Sichere Baustellen-Beispiele aus der Praxis · 2015. 4. 14. · 11.03.2015 Sichere Baustellen...

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Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Falk Schulze 11.03.2015 Sichere Baustellen - Beispiele aus der Praxis Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte 11. März 2015 Falk Schulze Gewerbeaufsicht Mitte 1

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  • Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-AnhaltFalk Schulze11.03.2015

    Sichere Baustellen -Beispiele aus der Praxis

    Informationsveranstaltung für Sicherheitsfachkräfte

    11. März 2015

    Falk Schulze

    Gewerbeaufsicht Mitte

    1

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    Sichere Baustellen – Beispiele aus der Praxis

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    Baustellenverordnung� Vorankündigung

    � Erstellung eines Sicherheits-und Gesundheitsschutzplans

    � Bestellung eines Sicherheitskoordinators

    Pflichten des Bauherrn

    � Erarbeitung einer Unterlage für spätere Arbeiten

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    Arbeitsstättenrecht

    � auf der Grundlage des ArbSchG erlassene Arbeitsstättenverordnung und nach geordnete Arbeitsstättenregeln

    � richtet sich an den Arbeitgeber (Ausnahme: BauStellV richtet sich an Bauherrn)

    � gilt für alle stationären und temporären Arbeitsstätten (Ausnahmen: Bergbau, Reisegewerbe, Transportmittel)

    � Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln gelten im vollen Umfang auch für Baustellen

    � Notwendigkeit der Konkretisierung von Bestimmungen für Baustellen oder zusätzliche Anforderungen für Baustellen

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    Besonderheiten auf Baustellen:

    � ständig wechselnde Verhältnisse auf Grund des Baufortschritts

    � i. d. R. mehrere Arbeitgeber

    � Zeitdruck auf Grund einer engen Terminkette

    � defizitäre Abstimmung bei Zusammenarbeit mehrerer Gewerke

    � Sprachbarrieren

    � gemeinsam benutzte Einrichtungen- Verkehrs- und Rettungswege

    - Sanitäreinrichtungen, Pausenbereiche und Unterkünfte

    - Medienversorgung (elektrische Energie, Wasseranschluss)

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    ASR A1.8 Verkehrswege

    � Hinweis auf DIN 4124 „Baugruben und Gräben“ Sicherheitsabstände zwischen Baustraßen und Böschungskanten bzw. Verbaukanten

    � Abdeckungen von Bodenöffnungen dürfen max. 5 cm höher sein als umgebene Oberfläche

    � Mindestbreite von Laufstegen 0,50 m, maximale Neigung ca. 30°, ab ca. 11° muss Laufsteg über Trittleisten verfügen

    Laufstege sind keine Absturzsicherungen!

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    ASR A1.8 Verkehrswege

    � Unterschreitung der lichten Höhe über Verkehrswegen von 2 m auf Grund baulicher Gegebenheiten

    � Anforderungen an Bautreppen:

    - Abweichende Maße (Steigung, Auftritt, Unterschreitung) bei Bautreppen

    - Geringere Aufnahme der Einzellast (300 N) bei Geländerholmen

    - Seitenschutz bei mehr als 1 m Absturzhöhe an Treppen und Podesten aus Geländer- und mind. ein Zwischenholm

    - Keine ergonomische Gestaltung der Handläufe erforderlich

    - Keine Abrundung der Stufenvorderkante bei Bautreppen

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    ASR A2.1 Absturz und herabfallende Gegenstände

    � Arbeitsplätze und Verkehrswege auf geneigten Flächen

    � Maßnahmen zur Verhinderung des Abrutschens

    � Waagerechte 0,50 m breite Standplätze bei mehr als 45°geneigten Flächen (Dachdeckerstühle)

    � Höhenunterschied auf geneigten Flächen zwischen 22,5°und 60° zwischen Arbeitsplätzen und Auffangeinrichtung max. 5,0 m

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    ASR A2.1 Absturz und herabfallende Gegenstände� Sicherung gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (1)

    � An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Baustellen müssen Absturzsicherungen vorhanden sein

    − ab 0 m am Wasser oder anderen Stoffen mit Möglichkeit des Versinkens,

    − ab 1 m an freiliegenden Treppenläufen und Wandöffnungen,− ab 2 m an allen übrigen.

    � Ausnahme: bis 3 m keine Absturzsicherung auf Dächern und Geschossdecken bis 22,5°, weniger als 50 m² Grundfläche und fachlich qualifizierte und geeignete Beschäftigte. Absturzkante muss deutlich erkennbar sein.

    ASR A2.1 BGV C22

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    ASR A2.1 Absturz und herabfallende Gegenstände� Sicherung gegen Absturz an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen (2)

    � Mindesthöhe der Umwehrung 1,0 m (Systembauteile 0,95 m), keineVerringerung auf 0,80 m bei entsprechender Tiefe

    � Umwehrungen so dicht wie möglich an der Absturzkante befestigen, maximal 0,3 m von anderen tragfähigen Umwehrungen

    � Mindesthöhe der Fußleisten (Bordbretter) 0,15 m� Seitenschutz ist entsprechend stabil auszuführen, um horizontal und

    vertikal wirkende Kräfte aufzunehmen. Maximale Durchbiegung 5,5 cm

    � bei Arbeiten in bestehenden Gebäuden: Prüfung ob Anforderungen aus ASR erfüllt, ansonsten Maßnahmen ergreifen

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    ASR A4.1 Sanitärräume

    � Bereitstellung Toilettenräume ab mehr als zehn gleichzeitig Beschäftigten und länger als zwei zusammenhängende Wochen

    � Bis zehn Beschäftigte: mobile anschlußfreie Toiletten (vorzugsweise mit Handwaschgelegenheit)

    � Wegstrecke zur Toilette nicht mehr als 100 m; Streckenbaustellen Wegstrecke 5 min Fußweg oder mit betrieblichen Verkehrsmitteln

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    ASR A4.1 Sanitärräume

    Mobile, anschlußfreie Toiletten sollen vom 15.10.bis 30.04. beheizbar sein

    Bild vom 25.11.2014

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    Fahrbare Hubarbeitsbühnen

    � regelmäßige Überprüfungen

    � Nutzung nur durch geeignetes Personal

    � Anlegen von PSAgA

    � Der Ausstieg aus Hubarbeitsbühnen ist grundsätzlich verboten!

    Die Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsplatz und keine

    Aufstiegshilfe!

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    Elektrische Betriebsmittel

    � Arbeitsschutzgesetz

    � Betriebssicherheitsverordnung

    − TRBS 2131 (zurückgezogen)� BG Vorschriften

    − BGV A1, BGV A3− BGI 600, BGI 608, BGI 867

    � DIN Regelwerk (DIN VDE 410)

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    Betriebssicherheitsverordnung� Bereitstellung von elektr. AM: für Bedingungen am Arbeitsplatz

    geeignet und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet

    � Prüfung der AM innerhalb Frist, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt

    � Dokumentation der Prüfungen

    � Frist 3 Monate, max. 1 Jahr (TRBS 1201)

    � Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen � Abstand einhalten oder vom Energieversorger isolieren lassen

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    Baustromverteiler• Schutzart IP44, geschlossene Abdeckungen bei geöffneter Tür• Einrichtung zum Trennen frei zugänglich, d.h. kein Schloss• Steckdosen Schuko/CEE mit RCD (FI-Schalter)

    – bis 32 A RCD 30mA– größer 32 A RCD 500mA

    • Erdung bei TN-System• Prüfung monatlich durch Elektrofachkraft, RCD Prüfung

    arbeitstäglich durch Nutzer

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    Nutzung vorhandener Steckdose einer Gebäude-installation ist nicht zulässig, da deren Zustand unklar ist!

    Lösung: PRCD-S

    Achtung: Nicht mit isolierenden Handschuhen einschalten

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    Ersatzstromversorger� leicht bedienbar durch Laien nach umfassender Unterweisung

    � Betriebsanweisung des Herstellers beachten!

    � Schutzmaßnahme: i.d.R. Schutztrennung

    � anschließen nur eines Verbrauchers an den Erzeuger

    � ansonsten Nutzung Trenntrafo

    � Prüfung vor jeder Nutzung (RCD falls

    vorhanden: arbeitstäglich),

    wiederkehrende Prüfung durch

    befähigte Person

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    Leitungsroller (Kabeltrommeln)� Schutzklasse II; Schutzart IP 44

    � Leitung H07RN-F oder gleichwertig, Thermoschutzeinrichtung

    � Steckdosen schlagfest, Temperaturbereich -25 °C bis +40 °C

    � Griff und Gehäuse aus Kunststoff

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