kann sowohl als eige-nes Mandat als auch als Bestandteil eines Bestellformulars etc. gestaltet werden.

    Mandatssprache und MandatstextDas SEPA Firmenlastschrift-Mandat muss für die Verwen- dung in Österreich in deutscher Sprache verfasst sein. Für die Verwendung bei grenzüberschreitenden SEPA Firmenlastschriften sind jeweils die Landessprachen zu verwenden. Im Zweifelsfall muss zusätzlich die englische Version verwendet werden.

    Die unter dem Absatz „Textierung des SEPA Mandats“ auf der nächsten Seite beschriebenen, verpflichtenden Mandats- texte sind unter folgendem Link erhältlich: www.europeanpaymentscouncil.eu

    Mandatsreferenz Die Mandatsreferenz ist eine eindeutige, frei zu wählende Kennung zur Identifikation des Mandats (max. 35 Stellen alphanumerisch).

    Bestandteile des MandatsformularsJedes SEPA Firmenlastschrift-Mandat umfasst 20 Bestand-teile, von denen einige verpflichtend anzugeben sind, an-dere optional verwendet werden können. Details dazu ent-nehmen Sie der Tabelle auf Seite 12.

    Textierung des SEPA Firmenlastschrift-MandatsZur Textierung des SEPA Firmenlastschrift-Mandats ist am Formular folgende Textierung zu verwenden:

    „Ich ermächtige / Wir ermächtigen (Name des Zahlungsem- pfängers), Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels SEPA B2B Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die von (Name des Zahlungsempfängers) auf mein / unser Konto gezogenen SEPA B2B Lastschriften einzulösen.

    Hinweis: Dieses SEPA B2B-Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von SEPA B2B-Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin (wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) berechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, SEPA B2B-Lastschriften nicht einzulösen.“

    • Creditor-ID

    RahmenbedingungenDas SEPA Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit – SDD), welches im November 2009 in Österreich eingeführt wurde, sieht die verpflichtende Mitgabe einer Identifizierung des Lastschrifteinreichers (Creditor Identifikation, CID) mit jeder Lastschrift vor. In Verbindung mit der vom Lastschrifteinrei-cher (Creditor) vergebenen und gleichfalls mitzugebenden Mandatsreferenznummer ergibt sich eine eindeutige Identifi-zierbarkeit eines Mandats, so dass der Lastschriftbezogene (Debitor) eine Mandatsprüfung vornehmen kann.Da es in Österreich bisher kein nationales Kennzeichen gab, musste ein solches neu eingeführt werden. In Abstimmung mit allen österreichischen Banken übernimmt die Oesterrei-chische Nationalbank (OeNB) die zentrale Ausgabe und Ver-waltung der Creditor-ID’s. Die Creditor-ID-Datenbank kann seit dem 26. Juni 2009 im Echtbetrieb genutzt werden.

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    SEPA Zahlungsverkehr

    GrundsätzlichesDie Creditor-ID dient der eindeutigen Identifizierung des Creditors und in Verbindung mit der Mandatsreferenz auch der Kennzeichnung des Mandats. Sie ist aber keinesfalls ein „Gütesiegel“ der OeNB hinsichtlich der Bonität oder Zu-verlässigkeit des Lastschrifteinreichers und stellt auch kei-ne formelle Zulassung zum SEPA Lastschriftverfahren dar. Der Antrag für eine CID darf ausschließlich durch die Hausbank des Creditors gestellt werden. Eine direkte Beantragung durch den Creditor bei der OeNB ist nicht möglich. Die Zulassung zum Lastschriftverfahren erfolgt ebenfalls durch die Hausbank des Lastschrifteinreichers. Die Über-prüfung der eingereichten Daten im Zuge der Antragstel-lung muss durch das beantragende Finanzinstitut erfol-gen. Im Rahmen der Zahlungsabwicklung erfolgt keine Plau-sibilisierung der im Datensatz angegebenen CID gegen die Datenbestände der OeNB. Die Creditor-ID ist zwar verpflichtend im Datensatz des SEPA Direct Debit (SDD) mitzugeben, die in die SDD-Abwicklung einbezogenen Banken (Debitor Bank, Creditor Bank, zwischengeschal-tete Institute) sind jedoch zu keinen über die Berechnung der Prüfziffer hinausgehenden Validierungen verpflichtet.

    VergabeprozessDer zuständige Sachbearbeiter der Hausbank des Cre-ditors startet den Vergabeprozess, welcher über ein elektronisches Verfahren via Internet durchgeführt wird.Bei eingetragenen Unternehmen erfolgt die Vergabe der Creditor-ID vollautomatisiert. Bei jenen Antragstellern, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, wird die Cre-ditor-ID erst nach entsprechender Überprüfung der im Rahmen der Antragstellung übermittelten Daten seitens der OeNB vergeben.Die vergebene Creditor-ID wird der antragstellenden Bank per E-Mail mitgeteilt, eine Kopie dieser Mitteilung ist dem Creditor auszuhändigen. Im Falle eines Wech-sels der Hausbank bleibt die Creditor-ID bestehen und die neue Hausbank kann vom Creditor mittels der oben erwähnten Kopie über die bestehende Creditor-ID infor-miert werden. Aufbau der österreichischen Creditor-IDIm Rahmen der Vorgaben des European Payments Council (EPC) sowie basierend auf einer Vereinbarung im Austrian Payment Council (APC) hat die Creditor-ID in Österreich eine Gesamtlänge von 18 Stellen (fix) mit folgendem Aufbau:

    1−2 3−4 5−7 8-18

    Inhalt ISO-Ländercode Prüfziffer Business Area Code Nationales Identifikationsmerkmal

    Format zweistellig, alphanumerisch

    zweistellig, numerisch

    dreistellig, alphanumerisch

    elfstellig, numerisch

    Bemer-kungen

    nur Großbuchstaben: immer Konstante „AT“

    verwendet wird der gleiche Algorithmus wie bei der IBAN; wird aus den Stellen 1−2 sowie 8−18 errechnet

    wird bei Ausgabe immer mit der Konstan-ten „ZZZ“ belegt und kann vom Antragstellerz. B. zur Kennzeichnung einzelner Geschäftsbe-reiche beliebig durch al-phanumerische Zeichen ersetzt werden; wird nicht in die Prüfziffer-berechnung einbezogen

    erste Stelle: Konstante „0“ Stellen 2-11: fortlaufende Nummerie-rung beginnend mit „1“; mit führenden Nullen auf 11-stelliges natio- nales Identifikations-merkmal erweitert

    AT 02 ZZZ 01234567890

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    Åland IslandsAustria Azores Belgium Bulgaria Canary Islands Croatia Cyprus Czech Republic DenmarkEstonia Finland France French GuianaGermanyGibraltar Greece Guadeloupe

    Guernsey Hungary Iceland Ireland Isle of Man Italy Jersey Latvia Liechtenstein Lithuania Luxembourg Madeira Malta Martinique Mayotte Monaco Netherlands Norway

    Poland Portugal Réunion Romania Saint Barthélemy Saint Martin (French part) Saint Pierre and MiquelonSan Marino Slovakia Slovenia Spain Sweden Switzerland United Kingdom

    Die SEPA Teilnehmerstaaten

    • IBAN weltweit (Auswahl)

    Land Länge Beispiel einer IBAN SEPA

    Andorra 24 AD12 0001 2030 2003 5910 0100

    Belgien 16 BE68 5390 0754 7034

    Bosnien Herzegowina 20 BA39 1290 0794 0102 8494

    Bulgarien 22 BG80 BNBG 9661 1020 3456 78

    Dänemark 18 DK50 0040 0440 1162 43

    Deutschland 22 DE89 3704 0044 0532 0130 00

    Estland 20 EE38 2200 2210 2014 5685

    Färöer Inseln 18 FO97 5432 0388 8999 44

    Finnland 18 FI21 1234 5600 0007 85

    Frankreich 27 FR14 2004 1010 0505 0001 3M02 606

    Gibraltar 23 GI75 NWBK 0000 0000 7099 453

    Griechenland 27 GR16 0110 1250 0000 0001 2300 695

    Grönland 18 GL56 0444 9876 5432 10

    Großbritannien 22 GB29 NWBK 6016 1331 9268 19

    Irland 22 IE29 AIBK 9311 5212 3456 78

    Island 26 IS14 0159 2600 7654 5510 7303 39

    Italien 27 IT60 X054 2811 1010 0000 0123 456

    Kroatien 21 HR12 1001 0051 8630 0016 0

    Lettland 21 LV80 BANK 0000 4351 9500 1

    Liechtenstein 21 LI21 0881 0000 2324 013A A >>

  • SEPA Zahlungsverkehr

    Land Länge Beispiel einer IBAN SEPA

    Litauen 20 LT12 1000 0111 0100 1000

    Luxemburg 20 LU28 0019 4006 4475 0000

    Malta 31 MT84 MALT 0110 0001 2345 MTLC AST0 01S

    Mauritius 30 MU56 BOMM 0101 1234 5678 9101 0000 00

    Mazedonien 19 MK07 3000 0000 0042 425

    Monaco 27 MC93 2005 2222 1001 1223 3M44 555

    Montenegro 22 ME25 5050 0001 2345 6789 51

    Niederlande 18 NL91 ABNA 0417 1643 00

    Norwegen 15 NO93 8601 1117 947

    Österreich 20 AT61 1904 3002 3457 3201

    Polen 28 PL27 1140 2004 0000 3002 0135 5387

    Portugal 25 PT50 0002 0123 1234 5678 9015 4

    Rumänien 24 RO49 AAAA 1B31 0075 9384 0000

    San Marino 27 SM62 Y054 3219 8760 0444 5333 222

    Schweden 24 SE35 5000 0000 0549 1000 0003

    Schweiz 21 CH93 0076 2011 6238 5295 7

    Serbien 22 RS35 2600 0560 1001 6113 79

    Slowakei 24 SK31 1200 0000 1987 4263 7541

    Slowenien 19 SI56 1910 0000 0123 438

    Spanien 24 ES91 2100 0418 4502 0005 1332

    Tschechien 24 CZ65 0800 0000 1920 0014 5399

    Tunesien 24 TN59 1420 7207 1007 0712 9648

    Türkei 26 TR33 0006 1005 1978 6457 8413 26

    Ungarn 28 HU42 1177 3016 1111 1018 0000 0000

    Zypern 28 CY17 0020 0128 0000 0012 0052 7600

    16

    © V

    icto

    ria -

    Foto

    lia.c

    om

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    • Links

    Raiffeisen Salzburg SEPA Info www.salzburg.raiffeisen.at/sepa Homepage der Stuzza www.stuzza.at

    Homepage des European Payments Councils SEPA Mandate und Übersetzungen www.europeanpaymentscouncil.eu

    Register der an den einzelnen SEPA Produkten teilnehmenden Banken http://epc.cbnet.info/content/adherence_database

    European Central Bankwww.ecb.int

    Oesterreichische Nationalbank: www.oenb.at

    Anhang

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    Für weitere Informationen besuchen Sie uns auf www.salzburg.raiffeisen.at/sepa

    oder wenden Sie sich an Ihren Berater.