Sicher an Bord! - im.baden-wuerttemberg.de · Kinder sind als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen...

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Sicher an Bord! Eine Verkehrssicherheitsaktion in Baden-Wrttemberg Kinder als Mitfahrer § Recht t Tipps i Infos http://kindersicherung.gib-acht-im-verkehr.de

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Sicher an Bord!

Eine Verkehrssicherheitsaktion in Baden-Wrttemberg

Kinder als Mitfahrer

§Recht tTippsiInfos

http://kindersicherung.gib-acht-im-verkehr.de

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Kinder sind als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen ge-fährlichen Verkehrssituationen hilflos ausgesetzt, wenn sie nicht mit geeigneten Rückhalteeinrich-tungen, z.B. Kindersitze/Babyschalen, gesichert sind.

Knapp die Hälfte aller im Straßenverkehr tödlich verunglückten Kinder war nicht oder nicht richtig im Fahrzeug gesichert.

Der Schutz unserer Kleinen ist deshalb eine große Herausforderung!

RechtIn Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen

befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.

In Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind (z.B. Oldtimer), dürfen so viele Personen be-fördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

TippsSichern Sie Ihre kleinen Mitfahrer immer mit ge-eigneten Kindersitzen!Alle Insassen müssen auf jeder Fahrt und im-mer richtig gesichert sein. Angelegte Sicher-heitsgurte und richtige Kindersitze sind die Lebensretter Nr. 1!

Leider wird der Lebensbereich „eigenes Auto“ noch zu häufig als ungefährlich eingestuft.

Ein fürsorgliches „Bitte pass auf!“ der Eltern oder „der Papa fährt eh vorsichtig“ können die tragischen Unfallfolgen für ungesicherte Kinder nicht wirklich verhindern.

Bei einem Aufprall mit Tempo 50 „wiegt“ jeder Insasse kurzzeitig das 30-fache seines Körper-gewichts. Ein ca. 30 kg schweres Kind wird zum „Geschoss“ von bis zu 900 kg!

Ohne Kindersitz entspricht ein Aufprall mit 50 km/h einem Sturz

aus dem 3. Stock auf Beton kann ein Aufprall mit 15 km/h für Kinder be-

reits tödlich sein haben Kinder ein 7-fach höheres Risiko töd-

licher oder schwerster Unfallverletzungen

TippSicherheitseinrichtungen im Fahrzeug sind nur dann optimal wirksam, wenn Sie Kinder-rückhalteeinrichtungen und Gurt richtig an-wenden!

Verantwortung für unsere Kleinen vermeidbares Risiko

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GrundsätzeFür Kinder bis zum vollendeten 12. Lebens-jahr, die kleiner als 150 cm sind, gilt:Mitnahme in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für

die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur, wenn spezielle Rückhalteeinrichtungen benutzt werden.

Rückhalteeinrichtungen müssen der Kinder-sitzprüfnorm R 44 in der Version 03 oder 04 entsprechen und für das Kind geeignet sein.

Ausnahmen Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten Können Kinder in Fahrzeugen nicht mit spezi-

ellen Kindersitzen gesichert werden, weil es we-gen der Sicherung anderer Kinder mit Kindersit-zen keine Möglichkeit oder keinen Platz mehr gibt, dürfen Kinder ab dem 3. Lebensjahr auf dem Rücksitz mit den serienmäßigen Sicher-heitsgurten des Fahrzeuges gesichert werden.

Fahrzeuge ohne Sicherheitsgurte In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheits-

gurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder un-ter drei Jahren nicht befördert werden.

Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen auf dem Rücksitz befördert werden.

InfosAuch bei Fahrgemeinschaften, z.B. die abwech-selnde Beförderung der Kinder zum Kindergar-ten oder zur Schule oder den Transport zum Training, müssen alle Kinder ordnungsgemäß mit Kinderrückhalteeinrichtungen gesichert sein.

Wer das Fahrzeug führt, ist für die ordnungsge-mäße Besetzung verantwortlich und hat für die Benutzung der richtigen und zulässigen Rück-halteeinrichtungen zu sorgen.

TippsKinder in oder auf ihren speziellen Kindersitzen können grundsätzlich auf dem Beifahrer- oder Rücksitz mitgenommen werden. Beachten Sie aber bitte die Herstellerangaben. Aus Sicher-heitsgründen empfehlen wir den Rücksitz!

Zur Umsetzung der Vorschriften auf Ihre persön-liche Situation (Fahrzeugart und -ausstattung sowie Anzahl der Kinder) haben Sie möglicher-weise Fragen. Unsere Experten beantworten sie gerne!

Die häufigsten Fragen mit Beispielen haben wir in unserem Internet-Angebot zusammengefasst:http://kindersicherung.gib-acht-im-verkehr.de

rund um das Recht das Recht in der Praxis

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Beispiel 1: Kind, 11 Jahre, 150 cm - Sicherung mit Gurt, Kindersitz nicht vorgeschriebenBeispiel 2: Kind, 12 Jahre, 140 cm - Sicherung mit Gurt, Kindersitz nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert

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der richtige Kindersitzmit Prüfzeichen

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Alle Kindersitze sind Gewichtsklassen zugeordnet.Bei der Auswahl des richtigen Kindersitzes können Sie sich an den folgenden Kategorien orientieren:

TippsEine optimale Sicherung ist nur bei Beachtung der zugelassenen Gewichtsober- und -unter-grenzen gewährleistet.

Beachten Sie bitte genau die Einbau- und Bedie-nungsanleitung des Kfz-Herstellers sowie die Ge-brauchsanleitung zum Kinder-Rückhaltesystem!

Der Kindersitz muss zum Fahrzeug passen, möglichst bedienerfreundlich sein und mit festem Halt im Fahrzeug verankert werden können.

Zahlreiche Testberichte informieren über die Qualität der verschiedenen Modelle.Ihr Kind muss sich im Kindersitz wohl fühlen!

Gewichts- und Altersklassen für Kinderrückhaltesysteme

Gruppe Körpergewicht des Kindes Alter des Kindes

0 bis 10 kg bis ca. 9 Monate

0+ bis 13 kg bis ca. 18 Monate

I 9 bis 18 kg ca. 1 bis 4 Jahre

II 15 bis 25 kg ca. 3 bis 7 Jahre

III* 22 bis 36 kg ca. 6 bis 12 Jahre

Alle Kindersitze benötigen eine Zulassung. Diese ist an einem Prüfzeichen am Kindersitz erkennbar.

Beispiel eines Prüfzeichens:

Geprüft und zugelassen gem. ECE R44 (04 ist der neueste Stand)

Auf das Fahrzeug bezogene Eig-nung (hier: Universal = für alle PKW und Sitze)

Zulässiges Körpergewicht

Nach ECE-Vorgabe in Deutsch-land (= 1) geprüft

Prüfnummer (die ersten beiden Ziffern - hier 04 - geben den Si-cherheitsstand wieder)

Name des Herstellers

Seit dem 08.04.2008 dürfen nur noch Rückhalte-einrichtungen verwendet werden, die das ECE-Prüfzeichen 44/03 oder 44/04 besitzen.

TippAchten Sie beim Kauf eines Kindersitzes auf dieses Prüfzeichen!

*kann auch für Kinder, die schwerer als 36 kg sind, genutzt werden.

Universal

15 - 36 kg

E1

04301148

Prod.:Mustermann

GmbH

MUSTER KIDECE R44/04

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Systeme im Detail

Babywannen, -tragetaschen und Kinderwagenaufsätze mit eigenen Befestigungsgurten

Babyschale - nur auf Sitzplätzen mit Dreipunktgurt entgegen der Fahrtrichtung(siehe Hinweis auf Seite 12)

Zur Orientierung stellen wir Ihnen Beispiele

... nach Gewicht und Alter

Gruppe 0: 0 bis 10 kg Gruppe 0+: 0 bis 13 kg

Sitz mit 5-Punkt-Gurt,Montage mit Fahrzeuggurt

Sitz mit Fangkörper

Gruppe I: 9 bis 18 kg Gruppe I: 9 bis 18 kg

Babyschale mit Isofix-System(siehe Hinweis auf Seite 10)

Isofix-System entgegen der Fahrtrichtung: 9 bis 18 kg(siehe Hinweis auf Seite 10)

Gruppe 0/0+: 0 bis 10/13 kg Gruppe I: 9 bis 18 kg

Sitz mit 5-Punkt-Gurt,Isofix-System(siehe Hinweis auf Seite 10)

Sitzerhöhung mit Schlafstütze, nur auf Sitzen mit Dreipunktgurt, mitwachsende Rückenlehne

Gruppe I: 9 bis 18 kg Gruppe II/III: 15 bis 36 kg

verschiedener Gruppen von Kindersitzen vor:

Wichtig bei allen Kindersitzen: Bitte Herstellerangaben beachten!

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ISOFIX ist ein spezielles Fixierungssystem, das eine feste Verbindung zwischen Fahrzeug und Kindersitz herstellt. Kindersitze mit ISOFIX-Sy-stem werden mit speziellen, stabilen Bügeln di-rekt an einer Haltevorrichtung am Fahrzeugsitz eingeklinkt. Sie sind somit fest mit der Karosse-rie verbunden. Die Rastarme des Kindersitzes greifen in die Rastbügel des Fahrzeuges. Fehler beim Sitzeinbau sind weitgehend ausge-schlossen.

VorteileDas Kind nimmt sofort an der Fahrzeugver-

zögerung teil. Die beim Bremsen oder Auf-prall auftretenden Kräfte werden dadurch ge-mildert.

Die Gefahr einer fehleranfälligen Montage mit dem Fahrzeuggurt entfällt.

Nicht jeder ISOFIX-Sitz ist für jedes Fahrzeug mit ISOFIX-Verankerung zugelassen. Beachten Sie bitte die dem Sitz beigefügte Fahrzeug-Typenliste.

Tipps Nahezu alle ISOFIX-Sitze können auch auf her-kömmliche Art mit den Dreipunktgurten befestigt werden.Beachten Sie bitte die Gebrauchsanweisung!

ISOFIX im Auto

Aus Kostengründen werden häufig gebrauchte Kindersitze verwendet. Ein Gebrauchter ist nur dann eine sichere Alternative zum neuen Kinder-sitz, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden.

Tipps Sitze mit den alten ECE-Prüfzeichen 44/01

oder 44/02 dürfen seit dem 08.04.2008 nicht mehr verwendet werden.

Den Gebrauchten nur aus zuverlässiger Quel-le, meist von der Verwandtschaft, und in ein-wandfreiem sowie komplettem Zustand über-nehmen. Die Vorgeschichte des Sitzes sollte bekannt sein. Mehrfacher Vorbesitz wird nicht empfohlen.

Eine komplette Bedienungsanleitung ist für die Kontrolle der Vollständigkeit des Sitzes und den korrekten Einbau im Fahrzeug un-verzichtbar.

Ansonsten gilt: Gebrauchte Kindersitze müs-sen die Anforderungen erfüllen, die für neue Kindersitze gelten.

Machen Sie Ihren alten Kindersitz vor dem Wegwerfen unbrauchbar (z.B. Gurte und Be-zug zerschneiden).

statt neu gebraucht

Sitzschale Rastarm Rastbügel

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größte Fürsorge für die Kleinsten

Der sicherste Transport für Babys erfolgt in ei-ner Babyschale entgegen der Fahrtrichtung. So genannte Babywannen, die quer zur Fahrt-richtung montiert werden können, haben nur in bestimmten Einzelfällen Vorteile.Die Verwendung vorwärts gerichteter Systeme ist frühestens dann vertretbar, wenn das Kind selb-ständig sitzen kann.Systeme der Gruppe 0+ schonen besonders empfindliche Zonen (Kopf, Hals und Rücken) Ihrer Babys. Diese Systeme sollten deshalb möglichst lange benutzt werden.Die Babyschale „passt“, solange der Kopf vollflä-chig in der Schale liegt. Darüber hinausragende Beine müssen dabei in Kauf genommen werden.

TippsBei ausgeschaltetem Beifahrerairbag ist eine Beförderung des Babys (entgegen der Fahrtrich-tung) auf der Beifahrerseite möglich.Auf die potenzielle Gefahr durch den Airbag muss durch einen dauerhaft und deutlich sichtbar an-gebrachten Aufkleber hingewiesen werden.Bei aktivem Beifahrerairbag darf die Befestigung nur auf dem Rücksitz und nur entgegen der Fahrtrichtung erfolgen!

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Die Vielfalt der angebotenen Schutzsysteme bie-tet auch für Kinder mit Behinderungen geeignete Kindersitze. Sie müssen ebenfalls grundsätzlich bei der Mitfahrt gesichert werden.

Entsprechende Erfahrungen bei der Sonderaus-stattung von Fahrzeugen und Sicherungssyste-men für Kinder mit Behinderungen haben Selbst-hilfeorganisationen behinderter Menschen, z.B. der Landesverband für Körper- und Mehrfachbe-hinderte Baden-Württemberg e.V. - siehe unter www.lv-koerperbehinderte-bw.de.Ihre Erfahrung hilft Ihnen bei der zweckmäßigen Sicherung der kleinen und großen Mitfahrer mit Behinderung!

TippsBesondere Rückhalteeinrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen nicht amtlich genehmigt sein, da häufig eine Sonderanfertigung erforderlich ist.

Die Notwendigkeit der Verwendung einer beson-deren Rückhalteeinrichtung muss ärztlich be-scheinigt sein. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 4 Jahre sein und muss mitgeführt werden.

und Kinder mit Behinderungen

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die richtige Entscheidung

TippsInformieren Sie sich vor dem Kauf eines Kinder-sitzes umfassend durch Beratungen in Fachge-schäften.Nehmen Sie Kind und Fahrzeug möglichst mit. Wählen Sie zwischen mehreren Kindersitzmo-dellen, jeweils passend zu Größe und Gewicht Ihres Kindes und zu Ihrem Fahrzeug. Aktuelle Informationen, Erkenntnisse und Erfah-rungen erhalten Sie aus Verbrauchertests, von Fahrzeug- und Kindersitz-Herstellern und im In-ternet. Besuchen Sie auch unsere Seiten unterhttp://kindersicherung.gib-acht-im-verkehr.de

Lassen Sie sich beim Händler Ihrer Wahl an Ih-rem Fahrzeug anhand der Bedienungsanleitung den Einbau des ausgewählten Kindersitzes und die Sicherung Ihres Kindes zeigen.Achten Sie dabei auf verständliche Handhabung, einfache Montage, leicht zugängliche Verschlüs-se, ausreichende Gurtlänge sowie eine feste und kippsichere Befestigung des Kindersitzes.Beim Probesitzen Ihres Kindes berücksichtigen Sie bitte den Gurtverlauf an Oberkörper und Be-cken. Wichtig sind Beinfreiheit und bequemes Sitzen Ihres Kindes – vielleicht kann Ihr Kind schon mit entscheiden?

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möglichst fehlerlos

Sie haben bei der (Kauf)beratung alle wesent-lichen Tipps zu Einbau und Bedienung erhalten – nun liegt es an Ihnen, Ihre Kinder und mitfahren-de „Gäste“ immer optimal zu sichern.Was nützt der beste Kindersitz, wenn er falsch ein-gebaut oder bedient wird?

ZusammenfassungBabyschale immer entgegen der Fahrtrich-

tung montieren der Beifahrerairbag muss bei Reboardsyste-

men (Montage entgegen der Fahrtrichtung) ausgeschaltet sein

Kindersitz fest einbauen den Gurt so straff wie verträglich anlegen

(Maß: flache Hand passt gerade noch zwi-schen Gurt und Körper)

zu viel Oberbekleidung verhindert einen opti-malen Gurtverlauf - ideal ist nur eine Kleider-schicht zwischen Gurt und Körper

einen nicht „besetzten“ Kindersitz trotzdem stets befestigen

auf zugelassenen PKW-Sitzen, für die keine Gurte vorgeschrieben sind (ältere Fahrzeuge), dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht transportiert werden

stets die Bedienungsanleitungen von Fahrzeug und Kindersitz beachten

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sicher in Bus und Taxi

RechtIn Bussen sind vorhandene Sicherheitsgurte bzw. Rückhalteeinrichtungen zu benutzen.Kleinbusse (zul. Gesamtmasse bis 3500 kg):Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr,

die kleiner als 150 cm sind, dürfen nur mit-fahren, wenn zugelassene und für das Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt werden.

Omnibusse (zul. Gesamtmasse über 3500 kg): Kinder müssen mit vorhandenen Sicherheits-

gurten gesichert werden, sobald sie selbst-ständig aufrecht sitzen können.

Sind stehende Fahrgäste zugelassen, entfällt die Sicherungspflicht. Wir empfehlen jedoch, vorhandene Gurte anzulegen.

Rechtliche Erleichterungen für TaxisBeim Verkehr mit Taxen und sonstigen PKW mit Beförderungspflicht müssen mindestens 2 Kin-der mit einem Gewicht ab 9 kg mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen gesichert sein.Davon muss für ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 und 18 kg eine Sicherung mit einer Rückhalteeinrichtung der Gruppe I möglich sein.Diese Erleichterungen gelten nicht, wenn Kin-der regelmäßig mit diesen Fahrzeugen beför-dert werden. Dann müssen alle Kinder mit geeig-neten Rückhalteeinrichtungen gesichert sein.

auf dem Motorrad und Roller

RechtBeifahrer auf Krafträdern benötigen grundsätz-lich einen eigenen Sitz.Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radver-kleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.Keinesfalls dürfen Kinder auf dem Motorradtank oder auf dem Schoß mitgenommen werden!

Schutzhelmpflicht gilt für alle - für Fahrer und auch kleine Mitfahrer!

TippsRadverkleidungen verhindern, dass die Füße der kleinen Mitfahrer in die Speichen geraten können.Haltegriffe und Fußrasten müssen vorhanden sein und vom Kind erreicht werden können (Ausnahme: Kinder unter 7 Jahre auf einem besonderen Sitz).Natürlich darf auch im Beiwagen eines Motor-rades ein Kind mitgenommen werden.

Auch im Beiwagen muss das Kind grundsätzlich einen Schutzhelm tragen.

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RechtAuf Fahrrädern (auch Mofas) dürfen nur Kinder unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden.Für die Kleinen müssen besondere Sitze benutzt werden. Die Mitnahme auf dem Gepäckträger oder der Querstange ist verboten.Durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen muss dafür gesorgt sein, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.

TippsBesten Schutz können nur eigens für Fahrräder entwickelte Kindersitze bieten. Verwenden Sie deshalb nur geprüfte Kindersitze.Schnallen Sie Ihr Kind an. Auch die Füße müs-sen sicher in den dafür vorgesehenen Haltern sitzen.Nehmen Sie Ihr Kind immer zuerst aus dem Fahrradsitz heraus, bevor Sie das Fahrrad ab-stellen.

Klar ist! - Ihr Kind trägt wie Sie einen passenden Fahrradhelm!

auf dem Rad oder im Fahrradanhänger

RechtIn Fahrradanhängern dürfen maximal zwei Kin-der unter 8 Jahren befördert werden (Gesamtge-wicht nicht überschreiten!).InfosUntersuchungen ergaben, dass Kinder in Kin-derfahrradanhängern keinen außergewöhn-lichen Gefahren und Verletzungsrisiken ausge-setzt sind.Beim Sturz mit dem Rad ist Ihr Kind im Fahr-radanhänger besser geschützt, weilein Sturz aus relativ großer Höhe vom Rad

vermieden unddurch die Abdeckung der Fahrgastzelle das

Verletzungsrisiko durch Fahrradteile deutlich geringer wird.

TippsWählen Sie einen hochwertigen Anhänger - Si-cherheit hat ihren Preis! Lassen Sie sich vor einer Kaufentscheidung umfassend beraten.Achten Sie aufeine sichere Abdeckung der Fahrgastzelle

(die Abdeckung dient auch als Eingriffschutz in die Speichenräder)

Anhänger mit einem 4-Punkt- oder gar 5-Punkt-Hosenträgergurt

einen hochwertigen, gut sitzenden und befe-stigten Radhelm, der die Kinder bei seitlichem Aufprall und Sturz optimal schützt.

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Mitfahrende Kinder von Freunden, Verwandten oder Bekannten sind natürlich gern gesehene „Gäste“ in Ihrem Fahrzeug, für die Sie als Fahrer oder Fahrerin die Verantwortung tragen. Sichern Sie alle kleinen Fahrgäste mit ge-

eigneten Kindersitzen! Bei der gut gemeinten Aufforderung zum Mit-

fahren können Sie andere Kinder in einen Gewissenskonflikt bringen, wenn dies ohne Absprache mit deren Eltern erfolgt.

Sprechen Sie das Mitfahren immer vorher mit den Erziehungsberechtigten ab!

Oder wollen Sie, dass Ihr Kind ohne Ihr Wis-sen bei jemand anderem einsteigt?

Regeln wie „Du fährst nur bei jemandem mit, wenn es vorher mit uns abgesprochen ist!“ geben Kindern Orientierung und sollen ver-hindern, dass sie ohne Absprache bei ande-ren mitfahren. Unterstützen und bekräftigen Sie Kinder in der Einhaltung von „Familienre-geln“ – dies ist ein gutes Beispiel.

Kinder suchen Orientierung in klaren Regeln!

klare Absprachen

Impressum:ARGE Kinder/Sicherer SchulwegKoordinierungs- und Entwicklungsstelle VerkehrspräventionBaden-Württemberg • Konrad-Adenauer-Str. 30 • 72072 Tü[email protected]: Januar 2009

Beratung: Hans Haroske, PP Mannheim Peter Jahn, www.autokindersitz.atMit freundlicher Unterstützung: Postsattler, 72458 Albstadtwww.radhaus-winterlingen.de www.motorrad-kinder.dewww.kbf.de www.roemer.eu